Zertifikatspflicht: Todesstoss für die Fitness- und Gesundheitscentern Branche - SFGV

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Zertifikatspflicht: Todesstoss für die Fitness- und Gesundheitscentern Branche - SFGV
Empfängerkreis:
      Bundesrat
      Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Lukas Gresch, Generalsekretär, Stefan
       Honegger, Persönlicher Mitarbeiter des Bundesrates
      Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Frau D’Amelio-Favez, Direktorin
       Finanzverwaltung, Martin Walker, Finanzverwaltung
      Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Martin
       Baltisser, Persönlicher Mitarbeiter des Departementsvorstehers
Schreiben geht per E-Mail an den Empfängerkreis

Bern, 29. August 2021

Zertifikatspflicht: Todesstoss für die Fitness- und
Gesundheitscentern Branche
Sehr geehrte Damen und Herren,

Gerne nimmt der SFGV als einer besonders stark betroffenen Branche Stellung im Rahmen der
Konsultation betreffend „Covid-19 Lageentwicklung in den Spitälern und weiteres Vorgehen»
vom 25. August 2021. Der SFGV beantwortet alle in Konsultation gegeben Fragen mit Nein,
wobei sich alternative Massnahmen zum Covid-Zertifikat unter der Bedingung aufdrängen,
dass die Entscheidungsträger neue Massnahmen im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie als
notwendig erachten, um den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung sicherzustellen.
Diesbezüglich haben die Sicherstellung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung und die
Ausweitung der Impfkampagne Priorität. Der SFGV weist nochmals drauf hin, dass eine
Bejahung gewisser Fragen und die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen
verfassungswidrig wären und unsere Branche in den finanziellen Ruin treiben würde. Der
Arbeitgeberverband der Fitness- und Gesundheitscenter Branche begründet seine Antworten
anhand der untenstehenden Argumente.

I. Allgemeine Würdigung der Konsultation
Die in die Konsultation gegebenen Vorschläge sind lückenhaft. Der Bundesrat nennt weder
Daten noch Richtwerte und Kriterien, welche für die Ausweitung der Zertifikatspflicht
massgebend wären. Damit fehlen wichtige Grundlagen zur Beurteilung der in die Konsultation
gegebenen Vorschläge. Der Bundesrat drängt Kantone und Sozialpartner dazu, bei einer
allfälligen Unterstützung der vorgeschlagenen Massnahmen auf jegliche Flexibilität und
Planungssicherheit zu verzichten. Obschon die Regierung selbst noch nicht weiss, welche
Massnahmen am 01. September konkret umgesetzt werden sollten, fordert sie von ihren
Partnern einen Blankoscheck ein, sodass sie die Grundlagen für die Ausweitung des Covid-
Zertifikates jederzeit legitimieren kann. Dieses Vorgehen ist nicht nachvollziehbar. Sowohl die
Kantone als auch die Sozialpartner können nur adäquat Stellung nehmen, wenn die Eckwerte
zur Einführung und Aufhebung der Massnahmen bekannt sind.
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II. Beurteilung der Zertifikatspflicht für Fitness- und
   Gesundheitscenter
a) Eingriff in laufende privatrechtliche Kundenverträge
Im Fall der Zertifikatspflicht wird in privatrechtliche Verträge eingegriffen. Mitglieder von
Fitnesscenter haben eine bestehende vertragliche Bindung mit einem Fitnessanbieter. Ein
Vertrag im Fitnessbereich ist ein Mischvertrag aus einem Mietvertrag und einem
Dienstleistungsvertrag. Die Nutzung kann nicht ohne weiteres durch eine dritte Partei unter
Bedingungen gestellt werden (3 G) ohne das Schadenersatzansprüche gelten gemacht
werden, die dann vom Bund zu bezahlen sind. Die Schliessungen im Lock Down 2020 und
Dezember 2020 bis April 2021 hat unsere Branche bereits schwer geschadet, da Kundinnen
und Kunden Zeitgutschriften verlangen, dessen Kosten nicht durch die Härtefallzahlungen
gedeckt worden sind. Weitere Forderungen unserer Kundschaft, welche nun nicht trainieren
kann, weil sie nicht geimpft/getestet sind, werden wir direkt an den Bund als
verantwortliche Behörde weiterleiten. Die ersten Kündigungen von Kunden sind bereits bei
unseren Mitgliedern eingegangen (siehe Anhang 1).

b) Finanzielle Konsequenz einer Covid-Zertifikatspflicht erfordert neue Härtefallzahlungen
    vom Bund und darf nicht an die Kantone delegiert werden.
Wir rechnen mit einem Umsatzverlust von 40 %. Unsere Branchen macht gemäss letztem
Branchenreport von 2020 1,4 Milliarden Umsatz, sodass mit einem Gesamtschaden pro Jahr
von CHF 560 Millionen zu rechnen ist. Die Zeit von März 2020 bis Sommer 2021 war geprägt
von einem Umsatzverlust je nach Unternehmen von 20 % bis 50 %. Damit können die
Fixkosten nicht mehr gedeckt werden. Mit der geplanten Zertifikatspflicht bricht nochmals der
Umsatz um 20 % bis 40 % ein, weil die nicht geimpften Kundengruppen nicht mehr trainieren
können und ihren Vertrag kündigen und nicht mehr erneuern. Das wird zum Konkurs der
Unternehmungen führen. Nur eine sofortige staatliche Hilfe in Form von nicht rückzahlbaren
Beiträgen für die ungedeckten Kosten können das verhindern. Als Sofortmassnahme, bis die
Bedingungen für die nicht rückzahlbaren Beiträge definiert sind, müssen Liquiditätshilfen
vorgesehen werden – also eine Neuauflage der Covid-19-Kredite, die dann mit den nicht
rückzahlbaren Beiträgen für die ungedeckten Fixkosten verrechnet werden. Wie in Absatz a)
ausgeführt, handelt es sich bei unseren Verträgen mit den Kunden um Dauermietverträge.
Der Schaden geht also weit über die nächsten 12 Monate hinaus. Die Furcht der Kunden oder
die Ablehnung der Impfung (Besuchsverbot) verhindert eine Erneuerung des Vertrags oder
den Abschluss eines Neuvertrages.
Angesichts der genannten wirtschaftlichen Auswirkungen einer Zertifikatspflicht in der
Fitness-Branche müssten weitere Entschädigungen fliessen, um eine massive Konkurswelle in
der Fitness-Branche zu verhindern. Die Reserven sind in den meisten Betrieben aufgebraucht.
Das zeigen Daten zur Verschuldung in der Branche. Eine Ausweitung des Zertifikats auf die
Fitness-Branche wäre ein schwerer, unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
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Die Delegation der Härtefallentschädigung an die Kantone hat dazu geführt, dass wir nun 26
unterschiedliche Lösung haben. Gewisse Kantone haben nichteinmal nichtrückzahlbare
Beiträge gesprochen, sondern alles nur über rückzahlbare Darlehen abgewickelt, was für die
Branche absolut unzumutbar ist. Wir haben die Bundesbehörden wiederholt mit
entsprechenden Beispielen konfrontiert. Gerne stellen wir diese Unterlagen erneut zur
Verfügung. Die nun neu noch zusätzlich verursachten Schäden durch die Zertifikatspflicht
muss zwingend durch eine Bundeslösung erfolgen, die die Kantone zu vollziehen haben.

c) Die gesundheitliche Verfassung der Kundschaft leidet in physisch und psychischer Form
Wir haben eine repräsentative Kundenumfrage (n = 1151), die klar belegt, dass der
Trainingsstopp durch den Lock Down die physische und psychische Gesundheit geschädigt
hat. Dies wird durch die Zertifikatspflicht nun erneut forciert. (Siehe Anhang 2).
Zudem verbieten Sie Personen, die sich nicht impfen lassen können, weil bestimmte
Vorerkrankungen dies nicht zulassen, ihr notwendiges Training zu absolvieren. Es gibt
zahlreiche Menschen mit Grunderkrankungen wie z.B. Multiple Sklerose, Herzinsuffizienzen,
COPD und diversen anderen Autoimmunerkrankungen, welche zur Erhaltung Ihres bereits
geschädigten Gesundheitszustands dringend auf ein Training in Fitness- und
Gesundheitscentern angewiesen sind.

d) Trainingsräume von Fitness- und Gesundheitscenter stellen kein Infektionsrisiko dar
Wir haben seit Beginn der Pandemie alles darangesetzt, dass das Training in Innenräumen
sicher ist. Insbesondere die Messungen der Luftqualität sorgen dafür, dass eine
Ansteckungsgefahr durch airborne transmission minimal ist und entsprechende
Lüftungsanlagen für ständigen Luftaustausch sorgen. In Anhang 3 erhalten Sie erste
Auswertung der Luftmessungen in Trainingsräumen, die zeigen, dass sich der ppm CO2 Anteil
weit unter dem Grenzwert bewegt. Die Luftqualität in Fitness- und Gesundheitscenter ist
unwesentlich höher als die Aussenluft und nicht schlechter als im Detailhandel und allen
Organisationen, denen weiterhin keine Zertifikatspflicht auferlegt wird. Diese Messungen
zeigen auf, dass die Hypothese der höheren Ansteckungsgefahr aufgrund der stärkeren
Ein- und Ausatmung bei körperlicher Betätigung widerlegt wird durch die Lüftungsqualität,
die Raumgrösse, die Anzahl der anwesenden Personen und nicht zuletzt durch die Dauer
des Aufenthalts im Raum. Wir protestieren deshalb gegen diese Ungleichbehandlung von
Wirtschaftszweigen. Es gibt keine evidenzbasierte Studie, die beweist, dass die Luftqualität
in Fitness- und Gesundheitscenter die Grenzwerte übersteigen. Die Hygienestandards durch
die Schutzkonzept sind in unserer Branche auf eine hohen Level. Das Personal wurde und
wird laufend geschult und setzt die Vorgaben der Schutzkonzept konsequent um. Wir
vermuten, dass wiederum nur eine Frequenzreduktion unter dem Deckmantel der Gefahr
von Infektionen in Innenräumen verordnet werden soll. Eine solche Ungleichbehandlung ist
verfassungswidrig und wird vom SFGV mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft.

e) Kontrolle der Zertifikatspflicht aufgrund der Betriebsstruktur nicht möglich
Eine Kontrolle der Zertifikate ist in den Fitness- und Gesundheitscenter aus personellen und
finanziellen Gründen nicht umsetzbar. Kundinnen und Kunden haben durch ihren Vertrag
mit dem Fitnesscenter freien Zutritt zur Anlage. Es ist schlichtweg nicht möglich Personen
abzustellen und zusätzlich zu bezahlen, die vor Eintritt in die Anlage eine Zertifikatskontrolle
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durchführen. Diese Mehrkosten werden kein Unternehmen tragen können. Eine solche
Massnahme ist in der Praxis in Fitness- und Gesundheitscenter nicht umsetzbar, da die
Zutrittskontrollen automatisiert sind. Es steht für eine Kontrolle von morgens 6.00 Uhr bis
abends 22.00 Uhr kein Personal zur Verfügung. Zudem gibt es viele Fitness-Center mit
unbetreuten Öffnungszeiten und 24 Stunden Betrieb. Dort ist niemand anwesend, der die
Kontrolle vornehmen könnte. Eine automatisierte Kontrolle ist innert nützlicher Frist nicht
realisierbar. Es gibt in unserer Branche 15 bis 20 Softwareanbieter. Die müssten dann innert
nützlicher Frist bereit sein, ein update anzubieten, von den Kosten ganz zu schweigen. Ist es
rechtens, alle die Kosten den Fitness-Center vom Staat aufzubürden?

f) Infektionsherde / Ansteckungsgefahren
Der aktuelle Anstieg der positiven Fälle ist zum aller grössten Teil durch ungeimpfte
Reiserückkehrer verursacht. Der Bund und die Kantone müssen also sicherstellen,
dass diese Personen in Quarantäne gehen, anstatt die steigenden Fälle nun zum wiederholten
Male auf die privatwirtschaftlichen Unternehmen abzuwälzen. Das BAG hat die Pflicht
ungeimpfte Personen besser aufzuklären und direkt mit diesen Personen zu sprechen. Dass
die Impfquote in der Schweiz schlechter ist als in anderen europäischen Ländern liegt in der
mangelnden Kommunikation der Gesundheitsbehörden, nicht am Verhalten der privaten
Wirtschaft. Obschon die Covid-19-Pandemie nun eineinhalb Jahre andauert, sind uns keine
Daten aus der Schweiz bekannt, welche darauf hindeuten, dass sich Menschen in Fitness-
Centern besonders häufig anstecken würden. Deutlich mehr Menschen steckten sich in den
Ferien, im öV, im eigenen Haushalt oder beim Einkauf an. Deshalb vertreten wir die Haltung,
dass eine Ausweitung der Zertifikatspflicht auf die Fitness-Branche unverhältnismässig ist und
auch keine grosse Wirkung zeigen würde. Die Fitness-Branche wird offensichtlich als Mittel
betrachtet, den Impfdruck auf die Bevölkerung zu erhöhen. Die Ansteckungsrisiken
rechtfertigen jedenfalls nicht, dass der Fitness-Branche weitere Einschränkungen auferlegt
werden.

g) Die Ausweitung des Zertifikates droht die Gesellschaft zu spalten
Jeden Tag gehen in der Schweiz rund 400 000 Menschen in Fitness-Center. Es handelt sich
damit um eine bedeutende Alltagshandlung der Schweizerinnen und Schweizer für eine
präventive Massnahme zur Gesundheitserhaltung. Mit einer Ausweitung des Zertifikats auf
die Fitness-Branche wird es damit für einen Teil der Bevölkerung nicht mehr möglich sein,
etwas für die Beschwerden am Bewegungsapparat selbstbestimmt und für den Staat
kostensparend auszuführen. Kaum jemand wird sich für den Besuch in einem Fitness-Center
testen lassen. Im Übrigen würden die verfügbaren Testkapazitäten nicht ausreichen. Mit der
Ausweitung des Zertifikats werden die Geimpften privilegiert und die Ungeimpften
diskriminiert. Wir appellieren an Sie, diese gesellschaftlichen Risiken bei Ihrem Engagement
im Kampf gegen die Pandemie mitzuberücksichtigen. Hierzu ist der Bundesrat gesetzlich
gemäss Artikel 1a Absatz 1 des Covid-19-Gesetzes verpflichtet: «Er [Der Bundesrat]
berücksichtigt nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Konsequenzen.» Mit der Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht auf die
Fitness- und Gesundheitscenter Branche würde der Bundesrat den Willen des Gesetzgebers
verletzen. Der SFGV ist sich
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der Verantwortung von Bund und Kantonen für die Gesundheit der Bevölkerung bewusst. Die
Risiken einer Zertifikats-Ausweitung stehen unseres Erachtens jedoch in keinem Verhältnis
zum erwartbaren Nutzen. Der Bundesrat erhofft sich eine Erhöhung der Impfquote.
Zusätzlicher Druck verstärkt jedoch bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Abwehrhaltung
gegen die Impfung.

h) Sicherstellung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung hat Priorität
Der Bundesrat begründet die Ausweitung der Zertifikatpflicht anhand der drohenden
Überlastung des Gesundheitssystems. Mit dem vorliegenden Konsultationsentwurf setzt der
Bundesrat falsche Prioritäten. Denn die Kapazitätsprobleme im Gesundheitswesen (Betten
und Personal) sind primär hausgemacht. Nicht zuletzt steht die Schweiz auch im europäischen
Vergleich unterdurchschnittlich da. Bund und Kantone sind gemäss Art. 117a der
Bundesverfassung verpflichtet, für eine ausreichende Gesundheitsversorgung zu sorgen.
Nachdem im Sommer 2020 geeignete und dringend notwendige Massnahmen im
Gesundheitswesen unterlassen wurden, besteht nun dringend Handlungsbedarf. Erforderlich
sind (Sofort-)Massnahmen, um die Spitalkapazitäten an die bevorstehenden kurzfristigen
(mögliche 4. Welle) sowie mittel- bzw. langfristigen Herausforderungen (Fortdauer der
Pandemie, alternde Bevölkerung, Bevölkerungswachstum) anzupassen. Erforderlich ist weiter
eine klare Strategie beim Pflegepersonal. Jedes Jahr schliessen rund 7'500 Personen ihre
Ausbildung in einem Pflegeberuf ab. Nachwuchs ist somit grundsätzlich ausreichend
vorhanden. Problematisch ist, dass fast die Hälfte des Pflegepersonals mittel- bis langfristig
den Beruf aufgibt. Kantone und Bund sind somit gemäss Art. 117a unserer Bundesverfassung
dringend gefordert, den Exodus in diesem systemrelevanten Berufsfeld durch attraktivere
Arbeitsbedingungen umgehend zu stoppen. Diese staatliche Aufgabe darf nicht weiter auf
Kosten des öffentlichen Lebens und einzelner Branchen vernachlässigt werden.

i) Ungleichbehandlungen bei Einführung der Zertifikatspflicht
Die Ausweitung der Zertifikatspflicht fördert die Ungleichbehandlung in der Bevölkerung.
Nicht nur zwischen Impfwilligen und Nicht-Impfwilligen, sondern auch zwischen Branchen. Es
ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat bereit ist, in einzelne Teile des öffentlichen
Lebens und der Wirtschaft (Gastgewerbe, Fitness-Branche, Sport, Kultur, Teile privater
Veranstaltungen) einzugreifen, aber andere Bestandteile (Detailhandel, öV (Vergleich:
nehmen wir die OEV, aus politischen und kostentechnischen Gründen wird sie wohl weiterhin
zur Verfügung stehen, jedoch was sicherer ist, in einem Fitness-Raum mit Abstand zu
trainieren oder z.B. in der Bahn von Zürich nach Bern nahe aufeinander zu sitzen. Egal ob
geimpft oder nicht, kann nun jedes Kind erkennen. Somit eine totale Ungleichbehandlung.),
Schulen, Gewerbe, Arbeitsplätze) von den Massnahmen praktisch vollständig ausklammert.
Es stellt sich zudem die Frage, inwiefern und auf welcher Basis der Bundesrat der Bevölkerung
vorschreiben kann, was zum gesellschaftlichen Alltag gehört. Wie in Ziffer c) ausgeführt und
mit Anhang 2 belegt, gehört das gesundheitsorientierte Training in einem Fitness- und
Gesundheitscenter genauso zur Grundversorgung wie der Detailhandel.
Zertifikatspflicht: Todesstoss für die Fitness- und Gesundheitscentern Branche - SFGV
k) Unterstützung durch den SFGV für Impfung der noch nicht geimpften Personen
Trotz der bis hierher genannten Punkte soll nicht der Eindruck entstehen, dass der SFGV gegen
die Impfung ist. Uns ist sehr wohl bewusst, dass die Impfung vor einem schweren Covid-19
Verlauf schützt und die Wahrscheinlichkeit einer Hospitalisierung minimiert. Es ist uns
ebenfalls klar, dass eine Ausbreitung des Virus und das Risiko neuer Mutationen nur durch
eine hohe Impfquote/Immunität in der Bevölkerung erreicht werden kann und dass bei einer
entsprechend hohen Immunität sämtliche bisher ergriffenen Einschränkungen des
Trainingsbetriebs hinfällig werden. Aus diesem Grund empfiehlt der SFGV die Impfung und
hat im Anhang 4 eine sachliche und inhaltlich vertiefte Argumentationsstruktur aufgebaut,
welche Mitarbeitenden in unserer Branche bei Ihren Gesprächen helfen kann.

III. Alternativen bei Ausweitung der Zertifikatspflicht
Textentwurf des Bundesrat für die geplanten Massnahmen gemäss Medienmitteilung vom
25.8.2021

«Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten

Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik-
und Theaterproben, bei denen bereits heute keine Maskenpflicht besteht, soll künftig der
Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt werden. Diese Beschränkung gilt
nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und für beständige Gruppen von maximal
30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder
proben.»

   a) Alternativvorschlag für die Fitness- und Gesundheitscenter Branche

Die Zertifikatspflicht in Trainingsräumen von Fitness- und Gesundheitscenter gilt nicht, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Für Gruppen in Räumen bis zu 30 Personen, deren Kontaktdaten bekannt sind und die
regelmässig trainieren.

   b) Alternativen bei Ausweitung der Zertifikatspflicht
Denkbar wäre beispielsweise, dass die Unternehmungen selbst entscheiden können zwischen
dem Zertifikat, Luftmessungen, Kapazitätssenkungen oder etwa der lückenlosen Erfassung der
Kontaktdaten. Bei der Einführung der Zertifikatspflicht in der Fitnessbranche wäre zudem
wichtig, dass die Unternehmungen nicht mit einer Kontrollpflicht belastet werden.

IV. Schlussbemerkungen
Der Bund sollte die erfolgreich Geimpften darin bestärken, dass wer geimpft ist, keine Maske
mehr tragen muss. Wenn er weiterhin die Maske tragen soll, wird er sich fragen, wie gut die
Impfung eigentlich ist. Bei solchem Verhalten und solchen Vorschriften verstehen wir,
weshalb viele sich nicht impfen lassen oder impfkritisch werden, ohne wirklich Impfgegner zu
sein. Wir fordern Sie deshalb auf, hier die Vorschriften anzupassen und für mehr Logik bei den
verordneten Massnahmen einzustehen. Wir warnen davor, grundlegende Freiheitsrechte und
die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit ausser Kraft zu setzen. Damit werden
immer wieder neue Runde der Eskalation eingeläutet. Ob die heutige Bedrohungslage reicht
für neue einschneidende Massnahmen wie die Zertifikatspflicht, deren Wirksamkeit von den
Massenmedien zwar beschworen, sich in Wahrheit aber ebenso schlecht objektivieren lässt
wie der Kollateralschaden, ist Glaubensfrage. Doch über Glauben lässt sich schlecht streiten.
Die angeordneten Massnahmen sollten strikte evidenzbasiert erfolgen, was mit der
Ausweitung der Zertifikatspflicht auf die Fitness-Center Branche nicht nachgewiesen
werden kann.

Wir bitten Sie deshalb mit Nachdruck diese Aspekte bei Ihrer Entscheidung zu
berücksichtigen und von einer Zertifikatspflicht in Fitness- und
Gesundheitscentern abzusehen.

Freundliche Grüsse

SCHWEIZERISCHER FITNESS- UND GESUNDHEITSCENTER VERBAND SFGV*
Claude Ammann, Präsident                    Roland Steiner, Vizepräsident

*Unser Verband vertritt die Fitness- und Gesundheitscenter Branche. Zusammen stellen
unsere 400 Mitglieder 10 000 Arbeitsplätze und 200 Ausbildungsplätze. Die gesamte Fitness-
und Gesundheitscenter Branche weist 1 300 Standorte mit 31 000 Arbeitsplätzen und 450
Ausbildungsplätzen aus. Unsere Branche erarbeitet gemäss Branchenreport 2020 des SFGV
einen Umsatz pro Jahr von 1,3 Milliarden Franken. 19 % der Bevölkerung trainieren in einem
Fitness- und Gesundheitscenter. Wir sorgen für eine gute gesundheitliche Versorgung der
schweizerischen Wirtschaft und Bevölkerung, auch in Randregionen. Damit leisten wir einen
wesentlichen Beitrag an die gesamtschweizerische Wertschöpfung.

Anhang 1: Kündigungen von Kunden
Anhang 2: Repräsentative Umfrage, dass Trainingsstopps die
          Gesundheit schädigen
Anhang 3: Luftmessung Trainingsräume unter 600 ppm CO2
Anhang 4: Unterstützung durch den SFGV für Impfung der noch
          nicht geimpften Personen / Impfargumentation für
          Mitarbeitende unserer Branche
Anhang 2: Repräsentative Umfrage, dass Trainingsstopps die
          Gesundheit schädigen

Auswertung der repräsentativen Kundenumfrage bzgl. Gesundheit und der
Zwangsschliessung der Fitnesscenter

Von: André Tummer, Vorstandsmitglied des SFGV

Die Zwangsschliessung der Fitnesscenter hat die Unternehmen und die Kundschaft
betroffen. Schnell entstand die Hypothese, dass der mit dem Lock Down verbundene
Trainingsstopp die Gesundheit der Kundinnen und Kunden verschlechtern würde. Der
SFGV hat deshalb eine repräsentative Umfrage lanciert, um diese Aussage zu prüfen.

Damit eine Umfrage repräsentativ ist, muss sie gemäss den gängigen Bedingungen der
Marktforschung die Grösse der zu untersuchenden Population und eine definierte
Fehlerquote berücksichtigen. Je geringer die Fehlerquote angesetzt wird, desto grösser muss
die Stichprobe sein. Bei der Population handelt es sich um alle in Fitnesscentern
trainierenden Personen in der Schweiz, was gemäss dem aktuellen Branchenreport 1,2 Mio.
Menschen entspricht. Bei einer Fehlerquote von +/- 3% muss die Grösse der Stichprobe 1100
Teilnehmer enthalten. An der Umfrage haben sich 1151 Menschen beteiligt, weshalb wir
also von einer repräsentativen Umfrage sprechen können.

Die Fragen wurden über die üblichen Online Kanäle (Homepage, Facebook, Instagram,
Newsletter) verteilt und waren somit der Kundschaft von SFGV Mitgliedern und auch SFGV
Nichtmitgliedern zugänglich.

1120 Personen gaben an in einem KMU zu trainieren, 31 sind Mitglied in einem
Kettenbetrieb. 57% der Befragten sind weiblich, 43% männlich. Die 50 – 60-jährigen waren
in der Umfrage am stärksten vertreten (271), gefolgt von der Gruppe der 40 – 50-jährigen
(228).

Von den 1151 Befragten gaben 10 Personen an, dass sie keine Verschlechterung erfahren
haben, weil sie sich durch anderes Training «fit» gehalten haben. 3 dieser 10 Personen
haben die Lock Down Massnahmen für berechtigt gehalten und sehen das Training in
Fitnesscenter als zu risikoreich an. Alle anderen (1141) berichten von deutlichen
Verschlechterungen ihrer gesundheitlichen Verfassung.

Ebenfalls schilderte die Mehrheit der Teilnehmer, das mögliche Alternativen zum
Fitnesscenter nicht ausreichen würden. Die fehlende Motivation alleine zu Hause zu
trainieren und die fehlende Infrastruktur standen dabei an erster Stelle. Nicht zu
vernachlässigen seien auch die fehlenden sozialen Kontakte und das fehlende Coaching
durch das Fachpersonal.

Auf die Frage, ob wieder ein Arzt/Therapeut aufgesucht werden musste, wegen
Beschwerden, die eigentlich durch das Training nicht mehr vorhanden waren antworteten
45% mit «ja». 31% gaben an, dass sie aufgrund der zurückgekommenen Beschwerden
wieder Medikamente nehmen mussten. Viele mussten auch wieder die Physiotherapie
aufsuchen, was wiederum die Kosten für das Gesundheitswesen erhöhte.

Bei der genaueren Beschreibung der Beschwerden waren Mehrfachnennungen möglich.
Wiederkehrende Rückenschmerzen (342) und Gewichtszunahme (187) waren die häufigsten
genannten Verschlechterungen. In der Auswertung wurden nur die Beschreibungen erfasst,
die ein konkretes Beschwerdebild schilderten. Aussagen wie «allgemein schwach» oder
«weniger fit» o.ä. wurden nicht berücksichtigt. Bei den Herzkreislaufbeschwerden wurde der
wieder erhöhte Blutdruck am häufigsten genannt. Unter den Grunderkrankungen sind vor
allen Dingen Multiple-Sklerose und Diabetes zu nennen. Die Personen gaben an, dringend
auf das Training angewiesen zu sein, damit sich ihre Erkrankung nicht weiter verschlechtert.

Neben den physischen Beschwerden gaben nahezu alle Befragten an, dass ihre mentale
Verfassung durch den Trainingsstopp stark gelitten hat. Die Beschreibungen gehen von allg.
Müdigkeit, Antriebslosigkeit und Motivationsverlust, über gestiegene Aggressivität, bis hin
zu rezidiver depressiver Störung.

Diese Umfrage bestätigt demnach, dass die Schliessungen nicht nur unverhältnismässig
waren, weil sie aufgrund von Vermutungen anstatt von Messungen verordnet wurde.
Nach wie vor gibt es keinerlei Belege dafür, dass Fitnesscenter ein hohes Ansteckungsrisiko
bergen.
Die Schliessungen haben darüber hinaus die gesundheitliche Verfassung der Kundschaft
physisch und psychisch geschadet. Die Umfrage legt offen, dass die Befragten ihr Training
nicht als Freizeitbeschäftigung sehen, sondern als aktive Massnahme ihre gesundheitlichen
Beschwerden in den Griff zu bekommen bzw. präventiv ihre Gesundheit zu erhalten.

Quelle: Die Rohdaten der Umfrage sind beim SFGV Vorstand unter Kontaktaufnahme von
André Tummer a.tummer@sfgv.ch einsehbar.
Anhang 3 Messung Luftqualität

Inzwischen ist bekannt, dass SARS-CoV-2 sich überwiegend über das Einatmen von
respiratorischen Partikeln (Aerosole) verbreitet.

In diesem Zusammenhang nehmen wir am Projekt „Frische Luft“ (SmartRestart und PSI) teil,
und ca. 100 unserer 450 Mitglieder haben bereits Sensoren installiert und bleiben unter
600ppm CO2. Aufgrund der leistungsstarken Belüftungssysteme ist das möglich. Wir sind
weiter dabei, unsere restlichen Mitglieder mit Sensoren auszustatten und Massnahmen
vorzugeben, die einen grösseren Nutzen als die bisherigen herbeiführen. Wir sind davon
überzeugt, dass wir mittels der Anpassung der Innenraumluft das Infektionsrisiko in Fitness
Centern mindern können. Wir sind daher bereit, unsere Massnahmen am aktuellen Stand
der Wissenschaft anzupassen. Wir sind davon überzeugt, dass gerade diese differenzierte
Betrachtung von Innenräumen notwendig ist, um Infektionen zu verhindern und
Unternehmen offen zu lassen, anstatt ganze Kategorien über einen Kamm zu scheren.

Mit der vollendeten Implementierung solcher Massnahmen senken wir das Infektionsrisiko
in Innenräumen auf ein Minimum. Wir möchten das im Zuge des Projekts beweisen und
stehen Testing, QR-Code, Covid-App, etc. und einer Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe
Massnahmen des BAG positiv gegenüber. Dabei möchten wir beim Testing unseren
Mitgliedern das Produkt im Vertrieb bei VostraMed AG vorschlagen. Es ist ein Saliva/Antigen
Test mit einer Sensitivität von 68.20% und einer Spezifizität von 100%. Bei Symptomatischen
und bei Asymptomatischen erzielt er 91.30%. Das Testresultat liegt in zwei Minuten vor.
Anhang 4 Unterstützung durch den SFGV für Impfungen der noch
nicht geimpften Personen

Antworten auf die häufigsten Fragen der Kunden in Fitnesscentern
bzgl. der Impfung.

Die folgenden Antworten sollen bei einem sachlichen Gespräch über
die Impfung Hilfestellung bieten. Sehr häufig werden Informationen
aus dem Zusammenhang gerissen oder verfälscht dargestellt. Um
diesem Abhilfe zu schaffen, sehen wir die folgenden Punkte als
gesicherte Informationen an:

Frage 1: Warum war die Impfstoffentwicklung so schnell? Geht das nicht zu
Lasten der Sicherheit?

   1. Es haben besonders viele Forscher an einem Impfstoff gearbeitet, weil es eine
      globale Pandemie ist. Damit erhöhte sich die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg.

   2. Es gab besonders viele finanzielle Zuschüssen für die Entwicklung.

   3. Die Ähnlichkeit des Virus zu SARS und MERS, die auch zu den Coronaviren gehören,
      sorgte dafür, dass die Forscher nicht bei null anfangen mussten.

   4. Streng kontrollierte Entwicklungsprozesse, um die pharmazeutische Qualität, die
      Wirksamkeit und die Sicherheit zu gewährleisten wurden nicht gestaffelt, sondern
      überlappend durchlaufen. Dies war möglich, weil die Entwicklung des Impfstoffes
      höchste Priorität hatte und ausreichend Ressourcen vorhanden waren. Deshalb
      verliefen die Prozesse schneller ab, aber waren deshalb nicht weniger sorgfältig.

   5. Es wurde nicht gewartet, bis ein wissenschaftlicher Bericht vollständig vorliegt,
      sondern die Zulassungbehörden prüfen fortlaufend und kontinuierlich, sobald die
      Datensätze da sind. (Rolling review)

   6. Das hohe Imfektionsgeschehen versorgte die Impfstudie schnell mit ausreichenden
      Daten. Kontrollgruppen und Placebogruppen konnten aufgrund der hohen
      Infektionsraten schnell gebildet werden. Der Unterschied in den Gruppen war
      deshalb auch schneller ersichtlich, weil sich viele Personen angesteckt haben und die
      Forscher schneller zu einem statistisch eindeutigen Ergebnis kamen.
7. Unternehmen haben schon vor der Zulassung begonnen Produktionslinien
      aufzubauen und mussten deshalb nicht erst warten, bis die Zulassung vorhanden
      war.

Frage 2: Was ist mit den Todesfällen? Es sterben Menschen trotz Impfung!

Eine Zahl aus den USA: Alle Impfstoffe schützen gegen einen schweren Covid-19 Verlauf.
99,5% der Menschen, die in den letzten Monaten an Covid 19 gestorben sind, waren nicht
geimpft. Quelle: Center for Disease Control and Prevention (CDC)

Frage 3: Können genbasierte Impfstoffe mein Erbgut verändern?

   1. An der Oberfläche des Virus sitzen «stachelartige» Proteine, die sog. Spike-Proteine.
      Dieses Spike Protein allein wird als Impfstoff genutzt, weil das Spike Protein nicht
      Covid 19 auslösen kann, aber ausreicht, um unser Immunsystem zu aktivieren und für
      das echte Virus zu trainieren.

   2. Viele Impfungen beruhen darauf, dass nur Teile von Viren, oder abgetötete Viren
      genommen werden. Dabei ist die Herstellung dieser Impfstoffe aber sehr aufwendig.
      Influenzaviren werden z.B. in Hühnereiern gezüchtet, was entsprechend lange
      dauert.

   3. Darin liegt der grosse Vorteil der genbasierten Impfstoffe. Es werden kleine Teile der
      RNA des Virus in die Zelle eingeschleust, und zwar nur der Genteil, der die
      Information für das Spike-Protein trägt. Ist dieser Bauplan in unseren Zellen wird er
      abgelesen und unsere Zellen produzieren das Spikeprotein selbst.

   4. Die mRNA gelangt nur ins Zellplasma und nicht in den Zellkern. Im Zellkern sitzt
      unsere DNA (unser Erbgut), so dass die mRNA mit unserer DNA gar nicht in Kontakt
      kommt.

   5. RNA kann auch nicht in DNA umgeschrieben werden. Dieser Prozess (Transkription)
      läuft anderes herum DNA  RNA.

   6. Das Coronavirus bringt selbst seine RNA in unsere Zellen, wenn wir uns damit
      infizieren, und zwar seine gesamte. Das Virus vermehrt sich zudem noch in unseren
      Zellen. Wer also Angst vor den Viren – Genen hat, müsste also eher vor dem Virus
      selbst als vor der Impfung Angst haben.

       Das also genbasierte mRNA Impfstoffe Nebenwirkungen durch Änderung unseres
       Genpool hervorrufen können, sind kurz- und langfristig unbegründet.
Frage 4: Was ist mit sehr seltenen, aber schweren Nebenwirkungen?

Die häufigen Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, Schwellungen,
Müdigkeit, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sind normale Reaktionen und Ausdruck der
erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff. Diese
Nebenwirkungen klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab.

Schwerere Nebenwirkungen sind bei Impfungen selten, weil die Sicherheitsansprüche
extrem hoch sind, da sie gesunden Menschen verabreicht wird.
Aber: je seltener eine Nebenwirkung, desto schwieriger ist es sie zu entdecken. In Phase 3,
also die letzte Stufe vor der klinischen Zulassung des Impfstoffs von Biotech/Pfizer hatte man
über 40.000 Probanden, was sehr viel ist im Vergleich zu anderen Impfstudien. Aber auch
wenn eine schwere Nebenwirkung nur bei einem von 10.000 Fällen auftritt, würden man sie
selbst bei dieser Probandengrösse nicht als statistisch signifikant wahrnehmen, zumal ja die
Hälfte der Probanden in der Placebogruppe sind.
Impfstoffe werden also mit einem Restrisiko für seltene Nebenwirkungen zugelassen.

Deshalb gibt es nach der Zulassung eine 4. Phase, die als «sorgfältige Beobachtungsphase»
bezeichnet wird. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Nebenwirkung, die nach einer
Impfung auftritt, den Gesundheitsbehörden gemeldet werden muss.
Die Schwierigkeit in Phase 4 liegt darin, dass es keine Placebogruppe mehr gibt. Deshalb ist
es gar nicht so einfach, Nebenwirkungen tatsächlich der Impfung zuzuschreiben oder eben
nicht. In dieser Phase nun noch eine klinische Studie anzuhängen mit hunderttausenden von
Probanden würde den Impfstoff weiter zurückhalten. Bei der Risikoabwägung gelangt man
deshalb irgendwann an einen Punkt, bei dem man mehr Schaden anrichtet, wenn man den
Impfstoff zurückhält, der sich schon bei Zehntausenden als sicher erwiesen hat, nur um
weiter zu testen, um das bereits geringe Risiko noch ein Stück weiter zu verringern. Das
Risiko steht ohne hin in keinem Verhältnis zu den Risiken eines schweren Verlaufs von Covid
19.

Zur Veranschaulichung dazu ein kleines statistisches Rechenbeispiel: Von 1 Mio. geimpften
Menschen werden als Nebenwirkung eine statistisch gesehen 18 Personen einen
Herzmuskelentzündung entwickeln, von denen die meisten einen milden Verlauf haben.
Als Vergleich dazu: von 1 Mio. ungeimpften Personen werden 15.000 an Covid 19
Erkrankungen, 936 von dieser Gruppe müssen ins Spital, 215 landen auf der Intensivstation
und 13 werden sterben. Das Risiko, wenn man sich nicht impfen lässt einen schweren
Verlauf zu erfahren ist im Verhältnis zum Risiko einer Nebenwirkung ungleich höher.

Frage 5: Helfen die Impfungen gegen neue Virusmutationen?

Viren vermehren sich, in dem sie sich in den Wirtszellen kopieren. Bei diesen
Kopiervorgängen passieren immer wieder kleine Fehler, also kleine Mutationen im Erbgut
des Virus. Die meisten dieser Mutationen haben keine weiter Bedeutung, aber es kann rein
zufallsmässig passieren, dass die Mutation irgendeinen Vorteil gegenüber dem Orginalvirus
hat, so dass die Mutante z.B. ansteckender ist. Wenn so ein Vorteil besteht, kann sich diese
Mutante gegenüber dem Ursprungsvirus durchsetzen. Ein ganz normales Gesetz der
Evolution. Evolutionsmässig ist es daher für das Virus sogar gut weniger schädlich zu sein,
dafür aber ansteckender, damit es sich umso mehr verbreiten kann.
Schwierig wird es dann, wenn sich das Spike Protein des Virus sich so weit verändert, dass
unser Immunsystem es nicht mehr erkennen kann. Dann müssten irgendwann die Impfstoffe
angepasst werden, was wiederum ein Vorteil der mRNA Impfstoffe ist.

Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass ein Virus so stark mutiert, dass unser Immunsystem
gar nicht mehr reagiert. Wer also geimpft ist und sich mit einer Mutation ansteckt kann
davon ausgehen, dass er nur einen milden Verlauf hat.

Je weniger sich das Virus ausbreiten kann, desto geringer ist die Gefahr, das neue
Mutationen entstehen. Bei der Ursprungsvariante des Virus steckte eine infizierte Person
statistisch gesehen 3 weitere Menschen an. Bei der Deltavariante ist das Verhältnis
mittlerweile 1 zu 6. Bei jeder weiteren Mutation entsteht also auch die Gefahr, dass das
Virus noch ansteckender wird und wenn wir Pech haben, erkennt unser IS das Virus nicht
mehr. Genau deshalb müssen wir die Ausbreitung des Virus durch eine möglichst hohe
Immunität in der Bevölkerung bremsen.

Frage 6: Kann man sich trotz Impfschutz noch anstecken?

Eine Zahl aus Deutschland. Vom 1.2. bis zum 25.7. 2021 wurden in Deutschland ca. 42 Mio.
Menschen vollständig geimpft. Von diesen 42 Mio. registrierte das RKI 7229 positive Fälle
trotz Impfung. Die meisten hatten milde Symptome, nur jeder 10. musste im Spital
behandelt. Einen 100% Schutz kann kein Impfstoff geben, aber die Wahrscheinlichkeit einer
erneuten Ansteckung mit schwerem Verlauf ist äusserst gering.

In dem Moment, wo eine Person geimpft ist, schützt man auch die anderen Personen, weil
man das Virus deutlich weniger häufig weitergeben kann. Es geht also um den Selbstschutz,
als auch um den Schutz der Mitmenschen.
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