Welche Schule für mein Kind? 2020 - Grundschule Eschberg
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Yasemin: Abitur am Beruflichen Eva: Oberstufen- Abitur nach Gymnasium 9 Schuljahren an der Gemein schaftsschule. Chris: Abitur nach 8 Schuljahren am Gymnasium Anderer Schulweg, gleiches Ziel!
Inhaltsverzeichnis Grußwort der Ministerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 - 5 Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 - 7 Wege zum Abitur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 - 9 Gemeinschaftsschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 - 13 Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 - 19 Ethik ab Klassenstufe 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Feststellungsprüfung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Binationale Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 - 25 Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum Perl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 - 23 Deutsch-Französisches Gymnasium Saarbrücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 - 25 Ganztagsschulen im Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 - 27 Besondere pädagogische Förderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 - 31 Das Berufsbildungszentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 - 34 Die beruflichen Schulen im Saarland – Kein Abschluss ohne Anschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Schulformen und Standorte der Berufsbildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 - 37 Anhang Grundschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 - 39 Adressen (gegliedert nach Landkreisen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Gemeinschaftsschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Waldorfschulen und binationale Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Gymnasien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Oberstufengymnasien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 - 67 Berufsbildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 - 69 Förderschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 - 75 Eingangsfremdsprachen an Gemeinschaftsschulen . . . . . . . . . . . . 76 Eingangsfremdsprachen an binationalen Schulen . . . . . . . . . . . . . 77 Sprachenfolgen an Gymnasien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Über aktuelle Änderungen im schulischen Angebot, die sich nach Drucklegung dieser Broschüre für das Schuljahr 2020/21 ergeben, wird gesondert informiert. Inhaltsverzeichnis • 3
Christine Streichert-Clivot Ministerin für Bildung und Kultur Liebe Eltern, die Grundschulzeit Ihres Kindes ist nun fast vorüber und Sie stehen vor der wichtigen Entscheidung, welche weiterführende Schule für Ihre Tochter oder Ihren Sohn die Richtige ist. Um Sie in Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, sollen Ihnen die Informationen im Folgenden ein wenig Hilfestellung geben. 4 • Grußwort der Ministerin
Die Wahl der passenden Schulform bietet Ihrem Kind die Chance erfolg- reich und mit Freude zu lernen. Orientieren Sie sich daher bei Ihrer Ent- scheidung ganz an den individuellen Interessen, Begabungen, Neigungen und Lernvoraussetzungen Ihres Kindes. Die Gemeinschaftsschule führt im Saarland zum Hauptschulabschluss, Mittleren Bildungsabschluss und in neun Jahren zum Abitur. Das Gym- nasium führt in acht Jahren zum Abitur. Nach Abschluss der allge- meinbildenden Schulen bietet das berufliche Schulsystem vielfältige Möglichkeiten, sich weiter zu qualifizieren. Während oder nach einer Berufsausbildung können hier auch zusätzliche Abschlüsse erworben werden, bis hin zur Allgemeinen Hochschulreife. Darüber hinaus stehen im Saarland mit dem Schengen-Lyzeum in Perl und dem Deutsch-Französischen Gymnasium in Saarbrücken binationa- le Schulangebote zur Auswahl. Auch in den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien steht stets die indi- viduelle Förderung Ihres Kindes im Vordergrund, um es optimal in sei- nem Lernen zu begleiten und in seiner Kompetenz- und Persönlichkeits- entwicklung bestmöglich zu unterstützen. Da Schulwahlentscheidungen für Eltern nicht einfach sind, bekommen Sie dabei auch wertvolle Informationen durch die Grundschullehrkraft Ihres Kindes. In einem Beratungsgespräch, wird sie Ihnen mit Rat bei- seite stehen. Sie hat Ihr Kind in der bisherigen Schulzeit begleitet und weiß zuverlässig, wie Ihr Kind in der Schule lernt. Das saarländische Schulsystem bietet vielfältige, verlässliche und flexible Möglichkeiten, den gewünschten Bildungsabschluss zu erreichen. Auch wenn Ihnen die Entscheidung in einem ersten Moment als sehr herausfordernd erscheint, das saarländische Bildungssystem hält viele Wege offen. Die Schulen rüsten sich für das digitale Zeitalter, die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen wird durch Schulsozialarbeiter*innen unterstützt. Gleichzeitig ist uns die individuelle Förderung sehr wichtig, weswegen sowohl Sprachförderangebote in der deutschen Sprache, in verschiedenen Herkunftssprachen, als auch die Unterstützung durch Förderschullehrkräfte das Angebot an den Regelschulen erweitern. Durch eine etablierte Zusammenarbeit der Gemeinschaftsschulen, Gym- nasien mit den beruflichen Schulen hat auch die Berufsorientierung ei- nen großen Stellenwert. Ich wünsche Ihnen eine gute Entscheidung und Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn weiterhin eine erfolgreiche und schöne Schulzeit. Christine Streichert-Clivot Ministerin für Bildung und Kultur Grußwort der Ministerin • 5
Vorwort Im Verlauf der 4. Klasse steht für Ihr Kind mit der Wahl der weiterführenden Schule eine wichtige Weichenstellung innerhalb der Schullaufbahn an. Ziel sollte es sein, den Wunsch nach dem bestmöglichen Bil dungsabschluss mit der Begabung und der Persönlichkeit Ihres Kindes in Einklang zu bringen. 6 • Vorwort
Für diese Entscheidungsfindung bedarf es einer ausführlichen Informa- tion über das Bildungsangebot, das sich an die Grundschule anschließt. Das saarländische Schulsystem ist übersichtlich gegliedert und hält im Anschluss an den Besuch der Grundschule mit der Gemeinschaftsschu- le und dem Gymnasium zwei gleichwertige Schulformen vor, die beide eine vertiefte allgemeine Bildung vermitteln. Die vorliegende Broschüre informiert über die verschiedenen Bildungs- wege und stellt die unterschiedlichen Schulformen in ihrer Unterrichts- organisation und Zielsetzung dar. Darüber hinaus können Sie sich über ganztägige Angebote aller Schulen informieren, über das besondere pä- dagogische Konzept der echten Ganztagsschulen ebenso wie über die Nachmittagsbetreuung der Freiwilligen Ganztagsschulen. Ein weiteres Kapitel ist der besonderen pädagogischen Förderung in Regel- und För- derschulen gewidmet und beschreibt Wege der individuellen Förderung, die zu dem bestmöglichen Abschluss für Ihr Kind führen. Diese Broschüre ist nur ein Baustein des breit gefächerten Informations- angebotes. Alle Schulen bieten eigene Informationsveranstaltungen an, die Einblick in ihre schuleigenen Bildungsangebote geben und die für die jeweiligen Bildungsgänge relevanten Anforderungen beschreiben. Hierzu gehören Informationsabende ebenso wie »Tage der offenen Tür«, deren Besuch die Möglichkeit bietet, mehr über das Schulleben am jeweiligen Standort zu erfahren. Auch Internetauftritte und Informationsmaterial geben gezielt Auskunft über Organisation und pädagogisches Konzept der in Frage kommenden Schule. Von ganz entscheidender Bedeutung ist das Beratungsgespräch mit der Lehrkraft, die in der Grundschule mit dem Kind gearbeitet hat und sich ein klares Urteil über Begabung, Wissensstand, sprachliche und mathe- matische Fähigkeiten, aber auch über Arbeitshaltung und Lerngewohn- heiten der Grundschulzeit bilden kann. Bitte nutzen Sie das Beratungs- angebot Ihrer Grundschule, damit die Schule ausgewählt wird, die zu Ihrem Kind am besten passt und seine Freude am Lernen erhält. Bitte bedenken Sie, dass bei einem späteren Schulwechsel nicht immer ein Platz an Ihrer dann gewünschten Schule zur Verfügung steht. Eine inten- sive Auseinandersetzung mit dem vielfältigen Informationsangebot ist daher eine notwendige und gute Entscheidungsgrundlage für die pas- sende Schulwahl. Vorwort • 7
Gemeinschaftsschule und Gymnasium: zwei gleichwertige Wege zum Abitur Schulstruktur im Saarland Berufliche Schulen Gemeinschaftsschule Gymnasium Grundschule 8 • Gemeinschaftsschule und Gymnasium: zwei gleichwertige Wege zum Abitur
Allgemeine Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife Klassenstufe 12 und 13 Sekundar- Hauptphase stufe II Klassenstufe 11 und 12 Klassenstufe 11 Hauptphase Sekundar- Einführungsphase stufe II Gemeinschaftsschule Klassenstufe 10 Einführungsphase Gymnasium Klassenstufen 5 - 10 Klassenstufen 5 - 9 Sekundar- Sekundar- stufe I stufe I Gemeinschaftsschule und Gymnasium: zwei gleichwertige Wege zum Abitur • 9
Gemeinschaftsschule Die Gemeinschaftsschule bietet neben den Schulabschlüssen der Sekundarstu- fe I (Hauptschulabschluss, mittlerer Bildungsabschluss) auch das Abitur (Allge- meine Hochschulreife) nach neun Jahren an. Als integratives System gewährt sie eine hohe Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsgängen. Da- rüber hinaus eröffnet die Gemeinschaftsschule durch eine frühzeitige und pra- xisbezogene Berufsorientierung Wege in ein erfolgreiches Berufsleben. Haupt- ziel der Gemeinschaftsschule ist die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Gemeinschaftsschulen haben entweder eine eigene gymnasiale Oberstufe am Standort oder bilden Oberstufenverbünde mit anderen Schulen. Die Schülerin- nen und Schüler bleiben bis zum Abitur Schülerinnen und Schüler ihrer Ge- meinschaftsschule. Unterrichtsangebot Zum Pflichtunterricht in der Gemeinschaftsschule gehören die Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache, Naturwissenschaften (bis Klassenstufe 8), Biologie, Physik und Chemie (ab Klassenstufe 9), Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde), Arbeitslehre, Religion, Ethik, Sport, Bilden- de Kunst und Musik. In den Klassenstufen 5 und 6 gehören der Sprachkurs, die Klassenleitungsstunde und das Fach »Lernen lernen« ebenfalls zum Pflichtun- terricht. In den Klassenstufen 5 und 6 lernen alle Schülerinnen und Schüler die beiden Fremdsprachen Französisch und Englisch. Eine Fremdsprache ist die abschluss- relevante Erste Fremdsprache, die andere wird zur Vorbereitung auf überwie- gend mündliche Kommunikationssituationen in Alltag und Beruf als Sprachkurs unterrichtet. In Klassenstufe 7 kann im Rahmen des Wahlpflichtbereiches der Sprachkurs als - für die Oberstufe bedeutsame - Zweite Fremdsprache oder als berufsbezogener Sprachkurs weitergeführt werden. Innerhalb der Klassenstufe 7 haben die Schülerinnen und Schüler des Wahl- pflichtbereiches die Möglichkeit, ein weiteres Fach, das ihren Interessen und ihrer Begabung entspricht, auszusuchen. Sie haben die Wahl zwischen der Zweiten Fremdsprache (4-stündig) oder dem Fach »Beruf und Wirtschaft« (2-stündig). Das Fach »Beruf und Wirtschaft« müssen die Schülerinnen und Schüler mit ei- nem anderen 2-stündigen Angebot der Schule – z. B. mit dem Sprachkurs, dem Fach Musisch-kulturelle Erziehung, dem Fach Natur und Umwelt oder mit dem Fach Arbeitslehre – kombinieren. Berufliche Orientierung hat in der Gemeinschaftsschule einen hohen Stellen- wert. Verbindlich vorgesehen ist ein dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum, das von weiteren Maßnahmen wie Betriebserkundungen, die Arbeit mit einem Portfolio wie dem Profilpass, Potenzialanalyse, Werkstatttage oder dem Berufs- orientierten Wochentag ergänzt werden. 10 • Gemeinschaftsschule
Individuelle Förderung Länger gemeinsam Lernen Unterrichtsorganisation An der Gemeinschaftsschule wird die Schullaufbahn, d. h. die Festle- gung auf bestimmte Schulabschlüsse, möglichst lange offen gehalten. Jedes Kind wird entsprechend seiner Begabung individuell gefördert; der Unterricht orientiert sich an den Lernvoraussetzungen und Lernpro- zessen der Schülerinnen und Schüler. Dazu bedarf es einer besonderen Unterrichtsorganisation, die ab der Klassenstufe 7 den Unterricht in ver- schiedenen Fächern auf verschiedenen Anspruchsebenen vorsieht. Nach einem vorgegebenen Orientierungsmodell wird der Unter- richt in Mathematik und in der Ersten Fremdsprache • in den Klassenstufen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen als Grund- kurs und Erweiterungskurs, • in der Klassenstufe 10 auf zwei Anspruchsebenen als Erweiterungs- kurs und Aufbaukurs, Gemeinschaftsschule • 11
Gemeinschaftsschule in Deutsch • in der Klassenstufe 8 und 9 auf zwei Anspruchsebenen als Grund- kurs und Erweiterungskurs, • in der Klassenstufe 10 auf zwei Anspruchsebenen als Erweiterungs- kurs und Aufbaukurs, in Biologie, Chemie und Physik • in der Klassenstufe 9 auf zwei Anspruchsebenen als Grundkurs und Erweiterungskurs, • in der Klassenstufe 10 auf zwei Anspruchsebenen als Erweiterungs- kurs und Aufbaukurs erteilt. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann von diesem Orientierungs- modell abgewichen werden, um beispielsweise das Fach Deutsch auch in Klasse 8 noch im Klassenverband zu unterrichten. Über die Einstufung der Schülerinnen und Schüler entscheidet die Klassen- konferenz am Ende jedes Halbjahres. Diese Entscheidung basiert aber nicht nur auf den Leistungen in den einzelnen Fächern; auch das gesamte Leistungsbild sowie die Leistungsentwicklung und die Lernbereitschaft werden – mit Blick auf den angestrebten Abschluss - berücksichtigt. Wiederholen einer Klasse In der Klassenstufe 8 wird erstmals eine Versetzungsentscheidung ge- troffen. Ein freiwilliges Wiederholen ist auf Antrag der Eltern aber auch bereits in den vorangegangenen Klassenstufen möglich. Abschlüsse und Berechtigungen Im Rahmen von zentralen Abschlussprüfungen können folgende Ab- schlüsse erworben werden: • Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9 (Grundlage für eine Berufsausbildung oder die Berufsfachschule) • Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10 (Grundlage für eine Berufsausbildung und eine Berechtigung zum Besuch einer Fachoberschule) • Mittlerer Bildungsabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in eine gymnasiale Oberstufe 12 • Gemeinschaftsschule
Über besondere Angebote der einzelnen • Abitur nach 9 Jahren Oberstufen informieren die jeweiligen Der Unterricht in der Oberstufe der Gemeinschaftsschule ist ge- Schulen s. Seite 17. nauso organisiert wie am Gymnasium und erfolgt mit den gleichen Lehrplänen: In beiden Schulformen umfasst die Oberstu- fe eine einjährige Einführungsphase (an der Gemeinschaftsschule Klassenstufe 11 – am Gymnasium Klassenstufe 10) und eine zweijährige Hauptphase (an der Gemeinschaftsschule die Klas- senstufen 12 und 13 – am Gymnasium die Klassenstufen 11 und 12). An den Gemeinschaftsschulen legen die Schüler und Schüler- innen die gleiche Abiturprüfung wie an den Gymnasien ab (Zent- ralabitur). Gemeinschaftsschule • 13
Gymnasium 14 • Gymnasium
Der Bildungsgang am Gymnasium umfasst die Klassenstufen 5 bis 12 und führt zur Allgemeinen Hochschulreife. Aufbauend auf den in der Grundschule erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt er Schülerinnen und Schülern unabhängig von sozialen und kulturellen Voraussetzungen eine vertiefte Allgemeinbildung. Die gymnasiale Bil- dung bereitet auf ein Hochschulstudium vor, befähigt aber ebenso zum Eintritt in berufsbezogene Bildungsgänge. Unterrichtsorganisation Der Unterricht wird in den Klassenstufen 5 bis 10 in allen Fächern grund- sätzlich im Klassenverband erteilt. Er umfasst folgende Fächer: Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache, Zweite Fremdsprache, ggf. Dritte Fremdsprache, Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde, Naturwissenschaf- ten, später Biologie, Chemie und Physik, Religion/Allgemeine Ethik, Bil- dende Kunst, Musik und Sport. In der Klassenstufe 10 können weitere Fächer wie Informatik, Technik, Philosophie oder Darstellendes Spiel hin- zutreten. Für Schulen mit besonderem Profil gelten zum Teil hiervon abweichende Regelungen. Im Saarland stehen an fast allen Gymnasien verschiedene vgl. Seiten 80-83: »Sprachenfolge an Zweige zur Wahl: Gymnasien mit Zweigen« • Die meisten Gymnasien führen einen Sprachenzweig: Sie beginnen im Regelfall mit Französisch oder Englisch als erste, in Klassenstufe 6 kommt eine zweite, in Klassenstufe 8 eine dritte Pflichtfremdsprache hinzu. Unabhängig vom gewählten Zweig lernen alle Schülerinnen und Schüler Französisch und Englisch. • An einigen Standorten wird Latein als erste Fremdsprache angeboten. Zweite Fremdsprache ist in diesem Fall entweder Französisch (mit Englisch als dritter Fremdsprache) oder an einigen Schulen auch Englisch (mit Französisch als dritter Fremdsprache). • Im Latein-Plus-Zweig besteht die Möglichkeit, in der Klassenstufe 5 parallel zur ersten Fremdsprache Latein mit dem Unterricht in Englisch zu beginnen. • Spanisch kann als dritte Fremdsprache an den meisten und Italienisch an einzelnen Standorten belegt werden. • Im naturwissenschaftlichen Zweig gibt es die Sprachenfolge Französisch/Englisch oder Englisch/Französisch. Ab Klass- enstufe 8 ist Physik schriftliches Fach anstelle einer drit- ten Fremdsprache. Zudem erhalten die Schülerinnen und Schü- ler ab Klassenstufe 8 verstärkt Unterricht in Chemie und Biologie. • An einigen Gymnasien ist ein Zweig eingerichtet, in dem ab der Klassenstufe 8 Informatik schriftliches Fach ist und an die Stelle der dritten Fremdsprache tritt. Gymnasium • 15
Gymnasium • Im Biowissenschaftlichen Zweig tritt ab Klassenstufe 8 Biologie Die Adressen der jeweiligen Schulen als schriftliches Fach an die Stelle der dritten Fremdsprache. finden Sie auf den Seiten 56-63 • Im Musikzweig einiger Standorte wird das Fach Musik in den Klas- senstufen 5 bis 10 mit vier Wochenstunden unterrichtet. Ab Klassen- stufe 8 ist es schriftliches Fach. Daneben bieten weitere Schulen in der Unter- und Mittelstufe verstärkt Musikunterricht an. • Im MINT-Zweig wird statt der dritten Fremdsprache in den Klassen- stufen 8, 9 und 10 das Fach Informatik unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ab Klassenstufe 8 zudem verstärkt Unterricht in Biologie, Chemie und Physik. • Am Gymnasium am Rotenbühl Saarbrücken ist ein Sportzweig eingerichtet. Das Fach Sport wird in den Klassenstufen 5 bis 7 mit vier bzw. fünf Wochenstunden unterrichtet; ab Klassenstufe 8 tritt Sport als schriftliches Fach an die Stelle der Dritten Fremdsprache. • An mehreren Gymnasien im Saarland ist zur Förderung der Mehr- sprachigkeit ein bilingualer Zug mit verstärktem Fremdsprachen- unterricht in den Klassenstufen 5 und 6 sowie fremdsprachigem Sachfachunterricht eingerichtet. 16 • Gymnasium
Gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden achtjährigen Gymnasium Die gymnasiale Oberstufe umfasst an allgemeinbildenden achtjährigen Gymnasien die Klassenstufen 10 bis 12. Der Klassenstufe 10, in der der Unterricht noch im Klassenverband erteilt wird, kommt im achtjährigen Gymnasium als Einführungsphase eine besondere Gelenkfunktion zu. Mit Beginn der Hauptphase belegen die Schülerinnen und Schüler die drei Kernfächer Mathematik, Deutsch und Fremdsprache sowie weite- re Fächer aus dem gesellschaftswissenschaftlichen, dem naturwissen- schaftlichen und dem sprachlich-künstlerischen Bereich, außerdem die Fächer Religion/ Allgemeine Ethik und Sport. Die Kernfächer und zahlreiche weitere Fächer werden sowohl auf erhöhtem Anforderungsniveau in Leistungskursen als auch auf grundlegendem Anforderungsniveau in Grundkursen angeboten. Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden achtjährigen Gym- nasium kann auch von Schülerinnen und Schülern der Gemeinschafts- schulen mit einer Übergangsberechtigung für die gymnasiale Oberstufe besucht werden. Gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen An einigen Berufsbildungszentren, dem Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium und dem Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasium sind dreijährige gymnasiale Oberstufen mit berufsbezogenen Fachrichtungen eingerichtet. Sie nehmen Schülerinnen und Schüler aller Schulformen auf, die die Berechtigung zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe besit- zen. An allen Standorten kann die Allgemeine Hochschulreife erworben wer- den. Gymnasium • 17
Gymnasium An den Berufsbildungszentren mit gymnasialer Oberstufe, am Wirt- schaftswissenschaftlichen Gymnasium und am Technisch-Wissenschaft- lichen Gymnasium wird in der Hauptphase das berufliche Profilfach auf erhöhtem Anforderungsniveau im Leistungskurs belegt. Am Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasium Dillingen ist ein allge- meinbildender Zweig der gymnasialen Oberstufe eingerichtet. Abschluss und Berechtigungen • Abitur Auf der Grundlage der Ergebnisse der Abiturprüfung mit einem schrift- lichen und einem mündlichen Prüfungsteil sowie der Leistungen in den beiden Jahren der Hauptphase der gymnasialen Oberstufe erwer- ben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife. Die- se berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen aller Bundesländer. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor Ablegen der Abiturprüfung verlassen, können folgende Abschlüsse/ Berechti- gungen erhalten: Gleichstellungen mit Abschlüssen anderer Schulformen: • Hauptschulabschluss Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 ist das Abgangszeugnis der Schule dem Zeugnis über den Hauptschulabschluss gleichgestellt. • Mittlerer Bildungsabschluss Mit der Versetzung in die Hauptphase der gymnasialen Oberstufe (Klassenstufe 11) ist das Abgangszeugnis der Schule dem Zeugnis über den Mittleren Bildungsabschluss gleichgestellt. • Erwerb der Fachhochschulreife Bei Nachweis bestimmter Leistungen kann frühestens nach dem ersten Jahr der Hauptphase der Oberstufe der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. In Verbindung mit einer mindestens einjährigen fachpraktischen Erfahrung (z. B. einjähriges gelenktes Praktikum, Besuch der Klassenstufe 11 der Fachoberschule, abgeschlossene Berufsausbildung) kann auf Antrag ein Zeugnis über die Fachhochschulreife ausgestellt werden. Dieses berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule im Saarland und in der Mehrzahl der übrigen Bundesländer. 18 • Gymnasium
Projekt ProfIL »Individuelle Lernbegleitung an saarländischen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien« ProfIL unterstützt Vorhaben an Schulen, die einen schülerzentrierten und individualisierten Unterricht in den Mittelpunkt stellen. Damit sollen alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernen begleitet, ihre individuel- len Begabungen und Interessen gefördert, sowie ihre Leistungsfähigkeit insgesamt gestärkt werden. Ein weiteres Augenmerk gilt dem eigenstän- digen und selbstverantwortlichen Lernen. Lehrkräfte entwickeln im Rahmen des Projektes ProfIL gemeinsam an ihren Schulen und in landesweiten Netzwerken schüler-zentrierte Un- terrichtseinheiten und Aufgaben. Diagnostik, Förderplanung, individu- alisierte und kooperative Unterrichtsmethoden, eine stärkere Schüler- aktivierung und der Aufbau einer Feedbackkultur werden besonders berücksichtigt. Eine wissenschaftliche Begleitung unterstützt die Lehr- kräfte bei dieser Entwicklungsarbeit. Schulen können Zusatzmodu- le wie »Medienbildung und Einsatz von neuen Medien im Unterricht«, »Sprachförderung im Fachunterricht« und »Förderung interessierter und leistungsmotivierter Schülerinnen und Schüler« abrufen. Das Projekt steht allen interessierten Gymnasien und Gemeinschafts- schulen offen. ProfIL • 19
Ethik ab Klassenstufe 5 Das Fach Allgemeine Ethik kann in den Gemeinschaftsschulen und Gym- nasien in allen Klassenstufen als ordentliches Lehrfach (benotet und versetzungsrelevant) angeboten werden. Auf Vorschlag der Gesamtkon- ferenz entscheidet die Schulkonferenz, ob Allgemeine Ethik als Ersatz- fach für den evangelischen und/oder katholischen Religionsunterricht in einer oder mehreren Klassenstufen eingerichtet wird. Sofern sich die einzelne Schule entschieden hat, einen verbindlichen Ethikunterricht einzurichten, können Erziehungsberechtigte ihre Kinder aus dem Religionsunterricht abmelden. Für die Schülerinnen und Schü- ler, die nicht den Religionsunterricht besuchen, ist die Teilnahme am Ethikunterricht dann verpflichtend. Feststellungsprüfung Sprachprüfung in der Muttersprache für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund Für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die im Verlauf der Sekundarstufe I erstmals in eine weiterführende Schule in Deutschland aufgenommen werden, besteht unter bestimm- ten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Note in einer Pflichtfremdspra- che auf Übergangs- und Abschlusszeugnissen durch die Note in einer Sprachprüfung in der Muttersprache (Feststellungsprüfung) zu ersetzen. Die Note im Fach Deutsch kann nicht durch eine Feststellungsprüfung ersetzt werden. 20 • Ethik ab Klassenstufe 5
Binationale Schulen Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum Perl Das Schengen-Lyzeum in Perl ist seit 13 Jahren eine bislang einzigartige, grenzüberschreitende Schule für Kinder und Jugendliche aus Deutsch- land und Luxemburg. Es vereint in sich Elemente des luxemburgischen und des saarländischen Schulsystems. Sprachen spielen eine große Rol- le im Lehrplan. Einige Fächer werden auf Französisch unterrichtet. Der Unterricht findet in Klassen und Kursgruppen statt. Das Schengen-Lyzeum ist eine Ganztagsschule, an der der Unterricht montags, mittwochs und freitags bis in den Nachmittag verpflichtend ist; dienstags und donnerstags gibt es am Nachmittag frei wählbare An- gebote. An allen Unterrichtstagen ist eine Schülerbetreuung von 7 bis 18 Uhr möglich. Die Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule und das Mittagessen sind kostenpflichtig. Binationale Schulen • 21
Binationale Schulen Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum Perl Unterrichtsorganisation Abschlüsse und Berechtigungen Zum Pflichtunterricht gehören die Fächer Deutsch, Am Schengen-Lyzeum können folgende Abschlüsse Französisch, Englisch (ab Klassenstufe 7), Luxembur- und Berechtigungen erlangt werden: gisch (Klassenstufen 5 und 6), Mathematik, Gesell- schaftswissenschaften (Erdkunde, Geschichte, So- • Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9 zialkunde), Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, sowie die evtl. damit verbundenen Berechtigun- Physik), Arbeitslehre (Klassenstufen 5 und 6), Religion gen. oder Ethik, Bildende Kunst, Musik und Sport. In den • Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassen- Klassenstufen 5 und 6 erfolgt in allen Fächern eine stufe 10 sowie die evtl. damit verbundenen Be- Differenzierung des Unterrichts innerhalb des Klas- rechtigungen. Ebenso besteht die Möglichkeit, senverbandes. In den Klassenstufen 7 bis 9 erfolgt dass der mittlere Bildungsabschluss nach abge- eine zunehmende Differenzierung in Kurse mit unter- schlossener Berufsausbildung zuerkannt wird. schiedlichem Anspruchsniveau, die in Klassenstufe 9 • Allgemeine Hochschulreife am Ende von abschlussbezogen gestaltet sind. Klassenstufe 12 im gymnasialen Zweig. Dieser Abschluss wird mit dem deutschen Abiturzeugnis Ab der Klassenstufe 10 teilt sich die Schule in einen und dem luxemburgischen Diplôme de fin gymnasialen und einen berufsbildenden Zweig. Klas- d’études secondaires bescheinigt. Wie am Gym- senstufe 10 stellt somit entweder das erste Jahr des nasium kann in der Hauptphase der Oberstufe insgesamt dreijährigen Bildungsganges zum Diplôme auch der schulische Teil der Fachhochschulreife de fin d’études secondaires techniques oder die Ein- erworben werden. führungsphase der gymnasialen Oberstufe dar. Zu den Abschlüssen und Berechtigungen, die in der Der Unterricht in Klassenstufe 10 wird im Klassenver- gymnasialen Oberstufe erworben werden können, band erteilt. Am Ende von Klassenstufe 10 erwerben finden Sie nähere Ausführungen unter alle Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden »Gymnasium« (S. 14). Leistungen den mittleren Bildungsabschluss. • Diplôme de fin d’études secondaires tech- niques am Ende von Klassenstufe 12 im be- rufsbildenden Zweig. Es eröffnet die Möglich- keit des unmittelbaren Berufszugangs. Nach der Klassenstufe 11 kann im berufsbildenden Zweig der schulische Teil der Fachhochschulreife er- worben werden. In Verbindung mit einem Praktikum im vorgeschriebenen Umfang kann die Fachhoch- schulreife erworben werden, die zum Studium an Fachhochschulen berechtigt. Weitere Informationen finden Sie in einem eigenen Faltblatt oder unter www.schengenlyzeum.eu. Auch die Schulleitung (Adresse auf S. 55) wird gerne Ihre Fragen beantworten. 22 • Binationale Schulen
Binationale Schulen • 23
Binationale Schulen Deutsch-Französisches Gymnasium Saarbrücken 24 • Binationale Schulen
Schulprofil und Unterrichtsorganisation Das Deutsch-Französische Gymnasium ist eine öffentliche binationale Begegnungsschule, in der Schülerinnen und Schüler aus Deutschland und Frankreich in beiden Sprachen miteinander lernen. Für die Aufnah- me in die Klassenstufe 5 werden keine Französischkenntnisse voraus- gesetzt. Durch die tägliche Begegnung mit Kindern und Lehrkräften aus dem Partnerland erwerben Schülerinnen und Schüler vertiefte Kennt- nisse in der Sprache des Nachbarn und weitreichende interkulturelle Kompetenzen. Für bereits bei Schuleintritt zweisprachige Schülerinnen und Schüler werden spezielle Klassen angeboten. In der Klassenstufe 5 findet verstärkter Unterricht in Französisch statt. Zusätzlich wird fakultativer Englischunterricht angeboten. Ab der Klas- senstufe 6 lernen die Schülerinnen und Schüler aus Deutschland und Frankreich gemeinsam in einer zunehmenden Zahl von Fächern. Eng- lisch ist Pflichtfach ab der Klassenstufe 6, in Klassenstufe 8 kommt Spa- nisch oder Latein als weitere Fremdsprache hinzu. Italienisch kann in der Oberstufe belegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Abschlüsse und Berechtigungen www.dfg-lfa.org Das Deutsch-Französische Gymnasium verfügt über eine dreijährige Oberstufe in Klassenverbänden mit einem sprachlichen, einem mathe- matisch-naturwissenschaftlichen und einem wirtschaftswissenschaft- lichen Zweig. Alle Zweige führen zum Deutsch-Französischen Abitur, mit dem alle Berechtigungen sowohl der deutschen Allgemeinen Hoch- schulreife als auch des französischen Baccalauréat verbunden sind. Mit der Versetzung in die Klassenstufe 12 kann der schulische Teil der Fach- hochschulreife im Saarland erworben werden. Hinweise zur internationalen Schule, die nach dem Modell der Europäischen Schulen im Saarland errichtet wird, mit Details zum Schulprofil, der Sprachenfolge und den Aufnahmekriterien werden zu gegebener Zeit auf dem Bildungsserver veröffentlicht. Binationale Schulen • 25
Ganztagsschulen im Saarland - Beste Bildung für alle Ganztagsschulen sind fester Bestandteil des saarländischen Bildungswesens. So verfügen alle weiterführenden Schulen (Gemeinschaftsschulen und Gymnasien) über ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote unterschiedlicher Ausrichtung. 26 • Ganztagsschulen im Saarland
Echte Ganztagsschulen Echte (gebundene) Ganztagsschulen bieten für alle ihre Schülerinnen 13 Gemeinschaftsschulen sind echte und Schüler einen aufeinander abgestimmten ganztägigen Schulbetrieb, Ganztagsschulen: · Beckingen in dem deutlich mehr stattfindet als Wissensvermittlung und Lernen. So · Dillingen – Sophie-Scholl-Schule wird der Unterricht ergänzt durch eine gezielte individuelle Förderung mit · Merchweiler – Max von-der-Grün-Schule dem Ziel, alle Schülerinnen und Schüler zum bestmöglichen Schulab- · Neunkirchen – Haspelstraße schluss zu führen. Auch haben pädagogische Angebote, Sportprojekte · Neunkirchen – Wingertschule (FS) oder Projekte im kulturellen Bereich, teils auch mit außerschulischen · Quierschied · Saarbrücken – Bellevue Partnern, ebenso einen festen Platz im Schulbetrieb wie gemeinsame · Saarbrücken – Ludwigspark Freizeitaktivitäten oder AGs. Alle Angebote wechseln sich dabei über den · Saarlouis – In den Fliesen Tag hinweg sinnvoll ab. Diese Rhythmisierung ist möglich, weil in echten · Saarlouis – Martin-Luther-King Schule Ganztagsschulen alle Schülerinnen und Schüler der Schule am Ganz- · St. Ingbert – Rohrbach · St. Wendel tagsbetrieb teilnehmen. Echte Ganztagsschulen verfügen über deutlich · Völklingen – Hermann-Neuberger- mehr Lehrkräfte als Halbtagsschulen. Dabei werden die Lehrerteams Schule zusätzlich ergänzt durch sozialpädagogische Fachkräfte sowie weiteres · Wellesweiler Personal, das die Schulen selbst auswählen können. Damit können echte Ganztagsschulen entsprechend ihrer Profilbildung besonders gut auf die Sechs Gemeinschaftsschulen und drei Gymnasien sind Schulen mit Ganztags- besonderen Bedarfe ihrer Schülerschaft eingehen. klassen, d. h. sie führen einen Teil ihrer Echte Ganztagsschulen bieten an vier Tagen in der Woche einen Schul- Klassen im echten vollständig rhythmi- betrieb bis 16 Uhr, an einem Tag gibt es keinen Nachmittagsbetrieb (die- sierten Ganztagsbetrieb. sen Tag legen die Schulen selbst fest). Jede Schule bietet eine warme Mittagsverpflegung an, für die Kosten anfallen. Der Besuch der echten Gemeinschaftsschulen: · Eppelborn Ganztagsschule ist ansonsten kostenfrei. · Homburg – Neue Sandrennbahn · Homburg – Robert-Bosch Freiwillige Ganztagsschulen · Illingen Das Saarland bietet eine flächendeckende Versorgung mit weiterführen- · Völklingen-Ludweiler · Wadgassen-Bous den Schulen, die für einen Teil der Schülerinnen und Schüler ein freiwillig wählbares Betreuungsangebot im Nachmittag vorhalten. Dieses Angebot Gymnasien: kommt insbesondere den Eltern zugute, die für ihre Kinder vielleicht auch · Saarlouis – Gymnasium am Stadtgarten nur zeitweise eine Nachmittagsbetreuung benötigen. Der Nachmittags- · St. Wendel – Cusanus-Gymnasium betrieb wird von Maßnahmeträgern (z.B. Träger der freien Wohlfahrts- · Wadern – Hochwald-Gymnasium pflege, kirchliche Träger, Vereine) mit außerschulischem Personal durch- geführt und in Abstimmung mit der Schule organisiert. Feste Angebote des Nachmittagsbetriebs sind tägliche Lernzeiten, in denen Fachkräfte des Maßnahmeträgers und Lehrkräfte der Schule gemeinsam mit den Kindern arbeiten, Freizeitangebote und Projekte, die teils mit außerschu- lischen Partnern durchgeführt werden. Freiwillige Ganztagsschulen bieten täglich im Anschluss an den Unter- richt eine Nachmittagsbetreuung entweder bis 15 Uhr oder bis 17 Uhr an. Dabei entstehen für die Eltern Kosten von 40 € bzw. 60 € pro Monat, abhängig von der gewünschten Betreuungsdauer. Jede Schule bietet eine warme Mittagsverpflegung an, für die zusätzliche Kosten anfallen. Ganztagsschulen im Saarland • 27
Besondere pädagogische Förderung an Regel- und Förderschulen Alle Schülerinnen und Schüler wer den unter Berücksichtigung der indi viduellen Ausgangslage bestmöglich gefördert. Die Unterrichtung erfolgt grundsätzlich an einer Regelschule. Bei anerkanntem Vorliegen der Vo raussetzungen für eine sonder pädagogische Unterstützung können die Erziehungsberechtigten zwischen dem Besuch einer Regelschule oder einer Förderschule des entsprechen den Förderschwerpunkts wählen. 28 • Besondere pädagogische Förderung
Damit die Schulstruktur der Vielfalt unserer Kinder noch besser gerecht Eine Liste der Ansprechpartnerinnen werden kann, hat sich die saarländische Landesregierung zum Ziel ge- und Ansprechpartner ist auf dem Bildungsserver unter setzt, den Ausbau einer inklusiven Bildungslandschaft konsequent fort- https://www.saarland.de/mbk/DE/por- zusetzen. Alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Saarlandes tale/bildungsserver/themen/unterricht- sind inklusive Schulen. und-bildungsthemen/inklusion/ansprech- partner/ansprechpartner_node.html zu finden. Auf der Grundlage der Inklusionsverordnung können die Schulen die Lernprozesse ihrer Schülerinnen und Schüler flexibel und zeitnah indi- viduell begleiten. Alle Schülerinnen und Schüler können zeitweise oder dauerhaft eine besondere pädagogische Förderung erhalten, wenn sie z.B. eine besondere Begabung aufweisen oder in einzelnen Lern- und Entwicklungsbereichen Unterstützung benötigen. Für die Förderung ist, wie bislang auch, die enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten selbstverständlich, die im Saarland auf ein umfängliches Beratungsangebot zugreifen können. Übergang in die weiterführenden Schulen Bei Schülerinnen und Schülern, die in der Klasse 4 auf der Grundlage eines individuellen Förderplans besondere pädagogische Förderung er- halten, kann diese Förderung bei Bedarf auch in der weiterführenden Schule fortgesetzt werden. Beim Übergang in die weiterführende Schule sollen bereits vor Schuljahresbeginn erste Überlegungen zur Gestaltung förderlicher schulischer Bedingungen einsetzen und die Förderplanung gegebenenfalls fortgesetzt werden. Besondere pädagogische Förderung • 29
Besondere pädagogische Förderung an Regel- und Förderschulen Daher sollten die Erziehungsberechtigten schon bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule darauf hinweisen, dass das Kind zurzeit eine besondere pädagogische Förderung erhält. So können die aufnehmenden Schulen darauf hinwirken, dass eine Ver- treterin oder ein Vertreter der abgebenden Schule in die Einleitung der Förderplanung einbezogen wird. Falls besondere bauliche oder sächliche Voraussetzungen erforderlich sind, sind die Sachkostenträger frühzeitig in die weitere Planung einzubeziehen. Eine Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonder- pädagogische Unterstützung ist in der Regel nur dann notwendig, wenn die Erziehungsberechtigten den Besuch einer Förderschule wünschen. Dazu stellen sie in der besuchten Regelschule einen schriftlichen, aber formlosen Antrag. Im Rahmen des notwendigen Anerkennungsverfah- rens wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädago- gische Unterstützung überprüft und gegebenenfalls die Umschulung in eine Förderschule des entsprechenden Förderschwerpunktes in die Wege geleitet. Förderschulen Förderschulen stellen ein ergänzendes Angebot in unserem Schulsys- tem dar. Entsprechend der verschiedenen sonderpädagogischen Förder- schwerpunkte gibt es im Saarland: • eine Förderschule für Blinde und Sehbehinderte • eine Förderschule für Gehörlose und Schwerhörige • eine Förderschule Sprache • zwei Förderschulen körperliche und motorische Entwicklung • sechs Förderschulen sozial-emotionale Entwicklung • 14 Förderschulen geistige Entwicklung und • 17 Förderschulen Lernen sowie den • Krankenhaus- und Hausunterricht Eine Versetzungsentscheidung an Förderschulen findet erstmals am Ende der Klassenstufe 8 statt. 30• Besondere pädagogische Förderung
Abschlüsse an saarländischen Förderschulen Die Förderschulen für Sinnesbeeinträchtigte, die Förderschulen für kör- perliche und motorische Entwicklung, die Förderschule Sprache sowie die Förderschulen für sozial-emotionale Entwicklung können – je nach individuellem Förderbedarf – mit dem Hauptschulabschluss abschlie- ßen. Der erfolgreiche Abschluss der Förderschule Lernen entspricht dem er- folgreichen Besuch der Klassenstufe 8 eines zum Hauptschulabschluss führenden Bildungsganges. Er berechtigt zum Eintritt in die Ausbil- dungsvorbereitung oder in eine Fachklasse im Rahmen der beruflichen Erstausbildung in einem entsprechenden Berufsausbildungsverhältnis im dualen System. Zudem besteht an Förderschulen Lernen grundsätzlich die Möglichkeit, ein freiwilliges 10. Schuljahr zum Erwerb des Hauptschulabschlusses zu besuchen. Deshalb wird seit dem Schuljahr 2008/2009 an den Förder- schulen Lernen das Fach Englisch als Wahlpflichtfach angeboten. Begabungsförderung Ausführliche Informationen finden Sie Die Beratungsstelle (Hoch)begabung berät Eltern und Pädagogen bezüg- auf der Webseite: www.iq-xxl.de lich der Möglichkeiten besonderer pädagogischer Förderung für begabte Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Kinder und Jugendliche. Sie bietet zudem an verschiedenen Schulstand- Informationen auf der Webseite zu den orten besondere Förderangebote für Kinder und Jugendliche (Studien- Corona bedingt notwendigen Einschrän- tage, Querdenkertage, Fördergruppen, Akademien) an. Im Rahmen der kungen. Einzelfallberatung wird gemeinsam besprochen, welche Angebote für das jeweilige Kind geeignet sind. Die Förderangebote können unabhän- gig von der Schulform und der jeweiligen weiterführenden Schule in An- spruch genommen werden. Ziel aller Fördermaßnahmen ist eine kontinuierliche Begabungsförde- rung im Laufe der Bildungsbiographie vom Elementarbereich über die Schulzeit bis hin zur Berufsausbildung oder zum Studium. Besondere pädagogische Förderung • 31
Das Berufs- bildungszentrum Ein Zentrum, drei Bereiche, viele Schulen Die Berufsbildungszentren bieten viele Möglichkeiten, einen beruflichen Abschluss zu machen. Darüber hinaus kann man auch einen allgemeinbildenden Abschluss bzw. die Berechtigungen eines allge- meinbildenden Abschlusses erwerben, von den Berechtigungen eines Hauptschulabschlusses bis hin zum Abitur. Die beruflichen Schulen werden in drei Bereiche eingeteilt: den kauf- männischen, den technisch-gewerblichen und den sozialpflegerischen Bereich. In einem Berufsbildungszentrum unterscheidet man zwischen der Be- rufsschule und den beruflichen Vollzeitschulen. 32 • Das Berufsbildungszentrum
Die Berufsschule in der dualen Ausbildung • In der dualen Ausbildung gibt es ca. 330 Ausbildungsberufe. »Dual« besagt, dass an zwei Lernorten gelernt wird, in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb. • Eine Berufsausbildung dauert zwischen 2 und 3,5 Jahren. Um eine Ausbildung beginnen zu können, braucht man einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. • Wer eine Berufsausbildung macht, geht in der Regel an zwei Tagen in der Woche oder jede dritte Woche in die Berufsschule. • Folgende schulische Abschlüsse und Berechtigungen kann man neben dem Berufsabschluss und dem Zeugnis des Ausbildungs- betriebes erwerben: • Abschlusszeugnis der Berufsschule und Zuerkennung der Berechtigungen des Hauptschulabschlusses oder • Abschlusszeugnis der Berufsschule und Zuerkennung der Berechtigungen des Mittleren Bildungsabschlusses, wenn bestimmte Noten, einschließlich einer Fremdsprache, erreicht werden oder • Abschlusszeugnis der Berufsschule und die allgemeine Fach- hochschulreife, wenn ein Zusatzunterricht besucht und eine Prüfung bestanden wird: Wer einen guten Mittleren Bildungsabschluss hat und eine Ausbildung in einem mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf absolviert, kann an einigen Berufsschulen parallel zur Ausbildung auch eine allgemeine Fachhochschulreife erwerben. • Wenn zwei Jahre in einem Beruf gearbeitet wurde, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein Studium zu beginnen. Die beruflichen Vollzeitschulen Wege zum Hauptschulabschluss mit beruflicher Grundbildung nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht → Ausbildungsvorberei- tung (1 Jahr) • Jugendliche, die die allgemeinbildenden Schulen nach 9 Schuljahren ohne Schulabschluss verlassen und keine Berufsausbildung beginnen, haben in der Ausbildungsvorbereitung die Möglichkeit einer beruflichen Qualifizie- rung. Neben dem Abschluss der Ausbildungsvorbereitung können die Schülerinnen und Schüler hier ohne Abschlussprüfung die Berechtigungen eines Hauptschulabschlusses erwerben. Das Berufsbildungszentrum • 33
Wege zum Mittleren Bildungsabschluss mit beruflicher Grundbildung Hauptschulabschluss → Berufsfachschule (2 Jahre) • Die Berufsfachschulen existieren in den Formen der zweijährigen Berufsfachschu- len mit den Fachrichtungen Gesundheit und Soziales, Gastronomie und Nahrung Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung und als Berufsfachschule für Kinderpflege sowie für Haushaltsführung und ambulante Betreuung. • Neben berufsübergreifenden Kenntnissen und Fertigkeiten vermitteln die zweijäh- rigen Berufsfachschulen auch eine berufliche Grundbildung in der jeweiligen Fach- richtung. Nach Teilnahme an einer Abschlussprüfung besteht an einer Berufsfach- schule die Möglichkeit, die Berechtigungen eines Mittleren Bildungsabschlusses zu erwerben. • An der Berufsfachschule für Kinderpflege kann man neben den Berechtigungen des Mittleren Bildungsabschlusses auch eine Berufsqualifikation als „Staatlich anerkannte/-r Kinderpfleger/-in“ erwerben. Damit ist man berechtigt, in der Pflege, Erziehung und Betreuung von Kindern tätig zu werden. • Auch an der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung besteht die Möglichkeit, die Berechtigungen des Mittleren Bildungsabschlusses zu erwerben. Gleichzeitig erhält man bei erfolgreichem Abschluss eine Berufsqualifika- tion als „Staatlich geprüfte/-r Assistent/-in für Ernährung und Versorgung – Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung“. Damit qualifiziert man sich für Tätigkeiten in Einrichtungen der Seniorinnen- und Seniorenbetreuung, Kin- der-, Jugend- und Behindertenheimen, Sozialstationen und in hauswirtschaftlichen Bereichen. Wege zur allgemeinen Fachhochschulreife • Mittlerer Bildungsabschluss oder Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe sowie eine Praktikumsstelle in einem Betrieb → Fachoberschule (2 Jahre) • Fachoberschulen werden in folgenden Fachbereichen angeboten: Design, Ernährung und Hauswirtschaft (Fachrichtung: Lebensmitteltechnologie), Ingenieurwesen (Fachrichtungen: Technik, Technische Informatik sowie Naturwissenschaft und Umwelttechnik), Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaft (Fachrichtungen: Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Tourismus, sowie Französisch in Wirtschaft und Verwaltung). • Mit Mittlerem Bildungsabschluss ist nach einer Berufsausbildung ein direkter Einstieg in Klassenstufe 12 möglich. Wege zur Allgemeinen Hochschulreife → Berufliches Oberstufengymnasium (3 Jahre) • Berufliche Oberstufengymnasien vereinigen den Unterricht in den tradi- tionellen gymnasialen Fächern mit dem Unterricht in den berufsbezogenen Fächern. Sie führen zur Allgemeinen Hochschulreife und vermitteln gleich- zeitig berufsbezogene Kompetenzen in den Bereichen Informatik, Technik, Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales. • Mit einem Mittleren Bildungsabschluss der Gemeinschaftsschule oder einer Berufsfachschule kann man ein Berufliches Oberstufengymnasium auch dann besuchen, wenn man bis dahin nur eine Fremdsprache gelernt hat. • Mit der Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe ist es für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums möglich, auf ein Berufliches Oberstufengymnasium zu wechseln. 34 • Das Berufsbildungszentrum
Die beruflichen Schulen im Saarland Kein Abschluss ohne Anschluss Bachelor / Master Fachhochschule / Universität Meister Staatl. gepr. Techniker Berufs- Fachwirt abschluss Höhere Berufs- fachschule Berufliche Schule Duale Berufsausbildung (Berufsschule und Betrieb) Fachhoch- Allg. Hoch- Fachhoch- schulreife schulreife Fachhoch- schulreife Berufliches Allgemeine + in der schulreife Fachober- Hochschulreife schule Oberstufen Fachschule Berufsschulabschluss Berufsschule gymnasium Mittlerer Mittlerer Bildungs- Bildungs- + abschluss abschluss Mittlerer in der Berufsfach- Bildungsabschluss Berufsschule schulen Hauptschul- Hauptschul- + abschluss abschluss Hauptschul- in der Ausbildungsvor- abschluss Berufsschule bereitung kein Hauptschulabschluss Allgemeinbildende Schulen Die beruflichen Schulen im Saarland • 35
Schulformen und Standorte Haushaltsführung und ambulante Betreuung Naturwissenschaft und Umwelttechnik Ernährung und Hauswirtschaft Ausbildungsvorbereitung Wirtschaft und Verwaltung Gastronomie und Nahrung Gesundheit und Soziales Gesundheit und Soziales Berufsfachschule Werkstattschule Fachoberschule Berufsschule Kinderpflege Technik Technik Design BBZ Hochwald BBZ Homburg BBZ Lebach BBZ Merzig BBZ St. Ingbert BBZ St. Wendel BBZ Sulzbach BBZ Völklingen K BBZ Dillingen K BBZ Neunkirchen K BBZ Saarbrücken K BBZ Halberg K BBZ Saarlouis S BBZ Saarbrücken TG BBZ Dillingen TGS BBZ Neunkirchen TG BBZ I Saarbrücken TG BBZ II Saarbrücken TGS BBZ Saarlouis Günter-Wöhe-Schulen für Wirtschaft BBZ: Berufsbildungszentrum; K BBZ: Kaufmännisches Berufsbildungszentrum; S BBZ: Sozialpflegerisches Berufsbildungszentrum 36 • Schulformen und Standorte
Französisch in Wirtschaft und Verwaltung Technische Informatik Tourismus Wirtschaft Wirtschaftsinformatik Berufliches Oberstufengymnasium Gesundheit und Soziales Technik Wirtschaft Höhere Berufsfachschule Automatisierungstechnik Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe Wirtschaftsinformatik Berufliche Weiterbildung Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung Fachschule für Sozialpädagogik Fachschule für das Hotel und Gaststättengewerbe Fachschule für Meister/-innen TG BBZ: Technisch-Gewerbliches Berufsbildungszentrum; TGS BBZ: Technisch-Gewerbliches und Sozialpflegerisches Berufsbildungszentrum der Hauswirtschaft Fachschule für Technik Schulformen und Standorte • 37
Grundschulen Beratung Für die Beratung in schulischen Fragen sind zunächst die Klassenlehrerinnen und -lehrer, die Fachlehrkräfte sowie die Schulleitungen zuständig. Eltern, die darüber hinaus einen besonderen Beratungsbedarf haben, können sich an das Ministerium für Bildung und Kultur wenden. Zudem werden in Wohnortnähe eigene Sprechstunden angeboten. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Schulregion Saarbrücken-Ost dienstags 14 bis 16 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Silke Möckl Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken Tel. 0681-501-7486 Schulregion Saarbrücken-West dienstags 14 bis 16 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Saskia Schönhöfer Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken Tel. 0681-501-7521 Schulregion Völklingen dienstags 14 bis 16 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Heike Sattler Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken Tel. 0681-501-1376 Schulregion Saarlouis dienstags 14 bis 16 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Barbara Wagner Kaiser-Wilhelm-Straße 15 (Gebäude des Verwaltungsgerichts) 66740 Saarlouis Tel. 06831-447-123 (Außenstelle) Tel. 0681-501-7568 (Ministerium) 38 • Grundschulen
Schulregion Merzig-Wadern dienstags 14 bis 16 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Stephanie Rupp Bahnhofstraße 44 (im Landratsamt) 66663 Merzig Tel. 06861-1446 (Außenstelle) Tel. 0681-501-7596 (Ministerium) Schulregion St. Wendel dienstags 14 bis 16 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Christiane Thewes Welvertstraße 8 66606 St. Wendel Tel. 0681-501-7425 (Ministerium) Schulregion Neunkirchen donnerstags 13.30 bis 15.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Nathalie Schneider Lindenallee 13 66538 Neunkirchen Tel. 06824-906-8839 (Außenstelle) Tel. 0681-501-7411 (Ministerium) Schulregion Homburg donnerstags 14 bis 16 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Iris Becker Am Markt 9 66386 St. Ingbert Tel. 06894-13-799 (Außenstelle) Tel. 0681-501-7309 (Ministerium) Grundschulen • 39
Gemeinschaftsschulen Regionalverband Saarbrücken Gemeinschaftsschule Heusweiler Gemeinschaftsschule Püttlingen Friedrich-Schiller-Schule Peter-Wust-Schule Schillerstraße 65 Pickardstraße 33 66265 Heusweiler 66346 Püttlingen Tel. 06806-95102-0 Tel. 06898-64421 Fax 06806-95102-19 Fax 06898-64431 schulleitung@schiller-schule- info@pws-puettlingen.de heusweiler.de www.pws-puettlingen.de www.schiller-schule-heusweiler.de Gemeinschaftsschule Gemeinschaftsschule Quierschied 1 Kleinblittersdorf a, c Im Eisengraben 25 Wintringer Straße 78 66287 Quierschied 66271 Kleinblittersdorf Tel. 06897-60085-50 Tel. 06805-60063-0 Fax 06897-60085-40 Fax 06805-60063-17 schulleitung@gems-quierschied.de sekretariat@gems-kleinblittersdorf.de www.gems-quierschied.de www.gems-kleinblittersdorf.de 40 • Adressen – Gemeinschaftsschulen
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