Zeitungen Schweiz Bei uns sind Ihre News in guten Händen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhalt Zeitungen Schweiz Printmedien5 Wir bieten Vertriebskompetenz aus einer Hand Definition 6 Wann ist eine Zeitung eine Zeitung? Beglaubigung7 Was wir anerkennen Von der Tages- bis zur Quartalszeitung 8 Angebote und Leistungen der Post Richtig gestalten 10 Für eine reibungslose Postbeförderung Korrekt adressieren 11 Hilfsmittel der Post Adressaufdruck 12 So kommen Ihre Zeitungen zuverlässig und pünktlich an Kunststoffhüllen und Folien 15 Leitweginformationen 16 Wichtig für den Versand Postaufgabe vorbereiten 19 Der letzte Schliff vor dem Versand Aufgabeverzeichnis und Sortierprotokoll 20 Relevantes auf einen Blick Onlineunterstützung für die Vorsortierung 22 Praktisch, schnell und einfach Bund-, Sack-, Sammelbehälter- und 23 Palettenformierung Liefern Sie Ihre Zeitung optimal an Bundzettel und Sackflaggen 25 Welche Angaben sind wann nötig? Zeitungsbeilagen27 Eigen- und Fremdbeilagen Mit Grossauflagen mehr erreichen 28 Das Kombimailing für Zustellungen an Nichtabonnenten Kontaktadressen 29 Fachberatung Zeitungen Schweiz 3
Printmedien Wir bieten Vertriebskompetenz aus einer Hand Zeitungen und Zeitschriften sind glaubwürdige und wichtige Informationsträ- ger. Die zuverlässige und pünktliche Zustellung Ihrer Publikation fördert die Leserbindung und stärkt Ihre Wettbewerbsstellung. Diese Broschüre zeigt Ihnen, wie wir Sie beim Vertrieb unterstützen. Preise und Leistungen – die Presseförderung Weitere Bestimmungen zu den Printmedien in der Schweiz Diese Broschüre umfasst die geltenden Bestim Zeitungen profitieren von günstigen Preisen und mungen für alle Zeitungen und Zeitschriften – mit besonderen Leistungen. Lokal- und Regionalpresse oder ohne Presseförderung. Weitere Unterlagen sowie nicht gewinnorientierte Mitgliedschafts- zum Thema: und Stiftungspresse profitieren zudem von der – «Preise für Zeitungen Schweiz» indirekten Presseförderung. Anspruch auf Ermässi- – «Konditionen für Zeitungen und Zeitschriften / gung haben Zeitungen und Zeitschriften, die die Verlegervertrag»: Für jeden Zeitungstitel gilt ein Kriterien des Postgesetzes und der dazugehörigen separates Dokument, das durch den Verleger Verordnung erfüllen. Das Bundesamt für Kommu unterzeichnet wird. Bei Änderungen informiert nikation entscheidet, ob die Presseförderung ge- der Verleger sein Kompetenzcenter Printmedien. währt wird. Nähere Informationen finden Sie unter Dieses Dokument ist gültig, sobald es die Post www.bakom.admin.ch --> Post und Presseförderung. unterzeichnet und an den Verleger zurückge- schickt hat «pro clima»-Versand – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Alle Sendungen der Schweizerischen Post sind mit Ergänzende Anwendungen beschreiben die dem Label «pro clima» unterwegs und somit CO2- Allgemeinen Geschäftsbedingungen «Post- kompensiert. Alle Sendungen heisst: von Briefen dienstleistungen» der Post. Diese finden Sie und Paketen über das Stückgut bis zu den Presseer- unter www.post.ch/agb. zeugnissen – und zwar im Inland wie im Ausland. Sämtliche anfallenden Zuschläge für die CO2-Kom- pensation übernimmt die Post. Die CO2-Kompensa- tion erfolgt mit Klimaschutzprojekten höchster Qualität im In- und Ausland. Informationen und Nutzungsbestimmungen unter: www.post.ch/klima Zeitungen Schweiz 5
Definition Wann ist eine Zeitung eine Zeitung? Nicht jede regelmässig erscheinende Publikation ist eine Zeitung. Erst eine gewisse Periodizität, eine Mindestauflage, die Beglaubigung der abonnierten Auflage und weitere Faktoren machen aus einer Publikation eine Zeitung. Sofern nicht anders erwähnt, umfasst der Begriff Die Zeitungen müssen dem Empfänger laufend auf «Zeitungen» auch Zeitschriften. Diese unterscheiden dem Postweg zugestellt werden – aufgrund eines sich von den Zeitungen durch ihre Herstellung: entgeltlichen Abonnements. Zeitschriften sind am Rücken geheftet oder geleimt und in der Regel aus oberflächenbehandeltem Keine Zeitungen sind namentlich Publikationen, Papier (Glanzpapier) produziert. – deren Inhalt oder Gestaltung den Eindruck er- wecken, dass der redaktionelle Teil hauptsächlich Als Zeitungen gelten Publikationen, die für gleichzeitig angepriesene Produkte, Dienst- – vierteljährlich mindestens einmal erscheinen leistungen oder Veranstaltungen wirbt – mit den Beilagen nicht mehr als 1 kg wiegen (katalogartige Aufmachung) – pro Ausgabe mindestens 1000 Exemplare an – die von Einzelpersonen, Firmen, Organisationen mindestens 1000 Abonnenten oder Mitglieder selbst oder in ihrem Auftrag herausgegeben versenden. Mischformen zwischen Abo- und werden und hauptsächlich ihre Produkte oder Mitgliederpresse sind zulässig Dienstleistungen empfehlen (Werbung in eige- – nicht überwiegend Geschäftszwecken dienen ner Sache) und nicht für Produkte und Dienstleistungen – deren Erscheinungsdauer weniger als ein Jahr werben, sondern die Öffentlichkeit stetig über beträgt (selbstständige Publikationen zu einem Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen informie- zeitlich limitierten Anlass) ren. Zwei Dinge sind dafür entscheidend: der – deren überwiegender Anteil der abonnierten Auf- Gesamteindruck der Zeitung und eine presseüb- lage zugunsten Dritter verschickt wird liche Berichterstattung. Eine presseübliche Be- richterstattung ist kontinuierlich, aktuell, mit publizistischem Gehalt und vielfältigen Beiträgen. Die eigens dafür eingesetzte Redaktion oder Nachrichtenagentur steht als Garant – einen redaktionellen Anteil von mindestens 15 Prozent aufweisen. Als redaktionelle Beiträge gelten Teile, die die verantwortliche Redaktion auswählt, bearbeitet oder gestaltet, um die Leser zu informieren, zu unterhalten, zu bilden. Nicht dazu gehören sämtliche Arten von offener oder versteckter Werbung. Das sind namentlich Re- klamen, Inserate und andere Beiträge, die auffäl- lig ausführlich über das Unternehmen oder die angebotenen Produkte und Dienstleistungen be- richten – keine Gratispublikationen sind – eine Auflage von mindestens 1000 abonnierten Exemplaren aufweisen. Die Auflage muss durch eine unabhängige, anerkannte Prüfstelle beglaubigt sein 6 Zeitungen Schweiz
Beglaubigung Was wir anerkennen Abonnierte Zeitungen müssen – ab dem zweiten Erscheinungsjahr – die abon- nierte Auflage jährlich beglaubigen lassen. Sämtliche Beglaubigungen sind bis spätestens 31. August einzureichen. Die Post anerkennt folgende Beglaubigungen: Beglaubigung durch die WEMF AG für Werbe- Spezielle Beglaubigungen medienforschung, Zürich Die WEMF AG Die WEMF AG für Werbemedienforschung ist eine Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit informiert im neutrale und anerkannte Non-Profit-Organisation geringer Auflage Detail (043 311 76 76 der Medienbranche. Da im Markt zurzeit kein an- Für Vereinspublikationen mit geringer Auflage wemf@wemf.ch) deres Unternehmen vergleichbare Dienste anbie- (mindestens 1000, maximal 3000 Exemplare) ist tet, empfiehlt die Post die Zusammenarbeit. An- es möglich, bei der WEMF AG eine preisgünstige meldeschluss ist jeweils der 30. Juni. Bei Titeln, die Bestätigung der Auflage einzuholen. Dafür braucht erstmals b eglaubigt werden, gilt für das erste Jahr es die Vereins- oder Stiftungsstatuten, die Mitglieder-, eine provisorische Selbstdeklaration der Auflage. Spender- oder Gönnerliste und die von der Ver- einsversammlung genehmigten Kassa- und Revi- Die Post behält sich vor, erhebliche Differenzen sorenberichte. Die Mitglieder-, Spender- oder zwischen dieser Selbstdeklaration und dem von Gönnerzahl ist transparent auszuweisen. der WEMF AG ermittelten tatsächlichen Ergebnis nachträglich zu berichtigen und in Rechnung zu Publikationen öffentlich-rechtlicher Körper- stellen. schaften an ihre Mitglieder Publikationen, die auf Beschluss des zuständigen Merkblatt Notarielle Beglaubigung Organs an alle Mitglieder verschickt werden, be- Beglaubigung Falls die Zusammenarbeit mit der WEMF AG nicht dürfen ebenfalls einer Prüfung der Auflagen. Amt- im Vordergrund steht, kann ein Notariat die abon- liche Publikationen wie Kirchenblätter usw. kann www.post.ch/ nierte Auflage beglaubigen. Auch hier geht es darum, die zuständige Behörde beglaubigen – in der Regel printmedien die Anzahl echter Abonnenten bzw. Mitglieder ist das die Einwohnergemeinde. Die Gemeinde- auszuweisen. Dem Notariat ist der Nachweis über bzw. Kirchgemeindemitglieder, denen die Publikation die Abonnentendatei und die Abonnementszah- zugestellt wird, sind auch hier transparent auszu- lungen vorzulegen. Bei der Mitgliedschafts- und weisen. Stiftungspresse stehen Vereinsstatuten oder Stif- tungsurkunden, Mitglieder-, Spender- und Gön- Fehlt das Organ, das die Angaben bestätigen könnte nerlisten sowie Mitglieder-, Spender- und Gönner- (z. B. bei nicht staatlichen Kirchen), ist bei Kleinauf- beiträge im Vordergrund. Die notarielle Beglaubi- lagen das gleiche Vorgehen wie bei der Vereins- gung zuhanden der Post muss darüber transparent und Stiftungspresse möglich. Diese spezielle Be- informieren und die Anzahl Abonnenten bzw. glaubigungsform gilt jedoch auch hier ausschliess- Mitglieder, Spender und Gönner ausweisen. lich für Publikationen mit einer Auflage von mindestens 1000 und maximal 3000 Exemplaren. Anderweitige Beglaubigungen Weitere Beglaubigungsformen oder Selbstdeklara- tionen wie etwa eidesstattliche Erklärungen aner- kennt die Post nicht. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben durch die Post ist ausgeschlossen. Zeitungen Schweiz 7
Von der Tages- bis zur Quartalszeitung Angebote und Leistungen der Post Jede Zeitung hat ihre Erscheinungsweise. Darauf sind die Leistungen und Angebote der Post abgestimmt. Wir kümmern uns um den Vertrieb und bieten zahlreiche weitere Dienstleistungen. Damit die Post ihr Leistungsversprechen halten Tageszeitungen kann, müssen die Zeitungen rechtzeitig aufgegeben Zustellung am Erscheinungstag werden. Die Post legt zusammen mit dem Verleger Frankaturvermerk: AZ eine Annahmestelle für die Aufgabe und eine Auf- gabezeit fest. Für Zeitungen gelten die nachste- Samstagzustellung: ja henden Leistungen. Wöchentlich und 14-täglich erscheinende Zeitungen Zustellung am ersten Werktag nach der Aufgabe Frankaturvermerk: AZA Samstagzustellung: nein Monatlich oder seltener erscheinende Zeitungen Zustellung bis am dritten Werktag nach der Aufgabe Frankaturvermerk: AZB Samstagzustellung: nein Frühzustellung von Tageszeitungen Zustellung am Erscheinungstag (Leistungen und Preis nach Absprache mit dem Verleger) Frankaturvermerk: AZ Samstagzustellung: ja Sonntagzustellung: ja 8 Zeitungen Schweiz
Von der Tages- zur Quartalszeitung Tageszeitungen Gratiszeitungen Zeitungen, die wöchentlich zweimal oder häufiger Gratiszeitungen werden unadressiert zugestellt. erscheinen, werden von Montag bis Samstag am Es gelten die Konditionen gemäss Leistungsange- Erscheinungstag zugestellt – vorausgesetzt, die Auf- bot für Gratiszeitungen. Nähere Auskünfte erteilt gabe erfolgt rechtzeitig. Ihnen Ihre Kundenberaterin, Ihr Kundenberater oder Ihr Kompetenzcenter Printmedien. Wöchentlich und 14-täglich erscheinende Zeitungen Abo-Managementlösungen Die übrigen wöchentlich und 14-täglich erscheinen- Die Post bietet Verlagen effiziente und einfache den Zeitungen werden am ersten Werktag nach Abo-Managementlösungen an: Aufgabe zugestellt – vorausgesetzt, sie werden – Services aus der Cloud für den Abo-Vertrieb so- rechtzeitig aufgegeben. Am Samstag erfolgt keine wie für Planung und Logistik Zustellung. – Keine Investitionen in eigene Infrastruktur und eigenes Personal notwendig Monatlich oder seltener erscheinende Zeitungen – Leistungsfähige und massgeschneiderte Dienst Zeitungen, die seltener als 14-täglich erscheinen, leistungen werden bis am dritten Werktag nach Aufgabe zu – Markterprobte und benutzerfreundliche Lösun- gestellt – vorausgesetzt, sie werden rechtzeitig gen, die laufend weiterentwickelt werden aufgegeben. Am Samstag erfolgt keine Zustellung. – Auf Medienbedürfnisse ausgerichtetes Kunden- kontaktcenter Frühzustellung Die Frühzustellung von Tageszeitungen ist das Abo-Gewinnung Kerngeschäft der Konzerngesellschaft Presto Die Post bietet verschiedene Lösungen zur Abo- Presse-Vertriebs AG der Post CH AG. Nähere Aus- Gewinnung an. Die Angebotspalette umfasst so- künfte erteilen Ihnen gerne Ihre Kundenberaterin wohl standardisierte als auch kundenindividuelle oder Ihr Kundenberater. Abo-Gewinnungsmassnahmen. Weitere Informationen: www.prestoag.ch Nähere Auskünfte erteilen Ihnen Ihre Kundenbera- terin, Ihr Kundenberater oder Ihr Kompetenzcenter Printmedien. Zeitungen Schweiz 9
Richtig gestalten Für eine reibungslose Postbeförderung Die Möglichkeiten bei Format, Umfang und Gestaltung sind mannigfaltig und lassen ein eigenständiges Erscheinungsbild zu. Damit Ihre Zeitung zuverläs- sig und fristgerecht ankommt, sind einige Vorgaben zu beachten. Grundsätzliches Verpackung Zeitungen müssen sich zur Postbeförderung eignen Zeitungen und Zeitschriften bis Format B5 können – namentlich bezüglich Format und Beschaffenheit. unverpackt aufgegeben werden; wir empfehlen jedoch eine Verpackung. Im Plano-Format sind un- Notwendige Angaben verpackte Zeitungen (ohne Zeitschriften) bis For- Jede Zeitung muss folgende Angaben enthalten: mat B4 (250 mm × 353 mm) zugelassen, sofern sie – Titel, fortlaufende Nummer und Datum auf der durchschnittlich über 100 g wiegen. Unter 100 g Titelseite oder Titel auf der Titelseite und fort- prüft und bewilligt die Post die unverpackte Aufgabe laufende Nummer und Datum auf der ersten von Fall zu Fall. In allen anderen Situationen sind Textseite Zeitungen und Zeitschriften über Format B5 zu ver- – Verleger/Herausgeber mit vollständiger Adresse, packen. Redaktion, Erscheinungshäufigkeit und Abonne- mentspreis oder Hinweis auf die Mitgliedschaft Die Verpackung muss auf den Inhalt der Sendung bzw. Spender oder Gönner im Impressum (z. B. angepasst sein und die Sendung beim Transport «Mitteilungsblatt für die Mitglieder des Vereins / schützen. Sie muss auf allen Seiten verschlossen sein die Spender und Gönner von … ») und sich für die maschinelle Verarbeitung eignen. Format Zeitungen können in Formaten bis B4 (250 mm × 353 mm) aufgegeben werden. 10 Zeitungen Schweiz
Korrekt adressieren Hilfsmittel der Post Wie bei jeder postalischen Zustellung trägt auch bei der Zeitung die korrekte Adresse wesentlich zum Erfolg bei. Wir unterstützen Sie im Adressmanagement oder bei Nachsendeaufträgen. Adressen aktualisieren und bereinigen Die Kundenberaterinnen Das Kompetenzcenter Adressen der Post bietet und Kundenberater eine Vielzahl von Instrumenten zur Adresspflege des Kompetenzcenters an. Weitere Informationen finden Sie unter Adressen informieren www.post.ch/adresspflege. Sie gerne im Detail: 058 386 67 67 Zeitungsretouren Unzustellbare Zeitungen werden grundsätzlich an den Absender zurückgesandt. Annahmeverwei- gerte und nicht abgeholte Sendungen sind kosten- pflichtig. Nach Rücksprache mit der Post können maschinell b earbeitbare Zeitungen mit einem Data- matrix-Code versehen werden und von attraktiven Leistungen bei der Retourenverarbeitung profitie- ren. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Ihre Kundenberaterin, Ihr Kundenberater oder Ihr Kom- petenzcenter Printmedien. Zeitungen Schweiz 11
Adressaufdruck So kommen Ihre Zeitungen zuverlässig und pünktlich an Beim Adressieren Ihrer Zeitung und beim Platzieren der Adresse bieten wir Ihnen diverse Möglichkeiten, je nach Gestaltung der Zeitung. Grundsätzliches Adressposition bei unverpackten Zeitungen Zeitungen müssen grundsätzlich einzeln adressiert in Zeitungs- oder Heftform sein. Die Schrift- und Adressgestaltung richtet sich (zulässig bis Format B5) nach den Bestimmungen für Briefsendungen. Wenn Sie keine Versandhülle verwenden, ist die Siehe dazu die Spezifikationen «Korrekte Adressie- Adresse wie folgt anzubringen: rung» unter www.post.ch/briefgestaltung -- > Sendungen richtig adressieren -- > Dokumente. Adressierung im Hochformat Die Schriftgrösse beträgt mindestens 2 mm Bringen Sie die lesbare Adresse am oberen Rand (ca. 9 Punkt) und höchstens 7 mm (ca. 28 Punkt). der Zeitung so an, dass der Falz rechts verläuft. Die ideale Schriftgrösse beträgt 10 Punkt. 1 Frankaturvermerk (in rechteckiger Form) je nach Erscheinungshäufigkeit der Zeitung AZ Zwei- bis sechsmal wöchentlich AZA Wöchentlich bis 14-täglich 1 Herr AZB Monatlich bis vierteljährlich Hans Schweizer 3 AZB CH-9999 Musterdorf Bovertstrasse 4 P.P. / Journal 2 2 Filiale, an welche Retoursendungen zurückgeschickt 3007 Bern werden sollen. Wird ein Teil der Auflage ins Ausland versendet, enthält der Frankaturvermerk zusätzlich die Angabe «P.P. / Journal». 3 Postlogo oder Textvariante «Post CH AG» Die Mindestschriftgrösse im Frankaturvermerk be- Etiam rhoncus ratust aut et faciet Tellus eget aborum, cum et veri dolorro quam, volor trägt 3mm (12 Punkt). Die Umrandung (Linien) Donec vitae rempernam fuga. Ut des Frankaturvermerkes weist eine Mindestdicke von 1,5 Punkt auf. musanto tem qui ut alibus aut alicid untem am, nobis et apienem- musanto tem qui ut alibus aut alicid untem am, nobis et apienemquo cumeni dic totatet, consequia dollacipiet haribus, is eiumqua tionet laborep rerem. Pel ilignate ratust aut cilla doluptatem sum volora ipsus. Piet, tecus voluptae officatem Pa corum atum voluptatet earum et exceatquunt, siminve nissima venimet derorrundi rehenis aut gnature es de etus, core eat ea aut eruntio nseque aut alis simo inctem earitat ecusam, autatem et ex eum velest, es issequi dolorum ilis et adia necab id essimus. Et expla debitatur rerro blanda commodi quam labo. Delectate que magnieni ciaepre et ut quo omni optas porro cone pa volores sectotatet as as et bearum hil iur, cullam re, quos plam faccae apis ditiunt et ea vollit, volest, utecatemolum ni inverro occusam ium et quam explab imus, 12 Zeitungen Schweiz
Adressaufdruck Herr Werden Ihre Zeitungen an Empfänger ins Ausland 40 mm Hans Schweizer AZB CH-9999 Musterdorf versandt, so muss der Frankaturvermerk wie folgt Bovertstrasse 4 3007 Bern gestaltet werden: Kombinierte Frankaturvermerke PRIORITY für die Schweiz und das Ausland: Info Cras dapibus cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa corum atum voluptatet earum et veni AZA met derorrundi rehenis aut eruntio nseque aut alis simo inctem velest, es 9999 Musterdorf issequi dolorum ilis debita tur rerro blanda commodi ciaepre et ut quo omni optas porro bearum hil iur, Post CH AG P.P. / Journal cullam re, quos volest, utecatemol um CH-9999 Musterdorf ni inverro viduntdbi untisci taspici oder: AZA CH-9999 Musterdorf P.P. / Journal cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa corum atum voluptatet earum et veni met derorrundi rehenis aut eruntio Kombinierte Frankaturvermerke ECONOMY nseque aut alis simo inctem velest, es issequi dolorum ilis debita tur rerro für die Schweiz und das Ausland: blanda commodi ciaepre et ut quo omni optas porro bearum hil iur, cullam re, quos volest, utecatemol um AZB ni inverro viduntdbi untisci taspici 9999 Musterdorf andictur, nestius alitam eseque. Ces Cilla doluptatem sum volora ipsus. Pa Git, necta volorru ptatur rectet aut eturi ut aperro occulparum, omnit quodiscim corum atum voluptatet earum et veni met liquibus ut rerepudit, alibustrum audisi ipsamet quunte ideles perrovit a sequist litatem fuga. derorrundi rehenis aut eruntio nseque aut alis simo inctem velest, es issequi dolorum oditis dolorec ullaut. Pa corum atum voluptatet earum et veni met derorrundi Post CH AG P.P. / Journal ilis debita tur rerro blanda commodi rehenis aut eruntio nseque aut alis simo CH-9999 Musterdorf Git, necta volorru ptatur rectet aut ciaepre et ut quo omni optas porro bearum inctem velest, es issequi dolorum ilis debita eturi ut liquibus ut rerepudit, hil iur, cullam re, quos volest, utecatemol tur rerro blanda commodi ciaepre et ut quo alibustrum audisi oditis dolorec ullaut um ni inverro viduntdbi untisci. Ces aperro omni optas porro bearum hil iur, cullam re, officienisto tem quiam renia secusci llestio temporeic tem quos min occulparum, omnit quodiscim ipsamet quunte ideles perrovit a sequist litatem quos volest, utecatemol emporeic tem quos min corissim um ni inverro viduntdbi oder: corissimet lisciam quibus et alitatio fuga. Git, necta volorru ptatur rectet aut untisci. consers peliqua tioreici delenderovit autemperior rehene susaperiti core eturi ut liquibus ut rerepudit, alibustrum. AZB Git, necta volorru ptatur rectet aut eturi ut omnis rest et am que con renectus. liquibus ut rerepudit, alibustrum. CH-9999 Musterdorf P.P. / Journal Herr Hans Schweizer AZA CH-8902 Urdorf Bovertstrasse 4 molorer itatqui dolum aliquis mos elissimolori utaquaersped ut ea tatur apiet, sitiunt dolore, qui solora auta videm et auda sa sit eos min net ut laut ant omnis ab in pelenimagnam volorem facepro blamus eum facias atest, utae. Nis nos utectat ustiam hillibus, seribu sdae eaque optatur re audis pora consed minveleceri ipsae lia neca ssit velectatum quo blabo. Itati nis aboreictet everum volent arum taecus rendae pa commoluptas dolora sit faccae ommos veliqui omnis et asi quam qui nest volup tati abo. Facimped et maio tem sim consedis volorpo restemquid tem ut experia dolori as et et, omni 3007 Bern conseratet et endita in res dolorep Delectate que magnieni cone pa volo Etiam rhoncus Donec vitae Tellus eget BLATT voluptae officatem exceatquunttem et ex eum et adi Adressposition bei unverpackten Zeitungen im Plano-Format (zulässig bis Format B4; ohne Zeitschriften) Bringen Sie die lesbare Adresse bei Zweifalz- oder Tabloid-Zeitungen so an, dass der Falz rechts verläuft. Zeitungen Schweiz 13
Adressaufdruck Adressposition bei Zeitungen in Versandhüllen Avantgarde AZA (zulässig bis Format B4) ABC Verlag CH-8902 Urdorf P.P. / Journal Verwenden Sie eine Versandhülle aus Papier bzw. Hauptstrasse 16 Postfach aus undurchsichtigem Kunststoff? Dann bringen 8902 Urdorf Sie die Adresse in Längsrichtung an. Spedieren Sie die Zeitung in einer durchsichtigen Versandhülle? Dann gestalten Sie das Adressblatt bzw. den blick- Herr Hans Schweizer dichten grauen Streifen in Längsrichtung – gemäss Bovetstrasse 4 Beispiel auf der nächsten Seite. Und bringen Sie Titel 3007 Bern und Verleger auf der Versandhülle an. Für Zeitungen und Zeitschriften, die Sie in Briefumschlägen ver- Codierzone (muss frei bleiben) schicken, gelten die Gestaltungsbestimmungen in Bis Format B5: 140 mm × 15 mm Über Format B5 bis B4: 140 mm × 35 mm den «Spezifikationen Gestaltung» unter www.post.ch/briefgestaltung --> Briefe gestalten. Holen Sie das Gut zum Druck vorgängig bei Ihrem Kompetenzcenter Printmedien. Adressposition bei Zeitungen in Briefumschlägen AZA CH-8902 Urdorf (über B5 bis B4) P.P. / Journal Verwenden Sie einen Briefumschlag, so können Sie Lesezone: 128 mm die Adresse auch im Hochformat angeben. Bringen Sie Titel und Verleger auf dem Briefumschlag an. 1 Herr Hans Schweizer 1 Die Adresse kann bis zur Codierzone nach rechts Codierzone (muss frei bleiben) Bovetstrasse 4 3007 Bern verschoben werden. 2 Absenderangaben stehen unten links. Beachten 35 mm × 140 mm Sie für Adressierungen im Längsformat (bis B4) das nebenstehende Beispiel. Avantgarde Die Fachzeitschrift ABC Verlag 2 Hauptstrasse 16 Postfach 8902 Urdorf 14 Zeitungen Schweiz
Kunststoffhüllen und Folien In Kunststoffhüllen oder Folien verpackte Sendungen sind für die maschinelle Verarbeitung eine Herausforderung. Deshalb müssen die Kunststoffhüllen Mindestanforderungen erfüllen. Undurchsichtige Kunststoffhüllen Beim Gestalten, Adressieren und Verschliessen gelten für den Adressbereich auf undurchsichtigen Kunststoffhüllen die gleichen Bestimmungen wie für Papierhüllen. Durchsichtige Kunststoffhüllen und Folien Für durchsichtige Kunststoffhüllen und Folien gelten dieselben Richtlinien wie für Briefpostsendungen. Die genauen Anforderungen finden Sie unter www.post.ch/briefgestaltung -- > Briefe verpacken --> Spezifikation «Briefgestaltung von A-Z». Format bis B5 Quer unter Folie Format bis B5 Quer unter Folie Werbezone min. 10 mm Musterfirma XYZ, PLZ Ortschaft Kundennummer AZB min. 10 mm CH-3001 Bern min. 3 mm P.P. / Journal Frau Heidi Muster Post CH AG Musterstrasse 12 9999 Musterstadt Codierzone 140 x 35 mm min. 40 mm (muss frei bleiben) Format Format ab ab B5 Quer B5 Quer bis B4 bis B4 unter Folieunter Folie Werbezone 10 mm Musterfirma XYZ, PLZ Ortschaft AZB Kundennummer min. min. 10 mm CH-3001 Bern min. 3 mm P.P. / Journal Frau Post CH AG Heidi Muster Codierzone 140 x 35 mm min. 40 mm Musterstrasse 12 Absenderzone (Werbung ist erlaubt) 9999 Ort (muss frei bleiben) Masse 30 mm fixe Höhe und über ¼ der gesamten Länge min. 10 mm Zeitungen Schweiz 15
Leitweginformationen Wichtig für den Versand Eine Leitweginformation ist nicht für jede Sendung notwendig; es braucht sie nur bei Sendungen, die als Bundabschluss genutzt werden. Halten Sie dabei die nachfolgenden Vorgaben ein. Direkt aufgedruckte Leitweginformationen 3. Wenn Fettdruck nicht möglich ist, müssen diese Die folgenden Darstellungen zeigen, wie die Leit- Angaben mit einer grösseren Schrift gedruckt weginformationen (Bundzettelangaben) auf der werden (grösser als in den Punkten 1. und 2. Kunststoffhülle bzw. auf dem Einlageblatt direkt beschrieben). aufzudrucken sind, siehe auch Abbildung auf der 4. Die Bundfeldgrösse ergibt sich aus diesen vorherigen Seite. Diese Information wird auf dem Mindestangaben der Schriftgrösse. obersten Exemplar eines Bundes zwingend benö- 5. Bei Postfach- und Botenbezirksbunden müssen tigt, sofern der Bund nicht mit einem Bundzettel mindestens fünf «S» angebracht werden. abgeschlossen wird. Die anderen Exemplare im 6. Die Adress- und Codierzone muss in jedem Fall Bund müssen diese Angaben nicht enthalten. immer frei bleiben und weiss sein. Die Leitweg- angaben müssen so platziert sein, dass sie die Schrift-, Bundfeldgrösse und Trennbalken automatische Sortierung nicht beeinträchtigen 1. Die Schriftgrösse muss mind. 3,5 mm bzw. (Infos unter www.post.ch/briefgestaltung). 10 Punkt betragen. 7. Ober- und unterhalb einen dicken Trennbalken 2. Die Schriftgrösse für die Leitwegangaben (PLZ gut sichtbar anbringen zur Abgrenzung der und Ort) muss mind. 3 Punkt grösser sein als der Empfängeradresse (keine Mindestdicke). Rest der Bundinfos. Zeile Angabe auf Bund Erklärung Zeile 1 Schwarzer Trennbalken Zeile 2 SSSSS – SSSSS: Kennzeichnung vonBotenbezirks- und Postfachbunden Zeile 3 BBZ 704* 14 Ex. Bund 1/2 – Briefbotenbezirk und Nummer; bei Postfach- sendungen den Vermerk Postfach anbringen – Anzahl Sendungen pro Bund – Anzahl Bunde für den jeweiligen Botenbezirk Zeile 4 9527 Niederhelfenschwil* Postleitzahl Ortschaft oder Leitgebiets- oder Durchgangsnummer Zeile 5 Schwarzer Trennbalken * Wenn Fettdruck nicht möglich ist, müssen diese Angaben mit grösserer Schrift gesteuert werden. 16 Zeitungen Schweiz
Leitweginformationen SSSSS BBZ 704 / 14 Ex. / Bund 1/2 9527 Niederhelfenschwil Botenbezirksbund 5012 Schönenwerd Ortsbund PLZ/NPA 1 - 9 Restbund offen Frau AZA CH-3001 Bern Heidi Muster geschlossen 5012 Schönenwerd Musterstrasse 12 Post CH AG 9999 Ort offen Ansichtsbeispiel einer offenen Sendung für einen Ortsbund (bis Format B4 hoch) Werbezone Kundennummer AZB 10 mm min. 10 mm Musterfirma XYZ, 3001 Bern min. CH-3001 Bern P.P. / Journal min. 3 mm 5012 Schönenwerd Frau min. 40 mm Post CH AG Heidi Muster Codierzone 140 x 35 mm Absenderzone (Werbung ist erlaubt) Musterstrasse 12 (muss frei bleiben) Masse: 30 mm fixe Höhe und über 9999 Ort 1/4 der gesamten Länge min. 10 mm Ansichtsbeispiel einer foliierten Sendung für einen Ortsbund (ab Format B5 bis Format B4 quer) Zeitungen Schweiz 17
Leitweginformationen Werbezone Kundennummer 10 mm min. 10 mm AZA Musterfirma XYZ, 3001 Bern min. CH-3001 Bern min. 3 mm 5012 Schönenwerd P.P. / Journal Frau min. 40 mm Post CH AG Heidi Muster Codierzone 140 x 35 mm Absenderzone (Werbung ist erlaubt) Musterstrasse 12 (muss frei bleiben) Masse: 30 mm fixe Höhe und über 1/4 9999 Ort der gesamten Länge min. 10 mm Ansichtsbeispiel einer foliierten Sendung für einen Ortsbund (ab Format B5 bis Format B4 quer) 18 Zeitungen Schweiz
Postaufgabe vorbereiten Der letzte Schliff vor dem Versand Eine rechtzeitige Aufgabe der vorsortierten Zeitungen ist Voraussetzung für den reibungslosen und pünktlichen Versand Ihrer Zeitung. Grundsätzliches Unverpackte Zeitungen im Plano-Format Weitere Informatio- Geben Sie Zeitungen nach Postanleitung herge (ohne Zeitschriften) nen zum Sortierpro- richtet auf. Dazu gehört: Sortieren und Bündeln Bei der Aufgabe von unverpackten Zeitungen im tokoll finden Sie ab nach Postleitzahlen und – je nach Auflage bei ad- Plano-Format vereinbart die Post mit dem Verleger der nächsten Seite ressiertem Versand – nach Botenbezirken und in die Details: Speditionsaufbereitung, Vorsortierung Gangfolge. Die Bunde werden nach Absprache mit und Sonderkonfektionierung der Exemplare. dem Logistikberater Printmedien in Säcken, Stan- gen, Sammelbehältern oder auf Paletten aufgege- Aufgabeort ben. Auf Wunsch des Verlegers erbringt die Post Die Post bestimmt die Annahmestelle für die Auf- solche Vorleistungen zu kostendeckenden Markt- gabe in A bsprache mit dem Verleger. Abweichende preisen, vorausgesetzt, die postbetrieblichen Mög- Aufgabeorte aufgrund von einmaligen Auslage- lichkeiten lassen dies zu. Tageszeitungen, die über rungen, geändertem Drittleister u. a. sind dem zu- Nacht befördert werden, müssen immer in Säcken ständigen Kompetenzcenter Printmedien im Voraus oder Stangen aufgegeben werden. anzukündigen, damit eine temporäre Aufgabe- stelle definiert werden kann. Adressierte Zeitungen sind nach Botenbezirken und in Gangfolge sortiert aufzugeben. Als Basis Aufgabezeit dazu dient das «Strassenverzeichnis mit Sortierda- Die Zeitungen müssen rechtzeitig aufgegeben ten». Zeitungen mit gefährlichen Inhalten (leicht werden, damit die Post die Zustellfristen einhalten brennbare, ätzende und giftige Stoffe usw.) können kann. Die Post legt deshalb im Einvernehmen mit nur als Paketsendung befördert werden. Sie unter- dem Verleger eine Aufgabezeit fest. liegen den Bedingungen für den Transport und die Zustellung entsprechender Sendungen. Zeitungsversand online vorbereiten Für Titel mit kleiner Auflage bietet die Post einen Onlinedienst (Adressupload durch den Kunden) für die Versandvorbereitung an. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Kompetenzcenter Printme- dien. Zeitungen Schweiz 19
Aufgabeverzeichnis und Sortierprotokoll Relevantes auf einen Blick Für die Aufgabe von Zeitungen stellen wir Ihnen den Onlinedienst «Aufgabe verzeichnis Zeitungen» im Kundencenter der Post zur Verfügung. Das Sortier- protokoll gibt Ihnen einen Überblick über den Versand Ihrer Zeitung und dient als Vorsortiernachweis. Erfassen Sie Ihren Auftrag bequem unter Lieferschein Zeitungen Form-Nr. 410 www.post.ch. Hier melden Sie sich mit Ihrem Login an oder registrieren sich für ein neues Login bei Zeitungsnummer: Zeitungstitel: 25001 Testzeitung ZAPA 1 - CH / LP INT Absender / Verleger Musterhans AG Testkunde Wankdorfallee 4 der Post. Ihre Zeitungstitel können Sie durch Ihr Ausgabe-Nr: Aufgabedatum: 2 02.08.2021 3014 Bern Kompetenzcenter Printmedien aufschalten lassen. Format: E-Mail: Über B5 bis B4 (250x353mm) ideal@post.ch Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater hilft Aufgeber Angaben für Erlössicherung Total aufgegebene Sendungen: 1'005 LZ Druck Ihnen bei Fragen ebenfalls gerne weiter. Bergstrasse 6010 Kriens Gesamtgewicht: 112.56 kg Rechnungsreferenz-Nummer: 500713610 Zeitungen Schweiz Der Onlinedienst «Aufgabeverzeichnis Zeitungen» Gewicht/Sendung (g) Anzahl Exemplare in (ohne taxpflichtige Botenbezirksbunden Anzahl Exemplare in Ortsbunden (gemäss Anzahl Exemplare Unadressierte in Restbunden Exemplare (mit Exemplare Militär Bemerkung Beilagen) (gemäss Aufgabeprotokoll) Abo Liste) unter www.post.ch leistet bei der Vorbereitung 112 Aufgabeprotokoll) 17 204 779 0 0 von Zeitungsaufgaben nützliche Dienste. Sie spa- Zeitungen International Gewicht/Sendung (g) (inkl. Anzahl Exemplare Gattung / Taxgruppe Produkt Bemerkung ren Zeit und schaffen die Voraussetzungen für eine Verpackung und Beilagen) 112 2 4250 / 2 Press Priority / LP Übrige Länder 112 3 4260 / 1 Press Economy / LP Europa effiziente Zustellung. Folgende Funktionen stehen Ihnen zur Verfügung: – Erstellen von Aufgabeverzeichnissen Erstellen Sie elektronisch ein neues Aufgabever- zeichnis (Lieferschein), um ihre Aufgabedaten zu erfassen – Erfassen aller rechnungsrelevanter Daten Alle Daten werden in Ihrem Arbeitsbereich erfasst und dienen als Basis für die Rechnungsstellung; Sie haben jederzeit den Überblick über die getä- Dienstvermerke / wird durch die Aufgabestelle ausgefüllt tigten Aufgaben Barcode gescannt Erlössicherung durchgeführt Bemerkungen: – Einfaches Erstellen der Versanddokumente Belegexemplar beiliegend Aufgabeprotokoll beiliegend Zu jeder Aufgabe erhalten Sie einen Lieferschein Unsortiert Lieferschein von der Aufgabestelle sofort per mit detaillierten Angaben zu Ihrem Versand; A-Post an KC-Zeitungen weiterleiten. Datenerfassung durch KC Zeitungen (Paraphe): .................... Seite: 1/ 1 ausgedruckt dient er als Beleg für die Aufgabe Ihrer Sendungen bei der Annahmestelle Lieferschein für Zeitungen – Zeitungen International Erfassen Sie hier Ihre Press-International-Versände Zusammen mit dem Lieferschein und dem Sortier- protokoll muss bei jeder Aufgabe ein an die Post adressiertes Kontrollexemplar (Zeitung mit Ver- sandhülle und Beilagen) mitgegeben werden. Prüfung und Vorsortierung Ihrer Adressen Für die Prüfung und Vorsortierung von Adressen für Ihren Zeitungsversand steht Ihnen unsere kos- tenlose webbasierte Applikation «Versandvorberei- tung Zeitungen» zur Verfügung. Optional können Sie Ihre Adressen korrigieren und aktualisieren las- sen (kostenpflichtig). Bestellen Sie den neuen Onlinedienst «Versandvor- bereitung Zeitungen» unter www.post.ch in Ihrem Kundencenter noch heute! 20 Zeitungen Schweiz
Aufgabeverzeichnis und Sortierprotokoll Sortierprotokoll Für vorsortierte Zeitungen erstellt der Aufgeber ein Sortierprotokoll gemäss unten stehendem Muster und liefert es mit dem Aufgabeverzeichnis bei der Filiale für die Aufgabe ab. Nach Absprache akzeptiert die Post auch kundenspezifische Sortierprotokolle. Post CH AG Logistik-Services Das Sortierprotokoll ist zusammen mit dem Lieferschein bei der Aufgabestelle abzugeben. Rechnungsreferenz-Nummer Absender 500713610 Absender Aufgeber Musterhans AG LZ Druck Wankdorfallee 4 Bergstrasse 3014 Bern 6010 Kriens Kundenreferenz/Bemerkungen/Objekt Bundzettelinformation Musterhans AG Wankdorfallee 4 3014 Bern Produkt AZB Aufgabe-Datum 02.08.2021 Anzahl Bunde Sendungen Schweiz Anzahl Sendungen in Botenbunde 0 0 Anzahl Sendungen in Postfachbunde 2 17 Anzahl Sendungen in Ortsbunde 31 204 Anzahl Sendungen in Durchgangsbunde 7 122 Anzahl Sendungen in Leitgebietsbunde 49 595 Anzahl Sendungen in Zentrenbunde 5 39 Anzahl Sendungen unsortiert 1 23 Total Anzahl Bunde/Sendungen 95 1000 International Priority Press Priority / LP Übrige Länder 2 Economy Press Economy / LP Europa 3 Total Anzahl Sendungen 1005 Zeitungen Schweiz 21
Onlineunterstützung für die Vorsortierung Praktisch, schnell und einfach Damit Sie bei der Vorsortierung der Postaufgabe möglichst wenig Zeit, Geld und Personal benötigen, stellt Ihnen die Post das «Strassenverzeichnis mit Sortierda- ten» zur Verfügung. Weitere Informatio- Die Post sortiert täglich Millionen von Zeitungen nen zum «Strassenver- und Briefsendungen: im Versanddienst nach Post- zeichnis mit Sortier- leitzahlen, im Zustellbereich nach Strassen und daten» finden Sie Postfächern. online: www.post.ch/ > adresspflege -- Für die Vorsortierung stellt die Post das «Strassen- Adress- und Geo- verzeichnis mit Sortierdaten» zur Verfügung. daten. Bezug des «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten» Das aktuelle «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten» können Sie über den Downloadcenter des Online dienstes «Adress- und Geodaten» im Kundencenter der Post (www.post.ch/onlinedienste) kostenlos be- ziehen. Sie benötigen dafür lediglich ein Benutzer konto bei der Post. Das «Strassenverzeichnis mit Sortierdaten» kann monatlich mit den neusten postalischen Angaben heruntergeladen werden. Es ist unerlässlich, für jeden Versand die aktuellsten Daten zu verwenden. Die Mutation der jeweiligen Daten vermeidet eine verspätete Zustellung der Zeitung. 22 Zeitungen Schweiz
Bund-, Sack-, Sammelbehälter- und Palettenformierung Liefern Sie Ihre Zeitung optimal an Damit die Zeitungen rechtzeitig beim Empfänger eintreffen, müssen sie nach Vorgaben der Post für den Versand vorbereitet werden. Hier erfahren Sie alle Einzelheiten für den erfolgreichen Versand. Bund-, Sack-, Sammelbehälter- und Paletten Bundzettel formierung Versehen Sie die Bunde mit Bundzetteln in folgenden Die Gebindeformierung richtet sich nach dem so- Farben: genannten «Nummernplan für die Bund-, Sack-, Sammelbehälter- und Palettenformierung» und Weiss Blau ist rechtzeitig mit der Post abzusprechen. Sie AZ AZB finden diesen Nummerplan unter www.post.ch/ AZA vorleistungen. Je nach Erscheinungshäufigkeit, S treugebiet usw. Bundzettel schwarz beschriften. Oben rechts Fran- braucht es vielleicht auch spezielle Versandpläne. katurvermerk und Zeitungstitel anbringen. Post- leitzahl und Bestimmungsort möglichst gross Bundformierung aufdrucken; diese Angaben müssen sich deutlich Geben Sie die Zeitungen in kreuzweise verschnürten von verlegerspezifischen Angaben wie Speditions-, Bunden mit Bundzettel auf. Massgebend für die Sequenznummer usw. abheben. Rechts und unter- Anzahl Zeitungen pro Bund sind Dicke und Grösse halb des Bestimmungsorts keine weiteren Vermerke der Einzelsendung. Die Bunde müssen genügend anbringen, die nicht Bestandteil der Bestimmungs Stabilität aufweisen (Mindestdicke in der Regel 3 cm), angaben sind. Für Zeitungen bis Format B5 damit sie auf dem Transport nicht auseinanderfallen (176 mm × 250 mm) Bundzettel im Format von und die Zeitungen nicht beschädigt werden. Bei mindestens A6 (105 mm × 148 mm), für grössere der Bundformierung gelten folgende Regeln: Zeitungen entsprechend angepasste Bundzettel – Fünf und mehr Zeitungen für den gleichen Ort verwenden. oder den gleichen Botenbezirk: ein zielreiner Bund Für kleinere Auflagen bietet die Post einen Online- – Höchstgewicht pro Bund: 5 kg dienst (Adressupload durch Kunden) an, der die korrekten Vorgaben unterstützt: Bundformierung, Sammelsendung Erstellen der Bundzettel und Sortierprotokoll. – Höchstgewicht pro Sammelsendung (mehrere Weitere Informationen erteilt Ihnen Ihr Kompe- Zeitungen an den gleichen Empfänger, inklusive tenzcenter Printmedien. Verpackung): 2,5 kg – «Achtung: Sammelsendung nicht öffnen, im Briefkanal befördern» anbringen Botenbezirksbunde Bündeln Sie die Zeitungen gangfolgesortiert in Botenbezirksbunden. Zeitungen Schweiz 23
Bund-, Sack-, Sammelbehälter- und Palettenformierung Gebindeformierung Gebindeanschriften Tageszeitungen (AZ) in der Nachtlogistik grund- Säcke mit starken Papierflaggen versehen, darauf sätzlich versackt oder in Stangen aufgeben. die Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), den Franka- Wenn Sie Säcke verwenden, beschriften Sie die turvermerk sowie den Aufgeber (Zeitungstitel) Flaggen entsprechend. Säcke stellt Ihnen die Post angeben. Postleitzahl, Bestimmungsort und Fran- zur Verfügung. Bei der Sackformierung gelten katurvermerk (AZ, AZA, AZB) möglichst gross auf- folgende Regeln: drucken. Verwenden Sie Sackflaggen im Format – Drei und mehr Bunde für den gleichen Ort oder 210 mm × 50 mm und in folgenden Farben: für den gleichen Botenbezirk: ein zielreiner Sack – Höchstgewicht pro Sack: 25 kg Weiss Blau AZ AZB Wenn Sie Stangen verwenden, bringen Sie auf AZA dem obersten Bund einen zusätzlichen Bundzettel mit der Leitinformation (= Inhalt der Stange) an. Bei der Stangenformierung gelten folgende Regeln: Stangen mit einem Stangendeckblatt versehen, darauf – Drei und mehr Bunde für den gleichen Ort oder die Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), den Franka- für den gleichen Botenbezirk: eine zielreine turvermerk sowie den Aufgeber (Zeitungstitel) an Stange geben. Sammelbehälter und Paletten mit einer – Höchstgewicht pro Stange: 15 kg Anschrift versehen, darauf Bestimmungsstelle (PLZ und Ort), Frankaturvermerk sowie Aufgeber (Zei- Alle übrigen Zeitungen (AZA und AZB) grund- tungstitel) angeben. Eine Vorlage finden Sie unter sätzlich gebündelt in Sammelbehältern oder www.post.ch/vorleistungen --> Paletten-/Sammel- Beispiele für die Ge- auf Paletten aufgeben behälteranschrift. binde- und Sackflag- Sie können auch Säcke verwenden. Geben Sie genanschriften fin- Säcke ebenfalls sortiert nach Nummernplan in Barcode den Sie auf den Sammelbehältern oder auf Paletten auf. Bundzettel (inkl. Stangenanschriften) sowie Sam- nächsten zwei Seiten melbehälter- und Palettenanschriften nach Mög- Sammelbehälter-/Palettenformierung lichkeit mit einem Barcode versehen; so, wie er Bei der Sammelbehälter-/Palettenformierung postintern zur Sortierung verwendet wird. Ihre gelten folgende Regeln: Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater stellt – Das Mindestgewicht pro Sammelbehälter Ihnen die Anleitung gerne zu. beträgt 150 kg, pro Palette 200 kg – Das Höchstgewicht pro Sammelbehälter beträgt 560 kg (brutto), pro Palette 600 kg (brutto) 24 Zeitungen Schweiz
Bundzettel und Sackflaggen Welche Angaben sind wann nötig? Korrekt beschriftete Bundzettel und Sackflaggen garantieren einen reibungslo- sen Versand. Es gilt, einige Kriterien zu beachten, da sich die einzelnen Bunde bzw. Sackflaggen in ihrem Aussehen und bei den notwendigen Angaben unter- scheiden. Die Bundzettel sind mit folgenden Angaben zu versehen: SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS AZ 1 4 CH-3123 Belp Bund-Nr.: Anzahl: Auftrag: 371 5 005532 5 Tagblatt 3 2 3 6 5200 Brugg AG 8 Bund 1/3 Briefbotenbezirk 008 7 1 Besondere Bezeichnung der Botenbezirksbunde 2 Anzahl Exemplare pro Bund 3 Fakultative Information 4 Frankaturvermerk je nach Erscheinungshäufigkeit der Zeitung 5 Zeitungstitel 6 Postleitzahl und Bestimmungsort 7 Briefbotenbezirk 8 Obligatorische Angabe bei Botenbezirksbunden Zeitungen Schweiz 25
Bundzettel und Sackflaggen Sammelbunde Liegen zu wenig Sendungen vor, um Botenbezirksbunde oder Bunde für Postfachanlagen zu fertigen? Dann formieren Sie Restbunde. Folgende Ausscheidungen sind gemäss Nummernplan möglich: – Zentrenbunde – Durchgangsbunde – Leitgebietsbunde – Ortsbunde AZ AZA CH-3123 Belp CH-8902 Urdorf Kurier Avantgarde PLZ NPA 102–109 PLZ NPA 40–44 Durchgangsbund Zentrenbund Sackflaggen AZ Es sind folgende Ausscheidungen möglich: CH-3123 Belp – Ortssäcke Tagblatt – Leitgebietssäcke PLZ NPA 39 AvantgardeAZ 9436 Balgach Ortssackflagge AvantgardeAZ Leitgebietsbund PLZ 84 AZ Leitgebietsflagge CH-3123 Belp Tagblatt MonatsschauAZB PLZ NPA 5734 PLZ 85 Reinach AG Leitgebietsflagge Ortsbund Stangendeckblatt SB-Label 26 Zeitungen Schweiz
Zeitungsbeilagen Eigen- und Fremdbeilagen Ob Magazine, Flyer, Kataloge, CDs usw. Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, die Sie selber nutzen oder Dritten anbieten können. Eignung zum Postversand – Sie dürfen nicht den Anschein erwecken, dass sie Den Zeitungen können Beilagen hinzugefügt werden, im Auftrag oder in Kooperation mit Dritten er- solange sie die Postbeförderung durch ihre Form, stellt wurden; entscheidend ist der Gesamtein- Grösse oder Beschaffenheit nicht erschweren. druck – Zeitungsbunde gelten als Eigenbeilagen, soweit Definition sie in ihrer Aufmachung und Gestaltung als re- Beilagen sind informierende, werbende oder wei- daktioneller Teil der jeweiligen Zeitung erkenn- terführende Zugaben, meist als Flyer oder in Bro- bar sind; entscheidend ist der Gesamteindruck schüren- oder Heftform. Sie werden der Zeitung – Einzahlungsscheine gelten als Eigenbeilagen, so- lose beigelegt, eingeheftet oder eingeklebt. fern sie ausschliesslich für die Bezahlung des Abonnements der betreffenden Zeitung oder Eigen- und Fremdbeilagen des Mitgliederbeitrags bestimmt sind Zwischen Eigen- und Fremdbeilagen wird wie folgt – Werden Eigenbeilagen (z. B. gemeinsame Pro- unterschieden: grammzeitschrift) auch anderen Zeitungen bei- – Eigenbeilagen stammen von der betreffenden gelegt, sind die betreffenden Titel im Impressum Zeitung selbst und werden der Leserschaft im der Eigenbeilage anzugeben Sinne eines unentgeltlichen Zusatznutzens ab- – Umschläge, Adressblätter und Versandhüllen gegeben (auch solche mit Werbeaufdrucken) gelten als – Fremdbeilagen stammen von Dritten bzw. wer- Eigenbeilagen den von der Zeitung in Kooperation erstellt – Der redaktionelle Anteil von Eigenbeilagen zählt zum redaktionellen Anteil der jeweiligen Zeitungs- Tarifierung ausgabe und kann damit unter Umständen den Eigenbeilagen gelten als Bestandteil der Zeitung Zeitungspreis beeinflussen (dies ist insbesondere und werden bei der Tarifierung in das Gesamtge- bei Zeitungen mit Presseförderung zu beachten). wicht der Zeitung einbezogen. Gleiches gilt für Fremdbeilagen, solange sie gesamthaft das Ge- Zuschläge wicht der Zeitung (inklusiv allfälliger Eigenbeila- In folgenden Fällen wird ein Zuschlag pro Exemplar gen) nicht überschreiten. Im Falle einer Gewichts- erhoben: überschreitung wird je 25g Mehrgewicht ein – Fremdbeilagen (auch eingeheftete oder einge- Zuschlag verrechnet. Bei Zeitungen mit Presseför- klebte), die das Gewicht der betreffenden derung behält sich die Post in tarifarischen Zwei- Zeitung (inklusiv allfälliger Eigenbeilagen) über- felsfällen vor, das BAKOM zu konsultieren. steigen – Mehrere Fremdbeilagen (auch eingeheftete Bestimmungen für Eigenbeilagen oder eingeklebte), deren Gesamtgewicht das Im Sinne von zusätzlichen Präzisierungen wird fol- Gewicht der betreffenden Zeitung (inklusiv gendes festgehalten: allfälliger Eigenbeilagen) übersteigt – Eigenbeilagen müssen vollumfänglich von der – Eigen- und Fremdbeilagen, die von ihrer Form Zeitung selbst stammen oder Beschaffenheit die Postbeförderung er- – Verlag und Redaktion müssen in einem Impres- schweren (z.B. grösseres Format als die Zeitung, sum aufgeführt werden; das Impressum der Zei- unförmige Gegenstände usw.) tung muss mit demjenigen der Eigenbeilagen übereinstimmen. Fehlt das Impressum, gelten die Konditionen für Fremdbeilagen – Eigenbeilagen müssen einen redaktionellen Anteil von mindestens 15% enthalten – Eigenbeilagen dürfen nicht überwiegend Bei- träge mit offener oder versteckter Werbung ent- halten (z.B. Publireportagen, Berichte zu Firmen- jubiläen oder zu kommerziellen Anlässen, Spen- denaufrufe, usw.); entscheidend ist der Gesamteindruck Zeitungen Schweiz 27
Mit Grossauflagen mehr erreichen Das Kombimailing für Zustellungen an Nichtabonnenten Zusammen mit Ihrer abonnierten Zeitung stellt die Post auch eine unabonnierte Auflage zu. Und zwar an Haushalte eines Gebiets oder Bezirks, die Ihre Zeitung normalerweise nicht erhalten. Mit diesen Grossauflagen erreichen Sie auch Personen, die Ihr Printerzeugnis nicht abonniert haben. Leistungen Weitere Informatio- Die Post stellt nicht abonnierte Zeitungen zusam- nen zu Zeitungsbeila- men mit den abonnierten Zeitungen an alle Haus- gen finden Sie im vor- halte zu – in sogenannten Grossauflagen. Bei die- herigen Kapitel sem Kombimailing werden die nicht abonnierten Zeitungen nur an Briefkästen ohne den Kleber «Stopp – keine Reklame» verteilt. Anders ist es bei amtlichen Publikationsorganen – diese werden an sämtliche Briefkästen verteilt. Annahmebedingungen Zeitungsgrossauflagen können an alle Haushalte eines Zustellgebietes und/oder an alle Postfächer aufgegeben werden. Der gewünschte Zustelltag und die Aufgabebedingungen sind vorgängig mit der Post abzusprechen. Die abonnierten und nicht abonnierten Zeitungen sind als Kombimai- ling auszuliefern (abonnierte Zeitungen adressiert / nicht abonnierte Zeitungen unadressiert oder abonnierte Zeitungen unadressiert mit Abonnen- tenliste / nicht abonnierte Zeitungen unadressiert). Sie sind je nach Grösse und Gewicht zu 10, 25 oder 50 Exemplaren zu bündeln und pro Zustellstelle in Sammelsendungen bzw. Sammelsäcken aufzuge- ben. Führt der Verleger die Zeitungen direkt den einzelnen Zustellstelle zu, ist pro Zustellstelle ein Teillieferschein oder ein entsprechend gestalteter privater Lieferschein abzugeben. Zusammen mit dem Aufgabeverzeichnis ist eine Liste der Bestimmungsorte abzuliefern. Beilagen Es gelten die gleichen Regeln wie bei den abon- nierten Zeitungen. 28 Zeitungen Schweiz
Kontaktadressen Fachberatung Post CH AG Logistik-Services Kompetenzcenter Printmedien Wankdorfallee 4 3030 Bern Tel. 058 338 36 99 Fax 058 667 51 16 printmedien.mitte@post.ch Post CH AG Logistik-Services Kompetenzcenter Printmedien Zürcherstrasse 161 Postfach 8010 Zürich-Mülligen Tel. 058 453 69 30 Fax 058 667 35 06 printmedien.ost@post.ch Poste CH SA Services logistiques Centre de compétences journaux Z.I. Le Marais 12 1300 Eclépens Centre Courrier Tel. 058 386 47 39 Fax 058 667 69 50 journaux.ouest@poste.ch Posta CH SA Servizi logistici Centro di competenza media stampati Via Industrie 12 6590 Cadenazzo Tel. 058 448 63 61 Fax 058 667 39 88 media.stampati.sud@posta.ch Zeitungen Schweiz 29
Notizen 30 Zeitungen Schweiz
Notizen Zeitungen Schweiz 31
251.01 (LS) 01.2022 Post CH AG www.post.ch/printmedien Logistik-Services Telefon 0848 888 888 Wankdorfallee 4 contactcenter@post.ch 3030 Bern
Sie können auch lesen