3TUI AG Einladung Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2014 TUI Arena Hannover 28. Oktober 2014, 10.00 Uhr

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Einladung

Aktiengesellschaft
                     TUI AG
                     Einladung zur
                     außerordentlichen Hauptversammlung 2014

                     TUI Arena Hannover
                     28. Oktober 2014, 10.00 Uhr

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INHALT

 1    Brief an unsere Aktionäre
 2    Der Zusammenschluss im Überblick
 8    Ansprechpartner für Ihre Fragen

 9    Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung 2014

18    Berichte des Vorstands zu Tagesordnungspunkten 1, 2 und 3

82	Teilnahme
82	Anmeldung
82	Hinweise zur Stimmrechtsvertretung
83	Hinweise zu Gegenanträgen und Wahl­vorschlägen
     gem. §§ 126, 127 AktG
83	Hinweise zu Ergänzungsanträgen
      gem. § 122 Abs. 2 AktG
83	Hinweise zum Auskunftsrecht des Aktionärs
83	Informationen nach § 124 a AktG und
       weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

84    Anreise
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Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre,

wir haben Ihnen vor 18 Monaten mit unserem Strategieprogramm oneTUI den Kurs aufgezeigt, wie wir Ihr Unterneh-
men, die TUI AG, für die Zukunft ausrichten wollen. Im Mittelpunkt standen dabei zwei klare Ziele: Wertsteigerung
und Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit. Auf dem Weg dorthin sind wir bislang sehr gut vorangekommen. Wir
möchten daher nun den nächsten Schritt gehen.

Mit dem geplanten Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC wollen wir den führenden integrierten Touristik-
konzern der Welt schaffen. Wir sind davon überzeugt, hiermit die Basis für weiteres Wachstum zu legen, indem wir
die Angebote für unsere Kunden ausweiten und erheb­liche Synergien erreichen. Hierdurch steigern wir den Wert Ihres
Unternehmens und stellen es mit hervorragenden Perspektiven für die Zukunft auf. Wir gehen davon aus, dass wir
Ihnen für das Geschäftsjahr 2013/14 eine Dividende in Höhe von 33 Cent je TUI AG Aktie vorschlagen können, was
eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahr wäre.

Der Aufsichtsrat der TUI AG, die Independent Directors von TUI Travel PLC sowie beide Manage­mentteams unterstützen
das Zusammengehen der Konzerne. Wir haben deshalb am 15. September 2014 die Konditionen eines Zusam-
menschlusses von TUI Travel PLC mit der TUI AG bekannt gegeben. Die Aktionäre von TUI Travel PLC sollen gemäß
dem Wert ihrer Anteile in einem festgelegten Verhältnis neue Aktien der TUI AG erhalten. Nun entscheiden Sie,
die Aktionäre der TUI AG, und die Aktionäre der TUI Travel PLC über das Zusammenwachsen unserer gemeinsa-
men Unternehmen zum stärksten integrierten Touristikkonzern der Welt. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse
seitens der TUI AG sollen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 in Hannover gefasst
werden, zu der wir Sie hiermit herzlich einladen.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die unternehmerische Motivation hinter dem Zusammenschluss und
dessen organisatorische Umsetzung skizzieren. Es ist uns wohl bewusst, dass nicht alle Details einer Transaktion dieser
Größenordnung auf wenigen Blatt Papier erläutert werden können. Deshalb möchten wir Sie ausdrücklich ermutigen,
etwaige offene Fragen an unser Investor-Relations-Team zu richten. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie auf
Seite 8 dieser Einladung.

Es liegt am 28. Oktober 2014 in Ihrer Hand, die Weichen für die weitere erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens zu
stellen. Wir wollen den eingeschlagenen Kurs der Wertsteigerung und einer nachhaltigen Dividendenpolitik in Ihrem
Sinne fortführen.

Friedrich Joussen			                  Prof. Dr. Klaus Mangold
Vorsitzender des Vorstands		          Vorsitzender des Aufsichtsrats
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    Ein Weltmarktführer im integrierten Touristikgeschäft

    Die TUI AG verfügt über die bekannteste Urlaubsmarke Europas. Mit über 230 Hotels und mehr als 155.000
    Betten ist das Unternehmen Europas größter Ferienhotelier und gehört darüber hinaus zu den erfolgreichsten
    Kreuzfahrtunternehmen.

    TUI Travel PLC wiederum ist Europas größter Reiseveranstalter mit mehr als 30 Millionen Kunden. Das Unterneh-
    men hebt sich von seinen Wettbewerbern durch die kontinuierliche Entwicklung einzigartiger Reiseangebote ab.
    Diese sind exklusiv über die eigenen Marken buchbar und werden ausschließlich direkt über die eigenen Vertriebs-
    kanäle vermarktet. Zudem nutzt eine große Zahl der Kunden die eigene Flotte moderner Ferienflieger.

    Mit dem Zusammenschluss erhält der neue TUI Konzern ein vollständig vertikal integriertes Geschäftsmodell mit
    Services aus einer Hand: von der Beratung und Buchung, über Flüge mit den eigenen Airlines des Konzerns bis
    zu eigenen Hotels, Resorts und Kreuzfahrtlinien. Kunden des Mainstream-Bereichs bekommen exklusiven Zugang
    zu den eigenen Hotelangeboten mit Premium-Marken wie Riu und Robinson sowie den Kreuzfahrtflotten von
    TUI Cruises und Hapag-Lloyd Kreuzfahrten. Die vertikale Integration erlaubt somit, individuelle und maßgeschnei-
    derte Urlaubs­angebote für die Kunden zu entwickeln und zu vermarkten. Gleichzeitig erwarten wir, die eigenen
    Kapazitäten der Bereiche Hotels & Resorts und Kreuzfahrten deutlich besser auszulasten. Dies gilt auch für die
    geplanten neuen Hotel- und Club-Projekte und K   ­ reuzfahrtschiffe der „Mein Schiff“-Flotte, bei denen sich durch
    die vertikale Integration das Auslastungsrisiko erheblich reduziert.

    Integrierter Ansatz als Alleinstellungsmerkmal und Wachstumstreiber

    ERWEITERTES KUNDENANGEBOT
    Der Ausbau des vielfältigen Hotel- und
    Kreuz­fahrt­angebotes der TUI AG wird
    durch den Zusammenschluss erweitert. Wir
    entwickeln einzigartige Urlaubserlebnisse                         Suche
    für unsere Kunden und wollen Umsatz und
    Ergebnis weiter steigern.

    ALLES AUS EINER HAND                               Kundendialog
                                                                               Buchung
    Die bestehende digitale Plattform von
    TUI Travel PLC wird schneller weiter ent­
    wickelt und bietet dem Kunden entlang
    der gesamten Wertschöpfungskette
    Vorteile von Beginn bis zum Ende des
    Urlaubserlebnisses.
                                                       Urlaub
    UMFASSENDE ANSPRACHE                                                        Anreise
    UNSERER KUNDEN
    Neue Wachstumschancen eröffnen,
    indem wir dem Kunden nachhaltigen                                 Flug
    Nutzen bieten und so höhere Loyalität
    und Kundenbindung erzielen.
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Der neue Konzern plant, das Hotelportfolio von heute über 230 Hotels und Resorts auszu­bauen. Zusätzlich zur
bereits angekündigten Erweiterung um rund 30 Hotels bei Riu und R   ­ obinson sollen mehr als 30 weitere Häuser
entstehen. Darüber hinaus wächst die „Mein Schiff“-Flotte bis 2016 auf sechs moderne Kreuzfahrtschiffe an. Zusätz-
lich besteht die Option auf bis zu zwei weitere ­Schiffe, mit denen die TUI Cruises Flotte langfristig auf insge-
samt acht Kreuzfahrtschiffe anwachsen würde. Einschließlich der Premium- und Expeditionsschiffe von Hapag-
Lloyd Kreuzfahrten würde die Kreuzfahrtflotte der TUI AG dann auf insgesamt zwölf Schiffe erweitert. Durch
den verstärkten Ausbau der Kapazitäten stellt der Konzern Weichen, um bei Kunden und Umsatz weiter zu wachsen.
Die Zusammenführung der Geschäfte von TUI AG und TUI Travel PLC verbindet Markt- und Kundenzugang.

Fokus auf Wachstum: Die neue TUI Konzernstruktur

                          MAINSTREAM                                                       NON-MAINSTREAM

 Mainstream-Reiseveranstalter                                       Online Accommodation
 •Europas größter Reiseveranstalter                               •Umfasst die Geschäftsbereiche Accommodation Wholesaler
 • Betreiber: TUI Travel PLC                                          (B2B) und Accommodation OTA (B2C)
 •Umsatz 2013: 12.868 Mio. £/EBITA 2013: 514 Mio. £               • Betreiber: TUI Travel PLC
                                                                    •Transaktionswerte gesamt (TTV) 2013 : 2,1 Mrd. £/EBITA 2013:
 Inbound Dienste                                                       40 Mio. £
 • Anbieter von Incoming-Diensten wie Transfers
     und Ausflügen                                                  Specialist & Activity
 • Betreiber: TUI Travel PLC                                      •Diversifiziertes und einzigartiges Portfolio von ­Marken
 •EBITA 2013: 38 Mio. £                                               für Spezialreisen und Aktivurlaube
                                                                    • Betreiber: TUI Travel PLC
 Hotels                                                             •Umsatz 2013: 1.433 Mio. £/EBITA 2013: 41 Mio. £
 •Größter europäischer Anbieter von Ferienhotels
     mit 232 Hotels und 155.000 Betten
 • Betreiber: TUI AG                                              Zur Veräußerung gehalten
 •Umsatz 2013: 403 Mio. €/EBITA 2013: 197 Mio. €                  Hapag-Lloyd Containerschifffahrt
                                                                    • Globale Linienreederei
 Kreuzfahrten                                                       •TUI AG Beteiligung (22 %)
 •TUI Cruises ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Royal Carib-   •Umsatz 2013: 6.567 Mio. €/EBITA 2013*: 67 Mio. €
    bean Cruises und TUI AG und bietet Premium-Kreuzfahrten für
    den deutschen Volumenmarkt
 •Hapag-Lloyd Kreuzfahrten ist Anbieter von Expeditions- und
     Luxuskreuzfahrten im deutschsprachigen Markt                   * 100 % des Geschäfts
 • Betreiber: TUI AG                                              Quelle: Angaben des Unternehmens
 •Umsatz 2013: 261 Mio. €/EBITA 2013: -14 Mio. €

Die Zukunft des Konzerns liegt nach Auffassung der Gesellschaft im Mainstream-Segment, also dem Veranstalter-
geschäft. Die Bereiche „Online Accommodation“ und „Specialist & Activity“ der TUI Travel PLC sollen getrennt
davon betrieben werden. Ein eigenständiger V
                                           ­ orstandsbereich wird in der künftigen Führungsstruktur (siehe Seite 6)
dafür verantwortlich sein, das Wachstum und den Wert der nicht mehr zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens-
werte weiter zu maximieren.

Die bestehende Finanzbeteiligung an Hapag-Lloyd wird mit dem Ziel einer Veräußerung gehalten.
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    Substanzieller Mehrwert für die Anteilseigner

    Obwohl der Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC in erster Linie darauf abzielt, die bestehenden
    Wachstumspotenziale bestmöglich auszuschöpfen, sind auch auf der Kostenseite – bei vergleichsweise geringem
    Integrationsrisiko – signifikante positive Effekte zu erwarten.

    •D  urch den Zusammenschluss können voraussichtlich erhebliche Synerien gehoben werden:
      • Aus einer insgesamt schlankeren Konzernstruktur werden ab dem Zeitpunkt des Mergers wiederkehrende
          Kosteneinsparungen erwartet, die im dritten Jahr ihre volle Höhe von mindestens 45 Millionen € pro Jahr
          erreichen sollen. Hierzu soll vor allem der Abbau überlappender Funktionen beitragen. Dem stehen erwartete
          ein­malige Integrations­kosten in Höhe von 45 Millionen € gegenüber.
      • Eine einheitliche Eigentümerstruktur würde darüber hinaus eine effizientere konzernweite steuerliche
          Ausrichtung und die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ermöglichen. B­ asierend auf einer Pro-Forma-Be-
          rechnung hätte dieser Steuervorteil im Geschäftsjahr 2012/13 rund 35 Millionen € betragen und die bereinigte
          Steuerquote des Konzerns um rund 7 %-Punkte reduziert.
    • Darüber hinaus werden weitere kommerzielle Synergien durch eine erhöhte Auslastung der bestehenden Hotels
       erwartet. Eine Auslastungssteigerung um 1 %-Punkt würde zu einer erwarteten Ergebnisverbesserung von ca.
       6,1 Millionen € führen. Strategische Vorteile resultieren zudem aus den gemeinsamen Wachstumsmöglichkeiten
       der kombinierten Gruppe.
    • Mindestens 20 Millionen € (netto) jährliche Kosteneinsparungen verspricht zudem die geplante Integration
       der „Inbound Services“ in das Mainstream-Segment. Der einmalige Kosten­aufwand beläuft sich hier auf etwa
       76 Millionen €. Diese zusätzlichen Kosteneinsparungen hätte TUI Travel auch als eigenständiges Unternehmen
       erzielen können.

    Für weitere Einzelheiten wird auf Abschnitt 2.3(d) des Berichts des Vorstands zu den Kapitalmaßnahmen verwiesen.

    Unter dem Strich würde sich der Konzern durch eine solide Bilanz, hohe finanzielle Flexibilität und einen starken
    Free Cashflow auszeichnen. Davon werden auch die Aktionäre profitieren: Die künftige Ausschüttungspolitik
    soll sich an der aktuellen Praxis von TUI Travel PLC orientieren – für die Aktionäre der TUI AG würde dies eine
    deutlich attraktivere Ausschüttung bedeuten.

    Wichtigste Eckdaten des Zusammenschlusses

    Der Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC soll in Form eines „all-share nil premium mergers“ (Aktien-
    tausch ohne Prämie) nach britischem Recht durchgeführt werden: Mit A
                                                                       ­ usnahme der TUI AG selbst und bestimmter
    verbundener Parteien werden die Anteilseigner von TUI ­Travel PLC für jeden zum maßgeblichen Stichtag gehalte-
    nen TUI Travel PLC Anteil 0,399 neue Aktien der TUI AG erhalten. Über die dafür erforderliche Kapitalerhöhung
    gegen Sacheinlage werden Sie als Aktionäre der TUI AG im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung am
    28. Oktober 2014 entscheiden.

    Sämtliche Aktien der TUI AG sollen nach der Kapitalerhöhung im Premium Segment des Main Market der Londoner
    Börse („London Stock Exchange“) notiert werden. Das erklärte Ziel ist die Aufnahme in die FTSE UK Indexserie
    (einschließlich des FTSE 100, den bedeutendsten britischen Aktienindex). Es ist geplant, dass die TUI AG eine
    Zweit­notierung ihrer Aktien im Quotation Board des Open Market der F­ rankfurter Wertpapierbörse beantragt. Durch
    die Berufung eines Designated Sponsors und unter Beibehaltung der gewohnten Berichtstransparenz wird
    jedoch gewährleistet, dass deutsche Anleger ihre Aktien weiterhin über XETRA in Euro an einer in­län­dischen Wertpa-
    pierbörse handeln können.
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Obwohl der primäre Handelsplatz für die Aktien der TUI AG nach dem Zusammenschluss der Main Market der
Londoner Börse sein wird, bleiben die wesentlichen Charakteristika einer deutschen Gesellschaft erhalten:

•   Konzernsitz und Hauptverwaltung in Hannover
•   Hauptversammlung wie gewohnt in Deutschland
•   Duale Führungsstruktur mit Vorstand und Aufsichtsrat
•   Zahlung der Dividende in Euro
•   Finanzberichterstattung in Euro
•   Anlegerkommunikation nach höchsten deutschen/internationalen Standards

Es ist vorgesehen, dass der Konzern, soweit möglich, sowohl den Empfehlungen des deutschen als auch des
englischen Corporate Governance Kodex entspricht.

Gesicherte Kontinuität im Führungsteam
Stabilität und Kontinuität spiegeln sich auch in der angestrebten Zusammensetzung der ­Gremien wider.

So sollen Peter Long (derzeit Chief Executive von TUI Travel PLC und Vorstandsmitglied der TUI AG) und
Friedrich Joussen (derzeit Vorstandsvorsitzender der TUI AG und Chairman der TUI Travel PLC) zunächst bis
Februar 2016 gemeinsam als Co-Vorstandsvorsitzende fungieren.

Auch die weiteren Vorstandspositionen sollen zu gleichen Teilen mit Vertretern der TUI AG und TUI Travel PLC
besetzt werden:

Von TUI Travel PLC
• Johan Lundgren – Stellvertretender Vorstandsvorsitzender; verantwortlich für alle Mainstream-Märkte
• William Waggott – Vorstand für die Bereiche „Online Accommodation“ und „Specialist and Activity“

Von TUI AG
• Horst Baier – Finanzvorstand des Konzerns
• Sebastian Ebel – Personalvorstand/Arbeitsdirektor des Konzerns, gleichzeitig verantwortlich für alle Konzern-
   plattformen und -prozesse, einschließlich Hotels & Resorts, Kreuzfahrten, IT

Es ist geplant, Peter Long von der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2016 in den Aufsichtsrat wählen zu
lassen, um diesen fortan als Vorsitzender zu führen. Friedrich Joussen soll den Konzern ab diesem Zeitpunkt als
alleiniger Vorstandsvorsitzender leiten.
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    Künftige Führungsstrukturen

                                                  VORGESEHENE STRUKTUR BIS FEBRUAR 2016

                                                                  KLAUS MANGOLD
                                                            Vorsitzender des Aufsichtsrats

                                                                      Vorstand

                                PETER LONG                                                           FRIEDRICH JOUSSEN
                           Co-Vorstandsvorsitzender                                                 Co-Vorstandsvorsitzender
     Schwerpunkt: Verantwortlich für die vormaligen                           Schwerpunkt: Verantwortlich für Hotel- und
     TUI Travel-Geschäftsbereiche; Synergieerzielung                          Kreuzfahrt-Content-Plattformen; Synergieerzielung

          JOHAN LUNDGREN                       WILLIAM WAGGOTT                         HORST BAIER                      SEBASTIAN EBEL
            Stellvertretender            Vorstand für die Bereiche Online    Finanzvorstand und verantwort-             Personalvorstand/
         Vorstandsvorsitzender;                 Accommodation                  lich für die ­Veräußerung der              Arbeitsdirektor;
    verantwortlich für alle Märkte des       und Specialist & Activity        Hapag-Lloyd Finanzbeteiligung          Vorstand für den Bereich
          Bereichs Mainstream                                                                                              Plattformen

                                                      IM ANSCHLUSS VORGESEHENE STRUKTUR

                                                                    PETER LONG
                                                            Vorsitzender des Aufsichtsrats

                                                                      Vorstand

                                                                FRIEDRICH JOUSSEN
                                                                Vorstandsvorsitzender

          JOHAN LUNDGREN                       WILLIAM WAGGOTT                          HORST BAIER                     SEBASTIAN EBEL
            Stellvertretender            Vorstand für die Bereiche Online               Finanzvorstand                  Personalvorstand/
         Vorstandsvorsitzender;                 Accommodation                                                             Arbeitsdirektor;
    verantwortlich für alle Märkte des       und Specialist & Activity                                               Vorstand für den Bereich
          Bereichs Mainstream                                                                                              Plattformen

    Veränderungen soll es auch im Hinblick auf den Aufsichtsrat geben. Die erforderliche Zu­stimmung der außeror-
    dentlichen Hauptversammlung vorausgesetzt, steigt die Anzahl der Mit­glieder des Aufsichtsrats von 16 auf 20:
    Zehn Mitglieder, die die Anteilseigner beider Seiten zu gleichen Teilen vertreten, und zehn Arbeitnehmervertreter.
    Vorsitzender des neuen Aufsichtsrats wäre bis zu seinem planmäßigen Ausscheiden im Februar 2016 Professor
    Dr. Klaus Mangold, als stellvertretender Vorsitzender würden neben Frank Jacobi künftig zusätzlich Sir Michael
    Hodgkinson fungieren. Frank Jakobi wäre zugleich Vertreter der Arbeitnehmer.
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Das Wichtigste auf einen Blick

• Vertikale Integration des Hotel- und Kreuzfahrtangebots der TUI AG in das Vertriebsgeschäft
   von TUI Travel PLC lässt den weltweit führenden auf Urlaubs­reisen ausgerichteten integrierten
  Touristikkonzern entstehen
• Konzentration auf das Mainstream-Segment, separates ­wertsteigerndes ­Management von
   Non-Mainstream-Aktivitäten
• Verbessertes Wachstumsprofil
• Wachstumspotenziale insbesondere durch stetigen Ausbau der eigenen Hotel- und Kreuzfahrt-
   marken und gezielte Weiterentwicklung digitaler Plattformen
• Vereinfachte Konzernstruktur erzeugt erhebliche Synergien
• Steigerung des bereinigten Ergebnis je Aktie bereits im ersten vollen Geschäfts­jahr nach dem
   Zusammenschluss
• Attraktive Dividendenpolitik der TUI Travel PLC soll für neuen TUI Konzern M
                                                                              ­ aßstab sein
• Anteilseigner von TUI Travel PLC erhalten für jeden zum maßgeblichen Stichtag gehaltenen
  TUI Travel PLC Anteil 0,399 neue Aktien der TUI AG
• Wesentliche Charakteristika einer deutschen Gesellschaft bleiben trotz k­ ünftiger Hauptnotiz an
   Londoner Wertpapierbörse erhalten
• Listing London/Einbeziehung in den Open Market Frankfurt unterstreicht internationalen Auf-
   tritt der G
             ­ ruppe und erhöht die Attraktivität der Aktie für internationale und private Investoren
• Gesicherte Kontinuität im Führungsteam

Zeitplan zur Umsetzung des Zusammenschlusses

ANFANG                                    ENDE
OKTOBER 2014                              OKTOBER 2014                               DEZEMBER 2014

 Veröffentlichung des Scheme-               a.o. HV der TUI AG zur Kapitaler-          Scheme wird voraussichtlich
 Dokuments und des Prospekts                höhung und Versammlungen der               wirksam*
 der TUI AG                                 TUI Travel PLC zum Scheme

* Vorbehaltlich der in der Veröffentlichung vom 15. September beschriebenen Bedingungen im Zusammenhang
   mit dem Zusammenschluss
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    Sie haben Fragen zum geplanten Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC?

    Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.

    Nicola Gehrt
    Head of Investor Relations
    Tel.: +49 (0)511 566-1435

    Ina Klose
    Manager Investor Relations
    Tel.: +49 (0)511 566-1318

    Sie haben Fragen zur Anmeldung bzw. Eintrittskartenbestellung für die
    Hauptversammlung?
    Dann wenden Sie sich bitte an die TUI Aktionärs-HV-Hotline.

    Aus Deutschland: 0 800 56 00 84 1
    Aus dem Ausland: +49 (0)6196 8870 701

    Alle Informationen im Überblick

    Im Bereich Investor Relations/Präsentationen unserer Unternehmenswebsite www.tui-group.com stellen wir Ihnen
    kontinuierlich alle relevanten Mitteilungen, Präsentationen und Webcasts rund um den Zusammenschluss zum
    Abruf bereit.

    Rechtlicher Hinweis
    Diese Veröffentlichung ist lediglich eine Zusammenfassung. Es wird empfohlen, die Ankün­digungen vom
    15. September 2014 in Bezug auf den Zusammenschluss sowie die Einladung zur außerordentlichen Hauptver-
    sammlung der TUI AG am 28. Oktober 2014, die beide auf der Internetseite der TUI AG zur Verfügung stehen,
    zu lesen. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von
    Wertpapieren dar. Keine Aussage in diesem Dokument ist als Gewinnprognose oder -schätzung für irgendeinen
    Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist dahingehend auszulegen, dass die Erträge
    (oder Erträge je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel PLC für das laufende oder künftige Geschäftsjahr(e)
    notwendigerweise den in der Vergangenheit erzielten und veröffent­lichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der
    TUI AG bzw. der TUI Travel PLC entsprechen werden.
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EINLADUNG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu einer außerordentlichen
Hauptversammlung am Dienstag, dem 28. Oktober 2014, mit Beginn
10.00 Uhr, in die TUI Arena, EXPO Plaza 7, 30539 Hannover, ein.

TUI AG
Berlin/Hannover
Karl-Wiechert-Allee 4
30625 Hannover

Das Grundkapital der Gesellschaft
ist zerlegt in 286.561.143 nennwertlose Stückaktien
mit ebenso vielen Stimmrechten.

Wertpapier-Kennnummern
Stimm- und dividendenberechtigte Aktien:
ISIN-Code		WKN
DE 000 TUA G00 0       TUA G00
DE 000 TUA G20 8       TUA G20
DE 000 TUA G22 4       TUA G22

Stimmberechtigte Aktien:
ISIN-Code		WKN
DE 000 TUA G23 2         TUA G23
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     TAGESORDNUNG
     der außerordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 28. Oktober 2014

     1.	Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Aus-
         schluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
         Die Gesellschaft hat mit der TUI Travel PLC (vertreten durch ihre unabhängigen Direktoren (independent
          directors)) am 27. Juni 2014 eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Konditionen eines möglichen
          Zusammenschlusses in Form eines „all-share nil premium merger“ („Zusammenschluss“) erzielt und dies mit
          einer Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag bekanntgemacht. Die daraufhin erreichte finale Vereinbarung über die
          Konditionen des den Aktionären empfohlenen Zusammenschlusses wurde am 15. September 2014 im Rahmen
          einer weiteren Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben und näher dargestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 1
          vorgeschlagene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll zum Zwecke des Zusammenschlusses erfolgen.
          Näheres kann dem Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt entnommen werden.

        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

     a)	Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 683.265.388,61 durch Ausgabe von bis zu 267.270.189
         neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Sacheinlagen erhöht.

     b)	Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rund EUR 2,56 je Neue
         Aktie) ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt.

     c)	Das Bezugsrecht der Aktionäre der TUI AG ist ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden im Rahmen eines auf
         die TUI Travel PLC, eine nach dem Recht von England und Wales inkorporierte Gesellschaft, eingetragen im
         Companies House unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich („TUI
         Travel“), bezogenen, sich nach den Bestimmungen des UK Companies Act 2006 richtenden und vom High
         Court of Justice of England and Wales zuvor zu billigenden Scheme of Arrangement („Scheme“) mittelbar
         an die Inhaber der vom Scheme erfassten Anteile an der TUI Travel („Scheme-Anteile“ und deren Inhaber
         „Bezugsberechtigte TUI Travel Anteilsinhaber“) als Gegenleistung für Anteile an der TUI Travel gemäß dem in
         lit. e) bestimmten Umtauschverhältnis ausgegeben. Scheme-Anteile sind alle Anteile (shares) an der
         TUI Travel, die vor der sogenannten Scheme Record Time ausgegeben worden sind, mit Ausnahme von
         609.120.138 Anteilen an der TUI Travel, die von der TUI AG selbst, einer von der TUI AG abhängigen oder in
         deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden oder hinsichtlich derer die Ausübung der Stimm-
         rechte von der TUI AG, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesell-
         schaft (aufgrund einer Vollmacht oder eines Weisungsrechts oder auf einer sonstigen Grundlage) kontrolliert
         werden kann. Scheme Record Time ist 18.00 Uhr Londoner Zeit (19.00 Uhr MEZ bzw. MESZ) desjenigen Bank-
         arbeitstags (in Frankfurt am Main und London, Vereinigtes Königreich), der dem Tag unmittelbar vorausgeht,
         an dem der High Court of Justice of England and Wales das Scheme gebilligt und die im Scheme vorgesehene
         Herabsetzung des Grundkapitals der TUI Travel bestätigt hat.

     d)	Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die Capita IRG Trustees Limited, eine nach dem Recht von
         England und Wales inkorporierte Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Nummer 2729260
         mit Sitz in Beckenham, Kent, Vereinigtes Königreich („Treuhänder“), zugelassen, die die Neuen Aktien handelnd
         im eigenen Namen, aber als Treuhänder für die Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber zeichnet und
         mit der Verpflichtung übernimmt, sie nach Maßgabe des Scheme und im Interesse der Bezugsberechtigten
         TUI Travel Anteilsinhaber zu verwenden, ohne daran wirtschaftliches Eigentum zu erwerben.

     e)	Gegenstand der Sacheinlage sind diejenigen Anteile an der TUI Travel, die nach Maßgabe des Scheme (in der-
         selben Anzahl wie die eingezogenen Scheme-Anteile) aus den bei der TUI Travel durch die Einziehung der
         Scheme-Anteile gebildeten Rücklagen (reserve in the company’s books of account) ausgegeben werden und
         die hinsichtlich der ihrem Inhaber gewährten Rechte (ordinary shares – Stammaktien) und dem auf den
         einzelnen Anteil entfallenden Betrag am Grundkapital (GBP 0,10) den Scheme-Anteilen entsprechen („Neue
         TUI Travel-Anteile“).
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	Im Rahmen des Scheme erhält jeder Bezugsberechtigte TUI Travel Anteilsinhaber für jeweils einen seiner auf-
  grund des Scheme eingezogenen Scheme-Anteile Anspruch auf 0,399 Neue Aktien. Dementsprechend werden
  die Neuen Aktien an den Treuhänder gegen Neue TUI Travel-Anteile im Verhältnis 0,399:1,000 ausgegeben.
  Das bedeutet, dass für jede Neue Aktie 1/0,399 (also rund 2,506) Neue TUI Travel-Anteile als Sacheinlage ein-
  gebracht werden. Es werden jedoch keine Bruchteile Neuer Aktien ausgegeben. Deshalb wird die Anzahl
  Neuer Aktien, die gegen Neue TUI Travel-Anteile ausgegeben werden, auf die nächste volle Zahl Neuer Aktien
  abgerundet, ohne dass für die eingebrachten Neuen TUI Travel-Anteile bzw. Bruchteile hiervon, denen auf-
  grund dieser Abrundung bei einem Umtauschverhältnis von 0,399:1,000 kein Bruchteil einer Neuen Aktie gegen-
  über steht, von der TUI AG ein Ausgleich gewährt wird.

	Die Sacheinlageverpflichtung des Treuhänders kann (im Ganzen oder zu einem Teil) dadurch erfüllt werden,
  dass die Neuen TUI Travel-Anteile von der TUI Travel direkt an die TUI AG ausgegeben werden (Leistung durch
  Dritte gemäß § 267 Abs. 1 BGB), also ohne dass die Neuen TUI Travel-Anteile zunächst an die Bezugsberech-
  tigten TUI Travel Anteilsinhaber oder an den Treuhänder ausgegeben und von dem Treuhänder selbst auf die
  TUI AG übertragen werden.

f)	Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird nur in dem Umfang durchgeführt, der erforderlich ist, damit die
    TUI AG im Rahmen der Kapitalerhöhung bei dem Umtauschverhältnis nach lit. e) sämtliche Neuen TUI Travel-
    Anteile erwirbt. Die Durchführung muss jedenfalls vor Ablauf der in lit. h) bestimmten Frist erfolgen; die Pflicht
    zur unverzüglichen Durchführung bleibt hiervon unberührt.

g)	Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung
    der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen.

h)	Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung
    dieser Kapitalerhöhung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung dieses Beschlusses ins Handels-
    register eingetragen worden ist, wobei der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats angewiesen werden,
    die Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen unverzüglich nach
    Vorliegen der Voraussetzungen für dessen Eintragung (insbesondere, für den Fall anhängiger Anfechtungs- oder
    Nichtigkeitsklagen, dem Abschluss eines Freigabeverfahrens gemäß § 246a AktG) zum Handelsregister anzu-
    melden. Die Anmeldung muss jedoch nicht vor Ablauf der Frist des § 246 Abs. 1 AktG erfolgen.

2.	Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, die Einräumung von Bezugsrechten
    sowie die Änderung der Satzung
	Die unter diesem Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene bedingte Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen dient
    ebenfalls dem Zusammenschluss. Näheres kann dem Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt
    entnommen werden.

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)	Das Grundkapital der Gesellschaft wird – zum Zwecke der Vorbereitung des Zusammenschlusses der TUI AG
    mit der TUI Travel PLC, einer nach dem Recht von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, eingetragen
    im Companies House unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich
    („TUI Travel“) – um bis zu EUR 61.976.012,74 durch Ausgabe von bis zu 24.242.909 neuen, auf den Namen
    lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Sacheinlagen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014).

b)	Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rund EUR 2,56 je Neue
    Aktie) ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt.

c)	Die bedingte Kapitalerhöhung dient – im Rahmen des in lit. a) genannten Zwecks – der Gewährung von Neuen
    Aktien der Gesellschaft an diejenigen Inhaber bzw. Gläubiger der einzelnen Teilschuldverschreibungen des
    von der TUI Travel im April 2010 ausgegebenen und im April 2017 fälligen Convertible Bond (Wandelschuldver-
    schreibung), ISIN XS0503743949 („TUI Travel 2017 Bonds“) (mit Ausnahme von TUI Travel 2017 Bonds mit
    einem Nennbetrag von insgesamt GBP 200.000.000, die von der TUI AG selbst oder einer von der TUI AG abhän-
    gigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden oder in Bezug auf die die TUI AG
    oder eine von der TUI AG abhängige oder in deren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaft ein Ankaufsrecht hat),
    die das Recht auf Wandlung ihrer TUI Travel 2017 Bonds in Aktien der TUI Travel mit der Folge ausüben, dass
    zur Erfüllung dieses Wandlungsrechts Anteile an der TUI Travel zur oder nach der sogenannten Scheme Record
    Time ausgegeben werden („Bezugsberechtigte TUI Travel Bondholder“), als Gegenleistung für die so ausgege-
    benen Anteile an der TUI Travel („TUI Travel Bezugsanteile“) gemäß dem in lit. e) bestimmten Umtauschverhältnis.
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        Scheme Record Time ist 18.00 Uhr Londoner Zeit (19.00 Uhr MEZ bzw. MESZ) an dem Bankarbeitstag
        (in Frankfurt am Main und London, Vereinigtes Königreich), der dem Tag unmittelbar vorausgeht, an dem der
        High Court of Justice of England and Wales das sogenannte Scheme gebilligt und die im Scheme vorgesehene
        Herabsetzung des Grundkapitals der TUI Travel bestätigt hat. Die Begriffe Scheme und Scheme-Anteile haben
        die im Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Oktober 2014
        vorgesehene Bedeutung.

     d)	Zur Zeichnung der Neuen Aktien werden ausschließlich die Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder zugelassen.

     	Der Vorstand hat den Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholdern ein Bezugsrecht auf die Neuen Aktien ein-
       zuräumen, das das Recht auf einen Umtausch der ihnen zustehenden TUI Travel Bezugsanteile in Neue Aktien
       nach Maßgabe dieses Kapitalerhöhungsbeschlusses vorsieht. Die Einräumung solcher Bezugsrechte darf nur
       bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erfolgen.

     e)	Gegenstand der Sacheinlage sind die TUI Travel Bezugsanteile. Die TUI Travel Bezugsanteile entsprechen
         hinsichtlich der ihrem Inhaber gewährten Rechte (ordinary shares – Stammaktien) und dem auf den einzelnen
         Anteil entfallenden Betrag am Grundkapital (GBP 0,10) den bereits bestehenden Anteilen an der TUI Travel.
         Nach einem Formwechsel (re-registration) der TUI Travel in eine private limited company nach dem Recht von
         England und Wales sind, sofern der Formwechsel ohne Auswirkungen auf die Stückelung des Grund- bzw.
         Stammkapitals der TUI Travel bleibt, Gegenstand der Sacheinlage die entsprechenden Anteile an der formge-
         wechselten TUI Travel.

      Die Neuen Aktien werden an die Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder gegen TUI Travel Bezugsanteile
     	
      im Verhältnis 0,399:1,000 ausgegeben. Das bedeutet, dass für jede Neue Aktie 1/0,399 (also rund 2,506)
      TUI Travel Bezugsanteile als Sacheinlage eingebracht werden. Es werden jedoch keine Bruchteile Neuer Aktien
      ausgegeben. Deshalb wird die Anzahl Neuer Aktien, die gegen TUI Travel Bezugsanteile ausgegeben werden,
      auf eine volle Zahl Neuer Aktien abgerundet, ohne dass für die eingebrachten TUI Travel Bezugsanteile bzw.
      Bruchteile hiervon, denen aufgrund dieser Abrundung bei einem Umtausch­verhältnis von 0,399:1,000 kein
      Bruchteil einer Neuen Aktie gegenüber steht, von der TUI AG ein Ausgleich gewährt wird.

     	Die Sacheinlageverpflichtung der Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder kann auch dadurch erfüllt werden,
       dass die TUI Travel Bezugsanteile auf Grundlage eines in der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Fassung
       der Satzung (articles of association) der TUI Travel enthaltenen, sogenannten Mandatory Transfer Article durch
       einen (bzw. ohne weiteres Zutun infolge einer Erklärung eines) von der TUI Travel eingesetzten und als
       Beauftragter für den jeweiligen Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder handelnden Dritten auf die TUI AG
       übertragen werden.

     f)	
        Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem die Bezugsberechtigten TUI Travel
        Bondholder ihr Wandlungsrecht aus den TUI Travel 2017 Bonds ausgeübt haben, das ihnen gemäß lit. d)
        eingeräumte Bezugsrecht auf Neue Aktien ausüben, infolge der Ausübung des Wandlungsrechts TUI Travel
        Bezugsanteile ausgegeben werden, diese sodann auf die TUI AG übergehen und gemäß dem in lit. e) bestimm-
        ten Umtauschverhältnis und nach Maßgabe der übrigen Bestimmungen dieses Beschlusses Neue Aktien als
        Gegenleistung für diese TUI Travel Bezugsanteile benötigt werden. Die Ausgabe Neuer Aktien auf Grundlage
        dieses Beschlusses darf nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erfolgen.

     g)	Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
         bedingten Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen.

     h) § 4 der Satzung wird um einen neuen Absatz 10 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

        „ Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 61.976.012,74 durch Ausgabe von bis zu 24.242.909 neuen,
         auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Die be-
         dingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem

        (a)	die Inhaber bzw. Gläubiger der einzelnen Teilschuldverschreibungen des von der TUI Travel PLC, einer
             nach dem Recht von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House
             unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich („TUI Travel“), im
             April 2010 ausgegebenen und im April 2017 fälligen Convertible Bond (Wandelschuldverschreibung), ISIN
             XS0503743949 („TUI Travel 2017 Bonds“), mit Ausnahme von TUI Travel 2017 Bonds mit einem Nenn-
             betrag von insgesamt GBP 200.000.000, die von der TUI AG selbst oder einer von der TUI AG abhängigen
13

        oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden oder in Bezug auf die die TUI AG
        oder eine von der TUI AG abhängige oder in deren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaft ein Ankaufsrecht
        hat, ihr Recht auf Wandlung ihrer TUI Travel 2017 Bonds in Aktien der TUI Travel ausüben,

   (b)	das ihnen gemäß dem in lit. d) des zu Tagesordnungspunkt 2 der außerordentlichen Hauptversammlung
        vom 28. Oktober 2014 gefassten Beschlusses eingeräumte Bezugsrecht auf Neue Aktien ebenfalls ausüben,

   (c)	infolge der Ausübung des Wandlungsrechts nach lit. (a) Anteile an der TUI Travel zur oder nach der so-
        genannten Scheme Record Time im Sinne des vorgenannten Hauptversammlungsbeschlusses ausgegeben
        werden („TUI Travel Bezugsanteile“),

   (d) diese TUI Travel Bezugsanteile auf die TUI AG übergehen und

   (e)	gemäß dem in lit. e) des vorgenannten Hauptversammlungsbeschlusses bestimmten Umtauschverhältnis
        und nach Maßgabe der übrigen Bestimmungen des vorgenannten Hauptversammlungsbeschlusses Neue
        Aktien als Gegenleistung für diese TUI Travel Bezugsanteile benötigt werden.

		Dabei kann die Ausgabe Neuer Aktien nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erfolgen. Die Neuen
   Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag (rund EUR 2,56 je Neue Aktie) ausgegeben und sind für das
   gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt,
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitaler-
   höhung gegen Sacheinlagen festzulegen.“

		Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bereits im Rahmen der Anmeldung der vorstehenden Satzungsänderung
   in lit. (c) die Worte „zur oder nach der sogenannten Scheme Record Time im Sinne des vorgenannten
   Hauptversammlungsbeschlusses“ zu streichen und stattdessen die Worte „seit dem“ gefolgt von der
   konkreten Angabe der sogenannten Scheme Record Time als Datums- und Uhrzeitangabe einzufügen.

3.	
   Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands
   zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Änderung der Satzung
	Die unter diesem Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagene Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals dient
   ebenfalls dem Zusammenschluss. Näheres kann dem Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt
   entnommen werden.

   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)	Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
    27. Oktober 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Sacheinlagen einmal oder
    mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um EUR 18.000.000,00 (in Worten: Euro achtzehn Millionen) zu erhöhen
    (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
    ausschließen, um die neuen Aktien als Gegenleistung zum Erwerb von Anteilen an der TUI Travel PLC, einer
    nach dem Recht von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter
    der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich („TUI Travel“) zu gewähren, soweit
    deren Erwerb nicht im Rahmen der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 zu
    den Tagesordnungspunkten 1 und 2 beschlossenen Kapitalerhöhungen erfolgt. Der Vorstand wird ermächtigt,
    mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
    festzulegen.

b) § 4 der Satzung wird um einen neuen Absatz 11 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

	„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
  27. Oktober 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Sacheinlagen einmal oder mehr-
  mals, jedoch insgesamt höchstens um EUR 18.000.000,00 (in Worten: Euro achtzehn Millionen) zu erhöhen
  (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre aus-
  schließen, um die neuen Aktien als Gegenleistung zum Erwerb von Anteilen an der TUI Travel PLC, einer nach
  dem Recht von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Num-
  mer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich („TUI Travel“) zu gewähren, soweit deren
  Erwerb nicht im Rahmen der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 zu den Tages-
  ordnungspunkten 1 und 2 beschlossenen Kapitalerhöhungen erfolgt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zu-
  stimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.“
14

     4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
     	Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern. Dies entspricht den gesetz-
        lichen Vorgaben in §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes
        1976 („MitbestG“). Im Zuge des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC soll der Aufsichtsrat erweitert und
        gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 MitbestG vorgesehen werden, dass der Aufsichtsrat künftig aus 20 Mitgliedern be-
        steht, wobei er sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner
        und der Arbeitnehmer zusammensetzt. Zudem sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass
        von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder auch für eine kürzere als die derzeit in § 11
        Abs. 1 Satz 2 der Satzung genannte Dauer von fünf Jahren gewählt werden können.

        Demgemäß schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

     a) § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

     	„Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Die von der Hauptversammlung zu bestellenden Aufsichtsrats-
       mitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte
       Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, oder eine im Wahlbeschluss bestimmte kürzere Dauer
       bestellt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgezählt.“

     b)	Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tages-
         ordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister zur Eintragung in das Handels-
         register anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach
         Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung erfolgt.

     5. Wahl von fünf neuen Aufsichtsratsmitgliedern
     	Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gegenwärtig nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1
        Nr. 2 MitbestG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der TUI AG aus je 8 Mitgliedern der Anteils-
        eigner und der Arbeitnehmer zusammen. Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen
        Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder bzw. der entsprechenden Satzungsänderung setzt sich der
        Aufsichtsrat der Gesellschaft nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 3, Satz 1 Nr. 3 MitbestG in
        Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der TUI AG aus je 10 Mitgliedern der Anteilseigner und der
        Arbeitnehmer zusammen. Insofern sollen aufgrund dieser Änderung zwei zusätzliche Aufsichtsratsmitglieder
        gewählt werden, deren Amtszeit mit Wirksamwerden der Satzungsänderung beginnt. Darüber hinaus haben
        zwei Aufsichtsratsmitglieder, Frau Angelika Gifford und Herr Vladimir Lukin, erklärt, ihr Amt als Aufsichtsrats-
        mitglied vorzeitig mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungs-
        punkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister niederzulegen. Ferner hatte Herr Anass Houir
        Alami sein Amt als Aufsichtsratsmitglied bereits zum 27. Juni 2014 niedergelegt. Mit Blick auf den geplanten
        Zusammenschluss ist eine Nachwahl für ihn bislang nicht erfolgt. Demgemäß sind von der Hauptversammlung
        insgesamt fünf Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen.

     	Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses –
       vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:

     a)	Sir Michael Hodgkinson, ehemaliger CEO der BAA PLC, London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London,
         Vereinigtes Königreich, als Nachfolger von Herrn Anass Houir Alami für den Rest von dessen Amtszeit, also für
         die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 30. September 2015
         endende Geschäftsjahr beschließt.

     b)	Herrn Timothy Martin (genannt „Minnow“) Powell, ehemaliger Partner/Wirtschaftsprüfer Deloitte LLP, London,
         Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, als Nachfolger von Frau Angelika Gifford
         für den Rest von deren Amtszeit, also für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine
         Entlastung für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt.

     c)	Frau Valerie Frances Gooding, ehemalige Group Chief Executive der The British United Provident Association
         Limited (BUPA), London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in Weybridge, Vereinigtes Königreich, als Nachfol-
         gerin von Herrn Vladimir Lukin für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung
         für das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr beschließt.

     d)	Frau Coline Lucille McConville, ehemalige CEO der Clear Channel International Limited, London, Vereinigtes
         Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
         die über ihre Entlastung für das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr beschließt.
15

e)	Frau Janis Carol Kong, ehemalige Executive Chairman Heathrow Airport, London, Vereinigtes Königreich,
    wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
    ihre Entlastung für das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr beschließt.

	Die Amtszeit von Sir Michael Hodgkinson, Herrn Timothy Martin (genannt „Minnow“) Powell und Frau Valerie
  Frances Gooding, also der unter lit. a), b) und c) Vorgeschlagenen, beginnt mit Eintragung der Durchführung
  der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister. Die Amtszeit von
  Frau Coline Lucille McConville und Frau Janis Carol Kong, also der unter lit. d) und lit. e) Vorgeschlagenen, be-
  ginnt mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister.

	Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist
  beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.

	Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6
  des Deutschen Corporate Governance Kodex:

	Sir Michael Hodgkinson ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist jedoch
  Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen:
  (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) KEOLIS/GO-AHEAD CROSSRAIL LIMITED, Vereinigtes Königreich;
  iii) Keam Limited, Vereinigtes Königreich; (iv) Keolis (UK) Limited, Vereinigtes Königreich; (v) Keolis Amey Dock-
  lands Limited, Vereinigtes Königreich; (vi) President’s Quay House Freehold Limited, Vereinigtes Königreich.
	Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maß-
  gebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Sir Michael Hodgkinson einerseits und den
  Gesellschaften des TUI Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 %
  der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits.

	Herr Timothy Martin (genannt „Minnow“) Powell ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts-
  räten. Er ist jedoch Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirt-
  schaftsunternehmen: (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) SUPERGROUP PLC, Vereinigtes Königreich.
  Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maß-
  gebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Timothy Martin (genannt „Minnow“)
  Powell einerseits und den Gesellschaften des TUI Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt
  oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits.

	Frau Valerie Frances Gooding ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist jedoch
  Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen
  (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) Vodafone Group Public Limited Company, Vereinigtes Königreich;
  (iii) Premier Farnell plc, Vereinigtes Königreich.
	Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maß-
  gebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Valerie Frances Gooding einerseits
  und den Gesellschaften des TUI Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr
  als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits.

	Frau Coline Lucille McConville ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist jedoch
  Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen:
  (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) Inchcape PLC, Vereinigtes Königreich; (iii) UTV MEDIA National
  Stadium plc, Vereinigtes Königreich; (iv) Wembley National Stadium Limited, Vereinigtes Königreich.
	Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maß-
  gebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Coline Lucille McConville einerseits
  und den Gesellschaften des TUI Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr
  als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits.

	Frau Janis Carol Kong ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist jedoch Mit-
  glied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirt-schaftsunternehmen:
  (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) Copenhagen Airport, Dänemark; (iii) Kingfisher PLC, Vereinigtes
  Königreich; (iv) Network Rail Infrastructure Limited, Vereinigtes Königreich; (v) Network Rail Limited, Vereinig-
  tes Königreich; (vi) Portmeiron Group PLC, Vereinigtes Königreich.
	Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßge-
  benden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Janis Carol Kong einerseits und den
  Gesellschaften des TUI Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 %
  der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits.
16

     6.	Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung zur Ermöglichung der Wahl eines zweiten stellver-
         tretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, der Erweiterung des Präsidiums des Aufsichtsrats, der Vergütung
         der Mitglieder des Integrationsausschusses sowie zur Ermöglichung der Ernennung eines weiteren
         Vorstandsvorsitzenden

     a)	Im Zuge des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC beabsichtigt der Aufsichtsrat für einen Übergangs-
         zeitraum bis zum Schluss der ordentlichen Hauptversammlung 2016 einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
         des Aufsichtsrats durch den Aufsichtsrat zu wählen; eine entsprechende Möglichkeit soll in die Satzung zur
         Klarstellung aufgenommen werden. Zudem soll aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen
         Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit geschaffen werden, das Präsidium des Auf-
         sichtsrats vorübergehend um bis zu zwei Mitglieder zu erweitern. Bislang ist in § 12 Abs. 1 der Satzung vorgesehen,
         dass sich das Präsidium aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem stellvertretenden Vorsitzenden,
         den beiden Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG angehören sowie je einem
         weiteren vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitglied der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzt.

        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

        i.     § 12 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

     		 „ Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen oder (bis zum Schluss der ordentlichen
         Hauptversammlung 2016) mehrere stellvertretende Vorsitzende, wobei auf die Wahl des Vorsitzenden
         und seines 1. Stellvertreters § 27 MitbestG anzuwenden ist. Das Präsidium setzt sich paritätisch aus drei
         Mitgliedern der Anteilseigner und drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Abweichend hiervon
         kann der Aufsichtsrat beschließen, das Präsidium bis zum Schluss der ordentlichen Hauptversammlung
         2016 um bis zu zwei Mitglieder zu erweitern.“

        ii.    § 15 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

     		„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder eingeladen sind und mindestens die
        Hälfte der Mitglieder, aus denen der Aufsichtsrat insgesamt zu bestehen hat, darunter der Vorsitzende
        oder einer seiner Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnimmt.“

        iii.   § 18 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

     		„Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, seine Stellvertreter erhalten das Eineinhalbfache
        der Vergütung gem. Absatz 1 (a) und (b).“

        iv.	Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen erst nach Eintragung der Durchführung der
             unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister zur Eintragung in
             das Handelsregister anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die
             Eintragung erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen
             Kapitalerhöhung erfolgt.

     b)	Im Zuge des beabsichtigten Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC hat der Aufsichtsrat beschlossen, für
         zwei Jahre nach Vollzug des Zusammenschlusses einen Ausschuss zu bilden, der den Vorstand bei dem nach
         Vollzug des Zusammenschlusses anstehenden Integrationsprozess beraten und überwachen soll („Integrations-
         ausschuss“). Eine entsprechende Regelung zur Bildung des Integrationsausschusses wird in der Geschäfts-
         ordnung des Aufsichtsrats erfolgen. Die Entscheidung über die Vergütung der Ausschussmitglieder ist jedoch
         der Hauptversammlung vorbehalten.

        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

        i.     § 18 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

     		„Die Mitglieder des Präsidiums und des Prüfungsausschusses sowie des Integrationsausschusses erhalten
        für ihre Tätigkeit über die Vergütung nach Absatz 1 (a) und (b) und nach Absatz 2 hinaus eine weitere,
        nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00, der Vorsitzende des
        Prüfungsausschusses erhält das Dreifache dieser Vergütung.“
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