Abfallplanung 2021 Umweltdepartement - www.sz.ch/afu - Kanton Schwyz
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Abfallplanung 2021 des Kantons Schwyz Abb. 1: Recyclingbeton aus Mischgranulat, Foto © Afu Inhalt Seite Inhalt Seite 1 Einleitung 3 14 Berichterstattung 21 2 Brennbare und verwertbare 3 14.1 Massnahme 21 Siedlungsabfälle 15 Auswirkungen der Abfallplanung 21 2.1 Brennbare Siedlungsabfälle 4 15.1 Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft 21 2.2 Verwertbare Siedlungsabfälle (Wertstoffe) 4 15.2 Finanzielle Auswirkungen der Abfallplanung 21 2.3 Massnahme und Empfehlung 5 16 Fazit der Abfallplanung 22 3 Klärschlamm 6 16.1 Liste aller Massnahmen 22 3.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit 6 16.2 Liste aller Empfehlungen 25 3.2 Massnahme und Empfehlung 6 4 Abfälle aus dem Strassenunterhalt 7 Im Bericht werden folgende Abkürzungen verwendet: 4.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit 7 4.2 Empfehlung 7 AfA Amt für Arbeit 5 Sonderabfälle und andere AfL Amt für Landwirtschaft AfG Amt für Gewässer kontrollpflichtige Abfälle 8 AfU Amt für Umwelt und Energie 5.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit 9 ak andere kontrollpflichtige Abfälle 5.2 Empfehlung 9 akb andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleitschein 6 Holzabfälle 9 ARA Abwasserreinigungsanlage 6.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit 10 ARE Amt für Raumentwicklung BAFU Bundesamt für Umwelt 6.2 Empfehlung 10 BauAV Bauarbeitenverordnung 7 Bauabfälle 10 BfS Bundesamt für Statistik 7.1 Mineralische Bauabfälle und Bausperrgut 10 Gde Gemeinde / Gemeinden 7.2 Unverschmutzter Aushub 10 HBA Hochbauamt 7.3 Entsorgungskapazitäten und Fazit 11 FFF Fruchtfolgefläche KVA Kehrichtverbrennungsanlage 7.4 Massnahme 11 LdU Laboratorium der Urkantone 8 Deponierbare Abfälle 12 PE Polyethylen (PE) 8.1 Entsorgungskapazität und Fazit 12 PET Polyethylenterephthalat (PET) 8.2 Massnahme 12 SdT Stand der Technik 9 Entsorgungskonzept und SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt TBA Tiefbauamt Schadstoffermittlung bei Bauabfällen 13 USG Umweltschutzgesetz 9.1 Massnahme 14 VeVA Verordnung über den Verkehr mit Abfällen 10 Bodenverwertung 16 VVEA Verordnung über die Vermeidung und 10.1 Massnahme 16 die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung) 11 Stand der Technik bei Abfallanlagen - ZAM Zweckverband für die Abfallentsorgung March Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle 17 ZCH Zentralschweiz ZKL Zweckverband 11.1 Massnahme 17 Kehrichtbeseitigung Linthgebiet 12 Betrieb von Abfallanlagen 18 ZKRI Zweckverband Kehrichtentsorgung 12.1 Empfehlungen 18 Region Innerschwyz 13 Nachhaltiger Umgang mit Abfällen 19 ZV Zweckverbände 13.1 Massnahmen und Empfehlungen 20 Titelseite, Aluminiumdosen, Landolt Recyclinghof, Foto © Axel B. Bott Rückseite, Temperaturmessung in Kompost, Foto © AfU 2
Abb. 2: Aufbereitung mineralischer Bauabfälle, Foto © AfU 1 Einleitung 2 Brennbare und verwertbare Siedlungsabfälle Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Verordnung über Die Zuständigkeit zur Entsorgung von Siedlungsabfällen die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfall- liegt bei den Gemeinden oder Zweckverbänden (Entsor- verordnung, VVEA) verpflichtet die Kantone, die Abfall- gungsmonopol). Private dürfen Tätigkeiten im Bereich planung alle fünf Jahre zu überprüfen. der Entsorgung von Siedlungsabfällen nur anbieten und ausüben, wenn die Gemeinde dies bewilligt. In der Regel Die bestehende Schwyzer Abfallplanung stammt aus dem wird in solchen Fällen eine Konzession erteilt. Darin kön- Jahr 2013. Technologische Entwicklungen, Entsorgungs- nen auch bestimmte Auflagen, wie z.B. die Deklaration sicherheit und gesetzliche Änderungen - insbesondere der Mengen und Entsorgungswege sowie die umweltge- die Ablösung der Technischen Verordnung über Abfälle rechte Verwertung, formuliert werden. (TVA) durch die VVEA im Jahr 2016 - erforderten eine Überarbeitung. Mit dem Leistungsauftrag 2019 an das 2.1 Brennbare Siedlungsabfälle Amt für Umwelt und Energie wurde die Überarbeitung Siedlungsabfälle und Abfälle aus Industrie und Gewerbe, der Abfallplanung vom Kantonsrat in Auftrag gegeben. welche stofflich nicht weiter verwertet werden können, werden in den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) Re- Die überarbeitete Abfallplanung zeigt den aktuellen Stand nergia (Perlen LU) und KVA Linth (Niederurnen GL) ver- der Abfallmengen auf. Basierend auf der erwarteten wei- brannt. Es wird unterschieden zwischen kommunal ge- teren Entwicklung der Abfallmengen werden die vorhan- sammeltem Kehricht/Sperrgut aus Haushalten und den denen Entsorgungskapazitäten beurteilt. Im Fokus der direkt angelieferten, kehrichtähnlichen Siedlungsabfällen Betrachtungen stehen die laufenden Bestrebungen in aus Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetrieben. der Abfallwirtschaft, Ressourcen zu schonen und schäd- Seit dem 1. Januar 2019 gilt schweizweit eine neue Defi- liche Einflüsse auf die Umwelt zu verhindern. Dazu soll nition der Siedlungsabfälle. Abfälle aus Unternehmen mit das Vermeidungs- und Verwertungspotenzial aller Abfälle mehr als 250 Vollzeitstellen, die mit Abfällen aus Haus- soweit möglich genutzt und die umweltschonende Aufbe- halten vergleichbar sind, gelten nicht mehr als Siedlungs- reitung und Entsorgung der verbleibenden Abfälle sicher- abfälle und sind somit aus dem Entsorgungsmonopol der gestellt werden. Gemeinden entlassen. Dieser sogenannte Marktkehricht wird von den KVA-Betreibern auf dem freien Markt be- Die vorliegende Abfallplanung wurde mit Beschluss schafft. RRB 314/2021 vom 18. Mai 2021 vom Regierungsrat ge- nehmigt. Die Menge der brennbaren Siedlungsabfälle aus dem Kanton Schwyz hat seit 2010 um knapp 6‘000 t (+ 11 %) auf ein Total von rund 43‘000 t pro Jahr (~ 275 kg/Ein- wohner) zugenommen. Da sich die Abfallmengen aus der Kommunalsammlung seit 2010 trotz einer allgemeinen Bevölkerungszunahme kaum merklich verändert haben, wird auch in den nächsten Jahren nur eine marginale Zunahme erwartet. Bei den Direktanlieferungen und be- sonders beim Marktkehricht ist die künftige Entwicklung aufgrund der Beschaffung auf dem freien Markt schwie- rig abzuschätzen. Abb. 3: Entladestation Abfälle, Foto © Renergia.ch 3
Abfallplanung 2021 des Kantons Schwyz Abb. 4: Altmetallrecyclinganlage, Foto © AfU 2.1.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit und diese wiederum von der Witterung und können ent- Die Verbrennungskapazitäten der KVAs werden durch die sprechend von Jahr zu Jahr schwanken. Die Mengen la- KVA-Standortkantone und die Branche mit Unterstützung gen im betrachteten Zeitraum 2010 bis 2018 bei durch- des Bundes gemeinsam geplant. Die KVA Renergia in schnittlich rund 14‘000 t pro Jahr (~ 90 kg/Einwohner, Perlen (LU) ging Anfang 2015 in Betrieb. Sie ist eine mo- vergl. Abb. 5). Die meisten Gemeinden im Kanton Schwyz derne, effiziente Anlage zur Verbrennung von Siedlungs- finanzieren die Grünabfallentsorgung über die Grundge- abfällen aus der Zentralschweiz. Mit der KVA Renergia bühr. Dies steht im Widerspruch zum Verursacherprinzip und der KVA Linth in Niederurnen (GL) stehen genügend und sollte nach Möglichkeit korrigiert werden. Verbrennungskapazitäten für die brennbaren Abfälle aus dem Kanton Schwyz zur Verfügung, welche zudem über Die Sammlung von Kunststoffen hat in der Schweiz in Beteiligungen der Gemeinden und Zweckverbände bei den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die selekti- den beiden KVA gesichert sind. ve Sammlung von Kunststoffen (PET-Flaschen, PE-Kunst- stoffflaschen [Hohlkörper]) über den Handel wird zurzeit Ein Ansatzpunkt zur Reduktion der Kehrichtmenge ist als die wirkungseffizienteste Sammlung von Kunststoffen unter anderem die umfassende und flächendeckende aus Haushalten angesehen. Im Kanton Schwyz bieten Information der Bevölkerung über die Problematik der verschiedene private Unternehmen, aber auch einzelne Lebensmittelverschwendung (Food Waste). Mit entspre- Gemeinden die Sammlung gemischter Kunststoffe aus chenden Massnahmen und Informationen sollen Verhal- Haushalten über einen spezifischen kostenpflichtigen tensänderungen erreicht werden, damit weniger Lebens- Sack an. Die Studie der Zentralschweizer Umweltämter mittel bzw. biogene Abfälle im Kehricht landen. «Separatsammlung von Kunststoffabfällen in der Zent- ralschweiz» (2015) und eine wissenschaftliche Untersu- 2.2 Verwertbare Siedlungsabfälle (Wertstoffe) chung «Kunststoff Recycling und Verwertung» (KuRVe; Verwertbare Siedlungsabfälle (Wertstoffe) werden se- 2017) gelangen jedoch zum Resultat, dass das Kosten- parat gesammelt und anschliessend verwertet. Die Ver- Nutzen-Verhältnis der Sammlung und Verwertung ge- wertungsquoten sind auf einem hohen Niveau. Die Ge- mischter Kunststoffe aus Haushalten sehr ungünstig ist. samtmenge der separat gesammelten Wertstoffe zeigt seit Die Verhältnismässigkeit für die Einführung einer flächen- 2010 einen leicht abnehmenden Trend. deckenden Sammlung ist deshalb zurzeit nicht gegeben. Die gesamte Wertstoffmenge (inkl. biogene Abfälle) be- 2.2. Verwertbare Siedlungsabfälle trug 2018 rund 29’000 t (~ 185 kg/Einwohner), was einem Rückgang von 3‘200 t (- 10 %) gegenüber dem Höchst- stand von 2012 entspricht. Der Rückgang ist hauptsäch- lich auf die rückläufigen Papiermengen zurückzuführen (vergl. Abb. 5). Die Abnahme widerspiegelt das veränder- te Leseverhalten mit weniger Printmedien und Büchern und einer Zunahme des Konsums von elektronischen Medien. Zu den biogenen Abfällen zählen im Wesentlichen Gar- ten- und Rüstabfälle. Je nach Verbandsgebiet werden auch Speiseabfälle gesammelt. Fleischabfälle oder tieri- sche Abfälle generell sind hingegen in den Sammlungen nicht erlaubt. Die Grüngutmengen der biogenen Abfälle Abb. 5: Mengenentwicklung verwertbare Siedlungsabfälle im sind stark von der Entwicklung der Vegetation abhängig Zeitraum 2010-2018 in kg pro Einwohner. 4
Abb. 6: Grünabfälle, Foto © AfU 2.2.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit Ebenso stellt die laufende Sensibilisierung der Bevölke- Für die Sammlung der Wertstoffe werden in den Gemein- rung über die Vermeidung und korrekte Entsorgung der den und innerhalb der verschiedenen Verbandsgebiete Abfälle eine Daueraufgabe dar. der Abfallverbände verschiedene Holsammlungen oder Bringsammlungen angeboten. In mehreren Gemeinden Für die Verwertung der biogenen Abfälle sind innerhalb gibt es auch Hauptsammelstellen, an welchen diverse und ausserhalb des Kantons genügend Verwertungsmög- Abfälle abgegeben werden können. Die Aufbereitung der lichkeiten vorhanden. Ein Problem, welches zunehmend Wertstoffe zur Wiederverwertung erfolgt auf verschiede- im Fokus steht, sind die Fremdstoffe in den gesammel- nen, bewährten Verwertungswegen durch spezialisierte ten biogenen Abfällen. Den Verwertungsbetrieben ist es Aufbereitungsunternehmen im freien Markt. Die Entsor- meist nicht möglich, die Fremdstoffe vollständig aus dem gungskapazitäten sind vorhanden. Sammelgut zu entfernen. Damit gelangen diese Kleinteile (meist Kunststoffe) in die Kompost- oder Vergärungspro- Im Bereich der Wertstoffe besteht ein laufender Bedarf dukte und danach in die Umwelt. für die Optimierung der Sammlungen hinsichtlich Or- ganisation, Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen auf die Umwelt. 2.3 Massnahme und Empfehlung Vorbildliche Siedlungsabfallentsorgung Akteure Termin Massnahme M-1 • Die Gemeinden und Abfallverbände überprüfen periodisch die Organisation und Wirtschaft- Gde / ZV / AfU / laufend lichkeit ihrer Abfallsammlung und optimieren diese bei Bedarf. LdU / ZCH • Die Bevölkerung wird informiert und sensibilisiert mit dem Ziel, Abfälle zu vermeiden und Kantone korrekt zu entsorgen. Mittels Medienmitteilungen, Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen usw. werden die Sammelmengen erhöht, Fremdstoffanteile reduziert und die korrekte Entsorgung sichergestellt. [Art. 7, 11 und 13 VVEA; Öffentliches Beschaffungsrecht] Einhaltung Verursacherprinzip bei den Siedlungsabfällen Empfehlung E-1 Die Gemeinden und Abfallverbände prüfen eine auf die Situation abgestimmte Grüngutmengen- Gde / ZV laufend gebühr, falls der Anteil der Grundgebühr an der Gesamtabfallrechnung zu hoch ist (max. 50 % darf über die Grundgebühr abgerechnet werden). [Art. 13 VVEA; Art. 2 USG] Massnahme und Empfehlungen mit Bezug zu anderen Kapiteln: • Massnahme M-11: Berichterstattung nach Vorgabe des Bundes (Kapitel 14.1) • Empfehlung E-9: Öffentlichkeitsarbeit gegen Littering (Kapitel 13.1) • Empfehlung E-10: Erstellen eines Merkblattes zur Abfallvermeidung in Haushalten (Kap. 13.1) 5
Abfallplanung 2021 des Kantons Schwyz Abb. 7: ARA Schwyz, Foto © Axel B. Bott 3 Klärschlamm Relevant im Bereich Klärschlamm ist die zukünftige Ver- wertung des Phosphors aus Klärschlamm oder aus der Im Kanton Schwyz gibt es keine Anlagen um Klär- Klärschlammasche. Die derzeitigen Bestrebungen gehen schlamm zu verwerten. Deshalb entsorgen die Abwasser- in Richtung Rückgewinnung als Düngerstoff. Da es sich reinigungsanlagen (ARA) des Kantons ihren Klärschlamm dabei um eine kantonsübergreifende Aufgabe handelt, in der Schlammverbrennungsanlage (SVA) des Verbands wurde das Thema in der Koordination Abfall- und De- real (Recycling Entsorgung Abwasser Luzern) in Emmen ponieplanung Zentralschweiz behandelt. Es stehen fünf (LU), der Schlammverbrennung des ZAB (Zweckver- Verfahrensgruppen für das Phosphorrecycling in Ent- band Abfallverwertung Bazenheid) in Bazenheid (SG) wicklung. Aktuell kann in der Schweiz jedoch noch kein und der SVA Werdhölzli in Zürich. Die absolute Menge Verfahren grosstechnisch umgesetzt werden. Wichtig ist, Klärschlamm (Trockensubstanz) bewegte sich zwischen dass bei der Wahl des Verfahrens die bestehende Infra- 2010 und 2018 mit leichten Schwankungen um rund struktur zur Abwasser- und Klärschlammbehandlung be- 2‘000 t (~ 14 kg/Einwohner). rücksichtigt wird. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat eine VVEA-Vollzugshilfe «Phosphorreiche Abfälle» publi- 3.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit ziert. Die SVA Emmen wurde kürzlich erneuert, so dass der Weiterbetrieb für die kommenden Jahre sichergestellt ist. Mit der SVA Bazenheid besteht ein langjähriger Ver- trag. Der ZAB plant am Standort Bazenheid eine Rück- gewinnung des Phosphors aus der Klärschlammasche. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schlamm- verbrennungsanlagen langfristig weiter betrieben werden. 3.2 Massnahme und Empfehlung Klärschlammentsorgungsplan Akteure Termin Massnahme M-2 • Aktualisieren des Klärschlammentsorgungsplans aus dem Jahr 2003 aufgrund der VVEA AfG in Zusam- ab 2022 mit Fokus auf die Entsorgungssicherheit und die Phosphorrückgewinnung. menarbeit mit [Art. 15 VVEA; Art. 18 GSchV] den Kläranlagen Phosphorrecycling aus Klärschlamm Empfehlung E-2 • Die Entwicklungen des Phosphorrecyclings aus Klärschlamm wird in Zusammenarbeit mit Kläranlagen in laufend den Zentralschweizer Kantonen weiterverfolgt. Absprache mit [Art. 15 VVEA; Koordinierte Abfall- und Deponieplanung Zentralschweiz] dem AfU/AfG 6
Abb. 8: Ausbauasphalt, Foto © AfU 4 Abfälle aus dem Strassenunterhalt ist die mit Art. 22 VVEA eingeführte Verwertungspflicht für Strassenabfälle mit wesentlichen mineralischen An- Beim Unterhalt von Strassen fallen unter anderem Stras- teilen. Auf den Anlagen werden mineralische und weitere sensammlerschlämme und Strassenwischgut an. Stras- Fraktionen abgetrennt. Der Absatz, der in den Aufberei- sensammlerschlämme gehören zu den Sonderabfällen tungsanlagen abgetrennten Kies-, Sand- und Splitt-Frak- (S), Strassenwischgut gilt als nicht kontrollpflichtiger Ab- tionen, gestaltet sich jedoch schwierig, was auf die ho- fall. 2018 fielen rund 3‘200 t Strassensammlerschlämme hen Qualitätsanforderungen der Belags- und Betonwerke und etwa 800 t Strassenwischgut an. zurückzuführen ist. Die verwerteten und effektiv wieder Bei der Betrachtung der Gesamtmenge der Strassen- eingesetzten Mengen an Kies, Sand und Splitt sind nicht sammlerschlämme fällt der Anstieg der Mengen ab 2016 bekannt. auf. Dieser lässt sich damit erklären, dass seit 2017 kein schlammhaltiges Überstandwasser aus den Saugfahrzeu- gen mehr unbehandelt in die Strassensammler zurückge- presst werden darf und ebenfalls entsorgt werden muss. 4.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit Für Strassensammlerschlämme wie auch für Strassen- wischgut gibt es keine zugewiesenen Einzugsgebiete. Die im Kanton Schwyz gesammelten Abfälle werden heute auf zwei Anlagen in Wangen (Aufbereitung) und Einsiedeln (Vorbehandlung / Entwässerung und Weiterleitung) oder ausserkantonal behandelt. Insgesamt sind gemäss der Koordination Abfall- und Deponieplanung Zentralschweiz genügend Kapazitäten in der Zentralschweiz vorhanden. Wegweisend für die Abfälle aus dem Strassenunterhalt Abb. 9: Mengenentwicklung Abfälle aus dem Strassenunterhalt 4.2 Empfehlung Verbesserung der Datenerhebung bei Strassenabfällen Akteure Termin Empfehlung E-3 • Weiterführen und verbessern der Datenerhebung bei Strassensammlerschlämmen und AfU / ZCH laufend Strassenwischgut (angefallene Menge und zurückgewonnene Fraktionen aus den Kantone / Gde / Aufbereitungsanlagen). Bezirke / TBA [Art. 6 und 22 und Anhang 1 VVEA; Art. 46 USG; Koordinierte Abfall- und Deponieplanung Zentralschweiz] 7
Abfallplanung 2021 des Kantons Schwyz Abb. 10: Sonderabfälle, Foto © AfU 5 Sonderabfälle und andere Das Laboratorium der Urkantone (LdU) organisiert die kontrollpflichtige Abfälle Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushaltungen ab den Sammelstellen der Gemeinden. Ausserdem ist der Die umweltverträgliche Entsorgung von Sonderabfällen Handel verpflichtet, die meisten Sonderabfälle und ei- und anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak-Abfälle und nige andere kontrollpflichtige Abfälle (aus dem eigenen akb-Abfälle) erfordert aufgrund deren Zusammenset- bzw. dem branchenspezifischen Sortiment) von Privaten zung, chemisch-physikalischen oder biologischen Eigen- zurückzunehmen. Dazu gehören elektrische und elek- schaften besondere technische und organisatorische tronische Geräte, Batterien, Leuchtmittel und weitere Massnahmen. Eine abschliessende Aufzählung aller Son- Sonderabfälle aus Haushalten (Rücknahmepflicht). Für der-, ak- und akb-Abfälle ist in den Listen zum Verkehr die Batterien sowie Leuchtstoffröhren und Energiespar- mit Abfällen (LVA) des Eidgenössischen Departements für lampen besteht zudem eine Pflicht der Bevölkerung zur Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Rückgabe bzw. korrekten Entsorgung. Die Menge der zu finden. Der Umgang mit Sonderabfällen und anderen Sonderabfälle aus Haushalten pendelt im betrachteten kontrollpflichtigen Abfällen ist in der Verordnung über Zeitraum von 2010 bis 2018 um einen Wert von rund den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und in verschiedenen 50 t pro Jahr und ist im Vergleich zu Sonderabfällen aus Richtlinien und Merkblättern geregelt. Industrie, Gewerbe, Bau und Strassenunterhalt von un- Betriebsspezifische Sonderabfälle und ak-Abfälle aus Be- tergeordneter Bedeutung. Die Menge an Speiseölabfällen trieben werden von den Abgebern direkt an inner- oder aus öffentlichen Sammelstellen ist ebenfalls klein (durch- ausserkantonale Entsorgungsunternehmen abgegeben schnittlich rund 40 t im Jahr). oder über einen Transporteur an eine Entsorgungsanlage überführt. 2016 wurden die akb-Abfälle (andere kontrollpflichtige Die Gesamtmenge der im Kanton Schwyz entstandenen Abfälle mit Begleitscheinpflicht) eingeführt. Diese Abfälle Sonderabfälle aus Industrie, Gewerbe, Bau und Stras- galten davor als Sonderabfälle. Es handelt sich dabei um senunterhalt (ohne Sonderabfälle aus Haushalten und drei Abfallarten, die auf Deponien des Typs E abgelagert öffentlichen Sammelstellen) bewegte sich von 2010 bis werden dürfen, falls keine Bodenwäsche möglich ist: 2018 zwischen 5‘500 t und 23‘500 t (durchschnittlich • stark belasteter Ober-/Unterboden; rund 14‘000 t). Die bedeutendste Menge ist der verunrei- • stark verschmutztes Aushub-/Ausbruchmaterial und nigte Aushub aus der Sanierung von belasteten Standor- stark verschmutzter Gleisaushub. ten, wobei dieser Wert grossen Schwankungen unterliegt. Abb. 11: Mengenentwicklung Sonderabfälle aus Industrie, Gewerbe, Bau und Strassen- unterhalt 8
Abb. 12: Holzheizkraftwerk, Foto © AfU 5.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit 6 Holzabfälle Die Entsorgung von Sonder- und anderen kontrollpflichti- Holzabfälle aus Industrie, Gewerbe und Bau können be- gen Abfällen erfolgt durch die Privatwirtschaft. Aktuell willigten Entsorgungsunternehmen zum Sortieren und verfügen 39 Betriebe im Kanton Schwyz über eine Be- Weiterleiten oder zum Sortieren und Schreddern überge- willigung zur Entgegennahme von Sonderabfällen und 44 ben werden. Nachfolgend werden nur Altholz und proble- Betriebe über eine Bewilligung zur Entgegennahme von matische Holzabfällen thematisiert, Restholz und Abfälle anderen kontrollpflichtigen Abfällen. Auch in den Nach- aus unbehandeltem Holz hingegen nicht. barkantonen stehen Betriebe für die Entsorgung dieser Abfälle zur Verfügung. Die Entsorgungskapazitäten sind Die Verwertung der Holzabfälle im Kanton Schwyz erfolgt ausreichend. ausschliesslich thermisch. Die Gesamtmenge des ver- Die Datenqualität der Meldungen von Sonder- und ak-Ab- brannten Altholzes hat seit 2015 im Kanton stark zuge- fällen in der nationalen Datenbank «VeVA-Online» (www. nommen und liegt seither im Bereich von knapp 20‘000 veva-online.ch) ist jedoch oft ungenügend. In zwei bis t pro Jahr. Problematische Holzabfälle (z.B. Bahnschwel- drei Jahren wird das neue Eingabe-Tool «Portal Abfall und len, Leitungsmasten) werden seit 1. Juli 2016 als Son- Rohstoffe» als Ersatz von «VeVA-Online» zur Verfügung derabfälle separat erfasst. Ihr Anteil ist momentan klein. stehen. Die Betriebe werden dann für die Dateneingabe Durch die zunehmende Abbruch- und Sanierungstätig- entsprechend geschult. Geeignete Massnahmen werden keit bei Gebäuden und die Betriebsaufnahme von zwei mit den Kantonen und dem Bund abgestimmt. neuen Feuerungsanlagen wird in Zukunft eine stetige Zu- Bei den Sonderabfällen aus Haushalten steht die korrekte nahme der verarbeiteten Altholzmenge erwartet. Entsorgung im Fokus. Die Abfälle dürfen weder mit dem Hauskehricht noch über das Abwasser (Toilette) entsorgt werden. Ausserdem landen aus Unwissen noch viele Kleinbatterien (aus Kleingeräten, Spielzeugen, Hörgerä- ten usw.) im Kehrichtsack. 5.2 Empfehlung Unterstützung bei der Einführung der Dateneingabe Akteure Termin Empfehlung E-4 • Prüfen, ob Massnahmen zur Schulung der Dateneingabe für Betriebe im «Portal Abfall AfU laufend und Rohstoffe» notwendig sind. Bei Bedarf werden Schulungen in Abstimmung mit anderen Kantonen und dem Bund durchgeführt. [Art. 6 und Anhang 1 VVEA; Art. 12 VeVA] Massnahme mit Bezug zu anderen Kapiteln: • Massnahme M-1: Vorbildliche Siedlungsabfallentsorgung (Kapitel 2.3) 9
Abfallplanung 2021 des Kantons Schwyz Abb. 13: Altbauabriss und Baustoffrecycling, Foto © AfU 6.1 Entsorgungskapazitäten und Fazit In der Praxis erfolgt die Klassierung von Holzabfällen Im Kanton Schwyz bestehen heute vier Anlagen zur ther- noch nicht konsequent. Einige problematische Behand- mischen Verwertung von Altholz. Zusätzlich befindet sich lungen von Hölzern (z.B. mit Pentachlorphenol [PCP]) eine Anlage im Bau (Galgenen) und eine in Planung (Ein- können weder optisch noch geruchlich erkannt werden. siedeln). Trotz der erwarteten Mengenzunahme sind ge- Ohne Kenntnis der Herkunft bzw. sobald die Holzabfälle nügend Verbrennungskapazitäten im Kanton vorhanden. geschreddert sind, lässt sich der ursprüngliche Einsatzort der Hölzer auch nicht mehr ermitteln. 6.2 Empfehlung Qualitätssicherung in Altholzschredderbetrieben Akteure Termin Empfehlung E-5 • Weiterführen der Qualitätssicherung in Altholzschredderbetrieben (Altholzanalysen). AfU / Betriebe laufend [Art. 12 VVEA] 7 Bauabfälle 7.1 Mineralische Bauabfälle und Bausperrgut 7.2 Unverschmutzter Aushub Ausbauasphalt und Strassenaufbruch stammen vorwie- Unverschmutzter Aushub kann auf grossen Baustellen gend aus dem Tiefbau, Betonabbruch und Mischabbruch direkt aufbereitet und vor Ort wiederverwertet werden. sowie Bausperrgut aus dem Hochbau. Ein Teil der mi- Bei allen Baustellen wird ein Teil des Aushubs auch für neralischen Bauabfälle wird mittels mobiler Aufbereitung Hinterfüllungen verwendet (direkte Wiederverwertung). auf den Baustellen zu Recyclingbaustoffen aufbereitet und vor Ort wieder eingesetzt. In der Regel erfolgt die Auf- Der nicht direkt auf der Baustelle wieder einsetzba- bereitung jedoch in den Bauabfallanlagen (Bauschuttauf- re, unverschmutzte Aushub (ca. 600 000 m3 pro Jahr; bereitungsanlagen und Bausperrgutsortieranlagen). Die ca. 3.8 m3 pro Einwohner) wird grösstenteils in den 14 jährliche Menge, welche in Bauabfallanlagen im Kanton Rekultivierungsstellen (Materialentnahmestellen) zur Wie- Schwyz aufbereitet werden liegt zwischen 300‘000 t und derauffüllung verwendet. Diese Art der Ablagerung gilt als 400‘000 t, wobei der Anteil des Bausperrguts mit durch- Verwertung. Die Ablagerung der verbleibenden Menge er- schnittlich rund 15‘000 t klein ist. folgt in den acht Deponien des Typs A. Diese Abfallströme sind im Kapitel 8 (Deponierbare Abfälle) behandelt. Kies- Bei den hergestellten Recyclingbaustoffen (Anlagenout- haltiger Aushub wird teilweise auch als Baustoff verwen- put) wird insgesamt eine höhere Menge festgestellt, ins- det, die Mengen sind zurzeit aber von untergeordneter besondere bei den Recycling-Kiessanden A, B und P. Bedeutung. Die Herstellung der Recycling-Kiessande erfolgt teilweise durch Mischung der verschiedenen Bauabfallkategorien. Ausserdem wird gemäss den Anlagenbetreibern minder- wertiger Flusskies, Kies aus Geschiebesammlern, Fels oder kiesiger Aushub mit mineralischen Bauabfällen (ins- besondere Asphalt) vermischt. 10
Abb. 14: Rückbau Peronanlagen Bahnhof, Foto © AfU 7.3 Entsorgungskapazitäten und Fazit Die praktizierte Vermischung von mineralischen Bau- Gesamtschweizerische Überlegungen prognostizieren bei abfällen mit Primärmaterialien zur Herstellung von Re- den mineralischen Bauabfällen eine generelle Zunahme cycling-Kiessanden widerspricht grundsätzlich dem Ver- der Mengen (vgl. z.B. www.kar-modell.ch). Diese Progno- mischungsverbot gemäss Art. 9 VVEA. Insbesondere für sen basieren auf der zunehmenden Gebäudesubstanz in Asphaltgranulat werden heute grosse Anstrengungen den vergangenen Jahrzehnten, welche beim Abbruch der unternommen, um einen grossen Teil des anfallenden Gebäude nach Ablauf der Lebensdauer zu steigenden Ausbruchasphalts nach entsprechender Aufbereitung mineralischen Bauabfallmengen führt. Diese Prognose wieder im Strassenbelag einsetzen zu können. Diese Ent- gilt auch für den Kanton Schwyz. wicklung ist auch im Kanton Schwyz anzustreben. Die Aufbereitung von verwertbaren mineralischen Bau- Die Entsorgung und Wiederverwertung von Asphalt wur- abfällen und von Bausperrgut erfolgt durch private Un- de auch in der Koordination Abfall- und Deponieplanung ternehmer, welche dazu auf bewilligten Plätzen mobile Zentralschweiz behandelt. Dabei wurde ein überregiona- oder semimobile Brech- und Siebanlagen betreiben. Die ler Handlungsbedarf festgestellt: Es sind Rahmenbedin- Unternehmer können dadurch flexibel auf die grossen gungen für eine gesteigerte Nachfrage zu erstellen, damit Schwankungen des Anfalls reagieren. Die Anlagenkapa- eine möglichst hohe Verwertungsquote erreicht werden zitäten passen sich somit dem Bedarf an und sind ge- kann. Auf nationaler Ebene sind entsprechende Bestre- nügend gross. Nicht berücksichtigt sind Materialien von bungen bereits im Gang (z.B. Erhöhung der zugelasse- aussergewöhnlich grossen Infrastrukturprojekten wie z.B. nen Anteile im Asphaltmischgut und in Baustoffen in den langen Tunnelbauten usw. Für die Entsorgung bzw. Ver- Normenwerken). wertung dieser Bauabfälle müssen projektspezifisch zu- sätzliche Kapazitäten geschaffen oder neue Verwertungs- wege ermittelt werden. 7.4 Massnahme Normgerechte Herstellung mineralischer Recyclingbaustoffe Akteure Termin Massnahme M-3 Die mineralischen Recyclingbaustoffe werden normgerecht hergestellt (inkl. Qualitätsnach- AfU / TBA / HBA laufend weise) und prioritär in gebundener Form verwertet. Auf die Zumischung von primärer / Branche (FKB, Gesteinskörnung ist nach Möglichkeit zu verzichten. Eine Vermischung ist nur zum Erreichen arv) / Gde / einer bestimmten bautechnischen Eigenschaft zulässig. Bezirke [Art. 20 VVEA; Art. 46 USG] Massnahme mit Bezug zu anderen Kapiteln: • Massnahme M-8: Vermehrte Verwendung von Recyclingbaustoffen (Kapitel 13.1) 11
Abfallplanung 2021 des Kantons Schwyz Abb. 15: Deponie, Foto © AfU 8 Deponierbare Abfälle Die Ablagerung von Inertstoffen (Deponie Typ B) steht in direktem Zusammenhang mit der Wiederverwertung von Bei den deponierbaren Abfällen handelt es sich um mineralischen Bauabfällen als Recyclingbaustoffe. Der Schüttgüter aus hauptsächlich mineralischer Zusammen- vermehrte Einsatz von Recyclingbaustoffen wird im Ka- setzung (vorwiegend Bauabfälle), welche nicht verwert- pitel 13 erläutert. Deponien des Typs C, D und E sind im bar sind. Mit der VVEA wurden für die Ablagerung dieser Kanton Schwyz derzeit keine in Betrieb. Abfälle neu die fünf Deponietypen A, B, C, D und E ge- schaffen: 8.1 Entsorgungskapazität und Fazit In der Deponieplanung 2017 wurde ein bedeutender Deponietypen Abfallarten Bedarf für die Bereitstellung möglicher Deponiestandor- Deponie Typ A und Abbaustellen Unverschmutzter Aushub te des Typs A für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial erkannt. Folglich wurden Deponie Typ B Deponien für wenig schad- für die verschiedenen Regionen neue Standorte im Richt- stoffhaltige, gesteinsähn- plan festgesetzt, welche zusammen zusätzliche rund liche Abfälle 8.7 Mio. m3 Deponievolumen ergeben. Dies entspricht Deponie Typ C Deponien für gesteinsähn- dem Bedarf von ungefähr 12 Jahren. Sofern die Projek- liche Abfälle mit erhöhtem te auch umgesetzt werden können, wird die Reserve als Schadstoffgehalt ausreichend beurteilt. Um Deponieprojekte effizienter zu Deponie Typ D Deponien für Schlacken und realisieren, soll das kantonale Planungs- und Baugesetz Aschen aus der kontrollier- dahingehend angepasst werden, dass Deponien über ten Verbrennung, Kugel- kantonale Nutzungszonen bewilligt werden können. fangmaterial Die Deponien des Typs B für die Ablagerung von Inert- Deponie Typ E Deponien für Abfälle, die stoffen werden in der Koordination Abfall- und Deponie- sich chemisch und/oder planung Zentralschweiz behandelt. Diese gelangt dabei biologisch verändern kön- zu den folgenden Schlussfolgerungen: nen, nicht brennbare Bau- abfälle - Erhebliche Mengen an Material Typ B werden ausser kantonal abgelagert (Hauptsächlich Deponie «Gäsi» Für die Ablagerung der Materialien des Deponietyps B GL). Dies in erster Linie, weil im äusseren Kantonsteil gibt es im Kanton Schwyz zurzeit nur die Deponie «Sel- keine Deponie Typ B vorhanden ist; gis» in Muotathal. 8.2 Massnahme Deponieplanung Akteure Termin Massnahme M-4 Die Deponieplanung aus dem Jahr 2017 wird im Jahr 2022 überarbeitet. Dabei werden auch AfU / private 2022 - 2024 Standorte für Deponien Typ D und E evaluiert. Projektinitianten [Art. 4, 20 und 25 VVEA; Koordinierte Abfall- und Deponieplanung Zentralschweiz] Massnahme mit Bezug zu anderen Kapiteln: • Massnahme M-8: Vermehrte Verwendung von Recyclingbaustoffen (Kapitel 13.1) 12
Abb. 16: Entleerung Glascontainer, Foto © Axel B: Bott - Bis 2020 ist für Material Typ B knapp ausreichend Die Abfälle für die Ablagerung auf den Deponietypen C, Deponievolumen vorhanden. Beurteilt auf der Basis des D und E werden ebenfalls in der Koordination Abfall- und aktuell bewilligten Deponieraums wird ab 2021 ein Be- Deponieplanung Zentralschweiz behandelt. Für die Ab- darf an weiterem Deponieraum bestehen, in erster Li- lagerung dieser Abfälle aus dem Kanton Schwyz muss nie im äusseren Kantonsteil; auf andere Deponien im Raum Zentralschweiz oder der - Drei neue Standorte (Freienbach, Feusisberg und Küss- übrigen Schweiz zurückgegriffen werden. In Tuggen ist nacht) mit einem Gesamtvolumen von 1’100‘000 m3 in der aktuellen Richtplanung eine Deponie des Typs D sind bereits im kantonalen Richtplan festgesetzt. festgesetzt. Diese Deponie ist ausschliesslich für die Abla- Werden diese Deponien realisiert, wird für den Planungs- gerung von Schlacke der KVA Linth vorgesehen. Bei den horizont und darüber hinaus ausreichend Deponieraum Abfällen des Deponietyps E gelangt die Koordination Ab- vorhanden sein. fall- und Deponieplanung Zentralschweiz zum Schluss, dass die Deponien Cholwald (NW) und Alznach (ZG) ab etwa 2028 verfüllt sein werden. Wenn in naher Zukunft keine weiteren Ablagerungskapazitäten geschaffen wer- 9 Entsorgungskonzept und den, ergibt sich daraus in der Planungsregion Zentral- Schadstoffermittlung bei Bauabfällen schweiz ein Ablagerungsengpass. Mit der Inkraftsetzung der VVEA im 2016 wurde die Pflicht eingeführt, dass bei Bauvorhaben, ab einer bestimmten Menge an anfallenden Bauabfällen oder bei Verdacht auf Schadstoffe, eine Schadstoffermittlung durchgeführt und ein Entsorgungskonzept erarbeitet werden muss (Art. 16 VVEA). Über die detaillierte Art und Weise der Durchführung von Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept wurde die Vollzugshilfe «Modul Bauabfälle, (BAFU 2020)» publiziert. Abb. 17: Schema Definition Bauabfallarten (Quelle: Vollzugshilfe VVEA, Modulteil Bauabfälle – Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen) 13
Abfallplanung 2021 des Kantons Schwyz Abb. 18: ARA Rothenthurm, Foto © AfU Die Gebäudeschadstoffdiagnostiker sind in den Verbän- für die Themen Diagnostik, Entfernung, Entsorgung und den «Schweizerischen Fachverband Gebäudeschadstoffe Analytik von Bauschadstoffen, belasteter Gebäudesubs- (FAGES)» und der «Vereinigung Asbestberater Schweiz tanz und Störstoffen einen Standard (good practice) zu (VABS/ASCA)» organisiert. Beide Verbände prüfen die definieren, diesen öffentlich zugänglich zu machen und Fachkompetenz ihrer Mitglieder. Ausserdem wurde aus- aktiv zu verbreiten. gehend von der SUVA das Forum Asbest Schweiz (FACH) gegründet, welches eine Adressliste der anerkannten Ge- Den Kantonen werden gemäss der Vollzugshilfe verschie- bäudeschadstoff-Diagnostiker führt («FACH-Liste»). An- dene Kompetenzen zugeschrieben. Der Kanton Schwyz erkannte Diagnostiker der Verbände FAGES und VABS will den Vollzug von Art. 16 VVEA möglichst schlank hal- werden von den Verbänden auf Wunsch automatisch auf ten. Für die beiden beim Kanton liegenden Kompetenzen die FACH-Liste gesetzt. Im Auftrag des Bundes, der Kan- bedeutet das: tone und der Stadt Zürich erarbeiten die Fachverbände die Wissensplattform Polludoc. Polludoc hat zum Ziel, 1. Form der Schadstoffermittlung bei Bauvorhaben mit weniger als 200 m3 Rückbaumaterial: Selbstdeklaration durch den Bauherrn (gemäss Vorlage «Checkliste» in An- hang A1 des Vollzugshilfe-Moduls). 2. Formvorschriften für das Entsorgungskonzept: Form- vorschriften gemäss den Mindestanforderungen im Kapi- tel 6 des Vollzugshilfe-Moduls. Abb. 19: Schotterentsorgung Gleisbau, Foto © AfU 9.1 Massnahme Entsorgungskonzept und Schadstoffermittlung für Bauabfälle Akteure Termin Massnahme M-5 • Die Regelung zu Art. 16 VVEA bezüglich Entsorgungskonzept und Schadstoffermittlung Gde / AfU / AfA laufend bei Bauabfällen wird umgesetzt. • Es werden Minimal-Standards zur privaten Kontrolle des Entsorgungskonzepts und der Schadstoffermittlung im Baubewilligungsverfahren (gemäss VVEA-Vollzugshilfe) festgelegt. Art. 16 VVEA] 14
Abb. 20: Schadstoffe im Bauwerk, Foto © AfU Bei der Festlegung von Art und Umfang der behördlichen Kontrolle des Entsorgungskonzeptes in der Vollzugshilfe werden keine Vorgaben geliefert. Insbesondere der Teilaspekt der Schadstoffermittlung erfordert ein umfassendes Fachwissen. Im Kanton Schwyz wird dazu folgende Regelung vorgeschlagen: Regelung über die behördliche Kontrolle zu Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept zu Art. 16 VVEA für den Kanton Schwyz 1 Die Kontrolle wird grundsätzlich durch die für die Baubewilligung zuständige Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs durchgeführt. Bei den meisten Bauvorhaben ist das die Gemeinde. 2 Die Kontrolle des Entsorgungskonzepts umfasst die Vollständigkeit aller Angaben gemäss dem Vollzugshilfe-Modul «Bauabfälle - Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen». Der Kanton informiert die Gemeinden bezüglich einem minimalen Standard. 3 Die Kontrolle der Schadstoffermittlung, -entfernung und -entsorgung umfasst die Anwendung der fachlichen Vorgaben des Voll- zugshilfe-Moduls «Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen» sowie des «good practice»-Stan- dards auf der Wissensplattform Polludoc (www.polludoc.ch). 4 Je nach Komplexität des Bauvorhabens kann die für die Baubewilligung zuständige Behörde externe Fachleute beiziehen (Ex- terne Überprüfung). Für die Umwelt-Baustellenkontrolle steht seit 2009 ein ähnliches und bewährtes System zur Verfügung. Das „Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat (ZUBI)“ prüft bei Bedarf die Baustellen im Auftrag der Gemeinden. 5 Automatische Zulassung für die externe Überprüfung: Fachleute, welche beim FACH (www.forum-asbest.ch) auf der Adressliste der Asbestdiagnostiker aufgenommen sind, sind berechtigt, die behördliche Kontrolle nach Art. 16 VVEA als PK durchzuführen. 6 Zulassung für die externe Überprüfung durch Gesuch: Im Sinne der Wirtschaftsfreiheit können auch Personen, welche nicht Mitglieder der Gebäudeschadstoff-Verbände sind, durch das Stellen eines Gesuchs beim AfU des Kantons Schwyz eine Zulas- sung erhalten. Der Kanton Schwyz prüft die Eignung der Gesuchsteller nach den gleichen Anforderungen wie die Gebäude schadstoff-Verbände (asca-vabs.ch und fages.org) oder gibt diese Prüfung bei Verbänden als Dienstleistung in Auftrag. Er emp- fiehlt allen Interessenten die automatische Zulassung über die Verbände. 7 Kontrolle eigener Entsorgungskonzepte: Die Kontrolle eigener Entsorgungskonzepte in der Funktion der externen Überprüfung ist grundsätzlich möglich. Der Kanton Schwyz empfiehlt, die Erstellung von Entsorgungskonzepten und die externe Überprüfung in der gleichen Firma nach Möglichkeit personell zu trennen. 8 Entsorgungskonzepte für Bauarbeiten auf belasteten Standorten gemäss Art. 2 resp. Art. 5 Abs. 3 der Altlasten-Verordnung (AltlV) werden durch das AfU geprüft. Gemäss Vorgaben der SUVA müssen beispielsweise alle Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen an gesundheits- gefährdenden Asbestfasern freigesetzt werden können, durch ein SUVA-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen durchgeführt werden. Ausserdem sind gemäss Art. 60a Bauarbeitenverordnung (BauAV) bestimmte Arbeiten an asbesthaltigen Spritz-, Boden- und Wandbelägen sowie Leichtbauplatten der SUVA zu melden. Der Vollzug dieser Bestimmungen liegt beim kantonalen Arbeitsinspektorat. Die SUVA führt eine Adressliste der anerkannten Asbest- sanierungsunternehmen unter: www.suva.ch/de-CH/material/Adresslisten/adress-liste-anerkannte-asbestsanierungs- unternehmen 15
Abfallplanung 2021 des Kantons Schwyz Abb. 21: Verwertung von Boden, Foto © AfU 10 Bodenverwertung Dabei wird auch der Hinweis auf das Verzeichnis oder die GIS-Karte als Hilfsmittel für die Bodenverwertung ein- Geeigneter Bodenaushub muss nach Art. 18 VVEA mög- gefügt. Bei einer Bodenverwertung sind die gesetzlichen lichst vollständig verwertet werden. Beim nicht vor Ort Bestimmungen wie Gewässerraum, Waldabstand, Grund- verwertbarem Bodenmaterial hat sich gezeigt, dass die wasser-, Natur- und Landschaftsschutz, Naturgefahren Verwertung unbefriedigend abläuft. Dies betrifft vor allem und Archäologie zu berücksichtigen. den Unterboden, der einerseits oft zusammen mit dem Aushub entsorgt wird und andererseits aber bei Rekulti- Böden, die chemisch, biologisch (z.B. invasive gebiets- vierungsarbeiten knapp ist. fremde Organismen) oder mit Fremdstoffen belastet sind, unterstehen nicht der Verwertungspflicht. Schwach be- Eine Möglichkeit der Wiederverwertung besteht darin, lastete Böden (Schadstoffgehalte zwischen Richt- und bestehende, nicht ackerfähige Böden zu Fruchtfolgeflä- Prüfwerten) sollen nach Möglichkeit vor Ort oder in des- chen (FFF = ackerfähiges Kulturland) aufzuwerten. Dazu sen unmittelbarer Nähe verwertet werden (z.B. bei Ver- ist aber nicht jeder Boden geeignet. Deshalb benötigen kehrsanlagen). Dabei gilt der Grundsatz «Gleiches zu Unternehmen, die eine Bodenaufwertung durchführen Gleichem». Überschüssiges Material muss gesetzeskon- wollen, Kenntnisse von geeigneten Standorten. Gemäss form entsorgt werden. Grundsatz 7 des Sachplans FFF des Bundesrates vom 8. Mai 2020 sind die Kantone aufgefordert, innert drei Jahren ein Verzeichnis oder eine Hinweiskarte (GIS-Kar- te) mit den notwendigen Informationen zu erstellen. Diese Arbeiten wurden im Kanton Schwyz 2020 gestartet. Ein weiterer Grund, weshalb es Probleme bei der Wieder- verwertung von Bodenmaterial gibt, ist das mangelnde Wissen von Unternehmern bezüglich der Verwertungs- pflicht. Als Massnahme wird die Thematik Bodenver- wertung und Kompensationspflicht FFF im bestehenden Merkblatt «Landwirtschaftliche Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone (April 2014)» ergänzt oder ein zusätzliches Merkblatt erstellt und publiziert. 10.1. Massnahme Verbesserung der Bodenverwertung Akteure Termin Massnahme M-6 • Als Hilfsmittel wird ein Verzeichnis oder eine Hinweiskarte Bodenverwertung (anthropogene AfU / AfL / 2021 - 2022 Böden als potenzielle Aufwertungsflächen) als GIS-Karte erstellt und periodisch nachgeführt. AGI / ARE • Die Möglichkeiten für die Bodenverwertung wird in einem Merkblatt erläutert (Ergänzung mit dem Hinweis zur Verwertungspflicht, FFF-Kompensation und Hinweis auf das Verzeichnis / die GIS-Karte). [Art. 18 VVEA; Sachplan FFF vom 8. Mai 2020; Bodenstrategie Schweiz vom 1. Mai 2020] 16
Abb. 22: Aufbereitung von Altholz, Foto © AfU 11 Stand der Technik bei Abfallanlagen - Aufbe- insbesondere bei den Möglichkeiten zur Versickerung, reitungsanlagen für Bauabfälle wenn eine entsprechende Vorbehandlung (Retentionsfil- terbecken, Abflussdrosselung) installiert ist. Der Stand der Technik (SdT) für die Aufbereitung und Zwischenlagerung von mineralischen Bauabfällen und Mobile Anlagen, die auf Grossbaustellen zur direkten Auf- Bausperrgut wird heute insbesondere in Bezug auf den bereitung und Wiederverwertung der Bauabfälle einge- Umgang mit dem Abwasser unterschiedlich definiert. setzt werden, müssen teilweise weniger strenge Auflagen Im Kanton Schwyz gilt immer noch das Merkblatt «Um- als die stationären Anlagen erfüllen. Hier besteht ein Re- schlag- und Aufbereitungsplätze für Bauabfälle» der Um- gelungsbedarf, der bei der Überarbeitung des Merkblatts weltdirektionen der Zentralschweiz aus dem Jahr 1998. ebenfalls berücksichtigt werden muss. Dieses muss in nächster Zeit jedoch aktualisiert werden. Die erforderliche Platzbefestigung für die Aufbereitung Weiterer Regelungsbedarf besteht im Bereich der Be- und Lagerung von Bauabfällen ist abhängig von der Art richterstattung. Gemäss dem kürzlich publizierten Modul der Abfälle sowie von der Lage bezüglich Gewässer- «Berichterstattung nach VVEA» der VVEA-Vollzugshilfe schutzbereich (Au/Ao oder übriger Bereich üB). Die Vorga- wird den Kantonen die Befugnis eingeräumt auch «ein- ben des bestehenden Merkblatts sind im schweizweiten zelne Produktedaten zu erheben, sofern ein entsprechen- Vergleich eher zu wenig restriktiv. So können z.B. Stras- der Bedarf für den Vollzug besteht». Bei den Bauabfällen senaufbruch oder Beton unabhängig vom Gewässer- kann die Erhebung der Produktedaten (Recyclingbau- schutzbereich auch auf unbefestigten Plätzen aufbereitet stoffe) als branchenüblich betrachtet werden und muss und gelagert werden. auch zukünftig erfolgen. Auch für die Behandlung und Ableitung von Platzwasser von Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle bestehen Anfor- derungen in Bezug auf die Art der Abfälle sowie auf die Lage im Gewässerschutzbereich (Au/Ao oder übriger Be- reich üB). Das bestehende Merkblatt ist hier im Vergleich zu den Vorgaben in anderen Kantonen eher unflexibel, 11.1. Massnahme Entwässerung von Bauabfallanlagen Akteure Termin Massnahme M-7 Das Merkblatt «Umschlag- und Aufbereitungsplätze für Bauabfälle» (ZCH 1998) der Zentral- AfG / AfU 2023 schweizer Kantone muss innerhalb der nächsten drei Jahre überarbeitet oder eine kantonale Ergänzung zum Merkblatt bezüglich Entwässerung ausgearbeitet werden. Art. 26, 27 und 29 VVEA] 17
Abfallplanung 2021 des Kantons Schwyz Abb. 23: Sortieranlage, Foto © AfU 12 Betrieb von Abfallanlagen In Einzelfällen, insbesondere bei Altreifen, gab es Abgren- zungsprobleme. Kurz vor einem Konkurs werden die Pro- Eine Branchenvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag filreifen meistens noch verkauft, die Altreifen jedoch wer- zwischen dem Branchenverband und der Behörde. Im den liegen gelassen, sodass die Gemeinde die Kosten für Bereich Umwelt beinhaltet eine solche Vereinbarung, die Entsorgung übernehmen muss. Bei Erteilung der Be- dass die Branche selbst kontrolliert, ob und wie gut ihre triebsbewilligung wird deshalb - abhängig von den bewil- Betriebe die umweltrechtlichen Vorschriften einhalten. ligten Abfallarten - das gesamte mögliche Lagervolumen Der Branchenverband übernimmt die routinemässigen zur Berechnung der Sicherheitsleistung verwendet. Die Kontrollen und die Beratung der Betriebe. Eine Branchen- Sicherheitsleistung kann als Depot vom Liegenschafts- vereinbarung hat daher viele Vorteile. Für die Kontrolle eigentümer oder gestützt auf die Betriebsbewilligung vom von Abfallanlagen muss nach Möglichkeit die bestehende Kanton verlangt werden. Branchenvereinbarung genutzt werden. Die Branchen- kontrolle des Verbandes Baustoffrecycling Schweiz (arv) Gemäss Art. 27f VVEA müssen die Inhaber von Abfallan- soll deshalb zukünftig auch für die Bauabfallanlagen im lagen sicherstellen, dass das Personal über die erforder- Kanton Schwyz eingesetzt werden. lichen Fachkenntnisse verfügt. Nach Art. 8 VVEA sorgt Gemäss § 32 des Einführungsgesetzes zum Umwelt- der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den schutzgesetz (EGzUSG) kann die Behörde eine ange- Organisationen der Arbeitswelt (OdA Abfall- und Roh- messene finanzielle Sicherheit zur Sicherstellung der stoffwirtschaft, OdA Umwelt) für den Aufbau der entspre- Erfüllung von Auflagen verlangen (Abschluss einer Ver- chenden Weiterbildungen. sicherung, Solidarbürgschaft, Kaution usw.). 12.1. Empfehlungen Vermehrter Einsatz der Branchenkontrolle Akteure Termin Empfehlung E-6 Branchenvereinbarungen zur Kontrolle von Bauabfallbehandlungsanlagen ab einer AfU / Betriebe 2025 Bearbeitungsmenge von 1000 t Bauabfälle pro Jahr (soweit möglich). [Art. 41a und 43 USG] Sicherheitsleistung für Abfallanlagen Empfehlung E-7 Prüfen der Zahlungsfähigkeit des Anlagebetreibers vor der Erteilung der Betriebsbewilligung AfU laufend und Einfordern der Sicherheitsleistung bei kritischen Abfällen, z.B. Altreifen. [Art. 30 VVEA; § 32 EGzUSG] Sicherstellung Fachwissen auf Abfallanlagen Empfehlung E-8 Sicherstellen des notwendigen Fachwissens beim Personal von Abfallanlagen Betriebe / Gde / laufend (inkl. Gemeindesammelstellen). ZV / AfU [Art. 8 und 27f VVEA] 18
Abb. 24: Kompostieranlage, Foto © AfU 13 Nachhaltiger Umgang mit Abfällen Durch die konsequente Anwendung einfacher und all- gemein bekannter Regeln könnten Verpackungsabfälle Bauabfälle und Recyclingbaustoffe und Food Waste in Haushalten mehrheitlich vermieden Im Jahr 2018 sind im Kanton Schwyz aus Hoch- und Tief- werden. Dazu wird ein Merkblatt zur Abfallvermeidung bau rund 320‘000 t Bauabfälle angefallen (vgl. Kapitel 7). in Haushalten ausgearbeitet, auf der Homepage des AfU Trotz den vielfältigen Bestrebungen zur Förderung des aufgeschaltet sowie mit entsprechenden Öffentlichkeits- Einsatzes von Recyclingbaustoffen wie dem Ressourcen- arbeiten begleitet. Trialog (www.ressourcentrialog.ch), normierter Produkte und Qualitätssteigerungen der Produzenten gibt es sei- Lebensmittelabfälle (Food Waste) tens der Bauherrschaften nach wie vor Vorbehalte bezüg- «Food Waste» ist die Verschwendung von Lebensmitteln lich Qualität und Preis. Es gibt jedoch nur noch wenige von der Produktion bis auf den Teller. Jedes Jahr gehen in Anwendungsbereiche, die aus technischen Gründen Pri- der Schweiz rund ein Drittel aller Nahrungsmittel, die uns märmaterial verlangen (z.B. beim Brückenbau). Auch der zur Verfügung stünden, verloren. Dies entspricht einem Regierungsrat hat in seinem Beschluss vom 3. Juni 2020 Verlust von etwa 300 kg pro Person und Jahr. Rund die (RRB Nr. 426/2020) bestätigt, dass die Rückbaustoffe Hälfte (140 kg) wird im privaten Konsum zu Hause und möglichst hochwertig und in gebundener Form eingesetzt in der Gastronomie verschwendet. In der ganzen Schweiz werden müssen. Da durch das Baustoffrecycling zudem sind es jährlich 2.5 Mio. t Lebensmittel, die verloren ge- Ressourcen und Deponievolumen geschont werden, hen. Food Waste ist mit einer wesentlichen Verschwen- müssen zusätzliche Bestrebungen unternommen wer- dung von Energie und einer erheblichen Umweltbelas- den, um die Akzeptanz solcher Recyclingprodukte und tung verbunden. Die Ernährung macht mit knapp 30 % damit deren Verwendung zu erhöhen. Dazu wird für den den grössten Anteil aller konsum- und produktionsbe- Kanton Schwyz eine «Verwendungsempfehlungen zum dingten Umweltbelastungen der Schweiz aus. All diesen vermehrten Einsatz von Recyclingbaustoffen» erarbeitet Nachteilen wird in Zukunft vermehrt mit Öffentlichkeits- und publiziert, z.B. nach dem Vorbild der Kantone Solo- arbeit gegen Lebensmittelverschwendung begegnet. thurn und Bern. Littering Abfälle in Haushalten und Betrieben Littering, das «achtlose liegen- oder fallenlassen von Ab- Ein Grossteil der Gesamtabfallmenge fällt in Betrieben an. fall im öffentlichen Raum», hat durch ein verändertes Oft braucht es eine anfängliche Investition, um eine we- Konsumverhalten in den letzten 20 Jahren stark zuge- sentliche Optimierung zu erreichen. Die Vorteile sind je- nommen. Insbesondere die Zunahme der Unterwegsver- doch effizienteres Arbeiten, geordnete Abfalllagerung, ein pflegung führt dazu, dass immer mehr Abfälle im Freien sauberes Erscheinungsbild und nicht zuletzt die Einhal- zurückbleiben. Littering führt zu verschiedenen gesell- tung der Gesetze. Gemäss dem Bericht «Umwelt-Kenn- schaftlichen und finanziellen Beeinträchtigungen. Als zahlen - der erste Schritt zu Effizienz und Kosteneinspa- Gegenmassnahme hat sich der Kanton Schwyz für pe- rung» (AWEL, 2018), können durch solche betrieblichen riodische Pressemitteilungen, Plakataktionen und weitere Optimierungen bis 25 % der Kosten eingespart werden. Aktionen gegen Littering entschieden und einige davon Das AfU des Kantons Schwyz hat bereits im Jahr 2000 bereits durchgeführt. Littering ist auch künftig ein The- unter dem Titel «Abfall-Management … ein Gewinn für ma, welches über Sensibilisierungsmassnahmen, insbe- Ihren Betrieb und unsere Umwelt» ein Musterentsor- sondere auch den Abfallunterricht, angegangen werden gungshandbuch für Betriebe veröffentlicht. Die Broschü- muss. re enthält massgebliche Grundsätze und Hinweise für das «Management» der im Unternehmen entstehenden Ab- fälle. Das Merkblatt ist eine informative und zielführende Zusammenstellung und wird deshalb aktualisiert. 19
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