10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion

Die Seite wird erstellt Karl-Stefan Funke
 
WEITER LESEN
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
tacheles
Das dbb Tarif-Magazin für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer         10
                                         Oktober 2021
                                           23. Jahrgang

TdL im Leerlauf
        s in weiter Ferne!
       s
                                                               Seite 3

Abschlu                              Seite 1 · tacheles · 10 · Oktober 2021
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
Inhalt                                                       Editorial

      Editorial                                            2
xxx

      Einkommensrunde 2021                                 3

      EKR Hessen 2021                                     4

      Tarifthemen                                          5
                                                                                                                            Liebe Kolleginnen,
      TV-N Nordrhein-Westfalen                                                                                              liebe Kollegen!

      Flughafen Hamburg AIRSYS
                                                                                                                             Beim Fußball umschreibt der
      Entgeltordnung für Lehrkräfte in                                                                                       Begriff „Ergebnissport“, dass
      Hessen                                                                                                                 es in erster Linie nicht darum
      TV-N Berlin                                                                                                            geht, schön zu spielen, son-
                                                                                                                             dern Ergebnisse zu erzielen.
                                                                                                                             Einen vergleichbaren Begriff
      Bundestarifkommission                               8                                                                  kenne ich aus dem Bereich
                                                                                                                             der Tarifpolitik nicht. Aller-
      Betriebsverfassungsrecht                           10                                                                  dings geht es auch bei uns
                                                                                                                             vornehmlich um Ergebnisse.
      EKR 2021 Aktionen                                  12                                                                  Gute Argumente sind wich-
                                                                   tig, eine hohe Aktionsbereitschaft ist unerlässlich, die Gewogenheit der öffentlichen
      Buchvorstellungen                                   13       Meinung hilft enorm, aber all das ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist allein, ob wir
                                                                   am Ende der Verhandlungen ein gutes Ergebnis erreicht haben.
      Rechtsprechung                                     14        Aber was ist ein gutes Ergebnis? Die Parameter sind hier längst nicht so eindeutig
                                                                   wie beim Fußball. Und am Ende steht beim Fußball zwar manchmal auch ein Unent-
                                                                   schieden, aber kein Kompromiss, so wie er in der Tarifpolitik üblich ist. Üblich ist,
      Zitat des Monats                                   16        dass die Tarifpartner im Auftrag ihrer Mitglieder ihre Ziele verfolgen. Bei uns sind
                                                                   das unsere Mitgliedsgewerkschaften und die vielen Kolleginnen und Kollegen, die
                                                                   dort Mitglied sind. Bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind das die 15
      Redaktionsschluss:                                           Bundesländer, die sich in der TdL organisiert haben.
      11. Oktober 2021                                             Eigentlich ist also alles klar. Zuletzt jedoch sind mir Zweifel gekommen, in wes-
                                                                   sen Auftrag die TdL tatsächlich handelt. Aktuell zum Beispiel versucht die TdL beim
                                                                   Thema Arbeitsvorgang, die Eingruppierung zahlloser Beschäftigter im Landes-
                                                                   dienst und vor allem im Bereich der Justiz zu verschlechtern. Anders gesagt: Die TdL
                                                                   will den Kolleginnen und Kollegen ans Geld. Gleichzeitig lese ich, dass in Branden-
                                                                   burg eine Zukunftskonferenz stattfindet, die sich mit dem personellen Umbruch
                                                                   im Bereich der Justiz beschäftigt. Hintergrund ist, dass dort in den nächsten Jah-
                                                                   ren 25 Prozent der Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Das Land muss sich also
                                                                   auf die Suche nach neuen Fachkräften begeben und die gibt der Markt schon jetzt
                                                                   nicht her. Was soll besser werden, wenn die TdL nun auch noch die Eingruppierung
      Impressum
                                                                   verschlechtern will?
      Herausgeber: dbb beamtenbund und tarifunion,                 Und genau das führt zu der Frage, in welchem Auftrag agiert die TdL eigentlich,
      Bundesleitung, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin,            wenn sie für die anstehende Einkommensrunde plant, die Eingruppierung auch und
      Verantwortlich: Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik
      Redaktion: Ulrich Hohndorf, Andreas Schmalz,                 gerade im Justizbereich zu verschlechtern?
      Arne Brandt
      Gestaltung und Satz: Jacqueline Behrendt                     Ist die TdL nur eine Vereinigung von Kassenwarten oder sollte nicht auch versucht
      Bildnachweis: Titel: dbb, S.2: Jan Brenner, S.3: Friedhelm   werden, mit Hilfe gestaltender Tarifpolitik die Nachwuchsprobleme im Länderbe-
      Windmüller, S.4: Friedhelm Windmüller, S.6: dbb, S.8-9:
      Sönke Patzer, Steffen Pabst, Ines Prell, Roland Parnitzke,   reich in den Griff zu bekommen?
      S.9: dbb hamburg, S.10: Susanne Plank (Pixabay), S.14:
      Gerd Altmann (Pixabay), Michael Hübner (BDA)                 Am Ende passt hier wieder ein Bild aus dem Ergebnissport Fußball: Aus unserer Sicht
      Telefon: 030. 40 81 - 54 00, Fax: 030. 40 81 - 43 99         ist die TdL dabei, ein lupenreines Eigentor zu schießen.
      E-Mail: tacheles@dbb.de, Internet: www.dbb.de
      Verlag: DBB Verlag GmbH, Friedrichstraße 165,
      10117 Berlin, Telefon 030. 726 19 17 - 0
      Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter,                      Mit freundlichen Grüßen
      Dechenstraße 15 A, 40878 Ratingen,
      Telefon: 02102. 740 23 - 0, Fax: 02102. 740 23 - 99,
      mediacenter@dbbverlag.de
      Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen,
      Telefon: 02102. 740 23 - 715
      Anzeigenverkauf: Christiane Polk,
      Telefon: 02102. 740 23 - 714
      Preisliste 18, gültig ab 1. Oktober 2018                     Volker Geyer

      Seite 2 · tacheles · 10 · Oktober 2021
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
TdL im Leerlauf

        s in weiter Ferne!                                                                                    tern, den Straßenmeiste-

Abschlus
                                                                                                              reien, den Schulen und

                                                                                                                                                   Einkommensrunde 2021
                                                                                                               den Verwaltungen Leis-
                                                                                                               tung bringen, halten
                                                                                                          will, muss investieren. Und
                                                          Silberbach die Realitätsverwei-   wer aufgrund des Altersdurchschnitts im
                       „Das war ernüch-       gerung der Arbeitgeber. „Wer diejenigen,      öffentlichen Dienst jetzt und in den nächs-
ternd“, leitet dbb Chef Ulrich Silberbach,    die heute bei der Polizei, in den Universi-   ten Jahren tausende neuer Fachkräfte
der die Verhandlungen mit der Tarifge-        täts- und Landeskliniken, in den Finanzäm-    braucht, muss erst recht investieren. Das
meinschaft deutscher Länder (TdL) für                                                       haben wir versucht, der TdL deutlich zu
den dbb führt, seine Analyse nach der                                                       machen“, schildert Silberbach und kommt
ersten Begegnung mit der TdL-Spitze am                                                      dann zu dem ernüchternden Ergebnis:
8. Oktober 2021 in Berlin ein: „Wenn wir                                                    „Leider kennen die nur ein Thema: Wie
die Ausführungen von TdL-Chef Hilbers                                                       bekommt der Finanzminister sein Spar-
mal gedanklich zusammenrechnen, dann                                                        schwein voll? Dass gerade die letzten zwei
würde das für unsere Kolleginnen und Kol-                                                   Jahre gezeigt haben, dass wir investieren
legen eine satte Minusrunde bedeuten.“                                                      müssen, ist TdL-Chef Hilbers und seinen
Der dbb Chef ging die Themen der Einkom-                                                    Mitstreitern noch immer nicht bewusst.“
mensrunde 2021 im Detail durch.                                                             Natürlich hat der dbb auch die Forderung
                                                                                            der zeitgleichen und systemgerechten
Stichwort Arbeitsvorgang: Die TdL will                                                      Übertragung des Tarifabschlusses auf den
den Beschäftigten ans Portemonnaie                                                          Beamtenbereich thematisiert. Es verwun-
                                                                                            dert wenig, dass die TdL auch hier mehr als
„Die TdL fordert ultimativ Änderungen                                                       den Hinweis auf die Kosten nicht zu bie-
beim Thema Arbeitsvorgang“, erläutert                                                       ten hatte.
Silberbach. „Bei diesen Veränderungen
handelt es sich durchweg um Verschlech-                                                     Und jetzt?
terungen, die für viele Kolleginnen und
Kollegen massive Einkommensverluste                                                         Eine Verhandlungsrunde ohne Fortschritte
mit sich bringen würden.“ Obwohl zahl-                                                      macht es nicht leichter. Die nächsten Ver-
reiche Gerichtsurteile die Gewerkschaf-                                                     handlungsrunden finden am 1. / 2. Novem-
ten in ihrer Rechtsauffassung bestärken,                                                    ber und am 27. / 28. November 2021 in
will die TdL diese Verschlechterungen                                                       Potsdam statt. „Wenn wir dann einen
unbedingt, obwohl sie damit viele Stel-                                                     ordentlichen Kompromiss haben wol-
len und Arbeitsplätze deutlich unattrakti-                                                  len, müssen wir deutlich, laut und auch
ver macht. Und das, obwohl Fachpersonal                                                     unangenehm werden“, macht dbb-Tarif-
schon jetzt Mangelware ist. Von der Qua-                                                    chef Volker Geyer gegenüber der Verhand-
lität des öffentlichen Dienstes spricht die                                                 lungskommission deutlich. „Bitte sorgt
TdL dagegen nicht. Dabei muss nach den                                                      dafür, dass wir gleich jetzt damit begin-
Pandemieerfahrungen hier in vielen Berei-                                                   nen, bundesweit und mit allen Berufs-
chen dringend nachgesteuert werden.                                                         gruppen Aktionen durchzuführen.“ Der
                                                                                            dbb hat noch am 8. Oktober 2021 begon-
Stichwort Einkommenserhöhung: Die                                                           nen, gemeinsam mit den Fachgewerk-
TdL macht kein Angebot                                                                      schaften dutzende von Aktionen zwischen
                                                                                            Kiel und Kempten zu organisieren, „damit
„Dass wir aktuell die höchste Inflations-                                                   die Arbeitgeber wissen, dass wir es ernst
rate seit 1993 haben, ignoriert die TdL.                                                    meinen“, beendet Geyer seinen Appell. Der
Stattdessen nennt sie unsere Forderun-                                                      dbb hat bereits jetzt die Freigabe zu kurzen
gen eine ‚illusorische Erwartung‘“, beklagt                                                 Warnstreiks erteilt.

                                                                                                          Seite 3 · tacheles · 10 · Oktober 2021
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
Auftakt der Länderrunde                      Inflation und großer Fachkräftemangel –
                                                               sind unsere Forderungen nach 5 Prozent
                  Hessen geht voran                            mehr Einkommen, mindestens aber 175
EKR Hessen 2021

                                                               Euro, absolut gerechtfertigt. Wir werden
                  In diesem Jahr beginnt die Länderrunde       in den kommenden Verhandlungen deut-
                  nicht in Berlin oder Potsdam und auch        lich machen, dass Hessen selbst ein großes
                  nicht mit der Tarifgemeinschaft deutscher    Interesse an einem innovativen, zukunfts-
                  Länder (TdL). Sie hat bereits begonnen und   weisenden Tarifabschluss haben muss –
                  zwar in Wiesbaden. Dort trafen sich die      und gemeinsam können wir das auch hin-
                  Tarifpartner des TV-H am 1. September        bekommen.“
                  2021 zur ersten Verhandlungsrunde. Auf
                  Seiten Hessens ist Innenminister Peter       Systemgerechte Übertragung
                  Beuth Verhandlungsführer. Für den dbb
                  führt Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpo-    Heini Schmitt, Vorsitzender des dbb Lan-
                  litik, die Verhandlungen.                    desbundes in Hessen, hatte bereits vor          Da noch längst keine befriedigenden Fort-
                                                               dem Start die Forderungen für die Beam-         schritte erzielt werden konnten, haben die
                  Keine Sonderangebote                         tinnen und Beamten von Land und Kom-            hessischen Fachgewerkschaften mittler-
                                                               munen untermauert: „Ein starker Tarif-          weile mit ersten Warnstreiks und Demos
                  Vor Verhandlungsbeginn begrüßten Be-         abschluss und dessen systemgerechte             begonnen. Den Anfang machten am
                  schäftigte des hessischen Landesdienstes     Übertragung auf die Besoldung und Ver-          6. Oktober 2021 die Straßenwärter, gefolgt
                  die Verhandlungsdelegationen und nutz-       sorgung sind unverzichtbare erste Schritte      von einer mittelhessischen Aktion in Gie-
                  ten die Gelegenheit, noch einmal auf ihre    auf dem Weg zu einem fairen Miteinan-           ßen. Nach Redaktionsschluss dieser Aus-
                  Forderungen hinzuweisen. Geyer fasst         der. Es kann nicht sein, dass ein wirtschaft-   gabe werden aber hessenweit noch wei-
                  das so zusammen: „Einen guten öffent-        lich starkes Land wie Hessen immer wie-         tere Aktionen stattfinden, zum Beispiel
                  lichen Dienst gibt es nicht im Sonderan-     der am öffentlichen Dienst spart. Egal ob       eine Aktion des BSBD in Frankfurt. Wei-
                  gebot“. Das hessische Innenministerium       Gesundheit, Bildung, Sicherheit, Verkehr        terhin ist für den 13. Oktober eine zen
                  hat zum Auftakt der Verhandlungen am         oder einer der zahllosen anderen Bereiche       trale Abschlusskundgebung in Wiesbaden
                  1. September 2021 kein Angebot für eine      der Daseinsvorsorge: Es muss jetzt inves-       geplant. Aufgerufen hierfür sind Beamtin-
                  lineare Einkommenserhöhung im Landes-        tiert werden!“                                  nen und Beamte sowie Arbeitnehmende
                  dienst vorgelegt. Vielmehr bezeichnete                                                       aus dem Landesdienst und auch Kommu-
                  Innenminister Beuth die gewerkschaft-        Erste Aktionen haben begonnen                   nalbeamte.
                  lichen Forderungen als „deutlich über-                                                       Über den Fortgang der Verhandlungen in
                  zogen“. Volker Geyer machte hingegen         Die Abschlussrunde findet am 14. / 15. Ok-      Hessen wird der dbb per Flugblatt und im
                  klar: „Angesichts der Umstände – Belas-      tober 2021 statt. Bis dahin werden auf          Internet auf den Sonderseiten zur Einkom-
                  tung durch die Corona-Pandemie, hohe         Arbeitsebene weitere Gespräche geführt.         mensrunde zeitnah berichten.

                  Seite 4 · tacheles · 10 · Oktober 2021
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
TV-N Nordrhein-Westfalen
                                              Austausch zu Dienstkleidung und Mitnahme
                                              von Gegenständen vertagt

                                                                                                                                                    Tarifthemen
                                              Dies betrifft unter anderem die Umklei-        ber 2021 erfolgt, bleibt die Freistellungs-
                                              dezeiten im Zusammenhang mit der               regelung für den 24. Dezember 2021 (Hei-
                                              Dienstkleidung der Beschäftigten und           ligabend) bestehen, andernfalls fällt diese
                                              die Mitnahme von Gegenständen, die im          weg.
                                              Zeitalter der Digitalisierung immer rele-
                                              vanter wird.                                   Vertagung ins Frühjahr 2022
                                              Kein Angebot der Arbeitgebenden                Die Verhandlungspartner waren sich einig,
Für den 16. September 2021 bat der Kom-                                                      dass es unfair wäre, diese Regelung vor der
munale Arbeitgeberverband Nordrhein-          Die dbb Tarifkommission erwartete bei          Weiterführung der Gespräche auslaufen
Westfalen (KAV NW) den dbb und die            dem Termin im September ein konkretes          zu lassen. dbb und Arbeitgeberseite haben
NahVG zum Gespräch nach Dortmund,             Angebot der Arbeitgeberseite, da das Tref-     sich daher darauf verständigt, die Freistel-
um dann nicht sprechfähig zu den im           fen durch den KAV vorgeschlagen worden         lungsregelung bis zum 31. März 2022 zu
Tarifvertrag vereinbarten und in der Ein-     war. Die Arbeitgebenden teilten jedoch         verlängern. Im März 2022 wird dann ein
ladung genannten Themen zu sein.              mit, dass derzeit aufgrund von Uneinig-        neuer Versuch der Verständigung unter-
Im November 2020 hatte der dbb mit dem        keit auf ihrer Seite keine konkrete Position   nommen. Bis dahin sollen die Gesprächs-
KAV NW den 13. Änderungstarifvertrag          kommuniziert werden könne. Eine Eini-          inhalte vorbereitet werden und interne
Nahverkehr abgeschlossen. Darin wurde         gung bezüglich der oben genannten The-         Abstimmungen erfolgen. Als weiteres
auf Wunsch der Arbeitgebenden eine Ver-       men ist allerdings sehr wichtig, da § 9a III   Verhandlungsthema für das kommende
einbarung zu Gesprächen über Themen           TV-N eine Stichtagsregelung vorsieht.          Jahr wurde von der Arbeitgeberseite die
getroffen, die diesen für die kommen-         Soweit eine Verständigung zu den oben          Modernisierung der Entgeltordnung des
den Jahre besonders wichtig erschienen.       genannten Themen bis zum 31. Dezem-            TV-N NW ins Gespräch gebracht.

    Neuer Tarif-Flyer
    „Hände weg vom Arbeitsvorgang! –
    Die TdL plant Herabgruppierungen“
    Im Herbst 2021 findet die Einkom-         Herabgruppierungen möglich gemacht
    mensrunde mit den Ländern statt.          werden sollen, haben wir den neuen Flyer
    Eigentlich ist das der richtige Moment,   „Hände weg vom Arbeitsvorgang! – TdL
    den Beschäftigten Wertschätzung zu        plant Herabgruppierungen“ entwickelt.
    zeigen und „Danke“ zu sagen, dass sie     Er definiert zunächst den Begriff des
    im Landesdienst in den letzten zwei       „Arbeitsvorgangs“, erläutert die rechtli-
    Jahren und insbesondere während           che Bedeutung und die Auslegung durch
    der Pandemie tolle Arbeit geleistet       die Gerichte und zeigt die möglichen
    haben. Die Tarifgemeinschaft deut-        Konsequenzen einer Veränderung auf.
    scher Länder (TdL) hat jedoch ange-
    kündigt, mit einer Neudefinition des      Bestellmöglichkeit
    so genannten Arbeitsvorgangs an
    die Eingruppierung und damit an die       Wie die anderen Tarif-Flyer der Serie
    Entgelthöhe bei vielen Beschäftig-        versenden wir auch diesen Flyer wieder
    ten ran zu wollen. Laut TdL wird es       ausschließlich als pdf-Datei. Die Datei
    im Herbst keine Tarifeinigung geben,      steht als Online-Version und auch
    wenn nicht die Gewerkschaften ihre        als Druck-Version zur Verfügung. Auf
    Zustimmung zu Verschlechterungen          Wunsch kann auf der Titelseite zusätz-
    bei der Eingruppierung geben.             lich zum dbb-Logo auch das Logo der
    Damit sich die Kolleginnen und Kolle-     Fachgewerkschaft aufgenommen wer-
    gen einen Eindruck verschaffen kön-       den. Die Bestellung der pdf-Dateien
    nen, was eine Änderung des „Arbeits-      (Online-Version und / oder Druck-Ver-
    vorgangs“ bedeutet und wie dadurch        sion) an tarif@dbb.de senden.

                                                                                                           Seite 5 · tacheles · 10 · Oktober 2021
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
Flughafen Hamburg AIRSYS
              Verhandlungen zur Entgeltordnung
              drohen zu scheitern
Tarifthemen

              Ein neues Eingruppierungssystem bei             renzkampf auf dem IT-Arbeitsmarkt um
              AIRSYS wird immer unwahrscheinlicher.           die besten Köpfe mit einem verbesser-
              Die Tarifverhandlungen zwischen dem             ten System begegnen. Wir als dbb haben
              dbb und dem Arbeitgeber AIRSYS, dem             allerdings von Anfang an klargemacht,
              IT-Dienstleister am Flughafen Hamburg,          dass für uns zu einem modernen Eingrup-
              drohen zu scheitern. Auch in der letz-          pierungssystem auch gute Perspektiven
              ten Verhandlungsrunde am 20. Septem-            für die Kolleginnen und Kollegen gehö-
              ber 2021 war AIRSYS nicht bereit, weitere       ren, und zwar in Form von Erfahrungs-
              Erfahrungsstufen als Entwicklungsmög-           stufen. AIRSYS ist jedoch nur bereit, zwei     Chance, AIRSYS zukunftsfähig aufzustel-
              lichkeit für die Kolleginnen und Kollegen       abgesenkte Stufen unterhalb der angebo-        len.“
              zu vereinbaren.                                 tenen Endstufe einzuziehen. Das Angebot
                                                              vom heutigen Tag hat sich sogar im Ver-        Keine weiteren Verhandlungstermine
              Perspektive für die Beschäftigten               gleich zum letzten Angebot noch einmal         vereinbart
              abgelehnt                                       verschlechtert. Das hat unsere Kommis-
                                                              sion klar abgelehnt.                           Der dbb und die Arbeitgeberseite werden
              dbb Verhandlungsführer Michael Ado-             Der dbb ist zu weiteren Verhandlungen          jetzt intern beraten, wie mit der schwie-
              mat erklärte im Anschluss an die Verhand-       bereit, allerdings nur unter der Bedin-        rigen Situation umgegangen werden
              lungsrunde: „Wir sind als Tarifparteien         gung, dass auch echte Entwicklungsper-         soll. Neue Verhandlungstermine wurden
              angetreten, um die Eingruppierung bei           spektiven vereinbart werden. Wenn der          zunächst nicht vereinbart. Über weitere
              AIRSYS transparenter und zeitgemäßer zu         Arbeitgeber aber bei seiner Ablehnung          Entwicklungen werden wir jeweils aktu-
              machen. Wir wollten dem harten Konkur-          bleibt, verspielt er aus unserer Sicht die     ell informieren.

                    Videokonferenz
                    Streikleiter/-innen-Konferenz am
                    16. September 2021
                    Die Streikleiter/-innen-Konferenz des     streiks und Streiks erfolgt nur über die dem
                    dbb zur Einkommensrunde 2021 mit          dbb benannten Streikleiterinnen und Streik-
                    den Ländern mit allen benannten Ver-      leiter. Insofern kommt diesen eine wich-
                    treterinnen und Vertretern der Mit-       tige Rolle in der Planung und Umsetzung
                    gliedsgewerkschaften konnte auch in       von Arbeitskampfmaßnahmen in den ein-
                    diesem Jahr nur digital durchgeführt      zelnen Bundesländern zu. Sie halten die
                    werden. Am 16. September 2021 tra-        Fäden in der Hand und kommunizieren
                    fen sich mehr als 70 Teilnehmerin-        mit dem Geschäftsbereich Tarif des dbb.
                    nen und Teilnehmer, um über rechtli-
                    che Voraussetzungen und praktische
                    Probleme bei der bevorstehenden
                    Tarifauseinandersetzung mit dem
                    Land Hessen und der Tarifgemein-
                    schaft deutscher Länder (TdL) zu dis-
                    kutieren.
                    Wenn die Verhandlungen mit den
                    Ländern beginnen, müssen wir selbst-
                    verständlich auch unsere Aktions-
                    und Streikfähigkeit „auf Vordermann
                    bringen“. Das braucht Zeit und Kom-
                    munikation. Deshalb wurde Grund-
                    sätzliches zum Thema Aktions- und
                    Streikfähigkeit in der Sitzung geklärt.
                    Insbesondere die Freigabe von Warn-

              Seite 6 · tacheles · 10 · Oktober 2021
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
Entgeltordnung für Lehrkräfte in Hessen                                                       derschulbereich beziehungsweise den
                                                                                              Haupt- und Realschulbereich nunmehr
Tarifeinigung nach langen Verhandlungen                                                       dem höheren Eingruppierungsniveau im
                                                                                              gymnasialen Bereich sowie im Bereich der

                                                                                                                                                    Tarifthemen
Was lange währt, kommt nun endlich zu          außerdem ein werthaltiges Verfahren für        beruflichen Schulen anzugleichen, haben
einem guten Ende! Nach dem Auftakt zwi-        künftige Höhergruppierungen. Danach            sich die Tarifvertragsparteien auf ein
schen dem dbb und dem Land Hessen im           kommen zunächst Zulagen zur Zahlung,           Annäherungsverfahren geeinigt. Dieses
Sommer 2020 und insgesamt zehn Ver-            die vom Start weg bereits die halbe Ent-       beinhaltet, dass die bestehende Differenz
handlungsrunden gemeinsam mit der              geltgruppendifferenz ausgleichen und für       bei den Eingruppierungen zunächst durch
Gewerkschaft GEW sind die Verhandlun-          konkrete Beschäftigtengruppen bezie-           eine Zulage (Anpassungszulage) schritt-
gen über eine Entgeltordnung für tarifbe-      hungsweise für Lehrkräfte an einzel-           weise reduziert wird. Die Zulage wird der
schäftigte Lehrkräfte in Hessen im Sep-        nen Schulformen vereinbart sind. Künf-         Höhe nach die Hälfte des stufengleichen
tember 2021 inhaltlich zum Abschluss           tig soll sich dadurch insbesondere an den      Differenzbetrags zwischen den Entgelt-
gebracht worden. Die Tarifeinigung ist         Haupt- und Realschulen sowie Förder-           gruppen betragen. Perspektivisch soll die
damit rechtzeitig zur diesjährigen Einkom-     schulen strukturell dasselbe Eingruppie-       Zulage schließlich die Differenz der Ein-
mensrunde mit dem Land Hessen erreicht.        rungsniveau ergeben wie für Lehrkräfte im      gruppierung vollständig ausgleichen und
Die Entgeltordnung schafft eine vom hes-       Bereich der Gymnasien und der berufsbil-       Höhergruppierungen bewirken.
sischen Besoldungsrecht unabhängige            denden Schulen.                                Demgegenüber konnte für den Grund-
und somit eigenständige tarifliche Vollre-                                                    schulbereich sichergestellt werden, dass
gelung. Ihre Grundlage ist die bislang in      Schulformübergreifende Lösung                  künftig auch die „besten Nichterfüller“ mit
Hessen angewandte erlassliche Regelung         entwickelt                                     abgeschlossenem Lehramtsstudium, aber
zur Eingruppierung in die Entgeltgruppen                                                      ohne absolvierten Vorbereitungsdienst, in
des TV-H. Anders als zunächst von dbb und      Die hessische Tariflösung ist anders als der   die Entgeltgruppe 12 eingruppiert sind. Für
GEW angestrebt, wird damit nicht die in        TV EntGO-L schulformabhängig und diffe-        den Fall, dass verbeamtete Lehrkräfte an
den 15 Mitgliedsländern der Tarifgemein-       renziert insoweit auch materiell. Struktu-     Grundschulen in Hessen zukünftig aus der
schaft deutscher Länder (TdL) seit August      rell ist das Tarifwerk in sieben Abschnitte    A 12 in die A 13 gehoben werden, konnte
2015 geltende Eingruppierungsregelung          aufgeteilt, wobei in Unterabschnitten die      zudem ein Mechanismus vereinbart wer-
nach dem TV EntgO-L auch auf Hessen            gestuften Ausbildungsniveaus für Unter-        den, dass diese mögliche Entwicklung den
strukturell erstreckt.                         richtsfächer beziehungsweise für konkrete      tarifbeschäftigten Lehrkräften an den
Dafür konnten in der hessischen Tarifre-       Verwendungen im Unterricht abgebildet          Grundschulen durch Höhergruppierungen
gelung deutliche Verbesserungen gegen-         werden. Ferner werden auch tarifliche          ebenso zugutekommen wird.
über dem TV EntgO-L verhandelt werden.         Regelungen für die erforderlichen aufga-       Die inhaltlich soweit abschließend her-
Inhaltlich bedeutet die hessische Ent-         benbezogenen Ergänzungstätigkeiten im          gestellte Tarifeinigung wird nach letzten
geltordnung für Lehrkräfte und das wei-        Schulbereich insbesondere durch Assis-         redaktionellen Klärungen voraussichtlich
tere unterrichtsunterstützende Personal        tenzen, Unterrichtshilfen sowie sozialpä-      im Rahmen der Einkommensrunde 2021
gegenüber dem TV EntgO-L ein in Tei-           dagogische Mitarbeiter festgelegt. Auf         mit dem Land Hessen in Dietzenbach
len höheres Eingruppierungsniveau und          Forderung der Gewerkschaften, den För-         unterzeichnet.

TV-N Berlin
Ende der Zweiklassengesellschaft
Zweimal hat der dbb wegen der Corona-          es noch deutliche Unterschiede zwischen
Pandemie eine Übergangslösung für die          Alt- und Neubeschäftigten sowie zwischen
Beschäftigten im Berliner Nahverkehr ver-      BVG und BT. Die Forderungen sind:
einbart, Ende 2020 und in 2021. Verbesse-      - Übernahme des TVöD-Ergebnisses 2020
rungen bei den Arbeitsbedingungen und          - Absenkung der Arbeitszeit bei vollem
Tabellenerhöhungen wurden zeitlich nach           Lohnausgleich für alle Neubeschäftig-
hinten geschoben. Jetzt ist es an der Zeit,       ten der BVG (ab 2005) und alle Beschäf-
die berechtigten Forderungen für die Kol-         tigten der BT
leginnen und Kollegen bei der BVG und BT       - Verbesserungen bei den Pausen (sämt-
gegenüber den Arbeitgebern zu erneuern            liche durch den Arbeitgeber veranlasste
und durchzusetzen.                                Zeit ist Arbeitszeit und muss zu 100        - Einführung einer betrieblichen Alters-
                                                  Prozent vergütet und als Arbeitszeit           versorgung für die Beschäftigten bei
Entlastungen im Fahrdienst                        berechnet werden; Abzug von maximal            der BT
                                                  30 Minuten für Pausen)                      Es ist Zeit, alle Kolleginnen und Kollegen
Der Schwerpunkt der Forderungen liegt          - Einführung von Regelungen für den            im Berliner Nahverkehr für die Zukunft
weiterhin auf den Entlastungen im Fahr-           Fall gesundheitsbedingter Fahrdienst-       abzusichern und die Arbeitsbedingungen
dienst und dem Ende der Zweiklassenge-            untauglichkeit für BVG-Neubeschäf-          zu verbessern. Die Verhandlungen begin-
sellschaft im Berliner Nahverkehr. Hier gibt      tigte und bei der BT insgesamt              nen im Oktober 2021.

                                                                                                           Seite 7 · tacheles · 10 · Oktober 2021
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
Vorgestellt                                                                                  DPhV und vom Institut für Präventivme-

                        dbb Bundestarifkommission
                                                                                                                     dizin der Universität Rostock durchge-
Bundestarifkommission

                                                                                                                     führten Studie ,Lehrerarbeit im Wandel‘,
                                                                                                                     die von der DAK Gesundheit unterstützt
                                                                                                                     wurde, konnte nachgewiesen werden,
                        Auch in dieser Ausgabe des tacheles setzen wir die Vorstellung der Mitglieder der Bun-       dass die Lehrkräfte mit großem Engage-
                        destarifkommission (BTK) des dbb fort. Vier weitere Mitglieder der BTK nutzen hier die       ment ihrem Beruf nachgehen, überdurch-
                        Gelegenheit, sich kurz vorzustellen und von ihrem gewerkschaftlichen Engagement zu           schnittlich gesund leben, aber es zu wenig
                        berichten. Die BTK ist eines der zentralen Organe des dbb. Sie beschließt über alle Ange-    Erholungsphasen und viele gesundheit-
                        legenheiten in Tariffragen. In Grundsatzfragen entscheidet sie über Forderungsrahmen,        liche Belastungsfaktoren gibt. Ein Ziel
                        Kündigung von Tarifverträgen, Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnis-               meiner Arbeit ist es, neben materiellen
                        sen und die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen. Die BTK besteht aus der Bun-             Verbesserungen, die gesundheitlichen
                        desleitung des dbb sowie Vertreterinnen und Vertretern seiner Mitgliedsgewerkschaf-          Aspekte stärker in den Fokus zu rücken.
                        ten. Darüber hinaus sind die dbb Landesbünde, die dbb bundesfrauenvertretung und             Mit der schrittweisen Anhebung des Ren-
                        die dbb jugend vertreten.                                                                    tenalters wird es immer wichtiger, solche
                                                                                                                     Arbeitsbedingungen zu schaffen, die es
                        Sönke Patzer, BSBD                            gen im Vollzug so wertgeschätzt wird, wie      allen Lehrkräften ermöglichen, gesund in
                                                                      sie es verdienen. Aktuell sind natürlich die   den Ruhestand zu wechseln.“
                        Sönke Patzer ist Mitarbeiter im Vollzugs-     Tarifverhandlungen mit der TdL in der Ein-
                        dienst und stellvertretender Bundesvor-       kommensrunde 2021 mein Schwerpunkt-
                        sitzender des Bunds der Strafvollzugsbe-      thema.“
                        diensteten Deutschlands (BSBD). Er ist
                        Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft          Steffen Pabst, DPhV
                        Tarif des BSBD Bund und außerdem Bun-
                        desstreikleiter des BSBD.                     Steffen Pabst ist Gymnasiallehrer für die
                                                                      Fächer Mathematik und Geographie. Er
                                                                      ist Mitglied des Geschäftsführenden Vor-
                                                                      stands im Deutschen Philologenverband
                                                                      (DPhV) und dort verantwortlich für Tarif-
                                                                      politik
                                                                      Kollege Pabst erklärt: „Schon frühzei-
                                                                      tig habe ich erkannt, dass Verbesserun-
                                                                      gen in den Arbeits- und Lebensbedingun-
                                                                      gen nur durch eine starke Gewerkschaft
                                                                      und eigenes Engagement erreicht wer-
                                                                      den können. Nach der friedlichen Revolu-
                                                                      tion in der ehemaligen DDR und der spä-        Derzeit bestimmt auch bei Steffen Pabst
                                                                      ter vollendeten staatlichen Einheit wurde      die Einkommensrunde mit den Ländern
                                                                      deutlich, dass man für seine Rechte kämp-      die Tarifarbeit: „Aktuell gilt es, im Tarifbe-
                                                                      fen muss und starke Verbündete braucht.        reich bei den Lehrkräften, wie beim Bund
                                                                      Deshalb bin ich in eine Gewerkschaft des       und bei den Kommunen, die stufenglei-
                                                                      dbb eingetreten. Im Philologenverband          che Höhergruppierung zu erkämpfen. Die
                                                                      Sachsen habe ich Verbündete gefunden,          Übernahme von mehr Verantwortung
                        Sönke Patzer erklärt, dass er aus Über-       die mit mir gemeinsam für die Interessen       muss auch im Bereich der Länder durch
                        zeugung Mitglied in einer Gewerkschaft        der Gymnasiallehrkräfte kämpfen wollen.        diesen Schritt besser anerkannt werden.
                        geworden ist, um sich gemeinsam mit           Wichtig war für mich, dass mit dem dbb         Die Erhöhung des Garantiebetrags als ein
                        anderen für die Rechte der Kollegin-          beamtenbund und tarifunion eine Dach-          Ergebnis der letzten Tarifverhandlungen
                        nen und Kollegen einsetzen zu können:         organisation existiert, die durch das Prin-    im Bereich der Länder ist ein Schritt in
                        „Gewerkschaft bedeutet für mich ein           zip ,Vielfalt in Einheit‘ schlagkräftig ist    die richtige Richtung. In vielen Bundes-
                        Zusammenschluss vieler, um ein Ziel zu        und die Interessen der Beschäftigten im        ländern hat der Lehrermangel in einigen
                        erreichen. Die soziale Komponente und         öffentlichen Dienst vertritt.“                 Schularten und Fachkombinationen dra-
                        der Gerechtigkeitssinn haben ein Übri-        Als Schwerpunkt seiner Arbeit nennt Kol-       matisch zugenommen. Die Kultusministe-
                        ges ergeben.“                                 lege Pabst die Verbesserung der Arbeits-       rien versuchen, den Mangel an voll ausge-
                        Innerhalb der Gewerkschaft ist Kollege        und Lebensbedingungen der Gymnasi-             bildeten Lehrkräften durch die Einstellung
                        Patzer mit allen Themenfeldern beschäf-       allehrkräfte: „Die Coronapandemie hat          von Seiten- beziehungsweise Quereinstei-
                        tigt, die die tariflichen Arbeitsbedingun-    wie in einem Brennglas die Defizite im         gern zu mildern. Der öffentliche Dienst
                        gen betreffen: „Mein Anliegen ist die         Bildungsbereich aufgezeigt. Das betrifft       muss gegenüber der Wirtschaft wieder
                        optimale Verbesserung der Arbeits- und        nicht nur die unzureichende materi-            konkurrenzfähig werden. Gerade in der
                        Einkommensbedingungen der Tarifbe-            elle Ausstattung an den Schulen, son-          Coronapandemie hat sich gezeigt, was
                        schäftigten im BSBD. Im Mittelpunkt mei-      dern auch die immer stärkere Belas-            die Beschäftigten im öffentlichen Dienst,
                        ner gewerkschaftlichen Arbeit steht, dass     tung der Kolleginnen und Kollegen. Mit         und damit auch die Gymnasiallehrkräfte,
                        die Leistung aller Kolleginnen und Kolle-     der deutschlandweit gemeinsam vom              geleistet haben. In den Tarifverhandlun-

                        Seite 8 · tacheles · 10 · Oktober 2021
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
gen müssen die Länder dies auch durch             handeln wir für unser Haus – die Sozial-      des rigorosen Personalabbaus bei der DB.
einen Abschluss würdigen, der die Vor-            versicherung für Landwirtschaft, Forsten      Hier waren starke Betriebsräte gefordert.

                                                                                                                                                      Bundestarifkommission
aussetzungen schafft, dass es sich auch in        und Gartenbau – einen eigenen Tarifver-       Das war eine Zeit, die mich geprägt hat.
Zukunft lohnt, sich für eine Tätigkeit im         trag. Bisher haben wir eine sehr kompli-
öffentlichen Dienst zu bewerben.“                 zierte Konstellation: Es gelten der TVöD
                                                  Bund, die Tabelle des TVöD VKA und eine
Ines Prell, GdS                                   eigene Entgeltordnung. Das wollen wir
                                                  neu fassen und verhandeln deshalb erst-
Ines Prell ist Sozialversicherungsfachan-         malig einen tatsächlich eigenen Tarifver-
gestellte und Mitglied der Gewerkschaft           trag. Hier mitmachen zu können, finde ich
der Sozialversicherung (GdS). Sie ist in          sehr spannend.“
ihrer Fachgewerkschaft außerdem Mit-              Ein weiteres wichtiges Thema ist für Kol-
glied des Bundesvorstands.                        legin Prell die Frage der Gleichstellung:
                                                  „Was ich mir wünsche, sind mehr Frauen
                                                  in der Bundestarifkommission des dbb
                                                  und auch in anderen Gremien.“

                                                  Roland Parnitzke, GDL
                                                  Roland Parnitzke ist seit 1990 Mitglied der
                                                  Gewerkschaft Deutscher Lokomotivfüh-
                                                  rer (GDL) und seit 1992 in den verschie-      Seit 2007 hat die GDL einen neuen Weg
                                                  densten Ämtern für die GDL unterwegs.         eingeschlagen. Waren es erst die eigen-
                                                  Kollege Parnitzke berichtet: „Von Beruf       ständigen Tarifverträge für uns Lokomo-
                                                  bin ich Lokführer und bei der DB Regio        tivführer, sollten es dann ab 2010 auch
                                                  AG Nordost tätig. Hier bin ich auch in den    Tarifverträge für den Zugbegleitdienst,
                                                  Betriebsrat gewählt und habe eine Teil-       Disponenten, Lokrangierführer und Bord-
                                                  freistellung. Weiterhin bin ich Mitglied      gastronomen sein.
                                                  im Gesamtbetriebsrat DB Regio Schiene /       Mit der Anwendung des Tarifeinheits-
                                                  Bus. In der GDL bin ich stellvertretender     gesetzes bei der DB war der Beschluss
                                                  Bezirksvorsitzender des GDL Bezirks Nord-     im November 2020, uns als GDL für alle
Für Kollegin Prell ist klar, dass sich Arbeits-   Ost und Vorsitzender der GDL Ortsgruppe       Beschäftigten im operativen Bereich der
bedingungen nur verbessern, wenn die              Cottbus, dazu Mitglied im Hauptvorstand       DB zu öffnen (was wir bei den Wettbe-
Beschäftigten sich organisieren und für           der GDL. Für den dbb brandenburg war ich      werbsbahnen bereits vollzogen hatten)
ihre Rechte kämpfen. Sie erklärt: „Ich            über viele Jahre Kassenprüfer und bin seit    und entsprechende Tarifverträge abzu-
wollte nicht nur meckern, sondern selbst          drei Jahren Mitglied der Landesleitung.“      schließen, eine notwendige und richtige
etwas tun. Ein weiterer Vorteil der Mit-          Sich gewerkschaftlich zu organisieren ist     Entscheidung. Der Abschluss der Tarif-
gliedschaft in der GdS ist, dass ich immer        für Roland Parnitzke eine Herzensange-        runde 2020 / 2021, auch durch die unein-
gute Unterstützung bei der Personalrats-          legenheit: „Nach der Wende war es für         geschränkte Unterstützung des dbb, hat
arbeit bekomme.“                                  mich als Lokführer selbstverständlich, in     gezeigt, wozu starke Gewerkschaften in
Neben der Tätigkeit im Personalrat liegt          die GDL einzutreten. Meine Motivation         der Lage sind. Wir werden als GDL nicht
der gewerkschaftliche Schwerpunkt von             ist es, den Mitgliedern bei ihren täglichen   lockerlassen und gemeinsam mit dem
Ines Prell bei der Mitarbeit in unterschied-      Problemen zu helfen. In den neunziger         dbb für die Rechte unserer Mitglieder
lichen Tarifkommissionen: „Zurzeit ver-           Jahren gab es dann die schmerzliche Zeit      kämpfen.“

    Konferenz der Vorsitzenden der Landestarifkommissionen Nord des dbb
    Am 2. und 3. September 2021 haben             seite geforderte Neuregelung des Arbeits-     der Landestarifkommissionen Nord soll
    sich die Vorsitzenden der dbb Landes-         vorgangs im Mittelpunkt. Der Austausch        regelmäßig wiederholt werden.
    tarifkommissionen aus Bremen, Ham-
    burg, Mecklenburg-Vorpommern, Nie-
    dersachsen und Schleswig-Holstein in
    Hamburg getroffen. Bei den Gesprä-
    chen standen die Vorbereitung der
    Einkommensrunde 2021 mit der Tarif-
    gemeinschaft deutscher Länder und
    vor allem die drohenden Verschlechte-
    rungen durch die von der Arbeitgeber-

                                                                                                             Seite 9 · tacheles · 10 · Oktober 2021
10 Abschluss in weiter Ferne! - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und tarifunion
Kurz zusammengefasst
Betriebsverfassungsrecht

                           Aktuelle Urteile zur Betriebsratsarbeit
                           Zum Mitbestimmungsrecht bei Nutzung          Urteilsbegründung                            Art und Weise betrifft, wie die Arbeit zu
                           privater mobiler Endgeräte während der                                                    verrichten ist. Solche Fälle würden kein
                           Arbeitszeit (Hessisches Landesarbeitsge-     Der Betriebsrat hat zwar grundsätzlich       generelles Verbot rechtfertigen. Sie wür-
                           richt, Beschluss vom 16. Juli 2020, Akten-   neben dem allgemeinen Unterlassungs-         den dem Arbeitgeber nur erlauben, die
                           zeichen 5 TaBV 178/19)                       anspruch gegen zu erwartende weitere         Tätigkeiten zu bestimmen, bei denen kein
                                                                        Verstöße auch einen Anspruch auf Besei-      Radio gehört werden darf. Infolgedessen
                           Sachverhalt                                  tigung eines mitbestimmungswidri-            handelte es sich im Streitfall nicht um
                                                                        gen Zustands. Die anspruchsbegründen-        eine mitbestimmungspflichtige Angele-
                           Betriebsrat und Arbeitgeberin strei-         den Voraussetzungen lagen dafür hier         genheit in Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1
                           ten im vorliegenden Fall über das Mitbe-     aber nicht vor, da dem Betriebsrat das       BetrVG. Das Unterlassen der Nutzung
                           stimmungsrecht des Betriebsrats anläss-      reklamierte Mitbestimmungsrecht nicht        privater Mobilfunktelefone und mobi-
                           lich des Verbots der Nutzung privater        zusteht. Denn die Anordnung der Arbeit-      ler Endgeräte während der Arbeitszeit im
                           Mobiltelefone und mobiler Endgeräte im       geberin, die Nutzung privater Mobilfunk-     Betriebsraum gehörte nämlich zum Inhalt
                           Betriebsraum während der Arbeitszeit.        telefone und mobiler Endgeräte während       der geschuldeten Arbeitsleistung. Es han-
                           Die Arbeitgeberin verwaltet eine Daten-      der Arbeitszeit im Betriebsraum zu unter-    delte sich nicht um ein arbeitsbegleiten-
                           bank mit Luftfahrtinformationen. Die von     lassen, betrifft nicht Fragen der Ordnung    des Verhalten, sondern um Tätigkeiten,
                           so genannten Operatoren ausgeführten         des Betriebs.                                denen die Arbeitnehmenden neben der
                           Tätigkeiten sind allesamt für die sichere    Zwar hat das BAG entschieden, dass die       Erledigung der arbeitsvertraglich geschul-
                           Durchführung des Flugverkehrs relevant.      Frage, ob im Betrieb während der Arbeits-    deten Arbeit nicht gleichzeitig nachge-
                           Die Arbeiten werden im Betriebsraum in       zeit Radio gehört werden darf, mitbestim-    hen können. Während der Nutzung des
                           der Regel von vier bis sechs Mitarbeiten-    mungspflichtig ist. Dies gilt jedoch nicht   WhatsApp-Dienstes muss die vertraglich
                           den verrichtet. Der so genannte Supervisor   ausnahmslos. Vielmehr sind Fälle denk-       geschuldete Arbeit, wenn auch nur für
                           beaufsichtigt die Arbeitsausführung und      bar, in denen die Anordnung, während         eine gewisse Zeitspanne, unterbrochen
                           unterstützt die Operatoren bei Fragen.       der Arbeit kein Radio zu hören, auch die     werden. Dies gilt nicht nur für Tätigkeiten
                           Nachdem trotz wiederholter Appelle eine
                           zunehmende Nutzung privater Mobil-
                           funktelefone und mobiler Endgeräte im
                           Betriebsraum beobachtet worden war,
                           untersagte die Arbeitgeberin ihren Mit-
                           arbeitern die Nutzung privater Mobil-
                           telefone und mobiler Endgeräte wäh-
                           rend der Arbeitszeit im Betriebsraum.
                           Diese könnten in Notfällen von Dritten
                           über die Telefonnummer ihrer Vorge-
                           setzten erreicht werden. Den Operato-
                           ren wurde gestattet, die Rufnummer der
                           Supervisoren an Dritte weiterzugeben,
                           damit sie in Notfällen telefonisch wäh-
                           rend der Arbeitszeit erreicht werden kön-
                           nen. Der Betriebsrat wandte sich gegen
                           diese Anordnung und vertrat die Ansicht,
                           das Verbot unterliege seinem Mitbestim-
                           mungsrecht, da sie das Ordnungsverhal-
                           ten der Mitarbeiter betreffe. Die Nutzung
                           des privaten Mobiltelefons sei ausschließ-
                           lich privat veranlasst und habe mit der
                           Tätigkeit der „Eingabe von Fluginforma-
                           tionen“ nichts zu tun. Der Betriebsrat
                           verlangte Unterlassung der Anordnung,
                           hilfsweise die Feststellung, dass das Ver-
                           bot dem Mitbestimmungsrecht des § 87
                           Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz
                           (BetrVG) unterliegt. Das Arbeitsgericht
                           hat die Anträge des Betriebsrats zurück-
                           gewiesen. Auch die Beschwerde gegen
                           den Beschluss vor dem Landesarbeitsge-
                           richt (LAG) blieb erfolglos.

                           Seite 10 · tacheles · 10 · Oktober 2021
der Operatoren betreffend Anfragen von         tet werde. Dem Arbeitgebenden sei es           genheit gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG,

                                                                                                                                                     Betriebsverfassungsrecht
Nutzern der Datenbank, sondern auch bei        gestattet, Tätigkeiten zu bestimmen, bei       da dies eine technische Einrichtung dar-
der Behandlung von Problemstellungen,          denen kein Mobilfunktelefon beziehungs-        stellt, die dazu bestimmt beziehungs-
bei denen die Operatoren Verkehrsmel-          weise mobiles Endgerät genutzt werden          weise dafür geeignet ist, das Verhalten
dungen pflegen, prüfen und korrigieren         dürfe. Die Anordnung sei auf die konkrete      oder die Leistung der Arbeitnehmenden
sowie an die Teilnehmenden am Luftver-         Arbeit im Betriebsraum bezogen und es          zu überwachen. Da der Betriebsrat bei
kehr elektronisch weiterleiten. Entspre-       gehe nur um die Nutzung der Gerätschaf-        Mitbestimmungsthemen des § 87 Abs. 1
chendes gilt ferner für die Arbeit, bei der    ten am Arbeitsplatz und während der            BetrVG ein so genanntes Initiativrecht
die Operatoren flugsicherungsrelevante         Arbeitszeit.                                   hat, kann er den Arbeitgebenden Vor-
Daten in die elektronische Datenbank           Es bleibt abzuwarten, wie das BAG im           schläge unterbreiten und diese notfalls
einspeisen. Damit wird in allen Arbeits-       Rahmen der derzeit anhängigen Rechts-          über die Einigungsstelle auch durchset-
bereichen das „wie“ der Arbeitsleistung        beschwerde entscheiden wird.                   zen, so wie im vorliegenden Fall gesche-
gestaltet. Das Verbot, die Gerätschaften       Über die Problematik der dienstlichen          hen. Allerdings steht diese Rechtsauffas-
während der Arbeit im Betriebsraum zu          Nutzung privater Endgeräte in der heuti-       sung im Widerspruch zur Entscheidung
nutzen, stellt mithin eine Konkretisie-        gen Arbeitswelt haben wir bereits in der       des BAG (Beschluss vom 28. November
rung der Art und Weise der Arbeitserbrin-      tacheles-Ausgabe Nr. 9 vom September           1989, Aktenzeichen 1 ABR 97/88), wonach
gung dar, denn es wird unmittelbar die         2019 berichtet.                                Betriebsräte Eingriffe in das Persönlich-
zu erbringende Arbeitsleistung berührt.                                                       keitsrecht der Arbeitnehmenden durch
Ebenso wie es dem Arbeitgebenden                                                              Überwachungsmaßnahmen abwehren
erlaubt ist, die Tätigkeit zu bestimmen,       Initiativrecht des Betriebsrats bei der Ein-   sollen, das heißt der Überwachung durch
bei denen kein Radio gehört werden darf,       führung einer elektronischen Zeiterfas-        den Arbeitgeber Grenzen setzen. Daher
ist es ihm auch gestattet, die Tätigkeit       sung (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil        können Betriebsräte von sich aus die Ein-
festzulegen, bei denen kein Mobilfunk-         vom 27. Juli 2021, Aktenzeichen 7 TaBV         führung technischer Einrichtungen zur
telefon beziehungsweise mobile Endge-          79/20)                                         Arbeitszeitdokumentation und Arbeits-
räte genutzt werden dürfen. Einen wei-                                                        zeitüberwachung nicht verlangen. Dies
tergehenden Inhalt hatte die Anordnung         Sachverhalt                                    ist wiederum im Kontext des Urteils des
der Arbeitgeberin nicht. Sie war auf die                                                      Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom
konkrete Arbeit bezogen und es geht nur        Betriebsrat und Arbeitgeberseite einer         Mai 2019 problematisch. Denn dort wurde
um die Nutzung der Gerätschaften am            vollstationären Wohneinrichtung streiten       entschieden, dass die Arbeitszeitrichtlinie
Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit       im vorliegenden Fall über das Initiativrecht   2003/88/EG nicht nur inhaltliche Arbeits-
und damit die arbeitstechnische Gestal-        des Betriebsrats bei der Einführung und        zeitgrenzen festlegt, sondern den Mit-
tung des Arbeitsablaufs.                       Anwendung einer elektronischen Zeiter-         gliedsstaaten vorgibt, Arbeitgebende zu
                                               fassung. Dazu führten die Parteien zuerst      verpflichten, „ein objektives, verlässli-
Aussichten                                     erfolgreich mehrere Verhandlungen, die         ches und zugängliches System einzufüh-
                                               in einem Rohentwurf mündeten. Überra-          ren, mit dem die von Arbeitnehmenden
Es ist nicht neu, wenn Arbeitnehmerinnen       schenderweise verwarf die Arbeitgeber-         geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen
und Arbeitnehmer ihr Smartphone, Tablet        seite das Vorhaben nach einigen Mona-          werden kann“ (EuGH, Urteil vom 14. Mai
oder Laptop zur Arbeit mitbringen oder         ten, obwohl die notwendige Hardware            2019, Aktenzeichen C-55/18, Rn.60). Diese
auch für dienstliche Zwecke nutzen. Wer-       bereits angeschafft wurde. Daraufhin lei-      Entscheidung haben Gerichte bei der Aus-
den in einer Nutzungsvereinbarung zwi-         tete der Betriebsrat ein Beschlussverfah-      legung des nationalen Rechts zu beach-
schen Arbeitnehmenden und Arbeitge-            ren zur Einsetzung einer Einigungsstelle       ten. Das LAG weist jedoch ausdrücklich
benden konkrete Verhaltensregelungen           ein, die dann auch ihre Tätigkeit aufnahm.     darauf hin, dass europarechtliche Frage-
bei der Endgerätenutzung getroffen, wird       Allerdings unterbrach diese ihr Verfahren      stellungen hier nicht entscheidungsre-
eine Mitbestimmungspflicht anzuneh-            schnell wieder, um arbeitsgerichtlich klä-     levant gewesen seien. Vielmehr ergebe
men sein, sofern ein Bezug zur betrieb-        ren zu lassen, ob der Betriebsrat entge-       sich das Initiativrecht des Betriebsrats
lichen Ordnung gegeben ist (§ 87 Abs. 1        gen dem BAG-Beschluss vom 28. Novem-           aus den Absichten des Gesetzgebers der
Nr. 1 BetrVG). Das LAG Hessen stellte in       ber 1989 (Aktenzeichen 1 ABR 97/88)            BetrVG-Reform unter Verweisung auf
dem hier vorgestellten Fall ebenso wie         tatsächlich ein Initiativrecht zur Einfüh-     Gesetzesmaterialien aus dem Jahre 1972
die erste Instanz jedoch fest, dass ein Mit-   rung einer elektronischen Arbeitszeiter-       grundsätzlich bei allen Mitbestimmungs-
bestimmungsrecht des Betriebsrats nicht        fassung hat. Das Arbeitsgericht Minden         tatbeständen des § 87 Abs. 1 BetrVG.
bestehe, weil die private Nutzung priva-       entschied in erster Instanz gegen den
ter Mobiltelefone und mobiler Endge-           Betriebsrat (Beschluss vom 15. September       Aussichten
rät in den Betriebsräumen während der          2020, Aktenzeichen 2 BV 8/20). Sodann
Arbeitszeit keine Frage der Ordnung im         wendete sich der Betriebsrat mit einer         Es bleibt abzuwarten, ob das BAG in seiner
Betrieb darstellt. Es begründete seine Ent-    Beschwerde an das LAG Hamm, und das            anstehenden Entscheidung an der Rechts-
scheidung damit, dass bei der Nutzung          mit Erfolg.                                    auffassung aus dem Jahre 1989 festhält
privater Mobiltelefone – insbesondere                                                         oder diese aufgibt. Ein zeitnahes Urteil
von WhatsApp – die vertraglich geschul-        Urteilsbegründung                              wäre wünschenswert, da die Frage des
dete Arbeit der Mitarbeitenden unterbro-                                                      Initiativrechts des Betriebsrats im Zusam-
chen werde. Dies habe zur Folge, dass          Bei der Einführung eines elektronischen        menhang mit einem elektronischen Zei-
dadurch in allen Arbeitsbereichen die Art      Zeiterfassungssystems handelt es sich um       terfassungssystem von erheblicher prak-
und Weise der Arbeitserbringung gestal-        eine mitbestimmungspflichtige Angele-          tischer Bedeutung ist.

                                                                                                           Seite 11 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Einkommensrunde Hessen und TdL

                    Demonstrationen
EKR 2021 Aktionen

                    und Kundgebungen
                    Die Einkommensrunde in Hessen tritt am                               Einen Tag vor dem ersten Verhandlungs-                                6. Oktober, Hersfeld-Rotenburg

                    14. Oktober 2021 mit der vorerst letzten                             beginn mit der Tarifgemeinschaft deut-
                    Verhandlungsrunde in den Endspurt ein.                               scher Länder (TdL) hat die dbb bundesfrau-
                    Deshalb sind viele Kolleginnen und Kolle-                            envertretung in Wort und Bild versucht,
                    gen aus den dbb-Mitgliedsgewerkschaf-                                die Arbeitgeber mit einer Aktion vor der
                    ten an verschiedenen Orten in Hessen auf                             TdL-Geschäftsstelle von der Bedeutung
                    die Straße gegangen und haben für ihre                               der Forderungen für die Beschäftigten zu
                    Forderungen demonstriert.                                            überzeugen.

                                                                                                                                                                                                Foto: dlh
                     6. Oktober, Dillenburg                                               6. Oktober, Darmstadt                                                6. Oktober, Wiesbaden

                                                                                                                                                                                                Foto: VDStra.
                                                                Foto: VDStra.

                                                                                                                                      Foto: VDStra.

                     6. Oktober, Kassel                                                   7. Oktober, Gießen                                                   7. Oktober, Gießen
                                                                 Foto: VDStra.

                                                                                                                                      Foto: Brunk

                                                                                                                                                                                                Foto: Brunk
                     7. Oktober, Berlin                                                   7. Oktober, Berlin                                                   7. Oktober, Berlin
                                                                Foto: Jan Brenner, dbb

                                                                                                                                      Foto: Jan Brenner, dbb

                                                                                                                                                                                                Foto: Jan Brenner, dbb

                     7. Oktober, Berlin                                                   7. Oktober, Berlin                                                   7. Oktober, Berlin
                                                                Foto: Jan Brenner, dbb

                                                                                                                                      Foto: Jan Brenner, dbb

                                                                                                                                                                                                Foto: Jan Brenner, dbb

                    Seite 12 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Arbeitsgerichtsgesetz
                            Kommentar aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

                                                                                                                                                     Buchvorstellungen
                            Von Dr. Friedrich H. Heither, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., und Dr. Mar-
                            tin Heither, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, begründet von Professor Dr. jur. Fritz Auffarth, Vize-
                            präsident des Bundesarbeitsgerichts i.R., und Dr. jur. Rudolf Schönherr, Personaldirektor i.R., Loseblatt-
                            sammlung, Ergänzungslieferung 1 / 21 (August 2021), 3.609 Seiten in zwei Ordnern, Erich Schmidt Verlag,
                            108 Euro, ISBN 978 3 503 09330 4

                             Mit diesem Werk verfügen die Nutzerinnen und Nutzer über die ideale Kombination aus Vorschriften,
                             Erläuterungen und Entscheidungen. Einführungen zu jeder Vorschrift erleichtern das Verständnis. Wesent-
liche Entscheidungen werden mit Fundstelle auszugsweise den einzelnen Vorschriften zugeordnet. Ein umfangreiches Stichwortver-
zeichnis erleichtert die Suche. Diese Ergänzungslieferung enthält alle wichtigen verfahrensrechtlichen Entscheidungen des Bundes-
arbeitsgerichts aus dem zweiten Halbjahr 2020, insbesondere Rechtsfragen zum Feststellungsinteresse und zu Feststellungsklagen,
Fragen zur Darlegungs- und Beweislast – insbesondere bei Klagen wegen Diskriminierung, Leiharbeitnehmenden und equal pay, Über-
schreiten der Entscheidungskompetenz – Urteile über Ansprüche, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits waren, Fragen zum Teilur-
teil, eine weitere Entscheidung zum elektronischen Rechtsverkehr.

                            Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
                            Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung | Kommentar

                            Herausgegeben von Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz, Bandherausgeber Prof. Dr. Peter
                            Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Loseblatt-Kommentar in zwei Ordnern, inklu-
                            sive Ergänzungslieferungen 4 und 5 / 21 (August 2021), 3.002 Seiten, Erich Schmidt Verlag, 198 Euro, ISBN
                            978 3 503 11063 6

                            Mit dem im Rahmen des Hauck / Noftz, Sozialgesetzbuch Gesamtkommentar erscheinenden Kommentar
                            zum SGB IV wird eine umfassende und jederzeit aktuelle Kommentierung der gemeinsamen Vorschrif-
                            ten für die Sozialversicherung geboten, die einerseits den Erfordernissen der Praxis, andererseits aber
auch den Bedürfnissen der Wissenschaft voll gerecht wird. Das SGB IV hat durch das „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ und andere
Gesetze zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren.
Die vorliegenden Lieferungen enthält die neuen Gesetzestexte und überarbeitete Kommentierungen zu Gesetzesänderungen in den
Bereichen Beitragsrecht, Selbstverwaltung, Datenübermittlung und -verarbeitung und elektronisches Antrags- und Bescheinigungs-
verfahren. Zudem enthalten die Lieferungen Kommentierungen zu §§ 108a, 124 sowie 128, der mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer
der Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Beitragsrecht dient.

                            SGB III – Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung
                            Kommentar

                            Von Rechtsanwalt, Richter am Verfassungsgerichtshof NRW (2006 bis 2012), Präsident des LSG NRW a.D. Dr.
                            Jürgen Brand (Herausgeber), 1.287 Seiten, 9. Auflage 2021, gebunden, Verlag C. H. Beck, 125 Euro, ISBN 978 3
                            406 76559 9

                             Zuverlässig und präzise stellt der Kommentar alle aktuellen Entwicklungen des Arbeitsförderungsrechts
                             dar. Er berücksichtigt die zahlreichen Bezüge zum Sozialversicherungsrecht, zum Arbeits- und zum Steu-
                             errecht und bezieht die Besonderheiten des sozialrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens mit
                             ein. Die Neuauflage verarbeitet unter anderem die jüngsten Neuregelungen durch
                             - das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
-   das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz
-   das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
-   das Gesetz zur aktuellen Anpassung des FreizügigkeitsG / EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
-   das BeschäftigungssicherungsG
-   das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
-   die Sozialschutz-Pakete I und II
-   das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

                                                                                                           Seite 13 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Lebensführung und werden nicht im allei-
                                                                                                             nigen Interesse des Arbeitgebers erbracht.
                                                                                                             Allerdings ist die Zeit vergütungspflich-
Rechtsprechung

                                                                                                             tig, die einer der beiden Kläger für den
                                                                                                             Umweg zum Aufsuchen des dienstlichen
                                                                                                             Waffenschließfachs sowie für das An- und
                                                                                                             Ablegen sowie das Laden und Entladen
                                                                                                             der Dienstwaffe in der Polizeidienststelle
                                                                                                             benötigt. Denn hierbei handelt es sich um
                                                                                                             eine fremdnützige Zusammenhangstätig-
                                                                                                             keit, so das BAG.

                                                                                                             Das Fazit
                                                                                                             Gerade im öffentlichen Dienst tragen viele
                                                                                                             Beschäftige „Berufskleidung“ und müssen
                                                                                                             sich vor Arbeitsbeginn umziehen. Gerichte
                                                                                                             befassen sich daher immer wieder mit der
                 Keine Vergütung von                          Möglichkeit, der andere das dienstliche        Frage, inwieweit diese Umkleidezeiten
                 Umkleide- und Rüstzeiten eines               Waffenschließfach. Hierfür muss er aller-      zur Arbeitszeit gehören und somit vergü-
                                                              dings von seiner Wohnung zum jeweili-          tungspflichtig sind. Das BAG bestätigt mit
                 Wachpolizisten                               gen Einsatzort einen Umweg zurücklegen.        diesen Urteilen seine bisherige Rechtspre-
                                                              Die Kläger hatten erfolglos von der Beklag-    chung zu diesem Thema.
                 Sofern Wachpolizisten zu Hause ihre Uni-     ten die Vergütung für die Umkleide- und
                 form und Schutzausrüstung anlegen,           Rüstzeiten sowie der damit in Zusammen-
                 obwohl ihnen Umkleide- und Aufbewah-         hang stehenden Wegezeiten verlangt und
                 rungsmöglichkeiten durch den Arbeit-         daher Klage erhoben. Das Landesarbeits-        Eingruppierung einer
                 geber dienstlich zur Verfügung gestellt      gericht Berlin-Brandenburg hatte den Kla-
                                                                                                             Sozialarbeiterin in der Tätigkeit
                 werden, stellt dies keine zu vergütende      gen zum Teil stattgegeben und eine Vergü-
                 Arbeitszeit dar. Dies und inwieweit der      tung für die Umkleidezeiten zugesprochen.      eines Amtsvormunds
                 Arbeitsweg in Uniform vergütet werden        Allerdings wurden die auf vollständige Ver-
                 muss, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)     gütung der Wegezeiten gerichteten Kla-         Zum Berufsbild einer Sozialarbeiterin mit
                 in zwei Fällen entschieden (BAG, Urteile     gen im Wesentlichen abgewiesen. Nur in         staatlicher Anerkennung gehört auch die
                 vom 31. März 2021, Aktenzeichen 5 AZR        dem Fall, in dem der Kläger einen Umweg        Tätigkeit als Amtsvormund, die der Ent-
                 292/20, Aktenzeichen 5 AZR 148/20).          zurücklegen muss, hatte das Landesar-          geltgruppe (EG) S 11b des Tarifvertrags
                                                              beitsgericht eine Vergütungspflicht bejaht.    für den öffentlichen Dienst in der für den
                 Der Fall                                                                                    Bereich der Vereinigung der kommuna-
                                                              Die Entscheidung                               len Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden
                 Die Kläger sind als Wachpolizisten bei dem                                                  Fassung (TVöD/VKA) unterfällt. Nach dem
                 beklagten Land Berlin im Zentralen Objekt-   Die Kläger konnten mit ihren Begehren          Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
                 schutz tätig. Auf die Arbeitsverhältnisse    letztlich auch vor dem BAG nicht durch-        begründen die Aufgaben jedoch keine
                 findet kraft arbeitsvertraglicher Bezug-     dringen. Grundsätzlich ist zwar das            besondere Schwierigkeit im Sinne der –
                 nahme der Tarifvertrag für den öffent-       Umkleiden und Rüsten mit einer beson-          im vorliegenden Fall beanspruchten – EG
                 lichen Dienst der Länder (TV-L) Anwen-       ders auffälligen Dienstkleidung, persönli-     S 15 TVöD/VKA (BAG, Urteil vom 24. Feb-
                 dung. Die Kläger müssen auf Weisung des      chen Schutzausrüstung und Dienstwaffe          ruar 2021, Aktenzeichen 4 AZR 269/20).
                 Beklagten ihren Dienst in angelegter Uni-    zu vergütende Arbeitszeit. Allerdings hat
                 form mit dem Aufdruck POLIZEI antreten.      das Gericht den Klägern diese – trotz der      Der Fall
                 Bei Dienstbeginn müssen auch die persön-     besonders auffälligen Dienstkleidung – in
                 liche Schutzausrüstung und die streifen-     den vorliegenden Fällen nicht zugespro-        Die Klägerin ist ausgebildete Sozialar-
                 fertige Dienstwaffe bereits angelegt sein.   chen. Denn entscheidend ist hier, dass die     beiterin mit dem Abschluss Bachelor of
                 Es besteht die Möglichkeit, hierfür einen    Kläger die dienstlich zur Verfügung gestell-   Arts und seit Mai 2013 bei der Beklagten
                 Spind zu beantragen. Allerdings ist es den   ten Umkleide- und Aufbewahrungsmög-            beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fin-
                 Klägern freigestellt, ob sie den Weg zur     lichkeiten, wie Spind und Waffenschließ-       det kraft arbeitsvertraglicher Bezugnah-
                 und von der Arbeit in Uniform zurückle-      fach, nicht beziehungsweise nur teilweise      meklausel der TVöD/VKA Anwendung.
                 gen. Ebenso muss das in einer Dienststelle   genutzt haben. Sie haben also aus freien       Die Klägerin war zunächst in der EG
                 zur Verfügung gestellte Waffenschließfach    Stücken die Verrichtung dieser Tätigkeiten     S 11b TVöD/VKA eingruppiert und übte
                 nicht genutzt werden, sondern es besteht     in den privaten / häuslichen Bereich ver-      später eine Tätigkeit im Allgemeinen Sozi-
                 auch die Möglichkeit, die Dienstwaffe        lagert. Darüber hinaus ist die Zeit, die für   alen Dienst aus, die mit der EG S 14 TVöD/
                 bei sich zu Hause aufzubewahren, sofern      das Zurücklegen des Wegs von der Woh-          VKA vergütet wurde. Mit ihrem Einver-
                 dort eine geeignete Aufbewahrungs-           nung zur Arbeit am Einsatzort und zurück       ständnis wurde sie versetzt und ist seit
                 möglichkeit besteht, und sich auch dort      aufgewandt wird, nicht vergütungspflich-       Mai 2016 als „Sozialarbeiter / -in Amtsvor-
                 umzuziehen. Einer der Kläger nutzt diese     tig. Denn Arbeitswege zählen zur privaten      mundschaften“ tätig. Hierfür erhält sie ein

                 Seite 14 · tacheles · 10 · Oktober 2021
Sie können auch lesen