ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer

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ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
Ausgabe 2 / 2017

                              KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT

                              ZA AKTUELL
    Ÿ   Aus meiner Sicht: Beginn des Schuljahres 2017/2018
    Ÿ   Informationen zum Bildungsreformgesetz 2017
    Ÿ   Grippeschutzimpfung
    Ÿ   Fragen und Antworten aus dem Schulalltag
    Ÿ   Einbindung außerschulischer Experten in den Unterricht
    Ÿ   Aus gegebenem Anlass: Dienstzulagen
    Ÿ   Reiserechnung und Pendlerpauschale
    Ÿ   Verabreichung von Medikamenten
    Ÿ   Dienst-Email-Adresse
    Ÿ   Termine im Schuljahr 2017/2018
    Ÿ   Schuljahreskalender
    Ÿ   nö://media news
    Ÿ   Schulmilchprogramm
    Ÿ   Berufs- und Organhaftpflichtversicherung
    Ÿ   Partnerangebote

Besuchen Sie den Stand der Pflichtschullehrergewerkscha
       in der Halle 10 mit der Standnummer 0111!
ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
Ihre Ansprechpartner
im Zentralausschuss
der Pflichtschullehrer

       Zentrale SANKT PÖLTEN                                           Region NÖ SÜD
      Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten                               Hildegard BERGER
        Telefon: 02742/9005-16517                                    Handy: 0676/83450-206
          Fax: 02742/9005-16516                                   Bezirke: Baden, Neunkirchen,
       Email: post.za-aps@noel.gv.at                          Wr.Neustadt/Land, Wr.Neustadt/Stadt
                                                               Sprechtage in den Regionalbüros BH
               Helmut ERTL                                      Neunkirchen und BH Baden nach
           Vorsitzender ZA APS NÖ                            unbedingter telefonischer Voranmeldung!
           Handy: 0676/83450-201

               Günter WICK
        Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ
          Handy: 0676/83450-202                                        Region NÖ MITTE
                                                                        Barbara HEINDL
               Peter BÖHM                                             Handy: 0676/83450-207
        Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ                              Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Land,
    Landeskoordinator für Schulleiter/innen                            St. Pölten/Stadt, Tulln
          Handy: 0676/83450-205                                   Sprechtage in den Regionalbüros
                                                             ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach
              Jürgen PANY                                     unbedingter telefonischer Voranmeldung!
            Handy: 0676/4285390

      Karin LEONHARDSBERGER
         Franz GRAFENAUER
        Telefon: 02742/9005-16517
            nach Vereinbarung                                       Region WEINVIERTEL
                                                                        Claudia ANDRE
                                                                      Handy: 0676/83450-203
                                                                 Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn,
                                                                      Korneuburg, Mistelbach
                                                                   Sprechtage in den jeweiligen
www.noe-landeslehrer.at                                          Bezirkshauptmannschaften nach
                                                              unbedingter telefonischer Voranmeldung!

         Region MOSTVIERTEL                                       Region WALDVIERTEL
             Martin TRAXLER                                      Christian RAMETSTEINER
           Handy: 0676/83450-209                                    Handy: 0676/83450-208
     Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs,                      Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land,
               Waidhofen/Ybbs                                Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl
Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten nach             Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und
          unbedingter telefonischer                         BH Zwettl nach unbedingter telefonischer
               Voranmeldung!                                             Voranmeldung!

                                              Oktober 2017   2
ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
Helmut Ertl
                              Vorsitzender
                              0676/83450-201
                                                                          Aus meiner
                              helmut.ertl@noel.gv.at
                                                                          Sicht ...

                  Beginn des Schuljahres 2017/2018!
D   a Personalsituation, Personalmaßnahmen und
    Personalentwicklungen die ureigensten Aufgaben
der Personalvertretung sind, möchte ich darüber
einen Überblick zu Beginn des Schuljahres 2017/2018
geben.

  In den Verhandlungen und Gesprächen mit dem
Landesschulrat für NÖ konnte folgendes erreicht
werden:

Ÿ  1750 Weiterverwendungen von befristeten IIL und
pD-Verträgen,
Ÿ 397 Vertragsumstellungen von befristeten IIL auf
unbefristete IL-Verträge,
Ÿ 230 durchgeführte Versetzungen von 324
Versetzungswerbungen, dies entspricht 70,98 Prozent.
Davon konnte der größte Anteil in die Bildungsregion 1
(Waldviertel) durchgeführt werden,                                           Da zu bestimmten Inhalten eine Landesaus-
Ÿ 467 Neuanstellungen für APS, wobei der größte                           führungsgesetzgebung erforderlich ist, gilt es, seitens
Anteil in die Bildungsregion 2 (Weinviertel) zugewiesen                   des Zentralausschusses Pflichtschullehrer die uns
wurde.                                                                    wichtigen Positionen bestmöglich zu vertreten.

   Derzeit befinden sich noch 820 Bewerbungen                             Ÿ  Keine generelle Erhöhung der Klassenschüler-
für eine Anstellung in den NÖ Schuldienst auf der                         höchstzahl und weiterhin Orientierung an der
Warteliste, davon 578 für Volksschulen.                                   Eröffnungs- und Teilungszahlenregelung.
                                                                          Ÿ Neuanstellungen von Lehrpersonen und Auswahl-
    Glücklicherweise trat der befürchtete Engpass                         verfahren für alle Leitungsfunktionen ohne hohen
im Bereich NMS im heurigen Schuljahr noch nicht                           bürokratischen Aufwand.
ein. Damit kamen unmittelbare dienstrechtliche                            Ÿ Die Freiwilligkeit bei Clusterbildungen muss
Maßnahmen nicht zum Tragen.                                               Berücksichtigung finden, da weitreichende personal-
-----------------------------------------------------------------------   und dienstrechtliche Maßnahmen damit in Verbindung
                Bildungsreformgesetz 2017                                 stehen.
            („Autonomiepaket“) beschlossen
                                                                             Wir werden darüber in gewohnter Art und Weise
  Zum letztmöglichen Termin vor der Sommerpause                           berichten und informieren. Ich wünsche Ihnen viel
kam es doch zum parlamentarischen Beschluss                               Erfolg bei Ihrer verantwortungsvollen Arbeit.
(Regierungsparteien und Grüne) dieses neuen
„Reformwerkes“.                                                           Ihr

   Nachstehend eine Kurzfassung der wesentlichen
Inhalte, die mit der Gewerkschaft verhandelt wurden.

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ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
Peter Böhm
                         0676/83450-205                      Informationen zum
                         peter.boehm@noel.gv.at
                                                             Bildungsreform-
                                                             gesetz 2017 - gültig
                                                             ab 01.09.2017
Sprechtage an Volksschulen und Bewertungsgespräche            den Erziehungsberechtigten dieser Schüler an allgemein
- nur in Verbindung mit alternativer Leistungsbeur-           bildenden Pflichtschulen durch zwei Sprechtage im
teilung                                                       Unterrichtsjahr, …. An allgemein bildenden Pflichtschulen
                                                              haben die Lehrer den Erziehungsberechtigten, … zu
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18a, 19 SchUG                      Einzelaussprachen zur Verfügung zu stehen.
Leistungsbeurteilung bzw. -information bis einschließ-        (1a) An der Neuen Mittelschule sind darüber hinaus
lich der 3. Schulstufe                                        regelmäßig Gespräche zwischen Lehrer, Erziehungs-
§ 18a. (1) …                                                  berechtigten und Schüler vorzusehen, in denen die
(3) Den schriftlichen Informationen gemäß Abs. 2 soll         Leistungsstärken und der Leistungsstand des Schülers, auf
jeweils ein Bewertungsgespräch mit der Klassenlehrerin        der 7. und 8. Schulstufe insbesondere auch in Hinblick auf
oder dem Klassenlehrer vorangehen, zu dem die                 das Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung, gemeinsam
Erziehungsberechtigten und die Schülerin oder der             zu erörtern sind. Für diese Gespräche können auch die
Schüler einzuladen sind. Erforderlichenfalls sind weitere     für die Sprechtage gemäß Abs. 1 vorgesehenen Tage
unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer beizuziehen.            herangezogen werden.
Den Bewertungsgesprächen und den Informationen sind
der Lehrplan und der bis dahin erfolgte Unterricht zu            Die in § 19 Abs.1 vorgesehenen Elternsprechtage
Grunde zu legen. Es sind die von der Schülerin oder vom       und die in § 19 Abs. 1a SchUG vorgesehenen. „Kinder-
Schüler erbrachten Leistungen anhand der festgestellten       Eltern-Lehrer“-Gespräche („KEL“-Gespräche) können
Lernfortschritte zu erörtern. Dabei sind gemessen an den      nunmehr an denselben Tagen abgehalten werden, um
Lernzielen Leistungsstärken, Begabungen und allfällige        deren Organisation sowohl den Erziehungsberechtigten
Mängel jedenfalls hinsichtlich der Selbständigkeit der        als auch den einzelnen Schulstandorten zu erleichtern.
Arbeit, des Erfassens und Anwendens des Lehrstoffes,          Die diesbezügliche Entscheidung obliegt der jeweiligen
der Durchführung der Aufgaben und der Eigenständigkeit        Klassenlehrerin bzw. dem jeweiligen Klassenlehrer.
hervorzuheben und zu dokumentieren. Ferner ist die
Persönlichkeitsentwicklung der Schülerin oder des Schülers    Freiwilliges 11. und 12. Schuljahr an allgemeinen
sowie ihr bzw. sein Verhalten in der Gemeinschaft zu          Schulen für Schüler/innen mit sonderpädagogischem
erörtern.                                                     Förderbedarf – „SPF“
(4) Den Erziehungsberechtigten ist durch zumindest
zwei Sprechtage im Unterrichtsjahr Gelegenheit zu             Gesetzliche Grundlage: § 32 SchUG
Einzelaussprachen zu geben, wobei diese Tage auch             Höchstdauer des Schulbesuches
für die Abhaltung der Bewertungsgespräche (Abs. 3)            § 32. (1) Der Besuch einer allgemein bildenden Pflichtschule
herangezogen werden können.                                   ist längstens bis zum Ende des Unterrichtsjahres des auf die
                                                              Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht folgenden Schuljahres
   Die in § 18a Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes           zulässig, soweit in den nachstehenden Absätzen nicht
(SchUG) vorgesehenen Elternsprechtage und die in §            anderes bestimmt ist.
18a Abs. 3 vorgesehenen Bewertungsgespräche können            (2) Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind
nunmehr an denselben Tagen abgehalten werden, um              mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung
deren Organisation sowohl den Erziehungsberechtigten          der zuständigen Schulbehörde berechtigt, die besuchte
als auch den einzelnen Schulstandorten zu erleichtern.        Sonderschule oder allgemeine Schule zwei Jahre über den
Die diesbezügliche Entscheidung obliegt der jeweiligen        im Abs. 1 genannten Zeitraum hinaus zu besuchen.
Klassenlehrerin bzw. dem jeweiligen Klassenlehrer.
                                                                 Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi-
Sprechtage    an   NMS    und    „Kinder-Eltern-Lehrer“-      schem Förderbedarf besteht nunmehr die Möglichkeit,
Gespräche                                                     mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung
                                                              der zuständigen Schulbehörde ein freiwilliges 11. und
Gesetzliche Grundlagen: §19 SchUG                             12. Schuljahr auch an allgemeinen Schulen in Form von
Information      der    Erziehungsberechtigten        von     integrativem Unterricht zu absolvieren; ein Wechsel
Schülerinnen und Schülern ab der 4. Schulstufe                an eine Sonderschule ist somit nicht mehr zwingend
§ 19. (1) Die Erziehungsberechtigten von Schülern ab der      erforderlich.
4. Schulstufe sind von der Beurteilung der Leistungen des
Schülers durch Schulnachrichten im Sinne der folgenden        Freiwilliges 10. Schuljahr         für   außerordentliche
Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist        Schülerinnen und Schüler

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ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
Gesetzliche Grundlage: § 32 Abs. 2a SchUG                    bzw. des betroffenen Schülers) im Einzelfall einem
Höchstdauer des Schulbesuches                                Laien wiederkehrende Tätigkeiten, die ansonsten nur von
§ 32. (2a) …. Unter denselben Bedingungen sind Schüler,      Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
die eine im ersten Satz genannte Schule im neunten Jahr      durchgeführt werden dürfen, nach vorhergehender
der allgemeinen Schulpflicht als außerordentliche Schüler    Unterweisung übertragen. Die Lehrkraft hat das Recht, die
beendet haben, berechtigt, eine der genannten Schulen        Übernahme der Tätigkeit abzulehnen. Auf die Möglichkeit
ein weiteres Jahr als ordentlicher oder außerordentlicher    der Ablehnung muss die Ärztin bzw. der Arzt ausdrücklich
Schüler zu besuchen.                                         hinweisen. Die Übernahme von Tätigkeiten nach § 50a
                                                             Ärztegesetz erfolgt immer freiwillig. Eine Weisung, sich
     Dem neugefassten § 32 Abs. 2a SchUG zufolge             für die damit verbundenen Aufgaben zur Verfügung zu
dürfen Schülerinnen und Schüler, die eine Hauptschule,       stellen, können Schulleitungen Lehrkräften nicht erteilen.
eine Neue Mittelschule oder die Polytechnische Schule        Ebenso hat die betroffene Schülerin bzw. der betroffene
im 9. Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht als             Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte der Übertragung
außerordentliche Schülerinnen und Schüler besucht            zuzustimmen. Durch § 66b Abs. 1 SchUG wird die freiwillig
haben, nunmehr mit Zustimmung des Schulerhalters             übernommene Tätigkeit nun zu einer Dienstpflicht, womit die
und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde die         Lehrperson in Vollziehung der Gesetze handelt. Sollte der
genannten Schulen in einem freiwilligen 10. Schuljahr        Schülerin bzw. dem Schüler ein Schaden entstehen, haftet
als außerordentliche oder ordentliche Schülerinnen           die Republik Österreich nach dem Amtshaftungsgesetz.
und Schüler absolvieren. Es handelt sich dabei um
Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise wegen               Bei einem Notfall muss von jedem die offensichtlich
mangelnder Sprachkenntnisse (Migrantinnen bzw.               erforderliche und zumutbare Hilfe geleistet werden. So
Migranten oder Flüchtlinge) nicht als ordentliche            sind Lehrpersonen im Notfall verpflichtet, einer unter einer
Schülerinnen und Schüler an z. B. einer Neuen                Bienenstichallergie leidenden Schülerin bzw. einem unter
Mittelschule aufgenommen werden konnten (§ 4 Abs. 2          einer Bienenstichallergie leidenden Schüler die mitgeführte
lit. a SchUG).                                               Injektion zur Vermeidung einer allergischen Reaktion
                                                             zu verabreichen (z. B. Wandertag). Gleiches gilt für
   Die Aufnahme einer nicht schulpflichtigen Auf-            Maßnahmen in Verbindung mit epileptischen Anfällen oder
nahmsbewerberin bzw. eines nicht schulpflichtigen            einer sonstigen unvermutet eingetretenen Situation. Notfälle
Aufnahmsbewerbers ist jedoch nur dann zulässig,              sind Situationen, die ein unverzügliches Eingreifen
wenn alle als ordentliche Schülerinnen bzw. Schüler          zum Vermeiden eines schweren gesundheitlichen
in Betracht kommenden Aufnahmsbewerberinnen bzw.             Schadens oder von Schlimmerem erforderlich machen.
Aufnahmsbewerber aufgenommen worden sind.                    Werden Lehrkräfte im Rahmen eines Notfalls aktiv, kommen
Außerordentliche Schülerinnen und Schüler können             sie einer sich aus § 95 StGB ergebenden Verpflichtung
daher nur in Klassen aufgenommen werden, in denen            nach. In Verbindung mit § 51 Abs. 3 SchUG handeln sie
die Klassenschülerhöchstzahl noch nicht überschritten        in Vollziehung der Gesetze und werden damit durch das
wird (es darf zu keinen zusätzlichen Klassenteilungen        Amtshaftungsgesetz geschützt.
führen!).
                                                             Allgemeine Schulpflicht
   Schülerinnen und Schüler, die die 9. Schulstufe an
einer AHS-Oberstufe oder an einer BMHS verbracht             Gesetzliche Grundlage: § 2 SchPflG
haben, dürfen die Polytechnische Schule nicht in einem       Feststellung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht
„freiwilligen 10. Schuljahr“ besuchen.                       laut Mutter-Kind-Pass (§ 2 Abs. 2 SchPflG)

Ausübung ärztlicher Tätigkeiten nach § 50a Abs. 1 des           Betreffend die Feststellung des Beginns der allgemeinen
Ärztegesetzes 1998 durch Lehrpersonen                        Schulpflicht sieht § 2 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes
                                                             1985 (SchPflG) nunmehr eine Wahlmöglichkeit der
   Prinzipiell können Lehrkräften all jene Tätigkeiten       Erziehungsberechtigten vor, für die Feststellung des
abverlangt werden, die medizinischen Laien zumutbar          Beginns der allgemeinen Schulpflicht alternativ zum
sind (Erste Hilfe). Diese zumutbaren Tätigkeiten sind Teil   Geburtsdatum den laut Mutter-Kind-Pass berechneten
der lehramtlichen Obliegenheiten. Zu ihnen gehören das       Geburtstermin heranzuziehen. § 2 Abs. 1 SchPflG sieht
Überwachen der selbstständigen Medikamenteneinnahme,         den Beginn der allgemeinen Schulpflicht mit dem auf die
das orale Verabreichen ärztlich verschriebener Medikamente   Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1.
oder das Herbeiholen von ärztlicher Hilfe. Sollte in einem   September vor. In jenen Fällen, in denen die Geburt des
solchen Fall eine Schülerin bzw. ein Schüler zu Schaden      Kindes vor dem im Mutter-Kind-Pass festgestellten Tag
kommen, greift das Amtshaftungsgesetz. Es haftet nicht       erfolgte, kann auf Wunsch der Erziehungsberechtigten für
die Lehrkraft, sondern die Republik Österreich.              die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht
                                                             nunmehr jener Tag herangezogen werden. Der Wunsch
   Chronisch kranke Kinder und Jugendliche benötigen         nach Feststellung der allgemeinen Schulpflicht laut Mutter-
oftmals routinemäßige pflegerische und/oder medizinische     Kind-Pass ist durch die Erziehungsberechtigten im Zuge der
Betreuung, dies auch während der Unterrichtszeit. Handelt    Schülereinschreibung gem. § 6 SchPflG bekanntzugeben.
es sich dabei um keine Laientätigkeit mehr, besteht die      Durch die Schulleitung ist der Beginn der allgemeinen
Möglichkeit der Übertragung nach § 50a des Ärztegesetzes.    Schulpflicht sodann schriftlich zu bestätigen (keine
Gemäß dieser Regelung kann die Ärztin bzw. der Arzt          Ermessensentscheidung) und die zuständige Schulbehörde
(niemals aber die Eltern der betroffenen Schülerin           zu verständigen.

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ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
Günter Wick
                         0676/83450-202
                         guenter.wick@noel.gv.at
                                                               Grippeschutz-
                                                               impfung

Die BVA leistet einen
Zuschuss zur Impfung!

D    ie echte Grippe, oder richtigerweise Influenza genannt,
     fesselt jährlich rund 400.000 Menschen in Österreich
an das Bett. Ein wirksamer Schutz gegen eine Erkrankung
                                                               dem 7. Lebensmonat), für Jugendliche und Erwachsene mit
                                                               erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische
                                                               Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der
ist nur durch die Impfung gegeben.                             Nieren, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus
                                                               und Immundefekte), für Personen über 60 Jahren, für
   Die echte Grippe ist eine akute, meist in den Monaten       Betreuungspersonen von Risikogruppen sowie für Personal
November bis April auftretende schwere Erkrankung, die         mit häufigen Publikumskontakten und für Personen, die im
durch Influenzaviren ausgelöst wird. Die Influenza wird        Epidemiegebiete reisen, empfohlen.
durch Tröpfcheninfektion wie Niesen, Husten, Sprechen,
Händegeben oder Küssen übertragen.                             Die BVA gewährt einen Impfzuschuss zur Grippeschutz-
                                                               impfung
   Die Erkrankung beginnt plötzlich mit einem steilen             Die BVA leistet im Aktionszeitraum von 1. Oktober 2017
Fieberanstieg und Schüttelfrost, zusätzlich treten schwere     bis 31. Jänner 2018 einen Zuschuss von EUR 17,- zur
Kopf- und Gliederschmerzen sowie Reizhusten, Heiserkeit,       Grippeschutzimpfung.
Halsschmerzen und häufig auch Schmerzen hinter dem
Brustbein auf. Handelt es sich um eine unkomplizierte             Mit dem Zuschuss verstärkt die BVA die Attraktivität der
Grippe, so ist diese nach rund einer Woche überstanden.        Leistung im Sinne des Präventionsgedankens. Wie es sich
                                                               bereits auch bei anderen Impfaktionen bewährt hat, wird
   Treten jedoch zusätzliche bakterielle Infektionen auf,      dieser Zuschuss gleich in der Apotheke vom Preis des
so kann es zu Lungen- oder Mittelohrentzündungen sowie         jeweiligen Impfstoffes abgezogen. Eine breite Auswahl an
Entzündungen des Herzmuskels, aber auch auf Übergriffe         Impfstoffen gewährleistet, dass jeder Kunde das für ihn am
auf den Magen-Darm-Trakt und das Zentralnervensystem           besten geeignete Serum erhält.
kommen, die in manchen Fällen auch tödlich enden
können.

Die Impfung
   Als wichtigste Maßnahme zur Prävention der echten
Grippe (Influenza) gilt die Schutzimpfung. Die Impfung
muss jährlich erneuert werden, da die Influenzaviren ihr
Erscheinungsbild häufig ändern, und sollte vor Beginn der
Grippesaison im Oktober oder November durchgeführt
werden. Nach der Impfung benötigt das Immunsystem rund
14 Tage um einen vollständigen Immunschutz aufzubauen,
der dann rund sechs bis zwölf Monate anhält.
   Aber Achtung: Eine Grippeschutzimpfung schützt zwar
vor Influenza, nicht aber vor einem grippalen Infekt oder
einer Erkältung.

Wer soll sich impfen lassen?
   Grundsätzlich kann sich jeder impfen lassen, der sich
schützen möchte. Im Impfplan des Obersten Sanitätsrates
wird die Grippeimpfung jedoch besonders für Kinder (ab

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ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
Hildegard Berger
                          0676/83450-206
                          hildegard.berger@noel.gv.at
                                                                 Fragen und
                                                                 Antworten aus
                                                                 dem Schulalltag
Wann bin ich verpflichtet Aufsicht zu halten?                             •   keine bezahlten Mehrleistungen
                                                                          •   keine Teilnahme an Schulveranstaltungen mit
    „Der Lehrer hat nach der jeweiligen Diensteinteilung                      Nächtigung
die Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des
Unterrichtes, in den Unterrichtspausen - ausgenommen die         Da ich in den Hauptferien meinen Wohnort geändert
zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht           habe, erhalte ich keine Pendlerpauschale mehr. Was
liegende Zeit - und unmittelbar nach Beendigung des              habe ich zu tun?
Unterrichtes beim Verlassen der Schule sowie bei allen
Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen             Sobald sich der Wohnort, die Stammschule oder die
innerhalb und außerhalb des Schulhauses zu beaufsichtigen,       Diensteinteilung gravierend geändert hat, haben Sie das
soweit dies nach dem Alter und der geistigen Reife der           abgefragte Ergebnis des Pendlerrechners bis spätestens
Schüler erforderlich ist.                                        30. September 2017 vorzulegen.

   Hiebei hat er insbesondere auf die körperliche Sicherheit        Auf dem Ausdruck des Pendlerrechners ist oben
und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren        handschriftlich die   Dienststellennummer    und    die
nach Kräften abzuwehren. Dies gilt sinngemäß für den             Personalaktnummer festzuhalten. Der Pendlerrechner wird
Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, wobei an die          auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen
Stelle des Unterrichtes der Betreuungsteil tritt.“ (§ 51 Abs.3   bereitgestellt.
SCHUG)

Mein Dienstverhältnis hat mit 4. September 2017
begonnen und ich habe das „neue Dienstrecht“ gewählt.                                  Folgen Sie den
Muss ich während der ersten und letzten Ferienwoche
in der Schule anwesend sein?
                                                                                       NOE
                                                                                       LANDESLEHRERN
    Landesvertragslehrpersonen haben, wenn für die
klaglose Erledigung dringender Amtsgeschäfte vorgesorgt
                                                                                       auch auf
ist und nicht besondere dienstliche Rücksichten (Abhaltung                             Facebook!
von Prüfungen und dgl.) die persönliche Anwesenheit am
Dienstort erfordern, Anspruch auf einen Urlaub während
der Hauptferien, der frühestens nach Abwicklung der sie
betreffenden Schlussgeschäfte beginnt und mit dem Montag
vor Beginn des folgenden Schuljahres endet.

   Daher ist die Einbindung in Vorbereitungsarbeiten bzw.
die Entsendung zur Fortbildung erst ab einschließlich
Dienstag in der letzten Ferienwoche zulässig.

Ich bin Leiterin einer Pflichtschule und eine Kollegin hat
eine Schwangerschaft gemeldet. Worauf ist zu achten?

   Es ist für alle Kolleginnen, die ihre Schwangerschaft
schriftlich gemeldet haben, ab der Meldung Folgendes
umzusetzen (Bestimmungen des Mutterschtzgesetzes
1979, BGBl.Nr. 221):
          • kein Einsatz in Bewegung und Sport
          • keine zusätzliche Belastungen, die über die
             Jahresnorm hinausgehen

                                                      Oktober 2017    7
ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
Claudia Andre
                         0676/83450-203                        Einbindung außer-
                         claudia.andre@noel.gv.at
                                                               schulischer
                                                               Experten in den
                                                               Unterricht
G    rundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die
     Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
an den österreichischen Schulen gesetzlich (§ 17
                                                               tionsverbot (Art. 2 1. Zusatzprotokoll zur EMRK) relevant,
                                                               wonach die Lehrer/innen der Schule verpflichtet sind, einen
                                                               indoktrinationsfreien Unterricht anzubieten. Auch muss
Schulunterrichtsgesetz) den Lehrkräften in eigenständiger      die Einhaltung des damit in Zusammenhang stehenden
und verantwortlicher Konkretisierung übertragen ist.           Überwältigungsverbots gewährleistet sein. In diesem Sinne
                                                               sind Lehrkräfte verpflichtet einzuschreiten, sofern sie den
   Die den Lehrkräften zukommende Verantwortung gebietet       Eindruck gewinnen, dass die außerschulischen Experten
im Sinne einer sachgerechten Auf-gabenerfüllung bei ihren      das Thema instrumentalisieren.
Tätigkeiten, die u.a. in Art. 14 Abs. 5a B-VG festgelegten
Grundwerte der österreichischen Schule zu wahren und von          Nach § 56 Schulunterrichtsgesetz ist die Schulleiterin
Handlungen oder Vorgangsweisen Ab-stand zu nehmen,             bzw. der Schulleiter für die Qualitätssicherung am
die diese Ziele gefährden oder in Frage stellen.               Schulstandort verantwortlich. Daher ist bereits im Vorfeld mit
                                                               den außerschulischen Experten der Einsatz im Unterricht
   Den einzelnen Lehrkräften steht es im Rahmen ihrer          sowohl inhaltlich als auch organisatorisch abzustimmen und
eigenständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung des        es müssen sich Lehrkräfte von den fachlichen Kompetenzen
Unterrichts frei, außerschulische Personen in den Unterricht   und den Absichten der außerschulischen Experten zuvor
einzubinden. Rechtskonform kann die Einbeziehung von           ein Bild machen. Den Lehrkräften und den Schulleitungen
außerschulischen Expertinnen und Experten, unabhängig          kommt somit eine besondere Verantwortung in der Zulassung
von deren Provenienz, in den Unterricht insbesondere unter     externer Referentinnen und Referenten zu.
Gewährleistung der eingangs genannten Grundwerte, der
Einhaltung der Regelungen betreffend die Erteilung des            Rechtskonform kann die Einbeziehung von außerschuli-
lehrplanmäßigen Unterrichts sowie unter Einhaltung der         schen Experten in den Unterricht (z.B. Durchführung von
Regelungen betreffend die Unterrichtsarbeit der Lehrer/        Workshops) daher wie folgt erfolgen:
innen gemäß § 17 Schulunterrichtsgesetz erfolgen.              Ÿ unter Einhaltung der Regelungen betreffend die
                                                               Schulgeldfreiheit,
                                                               Ÿ unter Einhaltung der Regelungen betreffend die Erteilung
                                                               des lehrplanmäßigen Unterrichts sowie
                                                               Ÿ unter     Einhaltung   der     Regelungen    betreffend
                                                               die Unterrichtsarbeit der Lehrer/innen gemäß § 17
                                                               Schulunterrichtsgesetz.

                                                               Zu Voraussetzung „Einhaltung der Regelungen der
                                                               Schulgeldfreiheit“
                                                                   Der Unterricht an öffentlichen Schulen hat unentgeltlich
                                                               zu sein. Von der Schulgeldfreiheit sind an vom Bund
                                                               erhaltenen Schulen (§ 5 Schulorganisationsgesetz) Lern- und
                                                               Arbeitsmittelbeiträge sowie Beiträge für die Unterbringung,
                                                               Verpflegung und Betreuung in öffentlichen Schülerheimen
                                                               sowie im Betreuungsteil (ausgenommen Lernzeiten)
   Dabei dürfen nur solche Unterrichtsmittel im Unterricht     öffentlicher ganztägiger Schulformen ausgenommen.
eingesetzt werden, die nach dem Ergebnis der gewissenhaften    Freiwillige Beiträge sind möglich. Sonstige Beiträge sind
Prüfung durch die Lehrkräfte den Voraussetzungen nach §        nicht vorgesehen.
14 Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz entsprechen.
                                                                 Die Einbeziehung von außerschulischen Experten ist im
   In diesem Zusammenhang ist auch das Indoktrina-             Rahmen der in § 17 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz geregelten

                                                    Oktober 2017     8
ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
pädagogischen Eigenverantwortlichkeit von Lehrer/innen        Außerschulische Experten werden von den Lehrer/innen in
zulässig, sofern dies ausschließlich in Verbindung mit dem    den Unterricht nur miteinbezogen, d.h. es wird damit nicht
Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffes erfolgt und mit       nur die gänzliche Anwesenheit der Lehrer/innen im Rahmen
keinen Kostenauswirkungen für die Erziehungsberechtigten      des Unterrichts vorausgesetzt, sondern den Lehrer/innen
verbunden ist. Diese Regelung kann auch nicht mit             obliegt weiterhin die Unterrichtsarbeit (z.B. Vor- und
Genehmigung z.B. des Schulgemeinschaftsausschusses            Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung
(SGA) geändert werden. Als Bestandteil des öffentlichen       mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten). Durch die
Rechts sind die schulrechtlichen Vorschriften für             Einladung der Experten kann die Unterrichtserteilung nicht
die Rechtsunterworfenen bindend und können nicht              an diese gänzlich delegiert werden.
einvernehmlich durch Vereinbarung durch die Betroffenen
abgeändert werden. Durch die Genehmigung der für die             Der Landesschulrat für NÖ weist die Direktionen der
Eltern kostenpflichtigen Einbeziehung von Expertinnen         Schulen ausdrücklich an, in Zukunft beim Einsatz von
und Experten im Unterricht an der Schule durch den            außerschulischen Expertinnen und Experten, die oben
SGA wird eine gegen die Schulgeldfreiheit verstoßende         angeführten Grundsätze zu beachten.
Vorgehensweise nicht rechtmäßig. Die Vorschreibung
und Einhebung von (verpflichtenden) Kostenbeiträgen
durch die Erziehungsberechtigten zwecks Durchführung            ...“der Unterricht an öffent-
der „Workshops“ am Schulstandort ist im Hinblick auf die        lichen Schulen hat unent-
Schulgeldfreiheit nicht zulässig.
                                                                geltlich zu sein ...“
Zu Voraussetzung „Einhaltung der Regelungen                     D.h. verpflichtende Kostenbeiträge
betreffend Erteilung des lehrplanmäßigen Unterrichts“           können nur freiwillig sein!!
   Wenn z.B. Workshops während des Unterrichts                  Wenn es einen Klassenforumsbe-
durchgeführt werden, ist die Einhaltung des lehrplanmäßigen
Unterrichts zu beachten.
                                                                schluss gibt, wo sich alle einstim-
                                                                mig dafür aussprechen, dass ein
Zu Voraussetzung „Einhaltung der Regelungen                     Projekt mit einer außerschulischen
betreffend die Unterrichtsarbeit der Lehrer/innen gemäß
                                                                Person gemacht wird und dafür
§ 17 Schulunterrichtsgesetz (SchUG)“
   Die Lehrer/in ist für die Zeit der Durchführung              Kosten entstehen, dann können sie
des „Workshops“ nicht ihrer/seiner Hauptaufgabe,                dieses Projekt durchführen!!
der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, entbunden.

_________________________________________________________________________________________

Gültigkeit der
Handysignatur
Die Handysignatur (digitaler Aus-
weis) verliert nach 5 Jahren seine
Gültigkeit.

Jede Person, die die Handysigna-
tur verwendet, wird automatisch
vor Ablauf der Gültigkeit per Email
darüber informiert.

Die Verlängerung kann unkompli-
ziert online und kostenlos durch-
geführt werden.

                                                   Oktober 2017    9
ZA AKTUELL - NÖ Landeslehrer
Barbara Heindl
                         0676/83450-207
                         barbara.heindl@noel.gv.at
                                                              Aus gegebenem
                                                              Anlass

      DIENSTZULAGEN für bestimmte Funktionen und
    VERGÜTUNGEN im NEUEN LEHRERDIENSTRECHT pD
            SPEZIALFUNKTIONEN § 19 LVG                        Mathematik und lebende Fremdsprache in folgenden
                  Höhe EUR 160,10                             Bereichen:

-   Schülerberatung                                           Ÿ Im Pflichtgegenstand, im Freigegenstand, in der
-   Berufsorientierungskoordination                           Gegenstandsbezogenen Lernzeit (Deklarierung als solche
-   Lerndesign Neue Mittelschule                              in der Diensteinteilung) und für die Sprachförderkurse (da
-   Sonder- und Heilpädagogik, wenn die Vertragslehrperson    § 8e SchOG für die Sprachförderkurse auf die Lehrplanin-
    zu Unterrichtstätigkeiten in Bezug auf Schülerinnen und   halte des Pflichtgegenstandes Deutsch abstellt).
    Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder
    mit Körper- und Sinnesbehinderungen herangezogen             Auch die entsprechenden Schulstufen der Sonderschulen
    wird.                                                     sind Sekundarstufen und fallen dementsprechend unter die
-   Praxisschulunterricht, wenn die Vertragslehrperson an     Fächervergütung C.
    einer Praxisschule (außerhalb von Blockpraktika) zur
    Erteilung praxisschulmäßigen Unterrichts im Umfang
    von mindestens zwei Halbtagen je Woche herangezogen
    wird.
    Ab 1.9.2017 können Vertragslehrpersonen auch nur
    an einem Halbtag je Woche zu praxisschulmäßigen
    Unterricht herangezogen werden, wobei der zustehende
    Betrag (EUR 160,10) in diesem Fall zu halbieren ist.

Anspruchsvoraussetzungen: Absolvierung einer einschlä-
gigen Ausbildung!

        FÄCHERVERGÜTUNG § 22 LVG Abs. 2
                Höhe EUR 25,60

   Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt
eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen der
Lehrfächerverteilung in der Sekundarstufe 1 oder in der
Polytechnischen Schule in den Unterrichtsgegenständen
Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache
verwendet werden (Fächervergütung C).

    Die Vergütung gebührt je gemäß Lehrfächerverteilung          Vertragslehrpersonen an Sonderschulklassen der
regelmäßig zu erbringender Wochenstunde, auch den             Sekundarstufe 1, die nach dem Lehrplan der NMS bzw. PTS
Integrationslehrer/innen!!!                                   geführt werden, gebührt bei entsprechender Verwendung in
                                                              D, M und lebenden Fremdsprache laut Lehrfächerverteilung
   Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in      die Fächervergütung.
dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr
zustehenden Vergütung entspricht.                                 Vertragslehrpersonen, die der Lehrerreserve zuge-
                                                              teilt sind, gebühren ebenso ab dem ersten Tag der
    Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für            regelmäßigen Verwendung in D, M oder lebenden
Bildung und dem Landesschulrat für NÖ, gebührt nach           Fremdsprache die Fächervergütung C und diese endet,
Rechtsauffassung der Personalvertretung und dieser beiden     wenn sich die anspruchsbegründende Verwendung laut
Behörden die Fächervergütung C im Unterricht in Deutsch,      Lehrfächerverteilung ändert.

                                                   Oktober 2017    10
Christian Rametsteiner
                          0676/83450-208
                          christian.rametsteiner@
                                                                Reiserechnung
                          noel.gv.at
                                                                und
                                                                Pendlerpauschale
 NEU für Reiserechnungen und Pendlerpauschale ab September 2017:
      Folgende Richtlinie gilt nur für Kolleginnen und Kollegen,
                 die an mehreren Schulen tätig sind!

G   eänderte Lohnsteuerrichtlinien führen zu einer neuen
    Handhabung des Pendlerpauschalantrages und der
Reiseabrechnungen ab September 2017.
                                                                richtsstunden
                                                                Ÿ Bei Religionslehrern die Anzahl der gemeldeten Schüler
                                                                pro Unterrichtsstunde

Reiserechnungen                                                 Pendlerpauschale und Fahrtkostenschuss
   Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten          Gilt für Betreuungslehrer/innen (z.B. Beratungslehrer/
unterrichten:                                                   innen, Sprachheillehrer/innen, Gutachter/innen), die an
   Ab dem Schuljahr 2017/2018 kommt es im Bereich der           mehreren Tätigkeitsorten „OHNE“ fixen Stundenplan
Reisekosten zu einer steuerlichen Erleichterung (Fahrtkosten    an der Stammschule tätig sind:
werden nicht mehr versteuert), sofern Ausgangs- und                Für Lehrer/innen, deren Dauerdienstreisen nicht auf
Endpunkt der Reise ident sind (z.B. Wohnort – Tätigkeitsort     Grund eines Stundenplanes erfolgen und die keine fixen
– Wohnort). Um diese Abrechnung korrekt durchführen zu          Stunden an der Stammschule unterrichten, muss der
können, bietet das Reisegebührenprogramm RGV LL eine            Antrag des Pendlerrechners monatlich beantragt werden
neue Möglichkeit. Alle Lehrer/innen, die Unterrichtstätigkeit   (ausgenommen sind Schulleiter/innen).
an mehreren Schulen ausüben, haben den aktuellen
Stundenplan (bis zu einer allfälligen Änderung nur beim            Sofern Lehrer/innen Fahrten zwischen Wohnung und
ersten Ansuchen) beizulegen (einscannen).                       Arbeitsstätte im erforderlichen Ausmaß zurücklegen, kann
                                                                das Pendlerpauschale (ggfs. auch aliquot) berücksichtigt
Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss                        werden, wobei die jeweils am häufigsten angefahrene
   Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten       Arbeitsstätte für die Berechnung heranzuziehen ist.
regelmäßig unterrichten:
   Ab dem Schuljahr 2017/18 haben jene Antragsteller/innen,        Der Antrag muss innerhalb des darauffolgenden Monats
die an mehreren Schulen regelmäßig unterrichten, jedem          vorgelegt werden und mit einem Eingangsstempel versehen
neuen Pendlerrechnerantrag einen aktuellen Stundenplan          werden (Direktion oder LSRfNÖ oder Landesbuchhaltung).
beizulegen. Für die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage       Eine Berücksichtigung seitens der Buchhaltung kann nur
können nur jene Tage herangezogen werden, an denen an           durch Beilage eines Fahrtenbuches oder der eingelangten
der Stammschule unterrichtet wird. Die Antragsteller/innen      Reiserechnung erfolgen.
müssen ihre laufenden
Pendlerrechneranträge
überprüfen und gegebe-
nenfalls neu (mit aktuellem
Stundenplan) vorlegen.

    Der Stundenplan hat
folgende Parameter zu
enthalten:
Ÿ Name des Antrag-
stellers
Ÿ Personalaktnummer /
Dienststellennummer
Ÿ Name und Adresse
der Stammschule
Ÿ Name und Adresse
der Sprengelschule
Ÿ Wochentage
Ÿ Zeitangabe der Unter-

                                                     Oktober 2017    11
Martin Traxler
                       0676/83450-209
                       martin.traxler@noel.gv.at
                                                          Verabreichung
                                                          von
                                                          Medikamenten ...

         ... in der Schule und bei Schulveranstaltungen durch
                        nichtärztliches Personal!

Z   um eigenen Schutz wird den Lehrer/innen bei der
    Betreuung erkrankter Schüler/innen nur eine Erste-
Hilfe-Leistung gestattet.
                                                          ein schriftliches Ansuchen um Verabreichung
                                                          durch diese stellen. Dieses Ansuchen muss den
                                                          Namen des Medikamentes sowie den Namen der
   Für die Behandlung des Kindes muss in akuten           Lehrperson beinhalten. Weiters bedarf es bei einer
Erkrankungsfällen ein Arzt konsultiert werden.            ärztlichen Verschreibung einer genauen, eindeutigen
Dies gilt natürlich auch bei Schulveranstaltungen,        Dosierungsangabe. Unbedingt ist eine Absprache mit

wenn das erkrankte Kind nicht in die Aufsicht seiner      der Schulärztin/dem Schularzt nötig.
Erziehungsberechtigten übergeben werden kann.                Auf keinen Fall dürfen Lehrer/innen eine eigene
   Es sollte die Planung einer Schulveranstaltung         Dosierung wählen oder selbst Medikamente verab-
so angelegt sein, dass im gewählten Ort ein Arzt          reichen, Schmerzmittel, Hustensäfte, Bachblüten,
zur Verfügung steht, der die Schüler/innen mit            Wunddesinfektionsmittel, Tigerbalsam u.ä. auftragen.
ihrer e-card behandelt. Keinesfalls ist es gestattet,        Man geht davon aus, dass alle Lehrer/innen
dass     nichtärztliches   Personal       Medikamente,    und andere Begleitpersonen eine nachweisbare
auch sogenannte „Hausmittel“, an Schüler/innen            Grundausbildung in der Ersten Hilfe haben. Schulärzte
verabreicht.                                              sollen Notfallmedikamente in ihrem Bereich
   Zur Verabreichung von Dauermedikamenten können         bereithalten und sind für die Anschaffung und sichere
Lehrer/innen nicht verpflichtet werden, sondern dies      Aufbewahrung, die Kontrolle des Ablaufdatums
nur freiwillig übernehmen. Erklärt sich eine Lehrperson   sowie die Verabreichung im dringenden Anlassfall
dazu bereit, müssen die Erziehungsberechtigten            verantwortlich.

                                               Oktober 2017   12
Dienstliche
                              Email-Adresse
                         für Landeslehrer/innen
D   er Landesschulrat für NÖ ruft aus gegebenem Anlass den
    Erlass Präs.-414/96-2010 vom 06.10.2010 in Erinnerung,
in welcher die Nutzung der dienstlichen Email Adressen für
                                                                  selbstgewählte Passwort möglich ist.
                                                                       Im Falle des Vergessens des persönlichen Passwortes
                                                                  kann dieses wieder auf das Initialpasswort zurückgesetzt
Landeslehrer/innen geregelt ist.                                  werden. Der Landesschulrat weist daher auf die unabdingbare
   Das regelmäßige Abrufen dieses Email-Kontos gehört zu          Notwendigkeit der sicheren Aufbewahrung des übermittelten
den Dienstpflichten!                                              Initialpasswortes hin.
   Ergänzend dazu wird darauf hingewiesen, dass die                    Das selbst gewählte Zugangspasswort und das
automatisierte Umleitung auf eine andere Mailadresse              Initialpasswort darf daher auf keinen Fall anderen Personen
zu technischen Problemen führen kann und daher davon              weitergegeben werden.
abgeraten wird.
                                                                  Nutzung des Dienst-Email-Kontos
Richtlinien zu Nutzung                                               Nachstehende Anordnungen zur Überprüfung des Dienst-
   Zum Zwecke der gesicherten, wechselseitigen Übermittlung       Email-Kontos gelten ausschließlich für Emails seitens der
persönlicher,   dienstrechtlich   relevanter   Inhalte    auf     vorgesetzten Dienstbehörde und des Dienstgebers. Emails
elektronischem Weg vom und zum Dienstnehmer/Dienstgeber           an diese Dienst-Email-Adresse, die von anderen Personen
wurde für jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin eine Dienst-     und/oder Institutionen eingehen unterliegen NICHT dieser
Email-Adresse (ein Dienst-Email-Konto) eingerichtet. Zur          Anordnung und obliegen der persönlichen Verantwortung des
Erreichung dieses Zweckes ist dieses Dienst-Email-Konto           Landeslehrer/der Landeslehrerin (vergleichbar der bisherigen
durch jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin verpflichtend zu     Kontaktaufnahme per Telefon oder postalischem Brief).
verwenden.

Zugangsdaten
   Die Zugangsdaten wurden allen Kolleginnen und Kollegen,
persönlich adressiert, über die Schulleitungen zugestellt.:
Ÿ die Internet-Adresse der WEB-Mail-Oberfläche (https://
webmail.schule-noe.at)
Ÿ die amtliche Email-Adresse
Ÿ ein automatisch generiertes Initialpasswort

Email-Adresse
    Die amtliche, eindeutige Email-Adresse des Landeslehrer/
der Landeslehrerin ist seine/ihre Personalaktnummer
in Verbindung mit der entsprechenden Domainangabe:                   Die Landeslehrer/innen werden angewiesen, das Dienst-
Personalaktnummer@schule-noe.at.                                  Email-Konto regelmäßig auf Nachrichten zu überprüfen und
    Zusätzlich zur amtlichen Email-Adresse wurde für jeden        diese als dienstliche Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
Benutzer/jede Benutzerin eine Aliasadresse nach dem Format           Der Begriff der „Regelmäßigkeit“ ist mit der bisher üblichen
Vorname.Nachname@schule-noe.at eingerichtet (auch unter           Entgegennahme amtlicher Schriftstücke im herkömmlichen
dieser Aliasadresse ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin       Postwege zu verstehen. Ohne einen fixen Zeitrahmen im
erreichbar).                                                      Vorhinein festzulegen, wird während des Unterrichtsjahres eine
    Im Falle gleichlautender Vor- und Familiennamen wird          wöchentliche Überprüfung des Posteinganges empfohlen.
diese Aliasadresse mittels fortlaufender Ziffer am Ende des          Ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin infolge einer
Familiennamens unterschieden (Vorname.Nachnamae1@                 dienstlichen Verhinderung (Schulveranstaltung, Fortbildungs-
schule-noe.at).                                                   veranstaltungen), einer länger andauernden Krankheit oder
    Die tatsächliche Schreibweise der zugeordneten                einer anderen nachvollziehbaren Verhinderung nicht in der
Aliasadresse bei Sonderzeichen, Doppelnamen etc. ist dem          Lage, das Dienst-Email-Konto in diesem Zeitraum abzurufen,
integrierten Adressbuch des WEB-Mail-Clients zu entnehmen         so hat er/sie dies nach Beendigung der Verhinderung sobald
(zur treffsicheren Unterscheidung bei Namensgleichheit ist dort   wie möglich nachzuholen.
die Stammschule angegeben).                                          Keinesfalls dürfen seitens der systeminternen Benutzer (der
                                                                  Landeslehrer/innen) unaufgeforderte Massen-Emails (Spam-
Passwort                                                          Emails) an Kollegen versandt werden.
     Beim Ersteinstieg in die WEB-Mail-Oberfläche ist das            Die Kolleginnen und Kollegen werden darüber hinaus
Initialpasswort auf ein persönliches Passwort nach den            angewiesen, den (grundsätzlich großzügig bemessenen)
angegebenen Richtlinien zu ändern.                                Speicherplatz von 1 GB pro Email-Konto so zu verwalten, dass
     Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die weitere    jederzeit ausreichend Platz für eingehende Dienst-Emails zur
Nutzung der Dienst-Email-Adresse ausschließlich über dieses       Verfügung steht.

                                                      Oktober 2017     13
Oktober 2017   14
Oktober 2017   15
Oktober 2017   16
Oktober 2017   17
Oktober 2017   18
Schulmilch im Rahmen des
EU-Schulmilchprogrammes
D    ie Europäische Union gewährt eine Unionsbeihilfe
     für die Abgabe ausgewählter landwirtschaftlicher
Erzeugnisse an Kinder in schulischen Einrichtungen und
                                                                       Milchprodukt in der Schule erhalten.
                                                                           Das ist eine gute Investition
                                                                       für die Zukunft und macht sich im
Kinderbetreuungseinrichtungen.                                         Gesundheitssystem bezahlt.
    Mit 1. August 2017 startete das EU-Schulprogramm,                      Die EU hat daher das EU-
welches als Nachfolger vom EU- Schulmilchprogramm und                  Schulprogramm neu gestaltet und als
EU-Schulobst- und gemüseprogramm angesehen werden                      Zielsetzung formuliert: Einen Beitrag
kann.                                                                  zu gesunder Ernährung von Kindern und Jugendlichen zu
    So wurden zwar die bisherige gesetzliche Regelung,                 leisten durch Bereitstellung von Milch und Milchprodukten
die Beantragung der Unionsbeihilfe und das Angebot an                  (insbesondere Konsummilch, Buttermilch,
Milchprodukten für die Kinder wesentlich geändert, jedoch                  Sauermilch und Naturjoghurt) sowie Obst und Gemüse.
wird die Milch mit 29,60 Cent/kg (Milchgetränke auf Milchbasis         Weitere Ziele sind, eine Erhöhung des Konsums dieser
24 Cent/kg, fermentierte Milchprodukte 20 Cent/kg) stärker             Lebensmittel zu bewirken, mit gleichzeitig so wenig
finanziell unterstützt. Des Weiteren werden Veranstaltungen            Zuckerzufuhr wie möglich, Prägung des Geschmacks
mit Verkostungen sowie Lehrausgänge und Exkursionen                    für diese Lebensmittel und Verankerung in den
– diesem zählen zu den flankierenden Maßnahmen – sowie                 Ernährungsgewohnheiten.
Kommunikationsmaßnahmen finanziell unterstützt.                            Die schulmilchtrinkenden Kinder erhalten zu Schulbeginn
    Bei Verkostungen und Exkursionen kann ergänzend                    ein liniertes Schreibheft mit herausnehmbarem Stundenplan
zur Wissensvermittlung auch eine breite, in der                        (Mitteilungsheft).
                                                                           Verkostungen und Schulmilchpräsentationen können
                                                                       von den Schulen und Kindergärten beim zuständigen
                                                                       Schulmilchlieferanten      oder     im   Milchreferat   der
                                                                       Landwirtschaftskammer angefordert werden.
                                                                           Lehrausgänge, Wandertage oder Exkursionen auf
                                                                       dem Schulmilchbauernhof in der Region sollten gleich
                                                                       zu Schulbeginn mit den Eltern am Elternabend bzw. im
                                                                       Schulforum vereinbart werden.
                                                                           Der Weltschulmilchtag, welcher von der FAO-Food and
                                                                       Agriculture Organization in Rom ins Leben gerufen wurde,
                                                                       um die ernährungsphysiologische Bedeutung der Milch und
                                                                       Milchprodukten für unsere Kinder ins Gedächtnis zu rufen,
                                                                       wurde heuer am 27. September 2017 gefeiert.
Schulmilch-Award 2017: v.l. Schulmilchsprecher Ing. Alexander Lang,
Amtsf.Präs. Mag. Johann Heuras, Mag. Ingrid Posch, LO Ing. Franz       Erfreulich ist, dass
Schaupmann, Dr. Christine Friedrich-Stiglmayr, Vizepräs. Ök.-Rätin     Ÿ das EU-Schulmilchprogramm weitergeführt wird,
Theresia Meier und Schulmilchkoordinator Ing. Josef Weber              Ÿ Milch mit 29,6 Cent/kg eine noch höhere finanzielle
                                                                       Unterstützung erhält,
nationalen Verordnung festgelegte Produktpalette an                    Ÿ auch weiterhin eine breite Schulmilchpalette von den
landwirtschaftlichen Erzeugnissen und verarbeiteten                    regionalen Schulmilchbauern angeboten werden kann,
Erzeugnissen angeboten werden. Der Schwerpunkt ist auf                 Ÿ in Kindergärten und Schulen mit Schulmilchbezug
frische Produkte aus der Region zu legen.                              auch geförderte Verkostungen von Schulmilchlieferanten
    Zur Aufklärung von Kindern über Landwirtschaft,                    durchgeführt werden können,
Milchwirtschaft,    gesunde       Essgewohnheiten        und           Ÿ als begleitende Maßnahme Kinder auf Schulmilch-
Umweltthemen, die mit der Produktion, der Abgabe und                   bauernhöfen die Herkunft der Schulmilchprodukte
dem Verzehr von Milch und Milchprodukten sowie Obst                    kennenlernen können,
und Gemüse im Zusammenhang stehen, können auch                         Ÿ das Budget für den Bereich Schulmilch aufgestockt
Unterrichtsmaterialien erstellt werden.                                wurde.
    Die Teilnahme am Schulprogramm ist freiwillig. Die
Abwicklungsbehörde ist die Agrarmarkt Austria (AMA). Die                  Schwerpunkt ist in NÖ und Wien, jene Schulen und
Beihilfegewährung erfolgt aufgrund derAnträge zugelassener             Kindergärten anzusprechen und Verkostungen anzubieten,
Antragsteller. Die AMA hat für das Schulprogramm                       welche zurzeit nicht am EU-Schulprogramm teilnehmen.
Merkblätter und einen Leitfaden erarbeitet, in welchen die                                ................................................................
Details der Abwicklung zusammengefasst sind.
    Milch- und Milchprodukte zählen zu den ernährungs-
physiologisch wertvollsten Lebensmitteln, da sie viel Eiweiß                             Ing. Josef Weber, Milchwirtschaftsberater
mit hoher biologischer Wertigkeit, leicht verdauliche Fette                              Landwirtschaftskammer NÖ
und zahlreiche Vitamine und Mineralstoffe liefern.                                       +43664/6025923301, +435025923301
    Helfen wir daher alle mit, dass unsere Kinder täglich ihr                            josef.weber@lk-noe.at

                                                              Oktober 2017    19
Berufs- und Organhaft-
                                    pflichtversicherung
                 Mehr Sicherheit für NÖ Landeslehrer/innen.
         Schutz vor beträchtlichen Risiken für nur 1 Euro pro Monat.

    ls Lehrer/in tragen Sie große Verantwortung und        Personenschäden an anderen Personen)
A   sind aufgrund der Aufsichtspflicht einem hohen
Berufsrisiko ausgesetzt.
                                                           Ÿ Ein Volksschullehrer verlässt während des
                                                           Unterrichts die erste Klasse und lässt diese längere
                                                           Zeit unbeaufsichtigt. In dieser Zeit kommt es zu einer
   Schadenersatzforderungen können Sie treffen,            Rauferei unter den Schülern, wobei ein Schüler
wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder selber       erheblich verletzt wird.
einer anderen Person Schaden zugefügt haben.               Ÿ Anlässlich einer Exkursion überquert ein Schüler
                                                           unvorsichtig die Straße, wodurch ein PKW zu
   In den letzten Jahren hat sich die Tendenz verstärkt,   einem Ausweichmanöver gezwungen und dabei
dass Eltern nicht nur mit Forderungen drohen, sondern      beschädigt wird. Es wird dem verantwortlichen Lehrer
diese – auch mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes        unzureichende Aufsicht vorgeworfen.
– einklagen. Schadenersatzforderungen sind jedoch          Ÿ Bei einem Weiterbildungsseminar streift ein Lehrer
nicht immer berechtigt.                                    den Tisch auf dem sich die Kamera des Vortragenden
                                                           befindet. Die Kamera fällt zu Boden und wird beschä-
   Die Berufshaftpflichtversicherung hilft Ihnen in        digt.
beiden Fällen. Sie ersetzt den Schaden bei ange-
brachten Forderungen (es liegt ein Verschulden des         Organhaftpflichtversicherung (deckt Schäden am
Lehrers vor) und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.         Eigentum des Dienstgebers)
                                                           Ÿ Beim Lüften des Klassenzimmers vergisst der
Was muss ich tun, um versichert zu sein?                   Lehrer die Türe zu schließen. Durch Zugluft wird das
Schicken Sie das Anmeldeformular vollständig               Fenster beschädigt. Der Schulerhalter macht die
ausgefüllt und unterschrieben an Herrn Münz per            Kosten der Reparatur beim Lehrer geltend.
Fax: 02742/9013-16256 bzw. per Email an andreas.           Ÿ Der Lehrer beauftragt einen 7-jährigen Schüler
muenz@noevers.at. Der Versicherungsschutz beginnt          dem Beamer zu holen, wobei dieser beschädigt wird.
mit dem nächsten Monatsersten nach Einlangen der           Dem Lehrer wird vorgeworfen, sich einen „untüchtigen
Anmeldung. Die NV veranlasst die Prämienabbuchung          Gehilfen“ bedient zu haben. Die Kosten der Reparatur
von EUR 1,- monatlich über Ihre Gehaltsabrechnung.         werden vom Schulerhalter im Regressweg gefordert.
                                                           Ÿ Ein Lehrer stößt aus Unachtsamkeit die Video-
Bekomme ich eine eigene Polizze?                           kamera der Schule zu Boden.
Da es sich um eine Aktion des Landes NÖ handelt,
gibt es eine Sammelpolizze für alle versicherten           Was muss ich im Schadensfall tun?
Lehrer/innen. Als Deckungsnachweis gilt Ihre               Nützen Sie die Onlineschadensmeldung auf www.nv.at
Gehaltsabrechnung, in der die monatliche Abbuchung         und verwenden Sie das Formular „Schadensmeldung
von EUR 1,- mit der Bezeichnung „Sicherheitsaktion“        Haftpflicht“,  „Schadenanzeige      Organhaftpflicht“
ersichtlich ist.                                           bzw. „Schadensmeldung Unfall“. Bei einem
                                                           Spitalsaufenthalt aufgrund eines Berufsunfalles legen
Was passiert, wenn ich in Karenz gehe?                     Sie die Aufenthaltsbestätigung des Spitals bei.
Da Sie in der Karenzzeit keinen Gehalt beziehen, wird
auch keine Prämie verrechnet. In dieser Zeit ruht der
Versicherungsschutz. Nach Beendigung der Karenz
werden der Versicherungsschutz und somit auch die           Sparte                    Versicherungssumme
Prämienabbuchung mit der ersten Gehaltsabrechnung           Berufshaftpflicht         EUR 1.000.000,-
aktiviert.                                                  Organhaftpflicht          EUR 100.000,-
                                                            Spitalgeld                EUR 20,-
Beispiele aus dem Schulalltag
Berufshaftpflichtversicherung (deckt      Sach-     und     Jahresprämie              EUR 12,-

                                                Oktober 2017   20
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                    Oktober 2017   21
unentgeltliche Einschaltung

Oktober 2017   22
unentgeltliche Einschaltung

Oktober 2017   23
unentgeltliche Einschaltung

Oktober 2017   24
IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber:             Personalvertretung - Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden
                                           Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1
                                           Telefon 02742/9005-16517, Fax 02742/9005-16516, Email post.za-aps@noel.gv.at

Offenlegung gemäß § 25 (4) Mediengesetz:   Mitteilungsblatt des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden
                                           Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung im Rahmen der im Bundes-
                                           Personalvertretungsgesetz festgelegten Aufgabenbereiche

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