Wir Jäger im Kreis Ahrweiler - übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ
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© Angela L. / pixelio Wir Jäger im Kreis Ahrweiler übernehmen Verantwortung für unsere Natur. LEITFADEN NATURSCHUTZ für Ausbildung & Praxis Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. Kreisgruppe Ahrweiler
© Oktober 2018 Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V. Vertreten durch: Ralf Schmidt (Vorsitzender) Heinrich-Heine-Str. 1, 53501 Grafschaft Telefon: 0177 / 73 62 702 E-Mail: info@jagd-aw.de www.jagd-aw.de Impressum © Luise_pixelio.de L iebe Jungjäger-Anwärterinnen und Anwärter, Teil des Natur- und Artenschutzes. „Angepasste“ Wild- bestände sind für den ökologischen Umbau unserer Wirtschaftswälder ebenso wichtig wie der Schutz be- und Jäger notwendig sind, um mit Förstern, Landwirten und anderen „Naturnutzern“ ein fachliches Gespräch zu Erhalt und Wiederherstellung unserer Ökosysteme ausreichende Kenntnisse über den Natur-Landschafts- nachteiligter oder bedrohter Arten. Hier gilt es, den auf führen zu können. und Artenschutz sind unabdingbarer Teil der Jagdaus- einer ganzen Reihe von Gesetzen basierenden Tier- übung. Hier wird schnell klar, was „Hege“, „ange- schutz zu berücksichtigen und somit „waidgerecht“ In modernen Zeiten können Sie jederzeit die uns be- passte Wildbestände“, „Schutzgebiete“ und eine an- zu jagen. treffenden Gesetzte und Verordnungen im Detail nach- sehnliche Zahl an Gesetzen mit der Jagdausübung zu lesen. tun haben. In einer fortschreitend naturentfremdeten Gesellschaft Wir können aktiv geeignete Lebensräumen schaffen findet die Akzeptanz der Jagd häufig und zunehmend Ralf Schmidt oder erhalten, Biotop- und Habitatverbesserungen or- durch unsere Leistungen im Natur- und Artenschutz Kreisgruppenvorsitzender KG Ahrweiler im LJV-RLP ganisieren und kompensatorisch einen Ausgleich bei statt. Wir übernehmen somit eine gesellschaftliche Ver- Obmann für Natur- & Umweltschutz und Landespflege Eingriffen in den Naturhaushalt organisieren. antwortung. Gleichzeitig sollten wir die Interessen an- Stellv. Landesobmann für Natur- & Umweltschutz und derer „Naturnutzer“ berücksichtigen, können zudem Landespflege Als anerkannter Naturschutzverband werden wir bei mit kompetenten Antworten auf viele Fragen zu Mitglied Fachausschuss Artenschutz LJV-RLP Bauvorhaben, welche stets mit einem Flächenverlusst Aufklärung und besserem Verständnis beitragen. Stellv. Mitglied im Fachbeirat Naturschutz, Kreis Ahr- einhergehen, beteiligt. Hier können wir dazu beitra- weiler gen, durch sachkundige Stellungnahmen evtl. negative Allerdings ist der Gesamtkomplex Naturschutz zu um- Mitglied im Jägerprüfungsausschuss, Kreis Ahrweiler Auswirkungen für Natur und Landschaft zu vermei- fassend, um ihn im Rahmen der Jagdscheinausbildung den. bis ins kleinste Detail vermitteln zu können. Daher be- Nicole Hark Aber auch der Einsatz von Büchse, Flinte und Falle ist schränken wir uns auf jene Inhalte, die für Jägerinnen Stellv. Obfrau Natur- & Umweltschutz und Landespflege 2 Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.
Schutzgebiete S chutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz sollen die natürlichen Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten sowie die natürlichen Ressourcen bewahren. ähnlich, weisen aber doch Unterschiede auf. Der Ge- hölzschnitt/Heckenschnitt z.B. ist gemäß § 28 LNatSchG ab dem 1. März bis zum 30.September in RLP verboten, Anhang IV ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr Sie dienen maßgeblich dem Erhalt der biologischer in Schleswig-Holstein ab dem 15. März. Ebenso das besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer Vielfalt (Biodiversität). Eingriffe des Menschen werden Abbrennen von Stoppelfeldern verbietet das LNatSchG. verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht be- je nach Schutzgebiet zu Gunsten der Natur einge- Ausnahmeregelungen aus agrar-wissenschaftlichen schädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt schränkt oder komplett unterbunden. Damit sind an- Gründen können von der unteren Landespflegebe- nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, deren Interessensgruppen wie Industrie, Land- und hörde genehmigt werden. sondern in ganz Europa. Das bedeutet, dass dort Forstwirtschaft und Tourismus klare Grenzen gesetzt. strenge Vorgaben beachtet werden müssen, auch Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor Bundesjagdgesetz (BJagdG)- Landesjagdgesetz wenn es sich nicht um ein Schutzgebiet handelt. allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck, (LJagdG): Anhang V beschäftigt sich mit Tier- und Pflanzenarten, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene Das Bundesjagdgesetz (BJG) regelt in Deutschland das für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelun- unterscheiden. Jagdrecht. Es enthält Vorschriften zur Jagdausübung gen getroffen werden können. Sie dürfen nur im Rah- und sagt wer, wann, wo und wie jagen darf. Das BJG men von Managementmaßnahmen genutzt werde. Ein Folgend aufgelistet sind internationale und na- stellt allerdings nur Rahmenbedingungen auf. Nähere Beispiel ist die Heilpflanze Arnika, die zur Herstellung tionale Gesetze, Rechtsnormen, bzw. Verordnun- Einzelheiten regeln die Länder in ihren jeweiligen Lan- von Salben, Tinkturen etc. gebraucht wird. gen, welche den Natur-, Arten und Tierschutz in desjagdgesetzen. Das BJG stammt aus dem Jahr 1952, Die auf den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtline auf- Deutschland regeln: wurde 1976 neu gefasst und mehrfach aktualisiert, zu- geführten Arten sind also die sogenannten "FFH-Arten". • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) letzt 2013, 2015 und 2016. • Landesnaturschutzgesetze (LNatSchG) Berner Konvention: • Bundesjagdgesetz (BJagdG), Landesjagdgesetze Tierschutzgesetz (TierSchG), Tierschutz-Hundever- Das Übereinkommen über die Erhaltung der eu- (LJagdG) ordnung (TierSchHuV): ropäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und • Tierschutzgesetz (TierSchG), Tierschutz-Hunde- Unter dem Tierschutz sind alle Aktivitäten des Men- ihrer natürlichen Lebensräume wurde 1979 durch verordnung (TierSchHuV) schen zu verstehen, die darauf abzielen, Tieren ein art- die europäischen Umweltminister verabschiedet. 1982 • Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) gerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, nahm die Europäische Staatengemeinschaft die Kon- = Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. vention per Ratsbeschluss an, 1985 trat sie in der Bun- Pflanzenarten Vom Artenschutz unterscheidet sich der Tierschutz desrepublik Deutschland in Kraft. • Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) durch die Zielrichtung: geht es beim Artenschutz Das Übereinkommen regelt den Schutz von Arten = Verordnung über den Schutz von Wild darum, den Bestand von Tierarten beziehungsweise der durch Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen ein- • Natura 2000 = FFH- und Vogelschutzrichtlinie Artenvielfalt zu erhalten, so zielt der Tierschutz auf das schließlich der Verpflichtung zum Schutz ihrer Lebens- • Berner Konvention einzelne Tier und seine Unversehrtheit ab. räume. Besondere Aufmerksamkeit gilt den gefähr- • Bonner Konvention deten und empfindlichen Arten. • Ramsar Abkommen Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): • WA Das Artenschutzrecht umfasst jene Rechtsnormen, Bonner Konvention: = Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) die den Schutz der Individuen wild lebender Tier- und Besonders wandernde Tierarten sind aufgrund ihrer • Schutzgebietskategorien nach §§ 23 – 29 BNatSchG Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten intendieren. Es teilweise sehr großen Aktionsradien auf einen interna- (Bundesnaturschutzgesetz) zählt traditionell zu dem Kernbereich des deutschen tional koordinierten Schutz angewiesen. Dieses Ziel • Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Naturschutzrechtes. wird durch das Bonner Übereinkommen zur Erhal- • Natura 2000 tung der wandernden Tierarten (Convention on Mi- • GAP Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV): gratory Species; CMS) verfolgt, welches 1983 in Kraft Die Verordnung über den Schutz von Wild beinhaltet trat. Das Abkommen regelt den Schutz wandernder Folgend wollen wir auf die einzelnen Schutzka- Richtlinien, die den Schutz von Wild garantieren sollen. Tierarten über politische Grenzen hinweg, schließt aber tegorien näher eingehen und erläutern. Sie umfasst lebende wie tote Tiere, Teile von diesen eine nachhaltige Nutzung einiger Arten nicht aus. Mitt- sowie deren Erzeugnisse und Nester. Welche Tierarten lerweile zählt das Abkommen inklusive der EU 126 Mit- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): von der BWildSchV betroffen sind, regeln die Anlagen gliedstaaten (Stand 01. Dezember 2017) aus Afrika, Das Gesetz über Naturschutz und Landschafts- 2 bis 5 mit detaillieren Listen. Eurasien, Zentral- und Südamerika und Ozeanien. pflege, kurz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), bil- det in der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Natura 2000: Ramsar Abkommen: Basis für die Schutzgüter Natur und Landschaft und die Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebie- Das Übereinkommen über Feuchtgebiete von inter- Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. ten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebens- nationaler Bedeutung (Ramsar Konvention) dient der Er- Es ist in seiner ursprünglichen Fassung im Dezember räume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den haltung dieser wichtigen Ökosysteme und damit auch 1976 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie dem umfassenden Schutz des Lebensraums zahlreicher Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst. Mit dem 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna- Vogel- und Fischarten. In Deutschland wurden 34 Ram- Beitritt der neuen Bundesländer hat es in diesen das Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). sar-Gebiete ausgewiesen, davon sind mehr als 80 Pro- Landeskulturgesetz (1970) der DDR ersetzt. Mit derzeit über 27.000 Schutzgebieten auf fast 20 zent Watt- und Wasserflächen in Nord- und Ostsee. Das BNatSchG regelt den Natur- Arten und Tierschutz Prozent der Fläche der EU ist Natura 2000 das größte in Deutschland. Um die Ziele des Naturschutzes um- grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz WA (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, setzen zu können, werden der Schutz der Biotope weltweit. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz CITES): (mindestens 10% der Länderfläche), der Artenschutz, der biologischen Vielfalt in der EU. Das Übereinkommen über den internationalen Handel die Mitwirkung bei Planungen u.v.m. angestrebt. mit gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen Die FFH-Richtlinilie ist in die Anhänge 1-V unterteilt. (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, WA oder Landesnaturschutzgesetze (LNatSchG): FFH-Arten: Auf Anhang II der Richtlinie werden Tier- CITES) soll durch geeignete Überwachungsmaßnah- Alle deutschen Bundesländer haben jeweils ein eige- und Pflanzenarten genannt, deren Habitate durch men gewährleisten, dass der internationale, grenz- nes Landesnaturschutzgesetz, das gem. Art. 72 GG Schutzgebiete geschützt werden sollen. überschreitende Handel mit wild lebenden Pflanzen über die konkurrierende Gesetzgebung mit dem Bun- Anhang II ist die Auflistung der Tier- und Pflanzenarten, und Tieren sowie aus diesen gewonnenen Produkten desnaturschutzgesetz verknüpft ist. Die einzelnen Lan- für die Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz eingerich- deren Überleben nicht gefährdet. Verordnung (EG) Nr. desnaturschutzgesetze sind einander zwar recht tet werden müssen. 338/97 (CITES, WA) Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V. 3
Schutzgebiete Schutzgebietskategorien nach §§ 23-29 BNatSchG 3. Offene Binnendünen, offene natürliche Block-, • POLLICHIA – Verein für Naturforschung und (Bundesnaturschutzgesetz): Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Landespflege Schutzgebiete sind eines der wichtigsten Instrumente Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borst- • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Ge- grasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder bietsschutz trägt unmittelbar zur Erhaltung von Arten und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Die Struktur der mit dem Vollzug des Naturschutzrechts und ihren Lebensräumen bei. Mit den unterschiedli- 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhal- betrauten Behörden in Rheinland-Pfalz ist dreistufig. chen Schutzgebietskategorien lassen sich verschie- den- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Daher gibt eine oberste, eine obere und eine untere dene Ziele verwirklichen. Lärchen-Arvenwälder, Naturschutzbehörde. Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien 5. Offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stol- Bei der Obersten Naturschutzbehörde für das Land beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). len, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krumm- Rheinland-Pfalz handelt es sich um das Ministerium Die unterschiedlichen Schutzgebiete können hinsicht- holzgebüsche, für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und lich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutz- 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Forsten in Mainz. ziele und den daraus abzuleitenden Nutzungsein- Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Die Obere Naturschutzbehörde ist unterteilt in die schränkungen unterschieden werden. Die wichtigsten Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegras- Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, wiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, Koblenz und -Süd in Neustadt an der Weinstraße. Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschafts- sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bo- Die untere Naturschutzbehörde liegt bei den jeweiligen schutzgebiete und Naturparke sowie die Schutzge- denmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten. biete gemäß NATURA 2000. Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke In den meisten Fällen liegt die Zuständigkeit für den werden aufgrund ihrer Flächengröße auch als Groß- Trockenrasen: Vollzug der Naturschutzgesetze bei der unteren Natur- schutzgebiete bezeichnet. Ein Trockenrasen zählt zu den besonderen Biotopen, schutzbehörde. Bei Verfahren auf Ebene der oberen • § 23 Naturschutzgebiete die sich an trockenen, nährstoffarmen Standorten aus- oder obersten Behörden werden naturschutzrechtliche Ahrschleife bei Altenahr bilden. Niedrige Kraut- und Halbstrauchpflanzen. Belange allerdings auch von der gleichgeordneten Na- • §24 Nationalparke, Nat. Naturmonumente turschutzbehörde vertreten. Bei Eingriffen durch Land- Hunsrück-Hochwald (höchste Schutzform) Magerrasen: kreise oder kreisfreie Städte, tritt ebenfalls an die Stelle • §25 Biosphärenreservate Ein Magerrasen ist meist südexponiert, trocken, nähr- der unteren Naturschutzbehörde die obere Natur- Pfälzerwald stoff- und wasserarm und erfordert eine extensive schutzbehörde. • §26 Landschaftsschutzgebiete Pflege (keine Düngung). Rheingebiet von Bingen bis Koblenz Rote Listen gefährdeter Biotoptypen, Tier- und • §27 Naturparke GAP Pflanzenarten sowie der Pflanzengesellschaften 8 Stück in RLP Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU stellt Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, ver- • §28 Naturdenkmäler einen entscheidenden Schlüssel zu einer flächen- schollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzar- Speierlingsbaum (Karweiler) oder deckend natur- und umweltverträglichen Landbewirt- ten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Ringener Linde schaftung in Europa dar. Durch ein Gesamtbudget von Biotopkomplexe. Sie sind wissenschaftliche Fachgut- • §29 geschützte Landschaftsbestandteile 56 Milliarden Euro besitzt die GAP ein großes Poten- achten, in denen der Gefährdungsstatus für einen be- Baumgruppen und Einzelbäume, z.B. Gerichtslinden tial, einen wichtigen Beitrag zu zentralen europäischen stimmten Bezugsraum dargestellt ist. Sie bewerten die Umweltzielen, wie der Umsetzung der Fauna-Flora-Ha- Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Be- Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30: bitat und der Wasserrahmen-Richtlinie sowie dem Er- standsentwicklung. Ein Biotop ist eine räumlich abgrenzbare Einheit von reichen der europäischen Klimaziele, zu leisten. Seit einer bestimmten Mindestgröße, deren abiotische Fak- 2015 umfasst die erste Säule der GAP in Deutschland Rote Listen toren grundlegend und prägend sind. Dazu zählen so- verschiedene Direktzahlungen an die Landwirte, dar- • dienen der Information der Öffentlichkeit über die wohl natürlich entstandene, als auch vom Menschen unter auch die Greening-Prämie. Gefährdungssituation der Arten und Biotope geschaffene Lebensräume. Für die Erhaltung der Bio- Zum Greening zählen vor allem: • sind als ständig verfügbares Gutachten Argumen- diversität und den Biotopverbund sind die Biotope es- • Ökologische Vorrangflächen tationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen sentiell. • Anbaudiversifizierung • zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf Diese werden durch so genannte Trittsteinbiotope ver- • Dauergrünlandschutz (Verbot der Änderung in • erhöhen den politischen Stellenwert des Naturschutzes bunden, um eine Vernetzung von großflächigen aber der Bodennutzung) • sind Datenquelle für gesetzgeberische Maßnahmen isolierten Landschaftselementen zu ermöglichen. Dies Anmerkung: Die Land- und Forstwirtschaftliche Boden- und internationale Rote Listen kann durch Feldholzinseln z.B. realisiert werden. nutzung ist nicht als Eingriff in die Natur anzusehen. • dienen der Koordination des internationalen Natur- schutzes Biotope sind die kleinste Einheit der Biosphäre. Es bie- Anerkannte Naturschutzverbände • dienen der Überprüfung des Erfüllungsgrades der tet einen Standort als auch Lebensraum für Phytotope Naturschutzbehörden in RLP Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und (Pflanzen) und Zootope (Tiere). Insgesamt sind in Rheinland-Pfalz derzeit zehn aner- • zeigen weiteren Forschungsbedarf auf Bestimmte Biotoptypen, die in § 30 BNatSchG ge- kannte Naturschutzverbände aktiv. Diese wirken nach Rote Listen werden in der Regel von den Naturschutz- nannt bzw. zusätzlich landesrechtlich genannt sind, § 60 Bundesnaturschutzgesetz unter anderem bei gut- verwaltungen erarbeitet bzw. herausgegeben. fallen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Bio- achterlichen Stellungnahmen, Planfeststellungsverfah- In Deutschland sind vor allem die Roten Listen des tope bundesweit unter gesetzlichen Schutz. ren und der Vorbereitung von Verordnungen mit. Bundes und der Bundesländer von Bedeutung. • Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) 1. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und • Deutscher Gebirgs- und Wanderverein Umweltrecht stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer • Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie e. V. Eine wichtige Rolle für die Wahrnehmung von Natur- und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen (GNOR) schutzbelangen spielt zudem das allgemeine Umwelt- oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen • Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt (LAG) recht, so etwa die Regelungen zur Umweltverträglich- oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und • Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V. keitsprüfung bei bestimmten Vorhaben, Plänen und regelmäßig überschwemmten Bereiche, • Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) Programmen, die Vorschriften zu Rechtsbehelfen von 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seg- • Naturschutzbund (NABU) Umweltvereinigungen sowie das Umweltinformations- gen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Bin- • Naturfreunde Rheinland-Pfalz e. V. - Verband für gesetz. nenlandsalzstellen, Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur 4 Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.
Schutzgebiete „Handstraußregelung“ Nachdem die Länder schon in der Vergangenheit die Entnahme und Aneignung traditionell genutzter, all- gemein geschützter Arten in einem gewissen Umfang ermöglicht haben, gilt die so genannte Handstraußre- gelung nunmehr bundeseinheitlich (§ 39 Abs. 3 BNatSchG). Die Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die Aus- wahl der Flächen und die Entnahmekriterien orientie- ren sich an den bisherigen Landesregelungen. Das Recht zur Entnahme und Aneignung umfasst nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstlich ange- baute Pflanzen, bei Forstkulturen auch nicht Pflanzen, die aus Naturverjüngung entstanden sind. © Albrecht E. Arnold_pixelio.de WISIA - Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt seit Januar 2001 mit dem Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA-online) eine Datenbank der nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützten und streng ge- schützten Tier- und Pflanzenarten im Internet bereit. Seitdem sind in dieser Datenbank wesentliche für den Artenschutz relevante Daten zu Nomenklatur und Schutz von Tieren und Pflanzen recherchierbar. Betretungsrecht (Erholung, Sport) Naturerlebnismöglichkeiten zu erhalten ist ein zentra- les, pädagogisches und soziales Naturschutz-Anliegen, das zusammen mit dem Anliegen, bedrohte Pflanzen- und Tierarten und Lebensräume zu schützen, histori- scher Auslöser für die heutige Naturschutzpolitik ist. Dies steht jedoch im Wiederspruch zu dem heutigen, freizügigen Betretungsrecht. Wegen der Belastung und Gefährdung, die von einer zunehmenden Erholungsnutzung auf Natur und auf Landschaftsbestandteile ausgehen, wurden Strategien zur Konfliktlösung entwickelt: • Harmonisierung von Schutz- und Nutzungs- aspekten durch integrierte, abgestufte Flächen- nutzungskonzepte • Sicherung und Entlastung von Naturvorrangräumen • Sicherung und Entwicklung geeigneter landschaft- licher Voraussetzungen sowie Angebotsplanung für Erholung, Freizeit und Sport • Entwicklung sozial verträglicher und ökologisch an- gepasster Nutzungs- und Verhaltensweisen Anmerkung: Ski fahren, reiten (auf Wegen), fotogra- fieren, wandern etc. sind gestattet. Die Genehmigung zum Hochsitzbau muß beim Eigentümer erfragt wer- den. In der Regel muß dieser ihn auch genehmigen. © Rainer Sturm_pixelio.de Darüber hinaus wäre die Untere Jagdbehörde einzu- schalten.
Feuchtgebiete O bwohl Feuchtgebiete nur 6 % der Erdoberfläche bedecken, beherbergen sie 40 % aller Pflanzen- und Tierarten. Sie sind als Wasserspeicher wichtig für den Landschaftswasserhaushalt, weil sie Abflussspit- zen dämpfen und die Hochwassergefahr verringern; sie speichern große Mengen an Kohlenstoff und sind daher für die CO2-Reduktion von enormer Bedeutung; sie sind natürliche Filter für Gewässer und unterstüt- © angieconscious_pixelio.de zen die Selbstreinigung der Gewässer. Eine Vielzahl von Gründen also, sich für die Erhaltung dieser beson- ders bedrohten Lebensräume zu engagieren. Der Wasserkreislauf der Natur wird prinzipiell durch Nie- derschlag, Verdunstung, Versickerung, Wasserauf- nahme von Pflanzen und Tieren beeinflusst. § 30 beschreibt die gesetzlich geschützten Bio- tope folgend: (1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden ge- setzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Bio- Moore siert. Die Uferschwalbe und der Eisvogel sind zwei be- tope führen können, sind verboten: Der Wasserüberschuss in Kombination mit Sauerstoff- kannte Höhlenbewohner an Steilufern. Auch die mangel verhindert, dass abgestorbene Pflanzenteile Schnepfe (außer der Waldschnepfe) bevorzugt den 1. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und vollständig zersetzt werden. Im Laufe der Jahrhunderte feuchten Untergrund dieser Biotope. stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und Jahrtausende entsteht auf diese Weise Torf. Wäh- und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen rend Niedermoore durch Grundwasser beeinflusst wer- Auwälder oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen den und nährstoff- und artenreich sind, wuchsen Regelmäßige Überschwemmungen kennzeichnen Au- oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und Hochmoore, welche nährstoff- und artenarm sind, wälder an Flüssen und Seen mit wechselnden Wasser- regelmäßig überschwemmten Bereiche, durch die Torfbildung über das Grundwasser hinaus spiegeln. Häufig überschwemmte Wälder sind Weich- und werden ausschließlich durch Niederschläge mit holzauen mit Weiden, Erlen und Pappeln, die bis zu 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seg- Wasser versorgt. Sonnentauarten sind z.B. typische in 200 Tage im Jahr im Wasser stehen können. Auwälder gen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Bin- Mooren aufzufindende Pflanzen. zählen zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften nenlandsalzstellen, der gemäßigten Zone. Dies gilt beispielsweise für Sümpfe Brutvögel und Schmetterlinge. 3. Offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Sümpfe sind durch Oberflächenwasser oder hoch an- Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, stehendes Grundwasser geprägt. Im Gegensatz zu Bruchwälder Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borst- Mooren entwickelt sich in Sümpfen kein Torf. Zeitwei- Im Gegensatz zu Auwäldern wachsen Bruchwälder auf grasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder ses Trockenfallen oder sauerstoffreiches Wasser ermög- permanent nassen Standorten, also in Mooren und und Gebüsche trockenwarmer Standorte, lichen, dass die organische Substanz zu Humus und Sümpfen. Aufgrund der nicht oder nur wenig schwan- Mineralstoffen abgebaut wird. In der Natur existieren kenden Grundwasserstände fehlen auch die Sediment- 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Block- fließende Übergänge zwischen Sümpfen und Nieder- ablagerungen, die viele Auwälder kennzeichnen. halden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- mooren. Die Entwässerung von Feuchtgebieten und Schwarzerlen, Birken und Kiefern sind typische Baum- und Lärchen-Arvenwälder, Sümpfen gilt als Eingriff in die Natur. arten. 5. Offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Quellflure Ein zunehmendes Problem der Feuchtgebiete ist Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Quellfluren und -sümpfe entstehen dort, wo Grund- die Eutrophierung. Krummholzgebüsche, wasser an der Oberfläche austritt. Diese besonderen Nährstoffarme Feuchtgebiete wie Hochmoore, Quell- Lebensräume sind oft nur wenige Quadratmeter groß. fluren oder Streuwiesen reagieren sehr empfindlich auf 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strand- Meist ist das Wasser nährstoffarm, sind die Wassertem- Nährstoffeinträge aus intensiv landwirtschaftlich ge- wälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungs- peraturen über das Jahr ausgeglichen. Dies schafft spe- nutzten Flächen der Umgebung, durch Sicker- oder bereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küsten- zielle Lebensbedingungen. Überflutungswasser oder auch durch Einträge über die bereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makro- Sie sind besonders geschützt und dürfen nicht verän- Luft. phytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlick- dert oder zerstört werden. Auch das Anlegen einer => Eutrophierung verändert die Pflanzenwelt, da sich gründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie Suhle ist nicht erlaubt. nährstoffliebende, konkurrenzstarke Arten auf Kosten artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im der konkurrenzschwachen „Hungerkünstler“ ausbrei- Meeres- und Küstenbereich. Röhrichte und Großseggen ten. Damit verbunden ist meist ein Artenrückgang, der Röhrichte und Großseggenbestände prägen die Ufer vor allem seltene Arten betrifft. Ein weiterer Schutz bezeichnet die Ramsar Konvention. und Verlandungszonen vieler Gewässer. Schilf, auch => Eutrophierung kann durch Austrocknung verur- Dieses Übereinkommen begründet das abiotische Na- Rohrkolben, Rohrglanzgras oder Teichbinsen, sind in sachte negative Bodenveränderungen (Verlust an Torf- turgut „Feuchtgebiete“, insbesondere der Lebensraum Mitteleuropa häufige Röhrichtpflanzen. Sie tolerieren substanz) noch beschleunigen. für Wasser- (Gewässer, Seen, Feuchtgebiete) und Wat- schwankende Wasserstände und wachsen teilweise in => Zum Schutz vor Eutrophierung sind ausreichend vögel von internationaler Bedeutung. über einem Meter Wassertiefe. Großseggen wie Steif-, breite Pufferzonen zu angrenzenden intensiv genutzten Wasserschutzgebiete sind grundsätzlich in mehrere Sumpf-, Schlank- oder Rispensegge dagegen besiedeln Flächen wichtig, die nicht oder nur extensiv genutzt Schutzzonen aufgeteilt: höher gelegene Standorte und ersetzen in den Verlan- werden. Unerwünschte Nährstoffeinträge über die Luft • WSZ I Fassungsbereich dungszonen der Gewässer daher landseitig die Röh- lassen sich nur über großräumige Vereinbarungen re- • WSZ II Engeres Schutzgebiet und richte. Die Pflanzenvielfalt dieser Lebensräume ist oft duzieren. • WSZ III Weiteres Schutzgebiet eher bescheiden, die Tierwelt dagegen hoch speziali- 6 Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.
Der Wald als Lebensraum D er Wald bietet Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Sie sind an das Zusammenleben mit Bäumen angepasst. Einige gedeihen nur im Schatten der Bäume, andere brauchen Baumhöhlen als Ver- stecke, wieder andere benötigen Eicheln, Bucheckern oder Fichtensamen als Nahrung. Nicht nur wir Menschen brauchen und schätzen den Wald als Erholungsraum, er dient auch als Rohstoff- lieferant (Wirtschaftsfaktor), Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Wasserspeicher, Erosionsschutz und Sauer- stofflieferant. In seiner Funktion als "Klimaanlage" © Schröder / LJV-RLP e.V. und – vor allem im Gebirge – als "Lebensversiche- rung" gegen Lawinen, Muren und Hochwasser. Für zahllose Tier-, Pflanzen- und Pilzarten ist der Wald der Lebensraum, der ihnen Nahrung, Wohnung und Schutz bietet. Dies bezieht sich nicht nur auf den lebenden Wald, sondern darüber hinaus ist auch Totholz ein wichtiger Bestandteil und Lebensraum für viele Lebe- wesen. Es gibt sogenannte Schlüsselarten in unseren Wäl- dern, die durch ihre Existenz, ihre Fähigkeiten und ihre Angewohnheiten einen hohen Beitrag zu einem funk- tionierenden Ökosystem beitragen. Dazu gehörten vor allem die Spechtarten, die durch ihre intensive Holzbearbeitung sehr geräumige Baum- höhlen schaffen, die von mehr als 60 weiteren Tierar- ten genutzt werden. Holzart und das Baumalter ist, dass genug zersetztes Als ein weiterer Eingriff sind vor allem Wildschutz- Die bei uns heimischen Spechtarten werden in dem Holzsubstrat verfügbar ist. zäune anzusehen, welche als „Hinterlassenschaften“ Kapitel „Arten“ näher beschrieben. oft ein gesundheitliches Risiko für das Wild bedeuten. Ebenso die Meisen, die einen erheblichen Beitrag bei Neben den bereits erwähnten Vogelarten sind in unse- Deshalb sind diese – nachdem die Pflanzen der Ver- der Reinhaltung des Waldes, indem sie Unmengen von ren Nadelwäldern z.B. der Fichtenkreuzschnabel und bisshöhe entwachsen sind – auch zu entfernen. Aus- Insekten verspeisen und dadurch zu optimalen Helfer die Tannenmeise zu finden. Auch der Baumfalke sowie nahme hier stellen Holzzäune dar, welche nach ihrer bei der Schädlingsbekämpfung im Wald und in den unsere heimischen Wildtauben (außer der Türken- eigentlichen Bestimmung als Totholz wieder Lebens- heimischen Gärten wurden. taube) ziehen den Wald als Lebensraum vor. raum und -grundlage für viele Tierarten bieten können. Die bei uns heimischen Meisenarten werden in dem Kapitel „Arten“ näher beschrieben. Als quasi ehemaliger Waldbewohner ist das Auerhuhn Dann stellt sich natürlich die Frage, ob diese toten zu nennen. Bedauerlicherweise gibt es seit mindestens Bäume und Hölzer nicht unliebsame Insekten wie die Darüber hinaus ist die rote Waldameise erwähnens- 10 Jahren kein Brutnachweis mehr in Rheinland-Pfalz. Borkenkäfer oder andere potentielle Schädlinge fördert wert. Sie tragen zur Verbesserung der Bodenbeschaf- Ebenfalls stark in seinem Bestand gefährdet ist das Ha- und quasi zur deren Ausbreitung beitragen. Die Bor- fenheit bei (Humuseinbringung), verbreiten Pflanzen- selhuhn. Das Haselhuhn besiedelt in Rheinland-Pfalz kenkäferarten, darunter auch der gefürchtete Buch- samen, beseitigen Kadaver und verhindern Massen- u. a. noch den Raum Nahe-Hunsrück. In der Roten drucker, sind jedoch für Ihre Entwicklung auf frisches vermehrungen von anderen Insekten. Liste Rheinland-Pfalz wird das Haselhuhn als stark ge- Holz angewiesen. Ihre Fitness wird zum Beispiel von Zudem stellt sie die Nahrungsgrundlage verschiedener fährdet eingestuft, in der Roten Liste für Deutschland einem sehr hohen Anteil an Fichten begünstigt. Die waldgebundener Arten dar. Spechte und Auerwild zum ebenfalls. Eine der Hauptursachen für die niedrigen Be- Fichte ist mit 26 Prozent einer der häufigsten Baumar- Beispiel können der roten Waldameise und ihren Bau- stände ist der großräumige Verlust bzw. die Verinselung ten in Deutschland. Riesige Kahlflächen und nährstoff- ten gefährlich werden. geeigneter Waldlebensräume. Besonders negativ wir- arme Böden führten zur Bevorzugung der schnell Da die rote Waldameise die fruchtbaren Substanzen ken sich das Zurückdrängen des Laubholzes, die zuneh- wachsenden und anspruchslosen Gemeinen Fichte der obersten Bodenschicht in ihren Bau einbringt, rei- mende Pflege und Erschließung der Wälder, die (Picea abies), so dass große Flächen mit Fichten-Mo- chert die somit zusätzlich den Boden mit Humus an. Ausweitung großflächiger Monokulturen sowie der nokulturen entstanden. Der Klimawandel und die an- Def. Humus: Abgestorbene Pflanzenteile wie Blätter, Rückgang der Niederwaldwirtschaft und dadurch der haltenden Stickstoffbelastungen, die die Ernährung der Zweige, Nadeln, Holz. weichholzreichen Dickichte aus. Fichte zusätzlich ins Ungleichgewicht bringen, setzen dieser Baumart jedoch vermehrt zu. Ihre Schwächung Ein mittlerweile sehr selten gewordener Bewohner ist Da auch die Jägerschaft den Wald in gewisser zeigt sich in dem häufigen Auftreten des Borkenkäfers der Hischkäfer. Auf der bundesweiten Roten Liste Weise“pflegt“ und an seiner Erschließung zumindest und dem flächenhaften Wind-Wurf bei Stürmen". Auch wird er in der Kategorie 2 „stark gefährdet“ geführt. in Bezug auf Jagdeinrichtungen beteiligt ist, sollten – ist durch einen Bestand an Fichten in unmittelbarer Ge- Als Gründe nennt man vor allem „die Entnahme von um eventuelle nachteilige Auswirkungen so gering wie wässernähe ein Eintrag an Säure zu verzeichnen. Alt- und Totholz, den Einschlag von Altbäumen, die An- möglich zu halten – bestimmte Grundsätze berücksich- Grund dafür ist der säuerliche Nadelabwurf des Bau- pflanzung standortfremder Arten, den ersatzlosen Ver- tigt werden. Dies betrifft zum Beispiel den Bau von mes, dieser senkt den pH-Wert des Bodens, ebenso wie lust von Altbäumen zum Beispiel in Alleen und die Hochsitzen. Gemäß §2 der Landesverordnung über die den des Wassers (Entfichtung). Nutzungsaufgabe von Streuobstwiesen“. Denn der Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft Hirschkäfer benötigt große zusammenhängende Ei- sagt aus, dass bei einer einfachen, dem Landschaftsbild chenwälder, an deren Lichtungen, Schneisen oder Rän- angepassten Bauweise, die Genehmigungspflicht ent- dern er die gärenden Säfte der „blutenden“ Eichen fällt. Dennoch ist die Zustimmung des Grundstückei- aufnimmt. Der Hirschkäfer zeigt sich jedoch anpas- gentümers einzuholen. Dieser ist i.d.R. zur Zustimmung sungsfähig: Er nutzt für die Brut auch nicht-heimische verpflichtet, kann jedoch eine Entschädigung verlan- Baumarten wie die Roteiche. Viel wichtiger als die gen. Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V. 7
Arten N eben den Tieren, die dem Jagdgesetz unterliegen, richten wir unser Augenmerk im Bereich Natur- schutz auch auf geschützte, besonders geschützte und • großer Abendsegler • Rauhautfledermaus • Zwerg- fledermaus • Mückenfledermaus • Braunes Langohr • Graues Langohr • Große Hufeisenfledermaus Die Blindschleiche gehört nicht zu den Schlangen son- dern stellt eine Echsenart innerhalb der Familie der Schleichen dar. Sie verfügt über verschließbare Augen. streng geschützte Tier- und Pflanzenarten. Dies bein- • Kleine Hufeisenfledermaus • Zweifarbenfledermaus haltet sowohl Säugetiere als auch Vögel, Reptilien, Was sind Amphibien? Amphibien und Insekten. Spechte Das sind wechselwarme Tiere (Lurche), die zeitweilig Diese können entweder der Anlage 1 des Bundesar- Unsere Forstwirtschaft profitiert von einer Vielzahl un- im Wasser und an Land leben. tenschutzgesetzes aber auch der Anlage IV oder V des scheinbarer „Helfer“, ohne die ein wichtiger Beitrag Übersicht unserer heimischen Amphibien: Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. Bilche (Sie- zur Erhaltung der Lebensgrundlage oder auch der Brut- Froschlurche benschläfer, Gartenschläfer, Baumschläfer, Haselmaus) gelegenheiten fehlen würde. Frösche: z.B. unterliegen demnach dem §1 Satz 1 der Bundes- Einer davon ist der Specht. Die Spechte haben ihren • Moorfrosch • Laubfrosch • Springfrosch • Wasser- artenschutzverordnung ist sind somit besonders ge- Lebensraum in Kulturlandschaften mit altem Baumbe- frosch • Seefrosch • Grasfrosch schützt. stand, in Mischwäldern, in Nadelwäldern, in Parks, auf Kröten: Prinzipiell sind alle heimischen Säugetiere, soweit Friedhöfen und in großen Gärten. Die Spechte zählen • Erdkröte • Geburtshelferkröte • Wechselkröte nicht im Einzelnen aufgeführt gemäß §1 Satz 1 der alle zu den Höhlenbrütern. Spechte sind in der Vogel- • Knoblauchkröte • Kreuzkröte Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. welt sehr wichtig, denn sie bauen für andere Vogelar- Unken: Eine Ausnahme stellen dar: ten (z.B. Stare, Eulen, Meisen) die Bruthöhlen. Die • Gelbbauchunke • Rotbauchunke • Schermaus • Rötelmaus • Erdmaus • Feldmaus meisten Spechte zimmern im Jahr zwei Bruthöhlen. Die • Hausmaus • Amerikanischer Nerz (Mink) • Nutria Nahrung der Buntspechte besteht aus Würmern, Lar- Schwanzlurche: • Marderhund (Enok) • Bisam • Waschbär • Wander- ven, Raupen, Insekten, Beeren, Nüssen und Obst und Salamander: ratte • Hausratte unterstützen somit auch das Gleichgewicht an forst- • Feuersalamander (deutlich an der dunklen Haut un- Einige hier aufgelistete Tierarten werden als invasive schädlichen Insekten wie z.B. den Fichtenborkenkäfer terbrochen durch grelle, gelbe Längsstreifen zu erken- Arten bezeichnet. Invasoren sind Tiere, die sich rasch – auch Buchdrucker genannt. Er gilt als ein sehr be- nen) • Alpensalamander und unkontrolliert ausbreiten und nachteilige Folgen deutender Forstschädling. Molche: für die Ökosysteme und die mit diesen verbundene Zu den Spechten zählen: • Kammmolch • Fadenmolch • Bergmolch • Teich- biologische Vielfalt sowie andere soziale, gesundheit- • großer Buntspecht (Rotspecht) • Mittelspecht molch liche oder wirtschaftliche Auswirkungen haben. Damit • kleiner Buntspecht (Zwergspecht) • Grünspecht ist sowohl die Flora als auch die Fauna gemeint, unter • Grauspecht • Schwarzspecht • Weißrücken- oder Tagfalterliste RLP der man die zwei biologischen Bestandteile des Natur- Elsterspecht • Wendehals • der Wiedehopf und der In Rheinland-Pfalz gab es 1980 noch 108 verschiedene haushaltes versteht. Kleiber gehören nicht zur Familie der Spechte. Tagfalterarten. Auf Grund der vielfältigen, artspezifischen Ansprüche Zu den streng geschützten Säugetieren gemäß § 1 Meisen an die Eigenschaften ihrer Umwelt, sind viele Schmet- Satz 2 BArtSchV gehören: Wie die Spechte gehören auch die Meisen zu den Tot- terlingsarten gefährdet. • Bayerische Kleinwühlmaus sowie fast alle bei uns holzbesiedler. Es gibt Meisen als Höhlenbrüter und als Hier nur einige, der in RLP vorkommenden Tagfalter: vorkommende Vögel. Baumbrüter. Die Blaumeise und Kohlmeise gehört zu • Admiral • Aurorafalter • Baumweißling • Brauner den Höhlenbrütern. Die Beutelmeise zu den Baumbrü- Feuerfalter • Braunfleckiger Perlmutterfalter • C-Falter Nach Anhang IV des Bundesnaturschutzgesetzes tern. • Distelfalter • Faulbaum-Bläuling • Fetthennen-Bläu- (BNatSchG) z.B. gibt es weitere geschützte Tierarten • Blaumeise • Beutelmeise • Kohlmeise • Hauben- ling • Großer Eisvogel • Großer Fuchs • Grünader- (hier auszugsweise): meise • Tannenmeise • Schwanzmeise • Sumpfmeise Weißling • Heuhechel-Bläuling • Himmelblauer- • Europäischer Nerz • Haselmaus • Luchs • Fischotter • Weidenmeise Bläuling • Kaisermantel • Schneehase • Feldhamster • Schmetterlinge • Wolf Alte, höhlenreiche Bäume und Totholzbestände dienen • Biber sowie • alle Fledermausarten und etliche als Brut- und Unterschlupf für Fledermäuse, Vögel, Bil- Hühnervögel Schmetterlinge che (Sieben-, Garten- Baumschläfer und Haselmaus) – Hühnervögel unterteilen sich in Waldhühner (Rauhfuß- Auf einige dieser Tierarten möchten wir im Rahmen welche echte Winterschläfer sind u.v.m. In den Altgras- hühner) und Feldhühner. dieser Dokumentation näher eingehen. beständen finden Nützlinge ideale Überwinterungsbe- Rauhfußhühner: dingungen. • Auerwild • Birkwild • Rackelwild • Alpenschnee- Fledermäuse Weitere Totholzbewohner sind z.B. huhn • Haselwild Fledermäuse treten vorwiegend in insektenreichen Ge- • Kleiber • Waldbaumläufer • Tannenmeise (Nadel- Feldhühner: bieten wie Wälder, Gewässer, Brachen und Wiesen- wald) • Buchfink • Hohltaube • Rauhfußkauz • Bie- • Rebhuhn • Fasan • Wachtel • Steinhuhn landschaften auf. Sie sind Nutzer von Höhlen und nen, Wespen und Hornissen Hühnervögel leben überwiegend am Boden und die Hohlräumen in stärkeren Alt- und Totholzbeständen, Der Fichtenkreuzschnabel ist ebenfalls ein Waldbewoh- Küken ernähren sich in den ersten Lebenswochen ganz in denen sie tagsüber mit dem Kopf nach unten hän- ner, bevorzugt Nadelwand und nutzt zur Aufzucht eher überwiegend von eiweißreicher Nahrung (Würmer, gend ruhen. In diesen Gebieten können sie ihren gro- Nester. Die Uferschwalbe und der Eisvogel bevorzugen Schnecken, Insekten). ßen Bedarf an nährstoffreicher Insektennahrung, der die Höhlen an Steilufern. Das Haselhuhn ist der letzte Vertreter der Raufußhüh- ein Viertel bis die Hälfte ihres Körpergewichtes pro ner, der in den Laub- oder Mischwälder von RLP (u. a. Nacht beträgt, decken. Unser kleinstes Säugetier hat Amphibien und Reptilien Eifel) anzufinden ist. Weitere Bewohner unserer Laub- meinst nur ein Junges pro Jahr. Alle in Deutschland Was sind Reptilien? und Mischwälder sind die Schnepfenvögel. Unter ihnen vorkommenden Fledermausarten gelten als streng ge- Das sind wechselwarme Kriechtiere mit einer von hor- die Waldschnepfe. Diese zählt zu den Limikolen (Re- schützte Arten und sind durch die Fauna-Flora-Habi- nigen Schuppen oder Schilden bedecken Haut. Die Ech- genpfeiferartige, Wat- und Mövenvögel) wie z.B. der tat-Richtlinie geschützt. In Rheinland-Pfalz finden sich sen, die Schlangen und die Sumpfschildkröte fallen Kiebitz, der große Brachvogel oder die Lachmöve. 22 verschiedene Fledermausarten. Das größte rhein- unter diese Kategorie. Schnepfen brüten ausschließlich am Boden. In RLP hat land-pfälzische Fledermausvorkommen findet sich in Hier vorkommende Schlangenarten sind: sie zwischen dem 16.10 und dem 15.01 Jagdzeit. der Eifel, im Mayener Grubenfeld. • Ringelnatter (an den beiden hellen Flecken im Nacken • Mopsfledermaus • Nordfledermaus • Breitflügelfle- gut zu erkennen) • Würfelnatter • Äskulapnatter Hecken dermaus • Bechstein Fledermaus • Große Bartfleder- • Glatt- und Schlingnatter • Kreuzotter • Aspisviper Bedeutung der Hecke: maus • Teichfledermaus • Wasserfledermaus • Echsenarten: Die dichte Strauchschicht, vorzugsweise mit Dornsträu- Wimperfledermaus • Großes Mausohr • Kleine Bart- • Zauneidechse • Smaragdeidechse • Waldeidechse chern, ist Neststandort, aber auch Unterschlupf und fledermaus • Fransenfledermaus • kleiner Abendsegler • Blindschleiche Lebensraum: Ansitz- und Singwarte für Vögel, z.B. den 8 Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.
Arten Neuntöter; Deckung für Haselmaus und Feldhase. Der Neuntöter gehört zu den Singvögeln und ist ein Wür- ger. Am Oberschnabel befindet sich ein Falkenzahn. Er lebt vorwiegend in Dornensträuchern, an deren Dor- nen er seine Nahrung aufzuspießen pflegt. Auch für den Kuckuck müssen ausreichende Klein- strukturen wie Sträucher, Hecken, vereinzelte Bäume und Ansitzmöglichkeiten vorhanden sein. Der Kuckuck legt seine Eier einzeln in Nester kleinerer Singvögel und betreibt selbst keine Brutpflege. In einer Hecke können ca. 900 Tierarten leben. Sie also auf © Ariane Beigi ein reines Vogelschutz und –Nährgehölz zu reduzieren, würde ihrer Bedeutung nicht gerecht! Hecken sind viel- mehr eine sehr komplexe Tier- und Pflanzengemeinschaft und bilden zudem „Brücken“ in der freien Landschaft, die Waldgebiete miteinander vernetzen. Feld und Wiesen und deren Bewohner Unser Ziel sollte es sein: „Lebensräume für wildlebende Tiere, Insekten, Reptilien und Vögel optimal zu gestalten und damit dem fort- schreitenden Artenschwund in Folge fehlender Lebens- , Aufzucht- und Nahrungsräume entgegenzuwirken“. In unseren Feldern und Wiesen leben unzählige Ziel- arten. Anhand ihrer Äsungsgewohnheiten kann man sie folgendermaßen differenzieren: Nahrungsspezialisten: Tiere, die sich auf wenige Tier- Vorkommende Farnarten sind: Singvögel: oder Pflanzenarten als Nahrungsquelle spezialisiert • Adlerfarn • Königsfarn • Schwimmfarn • Pillenfarn Die Singvögel (Passeri oder auch Oscines) sind in der (griech. στενός stenós, eng) bezeichnet und haben. Sie werden zusammenfassend als stenophag • Straußenfarn • Frauenfarn • Dornfarn • Wurmfarn Ornithologie eine Unterordnung der Sperlingsvögel • Rippenfarn • Hischzungenfarn • Bärlappgewächse (Passeriformes). Die größte der etwa 4000 Arten ist mit Nahrungsgeneralisten: Tiere, die eine breite Palette Essbare Pilzarten, welche auch gesammelt wer- über 60 cm Körperlänge der Kolkrabe. Der Sperber oder Tiere werden als euryphag (griech. εὐρύς eurýs pflanzlicher und tierischer Nahrung aufweisen. Diese den dürfen: die Waldohreule gehören nicht zu den Singvögeln. • Steinpilz • Birkenpilz • Pfillerling • Rotkappen Rabenvögel, auch Corvidae genannt, sind eine Vogel- „breit“) oder omnivor (lat. omnis „alles“) bezeichnet. • Morcheln familie aus der Ordnung der Sperlingsvögel. Zu ihnen (Nahrungsgeneralisten werden auch Opportunisten Hinzu kommen noch die Leguminosen, welche zählen die einheitlich schwarzgrau gefärbten eigentli- genannt). eine bedeutende Rolle im Äsungsangebot dar- chen Raben, Krähen (Saat- und Rabenkrähe) und Doh- Der Weißstorch und seine Verwandten z.B. mit Aus- stellen: len sowie die bunt gefiederten Häher und die Elster. nahme des Abdimstorchs sind Nahrungsopportuni- • Wiesenrotklee • Weißklee • Gelbklee • Fadenklee Die Saatkrähe hat im Gegensatz zur Rabenkrähe einen sten. Im Gegensatz zum Weißstorch, der seine Nester • Hornklee • Sumpfhornklee • Wiesenplatterbse hellen, unbefiederten „Ring“ um die Schnabelwurzel. meistens auf Dächern, Schornsteinen oder hohen Bäu- • Esparsette Im Kreis Ahrweiler ist von den Rabenvögeln auch noch men baut, bevorzugt der Schwarzstorch versteckte Leguminosen haben viel Blattmasse und zum Teil auch der Kolkrabe vertreten. und abgelegene Waldgebiete. deutlich mehr Wurzelmasse als andere Feldfrüchte und Rabenvögel sind Allesfresser, die sich sowohl von sie sind Stickstoffsammler. Durch den Anbau von Le- Früchten, Samen, Getreidekörnern als auch von Insek- Um die individuellen Nahrungsbedürfnissen unserer guminose profitieren auch geschützte Tiere, die zwar ten, Vogeleiern, Nestlingen, Kleinnagern und jungem Feld- und Wiesenbewohner besser verstehen zu kön- dem Jagdrecht unterliegen, aber gleichzeitig auch Haarwild ernähren. Aas und Nahrungsabfälle auf nen, muss man sich auch ein Bild über die bei uns vor- unter bestimmten Naturschutz-Vorschriften stehen wie Schutt- und Müllhalden werden ebenso genutzt. Be- kommenden Pflanzen und Blumenarten machen. z.B.: die Großtrappen, die Knäkente, die Moorente, sonders Aaskrähen und Elster treten bei der Nahrungs- sämtliche Greife und Eulen. suche als Nestplünderer von Niederwildarten und Pflanzen, welche auf unseren Wiesen und Feldern Kleinvögeln räuberisch in Aktion. Zudem stören sie den zu finden sind: In RLP vorkommende Eulenarten sind: Brutbetrieb seltener Bodenbrüter wie Großtrappe, Birk- Besonders geschützte Pflanzen: • Schleiereule • UHU • Stein- und Raufußkauz (der huhn, Brachvogel, Kiebitz und vielen Limikolen. Das • Frauenschuh • Seerose • Schlüsselblumen • Seidel- Raufußkauz ist in der Eifel noch anzutreffen) • Sper- führt zu Problemen im Artenschutz. bast • Alpenveilchen • Edelweiß • wilde Tulpe (Wein- lingskauz (kleinste einheimische Kauz Art) • Wald- und bergtulpe) • Schachblume • Sumpfschwertlilien aller Sumpfeule • Waldkauz Ein ähnliches Nahrungsspektrum haben die bei Art • Roter Fingerhut (alle Pflanzenteile sind hochgif- Hauptnahrungsmittel der Nachtgreife sind u.a. Mäuse. uns heimischen Wildtauben. Dazu gehören: tig – Giftpflanze des Jahres 2007) Diese wiederum ernähren sich von Insekten und Würmern. • die Ringeltaube • die Hohltaube • die Türkentaube Diese o. a. Arten dürfen auch nicht aus Ihrem Revier Neben der Wald- und der Sumpfohreule ist der UHU die und • die Turteltaube entnommen werden! größte in RLP vorkommende Eulen Art. Jagdbar davon ist nur die Ringeltaube. Ihre Jagdzeit ist vom 1.11 bis zum 20.2. Auf Magerrasen finden wir zusätzlich: Eine ganze Reihe besonders geschützter Arten wie etwa Ganzjährig bejagt werden die Tauben allerdings vom Turm- • Orchideenarten • Ohnhorn • Pyramidenorchis Luchs, Wildkatze, Fischotter oder auch alle Greifvögel un- falken. Charakteristisch für den Turmfalken ist der Rüttel- • Waldvöglein • Frauenschuh • Knabenkraut • Wald- terliegen einer ganzjährigen Schonzeit und genießen so flug, wenn er Ausschau nach Nahrung hält. hyazinte • Stendelwurz • kriechendes Netzblatt den Vorteil der Hege durch den Jäger, da dieser seiner ge- • Händelwurz • Felsen-Fingerkraut (gehört nicht zu setzlichen Hegepflicht aus § 1 BJagdG nachkommen den Orchideengewächsen) • Enzian • Gamanderarten muss. Dazu gehören auch die Korn-, Wiesen- und Rohr- • Wachholder weihe, welche ausschließlich Bodenbrüter sind. Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V. 9
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