Wildbrethygiene - Begleitheft zur landeseinheitlichen Schulung "Kundige Person" nach EU-Recht
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Wildbrethygiene Begleitheft zur landeseinheitlichen Schulung „Kundige Person“ nach EU-Recht Bildungs- und Wissenszentrum Aulendorf – Viehhaltung, Grünlandwirtschaft, Wild, Fischerei –
2 impressum Diese Broschüre wurde im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg erstellt. Grundlage ist das landeseinheitliche Schulungsmaterial zur kundigen Person nach EU-Recht. Das Schulungsmaterial wurde erarbeitet von: Dr. Eike Drees Dr. Gerhard Ney Dr. Hartmut Rang Dr. Thomas Stegmanns Die Broschüre wurde erstellt von Ekkehard Ophoven. Fotos von Dr. Eike Drees, Peter Kopp, Frank Martini, Dr. Gerhard Ney, Ekkehard Ophoven, Frank Ott, Rainer Pohl, Markus König, Dr. Hartmut Rang, Dr. Miljenko Sabolic, Dr. Thomas Stegmanns, Karl-Heinz Volkmar Mit insgesamt 165 Farbfotos, Grafiken und Zeichnungen Herausgeber: © 2008, Bildungs- und Wissenszentrum Aulendorf – Vieh- haltung, Grünlandwirtschaft, Wild, Fischerei –, Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf Redaktion, Layout und Satz: Ekkehard Ophoven Druck und Weiterverarbeitung: VeBu Druck + Medien GmbH, Bad Schussenried
inhaltsverzeichnis 3 Inhalt Wildbret und das Lebensmittelrecht _________________________________ 4 Wildbrethygiene im Jagdbetrieb _____________________________________ 7 Die kundige Person ______________________________________________ 23 Die Trefferlage __________________________________________________ 29 Aufbrechmethoden beim Schalenwild _______________________________ 34 Organuntersuchung und „bedenkliche Merkmale“ ____________________ 44 Die Wildkammer ________________________________________________ 63 Wildvermarktung _______________________________________________ 73
4 wildbret und das lebensmittelrecht Wildbret und das EU-Verordnungen Anfang 2005 trat die EU-Basis- Lebensmittelrecht Verordnung VO (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung einheitlicher Grundsätze des Lebensmittelrechts und der Lebens- Die Europäische Union (EU) hat die mittelsicherheit in Kraft. Weitere EU- Standards für das Lebensmittelrecht Verordnungen – sowohl mit unmittel- und die Lebensmittelhygiene in den barer Bedeutung für den Jäger als ihr angehörenden Mitgliedsstaaten auch nicht direkt an ihn adressierte – durch eine Reihe von Verordnungen folgten. einheitlich festgelegt. Wie alle EU- Verordnungen stellen auch diese Durchführungsverordnung des Bundes Vorschriften in allen Mitgliedsstaaten und weitere Rechtsnormen unmittelbar geltendes Recht dar. Auf nationaler Ebene wurde das Sie regeln auch die Gewinnung „EU-Lebensmittelhygienepaket“ mit und Vermarktung des Lebensmittels der Verordnung zur Durchführung Wildbret durch den Jäger in Teilen von Vorschriften des gemeinschaftlichen neu und haben damit unmittelbare Lebensmittelhygienerechts am 8. August Auswirkungen auf die Wildbrethy- 2007 durch den Bund umgesetzt. giene im Jagdbetrieb. Entscheidend an dieser Durchfüh- Lebensmittelverordnungen der EU Auch direkt an den Jäger adressiert: VO (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, … und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebens- mittel tierischen Ursprungs An die Überwachungsbehörden adressiert: VO (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs VO (EG) Nr. 2075/2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen
der jäger in der verantwortung 5 Artikel 1 und 2 der Lebens- mittel-DVO des Bundes Artikel 1: Verordnung über An- forderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittel- hygiene-Verordnung – LMHV) und Artikel 2: Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs Der Jäger ist für die Sicherheit des von ihm in Verkehr gebrachten Wildbrets verantwortlich. (Tierische Lebensmittel- hygieneverordnung – Tier-LMHV). und Futtermittelgesetzbuch (Lebens- mittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) – VO (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygiene- rungsverordnung (DVO) sind für den vorschriften für nicht für den menschlichen Jäger die ersten beiden Artikel (s. o.). Verzehr bestimmte tierische Nebenpro- Nicht unmittelbar an den Jäger dukte adressiert ist Artikel 3 der DVO – ggf. Tierische Nebenprodukte- (Tierische Lebensmittel-Überwa- Beseitigungsgesetz chungsverordnung). Dieser Artikel regelt Fragen der amtlichen Über- Der Jäger in der Verantwortung wachung von Lebensmitteln tieri- Artikel 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 schen Ursprungs und stellt auf die hebt auf den Verbraucherschutz ab Verordnungen VO (EG) Nr. 854/2004 und formuliert Grundsätze der Le- und VO (EG) Nr. 2075/2005 ab. bensmittelsicherheit. Danach ist der Weitere Rechtsnormen der EU Jäger – in den Rang eines „Lebens- und des Bundes sind insbesondere mittelunternehmers” erhoben – für bei der Vermarktung von Wildbret die Sicherheit des von ihm in den von Bedeutung: Verkehr gebrachten Wildbrets ver- – Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- antwortlich.
6 wildbret und das lebensmittelrecht VO (EG) Nr. 178/2002, Hierfür muss der Jäger nach der Tier- Art. 14 (Auszug) LMHV (§ 4) „ausreichend geschult“ sein (s. Kasten unten). Dies wird (1) Lebensmittel, die nicht sicher sind, Jägern unterstellt, die ab 01. Februar dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. 1987 die Jägerprüfung bestanden haben. „Kleine Menge“ nach § 5 Abs. 2 (2) Lebensmittel gelten als nicht sicher, Nr. 2 LMHV bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 4 Tier- wenn davon auszugehen ist, dass sie LMHV ist die Strecke eines Jagdtages. a) gesundheitsschädlich sind, b) für den Verzehr durch den Menschen 2. Abgabe von Wild an einen zuge- ungeeignet sind. lassenen Wildbearbeitungsbetrieb (dies kann auch eine Metzgerei sein): Hier ist in der Regel die Fortbildung von Dieser Verantwortung wird er gerecht, mindestens einer Person einer Jagd- indem er die nötige Sachkenntnis gesellschaft zur kundigen Person im besitzt oder sich aneignet. Zu unter- Sinne der VO (EG) Nr. 853/2004 (s. S. scheiden sind dabei folgende Fälle: 23 ff.) gefordert. 1. Abgabe kleiner Mengen von erleg- Ziel dieser Broschüre ist es, dem tem Wild direkt an Verbraucher oder ört- Jäger ergänzende Unterlagen zur liche Betriebe des Einzelhandels zur un- Schulungsveranstaltung zur Verfü- mittelbaren Abgabe an den Verbraucher: gung zu stellen. „Ausreichend geschult“ nach Tier-LMHV § 4 – Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Wild (1) Kleine Mengen von erlegtem Wild oder von Fleisch von erlegtem Wild dürfen nur von Personen abgegeben werden, die auf den Gebieten des Körperbaus (Anatomie), der Lebensfunktionen (Physiologie), des normalen und abnormen Verhaltens und krankhafter Veränderungen des Wildes sowie der hygienischen Anforderungen im Umgang mit Wild ausreichend geschult sind, um 1. das Wild vor und nach dem Erlegen einer Untersuchung insbesondere auf die in Anlage 4 Nr. 1.3 bezeichneten Merkmale unterziehen zu können, die das Fleisch als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen, und 2. eine hygienische Behandlung des Wildes bei der Vorbereitung zur Abgabe sowie bei seiner Lagerung und Beförderung sicherstellen zu können. Bei Personen, die nach dem 1. Februar 1987 die Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bestanden haben, wird vermutet, dass sie im Sinne des Satzes 1 ausreichend geschult sind.“
hygienes aufbrechen muss vorbereitet sein 7 Wildbrethygiene im Jagdbetrieb Am Beispiel der Ansitzjagd wird im Folgenden chronologisch aufgezeigt, durch welche Vorgehensweisen und Maßnahmen eine optimale und rechtskonforme Lebensmittelhygiene im Jagdbetrieb sicherzustellen ist. Gliedern kann man sie in die drei Bereiche 1. Vor der Jagd 2. Während der Jagd Wildbrethygiene beginnt vor der Jagd und 3. Nach der Jagd reicht über den Verkauf des Wildbrets hinaus. Auf Besonderheiten der Bewegungs- jagd wird fallweise eingegangen. Erlauben entsprechend kurze Nähere Auskünfte über diese Jagdart Transportwege aus dem Revier das und ihre hygienerelevanten Aspekte Aufbrechen in der Wildkammer, gibt die diesbezügliche Leitlinie des müssen auch hier geeignete Arbeits- Landesjagdverbandes. geräte bereitliegen. Hygienisches Aufbrechen muss vorbereitet sein Schon vor der Jagd muss der Jäger die Voraussetzungen schaffen, gege- benenfalls erlegtes Wild hygienisch einwandfrei versorgen zu können. Wird vor Ort aufgebrochen, müs- sen geeignete Arbeitsgeräte für hand- werklich sauberes Arbeiten und weite- re Hilfsmittel mit zur Jagd genom- men werden, um Verunreinigungen des Wildbrets und eine unnötige In der Wildkammer kann unter idealen Keimbelastung auszuschließen (vgl. Bedingungen aufgebrochen werden, wenn der Weg dahin nicht zu lange dauert. Seite 35).
8 wildbrethygiene im jagdbetrieb Ruht dieses Stück nur oder verhält es sich abnormal? Die wildbrethygienische Verantwor- tung des Jägers beginnt bereits vor dem Schuss! Beurteilung vor dem Schuss Fragen zum lebenden Auf dem Ansitz beginnt die wildbret- Wild hygienische Verantwortung des Jägers bereits vor dem Schuss – beim An- Verhält sich das Stück normal? sprechen und genauen Beobachten Wie ist der Ernährungszustand des lebenden Wildes. Dabei interes- des Stückes? sieren aus lebensmittelrechtlicher Sicht nicht das Alter des Stückes oder Zeigt das Stück irgendwelche Anzeichen einer Erkrankung? die Trophäenstärke, sondern vielmehr dessen Allgemeinzustand und dessen Verhalten. Der Jäger nimmt hier quasi die „Schlachttieruntersuchung am für Schlachttiere vorgeschriebene lebenden Tier“ vor.
abnormes verhalten, störung des allgemeinbefindens 9 Abnormes Verhalten, Störung Achtung des Allgemeinbefindens Verhält sich ein Stück Wild unnatür- Unnatürliches Verhalten des Wildes ist lich oder wirkt es in seinem allgemei- bereits ein „bedenkliches Merkmal“ nen Befinden gestört, kann dies ver- gemäß Tier-LMHV (Anlage 4). Auch schiedene Ursachen haben, wie das ohne tiefer gehenden Befund ist es Schema unten verdeutlicht. Weitere erforderlich, das Wildbret der amtli- Symptome am erlegten Stück bzw. an chen Fleischuntersuchung zuzuführen! dessen Organen oder Fleisch lassen dann oft nähere Schlüsse zu. Ursachen für z. B. einen gestörten Bewegungsablauf können eine virus- bedingte oder bakterielle Infektion sein, ein Befall durch Parasiten oder auch ein vorausgegangenes Unfall- geschehen. Immer sind bei der Beurteilung des lebenden Stücks auch die lokalen Verhältnisse mit ggf. einer besonde- ren Seuchensituation zu berücksich- Auch die lokale Seuchensituation muss bei der Beurteilung von Wild bedacht werden! tigen.
10 wildbrethygiene im jagdbetrieb Scheuerstelle an einem Rehhaupt – Symptom Kehlgang und Lecker geschwollen: Dies und der Tollwut: Diese Viruserkrankung führt zu der unnatürlich geöffnete Äser könnten auf auffälligem Verhalten. Listeriose deuten (auch Tollwut wäre denkbar). Rachenbremsenlarven allein sind noch kein … die Lunge: Diese nach der Inhalation von bedenkliches Merkmal. Zu prüfen sind dann Rachenbremsenlarven entzündete Lunge vor allem der Ernährungszustand und … ist ein bedenkliches Merkmal.
abnormes verhalten, störung des allgemeinbefindens 11 Gestörter Bewegungsablauf: Ursache kann ... aber auch Schalenerkrankungen wie eine vielleicht verwertungsunschädliche Moderhinke oder (im Foto) Verdacht auf Verletzung (alter Schuss) sein ... Maul- und Klauenseuche (MKS). Durchfall – „gestörtes Allgemeinbefinden“: Die Haare sind an den Hinterläufen stellenweise bereits ausgefallen, Fehlgärung und eine gerötete Magenschleimhaut weitere Symptome. Ursache können Äsungsumstellung, Parasitenbefall oder eine chronische Erkrankung sein.
12 wildbrethygiene im jagdbetrieb Bis auf die .22 Hornet im Vordergrund sind alle Kaliber auf Schalenwild zugelassen – aber nicht alle sind angemessen. Kaliberwahl Achtung Entscheidend für eine hygienische Wildbretgewinnung ist neben dem Für die Schussentfernungen, die in Sitz des Geschosses (s. S. 29 ff.) des- unseren Breiten vorherrschen, sind sen Wirkung im Wildkörper. Letztere Weitschusskaliber durchaus verzichtbar. hängt wesentlich von der Wahl geeig- Das gilt besonders für die Jagd im Wald neter Kaliber und Geschossarten ab. und für Bewegungsjagden. Durchmesserstärkere Kaliber mit relativ geringen Geschwindigkeiten stoppen und töten auf die meist gege- benen, kurzen Schussdistanzen ebenso effektiv und sicher wie hoch- rasante Kaliber – aber wesentlich wildbretschonender. Was für den Schuss auf Schalen- wild gilt, gilt natürlich auch für die Jagd auf Niederwild. Die Schrotkorn- Die .308 Winchester (rechts) ist deutlich wildbretschonender als die rasante .270 Winchester Short Magnum (links).
kaliberwahl 13 größe muss der bejagten Wildart Hierzu zählen: angepasst sein. Für ein Kaninchen – zeitnahes und handwerklich saube- braucht man keine 3,5-mm-Schrote res Aufbrechen bzw. Ausweiden, und auch keine Magnum-Patrone mit – Untersuchung des Wildes und 40 g oder gar 52 g Schrotvorlage! seiner Organe auf gesundheitsbe- denkliche Merkmale, Aufbrechen – vor Ort – Bergen des Wildes und dessen oder in der Wildkammer? Transport in die Wildkammer. Entscheidende Weichen für die Vor allem bei erlegtem Schalenwild ist Wildbrethygiene werden durch eine fallweise zu prüfen, was sinnvoller ist: einwandfreie Versorgung des erlegten das Aufbrechen gleich vor Ort im Wildes nach dem Schuss gestellt. Revier vorzunehmen oder das Wild Aufbrechen vor Ort in der Wildkammer Vorteile – wenig Zeitverlust zwischen – Wasser verfügbar Schuss und Aufbrechen/ – gute Beleuchtung Ausweiden – Flaschenzug oder ähnliche – erleichterter Wildtransport Zugvorrichtungen zur bei schwerem Wild Manipulation des Wildkörpers i. d. R. vorhanden – Verunreinigungsrisiko gering Nachteile – wenig Wasser verfügbar – größerer Zeitverlust zwischen – erhöhtes Verunreinigungs- Schuss und Aufbrechen/ risiko (Keime!) Ausweiden – oft schlechte Lichtverhältnisse
14 wildbrethygiene im jagdbetrieb erst zu bergen und in die Wildkam- Bei Verletzungen der Bauchorgane, mer zu transportieren, um es dort zu z. B. bei Weidwundschüssen, nimmt versorgen. Beide Möglichkeiten haben die Keimbelastung des Muskelflei- Vor- und Nachteile. sches rasch zu. Ein Aufbrechen in der Wildkam- Aber auch bei reinen Kammer- mer ist nur anzuraten, wenn durch schüssen kommt es zur Ausbreitung die Anfahrt nicht zu viel Zeit von Magen-Darm-Bakterien im zwischen Schuss und Aufbrechen übrigen Wildkörper, da nach dem Tod verstreicht. des Tieres die so genannte Magen- Die Bedeutung des Faktors Zeit Darm-Barriere zusammenbricht. verdeutlichen die in der Grafik dar- Sie verläuft jedoch wesentlich gestellten Befunde an erlegten Rehen. langsamer als nach direkten Verlet- Die dort angegebene Keimbelastung zungen des Magen-Darm-Bereiches bezieht sich auf das Muskelfleisch an und entsprechender Blutgefäße durch den Keulen und Vorderläufen der ein Geschoss oder andere Gewaltein- Rehe. wirkung. Dann nämlich werden die Keimbelastung in der Keulen- und Vorderlaufmuskulatur von Rehen mit Verletzungen der Kammer bzw. an Träger und Haupt sowie Rehen mit Verletzungen der Bauchorgane (bezogen auf jeweils 100 Tiere) nach W. LENZE (1977): „Fleischhygienische Untersuchungen an Rehwild.“ Vet.-med. Diss., München.
aufbrechen – hängend oder liegend? 15 Bakterien vom noch schlagenden Herz rasch im Körper verteilt und vermehren sich nach Todeseintritt schnell, da die Körperwärme des frisch toten Tiers dem Temperatur- optimum der Mikrolebewesen entspricht. Aufbrechen – hängend oder liegend? Hier bieten sich zwei Verfahren an: das traditionelle Aufbrechen des liegenden Stückes Schalenwild oder aber – nach der „Schlachterme- thode“ – des mit dem Haupt nach unten hängenden Stückes. Letzteres bietet in der Summe mehr Vorteile und ist aus hygienischer Sicht besser Hängendes Schalenwild (Haupt nach unten) geeignet. Beide Methoden werden auf lässt sich meist hygienischer aufbrechen als liegendes. Seite 34 ff. noch näher behandelt. Aufbrechen Stück Schalenwild hängt Stück Schalenwild liegt Vorteile – arbeitstechnisch einfacher – einfacher bei sehr schwerem – austretende Körperflüssig- Wild keiten (Pansen-/Darminhalt, – ohne Hilfskonstruktion möglich Urin usw.) beschmutzen so nicht die wertvollsten Wildbretteile – kein Kontakt zum Boden Nachteile – Konstruktion zum Aufhängen – ggf. Kontakt zum Boden und des Wildes erforderlich den dort vorhandenen Keimen – austretende Körperflüssigkei- ten gelangen in die Körperhöhle – ohne Hilfskonstruktion (z. B. Aufbrechschragen) ergono- misch ungünstig
16 wildbrethygiene im jagdbetrieb Kleinwild Achtung! So genanntes Kleinwild nach Anhang 1 der VO (EG) Nr. 853/2004 sollte Auch bei Federwild sind sämtliche ebenfalls sobald wie möglich Innereien zu entfernen. Eine Be- ausgeweidet und auf bedenkliche schränkung auf das so genannte Merkmale untersucht werden. Die Aushakeln entspricht nicht mehr den Keimbelastung des Wildbrets steigt heutigen Hygieneanforderungen! andernfalls rasch an, insbesondere wenn der Magen-Darm-Kanal verletzt ist. Bei Federwild ist zusätzlich der Kropf zu entfernen. Während des Transports muss Kleinwild einzeln und luftig aufge- hängt werden, um der Gefahr des Verhitzens vorzubeugen. Untersuchung auf bedenkliche Merkmale Der Gesetzgeber überträgt bei erleg- Schlachttiere vorgeschriebene tem Wild dem Jäger die für amtliche „Fleischuntersuchung“. Die Hängend und luftig – so muss Kleinwild transportiert werden.
untersuchung auf bedenkliche merkmale 17 Bedenkliche Merkmale (Tier-LMHV, Anlage 4) 1. Abnorme Verhaltensweisen oder Störung des Allgemeinbefindens 2. Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung (Fallwild) 3. Geschwülste oder Abszesse, wenn sie zahlreich oder verteilt in inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen 4. Schwellung der Gelenke oder Hoden, Hodenvereiterung, Leber oder Milzschwellung, Darm- oder Nabelentzündung, bei Federwild Entzündung des Herzens, des Drüsen- oder Muskelmagens 5. Fremder Inhalt in den Körperhöhlen, insbesondere Magen- und Darminhalt oder Harn, wenn Brust und Bauchfell verfärbt sind 6. Erhebliche Gasbildung im Magen und Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe 7. Erhebliche Abweichung der Muskulatur oder der Organe in Farbe, Konsistenz oder Geruch 8. Offene Knochenbrüche, soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen in Zusam- menhang stehen 9. Erhebliche Abmagerung 10. Frische Verklebungen oder Verwachsungen von Organen mit Brust- und Bauchfell 11. Geschwülste oder Wucherungen im Kopfbereich oder an den Ständern bei Federwild 12. Verklebte Augenlider, Anzeichen von Durchfall, insbesondere im Bereich der Kloake sowie Verklebungen und sonstige Veränderung der Befiederung, Haut- und Kopf- anhänge sowie Ständer bei Federwild 13. Sonstige erhebliche sinnfällige Veränderungen außer Schussverletzungen Organe des Wildes sind dabei gewis- senhaft auf die in Anlage 4 der Tier- LMHV genannten „bedenklichen Merkmale“ (s. Kasten oben) zu untersuchen. Die Untersuchung des Wildes auf bedenkliche Merkmale und diese Merkmale selbst werden auf S. 44 ff. noch ausführlicher dargestellt. Die Nieren sind noch in der Nierenkapsel: Hier wurden nicht alle Organe untersucht!
18 wildbrethygiene im jagdbetrieb Auskühlen Vor allem bei Bewegungsjagden mit Nach dem Aufbrechen muss Wild so hohem Wildanfall ist einem hygie- schnell wie möglich auskühlen. Wenn nischen Wildtransport besonderes der Brustkorb gespreizt wird, können Augenmerk zu widmen. Anhänger Brust- und Bauchfell besser abtrock- dürfen nicht so stark beladen werden, nen. dass die Stücke übereinander liegen. Transport nicht aufgebrochenen Wildes Bewegungsjagden und Streckelegen Solange die Bauchhöhle des erlegten Bewegungsjagden sind durch einen Wildes nicht eröffnet ist, weil es in der hohen Streckenanfall und längere Wildkammer oder nach Bewegungs- Zeiträume zwischen Erlegung und jagden z. B. zentral aufgebrochen Aufbrechen im Interesse effektiven wird, ist das Risiko der Wildbret- und sicheren Jagens gekennzeichnet. verschmutzung während des Trans- Dies stellt besondere Anforderungen ports gering. Nicht aufgebrochene an die Wildbrethygiene: Stücke müssen nach dem Erlegen so – Wild wird immer vor dem Legen der rasch wie möglich zum Aufbrechort Strecke aufgebrochen! befördert werden. Der Transport auf – Wegen des z. T. langen Zeitraums dem Anhänger beugt der Verhit- vom Erlegen über die Bergung und zungsgefahr besser vor als ein Stapeln Anlieferung bis zum Aufbrechen im Kofferraum. muss Wild schon vor dem Streckele- Geringes Verschmutzungsrisiko, denn aufgebrochen wird erst am Streckenplatz. Das Wild darf aber nicht gestapelt werden!
bewegungsjagden und Streckelegen 19 Schussprotokolle werden eingesammelt und Nachsuchen organisiert – bis zum Streckelegen vergeht meist noch einige Zeit. Das erlegte Wild muss deshalb am Sammelplatz bereits auskühlen können! gen so weit wie möglich auskühlen. Erst kurz vor der abschließenden Ansprache des Jagdleiters und dem Verblasen wird es brauchtums- gerecht auf die Strecke gelegt. – Bei sehr hohem Wildaufkommen beschränkt man sich idealerweise darauf, nur einen kleinen Teil des Wildes – und zwar spät und sauber geschossene Stücke – symbolisch zur Strecke zu legen und den Großteil umgehend in die Wild- kammer zu fahren. Das gilt ins- besondere dann, wenn mehrere Üblich, aber nicht ideal: Die Körperwärme Treiben an einem Jagdtag statt- kann nicht nach oben entweichen, und zum Spreizen ist Holz, insbesondere mehrfach finden. Dann wird das in früheren benutzt, unhygienisch. Ein Gabelschlüssel Treiben erlegte Wild möglichst aus Edelstahl ist die bessere Lösung.
20 wildbrethygiene im jagdbetrieb unmittelbar danach zur Wildkam- Transport zur Wildkammer mer transportiert. Auch beim anschließenden Transport – Auf dem Rücken liegend kühlt das aufgebrochener Stücke zur Wildkam- zur Strecke gelegte Wild am besten mer darf es nicht zu Kontaminationen weiter aus. durch z. B. Hundehaare im Koffer- – Auf der Strecke darf das Wild nicht raum oder auch Wildhaare bei eng zu dicht aneinander gelegt werden, aufeinander- bzw. nebeneinander- um Kontamination zu verhindern. gelagertem Wild kommen. Zu dichte – Beim Aufbrechen und an der Lagerung verhindert zudem das Strecke sind Hunde auf Abstand zu weitere Auskühlen des Wildes. halten. Sie dürfen das Wild nicht belecken! So wird die weitere Auskühlung unterbunden! Dient dieses „Abteil“ zu anderen Zeiten auch dem Transport des Hundes, droht zudem Kontamination durch Hundehaare. Zu dicht zur Strecke gelegt: Das Wildbret des oberen Stückes wird durch die Haare des Aufbewahrung und Kühlung anderen verunreinigt! Die Tier-LMHV legt in Anlage 4 fest, auf welche Kern- bzw. Innentem- Achtung peraturen Wildbret und Innereien „alsbald nach dem Erlegen“ herunter- Wild, das bereits in der Kühlkammer zukühlen sind: hing, gehört am Ende des Jagdtages – Großwild (s. S. 23) auf maximal nicht mehr auf die Strecke! Die + 7° C Oberfläche des Fleisches beschlägt – Kleinwild auf maximal + 4° C, dann nämlich durch Kondenswasser. – Nebenprodukte allen Wildes (Inne- Feuchtigkeit aber fördert das Bakte- reien), soweit sie zum Verzehr vor- rienwachstum. gesehen sind, auf maximal + 3° C.
fleischreifung 21 Großwild muss so rasch wie möglich auf 7° C, Zum Auskühlen luftig aufgehängt – so Kleinwild auf höchstens 4° C herabgekühlt trocknen die Oberflächen vor der Kühlung werden. ab. Das hemmt die Keimentwicklung. Die Oberflächen des Wildes müssen Zu einer mangelhaften Fleischreifung während der Kühlung trocken sein, kann es kommen durch: da Feuchtigkeit das Keimwachstum – Stress für das Tier vor dem Erlegen fördert und die Haltbarkeit des Wild- z. B. infolge einer lang anhaltenden brets verkürzt. Verfolgung durch jagende Hunde oder der Hetze nach einer Fleischreifung Nachsuche, Der Prozess der Fleischreifung oder „Säuerung“ ist eine wichtige Voraus- Achtung setzung für aromatisches und zartes Wildfleisch. Die Fleischreifung Stress baut den Glykogenvorrat in den – dient der Geschmacksbildung, Muskeln des Wildes ab. Hohe Glyko- – erhöht die Zartheit des Fleisches, genreserven aber sind eine wichtige – verlängert dessen Haltbarkeit durch Voraussetzung für eine optimal die Absenkung des ph-Wertes. verlaufende Fleischreifung.
22 wildbrethygiene im jagdbetrieb – Krankheiten und Ausstattung der Wildkammer richtet – Verhitzen des Wildbrets. sich nach der – Art des erlegten Wildes (Rotwild, Die Wildkammer Rehwild, Schwarzwild, Niederwild), Die Ausstattung der Wildkammer – Menge des erlegten Wildes (not- muss auf den zu erwartenden Wild- wendige Kühlkapazität) und anfall abgestimmt sein. In einem – Art der Tätigkeiten (Abschwarten, Jagdrevier, in dem alljährlich ein Zerwirken, weitere Bearbeitung) halbes Dutzend Rehe vermarktet Welchen grundsätzlichen Anforde- wird, kann sie einfacher ausgestattet rungen jedoch jede Wildkammer – sein als dort, wo jährlich 150 Stück unabhängig vom Wildbretum- Wild für die Vermarktung vorbereitet schlag – gerecht werden sollte, wird werden. Die jeweils angemessene auf Seite 63 ff. beschrieben. Will der Jäger sein Wildbret abgeben, also vermarkten, muss er im praktischen Jagdbetrieb die Wildbrethygiene immer fest im Blick haben.
befugnisse und pflichten 23 Die kundige Person Produktion und Behandlung von Wildbret ausreichend geschult sein, um das Wild vor Ort einer ersten Untersuchung unterziehen zu Die VO (EG) Nr. 853/2004 führt in können.“ Anhang III Abschnitt IV – Fleisch Diese erste Untersuchung durch von frei lebendem Wild – Kapitel 1 – die kundige Person geht der Fleisch- Ausbildung von Jägern in Hygiene- und untersuchung voraus, die ein zugelas- Gesundheitsfragen – den Begriff der sener Wildbearbeitungsbetrieb wie kundigen Person ein und bestimmt jeder Schlachthof grundsätzlich zu deren Zuständigkeiten. veranlassen hat. Die kundige Person im Sinne Auch die Fachgebiete, auf die sich dieser VO ist nur bei Abgabe von Wild die Sachkenntnis der kundigen Per- an zugelassene Wildbearbeitungs- son zu erstrecken hat, benennt die betriebe gefordert (vgl. Seite 26). EU-Verordnung (s. Kasten Seite 24). Von der kundigen Person im Sinne Großwild und Kleinwild der VO (EG) Nr. 853/2004 zu unter- scheiden ist die ausreichend geschulte Anhang I der VO (EG) Nr. 853/2004 Person, die nach der Tier-LMHV definiert: Voraussetzung für die Abgabe von – Kleinwild: frei lebendes Federwild kleinen Mengen von Wild oder Wild- und frei lebende Hasentiere (Kanin- fleisch ist (vgl. Seite 6). chen, Hasen und Nagetiere) – Großwild: frei lebende Landsäuge- Befugnisse und Pflichten tiere, die nicht unter die Begriffsbes- Soll erlegtes Wild an einen zugelas- timmung für Kleinwild fallen senen Betrieb abgegeben werden, Die heimischen Schalenwildarten und obliegt der kundigen Person die der Dachs sind also „Großwild“ im Sinne dieser VO, alle übrigen Wildarten Untersuchung von Großwildkörpern „Kleinwild“. und Kleinwild sowie sämtlicher ausgenommener Innereien auf bedenkliche Merkmale. Bei Großwild Anforderungen und Ausbildung muss die kundige Person Bescheini- Unter Nr. 1 des gleichen Kapitels legt gungen ausstellen, auf denen Folgen- die EU-Verordnung die Anforde- des festgehalten ist: rungen an kundige Personen fest. – die Untersuchungsbefunde, Danach müssen sie „… auf dem – Datum, Zeitpunkt und der Ort des Gebiet der Wildpathologie und der Erlegens,
24 die kundige person VO (EG) Nr. 853/2004 – Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel 1, Nr. 4 „Die zuständige Behörde muss sich davon überzeugen, dass Jäger ausreichend geschult sind, um als kundige Personen gelten zu können. Die Ausbildungsgänge sollten mindestens folgende Gebiete umfassen: a) normale Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen von frei lebendem Wild, b) abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderungen beim Wild infolge von Krankheiten, Umweltverschmutzung oder sonstigen Faktoren, die die menschliche Gesundheit bei Verzehr von Wildbret schädigen können, c) Hygiene- und Verfahrensvorschriften für den Umgang mit Wildkörpern nach dem Erlegen, ihr Befördern, Ausweiden usw. und d) Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Gesundheit von Mensch und Tier und auf hygienerechtlichem Gebiet, die für das Inverkehrbringen von Wildbret von Belang sind.“ Die Bescheinigung der kundigen Person, wie sie in Bayern und im Saarland verwendet wird. Ein offizieller Vordruck existiert nicht.
wenn der erleger nicht „kundig“ ist 25 Achtung Steht zur Erstuntersuchung des Wildes keine kundige Person zur Verfügung, ist das Wild immer mit Kopf (ohne Hauer, Geweih und Hörner) und allen Eingeweiden (außer Magen und Gedärmen) anzuliefern. Eine mit der Bescheinigung korrespon- dierende Nummernmarkierung des Wildes (im Bild die Trichinenproben-Wildmarke) ist zur zweifelsfreien Zuordnung im wildbearbeitenden Betrieb sinnvoll. Die Bescheinigungen werden dem land übertragen, können dies folgen- Wild bei Anlieferung an den zugelas- de Personen sein: senen Betrieb für die von diesem zu – der Erleger des Wildes, veranlassende Fleischuntersuchung – ein Teilnehmer der Jagdgesellschaft, beigelegt. – sonstige Personen, die in unmittel- Die Bescheinigungen der kundi- barer Nähe des Jagdgebiets ansässig gen Person müssen nummeriert sein. sind (z. B. Jagdaufseher, Jagdpäch- Damit ein erlegtes Stück dem Begleit- ter oder Revierleiter, auch wenn sie schein zweifelsfrei zugeordnet wer- nicht selbst an der Jagd teilgenom- den kann, empfiehlt es sich dringend, men haben). den Wildkörper mit einer Nummer Voraussetzung ist in allen Fällen zu versehen, die auf der zugehörigen natürlich eine entsprechende Bescheinigung eingetragen wird. Fortbildung und Sachkenntnis der jeweiligen Personen. Personenkreis Die VO (EG) Nr. 853/2004 benennt Wenn der Erleger nicht „kundig“ ist in Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel 1 In der Praxis wird es häufig vor- (Nr. 1–3) die Personen, die als kundige kommen, dass der Erleger eines Personen in Frage kommen. Auf die Stückes Wild, das an einen zu- jagdlichen Verhältnisse in Deutsch- gelassenen Betrieb vermarktet wer-
26 die kundige person den soll, selbst keine entsprechend Achtung geschulte kundige Person ist. In diesem Fall ist zu beachten: Bescheinigungen dürfen immer nur – Der Erleger muss der kundigen Aussagen enthalten, über die der Person das erlegte Wild inklusive Aussteller Kenntnisse besitzt bzw. sich der Eingeweide vorlegen. beschaffen kann. Im Fall der Wild- – Der Erleger muss die kundige begleitbescheinigung kann sich die Person über vor dem Erlegen ggf. kundige Person die notwendigen beobachtete abnorme Verhaltens- Informationen über das Verhalten vor weisen oder sonstige Auffälligkeiten dem Erlegen grundsätzlich auch im Erscheinungsbild des Wildes mündlich beschaffen. Eine schriftliche unterrichten. Zusicherung des Erlegers über ein – Mit dem Ausstellen der Bescheini- normales Verhalten des Wildes bietet im Falle nachträglicher Beanstandun- gung übernimmt die kundige Per- gen aber mehr Sicherheit. son die Verantwortung für die Rich- tigkeit der gemachten Angaben. – Es empfiehlt sich, dass der Erleger Untersuchungsbefund Kopf (außer schriftlich zusichert, vor dem Er- Hauer) und Zwerchfell dem Wild- legen keine Auffälligkeiten be- körper beizufügen. Die amtliche obachtet zu haben. Dies macht die Fleischuntersuchung und ggf. Trichi- Vorgehensweise nachvollziehbar. nenuntersuchung zu veranlassen, obliegt dem abnehmenden Betrieb. Verfahrensablauf Stellt die kundige Person jedoch Stellt die kundige Person keine be- bedenkliche Merkmale vor dem denklichen Merkmale vor dem Erlegen oder bei der Untersuchung Erlegen und bei der Untersuchung nach dem Aufbrechen fest, muss sie nach dem Aufbrechen fest und die Befunde auf der Bescheinigung besteht auch kein Verdacht auf vermerken oder auf anderem Weg der Umweltkontamination (z. B. Radio- für den zugelassenen Wildbearbei- aktivität), genügt zur Abgabe des tungsbetrieb zuständigen Behörde Wildes die beigefügte Bescheinigung. mitteilen. Das Wild ist in diesem Falle Haupt und Eingeweide müssen nicht zu entsorgen oder inklusive Haupt mit dem Wild angeliefert werden, (ohne Trophäen) und aller Organe mit soweit es sich nicht um eine trichi- Ausnahme des Magens und der nenanfällige Wildart handelt. Nur in Därme zur Fleischuntersuchung letzterem Fall (Schwarzwild, ggf. durch den zugelassenen Betrieb Dachs, Nutria) sind unabhängig vom abzugeben.
verfahrensablauf 27 Untersuchung durch kundige Person Keine bedenklichen Bedenkliche Merkmale Merkmale vor Erlegen vor Erlegen oder bei oder bei Untersuchung Untersuchung nach nach Aufbrechen und Aufbrechen oder kein Verdacht auf Verdacht auf Umweltkontamination Umweltkontamination Bescheinigung durch Entsorgen des Wildes Mitteilung kundige Person bedenklicher Merkmale, z. B. auf Bescheinigung, an zuständige Behörde Wildkörper mit Entsorgen des Wildes Wild inkl. Kopf (außer Bescheinigung zum Trophäen) und zugelassenen Eingeweide (außer Verarbeitungsbetrieb Magen und Darm) zur amtlichen Fleischuntersuchung Entsorgung Bei der Entsorgung von Wild ist ggf. die VO (EG) Nr. 1774/2002 (Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte) zu beachten, wenn der Verdacht besteht, dass es mit einer auf Mensch oder Tier über- tragbaren Krankheit infiziert ist. Es darf in diesem Fall nicht einfach auf den Luderplatz geworfen werden. Alternativ zur Entsorgung in einer Tierkörperbeseitigungsanlage kann das Wild zu einem Veterinäruntersuchungsamt gebracht werden. Die dortige Untersuchung und Entsorgung ist kostenfrei. Wird dort eine für Menschen ansteckende Krankheit festgestellt, kann der Jäger außerdem entsprechend reagieren.
28 die kundige person Besonderheiten bei Kleinwild 2. bei Abgabe an einen zugelassenen Kleinwild muss vor der Abgabe an Wildbearbeitungsbetrieb. Dieser einen zugelassenen Betrieb immer muss grundsätzlich eine amtliche von einer kundigen Person unter- Fleischuntersuchung veranlassen. sucht werden. Auch hier gilt: Auf- 3. bei Wildtieren, die mit Trichinellen fälligkeiten vor dem Schuss muss infiziert sein können und zum der Erleger der kundigen Person Verzehr vorgesehen sind (Schwarz- mitteilen. wild, ggf. Dachs, Nutria). In der Liegen keine bedenklichen Merk- Verantwortung, die amtliche male vor, ist eine Bescheinigung nicht Trichinenuntersuchung zu veran- erforderlich. Werden bedenkliche lassen, stehen bei Direktvermark- Merkmale festgestellt, muss Kleinwild tung wiederum der Abgebende bzw. entsorgt oder der amtlichen Fleisch- bei Übertragung der Abnehmer untersuchung zugeführt werden. und bei Abgabe des Wildes an einen zugelassenen Wildbearbeitungs- Amtliche Untersuchungen – wann? betrieb dieser Betrieb. In einer Reihe von Fällen ist die Fleischuntersuchung durch den Bei Verdacht auf Amtstierarzt erforderlich, und zwar Radioaktivität 1. bei Feststellung bedenklicher Merkmale vor dem Erlegen oder Ein Verdacht auf Verunreinigungen während der Untersuchung nach durch Umwelteinflüsse wie z. B. dem Aufbrechen, wenn das Wild an Radioaktivität ist bei Abgabe an einen Dritte abgegeben werden soll. Dies wildbearbeitenden Betrieb diesem mit- gilt unabhängig davon, ob es direkt zuteilen. Diese Mitteilung wird bei der an den Endverbraucher vermarktet amtlichen Fleischuntersuchung berück- wird (amtliche Untersuchung muss sichtigt. Im Rahmen der Direktver- vom abgebenden Jäger veranlasst marktung sind bei Verdacht auf oder auf den Abnehmer übertragen Umweltkontaminationen entsprechen- werden) oder an einen zugelas- de Eigenkontrollen durchzuführen. senen Betrieb abgegeben wird.
der kammerschuss ist pflicht 29 Die Trefferlage Für die Ausgangskeimbelastung des Wildbrets und eine hygienisch opti- male Wildbretgewinnung ab dem Zeitpunkt des Erlegens ist vor allem die Trefferlage von entscheidender Bedeutung. Geschosswirkung bzw. Kaliberwahl haben in diesem Zusam- menhang ergänzende Bedeutung (s. S. 12). Optimal: der Kammerschuss Auf Schalenwild (Großwild) ist der Kammerschuss auf das breit stehende Wild zu empfehlen. Einzige Ausnah- me ist der aus Gründen des Tierschut- zes gebotene Schuss auf krankes Wild, das so schnell wie möglich von seinen Leiden erlöst werden muss. Alle anderen Schüsse sind aus Gründen der Wildbrethygiene sowie Hygienische Wildbretgewinnung beginnt mit einem sauberen Kammertreffer. auch aus tierschutzrechtlichen Erwä- gungen abzulehnen: – Trägerschüsse bzw. der Schuss „hinter den Teller“ sind ausge- sprochen riskant, weil die wirklich tödliche Trefferfläche klein und das Risiko schwerer Krankschüsse (Drosselschuss, Schuss durch die Dornfortsätze etc.) bei geringen Abweichungen des Geschosses vom Haltepunkt hoch ist. Sie verbieten sich also allein aus Gründen des Tierschutzes. Auch aus hygieni- Das Ergebnis eines Trägerschussversuchs – scher Sicht sind sie abzulehnen, da aus Tierschutzgründen strikt abzulehnen! so getroffenes Wild infolge der
30 der sitz der kugel Schockwirkung nur mangelhaft ausschweißt. – Schüsse aufs Haupt sind aus den gleichen Gründen abzulehnen. Auch hier schweißt das Wild nur ungenügend aus. – Schüsse spitz oder halbspitz von vorn oder hinten durchschlagen in aller Regel auch die Bauchhöhle mit entsprechenden Verletzungen des großen und/oder kleinen Geschei- des und sind aus wildbrethygie- nischer Sicht strikt abzulehnen! Trefferverteilung bei Wild, das auf dem Ansitz (o.) und auf der Bewegungsjagd (u.) erlegt wurde. Der abnehmende Wildbearbeitungs- betrieb dokumentierte sie. (Nach Krug, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittel- kontrolle III/98.) Solch ein Schuss steht nicht im Einklang mit es in der Regel vertraut an und wird den Anforderungen der Wildbrethygiene. daher beschossen, während es steht. Auf Bewegungsjagden wird dagegen unter Zeitdruck geschossen Ansitzjagd – Bewegungsjagd und nicht selten auf trollendes oder Im Jagdbetrieb lässt sich die Forder- flüchtiges Wild. Entsprechend sind ung nach sauberen Kammertreffern die Trefferlagen bei dieser Jagdart naturgemäß auf der Ansitzjagd schlechter als bei der Ansitzjagd. deutlich besser erfüllen als auf Be- wegungsjagden. Bewegungsjagd – Optimierung Auf dem Ansitz bleibt zumeist Um aber auch die Strecke einer genügend Zeit abzuwarten, bis das Bewegungsjagd als sicheres Lebens- Wild breit steht. Außerdem wechselt mittel vermarkten zu können,
bewegungsjagd – optimierung 31 müssen hier die Voraussetzungen optimiert werden. Dazu bieten sich auf Seiten der Jagdorganisation fol- gende Möglichkeiten: – ausdrückliche Freigabe: „Nur langsam ziehendes bzw. verhof- fendes Rehwild“, denn insbe- sondere diese Wildart ist aufgrund ihrer Fortbewegungsart flüchtig kaum sauber zu treffen, – Besetzung der Stände gemäß indi- viduellen Fähigkeiten der Schützen, – Einsatz von geeigneten Hunden, vor Schlecht geschossen und noch angeschnitten. denen Wild nicht anhaltend Die Verwertungsfähigkeit ist zweifelhaft. hochflüchtig ist, d. h. zuverlässig spurlaut jagenden oder nur kurz eigenen Fähigkeiten angepassten anjagenden Hunden, Schussdistanzen wie auch der – weiträumiges Abstellen der Schützen Verzicht auf den Schuss, wenn das nicht unmittelbar an den Einstands- Wild nicht breit stehend beschossen bereichen, werden kann, zu schnell vorbei- – Nachweis der Teilnahme an wechselt oder dem Nachbarn Übungsschießen auf bewegliche deutlich schussgerechter kommt. Ziele als Voraussetzung für die Jagdteilnahme und – konsequente Reglementierung undisziplinierter Schützen. Ebenso kann und muss jeder Jäger, der an Bewegungsjagden teilnimmt, seinen Beitrag zu einer hygienisch möglichst einwandfreien Strecke leisten durch – regelmäßige Besuche des Schieß- standes zur Überprüfung der Waffe und Verbesserung der Schieß- fertigkeiten und Fährtenlaute Einzeljäger sind auch unter – diszipliniertes Schießverhalten: wildbrethygienischen Aspekten die richtige Dazu gehört die Einhaltung von den Wahl beim Hundeeinsatz.
32 der sitz der kugel Weidwundschüsse Auch bei besten Absichten lassen sich schlechte Schüsse nicht immer ver- meiden. Zu den hygienisch problema- tischsten Treffern zählen Schüsse ins oder durch das Gescheide. So ge- schossene Stücke müssen so rasch aufgebrochen werden, wie es die Umstände erlauben (Ende des Das Stück stand halb schräg, der Ausschuss Treibens, Nachsuche). ist mit Panseninhalt verunreinigt. Großzügig wegschneiden! Verunreinigungen sollten grund- sätzlich durch großzügiges Aus- schneiden beseitigt werden. Beim Sonderfall Nachsuche späteren Transport so behandelter Liegt das beschossene Stück nicht am Stücke ist besondere Vorsicht gebo- Anschuss, wird folgendes Vorgehen ten, da durch das Herausschneiden empfohlen: verunreinigter Rippen oder Flanken Sofort nachgesucht werden sollte die übrigen Wildbretteile weniger aus wildbrethygienischer Sicht, wenn geschützt sind. die am Anschuss gefundenen Pirsch- Achtung Beim Transport von Wild, das saubergeschnitten wurde, ist besondere Vorsicht geboten. Nach dem Herausschneiden verunreinigter Rippen oder Flanken sind die übrigen Wildbretteile weniger geschützt. Im Hänger droht dann ihre Verschmutzung, wie im Bild z. B. durch die Haare des danebenhängen- den Stückes.
sonderfall nachsuche 33 Sicherheit geht vor: Ein solcher Keiler (95 kg, sichtbare Waffenlänge ca. 7 cm) wird nicht im Dunkeln nachgesucht! zeichen (Lungenschweiß oder Lun- Wartezeit oder bei schwindendem genstücke) auf eine kurze Totsuche Licht erst am Folgetag sinnvoll. Das schließen lassen. Risiko, dass das Wildbret bedenkliche Ist der Sitz der Kugel unklar bzw. Merkmale zeigt und daher gleich ist das Stück aller Wahrscheinlichkeit verworfen oder zur Fleischuntersu- nach nicht tödlich getroffen, ist die chung angemeldet werden muss, ist Nachsuche erst nach einer längeren in diesem Fall in Kauf zu nehmen.
34 aufbrechmethoden beim schalenwild Aufbrechmethoden beim Schalenwild Die auf Seite 15 bereits angespro- chenen Aufbrechmethoden werden nachfolgend eingehender behandelt. Aufbrechen des liegenden Wildes Gegen das im Jagdbetrieb zumeist praktizierte Aufbrechen am Boden bestehen aus wildbrethygienischer Sicht keine Einwände, solange das Wild auf der unversehrten Rücken- decke liegt und das Wildbret nicht in Kontakt mit dem Erdreich gerät. Geeignete Arbeitsgeräte und weitere Hilfsmittel sind für ein hygienisch unbedenkliches Arbeiten erforderlich und erleichtern es. Bauch- und Brusthöhle sind eröffnet: Auf den ersten Blick sind keine Verunreinigungen oder andere Auffälligkeiten zu erkennen. Verunreinigungen des Wildbrets können jedoch nicht nur durch direkten Bodenkontakt des aufzubre- chenden Stückes entstehen, sondern auch über die Arbeitsgeräte oder die Kleidung des Aufbrechenden in den Wildkörper geraten. Deshalb sind Solange nur die Decke Bodenkontakt hat, ist das Aufbrechen des liegenden Stückes in Ordnung. Hier fehlen allerdings Einmalhandschuhe!
aufbrechen des liegenden wildes 35 Aufbrechen – Ausrüstung Messerauswahl, Rebschere bzw. geeignete Aufbrechsäge Einmalhandschuhe Hygienische Unterlage für Wild und entnommene Organe Wasserkanister in ausreichender Größe Hygienische, lebensmittelechte Wildwanne (Kunststoffkiste) Geeignete Messer erleichtern hygienische Lebensmittelechte Wildwanne im Koffer- Wildversorgung: Das rechte Messer mit raum – sie muss regelmäßig heiß aus- abgerundeter Spitze (r.) ist ideal zum gewaschen und gegebenenfalls desin- Aufbrechen. fiziert werden. – verschmutzte Jagdjacken auszu- Beckennaht vor dem anschließendem ziehen und beiseite zu hängen, „Aufbrechen“ der Beckenhälften, bevor sich der Jäger zum Aufbre- besondere Aufmerksamkeit beim chen über das Stück beugt, damit keine Blätter, Nadeln oder Staub aus der Jacke in den eröffneten Wildkör- per rieseln, – Messer und Aufbrechsäge oder -schere bei vorübergehender Ablage auf eine Unterlage zu legen und nicht auf den Boden. Aus wildbrethygienischer Sicht ver- dient vor allem das Öffnen des So bitte nicht! Keime gelangen anschließend Schlosses, also das Durchtrennen der über das Messer ans Wildbret.
36 aufbrechmethoden beim schalenwild Versorgen des Wildes. Hierfür existieren verschiedene Hilfsmittel bzw. Techniken. Zum Durchtrennen der Beckennaht sind geeignet: – Aufbrechsäge – Rebschere Weniger geeignet ist das Messer. Unter dem Druck, der notwendiger- weise auf die Klinge ausgeübt werden Eine saubere Rebschere ist ein geeignetes muss, besteht die Gefahr, dass Blase Werkzeug für die Schlossnaht. Aber bitte mit oder Darm beschädigt werden. Einmalhandschuhen! Große Hilfe: Der Aufbrechbock Hygienisch und ergonomisch güns- tiger als das Aufbrechen auf dem Boden ist die Verwendung eines Auf- brechbockes oder -schragens. Ein solches Gestell erlaubt eine angeneh- mere Arbeitshöhe und das Wild kann nicht auf die Seite rollen. Zudem hat das Wild keinen unmittelbaren Kon- takt zum Erdreich. Messer sind zum Durchtrennen der Schloss- naht ungeeignet. Weil auf sie recht großer Solche Gestelle sind einfach und Druck ausgeübt werden muss ... schnell zu bauen und vor allem auf ... besteht bei ihrer Verwendung immer Hygienisch und ergonomisch: Der Aufbrech- die Gefahr, dass die Blase oder der Darm bock entlastet den Rücken und verhindert beschädigt werden . einen Kontakt des Wildes mit der Erde.
aufbrechen des hängenden wildes 37 Bewegungsjagden mit größerem Streckenanfall sinnvoll. Brechen am Ende des Jagdtages nur wenige Personen eine große Menge Wild auf, werden sie die deutlich günstigere Arbeitshöhe am Aufbrechbock zu schätzen wissen. Nicht zuletzt kann der Schweiß des Stückes Wild gut ablaufen und in einem darunter gestellten Gefäß aufgefangen werden. Aufbrechen des hängenden Wildes Die so genannte „Schlachtermetho- de“, das Aufbrechen des mit dem Haupt nach unten hängenden Wildes, ist in hygienischer Hinsicht dem Aufbrechbalken an der Jagdhütte (hier muss Aufbrechen des liegenden Stückes die Statik beachtet werden). vorzuziehen. Der vermeintliche Nachteil der Notwendigkeit eines entsprechenden Gestells ist dem- gegenüber zu vernachlässigen. Ent- sprechende Konstruktionen lassen sich relativ einfach bauen. Einfaches Dreibein, ggf. auch transportabel. Transportables Aufbrechgestell für Das Wild wird mit den Sprunggelenksehnen Bewegungsjagden. Es erlaubt variable an Nägeln im Querbalken aufgehängt. Spreizweiten für verschiedene Wildarten.
38 aufbrechmethoden beim schalenwild Höchste Zeit: Bei diesem Stück (Vorderlaufschuss) hat die Aufgasung bereits begonnen! Zum Aufbrechen sollten die Hinterläufe stärker gespreizt werden.
aufbrechen des hängenden wildes 39 1. Pinsel abschärfen, dabei Sekretbeutel entfernen, ohne ihn aufzuschärfen! Sauen haben oft Leptospiren (Bakterien) im Harn. Einmalhandschuhe schützen auch davor. 2. Bauchdecke bis zum Brustbein aufschärfen. 3. ... denn die schon aufgegasten Därme Beschädigungen von Magen und Darm quellen hervor! Also Därme und Magen mit vermeidet ein Messer mit abgerundeter der Hand zurückdrücken und Brustbein auf- Spitze! Hier ganz wichtig .., schärfen.
40 aufbrechmethoden beim schalenwild 4. Schwarte nach Durchtrennen des 5. Schwarte zwischen den Keulen auf- Brustbeins weiter bis zum Kinnwinkel schärfen – hier sollten die Hinterläufe stärker aufschärfen gespreizt sein. 6. Schloss öffnen – eine Rebschere ist für diesen Arbeitsschritt ideal. Die Blase „hängt“ jetzt nach unten.
aufbrechen des hängenden wildes 41 7. Waidloch umschärfen und vorlagern, dabei 8. Das Darmpaket aus der Bauchhöhle lösen auf die Blase achten! und vorsichtig vorlagern. 10. Zwerchfell und Zwerchfellpfeiler (Pfeil) sind zu erkennen – Trichinenprobe nicht 9. Der Darm ist verletzt, doch sein Inhalt vergessen! Das Zwerchfell wird beim kontaminiert so weder Rücken noch Keulen. Aufbrechen im Hängen nicht Richtung Eine Niere ist bereits zu sehen. Magen, sondern Richtung Lunge abgeschärft.
42 aufbrechmethoden 11. Das Zwerchfell ist abgeschärft, das 12. Abschärfen am Drosselknopf oder Geräusch kann vorgelagert werden. inklusive Lecker. Der Schweiß am Boden wäre Hygienischer wäre es ohne Armbanduhr und beim Aufbrechen des liegenden Stückes erst mit hochgekrempelten Ärmeln! einmal im Wildkörper verblieben. Einmal gebaut, können solche – Ausgetretener Magen- bzw. Pansen- Gestelle immer wieder verwendet oder Gescheideinhalt kontaminiert werden. Während das Aufbrechen des weder den Filetbereich noch die liegenden Stückes in der Praxis die Keulen, vorherrschende Methode ist und als – Schweiß kann gut nach unten aus bekannt vorausgesetzt wird, wird das dem hängenden Wildkörper heraus- Vorgehen beim Aufbrechen hängen- gespült werden. den Wildes auf den Seiten 38 bis 42 in Auch bei dieser Aufbrechmethode ist einer Bildserie am Beispiel eines die Verfügbarkeit von Wasser eine Stückes Schwarzwild dargestellt. wichtige Hygienebedingung. Ideal ist Das Aufbrechen des hauptunter ein Wasseranschluss mit Schlauch, hängenden Stückes ermöglicht nicht zur Not tut es auch ein Wasserka- nur leichteres Arbeiten als das Ver- nister. Dessen Inhalt reicht in aller sorgen des liegenden Stückes, son- Regel aber nicht aus, um Schweiß dern hat außerdem zwei wesentliche oder gar Magen- bzw. Darminhalt Hygienevorteile: gründlich abzuwaschen.
aufbrechen des hängenden wildes 43 Zur Wildbrethygiene gehören nicht Achtung nur saubere Arbeitsgeräte, sondern auch saubere Hände! Zumindest Wasser, das mit Wildbret in Berührung Händewaschen vor und nach dem kommt, darf nicht einfach aus dem Aufbrechen vor der weiteren nächsten Bach oder Tümpel geholt Manipulation des Wildes oder dem werden. Es muss in jedem Fall Aufbrechen des nächsten Stückes Trinkwasserqualität besitzen! Ideal ist muss selbstverständlich sein! also ein entsprechender Wasseran- Hygienischer ist aber die Verwendung schluss am Aufbrechort . von Einmalhandschuhen! Mit einem an einen Trinkwasseranschluss angeschlossenen Wasserschlauch geht das Ausspülen des Wildkörpers am besten.
44 organuntersuchung und „bedenkliche merkmale“ Organuntersuchung „ausreichend geschulte“ Jäger für eine gewissenhafte Untersuchung und „bedenkliche verantwortlich, bei Abgabe an einen Merkmale“ zugelassenen Wildbearbeitungsbet- rieb muss eine kundige Person im Sinne der VO (EG) Nr. 853/2004 Dem Aufbrechen des Wildes schließt diese Untersuchung vornehmen. sich der nächste wichtige Schritt zur Dass es auch bei geplantem Gewinnung eines hygienisch Eigenverzehr erforderlich ist, das einwandfreien Wildbrets und sicheren erlegte Wild auf gesundheitsbedenk- Lebensmittels an. Die Untersuchung liche Merkmale zu untersuchen, des Fleisches und der Organe auf bedarf wohl keiner näheren Erläu- „bedenkliche Merkmale“, wie sie in terung. der Anlage 4 der Tier-LMHV näher definiert sind (s. S. 17). Die Untersuchung Diese Untersuchung muss Der Jäger sollte bei der Untersuchung unabhängig vom Vermarktungsweg stets Einmalhandschuhe tragen, um des Wildfleisches erfolgen. Bei sich selbst zu schützen. Soweit Direktabgabe ist der abgebende und einzelne Organe ebenfalls verzehrt im Sinne der Tier-LMHV (§ 4) werden sollen, müssen umgekehrt Organuntersuchung am besten immer mit Einmalhandschuhen!
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