1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1/2 Freitag, 14. Januar 2022 www.oberstenfeld.de Diese Ausgabe erscheint auch online MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 2 WICHTIGE INFORMATIONEN UND SERVICENUMMERN BÜRGERMEISTERAMT OBERSTENFELD MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld Bundeseinheitliche Notfallnummern: Telefonzentrale 07062 | 261 - 0 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Bürgermeister 07062 | 261 - 11 Krankentransport 19222 Amt für Finanzen 07062 | 261 - 31 Allgemeinarztpraxen: Bauamt 07062 | 261 - 17 Notfallpraxis Bietigheim, Riedstraße 12 Team Gebäudemanagement 07062 | 261 - 21 Montag – Donnerstag: 18:00 – 7:00 Uhr Folgetag Hauptamt 07062 | 261 - 26 Freitag – Montag: 16:00 – 7:00 Uhr durchgehend Team Sicherheit und Ordnung 07062 | 261 - 59 Team Bürgerbüro 07062 | 261 - 50 Feiertag: durchgehend info@oberstenfeld.de Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1 www.oberstenfeld.de Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 8:00 Uhr Folgetag Mittwoch: 13:00 – 9:00 Uhr Folgetag ÖFFNUNGSZEITEN Freitag: 16:00 – 8:00 Uhr Folgetag Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgermeisteramt Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 – 8:00 Uhr Folgetag Oberstenfeld sind zu den folgenden Zeiten für Sie da: Kinderarztpraxen: Montag 9:00 – 12:30 Uhr Notfallpraxis im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4 Dienstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr Montag – Freitag: 18:00 – 8:00 Uhr Folgetag Mittwoch 8:00 – 12:30 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 – 8:00 Uhr Folgetag Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Notfallpraxis Kinderklinik Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26 Freitag 8:00 – 12:30 Uhr Montag – Freitag: 19:00 – 22:00 Uhr Ein Tipp: Wenn Sie gerne mit Bürgermeister Markus Kleemann oder Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 – 22:00 Uhr weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgermeisteram- tes sprechen möchten oder wenn Sie schon im Vorfeld wissen, dass Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie: für Ihr Anliegen etwas Zeit benötigt wird, dann empfehlen wir Ih- Notfallpraxis im Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37 nen, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren. Samstag, Sonntag und Feiertag: 9:00 – 18:00 Uhr ORTSVORSTEHER SLK-Klinikum Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26 Samstag, Sonntag und Feiertag: 10:00 – 20:00 Uhr Eberhard Wolf ortsvorsteher@oberstenfeld.de Eberhard Wolf ist zu den folgenden Zeiten für Sie da: Zahnarztpraxen: Altes Rathaus Gronau 1. und 3. Montag im Monat 17:30 – 18:00 Uhr Erreichbar unter: 0711 | 7877733 Dorfhaus Prevorst 1. und 3. Montag im Monat 18:30 – 19:00 Uhr Apotheken: WICHTIGE TELEFONNUMMERN Der Apothekennotdienst ist jeweils von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr am Folgetag gültig. Notruf: Polizei 110 Samstag, 15. Januar Rettungsdienst und Feuerwehr 112 apotheke actuell Polizeiposten Großbottwar 07148 | 16250 Schillerstr. 18, 74348 Lauffen a/N 07133 | 17909 Polizeirevier Marbach 07144 | 9000 Neckar-Apotheke Ingersheim Wasserversorgung Oberstenfeld: Tiefengasse 19, 74379 Ingersheim, Württ. 07142 | 20280 Schadensmeldung: 07062 | 267570, 0176 | 11126110 oder 0176 | 11126109 Sonntag, 16. Januar Apotheke am Bahnhof Marbach Strom- und Gasversorgung Syna GmbH: Störung im Stromnetz: 0800 | 7962787 Rielingshäuser Str. 1, 71672 Marbach a/N 07144 | 4073 Störung im Gasnetz: 0800 | 7962427 Heuchelberg-Apotheke Nordheim Hauptstr. 46, 74226 Nordheim 07133 | 17013 Straßenbeleuchtung Syna GmbH: Schadensmeldung: tma@syna.de oder 0800 | 7962787 Vergiftungen: Telefonseelsorge Heilbronn: Informationszentrale für Vergiftungen, Erreichbar unter: 0800 | 1110111 Universitätsklinikum Freiburg 0761 | 19240
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 3 Rückblick 2021 – Ausblick 2022 Foto: Dr. Qingwei Chen „Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen.“ Aristoteles Liebe Bürgerinnen und Bürger von Oberstenfeld, Gronau und Prevorst, ich hoffe, Sie hatten ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und sind glücklich und zufrieden in das Jahr 2022 gestartet. Wie bereits im letzten Jahr beendeten wir vor wenigen Tagen ein Jahr der Ungewissheit, der Verunsicherung und der Anomalität und beginnen das neue Jahr mit der Sehnsucht nach Normalität. Uns alle eint der Wunsch, die Corona-Situation, die uns nun schon seit fast zwei Jahren in unserem Leben einschränkt, zu überwin- den. Doch eins ist gewiss: gemeinsam werden wir diese Pandemie überstehen. Wir werden am Ende des Tunnels Licht sehen, das ist sicher. Und je mehr wir zusammenhalten, desto besser überste- hen wir die schwierige Zeit. Ich wünsche Ihnen dafür ganz viel Kraft und Durchhaltevermö- gen. Folgen Sie dem obigen Zitat von Aristoteles, machen Sie das Beste aus der Situation und wenden Sie die Dinge zum Positiven, Digitale Gemeinderatssitzung aus dem Bürgerhaus übertragen soweit Sie das selbst beeinflussen können. Rückblickend hat das Jahr 2021 uns als Gemeinde erneut vor gro- Die Digitalisierung, wo diese Vorteile für die Arbeit und das Zu- ße Herausforderungen und Veränderungen gestellt. Es gab viele sammenleben bietet, bringen wir auch in anderen Bereichen vo- uns allen auferlegte Einschränkungen und einige Veranstaltun- ran. Im Jahr 2021 haben wir ab Februar in allen Kindertagesein- gen, die wir immer gerne organisieren, weil sie das gesellschaft- richtungen der Gemeinde die „KitaApp“ eingeführt. Auch wenn liche Leben in Oberstenfeld, Gronau und Prevorst prägen, muss- das persönliche Gespräch zwischen Eltern und pädagogischem ten leider abgesagt werden. Dazu zählte der 2016 eingeführte Personal weiterhin höchsten Stellenwert haben wird, wurde Neujahrsempfang. Aber auch die beliebten Seniorenfeiern, das durch die App die Kommunikation zwischen Eltern und Einrich- Unternehmensgespräch, unser Fleckenfest, das Ehrenamtsfest tungen in vielerlei Hinsicht vereinfacht. Zudem kann dadurch auf und zuletzt der Weihnachtsmarkt durften nicht stattfinden. Die hohe Papier- und Druckkosten verzichtet werden, wodurch ein meisten Veranstaltungen der Vereine, Kirchen und Organisatio- wertvoller Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet wird. nen mussten ebenso abgesagt werden. Einen Monat später, Mitte März, eröffneten wir unser kommuna- Noch bedeutender wurde vor diesem Hintergrund die Digitalisie- les Testzentrum im Bürgerhaus. Bis heute testen hier im größten rung. So fanden mit Beginn des Jahres 2021 die Gemeinderatssit- Testzentrum der Region die Allgemeinarztpraxis MVB gemein- zungen zum ersten Mal in der Geschichte der Gemeinde Obers- sam mit der Stifts-Apotheke. Der Schutz der Bevölkerung ist uns tenfeld und dann über mehrere Monate online statt. Nur wenige wichtig und durch das kostenlose Angebot der regelmäßigen Gäste waren im Bürgerhaus anwesend. Dieses war für Zuhörerin- Testung können wir dazu beitragen, den Bürgerinnen und Bür- nen und Zuhörer immer geöffnet. gern mehr Sicherheit zu bieten.
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 4 Start des Breitbandausbaus in Prevorst Über den ganzen Mai verlief die große Bürgerbeteiligung zum Bottwarwiesen-Areal, dem früheren Werzalit-Gelände. Uns ist es Eröffnung des kommunalen Testzentrums im Bürgerhaus sehr wichtig, diese rund 12,3 Hektar große Fläche gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. Gemäß dem Grund- Im gleichen Monat durften wir nach rund zweieinhalb Jahren satz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll hier langfris- Bauzeit die Fertigstellung der umfassenden Sanierung des Stifts- tig die nachhaltige Gemeindeentwicklung an einer zentralen gebäudes verkünden. Dabei sind insgesamt 21 helle und gut Stelle im Gemeindegebiet fortgeführt und Flächenangebote für aufgeteilte Wohnungen für „Betreutes Wohnen“ entstanden. Das verschiedene Nutzungen angeboten werden. Interesse daran war groß, weshalb die eingegangenen Bewer- bungen auf Basis eines transparenten und gerechten Punktesys- Im Juni konnte endlich unser beliebtes Mineralfreibad wieder öff- tems ausgewertet und vergeben wurden. nen, nachdem die Saison im letzten Jahr leider ausgefallen ist. Da das Badeerlebnis für viele Bürgerinnen und Bürger einen gewichti- gen Ausgleich zur Corona-Pandemie darstellte und das regelmäßi- ge Schwimmen zur Gesunderhaltung beiträgt, konnten über den ganzen Sommer viele glückliche und zufriedene Gäste begrüßt werden. Das Badewetter hätte allerdings besser sein können. Frisch sanierte Wohnungen im Stiftsgebäude Freibadsaison Fast 80 Bürgerinnen und Bürger aus Oberstenfeld, Gronau und Prevorst beteiligten sich im April an unserem erneut durchge- Sportlich ging es auch vom 1. bis zum 21. Juli beim STADTRA- führten Umwelt- und Nachhaltigkeitstag. Ausgestattet mit Müll- DELN zu. Zum ersten Mal hat sich die Gemeinde Oberstenfeld zangen und einer kleinen Verpflegung für unterwegs, wurden an der Aktion zur Radförderung und zu Gunsten des Klimaschut- über mehrere Stunden verschiedene Routen abgelaufen, um die zes beteiligt. Die teilnehmenden Radfahrerinnen und Radfahrer Natur von illegal entsorgtem Müll zu säubern. aus Oberstenfeld, Gronau und Prevorst legten dabei insgesamt 34.804 Kilometer zurück. Während es in vielen anderen Kommunen kein Ferienprogramm gab, hatten die Kinder aus Oberstenfeld, Gronau und Prevorst dank der starken Mitwirkung und aufgrund des großen Engage- ments von örtlichen Vereinen, Gruppierungen und Einzelperso- nen die Möglichkeit, an unserem beliebten OKiFePro teilzuneh- men. So konnten in den Sommerferien knapp 50 verschiedene Angebote auf die Beine gestellt werden. Umwelt- und Nachhaltigkeitstag Ebenso begannen im April die Arbeiten zum Glasfaserausbau in Prevorst. Ein bedeutender Meilenstein in der Geschichte unseres Teilortes, wofür viele bürokratische Hürden genommen und viel verhandelt werden musste. Doch unser großer Einsatz wird sich am Ende ausbezahlen, wenn in Prevorst im Laufe des 2. Quartals 2022 das aktuell schnellste Internet verfügbar sein wird. Digitalwerkstatt im Jugendhaus
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 5 Des Weiteren konnten wir in den Sommerwochen neue Rad- und Mit dem kühleren und feuchteren Wetter spitzte sich die Coro- Wanderwege einweihen. Egal ob mit dem Tourenfahrrad, Moun- na-Infektionslage im November leider wieder schnell zu. Unsere tainbike oder zu Fuß, in unserer schönen Gemeinde mit allen traditionellen Gedenkfeiern am Volkstrauertag fanden trotzdem ihren Facetten und Naturschönheiten gibt es viel zu entdecken, statt. Im Freien auf dem Friedhof in Gronau gedachten wir den erleben und genießen. Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft und erinnerten an den Eine coronabedingt kleine Delegation besuchte vom 29. August hohen Wert des Friedens. bis 1. September unsere italienische Partnergemeinde Verbicaro. Dabei stand der Verwaltungs- und Politikaustausch im Vorder- grund, aber auch kulturelle Unternehmungen kamen nicht zu kurz und die Gastfreundschaft war wie immer großartig. Die Bürgermedaille, die höchste Anerkennung, welche die Ge- meinde Oberstenfeld für ehrenamtliches Engagement verleiht, durften wir Anfang Oktober an Inge Zimmermann und Irmgard Nesper verleihen. Beide haben über viele Jahre Außerordentli- ches für unsere Gemeinde und ihre Mitbürgerinnen und Bürger geleistet – vielen Dank dafür! Rund 60 Gäste nahmen an der traditionellen Gedenkfeier teil Wir wollen uns dafür einsetzen, dass im Gronauer Mühlkanal wieder Wasser fließt. Bei einer Bürgerinformationsveranstaltung Mitte Dezember wurden dazu nun Planungs- und Berechnungs- ergebnisse vorgestellt. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Verleihung der Bürgermedaille an Inge Zimmermann und Irmgard Bürgern sollen gute Lösungen entwickelt und alle Betroffenen Nesper und Interessierten mitgenommen werden. Über das ganze Jahr haben uns darüber hinaus die Auswirkun- Im Oktober luden wir zudem zu verschiedenen Informations- und gen der Corona-Pandemie auch in allen bislang nicht genannten Austauschveranstaltungen zum Thema Bottwarwiesen ein. Meh- kommunalen Bereichen begleitet, uns nach wie vor viel Arbeit rere hundert Bürgerinnen und Bürger ließen es sich nicht neh- bereitet und waren immer wieder auch Ursache für Aufgeregt- men, sich im Bürgerhaus und vor Ort auf dem Gelände ein Bild heiten. Ferner können die in diesem Rückblick näher erläuterten von den in diesem Zusammenhang präsentierten Ergebnissen Themen und Projekte lediglich einen Ausschnitt von dem wider- der Architektenmodelle und -entwürfe zu machen. Ein spannen- spiegeln, was im letzten Jahr in der Gemeinde Oberstenfeld pas- des und zukunftsweisendes Projekt, welches unsere Gemeinde in sierte. Es gab viel mehr, über das es wert wäre zu berichten. Wir vielerlei Hinsicht positiv beeinflussen wird. haben Oberstenfeld, Gronau und Prevorst 2021 gemeinsam gut vorangebracht und konnten trotz der schwierigen Situation viel Gutes bewirken. Dies wollen wir in 2022 erfolgreich fortsetzen. Die Sanierung des Hauptgebäudes unserer Lichtenbergschule, weitere weg- weisende Entscheidungen zur Neugestaltung des Geländes Bottwarwiesen, die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Gronau, die Inbetriebnahme der Glasfaseranschlüsse in Prevorst, die Erschlie- ßungsarbeiten im Baugebiet Dürren IV, die Weiterentwicklung unserer vielfältigen Kinderbetreuungsangebote oder das 50-jäh- rige Jubiläum der Eingemeindung von Gronau und Prevorst sind nur wenige Beispiele, was uns in 2022 beschäftigen wird und worauf wir uns auch freuen können. In den kommenden 12 Mo- naten können wir vieles abarbeiten, was wir in den letzten Jah- ren auf den Weg gebracht haben. Angesichts der angespannten Vor-Ort-Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Bottwarwie- Haushalssituation wollen wir dabei an den richtigen Stellen spa- sen ren und sinnvolle und nachhaltige Investitionen tätigen. Lassen Sie uns gemeinsam den guten gemeindlichen Zusammenhalt weiter pflegen und die positiven Entwicklungen beibehalten. Ich danke Ihnen allen für Ihr Mitwirken, Ihre Unterstützung und Ihr Durchhaltevermögen! Für 2022 wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute und vor allem viel Gesundheit! Markus Kleemann Volles Bürgerhaus bei Bürgerinformationsveranstaltung Bürgermeister
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 6 vor wenigen Jahren realisieren konnten“, betonte Bürgermeister Infos aus dem Rathaus Markus Kleemann beim Jubiläum. Die Corona-Pandemie hat die Bücherei in den letzten Monaten immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Doch Frau Time to say goodbye Krahl hat gemeinsam mit ihrem Team immer wieder neue Kon- zepte entwickelt und mit Click&Collect oder dem eingerichteten Ende Dezember 2021 wurde die Gronauerin Timka Hottenrott in Lieferservice die Leserinnen und Leser auch in Pandemiezeiten den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Frau Hottenrott bedient. arbeitete viele Jahre für die Gemeinde Oberstenfeld und war da- „Im Namen der Gemeinde danken wir Frau Krahl für ihren großen bei im Finanzwesen, in den Bereichen Kasse und Buchhaltung, Einsatz für unsere Bücherei. In den 20 Jahren ihrer Tätigkeit hat sie tätig. Sowohl im Rathaus als auch bei den Bürgerinnen und Bür- die Bücherei maßgeblich geprägt und positiv weiterentwickelt. gern wurde sie aufgrund ihrer Zuverlässigkeit und ihrem fundier- ten Wissen sehr geschätzt. Timka Hottenrott kannte sich auch Wir freuen uns darauf, was die Bücherei uns in den nächsten Jah- aufgrund ihrer langjährigen Zugehörigkeit zur Gemeindeverwal- ren noch alles bieten wird“, so Bürgermeister Markus Kleemann. tung, sie feierte am 1. August 2021 ihr 20-jähriges Dienstjubilä- um, äußerst gut aus und stand ihren Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung stets gerne mit Rat und Tat zur Seite. „Frau Hot- tenrott hat dankenswerterweise immer sehr gute Arbeit geleis- tet, sie hat sich mit der Gemeinde Oberstenfeld identifiziert und wir wissen und sind dankbar, dass wir mit ihr eine Mitarbeiterin verabschieden, die uns auch nach ihrem offiziellen Ausscheiden noch für Fragen zur Verfügung steht“, so Bürgermeister Markus Kleemann bei der Verabschiedung. Frau Hottenrott verabschiedete sich mit den Worten: „Zum Jah- resende steige ich um in meinen Zug des Lebens von dem Abteil „Arbeitsleben“ in das Abteil „Träume gehen nie in Rente“. Auch vor diesem Hintergrund wünschen wir ihr alles Gute im neuen Abteil und bei der Erfüllung ihrer Träume. Vielen Dank für den unermüdlichen Einsatz bei der Gemeinde Oberstenfeld! Neue Praktikantin bei der Gemeindeverwaltung Seit 10. Januar 2022 absolviert Frau Uta Dexheimer ein Praktikum bei der Gemeinde Oberstenfeld. Seit Februar 2021 macht sie eine Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten mit der Fachrich- tung Kommunal- und Landesverwaltung über das Berufsförde- rungswerk Schömberg in Renningen. Frau Dexheimer wird bei uns Einblicke in die Bereiche Bauamt, Hauptamt und in das Amt für Finanzen erhalten und unsere Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter bis August 2022 tatkräftig unter- stützen. Dieser praxisnahe Einblick ist der Gemeindeverwaltung ein wichtiges Anliegen. Denn auch so kann ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Fachkräftemangels in der öffentlichen Ver- waltung geleistet werden. Wir danken Frau Dexheimer für ihre Unterstützung und wün- schen ihr eine erfahrungsreiche Zeit und spannende Einblicke bei uns in der Gemeindeverwaltung! v.l.: Bürgermeister Markus Kleemann, Timka Hottenrott, Julia Rügler, Leiterin im Amt für Finanzen 20-jähriges Dienstjubiläum von Suzana Krahl Allen unseren Büchereibesucherinnen und -besuchern ist der Name Suzana Krahl ein Begriff. Seit 1. Januar 2002 leitet die aus- gebildete Diplom-Bibliothekarin unsere beliebte Gemeindebü- cherei. In dieser Zeit hat sie die Bücherei mit zukunftsweisenden Ideen modernisiert und ist immer aktuell geblieben. So haben über die Zeit TipToi, Tonies, die Onleihe und ganz neu der SAMI- Lesebär Einzug in die Bücherei gehalten. Mit Veranstaltungsrei- hen für Kinder und Erwachsene hat Frau Krahl immer wieder neue Zielgruppen angelockt und den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde ein besonderes Angebot ermöglicht. „Sie hat sich auch gleich sehr über die Idee zur Einrichtung eines Lesecafés im Obergeschoss gefreut und viel dazu beigetragen, dass wir dies
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 7 Brennholz aus dem Gemeindewald Oberstenfeld - lokal, klimafreundlich, CO2-neutral, preisgünstig Die Brennholzversteigerung wird in diesem Jahr erneut auf digi- Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen für die Ver- talem / postalischem Wege erfolgen. steigerung: • Mit der Abgabe eines Gebotes werden die Bestimmungen für Zur Versteigerung stehen folgende Lose: den Erwerb und die Aufarbeitung des Holzes akzeptiert. Distrikt Polter- Holzarten • Der/die Meistbietende erhält den Zuschlag und eine Bestä- bezeichnung Lagerort tigung schriftlich oder per E-Mail. Bei gleicher Gebotshöhe Distrikt BUCH Of 101 - Of 141 entlang des Buchweges, entscheidet das Los. vom nördlichen Wald- • Anschließend erfolgt schnellstmöglich der Versand der Rech- eingang bis zur Kurve im nungen. Das Holz darf erst nach vollständiger Bezahlung auf- Osten. gearbeitet und abgefahren werden. Buche, Eiche, Birke • Die genaue Lage der Lose entnehmen Sie bitte der Waldkarte Distrikt Of 201 - Of 236 Rossertweg und Schmal- auf der Homepage oder im Aushang. ROSSERT/GRONAU- heckenweg bis zur westl. ER WALD Kurve. • Die Wege befinden sich in gut befahrbarem Zustand. Buche, Eiche, Esche, • Das Befahren der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte Nadelholz nehmen Sie auf Waldbesucher und andere Brennholzwerber Rücksicht! Die Lagepläne, detaillierte Listen, Bedingungen für den Holz- • An Sonntagen ist das Befahren der Waldwege mit Kfz nicht verkauf und Weiteres sind auf der Homepage der Gemeinde gestattet. Oberstenfeld veröffentlicht und können dort eingesehen und • Wenn von einzelnen Interessenten mehr Festmeter ersteigert heruntergeladen werden. Alternativ können Sie diese Informati- werden als die Menge, die angegeben wurde, werden diesem onen dem Aushang im Glaskasten vor dem Rathaus entnehmen. Interessenten zuerst die Lose mit dem höchsten Gebot zuge- Interessenten können bis einschließlich 24. Januar 2022 ein teilt. Die mit niedrigeren Geboten werden den nachplatzier- schriftliches Gebot per E-Mail an holzverkauf@oberstenfeld.de ten Interessenten zugeschlagen. Die festgelegte Höchstmen- oder auf dem Postweg an die Gemeinde abgeben. Dafür können ge kann bis um 20% überschritten werden. Sie den nachfolgenden Bestell- / Bietschein verwenden. • Zu einem späteren Zeitpunkt werden im gleichen Verkaufsmo- Es kann für alle Lose geboten werden. Dabei kann auch eine dus Flächenlose im Bereich des Buchweges angeboten. Sobald Höchstzahl an benötigten Losen angeben werden. die Flächenlose ausgesteckt sind, erfolgt die Veröffentlichung. Im Rossert/Gronauer Wald werden wegen des überwiegend Bitte geben Sie bei der Angebotsabgabe folgende Daten an: schwierigen Geländes keine Flächenlose ausgesteckt. Sollten • Vorname, Name, Anschrift. Sie hier Interesse an einer Brennholzwerbung per Flächenlos • Lose, auf die Sie bieten möchten und Gebot für dieses Los. haben, wenden Sie sich bitte direkt an Revierförster Herr Frank. • Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Wirth, 07062 | 261 – 75 / • Brennholzmenge, auf die Sie steigern möchten. wirth@oberstenfeld.de und Revierförster Herr Frank 0175 | • E-Mail-Adresse (optional). 2236741 zur Verfügung. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Brennholzversteigerung 2022 Bietschein Daten Bieter/in Straße, EMail Name: Hausnummer: Adresse: Vorname: PLZ, Ort: Gewünschte Holzmenge Polterbezeichnung Gebot Polterbezeichnung Gebot
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 8 Öffnungszeiten Corona-Testzentrum Neue Öffnungszeiten der Barkasse im Bürgerhaus Aufgrund personeller Änderungen ist die Barkasse des Rat- Bis auf Weiteres sind die Testzeiten wie folgt: hauses zukünftig nur noch dienstags ganztägig und donners- Montag – Donnerstag 7:30 Uhr bis 10:00 Uhr tagvormittags geöffnet. Freitag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Vielen Dank. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Weihnachtskiste für Seniorinnen und Senioren sorgte für viel Freude Wasserhärte erhöht sich in Oberstenfeld In diesem Jahr hatte unsere Weihnachtskiste für Seniorinnen und vom 19. bis 21. Januar 2022 geringfügig Senioren Premiere. Drei Wochen lang konnten Bürgerinnen und Bürger in der Bücherei Weihnachtsgrüße für Seniorinnen und Se- Wegen Umbaumaßnahmen am Wasserwerk Langenau erhöht nioren abgeben. Ob etwas Gebasteltes, Gebackenes, Geschriebe- sich die Härte des von der Landeswasserversorgung abgege- nes - der Kreativität waren keine Grenzen gesetzt. Und es ist eini- benen Trinkwassers in Oberstenfeld vom 19. bis 21. Januar ges zusammengekommen. Insgesamt haben uns über 50 Karten 2022 geringfügig von ca. 13,2 Grad auf bis zu 16,5 Grad deut- erreicht, Genähtes, Gebasteltes, Gebackenes und kleine Geschen- scher Wasserhärte. Die Ortschaften Gronau und Prevorst sind ke. Das Gesammelte ging an die Bewohnerinnen und Bewohner davon nicht betroffen, weil hier Eigenwasser aufbereitet und im Kleeblatt Pflegeheim und im betreuten Wohnen. Die freuten ins dortige Netz eingespeist wird. sich sehr über die kleine Weihnachtsüberraschung. Wir danken allen, die sich an der Aktion beteiligt haben! Geänderte Corona-Verordnung seit Mittwoch, 12. Januar 2022 Corona-Verordnung müssen. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Am 11. Januar 2022 wurde die Corona-Verordnung Baden-Würt- Arbeits- und Betriebsstätten. temberg erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten seit Die 2G+-Regelung als Zugangsvoraussetzung für Veranstaltun- Mittwoch, 12. Januar 2022. gen und diverse Freizeitangebote bleibt bestehen, das heißt der Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit Zutritt ist nur für geimpfte und genesene Personen zulässig, die verbundenen erneuten Anstieg der Hospitalisierungen gelten einen aktuellen Negativtest (Schnelltest nicht älter als 24 h, PCR- die Regelungen der Alarmstufe II vorerst unabhängig von den Test nicht älter als 48 h) vorlegen können. Konkretisiert wurde, Schwellenwerten bis zum 1. Februar 2022 weiter. In Alarmstufe II wer keinen Testnachweis vorlegen muss. Personen, die bereits gelten nun unter anderem folgende Regelungen: eine Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus erhalten Private Zusammenkünfte haben, müssen keinen Test vorlegen. Geimpfte mit Grundimmu- Für geimpfte und genesene Personen gilt: In geschlossenen nisierung, deren letzte erforderliche Einzelimpfung nicht länger Räumen dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen. als drei Monate zurückliegt sowie Genesene, deren Infektion Im Freien dürfen nicht mehr als 50 Personen zusammen- nachweislich maximal drei Monate zurückliegt und mit einem kommen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus PCR-Test nachgewiesen wurde, müssen ebenfalls keinen Test vor- medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die legen. Ausnahmen gelten außerdem für Kinder und Jugendliche es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. bis einschließlich 17 Jahren. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Veranstaltungen sind nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilneh- Wenn eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teil- menden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informa- nimmt, gilt eine Begrenzung auf einen Haushalt plus zwei Per- tions- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse. sonen eines weiteren Haushalts. Kinder und Jugendliche bis In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe und Vergnü- einschließlich 17 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paa- gungsstätten wie Spielhallen und Casinos eine Sperrstunde von re, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. 22:30 Uhr bis 6 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomi- schen Betrieben gelten die Regelungen der Kontaktbeschrän- Absonderung kungen. Die Isolation von positiv getesteten Personen endet ohne Frei- Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte untenstehender testung nach 10 Tagen. Ab Tag 7 kann die Isolation durch Frei- Tabelle. testung mittels Schnelltest (in der Begründung wird ausgeführt, dass auch PCR-Tests möglich sind) frühzeitig beendet werden. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Dezember 2021 für den Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Nachweis der 2G/3G-Regelung Impfnachweise nur noch in etc.: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negati- digital auslesbarer Form vorgelegt werden dürfen. Das heißt vem PCR-Test sowie 48 Stunden Symptomfreiheit für den Impfnachweis muss der QR-Code des digitalen Impf- Die Quarantäne von engen Kontaktpersonen/ Haushaltsangehö- zertifikats der EU vorgelegt werden – entweder als Ausdruck rigen endet nach 10 Tagen. Ab Tag 7 kann die Isolation durch Frei- oder per Apps wie der Corona-Warn-App oder der CoVPass- testung mittels Schnelltest (in der Begründung wird ausgeführt, App. Der gelbe Impfpass ist nicht mehr ausreichend. Hat eine dass auch PCR-Tests möglich sind) frühzeitig beendet werden. Person kein Zertifikat, dann kann dieses in den meisten Apo- Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind geimpfte und theken mit gelbem Impfpass und Personalausweis kostenlos genesene Personen unter bestimmten Voraussetzungen. ausgestellt werden. Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist die Freites- Einreiseregelungen tung bereits ab Tag 5 möglich. Regelungen zur Einreise nach Deutschland finden Sie auf unserer Sonstiges Homepage unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ oder Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird dahingehend unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coro- verschärft, dass Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske tragen navirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 9 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 12. Januar 2022 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. Aufgrund Ab » Warnstufe: derHospitalisierungsinzidenz stark ansteigenden Omikron-Welle und250 von 1,5 oder ab dem mitdamit zu erwartenden erneutem COVID-19-Patient*innen Anstieg der Hospitalisierungen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: gelten dieAbRegelungen Hospitalisierungsinzidenz vonII3,0 der Alarmstufe oder ab vorerst 390 mit COVID-19-Patient*innen unabhängig belegten von den Schwellenwerten bisIntensivbetten. zum 1. Februar 2022 weiter. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi- nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien. Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die in Betriebsstätten, wenn der Abstand PCR-getestete, geimpfte oder genesene Impfung oder Infektion länger als 3 Monate nicht eingehalten werden kann, im Personen zurückliegt. Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder Weihnachtsmärkten. genesene Personen 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können nicht eingeschult sind.° » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene (ärztlicher Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder- » In geschlossenen Räumen bei privaten eines sonderpädagogischen Bildungs- / liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Beratungszentrums, einer auf der Grund 3 Monate zurück). Kantinen, Mensen und Cafeterien während schule aufbauenden Schule oder » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht des Essens und Trinkens und beim Sport einer beruflichen Schule° – gilt nur für eingeschult sind.° treiben. Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre » Personen, für die es keine Empfehlung für eine » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab und nicht während der Ferien°°. Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. stand von 1,5 Metern zu anderen Personen » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht mehr zur Schule gehen.°° einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten nicht auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen Schwangerschaftsdrittel. » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°° °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an °°Negativer Antigen-Test erforderlich » Personen, für die es keine allgemeine Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- Impfempfehlung der Ständigen le geregelt. Impfkommission (STIKO) gibt.°° In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2- Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- verordnung des Bundes.
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 10 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Volks- und Stadtfeste 3G 3G 2G nicht erlaubt max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. Wenn nicht geimpfte/gene- sene Personen teilnehmen: 1 Haushalt plus 2 weitere Personen aus 1 Haushalt . 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 2 weitere Personen weitere Personen aus 1 Personen bis einschl. 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl Haushalt Private Zusammen- Geimpfte und Genesene, hinzu. Paare, die nicht Ohne weitere zusammen leben, gelten als ein künfte und private Personen bis einschl. 17 Jahre Geimpfte und Genesene, Regelungen oder Haushalt. Veranstaltungen sowie Personen, die sich aus Personen bis einschl. 13 Jahre Beschränkung der (wie Geburtstage, Hoch- medizinischen Gründen nicht sowie Personen, die sich aus Personenanzahl Auschließlich geimpfte/ zeitsfeiern etc. Gilt auch impfen lassen können, zählen medizinischen Gründen nicht bei Treffen in gastro- nicht dazu. impfen lassen können, zählen genesene Personen°: nomischen Betrieben) nicht dazu. Innen: max. 10 Personen Paare, die nicht zusammen Außen: max. 50 Personen leben, zählen als ein Haushalt. Paare, die nicht zusammen Kinder/Jugendliche bis einschl. 13 leben, zählen als ein Haushalt. Jahre zählen nicht mit. °und Personen bei denen Impfung aus med. Gründen nicht möglich bzw. ohne Impf- empfehlung der STIKO. Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Öffentliche Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- 2G 2G+ veranstaltungen, Stadt- führungen, Kongresse, Im Freien bei >5.000 Sportveranstaltungen, Personen oder bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Betriebs- und Vereinsfeiern einhaltung des Mindest- Im Freien aber nicht mehr als geschlossenen Räumen sowie Veranstaltungen der abstands 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der Breitenkultur) Kapazität, aber nicht mehr als 500 3G 3G Besucher*innen. Öffentliche Verkehrsmittel 3G
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 11 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Archive und Ausnahme: Archive und ohne weitere Landesbibliotheken 3G mit Landesbibliotheken 3G mit möglich Regelungen 3G PCR-Test PCR-Test Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss Religiöse Veranstaltungen eingehalten werden. 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen und nur PCR-Test 2G nicht erlaubt Ausstellungen Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten nur PCR-Test sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Sperrstunde von Regelungen 3G 3G 22:30 Uhr bis 6 Uhr nur PCR-Test
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 12 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitness- studios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien Der Betrieb von Dampf- Der Betrieb von Dampf- ohne weitere bädern, Warmlufträumen bädern, Warmlufträumen und ähnlichem Regelungen 3G und ähnlichem ist untersagt. ist untersagt. Körpernahe kosmetische 3G 3G 2G 2G+ Dienstleistungen Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit PCR-Test PCR-Test Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schifffahrten, Skilifte, 2G 2G+ Seilbahnen, Busreisen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen nur PCR-Test keine Maskenpflicht wäh- Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien rend der Sportausübung ohne weitere keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen Regelungen 3G 2G 2G Anlagen
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 13 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen generell und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- 3G einhaltung des Mindest- Sportveranstaltungen abstands mit PCR-Test 2G 2G+ im Profi- und Amateursport wie Ligaspiele, Tuniere, Im Freien Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Wettkämpfe etc. 3G aber nicht mehr als geschlossenen Räumen 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der 3G Kapazität, aber nicht mehr als 500 Zuschauer*innen. 3G 2G Einzelhandel Ohne weitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und sorgung sowie Abhol- und Lieferangebote Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschulische Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 14 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs und nur PCR-Test clubähnliche Lokale nicht erlaubt (Ausnahmen für nicht 2G 2G impffähige Personen und Im Freien Schüler*innen gelten nicht) wie öffentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen lüften Coronavirus - Regelungen für Pendler und Reisende - Bitte Quarantänepflicht beachten! Achtung: Die Testpflicht besteht auch bei Einreise aus einem Einreisende aus Hochinzidenzgebieten mit Impf- oder Gene- Land, das nicht als Risikogebiet eingestuft ist! sennnachweis müssen nicht in Quarantäne. Für alle anderen Ein- Für die Einreise nach Baden-Württemberg gelten folgende Rege- reisenden aus Hochinzidenzgebieten besteht die Möglichkeit, lungen: frühestens fünf Tage nach der Einreise einen PCR-Test oder 1. Jeder Einreisende aus dem Ausland ab 12 Jahren muss zum einen Schnelltest auf das Corona-Virus durchzuführen. Sollte das Zeitpunkt der Einreise einen negativen Corona-Test, einen Ergebnis negativ ausfallen, endet die Quarantäne. Das Tester- Impf- oder einen Genesenennachweis nachweisen. Die gebnis ist der Gemeindeverwaltung, Frau Waibel, unter waibel@ Verpflichtung gilt für alle Einreisenden, egal ob aus einem oberstenfeld.de vorzulegen. Risikogebiet oder nicht. Für Einreisen aus einem Virusvarian- Als Hochinzidenzgebiet gelten aktuell (Stand 10. Januar 2022) tengebiet muss zwingend ein Test durchgeführt werden, ein unter anderem Australien, Frankreich, Niederlande, Schweden, Impf- oder Genesenennachweis ist nicht ausreichend. Italien, die Schweiz, Spanien oder die Türkei. Akzeptiert werden folgende Tests: Bitte informieren Sie sich vor der Rückreise! Einreise aus Hochinzidenzgebiet: Für Einreisende aus einem sogenannten Virusvarianten-Ge- • PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 48 h biet besteht keine Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen. zurück liegt Die Pflicht zur Absonderung entfällt auch für geimpfte und • Schnelltest, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 48 genesene Personen nicht! h zurück liegt Ausnahmen für genesene und geimpfte Personen Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet: Genesene und geimpfte Personen sind bei Einreise aus einem • PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 48 h Hochinzidenzgebiet von der Quarantänepflicht befreit. Der zurück liegt Nachweis ist bei der Einreiseanmeldung hochzuladen. 2. Jeder Rückreisende aus einem als Risikogebiet klassifizierten Land im Ausland nach Baden-Württemberg einreist muss sich Als genesen gilt, wer in den letzten sechs Monaten nachweislich unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Diese An- mit dem Coronavirus infiziert wurde und diese Infektion mittels meldung ist verpflichtend und kann beim Grenzübertritt und PCR-Test nachgewiesen wurde und geimpfte Personen. Die Er- am Flughafen kontrolliert werden. leichterungen gelten ab dem 28. Tag nach dem positiven Test bis 3. Es besteht die Pflicht, sich nach der Rückreise aus einem sechs Monate nach diesem. Hochinzidenzgebiet umgehend für zehn Tage (Kinder unter Erleichterungen für Geimpfte gelten, wenn seit der letzten erfor- sechs Jahre: fünf Tage) sowie bei Rückreise aus einem Virusva- derlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Je riantengebiet umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantä- nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen voll- ne zu begeben. ständigen Schutz.
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 15 Für berufliche Aufenthalte unter fünf Tagen, die in einem nicht als Virusvarianten-Gebiet klassifizierten Risikogebiet stattfinden, kön- So bitte nicht! nen Ausnahmen bestehen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, sollten nicht notwendige Reisen, insbesondere private Reisen, im In- Diebstahl von Blumen und Vasen und Ausland unterlassen werden. auf den Friedhöfen Die CoronaEinreiseVO finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/geset- Auf den Friedhöfen werden immer wieder Gestecke, Blumen und ze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html Vasen von Gräbern entwendet. Besonders zu den Feiertagen Die Liste mit aktuellen Risikogebieten finden Sie unter: wird dies verstärkt beobachtet. Wir bitten Besucherinnen und Be- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi- sucher bei Beobachtungen oder Verdächtigungen, dies bei der rus/Risikogebiete_neu.html Gemeindeverwaltung zu melden. Vielen Dank. Kontaktdaten Bürgermeisteramt Oberstenfeld: Ihre Friedhofsverwaltung Ordnungsamt, Frau Waibel Telefonnummer: 07062 | 261-54 Fax: 07062/261-13 E-Mail: waibel@oberstenfeld.de Amtliche Bekanntmachungen Bitte geben Sie bei E-Mails Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie schnellstmöglich kontaktieren können. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Hundesteuerbescheid 2022 Gruppenklärwerk Oberes Bottwartal für das Haushaltsjahr 2022 Die Hundehalter unserer Gemeinde erhalten in diesen Tagen die Steuerbescheide für das Jahr 2022. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklär- Nach der vom Gemeinderat der Gemeinde Oberstenfeld am werk Oberes Bottwartal hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 18. Februar 2016 beschlossenen Steuersatzung beträgt die 2021 die Haushaltssatzung 2022 des Gruppenklärwerkes Oberes Hundesteuer ab dem 1. Februrar 2019 für jeden Hund 120,00 Bottwartal wie folgt festgestellt: Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer erhöht sich für den Die Haushaltssatzung 2022 des Zweckverbandes Gruppenklär- zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 Euro. Beginnt werk Oberes Bottwartal wird nach § 79 GemO festgestellt. oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, be- Die Feststellung umfasst: trägt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechen- den Bruchteil der Jahressteuer. § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Der Haushaltsplan wird festgesetzt Hundehaltung oder, nachdem er drei Monate alt geworden 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden EUR ist, bei der Steuerverwaltung angemeldet werden. Beträgen Die ausgegebenen Hundesteuermarken haben unbegrenzte 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 746.472 Gültigkeit. Die Halter müssen ihren Hund mit der Marke versehen. 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen Bei Verlust oder einer unbrauchbar gewordenen Hundesteu- von 746.100 ermarke wird den Haltern eine Ersatzmarke gegen eine Ge- 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis bühr von 10,00 Euro ausgehändigt. (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 372 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Anmeldung steuerpflichtiger Hunde Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis Immer wieder muss festgestellt werden, dass Hundehalterin- (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 nen und Hundehalter ihre Tiere nicht bei der Gemeindever- 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis waltung zur Hundesteuer anmelden. Wir nehmen dies zum (Summe aus 1.3 und 1.6) von 372 Anlass, auf die aktuelle Rechtslage hinzuweisen. Nach der Sat- zung über die Erhebung der Hundesteuer in Oberstenfeld hat 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Hund hält, dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Verwaltungstätigkeit von 646.472 Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (Ablauf 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird) Verwaltungstätigkeit von 619.100 erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Das Anmelde-Formular erhalten Sie u. a. über das Internet Ergebnishaushalts (Saldo unter www.oberstenfeld.de unter Service/Rathaus Dienst- aus 2.1 und 2.2) von 27.372 leistungen/Formulare/Formulare Oberstenfeld/Finanzen und 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- Steuern. tätigkeit von 72.000 Hiernach erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, mit 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- welcher der anzeigepflichtige Hund außerhalb des befriede- tätigkeit von 72.000 ten Besitztums sichtbar zu versehen ist. Zuwiderhandlungen 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- gegen diese Anzeige- und Kennzeichnungspflicht können mit schuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit einer Geldbuße geahndet werden. (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 Vorstehende Verpflichtung wird der Gemeindevollzugs- 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- bedienstete in nächster Zeit verstärkt überwachen und schuss /-bedarf (Saldo aus Verstöße zur Anzeige bringen. Wir bitten alle Hundehalte- 2.3 und 2.6) von 27.372 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus rinnen und Hundehalter, welche die Haltung noch nicht dem Finanzierungstätigkeit von 0 Bürgermeisteramt angezeigt haben, dies im Interesse aller un- 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus verzüglich nachzuholen. Finanzierungstätigkeit von 27.372
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2 16 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit Fundsachen (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -27.372 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs- Folgende Fundsachen wurden im Bürgermeisteramt abgegeben: mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts • Autoschlüssel (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 • Kinderjacke § 2 Kreditermächtigung Eigentumsansprüche können im Bürgerbüro geltend gemacht Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Inves- werden. titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermäch- Nach verlorenen Gegenständen können Sie auch in unserem vir- tigung) wird festgesetzt auf 0 EUR tuellen Fundbüro auf unserer Homepage suchen: www.obersten- feld.de § 3 Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Ein- gehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Aus- Statistische Ecke zahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR Statistik Einwohnerzahlen - Dezember 2021 § 4 Kassenkredite Einwohnerzahl am 31.12.2021 7989 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Einwohnerzahl am 30.11.2021 7970 100.000 EUR Oberstenfeld 5903 Gronau 1670 § 5 Deckung des Aufwandes Prevorst 416 Die nach § 12 der Verbandssatzung zur Deckung des Aufwandes Einschließlich: Geburten: 1 ; Sterbefälle: 11 notwendigen Umlagen werden wie folgt festgesetzt: Verbands- Zinsumlage Tilgungs- mitglied in Euro Betriebs- Investiti- umlage in kostenum- onsumlage Wir gratulieren Euro lage in Euro in Euro Großbott- 6 1.719 35.031 4.488 Die Gemeinde wünscht ihren Seniorinnen und Senioren, die im war Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, alles Gute Obersten- 94 25.653 526.969 67.512 und vor allem Gesundheit für das vor Ihnen liegende Lebensjahr. feld Folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger feiern in den nächsten Tagen einen besonderen Geburtstag: Summe 100 27.372 562.000 72.000 Oberstenfeld Die Haushaltssatzung 2022 des Zweckverbandes Gruppenklär- 17.01. Harald Robert Flaig, 70 Jahre werk Oberes Bottwartal liegt gemäß § 95 b Abs. 2 Gemeindeord- 17.01. Gabriele Tadday, 70 Jahre nung vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 25. Januar 2022 im 19.01. Sigrid Schilpp, 70 Jahre Rathaus (Zimmer 75) öffentlich aus. 20.01. Gisela Lina Mess, 80 Jahre Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das Rathaus Die Gemeinde gratuliert auch ihren langjährig verheirateten Paa- derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem ren, die im Laufe der kommenden Wochen ihren Hochzeitstag 3G-Nachweis betreten werden kann. Ein negativer Antigen- feiern. Für die kommenden Ehejahre wünschen wir eine erfüllte Schnelltest ist ausreichend. Den Termin für die Einsichtnahme und glückliche Zeit. der Haushaltssatzung 2022 vereinbaren Sie bitte bei Frau Wirth Wenn Sie nicht wollen, dass Sie hier veröffentlicht werden und unter der Telefonnummer 07062 / 261 – 75 oder per E-Mail an noch keine Pressesperre haben, dann melden Sie sich bitte unter wirth@oberstenfeld.de. 07062 | 261 - 50. gez. Markus Kleemann Verbandsvorsitzender Aktuell und Wissenswert Einladung zur Online-Bezirksversammlung Der Weinbauverband Württemberg sowie die Schutzgemein- IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen schaft "g.U. Württemberg" laden herzlich zur öffentlichen Bezirks- Teil, alle sonstigen Verlautbarungen Herausgeber: und Mitteilungen: versammlung 2022 ein. Aufgrund der Pandemielage findet nur Gemeinde Oberstenfeld Bürgermeister Markus Kleemann, eine Bezirksversammlung statt, die sich an Trauben- und Weiner- Druck und Verlag: Nussbaum Medien 71720 Oberstenfeld, Großbottwarer zeuger aus allen Bezirken des Weinbaugebietes richtet. Straße 20 oder sein Vertreter im Amt. Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Die Bezirksversammlung findet statt am 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch Donnerstag, 10. Februar 2022 um 19.00 Uhr Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, Die Zugangsdaten finden Sie ab Mitte Januar auf der Homepage www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot des Weinbauverbandes (www.weinbauverband-wuerttemberg. INFORMATIONEN Tel.: 07033 6924-0, de) in der Rubrik Termine. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet. E-Mail: info@gsvertrieb.de Das Video wird im Nachgang auf dem YouTube-Kanal des Verban- Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de des veröffentlicht. Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Anzeigenverkauf: Josef-Beyerle-Str. 2, wds@nussbaum-medien.de Tagesordnung: 71263 Weil der Stadt, TOP 1: Begrüßung und Bericht durch den Präsidenten TOP 2: Aktuelles von der Weinbauberatung (Roland Zipf )
Sie können auch lesen