Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ

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Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
© Angela L. / pixelio

                              Wir Jäger
                          im Kreis Ahrweiler
                        übernehmen Verantwortung
                             für unsere Natur.
                                   LEITFADEN NATURSCHUTZ
                                    für Ausbildung & Praxis

                             Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
                                     Kreisgruppe Ahrweiler
Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
© Oktober 2018
                                                                                                                                   Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im
                                                                                                                                   Landesjagdverband RLP e.V.
                                                                                                                                   Vertreten durch:
                                                                                                                                   Ralf Schmidt (Vorsitzender)
                                                                                                                                   Heinrich-Heine-Str. 1, 53501 Grafschaft
                                                                                                                                   Telefon: 0177 / 73 62 702
                                                                                                                                   E-Mail: info@jagd-aw.de

                                                                                                                                   www.jagd-aw.de

                                                                      Impressum
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     L               iebe Jungjäger-Anwärterinnen
                     und Anwärter,
                                                                 Teil des Natur- und Artenschutzes. „Angepasste“ Wild-
                                                                 bestände sind für den ökologischen Umbau unserer
                                                                 Wirtschaftswälder ebenso wichtig wie der Schutz be-
                                                                                                                                und Jäger notwendig sind, um mit Förstern, Landwirten
                                                                                                                                und anderen „Naturnutzern“ ein fachliches Gespräch
                                                                                                                                zu Erhalt und Wiederherstellung unserer Ökosysteme
        ausreichende Kenntnisse über den Natur-Landschafts-      nachteiligter oder bedrohter Arten. Hier gilt es, den auf      führen zu können.
        und Artenschutz sind unabdingbarer Teil der Jagdaus-     einer ganzen Reihe von Gesetzen basierenden Tier-
        übung. Hier wird schnell klar, was „Hege“, „ange-        schutz zu berücksichtigen und somit „waidgerecht“              In modernen Zeiten können Sie jederzeit die uns be-
        passte Wildbestände“, „Schutzgebiete“ und eine an-       zu jagen.                                                      treffenden Gesetzte und Verordnungen im Detail nach-
        sehnliche Zahl an Gesetzen mit der Jagdausübung zu                                                                      lesen.
        tun haben.                                               In einer fortschreitend naturentfremdeten Gesellschaft
        Wir können aktiv geeignete Lebensräumen schaffen         findet die Akzeptanz der Jagd häufig und zunehmend             Ralf Schmidt
        oder erhalten, Biotop- und Habitatverbesserungen or-     durch unsere Leistungen im Natur- und Artenschutz              Kreisgruppenvorsitzender KG Ahrweiler im LJV-RLP
        ganisieren und kompensatorisch einen Ausgleich bei       statt. Wir übernehmen somit eine gesellschaftliche Ver-        Obmann für Natur- & Umweltschutz und Landespflege
        Eingriffen in den Naturhaushalt organisieren.            antwortung. Gleichzeitig sollten wir die Interessen an-        Stellv. Landesobmann für Natur- & Umweltschutz und
                                                                 derer „Naturnutzer“ berücksichtigen, können zudem              Landespflege
        Als anerkannter Naturschutzverband werden wir bei        mit kompetenten Antworten auf viele Fragen zu                  Mitglied Fachausschuss Artenschutz LJV-RLP
        Bauvorhaben, welche stets mit einem Flächenverlusst      Aufklärung und besserem Verständnis beitragen.                 Stellv. Mitglied im Fachbeirat Naturschutz, Kreis Ahr-
        einhergehen, beteiligt. Hier können wir dazu beitra-                                                                    weiler
        gen, durch sachkundige Stellungnahmen evtl. negative     Allerdings ist der Gesamtkomplex Naturschutz zu um-            Mitglied im Jägerprüfungsausschuss, Kreis Ahrweiler
        Auswirkungen für Natur und Landschaft zu vermei-         fassend, um ihn im Rahmen der Jagdscheinausbildung
        den.                                                     bis ins kleinste Detail vermitteln zu können. Daher be-        Nicole Hark
        Aber auch der Einsatz von Büchse, Flinte und Falle ist   schränken wir uns auf jene Inhalte, die für Jägerinnen         Stellv. Obfrau Natur- & Umweltschutz und Landespflege

       2                                                             Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.
Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
Schutzgebiete
S   chutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz
    sollen die natürlichen Lebensräume, Pflanzen- und
Tierarten sowie die natürlichen Ressourcen bewahren.
                                                          ähnlich, weisen aber doch Unterschiede auf. Der Ge-
                                                          hölzschnitt/Heckenschnitt z.B. ist gemäß § 28 LNatSchG
                                                          ab dem 1. März bis zum 30.September in RLP verboten,
                                                                                                                         Anhang IV ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten,
                                                                                                                         die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen,
                                                                                                                         weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr
Sie dienen maßgeblich dem Erhalt der biologischer         in Schleswig-Holstein ab dem 15. März. Ebenso das              besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer
Vielfalt (Biodiversität). Eingriffe des Menschen werden   Abbrennen von Stoppelfeldern verbietet das LNatSchG.           verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht be-
je nach Schutzgebiet zu Gunsten der Natur einge-          Ausnahmeregelungen aus agrar-wissenschaftlichen                schädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt
schränkt oder komplett unterbunden. Damit sind an-        Gründen können von der unteren Landespflegebe-                 nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000,
deren Interessensgruppen wie Industrie, Land- und         hörde genehmigt werden.                                        sondern in ganz Europa. Das bedeutet, dass dort
Forstwirtschaft und Tourismus klare Grenzen gesetzt.                                                                     strenge Vorgaben beachtet werden müssen, auch
Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor     Bundesjagdgesetz (BJagdG)- Landesjagdgesetz                    wenn es sich nicht um ein Schutzgebiet handelt.
allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck,           (LJagdG):                                                      Anhang V beschäftigt sich mit Tier- und Pflanzenarten,
Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene          Das Bundesjagdgesetz (BJG) regelt in Deutschland das           für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelun-
unterscheiden.                                            Jagdrecht. Es enthält Vorschriften zur Jagdausübung            gen getroffen werden können. Sie dürfen nur im Rah-
                                                          und sagt wer, wann, wo und wie jagen darf. Das BJG             men von Managementmaßnahmen genutzt werde. Ein
Folgend aufgelistet sind internationale und na-           stellt allerdings nur Rahmenbedingungen auf. Nähere            Beispiel ist die Heilpflanze Arnika, die zur Herstellung
tionale Gesetze, Rechtsnormen, bzw. Verordnun-            Einzelheiten regeln die Länder in ihren jeweiligen Lan-        von Salben, Tinkturen etc. gebraucht wird.
gen, welche den Natur-, Arten und Tierschutz in           desjagdgesetzen. Das BJG stammt aus dem Jahr 1952,             Die auf den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtline auf-
Deutschland regeln:                                       wurde 1976 neu gefasst und mehrfach aktualisiert, zu-          geführten Arten sind also die sogenannten "FFH-Arten".
• Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)                      letzt 2013, 2015 und 2016.
• Landesnaturschutzgesetze (LNatSchG)                                                                                    Berner Konvention:
• Bundesjagdgesetz (BJagdG), Landesjagdgesetze            Tierschutzgesetz (TierSchG), Tierschutz-Hundever-              Das Übereinkommen über die Erhaltung der eu-
   (LJagdG)                                               ordnung (TierSchHuV):                                          ropäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und
• Tierschutzgesetz (TierSchG), Tierschutz-Hunde-          Unter dem Tierschutz sind alle Aktivitäten des Men-            ihrer natürlichen Lebensräume wurde 1979 durch
   verordnung (TierSchHuV)                                schen zu verstehen, die darauf abzielen, Tieren ein art-       die europäischen Umweltminister verabschiedet. 1982
• Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)                  gerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden,            nahm die Europäische Staatengemeinschaft die Kon-
   = Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und        Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.                          vention per Ratsbeschluss an, 1985 trat sie in der Bun-
   Pflanzenarten                                          Vom Artenschutz unterscheidet sich der Tierschutz              desrepublik Deutschland in Kraft.
• Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)                  durch die Zielrichtung: geht es beim Artenschutz               Das Übereinkommen regelt den Schutz von Arten
   = Verordnung über den Schutz von Wild                  darum, den Bestand von Tierarten beziehungsweise der           durch Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen ein-
• Natura 2000 = FFH- und Vogelschutzrichtlinie            Artenvielfalt zu erhalten, so zielt der Tierschutz auf das     schließlich der Verpflichtung zum Schutz ihrer Lebens-
• Berner Konvention                                       einzelne Tier und seine Unversehrtheit ab.                     räume. Besondere Aufmerksamkeit gilt den gefähr-
• Bonner Konvention                                                                                                      deten und empfindlichen Arten.
• Ramsar Abkommen                                         Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV):
• WA                                                      Das Artenschutzrecht umfasst jene Rechtsnormen,                Bonner Konvention:
   = Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)        die den Schutz der Individuen wild lebender Tier- und          Besonders wandernde Tierarten sind aufgrund ihrer
• Schutzgebietskategorien nach §§ 23 – 29 BNatSchG        Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten intendieren. Es          teilweise sehr großen Aktionsradien auf einen interna-
   (Bundesnaturschutzgesetz)                              zählt traditionell zu dem Kernbereich des deutschen            tional koordinierten Schutz angewiesen. Dieses Ziel
• Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30                 Naturschutzrechtes.                                            wird durch das Bonner Übereinkommen zur Erhal-
• Natura 2000                                                                                                            tung der wandernden Tierarten (Convention on Mi-
• GAP                                                     Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV):                        gratory Species; CMS) verfolgt, welches 1983 in Kraft
                                                          Die Verordnung über den Schutz von Wild beinhaltet             trat. Das Abkommen regelt den Schutz wandernder
Folgend wollen wir auf die einzelnen Schutzka-            Richtlinien, die den Schutz von Wild garantieren sollen.       Tierarten über politische Grenzen hinweg, schließt aber
tegorien näher eingehen und erläutern.                    Sie umfasst lebende wie tote Tiere, Teile von diesen           eine nachhaltige Nutzung einiger Arten nicht aus. Mitt-
                                                          sowie deren Erzeugnisse und Nester. Welche Tierarten           lerweile zählt das Abkommen inklusive der EU 126 Mit-
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):                       von der BWildSchV betroffen sind, regeln die Anlagen           gliedstaaten (Stand 01. Dezember 2017) aus Afrika,
Das Gesetz über Naturschutz und Landschafts-              2 bis 5 mit detaillieren Listen.                               Eurasien, Zentral- und Südamerika und Ozeanien.
pflege, kurz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), bil-
det in der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche      Natura 2000:                                                   Ramsar Abkommen:
Basis für die Schutzgüter Natur und Landschaft und die    Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebie-            Das Übereinkommen über Feuchtgebiete von inter-
Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege.          ten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebens-           nationaler Bedeutung (Ramsar Konvention) dient der Er-
Es ist in seiner ursprünglichen Fassung im Dezember       räume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den                haltung dieser wichtigen Ökosysteme und damit auch
1976 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende     Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie          dem umfassenden Schutz des Lebensraums zahlreicher
Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst. Mit dem        2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-                 Vogel- und Fischarten. In Deutschland wurden 34 Ram-
Beitritt der neuen Bundesländer hat es in diesen das      Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG).         sar-Gebiete ausgewiesen, davon sind mehr als 80 Pro-
Landeskulturgesetz (1970) der DDR ersetzt.                Mit derzeit über 27.000 Schutzgebieten auf fast 20             zent Watt- und Wasserflächen in Nord- und Ostsee.
Das BNatSchG regelt den Natur- Arten und Tierschutz       Prozent der Fläche der EU ist Natura 2000 das größte
in Deutschland. Um die Ziele des Naturschutzes um-        grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz           WA (Washingtoner Artenschutzübereinkommen,
setzen zu können, werden der Schutz der Biotope           weltweit. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz        CITES):
(mindestens 10% der Länderfläche), der Artenschutz,       der biologischen Vielfalt in der EU.                           Das Übereinkommen über den internationalen Handel
die Mitwirkung bei Planungen u.v.m. angestrebt.                                                                          mit gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen
                                                          Die FFH-Richtlinilie ist in die Anhänge 1-V unterteilt.        (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, WA oder
Landesnaturschutzgesetze (LNatSchG):                      FFH-Arten: Auf Anhang II der Richtlinie werden Tier-           CITES) soll durch geeignete Überwachungsmaßnah-
Alle deutschen Bundesländer haben jeweils ein eige-       und Pflanzenarten genannt, deren Habitate durch                men gewährleisten, dass der internationale, grenz-
nes Landesnaturschutzgesetz, das gem. Art. 72 GG          Schutzgebiete geschützt werden sollen.                         überschreitende Handel mit wild lebenden Pflanzen
über die konkurrierende Gesetzgebung mit dem Bun-         Anhang II ist die Auflistung der Tier- und Pflanzenarten,      und Tieren sowie aus diesen gewonnenen Produkten
desnaturschutzgesetz verknüpft ist. Die einzelnen Lan-    für die Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz eingerich-           deren Überleben nicht gefährdet. Verordnung (EG) Nr.
desnaturschutzgesetze sind einander zwar recht            tet werden müssen.                                             338/97 (CITES, WA)

                                                              Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.                                                          3
Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
Schutzgebiete
Schutzgebietskategorien nach §§ 23-29 BNatSchG             3. Offene Binnendünen, offene natürliche Block-,               • POLLICHIA – Verein für Naturforschung und
(Bundesnaturschutzgesetz):                                 Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände,                   Landespflege
Schutzgebiete sind eines der wichtigsten Instrumente       Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borst-            • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)
des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Ge-       grasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder
bietsschutz trägt unmittelbar zur Erhaltung von Arten      und Gebüsche trockenwarmer Standorte,                          Die Struktur der mit dem Vollzug des Naturschutzrechts
und ihren Lebensräumen bei. Mit den unterschiedli-         4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhal-         betrauten Behörden in Rheinland-Pfalz ist dreistufig.
chen Schutzgebietskategorien lassen sich verschie-         den- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und              Daher gibt eine oberste, eine obere und eine untere
dene Ziele verwirklichen.                                  Lärchen-Arvenwälder,                                           Naturschutzbehörde.
Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien       5. Offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stol-          Bei der Obersten Naturschutzbehörde für das Land
beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).        len, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krumm-               Rheinland-Pfalz handelt es sich um das Ministerium
Die unterschiedlichen Schutzgebiete können hinsicht-       holzgebüsche,                                                  für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und
lich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutz-     6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle,         Forsten in Mainz.
ziele und den daraus abzuleitenden Nutzungsein-            Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen,           Die Obere Naturschutzbehörde ist unterteilt in die
schränkungen unterschieden werden. Die wichtigsten         Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegras-          Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in
Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete,          wiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe,         Koblenz und -Süd in Neustadt an der Weinstraße.
Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschafts-           sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bo-         Die untere Naturschutzbehörde liegt bei den jeweiligen
schutzgebiete und Naturparke sowie die Schutzge-           denmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und            Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten.
biete gemäß NATURA 2000.                                   Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke                                                                         In den meisten Fällen liegt die Zuständigkeit für den
werden aufgrund ihrer Flächengröße auch als Groß-          Trockenrasen:                                                  Vollzug der Naturschutzgesetze bei der unteren Natur-
schutzgebiete bezeichnet.                                  Ein Trockenrasen zählt zu den besonderen Biotopen,             schutzbehörde. Bei Verfahren auf Ebene der oberen
• § 23 Naturschutzgebiete                                  die sich an trockenen, nährstoffarmen Standorten aus-          oder obersten Behörden werden naturschutzrechtliche
    Ahrschleife bei Altenahr                               bilden. Niedrige Kraut- und Halbstrauchpflanzen.               Belange allerdings auch von der gleichgeordneten Na-
• §24 Nationalparke, Nat. Naturmonumente                                                                                  turschutzbehörde vertreten. Bei Eingriffen durch Land-
    Hunsrück-Hochwald (höchste Schutzform)                 Magerrasen:                                                    kreise oder kreisfreie Städte, tritt ebenfalls an die Stelle
• §25 Biosphärenreservate                                  Ein Magerrasen ist meist südexponiert, trocken, nähr-          der unteren Naturschutzbehörde die obere Natur-
    Pfälzerwald                                            stoff- und wasserarm und erfordert eine extensive              schutzbehörde.
• §26 Landschaftsschutzgebiete                             Pflege (keine Düngung).
    Rheingebiet von Bingen bis Koblenz                                                                                    Rote Listen gefährdeter Biotoptypen, Tier- und
• §27 Naturparke                                           GAP                                                            Pflanzenarten sowie der Pflanzengesellschaften
    8 Stück in RLP                                         Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU stellt                Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, ver-
• §28 Naturdenkmäler                                       einen entscheidenden Schlüssel zu einer flächen-               schollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzar-
    Speierlingsbaum (Karweiler) oder                       deckend natur- und umweltverträglichen Landbewirt-             ten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und
    Ringener Linde                                         schaftung in Europa dar. Durch ein Gesamtbudget von            Biotopkomplexe. Sie sind wissenschaftliche Fachgut-
• §29 geschützte Landschaftsbestandteile                   56 Milliarden Euro besitzt die GAP ein großes Poten-           achten, in denen der Gefährdungsstatus für einen be-
    Baumgruppen und Einzelbäume, z.B. Gerichtslinden       tial, einen wichtigen Beitrag zu zentralen europäischen        stimmten Bezugsraum dargestellt ist. Sie bewerten die
                                                           Umweltzielen, wie der Umsetzung der Fauna-Flora-Ha-            Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Be-
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30:                   bitat und der Wasserrahmen-Richtlinie sowie dem Er-            standsentwicklung.
Ein Biotop ist eine räumlich abgrenzbare Einheit von       reichen der europäischen Klimaziele, zu leisten. Seit
einer bestimmten Mindestgröße, deren abiotische Fak-       2015 umfasst die erste Säule der GAP in Deutschland            Rote Listen
toren grundlegend und prägend sind. Dazu zählen so-        verschiedene Direktzahlungen an die Landwirte, dar-            • dienen der Information der Öffentlichkeit über die
wohl natürlich entstandene, als auch vom Menschen          unter auch die Greening-Prämie.                                   Gefährdungssituation der Arten und Biotope
geschaffene Lebensräume. Für die Erhaltung der Bio-        Zum Greening zählen vor allem:                                 • sind als ständig verfügbares Gutachten Argumen-
diversität und den Biotopverbund sind die Biotope es-      • Ökologische Vorrangflächen                                      tationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen
sentiell.                                                  • Anbaudiversifizierung                                        • zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf
Diese werden durch so genannte Trittsteinbiotope ver-      • Dauergrünlandschutz (Verbot der Änderung in                  • erhöhen den politischen Stellenwert des Naturschutzes
bunden, um eine Vernetzung von großflächigen aber              der Bodennutzung)                                          • sind Datenquelle für gesetzgeberische Maßnahmen
isolierten Landschaftselementen zu ermöglichen. Dies       Anmerkung: Die Land- und Forstwirtschaftliche Boden-              und internationale Rote Listen
kann durch Feldholzinseln z.B. realisiert werden.          nutzung ist nicht als Eingriff in die Natur anzusehen.         • dienen der Koordination des internationalen Natur-
                                                                                                                             schutzes
Biotope sind die kleinste Einheit der Biosphäre. Es bie-   Anerkannte Naturschutzverbände                                 • dienen der Überprüfung des Erfüllungsgrades der
tet einen Standort als auch Lebensraum für Phytotope       Naturschutzbehörden in RLP                                        Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und
(Pflanzen) und Zootope (Tiere).                            Insgesamt sind in Rheinland-Pfalz derzeit zehn aner-           • zeigen weiteren Forschungsbedarf auf
Bestimmte Biotoptypen, die in § 30 BNatSchG ge-            kannte Naturschutzverbände aktiv. Diese wirken nach            Rote Listen werden in der Regel von den Naturschutz-
nannt bzw. zusätzlich landesrechtlich genannt sind,        § 60 Bundesnaturschutzgesetz unter anderem bei gut-            verwaltungen erarbeitet bzw. herausgegeben.
fallen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Bio-        achterlichen Stellungnahmen, Planfeststellungsverfah-          In Deutschland sind vor allem die Roten Listen des
tope bundesweit unter gesetzlichen Schutz.                 ren und der Vorbereitung von Verordnungen mit.                 Bundes und der Bundesländer von Bedeutung.
                                                           • Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)
1. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und       • Deutscher Gebirgs- und Wanderverein                          Umweltrecht
stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer         • Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie e. V.          Eine wichtige Rolle für die Wahrnehmung von Natur-
und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen            (GNOR)                                                      schutzbelangen spielt zudem das allgemeine Umwelt-
oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen         • Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt (LAG)             recht, so etwa die Regelungen zur Umweltverträglich-
oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und           • Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V.                 keitsprüfung bei bestimmten Vorhaben, Plänen und
regelmäßig überschwemmten Bereiche,                        • Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV)                      Programmen, die Vorschriften zu Rechtsbehelfen von
2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seg-        • Naturschutzbund (NABU)                                       Umweltvereinigungen sowie das Umweltinformations-
gen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Bin-      • Naturfreunde Rheinland-Pfalz e. V. - Verband für             gesetz.
nenlandsalzstellen,                                           Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur

4                                                              Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.
Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
Schutzgebiete
„Handstraußregelung“
Nachdem die Länder schon in der Vergangenheit die
Entnahme und Aneignung traditionell genutzter, all-
gemein geschützter Arten in einem gewissen Umfang
ermöglicht haben, gilt die so genannte Handstraußre-
gelung nunmehr bundeseinheitlich (§ 39 Abs. 3
BNatSchG). Die Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die Aus-
wahl der Flächen und die Entnahmekriterien orientie-
ren sich an den bisherigen Landesregelungen. Das
Recht zur Entnahme und Aneignung umfasst nicht
landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstlich ange-
baute Pflanzen, bei Forstkulturen auch nicht Pflanzen,
die aus Naturverjüngung entstanden sind.

                                                                     © Albrecht E. Arnold_pixelio.de
WISIA - Wissenschaftliches Informationssystem
zum Internationalen Artenschutz
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt seit Januar
2001 mit dem Wissenschaftlichen Informationssystem
zum Internationalen Artenschutz (WISIA-online) eine
Datenbank der nach dem Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) besonders geschützten und streng ge-
schützten Tier- und Pflanzenarten im Internet bereit.
Seitdem sind in dieser Datenbank wesentliche für den
Artenschutz relevante Daten zu Nomenklatur und
Schutz von Tieren und Pflanzen recherchierbar.

Betretungsrecht (Erholung, Sport)
Naturerlebnismöglichkeiten zu erhalten ist ein zentra-
les, pädagogisches und soziales Naturschutz-Anliegen,
das zusammen mit dem Anliegen, bedrohte Pflanzen-
und Tierarten und Lebensräume zu schützen, histori-
scher Auslöser für die heutige Naturschutzpolitik ist.
Dies steht jedoch im Wiederspruch zu dem heutigen,
freizügigen Betretungsrecht.
Wegen der Belastung und Gefährdung, die von einer
zunehmenden Erholungsnutzung auf Natur und auf
Landschaftsbestandteile ausgehen, wurden Strategien
zur Konfliktlösung entwickelt:
• Harmonisierung von Schutz- und Nutzungs-
   aspekten durch integrierte, abgestufte Flächen-
   nutzungskonzepte
• Sicherung und Entlastung von Naturvorrangräumen
• Sicherung und Entwicklung geeigneter landschaft-
   licher Voraussetzungen sowie Angebotsplanung
   für Erholung, Freizeit und Sport
• Entwicklung sozial verträglicher und ökologisch an-
   gepasster Nutzungs- und Verhaltensweisen

Anmerkung: Ski fahren, reiten (auf Wegen), fotogra-
fieren, wandern etc. sind gestattet. Die Genehmigung
zum Hochsitzbau muß beim Eigentümer erfragt wer-
den. In der Regel muß dieser ihn auch genehmigen.
                                                                     © Rainer Sturm_pixelio.de

Darüber hinaus wäre die Untere Jagdbehörde einzu-
schalten.
Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
Feuchtgebiete
O    bwohl Feuchtgebiete nur 6 % der Erdoberfläche
     bedecken, beherbergen sie 40 % aller Pflanzen-
und Tierarten. Sie sind als Wasserspeicher wichtig für
den Landschaftswasserhaushalt, weil sie Abflussspit-
zen dämpfen und die Hochwassergefahr verringern;
sie speichern große Mengen an Kohlenstoff und sind
daher für die CO2-Reduktion von enormer Bedeutung;
sie sind natürliche Filter für Gewässer und unterstüt-

                                                                                                                                                                            © angieconscious_pixelio.de
zen die Selbstreinigung der Gewässer. Eine Vielzahl
von Gründen also, sich für die Erhaltung dieser beson-
ders bedrohten Lebensräume zu engagieren. Der
Wasserkreislauf der Natur wird prinzipiell durch Nie-
derschlag, Verdunstung, Versickerung, Wasserauf-
nahme von Pflanzen und Tieren beeinflusst.

§ 30 beschreibt die gesetzlich geschützten Bio-
tope folgend:
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine
besondere Bedeutung als Biotope haben, werden ge-
setzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Bio-    Moore                                                          siert. Die Uferschwalbe und der Eisvogel sind zwei be-
tope führen können, sind verboten:                       Der Wasserüberschuss in Kombination mit Sauerstoff-            kannte Höhlenbewohner an Steilufern. Auch die
                                                         mangel verhindert, dass abgestorbene Pflanzenteile             Schnepfe (außer der Waldschnepfe) bevorzugt den
1. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und     vollständig zersetzt werden. Im Laufe der Jahrhunderte         feuchten Untergrund dieser Biotope.
stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer       und Jahrtausende entsteht auf diese Weise Torf. Wäh-
und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen       rend Niedermoore durch Grundwasser beeinflusst wer-            Auwälder
oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen       den und nährstoff- und artenreich sind, wuchsen                Regelmäßige Überschwemmungen kennzeichnen Au-
oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und         Hochmoore, welche nährstoff- und artenarm sind,                wälder an Flüssen und Seen mit wechselnden Wasser-
regelmäßig überschwemmten Bereiche,                      durch die Torfbildung über das Grundwasser hinaus              spiegeln. Häufig überschwemmte Wälder sind Weich-
                                                         und werden ausschließlich durch Niederschläge mit              holzauen mit Weiden, Erlen und Pappeln, die bis zu
2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seg-      Wasser versorgt. Sonnentauarten sind z.B. typische in          200 Tage im Jahr im Wasser stehen können. Auwälder
gen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Bin-    Mooren aufzufindende Pflanzen.                                 zählen zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften
nenlandsalzstellen,                                                                                                     der gemäßigten Zone. Dies gilt beispielsweise für
                                                         Sümpfe                                                         Brutvögel und Schmetterlinge.
3. Offene Binnendünen, offene natürliche Block-,         Sümpfe sind durch Oberflächenwasser oder hoch an-
Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände,           stehendes Grundwasser geprägt. Im Gegensatz zu                 Bruchwälder
Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borst-      Mooren entwickelt sich in Sümpfen kein Torf. Zeitwei-          Im Gegensatz zu Auwäldern wachsen Bruchwälder auf
grasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder       ses Trockenfallen oder sauerstoffreiches Wasser ermög-         permanent nassen Standorten, also in Mooren und
und Gebüsche trockenwarmer Standorte,                    lichen, dass die organische Substanz zu Humus und              Sümpfen. Aufgrund der nicht oder nur wenig schwan-
                                                         Mineralstoffen abgebaut wird. In der Natur existieren          kenden Grundwasserstände fehlen auch die Sediment-
4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Block-      fließende Übergänge zwischen Sümpfen und Nieder-               ablagerungen, die viele Auwälder kennzeichnen.
halden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen-         mooren. Die Entwässerung von Feuchtgebieten und                Schwarzerlen, Birken und Kiefern sind typische Baum-
und Lärchen-Arvenwälder,                                 Sümpfen gilt als Eingriff in die Natur.                        arten.

5. Offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe          Quellflure                                                     Ein zunehmendes Problem der Feuchtgebiete ist
Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und            Quellfluren und -sümpfe entstehen dort, wo Grund-              die Eutrophierung.
Krummholzgebüsche,                                       wasser an der Oberfläche austritt. Diese besonderen            Nährstoffarme Feuchtgebiete wie Hochmoore, Quell-
                                                         Lebensräume sind oft nur wenige Quadratmeter groß.             fluren oder Streuwiesen reagieren sehr empfindlich auf
6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strand-        Meist ist das Wasser nährstoffarm, sind die Wassertem-         Nährstoffeinträge aus intensiv landwirtschaftlich ge-
wälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungs-       peraturen über das Jahr ausgeglichen. Dies schafft spe-        nutzten Flächen der Umgebung, durch Sicker- oder
bereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küsten-         zielle Lebensbedingungen.                                      Überflutungswasser oder auch durch Einträge über die
bereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makro-        Sie sind besonders geschützt und dürfen nicht verän-           Luft.
phytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlick-   dert oder zerstört werden. Auch das Anlegen einer              => Eutrophierung verändert die Pflanzenwelt, da sich
gründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie                Suhle ist nicht erlaubt.                                       nährstoffliebende, konkurrenzstarke Arten auf Kosten
artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im                                                                        der konkurrenzschwachen „Hungerkünstler“ ausbrei-
Meeres- und Küstenbereich.                               Röhrichte und Großseggen                                       ten. Damit verbunden ist meist ein Artenrückgang, der
                                                         Röhrichte und Großseggenbestände prägen die Ufer               vor allem seltene Arten betrifft.
Ein weiterer Schutz bezeichnet die Ramsar Konvention.    und Verlandungszonen vieler Gewässer. Schilf, auch             => Eutrophierung kann durch Austrocknung verur-
Dieses Übereinkommen begründet das abiotische Na-        Rohrkolben, Rohrglanzgras oder Teichbinsen, sind in            sachte negative Bodenveränderungen (Verlust an Torf-
turgut „Feuchtgebiete“, insbesondere der Lebensraum      Mitteleuropa häufige Röhrichtpflanzen. Sie tolerieren          substanz) noch beschleunigen.
für Wasser- (Gewässer, Seen, Feuchtgebiete) und Wat-     schwankende Wasserstände und wachsen teilweise in              => Zum Schutz vor Eutrophierung sind ausreichend
vögel von internationaler Bedeutung.                     über einem Meter Wassertiefe. Großseggen wie Steif-,           breite Pufferzonen zu angrenzenden intensiv genutzten
Wasserschutzgebiete sind grundsätzlich in mehrere        Sumpf-, Schlank- oder Rispensegge dagegen besiedeln            Flächen wichtig, die nicht oder nur extensiv genutzt
Schutzzonen aufgeteilt:                                  höher gelegene Standorte und ersetzen in den Verlan-           werden. Unerwünschte Nährstoffeinträge über die Luft
• WSZ I Fassungsbereich                                  dungszonen der Gewässer daher landseitig die Röh-              lassen sich nur über großräumige Vereinbarungen re-
• WSZ II Engeres Schutzgebiet und                        richte. Die Pflanzenvielfalt dieser Lebensräume ist oft        duzieren.
• WSZ III Weiteres Schutzgebiet                          eher bescheiden, die Tierwelt dagegen hoch speziali-
6                                                            Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.
Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
Der Wald als Lebensraum
D    er Wald bietet Lebensraum für zahlreiche Tiere
     und Pflanzen. Sie sind an das Zusammenleben mit
Bäumen angepasst. Einige gedeihen nur im Schatten
der Bäume, andere brauchen Baumhöhlen als Ver-
stecke, wieder andere benötigen Eicheln, Bucheckern
oder Fichtensamen als Nahrung.
Nicht nur wir Menschen brauchen und schätzen den
Wald als Erholungsraum, er dient auch als Rohstoff-
lieferant (Wirtschaftsfaktor), Lebensraum für Pflanzen
und Tiere, Wasserspeicher, Erosionsschutz und Sauer-
stofflieferant. In seiner Funktion als "Klimaanlage"

                                                                                                                                                                             © Schröder / LJV-RLP e.V.
und – vor allem im Gebirge – als "Lebensversiche-
rung" gegen Lawinen, Muren und Hochwasser. Für
zahllose Tier-, Pflanzen- und Pilzarten ist der Wald der
Lebensraum, der ihnen Nahrung, Wohnung und Schutz
bietet. Dies bezieht sich nicht nur auf den lebenden
Wald, sondern darüber hinaus ist auch Totholz ein
wichtiger Bestandteil und Lebensraum für viele Lebe-
wesen.

Es gibt sogenannte Schlüsselarten in unseren Wäl-
dern, die durch ihre Existenz, ihre Fähigkeiten und ihre
Angewohnheiten einen hohen Beitrag zu einem funk-
tionierenden Ökosystem beitragen.
Dazu gehörten vor allem die Spechtarten, die durch
ihre intensive Holzbearbeitung sehr geräumige Baum-
höhlen schaffen, die von mehr als 60 weiteren Tierar-
ten genutzt werden.                                        Holzart und das Baumalter ist, dass genug zersetztes           Als ein weiterer Eingriff sind vor allem Wildschutz-
Die bei uns heimischen Spechtarten werden in dem           Holzsubstrat verfügbar ist.                                    zäune anzusehen, welche als „Hinterlassenschaften“
Kapitel „Arten“ näher beschrieben.                                                                                        oft ein gesundheitliches Risiko für das Wild bedeuten.
Ebenso die Meisen, die einen erheblichen Beitrag bei       Neben den bereits erwähnten Vogelarten sind in unse-           Deshalb sind diese – nachdem die Pflanzen der Ver-
der Reinhaltung des Waldes, indem sie Unmengen von         ren Nadelwäldern z.B. der Fichtenkreuzschnabel und             bisshöhe entwachsen sind – auch zu entfernen. Aus-
Insekten verspeisen und dadurch zu optimalen Helfer        die Tannenmeise zu finden. Auch der Baumfalke sowie            nahme hier stellen Holzzäune dar, welche nach ihrer
bei der Schädlingsbekämpfung im Wald und in den            unsere heimischen Wildtauben (außer der Türken-                eigentlichen Bestimmung als Totholz wieder Lebens-
heimischen Gärten wurden.                                  taube) ziehen den Wald als Lebensraum vor.                     raum und -grundlage für viele Tierarten bieten können.
Die bei uns heimischen Meisenarten werden in dem
Kapitel „Arten“ näher beschrieben.                         Als quasi ehemaliger Waldbewohner ist das Auerhuhn             Dann stellt sich natürlich die Frage, ob diese toten
                                                           zu nennen. Bedauerlicherweise gibt es seit mindestens          Bäume und Hölzer nicht unliebsame Insekten wie die
Darüber hinaus ist die rote Waldameise erwähnens-          10 Jahren kein Brutnachweis mehr in Rheinland-Pfalz.           Borkenkäfer oder andere potentielle Schädlinge fördert
wert. Sie tragen zur Verbesserung der Bodenbeschaf-        Ebenfalls stark in seinem Bestand gefährdet ist das Ha-        und quasi zur deren Ausbreitung beitragen. Die Bor-
fenheit bei (Humuseinbringung), verbreiten Pflanzen-       selhuhn. Das Haselhuhn besiedelt in Rheinland-Pfalz            kenkäferarten, darunter auch der gefürchtete Buch-
samen, beseitigen Kadaver und verhindern Massen-           u. a. noch den Raum Nahe-Hunsrück. In der Roten                drucker, sind jedoch für Ihre Entwicklung auf frisches
vermehrungen von anderen Insekten.                         Liste Rheinland-Pfalz wird das Haselhuhn als stark ge-         Holz angewiesen. Ihre Fitness wird zum Beispiel von
Zudem stellt sie die Nahrungsgrundlage verschiedener       fährdet eingestuft, in der Roten Liste für Deutschland         einem sehr hohen Anteil an Fichten begünstigt. Die
waldgebundener Arten dar. Spechte und Auerwild zum         ebenfalls. Eine der Hauptursachen für die niedrigen Be-        Fichte ist mit 26 Prozent einer der häufigsten Baumar-
Beispiel können der roten Waldameise und ihren Bau-        stände ist der großräumige Verlust bzw. die Verinselung        ten in Deutschland. Riesige Kahlflächen und nährstoff-
ten gefährlich werden.                                     geeigneter Waldlebensräume. Besonders negativ wir-             arme Böden führten zur Bevorzugung der schnell
Da die rote Waldameise die fruchtbaren Substanzen          ken sich das Zurückdrängen des Laubholzes, die zuneh-          wachsenden und anspruchslosen Gemeinen Fichte
der obersten Bodenschicht in ihren Bau einbringt, rei-     mende Pflege und Erschließung der Wälder, die                  (Picea abies), so dass große Flächen mit Fichten-Mo-
chert die somit zusätzlich den Boden mit Humus an.         Ausweitung großflächiger Monokulturen sowie der                nokulturen entstanden. Der Klimawandel und die an-
Def. Humus: Abgestorbene Pflanzenteile wie Blätter,        Rückgang der Niederwaldwirtschaft und dadurch der              haltenden Stickstoffbelastungen, die die Ernährung der
Zweige, Nadeln, Holz.                                      weichholzreichen Dickichte aus.                                Fichte zusätzlich ins Ungleichgewicht bringen, setzen
                                                                                                                          dieser Baumart jedoch vermehrt zu. Ihre Schwächung
Ein mittlerweile sehr selten gewordener Bewohner ist       Da auch die Jägerschaft den Wald in gewisser                   zeigt sich in dem häufigen Auftreten des Borkenkäfers
der Hischkäfer. Auf der bundesweiten Roten Liste           Weise“pflegt“ und an seiner Erschließung zumindest             und dem flächenhaften Wind-Wurf bei Stürmen". Auch
wird er in der Kategorie 2 „stark gefährdet“ geführt.      in Bezug auf Jagdeinrichtungen beteiligt ist, sollten –        ist durch einen Bestand an Fichten in unmittelbarer Ge-
Als Gründe nennt man vor allem „die Entnahme von           um eventuelle nachteilige Auswirkungen so gering wie           wässernähe ein Eintrag an Säure zu verzeichnen.
Alt- und Totholz, den Einschlag von Altbäumen, die An-     möglich zu halten – bestimmte Grundsätze berücksich-           Grund dafür ist der säuerliche Nadelabwurf des Bau-
pflanzung standortfremder Arten, den ersatzlosen Ver-      tigt werden. Dies betrifft zum Beispiel den Bau von            mes, dieser senkt den pH-Wert des Bodens, ebenso wie
lust von Altbäumen zum Beispiel in Alleen und die          Hochsitzen. Gemäß §2 der Landesverordnung über die             den des Wassers (Entfichtung).
Nutzungsaufgabe von Streuobstwiesen“. Denn der             Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft
Hirschkäfer benötigt große zusammenhängende Ei-            sagt aus, dass bei einer einfachen, dem Landschaftsbild
chenwälder, an deren Lichtungen, Schneisen oder Rän-       angepassten Bauweise, die Genehmigungspflicht ent-
dern er die gärenden Säfte der „blutenden“ Eichen          fällt. Dennoch ist die Zustimmung des Grundstückei-
aufnimmt. Der Hirschkäfer zeigt sich jedoch anpas-         gentümers einzuholen. Dieser ist i.d.R. zur Zustimmung
sungsfähig: Er nutzt für die Brut auch nicht-heimische     verpflichtet, kann jedoch eine Entschädigung verlan-
Baumarten wie die Roteiche. Viel wichtiger als die         gen.

                                                               Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.                                                                         7
Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
Arten
N     eben den Tieren, die dem Jagdgesetz unterliegen,
      richten wir unser Augenmerk im Bereich Natur-
schutz auch auf geschützte, besonders geschützte und
                                                           • großer Abendsegler • Rauhautfledermaus • Zwerg-
                                                           fledermaus • Mückenfledermaus • Braunes Langohr
                                                           • Graues Langohr • Große Hufeisenfledermaus
                                                                                                                          Die Blindschleiche gehört nicht zu den Schlangen son-
                                                                                                                          dern stellt eine Echsenart innerhalb der Familie der
                                                                                                                          Schleichen dar. Sie verfügt über verschließbare Augen.
streng geschützte Tier- und Pflanzenarten. Dies bein-      • Kleine Hufeisenfledermaus • Zweifarbenfledermaus
haltet sowohl Säugetiere als auch Vögel, Reptilien,                                                                       Was sind Amphibien?
Amphibien und Insekten.                                    Spechte                                                        Das sind wechselwarme Tiere (Lurche), die zeitweilig
Diese können entweder der Anlage 1 des Bundesar-           Unsere Forstwirtschaft profitiert von einer Vielzahl un-       im Wasser und an Land leben.
tenschutzgesetzes aber auch der Anlage IV oder V des       scheinbarer „Helfer“, ohne die ein wichtiger Beitrag           Übersicht unserer heimischen Amphibien:
Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. Bilche (Sie-        zur Erhaltung der Lebensgrundlage oder auch der Brut-          Froschlurche
benschläfer, Gartenschläfer, Baumschläfer, Haselmaus)      gelegenheiten fehlen würde.                                    Frösche:
z.B. unterliegen demnach dem §1 Satz 1 der Bundes-         Einer davon ist der Specht. Die Spechte haben ihren            • Moorfrosch • Laubfrosch • Springfrosch • Wasser-
artenschutzverordnung ist sind somit besonders ge-         Lebensraum in Kulturlandschaften mit altem Baumbe-             frosch • Seefrosch • Grasfrosch
schützt.                                                   stand, in Mischwäldern, in Nadelwäldern, in Parks, auf         Kröten:
Prinzipiell sind alle heimischen Säugetiere, soweit        Friedhöfen und in großen Gärten. Die Spechte zählen            • Erdkröte • Geburtshelferkröte • Wechselkröte
nicht im Einzelnen aufgeführt gemäß §1 Satz 1 der          alle zu den Höhlenbrütern. Spechte sind in der Vogel-          • Knoblauchkröte • Kreuzkröte
Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.           welt sehr wichtig, denn sie bauen für andere Vogelar-          Unken:
Eine Ausnahme stellen dar:                                 ten (z.B. Stare, Eulen, Meisen) die Bruthöhlen. Die            • Gelbbauchunke • Rotbauchunke
• Schermaus • Rötelmaus • Erdmaus • Feldmaus               meisten Spechte zimmern im Jahr zwei Bruthöhlen. Die
• Hausmaus • Amerikanischer Nerz (Mink) • Nutria           Nahrung der Buntspechte besteht aus Würmern, Lar-              Schwanzlurche:
• Marderhund (Enok) • Bisam • Waschbär • Wander-           ven, Raupen, Insekten, Beeren, Nüssen und Obst und             Salamander:
ratte • Hausratte                                          unterstützen somit auch das Gleichgewicht an forst-            • Feuersalamander (deutlich an der dunklen Haut un-
Einige hier aufgelistete Tierarten werden als invasive     schädlichen Insekten wie z.B. den Fichtenborkenkäfer           terbrochen durch grelle, gelbe Längsstreifen zu erken-
Arten bezeichnet. Invasoren sind Tiere, die sich rasch     – auch Buchdrucker genannt. Er gilt als ein sehr be-           nen) • Alpensalamander
und unkontrolliert ausbreiten und nachteilige Folgen       deutender Forstschädling.                                      Molche:
für die Ökosysteme und die mit diesen verbundene           Zu den Spechten zählen:                                        • Kammmolch • Fadenmolch • Bergmolch • Teich-
biologische Vielfalt sowie andere soziale, gesundheit-     • großer Buntspecht (Rotspecht) • Mittelspecht                 molch
liche oder wirtschaftliche Auswirkungen haben. Damit       • kleiner Buntspecht (Zwergspecht) • Grünspecht
ist sowohl die Flora als auch die Fauna gemeint, unter     • Grauspecht • Schwarzspecht • Weißrücken- oder                Tagfalterliste RLP
der man die zwei biologischen Bestandteile des Natur-      Elsterspecht • Wendehals • der Wiedehopf und der               In Rheinland-Pfalz gab es 1980 noch 108 verschiedene
haushaltes versteht.                                       Kleiber gehören nicht zur Familie der Spechte.                 Tagfalterarten.
                                                                                                                          Auf Grund der vielfältigen, artspezifischen Ansprüche
Zu den streng geschützten Säugetieren gemäß § 1            Meisen                                                         an die Eigenschaften ihrer Umwelt, sind viele Schmet-
Satz 2 BArtSchV gehören:                                   Wie die Spechte gehören auch die Meisen zu den Tot-            terlingsarten gefährdet.
• Bayerische Kleinwühlmaus sowie fast alle bei uns         holzbesiedler. Es gibt Meisen als Höhlenbrüter und als         Hier nur einige, der in RLP vorkommenden Tagfalter:
   vorkommende Vögel.                                      Baumbrüter. Die Blaumeise und Kohlmeise gehört zu              • Admiral • Aurorafalter • Baumweißling • Brauner
                                                           den Höhlenbrütern. Die Beutelmeise zu den Baumbrü-             Feuerfalter • Braunfleckiger Perlmutterfalter • C-Falter
Nach Anhang IV des Bundesnaturschutzgesetzes               tern.                                                          • Distelfalter • Faulbaum-Bläuling • Fetthennen-Bläu-
(BNatSchG) z.B. gibt es weitere geschützte Tierarten       • Blaumeise • Beutelmeise • Kohlmeise • Hauben-                ling • Großer Eisvogel • Großer Fuchs • Grünader-
(hier auszugsweise):                                       meise • Tannenmeise • Schwanzmeise • Sumpfmeise                Weißling • Heuhechel-Bläuling • Himmelblauer-
• Europäischer Nerz • Haselmaus • Luchs • Fischotter       • Weidenmeise                                                  Bläuling • Kaisermantel
• Schneehase • Feldhamster • Schmetterlinge • Wolf         Alte, höhlenreiche Bäume und Totholzbestände dienen
• Biber sowie • alle Fledermausarten und etliche           als Brut- und Unterschlupf für Fledermäuse, Vögel, Bil-        Hühnervögel
Schmetterlinge                                             che (Sieben-, Garten- Baumschläfer und Haselmaus) –            Hühnervögel unterteilen sich in Waldhühner (Rauhfuß-
Auf einige dieser Tierarten möchten wir im Rahmen          welche echte Winterschläfer sind u.v.m. In den Altgras-        hühner) und Feldhühner.
dieser Dokumentation näher eingehen.                       beständen finden Nützlinge ideale Überwinterungsbe-            Rauhfußhühner:
                                                           dingungen.                                                     • Auerwild • Birkwild • Rackelwild • Alpenschnee-
Fledermäuse                                                Weitere Totholzbewohner sind z.B.                              huhn • Haselwild
Fledermäuse treten vorwiegend in insektenreichen Ge-       • Kleiber • Waldbaumläufer • Tannenmeise (Nadel-               Feldhühner:
bieten wie Wälder, Gewässer, Brachen und Wiesen-           wald) • Buchfink • Hohltaube • Rauhfußkauz • Bie-              • Rebhuhn • Fasan • Wachtel • Steinhuhn
landschaften auf. Sie sind Nutzer von Höhlen und           nen, Wespen und Hornissen                                      Hühnervögel leben überwiegend am Boden und die
Hohlräumen in stärkeren Alt- und Totholzbeständen,         Der Fichtenkreuzschnabel ist ebenfalls ein Waldbewoh-          Küken ernähren sich in den ersten Lebenswochen ganz
in denen sie tagsüber mit dem Kopf nach unten hän-         ner, bevorzugt Nadelwand und nutzt zur Aufzucht eher           überwiegend von eiweißreicher Nahrung (Würmer,
gend ruhen. In diesen Gebieten können sie ihren gro-       Nester. Die Uferschwalbe und der Eisvogel bevorzugen           Schnecken, Insekten).
ßen Bedarf an nährstoffreicher Insektennahrung, der        die Höhlen an Steilufern.                                      Das Haselhuhn ist der letzte Vertreter der Raufußhüh-
ein Viertel bis die Hälfte ihres Körpergewichtes pro                                                                      ner, der in den Laub- oder Mischwälder von RLP (u. a.
Nacht beträgt, decken. Unser kleinstes Säugetier hat       Amphibien und Reptilien                                        Eifel) anzufinden ist. Weitere Bewohner unserer Laub-
meinst nur ein Junges pro Jahr. Alle in Deutschland        Was sind Reptilien?                                            und Mischwälder sind die Schnepfenvögel. Unter ihnen
vorkommenden Fledermausarten gelten als streng ge-         Das sind wechselwarme Kriechtiere mit einer von hor-           die Waldschnepfe. Diese zählt zu den Limikolen (Re-
schützte Arten und sind durch die Fauna-Flora-Habi-        nigen Schuppen oder Schilden bedecken Haut. Die Ech-           genpfeiferartige, Wat- und Mövenvögel) wie z.B. der
tat-Richtlinie geschützt. In Rheinland-Pfalz finden sich   sen, die Schlangen und die Sumpfschildkröte fallen             Kiebitz, der große Brachvogel oder die Lachmöve.
22 verschiedene Fledermausarten. Das größte rhein-         unter diese Kategorie.                                         Schnepfen brüten ausschließlich am Boden. In RLP hat
land-pfälzische Fledermausvorkommen findet sich in         Hier vorkommende Schlangenarten sind:                          sie zwischen dem 16.10 und dem 15.01 Jagdzeit.
der Eifel, im Mayener Grubenfeld.                          • Ringelnatter (an den beiden hellen Flecken im Nacken
• Mopsfledermaus • Nordfledermaus • Breitflügelfle-        gut zu erkennen) • Würfelnatter • Äskulapnatter                Hecken
dermaus • Bechstein Fledermaus • Große Bartfleder-         • Glatt- und Schlingnatter • Kreuzotter • Aspisviper           Bedeutung der Hecke:
maus • Teichfledermaus • Wasserfledermaus •                Echsenarten:                                                   Die dichte Strauchschicht, vorzugsweise mit Dornsträu-
Wimperfledermaus • Großes Mausohr • Kleine Bart-           • Zauneidechse • Smaragdeidechse • Waldeidechse                chern, ist Neststandort, aber auch Unterschlupf und
fledermaus • Fransenfledermaus • kleiner Abendsegler       • Blindschleiche                                               Lebensraum: Ansitz- und Singwarte für Vögel, z.B. den
8                                                              Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.
Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
Arten
Neuntöter; Deckung für Haselmaus und Feldhase. Der
Neuntöter gehört zu den Singvögeln und ist ein Wür-
ger. Am Oberschnabel befindet sich ein Falkenzahn. Er
lebt vorwiegend in Dornensträuchern, an deren Dor-
nen er seine Nahrung aufzuspießen pflegt.
Auch für den Kuckuck müssen ausreichende Klein-
strukturen wie Sträucher, Hecken, vereinzelte Bäume
und Ansitzmöglichkeiten vorhanden sein. Der Kuckuck
legt seine Eier einzeln in Nester kleinerer Singvögel
und betreibt selbst keine Brutpflege.

In einer Hecke können ca. 900 Tierarten leben. Sie also auf

                                                                                                                                                                                    © Ariane Beigi
ein reines Vogelschutz und –Nährgehölz zu reduzieren,
würde ihrer Bedeutung nicht gerecht! Hecken sind viel-
mehr eine sehr komplexe Tier- und Pflanzengemeinschaft
und bilden zudem „Brücken“ in der freien Landschaft, die
Waldgebiete miteinander vernetzen.

Feld und Wiesen und deren Bewohner
Unser Ziel sollte es sein:
„Lebensräume für wildlebende Tiere, Insekten, Reptilien
und Vögel optimal zu gestalten und damit dem fort-
schreitenden Artenschwund in Folge fehlender Lebens-
, Aufzucht- und Nahrungsräume entgegenzuwirken“.

In unseren Feldern und Wiesen leben unzählige Ziel-
arten. Anhand ihrer Äsungsgewohnheiten kann man
sie folgendermaßen differenzieren:
Nahrungsspezialisten: Tiere, die sich auf wenige Tier-        Vorkommende Farnarten sind:                                    Singvögel:
oder Pflanzenarten als Nahrungsquelle spezialisiert           • Adlerfarn • Königsfarn • Schwimmfarn • Pillenfarn            Die Singvögel (Passeri oder auch Oscines) sind in der

(griech. στενός stenós, eng) bezeichnet und
haben. Sie werden zusammenfassend als stenophag               • Straußenfarn • Frauenfarn • Dornfarn • Wurmfarn              Ornithologie eine Unterordnung der Sperlingsvögel
                                                              • Rippenfarn • Hischzungenfarn • Bärlappgewächse               (Passeriformes). Die größte der etwa 4000 Arten ist mit
Nahrungsgeneralisten: Tiere, die eine breite Palette          Essbare Pilzarten, welche auch gesammelt wer-                  über 60 cm Körperlänge der Kolkrabe. Der Sperber oder

Tiere werden als euryphag (griech. εὐρύς eurýs
pflanzlicher und tierischer Nahrung aufweisen. Diese          den dürfen:                                                    die Waldohreule gehören nicht zu den Singvögeln.
                                                              • Steinpilz • Birkenpilz • Pfillerling • Rotkappen             Rabenvögel, auch Corvidae genannt, sind eine Vogel-
„breit“) oder omnivor (lat. omnis „alles“) bezeichnet.        • Morcheln                                                     familie aus der Ordnung der Sperlingsvögel. Zu ihnen
(Nahrungsgeneralisten werden auch Opportunisten               Hinzu kommen noch die Leguminosen, welche                      zählen die einheitlich schwarzgrau gefärbten eigentli-
genannt).                                                     eine bedeutende Rolle im Äsungsangebot dar-                    chen Raben, Krähen (Saat- und Rabenkrähe) und Doh-
Der Weißstorch und seine Verwandten z.B. mit Aus-             stellen:                                                       len sowie die bunt gefiederten Häher und die Elster.
nahme des Abdimstorchs sind Nahrungsopportuni-                • Wiesenrotklee • Weißklee • Gelbklee • Fadenklee              Die Saatkrähe hat im Gegensatz zur Rabenkrähe einen
sten. Im Gegensatz zum Weißstorch, der seine Nester           • Hornklee • Sumpfhornklee • Wiesenplatterbse                  hellen, unbefiederten „Ring“ um die Schnabelwurzel.
meistens auf Dächern, Schornsteinen oder hohen Bäu-           • Esparsette                                                   Im Kreis Ahrweiler ist von den Rabenvögeln auch noch
men baut, bevorzugt der Schwarzstorch versteckte              Leguminosen haben viel Blattmasse und zum Teil auch            der Kolkrabe vertreten.
und abgelegene Waldgebiete.                                   deutlich mehr Wurzelmasse als andere Feldfrüchte und           Rabenvögel sind Allesfresser, die sich sowohl von
                                                              sie sind Stickstoffsammler. Durch den Anbau von Le-            Früchten, Samen, Getreidekörnern als auch von Insek-
Um die individuellen Nahrungsbedürfnissen unserer             guminose profitieren auch geschützte Tiere, die zwar           ten, Vogeleiern, Nestlingen, Kleinnagern und jungem
Feld- und Wiesenbewohner besser verstehen zu kön-             dem Jagdrecht unterliegen, aber gleichzeitig auch              Haarwild ernähren. Aas und Nahrungsabfälle auf
nen, muss man sich auch ein Bild über die bei uns vor-        unter bestimmten Naturschutz-Vorschriften stehen wie           Schutt- und Müllhalden werden ebenso genutzt. Be-
kommenden Pflanzen und Blumenarten machen.                    z.B.: die Großtrappen, die Knäkente, die Moorente,             sonders Aaskrähen und Elster treten bei der Nahrungs-
                                                              sämtliche Greife und Eulen.                                    suche als Nestplünderer von Niederwildarten und
Pflanzen, welche auf unseren Wiesen und Feldern                                                                              Kleinvögeln räuberisch in Aktion. Zudem stören sie den
zu finden sind:                                               In RLP vorkommende Eulenarten sind:                            Brutbetrieb seltener Bodenbrüter wie Großtrappe, Birk-
Besonders geschützte Pflanzen:                                • Schleiereule • UHU • Stein- und Raufußkauz (der              huhn, Brachvogel, Kiebitz und vielen Limikolen. Das
• Frauenschuh • Seerose • Schlüsselblumen • Seidel-           Raufußkauz ist in der Eifel noch anzutreffen) • Sper-          führt zu Problemen im Artenschutz.
bast • Alpenveilchen • Edelweiß • wilde Tulpe (Wein-          lingskauz (kleinste einheimische Kauz Art) • Wald- und
bergtulpe) • Schachblume • Sumpfschwertlilien aller           Sumpfeule • Waldkauz                                           Ein ähnliches Nahrungsspektrum haben die bei
Art • Roter Fingerhut (alle Pflanzenteile sind hochgif-       Hauptnahrungsmittel der Nachtgreife sind u.a. Mäuse.           uns heimischen Wildtauben. Dazu gehören:
tig – Giftpflanze des Jahres 2007)                            Diese wiederum ernähren sich von Insekten und Würmern.         • die Ringeltaube • die Hohltaube • die Türkentaube
Diese o. a. Arten dürfen auch nicht aus Ihrem Revier          Neben der Wald- und der Sumpfohreule ist der UHU die           und • die Turteltaube
entnommen werden!                                             größte in RLP vorkommende Eulen Art.                           Jagdbar davon ist nur die Ringeltaube. Ihre Jagdzeit ist
                                                                                                                             vom 1.11 bis zum 20.2.
Auf Magerrasen finden wir zusätzlich:                         Eine ganze Reihe besonders geschützter Arten wie etwa          Ganzjährig bejagt werden die Tauben allerdings vom Turm-
• Orchideenarten • Ohnhorn • Pyramidenorchis                  Luchs, Wildkatze, Fischotter oder auch alle Greifvögel un-     falken. Charakteristisch für den Turmfalken ist der Rüttel-
• Waldvöglein • Frauenschuh • Knabenkraut • Wald-             terliegen einer ganzjährigen Schonzeit und genießen so         flug, wenn er Ausschau nach Nahrung hält.
hyazinte • Stendelwurz • kriechendes Netzblatt                den Vorteil der Hege durch den Jäger, da dieser seiner ge-
• Händelwurz • Felsen-Fingerkraut (gehört nicht zu            setzlichen Hegepflicht aus § 1 BJagdG nachkommen
den Orchideengewächsen) • Enzian • Gamanderarten              muss. Dazu gehören auch die Korn-, Wiesen- und Rohr-
• Wachholder                                                  weihe, welche ausschließlich Bodenbrüter sind.
                                                                  Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.                                                                   9
Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
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