Aktien-Anleihe Zinssatz - Bawag P.S.K.
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Ihre feste Veranlagungs-Legierung. Attraktive Zinsen lukrieren oder auf Kursentwicklungen von Wertpapieren setzen? Warum sich für eine von beiden Möglichkeiten entscheiden müssen? Wir haben da für Ihre Veranlagung Bessere Antworten Wie Alles Geht, nämlich die 8% Protect Aktienanleihe Voestalpine AG II 2019-2020 Anlageprodukt ohne Kapitalschutz Die Voestalpine AG Voestalpine ist ein weltweit agierender Stahl-, Verarbeitungs- und Dienstleistungskonzern mit Sitz in Linz. Der Konzern zählt zu den führenden Partnern der europäischen Automobil- und Hausgerätein- dustrie sowie weltweit der Luftfahrt-, Öl- und Gasindustrie. Die Voestalpine ist darüber hinaus Welt- marktführer in der Weichentechnologie und im Spezialschienenbereich sowie bei Werkzeugstahl und Spezialprofilen. Nutzen Sie wertvolle Vorteile: • attraktive fixe Verzinsung von 8% p.a. • Auszahlung der Verzinsung von 8% unabhängig von der Entwicklung der Voestalpine Aktie • Zusätzlicher Sicherheitspuffer bei Kursrückgängen in der Voestalpine Aktie in der Höhe von 10% • Rückzahlung zu 100% des Nominalbetrags, wenn die Barriere am Bewertungstag nicht unterschritten wurde • kurze Laufzeit Damit Sie den vollen Überblick haben, beachten Sie bitte auch folgende Risiken: • Der Gewinn ist auf max. 8% p.a. begrenzt, auch wenn der Basiswert eine bessere Entwicklung aufweist. Der maximale Gewinn entspricht dem Fixzinssatz am Laufzeitende. • Bei Zuteilung der Aktien ist der Gegenwert der Aktien geringer als der Nominalbetrag der Anleihe, wodurch deutliche Verluste entstehen können. Ein Totalverlust ist möglich. • Wird die Barriere unterschritten und übersteigt die negative Wertentwicklung des Basiswerts am letzten Bewertungstag den fixen Zinssatz, entsteht für Anleger ein Kapitalverlust. • Bei Lieferung von Aktien werden weitere Kosten verursacht (z.B. Depotgebühr, Verkaufsspesen). • Während der Laufzeit der Aktienanleihe sind Kursschwankungen möglich und ein vorzeitiger Verkauf kann zu Kapitalverlusten führen • Ein vorzeitiger Verkauf ist nur bei einem aktiven und dauerhaft liquiden Markt möglich. Eine detaillierte Aufstellung aller Risiken finden Sie im Basisprospekt.
Mögliche Entwicklungsbeispiele Die Beispiele dienen nur der Illustration der Funktionsweise der Aktienanleihe. Die angenommenen Wertentwicklungen sind willkürlich gewählt und stellen keinen Indikator oder gar ein Versprechen einer tatsächlichen zukünftigen Entwicklung dar. Der beim Kauf anfallende einmalige Transaktionsentgelt von 1,5% und andere ertragsmindernde Kosten wie individuelle Konto- und Depotgebühren sind in den Darstellungen nicht berücksichtigt. Positives und neutrales Szenario Schlusskurs höher als zu Beginn der Laufzeit Schlusskurs unter Basispreis aber über der Barriere 33,78 34 32 Letzter Bewertungstag Wertentwicklung während der Laufzeit nicht relevant. 32 30 Letzter Bewertungstag 29 Erster Bewertungstag 30 28 29 28,04 Erster Bewertungstag 28 26 Wertentwicklung während der Laufzeit nicht relevant. 26 24 April Juni Aug. Okt. Dez. Feb. April April Juni Aug. Okt. Dez. Feb. April Aktienkurs Barriere Basispreis Aktienkurs Barriere Basispreis Liegt der Schlusskurs der zugrundeliegenden Aktie am letzten Bewertungstag auf oder über dem Basispreis zu Beginn der Laufzeit (positives Szenario) bzw. auf oder oberhalb der Barriere (neutrales Szenario mit zusätzlichem Schutzmechanismus) wird die Aktienanleihe zu 100% des Nominalbetrags zurückgezahlt. Negatives Szenario Schlusskurs unterhalb Basispreis und Barriere 30 29 Wertentwicklung während der Laufzeit nicht relevant. Liegt der Schlusskurs der zugrundeliegenden Erster Bewertungstag Aktie am letzten Bewertungstag unter der 28 Barriere, wird dem Anleger die zu Beginn der Laufzeit definierte Aktienanzahl (= Nominal- betrag / Ausübungspreis) in sein Wertpapier- depot eingebucht. Die Differenz zur „ganzen 26 Zahl“ wird ausbezahlt. 24,54 Letzter Bewertungstag 24 April Juni Aug. Okt. Dez. Feb. April Aktienkurs Barriere Basispreis
Die Fakten auf einen Blick. Kennnummer (ISIN) FR0013405123 Emittentin Amundi: Fitch Ratings A+. Anleger werden von einer Ratingveränderung nicht informiert. Vertriebspartner BAWAG P.S.K. Wertpapiertyp Zertifikat nach französischem Recht. Das Zertifikat unterliegt als Schuldverschreibung nicht der österreichischen Einlagensicherung. Emissionsvolumen € 16 Mio. Währung EUR Laufzeit 1 Jahr Kupon 8% Basiswert Voestalpine AG (ISIN: AT0000937503) Risikoklasse Hoch Geeignete Markterwartung Seitwärts oder steigende Kursentwicklung Feststellung Basispreis Schlusskurs Voestalpine Aktie am 15.4.2019 Beginn der Laufzeit (= Ausübungspreis) Feststellung Basispreis Schlusskurs Voestalpine Aktie am 6.4.2020 Ende der Laufzeit Barriere in % 90 Tilgung Am 15.4.2020 zu 100% wenn der Kurs der Voestalpine AG (Basis- wert) am 6.4.2020 die Barriere nicht unterschreitet. Notiert die Aktie der Voestalpine AG am 6.4.2020 unter der Barriere, erfolgt die Tilgung in Form von Aktien der Voestalpine AG. Bezugsverhältnis Die Anzahl der zuzuteilenden Aktien errechnet sich wie folgt: Nominalbetrag je Schuldverschreibung Ausübungspreis abgerundet auf die nächst kleinere Anzahl von Aktien. Eventuelle Bruchteile des Basiswerts werden als Geldbetrag ausgezahlt. Zeichnungsfrist Von 12. März 2019 bis 8. April 2019 (13:30 Uhr, vorbehaltlich vorzeitiger Schließung) Mindestzeichnung Nominale € 1.000,– / Stückelung Erstausgabekurs 100% + 1,5% Transaktionsentgelt Die Vertriebspartnerin erhält eine jährliche Bestandsvergütung von maximal 0,8% des Emissionsvolumens. Kursinformation www.chartmix.at Depotentgelt 0,25% p.a. + 20% USt.
Zentrale Risiken in Bezug auf die Emittentin Als französisches Kreditinstitut (etablissement de credit) muss Amundi die Vorgaben der Richtlinie 2014/59/EU für die Festlegung eines EU-weiten Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (die BRRD) in ihrer in französisches Recht umgesetzten Form erfüllen. Die Auswirkungen der BRRD und ihrer Durchführungsbestimmungen auf Kreditinstitute, darunter Amundi, sind teilweise noch ungewiss, doch konnten ihre derzeitige und zukünftige Anwen- dung sowie die Ergreifung von zugehörigen Maßnahmen sich in wesentlicher Hinsicht auf den Wert der von Amundi begebenen Wertpapiere sowie auf die Fähigkeit der Emittentin, ihre Pflichten aus den Wertpapieren zu erfüllen, auswirken. Nähere Details dazu entnehmen sie bitte dem Basisprospekt, der unter http://about.amundi.com/ Sites/Amundi-Corporate/Pages/Actionnaires/Informations-Financieres/Dette2/Debt zur Verfügung steht. Die Bedingungen des Zertifikates unterliegen französischem Recht. Die Emittentin ist in Frankreich ansässig und unterliegt daher den einschlägigen Regelungen in Frank- reich, insbesondere bankaufsichtsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Bestimmungen. Diese Rege- lungen können von vergleichbaren Regelungen in Österreich abweichen. Im Anlassfall wird Anlegern empfohlen, einen französischen Rechtsberater zu ernennen. Verkauf Sekundärmarkt Die Rücknahme erfolgt durch die Händlerin Amundi Finance nur über die BAWAG P.S.K. zum jeweils aktuellen Tageskurs unter regulären Marktbedingungen. Der Kurs kann während der Laufzeit vom Emissionskurs bzw. Tilgungskurs abweichen. Börsennotierung Eine Börsenzulassung wurde nicht beantragt. Bitte beachten Sie die Verkaufsrestriktionen im Prospekt. Steuerliche Behandlung Die Erträge dieses Zertifikates unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5%. Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichti- gen Privatpersonen die Einkommensteuer abgegolten. Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Anlegers ab und bezieht sich auf den Rechtsstand zum Zeit- punkt des Emissionsbeginns. Prospekthinweis Das öffentliche Angebot für das Zertifikat mit Amundi als Emittentin erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des von der Autorité des Marchés Financiers (AMF-Sichtvermerk Nr. 18-306) am 11.7.2018 gebilligten, veröffentlichten und der österreichischen Finanzmarktaufsicht notifizierten Basisprospekts (einschließlich allfälliger Nachträge zum Basisprospekt) und der Endgültigen Bedin- gungen des Zertifikates (zusammen der „Prospekt“), die an der Geschäftsadresse der Emittentin während üblicher Geschäftszeiten in gedruckter Form kostenlos erhältlich sind und unter http://about. amundi.com/Sites/Amundi-Corporate/Pages/Actionnaires/Informations-Financieres/Dette2/Debt eingesehen werden können. Im Falle etwaiger Nachträge zum Prospekt während der Zeichnungsfrist haben Anleger 2 Tage nach Veröffentlichung Zeit, vom Vertrag zurückzutreten. Der Prospekt wird auch von der Vertriebspartnerin BAWAG P.S.K., Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, zur Verfügung gestellt. Im Zusammenhang mit dem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich, die Angaben dieser Marketingmitteilung sind unverbindlich. Eine Veranlagung in das Zertifikat ist mit Risiken verbunden. Anleger sollten sich vor jeder Anlageentscheidung persönlich unter Berücksichti- gung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend beraten lassen und insbesondere die Risikofaktoren im Prospekt beachten. Basisinformationsblatt Das Basisinformationsblatt vom 19. Februar 2019 kann kostenlos auf der Website des Emittenten bezogen werden: http://about.amundi.com/Sites/Amundi-Corporate/Pages/Actionnaires/Informations-Financieres/ Dette2/Debt
Allgemeine Rechts- und Risikohinweise Dies ist eine Marketingmitteilung der BAWAG P.S.K. im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG). Die Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Weder die Weitergabe dieses Dokuments noch irgendein Teil seines Inhalts stellen eine Finanzanalyse im Sinne des WAG 2018, ein Angebot, eine Anlageberatung oder/und -empfehlung oder eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Der Inhalt dieses Dokuments kann ein individuelles Beratungsgespräch durch einen Anlage- oder Steuerberater nicht ersetzen. Jeder Empfänger dieser Informationen und Daten ist daher angehalten, seine eigene unabhängige Untersuchung und Beurteilung durchzuführen. Angaben über vergangene Wertentwicklungen (Performance) sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung der dargestellten Finanzinstrumente. Finanzinstrumente weisen je nach ihrer produktspezifischen Ausge- staltung ein unterschiedlich hohes Anlagerisiko auf. Die BAWAG P.S.K. erbringt keine Steuerberatung und übernimmt keine Haftung für eventuelle steuerliche Nachteile im Zusammenhang mit Wertpa- piertransaktionen und Wertpapierveranlagungen ihrer Kunden. Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterwor- fen sein. Vor einer Veranlagungsentscheidung sollten Sie sich bei ihrem Steuerberater über die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen und Meldepflichten informieren. Diese Marketingmitteilungen wurden auf Basis der Informationen, die von der Emittentin zur Verfü- gung gestellt wurden, erstellt. Die Daten können sich inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit, Verlässlichkeit, Vollständigkeit oder dauernde Verfüg- barkeit der zur Verfügung gestellten Informationen oder für das Eintreten von Prognosen kann daher nicht übernommen und diesbezüglich keine Garantie gegeben werden. Unter keinen Umständen haftet die BAWAG P.S.K. für Verluste, Schäden, Kosten oder sonstige Aufwendungen (insbesondere gilt dies für direkte oder indirekte Schäden, für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn) die im Zusammenhang mit der Verwendung der Information oder aufgrund von Maßnahmen im Vertrauen auf die Information entstehen. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markt- einschätzung zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Es besteht keine Verpflichtung, Informationen zu aktuali- sieren oder zu berichtigen. Die Informationen sind ausschließlich für die Nutzung durch den Empfän- ger bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von BAWAG P.S.K. weder verändert, vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht oder an andere Personen weitergegeben werden. Eventuell anfallende Gebühren, die von der Wertentwicklung in Abzug gebracht werden, sind in den Betrachtungen nicht berücksichtigt, für Wertpapiere fällt eine Depotgebühr (derzeit maximal 0,25% p.a. vom Kurswert) an. Andere Gebühren oder Spesen entnehmen Sie bitte unserer Konditionenübersicht. Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröf- fentlicht werden, die ihren Wohnsitz/ Sitz in einem Land haben, in dem dieses Finanzprodukt gesetz- lich verboten ist. Dies gilt insbesondere für folgende Länder: Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, und die USA (einschließlich „US-Person” wie in der Regulation S unter dem Securities Act1933 idjgF definiert). Stand: März 2019
EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Diese Zusammenfassung bezieht sich auf 8% Protect Aktienanleihe Voestalpine AG II 2019-2020 Anlageprodukt ohne Kapitalschutz die Aktiengebundenen Wertpapiere, die in den Endgültigen Bedingungen (die Endgültigen Bedingungen) beschrieben sind, denen diese Zusammenfassung als Anlage beigefügt ist. Sie enthält Informationen aus der Zusammenfassung des sich auf die Wertpapiere beziehenden Basisprospekts sowie relevante Informationen aus den Endgültigen Bedingungen. Die im Basisprospekt und den Endgültigen Bedingungen definierten Begriffe und Ausdrücke haben in dieser Zusammenfassung jeweils die gleiche Bedeutung. Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt und zu den Endgültigen Bedingungen (zusammen der Prospekt) zu verstehen und wird Anlegern, die eine Anlage in die Wertpapiere in Betracht ziehen, als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt; sie darf jedoch nicht als Ersatz für den Prospekt verstanden werden. Jede Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere sollte auf den gesamten Prospekt, einschließlich aller durch Verweis einbezogener Dokumente, gestützt sein. Zusammenfassungen bestehen aus den geforderten Angaben, den sogenannten "Punkten", die von Anhang XXII der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 486/2012 in ihrer jeweils geltenden Fassung vorgeschrieben werden. Diese Punkte werden in den Abschnitten A – E (A.1 – E.7) nummeriert aufgeführt. Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für die vorliegende Art der Wertpapiere, der Emittentin in eine Zusammenfassung aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht aufgenommen werden müssen, kann es Lücken in der Reihenfolge der Nummerierung der Punkte geben. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art der Wertpapiere und der Emittentin in die Zusammenfassung aufzunehmen ist, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt keine relevanten Angaben gemacht werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit dem Hinweis "entfällt" aufgenommen. Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise A.1 Einleitung: Warnhinweis, dass: • diese Zusammenfassung als Einleitung zum Basisprospekt und zu den Endgültigen Bedingungen zu verstehen ist; • der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere auf die Prüfung des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen insgesamt stützen sollte; • ein Anleger, der wegen der in dem Basisprospekt und den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben Klage einreichen will, nach den nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen muss, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann; und • zivilrechtlich nur diejenigen Personen haften, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie 1
zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen gelesen wird, die wesentliche Angaben vermissen lässt, die in Bezug auf Anlagen in die Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen. A.2 Zustimmung: Zustimmung: Vorbehaltlich der nachfolgend genannten Bedingungen erteilt die Emittentin ihre Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts im Zusammenhang mit einem Prospektpflichtigen Angebot von Wertpapieren durch die Platzeure und BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG (BAWAG PSK). Angebotszeitraum: Die Emittentin erteilt ihre vorstehend beschriebene Zustimmung für Prospektpflichtige Angebote von Wertpapieren für den Zeitraum in der Zeit vom 12. März 2019 bis 8. April 2019 (der Angebotszeitraum). Bedingungen für die Zustimmung: Die Bedingungen für die Zustimmung der Emittentin besagen (neben den vorstehend genannten Bedingungen), dass diese Zustimmung (a) nur während des Angebotszeitraums wirksam ist; und (b) sich nur auf die Verwendung des Basisprospekts zur Durchführung Prospektpflichtiger Angebote der jeweiligen Tranche von Wertpapieren in Österreich erstreckt. EIN ANLEGER, DER BEABSICHTIGT, IM RAHMEN EINES PROSPEKTPFLICHTIGEN ANGEBOTS WERTPAPIERE VON EINEM BEFUGTEN ANBIETER ZU ERWERBEN BZW. DIESE ERWIRBT, ERWIRBT DIESE WERTPAPIERE VON DEM BEFUGTEN ANBIETER GEMÄSS DEN ANGEBOTSBEDINGUNGEN, DIE ZWISCHEN DIESEM BEFUGTEN ANBIETER UND DIESEM ANLEGER VEREINBART WURDEN, EINSCHLIESSLICH VEREINBARUNGEN BEZÜGLICH DES PREISES, DER ZUTEILUNG, DER KOSTEN UND DER ABRECHNUNG. DAS ANGEBOT UND DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN AN EINEN ANLEGER DURCH EINEN BEFUGTEN ANBIETER ERFOLGEN AUF DERSELBEN GRUNDLAGE. DIE EMITTENTIN IST NICHT PARTEI SOLCHER VEREINBARUNGEN MIT SOLCHEN ANLEGERN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM PROSPEKTPFLICHTIGEN ANGEBOT ODER DEM VERKAUF DER BETREFFENDEN WERTPAPIERE. DIESER BASISPROSPEKT UND DIESE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN ENTHALTEN DEMNACH KEINE DIESBEZÜGLICHEN INFORMATIONEN. DER BEFUGTE ANBIETER STELLT DIE ENTSPRECHENDEN INFORMATIONEN BEI ABGABE EINES SOLCHEN ANGEBOTS JEWEILS ZUR VERFÜGUNG. WEDER DIE EMITTENTIN NOCH (GEGEBENENFALLS) DIE GARANTIN TRAGEN EINE VERANTWORTUNG ODER HAFTEN GEGENÜBER EINEM ANLEGER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VORSTEHENDEN INFORMATIONEN. 2
Abschnitt B - Emittentin B.1 Juristischer und Amundi (die Emittentin). kommerzieller Name der Emittentin: B.2 Sitz und Rechtsform Amundi ist eine nach französischem Recht errichtete und bestehende der Emittentin, für Aktiengesellschaft (société anonyme) mit einem Verwaltungsrat und ist im ihre Tätigkeiten Handels- und Gesellschaftsregister Paris (Registre du Commerce et des maßgebliche Sociétés) unter der Nummer 314 222 902 eingetragen. Ihr Sitz befindet sich 91- Rechtsordnung und 93, boulevard Pasteur, 75015 Paris, Frankreich (Telefon: +33 1 76 33 30 30). Land ihrer Gründung: Amundi ist ein Kreditinstitut, das neben allen maßgeblichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften auch den Bestimmungen seiner Satzung unterworfen ist. Auch wenn 2018 das Wirtschaftswachstum in den großen Regionen der Welt B.4b Trendangaben: deutlich positiv blieb, traten erhebliche Unterschiede auf. Gestützt von den fiskalischen Maßnahmen der Trump-Regierung schnitt die amerikanische Wirtschaft sehr gut ab. Bei der Eurozone sah das anders aus: Das Wachstum fiel dort aufgrund interner wie auch externer Faktoren sehr enttäuschend aus. Und schließlich verschlechterte sich die Situation in den Schwellenländern allmählich, da sie der Verlangsamung der chinesischen Konjunktur und den internationalen Handelsstreitigkeiten stark ausgesetzt sind. USA Das Jahr 2018 war für die Vereinigten Staaten Synonym einer soliden Konjunktur: Nach einem zögerlichen Start Anfang des Jahres beschleunigte sich das Wachstum im Q2 und im Q3 deutlich, gestützt von einem fiskalischen Anreiz durch den „Tax Cut and Jobs Act“ von 2017. Auch wenn die Auswirkungen auf den Verbrauch der Privatleute erst etwas später sichtbar wurden (nachdem die persönlichen Ausgaben im Q1 besonders gering waren, um erst Ende des Jahres zuzulegen), nahmen die Investitionen in Gewerbeimmobilien in den ersten 6 Monaten 2018 stark zu, ehe sie im Q3 deutlich an Tempo verloren. Die Investitionen in Wohnimmobilien dagegen bremsten das ganze Jahr lang das Wachstum. Die Zuversicht blieb in allen Sektoren der US-Wirtschaft besonders stark. Bei den Haushalten hörte der Optimismus nicht auf zuzunehmen, und nur das Q4 wies einige Zeichen der Abkühlung auf. Das Geschäftsklima blieb sowohl im Dienstleistungssektor als auch im verarbeitenden Gewerbe den größten Teil des Jahres nahe an seinen Höchstwerten. Der Arbeitsmarkt setzte seine Verbesserung fort und übertraf in zahlreichen Kennzahlen sogar frühere Höchstwerte. Bei den Löhnen nähert sich das Wachstum allmählich an die Tendenzen an, die bei früheren Zyklen zu beobachten waren, auch wenn es noch geringer bleibt. In der ersten Jahreshälfte erholten sich die Kerninflation und die amtliche Inflation stark von ihren Tiefs im Jahr 2017, während sich die vorübergehenden negativen Auswirkungen auflösten. Insbesondere profitierte der allgemeine Index stark von den positiven Basiseffekten der Energiepreise. Dennoch konvergierten die beiden Preisindizes mit dem Rückgang dieser Effekte in der zweiten Jahreshälfte schließlich zu einem schwächeren Niveau und liegen aktuell etwas über 2 %. Die Federal Reserve setzte ihre restriktive Geldpolitik angesichts des soliden Wachstums und der stabilen Inflation fort, indem sie in dem Jahr 4 Zinserhöhungen vornahm. Die Einführung von Zöllen durch Washington gegenüber einer großen Zahl chinesischer Importe und anderen wichtigen Handelspartnern machte die amerikanische Handelspolitik konfliktträchtiger und befeuerte damit die Sorgen um einen Handelskrieg zwischen den USA und 3
China, dessen negative Auswirkungen die Zunahme des Austauschs und das Vertrauen belasten würden. Eurozone Die europäischen Wirtschaftsdaten waren 2018 sehr enttäuschend. In der Tat betrug das BIP-Wachstum der Eurozone in den ersten 3 Quartalen des Jahres nur 1 % gegenüber 2 % im Laufe der letzten drei Quartale 2017. Dazu trugen mehrere negative Faktoren bei. Erstens litten die Industrietätigkeit und die Exporte unter dem zu Beginn des Jahres starken Euro und den internationalen Handelsstreitigkeiten. Außerdem ging die deutsche Automobilproduktion aus vorübergehenden Gründen (im Zusammenhang mit Änderungen der Abgasnormen) im Q3 stark zurück. Der Anstieg des Barrel-Kurses bis Oktober wirkte sich ebenfalls negativ aus. Des Weiteren blieb die politische Unsicherheit in den großen Ländern in verschiedenem Ausmaß ein wichtiges Thema: Schwierigkeiten bei der Bildung einer Regierungsmehrheit in Deutschland Anfang des Jahres, Haushaltstauziehen zwischen Italien und der Europäischen Kommission ab Sommer, starke soziale Spannungen in Frankreich im Q4. Fügen wir noch hinzu, dass die Modalitäten des Brexit Ende des Jahres noch sehr undurchsichtig waren. Was die Inflation angeht, so übertraf der Anstieg des allgemeinen Index zwar aufgrund der Zunahme der Energiepreise vorübergehend 2 % in einem Jahr, doch die Aufwärtsbewegung des zugrundeliegenden Index (ohne Energie und Ernährung) blieb um 1 % stehen. Die Europäische Zentralbank beendete im Dezember ihr Anleihekaufprogramm, doch ihre Fähigkeit, ihre Leitzinsen 2019 zu erhöhen, blieb sehr ungewiss. Schwellenländer Trotz der erheblichen Unterschiede zwischen den Ländern war das Wachstum der Schwellenländer im ersten Quartal 2018 vor einem förderlichen globalen Hintergrund robust. Ab dem zweiten Quartal wurde diese Dynamik jedoch etwas gebremst. Zunächst veranlassten die Normalisierung der amerikanischen Geldpolitik sowie die starke Aufwertung des Dollar zahlreiche Zentralbanken der Schwellenländer dazu, ihre Politik der quantitativen Lockerung zu beenden oder sogar ihre Zinsen zu erhöhen, einschließlich Zentralbanken asiatischer Länder, die bis dato eher verschont geblieben waren. Anschließend litten die Schwellenmärkte weiter, geschwächt durch die Zunahme der geopolitischen/internationalen Risiken und der idiosynkratischen Risiken, die sich in wahre Krisenepisoden verwandelten (Türkei, Argentinien usw.). Und schließlich belasteten die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China die Schwellenländer in vielerlei Hinsicht: i) beschränkten sie das Wachstum des Welthandels und daher das reale Wachstum und ii) verschärften sie die Unsicherheit und Risikoaversion der Finanzmärkte, was die Finanzierungsbedingungen in den Schwellenländern verschlechterte. Im Endeffekt müsste das globale Wirtschaftswachstum der Schwellenländer 2018 im Jahresmittel bei etwa 5 % liegen, also etwas höher als das von 2017 (4,8 %). Es handelt sich jedoch um einen Basiseffekt im Zusammenhang mit der Erholung des Wachstums in Indien, nachdem der größte Teil der Schwellenländer und insbesondere in Asien sich eher abgekühlt hat. Zinsmärkte Die Zinsmärkte waren vom Rückgang der Zinsen auf langfristige Staatsanleihen gekennzeichnet. Die Zinsen auf 10-jährige US-Schatzanleihen schlossen das Jahr bei 2,6 % ab, nachdem sie Anfang November bei 3,26 % ein Hoch erreicht hatten. Die Zinsen auf 10-jährige Bundesanleihen sanken Ende Dezember unter die Marke von 0,2 % oder ein Niveau unter dem Anfang 2018 beobachteten. Außerdem korrigierte der Markt die Erwartungen von Zinserhöhungen für die Fed und die EZB sehr stark nach unten. Der Markt rechnet jetzt sogar mit einer Senkung der US-Zinsen im Jahr 2020. Diese 4
Ausrichtung auf risikolose Anlagen lässt sich durch die Befürchtungen der Anleger hinsichtlich der Solidität der Weltwirtschaft vor einem Hintergrund erklären, in dem die großen Zentralbanken ihre Unterstützungsmaßnahmen allmählich zurückziehen. In der Tat normalisieren die großen Zentralbanken in verschiedenen Tempi ihre Geldpolitik. Die Fed ist bereits die Verkürzung ihrer Bilanz angegangen und die EZB stellte ihr Anleihekaufprogramm im Dezember ein. Aktienmärkte Der MSCI AC gab in Lokalwährung -11,2 % und in Euro -6,7 % nach. Es handelt sich weltweit um ein Jahr des allgemeinen starken Rückgangs auf den Aktienmärkten. In Lokalwährung gaben die Vereinigten Staaten -6,3 % nach, die Eurozone -14,7 %, Europa -13,1 %, die Schwellenländer -12,3 % und Japan 16,8 %. Das Jahr lässt sich in vier Phasen unterteilen. Der Januar schloss an 2017 an und war positiv, dann war der Rückgang bis Ende März stärker, da der Anstieg der langfristigen US-Zinsen einen ersten Bruch verursachte, bis sich Ende März der Wunsch des weißen Hauses, das bilaterale Ungleichgewicht in der Handelsbilanz zu korrigieren, langsam negativ bemerkbar machte. Darauf folgte bis Oktober eine Zeit der Divergenz zwischen den USA, gestützt von den positiven Auswirkungen ihrer Steuerreform, und dem Rest der Welt. Zum zweiten Mal in dem Jahr verursachte der Anstieg der langfristigen Zinsen einen allgemeinen Einbruch der Aktienmärkte, einschließlich des amerikanischen Marktes, und insbesondere der sichtbarsten Technologiewerte. Dieser Rückgang beschleunigte sich im Dezember noch, ein historisch sehr seltenes Ereignis. B.5 Beschreibung der Amundi ist die Muttergesellschaft der Amundi-Gruppe, wie im nachfolgenden Gruppe und der Organigramm zum 31. Dezember 2017 aufgezeigt. Stellung der Emittentin innerhalb der Gruppe: Alle Unternehmen werden zu 100 % gehalten, soweit nichts anderes angegeben ist. 5
B.9 Gewinnprognosen: Der Jahresüberschuss - Konzernanteil von Amundi für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr beläuft sich zum 13. Februar 2019 auf 855 Mio. €, was einer Steigerung von 6,9% gegenüber den Zahlen von 2017 entspricht (800 Mio. €)123. B.10 Einschränkungen im Entfällt. Die Prüfberichte zu den im Basisprospekt enthaltenen historischen Bestätigungsvermerk: Finanzinformationen sehen keine Einschränkungen vor. B.12 Ausgewählte Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen: wesentliche historische Finanzinformationen: Vergleichende Jahresabschlusszahlen für den Zwölfmonatszeitraum bis zum 31. Dezember 2018 Bilanz Zahlen in Millionen Euro 31.12.2017 31.12.2018 (geprüft) (ungeprüft) Bilanzsumme 18.819 20.937 Gesamtverbindlichkeiten 10.616 12.409 Eigenkapital (Anteil der 8.203 8.528 Gruppe) Gewinn- und Verlustrechnung Zahlen in Millionen Euro 31.12.2017 31.12.2018 (geprüft) (ungeprüft) Berichtigter Nettoumsatz1 2.301 2.582 Berichtigtes 1.128 1.251 , Bruttobetriebsergebnis1 2 Berichtigter Betriebs- 51,0 % 51,5% , koeffizient (in %)1 2 Anteil der Gruppe am 681 855 Jahresergebnis 1 Ohne Abschreibung von Vertriebsverträgen. 2 Ohne Kosten in Verbindung mit der Integration von Pioneer. 1 Rechnungslegungsdaten: Im Jahr 2018 entsprechen die Daten 12 Monaten Aktivität für Amundi und 12 Monaten Aktivität von Pioneer. Die Ergebnisse für das Jahr 2018 werden mit den Zahlen für das Jahr 2017 verglichen, in denen nur sechs Monate von Pioneer Investments enthalten waren. 2 Kombinierte Daten : Die kombinierten Daten unterscheiden sich von den Pro-forma-Daten (wie im Registrierungsdokument 2017 dargestellt), die Anpassungen der Finanzierungsannahmen für die Übernahme von Pioneer enthalten: zusätzliche Finanzierungskosten, reduzierte Finanzerträge. 3 Die dargestellten Zahlen wurden nach den IFRS-Richtlinien erstellt, wie sie von der Europäischen Union übernommen wurden und zu diesem Zeitpunkt gelten. Die Abschlussprüfer führen die Auditverfahren für den Jahresabschluss 2018 durch. 6
Kombinierte Gewinn- und Verlustrechnung1 Zahlen in Millionen Euro 31.12.20171 31.12.2018 Berichtigter Nettoumsatz2 2.722 2.582 Berichtigtes 1.295 1.251 Bruttobetriebsergebnis2,3 Berichtigter Betriebs- 52,4 % 51,5% koeffizient (in %)2,3 Berichtigter Anteil der 918 946 Gruppe am Jahresergebnis2,3 1 Kombinierte Daten für 12M 2017: 12 Monate Amundi + 12 Monate Pioneer. 2 Ohne Abschreibung von Vertriebsverträgen. 3 Ohne Kosten in Verbindung mit der Integration von Pioneer. Verwaltetes Vermögen (kombiniert) und Nettozuflüsse (kombiniert)1 (in Milliarden Euro) 31.12.2017 31.12.2018 Verwaltetes Vermögen unter 1.426 1.425 Berücksichtigung von Joint Ventures Nettomittelzufluss unter +70,62 +42,03 Berücksichtigung von Joint Ventures 1 Die Zuflüsse umfassen die verwalteten, beratenden und verkauften Vermögen und berücksichtigen 100% der Zuflüsse und verwalteten Vermögen der asiatischen JVs. Für Wafa in Marokko werden die Vermögenswerte anteilig konsolidiert. 2 Einschließlich der Wiedereingliederung eines Europäische Zentralbank-Mandats im ersten Quartal 2017 für -6,9 Mrd. €. 3 Einschließlich der -6,5 Mrd. € an Vermögenswerten, die von Fineco im dritten Quartal 2018 reinternationalisiert wurden. Vergleichende kombinierte Zwischenabschlüsse für den Dreimonatszeitraum zum 31. Dezember 2018 Zahlen in Millionen Q4 20181 Q4 20171 Euro Nettoumsatz2 602 734 Bruttobetriebsergebnis2,3 294 370 Anteil der Gruppe am 192 209 Jahresergebnis 7
Nettozuflüsse -6,5 +13,1 einschließlich Joint Ventures (in Mrd. Euro) 1 Amundi-Ergebnisse für Q4 2018 und Q4 2017. 2 Ohne Abschreibung von Vertriebsverträgen. 3 Ohne Kosten in Verbindung mit der Integration von Pioneer. Erklärung, dass keine wesentlichen Veränderungen oder wesentlichen Verschlechterungen eingetreten sind Seit dem 31. Dezember 2018 sind keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage oder der Handelsposition von Amundi eingetreten. Seit dem Datum der letzten Veröffentlichung des geprüften Jahresabschlusses hat sich für Amundi keine wesentliche nachteilige Veränderung der Aussichten ergeben.. B.13 Ereignisse mit Entfällt. Seit dem 30. September 2018 gibt es keine Ereignisse, die für die Auswirkungen auf die Bewertung der Zahlungsfähigkeit von Amundi in hohem Maße relevant sind. Zahlungsfähigkeit der Emittentin: B.14 Abhängigkeit von Siehe vorstehenden Punkt B.5 bezüglich der Beschreibung der Amundi-Gruppe anderen Unternehmen und der Stellung von Amundi innerhalb der Amundi-Gruppe. der Gruppe: Amundi ist die Holdinggesellschaft der Amundi-Gruppe. Amundi greift auf die vorhandene Infrastruktur und bestehenden betrieblichen Ressourcen sowie das interne Kontrollsystem (Risiko und ständige Kontrolle, Compliance und Kontrolle sowie Revision) der Amundi-Gruppe zurück. Darüber hinaus erfolgen die Platzierung der Wertpapiere, das Back-Office sowie die Aktivitätsüberwachung der Emissionen der Wertpapiere durch Amundi Finance. B.15 Haupttätigkeiten der Amundi ist die Holdinggesellschaft der Amundi-Gruppe. Die Crédit-Agricole- Emittentin: Gruppe hält die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft (70 %). Ihr Geschäftszweck besteht in der Verwaltung von Vermögen hauptsächlich über Tochtergesellschaften in Frankreich und im Ausland, über Joint Ventures (insbesondere in Asien) oder über andere Unternehmen. Der Gesellschaftszweck von Amundi besteht darin, mit natürlichen und juristischen Personen in Frankreich und im Ausland auf eigene Rechnung und/oder auf Rechnung Dritter (i) Geschäfte durchzuführen, die durch die von der französischen Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (vormals CECEI) gewährte Zulassung als Kreditinstitut festgelegt sind; (ii) sämtliche diesbezüglichen Transaktionen im Sinne des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches durchzuführen; (iii) Beteiligungen an sämtlichen Gesellschaften bzw. an anderen französischen oder ausländischen Unternehmen, einschließlich aller Vermögensverwaltungsgesellschaften, 8
Investmentgesellschaften und Kreditinstitute zu gründen oder zu erwerben; (iv) und in einem allgemeineren Sinne, sämtliche mit diesem Zweck direkt oder indirekt verbundenen Geschäfte durchzuführen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Vereinfachung der Umsetzung dieses Zwecks beitragen. B.16 Beherrschende Die Crédit-Agricole-Gruppe hält an Amundi eine Beteiligung von 69,9% Aktionäre: (einschließlich der Beteiligungen von Crédit Agricole S.A., SACAM Développement und Crédit Agricole Immobilier); 29,4% der Anteile befinden sich in Streubesitz, 0,3% der Anteile werden von Mitarbeitern der Amundi- Gruppe gehalten und 0,4% durch Selbstkontrolle1. 1 Die eigenen Aktien belaufen sich auf 0,4% des Aktienkapitals, was auf das im November 2018 gestartete Aktienrückkaufprogramm und das laufende Liquiditätsprogramm des Unternehmens zurückzuführen ist.. B.17 Für die Emittentin Das Rating für die langfristigen Verbindlichkeiten von Amundi ist A+ mit oder ihre Wertpapiere stabilem Ausblick (Fitch Ratings). vergebene Ratings: Abschnitt C – Wertpapiere C.1 Art und Kategorie der Die Wertpapiere sind Zertifikate (Zertifikate), die unter der Seriennummer 7 Wertpapiere/ISIN: und der Tranchennummer 1 begeben wurden. Die Wertpapiere sind Festverzinsliche und Basiswertgebundene Wertpapiere. Die Wertpapierkennnummer (ISIN) lautet: FR0013405123 Der Common Code lautet: 195610843 C.2 Währungen: Die Wertpapiere lauten auf Euro und sind in Euro zahlbar. C.5 Beschränkung für die Vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen für das Angebot, den Verkauf und freie Übertragbarkeit: die Lieferung der Wertpapiere sowie die Ausgabe der Angebotsunterlagen in den Vereinigten Staaten, im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich, in Österreich, Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien bestehen keine Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit. C.8 Mit den Wertpapieren Ausgabepreis: verbundene Rechte einschließlich der Der Ausgabepreis beträgt 100% der festgelegten Stückelung. Rangordnung und Stückelung der Wertpapiere: Die Festgelegte Stückelung der Wertpapiere Beschränkungen beträgt EUR 1 000. dieser Rechte: Rang der Wertpapiere: Die Wertpapiere begründen direkte, unbedingte, nicht besicherte und bevorrechtigte nicht nachrangige (im Sinne von Artikel L.613-30-3-I-3° des französischen Code monétaire et financier) Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und (vorbehaltlich bestimmter gesetzlich vorgesehener 9
Ausnahmen) mit allen nicht besicherten und bevorrechtigten nicht nachrangigen gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind. Kündigungsgrund: Es sind keine Kündigungsgründe vorgesehen Besteuerung: Alle in Bezug auf die Wertpapiere von der Emittentin zu leistenden Zahlungen von Kapital, Zinsen oder anderen Erträgen werden ohne Einbehalt oder Abzug von Steuern, Abgaben, Veranlagungen oder behördlichen Lasten gleich welcher Art gezahlt, die von oder in einem Land oder von einer zur Steuererhebung ermächtigten Behörde eines Landes oder in einem Land erhoben, auferlegt oder eingezogen werden, es sei denn, ein solcher Einbehalt bzw. ein solcher Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, zum Ausgleich eines solchen Einbehalts bzw. eines solchen Abzugs erhöhte Beträge zu zahlen. Anwendbares Recht: Die Wertpapiere unterliegen französischem Recht. C.9 Verzinsung, Siehe Punkt C.8 zu mit den Wertpapieren verbundenen Rechten, der Rückzahlung und Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte. Vertretung: Nominalzinssatz: Verzinsung: Die Wertpapiere sind festverzinsliche Wertpapiere und werden mit einem festen Zinssatz von 8% verzinst. Jedes Wertpapier zahlt am Fälligkeitstag einen festen Couponbetrag in Höhe von EUR 80 pro festgelegter Stückelung. Rückzahlung: Finaler Rückzahlungsbetrag: Soweit nicht zuvor vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet, wird jedes Wertpapier am 15. April 2020 (der Fälligkeitstag) zum einem Betrag, der wie in Punkt C.18 angegeben berechnet wird durch Barausgleich oder/durch physische Abwicklung, wie in Punkt C.18 angegeben zurückgezahlt. Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen oder wegen Rechtswidrigkeit: Die Wertpapiere können auch aus steuerlichen Gründen oder wegen Rechtswidrigkeit nach Ermessen der Emittentin zum in Übereinstimmung mit den Emissionsbedingungen berechneten Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Wertpapiere können auch aufgrund eines Marktstörungsereignisses oder eines zusätzlichen Marktstörungsereignisses im Ermessen der Emittentin in Höhe des gemäß den Emissionsbedingungen berechneten vorzeitigen Rückzahlungsbetrags vorzeitig zurückgezahlt werden. 10
Rendite: Die Rendite der Wertpapiere beträgt 8%. Vertreter der Inhaber: Die Inhaber der Wertpapiere werden nicht in einer Gläubigergemeinschaft (Masse) zusammengefasst. C.10 Derivative Entfällt. Komponente bei der Zinszahlung (Beschreibung der Abhängigkeit des Werts der Anlage vom Wert des Basiswerts insbesondere in Fällen, in denen die Risiken am offensichtlichsten sind): C.11 Zulassung zum Die Wertpapiere sind nicht zum Handel zugelassen. Handel: C.15 Beschreibung der Der Rückzahlungsbetrag wird unter Bezugnahme auf die Basiswerte Abhängigkeit des berechnet. Werts der Anlage vom Wert des Basiswerts: Siehe auch nachstehenden Punkt C.18. (es sei denn, die Wertpapiere haben einen Nennwert von mindestens EUR 100.000) C.16 Ablauf/Fälligkeitstag Soweit nicht vorzeitig zurückgezahlt, wird jedes Wertpapier am der derivativen Fälligkeitstag, der in Punkt C.9 angegeben ist, fällig. Instrumente - Ausübungstag / Die für die Wertpapiere maßgeblichen Feststellungstage sind : finaler Referenztag: • 15. April 2019 (Anfangsbestimmungsdatum) und • 6 April 2020 (Bestimmungsdatum des endgültigen Rückzahlungsbetrags). C.17 Abwicklungsverfahre Die Abwicklung der Wertpapiere erfolgt durch Barausgleich oder physische n für derivative Abwicklung. Siehe auch nachstehenden Punkt C.18. Instrumente: 11
C.18 Beschreibung der Finale Rückzahlung: Ertragsmodalitäten bei derivativen Soweit nicht zuvor zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet, wird jedes Instrumenten: Wertpapier am Fälligkeitstag in Höhe seines wie folgt berechneten Finalen Rückzahlungsbetrags zurückgezahlt: • Wenn der Schlusskurs des Basiswerts am Bestimmungsdatum des endgültigen Rückzahlungsbetrags dem finalen Rückzahlungsschwellenwert (Barriere) entspricht oder darüber liegt, erfolgt die Rückzahlung des Zertifikats durch Zahlung eines finalen Rückzahlungsbetrags der der Festgelegten Stückelung entspricht. • In allen anderen Fällen erfolgt die Rückzahlung der Zertifikate durch: o Lieferung einer bestimmten Anzahl der betreffenden Aktien (Aktienzahl), die der Festgelegten Stückelung dividiert durch den Anfangskurs entspricht, und o Zahlung eines Betrags in Euro (Rundung), der dem nicht lieferbaren Anteil der Festgelegten Stückelung multipliziert mit dem Schlusskurs entspricht. Die Zertifikate werden nicht zum Zwecke der physischen Lieferung kumuliert. Schlusskurs (Final Value): Der Referenzkurs, der von der Berechnungsstelle am Bestimmungsdatum des endgültigen Rückzahlungsbetrags gemäß den Bedingungen von Absatz 2.2 (Wertermittlungsbedingungen) von Teil 3 der Geschäftsbedingungen für die Wertpapiere ermittelt wird. -Finaler Rückzahlungsschwellenwert (Barriere): 90% × Anfangskurs des Basiswerts - Bestimmungsdatum des endgültigen Rückzahlungsbetrags :6. April 2020 -Anfangskurs (Initial Value): Der Referenzkurs, der von der Berechnungsstelle am Anfangsbestimmungsdatum gemäß den Bedingungen von Absatz 2.2 (Wertermittlungsbedingungen) von Teil 3 der Geschäftsbedingungen für die Wertpapiere ermittelt wird. - Anfangsbestimmungsdatum : 15. April 2019 Physische Abwicklung: Falls an dem entsprechenden Ermittlungsstichtag eine in den Endgültigen Bedingungen angegebene physische Abwicklungsbedingung erfüllt wird, erfolgt die Rückzahlung der Wertpapiere am Fälligkeitsdatum durch physische Lieferung einer bestimmten Anzahl der betreffenden Aktien (Aktienzahl). Die physische Abwicklungsbedingung gilt als eingetreten, wenn der Schlusskurs des Basiswerts am Bestimmungsdatum des endgültigen Rückzahlungsbetrags unter dem finalen Rückzahlungsschwellenwert 12
(Barriere) liegt. - Maßgebliche Aktie: Voestalpine AG (ISIN: AT0000937503) C.19 Ausübungspreis/finale Die Berechnungsstelle ermittelt den Finalen Wert des Basiswerts unter r Referenzpreis des Anwendung der vorstehend in Punkt C.18 angegebenen Basiswerts: Ermittlungsmechanismen. C.20 Beschreibung der Art Der Basiswerte ist die folgende Aktie: Voestalpine AG (ISIN: des Basiswerts und AT0000937503). Informationen zu dem bzw. den Basiswerte ist bei Angabe des Ortes, an www.voestalpine.com erhältlich. dem Informationen über den Basiswert zu finden sind: C.21 Angabe zu Märkten, Für Angaben zu den Märkten, an denen die Wertpapiere zum Handel an denen die zugelassen werden und für die der Basisprospekt veröffentlicht wurde, Wertpapiere verweisen wir auf Punkt C.11. gehandelt werden und für die der Prospekt veröffentlicht wurde: Abschnitt D – Risiken D.2 Zentrale Risiken in Amundi ist bestimmten Risikofaktoren ausgesetzt, die sich möglicherweise auf Bezug auf die ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Wertpapieren oder Emittentin der Garantie auswirken. Diese Risikofaktoren beziehen sich auf Amundi, ihren Geschäftsbetrieb und ihre Branche und umfassen unter anderem die Folgenden: – Risiken, die Amundi für eigene Rechnung trägt: • Wertänderungen der von Amundi gehaltenen finanziellen Vermögenswerte könnten sich auf die Ergebnisse und das Eigenkapital von Amundi niederschlagen und die Volatilität ihrer Gewinne erhöhen; • im Zusammenhang mit ihren garantierten und strukturierten Fonds, die teilweise oder ganz garantiert sind bzw. garantierte Performance-Renditen bieten, ist Amundi Kredit- und Kontrahentenausfallrisiken ausgesetzt; • im Zusammenhang mit der Begebung von strukturierten Schuldverschreibungen mit Kapital- und/oder Zinszahlungen, die an die Wertentwicklung unterschiedlicher Basiswerte gekoppelt sind (Aktien, Indizes, Fonds, …), ist Amundi Kredit- und Kontrahentenausfallrisiken ausgesetzt; 13
• Amundi ist Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Derivaten ausgesetzt. Amundi deckt ihr Exposure gegenüber Marktrisiken aufgrund der gegenüber den Anlegern in Aktien und strukturierten Schuldverschreibungen abgegebenen Performance-Garantie zwar systematisch durch den Abschluss von Derivategeschäften mit international anerkannten Finanzinstituten ab, dennoch ist sie bei einem Ausfall dieser Institute weiterhin dem Insolvenzrisiko ausgesetzt sowie dem Liquiditätsrisiko und dem Risiko von Marktschwankungen; • Amundi ist Wechselkursschwankungen ausgesetzt. – Aufsichtsrechtliche und rechtliche Risiken: • Im Zusammenhang mit der Bankenbeaufsichtigung und der Vermögensverwaltung unterliegt Amundi einer weitreichenden und umfassenden Regulierung. In Frankreich und jedem der Länder, in denen Amundi tätig ist, gelten für Amundi eine Vielzahl regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Vorschriften. • Amundi ist ein reguliertes Kreditinstitut und unterliegt somit der Aufsicht durch die Bankenaufsichtsbehörden. • Amundi ist möglicherweise steuerlichen Risiken ausgesetzt. Allgemeiner ausgedrückt kann jede Verletzung der Steuergesetze oder -vorschriften der Länder, in denen Amundi-Gesellschaften ansässig oder tätig sind, zu Änderungen der Steuerveranlagung, Verzugszinsen, Bußgeldern und Strafen führen. Ferner können sich Steuergesetze und -vorschriften sowie deren Auslegung und Anwendung durch die zuständigen Behörden ändern; • neue sich aus der weltweiten Bekämpfung der Steuerhinterziehung ergebende steuerrechtliche Anzeigepflichten werden zu zusätzlichen administrativen Belastungen für Amundi führen; • neue Steuervorschriften, insbesondere die vorgeschlagene europäische Finanztransaktionssteuer, könnten sich in wesentlicher Hinsicht auf das Geschäft von Amundi auswirken. – Risiken im Zusammenhang mit der Organisationsstruktur von Amundi: • Die Geschäftstätigkeit und Strategie von Amundi unterliegen dem Einfluss ihres Hauptanteilseigners Crédit Agricole S.A, und 14
• Amundi ist durch wesentliche geschäftliche Beziehungen an ihren Hauptanteilseigner und dessen Gruppe gebunden. – Als französisches Kreditinstitut (établissement de crédit) muss Amundi die Vorgaben der Richtlinie 2014/59/EU für die Festlegung eines EU-weiten Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (die BRRD) in ihrer in französisches Recht umgesetzten Form erfüllen. Die Auswirkungen der BRRD und ihrer Durchführungsbestimmungen auf Kreditinstitute, darunter Amundi, sind teilweise noch ungewiss, doch könnten ihre derzeitige und zukünftige Anwendung sowie die Ergreifung von zugehörigen Maßnahmen sich in wesentlicher Hinsicht auf den Wert der von Amundi begebenen Wertpapiere sowie auf die Fähigkeit der Emittentin, ihre Pflichten aus den Wertpapieren zu erfüllen, auswirken. D.3 Zentrale Risiken in Neben den Risiken die Emittentin betreffend (einschließlich des Bezug auf die Ausfallrisikos), welche sich auf die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung Wertpapiere: ihrer Verpflichtungen aus den Wertpapieren auswirken könnten, sind bestimmte Faktoren für die Einschätzung der mit den begebenen Wertpapieren verbundenen Risiken wesentlich. Dazu gehören insbesondere Risikofaktoren im Zusammenhang mit: • der Liquidität/dem Handel der Wertpapiere auf dem Sekundärmarkt Bei Begebung der Wertpapiere besteht für diese unter Umständen kein Handelsmarkt. Es kann nicht garantiert werden, dass sich ein aktiver Markt für die Wertpapiere entwickeln wird bzw. dass dieser Markt im Falle seiner Entstehung dauerhaft liquide sein wird. Inhaber werden unter Umständen nicht in der Lage sein, ihre Wertpapiere vor dem Fälligkeitstag zu veräußern. • dem Marktwert der Wertpapiere Der Marktwert der Wertpapiere wird durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, des Werts des Basiswerts (für die Basiswertgebundenen Wertpapiere), des bis zur Fälligkeit verbleibenden Zeitraums sowie der Volatilität, und diese Faktoren können bewirken, dass der Marktwert der Wertpapiere unterhalb des Finalen Rückzahlungsbetrags liegen kann. • Wechselkursen Anleger, die ihre Finanzgeschäfte größtenteils in einer anderen Währung als der Emissionswährung der Wertpapiere führen, sind einem Risiko im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung ausgesetzt. • den besonderen Merkmalen und der besonderen Struktur einer einzelnen Emission von Wertpapieren und insbesondere, wenn Barriere-Merkmale in Bezug auf Wertpapiere gelten, bei denen bei 15
der Berechnung der Rückzahlungsbeträge eine Barriere des jeweiligen Basiswerts Anwendung findet. • dem Risikoprofil, der Art und den Merkmalen des Basiswerts bzw. der Basiswerte. Eine Anlage in Basiswertgebundene Wertpapiere kann erhebliche Risiken bergen, die bei einer Anlage in Vanilla-Debt-Wertpapiere nicht auftreten. Basiswertgebundene Wertpapiere sind u. a. den folgenden Risiken ausgesetzt: den Risiken einer Aktie. Ein solches Wertpapier kann im Vergleich mit einer Direktinvestition in den Basiswert bzw. die Basiswerte mit ähnlichen oder höheren Risiken behaftet sein (insbesondere im Falle einer Hebelwirkung). Der Basiswert bzw. die Basiswerte sind mit den ihm bzw. ihnen eigenen Risiken behaftet und setzt bzw. setzen den Inhaber dem Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts einer Anlage aus. Der auf ein solches Wertpapier entfallende Zinsbetrag und/oder Rückzahlungsbetrag hängt von der Performance des Basiswerts und dem Eintritt von Ereignissen ab, die diesen Basiswert bzw. diese Basiswerte unter Umständen beeinträchtigen. • Aktiengebundene Wertpapiere mit Physischer Abwicklung bergen bestimmte mit dem Eintritt eines Abwicklungsstörungsereignisses verbundene Risiken. • den auf die Wertpapiere Anwendung finden den gesetzlichen Bestimmungen und steuerlichen Regelungen Die Wertpapiere unterliegen dem am Datum dieses Basisprospekts geltenden französischen Recht. Zum Datum dieses Basisprospekts kann keine Gewähr hinsichtlich der Auswirkungen gerichtlicher Entscheidungen oder einer Änderung von Rechtsvorschriften oder deren späteren Auslegung gegeben werden. Käufer und potenzielle Verkäufer der Wertpapiere sollten sich bewusst sein, dass sie unter Umständen verpflichtet sind, Steuern oder Dokumentationsgebühren oder -abgaben gemäß den Gesetzen und der Praxis der Rechtsordnung, in die die Wertpapiere übertragen werden, oder möglicherweise auch nach Maßgabe anderer Rechtsordnungen zu zahlen. Auf bestimmte Arten von Wertpapieren könnte eine Quellensteuer erhoben werden (insbesondere im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Gesetz zur Beschäftigungsförderung (U.S. Hiring Incentives to Restore Employment Act), das bei Vorliegen bestimmter Bedingungen eine Quellenbesteuerung in Höhe von 30 % vorschreibt). • Französischem Insolvenzrecht Gemäß den insolvenzrechtlichen Bestimmungen Frankreichs werden Gläubiger von Anleihen zur Wahrung ihrer Interessen automatisch zu einer einzigen Gruppe von Gläubigern zusammengefasst, wenn in 16
Frankreich ein Verfahren zur Konkursabwendung (procédure de sauvegarde), ein beschleunigtes Verfahren zur Konkursabwendung (procédure de sauvegarde accélérée), ein nur auf Kreditinstitute und Anleihegläubiger Anwendung findendes beschleunigtes Verfahren zur Konkursabwendung (procédure de sauvegarde financière accélérée) oder ein Zwangsverwaltungsverfahren (procédure de redressement judiciaire) gegen die Emittentin eingeleitet wird. • Änderungen der Emissionsbedingungen der Wertpapiere Inhaber, die bei einer über Änderungen an den Wertpapieren beschließenden Hauptversammlung weder anwesend noch vertreten sind, können unter Umständen an einen durch die anwesenden und vertretenen Inhaber gefassten Beschluss gebunden sein, mit dem sie selbst nicht einverstanden sind. • potenziellen Interessenskonflikten zwischen der Emittentin, der Berechnungsstelle und den Inhabern. Da die Berechnungsstelle eine Tochtergesellschaft der Ermittentin ist, können potenzielle Interessenskonflikte zwischen Amundi und der Berechnungsstelle, die Inhaber betreffen nicht ausgeschlossen werden. Obgleich die Berechnungsstelle verpflichtet ist, ihre Aufgaben nach Treu und Glauben zu erfüllen, können potenzielle Interessenskonflikte zwischen den Inhabern und der Berechnungsstelle entstehen, unter anderem in Bezug auf bestimmte Feststellungen, die Berechnungsstelle bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Marktunterbrechungen oder störungen vornehmen kann. Des Weiteren können potenzielle Interessenskonflikte aufgrund der Funktion von Amundi Finance als Arrangeur, Platzeur und/oder Berechnungsstelle in Bezug auf die Wertpapiere entstehen. • Die Benchmark-Verordnung könnte zu einer Anpassung der Bedingungen der Wertpapiere sowie zur vorzeitigen Abwicklung, Bewertung durch die Berechnungsstelle, Aufhebung der Börsennotierung oder anderen Konsequenzen führen, wobei diese Auswirkungen von den spezifischen Bestimmungen der maßgeblichen auf die Wertpapiere anwendbaren Bedingungen abhängen. • Eine Anlage in die Wertpapiere könnte nicht für alle Anleger geeignet sein. Unter bestimmten Umständen könnten die Inhaber der Wertpapiere den Verlust des Gesamtbetrags oder eines beträchtlichen Teils ihrer Kapitalanlage oder ihrer Anlage allgemein erleiden. D.6 Warnhinweis auf Zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind, verweisen wir auf Risiken: Punkt D.3. WARNHINWEIS: INVESTOREN, DIE EINE ANLAGE IN WERTPAPIERE TÄTIGEN, BEI DENEN ES SICH UM DERIVATIVE INSTRUMENTE IM SINNE DER VERORDNUNG 809/2004/EG IN DER JEWEILS 17
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