Tax & Legal News - Deloitte
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Tax & Legal News Ausgabe 3/2020 Legal Steuern International Umsatzsteuer und Zoll Allgemeines und Gleitzeitvereinbarung – Keine KESt-Entlastung an der Umsatzsteuerrichtlinien War- neue Gesetze Verfall von Überstunden Quelle für Drittstaat-Holdings tungserlass 2019 – Änderungen Review der wesentlichsten Seite 4 Seite 6 im Überblick steuerlichen Neuerungen Seite 14 2019/2020 Seite 20
Editorial Patrick Weninger Bruno Knechtsberger Partner, Steuerberatung Senior Assistant, Steuerberatung Liebe Leserinnen und Leser! In der März-Ausgabe unserer Tax & Legal Spät aber doch ist mit 1. Februar 2020 News haben wir für Sie die wesentlichsten das Vereinigte Königreich aus der EU Änderungen sowohl der Körperschaft- ausgetreten. Nachdem in der nunmehr steuer- als auch der Umsatzsteuerrichtli- beginnenden Übergangsphase bis Ende nien des Bundesministeriums für Finanzen 2020 das Vereinigte Königreich auch weiter- ÖSTE durch die aktuellen Wartungserlässe hin wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt TE RR IT zusammengefasst. wird, sollten sich bis dahin vorerst keine LO Tax Firm EI CH DE of the Year 2017 unmittelbaren abgabenrechtlichen Konse- Transfer Pricing Firm Wie gewohnt finden Sie auch in dieser quenzen ergeben. Die Verhandlungen über of the Year Ausgabe einen detaillierten Überblick zu das künftige Verhältnis zwischen der EU Int ew 2017 & 2019 aktueller abgaben-, gesellschafts- und und Großbritannien sollen bis Ende 2020 vi er at R e n ion a l Ta x arbeitsrechtlicher Rechtsprechung. Dar- abgeschlossen sein. Eine Verlängerung der unter befindet sich dieses Mal auch eine Übergangsphase über 2020 hinaus ist aber Entscheidung zum Thema Überstunden grundsätzlich möglich. Wir werden Sie in Redaktion bei Gleitzeitvereinbarungen. Diese unter- unseren Tax & Legal News selbstverständ- Patrick Weninger streicht einmal mehr die Wichtigkeit von lich über die weiteren Entwicklungen auf Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH klaren und rechtlich fundierten Bestim- dem Laufenden halten. Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien Tel: +43 1 537 00 mungen in Gleitzeitvereinbarungen zur E-Mail: office@deloitte.at Vermeidung weitreichender unangeneh- Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen www.deloitte.at mer Folgen. Ihr Redaktionsteam Geschäftsführer Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler, Patrick Weninger (Redaktionsleitung) Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang Bruno Knechtsberger Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard Gratzl, Peter-Michael Grau, Andreas Grave, Bernhard Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka, Gabriele Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer, Andrea Kopecek, Herbert Kovar, Alexander Lang, Robert Rzeszut, Josef Schuch, Gernot Schuster, Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk, Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann, Patrick Weninger, Christian Wilplinger Blattlinie Informationsmedium für Kundinnen und Kunden Grafik und Layout Julia Holer 2
Inhalt 04 06 08 10 Legal Steuern International Umsatzsteuer und Zoll Verrechnungspreise Gleitzeitvereinbarung – Keine KESt-Entlastung an der Die Nichteinhaltung lebensmit- CFC vs TP: Regelungen im Verfall von Überstunden Quelle für Drittstaat-Holdings telrechtlicher Vorschriften als Spannungsverhältnis? Indiz für das Wissen(-müssen) über einen Mehrwertsteuer- betrug 12 14 16 17 Unternehmensbesteuerung Umsatzsteuer und Zoll Einkommensteuer Einkommensteuer Körperschaftsteuerrichtlinien Umsatzsteuerrichtlinien War- Bürgschaftszahlungen eines Bundesfinanzgericht zu Zes- – Wartungserlass 2019 im tungserlass 2019 – Änderungen Gesellschafter-Geschäfts- sionsgebühr bei erfolgsabhän- Überblick im Überblick führers sind weder außer- gigem Abtretungsentgelt gewöhnliche Belastungen noch Werbungskosten 18 19 20 22 Legal Einkommensteuer Allgemeines und Kurz News Geschäftsführerbestellungs- Pauschale Reisekostenauf- neue Gesetze kompetenz in der GmbH wandsentschädigung auch für Review der wesentlichsten beschränkt steuerpflichtige steuerlichen Neuerungen Sportler steuerfrei 2019/2020 3
Tax & Legal News | Legal Gleitzeitvereinbarung – Verfall von Überstunden Am 30.10.2019 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) zu 9 ObA 75/19y über die Wirksamkeit einer Verfallsklausel in einer Gleitzeitvereinbarung. Sachverhalt. abzubauen. Die Bestimmung führe daher Arbeitsleistungen entgeltlich erbracht wer- Die Streitteile schlossen eine Rahmen- im Ergebnis nur dazu, dass aufgedrängte den. Sofern es sich um Überstunden handelt, betriebsvereinbarung zur Einführung von Arbeitsleistungen nicht entgolten würden die nicht abgebaut werden und in diesem Gleitzeitmodellen ab, die ua auch die und sei daher zulässig. Fall zu einem Entfall des Entgeltanspruchs folgende Bestimmung enthielt: führen, verstößt die Bestimmung auch gegen Das Berufungsgericht gab der Berufung die gesetzliche Pflicht zur Überstundenver- „Der Gleitzeitsaldo wird bis zum festgelegten des Klägers Folge und stellte die Rechtsun- gütung. Ein Anspruch auf Abgeltung besteht Höchstausmaß in die nächste Gleitzeitperiode wirksamkeit der bekämpften Regelung fest. nur dann nicht, wenn die Erbringung der im Verhältnis 1:1 übertragen. Der Mitarbeiter Es argumentierte, dass weder eine Ampel- Arbeitsleistung zur Bewältigung der auferleg- ist verpflichtet, während der Gleitzeitperiode kontoregelung vorliege noch ein sonstiger ten Arbeitsmenge nicht notwendig, nicht dafür Sorge zu tragen, dass er dieses Höchst- Ansparstopp vereinbart wäre. Dem Arbeit- (ausdrücklich oder konkludent) angeordnet ausmaß an Übertragungsmöglichkeiten weder nehmer gebühre eine Überstundenabgel- und auch nicht vom Arbeitgeber im Sinn in Bezug auf Zeitguthaben noch in Bezug tung, wenn die Erbringung der Überstun- der Rechtsprechung als zusätzliche Arbeits- auf Zeitschulden überschreitet. Für den Fall, denleistung notwendig sei. leistung geduldet und entgegengenommen dass der Mitarbeiter dieser Verpflichtung nicht wurde. nachkommt, verfallen die über das festgelegte Rechtsprechung des OGH. Höchstausmaß hinausgehenden Zeitguthaben Der OGH schloss sich der Meinung des Be- Zusammenfassend ist die bekämpfte Klausel am Ende der nächsten Gleitzeitperiode, sofern rufungsgerichts an und führte aus, dass zu unzulässig, weil der undifferenzierte Verfall deren rechtzeitiger Verbrauch möglich und unterscheiden sei, ob ein über dem Gleit- eines Zeitguthabens auch dann zu einem dem Mitarbeiter zumutbar gewesen wäre. Zeit- zeitsaldo bestehendes Zeitguthaben ar- Entfall des Entlohnungsanspruchs führen schulden über das festgelegte Höchstausmaß, beitgeberseitig veranlasst oder zumindest kann, wenn ihm keine aufgedrängten Arbeits- deren Ausgleich möglich und dem Mitarbeiter entgegengenommen wurde oder ob das leistungen zugrunde liegen. Sofern davon zumutbar gewesen wäre, werden am Ende der nicht der Fall war. Da die vorliegende Gleit- auch Überstunden erfasst werden, verstößt nächsten Gleitzeitperiode vom Entgelt des Mit- zeitvereinbarung keine solche Differenzie- die Bestimmung überdies gegen das AZG. arbeiters abgezogen.“ rung vornimmt, kann nicht gesagt werden, dass durch diese Vereinbarung bei Arbeits- Fazit. Der Kläger, der Zentralbetriebsrat der Be- leistungen, die bei Erreichung des Über- Die dargestellte Entscheidung des OGH klagten, begehrte die Feststellung, dass tragungshöchstmaßes zu einem weiteren unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit die gegenständliche Verfallsbestimmung Aufbau von Zeitguthaben führen, nur dem von klaren und rechtlich fundierten Bestim- rechtsunwirksam sei, weil diese zu einer Arbeitgeber aufgedrängte Arbeit erfasst mungen in Gleitzeitvereinbarungen. Um einseitigen Entgeltreduktion führe und werden würde. Es ist nicht ausgeschlossen, kostspielige Gerichtsverfahren und hohe daher gegen das Arbeitszeitgesetz (AZG) dass es dennoch in einer dem Arbeitgeber Nachzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir verstoße. zurechenbaren Weise (zB aufgrund der auf- daher, bei der Gestaltung der Vereinbarung getragenen zu erledigenden Arbeitsmenge) einen Rechtsanwalt beizuziehen. Das Erstgericht sah in der Bestimmung zu über dem zulässigen Gleitzeitsaldo eine Art Ampelkontoregelung, bei der die liegenden Leistungen kommt. Entstehen Ampel ab einem bestimmten Zeitguthaben derart vom Verfall bedrohte Überhänge, wi- Stefan Zischka auf rot springe und den Arbeitnehmer an- derspricht es im Ergebnis dem dargelegten s.zischka@jankweiler.at weise, angespartes Zeitguthaben wieder arbeitsvertraglichen Grundverständnis, dass 4
Tax & Legal News | Steuern International Keine KESt-Entlastung an der Quelle für Drittstaat-Holdings Vorgeschichte. leitende EU-Gesellschaften stehen (VwGH tragen muss. Die notwendige Substanz- Im Jahr 2019 hat der VwGH festgehalten, 27.3.2019, 2018/13/004). Das BMF hielt in erklärung kann diesfalls durch die operativ dass eine Quellensteuerrückerstattung einer EAS, ebenfalls im Jahr 2019 (EAS 3431, tätige Muttergesellschaft erfolgen (siehe auf Basis der Mutter-Tochter-Richlinie bei 3.7.2019), fest, dass in derartigen Fällen unsere Tax & Legal News vom 9.9.2019 ). Dividendenzahlungen an funktionslose bei Einhalten aller Formalvoraussetzungen Nunmehr hatte das BMF einen vergleichba- EU-Holdinggesellschaften zu gewähren ist, auch eine Entlastung an der Quelle mög- ren Fall mit Holdinggesellschaften in Dritt- sofern hinter der Holdinggesellschaft aus- lich ist und der Gesellschafter daher nicht staaten zu beurteilen und kommt hierbei schließlich operativ tätige oder geschäfts- die Bürden des Rückerstattungsverfahrens zu einem abweichenden Ergebnis. 6
Tax & Legal News | Steuern International EAS 3422. Bewertung. und Substanzerklärung der Eine österreichische GmbH schüttet Divi- Eine Quellensteuerentlastung von Dividen- Muttergesellschaft. denden an ihre Muttergesellschaft, eine den an Drittstaatsgesellschaften erfolgt – Funktionslose Holding: Formular in den USA ansässige Holding, aus. Die US auf Basis des DBA-Rechts (nicht der Mutter- ZS-EUMT durch die operative Holding übt wirtschaftliche Funktionen aus Tochter-Richtlinie). Auf Basis dieser unter- Muttergesellschaft; zusätzlich Erklärung und qualifziert daher als Nutzungsberech- schiedlichen Rechtsgrundlagen sieht es das der Holding, dass ihr die Dividenden tigte der Dividenden. Gesellschafterin der BMF offenbar als gerechtfertigt an, unter- nicht zuzurechnen sind. US Holding ist eine operativ tätige, börsen- schiedliche Maßstäbe für die Entlastung notierte US-Gesellschaft. Angefragt wurde an der Quelle anzulegen. Fehlt es an einer • Drittstaat-Holding mit beim BMF, ob für diese Dividenden eine eindeutigen Regelung im DBA, so bleibt es operativ tätiger Drittstaat- Quellensteuerreduktion auf den im DBA nach herrschender Auffassung den Ver- Muttergesellschaft: Ö-USA festgesetzten Höchstsatz iHv 5% an tragsstaaten überlassen, ob der Abkom- Eine Entlastung an der Quelle ist nach der Quelle möglich ist. mensvorteil der Quellensteuerreduktion Ansicht des BMF nicht möglich. Ein bereits an der Quelle oder im Rahmen der Rückerstattungsantrag ist einzureichen. Keine Entlastung an der Quelle man- Rückerstattung gewährt wird. Die Lösung gels Substanznachweis. des BMF ist daher abkommenskonform, • EU-Holding mit operativ tätiger Das BMF kommt zum Ergebnis, dass der verkompliziert aber die Rechtsanwendung. Drittstaat-Muttergesellschaft: US Holding keine Entlastung an der Quelle Die Ungleichbehandlung führt zudem zu EAS 3431 spricht dafür, dass in diesem zusteht, sondern die KESt nur im Rücker- einem Cash-Flow-Nachteil für Drittstaats- Fall keine Entlastung an der Quelle stattungsverfahren zurückerlangt werden dividenden im Vergleich zu EU-Dividenden, zusteht, da der Verdacht des „Directive kann. Eine Entlastung an der Quelle schei- was im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit Shopping“ im Raum steht. Auch das tert nach Ansicht des BMF daran, dass die bedenklich erscheint. Formular ZS-EUMT kann in diesem Fall US Holding den nach der DBA-Entlastungs- nicht ordnungsgemäß vorgelegt werden, VO erforderlichen Substanznachweis nicht Fallgestaltungen. wenn die EU-Holding keine über die vorlegen kann, wenn sie selbst keiner über Zukünftig sind bei der Quellensteuerentlas- Vermögensverwaltung hinausgehende die Vermögensverwaltung hinausgehenden tung von Dividenden mit zwischengeschal- Tätigkeit entfaltet. Tätigkeit nachgeht. Anders als im EAS 3414 teten Holdinggesellschaften folgende Fälle zum vergleichbaren EU-Sachverhalt er- zu unterscheiden: • Drittstaat-Holding mit operativ achtet es das BMF somit nicht als möglich, tätiger EU-Muttergesellschaft: dass der Substanznachweis von der dahin- • EU-Holding mit operativ tätiger Das BMF hat für diesen Fall bisher keine terstehenden operativ tätigen US-Mutter- EU-Muttergesellschaft: Aussage getroffen. Eine Entlastung an gesellschaft erbracht wird. Die Tatsache, Eine Entlastung an der Quelle ist im der Quelle im Anwendungsbereich der dass die Holding die Limitation of Benefits Anwendungsbereich der Mutter- Mutter-Tochter-Richtlinie scheint denkbar, (LOB)-Klausel im DBA Ö-USA erfüllt – wofür Tochter-Richtlinie möglich. Die EU- wenn die Drittstaat-Holding funktionslos ebenso eine operative Tätigkeit durch die Muttergesellschaft muss hierfür nicht ist und die Dividenden daher der EU- US-Muttergesellschaft ausreicht – und im selben Mitgliedstaat wie die Holding Muttergesellschaft zuzurechen sind. daher abkommensberechtigt ist, ändert ansässig sein. hieran nichts. Ein Anerkennen der Abkom- mensvorteile als Ergebnis der LOB-Prüfung Hinsichtlich der Nachweise für eine Karoline Spies ist nämlich nach Ansicht des BMF nicht mit Entlastung an der Quelle ist zu kspies@deloitte.at einer Glaubhaftmachung der Abkommens- unterscheiden: berechtigung im Rahmen der nationalen – Holding mit wirtschaftlicher Funktion: DBA-Entlastungs-VO gleichzusetzen. Formular ZS-EUMT durch die Holding; zusätzlich Ansässigkeitsbescheinigung 7
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll Die Nichteinhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften als Indiz für das Wissen (-müssen) über einen Mehrwertsteuerbetrug Im Urteil Altic SIA (EuGH 3.10. 2019, cherheits- und Veterinäragentur registriert die Möglichkeit weitere Pflichten vorzu- C-329/18, Altic SIA) hat der EuGH darü- gewesen seien. Daher schlussfolgerte die sehen, die sie für erforderlich halten, um ber entschieden, ob eine unterlassene Abgabenbehörde, dass Altic gewusst habe eine genaue Erhebung der Mehrwertsteuer Verpflichtung aus einer lebensmittel- oder wissen hätte müssen, dass sie in einen sicherzustellen und um Steuerhinterziehung rechtlichen EU-Verordnung dem Recht Missbrauch des gemeinsamen Mehrwert- zu vermeiden. Daher können die nationalen auf Vorsteuerabzug entgegensteht, steuersystems involviert gewesen sei. Behörden und Gerichte das Recht auf Vor- wenn es sich beim entsprechenden steuerabzug versagen, wenn aufgrund der Erwerb um einen Umsatz iZm einem Das vorlegende Gericht hielt fest, dass sich objektiven Sachlage feststeht, dass dieses Mehrwertsteuerbetrug handelt. Wei- Altic in Bezug auf die gegenständlichen Recht in missbräuchlicher Weise geltend ge- ters beurteilt er die Relevanz einer Umsätze an die Verordnung 178/2002 für macht wird. Dies gilt auch für den Fall, wenn fehlenden Überprüfung der lebens- Lebensmittelunternehmer hätte halten ein Steuerpflichtiger wusste oder hätte wis- mittelrechtlichen Registrierung des müssen. Folglich legte das Gericht folgende sen müssen, dass er mit seinem Erwerb an Vertragspartners für die Beurteilung Fragen dem EuGH vor: einem Umsatz teilnahm, der in einer Mehr- danach, ob der Steuerpflichtige vom wertsteuerhinterziehung einbezogen war. Mehrwertsteuerbetrug wissen oder • Kann das Vorsteuerabzugsrecht versagt Diesbezüglich muss ein Unternehmer alle hätte wissen müssen. werden, weil ein Steuerpflichtiger Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise seine Verpflichtungen iSd genannten von ihm verlangt werden können, um sicher- Sachverhalt. Verordnung nicht eingehalten hat? zustellen, dass die Umsätze in keinen Betrug Altic erwarb im Jahr 2011 Rapssaatgut von einbezogen sind. zwei Gesellschaften, welches auch in Emp- • Ist das Unterlassen der Überprüfung der fang genommen und in einem Lager einer Registrierung eines Lieferanten auf Grund Der EuGH hielt weiters fest, dass die dritten Gesellschaft aufbewahrt wurde. Altic lebensmittelrechtlicher Vorschriften Überprüfung der Vertragspartner iSd VO zog sich die bei diesen Käufen angefallene relevant für die Frage, ob ein Unternehmer 178/2002 nicht die Aufdeckung von Mehr- Mehrwertsteuer als Vorsteuer ab. Die Abga- wusste oder hätte wissen müssen, wertsteuerbetrug zum Zweck hat und benbehörde kam nach durchgeführter Prü- dass er in einen Umsatz mit einem daher die Versagung des Vorsteuerabzugs fung jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Er- Scheinunternehmer verwickelt war? aufgrund der nicht ausreichenden Überprü- werbsvorgänge nicht stattgefunden haben fung des Vertragspartners iSd genannten und verpflichtete Altic, die abgezogene Das EuGH Urteil. VO als nicht gerechtfertigt anzusehen ist. Mehrwertsteuer inklusive Strafzuschlag und Der EuGH hält zunächst fest, dass das Recht Wenn der Steuerpflichtige wegen besonde- Verspätungszinsen zurückzuzahlen. Zwar auf Vorsteuerabzug ein integraler Bestand- rer Umstände ernsthafte Zweifel bezüglich wurde in einem ersten Schritt der Nichtig- teil des Mechanismus der Mehrwertsteuer dem tatsächlichen Bestehen oder der wah- keitsklage von Altic stattgegeben, die Abga- ist und grundsätzlich nicht eingeschränkt ren Identität des Lieferanten hegen hätte benbehörde legte jedoch eine Beschwerde werden kann, sofern die materiellen wie müssen, würde der Sachverhalt aber vom ein, mit welcher sie geltend machte, dass auch formellen Anforderungen und Bedin- EuGH anders zu beurteilen sein. Die Nicht- Altic nicht einmal eine minimale Überprü- gungen, denen dieses Recht unterliegt, von einhaltung dieser lebensmittelrechtlichen fung der Vertragspartner vorgenommen den Steuerpflichtigen, die es ausüben wol- Verpflichtungen kann dann eines von meh- hatte und auch nicht kontrolliert hatte, len, eingehalten werden. Unter bestimmten reren Indizien darstellen, die gemeinsam ob die Lieferanten bei der Lebensmittelsi- Voraussetzungen haben die Mitgliedstaaten darauf hindeuten, dass der Steuerpflichtige 8
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll wissen oder hätte wissen müssen, dass er nur als ein Indiz dafür, dass der Steuerpflich- an einem missbräuchlichen Umsatzgeschäft tige wissen oder hätte wissen müssen, dass beteiligt war. Dies hat das vorlegende Ge- ein Mehrwertsteuerbetrug vorliegt. Ob die- richt zu prüfen. ses Indiz im Einklang mit weiteren Indizien auf solch eine Betrugsbeteiligung hindeutet, Zusammenfassend stellte der EuGH fest, hat die Abgabenbehörde im Einzelfall zu dass eine unterlassene Überprüfung der prüfen. Somit ist weiterhin im Einzelfall dar- Registrierung gemäß lebensmittelrechtli- auf abzustellen, ob ein Unternehmer die er- cher Vorschriften für die Beurteilung, ob ein forderlichen Maßnahmen getroffen hat, um Steuerpflichtiger wusste oder hätte wissen sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in müssen, dass er an einem Mehrwertsteuer- einen Betrug einbezogen sind. betrug involviert ist, irrelevant ist. Fazit. Tanja Baumgartner Der EuGH hat im vorliegenden Urteil die Ver- tbaumgartner@deloitte.at sagung des Vorsteuerabzugs nicht bestätigt. Er sieht die Nichteinhaltung der angeführten Verena Gabler Bestimmungen zum Lebensmittelrecht ggf vgabler@deloitte.at 9
Tax & Legal News | Verrechnungspreise CFC vs TP: Regelungen im Spannungsverhältnis? Im Zuge des 15 Aktionspunkte umfas- • mehr als ein Drittel der Einkünfte der liches Rechtswerk dar, helfen auf Grund senden BEPS Projektes zur Bekämp- Gesellschaft sind passive Einkünfte, ihrer internationalen Bedeutung jedoch bei fung von Steuervermeidungstaktiken der einheitlichen Auslegung des Fremdver- internationaler Konzerne behandelte • der Gesellschafter hält unmittelbar oder gleichsgrundsatzes und dienen damit der die OECD in Aktionspunkt 3 die soge- mittelbar mehr als 50% der Anteile an der Vermeidung der Doppelbesteuerung. nannte Hinzurechnungsbesteuerung. Gesellschaft und Diese wurde in Österreich – auf Basis Spannungsfeld. der europäischen Anti Tax Avoidance • die Gesellschaft übt keine wesentliche Durch die Hinzurechnungsbesteuerung Directive – in § 10a KStG umgesetzt wirtschaftliche Tätigkeit aus. wird die Besteuerung von passiven Ein- und ist seit 1.1.2019 anwendbar. In den künften von Tochtergesellschaften in Nied- Aktionspunkten 8-10 beschäftigte sich Die im Ausland bezahlten Steuern können rigsteuerländern an das österreichische die OECD mit der Anpassung der zum grundsätzlich in Österreich angerechnet Steuerniveau angepasst. Daraus resultie- damaligen Zeitpunkt gültigen OECD- werden, wodurch es im Endeffekt zu einer rend ist es aus Konzernsicht grundsätzlich Verrechnungspreisleitlinien 2010. Diese Anpassung der niedrigen Besteuerung im unerheblich, ob Gewinne gleich in Öster- Anpassungen wurden größtenteils in Ausland auf das höhere österreichische reich versteuert werden, oder in einem ers- die 2017 erschienenen OECD-Verrech- Steuerniveau kommt. ten Schritt im Land der Tochtergesellschaft nungspreisleitlinien eingearbeitet. mit einem niedrigen Steuersatz besteuert Verrechnungspreise. werden und anschließend – im Rahmen der Von der OECD wurden die Hinzurechnungs- Grundsätzlich sind Vergütungen für kauf- Hinzurechnungsbesteuerung – in Öster- besteuerung und Verrechnungspreise ge- männische und finanzielle Beziehungen reich dieses Einkommen nochmals besteu- trennt behandelt; eventuelle Schnittpunkte zwischen Konzernunternehmen (Ver- ert wird, um eine Besteuerung auf österrei- bzw Spannungsfelder wurden in den Ab- rechnungspreise) so festzusetzen, wie chischem Niveau herzustellen. schlussberichten zu den Aktionspunkten dies fremde Dritte machen würden (soge- nicht näher beleuchtet. nannter Fremdvergleichsgrundsatz). Sinn Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: dieser Regelung ist es, die zu besteuernden Hinzurechnungsbesteuerung. Gewinne eines Konzernes so auf die Län- Eine österreichische Muttergesellschaft Das Konzept der Hinzurechnungsbesteue- der aufzuteilen, als ob es sich nicht um ver- zahlt 100 an Lizenzzahlungen an eine rung sieht grundsätzlich vor, dass gewisse bundene Unternehmen, sondern um un- substanzlose Tochtergesellschaft in einem Einkünfte einer Gesellschaft unter bestimm- abhängige Unternehmen handeln würde. Niedrigsteuerland (Körperschaftssteuer- ten Voraussetzungen den Einkünften ihrer Gesetzliche Grundlage für den Fremdver- satz: 10%). Während die 100 die österrei- Gesellschafter hinzuzurechnen sind. Hierbei gleichsgrundsatz stellt in Österreich § 6 chische Bemessungsgrundlage mindern ist vorgesehen, dass passive Einkünfte – zu Ziffer 6 EStG dar. (Steuerauswirkung daher +25) sind diese im diesen zählen unter anderem Zinsen und Niedrigsteuerland steuerpflichtig (Steuer- Lizenzgebühren – von niedrig besteuerten Zur Auslegung des Fremdvergleichsgrund- auswirkung -10). Der Konzern würde sich Gesellschaften (dies ist bei einer tatsächli- satzes werden in Österreich – sowohl daher Steuern in Höhe von 15 im Vergleich chen Steuerbelastung von weniger als 12,5% von Steuerpflichtigen, als auch von der zur Nichtverrechnung einer Lizenzgebühr der Fall) hinzuzurechnen sind, sofern die Finanzverwaltung – üblicherweise die Ver- ersparen. folgenden drei Voraussetzungen kumulativ rechnungspreisleitlinien der OECD heran- erfüllt sind: gezogen. Dieses stellen zwar kein verbind- 10
Tax & Legal News | Verrechnungspreise Da es sich bei den Lizenzzahlungen um ist) anzuwenden. Hieraus lässt sich der rung und Verrechnungspreisbestimmun- passive Einkünfte handelt und annahme- Vorrang der Verrechnungspreisregelungen gen unter anderem das gemeinsame gemäß auch alle anderen Voraussetzun- vor den Regeln zur Hinzurechnungsbe- Ziel der Zuordnung des korrekten Be- gen der Hinzurechnungsbesteuerung steuerung ableiten. steuerungssubstrats zu unterschiedlichen im Beispiel erfüllt sind (dh insb auch die Staaten haben (und ob dieses ähnlichen Substanzlosigkeit der Tochtergesellschaft), Es dürfte daher nicht möglich sein, in- Anwendungsbereichs prima vista in einem ist das Einkommen der Tochtergesell- korrekte Verrechnungspreise durch die Spannungsverhältnis stehen), sind in einem schaft der österreichischen Muttergesell- Hinzurechnungsbesteuerung zu sanieren ersten Schritt fremdübliche Verrechnungs- schaft hinzuzurechnen. Bereits bezahlte und letztlich das korrekte Besteuerungs- preise zwischen unterschiedlichen Kon- ausländische Steuern sind anzurechnen substrat in Österreich der Besteuerung zerngesellschaft festzusetzen. (Steuerauswirkung der Hinzurechnungs- zuzuführen. Vielmehr müsste bereits in besteuerung: 100*(-25%)+10=-15). Aus einem logisch vorgelagerten Schritt der Erst in einem zweiten Schritt ist zu prü- Konzernsicht bewirkt die Lizenzzahlung Verrechnungspreis zwischen der Mutterge- fen, ob es auf Basis der fremdüblichen durch die Hinzurechnungsbesteuerung sellschaft und der Tochtergesellschaft an- Bepreisung letztlich auch noch zu einer daher keine Veränderung der Steuerbe- gepasst werden, um letztlich den ausgeüb- Hinzurechnung von bestimmten Auslands- lastung. ten Funktionen, den übernommen Risiken ergebnissen zu österreichischen Mutterge- und den eingesetzten Wirtschaftsgütern sellschaften kommen kann. Für betroffene Vorrang der Verrechnungspreise. gerecht zu werden. Gerade in Fällen in Steuerpflichtige ergibt sich daher aus der Dogmatisch betrachtet stellt sich die denen eine substanzlose Auslandstochter Hinzurechnungsbesteuerung jedenfalls Frage, ob die Hinzurechnungsbesteuerung vorliegt (und daher die Hinzurechnungsbe- ein steigender Verwaltungsaufwand, da im oben dargestellten Fall überhaupt zur steuerung überhaupt erst zur Anwendung künftig nicht nur korrekte Verrechnungs- Anwendung kommen kann; und wenn ja, kommen kann), gilt es also zu überprüfen, preise ermittelt und dokumentiert werden ob die Anwendung der Hinzurechnungs- ob der im obigen Beispiel dargestellte Ver- müssen, sondern für betroffene Tochter- besteuerung wesentliche Auswirkungen rechnungspreis von 100 der Höhe nach gesellschaften auch deren Ergebnisse nach hat. überhaupt fremdüblich ist. Da sowohl die österreichischem Recht ermittelt und der Funktionsausübung als auch die Risiko- Muttergesellschaft unter Umständen hin- Diese dogmatische Frage baut insbe- übernahme inhärent mit einem adäquaten zugerechnet werden könnten. sondere auf dem Wortlaut der Hinzu- Personalsubstrat in der ausländischen rechnungsbestimmung auf, wo es heißt, Tochtergesellschaft zusammenhängen, dass das Einkommen der ausländischen wird in einem derartigen Fall schon auf Daniel Gloser Tochtergesellschaft unter Anwendung der Basis der Verrechnungspreisbestimmun- dgloser@deloitte.at österreichischen Vorschriften zur Gewinn- gen wohl kaum Besteuerungssubstrat in ermittlung zu berechnen ist. Daher ist der ausländischen Tochtergesellschaft für die, der Hinzurechnungsbesteuerung verbleiben können, das durch eine etwaige denklogisch vorgelagerte Gewinnermitt- Hinzurechnungsbesteuerung in Österreich lung, bei der Tochtergesellschaft jedenfalls erfasst werden könnte. auch § 6 Ziffer 6 EStG (dh die österreichi- sche Verrechnungspreisbestimmung, die Conclusio. selbst eine Gewinnermittlungsvorschrift Auch wenn die Hinzurechnungsbesteue- 11
Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung Körperschaftsteuerrichtlinien – Wartungserlass 2019 im Überblick Im Rahmen der Wartung der Körper- anzusetzen und diese somit nicht zu klargestellt, dass die Zuordnung von Wirt- schaftsteuerrichtlinien (KStR) wurden besteuern sind (siehe dazu auch unsere schaftsgütern zum Betriebsvermögen einer insbesondere die mit dem Jahressteu- Tax & Legal News vom 28.11.2019). Nach ausländischen Betriebsstätte bzw einer ergesetz 2018 (JStG 2018) implemen- der bisherigen Rechtsansicht waren nicht einem Steuerausländer zuzuordnenden tierte Hinzurechnungsbesteuerung, getilgte Verbindlichkeiten nicht Teil des Ab- inländischen Betriebsstätte einen funktio- die bereits ab der Veranlagung 2019 wicklungsendvermögens und wirkten somit nalen Zusammenhang dieser Wirtschafts- anzuwendenden Änderungen durch gewinnerhöhend. güter zu den Aktivitäten der Betriebsstätte das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG erfordert. Der bisherigen Ansicht der 2020) sowie die aktuelle Judikatur Zudem wird klargestellt, dass Abwicklungs- Finanzverwaltung zufolge konnten Beteili- der Höchstgerichte (insbesondere zur ergebnisse von Gruppenmitgliedern nicht gungen stets einer inländischen Betriebs- Liquidation von Gruppenmitgliedern) dem Gruppenträger zuzurechnen sind, da stätte als gewillkürtes Betriebsvermögen sowie eine Reihe von Einzelerledigun- die Verrechnung von Abwicklungsergebnis- zugerechnet werden. gen und Klarstellungen eingearbeitet. sen mit operativen Ergebnissen nicht dem Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Zweck der Gruppenbesteuerung entspricht Leitungsrechte. Ergänzungen und Änderungen der (VwGH 4.9.2019, Ro 2017/13/0009-6, Ro Die KStR beinhalten nun Aussagen zu dem KStR durch den Wartungserlass 2019. 2017/13/0010). Da das Gruppenmitglied mit dem JStG 2018 eingeführten Steuerab- bei Abschluss der Liquidation aus der zug für die Einräumung von Leitungsrech- Hinzurechnungsbesteuerung. Unternehmensgruppe ausscheidet, sind ten (siehe dazu auch unsere Tax & Legal Mit dem JStG 2018 wurde die auf interna- insbesondere die praktischen Auswirkun- News vom 2.11.2018). tionaler Ebene beschlossene Hinzurech- gen in Bezug auf die Mindestdauer und nungsbesteuerung für Passiveinkünfte bei Nachversteuerung von Auslandsverlusten Internationale Schachtelbeteiligung. niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten zu beachten. Durch den Wartungserlass 2019 wird prä- mit § 10a KStG in nationales Recht um- zisiert, dass die Jahresfrist bei internatio- gesetzt sowie der Methodenwechsel neu Luxusimmobilien. nalen Schachtelbeteiligungen durch eine geregelt (siehe dazu unsere Tax & Legal Die zur neueren Judikatur des VwGH er- Einlage der Anteile an der ausländischen News vom 27.7.2018 sowie vom 6.2.2019). lassene BMF-Information zur steuerlichen Körperschaft in eine vermögensverwal- Mit dem Wartungserlass 2019 wurden die Behandlung von für Anteilsinhaber an- tende Personengesellschaft oder Mit- KStR durchgehend an diese Änderungen geschafften bzw hergestellten Immobilien unternehmerschaft, an der die einlegende angepasst. Dabei wird auch auf praxisrele- (Information des BMF vom 17.4.2019, Körperschaft zu 100%beteiligt ist, nicht vante Spezifika iZm dem Methodenwechsel BMF-010216/0002-IV/6/2019) wurde im We- unterbrochen wird. eingegangen. sentlichen inhaltsgleich in die KStR über- nommen (siehe dazu unsere Tax & Legal Liquidation von Gruppenmitgliedern. News vom 3.7.2019). Katharina Luka Mit dem Wartungserlass 2019 wurde in kluka@deloitte.at den KStR die Klarstellung des VwGH auf- Zuordnung von Beteiligungen genommen, dass nicht getilgte Verbind- zu Betriebsstätten. lichkeiten im Abwicklungsendvermögen Durch den Wartungserlass 2019 wird 12
Tax & Legal News | Unternehmensbesteuerung 13
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll Umsatzsteuerrichtlinien Wartungserlass 2019 – Änderungen im Überblick Im Rahmen der laufenden Wartung führen die UStR die Erbringung von admi- siert und verwaltet, kommt es gemäß der wurden Änderungen aufgrund des nistrativen, buchhalterischen, finanziellen, Rechtsprechung des EuGH einerseits zu Abgabenänderungsgesetzes 2020, kaufmännischen, der Informatik zuzuord- einer Lieferung von Treibstoff des Mineral- des Steuerreformgesetzes 2020, der nenden und technischen Dienstleistungen, ölunternehmers an den unmittelbaren Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerver- sowie die Vermietung von Grundstücken Verwender der Tankkarte und andererseits ordnung sowie aktuelle Judikate der an. Gleiches gilt für die Besorgung solcher zu einer Finanzierungsdienstleistung des Höchstgerichte in die Umsatzsteuer- Leistungen. die Tankkarten verwaltenden Unterneh- richtlinien (UStR) eingearbeitet. In der mers an den unmittelbaren Verwender. Folge wird ein Überblick über die we- Vermietung an Gesellschafter – Diese Finanzierungsdienstleistung kann sentlichsten ab 1.1.2020 anwendbaren Prüfung einer verdeckten Gewinnaus- bei Vorliegen bestimmter Voraussetzun- Änderungen der Umsatzsteuerricht- schüttung. gen steuerfrei sein. Bei herkömmlichen linien gegeben. Überlässt eine Gesellschaft die Nutzung Tankkartenverträgen, die den Einkauf und eines Wohnraumes dem Gesellschafter, Verkauf von Treibstoff regeln, ist hingegen Quick Fixes. muss geprüft werden, ob eine unterneh- weiterhin vom Vorliegen einer Reihenliefe- Infolge der Umsetzung der Quick Fixes merische Tätigkeit vorliegt. Dies erfolgt rung auszugehen. durch das Steuerreformgesetz 2020 wur- anhand bestimmter Kriterien, wie ua der den neue materiell-rechtliche Vorausset- Fremdüblichkeit des Mietentgeltes. Eine Nachdem die umsatzsteuerliche Quali- zungen für das Vorliegen einer steuerfreien nichtunternehmerische Vermietung liegt fikation der Leistungen von der genauen innergemeinschaftlichen Lieferung, eine jedenfalls dann vor, wenn eine Immobilie an Ausgestaltung des jeweiligen Tankkarten- auf Unionsebene einheitliche Konsigna- den Anteilsinhaber nicht zum Erzielen von vertrages abhängt, kann eine Prüfung der tionslagerregelung und Regelungen zur Einnahmen überlassen wird, sondern um konkret vorliegenden Verträge empfehlens- Zuordnung der bewegten Lieferung bei diesem einen Vorteil zuzuwenden. Wird die wert sein. Reihengeschäften normiert. Für weitere Vermietung nach erfolgter Prüfung als ver- Ausführungen verweisen wir auf unsere deckte Gewinnausschüttung qualifiziert, ist Abbruchverträge. Tax & Legal News vom 9.12.2019 und vom der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Wird vereinbart, dass ein Abbruchunter- 16.12.2019. nehmer den beim Abbruch entstandenen Kundenstock. Metallschrott weiterverkaufen darf und Holding. Ein Kundenstock zählt nicht mehr zu der Abbruchunternehmer dem Metallpreis Zur umsatzsteuerlichen Unternehmer- Wirtschaftsgütern, welche nach der Ver- einen Wert beimisst, den er in den Preis eigenschaft einer Holding wurde die Recht- kehrsauffassung wie körperliche Sachen der Abbruchkosten einpreist, liegen zwei sprechung des EuGH sowie des VwGH behandelt werden. Die Übertragung eines Leistungen – eine sonstige Leistung des eingearbeitet. Diese liegt grundsätzlich Kundenstockes qualifiziert demnach nicht Abbruchunternehmers und eine Lieferung bei Eingriff einer Holding in die Verwaltung mehr als Lieferung, sondern stets als sons- von Metallschrott an den Abbruchunter- ihrer Tochtergesellschaft vor und umfasst tige Leistung. nehmer – vor. Bezüglich des hier einge- sämtliche Umsätze, die eine wirtschaft- arbeiteten EuGH-Urteils C-410/17 verwei- liche Tätigkeit iSd MwStSyst-RL darstellen: Verwaltung von Tankkarten. sen wir auf unsere Tax & Legal News vom die nachhaltige Erbringung von Leistungen Verrechnet ein Mineralölunternehmer 15.5.2019. gegen Entgelt sowie das Vorliegen eines Treibstoff mittels Tankkarte an einen unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Unternehmer, der die Tankkarten für den Kontokorrentverkehr. Leistung und Gegenleistung. Beispielhaft unmittelbaren Verwender lediglich organi- Die Befreiung für Umsätze im Kontokor- 14
Tax & Legal News | Umsatzsteuer und Zoll rentverkehr ist unabhängig vom Erbringer anwendbar, wenn die elektronische Pub- unterstützen, ohne hierdurch selbst Steu- oder Empfänger der Leistung und setzt likation im Wesentlichen die gleiche Funk- erschuldner zu werden, wie bspw bei der demnach nicht voraus, dass die darunter- tion wie das physische Druckwerk erfüllt Vermittlung von Beherbergungsumsätzen. fallenden Finanzgeschäfte von Banken und nicht audiovisuelle Inhalte (zB Videos) oder Kreditinstituten erbracht werden. oder Interaktionsmöglichkeiten (zB Routen- Ausblick. Vielmehr richtet sich die Anwendung der planer) im Vordergrund stehen bzw Werbe- Im Zuge des Wartungserlasses 2019 wur- Befreiung nach der Art der erbrachten zwecken dienen. Die Anwendbarkeit des den auch Änderungen in die UStR über- Dienstleistung. In den neu eingefügten Rz ermäßigten Steuersatzes richtet sich nach nommen, welche erst mit 01.01.2021 zur 764a und Rz 764b findet sich nunmehr dem Zeitpunkt der Zugriffsmöglichkeit. Anwendung kommen. Dazu zählen etwa die eine Aufzählung, welche Umsätze unter Demnach kommt der ermäßigte Steuersatz Regelungen zum Handel über Plattformen, die Befreiung fallen sowie welche Umsätze nur für Downloads zur Anwendung, die ab Einfuhr-Versandhandelsumsätze, Import- hiervon ausgeschlossen sind. dem 1.1.2020 zur Verfügung stehen. One-Stop-Shop sowie zum Nicht-EU-OSS Fortbestand des Mietverhältnisses – EUSt-Abzug. Anwendungsbereich der Neuregelung In Rz 1843 wurde eine Konkretisierung zur Tanja Baumgartner für die Option zur Steuerpflicht. Berechtigung der Vornahme des EUSt-Ab- tbaumgartner@deloitte.at In Rz 899c wurde ein VwGH-Erkenntnis zugs vorgenommen. Demnach darf der zum Fortbestand des Mietverhältnisses bei Unternehmer die entrichtete bzw auf Verena Gabler Verschmelzungen eingearbeitet. Mangels dem Finanzamtskonto verbuchte EUSt für vgabler@deloitte.at Unternehmeridentität wird bei Wechsel Gegenstände, die für sein Unternehmen auf Mieter- oder Vermieterseite im Zuge eingeführt wurden, dann als Vorsteuer einer nicht steuerbaren Rechtsnachfolge abziehen, wenn die Kosten der Eingangs- grundsätzlich ein neues Mietverhältnis be- leistung Eingang in den Preis der Ausgangs- gründet. Dies gilt jedoch nicht, wenn es zur umsätze finden. Gesamtrechtsnachfolge kommt. Demnach ist die uU günstigere alte Rechtslage betref- Sorgfaltspflichten. fend die Option zur Steuerpflicht weiterhin Aufgrund der mit dem Abgabenänderungs- anwendbar, sofern das Mietverhältnis im gesetz 2020 eingeführten und durch die Zuge der Gesamtrechtsnachfolge auf Mie- Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverord- ter- oder Vermieterseite auf den Rechts- nung näher konkretisierten Aufzeichnungs- nachfolger übergeht. pflichten für Plattformen und elektronische Schnittstellen wurde diesbezüglich ein Kleinunternehmergrenze. neuer Abschnitt in die UStR aufgenommen. Die Kleinunternehmergrenze wurde von Neben bestimmten Aufzeichnungspflich- EUR 30.000 auf EUR 35.000 angehoben. ten, die erst ab 1.1.2021 in Kraft treten, tref- fen Plattformen und elektronische Schnitt- Steuersatz für elektronische stellen auch bereits ab 1.1.2020 bestimmte Publikationen. Aufzeichnungspflichten, sofern diese im Für elektronische Publikationen ist nun- Inland steuerbare Lieferungen oder sons- mehr der ermäßigte Steuersatz von 10% tige Leistungen an Nicht-Unternehmer 15
Tax & Legal News | Einkommensteuer Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind weder außergewöhnliche Belastungen noch Werbungskosten In der Entscheidung RV/7100103/2014 Außergewöhnliche Belastungen: das Gesellschafterverhältnis und die damit vom 6.8.2019 befasste sich das Bun- Außergewöhnliche Belastungen eines verbundene Kapitalausstattungsfunktion desfinanzgericht (BFG) mit der Frage, unbeschränkt Steuerpflichtigen sind ab- veranlasst sind. Folglich sind Kreditrückzah- ob die von einem Gesellschafter-Ge- zuziehen, wenn diese (i) außergewöhn- lungen nicht als Werbungskosten bei den schäftsführer zu leistenden Bürg- lich sind, (ii) zwangsläufig erwachsen und Geschäftsführereinkünften abzugsfähig. schaftszahlungen als Werbungskosten (iii) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder außergewöhnliche Belastungen wesentlich beeinträchtigen. Diese Voraus- Fazit. geltend gemacht werden können. setzungen müssen kumulativ vorliegen. Die Beschwerde wurde vom BFG als unbe- Ferner dürfen außergewöhnliche Belas- gründet abgewiesen und die Revision nicht Sachverhalt BFG RV/7100103/2014. tungen weder als Betriebsausgaben, Wer- zugelassen. Nach Ansicht des VwGH hängt Herr A, nichtselbständiger Geschäftsführer bungskosten noch als Sonderausgaben zu die Übernahme einer Bürgschaft in erster und Gesellschafter der B-GmbH (Anteil: qualifizieren sein. Der Beschwerdeführer Linie mit der Gesellschafterstellung zu- 20%), beantragte in seiner Einkommen- A brachte vor, dass er zur Übernahme der sammen. Folglich sind die Bürgschaftsver- steuererklärung 2011 eine Kreditrück- Bürgschaft für die B-GmbH verpflichtet pflichtung und die daraus resultierenden zahlung aufgrund einer Bürgschaftsver- gewesen sei, weshalb seiner Ansicht nach Kreditrückzahlungen dem Gesellschafter- pflichtung gegenüber der B-GmbH, die das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufig- verhältnis des Gesellschafter-Geschäftsfü- er als Bürge der Gesellschaft nach deren keit vorliege. Dieser Ansicht folgte das BFG hers zuzurechnen, da durch die Kreditrück- Konkurs übernehmen musste, als außerge- nicht. Es führte aus, dass die Belastung zahlungen wirtschaftlich gesehen primär wöhnliche Belastung (mit Selbstbehalt) zu dem Steuerpflichtigen nur dann zwangsläu- der Fortbestand der Gesellschaft im Fokus berücksichtigen. Als Begründung brachte fig erwächst, wenn sich der Steuerpflichtige steht. Die Bürgschaftszahlungen des Ge- der Beschwerdeführer vor, dass die Bürg- ihrer aus tatsächlichen, rechtlichen oder sellschafter-Geschäftsführers stehen somit schaftszahlungen an die Bank für ihn au- sittlichen Gründen nicht entziehen kann. nicht unmittelbar im Zusammenhang mit ßergewöhnliche Belastungen seien, wenn Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH der Geschäftsführertätigkeit und sind folg- nicht sogar nachträgliche Werbungskosten muss die Zwangsläufigkeit schon für den lich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. aus seiner nichtselbstständigen Geschäfts- Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschafts- Damit Zahlungen als außergewöhnliche führertätigkeit. Im Zuge der Veranlagung verpflichtung gegeben gewesen sein. Da Belastungen behandelt werden können, der Einkommensteuer 2011 versagte das jedoch eine freiwillige Haftungsübernahme müssen sämtliche im Gesetz angeführten Finanzamt die Anerkennung der besagten des nichtselbstständigen Geschäftsfüh- Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Im Zahlungen als außergewöhnliche Belas- rers für eine Gesellschaft ein typisches beschwerdegegenständlichen Fall hat das tung, da nach dessen Ansicht im Fall der Unternehmerwagnis darstellt, konnte die BFG das Vorliegen der Zwangsläufigkeit Bürgschaftsübernahme der Gesellschafter- Zwangsläufigkeit im gegenständlichen Be- jedoch verneint, da die Bürgschaftsüber- Geschäftsführer ein Wagnis übernehme, schwerdeverfahren nicht bejaht werden. nahme des Gesellschafter-Geschäftsfüh- das dem eines Unternehmers gleiche und rers ein typisches Unternehmerwagnis dar- eine Zwangsläufigkeit ausschließe. Werbungskosten: stellt und der Steuerpflichtige die Funktion Werbungskosten sind jene Aufwendungen des Geschäftsführers und auch die Bürg- Entscheidung des BFG. oder Ausgaben, die zum Erwerb, zur Siche- schaft aus freien Stücken übernommen Der von Herrn A eingebrachten Be- rung oder zur Erhaltung der Einnahmen hat. schwerde wurde vom BFG nicht statt- getätigt werden. Ein Abzug der gegenständ- gegeben, da die Zahlungen des Gesell- lichen Kreditrückzahlung (aus der Bürg- schafter-Geschäftsführers aus Anlass schaftsinanspruchnahme) als nachträgliche Anna Steger einer eingegangenen Bürgschaft weder Werbungskosten aus der nichtselbst- asteger@deloitte.at als außergewöhnliche Belastung noch als ständigen Geschäftsführertätigkeit ist nachträgliche Werbungskosten zu qualifi- nach Ansicht des BFG nicht zulässig, da die zieren seien. Begründend wurde Folgendes Bürgschaftszahlungen eines Gesellschaf- ausgeführt: ter-Geschäftsführers grundsätzlich durch 16
Tax & Legal News | Einkommensteuer Nachträgliche Berücksichtigung von Betriebsausgaben eines Liebhabereibetriebs? Überblick. Herr Y bestritt die Forderung, womit Herrn forderlich und es kann gleich Liebhaberei Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanz- A ein Schaden in Höhe des oben genann- angenommen werden. gericht (BFG) über die (im gegenständlichen ten Betrages entstand. Fall nicht mögliche) Berücksichtigung von Das BFG folgte den Ausführungen des Fi- nachträglichen Betriebsausgaben im Rah- Herr A beantragte folglich die Anerkennung nanzamtes dahingehend, dass bei der X OG men eines Liebhabereibetriebs entschie- dieser Summe als nachträgliche Betriebs- steuerlich von Anfang an von einem Lieb- den. Der Beschwerdeführer beantragte die ausgaben im Rahmen seiner Einkommen- habereibetrieb auszugehen sei, weshalb Berücksichtigung nachträglicher negativer steuererklärung 2014. die von Herrn A beantragte Summe nicht Einkünfte (in concreto nachträglicher Be- als nachträgliche Betriebsausgabe geltend triebsausgaben). Dies wurde ihm verwehrt, Entscheidung BFG. gemacht werden konnte. weil laut BFG von Anfang an ein Liebhabe- Das BFG folgte im Wesentlichen den reibetrieb vorlag, was die Berücksichtigung Ausführungen des Finanzamts, das eine Zusammenfassung. von nachträglichen Betriebsausgaben dem Stellungnahme abgegeben hatte. In die- Die Entscheidung zeigt, dass bei der Frage Grunde nach ausschließt. ser führte das Finanzamt aus, dass die nach der Berücksichtigung als nachträgli- Steuerpflicht grundsätzlich nicht mit der che Betriebsausgaben auch ein von Anfang Sachverhalt. Einstellung einer zu Einkünften führenden an bestehender Liebhabereibetrieb mitbe- Herr A (Beschwerdeführer) war von Ende Tätigkeit ende; vielmehr seien auch nach- rücksichtigt werden muss. Mai bis Ende Oktober 2013 Geschäftsfüh- trägliche Aufwendungen grundsätzlich zu rer der X OG, die Ende Mai 2013 errichtet erfassen. Nachträgliche Aufwendungen Das BFG hätte allerdings womöglich an- wurde. Herr A hielt (direkt und indirekt) liegen allerdings nur dann vor, wenn diese ders entschieden, wenn nicht bereits von 50% der Anteile an der X OG, die er Ende in einem wirtschaftlichen Zusammenhang Anfang an Liebhaberei vorgelegen hätte. Oktober 2013 um EUR 5.000 an Herrn Y mit der aufgegebenen Tätigkeit stehen und Wenn die Aufwendungen, die als nachträg- veräußerte. Herr Y folgte Herrn A ab Anfang somit aus einer ehemaligen betrieblichen liche Betriebsausgaben geltend gemacht November 2013 als Geschäftsführer nach. Tätigkeit stammen. Wird eine Tätigkeit werden sollen, bereits vor Eintritt der (von Anfang an) als Liebhaberei eingestuft, Liebhaberei angefallen wären, dann wäre Im Jänner 2014 wurde ein zur Geschäfts- können die damit zusammenhängenden eine Berücksichtigung der nachträglichen mittelfinanzierung aufgenommener Kredit Aufwendungen mangels Vorliegen einer Betriebsausgaben für den Zeitraum vor der fällig gestellt, weil keine Tilgungen erfolgt Einkunftsquelle nicht als Betriebsausgaben Liebhaberei wohl zu bejahen gewesen. sind und die Tätigkeit der X OG bereits wie- angesehen werden. der eingestellt worden war. Mit 1.10.2014 erfolgte die Nichteröffnung eines Insol- Die Prüfung, ob bei Personengesellschaf- Claudia Synek venzverfahrens mangels kostendeckenden ten Liebhaberei vorliegt, hat in einem zwei- csynek@deloitte.at Vermögens, infolge dessen die X OG aufge- stufigen Prozess zu erfolgen: löst wurde und die Eintragung der amtswe- gigen Löschung am 29.4.2015 erfolgte. 1. Gesellschaft: Ist die gemeinschaftliche Betätigung der Gesellschaft als Herr A wurde von der Bank bezüglich der Einkunftsquelle anzusehen? offenen Raten, diverser offenstehender Prämien und Abfindungsbeträge in An- 2. Gesellschafter: Ist die Tätigkeit des spruch genommen und konnte sich im Gesellschafters als Einkunftsquelle Rahmen eines Vergleiches auf einen Betrag anzusehen? iHv rd EUR 42.000 einigen. Diesen Betrag forderte Herr A von Herrn Y und seiner Wird die Einkunftsquelle schon auf Ebene Frau (die ebenfalls Gesellschafterin der der Gesellschaft verneint, ist eine weitere X OG war) im Wege des Regresses zurück. Prüfung auf Gesellschafterebene nicht er- 17
Tax & Legal News | Legal Geschäftsführerbestellungs- kompetenz in der GmbH Der Oberste Gerichtshof (OGH) be- tragung der Kompetenz zur Bestellung Gesellschafter gegenüber den Geschäfts- schäftigt sich in der Entscheidung des GmbH-Geschäftsführers auf den Auf- führern gewährleisten zu können. 6 Ob 183/18g mit der Frage, welchem sichtsrat durch den Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsorgan die (ausschließli- zulässig ist. Der OGH hält nunmehr explizit Fazit. che) Kompetenz zur Bestellung von Ge- fest, dass die Geschäftsführerbestellungs- Aus der Sicht des Rechtssuchenden ist schäftsführern einer GmbH zukommt kompetenz zwingend den Gesellschaftern es jedenfalls zu begrüßen, dass der OGH und ob eine allfällige Übertragung auf obliegt. Der zwingende Charakter der Be- bei einem in der Lehre kontrovers disku- den Aufsichtsrat oder ein anderes fa- stellungskompetenz erschließt sich für den tierten Thema nunmehr eine klare Linie kultatives Organ (zB Beirat) – wie sie OGH durch Anwendung der historischen vorgibt. Die Argumentationslinie des OGH in der gesellschaftsrechtlichen Praxis und teleologischen Interpretation. Der in erscheint, trotz der hohen Gestaltungsfrei- vorkommt – zulässig ist. der Urfassung des GmbHG vorgesehene heit im GmbH-Recht, nachvollziehbar und Katalog der unabdingbaren Kompetenzen vermag auch im Hinblick auf die allgemeine Sachverhalt. der Gesellschafter enthielt ursprünglich Organisationsstruktur der GmbH zu über- In dem vom OGH zu beurteilenden Fall hal- auch die Bestellung der Geschäftsführer. zeugen. Der OGH weist die Kompetenz zur ten zwei Brüder – über unmittelbare und Zusätzlich stützt der OGH seine Entschei- Geschäftsführerbestellung als eines der mittelbare Beteiligungen – jeweils 50% der dung auf die sowohl in der Lehre als auch wichtigsten Mittel zur Einflussnahme auf Geschäftsanteile an einer mit Aufsichtsrat in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, die GmbH zwingend den Gesellschaftern ausgestatteten GmbH. Der Gesellschafts- der Generalversammlung obliege die aus- zu. Infolge der höchstgerichtlichen Begrün- vertrag der GmbH sieht eine Verpflichtung schließliche Kompetenz zur Bestellung von dung ist zudem davon auszugehen, dass der Gesellschafter vor, wonach diese in der Geschäftsführern aufgrund ihrer Stellung eine Übertragung der Bestellungskompe- Generalversammlung die vom Aufsichtsrat als oberstes Willensbildungsorgan und tenz für den Geschäftsführer auch auf an- vorgeschlagene Person zum Geschäfts- somit höchstes Organ der Gesellschaft. dere fakultative Gesellschaftsorgane, etwa führer der GmbH bestellen müssen. In Dem häufig in diesem Zusammenhang an- einen Beirat, nicht zulässig ist. einer außerordentlichen Sitzung des Auf- geführten Gegenargument, der Möglichkeit sichtsrats nominierte dieser in Anwendung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags Aus der gegenständlichen OGH Entschei- dieser gesellschaftsvertraglichen Regelung durch die Gesellschafter und somit zur dung ergibt sich darüber hinaus, dass die in weiterer Folge durch Beschluss der Neuverteilung der Kompetenzen, erteilt der die Generalversammlung nicht an gesell- Generalversammlung zum Geschäftsfüh- OGH ebenfalls eine Absage, weil dies auf- schaftsvertraglich geregelte Vorschlags- rer zu bestellende Person. Entgegen der grund des damit verbundenen rechtlichen rechte anderer Gesellschaftsorgane ge- gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung und zeitlichen Aufwands kein praktikables bunden ist. Die Generalversammlung kann stimmte die Hälfte der Gesellschafter den- Mittel zur Sicherstellung der Einflussnahme im Rahmen der Beschlussfassung über die noch gegen den Personalvorschlag des durch die Gesellschafter darstelle. Geschäftsführerbestellung frei entschei- Aufsichtsrats, was zur Folge hatte, dass die den. Im Lichte dieser OGH Entscheidung vom Aufsichtsrat nominierte Person nicht Der OGH beließ es jedoch nicht bei dieser und der damit verbundenen neuen Er- zum Geschäftsführer bestellt wurde. Die Klarstellung, sondern hielt darüber hinaus kenntnisse zur GmbH-Personalkompetenz Kläger begehrten die Feststellung, dass der fest, dass auch ein bindendes Nominie- ist es daher jedenfalls empfehlenswert die Nominierung des Aufsichtsrates Folge zu rungsrecht des Aufsichtsrats gegenüber Ausgestaltung vergleichbarer Regelungen leisten ist und die vorgeschlagene Person den Gesellschaftern im Zusammenhang in Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf daher wirksam zum Geschäftsführer be- mit der Bestellung des Geschäftsführers ihre Gesetzeskonformität zu überprüfen stellt worden ist. unzulässig sei. Die formelle Beibehaltung und gegebenenfalls anzupassen. der Bestellungskompetenz der Gesellschaf- Entscheidung des OGH. ter sowie das Abweichen von der Stimmbin- Mit der gegenständlichen Entscheidung be- dung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds Richard Henny schäftigt sich der OGH mit der in der Lehre ist nämlich gerade nicht ausreichend, um r.henny@jankweiler.at kritisch diskutierten Frage, ob eine Über- die ausschließliche Personalkompetenz der 18
Sie können auch lesen