HDTV in Deutschland: Fehlendes Innovationsmanagement führt zu Marktversagen
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HDTV in Deutschland: Fehlendes Innovationsmanagement führt zu Marktversagen Georg Erber Fernsehen in hochauflösender Qualität könnte Hochauflösendes Fernsehen (High Definition gerber@diw.de jetzt vor dem Durchbruch in Deutschland stehen. Television – HDTV) wurde bereits zu Beginn der Sven Heitzler sheitzler@diw.de Leider blockieren sich derzeit im Bereich der priva- 90er Jahre als neue Technologie den Fernsehzu- ten Free-TV Fernsehsender und der Netzbetreiber schauern in Deutschland für die nahe Zukunft die Akteure gegenseitig. Dabei sollen Verschlüsse- in Aussicht gestellt, allerdings wurden die Ver- lung und digitales Rechtemanagement die Basis sprechungen dann doch nicht wie angekündigt langfristig ertragreicher Erlösquellen bilden. Dies und zum erwarteten Zeitpunkt realisiert. geht potenziell zu Lasten der Fernsehzuschauer. Trotz Beginn des Regelbetriebs von HDTV bei den Stattdessen wurden in mehreren Teilschritten die öffentlich-rechtlichen Sendern ist derzeit nur eine Voraussetzungen für das nun in der Markteinfüh- Minderheit der Zuschauer in der Lage, tatsächlich rung befindliche hochauflösende Digitalfernsehen hochauflösendes Fernsehen zu empfangen. Der geschaffen, etwa durch schrittweise Umstellung Staat sollte daher den derzeitigen Streit rasch be- der Bildschirmdarstellung von 4 : 3 auf 16 : 9, von enden helfen und eine effektive Wettbewerbskon- analogem auf digitalen Empfang und durch Verbes- trolle bei dem Einsatz des neuen Standards sicher- serung der Bildauflösung im Zuge der Einführung stellen. von Flachbildschirmen in zwei Stufen (zu 1 280 mal 720 und 1 920 mal 1 080 Bildpunkten). Weiterhin Probleme bei Übertragung und Empfang von HDTV Derzeit hat ein rapides Wachstum bei HDTV- fähigen Flachbildschirmen in Deutschland einge- setzt (Tabelle 1). Allerdings steht dem wachsenden Anteil von HDTV-fähigen Bildschirmen noch ein eher spärliches Angebot an Fernsehsendungen gegenüber und die Empfangsmöglichkeiten in den Haushalten sind wegen fehlender Empfangs- technik noch immer beschränkt. HDTV besteht aus einer Kette von Teilsegmenten, die miteinander für einen HDTV-Empfang ver- knüpft sein müssen (Abbildung 1). Zum Empfang der HDTV-Signale sind neben den Flachbildschir- men heute in der Regel auch noch HDTV-Emp- fänger (Receiver) erforderlich, die in der Regel nicht in die Bildschirme integriert sind, sodass sie zusätzlich erworben werden müssen. Seit dem Beginn der Olympischen Winterspiele am 12. Februar 2010 haben die beiden öffentlich- 2 Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 12/2010
Sieben Fragen an Georg Erber „Im Bereich HDTV haben wir keinen funktionsfähigen Wettbewerb mehr“ Herr Dr. Erber, Sie haben die Einführung des hat man mit CI+ hochauflösenden Fernsehens (HDTV) in einen Zwischenstan- Deutschland untersucht. Wie viele Menschen dard geschaffen, der angeblich sicherer sein in Deutschland können denn schon hochauf soll. CI+ dient aber auch dazu, das Anschauen lösend fernsehen? von Inhalten zu reglementieren, die Aufzeich- Dr. Georg Eber, Es gibt dazu bislang keine offiziellen Statistiken, nungsmöglichkeiten zu beschränken und das Wissenschaftlicher man muss aber davon ausgehen, dass es eine Ausblenden von Werbeblöcken zu verhindern. Mitarbeiter in verschwindend geringe Minderheit ist. Weniger Die Wunschvorstellung der Anbieter ist, den der Abteilung als ein Prozent sind eine realistische Schätzung. Zuschauer in seinen bisherigen Gewohnheiten Informationsgesellschaft deutlich einzuschränken und gleichzeitig höhe- und Wettbewerb Die Technik steht bereit, doch an der flächen re Einnahmen zu erzielen. am DIW Berlin deckenden Einführung hapert es. Wo liegen die größten Hindernisse? Durch CI+ können einzelne Sendeinhalte kos Die Einspeisung von HDTV-Signalen in Kabel- tenpflichtig verkauft werden. Bedeutet das netze ist vor allem bei den Free-TV-Sendern bis- das Ende des frei empfangbaren Privatfern her nicht erfolgt. Auch bei den öffentlich-recht- sehens? lichen Fernsehanstalten wird nicht das ganze Die Tendenz ist ganz deutlich absehbar. Wie Programm in HD-Qualität übertragen. Der zen- zum Beispiel die Übertragung von HDTV-Inhal- trale Streitpunkt ist die Frage der Verschlüsse- ten über den Satelliten Astra gezeigt hat, ver- lung, die den Kopierschutz von Fernseh- und sucht man bereits, eine zusätzliche Grundge- Videoinhalten sichern soll. bühr zu erheben. Das ist nur Sie ist zwischen den beteilig- Digitales ein Einstieg in Modelle, die ten Sendern, Netzbetreibern Rechtemanagement unter Umständen noch viel und Inhalteanbietern bisher soll die TV-Nutzung detaillierter die Zuschauer ungelöst. » einschränken und den « zur Kasse bitten. Zuschauer zur Kasse Was steht einer Einigung Die Gerätehersteller verdie der verschiedenen Anbieter bitten. nen seit einigen Jahren viel im Wege? Geld mit HD-fähigen Flach Die Gewinne müssen zwischen den Sendern, In- bildschirmen. Ist das nicht Betrug am Verbrau halteanbietern und den Netzbetreibern verteilt cher, wenn die Inhalte fehlen? werden. Dabei versucht jeder für sich das Maxi- Es wird die Hoffnung verkauft, dass die Geräte, mum herauszuschlagen. Da wir in all diesen Be- die man erwirbt, auch zukunftsfähig sind. Ob sich reichen eine hohe Marktkonzentration haben das am Ende bewahrheitet, und welche zusätzli- und es auf jeder Ebene marktmächtige Unter- chen Kosten für HD-Receiver und die Entschlüs- nehmen gibt, die sich einer Entscheidung ver- selungsmodule noch entstehen werden, ist für weigern können, haben wir keinen funktionsfä- den Verbraucher derzeit nicht überschaubar. higen Wettbewerb mehr. Welche medienpolitischen Entscheidungen Was verbirgt sich hinter dem „digitalen Rechte sollten getroffen werden? management“ (DRM)? Welche Folgen hat das Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedien- für die Verbraucher? anstalten sollte Rahmenbedingungen schaffen, Ursprünglich war vorgesehen, dass eine Schnitt- die die Einspeisung von Signalen aller Anbieter stelle nach dem sogenannten CI-Standard (Com- zu diskriminierungsfreien Bedingungen ermög- Das Gespräch führte mon Interface) dazu dienen sollte, die Fern- licht. Im Zweifelsfalle sollte der Gesetzgeber Erich Wittenberg. sehdaten in geeigneter Form zu verschlüsseln, zumindest für einen überschaubaren Zeitraum Das vollständige zu übertragen und dann am Endgerät zu ent- Investitionssicherheit für die Verbraucher schaf- Interview zum Anhören schlüsseln. Es hat aber wegen Sicherheitsmän- fen, damit eine bestimmte Technologie nicht in- finden Sie auf geln Kritik an der Schnittstelle gegeben. Jetzt nerhalb kürzester Zeit wieder obsolet wird. www.diw.de/interview Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 12/2010 3
HDTV in Deutschland: Fehlendes Innovationsmanagement führt zu Marktversagen Tabelle Die Übertragung mittels des digitalen terres Umsatz und Absatz von Flachbildschirmen in Deutschland trischen Fernsehens (DVB-T) ist wegen der in Deutschland etablierten Übertragungsinfrastruk- Umsatz Absatz tur im Gegensatz zu Frankreich nicht möglich.2 In Milliarden Euro In Millionen Stück Insgesamt LCD Plasma Insgesamt LCD Plasma Die Deutsche Telekom, Vodafone sowie einige 2005 2,15 1,47 0,67 1,61 1,30 0,32 andere Anbieter speisen darüber hinaus HDTV- 2006 3,70 2,87 0,83 3,04 2,57 0,47 2007 4,27 3,57 0,70 4,41 3,88 0,53 Programme für ihre VDSL-Kunden in ihr Glas- 2008 5,44 4,72 0,72 6,64 5,90 0,74 fasernetz im Rahmen von speziellen kosten- 2009 5,60 – – 7,70 7,00 0,70 pflichtigen Entertainment-Paketen ein. Da VDSL 2010 – – – 8,20 7,50 0,70 bisher nur in wenigen Städten verfügbar ist, bleibt Quellen: GfK, EITO, BITKOM. DIW Berlin 2010 derzeit nur der Satellitenempfang über Astra als Möglichkeit, bundesweit HDTV-Sendungen zu In den letzten fünf Jahren haben sich Umsätze mit LCD-Fernsehern mehr als verdop- empfangen. pelt. Für die deutlich teureren Plasmafernseher lässt sich dies nicht feststellen. Legt man die Daten von TNS Infratest aus dem Digitalisierungsbericht 2009 über die Anteile Abbildung 1 der verschiedenen Zugangsarten für Fernseh- Die vertikale Fernseh-Wertschöpfungskette empfang zugrunde (Abbildung 2), können mehr Produktion von Inhalten durch als die Hälfte der Haushalte über ihren bishe- Film- und Fernsehproduktionsfirmen rigen Zugang nur eingeschränkt HDTV emp- fangen.3 Der Empfang per Satellit ist derzeit zwar grundsätzlich möglich, zunächst müssen Zusammenstellung der Programme allerdings auch hier die rund 42 Prozent über durch die Fernsehsender diese Technologie angeschlossenen Haushalte ihre Empfangstechnik, das heißt zumindest den Übertragung der HDTV-Signale HDTV-Receiver aufrüsten, bevor HDTV-Empfang durch die Übertragungsnetzbetreiber stattfinden kann. Wegen der größeren Daten- menge bei HDTV können zudem ältere Satelli- tenanlagen (Satellitenantenne und Verkabelung Empfang und Darstellung der sowie Signalverstärkung) ebenfalls hierfür nicht Programme auf den Endgeräten ausreichend vorbereitet sein und weitere Aufrüs- tung erforderlich machen. Quelle: Darstellung des DIW Berlin. DIW Berlin 2010 Daraus folgt, dass ein großer Teil der Fernsehzu- schauer derzeit wegen der eingeschränkten Zu- gangsmöglichkeiten und der technischen Anforde- rechtlichen Fernsehanstalten den (unverschlüs- rungen an die installierten Geräte noch überhaupt selten) HDTV-Regelbetrieb begonnen. Auch die kein HDTV empfangen kann, und die Gesamtzahl Spiele der Fußballweltmeisterschaft im Juni und der Kunden, die tatsächlich HDTV-Sendungen Juli werden in HD ausgestrahlt. Daneben sendet in höchstmöglicher Qualität empfangen können, auch Arte teilweise in HD. Insgesamt soll das noch verschwindend gering sein dürfte. Angebot an HDTV-Sendungen schrittweise aus- geweitet werden. Copyright, Digitale Rechteverwaltung Die HDTV-Übertragung erfolgt derzeit in und Verteilungskämpfe Deutschland im Wesentlichen durch den Rund- funksatelliten Astra. In die Fernsehkabelnetze Die Einführung von HDTV wird zusätzlich er- werden HD-Signale im Bereich von Pay-TV ein- schwert durch Streitigkeiten und Unsicherheiten gespeist, und es wurde Ende Januar 2010 von Kabel Deutschland – dem größten TV-Kabel- 2 In Frankreich läuft bereits seit 2008 auch die terrestrische Übertragung von HDTV. Mit dem offiziellen Sendestart versorgten 27 netzbetreiber – die unverschlüsselte Einspeisung Transmitter rund 40 Prozent der französischen Bevölkerung mit HDTV- der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme in Inhalten. Ab Ende Mai 2009 sollen bereits 60 Prozent der Bevölkerung das HD-Bouquet empfangen können. Dieses besteht aus den HDTV- hierfür geeignete digitale TV-Kabelnetze des Un- Sendern TF1 HD, France 2 HD, Arte HD, M6 HD sowie Canal+ HD, für ternehmens vereinbart.1 das ein Abonnement notwendig ist. Die französische Medienanstalt CSA hat einen Zeitplan für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens in HDTV festgelegt. Bis Ende 2011 sollen 90 Prozent aller 1 In Deutschland gibt es zur Zeit folgende große Anbieter: Unity Franzosen terrestrisches HDTV-Fernsehen empfangen können. Bis zum media (Hessen und Nordrhein-Westfalen), Kabel BW (Baden-Württem- Ende des ersten Quartals 2012 sollen es 95 Prozent sein. berg), Kabel Deutschland (übrige 13 Bundesländer), Tele Columbus 3 Ecke, O., Deck, R.: Digitalisierungsbericht 2009: Daten und Fakten. und Primacom. TNS Infratest, ALM, ZAK, München, Juli 2009. 4 Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 12/2010
HDTV in Deutschland: Fehlendes Innovationsmanagement führt zu Marktversagen Abbildung 2 casting-Projekt (DVB-Project) bereits 1997 ver- abschiedet wurde und seither den üblichen Zugang zum Fernsehen in Deutschland Anteile in Prozent Standard bei der geschützten Fernsehübertra- gung (Pay-TV) darstellt. Allerdings erfüllt der CI-Standard nicht mehr alle Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität, weswegen das DVB-Konsortium seit mehreren Jahren an der Satellit 42,1 Nachfolgespezifikation CI 2.0 arbeitet. Da diese Arbeiten jedoch bisher nicht dazu geführt haben, den Nachfolgestandard festzulegen, hat sich eine Gruppe von Unternehmen 2007 zum CI-Plus- DSL-TV 0,1 Forum zusammengeschlossen und im Januar Terrestrik 11,3 2008 eine Spezifikation für CI-Plus veröffent- TV-Kabel 52,8 licht.6 Im November 2008 wurde schließlich das CI-Plus-Forum aufgelöst und als Nachfolgeorga- nisation die CI-Plus Limited Liability Partnership (CI Plus LLP) gegründet, um CI-Plus am Markt zu etablieren und die Lizenzierung angebotener Komponenten zu übernehmen. Quellen: tns Infratest; ALM; ZAK. DIW Berlin 2010 Rundfunksender und Netzbetreiber müssen Etwa die Hälfte aller Fernsehzuschauer verfügt über und wollen aufrüsten einen Kabelanschluss, über den der Empfang von HDTV nur eingeschränkt möglich ist; für Satellitennutzer ist der Dadurch, dass die wichtigsten Inhalteprodu- Empfang theoretisch möglich, erfordert aber eine Aufrüs- zenten die Forderung nach dem Einsatz solcher tung der Empfangstechnik. verbesserter DRM-Technologie mit der Drohung durchsetzen können, ihre Inhalte nur noch bei Einsatz eines solchen Systems zur Ausstrahlung zu lizenzieren, stehen die Rundfunksender unter hinsichtlich des eingesetzten Standards für den Druck, CI-Plus einzuführen. Kopierschutz und die digitale Rechteverwaltung (Digital Rights Management, DRM). Allerdings bieten sich durch die Einführung eines solchen DRM-Systems auch zusätzliche Möglich- Inhalteproduzenten pochen auf keiten für neue Gebühren und Geschäftsmodelle. Urheberrechtsschutz mittels CI-Plus Beim bisherigen privaten Free-TV in Deutschland wurde das Sendeangebot ausschließlich durch Insbesondere die großen internationalen Film- Fernsehwerbung finanziert. Zusätzliche Nut- und Fernsehgesellschaften als wichtigste Inhalte zungs- oder Empfangsgebühren fielen nicht an. produzenten, deren Spielfilme und Fernsehserien unerlässlich für ein attraktives Sendeangebot Während die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstal- sind, legen großen Wert auf die Sicherung ihrer ten beabsichtigen, ihre Sendungen weiterhin un- Medieninhalte vor unerwünschten Aufzeichnun- verschlüsselt auszustrahlen, planen die kommer- gen, die durch die HDTV-Sendungen in hoher ziellen Free-TV-Sender dagegen, ihre Sendungen Qualität erstellt werden könnten.4 Sie versuchen ebenso wie die Pay-TV-Sender zu verschlüsseln. daher durch eine End-to-End-Kontrolle der Fern- Sie werden dabei von den Kabelnetzbetreibern sehübertragung (von der Aufzeichnung bis zur und deren Interessenverband ANGA unterstützt.7 Wiedergabe) zu verhindern, dass ihre Medien- Auch der Satellitenbetreiber SES Astra plant, die inhalte digital dupliziert werden können.5 6 Bei den Gründungsunternehmen handelte es sich um Neotion, Panasonic, Philips, Samsung, SmarDTV und Sony. CI-Plus ist in der Dazu wurde aufbauend auf Verschlüsselungs- derzeitigen Fassung kein offizieller Standard, sodass ein Risiko hin- technik ein DRM entwickelt, das als Common sichtlich weiterer Änderungen bestehen bleibt, bis diese Fassung als offizieller Standard verabschiedet werden kann. Interface (CI) Standard vom Digital Video Broad- 7 ANGA – Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. Die ANGA vertritt die Interessen von mehr als 120 führenden Unternehmen der deutschen Breitbandkabelbranche, darunter Kabel Deutschland, 4 Zu den wichtigsten Inhalteproduzenten zählen: Fox Entertainment Unitymedia Group, Tele Columbus, Kabel Baden-Württemberg, Group, Paramount Motion Pictures Group, Dreamworks SKG, Sony Pic- PrimaCom, NetCologne, EWE TEL, Marienfeld und wilhelm tel. tures Entertainment, MGM Holdings Inc., NBC Universal, Time Warner Verbandsmitglieder sind zudem bedeutsame Netzbetreiber wie und Walt Disney Motion Pictures Group. HanseNet/Alice, UPC Austria, M-net und Colt Telecom. Die Kabelnetz- 5 Damit wiederholen sich hier die Auseinandersetzungen, die auch betreiber der ANGA versorgen direkt oder indirekt mehr als 18 Mil- beim Musikdownload eine zentrale Rolle gespielt haben. Erber, G.: lionen der rund 19 Millionen Kabelkunden in Deutschland. Ende Juni Musik-Downloads: Anbieterspezifischer Kopierschutz wettbewerbs- 2009 nutzten rund zwei Millionen Haushalte ihren Kabelanschluss widrig. Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 11/2007. auch als breitbandigen Internetzugang und für Telefonie. Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 12/2010 5
HDTV in Deutschland: Fehlendes Innovationsmanagement führt zu Marktversagen Free-TV-Signale der kommerziellen Sender nur Setzt sich die Industrie mit der Forderung nach noch verschlüsselt mittels CI-Plus (unter dem dem zwingenden Einsatz von CI-Plus durch, wä- Markennamen HD+) auszustrahlen. Allerdings ren neue Receiver oder kostspielige Umrüstun- wird damit dem Prinzip des Free-TV, das für die gen auch bei den Kunden erforderlich, die bereits Fernsehzuschauer gebührenfrei ausgestrahlt wer- HDTV-Technik besitzen, die nur das bisherige den soll, grundsätzlich widersprochen. CI verarbeiten kann. Allerdings verbauen vie- le Hersteller derzeit schon CI-Plus-Technologie Sowohl die Fernsehsender als auch die Übertra- in ihren Endgeräten, um diese entweder bereits gungsnetzbetreiber erhoffen sich dadurch zu- heute CI-Plus-fähig zu gestalten oder die zusätz- sätzliche Einnahmen in Form von monatlichen lichen Funktionen durch eine Aktualisierung der Gebühren. Jeder von ihnen möchte mittel- bis Gerätesoftware nachträglich bereitzustellen.8 langfristig neue und lukrativere Erlösmodelle als bisher implementieren können, die durch eine Kleine Endgerätehersteller im Nachteil striktere Nutzungskontrolle mehr Differenzie- rungsmöglichkeiten und damit höhere Erlöse Neben diesen direkten Auswirkungen auf die erwarten lassen. Dabei können die Netzbetreiber Verbraucher lassen sich weitere (indirekte) Nach- grundsätzlich Gebühren sowohl von den Zuschau- teile erwarten, etwa durch eine eingeschränkte ern (für die Bereitstellung des HDTV-Signals) als Auswahl an verfügbaren Endgeräten durch die auch von den Sendern (für die Durchleitung von technischen Voraussetzungen, die für eine Lizen- HDTV) erheben, die diese Gebühren dann wieder zierung für CI-Plus erfüllt werden müssen. um in ihre Preise einkalkulieren müssen. Die Einschränkungen in der Vielfalt ergeben sich Damit unterscheidet sich das Geschäftsmodell dabei aus den technischen Anforderungen an der privaten Anbieter für HDTV in einigen we- die Übertragungssicherung, die nur mit relativ sentlichen Elementen vom bisher üblichen pri- hohem Aufwand in Fernsehempfängern für Com- vaten Free-TV, das eine solche Differenzierung puter oder Spielekonsolen zu implementieren des Medienangebots nicht zuließ. sind und zusätzlich aus unsicherheitsbedingt reduzierter Nachfrage. Darüber hinaus werden Konsumenten potenziell benachteiligt relativ hohe Kosten für die Zertifizierung und Lizenzierung der Geräte und Software wie auch Für die Konsumenten ergeben sich aus der Ein- für digitale Zertifikate kritisiert, die tendenziell führung dieser neuen Technologie Konsequenzen kleinere Hersteller benachteiligen.9 sowohl hinsichtlich ihrer Kosten für zusätzliche Gebühren für den Empfang von HDTV privater Keine Einigung aller Akteure zu erwarten Sender und den Erwerb entsprechender End- geräte als auch hinsichtlich ihrer zukünftigen Es verwundert daher nicht, dass es vorrangig um Nutzungsmöglichkeiten. langfristige strategische Zielsetzungen bei der Einführung von HDTV insbesondere bei den Die bisher weitreichenden Nutzungsmöglichkei- kommerziellen Fernsehsendern geht, die über ten auch bei kommerziellem Free-TV werden in den reinen Kopierschutz weit hinausreichen. der bisherigen Form von den privaten Fernseh- Da sich Produzenten, Sender und Netzbetrei- sendern, den Film- und Fernsehproduzenten und ber jeweils einen möglichst großen Anteil des den Netzwerkbetreibern in Frage gestellt. Ist es Medienumsatzes sichern möchten, ist ein ko- bisher juristisch erlaubt und technisch möglich, operatives Gleichgewicht, also eine Lösung der Sendungen aufzuzeichnen, für private Zwecke zu alle zustimmen wollen, wegen der oligopolisti- kopieren, zu bearbeiten (zum Beispiel die Wer- schen Marktstrukturen schwer erreichbar, wenn beblöcke bei einem Spielfilm zu entfernen) und nicht ganz unmöglich. Dies verhindert jedoch auf hierfür geeigneten Endgeräten jederzeit und aufgrund des Koordinationsversagens bei den in beliebiger Häufigkeit abzuspielen, so können Verhandlungen der verschiedenen Akteure eine diese Möglichkeiten mit CI-Plus technisch erheb- rasche Einführung, universellen Sendebetrieb lich eingeschränkt werden. 8 So haben einige Hersteller entsprechende Software-updates bereits Damit dient die Verschlüsselung nicht nur der angekündigt beziehungsweise setzen in ihren Modellreihen auf die neue Technik, ohne dies in Katalogen und ähnlichen Publikationen zu Sicherung des Medieninhalts vor unerlaubtem erwähnen. Kopieren, sondern auch der systematischen Er- 9 „Für [...] kleine und mittelständische Unternehmen mit eigener Entwicklung wie Dream Multimedia oder MASCOM (Alphacrypt) be- weiterung der Nutzungskontrolle mit dem Ziel, deutet dies einen gehörigen Batzen an zusätzlicher Investition.“ Vgl.: durch die Gewährung spezieller Nutzungsrechte hardware.magnus.de/desktop-server/artikel/digital-tv-in-ketten- neue-schnittstelle-ci-sperrt-nutzer-aus.2.html; und CI-Plus-Debatte: gegen Bezahlung Konsumentenrenten besser als Zertifizierungs- und Lizenzkosten im fünfstelligen Bereich. www. bisher abschöpfen zu können. infosat.de/Meldungen/?msgID=52057. 6 Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 12/2010
HDTV in Deutschland: Fehlendes Innovationsmanagement führt zu Marktversagen und breite Nutzung von HDTV in Deutschland, Anbieter angekündigt, Beschwerde beim Bundes- auch wenn die notwendige Technik grundsätzlich kartellamt einzulegen. verfügbar ist.10 Diese Anreize unterliegen nicht nur der Kontrolle Durch die Verteilung der unterschiedlichen Ei- nach allgemeinem Wettbewerbsrecht, sondern gentumsrechte auf die verschiedenen heteroge- darüber hinaus weiteren Anforderungen hinsicht- nen Marktteilnehmer tritt ein Marktversagen bei lich des Zugangs zu wesentlichen nicht duplizier- der Einführung systemischer Innovationen derart baren Einrichtungen (TKG) und der Interopera- ein, dass die Gesamtwohlfahrt aller Beteiligten bilität der einzelnen Netze und Endgeräte durch darunter leidet, weil eine kooperative Lösung der Sicherstellung der Verwendung einheitlicher Verteilung der Innovationsrenten an den indi- Standards (Rundfunkstaatsvertrag – RStV, Inter- viduellen Optimierungskalkülen der einzelnen operabilitätsrichtlinie der EU). Marktteilnehmer scheitert. Es droht so zu einem Fall der Tragödie der Anticommons zu werden, Die Wichtigkeit von CI-Plus ist dabei auf unter- wie diese Situation in der Wirtschaftstheorie be- schiedlichen Teilmärkten unterschiedlich zu zeichnet wird.11 bewerten. Während auf Spielfilm-Märkten Aus- weichmöglichkeiten für die Verbraucher be- Marktabschottungs- und stehen (indem sie zum Beispiel Videotheken Verdrängungsstrategien möglich und Online-Videodienste in Anspruch nehmen oder eine DVD erwerben), bestehen kaum (nach- Im Kern geht es also bei der Auseinandersetzung frageseitige) Substitutionsmöglichkeiten bei ak- um CI-Plus aus ökonomischer Perspektive um tuellen Ereignissen, beispielsweise Sport. Wird die Frage, wie weit vertikale Integration unter etwa eine bestimmte Sportart ausschließlich über Einbezug der Endgeräte annehmbar ist und um einen einzigen Fernsehsender und über einen die Verteilung der Renten und die Offenheit der festgelegten Infrastrukturpartner übertragen, so eingesetzten Schnittstellen. Dabei können die entstehen erhebliche Nachteile für die Konsu- Endgeräte Komponenten einer verteilten Infra- menten durch eine solche Monopolisierung der struktur enthalten. Diese können beispielsweise Plattformen mittels eines exklusiven nichtsub ermöglichen, eine bestimmte Mindestübertra- stituierbaren Programms. gungsqualität anzufordern oder auch die Ver- schlüsselung der Übertragung und die digitale Da neben Kabel- nur Satellitenübertragung und Rechteverwaltung bis zum Bildschirm auszu- teilweise sehr breitbandige Internetzugänge die dehnen.12 erforderlichen Ressourcen für die Übertragung bereitstellen können, sind insbesondere vertikale Sofern auf allen Stufen der Wertschöpfungsket- Exklusivvereinbarungen zwischen den Übertra- te hinreichender Wettbewerb herrschen würde, gungsnetzbetreibern und anderen Marktteilneh- blieben Verdrängungs- und Ausschlussstrate mern vom Bundeskartellamt kritisch zu prüfen. gien unerheblich. Dies ändert sich grundlegend, wenn von unterschiedlich großen Netzanbietern Bisherige Nutzungsmöglichkeiten mit teilweise marktmächtigen Positionen aus- in Frage gestellt gegangen wird. Insbesondere durch Netzeffekte würden dann die Möglichkeiten und Anreize zur Bisher sollte die Finanzierung von privatem Free- Übertragung von Marktmacht auf andere Märkte TV ausschließlich mittels Werbeeinnahmen fi- begünstigt.13 Entsprechend haben bereits kleine nanziert werden. Allerdings sind diese Finanzie- rungsmöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft.14 Von daher überrascht es nicht, dass die privaten 10 Heller, M.: The Gridlock Economy: How Too Much Ownership Free-TV-Fernsehsender sich nach neuen Einnah- Wrecks Markets, Stops Innovation, and Costs Lives. New York 2008. 11 Heller, M.: The Tragedy of the Anticommons. In: Harvard Law mequellen umsehen. Review, Vol. 111, 1998, 621–688. 12 Insofern weist die Debatte um CI-Plus Parallelen mit der Debatte um Net Neutrality (NN) auf. Bei NN wurde allerdings die Diskriminie- Schrittweise ließe sich das private Free-TV suk- rung von Anwendungen befürchtet, bei CI-Plus ist es die Diskrimi- zessive analog zu den Pay-TV Nutzungsmodellen nierung von Fernsehsendern und Endgeräteherstellern durch die Inhalteproduzenten und die Übertragungsnetzbetreiber. verändern. Damit wäre jedoch das duale Rund- 13 Besteht innerhalb der Distributionskette ein Nadelöhr im Sinne funksystem in eines aus öffentlich-rechtlichem geringer Ausweichmöglichkeiten (Kabelnetz oder Satellit sind für die Ausstrahlung derzeit unumgänglich), so führen die Funktionalitäten Free-TV und kommerziellem Pay-TV überführt. dazu, dass Gewinne von Inhalteanbietern (Rundfunksendern) abge- Ob sich eine solche Entwicklung mit den bisheri- schöpft und damit Innovationsanreize reduziert werden können, Preis- diskriminierungen gegenüber Konsumenten besser durchsetzbar sind und wettbewerbsbehinderndes Verhalten gegenüber Konkurrenten vereinfacht wird. Vgl. auch Baake, P., Heitzler, S.: „Next Generation 14 Erber,G., Mundelius, M.: Online-Werbung: Wettbewerb und Networks“ – Neue Herausforderung für Regulierung. Wochenbericht Verbraucherschutz kommen zu kurz. Wochenbericht des DIW Berlin des DIW Berlin Nr. 26/2007. Nr. 9/2008. Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 12/2010 7
HDTV in Deutschland: Fehlendes Innovationsmanagement führt zu Marktversagen gen Lizenzverträgen der privaten Free-TV-Sender durch Zuteilung und Einschränkung der einzel- mit den Landesmedienanstalten und dem derzeit nen Eigentumsrechte letztendlich im Interesse gültigen Rundfunkstaatsvertrag vereinbaren lässt, des Gemeinwohls aufzulösen. Indem der Staat erscheint jedoch zweifelhaft.15 Eine Rückgabe der die freie Gestaltung der Nutzungsrechte durch Lizenzen und eine Neuvergabe unter geänderten einzelne Akteure einschränkt oder die Verbrau- Lizenzbedingungen könnten unter Umständen cherrechte stärkt, könnte eine bessere Lösung notwendig sein. Eine einfache Wandlung der Li- erreicht werden als ohne die helfende Hand des zenzverträge mit den derzeitigen Lizenznehmern Staates.18 Ohne eine aktive Gestaltung sind wei- würde potenzielle Wettbewerber um eine solche tere Verzögerungen der Einführung von HDTV Pay-TV-Lizenz vom Markt ausschließen, sodass, und erhebliche Nachteile für die Verbraucher in ähnlich wie bei der Vergabe von Funkfrequenzen Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern durch die Bundesnetzagentur mittels Lizenzauk- zu befürchten. tionen, potenzielle neue Interessenten nicht be- nachteiligt werden sollten. Fazit Um den genannten möglichen negativen Auswir- kungen von Erweiterungen bestehender digitaler Die Einführung von HDTV-Fernsehen in Deutsch- Plattformen auf die Verbraucher rechtzeitig zu land ist bereits in der Vergangenheit an eine Fülle begegnen, könnten auch Änderungen des be- von Hindernissen gestoßen, weil einzelne Akteu- stehenden Rechtsrahmens sinnvoll sein. So hat re nicht bereit waren, ihre spezifischen Interessen beispielsweise die amerikanische Regulierungs- mit dem Gesamtziel einer breiten Einführung behörde FCC im Zusammenhang mit der Debat- dieser Technologie in Einklang zu bringen. Dies te um Netzneutralität (Net Neutrality) vier neue führt insgesamt zu erheblichen Wohlfahrtsverlus- Verbraucherrechte eingeführt. Diese umfassen ten, da eine marktreife Technologie aufgrund von das Recht auf freien Zugang zu allen Inhalten, Koordinationsversagen nicht eingeführt wird. Anwendungen und Diensten sowie das Recht, beliebige Endgeräte verwenden zu dürfen.16 Den Schaden haben derzeit insbesondere die Verbraucher, die im Vertrauen auf die Ankün- Einigung der Akteure forcieren digung von HDTV im Regelbetrieb erwarteten, dass diese technische Innovation flächendeckend, Der Versuch der Film- und Fernsehindustrie, zu- das heißt sukzessive in allen Sendungen aller sammen mit den Sendern und Betreibern von Sender sowie über sämtliche derzeit verfügbaren Fernsehübertragungstechnologien eine mit allen Übertragungswege, das heißt wenn schon nicht Interessen einschließlich der Verbraucherinter- über terrestrischen Rundfunk, dann zumindest essen einvernehmliche Lösung zu erzielen, ist über Satellit und TV-Kabel zugänglich gemacht bisher gescheitert, und eine Einigung ist auch werden würde. nicht in naher Zukunft absehbar. Versuche, durch Koalitionsbildung eine Lösung herbeizuführen Zwar hat man die Erwartungen der Verbrau- und durchzusetzen, stoßen zugleich auf kartell- cher geschürt und sie durch Werbung zum Kauf rechtliche Bedenken.17 entsprechender Flachbildschirme angeregt, es fehlt aber an der Bereitschaft, HDTV ohne Be- Daher sollte die Möglichkeit regulierender schränkungen der Nutzungsmöglichkeiten und Eingriffe geprüft werden, um dieses Dilemma Einführung neuer Geschäftsmodelle seitens der kommerziellen Free-TV-Anbieter auch verfügbar zu machen. 15 Am 30. Oktober 2009 hat die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Durch den 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde bereits mit Zudem verändert eine Ausweitung der Kon Wirkung vom März 2007 dessen Vorläufer in Staatsvertrag für Rund- funk und Telemedien (RStV) umbenannt, da durch die Konvergenz trolle der Nutzungsmöglichkeiten mittels CI- der Medien für die Verbreitung von Medieninhalten durch Rundfunk, Plus durch die privaten Free-TV-Sender auch Fernsehen, Internet eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Verbrei- tungswege geschaffen werden sollte. die Rechtslage der Verbraucher grundlegend, 16 Vgl .FCC: Federal Communications Commission Policy Statement insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer FCC 05–151, 2005. 17 Siehe hierzu das Verbot des Bundeskartellamts einer Verschlüs- legalen Privatkopie. Während CI-Plus den Inhal- selung der ProSieben-, Sat1-Signale über den Astra-Fernsehsatelliten teproduzenten, Rundfunksendern und Über- aus dem Jahr 2006, die den bisherigen kostenlosen Empfang dieser Free-TV-Fernsehkanäle beendet hätte. Der Fernsehsender wollte tragungsnetzbetreibern durch eine feinere gemeinsam mit dem Satellitenbetreiber SES Astra eine monatliche Rechtekontrolle neue Erlösmöglichkeiten bie- zusätzliche Empfangsgebühr von 3,50 Euro beim Endkunden für den bisher kostenlosen Empfang dieser Free-TV-Fernsehkanäle erheben. tet, befürchten Kritiker, dass die Verbraucher in Ebenfalls strittig ist die sogenannte Grundverschlüsselung im Kabelfernsehen durch Settop-Boxen, die gleichfalls den bisher freien Zugang zu Free-TV-Fernsehkanälen einschließlich der öffentlich- 18 Thaler, R. H., Sunstein, C. R.: Nudge: Improving Decisions about rechtlichen Fernsehanstalten verhindern möchte. Health, Wealth, and Happiness. 2008. 8 Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 12/2010
HDTV in Deutschland: Fehlendes Innovationsmanagement führt zu Marktversagen ihren Möglichkeiten willkürlich eingeschränkt, Regulierung die Verbreitung von HDTV be- Gebühren für bisher kostenlose Dienste erhoben schleunigen. und die Auswahl an verfügbaren Endgeräten eingeschränkt werden. Sollten die Sender tatsächlich ihre Geschäfts- modelle dahingehend ändern, dass monatliche In einer solchen Kette bestehen zusätzlich bei Gebühren für den Empfang von HDTV berech- vertikaler Integration für die jeweils dominanten net werden, so sollte geprüft werden, ob dies mit Anbieter auf den jeweiligen Stufen erhebliche den aktuellen Sendelizenzen vereinbar ist und Diskriminierungs- und Verdrängungsanreize, ob möglicherweise eine Neuvergabe der Sende- die einer wettbewerbspolitischen Aufsicht und lizenzen notwendig oder sinnvoll ist. Kontrolle unterliegen müssen. Im laufenden Einsatz ist zudem eine regelmäßige Die Wahl des Standards, der Preise und Zu- Wettbewerbsaufsicht erforderlich, um möglichen gangsbedingungen für Anwender, Entwickler wettbewerbswidrigen Einsatz der neuen Technik und Diensteanbieter sowie die Vereinbarkeit des schnell beenden und ahnden zu können. Standards mit den wettbewerbs-, telekommuni- kations- und medienrechtlichen Anforderungen Weiterhin könnten durch ein besseres Innova sollte daher von der Arbeitsgemeinschaft der Lan- tionsmanagement des Staates solche Entwicklun- JEL Classification: L15, L51, L82 desmedienanstalten und dem Bundeskartellamt gen zukünftig vermieden und Planungssicherheit kritisch geprüft werden. für alle Beteiligten besser als derzeit gewährleistet Keywords: werden. Insbesondere auf innovativen Märkten HDTV, Innovation Um das Problem der Rentenaufteilung zu lö- mit vertikal integrierten Wertschöpfungsketten Management, sen, könnte eine Regulierung der Einspeisebe- sind regulatorische Eingriffe häufig geeignet, Tragedy of the dingungen oder die Androhung einer solchen hohe Wohlfahrtsverluste zu vermeiden. Anti-Commons Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 12/2010 9
Wochenbericht Nr. 12/2010 vom 24. März 2010 Impressum DIW Berlin Mohrenstraße 58 10117 Berlin Tel. +49-30-897 89-0 Fax +49-30-897 89-200 Herausgeber Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann (Präsident) Prof. Dr. Tilman Brück Prof. Dr. Christian Dreger Prof. Dr. Claudia Kemfert Prof. Dr. Alexander Kritikos Prof. Dr. Viktor Steiner Prof. Dr. Gert G. Wagner Prof. Dr. Christian Wey Chefredaktion Dr. Kurt Geppert Carel Mohn Redaktion Tobias Hanraths PD Dr. Elke Holst Susanne Marcus Manfred Schmidt Lektorat Alexander Eickelpasch Peter Haan Pressestelle Renate Bogdanovic Tel. +49 – 30 – 89789–249 presse@diw.de Vertrieb DIW Berlin Leserservice Postfach 7477649 Offenburg leserservice@diw.de Tel. 01805 –19 88 88, 14 Cent/min. Reklamationen können nur innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Wochenberichts angenommen werden; danach wird der Heftpreis berechnet. Bezugspreis Jahrgang Euro 180,– Einzelheft Euro 7,– (jeweils inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten) Abbestellungen vonAbonnements spätestens 6 Wochen vor Jahresende ISSN 0012-1304 Bestellung unter leserservice@diw.de Satz eScriptum GmbH & Co KG, Berlin Druck USE gGmbH, Berlin Nachdruck und sonstige Verbreitung – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und unter Zusendung eines Belegexemplars an die Stabs abteilung Kommunikation des DIW Berlin (Kundenservice@diw.de) zulässig. Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier. 479
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