Wichtige Mitteilung-Trinkwasser Osterberg / Weiler - Gemeinde Osterberg
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Jahrgang 57 Donnerstag, den 15. Juli 2021 Nummer 14 --Wichtige Mitteilung-- Trinkwasser Osterberg / Weiler Die Gemeinde hat nach Erkenntnis der Verschmutzung des Trinkwassers sofort mit der Chlorierung begonnen. Diese werden täglich überprüft. Mittlerweile haben sich die Werte verbessert, allerdings ist das Abkochgebot noch nicht aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt durch das Gesundheitsamt Neu-Ulm, danach werden Sie wieder informiert. Bei der Verunreinigung handelt es sich nicht um E-Coli Bakterien Gemeinde Osterberg
OSTERBERG aktuell -2- Nr. 14/21 KONTAKT UND ÖFFNUNGSZEITEN OSTERBERG Öffnungszeiten Gemeindeamt Osterberg Kontakt und Öffnungszeiten Altenstadt Babenhauser Straße 1 Telefon: 08337 – 7210, Fax: 08337 – 72110 Öffnungszeiten: Mittwoch ................................................. von 08.30 – 11.30 Uhr Montag ������������������������������������������������������������� 8.00 - 12.00 Uhr und Freitag ............................................. von 09.00 – 11.00 Uhr E-Mail: rathaus@osterberg-weiler.de Dienstag ����������������������������������������������������������� 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag ������������������������������������������������������� 8:00 - 12:00 Uhr Bürgermeistersprechstunden und ����������������������������������������������������������������� 14.00 - 18.00 Uhr finden nach telefonischer Vereinbarung statt. Freitag �������������������������������������������������������������� 8.00 - 12.00 Uhr und nach Terminabsprache Telefon: 08333 / 93230 Telefax: 08333 / 93232 E-Mail: rathaus@altenstadt-vg.de Kindergarten-Sprechstunden Wochenmarkt Jeden Montag von 15.00 – 16.00 Uhr. Jeden Mittwoch Wochenmarkt Sie müssen sich hierzu vorher persönlich oder telefonisch 10.00 Uhr – 10.30 Uhr auf dem Parkplatz (08333 / 9469178) anmelden. vor dem Rathaus in Osterberg Kaffee und Kuchen Jugendbeauftragter Alexander Högerle Öffnungszeiten Wertstoffhof Sommerzeit E-Mail: alexander.hoegerle@web.de Mittwoch ������������������������������������������� von 17.30 Uhr - 19.00 Uhr Samstag ������������������������������������������� von 15.00 Uhr - 17.30 Uhr Seniorenbeauftragter Georg Deil Tel.: 08333 / 9277010 Bestattungsdienst Friedhof Osterberg E-Mail: georg@deil.bayern Fa. Grasis 08335 / 297246 WICHTIGE TELEFONNUMMERN Ärztlicher Sonntagdienst Notrufe Ihr Arzt hat zu, aber Sie brauchen dringend medizinische Hilfe? Notfallrettung und Krankentransporte 112 Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereini- Feuerwehrnotruf 112 gungen ist im Einsatz, wenn die niedergelassenen Ärzte keine Notarzt 112 Sprechstunden haben: Polizeinotruf 110 Telefon: 116 117 (Täglich, rund um die Uhr) Telefonseelsorge 0800 – 1110111 und 1110222 6BIA>8=:7:@6CCIB68=JC
OSTERBERG aktuell -3- Nr. 14/21 Gerade die Ortsmitten bilden das Aushängeschild der Eine vorherige Anmeldung zum PCR-Test ist zwingend Gemeinden. Eine Aktivierung dieser Potenziale bildet zudem erforderlich unter https://portal.huber-health-care.com/ das Fundament einer flächen- und kostensparenden Sied- signup/5f4a8594e5011a0011d380f1 lungsentwicklung sowie einer effiziente Ausnutzung der Infra- Bürgerinnen und Bürger, die einen Schnelltest benötigen, struktur in den Gemeinden und hat zentrale Bedeutung für die können hierzu weiterhin das Angebot der Apotheken, Belebung der Ortskerne. Vor diesem Hintergrund haben sich Ärzte und weiteren Anbieter im Landkreis Neu-Ulm nutzen. die Kommunen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) Eine Übersicht ist auf der Website des Landkreises unter Iller-Roth-Biber das Thema „Innenentwicklung“ oben auf ihre https://landkreis.neu-ulm.de/de/aerzte-und-apotheken-die- Agenda geschrieben. schnelltests-undoder-pcrtests-anbieten.html online. Dies bildet den Anlass zum „Tag der Innenentwicklung – Räume nutzen und Lebensqualität schaffen“ am Samstag, den 17.07.2021, Zahlen zum Coronavirus von 13 bis 18 Uhr im Landkreis Neu-Ulm im Vereinsheim Unterroth, Bergenstetter Weg 20, 89299 Unterroth. 07.07.2021 Im Rahmen dieser Veranstaltung informieren folgende • 7-Tage-Inzidenz: 8,0 Referent:innen zu verschiedenen Themen im Bereich „Innen- • Gemeldete bestätigte Fälle insgesamt seit Beginn der entwicklung“: Corona-Pandemie: 7.767 • Bestätigte Fälle, die sich aktuell in Quarantäne befinden: 24 - 13:00 bis 14:00 Uhr • Gesamtzahl bestätigter Fälle, die verstorben sind: 121 Dr. Sabine Müller-Herbers (Baader Konzept GmbH) ( + 0 im Vergleich zum Vortag) Wohnen, Arbeiten und Leben im Siedlungsbestand – Vorteile, Herausforderungen und gute Beispiele Datenquelle: Robert Koch-Institut (RKI) - 14:15 bis 15:15 Uhr https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e8 Altbürgermeister Arthur Arnold (Gemeinde Euerbach) 23b17327b2bf1d4/page/page_1/ „Innenentwicklung lohnt sich – Erfahrungen, Bausteine, Von den bestätigten Fällen wird eine Person in einer Klinik im Ergebnisse“ – 15 Jahre interkommunale Zusammenarbeit Landkreis auf der Normalstation betreut. und 10 Jahre aktive Innenentwicklung im Oberen Werntal Aktuell ist keine Kindertageseinrichtung von Quarantänemaß- Pause nahmen betroffen. - 15:45 bis 16:45 Uhr Im Moment ist keine Schulklasse von Quarantänemaßnahmen Dr. Florian Freund (Regierung von Schwaben) betroffen. Vorstellung der Flächensparoffensive des Freistaats Bayern Die aktuellen Regelungen für den Landkreis Neu-Ulm gibt es unter - 17:00 bis 18:00 Uhr https://landkreis.neu-ulm.de/de/bayernweite-regeln.html Regionale Energieagentur Ulm Energie im Wandel – Rechtlicher Rahmen und Förderpro- Wöchentliche Übersicht zu den bestätigten Fällen in den gramme einzelnen Kommunen Eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung ist möglich. Kommune Meldung bestätigte Aktuell bestätigte Fälle, Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu Herrn Andreas Probst, den Fälle insgesamt seit die sich in Quarantäne Regionalmanager der ILE Iller-Roth-Biber (08337 9002974, Beginn der Corona- befinden probst@ile-iller-roth-biber.de) auf. Sie können auch online an Pandemie der Veranstaltung teilnehmen. Scannen Sie hierfür einfach am Tag der Veranstaltung den folgenden QR-Code mit Ihrem Altenstadt 232 0 Smartphone ein und nehmen Sie via Zoom teil: Bellenberg 155 0 Der „Tag der Innenentwicklung“ dient als Buch 126 0 Auftakt zu einer Reihe von Vorträgen, bei Elchingen 299 4 denen sowohl die Bürger:innen als auch die Holzheim 50 0 kommunalen Vertreter der Region Informa- Illertissen 761 8 tionen zum Thema „Innenentwicklung“ Kellmünz 69 0 sammeln können. Über Ort und Zeit der Nersingen 322 0 Vorträge werden Sie über die Amts- und Mitteilungsblätter bzw. Neu-Ulm 2857 10 die Homepages informiert. Oberroth 27 0 Auf Ihr Kommen freuen sich die Bürgermeister der sieben Osterberg 21 0 Kommunen der ILE Iller-Roth-Biber und Ihr Regionalmanager Andreas Probst. Pfaffenhofen 211 0 Roggenburg 113 0 Senden 1085 2 Unterroth 35 0 AVcY`gZ^hCZj"Jab Vöhringen 716 0 Weißenhorn 563 0 Testzentrum des Landkreises Neu-Ulm passt Testzeiten und Testangebot an Ab 1. Juli 2021 sind im Testzentrum des Landkreises Neu-Ulm in Weißenhorn (Kammerlander Str. 1, ehemaliger Feneberg) ausschließlich PCR-Testungen und keine Schnelltests bzw. PoC Antigentests mehr möglich. Auch die Öffnungszeiten werden ab 1. Juli 2021 aufgrund abnehmender Nachfrage ent- sprechend angepasst: Öffnungszeiten Testzentrum Weißenhorn (Kammerlander Str. 1, 89264 Weißenhorn) ab 01.07.2021 Montag 15:00 – 19:00 Uhr Freitag 15:00 – 19:00 Uhr
OSTERBERG aktuell -4- Nr. 14/21 II. Prüfung der § 1 Abs. 4 - 7 BauGB Sitzungsankündigung/Sitzungsbericht Gegenstand der Prüfung ist die Stichstraße mit Wendehammer Blumenweg, Fl.Nr. 240 mit einer Ausbaulänge von 58,30 m. des Gemeinderates Die Straße beginnt ab Einmündung zum bereits früher ausge- bauten Blumenweg, Fl.Nr. 254 und endet an der Ostgrenze Fl.Nr. 240/4. Die Stichstraße wurde im Frühjahr 2021 fertigge- stellt. Auf den beigefügten Lageplan wird verwiesen. Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung Bei der vorzunehmenden Abwägung sind alle baulichen und vom 15.06.2021 sonstigen Nutzungen der Grundstücke nach Maßgabe des Tagesordnungspunkt 1. Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über Zu Abs. 4: Anpassung der Ziele der Raumordnung die Sitzung des Gemeinderates vom 18.05.2021 Die Fläche der ursprünglichen Fl.Nr. 240 befindet sich im Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0 Ortsinnenbereich und somit handelt es sich um eine Baulücke in bebauten Innenbereich und es entsteht dadurch keine Ver- Tagesordnungspunkt 2. größerung der Ortsfläche. Bauantrag für einen Container BHKW zur Betriebssi- Zur Erschließung der einzelnen Bauplätze wurde der end- cherung, vorübergehend bis zum Anlagenneubau der Bio- gültige Ausbau mit der neu entstandenen Stichstraße mit Wen- gasanlage, bei den Boschen Fl.Nr. 312 Osterberg dehammer vorgenommen. Damit sollte ein geringstmöglicher Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungs- Flächenverbrauch entstehen. Dieses Teilstück mit einer Länge planes „Bei den Boschen“ (Nr. 142-7528-013-0). Es handelt von 58,30 m wird zur Ortsstraße gewidmet. Die endgültige Her- sich um einen Sonderbau. Die vorherige Anlage wurde durch stellung des Blumenweges im angesprochenem Teilstück steht einen Brand zerstört. daher den Zielen der Raumordnung nicht entgegen. Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Zu Abs. 5: Nachhaltige städtebauliche Entwicklung in Beschluss: Bezug auf soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Der Gemeinderat Osterberg nimmt von den vorgelegten Bau- Anforderungen antragsunterlagen für einen Container BHKW zur Betriebssi- Der endgültige Ausbau der Stichstraße mit Wendehammer cherung vorübergehend bis zum Anlagenneubau der Biogas- ermöglichte die Erschließung der Baulücke im bebauten anlage auf Fl.Nr. 312 Gemarkung Osterberg, Kenntnis und Innenbereich und somit die Bebauung mit Einfamilienhäusern. erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Für etwaige erfor- Es empfahl sich eine Stichstraße zu bauen, damit alle Grund- derliche Befreiungen vom Bebauungsplan bzgl. Standort und stücke in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrs- Form des Baukörpers wird vorsorglich die Zustimmung erteilt. fläche anliegen. Die Straßenbreite von 5,00 m genügt den Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0 Anforderungen des zu erwartenden Verkehrs. Ein Gehweg wurde nicht für erforderlich gehalten, da das Teilstück nur dem reinen Anliegerverkehr dient. Durch den Wegfall des Tagesordnungspunkt 3. Gehweges bewegen sich die Verkehrsteilnehmer sicherer, da Abwägungsbeschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB zu Stich- sie vorsichtiger fahren. Die Erschließungssituation des Bau- straße Blumenweg Fl.Nr. 240 gebietes hat sich verbessert, da man nicht über Kies fahren I. Rechtliche Ausgangslage muss. Die Straßenentwässerung ist über Straßensinkkasten, die in den vorhandenen Mischwasserkanal münden, gewährleistet. Das ursprüngliche Flurstück Nr. 240, Gemarkung Osterberg ist fast quadratisch und hat eine Tiefe von ca. 70 - 80 m von Zu Abs. 6 Ziff. 1: Die allgemeinen Anforderungen an gesunde den jeweiligen Straßenbegrenzungslinien des Blumenweges Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- gemessen. Die Gemeinde Osterberg hat mit Beschluss des und Arbeitsbevölkerung werden durch den 58,30 m Ausbau Gemeinderats vom 10.07.2014 den Bebauungsplan für das verbessert. Gebiet „Süd-Ost - Teilaufhebung“ als Satzung beschlossen und Zu Abs. 6 Ziff. 2: Die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung durch am 01.08.2014 bekannt gemacht. Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentums- Beim Planungsgebiet handelt es sich um eine Baulücke im bildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderung bebauten Innenbereich von Osterberg. Für die Bebauung kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung dieses Bereichs im Rahmen des § 34 BauGB (innerhalb der im wird verbessert. Zusammenhang bebauten Ortsteile) wurde zwar mit Beschluss vom 10.07.2014 ein „Bau- und Erschließungskonzept Fl.Nr. Zu Abs. 6 Ziff. 7: Die Belange des Umweltschutzes, ein- 240“ vergeben, aber wohl nicht beauftragt. Deshalb wurde ein schließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sog. planersetzender Beschluss im Sinne des § 125 BauGB werden nicht berührt, da es sich ursprünglich um eine am 13.03.2018 gefasst. innerörtliche und landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche handelte.. Auf dieser Fläche ist eine Einfamilienhausbebauung ent- standen. Dass alle Grundstücke ordentlich erschlossen werden Zu Abs. 6 Ziff. 11: Die ursprüngliche städtebauliche Planung konnten, wurde eine Stichstraße mit Wendehammer gebaut. hatte keine Stichstraße vorgesehen. Gemäß Bescheid Nr. XX Nach § 125 Abs. 1 BauGB ist für die rechtmäßige Herstellung 1599/63 von der Regierung von Schwaben lag die Parzelle einer Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB in der südwestlichen Ecke des ursprünglichen Grundstücks und damit für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen grund- Fl.Nr. 240 nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen sätzlich ein gültiger Bebauungsplan erforderlich. Die Her- Verkehrsfläche an. Die überbaubare Fläche war deshalb im stellung einer Erschließungsanlage ist aber auch rechtmäßig, Bebauungsplan zu streichen. wenn eine Ausnahme vom erschließungsrechtlichen Plan- Die städtebauliche Planung sieht nun den endgültigen Ausbau erfordernis gemäß 125 Abs. 2 BauGB gegeben ist. Danach des Stichweges Blumenweg mit Wendehammer - Fl.Nr. 240 kann eine Erschließungsanlage ausnahmsweise ohne Bebau- mit einer Ausbaulänge von 58,30 m vor, beginnend ab Ein- ungsplan hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis mündung der Stichstraße vom Blumenweg (Fl.Nr. 254) und 7 BauGB genannten Anforderungen entspricht. Nach § 1 endet an der Ostgrenze Fl.Nr. 240/4, um die Erschließung für Abs. 7 BauGB sind alle von der Planung berührten öffent- diese Fläche zu ermöglichen. lichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Einwendungen gegen den Ausbau des Zu Abs. 7: Die Gemeinde kann nicht erkennen, dass es wegen Stichweges Blumenweg - Fl.Nr. 240 mit Einmündung zum dem Ausbau des Stichweges mit Wendehammer von 58,30 m bereits früher ausgebauten Blumenweges können im Stadium und der Bebauung durch Einfamilienhäuser Anregungen und des Heranziehungsverfahrens (Beitragserhebung) - ein- Bedenken seitens privater und öffentlicher Seite geben könnte. schließlich des Widerspruchsverfahrens und des gerichtlichen Frau Brugger erläutert den Sachverhalt und beantwortet die Verfahrens geltend gemacht und überprüft werden. Rückfragen des Gemeinderates.
OSTERBERG aktuell -5- Nr. 14/21 Beschluss: Nach damaliger Sach- und Rechtslage ging der frühere Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Abwägungsverfahren nach Hauptamtsleiter, Herr Storbeck davon aus, dass die Erschlie- § 125 Abs. 2 BauGB. Nach Abwägung aller von der Planung ßungskosten für den Ausbau des Teilstücks Kiesgrubenweg berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander dem Baugebiet Gansacker zugerechnet werden können. und untereinander ist festzustellen, dass durch die Herstellung Somit wären die Kosten auf alle Anlieger des Baugebiet Gan- nicht den Zielen der Raumordnung widersprochen wird und die sacker und dem Anlieger des Grundstücks Kiesgrubenweg 9 Belange nach § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB berücksichtigt werden. umgelegt worden. Die erstmalig hergestellte Stichstraße mit Wendehammer, Blu- Das Landratsamt hat bei einer Ortsbesichtigung festgestellt, menweg, Fl.Nr. 240, mit einer Ausbaulänge von 58,30 m, trägt dass nach der maßgebenden „natürlichen Betrachtungsweise“ sowohl städtebaulich und privaten Interessen Rechnung. Die die Verlängerung des Kiesgrubenweges entgegen der Herstellung genügt damit den Anforderungen in § 1 Abs. 4 bis Meinung der Verwaltung beitragsrechtlich kein Bestandteil der 6 BauGB. Straße Gansacker, sondern trotz der Kürze eine eigene Straße Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0 (Anlage) ist. Die Straße Gansacker hat u.a. eine völlig andere Ausbauart und ist gegen den Kiesgrubenweg (wie gegen den Tagesordnungspunkt 4. Schleifweg) durch Pflasterung abgegrenzt. Widmung der Stichstraße Blumenweg Fl.Nr. 240 Die Endabrechnung zur Erschließungsanlage „Gansacker Die Planungen der Erschließungsstraße „Stichweg Blumenweg “erfolgte im Jahr 2012. Fl.Nr. 240“ basieren auf der Grundlage des Beschlusses des Die Anlage „Gansacker“ beginnt an der Einmündung Gemeinderats Osterberg (GR) am 13.03.2018. Am 03.11.2020 Schleifweg und endet an der Einmündung in den Kiesgru- wurde die erstmalige endgültige Herstellung der Stichstraße benweg. „Blumenweg, Fl.Nr. 240“ beschlossen, der Stichweg wurde im Frühjahr 2021 fertiggestellt. Die Hausnummernzuteilungen Der Kiesgrubenweg war in dem Bereich beginnend Ein- erfolgten als Blumenweg. mündung Babenhauser Straße bis einschließlich Süd-West- Ecke der Fl.Nr. 400/1 bereits endgültig hergestellt und mit Der Stichweg umfasst das Grundstück Fl.Nr. 240 Gemarkung endgültigem Bescheid vom 22.04.1986 abgerechnet. Der Osterberg und soll als Ortsstraße gewidmet werden. anschließende Teil ging in den Außenbereich über. Beschluss: Das Bauvorhaben am Kiesgrubenweg 9, Fl.Nr. 402/1 (früher Widmung der Ortsstraße „Stichstraße Blumenweg Fl.Nr. 240“ Teilfläche Fl.Nr. 402) wurde nach § 35 BauGB genehmigt, weil Die in der Gemeinde Osterberg, Landkreis Neu-Ulm, Regie- diese Fläche dem Außenbereich zuzuordnen war. Das nun rungsbezirk Schwaben, neu gebaute Stichstraße auf Fl.Nr. 240 bebaute Grundstück Kiesgrubenweg 9 grenzt direkt an die Gemarkung Osterberg, wird mit dem Tag nach der Bekannt- Wohnbebauung im Norden an (Fl.Nrn. 400/1 und 400/3) und machung wie folgt als Ortsstraße Nr. 14 a) „Blumenweg“ liegt an einer Straße, die der Erschließung des Wohngebietes gewidmet: Gansacker von Ostern her dient. Dadurch ist es mittlerweile Die Straße beginnt ab Einmündung der Stichstraße vom Blu- dem Innenbereich zugehörig. menweg (Fl.Nr. 254), Ostgrenze Fl.Nr. 240/6, bei km 0,000. Die Verlängerung des Kiesgrubenweges ist eine eigene Sie endet an der Ostgrenze Fl.Nr. 240/4, Westgrenze Wende- Anlage, die zwischen Süd-West-Ecke des Grundstücks Kies- hammer, bei km 0,0583 km. grubenweg 7, Fl.Nr. 400/1 beginnt und an Einmündung in den räger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Osterberg. Gansacker, Nord-Ost-Ecke der Fl.Nr. Fl.Nr. 392/7 endet. Die entsprechende Eintragungsverfügung und Bekannt- Nach der natürlichen Betrachtungsweise endet der Ausbau machung müssen erfolgen. des Kiesgrubenweges bei der Fl.Nr. 392/7. Bis dahin ist der Der Bürgermeister wird ermächtigt, beigefügte Verfügung zu Kiesgrubenweg als Ortsstraße gewidmet. Danach läuft der unterzeichnen. Kiesgrubenweg als gewidmeter Feldweg im Außenbereich Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0 weiter. Das ausgebaute Teilstück des Kiesgrubenweges und Gan- Tagesordnungspunkt 5. sacker bilden keine gemeinsame Anlage. Dies wurde im Abrechung Erschließungsbeitrag Teilstrecke Kiesgru- Widerspruchsverfahren im Jahr 2013 bestätigt. benweg - Abwägungsbeschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB Siehe Auszug aus Begründung zum Widerspruch der Die Verlängerung des Kiesgrubenweges, Fl.Nr. 397 in dem Abrechnung Erschließungsanlage „Gansacker“, Fl.Nr. 392/12; Bereich zwischen Süd-West-Ecke des Grundstücks Kiesgru- (Seite 6, Auszug aus Punkt 2.2): „Am 07.07.2011 wurde die benweg 7, Fl.Nr. 400/1 und Einmündung in den Gansacker, Abwägung über die Herstellung der Verbindungsstücks Kies- Nord-Ost-Ecke der Fl.Nr. Fl.Nr. 392/7 wurde bis jetzt nicht grubenweg zwischen Gansacker und dem alten Kiesgru- abgerechnet. Damit die dort erschlossenen Grundstücksan- benweg vom Gemeinderat abgelehnt. lieger abrechenbar sind, muss eine fehlende Beleuchtung Mit Schreiben vom 17.10.2011 teilte BGM Seidler dem LRA errichtet werden und die Abwägung nach § 125 Abs. 2 BauGB Neu-Ulm mit, dass der Gemeinderat seine Verweigerung gemacht werden, da für diesen Bereich ein Bebauungsplan damit begründet, dass diese Straßenbaumaßnahme vom fehlt. vorhergehenden Gemeinderat beschlossen worden sei und Seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.11.2007 und Ver- daher die Auffassung geherrscht habe, den nun geforderten fügung vom 03.07.2008, bekanntgegeben im Mitteilungsblatt Abwägungsbeschluss hätte ebenfalls der vorhergehende Nr. 9 vom 29.02.2008 ist der Kiesgrubenweg mit Fl.Nr. 397 als Gemeinderat fassen müssen. Ortsstraße, beginnend NW-Ecke Fl.Nr. 398 und endet NO-Ecke der Fl.Nr. 392/7, gewidmet. Danach ist es ein nicht ausge- Nach § 125 Abs. 1 BauGB ist für die rechtmäßige Herstellung bauter öffentlicher Feldweg. einer Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB und damit für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen grund- I. Rechtliche Ausgangslage sätzlich ein gültiger Bebauungsplan erforderlich. Die Her- Im Jahre 2007 hat der Gemeinderat im Zusammenhang mit stellung einer Erschließungsanlage ist aber auch rechtmäßig, der Baumaßnahme „Gansacker“ sein Bauprogramm um den wenn eine Ausnahme vom erschließungsrechtlichen Plan- Ausbau des damals als Kiesweg vorhandenen Teilstücks erfordernis gemäß 125 Abs. 2 BauGB gegeben ist. Danach zwischen Süd-West-Ecke des Grundstücks Kiesgrubenweg kann eine Erschließungsanlage ausnahmsweise ohne Bebau- 7, Fl.Nr. 400/1 und der Einmündung in den Gansacker, Nord- ungsplan hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis Ost-Ecke der Fl.Nr. 392/7, mit mittlerer Ausbaulänge von ca. 7 BauGB genannten Anforderungen entspricht. Nach § 1 Abs. 29 m erweitert. Die Erweiterung des Bauprogramms erfolgte 7 BauGB sind alle von der Planung berührten öffentlichen und aufgrund des schlechten Zustandes des Kiesweges und stellte privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht eine Verbindung zwischen Gansacker und bereits ausge- abzuwägen. Einwendungen gegen die Erweiterung des Kies- bauten Kiesgrubenweg her. Im Zuge der Vergabe und Fertig- grubenweges können im Stadium des Heranziehungsver- stellung des Baugebietes Gansacker hat der Gemeinderat am fahrens (Beitragserhebung) - einschließlich des Widerspruchs- 28.08.2007, TOP 10, den endgültigen Ausbau des Teilstücks verfahrens und des gerichtlichen Verfahrens geltend gemacht Kiesgrubenweg beschlossen. und überprüft werden.
OSTERBERG aktuell -6- Nr. 14/21 II. Prüfung der § 1 Abs. 4 - 7 BauGB nicht den Zielen der Raumordnung widersprochen wird und die Gegenstand der Prüfung ist das ca. 29 m lange Teilstück Belange nach § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB berücksichtigt werden. (mittlere Ausbaulänge) des Kiesgrubenweges, Fl.Nr. 397 in Das erstmalig hergestellte Teilstück im Kiesgrubenweg, mit dem Bereich zwischen Süd-West-Ecke des Grundstücks Kies- einer mittleren Ausbaulänge von ca. 29 m, trägt sowohl städ- grubenweg 7, Fl.Nr. 400/1 und der Einmündung in den Gan- tebaulich und privaten Interessen Rechnung. Die Herstellung sacker. Dies war ursprünglich ein gekiester Feldweg. Das genügt damit den Anforderungen in § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB. Teilstück wurde im Jahr 2007 ausgebaut. Auf dem beigefügten Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0 Ausbauplan wird verwiesen. Tagesordnungspunkt 6. Bei der vorzunehmenden Abwägung sind alle baulichen und Bekanntgaben sonstigen Nutzungen der Grundstücke nach Maßgabe des 1. Bürgermeister Werner: Baugesetzbuch (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. 1. die Aufstellung der Spielgeräte im Kindergarten sehr gut vo- Zu Abs. 4: Anpassung der Ziele der Raumordnung ranschreitet und bedankt sich beim Elternbeirat. Das Teilstück zwischen Süd-West-Ecke des Grundstücks Kies- 2. Förderprojekte: grubenweg 7, Fl.Nr. 400/1 und der südlichen Anbindung an den Gansacker, Nord-Ost-Ecke der Fl.Nr. 392/7 wurde ver- - Regiomat ist bestellt, Liefertermin steht noch nicht fest. längert. Die Fläche befindet sich im bebauten Innenbereich - Abenteuerspielplatz: Bänke werden abgeschliffen, und es entsteht dadurch keine Vergrößerung der Ortsfläche. Spielgerät ist bestellt, Liefertermin steht noch nicht fest. Eine Veränderung der bisherigen Feldwegtrasse Fl.Nr. 397, Kiesgrubenweg wurde beim Endausbau nicht vorgenommen. Rathausplatz: Besichtigungstermin mit Ing. Büro, sowie inter- Dieses Teilstück, mit einer mittleren Ausbaulänge von ca. 29 essierten Bürgern (Info hierfür im Mitteilungsblatt veröffentlicht) m, ist als Ortsstraße gewidmet. Die endgültige Herstellung des am Rathausplatz am 22.06.2021 um 17:00 Uhr. Kiesgrubenweges im angesprochenen Teilstück steht daher den Zielen der Raumordnung nicht entgegen. Tagesordnungspunkt 7. Zu Abs. 5: Nachhaltige städtebauliche Entwicklung in Anfragen Bezug auf soziale, wirtschaftliche und umweltschützende GR Berrens: Anforderungen 1. Im Schleifweg und Saumweg sollten die 30er Zonen auf Der endgültige Ausbau, des vorher in Kies gelegenen der Fahrbahn nachgezeichnet werden. Abschnitts, stellt eine Verbesserung der o.g. Ziele dar. Ins- besondere durch Neubau eines Wohnhauses auf dem Bürgermeister Werner antwortet, dass diese Straßen, Grundstück Kiesgrubenweg 9, Fl.Nr. 402/1 und des Bau- sowie der Blumenweg und die Rechbergstraße bereits gebietes Gansacker empfahl es sich, den Kiesgrubenweg angedacht sind. Dafür wird die Schablone vom Bauhof im fraglichen Bereich auszubauen. Die mittlere Straßenaus- Altenstadt ausgeliehen. baubreite von ca. 5,70 m genügt den Anforderungen des zu 2. Gräben sind übergelaufen und sind zu, steht eine Säu- erwartenden Verkehrs. Ein Gehweg wurde für nicht erforderlich berung an? gehalten, da das geringe Teilstück nur dem reinen Anlieger- Herr Werner erwidert, dass dafür Geld im Haushalt vor- verkehr dient und im Anschluss (südlich, Weiterführung in gesehen ist und mit Herrn Weh für Osterberg und Herrn den Feldweg) in den Außenbereich mündet. Die Verbindung Wiest für Weiler Gespräche geführt werden/ bzgl. Prioritä- zwischen Kiesgrubenweg und Gansacker verbessert die tenliste und Ausführung. Erschließungssituation des ganzen Baugebietes, da man nicht 3. Status Bauhofmitarbeiter Bewerbungen und Mähar- über Kies fahren muss. Die versiegelte Fläche war bereits beiten im Ortsgebiet. Hängt das eine mit dem Anderen vorher ein Feldweg. Die Straßenentwässerung ist über Straßen- zusammen? sinkkasten, die in den vorhanden Regenwasserkanal münden, 1. Bgm Werner stellt fest, dass bisher 11 Bewerbungen gewährleistet. eingegangen sind und sind und da der Bewerbungs- Zu Abs. 6 Ziff. 1: Die allgemeinen Anforderungen an gesunde schluss bereits durch ist, nun mit der Auswertung ange- Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- fangen wird. Die Mäharbeiten werden kontinuierlich von und Arbeitsbevölkerung werden durch den ca. 29 m Ausbau Herrn Mensch durchgeführt, aber da nur 50% der Mitar- verbessert. beiter besetzt sind, dauert dies natürlich seine Zeit. 4. Der Spielplatz am Kindergarten sieht sehr schön aus und Zu Abs. 6 Ziff. 2: Die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung durch ist auch zweckmäßig, jedoch stellt sich die Frage, ob der Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentums- Eilantrag vom 15.11.2019 wg. Maibaumaufstellen beim bildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderung Anlegen und Aufbau der Spielgeräte mit angedacht war? kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung So wie es jetzt aussieht erscheint es schwierig einen wird verbessert. Maibaum aufzustellen. Waren Personen, die auf diesem Zu Abs. 6 Ziff. 7: Die Belange des Umweltschutzes, ein- Antrag stehen beim Planen dabei? schließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Herr Werner erklärt, dass die Sonnensegel mit Hülsen werden nicht berührt, da es sich ursprünglich um einen inner- gesteckt sind und entfernt werden könnten, die Nest- örtlich genutzten Feldweg handelte. schaukel könnte ein Problem werden. Es wurde darauf auf- Zu Abs. 6 Ziff. 8: wird nicht berührt. gepasst genügend Platz zu lassen. Bei der Planung war er selbst und Herr Franz Mensch VG anwesend und falls von Zu Abs. 6 Ziff. 9: wird nicht berührt.. den Unterschreibenden keiner im Elternbeirat ist, ist es Zu Abs. 6 Ziff. 11: möglich, dass diese Personen nicht davon wussten. Das Die städtebauliche Planung sieht den endgültigen Ausbau Thema Maibaum soll nochmals aufgenommen werden. des Teilstücks mit ca. 29 m zwischen Gansacker und Kiesgru- benweg vor. Zu Abs. 7: Die Gemeinde kann nicht erkennen, dass es Sitzungstermine im Juli wegen dem Ausbau des Teilstücks von ca. 29 m (mittlerer Aus- Die nächste Sitzung findet am 27.07.2021 statt. baulänge) Anregungen und Bedenken seitens privater und Im Paulushaus, der öffentliche Teil beginnt um 20:00 Uhr. öffentlicher Seite geben könnte. Frau Brugger erläutert den Sachverhalt und beantwortet die ☎ Fragen des Gremiums. Beschluss: Kurz vor Annahmeschluss Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Abwägungsverfahren nach laufen bei uns die Telefone heiß! § 125 Abs. 2 BauGB. Nach Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ist festzustellen, dass durch die Herstellung Geben Sie Ihre Anzeige rechtzeitig vor Annahmeschluss auf
OSTERBERG aktuell -7- Nr. 14/21 Freitag, 23. 07. Hl. Birgitta von Schweden, Ordens- @>G8=A>8=:C68=G>8=I:C Kellmünz 09:00 gründerin Heilige Messe - vorher Rosenkranz Altenstadt 15:30 Festgottesdienst zur Firmung (Gruppe 1) (aufgrund der aktuellen Situation nur Pfarreiengemeinschaft Altenstadt 17:45 für geladene Gäste der Firmlinge) Festgottesdienst zur Firmung (Gruppe Altenstadt an der Iller 2) (aufgrund der aktuellen Situation nur für geladene Gäste der Firmlinge) Illereichen 18:00 Rosenkranz Gottesdienstordnung Samstag, 24. 07. Hl. Christophorus u. hl. Scharbel Mahluf der Pfarreiengemeinschaft Altenstadt an der Iller für die Gemeinden Altenstadt, Herrenstetten, Untereichen, Herrenstetten 18:30 Heilige Messe (Jakob und Sofie Gastl Kellmünz, Osterberg und Angehörige) Sonntag, 25. 07. 17. SONNTAG IM JAHRESKREIS vom 15.07.2021 bis 01.08.2021 Kollekte zugunsten der Pfarrgemeinde Donnerstag, 15.07. Hl. Bonaventura, Ordensmann, Dattenhausen 09:00 Heilige Messe zum Patrozinium Maria Bischof, Kirchenlehrer Magdalena (Verstorbene der Familie Kaufmann) Kellmünz 18:00 Rosenkranz Illereichen 09:00 Heilige Messe (Helmut Dobler / Stefan Altenstadt 18:30 Heilige Messe/Dankgottesdienst der Schweighard und Alois und Agnes Kommunionkinder aus Altenstadt, Weckerle / Irma Wiest und Familie Illereichen, Filzingen, Dattenhausen, Sailer) Untereichen, Herrenstetten und Ber- genstetten - vorher Rosenkranz Osterberg 09:00 sonntägliches Gotteslob Altenstadt 19:00 anschließend an die Heilige Messe: Herrenstetten 10:00 Kinderwortgottesdienst im Garten des Offenes Ohr - Gespräch / Beichte mit Pfarrhofs Pater Thomas Altenstadt 10:30 sonntägliches Gotteslob Freitag, 16. 07. Gedenktag Unserer Lieben Frau a.d. Kellmünz 10:30 Heilige Messe (Gedenkmesse für Berge Karmel Aumann Josef) (Hubert und Maria Kellmünz 09:00 Heilige Messe - vorher Rosenkranz Hamp) Altenstadt 16:00 Basteln für Kinder im Pfarrgarten in Montag, 26. 07. Hl. Joachim und hl. Anna, Eltern der Altenstadt (von 16.00 bis 17.30 Uhr) Gottesmutter Maria Illereichen 18:00 Rosenkranz Altenstadt 08:00 Rosenkranz Sonntag, 18. 07. 16. SONNTAG IM JAHRESKREIS Weiler 18:30 Andacht zum Lob der Schöpfung Kollekte für das Diözesanwerk für Bergenstetten 19:00 Heilige Messe Behinderte und Hospiz Dienstag, 27. 07. Dienstag der 17. Woche im Jahres- Untereichen 10:00 Heilige Messe mit Verabschiedung kreis unseres Gemeindereferenten Herrn Osterberg 18:00 Rosenkranz Kränzle und Fahrzeugsegnung - bei Filzingen 18:30 Andacht zum Lob der Schöpfung gutem Wetter findet der Gottesdienst Mittwoch, 28. 07. Mittwoch der 17. Woche im Jahres- in Untereichen an der Ziegelei statt. kreis Die Fahrzeuge können dort abgestellt Herrenstetten 18:30 Heilige Messe werden und werden eingewiesen zum Osterberg 18:30 Andacht Parken - bei schlechtem Wetter findet Donnerstag, 29. 07. Hl. Marta von Betanien der Gottesdienst in der Pfarrkirche Kellmünz 18:00 Rosenkranz „Zum Guten Hirten“ in Altenstadt statt Altenstadt 18:30 Heilige Messe - vorher Rosenkranz (bitte informieren Sie sich auf unserer (Ernst Heger) Homepage) (Paul und Mathilde Zanker / Anni Zanker und Angehörige / Adolf Altenstadt 19:00 anschließend an die Heilige Messe: Sperat / Anneliese Merkle, Inge Roth, Offenes Ohr - Gespräch / Beichte mit Haugg Mathias und Helene) Pater Thomas Montag, 19. 07. Montag der 16. Woche im Jahres- Freitag, 30. 07. Hl. Petrus Chrysologus, Bischof, Kir- kreis chenlehrer Altenstadt 08:00 Rosenkranz Kellmünz 09:00 Heilige Messe - vorher Rosenkranz Weiler 16:00 Rosenkranz (Edeltraut Zucktriegel) Dienstag, 20. 07. Hl. Margareta, Jungfrau, und Illereichen 18:00 Rosenkranz hl. Apollinaris, Bischof, Märtyrer Altenstadt 18:30 Ökum. Friedensgebet in der Mariä Osterberg 18:00 Rosenkranz Geburt Kirche Altenstadt Filzingen 18:30 Abendlob Samstag, 31. 07. Hl. Ignatius von Loyola, Priester und Ordensgründer Mittwoch, 21. 07. Hl. Laurentius von Brindisi, Ordens- priester, Kirchenlehrer Osterberg 16:00 Rosenkranz für die Verstorbenen Osterberg 18:30 Heilige Messe (Wendelin, Wilhelmine Untereichen 18:30 Heilige Messe und Brigitte Angele / Zu Ehren der Sonntag, 01.08. 18. SONNTAG IM JAHRESKREIS Hl. Anna Schäffer / Anna und Georg Kollekte zugunsten Bauer, Hans Larisch mit Angehörigen) der Pfarrgemeinde Donnerstag, 22. 07. Hl. Maria Magdalena Altenstadt 09:00 Heilige Messe (Karin Renner / Ver- Filzingen 09:00 Heilige Messe im Freien unterhalb storbene Geschwister Link / Wüst der Kapelle - nur bei guter Witterung Ernst, Wüst Franziska, Waldner Anna- (Anneliese Merkle, Inge Roth) Maria und Schlegel Wolfgang) Untereichen 09:00 Heilige Messe (Eduard Zwesper und Osterberg 10:30 Heilige Messe im Freien am Sportplatz, Fam. Wambach mit Angehörige / Ver- bei schlechtem Wetter in der Kirche, storbene Gaiser, Czarnajan Sieglinde / mit Aufnahme der neuen Minist- Maria Walker mit Angehörigen) ranten (Anna Fackler / Alexander und Kellmünz 18:00 Rosenkranz Franziska Bader mit Angehörige)
OSTERBERG aktuell -8- Nr. 14/21 Wir wünschen Ihnen allen Angebot der Katholischen Erwachsenenbildung schöne Sommertage und erholsame Ferien! des Bistums Augsburg für August Das monatliche Angebot, eine biblische Erzählung durch die Informationen zum Kirchenbesuch: Methode des Bibliologs lebendig werden zu lassen, wird auch Folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten derzeit im August von der Kath. Erwachsenenbildung weitergeführt. beim Kirchenbesuch, sofern ein stabiler Insidenzwert unter 100 Das Thema am 2. August 2021 ab 20.00 Uhr lautet: Elija in gegeben ist: der Wüste, 1 Kön 19,4-8.Bei Interesse bitte anmelden per Tel.: 0821 3166 8822 oder per Mail: info@keb-augsburg.de • Maskenpflicht: Bitte FFP2-Maske beim Betreten und auch Die Versendung des Links erfolgt zeitnah zur Veranstaltung. - während des Gottesdienstes tragen (Kinder unter 14 Einen schönen Sommer wünscht das Team der Katholischen Jahren dürfen eine OP-Maske tragen) Erwachsenenbildung im Bistum Augsburg Tel.: (0821) 3l 66 88 • beim Betreten der Kirche bitte Hände desinfizieren 24, lnternet: https://www.keb-augsburg.de • bitte einen Mindestabstand von 1,50 m halten (sofern Sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben) VORZANZEIGE: • Singen ist wieder erlaubt Elternabend für die Eltern der Kommunionkinder der Pfarreienge- • bei Gottesdiensten im Freien, darf die Maske abgenommen meinschaft Altenstadt an der Iller 2021/2022 werden, sobald alle am Platz sind. Am Mittwoch, 20.10.2021 findet ein Elternabend für alle Eltern unserer Pfarreiengemeinschaft um 19.30 Uhr im Pfarrheim in Firmung 2021 Altenstadt statt. Hier werden die Einzelheiten besprochen und Leider ist es dieses Jahr nicht möglich, an den Firmgottes- Fragen abgeklärt. Geplant sind alle Erstkommunionfeiern in diensten als Gemeinde teilzunehmen. Deshalb möchten wir unserer Pfarreiengemeinschaft am ersten Wochenende nach Sie einladen, unsere Firmlinge besonders zu den Gottesdienst- Ostern. zeiten in Ihr Gebet einzuschließen und so mit ihnen verbunden Liebe Kinder, liebe Eltern, zu sein. machen wir uns gemeinsam auf den Weg, wir freuen uns Herr Jesus Christus, schon jetzt auf die Zeit der Erstkommunionvorbereitung im Jahr wir bitten Dich für unsere Firmlinge. Gerne würden wir mit 2021/22. ihnen feiern - aber wollen nun im Gebet mit ihnen und mit dir Pfarrer Kleinle, Christine Schneider mit dem ehrenamtlichen verbunden sein. Team. Sie haben sich auf den Weg zu Dir gemacht, nach Dir Ausschau gehalten, damit Du mit deinem Hl. Geist zu ihnen Katholisches Pfarramt der PG Altenstadt a. d. Iller: kommen und ihnen Deine Kraft und Liebe schenken kannst. Bahnhofstr. 14, 89281 Altenstadt, Wir bitten Dich, lass sie das Geschenk Deines Hl. Geistes Tel. 08337/90053-0, Fax 08337/90053-29 spüren. Öffnungszeiten: Wir bitten Dich, sei Du unseren Firmlingen, Ihren Familien und Mo, Di, Fr 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr, Do 16.00 Uhr bis 18.15 Uhr Freunden, besonders nahe. Email: pg.altenstadt@bistum-augsburg.de Herr Jesus Christus, segne und behüte unsere Firmlinge und Homepage: www.pg-altenstadt.de alle, die ihnen viel bedeuten. Kontakt zu: Amen Pfarrer Kleinle 08337/90053-0 bzw. Unsere Festgottesdienste zur Firmung finden an folgenden thomas.kleinle@bistum-augsburg.de Terminen in der Pfarrkirche „Zum Guten Hirten Altenstadt“ statt: Verwaltungsleiterin Frau Roth 07303/9017913 bzw. • Freitag, 23.07.2021 um 15.30 Uhr für die Gruppe 1 johanna.roth@bistum-augsburg.de • Freitag, 23.07.2021 um 17:45 Uhr für die Gruppe 2 Gemeindereferent: Herr Kränzle 08337/90053-13 bzw. Im Gebet sind wir verbunden und wünschen allen Firmlingen und ihren Familien eine schöne Feier und Gottes Segen! thomas.kraenzle@bistum-augsburg.de Gemeinsame Messe der Pfarreiengemeinschaft Altenstadt - Verabschiedung von Herrn Kränzle Am Sonntag, 18. Juli findet um 10.00 Uhr die Heilige Messe mit :kVc\Za^hX]Z@^gX]Zc\ZbZ^cYZ Reisesegen und Fahrzeugsegnung auf dem Ziegeleigelände in Untereichen im Freien statt. >aaZgi^hhZc Die Fahrzeuge können dort abgestellt werden und werden ein- gewiesen zum Parken. Gottesdienste und Veranstaltungen Bei diesem Gottesdienst verabschieden wir unseren lang- Donnerstag, den 15.07.2021 jährigen Gemeindereferenten, Herrn Thomas Kränzle. Der Seniorentreff kommt um 14:30 Uhr im Kirchgarten der Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der Pfarr- Christuskirche zum „Seniorenkaffee rund um die Linde“ kirche in Altenstadt statt. mit dem Thema: „Der Baum - Gleichnis für unser Leben“ zusammen. Veränderungen im Pfarrbüroteam Ulmer Str. 15, Illertissen Zum 01. Juli durften wir unsere neue Pfarrsekretärin, Frau Kathrin Hipp, in unserem Pfarrbüroteam begrüßen Frau Hipp Samstag, den 17.07.2021 wird neben anderen Tätigkeiten auch während der Büro- Gottesdienste zur Konfirmation um 10:00 Uhr und um 14:00 öffnungszeiten für Sie, liebe Gläubige, in all Ihren Anliegen Uhr in der Christuskirche, Ulmer Str. 15, Illertissen Ansprechpartnerin sein. Wir freuen uns auf eine gute Zusam- Sonntag, den 18.07.2021 menarbeit und heißen sie ganz herzlich in unserer Pfarreienge- Gottesdienst um 9:00 Uhr in der Versöhnungskirche, Oberbalz- meinschaft willkommen. heimer Str. 3, Altenstadt Öffnungszeiten des kath. Pfarramts Montag, den 19.07.2021 während der Sommerferien 2021 Das Brücke-Team trifft sich am Montag, den 19.07. um 18:30 In den Sommerferien ist das Pfarrbüro immer dienstags von Uhr im Kirchgarten der Christuskirche, Ulmer Str. 15 in Iller- 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungs- tissen. zeiten erreichen Sie in Seelsorgerischen Notfällen einen unserer Priester, indem Sie die Telefonnummer des Pfarramts Sonntag, den 25.07.2021 Altenstadt Tel. 08337-90053-0 wählen und der Ansage folgend Gottesdienst um 10:15 Uhr in der Christuskirche, bei gutem die Ziffer 1 wählen. Wetter im Kirchgarten, Ulmer Str. 15, Illertissen
OSTERBERG aktuell -9- Nr. 14/21 Tagesordnungspunkte: K:G:>C:JC9DGH6I>DC:C 1. Begrüßung des 1. Vorstandes 2. Totenehrung 3. Bericht des 1. Vorstandes 4. Bericht der Schriftführerin CI:G:HH>:GI M. Weiser Tel. 935850 oder E. Kehrer Tel. 2154 oder in Weiler bei Chr. Bürzle 08337 8574. Schüleraustausch - Gastfamilien gesucht! Der Ferienspaß ist kostenlos, es gibt was zu Essen und zu Aufruf zur Gastfamiliensuche: Trinken! Internationaler Schüleraustausch • Hoppla, trotz Corona? Bei Regen fällt unser Vorhaben leider „ins Wasser“. Ja, wir und unsere Partnerorganisation in Chile garantieren Wir freuen uns auf euch! Ihnen, dass nur in einer gesicherten Ausgangssituation Die Vorstandschaft Schüler*innen nach Deutschland einreisen werden. Die Jugendlichen werden geimpft sein. Wir suchen Familien, die Kräuterbuschen-Binden gerne mit einem jungen Menschen eines anderen Kulturkreises Auch dieses Jahr möchten wir für Maria Himmelfahrt ihren Alltag teilen möchten. Kräuterbuschen binden. Der Schulbesuch ist Teil des Programms. Wir treffen uns am Paulushaus am Samstag, 14. August ab 13.30 Uhr. Chile Wer Getreide, Blumen oder Kräuter hat - bitte mitbringen. Familienaufenthalt: 15. Januar bis 25. Februar 2022 Auf einen unterhaltsamen Nachmittag freut sich Deutsche Schule, Valdivia 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen die Vorstandschaft Alter 16-17 Jahre Unsere Austauschprogramme basieren auf Gegenseitigkeit. Ein Auslandsaufenthalt in Chile ist im Sommer 2022 möglich, HX]ioZckZgZ^cDhiZgWZg\ abhängig von der dann herrschenden Pandemielage. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung für die Jahre 2019 und Tel. 0711 - 23729-13, Fax 0711 - 23729-31, 2020 finden am Sonntag, 19. September 2021, Beginn 14.00 schueler@schwaben-international.de Uhr im Schützenheim statt. http://www.schwaben-international.de/schueleraustausch/
OSTERBERG aktuell - 10 - Nr. 14/21 Impressum Mitteilungsblatt Ihre neue private Kleinanzeige der Gemeinde Osterberg 5-Zimmer-Wohnung in Musterhau- Neuigkeiten aus Osterberg und Weiler sen zu vermieten. 90 qm, Zentral- Erscheinungsweise: vierzehntäglich donnerstags in den geraden Wochen schon ab heizung, Balkon, Dachterrasse, Kel- 5,- € Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes lerabteil. Einbauküche mit E-Gerä- ten vorhanden. Garten, Garage und Herausgeber, Druck und Verlag: kleine Werkstatt. Miete 5,- EUR/qm, LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, zzgl. NK. Tel. 01234/567890 Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde *Muster mit 225 Zeichen und Zusatzoption „Rahmen“. Osterberg, Martin Werner, Babenhauser Str. 1, 89296 Osterberg, oder seine Gehen Sie gleich auf anzeigen.wittich.de, wählen Ihren Ort aus jeweilige Vertretung im Amt. und geben Sie Ihre Kleinanzeige dort online auf. für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Oder füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es an uns. Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG. Bitte beachten: NICHT für Geschäftsanzeigen/Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße usw.) Die Vereine, Institutionen etc. sind für ihre Veröffentlichungen und die Einhaltung Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Felder, dass hinter je- der Datenschutzgrundverordnung selbst verantwortlich. dem Wort, jeder Zahl, jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei bleibt. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bis hierher für 5,- € inkl. MwSt. e sin d der Diese Preis Wa h n s i n n ! günstig en Bis hierher für 10,- € inkl. MwSt. Chiffre: Achtung! Für die Zusendung der Zuschriften fällt eine einmalige Gebühr von 5,- € an. Anzeige mit Rahmen. druck Jetzt Der Rahmen kostet 5,- € zusätzlich. Bitte geben Sie Ihre genaue Anschrift an. online Name / Vorname Straße / Hausnummer PLZ / Ort Wünschen Sie Bankeinzug, geben Sie Ihre Bankverbindung an oder legen Sie Ihrer Bestellung Bargeld bei. Bankeinzug Bargeld liegt bei SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620 Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zu- gleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/un- ser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/ wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belaste- ten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen. IBAN DE Druckkosten vergleichen Ihre hiermit übermittelten Daten werden nur zur Erfüllung des Auftrages verwendet und gem. den ge- und bares Geld sparen! setzlichen Vorschriften gespeichert. Ihre Anzeige ist auch über den Erscheinungstag hinaus in unserem Online-Portal zu finden. Fotolia_76135125 Datum Unterschrift Senden Sie alles an: LINUS WITTICH Medien KG, Kleinanzeigen - Postfach 223, 91292 Forchheim, Fax 09191 7232-30 oder online unter: anzeigen.wittich.de Ihre Onlinedruckerei von LINUS WITTICH Medien
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