Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
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Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land 23. Jahrgang Freitag, den 25. Januar 2019 Nummer 02 Woche 4 Foto: pixabay.com für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine Uns DÖrper Redaktionsschluss: Erscheinungstag: Mittwoch, 30. Januar 2019 Freitag, 08. Februar 2019
Nummer 02/Woche 4/Seite: 2 Uns Dörper 25. Januar 2019 Amtsverwaltung rwaltung Trave-LandTrave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße von-Mohl-Straße 10 10 23795 Segeberg Bad Segeberg Homepage:Homepage: www.amt-trave-land.de www.amt-trave-land.de E-Mail: info@amt-trave-land.de E-Mail: info@amt-trave-land.de Telefon: 04551(Zentrale) 551 9908-0 9908-0 (Zentrale) E-Mail E-Mail direkt: direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de vorname.nachname@amt-trave-land.de Telefax: 551 9908-13 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae, (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue) ö=oe, ü=ue) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- ebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet wahl Ansprechpartner Durch- wahl wahl wahl 9908- 9908- 9908- 9908- Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55 her Hans-Heinrich Jaacks Gleichstellungsbeauftragte: 54 Daniela Gogga Ltd.68Verwaltungsbeamter Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock Jan-Henrik Fechner 55 50 ngsbeauftragte: Daniela Gogga 68 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50 Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales r anisation/Personal Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Team - Ordnun /Soziales Teamleiterin: Anne Sarau an-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40 Personalwesen/Organisation chtsfragen Torsten Winter Jan-Henrik Fechner 50 48 Einwohnermeldeamt, Ordnungswesen, Wahlen Anne Angelika Sarau Saalfeld 46 40 Personalwesen Torsten Winter Lena Meynerts en/Organisation 48 49 Feuerwehr Einwohnermeldeamt, Angelika Saalfeld 46 en Personalwesen Lena Meynerts Timo Mantey 49 49 Feuerwehr Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43 en IT, Allgemeine Beschaffung Timo Mantey Henning van Mil 49 58 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt MaikeNicole Einwohnermeldeamt Springborn Zickermann 44 43 IT, e BeschaffungAllgemeine Beschaffung Henning van MilDaniel Nowak58 59 Einwohnermeldeamt Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Matthias Knickrehm Nicole Springborn 45 44 Zentrale, SchulenDaniel Nowak Bettina Wulf 59 e Beschaffung 51 Wohngeld, Einwohnermeldeamt Grundsicherung Ellen Rosinke Matthias Knickrehm 42 45 Uns Dörper / Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung, Michaela Semerak 41 ulen Bettina Wulf 51 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42 Kanzlei Susanne Rumpel 56 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47 Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung, Michaela Semerak 41 Archiv Manfred Schmidt 61 Asylangelegenheiten Simone David 39 Archiv Susanne Rumpel Dieter Harfst 56 Ordnungs- 61 u. Kindergartenangel. Asylangelegenheiten Annika Waßmann Daniela Gogga 47 68 Manfred Schmidt 61 As lan ele enheiten Simone David 39 Dieter Harfst 61 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68 Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt nanzen Teamleiterin: Elke Hesse Team - Planen/Bauen/Umwelt Teamleiter: Sören Grella Elke Hesse Haushalte, Finanzen, Elke Hesse Teamleiter: 20 Sören Grella Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35 Haushalte, Finanzen Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser Geschäftsführung Alicia Kröger 37 nanzen, Gewässerpflegeverbände Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung Wasser/Abwasser GeschäftsführungSörenSaskia GrellaKlobke 35 36 nanzen Steuern, Abgaben,Niklas CremannsJohanna Schlöke 28 24 Bauanträge Wasser/Abwasser Geschäftsführung AliciaKatarina KrögerDöring 30 37 Gewässerpflegeverbände everbände Bauleitplanung/Bauanträge Wasser/Abwasser Geschäftsführun Saskia Klobke Timo Zepernick 36 31 aben, Steuern, Abgaben, Johanna SchlökeMartin Sanchez 24 23 Bauanträge Bauleitplanung Nicole Katarina Grulich Döring 32 30 Gewässerpflegeverbände geverbände Bauleitplanung Bauleitplanung/Bauanträge Timo Annemarie Ze ernickZeidler 33 31 aben, Finanzbuchhaltung Martin Sanchez Susanne Fuhl23 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Nicole Bauleitplanung Grulich Katrin Meyer 32 64 geverbände Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annemarie Zeidler Bauleitplanung Annika Frenz 33 66 altung Finanzbuchhaltung Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Wasser-/Abwasseranschlüsse, KatrinAndrè Me er 64 Jennifer Koscielny 25 Meyer 65 Hochbaumaßnahmen Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen altung Finanzbuchhaltung Isa Stam Karin Rüder 26 21 Annika Frenz 66 altung Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 25 Jennifer Koscieln Wasser-/Abwasseranschlüsse, 22 Gemeindliche Infrastruktur AndrèSandra Me erReiser 67 65 Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 21 Hochbaumaßnahmen 29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60 altung Karin Rüder Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62 hhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67 hhaltung Steffen Gloe 29 Baumaßnahmen, Gemeindliche Verwaltung Liegenschaften Rosemarie Schramm Kevin Stre 62 60 Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62 Baumaßnahmen, Verwaltung Kevin Schramm 62 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr eiten: Telefonische Erreichbarkeit: Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr eitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Dienstag - Donnerstag07:00 - 19:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr riger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr nstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr 07:00 - 14:00 Uhr UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500 Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag, UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500 Tel.: 039931 579-21! Erhalten Sie UNS DÖRPER re elmäßi und ünktlich? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag, Tel.: 039931 579-21!
Nummer 02/Woche 4/Seite: 3 Uns Dörper 25. Januar 2019 SCHIEDSAMTSBEZIRKE In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet keine Rentenberatung mehr statt. im AMT TRAVE-LAND Aufgaben: Deutsche Rentenversicherung Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Auskunfts- und Beratungsstellen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü- Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera- Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung). tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs- Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- zeiten geändert haben!!! reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- Lübeck: geschaltet. Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Tel.: 0451 485-25450 Schiedsamtsbezirk 4 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen- Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Schiedsmann: Andreas Noske, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede, Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Tel. 04551 8060760 Stellvertreter: Sabine Blunk, Neumünster: Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs, Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster Tel. 04550 1223 Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Schiedsamtsbezirk 5 (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsfrau: Rose Höppner, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Eichenweg 16, OT Reinsbek, 23820 Pronstorf, Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Tel. 04506 656 Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Stellvertreter: n. n. Oldenburg i. H.: Schiedsamtsbezirk Nr. 8 Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Tel.: 04361 50819-0 Schackendorf): Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Schiedsmann: Dieter Beuk, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04551 3382 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Stellvertreter: Jörg Petersen, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Rahland 12, 23795 Klein Rönnau, Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04551 81312 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 9 (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10, Wasserbeschaffungsverband OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Tel. 04555 1037 Wakendorf I Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33, OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwas- Tel. 04555 7157337 ser) in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreg- gers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Reh- Schiedsamtsbezirk Nr. 10 horst sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis (Glasau): Stormarn sind: Schiedsmann: Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel Tel. 04527 9738508 Wasserwerker Andreas Rohlf Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, Telefon: 04550 985760 OT Sarau, 23719 Glasau, Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlöke, Tel. 04525 496868 Tel.: 04551 9908-24 Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger, Versichertenältester der Deutschen Verbandsvorsteherin: Tel.: 04551 9908-37 Karin David, Rentenversicherung Tel.: 04550 985637 Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Der persönliche Service ganz in meiner Nähe Tel.: 04550 656 • Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung NOTDIENSTE: • Kontenklärung In der Zeit vom 01.03. - 31.10. • Rentenanträge/-beratung Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr Versichertenältester Herr Broecker Freitag ab 12:00 Uhr Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung In der Zeit vom 01.11. - 28.02. (Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594) Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr, Freitag ab 15:00 Uhr Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948
Nummer 02/Woche 4/Seite: 4 Uns Dörper 25. Januar 2019 Zweckverband Wasserversorgung Kreissportverband Geschendorf/Westerrade Segeberg e. V. Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester- Geschäftsstelle rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden An der Trave 1 a Geschendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frisch- 23795 Bad Segeberg wasser. Tel.: 04551 96 88 66 Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- Fax: 04551 96 88 67 werke Lübeck. E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de Verbandsvorsteherin, Homepage: www.se-sport.de Silke Behrens Tel. 04553 795 Geschäftsführung, Amt Trave-Land, Alicia Kröger Tel. 04551 9908-37 Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Die Rinkieker und Kümmerer Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lübeck Tel. 0451 8882661 im Amt Trave-Land engagieren sich Wasserwerker Gemeinde Westerrade - ehrenamtlich Helmut Dreger Tel. 04553 805 Wasserwerker Gemeinde Geschendorf - Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men- Heino Boekhoff Tel. 0174 9365678 schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen - ganz nach Wunsch - oder als „Kümmerer“ Zweckverband Abwasserbeseitigung Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil- fen vermitteln Rönnau Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen organisieren. Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän- Ausführliche Informationen erhalten Sie beim dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Rönnau und Klein Rönnau. Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel. 04551 84472 Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel. 04551 9908-37 Alicia Kröger Ansprechpartnerin Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Petra Burmester Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband Tel. 04551 9090 Telefon: 04551 955112 und E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de 0170 4134427 STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712 E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de Sprechzeiten: Montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben - Sprechzeiten: Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr (Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein) ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Nummer 02/Woche 4/Seite: 5 Uns Dörper 25. Januar 2019 §3 Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird auf der Grundlage des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulge- setzes in Verbindung mit § 13 der Schulverbandssatzung auf 375.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der Umlageberechnung im Vorbericht zum Haushaltsplan. §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplan- mäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflich- tungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zu- stimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am Gefunden 04. Januar 2019. Am 01.01.2019 wurde in Nehms ein Autoschlüssel gefunden. gez. Gerd Lentföhr Am 11.01.2019 wurde in Klein Rönnau ein Damenfahrrad Verbandsvorsteher gefunden. Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land, Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be- Tel.: 0 45 51 9908-46. kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar- von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus. Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land Bad Segeberg, 09. Januar 2019 Amt Trave-Land Haushaltssatzung Der Amtsvorsteher gez. Hans-Heinrich Jaacks des Schulverbandes Schlamersdorf für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schul- gesetzes wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 17. Dezember 2018 - und mit Genehmigung der Kommu- Arbeitskreis Geschichte im Amt Trave-Land nalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Einladung Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnisplan mit Unsere diesjährige Veranstaltungsreihe beginnen wir mit einem Treffen am einem Gesamtbetrag der Erträge auf 535.300 EUR Montag, dem 04. Februar 2019, 18.00 Uhr, einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 532.900 EUR im Sitzungssaal der Amtsverwaltung Trave-Land einem Jahresüberschuss von 2.400 EUR Waldemar-von-Mohl-Straße 10 einem Fehlbetrag von - EUR 23795 Bad Segeberg 2. im Finanzplan mit Dieser Vortrag wird uns in die Zeit der fünfziger Jahre zurückversetzen. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 477.200 EUR „FIX WAS LOS AUF DER RENNKOPPEL – einem Gesamtbetrag der Auszahlungen DIE GRASBAHNRENNEN 1953 – 1955 IN BAD SEGEBERG“ aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 442.700 EUR den HANS-WERNER BAURYCZA, Bad Segeberg 3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen übernehmen wird. aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 600.000 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 675.900 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 600.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Hierzu lade ich Sie und interessierte Gäste herzlich ein. Verpflichtungsermächtigungen auf - EUR Mit freundlichem Gruß 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 30.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan Manfred Schmidt ausgewiesenen Stellen auf 5,06 Stellen
Nummer 02/Woche 4/Seite: 6 Uns Dörper 25. Januar 2019 Spenden statt wegwerfen - • Für die Umsetzung eines Seminars bei Ihnen vor Ort unter- stützt Sie der Landesbeauftragte für politische Bildung mit Hilfe für Flüchtlinge • bis zu 500 €. Sie können an der gemeinsamen Abschlussfeier mit Klaus Wir benötigen für unsere im Amtsgebiet untergebrachten Asyl- Schlie im Landtag in Kiel teilnehmen, während der die von bewerber große Handtücher, Kleiderschränke und Fahrräder Ihnen ausgebildeten Erstwahlhelfer*innen geehrt werden. für Kinder und Erwachsene. Schließen Sie sich der Initiative Erstwahlhelfer an! Wer davon etwas über hat und dieses gerne spenden möchte, Nehmen Sie gerne bis zum 31. Januar 2018 Kontakt mit uns den bitten wir um einen Anruf bei Frau Gogga (04551 990868) auf. Haben Sie noch Fragen? Wir übermitteln Ihnen gerne wei- oder Frau David (04551 990839). tere Informationen zum Projekt und zum konkreten Ablauf. Kon- taktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon (info@erstwahlhelfer. Fahrräder oder Kleiderschränke können von uns auch gerne de; Tel.: 04081 90716). abgeholt werden. Mit freundlichen Grüßen, Vielen Dank Erstwahlhelfer - Eine initiative von Haus Rissen Sehr geehrte Damen und Herren, glauben Sie, dass Politikmüdigkeit oder Parteienverdrossenheit bei Jugendlichen verbreitet ist? Denken Sie, dass Jugendliche und junge Erwachsene mehr Möglichkeiten für aktive Beteiligung an Gesellschaft und Demo- kratie benötigen? Unterstützen Sie uns darin, jungen Menschen Demokratie erfahrbar zu machen und ihr politisches Engage- ment zu stärken. Seit drei Wahlen, Landtagswahl 2017, Bundestagswahl 2017 und Kommunalwahl 2018, bildet unser Projekt Erstwahlhelfer Jugendliche und junge Erwachsene zu Wahlhelfer*innen aus. Im Projekt erleben die Teilnehmer*innen demokratische Grund- prinzipien hautnah und werden zu wichtigen Vorbildern für Gleichaltrige. Dieses Projekt bieten wir auch zur Europawahl 2019 an. Die Ju- gendlichen erhalten die erforderlichen Kompetenzen, die nötig sind, um ein Wahllokal zu führen und lernen, worum es bei der Europawahl geht. Sie werden befähigt ihre eigene unabhängige Wahlentscheidung zu treffen. Am Wahltag tragen die jungen Öffentliche Auslegung Erstwahlhelfer*innen zum Gelingen des demokratischen Wahl- des Bebauungsplanes Nr. 3 aktes auf europäischer Ebene bei. Darauf können die Jugend- lichen zu Recht stolz sein. der Gemeinde Bahrenhof Anlässlich der Europaparlamentswahlen weiten wir unser Pro- jekt aus und machen weitere Institutionen und Bildungsträger für das Gebiet „Grundstücke fit, dieses Konzept auch in ihrer Region umzusetzen. Wir wollen Sie als Kooperationspartner gewinnen und Ihnen Reinfelder Straße (L 83) 1 und 2, ermöglichen, das Projekt für ihre Region durchzuführen. Sie Fläche südlich Reinfelder Straße 1“ profitieren dabei von unseren Seminarmaterialen und unserer bewährten Projektinfrastruktur wie Werbemitteln und Internet- Der von der Gemeindevertretung Bahrenhof in der Sitzung am präsenz. 26.11.2018 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Erstwahlhelfer führen wir in Kooperation mit dem Landesbeauf- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bahrenhof tragten für politische Bildung durch, ohne dessen finanzielle Un- für das Gebiet „Grundstücke Reinfelder Straße (L 83) 1 und 2, terstützung das Projekt in dieser Form nicht möglich wäre. Fläche südlich Reinfelder Straße 1“ und die Begründung dazu Schirmherr des Projektes ist Klaus Schlie, Präsident des liegen in der Zeit vom Schleswig-Holsteinischen Landtages und großer Unterstützer 04.02.2019 bis 08.03.2019 unseres Vorhabens. In der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Unser Angebot: Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Zimmer 10, während der • Erstwahlhelfer bildet im Rahmen eines kostenlosen 2,5-tä- Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich sind Terminvereinba- gigen Seminars Ihre Teamer*innen aus, damit ihre Einrich- rungen möglich. tung selbst Erstwahlhelfer-Seminare anbieten kann (Ter- Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach min: 29.03.2019 - 31.03.2019 im HAUS RISSEN Hamburg). § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet Fahrt-, Verpflegungs- und gegebenenfalls Unterbringungs- unter der Adresse „https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/ kosten werden vom Landesbeauftragten für politische Bil- bahrenhof/bauleitplanung/bebauungsplaene/“ eingestellt und dung für Sie übernommen. über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein • Sie erhalten ein Komplettpaket für die erfolgreiche Durch- zugänglich. Die Gemeindevertretung hat beschlossen die- führung der Seminare. sen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b • Erstwahlhelfer berät Sie bei Bedarf in der Umsetzung des BauGB aufzustellen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Vorhabens in ihrer Region. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Inte- • Sie bekommen hochwertige Werbematerialien als Templa- ressierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen tes zur Verfügung gestellt. hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Nieder-
Nummer 02/Woche 4/Seite: 7 Uns Dörper 25. Januar 2019 schrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberück- 2. Gewerbesteuer 350 v. H. sichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht- §4 mäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä- Gemeinde Bahrenhof, den 16.01.2019 ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Gemeinde Bahrenhof Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür- Der Bürgermeister germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung Gez. Hans Peter Ulverich erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am 07. Januar 2019. Blunk, 09. Januar 2019 gez. Wiebke Bock Bürgermeisterin Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar- von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus. Bad Segeberg, 10. Januar 2019 Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher Haushaltssatzung der Gemeinde Blunk gez. Hans-Heinrich Jaacks für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol- stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. No- vember 2018 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichts- behörde - folgende Haushaltssatzung erlassen: Februar §1 01. Feb. 20:00 Uhr Hygieneschulung für alle Vereine, Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Gemeindehaus Blunk 1. im Ergebnisplan mit 05. Feb. 15:00 Uhr Spielenachmittag mit Kaffeetrinken einem Gesamtbetrag der Erträge auf 939.900 EUR des Seniorenclub, Gemeindehaus einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 917.100 EUR 09. Feb. Erste-Hilfe-Lehrgang der Freiwilligen einem Jahresüberschuss von 22.800 EUR Feuerwehr einem Fehlbetrag von ----- EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 917.500 EUR entspannen - Kraft schöpfen - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 818.800 EUR in Balance sein 3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Es geht wieder los … Finanzierungstätigkeit auf 350.000 EUR kraftvoll ins Frühjahr mit Klangreisen einem Gesamtbetrag der Auszahlungen Wir starten nun - nach Feiertagspause - in das Frühjahr mit aus der Investitionstätigkeit und der fantasievollen,entspannenden Klangreisen und laden unser Finanzierungstätigkeit auf 453.000 EUR Akku wieder auf. festgesetzt. Bei harmonischen Schwingungen der Klangschalen gewin- nen wir Abstand, kommen zur Ruhe und schöpfen neue §2 Kraft für unsere täglichen Herausforderungen. Die Klang- Es werden festgesetzt: meditation kann unsere körpereigenen Selbstheilungskräfte 1. der Gesamtbetrag der Kredite für unterstützen und unsere Konzentration positiv beeinflußen. Investitionen und Unsere Körperzellen werden massiert und unser Wohlbefin- Investitionsförderungsmaßnahmen auf 350.000 EUR den kommt in Balance. 2. der Gesamtbetrag der Bis in den April gibt es für Alle die Möglichkeit die Faszina- Verpflichtungsermächtigungen auf ------ EUR tion der Klänge und Schwingungen verschiedener traditio- 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ------ EUR neller Klangschalen zu entdecken. 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan Ein Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich, Vorkenntnis- ausgewiesenen Stellen auf ------ Stellen. se sind nicht erforderlich. Wir treffen uns jeden §3 - Montag 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr,Gemeindehaus Blunk - Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge- Alle Blunker/innen und Interessierte jeden Alters sind herz- setzt: lich willkommen. Bequeme Kleidung, Wolldecke sowie Iso- matte und Kissen sind mitzubringen. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Anmeldung/Info K. Staack 04557 289600 Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H.
Nummer 02/Woche 4/Seite: 8 Uns Dörper 25. Januar 2019 Sitzung des Planungsausschusses der Gemeinde Fahrenkrug am Donnerstag, den 21.02.2019 um 19:30 Uhr, Ort: Bad Segeberg, Amt Trave-Land, großer Sitzungssaal, Tagesordnung: (öffentlich) 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Niederschrift vom 28.01.2019 3. Prüfung des Jahresabschlusses 2017 4. Haushaltsplan 2019 Sitzung des Planungsausschusses 5. Einwohnerfragezeit der Gemeinde Bühnsdorf 6. Verschiedenes Der Ausschussvorsitzende am Montag, den 04.02.2019 um 17:30 Uhr, gez. Holger Kruse Ort: Bad Segeberg, Amt Trave-Land, kleiner Sitzungssaal, Tagesordnung: Sitzung der Gemeindevertretung (öffentlich) 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä- der Gemeinde Fahrenkrug higkeit 2. Prüfung des Jahresabschlusses 2017 am Dienstag, den 29.01.2019 um 20:00 Uhr, 3. Haushalt 2019 Ort: Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a 4. Verschiedenes Die Ausschussvorsitzende Tagesordnung: gez. Bettina Schaefer (öffentlich) 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä- higkeit 2. Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung Februar und Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesord- nungspunkten 02. Feb. 19:30 Uhr 129. Corpsversammlung der Freiwilligen 3. Genehmigung der Niederschrift vom 27.11.2018 Feuerwehr Bühnsdorf im Feuerwehrhaus 4. Berichte - Gäste sind herzlich willkommen. 5. Einwohnerfragezeit I 6. Erlass einer Neufassung der Hauptsatzung 7. Europawahl am 26. Mai 2019: Festlegung des Wahllo- kales, Benennung des Wahlvorstandes sowie Festlegung des Erfrischungsgeldes 8. Abschluss eines Wartungsvertrags für die Trennvorhänge in der Sporthalle (Genehmigung) 9. Vogelschießen/Dorffest 2019: Kostenübernahme für den DJ 10. Defizitausgleich für den Kindergarten 11. Festsetzung der Eltenbeiträge für die Kindertagesstätte 12. Übernahme von Kosten für Hausaufgabenbetreuung für Kinder mit Migrationshintergrund 13. Feuerwehrhaus (Anbau, Umbau): Architektenauswahl, weitere Vorgehensweise zur Mängelbeseitigung 14. Erschließung im B-Plan Nr. 8, Raiffeisenplatz: Baumgut- achten zur Eiche Sitzung des Planungsausschusses 15. Abrechnung der EWS zur Wasserlieferung an die Gemeinde der Gemeinde Fahrenkrug 16. Straßenbeleuchtung: Ergänzung zur besseren Ausleuch- tung am Montag, den 28.01.2019 um 20:00 Uhr, 17. Einwohnerfragezeit II Ort: Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a 18. Verschiedenes (voraussichtlich nichtöffentlich) Tagesordnung: 19. Übernahme von Elternbeiträgen für Kinder in auswärtigen (öffentlich) Kindertagesstätten durch die Gemeinde 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä- 20. Ansiedlung eines Norma-Marktes higkeit 21. Erschließung im Bebauungsplan Nr. 8, Raiffeisenplatz 2. Genehmigung der Niederschrift vom 19.11.2018 (öffentlich) 3. Einwohnerfragezeit 22. Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung ge- 4. Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätte fassten Beschlüsse 5. Verschiedenes Der Ausschussvorsitzende Der Bürgermeister gez. Holger Kruse gez. Reiner G. Martin
Nummer 02/Woche 4/Seite: 9 Uns Dörper 25. Januar 2019 den nach dem Eichgesetz fälligen Hauswasserzählerwechsel durchführen. Ich bitte der Fa. Karl Ehlert GmbH den freien Zugang zu den Hauswasserzählern zu ermöglichen oder ggf. direkt einen Ter- Februar min mit der Fa. Ehlert zu vereinbaren. !!!ACHTUNG - TERMINÄNDERUNG !!!! Des Weiteren weise ich darauf hin, dass auch Nebenzähler Im Kalender der Gemeinde Fahrenkrug ist am 08. Februar dem Eichgesetz unterliegen. Sofern bei Ihnen ein Nebenzähler der Spieleabend der WGS eingetragen. Dieser findet nicht am vorhanden ist, dessen Eichzeit abgelaufen ist, ist dieser auf ei- 08.02., sondern am 22. Februar 2019 in der Sporthalle statt. gene Kosten auszutauschen. gez. Silke Behrens Bürgermeistersprechstunde Vorsitzende des Zweckverbandes Wasserversorgung jeden Dienstag und Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr im Bür- Geschendorf/Westerrade gerhaus in Fahrenkrug statt. Verkauf von Chroniken/Bildband Die Gemeinde bietet die 1. Chronik (1992) für 5 Euro, Bildband Öffentliche Auslegung (1997) für 5 Euro und die neue Chronik (2017) für 15 Euro an. des Lärmaktionsplanes Helferkreis Fahrenkrug der Gemeinde Geschendorf Wir versuchen, die bei uns lebenden Flüchtlinge vielfältig zu un- terstützen. Wer mag, ist auch bei unseren regelmäßigen Tref- Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemein- fen am 1. Montag eines Monats um 20:00 Uhr bei Püppi in der de Geschendorf gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutz- Sporthalle herzlich willkommen. gesetzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsitu- helferkreisfahrenkrug@yahoo.de ation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom 29.01.2014 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu über- arbeiten. Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsitu- ation sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen. Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 11.12.2018 von der Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt vom 04.02.2019 bis einschließlich 08.03.2019 in der Amts- verwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar- von-Mohl-Str. 10, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Ergänzend können die Unterlagen auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.amt-trave- land.de/gemeinden/geschendorf/laermaktionsplan/ Bis zum 15.03.2019 kann jedermann seine Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Geschendorf, 15.01.2019 Gemeinde Geschendorf Der Bürgermeister gez. Dirk Wacker Haushaltssatzung der Gemeinde Geschendorf für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol- Bekanntmachung der stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. De- zember 2018 folgende Haushaltssatzung erlassen: Wassergemeinschaft §1 Geschendorf/Westerrade Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnisplan mit Achtung: Wasserzähleraustausch einem Gesamtbetrag der Erträge auf 896.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 910.900 EUR in der Zeit vom 11.02 bis 08.03.2019 einem Jahresüberschuss von 0 EUR von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr einem Fehlbetrag von 14.000 EUR In der o. a. Zeit wird die Firma Karl Ehlert GmbH (Bahnhofstra- 2. im Finanzplan mit ße 41, 23815 Weste rrade, Tel.: 04553 9977-0, E-Mail: info@ einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus karlehlert.de) in den Gemeinden Geschendorf und Westerrade laufender Verwaltungstätigkeit auf 808.900 EUR
Nummer 02/Woche 4/Seite: 10 Uns Dörper 25. Januar 2019 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 763.500 EUR 3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 80.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 187.100 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR Haushaltssatzung der Gemeinde 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- mächtigungen auf 0 EUR Glasau für das Haushaltsjahr 2019 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol- 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13. No- ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen vember 2018 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 §3 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge- 1. im Ergebnisplan mit setzt: einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.228.800 EUR 1. Grundsteuer einem Gesamtbetrag der a) für die land- und forstwirtschaftlichen Aufwendungen 1.225.200 EUR Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H. einem Jahresüberschuss von 3.600 EUR b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. einem Fehlbetrag von ----- EUR 2. Gewerbesteuer 350 v. H. 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der §4 Einzahlungen aus laufender Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä- Verwaltungstätigkeit auf 1.204.700 EUR ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren einem Gesamtbetrag der Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür- Auszahlungen aus laufender germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung Verwaltungstätigkeit auf 1.092.300 EUR erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. 3. einem Gesamtbetrag der Geschendorf, 10. Januar 2019 gez. Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Dirk Wacker Finanzierungstätigkeit auf 1.402.600 EUR (Bürgermeister) einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be- Investitionstätigkeit und der kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan Finanzierungstätigkeit auf 1.584.700 EUR liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar- festgesetzt. von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus. §2 Bad Segeberg, 15. Januar 2019 Es werden festgesetzt: Amt Trave-Land 1. der Gesamtbetrag der Kredite für (Der Amtsvorsteher) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 620.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf ------ EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ------ EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan aus- gewiesenen Stellen auf 4,17 Stellen. Freiwillige Feuerwehr Geschendorf Einladung zur Jahreshauptversammlung §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge- Info an die fördernden Mitglieder der FF Geschendorf setzt: Die Jahreshauptversammlung findet am 08.02.2019 um 1. Grundsteuer 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Die Tagesordnung wird im öffentlichen Aushang bekannt Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H. gegeben. b) für die Grundstücke Wir freuen uns auf Ihren Besuch. (Grundsteuer B) 280 v. H. Vorstand der FF Geschendorf 2. Gewerbesteuer 320 v. H.
Nummer 02/Woche 4/Seite: 11 Uns Dörper 25. Januar 2019 §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä- ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür- germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Glasau, 07. Januar 2019 gez. Henning Frahm Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar- von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienststunden öffentlich aus. Bad Segeberg, 08. Januar 2019 Amt Trave-Land Der Amtsvorsteher gez. Hans-Heinrich Jaacks Januar/Februar 26. Jan. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - A Capella Live im Schüt- zenhaus 02. Feb. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - Mode aus Walkloden - Workshop, Alte Schule 02. Feb. 15:00 - Kinderfasching des TSV, Alex-Köhn-Sport- 18:00 Uhr halle 02. Feb. 20:30 Uhr Rot-Weiße-Nacht des TSV, Alex-Köhn- Sporthalle - siehe auch Bericht 06. Feb. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte Schule 08. Feb. 20:00 Uhr Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, Feuerwehrgerätehaus Rot-Weiße Nacht feiert Jubiläum 16. Feb. 13:00 Uhr Bosseln der Wählergemeinschaft, Treff- Am Samstag, den 02. Februar, ist es wieder soweit: Der TSV punkt Bolzplatz Sarau veranstaltet traditionell für alle Faschings-Fans seine be- liebte Rot Weiße Nacht. Die Party beginnt um 20:30 Uhr in der Alex-Köhn-Sporthalle in Sarau. Die Happy Hour ist von 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr und gilt für alle Getränke außer Flaschen. Für das leibliche Wohl sorgt auch in diesem Jahr wieder Carbone-Hutzfeld mit leckerer Pizza. Die besten Kostüme werden wieder prämiert. Ein guter Grund sich bei der Maskerade besonders viel Mühe zu geben. Für die Lütten findet der Verkleidungsspaß von 15:00 bis 18:00 Uhr statt. Der Eintritt für die Abendveranstaltung beträgt 6 Euro, für die kleinen Gäste ist nachmittags der Eintritt frei. Der TSV Sarau freut sich auf viele tolle Verkleidungsideen und fröhliche Gäste Rot-Weiße-Nacht
Nummer 02/Woche 4/Seite: 12 Uns Dörper 25. Januar 2019 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 791.000 EUR laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 736.200 EUR aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 56.000 EUR der Investitionstätigkeit und der Finanzie- rungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 107.500 EUR aus der Investitionstätigkeit und der Finan- zierungstätigkeit auf festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investiti- 50.000 EUR onen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- 0 EUR tigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewie- 0 Stellen senen Stellen auf §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be- 320 v. H. Vorstellung der Auswertung zur Bürgerbefragung triebe (Grundsteuer A) Im November 2018 wurden alle Haushalte der Gemeinde b) für die Grunstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. aufgefordert, an einer Bürgerbefragung zur Zukunft eines 2. Gewerbesteuer 340 v. H. Dorfladens teilzunehmen. Insgesamt konnten 231 ausgefüllte Fragebögen ausgewertet werden. §4 Über die Details der Auswertung wird am Montag, 28. Januar Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige 2019 um 19.00 Uhr in der Alten Schule ausführlich informiert. Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 09.01.2019 erteilt Groß Rönnau, den 14. Januar 2019 gez. Joachim Rathje (Bürgermeister) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten). Bad Segeberg, den 16. Januar 2019 Haushaltssatzung Amt Trave-Land der Gemeinde Groß Rönnau Der Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- schluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2018 - und mit Ge- nehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnisplan mit Einladung zum Spiele-Nachmittag am Mittwoch, den 30. Januar einem Gesamtbetrag der Erträge auf 800.900 EUR 2019 um 14:30 Uhr in die Alte Schule in Groß Rönnau. einem Gesamtbetrag der Aufwendungen Nach dem Verzehr von Kaffee und Kuchen starten wir mit den auf 813.000 EUR Spielen! Anmeldung bitte bei den Vertrauensdamen oder Re- einem Jahresüberschuss von 0 EUR nate Schulz Tel.: 04559 1321 einem Jahresfehlbetrag von 12.100 EUR Die Kosten betragen 6,- Euro, für Gäste 9,- Euro.
Nummer 02/Woche 4/Seite: 13 Uns Dörper 25. Januar 2019 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und d er Finanzierungstätigkeit auf 1.576.200 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.400.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge- setzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H. 2. Gewerbesteuer 320 v. H. §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä- ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür- germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 09. Januar 2019 erteilt. Klein Gladebrügge, 14. Januar 2019 gez. Volker Göttsche (Bürgermeister) Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienst- stunden öffentlich aus. Haushaltssatzung Bad Segeberg, 16. Januar 2019 Amt Trave-Land der Gemeinde Klein Gladebrügge Der Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol- stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10. De- zember 2018 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 766.200 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 823.800 EUR einem Jahresüberschuss von 0 EUR einem Fehlbetrag von 57.600 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen Januar/Februar aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 722.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 27. Jan. CDU-Theaternachmittag im Klüthseehof aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 721.400 EUR 28. Jan Jahreshauptversammlung Rönnauer Singkreis 3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 08. Feb. Mitgliederversammlung des Fördervereins SCR 74 aus der Investitionstätigkeit und 11. Feb. Mitgliederversammlung des Kindervogelschießerver- der Finanzierungstätigkeit auf 1.546.200 EUR eins
Nummer 02/Woche 4/Seite: 14 Uns Dörper 25. Januar 2019 Jahreshauptversammlung Möglichkeit, mit uns in netter Runde über unser Dorfleben zu klönen. Über Anregungen und Vorschläge freuen wir uns. Der Rönnauer Singkreis Trägerverein Negernbötel wird am 28. Januar seine 28. Jahreshauptversammlung abhal- Doris Trautmann ten. - 1. Vorsitzende - Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Punkte: Information: 1. Begrüßung Auch in diesem Jahr möchten wir wieder ein Kinder-Ferienpro- 2. Ehrungen gramm anbieten für die Sommerferien. Wer uns mit Ideen und 3. Grußworte des Bürgermeisters Vorschlägen unterstützen möchte, ist herzlich willkommen oder 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit meldet sich bei Doris Trautmann telefonisch (9080790). 5. Geschäftsbericht der Vorsitzenden über das Jahr 2018 6. Verlesen des Protokolls des Vorjahres 7. Kassenbericht des Schatzmeisters Terminankündigung: 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung des Vorstandes Auf zum letzten Akt !!! 10. Wahlen: 1. Vorstand 2. 2. Beisitzer/-in 3. Ein Kassenprüfer für 2 Jahre 11. Bericht des Chorleiters Didij Podszus 12. Verschiedenes Wer gerne in diesem Chor mitsingen möchte, ist herzlich zur Versammlung eingeladen. Beginnen wird die Versammlung um 17:00 Uhr im Haus Rönnau in Klein Rönnau mit einem kleinen Imbiss. Während dieser Zeit kann man schon unge- zwungen Kontakte knüpfen und während der Mitgliederver- sammlung ein Gefühl dafür bekommen, wie unser Verein so „tickt“. Kann man zu dieser Veranstaltung nicht kommen und möchte trotzdem eine Verbindung zum Rönnauer Singkreis aufbauen, der kann jeder Zeit Renate Hansen unter der Telefonnr. 04551 83022 anrufen. Sie wird sich bestimmt über einen Anruf freuen. am Sonnabend, d. 23. März 2019 um 20.00 Uhr (Einlass ab 19 Uhr, 8 €) und am Sonntag, d. 24. März 2019 ab 14.00 Uhr mit Kaffee (satt) 1 Stück Torte u. Kuchen (Einlass ab 13.30 Uhr, 14 €) Kartenvorverkauf im Hambötler Huus: Wir freuen uns auf viele Besucher. Benjamin Trautmann und dasTeam vom Hambötler Huus Öffnungszeiten Hambötler Huus (jeden Donnerstag ab 19 Uhr und in jeder geraden Woche auch mittwochs und freitags ab 19 Uhr) erhältlich. Februar 14. Feb. 19:30 Uhr Sitzung der Gemeindevertretung im Feu- erwehrhaus (Die Tagesordnung folgt in der nächsten Ausgabe!) Satzung der Gemeinde Nehms für das Gebiet „Muggesfelde Heide“ über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung Februar der Gemeinde (Abwassergebührensatzung) „Stammtisch“ Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, Am Mittwoch, 06. Februar 2019 um 19:30 Uhr trifft sich der Trä- der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes gerverein Negernbötel im Hambötler Huus. Hier hat jeder die Schleswig-Holstein sowie § 14 der Abwassersatzung der Ge-
Nummer 02/Woche 4/Seite: 15 Uns Dörper 25. Januar 2019 meinde Nehms vom 02.03.1982 in der jeweils Zurzeit gültigen (6) Der so ermittelte Einwohnergleichwert wird auf volle Einwoh- Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindever- nergleichwerte abgerundet. Mindestens wird jedoch 1 Einwoh- tretung am 03.12.2018 folgende Satzung erlassen: nergleichwert festgesetzt. Stichtag für die Errechnung der EGW ist jeweils der 1. Dezem- I. Abschnitt ber des vergangenen Jahres. Wechselt der Gebührenpflichtige §1 oder entsteht die Gebührenpflicht im Laufe des Erhebungs- Allgemeines zeitraums, so ist der Stichtag für die Errechnung der EGW der (1) Die Gemeinde betreibt im Gebiet „Muggesfelder Heide“ die Tag des Beginns der Gebührenpflicht. Bei der Berechnung der Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Satzung über die Jahresabwassermenge eines EGW wird von einem Tagesver- Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung) vom brauch von 110 Litern, mithin 40 cbm im Jahr, ausgegangen. 02.03.1982 als eine selbständige öffentliche Einrichtung zur Um die Jahresabwassermenge zu errechnen, werden die ermit- zentralen Schmutzwasserbeseitigung, telten Einwohnergleichwerte mit dem Jahresverbrauch von 40 (2) Die Gemeinde erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Be- cbm multipliziert. nutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen (7) Die Wassermenge nach Abs. 3 Buchstabe b) hat der Ge- Abwasserbeseitigungsanlage „Muggesfelder Heide“ (Abwasser- bührenpflichtige der Gemeinde für den abgelaufenen Erhe- gebühren). bungszeitraum innerhalb der folgenden zwei Monate anzu- zeigen. Sie sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die der II. Abschnitt Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen muss. Die Was- Abwassergebühr serzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes ent- §2 sprechen. Wenn die Gemeinde auf solche Messeinrichtungen Grundsatz verzichtet, kann sie als Nachweis über die Wassermengen prüf- Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasser- bare Unterlagen verlangen. Sie ist berechtigt, die Wassermen- beseitigungsanlage und für die nach § 9 Abwasserabgabenge- gen zu schätzen, wenn diese auf andere Weise nicht ermittelt setz zu entrichtende Abwasserabgabe werden Abwasserge- werden können. bühren für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche (8) Die Zusatzgebühr beträgt je cbm 2,40 EURO. Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind oder in diese (9) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche entwässern. Die Gebühren gliedern sich in Grundgebühren und Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, werden auf Antrag Zusatzgebühren. Die Gebühren werden für die Schmutzwasser- abgesetzt, soweit sie im Kalenderjahr 10 cbm übersteigen. Der beseitigung erhoben. Antrag ist nach Ablauf des Erhebungszeitraumes innerhalb von zwei Monaten bei der Gemeinde einzureichen. Für den Nach- §3 weis gilt Abs. 6 Sätze 2 bis 4 sinngemäß. Die Gemeinde kann Gebührenmaßstab und Gebührensatz nach Anhörung des Antragstellers auf dessen Kosten Gutach- (1) Die Grundgebühr beträgt 12,00 EURO je Monat für jedes an ten anfordern. Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossene Grundstück. oder zu erstatten. (2) Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Ab- §4 wasserbeseitigungsanlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebührenpflichtige Zusatzgebühr ist 1 cbm Abwasser. (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstückes, bei (3) Als in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentü- gelten: mer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der a) die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasser- Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig. versorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler Die Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemein- ermittelte Wassermenge, schaft sind Gesamtschuldner der auf ihr gemeinschaftliches b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück Grundstück entfallenden Gebühren. Miteigentümer oder mehre- sonst zugeführte Wassermenge re aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamt- c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen schuldner. einer Abwassermesseinrichtung. (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht die (4) Hat ein Wasserzähler oder eine Abwassermesseinrichtung Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die Was- Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die neue Pflichtige über. ser- bzw. Abwassermenge von der Gemeinde unter Zugrun- Wenn der bisherige Gebührenpflichtige die Mitteilung über den delegung des Verbrauchs bzw. der Einleitungsmenge des Wechsel (§ 8) versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebüh- Vorjahres unter Berücksichtigung der Angaben des Gebühren- ren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei pflichtigen geschätzt. der Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen Ge- (5) Sind auf dem an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanla- bührenpflichtigen. ge angeschlossenen Grundstück kein Wasserzähler und keine §5 sonstige Messeinrichtung vorhanden, wird die Zusatzgebühr Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht nach Zahl der an die Abwasseranlage angeschlossenen Ein- wohnergleichwerte (EGW) berechnet. Einwohnergleichwerte im Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die Sinne dieser Satzung ist eine Berechnungseinheit, die auf die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlos- Jahresabwassermenge eines Einwohners bezogen ist. Für die sen ist und/oder der zentralen öffentlichen Abwasserbeseiti- Berechnung der Zusatzgebühr werden folgende Einwohner- gungsanlage von dem Grundstück Abwasser zugeführt wird gleichwerte zugrunde gelegt: und endet, wenn die Zuführung von Abwasser endet. a) Für jede mit Haupt- oder Nebenwohnung = 1 EGW § 5a gemeldete Person Öffentliche Last b) bei Gaststätten je Sitzplatz = 0,3 EGW Die vorstehende Abwassergebühr ruht auf der Grundlage des c) bei Vereins-, Boots- und Clubräumen = 0,1 EGW § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein als öf- je Benutzer fentliche Last auf dem Grundstück. d) bei gewerblichen und landwirtschaftlichen = 0,3 EGW Betrieben je Betriebsangehörigen §6 e) bei Versammlungsstätten und Sportstätten = 0,03 EGW Erhebungszeitraum ohne Gaststättenbetrieb je Besucherzahl Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
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