10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
tacheles Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 10 Oktober 2021 23. Jahrgang TdL im Leerlauf s in weiter Ferne! s Seite 3 Abschlu Seite 1 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Inhalt Editorial Editorial 2 xxx Einkommensrunde 2021 3 EKR Hessen 2021 4 Tarifthemen 5 Liebe Kolleginnen, TV-N Nordrhein-Westfalen liebe Kollegen! Flughafen Hamburg AIRSYS Beim Fußball umschreibt der Entgeltordnung für Lehrkräfte in Begriff „Ergebnissport“, dass Hessen es in erster Linie nicht darum TV-N Berlin geht, schön zu spielen, son- dern Ergebnisse zu erzielen. Einen vergleichbaren Begriff Bundestarifkommission 8 kenne ich aus dem Bereich der Tarifpolitik nicht. Aller- Betriebsverfassungsrecht 10 dings geht es auch bei uns vornehmlich um Ergebnisse. EKR 2021 Aktionen 12 Gute Argumente sind wich- tig, eine hohe Aktionsbereitschaft ist unerlässlich, die Gewogenheit der öffentlichen Buchvorstellungen 13 Meinung hilft enorm, aber all das ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist allein, ob wir am Ende der Verhandlungen ein gutes Ergebnis erreicht haben. Rechtsprechung 14 Aber was ist ein gutes Ergebnis? Die Parameter sind hier längst nicht so eindeutig wie beim Fußball. Und am Ende steht beim Fußball zwar manchmal auch ein Unent- schieden, aber kein Kompromiss, so wie er in der Tarifpolitik üblich ist. Üblich ist, Zitat des Monats 16 dass die Tarifpartner im Auftrag ihrer Mitglieder ihre Ziele verfolgen. Bei uns sind das unsere Mitgliedsgewerkschaften und die vielen Kolleginnen und Kollegen, die dort Mitglied sind. Bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind das die 15 Redaktionsschluss: Bundesländer, die sich in der TdL organisiert haben. 11. Oktober 2021 Eigentlich ist also alles klar. Zuletzt jedoch sind mir Zweifel gekommen, in wes- sen Auftrag die TdL tatsächlich handelt. Aktuell zum Beispiel versucht die TdL beim Thema Arbeitsvorgang, die Eingruppierung zahlloser Beschäftigter im Landes- dienst und vor allem im Bereich der Justiz zu verschlechtern. Anders gesagt: Die TdL will den Kolleginnen und Kollegen ans Geld. Gleichzeitig lese ich, dass in Branden- burg eine Zukunftskonferenz stattfindet, die sich mit dem personellen Umbruch im Bereich der Justiz beschäftigt. Hintergrund ist, dass dort in den nächsten Jah- ren 25 Prozent der Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Das Land muss sich also auf die Suche nach neuen Fachkräften begeben und die gibt der Markt schon jetzt nicht her. Was soll besser werden, wenn die TdL nun auch noch die Eingruppierung Impressum verschlechtern will? Herausgeber: dbb beamtenbund und tarifunion, Und genau das führt zu der Frage, in welchem Auftrag agiert die TdL eigentlich, Bundesleitung, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, wenn sie für die anstehende Einkommensrunde plant, die Eingruppierung auch und Verantwortlich: Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik Redaktion: Ulrich Hohndorf, Andreas Schmalz, gerade im Justizbereich zu verschlechtern? Arne Brandt Gestaltung und Satz: Jacqueline Behrendt Ist die TdL nur eine Vereinigung von Kassenwarten oder sollte nicht auch versucht Bildnachweis: Titel: dbb, S.2: Jan Brenner, S.3: Friedhelm werden, mit Hilfe gestaltender Tarifpolitik die Nachwuchsprobleme im Länderbe- Windmüller, S.4: Friedhelm Windmüller, S.6: dbb, S.8-9: Sönke Patzer, Steffen Pabst, Ines Prell, Roland Parnitzke, reich in den Griff zu bekommen? S.9: dbb hamburg, S.10: Susanne Plank (Pixabay), S.14: Gerd Altmann (Pixabay), Michael Hübner (BDA) Am Ende passt hier wieder ein Bild aus dem Ergebnissport Fußball: Aus unserer Sicht Telefon: 030. 40 81 - 54 00, Fax: 030. 40 81 - 43 99 ist die TdL dabei, ein lupenreines Eigentor zu schießen. E-Mail: tacheles@dbb.de, Internet: www.dbb.de Verlag: DBB Verlag GmbH, Friedrichstraße 165, 10117 Berlin, Telefon 030. 726 19 17 - 0 Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter, Mit freundlichen Grüßen Dechenstraße 15 A, 40878 Ratingen, Telefon: 02102. 740 23 - 0, Fax: 02102. 740 23 - 99, mediacenter@dbbverlag.de Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen, Telefon: 02102. 740 23 - 715 Anzeigenverkauf: Christiane Polk, Telefon: 02102. 740 23 - 714 Preisliste 18, gültig ab 1. Oktober 2018 Volker Geyer Seite 2 · tacheles · 10 · Oktober 2021
TdL im Leerlauf s in weiter Ferne! tern, den Straßenmeiste- Abschlus reien, den Schulen und Einkommensrunde 2021 den Verwaltungen Leis- tung bringen, halten will, muss investieren. Und Silberbach die Realitätsverwei- wer aufgrund des Altersdurchschnitts im „Das war ernüch- gerung der Arbeitgeber. „Wer diejenigen, öffentlichen Dienst jetzt und in den nächs- ternd“, leitet dbb Chef Ulrich Silberbach, die heute bei der Polizei, in den Universi- ten Jahren tausende neuer Fachkräfte der die Verhandlungen mit der Tarifge- täts- und Landeskliniken, in den Finanzäm- braucht, muss erst recht investieren. Das meinschaft deutscher Länder (TdL) für haben wir versucht, der TdL deutlich zu den dbb führt, seine Analyse nach der machen“, schildert Silberbach und kommt ersten Begegnung mit der TdL-Spitze am dann zu dem ernüchternden Ergebnis: 8. Oktober 2021 in Berlin ein: „Wenn wir „Leider kennen die nur ein Thema: Wie die Ausführungen von TdL-Chef Hilbers bekommt der Finanzminister sein Spar- mal gedanklich zusammenrechnen, dann schwein voll? Dass gerade die letzten zwei würde das für unsere Kolleginnen und Kol- Jahre gezeigt haben, dass wir investieren legen eine satte Minusrunde bedeuten.“ müssen, ist TdL-Chef Hilbers und seinen Der dbb Chef ging die Themen der Einkom- Mitstreitern noch immer nicht bewusst.“ mensrunde 2021 im Detail durch. Natürlich hat der dbb auch die Forderung der zeitgleichen und systemgerechten Stichwort Arbeitsvorgang: Die TdL will Übertragung des Tarifabschlusses auf den den Beschäftigten ans Portemonnaie Beamtenbereich thematisiert. Es verwun- dert wenig, dass die TdL auch hier mehr als „Die TdL fordert ultimativ Änderungen den Hinweis auf die Kosten nicht zu bie- beim Thema Arbeitsvorgang“, erläutert ten hatte. Silberbach. „Bei diesen Veränderungen handelt es sich durchweg um Verschlech- Und jetzt? terungen, die für viele Kolleginnen und Kollegen massive Einkommensverluste Eine Verhandlungsrunde ohne Fortschritte mit sich bringen würden.“ Obwohl zahl- macht es nicht leichter. Die nächsten Ver- reiche Gerichtsurteile die Gewerkschaf- handlungsrunden finden am 1. / 2. Novem- ten in ihrer Rechtsauffassung bestärken, ber und am 27. / 28. November 2021 in will die TdL diese Verschlechterungen Potsdam statt. „Wenn wir dann einen unbedingt, obwohl sie damit viele Stel- ordentlichen Kompromiss haben wol- len und Arbeitsplätze deutlich unattrakti- len, müssen wir deutlich, laut und auch ver macht. Und das, obwohl Fachpersonal unangenehm werden“, macht dbb-Tarif- schon jetzt Mangelware ist. Von der Qua- chef Volker Geyer gegenüber der Verhand- lität des öffentlichen Dienstes spricht die lungskommission deutlich. „Bitte sorgt TdL dagegen nicht. Dabei muss nach den dafür, dass wir gleich jetzt damit begin- Pandemieerfahrungen hier in vielen Berei- nen, bundesweit und mit allen Berufs- chen dringend nachgesteuert werden. gruppen Aktionen durchzuführen.“ Der dbb hat noch am 8. Oktober 2021 begon- Stichwort Einkommenserhöhung: Die nen, gemeinsam mit den Fachgewerk- TdL macht kein Angebot schaften dutzende von Aktionen zwischen Kiel und Kempten zu organisieren, „damit „Dass wir aktuell die höchste Inflations- die Arbeitgeber wissen, dass wir es ernst rate seit 1993 haben, ignoriert die TdL. meinen“, beendet Geyer seinen Appell. Der Stattdessen nennt sie unsere Forderun- dbb hat bereits jetzt die Freigabe zu kurzen gen eine ‚illusorische Erwartung‘“, beklagt Warnstreiks erteilt. Seite 3 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Auftakt der Länderrunde Inflation und großer Fachkräftemangel – sind unsere Forderungen nach 5 Prozent Hessen geht voran mehr Einkommen, mindestens aber 175 EKR Hessen 2021 Euro, absolut gerechtfertigt. Wir werden In diesem Jahr beginnt die Länderrunde in den kommenden Verhandlungen deut- nicht in Berlin oder Potsdam und auch lich machen, dass Hessen selbst ein großes nicht mit der Tarifgemeinschaft deutscher Interesse an einem innovativen, zukunfts- Länder (TdL). Sie hat bereits begonnen und weisenden Tarifabschluss haben muss – zwar in Wiesbaden. Dort trafen sich die und gemeinsam können wir das auch hin- Tarifpartner des TV-H am 1. September bekommen.“ 2021 zur ersten Verhandlungsrunde. Auf Seiten Hessens ist Innenminister Peter Systemgerechte Übertragung Beuth Verhandlungsführer. Für den dbb führt Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpo- Heini Schmitt, Vorsitzender des dbb Lan- litik, die Verhandlungen. desbundes in Hessen, hatte bereits vor Da noch längst keine befriedigenden Fort- dem Start die Forderungen für die Beam- schritte erzielt werden konnten, haben die Keine Sonderangebote tinnen und Beamten von Land und Kom- hessischen Fachgewerkschaften mittler- munen untermauert: „Ein starker Tarif- weile mit ersten Warnstreiks und Demos Vor Verhandlungsbeginn begrüßten Be- abschluss und dessen systemgerechte begonnen. Den Anfang machten am schäftigte des hessischen Landesdienstes Übertragung auf die Besoldung und Ver- 6. Oktober 2021 die Straßenwärter, gefolgt die Verhandlungsdelegationen und nutz- sorgung sind unverzichtbare erste Schritte von einer mittelhessischen Aktion in Gie- ten die Gelegenheit, noch einmal auf ihre auf dem Weg zu einem fairen Miteinan- ßen. Nach Redaktionsschluss dieser Aus- Forderungen hinzuweisen. Geyer fasst der. Es kann nicht sein, dass ein wirtschaft- gabe werden aber hessenweit noch wei- das so zusammen: „Einen guten öffent- lich starkes Land wie Hessen immer wie- tere Aktionen stattfinden, zum Beispiel lichen Dienst gibt es nicht im Sonderan- der am öffentlichen Dienst spart. Egal ob eine Aktion des BSBD in Frankfurt. Wei- gebot“. Das hessische Innenministerium Gesundheit, Bildung, Sicherheit, Verkehr terhin ist für den 13. Oktober eine zen hat zum Auftakt der Verhandlungen am oder einer der zahllosen anderen Bereiche trale Abschlusskundgebung in Wiesbaden 1. September 2021 kein Angebot für eine der Daseinsvorsorge: Es muss jetzt inves- geplant. Aufgerufen hierfür sind Beamtin- lineare Einkommenserhöhung im Landes- tiert werden!“ nen und Beamte sowie Arbeitnehmende dienst vorgelegt. Vielmehr bezeichnete aus dem Landesdienst und auch Kommu- Innenminister Beuth die gewerkschaft- Erste Aktionen haben begonnen nalbeamte. lichen Forderungen als „deutlich über- Über den Fortgang der Verhandlungen in zogen“. Volker Geyer machte hingegen Die Abschlussrunde findet am 14. / 15. Ok- Hessen wird der dbb per Flugblatt und im klar: „Angesichts der Umstände – Belas- tober 2021 statt. Bis dahin werden auf Internet auf den Sonderseiten zur Einkom- tung durch die Corona-Pandemie, hohe Arbeitsebene weitere Gespräche geführt. mensrunde zeitnah berichten. Seite 4 · tacheles · 10 · Oktober 2021
TV-N Nordrhein-Westfalen Austausch zu Dienstkleidung und Mitnahme von Gegenständen vertagt Tarifthemen Dies betrifft unter anderem die Umklei- ber 2021 erfolgt, bleibt die Freistellungs- dezeiten im Zusammenhang mit der regelung für den 24. Dezember 2021 (Hei- Dienstkleidung der Beschäftigten und ligabend) bestehen, andernfalls fällt diese die Mitnahme von Gegenständen, die im weg. Zeitalter der Digitalisierung immer rele- vanter wird. Vertagung ins Frühjahr 2022 Kein Angebot der Arbeitgebenden Die Verhandlungspartner waren sich einig, Für den 16. September 2021 bat der Kom- dass es unfair wäre, diese Regelung vor der munale Arbeitgeberverband Nordrhein- Die dbb Tarifkommission erwartete bei Weiterführung der Gespräche auslaufen Westfalen (KAV NW) den dbb und die dem Termin im September ein konkretes zu lassen. dbb und Arbeitgeberseite haben NahVG zum Gespräch nach Dortmund, Angebot der Arbeitgeberseite, da das Tref- sich daher darauf verständigt, die Freistel- um dann nicht sprechfähig zu den im fen durch den KAV vorgeschlagen worden lungsregelung bis zum 31. März 2022 zu Tarifvertrag vereinbarten und in der Ein- war. Die Arbeitgebenden teilten jedoch verlängern. Im März 2022 wird dann ein ladung genannten Themen zu sein. mit, dass derzeit aufgrund von Uneinig- neuer Versuch der Verständigung unter- Im November 2020 hatte der dbb mit dem keit auf ihrer Seite keine konkrete Position nommen. Bis dahin sollen die Gesprächs- KAV NW den 13. Änderungstarifvertrag kommuniziert werden könne. Eine Eini- inhalte vorbereitet werden und interne Nahverkehr abgeschlossen. Darin wurde gung bezüglich der oben genannten The- Abstimmungen erfolgen. Als weiteres auf Wunsch der Arbeitgebenden eine Ver- men ist allerdings sehr wichtig, da § 9a III Verhandlungsthema für das kommende einbarung zu Gesprächen über Themen TV-N eine Stichtagsregelung vorsieht. Jahr wurde von der Arbeitgeberseite die getroffen, die diesen für die kommen- Soweit eine Verständigung zu den oben Modernisierung der Entgeltordnung des den Jahre besonders wichtig erschienen. genannten Themen bis zum 31. Dezem- TV-N NW ins Gespräch gebracht. Neuer Tarif-Flyer „Hände weg vom Arbeitsvorgang! – Die TdL plant Herabgruppierungen“ Im Herbst 2021 findet die Einkom- Herabgruppierungen möglich gemacht mensrunde mit den Ländern statt. werden sollen, haben wir den neuen Flyer Eigentlich ist das der richtige Moment, „Hände weg vom Arbeitsvorgang! – TdL den Beschäftigten Wertschätzung zu plant Herabgruppierungen“ entwickelt. zeigen und „Danke“ zu sagen, dass sie Er definiert zunächst den Begriff des im Landesdienst in den letzten zwei „Arbeitsvorgangs“, erläutert die rechtli- Jahren und insbesondere während che Bedeutung und die Auslegung durch der Pandemie tolle Arbeit geleistet die Gerichte und zeigt die möglichen haben. Die Tarifgemeinschaft deut- Konsequenzen einer Veränderung auf. scher Länder (TdL) hat jedoch ange- kündigt, mit einer Neudefinition des Bestellmöglichkeit so genannten Arbeitsvorgangs an die Eingruppierung und damit an die Wie die anderen Tarif-Flyer der Serie Entgelthöhe bei vielen Beschäftig- versenden wir auch diesen Flyer wieder ten ran zu wollen. Laut TdL wird es ausschließlich als pdf-Datei. Die Datei im Herbst keine Tarifeinigung geben, steht als Online-Version und auch wenn nicht die Gewerkschaften ihre als Druck-Version zur Verfügung. Auf Zustimmung zu Verschlechterungen Wunsch kann auf der Titelseite zusätz- bei der Eingruppierung geben. lich zum dbb-Logo auch das Logo der Damit sich die Kolleginnen und Kolle- Fachgewerkschaft aufgenommen wer- gen einen Eindruck verschaffen kön- den. Die Bestellung der pdf-Dateien nen, was eine Änderung des „Arbeits- (Online-Version und / oder Druck-Ver- vorgangs“ bedeutet und wie dadurch sion) an tarif@dbb.de senden. Seite 5 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Flughafen Hamburg AIRSYS Verhandlungen zur Entgeltordnung drohen zu scheitern Tarifthemen Ein neues Eingruppierungssystem bei renzkampf auf dem IT-Arbeitsmarkt um AIRSYS wird immer unwahrscheinlicher. die besten Köpfe mit einem verbesser- Die Tarifverhandlungen zwischen dem ten System begegnen. Wir als dbb haben dbb und dem Arbeitgeber AIRSYS, dem allerdings von Anfang an klargemacht, IT-Dienstleister am Flughafen Hamburg, dass für uns zu einem modernen Eingrup- drohen zu scheitern. Auch in der letz- pierungssystem auch gute Perspektiven ten Verhandlungsrunde am 20. Septem- für die Kolleginnen und Kollegen gehö- ber 2021 war AIRSYS nicht bereit, weitere ren, und zwar in Form von Erfahrungs- Erfahrungsstufen als Entwicklungsmög- stufen. AIRSYS ist jedoch nur bereit, zwei Chance, AIRSYS zukunftsfähig aufzustel- lichkeit für die Kolleginnen und Kollegen abgesenkte Stufen unterhalb der angebo- len.“ zu vereinbaren. tenen Endstufe einzuziehen. Das Angebot vom heutigen Tag hat sich sogar im Ver- Keine weiteren Verhandlungstermine Perspektive für die Beschäftigten gleich zum letzten Angebot noch einmal vereinbart abgelehnt verschlechtert. Das hat unsere Kommis- sion klar abgelehnt. Der dbb und die Arbeitgeberseite werden dbb Verhandlungsführer Michael Ado- Der dbb ist zu weiteren Verhandlungen jetzt intern beraten, wie mit der schwie- mat erklärte im Anschluss an die Verhand- bereit, allerdings nur unter der Bedin- rigen Situation umgegangen werden lungsrunde: „Wir sind als Tarifparteien gung, dass auch echte Entwicklungsper- soll. Neue Verhandlungstermine wurden angetreten, um die Eingruppierung bei spektiven vereinbart werden. Wenn der zunächst nicht vereinbart. Über weitere AIRSYS transparenter und zeitgemäßer zu Arbeitgeber aber bei seiner Ablehnung Entwicklungen werden wir jeweils aktu- machen. Wir wollten dem harten Konkur- bleibt, verspielt er aus unserer Sicht die ell informieren. Videokonferenz Streikleiter/-innen-Konferenz am 16. September 2021 Die Streikleiter/-innen-Konferenz des streiks und Streiks erfolgt nur über die dem dbb zur Einkommensrunde 2021 mit dbb benannten Streikleiterinnen und Streik- den Ländern mit allen benannten Ver- leiter. Insofern kommt diesen eine wich- treterinnen und Vertretern der Mit- tige Rolle in der Planung und Umsetzung gliedsgewerkschaften konnte auch in von Arbeitskampfmaßnahmen in den ein- diesem Jahr nur digital durchgeführt zelnen Bundesländern zu. Sie halten die werden. Am 16. September 2021 tra- Fäden in der Hand und kommunizieren fen sich mehr als 70 Teilnehmerin- mit dem Geschäftsbereich Tarif des dbb. nen und Teilnehmer, um über rechtli- che Voraussetzungen und praktische Probleme bei der bevorstehenden Tarifauseinandersetzung mit dem Land Hessen und der Tarifgemein- schaft deutscher Länder (TdL) zu dis- kutieren. Wenn die Verhandlungen mit den Ländern beginnen, müssen wir selbst- verständlich auch unsere Aktions- und Streikfähigkeit „auf Vordermann bringen“. Das braucht Zeit und Kom- munikation. Deshalb wurde Grund- sätzliches zum Thema Aktions- und Streikfähigkeit in der Sitzung geklärt. Insbesondere die Freigabe von Warn- Seite 6 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Entgeltordnung für Lehrkräfte in Hessen derschulbereich beziehungsweise den Haupt- und Realschulbereich nunmehr Tarifeinigung nach langen Verhandlungen dem höheren Eingruppierungsniveau im gymnasialen Bereich sowie im Bereich der Tarifthemen Was lange währt, kommt nun endlich zu außerdem ein werthaltiges Verfahren für beruflichen Schulen anzugleichen, haben einem guten Ende! Nach dem Auftakt zwi- künftige Höhergruppierungen. Danach sich die Tarifvertragsparteien auf ein schen dem dbb und dem Land Hessen im kommen zunächst Zulagen zur Zahlung, Annäherungsverfahren geeinigt. Dieses Sommer 2020 und insgesamt zehn Ver- die vom Start weg bereits die halbe Ent- beinhaltet, dass die bestehende Differenz handlungsrunden gemeinsam mit der geltgruppendifferenz ausgleichen und für bei den Eingruppierungen zunächst durch Gewerkschaft GEW sind die Verhandlun- konkrete Beschäftigtengruppen bezie- eine Zulage (Anpassungszulage) schritt- gen über eine Entgeltordnung für tarifbe- hungsweise für Lehrkräfte an einzel- weise reduziert wird. Die Zulage wird der schäftigte Lehrkräfte in Hessen im Sep- nen Schulformen vereinbart sind. Künf- Höhe nach die Hälfte des stufengleichen tember 2021 inhaltlich zum Abschluss tig soll sich dadurch insbesondere an den Differenzbetrags zwischen den Entgelt- gebracht worden. Die Tarifeinigung ist Haupt- und Realschulen sowie Förder- gruppen betragen. Perspektivisch soll die damit rechtzeitig zur diesjährigen Einkom- schulen strukturell dasselbe Eingruppie- Zulage schließlich die Differenz der Ein- mensrunde mit dem Land Hessen erreicht. rungsniveau ergeben wie für Lehrkräfte im gruppierung vollständig ausgleichen und Die Entgeltordnung schafft eine vom hes- Bereich der Gymnasien und der berufsbil- Höhergruppierungen bewirken. sischen Besoldungsrecht unabhängige denden Schulen. Demgegenüber konnte für den Grund- und somit eigenständige tarifliche Vollre- schulbereich sichergestellt werden, dass gelung. Ihre Grundlage ist die bislang in Schulformübergreifende Lösung künftig auch die „besten Nichterfüller“ mit Hessen angewandte erlassliche Regelung entwickelt abgeschlossenem Lehramtsstudium, aber zur Eingruppierung in die Entgeltgruppen ohne absolvierten Vorbereitungsdienst, in des TV-H. Anders als zunächst von dbb und Die hessische Tariflösung ist anders als der die Entgeltgruppe 12 eingruppiert sind. Für GEW angestrebt, wird damit nicht die in TV EntGO-L schulformabhängig und diffe- den Fall, dass verbeamtete Lehrkräfte an den 15 Mitgliedsländern der Tarifgemein- renziert insoweit auch materiell. Struktu- Grundschulen in Hessen zukünftig aus der schaft deutscher Länder (TdL) seit August rell ist das Tarifwerk in sieben Abschnitte A 12 in die A 13 gehoben werden, konnte 2015 geltende Eingruppierungsregelung aufgeteilt, wobei in Unterabschnitten die zudem ein Mechanismus vereinbart wer- nach dem TV EntgO-L auch auf Hessen gestuften Ausbildungsniveaus für Unter- den, dass diese mögliche Entwicklung den strukturell erstreckt. richtsfächer beziehungsweise für konkrete tarifbeschäftigten Lehrkräften an den Dafür konnten in der hessischen Tarifre- Verwendungen im Unterricht abgebildet Grundschulen durch Höhergruppierungen gelung deutliche Verbesserungen gegen- werden. Ferner werden auch tarifliche ebenso zugutekommen wird. über dem TV EntgO-L verhandelt werden. Regelungen für die erforderlichen aufga- Die inhaltlich soweit abschließend her- Inhaltlich bedeutet die hessische Ent- benbezogenen Ergänzungstätigkeiten im gestellte Tarifeinigung wird nach letzten geltordnung für Lehrkräfte und das wei- Schulbereich insbesondere durch Assis- redaktionellen Klärungen voraussichtlich tere unterrichtsunterstützende Personal tenzen, Unterrichtshilfen sowie sozialpä- im Rahmen der Einkommensrunde 2021 gegenüber dem TV EntgO-L ein in Tei- dagogische Mitarbeiter festgelegt. Auf mit dem Land Hessen in Dietzenbach len höheres Eingruppierungsniveau und Forderung der Gewerkschaften, den För- unterzeichnet. TV-N Berlin Ende der Zweiklassengesellschaft Zweimal hat der dbb wegen der Corona- es noch deutliche Unterschiede zwischen Pandemie eine Übergangslösung für die Alt- und Neubeschäftigten sowie zwischen Beschäftigten im Berliner Nahverkehr ver- BVG und BT. Die Forderungen sind: einbart, Ende 2020 und in 2021. Verbesse- - Übernahme des TVöD-Ergebnisses 2020 rungen bei den Arbeitsbedingungen und - Absenkung der Arbeitszeit bei vollem Tabellenerhöhungen wurden zeitlich nach Lohnausgleich für alle Neubeschäftig- hinten geschoben. Jetzt ist es an der Zeit, ten der BVG (ab 2005) und alle Beschäf- die berechtigten Forderungen für die Kol- tigten der BT leginnen und Kollegen bei der BVG und BT - Verbesserungen bei den Pausen (sämt- gegenüber den Arbeitgebern zu erneuern liche durch den Arbeitgeber veranlasste und durchzusetzen. Zeit ist Arbeitszeit und muss zu 100 - Einführung einer betrieblichen Alters- Prozent vergütet und als Arbeitszeit versorgung für die Beschäftigten bei Entlastungen im Fahrdienst berechnet werden; Abzug von maximal der BT 30 Minuten für Pausen) Es ist Zeit, alle Kolleginnen und Kollegen Der Schwerpunkt der Forderungen liegt - Einführung von Regelungen für den im Berliner Nahverkehr für die Zukunft weiterhin auf den Entlastungen im Fahr- Fall gesundheitsbedingter Fahrdienst- abzusichern und die Arbeitsbedingungen dienst und dem Ende der Zweiklassenge- untauglichkeit für BVG-Neubeschäf- zu verbessern. Die Verhandlungen begin- sellschaft im Berliner Nahverkehr. Hier gibt tigte und bei der BT insgesamt nen im Oktober 2021. Seite 7 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Vorgestellt DPhV und vom Institut für Präventivme- dbb Bundestarifkommission dizin der Universität Rostock durchge- Bundestarifkommission führten Studie ,Lehrerarbeit im Wandel‘, die von der DAK Gesundheit unterstützt wurde, konnte nachgewiesen werden, Auch in dieser Ausgabe des tacheles setzen wir die Vorstellung der Mitglieder der Bun- dass die Lehrkräfte mit großem Engage- destarifkommission (BTK) des dbb fort. Vier weitere Mitglieder der BTK nutzen hier die ment ihrem Beruf nachgehen, überdurch- Gelegenheit, sich kurz vorzustellen und von ihrem gewerkschaftlichen Engagement zu schnittlich gesund leben, aber es zu wenig berichten. Die BTK ist eines der zentralen Organe des dbb. Sie beschließt über alle Ange- Erholungsphasen und viele gesundheit- legenheiten in Tariffragen. In Grundsatzfragen entscheidet sie über Forderungsrahmen, liche Belastungsfaktoren gibt. Ein Ziel Kündigung von Tarifverträgen, Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnis- meiner Arbeit ist es, neben materiellen sen und die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen. Die BTK besteht aus der Bun- Verbesserungen, die gesundheitlichen desleitung des dbb sowie Vertreterinnen und Vertretern seiner Mitgliedsgewerkschaf- Aspekte stärker in den Fokus zu rücken. ten. Darüber hinaus sind die dbb Landesbünde, die dbb bundesfrauenvertretung und Mit der schrittweisen Anhebung des Ren- die dbb jugend vertreten. tenalters wird es immer wichtiger, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die es Sönke Patzer, BSBD gen im Vollzug so wertgeschätzt wird, wie allen Lehrkräften ermöglichen, gesund in sie es verdienen. Aktuell sind natürlich die den Ruhestand zu wechseln.“ Sönke Patzer ist Mitarbeiter im Vollzugs- Tarifverhandlungen mit der TdL in der Ein- dienst und stellvertretender Bundesvor- kommensrunde 2021 mein Schwerpunkt- sitzender des Bunds der Strafvollzugsbe- thema.“ diensteten Deutschlands (BSBD). Er ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steffen Pabst, DPhV Tarif des BSBD Bund und außerdem Bun- desstreikleiter des BSBD. Steffen Pabst ist Gymnasiallehrer für die Fächer Mathematik und Geographie. Er ist Mitglied des Geschäftsführenden Vor- stands im Deutschen Philologenverband (DPhV) und dort verantwortlich für Tarif- politik Kollege Pabst erklärt: „Schon frühzei- tig habe ich erkannt, dass Verbesserun- gen in den Arbeits- und Lebensbedingun- gen nur durch eine starke Gewerkschaft und eigenes Engagement erreicht wer- den können. Nach der friedlichen Revolu- tion in der ehemaligen DDR und der spä- Derzeit bestimmt auch bei Steffen Pabst ter vollendeten staatlichen Einheit wurde die Einkommensrunde mit den Ländern deutlich, dass man für seine Rechte kämp- die Tarifarbeit: „Aktuell gilt es, im Tarifbe- fen muss und starke Verbündete braucht. reich bei den Lehrkräften, wie beim Bund Deshalb bin ich in eine Gewerkschaft des und bei den Kommunen, die stufenglei- dbb eingetreten. Im Philologenverband che Höhergruppierung zu erkämpfen. Die Sachsen habe ich Verbündete gefunden, Übernahme von mehr Verantwortung Sönke Patzer erklärt, dass er aus Über- die mit mir gemeinsam für die Interessen muss auch im Bereich der Länder durch zeugung Mitglied in einer Gewerkschaft der Gymnasiallehrkräfte kämpfen wollen. diesen Schritt besser anerkannt werden. geworden ist, um sich gemeinsam mit Wichtig war für mich, dass mit dem dbb Die Erhöhung des Garantiebetrags als ein anderen für die Rechte der Kollegin- beamtenbund und tarifunion eine Dach- Ergebnis der letzten Tarifverhandlungen nen und Kollegen einsetzen zu können: organisation existiert, die durch das Prin- im Bereich der Länder ist ein Schritt in „Gewerkschaft bedeutet für mich ein zip ,Vielfalt in Einheit‘ schlagkräftig ist die richtige Richtung. In vielen Bundes- Zusammenschluss vieler, um ein Ziel zu und die Interessen der Beschäftigten im ländern hat der Lehrermangel in einigen erreichen. Die soziale Komponente und öffentlichen Dienst vertritt.“ Schularten und Fachkombinationen dra- der Gerechtigkeitssinn haben ein Übri- Als Schwerpunkt seiner Arbeit nennt Kol- matisch zugenommen. Die Kultusministe- ges ergeben.“ lege Pabst die Verbesserung der Arbeits- rien versuchen, den Mangel an voll ausge- Innerhalb der Gewerkschaft ist Kollege und Lebensbedingungen der Gymnasi- bildeten Lehrkräften durch die Einstellung Patzer mit allen Themenfeldern beschäf- allehrkräfte: „Die Coronapandemie hat von Seiten- beziehungsweise Quereinstei- tigt, die die tariflichen Arbeitsbedingun- wie in einem Brennglas die Defizite im gern zu mildern. Der öffentliche Dienst gen betreffen: „Mein Anliegen ist die Bildungsbereich aufgezeigt. Das betrifft muss gegenüber der Wirtschaft wieder optimale Verbesserung der Arbeits- und nicht nur die unzureichende materi- konkurrenzfähig werden. Gerade in der Einkommensbedingungen der Tarifbe- elle Ausstattung an den Schulen, son- Coronapandemie hat sich gezeigt, was schäftigten im BSBD. Im Mittelpunkt mei- dern auch die immer stärkere Belas- die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, ner gewerkschaftlichen Arbeit steht, dass tung der Kolleginnen und Kollegen. Mit und damit auch die Gymnasiallehrkräfte, die Leistung aller Kolleginnen und Kolle- der deutschlandweit gemeinsam vom geleistet haben. In den Tarifverhandlun- Seite 8 · tacheles · 10 · Oktober 2021
gen müssen die Länder dies auch durch handeln wir für unser Haus – die Sozial- des rigorosen Personalabbaus bei der DB. einen Abschluss würdigen, der die Vor- versicherung für Landwirtschaft, Forsten Hier waren starke Betriebsräte gefordert. Bundestarifkommission aussetzungen schafft, dass es sich auch in und Gartenbau – einen eigenen Tarifver- Das war eine Zeit, die mich geprägt hat. Zukunft lohnt, sich für eine Tätigkeit im trag. Bisher haben wir eine sehr kompli- öffentlichen Dienst zu bewerben.“ zierte Konstellation: Es gelten der TVöD Bund, die Tabelle des TVöD VKA und eine Ines Prell, GdS eigene Entgeltordnung. Das wollen wir neu fassen und verhandeln deshalb erst- Ines Prell ist Sozialversicherungsfachan- malig einen tatsächlich eigenen Tarifver- gestellte und Mitglied der Gewerkschaft trag. Hier mitmachen zu können, finde ich der Sozialversicherung (GdS). Sie ist in sehr spannend.“ ihrer Fachgewerkschaft außerdem Mit- Ein weiteres wichtiges Thema ist für Kol- glied des Bundesvorstands. legin Prell die Frage der Gleichstellung: „Was ich mir wünsche, sind mehr Frauen in der Bundestarifkommission des dbb und auch in anderen Gremien.“ Roland Parnitzke, GDL Roland Parnitzke ist seit 1990 Mitglied der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivfüh- rer (GDL) und seit 1992 in den verschie- Seit 2007 hat die GDL einen neuen Weg densten Ämtern für die GDL unterwegs. eingeschlagen. Waren es erst die eigen- Kollege Parnitzke berichtet: „Von Beruf ständigen Tarifverträge für uns Lokomo- bin ich Lokführer und bei der DB Regio tivführer, sollten es dann ab 2010 auch AG Nordost tätig. Hier bin ich auch in den Tarifverträge für den Zugbegleitdienst, Betriebsrat gewählt und habe eine Teil- Disponenten, Lokrangierführer und Bord- freistellung. Weiterhin bin ich Mitglied gastronomen sein. im Gesamtbetriebsrat DB Regio Schiene / Mit der Anwendung des Tarifeinheits- Bus. In der GDL bin ich stellvertretender gesetzes bei der DB war der Beschluss Bezirksvorsitzender des GDL Bezirks Nord- im November 2020, uns als GDL für alle Für Kollegin Prell ist klar, dass sich Arbeits- Ost und Vorsitzender der GDL Ortsgruppe Beschäftigten im operativen Bereich der bedingungen nur verbessern, wenn die Cottbus, dazu Mitglied im Hauptvorstand DB zu öffnen (was wir bei den Wettbe- Beschäftigten sich organisieren und für der GDL. Für den dbb brandenburg war ich werbsbahnen bereits vollzogen hatten) ihre Rechte kämpfen. Sie erklärt: „Ich über viele Jahre Kassenprüfer und bin seit und entsprechende Tarifverträge abzu- wollte nicht nur meckern, sondern selbst drei Jahren Mitglied der Landesleitung.“ schließen, eine notwendige und richtige etwas tun. Ein weiterer Vorteil der Mit- Sich gewerkschaftlich zu organisieren ist Entscheidung. Der Abschluss der Tarif- gliedschaft in der GdS ist, dass ich immer für Roland Parnitzke eine Herzensange- runde 2020 / 2021, auch durch die unein- gute Unterstützung bei der Personalrats- legenheit: „Nach der Wende war es für geschränkte Unterstützung des dbb, hat arbeit bekomme.“ mich als Lokführer selbstverständlich, in gezeigt, wozu starke Gewerkschaften in Neben der Tätigkeit im Personalrat liegt die GDL einzutreten. Meine Motivation der Lage sind. Wir werden als GDL nicht der gewerkschaftliche Schwerpunkt von ist es, den Mitgliedern bei ihren täglichen lockerlassen und gemeinsam mit dem Ines Prell bei der Mitarbeit in unterschied- Problemen zu helfen. In den neunziger dbb für die Rechte unserer Mitglieder lichen Tarifkommissionen: „Zurzeit ver- Jahren gab es dann die schmerzliche Zeit kämpfen.“ Konferenz der Vorsitzenden der Landestarifkommissionen Nord des dbb Am 2. und 3. September 2021 haben seite geforderte Neuregelung des Arbeits- der Landestarifkommissionen Nord soll sich die Vorsitzenden der dbb Landes- vorgangs im Mittelpunkt. Der Austausch regelmäßig wiederholt werden. tarifkommissionen aus Bremen, Ham- burg, Mecklenburg-Vorpommern, Nie- dersachsen und Schleswig-Holstein in Hamburg getroffen. Bei den Gesprä- chen standen die Vorbereitung der Einkommensrunde 2021 mit der Tarif- gemeinschaft deutscher Länder und vor allem die drohenden Verschlechte- rungen durch die von der Arbeitgeber- Seite 9 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Kurz zusammengefasst Betriebsverfassungsrecht Aktuelle Urteile zur Betriebsratsarbeit Zum Mitbestimmungsrecht bei Nutzung Urteilsbegründung Art und Weise betrifft, wie die Arbeit zu privater mobiler Endgeräte während der verrichten ist. Solche Fälle würden kein Arbeitszeit (Hessisches Landesarbeitsge- Der Betriebsrat hat zwar grundsätzlich generelles Verbot rechtfertigen. Sie wür- richt, Beschluss vom 16. Juli 2020, Akten- neben dem allgemeinen Unterlassungs- den dem Arbeitgeber nur erlauben, die zeichen 5 TaBV 178/19) anspruch gegen zu erwartende weitere Tätigkeiten zu bestimmen, bei denen kein Verstöße auch einen Anspruch auf Besei- Radio gehört werden darf. Infolgedessen Sachverhalt tigung eines mitbestimmungswidri- handelte es sich im Streitfall nicht um gen Zustands. Die anspruchsbegründen- eine mitbestimmungspflichtige Angele- Betriebsrat und Arbeitgeberin strei- den Voraussetzungen lagen dafür hier genheit in Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1 ten im vorliegenden Fall über das Mitbe- aber nicht vor, da dem Betriebsrat das BetrVG. Das Unterlassen der Nutzung stimmungsrecht des Betriebsrats anläss- reklamierte Mitbestimmungsrecht nicht privater Mobilfunktelefone und mobi- lich des Verbots der Nutzung privater zusteht. Denn die Anordnung der Arbeit- ler Endgeräte während der Arbeitszeit im Mobiltelefone und mobiler Endgeräte im geberin, die Nutzung privater Mobilfunk- Betriebsraum gehörte nämlich zum Inhalt Betriebsraum während der Arbeitszeit. telefone und mobiler Endgeräte während der geschuldeten Arbeitsleistung. Es han- Die Arbeitgeberin verwaltet eine Daten- der Arbeitszeit im Betriebsraum zu unter- delte sich nicht um ein arbeitsbegleiten- bank mit Luftfahrtinformationen. Die von lassen, betrifft nicht Fragen der Ordnung des Verhalten, sondern um Tätigkeiten, so genannten Operatoren ausgeführten des Betriebs. denen die Arbeitnehmenden neben der Tätigkeiten sind allesamt für die sichere Zwar hat das BAG entschieden, dass die Erledigung der arbeitsvertraglich geschul- Durchführung des Flugverkehrs relevant. Frage, ob im Betrieb während der Arbeits- deten Arbeit nicht gleichzeitig nachge- Die Arbeiten werden im Betriebsraum in zeit Radio gehört werden darf, mitbestim- hen können. Während der Nutzung des der Regel von vier bis sechs Mitarbeiten- mungspflichtig ist. Dies gilt jedoch nicht WhatsApp-Dienstes muss die vertraglich den verrichtet. Der so genannte Supervisor ausnahmslos. Vielmehr sind Fälle denk- geschuldete Arbeit, wenn auch nur für beaufsichtigt die Arbeitsausführung und bar, in denen die Anordnung, während eine gewisse Zeitspanne, unterbrochen unterstützt die Operatoren bei Fragen. der Arbeit kein Radio zu hören, auch die werden. Dies gilt nicht nur für Tätigkeiten Nachdem trotz wiederholter Appelle eine zunehmende Nutzung privater Mobil- funktelefone und mobiler Endgeräte im Betriebsraum beobachtet worden war, untersagte die Arbeitgeberin ihren Mit- arbeitern die Nutzung privater Mobil- telefone und mobiler Endgeräte wäh- rend der Arbeitszeit im Betriebsraum. Diese könnten in Notfällen von Dritten über die Telefonnummer ihrer Vorge- setzten erreicht werden. Den Operato- ren wurde gestattet, die Rufnummer der Supervisoren an Dritte weiterzugeben, damit sie in Notfällen telefonisch wäh- rend der Arbeitszeit erreicht werden kön- nen. Der Betriebsrat wandte sich gegen diese Anordnung und vertrat die Ansicht, das Verbot unterliege seinem Mitbestim- mungsrecht, da sie das Ordnungsverhal- ten der Mitarbeiter betreffe. Die Nutzung des privaten Mobiltelefons sei ausschließ- lich privat veranlasst und habe mit der Tätigkeit der „Eingabe von Fluginforma- tionen“ nichts zu tun. Der Betriebsrat verlangte Unterlassung der Anordnung, hilfsweise die Feststellung, dass das Ver- bot dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegt. Das Arbeitsgericht hat die Anträge des Betriebsrats zurück- gewiesen. Auch die Beschwerde gegen den Beschluss vor dem Landesarbeitsge- richt (LAG) blieb erfolglos. Seite 10 · tacheles · 10 · Oktober 2021
der Operatoren betreffend Anfragen von tet werde. Dem Arbeitgebenden sei es genheit gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Betriebsverfassungsrecht Nutzern der Datenbank, sondern auch bei gestattet, Tätigkeiten zu bestimmen, bei da dies eine technische Einrichtung dar- der Behandlung von Problemstellungen, denen kein Mobilfunktelefon beziehungs- stellt, die dazu bestimmt beziehungs- bei denen die Operatoren Verkehrsmel- weise mobiles Endgerät genutzt werden weise dafür geeignet ist, das Verhalten dungen pflegen, prüfen und korrigieren dürfe. Die Anordnung sei auf die konkrete oder die Leistung der Arbeitnehmenden sowie an die Teilnehmenden am Luftver- Arbeit im Betriebsraum bezogen und es zu überwachen. Da der Betriebsrat bei kehr elektronisch weiterleiten. Entspre- gehe nur um die Nutzung der Gerätschaf- Mitbestimmungsthemen des § 87 Abs. 1 chendes gilt ferner für die Arbeit, bei der ten am Arbeitsplatz und während der BetrVG ein so genanntes Initiativrecht die Operatoren flugsicherungsrelevante Arbeitszeit. hat, kann er den Arbeitgebenden Vor- Daten in die elektronische Datenbank Es bleibt abzuwarten, wie das BAG im schläge unterbreiten und diese notfalls einspeisen. Damit wird in allen Arbeits- Rahmen der derzeit anhängigen Rechts- über die Einigungsstelle auch durchset- bereichen das „wie“ der Arbeitsleistung beschwerde entscheiden wird. zen, so wie im vorliegenden Fall gesche- gestaltet. Das Verbot, die Gerätschaften Über die Problematik der dienstlichen hen. Allerdings steht diese Rechtsauffas- während der Arbeit im Betriebsraum zu Nutzung privater Endgeräte in der heuti- sung im Widerspruch zur Entscheidung nutzen, stellt mithin eine Konkretisie- gen Arbeitswelt haben wir bereits in der des BAG (Beschluss vom 28. November rung der Art und Weise der Arbeitserbrin- tacheles-Ausgabe Nr. 9 vom September 1989, Aktenzeichen 1 ABR 97/88), wonach gung dar, denn es wird unmittelbar die 2019 berichtet. Betriebsräte Eingriffe in das Persönlich- zu erbringende Arbeitsleistung berührt. keitsrecht der Arbeitnehmenden durch Ebenso wie es dem Arbeitgebenden Überwachungsmaßnahmen abwehren erlaubt ist, die Tätigkeit zu bestimmen, Initiativrecht des Betriebsrats bei der Ein- sollen, das heißt der Überwachung durch bei denen kein Radio gehört werden darf, führung einer elektronischen Zeiterfas- den Arbeitgeber Grenzen setzen. Daher ist es ihm auch gestattet, die Tätigkeit sung (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil können Betriebsräte von sich aus die Ein- festzulegen, bei denen kein Mobilfunk- vom 27. Juli 2021, Aktenzeichen 7 TaBV führung technischer Einrichtungen zur telefon beziehungsweise mobile Endge- 79/20) Arbeitszeitdokumentation und Arbeits- räte genutzt werden dürfen. Einen wei- zeitüberwachung nicht verlangen. Dies tergehenden Inhalt hatte die Anordnung Sachverhalt ist wiederum im Kontext des Urteils des der Arbeitgeberin nicht. Sie war auf die Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom konkrete Arbeit bezogen und es geht nur Betriebsrat und Arbeitgeberseite einer Mai 2019 problematisch. Denn dort wurde um die Nutzung der Gerätschaften am vollstationären Wohneinrichtung streiten entschieden, dass die Arbeitszeitrichtlinie Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit im vorliegenden Fall über das Initiativrecht 2003/88/EG nicht nur inhaltliche Arbeits- und damit die arbeitstechnische Gestal- des Betriebsrats bei der Einführung und zeitgrenzen festlegt, sondern den Mit- tung des Arbeitsablaufs. Anwendung einer elektronischen Zeiter- gliedsstaaten vorgibt, Arbeitgebende zu fassung. Dazu führten die Parteien zuerst verpflichten, „ein objektives, verlässli- Aussichten erfolgreich mehrere Verhandlungen, die ches und zugängliches System einzufüh- in einem Rohentwurf mündeten. Überra- ren, mit dem die von Arbeitnehmenden Es ist nicht neu, wenn Arbeitnehmerinnen schenderweise verwarf die Arbeitgeber- geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen und Arbeitnehmer ihr Smartphone, Tablet seite das Vorhaben nach einigen Mona- werden kann“ (EuGH, Urteil vom 14. Mai oder Laptop zur Arbeit mitbringen oder ten, obwohl die notwendige Hardware 2019, Aktenzeichen C-55/18, Rn.60). Diese auch für dienstliche Zwecke nutzen. Wer- bereits angeschafft wurde. Daraufhin lei- Entscheidung haben Gerichte bei der Aus- den in einer Nutzungsvereinbarung zwi- tete der Betriebsrat ein Beschlussverfah- legung des nationalen Rechts zu beach- schen Arbeitnehmenden und Arbeitge- ren zur Einsetzung einer Einigungsstelle ten. Das LAG weist jedoch ausdrücklich benden konkrete Verhaltensregelungen ein, die dann auch ihre Tätigkeit aufnahm. darauf hin, dass europarechtliche Frage- bei der Endgerätenutzung getroffen, wird Allerdings unterbrach diese ihr Verfahren stellungen hier nicht entscheidungsre- eine Mitbestimmungspflicht anzuneh- schnell wieder, um arbeitsgerichtlich klä- levant gewesen seien. Vielmehr ergebe men sein, sofern ein Bezug zur betrieb- ren zu lassen, ob der Betriebsrat entge- sich das Initiativrecht des Betriebsrats lichen Ordnung gegeben ist (§ 87 Abs. 1 gen dem BAG-Beschluss vom 28. Novem- aus den Absichten des Gesetzgebers der Nr. 1 BetrVG). Das LAG Hessen stellte in ber 1989 (Aktenzeichen 1 ABR 97/88) BetrVG-Reform unter Verweisung auf dem hier vorgestellten Fall ebenso wie tatsächlich ein Initiativrecht zur Einfüh- Gesetzesmaterialien aus dem Jahre 1972 die erste Instanz jedoch fest, dass ein Mit- rung einer elektronischen Arbeitszeiter- grundsätzlich bei allen Mitbestimmungs- bestimmungsrecht des Betriebsrats nicht fassung hat. Das Arbeitsgericht Minden tatbeständen des § 87 Abs. 1 BetrVG. bestehe, weil die private Nutzung priva- entschied in erster Instanz gegen den ter Mobiltelefone und mobiler Endge- Betriebsrat (Beschluss vom 15. September Aussichten rät in den Betriebsräumen während der 2020, Aktenzeichen 2 BV 8/20). Sodann Arbeitszeit keine Frage der Ordnung im wendete sich der Betriebsrat mit einer Es bleibt abzuwarten, ob das BAG in seiner Betrieb darstellt. Es begründete seine Ent- Beschwerde an das LAG Hamm, und das anstehenden Entscheidung an der Rechts- scheidung damit, dass bei der Nutzung mit Erfolg. auffassung aus dem Jahre 1989 festhält privater Mobiltelefone – insbesondere oder diese aufgibt. Ein zeitnahes Urteil von WhatsApp – die vertraglich geschul- Urteilsbegründung wäre wünschenswert, da die Frage des dete Arbeit der Mitarbeitenden unterbro- Initiativrechts des Betriebsrats im Zusam- chen werde. Dies habe zur Folge, dass Bei der Einführung eines elektronischen menhang mit einem elektronischen Zei- dadurch in allen Arbeitsbereichen die Art Zeiterfassungssystems handelt es sich um terfassungssystem von erheblicher prak- und Weise der Arbeitserbringung gestal- eine mitbestimmungspflichtige Angele- tischer Bedeutung ist. Seite 11 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Einkommensrunde Hessen und TdL Demonstrationen EKR 2021 Aktionen und Kundgebungen Die Einkommensrunde in Hessen tritt am Einen Tag vor dem ersten Verhandlungs- 6. Oktober, Hersfeld-Rotenburg 14. Oktober 2021 mit der vorerst letzten beginn mit der Tarifgemeinschaft deut- Verhandlungsrunde in den Endspurt ein. scher Länder (TdL) hat die dbb bundesfrau- Deshalb sind viele Kolleginnen und Kolle- envertretung in Wort und Bild versucht, gen aus den dbb-Mitgliedsgewerkschaf- die Arbeitgeber mit einer Aktion vor der ten an verschiedenen Orten in Hessen auf TdL-Geschäftsstelle von der Bedeutung die Straße gegangen und haben für ihre der Forderungen für die Beschäftigten zu Forderungen demonstriert. überzeugen. Foto: dlh 6. Oktober, Dillenburg 6. Oktober, Darmstadt 6. Oktober, Wiesbaden Foto: VDStra. Foto: VDStra. Foto: VDStra. 6. Oktober, Kassel 7. Oktober, Gießen 7. Oktober, Gießen Foto: VDStra. Foto: Brunk Foto: Brunk 7. Oktober, Berlin 7. Oktober, Berlin 7. Oktober, Berlin Foto: Jan Brenner, dbb Foto: Jan Brenner, dbb Foto: Jan Brenner, dbb 7. Oktober, Berlin 7. Oktober, Berlin 7. Oktober, Berlin Foto: Jan Brenner, dbb Foto: Jan Brenner, dbb Foto: Jan Brenner, dbb Seite 12 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Buchvorstellungen Von Dr. Friedrich H. Heither, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., und Dr. Mar- tin Heither, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, begründet von Professor Dr. jur. Fritz Auffarth, Vize- präsident des Bundesarbeitsgerichts i.R., und Dr. jur. Rudolf Schönherr, Personaldirektor i.R., Loseblatt- sammlung, Ergänzungslieferung 1 / 21 (August 2021), 3.609 Seiten in zwei Ordnern, Erich Schmidt Verlag, 108 Euro, ISBN 978 3 503 09330 4 Mit diesem Werk verfügen die Nutzerinnen und Nutzer über die ideale Kombination aus Vorschriften, Erläuterungen und Entscheidungen. Einführungen zu jeder Vorschrift erleichtern das Verständnis. Wesent- liche Entscheidungen werden mit Fundstelle auszugsweise den einzelnen Vorschriften zugeordnet. Ein umfangreiches Stichwortver- zeichnis erleichtert die Suche. Diese Ergänzungslieferung enthält alle wichtigen verfahrensrechtlichen Entscheidungen des Bundes- arbeitsgerichts aus dem zweiten Halbjahr 2020, insbesondere Rechtsfragen zum Feststellungsinteresse und zu Feststellungsklagen, Fragen zur Darlegungs- und Beweislast – insbesondere bei Klagen wegen Diskriminierung, Leiharbeitnehmenden und equal pay, Über- schreiten der Entscheidungskompetenz – Urteile über Ansprüche, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits waren, Fragen zum Teilur- teil, eine weitere Entscheidung zum elektronischen Rechtsverkehr. Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung | Kommentar Herausgegeben von Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz, Bandherausgeber Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Loseblatt-Kommentar in zwei Ordnern, inklu- sive Ergänzungslieferungen 4 und 5 / 21 (August 2021), 3.002 Seiten, Erich Schmidt Verlag, 198 Euro, ISBN 978 3 503 11063 6 Mit dem im Rahmen des Hauck / Noftz, Sozialgesetzbuch Gesamtkommentar erscheinenden Kommentar zum SGB IV wird eine umfassende und jederzeit aktuelle Kommentierung der gemeinsamen Vorschrif- ten für die Sozialversicherung geboten, die einerseits den Erfordernissen der Praxis, andererseits aber auch den Bedürfnissen der Wissenschaft voll gerecht wird. Das SGB IV hat durch das „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ und andere Gesetze zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren. Die vorliegenden Lieferungen enthält die neuen Gesetzestexte und überarbeitete Kommentierungen zu Gesetzesänderungen in den Bereichen Beitragsrecht, Selbstverwaltung, Datenübermittlung und -verarbeitung und elektronisches Antrags- und Bescheinigungs- verfahren. Zudem enthalten die Lieferungen Kommentierungen zu §§ 108a, 124 sowie 128, der mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer der Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Beitragsrecht dient. SGB III – Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung Kommentar Von Rechtsanwalt, Richter am Verfassungsgerichtshof NRW (2006 bis 2012), Präsident des LSG NRW a.D. Dr. Jürgen Brand (Herausgeber), 1.287 Seiten, 9. Auflage 2021, gebunden, Verlag C. H. Beck, 125 Euro, ISBN 978 3 406 76559 9 Zuverlässig und präzise stellt der Kommentar alle aktuellen Entwicklungen des Arbeitsförderungsrechts dar. Er berücksichtigt die zahlreichen Bezüge zum Sozialversicherungsrecht, zum Arbeits- und zum Steu- errecht und bezieht die Besonderheiten des sozialrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens mit ein. Die Neuauflage verarbeitet unter anderem die jüngsten Neuregelungen durch - das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite - das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze - das Gesetz zur aktuellen Anpassung des FreizügigkeitsG / EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht - das BeschäftigungssicherungsG - das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets - die Sozialschutz-Pakete I und II - das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung Seite 13 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Lebensführung und werden nicht im allei- nigen Interesse des Arbeitgebers erbracht. Allerdings ist die Zeit vergütungspflich- Rechtsprechung tig, die einer der beiden Kläger für den Umweg zum Aufsuchen des dienstlichen Waffenschließfachs sowie für das An- und Ablegen sowie das Laden und Entladen der Dienstwaffe in der Polizeidienststelle benötigt. Denn hierbei handelt es sich um eine fremdnützige Zusammenhangstätig- keit, so das BAG. Das Fazit Gerade im öffentlichen Dienst tragen viele Beschäftige „Berufskleidung“ und müssen sich vor Arbeitsbeginn umziehen. Gerichte befassen sich daher immer wieder mit der Keine Vergütung von Möglichkeit, der andere das dienstliche Frage, inwieweit diese Umkleidezeiten Umkleide- und Rüstzeiten eines Waffenschließfach. Hierfür muss er aller- zur Arbeitszeit gehören und somit vergü- dings von seiner Wohnung zum jeweili- tungspflichtig sind. Das BAG bestätigt mit Wachpolizisten gen Einsatzort einen Umweg zurücklegen. diesen Urteilen seine bisherige Rechtspre- Die Kläger hatten erfolglos von der Beklag- chung zu diesem Thema. Sofern Wachpolizisten zu Hause ihre Uni- ten die Vergütung für die Umkleide- und form und Schutzausrüstung anlegen, Rüstzeiten sowie der damit in Zusammen- obwohl ihnen Umkleide- und Aufbewah- hang stehenden Wegezeiten verlangt und rungsmöglichkeiten durch den Arbeit- daher Klage erhoben. Das Landesarbeits- Eingruppierung einer geber dienstlich zur Verfügung gestellt gericht Berlin-Brandenburg hatte den Kla- Sozialarbeiterin in der Tätigkeit werden, stellt dies keine zu vergütende gen zum Teil stattgegeben und eine Vergü- Arbeitszeit dar. Dies und inwieweit der tung für die Umkleidezeiten zugesprochen. eines Amtsvormunds Arbeitsweg in Uniform vergütet werden Allerdings wurden die auf vollständige Ver- muss, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gütung der Wegezeiten gerichteten Kla- Zum Berufsbild einer Sozialarbeiterin mit in zwei Fällen entschieden (BAG, Urteile gen im Wesentlichen abgewiesen. Nur in staatlicher Anerkennung gehört auch die vom 31. März 2021, Aktenzeichen 5 AZR dem Fall, in dem der Kläger einen Umweg Tätigkeit als Amtsvormund, die der Ent- 292/20, Aktenzeichen 5 AZR 148/20). zurücklegen muss, hatte das Landesar- geltgruppe (EG) S 11b des Tarifvertrags beitsgericht eine Vergütungspflicht bejaht. für den öffentlichen Dienst in der für den Der Fall Bereich der Vereinigung der kommuna- Die Entscheidung len Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Die Kläger sind als Wachpolizisten bei dem Fassung (TVöD/VKA) unterfällt. Nach dem beklagten Land Berlin im Zentralen Objekt- Die Kläger konnten mit ihren Begehren Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schutz tätig. Auf die Arbeitsverhältnisse letztlich auch vor dem BAG nicht durch- begründen die Aufgaben jedoch keine findet kraft arbeitsvertraglicher Bezug- dringen. Grundsätzlich ist zwar das besondere Schwierigkeit im Sinne der – nahme der Tarifvertrag für den öffent- Umkleiden und Rüsten mit einer beson- im vorliegenden Fall beanspruchten – EG lichen Dienst der Länder (TV-L) Anwen- ders auffälligen Dienstkleidung, persönli- S 15 TVöD/VKA (BAG, Urteil vom 24. Feb- dung. Die Kläger müssen auf Weisung des chen Schutzausrüstung und Dienstwaffe ruar 2021, Aktenzeichen 4 AZR 269/20). Beklagten ihren Dienst in angelegter Uni- zu vergütende Arbeitszeit. Allerdings hat form mit dem Aufdruck POLIZEI antreten. das Gericht den Klägern diese – trotz der Der Fall Bei Dienstbeginn müssen auch die persön- besonders auffälligen Dienstkleidung – in liche Schutzausrüstung und die streifen- den vorliegenden Fällen nicht zugespro- Die Klägerin ist ausgebildete Sozialar- fertige Dienstwaffe bereits angelegt sein. chen. Denn entscheidend ist hier, dass die beiterin mit dem Abschluss Bachelor of Es besteht die Möglichkeit, hierfür einen Kläger die dienstlich zur Verfügung gestell- Arts und seit Mai 2013 bei der Beklagten Spind zu beantragen. Allerdings ist es den ten Umkleide- und Aufbewahrungsmög- beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fin- Klägern freigestellt, ob sie den Weg zur lichkeiten, wie Spind und Waffenschließ- det kraft arbeitsvertraglicher Bezugnah- und von der Arbeit in Uniform zurückle- fach, nicht beziehungsweise nur teilweise meklausel der TVöD/VKA Anwendung. gen. Ebenso muss das in einer Dienststelle genutzt haben. Sie haben also aus freien Die Klägerin war zunächst in der EG zur Verfügung gestellte Waffenschließfach Stücken die Verrichtung dieser Tätigkeiten S 11b TVöD/VKA eingruppiert und übte nicht genutzt werden, sondern es besteht in den privaten / häuslichen Bereich ver- später eine Tätigkeit im Allgemeinen Sozi- auch die Möglichkeit, die Dienstwaffe lagert. Darüber hinaus ist die Zeit, die für alen Dienst aus, die mit der EG S 14 TVöD/ bei sich zu Hause aufzubewahren, sofern das Zurücklegen des Wegs von der Woh- VKA vergütet wurde. Mit ihrem Einver- dort eine geeignete Aufbewahrungs- nung zur Arbeit am Einsatzort und zurück ständnis wurde sie versetzt und ist seit möglichkeit besteht, und sich auch dort aufgewandt wird, nicht vergütungspflich- Mai 2016 als „Sozialarbeiter / -in Amtsvor- umzuziehen. Einer der Kläger nutzt diese tig. Denn Arbeitswege zählen zur privaten mundschaften“ tätig. Hierfür erhält sie ein Seite 14 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Sie können auch lesen