Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs Ausgabe 1/19 | März 2019 - WKO

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Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs Ausgabe 1/19 | März 2019 - WKO
Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs
                                             Ausgabe 1/19 | März 2019

Bundesobmann Josef Prirschl und MVG-Geschäftsführer Mag. Hannes Hofer
beim Pressegespräch „Tabakmarkt und Trafiken 2018“

                                                Lesen Sie mehr auf Seite 3
Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs Ausgabe 1/19 | März 2019 - WKO
2       Ausgabe 1 | März 2019
         MEINE TRAFIK Zeitung
                                                                                         Editorial & Inhalt

Liebe Trafikantin!
Lieber Trafikant!
                                                            Editorial, Umfrage, Offenlegung                   2
Die neue Ausgabe der MEINE TRAFIK Zeitung
startet ganz aktuell mit der Verlautbarung der              Top-Thema der Branche                             3
gewichteten Durchschnittspreise durch das Fi-
                                                            Aus dem Bundesgremium                             4-5
nanzministerium. Die darauf basierende neue
Mindesthandelsspanne ist erfreulich und zeigt               Sie haben geantwortet                             6
die Auswirkungen eines funktionierenden Ta-
baksteuersystems. Für uns bedeutet dies einen               Aus dem Ausland                                   6-7
klaren Auftrag bei den laufenden Verhandlun-
                                                            Rückblick & Vorschau                              8
gen zur Steuernovelle.
Stolz sind wir auf Peter Schweinschwaller, den
Auslandsbeauftragten des Bundesgremiums,
der als Präsident des europäischen Verbandes                FOTOS | BILDER
der Tabakeinzelhändler an der Spitze der Inte-              Titelseite | Seite 3: MVG
ressensvertretung von 150.000 Tabakfachhänd-                Seite 7: CEDT
lern gewählt wurde.
                                                            Seite 8: Screenshot ORF TVTHEK, Günter W. Hieger
Darüber und über viele weitere interessante                 (ÖLG), David Schreiber (WKNÖ)
Themen lesen Sie in dieser Ausgabe.                         Alle anderen:
                                                            © WKO | Bundesgremium der Tabaktrafikanten
Wir wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre!
Ihr Bundesgremium
Josef Prirschl | Andreas Schiefer | Otmar Schwarzenbohler   IMPRESSUM
                                                            Medieninhaber, Herausgeber, Verleger:
                                                            Bundesgremium der Tabaktrafikanten
                                                            WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
                                                            1045 Wien | Wiedner Hauptstraße 63
                                                            www.tabaktrafikanten.at
                                                            Redaktion:
                                                            Bundesgremium der Tabaktrafikanten (Josef Prirschl, Andreas
                                                            Schiefer, Otmar Schwarzenbohler) | Sonja Janour-Reingrabner
                                                            Kommunikation, Ulmenweg 47, 7142 Illmitz

                                                            zeitung@meine-trafik.at

DIE FRAGE DES QUARTALS
Seit dem 1.1.2019 gilt die neue Altersgrenze                OFFENLEGUNG
von 18 Jahren auch beim Erwerb von Tabak-                   Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber (Verle-
                                                            ger): Bundesgremium der Tabaktrafikanten | WIRTSCHAFTS-
produkten.                                                  KAMMER ÖSTERREICH | 1045 Wien | Wiedner Hauptstraße 63,
Wie wird die Altersabfrage NEU von Ihren Kun-               www.tabaktrafikanten.at.
den angenommen?                                             Aufgaben: Betreuung der Mitglieder der Gremien der Tabak-
                                                            trafikanten und Lottokollektanten; Berufszugangsfragen; Aus-
                                                            bildungsfragen; Tabakmonopolgesetz; Tabaksteuergesetz; Ta-
   a)    Ohne Probleme! Meine Kunden akzep-                 bakgesetz; Standesregeln des Berufsstandes der Tabaktrafi-
         tieren die Abfrage, es gibt keine Be-              kanten, Zusatzkollektivvertrag der Tabaktrafikanten; Tra-
                                                            fiknebenartikel; Berufsausbildung Fachrichtung Trafikwaren;
         schwerden.                                         Tabakwarengroßhändler;       Briefmarken;    Tabakwerbung.
   b)    Gar nicht! Ich habe erhebliche Umsatz-             Grundlegende Richtung: „MEINE TRAFIK–Zeitung“ richtet sich
                                                            an TrafikantInnen in Österreich und informiert über Themen
         rückgänge bei Automatenverkäufen.                  der Tabakbranche in Österreich.
Senden Sie Ihre Antwort bitte an:
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                                                              Top-Thema der Branche

TOP THEMA: Mindesthandelsspanne
Am 21. Februar 2019 wurden vom                   Daher können wir jetzt diese positive Entwick-
Bundesministerium     für   Finanzen   die       lung verzeichnen.
gewichteten Durchschnittspreise, die neue        Zur weiteren Absicherung der Tabaktrafiken
Mindesttabaksteuer    für Zigaretten  (für       arbeitet das Bundesgremium derzeit an einer
Feinschnitt bleibt die Mindeststeuer von         Fortschreibung dieses erfolgreichen Steuermo-
110 Euro je Kilogramm unverändert) und die       dells im Zuge der Tabaksteuernovelle, damit
Mindesthandelsspannen für Zigaretten und         wir auch in den Folgejahren eine Steigerung
Feinschnitt bekanntgegeben.                      der Mindesthandelsspanne erwarten können.
Die neu gewichteten Durchschnittspreise
betragen ab dem 1. April 2019 für
• Zigaretten: 0,2528 Euro je Stück               Pressegespräch zum Tabakmarkt 2018
• Feinschnitt (Zigarettentabake):                In einem gemeinsamen Pressegespräch am
  0,1833 Euro je Gramm                           20. Februar 2019 zeigten sich Bundesobmann
                                                 Josef Prirschl und MVG-Geschäftsführer Mag.
Daraus ergibt sich eine neue Mindeststeuer
                                                 Hannes Hofer zufrieden mit der Entwicklung
auf Zigaretten von 149,74 Euro je 1.000 Stück
                                                 des Tabakmarktes und der Trafiken im Jahr
                                                 2018.
Die Mindesthandelsspannen betragen ab dem        2018 kam es zu einer Preiserhöhung von durch-
1. April 2019 unter Berücksichtigung der         schnittlich 29 Cent pro Zigarettenpackung,
gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufs-    dadurch konnten die Trafikanten eine höhere
preise                                           Handelsspanne und das Finanzministerium
                                                 mehr Tabaksteuereinnahmen verzeichnen.
• für Zigaretten (in Euro)
                                                 Mit der Spannenerhöhung von 5,6 Prozent
  0,0291 je Stück für Tabakfachgeschäfte
                                                 konnten die Trafiken erstmals wieder reale
  0,0158 je Stück für Tabakverkaufsstellen       Rohertragsgewinne erzielen und die Inflations-
• für Feinschnitt (in Euro)                      verluste der vergangenen drei Jahre wurde ab-
                                                 gegolten.
  0,0223 je Gramm für Tabakfachgeschäfte
                                                 Die Presseaussendung ist unter folgendem Link
  0,0134 je Gramm für Tabakverkaufsstellen       abrufbar: https://www.ots.at/presseaussen-
Bundesgremialobmann Josef Prirschl zur           dung/OTS_20190220_OTS0148/2018-war-ein-
Verlautbarung der Zahlen:                        gutes-jahr-fuer-oesterreichs-trafiken-bild
Wie vom BMF bekannt gegeben, beträgt die
Mindesthandelsspanne ab dem 1. April 2019 für
Tabakfachgeschäfte 29,1 Euro pro 1.000 Stück
Zigaretten.
Statt der bisherigen 52 Cent pro 20 Stück Pa-
ckung Zigaretten bleiben den Tabakfachge-
schäften künftig 58,2 Cent an Spanne.
Für Tabakverkaufsstellen steigt die Spanne na-
türlich im gleichen Verhältnis.
Dieses Ergebnis zeigt die Auswirkungen des
letzten Tabaksteuermodells, welches nur für
ein Jahr gegolten hat, und an das sich die Ta-
bakindustrie auch gehalten hat.
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4     Ausgabe 1 | März 2019
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                                                               Aus dem Bundesgremium

AUS DEM BUNDESGREMIUM                             Nun liegt es an der Industrie, die Heat not
                                                  Burn-Produkte rasch auch am österreichischen
NFC-Umrüstung Zigarettenautomaten                 Markt verfügbar zu machen.
Das neue Jahr 2019 startete bei einigen Trafi-
kanten mit einem Schrecken. Obwohl alle er-
forderlichen Unterlagen unterschrieben und an     Materialien Kampagne Jugendschutz
SIX PSA übermittelt worden waren, funktio-        Zum Jahreswechsel wurden die Kuverts, gefüllt
nierten manche Zigarettenautomaten nicht.         mit Postern in mehreren Größen und unter-
Eine Ursache konnte rasch identifiziert wer-      schiedlichen Karten, zur Jugendschutz-Kam-
den. Wurden Bankomatkarten nämlich noch nie       pagne verschickt.
mit dem PIN-Code verwendet, dann gelten
diese als nicht aktiviert und können weder zur
Altersabfrage noch zur Zahlung am Automaten
verwendet werden.
Erheblich mehr Probleme bereiteten falsche
oder auch zu hohe Abbuchungen der Gebühren
für die Altersabfragen durch SIX PSA. Nach ei-
nigen Interventionen durch das Bundesgre-
mium konnte erreicht werden, dass die be-            Für Nachbestellungen der Materialien
troffenen Trafikanten entsprechende Gut-                     wenden Sie sich bitte
schriften erhalten.                                         an Ihr Landesgremium!
Weiterhin ist das Bundesgremium gemeinsam
mit der Monopolverwaltung auf der Suche nach
alternativen und jugendschutzfähigen Syste-       Registrierung der Handy-SIM-Karten
men zur Altersabfrage auf den Zigarettenauto-     Seit dem 1. Jänner 2019 gilt die Registrierungs-
maten. Unterschiedliche Modelle wurden be-        pflicht für SIM-Karten. Grundsätzlich ist ein
reits bzw. werden aktuell auf ihren Einsatz ge-   Verkauf der Handy-Wertkarten weiterhin un-
testet, immer unter der Voraussetzung der Ein-    verändert möglich, der Kunde muss die Erfas-
haltung der Auflagen des Jugendschutzes.          sung selbst durchführen. Allerdings ist eine
Ziel ist es jedenfalls, weitere – auch kosten-    Nutzung ohne Registrierung noch bis zum
günstigere – Varianten zu finden.                 31. August 2019 möglich.
                                                  Ab dem 1. September 2019 können nicht re-
                                                  gistrierte Wertkarten nicht mehr mit einem
Heat not Burn-Produkte                            Guthaben aufgeladen werden.
Im Dezember 2018 wurden die gesetzlichen          Es liegt im Ermessen jedes Trafikanten, ob eine
Rahmenbedingungen für den Verkauf von             Registrierung von Wertkartenhandys vorge-
Tabak zum Erhitzen in Österreich geschaffen.      nommen wird und zu welchem Preis, die
In vielen Verhandlungsrunden konnte das Bun-      Spanne ist frei kalkulierbar. Beachtet werden
desgremium eine im Vergleich mit anderen          sollte jedenfalls, dass dieser Vorgang sehr zeit-
Ländern in Europa hohe Spanne beim Verkauf        aufwändig ist.
der Sticks in den Trafiken sichern.
Vom Finanzministerium wurde das neue Pro-         Lotterien
dukt mit Gültigkeit ab dem 1. April 2019 in das
Tabaksteuergesetz aufgenommen. Die Tabak-         Die Österreichischen Lotterien informieren die
steuer wurde mit 110 Euro je Kilogramm Tabak      Trafikanten aktuell über den geplanten Termi-
festgelegt.                                       naltausch und den damit verbundenen Unkos-
                                                  tenbeitrag in Höhe von 50,- Euro.
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5     Ausgabe 1 | März 2019
       MEINE TRAFIK Zeitung
                                                                         Aus dem Ausland

Dazu der Lotterien-Beauftragte des Bundesgre-     jedoch u. a. wegen des Fehlens des stark
miums Andreas Schiefer: „Wir haben uns vehe-      abhängig machenden Nikotins nach jetzi-
ment gegen diesen Installationsbeitrag ausge-     gem Wissensstand als weniger bedenklich
sprochen, trotzdem bestehen die Lotterien auf     anzusehen sind, derzeit weniger strenge Re-
die Verrechnung. Im Gespräch mit Lotterien-       gelungen als für nikotinhaltige Produkte gel-
Vorstandsdirektorin Mag. Glatz-Kremsner wer-      ten.“
den wir entsprechend nachhaken.“

                                                  Oberster Gerichtshof bestätigt Ver-
Sportwetten
                                                  sandhandels- und Werbeverbot für
Das Wiener Sportwettengesetz wurde ver-           E-Zigaretten und Liquids
schärft und lange Zeit war ein komplettes Ver-
bot von anonymen Wetten zu befürchten.            In einem vom Landesgremium NÖ der Tabak-
                                                  trafikanten nach zahlreichen Beschwerden be-
In ebenso zähen wie mühseligen Gesprächsrun-      troffener Tabaktrafikanten angestrengten Ver-
den ist es BGO-Stv. und LGO Wien Andreas          fahren hat der Oberste Gerichtshof den Stand-
Schiefer gemeinsam mit tipp3-Geschäftsführer      punkt des LG NÖ zur Gänze bestätigt:
Mag. Philipp Newald gelungen, mit einer Aus-
nahmeregelung die anonyme Wettabgabe aus-            E-Zigaretten und Liquids unterliegen
schließlich in Trafiken bis zu einem Betrag von     dem Versandhandels- und Werbeverbot
50 Euro zu ermöglichen.                                    der §§ 2a und 11 TNRSG.
                                                  Das Versandhandelsverbot des TNRSG (Tabak-
                                                  und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher-
CBD und Hanfprodukte                              schutzgesetz) für E-Zigaretten und Zubehör im
Die WKÖ hat auf Intervention des Bundesgre-       Verhältnis zu Verbrauchern bestimmt, dass
miums in einer Anfrage das Bundesministerium      diese Waren nicht von zu Hause aus bestellt
für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsu-       und nicht direkt nach Hause geliefert werden
mentenschutz um Klarstellung bezüglich Hanf       dürfen, sondern dass für den Kauf der persön-
und CBD-Liquids ersucht.                          liche Besuch einer Trafik oder eines Einzelhan-
                                                  delsgeschäfts erforderlich ist.
Das BMASGK stellte eindeutig klar, dass der
Verkauf nur von nikotinhaltigen CBD-Liquids       Das Werbeverbot wiederum verbietet nicht nur
verboten ist. Nikotinfreie CBD-Liquids dürfen     die Absatzwerbung im engeren Sinn, sondern
daher in den Trafiken verkauft werden!            alle (direkten und indirekten) Maßnahmen der
                                                  Verkaufsförderung, auch wenn sie keine auf
Hier der entsprechende Wortlaut des Schrei-       den Preis oder die Warenqualität bezogene
bens:                                             Werbeaussage enthalten, sondern durch an-
„Somit ist die Wirkung von CBD vom Grunde         dere absatzpolitische Instrumente auf die
her vergleichbar mit jener von Koffein oder       Schaffung eines Kaufanreizes angelegt sind. Zu
Taurin, die in der TPD II und im TNRSG bei-       den Diensten der Informationsgesellschaften
                                                  gehören alle Online-Dienste, vor allem jene,
spielhaft angeführt sind.
                                                  die über Internet erbracht werden.
Vor diesem Hintergrund ist der Zusatz von
                                                  Derzeit werden alle dem Gremium bekannt ge-
CBD zu Tabakerzeugnissen und nikotinhalti-
                                                  wordenen Händler, die sich nicht an diese Ver-
gen Liquids auf Basis der §§ 8b Abs. 2 sowie      bote halten, über den Schutzverband gegen
10b Abs. 7 Z 3 TNRSG als nicht gestattet zu       den unlauteren Wettbewerb zur Einstellung
beurteilen.                                       der Tätigkeit und zur Abgabe entsprechender
Informativ darf in diesem Zusammenhang            Unterlassungserklärungen aufgefordert, wobei
darauf hingewiesen werden, dass für niko-         auch versucht wird, jene Händler zu treffen,
tinfreie Produkte, die zwar nicht als harmlos,    die formell den Firmensitz ins EU-Ausland ver-
                                                  legt haben!
Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs Ausgabe 1/19 | März 2019 - WKO
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       MEINE TRAFIK Zeitung
                                                                Aus dem Bundesgremium

Sie haben geantwortet!                             den Mitgliedern, relevanten Branchenverbän-
                                                   den und EU-Institutionen, der ein Reagieren
Die Frage des vergangenen Quartals drehte sich     auf für uns wesentliche Themen ermöglicht. In
um das Verbot von Plastiksackerln, welches die     meiner neuen Funktion als Präsident werde ich
Regierung ab dem Jahr 2020 vorsieht. Stattdes-     die bisher erfolgreiche Arbeit des Verbandes
sen sollen vermehrt Mehrweg- und Papier-           natürlich fortsetzen. Mein Fokus liegt auf der
Tragtaschen eingesetzt werden.                     Gewinnung neuer Mitglieder und einem inten-
Wir fragten: Sollen die Papier-Tragtaschen in      siven Austausch innerhalb der Wertschöpfungs-
Zukunft in der Trafik etwas kosten?                kette Tabak. Ziel ist es, mit der CEDT kompe-
                                                   tente Ansprechpartnerin bei unseren Fachthe-
  a) JA! / b) NEIN!
                                                   men in Europa zu sein.“
Alle eingegangenen Rückmeldungen beantwor-         Bundesgremialobmann Josef Prirschl: „Das
teten die Frage mit einem JA!                      Bundesgremium gratuliert Peter Schwein-
                                                   schwaller zu seiner neuen Funktion als Präsi-
                                                   dent des Verbandes der europäischen Tabak-
AUS DEM AUSLAND                                    fachhändler. Wir sind natürlich sehr stolz, dass
                                                   ein Österreicher dieses hohe Amt bekleidet und
Peter Schweinschwaller zum Präsiden-
                                                   150.000 Tabakfachhändler repräsentiert.“
ten im Europäischen Verband der
Tabakeinzelhändler gewählt                         Prokurist Dr. Ernst Koreska, der an der Sitzung
                                                   als Vertreter der Monopolverwaltung GmbH
Peter Schweinschwaller, Auslandsbeauftragter       teilnahm, gratuliert dem frischgebackenen
des Bundesgremiums sowie Landesgremialob-          Präsidenten ebenfalls: „Diese Wahl ist auch
mann der niederösterreichischen Tabaktrafi-        eine Anerkennung für das österreichische
kanten, wurde am 6. Februar 2019 zum Prési-        Tabakmonopol!“
dent der CEDT (Confédération Européene des
Détaillants en Tabac) gewählt. Die Abstimmung
im Europäischen Verband der Tabakeinzel-
händler erfolgte in Brüssel einstimmig.
Peter Schweinschwaller fungiert seit Jänner
2016 im Vorstand der CEDT zuerst als Schatz-
meister (Trésorier), anschließend als stellver-
tretender Präsident (Vice-Président) und nun
als Präsident.
Der Vorstand der CEDT setzt sich nunmehr zu-
sammen aus Président Peter Schweinschwaller
(Österreich), Vice-Président Philippe Coy
(Frankreich), Sécretaire Général Giovanni
Risso (Italien) und Trésorier Antal Lengyel (Un-
garn).
Peter Schweinschwaller: „Schon seit drei Jah-
ren vertrete ich die österreichischen Tabaktra-
fikanten und unsere Interessen in der CEDT. Als
Österreicher mit langjährigen Aufenthalten in
Paris sowie als Trafikant und Funktionär in der
Wirtschaftskammer Niederösterreich kann ich
mich sowohl sprachlich als auch fachlich sehr
                                                         CEDT-Président Peter Schweinschwaller (M.) mit
gut in diesen europäischen Branchenverband          Dr. Ernst Koreska/MVG (l.) und BGO Josef Prirschl (r.)
einbringen. Wichtig ist der Austausch zwischen
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                                                                                 Aus dem Ausland

                                                           Vertriebskanälen,      abgesichert     durch
                                                           Lizenzen oder Konzessionen, zu ermöglichen.

                                                           Erste Arbeitsbesuche des neuen CEDT-Präsi-
                                                           denten in Griechenland und Italien
                                                           Seine ersten Reisen als neu gewählter CEDT-
                                                           Präsident führten Peter Schweinschwaller zu
                                                           Arbeitsgesprächen mit den Mitgliedern des Ver-
                                                           bandes in Athen und Rom.
CEDT-Vorstand, v.l.n.r.: Philippe Coy (FR), Mario Espejo   In Athen standen neben dem Treffen mit dem
   Aguilar (ES), Theodoros Mallios (GR), Peter Schwein-    CEDT-Vorstandsmitglied Theodoros Mallios in
 schwaller (AT), Giovanni Risso (IT), Antal Lengyel (HU)   seinem Kiosk nahe der Akropolis auch der Be-
                                                           such eines Großhändlers und viele Gespräche
                                                           mit Vertretern der Tabakfachhändler auf dem
                                                           Programm.

Uber die CEDT
Die CEDT (Confédération Européene des Dé-
taillants en Tabac) wurde 1970 gegründet. Der
Verband vereint Mitgliedsverbände aus Italien,
Frankreich, Spanien, Österreich, Griechenland
sowie Ungarn und vertritt daher die Interessen
von 150.000 europäischen Tabakeinzelhändlern.
Beitrittskandidaten sind Belgien, Bulgarien und
weitere Balkanländer. Sitz der CEDT ist Brüs-              In Rom wurde über die Antwort der GD SANTE
sel.                                                       (EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebens-
                                                           mittelsicherheit) auf die Anfrage der CEDT zum
Neben der Interessensvertretung ist das Haupt-             Thema „Cannabis light“ sowie über das Span-
ziel der CEDT die Sicherung des legalen Ver-               nungsfeld Italiens zwischen Tabakschmuggel,
triebskanals sowie die Wahrung der Authentizi-             Parallelwirtschaft und den Verkauf der Lotte-
tät und Qualität von Tabak als besonderem                  rien diskutiert.
Produkt. Die CEDT unterstützt einen verant-
wortungsvollen Tabakkonsum unter Berück-
sichtigung der nationalen und europäischen                       Aktuelle Infos vom Europäischen
Gesundheitsstandards.                                            Verband der Tabakeinzelhändler
Die Aufgabe des Verbandes besteht darin, mit                       gibt es auf www.CEDT.eu !
Institutionen und Stakeholdern der Branche in
einen permanenten Dialog zu treten, damit die
oft familiengeführten Tabakeinzelhändler in-
nerhalb klar regulierter Rahmenbedingungen
arbeiten können. Auch unterstützt die CEDT
jede notwendige Initiative, um den legalen
Vertriebskanal gegen den Schmuggel, Fäl-
schungen und illegalen Handel zu verteidigen
und weiters den Verkauf von Tabakprodukten
auf nationaler Ebene in staatlich kontrollierten
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Lotterien-Vorstandsdirektorin Glatz-               Kinovorführung DER TRAFIKANT in NÖ
Kremsner im Arbeitseinsatz in zwei                 Auf Einladung des Landesgremiums Niederös-
Trafiken                                           terreich sowie der Monopolverwaltung GmbH
Im November 2018 versuchte sich Vorstandsdi-       mit Unterstützung der Österreichischen Lotte-
rektorin Mag. Bettina Glatz-Kremsner einen         rien GmbH fanden sich am 1. März 2019 zahl-
Tag lang erstmals als Trafikantin im Geschäft      reiche Trafikantinnen und Trafikanten sowie
von BGO-Stv. und LGO Wien Andreas Schiefer.        Gäste von Institutionen und Partnerunterneh-
                                                   men im Hollywood Megaplex Kino in St. Pölten
Im Jänner 2019 zeigte sie sich bei BGO Josef       zum Branchen-Get-Together ein.
Prirschl in Pöchlarn/NÖ an vorderster Front
                                                   Im Vorfeld der Vorführung des Kinofilms „Der
und damit ganz nah am Kunden und verkaufte
                                                   Trafikant“ diskutierte die hochkarätig besetzte
Lottoscheine, Zeitungen, aber auch Vignetten.      Gesprächsrunde über die Herausforderungen
                                                   des Handels im Spannungsfeld zwischen analog
                                                   und digital.
                                                   Bei dieser Gelegenheit wurde das vom Landes-
                                                   gremium Niederösterreich entwickelte Jah-
                                                   resmotto 2019 vorgestellt: LOKAL DIGITAL.
                                                   IDEAL! Digitale Produkte aus meiner Trafik!

FEURO Spenden für LICHT INS DUNKEL
Bereits zum 3. Mal stand ‚FEURO - einfach si-
cher spenden‘ exklusiv im Dienste von ‚Licht
ins Dunkel‘. Alle zwischen November 2018 und
Jänner 2019 in den Trafiken erhaltenen Spen-
den gingen unter der Dachmarke MEINE TRAFIK
zu 100 Prozent an die Aktion ‚Licht ins Dunkel‘.
FEURO Initiator Hannes Auer war am Heiligen
Abend zu Gast in der ORF Sendung Licht ins
Dunkel, wo er die Spendenaktion in den Trafi-
ken vorstellte. So konnten in den letzten bei-
den Jahren jeweils über 100.000 Euro gesam-
melt werden.

                                                     v.l.n.r.: Otmar Schwarzenbohler (BGO-Stv. und LGO-
                                                       Stv.), Mag. Hannes Hofer (GF Monopolverwaltung),
                                                         Dr. Petra Bohuslav (LR für Wirtschaft, Tourismus,
                                                   Sport), Peter Schweinschwaller (Landesgremialobmann
                                                        NÖ), KommR Sonja Zwazl (Bundesrätin Präsidentin
 VORSCHAU 2019                                                   WKNÖ), Bgm. Mag. Alfred Riedl (Präsident
                                                   Gemeindebund), Josef Prirschl (Bundesgremialobmann)
 23.3. | Fachgruppentag LG Salzburg
 28.4. | Fachgruppentag LG Burgenland
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