1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld

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1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
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                                          Freitag, 14. Januar 2022

                                            www.oberstenfeld.de
                                                   Diese Ausgabe
                                             erscheint auch online

MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST
1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                             2

WICHTIGE INFORMATIONEN UND SERVICENUMMERN

BÜRGERMEISTERAMT OBERSTENFELD                                       MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG
Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld                         Bundeseinheitliche Notfallnummern:
Telefonzentrale                                  07062 | 261 - 0    Ärztlicher Bereitschaftsdienst                           116117
Bürgermeister                                    07062 | 261 - 11   Krankentransport                                          19222
Amt für Finanzen                                 07062 | 261 - 31   Allgemeinarztpraxen:
Bauamt                                           07062 | 261 - 17   Notfallpraxis Bietigheim, Riedstraße 12
Team Gebäudemanagement                           07062 | 261 - 21
                                                                    Montag – Donnerstag:                    18:00 – 7:00 Uhr Folgetag
Hauptamt                                         07062 | 261 - 26
                                                                    Freitag – Montag:                  16:00 – 7:00 Uhr durchgehend
Team Sicherheit und Ordnung                      07062 | 261 - 59
Team Bürgerbüro                                  07062 | 261 - 50   Feiertag:                                           durchgehend

info@oberstenfeld.de                                                Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1
www.oberstenfeld.de                                                 Montag, Dienstag, Donnerstag:          18:00 – 8:00 Uhr Folgetag
                                                                    Mittwoch:                              13:00 – 9:00 Uhr Folgetag
ÖFFNUNGSZEITEN                                                      Freitag:                               16:00 – 8:00 Uhr Folgetag
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgermeisteramt            Samstag, Sonntag und Feiertag:          8:00 – 8:00 Uhr Folgetag
Oberstenfeld sind zu den folgenden Zeiten für Sie da:               Kinderarztpraxen:
Montag           9:00 – 12:30 Uhr                                   Notfallpraxis im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4
Dienstag         8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr             Montag – Freitag:                     18:00 – 8:00 Uhr Folgetag
Mittwoch         8:00 – 12:30 Uhr                                   Samstag, Sonntag und Feiertag:          8:00 – 8:00 Uhr Folgetag
Donnerstag       8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
                                                                    Notfallpraxis Kinderklinik Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26
Freitag          8:00 – 12:30 Uhr
                                                                    Montag – Freitag:                             19:00 – 22:00 Uhr
Ein Tipp: Wenn Sie gerne mit Bürgermeister Markus Kleemann oder     Samstag, Sonntag und Feiertag:                 8:00 – 22:00 Uhr
weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgermeisteram-
tes sprechen möchten oder wenn Sie schon im Vorfeld wissen, dass    Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie:
für Ihr Anliegen etwas Zeit benötigt wird, dann empfehlen wir Ih-   Notfallpraxis im Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37
nen, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.             Samstag, Sonntag und Feiertag:                  9:00 – 18:00 Uhr

ORTSVORSTEHER                                                       SLK-Klinikum Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26
                                                                    Samstag, Sonntag und Feiertag:            10:00 – 20:00 Uhr
Eberhard Wolf                    ortsvorsteher@oberstenfeld.de
Eberhard Wolf ist zu den folgenden Zeiten für Sie da:               Zahnarztpraxen:
Altes Rathaus Gronau 1. und 3. Montag im Monat 17:30 – 18:00 Uhr    Erreichbar unter:                                0711 | 7877733
Dorfhaus Prevorst     1. und 3. Montag im Monat 18:30 – 19:00 Uhr
                                                                    Apotheken:
WICHTIGE TELEFONNUMMERN                                             Der Apothekennotdienst ist jeweils von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr
                                                                    am Folgetag gültig.
Notruf:
Polizei                                                     110     Samstag, 15. Januar
Rettungsdienst und Feuerwehr                                112     apotheke actuell
Polizeiposten Großbottwar                         07148 | 16250     Schillerstr. 18, 74348 Lauffen a/N                07133 | 17909
Polizeirevier Marbach                              07144 | 9000
                                                                    Neckar-Apotheke Ingersheim
Wasserversorgung Oberstenfeld:                                      Tiefengasse 19, 74379 Ingersheim, Württ.          07142 | 20280
Schadensmeldung:      07062 | 267570, 0176 | 11126110 oder
                                          0176 | 11126109           Sonntag, 16. Januar
                                                                    Apotheke am Bahnhof Marbach
Strom- und Gasversorgung Syna GmbH:
Störung im Stromnetz:                            0800 | 7962787     Rielingshäuser Str. 1, 71672 Marbach a/N            07144 | 4073
Störung im Gasnetz:                              0800 | 7962427     Heuchelberg-Apotheke Nordheim
                                                                    Hauptstr. 46, 74226 Nordheim                      07133 | 17013
Straßenbeleuchtung Syna GmbH:
Schadensmeldung:         tma@syna.de oder 0800 | 7962787            Vergiftungen:
Telefonseelsorge Heilbronn:                                         Informationszentrale für Vergiftungen,
Erreichbar unter:                                0800 | 1110111     Universitätsklinikum Freiburg                       0761 | 19240
1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                               3

 Rückblick 2021 – Ausblick 2022

                                                                                                                 Foto: Dr. Qingwei Chen

                             „Wir können den Wind nicht ändern,
                           aber wir können die Segel richtig setzen.“
                                                          Aristoteles

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Oberstenfeld, Gronau und Prevorst,
ich hoffe, Sie hatten ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise
Ihrer Liebsten und sind glücklich und zufrieden in das Jahr 2022
gestartet.
Wie bereits im letzten Jahr beendeten wir vor wenigen Tagen ein
Jahr der Ungewissheit, der Verunsicherung und der Anomalität
und beginnen das neue Jahr mit der Sehnsucht nach Normalität.
Uns alle eint der Wunsch, die Corona-Situation, die uns nun schon
seit fast zwei Jahren in unserem Leben einschränkt, zu überwin-
den.
Doch eins ist gewiss: gemeinsam werden wir diese Pandemie
überstehen. Wir werden am Ende des Tunnels Licht sehen, das ist
sicher. Und je mehr wir zusammenhalten, desto besser überste-
hen wir die schwierige Zeit.
Ich wünsche Ihnen dafür ganz viel Kraft und Durchhaltevermö-
gen. Folgen Sie dem obigen Zitat von Aristoteles, machen Sie das
Beste aus der Situation und wenden Sie die Dinge zum Positiven,      Digitale Gemeinderatssitzung aus dem Bürgerhaus übertragen
soweit Sie das selbst beeinflussen können.
Rückblickend hat das Jahr 2021 uns als Gemeinde erneut vor gro-     Die Digitalisierung, wo diese Vorteile für die Arbeit und das Zu-
ße Herausforderungen und Veränderungen gestellt. Es gab viele       sammenleben bietet, bringen wir auch in anderen Bereichen vo-
uns allen auferlegte Einschränkungen und einige Veranstaltun-       ran. Im Jahr 2021 haben wir ab Februar in allen Kindertagesein-
gen, die wir immer gerne organisieren, weil sie das gesellschaft-   richtungen der Gemeinde die „KitaApp“ eingeführt. Auch wenn
liche Leben in Oberstenfeld, Gronau und Prevorst prägen, muss-      das persönliche Gespräch zwischen Eltern und pädagogischem
ten leider abgesagt werden. Dazu zählte der 2016 eingeführte        Personal weiterhin höchsten Stellenwert haben wird, wurde
Neujahrsempfang. Aber auch die beliebten Seniorenfeiern, das        durch die App die Kommunikation zwischen Eltern und Einrich-
Unternehmensgespräch, unser Fleckenfest, das Ehrenamtsfest          tungen in vielerlei Hinsicht vereinfacht. Zudem kann dadurch auf
und zuletzt der Weihnachtsmarkt durften nicht stattfinden. Die      hohe Papier- und Druckkosten verzichtet werden, wodurch ein
meisten Veranstaltungen der Vereine, Kirchen und Organisatio-       wertvoller Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet wird.
nen mussten ebenso abgesagt werden.
                                                                    Einen Monat später, Mitte März, eröffneten wir unser kommuna-
Noch bedeutender wurde vor diesem Hintergrund die Digitalisie-      les Testzentrum im Bürgerhaus. Bis heute testen hier im größten
rung. So fanden mit Beginn des Jahres 2021 die Gemeinderatssit-     Testzentrum der Region die Allgemeinarztpraxis MVB gemein-
zungen zum ersten Mal in der Geschichte der Gemeinde Obers-         sam mit der Stifts-Apotheke. Der Schutz der Bevölkerung ist uns
tenfeld und dann über mehrere Monate online statt. Nur wenige       wichtig und durch das kostenlose Angebot der regelmäßigen
Gäste waren im Bürgerhaus anwesend. Dieses war für Zuhörerin-       Testung können wir dazu beitragen, den Bürgerinnen und Bür-
nen und Zuhörer immer geöffnet.                                     gern mehr Sicherheit zu bieten.
1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                             4

                                                                    Start des Breitbandausbaus in Prevorst

                                                                   Über den ganzen Mai verlief die große Bürgerbeteiligung zum
                                                                   Bottwarwiesen-Areal, dem früheren Werzalit-Gelände. Uns ist es
 Eröffnung des kommunalen Testzentrums im Bürgerhaus
                                                                   sehr wichtig, diese rund 12,3 Hektar große Fläche gemeinsam mit
                                                                   den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. Gemäß dem Grund-
Im gleichen Monat durften wir nach rund zweieinhalb Jahren         satz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll hier langfris-
Bauzeit die Fertigstellung der umfassenden Sanierung des Stifts-   tig die nachhaltige Gemeindeentwicklung an einer zentralen
gebäudes verkünden. Dabei sind insgesamt 21 helle und gut
                                                                   Stelle im Gemeindegebiet fortgeführt und Flächenangebote für
aufgeteilte Wohnungen für „Betreutes Wohnen“ entstanden. Das
                                                                   verschiedene Nutzungen angeboten werden.
Interesse daran war groß, weshalb die eingegangenen Bewer-
bungen auf Basis eines transparenten und gerechten Punktesys-      Im Juni konnte endlich unser beliebtes Mineralfreibad wieder öff-
tems ausgewertet und vergeben wurden.                              nen, nachdem die Saison im letzten Jahr leider ausgefallen ist. Da
                                                                   das Badeerlebnis für viele Bürgerinnen und Bürger einen gewichti-
                                                                   gen Ausgleich zur Corona-Pandemie darstellte und das regelmäßi-
                                                                   ge Schwimmen zur Gesunderhaltung beiträgt, konnten über den
                                                                   ganzen Sommer viele glückliche und zufriedene Gäste begrüßt
                                                                   werden. Das Badewetter hätte allerdings besser sein können.

 Frisch sanierte Wohnungen im Stiftsgebäude
                                                                    Freibadsaison
Fast 80 Bürgerinnen und Bürger aus Oberstenfeld, Gronau und
Prevorst beteiligten sich im April an unserem erneut durchge-      Sportlich ging es auch vom 1. bis zum 21. Juli beim STADTRA-
führten Umwelt- und Nachhaltigkeitstag. Ausgestattet mit Müll-     DELN zu. Zum ersten Mal hat sich die Gemeinde Oberstenfeld
zangen und einer kleinen Verpflegung für unterwegs, wurden         an der Aktion zur Radförderung und zu Gunsten des Klimaschut-
über mehrere Stunden verschiedene Routen abgelaufen, um die        zes beteiligt. Die teilnehmenden Radfahrerinnen und Radfahrer
Natur von illegal entsorgtem Müll zu säubern.                      aus Oberstenfeld, Gronau und Prevorst legten dabei insgesamt
                                                                   34.804 Kilometer zurück.
                                                                   Während es in vielen anderen Kommunen kein Ferienprogramm
                                                                   gab, hatten die Kinder aus Oberstenfeld, Gronau und Prevorst
                                                                   dank der starken Mitwirkung und aufgrund des großen Engage-
                                                                   ments von örtlichen Vereinen, Gruppierungen und Einzelperso-
                                                                   nen die Möglichkeit, an unserem beliebten OKiFePro teilzuneh-
                                                                   men. So konnten in den Sommerferien knapp 50 verschiedene
                                                                   Angebote auf die Beine gestellt werden.

 Umwelt- und Nachhaltigkeitstag

Ebenso begannen im April die Arbeiten zum Glasfaserausbau in
Prevorst. Ein bedeutender Meilenstein in der Geschichte unseres
Teilortes, wofür viele bürokratische Hürden genommen und viel
verhandelt werden musste. Doch unser großer Einsatz wird sich
am Ende ausbezahlen, wenn in Prevorst im Laufe des 2. Quartals
2022 das aktuell schnellste Internet verfügbar sein wird.           Digitalwerkstatt im Jugendhaus
1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                            5
Des Weiteren konnten wir in den Sommerwochen neue Rad- und        Mit dem kühleren und feuchteren Wetter spitzte sich die Coro-
Wanderwege einweihen. Egal ob mit dem Tourenfahrrad, Moun-        na-Infektionslage im November leider wieder schnell zu. Unsere
tainbike oder zu Fuß, in unserer schönen Gemeinde mit allen       traditionellen Gedenkfeiern am Volkstrauertag fanden trotzdem
ihren Facetten und Naturschönheiten gibt es viel zu entdecken,    statt. Im Freien auf dem Friedhof in Gronau gedachten wir den
erleben und genießen.                                             Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft und erinnerten an den
Eine coronabedingt kleine Delegation besuchte vom 29. August      hohen Wert des Friedens.
bis 1. September unsere italienische Partnergemeinde Verbicaro.
Dabei stand der Verwaltungs- und Politikaustausch im Vorder-
grund, aber auch kulturelle Unternehmungen kamen nicht zu
kurz und die Gastfreundschaft war wie immer großartig.
Die Bürgermedaille, die höchste Anerkennung, welche die Ge-
meinde Oberstenfeld für ehrenamtliches Engagement verleiht,
durften wir Anfang Oktober an Inge Zimmermann und Irmgard
Nesper verleihen. Beide haben über viele Jahre Außerordentli-
ches für unsere Gemeinde und ihre Mitbürgerinnen und Bürger
geleistet – vielen Dank dafür!

                                                                   Rund 60 Gäste nahmen an der traditionellen Gedenkfeier teil

                                                                  Wir wollen uns dafür einsetzen, dass im Gronauer Mühlkanal
                                                                  wieder Wasser fließt. Bei einer Bürgerinformationsveranstaltung
                                                                  Mitte Dezember wurden dazu nun Planungs- und Berechnungs-
                                                                  ergebnisse vorgestellt. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und
 Verleihung der Bürgermedaille an Inge Zimmermann und Irmgard     Bürgern sollen gute Lösungen entwickelt und alle Betroffenen
 Nesper                                                           und Interessierten mitgenommen werden.
                                                                  Über das ganze Jahr haben uns darüber hinaus die Auswirkun-
Im Oktober luden wir zudem zu verschiedenen Informations- und     gen der Corona-Pandemie auch in allen bislang nicht genannten
Austauschveranstaltungen zum Thema Bottwarwiesen ein. Meh-        kommunalen Bereichen begleitet, uns nach wie vor viel Arbeit
rere hundert Bürgerinnen und Bürger ließen es sich nicht neh-     bereitet und waren immer wieder auch Ursache für Aufgeregt-
men, sich im Bürgerhaus und vor Ort auf dem Gelände ein Bild      heiten. Ferner können die in diesem Rückblick näher erläuterten
von den in diesem Zusammenhang präsentierten Ergebnissen          Themen und Projekte lediglich einen Ausschnitt von dem wider-
der Architektenmodelle und -entwürfe zu machen. Ein spannen-      spiegeln, was im letzten Jahr in der Gemeinde Oberstenfeld pas-
des und zukunftsweisendes Projekt, welches unsere Gemeinde in     sierte. Es gab viel mehr, über das es wert wäre zu berichten. Wir
vielerlei Hinsicht positiv beeinflussen wird.                     haben Oberstenfeld, Gronau und Prevorst 2021 gemeinsam gut
                                                                  vorangebracht und konnten trotz der schwierigen Situation viel
                                                                  Gutes bewirken.
                                                                  Dies wollen wir in 2022 erfolgreich fortsetzen. Die Sanierung
                                                                  des Hauptgebäudes unserer Lichtenbergschule, weitere weg-
                                                                  weisende Entscheidungen zur Neugestaltung des Geländes
                                                                  Bottwarwiesen, die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Gronau, die
                                                                  Inbetriebnahme der Glasfaseranschlüsse in Prevorst, die Erschlie-
                                                                  ßungsarbeiten im Baugebiet Dürren IV, die Weiterentwicklung
                                                                  unserer vielfältigen Kinderbetreuungsangebote oder das 50-jäh-
                                                                  rige Jubiläum der Eingemeindung von Gronau und Prevorst sind
                                                                  nur wenige Beispiele, was uns in 2022 beschäftigen wird und
                                                                  worauf wir uns auch freuen können. In den kommenden 12 Mo-
                                                                  naten können wir vieles abarbeiten, was wir in den letzten Jah-
                                                                  ren auf den Weg gebracht haben. Angesichts der angespannten
 Vor-Ort-Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Bottwarwie-    Haushalssituation wollen wir dabei an den richtigen Stellen spa-
 sen                                                              ren und sinnvolle und nachhaltige Investitionen tätigen. Lassen
                                                                  Sie uns gemeinsam den guten gemeindlichen Zusammenhalt
                                                                  weiter pflegen und die positiven Entwicklungen beibehalten.

                                                                  Ich danke Ihnen allen für Ihr Mitwirken, Ihre Unterstützung und
                                                                  Ihr Durchhaltevermögen!

                                                                  Für 2022 wünsche ich Ihnen von Herzen alles
                                                                  Gute und vor allem viel Gesundheit!

                                                                  Markus Kleemann
 Volles Bürgerhaus bei Bürgerinformationsveranstaltung
                                                                  Bürgermeister
1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                    6
                                                                       vor wenigen Jahren realisieren konnten“, betonte Bürgermeister
         Infos aus dem Rathaus                                         Markus Kleemann beim Jubiläum.
                                                                       Die Corona-Pandemie hat die Bücherei in den letzten Monaten
                                                                       immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Doch Frau
Time to say goodbye                                                    Krahl hat gemeinsam mit ihrem Team immer wieder neue Kon-
                                                                       zepte entwickelt und mit Click&Collect oder dem eingerichteten
Ende Dezember 2021 wurde die Gronauerin Timka Hottenrott in
                                                                       Lieferservice die Leserinnen und Leser auch in Pandemiezeiten
den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Frau Hottenrott
                                                                       bedient.
arbeitete viele Jahre für die Gemeinde Oberstenfeld und war da-
                                                                       „Im Namen der Gemeinde danken wir Frau Krahl für ihren großen
bei im Finanzwesen, in den Bereichen Kasse und Buchhaltung,
                                                                       Einsatz für unsere Bücherei. In den 20 Jahren ihrer Tätigkeit hat sie
tätig. Sowohl im Rathaus als auch bei den Bürgerinnen und Bür-
                                                                       die Bücherei maßgeblich geprägt und positiv weiterentwickelt.
gern wurde sie aufgrund ihrer Zuverlässigkeit und ihrem fundier-
ten Wissen sehr geschätzt. Timka Hottenrott kannte sich auch           Wir freuen uns darauf, was die Bücherei uns in den nächsten Jah-
aufgrund ihrer langjährigen Zugehörigkeit zur Gemeindeverwal-          ren noch alles bieten wird“, so Bürgermeister Markus Kleemann.
tung, sie feierte am 1. August 2021 ihr 20-jähriges Dienstjubilä-
um, äußerst gut aus und stand ihren Kolleginnen und Kollegen
in der Verwaltung stets gerne mit Rat und Tat zur Seite. „Frau Hot-
tenrott hat dankenswerterweise immer sehr gute Arbeit geleis-
tet, sie hat sich mit der Gemeinde Oberstenfeld identifiziert und
wir wissen und sind dankbar, dass wir mit ihr eine Mitarbeiterin
verabschieden, die uns auch nach ihrem offiziellen Ausscheiden
noch für Fragen zur Verfügung steht“, so Bürgermeister Markus
Kleemann bei der Verabschiedung.
Frau Hottenrott verabschiedete sich mit den Worten: „Zum Jah-
resende steige ich um in meinen Zug des Lebens von dem Abteil
„Arbeitsleben“ in das Abteil „Träume gehen nie in Rente“.
Auch vor diesem Hintergrund wünschen wir ihr alles Gute im
neuen Abteil und bei der Erfüllung ihrer Träume. Vielen Dank für
den unermüdlichen Einsatz bei der Gemeinde Oberstenfeld!

                                                                       Neue Praktikantin bei der Gemeindeverwaltung
                                                                       Seit 10. Januar 2022 absolviert Frau Uta Dexheimer ein Praktikum
                                                                       bei der Gemeinde Oberstenfeld. Seit Februar 2021 macht sie eine
                                                                       Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten mit der Fachrich-
                                                                       tung Kommunal- und Landesverwaltung über das Berufsförde-
                                                                       rungswerk Schömberg in Renningen.
                                                                       Frau Dexheimer wird bei uns Einblicke in die Bereiche Bauamt,
                                                                       Hauptamt und in das Amt für Finanzen erhalten und unsere Mit-
                                                                       arbeiterinnen und Mitarbeiter bis August 2022 tatkräftig unter-
                                                                       stützen. Dieser praxisnahe Einblick ist der Gemeindeverwaltung
                                                                       ein wichtiges Anliegen. Denn auch so kann ein wichtiger Beitrag
                                                                       zur Verbesserung des Fachkräftemangels in der öffentlichen Ver-
                                                                       waltung geleistet werden.
                                                                       Wir danken Frau Dexheimer für ihre Unterstützung und wün-
                                                                       schen ihr eine erfahrungsreiche Zeit und spannende Einblicke bei
                                                                       uns in der Gemeindeverwaltung!

v.l.: Bürgermeister Markus Kleemann, Timka Hottenrott, Julia Rügler,
Leiterin im Amt für Finanzen

20-jähriges Dienstjubiläum von Suzana Krahl
Allen unseren Büchereibesucherinnen und -besuchern ist der
Name Suzana Krahl ein Begriff. Seit 1. Januar 2002 leitet die aus-
gebildete Diplom-Bibliothekarin unsere beliebte Gemeindebü-
cherei. In dieser Zeit hat sie die Bücherei mit zukunftsweisenden
Ideen modernisiert und ist immer aktuell geblieben. So haben
über die Zeit TipToi, Tonies, die Onleihe und ganz neu der SAMI-
Lesebär Einzug in die Bücherei gehalten. Mit Veranstaltungsrei-
hen für Kinder und Erwachsene hat Frau Krahl immer wieder
neue Zielgruppen angelockt und den Bürgerinnen und Bürgern
der Gemeinde ein besonderes Angebot ermöglicht. „Sie hat sich
auch gleich sehr über die Idee zur Einrichtung eines Lesecafés im
Obergeschoss gefreut und viel dazu beigetragen, dass wir dies
1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                   7
Brennholz aus dem Gemeindewald Oberstenfeld - lokal, klimafreundlich, CO2-neutral, preisgünstig

Die Brennholzversteigerung wird in diesem Jahr erneut auf digi-        Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen für die Ver-
talem / postalischem Wege erfolgen.                                    steigerung:
                                                                       • Mit der Abgabe eines Gebotes werden die Bestimmungen für
Zur Versteigerung stehen folgende Lose:                                    den Erwerb und die Aufarbeitung des Holzes akzeptiert.
Distrikt              Polter-          Holzarten                       • Der/die Meistbietende erhält den Zuschlag und eine Bestä-
                      bezeichnung Lagerort                                 tigung schriftlich oder per E-Mail. Bei gleicher Gebotshöhe
 Distrikt BUCH         Of 101 - Of 141 entlang des Buchweges,              entscheidet das Los.
                                       vom nördlichen Wald-            • Anschließend erfolgt schnellstmöglich der Versand der Rech-
                                       eingang bis zur Kurve im            nungen. Das Holz darf erst nach vollständiger Bezahlung auf-
                                       Osten.                              gearbeitet und abgefahren werden.
                                       Buche, Eiche, Birke             • Die genaue Lage der Lose entnehmen Sie bitte der Waldkarte
 Distrikt              Of 201 - Of 236 Rossertweg und Schmal-
                                                                           auf der Homepage oder im Aushang.
 ROSSERT/GRONAU-                       heckenweg bis zur westl.
 ER WALD                               Kurve.                          • Die Wege befinden sich in gut befahrbarem Zustand.
                                       Buche, Eiche, Esche,            • Das Befahren der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte
                                       Nadelholz                           nehmen Sie auf Waldbesucher und andere Brennholzwerber
                                                                           Rücksicht!
Die Lagepläne, detaillierte Listen, Bedingungen für den Holz-
                                                                       • An Sonntagen ist das Befahren der Waldwege mit Kfz nicht
verkauf und Weiteres sind auf der Homepage der Gemeinde
                                                                           gestattet.
Oberstenfeld veröffentlicht und können dort eingesehen und
                                                                       • Wenn von einzelnen Interessenten mehr Festmeter ersteigert
heruntergeladen werden. Alternativ können Sie diese Informati-             werden als die Menge, die angegeben wurde, werden diesem
onen dem Aushang im Glaskasten vor dem Rathaus entnehmen.                  Interessenten zuerst die Lose mit dem höchsten Gebot zuge-
Interessenten können bis einschließlich 24. Januar 2022 ein                teilt. Die mit niedrigeren Geboten werden den nachplatzier-
schriftliches Gebot per E-Mail an holzverkauf@oberstenfeld.de              ten Interessenten zugeschlagen. Die festgelegte Höchstmen-
oder auf dem Postweg an die Gemeinde abgeben. Dafür können                 ge kann bis um 20% überschritten werden.
Sie den nachfolgenden Bestell- / Bietschein verwenden.                 • Zu einem späteren Zeitpunkt werden im gleichen Verkaufsmo-
Es kann für alle Lose geboten werden. Dabei kann auch eine                 dus Flächenlose im Bereich des Buchweges angeboten. Sobald
Höchstzahl an benötigten Losen angeben werden.                             die Flächenlose ausgesteckt sind, erfolgt die Veröffentlichung.
                                                                           Im Rossert/Gronauer Wald werden wegen des überwiegend
Bitte geben Sie bei der Angebotsabgabe folgende Daten an:                  schwierigen Geländes keine Flächenlose ausgesteckt. Sollten
• Vorname, Name, Anschrift.                                                Sie hier Interesse an einer Brennholzwerbung per Flächenlos
• Lose, auf die Sie bieten möchten und Gebot für dieses Los.               haben, wenden Sie sich bitte direkt an Revierförster Herr Frank.
                                                                       • Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Wirth, 07062 | 261 – 75 /
• Brennholzmenge, auf die Sie steigern möchten.                            wirth@oberstenfeld.de und Revierförster Herr Frank 0175 |
• E-Mail-Adresse (optional).                                               2236741 zur Verfügung.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
   Brennholzversteigerung 2022
   Bietschein

   Daten Bieter/in
                                                        Straße,                                      E­Mail­
   Name:
                                                        Hausnummer:                                  Adresse:

   Vorname:                                             PLZ, Ort:

   Gewünschte Holzmenge

   Polterbezeichnung                  Gebot                              Polterbezeichnung                   Gebot
1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                8

 Öffnungszeiten Corona-Testzentrum                                    Neue Öffnungszeiten der Barkasse
 im Bürgerhaus
                                                                      Aufgrund personeller Änderungen ist die Barkasse des Rat-
 Bis auf Weiteres sind die Testzeiten wie folgt:                      hauses zukünftig nur noch dienstags ganztägig und donners-
 Montag – Donnerstag            7:30 Uhr bis 10:00 Uhr                tagvormittags geöffnet.
 Freitag                      15:00 Uhr bis 18:00 Uhr                 Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Vielen Dank.
 Eine Voranmeldung ist nicht nötig.

                                                                     Weihnachtskiste für Seniorinnen und Senioren
                                                                     sorgte für viel Freude
 Wasserhärte erhöht sich in Oberstenfeld                             In diesem Jahr hatte unsere Weihnachtskiste für Seniorinnen und
 vom 19. bis 21. Januar 2022 geringfügig                             Senioren Premiere. Drei Wochen lang konnten Bürgerinnen und
                                                                     Bürger in der Bücherei Weihnachtsgrüße für Seniorinnen und Se-
 Wegen Umbaumaßnahmen am Wasserwerk Langenau erhöht                  nioren abgeben. Ob etwas Gebasteltes, Gebackenes, Geschriebe-
 sich die Härte des von der Landeswasserversorgung abgege-           nes - der Kreativität waren keine Grenzen gesetzt. Und es ist eini-
 benen Trinkwassers in Oberstenfeld vom 19. bis 21. Januar           ges zusammengekommen. Insgesamt haben uns über 50 Karten
 2022 geringfügig von ca. 13,2 Grad auf bis zu 16,5 Grad deut-       erreicht, Genähtes, Gebasteltes, Gebackenes und kleine Geschen-
 scher Wasserhärte. Die Ortschaften Gronau und Prevorst sind         ke. Das Gesammelte ging an die Bewohnerinnen und Bewohner
 davon nicht betroffen, weil hier Eigenwasser aufbereitet und        im Kleeblatt Pflegeheim und im betreuten Wohnen. Die freuten
 ins dortige Netz eingespeist wird.                                  sich sehr über die kleine Weihnachtsüberraschung.
                                                                     Wir danken allen, die sich an der Aktion beteiligt haben!

Geänderte Corona-Verordnung seit Mittwoch, 12. Januar 2022
Corona-Verordnung                                                    müssen. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in
Am 11. Januar 2022 wurde die Corona-Verordnung Baden-Würt-           Arbeits- und Betriebsstätten.
temberg erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten seit            Die 2G+-Regelung als Zugangsvoraussetzung für Veranstaltun-
Mittwoch, 12. Januar 2022.                                           gen und diverse Freizeitangebote bleibt bestehen, das heißt der
Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit          Zutritt ist nur für geimpfte und genesene Personen zulässig, die
verbundenen erneuten Anstieg der Hospitalisierungen gelten           einen aktuellen Negativtest (Schnelltest nicht älter als 24 h, PCR-
die Regelungen der Alarmstufe II vorerst unabhängig von den          Test nicht älter als 48 h) vorlegen können. Konkretisiert wurde,
Schwellenwerten bis zum 1. Februar 2022 weiter. In Alarmstufe II     wer keinen Testnachweis vorlegen muss. Personen, die bereits
gelten nun unter anderem folgende Regelungen:                        eine Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus erhalten
Private Zusammenkünfte                                               haben, müssen keinen Test vorlegen. Geimpfte mit Grundimmu-
Für geimpfte und genesene Personen gilt: In geschlossenen            nisierung, deren letzte erforderliche Einzelimpfung nicht länger
Räumen dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen.                    als drei Monate zurückliegt sowie Genesene, deren Infektion
Im Freien dürfen nicht mehr als 50 Personen zusammen-                nachweislich maximal drei Monate zurückliegt und mit einem
kommen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus        PCR-Test nachgewiesen wurde, müssen ebenfalls keinen Test vor-
medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die         legen. Ausnahmen gelten außerdem für Kinder und Jugendliche
es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.           bis einschließlich 17 Jahren.
Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und             Veranstaltungen sind nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität,
Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.                             aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilneh-
Wenn eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teil-             menden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informa-
nimmt, gilt eine Begrenzung auf einen Haushalt plus zwei Per-        tions- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
sonen eines weiteren Haushalts. Kinder und Jugendliche bis           In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe und Vergnü-
einschließlich 17 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paa-    gungsstätten wie Spielhallen und Casinos eine Sperrstunde von
re, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                22:30 Uhr bis 6 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomi-
                                                                     schen Betrieben gelten die Regelungen der Kontaktbeschrän-
Absonderung                                                          kungen.
Die Isolation von positiv getesteten Personen endet ohne Frei-       Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte untenstehender
testung nach 10 Tagen. Ab Tag 7 kann die Isolation durch Frei-       Tabelle.
testung mittels Schnelltest (in der Begründung wird ausgeführt,
dass auch PCR-Tests möglich sind) frühzeitig beendet werden.         Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Dezember 2021 für den
Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen           Nachweis der 2G/3G-Regelung Impfnachweise nur noch in
etc.: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negati-     digital auslesbarer Form vorgelegt werden dürfen. Das heißt
vem PCR-Test sowie 48 Stunden Symptomfreiheit                        für den Impfnachweis muss der QR-Code des digitalen Impf-
Die Quarantäne von engen Kontaktpersonen/ Haushaltsangehö-           zertifikats der EU vorgelegt werden – entweder als Ausdruck
rigen endet nach 10 Tagen. Ab Tag 7 kann die Isolation durch Frei-   oder per Apps wie der Corona-Warn-App oder der CoVPass-
testung mittels Schnelltest (in der Begründung wird ausgeführt,      App. Der gelbe Impfpass ist nicht mehr ausreichend. Hat eine
dass auch PCR-Tests möglich sind) frühzeitig beendet werden.         Person kein Zertifikat, dann kann dieses in den meisten Apo-
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind geimpfte und              theken mit gelbem Impfpass und Personalausweis kostenlos
genesene Personen unter bestimmten Voraussetzungen.                  ausgestellt werden.
Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist die Freites-
                                                                     Einreiseregelungen
tung bereits ab Tag 5 möglich.
                                                                     Regelungen zur Einreise nach Deutschland finden Sie auf unserer
Sonstiges                                                            Homepage unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ oder
Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird dahingehend           unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coro-
verschärft, dass Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske tragen        navirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html
1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                                                 9
                                                                                                                                     Stand: 11. Januar 2022
                                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                  1

        Corona-Regeln ab 12. Januar 2022
        In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
             » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
                Aufgrund Ab
             » Warnstufe:  derHospitalisierungsinzidenz
                               stark ansteigenden Omikron-Welle       und250
                                                        von 1,5 oder ab    dem
                                                                             mitdamit  zu erwartenden erneutem
                                                                                 COVID-19-Patient*innen            Anstieg der Hospitalisierungen
                                                                                                         belegten Intensivbetten (AIB).
             » Alarmstufe:
                  gelten dieAbRegelungen
                               Hospitalisierungsinzidenz vonII3,0
                                            der Alarmstufe        oder ab
                                                               vorerst    390 mit COVID-19-Patient*innen
                                                                       unabhängig                         belegten
                                                                                    von den Schwellenwerten     bisIntensivbetten.
                                                                                                                    zum 1. Februar 2022 weiter.
             » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
        Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
        überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
        oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
        Personen (siehe Ausnahmen).
        Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
        überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
        oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
        1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen).
        Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
        überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
        gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen
        gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi-
        nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten
        Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien.

        Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
        2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
        3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
        4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
        5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
        6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
        7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
        8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
        9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
        10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
        11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

                                                                                                                                     Stand: 11. Januar 2022
                                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                  2
        Medizinische Maskenpflicht                         3G, PCR-Testpflicht und 2G                       2G+
        Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder     Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
        geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für        nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
        in Betriebsstätten, wenn der Abstand               PCR-getestete, geimpfte oder genesene            Impfung oder Infektion länger als 3 Monate
        nicht eingehalten werden kann, im                  Personen                                         zurückliegt.
        Nah- und Fernverkehr und auf                       2G: Zutritt nur für geimpfte oder
        Weihnachtsmärkten.                                 genesene Personen                        2G                                                  2G+
        Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                      Ausnahmen:
        » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°           » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
        » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch     Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
          Gründen keine Maske tragen können                  nicht eingeschult sind.°                      » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
          (ärztlicher Nachweis notwendig).                 » Grundschüler*innen, Schüler*innen               mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
        » In geschlossenen Räumen bei privaten               eines sonderpädagogischen Bildungs- /           liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
           Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     Beratungszentrums, einer auf der Grund          3 Monate zurück).
           Kantinen, Mensen und Cafeterien während           schule aufbauenden Schule oder                » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht
           des Essens und Trinkens und beim Sport            einer beruflichen Schule° – gilt nur für        eingeschult sind.°
           treiben.                                          Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre     » Personen, für die es keine Empfehlung für eine
        » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab             und nicht während der Ferien°°.                 Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw.
          stand von 1,5 Metern zu anderen Personen         » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die       vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis
          dauerhaft eingehalten werden kann (gilt            nicht mehr zur Schule gehen.°°                  einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten
          nicht auf Weihnachtsmärkten).                    » Personen, die sich aus medizinischen            Schwangerschaftsdrittel.
        » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können
                                                             (ärztlicher Nachweis notwendig).°°            °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
        Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                                                           °°Negativer Antigen-Test erforderlich
                                                           » Personen, für die es keine allgemeine
        Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu-         Impfempfehlung der Ständigen
        le geregelt.                                         Impfkommission (STIKO) gibt.°°
        In Innenbereichen mit Maskenpflicht
        müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-
        Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt
        nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt
        weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-
        verordnung des Bundes.
1/2 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - Freitag, 14. Januar 2022 - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                                                             10
                                                                                                                                     Stand: 11. Januar 2022
                                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                              3
        Stufenplan

                                                                                         3G                             2G                                 2G+
         Hygienekonzept           Datenverarbeitung         Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft               Nachweislich geimpft
                                                                                 getestet oder genesen             oder genesen                  oder genesen und getestet

              Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

           Volks- und Stadtfeste
                                                  3G                              3G                                2G                             nicht erlaubt

                                                                                                         max. 50 % der üblichen
                                                                                                          Besucherzahl erlaubt.

                                                                                                                                           Wenn nicht geimpfte/gene-
                                                                                                                                           sene Personen teilnehmen:
                                                                                                                                            1 Haushalt plus 2 weitere
                                                                                                                                            Personen aus 1 Haushalt .
                                                                            1 Haushalt plus 5                1 Haushalt plus 2
                                                                            weitere Personen               weitere Personen aus 1            Personen bis einschl. 13 Jahre
                                                                                                                                             zählen nicht zur Personenzahl
                                                                                                                  Haushalt
            Private Zusammen-                                            Geimpfte und Genesene,
                                                                                                                                                 hinzu. Paare, die nicht
                                              Ohne weitere                                                                                  zusammen leben, gelten als ein
            künfte und private                                        Personen bis einschl. 17 Jahre        Geimpfte und Genesene,
                                            Regelungen oder                                                                                             Haushalt.
              Veranstaltungen                                          sowie Personen, die sich aus      Personen bis einschl. 13 Jahre
                                            Beschränkung der
          (wie Geburtstage, Hoch-                                      medizinischen Gründen nicht        sowie Personen, die sich aus
                                             Personenanzahl                                                                                  Auschließlich geimpfte/
          zeitsfeiern etc. Gilt auch                                  impfen lassen können, zählen        medizinischen Gründen nicht
            bei Treffen in gastro-                                              nicht dazu.              impfen lassen können, zählen
                                                                                                                                              genesene Personen°:
           nomischen Betrieben)                                                                                    nicht dazu.              Innen: max. 10 Personen
                                                                        Paare, die nicht zusammen                                           Außen: max. 50 Personen
                                                                      leben, zählen als ein Haushalt.      Paare, die nicht zusammen       Kinder/Jugendliche bis einschl. 13
                                                                                                         leben, zählen als ein Haushalt.        Jahre zählen nicht mit.

                                                                                                                                              °und Personen bei denen
                                                                                                                                           Impfung aus med. Gründen nicht
                                                                                                                                              möglich bzw. ohne Impf-
                                                                                                                                               empfehlung der STIKO.

                                                                                                                                     Stand: 11. Januar 2022
                                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                              4

              Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                  3G                             3G
                Öffentliche
              Veranstaltungen                                                mit PCR-Test
         (wie Theater, Oper, Konzert,
           Stadtfest, Informations-                                                                                  2G                                2G+
           veranstaltungen, Stadt-
            führungen, Kongresse,          Im Freien bei >5.000
            Sportveranstaltungen,        Personen oder bei Nicht-                                        Maximal 50 % Auslastung                 Im Freien und in
          Betriebs- und Vereinsfeiern    einhaltung des Mindest-               Im Freien                   aber nicht mehr als               geschlossenen Räumen
          sowie Veranstaltungen der              abstands                                                25.000 Besucher*innen.                 maximal 50 % der
                 Breitenkultur)                                                                                                                Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                                  mehr als 500
                                                  3G                              3G                                                            Besucher*innen.

         Öffentliche Verkehrsmittel                                                                3G
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                                  11
                                                                                                                        Stand: 11. Januar 2022
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                   5

             Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                     Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

           Kultureinrichtungen
                                             3G                       3G
           (wie Galerien, Museen,
                                                                   mit PCR-Test
                Bibliotheken°,
          Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                     2G                           2G+
           °Abholung bestellter             Im Freien               Im Freien
           Medien unbeschränkt                                                            Ausnahme: Archive und          Ausnahme: Archive und
                                          ohne weitere
                                                                                         Landesbibliotheken 3G mit      Landesbibliotheken 3G mit
                möglich                   Regelungen                  3G                         PCR-Test                       PCR-Test

                                                                                               Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen,
                                                                                              die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss
         Religiöse Veranstaltungen
                                                                                                           eingehalten werden.

                                             3G                       3G                             2G                            2G
              Beherbergung                Erneuter Test            Erneuter Test                Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                           alle 3 Tage              alle 3 Tage                geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                            dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                                  Härtefälle.                   Härtefälle.

                                                                                                                        Stand: 11. Januar 2022
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                   6

             Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                     Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G
               Messen und                                          nur PCR-Test                      2G                       nicht erlaubt
              Ausstellungen
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen                  3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G                             2G
           (Hotel-)Gastronomie,
           Vergnügungsstätten                                      nur PCR-Test
                  sowie
          Mensen und Cafeterien
                                                                                                                                   2G+
           (Regelung gilt nur für           Im Freien               Im Freien                     Im Freien
             externe Personen)            ohne weitere
                                                                                                                            Sperrstunde von
                                          Regelungen                  3G                             3G                    22:30 Uhr bis 6 Uhr

                                                                                                nur PCR-Test
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                                      12
                                                                                                                           Stand: 11. Januar 2022
                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                       7

              Lebensbereich                    Basisstufe               Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                         In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                  3G                       3G
           Freizeiteinrichtungen                                       nur PCR-Test

              (wie Freizeitparks,
           (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                       2G                            2G+
                Solarien, Zoos,
         Indoor-Spielplätze, Fitness-
            studios, Saunen etc.)               Im Freien               Im Freien            Der Betrieb von Dampf-         Der Betrieb von Dampf-
                                               ohne weitere                                  bädern, Warmlufträumen         bädern, Warmlufträumen
                                                                                                                                und ähnlichem
                                               Regelungen
                                                                           3G                    und ähnlichem
                                                                                                  ist untersagt.                 ist untersagt.

                 Körpernahe
                kosmetische
                                                  3G                       3G                          2G                            2G+
              Dienstleistungen
                                                                                              Ausnahmen für Friseur-         Ausnahmen für Friseur-
                                                                                               betriebe und Barber-           betriebe und Barber-
                                                                                              shops. Hier gilt 3G mit        shops. Hier gilt 3G mit
                                                                                                     PCR-Test                       PCR-Test

                                                                                                                           Stand: 11. Januar 2022
                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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              Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                         In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                  3G                       3G
           Touristische Verkehre                                       nur PCR-Test
         (wie Schifffahrten, Skilifte,                                                                  2G                           2G+
         Seilbahnen, Busreisen etc.)
                                                Im Freien               Im Freien
                                              ohne weitere
                                              Regelungen                   3G

                                         In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                  3G                       3G                          2G                            2G+
         Sport in Sportstätten und
               Sportanlagen
                                                                       nur PCR-Test

         keine Maskenpflicht wäh-
                                                Im Freien               Im Freien                    Im Freien                      Im Freien
          rend der Sportausübung
                                              ohne weitere
          keine Datenverarbeitung
            auf frei zugänglichen
                                              Regelungen                   3G                           2G                            2G
                   Anlagen
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                                                                       13
                                                                                                                                                Stand: 11. Januar 2022
                                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                       9

               Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                         Alarmstufe II

                                            In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                      generell
                                             und im Freien bei >5.000
                                              Personen oder bei Nicht-                       3G
                                              einhaltung des Mindest-
           Sportveranstaltungen
                                                      abstands             mit PCR-Test                                        2G                                 2G+
         im Profi- und Amateursport
           wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                          Im Freien                 Maximal 50 % Auslastung                  Im Freien und in
              Wettkämpfe etc.
                                                          3G                                                          aber nicht mehr als                geschlossenen Räumen
                                                                                                                    25.000 Besucher*innen.                  maximal 50 % der
                                                                                             3G                                                            Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                                              mehr als 500
                                                                                                                                                            Zuschauer*innen.

                                                                                                                                3G                                  2G
                 Einzelhandel
                                                               Ohne weitere Regelungen
               (auch Flohmärkte)                                                                                    Ausgenommen Grundver-               Ausgenommen Grundver-
                                                                                                                    sorgung sowie Abhol- und            sorgung sowie Abhol- und
                                                                                                                         Lieferangebote                      Lieferangebote

         Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
         Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,
         Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden),
         Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform-
         häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
         verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                                                Stand: 11. Januar 2022
                                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                       10

               Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                        Alarmstufe II

                                            In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                         3G                                  3G
          Außerschulische Bildung                                                       nur PCR-Test
           (wie VHS-Kurse, Musik-,
           Kunst- und Jugendkunst-                                                                                               2G                                2G+
                   schulen)                            Im Freien                          Im Freien
                                                     ohne weitere
                                                     Regelungen
                                                                                             3G

                  Bildung
               (wie berufliche                       ohne weitere                                                                3G
         Ausbildung, Fahr-, Flug- und                Regelungen
         Bootsschulen, Sprach- und
             Integrationskurse)                                                                                 bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                                                    erneuter Test alle 3 Tage
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                              14
                                                                                                                     Stand: 11. Januar 2022
                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                              11

              Lebensbereich                  Basisstufe           Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                       In geschlossenen Räumen

                                                3G
          Diskotheken, Clubs und            nur PCR-Test
            clubähnliche Lokale                                                                                             nicht erlaubt
            (Ausnahmen für nicht
                                                                     2G                           2G
          impffähige Personen und             Im Freien
         Schüler*innen gelten nicht)        wie öffentliche
                                           Veranstaltungen

                                                3G                   3G                          2G                            2G+
           Prostitutionsstätten

                                                                 nur PCR-Test

       Grundsätzlich gilt:

                      Abstand halten           Hygieneregeln     Medizinische         Corona-Warn-App               Regelmäßig
                                                 beachten        Maske tragen             benutzen                    lüften

Coronavirus - Regelungen für Pendler und Reisende - Bitte Quarantänepflicht beachten!
Achtung: Die Testpflicht besteht auch bei Einreise aus einem              Einreisende aus Hochinzidenzgebieten mit Impf- oder Gene-
Land, das nicht als Risikogebiet eingestuft ist!                          sennnachweis müssen nicht in Quarantäne. Für alle anderen Ein-
Für die Einreise nach Baden-Württemberg gelten folgende Rege-             reisenden aus Hochinzidenzgebieten besteht die Möglichkeit,
lungen:                                                                   frühestens fünf Tage nach der Einreise einen PCR-Test oder
1. Jeder Einreisende aus dem Ausland ab 12 Jahren muss zum                einen Schnelltest auf das Corona-Virus durchzuführen. Sollte das
    Zeitpunkt der Einreise einen negativen Corona-Test, einen             Ergebnis negativ ausfallen, endet die Quarantäne. Das Tester-
    Impf- oder einen Genesenennachweis nachweisen. Die                    gebnis ist der Gemeindeverwaltung, Frau Waibel, unter waibel@
    Verpflichtung gilt für alle Einreisenden, egal ob aus einem           oberstenfeld.de vorzulegen.
    Risikogebiet oder nicht. Für Einreisen aus einem Virusvarian-         Als Hochinzidenzgebiet gelten aktuell (Stand 10. Januar 2022)
    tengebiet muss zwingend ein Test durchgeführt werden, ein             unter anderem Australien, Frankreich, Niederlande, Schweden,
    Impf- oder Genesenennachweis ist nicht ausreichend.                   Italien, die Schweiz, Spanien oder die Türkei.
Akzeptiert werden folgende Tests:                                         Bitte informieren Sie sich vor der Rückreise!
Einreise aus Hochinzidenzgebiet:                                          Für Einreisende aus einem sogenannten Virusvarianten-Ge-
• PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 48 h            biet besteht keine Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen.
    zurück liegt                                                          Die Pflicht zur Absonderung entfällt auch für geimpfte und
• Schnelltest, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 48           genesene Personen nicht!
    h zurück liegt
                                                                          Ausnahmen für genesene und geimpfte Personen
Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet:                                 Genesene und geimpfte Personen sind bei Einreise aus einem
• PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 48 h            Hochinzidenzgebiet von der Quarantänepflicht befreit. Der
    zurück liegt                                                          Nachweis ist bei der Einreiseanmeldung hochzuladen.
2. Jeder Rückreisende aus einem als Risikogebiet klassifizierten
    Land im Ausland nach Baden-Württemberg einreist muss sich             Als genesen gilt, wer in den letzten sechs Monaten nachweislich
    unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Diese An-                mit dem Coronavirus infiziert wurde und diese Infektion mittels
    meldung ist verpflichtend und kann beim Grenzübertritt und            PCR-Test nachgewiesen wurde und geimpfte Personen. Die Er-
    am Flughafen kontrolliert werden.                                     leichterungen gelten ab dem 28. Tag nach dem positiven Test bis
3. Es besteht die Pflicht, sich nach der Rückreise aus einem              sechs Monate nach diesem.
    Hochinzidenzgebiet umgehend für zehn Tage (Kinder unter               Erleichterungen für Geimpfte gelten, wenn seit der letzten erfor-
    sechs Jahre: fünf Tage) sowie bei Rückreise aus einem Virusva-        derlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Je
    riantengebiet umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantä-             nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen voll-
    ne zu begeben.                                                        ständigen Schutz.
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                            15
Für berufliche Aufenthalte unter fünf Tagen, die in einem nicht als
Virusvarianten-Gebiet klassifizierten Risikogebiet stattfinden, kön-         So bitte nicht!
nen Ausnahmen bestehen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, sollten
nicht notwendige Reisen, insbesondere private Reisen, im In-           Diebstahl von Blumen und Vasen
und Ausland unterlassen werden.                                        auf den Friedhöfen
Die CoronaEinreiseVO finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/geset-             Auf den Friedhöfen werden immer wieder Gestecke, Blumen und
ze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html                     Vasen von Gräbern entwendet. Besonders zu den Feiertagen
Die Liste mit aktuellen Risikogebieten finden Sie unter:               wird dies verstärkt beobachtet. Wir bitten Besucherinnen und Be-
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi-             sucher bei Beobachtungen oder Verdächtigungen, dies bei der
rus/Risikogebiete_neu.html                                             Gemeindeverwaltung zu melden. Vielen Dank.
Kontaktdaten Bürgermeisteramt Oberstenfeld:                            Ihre Friedhofsverwaltung
Ordnungsamt, Frau Waibel
Telefonnummer: 07062 | 261-54
Fax: 07062/261-13
E-Mail: waibel@oberstenfeld.de                                                   Amtliche Bekanntmachungen
Bitte geben Sie bei E-Mails Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie
schnellstmöglich kontaktieren können.
                                                                       Haushaltssatzung des Zweckverbandes
 Hundesteuerbescheid 2022                                              Gruppenklärwerk Oberes Bottwartal
                                                                       für das Haushaltsjahr 2022
 Die Hundehalter unserer Gemeinde erhalten in diesen Tagen
 die Steuerbescheide für das Jahr 2022.                                Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklär-
 Nach der vom Gemeinderat der Gemeinde Oberstenfeld am                 werk Oberes Bottwartal hat in seiner Sitzung am 7. Dezember
 18. Februar 2016 beschlossenen Steuersatzung beträgt die              2021 die Haushaltssatzung 2022 des Gruppenklärwerkes Oberes
 Hundesteuer ab dem 1. Februrar 2019 für jeden Hund 120,00             Bottwartal wie folgt festgestellt:
 Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer erhöht sich für den             Die Haushaltssatzung 2022 des Zweckverbandes Gruppenklär-
 zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 Euro. Beginnt              werk Oberes Bottwartal wird nach § 79 GemO festgestellt.
 oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, be-         Die Feststellung umfasst:
 trägt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechen-
 den Bruchteil der Jahressteuer.                                                § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
 Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach Beginn der                Der Haushaltsplan wird festgesetzt
 Hundehaltung oder, nachdem er drei Monate alt geworden                1.     im Ergebnishaushalt mit den folgenden               EUR
 ist, bei der Steuerverwaltung angemeldet werden.                             Beträgen
 Die ausgegebenen Hundesteuermarken haben unbegrenzte                  1.1    Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von        746.472
 Gültigkeit. Die Halter müssen ihren Hund mit der Marke versehen.      1.2    Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
 Bei Verlust oder einer unbrauchbar gewordenen Hundesteu-                     von                                              746.100
 ermarke wird den Haltern eine Ersatzmarke gegen eine Ge-              1.3    Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
 bühr von 10,00 Euro ausgehändigt.                                            (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                          372
                                                                       1.4    Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von         0
                                                                       1.5    Gesamtbetrag der außerordentlichen
 Anmeldung steuerpflichtiger Hunde                                            Aufwendungen von                                       0
                                                                       1.6    Veranschlagtes Sonderergebnis
 Immer wieder muss festgestellt werden, dass Hundehalterin-                   (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                            0
 nen und Hundehalter ihre Tiere nicht bei der Gemeindever-             1.7    Veranschlagtes Gesamtergebnis
 waltung zur Hundesteuer anmelden. Wir nehmen dies zum                        (Summe aus 1.3 und 1.6) von                          372
 Anlass, auf die aktuelle Rechtslage hinzuweisen. Nach der Sat-
 zung über die Erhebung der Hundesteuer in Oberstenfeld hat            2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
 jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten             2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
 Hund hält, dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der                Verwaltungstätigkeit von                            646.472
 Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (Ablauf            2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
 des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird)                 Verwaltungstätigkeit von                            619.100
 erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.                    2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des
 Das Anmelde-Formular erhalten Sie u. a. über das Internet                 Ergebnishaushalts (Saldo
 unter www.oberstenfeld.de unter Service/Rathaus Dienst-                   aus 2.1 und 2.2) von                                27.372
 leistungen/Formulare/Formulare Oberstenfeld/Finanzen und              2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-
 Steuern.                                                                  tätigkeit von                                        72.000
 Hiernach erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, mit            2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
 welcher der anzeigepflichtige Hund außerhalb des befriede-                tätigkeit von                                        72.000
 ten Besitztums sichtbar zu versehen ist. Zuwiderhandlungen            2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-
 gegen diese Anzeige- und Kennzeichnungspflicht können mit                 schuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
 einer Geldbuße geahndet werden.                                           (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                               0
 Vorstehende Verpflichtung wird der Gemeindevollzugs-                  2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-
 bedienstete in nächster Zeit verstärkt überwachen und                     schuss /-bedarf (Saldo aus
 Verstöße zur Anzeige bringen. Wir bitten alle Hundehalte-                 2.3 und 2.6) von                                    27.372
                                                                       2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
 rinnen und Hundehalter, welche die Haltung noch nicht dem
                                                                           Finanzierungstätigkeit von                                0
 Bürgermeisteramt angezeigt haben, dies im Interesse aller un-
                                                                       2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
 verzüglich nachzuholen.
                                                                           Finanzierungstätigkeit von                           27.372
Freitag, 14. Januar 2022 • Nummer 1/2                                                                                                        16
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-
     schuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit                                      Fundsachen
     (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                   -27.372
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-                                   Folgende Fundsachen wurden im Bürgermeisteramt abgegeben:
     mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts                                   • Autoschlüssel
     (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                                            0   • Kinderjacke
                    § 2 Kreditermächtigung                                       Eigentumsansprüche können im Bürgerbüro geltend gemacht
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Inves-                     werden.
titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermäch-                      Nach verlorenen Gegenständen können Sie auch in unserem vir-
tigung) wird festgesetzt auf                          0 EUR                      tuellen Fundbüro auf unserer Homepage suchen: www.obersten-
                                                                                 feld.de
               § 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Ein-
gehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Aus-                      Statistische Ecke
zahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
men belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt
auf                                                      0 EUR
                                                                                 Statistik Einwohnerzahlen - Dezember 2021
                     § 4 Kassenkredite                                           Einwohnerzahl am 31.12.2021          7989
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                          Einwohnerzahl am 30.11.2021          7970
                                                  100.000 EUR                    Oberstenfeld                         5903
                                                                                 Gronau                               1670
                 § 5 Deckung des Aufwandes                                       Prevorst                             416
Die nach § 12 der Verbandssatzung zur Deckung des Aufwandes                      Einschließlich: Geburten: 1 ; Sterbefälle: 11
notwendigen Umlagen werden wie folgt festgesetzt:
 Verbands- Zinsumlage Tilgungs-
  mitglied   in Euro
                                  Betriebs-  Investiti-
                      umlage in kostenum- onsumlage
                                                                                          Wir gratulieren
                         Euro   lage in Euro in Euro
Großbott-       6       1.719      35.031      4.488                             Die Gemeinde wünscht ihren Seniorinnen und Senioren, die im
war                                                                              Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, alles Gute
Obersten-       94     25.653     526.969     67.512                             und vor allem Gesundheit für das vor Ihnen liegende Lebensjahr.
feld                                                                             Folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger feiern in den nächsten
                                                                                 Tagen einen besonderen Geburtstag:
Summe          100     27.372     562.000     72.000
                                                                                 Oberstenfeld
Die Haushaltssatzung 2022 des Zweckverbandes Gruppenklär-                        17.01. Harald Robert Flaig, 70 Jahre
werk Oberes Bottwartal liegt gemäß § 95 b Abs. 2 Gemeindeord-                    17.01. Gabriele Tadday, 70 Jahre
nung vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 25. Januar 2022 im                   19.01. Sigrid Schilpp, 70 Jahre
Rathaus (Zimmer 75) öffentlich aus.                                              20.01. Gisela Lina Mess, 80 Jahre
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das Rathaus                      Die Gemeinde gratuliert auch ihren langjährig verheirateten Paa-
derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem                     ren, die im Laufe der kommenden Wochen ihren Hochzeitstag
3G-Nachweis betreten werden kann. Ein negativer Antigen-                         feiern. Für die kommenden Ehejahre wünschen wir eine erfüllte
Schnelltest ist ausreichend. Den Termin für die Einsichtnahme                    und glückliche Zeit.
der Haushaltssatzung 2022 vereinbaren Sie bitte bei Frau Wirth
                                                                                 Wenn Sie nicht wollen, dass Sie hier veröffentlicht werden und
unter der Telefonnummer 07062 / 261 – 75 oder per E-Mail an                      noch keine Pressesperre haben, dann melden Sie sich bitte unter
wirth@oberstenfeld.de.                                                           07062 | 261 - 50.
gez.
Markus Kleemann
Verbandsvorsitzender                                                                      Aktuell und Wissenswert
                                                                                 Einladung zur Online-Bezirksversammlung
                                                                                 Der Weinbauverband Württemberg sowie die Schutzgemein-
 IMPRESSUM                           Verantwortlich für den amtlichen            schaft "g.U. Württemberg" laden herzlich zur öffentlichen Bezirks-
                                     Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
 Herausgeber:                        und Mitteilungen:
                                                                                 versammlung 2022 ein. Aufgrund der Pandemielage findet nur
 Gemeinde Oberstenfeld               Bürgermeister Markus Kleemann,              eine Bezirksversammlung statt, die sich an Trauben- und Weiner-
 Druck und Verlag: Nussbaum Medien   71720 Oberstenfeld, Großbottwarer           zeuger aus allen Bezirken des Weinbaugebietes richtet.
                                     Straße 20 oder sein Vertreter im Amt.
 Weil der Stadt GmbH & Co. KG,                                                   Die Bezirksversammlung findet statt am
 71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch                    Donnerstag, 10. Februar 2022 um 19.00 Uhr
 Merklinger Str. 20,                 interessiert“ und den Anzeigenteil:
 Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,              Die Zugangsdaten finden Sie ab Mitte Januar auf der Homepage
 www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot                          des Weinbauverbandes (www.weinbauverband-wuerttemberg.
 INFORMATIONEN                       Tel.: 07033 6924-0,
                                                                                 de) in der Rubrik Termine. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.
                                     E-Mail: info@gsvertrieb.de                  Das Video wird im Nachgang auf dem YouTube-Kanal des Verban-
 Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de                 des veröffentlicht.
 Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,   Anzeigenverkauf:
 Josef-Beyerle-Str. 2,               wds@nussbaum-medien.de
                                                                                 Tagesordnung:
 71263 Weil der Stadt,                                                           TOP 1: Begrüßung und Bericht durch den Präsidenten
                                                                                 TOP 2: Aktuelles von der Weinbauberatung (Roland Zipf )
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