Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land - Amt Trave-Land
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Uns DÖrper
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
23. Jahrgang
Freitag,
den 25. Januar 2019
Nummer 02
Woche 4
Foto: pixabay.com
für die Gemeinden
Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade
Nächste
Termine Uns DÖrper Redaktionsschluss:
Erscheinungstag:
Mittwoch, 30. Januar 2019
Freitag, 08. Februar 2019Nummer 02/Woche 4/Seite: 2 Uns Dörper 25. Januar 2019
Amtsverwaltung
rwaltung Trave-LandTrave-Land
Waldemar-von-Mohl-Straße
von-Mohl-Straße 10 10
23795
Segeberg Bad Segeberg Homepage:Homepage: www.amt-trave-land.de
www.amt-trave-land.de
E-Mail: info@amt-trave-land.de
E-Mail: info@amt-trave-land.de
Telefon: 04551(Zentrale)
551 9908-0 9908-0 (Zentrale) E-Mail
E-Mail direkt: direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de
vorname.nachname@amt-trave-land.de
Telefax:
551 9908-13 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae,
(ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue) ö=oe, ü=ue)
Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch-
ebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet
wahl Ansprechpartner Durch-
wahl
wahl wahl
9908- 9908-
9908- 9908-
Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55
her Hans-Heinrich Jaacks
Gleichstellungsbeauftragte:
54
Daniela Gogga
Ltd.68Verwaltungsbeamter
Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter
Thomas Hartstock
Jan-Henrik Fechner
55
50
ngsbeauftragte: Daniela Gogga 68 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50
Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales
r anisation/Personal
Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Team - Ordnun /Soziales
Teamleiterin: Anne Sarau
an-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau
Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40
Personalwesen/Organisation
chtsfragen Torsten Winter
Jan-Henrik Fechner 50 48 Einwohnermeldeamt,
Ordnungswesen, Wahlen Anne Angelika
Sarau Saalfeld 46
40
Personalwesen Torsten Winter Lena Meynerts
en/Organisation 48 49 Feuerwehr
Einwohnermeldeamt, Angelika Saalfeld 46
en Personalwesen Lena Meynerts Timo Mantey 49 49
Feuerwehr Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43
en IT, Allgemeine Beschaffung
Timo Mantey Henning van Mil 49 58 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt MaikeNicole
Einwohnermeldeamt Springborn
Zickermann 44
43
IT,
e BeschaffungAllgemeine Beschaffung
Henning van MilDaniel Nowak58 59 Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Matthias Knickrehm
Nicole Springborn 45
44
Zentrale, SchulenDaniel Nowak Bettina Wulf 59
e Beschaffung 51 Wohngeld,
Einwohnermeldeamt Grundsicherung Ellen Rosinke
Matthias Knickrehm 42
45
Uns Dörper / Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung, Michaela Semerak 41
ulen Bettina Wulf 51 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42
Kanzlei Susanne Rumpel 56 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47
Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung, Michaela Semerak 41
Archiv Manfred Schmidt 61 Asylangelegenheiten Simone David 39
Archiv Susanne Rumpel Dieter Harfst 56 Ordnungs-
61
u. Kindergartenangel.
Asylangelegenheiten Annika Waßmann
Daniela Gogga 47
68
Manfred Schmidt 61 As lan ele enheiten Simone David 39
Dieter Harfst 61 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68
Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt
nanzen
Teamleiterin: Elke Hesse Team - Planen/Bauen/Umwelt
Teamleiter: Sören Grella
Elke Hesse
Haushalte, Finanzen, Elke Hesse Teamleiter:
20 Sören Grella
Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35
Haushalte, Finanzen Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser Geschäftsführung Alicia Kröger 37
nanzen, Gewässerpflegeverbände
Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung
Wasser/Abwasser GeschäftsführungSörenSaskia
GrellaKlobke 35
36
nanzen Steuern, Abgaben,Niklas CremannsJohanna Schlöke
28 24 Bauanträge
Wasser/Abwasser Geschäftsführung AliciaKatarina
KrögerDöring 30
37
Gewässerpflegeverbände
everbände Bauleitplanung/Bauanträge
Wasser/Abwasser Geschäftsführun Saskia Klobke
Timo Zepernick 36
31
aben, Steuern, Abgaben,
Johanna SchlökeMartin Sanchez
24 23
Bauanträge Bauleitplanung Nicole
Katarina Grulich
Döring 32
30
Gewässerpflegeverbände
geverbände Bauleitplanung
Bauleitplanung/Bauanträge Timo Annemarie
Ze ernickZeidler 33
31
aben, Finanzbuchhaltung
Martin Sanchez Susanne Fuhl23 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Nicole
Bauleitplanung Grulich
Katrin Meyer 32
64
geverbände
Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26
Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annemarie Zeidler
Bauleitplanung Annika Frenz 33
66
altung Finanzbuchhaltung
Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen
Wasser-/Abwasseranschlüsse, KatrinAndrè
Me er 64
Jennifer Koscielny 25 Meyer 65
Hochbaumaßnahmen
Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen
altung Finanzbuchhaltung
Isa Stam Karin Rüder 26 21 Annika Frenz 66
altung Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 25
Jennifer Koscieln Wasser-/Abwasseranschlüsse,
22 Gemeindliche Infrastruktur AndrèSandra
Me erReiser 67
65
Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 21 Hochbaumaßnahmen
29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60
altung Karin Rüder
Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62
hhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67
hhaltung Steffen Gloe 29 Baumaßnahmen,
Gemeindliche Verwaltung
Liegenschaften Rosemarie Schramm
Kevin Stre 62
60
Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62
Baumaßnahmen, Verwaltung Kevin Schramm 62
Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
eiten: Telefonische Erreichbarkeit:
Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
eitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag - Dienstag - Donnerstag07:00 - 19:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 14:00 Uhr
riger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
nstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr
07:00 - 14:00 Uhr UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500
Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich?
Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag,
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Tel.: 039931 579-21!
Erhalten Sie UNS DÖRPER re elmäßi und ünktlich?
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Tel.: 039931 579-21!Nummer 02/Woche 4/Seite: 3 Uns Dörper 25. Januar 2019
SCHIEDSAMTSBEZIRKE In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
keine Rentenberatung mehr statt.
im AMT TRAVE-LAND
Aufgaben: Deutsche Rentenversicherung
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Auskunfts- und Beratungsstellen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü-
Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der
persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung). tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs-
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- zeiten geändert haben!!!
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- Lübeck:
geschaltet. Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Tel.: 0451 485-25450
Schiedsamtsbezirk 4 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen- Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsmann: Andreas Noske, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede, Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Tel. 04551 8060760
Stellvertreter: Sabine Blunk, Neumünster:
Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs, Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster
Tel. 04550 1223 Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk 5
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsfrau: Rose Höppner, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Eichenweg 16, OT Reinsbek, 23820 Pronstorf, Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Tel. 04506 656 Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Stellvertreter: n. n.
Oldenburg i. H.:
Schiedsamtsbezirk Nr. 8 Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Tel.: 04361 50819-0
Schackendorf): Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsmann: Dieter Beuk, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Tel. 04551 3382 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Stellvertreter: Jörg Petersen,
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Rahland 12, 23795 Klein Rönnau,
Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Tel. 04551 81312
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 9
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10, Wasserbeschaffungsverband
OT Weitewelt, 23823 Seedorf,
Tel. 04555 1037 Wakendorf I
Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33,
OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwas-
Tel. 04555 7157337 ser) in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreg-
gers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Reh-
Schiedsamtsbezirk Nr. 10 horst sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis
(Glasau): Stormarn sind:
Schiedsmann: Sven Blank,
Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel
Tel. 04527 9738508 Wasserwerker Andreas Rohlf
Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, Telefon: 04550 985760
OT Sarau, 23719 Glasau, Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlöke,
Tel. 04525 496868 Tel.: 04551 9908-24
Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
Versichertenältester der Deutschen Verbandsvorsteherin:
Tel.: 04551 9908-37
Karin David,
Rentenversicherung Tel.: 04550 985637
Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
Der persönliche Service ganz in meiner Nähe Tel.: 04550 656
• Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung
NOTDIENSTE:
• Kontenklärung
In der Zeit vom 01.03. - 31.10.
• Rentenanträge/-beratung
Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr
Versichertenältester Herr Broecker Freitag ab 12:00 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung In der Zeit vom 01.11. - 28.02.
(Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594) Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr
Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr, Freitag ab 15:00 Uhr
Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948Nummer 02/Woche 4/Seite: 4 Uns Dörper 25. Januar 2019
Zweckverband Wasserversorgung Kreissportverband
Geschendorf/Westerrade Segeberg e. V.
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester- Geschäftsstelle
rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden An der Trave 1 a
Geschendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frisch- 23795 Bad Segeberg
wasser. Tel.: 04551 96 88 66
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- Fax: 04551 96 88 67
werke Lübeck. E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de
Verbandsvorsteherin, Homepage: www.se-sport.de
Silke Behrens Tel. 04553 795
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,
Alicia Kröger Tel. 04551 9908-37
Gebührenabrechnung,
Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Die Rinkieker und Kümmerer
Bereitschaftsdienst
der Stadtwerke Lübeck Tel. 0451 8882661
im Amt Trave-Land engagieren sich
Wasserwerker Gemeinde Westerrade - ehrenamtlich
Helmut Dreger Tel. 04553 805
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf - Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
Heino Boekhoff Tel. 0174 9365678 schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
- ganz nach Wunsch -
oder als „Kümmerer“
Zweckverband Abwasserbeseitigung Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil-
fen vermitteln
Rönnau Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen organisieren.
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän- Ausführliche Informationen erhalten Sie beim
dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden
Groß Rönnau und Klein Rönnau.
Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel. 04551 84472
Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel. 04551 9908-37
Alicia Kröger
Ansprechpartnerin
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23
Petra Burmester
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband Tel. 04551 9090
Telefon: 04551 955112
und
E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de
0170 4134427
STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400
Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341
Fax: 04551 968712
E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de
Sprechzeiten:
Montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis
12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)
Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben -
Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach VereinbarungNummer 02/Woche 4/Seite: 5 Uns Dörper 25. Januar 2019
§3
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird auf der
Grundlage des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulge-
setzes in Verbindung mit § 13 der Schulverbandssatzung auf
375.000 € festgesetzt. Die Berechnung und Verteilung auf die
Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der Umlageberechnung im
Vorbericht zum Haushaltsplan.
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplan-
mäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflich-
tungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die
Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zu-
stimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
1.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am
Gefunden 04. Januar 2019.
Am 01.01.2019 wurde in Nehms ein Autoschlüssel gefunden. gez. Gerd Lentföhr
Am 11.01.2019 wurde in Klein Rönnau ein Damenfahrrad Verbandsvorsteher
gefunden.
Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land, Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
Tel.: 0 45 51 9908-46. kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-
von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
während der Dienststunden öffentlich aus.
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land Bad Segeberg, 09. Januar 2019
Amt Trave-Land
Haushaltssatzung Der Amtsvorsteher
gez. Hans-Heinrich Jaacks
des Schulverbandes Schlamersdorf
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-
Holstein in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit und § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schul-
gesetzes wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung
vom 17. Dezember 2018 - und mit Genehmigung der Kommu- Arbeitskreis Geschichte im Amt Trave-Land
nalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1 Einladung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit Unsere diesjährige Veranstaltungsreihe beginnen wir mit einem Treffen am
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 535.300 EUR Montag, dem 04. Februar 2019, 18.00 Uhr,
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 532.900 EUR im Sitzungssaal der Amtsverwaltung Trave-Land
einem Jahresüberschuss von 2.400 EUR Waldemar-von-Mohl-Straße 10
einem Fehlbetrag von - EUR 23795 Bad Segeberg
2. im Finanzplan mit Dieser Vortrag wird uns in die Zeit der fünfziger Jahre zurückversetzen.
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 477.200 EUR „FIX WAS LOS AUF DER RENNKOPPEL –
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen DIE GRASBAHNRENNEN 1953 – 1955 IN BAD SEGEBERG“
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 442.700 EUR den HANS-WERNER BAURYCZA, Bad Segeberg
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen übernehmen wird.
aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf 600.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf 675.900 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 600.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Hierzu lade ich Sie und interessierte Gäste herzlich ein.
Verpflichtungsermächtigungen auf - EUR Mit freundlichem Gruß
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 30.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan Manfred Schmidt
ausgewiesenen Stellen auf 5,06 StellenNummer 02/Woche 4/Seite: 6 Uns Dörper 25. Januar 2019
Spenden statt wegwerfen - • Für die Umsetzung eines Seminars bei Ihnen vor Ort unter-
stützt Sie der Landesbeauftragte für politische Bildung mit
Hilfe für Flüchtlinge •
bis zu 500 €.
Sie können an der gemeinsamen Abschlussfeier mit Klaus
Wir benötigen für unsere im Amtsgebiet untergebrachten Asyl- Schlie im Landtag in Kiel teilnehmen, während der die von
bewerber große Handtücher, Kleiderschränke und Fahrräder Ihnen ausgebildeten Erstwahlhelfer*innen geehrt werden.
für Kinder und Erwachsene. Schließen Sie sich der Initiative Erstwahlhelfer an!
Wer davon etwas über hat und dieses gerne spenden möchte, Nehmen Sie gerne bis zum 31. Januar 2018 Kontakt mit uns
den bitten wir um einen Anruf bei Frau Gogga (04551 990868) auf. Haben Sie noch Fragen? Wir übermitteln Ihnen gerne wei-
oder Frau David (04551 990839). tere Informationen zum Projekt und zum konkreten Ablauf. Kon-
taktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon (info@erstwahlhelfer.
Fahrräder oder Kleiderschränke können von uns auch gerne de; Tel.: 04081 90716).
abgeholt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Vielen Dank
Erstwahlhelfer -
Eine initiative von Haus Rissen
Sehr geehrte Damen und Herren,
glauben Sie, dass Politikmüdigkeit oder Parteienverdrossenheit
bei Jugendlichen verbreitet ist?
Denken Sie, dass Jugendliche und junge Erwachsene mehr
Möglichkeiten für aktive Beteiligung an Gesellschaft und Demo-
kratie benötigen? Unterstützen Sie uns darin, jungen Menschen
Demokratie erfahrbar zu machen und ihr politisches Engage-
ment zu stärken.
Seit drei Wahlen, Landtagswahl 2017, Bundestagswahl 2017
und Kommunalwahl 2018, bildet unser Projekt Erstwahlhelfer
Jugendliche und junge Erwachsene zu Wahlhelfer*innen aus.
Im Projekt erleben die Teilnehmer*innen demokratische Grund-
prinzipien hautnah und werden zu wichtigen Vorbildern für
Gleichaltrige.
Dieses Projekt bieten wir auch zur Europawahl 2019 an. Die Ju-
gendlichen erhalten die erforderlichen Kompetenzen, die nötig
sind, um ein Wahllokal zu führen und lernen, worum es bei der
Europawahl geht. Sie werden befähigt ihre eigene unabhängige
Wahlentscheidung zu treffen. Am Wahltag tragen die jungen
Öffentliche Auslegung
Erstwahlhelfer*innen zum Gelingen des demokratischen Wahl- des Bebauungsplanes Nr. 3
aktes auf europäischer Ebene bei. Darauf können die Jugend-
lichen zu Recht stolz sein. der Gemeinde Bahrenhof
Anlässlich der Europaparlamentswahlen weiten wir unser Pro-
jekt aus und machen weitere Institutionen und Bildungsträger für das Gebiet „Grundstücke
fit, dieses Konzept auch in ihrer Region umzusetzen.
Wir wollen Sie als Kooperationspartner gewinnen und Ihnen
Reinfelder Straße (L 83) 1 und 2,
ermöglichen, das Projekt für ihre Region durchzuführen. Sie Fläche südlich Reinfelder Straße 1“
profitieren dabei von unseren Seminarmaterialen und unserer
bewährten Projektinfrastruktur wie Werbemitteln und Internet- Der von der Gemeindevertretung Bahrenhof in der Sitzung am
präsenz. 26.11.2018 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte
Erstwahlhelfer führen wir in Kooperation mit dem Landesbeauf- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bahrenhof
tragten für politische Bildung durch, ohne dessen finanzielle Un- für das Gebiet „Grundstücke Reinfelder Straße (L 83) 1 und 2,
terstützung das Projekt in dieser Form nicht möglich wäre. Fläche südlich Reinfelder Straße 1“ und die Begründung dazu
Schirmherr des Projektes ist Klaus Schlie, Präsident des liegen in der Zeit vom
Schleswig-Holsteinischen Landtages und großer Unterstützer 04.02.2019 bis 08.03.2019
unseres Vorhabens.
In der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg,
Unser Angebot: Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Zimmer 10, während der
• Erstwahlhelfer bildet im Rahmen eines kostenlosen 2,5-tä- Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich sind Terminvereinba-
gigen Seminars Ihre Teamer*innen aus, damit ihre Einrich- rungen möglich.
tung selbst Erstwahlhelfer-Seminare anbieten kann (Ter- Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach
min: 29.03.2019 - 31.03.2019 im HAUS RISSEN Hamburg). § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet
Fahrt-, Verpflegungs- und gegebenenfalls Unterbringungs- unter der Adresse „https://www.amt-trave-land.de/gemeinden/
kosten werden vom Landesbeauftragten für politische Bil- bahrenhof/bauleitplanung/bebauungsplaene/“ eingestellt und
dung für Sie übernommen. über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
• Sie erhalten ein Komplettpaket für die erfolgreiche Durch- zugänglich. Die Gemeindevertretung hat beschlossen die-
führung der Seminare. sen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b
• Erstwahlhelfer berät Sie bei Bedarf in der Umsetzung des BauGB aufzustellen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Vorhabens in ihrer Region. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Inte-
• Sie bekommen hochwertige Werbematerialien als Templa- ressierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen
tes zur Verfügung gestellt. hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Nieder-Nummer 02/Woche 4/Seite: 7 Uns Dörper 25. Januar 2019
schrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H.
können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberück- 2. Gewerbesteuer 350 v. H.
sichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht-
§4
mäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä-
Gemeinde Bahrenhof, den 16.01.2019 ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Gemeinde Bahrenhof Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür-
Der Bürgermeister germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung
Gez. Hans Peter Ulverich erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am
07. Januar 2019.
Blunk, 09. Januar 2019
gez. Wiebke Bock
Bürgermeisterin
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-
von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, 10. Januar 2019
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
Haushaltssatzung der Gemeinde Blunk gez. Hans-Heinrich Jaacks
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. No-
vember 2018 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichts-
behörde - folgende Haushaltssatzung erlassen: Februar
§1 01. Feb. 20:00 Uhr Hygieneschulung für alle Vereine,
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Gemeindehaus Blunk
1. im Ergebnisplan mit 05. Feb. 15:00 Uhr Spielenachmittag mit Kaffeetrinken
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 939.900 EUR des Seniorenclub, Gemeindehaus
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 917.100 EUR 09. Feb. Erste-Hilfe-Lehrgang der Freiwilligen
einem Jahresüberschuss von 22.800 EUR Feuerwehr
einem Fehlbetrag von ----- EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 917.500 EUR entspannen - Kraft schöpfen -
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 818.800 EUR in Balance sein
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der Es geht wieder los …
Finanzierungstätigkeit auf 350.000 EUR kraftvoll ins Frühjahr mit Klangreisen
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
Wir starten nun - nach Feiertagspause - in das Frühjahr mit
aus der Investitionstätigkeit und der
fantasievollen,entspannenden Klangreisen und laden unser
Finanzierungstätigkeit auf 453.000 EUR
Akku wieder auf.
festgesetzt.
Bei harmonischen Schwingungen der Klangschalen gewin-
nen wir Abstand, kommen zur Ruhe und schöpfen neue
§2 Kraft für unsere täglichen Herausforderungen. Die Klang-
Es werden festgesetzt: meditation kann unsere körpereigenen Selbstheilungskräfte
1. der Gesamtbetrag der Kredite für unterstützen und unsere Konzentration positiv beeinflußen.
Investitionen und Unsere Körperzellen werden massiert und unser Wohlbefin-
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 350.000 EUR den kommt in Balance.
2. der Gesamtbetrag der Bis in den April gibt es für Alle die Möglichkeit die Faszina-
Verpflichtungsermächtigungen auf ------ EUR tion der Klänge und Schwingungen verschiedener traditio-
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ------ EUR neller Klangschalen zu entdecken.
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan Ein Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich, Vorkenntnis-
ausgewiesenen Stellen auf ------ Stellen. se sind nicht erforderlich.
Wir treffen uns jeden
§3 - Montag 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr,Gemeindehaus Blunk -
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge- Alle Blunker/innen und Interessierte jeden Alters sind herz-
setzt: lich willkommen. Bequeme Kleidung, Wolldecke sowie Iso-
matte und Kissen sind mitzubringen.
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Anmeldung/Info K. Staack 04557 289600
Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H.Nummer 02/Woche 4/Seite: 8 Uns Dörper 25. Januar 2019
Sitzung des Planungsausschusses
der Gemeinde Fahrenkrug
am Donnerstag, den 21.02.2019 um 19:30 Uhr,
Ort: Bad Segeberg, Amt Trave-Land, großer Sitzungssaal,
Tagesordnung:
(öffentlich)
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 28.01.2019
3. Prüfung des Jahresabschlusses 2017
4. Haushaltsplan 2019
Sitzung des Planungsausschusses 5. Einwohnerfragezeit
der Gemeinde Bühnsdorf 6. Verschiedenes
Der Ausschussvorsitzende
am Montag, den 04.02.2019 um 17:30 Uhr, gez. Holger Kruse
Ort: Bad Segeberg, Amt Trave-Land, kleiner Sitzungssaal,
Tagesordnung: Sitzung der Gemeindevertretung
(öffentlich)
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä-
der Gemeinde Fahrenkrug
higkeit
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2017 am Dienstag, den 29.01.2019 um 20:00 Uhr,
3. Haushalt 2019 Ort: Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a
4. Verschiedenes
Die Ausschussvorsitzende Tagesordnung:
gez. Bettina Schaefer
(öffentlich)
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä-
higkeit
2. Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
Februar und Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesord-
nungspunkten
02. Feb. 19:30 Uhr 129. Corpsversammlung der Freiwilligen 3. Genehmigung der Niederschrift vom 27.11.2018
Feuerwehr Bühnsdorf im Feuerwehrhaus 4. Berichte
- Gäste sind herzlich willkommen. 5. Einwohnerfragezeit I
6. Erlass einer Neufassung der Hauptsatzung
7. Europawahl am 26. Mai 2019: Festlegung des Wahllo-
kales, Benennung des Wahlvorstandes sowie Festlegung
des Erfrischungsgeldes
8. Abschluss eines Wartungsvertrags für die Trennvorhänge
in der Sporthalle (Genehmigung)
9. Vogelschießen/Dorffest 2019: Kostenübernahme für den DJ
10. Defizitausgleich für den Kindergarten
11. Festsetzung der Eltenbeiträge für die Kindertagesstätte
12. Übernahme von Kosten für Hausaufgabenbetreuung für
Kinder mit Migrationshintergrund
13. Feuerwehrhaus (Anbau, Umbau): Architektenauswahl,
weitere Vorgehensweise zur Mängelbeseitigung
14. Erschließung im B-Plan Nr. 8, Raiffeisenplatz: Baumgut-
achten zur Eiche
Sitzung des Planungsausschusses 15. Abrechnung der EWS zur Wasserlieferung an die
Gemeinde
der Gemeinde Fahrenkrug 16. Straßenbeleuchtung: Ergänzung zur besseren Ausleuch-
tung
am Montag, den 28.01.2019 um 20:00 Uhr, 17. Einwohnerfragezeit II
Ort: Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a 18. Verschiedenes
(voraussichtlich nichtöffentlich)
Tagesordnung: 19. Übernahme von Elternbeiträgen für Kinder in auswärtigen
(öffentlich) Kindertagesstätten durch die Gemeinde
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä- 20. Ansiedlung eines Norma-Marktes
higkeit 21. Erschließung im Bebauungsplan Nr. 8, Raiffeisenplatz
2. Genehmigung der Niederschrift vom 19.11.2018 (öffentlich)
3. Einwohnerfragezeit 22. Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung ge-
4. Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätte fassten Beschlüsse
5. Verschiedenes
Der Ausschussvorsitzende Der Bürgermeister
gez. Holger Kruse gez. Reiner G. MartinNummer 02/Woche 4/Seite: 9 Uns Dörper 25. Januar 2019
den nach dem Eichgesetz fälligen Hauswasserzählerwechsel
durchführen.
Ich bitte der Fa. Karl Ehlert GmbH den freien Zugang zu den
Hauswasserzählern zu ermöglichen oder ggf. direkt einen Ter-
Februar min mit der Fa. Ehlert zu vereinbaren.
!!!ACHTUNG - TERMINÄNDERUNG !!!! Des Weiteren weise ich darauf hin, dass auch Nebenzähler
Im Kalender der Gemeinde Fahrenkrug ist am 08. Februar dem Eichgesetz unterliegen. Sofern bei Ihnen ein Nebenzähler
der Spieleabend der WGS eingetragen. Dieser findet nicht am vorhanden ist, dessen Eichzeit abgelaufen ist, ist dieser auf ei-
08.02., sondern am 22. Februar 2019 in der Sporthalle statt. gene Kosten auszutauschen.
gez. Silke Behrens
Bürgermeistersprechstunde Vorsitzende des Zweckverbandes Wasserversorgung
jeden Dienstag und Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr im Bür- Geschendorf/Westerrade
gerhaus in Fahrenkrug statt.
Verkauf von Chroniken/Bildband
Die Gemeinde bietet die 1. Chronik (1992) für 5 Euro, Bildband Öffentliche Auslegung
(1997) für 5 Euro und die neue Chronik (2017) für 15 Euro an.
des Lärmaktionsplanes
Helferkreis Fahrenkrug
der Gemeinde Geschendorf
Wir versuchen, die bei uns lebenden Flüchtlinge vielfältig zu un-
terstützen. Wer mag, ist auch bei unseren regelmäßigen Tref- Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemein-
fen am 1. Montag eines Monats um 20:00 Uhr bei Püppi in der de Geschendorf gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutz-
Sporthalle herzlich willkommen. gesetzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsitu-
helferkreisfahrenkrug@yahoo.de ation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan
vom 29.01.2014 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu über-
arbeiten.
Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsitu-
ation sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten
Lärmminderungsmaßnahmen.
Der unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete
Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 11.12.2018 von der
Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
bestimmt.
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes
liegt vom 04.02.2019 bis einschließlich 08.03.2019 in der Amts-
verwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-
von-Mohl-Str. 10, Zimmer 10, während der Dienststunden
öffentlich aus.
Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Ergänzend können die Unterlagen auch im Internet unter
folgendem Link eingesehen werden: https://www.amt-trave-
land.de/gemeinden/geschendorf/laermaktionsplan/
Bis zum 15.03.2019 kann jedermann seine Anregungen hierzu
schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
vorbringen. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen
möglich.
Geschendorf, 15.01.2019
Gemeinde Geschendorf
Der Bürgermeister
gez. Dirk Wacker
Haushaltssatzung
der Gemeinde Geschendorf
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
Bekanntmachung der stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. De-
zember 2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Wassergemeinschaft §1
Geschendorf/Westerrade Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit
Achtung: Wasserzähleraustausch einem Gesamtbetrag der Erträge auf 896.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 910.900 EUR
in der Zeit vom 11.02 bis 08.03.2019 einem Jahresüberschuss von 0 EUR
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr einem Fehlbetrag von 14.000 EUR
In der o. a. Zeit wird die Firma Karl Ehlert GmbH (Bahnhofstra- 2. im Finanzplan mit
ße 41, 23815 Weste rrade, Tel.: 04553 9977-0, E-Mail: info@ einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
karlehlert.de) in den Gemeinden Geschendorf und Westerrade laufender Verwaltungstätigkeit auf 808.900 EURNummer 02/Woche 4/Seite: 10 Uns Dörper 25. Januar 2019
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 763.500 EUR
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 80.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf 187.100 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR Haushaltssatzung der Gemeinde
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
mächtigungen auf 0 EUR Glasau für das Haushaltsjahr 2019
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13. No-
ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen vember 2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
§3 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-
1. im Ergebnisplan mit
setzt:
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.228.800 EUR
1. Grundsteuer einem Gesamtbetrag der
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Aufwendungen 1.225.200 EUR
Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H. einem Jahresüberschuss von 3.600 EUR
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. einem Fehlbetrag von ----- EUR
2. Gewerbesteuer 350 v. H. 2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der
§4 Einzahlungen aus laufender
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä- Verwaltungstätigkeit auf 1.204.700 EUR
ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren einem Gesamtbetrag der
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür- Auszahlungen aus laufender
germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung Verwaltungstätigkeit auf 1.092.300 EUR
erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. 3. einem Gesamtbetrag der
Geschendorf, 10. Januar 2019 gez. Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der
Dirk Wacker Finanzierungstätigkeit auf 1.402.600 EUR
(Bürgermeister) einem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
Investitionstätigkeit und der
kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
Finanzierungstätigkeit auf 1.584.700 EUR
liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-
festgesetzt.
von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
während der Dienststunden öffentlich aus.
§2
Bad Segeberg, 15. Januar 2019 Es werden festgesetzt:
Amt Trave-Land 1. der Gesamtbetrag der Kredite für
(Der Amtsvorsteher) Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 620.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf ------ EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf ------ EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan aus-
gewiesenen Stellen auf 4,17 Stellen.
Freiwillige Feuerwehr Geschendorf
Einladung zur Jahreshauptversammlung §3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-
Info an die fördernden Mitglieder der FF Geschendorf setzt:
Die Jahreshauptversammlung findet am 08.02.2019 um 1. Grundsteuer
19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Die Tagesordnung wird im öffentlichen Aushang bekannt Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H.
gegeben.
b) für die Grundstücke
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. (Grundsteuer B) 280 v. H.
Vorstand der FF Geschendorf 2. Gewerbesteuer 320 v. H.Nummer 02/Woche 4/Seite: 11 Uns Dörper
25. Januar 2019
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä-
ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür-
germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung
erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Glasau, 07. Januar 2019
gez. Henning Frahm
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
kannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
liegen im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-
von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme
während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, 08. Januar 2019
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Hans-Heinrich Jaacks
Januar/Februar
26. Jan. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - A Capella Live im Schüt-
zenhaus
02. Feb. 19:00 Uhr Glasau-Kreativ - Mode aus Walkloden -
Workshop, Alte Schule
02. Feb. 15:00 - Kinderfasching des TSV, Alex-Köhn-Sport-
18:00 Uhr halle
02. Feb. 20:30 Uhr Rot-Weiße-Nacht des TSV, Alex-Köhn-
Sporthalle - siehe auch Bericht
06. Feb. 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte
Schule
08. Feb. 20:00 Uhr Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr, Feuerwehrgerätehaus
Rot-Weiße Nacht feiert Jubiläum
16. Feb. 13:00 Uhr Bosseln der Wählergemeinschaft, Treff- Am Samstag, den 02. Februar, ist es wieder soweit: Der TSV
punkt Bolzplatz Sarau veranstaltet traditionell für alle Faschings-Fans seine be-
liebte Rot Weiße Nacht.
Die Party beginnt um 20:30 Uhr in der Alex-Köhn-Sporthalle in
Sarau.
Die Happy Hour ist von 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr und gilt für alle
Getränke außer Flaschen. Für das leibliche Wohl sorgt auch in
diesem Jahr wieder Carbone-Hutzfeld mit leckerer Pizza.
Die besten Kostüme werden wieder prämiert. Ein guter Grund
sich bei der Maskerade besonders viel Mühe zu geben.
Für die Lütten findet der Verkleidungsspaß von 15:00 bis 18:00
Uhr statt. Der Eintritt für die Abendveranstaltung beträgt 6 Euro,
für die kleinen Gäste ist nachmittags der Eintritt frei.
Der TSV Sarau freut sich auf viele tolle Verkleidungsideen und
fröhliche Gäste
Rot-Weiße-NachtNummer 02/Woche 4/Seite: 12 Uns Dörper 25. Januar 2019
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 791.000 EUR
laufender Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 736.200 EUR
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 56.000 EUR
der Investitionstätigkeit und der Finanzie-
rungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 107.500 EUR
aus der Investitionstätigkeit und der Finan-
zierungstätigkeit auf
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investiti- 50.000 EUR
onen und Investitionsförderungsmaßnahmen
auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- 0 EUR
tigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewie- 0 Stellen
senen Stellen auf
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be- 320 v. H.
Vorstellung der Auswertung zur Bürgerbefragung triebe (Grundsteuer A)
Im November 2018 wurden alle Haushalte der Gemeinde b) für die Grunstücke (Grundsteuer B) 320 v. H.
aufgefordert, an einer Bürgerbefragung zur Zukunft eines 2. Gewerbesteuer 340 v. H.
Dorfladens teilzunehmen. Insgesamt konnten 231 ausgefüllte
Fragebögen ausgewertet werden. §4
Über die Details der Auswertung wird am Montag, 28. Januar Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
2019 um 19.00 Uhr in der Alten Schule ausführlich informiert. Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am
09.01.2019 erteilt
Groß Rönnau, den 14. Januar 2019
gez. Joachim Rathje
(Bürgermeister)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung
und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur
Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land,
Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg,
aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).
Bad Segeberg, den 16. Januar 2019
Haushaltssatzung Amt Trave-Land
der Gemeinde Groß Rönnau Der Amtsvorsteher
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
schluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2018 - und mit Ge-
nehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit Einladung zum Spiele-Nachmittag am Mittwoch, den 30. Januar
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 800.900 EUR 2019 um 14:30 Uhr in die Alte Schule in Groß Rönnau.
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen Nach dem Verzehr von Kaffee und Kuchen starten wir mit den
auf 813.000 EUR Spielen! Anmeldung bitte bei den Vertrauensdamen oder Re-
einem Jahresüberschuss von 0 EUR nate Schulz Tel.: 04559 1321
einem Jahresfehlbetrag von 12.100 EUR Die Kosten betragen 6,- Euro, für Gäste 9,- Euro.Nummer 02/Woche 4/Seite: 13 Uns Dörper 25. Januar 2019
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und d
er Finanzierungstätigkeit auf 1.576.200 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.400.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-
setzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 290 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer 320 v. H.
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmä-
ßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bür-
germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung
erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 09. Januar
2019 erteilt.
Klein Gladebrügge, 14. Januar 2019
gez. Volker Göttsche
(Bürgermeister)
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be-
kannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Hause
der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10,
23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der Dienst-
stunden öffentlich aus.
Haushaltssatzung Bad Segeberg, 16. Januar 2019
Amt Trave-Land
der Gemeinde Klein Gladebrügge Der Amtsvorsteher
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Hol-
stein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10. De-
zember 2018 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsicht -
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 766.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 823.800 EUR
einem Jahresüberschuss von 0 EUR
einem Fehlbetrag von 57.600 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen Januar/Februar
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 722.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 27. Jan. CDU-Theaternachmittag im Klüthseehof
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 721.400 EUR 28. Jan Jahreshauptversammlung Rönnauer Singkreis
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 08. Feb. Mitgliederversammlung des Fördervereins SCR 74
aus der Investitionstätigkeit und 11. Feb. Mitgliederversammlung des Kindervogelschießerver-
der Finanzierungstätigkeit auf 1.546.200 EUR einsNummer 02/Woche 4/Seite: 14 Uns Dörper 25. Januar 2019
Jahreshauptversammlung Möglichkeit, mit uns in netter Runde über unser Dorfleben zu
klönen. Über Anregungen und Vorschläge freuen wir uns.
Der Rönnauer Singkreis Trägerverein Negernbötel
wird am 28. Januar seine 28. Jahreshauptversammlung abhal- Doris Trautmann
ten. - 1. Vorsitzende -
Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Punkte:
Information:
1. Begrüßung
Auch in diesem Jahr möchten wir wieder ein Kinder-Ferienpro-
2. Ehrungen
gramm anbieten für die Sommerferien. Wer uns mit Ideen und
3. Grußworte des Bürgermeisters Vorschlägen unterstützen möchte, ist herzlich willkommen oder
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit meldet sich bei Doris Trautmann telefonisch (9080790).
5. Geschäftsbericht der Vorsitzenden über das Jahr 2018
6. Verlesen des Protokolls des Vorjahres
7. Kassenbericht des Schatzmeisters Terminankündigung:
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Entlastung des Vorstandes Auf zum letzten Akt !!!
10. Wahlen:
1. Vorstand
2. 2. Beisitzer/-in
3. Ein Kassenprüfer für 2 Jahre
11. Bericht des Chorleiters Didij Podszus
12. Verschiedenes
Wer gerne in diesem Chor mitsingen möchte, ist herzlich zur
Versammlung eingeladen. Beginnen wird die Versammlung
um 17:00 Uhr im Haus Rönnau in Klein Rönnau mit einem
kleinen Imbiss. Während dieser Zeit kann man schon unge-
zwungen Kontakte knüpfen und während der Mitgliederver-
sammlung ein Gefühl dafür bekommen, wie unser Verein so
„tickt“.
Kann man zu dieser Veranstaltung nicht kommen und möchte
trotzdem eine Verbindung zum Rönnauer Singkreis aufbauen,
der kann jeder Zeit Renate Hansen unter der Telefonnr. 04551
83022 anrufen. Sie wird sich bestimmt über einen Anruf freuen.
am
Sonnabend, d. 23. März 2019
um 20.00 Uhr (Einlass ab 19 Uhr, 8 €)
und
am Sonntag, d. 24. März 2019
ab 14.00 Uhr mit Kaffee (satt) 1 Stück Torte u. Kuchen
(Einlass ab 13.30 Uhr, 14 €)
Kartenvorverkauf im Hambötler Huus:
Wir freuen uns auf viele Besucher.
Benjamin Trautmann und dasTeam vom Hambötler Huus
Öffnungszeiten Hambötler Huus
(jeden Donnerstag ab 19 Uhr und in jeder geraden Woche
auch mittwochs und freitags ab 19 Uhr) erhältlich.
Februar
14. Feb. 19:30 Uhr Sitzung der Gemeindevertretung im Feu-
erwehrhaus (Die Tagesordnung folgt in
der nächsten Ausgabe!)
Satzung
der Gemeinde Nehms für das Gebiet „Muggesfelde Heide“
über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Februar der Gemeinde (Abwassergebührensatzung)
„Stammtisch“ Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein,
Am Mittwoch, 06. Februar 2019 um 19:30 Uhr trifft sich der Trä- der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
gerverein Negernbötel im Hambötler Huus. Hier hat jeder die Schleswig-Holstein sowie § 14 der Abwassersatzung der Ge-Nummer 02/Woche 4/Seite: 15 Uns Dörper 25. Januar 2019
meinde Nehms vom 02.03.1982 in der jeweils Zurzeit gültigen (6) Der so ermittelte Einwohnergleichwert wird auf volle Einwoh-
Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindever- nergleichwerte abgerundet. Mindestens wird jedoch 1 Einwoh-
tretung am 03.12.2018 folgende Satzung erlassen: nergleichwert festgesetzt.
Stichtag für die Errechnung der EGW ist jeweils der 1. Dezem-
I. Abschnitt ber des vergangenen Jahres. Wechselt der Gebührenpflichtige
§1 oder entsteht die Gebührenpflicht im Laufe des Erhebungs-
Allgemeines zeitraums, so ist der Stichtag für die Errechnung der EGW der
(1) Die Gemeinde betreibt im Gebiet „Muggesfelder Heide“ die Tag des Beginns der Gebührenpflicht. Bei der Berechnung der
Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Satzung über die Jahresabwassermenge eines EGW wird von einem Tagesver-
Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung) vom brauch von 110 Litern, mithin 40 cbm im Jahr, ausgegangen.
02.03.1982 als eine selbständige öffentliche Einrichtung zur Um die Jahresabwassermenge zu errechnen, werden die ermit-
zentralen Schmutzwasserbeseitigung, telten Einwohnergleichwerte mit dem Jahresverbrauch von 40
(2) Die Gemeinde erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Be- cbm multipliziert.
nutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen (7) Die Wassermenge nach Abs. 3 Buchstabe b) hat der Ge-
Abwasserbeseitigungsanlage „Muggesfelder Heide“ (Abwasser- bührenpflichtige der Gemeinde für den abgelaufenen Erhe-
gebühren). bungszeitraum innerhalb der folgenden zwei Monate anzu-
zeigen. Sie sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die der
II. Abschnitt Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen muss. Die Was-
Abwassergebühr serzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes ent-
§2 sprechen. Wenn die Gemeinde auf solche Messeinrichtungen
Grundsatz verzichtet, kann sie als Nachweis über die Wassermengen prüf-
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasser- bare Unterlagen verlangen. Sie ist berechtigt, die Wassermen-
beseitigungsanlage und für die nach § 9 Abwasserabgabenge- gen zu schätzen, wenn diese auf andere Weise nicht ermittelt
setz zu entrichtende Abwasserabgabe werden Abwasserge- werden können.
bühren für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche (8) Die Zusatzgebühr beträgt je cbm 2,40 EURO.
Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind oder in diese (9) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche
entwässern. Die Gebühren gliedern sich in Grundgebühren und Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, werden auf Antrag
Zusatzgebühren. Die Gebühren werden für die Schmutzwasser- abgesetzt, soweit sie im Kalenderjahr 10 cbm übersteigen. Der
beseitigung erhoben. Antrag ist nach Ablauf des Erhebungszeitraumes innerhalb von
zwei Monaten bei der Gemeinde einzureichen. Für den Nach-
§3 weis gilt Abs. 6 Sätze 2 bis 4 sinngemäß. Die Gemeinde kann
Gebührenmaßstab und Gebührensatz nach Anhörung des Antragstellers auf dessen Kosten Gutach-
(1) Die Grundgebühr beträgt 12,00 EURO je Monat für jedes an ten anfordern. Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen
die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossene Grundstück. oder zu erstatten.
(2) Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird
nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Ab- §4
wasserbeseitigungsanlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebührenpflichtige
Zusatzgebühr ist 1 cbm Abwasser. (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstückes, bei
(3) Als in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt Wohnungs- oder Teileigentum der Wohnungs- oder Teileigentü-
gelten: mer. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der
a) die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasser- Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers gebührenpflichtig.
versorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler Die Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemein-
ermittelte Wassermenge, schaft sind Gesamtschuldner der auf ihr gemeinschaftliches
b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück Grundstück entfallenden Gebühren. Miteigentümer oder mehre-
sonst zugeführte Wassermenge re aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamt-
c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen schuldner.
einer Abwassermesseinrichtung. (2) Beim Wechsel des bzw. der Gebührenpflichtigen geht die
(4) Hat ein Wasserzähler oder eine Abwassermesseinrichtung Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden
nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die Was- Monats auf den neuen Pflichtigen bzw. die neue Pflichtige über.
ser- bzw. Abwassermenge von der Gemeinde unter Zugrun- Wenn der bisherige Gebührenpflichtige die Mitteilung über den
delegung des Verbrauchs bzw. der Einleitungsmenge des Wechsel (§ 8) versäumt, so haftet er bzw. sie für die Gebüh-
Vorjahres unter Berücksichtigung der Angaben des Gebühren- ren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei
pflichtigen geschätzt. der Gemeinde entstanden sind, neben dem bzw. der neuen Ge-
(5) Sind auf dem an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanla- bührenpflichtigen.
ge angeschlossenen Grundstück kein Wasserzähler und keine
§5
sonstige Messeinrichtung vorhanden, wird die Zusatzgebühr
Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
nach Zahl der an die Abwasseranlage angeschlossenen Ein-
wohnergleichwerte (EGW) berechnet. Einwohnergleichwerte im Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die
Sinne dieser Satzung ist eine Berechnungseinheit, die auf die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlos-
Jahresabwassermenge eines Einwohners bezogen ist. Für die sen ist und/oder der zentralen öffentlichen Abwasserbeseiti-
Berechnung der Zusatzgebühr werden folgende Einwohner- gungsanlage von dem Grundstück Abwasser zugeführt wird
gleichwerte zugrunde gelegt: und endet, wenn die Zuführung von Abwasser endet.
a) Für jede mit Haupt- oder Nebenwohnung = 1 EGW § 5a
gemeldete Person Öffentliche Last
b) bei Gaststätten je Sitzplatz = 0,3 EGW Die vorstehende Abwassergebühr ruht auf der Grundlage des
c) bei Vereins-, Boots- und Clubräumen = 0,1 EGW § 6 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein als öf-
je Benutzer fentliche Last auf dem Grundstück.
d) bei gewerblichen und landwirtschaftlichen = 0,3 EGW
Betrieben je Betriebsangehörigen §6
e) bei Versammlungsstätten und Sportstätten = 0,03 EGW Erhebungszeitraum
ohne Gaststättenbetrieb je Besucherzahl Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.Sie können auch lesen