ZEITUNGEN SCHWEIZ BEI UNS SIND IHRE NEWS IN GUTEN HÄNDEN - Die Post
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INHALT Zeitungen Schweiz Printmedien 5 Wir bieten Vertriebskompetenz aus einer Hand Definition 6 Wann ist eine Zeitung eine Zeitung? Beglaubigung 7 Was wir anerkennen VonderTages-zurQuartalszeitung 8 Angebote und Leistungen der Post Richtig gestalten 10 Für eine reibungslose Postbeförderung Korrektadressieren 11 Hilfsmittel der Post Adressaufdruck 12 So kommen Ihre Zeitungen zuverlässig und pünktlich an KunststoffhüllenundFolien 15 Leitweginformationen 16 Wichtig für den Versand Postaufgabevorbereiten 17 Der letzte Schliff vor dem Versand AufgabeverzeichnisundSortierprotokoll 18 Relevantes auf einen Blick OnlineunterstützungfürdieVorsortierung 20 Praktisch, schnell und einfach Bund-,Sack-,Sammelbehälter-und 21 Palettenformierung Liefern Sie Ihre Zeitung optimal an BundzettelundSackflaggen 23 Welche Angaben sind wann nötig? Zeitungsbeilagen 25 Beigeheftet, eingeklebt oder lose beigelegt MitGrossauflagenmehrerreichen 27 Das Kombimailing für Zustellungen an Nichtabonnenten Kontaktadressen 28 Fachberatung
PRINTMEDIEN WIR BIETEN VERTRIEBSKOMPETENZ AUS EINER HAND Zeitungen und Zeitschriften sind glaubwürdige und wichtige Informationsträger. Die zuverlässige und pünktliche Zustellung Ihrer Publikation fördert die Leser- bindung und stärkt Ihre Wettbewerbsstellung. Diese Broschüre zeigt Ihnen, wie wir Sie beim Vertrieb unterstützen. Preise und Leistungen – die Presseförderung Weitere Bestimmungen zu den Printmedien in der Schweiz Diese Broschüre umfasst die geltenden Bestimmungen Zeitungen profitieren von günstigen Preisen und für alle Zeitungen und Zeitschriften – mit oder ohne besonderen Leistungen. Lokal- und Regionalpresse Presseförderung. Weitere Unterlagen zum Thema: sowie nicht gewinnorientierte Mitgliedschafts- – «Preise für abonnierte Zeitungen» und Stiftungspresse profitieren zudem von der – «Konditionen für Zeitungen und Zeitschriften / indirekten Presseförderung. Anspruch auf Ermässi- Verlegervertrag»: Für jeden Zeitungstitel gilt ein gung haben Zeitungen und Zeitschriften, die die separates Dokument, das durch den Verleger Kriterien des Postgesetzes und der dazugehörigen unterzeichnet wird. Bei Änderungen informiert Verordnung erfüllen. Das Bundesamt für Kommu- der Verleger das zuständige Kompetenzcenter nikation entscheidet, ob die Presseförderung ge- Zeitungen. Dieses Dokument ist gültig, sobald es währt wird. Nähere Informationen finden Sie unter die Post unterzeichnet und an den Verleger www.bakom.admin.ch -- > Post und Presseförderung. zurückgeschickt hat – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Ergän- zende Anwendungen beschreiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen «Postdienstleistungen» der Post. Diese finden Sie unter www.post.ch/agb.
DEFINITION WANN IST EINE ZEITUNG EINE ZEITUNG? Nicht jede regelmässig erscheinende Publikation ist eine Zeitung. Erst eine gewisse Periodizität, eine Mindestauflage, die Beglaubigung der abonnierten Auflage und weitere Faktoren machen aus einer Publikation eine Zeitung. Sofern nicht anders erwähnt, umfasst der Begriff Die Zeitungen müssen dem Empfänger laufend auf «Zeitungen» auch Zeitschriften. Diese unterscheiden dem Postweg zugestellt werden – aufgrund eines sich von den Zeitungen durch ihre Herstellung: entgeltlichen Abonnements. Zeitschriften sind am Rücken geheftet oder geleimt und in der Regel aus oberflächenbehandeltem Keine Zeitungen sind namentlich Publikationen, Papier (Glanzpapier) produziert. – deren Inhalt oder Gestaltung den Eindruck er- wecken, dass der redaktionelle Teil hauptsächlich Als Zeitungen gelten Publikationen, die für gleichzeitig angepriesene Produkte, Dienst- – vierteljährlich mindestens einmal erscheinen leistungen oder Veranstaltungen wirbt (katalog- – mit den Beilagen nicht mehr als 1 kg wiegen artige Aufmachung) – pro Ausgabe mindestens 1000 Exemplare an – die von Einzelpersonen, Firmen, Organisationen mindestens 1000 Abonnenten oder Mitglieder selbst oder in ihrem Auftrag herausgegeben versenden. Mischformen zwischen Abo- und werden und hauptsächlich ihre Produkte oder Mitgliederpresse sind zulässig Dienstleistungen empfehlen (Werbung in eigener – nicht überwiegend Geschäftszwecken dienen und Sache) nicht für Produkte und Dienstleistungen werben, – deren Erscheinungsdauer weniger als ein Jahr sondern die Öffentlichkeit stetig über Tagesereig- beträgt (selbstständige Publikationen zu einem nisse, Zeit- oder Fachfragen informieren. Zwei zeitlich limitierten Anlass) Dinge sind dafür entscheidend: der Gesamtein- – deren überwiegender Anteil der abonnierten Auf- druck der Zeitung und eine presseübliche Bericht- lage zugunsten Dritter verschickt wird erstattung. Eine presseübliche Berichterstattung ist kontinuierlich, aktuell, mit publizistischem Gehalt und vielfältigen Beiträgen. Die eigens dafür eingesetzte Redaktion oder Nachrichtenagentur steht als Garant – einen redaktionellen Anteil von mindestens 15 Prozent aufweisen. Als redaktionelle Beiträge gelten Teile, die die verantwortliche Redaktion auswählt, bearbeitet oder gestaltet, um die Leser zu informieren, zu unterhalten, zu bilden. Nicht dazu gehören sämtliche Arten von offener oder versteckter Werbung. Das sind namentlich Rekla- men, Inserate und andere Beiträge, die auffällig ausführlich über das Unternehmen oder die ange- botenen Produkte und Dienstleistungen berichten – keine Gratispublikationen sind – eine Auflage von mindestens 1000 abonnierten Exemplaren aufweisen. Die Auflage muss durch eine unabhängige, anerkannte Prüfstelle beglaubigt sein 6 Zeitungen Schweiz
BEGLAUBIGUNG WAS WIR ANERKENNEN Abonnierte Zeitungen müssen – ab dem zweiten Erscheinungsjahr – die abonnierte Auflage jährlich beglaubigen lassen. Sämtliche Beglaubigungen sind bis spätestens 31. August einzureichen. Die Post anerkennt folgende Beglaubigungen: BeglaubigungdurchdieWEMFAGfürWerbe- SpezielleBeglaubigungen medienforschung,Zürich Die WEMF AG Die WEMF AG für Werbemedienforschung ist eine Mitgliedschafts-undStiftungspressemit informiert im neutrale und anerkannte Non-Profit-Organisation der geringer Auflage Detail (043 311 76 76 Medienbranche. Da im Markt zurzeit kein anderes Für Vereinspublikationen mit geringer Auflage wemf@wemf.ch) Unternehmen vergleichbare Dienste anbietet, emp- (mindestens 1000, maximal 3000 Exemplare) ist fiehlt die Post die Zusammenarbeit. Anmeldeschluss es möglich, bei der WEMF AG eine preisgünstige ist jeweils der 30. Juni. Bei Titeln, die erstmals Bestätigung der Auflage einzuholen. Dafür braucht beglaubigt werden, gilt für das erste Jahr eine provi- es die Vereins- oder Stiftungsstatuten, die Mitglieder-, sorische Selbstdeklaration der Auflage. Spender- oder Gönnerliste und die von der Vereins- versammlung genehmigten Kassa- und Revisoren- Die Post behält sich vor, erhebliche Differenzen berichte. Die Mitglieder-, Spender- oder Gönnerzahl zwischen dieser Selbstdeklaration und dem von der ist transparent auszuweisen. WEMF AG ermittelten tatsächlichen Ergebnis nach- träglich zu berichtigen und in Rechnung zu stellen. Publikationenöffentlich-rechtlicherKörper- schaften an ihre Mitglieder NotarielleBeglaubigung Publikationen, die auf Beschluss des zuständigen Das Merkblatt Be- Falls die Zusammenarbeit mit der WEMF AG nicht Organs an alle Mitglieder verschickt werden, bedür- glaubigung mit allen im Vordergrund steht, kann ein Notariat die abon- fen ebenfalls einer Prüfung der Auflagen. Amtliche relevanten Informa- nierte Auflage beglaubigen. Auch hier geht es darum, Publikationen wie Kirchenblätter usw. kann die zu- tionen ist im Internet die Anzahl echter Abonnenten bzw. Mitglieder aus- ständige Behörde beglaubigen – in der Regel ist das unter www.post.ch/ printmedien -- > Tages- zuweisen. Dem Notariat ist der Nachweis über die die Einwohnergemeinde. Die Gemeinde- bzw. Kirch- zustellung Zeitungen Abonnentendatei und die Abonnementszahlungen gemeindemitglieder, denen die Publikation zugestellt Schweiz --> abonnierte vorzulegen. Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungs- wird, sind auch hier transparent auszuweisen. Tageszeitungen -- > presse stehen Vereinsstatuten oder Stiftungsurkunden, wichtig zu wissen zu Mitglieder-, Spender- und Gönnerlisten sowie Mit- Fehlt das Organ, das die Angaben bestätigen finden glieder-, Spender- und Gönnerbeiträge im Vorder- könnte (z. B. bei nicht staatlichen Kirchen), ist bei grund. Die notarielle Beglaubigung zuhanden der Kleinauflagen das gleiche Vorgehen wie bei der Ver- Post muss darüber transparent informieren und die eins- und Stiftungspresse möglich. Diese spezielle Anzahl Abonnenten bzw. Mitglieder, Spender und Beglaubigungsform gilt jedoch auch hier ausschliess- Gönner ausweisen. lich für Publikationen mit einer Auflage von mindes- tens 1000 und maximal 3000 Exemplaren. Anderweitige Beglaubigungen Weitere Beglaubigungsformen oder Selbstdeklaratio- nen wie etwa eidesstattliche Erklärungen anerkennt die Post nicht. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben durch die Post ist ausgeschlossen.
VONDERTAGES-ZURQUARTALSZEITUNG ANGEBOTE UND LEISTUNGEN DER POST Jede Zeitung hat ihre Erscheinungsweise. Darauf sind die Leistungen und Angebote der Post abgestimmt. Wir kümmern uns um den Vertrieb und bieten zahlreiche weitere Dienstleistungen. Damit die Post ihr Leistungsversprechen halten Tageszeitungen kann, müssen die Zeitungen rechtzeitig aufgegeben Zustellung am Erscheinungstag werden. Die Post legt zusammen mit dem Verleger Frankaturvermerk: AZ eine Filiale für die Aufgabe und eine Aufgabezeit fest. Für Zeitungen gelten die nachstehenden Samstagzustellung: ja Leistungen. Wöchentlichund14-täglicherscheinendeZeitungen Zustellung am ersten Werktag nach der Aufgabe Frankaturvermerk: AZA Samstagzustellung: nein MonatlichoderseltenererscheinendeZeitungen Zustellung bis am dritten Werktag nach der Aufgabe Frankaturvermerk: AZB Samstagzustellung: nein FrühzustellungvonTageszeitungen Zustellung am Erscheinungstag (Leistungen und Preis nach Absprache mit dem Verleger) Frankaturvermerk: AZ Samstagzustellung: ja Sonntagzustellung: ja 8 Zeitungen Schweiz
VonderTages-zurQuartalszeitung Tageszeitungen Gratiszeitungen Zeitungen, die wöchentlich zweimal oder häufiger Gratiszeitungen werden unadressiert zugestellt. erscheinen, werden von Montag bis Samstag am Er- Verleger und Post vereinbaren gemeinsam die scheinungstag zugestellt – vorausgesetzt, die Aufgabe Leistungen, die zu Marktpreisen angeboten werden. erfolgt rechtzeitig. Abo-Managementlösungen Wöchentlichund14-täglicherscheinende Die Post bietet Verlagen effiziente und einfache Zeitungen Abo-Managementlösungen an: Die übrigen wöchentlich und 14-täglich erscheinenden – Services aus der Cloud für den Abo-Vertrieb sowie Zeitungen werden am ersten Werktag nach Aufgabe für Planung und Logistik zugestellt – vorausgesetzt, sie werden rechtzeitig auf- – Keine Investitionen in eigene Infrastruktur gegeben. Am Samstag erfolgt keine Zustellung. und eigenes Personal notwendig – Leistungsfähige und massgeschneiderte Dienst- MonatlichoderseltenererscheinendeZeitungen leistungen Zeitungen, die seltener als 14-täglich erscheinen, – Markterprobte und benutzerfreundliche Lösungen, werden bis am dritten Werktag nach Aufgabe zu- die laufend weiterentwickelt werden gestellt – vorausgesetzt, sie werden rechtzeitig – Auf Medienbedürfnisse ausgerichtetes Kunden- aufgegeben. Am Samstag erfolgt keine Zustellung. kontaktcenter Frühzustellung Abo-Gewinnung Die Frühzustellung von Tageszeitungen ist das Die Post bietet verschiedene Lösungen zur Abo- Kerngeschäft von zwei Konzerngesellschaften der Gewinnung an. Die Angebotspalette umfasst sowohl Post CH AG: Presto Presse-Vertriebs AG und standardisierte als auch kundenindividuelle Abo- Epsilon SA. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Gewinnungsmassnahmen. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die Kundenberate- Weitere Informationen: rinnen, die Kundenberater und die Kompetenzcenter www.prestoag.ch Zeitungen. www.epsilon-sa.ch
RICHTIG GESTALTEN FÜR EINE REIBUNGSLOSE POSTBEFÖRDERUNG Die Möglichkeiten bei Format, Umfang und Gestaltung sind mannigfaltig und lassen ein eigenständiges Erscheinungsbild zu. Damit Ihre Zeitung zuverlässig und fristgerecht ankommt, sind einige Vorgaben zu beachten. Grundsätzliches Verpackung Zeitungen müssen sich zur Postbeförderung eignen – Zeitungen und Zeitschriften bis Format B5 können namentlich bezüglich Format und Beschaffenheit. unverpackt aufgegeben werden; wir empfehlen jedoch eine Verpackung. Im Plano-Format sind unver- NotwendigeAngaben packte Zeitungen (ohne Zeitschriften) bis Format B4 Jede Zeitung muss folgende Angaben enthalten: (250 mm × 353 mm) zugelassen, sofern sie durch- – Titel, fortlaufende Nummer und Datum auf der schnittlich über 100 g wiegen. Unter 100 g prüft und Titelseite oder Titel auf der Titelseite und fort- bewilligt die Post die unverpackte Aufgabe von Fall laufende Nummer und Datum auf der ersten zu Fall. In allen anderen Situationen sind Zeitungen Textseite und Zeitschriften über Format B5 zu verpacken. – Verleger, Erscheinungshäufigkeit und Abonne- mentspreis oder Hinweis auf die Mitgliedschaft Die Verpackung muss auf den Inhalt der Sendung bzw. Spender oder Gönner im Impressum (z. B. angepasst sein und die Sendung beim Transport «Mitteilungsblatt für die Mitglieder des Vereins / schützen. Sie muss auf allen Seiten verschlossen sein die Spender und Gönner von … ») und sich für die maschinelle Verarbeitung eignen. Format Zeitungen können in Formaten bis B4 (250 mm × 353 mm) aufgegeben werden. 10 Zeitungen Schweiz
KORREKT ADRESSIEREN HILFSMITTEL DER POST Wie bei jeder postalischen Zustellung trägt auch bei der Zeitung die korrekte Adresse wesentlich zum Erfolg bei. Wir unterstützen Sie im Adressmanagement oder bei Nachsendeaufträgen. Adressenaktualisierenundbereinigen Die Kundenberaterinnen Das Kompetenzcenter Adressen der Post bietet und Kundenberater eine Vielzahl von Instrumenten zur Adresspflege des Kompetenzcenters an. Weitere Informationen finden Sie unter Adressen informieren www.post.ch/adresspflege. Sie gerne im Detail: 058 386 67 67 Zeitungsretouren Unzustellbare Zeitungen werden grundsätzlich an den Absender zurückgesandt. Annahmeverweigerte und nicht abgeholte Sendungen sind kostenpflichtig. Nach Rücksprache mit der Post können maschinell bearbeitbare Zeitungen mit einem Datamatrix-Code versehen werden und von attraktiven Leistungen bei der Retourenverarbeitung profitieren. Nähere Aus- künfte erteilen Ihnen gerne Ihre Kundenberaterin, Ihr Kundenberater oder die Kompetenzcenter Zeitungen. Zeitungen Schweiz 11
ADRESSAUFDRUCK SO KOMMEN IHRE ZEITUNGEN ZUVERLÄSSIG UND PÜNKTLICH AN Beim Adressieren Ihrer Zeitung und beim Platzieren der Adresse bieten wir Ihnen diverse Möglichkeiten, je nach Gestaltung der Zeitung. Grundsätzliches AdresspositionbeiunverpacktenZeitungen Zeitungen müssen grundsätzlich einzeln adressiert inZeitungs-oderHeftform sein. Die Schrift- und Adressgestaltung richtet sich (zulässig bis Format B5) nach den Bestimmungen für Briefsendungen. Siehe Wenn Sie keine Versandhülle verwenden, ist die dazu die Spezifikationen «Korrekte Adressierung» Adresse wie folgt anzubringen: unter www.post.ch/briefgestaltung -- > Sendungen > Dokumente. Die Schriftgrösse richtig adressieren -- AdressierungimHochformat beträgt mindestens 2 mm (ca. 9 Punkt) und höchstens Bringen Sie die lesbare Adresse am oberen Rand der 7 mm (ca. 28 Punkt). Die ideale Schriftgrösse beträgt Zeitung so an, dass der Falz rechts verläuft. 10 Punkt. 1 Frankaturvermerk (in rechteckiger Form) je nach Erscheinungshäufigkeit der Zeitung AZ Zwei- bis sechsmal wöchentlich AZA Wöchentlich bis 14-täglich 1 Herr AZ AZB Monatlich bis vierteljährlich Hans Schweizer 2 CH-8902 Urdorf Bovertstrasse 4 2 Filiale, an welche Retoursendungen zurückgeschickt 3007 Bern 3 werden sollen. Wird ein Teil der Auflage ins Ausland versendet, enthält der Frankaturvermerk zusätzlich die Angabe «PP/Journal». 3 Postlogo oder Textvariante «Post CH AG» Die Mindestschriftgrösse im Frankaturvermerk be- Etiam rhoncus ratust aut et faciet Tellus eget aborum, cum et veri dolorro quam, volor trägt 3mm (12 Punkt). Die Umrandung (Linien) des Donec vitae rempernam fuga. Ut Frankaturvermerkes weist eine Mindestdicke von 1,5 Punkt auf. musanto tem qui ut alibus aut alicid untem am, nobis et apienem- musanto tem qui ut alibus aut alicid untem am, nobis et apienemquo cumeni dic totatet, consequia dollacipiet haribus, is eiumqua tionet laborep rerem. Pel ilignate ratust aut cilla doluptatem sum volora ipsus. Piet, tecus voluptae officatem Pa corum atum voluptatet earum et exceatquunt, siminve nissima venimet derorrundi rehenis aut gnature es de etus, core eat ea aut eruntio nseque aut alis simo inctem earitat ecusam, autatem et ex eum velest, es issequi dolorum ilis et adia necab id essimus. Et expla debitatur rerro blanda commodi quam labo. Delectate que magnieni ciaepre et ut quo omni optas porro cone pa volores sectotatet as as et bearum hil iur, cullam re, quos plam faccae apis ditiunt et ea vollit, volest, utecatemolum ni inverro occusam ium et quam explab imus, 12 Zeitungen Schweiz
Adressaufdruck Herr 40 mm Hans Schweizer AZB Bovertstrasse4 CH-8902Urdorf 3007Bern Info Cras dapibus cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa corum atum voluptatet earum et veni met derorrundi rehenis aut eruntio nseque aut alis simo inctem velest, es issequi dolorum ilis debita tur rerro blanda commodi ciaepre et ut quo omni optas porro bearum hil iur, cullam re, quos volest, utecatemol um ni inverro viduntdbi untisci taspici cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa corum atum voluptatet earum et veni met derorrundi rehenis aut eruntio nseque aut alis simo inctem velest, es issequi dolorum ilis debita tur rerro blanda commodi ciaepre et ut quo omni optas porro bearum hil iur, cullam re, quos volest, utecatemol um ni inverro viduntdbi untisci taspici andictur, nestius alitam eseque. Ces Cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa Git, necta volorru ptatur rectet aut eturi ut aperro occulparum, omnit quodiscim corum atum voluptatet earum et veni met liquibus ut rerepudit, alibustrum audisi ipsamet quunte ideles perrovit a derorrundi rehenis aut eruntio nseque aut oditis dolorec ullaut. Pa corum atum sequist litatem fuga. alis simo inctem velest, es issequi dolorum voluptatet earum et veni met derorrundi ilis debita tur rerro blanda commodi rehenis aut eruntio nseque aut alis simo Git, necta volorru ptatur rectet aut ciaepre et ut quo omni optas porro bearum inctem velest, es issequi dolorum ilis debita eturi ut liquibus ut rerepudit, hil iur, cullam re, quos volest, utecatemol tur rerro blanda commodi ciaepre et ut quo alibustrum audisi oditis dolorec ullaut um ni inverro viduntdbi untisci. Ces aperro omni optas porro bearum hil iur, cullam re, officienisto tem quiam renia secusci occulparum, omnit quodiscim ipsamet quos volest, utecatemol emporeic tem quos llestio temporeic tem quos min quunte ideles perrovit a sequist litatem min corissim um ni inverro viduntdbi corissimet lisciam quibus et alitatio fuga. Git, necta volorru ptatur rectet aut untisci. consers peliqua tioreici delenderovit eturi ut liquibus ut rerepudit, alibustrum. autemperior rehene susaperiti core Git, necta volorru ptatur rectet aut eturi ut omnis rest et am que con renectus. liquibus ut rerepudit, alibustrum. Herr Hans Schweizer AZACH-8902Urdorf Bovertstrasse4 molorer itatqui dolum aliquis mos elissimolori utaquaersped ut ea tatur apiet, sitiunt dolore, qui solora auta videm et auda sa sit eos min net ut laut ant omnis ab in pelenimagnam volorem facepro blamus eum facias atest, utae. Nis nos utectat ustiam hillibus, seribu sdae eaque optatur re audis pora consed minveleceri ipsae lia neca ssit velectatum quo blabo. Itati nis aboreictet everum volent arum taecus rendae pa commoluptas dolora sit faccae ommos veliqui omnis et asi quam qui nest volup tati abo. Facimped et maio tem sim consedis volorpo restemquid tem ut experia dolori as et et, omni 3007Bern conseratet et endita in res dolorep Delectate que magnieni cone pa volo Etiam rhoncus Donec vitae Tellus eget BLATT voluptae officatem exceatquunttem et ex eum et adi Adresspositionbeiunverpackten ZeitungenimPlano-Format (zulässig bis Format B4; ohne Zeitschriften) Bringen Sie die lesbare Adresse bei Zweifalz- oder Tabloid-Zeitungen so an, dass der Falz rechts verläuft. Zeitungen Schweiz 13
Adressaufdruck AdresspositionbeiZeitungeninVersandhüllen Avantgarde (zulässig bis Format B4) AZA ABC Verlag CH-8902Urdorf Verwenden Sie eine Versandhülle aus Papier bzw. Hauptstrasse16 Postfach aus undurchsichtigem Kunststoff? Dann bringen Sie 8902Urdorf die Adresse in Längsrichtung an. Spedieren Sie die Zeitung in einer durchsichtigen Versandhülle? Dann gestalten Sie das Adressblatt bzw. den blickdichten Herr Hans Schweizer grauen Streifen in Längsrichtung – gemäss Beispiel auf Bovetstrasse4 der nächsten Seite. Und bringen Sie Titel und Verleger 3007Bern auf der Versandhülle an. Für Zeitungen und Zeitschrif- ten, die Sie in Briefumschlägen verschicken, gelten Codierzone (muss frei bleiben) die Gestaltungsbestimmungen in den «Spezifikationen Bis Format B5: 140 mm × 15 mm Über Format B5 bis B4: 140 mm × 35 mm Gestaltung» unter www.post.ch/briefgestaltung > Briefe gestalten. Holen Sie das Gut zum Druck vor- -- gängig beim zuständigen Kompetenzcenter Zeitungen. AdresspositionbeiZeitungeninBriefumschlägen (über B5 bis B4) AZA CH-8902Urdorf Verwenden Sie einen Briefumschlag, so können Sie die Adresse auch im Hochformat angeben. Bringen Lesezone: 128 mm Sie Titel und Verleger auf dem Briefumschlag an. 1 Herr 1 Die Adresse kann bis zur Codierzone nach rechts Hans Schweizer Bovetstrasse4 verschoben werden. Codierzone (muss frei bleiben) 3007Bern 2 Absenderangaben stehen unten links. Beachten Sie für Adressierungen im Längsformat (bis B4) 35 mm × 140 mm das nebenstehende Beispiel. Avantgarde Die Fachzeitschrift ABC Verlag 2 Hauptstrasse16 Postfach 8902Urdorf 14 Zeitungen Schweiz
KUNSTSTOFFHÜLLENUNDFOLIEN In Kunststoffhüllen oder Folien verpackte Sendungen sind für die maschinelle Verarbeitung eine Herausforderung. Deshalb müssen die Kunststoffhüllen Mindestanforderungen erfüllen. UndurchsichtigeKunststoffhüllen Beim Gestalten, Adressieren und Verschliessen gelten für den Adressbereich auf undurchsichtigen Kunststoffhüllen die gleichen Bestimmungen wie für Papierhüllen. DurchsichtigeKunststoffhüllenundFolien Für durchsichtige Kunststoffhüllen und Folien gelten dieselben Richtlinien wie für Briefpostsendungen. Die genauen Anforderungen finden Sie unter www.post.ch/briefgestaltung -- > Briefe verpacken --> Spezifikation «Briefgestaltung von A-Z». FormatbisB5QuerunterFolie Werbezone min. 10 mm Musterfirma XYZ, PLZ Ortschaft Kundennummer AZB min. 10 mm min. 3 mm CH- PLZ Ort Frau Heidi Muster Post CH AG Musterstrasse 12 9999 Musterstadt Codierzone 140 x 35 mm min. 40 mm (muss frei bleiben) FormatabB5QuerbisB4unterFolie Werbezone 10 mm Musterfirma XYZ, PLZ Ortschaft AZB Kundennummer min. min. 10 mm min. 3 mm CH- PLZ Ort Frau Post CH AG Heidi Muster Codierzone 140 x 35 mm min. 40 mm Musterstrasse 12 Absenderzone (Werbung ist erlaubt) 9999 Ort (muss frei bleiben) Masse 30 mm fixe Höhe und über ¼ der gesamten Länge min. 10 mm
LEITWEGINFORMATIONEN WICHTIG FÜR DEN VERSAND Eine Leitweginformation ist nicht für jede Sendung notwendig; es braucht sie nur bei Sendungen, die als Bundabschluss genutzt werden. Halten Sie dabei die nachfolgenden Vorgaben ein. DirektaufgedruckteLeitweginformationen vorherigen Seite. Diese Information wird auf dem Die folgenden Darstellungen zeigen, wie die Leitweg- obersten Exemplar eines Bundes zwingend benötigt, informationen (Bundzettelangaben) auf der sofern der Bund nicht mit einem Bundzettel abge- Kunststoffhülle bzw. auf dem Einlageblatt direkt schlossen wird. Die anderen Exemplare im Bund aufzudrucken sind, siehe auch Abbildung auf der müssen diese Angaben nicht enthalten. Absenderinformationen Empfängerinformationen Leitweginformationen Avantgarde AZA Die Fachzeitschrift CH-8902Urdorf ABC Verlag 10 mm Hauptstrasse16 Herr Postfach Hans Schweizer 8902Urdorf Bovetstrasse4 Codierzone (muss frei bleiben) 3007Bern Bis Format B5: 140 mm × 15 mm 10 mm Über Format B5 bis B4: 140 mm × 35 mm ohne Avantgarde AZA Die Fachzeitschrift CH-8902Urdorf PLZ 35 ABC Verlag 10 mm Hauptstrasse16 Herr Postfach Hans Schweizer NPA 8902Urdorf Bovetstrasse4 3007Bern 10 mm Zeitungen in Kunststoffhüllen mit Leitweginformation (Beispiel Leitgebietsbund) Avantgarde AZA SSSSS 008 / 12 Expl. Bund 1/3 CH-8902Urdorf 5630MuriAG Die Fachzeitschrift ABC Verlag 10 mm Hauptstrasse16 Herr Postfach Hans Schweizer 8902Urdorf Bovetstrasse4 3007Bern 1 10 mm Z A Y 9 8 5 6 3 0 6 0 Zeitungen in Kunststoffhüllen mit Leitweginformation (Beispiel Botenbezirksbund) 1 Barcode (optional) 16 Zeitungen Schweiz
POSTAUFGABEVORBEREITEN DER LETZTE SCHLIFF VOR DEM VERSAND Eine rechtzeitige Aufgabe der vorsortierten Zeitungen ist Voraussetzung für den reibungslosen und pünktlichen Versand Ihrer Zeitung. Grundsätzliches UnverpackteZeitungenimPlano-Format Weitere Informationen Geben Sie Zeitungen nach Postanleitung herge- (ohne Zeitschriften) zum Sortierprotokoll richtet auf. Dazu gehört: Sortieren und Bündeln nach Bei der Aufgabe von unverpackten Zeitungen im finden Sie ab der Postleitzahlen und – je nach Auflage bei adressier- Plano-Format vereinbart die Post mit dem Verleger nächsten Seite tem Versand – nach Botenbezirken und in Gang- die Details: Speditionsaufbereitung, Vorsortierung folge. Die Bunde werden nach Absprache mit dem und Sonderkonfektionierung der Exemplare. Logistikberater Zeitungen in Säcken, Stangen, Sammelbehältern oder auf Paletten aufgegeben. Aufgabeort Auf Wunsch des Verlegers erbringt die Post solche Die Post bestimmt die Filiale für die Aufgabe in Vorleistungen zu kostendeckenden Marktpreisen, Absprache mit dem Verleger. Abweichende Aufgabe- vorausgesetzt, die postbetrieblichen Möglichkeiten orte aufgrund von einmaligen Auslagerungen, lassen dies zu. Tageszeitungen, die über Nacht geändertem Drittleister u. a. sind dem zuständigen befördert werden, müssen immer in Säcken oder Kompetenzcenter Zeitungen im Voraus anzukündigen, Stangen aufgegeben werden. damit eine temporäre Aufgabestelle definiert werden kann. Adressierte Zeitungen sind nach Botenbezirken und in Gangfolge sortiert aufzugeben. Als Basis dazu dient Aufgabezeit das «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten». Zeitungen Die Zeitungen müssen rechtzeitig aufgegeben mit gefährlichen Inhalten (leicht brennbare, ätzende werden, damit die Post die Zustellfristen einhalten und giftige Stoffe usw.) können nur als Paketsendung kann. Die Post legt deshalb im Einvernehmen mit befördert werden. Sie unterliegen den Bedingungen dem Verleger eine Aufgabezeit fest. für den Transport und die Zustellung entsprechender Sendungen. Zeitungsversandonlinevorbereiten Für Titel mit kleiner Auflage bietet die Post einen Onlinedienst (Adressupload durch den Kunden) für die Versandvorbereitung an. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Kompetenzcenter Zeitungen.
AUFGABEVERZEICHNISUNDSORTIERPROTOKOLL RELEVANTES AUF EINEN BLICK Für die Aufgabe von Zeitungen stellen wir Ihnen den Onlinedienst «Aufgabe- verzeichnis Zeitungen» im Kundencenter der Post zur Verfügung. Das Sortierproto- koll gibt Ihnen einen Überblick über den Versand Ihrer Zeitung und dient als Vorsortiernachweis. Erfassen Sie Ihren Auftrag bequem unter www.post.ch. Hier melden Sie sich mit Ihrem Login LieferscheinZeitungenForm-Nr.410 an oder registrieren sich für ein neues Login bei der Post. Ihre Zeitungstitel können Sie durch Ihr Absender/Verleger Tamedia AG Zeitungsnummer: Zeitungstitel: 45302 Tages Anzeiger Kompetenzcenter Zeitungen aufschalten lassen. Postfach 1510 Ausgabe-Nr: 186 8021 Zürich 1 Aufgabedatum: 13.09.2013 Format: über B5 bis B4 (250 × 353 mm) Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater hilft Aufgeber AngabenfürErlössicherung Ihnen bei Fragen ebenfalls gerne weiter. Tipografia SA Via Stampa 1 Total aufgegebene Sedungen: Gesamtgewicht: 15 065 2967,16 kg 6600 Locarno Rechnungsreferenz-Nummer: 501554289 Der Onlinedienst «Aufgabeverzeichnis Zeitungen» Zeitungen Schweiz Gewicht/Sendungen (g) Anzahl Exemplare in Anzahl Exemplare in Anzahl Exemplare Unadressierte Exemplare Militär unter www.post.ch leistet bei der Vorbereitung von (ohne taxpflichtige Beilagen) Botenbezirksbunden (gemäss Aufgabeprotokoll) Ortsbunden (gemäss Aufgabeprotokoll) in Restbunden Exemplare (mit Abo Liste) Zeitungsaufgaben nützliche Dienste. Sie sparen Zeit 187 TaxpflichtigeBeilagen 5 100 7 600 2 300 0 0 und schaffen die Voraussetzungen für eine effiziente Gewicht pro Beilage (g) Anzahl Exemplare Auftraggeber / Absender der Beilage Vom gleichen Absender / Auftraggeber Zustellung. 10 15 000 Muster AG, 8057 Zürich ZeitungenInternational Folgende Funktionen stehen Ihnen zur Verfügung: Gewicht/Sendungen (g) (inkl. Verpackung und Beilagen) Anzahl Exemplare Gattung / Taxgruppe Produkt 187 20 4270 / 8 Press Plus Prio / LP Deutschland – ErstellenvonAufgabeverzeichnissen 187 187 30 15 4271 / 8 4270 / 19 Press Plus Eco / LP Deutschland Press Plus Prio / LP Italien Erstellen Sie elektronisch ein neues Aufgabever- zeichnis (Lieferschein), um ihre Aufgabedaten zu Lieferschein für Zeitungen erfassen. Diese Funktion ersetzt das bisherige blaue Aufgabeverzeichnis auf Papier Zusammen mit dem Lieferschein und dem Sortierpro- – ErfassenallerrechnungsrelevanterDaten tokoll muss bei jeder Aufgabe ein an die Post adres- Alle Daten werden in Ihrem Arbeitsbereich erfasst siertes Kontrollexemplar (Zeitung mit Versandhülle und dienen als Basis für die Rechnungsstellung; und Beilagen) mitgegeben werden. Sie haben jederzeit den Überblick über die getätig- ten Aufgaben Neu:PrüfungundVorsortierungIhrerAdressen – EinfachesErstellenderVersanddokumente Neu steht Ihnen unsere kostenlose webbasierte Ap- Zu jeder Aufgabe erhalten Sie einen Lieferschein plikation «Versandvorbereitung Zeitungen» für die mit detaillierten Angaben zu Ihrem Versand; aus- Prüfung und Vorsortierung von Adressen für Ihren gedruckt dient er als Beleg für die Aufgabe Ihrer Zeitungsversand zur Verfügung. Optional können Sie Sendungen bei der Annahmestelle Ihre Adressen korrigieren und aktualisieren lassen – ZeitungenInternational (kostenpflichtig). Erfassen Sie hier Ihre Press-International-Versände Bestellen Sie den neuen Onlinedienst «Versandvor- bereitung Zeitungen» unter www.post.ch in Ihrem Kundencenter noch heute! 18 Zeitungen Schweiz
AufgabeverzeichnisundSortierprotokoll Sortierprotokoll Für vorsortierte Zeitungen erstellt der Aufgeber ein Sortierprotokoll gemäss unten stehendem Muster und liefert es mit dem Aufgabeverzeichnis bei der Filiale für die Aufgabe ab. Nach Absprache akzeptiert die Post auch kundenspezifische Sortierprotokolle. Post CH AG PostMail Hotline: 0848 789 999 oder sortfile.support@post.ch Das Sortierprotokoll ist mit dem AVZ oder bei Teillieferungen mit dem Teillieferschein abzugeben Rechnungsreferenz-Nummer Absender 546332712 Absender Aufgeber Kundenreferenz/Bemerkungen/Objekt Bundzettelinformation Produkt AZB Aufgabe-Datum 13.02.2013 Sortierfile-Version: 21.01.2013 Anzahl Bunde Sendungen Anzahl Sendungen in Botenbunden 60 536 Anzahl Sendungen in Postfachbunden 8 223 Anzahl Sendungen in Ortsbunden 49 2607 Anzahl Sendungen in Durchgangsbunden 1 5 Anzahl Sendungen in Leitgebietsbunden 6 90 Anzahl Sendungen in Zentrenbunden 0 0 Anzahl Sendungen Rest 1 16 Total Anzahl Bunde/Sendungen 125 3477 Total Priority Anzahl Bunde Sendungen Europa 0 0 Übrige Länder 0 0 Total Economy Anzahl Bunde Sendungen Europa 0 0 Übrige Länder 0 0
ONLINEUNTERSTÜTZUNGFÜRDIEVORSORTIERUNG PRAKTISCH, SCHNELL UND EINFACH Damit Sie bei der Vorsortierung der Postaufgabe möglichst wenig Zeit, Geld und Personal benötigen, stellt Ihnen die Post das «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten» zur Verfügung. Weitere Informationen Die Post sortiert täglich Millionen von Zeitungen und zum «Strassenverzeich- Briefsendungen: im Versanddienst nach Postleitzahlen, nis mit Sortierdaten» im Zustellbereich nach Strassen und Postfächern. finden Sie online: Für die Vorsortierung stellt die Post das «Strassenver- www.post.ch/adress- > Adress- und pflege -- zeichnis mit Sortierdaten» zur Verfügung. Geodaten. Bezugdes«StrassenverzeichnismitSortierdaten» Das aktuelle «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten» können Sie über den Downloadcenter des Online- dienstes «Adress- und Geodaten» im Kundencenter der Post (www.post.ch/onlinedienste) kostenlos bezie- hen. Sie benötigen dafür lediglich ein Benutzerkonto bei der Post. Das «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten» kann monatlich mit den neusten postalischen Angaben heruntergeladen werden. Es ist unerlässlich, für jeden Versand die aktuellsten Daten zu verwenden. Die Mutation der jeweiligen Daten vermeidet eine verspätete Zustellung der Zeitung. 20 Zeitungen Schweiz
BUND-,SACK-,SAMMELBEHÄLTER-UND PALETTENFORMIERUNG LIEFERN SIE IHRE ZEITUNG OPTIMAL AN Damit die Zeitungen rechtzeitig beim Empfänger eintreffen, müssen sie nach Vorgaben der Post für den Versand vorbereitet werden. Hier erfahren Sie alle Einzelheiten für den erfolgreichen Versand. Bund-,Sack-,Sammelbehälter-undPaletten- Bundzettel formierung Versehen Sie die Bunde mit Bundzetteln in folgenden Die Gebindeformierung richtet sich nach dem soge- Farben: nannten «Nummernplan für die Bund-, Sack-, Sam- melbehälter- und Palettenformierung» und ist recht- Weiss Blau zeitig mit der Post abzusprechen. Sie finden diesen AZ AZB Nummerplan unter www.post.ch/vorleistungen. AZA Je nach Erscheinungshäufigkeit, Streugebiet usw. braucht es vielleicht auch spezielle Versandpläne. Bundzettel schwarz beschriften. Oben rechts Franka- turvermerk und Zeitungstitel anbringen. Postleit- Bundformierung zahlundBestimmungsortmöglichstgrossauf- Geben Sie die Zeitungen in kreuzweise verschnürten drucken; diese Angaben müssen sich deutlich Bunden mit Bundzettel auf. Massgebend für die von verlegerspezifischen Angaben wie Speditions-, Anzahl Zeitungen pro Bund sind Dicke und Grösse Sequenznummer usw. abheben. Rechts und unter- der Einzelsendung. Die Bunde müssen genügend halb des Bestimmungsorts keine weiteren Vermerke Stabilität aufweisen (Mindestdicke in der Regel 3 cm), anbringen, die nicht Bestandteil der Bestimmungs- damit sie auf dem Transport nicht auseinanderfallen angaben sind. Für Zeitungen bis Format B5 und die Zeitungen nicht beschädigt werden. Bei der (176 mm × 250 mm) Bundzettel im Format von Bundformierung gelten folgende Regeln: mindestens A6 (105 mm × 148 mm), für grössere – Fünf und mehr Zeitungen für den gleichen Ort Zeitungen entsprechend angepasste Bundzettel oder den gleichen Botenbezirk: ein zielreiner Bund verwenden. – Höchstgewicht pro Bund: 5 kg Für kleinere Auflagen bietet die Post einen Online- Sammelsendung dienst (Adressupload durch Kunden) an, der die – Höchstgewicht pro Sammelsendung (mehrere korrekten Vorgaben unterstützt: Bundformierung, Zeitungen an den gleichen Empfänger, inklusive Erstellen der Bundzettel und Sortierprotokoll. Verpackung): 2,5 kg Weitere Informationen erteilt Ihnen Ihr Kompetenz- – «Achtung: Sammelsendung nicht öffnen, im Brief- center Zeitungen. kanal befördern» anbringen Botenbezirksbunde Bündeln Sie die Zeitungen gangfolgesortiert in Botenbezirksbunden.
Bund-,Sack-,Sammelbehälter-undPalettenformierung Gebindeformierung Gebindeanschriften Tageszeitungen(AZ)inderNachtlogistikgrund- Säcke mit starken Papierflaggen versehen, darauf die sätzlichversacktoderinStangenaufgeben. Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), den Frankaturver- Wenn Sie Säcke verwenden, beschriften Sie die Flag- merk sowie den Aufgeber (Zeitungstitel) angeben. gen entsprechend. Säcke stellt Ihnen die Post zur Postleitzahl, Bestimmungsort und Frankaturvermerk Verfügung. Bei der Sackformierung gelten folgende (AZ, AZA, AZB) möglichst gross aufdrucken. Verwen- Regeln: den Sie Sackflaggen im Format 210 mm × 50 mm – Drei und mehr Bunde für den gleichen Ort oder und in folgenden Farben: für den gleichen Botenbezirk: ein zielreiner Sack – Höchstgewicht pro Sack: 25 kg Weiss Blau AZ AZB Wenn Sie Stangen verwenden, bringen Sie auf dem AZA obersten Bund einen zusätzlichen Bundzettel mit der Leitinformation (= Inhalt der Stange) an. Bei der Stangenformierung gelten folgende Regeln: Stangen mit einem Stangendeckblatt versehen, darauf – Drei und mehr Bunde für den gleichen Ort oder die Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), den Frankatur- für den gleichen Botenbezirk: eine zielreine Stange vermerk sowie den Aufgeber (Zeitungstitel) angeben. – Höchstgewicht pro Stange: 15 kg Sammelbehälter und Paletten mit einer Anschrift versehen, darauf Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), AlleübrigenZeitungen(AZAundAZB)grund- Frankaturvermerk sowie Aufgeber (Zeitungstitel) sätzlichgebündeltinSammelbehälternoderauf angeben. Eine Vorlage finden Sie unter www.post.ch/ Paletten aufgeben > Paletten-/Sammelbehälteranschrift. vorleistungen -- Beispiele für die Ge- Sie können auch Säcke verwenden. Geben Sie Säcke binde- und Sackflag- ebenfalls sortiert nach Nummernplan in Sammel- Barcode genanschriften finden behältern oder auf Paletten auf. Bundzettel (inkl. Stangenanschriften) sowie Sammel- Sie auf den nächsten behälter- und Palettenanschriften nach Möglichkeit zwei Seiten Sammelbehälter-/Palettenformierung mit einem Barcode versehen; so, wie er postintern Bei der Sammelbehälter-/Palettenformierung gelten zur Sortierung verwendet wird. Ihre Kundenberaterin folgende Regeln: oder Ihr Kundenberater stellt Ihnen die Anleitung – Das Mindestgewicht pro Sammelbehälter beträgt gerne zu. 150 kg, pro Palette 200 kg – Das Höchstgewicht pro Sammelbehälter beträgt 560 kg (brutto), pro Palette 600 kg (brutto) 22 Zeitungen Schweiz
BUNDZETTELUNDSACKFLAGGEN WELCHE ANGABEN SIND WANN NÖTIG? Korrekt beschriftete Bundzettel und Sackflaggen garantieren einen reibungslosen Versand. Es gilt, einige Kriterien zu beachten, da sich die einzelnen Bunde bzw. Sackflaggen in ihrem Aussehen und bei den notwendigen Angaben unterscheiden. Die Bundzettel sind mit folgenden Angaben zu versehen: SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS AZ 1 4 CH-3123Belp Bund-Nr.: Anzahl: Auftrag: 371 5 005532 5 Tagblatt 3 2 3 6 5200 Brugg AG 9 Bund 1/3 Briefbotenbezirk 008 / 32 Expl. 7 8 1 Besondere Bezeichnung der Botenbezirksbunde 2 Anzahl Exemplare pro Bund 3 Fakultative Information 4 Frankaturvermerk je nach Erscheinungshäufigkeit der Zeitung 5 Zeitungstitel 6 Postleitzahl und Bestimmungsort 7 Briefbotenbezirk 8 Total Exemplare für die Filiale 9 Obligatorische Angabe bei Botenbezirksbunden
BundzettelundSackflaggen Sammelbunde Liegen zu wenig Sendungen vor, um Botenbezirks- AZA CH-8902Urdorf bunde oder Bunde für Postfachanlagen zu fertigen? Dann formieren Sie Restbunde. Folgende Ausschei- Avantgarde dungen sind gemäss Nummernplan möglich: – Zentrenbunde PLZ NPA 40–44 – Durchgangsbunde – Leitgebietsbunde – Ortsbunde AZ CH-3123Belp Zentrenbund Kurier Sackflaggen PLZ NPA 102–109 Es sind folgende Ausscheidungen möglich: – Ortssäcke – Leitgebietssäcke Avantgarde AZA 9436Balgach Durchgangsbund Ortssackflagge AZ CH-3123Belp Avantgarde AZA Tagblatt PLZ84 PLZ NPA 39 Leitgebietsflagge Monatsschau AZB PLZ85 Leitgebietsflagge Leitgebietsbund AZ CH-3123Belp Tagblatt PLZ NPA 5734 Reinach AG Ortsbund Stangendeckblatt 24 Zeitungen Schweiz
ZEITUNGSBEILAGEN BEIGEHEFTET, EINGEKLEBT ODER LOSE BEIGELEGT Ob Magazine, Flyer, Kataloge, CDs usw., ob fest oder lose: Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, die Sie selber nutzen oder Dritten anbieten können. EignungzumPostversand – Lose Beilagen, die im Abonnement inbegriffen Den Zeitungen können Beilagen hinzugefügt werden, sind, redaktionelle Beiträge von mindestens solange sie die Postbeförderung durch ihre Form, 15 Prozent aufweisen und von der entsprechenden Grösse oder Beschaffenheit nicht erschweren. Zeitung stammen. Verlag und Redaktion sind im Impressum der Beilage aufzuführen. So kenn- Eigen-undFremdbeilagen zeichnen Verlag und Redaktion die Beilage Zwischen Eigen- und Fremdbeilagen wird wie folgt als eigene redaktionelle Leistung und übernehmen unterschieden: die rechtliche Verantwortung für den Inhalt. – Eigenbeilagen stammen von der betreffenden Zei- Wird die Beilage (z. B. gemeinsame Programm- tung selbst und werden der Leserschaft im Sinne zeitschrift) auch anderen Zeitungen beigelegt, eines unentgeltlichen Zusatznutzens abgegeben sind die betreffenden Titel im Impressum der – Fremdbeilagen stammen von Dritten und weisen Beilage anzugeben. Wird kein Impressum ange- in der Regel Werbe- und Verkaufscharakter auf bracht, sind die Beilagenpreise zu bezahlen – Lose Beilagen, die ausschliesslich der Abonnen- Gewichtsbeschränkung tenwerbung der betreffenden Zeitung oder der Grundsätzlich gilt ein Höchstgewicht von 100 g. Mitgliederwerbung der Körperschaft dienen Schwerere Beilagen sind in Ausnahmefällen zulässig. – Lose Beilagen (z. B. Einzahlungsscheine), die aus- Die entsprechenden Konditionen werden jeweils schliesslich für die Bezahlung des Abonnements zwischen Post und Verleger vereinbart. Fremdbei- der betreffenden Zeitung oder des Mitglieder- lagen über 100 g dürfen nicht schwerer sein als die beitrags bestimmt sind betreffende Zeitung selbst; für Eigenbeilagen gilt – Umschläge, Adressblätter und Versandhüllen, diese Einschränkung nicht. die von der betreffenden Zeitung stammen und keine Informationen über andere Vertriebs- oder Beilagen,dieindasGesamtgewichtderZeitung Dienstleistungen des Verlags enthalten (weiterer einbezogenwerden(Eigenbeilagen) Zeitungstitel, Buchvertrieb, Produkteverkauf, Folgende Beilagen werden in das Gesamtgewicht App Store usw.) bzw. keine Informationen über der betreffenden Zeitung einbezogen: Vertriebs- oder Dienstleistungen von Dritten – Alle Teile, die mit der Zeitung fest verbunden aufweisen sind – geheftet oder geklebt. Das Höchstgewicht für die gehefteten oder geklebten Teile beträgt 50 g. In jedem Fall dürfen solche Teile nicht schwerer sein als die Trägerzeitung selber. – Zeitungsbunde, soweit diese in ihrer Aufmachung und Gestaltung als redaktioneller Teil der betref- fenden Zeitung erkennbar sind (z. B. Mode- oder Reisebund analog zum Inland- oder Sportteil der Zeitung). Von der Gleichstellung ausgeschlossen bleiben Zeitungsbunde, deren Inhalt und Gestal- tung der Verleger der Zeitung nicht verantwortet
Zeitungsbeilagen Beilagen,dienichtindasGesamtgewichtder Zeitungeinbezogenwerden(Fremdbeilagen) Folgende Beilagen unterliegen den Beilagepreisen: – Lose Fremdbeilagen (katalogartige Produktinfor- mationen, Broschüren, Preislisten usw.) – Lose Beilagen mit Informationen über andere Ver- triebs- oder Dienstleistungen des Verlags (Buchver- trieb, Produkteverkauf usw.) sowie weitere Beila- gen des Verlags, die nicht von der betreffenden Zeitung stammen (z. B. Geschäftsbericht) – Lose Einzahlungsscheine, die nicht ausschliesslich für die Bezahlung des Abonnements der betref- fenden Zeitung oder des Mitgliederbeitrags bestimmt sind (z. B. kombinierte Mitglieder-/ Spendeneinzahlungsscheine) – Umschläge, Adressblätter und Versandhüllen, die Informationen über andere Vertriebs- oder Dienstleistungen des Verlags enthalten (weiterer Zeitungstitel, Buchvertrieb, Produkteverkauf, App Store usw.) oder Informationen über Vertriebs- oder Dienstleistungen von Dritten aufweisen – Lose Gegenstände wie CDs, Gadgets usw. – Eingeklebte oder geheftete Fremdbeilagen mit einem Gewicht von über 50 g. Solche Beilagen dürfen zudem nicht schwerer sein als die Träger- zeitung selber – Eingeklebte oder geheftete Fremdbeilagen, die mit der Zeitung offensichtlich ungenügend verbunden sind 26 Zeitungen Schweiz
MITGROSSAUFLAGENMEHRERREICHEN DAS KOMBIMAILING FÜR ZUSTELLUNGEN AN NICHTABONNENTEN Zusammen mit Ihrer abonnierten Zeitung stellt die Post auch eine unabonnierte Auflage zu. Und zwar an Haushalte eines Gebiets oder Bezirks, die Ihre Zeitung normalerweise nicht erhalten. Mit diesen Grossauflagen erreichen Sie auch Personen, die Ihr Printerzeugnis nicht abonniert haben. Leistungen Weitere Informationen Die Post stellt nicht abonnierte Zeitungen zusammen zu Zeitungsbeilagen mit den abonnierten Zeitungen an alle Haushalte finden Sie im vorheri- zu – in sogenannten Grossauflagen. Bei diesem gen Kapitel Kombimailing werden die nicht abonnierten Zei- tungen nur an Briefkästen ohne den Kleber «Stopp – keine Reklame» verteilt. Anders ist es bei amtlichen Publikationsorganen – diese werden an sämtliche Briefkästen verteilt. Annahmebedingungen Zeitungsgrossauflagen können an alle Haushalte des Zustellgebiets einer Filiale, eines einzelnen Zustellbezirks oder an alle Postfächer aufgegeben werden. DergewünschteZustelltagunddieAuf- gabebedingungensindvorgängigmitderPost abzusprechen. Die abonnierten und nicht abonnier- ten Zeitungen sind als Kombimailing auszuliefern (abonnierte Zeitungen adressiert / nicht abonnierte Zeitungen unadressiert oder abonnierte Zeitungen unadressiert mit Abonnentenliste / nicht abonnierte Zeitungen unadressiert). Sie sind je nach Grösse und Gewicht zu 10, 25 oder 50 Exemplaren zu bündeln und pro Zustellfiliale in Sammelsendungen bzw. Sammelsäcken aufzugeben. Führt der Verleger die Zeitungen direkt den einzelnen Filialen zu, ist pro Zustellfiliale ein Teillieferschein oder ein entsprechend gestalteter privater Lieferschein abzugeben. Zusam- men mit dem Aufgabeverzeichnis ist eine Liste der Bestimmungsorte abzuliefern. Beilagen Es gelten die gleichen Regeln wie bei den abonnierten Zeitungen.
KONTAKTADRESSEN FACHBERATUNG Post CH AG PostMail Kompetenzcenter Zeitungen Wankdorfallee 4 3030 Bern Tel. 058 338 36 99 Fax 058 667 51 16 zeitungen.bern.pm@post.ch Post CH AG PostMail Kompetenzcenter Zeitungen Zürcherstrasse 161 Postfach 8010 Zürich-Mülligen Tel. 058 453 69 30 Fax 058 667 35 06 zeitungen.zuerich.pm@post.ch Poste CH SA PostMail Centre de compétences journaux Z.I. Le Marais 1300 Eclépens Centre Courrier Tel. 058 386 47 39 Fax 058 667 69 50 journaux.lausanne.pm@poste.ch Posta CH SA PostMail Logistica Lettere Sud Giornali Via Industrie 12 6590 Cadenazzo Tel. 058 448 63 61 Fax 058 667 39 88 giornali.cadenazzo.pm@posta.ch 28 Zeitungen Schweiz
NOTIZEN 30 Zeitungen Schweiz
251.01 de (Y001108824) 12.2018 PM PostCHAG www.post.ch/printmedien PostMail Telefon0848888888 ContactCenterPost kundendienst@post.ch Wankdorfallee4 3030Bern
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