ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
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Ausgabe 2 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT ZA AKTUELL Ÿ Aus meiner Sicht: Beginn des Schuljahres 2017/2018 Ÿ Informationen zum Bildungsreformgesetz 2017 Ÿ Grippeschutzimpfung Ÿ Fragen und Antworten aus dem Schulalltag Ÿ Einbindung außerschulischer Experten in den Unterricht Ÿ Aus gegebenem Anlass: Dienstzulagen Ÿ Reiserechnung und Pendlerpauschale Ÿ Verabreichung von Medikamenten Ÿ Dienst-Email-Adresse Ÿ Termine im Schuljahr 2017/2018 Ÿ Schuljahreskalender Ÿ nö://media news Ÿ Schulmilchprogramm Ÿ Berufs- und Organhaftpflichtversicherung Ÿ Partnerangebote Besuchen Sie den Stand der Pflichtschullehrergewerkscha in der Halle 10 mit der Standnummer 0111!
Ihre Ansprechpartner im Zentralausschuss der Pflichtschullehrer Zentrale SANKT PÖLTEN Region NÖ SÜD Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Hildegard BERGER Telefon: 02742/9005-16517 Handy: 0676/83450-206 Fax: 02742/9005-16516 Bezirke: Baden, Neunkirchen, Email: post.za-aps@noel.gv.at Wr.Neustadt/Land, Wr.Neustadt/Stadt Sprechtage in den Regionalbüros BH Helmut ERTL Neunkirchen und BH Baden nach Vorsitzender ZA APS NÖ unbedingter telefonischer Voranmeldung! Handy: 0676/83450-201 Günter WICK Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ Handy: 0676/83450-202 Region NÖ MITTE Barbara HEINDL Peter BÖHM Handy: 0676/83450-207 Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Land, Landeskoordinator für Schulleiter/innen St. Pölten/Stadt, Tulln Handy: 0676/83450-205 Sprechtage in den Regionalbüros ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach Jürgen PANY unbedingter telefonischer Voranmeldung! Handy: 0676/4285390 Karin LEONHARDSBERGER Franz GRAFENAUER Telefon: 02742/9005-16517 nach Vereinbarung Region WEINVIERTEL Claudia ANDRE Handy: 0676/83450-203 Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach Sprechtage in den jeweiligen www.noe-landeslehrer.at Bezirkshauptmannschaften nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region MOSTVIERTEL Region WALDVIERTEL Martin TRAXLER Christian RAMETSTEINER Handy: 0676/83450-209 Handy: 0676/83450-208 Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs, Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land, Waidhofen/Ybbs Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten nach Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und unbedingter telefonischer BH Zwettl nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Voranmeldung! Oktober 2017 2
Helmut Ertl Vorsitzender 0676/83450-201 Aus meiner helmut.ertl@noel.gv.at Sicht ... Beginn des Schuljahres 2017/2018! D a Personalsituation, Personalmaßnahmen und Personalentwicklungen die ureigensten Aufgaben der Personalvertretung sind, möchte ich darüber einen Überblick zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 geben. In den Verhandlungen und Gesprächen mit dem Landesschulrat für NÖ konnte folgendes erreicht werden: Ÿ 1750 Weiterverwendungen von befristeten IIL und pD-Verträgen, Ÿ 397 Vertragsumstellungen von befristeten IIL auf unbefristete IL-Verträge, Ÿ 230 durchgeführte Versetzungen von 324 Versetzungswerbungen, dies entspricht 70,98 Prozent. Davon konnte der größte Anteil in die Bildungsregion 1 (Waldviertel) durchgeführt werden, Da zu bestimmten Inhalten eine Landesaus- Ÿ 467 Neuanstellungen für APS, wobei der größte führungsgesetzgebung erforderlich ist, gilt es, seitens Anteil in die Bildungsregion 2 (Weinviertel) zugewiesen des Zentralausschusses Pflichtschullehrer die uns wurde. wichtigen Positionen bestmöglich zu vertreten. Derzeit befinden sich noch 820 Bewerbungen Ÿ Keine generelle Erhöhung der Klassenschüler- für eine Anstellung in den NÖ Schuldienst auf der höchstzahl und weiterhin Orientierung an der Warteliste, davon 578 für Volksschulen. Eröffnungs- und Teilungszahlenregelung. Ÿ Neuanstellungen von Lehrpersonen und Auswahl- Glücklicherweise trat der befürchtete Engpass verfahren für alle Leitungsfunktionen ohne hohen im Bereich NMS im heurigen Schuljahr noch nicht bürokratischen Aufwand. ein. Damit kamen unmittelbare dienstrechtliche Ÿ Die Freiwilligkeit bei Clusterbildungen muss Maßnahmen nicht zum Tragen. Berücksichtigung finden, da weitreichende personal- ----------------------------------------------------------------------- und dienstrechtliche Maßnahmen damit in Verbindung Bildungsreformgesetz 2017 stehen. („Autonomiepaket“) beschlossen Wir werden darüber in gewohnter Art und Weise Zum letztmöglichen Termin vor der Sommerpause berichten und informieren. Ich wünsche Ihnen viel kam es doch zum parlamentarischen Beschluss Erfolg bei Ihrer verantwortungsvollen Arbeit. (Regierungsparteien und Grüne) dieses neuen „Reformwerkes“. Ihr Nachstehend eine Kurzfassung der wesentlichen Inhalte, die mit der Gewerkschaft verhandelt wurden. Oktober 2017 3
Peter Böhm 0676/83450-205 Informationen zum peter.boehm@noel.gv.at Bildungsreform- gesetz 2017 - gültig ab 01.09.2017 Sprechtage an Volksschulen und Bewertungsgespräche den Erziehungsberechtigten dieser Schüler an allgemein - nur in Verbindung mit alternativer Leistungsbeur- bildenden Pflichtschulen durch zwei Sprechtage im teilung Unterrichtsjahr, …. An allgemein bildenden Pflichtschulen haben die Lehrer den Erziehungsberechtigten, … zu Gesetzliche Grundlagen: §§ 18a, 19 SchUG Einzelaussprachen zur Verfügung zu stehen. Leistungsbeurteilung bzw. -information bis einschließ- (1a) An der Neuen Mittelschule sind darüber hinaus lich der 3. Schulstufe regelmäßig Gespräche zwischen Lehrer, Erziehungs- § 18a. (1) … berechtigten und Schüler vorzusehen, in denen die (3) Den schriftlichen Informationen gemäß Abs. 2 soll Leistungsstärken und der Leistungsstand des Schülers, auf jeweils ein Bewertungsgespräch mit der Klassenlehrerin der 7. und 8. Schulstufe insbesondere auch in Hinblick auf oder dem Klassenlehrer vorangehen, zu dem die das Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung, gemeinsam Erziehungsberechtigten und die Schülerin oder der zu erörtern sind. Für diese Gespräche können auch die Schüler einzuladen sind. Erforderlichenfalls sind weitere für die Sprechtage gemäß Abs. 1 vorgesehenen Tage unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer beizuziehen. herangezogen werden. Den Bewertungsgesprächen und den Informationen sind der Lehrplan und der bis dahin erfolgte Unterricht zu Die in § 19 Abs.1 vorgesehenen Elternsprechtage Grunde zu legen. Es sind die von der Schülerin oder vom und die in § 19 Abs. 1a SchUG vorgesehenen. „Kinder- Schüler erbrachten Leistungen anhand der festgestellten Eltern-Lehrer“-Gespräche („KEL“-Gespräche) können Lernfortschritte zu erörtern. Dabei sind gemessen an den nunmehr an denselben Tagen abgehalten werden, um Lernzielen Leistungsstärken, Begabungen und allfällige deren Organisation sowohl den Erziehungsberechtigten Mängel jedenfalls hinsichtlich der Selbständigkeit der als auch den einzelnen Schulstandorten zu erleichtern. Arbeit, des Erfassens und Anwendens des Lehrstoffes, Die diesbezügliche Entscheidung obliegt der jeweiligen der Durchführung der Aufgaben und der Eigenständigkeit Klassenlehrerin bzw. dem jeweiligen Klassenlehrer. hervorzuheben und zu dokumentieren. Ferner ist die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerin oder des Schülers Freiwilliges 11. und 12. Schuljahr an allgemeinen sowie ihr bzw. sein Verhalten in der Gemeinschaft zu Schulen für Schüler/innen mit sonderpädagogischem erörtern. Förderbedarf – „SPF“ (4) Den Erziehungsberechtigten ist durch zumindest zwei Sprechtage im Unterrichtsjahr Gelegenheit zu Gesetzliche Grundlage: § 32 SchUG Einzelaussprachen zu geben, wobei diese Tage auch Höchstdauer des Schulbesuches für die Abhaltung der Bewertungsgespräche (Abs. 3) § 32. (1) Der Besuch einer allgemein bildenden Pflichtschule herangezogen werden können. ist längstens bis zum Ende des Unterrichtsjahres des auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht folgenden Schuljahres Die in § 18a Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes zulässig, soweit in den nachstehenden Absätzen nicht (SchUG) vorgesehenen Elternsprechtage und die in § anderes bestimmt ist. 18a Abs. 3 vorgesehenen Bewertungsgespräche können (2) Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind nunmehr an denselben Tagen abgehalten werden, um mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung deren Organisation sowohl den Erziehungsberechtigten der zuständigen Schulbehörde berechtigt, die besuchte als auch den einzelnen Schulstandorten zu erleichtern. Sonderschule oder allgemeine Schule zwei Jahre über den Die diesbezügliche Entscheidung obliegt der jeweiligen im Abs. 1 genannten Zeitraum hinaus zu besuchen. Klassenlehrerin bzw. dem jeweiligen Klassenlehrer. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi- Sprechtage an NMS und „Kinder-Eltern-Lehrer“- schem Förderbedarf besteht nunmehr die Möglichkeit, Gespräche mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde ein freiwilliges 11. und Gesetzliche Grundlagen: §19 SchUG 12. Schuljahr auch an allgemeinen Schulen in Form von Information der Erziehungsberechtigten von integrativem Unterricht zu absolvieren; ein Wechsel Schülerinnen und Schülern ab der 4. Schulstufe an eine Sonderschule ist somit nicht mehr zwingend § 19. (1) Die Erziehungsberechtigten von Schülern ab der erforderlich. 4. Schulstufe sind von der Beurteilung der Leistungen des Schülers durch Schulnachrichten im Sinne der folgenden Freiwilliges 10. Schuljahr für außerordentliche Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist Schülerinnen und Schüler Oktober 2017 4
Gesetzliche Grundlage: § 32 Abs. 2a SchUG bzw. des betroffenen Schülers) im Einzelfall einem Höchstdauer des Schulbesuches Laien wiederkehrende Tätigkeiten, die ansonsten nur von § 32. (2a) …. Unter denselben Bedingungen sind Schüler, Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe die eine im ersten Satz genannte Schule im neunten Jahr durchgeführt werden dürfen, nach vorhergehender der allgemeinen Schulpflicht als außerordentliche Schüler Unterweisung übertragen. Die Lehrkraft hat das Recht, die beendet haben, berechtigt, eine der genannten Schulen Übernahme der Tätigkeit abzulehnen. Auf die Möglichkeit ein weiteres Jahr als ordentlicher oder außerordentlicher der Ablehnung muss die Ärztin bzw. der Arzt ausdrücklich Schüler zu besuchen. hinweisen. Die Übernahme von Tätigkeiten nach § 50a Ärztegesetz erfolgt immer freiwillig. Eine Weisung, sich Dem neugefassten § 32 Abs. 2a SchUG zufolge für die damit verbundenen Aufgaben zur Verfügung zu dürfen Schülerinnen und Schüler, die eine Hauptschule, stellen, können Schulleitungen Lehrkräften nicht erteilen. eine Neue Mittelschule oder die Polytechnische Schule Ebenso hat die betroffene Schülerin bzw. der betroffene im 9. Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht als Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte der Übertragung außerordentliche Schülerinnen und Schüler besucht zuzustimmen. Durch § 66b Abs. 1 SchUG wird die freiwillig haben, nunmehr mit Zustimmung des Schulerhalters übernommene Tätigkeit nun zu einer Dienstpflicht, womit die und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde die Lehrperson in Vollziehung der Gesetze handelt. Sollte der genannten Schulen in einem freiwilligen 10. Schuljahr Schülerin bzw. dem Schüler ein Schaden entstehen, haftet als außerordentliche oder ordentliche Schülerinnen die Republik Österreich nach dem Amtshaftungsgesetz. und Schüler absolvieren. Es handelt sich dabei um Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise wegen Bei einem Notfall muss von jedem die offensichtlich mangelnder Sprachkenntnisse (Migrantinnen bzw. erforderliche und zumutbare Hilfe geleistet werden. So Migranten oder Flüchtlinge) nicht als ordentliche sind Lehrpersonen im Notfall verpflichtet, einer unter einer Schülerinnen und Schüler an z. B. einer Neuen Bienenstichallergie leidenden Schülerin bzw. einem unter Mittelschule aufgenommen werden konnten (§ 4 Abs. 2 einer Bienenstichallergie leidenden Schüler die mitgeführte lit. a SchUG). Injektion zur Vermeidung einer allergischen Reaktion zu verabreichen (z. B. Wandertag). Gleiches gilt für Die Aufnahme einer nicht schulpflichtigen Auf- Maßnahmen in Verbindung mit epileptischen Anfällen oder nahmsbewerberin bzw. eines nicht schulpflichtigen einer sonstigen unvermutet eingetretenen Situation. Notfälle Aufnahmsbewerbers ist jedoch nur dann zulässig, sind Situationen, die ein unverzügliches Eingreifen wenn alle als ordentliche Schülerinnen bzw. Schüler zum Vermeiden eines schweren gesundheitlichen in Betracht kommenden Aufnahmsbewerberinnen bzw. Schadens oder von Schlimmerem erforderlich machen. Aufnahmsbewerber aufgenommen worden sind. Werden Lehrkräfte im Rahmen eines Notfalls aktiv, kommen Außerordentliche Schülerinnen und Schüler können sie einer sich aus § 95 StGB ergebenden Verpflichtung daher nur in Klassen aufgenommen werden, in denen nach. In Verbindung mit § 51 Abs. 3 SchUG handeln sie die Klassenschülerhöchstzahl noch nicht überschritten in Vollziehung der Gesetze und werden damit durch das wird (es darf zu keinen zusätzlichen Klassenteilungen Amtshaftungsgesetz geschützt. führen!). Allgemeine Schulpflicht Schülerinnen und Schüler, die die 9. Schulstufe an einer AHS-Oberstufe oder an einer BMHS verbracht Gesetzliche Grundlage: § 2 SchPflG haben, dürfen die Polytechnische Schule nicht in einem Feststellung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht „freiwilligen 10. Schuljahr“ besuchen. laut Mutter-Kind-Pass (§ 2 Abs. 2 SchPflG) Ausübung ärztlicher Tätigkeiten nach § 50a Abs. 1 des Betreffend die Feststellung des Beginns der allgemeinen Ärztegesetzes 1998 durch Lehrpersonen Schulpflicht sieht § 2 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes 1985 (SchPflG) nunmehr eine Wahlmöglichkeit der Prinzipiell können Lehrkräften all jene Tätigkeiten Erziehungsberechtigten vor, für die Feststellung des abverlangt werden, die medizinischen Laien zumutbar Beginns der allgemeinen Schulpflicht alternativ zum sind (Erste Hilfe). Diese zumutbaren Tätigkeiten sind Teil Geburtsdatum den laut Mutter-Kind-Pass berechneten der lehramtlichen Obliegenheiten. Zu ihnen gehören das Geburtstermin heranzuziehen. § 2 Abs. 1 SchPflG sieht Überwachen der selbstständigen Medikamenteneinnahme, den Beginn der allgemeinen Schulpflicht mit dem auf die das orale Verabreichen ärztlich verschriebener Medikamente Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. oder das Herbeiholen von ärztlicher Hilfe. Sollte in einem September vor. In jenen Fällen, in denen die Geburt des solchen Fall eine Schülerin bzw. ein Schüler zu Schaden Kindes vor dem im Mutter-Kind-Pass festgestellten Tag kommen, greift das Amtshaftungsgesetz. Es haftet nicht erfolgte, kann auf Wunsch der Erziehungsberechtigten für die Lehrkraft, sondern die Republik Österreich. die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht nunmehr jener Tag herangezogen werden. Der Wunsch Chronisch kranke Kinder und Jugendliche benötigen nach Feststellung der allgemeinen Schulpflicht laut Mutter- oftmals routinemäßige pflegerische und/oder medizinische Kind-Pass ist durch die Erziehungsberechtigten im Zuge der Betreuung, dies auch während der Unterrichtszeit. Handelt Schülereinschreibung gem. § 6 SchPflG bekanntzugeben. es sich dabei um keine Laientätigkeit mehr, besteht die Durch die Schulleitung ist der Beginn der allgemeinen Möglichkeit der Übertragung nach § 50a des Ärztegesetzes. Schulpflicht sodann schriftlich zu bestätigen (keine Gemäß dieser Regelung kann die Ärztin bzw. der Arzt Ermessensentscheidung) und die zuständige Schulbehörde (niemals aber die Eltern der betroffenen Schülerin zu verständigen. Oktober 2017 5
Günter Wick 0676/83450-202 guenter.wick@noel.gv.at Grippeschutz- impfung Die BVA leistet einen Zuschuss zur Impfung! D ie echte Grippe, oder richtigerweise Influenza genannt, fesselt jährlich rund 400.000 Menschen in Österreich an das Bett. Ein wirksamer Schutz gegen eine Erkrankung dem 7. Lebensmonat), für Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der ist nur durch die Impfung gegeben. Nieren, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus und Immundefekte), für Personen über 60 Jahren, für Die echte Grippe ist eine akute, meist in den Monaten Betreuungspersonen von Risikogruppen sowie für Personal November bis April auftretende schwere Erkrankung, die mit häufigen Publikumskontakten und für Personen, die im durch Influenzaviren ausgelöst wird. Die Influenza wird Epidemiegebiete reisen, empfohlen. durch Tröpfcheninfektion wie Niesen, Husten, Sprechen, Händegeben oder Küssen übertragen. Die BVA gewährt einen Impfzuschuss zur Grippeschutz- impfung Die Erkrankung beginnt plötzlich mit einem steilen Die BVA leistet im Aktionszeitraum von 1. Oktober 2017 Fieberanstieg und Schüttelfrost, zusätzlich treten schwere bis 31. Jänner 2018 einen Zuschuss von EUR 17,- zur Kopf- und Gliederschmerzen sowie Reizhusten, Heiserkeit, Grippeschutzimpfung. Halsschmerzen und häufig auch Schmerzen hinter dem Brustbein auf. Handelt es sich um eine unkomplizierte Mit dem Zuschuss verstärkt die BVA die Attraktivität der Grippe, so ist diese nach rund einer Woche überstanden. Leistung im Sinne des Präventionsgedankens. Wie es sich bereits auch bei anderen Impfaktionen bewährt hat, wird Treten jedoch zusätzliche bakterielle Infektionen auf, dieser Zuschuss gleich in der Apotheke vom Preis des so kann es zu Lungen- oder Mittelohrentzündungen sowie jeweiligen Impfstoffes abgezogen. Eine breite Auswahl an Entzündungen des Herzmuskels, aber auch auf Übergriffe Impfstoffen gewährleistet, dass jeder Kunde das für ihn am auf den Magen-Darm-Trakt und das Zentralnervensystem besten geeignete Serum erhält. kommen, die in manchen Fällen auch tödlich enden können. Die Impfung Als wichtigste Maßnahme zur Prävention der echten Grippe (Influenza) gilt die Schutzimpfung. Die Impfung muss jährlich erneuert werden, da die Influenzaviren ihr Erscheinungsbild häufig ändern, und sollte vor Beginn der Grippesaison im Oktober oder November durchgeführt werden. Nach der Impfung benötigt das Immunsystem rund 14 Tage um einen vollständigen Immunschutz aufzubauen, der dann rund sechs bis zwölf Monate anhält. Aber Achtung: Eine Grippeschutzimpfung schützt zwar vor Influenza, nicht aber vor einem grippalen Infekt oder einer Erkältung. Wer soll sich impfen lassen? Grundsätzlich kann sich jeder impfen lassen, der sich schützen möchte. Im Impfplan des Obersten Sanitätsrates wird die Grippeimpfung jedoch besonders für Kinder (ab Oktober 2017 6
Hildegard Berger 0676/83450-206 hildegard.berger@noel.gv.at Fragen und Antworten aus dem Schulalltag Wann bin ich verpflichtet Aufsicht zu halten? • keine bezahlten Mehrleistungen • keine Teilnahme an Schulveranstaltungen mit „Der Lehrer hat nach der jeweiligen Diensteinteilung Nächtigung die Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, in den Unterrichtspausen - ausgenommen die Da ich in den Hauptferien meinen Wohnort geändert zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht habe, erhalte ich keine Pendlerpauschale mehr. Was liegende Zeit - und unmittelbar nach Beendigung des habe ich zu tun? Unterrichtes beim Verlassen der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen Sobald sich der Wohnort, die Stammschule oder die innerhalb und außerhalb des Schulhauses zu beaufsichtigen, Diensteinteilung gravierend geändert hat, haben Sie das soweit dies nach dem Alter und der geistigen Reife der abgefragte Ergebnis des Pendlerrechners bis spätestens Schüler erforderlich ist. 30. September 2017 vorzulegen. Hiebei hat er insbesondere auf die körperliche Sicherheit Auf dem Ausdruck des Pendlerrechners ist oben und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren handschriftlich die Dienststellennummer und die nach Kräften abzuwehren. Dies gilt sinngemäß für den Personalaktnummer festzuhalten. Der Pendlerrechner wird Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, wobei an die auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen Stelle des Unterrichtes der Betreuungsteil tritt.“ (§ 51 Abs.3 bereitgestellt. SCHUG) Mein Dienstverhältnis hat mit 4. September 2017 begonnen und ich habe das „neue Dienstrecht“ gewählt. Folgen Sie den Muss ich während der ersten und letzten Ferienwoche in der Schule anwesend sein? NOE LANDESLEHRERN Landesvertragslehrpersonen haben, wenn für die klaglose Erledigung dringender Amtsgeschäfte vorgesorgt auch auf ist und nicht besondere dienstliche Rücksichten (Abhaltung Facebook! von Prüfungen und dgl.) die persönliche Anwesenheit am Dienstort erfordern, Anspruch auf einen Urlaub während der Hauptferien, der frühestens nach Abwicklung der sie betreffenden Schlussgeschäfte beginnt und mit dem Montag vor Beginn des folgenden Schuljahres endet. Daher ist die Einbindung in Vorbereitungsarbeiten bzw. die Entsendung zur Fortbildung erst ab einschließlich Dienstag in der letzten Ferienwoche zulässig. Ich bin Leiterin einer Pflichtschule und eine Kollegin hat eine Schwangerschaft gemeldet. Worauf ist zu achten? Es ist für alle Kolleginnen, die ihre Schwangerschaft schriftlich gemeldet haben, ab der Meldung Folgendes umzusetzen (Bestimmungen des Mutterschtzgesetzes 1979, BGBl.Nr. 221): • kein Einsatz in Bewegung und Sport • keine zusätzliche Belastungen, die über die Jahresnorm hinausgehen Oktober 2017 7
Claudia Andre 0676/83450-203 Einbindung außer- claudia.andre@noel.gv.at schulischer Experten in den Unterricht G rundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an den österreichischen Schulen gesetzlich (§ 17 tionsverbot (Art. 2 1. Zusatzprotokoll zur EMRK) relevant, wonach die Lehrer/innen der Schule verpflichtet sind, einen indoktrinationsfreien Unterricht anzubieten. Auch muss Schulunterrichtsgesetz) den Lehrkräften in eigenständiger die Einhaltung des damit in Zusammenhang stehenden und verantwortlicher Konkretisierung übertragen ist. Überwältigungsverbots gewährleistet sein. In diesem Sinne sind Lehrkräfte verpflichtet einzuschreiten, sofern sie den Die den Lehrkräften zukommende Verantwortung gebietet Eindruck gewinnen, dass die außerschulischen Experten im Sinne einer sachgerechten Auf-gabenerfüllung bei ihren das Thema instrumentalisieren. Tätigkeiten, die u.a. in Art. 14 Abs. 5a B-VG festgelegten Grundwerte der österreichischen Schule zu wahren und von Nach § 56 Schulunterrichtsgesetz ist die Schulleiterin Handlungen oder Vorgangsweisen Ab-stand zu nehmen, bzw. der Schulleiter für die Qualitätssicherung am die diese Ziele gefährden oder in Frage stellen. Schulstandort verantwortlich. Daher ist bereits im Vorfeld mit den außerschulischen Experten der Einsatz im Unterricht Den einzelnen Lehrkräften steht es im Rahmen ihrer sowohl inhaltlich als auch organisatorisch abzustimmen und eigenständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung des es müssen sich Lehrkräfte von den fachlichen Kompetenzen Unterrichts frei, außerschulische Personen in den Unterricht und den Absichten der außerschulischen Experten zuvor einzubinden. Rechtskonform kann die Einbeziehung von ein Bild machen. Den Lehrkräften und den Schulleitungen außerschulischen Expertinnen und Experten, unabhängig kommt somit eine besondere Verantwortung in der Zulassung von deren Provenienz, in den Unterricht insbesondere unter externer Referentinnen und Referenten zu. Gewährleistung der eingangs genannten Grundwerte, der Einhaltung der Regelungen betreffend die Erteilung des Rechtskonform kann die Einbeziehung von außerschuli- lehrplanmäßigen Unterrichts sowie unter Einhaltung der schen Experten in den Unterricht (z.B. Durchführung von Regelungen betreffend die Unterrichtsarbeit der Lehrer/ Workshops) daher wie folgt erfolgen: innen gemäß § 17 Schulunterrichtsgesetz erfolgen. Ÿ unter Einhaltung der Regelungen betreffend die Schulgeldfreiheit, Ÿ unter Einhaltung der Regelungen betreffend die Erteilung des lehrplanmäßigen Unterrichts sowie Ÿ unter Einhaltung der Regelungen betreffend die Unterrichtsarbeit der Lehrer/innen gemäß § 17 Schulunterrichtsgesetz. Zu Voraussetzung „Einhaltung der Regelungen der Schulgeldfreiheit“ Der Unterricht an öffentlichen Schulen hat unentgeltlich zu sein. Von der Schulgeldfreiheit sind an vom Bund erhaltenen Schulen (§ 5 Schulorganisationsgesetz) Lern- und Arbeitsmittelbeiträge sowie Beiträge für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in öffentlichen Schülerheimen sowie im Betreuungsteil (ausgenommen Lernzeiten) Dabei dürfen nur solche Unterrichtsmittel im Unterricht öffentlicher ganztägiger Schulformen ausgenommen. eingesetzt werden, die nach dem Ergebnis der gewissenhaften Freiwillige Beiträge sind möglich. Sonstige Beiträge sind Prüfung durch die Lehrkräfte den Voraussetzungen nach § nicht vorgesehen. 14 Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz entsprechen. Die Einbeziehung von außerschulischen Experten ist im In diesem Zusammenhang ist auch das Indoktrina- Rahmen der in § 17 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz geregelten Oktober 2017 8
pädagogischen Eigenverantwortlichkeit von Lehrer/innen Außerschulische Experten werden von den Lehrer/innen in zulässig, sofern dies ausschließlich in Verbindung mit dem den Unterricht nur miteinbezogen, d.h. es wird damit nicht Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffes erfolgt und mit nur die gänzliche Anwesenheit der Lehrer/innen im Rahmen keinen Kostenauswirkungen für die Erziehungsberechtigten des Unterrichts vorausgesetzt, sondern den Lehrer/innen verbunden ist. Diese Regelung kann auch nicht mit obliegt weiterhin die Unterrichtsarbeit (z.B. Vor- und Genehmigung z.B. des Schulgemeinschaftsausschusses Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung (SGA) geändert werden. Als Bestandteil des öffentlichen mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten). Durch die Rechts sind die schulrechtlichen Vorschriften für Einladung der Experten kann die Unterrichtserteilung nicht die Rechtsunterworfenen bindend und können nicht an diese gänzlich delegiert werden. einvernehmlich durch Vereinbarung durch die Betroffenen abgeändert werden. Durch die Genehmigung der für die Der Landesschulrat für NÖ weist die Direktionen der Eltern kostenpflichtigen Einbeziehung von Expertinnen Schulen ausdrücklich an, in Zukunft beim Einsatz von und Experten im Unterricht an der Schule durch den außerschulischen Expertinnen und Experten, die oben SGA wird eine gegen die Schulgeldfreiheit verstoßende angeführten Grundsätze zu beachten. Vorgehensweise nicht rechtmäßig. Die Vorschreibung und Einhebung von (verpflichtenden) Kostenbeiträgen durch die Erziehungsberechtigten zwecks Durchführung ...“der Unterricht an öffent- der „Workshops“ am Schulstandort ist im Hinblick auf die lichen Schulen hat unent- Schulgeldfreiheit nicht zulässig. geltlich zu sein ...“ Zu Voraussetzung „Einhaltung der Regelungen D.h. verpflichtende Kostenbeiträge betreffend Erteilung des lehrplanmäßigen Unterrichts“ können nur freiwillig sein!! Wenn z.B. Workshops während des Unterrichts Wenn es einen Klassenforumsbe- durchgeführt werden, ist die Einhaltung des lehrplanmäßigen Unterrichts zu beachten. schluss gibt, wo sich alle einstim- mig dafür aussprechen, dass ein Zu Voraussetzung „Einhaltung der Regelungen Projekt mit einer außerschulischen betreffend die Unterrichtsarbeit der Lehrer/innen gemäß Person gemacht wird und dafür § 17 Schulunterrichtsgesetz (SchUG)“ Die Lehrer/in ist für die Zeit der Durchführung Kosten entstehen, dann können sie des „Workshops“ nicht ihrer/seiner Hauptaufgabe, dieses Projekt durchführen!! der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, entbunden. _________________________________________________________________________________________ Gültigkeit der Handysignatur Die Handysignatur (digitaler Aus- weis) verliert nach 5 Jahren seine Gültigkeit. Jede Person, die die Handysigna- tur verwendet, wird automatisch vor Ablauf der Gültigkeit per Email darüber informiert. Die Verlängerung kann unkompli- ziert online und kostenlos durch- geführt werden. Oktober 2017 9
Barbara Heindl 0676/83450-207 barbara.heindl@noel.gv.at Aus gegebenem Anlass DIENSTZULAGEN für bestimmte Funktionen und VERGÜTUNGEN im NEUEN LEHRERDIENSTRECHT pD SPEZIALFUNKTIONEN § 19 LVG Mathematik und lebende Fremdsprache in folgenden Höhe EUR 160,10 Bereichen: - Schülerberatung Ÿ Im Pflichtgegenstand, im Freigegenstand, in der - Berufsorientierungskoordination Gegenstandsbezogenen Lernzeit (Deklarierung als solche - Lerndesign Neue Mittelschule in der Diensteinteilung) und für die Sprachförderkurse (da - Sonder- und Heilpädagogik, wenn die Vertragslehrperson § 8e SchOG für die Sprachförderkurse auf die Lehrplanin- zu Unterrichtstätigkeiten in Bezug auf Schülerinnen und halte des Pflichtgegenstandes Deutsch abstellt). Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Körper- und Sinnesbehinderungen herangezogen Auch die entsprechenden Schulstufen der Sonderschulen wird. sind Sekundarstufen und fallen dementsprechend unter die - Praxisschulunterricht, wenn die Vertragslehrperson an Fächervergütung C. einer Praxisschule (außerhalb von Blockpraktika) zur Erteilung praxisschulmäßigen Unterrichts im Umfang von mindestens zwei Halbtagen je Woche herangezogen wird. Ab 1.9.2017 können Vertragslehrpersonen auch nur an einem Halbtag je Woche zu praxisschulmäßigen Unterricht herangezogen werden, wobei der zustehende Betrag (EUR 160,10) in diesem Fall zu halbieren ist. Anspruchsvoraussetzungen: Absolvierung einer einschlä- gigen Ausbildung! FÄCHERVERGÜTUNG § 22 LVG Abs. 2 Höhe EUR 25,60 Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen der Lehrfächerverteilung in der Sekundarstufe 1 oder in der Polytechnischen Schule in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache verwendet werden (Fächervergütung C). Die Vergütung gebührt je gemäß Lehrfächerverteilung Vertragslehrpersonen an Sonderschulklassen der regelmäßig zu erbringender Wochenstunde, auch den Sekundarstufe 1, die nach dem Lehrplan der NMS bzw. PTS Integrationslehrer/innen!!! geführt werden, gebührt bei entsprechender Verwendung in D, M und lebenden Fremdsprache laut Lehrfächerverteilung Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in die Fächervergütung. dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr zustehenden Vergütung entspricht. Vertragslehrpersonen, die der Lehrerreserve zuge- teilt sind, gebühren ebenso ab dem ersten Tag der Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für regelmäßigen Verwendung in D, M oder lebenden Bildung und dem Landesschulrat für NÖ, gebührt nach Fremdsprache die Fächervergütung C und diese endet, Rechtsauffassung der Personalvertretung und dieser beiden wenn sich die anspruchsbegründende Verwendung laut Behörden die Fächervergütung C im Unterricht in Deutsch, Lehrfächerverteilung ändert. Oktober 2017 10
Christian Rametsteiner 0676/83450-208 christian.rametsteiner@ Reiserechnung noel.gv.at und Pendlerpauschale NEU für Reiserechnungen und Pendlerpauschale ab September 2017: Folgende Richtlinie gilt nur für Kolleginnen und Kollegen, die an mehreren Schulen tätig sind! G eänderte Lohnsteuerrichtlinien führen zu einer neuen Handhabung des Pendlerpauschalantrages und der Reiseabrechnungen ab September 2017. richtsstunden Ÿ Bei Religionslehrern die Anzahl der gemeldeten Schüler pro Unterrichtsstunde Reiserechnungen Pendlerpauschale und Fahrtkostenschuss Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten Gilt für Betreuungslehrer/innen (z.B. Beratungslehrer/ unterrichten: innen, Sprachheillehrer/innen, Gutachter/innen), die an Ab dem Schuljahr 2017/2018 kommt es im Bereich der mehreren Tätigkeitsorten „OHNE“ fixen Stundenplan Reisekosten zu einer steuerlichen Erleichterung (Fahrtkosten an der Stammschule tätig sind: werden nicht mehr versteuert), sofern Ausgangs- und Für Lehrer/innen, deren Dauerdienstreisen nicht auf Endpunkt der Reise ident sind (z.B. Wohnort – Tätigkeitsort Grund eines Stundenplanes erfolgen und die keine fixen – Wohnort). Um diese Abrechnung korrekt durchführen zu Stunden an der Stammschule unterrichten, muss der können, bietet das Reisegebührenprogramm RGV LL eine Antrag des Pendlerrechners monatlich beantragt werden neue Möglichkeit. Alle Lehrer/innen, die Unterrichtstätigkeit (ausgenommen sind Schulleiter/innen). an mehreren Schulen ausüben, haben den aktuellen Stundenplan (bis zu einer allfälligen Änderung nur beim Sofern Lehrer/innen Fahrten zwischen Wohnung und ersten Ansuchen) beizulegen (einscannen). Arbeitsstätte im erforderlichen Ausmaß zurücklegen, kann das Pendlerpauschale (ggfs. auch aliquot) berücksichtigt Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss werden, wobei die jeweils am häufigsten angefahrene Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten Arbeitsstätte für die Berechnung heranzuziehen ist. regelmäßig unterrichten: Ab dem Schuljahr 2017/18 haben jene Antragsteller/innen, Der Antrag muss innerhalb des darauffolgenden Monats die an mehreren Schulen regelmäßig unterrichten, jedem vorgelegt werden und mit einem Eingangsstempel versehen neuen Pendlerrechnerantrag einen aktuellen Stundenplan werden (Direktion oder LSRfNÖ oder Landesbuchhaltung). beizulegen. Für die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage Eine Berücksichtigung seitens der Buchhaltung kann nur können nur jene Tage herangezogen werden, an denen an durch Beilage eines Fahrtenbuches oder der eingelangten der Stammschule unterrichtet wird. Die Antragsteller/innen Reiserechnung erfolgen. müssen ihre laufenden Pendlerrechneranträge überprüfen und gegebe- nenfalls neu (mit aktuellem Stundenplan) vorlegen. Der Stundenplan hat folgende Parameter zu enthalten: Ÿ Name des Antrag- stellers Ÿ Personalaktnummer / Dienststellennummer Ÿ Name und Adresse der Stammschule Ÿ Name und Adresse der Sprengelschule Ÿ Wochentage Ÿ Zeitangabe der Unter- Oktober 2017 11
Martin Traxler 0676/83450-209 martin.traxler@noel.gv.at Verabreichung von Medikamenten ... ... in der Schule und bei Schulveranstaltungen durch nichtärztliches Personal! Z um eigenen Schutz wird den Lehrer/innen bei der Betreuung erkrankter Schüler/innen nur eine Erste- Hilfe-Leistung gestattet. ein schriftliches Ansuchen um Verabreichung durch diese stellen. Dieses Ansuchen muss den Namen des Medikamentes sowie den Namen der Für die Behandlung des Kindes muss in akuten Lehrperson beinhalten. Weiters bedarf es bei einer Erkrankungsfällen ein Arzt konsultiert werden. ärztlichen Verschreibung einer genauen, eindeutigen Dies gilt natürlich auch bei Schulveranstaltungen, Dosierungsangabe. Unbedingt ist eine Absprache mit wenn das erkrankte Kind nicht in die Aufsicht seiner der Schulärztin/dem Schularzt nötig. Erziehungsberechtigten übergeben werden kann. Auf keinen Fall dürfen Lehrer/innen eine eigene Es sollte die Planung einer Schulveranstaltung Dosierung wählen oder selbst Medikamente verab- so angelegt sein, dass im gewählten Ort ein Arzt reichen, Schmerzmittel, Hustensäfte, Bachblüten, zur Verfügung steht, der die Schüler/innen mit Wunddesinfektionsmittel, Tigerbalsam u.ä. auftragen. ihrer e-card behandelt. Keinesfalls ist es gestattet, Man geht davon aus, dass alle Lehrer/innen dass nichtärztliches Personal Medikamente, und andere Begleitpersonen eine nachweisbare auch sogenannte „Hausmittel“, an Schüler/innen Grundausbildung in der Ersten Hilfe haben. Schulärzte verabreicht. sollen Notfallmedikamente in ihrem Bereich Zur Verabreichung von Dauermedikamenten können bereithalten und sind für die Anschaffung und sichere Lehrer/innen nicht verpflichtet werden, sondern dies Aufbewahrung, die Kontrolle des Ablaufdatums nur freiwillig übernehmen. Erklärt sich eine Lehrperson sowie die Verabreichung im dringenden Anlassfall dazu bereit, müssen die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Oktober 2017 12
Dienstliche Email-Adresse für Landeslehrer/innen D er Landesschulrat für NÖ ruft aus gegebenem Anlass den Erlass Präs.-414/96-2010 vom 06.10.2010 in Erinnerung, in welcher die Nutzung der dienstlichen Email Adressen für selbstgewählte Passwort möglich ist. Im Falle des Vergessens des persönlichen Passwortes kann dieses wieder auf das Initialpasswort zurückgesetzt Landeslehrer/innen geregelt ist. werden. Der Landesschulrat weist daher auf die unabdingbare Das regelmäßige Abrufen dieses Email-Kontos gehört zu Notwendigkeit der sicheren Aufbewahrung des übermittelten den Dienstpflichten! Initialpasswortes hin. Ergänzend dazu wird darauf hingewiesen, dass die Das selbst gewählte Zugangspasswort und das automatisierte Umleitung auf eine andere Mailadresse Initialpasswort darf daher auf keinen Fall anderen Personen zu technischen Problemen führen kann und daher davon weitergegeben werden. abgeraten wird. Nutzung des Dienst-Email-Kontos Richtlinien zu Nutzung Nachstehende Anordnungen zur Überprüfung des Dienst- Zum Zwecke der gesicherten, wechselseitigen Übermittlung Email-Kontos gelten ausschließlich für Emails seitens der persönlicher, dienstrechtlich relevanter Inhalte auf vorgesetzten Dienstbehörde und des Dienstgebers. Emails elektronischem Weg vom und zum Dienstnehmer/Dienstgeber an diese Dienst-Email-Adresse, die von anderen Personen wurde für jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin eine Dienst- und/oder Institutionen eingehen unterliegen NICHT dieser Email-Adresse (ein Dienst-Email-Konto) eingerichtet. Zur Anordnung und obliegen der persönlichen Verantwortung des Erreichung dieses Zweckes ist dieses Dienst-Email-Konto Landeslehrer/der Landeslehrerin (vergleichbar der bisherigen durch jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin verpflichtend zu Kontaktaufnahme per Telefon oder postalischem Brief). verwenden. Zugangsdaten Die Zugangsdaten wurden allen Kolleginnen und Kollegen, persönlich adressiert, über die Schulleitungen zugestellt.: Ÿ die Internet-Adresse der WEB-Mail-Oberfläche (https:// webmail.schule-noe.at) Ÿ die amtliche Email-Adresse Ÿ ein automatisch generiertes Initialpasswort Email-Adresse Die amtliche, eindeutige Email-Adresse des Landeslehrer/ der Landeslehrerin ist seine/ihre Personalaktnummer in Verbindung mit der entsprechenden Domainangabe: Die Landeslehrer/innen werden angewiesen, das Dienst- Personalaktnummer@schule-noe.at. Email-Konto regelmäßig auf Nachrichten zu überprüfen und Zusätzlich zur amtlichen Email-Adresse wurde für jeden diese als dienstliche Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Benutzer/jede Benutzerin eine Aliasadresse nach dem Format Der Begriff der „Regelmäßigkeit“ ist mit der bisher üblichen Vorname.Nachname@schule-noe.at eingerichtet (auch unter Entgegennahme amtlicher Schriftstücke im herkömmlichen dieser Aliasadresse ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin Postwege zu verstehen. Ohne einen fixen Zeitrahmen im erreichbar). Vorhinein festzulegen, wird während des Unterrichtsjahres eine Im Falle gleichlautender Vor- und Familiennamen wird wöchentliche Überprüfung des Posteinganges empfohlen. diese Aliasadresse mittels fortlaufender Ziffer am Ende des Ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin infolge einer Familiennamens unterschieden (Vorname.Nachnamae1@ dienstlichen Verhinderung (Schulveranstaltung, Fortbildungs- schule-noe.at). veranstaltungen), einer länger andauernden Krankheit oder Die tatsächliche Schreibweise der zugeordneten einer anderen nachvollziehbaren Verhinderung nicht in der Aliasadresse bei Sonderzeichen, Doppelnamen etc. ist dem Lage, das Dienst-Email-Konto in diesem Zeitraum abzurufen, integrierten Adressbuch des WEB-Mail-Clients zu entnehmen so hat er/sie dies nach Beendigung der Verhinderung sobald (zur treffsicheren Unterscheidung bei Namensgleichheit ist dort wie möglich nachzuholen. die Stammschule angegeben). Keinesfalls dürfen seitens der systeminternen Benutzer (der Landeslehrer/innen) unaufgeforderte Massen-Emails (Spam- Passwort Emails) an Kollegen versandt werden. Beim Ersteinstieg in die WEB-Mail-Oberfläche ist das Die Kolleginnen und Kollegen werden darüber hinaus Initialpasswort auf ein persönliches Passwort nach den angewiesen, den (grundsätzlich großzügig bemessenen) angegebenen Richtlinien zu ändern. Speicherplatz von 1 GB pro Email-Konto so zu verwalten, dass Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die weitere jederzeit ausreichend Platz für eingehende Dienst-Emails zur Nutzung der Dienst-Email-Adresse ausschließlich über dieses Verfügung steht. Oktober 2017 13
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Schulmilch im Rahmen des EU-Schulmilchprogrammes D ie Europäische Union gewährt eine Unionsbeihilfe für die Abgabe ausgewählter landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Kinder in schulischen Einrichtungen und Milchprodukt in der Schule erhalten. Das ist eine gute Investition für die Zukunft und macht sich im Kinderbetreuungseinrichtungen. Gesundheitssystem bezahlt. Mit 1. August 2017 startete das EU-Schulprogramm, Die EU hat daher das EU- welches als Nachfolger vom EU- Schulmilchprogramm und Schulprogramm neu gestaltet und als EU-Schulobst- und gemüseprogramm angesehen werden Zielsetzung formuliert: Einen Beitrag kann. zu gesunder Ernährung von Kindern und Jugendlichen zu So wurden zwar die bisherige gesetzliche Regelung, leisten durch Bereitstellung von Milch und Milchprodukten die Beantragung der Unionsbeihilfe und das Angebot an (insbesondere Konsummilch, Buttermilch, Milchprodukten für die Kinder wesentlich geändert, jedoch Sauermilch und Naturjoghurt) sowie Obst und Gemüse. wird die Milch mit 29,60 Cent/kg (Milchgetränke auf Milchbasis Weitere Ziele sind, eine Erhöhung des Konsums dieser 24 Cent/kg, fermentierte Milchprodukte 20 Cent/kg) stärker Lebensmittel zu bewirken, mit gleichzeitig so wenig finanziell unterstützt. Des Weiteren werden Veranstaltungen Zuckerzufuhr wie möglich, Prägung des Geschmacks mit Verkostungen sowie Lehrausgänge und Exkursionen für diese Lebensmittel und Verankerung in den – diesem zählen zu den flankierenden Maßnahmen – sowie Ernährungsgewohnheiten. Kommunikationsmaßnahmen finanziell unterstützt. Die schulmilchtrinkenden Kinder erhalten zu Schulbeginn Bei Verkostungen und Exkursionen kann ergänzend ein liniertes Schreibheft mit herausnehmbarem Stundenplan zur Wissensvermittlung auch eine breite, in der (Mitteilungsheft). Verkostungen und Schulmilchpräsentationen können von den Schulen und Kindergärten beim zuständigen Schulmilchlieferanten oder im Milchreferat der Landwirtschaftskammer angefordert werden. Lehrausgänge, Wandertage oder Exkursionen auf dem Schulmilchbauernhof in der Region sollten gleich zu Schulbeginn mit den Eltern am Elternabend bzw. im Schulforum vereinbart werden. Der Weltschulmilchtag, welcher von der FAO-Food and Agriculture Organization in Rom ins Leben gerufen wurde, um die ernährungsphysiologische Bedeutung der Milch und Milchprodukten für unsere Kinder ins Gedächtnis zu rufen, wurde heuer am 27. September 2017 gefeiert. Schulmilch-Award 2017: v.l. Schulmilchsprecher Ing. Alexander Lang, Amtsf.Präs. Mag. Johann Heuras, Mag. Ingrid Posch, LO Ing. Franz Erfreulich ist, dass Schaupmann, Dr. Christine Friedrich-Stiglmayr, Vizepräs. Ök.-Rätin Ÿ das EU-Schulmilchprogramm weitergeführt wird, Theresia Meier und Schulmilchkoordinator Ing. Josef Weber Ÿ Milch mit 29,6 Cent/kg eine noch höhere finanzielle Unterstützung erhält, nationalen Verordnung festgelegte Produktpalette an Ÿ auch weiterhin eine breite Schulmilchpalette von den landwirtschaftlichen Erzeugnissen und verarbeiteten regionalen Schulmilchbauern angeboten werden kann, Erzeugnissen angeboten werden. Der Schwerpunkt ist auf Ÿ in Kindergärten und Schulen mit Schulmilchbezug frische Produkte aus der Region zu legen. auch geförderte Verkostungen von Schulmilchlieferanten Zur Aufklärung von Kindern über Landwirtschaft, durchgeführt werden können, Milchwirtschaft, gesunde Essgewohnheiten und Ÿ als begleitende Maßnahme Kinder auf Schulmilch- Umweltthemen, die mit der Produktion, der Abgabe und bauernhöfen die Herkunft der Schulmilchprodukte dem Verzehr von Milch und Milchprodukten sowie Obst kennenlernen können, und Gemüse im Zusammenhang stehen, können auch Ÿ das Budget für den Bereich Schulmilch aufgestockt Unterrichtsmaterialien erstellt werden. wurde. Die Teilnahme am Schulprogramm ist freiwillig. Die Abwicklungsbehörde ist die Agrarmarkt Austria (AMA). Die Schwerpunkt ist in NÖ und Wien, jene Schulen und Beihilfegewährung erfolgt aufgrund derAnträge zugelassener Kindergärten anzusprechen und Verkostungen anzubieten, Antragsteller. Die AMA hat für das Schulprogramm welche zurzeit nicht am EU-Schulprogramm teilnehmen. Merkblätter und einen Leitfaden erarbeitet, in welchen die ................................................................ Details der Abwicklung zusammengefasst sind. Milch- und Milchprodukte zählen zu den ernährungs- physiologisch wertvollsten Lebensmitteln, da sie viel Eiweiß Ing. Josef Weber, Milchwirtschaftsberater mit hoher biologischer Wertigkeit, leicht verdauliche Fette Landwirtschaftskammer NÖ und zahlreiche Vitamine und Mineralstoffe liefern. +43664/6025923301, +435025923301 Helfen wir daher alle mit, dass unsere Kinder täglich ihr josef.weber@lk-noe.at Oktober 2017 19
Berufs- und Organhaft- pflichtversicherung Mehr Sicherheit für NÖ Landeslehrer/innen. Schutz vor beträchtlichen Risiken für nur 1 Euro pro Monat. ls Lehrer/in tragen Sie große Verantwortung und Personenschäden an anderen Personen) A sind aufgrund der Aufsichtspflicht einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt. Ÿ Ein Volksschullehrer verlässt während des Unterrichts die erste Klasse und lässt diese längere Zeit unbeaufsichtigt. In dieser Zeit kommt es zu einer Schadenersatzforderungen können Sie treffen, Rauferei unter den Schülern, wobei ein Schüler wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder selber erheblich verletzt wird. einer anderen Person Schaden zugefügt haben. Ÿ Anlässlich einer Exkursion überquert ein Schüler unvorsichtig die Straße, wodurch ein PKW zu In den letzten Jahren hat sich die Tendenz verstärkt, einem Ausweichmanöver gezwungen und dabei dass Eltern nicht nur mit Forderungen drohen, sondern beschädigt wird. Es wird dem verantwortlichen Lehrer diese – auch mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes unzureichende Aufsicht vorgeworfen. – einklagen. Schadenersatzforderungen sind jedoch Ÿ Bei einem Weiterbildungsseminar streift ein Lehrer nicht immer berechtigt. den Tisch auf dem sich die Kamera des Vortragenden befindet. Die Kamera fällt zu Boden und wird beschä- Die Berufshaftpflichtversicherung hilft Ihnen in digt. beiden Fällen. Sie ersetzt den Schaden bei ange- brachten Forderungen (es liegt ein Verschulden des Organhaftpflichtversicherung (deckt Schäden am Lehrers vor) und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eigentum des Dienstgebers) Ÿ Beim Lüften des Klassenzimmers vergisst der Was muss ich tun, um versichert zu sein? Lehrer die Türe zu schließen. Durch Zugluft wird das Schicken Sie das Anmeldeformular vollständig Fenster beschädigt. Der Schulerhalter macht die ausgefüllt und unterschrieben an Herrn Münz per Kosten der Reparatur beim Lehrer geltend. Fax: 02742/9013-16256 bzw. per Email an andreas. Ÿ Der Lehrer beauftragt einen 7-jährigen Schüler muenz@noevers.at. Der Versicherungsschutz beginnt dem Beamer zu holen, wobei dieser beschädigt wird. mit dem nächsten Monatsersten nach Einlangen der Dem Lehrer wird vorgeworfen, sich einen „untüchtigen Anmeldung. Die NV veranlasst die Prämienabbuchung Gehilfen“ bedient zu haben. Die Kosten der Reparatur von EUR 1,- monatlich über Ihre Gehaltsabrechnung. werden vom Schulerhalter im Regressweg gefordert. Ÿ Ein Lehrer stößt aus Unachtsamkeit die Video- Bekomme ich eine eigene Polizze? kamera der Schule zu Boden. Da es sich um eine Aktion des Landes NÖ handelt, gibt es eine Sammelpolizze für alle versicherten Was muss ich im Schadensfall tun? Lehrer/innen. Als Deckungsnachweis gilt Ihre Nützen Sie die Onlineschadensmeldung auf www.nv.at Gehaltsabrechnung, in der die monatliche Abbuchung und verwenden Sie das Formular „Schadensmeldung von EUR 1,- mit der Bezeichnung „Sicherheitsaktion“ Haftpflicht“, „Schadenanzeige Organhaftpflicht“ ersichtlich ist. bzw. „Schadensmeldung Unfall“. Bei einem Spitalsaufenthalt aufgrund eines Berufsunfalles legen Was passiert, wenn ich in Karenz gehe? Sie die Aufenthaltsbestätigung des Spitals bei. Da Sie in der Karenzzeit keinen Gehalt beziehen, wird auch keine Prämie verrechnet. In dieser Zeit ruht der Versicherungsschutz. Nach Beendigung der Karenz werden der Versicherungsschutz und somit auch die Sparte Versicherungssumme Prämienabbuchung mit der ersten Gehaltsabrechnung Berufshaftpflicht EUR 1.000.000,- aktiviert. Organhaftpflicht EUR 100.000,- Spitalgeld EUR 20,- Beispiele aus dem Schulalltag Berufshaftpflichtversicherung (deckt Sach- und Jahresprämie EUR 12,- Oktober 2017 20
Kann als Kopiervorlage verwendet werden ! Oktober 2017 21
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IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Personalvertretung - Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1 Telefon 02742/9005-16517, Fax 02742/9005-16516, Email post.za-aps@noel.gv.at Offenlegung gemäß § 25 (4) Mediengesetz: Mitteilungsblatt des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung im Rahmen der im Bundes- Personalvertretungsgesetz festgelegten Aufgabenbereiche Oktober 2017 25
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