ZEITUNGEN SCHWEIZ BEI UNS SIND IHRE NEWS IN GUTEN HÄNDEN - Die Post

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ZEITUNGEN SCHWEIZ BEI UNS SIND IHRE NEWS IN GUTEN HÄNDEN - Die Post
ZEITUNGEN SCHWEIZ
                      BEI UNS SIND IHRE NEWS
                           IN GUTEN HÄNDEN

Ausgabe Januar 2019
ZEITUNGEN SCHWEIZ BEI UNS SIND IHRE NEWS IN GUTEN HÄNDEN - Die Post
INHALT
          Zeitungen Schweiz

         Printmedien                                     5
         Wir bieten Vertriebskompetenz aus einer Hand

         Definition                                     6
         Wann ist eine Zeitung eine Zeitung?

         Beglaubigung                                    7
         Was wir anerkennen

         VonderTages-zurQuartalszeitung             8
         Angebote und Leistungen der Post

         Richtig gestalten                              10
         Für eine reibungslose Postbeförderung

         Korrektadressieren                           11
         Hilfsmittel der Post

         Adressaufdruck                                12
         So kommen Ihre Zeitungen zuverlässig
         und pünktlich an

         KunststoffhüllenundFolien                   15

         Leitweginformationen                          16
         Wichtig für den Versand

         Postaufgabevorbereiten                       17
         Der letzte Schliff vor dem Versand

         AufgabeverzeichnisundSortierprotokoll       18
         Relevantes auf einen Blick

         OnlineunterstützungfürdieVorsortierung     20
         Praktisch, schnell und einfach

         Bund-,Sack-,Sammelbehälter-und             21
         Palettenformierung
         Liefern Sie Ihre Zeitung optimal an

         BundzettelundSackflaggen                    23
         Welche Angaben sind wann nötig?

         Zeitungsbeilagen                               25
         Beigeheftet, eingeklebt oder lose beigelegt

         MitGrossauflagenmehrerreichen              27
         Das Kombimailing für Zustellungen an
         Nichtabonnenten

         Kontaktadressen                               28
         Fachberatung
PRINTMEDIEN
WIR BIETEN VERTRIEBSKOMPETENZ AUS EINER HAND

        Zeitungen und Zeitschriften sind glaubwürdige und wichtige Informationsträger.
        Die zuverlässige und pünktliche Zustellung Ihrer Publikation fördert die Leser-
        bindung und stärkt Ihre Wettbewerbsstellung. Diese Broschüre zeigt Ihnen, wie
        wir Sie beim Vertrieb unterstützen.

        Preise und Leistungen – die Presseförderung           Weitere Bestimmungen zu den Printmedien
        in der Schweiz                                        Diese Broschüre umfasst die geltenden Bestimmungen
        Zeitungen profitieren von günstigen Preisen und       für alle Zeitungen und Zeitschriften – mit oder ohne
        besonderen Leistungen. Lokal- und Regionalpresse      Presseförderung. Weitere Unterlagen zum Thema:
        sowie nicht gewinnorientierte Mitgliedschafts-        – «Preise für abonnierte Zeitungen»
        und Stiftungspresse profitieren zudem von der         – «Konditionen für Zeitungen und Zeitschriften /
        indirekten Presseförderung. Anspruch auf Ermässi-        Verlegervertrag»: Für jeden Zeitungstitel gilt ein
        gung haben Zeitungen und Zeitschriften, die die          separates Dokument, das durch den Verleger
        Kriterien des Postgesetzes und der dazugehörigen         unterzeichnet wird. Bei Änderungen informiert
        Verordnung erfüllen. Das Bundesamt für Kommu-            der Verleger das zuständige Kompetenzcenter
        nikation entscheidet, ob die Presseförderung ge-         Zeitungen. Dieses Dokument ist gültig, sobald es
        währt wird. Nähere Informationen finden Sie unter        die Post unterzeichnet und an den Verleger
        www.bakom.admin.ch --   > Post und Presseförderung.      zurückgeschickt hat
                                                              – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Ergän-
                                                                 zende Anwendungen beschreiben die Allgemeinen
                                                                 Geschäftsbedingungen «Postdienstleistungen»
                                                                 der Post. Diese finden Sie unter www.post.ch/agb.
DEFINITION
WANN IST EINE ZEITUNG EINE ZEITUNG?

                   Nicht jede regelmässig erscheinende Publikation ist eine Zeitung. Erst eine gewisse
                   Periodizität, eine Mindestauflage, die Beglaubigung der abonnierten Auflage und
                   weitere Faktoren machen aus einer Publikation eine Zeitung.

                   Sofern nicht anders erwähnt, umfasst der Begriff         Die Zeitungen müssen dem Empfänger laufend auf
                   «Zeitungen» auch Zeitschriften. Diese unterscheiden      dem Postweg zugestellt werden – aufgrund eines
                   sich von den Zeitungen durch ihre Herstellung:           entgeltlichen Abonnements.
                   Zeitschriften sind am Rücken geheftet oder geleimt
                   und in der Regel aus oberflächenbehandeltem              Keine Zeitungen sind namentlich Publikationen,
                   Papier (Glanzpapier) produziert.                         – deren Inhalt oder Gestaltung den Eindruck er-
                                                                              wecken, dass der redaktionelle Teil hauptsächlich
                   Als Zeitungen gelten Publikationen, die                    für gleichzeitig angepriesene Produkte, Dienst-
                   – vierteljährlich mindestens einmal erscheinen             leistungen oder Veranstaltungen wirbt (katalog-
                   – mit den Beilagen nicht mehr als 1 kg wiegen              artige Aufmachung)
                   – pro Ausgabe mindestens 1000 Exemplare an               – die von Einzelpersonen, Firmen, Organisationen
                      mindestens 1000 Abonnenten oder Mitglieder              selbst oder in ihrem Auftrag herausgegeben
                      versenden. Mischformen zwischen Abo- und                werden und hauptsächlich ihre Produkte oder
                      Mitgliederpresse sind zulässig                          Dienstleistungen empfehlen (Werbung in eigener
                   – nicht überwiegend Geschäftszwecken dienen und            Sache)
                      nicht für Produkte und Dienstleistungen werben,       – deren Erscheinungsdauer weniger als ein Jahr
                      sondern die Öffentlichkeit stetig über Tagesereig-      beträgt (selbstständige Publikationen zu einem
                      nisse, Zeit- oder Fachfragen informieren. Zwei          zeitlich limitierten Anlass)
                      Dinge sind dafür entscheidend: der Gesamtein-         – deren überwiegender Anteil der abonnierten Auf-
                      druck der Zeitung und eine presseübliche Bericht-       lage zugunsten Dritter verschickt wird
                      erstattung. Eine presseübliche Berichterstattung
                      ist kontinuierlich, aktuell, mit publizistischem
                      Gehalt und vielfältigen Beiträgen. Die eigens dafür
                      eingesetzte Redaktion oder Nachrichtenagentur
                      steht als Garant
                   – einen redaktionellen Anteil von mindestens
                      15 Prozent aufweisen. Als redaktionelle Beiträge
                      gelten Teile, die die verantwortliche Redaktion
                      auswählt, bearbeitet oder gestaltet, um die Leser
                      zu informieren, zu unterhalten, zu bilden. Nicht
                      dazu gehören sämtliche Arten von offener oder
                      versteckter Werbung. Das sind namentlich Rekla-
                      men, Inserate und andere Beiträge, die auffällig
                      ausführlich über das Unternehmen oder die ange-
                      botenen Produkte und Dienstleistungen berichten
                   – keine Gratispublikationen sind
                   – eine Auflage von mindestens 1000 abonnierten
                      Exemplaren aufweisen. Die Auflage muss
                      durch eine unabhängige, anerkannte Prüfstelle
                      beglaubigt sein

6   Zeitungen Schweiz
BEGLAUBIGUNG
WAS WIR ANERKENNEN

                          Abonnierte Zeitungen müssen – ab dem zweiten Erscheinungsjahr – die abonnierte
                          Auflage jährlich beglaubigen lassen. Sämtliche Beglaubigungen sind bis spätestens
                          31. August einzureichen. Die Post anerkennt folgende Beglaubigungen:

                          BeglaubigungdurchdieWEMFAGfürWerbe-                SpezielleBeglaubigungen
                          medienforschung,Zürich
Die WEMF AG               Die WEMF AG für Werbemedienforschung ist eine            Mitgliedschafts-undStiftungspressemit
informiert im             neutrale und anerkannte Non-Profit-Organisation der      geringer Auflage
Detail (043 311 76 76     Medienbranche. Da im Markt zurzeit kein anderes          Für Vereinspublikationen mit geringer Auflage
wemf@wemf.ch)
                          Unternehmen vergleichbare Dienste anbietet, emp-         (mindestens 1000, maximal 3000 Exemplare) ist
                          fiehlt die Post die Zusammenarbeit. Anmeldeschluss       es möglich, bei der WEMF AG eine preisgünstige
                          ist jeweils der 30. Juni. Bei Titeln, die erstmals       Bestätigung der Auflage einzuholen. Dafür braucht
                          beglaubigt werden, gilt für das erste Jahr eine provi-   es die Vereins- oder Stiftungsstatuten, die Mitglieder-,
                          sorische Selbstdeklaration der Auflage.                  Spender- oder Gönnerliste und die von der Vereins-
                                                                                   versammlung genehmigten Kassa- und Revisoren-
                          Die Post behält sich vor, erhebliche Differenzen         berichte. Die Mitglieder-, Spender- oder Gönnerzahl
                          zwischen dieser Selbstdeklaration und dem von der        ist transparent auszuweisen.
                          WEMF AG ermittelten tatsächlichen Ergebnis nach-
                          träglich zu berichtigen und in Rechnung zu stellen.      Publikationenöffentlich-rechtlicherKörper-
                                                                                   schaften an ihre Mitglieder
                          NotarielleBeglaubigung                                  Publikationen, die auf Beschluss des zuständigen
Das Merkblatt Be-         Falls die Zusammenarbeit mit der WEMF AG nicht           Organs an alle Mitglieder verschickt werden, bedür-
glaubigung mit allen      im Vordergrund steht, kann ein Notariat die abon-        fen ebenfalls einer Prüfung der Auflagen. Amtliche
relevanten Informa-       nierte Auflage beglaubigen. Auch hier geht es darum,     Publikationen wie Kirchenblätter usw. kann die zu-
tionen ist im Internet
                          die Anzahl echter Abonnenten bzw. Mitglieder aus-        ständige Behörde beglaubigen – in der Regel ist das
unter www.post.ch/
printmedien -- > Tages-   zuweisen. Dem Notariat ist der Nachweis über die         die Einwohnergemeinde. Die Gemeinde- bzw. Kirch-
zustellung Zeitungen      Abonnentendatei und die Abonnementszahlungen             gemeindemitglieder, denen die Publikation zugestellt
Schweiz --> abonnierte    vorzulegen. Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungs-      wird, sind auch hier transparent auszuweisen.
Tageszeitungen -- >       presse stehen Vereinsstatuten oder Stiftungsurkunden,
wichtig zu wissen zu      Mitglieder-, Spender- und Gönnerlisten sowie Mit-        Fehlt das Organ, das die Angaben bestätigen
finden                    glieder-, Spender- und Gönnerbeiträge im Vorder-         könnte (z. B. bei nicht staatlichen Kirchen), ist bei
                          grund. Die notarielle Beglaubigung zuhanden der          Kleinauflagen das gleiche Vorgehen wie bei der Ver-
                          Post muss darüber transparent informieren und die        eins- und Stiftungspresse möglich. Diese spezielle
                          Anzahl Abonnenten bzw. Mitglieder, Spender und           Beglaubigungsform gilt jedoch auch hier ausschliess-
                          Gönner ausweisen.                                        lich für Publikationen mit einer Auflage von mindes-
                                                                                   tens 1000 und maximal 3000 Exemplaren.

                                                                                   Anderweitige Beglaubigungen
                                                                                   Weitere Beglaubigungsformen oder Selbstdeklaratio-
                                                                                   nen wie etwa eidesstattliche Erklärungen anerkennt
                                                                                   die Post nicht. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben
                                                                                   durch die Post ist ausgeschlossen.
VONDERTAGES-ZURQUARTALSZEITUNG
ANGEBOTE UND LEISTUNGEN DER POST

                   Jede Zeitung hat ihre Erscheinungsweise. Darauf sind die Leistungen und
                   Angebote der Post abgestimmt. Wir kümmern uns um den Vertrieb und bieten
                   zahlreiche weitere Dienstleistungen.

                   Damit die Post ihr Leistungsversprechen halten      Tageszeitungen
                   kann, müssen die Zeitungen rechtzeitig aufgegeben   Zustellung am Erscheinungstag
                   werden. Die Post legt zusammen mit dem Verleger
                                                                       Frankaturvermerk: AZ
                   eine Filiale für die Aufgabe und eine Aufgabezeit
                   fest. Für Zeitungen gelten die nachstehenden        Samstagzustellung: ja
                   Leistungen.
                                                                       Wöchentlichund14-täglicherscheinendeZeitungen
                                                                       Zustellung am ersten Werktag nach der Aufgabe
                                                                       Frankaturvermerk: AZA
                                                                       Samstagzustellung: nein

                                                                       MonatlichoderseltenererscheinendeZeitungen
                                                                       Zustellung bis am dritten Werktag nach der Aufgabe
                                                                       Frankaturvermerk: AZB
                                                                       Samstagzustellung: nein

                                                                       FrühzustellungvonTageszeitungen
                                                                       Zustellung am Erscheinungstag (Leistungen und Preis
                                                                       nach Absprache mit dem Verleger)
                                                                       Frankaturvermerk: AZ
                                                                       Samstagzustellung: ja
                                                                       Sonntagzustellung: ja

8   Zeitungen Schweiz
VonderTages-zurQuartalszeitung

Tageszeitungen                                            Gratiszeitungen
Zeitungen, die wöchentlich zweimal oder häufiger          Gratiszeitungen werden unadressiert zugestellt.
erscheinen, werden von Montag bis Samstag am Er-          Verleger und Post vereinbaren gemeinsam die
scheinungstag zugestellt – vorausgesetzt, die Aufgabe     Leistungen, die zu Marktpreisen angeboten werden.
erfolgt rechtzeitig.
                                                          Abo-Managementlösungen
Wöchentlichund14-täglicherscheinende                  Die Post bietet Verlagen effiziente und einfache
Zeitungen                                                 Abo-Managementlösungen an:
Die übrigen wöchentlich und 14-täglich erscheinenden      – Services aus der Cloud für den Abo-Vertrieb sowie
Zeitungen werden am ersten Werktag nach Aufgabe             für Planung und Logistik
zugestellt – vorausgesetzt, sie werden rechtzeitig auf-   – Keine Investitionen in eigene Infrastruktur
gegeben. Am Samstag erfolgt keine Zustellung.               und eigenes Personal notwendig
                                                          – Leistungsfähige und massgeschneiderte Dienst-
MonatlichoderseltenererscheinendeZeitungen              leistungen
Zeitungen, die seltener als 14-täglich erscheinen,        – Markterprobte und benutzerfreundliche Lösungen,
werden bis am dritten Werktag nach Aufgabe zu-              die laufend weiterentwickelt werden
gestellt – vorausgesetzt, sie werden rechtzeitig          – Auf Medienbedürfnisse ausgerichtetes Kunden-
aufgegeben. Am Samstag erfolgt keine Zustellung.            kontaktcenter

Frühzustellung                                            Abo-Gewinnung
Die Frühzustellung von Tageszeitungen ist das             Die Post bietet verschiedene Lösungen zur Abo-
Kerngeschäft von zwei Konzerngesellschaften der           Gewinnung an. Die Angebotspalette umfasst sowohl
Post CH AG: Presto Presse-Vertriebs AG und                standardisierte als auch kundenindividuelle Abo-
Epsilon SA. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne         Gewinnungsmassnahmen.
Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater.              Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die Kundenberate-
Weitere Informationen:                                    rinnen, die Kundenberater und die Kompetenzcenter
www.prestoag.ch                                           Zeitungen.
www.epsilon-sa.ch
RICHTIG GESTALTEN
FÜR EINE REIBUNGSLOSE POSTBEFÖRDERUNG

                   Die Möglichkeiten bei Format, Umfang und Gestaltung sind mannigfaltig
                   und lassen ein eigenständiges Erscheinungsbild zu. Damit Ihre Zeitung zuverlässig
                   und fristgerecht ankommt, sind einige Vorgaben zu beachten.

                   Grundsätzliches                                        Verpackung
                   Zeitungen müssen sich zur Postbeförderung eignen –     Zeitungen und Zeitschriften bis Format B5 können
                   namentlich bezüglich Format und Beschaffenheit.        unverpackt aufgegeben werden; wir empfehlen
                                                                          jedoch eine Verpackung. Im Plano-Format sind unver-
                   NotwendigeAngaben                                     packte Zeitungen (ohne Zeitschriften) bis Format B4
                   Jede Zeitung muss folgende Angaben enthalten:          (250 mm × 353 mm) zugelassen, sofern sie durch-
                   – Titel, fortlaufende Nummer und Datum auf der         schnittlich über 100 g wiegen. Unter 100 g prüft und
                     Titelseite oder Titel auf der Titelseite und fort-   bewilligt die Post die unverpackte Aufgabe von Fall
                     laufende Nummer und Datum auf der ersten             zu Fall. In allen anderen Situationen sind Zeitungen
                     Textseite                                            und Zeitschriften über Format B5 zu verpacken.
                   – Verleger, Erscheinungshäufigkeit und Abonne-
                     mentspreis oder Hinweis auf die Mitgliedschaft       Die Verpackung muss auf den Inhalt der Sendung
                     bzw. Spender oder Gönner im Impressum (z. B.         angepasst sein und die Sendung beim Transport
                     «Mitteilungsblatt für die Mitglieder des Vereins /   schützen. Sie muss auf allen Seiten verschlossen sein
                     die Spender und Gönner von … »)                      und sich für die maschinelle Verarbeitung eignen.

                   Format
                   Zeitungen können in Formaten bis B4
                   (250 mm × 353 mm) aufgegeben werden.

10   Zeitungen Schweiz
KORREKT ADRESSIEREN
HILFSMITTEL DER POST

                         Wie bei jeder postalischen Zustellung trägt auch bei der Zeitung die korrekte
                         Adresse wesentlich zum Erfolg bei. Wir unterstützen Sie im Adressmanagement
                         oder bei Nachsendeaufträgen.

                         Adressenaktualisierenundbereinigen
Die Kundenberaterinnen   Das Kompetenzcenter Adressen der Post bietet
und Kundenberater        eine Vielzahl von Instrumenten zur Adresspflege
des Kompetenzcenters     an. Weitere Informationen finden Sie unter
Adressen informieren
                         www.post.ch/adresspflege.
Sie gerne im Detail:
058 386 67 67
                         Zeitungsretouren
                         Unzustellbare Zeitungen werden grundsätzlich an
                         den Absender zurückgesandt. Annahmeverweigerte
                         und nicht abgeholte Sendungen sind kostenpflichtig.
                         Nach Rücksprache mit der Post können maschinell
                         bearbeitbare Zeitungen mit einem Datamatrix-Code
                         versehen werden und von attraktiven Leistungen bei
                         der Retourenverarbeitung profitieren. Nähere Aus-
                         künfte erteilen Ihnen gerne Ihre Kundenberaterin,
                         Ihr Kundenberater oder die Kompetenzcenter
                         Zeitungen.

                                                                                       Zeitungen Schweiz   11
ADRESSAUFDRUCK
SO KOMMEN IHRE ZEITUNGEN ZUVERLÄSSIG UND
PÜNKTLICH AN

                   Beim Adressieren Ihrer Zeitung und beim Platzieren der Adresse bieten wir Ihnen
                   diverse Möglichkeiten, je nach Gestaltung der Zeitung.

                   Grundsätzliches                                                                                AdresspositionbeiunverpacktenZeitungen
                   Zeitungen müssen grundsätzlich einzeln adressiert                                              inZeitungs-oderHeftform
                   sein. Die Schrift- und Adressgestaltung richtet sich                                           (zulässig bis Format B5)
                   nach den Bestimmungen für Briefsendungen. Siehe                                                Wenn Sie keine Versandhülle verwenden, ist die
                   dazu die Spezifikationen «Korrekte Adressierung»                                               Adresse wie folgt anzubringen:
                   unter www.post.ch/briefgestaltung --  > Sendungen
                                        > Dokumente. Die Schriftgrösse
                   richtig adressieren --                                                                         AdressierungimHochformat
                   beträgt mindestens 2 mm (ca. 9 Punkt) und höchstens                                            Bringen Sie die lesbare Adresse am oberen Rand der
                   7 mm (ca. 28 Punkt). Die ideale Schriftgrösse beträgt                                          Zeitung so an, dass der Falz rechts verläuft.
                   10 Punkt.
                                                                                                                  1    Frankaturvermerk (in rechteckiger Form) je nach
                                                                                                                       Erscheinungshäufigkeit der Zeitung
                                                                                                                  AZ              Zwei- bis sechsmal wöchentlich
                                                                                                                  AZA             Wöchentlich bis 14-täglich
                                                                                                          1
                               Herr                                                            AZ                 AZB             Monatlich bis vierteljährlich
                               Hans Schweizer                                      2      CH-8902 Urdorf
                               Bovertstrasse 4                                                                    2    Filiale, an welche Retoursendungen zurückgeschickt
                               3007 Bern                                                                      3        werden sollen.
                                                                                                                       Wird ein Teil der Auflage ins Ausland versendet, enthält
                                                                                                                       der Frankaturvermerk zusätzlich die Angabe «PP/Journal».
                                                                                                                  3    Postlogo oder Textvariante «Post CH AG»

                                                                                                                  Die Mindestschriftgrösse im Frankaturvermerk be-
                               Etiam rhoncus                             ratust aut et faciet
                               Tellus eget
                                                                         aborum, cum et veri
                                                                         dolorro quam, volor
                                                                                                                  trägt 3mm (12 Punkt). Die Umrandung (Linien) des
                               Donec vitae                               rempernam fuga. Ut                       Frankaturvermerkes weist eine Mindestdicke von
                                                                                                                  1,5 Punkt auf.
                               musanto tem qui ut
                               alibus aut alicid untem
                               am, nobis et apienem-
                               musanto tem qui ut alibus aut alicid untem
                               am, nobis et apienemquo cumeni dic totatet,
                               consequia dollacipiet haribus, is eiumqua
                               tionet laborep rerem. Pel ilignate ratust aut
                               cilla doluptatem sum volora ipsus.    Piet, tecus voluptae officatem
                               Pa corum atum voluptatet earum et     exceatquunt, siminve nissima
                               venimet derorrundi rehenis aut        gnature es de etus, core eat ea aut
                               eruntio nseque aut alis simo inctem   earitat ecusam, autatem et ex eum
                               velest, es issequi dolorum ilis       et adia necab id essimus. Et expla
                               debitatur rerro blanda commodi        quam labo. Delectate que magnieni
                               ciaepre et ut quo omni optas porro    cone pa volores sectotatet as as et
                               bearum hil iur, cullam re, quos       plam faccae apis ditiunt et ea vollit,
                               volest, utecatemolum ni inverro       occusam ium et quam explab imus,

12   Zeitungen Schweiz
Adressaufdruck

         Herr
40 mm
         Hans Schweizer                                                                                      AZB
         Bovertstrasse4                                                                                CH-8902Urdorf
         3007Bern

                                                  Info
        Cras dapibus
        cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa
        corum atum voluptatet earum et veni
        met derorrundi rehenis aut eruntio
        nseque aut alis simo inctem velest, es
        issequi dolorum ilis debita tur rerro
        blanda commodi ciaepre et ut quo
        omni optas porro bearum hil iur,
        cullam re, quos volest, utecatemol um
        ni inverro viduntdbi untisci taspici

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        ni inverro viduntdbi untisci taspici
        andictur, nestius alitam eseque. Ces      Cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa           Git, necta volorru ptatur rectet aut eturi ut
        aperro occulparum, omnit quodiscim        corum atum voluptatet earum et veni met         liquibus ut rerepudit, alibustrum audisi
        ipsamet quunte ideles perrovit a          derorrundi rehenis aut eruntio nseque aut       oditis dolorec ullaut. Pa corum atum
        sequist litatem fuga.                     alis simo inctem velest, es issequi dolorum     voluptatet earum et veni met derorrundi
                                                  ilis debita tur rerro blanda commodi            rehenis aut eruntio nseque aut alis simo
        Git, necta volorru ptatur rectet aut      ciaepre et ut quo omni optas porro bearum       inctem velest, es issequi dolorum ilis debita
        eturi ut liquibus ut rerepudit,           hil iur, cullam re, quos volest, utecatemol     tur rerro blanda commodi ciaepre et ut quo
        alibustrum audisi oditis dolorec ullaut   um ni inverro viduntdbi untisci. Ces aperro     omni optas porro bearum hil iur, cullam re,
        officienisto tem quiam renia secusci      occulparum, omnit quodiscim ipsamet             quos volest, utecatemol emporeic tem quos
        llestio temporeic tem quos min            quunte ideles perrovit a sequist litatem        min corissim um ni inverro viduntdbi
        corissimet lisciam quibus et alitatio     fuga. Git, necta volorru ptatur rectet aut      untisci.
        consers peliqua tioreici delenderovit     eturi ut liquibus ut rerepudit, alibustrum.
        autemperior rehene susaperiti core        Git, necta volorru ptatur rectet aut eturi ut
        omnis rest et am que con renectus.        liquibus ut rerepudit, alibustrum.

                                                                                                                                                  Herr
                                                                                                                                                  Hans Schweizer               AZACH-8902Urdorf
                                                                                                                                                  Bovertstrasse4

                                                                                                                                                                                                                                                                                 molorer itatqui dolum aliquis mos
                                                                                                                                                                                                                                          elissimolori utaquaersped ut ea
                                                                                                                                                                                                                                          tatur apiet, sitiunt dolore, qui
                                                                                                                                                                                                                                          solora auta videm et auda sa sit
                                                                                                                                                                                                                                          eos min net ut laut ant omnis ab in
                                                                                                                                                                                                                                          pelenimagnam volorem facepro
                                                                                                                                                                                                                                          blamus eum facias atest, utae. Nis
                                                                                                                                                                                                                                          nos utectat ustiam hillibus, seribu
                                                                                                                                                                                                                                          sdae eaque optatur re audis pora
                                                                                                                                                                                                                                          consed minveleceri ipsae lia neca

                                                                                                                                                                                                                                          ssit velectatum quo blabo. Itati nis
                                                                                                                                                                                                                                          aboreictet everum volent arum

                                                                                                                                                                                                                                                                                 taecus rendae pa commoluptas
                                                                                                                                                                                                                                                                                 dolora sit faccae ommos veliqui
                                                                                                                                                                                                                                                                                 omnis et asi quam qui nest volup
                                                                                                                                                                                                                                                                                 tati abo. Facimped et maio tem
                                                                                                                                                                                                                                                                                 sim consedis volorpo restemquid
                                                                                                                                                                                                                                          tem ut experia dolori as et et, omni
                                                                                                                                                  3007Bern

                                                                                                                                                                                                                                          conseratet et endita in res dolorep
                                                                                                                                                                                    Delectate que magnieni cone pa volo
                                                                                                                                                                    Etiam rhoncus

                                                                                                                                                                    Donec vitae
                                                                                                                                                                    Tellus eget
                                                                                                                                                        BLATT                       voluptae officatem exceatquunttem et ex eum et adi

 Adresspositionbeiunverpackten
 ZeitungenimPlano-Format
 (zulässig bis Format B4; ohne Zeitschriften)
 Bringen Sie die lesbare Adresse bei Zweifalz-
 oder Tabloid-Zeitungen so an, dass der Falz
 rechts verläuft.

                                                                                                                                                                                                                                         Zeitungen Schweiz                                                      13
Adressaufdruck

                                                                                                                                                AdresspositionbeiZeitungeninVersandhüllen
                                   Avantgarde
                                                                                                                                                (zulässig bis Format B4)
                                                                                                         AZA
                                   ABC Verlag                                                       CH-8902Urdorf                              Verwenden Sie eine Versandhülle aus Papier bzw.
                                   Hauptstrasse16
                                   Postfach                                                                                                     aus undurchsichtigem Kunststoff? Dann bringen Sie
                                   8902Urdorf
                                                                                                                                                die Adresse in Längsrichtung an. Spedieren Sie die
                                                                                                                                                Zeitung in einer durchsichtigen Versandhülle? Dann
                                                                                                                                                gestalten Sie das Adressblatt bzw. den blickdichten
                                                                              Herr
                                                                              Hans Schweizer
                                                                                                                                                grauen Streifen in Längsrichtung – gemäss Beispiel auf
                                                                              Bovetstrasse4                                                    der nächsten Seite. Und bringen Sie Titel und Verleger
                                                                              3007Bern
                                                                                                                                                auf der Versandhülle an. Für Zeitungen und Zeitschrif-
                                                                                                                                                ten, die Sie in Briefumschlägen verschicken, gelten
                                                         Codierzone (muss frei bleiben)                                                         die Gestaltungsbestimmungen in den «Spezifikationen
                                                         Bis Format B5: 140 mm × 15 mm
                                                         Über Format B5 bis B4: 140 mm × 35 mm                                                  Gestaltung» unter www.post.ch/briefgestaltung
                                                                                                                                                 > Briefe gestalten. Holen Sie das Gut zum Druck vor-
                                                                                                                                                --
                                                                                                                                                gängig beim zuständigen Kompetenzcenter Zeitungen.

                                                                                                                                                AdresspositionbeiZeitungeninBriefumschlägen
                                                                                                                                                (über B5 bis B4)
                                                                                        AZA
                                                                                   CH-8902Urdorf
                                                                                                                                                Verwenden Sie einen Briefumschlag, so können Sie
                                                                                                                                                die Adresse auch im Hochformat angeben. Bringen
                Lesezone: 128 mm

                                                                                                                                                Sie Titel und Verleger auf dem Briefumschlag an.

                                       1     Herr                                                                                               1   Die Adresse kann bis zur Codierzone nach rechts
                                             Hans Schweizer
                                             Bovetstrasse4                                                                                         verschoben werden.
                                                                                                               Codierzone (muss frei bleiben)

                                             3007Bern                                                                                          2   Absenderangaben stehen unten links. Beachten
                                                                                                                                                    Sie für Adressierungen im Längsformat (bis B4)
                                                                                                               35 mm × 140 mm

                                                                                                                                                    das nebenstehende Beispiel.

                                   Avantgarde
                                   Die Fachzeitschrift

                                   ABC Verlag            2
                                   Hauptstrasse16
                                   Postfach
                                   8902Urdorf

14   Zeitungen Schweiz
KUNSTSTOFFHÜLLENUNDFOLIEN

       In Kunststoffhüllen oder Folien verpackte Sendungen sind für die maschinelle
       Verarbeitung eine Herausforderung. Deshalb müssen die Kunststoffhüllen
       Mindestanforderungen erfüllen.

       UndurchsichtigeKunststoffhüllen
       Beim Gestalten, Adressieren und Verschliessen
       gelten für den Adressbereich auf undurchsichtigen
       Kunststoffhüllen die gleichen Bestimmungen wie
       für Papierhüllen.

       DurchsichtigeKunststoffhüllenundFolien
       Für durchsichtige Kunststoffhüllen und Folien gelten
       dieselben Richtlinien wie für Briefpostsendungen.
       Die genauen Anforderungen finden Sie unter
       www.post.ch/briefgestaltung -- > Briefe verpacken -->
       Spezifikation «Briefgestaltung von A-Z».

       FormatbisB5QuerunterFolie
        Werbezone
                                                min. 10 mm

                                                                                            Musterfirma XYZ, PLZ Ortschaft   Kundennummer
                                                               AZB
                                                                               min. 10 mm

                                                                                                            min. 3 mm
                                                               CH- PLZ Ort                  Frau
                                                                                            Heidi Muster
                                                              Post CH AG
                                                                                            Musterstrasse 12
                                                                                            9999 Musterstadt

                                                                           Codierzone 140 x 35 mm
                                                                                                                                            min. 40 mm

                                                                           (muss frei bleiben)

       FormatabB5QuerbisB4unterFolie

          Werbezone
                                             10 mm

                                                                                            Musterfirma XYZ, PLZ Ortschaft
                                                             AZB                                                                                         Kundennummer
                                             min.

                                                                             min. 10 mm

                                                                                                       min. 3 mm
                                                             CH- PLZ Ort                    Frau
                                                         Post CH AG                         Heidi Muster
                                                                                                                             Codierzone 140 x 35 mm
                                                                                                                                                                        min. 40 mm

                                                                                            Musterstrasse 12
        Absenderzone (Werbung ist erlaubt)                                                  9999 Ort                         (muss frei bleiben)

        Masse 30 mm fixe Höhe und über ¼
        der gesamten Länge                                                                     min. 10 mm
LEITWEGINFORMATIONEN
WICHTIG FÜR DEN VERSAND

                   Eine Leitweginformation ist nicht für jede Sendung notwendig; es braucht sie
                   nur bei Sendungen, die als Bundabschluss genutzt werden. Halten Sie dabei
                   die nachfolgenden Vorgaben ein.

                   DirektaufgedruckteLeitweginformationen                                  vorherigen Seite. Diese Information wird auf dem
                   Die folgenden Darstellungen zeigen, wie die Leitweg-                      obersten Exemplar eines Bundes zwingend benötigt,
                   informationen (Bundzettelangaben) auf der                                 sofern der Bund nicht mit einem Bundzettel abge-
                   Kunststoffhülle bzw. auf dem Einlageblatt direkt                          schlossen wird. Die anderen Exemplare im Bund
                   aufzudrucken sind, siehe auch Abbildung auf der                           müssen diese Angaben nicht enthalten.

                   Absenderinformationen                                   Empfängerinformationen                 Leitweginformationen

                     Avantgarde                         AZA
                     Die Fachzeitschrift           CH-8902Urdorf

                     ABC Verlag                                     10 mm
                     Hauptstrasse16                                        Herr
                     Postfach                                               Hans Schweizer
                     8902Urdorf                                            Bovetstrasse4
                                                                                                                     Codierzone (muss frei bleiben)
                                                                            3007Bern
                                                                                                                     Bis Format B5: 140 mm × 15 mm
                                                                    10 mm                                            Über Format B5 bis B4: 140 mm × 35 mm

                   ohne

                     Avantgarde                         AZA
                     Die Fachzeitschrift           CH-8902Urdorf

                                                                                                                    PLZ
                                                                                                                            35
                     ABC Verlag                                     10 mm
                     Hauptstrasse16                                        Herr
                     Postfach                                               Hans Schweizer
                                                                                                                    NPA
                     8902Urdorf                                            Bovetstrasse4
                                                                            3007Bern
                                                                    10 mm

                   Zeitungen in Kunststoffhüllen mit Leitweginformation (Beispiel Leitgebietsbund)

                     Avantgarde                         AZA                                                         SSSSS 008 / 12 Expl. Bund 1/3
                                                   CH-8902Urdorf

                                                                                                                    5630MuriAG
                     Die Fachzeitschrift

                     ABC Verlag                                     10 mm
                     Hauptstrasse16                                        Herr
                     Postfach                                               Hans Schweizer
                     8902Urdorf                                            Bovetstrasse4
                                                                            3007Bern
                                                                                                                                             1
                                                                    10 mm                                           Z A Y 9 8 5 6 3 0 6 0

                   Zeitungen in Kunststoffhüllen mit Leitweginformation (Beispiel Botenbezirksbund)                 1   Barcode (optional)

16   Zeitungen Schweiz
POSTAUFGABEVORBEREITEN
DER LETZTE SCHLIFF VOR DEM VERSAND

                        Eine rechtzeitige Aufgabe der vorsortierten Zeitungen ist Voraussetzung für den
                        reibungslosen und pünktlichen Versand Ihrer Zeitung.

                        Grundsätzliches                                          UnverpackteZeitungenimPlano-Format
Weitere Informationen   Geben Sie Zeitungen nach Postanleitung herge-            (ohne Zeitschriften)
zum Sortierprotokoll    richtet auf. Dazu gehört: Sortieren und Bündeln nach     Bei der Aufgabe von unverpackten Zeitungen im
finden Sie ab der       Postleitzahlen und – je nach Auflage bei adressier-      Plano-Format vereinbart die Post mit dem Verleger
nächsten Seite
                        tem Versand – nach Botenbezirken und in Gang-            die Details: Speditionsaufbereitung, Vorsortierung
                        folge. Die Bunde werden nach Absprache mit dem           und Sonderkonfektionierung der Exemplare.
                        Logistikberater Zeitungen in Säcken, Stangen,
                        Sammelbehältern oder auf Paletten aufgegeben.            Aufgabeort
                        Auf Wunsch des Verlegers erbringt die Post solche        Die Post bestimmt die Filiale für die Aufgabe in
                        Vorleistungen zu kostendeckenden Marktpreisen,           Absprache mit dem Verleger. Abweichende Aufgabe-
                        vorausgesetzt, die postbetrieblichen Möglichkeiten       orte aufgrund von einmaligen Auslagerungen,
                        lassen dies zu. Tageszeitungen, die über Nacht           geändertem Drittleister u. a. sind dem zuständigen
                        befördert werden, müssen immer in Säcken oder            Kompetenzcenter Zeitungen im Voraus anzukündigen,
                        Stangen aufgegeben werden.                               damit eine temporäre Aufgabestelle definiert werden
                                                                                 kann.
                        Adressierte Zeitungen sind nach Botenbezirken und
                        in Gangfolge sortiert aufzugeben. Als Basis dazu dient   Aufgabezeit
                        das «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten». Zeitungen    Die Zeitungen müssen rechtzeitig aufgegeben
                        mit gefährlichen Inhalten (leicht brennbare, ätzende     werden, damit die Post die Zustellfristen einhalten
                        und giftige Stoffe usw.) können nur als Paketsendung     kann. Die Post legt deshalb im Einvernehmen mit
                        befördert werden. Sie unterliegen den Bedingungen        dem Verleger eine Aufgabezeit fest.
                        für den Transport und die Zustellung entsprechender
                        Sendungen.                                               Zeitungsversandonlinevorbereiten
                                                                                 Für Titel mit kleiner Auflage bietet die Post einen
                                                                                 Onlinedienst (Adressupload durch den Kunden)
                                                                                 für die Versandvorbereitung an. Nähere Auskünfte
                                                                                 erhalten Sie bei Ihrem Kompetenzcenter Zeitungen.
AUFGABEVERZEICHNISUNDSORTIERPROTOKOLL
RELEVANTES AUF EINEN BLICK

                   Für die Aufgabe von Zeitungen stellen wir Ihnen den Onlinedienst «Aufgabe-
                   verzeichnis Zeitungen» im Kundencenter der Post zur Verfügung. Das Sortierproto-
                   koll gibt Ihnen einen Überblick über den Versand Ihrer Zeitung und dient als
                   Vorsortiernachweis.

                   Erfassen Sie Ihren Auftrag bequem unter
                   www.post.ch. Hier melden Sie sich mit Ihrem Login            LieferscheinZeitungenForm-Nr.410
                   an oder registrieren sich für ein neues Login bei
                   der Post. Ihre Zeitungstitel können Sie durch Ihr           Absender/Verleger
                                                                               Tamedia AG
                                                                                                                                                      Zeitungsnummer:
                                                                                                                                                      Zeitungstitel:
                                                                                                                                                                                 45302
                                                                                                                                                                                 Tages Anzeiger

                   Kompetenzcenter Zeitungen aufschalten lassen.               Postfach 1510                                                          Ausgabe-Nr:                186
                                                                               8021 Zürich 1                                                          Aufgabedatum:              13.09.2013
                                                                                                                                                      Format:                    über B5 bis B4 (250 × 353 mm)
                   Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater hilft           Aufgeber                                                               AngabenfürErlössicherung
                   Ihnen bei Fragen ebenfalls gerne weiter.                    Tipografia SA
                                                                               Via Stampa 1
                                                                                                                                                      Total aufgegebene Sedungen:
                                                                                                                                                      Gesamtgewicht:
                                                                                                                                                                                                              15 065
                                                                                                                                                                                                           2967,16 kg
                                                                               6600 Locarno
                                                                               Rechnungsreferenz-Nummer:              501554289

                   Der Onlinedienst «Aufgabeverzeichnis Zeitungen»             Zeitungen Schweiz
                                                                               Gewicht/Sendungen (g)     Anzahl Exemplare in           Anzahl Exemplare in   Anzahl Exemplare     Unadressierte        Exemplare Militär
                   unter www.post.ch leistet bei der Vorbereitung von          (ohne taxpflichtige
                                                                               Beilagen)
                                                                                                         Botenbezirksbunden (gemäss
                                                                                                         Aufgabeprotokoll)
                                                                                                                                       Ortsbunden (gemäss
                                                                                                                                       Aufgabeprotokoll)
                                                                                                                                                             in Restbunden        Exemplare (mit Abo
                                                                                                                                                                                  Liste)

                   Zeitungsaufgaben nützliche Dienste. Sie sparen Zeit         187
                                                                               TaxpflichtigeBeilagen
                                                                                                         5 100                         7 600                 2 300                0                    0

                   und schaffen die Voraussetzungen für eine effiziente        Gewicht pro Beilage (g) Anzahl Exemplare          Auftraggeber / Absender der Beilage                    Vom gleichen Absender /
                                                                                                                                                                                        Auftraggeber

                   Zustellung.
                                                                               10                      15 000                    Muster AG, 8057 Zürich

                                                                               ZeitungenInternational

                   Folgende Funktionen stehen Ihnen zur Verfügung:             Gewicht/Sendungen (g) (inkl.
                                                                               Verpackung und Beilagen)
                                                                                                              Anzahl Exemplare        Gattung / Taxgruppe    Produkt

                                                                               187                            20                      4270 / 8               Press Plus Prio / LP Deutschland

                   – ErstellenvonAufgabeverzeichnissen                       187
                                                                               187
                                                                                                              30
                                                                                                              15
                                                                                                                                      4271 / 8
                                                                                                                                      4270 / 19
                                                                                                                                                             Press Plus Eco / LP Deutschland
                                                                                                                                                             Press Plus Prio / LP Italien

                     Erstellen Sie elektronisch ein neues Aufgabever-
                     zeichnis (Lieferschein), um ihre Aufgabedaten zu      Lieferschein für Zeitungen
                     erfassen. Diese Funktion ersetzt das bisherige
                     blaue Aufgabeverzeichnis auf Papier                   Zusammen mit dem Lieferschein und dem Sortierpro-
                   – ErfassenallerrechnungsrelevanterDaten              tokoll muss bei jeder Aufgabe ein an die Post adres-
                     Alle Daten werden in Ihrem Arbeitsbereich erfasst     siertes Kontrollexemplar (Zeitung mit Versandhülle
                     und dienen als Basis für die Rechnungsstellung;       und Beilagen) mitgegeben werden.
                     Sie haben jederzeit den Überblick über die getätig-
                     ten Aufgaben                                          Neu:PrüfungundVorsortierungIhrerAdressen
                   – EinfachesErstellenderVersanddokumente              Neu steht Ihnen unsere kostenlose webbasierte Ap-
                     Zu jeder Aufgabe erhalten Sie einen Lieferschein      plikation «Versandvorbereitung Zeitungen» für die
                     mit detaillierten Angaben zu Ihrem Versand; aus-      Prüfung und Vorsortierung von Adressen für Ihren
                     gedruckt dient er als Beleg für die Aufgabe Ihrer     Zeitungsversand zur Verfügung. Optional können Sie
                     Sendungen bei der Annahmestelle                       Ihre Adressen korrigieren und aktualisieren lassen
                   – ZeitungenInternational                               (kostenpflichtig).
                     Erfassen Sie hier Ihre Press-International-Versände
                                                                           Bestellen Sie den neuen Onlinedienst «Versandvor-
                                                                           bereitung Zeitungen» unter www.post.ch in Ihrem
                                                                           Kundencenter noch heute!

18   Zeitungen Schweiz
AufgabeverzeichnisundSortierprotokoll

Sortierprotokoll
Für vorsortierte Zeitungen erstellt der Aufgeber ein
Sortierprotokoll gemäss unten stehendem Muster
und liefert es mit dem Aufgabeverzeichnis bei der
Filiale für die Aufgabe ab. Nach Absprache akzeptiert
die Post auch kundenspezifische Sortierprotokolle.

     Post CH AG
     PostMail
     Hotline: 0848 789 999 oder sortfile.support@post.ch

     Das Sortierprotokoll ist mit dem AVZ oder bei Teillieferungen mit dem Teillieferschein abzugeben

     Rechnungsreferenz-Nummer Absender                          546332712

     Absender                                                   Aufgeber

     Kundenreferenz/Bemerkungen/Objekt

     Bundzettelinformation

     Produkt                                                    AZB
     Aufgabe-Datum                                              13.02.2013
     Sortierfile-Version:                                       21.01.2013

                                                                Anzahl Bunde          Sendungen
     Anzahl Sendungen in Botenbunden                            60                    536
     Anzahl Sendungen in Postfachbunden                         8                     223
     Anzahl Sendungen in Ortsbunden                             49                    2607
     Anzahl Sendungen in Durchgangsbunden                       1                     5
     Anzahl Sendungen in Leitgebietsbunden                      6                     90
     Anzahl Sendungen in Zentrenbunden                          0                     0
     Anzahl Sendungen Rest                                      1                     16
     Total Anzahl Bunde/Sendungen                               125                   3477

     Total Priority                                             Anzahl Bunde          Sendungen
     Europa                                                     0                     0
     Übrige Länder                                              0                     0

     Total Economy                                              Anzahl Bunde          Sendungen
     Europa                                                     0                     0
     Übrige Länder                                              0                     0
ONLINEUNTERSTÜTZUNGFÜRDIEVORSORTIERUNG
PRAKTISCH, SCHNELL UND EINFACH

                         Damit Sie bei der Vorsortierung der Postaufgabe möglichst wenig Zeit, Geld und
                         Personal benötigen, stellt Ihnen die Post das «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten»
                         zur Verfügung.

Weitere Informationen    Die Post sortiert täglich Millionen von Zeitungen und
zum «Strassenverzeich-   Briefsendungen: im Versanddienst nach Postleitzahlen,
nis mit Sortierdaten»    im Zustellbereich nach Strassen und Postfächern.
finden Sie online:
                         Für die Vorsortierung stellt die Post das «Strassenver-
www.post.ch/adress-
        > Adress- und
pflege --
                         zeichnis mit Sortierdaten» zur Verfügung.
Geodaten.
                         Bezugdes«StrassenverzeichnismitSortierdaten»
                         Das aktuelle «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten»
                         können Sie über den Downloadcenter des Online-
                         dienstes «Adress- und Geodaten» im Kundencenter
                         der Post (www.post.ch/onlinedienste) kostenlos bezie-
                         hen. Sie benötigen dafür lediglich ein Benutzerkonto
                         bei der Post.

                         Das «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten» kann
                         monatlich mit den neusten postalischen Angaben
                         heruntergeladen werden.

                         Es ist unerlässlich, für jeden Versand die aktuellsten
                         Daten zu verwenden. Die Mutation der jeweiligen
                         Daten vermeidet eine verspätete Zustellung der
                         Zeitung.

20      Zeitungen Schweiz
BUND-,SACK-,SAMMELBEHÄLTER-UND
PALETTENFORMIERUNG
LIEFERN SIE IHRE ZEITUNG OPTIMAL AN

        Damit die Zeitungen rechtzeitig beim Empfänger eintreffen, müssen sie nach
        Vorgaben der Post für den Versand vorbereitet werden. Hier erfahren Sie alle
        Einzelheiten für den erfolgreichen Versand.

        Bund-,Sack-,Sammelbehälter-undPaletten-              Bundzettel
        formierung                                               Versehen Sie die Bunde mit Bundzetteln in folgenden
        Die Gebindeformierung richtet sich nach dem soge-        Farben:
        nannten «Nummernplan für die Bund-, Sack-, Sam-
        melbehälter- und Palettenformierung» und ist recht-      Weiss                      Blau
        zeitig mit der Post abzusprechen. Sie finden diesen      AZ                         AZB
        Nummerplan unter www.post.ch/vorleistungen.              AZA
        Je nach Erscheinungshäufigkeit, Streugebiet usw.
        braucht es vielleicht auch spezielle Versandpläne.       Bundzettel schwarz beschriften. Oben rechts Franka-
                                                                 turvermerk und Zeitungstitel anbringen. Postleit-
        Bundformierung                                           zahlundBestimmungsortmöglichstgrossauf-
        Geben Sie die Zeitungen in kreuzweise verschnürten       drucken; diese Angaben müssen sich deutlich
        Bunden mit Bundzettel auf. Massgebend für die            von verlegerspezifischen Angaben wie Speditions-,
        Anzahl Zeitungen pro Bund sind Dicke und Grösse          Sequenznummer usw. abheben. Rechts und unter-
        der Einzelsendung. Die Bunde müssen genügend             halb des Bestimmungsorts keine weiteren Vermerke
        Stabilität aufweisen (Mindestdicke in der Regel 3 cm),   anbringen, die nicht Bestandteil der Bestimmungs-
        damit sie auf dem Transport nicht auseinanderfallen      angaben sind. Für Zeitungen bis Format B5
        und die Zeitungen nicht beschädigt werden. Bei der       (176 mm × 250 mm) Bundzettel im Format von
        Bundformierung gelten folgende Regeln:                   mindestens A6 (105 mm × 148 mm), für grössere
        – Fünf und mehr Zeitungen für den gleichen Ort           Zeitungen entsprechend angepasste Bundzettel
           oder den gleichen Botenbezirk: ein zielreiner Bund    verwenden.
        – Höchstgewicht pro Bund: 5 kg
                                                                 Für kleinere Auflagen bietet die Post einen Online-
        Sammelsendung                                            dienst (Adressupload durch Kunden) an, der die
        – Höchstgewicht pro Sammelsendung (mehrere               korrekten Vorgaben unterstützt: Bundformierung,
          Zeitungen an den gleichen Empfänger, inklusive         Erstellen der Bundzettel und Sortierprotokoll.
          Verpackung): 2,5 kg                                    Weitere Informationen erteilt Ihnen Ihr Kompetenz-
        – «Achtung: Sammelsendung nicht öffnen, im Brief-        center Zeitungen.
          kanal befördern» anbringen

        Botenbezirksbunde
        Bündeln Sie die Zeitungen gangfolgesortiert in
        Botenbezirksbunden.
Bund-,Sack-,Sammelbehälter-undPalettenformierung

                        Gebindeformierung                                        Gebindeanschriften
                        Tageszeitungen(AZ)inderNachtlogistikgrund-          Säcke mit starken Papierflaggen versehen, darauf die
                        sätzlichversacktoderinStangenaufgeben.              Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), den Frankaturver-
                        Wenn Sie Säcke verwenden, beschriften Sie die Flag-      merk sowie den Aufgeber (Zeitungstitel) angeben.
                        gen entsprechend. Säcke stellt Ihnen die Post zur        Postleitzahl, Bestimmungsort und Frankaturvermerk
                        Verfügung. Bei der Sackformierung gelten folgende        (AZ, AZA, AZB) möglichst gross aufdrucken. Verwen-
                        Regeln:                                                  den Sie Sackflaggen im Format 210 mm × 50 mm
                        – Drei und mehr Bunde für den gleichen Ort oder          und in folgenden Farben:
                          für den gleichen Botenbezirk: ein zielreiner Sack
                        – Höchstgewicht pro Sack: 25 kg                          Weiss                      Blau
                                                                                 AZ                         AZB
                        Wenn Sie Stangen verwenden, bringen Sie auf dem
                                                                                 AZA
                        obersten Bund einen zusätzlichen Bundzettel mit
                        der Leitinformation (= Inhalt der Stange) an. Bei der
                        Stangenformierung gelten folgende Regeln:                Stangen mit einem Stangendeckblatt versehen, darauf
                        – Drei und mehr Bunde für den gleichen Ort oder          die Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), den Frankatur-
                           für den gleichen Botenbezirk: eine zielreine Stange   vermerk sowie den Aufgeber (Zeitungstitel) angeben.
                        – Höchstgewicht pro Stange: 15 kg                        Sammelbehälter und Paletten mit einer Anschrift
                                                                                 versehen, darauf Bestimmungsstelle (PLZ und Ort),
                        AlleübrigenZeitungen(AZAundAZB)grund-              Frankaturvermerk sowie Aufgeber (Zeitungstitel)
                        sätzlichgebündeltinSammelbehälternoderauf          angeben. Eine Vorlage finden Sie unter www.post.ch/
                        Paletten aufgeben                                                       > Paletten-/Sammelbehälteranschrift.
                                                                                 vorleistungen --
Beispiele für die Ge-   Sie können auch Säcke verwenden. Geben Sie Säcke
binde- und Sackflag-    ebenfalls sortiert nach Nummernplan in Sammel-           Barcode
genanschriften finden   behältern oder auf Paletten auf.                         Bundzettel (inkl. Stangenanschriften) sowie Sammel-
Sie auf den nächsten
                                                                                 behälter- und Palettenanschriften nach Möglichkeit
zwei Seiten
                        Sammelbehälter-/Palettenformierung                       mit einem Barcode versehen; so, wie er postintern
                        Bei der Sammelbehälter-/Palettenformierung gelten        zur Sortierung verwendet wird. Ihre Kundenberaterin
                        folgende Regeln:                                         oder Ihr Kundenberater stellt Ihnen die Anleitung
                        – Das Mindestgewicht pro Sammelbehälter beträgt          gerne zu.
                           150 kg, pro Palette 200 kg
                        – Das Höchstgewicht pro Sammelbehälter beträgt
                           560 kg (brutto), pro Palette 600 kg (brutto)

22      Zeitungen Schweiz
BUNDZETTELUNDSACKFLAGGEN
WELCHE ANGABEN SIND WANN NÖTIG?

       Korrekt beschriftete Bundzettel und Sackflaggen garantieren einen reibungslosen
       Versand. Es gilt, einige Kriterien zu beachten, da sich die einzelnen Bunde bzw.
       Sackflaggen in ihrem Aussehen und bei den notwendigen Angaben unterscheiden.

       Die Bundzettel sind mit folgenden Angaben zu versehen:

            SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
                                                                       AZ
             1                                                4    CH-3123Belp

            Bund-Nr.:       Anzahl:       Auftrag:
            371             5             005532              5   Tagblatt
             3              2             3

                                      6   5200 Brugg AG
             9
            Bund 1/3
                                          Briefbotenbezirk 008 / 32 Expl.
                                          7                        8

        1   Besondere Bezeichnung der Botenbezirksbunde
        2   Anzahl Exemplare pro Bund
        3   Fakultative Information
        4   Frankaturvermerk je nach Erscheinungshäufigkeit
            der Zeitung
        5   Zeitungstitel
        6   Postleitzahl und Bestimmungsort
        7   Briefbotenbezirk
        8   Total Exemplare für die Filiale
        9   Obligatorische Angabe bei Botenbezirksbunden
BundzettelundSackflaggen

                   Sammelbunde
                   Liegen zu wenig Sendungen vor, um Botenbezirks-                                                   AZA
                                                                                                                CH-8902Urdorf
                   bunde oder Bunde für Postfachanlagen zu fertigen?
                   Dann formieren Sie Restbunde. Folgende Ausschei-                                             Avantgarde
                   dungen sind gemäss Nummernplan möglich:
                   – Zentrenbunde
                                                                            PLZ
                                                                            NPA   40–44
                   – Durchgangsbunde
                   – Leitgebietsbunde
                   – Ortsbunde

                                                              AZ
                                                          CH-3123Belp
                                                                         Zentrenbund
                                                           Kurier
                                                                         Sackflaggen
                      PLZ
                      NPA     102–109                                    Es sind folgende Ausscheidungen möglich:
                                                                         – Ortssäcke
                                                                         – Leitgebietssäcke

                                                                                    Avantgarde                         AZA

                                                                                                           9436Balgach
                   Durchgangsbund
                                                                         Ortssackflagge

                                                              AZ
                                                          CH-3123Belp              Avantgarde                         AZA

                                                          Tagblatt                                                 PLZ84
                      PLZ
                      NPA     39                                         Leitgebietsflagge

                                                                                    Monatsschau                         AZB

                                                                                                                   PLZ85

                                                                         Leitgebietsflagge
                   Leitgebietsbund

                                                              AZ
                                                          CH-3123Belp

                                                          Tagblatt
                      PLZ
                      NPA     5734
                              Reinach AG

                   Ortsbund                                              Stangendeckblatt

24   Zeitungen Schweiz
ZEITUNGSBEILAGEN
BEIGEHEFTET, EINGEKLEBT ODER LOSE BEIGELEGT

        Ob Magazine, Flyer, Kataloge, CDs usw., ob fest oder lose: Sie haben zahlreiche
        Möglichkeiten, die Sie selber nutzen oder Dritten anbieten können.

        EignungzumPostversand                                – Lose Beilagen, die im Abonnement inbegriffen
        Den Zeitungen können Beilagen hinzugefügt werden,        sind, redaktionelle Beiträge von mindestens
        solange sie die Postbeförderung durch ihre Form,         15 Prozent aufweisen und von der entsprechenden
        Grösse oder Beschaffenheit nicht erschweren.             Zeitung stammen. Verlag und Redaktion sind
                                                                 im Impressum der Beilage aufzuführen. So kenn-
        Eigen-undFremdbeilagen                                 zeichnen Verlag und Redaktion die Beilage
        Zwischen Eigen- und Fremdbeilagen wird wie folgt         als eigene redaktionelle Leistung und übernehmen
        unterschieden:                                           die rechtliche Verantwortung für den Inhalt.
        – Eigenbeilagen stammen von der betreffenden Zei-        Wird die Beilage (z. B. gemeinsame Programm-
          tung selbst und werden der Leserschaft im Sinne        zeitschrift) auch anderen Zeitungen beigelegt,
          eines unentgeltlichen Zusatznutzens abgegeben          sind die betreffenden Titel im Impressum der
        – Fremdbeilagen stammen von Dritten und weisen           Beilage anzugeben. Wird kein Impressum ange-
          in der Regel Werbe- und Verkaufscharakter auf          bracht, sind die Beilagenpreise zu bezahlen
                                                               – Lose Beilagen, die ausschliesslich der Abonnen-
        Gewichtsbeschränkung                                     tenwerbung der betreffenden Zeitung oder der
        Grundsätzlich gilt ein Höchstgewicht von 100 g.          Mitgliederwerbung der Körperschaft dienen
        Schwerere Beilagen sind in Ausnahmefällen zulässig.    – Lose Beilagen (z. B. Einzahlungsscheine), die aus-
        Die entsprechenden Konditionen werden jeweils            schliesslich für die Bezahlung des Abonnements
        zwischen Post und Verleger vereinbart. Fremdbei-         der betreffenden Zeitung oder des Mitglieder-
        lagen über 100 g dürfen nicht schwerer sein als die      beitrags bestimmt sind
        betreffende Zeitung selbst; für Eigenbeilagen gilt     – Umschläge, Adressblätter und Versandhüllen,
        diese Einschränkung nicht.                               die von der betreffenden Zeitung stammen und
                                                                 keine Informationen über andere Vertriebs- oder
        Beilagen,dieindasGesamtgewichtderZeitung          Dienstleistungen des Verlags enthalten (weiterer
        einbezogenwerden(Eigenbeilagen)                       Zeitungstitel, Buchvertrieb, Produkteverkauf,
        Folgende Beilagen werden in das Gesamtgewicht            App Store usw.) bzw. keine Informationen über
        der betreffenden Zeitung einbezogen:                     Vertriebs- oder Dienstleistungen von Dritten
        – Alle Teile, die mit der Zeitung fest verbunden         aufweisen
          sind – geheftet oder geklebt. Das Höchstgewicht
          für die gehefteten oder geklebten Teile beträgt
          50 g. In jedem Fall dürfen solche Teile nicht
          schwerer sein als die Trägerzeitung selber.
        – Zeitungsbunde, soweit diese in ihrer Aufmachung
          und Gestaltung als redaktioneller Teil der betref-
          fenden Zeitung erkennbar sind (z. B. Mode- oder
          Reisebund analog zum Inland- oder Sportteil der
          Zeitung). Von der Gleichstellung ausgeschlossen
          bleiben Zeitungsbunde, deren Inhalt und Gestal-
          tung der Verleger der Zeitung nicht verantwortet
Zeitungsbeilagen

                   Beilagen,dienichtindasGesamtgewichtder
                   Zeitungeinbezogenwerden(Fremdbeilagen)
                   Folgende Beilagen unterliegen den Beilagepreisen:
                   – Lose Fremdbeilagen (katalogartige Produktinfor-
                     mationen, Broschüren, Preislisten usw.)
                   – Lose Beilagen mit Informationen über andere Ver-
                     triebs- oder Dienstleistungen des Verlags (Buchver-
                     trieb, Produkteverkauf usw.) sowie weitere Beila-
                     gen des Verlags, die nicht von der betreffenden
                     Zeitung stammen (z. B. Geschäftsbericht)
                   – Lose Einzahlungsscheine, die nicht ausschliesslich
                     für die Bezahlung des Abonnements der betref-
                     fenden Zeitung oder des Mitgliederbeitrags
                     bestimmt sind (z. B. kombinierte Mitglieder-/
                     Spendeneinzahlungsscheine)
                   – Umschläge, Adressblätter und Versandhüllen,
                     die Informationen über andere Vertriebs- oder
                     Dienstleistungen des Verlags enthalten (weiterer
                     Zeitungstitel, Buchvertrieb, Produkteverkauf,
                     App Store usw.) oder Informationen über
                     Vertriebs- oder Dienstleistungen von Dritten
                     aufweisen
                   – Lose Gegenstände wie CDs, Gadgets usw.
                   – Eingeklebte oder geheftete Fremdbeilagen mit
                     einem Gewicht von über 50 g. Solche Beilagen
                     dürfen zudem nicht schwerer sein als die Träger-
                     zeitung selber
                   – Eingeklebte oder geheftete Fremdbeilagen,
                     die mit der Zeitung offensichtlich ungenügend
                     verbunden sind

26   Zeitungen Schweiz
MITGROSSAUFLAGENMEHRERREICHEN
DAS KOMBIMAILING FÜR ZUSTELLUNGEN AN
NICHTABONNENTEN

                         Zusammen mit Ihrer abonnierten Zeitung stellt die Post auch eine unabonnierte
                         Auflage zu. Und zwar an Haushalte eines Gebiets oder Bezirks, die Ihre Zeitung
                         normalerweise nicht erhalten. Mit diesen Grossauflagen erreichen Sie auch
                         Personen, die Ihr Printerzeugnis nicht abonniert haben.

                         Leistungen
Weitere Informationen    Die Post stellt nicht abonnierte Zeitungen zusammen
zu Zeitungsbeilagen      mit den abonnierten Zeitungen an alle Haushalte
finden Sie im vorheri-   zu – in sogenannten Grossauflagen. Bei diesem
gen Kapitel
                         Kombimailing werden die nicht abonnierten Zei-
                         tungen nur an Briefkästen ohne den Kleber «Stopp –
                         keine Reklame» verteilt. Anders ist es bei amtlichen
                         Publikationsorganen – diese werden an sämtliche
                         Briefkästen verteilt.

                         Annahmebedingungen
                         Zeitungsgrossauflagen können an alle Haushalte
                         des Zustellgebiets einer Filiale, eines einzelnen
                         Zustellbezirks oder an alle Postfächer aufgegeben
                         werden. DergewünschteZustelltagunddieAuf-
                         gabebedingungensindvorgängigmitderPost
                         abzusprechen. Die abonnierten und nicht abonnier-
                         ten Zeitungen sind als Kombimailing auszuliefern
                         (abonnierte Zeitungen adressiert / nicht abonnierte
                         Zeitungen unadressiert oder abonnierte Zeitungen
                         unadressiert mit Abonnentenliste / nicht abonnierte
                         Zeitungen unadressiert). Sie sind je nach Grösse und
                         Gewicht zu 10, 25 oder 50 Exemplaren zu bündeln
                         und pro Zustellfiliale in Sammelsendungen bzw.
                         Sammelsäcken aufzugeben. Führt der Verleger die
                         Zeitungen direkt den einzelnen Filialen zu, ist pro
                         Zustellfiliale ein Teillieferschein oder ein entsprechend
                         gestalteter privater Lieferschein abzugeben. Zusam-
                         men mit dem Aufgabeverzeichnis ist eine Liste der
                         Bestimmungsorte abzuliefern.

                         Beilagen
                         Es gelten die gleichen Regeln wie bei den abonnierten
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