INHALTSVERZEICHNIS ABl. 11/20 - Hessisches Amtsblatt
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INHALTSVERZEICHNIS ABl. 11/20 Wiesbaden, den 16. November 2020 AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL RECHTSVORSCHRIFTEN BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS – Sechste Verordnung zur Änderung der Verord- nung über die hessischen Kerncurricula (Bildungs- – Wissen, wie’s geht! Internet gemeinsam standards und Inhaltsfelder) für die Grundstufe erleben! Jetzt zur Internet-ABC-Schule (Primarstufe) und die Mittelstufe (Sekundarstufe I) qualifizieren!..............................................................651 (VOKCGM) Vom 9. September 2020........................630 – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das Unterrichtsfach Chemie............................................653 – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Unterrichtsfach Ethik.................................................657 – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das – Durchführungsbestimmungen zu den zentra- Unterrichtsfach Musik...............................................661 len Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das der Hauptschule und der Realschule im Schul- Unterrichtsfach Physik..............................................665 jahr 2020/2021..........................................................632 – Gesucht werden hessische Theatergruppen zur – Organisation und Umsetzung der Einführung Teilnahme am Hessischen Schul-Theater-Treffen anderer Lernformen an Zweijährigen Fachschulen..644 2021 in Schlitz...........................................................669 – Ersatzschulfinanzierung im Lande Hessen...............646 – Umsetzung der „Förderstrategie für leistungs- – Festsetzung der Gastschulbeiträge für das starke Schülerinnen und Schüler“ (Beschluss Jahr 2021..................................................................647 der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015)..........670 – KulturSchule Hessen Start der 4. Staffel (2021–2024)..............................................................677 STELLENAUSSCHREIBUNGEN a) im Internet................................................................ 648 SCHÜLERWETTBEWERBE b) für das schulbezogene Einstellungsverfahren......... 649 c) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungs- – Junges Literaturforum Hessen-Thüringen dienst der Fachlehreranwärterinnen und Fach- 2021 – Schreibwettbewerb für 16- bis lehreranwärter für arbeitstechnische Fächer........... 650 25-Jährige.................................................................681 VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE – Ehrenamtskampagne der Hessischen Landes- zentrale für politische Bildung (HLZ).........................682 – „Monat der Nachhaltigkeit“........................................682 Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums Vorstand: Klaas Fischer, Stefan Paulsen Herausgeber: Anzeigenleitung: Daniel Eckardt Hessisches Kultusministerium, Telefon: +49 (0)911 27400-18 Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden, E-Mail: daniel.eckardt@menthamedia.de Telefon (06 11) 36 80, Telefax (06 11) 36 82 09 9 Abonnentenverwaltung Verantwortlich für den Inhalt: Ministerialrat Udo Giegerich Telefon +49 (0)911 27400-0 Redaktion: Sebastian Hellweger Telefax +49 (0)911 27400-91 Verlag, Druck und Vertrieb: E-Mail: aboverwaltung@menthamedia.de MENTHAMEDIA AG Domplatz 28 Jahresbezugspreis: 32,00 EUR (einschl. MwSt. und Versandkosten). Einzelausgaben kosten bis zu einem Umfang von 64 Seiten 4,00 EUR. Bei stärkeren Ausgaben erhöht sich der Preis um 3,20 EUR je 34560 Fritzlar zusätzlich angefangenen 16 Seiten. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zuzüglich Porto u. Verpa- ckung. Erscheinungsweise monatlich, zur Monatsmitte. Bestellungen für Abonnements und Einzelhefte Telefon +49 (0)911 27400-0 nur an den Verlag. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 3 Telefax +49 (0)911 27400-91 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zuschriften und Rezensionsexemplare an die Redaktion. E-Mail: info@menthamedia.de Für unaufgefordert eingesandte Rezensionsexemplare besteht keine Verpflichtung zur Rezension oder Anspruch auf Rücksendung.
630 ABl. 11/20 AMTLICHER TEIL RECHTSVORSCHRIFTEN Sechste Verordnung zur Änderung 3. Kunst, Ausgabe 2011, der Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und 4. Musik, Ausgabe 2011, Inhaltsfelder) für die Grundstufe (Pri- marstufe) und die Mittelstufe (Sekun- 5. Erdkunde, Ausgabe 2011, darstufe I) (VOKCGM) Vom 9. September 2020 6. Geschichte, Ausgabe 2011, Gült. Verz. Nr. 7203 7. Politik und Wirtschaft, Ausgabe 2011, Aufgrund des § 4 Abs. 5 und 6 in Verbindung mit 8. Arbeitslehre, Ausgabe 2011, § 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 9. Ethik, Ausgabe 2011, (GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402), verordnet der Kultus- 10. Evangelische Religion, Ausgabe 2011, minister nach Beteiligung des Landesschulbeirats nach § 4 Abs. 3, des Landeselternbeirats nach 11. Katholische Religion, Ausgabe 2011, § 118 Abs. 1 und des Landesschülerrats nach § 124 Abs. 4 dieses Gesetzes: 12. Jüdische Religion, Ausgabe 2019, Artikel 1 13. Alevitische Religion, Ausgabe 2020, Änderung der Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhalts- 14. Mathematik, Ausgabe 2011, felder) für die Grundstufe (Primarstufe) und die Mittelstufe (Sekundarstufe I) (VOKCGM) 15. Biologie, Ausgabe 2011, Die Verordnung über die hessischen Kerncurri- 16. Chemie, Ausgabe 2011, cula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für die Grundstufe (Primarstufe) und die Mittelstufe (Se- 17. Physik, Ausgabe 2011 und kundarstufe I) (VOKCGM) vom 31. Mai 2011 (ABl. S. 230), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Sport, Ausgabe 2011 8. Juli 2019 (ABl. S. 742), wird wie folgt geändert: sind verbindliche Grundlagen für den Un- 1. § 2 wird wie folgt gefasst: terricht im Bildungsgang Hauptschule.“ „§ 2 Kerncurricula Hauptschule 2. § 3 wird wie folgt geändert: Die hessischen Kerncurricula (Bildungs- standards und Inhaltsfelder) für die Sekun- a) Als neue Nr. 13 wird eingefügt: darstufe I – Hauptschule für die Fächer „13. Alevitische Religion, Ausgabe 2020,“. 1. Deutsch, Ausgabe 2011, b) Die bisherigen Nr. 13 bis Nr. 17 werden wie 2. Moderne Fremdsprachen, Ausgabe folgt gefasst: 2011,
ABl. 11/20 Rechtsvorschriften 631 „14. Mathematik, Ausgabe 2011, Artikel 3 Inkrafttreten 15. Biologie, Ausgabe 2011, Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkün- 16. Chemie, Ausgabe 2011, dung in Kraft. 17. Physik, Ausgabe 2011 und Wiesbaden, den 9. September 2020 18. Sport, Ausgabe 2011“. Der Hessische Kultusminister 3. § 4 wird wie folgt geändert: Prof. Dr. Lorz a) Als neue Nr. 5 wird eingefügt: „5. Chinesisch, Ausgabe 2020,“ b) Die bisherigen Nr. 5 bis Nr. 13 werden Nr. 6 bis Nr. 14. c) Als neue Nr. 15 wird eingefügt: „15. Alevitische Religion, Ausgabe 2020,“. d) Die bisherigen Nr. 14 bis Nr. 18 werden wie folgt gefasst: „16. Mathematik, Ausgabe 2011, 17. Biologie, Ausgabe 2011, 18. Chemie, Ausgabe 2011, 19. Physik, Ausgabe 2011 und 20. Sport, Ausgabe 2011“. 4. Als neuer § 4a wird eingefügt: „§ 4a Lehrpläne für das Gymnasium“ Der Rahmenplan für die Sekundarstufe I für Japa- nisch (Ausgabe 1998) ist verbindliche Grundlage für den Unterricht in Gymnasien.“ Artikel 2 Aufhebung von Vorschriften Die Zweihundertunddreiundzwanzigste Verord- nung über den Rahmenplan Japanisch und die Ge- nehmigung des Unterrichtsfaches Japanisch vom 19. September 1998 (ABl. S. 670), zuletzt geän- dert durch Verordnung vom 31. Oktober 2019 (ABl. S. 1063) wird aufgehoben.
632 ABl. 11/20 VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Durchführungsbestimmungen zu den Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) zentralen Abschlussarbeiten in den vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438), zuletzt geändert Bildungsgängen der Hauptschule und durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402), die der Realschule im Schuljahr 2020/2021 Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen so- wie die Durchführungsbestimmungen zu den zen- Erlass vom 6. Oktober 2020 tralen Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen III A.2 - 170.000.109-00240 der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2020/2021 bekannt gegeben. Vorbemerkung Alle die zentralen Abschlussarbeiten betreffenden 1. Termine Informationen sind im Internet unter https://kultusministerium.hessen.de/zaa 1.1 Prüfungszeitraum zu finden. Zur Sicherstellung des Haupttermins wie auch des Mit dem vorliegenden Erlass werden nach § 46 Abs. Nachtermins haben die Schulen Wanderfahrten, 1 der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungs- Projekte und andere Vorhaben so zu planen, dass gänge und Schulformen der Grundstufe (Primar- der Prüfungszeitraum für die Abschlussklassen stufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der nicht berührt wird. 1.2 Haupttermin Die schriftlichen Prüfungen werden vom 17. bis 21. Mai 2021 durchgeführt. Montag, 17.05.2021 Mathematik Bildungsgang Hauptschule Deutsch Bildungsgang Realschule Mittwoch, 19.05.2021 Deutsch Bildungsgang Hauptschule 1. Fremdsprache Bildungsgang Realschule Freitag, 21.05.2021 Englisch Bildungsgang Hauptschule Mathematik Bildungsgang Realschule 1.3 Nachtermin Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden vom 14. bis 16. Juni 2021 durchgeführt. Montag, 14. Juni 2021 Mathematik Bildungsgang Hauptschule Deutsch Bildungsgang Realschule Dienstag, 15. Juni 2021 Deutsch Bildungsgang Hauptschule 1. Fremdsprache Bildungsgang Realschule Mittwoch, 16. Juni 2021 Englisch Bildungsgang Hauptschule Mathematik Bildungsgang Realschule 1.4 Zweiter Nachtermin Ende der Sommerferien nachzuholen. Die Termine für diese Nachprüfungen werden von der betref- Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den fenden Schule im Benehmen mit dem zuständigen Haupttermin und den Nachtermin aus Gründen, die Staatlichen Schulamt festgelegt. Die Prüfungsar- sie oder er nicht zu vertreten hat, so erhält sie oder beiten hierfür werden vom zuständigen Staatlichen er die Möglichkeit, die Prüfung spätestens bis zum Schulamt zur Verfügung gestellt.
ABl. 11/20 Verwaltungsvorschriften 633 2. Bereitstellung der Prüfungsunterlagen für rechtzeitig – mindestens aber vier Wochen die Schulen vor den Prüfungen – über die fachspezifi- schen Regelungen (Nr. 8). 2.1 Für den Haupttermin werden die gedruckten Prüfungsarbeiten, die Handreichungen für 3.3 Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt si- Lehrkräfte und die CDs für den Prüfungsteil cher, dass das E-Mail-Postfach der Schule „Hörverstehen“ in den Fremdsprachen Eng- „Poststelle“ funktioniert und an den Prüfungsta- lisch und Französisch bereitgestellt. gen regelmäßig auf Posteingänge geprüft wird. Auf diesem Weg werden durch das Hessische 2.2 Die Prüfungsunterlagen sind von der Schul- Kultusministerium und die Hessische Lehrkräf- leiterin oder dem Schulleiter oder von einem teakademie an den Prüfungstagen kurzfristige von dieser oder diesem beauftragten Mitglied Änderungen und Hinweise kommuniziert. der Schulleitung am 10. oder 11. Mai 2021 beim zuständigen Staatlichen Schulamt ge- 3.4 Schulleiterinnen und Schulleiter melden die gen Empfangsbestätigung abzuholen. Schülerinnen und Schüler, für die ein Nach- teilsausgleich aufgrund einer nachgewiese- 2.3 Für den Nachtermin werden die Prüfungs- nen Seh- oder Hörschädigung oder eines arbeiten, die Handreichungen für Lehrkräfte nachgewiesenen Autismus gewährt wird, den und die Audiodateien für den Prüfungsteil in Anlage 2 genannten Landesfachberatern „Hörverstehen“ in den Fremdsprachen Eng- spätestens bis zum 1. Februar 2021. lisch und Französisch in elektronischer Form bereitgestellt. Die zuständigen Landesfachberater melden die betreffenden Schulen bis zum 12. Febru- Die Entschlüsselung der Daten und die Ver- ar 2021 der Hessischen Lehrkräfteakademie vielfältigung der Prüfungsunterlagen für den (Sachgebiet Zentrale Abschlussarbeiten). Nachtermin sind von der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder von einem von dieser Entsprechende Meldungen sind auch für den oder diesem beauftragten Mitglied der Schul- Nachtermin erforderlich. leitung vorzunehmen. Weitergehende Hin- weise zum Nachtermin erfolgen rechtzeitig Die individuell angepassten Prüfungsarbeiten vor den Prüfungen. für Schülerinnen und Schüler mit nachgewiese- ner Seh- oder Hörschädigung werden den be- 2.4 Die Prüfungsarbeiten, die Tonträger für den treffenden Schulen im Rahmen der Auslieferung Prüfungsteil „Hörverstehen“ und die Handrei- der Prüfungsunterlagen zur Verfügung gestellt. chungen für Lehrkräfte werden in den Schu- len bis zum jeweiligen Prüfungstag unter Ver- Bei Schülerinnen und Schülern mit nachgewie- schluss verwahrt. Werden Prüfungsaufgaben senem Autismus ist die Modifizierung der Auf- vorzeitig bekannt oder wird auf Prüfungsauf- gabenstellungen in der Regel einen Tag vor dem gaben vorzeitig hingewiesen, ist dies sofort jeweiligen Prüfungstag von den Lehrkräften der dem zuständigen Staatlichen Schulamt zu jeweiligen Schule in den Räumen der Schule vor- melden. Dieses informiert sofort das Hessi- zunehmen. Die von den Lehrkräften entsprechend sche Kultusministerium (Referat III.A.2). modifizierten Aufgabenstellungen sind der Hessi- schen Lehrkräfteakademie (Sachgebiet Zentrale 3. Vorleistungen durch die Schulen Abschlussarbeiten) und dem Hessischen Kultusmi- nisterium (Referat III.A.2) spätestens bis zum Ende 3.1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter macht der Woche nach den Prüfungen vorzulegen. die Kenntnisnahme dieser Durchführungs- bestimmungen von den mit der Durchführung 3.5 Die Namen der Schülerinnen und Schüler, der zentralen Abschlussarbeiten beauftrag- denen Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, ten Lehrkräften aktenkundig. Abweichungen von den allgemeinen Grund- sätzen der Leistungsfeststellung und Abwei- 3.2 Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer chungen von den allgemeinen Grundsätzen informieren die Schülerinnen und Schüler der Leistungsbewertung nach § 7 Abs. 2, 3,
634 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/20 und § 44 Abs. 2 i. V. m. § 7 der Verord- handen sind und keine anderen als die dort nung zur Gestaltung des Schulverhältnisses aufgeführten Hilfsmittel verwendet werden. (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni Für den Prüfungsteil „Hörverstehen“ in den 2020 (GVBl. S. 402), in der jeweils geltenden Fremdsprachen Englisch und Französisch Fassung gewährt werden, und die durch die ist je Lerngruppe ein Abspielgerät (CD- oder Klassenkonferenz beschlossenen Maßnah- MP3-Abspielgerät) bereitzustellen, das in der men des Nachteilsausgleichs, Abweichungen Lautsprecherleistung insbesondere den räum- von den allgemeinen Grundsätzen der Leis- lichen Erfordernissen der Prüfung genügt. tungsfeststellung und Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbe- 3.9 Für den Nachtermin werden die benötigten wertung in Abschlussprüfungen der Sekun- Kopien, ggf. auch Tonträger, in der entspre- darstufe I sind auf dem Formblatt (Anlage chenden Anzahl vor Ort hergestellt. Ein op- 3) zu vermerken und rechtzeitig vor Beginn tischer Vergleich der Übereinstimmung des der Prüfungen gesammelt an das zuständige Ausdrucks mit der elektronischen Vorlage ist Staatliche Schulamt weiterzuleiten. durchzuführen. Entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Prüfungs- Dem Kultusministerium ist rechtzeitig vor der gruppe werden Kopien jeder Prüfungsarbeit Prüfung über die Entscheidung, die ein Ab- in verschlossenen Umschlägen mit Angabe weichen von den Grundsätzen der Leistungs- des Faches, der Prüfungsgruppe und des Na- feststellung beinhaltet, und im Falle des § 44 mens der aufsichtführenden Lehrkraft sicher Abs. 2 VOGSV auch über die Entscheidung, deponiert. Ein nur für die Lehrkraft bestimm- die ein Abweichen von den allgemeinen ter Umschlag enthält jeweils ein Exemplar der Grundsätzen der Leistungsbewertung be- Prüfungsaufgaben und der Handreichungen inhaltet, zu berichten. für Lehrkräfte. Die Lehrkraft erhält diesen Umschlag am Morgen des Prüfungstags. 3.6 Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt dafür, dass die Lage der Prüfungsräume und 3.10 Die Schulleiterin oder der Schulleiter gewähr- die Anordnung der Plätze für die Schülerinnen leistet die Geheimhaltung der Aufgaben von und Schüler ein ungestörtes und eigenständi- der Abholung im Staatlichen Schulamt bis zur ges Arbeiten gewährleisten. Mit der durchge- Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler. henden Aufsicht ist die Lehrkraft zu beauftra- gen, die das Fach in der jeweiligen Lerngruppe 4. Prüfungsunterlagen unterrichtet. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Fällen möglich. 4.1 Die für den Prüfungsteil „Hörverstehen“ in den Fremdsprachen Englisch und Franzö- Die Zusammenlegung mehrerer Lerngruppen sisch vorgesehenen Tonträger (Audio-CDs in einen Prüfungsraum entsprechender Grö- bzw. MP3-Dateien) sind in der Regel zwei ße ist unter Beachtung dieser Regelung zur Tage vor dem jeweiligen Prüfungstag bezüg- Aufsicht möglich. lich ihrer Abspielbarkeit auf den dafür vor- gesehenen Geräten zu kontrollieren. Dies ist 3.7 Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt si- entsprechend den Vorgaben des Protokolls cher, dass für die Schülerinnen und Schüler (Anlage 1) festzuhalten. liniertes oder kariertes Reinschriftpapier mit Rand (DIN A3, gefalzt, mit Korrekturrand) so- 4.2 Das Öffnen der Verpackungen der gedruck- wie Konzeptpapier (DIN A4) in ausreichender ten Prüfungsarbeiten und Handreichungen Anzahl zur Verfügung steht. Alle Blätter müs- erfolgt von einem Mitglied der Schulleitung in sen mit dem Schulstempel versehen sein. Anwesenheit der beteiligten Lehrkräfte am je- weiligen Prüfungstag um 7.00 Uhr. Hierbei gilt 3.8 Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt folgender Ablauf: sicher, dass die unter den fachspezifischen Regelungen (Nr. 8) angeführten Hilfsmittel – Die Unversehrtheit der Verpackungen ist (Wörterbücher und Formelsammlungen) vor- festzustellen.
ABl. 11/20 Verwaltungsvorschriften 635 – Der Inhalt ist auf seine Vollständigkeit zu dem zuständigen Staatlichen Schulamt einen kontrollieren. Bei unzureichender Anzahl endgültigen Statusbericht über die ordnungs- sind entsprechende Kopien vor Ort anzu- gemäße Durchführung und die Beendigung fertigen. der Prüfung ab. – Unmittelbar nach dem Öffnen der Ver- packungen lesen die Lehrkräfte die Prü- 5. Schriftliche Prüfungen fungsarbeiten sowie die Handreichungen für Lehrkräfte. 5.1 Die schriftlichen Prüfungen beginnen um 9.00 Uhr. 4.3 Das Öffnen der Verpackungen, die Aus- händigung der Prüfungsarbeiten und Hand- 5.2 Vor Ausgabe der Prüfungsarbeiten sind die reichungen für Lehrkräfte an die aufsicht- Schülerinnen und Schüler zu befragen, ob sie führenden Lehrkräfte und die Kontrolle der sich prüfungsfähig fühlen. Das Ergebnis der Be- Unterlagen auf Vollständigkeit sind im Proto- fragung ist im Protokoll (Anlage 1) festzuhalten. koll (Anlage 1) festzuhalten. 5.3 Ist eine Schülerin oder ein Schüler an einem 4.4 Gravierende, die Prüfung beeinträchtigende Prüfungstag erkrankt, so ist die Schule bis Abweichungen sind im Protokoll festzuhalten 8.00 Uhr telefonisch zu benachrichtigen. Der und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter Schule ist innerhalb von drei Unterrichtstagen sofort an die zuständige Schulaufsichtsbeam- ein ärztliches Attest vorzulegen. tin oder den zuständigen Schulaufsichtsbe- amten des Staatlichen Schulamtes zu mel- 5.4 Die Schülerinnen und Schüler sind über er- den. Diese oder dieser informiert sofort das laubte und nicht erlaubte Hilfsmittel sowie Hessische Kultusministerium (Referat III.A.2) über die Folgen von Täuschungsversuchen sowie die Hessische Lehrkräfteakademie und Täuschungshandlungen zu informieren (Sachgebiet Zentrale Abschlussarbeiten). (§ 45 VOBGM). Dies ist im Protokoll (An- lage 1) festzuhalten. Das Mitführen kommu- 4.5 Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die nikationstechnischer Geräte wie z.B. Mobil- zuständigen Aufsichtsbeamtinnen und Auf- telefone, Smartwatches ist in der Prüfung sichtsbeamten der Staatlichen Schulämter verboten. sind an den Prüfungstagen von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar. 5.5 Nach dem Austeilen der Prüfungsarbeiten ha- ben die Schülerinnen und Schüler 15 Minuten 4.6 Die Schulleiterinnen und Schulleiter kon- Zeit, sich mit diesen vertraut zu machen. Dem trollieren das E-Mail-Postfach der Schule schließen sich bis zu 15 Minuten Zeit für allge- „Poststelle“ am Morgen des jeweiligen Prü- meine Fragen an. In dieser Zeit sind auch Be- fungstags (Haupttermin und Nachtermin) griffe in den Aufgabenstellungen, die im Unter- regelmäßig, auf jeden Fall um 8.00 Uhr, richt nicht eingeführt wurden, zu erläutern. 8.30 Uhr, 8.45 Uhr und um 9.00 Uhr auf Nach- richten von der Hessischen Lehrkräfteakade- Bis zur Klärung dieser Fragen darf mit der mie, vom zuständigen Staatlichen Schulamt Bearbeitung der Prüfungsaufgaben nicht be- und vom Hessischen Kultusministeriums. gonnen werden. 4.7 Die Schulleiterinnen und Schulleiter geben Danach beginnt die Bearbeitungszeit: an jedem Prüfungstag bis 11.00 Uhr Rück- meldung über den ordnungsgemäßen Beginn Deutsch 180 Minuten, der Prüfung an das zuständige Staatliche Mathematik 135 Minuten, Schulamt. Dieses informiert bis 12.00 Uhr das 1. Fremdsprache 135 Minuten (beginnend Hessische Kultusministerium (Referat III.A.2) mit dem Abspielen des Tonträgers). sowie die Hessische Lehrkräfteakademie (Sachgebiet Zentrale Abschlussarbeiten). Die Nach Beginn der Bearbeitungszeit dürfen kei- Schulleiterinnen und Schulleiter geben au- ne inhaltlichen Fragen mehr gestellt oder be- ßerdem an jedem Prüfungstag bis 14.00 Uhr antwortet werden.
636 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/20 Die Aufsicht führende Lehrkraft gibt das Ende sammlungen zur Korrektur der zentralen der Bearbeitungszeit bekannt und notiert die- Abschlussarbeiten durchzuführen, an denen ses sichtbar für alle Schülerinnen und Schüler. jeweils mindestens eine Lehrkraft je Bil- dungsgang und Fach der beteiligten Schulen 5.6 Jede Schülerin und jeder Schüler versieht teilzunehmen hat. den Aufgabensatz sowie das verwendete Konzept- und Reinschriftpapier mit Namen, 6.5 Nach §46 Abs. 6 VOBGM sind schriftliche sodass eine eindeutige Zuordnung gewähr- Prüfungsarbeiten, die mangelhaft oder unge- leistet ist. Werden mehrere Blätter beschrie- nügend bewertet wurden, von einer zweiten ben, sind diese von den Schülerinnen und Lehrkraft zu korrigieren und zu bewerten. Schülern zu nummerieren. 7. Ergebnisse der schriftlichen Abschluss- 5.7 Der Prüfungsraum darf von den Schülerinnen arbeiten und Schülern nur einzeln und für kurze Zeit verlassen werden. Dies ist im Protokoll (An- 7.1 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschluss- lage 1) festzuhalten. Es ist außerdem dafür zu arbeiten und die Notenspiegel der Klasse sorgen, dass während dieser Zeit keine Täu- oder Lerngruppe sind den Schülerinnen und schungen begangen werden können. Schülern sowie den Eltern bis zum 22. Juni 2021 in schriftlicher Form bekanntzugeben. 5.8 Am Ende der schriftlichen Prüfung geben die Hierzu ist ein Formular in der LUSD abrufbar. Schülerinnen und Schüler den kompletten Die Kenntnisnahme der Ergebnisse durch die Aufgabensatz, das Reinschriftpapier und das Eltern ist einzuholen. Konzeptpapier ab. Die Einsicht in die schriftlichen Abschluss- 5.9 Hinsichtlich der Leistungsbewertung von arbeiten ist den Jugendlichen sowie deren Schülerinnen und Schülern mit besonderen Eltern auf Anfrage zu gewähren. Schwierigkeiten beim Lesen oder Recht- schreiben wird auf § 44 Abs. 2 VOGSV und 7.2 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussar- auf die Handreichungen für Lehrkräfte der beiten des Haupt- und des Nachtermins werden Zentralen Abschlussarbeiten hingewiesen. von allen Schulen zentral in der LUSD erfasst. 6. Korrektur und Bewertung Nur Schulen ohne LUSD-Zugang erfassen die Ergebnisse in einer Excel-Datei, die auf 6.1 Die in den Handreichungen für Lehrkräfte der Internet-Seite des Hessischen Kultusmi- enthaltenen Korrektur- und Bewertungs- nisteriums (https://kultusministerium.hessen. vorgaben sind zu beachten. Lösungen, die de/zaa) bereitgestellt wird. von den vorgegebenen abweichen, aber als gleichwertig betrachtet werden können, sind 7.3 Die Erfassung der Ergebnisse der zen- ebenso zu akzeptieren. tralen Abschlussarbeiten ist bis zum 25. Juni 2021 abzuschließen. Die zu- 6.2 Bei der Benotung der Abschlussarbeiten dür- ständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und fen nur ganze Noten gegeben werden. Die Schulaufsichtsbeamten in den Staatlichen Tendenzzeichen plus ( + ) und minus ( - ) sind Schulämtern stellen die fristgerechte und nicht zugelassen. vollständige Eingabe sicher. 6.3 Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler 8. Fachspezifische Regelungen aus von ihr oder ihm zu vertretenden Grün- den eine oder mehrere Abschlussarbeiten, ist 8.1 Deutsch – Bildungsgänge Haupt- und Real- jede versäumte Abschlussarbeit mit der Note schule „ungenügend“ zu bewerten. (Aktuelle Fachinformationen zu den Prü- 6.4 Im Anschluss an den Prüfungszeitraum sind fungsformaten sind im Internet unter https:// von den Staatlichen Schulämtern Dienstver- kultusministerium.hessen.de/zaa zu finden.)
ABl. 11/20 Verwaltungsvorschriften 637 Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten (Nr. 5.5). – Formelsammlungen der Schulbuchverlage ohne Musterbeispiele (im Bildungsgang Haupt- Die Benutzung eines Wörterbuchs zur deutschen schule nur für Teil 2), Rechtschreibung (auch mit Begriffserklärungen) – technisch-wissenschaftlicher und nicht gra- auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks zur fikfähiger Taschenrechner (im Bildungsgang reformierten Rechtschreibung ist gestattet. Die Hauptschule nur für Teil 2). Schulen stellen entsprechende Wörterbücher in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Als Hilfsmittel stellen die Schulen entsprechende Formelsammlungen in ausreichender Anzahl zur Die Benutzung schülereigener Wörterbücher, wel- Verfügung. che die o.g. Spezifikationen erfüllen, ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass diese keine zusätz- Die Benutzung schülereigener Formelsammlungen lichen Eintragungen enthalten. ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass diese keine zusätzlichen Eintragungen enthalten. Ebenso ist die Die Schülerinnen und Schüler erhalten zwei ge- Benutzung schülereigener Taschenrechner zulässig. trennte Aufgabensätze mit unterschiedlichen Texten zur Auswahl: Es sind elektronische Taschenrechner erlaubt, die – Im Bildungsgang Hauptschule besteht für die die Ein- und Ausgabe sowie die Berechnung von ge- Schülerinnen und Schüler die Wahlmöglichkeit meinen Brüchen zulassen und die programmierbar zwischen einem Prosa- und einem Sachtext sind, sofern sie über eine nachprüfbare Reset- oder zur Bearbeitung. Clear-Funktion des Programmspeichers verfügen. – Im Bildungsgang Realschule besteht für die Schülerinnen und Schüler die Wahlmöglichkeit Es muss sichergestellt sein, dass die Schülerinnen zwischen zwei Texten aus den Gattungen Ly- und Schüler im Umgang mit den ihnen zur Ver- rik, Prosa, Sachtext. fügung gestellten Taschenrechnern und Formel- sammlungen aus dem Unterricht vertraut sind. Der Aufgabenteil „Sprachliche Richtigkeit“ ist in beiden Aufgabensätzen identisch. Mindestausstattung der Taschenrechner für die zentralen Abschlussarbeiten: Die Schülerinnen und Schüler haben innerhalb der – eine achtstellige Anzeige, vier Grundrechenar- Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten Zeit, die Texte ten, Vorzeichenumkehr (negatives Vorzeichen), und Aufgaben beider Aufgabensätze zu lesen, ihre Quadrat und Quadratwurzel, saldierender Wahl zu treffen und danach den nicht gewählten Speicher, Konstante Pi und konstanter Faktor Aufgabensatz abzugeben. bzw. Divisor – . im Bildungsgang Realschule zusätzlich noch Die Aufgabe im Teil „Schreiben“ (Textproduktion) Potenzfunktion, trigonometrische Funktionen besteht aus zwei Wahlaufgaben, von denen eine (sin, cos, tan) bearbeitet werden muss. Die Ausführungen zu die- ser Aufgabe sind auf Reinschriftpapier zu schrei- 8.2.1. Mathematik – Bildungsgang Hauptschule ben, die Wörter sind zu zählen. Das Zählen der Wörter geschieht außerhalb der Bearbeitungszeit. Die Arbeit besteht aus zwei Teilen: 8.2 Mathematik Teil 1 Die Schülerinnen und Schüler schreiben ihre Rechnungen und Ergebnisse direkt (Aktuelle Fachinformationen zu den Prüfungsforma- auf das Aufgabenblatt. Taschenrechner ten sind im Internet unter https://kultusministerium. und Formelsammlung dürfen nicht be- hessen.de/zaa zu finden.) nutzt werden. Die Darstellung des Lösungsweges ist, Die Bearbeitungszeit beträgt 135 Minuten (Nr. 5.5). wenn nicht ausdrücklich gefordert, nicht notwendig; korrekte Zwischenergebnis- Erlaubte Hilfs- und Arbeitsmittel sind: se können jedoch mit Teilpunkten be- – Geodreieck, wertet werden. – Zirkel,
638 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/20 Teil 2 Nach Abgabe von Teil 1 erhalten die Alle Rechnungen, Nebenrechnungen und Schülerinnen und Schüler einen Ta- Lösungen sind mit Aufgabennummer auf das schenrechner. Eine Formelsammlung Reinschriftpapier zu schreiben. darf benutzt werden. Alle Rechnungen, Nebenrechnungen und Lösungen sind Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis unter Angabe der Aufgabennummer auf nachvollziehbar und korrekt dargestellt sein. das Reinschriftpapier zu schreiben. Beim Rechnen mit Maßeinheiten können die Zeiteinteilung: Die Schülerinnen und Schüler Einheiten in der gesamten Rechnung ent- entscheiden selbst, wann sie Teil 1 abgeben weder mitgeführt oder weggelassen werden. und mit Teil 2 beginnen. Eine Empfehlung Das Ergebnis muss mit der richtigen Maßein- kann gegeben werden (Vorschlag: ca. 30 Mi- heit und der geforderten Rundung angege- nuten für Teil 1). ben werden. Die Schülerinnen und Schüler sind darauf Innerhalb einer Teilaufgabe ist mit nicht ge- hinzuweisen, dass alle Pflichtaufgaben zu rundeten Zwischenergebnissen weiterzu- rechnen sind. Von den vier Wahlaufgaben rechnen. In der Aufgabenstellung ist in der sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten. Regel angegeben, auf wie viele Stellen das Werden mehr als zwei Wahlaufgaben be- Endergebnis gerundet werden soll. arbeitet, so sind die beiden mit den meisten Punkten zu werten. Empfehlungen für die Wird der Wert für π benötigt, so ist auf dem Auswahl können gegeben werden. Taschenrechner die π-Taste zu benutzen. Es darf nicht mit einem ungenaueren Nähe- Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis rungswert (z. B. 3,14) gerechnet werden. nachvollziehbar und korrekt dargestellt sein. Antworten in verbaler Form sind dann zu for- Beim Rechnen mit Maßeinheiten können die mulieren, wenn dies in der Aufgabenstellung Einheiten entweder in der gesamten Rechnung verlangt ist. mitgeführt oder weggelassen werden. Das Er- gebnis muss mit der richtigen Maßeinheit und 8.3 Erste Fremdsprache – Bildungsgänge der geforderten Rundung angegeben werden. Haupt- und Realschule In der Aufgabenstellung ist in der Regel ange- (Aktuelle Fachinformationen zu den Prü- geben, auf wie viele Stellen das Endergebnis fungsformaten sind im Internet unter https:// gerundet werden soll. kultusministerium.hessen.de/zaa zu finden.) Die Verwendung von 3,14 als Näherungswert Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 135 für π ist möglich. Minuten und beginnt mit dem Abspielen des Tonträgers (Nr. 5.5). Antworten in verbaler Form sind dann zu for- mulieren, wenn dies in der Aufgabenstellung Die Schulen stellen den Schülerinnen und verlangt wird. Schülern zweisprachige Wörterbücher (Deutsch – 1. Fremdsprache / 1. Fremdspra- 8.2.2. Mathematik – Bildungsgang Realschule che – Deutsch) mit mindestens 70.000 lexi- kalischen Einträgen in ausreichender Anzahl Die Schülerinnen und Schüler sind darauf zur Verfügung. hinzuweisen, dass alle Pflichtaufgaben zu rechnen sind. Von den fünf Wahlaufgaben Die Benutzung schülereigener zweisprachiger sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten. Wörterbücher (Deutsch – 1. Fremdsprache / 1. Werden mehr als zwei Wahlaufgaben be- Fremdsprache – Deutsch) ist zulässig, sofern arbeitet, so sind die beiden mit den meisten sichergestellt ist, dass diese keine zusätzli- Punkten zu werten. Empfehlungen für die chen Eintragungen enthalten. Elektronische Auswahl können gegeben werden. Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden.
ABl. 11/20 Verwaltungsvorschriften 639 Die Abschlussarbeit besteht aus den Teilen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprachge- brauch und Textproduktion. Die Präsentation der Hörtexte erfolgt durch einen Tonträger. Das Vorlesen der Hörtexte ist nicht gestattet. Das Ablaufschema für den Prüfungsteil Hörverstehen ist in der Handrei- chung für Lehrkräfte aufgeführt. Der Prüfungsteil Hörverstehen wird zuerst durchgeführt. Der Tonträger enthält Arbeits- anweisungen, zwei Durchläufe der Hörtexte sowie Pausenzeiten für die Bearbeitung der Aufgaben. Der Tonträger wird ohne Unterbre- chung abgespielt; die Pausen- oder Stopp- taste darf nicht gedrückt werden. Nach dem Abspielen des Tonträgers ent- scheiden die Schülerinnen und Schüler ei- genständig, in welcher Reihenfolge sie die weiteren Teile bearbeiten. Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hin- zuweisen, dass im Prüfungsteil Textproduk- tion eine Aufgabe ausgewählt und bearbeitet werden muss. Die Wörter sind zu zählen. Das Zählen der Wörter geschieht außerhalb der Bearbeitungszeit. 8.4 Wechsel der Sprachfolge Bei erfolgtem Wechsel der Sprachenfolge wird die zentrale Abschlussarbeit für Englisch zur Erreichung des qualifizierenden Hauptschul- abschlusses oder für die erste Fremdsprache zur Erreichung des Realschulabschlusses durch eine dezentrale Abschlussarbeit in der gewählten Herkunftssprache ersetzt. Die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die dezentrale Abschlussarbeit obliegt nach § 46 Abs. 2 Satz 2 VOBGM der Schulauf- sichtsbehörde. Die Hinweise zur ersten Fremdsprache nach Nr. 8.3 gelten entsprechend.
640 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/20 Anlage 1 Seite 1 Protokoll über die Durchführung der Abschlussarbeiten im Schuljahr 2020/2021 im Fach: …………………… für den ¨ Hauptschulabschluss ¨ Realschulabschluss Klasse / Lerngruppe: ………………… (Schulstempel) Nach § 46 Abs. 7 VOBGM ist über die schriftliche Prüfung ein Protokoll anzufertigen. Die Audio-CDs wurden auf den hierfür vorgesehenen Geräten überprüft, wieder verpackt und die Verpackung wieder zugeklebt am Datum Uhrzeit Ergebnis der Überprüfung: ……………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………… Zeitpunkt der Öffnung und Ausgabe der Prüfungsunterlagen: Datum Uhrzeit Die Verpackung der Aufgabensätze ist – abgesehen von den Maßnahmen der CD-Überprüfung – unversehrt: ja ¨ nein ¨ Die Anzahl enthaltener Aufgabensätze sowie Handreichungen für Lehrkräfte stimmt mit der auf der Verpackung angegebenen Zahl überein: ja ¨ nein ¨ (Fehlende Exemplare sind vor Ort durch Kopien zu ergänzen.) Gravierende Abweichungen in der Durchführung sind hier im Protokoll festzuhalten und sofort der zuständigen Dezernentin / dem zuständigen Dezernenten im Staatlichen Schulamt zu melden: gravierende Abweichung: gemeldet an (Name): um (Uhrzeit): Beginn der Prüfung: 9.00 Uhr Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der ja ¨ Prüfung zu ihrer Prüfungsfähigkeit befragt: Die folgenden Schülerinnen und Schüler fühlen sich nicht prüfungsfähig oder sind nicht erschienen: …………………………… …………………………… …………………………… …………………………… …………………………… …………………………… Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der Prüfung auf die Folgen von Täuschungsversuchen oder Täuschungshandlungen ja ¨ hingewiesen und über erlaubte und nicht erlaubte Hilfsmittel informiert. Die Schülerinnen und Schüler wurden darüber informiert, dass das Mitführen kommunikationstechnischer Geräte, wie z.B. Mobiltelefone, Smartwatches in der ja ¨ Prüfung verboten ist.
ABl. 11/20 Verwaltungsvorschriften 641 Anlage 1 Beginn der Bearbeitungszeit: Anlage 1 ……………………… Beginn der Bearbeitungszeit:Seite 2 ……………………… Seite 2 Ende der Bearbeitungszeit: …………………….... Ende der Bearbeitungszeit: …………………….... Name, Vorname Unterbrechung (von – bis) Name, Vorname Unterbrechung (von – bis) Besondere Vorfälle: Besondere Vorfälle: ………………………………………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………….. ………………………………… ……………………………… ……………………………………….. ………………………………… ………………… Ort, Datum Aufsicht führende Lehrkraft Schulleiterin / Schulleiter Ort, Datum Aufsicht führende Lehrkraft Schulleiterin /
642 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/20 Anlage 2 Zuständige Landesfachberater für Informationen zum Nachteilsausgleich • Landesfachberater für Autismus-Spektrum-Störung: Herr Jörg Dammann Helen-Keller-Schule Elsa-Brandström-Allee 11 65428 Rüsselsheim Telefon: 06142 301-930 E-Mail: schulleitung@HKS.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de • Landesfachberater für Förderschwerpunkt Sehen: Herr Achim Merget-Gilles Johann-Peter-Schäfer-Schule Johann-Peter-Schäfer-Straße 1 61169 Friedberg Telefon: 06031 608-102 E-Mail: a.merget-gilles@jpss-fb.de • Landesfachberater für Förderschwerpunkt Hören: Herr Dietmar Schleicher Hermann-Schafft-Schule Am Schlossberg 1 34576 Homberg (Efze) Telefon: 05681 770-822 E-Mail: dietmar.schleicher@hss-homberg.de
ABl. 11/20 Verwaltungsvorschriften 643 Anlage 3 Anlage 3 Information an das Staatliche Schulamt in _____________________________ über Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen Information an das Staatlicheund der Leistungsfeststellung Schulamt in _____________________________ Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung in Abschlussprüfungen der Sekundarstufe über Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, Abweichungen von Iden allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung nach § und 2 Abweichungen 7 Abs. 2 und 3 und § 44 Abs. von denzurallgemeinen i. V. m. § 7 der Verordnung Gestaltung desGrundsätzen der Schulverhältnisses Leistungsbewertung (VOGSV) vom 19. August in Abschlussprüfungen der Sekundarstufe 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch IGesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402), nach § 7 in der2jeweils Abs. geltenden und 3 und Fassung. § 44 Abs. 2 i. V. m. § 7 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402), in der jeweils geltenden Fassung. Schulname Schulort: Schulname Schulort: Name, Vorname der Klasse / Kurs Schülerin/des Schülers Name, Vorname der Klasse / Kurs Schülerin/des Schülers Abschlussarbeit Bildungsgang ¨ Hauptschule ¨ Realschule Abschlussarbeit Bildungsgang ¨ Hauptschule ¨ Realschule Die Klassenkonferenz hat am ………………………… in den Die zentralen Abschlussarbeiten Klassenkonferenz für o. g. Schülerin / Schüler Folgendes geprüft und beschlossen: hat am ………………………… 1. den in Maßnahmen ¨ zentralen des Nachteilsausgleichs Abschlussarbeiten nach § 7/ Schüler für o. g. Schülerin Abs. 2 VOGSV Folgendes geprüft und beschlossen: 2. ¨ Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen 1. ¨ Maßnahmen des Anforderungen Nachteilsausgleichs nach § 7 Abs. 3 VOGSV nach § 7 Abs. 2 VOGSV 2. ¨ Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen Bei Vorliegen von besonderen Anforderungen nach § 7Schwierigkeiten Abs. 3 VOGSVbeim Lesen und Rechtschreiben: 3. ¨ Maßnahmen des Nachteilsausgleichs nach § 44 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 VOGSV Bei Vorliegen von besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben: 4. ¨ Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen 3. ¨ Maßnahmen des Anforderungen Nachteilsausgleichs nach nach3 §VOGSV §§ 44 Abs. 2, 7 Abs. 44 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 VOGSV 4. ¨ Abweichen 5. ¨ Abweichen von vonden denallg. allg.Grundsätzen Grundsätzender Leistungsfeststellung der Leistungsbewertungbeinach gleichbleibenden §§ 44 Abs. 2,fachlichen 7 Abs. 4 Anforderungen VOGSV * nach §§ 44 Abs. 2, 7 Abs. 3 VOGSV 5. ¨ Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsbewertung nach §§ 44 Abs. 2, 7 Abs. 4 VOGSV * Es werden folgende Maßnahmen gewährt: ………………………………………………………………………………………………………………………. Es werden folgende Maßnahmen gewährt: ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. *zu 5. • Es wird seit dem Schulhalbjahr …………………………. Abweichen von den allgemeinen ………………………………………………………………………………………………………………………. Grundsätzen der Leistungsbewertung gewährt, das im Förderplan fortlaufend dokumentiert *zu 5. ist und • Es wirdmindestens einmal im Schulhalbjahr seit dem Schulhalbjahr …………………………. in einer Klassenkonferenz erörtert Abweichen von wurde (§ 40 den allgemeinen Abs. 3 VOGSV). Grundsätzen der Leistungsbewertung gewährt, das im Förderplan fortlaufend dokumentiert Dieund • ist Förderpläne mindestens sind in dieimSchülerakte einmal aufgenommen Schulhalbjahr worden. in einer Klassenkonferenz erörtert wurde (§ 40 Eine 3Bemerkung • Abs. VOGSV). im Abschlusszeugnis ist nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 VOGSV aufzunehmen. • Die Förderpläne sind in die Schülerakte aufgenommen worden. • Eine Bemerkung im Abschlusszeugnis ist nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 VOGSV aufzunehmen. (Schulstempel) (Schulstempel) Ort, Datum Name und Unterschrift der Schulleiterin / des Schulleiters
644 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/20 Organisation und Umsetzung der Ein- b) Konkrete Umsetzungsbeschreibung für führung anderer Lernformen an Zwei- die an der Schule vorhandenen Fachrich- jährigen Fachschulen tungen und Schwerpunkte, Erlass vom 12. Oktober 2020 c) Auflistung der Inhalte sowie der zeitlichen III.B.1 – 234.000.046-00040 Umfänge aus den jeweiligen Lehrplänen, Gült. Verz. Nr. 722 die im geplanten Konzept durch andere Lernformen durchgeführt werden sollen, 1. Grundlagen und Zielsetzung Für die Organisation und Umsetzung der Einfüh- d) Darstellung der Integration der Unter- rung anderer Lernformen ergehen aufgrund des richtsinhalte in die geforderten Leistungs- § 3 Abs. 5 der Verordnung über die Ausbildung nachweise sowie deren Einbezug bei der und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen Leistungsbewertung der entsprechenden (FS-APrVO) vom 5. Juli 2011 (ABl. S. 323), zuletzt Fächer oder Lernfelder nach § 8 FS-APrVO, geändert durch Verordnung vom 21. Juli 2020 (ABl. S. 230), folgende Regelungen: e) Darstellung der Organisation und Durch- führung der Projektarbeiten nach § 9 Zweijährige Fachschulen erhalten die Möglichkeit, FS-APrVO in den jeweiligen Fachrichtun- in der Teilzeitform bis zu 480 Unterrichtsstunden gen bzw. Schwerpunkten, des Pflichtunterrichts als betreute und durch Lehr- kräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen f) Darstellung möglicher Auswirkungen durchzuführen. Der Gebrauch dieser Ermächti- auf die Gesamtausbildungszeit nach § 3 gung bedarf der Zustimmung des Kultusministe- Abs. 1 FS-APrVO, riums im Einzelfall. g) Kommunikations- und Betreuungskonzept, 2. Antragsverfahren Die Schule stellt unter Berücksichtigung der folgen- h) Maßnahmen zur kontinuierlichen Quali- den Hinweise auf dem Dienstweg einen Antrag auf tätssicherung und Evaluation. Zustimmung an das Kultusministerium. Die folgenden Hinweise sind dabei zu beachten: 2.1 Beizufügende Beschlüsse und Stellungnahmen Zu b): Sofern das schulische Konzept die Nutzung Dem Antragsschreiben müssen die folgenden Be- einer digitalen Lernplattform vorsieht, muss schlüsse und Stellungnahmen beigefügt werden: die Konzeptdarstellung noch Angaben zu den folgenden Punkten enthalten: • Zustimmung der Gesamtkonferenz, • Zusicherung der benötigten Infra- • Stellungnahme der Studierendenvertretung struktur inklusive der technischen der Schule, Pflege, Wartung und Betreuung der • soweit erforderlich Zustimmung des Schulträ- Lernplattform, gers mit Blick auf eine notwendige technische • Zusicherung der Einhaltung daten- Ausstattung und Infrastruktur, schutzrechtlicher Belange, der Nut- • Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes zung eines Rechte- und Rollenkon- zum Gesamtkonzept. zeptes für die Zugriffsverwaltung sowie der Festlegung von Zustän- 2.2 Konzeptbeschreibung digkeiten für die jeweiligen Inhalte und deren Aktualisierung. Eine beizufügende ausführliche Konzeptbeschreibung muss zudem auf die folgenden Punkte eingehen: Zu c): Bezieht sich das geplante Konzept der Um- setzung von Unterrichtsstunden durch an- a) Angabe des Schuljahres, zu dem mit der dere Lernformen auf die Ausbildung in Umsetzung begonnen werden soll, einem Ergänzungsbildungsangebot nach § 2a FS-APrVO, ist zudem darauf zu ach- ten, dass der Gesamtumfang der Stunden,
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