Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land

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Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Uns DÖrper
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
                                                                                         23. Jahrgang
                                                                                               Freitag,
                                                                                  den 25. Januar 2019

                                                                                           Nummer 02
                                                                                             Woche 4

                                                                                        Foto: pixabay.com

                                     für die Gemeinden
  Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
   Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
   Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
                         Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade

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      Termine   Uns DÖrper                      Redaktionsschluss:
                                                Erscheinungstag:
                                                                     Mittwoch, 30. Januar 2019
                                                                     Freitag, 08. Februar 2019
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 2                                         Uns Dörper                                                 25. Januar 2019

     Amtsverwaltung
rwaltung Trave-LandTrave-Land
      Waldemar-von-Mohl-Straße
von-Mohl-Straße  10            10
      23795
Segeberg    Bad Segeberg                                         Homepage:Homepage:      www.amt-trave-land.de
                                                                              www.amt-trave-land.de
                                                                             E-Mail: info@amt-trave-land.de
                                                                 E-Mail: info@amt-trave-land.de
       Telefon: 04551(Zentrale)
551 9908-0            9908-0              (Zentrale)                         E-Mail
                                                                 E-Mail direkt:     direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de
                                                                                vorname.nachname@amt-trave-land.de
       Telefax:
551 9908-13     04551 9908-13                                                (ß=ss, ä=ae,
                                                                 (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue)  ö=oe, ü=ue)

         Aufgabengebiet                   Ansprechpartner          Durch-      Aufgabengebiet                         Ansprechpartner              Durch-
ebiet                    Ansprechpartner          Durch-         Aufgabengebiet
                                                                   wahl                                          Ansprechpartner                  Durch-
                                                                                                                                                    wahl
                                                   wahl                                                                                            wahl
                                                                    9908-                                                                           9908-
                                                   9908-                                                                                          9908-
         Amtsvorsteher                    Hans-Heinrich Jaacks       54        Ltd. Verwaltungsbeamter                Thomas Hartstock               55
her                   Hans-Heinrich Jaacks
       Gleichstellungsbeauftragte:
                                                 54
                                     Daniela Gogga
                                                                 Ltd.68Verwaltungsbeamter
                                                                           Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter
                                                                                                           Thomas Hartstock
                                                                                                               Jan-Henrik Fechner
                                                                                                                                                    55
                                                                                                                                                     50
ngsbeauftragte:       Daniela Gogga              68              Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter                 Jan-Henrik Fechner                 50
           Team - Organisation/Personal                                        Team - Ordnung/Soziales
r anisation/Personal
      Teamleiter: Jan-Henrik Fechner                             Team - Ordnun         /Soziales
                                                                        Teamleiterin: Anne Sarau
an-Henrik Fechner                                                Teamleiterin: Anne Sarau
         Pers./Org./Rechtsfragen         Jan-Henrik Fechner          50        Ordnungswesen, Wahlen                  Anne Sarau                     40
         Personalwesen/Organisation
 chtsfragen                              Torsten Winter
                          Jan-Henrik Fechner           50            48     Einwohnermeldeamt,
                                                                 Ordnungswesen,   Wahlen                    Anne Angelika
                                                                                                                  Sarau Saalfeld                     46
                                                                                                                                                    40
         Personalwesen Torsten Winter Lena Meynerts
en/Organisation                                        48            49     Feuerwehr
                                                                 Einwohnermeldeamt,                         Angelika Saalfeld                       46
en       Personalwesen Lena Meynerts Timo Mantey 49                  49
                                                                 Feuerwehr  Einwohnermeldeamt                     Maike Zickermann                   43
en       IT, Allgemeine Beschaffung
                          Timo Mantey Henning van Mil  49            58     Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt MaikeNicole
                                                                 Einwohnermeldeamt                                       Springborn
                                                                                                                   Zickermann                        44
                                                                                                                                                    43
         IT,
e BeschaffungAllgemeine Beschaffung
                          Henning van MilDaniel Nowak58              59     Einwohnermeldeamt
                                                                 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt                    Matthias Knickrehm
                                                                                                            Nicole Springborn                        45
                                                                                                                                                    44
         Zentrale, SchulenDaniel Nowak Bettina Wulf 59
e Beschaffung                                                        51     Wohngeld,
                                                                 Einwohnermeldeamt    Grundsicherung              Ellen Rosinke
                                                                                                            Matthias Knickrehm                       42
                                                                                                                                                    45
         Uns Dörper / Kanzlei            Karen Kierig                57     Wohngeld, Grundsicherung,             Michaela Semerak                   41
ulen                      Bettina Wulf                 51        Wohngeld, Grundsicherung                   Ellen Rosinke                           42
         Kanzlei                         Susanne Rumpel              56     Ordnungs- u. Kindergartenangel.       Annika Waßmann                     47
Kanzlei                   Karen Kierig                 57        Wohngeld, Grundsicherung,                  Michaela Semerak                        41
         Archiv                          Manfred Schmidt             61     Asylangelegenheiten                   Simone David                       39
         Archiv           Susanne Rumpel Dieter Harfst 56        Ordnungs-
                                                                     61
                                                                           u. Kindergartenangel.
                                                                            Asylangelegenheiten             Annika   Waßmann
                                                                                                                  Daniela Gogga                     47
                                                                                                                                                     68
                         Manfred Schmidt               61        As lan ele enheiten                        Simone David                            39
                         Dieter Harfst                 61        Asylangelegenheiten                        Daniela Gogga                           68
           Team - Finanzen                                                     Team - Planen/Bauen/Umwelt
nanzen
     Teamleiterin: Elke Hesse                                    Team - Planen/Bauen/Umwelt
                                                                        Teamleiter: Sören Grella

Elke Hesse
        Haushalte, Finanzen,           Elke Hesse                Teamleiter:
                                                                    20       Sören Grella
                                                                             Regionale- u. Dorfentwicklung         Sören Grella                      35
        Haushalte, Finanzen            Niklas Cremanns               28     Wasser/Abwasser Geschäftsführung       Alicia Kröger                     37
nanzen, Gewässerpflegeverbände
                        Elke Hesse                 20            Regionale- u. Dorfentwicklung
                                                                            Wasser/Abwasser  GeschäftsführungSörenSaskia
                                                                                                                    GrellaKlobke                    35
                                                                                                                                                     36
nanzen Steuern, Abgaben,Niklas CremannsJohanna Schlöke
                                                   28                24     Bauanträge
                                                                 Wasser/Abwasser    Geschäftsführung         AliciaKatarina
                                                                                                                    KrögerDöring                     30
                                                                                                                                                    37
        Gewässerpflegeverbände
  everbände                                                                 Bauleitplanung/Bauanträge
                                                                 Wasser/Abwasser    Geschäftsführun          Saskia  Klobke
                                                                                                                   Timo  Zepernick                  36
                                                                                                                                                     31
aben,   Steuern, Abgaben,
                        Johanna SchlökeMartin Sanchez
                                                   24                23
                                                                 Bauanträge Bauleitplanung                         Nicole
                                                                                                             Katarina     Grulich
                                                                                                                        Döring                       32
                                                                                                                                                    30
        Gewässerpflegeverbände
 geverbände                                                                 Bauleitplanung
                                                                 Bauleitplanung/Bauanträge                   Timo Annemarie
                                                                                                                   Ze ernickZeidler                  33
                                                                                                                                                    31
aben,   Finanzbuchhaltung
                        Martin Sanchez Susanne Fuhl23                27     Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Nicole
                                                                 Bauleitplanung                                      Grulich
                                                                                                                   Katrin Meyer                     32
                                                                                                                                                     64
 geverbände
        Finanzbuchhaltung              Isa Stamp                     26
                                                                            Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annemarie Zeidler
                                                                 Bauleitplanung                                    Annika Frenz                     33
                                                                                                                                                     66
altung   Finanzbuchhaltung
                         Susanne Fuhl               27           Baumaßnahmen,  Ab/Wasser, Straßen
                                                                            Wasser-/Abwasseranschlüsse,      KatrinAndrè
                                                                                                                    Me er                           64
                                       Jennifer Koscielny            25                                                  Meyer                       65
                                                                            Hochbaumaßnahmen
                                                                 Baumaßnahmen,  Ab/Wasser, Straßen
altung   Finanzbuchhaltung
                         Isa Stam      Karin Rüder 26                21                                          Annika Frenz                       66
altung   Geschäftsbuchhaltung          Fenja Rüb 25
                        Jennifer Koscieln                        Wasser-/Abwasseranschlüsse,
                                                                     22     Gemeindliche Infrastruktur           AndrèSandra
                                                                                                                       Me erReiser                   67
                                                                                                                                                    65
         Geschäftsbuchhaltung          Steffen Gloe 21           Hochbaumaßnahmen
                                                                     29     Gemeindliche Liegenschaften              Rosemarie Strey                 60
altung                  Karin Rüder
                                                                               Bauliche gemeindliche Infrastruktur   Kerstin Meyer                   62
hhaltung                 Fenja Rüb                     22        Gemeindliche Infrastruktur                      Sandra Reiser                      67
hhaltung                 Steffen Gloe                  29                   Baumaßnahmen,
                                                                 Gemeindliche             Verwaltung
                                                                               Liegenschaften                    Rosemarie Schramm
                                                                                                                     Kevin  Stre                     62
                                                                                                                                                    60
                                                                 Bauliche gemeindliche Infrastruktur             Kerstin Meyer                      62
                                                                 Baumaßnahmen, Verwaltung                        Kevin Schramm                      62
         Öffnungszeiten:                                                       Telefonische Erreichbarkeit:
       Montag - Freitag                  08:30 - 12:00 Uhr         Montag - Freitag                                           08:30 - 12:00 Uhr
       Donnerstag                        14:00 - 18:00 Uhr         Montag und Dienstag                                        14:00 - 16:00 Uhr
eiten:                                                    Telefonische Erreichbarkeit:
       Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da:         Donnerstag                                                 14:00 - 18:00 Uhr
eitag                   08:30 - 12:00 Uhr               Montag - Freitag                                                 08:30 - 12:00 Uhr
         Montag - Dienstag - Donnerstag07:00 - 19:00 Uhr
                        14:00 - 18:00 Uhr               Montag und Dienstag                                              14:00 - 16:00 Uhr
        Freitag                        07:00 - 14:00 Uhr
riger Absprache sind wir auch für Sie da:               Donnerstag                                                       14:00 - 18:00 Uhr
nstag - Donnerstag             07:00 - 19:00 Uhr
                               07:00 - 14:00 Uhr                               UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500
                                                                               Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich?
                                                                               Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag,
                                                                 UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500
                                                                               Tel.: 039931 579-21!
                                                                 Erhalten Sie UNS DÖRPER re elmäßi und ünktlich?
                                                                 Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag,
                                                                 Tel.: 039931 579-21!
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 3                                Uns Dörper                                          25. Januar 2019

SCHIEDSAMTSBEZIRKE                                              In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
                                                                keine Rentenberatung mehr statt.
im AMT TRAVE-LAND
Aufgaben:                                                       Deutsche Rentenversicherung
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
                                                                Auskunfts- und Beratungsstellen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü-
                                                                Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der
persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung,         Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung).                        tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs-
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be-       zeiten geändert haben!!!
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor-       Lübeck:
geschaltet.                                                     Adresse:        Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:                                   Tel.: 0451 485-25450
Schiedsamtsbezirk 4                                             Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen-                      Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):                     Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsmann: Andreas Noske,                                                     Donnerstag:       08:00 Uhr - 18:00 Uhr
                 Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede,                            Freitag:          08:00 Uhr - 13:00 Uhr
                 Tel. 04551 8060760
Stellvertreter:  Sabine Blunk,                                  Neumünster:
                 Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs,                Adresse:        Christianstraße 9, 24534 Neumünster
                 Tel. 04550 1223                                                Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
                                                                Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk 5
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):                                Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsfrau:    Rose Höppner,                                                   Mittwoch          08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                Eichenweg 16, OT Reinsbek, 23820 Pronstorf,                     Donnerstag:       08:00 Uhr - 16:30 Uhr
                Tel. 04506 656                                                  Freitag           08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Stellvertreter: n. n.
                                                                Oldenburg i. H.:
Schiedsamtsbezirk Nr. 8                                         Adresse:        Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,                     Tel.: 04361 50819-0
Schackendorf):                                                  Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsmann: Dieter Beuk,                                                                         13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel,                               Dienstag:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                Tel. 04551 3382                                                                   13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Stellvertreter: Jörg Petersen,
                                                                                Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                Rahland 12, 23795 Klein Rönnau,
                                                                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                Tel. 04551 81312
                                                                                                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 9
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10,                 Wasserbeschaffungsverband
                OT Weitewelt, 23823 Seedorf,
                Tel. 04555 1037                                 Wakendorf I
Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33,
                OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                    Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwas-
                Tel. 04555 7157337                              ser) in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreg-
                                                                gers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Reh-
Schiedsamtsbezirk Nr. 10                                        horst sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis
(Glasau):                                                       Stormarn sind:
Schiedsmann: Sven Blank,
                Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau,         Technische Betreuung:      Wasserwerker Michael Riedel
                Tel. 04527 9738508                                                         Wasserwerker Andreas Rohlf
Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a,                                        Telefon: 04550 985760
                OT Sarau, 23719 Glasau,                         Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlöke,
                Tel. 04525 496868                                                          Tel.: 04551 9908-24
                                                                Geschäftsführung:          Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
Versichertenältester der Deutschen                              Verbandsvorsteherin:
                                                                                           Tel.: 04551 9908-37
                                                                                           Karin David,
Rentenversicherung                                                                         Tel.: 04550 985637
                                                                Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
Der persönliche Service ganz in meiner Nähe                                                Tel.: 04550 656
•   Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung
                                                                NOTDIENSTE:
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                                                                In der Zeit vom 01.03. - 31.10.
•   Rentenanträge/-beratung
                                                                Montag bis Donnerstag       ab 16:00 Uhr
Versichertenältester Herr Broecker                              Freitag                     ab 12:00 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung          In der Zeit vom 01.11. - 28.02.
(Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594)                          Montag bis Donnerstag       ab 16:30 Uhr
Sprechtag:      Jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr,           Freitag                     ab 15:00 Uhr
                Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug                    Fa. Papenburg               0171 7288906 o. 0178 2778948
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 4                                  Uns Dörper                                             25. Januar 2019

Zweckverband Wasserversorgung                                      Kreissportverband
Geschendorf/Westerrade                                             Segeberg e. V.
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester-              Geschäftsstelle
rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden             An der Trave 1 a
Geschendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frisch-           23795 Bad Segeberg
wasser.                                                            Tel.:             04551 96 88 66
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt-         Fax:              04551 96 88 67
werke Lübeck.                                                      E-Mail:           ksv-segeberg@se-sport.de
Verbandsvorsteherin,                                               Homepage:         www.se-sport.de
Silke Behrens                         Tel. 04553 795
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,
Alicia Kröger                         Tel. 04551 9908-37
Gebührenabrechnung,
Martin Sanchez                        Tel. 04551 9908-23            Die Rinkieker und Kümmerer
Bereitschaftsdienst
der Stadtwerke Lübeck                 Tel. 0451 8882661
                                                                    im Amt Trave-Land engagieren sich
Wasserwerker Gemeinde Westerrade -                                  ehrenamtlich
Helmut Dreger                         Tel. 04553 805
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf -                                 Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
Heino Boekhoff                        Tel. 0174 9365678             schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
                                                                    - ganz nach Wunsch -
                                                                    oder als „Kümmerer“
Zweckverband Abwasserbeseitigung                                    Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil-
                                                                    fen vermitteln
Rönnau                                                              Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen organisieren.

Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän-             Ausführliche Informationen erhalten Sie beim
dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden
Groß Rönnau und Klein Rönnau.
Verbandsvorsteher: Holger Poppitz        Tel. 04551 84472
Geschäftsführung: Amt Trave-Land,        Tel. 04551 9908-37
Alicia Kröger
                                                                    Ansprechpartnerin
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez       Tel. 04551 9908-23
                                                                    Petra Burmester
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband Tel. 04551 9090
                                                                    Telefon: 04551 955112
                                         und
                                                                    E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de
                                         0170 4134427

STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf              04561 399400

Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon:      04551 2425 oder 04551 91341
Fax:          04551 968712
E-Mail:       kbv.se@bauernverbandsh.de
Sprechzeiten:
Montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis
12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)

Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben -
Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 5                             Uns Dörper                                                            25. Januar 2019
                                                               §3
                                                               Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird auf der
                                                               Grundlage des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulge-
                                                               setzes in Verbindung mit § 13 der Schulverbandssatzung auf
                                                               375.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die
                                                               Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der Umlageberechnung im
                                                               Vorbericht zum Haushaltsplan.

                                                               §4
                                                               Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplan-
                                                               mäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflich-
                                                               tungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die
                                                               Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zu-
                                                               stimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
                                                               1.000 EUR.

                                                               Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am
 Gefunden                                                      04. Januar 2019.
 Am 01.01.2019 wurde in Nehms ein Autoschlüssel gefunden.      gez. Gerd Lentföhr
 Am 11.01.2019 wurde in Klein Rönnau ein Damenfahrrad          Verbandsvorsteher
 gefunden.
 Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land,        Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
 Tel.: 0 45 51 9908-46.                                        kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
                                                               liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-
                                                               von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
                                                               während der Dienststunden öffentlich aus.
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land                   Bad Segeberg, 09. Januar 2019
                                                               Amt Trave-Land
Haushaltssatzung                                               Der Amtsvorsteher
                                                               gez. Hans-Heinrich Jaacks
des Schulverbandes Schlamersdorf
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-
Holstein in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit und § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schul-
gesetzes wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung
vom 17. Dezember 2018 - und mit Genehmigung der Kommu-          Arbeitskreis Geschichte im Amt Trave-Land
nalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1                                                                                               Einladung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit                                          Unsere diesjährige Veranstaltungsreihe beginnen wir mit einem Treffen am
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf          535.300 EUR                       Montag, dem 04. Februar 2019, 18.00 Uhr,
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen         532.900 EUR                    im Sitzungssaal der Amtsverwaltung Trave-Land
    einem Jahresüberschuss von                    2.400 EUR                             Waldemar-von-Mohl-Straße 10
    einem Fehlbetrag von                              - EUR                                 23795 Bad Segeberg
2. im Finanzplan mit                                            Dieser Vortrag wird uns in die Zeit der fünfziger Jahre zurückversetzen.
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      477.200 EUR                           „FIX WAS LOS AUF DER RENNKOPPEL –
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                                     DIE GRASBAHNRENNEN 1953 – 1955 IN BAD SEGEBERG“
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      442.700 EUR                        den HANS-WERNER BAURYCZA, Bad Segeberg
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                       übernehmen wird.
    aus der Investitionstätigkeit und
    der Finanzierungstätigkeit auf              600.000 EUR
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus der Investitionstätigkeit und
    der Finanzierungstätigkeit auf              675.900 EUR
festgesetzt.

§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
   Investitionen und
   Investitionsförderungsmaßnahmen auf        600.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der                                         Hierzu lade ich Sie und interessierte Gäste herzlich ein.
   Verpflichtungsermächtigungen auf                 - EUR       Mit freundlichem Gruß
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      30.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan                            Manfred Schmidt
   ausgewiesenen Stellen auf                    5,06 Stellen
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 6                                  Uns Dörper                                            25. Januar 2019

Spenden statt wegwerfen -                                           •   Für die Umsetzung eines Seminars bei Ihnen vor Ort unter-
                                                                        stützt Sie der Landesbeauftragte für politische Bildung mit
Hilfe für Flüchtlinge                                               •
                                                                        bis zu 500 €.
                                                                        Sie können an der gemeinsamen Abschlussfeier mit Klaus
Wir benötigen für unsere im Amtsgebiet untergebrachten Asyl-            Schlie im Landtag in Kiel teilnehmen, während der die von
bewerber große Handtücher, Kleiderschränke und Fahrräder                Ihnen ausgebildeten Erstwahlhelfer*innen geehrt werden.
für Kinder und Erwachsene.                                          Schließen Sie sich der Initiative Erstwahlhelfer an!
Wer davon etwas über hat und dieses gerne spenden möchte,           Nehmen Sie gerne bis zum 31. Januar 2018 Kontakt mit uns
den bitten wir um einen Anruf bei Frau Gogga (04551 990868)         auf. Haben Sie noch Fragen? Wir übermitteln Ihnen gerne wei-
oder Frau David (04551 990839).                                     tere Informationen zum Projekt und zum konkreten Ablauf. Kon-
                                                                    taktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon (info@erstwahlhelfer.
Fahrräder oder Kleiderschränke können von uns auch gerne            de; Tel.: 04081 90716).
abgeholt werden.
                                                                    Mit freundlichen Grüßen,
Vielen Dank

Erstwahlhelfer -
Eine initiative von Haus Rissen
Sehr geehrte Damen und Herren,
glauben Sie, dass Politikmüdigkeit oder Parteienverdrossenheit
bei Jugendlichen verbreitet ist?
Denken Sie, dass Jugendliche und junge Erwachsene mehr
Möglichkeiten für aktive Beteiligung an Gesellschaft und Demo-
kratie benötigen? Unterstützen Sie uns darin, jungen Menschen
Demokratie erfahrbar zu machen und ihr politisches Engage-
ment zu stärken.
Seit drei Wahlen, Landtagswahl 2017, Bundestagswahl 2017
und Kommunalwahl 2018, bildet unser Projekt Erstwahlhelfer
Jugendliche und junge Erwachsene zu Wahlhelfer*innen aus.
Im Projekt erleben die Teilnehmer*innen demokratische Grund-
prinzipien hautnah und werden zu wichtigen Vorbildern für
Gleichaltrige.
Dieses Projekt bieten wir auch zur Europawahl 2019 an. Die Ju-
gendlichen erhalten die erforderlichen Kompetenzen, die nötig
sind, um ein Wahllokal zu führen und lernen, worum es bei der
Europawahl geht. Sie werden befähigt ihre eigene unabhängige
Wahlentscheidung zu treffen. Am Wahltag tragen die jungen
                                                                    Öffentliche Auslegung
Erstwahlhelfer*innen zum Gelingen des demokratischen Wahl-          des Bebauungsplanes Nr. 3
aktes auf europäischer Ebene bei. Darauf können die Jugend-
lichen zu Recht stolz sein.                                         der Gemeinde Bahrenhof
Anlässlich der Europaparlamentswahlen weiten wir unser Pro-
jekt aus und machen weitere Institutionen und Bildungsträger        für das Gebiet „Grundstücke
fit, dieses Konzept auch in ihrer Region umzusetzen.
Wir wollen Sie als Kooperationspartner gewinnen und Ihnen
                                                                    Reinfelder Straße (L 83) 1 und 2,
ermöglichen, das Projekt für ihre Region durchzuführen. Sie         Fläche südlich Reinfelder Straße 1“
profitieren dabei von unseren Seminarmaterialen und unserer
bewährten Projektinfrastruktur wie Werbemitteln und Internet-       Der von der Gemeindevertretung Bahrenhof in der Sitzung am
präsenz.                                                            26.11.2018 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte
Erstwahlhelfer führen wir in Kooperation mit dem Landesbeauf-       Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bahrenhof
tragten für politische Bildung durch, ohne dessen finanzielle Un-   für das Gebiet „Grundstücke Reinfelder Straße (L 83) 1 und 2,
terstützung das Projekt in dieser Form nicht möglich wäre.          Fläche südlich Reinfelder Straße 1“ und die Begründung dazu
Schirmherr des Projektes ist Klaus Schlie, Präsident des            liegen in der Zeit vom
Schleswig-Holsteinischen Landtages und großer Unterstützer          04.02.2019 bis 08.03.2019
unseres Vorhabens.
                                                                    In der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg,
Unser Angebot:                                                      Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Zimmer 10, während der
•  Erstwahlhelfer bildet im Rahmen eines kostenlosen 2,5-tä-        Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich sind Terminvereinba-
   gigen Seminars Ihre Teamer*innen aus, damit ihre Einrich-        rungen möglich.
   tung selbst Erstwahlhelfer-Seminare anbieten kann (Ter-          Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach
   min: 29.03.2019 - 31.03.2019 im HAUS RISSEN Hamburg).            § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet
   Fahrt-, Verpflegungs- und gegebenenfalls Unterbringungs-         unter der Adresse „https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/
   kosten werden vom Landesbeauftragten für politische Bil-         bahrenhof/bauleitplanung/bebauungsplaene/“ eingestellt und
   dung für Sie übernommen.                                         über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
•  Sie erhalten ein Komplettpaket für die erfolgreiche Durch-       zugänglich. Die Gemeindevertretung hat beschlossen die-
   führung der Seminare.                                            sen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b
•  Erstwahlhelfer berät Sie bei Bedarf in der Umsetzung des         BauGB aufzustellen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
   Vorhabens in ihrer Region.                                       Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Inte-
•  Sie bekommen hochwertige Werbematerialien als Templa-            ressierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen
   tes zur Verfügung gestellt.                                      hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Nieder-
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Nummer 02/Woche 4/Seite: 7                                Uns Dörper                                                 25. Januar 2019
schrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              330 v. H.
können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberück-        2.     Gewerbesteuer                                       350 v. H.
sichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht-
                                                                  §4
mäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
                                                                  Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä-
Gemeinde Bahrenhof, den 16.01.2019                                ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Gemeinde Bahrenhof                                                Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür-
Der Bürgermeister                                                 germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung
Gez. Hans Peter Ulverich                                          erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
                                                                  Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am
                                                                  07. Januar 2019.
                                                                  Blunk, 09. Januar 2019
                                                                  gez. Wiebke Bock
                                                                  Bürgermeisterin

                                                                  Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
                                                                  kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
                                                                  liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-
                                                                  von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
                                                                  während der Dienststunden öffentlich aus.
                                                                  Bad Segeberg, 10. Januar 2019
                                                                  Amt Trave-Land
                                                                  Der Amtsvorsteher
Haushaltssatzung der Gemeinde Blunk                               gez. Hans-Heinrich Jaacks

für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. No-
vember 2018 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichts-
behörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:                     Februar
§1                                                                01. Feb.      20:00 Uhr     Hygieneschulung für alle Vereine,
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                                             Gemeindehaus Blunk
1. im Ergebnisplan mit                                            05. Feb.      15:00 Uhr     Spielenachmittag mit Kaffeetrinken
     einem Gesamtbetrag der Erträge auf         939.900 EUR                                   des Seniorenclub, Gemeindehaus
     einem Gesamtbetrag der Aufwendungen        917.100 EUR       09. Feb.                    Erste-Hilfe-Lehrgang der Freiwilligen
     einem Jahresüberschuss von                  22.800 EUR                                   Feuerwehr
     einem Fehlbetrag von                           ----- EUR
2. im Finanzplan mit
     einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
     aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     917.500 EUR            entspannen - Kraft schöpfen -
     einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
     aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     818.800 EUR            in Balance sein
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
     aus der Investitionstätigkeit und der                             Es geht wieder los …
     Finanzierungstätigkeit auf                 350.000 EUR            kraftvoll ins Frühjahr mit Klangreisen
     einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
                                                                       Wir starten nun - nach Feiertagspause - in das Frühjahr mit
     aus der Investitionstätigkeit und der
                                                                       fantasievollen,entspannenden Klangreisen und laden unser
     Finanzierungstätigkeit auf                 453.000 EUR
                                                                       Akku wieder auf.
festgesetzt.
                                                                       Bei harmonischen Schwingungen der Klangschalen gewin-
                                                                       nen wir Abstand, kommen zur Ruhe und schöpfen neue
§2                                                                     Kraft für unsere täglichen Herausforderungen. Die Klang-
Es werden festgesetzt:                                                 meditation kann unsere körpereigenen Selbstheilungskräfte
1. der Gesamtbetrag der Kredite für                                    unterstützen und unsere Konzentration positiv beeinflußen.
    Investitionen und                                                  Unsere Körperzellen werden massiert und unser Wohlbefin-
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf         350.000 EUR            den kommt in Balance.
2. der Gesamtbetrag der                                                Bis in den April gibt es für Alle die Möglichkeit die Faszina-
    Verpflichtungsermächtigungen auf               ------ EUR          tion der Klänge und Schwingungen verschiedener traditio-
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf          ------ EUR          neller Klangschalen zu entdecken.
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan                                   Ein Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich, Vorkenntnis-
    ausgewiesenen Stellen auf                   ------ Stellen.        se sind nicht erforderlich.
                                                                       Wir treffen uns jeden
§3                                                                     - Montag 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr,Gemeindehaus Blunk -
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-             Alle Blunker/innen und Interessierte jeden Alters sind herz-
setzt:                                                                 lich willkommen. Bequeme Kleidung, Wolldecke sowie Iso-
                                                                       matte und Kissen sind mitzubringen.
1. Grundsteuer
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen                        Anmeldung/Info K. Staack 04557 289600
        Betriebe (Grundsteuer A)                 330 v. H.
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 8                               Uns Dörper                                         25. Januar 2019

                                                               Sitzung des Planungsausschusses
                                                               der Gemeinde Fahrenkrug
                                                               am Donnerstag, den 21.02.2019 um 19:30 Uhr,
                                                               Ort: Bad Segeberg, Amt Trave-Land, großer Sitzungssaal,

                                                               Tagesordnung:
                                                               (öffentlich)
                                                               1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
                                                                    Beschlussfähigkeit
                                                               2. Genehmigung der Niederschrift vom 28.01.2019
                                                               3. Prüfung des Jahresabschlusses 2017
                                                               4. Haushaltsplan 2019
Sitzung des Planungsausschusses                                5. Einwohnerfragezeit
der Gemeinde Bühnsdorf                                         6. Verschiedenes
                                                               Der Ausschussvorsitzende
am Montag, den 04.02.2019 um 17:30 Uhr,                        gez. Holger Kruse
Ort: Bad Segeberg, Amt Trave-Land, kleiner Sitzungssaal,

Tagesordnung:                                                  Sitzung der Gemeindevertretung
(öffentlich)
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä-
                                                               der Gemeinde Fahrenkrug
     higkeit
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2017                          am Dienstag, den 29.01.2019 um 20:00 Uhr,
3. Haushalt 2019                                               Ort:  Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a
4. Verschiedenes
Die Ausschussvorsitzende                                       Tagesordnung:
gez. Bettina Schaefer
                                                               (öffentlich)
                                                               1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä-
                                                                    higkeit
                                                               2. Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
Februar                                                             und Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesord-
                                                                    nungspunkten
02. Feb.   19:30 Uhr 129. Corpsversammlung der Freiwilligen    3. Genehmigung der Niederschrift vom 27.11.2018
                     Feuerwehr Bühnsdorf im Feuerwehrhaus      4. Berichte
                     - Gäste sind herzlich willkommen.         5. Einwohnerfragezeit I
                                                               6. Erlass einer Neufassung der Hauptsatzung
                                                               7. Europawahl am 26. Mai 2019: Festlegung des Wahllo-
                                                                    kales, Benennung des Wahlvorstandes sowie Festlegung
                                                                    des Erfrischungsgeldes
                                                               8. Abschluss eines Wartungsvertrags für die Trennvorhänge
                                                                    in der Sporthalle (Genehmigung)
                                                               9. Vogelschießen/Dorffest 2019: Kostenübernahme für den DJ
                                                               10. Defizitausgleich für den Kindergarten
                                                               11. Festsetzung der Eltenbeiträge für die Kindertagesstätte
                                                               12. Übernahme von Kosten für Hausaufgabenbetreuung für
                                                                    Kinder mit Migrationshintergrund
                                                               13. Feuerwehrhaus (Anbau, Umbau): Architektenauswahl,
                                                                    weitere Vorgehensweise zur Mängelbeseitigung
                                                               14. Erschließung im B-Plan Nr. 8, Raiffeisenplatz: Baumgut-
                                                                    achten zur Eiche
Sitzung des Planungsausschusses                                15. Abrechnung der EWS zur Wasserlieferung an die
                                                                    Gemeinde
der Gemeinde Fahrenkrug                                        16. Straßenbeleuchtung: Ergänzung zur besseren Ausleuch-
                                                                    tung
am Montag, den 28.01.2019 um 20:00 Uhr,                        17. Einwohnerfragezeit II
Ort:  Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a             18. Verschiedenes
                                                               (voraussichtlich nichtöffentlich)
Tagesordnung:                                                  19. Übernahme von Elternbeiträgen für Kinder in auswärtigen
(öffentlich)                                                        Kindertagesstätten durch die Gemeinde
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä-     20. Ansiedlung eines Norma-Marktes
     higkeit                                                   21. Erschließung im Bebauungsplan Nr. 8, Raiffeisenplatz
2. Genehmigung der Niederschrift vom 19.11.2018                (öffentlich)
3. Einwohnerfragezeit                                          22. Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung ge-
4. Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätte         fassten Beschlüsse
5. Verschiedenes
Der Ausschussvorsitzende                                       Der Bürgermeister
gez. Holger Kruse                                              gez. Reiner G. Martin
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Nummer 02/Woche 4/Seite: 9                                  Uns Dörper                                              25. Januar 2019
                                                                    den nach dem Eichgesetz fälligen Hauswasserzählerwechsel
                                                                    durchführen.
                                                                    Ich bitte der Fa. Karl Ehlert GmbH den freien Zugang zu den
                                                                    Hauswasserzählern zu ermöglichen oder ggf. direkt einen Ter-
Februar                                                             min mit der Fa. Ehlert zu vereinbaren.
!!!ACHTUNG - TERMINÄNDERUNG !!!!                                    Des Weiteren weise ich darauf hin, dass auch Nebenzähler
Im Kalender der Gemeinde Fahrenkrug ist am 08. Februar              dem Eichgesetz unterliegen. Sofern bei Ihnen ein Nebenzähler
der Spieleabend der WGS eingetragen. Dieser findet nicht am         vorhanden ist, dessen Eichzeit abgelaufen ist, ist dieser auf ei-
08.02., sondern am 22. Februar 2019 in der Sporthalle statt.        gene Kosten auszutauschen.
                                                                    gez. Silke Behrens
Bürgermeistersprechstunde                                           Vorsitzende des Zweckverbandes Wasserversorgung
jeden Dienstag und Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr im Bür-         Geschendorf/Westerrade
gerhaus in Fahrenkrug statt.

Verkauf von Chroniken/Bildband
Die Gemeinde bietet die 1. Chronik (1992) für 5 Euro, Bildband      Öffentliche Auslegung
(1997) für 5 Euro und die neue Chronik (2017) für 15 Euro an.
                                                                    des Lärmaktionsplanes
Helferkreis Fahrenkrug
                                                                    der Gemeinde Geschendorf
Wir versuchen, die bei uns lebenden Flüchtlinge vielfältig zu un-
terstützen. Wer mag, ist auch bei unseren regelmäßigen Tref-        Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemein-
fen am 1. Montag eines Monats um 20:00 Uhr bei Püppi in der         de Geschendorf gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutz-
Sporthalle herzlich willkommen.                                     gesetzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsitu-
helferkreisfahrenkrug@yahoo.de                                      ation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan
                                                                    vom 29.01.2014 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu über-
                                                                    arbeiten.
                                                                    Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsitu-
                                                                    ation sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten
                                                                    Lärmminderungsmaßnahmen.
                                                                    Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete
                                                                    Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 11.12.2018 von der
                                                                    Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
                                                                    bestimmt.
                                                                    Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes
                                                                    liegt vom 04.02.2019 bis einschließlich 08.03.2019 in der Amts-
                                                                    verwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-
                                                                    von-Mohl-Str. 10, Zimmer 10, während der Dienststunden
                                                                    öffentlich aus.
                                                                    Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
                                                                    Ergänzend können die Unterlagen auch im Internet unter
                                                                    folgendem Link eingesehen werden: https://www.amt-trave-
                                                                    land.de/gemeinden/geschendorf/laermaktionsplan/
                                                                    Bis zum 15.03.2019 kann jedermann seine Anregungen hierzu
                                                                    schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
                                                                    vorbringen. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen
                                                                    möglich.
                                                                    Geschendorf, 15.01.2019
                                                                    Gemeinde Geschendorf
                                                                    Der Bürgermeister
                                                                    gez. Dirk Wacker

                                                                    Haushaltssatzung
                                                                    der Gemeinde Geschendorf
                                                                    für das Haushaltsjahr 2019
                                                                    Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
Bekanntmachung der                                                  stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. De-
                                                                    zember 2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Wassergemeinschaft                                                  §1
Geschendorf/Westerrade                                              Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
                                                                    1. im Ergebnisplan mit
Achtung: Wasserzähleraustausch                                          einem Gesamtbetrag der Erträge auf          896.900 EUR
                                                                        einem Gesamtbetrag der Aufwendungen         910.900 EUR
in der Zeit vom 11.02 bis 08.03.2019                                    einem Jahresüberschuss von                        0 EUR
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                              einem Fehlbetrag von                         14.000 EUR
In der o. a. Zeit wird die Firma Karl Ehlert GmbH (Bahnhofstra-     2. im Finanzplan mit
ße 41, 23815 Weste rrade, Tel.: 04553 9977-0, E-Mail: info@             einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
karlehlert.de) in den Gemeinden Geschendorf und Westerrade              laufender Verwaltungstätigkeit auf          808.900 EUR
Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
Nummer 02/Woche 4/Seite: 10                               Uns Dörper                                                25. Januar 2019
     einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
     aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       763.500 EUR
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
     aus der Investitionstätigkeit und der
     Finanzierungstätigkeit auf                    80.400 EUR
     einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
     aus der Investitionstätigkeit und
     der Finanzierungstätigkeit auf               187.100 EUR
festgesetzt.

§2
Es werden festgesetzt:
1.   der Gesamtbetrag der Kredite für
     Investitionen und
     Investitionsförderungsmaßnahmen auf               0 EUR     Haushaltssatzung der Gemeinde
2.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
     mächtigungen auf                                  0 EUR     Glasau für das Haushaltsjahr 2019
3.   der Höchstbetrag der Kassenkredite auf            0 EUR     Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
4.   die Gesamtzahl der im Stellenplan                           stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13. No-
     ausgewiesenen Stellen auf                       0 Stellen   vember 2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
                                                                 §1
§3                                                               Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-
                                                                 1.    im Ergebnisplan mit
setzt:
                                                                       einem Gesamtbetrag der Erträge auf            1.228.800 EUR
1.   Grundsteuer                                                       einem Gesamtbetrag der
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen                        Aufwendungen                                  1.225.200 EUR
         Betriebe (Grundsteuer A)                    340 v. H.         einem Jahresüberschuss von                        3.600 EUR
     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)          340 v. H.         einem Fehlbetrag von                                ----- EUR
2.   Gewerbesteuer                                   350 v. H.   2.    im Finanzplan mit
                                                                       einem Gesamtbetrag der
§4                                                                     Einzahlungen aus laufender
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä-               Verwaltungstätigkeit auf                      1.204.700 EUR
ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren              einem Gesamtbetrag der
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür-         Auszahlungen aus laufender
germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung                Verwaltungstätigkeit auf                      1.092.300 EUR
erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.                                3.    einem Gesamtbetrag der
Geschendorf, 10. Januar 2019 gez.                                      Einzahlungen aus der
                                                                       Investitionstätigkeit und der
Dirk Wacker                                                            Finanzierungstätigkeit auf                    1.402.600 EUR
(Bürgermeister)                                                        einem Gesamtbetrag der
                                                                       Auszahlungen aus der
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
                                                                       Investitionstätigkeit und der
kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
                                                                       Finanzierungstätigkeit auf                    1.584.700 EUR
liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-
                                                                       festgesetzt.
von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
während der Dienststunden öffentlich aus.
                                                                 §2
Bad Segeberg, 15. Januar 2019                                    Es werden festgesetzt:
Amt Trave-Land                                                   1.    der Gesamtbetrag der Kredite für
(Der Amtsvorsteher)                                                    Investitionen und
                                                                       Investitionsförderungsmaßnahmen auf            620.000 EUR
                                                                 2.    der Gesamtbetrag der
                                                                       Verpflichtungsermächtigungen auf                   ------ EUR
                                                                 3.    der Höchstbetrag der Kassenkredite
                                                                       auf                                                ------ EUR
                                                                 4.    die Gesamtzahl der im Stellenplan aus-
                                                                       gewiesenen Stellen auf                          4,17 Stellen.
Freiwillige Feuerwehr Geschendorf
Einladung zur Jahreshauptversammlung                             §3
                                                                 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-
Info an die fördernden Mitglieder der FF Geschendorf             setzt:
Die Jahreshauptversammlung findet am 08.02.2019 um               1.    Grundsteuer
19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.                                a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Die Tagesordnung wird im öffentlichen Aushang bekannt                      Betriebe (Grundsteuer A)                        280 v. H.
gegeben.
                                                                       b) für die Grundstücke
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.                                           (Grundsteuer B)                                 280 v. H.
Vorstand der FF Geschendorf                                      2.    Gewerbesteuer                                       320 v. H.
Nummer 02/Woche 4/Seite: 11                               Uns Dörper
                                                                                                                                          25. Januar 2019
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä-
ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür-
germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung
erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Glasau, 07. Januar 2019
gez. Henning Frahm
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-
von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, 08. Januar 2019
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Hans-Heinrich Jaacks

Januar/Februar
26. Jan.   19:00 Uhr Glasau-Kreativ - A Capella Live im Schüt-
                     zenhaus
02. Feb.   19:00 Uhr Glasau-Kreativ - Mode aus Walkloden -
                     Workshop, Alte Schule
02. Feb.   15:00 -   Kinderfasching des TSV, Alex-Köhn-Sport-
           18:00 Uhr halle
02. Feb.   20:30 Uhr Rot-Weiße-Nacht des TSV, Alex-Köhn-
                     Sporthalle - siehe auch Bericht                                  
                                                                                                          
                                                                                                                                                          

06. Feb.   15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte
                     Schule
08. Feb.   20:00 Uhr Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
                     Feuerwehr, Feuerwehrgerätehaus
                                                                 Rot-Weiße Nacht feiert Jubiläum
16. Feb.   13:00 Uhr Bosseln der Wählergemeinschaft, Treff-      Am Samstag, den 02. Februar, ist es wieder soweit: Der TSV
                     punkt Bolzplatz                             Sarau veranstaltet traditionell für alle Faschings-Fans seine be-
                                                                 liebte Rot Weiße Nacht.
                                                                 Die Party beginnt um 20:30 Uhr in der Alex-Köhn-Sporthalle in
                                                                 Sarau.
                                                                 Die Happy Hour ist von 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr und gilt für alle
                                                                 Getränke außer Flaschen. Für das leibliche Wohl sorgt auch in
                                                                 diesem Jahr wieder Carbone-Hutzfeld mit leckerer Pizza.
                                                                 Die besten Kostüme werden wieder prämiert. Ein guter Grund
                                                                 sich bei der Maskerade besonders viel Mühe zu geben.
                                                                 Für die Lütten findet der Verkleidungsspaß von 15:00 bis 18:00
                                                                 Uhr statt. Der Eintritt für die Abendveranstaltung beträgt 6 Euro,
                                                                 für die kleinen Gäste ist nachmittags der Eintritt frei.

                                                                 Der TSV Sarau freut sich auf viele tolle Verkleidungsideen und
                                                                 fröhliche Gäste

                                                                 Rot-Weiße-Nacht
Nummer 02/Woche 4/Seite: 12                                Uns Dörper                                            25. Januar 2019
                                                                 2. im Finanzplan mit
                                                                      einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus        791.000 EUR
                                                                      laufender Verwaltungstätigkeit auf
                                                                      einem Gesamtbetrag der Auszahlungen            736.200 EUR
                                                                      aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
                                                                      einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus         56.000 EUR
                                                                      der Investitionstätigkeit und der Finanzie-
                                                                      rungstätigkeit auf
                                                                      einem Gesamtbetrag der Auszahlungen            107.500 EUR
                                                                      aus der Investitionstätigkeit und der Finan-
                                                                      zierungstätigkeit auf
                                                                 festgesetzt.

                                                                 §2
                                                                 Es werden festgesetzt:
                                                                 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investiti- 50.000 EUR
                                                                     onen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                     auf
                                                                 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-       0 EUR
                                                                     tigungen auf
                                                                 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf           0 EUR
                                                                 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewie-    0 Stellen
                                                                     senen Stellen auf

                                                                 §3
                                                                 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                 1. Grundsteuer
                                                                     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be-    320 v. H.
   Vorstellung der Auswertung zur Bürgerbefragung                        triebe (Grundsteuer A)
 Im November 2018 wurden alle Haushalte der Gemeinde                 b) für die Grunstücke (Grundsteuer B)             320 v. H.
 aufgefordert, an einer Bürgerbefragung zur Zukunft eines        2. Gewerbesteuer                                      340 v. H.
 Dorfladens teilzunehmen. Insgesamt konnten 231 ausgefüllte
 Fragebögen ausgewertet werden.                                  §4
 Über die Details der Auswertung wird am Montag, 28. Januar      Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
 2019 um 19.00 Uhr in der Alten Schule ausführlich informiert.   Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
                                                                 gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
                                                                 ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
                                                                 meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
                                                                 Die    kommunalaufsichtliche      Genehmigung       wurde   am
                                                                 09.01.2019 erteilt
                                                                 Groß Rönnau, den 14. Januar 2019
                                                                 gez. Joachim Rathje
                                                                 (Bürgermeister)

                                                                 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
                                                                 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung
                                                                 und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur
                                                                 Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land,
                                                                 Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg,
                                                                 aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).
                                                                 Bad Segeberg, den 16. Januar 2019
Haushaltssatzung                                                 Amt Trave-Land
der Gemeinde Groß Rönnau                                         Der Amtsvorsteher

für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
schluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2018 - und mit Ge-
nehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit                                           Einladung zum Spiele-Nachmittag am Mittwoch, den 30. Januar
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf          800.900 EUR      2019 um 14:30 Uhr in die Alte Schule in Groß Rönnau.
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen                          Nach dem Verzehr von Kaffee und Kuchen starten wir mit den
    auf                                         813.000 EUR      Spielen! Anmeldung bitte bei den Vertrauensdamen oder Re-
    einem Jahresüberschuss von                        0 EUR      nate Schulz Tel.: 04559 1321
    einem Jahresfehlbetrag von                   12.100 EUR      Die Kosten betragen 6,- Euro, für Gäste 9,- Euro.
Nummer 02/Woche 4/Seite: 13                             Uns Dörper                                          25. Januar 2019
                                                                    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
                                                                    aus der Investitionstätigkeit und d
                                                                    er Finanzierungstätigkeit auf             1.576.200 EUR
                                                               festgesetzt.

                                                               §2
                                                               Es werden festgesetzt:
                                                               1. der Gesamtbetrag der Kredite
                                                                   für Investitionen und
                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen auf        1.400.000 EUR
                                                               2. der Gesamtbetrag der
                                                                   Verpflichtungsermächtigungen auf                  0 EUR
                                                               3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf       500.000 EUR
                                                               4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
                                                                   ausgewiesenen Stellen auf                        0 Stellen

                                                               §3
                                                               Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-
                                                               setzt:
                                                               1. Grundsteuer
                                                                    a) für die land- und forstwirtschaftlichen
                                                                       Betriebe (Grundsteuer A)                 290 v. H.
                                                                    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)      290 v. H.
                                                               2. Gewerbesteuer                                 320 v. H.

                                                               §4
                                                               Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä-
                                                               ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
                                                               Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür-
                                                               germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung
                                                               erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
                                                               Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 09. Januar
                                                               2019 erteilt.
                                                               Klein Gladebrügge, 14. Januar 2019
                                                               gez. Volker Göttsche
                                                               (Bürgermeister)

                                                               Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
                                                               kannt gemacht.
                                                               Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause
                                                               der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10,
                                                               23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienst-
                                                               stunden öffentlich aus.

Haushaltssatzung                                               Bad Segeberg, 16. Januar 2019
                                                               Amt Trave-Land
der Gemeinde Klein Gladebrügge                                 Der Amtsvorsteher

für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10. De-
zember 2018 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsicht -
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf          766.200 EUR
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen         823.800 EUR
    einem Jahresüberschuss von                        0 EUR
    einem Fehlbetrag von                         57.600 EUR
2. im Finanzplan mit
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                        Januar/Februar
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      722.400 EUR
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                        27. Jan.   CDU-Theaternachmittag im Klüthseehof
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      721.400 EUR    28. Jan    Jahreshauptversammlung Rönnauer Singkreis
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                         08. Feb.   Mitgliederversammlung des Fördervereins SCR 74
    aus der Investitionstätigkeit und                          11. Feb.   Mitgliederversammlung des Kindervogelschießerver-
    der Finanzierungstätigkeit auf           1.546.200 EUR                eins
Nummer 02/Woche 4/Seite: 14                                Uns Dörper                                                        25. Januar 2019

Jahreshauptversammlung                                            Möglichkeit, mit uns in netter Runde über unser Dorfleben zu
                                                                  klönen. Über Anregungen und Vorschläge freuen wir uns.
Der Rönnauer Singkreis                                            Trägerverein Negernbötel
wird am 28. Januar seine 28. Jahreshauptversammlung abhal-        Doris Trautmann
ten.                                                              - 1. Vorsitzende -
Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Punkte:
                                                                  Information:
1. Begrüßung
                                                                  Auch in diesem Jahr möchten wir wieder ein Kinder-Ferienpro-
2. Ehrungen
                                                                  gramm anbieten für die Sommerferien. Wer uns mit Ideen und
3. Grußworte des Bürgermeisters                                   Vorschlägen unterstützen möchte, ist herzlich willkommen oder
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit                            meldet sich bei Doris Trautmann telefonisch (9080790).
5. Geschäftsbericht der Vorsitzenden über das Jahr 2018
6. Verlesen des Protokolls des Vorjahres
7. Kassenbericht des Schatzmeisters                                             Terminankündigung:
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Entlastung des Vorstandes                                                    Auf zum letzten Akt !!!
10. Wahlen:
     1. Vorstand
     2. 2. Beisitzer/-in
     3. Ein Kassenprüfer für 2 Jahre
11. Bericht des Chorleiters Didij Podszus
12. Verschiedenes
Wer gerne in diesem Chor mitsingen möchte, ist herzlich zur
Versammlung eingeladen. Beginnen wird die Versammlung
um 17:00 Uhr im Haus Rönnau in Klein Rönnau mit einem
kleinen Imbiss. Während dieser Zeit kann man schon unge-
zwungen Kontakte knüpfen und während der Mitgliederver-
sammlung ein Gefühl dafür bekommen, wie unser Verein so
„tickt“.
Kann man zu dieser Veranstaltung nicht kommen und möchte
trotzdem eine Verbindung zum Rönnauer Singkreis aufbauen,
der kann jeder Zeit Renate Hansen unter der Telefonnr. 04551
83022 anrufen. Sie wird sich bestimmt über einen Anruf freuen.

                                                                                                      am
                                                                             Sonnabend, d. 23. März 2019
                                                                            um 20.00 Uhr (Einlass ab 19 Uhr, 8 €)
                                                                                                     und
                                                                             am Sonntag, d. 24. März 2019
                                                                  ab 14.00 Uhr mit Kaffee (satt) 1 Stück Torte u. Kuchen
                                                                                      (Einlass ab 13.30 Uhr, 14 €)
                                                                                 Kartenvorverkauf im Hambötler Huus:
                                                                                  Wir freuen uns auf viele Besucher.
                                                                     Benjamin Trautmann und dasTeam vom Hambötler Huus
                                                                                          Öffnungszeiten Hambötler Huus
                                                                              (jeden Donnerstag ab 19 Uhr und in jeder geraden Woche
                                                                                  auch mittwochs und freitags ab 19 Uhr) erhältlich.

Februar
14. Feb. 19:30 Uhr Sitzung der Gemeindevertretung im Feu-
                   erwehrhaus (Die Tagesordnung folgt in
                   der nächsten Ausgabe!)

                                                                  Satzung
                                                                  der Gemeinde Nehms für das Gebiet „Muggesfelde Heide“
                                                                  über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Februar                                                           der Gemeinde (Abwassergebührensatzung)
„Stammtisch“                                                      Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein,
Am Mittwoch, 06. Februar 2019 um 19:30 Uhr trifft sich der Trä-   der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
gerverein Negernbötel im Hambötler Huus. Hier hat jeder die       Schleswig-Holstein sowie § 14 der Abwassersatzung der Ge-
Nummer 02/Woche 4/Seite: 15                               Uns Dörper                                            25. Januar 2019
meinde Nehms vom 02.03.1982 in der jeweils Zurzeit gültigen      (6) Der so ermittelte Einwohnergleichwert wird auf volle Einwoh-
Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindever-       nergleichwerte abgerundet. Mindestens wird jedoch 1 Einwoh-
tretung am 03.12.2018 folgende Satzung erlassen:                 nergleichwert festgesetzt.
                                                                 Stichtag für die Errechnung der EGW ist jeweils der 1. Dezem-
I. Abschnitt                                                     ber des vergangenen Jahres. Wechselt der Gebührenpflichtige
§1                                                               oder entsteht die Gebührenpflicht im Laufe des Erhebungs-
Allgemeines                                                      zeitraums, so ist der Stichtag für die Errechnung der EGW der
(1) Die Gemeinde betreibt im Gebiet „Muggesfelder Heide“ die     Tag des Beginns der Gebührenpflicht. Bei der Berechnung der
Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Satzung über die            Jahresabwassermenge eines EGW wird von einem Tagesver-
Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung) vom            brauch von 110 Litern, mithin 40 cbm im Jahr, ausgegangen.
02.03.1982 als eine selbständige öffentliche Einrichtung zur     Um die Jahresabwassermenge zu errechnen, werden die ermit-
zentralen Schmutzwasserbeseitigung,                              telten Einwohnergleichwerte mit dem Jahresverbrauch von 40
(2) Die Gemeinde erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Be-          cbm multipliziert.
nutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen        (7) Die Wassermenge nach Abs. 3 Buchstabe b) hat der Ge-
Abwasserbeseitigungsanlage „Muggesfelder Heide“ (Abwasser-       bührenpflichtige der Gemeinde für den abgelaufenen Erhe-
gebühren).                                                       bungszeitraum innerhalb der folgenden zwei Monate anzu-
                                                                 zeigen. Sie sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die der
II. Abschnitt                                                    Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen muss. Die Was-
Abwassergebühr                                                   serzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes ent-
§2                                                               sprechen. Wenn die Gemeinde auf solche Messeinrichtungen
Grundsatz                                                        verzichtet, kann sie als Nachweis über die Wassermengen prüf-
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasser-     bare Unterlagen verlangen. Sie ist berechtigt, die Wassermen-
beseitigungsanlage und für die nach § 9 Abwasserabgabenge-       gen zu schätzen, wenn diese auf andere Weise nicht ermittelt
setz zu entrichtende Abwasserabgabe werden Abwasserge-           werden können.
bühren für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche     (8) Die Zusatzgebühr beträgt je cbm 2,40 EURO.
Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind oder in diese      (9) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche
entwässern. Die Gebühren gliedern sich in Grundgebühren und      Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, werden auf Antrag
Zusatzgebühren. Die Gebühren werden für die Schmutzwasser-       abgesetzt, soweit sie im Kalenderjahr 10 cbm übersteigen. Der
beseitigung erhoben.                                             Antrag ist nach Ablauf des Erhebungszeitraumes innerhalb von
                                                                 zwei Monaten bei der Gemeinde einzureichen. Für den Nach-
§3                                                               weis gilt Abs. 6 Sätze 2 bis 4 sinngemäß. Die Gemeinde kann
Gebührenmaßstab und Gebührensatz                                 nach Anhörung des Antragstellers auf dessen Kosten Gutach-
(1) Die Grundgebühr beträgt 12,00 EURO je Monat für jedes an     ten anfordern. Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen
die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossene Grundstück.        oder zu erstatten.
(2) Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird
nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Ab-      §4
wasserbeseitigungsanlage gelangt. Berechnungseinheit für die     Gebührenpflichtige
Zusatzgebühr ist 1 cbm Abwasser.                                 (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstückes, bei
(3) Als in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt    Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentü-
gelten:                                                          mer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der
a) die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasser-     Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig.
     versorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler        Die Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemein-
     ermittelte Wassermenge,                                     schaft sind Gesamtschuldner der auf ihr gemeinschaftliches
b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück           Grundstück entfallenden Gebühren. Miteigentümer oder mehre-
     sonst zugeführte Wassermenge                                re aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamt-
c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen       schuldner.
     einer Abwassermesseinrichtung.                              (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht die
(4) Hat ein Wasserzähler oder eine Abwassermesseinrichtung       Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden
nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die Was-   Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die neue Pflichtige über.
ser- bzw. Abwassermenge von der Gemeinde unter Zugrun-           Wenn der bisherige Gebührenpflichtige die Mitteilung über den
delegung des Verbrauchs bzw. der Einleitungsmenge des            Wechsel (§ 8) versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebüh-
Vorjahres unter Berücksichtigung der Angaben des Gebühren-       ren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei
pflichtigen geschätzt.                                           der Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen Ge-
(5) Sind auf dem an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanla-    bührenpflichtigen.
ge angeschlossenen Grundstück kein Wasserzähler und keine
                                                                 §5
sonstige Messeinrichtung vorhanden, wird die Zusatzgebühr
                                                                 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
nach Zahl der an die Abwasseranlage angeschlossenen Ein-
wohnergleichwerte (EGW) berechnet. Einwohnergleichwerte im       Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die
Sinne dieser Satzung ist eine Berechnungseinheit, die auf die    zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlos-
Jahresabwassermenge eines Einwohners bezogen ist. Für die        sen ist und/oder der zentralen öffentlichen Abwasserbeseiti-
Berechnung der Zusatzgebühr werden folgende Einwohner-           gungsanlage von dem Grundstück Abwasser zugeführt wird
gleichwerte zugrunde gelegt:                                     und endet, wenn die Zuführung von Abwasser endet.
a) Für jede mit Haupt- oder Nebenwohnung        = 1 EGW          § 5a
     gemeldete Person                                            Öffentliche Last
b) bei Gaststätten je Sitzplatz                 = 0,3 EGW        Die vorstehende Abwassergebühr ruht auf der Grundlage des
c) bei Vereins-, Boots- und Clubräumen          = 0,1 EGW        § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein als öf-
     je Benutzer                                                 fentliche Last auf dem Grundstück.
d) bei gewerblichen und landwirtschaftlichen = 0,3 EGW
     Betrieben je Betriebsangehörigen                            §6
e) bei Versammlungsstätten und Sportstätten = 0,03 EGW           Erhebungszeitraum
     ohne Gaststättenbetrieb je Besucherzahl                     Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
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