2020 Ausgabe - Ausbildung - Prüfung APVO Lehrkräfte 2020 - KKS Kiel

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2020 Ausgabe - Ausbildung - Prüfung APVO Lehrkräfte 2020 - KKS Kiel
Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein

Ausbildung – Prüfung
APVO Lehrkräfte 2020

                                           Ausgabe
                                            2020

                                                www.iqsh.de

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
Impressum

Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein
Ausbildung − Prüfung
APVO Lehrkräfte 2020

Herausgeber
Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen
Schleswig-Holstein (IQSH)
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Dr. Gesa Ramm, Direktorin
Schreberweg 5, 24119 Kronshagen
http://www.iqsh.schleswig-holstein.de
https://twitter.com/_IQSH

Bestellungen
Onlineshop: https://publikationen.iqsh.de/
Tel.: +49 (0) 431 5403-148
Fax: +49 (0) 431 988-6230-200
E-Mail: publikationen@iqsh.landsh.de

Autorin
Dr. Maike Abshagen, Abteilungsleiterin Ausbildung und Qualifizierung, IQSH

Gestaltung
Freistil mediendesign, Wildhof 7, 24119 Kronshagen

Lektorat
Friederike Groß, IQSH

Titelbild
© istockphoto.com

Publikationsmanagement
Celine Cantzler, Petra Haars, Stefanie Pape

Druck
SCHOTTdruck Bodo Werner Schott e. K., Kiel
Druck auf FSC-zertifiziertem Papier

© IQSH vollständige Überarbeitung November 2020

Auflage      November 2020
Auflagenhöhe 800

Best.-Nr. 07/2020
Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein

Ausbildung – Prüfung
APVO Lehrkräfte 2020
Inhalt

         Vorbemerkung – 6

Teil A Grundlagen – 7
		 Ausbildungsstandards – 7
		 Ausbildungsstandards — Qualitätsbereiche – 9

Teil B   Ausbildung durch die Schule – 12
		       Das Ausbildungskonzept der Schule – 12
		       Aufgaben der Schulleiterin / des Schulleiters – 13
		       Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte – 14
		       Qualifizierung der Ausbildungslehrkräfte – 15

Teil C Ausbildung durch das IQSH – 16
		 Ausbildungsveranstaltungen – 16
		     Ausbildungsberatung – 19

Teil D   Ausbildungsbegleitende Prüfungsleistungen – 21
		       Ausbildungsdokumentation (Portfolio) – 21
		       Hausarbeit – 23
		       IQSH-Zertifikatskurse Deutsch und Mathematik für das Lehramt an Grundschulen – 26
		       IQSH-Zertifikatskurs Beratung für das Lehramt für Sonderpädagogik – 27
		       IQSH-Zertifikatskurs „Deutsch als Zweitsprache“ – 28
		       Dienstliche Beurteilung – 29

Teil E   Prüfung – 30
		       Organisation der Staatsprüfung – 30
		       Unterrichtsstunden – 33
		       Aufgabe im Bereich Pädagogik, Fachdidaktik, Diagnostik, Schulentwicklung – 35
		       Prüfungsgespräch – 37
		       Festlegung der Prüfungsnote – 38
		       Niederschrift – 39
		       Ausnahmeregelungen bei Unterrichtsausfall – 40

Teil F   Anlagen – 43
		       Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfungen der
		       Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte — APVO Lehrkräfte) – 43
		       Hinweise zur schriftlichen Unterrichtsvorbereitung – 54
		       Ausbildungsberatung – 57
		       Festlegung von Thema und Abgabetermin der Hausarbeit – 58
		       Gutachten zur Hausarbeit – 60
		       Dienstliche Beurteilung – 62
		       Niederschrift – 63

Teil G   ABC des Vorbereitungsdienstes – 70
		       Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im IQSH – 77

                                                                                                   5
VORBEMERKUNG

Vorbemerkung

Ziel der vorliegenden Broschüre ist, Hinweise auf die       nicht studierten Fach zu schaffen. Im Lehramt für Sonder-
Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung           pädagogik gibt es den Zertifikatskurs Beratung, der als
(APVO Lehrkräfte) zu geben. Daher bezieht sie sich auf      Ersatz für die Hausarbeit gewählt werden kann.
die Ausbildungsstandards, die Ausbildung durch die          Die Hausarbeit und das Portfolio werden nach der neuen
Schule und das IQSH einschließlich der Ausbildungs-         Verordnung digital eingereicht; im IQSH wird mit der
beratung. Darüber hinaus sind alle für die Handhabung       elektronischen Prüfungsakte gearbeitet.
der Staatsprüfung relevanten Informationen in dieser        Die Ergänzung um den § 34 regelt mögliche Ausnahme-
Publikation dargestellt.                                    situationen, wie zum Beispiel die Folgen einer Schul-
Mit der APVO Lehrkräfte vom 06.01.2020 wurden eine          schließung für den Vorbereitungsdienst. Hierfür wurde
Reihe von Änderungen wirksam. Dazu gehört insbeson-         die APVO Lehrkräfte im Mai 2020 um § 34 ergänzt.
dere, dass neue Zertifikatskurse eingerichtet werden,       Die der inhaltlichen Ausbildung zugrunde liegenden
die die Hausarbeit ersetzen. Im Lehramt an Grundschulen     Curricula wurden vom IQSH in Abstimmung mit den
sind dies verbindliche Zertifikatskurse in Mathematik und   Fachaufsichten für alle Lehrämter verfasst. Sie beschreiben
Deutsch, wenn diese Fächer nicht als eigenständiges         für jedes Lehramt die Ausbildung in den Fächern und in
Prüfungsfach studiert oder ein Mathematik-Zertifikatskurs   Pädagogik bzw. in den Fachrichtungen und fokussieren
der Hochschule nachgewiesen wurden. Ziel ist, grund-        die besonderen Anliegen der unterschiedlichen Schular-
legende Prinzipien des Fachunterrichts in Deutsch und       ten und Schulstufen. Einzelauskünfte erteilen die am Ende
Mathematik zu vermitteln, um so eine verlässliche Basis     der Broschüre genannten Ansprechpartnerinnen und
für das unterrichtliche Handeln der Lehrkraft auch in dem   Ansprechpartner.

6
A
Teil A
Grundlagen

Ausbildungsstandards

Ausbildungsstandards sind der verbindliche Maßstab der        Bei der Formulierung der Ausbildungsstandards sind die
Arbeit aller an der Ausbildung Beteiligten. Sie beschreiben   rechtlichen Vorgaben, die insbesondere im Lehrkräftebil-
im Einzelnen, über welche beruflichen Kompetenzen             dungsgesetz, im Schulgesetz, in den Fachanforderungen
Lehrkräfte verfügen müssen, damit sie mit Kindern,            (2014 u. akt.) sowie in den von der KMK beschlossenen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen von             „Standards für die Lehrerbildung“ (2004) enthalten sind,
Schule und Unterricht arbeiten können.                        berücksichtigt worden.

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                  APVO Lehrkräfte § 5
                                            Ziel des Vorbereitungsdienstes
                                                     (§ 21 LehrBG)

(1) Der Vorbereitungsdienst soll entsprechend der spezifischen Anforderungen nach § 21 LehrBG dazu befähigen,
Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Begabung sowie unterschiedlicher sozialer und
kultureller Herkunft zu fördern. Er soll zudem dazu befähigen, Entwicklungsprozesse der Schulen mitzugestalten.
(2) Die Überprüfung der Ausbildungsstandards nach § 25 Absatz 1 LehrBG und deren Umsetzung obliegen der Schul-
aufsicht.
(3) Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) legt in Ergänzung der Ausbildungsstan-
dards nach § 25 Absatz 1 Satz 1 LehrBG mit Zustimmung des für Bildung zuständigen Ministeriums Ausbildungscurri-
cula für die Lehrämter fest. Die Ausbildungscurricula bestimmen für die einzelnen Lehrämter die fachspezifischen und
fachrichtungsspezifischen Standards sowie die Inhalte der Ausbildung durch das IQSH. (3)

                                                 APVO Lehrkräfte § 7
                                              Ausbildung durch die Schule
                                                     (§ 26 LehrBG)

(1) Die Ausbildung durch die Schule basiert auf einem Ausbildungskonzept der Schule, das an den Ausbildungsstan-
dards ausgerichtet ist.
(6) (…) Die Ausbildungslehrkräfte haben die Aufgabe, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen Bil-
dungs- und Erziehungsarbeit den Ausbildungsstandards entsprechend anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. (…)

                                                                                                                     7
TEIL A
A U S B I L D U N G S S TA N DA R D S

Erläuterungen und Hinweise                                    pädagogische Prozesse und Bildungsprozesse. Sie über-
Rechtliche Grundlage für die Ausbildung während des           nehmen die Verantwortung dafür, Lernenden gesell-
Vorbereitungsdienstes und für die Staatsprüfung ist die       schaftlich bedeutsame Inhalte zu vermitteln. Lehrkräfte
Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungs-          sorgen vor allem für die Befähigung der Lernenden zur
dienstes und die Staatsprüfung für Lehrkräfte (Ausbildungs-   Selbstregulierung der eigenen Lernprozesse. Lehrkräfte
und Prüfungsverordnung Lehrkräfte - APVO Lehrkräfte)          nehmen pädagogische Aufgaben bewusst wahr, vermit-
vom 06. Januar 2020. Die Verordnung ist im Anhang             teln gesellschaftliche Normen und Werte. Sie sind Vorbil-
abgedruckt.                                                   der für gegenseitige Achtung und Toleranz.
Darüber hinaus hat das für Bildung zuständige Ministerium     Der Erfolg von Schule hängt ebenso von der systemati-
Ausbildungsstandards erlassen, die in fünf Qualitätsbe-       schen Gestaltung der Schule als ganzer ab. Vorausset-
reichen die Anforderungen an die Lehrkräfte und damit         zung dafür ist gelingende Kommunikation unter den
die Ziele der Ausbildung beschreiben.                         Lehrkräften und in der Schulgemeinschaft. In einer Schule
                                                              mit gestärkter Eigenverantwortung gestalten und evalu-
Leitbild für das Handeln von Lehrkräften                      ieren Lehrkräfte in Teams die Entwicklungsprozesse ihrer
Gesellschaftliche und politische Herausforderungen            Schule.
durch eine zusammenwachsende Welt, die voranschrei-           Im Rahmen der Schulprogrammarbeit werden Ziele und
tende Integration Europas, die Fortschritte in Wissen-        Arbeitsvorhaben gemeinsam festgelegt, umgesetzt und
schaft und Technik sowie neue Ergebnisse der Schulfor-        regelmäßig überprüft. Lehrkräfte gestalten darüber hin-
schung führen zu Veränderungen im Bildungswesen,              aus die Zusammenarbeit mit den Eltern und mit den wei-
die sich bis in die tägliche Unterrichtspraxis auswirken.     teren Partnern von Schule und sorgen dafür, dass Schu-
Der Erfolg von Schule hängt wesentlich von ihren Lehr-        len ihre Rolle im regionalen Netzwerk aktiv wahrnehmen.
kräften ab, welche die Lehr-Lernprozesse gestalten und        Für ihre Arbeit in Unterricht und Schule haben Lehrkräf-
steuern.                                                      te Anspruch auf professionelle Unterstützung durch das
Wirksamer Unterricht basiert daher auf klaren Zielsetzun-     IQSH.
gen, wie sie in den Fachanforderungen und in den Bildungs-
standards formuliert sind, und nimmt die unterschied-         Qualitätsbereiche und Indikatoren
lichen Denk- und Handlungsansätze der Schülerinnen            Die Qualität des Handelns von Lehrkräften zeigt sich in
und Schüler auf. In einem schüleraktivierenden Unterricht     Prozessen und deren Ergebnissen. Die folgende Grafik
arbeiten die Lernenden entsprechend ihrem Entwick-            veranschaulicht wesentliche Qualitätsbereiche. Prozess-
lungsstand verantwortlich mit. Lehrkräfte fördern Sach-,      und Ergebnisdimensionen stehen in einem dynamischen
Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz.                       und wechselseitigen Zusammenhang. Die Qualitätsdi-
Sie vermitteln Lernstrategien und regen zur kritischen        mensionen werden durch Indikatoren differenziert.
Selbstreflexion an mit der Chance zur Korrektur des eige-
nen Handelns. Lehrkräfte reflektieren systematisch ihre
unterrichtlichen Erfahrungen und entwickeln auf dieser
Grundlage ihre Kompetenzen weiter.
Die Ausbildung umfasst auch die Themenbereiche
Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grund-
lagen der Förderdiagnostik, durchgängige Sprach-
bildung und Vermittlung von Medienkompetenz (§ 25
Absatz 1 Satz 2 LehrBG), Demokratiebildung und Extre-
mismusprävention und Bildung für nachhaltige Entwick-
lung als Querschnittsthemen
Die Ausbildung bezieht als besondere Anforderung die
Bedeutung von Sprache, Geschichte und Kultur der natio-
nalen dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe
und der Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie
die Bedeutung des Niederdeutschen für das Land Schles-
wig-Holstein ein (§ 2 Absatz 3 Satz 5 LehrBG).
Der Erfolg von Schule hängt von der Professionalität der
Arbeit ab. Lehrkräfte sind Expertinnen und Experten für

8
TEIL A
                                                                       A U S B I L D U N G S S TA N DA R D S – Q U A L I TÄT S B E R E I C H E

Ausbildungsstandards – Qualitätsbereiche

            II Mitgestaltung und Entwicklung
                        von Schule

                I Planung, Durchführung
                                                                              V Pädagogische Effekte
                      und Evaluation
                                                                                  Bildungseffekte
                      von Unterricht

  IV Selbstmanagement III Pädagogik, Beratung

                        Prozessqualität                                               Ergebnisqualität

I. Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht

 1. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst plant mittelfristig Unterricht unter Berücksichtigung der
		 Fachanforderungen.

   2.   Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst plant Unterricht im Kontext von Unterrichtseinheiten.

   3.   Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst gestaltet Unterricht sachlich und fachlich korrekt.

  4.    Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst gestaltet Unterricht entsprechend den Aspekten der Lernkompetenz
		      (Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz) beziehungsweise entsprechend den Vorgaben der Lernfelder
		      (Arbeits- und Geschäftsprozesse) in der beruflichen Bildung.

  5.    Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst fördert die Selbstständigkeit der Lernenden durch eine Vielfalt
		      schüleraktivierender Unterrichtsformen, insbesondere durch Vermittlung von Lern- und Arbeitsstrategien.

   6.   Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst bezieht Lernende aktiv in die Gestaltung von Unterricht ein.

  7.    Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst berücksichtigt unterschiedliche Voraussetzungen und Kompetenzen
		      der Lernenden.

  8.    Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst dokumentiert die Kompetenzentwicklung der Lernenden mit unter-
		      schiedlichen Verfahren.

   9.   Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst gestaltet den Unterricht so, dass Zeit effizient genutzt wird.

   10. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst gestaltet Lernräume adressaten- und funktionsgerecht.

   11. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst setzt Medien funktional ein.

                                                                                                                                            9
TEIL A
A U S B I L D U N G S S TA N DA R D S – Q U A L I TÄT S B E R E I C H E

  12. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst macht Lernenden, Eltern und Partnern der Schule die Bewertungs-
		    kriterien transparent.

 13. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst beurteilt die Leistungen der Lernenden nach kompetenzbezogenen
		 Kriterien.

 14. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst evaluiert den eigenen Unterricht systematisch unter Einbeziehung der
		 Lernenden.

II. Mitgestaltung und Entwicklung von Schule

     15. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst beteiligt sich aktiv am Schulleben.

     16. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst gestaltet die Schul- und Unterrichtsentwicklung mit.

     17. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst arbeitet innerhalb der Schule in Teams.

     18. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reflektiert Unterricht kriteriengeleitet mit Kolleginnen und Kollegen.

  19. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst geht mit unterschiedlichen Kommunikationsprozessen, insbesondere
		    Konflikten, professionell um.

III. Pädagogik und Beratung

 20. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sorgt für die Umsetzung vereinbarter Grundsätze des Umgangs
		 miteinander.

     21. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vermittelt demokratische Werte und Normen.

     22. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reagiert angemessen auf Ängste und Problemsituationen von Lernenden.

     23. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst berät Lernende und Eltern der jeweiligen Situation angemessen.

IV. Selbstmanagement

     24. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst erledigt ihre Aufgaben termingerecht.

     25. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zieht Konsequenzen aus der Reflexion der eigenen Arbeit.

 26. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst handelt in Arbeits- und Lernprozessen in angemessener Nähe und
		 Distanz.

     27. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst nimmt in pädagogischen Situationen vielfältige Perspektiven wahr.

 28. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst handelt im pädagogischen Raum entsprechend den rechtlichen
		 Rahmenbedingungen.

10
TEIL A
                                                                   A U S B I L D U N G S S TA N DA R D S – Q U A L I TÄT S B E R E I C H E

V. Pädagogische Effekte und Bildungseffekte

  29. Die Lernenden haben im eigenverantwortlichen Unterricht der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die zu
		    erwartenden Fortschritte beim Kompetenzerwerb gemacht.

 30. Die Lernenden tragen im Unterricht der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst Verantwortung für den eigenen
		 Lernprozess.

 31. Die Lernenden bearbeiten im Unterricht der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst Aufgaben in unterschiedlichen
		 Sozialformen.

  32. Die Lernenden halten sich im Unterricht der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an die Vereinbarungen zum
		    Umgang miteinander.

  33. Die Lernenden melden zurück, dass sie im Unterricht der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst angemessen
		    gefördert werden.

  34. Die Partner von Schule schätzen die Zusammenarbeit mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst als positiv ein.

                                                                                                                                       11
B
Teil B
Ausbildung durch die Schule

Das Ausbildungskonzept der Schule
Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                  APVO Lehrkräfte § 6
                                                     Zuweisung

(1) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden einer Schule zugewiesen, an der Lehrkräfte des angestrebten Lehr-
amtes zum Unterricht berechtigt sind; (…). Die Schule nach Satz 1 ist Ausbildungsschule im Sinne dieser Verordnung.
Die Ausbildung durch zwei kooperierende Schulen ist zulässig. (…)

                                                APVO Lehrkräfte § 7
                                      Ausbildung durch die Schule (§ 26 LehrBG)

(1) Die Ausbildung durch die Schule basiert auf einem Ausbildungskonzept der Schule, das an den Ausbildungs-
standards ausgerichtet ist.

Erläuterungen und Hinweise
Im Rahmen der Schulprogrammarbeit entwickeln Ausbil-          – Einbindung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst als
dungsschulen schulinterne Ausbildungskonzepte.                  Kollegin oder Kollege in die Teamstrukturen der Schule
 Das Schulprogramm als ständiges Arbeitsprogramm                (Mitarbeit in der Fachschaft, im Kollegium, in Konferen-
einer Schule enthält Ziele, Arbeitsvorhaben und auch            zen oder z. B. in Arbeitsgruppen)
Angebote der Schule, die wichtige Informationen über          – Einbeziehung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes beinhalten.         in die Schul- und Unterrichtsentwicklung, in die Schul-
Im Ausbildungskonzept als Teil des Schulprogramms wer-          programmarbeit und damit in die Weiterentwicklung
den Ablauf und Organisation der Ausbildung durch die            des Ausbildungskonzepts
Schule dargelegt. Das Ausbildungskonzept wird unter           – Möglichkeiten für Hospitationen bei den Kolleginnen
Berücksichtigung der APVO Lehrkräfte und der Ausbil-            oder Kollegen; in der Grundschule neben den Ausbil-
dungsstandards formuliert. Es soll im Rahmen der regel-         dungsfächern auch in Deutsch und Mathematik
mäßigen Evaluation und Fortschreibung des Schulpro-           – Möglichkeiten für Hospitationen bei den Lehrkräften
gramms weiterentwickelt werden.                                 im Vorbereitungsdienst durch Abstimmung der
                                                                Stundenpläne
Das Ausbildungskonzept berücksichtigt insbesondere fol-
gende Punkte:                                                 Die Ausbildung durch die Schule ist an den Ausbildungs-
– Benennung von Fächern und Fachrichtungen, in denen          standards orientiert. Sie unterstützt die Lehrkräfte im
  ausgebildet wird oder ausgebildet werden kann; Vor-         Vorbereitungsdienst darin, die in den Standards formu-
  aussetzung dafür sind qualifizierte Ausbildungslehrkräfte   lierten Ansprüche zu erfüllen.
– Darstellung der Kooperationsformen mit anderen              Das Ausbildungskonzept der Schule unterliegt der
  Schulen, insbesondere hinsichtlich möglicher Koope-         Mitbestimmung des Örtlichen Personalrates, zum Bei-
  rationen in der Ausbildung an Gymnasien und Gemein-         spiel zur Abstimmung des Unterrichts unter Anleitung
  schaftsschulen sowie an Förderzentren                       und der Pausenaufsichten.

12
TEIL B
                                                                    AUFGA BE N DE R SCHULLE ITE RIN/DE S SCHULLE ITE RS

Aufgaben der Schulleiterin / des Schulleiters
Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                 APVO Lehrkräfte § 7
                                              Ausbildung durch die Schule
                                                     (§ 26 LehrBG)

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist unmittelbare Vorgesetzte oder unmittelbarer Vorgesetzter der Lehrkraft
im Vorbereitungsdienst. Die Aufgaben nach §§ 12 und 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden von der Schulleiterin oder
dem Schulleiter wahrgenommen, der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zuletzt zugewiesen gewesen ist.

                                                  APVO Lehrkräfte § 12
                                                 Dienstliche Beurteilung

(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Ausbildungsschule erstellt eine dienstliche Beurteilung über die Eignung
und Leistung der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Unterricht und Schule. Im Falle der Ausbildung an zwei Schulen
ist ein Beurteilungsbeitrag der Schulleiterin oder des Schulleiters der Kooperationsschule einzuholen. Kriterien für die
Beurteilung sind die Ausbildungsstandards. Die Beurteilung endet mit einer Note. § 21 Absatz 2 gilt entsprechend.

                                                  APVO Lehrkräfte § 16
                                                  Prüfungskommission

(1) Das für Bildung zuständige Ministerium setzt zur Durchführung der Prüfung (§ 29 LehrBG) eine Prüfungskommissi-
on ein. Mitglieder der Prüfungskommission sind
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter der Ausbildungsschule
2. (…)

Erläuterungen und Hinweise
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind unmittelbare         konzept selbst zu formulieren haben. Im Rahmen der
Vorgesetzte von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst,            Schulprogrammarbeit sollten bei der Erstellung des Aus-
wie sie auch unmittelbare Vorgesetzte von Lehrkräften          bildungskonzepts insbesondere die Ausbildungslehr-
sind. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden damit           kräfte sowie daran interessierte Lehrkräfte und gegebe-
anderen Lehrkräften im Prinzip gleichgestellt. Lehrkräfte      nenfalls Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aktiv einbezo-
im Vorbereitungsdienst sind daher prinzipiell in gleicher      gen werden. Das gilt auch für den laut Schulgesetz (§ 33
Weise zu behandeln wie das Kollegium insgesamt. Den-           Absatz 5) vorgesehenen jährlichen Rechenschaftsbericht,
noch besteht gegenüber Lehrkräften im Vorbereitungs-           den die Schulleiterin oder der Schulleiter gegenüber der
dienst eine besondere Fürsorgepflicht. Insbesondere im         Schulkonferenz zum Stand der Umsetzung des Schulpro-
Bereich der Personalführung, wozu Personaleinsatz, Per-        gramms vorzulegen hat.
sonalentwicklung und dienstliche Beurteilung gehören,
sollte mit erhöhter Sensibilität im Hinblick auf die Ausbil-   Schulleiterinnen und Schulleiter tragen darüber hinaus
dungssituation vorgegangen werden.                             Verantwortung für die Verwendung der durch den
                                                               eigenverantwortlichen Unterricht der Lehrkräfte im
Schulleiterinnen und Schulleiter tragen laut Schulgesetz       Vorbereitungsdienst zusätzlich zur Verfügung stehen-
(§ 33 Absatz 2) die Verantwortung für die Erfüllung des        den Unterrichtsstunden sowie für die Aufteilung der Aus-
pädagogischen Auftrags der Schule und damit auch für           gleichsstunden.
die Schulprogrammarbeit. Das bedeutet nicht, dass sie          Wie bei anderen Personalangelegenheiten ist der Örtli-
das Schulprogramm und damit auch das Ausbildungs-              che Personalrat zu beteiligen.

                                                                                                                       13
TEIL B
AUFGA BE N DE R AUSBILDUNGSLE HRK R Ä F TE

Wie bei jeder dienstlichen Beurteilung muss sich die Füh-     Kriterien für die dienstliche Beurteilung von Lehrkräften
rungskraft unabhängig von der eigenen Fachqualifikation       im Vorbereitungsdienst liegen mit den allgemeinen und
einen Eindruck von den Arbeitsleistungen der Mitarbei-        fachspezifischen Standards vor.
terin oder des Mitarbeiters verschaffen, aus dem sie eine     Mit den Regelungen erhält die Schulleiterin oder der
Bewertung ableiten kann.                                      Schulleiter als Führungskraft im Bereich der Ausbildung
Dienstliche Beurteilungen in der Schule basieren auf          großen Einfluss. Unberührt bleibt die Möglichkeit, dass
– Beobachtungen der Tätigkeiten der Mitarbeiterin oder        Schulleiterinnen oder Schulleiter Teile ihrer Aufgaben
   des Mitarbeiters in Unterricht und Schule durch die        delegieren (SchulG § 33 Absatz 6).
   Führungskraft,
– Rückmeldungen von Lernenden, Lehrenden, Eltern
   und gegebenenfalls anderen Partnern von Schule
   sowie
– der Prüfung von Ergebnissen der unterrichtlichen und
   schulischen Arbeit.

Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte
Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                 APVO Lehrkräfte § 7
                                              Ausbildung durch die Schule
                                                     (§ 26 LehrBG)

(6) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung von der
Schulleiterin oder dem Schulleiter jeweils einer Ausbildungslehrkraft zugewiesen. Die Ausbildungslehrkräfte haben
die Aufgabe, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen Bildungsarbeit und der pädagogischen Arbeit
den Ausbildungsstandards entsprechend anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. Sie sollen für das betreffende
Fach oder die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung und die Berechtigung haben, in der entsprechenden
Schulstufe oder den entsprechenden Schulstufen Unterricht zu erteilen. Sie sollen über hinreichende unterrichtliche
und pädagogische Erfahrung verfügen. (…) Die Ausbildungslehrkräfte haben das Recht und die Pflicht zum Besuch
des eigenverantwortlichen Unterrichts der jeweiligen Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.

(7) Die Ausbildungslehrkräfte führen mindestens am Beginn der Ausbildung und nach sechs Monaten Orientierungs-
gespräche über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung mit der Lehrkraft im Vorbereitungs-
dienst.

Erläuterungen und Hinweise                                    – die Ressourcen tatsächlich bei den mit Ausbildung
Die Ausbildung durch die Schule wird im Wesentlichen            befassten Lehrkräften ankommen,
durch die Ausbildungslehrkräfte gestaltet. Sie sind hier-     – die Ressourcen für die direkte Ausbildungstätigkeit
für durch ihre fachliche Eignung und Leistung und das           genutzt werden,
Zertifikat für Ausbildungslehrkräfte qualifiziert. Sie wer-   – flexible Regelungen zwischen Ausbildungslehrkräften
den dafür von anderen Aufgaben entlastet. Über die              vereinbart werden können,
Verteilung der Ausgleichstunden unter den Ausbildungs-        – flexible Regelungen während der Ausbildungszeit
lehrkräften entscheidet die Schule in Absprache mit den         vereinbart werden können,
Ausbildungslehrkräften und unter Mitbestimmung des            – flexible Regelungen im Rahmen der Kooperation mit
Örtlichen Personalrats. Es soll gewährleistet sein, dass        anderen Schulen gefunden werden können.

14
TEIL B
                                                                     QUA LIFIZIE RUNG DE R AUSBILDUNGSLE HRK R Ä F TE

Zur Tätigkeit von Ausbildungslehrkräften gehört,              – die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Selbstre-
– Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zu allen wichtigen         flexion unterstützen und dazu anregen, auf der Basis
  Fragen der Ausbildung (APVO Lehrkräfte, Ausbildung            der Ausbildungsstandards individuelle Schwerpunkte
  durch das IQSH und durch die Schule, Ausbildungs-             zu setzen,
  standards, Portfolio) Auskunft zu geben und sie zu          – dazu anleiten, den Grad der Handlungsfähigkeit in der
  beraten,                                                      Schule entsprechend den Qualitätsdimensionen der
– Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in die schulische           allgemeinen Standards weiter zu professionalisieren,
  und unterrichtliche Arbeit einzuführen und die              – dazu anregen, eigene Arbeitsprozesse und -produkte
  Schule, das Schulprogramm, die Fachanforderungen,             im Portfolio zu dokumentieren und zu bewerten.
  die Bildungsstandards zu informieren und andere
  Arbeitsgrundlagen zur Verfügung stellen; Absprachen         Im ersten Orientierungsgespräch am Beginn der Ausbil-
  über die Zusammenarbeit zu treffen und in die Fach-         dung können folgende Fragen im Zentrum stehen:
  schaft einführen,                                           – Über welche Qualifikationen, Interessen und beson-
– Unterrichtsstunden gemeinsam vorzubereiten und zu             deren Schwerpunkte verfügt die Lehrkraft im Vorberei-
  analysieren,                                                  tungsdienst?
– bei der mittel- und langfristigen Unterrichtsplanung        – Welche persönlichen Verhältnisse der Lehrkräfte im
  auf Basis der Fachanforderungen, der Bildungsstan-            Vorbereitungsdienst könnten für die konkrete Gestal-
  dards sowie der schulinternen Fachcurricula Orientie-         tung des Vorbereitungsdienstes im Rahmen der schuli-
  rung zu geben,                                                schen Ausbildung relevant sein?
– die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in allen Qualitäts-   – Welche Wünsche in Hinblick auf den Einsatz in Unter-
  dimensionen der Ausbildungsstandards zu eigen-                richt und Schule hat die Lehrkraft im Vorbereitungs-
  verantwortlichem Handeln anzuleiten,                          dienst? Welche Einsatzmöglichkeiten hat die Schule
– bei der Analyse und Bewältigung erzieherischer                vorgesehen?
  Situationen zu unterstützen,                                – Was erwartet die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst von
– bei der Klärung der eigenen Rolle behilflich zu sein,         der Ausbildungslehrkraft? Welche Erwartungen hat
– die Qualität der Arbeit und den Leistungsstand zurück-        die Ausbildungslehrkraft an die Lehrkraft im Vorberei-
  zumelden,                                                     tungsdienst?
– Orientierungsgespräche zu führen und zu dokumentieren       – Wie soll die Zusammenarbeit zwischen Lehrkraft im
                                                                Vorbereitungsdienst und Ausbildungslehrkraft konkret
Orientierungsgespräche werden auf der Grundlage                 gestaltet werden?
der Ausbildungsstandards geführt. In ihnen werden zu          – Welche Verabredungen werden verbindlich getroffen?
bestimmten Zeitpunkten gemeinsam Fragen erörtert, die
für die gesamte Ausbildungsdauer zu thematisieren sind.       In weiteren Orientierungsgesprächen sollten darüber
Das Orientierungsgespräch dient nicht einer dienstlichen      hinaus folgende Fragen erörtert werden:
Beurteilung, sondern der Beratung.                            – Wie wird der Stand der Ausbildung eingeschätzt?
                                                              – Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die
Das Orientierungsgespräch soll                                   weitere Arbeit?
– die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der pädagogi-
  schen Arbeit und schulischen Bildungsarbeit fördern,        Weitergehende Hinweise über das Orientierungsge-
– die Chance der Selbstbewertung bieten und die               spräch erhalten die Ausbildungslehrkräfte im Rahmen
  Möglichkeit eröffnen, erreichte Handlungskompetenzen        der Qualifizierungsveranstaltungen.
  einzuschätzen,

Qualifizierung der Ausbildungslehrkräfte
Das IQSH unterstützt Ausbildungslehrkräfte durch Angebo-        leiter des IQSH geleitet. Tagungsorte sind in der Regel
te zur Qualifizierung in den wahrzunehmenden Aufgaben.          Ausbildungsschulen.
Die Angebote umfassen acht Halbtage (32 Stunden). Sie
werden in schulartübergreifenden Veranstaltungen rea-           Alle Angebote werden online im IQSH-Fortbildungs-
lisiert und von einer Studienleiterin oder einem Studien-       server formix angeboten.

                                                                                                                      15
C
Teil C
0 5 S E L B S T M A N AG E M E N T, KO M M U N I K AT I O N U N D A R B E I T S P R O Z E S S E

Ausbildung durch das IQSH

Ausbildungsveranstaltungen

Zur Erweiterung und Vertiefung der fachlichen, didakti-                             von Theorien, Modellen und Konzepten reflektiert, um
schen und pädagogischen Kompetenz sind die Lehrkräf-                                unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten zu erschließen
te im Vorbereitungsdienst verpflichtet, an Ausbildungs-                             Ziel ist, durch eigene Erfahrung theoriegeleitet zu ler-
veranstaltungen des IQSH teilzunehmen. Diese Verpflich-                             nen und dabei eigene Überzeugungen und Motivatio-
tung bezieht sich auf die Fachrichtungen und Fächer                                 nen zu reflektieren sowie sich darüber mit anderen Lehr-
sowie auf Pädagogik einschließlich Schul- und Dienst-                               kräften im Vorbereitungsdienst professionell auszutau-
recht.                                                                              schen. Angebote zum Kompetenzaspekt Selbstregulative
Die Ausbildung durch das IQSH dient der Professionali-                              Fähigkeiten wie Zeitmanagement oder Arbeitsorganisation
sierung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und ver-                              ergänzen die Ausbildung.
bindet die wissenschaftliche Theorie mit der schulprakti-                           Die Ausbildung durch das IQSH ergänzt und erweitert so
schen Praxis. Die eigene Praxis wird vor dem Hintergrund                            die Ausbildung durch die Schule.

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                                  APVO Lehrkräfte § 5
                                                            Ziel des Vorbereitungsdienstes
                                                                      (§ 21 LehrBG)

(3) Das IQSH legt in Ergänzung der Ausbildungsstandards nach § 24 LehrBG mit Zustimmung des für Bildung zuständigen
Ministeriums Ausbildungscurricula für die Lehrämter fest. Die Ausbildungscurricula bestimmen für die einzelnen Lehräm-
ter die fachspezifischen und fachrichtungsspezifischen Standards sowie die Inhalte der Ausbildung durch das IQSH.

                                                                 APVO Lehrkräfte § 8
                                                              Ausbildung durch das IQSH
                                                                     (§ 26 LehrBG)

(1) Die Ausbildung durch das IQSH umfasst 360 Zeitstunden. Die Ausbildungsveranstaltungen bestehen aus Pflicht-
und Wahlveranstaltungen. Mindestens 288 Zeitstunden entfallen auf Pflichtveranstaltungen, die sich zu gleichen
Teilen auf die Fächer und bzw. oder Fachrichtungen sowie Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht verteilen
sollen. (…) Die Ausbildung durch das IQSH wird von Studienleiterinnen und Studienleitern wahrgenommen. Sie müs-
sen grundsätzlich für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung und die Berechti-
gung haben, in der entsprechenden Schulstufe oder den entsprechenden Schulstufen Unterricht zu erteilen.

(2) Die Ausbildung des IQSH in den Fächern, den Fachrichtungen und Pädagogik berücksichtigt die spezifischen
Anforderungen an das jeweils angestrebte Lehramt. (…) Die Ausbildung soll in einer Ausbildungsschule stattfinden
(Ausbildungstag).

16
TEIL C
                                                                                  A U S B I L D U N G S V E R A N S TA LT U N G E N

(3) Außer den Einführungsveranstaltungen gehören zu den Ausbildungsveranstaltungen

1. in der Ausbildung für die Lehrämter der allgemein- bildenden Schularten
   a) Veranstaltungen in jedem der Fächer nach § 25 Absatz 2 LehrBG unter Einbeziehung von integrierten Fächern;
   wenn in der Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt)
   Musik oder Kunst als Doppelfach studiert wurde, ausschließlich Veranstaltungen in diesem Fach,
   b) Veranstaltungen in Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht;

2. in der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik
   a) Veranstaltungen in den zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen einschließlich der Pädagogik und
   Schul- und Dienstrecht sowie der fachrichtungsbezogenen Beratung und
   b) Veranstaltungen in zwei Fächern, wobei eines Deutsch oder Mathematik sein muss;

3. in der Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
   a) Veranstaltungen in der Fachrichtung,
   b) Veranstaltungen im Fach und
   c) Veranstaltungen in Berufspädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht.

(4) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind für die Ausbildung durch das IQSH von Schulveranstaltungen im not-
wendigen Umfang freigestellt.

(5) In besonderen Fällen können Veranstaltungen durch gleichwertige Maßnahmen des IQSH ersetzt werden.

Erläuterungen und Hinweise

Organisation der Ausbildung
Die folgenden Ausführungen gelten für die Lehrämter an      Die Zuordnung zu den Ausbildungsgruppen wird am
allgemeinbildenden Schulen; die Ausbildungsgänge in         Beginn des Vorbereitungsdienstes vorgenommen. Dabei
den Lehrämtern für Sonderpädagogik und an berufsbil-        ersetzen in der Regel die neu zugeordneten Lehrkräfte im
denden Schulen weichen in Teilen ab.                        Vorbereitungsdienst die Lehrkräfte, die nach Bestehen
Die Zuweisung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu      der Staatsprüfung ausgeschieden sind (semesterhetero-
den Ausbildungsschulen folgt zum einen dem Prinzip,         gene Gruppen).
dass jede Schule in Schleswig-Holstein Ausbildungsschu-     Um lange Wegstrecken für Fahrten zur Ausbildung weit-
le sein kann. Für jeden Kreis wurde ein Kontingent ermit-   gehend zu vermeiden, werden die Gruppen möglichst
telt, das die Zahl der zuzuweisenden Lehrkräfte im Vorbe-   schulortnah gebildet.
reitungsdienst festlegt. Zum anderen wird bei der Zuwei-    Den Ausbildungsgruppen ist jeweils eine Studienleiterin
sung der Ortswunsch der Lehrkräfte, soweit es möglich       oder ein Studienleiter fest zugeordnet. Die Ausbildung
ist, beachtet. Fächerkombinationen werden in der Zuwei-     durch das IQSH findet für die Schularten Grundschule,
sung nicht berücksichtigt.                                  Gemeinschaftsschule und Gymnasien mittwochs in ganz-
                                                            tägigen Veranstaltungen statt. Um in den verschiedenen
Ausgebildet wird in den beiden Fächern, für die ein ent-    Fächerkombinationen ohne Überschneidungen ausbil-
sprechender Studienabschluss vorliegt, sowie in Pädago-     den zu können, ist ein fester Terminplan vorgegeben,
gik einschließlich Schul- und Dienstrecht.                  in dem in einem Zyklus von vier aufeinanderfolgenden
Die Ausbildung der Lehrkräfte umfasst in jedem der          Wochen jedem Mittwoch eine Reihe von Fächern sowie
beiden Fächer oder Fachrichtungen sowie in Pädagogik        Pädagogik zugeordnet ist.
jeweils 120 Stunden. Grundlage sind Curricula, die durch    Für die Schulart Sonderpädagogik sind Dienstag und
das für Bildung zuständige Ministerium genehmigt            Mittwoch Ausbildungstage, für die berufsbildenden
wurden.                                                     Schulen Mittwoch und Freitag.
Die Ausbildung wird in Gruppen durchgeführt.

                                                                                                                                17
TEIL C
A U S B I L D U N G S V E R A N S TA LT U N G E N

Beispiel

 11.11.2020     1   PÄD      DEU     MAT     ENG    PHY   SPO   KUN   VBB    GES   LAT   MUS2   SPAN

 18.11.2020     2   PÄD      DEU     GEO     BIO    DAE   RKA   SUG   FRAN   WPO

 25.11.2020     3   PÄD      GEO     MAT     BIO    CHE   SPO   MUS   REV    GES   PHI   SUG    FRAN   SPAN   GRI   TXL   RUS   WPO   TEC

 02.12.2020     4   PÄD      ENG     CHE     KUN    REV   LAT

Die Ziffern 1 bis 4 kennzeichnen die Ausbildungsgänge,                       Die regelhafte Einbindung einer Hospitation hat zur Folge,
die sogenannten Schienen. Eine Lehrkraft im Vorberei-                        dass die Ausbildungsveranstaltungen an den Schulen der
tungsdienst, die der Gruppe DEU auf Schiene 1 zuge-                          Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, in deren Unterricht
ordnet wurde, nimmt über 18 Monate ihre Ausbildung im                        hospitiert wird, durchgeführt werden.
Fach Deutsch auf Schiene 1 wahr.                                             Jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst wird achtmal wäh-
Die Grundidee ist, dass jede Lehrkraft im Vorbereitungs-                     rend der Ausbildungszeit von den Studienleiterinnen und
dienst in einem solchen Zyklus drei Veranstaltungen                          Studienleitern, die die Ausbildungsgruppen leiten, in
wahrnimmt, eine in jedem Fach und eine in Pädagogik.                         ihrem eigenverantwortlichen Unterricht beraten; dreimal
Damit ist sichergestellt, dass der vorgeschriebene Aus-                      in jedem Fach und zweimal in Pädagogik. Die Lehrkräf-
bildungsumfang in den 18 Monaten des Vorbereitungs-                          te im Vorbereitungsdienst erhalten auf Antrag zwei wei-
dienstes wahrgenommen werden kann.                                           tere Ausbildungsberatungen, deren Zuordnung zu den
Über die gruppenorientierte Pflichtausbildung hinaus                         Fächern oder zu Pädagogik den Lehrkräften im Vorberei-
werden in einigen Fächern und in Pädagogik weitere                           tungsdienst freisteht.
relevante Themen durch Studienleiterinnen oder Studi-
enleiter mit besonderer Expertise angeboten, nämlich                         Im zweiten Halbjahr fertigen die Lehrkräfte im Vorberei-
in Niederdeutsch, sonderpädagogischem Basiswissen,                           tungsdienst die vorgeschriebene Hausarbeit; sie wählen
integrierte Naturwissenschaften, Weltkunde und Strah-                        dafür ein Fach, eine Fachrichtung oder Pädagogik und
lenschutz. Diese für die Fächer und für Pädagogik vorge-                     eine Studienleiterin oder einen Studienleiter, mit der/dem
schriebenen Veranstaltungen müssen während der Aus-                          das Thema abgesprochen wird und die/der die Arbeit
bildungszeit einmal belegt werden.                                           bewertet.
Der vierte, freie Mittwoch kann im zweiten Halbjahr für                      Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die den Vorberei-
einen Zertifikatskurs als Ersatz für die Hausarbeit wahrge-                  tungsdienst in der Zeit vom 1. Februar 2016 bis 31. Janu-
nommen werden oder steht für eigene Arbeitsvorhaben                          ar 2024 aufgenommen haben, kann die Abschlussarbeit
oder zur Hospitation in kooperierenden Schulen oder in                       eines IQSH-Zertifikatskurses „Deutsch als Zweitsprache“
anderen Institutionen zur Verfügung.                                         als Ersatz für die Hausarbeit anerkannt werden.
Angestrebt wird, dass an jedem Ausbildungstag im                             In der abschließenden Staatsprüfung sind zwei Fachstu-
Unterricht einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hospi-                     dienleiterinnen oder Fachstudienleiter des IQSH als
tiert wird. Die gezeigte Unterrichtsstunde wird gemein-                      Prüferin oder Prüfer eingesetzt.
sam mit der Gruppe ausgewertet. In der Regel wird jede
Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einmal während des                          Insgesamt besteht im Vorbereitungsdienst eine Einheit
Vorbereitungsdienstes Unterricht vor der jeweiligen Aus-                     von Ausbilden, Beraten und Prüfen.
bildungsgruppe zeigen.

18
TEIL C
                                                                                             A U S B I L D U N G S B E R AT U N G

Ausbildungsberatung
Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                APVO Lehrkräfte § 9
                                                Ausbildungsberatung

Die Studienleiterinnen und Studienleiter des IQSH führen Unterrichtsbesuche mit Beratungen in den Ausbildungsschu-
len durch:
1. im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien
   und im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen je drei Beratungen in den Fächern und zwei
   Beratungen in Pädagogik; im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik je drei Beratungen in den
   Fachrichtungen und zwei Beratungen im Fach;
2. im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik je drei Beratungen in den Fachrichtungen und je eine
   Beratung in den Fächern;
3. im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen drei Beratungen im Fach und drei Beratungen
   in der Fachrichtung sowie zwei Beratungen in der Berufspädagogik.
   Auf Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sind bis zu zwei weitere Ausbildungsberatungen im Fach, der Fach-
   richtung, Pädagogik oder Berufspädagogik durchzuführen.

Erläuterungen und Hinweise                                   rung des Unterrichts und damit eine Optimierung der
Im Rahmen der Ausbildung durch die Schule hospitieren        Ausbildung insgesamt zu erreichen.
die Ausbildungslehrkräfte regelmäßig im Unterricht der
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und geben ihnen kom-       Ausbildungsberatung kann über diesen Kern der Unter-
petenzorientierte Rückmeldungen zu unterschiedlichen         richtsberatung hinausgehen und andere Aspekte der
Aspekten des gezeigten Unterrichts.                          Ausbildung im Vorbereitungsdienst thematisieren, wel-
Die Studienleiterinnen und Studienleiter des IQSH erwei-     che durch alle Beteiligten in die Beratungsgespräche ein-
tern die Expertise der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst      gebracht werden können.
durch ihre Ausbildungsberatung, indem sie durch die          Im Zentrum der Ausbildungsberatung stehen die Aus-
externe Sicht weitere Impulse für die Reflexion ihrer        bildungsstandards, mit welchen Klarheit hinsichtlich der
Erfahrungen und für die Weiterentwicklung des Unter-         anzustrebenden Arbeitsergebnisse geschaffen wird und
richts geben.                                                die auf den Vorgaben des Lehrkräftebildungsgesetzes,
Basis der Ausbildungsberatung ist deshalb eine von           des Schulgesetzes, den Fachanforderungen sowie den
den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst geplante und          vorhandenen Bildungsstandards für die einzelnen Fächer
durchgeführte Unterrichtsstunde und die entsprechen-         und Fachrichtungen basieren.
de schriftliche Unterrichtsvorbereitung (Hinweise dazu im
Anhang, S. 49). Eine kritische Rückmeldung zu didaktisch-    Mit der Ausbildungsberatung wird der Diskurs zwischen
methodischen Entscheidungen und zu deren Umsetzung           Schule und IQSH durch die Konkretisierung und Interpre-
im Unterricht und zum Lehrerverhalten schließen sich an.     tation der einzelnen Ausbildungsstandards intensiviert.
Mit der Einbettung der Einzelstunde in die Unterrichtsein-   Sie nutzt diese als Hintergrundfolie, vor der die Inhalte
heit und in das Fachcurriculum werden auch mittelfristige    des Beratungsgesprächs erörtert und Beobachtungen
pädagogische Ziele und Bildungsziele deutlich. Bezüge        und Rückmeldungen reflektiert werden. Aus dieser Refle-
zu den Fachanforderungen, den Bildungsstandards, der         xion können kompetenzbezogene Schwerpunkte für das
Diagnostik und der Überprüfung der Lernfortschritte          weitere Lernen abgeleitet werden.
ergänzen deshalb die Rückmeldungen zur gezeigten Ein-        Die Ausbildungsberatung unterstützt die Ausbildung
zelstunde. Ausbildungsberatung wird als Austausch von        durch die Ausbildungslehrkräfte. Die Arbeit der Ausbil-
Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Erfah-        dungslehrkräfte ist im Wesentlichen durch gemeinsame
rungen und Perspektiven verstanden.                          Planungsgespräche mit den Lehrkräften im Vorberei-
Eine Beurteilung durch Noten ist nicht vorgesehen.           tungsdienst, durch Hospitationen und deren Auswertungen
Ziel ist, aus der wechselseitigen Reflexion eine Optimie-    gekennzeichnet. Es entsteht hierbei ein Arbeitszyklus, der

                                                                                                                             19
TEIL C
A U S B I L D U N G S B E R AT U N G

Zielsetzung, Umsetzungsplanung, Durchführung sowie           Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sendet am Tag vor
Beobachtung und Reflexion umfasst. Bezogen auf diesen        der Beratung eine schriftliche Unterrichtsvorbereitung zu.
Zyklus leistet die Beratung einen Beitrag für die Optimie-   Der schriftliche Unterrichtsentwurf ist in Umsetzung der
rung der gemeinsamen Arbeit der Ausbildungslehrkraft         Hinweise zur Staatsprüfung (Hinweise dazu im Anhang,
und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.                    S. 49) zu fertigen.

Die Arbeit der Ausbildungslehrkräfte ist eingebettet in      Der zeitliche Umfang der Ausbildungsberatung umfasst
das Konzept der Ausbildung durch die Schule. Fragen          in der Regel eine Hospitationsstunde und eine Unter-
der Gestaltung der Ausbildung durch die Schule und der       richtsstunde zur Beratung. An der Ausbildungsberatung
Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes können im         sind in der Regel neben der Lehrkraft im Vorbereitungs-
Rahmen der Ausbildungsberatung thematisiert werden.          dienst die Ausbildungslehrkraft und gegebenenfalls die
Diese zielt darauf, die beiden Ausbildungssäulen Schule      Schulleiterin oder der Schulleiter beteiligt.
und IQSH gut aufeinander abzustimmen. Von dem regel-
mäßigen, intensiven Austausch über inhaltliche und cur-      Unterrichtsbeobachtung- und -auswertung
riculare Fragen des Faches oder der Fachrichtung bezie-      Die Studienleiterin oder der Studienleiter und die Ausbil-
hungsweise über pädagogische Fragestellungen profitie-       dungslehrkraft beobachten den Unterricht. Dabei ist eine
ren sowohl das IQSH als auch die Schule. Ausbildungsbe-      Fokussierung auf vereinbarte Aspekte sinnvoll.
ratung dient dem Ziel, aus der wechselseitigen Reflexion
der eigenen Positionen eine Optimierung der Ausbildung       Das sich anschließende Auswertungsgespräch umfasst
zu erreichen.                                                die folgenden Schritte:
                                                             – Nach dem Unterricht reflektiert zunächst die Lehrkraft
Organisatorische Umsetzung                                      im Vorbereitungsdienst die Stunde.
Die Termine und der Zeitpunkt am Tag der Beratung sind       – Die Studienleiterin oder der Studienleiter schlägt eine
unter anderem mit Rücksicht auf die Unterrichtsverpflich-       inhaltliche und zeitliche Struktur für das weitere
tung der Studienleiterinnen und Studienleiter festzule-         Gespräch vor. Die Inhalte ergeben sich aus den verein-
gen. Dazu stimmt die Studienleiterin oder der Studienlei-       barten Beobachtungsschwerpunkten, aus der Refle-
ter die Beratungstermine mit der Lehrkraft im Vorberei-         xion und aus den Aspekten, welche die Beteiligten
tungsdienst langfristig ab. Diese wiederum klärt die Ter-       im Rückblick auf die Unterrichtsstunde thematisieren
mine mit der Schulleitung und der Ausbildungslehrkraft.         möchten.
Spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin         – Aus dem Gespräch heraus werden konkrete Entwick-
informiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Studi-      lungsperspektiven formuliert und mögliche Wege der
enleiterin oder den Studienleiter schriftlich über              Umsetzung skizziert. Die getroffenen Verabredungen
– das Thema der Unterrichtseinheit und die Einbettung           werden schriftlich fixiert (Vorlage im Anhang S. 53).
   der geplanten Unterrichtsstunde in diese Unterrichts-     – Abschließend haben die Gesprächspartner Gelegen-
   einheit,                                                     heit, sich ein Feedback zum Verlauf und zum Ergebnis
– die von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, der Aus-        des Auswertungsgesprächs geben.
   bildungslehrkraft und gegebenenfalls durch die Aus-
   bildungsschule gewünschten kompetenzorientierten          Über das auswertende Gespräch zur hospitierten Stunde
   Schwerpunkte der Beratung.                                hinausgehend können Inhalte und Aspekte besprochen
Außerdem sollte mitgeteilt werden, welche Personen an        werden, die sich aus der Ausbildungssituation ergeben.
der Beratung teilnehmen werden.

20
D
Teil D
Ausbildungsbegleitende Prüfungsleistungen

Ausbildungsdokumentation
(Portfolio)
Intention
Mit dem Portfolio weist die Lehrkraft im Vorbereitungs-     Portfolio bietet der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die
dienst die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen          Möglichkeit der Selbstdarstellung und der Reflexionsfä-
nach und dokumentiert die Ergebnisse der eigenen            higkeit (Prozessorientierung). Die Ausbildungsstandards
Arbeit (Produktorientierung). Außerdem informiert sie       stellen den Orientierungsrahmen für die geforderte
im Portfolio durch auswertende Berichte über ihre Ent-      Reflexion und die jeweils notwendige Evaluation dar.
wicklung sowohl des Lehrens als auch des Lernens. Das

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                               APVO Lehrkräfte § 10
                                       Ausbildungsdokumentation (Portfolio).

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen ein Portfolio, das die Dokumentation der eigenen Arbeit sowie eine Auf-
listung der am IQSH wahrgenommenen Ausbildungsveranstaltungen nach § 8 enthält. Die Dokumentation enthält aus-
wertende Berichte über die eigenen unterrichtlichen und schulischen Aktivitäten, die Unterrichtshospitationen und die
Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (§ 8 Absatz 1). Der Textteil der Dokumentation soll einen Umfang von etwa
zehn Seiten haben.

                                                APVO Lehrkräfte § 17
                                                     Prüfung

(1) Zwei Wochen vor der Prüfung leitet die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst jedem Mitglied der Prüfungskommissi-
on ein Exemplar der Ausbildungsdokumentation (§ 10) auf elektronischem Weg zu; diese wird zu den Prüfungsakten
genommen. Spätestens am Tag vor der Prüfung leitet sie jedem Mitglied der Prüfungskommission für jede Unterrichts-
stunde eine schriftliche Unterrichtsvorbereitung auf elektronischem Weg zu.

(4) Zum Abschluss der Prüfung findet ein Prüfungsgespräch im Umfang von 45 bis 60 Minuten zwischen der Prüfungs-
kommission und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst statt, in dem die Ausbildungsdokumentation (Portfolio) und die
pädagogische Arbeit insgesamt reflektiert werden und eine Befragung zum Schul- und Dienstrecht erfolgt.
Anschließend benotet die Prüfungskommission diesen Prüfungsteil.

                                                                                                                    21
TEIL D
A U S B I L D U N G S D O K U M E N TAT I O N

Erläuterungen und Hinweise                                   Beispielsweise sind als Schwerpunkte hinsichtlich der
                                                             Leitfragen in den Blick zu nehmen:
Leitfragen und Bewertung                                     – Ausbildungsberatungen (z. B. wie daraus Schwerpunk-
Leitfragen für das Portfolio sind:                              te hinsichtlich des Klassenmanagements, der kogni-
– Was habe ich getan?                                           tiven Aktivierung oder der konstruktiven Unterstüt-
– Was habe ich daraus gelernt?                                  zung abgeleitet wurden und die Handlungskompetenz
– Welche Konsequenzen ziehe ich daraus?                         erweitert wurde),
                                                             – Ausbildungsveranstaltungen (z. B. welches Fazit aus
Das Portfolio wird nicht benotet. Sein Inhalt wird im Rah-      dem Ausbildungstag gezogen oder welche Anregung
men des Prüfungsgespräches am Prüfungstag zusammen              umgesetzt wurde)
mit der pädagogischen Arbeit am Prüfungstag reflektiert      – Arbeit mit Ausbildungslehrkraft (z. B. welche Beobach-
und berücksichtigt.                                             tungen als Vorbild dienen, welche Unterstützung
                                                                besonders hilfreich war)
Gliederung und Umfang                                        – Verhältnis zu Schülerinnen und Schülern (z. B. welche
Das Portfolio ist wie folgt gegliedert:                         Maßnahmen zu einer verbesserten Arbeitsatmosphäre
– Persönliche Daten                                             und damit zu einem verbesserten Klassenmanagement
– Ausbildung durch die Schule (Übersicht über den Ein-          beigetragen haben)
   satz in den Fächern und Lerngruppen)                      – weitere Aspekte der schulischen Arbeit (z. B. in Hin-
– Ausbildung durch das IQSH (Übersicht über die                 blick auf die Integration in das Kollegium, auf Eltern-
   besuchten Ausbildungsveranstaltungen)                        gespräche, Schulveranstaltungen, Arbeit in den
– Auswertungsberichte                                           Gremien der Schule und außerschulische Lernorte).
– Leistungsnachweise: dienstliche Beurteilung,               Empfohlen wird, Anregungen, Zielvorstellungen, Fazits
   Gutachten zur Hausarbeit bzw. Leistungsnachweis zu        aus Ausbildungsveranstaltungen etc. zeitnah zu notieren
   einem IQSH-Zertifikatskurs, ggf. Stellungnahmen dazu      und so zu sammeln (beispielsweise im E-Portfolio), um so
                                                             eine Grundlage für die auswertenden Berichte zu haben,
Die auswertenden Berichte sollen mit einer Darstel-          die nach jedem Ausbildungshalbjahr geschrieben wer-
lung der persönlichen Schwerpunktsetzung und deren           den. Sinn dieser Empfehlung ist, das (E-)Portfolio als Inst-
Begründung, Zielen, die sich für den Schwerpunkt erge-       rument prozessbegleitender Reflexion zu nutzen.
ben haben, abgeleiteten Arbeitsschritten sowie einer         Die auswertenden Berichte sollen einen Gesamtumfang
Bilanz hinsichtlich dieser Ziele versehen sein.              von etwa zehn Seiten haben. Da ein Portfolio Auskünfte
Schwerpunktsetzungen können aus individuellen Inte-          über besondere Vorhaben enthalten soll, sind Anlagen
ressen, gemachten Erfahrungen, persönlich getroffe-          möglich.
nen Zielsetzungen oder gezogenen Schlussfolgerungen          Eine Vorlage für das Portfolio steht den Lehrkräften im
abgeleitet werden.                                           Vorbereitungsdienst als Download zur Verfügung.

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