Zeitungen Schweiz Bei uns sind Ihre News in guten Händen

Die Seite wird erstellt Lenja Gebhardt
 
WEITER LESEN
Zeitungen Schweiz Bei uns sind Ihre News in guten Händen
Zeitungen Schweiz
                      Bei uns sind Ihre News
                           in guten Händen

Ausgabe Januar 2022
Zeitungen Schweiz Bei uns sind Ihre News in guten Händen
Inhalt
          Zeitungen Schweiz

         Printmedien5
         Wir bieten Vertriebskompetenz aus einer Hand

         Definition                                 6
         Wann ist eine Zeitung eine Zeitung?

         Beglaubigung7
         Was wir anerkennen

         Von der Tages- bis zur Quartalszeitung     8
         Angebote und Leistungen der Post

         Richtig gestalten                         10
         Für eine reibungslose Postbeförderung

         Korrekt adressieren                       11
         Hilfsmittel der Post

         Adressaufdruck                            12
         So kommen Ihre Zeitungen zuverlässig
         und pünktlich an

         Kunststoffhüllen und Folien               15

         Leitweginformationen                      16
         Wichtig für den Versand

         Postaufgabe vorbereiten                   19
         Der letzte Schliff vor dem Versand

         Aufgabeverzeichnis und Sortierprotokoll   20
         Relevantes auf einen Blick

         Onlineunterstützung für die Vorsortierung 22
         Praktisch, schnell und einfach

         Bund-, Sack-, Sammelbehälter- und         23
         Palettenformierung
         Liefern Sie Ihre Zeitung optimal an

         Bundzettel und Sackflaggen                25
         Welche Angaben sind wann nötig?

         Zeitungsbeilagen27
         Eigen- und Fremdbeilagen

         Mit Grossauflagen mehr erreichen          28
         Das Kombimailing für Zustellungen an
         Nichtabonnenten

         Kontaktadressen                           29
         Fachberatung

                                                         Zeitungen Schweiz  3
Printmedien
Wir bieten Vertriebskompetenz aus einer Hand

         Zeitungen und Zeitschriften sind glaubwürdige und wichtige Informationsträ-
         ger. Die zuverlässige und pünktliche Zustellung Ihrer Publikation fördert die
         Leserbindung und stärkt Ihre Wettbewerbsstellung. Diese Broschüre zeigt
         Ihnen, wie wir Sie beim Vertrieb unterstützen.

         Preise und Leistungen – die Presseförderung          Weitere Bestimmungen zu den Printmedien
         in der Schweiz                                       Diese Broschüre umfasst die geltenden Bestim­
         Zeitungen profitieren von günstigen Preisen und      mungen für alle Zeitungen und Zeitschriften – mit
         besonderen Leistungen. Lokal- und Regionalpresse     oder ohne Presseförderung. Weitere Unterlagen
         sowie nicht gewinnorientierte Mitgliedschafts-       zum Thema:
         und Stiftungspresse profitieren zudem von der        – «Preise für Zeitungen Schweiz»
         indirekten Presseförderung. Anspruch auf Ermässi-    – «Konditionen für Zeitungen und Zeitschriften /
         gung haben Zeitungen und Zeitschriften, die die        Verlegervertrag»: Für jeden Zeitungstitel gilt ein
         Kriterien des Postgesetzes und der dazugehörigen       separates Dokument, das durch den Verleger
         Ver­ordnung erfüllen. Das Bundesamt für Kommu­         unterzeichnet wird. Bei Änderungen informiert
         nikation entscheidet, ob die Presseförderung ge-       der Verleger sein Kompetenzcenter Printmedien.
         währt wird. Nähere Informationen finden Sie unter      Dieses Dokument ist gültig, sobald es die Post
         www.bakom.admin.ch --> Post und Presseförderung.       unterzeichnet und an den Verleger zurückge-
                                                                schickt hat
         «pro clima»-Versand                                  – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
         Alle Sendungen der Schweizerischen Post sind mit       Ergänzende Anwendungen beschreiben die
         dem Label «pro clima» unterwegs und somit CO2-         Allgemeinen Geschäftsbedingungen «Post-
         kompensiert. Alle Sendungen heisst: von Briefen        dienstleistungen» der Post. Diese finden Sie
         und Paketen über das Stückgut bis zu den Presseer-     unter www.post.ch/agb.
         zeugnissen – und zwar im Inland wie im Ausland.

         Sämtliche anfallenden Zuschläge für die CO2-Kom-
         pensation übernimmt die Post. Die CO2-Kompensa-
         tion erfolgt mit Klimaschutzprojekten höchster
         Qualität im In- und Ausland.

         Informationen und Nutzungsbestimmungen unter:
         www.post.ch/klima

                                                                                        Zeitungen Schweiz  5
Definition
Wann ist eine Zeitung eine Zeitung?

                 Nicht jede regelmässig erscheinende Publikation ist eine Zeitung. Erst eine
                 gewisse Periodizität, eine Mindestauflage, die Beglaubigung der abonnierten
                 Auflage und weitere Faktoren machen aus einer Publikation eine Zeitung.

                 Sofern nicht anders erwähnt, umfasst der Begriff       Die Zeitungen müssen dem Empfänger laufend auf
                 «Zeitungen» auch Zeitschriften. Diese unterscheiden    dem Postweg zugestellt werden – aufgrund eines
                 sich von den Zeitungen durch ihre Herstellung:         entgeltlichen Abonnements.
                 Zeitschriften sind am Rücken geheftet oder geleimt
                 und in der Regel aus oberflächenbehandeltem            Keine Zeitungen sind namentlich Publikationen,
                 Papier (Glanzpapier) produziert.                       – deren Inhalt oder Gestaltung den Eindruck er-
                                                                          wecken, dass der redaktionelle Teil hauptsächlich
                 Als Zeitungen gelten Publikationen, die                  für gleichzeitig angepriesene Produkte, Dienst­-
                 – vierteljährlich mindestens einmal erscheinen           leistungen oder Veranstaltungen wirbt
                 – mit den Beilagen nicht mehr als 1 kg wiegen            (katalog­artige Aufmachung)
                 – pro Ausgabe mindestens 1000 Exemplare an             – die von Einzelpersonen, Firmen, Organisationen
                   mindestens 1000 Abonnenten oder Mitglieder             selbst oder in ihrem Auftrag herausgegeben
                   versenden. Mischformen zwischen Abo- und               werden und hauptsächlich ihre Produkte oder
                   Mitgliederpresse sind zulässig                         Dienstleistungen empfehlen (Werbung in eige-
                 – nicht überwiegend Geschäftszwecken dienen              ner Sache)
                   und nicht für Produkte und Dienstleistungen          – deren Erscheinungsdauer weniger als ein Jahr
                   werben, sondern die Öffentlichkeit stetig über         beträgt (selbstständige Publikationen zu einem
                   Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen informie-       zeitlich limitierten Anlass)
                   ren. Zwei Dinge sind dafür entscheidend: der         – deren überwiegender Anteil der abonnierten Auf-
                   Gesamteindruck der Zeitung und eine presseüb-          lage zugunsten Dritter verschickt wird
                   liche Berichterstattung. Eine presseübliche Be-
                   richterstattung ist kontinuierlich, aktuell, mit
                   publizistischem Gehalt und vielfältigen Beiträgen.
                   Die eigens dafür eingesetzte Redaktion oder
                   Nachrichtenagentur steht als Garant
                 – einen redaktionellen Anteil von mindestens
                   15 Prozent aufweisen. Als redaktionelle Beiträge
                   gelten Teile, die die verantwortliche Redaktion
                   auswählt, bearbeitet oder gestaltet, um die Leser
                   zu informieren, zu unterhalten, zu bilden. Nicht
                   dazu gehören sämtliche Arten von offener oder
                   versteckter Werbung. Das sind namentlich Re-
                   klamen, Inserate und andere Beiträge, die auffäl-
                   lig ausführlich über das Unternehmen oder die
                   angebotenen Produkte und Dienstleistungen be-
                   richten
                 – keine Gratispublikationen sind
                 – eine Auflage von mindestens 1000 abonnierten
                   ­Exemplaren aufweisen. Die Auflage muss durch
                    eine unabhängige, anerkannte Prüfstelle
                    ­beglaubigt sein

6  Zeitungen Schweiz
Beglaubigung
Was wir anerkennen

                        Abonnierte Zeitungen müssen – ab dem zweiten Erscheinungsjahr – die abon-
                        nierte Auflage jährlich beglaubigen lassen. Sämtliche Beglaubigungen sind bis
                        spätestens 31. August einzureichen. Die Post anerkennt folgende Beglaubigungen:

                        Beglaubigung durch die WEMF AG für Werbe-                Spezielle Beglaubigungen
                        medienforschung, Zürich
Die WEMF AG             Die WEMF AG für Werbemedienforschung ist eine            Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit
informiert im           neutrale und anerkannte Non-Profit-Organisation          geringer Auflage
Detail (043 311 76 76   der Medienbranche. Da im Markt zurzeit kein an-          Für Vereinspublikationen mit geringer Auflage
wemf@wemf.ch)
                        deres Unternehmen vergleichbare Dienste anbie-           (mindestens 1000, maximal 3000 Exemplare) ist
                        tet, empfiehlt die Post die Zusammenarbeit. An-          es möglich, bei der WEMF AG eine preisgünstige
                        meldeschluss ist jeweils der 30. Juni. Bei Titeln, die   Be­stätigung der Auflage einzuholen. Dafür braucht
                        erstmals b
                                 ­ eglaubigt werden, gilt für das erste Jahr     es die Vereins- oder Stiftungsstatuten, die Mitglieder-,
                        eine provisorische Selbstdeklaration der Auflage.        Spender- oder Gönnerliste und die von der Ver-
                                                                                 einsversammlung genehmigten Kassa- und Revi-
                        Die Post behält sich vor, erhebliche Differenzen         soren­berichte. Die Mitglieder-, Spender- oder
                        zwischen dieser Selbstdeklaration und dem von            Gönnerzahl ist transparent auszuweisen.
                        der WEMF AG ermittelten tatsächlichen Ergebnis
                        nach­träglich zu berichtigen und in Rechnung zu          Publikationen öffentlich-rechtlicher Körper-
                        stellen.                                                 schaften an ihre Mitglieder
                                                                                 Publikationen, die auf Beschluss des zuständigen
Merkblatt               Notarielle Beglaubigung                                  Organs an alle Mitglieder verschickt werden, be-
Beglaubigung            Falls die Zusammenarbeit mit der WEMF AG nicht           dürfen ebenfalls einer Prüfung der Auflagen. Amt-
                        im Vordergrund steht, kann ein Notariat die abon-        liche Publikationen wie Kirchenblätter usw. kann
www.post.ch/
                        nierte Auflage beglaubigen. Auch hier geht es darum,     die zuständige Behörde beglaubigen – in der Regel
printmedien
                        die Anzahl echter Abonnenten bzw. Mitglieder             ist das die Einwohnergemeinde. Die Gemeinde-
                        aus­zuweisen. Dem Notariat ist der Nachweis über         bzw. Kirchgemeindemitglieder, denen die Publikation
                        die Abonnentendatei und die Abonnementszah-              zugestellt wird, sind auch hier transparent auszu-
                        lungen vorzulegen. Bei der Mitgliedschafts- und          weisen.
                        Stiftungspresse stehen Vereinsstatuten oder Stif-
                        tungsurkunden, Mitglieder-, Spender- und Gön-            Fehlt das Organ, das die Angaben bestätigen könnte
                        nerlisten sowie Mitglieder-, Spender- und Gönner-        (z. B. bei nicht staatlichen Kirchen), ist bei Kleinauf-
                        beiträge im Vor­dergrund. Die notarielle Beglaubi-       lagen das gleiche Vorgehen wie bei der Vereins-
                        gung zuhanden der Post muss darüber transparent          und Stiftungspresse möglich. Diese spezielle Be-
                        informieren und die Anzahl Abonnenten bzw.               glaubigungsform gilt jedoch auch hier ausschliess-
                        Mitglieder, Spender und Gönner ausweisen.                lich für Publikationen mit einer Auflage von
                                                                                 mindestens 1000 und maximal 3000 Exemplaren.

                                                                                 Anderweitige Beglaubigungen
                                                                                 Weitere Beglaubigungsformen oder Selbstdeklara-
                                                                                 tionen wie etwa eidesstattliche Erklärungen aner-
                                                                                 kennt die Post nicht. Eine Plausibilitätsprüfung der
                                                                                 Angaben durch die Post ist ausgeschlossen.

                                                                                                             Zeitungen Schweiz  7
Von der Tages- bis zur Quartalszeitung
Angebote und Leistungen der Post

                 Jede Zeitung hat ihre Erscheinungsweise. Darauf sind die Leistungen und
                 An­gebote der Post abgestimmt. Wir kümmern uns um den Vertrieb und bieten
                 zahlreiche weitere Dienstleistungen.

                 Damit die Post ihr Leistungsversprechen halten      Tageszeitungen
                 kann, müssen die Zeitungen rechtzeitig aufgegeben   Zustellung am Erscheinungstag
                 werden. Die Post legt zusammen mit dem Verleger
                                                                     Frankaturvermerk: AZ
                 eine Annahmestelle für die Aufgabe und eine Auf-
                 gabezeit fest. Für Zeitungen gelten die nachste-    Samstagzustellung: ja
                 henden ­Leistungen.
                                                                     Wöchentlich und 14-täglich erscheinende Zeitungen
                                                                     Zustellung am ersten Werktag nach der Aufgabe
                                                                     Frankaturvermerk: AZA
                                                                     Samstagzustellung: nein

                                                                     Monatlich oder seltener erscheinende Zeitungen
                                                                     Zustellung bis am dritten Werktag nach der Aufgabe
                                                                     Frankaturvermerk: AZB
                                                                     Samstagzustellung: nein

                                                                     Frühzustellung von Tageszeitungen
                                                                     Zustellung am Erscheinungstag (Leistungen und Preis
                                                                     nach Absprache mit dem Verleger)
                                                                     Frankaturvermerk: AZ
                                                                     Samstagzustellung: ja
                                                                     Sonntagzustellung: ja

8  Zeitungen Schweiz
Von der Tages- zur Quartalszeitung

Tageszeitungen                                         Gratiszeitungen
Zeitungen, die wöchentlich zweimal oder häufiger       Gratiszeitungen werden unadressiert zugestellt.
erscheinen, werden von Montag bis Samstag am           Es gelten die Konditionen gemäss Leistungsange-
Erscheinungstag zugestellt – vorausgesetzt, die Auf-   bot für Gratiszeitungen. Nähere Auskünfte erteilt
gabe erfolgt rechtzeitig.                              Ihnen Ihre Kundenberaterin, Ihr Kundenberater
                                                       oder Ihr Kompetenzcenter Printmedien.
Wöchentlich und 14-täglich erscheinende
Zeitungen                                              Abo-Managementlösungen
Die übrigen wöchentlich und 14-täglich erscheinen-     Die Post bietet Verlagen effiziente und einfache
den Zeitungen werden am ersten Werktag nach            ­Abo-Managementlösungen an:
Aufgabe zugestellt – vorausgesetzt, sie werden          – Services aus der Cloud für den Abo-Vertrieb so-
rechtzeitig aufgegeben. Am Samstag erfolgt keine          wie für Planung und Logistik
Zustellung.                                             – Keine Investitionen in eigene Infrastruktur
                                                          und eigenes Personal notwendig
Monatlich oder seltener erscheinende Zeitungen          – Leistungsfähige und massgeschneiderte Dienst­
Zeitungen, die seltener als 14-täglich erscheinen,        leistungen
werden bis am dritten Werktag nach Aufgabe zu­          – Markterprobte und benutzerfreundliche Lösun-
gestellt – vorausgesetzt, sie werden rechtzeitig          gen, die laufend weiterentwickelt werden
auf­gegeben. Am Samstag erfolgt keine Zustellung.       – Auf Medienbedürfnisse ausgerichtetes Kunden-
                                                          kontaktcenter
Frühzustellung
Die Frühzustellung von Tageszeitungen ist das          Abo-Gewinnung
Kerngeschäft der Konzerngesellschaft Presto            Die Post bietet verschiedene Lösungen zur Abo-­
Presse-Vertriebs AG der Post CH AG. Nähere Aus-        Gewinnung an. Die Angebotspalette umfasst so-
künfte erteilen Ihnen gerne Ihre Kundenberaterin       wohl standardisierte als auch kundenindividuelle
oder Ihr Kundenberater.                                Abo-­Gewinnungsmassnahmen.
Weitere Informationen: www.prestoag.ch                 Nähere Auskünfte erteilen Ihnen Ihre Kundenbera-
                                                       terin, Ihr Kundenberater oder Ihr Kompetenzcenter
                                                       Printmedien.

                                                                                 Zeitungen Schweiz  9
Richtig gestalten
Für eine reibungslose Postbeförderung

                 Die Möglichkeiten bei Format, Umfang und Gestaltung sind mannigfaltig
                 und lassen ein eigenständiges Erscheinungsbild zu. Damit Ihre Zeitung zuverläs-
                 sig und fristgerecht ankommt, sind einige Vorgaben zu beachten.

                 Grundsätzliches                                        Verpackung
                 Zeitungen müssen sich zur Postbeförderung eignen       Zeitungen und Zeitschriften bis Format B5 können
                 – namentlich bezüglich Format und Beschaffenheit.      unverpackt aufgegeben werden; wir empfehlen
                                                                        jedoch eine Verpackung. Im Plano-Format sind un-
                 Notwendige Angaben                                     verpackte Zeitungen (ohne Zeitschriften) bis For-
                 Jede Zeitung muss folgende Angaben enthalten:          mat B4 (250 mm × 353 mm) zugelassen, sofern sie
                 – Titel, fortlaufende Nummer und Datum auf der         durchschnittlich über 100 g wiegen. Unter 100 g
                   Titelseite oder Titel auf der Titelseite und fort-   prüft und bewilligt die Post die unverpackte Aufgabe
                   laufende Nummer und Datum auf der ersten             von Fall zu Fall. In allen anderen Situationen sind
                   Textseite                                            Zeitungen und Zeitschriften über Format B5 zu ver-
                 – Verleger/Herausgeber mit vollständiger Adresse,      packen.
                   Redaktion, Erscheinungshäufigkeit und Abonne-
                   mentspreis oder Hinweis auf die Mitgliedschaft       Die Verpackung muss auf den Inhalt der Sendung
                   bzw. Spender oder Gönner im Impressum (z. B.         angepasst sein und die Sendung beim Transport
                   «Mitteilungsblatt für die Mitglieder des Vereins /   schützen. Sie muss auf allen Seiten verschlossen sein
                   die Spender und Gönner von … »)                      und sich für die maschinelle Verarbeitung eignen.

                 Format
                 Zeitungen können in Formaten bis B4
                 (250 mm × 353 mm) aufgegeben werden.

10  Zeitungen Schweiz
Korrekt adressieren
Hilfsmittel der Post

                         Wie bei jeder postalischen Zustellung trägt auch bei der Zeitung die korrekte
                         Adresse wesentlich zum Erfolg bei. Wir unterstützen Sie im Adressmanagement
                         oder bei Nachsendeaufträgen.

                         Adressen aktualisieren und bereinigen
Die Kundenberaterinnen   Das Kompetenzcenter Adressen der Post bietet
und Kundenberater        eine Vielzahl von Instrumenten zur Adresspflege
des Kompetenzcenters     an. Weitere Informationen finden Sie unter
Adressen informieren
                         www.post.ch/adresspflege.
Sie gerne im Detail:
058 386 67 67
                         Zeitungsretouren
                         Unzustellbare Zeitungen werden grundsätzlich an
                         den Absender zurückgesandt. Annahmeverwei-
                         gerte und nicht abgeholte Sendungen sind kosten-
                         pflichtig. Nach Rücksprache mit der Post können
                         maschinell b­ earbeitbare Zeitungen mit einem Data-
                         matrix-Code versehen werden und von attraktiven
                         Leistungen bei der Retourenverarbeitung profitie-
                         ren. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Ihre
                         Kundenberaterin, Ihr Kundenbe­rater oder Ihr Kom-
                         petenzcenter Printmedien.

                                                                                   Zeitungen Schweiz  11
Adressaufdruck
So kommen Ihre Zeitungen zuverlässig und
pünktlich an

                 Beim Adressieren Ihrer Zeitung und beim Platzieren der Adresse bieten wir
                 Ihnen diverse Möglichkeiten, je nach Gestaltung der Zeitung.

                 Grundsätzliches                                                                                        Adressposition bei unverpackten Zeitungen
                 Zeitungen müssen grundsätzlich einzeln adressiert                                                      in Zeitungs- oder Heftform
                 sein. Die Schrift- und Adressgestaltung richtet sich                                                   (zulässig bis Format B5)
                 nach den Bestimmungen für Briefsendungen.                                                              Wenn Sie keine Versandhülle verwenden, ist die
                 Siehe dazu die Spezifikationen «Korrekte Adressie-                                                     Adresse wie folgt anzubringen:
                 rung» unter www.post.ch/briefgestaltung --    >
                 Sendungen richtig adressieren --  > Dokumente.                                                         Adressierung im Hochformat
                 Die Schriftgrösse beträgt mindestens 2 mm                                                              Bringen Sie die lesbare Adresse am oberen Rand
                 (ca. 9 Punkt) und höchstens 7 mm (ca. 28 Punkt).                                                       der Zeitung so an, dass der Falz rechts verläuft.
                 Die ideale Schriftgrösse beträgt 10 Punkt.
                                                                                                                        	
                                                                                                                        1 Frankaturvermerk (in rechteckiger Form) je nach
                                                                                                                          Erscheinungshäufigkeit der Zeitung
                                                                                                                        AZ             Zwei- bis sechsmal wöchentlich
                                                                                                                        AZA            Wöchentlich bis 14-täglich
                                                                                                            1
                             Herr                                                                                       AZB            Monatlich bis vierteljährlich
                             Hans Schweizer                            3
                                                                                                        AZB
                                                                                               CH-9999 Musterdorf
                             Bovertstrasse 4                                                      P.P. / Journal    2   	
                                                                                                                        2 Filiale, an welche Retoursendungen zurückgeschickt
                             3007 Bern
                                                                                                                          ­werden sollen.
                                                                                                                           Wird ein Teil der Auflage ins Ausland versendet, enthält
                                                                                                                           der Frankaturvermerk zusätzlich die Angabe «P.P. / Journal».
                                                                                                                        3   	Postlogo oder Textvariante «Post CH AG»

                                                                                                                        Die Mindestschriftgrösse im Frankaturvermerk be-
                             Etiam rhoncus                             ratust aut et faciet
                             Tellus eget
                                                                       aborum, cum et veri
                                                                       dolorro quam, volor
                                                                                                                        trägt 3mm (12 Punkt). Die Umrandung (Linien)
                             Donec vitae                               rempernam fuga. Ut                               des Frankaturvermerkes weist eine Mindestdicke
                                                                                                                        von 1,5 Punkt auf.
                             musanto tem qui ut
                             alibus aut alicid untem
                             am, nobis et apienem-
                             musanto tem qui ut alibus aut alicid untem
                             am, nobis et apienemquo cumeni dic totatet,
                             consequia dollacipiet haribus, is eiumqua
                             tionet laborep rerem. Pel ilignate ratust aut
                             cilla doluptatem sum volora ipsus.    Piet, tecus voluptae officatem
                             Pa corum atum voluptatet earum et     exceatquunt, siminve nissima
                             venimet derorrundi rehenis aut        gnature es de etus, core eat ea aut
                             eruntio nseque aut alis simo inctem   earitat ecusam, autatem et ex eum
                             velest, es issequi dolorum ilis       et adia necab id essimus. Et expla
                             debitatur rerro blanda commodi        quam labo. Delectate que magnieni
                             ciaepre et ut quo omni optas porro    cone pa volores sectotatet as as et
                             bearum hil iur, cullam re, quos       plam faccae apis ditiunt et ea vollit,
                             volest, utecatemolum ni inverro       occusam ium et quam explab imus,

12  Zeitungen Schweiz
Adressaufdruck

         Herr                                                                                                                                      Werden Ihre Zeitungen an Empfänger ins Ausland
40 mm

         Hans Schweizer                                                                                  AZB
                                                                                                  CH-9999 Musterdorf
                                                                                                                                                   versandt, so muss der Frankaturvermerk wie folgt
         Bovertstrasse 4
         3007 Bern                                                                                                                                 gestaltet werden:
                                                                                                                                                   Kombinierte Frankaturvermerke PRIORITY
                                                                                                                                                   für die Schweiz und das Ausland:

                                                  Info
        Cras dapibus
        cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa
        corum atum voluptatet earum et veni                                                                                                                                     AZA
        met derorrundi rehenis aut eruntio
        nseque aut alis simo inctem velest, es
                                                                                                                                                                           9999 Musterdorf
        issequi dolorum ilis debita tur rerro
        blanda commodi ciaepre et ut quo
        omni optas porro bearum hil iur,                                                                                                                   Post CH AG        P.P. / Journal
        cullam re, quos volest, utecatemol um                                                                                                                             CH-9999 Musterdorf
        ni inverro viduntdbi untisci taspici

                                                                                                                                                   oder:

                                                                                                                                                                                  AZA
                                                                                                                                                                          CH-9999 Musterdorf
                                                                                                                                                                             P.P. / Journal

        cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa
        corum atum voluptatet earum et veni
        met derorrundi rehenis aut eruntio                                                                                                         Kombinierte Frankaturvermerke ECONOMY
        nseque aut alis simo inctem velest, es
        issequi dolorum ilis debita tur rerro                                                                                                      für die Schweiz und das Ausland:
        blanda commodi ciaepre et ut quo
        omni optas porro bearum hil iur,
        cullam re, quos volest, utecatemol um
                                                                                                                                                                              AZB
        ni inverro viduntdbi untisci taspici                                                                                                                             9999 Musterdorf
        andictur, nestius alitam eseque. Ces      Cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa            Git, necta volorru ptatur rectet aut eturi ut
        aperro occulparum, omnit quodiscim        corum atum voluptatet earum et veni met          liquibus ut rerepudit, alibustrum audisi
        ipsamet quunte ideles perrovit a
        sequist litatem fuga.
                                                  derorrundi rehenis aut eruntio nseque aut
                                                  alis simo inctem velest, es issequi dolorum
                                                                                                   oditis dolorec ullaut. Pa corum atum
                                                                                                   voluptatet earum et veni met derorrundi             Post CH AG          P.P. / Journal
                                                  ilis debita tur rerro blanda commodi             rehenis aut eruntio nseque aut alis simo                             CH-9999 Musterdorf
        Git, necta volorru ptatur rectet aut      ciaepre et ut quo omni optas porro bearum        inctem velest, es issequi dolorum ilis debita
        eturi ut liquibus ut rerepudit,           hil iur, cullam re, quos volest, utecatemol      tur rerro blanda commodi ciaepre et ut quo
        alibustrum audisi oditis dolorec ullaut   um ni inverro viduntdbi untisci. Ces aperro      omni optas porro bearum hil iur, cullam re,
        officienisto tem quiam renia secusci
        llestio temporeic tem quos min
                                                  occulparum, omnit quodiscim ipsamet
                                                  quunte ideles perrovit a sequist litatem
                                                                                                   quos volest, utecatemol emporeic tem quos
                                                                                                   min corissim um ni inverro viduntdbi            oder:
        corissimet lisciam quibus et alitatio     fuga. Git, necta volorru ptatur rectet aut       untisci.
        consers peliqua tioreici delenderovit
        autemperior rehene susaperiti core
                                                  eturi ut liquibus ut rerepudit, alibustrum.                                                                                    AZB
                                                  Git, necta volorru ptatur rectet aut eturi ut
        omnis rest et am que con renectus.        liquibus ut rerepudit, alibustrum.                                                                                    CH-9999 Musterdorf
                                                                                                                                                                           P.P. / Journal

                                                                                                                                                             Herr
                                                                                                                                                             Hans Schweizer               AZA CH-8902 Urdorf
                                                                                                                                                             Bovertstrasse 4

                                                                                                                                                                                                                                                                                            molorer itatqui dolum aliquis mos
                                                                                                                                                                                                                                                     elissimolori utaquaersped ut ea
                                                                                                                                                                                                                                                     tatur apiet, sitiunt dolore, qui
                                                                                                                                                                                                                                                     solora auta videm et auda sa sit
                                                                                                                                                                                                                                                     eos min net ut laut ant omnis ab in
                                                                                                                                                                                                                                                     pelenimagnam volorem facepro
                                                                                                                                                                                                                                                     blamus eum facias atest, utae. Nis
                                                                                                                                                                                                                                                     nos utectat ustiam hillibus, seribu
                                                                                                                                                                                                                                                     sdae eaque optatur re audis pora
                                                                                                                                                                                                                                                     consed minveleceri ipsae lia neca

                                                                                                                                                                                                                                                     ssit velectatum quo blabo. Itati nis
                                                                                                                                                                                                                                                     aboreictet everum volent arum

                                                                                                                                                                                                                                                                                            taecus rendae pa commoluptas
                                                                                                                                                                                                                                                                                            dolora sit faccae ommos veliqui
                                                                                                                                                                                                                                                                                            omnis et asi quam qui nest volup
                                                                                                                                                                                                                                                                                            tati abo. Facimped et maio tem
                                                                                                                                                                                                                                                                                            sim consedis volorpo restemquid
                                                                                                                                                                                                                                                     tem ut experia dolori as et et, omni
                                                                                                                                                             3007 Bern
                                                                                                                                                                                                                                                     conseratet et endita in res dolorep
                                                                                                                                                                                               Delectate que magnieni cone pa volo
                                                                                                                                                                               Etiam rhoncus

                                                                                                                                                                               Donec vitae
                                                                                                                                                                               Tellus eget
                                                                                                                                                                    BLATT                      voluptae officatem exceatquunttem et ex eum et adi

Adressposition bei unverpackten
Zeitungen im Plano-Format
(zulässig bis Format B4; ohne Zeitschriften)
Bringen Sie die lesbare Adresse bei Zweifalz-
oder Tabloid-Zeitungen so an, dass der Falz
rechts verläuft.

                                                                                                                                                                                                                                                    Zeitungen Schweiz  13
Adressaufdruck

                                                                                                                                               Adressposition bei Zeitungen in Versandhüllen
                                  Avantgarde
                                                                                                         AZA
                                                                                                                                               (zulässig bis Format B4)
                                  ABC Verlag                                                       CH-8902 Urdorf
                                                                                                    P.P. / Journal
                                                                                                                                               Verwenden Sie eine Versandhülle aus Papier bzw.
                                  Hauptstrasse 16
                                  Postfach                                                                                                     aus undurchsichtigem Kunststoff? Dann bringen
                                  8902 Urdorf
                                                                                                                                               Sie die Adresse in Längsrichtung an. Spedieren Sie
                                                                                                                                               die Zeitung in einer durchsichtigen Versandhülle?
                                                                                                                                               Dann gestalten Sie das Adressblatt bzw. den blick-
                                                                             Herr
                                                                             Hans Schweizer
                                                                                                                                               dichten grauen Streifen in Längsrichtung – gemäss
                                                                             Bovetstrasse 4                                                    Beispiel auf der nächsten Seite. Und bringen Sie Titel
                                                                             3007 Bern
                                                                                                                                               und Verleger auf der Versandhülle an. Für Zeitungen
                                                                                                                                               und Zeitschriften, die Sie in Briefumschlägen ver-
                                                        Codierzone (muss frei bleiben)                                                         schicken, gelten die Gestaltungsbestimmungen in
                                                        Bis Format B5: 140 mm × 15 mm
                                                        Über Format B5 bis B4: 140 mm × 35 mm                                                  den «Spezifikationen Gestaltung» unter
                                                                                                                                               www.post.ch/briefgestaltung
                                                                                                                                               --> Briefe gestalten. Holen Sie das Gut zum Druck
                                                                                                                                               ­vorgängig bei Ihrem Kompetenzcenter Printmedien.

                                                                                                                                               Adressposition bei Zeitungen in Briefumschlägen
                                                                                       AZA
                                                                                 CH-8902 Urdorf                                                (über B5 bis B4)
                                                                                  P.P. / Journal
                                                                                                                                               Verwenden Sie einen Briefumschlag, so können Sie
               Lesezone: 128 mm

                                                                                                                                               die Adresse auch im Hochformat angeben. Bringen
                                                                                                                                               Sie Titel und Verleger auf dem Briefumschlag an.
                                      1     Herr
                                            Hans Schweizer
                                                                                                                                               	
                                                                                                                                               1 Die Adresse kann bis zur Codierzone nach rechts
                                                                                                              Codierzone (muss frei bleiben)

                                            Bovetstrasse 4
                                            3007 Bern
                                                                                                                                                 verschoben werden.
                                                                                                                                               	
                                                                                                                                               2 Absenderangaben stehen unten links. Beachten
                                                                                                              35 mm × 140 mm

                                                                                                                                                 Sie für Adressierungen im Längsformat (bis B4)
                                                                                                                                                 das nebenstehende Beispiel.

                                  Avantgarde
                                  Die Fachzeitschrift

                                  ABC Verlag            2
                                  Hauptstrasse 16
                                  Postfach
                                  8902 Urdorf

14  Zeitungen Schweiz
Kunststoffhüllen und Folien

         In Kunststoffhüllen oder Folien verpackte Sendungen sind für die maschinelle
         Verarbeitung eine Herausforderung. Deshalb müssen die Kunststoffhüllen
         Mindestanforderungen erfüllen.

         Undurchsichtige Kunststoffhüllen
         Beim Gestalten, Adressieren und Verschliessen
         gelten für den Adressbereich auf undurchsichtigen
         Kunststoffhüllen die gleichen Bestimmungen wie
         für Papier­hüllen.

         Durchsichtige Kunststoffhüllen und Folien
         Für durchsichtige Kunststoffhüllen und Folien gelten
         dieselben Richtlinien wie für Briefpostsen­dungen.
         Die genauen Anforderungen finden Sie unter
         www.post.ch/briefgestaltung --  > Briefe verpacken -->
         Spezifikation «Briefgestaltung von A-Z».

         Format bis B5 Quer unter Folie
        Format bis B5 Quer unter Folie

          Werbezone
                                                  min. 10 mm

                                                                                                  Musterfirma XYZ, PLZ Ortschaft   Kundennummer
                                                                  AZB
                                                                                     min. 10 mm

                                                                  CH-3001 Bern                                    min. 3 mm
                                                                  P.P. / Journal                  Frau
                                                                                                  Heidi Muster
                                                                 Post CH AG
                                                                                                  Musterstrasse 12
                                                                                                  9999 Musterstadt

                                                                              Codierzone 140 x 35 mm
                                                                                                                                                  min. 40 mm

                                                                              (muss frei bleiben)

         Format
         Format ab ab B5 Quer
                   B5 Quer         bis B4
                           bis B4 unter Folieunter Folie

            Werbezone
                                               10 mm

                                                                                                  Musterfirma XYZ, PLZ Ortschaft
                                                               AZB                                                                                             Kundennummer
                                               min.

                                                                                   min. 10 mm

                                                               CH-3001 Bern                                  min. 3 mm
                                                               P.P. / Journal                     Frau
                                                           Post CH AG                             Heidi Muster
                                                                                                                                   Codierzone 140 x 35 mm
                                                                                                                                                                                min. 40 mm

                                                                                                  Musterstrasse 12
          Absenderzone (Werbung ist erlaubt)                                                      9999 Ort                         (muss frei bleiben)

          Masse 30 mm fixe Höhe und über ¼
          der gesamten Länge                                                                         min. 10 mm

                                                                                                                                                                              Zeitungen Schweiz  15
Leitweginformationen
Wichtig für den Versand

                 Eine Leitweginformation ist nicht für jede Sendung notwendig; es braucht sie
                 nur bei Sendungen, die als Bundabschluss genutzt werden. Halten Sie dabei
                 die nachfolgenden Vorgaben ein.

                 Direkt aufgedruckte Leitweginformationen                        3. Wenn Fettdruck nicht möglich ist, müssen diese
                 Die folgenden Darstellungen zeigen, wie die Leit-                  Angaben mit einer grösseren Schrift gedruckt
                 weginformationen (Bundzettelangaben) auf der                       werden (grösser als in den Punkten 1. und 2.
                 Kunststoffhülle bzw. auf dem Einlageblatt direkt                   beschrieben).
                 aufzudrucken sind, siehe auch Abbildung auf der                 4. Die Bundfeldgrösse ergibt sich aus diesen
                 vorherigen Seite. Diese Information wird auf dem                   Mindestangaben der Schriftgrösse.
                 obersten Exemplar eines Bundes zwingend benö-                   5. Bei Postfach- und Botenbezirksbunden müssen
                 tigt, sofern der Bund nicht mit einem Bundzettel                   mindestens fünf «S» angebracht werden.
                 abgeschlossen wird. Die anderen Exemplare im                    6. Die Adress- und Codierzone muss in jedem Fall
                 Bund müssen diese Angaben nicht enthalten.                         immer frei bleiben und weiss sein. Die Leitweg-
                                                                                    angaben müssen so platziert sein, dass sie die
                 Schrift-, Bundfeldgrösse und Trennbalken                           automatische Sortierung nicht beeinträchtigen
                 1. Die Schriftgrösse muss mind. 3,5 mm bzw.                        (Infos unter www.post.ch/briefgestaltung).
                    10 Punkt betragen.                                           7. Ober- und unterhalb einen dicken Trennbalken
                 2. Die Schriftgrösse für die Leitwegangaben (PLZ                   gut sichtbar anbringen zur Abgrenzung der
                    und Ort) muss mind. 3 Punkt grösser sein als der                Empfängeradresse (keine Mindestdicke).
                    Rest der Bundinfos.

                 Zeile               Angabe auf Bund                                   Erklärung

                 Zeile 1                                                               Schwarzer Trennbalken
                 Zeile 2             SSSSS                                             – SSSSS: Kennzeichnung vonBotenbezirks- und
                                                                                         Postfachbunden
                 Zeile 3             BBZ 704* 14 Ex. Bund 1/2                          – Briefbotenbezirk und Nummer; bei Postfach-
                                                                                         sendungen den Vermerk Postfach anbringen
                                                                                       – Anzahl Sendungen pro Bund
                                                                                       – Anzahl Bunde für den jeweiligen Botenbezirk

                 Zeile 4             9527 Niederhelfenschwil*                          Postleitzahl Ortschaft oder Leitgebiets- oder
                                                                                       Durchgangsnummer

                 Zeile 5                                                               Schwarzer Trennbalken

                 * Wenn Fettdruck nicht möglich ist, müssen diese Angaben mit grösserer Schrift gesteuert werden.

16  Zeitungen Schweiz
Leitweginformationen

        SSSSS
        BBZ 704 / 14 Ex. / Bund 1/2
        9527 Niederhelfenschwil

Botenbezirksbund

        5012 Schönenwerd

Ortsbund

        PLZ/NPA 1 - 9

Restbund

                                                          offen

                                                     Frau                                       AZA
                                                                                                CH-3001 Bern
                                                     Heidi Muster
                                                                                                               geschlossen

        5012 Schönenwerd                             Musterstrasse 12                           Post CH AG

                                                     9999 Ort
offen

Ansichtsbeispiel einer offenen Sendung für einen Ortsbund
(bis Format B4 hoch)

   Werbezone

                                                                                                                                              Kundennummer
                                    AZB
                           10 mm

                                                      min. 10 mm

                                                                   Musterfirma XYZ, 3001 Bern
                           min.

                                    CH-3001 Bern
                                    P.P. / Journal                                 min. 3 mm                                                                 5012 Schönenwerd
                                                                   Frau
                                                                                                                                                                                   min. 40 mm

                                   Post CH AG
                                                                   Heidi Muster                                              Codierzone 140 x 35 mm
   Absenderzone (Werbung ist erlaubt)                              Musterstrasse 12                                          (muss frei bleiben)
   Masse: 30 mm fixe Höhe und über
                                                                   9999 Ort
   1/4 der gesamten Länge                                              min. 10 mm

Ansichtsbeispiel einer foliierten Sendung für einen Ortsbund
(ab Format B5 bis Format B4 quer)

                                                                                                                                                                Zeitungen Schweiz  17
Leitweginformationen

                  Werbezone

                                                                                                                       Kundennummer
                                  10 mm

                                                            min. 10 mm

                                           AZA                           Musterfirma XYZ, 3001 Bern
                                  min.

                                           CH-3001 Bern
                                                                                         min. 3 mm                                    5012 Schönenwerd
                                           P.P. / Journal
                                                                         Frau

                                                                                                                                                            min. 40 mm
                                          Post CH AG
                                                                         Heidi Muster                 Codierzone 140 x 35 mm
                  Absenderzone (Werbung ist erlaubt)                     Musterstrasse 12             (muss frei bleiben)
                  Masse: 30 mm fixe Höhe und über 1/4
                                                                         9999 Ort
                  der gesamten Länge                                         min. 10 mm

                 Ansichtsbeispiel einer foliierten Sendung für einen Ortsbund
                 (ab Format B5 bis Format B4 quer)

18  Zeitungen Schweiz
Postaufgabe vorbereiten
Der letzte Schliff vor dem Versand

                       Eine rechtzeitige Aufgabe der vorsortierten Zeitungen ist Voraussetzung für den
                       ­reibungslosen und pünktlichen Versand Ihrer Zeitung.

                       Grundsätzliches                                       Unverpackte Zeitungen im Plano-Format
Weitere Informatio-    Geben Sie Zeitungen nach Postanleitung herge­         (ohne Zeitschriften)
nen zum Sortierpro-    richtet auf. Dazu gehört: Sortieren und Bündeln       Bei der Aufgabe von unverpackten Zeitungen im
tokoll finden Sie ab   nach Postleitzahlen und – je nach Auflage bei ad-     Plano-Format vereinbart die Post mit dem Verleger
der nächsten Seite
                       ressiertem Versand – nach Botenbezirken und in        die Details: Speditionsaufbereitung, Vorsortierung
                       Gangfolge. Die Bunde werden nach Absprache mit        und Sonderkonfektionierung der Exemplare.
                       dem Logistikberater Printmedien in Säcken, Stan-
                       gen, Sammelbehältern oder auf Paletten aufgege-       Aufgabeort
                       ben. Auf Wunsch des Verlegers erbringt die Post       Die Post bestimmt die Annahmestelle für die Auf-
                       solche Vorleistungen zu kostendeckenden Markt-        gabe in A­ bsprache mit dem Verleger. Abweichende
                       preisen, vorausgesetzt, die postbetrieblichen Mög-    Aufgabeorte aufgrund von einmaligen Auslage-
                       lichkeiten lassen dies zu. Tageszeitungen, die über   rungen, ­geändertem Drittleister u. a. sind dem zu-
                       Nacht be­fördert werden, müssen immer in Säcken       ständigen Kompetenzcenter Printmedien im Voraus
                       oder Stangen aufgegeben werden.                       anzukündigen, damit eine temporäre Aufgabe-
                                                                             stelle definiert werden kann.
                       Adressierte Zeitungen sind nach Botenbezirken
                       und in Gangfolge sortiert aufzugeben. Als Basis       Aufgabezeit
                       dazu dient das «Strassenverzeichnis mit Sortierda-    Die Zeitungen müssen rechtzeitig aufgegeben
                       ten». Zeitungen mit gefährlichen Inhalten (leicht     werden, damit die Post die Zustellfristen einhalten
                       brennbare, ätzende und giftige Stoffe usw.) können    kann. Die Post legt deshalb im Einvernehmen mit
                       nur als Paketsendung befördert ­werden. Sie unter-    dem Verleger eine Aufga­bezeit fest.
                       liegen den Bedingungen für den Transport und die
                       Zustellung entsprechender ­Sendungen.                 Zeitungsversand online vorbereiten
                                                                             Für Titel mit kleiner Auflage bietet die Post einen
                                                                             ­Onlinedienst (Adressupload durch den Kunden)
                                                                              für die Versandvorbereitung an. Nähere Auskünfte
                                                                              erhalten Sie bei Ihrem Kompetenzcenter Printme-
                                                                              dien.

                                                                                                      Zeitungen Schweiz  19
Aufgabeverzeichnis und Sortierprotokoll
Relevantes auf einen Blick

                 Für die Aufgabe von Zeitungen stellen wir Ihnen den Onlinedienst «Aufgabe­
                 verzeichnis Zeitungen» im Kundencenter der Post zur Verfügung. Das Sortier-
                 protokoll gibt Ihnen einen Überblick über den Versand Ihrer Zeitung und dient
                 als ­Vorsortiernachweis.

                 Erfassen Sie Ihren Auftrag bequem unter                     Lieferschein Zeitungen Form-Nr. 410
                 www.post.ch. Hier melden Sie sich mit Ihrem Login
                 an oder registrieren sich für ein neues Login bei           Zeitungsnummer:
                                                                             Zeitungstitel:
                                                                                                          25001
                                                                                                          Testzeitung ZAPA 1 - CH / LP INT
                                                                                                                                                            Absender / Verleger
                                                                                                                                                            Musterhans AG Testkunde
                                                                                                                                                            Wankdorfallee 4
                 der Post. Ihre Zeitungstitel können Sie durch Ihr           Ausgabe-Nr:
                                                                             Aufgabedatum:
                                                                                                          2
                                                                                                          02.08.2021
                                                                                                                                                            3014 Bern

                 Kompetenzcenter Printmedien aufschalten lassen.             Format:
                                                                             E-Mail:
                                                                                                          Über B5 bis B4 (250x353mm)
                                                                                                          ideal@post.ch

                 Ihre Kunden­beraterin oder Ihr Kundenberater hilft          Aufgeber                                                                       Angaben für Erlössicherung
                                                                                                                                                            Total aufgegebene Sendungen:                        1'005
                                                                             LZ Druck
                 Ihnen bei Fragen ebenfalls gerne weiter.                    Bergstrasse
                                                                             6010 Kriens
                                                                                                                                                            Gesamtgewicht:                                  112.56 kg

                                                                             Rechnungsreferenz-Nummer:                 500713610
                                                                             Zeitungen Schweiz

                 Der Onlinedienst «Aufgabeverzeichnis Zeitungen»             Gewicht/Sendung (g) Anzahl Exemplare in
                                                                             (ohne taxpflichtige Botenbezirksbunden
                                                                                                                          Anzahl Exemplare in
                                                                                                                          Ortsbunden (gemäss
                                                                                                                                                Anzahl Exemplare Unadressierte
                                                                                                                                                in Restbunden    Exemplare (mit
                                                                                                                                                                                          Exemplare Militär Bemerkung

                                                                             Beilagen)           (gemäss                  Aufgabeprotokoll)                      Abo Liste)

                 unter www.post.ch leistet bei der Vorbereitung              112
                                                                                                 Aufgabeprotokoll)
                                                                                                 17                       204                   779                  0                    0

                 von Zeitungsaufgaben nützliche Dienste. Sie spa-           Zeitungen International
                                                                            Gewicht/Sendung (g) (inkl. Anzahl Exemplare         Gattung / Taxgruppe   Produkt                                             Bemerkung

                 ren Zeit und schaffen die Voraussetzungen für eine
                                                                            Verpackung und Beilagen)
                                                                            112                       2                         4250 / 2              Press Priority / LP Übrige Länder
                                                                            112                       3                         4260 / 1              Press Economy / LP Europa

                 effiziente Zustellung.
                 Folgende Funktionen stehen Ihnen zur Verfügung:
                 – Erstellen von Aufgabeverzeichnissen
                    Erstellen Sie elektronisch ein neues Aufgabever-
                    zeichnis (Lieferschein), um ihre Aufgabedaten zu
                    erfassen
                 – Erfassen aller rechnungsrelevanter Daten
                    Alle Daten werden in Ihrem Arbeitsbereich erfasst
                    und dienen als Basis für die Rechnungsstellung;
                    Sie haben jederzeit den Überblick über die getä-       Dienstvermerke / wird durch die Aufgabestelle ausgefüllt

                    tigten Aufgaben                                        Barcode gescannt
                                                                           Erlössicherung durchgeführt
                                                                                                                                                                               Bemerkungen:

                 – Einfaches Erstellen der Versanddokumente                Belegexemplar beiliegend
                                                                           Aufgabeprotokoll beiliegend

                    Zu jeder Aufgabe erhalten Sie einen Lieferschein       Unsortiert

                                                                           Lieferschein von der Aufgabestelle sofort per
                    mit detaillierten Angaben zu Ihrem Versand;            A-Post an KC-Zeitungen weiterleiten.                                 Datenerfassung durch KC Zeitungen (Paraphe): ....................

                                                                                                                                                                                                       Seite:           1/ 1
                    ausgedruckt dient er als Beleg für die Aufgabe
                    Ihrer Sendungen bei der Annahmestelle                 Lieferschein für Zeitungen
                 – Zeitungen International
                    Erfassen Sie hier Ihre Press-International-Versände   Zusammen mit dem Lieferschein und dem Sortier-
                                                                          protokoll muss bei jeder Aufgabe ein an die Post
                                                                          adressiertes Kontrollexemplar (Zeitung mit Ver-
                                                                          sandhülle und Beilagen) mitgegeben werden.

                                                                          Prüfung und Vorsortierung Ihrer Adressen
                                                                          Für die Prüfung und Vorsortierung von Adressen
                                                                          für Ihren Zeitungsversand steht Ihnen unsere kos-
                                                                          tenlose webbasierte Applikation «Versandvorberei-
                                                                          tung Zeitungen» zur Verfügung. Optional können
                                                                          Sie Ihre Adressen korrigieren und aktualisieren las-
                                                                          sen (kostenpflichtig).

                                                                          Bestellen Sie den neuen Onlinedienst «Versandvor-
                                                                          bereitung Zeitungen» unter www.post.ch in Ihrem
                                                                          Kundencenter noch heute!

20  Zeitungen Schweiz
Aufgabeverzeichnis und Sortierprotokoll

Sortierprotokoll
Für vorsortierte Zeitungen erstellt der Aufgeber ein
Sortierprotokoll gemäss unten stehendem Muster
und liefert es mit dem Aufgabeverzeichnis bei der
­Filiale für die Aufgabe ab. Nach Absprache akzeptiert
 die Post auch kundenspezifische Sortierprotokolle.

Post CH AG
Logistik-Services

Das Sortierprotokoll ist zusammen mit dem Lieferschein bei der Aufgabestelle abzugeben.

Rechnungsreferenz-Nummer Absender                            500713610

Absender                                                     Aufgeber

Musterhans AG                                                LZ Druck
Wankdorfallee 4                                              Bergstrasse
3014 Bern                                                    6010 Kriens

Kundenreferenz/Bemerkungen/Objekt

Bundzettelinformation
Musterhans AG
Wankdorfallee 4
3014 Bern

Produkt                                                      AZB
Aufgabe-Datum                                                02.08.2021

                                                             Anzahl Bunde            Sendungen
 Schweiz
Anzahl Sendungen in Botenbunde                               0                       0
Anzahl Sendungen in Postfachbunde                            2                       17
Anzahl Sendungen in Ortsbunde                                31                      204
Anzahl Sendungen in Durchgangsbunde                          7                       122
Anzahl Sendungen in Leitgebietsbunde                         49                      595
Anzahl Sendungen in Zentrenbunde                             5                       39
Anzahl Sendungen unsortiert                                  1                       23
Total Anzahl Bunde/Sendungen                                 95                      1000

 International
Priority

Press Priority / LP Übrige Länder                                                    2
Economy

Press Economy / LP Europa                                                            3

Total Anzahl Sendungen                                                               1005

                                                                                                                Zeitungen Schweiz  21
Onlineunterstützung für die Vorsortierung
Praktisch, schnell und einfach

                        Damit Sie bei der Vorsortierung der Postaufgabe möglichst wenig Zeit, Geld und
                        Personal benötigen, stellt Ihnen die Post das «Strassenverzeichnis mit Sortierda-
                        ten» zur Verfügung.

Weitere Informatio-     Die Post sortiert täglich Millionen von Zeitungen
nen zum «Strassenver-   und Briefsendungen: im Versanddienst nach Post-
zeichnis mit Sortier-   leitzahlen, im Zustellbereich nach Strassen und
daten» finden Sie
                        Postfächern.
online: www.post.ch/
              >
adresspflege --
                        Für die Vorsortierung stellt die Post das «Strassen-
Adress- und Geo-        verzeichnis mit Sortierdaten» zur Verfügung.
daten.
                        Bezug des «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten»
                        Das aktuelle «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten»
                        können Sie über den Downloadcenter des Online­
                        dienstes «Adress- und Geodaten» im Kundencenter
                        der Post (www.post.ch/onlinedienste) kostenlos be-
                        ziehen. Sie benötigen dafür lediglich ein Benutzer­
                        konto bei der Post.

                        Das «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten» kann
                        monatlich mit den neusten postalischen Angaben
                        heruntergeladen werden.

                        Es ist unerlässlich, für jeden Versand die aktuellsten
                        Daten zu verwenden. Die Mutation der jeweiligen
                        Daten vermeidet eine verspätete Zustellung der
                        Zeitung.

22  Zeitungen Schweiz
Bund-, Sack-, Sammelbehälter- und
Palettenformierung
Liefern Sie Ihre Zeitung optimal an

         Damit die Zeitungen rechtzeitig beim Empfänger eintreffen, müssen sie nach
         Vorgaben der Post für den Versand vorbereitet werden. Hier erfahren Sie alle
         Einzelheiten für den erfolgreichen Versand.

         Bund-, Sack-, Sammelbehälter- und Paletten­              Bundzettel
         formierung                                               Versehen Sie die Bunde mit Bundzetteln in folgenden
         Die Gebindeformierung richtet sich nach dem so-          Farben:
         genannten «Nummernplan für die Bund-, Sack-,
         Sammelbehälter- und Palettenformierung» und              Weiss                     Blau
         ist rechtzeitig mit der Post abzusprechen. Sie           AZ                        AZB
         finden diesen Nummerplan unter www.post.ch/              AZA
         vorleistungen.
         Je nach Erscheinungs­häufigkeit, S­ treugebiet usw.      Bundzettel schwarz beschriften. Oben rechts Fran-
         braucht es vielleicht auch spezielle Versandpläne.       katurvermerk und Zeitungstitel anbringen. Post-
                                                                  leitzahl und Bestimmungsort möglichst gross
         Bundformierung                                           aufdrucken; diese Angaben müssen sich deutlich
         Geben Sie die Zeitungen in kreuzweise verschnürten       von verlegerspezifischen Angaben wie Speditions-,
         Bunden mit Bundzettel auf. Massgebend für die            Sequenznummer usw. abheben. Rechts und unter-
         Anzahl Zeitungen pro Bund sind Dicke und Grösse          halb des Bestimmungsorts keine weiteren Vermerke
         der Einzelsendung. Die Bunde müssen genügend             anbringen, die nicht Bestandteil der Bestimmungs­
         Stabilität aufweisen (Mindestdicke in der Regel 3 cm),   angaben sind. Für Zeitungen bis Format B5
         damit sie auf dem Transport nicht auseinanderfallen      (176 mm × 250 mm) Bundzettel im Format von
         und die Zeitungen nicht beschädigt werden. Bei           mindestens A6 (105 mm × 148 mm), für grössere
         der Bundformierung gelten folgende Regeln:               Zeitungen ent­sprechend angepasste Bundzettel
         – Fünf und mehr Zeitungen für den gleichen Ort           verwenden.
            oder den gleichen Botenbezirk: ein zielreiner
            Bund                                                  Für kleinere Auflagen bietet die Post einen Online-
         – Höchstgewicht pro Bund: 5 kg                           dienst (Adressupload durch Kunden) an, der die
                                                                  ­korrekten Vorgaben unterstützt: Bundformierung,
         Sammelsendung                                             Erstellen der Bundzettel und Sortierprotokoll.
         – Höchstgewicht pro Sammelsendung (mehrere                ­Weitere Informa­tionen erteilt Ihnen Ihr Kompe-
           Zeitungen an den gleichen Empfänger, inklusive           tenzcenter Printmedien.
           Verpackung): 2,5 kg
         – «Achtung: Sammelsendung nicht öffnen, im
           Briefkanal befördern» anbringen

         Botenbezirksbunde
         Bündeln Sie die Zeitungen gangfolgesortiert in
         Botenbezirksbunden.

                                                                                           Zeitungen Schweiz  23
Bund-, Sack-, Sammelbehälter- und Palettenformierung

                        Gebindeformierung                                      Gebindeanschriften
                        Tageszeitungen (AZ) in der Nachtlogistik grund-        Säcke mit starken Papierflaggen versehen, darauf
                        sätzlich versackt oder in Stangen aufgeben.            die Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), den Franka-
                        Wenn Sie Säcke verwenden, beschriften Sie die          turvermerk sowie den Aufgeber (Zeitungstitel)
                        Flaggen entsprechend. Säcke stellt Ihnen die Post      angeben. Postleitzahl, Bestimmungsort und Fran-
                        zur Verfügung. Bei der Sackformierung gelten           katurvermerk (AZ, AZA, AZB) möglichst gross auf-
                        folgende Regeln:                                       drucken. Verwenden Sie Sackflaggen im Format
                        – Drei und mehr Bunde für den gleichen Ort oder        210 mm × 50 mm und in folgenden Farben:
                           für den gleichen Botenbezirk: ein zielreiner Sack
                        – Höchstgewicht pro Sack: 25 kg                        Weiss                     Blau
                                                                               AZ                        AZB
                        Wenn Sie Stangen verwenden, bringen Sie auf
                                                                               AZA
                        dem obersten Bund einen zusätzlichen Bundzettel
                        mit der Leitinformation (= Inhalt der Stange) an.
                        Bei der Stangenformierung gelten folgende Regeln:      Stangen mit einem Stangendeckblatt versehen, darauf
                        – Drei und mehr Bunde für den gleichen Ort oder        die Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), den Franka-
                          für den gleichen Botenbezirk: eine zielreine         turvermerk sowie den Aufgeber (Zeitungstitel) an­
                          Stange                                               geben. Sammelbehälter und Paletten mit einer
                        – Höchstgewicht pro Stange: 15 kg                      Anschrift versehen, darauf Bestimmungsstelle (PLZ
                                                                               und Ort), Frankaturvermerk sowie Aufgeber (Zei-
                        Alle übrigen Zeitungen (AZA und AZB) grund-            tungstitel) angeben. Eine Vorlage finden Sie unter
                        sätzlich gebündelt in Sammelbehältern oder             www.post.ch/vorleistungen --> Paletten-/Sammel-
Beispiele für die Ge-   auf Paletten aufgeben                                  behälteranschrift.
binde- und Sackflag-    Sie können auch Säcke verwenden. Geben Sie
genanschriften fin-     Säcke ebenfalls sortiert nach Nummernplan in           Barcode
den Sie auf den
                        Sammel­behältern oder auf Paletten auf.                Bundzettel (inkl. Stangenanschriften) sowie Sam-
nächsten zwei Seiten
                                                                               melbehälter- und Palettenanschriften nach Mög-
                        Sammelbehälter-/Palettenformierung                     lichkeit mit einem Barcode versehen; so, wie er
                        Bei der Sammelbehälter-/Palettenformierung             postintern zur Sortierung verwendet wird. Ihre
                        gelten folgende Regeln:                                Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater stellt
                        – Das Mindestgewicht pro Sammelbehälter                Ihnen die Anleitung gerne zu.
                          beträgt 150 kg, pro Palette 200 kg
                        – Das Höchstgewicht pro Sammelbehälter beträgt
                          560 kg (brutto), pro Palette 600 kg (brutto)

24  Zeitungen Schweiz
Bundzettel und Sackflaggen
Welche Angaben sind wann nötig?

        Korrekt beschriftete Bundzettel und Sackflaggen garantieren einen reibungslo-
        sen Versand. Es gilt, einige Kriterien zu beachten, da sich die einzelnen Bunde
        bzw. Sackflaggen in ihrem Aussehen und bei den notwendigen Angaben unter-
        scheiden.
        Die Bundzettel sind mit folgenden Angaben zu versehen:

             SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
                                                                      AZ
              1                                              4    CH-3123 Belp

             Bund-Nr.:       Anzahl:       Auftrag:
             371             5             005532            5    Tagblatt
              3              2             3

                                       6   5200 Brugg AG
              8
             Bund 1/3
                                           Briefbotenbezirk 008
                                           7

         1   Besondere Bezeichnung der Botenbezirksbunde
         2   Anzahl Exemplare pro Bund
         3   Fakultative Information
         4   Frankaturvermerk je nach Erscheinungshäufigkeit
             der Zeitung
         5   Zeitungstitel
         6   Postleitzahl und Bestimmungsort
         7   Briefbotenbezirk
         8   Obligatorische Angabe bei Botenbezirksbunden

                                                                                 Zeitungen Schweiz  25
Bundzettel und Sackflaggen

                 Sammelbunde
                 Liegen zu wenig Sendungen vor, um Botenbezirksbunde oder Bunde für Postfachanlagen zu fertigen?
                 Dann formieren Sie Restbunde. Folgende Ausscheidungen sind gemäss Nummernplan möglich:
                 – Zentrenbunde
                 – Durchgangsbunde
                 – Leitgebietsbunde
                 – Ortsbunde

                                                          AZ                                                  AZA
                                                      CH-3123 Belp                                       CH-8902 Urdorf

                                                       Kurier                                           Avantgarde
                    PLZ
                    NPA     102–109                                     PLZ
                                                                        NPA   40–44

                 Durchgangsbund                                      Zentrenbund

                                                                     Sackflaggen
                                                          AZ         Es sind folgende Ausscheidungen möglich:
                                                      CH-3123 Belp
                                                                     – Ortssäcke
                                                     Tagblatt        – Leitgebietssäcke
                    PLZ
                    NPA     39                                                 AvantgardeAZ

                                                                                                   9436 Balgach
                                                                     Ortssackflagge

                                                                               AvantgardeAZ
                 Leitgebietsbund

                                                                                                            PLZ 84
                                                          AZ         Leitgebietsflagge
                                                      CH-3123 Belp

                                                     Tagblatt
                                                                               MonatsschauAZB
                    PLZ
                    NPA     5734
                                                                                                            PLZ 85
                            Reinach AG                               Leitgebietsflagge

                 Ortsbund

                                                                     Stangendeckblatt

                 SB-Label

26  Zeitungen Schweiz
Zeitungsbeilagen
Eigen- und Fremdbeilagen

         Ob Magazine, Flyer, Kataloge, CDs usw. Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, die
         Sie selber nutzen oder Dritten anbieten können.

         Eignung zum Postversand                               – Sie dürfen nicht den Anschein erwecken, dass sie
         Den Zeitungen können Beilagen hinzugefügt werden,       im Auftrag oder in Kooperation mit Dritten er-
         solange sie die Postbeförderung durch ihre Form,        stellt wurden; entscheidend ist der Gesamtein-
         Grösse oder Beschaffenheit nicht erschweren.            druck
                                                               – Zeitungsbunde gelten als Eigenbeilagen, soweit
         Definition                                              sie in ihrer Aufmachung und Gestaltung als re-
         Beilagen sind informierende, werbende oder wei-         daktioneller Teil der jeweiligen Zeitung erkenn-
         terführende Zugaben, meist als Flyer oder in Bro-       bar sind; entscheidend ist der Gesamteindruck
         schüren- oder Heftform. Sie werden der Zeitung        – Einzahlungsscheine gelten als Eigenbeilagen, so-
         lose beigelegt, eingeheftet oder eingeklebt.            fern sie ausschliesslich für die Bezahlung des
                                                                 Abonnements der betreffenden Zeitung oder
         Eigen- und Fremdbeilagen                                des Mitgliederbeitrags bestimmt sind
         Zwischen Eigen- und Fremdbeilagen wird wie folgt      – Werden Eigenbeilagen (z. B. gemeinsame Pro-
         unterschieden:                                          grammzeitschrift) auch anderen Zeitungen bei-
         – Eigenbeilagen stammen von der betreffenden            gelegt, sind die betreffenden Titel im Impressum
           Zeitung selbst und werden der Leserschaft im          der Eigenbeilage anzugeben
           Sinne eines unentgeltlichen Zusatznutzens ab-       – Umschläge, Adressblätter und Versandhüllen
           gegeben                                               (auch solche mit Werbeaufdrucken) gelten als
         – Fremdbeilagen stammen von Dritten bzw. wer-           Eigenbeilagen
           den von der Zeitung in Kooperation erstellt         – Der redaktionelle Anteil von Eigenbeilagen zählt
                                                                 zum redaktionellen Anteil der jeweiligen Zeitungs-
         Tarifierung                                             ausgabe und kann damit unter Umständen den
         Eigenbeilagen gelten als Bestandteil der Zeitung        Zeitungspreis beeinflussen (dies ist insbesondere
         und werden bei der Tarifierung in das Gesamtge-         bei Zeitungen mit Presseförderung zu beachten).
         wicht der Zeitung einbezogen. Gleiches gilt für
         Fremdbeilagen, solange sie gesamthaft das Ge-         Zuschläge
         wicht der Zeitung (inklusiv allfälliger Eigenbeila-   In folgenden Fällen wird ein Zuschlag pro Exemplar
         gen) nicht überschreiten. Im Falle einer Gewichts-    erhoben:
         überschreitung wird je 25g Mehrgewicht ein            – Fremdbeilagen (auch eingeheftete oder einge-
         Zuschlag verrechnet. Bei Zeitungen mit Presseför-        klebte), die das Gewicht der betreffenden
         derung behält sich die Post in tarifarischen Zwei-       Zeitung (inklusiv allfälliger Eigenbeilagen) über-
         felsfällen vor, das BAKOM zu konsultieren.               steigen
                                                               – Mehrere Fremdbeilagen (auch eingeheftete
         Bestimmungen für Eigenbeilagen                           oder eingeklebte), deren Gesamtgewicht das
         Im Sinne von zusätzlichen Präzisierungen wird fol-       Gewicht der betreffenden Zeitung (inklusiv
         gendes festgehalten:                                     allfälliger Eigenbeilagen) übersteigt
         – Eigenbeilagen müssen vollumfänglich von der         – Eigen- und Fremdbeilagen, die von ihrer Form
           Zeitung selbst stammen                                 oder Beschaffenheit die Postbeförderung er-
         – Verlag und Redaktion müssen in einem Impres-           schweren (z.B. grösseres Format als die Zeitung,
           sum aufgeführt werden; das Impressum der Zei-          unförmige Gegenstände usw.)
           tung muss mit demjenigen der Eigenbeilagen
           übereinstimmen. Fehlt das Impressum, gelten
           die Konditionen für Fremdbeilagen
         – Eigenbeilagen müssen einen redaktionellen
           Anteil von mindestens 15% enthalten
         – Eigenbeilagen dürfen nicht überwiegend Bei-
           träge mit offener oder versteckter Werbung ent-
           halten (z.B. Publireportagen, Berichte zu Firmen-
           jubiläen oder zu kommerziellen Anlässen, Spen-
           denaufrufe, usw.); entscheidend ist der
           Gesamteindruck

                                                                                         Zeitungen Schweiz  27
Mit Grossauflagen mehr erreichen
Das Kombimailing für Zustellungen an
Nichtabonnenten

                         Zusammen mit Ihrer abonnierten Zeitung stellt die Post auch eine unabonnierte
                         ­Auflage zu. Und zwar an Haushalte eines Gebiets oder Bezirks, die Ihre Zeitung
                          ­normalerweise nicht erhalten. Mit diesen Grossauflagen erreichen Sie auch
                           Personen, die Ihr Printerzeugnis nicht abonniert haben.

                         Leistungen
Weitere Informatio-      Die Post stellt nicht abonnierte Zeitungen zusam-
nen zu Zeitungsbeila-    men mit den abonnierten Zeitungen an alle Haus-
gen finden Sie im vor-   halte zu – in sogenannten Grossauflagen. Bei die-
herigen Kapitel
                         sem Kombimailing werden die nicht abonnierten
                         Zeitungen nur an Briefkästen ohne den Kleber
                         «Stopp – keine Reklame» verteilt. Anders ist es bei
                         amtlichen Publikationsorganen – diese werden an
                         sämtliche Briefkästen verteilt.

                         Annahmebedingungen
                         Zeitungsgrossauflagen können an alle Haushalte
                         eines Zustellgebietes und/oder an alle Postfächer
                         aufgegeben werden. Der gewünschte Zustelltag
                         und die Aufgabebedingungen sind vorgängig
                         mit der Post abzusprechen. Die abonnierten und
                         nicht abonnierten Zeitungen sind als Kombimai-
                         ling auszuliefern (abonnierte Zeitungen adressiert
                         / nicht abonnierte Zeitungen unadressiert oder
                         abonnierte Zeitungen unadressiert mit Abonnen-
                         tenliste / nicht abonnierte Zeitungen unadressiert).
                         Sie sind je nach Grösse und Gewicht zu 10, 25 oder
                         50 Exemplaren zu bündeln und pro Zustellstelle in
                         Sammelsendungen bzw. ­Sammelsäcken aufzuge-
                         ben. Führt der Verleger die Zeitungen direkt den
                         einzelnen Zustellstelle zu, ist pro Zustellstelle ein
                         Teillieferschein oder ein entsprechend gestalteter
                         privater Lieferschein abzugeben. Zusammen mit
                         dem Aufgabeverzeichnis ist eine Liste der
                         ­Bestimmungsorte abzuliefern.

                         Beilagen
                         Es gelten die gleichen Regeln wie bei den abon-
                         nierten Zeitungen.

28  Zeitungen Schweiz
Kontaktadressen
Fachberatung

        Post CH AG
        Logistik-Services
        Kompetenzcenter Printmedien
        Wankdorfallee 4
        3030 Bern
        Tel. 058 338 36 99
        Fax 058 667 51 16
        printmedien.mitte@post.ch

        Post CH AG
        Logistik-Services
        Kompetenzcenter Printmedien
        Zürcherstrasse 161
        Postfach
        8010 Zürich-Mülligen
        Tel. 058 453 69 30
        Fax 058 667 35 06
        printmedien.ost@post.ch

        Poste CH SA
        Services logistiques
        Centre de compétences journaux
        Z.I. Le Marais 12
        1300 Eclépens Centre Courrier
        Tel. 058 386 47 39
        Fax 058 667 69 50
        journaux.ouest@poste.ch

        Posta CH SA
        Servizi logistici
        Centro di competenza media stampati
        Via Industrie 12
        6590 Cadenazzo
        Tel. 058 448 63 61
        Fax 058 667 39 88
        media.stampati.sud@posta.ch

                                              Zeitungen Schweiz  29
Notizen

30  Zeitungen Schweiz
Notizen

          Zeitungen Schweiz  31
251.01 (LS) 01.2022

                      Post CH AG          www.post.ch/printmedien
                      Logistik-Services   Telefon 0848 888 888
                      Wankdorfallee 4     contactcenter@post.ch
                      3030 Bern
Sie können auch lesen