Aktien-Anleihe Zinssatz - Bawag P.S.K.

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Aktien-Anleihe Zinssatz - Bawag P.S.K.
bawagpsk.com

               8%
               Erträge aus Stahl:

               Aktien-
               Anleihe
                                      fixer
                                    Zinssa
                                          tz
Aktien-Anleihe Zinssatz - Bawag P.S.K.
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eine von beiden Möglichkeiten entscheiden müssen?
Wir haben da für Ihre Veranlagung Bessere Antworten Wie Alles Geht, nämlich die

8% Protect Aktienanleihe Voestalpine AG II 2019-2020
Anlageprodukt ohne Kapitalschutz

Die Voestalpine AG
Voestalpine ist ein weltweit agierender Stahl-, Verarbeitungs- und Dienstleistungskonzern mit Sitz in
Linz. Der Konzern zählt zu den führenden Partnern der europäischen Automobil- und Hausgerätein-
dustrie sowie weltweit der Luftfahrt-, Öl- und Gasindustrie. Die Voestalpine ist darüber hinaus Welt-
marktführer in der Weichentechnologie und im Spezialschienenbereich sowie bei Werkzeugstahl und
Spezialprofilen.

Nutzen Sie wertvolle Vorteile:
• attraktive fixe Verzinsung von 8% p.a.
• Auszahlung der Verzinsung von 8% unabhängig von der Entwicklung der Voestalpine Aktie
• Zusätzlicher Sicherheitspuffer bei Kursrückgängen in der Voestalpine Aktie in der Höhe von 10%
• Rückzahlung zu 100% des Nominalbetrags, wenn die Barriere am Bewertungstag nicht
  ­unterschritten wurde
• kurze Laufzeit

Damit Sie den vollen Überblick haben, beachten Sie bitte auch folgende
Risiken:
• Der Gewinn ist auf max. 8% p.a. begrenzt, auch wenn der Basiswert eine bessere Entwicklung
  aufweist. Der maximale Gewinn entspricht dem Fixzinssatz am Laufzeitende.
• Bei Zuteilung der Aktien ist der Gegenwert der Aktien geringer als der Nominalbetrag der Anleihe,
  wodurch deutliche Verluste entstehen können. Ein Totalverlust ist möglich.
• Wird die Barriere unterschritten und übersteigt die negative Wertentwicklung des Basiswerts am
  letzten Bewertungstag den fixen Zinssatz, entsteht für Anleger ein Kapitalverlust.
• Bei Lieferung von Aktien werden weitere Kosten verursacht (z.B. Depotgebühr, Verkaufsspesen).
• Während der Laufzeit der Aktienanleihe sind Kursschwankungen möglich und ein vorzeitiger
  Verkauf kann zu Kapitalverlusten führen
• Ein vorzeitiger Verkauf ist nur bei einem aktiven und dauerhaft liquiden Markt möglich.

Eine detaillierte Aufstellung aller Risiken finden Sie im Basisprospekt.
Aktien-Anleihe Zinssatz - Bawag P.S.K.
Mögliche Entwicklungsbeispiele
Die Beispiele dienen nur der Illustration der Funktionsweise der Aktienanleihe. Die angenommenen
Wertentwicklungen sind willkürlich gewählt und stellen keinen Indikator oder gar ein Versprechen
einer tatsächlichen zukünftigen Entwicklung dar.
Der beim Kauf anfallende einmalige Transaktionsentgelt von 1,5% und andere ertragsmindernde
Kosten wie individuelle Konto- und Depotgebühren sind in den Darstellungen nicht berücksichtigt.

Positives und neutrales Szenario
Schlusskurs höher als zu Beginn der Laufzeit                                            Schlusskurs unter Basispreis aber über der Barriere
                                                                                33,78
34                                                                                      32
                                                        Letzter Bewertungstag

                        Wertentwicklung während der Laufzeit nicht relevant.

32                                                                                      30                                                           Letzter Bewertungstag

                                                                                                29

                                                                                        Erster Bewertungstag
30                                                                                      28
         29                                                                                                                                                       28,04

 Erster Bewertungstag

28                                                                                      26

                                                                                                          Wertentwicklung während der Laufzeit nicht relevant.
26                                                                                      24
       April      Juni        Aug.       Okt.         Dez.     Feb.       April                April      Juni       Aug.       Okt.         Dez.    Feb.        April

     Aktienkurs          Barriere        Basispreis                                          Aktienkurs        Barriere         Basispreis

Liegt der Schlusskurs der zugrundeliegenden Aktie am letzten Bewertungstag auf oder über dem
Basispreis zu Beginn der Laufzeit (positives Szenario) bzw. auf oder oberhalb der Barriere (neutrales
Szenario mit zusätzlichem Schutzmechanismus) wird die Aktienanleihe zu 100% des Nominalbetrags
zurückgezahlt.

Negatives Szenario
Schlusskurs unterhalb Basispreis und Barriere
30
       29           Wertentwicklung während der Laufzeit nicht relevant.

                                                                                        Liegt der Schlusskurs der zugrundeliegenden
Erster Bewertungstag
                                                                                        Aktie am letzten Bewertungstag unter der
28                                                                                      Barriere, wird dem Anleger die zu Beginn der
                                                                                        Laufzeit definierte Aktienanzahl (= Nominal-
                                                                                        betrag / Ausübungspreis) in sein Wertpapier-
                                                                                        depot eingebucht. Die Differenz zur „ganzen
26
                                                                                        Zahl“ wird ausbezahlt.
                                                                                24,54

                                                              Letzter Bewertungstag
24
       April      Juni        Aug.       Okt.         Dez.     Feb.      April

     Aktienkurs         Barriere         Basispreis
Aktien-Anleihe Zinssatz - Bawag P.S.K.
Die Fakten auf einen Blick.
Kennnummer (ISIN)             FR0013405123
Emittentin                    Amundi: Fitch Ratings A+. Anleger werden von einer
                              Ratingveränderung nicht informiert.
Vertriebspartner              BAWAG P.S.K.
Wertpapiertyp                 Zertifikat nach französischem Recht.
                              Das Zertifikat unterliegt als Schuldverschreibung nicht der
                              österreichischen Einlagensicherung.
Emissionsvolumen              € 16 Mio.
Währung                       EUR
Laufzeit                      1 Jahr
Kupon                         8%
Basiswert                     Voestalpine AG (ISIN: AT0000937503)
Risikoklasse                  Hoch
Geeignete Markterwartung      Seitwärts oder steigende Kursentwicklung
Feststellung Basispreis       Schlusskurs Voestalpine Aktie am 15.4.2019
Beginn der Laufzeit
(= Ausübungspreis)
Feststellung Basispreis Schlusskurs Voestalpine Aktie am 6.4.2020
Ende der Laufzeit
Barriere in %                 90
Tilgung                       Am 15.4.2020 zu 100% wenn der Kurs der Voestalpine AG (Basis-
                              wert) am 6.4.2020 die Barriere nicht unterschreitet. Notiert die
                              Aktie der Voestalpine AG am 6.4.2020 unter der Barriere, erfolgt
                              die Tilgung in Form von Aktien der Voestalpine AG.
Bezugsverhältnis              Die Anzahl der zuzuteilenden Aktien errechnet sich wie folgt:
                              Nominalbetrag je Schuldverschreibung
                                        Ausübungspreis
                              abgerundet auf die nächst kleinere Anzahl von Aktien.
                              Eventuelle Bruchteile des Basiswerts werden als Geldbetrag
                              ausgezahlt.
Zeichnungsfrist               Von 12. März 2019 bis 8. April 2019 (13:30 Uhr, vorbehaltlich
                              vorzeitiger Schließung)
Mindestzeichnung              Nominale € 1.000,–
/ Stückelung
Erstausgabekurs               100% + 1,5% Transaktionsentgelt
                              Die Vertriebspartnerin erhält eine jährliche Bestandsvergütung von
                              maximal 0,8% des Emissionsvolumens.
Kursinformation               www.chartmix.at
Depotentgelt                  0,25% p.a. + 20% USt.
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Zentrale Risiken in Bezug auf die Emittentin
Als französisches Kreditinstitut (etablissement de credit) muss Amundi die Vorgaben der Richtlinie
2014/59/EU für die Festlegung eines EU-weiten Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (die BRRD) in ihrer in französisches Recht umgesetzten Form
erfüllen. Die Auswirkungen der BRRD und ihrer Durchführungsbestimmungen auf Kreditinstitute,
darunter Amundi, sind teilweise noch ungewiss, doch konnten ihre derzeitige und zukünftige Anwen-
dung sowie die Ergreifung von zugehörigen Maßnahmen sich in wesentlicher Hinsicht auf den Wert
der von Amundi begebenen Wertpapiere sowie auf die Fähigkeit der Emittentin, ihre Pflichten aus den
Wertpapieren zu erfüllen, auswirken.

Nähere Details dazu entnehmen sie bitte dem Basisprospekt, der unter http://about.amundi.com/
Sites/Amundi-Corporate/Pages/Actionnaires/Informations-Financieres/Dette2/Debt zur Verfügung
steht. Die Bedingungen des Zertifikates unterliegen französischem Recht.

Die Emittentin ist in Frankreich ansässig und unterliegt daher den einschlägigen Regelungen in Frank-
reich, insbesondere bankaufsichtsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Bestimmungen. Diese Rege-
lungen können von vergleichbaren Regelungen in Österreich abweichen. Im Anlassfall wird Anlegern
empfohlen, einen französischen Rechtsberater zu ernennen.

Verkauf Sekundärmarkt
Die Rücknahme erfolgt durch die Händlerin Amundi Finance nur über die BAWAG P.S.K. zum jeweils
aktuellen Tageskurs unter regulären Marktbedingungen. Der Kurs kann während der Laufzeit vom
Emissionskurs bzw. Tilgungskurs abweichen.

Börsennotierung
Eine Börsenzulassung wurde nicht beantragt. Bitte beachten Sie die Verkaufsrestriktionen im
Prospekt.

Steuerliche Behandlung
Die Erträge dieses Zertifikates unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der
Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5%. Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichti-
gen Privatpersonen die Einkommensteuer abgegolten. Die steuerliche Behandlung hängt von der
individuellen Situation des jeweiligen Anlegers ab und bezieht sich auf den Rechtsstand zum Zeit-
punkt des Emissionsbeginns.

Prospekthinweis
Das öffentliche Angebot für das Zertifikat mit Amundi als Emittentin erfolgt ausschließlich durch und
auf Grundlage des von der Autorité des Marchés Financiers (AMF-Sichtvermerk Nr. 18-306) am
11.7.2018 gebilligten, veröffentlichten und der österreichischen Finanzmarktaufsicht notifizierten
Basisprospekts (einschließlich allfälliger Nachträge zum Basisprospekt) und der Endgültigen Bedin-
gungen des Zertifikates (zusammen der „Prospekt“), die an der Geschäftsadresse der Emittentin
während üblicher Geschäftszeiten in gedruckter Form kostenlos erhältlich sind und unter http://about.
amundi.com/Sites/Amundi-Corporate/Pages/Actionnaires/Informations-Financieres/Dette2/Debt
eingesehen werden können. Im Falle etwaiger Nachträge zum Prospekt während der Zeichnungsfrist
haben Anleger 2 Tage nach Veröffentlichung Zeit, vom Vertrag zurückzutreten. Der Prospekt wird
auch von der Vertriebspartnerin BAWAG P.S.K., Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, zur Verfügung gestellt.
Im Zusammenhang mit dem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich, die
Angaben dieser Marketingmitteilung sind unverbindlich. Eine Veranlagung in das Zertifikat ist mit
Risiken verbunden. Anleger sollten sich vor jeder Anlageentscheidung persönlich unter Berücksichti-
gung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend beraten lassen und insbesondere
die Risikofaktoren im Prospekt beachten.

Basisinformationsblatt
Das Basisinformationsblatt vom 19. Februar 2019 kann kostenlos auf der Website des Emittenten
bezogen werden:
http://about.amundi.com/Sites/Amundi-Corporate/Pages/Actionnaires/Informations-Financieres/
Dette2/Debt
Aktien-Anleihe Zinssatz - Bawag P.S.K.
Allgemeine Rechts- und Risikohinweise
Dies ist eine Marketingmitteilung der BAWAG P.S.K. im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes
(WAG). Die Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Weder die Weitergabe dieses
Dokuments noch irgendein Teil seines Inhalts stellen eine Finanzanalyse im Sinne des WAG 2018, ein
Angebot, eine Anlageberatung oder/und -empfehlung oder eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar.

Der Inhalt dieses Dokuments kann ein individuelles Beratungsgespräch durch einen Anlage- oder
Steuerberater nicht ersetzen. Jeder Empfänger dieser Informationen und Daten ist daher angehalten,
seine eigene unabhängige Untersuchung und Beurteilung durchzuführen. Angaben über vergangene
Wertentwicklungen (Performance) sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung der
dargestellten Finanzinstrumente. Finanzinstrumente weisen je nach ihrer produktspezifischen Ausge-
staltung ein unterschiedlich hohes Anlagerisiko auf. Die BAWAG P.S.K. erbringt keine Steuerberatung
und übernimmt keine Haftung für eventuelle steuerliche Nachteile im Zusammenhang mit Wertpa-
piertransaktionen und Wertpapierveranlagungen ihrer Kunden. Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte
hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterwor-
fen sein. Vor einer Veranlagungsentscheidung sollten Sie sich bei ihrem Steuerberater über die damit
verbundenen steuerlichen Konsequenzen und Meldepflichten informieren.
Diese Marketingmitteilungen wurden auf Basis der Informationen, die von der Emittentin zur Verfü-
gung gestellt wurden, erstellt. Die Daten können sich inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder
Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit, Verlässlichkeit, Vollständigkeit oder dauernde Verfüg-
barkeit der zur Verfügung gestellten Informationen oder für das Eintreten von Prognosen kann daher
nicht übernommen und diesbezüglich keine Garantie gegeben werden. Unter keinen Umständen
haftet die BAWAG P.S.K. für Verluste, Schäden, Kosten oder sonstige Aufwendungen (insbesondere
gilt dies für direkte oder indirekte Schäden, für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn) die im
Zusammenhang mit der Verwendung der Information oder aufgrund von Maßnahmen im Vertrauen
auf die Information entstehen.

Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markt-
einschätzung zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Es besteht keine Verpflichtung, Informationen zu aktuali-
sieren oder zu berichtigen. Die Informationen sind ausschließlich für die Nutzung durch den Empfän-
ger bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von BAWAG P.S.K. weder verändert,
vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht oder an andere Personen weitergegeben werden.

Eventuell anfallende Gebühren, die von der Wertentwicklung in Abzug gebracht werden, sind in den
Betrachtungen nicht berücksichtigt, für Wertpapiere fällt eine Depotgebühr (derzeit maximal 0,25%
p.a. vom Kurswert) an. Andere Gebühren oder Spesen entnehmen Sie bitte
unserer Konditionenübersicht.

Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt
natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröf-
fentlicht werden, die ihren Wohnsitz/ Sitz in einem Land haben, in dem dieses Finanzprodukt gesetz-
lich verboten ist. Dies gilt insbesondere für folgende Länder: Australien, Großbritannien, Japan,
Kanada, und die USA (einschließlich „US-Person” wie in der Regulation S unter dem Securities Act1933
idjgF definiert).

Stand: März 2019
Aktien-Anleihe Zinssatz - Bawag P.S.K.
EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG

Diese Zusammenfassung bezieht sich auf 8% Protect Aktienanleihe Voestalpine AG II 2019-2020 Anlageprodukt ohne
Kapitalschutz die Aktiengebundenen Wertpapiere, die in den Endgültigen Bedingungen (die Endgültigen
Bedingungen) beschrieben sind, denen diese Zusammenfassung als Anlage beigefügt ist. Sie enthält Informationen aus
der Zusammenfassung des sich auf die Wertpapiere beziehenden Basisprospekts sowie relevante Informationen aus den
Endgültigen Bedingungen. Die im Basisprospekt und den Endgültigen Bedingungen definierten Begriffe und Ausdrücke
haben in dieser Zusammenfassung jeweils die gleiche Bedeutung.

Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt und zu den Endgültigen Bedingungen (zusammen der
Prospekt) zu verstehen und wird Anlegern, die eine Anlage in die Wertpapiere in Betracht ziehen, als
Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt; sie darf jedoch nicht als Ersatz für den Prospekt verstanden werden. Jede
Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere sollte auf den gesamten Prospekt, einschließlich aller durch Verweis
einbezogener Dokumente, gestützt sein.

Zusammenfassungen bestehen aus den geforderten Angaben, den sogenannten "Punkten", die von Anhang XXII der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 486/2012 in ihrer jeweils geltenden Fassung vorgeschrieben werden. Diese Punkte
werden in den Abschnitten A – E (A.1 – E.7) nummeriert aufgeführt.

Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für die vorliegende Art der Wertpapiere, der Emittentin in eine
Zusammenfassung aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht aufgenommen werden müssen, kann es Lücken in der
Reihenfolge der Nummerierung der Punkte geben.

Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art der Wertpapiere und der Emittentin in die Zusammenfassung aufzunehmen ist,
besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt keine relevanten Angaben gemacht werden können. In diesem Fall wird
eine kurze Beschreibung des Punktes mit dem Hinweis "entfällt" aufgenommen.

                                      Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise

A.1          Einleitung:              Warnhinweis, dass:

                                      •        diese Zusammenfassung als Einleitung zum Basisprospekt und zu
                                               den Endgültigen Bedingungen zu verstehen ist;

                                      •        der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere auf die
                                               Prüfung des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen
                                               insgesamt stützen sollte;

                                      •        ein Anleger, der wegen der in dem Basisprospekt und den
                                               Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben Klage einreichen
                                               will, nach den nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen
                                               Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts
                                               aufkommen muss, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann; und

                                      •        zivilrechtlich nur diejenigen Personen haften, die die
                                               Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt haben,
                                               und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung
                                               irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie mit den
                                               anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie

                                                         1
zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und der
                            Endgültigen Bedingungen gelesen wird, die wesentliche Angaben
                            vermissen lässt, die in Bezug auf Anlagen in die Wertpapiere für die
                            Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.

A.2   Zustimmung:   Zustimmung: Vorbehaltlich der nachfolgend genannten Bedingungen erteilt
                    die Emittentin ihre Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts im
                    Zusammenhang mit einem Prospektpflichtigen Angebot von Wertpapieren
                    durch die Platzeure und BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und
                    Österreichische Postsparkasse AG (BAWAG PSK).

                    Angebotszeitraum: Die Emittentin erteilt ihre vorstehend beschriebene
                    Zustimmung für Prospektpflichtige Angebote von Wertpapieren für den
                    Zeitraum in der Zeit vom 12. März 2019 bis 8. April 2019 (der
                    Angebotszeitraum).

                    Bedingungen für die Zustimmung: Die Bedingungen für die Zustimmung der
                    Emittentin besagen (neben den vorstehend genannten Bedingungen), dass
                    diese Zustimmung (a) nur während des Angebotszeitraums wirksam ist; und
                    (b) sich nur auf die Verwendung des Basisprospekts zur Durchführung
                    Prospektpflichtiger Angebote der jeweiligen Tranche von Wertpapieren in
                    Österreich erstreckt.

                    EIN ANLEGER, DER BEABSICHTIGT, IM RAHMEN EINES
                    PROSPEKTPFLICHTIGEN ANGEBOTS WERTPAPIERE VON
                    EINEM BEFUGTEN ANBIETER ZU ERWERBEN BZW. DIESE
                    ERWIRBT, ERWIRBT DIESE WERTPAPIERE VON DEM
                    BEFUGTEN ANBIETER GEMÄSS DEN ANGEBOTSBEDINGUNGEN,
                    DIE ZWISCHEN DIESEM BEFUGTEN ANBIETER UND DIESEM
                    ANLEGER    VEREINBART    WURDEN,   EINSCHLIESSLICH
                    VEREINBARUNGEN    BEZÜGLICH    DES   PREISES,  DER
                    ZUTEILUNG, DER KOSTEN UND DER ABRECHNUNG. DAS
                    ANGEBOT UND DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN AN EINEN
                    ANLEGER DURCH EINEN BEFUGTEN ANBIETER ERFOLGEN
                    AUF DERSELBEN GRUNDLAGE. DIE EMITTENTIN IST NICHT
                    PARTEI   SOLCHER   VEREINBARUNGEN    MIT   SOLCHEN
                    ANLEGERN      IM    ZUSAMMENHANG       MIT     DEM
                    PROSPEKTPFLICHTIGEN ANGEBOT ODER DEM VERKAUF DER
                    BETREFFENDEN WERTPAPIERE. DIESER BASISPROSPEKT UND
                    DIESE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN ENTHALTEN DEMNACH
                    KEINE DIESBEZÜGLICHEN INFORMATIONEN. DER BEFUGTE
                    ANBIETER STELLT DIE ENTSPRECHENDEN INFORMATIONEN
                    BEI ABGABE EINES SOLCHEN ANGEBOTS JEWEILS ZUR
                    VERFÜGUNG.     WEDER    DIE    EMITTENTIN     NOCH
                    (GEGEBENENFALLS)   DIE   GARANTIN    TRAGEN    EINE
                    VERANTWORTUNG ODER HAFTEN GEGENÜBER EINEM
                    ANLEGER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VORSTEHENDEN
                    INFORMATIONEN.

                                      2
Abschnitt B - Emittentin

B.1    Juristischer    und      Amundi (die Emittentin).
       kommerzieller Name
       der Emittentin:

B.2    Sitz und Rechtsform      Amundi ist eine nach französischem Recht errichtete und bestehende
       der Emittentin, für      Aktiengesellschaft (société anonyme) mit einem Verwaltungsrat und ist im
       ihre       Tätigkeiten   Handels- und Gesellschaftsregister Paris (Registre du Commerce et des
       maßgebliche              Sociétés) unter der Nummer 314 222 902 eingetragen. Ihr Sitz befindet sich 91-
       Rechtsordnung     und    93, boulevard Pasteur, 75015 Paris, Frankreich (Telefon: +33 1 76 33 30 30).
       Land ihrer Gründung:
                                Amundi ist ein Kreditinstitut, das neben allen maßgeblichen gesetzlichen und
                                aufsichtsrechtlichen Vorschriften auch den Bestimmungen seiner Satzung
                                unterworfen ist.
                                Auch wenn 2018 das Wirtschaftswachstum in den großen Regionen der Welt
B.4b   Trendangaben:            deutlich positiv blieb, traten erhebliche Unterschiede auf. Gestützt von den
                                fiskalischen Maßnahmen der Trump-Regierung schnitt die amerikanische
                                Wirtschaft sehr gut ab. Bei der Eurozone sah das anders aus: Das Wachstum
                                fiel dort aufgrund interner wie auch externer Faktoren sehr enttäuschend aus.
                                Und schließlich verschlechterte sich die Situation in den Schwellenländern
                                allmählich, da sie der Verlangsamung der chinesischen Konjunktur und den
                                internationalen Handelsstreitigkeiten stark ausgesetzt sind.

                                USA

                                Das Jahr 2018 war für die Vereinigten Staaten Synonym einer soliden
                                Konjunktur: Nach einem zögerlichen Start Anfang des Jahres beschleunigte
                                sich das Wachstum im Q2 und im Q3 deutlich, gestützt von einem fiskalischen
                                Anreiz durch den „Tax Cut and Jobs Act“ von 2017. Auch wenn die
                                Auswirkungen auf den Verbrauch der Privatleute erst etwas später sichtbar
                                wurden (nachdem die persönlichen Ausgaben im Q1 besonders gering waren,
                                um erst Ende des Jahres zuzulegen), nahmen die Investitionen in
                                Gewerbeimmobilien in den ersten 6 Monaten 2018 stark zu, ehe sie im Q3
                                deutlich an Tempo verloren. Die Investitionen in Wohnimmobilien dagegen
                                bremsten das ganze Jahr lang das Wachstum. Die Zuversicht blieb in allen
                                Sektoren der US-Wirtschaft besonders stark. Bei den Haushalten hörte der
                                Optimismus nicht auf zuzunehmen, und nur das Q4 wies einige Zeichen der
                                Abkühlung auf. Das Geschäftsklima blieb sowohl im Dienstleistungssektor als
                                auch im verarbeitenden Gewerbe den größten Teil des Jahres nahe an seinen
                                Höchstwerten. Der Arbeitsmarkt setzte seine Verbesserung fort und übertraf in
                                zahlreichen Kennzahlen sogar frühere Höchstwerte. Bei den Löhnen nähert sich
                                das Wachstum allmählich an die Tendenzen an, die bei früheren Zyklen zu
                                beobachten waren, auch wenn es noch geringer bleibt. In der ersten Jahreshälfte
                                erholten sich die Kerninflation und die amtliche Inflation stark von ihren Tiefs
                                im Jahr 2017, während sich die vorübergehenden negativen Auswirkungen
                                auflösten. Insbesondere profitierte der allgemeine Index stark von den positiven
                                Basiseffekten der Energiepreise. Dennoch konvergierten die beiden
                                Preisindizes mit dem Rückgang dieser Effekte in der zweiten Jahreshälfte
                                schließlich zu einem schwächeren Niveau und liegen aktuell etwas über 2 %.
                                Die Federal Reserve setzte ihre restriktive Geldpolitik angesichts des soliden
                                Wachstums und der stabilen Inflation fort, indem sie in dem Jahr
                                4 Zinserhöhungen vornahm. Die Einführung von Zöllen durch Washington
                                gegenüber einer großen Zahl chinesischer Importe und anderen wichtigen
                                Handelspartnern machte die amerikanische Handelspolitik konfliktträchtiger
                                und befeuerte damit die Sorgen um einen Handelskrieg zwischen den USA und

                                                   3
China, dessen negative Auswirkungen die Zunahme des Austauschs und das
Vertrauen belasten würden.

Eurozone

Die europäischen Wirtschaftsdaten waren 2018 sehr enttäuschend. In der Tat
betrug das BIP-Wachstum der Eurozone in den ersten 3 Quartalen des Jahres
nur 1 % gegenüber 2 % im Laufe der letzten drei Quartale 2017. Dazu trugen
mehrere negative Faktoren bei. Erstens litten die Industrietätigkeit und die
Exporte unter dem zu Beginn des Jahres starken Euro und den internationalen
Handelsstreitigkeiten. Außerdem ging die deutsche Automobilproduktion aus
vorübergehenden Gründen (im Zusammenhang mit Änderungen der
Abgasnormen) im Q3 stark zurück. Der Anstieg des Barrel-Kurses bis Oktober
wirkte sich ebenfalls negativ aus. Des Weiteren blieb die politische
Unsicherheit in den großen Ländern in verschiedenem Ausmaß ein wichtiges
Thema: Schwierigkeiten bei der Bildung einer Regierungsmehrheit in
Deutschland Anfang des Jahres, Haushaltstauziehen zwischen Italien und der
Europäischen Kommission ab Sommer, starke soziale Spannungen in
Frankreich im Q4. Fügen wir noch hinzu, dass die Modalitäten des Brexit Ende
des Jahres noch sehr undurchsichtig waren. Was die Inflation angeht, so
übertraf der Anstieg des allgemeinen Index zwar aufgrund der Zunahme der
Energiepreise vorübergehend 2 % in einem Jahr, doch die Aufwärtsbewegung
des zugrundeliegenden Index (ohne Energie und Ernährung) blieb um 1 %
stehen. Die Europäische Zentralbank beendete im Dezember ihr
Anleihekaufprogramm, doch ihre Fähigkeit, ihre Leitzinsen 2019 zu erhöhen,
blieb sehr ungewiss.

Schwellenländer
Trotz der erheblichen Unterschiede zwischen den Ländern war das Wachstum
der Schwellenländer im ersten Quartal 2018 vor einem förderlichen globalen
Hintergrund robust. Ab dem zweiten Quartal wurde diese Dynamik jedoch
etwas gebremst. Zunächst veranlassten die Normalisierung der amerikanischen
Geldpolitik sowie die starke Aufwertung des Dollar zahlreiche Zentralbanken
der Schwellenländer dazu, ihre Politik der quantitativen Lockerung zu beenden
oder sogar ihre Zinsen zu erhöhen, einschließlich Zentralbanken asiatischer
Länder, die bis dato eher verschont geblieben waren. Anschließend litten die
Schwellenmärkte       weiter,   geschwächt      durch    die   Zunahme      der
geopolitischen/internationalen Risiken und der idiosynkratischen Risiken, die
sich in wahre Krisenepisoden verwandelten (Türkei, Argentinien usw.). Und
schließlich belasteten die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China
die Schwellenländer in vielerlei Hinsicht: i) beschränkten sie das Wachstum
des Welthandels und daher das reale Wachstum und ii) verschärften sie die
Unsicherheit     und     Risikoaversion     der    Finanzmärkte,    was     die
Finanzierungsbedingungen in den Schwellenländern verschlechterte. Im
Endeffekt müsste das globale Wirtschaftswachstum der Schwellenländer 2018
im Jahresmittel bei etwa 5 % liegen, also etwas höher als das von 2017 (4,8 %).
Es handelt sich jedoch um einen Basiseffekt im Zusammenhang mit der
Erholung des Wachstums in Indien, nachdem der größte Teil der
Schwellenländer und insbesondere in Asien sich eher abgekühlt hat.

Zinsmärkte
Die Zinsmärkte waren vom Rückgang der Zinsen auf langfristige
Staatsanleihen gekennzeichnet. Die Zinsen auf 10-jährige US-Schatzanleihen
schlossen das Jahr bei 2,6 % ab, nachdem sie Anfang November bei 3,26 % ein
Hoch erreicht hatten. Die Zinsen auf 10-jährige Bundesanleihen sanken Ende
Dezember unter die Marke von 0,2 % oder ein Niveau unter dem Anfang 2018
beobachteten. Außerdem korrigierte der Markt die Erwartungen von
Zinserhöhungen für die Fed und die EZB sehr stark nach unten. Der Markt
rechnet jetzt sogar mit einer Senkung der US-Zinsen im Jahr 2020. Diese

                   4
Ausrichtung auf risikolose Anlagen lässt sich durch die Befürchtungen der
                             Anleger hinsichtlich der Solidität der Weltwirtschaft vor einem Hintergrund
                             erklären, in dem die großen Zentralbanken ihre Unterstützungsmaßnahmen
                             allmählich zurückziehen. In der Tat normalisieren die großen Zentralbanken in
                             verschiedenen Tempi ihre Geldpolitik. Die Fed ist bereits die Verkürzung ihrer
                             Bilanz angegangen und die EZB stellte ihr Anleihekaufprogramm im Dezember
                             ein.

                             Aktienmärkte
                             Der MSCI AC gab in Lokalwährung -11,2 % und in Euro -6,7 % nach. Es
                             handelt sich weltweit um ein Jahr des allgemeinen starken Rückgangs auf den
                             Aktienmärkten. In Lokalwährung gaben die Vereinigten Staaten -6,3 % nach,
                             die Eurozone -14,7 %, Europa -13,1 %, die Schwellenländer -12,3 % und Japan
                             16,8 %. Das Jahr lässt sich in vier Phasen unterteilen. Der Januar schloss an
                             2017 an und war positiv, dann war der Rückgang bis Ende März stärker, da der
                             Anstieg der langfristigen US-Zinsen einen ersten Bruch verursachte, bis sich
                             Ende März der Wunsch des weißen Hauses, das bilaterale Ungleichgewicht in
                             der Handelsbilanz zu korrigieren, langsam negativ bemerkbar machte. Darauf
                             folgte bis Oktober eine Zeit der Divergenz zwischen den USA, gestützt von den
                             positiven Auswirkungen ihrer Steuerreform, und dem Rest der Welt. Zum
                             zweiten Mal in dem Jahr verursachte der Anstieg der langfristigen Zinsen einen
                             allgemeinen Einbruch der Aktienmärkte, einschließlich des amerikanischen
                             Marktes, und insbesondere der sichtbarsten Technologiewerte. Dieser
                             Rückgang beschleunigte sich im Dezember noch, ein historisch sehr seltenes
                             Ereignis.

B.5   Beschreibung     der   Amundi ist die Muttergesellschaft der Amundi-Gruppe, wie im nachfolgenden
      Gruppe    und    der   Organigramm zum 31. Dezember 2017 aufgezeigt.
      Stellung         der
      Emittentin innerhalb
      der Gruppe:

                             Alle Unternehmen werden zu 100 % gehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.

                                                   5
B.9            Gewinnprognosen:                Der Jahresüberschuss - Konzernanteil von Amundi für das am 31. Dezember
                                               2018 abgeschlossene Geschäftsjahr beläuft sich zum 13. Februar 2019 auf 855
                                               Mio. €, was einer Steigerung von 6,9% gegenüber den Zahlen von 2017
                                               entspricht (800 Mio. €)123.

B.10           Einschränkungen im              Entfällt. Die Prüfberichte zu den im Basisprospekt enthaltenen historischen
               Bestätigungsvermerk:            Finanzinformationen sehen keine Einschränkungen vor.

B.12           Ausgewählte                     Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen:
               wesentliche historische
               Finanzinformationen:            Vergleichende Jahresabschlusszahlen für den Zwölfmonatszeitraum bis zum
                                               31. Dezember 2018

                                               Bilanz

                                                   Zahlen in Millionen Euro                   31.12.2017            31.12.2018
                                                                                               (geprüft)           (ungeprüft)

                                                   Bilanzsumme                                     18.819                 20.937

                                                   Gesamtverbindlichkeiten                         10.616                 12.409

                                                   Eigenkapital (Anteil der                         8.203                  8.528
                                                   Gruppe)

                                               Gewinn- und Verlustrechnung

                                                   Zahlen in Millionen Euro                   31.12.2017            31.12.2018
                                                                                               (geprüft)           (ungeprüft)

                                                   Berichtigter Nettoumsatz1                        2.301                  2.582

                                                   Berichtigtes                                     1.128                  1.251
                                                                          ,
                                                   Bruttobetriebsergebnis1 2

                                                   Berichtigter Betriebs-                          51,0 %                 51,5%
                                                                      ,
                                                   koeffizient (in %)1 2

                                                   Anteil der Gruppe am                                681                   855
                                                   Jahresergebnis

                                               1
                                                   Ohne Abschreibung von Vertriebsverträgen.
                                               2
                                                   Ohne Kosten in Verbindung mit der Integration von Pioneer.

1
   Rechnungslegungsdaten: Im Jahr 2018 entsprechen die Daten 12 Monaten Aktivität für Amundi und 12 Monaten Aktivität von Pioneer. Die
Ergebnisse für das Jahr 2018 werden mit den Zahlen für das Jahr 2017 verglichen, in denen nur sechs Monate von Pioneer Investments enthalten
waren.
2
  Kombinierte Daten : Die kombinierten Daten unterscheiden sich von den Pro-forma-Daten (wie im Registrierungsdokument 2017 dargestellt), die
Anpassungen der Finanzierungsannahmen für die Übernahme von Pioneer enthalten: zusätzliche Finanzierungskosten, reduzierte Finanzerträge.
3
   Die dargestellten Zahlen wurden nach den IFRS-Richtlinien erstellt, wie sie von der Europäischen Union übernommen wurden und zu diesem
Zeitpunkt gelten. Die Abschlussprüfer führen die Auditverfahren für den Jahresabschluss 2018 durch.

                                                                      6
Kombinierte Gewinn- und Verlustrechnung1

    Zahlen in Millionen Euro                 31.12.20171          31.12.2018

    Berichtigter Nettoumsatz2                      2.722                2.582

    Berichtigtes                                   1.295                1.251
    Bruttobetriebsergebnis2,3

    Berichtigter Betriebs-                        52,4 %                51,5%
    koeffizient (in %)2,3

    Berichtigter Anteil der                          918                  946
    Gruppe am Jahresergebnis2,3
1
    Kombinierte Daten für 12M 2017: 12 Monate Amundi + 12 Monate Pioneer.
2
    Ohne Abschreibung von Vertriebsverträgen.
3
    Ohne Kosten in Verbindung mit der Integration von Pioneer.

Verwaltetes Vermögen (kombiniert) und Nettozuflüsse (kombiniert)1

    (in Milliarden Euro)                     31.12.2017           31.12.2018

    Verwaltetes Vermögen unter                     1.426               1.425
    Berücksichtigung von Joint
    Ventures

    Nettomittelzufluss   unter                    +70,62               +42,03
    Berücksichtigung von Joint
    Ventures
1
    Die Zuflüsse umfassen die verwalteten, beratenden und verkauften Vermögen und
berücksichtigen 100% der Zuflüsse und verwalteten Vermögen der asiatischen JVs. Für
Wafa in Marokko werden die Vermögenswerte anteilig konsolidiert.
2
    Einschließlich der Wiedereingliederung eines Europäische Zentralbank-Mandats im
ersten Quartal 2017 für -6,9 Mrd. €.
3
    Einschließlich der -6,5 Mrd. € an Vermögenswerten, die von Fineco im dritten Quartal
2018 reinternationalisiert wurden.

Vergleichende kombinierte Zwischenabschlüsse für den Dreimonatszeitraum
zum 31. Dezember 2018

    Zahlen      in    Millionen              Q4 20181               Q4 20171
    Euro

    Nettoumsatz2                                   602                    734

    Bruttobetriebsergebnis2,3                      294                    370

    Anteil der Gruppe am                           192                    209
    Jahresergebnis

                       7
Nettozuflüsse                                 -6,5           +13,1
                                    einschließlich       Joint
                                    Ventures (in Mrd. Euro)

                                1
                                    Amundi-Ergebnisse für Q4 2018 und Q4 2017.
                                2
                                    Ohne Abschreibung von Vertriebsverträgen.
                                3
                                    Ohne Kosten in Verbindung mit der Integration von Pioneer.

                                Erklärung, dass keine wesentlichen Veränderungen oder wesentlichen
                                Verschlechterungen eingetreten sind

                                Seit dem 31. Dezember 2018 sind keine wesentlichen Veränderungen der
                                Finanzlage oder der Handelsposition von Amundi eingetreten.

                                Seit dem Datum der letzten Veröffentlichung des geprüften Jahresabschlusses
                                hat sich für Amundi keine wesentliche nachteilige Veränderung der Aussichten
                                ergeben..

B.13   Ereignisse        mit    Entfällt. Seit dem 30. September 2018 gibt es keine Ereignisse, die für die
       Auswirkungen auf die     Bewertung der Zahlungsfähigkeit von Amundi in hohem Maße relevant sind.
       Zahlungsfähigkeit der
       Emittentin:

B.14   Abhängigkeit    von      Siehe vorstehenden Punkt B.5 bezüglich der Beschreibung der Amundi-Gruppe
       anderen Unternehmen      und der Stellung von Amundi innerhalb der Amundi-Gruppe.
       der Gruppe:
                                Amundi ist die Holdinggesellschaft der Amundi-Gruppe. Amundi greift auf die
                                vorhandene Infrastruktur und bestehenden betrieblichen Ressourcen sowie das
                                interne Kontrollsystem (Risiko und ständige Kontrolle, Compliance und
                                Kontrolle sowie Revision) der Amundi-Gruppe zurück. Darüber hinaus
                                erfolgen die Platzierung der Wertpapiere, das Back-Office sowie die
                                Aktivitätsüberwachung der Emissionen der Wertpapiere durch Amundi
                                Finance.

B.15   Haupttätigkeiten   der   Amundi ist die Holdinggesellschaft der Amundi-Gruppe. Die Crédit-Agricole-
       Emittentin:              Gruppe hält die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft (70 %). Ihr
                                Geschäftszweck besteht in der Verwaltung von Vermögen hauptsächlich über
                                Tochtergesellschaften in Frankreich und im Ausland, über Joint Ventures
                                (insbesondere in Asien) oder über andere Unternehmen.

                                Der Gesellschaftszweck von Amundi besteht darin, mit natürlichen und
                                juristischen Personen in Frankreich und im Ausland auf eigene Rechnung
                                und/oder auf Rechnung Dritter (i) Geschäfte durchzuführen, die durch die von
                                der französischen Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (vormals
                                CECEI) gewährte Zulassung als Kreditinstitut festgelegt sind; (ii) sämtliche
                                diesbezüglichen Transaktionen im Sinne des französischen Währungs- und
                                Finanzgesetzbuches durchzuführen; (iii) Beteiligungen an sämtlichen
                                Gesellschaften bzw. an anderen französischen oder ausländischen
                                Unternehmen, einschließlich aller Vermögensverwaltungsgesellschaften,

                                                       8
Investmentgesellschaften und Kreditinstitute zu gründen oder zu erwerben;
                                (iv) und in einem allgemeineren Sinne, sämtliche mit diesem Zweck direkt oder
                                indirekt verbundenen Geschäfte durchzuführen, die mit hinreichender
                                Wahrscheinlichkeit zur Vereinfachung der Umsetzung dieses Zwecks
                                beitragen.

B.16   Beherrschende            Die Crédit-Agricole-Gruppe hält an Amundi eine Beteiligung von 69,9%
       Aktionäre:               (einschließlich der Beteiligungen von Crédit Agricole S.A., SACAM
                                Développement und Crédit Agricole Immobilier); 29,4% der Anteile befinden
                                sich in Streubesitz, 0,3% der Anteile werden von Mitarbeitern der Amundi-
                                Gruppe gehalten und 0,4% durch Selbstkontrolle1.
                                1
                                    Die eigenen Aktien belaufen sich auf 0,4% des Aktienkapitals, was auf das im
                                November      2018       gestartete   Aktienrückkaufprogramm   und   das   laufende
                                Liquiditätsprogramm des Unternehmens zurückzuführen ist..

B.17   Für die Emittentin       Das Rating für die langfristigen Verbindlichkeiten von Amundi ist A+ mit
       oder ihre Wertpapiere    stabilem Ausblick (Fitch Ratings).
       vergebene Ratings:

                                Abschnitt C – Wertpapiere

C.1    Art und Kategorie der    Die Wertpapiere sind Zertifikate (Zertifikate), die unter der Seriennummer 7
       Wertpapiere/ISIN:        und der Tranchennummer 1 begeben wurden.

                                Die Wertpapiere sind Festverzinsliche und Basiswertgebundene Wertpapiere.

                                Die Wertpapierkennnummer (ISIN) lautet: FR0013405123

                                Der Common Code lautet: 195610843

C.2    Währungen:               Die Wertpapiere lauten auf Euro und sind in Euro zahlbar.

C.5    Beschränkung für die     Vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen für das Angebot, den Verkauf und
       freie Übertragbarkeit:   die Lieferung der Wertpapiere sowie die Ausgabe der Angebotsunterlagen in
                                den Vereinigten Staaten, im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten
                                Königreich, in Österreich, Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien
                                bestehen keine Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit.

C.8    Mit den Wertpapieren     Ausgabepreis:
       verbundene     Rechte
       einschließlich    der    Der Ausgabepreis beträgt 100% der festgelegten Stückelung.
       Rangordnung      und
                                Stückelung der Wertpapiere: Die Festgelegte Stückelung der Wertpapiere
       Beschränkungen
                                beträgt EUR 1 000.
       dieser Rechte:
                                Rang der Wertpapiere:

                                Die Wertpapiere begründen direkte, unbedingte, nicht besicherte und
                                bevorrechtigte nicht nachrangige (im Sinne von Artikel L.613-30-3-I-3° des
                                französischen Code monétaire et financier) Verbindlichkeiten der Emittentin,
                                die untereinander und (vorbehaltlich bestimmter gesetzlich vorgesehener

                                                     9
Ausnahmen) mit allen nicht besicherten und bevorrechtigten nicht
                          nachrangigen gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der Emittentin
                          gleichrangig sind.

                          Kündigungsgrund:

                          Es sind keine Kündigungsgründe vorgesehen

                          Besteuerung:

                          Alle in Bezug auf die Wertpapiere von der Emittentin zu leistenden
                          Zahlungen von Kapital, Zinsen oder anderen Erträgen werden ohne Einbehalt
                          oder Abzug von Steuern, Abgaben, Veranlagungen oder behördlichen Lasten
                          gleich welcher Art gezahlt, die von oder in einem Land oder von einer zur
                          Steuererhebung ermächtigten Behörde eines Landes oder in einem Land
                          erhoben, auferlegt oder eingezogen werden, es sei denn, ein solcher Einbehalt
                          bzw. ein solcher Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Emittentin ist nicht
                          verpflichtet, zum Ausgleich eines solchen Einbehalts bzw. eines solchen
                          Abzugs erhöhte Beträge zu zahlen.

                          Anwendbares Recht:

                          Die Wertpapiere unterliegen französischem Recht.

C.9   Verzinsung,         Siehe Punkt C.8 zu mit den Wertpapieren verbundenen Rechten, der
      Rückzahlung   und   Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte.
      Vertretung:
                          Nominalzinssatz:

                          Verzinsung: Die Wertpapiere sind festverzinsliche Wertpapiere und werden
                          mit einem festen Zinssatz von 8% verzinst. Jedes Wertpapier zahlt am
                          Fälligkeitstag einen festen Couponbetrag in Höhe von EUR 80 pro
                          festgelegter Stückelung.

                          Rückzahlung:

                          Finaler Rückzahlungsbetrag: Soweit nicht zuvor vorzeitig zurückgezahlt,
                          zurückgekauft oder entwertet, wird jedes Wertpapier am 15. April 2020 (der
                          Fälligkeitstag) zum einem Betrag, der wie in Punkt C.18 angegeben
                          berechnet wird durch Barausgleich oder/durch physische Abwicklung, wie in
                          Punkt C.18 angegeben zurückgezahlt.

                          Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen oder wegen
                          Rechtswidrigkeit: Die Wertpapiere können auch aus steuerlichen Gründen
                          oder wegen Rechtswidrigkeit nach Ermessen der Emittentin zum in
                          Übereinstimmung mit den Emissionsbedingungen berechneten Vorzeitigen
                          Rückzahlungsbetrag vorzeitig zurückgezahlt werden.

                          Die Wertpapiere können auch aufgrund eines Marktstörungsereignisses oder
                          eines zusätzlichen Marktstörungsereignisses im Ermessen der Emittentin in
                          Höhe des gemäß den Emissionsbedingungen berechneten vorzeitigen
                          Rückzahlungsbetrags vorzeitig zurückgezahlt werden.

                                             10
Rendite: Die Rendite der Wertpapiere beträgt 8%.

                                 Vertreter der Inhaber:

                                 Die Inhaber der Wertpapiere werden nicht in einer Gläubigergemeinschaft
                                 (Masse) zusammengefasst.

C.10   Derivative                Entfällt.
       Komponente bei der
       Zinszahlung
       (Beschreibung      der
       Abhängigkeit       des
       Werts der Anlage vom
       Wert des Basiswerts
       insbesondere        in
       Fällen, in denen die
       Risiken            am
       offensichtlichsten
       sind):

C.11   Zulassung         zum     Die Wertpapiere sind nicht zum Handel zugelassen.
       Handel:

C.15   Beschreibung      der     Der Rückzahlungsbetrag wird unter Bezugnahme auf die Basiswerte
       Abhängigkeit      des     berechnet.
       Werts der Anlage vom
       Wert des Basiswerts:      Siehe auch nachstehenden Punkt C.18.
       (es sei denn, die
       Wertpapiere    haben
       einen Nennwert von
       mindestens
       EUR 100.000)

C.16   Ablauf/Fälligkeitstag     Soweit nicht vorzeitig zurückgezahlt, wird jedes             Wertpapier   am
       der         derivativen   Fälligkeitstag, der in Punkt C.9 angegeben ist, fällig.
       Instrumente           -
       Ausübungstag          /   Die für die Wertpapiere maßgeblichen Feststellungstage sind :
       finaler Referenztag:
                                      •      15. April 2019 (Anfangsbestimmungsdatum) und

                                      •      6   April    2020     (Bestimmungsdatum        des   endgültigen
                                             Rückzahlungsbetrags).

C.17   Abwicklungsverfahre       Die Abwicklung der Wertpapiere erfolgt durch Barausgleich oder physische
       n    für   derivative     Abwicklung. Siehe auch nachstehenden Punkt C.18.
       Instrumente:

                                                     11
C.18   Beschreibung      der   Finale Rückzahlung:
       Ertragsmodalitäten
       bei       derivativen   Soweit nicht zuvor zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet, wird jedes
       Instrumenten:           Wertpapier am Fälligkeitstag in Höhe seines wie folgt berechneten Finalen
                               Rückzahlungsbetrags zurückgezahlt:
                                   •   Wenn der Schlusskurs des Basiswerts am Bestimmungsdatum des
                                       endgültigen        Rückzahlungsbetrags          dem         finalen
                                       Rückzahlungsschwellenwert (Barriere) entspricht oder darüber liegt,
                                       erfolgt die Rückzahlung des Zertifikats durch Zahlung eines finalen
                                       Rückzahlungsbetrags der der Festgelegten Stückelung entspricht.
                                   •   In allen anderen Fällen erfolgt die Rückzahlung der Zertifikate
                                       durch:
                                           o   Lieferung einer bestimmten Anzahl der betreffenden Aktien
                                               (Aktienzahl), die der Festgelegten Stückelung dividiert
                                               durch den Anfangskurs entspricht, und
                                           o   Zahlung eines Betrags in Euro (Rundung), der dem nicht
                                               lieferbaren Anteil der Festgelegten Stückelung multipliziert
                                               mit dem Schlusskurs entspricht.

                                       Die Zertifikate werden nicht zum Zwecke der physischen Lieferung
                                       kumuliert.

                               Schlusskurs (Final Value): Der Referenzkurs, der von der Berechnungsstelle
                               am Bestimmungsdatum des endgültigen Rückzahlungsbetrags gemäß den
                               Bedingungen von Absatz 2.2 (Wertermittlungsbedingungen) von Teil 3 der
                               Geschäftsbedingungen für die Wertpapiere ermittelt wird.

                               -Finaler Rückzahlungsschwellenwert (Barriere): 90% × Anfangskurs des
                               Basiswerts

                               - Bestimmungsdatum des endgültigen Rückzahlungsbetrags :6. April 2020

                               -Anfangskurs (Initial Value): Der Referenzkurs, der von der
                               Berechnungsstelle am Anfangsbestimmungsdatum gemäß den Bedingungen
                               von Absatz 2.2 (Wertermittlungsbedingungen) von Teil 3 der
                               Geschäftsbedingungen für die Wertpapiere ermittelt wird.

                               - Anfangsbestimmungsdatum : 15. April 2019

                               Physische Abwicklung:

                               Falls an dem entsprechenden Ermittlungsstichtag eine in den Endgültigen
                               Bedingungen angegebene physische Abwicklungsbedingung erfüllt wird,
                               erfolgt die Rückzahlung der Wertpapiere am Fälligkeitsdatum durch
                               physische Lieferung einer bestimmten Anzahl der betreffenden Aktien
                               (Aktienzahl).

                               Die physische Abwicklungsbedingung gilt als eingetreten, wenn der
                               Schlusskurs des Basiswerts am Bestimmungsdatum des endgültigen
                               Rückzahlungsbetrags unter dem finalen Rückzahlungsschwellenwert

                                                12
(Barriere) liegt.

                                - Maßgebliche Aktie: Voestalpine AG (ISIN: AT0000937503)

C.19   Ausübungspreis/finale    Die Berechnungsstelle ermittelt den Finalen Wert des Basiswerts unter
       r Referenzpreis des      Anwendung      der     vorstehend    in     Punkt C.18   angegebenen
       Basiswerts:              Ermittlungsmechanismen.

C.20   Beschreibung der Art     Der Basiswerte ist die folgende Aktie: Voestalpine AG (ISIN:
       des Basiswerts und       AT0000937503). Informationen zu dem bzw. den Basiswerte ist bei
       Angabe des Ortes, an     www.voestalpine.com erhältlich.
       dem     Informationen
       über den Basiswert zu
       finden sind:

C.21   Angabe zu Märkten,       Für Angaben zu den Märkten, an denen die Wertpapiere zum Handel
       an      denen      die   zugelassen werden und für die der Basisprospekt veröffentlicht wurde,
       Wertpapiere              verweisen wir auf Punkt C.11.
       gehandelt werden und
       für die der Prospekt
       veröffentlicht wurde:

                                Abschnitt D – Risiken

D.2    Zentrale Risiken in      Amundi ist bestimmten Risikofaktoren ausgesetzt, die sich möglicherweise auf
       Bezug      auf   die     ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Wertpapieren oder
       Emittentin               der Garantie auswirken. Diese Risikofaktoren beziehen sich auf Amundi, ihren
                                Geschäftsbetrieb und ihre Branche und umfassen unter anderem die Folgenden:

                                –         Risiken, die Amundi für eigene Rechnung trägt:

                                          •         Wertänderungen der von Amundi gehaltenen finanziellen
                                                    Vermögenswerte könnten sich auf die Ergebnisse und das
                                                    Eigenkapital von Amundi niederschlagen und die Volatilität
                                                    ihrer Gewinne erhöhen;

                                          •         im Zusammenhang mit ihren garantierten und strukturierten
                                                    Fonds, die teilweise oder ganz garantiert sind bzw.
                                                    garantierte Performance-Renditen bieten, ist Amundi Kredit-
                                                    und Kontrahentenausfallrisiken ausgesetzt;

                                          •         im Zusammenhang mit der Begebung von strukturierten
                                                    Schuldverschreibungen       mit     Kapital-      und/oder
                                                    Zinszahlungen, die an die Wertentwicklung unterschiedlicher
                                                    Basiswerte gekoppelt sind (Aktien, Indizes, Fonds, …), ist
                                                    Amundi Kredit- und Kontrahentenausfallrisiken ausgesetzt;

                                                    13
•       Amundi ist Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung
            von Derivaten ausgesetzt. Amundi deckt ihr Exposure
            gegenüber Marktrisiken aufgrund der gegenüber den
            Anlegern         in      Aktien       und       strukturierten
            Schuldverschreibungen abgegebenen Performance-Garantie
            zwar      systematisch    durch     den     Abschluss     von
            Derivategeschäften      mit     international    anerkannten
            Finanzinstituten ab, dennoch ist sie bei einem Ausfall dieser
            Institute weiterhin dem Insolvenzrisiko ausgesetzt sowie dem
            Liquiditätsrisiko und dem Risiko von Marktschwankungen;

    •       Amundi ist Wechselkursschwankungen ausgesetzt.

–   Aufsichtsrechtliche und rechtliche Risiken:

    •       Im Zusammenhang mit der Bankenbeaufsichtigung und der
            Vermögensverwaltung         unterliegt      Amundi    einer
            weitreichenden und umfassenden Regulierung. In Frankreich
            und jedem der Länder, in denen Amundi tätig ist, gelten für
            Amundi        eine     Vielzahl       regulatorischer  und
            aufsichtsrechtlicher Vorschriften.

    •       Amundi ist ein reguliertes Kreditinstitut und unterliegt somit
            der Aufsicht durch die Bankenaufsichtsbehörden.

    •       Amundi ist möglicherweise steuerlichen Risiken ausgesetzt.
            Allgemeiner ausgedrückt kann jede Verletzung der
            Steuergesetze oder -vorschriften der Länder, in denen
            Amundi-Gesellschaften ansässig oder tätig sind, zu
            Änderungen     der    Steuerveranlagung,    Verzugszinsen,
            Bußgeldern und Strafen führen. Ferner können sich
            Steuergesetze und -vorschriften sowie deren Auslegung und
            Anwendung durch die zuständigen Behörden ändern;

    •       neue sich aus der weltweiten Bekämpfung der
            Steuerhinterziehung      ergebende      steuerrechtliche
            Anzeigepflichten werden zu zusätzlichen administrativen
            Belastungen für Amundi führen;

    •       neue Steuervorschriften, insbesondere die vorgeschlagene
            europäische Finanztransaktionssteuer, könnten sich in
            wesentlicher Hinsicht auf das Geschäft von Amundi
            auswirken.

–   Risiken im Zusammenhang mit der Organisationsstruktur von
    Amundi:

    •       Die Geschäftstätigkeit und Strategie von Amundi unterliegen
            dem Einfluss ihres Hauptanteilseigners Crédit Agricole S.A,
            und

             14
•        Amundi ist durch wesentliche geschäftliche Beziehungen an
                                              ihren Hauptanteilseigner und dessen Gruppe gebunden.

                             –       Als französisches Kreditinstitut (établissement de crédit) muss
                                     Amundi die Vorgaben der Richtlinie 2014/59/EU für die Festlegung
                                     eines EU-weiten Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
                                     Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (die BRRD) in ihrer in
                                     französisches Recht umgesetzten Form erfüllen. Die Auswirkungen
                                     der BRRD und ihrer Durchführungsbestimmungen auf Kreditinstitute,
                                     darunter Amundi, sind teilweise noch ungewiss, doch könnten ihre
                                     derzeitige und zukünftige Anwendung sowie die Ergreifung von
                                     zugehörigen Maßnahmen sich in wesentlicher Hinsicht auf den Wert
                                     der von Amundi begebenen Wertpapiere sowie auf die Fähigkeit der
                                     Emittentin, ihre Pflichten aus den Wertpapieren zu erfüllen,
                                     auswirken.

D.3   Zentrale Risiken in    Neben den Risiken die Emittentin betreffend (einschließlich des
      Bezug     auf    die   Ausfallrisikos), welche sich auf die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung
      Wertpapiere:           ihrer Verpflichtungen aus den Wertpapieren auswirken könnten, sind
                             bestimmte Faktoren für die Einschätzung der mit den begebenen Wertpapieren
                             verbundenen Risiken wesentlich. Dazu gehören insbesondere Risikofaktoren
                             im Zusammenhang mit:

                             •       der Liquidität/dem Handel der Wertpapiere auf dem Sekundärmarkt

                                     Bei Begebung der Wertpapiere besteht für diese unter Umständen
                                     kein Handelsmarkt. Es kann nicht garantiert werden, dass sich ein
                                     aktiver Markt für die Wertpapiere entwickeln wird bzw. dass dieser
                                     Markt im Falle seiner Entstehung dauerhaft liquide sein wird. Inhaber
                                     werden unter Umständen nicht in der Lage sein, ihre Wertpapiere vor
                                     dem Fälligkeitstag zu veräußern.

                             •       dem Marktwert der Wertpapiere

                                     Der Marktwert der Wertpapiere wird durch eine Reihe von Faktoren
                                     beeinflusst, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, des Werts
                                     des Basiswerts (für die Basiswertgebundenen Wertpapiere), des bis
                                     zur Fälligkeit verbleibenden Zeitraums sowie der Volatilität, und
                                     diese Faktoren können bewirken, dass der Marktwert der Wertpapiere
                                     unterhalb des Finalen Rückzahlungsbetrags liegen kann.

                             •       Wechselkursen

                                     Anleger, die ihre Finanzgeschäfte größtenteils in einer anderen
                                     Währung als der Emissionswährung der Wertpapiere führen, sind
                                     einem Risiko im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung
                                     ausgesetzt.

                             •       den besonderen Merkmalen und der besonderen Struktur einer
                                     einzelnen Emission von Wertpapieren und insbesondere, wenn
                                     Barriere-Merkmale in Bezug auf Wertpapiere gelten, bei denen bei

                                              15
der Berechnung der Rückzahlungsbeträge eine Barriere des jeweiligen
    Basiswerts Anwendung findet.

•   dem Risikoprofil, der Art und den Merkmalen des Basiswerts bzw.
    der Basiswerte.

    Eine Anlage in Basiswertgebundene Wertpapiere kann erhebliche
    Risiken bergen, die bei einer Anlage in Vanilla-Debt-Wertpapiere
    nicht auftreten. Basiswertgebundene Wertpapiere sind u. a. den
    folgenden Risiken ausgesetzt: den Risiken einer Aktie. Ein solches
    Wertpapier kann im Vergleich mit einer Direktinvestition in den
    Basiswert bzw. die Basiswerte mit ähnlichen oder höheren Risiken
    behaftet sein (insbesondere im Falle einer Hebelwirkung).

    Der Basiswert bzw. die Basiswerte sind mit den ihm bzw. ihnen
    eigenen Risiken behaftet und setzt bzw. setzen den Inhaber dem
    Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts einer Anlage aus.
    Der auf ein solches Wertpapier entfallende Zinsbetrag und/oder
    Rückzahlungsbetrag hängt von der Performance des Basiswerts und
    dem Eintritt von Ereignissen ab, die diesen Basiswert bzw. diese
    Basiswerte unter Umständen beeinträchtigen.

•   Aktiengebundene Wertpapiere mit Physischer Abwicklung bergen
    bestimmte mit dem Eintritt eines Abwicklungsstörungsereignisses
    verbundene Risiken.

•   den auf die Wertpapiere Anwendung finden den gesetzlichen
    Bestimmungen und steuerlichen Regelungen

    Die Wertpapiere unterliegen dem am Datum dieses Basisprospekts
    geltenden französischen Recht. Zum Datum dieses Basisprospekts
    kann keine Gewähr hinsichtlich der Auswirkungen gerichtlicher
    Entscheidungen oder einer Änderung von Rechtsvorschriften oder
    deren späteren Auslegung gegeben werden.

    Käufer und potenzielle Verkäufer der Wertpapiere sollten sich
    bewusst sein, dass sie unter Umständen verpflichtet sind, Steuern oder
    Dokumentationsgebühren oder -abgaben gemäß den Gesetzen und der
    Praxis der Rechtsordnung, in die die Wertpapiere übertragen werden,
    oder möglicherweise auch nach Maßgabe anderer Rechtsordnungen
    zu zahlen. Auf bestimmte Arten von Wertpapieren könnte eine
    Quellensteuer erhoben werden (insbesondere im Zusammenhang mit
    dem US-amerikanischen Gesetz zur Beschäftigungsförderung (U.S.
    Hiring Incentives to Restore Employment Act), das bei Vorliegen
    bestimmter Bedingungen eine Quellenbesteuerung in Höhe von 30 %
    vorschreibt).

•   Französischem Insolvenzrecht

    Gemäß den insolvenzrechtlichen Bestimmungen Frankreichs werden
    Gläubiger von Anleihen zur Wahrung ihrer Interessen automatisch zu
    einer einzigen Gruppe von Gläubigern zusammengefasst, wenn in

             16
Frankreich ein Verfahren zur Konkursabwendung (procédure de
                                  sauvegarde), ein beschleunigtes Verfahren zur Konkursabwendung
                                  (procédure de sauvegarde accélérée), ein nur auf Kreditinstitute und
                                  Anleihegläubiger Anwendung findendes beschleunigtes Verfahren zur
                                  Konkursabwendung (procédure de sauvegarde financière accélérée)
                                  oder ein Zwangsverwaltungsverfahren (procédure de redressement
                                  judiciaire) gegen die Emittentin eingeleitet wird.

                          •       Änderungen der Emissionsbedingungen der Wertpapiere

                                  Inhaber, die bei einer über Änderungen an den Wertpapieren
                                  beschließenden Hauptversammlung weder anwesend noch vertreten
                                  sind, können unter Umständen an einen durch die anwesenden und
                                  vertretenen Inhaber gefassten Beschluss gebunden sein, mit dem sie
                                  selbst nicht einverstanden sind.

                          •       potenziellen Interessenskonflikten zwischen der Emittentin,       der
                                  Berechnungsstelle und den Inhabern.

                                  Da die Berechnungsstelle eine Tochtergesellschaft der Ermittentin ist,
                                  können potenzielle Interessenskonflikte zwischen Amundi und der
                                  Berechnungsstelle, die Inhaber betreffen nicht ausgeschlossen
                                  werden. Obgleich die Berechnungsstelle verpflichtet ist, ihre
                                  Aufgaben nach Treu und Glauben zu erfüllen, können potenzielle
                                  Interessenskonflikte   zwischen      den    Inhabern      und     der
                                  Berechnungsstelle entstehen, unter anderem in Bezug auf bestimmte
                                  Feststellungen, die Berechnungsstelle bei Eintritt bestimmter
                                  Ereignisse wie Marktunterbrechungen oder störungen vornehmen
                                  kann. Des Weiteren können potenzielle Interessenskonflikte aufgrund
                                  der Funktion von Amundi Finance als Arrangeur, Platzeur und/oder
                                  Berechnungsstelle in Bezug auf die Wertpapiere entstehen.

                          •       Die Benchmark-Verordnung könnte zu einer Anpassung der
                                  Bedingungen der Wertpapiere sowie zur vorzeitigen Abwicklung,
                                  Bewertung durch die Berechnungsstelle, Aufhebung der
                                  Börsennotierung oder anderen Konsequenzen führen, wobei diese
                                  Auswirkungen von den spezifischen Bestimmungen der maßgeblichen
                                  auf die Wertpapiere anwendbaren Bedingungen abhängen.

                          •       Eine Anlage in die Wertpapiere könnte nicht für alle Anleger geeignet
                                  sein.

                          Unter bestimmten Umständen könnten die Inhaber der Wertpapiere den Verlust
                          des Gesamtbetrags oder eines beträchtlichen Teils ihrer Kapitalanlage oder
                          ihrer Anlage allgemein erleiden.

D.6   Warnhinweis   auf   Zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind, verweisen wir auf
      Risiken:            Punkt D.3.

                          WARNHINWEIS: INVESTOREN, DIE EINE ANLAGE IN WERTPAPIERE
                          TÄTIGEN, BEI DENEN ES SICH UM DERIVATIVE INSTRUMENTE IM
                          SINNE DER VERORDNUNG 809/2004/EG IN DER JEWEILS

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