Tax & Legal News - Deloitte

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Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News
                                                                                           Ausgabe 3/2020

Legal                     Steuern International            Umsatzsteuer und Zoll           Allgemeines und
Gleitzeitvereinbarung –   Keine KESt-Entlastung an der     Umsatzsteuerrichtlinien War-    neue Gesetze
Verfall von Überstunden   Quelle für Drittstaat-Holdings   tungserlass 2019 – Änderungen   Review der wesentlichsten
Seite 4                   Seite 6                          im Überblick                    steuerlichen Neuerungen
                                                           Seite 14                        2019/2020
                                                                                           Seite 20
Tax & Legal News - Deloitte
Editorial

                                                      Patrick Weninger                            Bruno Knechtsberger
                                                      Partner, Steuerberatung                     Senior Assistant, Steuerberatung

                                                      Liebe Leserinnen und Leser!

                                                      In der März-Ausgabe unserer Tax & Legal     Spät aber doch ist mit 1. Februar 2020
                                                      News haben wir für Sie die wesentlichsten   das Vereinigte Königreich aus der EU
                                                      Änderungen sowohl der Körperschaft-         ausgetreten. Nachdem in der nunmehr
                                                      steuer- als auch der Umsatzsteuerrichtli-   beginnenden Übergangsphase bis Ende
                                                      nien des Bundesministeriums für Finanzen    2020 das Vereinigte Königreich auch weiter-
                   ÖSTE                               durch die aktuellen Wartungserlässe         hin wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt
              TE          RR
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                                                      zusammengefasst.                            wird, sollten sich bis dahin vorerst keine
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             Tax Firm
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         of the Year 2017                                                                         unmittelbaren abgabenrechtlichen Konse-
     Transfer Pricing Firm                            Wie gewohnt finden Sie auch in dieser       quenzen ergeben. Die Verhandlungen über
           of the Year                                Ausgabe einen detaillierten Überblick zu    das künftige Verhältnis zwischen der EU
 Int

                               ew

           2017 & 2019                                aktueller abgaben-, gesellschafts- und      und Großbritannien sollen bis Ende 2020
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                      x                               arbeitsrechtlicher Rechtsprechung. Dar-     abgeschlossen sein. Eine Verlängerung der
                                                      unter befindet sich dieses Mal auch eine    Übergangsphase über 2020 hinaus ist aber
                                                      Entscheidung zum Thema Überstunden          grundsätzlich möglich. Wir werden Sie in
Redaktion                                             bei Gleitzeitvereinbarungen. Diese unter-   unseren Tax & Legal News selbstverständ-
Patrick Weninger                                      streicht einmal mehr die Wichtigkeit von    lich über die weiteren Entwicklungen auf
Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH                 klaren und rechtlich fundierten Bestim-     dem Laufenden halten.
Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien
Tel: +43 1 537 00
                                                      mungen in Gleitzeitvereinbarungen zur
E-Mail: office@deloitte.at                            Vermeidung weitreichender unangeneh-        Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
www.deloitte.at                                       mer Folgen.
                                                                                                  Ihr Redaktionsteam
Geschäftsführer
Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler,                                                  Patrick Weninger (Redaktionsleitung)
Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang                                                  Bruno Knechtsberger
Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard
Gratzl, Peter-Michael Grau, Andreas Grave,
Bernhard Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka,
Gabriele Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer,
Andrea Kopecek, Herbert Kovar, Alexander Lang,
Robert Rzeszut, Josef Schuch, Gernot Schuster,
Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk,
Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann,
Patrick Weninger, Christian Wilplinger

Blattlinie
Informationsmedium für Kundinnen und Kunden

Grafik und Layout
Julia Holer

2
Tax & Legal News - Deloitte
Inhalt
04                              06                               08                                10
Legal                           Steuern International            Umsatzsteuer und Zoll             Verrechnungspreise
Gleitzeitvereinbarung –         Keine KESt-Entlastung an der     Die Nichteinhaltung lebensmit-    CFC vs TP: Regelungen im
Verfall von Überstunden         Quelle für Drittstaat-Holdings   telrechtlicher Vorschriften als   Spannungsverhältnis?
                                                                 Indiz für das Wissen(-müssen)
                                                                 über einen Mehrwertsteuer-
                                                                 betrug

12                              14                               16                                17
Unternehmensbesteuerung         Umsatzsteuer und Zoll            Einkommensteuer                   Einkommensteuer
Körperschaftsteuerrichtlinien   Umsatzsteuerrichtlinien War-     Bürgschaftszahlungen eines        Bundesfinanzgericht zu Zes-
– Wartungserlass 2019 im        tungserlass 2019 – Änderungen    Gesellschafter-Geschäfts-         sionsgebühr bei erfolgsabhän-
Überblick                       im Überblick                     führers sind weder außer-         gigem Abtretungsentgelt
                                                                 gewöhnliche Belastungen noch
                                                                 Werbungskosten

18                              19                               20                                22
Legal                           Einkommensteuer                  Allgemeines und                   Kurz News
Geschäftsführerbestellungs-     Pauschale Reisekostenauf-        neue Gesetze
kompetenz in der GmbH           wandsentschädigung auch für      Review der wesentlichsten
                                beschränkt steuerpflichtige      steuerlichen Neuerungen
                                Sportler steuerfrei              2019/2020

                                                                                                                                   3
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Gleitzeitvereinbarung –
Verfall von Überstunden
Am 30.10.2019 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) zu 9 ObA 75/19y
über die Wirksamkeit einer Verfallsklausel in einer Gleitzeitvereinbarung.

Sachverhalt.                                      abzubauen. Die Bestimmung führe daher           Arbeitsleistungen entgeltlich erbracht wer-
Die Streitteile schlossen eine Rahmen-            im Ergebnis nur dazu, dass aufgedrängte         den. Sofern es sich um Überstunden handelt,
betriebsvereinbarung zur Einführung von           Arbeitsleistungen nicht entgolten würden        die nicht abgebaut werden und in diesem
Gleitzeitmodellen ab, die ua auch die             und sei daher zulässig.                         Fall zu einem Entfall des Entgeltanspruchs
folgende Bestimmung enthielt:                                                                     führen, verstößt die Bestimmung auch gegen
                                                  Das Berufungsgericht gab der Berufung           die gesetzliche Pflicht zur Überstundenver-
„Der Gleitzeitsaldo wird bis zum festgelegten     des Klägers Folge und stellte die Rechtsun-     gütung. Ein Anspruch auf Abgeltung besteht
Höchstausmaß in die nächste Gleitzeitperiode      wirksamkeit der bekämpften Regelung fest.       nur dann nicht, wenn die Erbringung der
im Verhältnis 1:1 übertragen. Der Mitarbeiter     Es argumentierte, dass weder eine Ampel-        Arbeitsleistung zur Bewältigung der auferleg-
ist verpflichtet, während der Gleitzeitperiode    kontoregelung vorliege noch ein sonstiger       ten Arbeitsmenge nicht notwendig, nicht
dafür Sorge zu tragen, dass er dieses Höchst-     Ansparstopp vereinbart wäre. Dem Arbeit-        (ausdrücklich oder konkludent) angeordnet
ausmaß an Übertragungsmöglichkeiten weder         nehmer gebühre eine Überstundenabgel-           und auch nicht vom Arbeitgeber im Sinn
in Bezug auf Zeitguthaben noch in Bezug           tung, wenn die Erbringung der Überstun-         der Rechtsprechung als zusätzliche Arbeits-
auf Zeitschulden überschreitet. Für den Fall,     denleistung notwendig sei.                      leistung geduldet und entgegengenommen
dass der Mitarbeiter dieser Verpflichtung nicht                                                   wurde.
nachkommt, verfallen die über das festgelegte     Rechtsprechung des OGH.
Höchstausmaß hinausgehenden Zeitguthaben          Der OGH schloss sich der Meinung des Be-        Zusammenfassend ist die bekämpfte Klausel
am Ende der nächsten Gleitzeitperiode, sofern     rufungsgerichts an und führte aus, dass zu      unzulässig, weil der undifferenzierte Verfall
deren rechtzeitiger Verbrauch möglich und         unterscheiden sei, ob ein über dem Gleit-       eines Zeitguthabens auch dann zu einem
dem Mitarbeiter zumutbar gewesen wäre. Zeit-      zeitsaldo bestehendes Zeitguthaben ar-          Entfall des Entlohnungsanspruchs führen
schulden über das festgelegte Höchstausmaß,       beitgeberseitig veranlasst oder zumindest       kann, wenn ihm keine aufgedrängten Arbeits-
deren Ausgleich möglich und dem Mitarbeiter       entgegengenommen wurde oder ob das              leistungen zugrunde liegen. Sofern davon
zumutbar gewesen wäre, werden am Ende der         nicht der Fall war. Da die vorliegende Gleit-   auch Überstunden erfasst werden, verstößt
nächsten Gleitzeitperiode vom Entgelt des Mit-    zeitvereinbarung keine solche Differenzie-      die Bestimmung überdies gegen das AZG.
arbeiters abgezogen.“                             rung vornimmt, kann nicht gesagt werden,
                                                  dass durch diese Vereinbarung bei Arbeits-      Fazit.
Der Kläger, der Zentralbetriebsrat der Be-        leistungen, die bei Erreichung des Über-        Die dargestellte Entscheidung des OGH
klagten, begehrte die Feststellung, dass          tragungshöchstmaßes zu einem weiteren           unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit
die gegenständliche Verfallsbestimmung            Aufbau von Zeitguthaben führen, nur dem         von klaren und rechtlich fundierten Bestim-
rechtsunwirksam sei, weil diese zu einer          Arbeitgeber aufgedrängte Arbeit erfasst         mungen in Gleitzeitvereinbarungen. Um
einseitigen Entgeltreduktion führe und            werden würde. Es ist nicht ausgeschlossen,      kostspielige Gerichtsverfahren und hohe
daher gegen das Arbeitszeitgesetz (AZG)           dass es dennoch in einer dem Arbeitgeber        Nachzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir
verstoße.                                         zurechenbaren Weise (zB aufgrund der auf-       daher, bei der Gestaltung der Vereinbarung
                                                  getragenen zu erledigenden Arbeitsmenge)        einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Das Erstgericht sah in der Bestimmung             zu über dem zulässigen Gleitzeitsaldo
eine Art Ampelkontoregelung, bei der die          liegenden Leistungen kommt. Entstehen
Ampel ab einem bestimmten Zeitguthaben            derart vom Verfall bedrohte Überhänge, wi-      Stefan Zischka
auf rot springe und den Arbeitnehmer an-          derspricht es im Ergebnis dem dargelegten       s.zischka@jankweiler.at
weise, angespartes Zeitguthaben wieder            arbeitsvertraglichen Grundverständnis, dass

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Keine KESt-Entlastung an der
Quelle für Drittstaat-Holdings

Vorgeschichte.                                leitende EU-Gesellschaften stehen (VwGH        tragen muss. Die notwendige Substanz-
Im Jahr 2019 hat der VwGH festgehalten,       27.3.2019, 2018/13/004). Das BMF hielt in      erklärung kann diesfalls durch die operativ
dass eine Quellensteuerrückerstattung         einer EAS, ebenfalls im Jahr 2019 (EAS 3431,   tätige Muttergesellschaft erfolgen (siehe
auf Basis der Mutter-Tochter-Richlinie bei    3.7.2019), fest, dass in derartigen Fällen     unsere Tax & Legal News vom 9.9.2019 ).
Dividendenzahlungen an funktionslose          bei Einhalten aller Formalvoraussetzungen      Nunmehr hatte das BMF einen vergleichba-
EU-Holdinggesellschaften zu gewähren ist,     auch eine Entlastung an der Quelle mög-        ren Fall mit Holdinggesellschaften in Dritt-
sofern hinter der Holdinggesellschaft aus-    lich ist und der Gesellschafter daher nicht    staaten zu beurteilen und kommt hierbei
schließlich operativ tätige oder geschäfts-   die Bürden des Rückerstattungsverfahrens       zu einem abweichenden Ergebnis.

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EAS 3422.                                      Bewertung.                                        und Substanzerklärung der
Eine österreichische GmbH schüttet Divi-       Eine Quellensteuerentlastung von Dividen-         Muttergesellschaft.
denden an ihre Muttergesellschaft, eine        den an Drittstaatsgesellschaften erfolgt        – Funktionslose Holding: Formular
in den USA ansässige Holding, aus. Die US      auf Basis des DBA-Rechts (nicht der Mutter-       ZS-EUMT durch die operative
Holding übt wirtschaftliche Funktionen aus     Tochter-Richtlinie). Auf Basis dieser unter-      Muttergesellschaft; zusätzlich Erklärung
und qualifziert daher als Nutzungsberech-      schiedlichen Rechtsgrundlagen sieht es das        der Holding, dass ihr die Dividenden
tigte der Dividenden. Gesellschafterin der     BMF offenbar als gerechtfertigt an, unter-        nicht zuzurechnen sind.
US Holding ist eine operativ tätige, börsen-   schiedliche Maßstäbe für die Entlastung
notierte US-Gesellschaft. Angefragt wurde      an der Quelle anzulegen. Fehlt es an einer     • Drittstaat-Holding mit
beim BMF, ob für diese Dividenden eine         eindeutigen Regelung im DBA, so bleibt es        operativ tätiger Drittstaat-
Quellensteuerreduktion auf den im DBA          nach herrschender Auffassung den Ver-            Muttergesellschaft:
Ö-USA festgesetzten Höchstsatz iHv 5% an       tragsstaaten überlassen, ob der Abkom-           Eine Entlastung an der Quelle ist nach
der Quelle möglich ist.                        mensvorteil der Quellensteuerreduktion           Ansicht des BMF nicht möglich. Ein
                                               bereits an der Quelle oder im Rahmen der         Rückerstattungsantrag ist einzureichen.
Keine Entlastung an der Quelle man-            Rückerstattung gewährt wird. Die Lösung
gels Substanznachweis.                         des BMF ist daher abkommenskonform,            • EU-Holding mit operativ tätiger
Das BMF kommt zum Ergebnis, dass der           verkompliziert aber die Rechtsanwendung.         Drittstaat-Muttergesellschaft:
US Holding keine Entlastung an der Quelle      Die Ungleichbehandlung führt zudem zu            EAS 3431 spricht dafür, dass in diesem
zusteht, sondern die KESt nur im Rücker-       einem Cash-Flow-Nachteil für Drittstaats-        Fall keine Entlastung an der Quelle
stattungsverfahren zurückerlangt werden        dividenden im Vergleich zu EU-Dividenden,        zusteht, da der Verdacht des „Directive
kann. Eine Entlastung an der Quelle schei-     was im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit        Shopping“ im Raum steht. Auch das
tert nach Ansicht des BMF daran, dass die      bedenklich erscheint.                            Formular ZS-EUMT kann in diesem Fall
US Holding den nach der DBA-Entlastungs-                                                        nicht ordnungsgemäß vorgelegt werden,
VO erforderlichen Substanznachweis nicht       Fallgestaltungen.                                wenn die EU-Holding keine über die
vorlegen kann, wenn sie selbst keiner über     Zukünftig sind bei der Quellensteuerentlas-      Vermögensverwaltung hinausgehende
die Vermögensverwaltung hinausgehenden         tung von Dividenden mit zwischengeschal-         Tätigkeit entfaltet.
Tätigkeit nachgeht. Anders als im EAS 3414     teten Holdinggesellschaften folgende Fälle
zum vergleichbaren EU-Sachverhalt er-          zu unterscheiden:                              • Drittstaat-Holding mit operativ
achtet es das BMF somit nicht als möglich,                                                      tätiger EU-Muttergesellschaft:
dass der Substanznachweis von der dahin-       • EU-Holding mit operativ tätiger                Das BMF hat für diesen Fall bisher keine
terstehenden operativ tätigen US-Mutter-         EU-Muttergesellschaft:                         Aussage getroffen. Eine Entlastung an
gesellschaft erbracht wird. Die Tatsache,        Eine Entlastung an der Quelle ist im           der Quelle im Anwendungsbereich der
dass die Holding die Limitation of Benefits      Anwendungsbereich der Mutter-                  Mutter-Tochter-Richtlinie scheint denkbar,
(LOB)-Klausel im DBA Ö-USA erfüllt – wofür       Tochter-Richtlinie möglich. Die EU-            wenn die Drittstaat-Holding funktionslos
ebenso eine operative Tätigkeit durch die        Muttergesellschaft muss hierfür nicht          ist und die Dividenden daher der EU-
US-Muttergesellschaft ausreicht – und            im selben Mitgliedstaat wie die Holding        Muttergesellschaft zuzurechen sind.
daher abkommensberechtigt ist, ändert            ansässig sein.
hieran nichts. Ein Anerkennen der Abkom-
mensvorteile als Ergebnis der LOB-Prüfung       Hinsichtlich der Nachweise für eine           Karoline Spies
ist nämlich nach Ansicht des BMF nicht mit      Entlastung an der Quelle ist zu               kspies@deloitte.at
einer Glaubhaftmachung der Abkommens-           unterscheiden:
berechtigung im Rahmen der nationalen           – Holding mit wirtschaftlicher Funktion:
DBA-Entlastungs-VO gleichzusetzen.                Formular ZS-EUMT durch die Holding;
                                                  zusätzlich Ansässigkeitsbescheinigung

                                                                                                                                            7
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Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll

Die Nichteinhaltung lebensmittelrechtlicher
Vorschriften als Indiz für das Wissen
(-müssen) über einen Mehrwertsteuerbetrug
Im Urteil Altic SIA (EuGH 3.10. 2019,          cherheits- und Veterinäragentur registriert    die Möglichkeit weitere Pflichten vorzu-
C-329/18, Altic SIA) hat der EuGH darü-        gewesen seien. Daher schlussfolgerte die       sehen, die sie für erforderlich halten, um
ber entschieden, ob eine unterlassene          Abgabenbehörde, dass Altic gewusst habe        eine genaue Erhebung der Mehrwertsteuer
Verpflichtung aus einer lebensmittel-          oder wissen hätte müssen, dass sie in einen    sicherzustellen und um Steuerhinterziehung
rechtlichen EU-Verordnung dem Recht            Missbrauch des gemeinsamen Mehrwert-           zu vermeiden. Daher können die nationalen
auf Vorsteuerabzug entgegensteht,              steuersystems involviert gewesen sei.          Behörden und Gerichte das Recht auf Vor-
wenn es sich beim entsprechenden                                                              steuerabzug versagen, wenn aufgrund der
Erwerb um einen Umsatz iZm einem               Das vorlegende Gericht hielt fest, dass sich   objektiven Sachlage feststeht, dass dieses
Mehrwertsteuerbetrug handelt. Wei-             Altic in Bezug auf die gegenständlichen        Recht in missbräuchlicher Weise geltend ge-
ters beurteilt er die Relevanz einer           Umsätze an die Verordnung 178/2002 für         macht wird. Dies gilt auch für den Fall, wenn
fehlenden Überprüfung der lebens-              Lebensmittelunternehmer hätte halten           ein Steuerpflichtiger wusste oder hätte wis-
mittelrechtlichen Registrierung des            müssen. Folglich legte das Gericht folgende    sen müssen, dass er mit seinem Erwerb an
Vertragspartners für die Beurteilung           Fragen dem EuGH vor:                           einem Umsatz teilnahm, der in einer Mehr-
danach, ob der Steuerpflichtige vom                                                           wertsteuerhinterziehung einbezogen war.
Mehrwertsteuerbetrug wissen oder               • Kann das Vorsteuerabzugsrecht versagt        Diesbezüglich muss ein Unternehmer alle
hätte wissen müssen.                             werden, weil ein Steuerpflichtiger           Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise
                                                 seine Verpflichtungen iSd genannten          von ihm verlangt werden können, um sicher-
Sachverhalt.                                     Verordnung nicht eingehalten hat?            zustellen, dass die Umsätze in keinen Betrug
Altic erwarb im Jahr 2011 Rapssaatgut von                                                     einbezogen sind.
zwei Gesellschaften, welches auch in Emp-      • Ist das Unterlassen der Überprüfung der
fang genommen und in einem Lager einer           Registrierung eines Lieferanten auf Grund    Der EuGH hielt weiters fest, dass die
dritten Gesellschaft aufbewahrt wurde. Altic     lebensmittelrechtlicher Vorschriften         Überprüfung der Vertragspartner iSd VO
zog sich die bei diesen Käufen angefallene       relevant für die Frage, ob ein Unternehmer   178/2002 nicht die Aufdeckung von Mehr-
Mehrwertsteuer als Vorsteuer ab. Die Abga-       wusste oder hätte wissen müssen,             wertsteuerbetrug zum Zweck hat und
benbehörde kam nach durchgeführter Prü-          dass er in einen Umsatz mit einem            daher die Versagung des Vorsteuerabzugs
fung jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Er-      Scheinunternehmer verwickelt war?            aufgrund der nicht ausreichenden Überprü-
werbsvorgänge nicht stattgefunden haben                                                       fung des Vertragspartners iSd genannten
und verpflichtete Altic, die abgezogene        Das EuGH Urteil.                               VO als nicht gerechtfertigt anzusehen ist.
Mehrwertsteuer inklusive Strafzuschlag und     Der EuGH hält zunächst fest, dass das Recht    Wenn der Steuerpflichtige wegen besonde-
Verspätungszinsen zurückzuzahlen. Zwar         auf Vorsteuerabzug ein integraler Bestand-     rer Umstände ernsthafte Zweifel bezüglich
wurde in einem ersten Schritt der Nichtig-     teil des Mechanismus der Mehrwertsteuer        dem tatsächlichen Bestehen oder der wah-
keitsklage von Altic stattgegeben, die Abga-   ist und grundsätzlich nicht eingeschränkt      ren Identität des Lieferanten hegen hätte
benbehörde legte jedoch eine Beschwerde        werden kann, sofern die materiellen wie        müssen, würde der Sachverhalt aber vom
ein, mit welcher sie geltend machte, dass      auch formellen Anforderungen und Bedin-        EuGH anders zu beurteilen sein. Die Nicht-
Altic nicht einmal eine minimale Überprü-      gungen, denen dieses Recht unterliegt, von     einhaltung dieser lebensmittelrechtlichen
fung der Vertragspartner vorgenommen           den Steuerpflichtigen, die es ausüben wol-     Verpflichtungen kann dann eines von meh-
hatte und auch nicht kontrolliert hatte,       len, eingehalten werden. Unter bestimmten      reren Indizien darstellen, die gemeinsam
ob die Lieferanten bei der Lebensmittelsi-     Voraussetzungen haben die Mitgliedstaaten      darauf hindeuten, dass der Steuerpflichtige

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll

wissen oder hätte wissen müssen, dass er        nur als ein Indiz dafür, dass der Steuerpflich-
an einem missbräuchlichen Umsatzgeschäft        tige wissen oder hätte wissen müssen, dass
beteiligt war. Dies hat das vorlegende Ge-      ein Mehrwertsteuerbetrug vorliegt. Ob die-
richt zu prüfen.                                ses Indiz im Einklang mit weiteren Indizien
                                                auf solch eine Betrugsbeteiligung hindeutet,
Zusammenfassend stellte der EuGH fest,          hat die Abgabenbehörde im Einzelfall zu
dass eine unterlassene Überprüfung der          prüfen. Somit ist weiterhin im Einzelfall dar-
Registrierung gemäß lebensmittelrechtli-        auf abzustellen, ob ein Unternehmer die er-
cher Vorschriften für die Beurteilung, ob ein   forderlichen Maßnahmen getroffen hat, um
Steuerpflichtiger wusste oder hätte wissen      sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in
müssen, dass er an einem Mehrwertsteuer-        einen Betrug einbezogen sind.
betrug involviert ist, irrelevant ist.

Fazit.                                          Tanja Baumgartner
Der EuGH hat im vorliegenden Urteil die Ver-    tbaumgartner@deloitte.at
sagung des Vorsteuerabzugs nicht bestätigt.
Er sieht die Nichteinhaltung der angeführten    Verena Gabler
Bestimmungen zum Lebensmittelrecht ggf          vgabler@deloitte.at

                                                                                                                                        9
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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

CFC vs TP: Regelungen
im Spannungsverhältnis?
Im Zuge des 15 Aktionspunkte umfas-             • mehr als ein Drittel der Einkünfte der        liches Rechtswerk dar, helfen auf Grund
senden BEPS Projektes zur Bekämp-                 Gesellschaft sind passive Einkünfte,          ihrer internationalen Bedeutung jedoch bei
fung von Steuervermeidungstaktiken                                                              der einheitlichen Auslegung des Fremdver-
internationaler Konzerne behandelte             • der Gesellschafter hält unmittelbar oder      gleichsgrundsatzes und dienen damit der
die OECD in Aktionspunkt 3 die soge-              mittelbar mehr als 50% der Anteile an der     Vermeidung der Doppelbesteuerung.
nannte Hinzurechnungsbesteuerung.                 Gesellschaft und
Diese wurde in Österreich – auf Basis                                                           Spannungsfeld.
der europäischen Anti Tax Avoidance             • die Gesellschaft übt keine wesentliche        Durch die Hinzurechnungsbesteuerung
Directive – in § 10a KStG umgesetzt               wirtschaftliche Tätigkeit aus.                wird die Besteuerung von passiven Ein-
und ist seit 1.1.2019 anwendbar. In den                                                         künften von Tochtergesellschaften in Nied-
Aktionspunkten 8-10 beschäftigte sich           Die im Ausland bezahlten Steuern können         rigsteuerländern an das österreichische
die OECD mit der Anpassung der zum              grundsätzlich in Österreich angerechnet         Steuerniveau angepasst. Daraus resultie-
damaligen Zeitpunkt gültigen OECD-              werden, wodurch es im Endeffekt zu einer        rend ist es aus Konzernsicht grundsätzlich
Verrechnungspreisleitlinien 2010. Diese         Anpassung der niedrigen Besteuerung im          unerheblich, ob Gewinne gleich in Öster-
Anpassungen wurden größtenteils in              Ausland auf das höhere österreichische          reich versteuert werden, oder in einem ers-
die 2017 erschienenen OECD-Verrech-             Steuerniveau kommt.                             ten Schritt im Land der Tochtergesellschaft
nungspreisleitlinien eingearbeitet.                                                             mit einem niedrigen Steuersatz besteuert
                                                Verrechnungspreise.                             werden und anschließend – im Rahmen der
Von der OECD wurden die Hinzurechnungs-         Grundsätzlich sind Vergütungen für kauf-        Hinzurechnungsbesteuerung – in Öster-
besteuerung und Verrechnungspreise ge-          männische und finanzielle Beziehungen           reich dieses Einkommen nochmals besteu-
trennt behandelt; eventuelle Schnittpunkte      zwischen Konzernunternehmen (Ver-               ert wird, um eine Besteuerung auf österrei-
bzw Spannungsfelder wurden in den Ab-           rechnungspreise) so festzusetzen, wie           chischem Niveau herzustellen.
schlussberichten zu den Aktionspunkten          dies fremde Dritte machen würden (soge-
nicht näher beleuchtet.                         nannter Fremdvergleichsgrundsatz). Sinn         Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:
                                                dieser Regelung ist es, die zu besteuernden
Hinzurechnungsbesteuerung.                      Gewinne eines Konzernes so auf die Län-         Eine österreichische Muttergesellschaft
Das Konzept der Hinzurechnungsbesteue-          der aufzuteilen, als ob es sich nicht um ver-   zahlt 100 an Lizenzzahlungen an eine
rung sieht grundsätzlich vor, dass gewisse      bundene Unternehmen, sondern um un-             substanzlose Tochtergesellschaft in einem
Einkünfte einer Gesellschaft unter bestimm-     abhängige Unternehmen handeln würde.            Niedrigsteuerland (Körperschaftssteuer-
ten Voraussetzungen den Einkünften ihrer        Gesetzliche Grundlage für den Fremdver-         satz: 10%). Während die 100 die österrei-
Gesellschafter hinzuzurechnen sind. Hierbei     gleichsgrundsatz stellt in Österreich § 6       chische Bemessungsgrundlage mindern
ist vorgesehen, dass passive Einkünfte – zu     Ziffer 6 EStG dar.                              (Steuerauswirkung daher +25) sind diese im
diesen zählen unter anderem Zinsen und                                                          Niedrigsteuerland steuerpflichtig (Steuer-
Lizenzgebühren – von niedrig besteuerten        Zur Auslegung des Fremdvergleichsgrund-         auswirkung -10). Der Konzern würde sich
Gesellschaften (dies ist bei einer tatsächli-   satzes werden in Österreich – sowohl            daher Steuern in Höhe von 15 im Vergleich
chen Steuerbelastung von weniger als 12,5%      von Steuerpflichtigen, als auch von der         zur Nichtverrechnung einer Lizenzgebühr
der Fall) hinzuzurechnen sind, sofern die       Finanzverwaltung – üblicherweise die Ver-       ersparen.
folgenden drei Voraussetzungen kumulativ        rechnungspreisleitlinien der OECD heran-
erfüllt sind:                                   gezogen. Dieses stellen zwar kein verbind-

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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Da es sich bei den Lizenzzahlungen um          ist) anzuwenden. Hieraus lässt sich der       rung und Verrechnungspreisbestimmun-
passive Einkünfte handelt und annahme-         Vorrang der Verrechnungspreisregelungen       gen unter anderem das gemeinsame
gemäß auch alle anderen Voraussetzun-          vor den Regeln zur Hinzurechnungsbe-          Ziel der Zuordnung des korrekten Be-
gen der Hinzurechnungsbesteuerung              steuerung ableiten.                           steuerungssubstrats zu unterschiedlichen
im Beispiel erfüllt sind (dh insb auch die                                                   Staaten haben (und ob dieses ähnlichen
Substanzlosigkeit der Tochtergesellschaft),    Es dürfte daher nicht möglich sein, in-       Anwendungsbereichs prima vista in einem
ist das Einkommen der Tochtergesell-           korrekte Verrechnungspreise durch die         Spannungsverhältnis stehen), sind in einem
schaft der österreichischen Muttergesell-      Hinzurechnungsbesteuerung zu sanieren         ersten Schritt fremdübliche Verrechnungs-
schaft hinzuzurechnen. Bereits bezahlte        und letztlich das korrekte Besteuerungs-      preise zwischen unterschiedlichen Kon-
ausländische Steuern sind anzurechnen          substrat in Österreich der Besteuerung        zerngesellschaft festzusetzen.
(Steuerauswirkung der Hinzurechnungs-          zuzuführen. Vielmehr müsste bereits in
besteuerung: 100*(-25%)+10=-15). Aus           einem logisch vorgelagerten Schritt der       Erst in einem zweiten Schritt ist zu prü-
Konzernsicht bewirkt die Lizenzzahlung         Verrechnungspreis zwischen der Mutterge-      fen, ob es auf Basis der fremdüblichen
durch die Hinzurechnungsbesteuerung            sellschaft und der Tochtergesellschaft an-    Bepreisung letztlich auch noch zu einer
daher keine Veränderung der Steuerbe-          gepasst werden, um letztlich den ausgeüb-     Hinzurechnung von bestimmten Auslands-
lastung.                                       ten Funktionen, den übernommen Risiken        ergebnissen zu österreichischen Mutterge-
                                               und den eingesetzten Wirtschaftsgütern        sellschaften kommen kann. Für betroffene
Vorrang der Verrechnungspreise.                gerecht zu werden. Gerade in Fällen in        Steuerpflichtige ergibt sich daher aus der
Dogmatisch betrachtet stellt sich die          denen eine substanzlose Auslandstochter       Hinzurechnungsbesteuerung jedenfalls
Frage, ob die Hinzurechnungsbesteuerung        vorliegt (und daher die Hinzurechnungsbe-     ein steigender Verwaltungsaufwand, da
im oben dargestellten Fall überhaupt zur       steuerung überhaupt erst zur Anwendung        künftig nicht nur korrekte Verrechnungs-
Anwendung kommen kann; und wenn ja,            kommen kann), gilt es also zu überprüfen,     preise ermittelt und dokumentiert werden
ob die Anwendung der Hinzurechnungs-           ob der im obigen Beispiel dargestellte Ver-   müssen, sondern für betroffene Tochter-
besteuerung wesentliche Auswirkungen           rechnungspreis von 100 der Höhe nach          gesellschaften auch deren Ergebnisse nach
hat.                                           überhaupt fremdüblich ist. Da sowohl die      österreichischem Recht ermittelt und der
                                               Funktionsausübung als auch die Risiko-        Muttergesellschaft unter Umständen hin-
Diese dogmatische Frage baut insbe-            übernahme inhärent mit einem adäquaten        zugerechnet werden könnten.
sondere auf dem Wortlaut der Hinzu-            Personalsubstrat in der ausländischen
rechnungsbestimmung auf, wo es heißt,          Tochtergesellschaft zusammenhängen,
dass das Einkommen der ausländischen           wird in einem derartigen Fall schon auf       Daniel Gloser
Tochtergesellschaft unter Anwendung der        Basis der Verrechnungspreisbestimmun-         dgloser@deloitte.at
österreichischen Vorschriften zur Gewinn-      gen wohl kaum Besteuerungssubstrat in
ermittlung zu berechnen ist. Daher ist         der ausländischen Tochtergesellschaft
für die, der Hinzurechnungsbesteuerung         verbleiben können, das durch eine etwaige
denklogisch vorgelagerte Gewinnermitt-         Hinzurechnungsbesteuerung in Österreich
lung, bei der Tochtergesellschaft jedenfalls   erfasst werden könnte.
auch § 6 Ziffer 6 EStG (dh die österreichi-
sche Verrechnungspreisbestimmung, die          Conclusio.
selbst eine Gewinnermittlungsvorschrift        Auch wenn die Hinzurechnungsbesteue-

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Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung

Körperschaftsteuerrichtlinien –
Wartungserlass 2019 im Überblick
Im Rahmen der Wartung der Körper-            anzusetzen und diese somit nicht zu             klargestellt, dass die Zuordnung von Wirt-
schaftsteuerrichtlinien (KStR) wurden        besteuern sind (siehe dazu auch unsere          schaftsgütern zum Betriebsvermögen einer
insbesondere die mit dem Jahressteu-         Tax & Legal News vom 28.11.2019). Nach          ausländischen Betriebsstätte bzw einer
ergesetz 2018 (JStG 2018) implemen-          der bisherigen Rechtsansicht waren nicht        einem Steuerausländer zuzuordnenden
tierte Hinzurechnungsbesteuerung,            getilgte Verbindlichkeiten nicht Teil des Ab-   inländischen Betriebsstätte einen funktio-
die bereits ab der Veranlagung 2019          wicklungsendvermögens und wirkten somit         nalen Zusammenhang dieser Wirtschafts-
anzuwendenden Änderungen durch               gewinnerhöhend.                                 güter zu den Aktivitäten der Betriebsstätte
das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG                                                          erfordert. Der bisherigen Ansicht der
2020) sowie die aktuelle Judikatur           Zudem wird klargestellt, dass Abwicklungs-      Finanzverwaltung zufolge konnten Beteili-
der Höchstgerichte (insbesondere zur         ergebnisse von Gruppenmitgliedern nicht         gungen stets einer inländischen Betriebs-
Liquidation von Gruppenmitgliedern)          dem Gruppenträger zuzurechnen sind, da          stätte als gewillkürtes Betriebsvermögen
sowie eine Reihe von Einzelerledigun-        die Verrechnung von Abwicklungsergebnis-        zugerechnet werden.
gen und Klarstellungen eingearbeitet.        sen mit operativen Ergebnissen nicht dem
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten       Zweck der Gruppenbesteuerung entspricht         Leitungsrechte.
Ergänzungen und Änderungen der               (VwGH 4.9.2019, Ro 2017/13/0009-6, Ro           Die KStR beinhalten nun Aussagen zu dem
KStR durch den Wartungserlass 2019.          2017/13/0010). Da das Gruppenmitglied           mit dem JStG 2018 eingeführten Steuerab-
                                             bei Abschluss der Liquidation aus der           zug für die Einräumung von Leitungsrech-
Hinzurechnungsbesteuerung.                   Unternehmensgruppe ausscheidet, sind            ten (siehe dazu auch unsere Tax & Legal
Mit dem JStG 2018 wurde die auf interna-     insbesondere die praktischen Auswirkun-         News vom 2.11.2018).
tionaler Ebene beschlossene Hinzurech-       gen in Bezug auf die Mindestdauer und
nungsbesteuerung für Passiveinkünfte bei     Nachversteuerung von Auslandsverlusten          Internationale Schachtelbeteiligung.
niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten      zu beachten.                                    Durch den Wartungserlass 2019 wird prä-
mit § 10a KStG in nationales Recht um-                                                       zisiert, dass die Jahresfrist bei internatio-
gesetzt sowie der Methodenwechsel neu        Luxusimmobilien.                                nalen Schachtelbeteiligungen durch eine
geregelt (siehe dazu unsere Tax & Legal      Die zur neueren Judikatur des VwGH er-          Einlage der Anteile an der ausländischen
News vom 27.7.2018 sowie vom 6.2.2019).      lassene BMF-Information zur steuerlichen        Körperschaft in eine vermögensverwal-
Mit dem Wartungserlass 2019 wurden die       Behandlung von für Anteilsinhaber an-           tende Personengesellschaft oder Mit-
KStR durchgehend an diese Änderungen         geschafften bzw hergestellten Immobilien        unternehmerschaft, an der die einlegende
angepasst. Dabei wird auch auf praxisrele-   (Information des BMF vom 17.4.2019,             Körperschaft zu 100%beteiligt ist, nicht
vante Spezifika iZm dem Methodenwechsel      BMF-010216/0002-IV/6/2019) wurde im We-         unterbrochen wird.
eingegangen.                                 sentlichen inhaltsgleich in die KStR über-
                                             nommen (siehe dazu unsere Tax & Legal
Liquidation von Gruppenmitgliedern.          News vom 3.7.2019).                             Katharina Luka
Mit dem Wartungserlass 2019 wurde in                                                         kluka@deloitte.at
den KStR die Klarstellung des VwGH auf-      Zuordnung von Beteiligungen
genommen, dass nicht getilgte Verbind-       zu Betriebsstätten.
lichkeiten im Abwicklungsendvermögen         Durch den Wartungserlass 2019 wird

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Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll

Umsatzsteuerrichtlinien
Wartungserlass 2019 –
Änderungen im Überblick
Im Rahmen der laufenden Wartung                führen die UStR die Erbringung von admi-       siert und verwaltet, kommt es gemäß der
wurden Änderungen aufgrund des                 nistrativen, buchhalterischen, finanziellen,   Rechtsprechung des EuGH einerseits zu
Abgabenänderungsgesetzes 2020,                 kaufmännischen, der Informatik zuzuord-        einer Lieferung von Treibstoff des Mineral-
des Steuerreformgesetzes 2020, der             nenden und technischen Dienstleistungen,       ölunternehmers an den unmittelbaren
Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerver-            sowie die Vermietung von Grundstücken          Verwender der Tankkarte und andererseits
ordnung sowie aktuelle Judikate der            an. Gleiches gilt für die Besorgung solcher    zu einer Finanzierungsdienstleistung des
Höchstgerichte in die Umsatzsteuer-            Leistungen.                                    die Tankkarten verwaltenden Unterneh-
richtlinien (UStR) eingearbeitet. In der                                                      mers an den unmittelbaren Verwender.
Folge wird ein Überblick über die we-          Vermietung an Gesellschafter –                 Diese Finanzierungsdienstleistung kann
sentlichsten ab 1.1.2020 anwendbaren           Prüfung einer verdeckten Gewinnaus-            bei Vorliegen bestimmter Voraussetzun-
Änderungen der Umsatzsteuerricht-              schüttung.                                     gen steuerfrei sein. Bei herkömmlichen
linien gegeben.                                Überlässt eine Gesellschaft die Nutzung        Tankkartenverträgen, die den Einkauf und
                                               eines Wohnraumes dem Gesellschafter,           Verkauf von Treibstoff regeln, ist hingegen
Quick Fixes.                                   muss geprüft werden, ob eine unterneh-         weiterhin vom Vorliegen einer Reihenliefe-
Infolge der Umsetzung der Quick Fixes          merische Tätigkeit vorliegt. Dies erfolgt      rung auszugehen.
durch das Steuerreformgesetz 2020 wur-         anhand bestimmter Kriterien, wie ua der
den neue materiell-rechtliche Vorausset-       Fremdüblichkeit des Mietentgeltes. Eine        Nachdem die umsatzsteuerliche Quali-
zungen für das Vorliegen einer steuerfreien    nichtunternehmerische Vermietung liegt         fikation der Leistungen von der genauen
innergemeinschaftlichen Lieferung, eine        jedenfalls dann vor, wenn eine Immobilie an    Ausgestaltung des jeweiligen Tankkarten-
auf Unionsebene einheitliche Konsigna-         den Anteilsinhaber nicht zum Erzielen von      vertrages abhängt, kann eine Prüfung der
tionslagerregelung und Regelungen zur          Einnahmen überlassen wird, sondern um          konkret vorliegenden Verträge empfehlens-
Zuordnung der bewegten Lieferung bei           diesem einen Vorteil zuzuwenden. Wird die      wert sein.
Reihengeschäften normiert. Für weitere         Vermietung nach erfolgter Prüfung als ver-
Ausführungen verweisen wir auf unsere          deckte Gewinnausschüttung qualifiziert, ist    Abbruchverträge.
Tax & Legal News vom 9.12.2019 und vom         der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.             Wird vereinbart, dass ein Abbruchunter-
16.12.2019.                                                                                   nehmer den beim Abbruch entstandenen
                                               Kundenstock.                                   Metallschrott weiterverkaufen darf und
Holding.                                       Ein Kundenstock zählt nicht mehr zu            der Abbruchunternehmer dem Metallpreis
Zur umsatzsteuerlichen Unternehmer-            Wirtschaftsgütern, welche nach der Ver-        einen Wert beimisst, den er in den Preis
eigenschaft einer Holding wurde die Recht-     kehrsauffassung wie körperliche Sachen         der Abbruchkosten einpreist, liegen zwei
sprechung des EuGH sowie des VwGH              behandelt werden. Die Übertragung eines        Leistungen – eine sonstige Leistung des
eingearbeitet. Diese liegt grundsätzlich       Kundenstockes qualifiziert demnach nicht       Abbruchunternehmers und eine Lieferung
bei Eingriff einer Holding in die Verwaltung   mehr als Lieferung, sondern stets als sons-    von Metallschrott an den Abbruchunter-
ihrer Tochtergesellschaft vor und umfasst      tige Leistung.                                 nehmer – vor. Bezüglich des hier einge-
sämtliche Umsätze, die eine wirtschaft-                                                       arbeiteten EuGH-Urteils C-410/17 verwei-
liche Tätigkeit iSd MwStSyst-RL darstellen:    Verwaltung von Tankkarten.                     sen wir auf unsere Tax & Legal News vom
die nachhaltige Erbringung von Leistungen      Verrechnet ein Mineralölunternehmer            15.5.2019.
gegen Entgelt sowie das Vorliegen eines        Treibstoff mittels Tankkarte an einen
unmittelbaren Zusammenhangs zwischen           Unternehmer, der die Tankkarten für den        Kontokorrentverkehr.
Leistung und Gegenleistung. Beispielhaft       unmittelbaren Verwender lediglich organi-      Die Befreiung für Umsätze im Kontokor-

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll

rentverkehr ist unabhängig vom Erbringer        anwendbar, wenn die elektronische Pub-             unterstützen, ohne hierdurch selbst Steu-
oder Empfänger der Leistung und setzt           likation im Wesentlichen die gleiche Funk-         erschuldner zu werden, wie bspw bei der
demnach nicht voraus, dass die darunter-        tion wie das physische Druckwerk erfüllt           Vermittlung von Beherbergungsumsätzen.
fallenden Finanzgeschäfte von Banken            und nicht audiovisuelle Inhalte (zB Videos)
oder Kreditinstituten erbracht werden.          oder Interaktionsmöglichkeiten (zB Routen-         Ausblick.
Vielmehr richtet sich die Anwendung der         planer) im Vordergrund stehen bzw Werbe-           Im Zuge des Wartungserlasses 2019 wur-
Befreiung nach der Art der erbrachten           zwecken dienen. Die Anwendbarkeit des              den auch Änderungen in die UStR über-
Dienstleistung. In den neu eingefügten Rz       ermäßigten Steuersatzes richtet sich nach          nommen, welche erst mit 01.01.2021 zur
764a und Rz 764b findet sich nunmehr            dem Zeitpunkt der Zugriffsmöglichkeit.             Anwendung kommen. Dazu zählen etwa die
eine Aufzählung, welche Umsätze unter           Demnach kommt der ermäßigte Steuersatz             Regelungen zum Handel über Plattformen,
die Befreiung fallen sowie welche Umsätze       nur für Downloads zur Anwendung, die ab            Einfuhr-Versandhandelsumsätze, Import-
hiervon ausgeschlossen sind.                    dem 1.1.2020 zur Verfügung stehen.                 One-Stop-Shop sowie zum Nicht-EU-OSS

Fortbestand des Mietverhältnisses –             EUSt-Abzug.
Anwendungsbereich der Neuregelung               In Rz 1843 wurde eine Konkretisierung zur          Tanja Baumgartner
für die Option zur Steuerpflicht.               Berechtigung der Vornahme des EUSt-Ab-             tbaumgartner@deloitte.at
In Rz 899c wurde ein VwGH-Erkenntnis            zugs vorgenommen. Demnach darf der
zum Fortbestand des Mietverhältnisses bei       Unternehmer die entrichtete bzw auf                Verena Gabler
Verschmelzungen eingearbeitet. Mangels          dem Finanzamtskonto verbuchte EUSt für             vgabler@deloitte.at
Unternehmeridentität wird bei Wechsel           Gegenstände, die für sein Unternehmen
auf Mieter- oder Vermieterseite im Zuge         eingeführt wurden, dann als Vorsteuer
einer nicht steuerbaren Rechtsnachfolge         abziehen, wenn die Kosten der Eingangs-
grundsätzlich ein neues Mietverhältnis be-      leistung Eingang in den Preis der Ausgangs-
gründet. Dies gilt jedoch nicht, wenn es zur    umsätze finden.
Gesamtrechtsnachfolge kommt. Demnach
ist die uU günstigere alte Rechtslage betref-   Sorgfaltspflichten.
fend die Option zur Steuerpflicht weiterhin     Aufgrund der mit dem Abgabenänderungs-
anwendbar, sofern das Mietverhältnis im         gesetz 2020 eingeführten und durch die
Zuge der Gesamtrechtsnachfolge auf Mie-         Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverord-
ter- oder Vermieterseite auf den Rechts-        nung näher konkretisierten Aufzeichnungs-
nachfolger übergeht.                            pflichten für Plattformen und elektronische
                                                Schnittstellen wurde diesbezüglich ein
Kleinunternehmergrenze.                         neuer Abschnitt in die UStR aufgenommen.
Die Kleinunternehmergrenze wurde von            Neben bestimmten Aufzeichnungspflich-
EUR 30.000 auf EUR 35.000 angehoben.            ten, die erst ab 1.1.2021 in Kraft treten, tref-
                                                fen Plattformen und elektronische Schnitt-
Steuersatz für elektronische                    stellen auch bereits ab 1.1.2020 bestimmte
Publikationen.                                  Aufzeichnungspflichten, sofern diese im
Für elektronische Publikationen ist nun-        Inland steuerbare Lieferungen oder sons-
mehr der ermäßigte Steuersatz von 10%           tige Leistungen an Nicht-Unternehmer

                                                                                                                                              15
Tax & Legal News | Einkommensteuer

Bürgschaftszahlungen eines
Gesellschafter-Geschäftsführers sind
weder außergewöhnliche Belastungen
noch Werbungskosten
In der Entscheidung RV/7100103/2014          Außergewöhnliche Belastungen:                  das Gesellschafterverhältnis und die damit
vom 6.8.2019 befasste sich das Bun-          Außergewöhnliche Belastungen eines             verbundene Kapitalausstattungsfunktion
desfinanzgericht (BFG) mit der Frage,        unbeschränkt Steuerpflichtigen sind ab-        veranlasst sind. Folglich sind Kreditrückzah-
ob die von einem Gesellschafter-Ge-          zuziehen, wenn diese (i) außergewöhn-          lungen nicht als Werbungskosten bei den
schäftsführer zu leistenden Bürg-            lich sind, (ii) zwangsläufig erwachsen und     Geschäftsführereinkünften abzugsfähig.
schaftszahlungen als Werbungskosten          (iii) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
oder außergewöhnliche Belastungen            wesentlich beeinträchtigen. Diese Voraus-      Fazit.
geltend gemacht werden können.               setzungen müssen kumulativ vorliegen.          Die Beschwerde wurde vom BFG als unbe-
                                             Ferner dürfen außergewöhnliche Belas-          gründet abgewiesen und die Revision nicht
Sachverhalt BFG RV/7100103/2014.             tungen weder als Betriebsausgaben, Wer-        zugelassen. Nach Ansicht des VwGH hängt
Herr A, nichtselbständiger Geschäftsführer   bungskosten noch als Sonderausgaben zu         die Übernahme einer Bürgschaft in erster
und Gesellschafter der B-GmbH (Anteil:       qualifizieren sein. Der Beschwerdeführer       Linie mit der Gesellschafterstellung zu-
20%), beantragte in seiner Einkommen-        A brachte vor, dass er zur Übernahme der       sammen. Folglich sind die Bürgschaftsver-
steuererklärung 2011 eine Kreditrück-        Bürgschaft für die B-GmbH verpflichtet         pflichtung und die daraus resultierenden
zahlung aufgrund einer Bürgschaftsver-       gewesen sei, weshalb seiner Ansicht nach       Kreditrückzahlungen dem Gesellschafter-
pflichtung gegenüber der B-GmbH, die         das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufig-       verhältnis des Gesellschafter-Geschäftsfü-
er als Bürge der Gesellschaft nach deren     keit vorliege. Dieser Ansicht folgte das BFG   hers zuzurechnen, da durch die Kreditrück-
Konkurs übernehmen musste, als außerge-      nicht. Es führte aus, dass die Belastung       zahlungen wirtschaftlich gesehen primär
wöhnliche Belastung (mit Selbstbehalt) zu    dem Steuerpflichtigen nur dann zwangsläu-      der Fortbestand der Gesellschaft im Fokus
berücksichtigen. Als Begründung brachte      fig erwächst, wenn sich der Steuerpflichtige   steht. Die Bürgschaftszahlungen des Ge-
der Beschwerdeführer vor, dass die Bürg-     ihrer aus tatsächlichen, rechtlichen oder      sellschafter-Geschäftsführers stehen somit
schaftszahlungen an die Bank für ihn au-     sittlichen Gründen nicht entziehen kann.       nicht unmittelbar im Zusammenhang mit
ßergewöhnliche Belastungen seien, wenn       Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH         der Geschäftsführertätigkeit und sind folg-
nicht sogar nachträgliche Werbungskosten     muss die Zwangsläufigkeit schon für den        lich nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
aus seiner nichtselbstständigen Geschäfts-   Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschafts-       Damit Zahlungen als außergewöhnliche
führertätigkeit. Im Zuge der Veranlagung     verpflichtung gegeben gewesen sein. Da         Belastungen behandelt werden können,
der Einkommensteuer 2011 versagte das        jedoch eine freiwillige Haftungsübernahme      müssen sämtliche im Gesetz angeführten
Finanzamt die Anerkennung der besagten       des nichtselbstständigen Geschäftsfüh-         Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Im
Zahlungen als außergewöhnliche Belas-        rers für eine Gesellschaft ein typisches       beschwerdegegenständlichen Fall hat das
tung, da nach dessen Ansicht im Fall der     Unternehmerwagnis darstellt, konnte die        BFG das Vorliegen der Zwangsläufigkeit
Bürgschaftsübernahme der Gesellschafter-     Zwangsläufigkeit im gegenständlichen Be-       jedoch verneint, da die Bürgschaftsüber-
Geschäftsführer ein Wagnis übernehme,        schwerdeverfahren nicht bejaht werden.         nahme des Gesellschafter-Geschäftsfüh-
das dem eines Unternehmers gleiche und                                                      rers ein typisches Unternehmerwagnis dar-
eine Zwangsläufigkeit ausschließe.           Werbungskosten:                                stellt und der Steuerpflichtige die Funktion
                                             Werbungskosten sind jene Aufwendungen          des Geschäftsführers und auch die Bürg-
Entscheidung des BFG.                        oder Ausgaben, die zum Erwerb, zur Siche-      schaft aus freien Stücken übernommen
Der von Herrn A eingebrachten Be-            rung oder zur Erhaltung der Einnahmen          hat.
schwerde wurde vom BFG nicht statt-          getätigt werden. Ein Abzug der gegenständ-
gegeben, da die Zahlungen des Gesell-        lichen Kreditrückzahlung (aus der Bürg-
schafter-Geschäftsführers aus Anlass         schaftsinanspruchnahme) als nachträgliche      Anna Steger
einer eingegangenen Bürgschaft weder         Werbungskosten aus der nichtselbst-            asteger@deloitte.at
als außergewöhnliche Belastung noch als      ständigen Geschäftsführertätigkeit ist
nachträgliche Werbungskosten zu qualifi-     nach Ansicht des BFG nicht zulässig, da die
zieren seien. Begründend wurde Folgendes     Bürgschaftszahlungen eines Gesellschaf-
ausgeführt:                                  ter-Geschäftsführers grundsätzlich durch

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Tax & Legal News | Einkommensteuer

Nachträgliche Berücksichtigung
von Betriebsausgaben eines
Liebhabereibetriebs?
Überblick.                                      Herr Y bestritt die Forderung, womit Herrn     forderlich und es kann gleich Liebhaberei
Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanz-       A ein Schaden in Höhe des oben genann-         angenommen werden.
gericht (BFG) über die (im gegenständlichen     ten Betrages entstand.
Fall nicht mögliche) Berücksichtigung von                                                      Das BFG folgte den Ausführungen des Fi-
nachträglichen Betriebsausgaben im Rah-         Herr A beantragte folglich die Anerkennung     nanzamtes dahingehend, dass bei der X OG
men eines Liebhabereibetriebs entschie-         dieser Summe als nachträgliche Betriebs-       steuerlich von Anfang an von einem Lieb-
den. Der Beschwerdeführer beantragte die        ausgaben im Rahmen seiner Einkommen-           habereibetrieb auszugehen sei, weshalb
Berücksichtigung nachträglicher negativer       steuererklärung 2014.                          die von Herrn A beantragte Summe nicht
Einkünfte (in concreto nachträglicher Be-                                                      als nachträgliche Betriebsausgabe geltend
triebsausgaben). Dies wurde ihm verwehrt,       Entscheidung BFG.                              gemacht werden konnte.
weil laut BFG von Anfang an ein Liebhabe-       Das BFG folgte im Wesentlichen den
reibetrieb vorlag, was die Berücksichtigung     Ausführungen des Finanzamts, das eine          Zusammenfassung.
von nachträglichen Betriebsausgaben dem         Stellungnahme abgegeben hatte. In die-         Die Entscheidung zeigt, dass bei der Frage
Grunde nach ausschließt.                        ser führte das Finanzamt aus, dass die         nach der Berücksichtigung als nachträgli-
                                                Steuerpflicht grundsätzlich nicht mit der      che Betriebsausgaben auch ein von Anfang
Sachverhalt.                                    Einstellung einer zu Einkünften führenden      an bestehender Liebhabereibetrieb mitbe-
Herr A (Beschwerdeführer) war von Ende          Tätigkeit ende; vielmehr seien auch nach-      rücksichtigt werden muss.
Mai bis Ende Oktober 2013 Geschäftsfüh-         trägliche Aufwendungen grundsätzlich zu
rer der X OG, die Ende Mai 2013 errichtet       erfassen. Nachträgliche Aufwendungen           Das BFG hätte allerdings womöglich an-
wurde. Herr A hielt (direkt und indirekt)       liegen allerdings nur dann vor, wenn diese     ders entschieden, wenn nicht bereits von
50% der Anteile an der X OG, die er Ende        in einem wirtschaftlichen Zusammenhang         Anfang an Liebhaberei vorgelegen hätte.
Oktober 2013 um EUR 5.000 an Herrn Y            mit der aufgegebenen Tätigkeit stehen und      Wenn die Aufwendungen, die als nachträg-
veräußerte. Herr Y folgte Herrn A ab Anfang     somit aus einer ehemaligen betrieblichen       liche Betriebsausgaben geltend gemacht
November 2013 als Geschäftsführer nach.         Tätigkeit stammen. Wird eine Tätigkeit         werden sollen, bereits vor Eintritt der
                                                (von Anfang an) als Liebhaberei eingestuft,    Liebhaberei angefallen wären, dann wäre
Im Jänner 2014 wurde ein zur Geschäfts-         können die damit zusammenhängenden             eine Berücksichtigung der nachträglichen
mittelfinanzierung aufgenommener Kredit         Aufwendungen mangels Vorliegen einer           Betriebsausgaben für den Zeitraum vor der
fällig gestellt, weil keine Tilgungen erfolgt   Einkunftsquelle nicht als Betriebsausgaben     Liebhaberei wohl zu bejahen gewesen.
sind und die Tätigkeit der X OG bereits wie-    angesehen werden.
der eingestellt worden war. Mit 1.10.2014
erfolgte die Nichteröffnung eines Insol-        Die Prüfung, ob bei Personengesellschaf-       Claudia Synek
venzverfahrens mangels kostendeckenden          ten Liebhaberei vorliegt, hat in einem zwei-   csynek@deloitte.at
Vermögens, infolge dessen die X OG aufge-       stufigen Prozess zu erfolgen:
löst wurde und die Eintragung der amtswe-
gigen Löschung am 29.4.2015 erfolgte.           1. Gesellschaft: Ist die gemeinschaftliche
                                                   Betätigung der Gesellschaft als
Herr A wurde von der Bank bezüglich der            Einkunftsquelle anzusehen?
offenen Raten, diverser offenstehender
Prämien und Abfindungsbeträge in An-            2. Gesellschafter: Ist die Tätigkeit des
spruch genommen und konnte sich im                 Gesellschafters als Einkunftsquelle
Rahmen eines Vergleiches auf einen Betrag          anzusehen?
iHv rd EUR 42.000 einigen. Diesen Betrag
forderte Herr A von Herrn Y und seiner          Wird die Einkunftsquelle schon auf Ebene
Frau (die ebenfalls Gesellschafterin der        der Gesellschaft verneint, ist eine weitere
X OG war) im Wege des Regresses zurück.         Prüfung auf Gesellschafterebene nicht er-

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Tax & Legal News | Legal

Geschäftsführerbestellungs-
kompetenz in der GmbH
Der Oberste Gerichtshof (OGH) be-              tragung der Kompetenz zur Bestellung          Gesellschafter gegenüber den Geschäfts-
schäftigt sich in der Entscheidung             des GmbH-Geschäftsführers auf den Auf-        führern gewährleisten zu können.
6 Ob 183/18g mit der Frage, welchem            sichtsrat durch den Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftsorgan die (ausschließli-          zulässig ist. Der OGH hält nunmehr explizit   Fazit.
che) Kompetenz zur Bestellung von Ge-          fest, dass die Geschäftsführerbestellungs-    Aus der Sicht des Rechtssuchenden ist
schäftsführern einer GmbH zukommt              kompetenz zwingend den Gesellschaftern        es jedenfalls zu begrüßen, dass der OGH
und ob eine allfällige Übertragung auf         obliegt. Der zwingende Charakter der Be-      bei einem in der Lehre kontrovers disku-
den Aufsichtsrat oder ein anderes fa-          stellungskompetenz erschließt sich für den    tierten Thema nunmehr eine klare Linie
kultatives Organ (zB Beirat) – wie sie         OGH durch Anwendung der historischen          vorgibt. Die Argumentationslinie des OGH
in der gesellschaftsrechtlichen Praxis         und teleologischen Interpretation. Der in     erscheint, trotz der hohen Gestaltungsfrei-
vorkommt – zulässig ist.                       der Urfassung des GmbHG vorgesehene           heit im GmbH-Recht, nachvollziehbar und
                                               Katalog der unabdingbaren Kompetenzen         vermag auch im Hinblick auf die allgemeine
Sachverhalt.                                   der Gesellschafter enthielt ursprünglich      Organisationsstruktur der GmbH zu über-
In dem vom OGH zu beurteilenden Fall hal-      auch die Bestellung der Geschäftsführer.      zeugen. Der OGH weist die Kompetenz zur
ten zwei Brüder – über unmittelbare und        Zusätzlich stützt der OGH seine Entschei-     Geschäftsführerbestellung als eines der
mittelbare Beteiligungen – jeweils 50% der     dung auf die sowohl in der Lehre als auch     wichtigsten Mittel zur Einflussnahme auf
Geschäftsanteile an einer mit Aufsichtsrat     in der Rechtsprechung vertretene Ansicht,     die GmbH zwingend den Gesellschaftern
ausgestatteten GmbH. Der Gesellschafts-        der Generalversammlung obliege die aus-       zu. Infolge der höchstgerichtlichen Begrün-
vertrag der GmbH sieht eine Verpflichtung      schließliche Kompetenz zur Bestellung von     dung ist zudem davon auszugehen, dass
der Gesellschafter vor, wonach diese in der    Geschäftsführern aufgrund ihrer Stellung      eine Übertragung der Bestellungskompe-
Generalversammlung die vom Aufsichtsrat        als oberstes Willensbildungsorgan und         tenz für den Geschäftsführer auch auf an-
vorgeschlagene Person zum Geschäfts-           somit höchstes Organ der Gesellschaft.        dere fakultative Gesellschaftsorgane, etwa
führer der GmbH bestellen müssen. In           Dem häufig in diesem Zusammenhang an-         einen Beirat, nicht zulässig ist.
einer außerordentlichen Sitzung des Auf-       geführten Gegenargument, der Möglichkeit
sichtsrats nominierte dieser in Anwendung      zur Änderung des Gesellschaftsvertrags        Aus der gegenständlichen OGH Entschei-
dieser gesellschaftsvertraglichen Regelung     durch die Gesellschafter und somit zur        dung ergibt sich darüber hinaus, dass
die in weiterer Folge durch Beschluss der      Neuverteilung der Kompetenzen, erteilt der    die Generalversammlung nicht an gesell-
Generalversammlung zum Geschäftsfüh-           OGH ebenfalls eine Absage, weil dies auf-     schaftsvertraglich geregelte Vorschlags-
rer zu bestellende Person. Entgegen der        grund des damit verbundenen rechtlichen       rechte anderer Gesellschaftsorgane ge-
gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung       und zeitlichen Aufwands kein praktikables     bunden ist. Die Generalversammlung kann
stimmte die Hälfte der Gesellschafter den-     Mittel zur Sicherstellung der Einflussnahme   im Rahmen der Beschlussfassung über die
noch gegen den Personalvorschlag des           durch die Gesellschafter darstelle.           Geschäftsführerbestellung frei entschei-
Aufsichtsrats, was zur Folge hatte, dass die                                                 den. Im Lichte dieser OGH Entscheidung
vom Aufsichtsrat nominierte Person nicht       Der OGH beließ es jedoch nicht bei dieser     und der damit verbundenen neuen Er-
zum Geschäftsführer bestellt wurde. Die        Klarstellung, sondern hielt darüber hinaus    kenntnisse zur GmbH-Personalkompetenz
Kläger begehrten die Feststellung, dass der    fest, dass auch ein bindendes Nominie-        ist es daher jedenfalls empfehlenswert die
Nominierung des Aufsichtsrates Folge zu        rungsrecht des Aufsichtsrats gegenüber        Ausgestaltung vergleichbarer Regelungen
leisten ist und die vorgeschlagene Person      den Gesellschaftern im Zusammenhang           in Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf
daher wirksam zum Geschäftsführer be-          mit der Bestellung des Geschäftsführers       ihre Gesetzeskonformität zu überprüfen
stellt worden ist.                             unzulässig sei. Die formelle Beibehaltung     und gegebenenfalls anzupassen.
                                               der Bestellungskompetenz der Gesellschaf-
Entscheidung des OGH.                          ter sowie das Abweichen von der Stimmbin-
Mit der gegenständlichen Entscheidung be-      dung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds     Richard Henny
schäftigt sich der OGH mit der in der Lehre    ist nämlich gerade nicht ausreichend, um      r.henny@jankweiler.at
kritisch diskutierten Frage, ob eine Über-     die ausschließliche Personalkompetenz der

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