ZELL A.H - Stadt Zell am Harmersbach
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A m t l i c h e B e ka n n t m a c h u n g e n ZELL A.H. Verantwortlich: Bürgermeister Günter Pfundstein Freitag, 3. April 2020 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die letzten Tage und Wochen haben diesen schweren Zeiten der Fall sein wird. Ich kann mich gezeigt, dass eine gute Kommunika- an einen Ausspruch aus der Kindheit erinnern, den ich in tion in der Krise besonders wichtig meinem Zimmer an der Wand hängen hatte: „Wenn Du ist. Um den Menschen Orientierung glaubst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein zu geben, müssen Entscheidungen Lichtlein her“. Bestimmt schon mal gehört, oder? von „ganz oben“ klar und verständ- lich kommuniziert werden. Wer ein Die Aktion Zeller-Klimaunterstützer ist angesichts wichti- WARUM erhält, erträgt fast jedes gerer Themen etwas in Vergessenheit geraten. Ende WIE. Seit Mittwoch ist klar: Die gel- März hatten wir Sponsoring-Gelder in Höhe von 5.272 tenden Regelungen der Kontaktbe- EUR auf dem Konto, um im Herbst eine Pflanzaktion mit schränkungen werden bis nach den Osterferien (19.04.) 1.000 Bäumen durchführen zu können. aufrechterhalten. Auf private Reisen und Besuche sollen Warum darauf verzichten? Gerade jetzt ist es eine gute Bundesbürger verzichten. Darauf haben sich Bund und Gelegenheit, das Projekt zu unterstützen. »Und wenn ich Länder geeinigt. Bitte halten Sie sich daran. wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich Am 14. April – dem Dienstag nach Ostern – soll erneut heute noch mein Apfelbäumchen pflanzen« soll Martin über die Lage beraten werden. Luther einst gesagt haben. Manche Menschen verbringen zu viel Zeit mit dem Ver- Egal wer nun der Urheber des Satzes war: Es gibt keinen such, ihre eigene kleine Welt zu schützen. Sie vergessen Grund die 1.000 Bäume für Zell nicht zu pflanzen. Wenn dabei, dass jeder mit jedem verbunden und die eigene Sie dieser Meinung sind und sich an der Aktion beteili- Entfaltung ohne die der anderen unmöglich ist. Man gen möchten, können Sie unter folgenden Kontonum- macht sich selbst und der Welt ein großes Geschenk, mern ihren Teil dazu beitragen: wenn man die Gemeinsamkeiten betont. IBAN DE48 6645 1548 0026 0000 76 In der jetzigen Situation gilt allen denjenigen unser Dank, Sparkasse Haslach-Zell die sich bei uns im Städtle und darüber hinaus ehrenamt- lich einsetzen und beispielsweise in der Nachbarschafts- oder hilfe oder in der Landwirtschaft aktiv sind oder aktiv wer- IBAN DE44 6829 0000 0030 0446 06 den. Volksbank Lahr eG Vielleicht braucht es solche Krisen, um wieder den Blick Verwendungszweck: „Zeller Klima-Unterstützer“ für das Wesentliche zu schärfen. Viele haben Existenz- Bitte geben Sie auch Ihre vollständige Adresse an. sorgen und müssen sich mit der Situation erst einmal ar- rangieren. Ich hoffe, Sie finden alle Ihren richtigen Weg und ziehen Ihre richtigen Schlüsse, um möglicherweise sogar gestärkt in die Zukunft blicken zu können. Alles ist Ein schönes Wochenende und einen guten Start in die für etwas gut. Für WAS und WARUM wird meistens erst neue Woche. hinterher klar. Vertrauen wir darauf, dass das auch nach Bleiben Sie gesund! Herzlichst Ihr Günter Pfundstein, Bürgermeister 7
ZELL ZELL AMAM HARMERSBACH HARMERSBACH · Freitag, · Freitag, 21.3.Februar April 2020 2020 Bürgerservice Stadt Zell am Harmersbach ZELL AM HARMERSBACH • Forstrevier Zell am Harmersbach Revierleiter: Klaus Pfundstein • Rathaus Zell am Harmersbach Hauptstr. 19, 77736 Zell am Harmersbach Tel.: 0 78 35/54 77 53, Fax: 0 78 35/63 06 60, Telefon: 07835/63 69-0 Mobil: 01 75/222 49 24, E-Mail: klaus.pfundstein@ortenaukreis.de Internet: www.zell.de • Amtsgericht Achern Grundbuchamt E-Mail: E-Mail: stadtverwaltung@zell.de stadtverwaltung@zell.de Rathausplatz 4, 77855 Achern, Tel. 07841/6733-02, Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de, Mo. –– Fr.: Mo. Fr.: 8.30 8.30 –– 12.30 12.30 Uhr Uhr www.amtsgericht-achern.de Mo. Mo. u. u. Di.: Di.: 14.00 14.00 –– 16.00 16.00 Uhr Uhr Mittwochnachmittag Mittwochnachmittag geschlossen geschlossen • Energieberatung/Informationen Do.: Do.: 14.00 14.00 –– 18.00 18.00 Uhr Uhr Ortenauer Energieagentur GmbH Sa.: 9.00 – 12.00 Uhr (nur das Bürgerbüro) Wasserstr. 17, 77652 Offenburg, Tel. 07 81/92 46 19-0, Sa.: 9.00 – 12.00 Uhr (nur das Bürgerbüro) • Bürgermeister Günter Pfundstein www.ortenauer-energieagentur.de, • Bürgermeister Günter Pfundstein info@ortenauer-energieagentur.de; 1. Beratung kostenlos Jederzeit nach telefonischer Vereinbarung. Sekretariat: Jederzeit nach telefonischer Vereinbarung. Sekretariat: Tel. 07835/6369-23 oder 07835/6369-18 oder 07835/6369-60 Tel. 07835/6369-23 oder 07835/6369-18 oder 07835/6369-60 • Bezirksschornsteinfeger: (nach Dienstschluss). (nach Dienstschluss). Andreas Andreas Wurz, Wurz, Hauptstr. Hauptstr. 175, 175, 77736 77736 Zell Zell am am Harmersbach, Harmersbach, • Hauptamt Tel.-Nr. Tel.-Nr. 07835/4261012, 07835/4261012, E-Mail: E-Mail: andreas-wurz@t-online.de andreas-wurz@t-online.de • Hauptamt Tel. 63 69-22 od. 63 69-23, E-Mail: stadtverwaltung@zell.de Alexander Tel. 63 69-22 od. 63 69-23, E-Mail: stadtverwaltung@zell.de Alexander Jungmann, Jungmann, Wasserstraße Wasserstraße 15,15, 77749 77749 Hohberg, Hohberg, Standesamt/Friedhofsverwaltung Handy: Handy: 0151/67201325, 0151/67201325, E-Mail: E-Mail: schornsteinfeger.jungmann@gmx.de schornsteinfeger.jungmann@gmx.de Standesamt/Friedhofsverwaltung Tel. 63 69-41, E-Mail: mueller@zell.de Tel. 63 69-41, E-Mail: mueller@zell.de Bürgerbüro Bürgerbüro Tel. 63 69-20, E-Mail: buergerbuero@zell.de ORTSVERWALTUNG UNTERHARMERSBACH Tel. 63 69-20, E-Mail: buergerbuero@zell.de Ordnungsamt ORTSVERWALTUNG • Öffnungszeiten UNTERHARMERSBACH Ordnungsamt Mo. – Fr. 8.30 – 12.30 Uhr Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.30 – 12.30 Uhr und Do.: 14.00 – 18.00 Uhr. Öffnungszeiten: Mo. –bruder@zell.de Tel. 63 69-33, E-Mail: Fr. 8.30 – 12.30 Uhr • Tel.: Öffnungszeiten 0 78 35/42 69 23-0, Tel. 63 69-33, E-Mail: bruder@zell.de Mo. – Fr.: www.zell.de, 8.30 – 12.30 Uhr und Do.: 14.00 – 18.00 Uhr. Rentenangelegenheiten / Gewerbe Internet: E-Mail: unterharmersbach@zell.de Rentenangelegenheiten / Gewerbe Tel.: 0 78 35/42 69 23-0, Tel. 63 69-32, E-Mail: hug-schneider@zell.de • Ortsvorsteher Ludwig Schütze Internet: www.zell.de, E-Mail: unterharmersbach@zell.de Tel. 63 69-32, E-Mail: hug-schneider@zell.de • Grundbuch-Einsichtstelle Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung • Öffnungszeit: Grundbuch-Einsichtstelle Donnerstag: 15.30 – 17.30 Uhr • Ortsvorsteher Ludwig Schütze Öffnungszeit: Tel. Donnerstag: 6369-42, E-Mail: 15.30 – 17.30 Uhr hiss@zell.de • Öffnungszeiten Donnerstag: 16.00 Heimatmuseum – 18.00 Uhr undFürstenberger Hof nach Vereinbarung Tel. 6369-42, E-Mail: hiss@zell.de Ab April bis Oktober jeden Donnerstag und Sonntag, sowie • Rechnungsamt • Öffnungszeiten Heimatmuseum Fürstenberger Hof 1. Mai und Pfingstmontag, jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr. • Tel. 63 69-24, E-Mail: rechnungsamt@zell.de Rechnungsamt Das Heimatmuseum ist vorübergehend geschlossen. Tel. 63 69-24, E-Mail: rechnungsamt@zell.de Sonderführungen sind ganzjährlich möglich! Stadtkasse Anfragen über die Ortsverwaltung Unterharmersbach, Tel. 0 78 35/42 69 23-0, Ortsverwaltung Unterharmersbach. Tel. 63 69-37, E-Mail: stadtkasse@zell.de Stadtkasse Telefon: 0 78 35/4269230 Tel. 63 69-37, E-Mail: stadtkasse@zell.de • Stadtbauamt Liebe Besucherinnen, Liebe Besucher, • Tel. 63 69-27, Fax 63 69-56, E-Mail: bauamt@zell.de Stadtbauamt die diesjährige • Postagentur Krippenausstellung – Tourist-Info läuft bis 12. Januar 2020. – Toto-Lotto Tel. 63 69-27, Fax 63 69-56, E-Mail: bauamt@zell.de Wir freuen uns im Rathaus auf Ihren Besuch zu Unterharmersbach: unserer Tel.: Sonderausstellung. 0 78 35/42 69 23-3 • Baurechtsamt vorübergehend von Montag bis Samstag von 11 – 12 Uhr • Untere Baurechtsbehörde, Tel. 63 69-54, Fax 63 69-56, Baurechtsamt • Postagentur – Tourist-Info – Toto-Lotto E-Mail: Untere baurechtsamt@zell.de Baurechtsbehörde, Tel. oder63 wiegert@zell.de 69-54, Fax 63 69-56, • im Rathaus Unterharmersbach: Gemeindewaage UnterharmersbachTel.: 0 78 35/42 69 23-3 Sprechzeiten Stadtbauamt / Untere Baurechtsbehörde: E-Mail: baurechtsamt@zell.de oder wiegert@zell.de Montag Die – Samstag: 9.00ist– 12.00 Gemeindewaage Uhr geöffnet. nur nach Vereinbarung mit der Mo., Di., Do., Sprechzeiten Fr. 8.30/ Untere Stadtbauamt – 12.30Baurechtsbehörde: Uhr Ortsverwaltung Do.: 15.00 – 17.00Unterharmersbach Uhr geöffnet; geöffnet. Anmeldung Do.nachmittag Mo., Di., Do., Fr. 14.00 8.30 –– 12.30 18.00 Uhr Uhr 1 Tag vorher. Tel. 0 78 35/42 69 23-0. Do.nachmittag • Tourist-Information 14.00 – 18.00 Uhr • Gemeindewaage Unterharmersbach Öffnungszeiten (November bis April): Die Gemeindewaage ist nur nach Vereinbarung mit der • Tourist-Information Mo. – Fr. 9 – 12.30 Uhr und Mo., Di., Do. 14 – 17 Uhr; Ortsverwaltung Unterharmersbach geöffnet. Anmeldung Öffnungszeiten (November bis April): Tel. 63 69-47, Fax 63 69-46, E-Mail: tourist-info@zell.de 1 Tag vorher. Tel. 0 78 35/42 69 23-0. Mo. – Fr. 9 – 12.30 Uhr und Mo., Di., Do. 14 – 17 Uhr; Familienbad, Telefon 5 45 44 Tel. 63 69-47, Fax 63 69-46, E-Mail: tourist-info@zell.de ORTSVERWALTUNG UNTERENTERSBACH • Wassermeister Familienbad, Telefon 5 45 44 Tel.: 0 78 35/6 30 98 25, E-Mail: wassermeister@zell.de ORTSVERWALTUNG • Öffnungszeiten UNTERENTERSBACH • Wassermeister Dienstag: 16.30 – 18.30 Uhr • Tel.: Betriebshof 0 78 35/6 30 98 25, E-Mail: wassermeister@zell.de • Öffnungszeiten Tel.: 0 78 35/5 44 36, E-Mail: Betriebshof@zell.de E-Mail: unterentersbach@zell.de, Telefon 0 78 35 / 33 27 Dienstag: 16.30 – 18.30 Uhr • Betriebshof • Tel.: Gärtnerei 0 78 35/5 44 36, E-Mail: Betriebshof@zell.de E-Mail: unterentersbach@zell.de, • Ortsvorsteher Christian Dumin Telefon 0 78 35 / 33 27 Tel.: 0 78 35/6 30 98 24, E-Mail: Gaertnerei@zell.de Dienstag: 17.00 – 18.30 Uhr und nach Vereinbarung • Gärtnerei • Ortsvorsteher Christian Dumin Tel.: 0 78 35/6 30 98 24, E-Mail: Gaertnerei@zell.de Dienstag: 17.00 – 18.30 Uhr und nach Vereinbarung 8
ZELL AM HARMERSBACH · Freitag, 3. April 2020 Tourist-Information Aus dem Rathaus Zell am Harmersbach Tel.0 78 35/63 69 47 • E-Mail: tourist-info@zell.de ...vorerst bis zum 19.04.2020 für den Publikumsverkehr Rathäuser bleiben bis 19.04. geschlossen geschlossen. Während der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar: Das Rathaus in Zell am Harmersbach sowie die Ortsverwal- tungen bleiben vorerst bis zum 19.04.2020 für den Publi- Öffnungszeiten kumsverkehr geschlossen. November bis April: Montag bis Freitag 9 – 12.30 Uhr Die Gemeindeverwaltungen sind zu den üblichen Öffnungs- Montag, Dienstag, Donnerstag 14 – 17 Uhr zeiten telefonisch oder per Email erreichbar. In dringenden, nicht aufschiebbaren Fällen können auf Anfrage individuelle Termine vereinbart werden. Wir bitten um Verständnis. Das Team vom Stadtmarketing und gez. der Tourist-Info wünscht Ihnen Günter Pfundstein, Stadt Zell a.H. Frohe Ostern! Hallensperrung der Ritter-von-Buß-Halle Aus gegebenem Anlass ist die Halle vorerst bis 19.04.2020 ge- sperrt. Wir bitten die Vereine um Beachtung. Stadtverwaltung Zell am Harmersbach Abfall-Abfuhrtermine Zell a. H. Was Die Abfallabfuhr findet in den nächsten Wochen wie folgt statt: Wann VERANSTALTUNGS- Zell am Harmersbach: Wo ? PROGRAMM Mittwoch, 8. April: Grüne Tonne Donnerstag, 9. April: Graue Tonne Zell-Unterharmersbach: Keine Abfuhr! »Aufgrund der aktuellen Situation Zell-Unterentersbach: sind die Museen Montag, 6. April: Grüne Tonne Zell-Oberentersbach: bis auf Weiteres geschlossen!« Montag, 6. April: Grüne Tonne Vereinsnachrichten Immer samstags, von 7.00 bis 12.00 Uhr Zell am Harmersbach Zeller Städtle-Markt … der neue kommunikative Treffpunkt im Harmersbachtal! Historische Bürgerwehr Am Samstag sind wir vertreten: Unterharmersbach Franz Bischler, Gengenbach, Landwirtschaftliche Erzeugnisse Markus Bischler, Gengenbach, Landwirtschaftliche Erzeugnisse Generalversammlung abgesagt Die Blumenscheune, Blütenzauber, Karlsruhe, Pflanzen, Blumen, Obst, Gemüse Aufgrund der aktuellen Situation findet die für Freitag, 17. Elisabeth Börsig, Zell a. H., Landwirtschaftliche Erzeugnisse April 2020, vorgesehene Generalversammlung der Hist. Bür- Ulrike Brucker-Heitzmann, Fischerbach, Landwirtschaftliche Erzeugnisse gerwehr Unterharmersbach nicht statt. Stephan Deuchler, Kehl, Obst und Gemüse Der neue Termin wird zum gegebenen Zeitpunkt bekannt ge- Möhringers Backstube, Altdorf, Biobackwaren macht. Die Vorstandschaft Gärtnerei Frank, Steinach, Pflanzen, Setzlinge Friedrich Greth, Urloffen, Obst u. Gemüse aus ökol.Anbau, vegane Frühlingsrollen Kilian Herp, Ortenberg, Bernd Joos, Elzach, Obsterzeugnisse Eigene Metzgereierzeugnisse Sozialverband VdK Simone Rieger-Schmider, Zell a.H., Handgemachte Seifen u. Bio-Pflanzenöle Christian Schwarz, Zell a. H., eigene Metzgereierzeugnisse u. Hombacher Hof-Käse BADEN-WÜRTTEMBERG informiert: Klaus Waidele, Zell a. H., Imkerei-Produkte – VdK-Arbeit in Zeiten von Corona Angelika Welle-Männle, Backwaren, Kaffee, Kuchen Weitere Infos lesen Sie unter den Vereinsmitteilungen der Wir freuen uns über Ihren Besuch! Gemeinde Oberharmersbach in diesem Amtsblatt auf Seite 24. 9
ZELL AM HARMERSBACH · Freitag, 3. April 2020 Apotheken Apotheke am Kurgarten Hauptstr. 169, Tel. 07835/3233, apotheke@kurgarten.de, www.kurgarten.de, Öffnungszeiten wie immer – Lieferservice gratis Marienapotheke Brenner Hauptstr. 57, Tel. 07835/202, info@marienapotheke-zell.de, www.marienapotheke-zell.de, Öffnungszeiten – wie immer – Lieferservice gratis Stadtapotheke Brenner Gastronomie und Lieferservice Nordracher Str. 2, Tel. 07835/5007, info@stadtapotheke- Bistro Wagner zell.de, www.stadtapotheke-zell.de , Öffnungszeiten wie immer Montag bis Samstag von 12.00 bis 14.00 Uhr Abholung von – Lieferservice gratis Speisen möglich. Bestellung tel.isch, Tel. 07835/634990 Bistro Asia Bekleidung/Schuhe Täglich von 12.00 bis 21.00 Uhr Liefer- und Abholservice von Mikado Zell Speisen möglich. Bestellung tel.isch, Tel. 07835/630707 Montag – Samstag, 9.00 – 13.00 Uhr; Neuer Service zum Ein- kaufen; Kontakt über das Stammhaus, Tel. 07832/3161, Whats- Bistro Picknick App 0151/11640273, E-Mail info@mode-giesler.de Dienstag bis Sonntag von 11.00 bis 22.00 Uhr Lieferung und Abholung von Speisen möglich. Bestellung tel.isch, Tel. Mode Giesler 07835/54406 Hauptstr. 58, Montag – Freitag 9.00 – 13.00 Uhr, www.mode- giesler.de, Tel. 07832/3141 oder WhatsApp: 0151/11640273 Gasthaus Berger Mittwoch bis Samstag von 16.00 – 20.00 Uhr, Sonntag von Moser Herrenmoden 11.30 – 14.00 und 16.00 – 20.00 Uhr, Lieferung und Abholung Hauptstr. 36, Tel. 07835/3308, www.moser-herrenmoden.de von Speisen möglich. Bestellung tel.isch, Tel. 07835/7579 oder auf Facebook https://de-e.facebook.com/Moser.Herren- moden Lieferservice/Versand und Gutscheinversand Klaus Jilg, Catering vom Feinsten und Eventhaus Bärenkeller Speisen und Getränke, Abhol- und Lieferservice Schuh-Flaig auf Anfrage; Tel. 07835/547232, www.gastro-menue.de Hauptstr. 48, 77736 Zell a. H., WhatsApp oder Handy 0171/ 6237130, www.schuhe.de/online-kaufen/store-1520063645. Kinzigfood in der Tenne im Gröbernhof html, Gutschein-Versand Dienstag bis Sonntag von 10.00 bis 18.30 Uhr Abholung von Speisen möglich. Bestellung tel.isch, Tel. 015779896912 oder Schuhhaus Theobald online per Bestellformular. Bestellung bis 13 Uhr mit Lieferung am gleichen Tag; Beratung Montag – Samstag 9.00 – 17.00 Uhr. Der Schuhflitzer liefert be- Pizzeria Krone stellte Ware aus. Tel. 07803/93870, WhatsApp 0160/95512496, Speisen können täglich (Ausnahme Mittwoch Ruhetag) von E-Mail bestellungen@schuhhaus-theobald.de 12.00 bis 14.00 Uhr und 17.00 bis 21.00 Uhr abgeholt werden. SportBeck der Trendladen Die Lieferung der Speisen ist von 17.00 bis 21.00 Uhr möglich. Turmstr. 3, Tel. 07835/549843, E-Mail schuhsportbeck@t-onli- Bestellung tel.isch, Tel. 07835/5658 ne.de, www.sportbeck-trendladen.de, Lieferservice kostenlos, Restaurant Adler Gutscheinversand Mittwoch bis Montag von 17.00 – 20.00 Uhr Abholung von Spei- Trachten Shop Zell sen und Getränke zum Mitnehmen. Tel. 07835/286 oder Tel. Hauptstr. 60, 77736 Zell a. H., Tel. 07835/5663, Handy 0176/21681770 0151/51146398, E-Mail info@trachten-shop-zell.de, www.Trach- Restaurant Bräukeller ten-Shop-Zell.de, Abholservice, Bestellservice und Gutscheine Donnnerstag bis Samstag von 17.00 – 20.00 Uhr Abholservice. Trendhouse Bitte bestellen Sie bis 16.00 Uhr per E-Mail jjpfeiffer@gmx.de Hauptstr. 28, Tel. 07835/3600, E-Mail info@trendhouse-zell.de, oder tel.isch, Tel. 07835/548800 www.trendhouse-zell.de, Instagram, Facebook, Lieferservice/ Restaurant Poseidon Versand und Gutscheinversand Dienstag bis Sonntag Speisen von 12 bis 14 Uhr und 17 bis 20.30 Uhr Abholservice. Bestellung tel.isch 07835/548750 Blumen Ristorante Pizzeria la Piazza da Pietro Blumen Grass Speisen können täglich von 17.00 bis 21.00 Uhr abgeholt wer- Spitalstr. 1, Tel. 07835/5611, Bestell-, Abhol- und Lieferservice den. Bestellung tel.isch, Tel. 07835/426055 sowie Gutscheinversand Schwarzer Adler – Thaispezialitäten Claudia Harter Blumenparadies Montag und Mittwoch bis Freitag von 10.00 – 14.00 Uhr und Kirchstr. 6, Tel. 07835/5110, Bestell-/Lieferservice und Gut- von 16.00 – 22.00 Uhr, Sa und So von 10.00 – 22.00 Uhr, Liefe- scheinversand rung und Abholung von Speisen möglich. Bestellung tel.isch, Tel. 07835/4219929 Bücher/Schreibwaren/Spielwaren Zeller Imbiss Buchhandlung Richter Montag bis Sonntag 11.00 bis 22.00 Uhr Lieferung und Abho- Hauptstr. 34, 77736 Zell a. H., Tel. 07835/540707, online bestel- lung nach Bestellung. Tel. 07835/6313870 len unter www.RichterBuch.de 10
ZELL AM HARMERSBACH · Freitag, 3. April 2020 Papier Febon Messerschmiede Kneissler Hauptstr. 18, 77736 Zell a. H., Tel. 07835/412, papier- Hauptstr. 75, 77736 Zell a. H., Tel. 07835/8550, febon@hoch-zell.de, Abholservice, Beratung, Bestellservice, E-Mail bestellung@kneissler-messer.de, www.kneissler-mes- Lieferservice ser.de, Annahme- und Abholservice, Lieferservice, Online- Rund ums Leben Kopf Shop, Gutscheine Kapellenstr. 8, 77736 Zell a. H., Tel. 07835/549590, E-Mail in- Modellbahn Bauer fo@kopf-zell.de, www.kopf-zell.de, Abholservice, Beratung, Be- Hintere Kirchstr. 1, 77736 Zell a. H., E-Mail info@- stellservice, Lieferservice, Gutscheine modellbahn.de, www.modellbahn-zell.de Schmid Ideen & Geschenke Optik-Glaser Turmstr. 11 ,Tel. 07835/5180 oder Mobil 0151/61361327, E-Mail Geöffnet Mo. - Sa. 9.00 bis 12.30 Uhr. Wir bitten um info@schmid-zell.de, Facebook: https://www.facebook.com/ Terminabsprache während dieser Öffnungszeiten. 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Zell am Harmersbach Biberach Oberharmersbach Nordrach Gemeinsame Bekanntmachungen Freitag, 3. April 2020 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 28. März 2020) Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 1. das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheitsberufe- 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 schulen und Schulen für Sozialwesen sowie (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. 2. das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher- Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet: schutz im landwirtschaftlichen Bildungsbereich. §1 (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 ist der Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen Betrieb für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an und Kindertagespflegestellen Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkindergär- (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind ten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grundschule 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunter- aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtun- richtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den gen und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberech- öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförd- tigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kriti- erklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in schen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht ab- freier Trägerschaft, kömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erzie- 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke, hungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erzie- 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kinderta- hungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der gespflege und Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die Zulas- 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen sung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat. Horte an der Schule Für diese Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die untersagt. sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 er- (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen an nach streckt, den sie ersetzt, und darüber hinaus auch die Ferien- § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem- zeiträume umfasst. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen berg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schü- Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Perso- ler ganzjährig das Heim besuchen sowie Sonderpädagogi- nal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sche Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganz- sind nur bei objektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem ge- jährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für meinsamen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, sicherzustellen, dass Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege 1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen und von Medizinisch-technischen Assistenten und Pharmazeu- 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindes- tisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schü- tens 1,5 Metern zwischen den Personen lerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss gewährleistet ist. oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des Anerkennungs- Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstät- verfahrens ausländischer Berufsabschlüsse bis spätestens tenverordnung kann in der Notbetreuung abgewichen wer- 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für In- den, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch tensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnah- uneingeschränkt möglich ist. men von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotio- Kinder, nale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwick- 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder stan- lung, körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen den, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-In- Betreuungsbedarfs erforderlich ist. stitut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Ab- ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb schlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Ab- von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet ein- satz 1 zulassen. Dasselbe gilt für gestuft wird, oder 3
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Freitag, 3. April 2020 3. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Tempe- (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ratur aufweisen. ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Unter- (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere sagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) begründeten Einzelfällen zuzulassen. Zur Durchführung von bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informa- Abschlussprüfungen können ferner Ausnahmen von Absatz 1 tionstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- sowie von § 4 Absatz 1 zugelassen werden und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, 1. vom Innenministerium in Bezug auf die Hochschule der 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegeri- Polizei Baden-Württemberg und schen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung 2. vom Justizministerium in Bezug auf die Hochschule für dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, Rechtspflege Schwetzingen. der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß- soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in nahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt § 6 BSI-KritisV hinausgeht, hiervon unberührt. 2a. die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungs- losenhilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften §3 Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsy- Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, chiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Suchtberatungsstellen, Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvor- (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages oder Arbeitgeber unabkömmlich gestellt werden, 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Ret- und der Gebietskörperschaften verboten. Ausgenommen tungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn de- Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder ren teilnehmende Personen unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV- 1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, 2 verursachten Epidemie im Einsatz sind, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder 5. Rundfunk und Presse, 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebens- ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäf- partner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung tigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienver- nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, kehr eingesetzt werden, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen 7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Be- 8. das Bestattungswesen. reich. (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zu- lageangepasst festlegen. sammenkünfte, wenn (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuch- 1. sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs te Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die oder der Aufrechterhatung der öffentlichen Sicherheit und nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vorsorge oder dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Per- 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er nicht nach dieser sonensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betre- Verordnung untersagt ist, tungsverbote zu sorgen. zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer 1 gilt insbesondere (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- für Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zu- tigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung sammenkünfte der Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Nota- nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen festzu- rinnen und Notare des Landes. Er gilt außerdem für Veranstal- legen und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Ab- tungen, die der medizinischen Versorgung dienen wie bei- sätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen Be- spielsweise Veranstaltungen zur Gewinnung von Blutspen- hörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektions- den, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen schutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. im Sinne von § 4 Absatz 5 getroffen werden. § 2 Hochschulen (4) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Mo- (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hoch- scheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glau- schulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für ange- bensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das Kul- wandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des tusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonne- Rechtsverordnung unter Auflagen zum Infektionsschutz ab- ner Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. weichende Regelungen von den Absätzen 1 und 2 für Veran- Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die Nachholung staltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Mo- von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet scheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubens- die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sor- gemeinschaften sowie für alle Bestattungen, Totengebete, gen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Som- Leichenwaschungen sowie Aufbahrungen festzulegen. mersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Men- (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden können unbeschadet der sen und Cafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Regelungen in §§ 1 und 2 zur Durchführung berufsqualifizie- Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April 2020 für den Publi- render Staatsprüfungen, einschließlich der Kenntnisprüfun- kumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für die wis- gen, Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1 und senschaftliche Nutzung geöffnet bleiben. 2 sowie § 4 Absatz 1 Nummer 2 zulassen. 4
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Freitag, 3. April 2020 (6) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund un- Auflagen abhängig zu machen. ter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Ver- (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind ausgenommen: bot nach den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichtiger Grund 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließ- liegt insbesondere vor, wenn lich Bäckereien, Metzgereien mit Ausnahme von reinen 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Auf- Wein- und Spirituosenhandlungen, rechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 2. Wochenmärkte und Hofläden, Absatz 6 dienen oder 3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online- 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen Handels, handelt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist. 4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, § 3a Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten 4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öffent- licher Einrichtungen, wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 entspre- (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach chende Anwendung findet, RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des 5. Ausgabestellen der Tafeln, Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege, Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer 6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase, Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen 7. Tankstellen, aus privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) verboten. 8. Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von Telekom- (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Be- munikationsunternehmen, trachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder 9. Reinigungen und Waschsalons, Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- 9a. Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, die zu Übungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und und Ausbildungszwecken sowie zur Aufrechterhaltung des sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbeson- Dienstbetriebs erforderlich sind, dere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt. 10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäfti- 11. Raiffeisenmärkte und Landhandel, gungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendler- 12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und bescheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Be- 13. der Großhandel. rechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Ein- Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, reise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Be- deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden, wenn rufsausübung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahr- der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle zeug ist die Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungs- Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei schein gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der er- § 4 Schließung von Einrichtungen laubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Ab- trennung möglich ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- und Feiertagen (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April beschränkt auf den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr zulässig, sofern eine 2020 untersagt: Öffnung der jeweiligen Einrichtungen an Sonn- und Feiertagen nicht 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, ohnehin schon nach sonstigen Vorschriften zulässig ist. Die Öff- Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, nung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 1 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akade- genannten Ausnahmen erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird er- mien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Mu- mächtigt, dazu Auflagen festzulegen. sikschulen und Jugendkunstschulen, 3. Kinos, (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen abweichend von Absät- 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, zen 1 bis 3 ihren Betrieb aufrechterhalten. Wird die Poststelle 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstät- oder der Paketdienst zusammen mit einer nach Absatz 1 ten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und untersagten Einrichtung betrieben, darf diese, mit Ausnahme ähnliche Einrichtungen, von für den Brief- und Paketversand erforderlichen Nebenleis- 6. Jugendhäuser, tungen, nicht betrieben werden, wenn die mit dem Betrieb der 7. öffentliche Bibliotheken, Poststelle oder dem Paketdienst erwirtschafteten Umsätze 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielban- einschließlich Nebenleistungen im Vergleich zu denen, die ken, Wettvermittlungsstellen, durch den Verkauf des Sortiments der untersagten Einrich- 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, tung erwirtschaftet werden, eine untergeordnete Rolle spie- 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdie- len; keinesfalls dürfen zusätzlich zu Poststellen oder Paket- len, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen, diensten Einrichtungen gemäß Absatz 1 Nummern 9 und 14 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbie- betrieben werden. ter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener (4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können in vollem Räume), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht genannt sind. zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, ins- (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb einer Einrichtung nach besondere Outlet-Center, den Absätzen 3 bis 4 zulässig ist, haben die Betriebe und Ein- 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, richtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen dar- 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosme- auf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenhei- tikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpfle- ten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden wer- ge sowie Sonnenstudios, den. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand 15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobil- von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Per- stellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu ge- sonen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrich- schäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, tungen vorhanden sind. Von den Vorgaben des Mindestab- zu privaten Zwecken erfolgen und stands sind solche Tätigkeiten ausgenommen, bei denen eine 16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr. engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, insbesondere (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- solche im Zusammenhang mit der Erbringung von Heil- und tigt, durch Rechtsverordnung den Betrieb weiterer Einrichtun- Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbringung ärztlicher, gen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von zahnärztlicher, psychotherapeutischer, pflegerischer und son- 5
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Freitag, 3. April 2020 stiger Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung und Pflege im 3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI in Verbindung Sinne des Fünften und des Elften Buchs Sozialgesetzbuchs mit § 8 UstA-VO. sowie der Erbringung von Assistenzleistungen im Sinne des (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs einschließlich der Ermögli- durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz chung von Blutspenden. gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu § 5 (aufgehoben) treffen und die Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern. § 6 Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, bei- (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis spielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zugangs- 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit türen, zu informieren. Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr § 7 Betretungsverbote zu Besuchszwecken betreten werden. Über den Zugang zu In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein gene- Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie, relles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Ta- 2. psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie gen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Re- 3. kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern, gionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken, ent- Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome ei- scheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung. nes Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen. (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unter- § 8 Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz stützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemein- Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnah- schaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen men zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Ver- nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrich- ordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem In- tungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, fektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige oberste wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen ge- Poli-zeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht für troffen werden können. Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialmi- nisteriums über Zuständigkeiten nach dem Infektions-schutzge- (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 setz zuständigen Ortspolizeibehörden aus. genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruf- lichen oder familiären Gründen ist nur in Ausnahmefällen und § 9 Ordnungswidrigkeiten mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Fal- Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des In- le der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen fektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig zum Infektionsschutz zu treffen. 1. entgegen § 3 Absatz 1 sich im öffentlichen Raum aufhält, (4) Den in § 7 genannten Personen ist der Zutritt zu den in Absatz 2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer Veranstaltung oder sonstigen 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Per- Ansammlung von jeweils mehr als fünf Personen teilnimmt, sonen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Auf- 3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum Schutz vor Infektionen nahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Ein- nicht einhält, richtung einzuholen. Ausnahmen von Satz 2 dürfen nur in Not- 4. entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahrten und Reisen vornimmt, fällen gemacht werden. Soweit möglich, sind auch in diesen 5. entgegen § 3a Absatz 3 die Pendlerbescheinigung oder den Be- Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. rechtigungsschein nicht mitführt, (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des 6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrichtung betreibt, Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen, de- 7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechts- nen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung verordnung des Sozialministeriums untersagte Einrichtung be- die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung treibt oder eine Auflage für den Betrieb einer Einrichtung nicht von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung über die einhält, Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaß- 8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sortimentsteile verkauft, nahmen trifft die Einrichtung. 9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine Einrichtung betreibt, 10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf hinwirkt, dass zwischen Per- (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die sonen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, bei- 11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der dort genannten Ein- spielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Beglei- richtungen betritt, tung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen 12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs- und Unterstützungsange- werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete bote im Vor- und Umfeld von Pflege anbietet, oder Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. 13. entgegen § 7 eine der genannten Einrichtungen betritt. (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld § 10 Inkrafttreten von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchge- führt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleich- insbesondere für die besonders betroffenen vulnerablen zeitig tritt die Corona-Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft. Gruppen, einstweilen eingestellt. Zu den nach Satz 1 einge- § 11 Außerkrafttreten stellten Angeboten zählen insbesondere: 1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Sofern in Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 6 Ab- dieser Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten satz 1 der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) wie die Maßnahmen bis zum Außerkrafttreten der Verordnung. a) Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- kognitiven Einschränkungen, z. B. demenziell erkrank- tigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern. te pflegebedürftige Menschen) und Stuttgart, den 17. März 2020 b) Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Freizeitaus- fahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen; Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: 2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Num- Kretschmann; Strobl Sitzmann; Dr. Eisenmann Bauer mer 2 SGB XI in Verbindung mit § 7 UstA-VO, soweit sie als Untersteller; Dr. Hoffmeister-Kraut; Lucha Hauk Gruppenveranstaltung angelegt sind, und Wolf; Hermann; Erler 6
Zell am Harmersbach Biberach Oberharmersbach Nordrach Gemeinsame Bekanntmachungen Freitag, 3. April 2020 Hintergrundinformation: Aktuelle Infos zur Abfallwirtschaft Da die dynamische Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus täglich neu bewertet werden muss und Änderungen daher nicht ausge- schlossen werden können, stellt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Orte- naukreis auf seiner Internetseite www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de tagesaktuelle Informationen bereit und bittet die Einwohner des Kreises sich dort vor der Fahrt zur Deponie und Wertstoffhof zu informieren. Schließung der Deponien Weitere Infos gibt es auch bei den Abfallberatern unter Telefon 0781 805 und Wertstoffhöfe 9600 oder E-Mail abfallwirtschaft@ortenaukreis.de Sämtliche Deponien und Wertstoffhöfe des Ortenaukreises und des Zweckverbandes Abfallbehandlung Kahlenberg haben bis ein- Oberkirchtunnel wegen Wartungs- und schließlich Karsamstag, dem 11. April 2020, samstags geschlossen. Reinigungsarbeiten gesperrt Tagesaktuelle Informationen bezüglich der Öffnungszeiten finden Wegen Wartungs- und Reinigungsarbeiten wird der Oberkirchtunnel für Sie auf unserer Homepage www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de vier Tage von Mo. bis Do., 6. bis 9. April, von 8 bis 17 Uhr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die innere Umfahrung Oberkirch. Sofern die Müllabfuhrtermine verschieben sich Arbeiten eine frühere Öffnung möglich machen, wird der Tunnel bereits wegen der Osterfeiertage vor 17 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben. Die Wartungs- und Reini- gungsarbeiten dienen dem Erhalt der Verkehrssicherheit. Das Straßen- Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis weist bauamt bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis dafür, dass die darauf hin, dass sich die Müllabfuhrtermine wegen der bevorstehenden zwei Mal jährlich notwendigen Arbeiten anders als bei den drei weiteren Osterfeiertage ändern. Um die Abfuhr nicht zu verpassen, empfiehlt der Tunneln im Landkreis angesichts des Wohnumfelds und des notwendi- Eigenbetrieb, sich im Abfallkalender 2020 über die Abfuhrtage zu infor- gen Tageslichts nicht nachts durchgeführt werden können. Um größere mieren. Im Abfallkalender sind die Abfuhrtermine verbindlich abge- Beeinträchtigungen zu vermeiden, finden die Arbeiten während den druckt. Verschiebungen aufgrund von Feiertagen sind darin bereits be- Osterferien statt und starten und enden außerhalb der Berufsverkehrs- rücksichtigt. Die Abfallkalender 2020 wurden Ende vergangenen Jahres zeiten. an alle Haushalte im Ortenaukreis verteilt. Bei Bedarf sind sie nach wie vor bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich oder auch im Internet unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de (Menüpunkt Abfall- Landratsamt unterstützt Direktvermark- kalender & Abfuhrtermine) zu finden. Weitere Informationen zur Abfall- entsorgung im Ortenaukreis erteilt die Abfallberatung des Eigenbetriebs tung, gastronomische Lieferservices und Abfallwirtschaft telefonisch unter 0781 805 9600. Erntehelfersuche mit Onlineplattformen Zusammenhalten in der Krise: Ortenauerinnen und Ortenauer können Corona zwingt die Abfallwirtschaft zu einge- Landwirte, Hofladenbesitzer und Gastronomen stärken schränktem Serviceangebot Nach der Divise „Zusammenhalten in der Krise“ ruft das Landratsamt Ortenaukreis die Menschen in der Region dazu auf, lokale Angebote „Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis hat versucht, sein Ent- von Direktvermarktern und Lieferservices von Gastronomen wahrzuneh- sorgungsangebot trotz Corona so lange wie möglich aufrecht zu erhal- men. Zudem suchen zahlreiche Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe ten, muss aber nun den neuen Entwicklungen Tribut zollen und das Ent- aufgrund des Wegfalls von Saisonarbeitskräften aus Osteuropa nach sorgungsangebot einschränken“, so Günter Arbogast, Leiter des Eigen- Helfern. Das Landratsamt bündelt die Angebote nun in einer Online- betriebs Abfallwirtschaft. plattform bzw. unterstützt eine landesweite Jobbörse für Erntehelfer. Seit Dienstag, 24. März 2020, gelten (voraussichtlich bis Ostern) die fol- „Die Gastronomie und die Landwirtschaft gehören zu den prägenden genden Regelungen: Branchen in der Ortenau. Sie bekommen die Folgen der Coronakrise Auf den Deponien und Wertstoffhöfen werden nur noch Erdaushub und mit voller Wucht zu spüren und können ihre Umsatzeinbußen nicht ohne Grünabfälle angenommen. weiteres zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgleichen“, so Landrat • Alle anderen Abfälle werden bis Ostern nicht mehr angenommen. Frank Scherer. Zahlreiche Arbeitsplätze und die regionale Lebensmittel- • Die Deponien und Wertstoffhöfe in Schutterwald-Höfen, Lahr-Sulz und versorgung seien direkt von diesen Branchen abhängig. Zusätzlich zu Offenburg-Zunsweier sind ab Dienstag, 24. März geschlossen. den von Bund und Land iniitiierten Rettungsprogrammen könnten alle • Die Deponie in Schwanau-Ottenheim hat als Ausgleich für die Schlie- Ortenauerinnen und Ortenauer einen Beitrag leisten, um die Wirt- ßung der Deponie in Lahr-Sulz ab Dienstag, 24. März von Montag bis schaftskreisläufe soweit wie möglich aufrecht zu erhalten. „Kaufen Sie Freitag geöffnet. regionale Produkte, nutzen Sie die gastronomischen Liefer- und Gut- • Alle anderen Deponien und Wertstoffhöfe haben wie gewohnt geöff- scheinangebote und unterstützen Sie auch unsere Landwirte bei der net, nehmen allerdings auch nur Erdaushub und Grünabfälle an. Dies Ernte. Davon profitieren mittel- und langfristig alle in der Ortenau,“ be- sind: Achern-Maiwald, „Vulkan“ in Haslach i.K., Kehl-Kork, Neuried-Al- tont der Landrat. tenheim, Oberkirch-Meisenbühl, Offenburg-Rammersweier, „Kahlen- Direktvermarkter und Gastronomen können ihre Verkaufs- und Lieferan- berg“ in Ringsheim und Seelbach-Schönberg. gebote ab sofort auf der Internetseite www.ortenau-tourismus.de/zu- • Samstags sind alle Deponien und Wertstoffhöfe geschlossen. sammenhalten der Tourismusabteilung des Ortenaukreises einstellen; • Mit längeren Wartezeiten ist aufgrund der coronabedingten Zugangs- Verbraucher können entsprechend nach Angeboten vor Ort suchen. Die regelung zu rechnen. Tourismusabteilung freut sich über weitere Anbieter in Gastronomie und 25
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