INHALTSVERZEICHNIS ABl. 11/20 - Hessisches Amtsblatt

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INHALTSVERZEICHNIS ABl. 11/20
                                                       Wiesbaden, den 16. November 2020

 AMTLICHER TEIL                                                                         NICHTAMTLICHER TEIL

 RECHTSVORSCHRIFTEN                                                                     BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES
                                                                                        HESS. KULTUSMINISTERIUMS
– Sechste Verordnung zur Änderung der Verord-
  nung über die hessischen Kerncurricula (Bildungs-                                    – Wissen, wie’s geht! Internet gemeinsam
  standards und Inhaltsfelder) für die Grundstufe                                        erleben! Jetzt zur Internet-ABC-Schule
  (Primarstufe) und die Mittelstufe (Sekundarstufe I)                                    qualifizieren!..............................................................651
  (VOKCGM) Vom 9. September 2020........................630                            – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das
                                                                                         Unterrichtsfach Chemie............................................653
                                                                                       – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das
 VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN                                                                 Unterrichtsfach Ethik.................................................657
                                                                                       – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das
– Durchführungsbestimmungen zu den zentra-                                               Unterrichtsfach Musik...............................................661
  len Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen                                          – Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das
  der Hauptschule und der Realschule im Schul-                                           Unterrichtsfach Physik..............................................665
  jahr 2020/2021..........................................................632          – Gesucht werden hessische Theatergruppen zur
– Organisation und Umsetzung der Einführung                                              Teilnahme am Hessischen Schul-Theater-Treffen
  anderer Lernformen an Zweijährigen Fachschulen..644                                    2021 in Schlitz...........................................................669
– Ersatzschulfinanzierung im Lande Hessen...............646                            – Umsetzung der „Förderstrategie für leistungs-
– Festsetzung der Gastschulbeiträge für das                                              starke Schülerinnen und Schüler“ (Beschluss
  Jahr 2021..................................................................647         der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015)..........670
                                                                                       – KulturSchule Hessen Start der 4. Staffel
                                                                                         (2021–2024)..............................................................677
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
a) im Internet................................................................ 648      SCHÜLERWETTBEWERBE
b) für das schulbezogene Einstellungsverfahren......... 649
c) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungs-                                   – Junges Literaturforum Hessen-Thüringen
   dienst der Fachlehreranwärterinnen und Fach-                                          2021 – Schreibwettbewerb für 16- bis
   lehreranwärter für arbeitstechnische Fächer........... 650                            25-Jährige.................................................................681

                                                                                         VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE

                                                                                       – Ehrenamtskampagne der Hessischen Landes-
                                                                                         zentrale für politische Bildung (HLZ).........................682
                                                                                       – „Monat der Nachhaltigkeit“........................................682

  Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums                              Vorstand: Klaas Fischer, Stefan Paulsen
  Herausgeber:
                                                                           Anzeigenleitung: Daniel Eckardt
  Hessisches Kultusministerium,
                                                                           Telefon: +49 (0)911 27400-18
  Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden,
                                                                           E-Mail: daniel.eckardt@menthamedia.de
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  Verantwortlich für den Inhalt: Ministerialrat Udo Giegerich
                                                                           Telefon +49 (0)911 27400-0
  Redaktion: Sebastian Hellweger
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  MENTHAMEDIA AG
  Domplatz 28                                                              Jahresbezugspreis: 32,00 EUR (einschl. MwSt. und Versandkosten). Einzelausgaben kosten bis zu
                                                                           einem Umfang von 64 Seiten 4,00 EUR. Bei stärkeren Ausgaben erhöht sich der Preis um 3,20 EUR je
  34560 Fritzlar                                                           zusätzlich angefangenen 16 Seiten. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zuzüglich Porto u. Verpa-
                                                                           ckung. Erscheinungsweise monatlich, zur Monatsmitte. Bestellungen für Abonnements und Einzelhefte
  Telefon +49 (0)911 27400-0                                               nur an den Verlag. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 3
  Telefax +49 (0)911 27400-91                                              Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zuschriften und Rezensionsexemplare an die Redaktion.
  E-Mail: info@menthamedia.de                                              Für unaufgefordert eingesandte Rezensionsexemplare besteht keine Verpflichtung zur Rezension oder
                                                                           Anspruch auf Rücksendung.
630                                                                                               ABl. 11/20

 AMTLICHER TEIL
 RECHTSVORSCHRIFTEN

Sechste Verordnung zur Änderung                                  3.    Kunst, Ausgabe 2011,
der Verordnung über die hessischen
Kerncurricula (Bildungsstandards und                             4.    Musik, Ausgabe 2011,
Inhaltsfelder) für die Grundstufe (Pri-
marstufe) und die Mittelstufe (Sekun-                            5.    Erdkunde, Ausgabe 2011,
darstufe I) (VOKCGM)
Vom 9. September 2020                                            6.    Geschichte, Ausgabe 2011,

Gült. Verz. Nr. 7203                                             7.    Politik und Wirtschaft, Ausgabe 2011,

Aufgrund des § 4 Abs. 5 und 6 in Verbindung mit                  8.    Arbeitslehre, Ausgabe 2011,
§ 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017                     9.    Ethik, Ausgabe 2011,
(GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18. Juni 2020 (GVBl. S. 402), verordnet der Kultus-              10.   Evangelische Religion, Ausgabe 2011,
minister nach Beteiligung des Landesschulbeirats
nach § 4 Abs. 3, des Landeselternbeirats nach                    11.   Katholische Religion, Ausgabe 2011,
§ 118 Abs. 1 und des Landesschülerrats nach § 124
Abs. 4 dieses Gesetzes:                                          12.   Jüdische Religion, Ausgabe 2019,

                    Artikel 1                                    13.   Alevitische Religion, Ausgabe 2020,
Änderung der Verordnung über die hessischen
Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhalts-                    14.   Mathematik, Ausgabe 2011,
 felder) für die Grundstufe (Primarstufe) und
 die Mittelstufe (Sekundarstufe I) (VOKCGM)                      15.   Biologie, Ausgabe 2011,

Die Verordnung über die hessischen Kerncurri-                    16.   Chemie, Ausgabe 2011,
cula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für die
Grundstufe (Primarstufe) und die Mittelstufe (Se-                17.   Physik, Ausgabe 2011 und
kundarstufe I) (VOKCGM) vom 31. Mai 2011 (ABl.
S. 230), zuletzt geändert durch Verordnung vom                   18.   Sport, Ausgabe 2011
8. Juli 2019 (ABl. S. 742), wird wie folgt geändert:
                                                                 sind verbindliche Grundlagen für den Un-
1.    § 2 wird wie folgt gefasst:                                terricht im Bildungsgang Hauptschule.“

          „§ 2 Kerncurricula Hauptschule                2.   § 3 wird wie folgt geändert:
          Die hessischen Kerncurricula (Bildungs-
          standards und Inhaltsfelder) für die Sekun-        a) Als neue Nr. 13 wird eingefügt:
          darstufe I – Hauptschule für die Fächer
                                                                 „13. Alevitische Religion, Ausgabe 2020,“.
          1.    Deutsch, Ausgabe 2011,
                                                             b) Die bisherigen Nr. 13 bis Nr. 17 werden wie
          2.    Moderne Fremdsprachen, Ausgabe                  folgt gefasst:
                2011,
ABl. 11/20                                     Rechtsvorschriften                                   631

             „14. Mathematik, Ausgabe 2011,                                  Artikel 3
                                                                           Inkrafttreten
             15.   Biologie, Ausgabe 2011,
                                                          Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkün-
             16.   Chemie, Ausgabe 2011,                  dung in Kraft.

             17.   Physik, Ausgabe 2011 und               Wiesbaden, den 9. September 2020

             18.   Sport, Ausgabe 2011“.                            Der Hessische Kultusminister

3.    § 4 wird wie folgt geändert:                                         Prof. Dr. Lorz

      a) Als neue Nr. 5 wird eingefügt:

             „5. Chinesisch, Ausgabe 2020,“

      b) Die bisherigen Nr. 5 bis Nr. 13 werden
         Nr. 6 bis Nr. 14.

      c) Als neue Nr. 15 wird eingefügt:

             „15. Alevitische Religion, Ausgabe 2020,“.

      d) Die bisherigen Nr. 14 bis Nr. 18 werden wie
         folgt gefasst:

             „16. Mathematik, Ausgabe 2011,

             17.   Biologie, Ausgabe 2011,

             18.   Chemie, Ausgabe 2011,

             19.   Physik, Ausgabe 2011 und

             20.   Sport, Ausgabe 2011“.

4.   Als neuer § 4a wird eingefügt:

      „§ 4a Lehrpläne für das Gymnasium“

Der Rahmenplan für die Sekundarstufe I für Japa-
nisch (Ausgabe 1998) ist verbindliche Grundlage
für den Unterricht in Gymnasien.“

                     Artikel 2
             Aufhebung von Vorschriften

Die Zweihundertunddreiundzwanzigste Verord-
nung über den Rahmenplan Japanisch und die Ge-
nehmigung des Unterrichtsfaches Japanisch vom
19. September 1998 (ABl. S. 670), zuletzt geän-
dert durch Verordnung vom 31. Oktober 2019 (ABl.
S. 1063) wird aufgehoben.
632                                                                                              ABl. 11/20

 VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
Durchführungsbestimmungen zu den                         Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM)
zentralen Abschlussarbeiten in den                       vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438), zuletzt geändert
Bildungsgängen der Hauptschule und                       durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402), die
der Realschule im Schuljahr 2020/2021                    Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen so-
                                                         wie die Durchführungsbestimmungen zu den zen-
Erlass vom 6. Oktober 2020                               tralen Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen
III A.2 - 170.000.109-00240                              der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr
                                                         2020/2021 bekannt gegeben.
Vorbemerkung
Alle die zentralen Abschlussarbeiten betreffenden        1.    Termine
Informationen sind im Internet unter
https://kultusministerium.hessen.de/zaa                  1.1   Prüfungszeitraum
zu finden.
                                                         Zur Sicherstellung des Haupttermins wie auch des
Mit dem vorliegenden Erlass werden nach § 46 Abs.        Nachtermins haben die Schulen Wanderfahrten,
1 der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungs-         Projekte und andere Vorhaben so zu planen, dass
gänge und Schulformen der Grundstufe (Primar-            der Prüfungszeitraum für die Abschlussklassen
stufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der     nicht berührt wird.

1.2   Haupttermin

Die schriftlichen Prüfungen werden vom 17. bis 21. Mai 2021 durchgeführt.

 Montag, 17.05.2021                   Mathematik                         Bildungsgang Hauptschule
                                      Deutsch                            Bildungsgang Realschule
 Mittwoch, 19.05.2021                 Deutsch                            Bildungsgang Hauptschule
                                      1. Fremdsprache                    Bildungsgang Realschule
 Freitag, 21.05.2021                  Englisch                           Bildungsgang Hauptschule
                                      Mathematik                         Bildungsgang Realschule

1.3   Nachtermin

Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden vom 14. bis 16. Juni 2021 durchgeführt.

 Montag, 14. Juni 2021                Mathematik                         Bildungsgang Hauptschule
                                      Deutsch                            Bildungsgang Realschule
 Dienstag, 15. Juni 2021              Deutsch                            Bildungsgang Hauptschule
                                      1. Fremdsprache                    Bildungsgang Realschule
 Mittwoch, 16. Juni 2021              Englisch                           Bildungsgang Hauptschule
                                      Mathematik                         Bildungsgang Realschule

1.4   Zweiter Nachtermin                                 Ende der Sommerferien nachzuholen. Die Termine
                                                         für diese Nachprüfungen werden von der betref-
Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den             fenden Schule im Benehmen mit dem zuständigen
Haupttermin und den Nachtermin aus Gründen, die          Staatlichen Schulamt festgelegt. Die Prüfungsar-
sie oder er nicht zu vertreten hat, so erhält sie oder   beiten hierfür werden vom zuständigen Staatlichen
er die Möglichkeit, die Prüfung spätestens bis zum       Schulamt zur Verfügung gestellt.
ABl. 11/20                             Verwaltungsvorschriften                                           633

2.    Bereitstellung der Prüfungsunterlagen für             rechtzeitig – mindestens aber vier Wochen
      die Schulen                                           vor den Prüfungen – über die fachspezifi-
                                                            schen Regelungen (Nr. 8).
2.1   Für den Haupttermin werden die gedruckten
      Prüfungsarbeiten, die Handreichungen für        3.3   Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt si-
      Lehrkräfte und die CDs für den Prüfungsteil           cher, dass das E-Mail-Postfach der Schule
      „Hörverstehen“ in den Fremdsprachen Eng-              „Poststelle“ funktioniert und an den Prüfungsta-
      lisch und Französisch bereitgestellt.                 gen regelmäßig auf Posteingänge geprüft wird.
                                                            Auf diesem Weg werden durch das Hessische
2.2   Die Prüfungsunterlagen sind von der Schul-            Kultusministerium und die Hessische Lehrkräf-
      leiterin oder dem Schulleiter oder von einem          teakademie an den Prüfungstagen kurzfristige
      von dieser oder diesem beauftragten Mitglied          Änderungen und Hinweise kommuniziert.
      der Schulleitung am 10. oder 11. Mai 2021
      beim zuständigen Staatlichen Schulamt ge-       3.4   Schulleiterinnen und Schulleiter melden die
      gen Empfangsbestätigung abzuholen.                    Schülerinnen und Schüler, für die ein Nach-
                                                            teilsausgleich aufgrund einer nachgewiese-
2.3   Für den Nachtermin werden die Prüfungs-               nen Seh- oder Hörschädigung oder eines
      arbeiten, die Handreichungen für Lehrkräfte           nachgewiesenen Autismus gewährt wird, den
      und die Audiodateien für den Prüfungsteil             in Anlage 2 genannten Landesfachberatern
      „Hörverstehen“ in den Fremdsprachen Eng-              spätestens bis zum 1. Februar 2021.
      lisch und Französisch in elektronischer Form
      bereitgestellt.                                       Die zuständigen Landesfachberater melden
                                                            die betreffenden Schulen bis zum 12. Febru-
      Die Entschlüsselung der Daten und die Ver-            ar 2021 der Hessischen Lehrkräfteakademie
      vielfältigung der Prüfungsunterlagen für den          (Sachgebiet Zentrale Abschlussarbeiten).
      Nachtermin sind von der Schulleiterin oder
      dem Schulleiter oder von einem von dieser             Entsprechende Meldungen sind auch für den
      oder diesem beauftragten Mitglied der Schul-          Nachtermin erforderlich.
      leitung vorzunehmen. Weitergehende Hin-
      weise zum Nachtermin erfolgen rechtzeitig             Die individuell angepassten Prüfungsarbeiten
      vor den Prüfungen.                                    für Schülerinnen und Schüler mit nachgewiese-
                                                            ner Seh- oder Hörschädigung werden den be-
2.4   Die Prüfungsarbeiten, die Tonträger für den           treffenden Schulen im Rahmen der Auslieferung
      Prüfungsteil „Hörverstehen“ und die Handrei-          der Prüfungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
      chungen für Lehrkräfte werden in den Schu-
      len bis zum jeweiligen Prüfungstag unter Ver-   Bei Schülerinnen und Schülern mit nachgewie-
      schluss verwahrt. Werden Prüfungsaufgaben       senem Autismus ist die Modifizierung der Auf-
      vorzeitig bekannt oder wird auf Prüfungsauf-    gabenstellungen in der Regel einen Tag vor dem
      gaben vorzeitig hingewiesen, ist dies sofort    jeweiligen Prüfungstag von den Lehrkräften der
      dem zuständigen Staatlichen Schulamt zu         jeweiligen Schule in den Räumen der Schule vor-
      melden. Dieses informiert sofort das Hessi-     zunehmen. Die von den Lehrkräften entsprechend
      sche Kultusministerium (Referat III.A.2).       modifizierten Aufgabenstellungen sind der Hessi-
                                                      schen Lehrkräfteakademie (Sachgebiet Zentrale
3.    Vorleistungen durch die Schulen                 Abschlussarbeiten) und dem Hessischen Kultusmi-
                                                      nisterium (Referat III.A.2) spätestens bis zum Ende
3.1   Die Schulleiterin oder der Schulleiter macht    der Woche nach den Prüfungen vorzulegen.
      die Kenntnisnahme dieser Durchführungs-
      bestimmungen von den mit der Durchführung       3.5   Die Namen der Schülerinnen und Schüler,
      der zentralen Abschlussarbeiten beauftrag-            denen Maßnahmen des Nachteilsausgleichs,
      ten Lehrkräften aktenkundig.                          Abweichungen von den allgemeinen Grund-
                                                            sätzen der Leistungsfeststellung und Abwei-
3.2   Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer              chungen von den allgemeinen Grundsätzen
      informieren die Schülerinnen und Schüler              der Leistungsbewertung nach § 7 Abs. 2, 3,
634                                      Verwaltungsvorschriften                                    ABl. 11/20

      und § 44 Abs. 2 i. V. m. § 7 der Verord-                  handen sind und keine anderen als die dort
      nung zur Gestaltung des Schulverhältnisses                aufgeführten Hilfsmittel verwendet werden.
      (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546),
      zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni                Für den Prüfungsteil „Hörverstehen“ in den
      2020 (GVBl. S. 402), in der jeweils geltenden             Fremdsprachen Englisch und Französisch
      Fassung gewährt werden, und die durch die                 ist je Lerngruppe ein Abspielgerät (CD- oder
      Klassenkonferenz beschlossenen Maßnah-                    MP3-Abspielgerät) bereitzustellen, das in der
      men des Nachteilsausgleichs, Abweichungen                 Lautsprecherleistung insbesondere den räum-
      von den allgemeinen Grundsätzen der Leis-                 lichen Erfordernissen der Prüfung genügt.
      tungsfeststellung und Abweichungen von den
      allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbe-            3.9   Für den Nachtermin werden die benötigten
      wertung in Abschlussprüfungen der Sekun-                  Kopien, ggf. auch Tonträger, in der entspre-
      darstufe I sind auf dem Formblatt (Anlage                 chenden Anzahl vor Ort hergestellt. Ein op-
      3) zu vermerken und rechtzeitig vor Beginn                tischer Vergleich der Übereinstimmung des
      der Prüfungen gesammelt an das zuständige                 Ausdrucks mit der elektronischen Vorlage ist
      Staatliche Schulamt weiterzuleiten.                       durchzuführen. Entsprechend der Anzahl der
                                                                Schülerinnen und Schüler einer Prüfungs-
      Dem Kultusministerium ist rechtzeitig vor der             gruppe werden Kopien jeder Prüfungsarbeit
      Prüfung über die Entscheidung, die ein Ab-                in verschlossenen Umschlägen mit Angabe
      weichen von den Grundsätzen der Leistungs-                des Faches, der Prüfungsgruppe und des Na-
      feststellung beinhaltet, und im Falle des § 44            mens der aufsichtführenden Lehrkraft sicher
      Abs. 2 VOGSV auch über die Entscheidung,                  deponiert. Ein nur für die Lehrkraft bestimm-
      die ein Abweichen von den allgemeinen                     ter Umschlag enthält jeweils ein Exemplar der
      Grundsätzen der Leistungsbewertung be-                    Prüfungsaufgaben und der Handreichungen
      inhaltet, zu berichten.                                   für Lehrkräfte. Die Lehrkraft erhält diesen
                                                                Umschlag am Morgen des Prüfungstags.
3.6   Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt
      dafür, dass die Lage der Prüfungsräume und          3.10 Die Schulleiterin oder der Schulleiter gewähr-
      die Anordnung der Plätze für die Schülerinnen            leistet die Geheimhaltung der Aufgaben von
      und Schüler ein ungestörtes und eigenständi-             der Abholung im Staatlichen Schulamt bis zur
      ges Arbeiten gewährleisten. Mit der durchge-             Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler.
      henden Aufsicht ist die Lehrkraft zu beauftra-
      gen, die das Fach in der jeweiligen Lerngruppe      4.    Prüfungsunterlagen
      unterrichtet. Ausnahmen von dieser Regelung
      sind nur in begründeten Fällen möglich.             4.1   Die für den Prüfungsteil „Hörverstehen“ in
                                                                den Fremdsprachen Englisch und Franzö-
      Die Zusammenlegung mehrerer Lerngruppen                   sisch vorgesehenen Tonträger (Audio-CDs
      in einen Prüfungsraum entsprechender Grö-                 bzw. MP3-Dateien) sind in der Regel zwei
      ße ist unter Beachtung dieser Regelung zur                Tage vor dem jeweiligen Prüfungstag bezüg-
      Aufsicht möglich.                                         lich ihrer Abspielbarkeit auf den dafür vor-
                                                                gesehenen Geräten zu kontrollieren. Dies ist
3.7   Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt si-         entsprechend den Vorgaben des Protokolls
      cher, dass für die Schülerinnen und Schüler               (Anlage 1) festzuhalten.
      liniertes oder kariertes Reinschriftpapier mit
      Rand (DIN A3, gefalzt, mit Korrekturrand) so-       4.2   Das Öffnen der Verpackungen der gedruck-
      wie Konzeptpapier (DIN A4) in ausreichender               ten Prüfungsarbeiten und Handreichungen
      Anzahl zur Verfügung steht. Alle Blätter müs-             erfolgt von einem Mitglied der Schulleitung in
      sen mit dem Schulstempel versehen sein.                   Anwesenheit der beteiligten Lehrkräfte am je-
                                                                weiligen Prüfungstag um 7.00 Uhr. Hierbei gilt
3.8   Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt             folgender Ablauf:
      sicher, dass die unter den fachspezifischen
      Regelungen (Nr. 8) angeführten Hilfsmittel                –   Die Unversehrtheit der Verpackungen ist
      (Wörterbücher und Formelsammlungen) vor-                      festzustellen.
ABl. 11/20                                 Verwaltungsvorschriften                                            635

      –      Der Inhalt ist auf seine Vollständigkeit zu         dem zuständigen Staatlichen Schulamt einen
             kontrollieren. Bei unzureichender Anzahl            endgültigen Statusbericht über die ordnungs-
             sind entsprechende Kopien vor Ort anzu-             gemäße Durchführung und die Beendigung
             fertigen.                                           der Prüfung ab.
      –      Unmittelbar nach dem Öffnen der Ver-
             packungen lesen die Lehrkräfte die Prü-       5.    Schriftliche Prüfungen
             fungsarbeiten sowie die Handreichungen
             für Lehrkräfte.                               5.1   Die schriftlichen Prüfungen beginnen um
                                                                 9.00 Uhr.
4.3   Das Öffnen der Verpackungen, die Aus-
      händigung der Prüfungsarbeiten und Hand-             5.2   Vor Ausgabe der Prüfungsarbeiten sind die
      reichungen für Lehrkräfte an die aufsicht-                 Schülerinnen und Schüler zu befragen, ob sie
      führenden Lehrkräfte und die Kontrolle der                 sich prüfungsfähig fühlen. Das Ergebnis der Be-
      Unterlagen auf Vollständigkeit sind im Proto-              fragung ist im Protokoll (Anlage 1) festzuhalten.
      koll (Anlage 1) festzuhalten.
                                                           5.3   Ist eine Schülerin oder ein Schüler an einem
4.4   Gravierende, die Prüfung beeinträchtigende                 Prüfungstag erkrankt, so ist die Schule bis
      Abweichungen sind im Protokoll festzuhalten                8.00 Uhr telefonisch zu benachrichtigen. Der
      und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter             Schule ist innerhalb von drei Unterrichtstagen
      sofort an die zuständige Schulaufsichtsbeam-               ein ärztliches Attest vorzulegen.
      tin oder den zuständigen Schulaufsichtsbe-
      amten des Staatlichen Schulamtes zu mel-             5.4   Die Schülerinnen und Schüler sind über er-
      den. Diese oder dieser informiert sofort das               laubte und nicht erlaubte Hilfsmittel sowie
      Hessische Kultusministerium (Referat III.A.2)              über die Folgen von Täuschungsversuchen
      sowie die Hessische Lehrkräfteakademie                     und Täuschungshandlungen zu informieren
      (Sachgebiet Zentrale Abschlussarbeiten).                   (§ 45 VOBGM). Dies ist im Protokoll (An-
                                                                 lage 1) festzuhalten. Das Mitführen kommu-
4.5   Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die             nikationstechnischer Geräte wie z.B. Mobil-
      zuständigen Aufsichtsbeamtinnen und Auf-                   telefone, Smartwatches ist in der Prüfung
      sichtsbeamten der Staatlichen Schulämter                   verboten.
      sind an den Prüfungstagen von 7.00 Uhr bis
      15.00 Uhr erreichbar.                                5.5   Nach dem Austeilen der Prüfungsarbeiten ha-
                                                                 ben die Schülerinnen und Schüler 15 Minuten
4.6   Die Schulleiterinnen und Schulleiter kon-                  Zeit, sich mit diesen vertraut zu machen. Dem
      trollieren das E-Mail-Postfach der Schule                  schließen sich bis zu 15 Minuten Zeit für allge-
      „Poststelle“ am Morgen des jeweiligen Prü-                 meine Fragen an. In dieser Zeit sind auch Be-
      fungstags (Haupttermin und Nachtermin)                     griffe in den Aufgabenstellungen, die im Unter-
      regelmäßig, auf jeden Fall um 8.00 Uhr,                    richt nicht eingeführt wurden, zu erläutern.
      8.30 Uhr, 8.45 Uhr und um 9.00 Uhr auf Nach-
      richten von der Hessischen Lehrkräfteakade-                Bis zur Klärung dieser Fragen darf mit der
      mie, vom zuständigen Staatlichen Schulamt                  Bearbeitung der Prüfungsaufgaben nicht be-
      und vom Hessischen Kultusministeriums.                     gonnen werden.

4.7   Die Schulleiterinnen und Schulleiter geben                 Danach beginnt die Bearbeitungszeit:
      an jedem Prüfungstag bis 11.00 Uhr Rück-
      meldung über den ordnungsgemäßen Beginn                    Deutsch 		           180 Minuten,
      der Prüfung an das zuständige Staatliche                   Mathematik 		        135 Minuten,
      Schulamt. Dieses informiert bis 12.00 Uhr das              1. Fremdsprache      135 Minuten (beginnend
      Hessische Kultusministerium (Referat III.A.2)              mit dem Abspielen des Tonträgers).
      sowie die Hessische Lehrkräfteakademie
      (Sachgebiet Zentrale Abschlussarbeiten). Die               Nach Beginn der Bearbeitungszeit dürfen kei-
      Schulleiterinnen und Schulleiter geben au-                 ne inhaltlichen Fragen mehr gestellt oder be-
      ßerdem an jedem Prüfungstag bis 14.00 Uhr                  antwortet werden.
636                                     Verwaltungsvorschriften                                   ABl. 11/20

      Die Aufsicht führende Lehrkraft gibt das Ende           sammlungen zur Korrektur der zentralen
      der Bearbeitungszeit bekannt und notiert die-           Abschlussarbeiten durchzuführen, an denen
      ses sichtbar für alle Schülerinnen und Schüler.         jeweils mindestens eine Lehrkraft je Bil-
                                                              dungsgang und Fach der beteiligten Schulen
5.6   Jede Schülerin und jeder Schüler versieht               teilzunehmen hat.
      den Aufgabensatz sowie das verwendete
      Konzept- und Reinschriftpapier mit Namen,         6.5   Nach §46 Abs. 6 VOBGM sind schriftliche
      sodass eine eindeutige Zuordnung gewähr-                Prüfungsarbeiten, die mangelhaft oder unge-
      leistet ist. Werden mehrere Blätter beschrie-           nügend bewertet wurden, von einer zweiten
      ben, sind diese von den Schülerinnen und                Lehrkraft zu korrigieren und zu bewerten.
      Schülern zu nummerieren.
                                                        7.    Ergebnisse der schriftlichen Abschluss-
5.7   Der Prüfungsraum darf von den Schülerinnen              arbeiten
      und Schülern nur einzeln und für kurze Zeit
      verlassen werden. Dies ist im Protokoll (An-      7.1   Die Ergebnisse der schriftlichen Abschluss-
      lage 1) festzuhalten. Es ist außerdem dafür zu          arbeiten und die Notenspiegel der Klasse
      sorgen, dass während dieser Zeit keine Täu-             oder Lerngruppe sind den Schülerinnen und
      schungen begangen werden können.                        Schülern sowie den Eltern bis zum 22. Juni
                                                              2021 in schriftlicher Form bekanntzugeben.
5.8   Am Ende der schriftlichen Prüfung geben die             Hierzu ist ein Formular in der LUSD abrufbar.
      Schülerinnen und Schüler den kompletten                 Die Kenntnisnahme der Ergebnisse durch die
      Aufgabensatz, das Reinschriftpapier und das             Eltern ist einzuholen.
      Konzeptpapier ab.
                                                              Die Einsicht in die schriftlichen Abschluss-
5.9   Hinsichtlich der Leistungsbewertung von                 arbeiten ist den Jugendlichen sowie deren
      Schülerinnen und Schülern mit besonderen                Eltern auf Anfrage zu gewähren.
      Schwierigkeiten beim Lesen oder Recht-
      schreiben wird auf § 44 Abs. 2 VOGSV und          7.2   Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussar-
      auf die Handreichungen für Lehrkräfte der               beiten des Haupt- und des Nachtermins werden
      Zentralen Abschlussarbeiten hingewiesen.                von allen Schulen zentral in der LUSD erfasst.

6.    Korrektur und Bewertung                                 Nur Schulen ohne LUSD-Zugang erfassen
                                                              die Ergebnisse in einer Excel-Datei, die auf
6.1   Die in den Handreichungen für Lehrkräfte                der Internet-Seite des Hessischen Kultusmi-
      enthaltenen Korrektur- und Bewertungs-                  nisteriums (https://kultusministerium.hessen.
      vorgaben sind zu beachten. Lösungen, die                de/zaa) bereitgestellt wird.
      von den vorgegebenen abweichen, aber als
      gleichwertig betrachtet werden können, sind       7.3   Die Erfassung der Ergebnisse der zen-
      ebenso zu akzeptieren.                                  tralen Abschlussarbeiten ist bis zum
                                                              25. Juni 2021 abzuschließen. Die zu-
6.2   Bei der Benotung der Abschlussarbeiten dür-             ständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und
      fen nur ganze Noten gegeben werden. Die                 Schulaufsichtsbeamten in den Staatlichen
      Tendenzzeichen plus ( + ) und minus ( - ) sind          Schulämtern stellen die fristgerechte und
      nicht zugelassen.                                       vollständige Eingabe sicher.

6.3   Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler          8.    Fachspezifische Regelungen
      aus von ihr oder ihm zu vertretenden Grün-
      den eine oder mehrere Abschlussarbeiten, ist      8.1   Deutsch – Bildungsgänge Haupt- und Real-
      jede versäumte Abschlussarbeit mit der Note             schule
      „ungenügend“ zu bewerten.
                                                              (Aktuelle Fachinformationen zu den Prü-
6.4   Im Anschluss an den Prüfungszeitraum sind               fungsformaten sind im Internet unter https://
      von den Staatlichen Schulämtern Dienstver-              kultusministerium.hessen.de/zaa zu finden.)
ABl. 11/20                                Verwaltungsvorschriften                                            637

Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten (Nr. 5.5).     –   Formelsammlungen der Schulbuchverlage
                                                            ohne Musterbeispiele (im Bildungsgang Haupt-
Die Benutzung eines Wörterbuchs zur deutschen               schule nur für Teil 2),
Rechtschreibung (auch mit Begriffserklärungen)          –   technisch-wissenschaftlicher und nicht gra-
auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks zur              fikfähiger Taschenrechner (im Bildungsgang
reformierten Rechtschreibung ist gestattet. Die             Hauptschule nur für Teil 2).
Schulen stellen entsprechende Wörterbücher in
ausreichender Anzahl zur Verfügung.                     Als Hilfsmittel stellen die Schulen entsprechende
                                                        Formelsammlungen in ausreichender Anzahl zur
Die Benutzung schülereigener Wörterbücher, wel-         Verfügung.
che die o.g. Spezifikationen erfüllen, ist zulässig,
sofern sichergestellt ist, dass diese keine zusätz-     Die Benutzung schülereigener Formelsammlungen
lichen Eintragungen enthalten.                          ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass diese keine
                                                        zusätzlichen Eintragungen enthalten. Ebenso ist die
Die Schülerinnen und Schüler erhalten zwei ge-          Benutzung schülereigener Taschenrechner zulässig.
trennte Aufgabensätze mit unterschiedlichen
Texten zur Auswahl:                                     Es sind elektronische Taschenrechner erlaubt, die
– Im Bildungsgang Hauptschule besteht für die           die Ein- und Ausgabe sowie die Berechnung von ge-
    Schülerinnen und Schüler die Wahlmöglichkeit        meinen Brüchen zulassen und die programmierbar
    zwischen einem Prosa- und einem Sachtext            sind, sofern sie über eine nachprüfbare Reset- oder
    zur Bearbeitung.                                    Clear-Funktion des Programmspeichers verfügen.
– Im Bildungsgang Realschule besteht für die
    Schülerinnen und Schüler die Wahlmöglichkeit        Es muss sichergestellt sein, dass die Schülerinnen
    zwischen zwei Texten aus den Gattungen Ly-          und Schüler im Umgang mit den ihnen zur Ver-
    rik, Prosa, Sachtext.                               fügung gestellten Taschenrechnern und Formel-
                                                        sammlungen aus dem Unterricht vertraut sind.
Der Aufgabenteil „Sprachliche Richtigkeit“ ist
in beiden Aufgabensätzen identisch.                     Mindestausstattung der Taschenrechner für die
                                                        zentralen Abschlussarbeiten:
Die Schülerinnen und Schüler haben innerhalb der        – eine achtstellige Anzeige, vier Grundrechenar-
Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten Zeit, die Texte          ten, Vorzeichenumkehr (negatives Vorzeichen),
und Aufgaben beider Aufgabensätze zu lesen, ihre            Quadrat und Quadratwurzel, saldierender
Wahl zu treffen und danach den nicht gewählten              Speicher, Konstante Pi und konstanter Faktor
Aufgabensatz abzugeben.                                     bzw. Divisor
                                                        – . im Bildungsgang Realschule zusätzlich noch
Die Aufgabe im Teil „Schreiben“ (Textproduktion)            Potenzfunktion, trigonometrische Funktionen
besteht aus zwei Wahlaufgaben, von denen eine               (sin, cos, tan)
bearbeitet werden muss. Die Ausführungen zu die-
ser Aufgabe sind auf Reinschriftpapier zu schrei-       8.2.1. Mathematik – Bildungsgang Hauptschule
ben, die Wörter sind zu zählen. Das Zählen der
Wörter geschieht außerhalb der Bearbeitungszeit.        Die Arbeit besteht aus zwei Teilen:

8.2   Mathematik                                        Teil 1    Die Schülerinnen und Schüler schreiben
                                                                  ihre Rechnungen und Ergebnisse direkt
(Aktuelle Fachinformationen zu den Prüfungsforma-                 auf das Aufgabenblatt. Taschenrechner
ten sind im Internet unter https://kultusministerium.             und Formelsammlung dürfen nicht be-
hessen.de/zaa zu finden.)                                         nutzt werden.
                                                                  Die Darstellung des Lösungsweges ist,
Die Bearbeitungszeit beträgt 135 Minuten (Nr. 5.5).               wenn nicht ausdrücklich gefordert, nicht
                                                                  notwendig; korrekte Zwischenergebnis-
Erlaubte Hilfs- und Arbeitsmittel sind:                           se können jedoch mit Teilpunkten be-
– Geodreieck,                                                     wertet werden.
– Zirkel,
638                                       Verwaltungsvorschriften                                   ABl. 11/20

Teil 2      Nach Abgabe von Teil 1 erhalten die                 Alle Rechnungen, Nebenrechnungen und
            Schülerinnen und Schüler einen Ta-                  Lösungen sind mit Aufgabennummer auf das
            schenrechner. Eine Formelsammlung                   Reinschriftpapier zu schreiben.
            darf benutzt werden. Alle Rechnungen,
            Nebenrechnungen und Lösungen sind                   Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis
            unter Angabe der Aufgabennummer auf                 nachvollziehbar und korrekt dargestellt sein.
            das Reinschriftpapier zu schreiben.
                                                                Beim Rechnen mit Maßeinheiten können die
         Zeiteinteilung: Die Schülerinnen und Schüler           Einheiten in der gesamten Rechnung ent-
         entscheiden selbst, wann sie Teil 1 abgeben            weder mitgeführt oder weggelassen werden.
         und mit Teil 2 beginnen. Eine Empfehlung               Das Ergebnis muss mit der richtigen Maßein-
         kann gegeben werden (Vorschlag: ca. 30 Mi-             heit und der geforderten Rundung angege-
         nuten für Teil 1).                                     ben werden.

         Die Schülerinnen und Schüler sind darauf               Innerhalb einer Teilaufgabe ist mit nicht ge-
         hinzuweisen, dass alle Pflichtaufgaben zu              rundeten Zwischenergebnissen weiterzu-
         rechnen sind. Von den vier Wahlaufgaben                rechnen. In der Aufgabenstellung ist in der
         sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten.               Regel angegeben, auf wie viele Stellen das
         Werden mehr als zwei Wahlaufgaben be-                  Endergebnis gerundet werden soll.
         arbeitet, so sind die beiden mit den meisten
         Punkten zu werten. Empfehlungen für die                Wird der Wert für π benötigt, so ist auf dem
         Auswahl können gegeben werden.                         Taschenrechner die π-Taste zu benutzen.
                                                                Es darf nicht mit einem ungenaueren Nähe-
         Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis                 rungswert (z. B. 3,14) gerechnet werden.
         nachvollziehbar und korrekt dargestellt sein.
                                                                Antworten in verbaler Form sind dann zu for-
         Beim Rechnen mit Maßeinheiten können die               mulieren, wenn dies in der Aufgabenstellung
         Einheiten entweder in der gesamten Rechnung            verlangt ist.
         mitgeführt oder weggelassen werden. Das Er-
         gebnis muss mit der richtigen Maßeinheit und     8.3   Erste Fremdsprache – Bildungsgänge
         der geforderten Rundung angegeben werden.              Haupt- und Realschule

         In der Aufgabenstellung ist in der Regel ange-         (Aktuelle Fachinformationen zu den Prü-
         geben, auf wie viele Stellen das Endergebnis           fungsformaten sind im Internet unter https://
         gerundet werden soll.                                  kultusministerium.hessen.de/zaa zu finden.)

         Die Verwendung von 3,14 als Näherungswert              Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 135
         für π ist möglich.                                     Minuten und beginnt mit dem Abspielen des
                                                                Tonträgers (Nr. 5.5).
         Antworten in verbaler Form sind dann zu for-
         mulieren, wenn dies in der Aufgabenstellung            Die Schulen stellen den Schülerinnen und
         verlangt wird.                                         Schülern     zweisprachige     Wörterbücher
                                                                (Deutsch – 1. Fremdsprache / 1. Fremdspra-
8.2.2. Mathematik – Bildungsgang Realschule                     che – Deutsch) mit mindestens 70.000 lexi-
                                                                kalischen Einträgen in ausreichender Anzahl
         Die Schülerinnen und Schüler sind darauf               zur Verfügung.
         hinzuweisen, dass alle Pflichtaufgaben zu
         rechnen sind. Von den fünf Wahlaufgaben                Die Benutzung schülereigener zweisprachiger
         sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten.               Wörterbücher (Deutsch – 1. Fremdsprache / 1.
         Werden mehr als zwei Wahlaufgaben be-                  Fremdsprache – Deutsch) ist zulässig, sofern
         arbeitet, so sind die beiden mit den meisten           sichergestellt ist, dass diese keine zusätzli-
         Punkten zu werten. Empfehlungen für die                chen Eintragungen enthalten. Elektronische
         Auswahl können gegeben werden.                         Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden.
ABl. 11/20                             Verwaltungsvorschriften   639

      Die Abschlussarbeit besteht aus den Teilen
      Hörverstehen, Leseverstehen, Sprachge-
      brauch und Textproduktion.

      Die Präsentation der Hörtexte erfolgt durch
      einen Tonträger. Das Vorlesen der Hörtexte
      ist nicht gestattet. Das Ablaufschema für den
      Prüfungsteil Hörverstehen ist in der Handrei-
      chung für Lehrkräfte aufgeführt.

      Der Prüfungsteil Hörverstehen wird zuerst
      durchgeführt. Der Tonträger enthält Arbeits-
      anweisungen, zwei Durchläufe der Hörtexte
      sowie Pausenzeiten für die Bearbeitung der
      Aufgaben. Der Tonträger wird ohne Unterbre-
      chung abgespielt; die Pausen- oder Stopp-
      taste darf nicht gedrückt werden.

      Nach dem Abspielen des Tonträgers ent-
      scheiden die Schülerinnen und Schüler ei-
      genständig, in welcher Reihenfolge sie die
      weiteren Teile bearbeiten.

      Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hin-
      zuweisen, dass im Prüfungsteil Textproduk-
      tion eine Aufgabe ausgewählt und bearbeitet
      werden muss. Die Wörter sind zu zählen. Das
      Zählen der Wörter geschieht außerhalb der
      Bearbeitungszeit.

8.4   Wechsel der Sprachfolge

      Bei erfolgtem Wechsel der Sprachenfolge wird
      die zentrale Abschlussarbeit für Englisch zur
      Erreichung des qualifizierenden Hauptschul-
      abschlusses oder für die erste Fremdsprache
      zur Erreichung des Realschulabschlusses
      durch eine dezentrale Abschlussarbeit in der
      gewählten Herkunftssprache ersetzt.

      Die Erstellung der Prüfungsaufgaben für
      die dezentrale Abschlussarbeit obliegt nach
      § 46 Abs. 2 Satz 2 VOBGM der Schulauf-
      sichtsbehörde.

      Die Hinweise zur ersten Fremdsprache nach
      Nr. 8.3 gelten entsprechend.
640                                     Verwaltungsvorschriften                                          ABl. 11/20

Anlage 1
Seite 1

Protokoll über die Durchführung der Abschlussarbeiten im Schuljahr 2020/2021

im Fach:                …………………… für den            ¨ Hauptschulabschluss         ¨ Realschulabschluss
Klasse / Lerngruppe:    …………………

                                                                                  (Schulstempel)

Nach § 46 Abs. 7 VOBGM ist über die schriftliche Prüfung ein Protokoll anzufertigen.

 Die Audio-CDs wurden auf den hierfür vorgesehenen Geräten überprüft,
 wieder verpackt und die Verpackung wieder zugeklebt am
                                                                             Datum                  Uhrzeit
 Ergebnis der Überprüfung:

 ………………………………………………………………………………………………………………………

 ………………………………………………………………………………………………………………………

 ………………………………………………………………………………………………………………………

 Zeitpunkt der Öffnung und Ausgabe der Prüfungsunterlagen:
                                                                             Datum                  Uhrzeit
 Die Verpackung der Aufgabensätze ist – abgesehen von den Maßnahmen
 der CD-Überprüfung – unversehrt:                                            ja     ¨           nein     ¨

 Die Anzahl enthaltener Aufgabensätze sowie Handreichungen für
 Lehrkräfte stimmt mit der auf der Verpackung angegebenen Zahl überein:      ja     ¨           nein     ¨
 (Fehlende Exemplare sind vor Ort durch Kopien zu ergänzen.)

 Gravierende Abweichungen in der Durchführung sind hier im Protokoll festzuhalten und sofort der
 zuständigen Dezernentin / dem zuständigen Dezernenten im Staatlichen Schulamt zu melden:

 gravierende Abweichung:                                   gemeldet an (Name):          um (Uhrzeit):

Beginn der Prüfung: 9.00 Uhr
 Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der
                                                                                        ja      ¨
 Prüfung zu ihrer Prüfungsfähigkeit befragt:

Die folgenden Schülerinnen und Schüler fühlen sich nicht prüfungsfähig oder sind nicht erschienen:

……………………………                       ……………………………                          ……………………………

……………………………                       ……………………………                          ……………………………

 Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der
 Prüfung auf die Folgen von Täuschungsversuchen oder Täuschungshandlungen
                                                                                        ja      ¨
 hingewiesen und über erlaubte und nicht erlaubte Hilfsmittel informiert.

 Die Schülerinnen und Schüler wurden darüber informiert, dass das Mitführen
 kommunikationstechnischer Geräte, wie z.B. Mobiltelefone, Smartwatches in der          ja      ¨
 Prüfung verboten ist.
ABl. 11/20                          Verwaltungsvorschriften                                           641

                                                             Anlage 1
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Name, Vorname                                           Unterbrechung (von – bis)
                                Name, Vorname                                            Unterbrechung (von – bis)

Besondere Vorfälle:
                                Besondere Vorfälle:
……………………………………………………………………………………………………………………….
                ……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………………….
                ……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………………….
                ……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………………….
                ……………………………………………………………………………………………………………

 ………………………………………..      …………………………………                                   ………………………………
                   ………………………………………..                                    …………………………………                       …………………
 Ort, Datum             Aufsicht führende Lehrkraft                     Schulleiterin / Schulleiter
                   Ort, Datum                                           Aufsicht führende Lehrkraft         Schulleiterin /
642                                    Verwaltungsvorschriften          ABl. 11/20

Anlage 2

Zuständige Landesfachberater für Informationen zum Nachteilsausgleich

• Landesfachberater für Autismus-Spektrum-Störung:

  Herr Jörg Dammann
  Helen-Keller-Schule
  Elsa-Brandström-Allee 11
  65428 Rüsselsheim
  Telefon: 06142 301-930
  E-Mail: schulleitung@HKS.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de

• Landesfachberater für Förderschwerpunkt Sehen:

  Herr Achim Merget-Gilles
  Johann-Peter-Schäfer-Schule
  Johann-Peter-Schäfer-Straße 1
  61169 Friedberg
  Telefon: 06031 608-102
  E-Mail: a.merget-gilles@jpss-fb.de

• Landesfachberater für Förderschwerpunkt Hören:

  Herr Dietmar Schleicher
  Hermann-Schafft-Schule
  Am Schlossberg 1
  34576 Homberg (Efze)
  Telefon: 05681 770-822
  E-Mail: dietmar.schleicher@hss-homberg.de
ABl. 11/20                               Verwaltungsvorschriften                                            643
Anlage 3

Anlage 3
Information an das Staatliche Schulamt in _____________________________
über Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen
Information an das Staatlicheund
der Leistungsfeststellung       Schulamt    in _____________________________
                                      Abweichungen        von den allgemeinen Grundsätzen der
Leistungsbewertung     in Abschlussprüfungen       der Sekundarstufe
über Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, Abweichungen               von Iden allgemeinen Grundsätzen
der  Leistungsfeststellung
nach §                         und 2 Abweichungen
       7 Abs. 2 und 3 und § 44 Abs.                       von denzurallgemeinen
                                      i. V. m. § 7 der Verordnung     Gestaltung desGrundsätzen     der
                                                                                     Schulverhältnisses
Leistungsbewertung
(VOGSV) vom 19. August in Abschlussprüfungen       der Sekundarstufe
                           2011 (ABl. S. 546), zuletzt  geändert durch IGesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl.
S. 402),
nach § 7 in der2jeweils
          Abs.          geltenden
                 und 3 und         Fassung.
                            § 44 Abs. 2 i. V. m. § 7 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
(VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl.
S. 402), in der jeweils geltenden Fassung.

 Schulname                                                  Schulort:

 Schulname                                                  Schulort:

 Name,        Vorname      der                              Klasse / Kurs
 Schülerin/des Schülers
 Name,       Vorname       der                              Klasse / Kurs
 Schülerin/des Schülers
Abschlussarbeit Bildungsgang             ¨ Hauptschule           ¨ Realschule

Abschlussarbeit Bildungsgang             ¨ Hauptschule           ¨ Realschule

Die Klassenkonferenz hat am …………………………

in den
Die    zentralen Abschlussarbeiten
    Klassenkonferenz               für o. g. Schülerin / Schüler Folgendes geprüft und beschlossen:
                       hat am …………………………

1. den
in     Maßnahmen
    ¨ zentralen     des Nachteilsausgleichs
                Abschlussarbeiten             nach § 7/ Schüler
                                  für o. g. Schülerin   Abs. 2 VOGSV
                                                                Folgendes geprüft und beschlossen:
2. ¨    Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen
1. ¨    Maßnahmen   des
        Anforderungen   Nachteilsausgleichs
                      nach § 7 Abs. 3 VOGSV nach § 7 Abs. 2 VOGSV
2. ¨ Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen
Bei Vorliegen von besonderen
        Anforderungen nach § 7Schwierigkeiten
                                Abs. 3 VOGSVbeim Lesen und Rechtschreiben:
3. ¨ Maßnahmen des Nachteilsausgleichs nach § 44 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 VOGSV
Bei Vorliegen von besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben:
4. ¨ Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen
3. ¨ Maßnahmen       des
         Anforderungen   Nachteilsausgleichs
                       nach                  nach3 §VOGSV
                            §§ 44 Abs. 2, 7 Abs.     44 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 VOGSV
4. ¨ Abweichen
5. ¨     Abweichen von
                    vonden
                        denallg.
                            allg.Grundsätzen
                                  Grundsätzender Leistungsfeststellung
                                               der  Leistungsbewertungbeinach
                                                                          gleichbleibenden
                                                                               §§ 44 Abs. 2,fachlichen
                                                                                              7 Abs. 4
        Anforderungen
         VOGSV *       nach §§ 44 Abs. 2, 7 Abs. 3 VOGSV
5. ¨   Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsbewertung nach §§ 44 Abs. 2, 7 Abs. 4
       VOGSV *
Es werden folgende Maßnahmen gewährt:

……………………………………………………………………………………………………………………….
Es werden folgende Maßnahmen gewährt:

……………………………………………………………………………………………………………………….

……………………………………………………………………………………………………………………….

 *zu 5.   • Es wird seit dem Schulhalbjahr …………………………. Abweichen von den allgemeinen
……………………………………………………………………………………………………………………….
            Grundsätzen der Leistungsbewertung gewährt, das im Förderplan fortlaufend dokumentiert
 *zu 5.     ist und
          • Es  wirdmindestens    einmal im Schulhalbjahr
                     seit dem Schulhalbjahr    …………………………. in einer Klassenkonferenz erörtert
                                                                         Abweichen von        wurde (§ 40
                                                                                        den allgemeinen
            Abs. 3 VOGSV).
            Grundsätzen    der Leistungsbewertung gewährt, das im Förderplan fortlaufend dokumentiert
            Dieund
          • ist  Förderpläne
                    mindestens sind in dieimSchülerakte
                                 einmal                 aufgenommen
                                             Schulhalbjahr              worden.
                                                           in einer Klassenkonferenz erörtert wurde (§ 40
            Eine 3Bemerkung
          • Abs.    VOGSV). im Abschlusszeugnis ist nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 VOGSV
            aufzunehmen.
          • Die  Förderpläne sind in die Schülerakte aufgenommen worden.
          • Eine Bemerkung im Abschlusszeugnis ist nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 VOGSV
            aufzunehmen.
(Schulstempel)

(Schulstempel)

 Ort, Datum                                             Name und Unterschrift der Schulleiterin / des
                                                        Schulleiters
644                                    Verwaltungsvorschriften                                  ABl. 11/20

Organisation und Umsetzung der Ein-                         b) Konkrete Umsetzungsbeschreibung für
führung anderer Lernformen an Zwei-                            die an der Schule vorhandenen Fachrich-
jährigen Fachschulen                                           tungen und Schwerpunkte,

Erlass vom 12. Oktober 2020                                 c) Auflistung der Inhalte sowie der zeitlichen
III.B.1 – 234.000.046-00040                                    Umfänge aus den jeweiligen Lehrplänen,
Gült. Verz. Nr. 722                                            die im geplanten Konzept durch andere
                                                               Lernformen durchgeführt werden sollen,
1.   Grundlagen und Zielsetzung
Für die Organisation und Umsetzung der Einfüh-              d) Darstellung der Integration der Unter-
rung anderer Lernformen ergehen aufgrund des                   richtsinhalte in die geforderten Leistungs-
§ 3 Abs. 5 der Verordnung über die Ausbildung                  nachweise sowie deren Einbezug bei der
und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen               Leistungsbewertung der entsprechenden
(FS-APrVO) vom 5. Juli 2011 (ABl. S. 323), zuletzt             Fächer oder Lernfelder nach § 8 FS-APrVO,
geändert durch Verordnung vom 21. Juli 2020 (ABl.
S. 230), folgende Regelungen:                               e) Darstellung der Organisation und Durch-
                                                               führung der Projektarbeiten nach § 9
Zweijährige Fachschulen erhalten die Möglichkeit,              FS-APrVO in den jeweiligen Fachrichtun-
in der Teilzeitform bis zu 480 Unterrichtsstunden              gen bzw. Schwerpunkten,
des Pflichtunterrichts als betreute und durch Lehr-
kräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen             f)   Darstellung möglicher Auswirkungen
durchzuführen. Der Gebrauch dieser Ermächti-                     auf die Gesamtausbildungszeit nach § 3
gung bedarf der Zustimmung des Kultusministe-                    Abs. 1 FS-APrVO,
riums im Einzelfall.
                                                            g) Kommunikations- und Betreuungskonzept,
2.   Antragsverfahren
Die Schule stellt unter Berücksichtigung der folgen-        h) Maßnahmen zur kontinuierlichen Quali-
den Hinweise auf dem Dienstweg einen Antrag auf                tätssicherung und Evaluation.
Zustimmung an das Kultusministerium.
                                                       Die folgenden Hinweise sind dabei zu beachten:
2.1 Beizufügende Beschlüsse und Stellungnahmen
                                                       Zu b): Sofern das schulische Konzept die Nutzung
Dem Antragsschreiben müssen die folgenden Be-                 einer digitalen Lernplattform vorsieht, muss
schlüsse und Stellungnahmen beigefügt werden:                 die Konzeptdarstellung noch Angaben zu
                                                              den folgenden Punkten enthalten:
•     Zustimmung der Gesamtkonferenz,                           •     Zusicherung der benötigten Infra-
•     Stellungnahme der Studierendenvertretung                        struktur inklusive der technischen
      der Schule,                                                     Pflege, Wartung und Betreuung der
•     soweit erforderlich Zustimmung des Schulträ-                    Lernplattform,
      gers mit Blick auf eine notwendige technische             •     Zusicherung der Einhaltung daten-
      Ausstattung und Infrastruktur,                                  schutzrechtlicher Belange, der Nut-
•     Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes                        zung eines Rechte- und Rollenkon-
      zum Gesamtkonzept.                                              zeptes für die Zugriffsverwaltung
                                                                      sowie der Festlegung von Zustän-
2.2 Konzeptbeschreibung                                               digkeiten für die jeweiligen Inhalte
                                                                      und deren Aktualisierung.
Eine beizufügende ausführliche Konzeptbeschreibung
muss zudem auf die folgenden Punkte eingehen:          Zu c): Bezieht sich das geplante Konzept der Um-
                                                              setzung von Unterrichtsstunden durch an-
      a) Angabe des Schuljahres, zu dem mit der               dere Lernformen auf die Ausbildung in
         Umsetzung begonnen werden soll,                      einem Ergänzungsbildungsangebot nach
                                                              § 2a FS-APrVO, ist zudem darauf zu ach-
                                                              ten, dass der Gesamtumfang der Stunden,
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