ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

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ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN
ABRECHNUNGSWEGWEISER
                       FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN
Stand: November 2018
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

    Vorwort

    Liebe Kollegin, lieber Kollege,
    der Ihnen vorliegende „Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten“ bietet den Mitgliedern der
    Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Antworten zu Fragen rund um die psychotherapeuti-
    schen Tätigkeiten. Da aber die Vertragspsychotherapie des deutschen Gesundheitssystems ein besonders
    umfangreiches Kapitel darstellt, wird dabei schnell deutlich, dass dieser Abrechnungswegweiser neben
    einer allgemeinen Orientierung auch konkrete Umsetzungsinhalte bereithält. Sollten sich dennoch Fragen
    und Probleme ergeben, scheuen Sie sich bitte nicht, die Mitarbeiter Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung
    Schleswig-Holstein direkt anzusprechen. Man wird Ihnen hier weiterhelfen!

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit!

    Heiko Borchers
    Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie der KVSH

2   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

In der vorliegenden Broschüre werden zur
Vereinfachung ärztliche Psychotherapeuten,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
und psychologische Psychotherapeuten unter
dem Begriff Psychotherapeuten zusammen-
gefasst. Nur in Einzelfällen wird auf spezielle
Regeln für einzelne Gruppen hingewiesen.

Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männ-
liche Form eines Wortes genutzt wird, ist
hiermit selbstverständlich auch die weibliche
Form gemeint.

                                        Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   3
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN
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     Inhalt

    Psychotherapeutische Tätigkeitsformen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5

    Rechtliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6

    Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8

    Honorarabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  17

    Honorarbescheid  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18

    Formulare und Muster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23

    Wissenswertes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  43

4    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

Psychotherapeutische
Tätigkeitsformen im Überblick
Die Wahl zwischen Einzelpraxis, Angestelltenverhältnis oder Gemeinschaftspraxis in
Voll- oder Teilzeit ist abhängig von der persönlichen Lebensplanung. Eine selbststän-
dige Tätigkeit in Einzelpraxis und Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist auch in
Teilzeit als sogenannte Teilzulassung möglich.

Folgende Möglichkeiten der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung stehen
zur Auswahl:

Selbstständige Tätigkeit                                        Angestelltenverhältnis
  ƒƒ Einzelpraxis                                                Diese Form der Tätigkeit ist ebenso in einer Berufsaus-
     Die gesamte wirtschaftliche und organisatorische             übungsgemeinschaft (BAG), einem Medizinischen Versor-
     Verantwortung liegt beim Praxisinhaber.                      gungszentrum (MVZ) oder in einer Einzelpraxis in Voll- oder
  ƒƒ Praxisgemeinschaft                                          Teilzeit möglich. Angestellte Psychotherapeuten tragen
     In der Praxisgemeinschaft ist die Arbeitsweise ähnlich       kein finanzielles Risiko.
     einer Einzelpraxis. Obwohl Räume und Personal gemein-
     sam genutzt werden, bleibt die rechtliche, wirtschaft-     Zulassung
     liche und organisatorische Eigenständigkeit erhalten.        Informationen zu allen Fragen der Zulassung, Praxisüber-
     Jeder Praxisinhaber erstellt seine eigene Abrechnung.        nahme oder Praxisabgabe erhalten Sie in der Abteilung
  ƒƒ Berufsausübungsgemeinschaft                                 Zulassung der KVSH. An jedem ersten Mittwoch im Monat
     Es handelt sich um den Zusammenschluss mehrerer              findet in dieser Abteilung eine offene Sprechstunde (14.00
     Vertragsärzte oder Psychotherapeuten gleicher oder           bis
     verschiedener Fachgebiete. Obwohl die Organisations-         17.00 Uhr) statt, die zu einem persönlichen kurzen
     einheit der Gemeinschaft genutzt wird, bleibt die eigen-     Beratungsgespräch genutzt werden kann. Informationen
     ständige Arbeitsweise erhalten. Die Abrechnung erfolgt       sind auch im Internet unter www.kvsh.de unter der Rubrik
     gemeinsam. Die wirtschaftliche Verantwortung liegt bei       Praxis  Zulassung zu finden.
     allen Praxispartnern.

                                                                                       Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   5
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ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

    Rechtliche Rahmenbedingungen
    Gesetzliche Vorgaben, Richtlinien und Vereinbarungen sind die Grundlage der
    psychotherapeutischen Tätigkeit und haben eine bindende Wirkung für alle Psycho-
    therapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

    Psychotherapeutengesetz                                              gung. Die Psychotherapie-Vereinbarung stellt die Durch-
         Dieses Gesetz regelt seit 1999 die Ausübung der Psycho-         führungsbestimmung der Richtlinie dar. Hier werden z. B.
         therapie durch ärztliche Psychotherapeuten, psychologische      die erforderlichen Qualifikationen der Psychotherapeuten,
         Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsycho-           der Ablauf des Antragsverfahrens oder die Erteilung der
         therapeuten. Hier wird beispielsweise in Paragraf 1             Genehmigungen geregelt. Enthalten sind ab 1. April 2017
         Abs. 2 geregelt, dass Kinder- und Jugendlichenpsycho-           die Regelungen zur Anzeigepflicht (Akutbehandlung) und
         therapeuten junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr             Rezidivprophylaxe sowie der Wegfall der Gutachterpflicht
         behandeln dürfen. Das Psychotherapeutengesetz ist auf der       bei Kurzzeittherapie, wie auch das Formularwesen. Die
         Internetseite www.gesetze-im-internet.de unter der Ru-          Psychotherapie-Vereinbarung ist hinterlegt auf der Inter-
         brik Gesetze und Verordnungen  Buchstabe P zu finden.          netseite www.kbv.de unter Themen A-Z  Buchstabe P 
                                                                         Psychotherapie.
    Psychotherapie-Richtlinie
         Die Psychotherapie-Richtlinie regelt im Wesentlichen die      Sozialgesetzbuch V (SGB V)
         vertragspsychotherapeutische Versorgung und beinhaltet          Im SGB V sind die Zuständigkeiten der gesetzlichen Kran-
         insbesondere ausführliche Informationen über psychothera-       kenkassen, die Organisation und der Umfang des Leis-
         peutische Behandlungs- und Anwendungsformen, Antrags-           tungsanspruchs sowie die Rechtsbeziehungen zu weiteren
         und Genehmigungspflicht sowie Leistungsbewilligung im           Leistungserbringern wie Psychotherapeuten, Ärzten, Zahn-
         Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.                    ärzten und Apothekern festgeschrieben. Das SGB V regelt
                                                                         maßgeblich das Zusammenspiel von Versicherungspflicht,
         Als Folge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes hat der          Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der
         Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juni 2016              Gesamtvergütung im Gesundheitswesen. Hier wird unter
         eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.        anderem geregelt, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf
         Im Wege dieser Strukturreform der ambulanten Psychothe-         eine Psychotherapie gemäß den Richtlinien für Psychothe-
         rapie wurde ab 1. April 2017 unter anderem das Antrags-         rapie haben (Paragraf 11 in Verbindung mit Paragraf 28
         und Gutachtenverfahren vereinfacht und die Gruppen-             Abs. 1 und 3 SGB V). Das SGB V ist auf der Internetseite
         therapie gefördert. Wesentliche Neuerung ist zudem die          www.gesetze-im-internet.de unter der Rubrik Gesetze
         Einführung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde,            und Verordnungen  Buchstabe S zu finden.
         einer Akutbehandlung sowie einer Rezidivprophylaxe.
         Weiterhin sind die probatorischen Sitzungen in ihrer Anzahl   Bundesmantelvertrag-Ärzte
         minimiert und mit verpflichtender Mindestvorgabe neu            Der BMV-Ä ist ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen
         bestimmt worden. Die aktuelle Psychotherapie-Richtlinie         Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband mit
         ist auf der Internetseite www.g-ba.de unter der Rubrik          bindender Wirkung für Krankenkassen, Vertragsärzte und
         Richtlinien zu finden.                                          Vertragspsychotherapeuten. Er gilt bundeseinheitlich und
                                                                         beinhaltet die Durchführungsbestimmungen vieler gesetz-
    Psychotherapie-Vereinbarung                                          licher Regelungen, wie z. B. allgemeine Regeln zu den
         Die Psychotherapie-Vereinbarung ist Anlage des Bundes-          Abrechnungsgrundlagen. Der BMV-Ä ist auf der Internetseite
         mantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä). Gegenstand dieser Verein-        www.kbv.de unter der Rubrik Service  Rechtsquellen 
         barung ist die Anwendung von Psychotherapie nach der            Verträge zu finden.
         Psychotherapie-Richtlinie in der vertragsärztlichen Versor-

6   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
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Honorarverteilungsmaßstab (HVM)
  Der HVM regelt die Verteilung der Gesamtvergütung für
  die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden
  Vertragsärzte und Psychotherapeuten für den Bereich der
  Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Der HVM
  ist auf der Internetseite www.kvsh.de unter der Rubrik
  Praxis  Rechtsquellen  HVM hinterlegt.

Honorarabrechnungsordnung (HAO)
  Die HAO regelt das Abrechnungsverfahren für honoraran-
  spruchsberechtigte Vertragsärzte und Psychotherapeuten
  entsprechend gesetzlicher, vertraglicher und KV-bereichsei-
  gener Bestimmungen. Zum Beispiel sind darin die zeit-
  lichen Abläufe zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen
  festgehalten. Die HAO ist auf der Internetseite www.kvsh.de
  unter der Rubrik Praxis  Rechtsquellen  HAO hinterlegt.

                                                                           Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   7
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    Abrechnung
    psychotherapeutischer Leistungen
    Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)                             Aufbau einer Gebührenordnungsposition
         Grundlage des EBM ist der Paragraf 87 Abs. 2 SGB V in          Eine Gebührenordnungsposition besteht in der Regel aus
         Verbindung mit den Beschlüssen des Bewertungsaus-              einem „obligaten“ und einem „fakultativen“ Leistungs-
         schusses. Der EBM gehört zum Bundesmantelvertrag-Ärzte         inhalt. Der obligate Anteil muss vollständig erbracht
         und wird auf Bundesebene zwischen der Kassenärztlichen         werden. Von dem fakultativen Anteil können auch nur Teile
         Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geschlos-         erbracht werden. Dennoch muss für die Abrechnung zu
         sen. Nach dem EBM werden ambulante oder belegärztli-           jeder GOP die Befähigung zur Erbringung aller Leistungs-
         che Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung        inhalte vorliegen. Weitere Abrechnungsbestimmungen
         abgerechnet.                                                   geben darüber hinaus Auskunft über die jeweils zulässigen
                                                                        Anzahlhäufigkeiten, wie z. B. „im Behandlungsfall“, „im
         Aufbau des EBM:                                                Krankheitsfall“, „im Arztfall“ oder „im Betriebsstättenfall.“
                                                                        Im Kapitel 1 des EBM „Allgemeine Bestimmungen“ finden
         ƒƒ Allgemeine Bestimmungen                                     Sie hierzu ausführliche abrechnungsrelevante Hinweise.
         ƒƒ Arztgruppenübergreifende allgemeine
            Gebührenordnungspositionen (GOP)                          Genehmigungspflichtige Leistungen
         ƒƒ Arztgruppenspezifische GOP                                  Für die Abrechnung spezieller Leistungen ist eine vorhe-
         ƒƒ Arztgruppenübergreifende spezielle GOP                      rige Genehmigung der KVSH notwendig. Genehmigungen
         ƒƒ Kostenpauschalen                                            sind abhängig von der Zulassung und der nachgewiesenen
         ƒƒ Anhänge                                                     Fachkunde (Zeugnisse).

         Die einzelnen Leistungen sind im EBM mit Punkten bewer-        Erst nach erteilter Genehmigung darf die Leistung
         tet, die im Zusammenspiel mit dem jeweils gültigen             durchgeführt und abgerechnet werden. Anträge für die
         Orientierungswert (OW) die Grundlagen der Vergütung            Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen aus den
         darstellen.                                                    EBM-Abschnitten 35.1, 35.2 und 30.11 sind im Internet unter
                                                                        www.kvsh.de in der Rubrik Praxis  Downloadcenter 
         Jedem Kapitel des EBM ist eine Präambel vorangestellt.         Genehmigungspflichtige Leistungen  Psychotherapie
         Diese erklärt die speziellen Bedingungen des Abrechnungs-      zu finden. Diese Anträge werden an die Abteilung Quali-
         bereiches.                                                     tätssicherung gesandt.

         Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychothera-        Von der Krankenkasse genehmigte Psychotherapie ist über
         pie rechnen nach den Kapiteln 22 und 35 des EBM, ärztliche     die KVSH nur abrechnungsfähig, wenn sie vollständig in das
         und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und         Praxisverwaltungssystem übernommen wurde. Dazu gehö-
         Jugendlichenpsychotherapeuten nach den Kapiteln 23 und         ren z. B. Anzahl der genehmigten Sitzungen und das Datum
         35 ab. In den Kapiteln 22 und 23 sind z. B. die Grundpau-      der Genehmigung.
         schalen, Zuschläge und Gesprächsleistungen aufgeführt.

8   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

Leistungen der Psychotherapie
  Nicht antragspflichtige Leistungen (Abschnitt 35.1 EBM)
  Hierzu gehören z. B. die übenden Interventionen, die
  Psychotherapeutische Sprechstunde, die psychothera-
  peutische Akutbehandlung und die probatorische Sitzung.

  Antragspflichtige Leistungen (Abschnitt 35.2 EBM)
  In diesem Kapitel werden verschiedene Therapieformen
  aufgeführt, wie z. B. die tiefenpsychologisch fundierte
  Psychotherapie, Verhaltenstherapie und analytische
  Psychotherapie jeweils als Kurz- oder Langzeittherapie in
  Einzel- oder Gruppenbehandlung.

  Antragspflichtige Leistungen müssen vor der Ausführung
  bei der Krankenkasse mit dem Formular PTV 1 durch den
  Patienten beantragt werden. In der Regel übernimmt das
  der Therapeut für seinen Patienten. Der Therapeut muss
  seine Formulare (PTV 2, gegebenenfalls Konsiliarbericht)
  zeitnah erstellen. Alle Unterlagen werden zusammen der
  zuständigen Krankenkasse übersandt.

  Psychodiagnostische Testverfahren
  (Abschnitt 35.3 EBM)
  Dieses Kapitel beinhaltet die Testverfahren mit teildele-
  gierbaren Leistungen. Während andere Leistungen aus-
  schließlich durch den Psychotherapeuten erbracht werden
  dürfen, können die hier aufgeführte Leistungen auch von
  geschultem Praxispersonal durchgeführt werden.

  Neuropsychologische Therapien (Abschnitt 30.11 EBM)
  Psychotherapeuten und Fachärzte, die Leistungen nach den
  Kapiteln 21, 22 und 23 des EBM abrechnen und die Zusatz-
  bezeichnung „Neuropsychologie“ führen, können nach
  Erteilung einer Genehmigung durch die KVSH Leistungen
  aus dem Abschnitt 30.11 abrechnen.

                                                                         Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   9
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ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

     Nicht antragspflichtige Leistungen (Abschnitt 35.1 EBM)

       GOP            Leistung                                  Anmerkung                                                  Abrechenbar von
                                                                                                     Fachärzten für        Ärztl.- und         Fachärzten mit
                                                                                                     psychosomatische      psychologischen     einer Genehmigung
                                                                                                     Medizin (Kapitel 22   sowie Kinder- und   für antragsgebun-
                                                                                                     EBM)                  Jugendlichenpsy-    dene Psycho-
                                                                                                                           chotherapeuten      therapie bzw.
                                                                                                                           (Kapitel 23 EBM)    Psychosomatik
                                                                                                                                               (Kapitel 35 EBM)
               Differentialdiag-        Die GOP 35100 ist nur von Vertragsärzten berechnungs-
               nostische Klärung        fähig, die über die Qualifikation zur Erbringung psycho-
      35100                                                                                                  x                                         x
               psychosomatischer        somatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der Psycho-
               Krankheitszustände       therapie-Vereinbarungen verfügen.
                                        Die GOP 35110 ist nur von Vertragsärzten berechnungs-
               Verbale                  fähig, die über die Qualifikation zur Erbringung psycho-
               Intervention bei         somatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der Psycho-
      35110                                                                                                  x                                         x
               psychosomatischen        therapie-Vereinbarungen verfügen. Die GOP 35110 ist
               Krankheitszuständen      bis zu dreimal am Tag berechnungsfähig. Die Sitzungen
                                        müssen hierzu zeitlich getrennt stattfinden.
                                        Die GOP 35111 ist nur von Vertragsärzten bzw. -thera-
               Übende                   peuten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur
      35111    Interventionen als       Erbringung übender Interventionen gemäß § 5 Abs. 7 bzw.              x                     x                   x
               Einzelbehandlung         § 6 Abs. 6 oder § 7 Abs. 5 der Psychotherapie-Vereinba-
                                        rungen verfügen.
                                        Die GOP 35112 ist nur von Vertragsärzten bzw. -thera-
               Übende
                                        peuten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur
               Interventionen als
      35112                             Erbringung übender Interventionen gemäß § 5 Abs. 7 bzw.              x                     x                   x
               Gruppenbehandlung
                                        § 6 Abs. 6 oder § 7 Abs. 5 der Psychotherapie-Vereinba-
               bei Erwachsenen
                                        rungen verfügen.
                                        Die GOP 35113 ist nur von Vertragsärzten bzw. -thera-
               Übende
                                        peuten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur
               Interventionen als
                                        Erbringung übender Interventionen gemäß § 5 Abs. 7 bzw.
      35113    Gruppenbehandlung                                                                             x                     x                   x
                                        § 6 Abs. 6 oder § 7 Abs. 5 der Psychotherapie-Vereinba-
               bei Kindern und
                                        rungen verfügen. Die zulässige Gruppengröße beträgt
               Jugendlichen
                                        mindestens zwei und höchstens zehn Personen.
                                        Die GOP 35120 ist nur von Vertragsärzten bzw. -thera-
                                        peuten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur
                                        Erbringung suggestiver Verfahren gemäß § 5 Abs. 7 bzw. §
      35120    Hypnose                                                                                       x                     x                   x
                                        6 Abs. 6 oder § 7 Abs. 5 der Psychotherapie-Vereinbarun-
                                        gen verfügen. Diese Leistung ist nur als Einzelbehandlung
                                        durchführbar.
               Feststellung der         Ab 1. April 2017 entfällt die Gutachterpflicht für die
               Leistungspflicht         Kurzzeittherapie.
      35130
               zur Einleitung einer
               Kurzzeittherapie
               Feststellung der         Bericht an den Gutachter oder Obergutachter zum Antrag
               Leistungspflicht         des Versicherten auf Feststellung der Leistungspflicht zur
      35131    zur Einleitung/          Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch                 x                     x                   x
               Verlängerung einer       fundierten Psychotherapie, der analytischen Psychothera-
               Langzeittherapie         pie oder der Verhaltenstherapie, als Langzeittherapie.
               Biographische            Diese Leistung kann auch ohne persönlichen Arzt-
      35140                                                                                                  x                     x                   x
               Anamnese                 Patienten-Kontakt erbracht werden.
                                        Zuschlag zu der GOP 35140 für die vertiefte Exploration.
                                        Zweimal im Krankheitsfall sowohl während der Probatorik,
      35141    Vertiefte Exploration                                                                         x                     x                   x
                                        als auch während der laufenden Therapie berechnungs-
                                        fähig.
               Zuschlag Erhebung        Zuschlag zu der GOP 35140 für die Erhebung ergänzender
               neurologischer und       neurologischer und psychiatrischer Befunde.
      35142                                                                                                  x                                         x
               psychiatrischer
               Befunde
                                        Bei Erwachsenen sind vor einer Richtlinientherapie
                                        mindestens zwei bis höchstens vier, bei Kindern und
                                        Jugendlichen mindestens zwei bis höchstens sechs proba-
      35150    Probatorische Sitzung                                                                         x                     x                   x
                                        torische Sitzungen von je 50 Minuten Dauer erforderlich.
                                        Bei Kindern und Jugendlichen können relevante Bezugs-
                                        personen einbezogen werden.

10   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

GOP           Leistung                                 Anmerkung                                                    Abrechenbar von
                                                                                              Fachärzten für        Ärztl.- und         Fachärzten mit
                                                                                              psychosomatische      psychologischen     einer Genehmigung
                                                                                              Medizin (Kapitel 22   sowie Kinder- und   für antragsgebun-
                                                                                              EBM)                  Jugendlichenpsy-    dene Psycho-
                                                                                                                    chotherapeuten      therapie bzw.
                                                                                                                    (Kapitel 23 EBM)    Psychosomatik
                                                                                                                                        (Kapitel 35 EBM)
                               Mit dem Ziel eines Schnellkontakts mit Diagnostik und
                               Behandlungsempfehlung erfolgt der Zugang des Patienten
                               zum Psychotherapeuten durch die Psychotherapeutische
                               Sprechstunde. Therapeuten haben bei einem vollen
                               Versorgungsauftrag mindestens 100 Minuten und bei
                               einem hälftigen Versorgungsauftrag mindestens
                               50 Minuten pro Woche für die Sprechstunde zur Verfügung
                               zu stellen. Die Dauer der Sprechstunde beträgt mindestens
                               25 Minuten. Bis zu 150 Minuten im Krankheitsfall sind
                               möglich. Patienten können bis zum 31. März 2018 auch
        Psychotherapeutische   ohne vorherige Sprechstunde direkt eine Akutbehandlung
35151                                                                                                 x                     x                   x
        Sprechstunde           oder probatorische Sitzung in Anspruch nehmen. Es bleibt
                               den Psychotherapeuten überlassen, wie sie ihre Sprech-
                               stunde organisieren – offen oder mit Terminvergabe. Die
                               weitere Behandlung muss nicht bei dem Psychothera-
                               peuten erfolgen, bei dem der Patient in der Sprechstunde
                               war. Die Sprechstunden werden nicht auf die Therapiekon-
                               tingente angerechnet. Die Psychotherapeutische Sprech-
                               stunde und der dazugehörige Strukturzuschlag werden der
                               fachärztlichen Grundversorgung zugerechnet. Somit sind in
                               diesen Behandlungsfällen die Pauschalen für die fachärzt-
                               liche Grundversorgung (PFG) berechnungsfähig.
                               Die Akutbehandlung soll zur Besserung akuter psychischer
                               Krisen beitragen. Patienten, für die eine Akutbehandlung
                               nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf
                               eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere
                               ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnah-
                               men empfohlen werden können. Nach § 13 Abs. 2 der
        Psychotherapeutische   Psychotherapie-Richtlinie kann die Akutbehandlung als
35152                                                                                                 x                     x                   x
        Akutbehandlung         Einzeltherapie in Einheiten von mindestens 25 Minuten
                               bis zu 24 Mal je Krankheitsfall durchgeführt werden. Die
                               Leistung der Akutbehandlung ist gegenüber der Kranken-
                               kasse anzeigepflichtig. Das Anzeigeverfahren ist in der
                               Psychotherapie-Vereinbarung geregelt. Erbrachte Stunden
                               der Akutbehandlung sind mit einer gegebenenfalls
                               anschließenden Therapie zu verrechnen.

                                                                                                           Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   11
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

     Antragspflichtige Leistungen (Abschnitt 35.2 EBM)
     Der ab dem 1. Juli 2017 neu strukturierte Abschnitt 35.2 EBM ist für eine transparente Darstellung in Abschnitte 35.2.1 „Einzel-
     therapien“, 35.2.2 „Gruppentherapien“ und 35.2.3 „Zuschläge“ unterteilt.

     Einzeltherapie                                                          werden, die fünfte Stelle wird mit einem „X“ ersetzt. Die
          Im Abschnitt 35.2.1 „Einzeltherapien“ sind die tiefenpsy-          Krankenkasse bewilligt dann die GOP aller Gruppengrößen
          chologische, die analytische und die verhaltenstherapeuti-         der beantragten Gruppen- oder Kombinationsbehandlung
          sche Kurz- und Langzeittherapie abgebildet. Der Gemein-            (z. B. GOP 35543-35549 bei einer verhaltenstherapeu-
          same Bundesausschuss (G-BA) hat mit der Neufassung der             tischen Kurzzeitgruppentherapie). Der Therapeut rechnet
          Psychotherapie-Richtlinie das Kontingent für die Kurzzeit-         aus diesem bewilligten GOP-Bereich jeweils die GOP der
          therapie in zwei Blöcke zu je zwölf Stunden aufgeteilt. In         tatsächlichen Gruppengröße ab (z. B. GOP 35543 bei einer
          den EBM sind ab dem 1. Juli 2017 je Therapieverfahren              verhaltenstherapeutischen Kurzzeitgruppentherapie mit
          zwei neue GOP für die Kurzzeittherapie aufgenommen.                drei Teilnehmern).

     Gruppentherapie                                                         Eine Besonderheit gibt es bei Gruppen mit zwei Teilneh-
          Im Abschnitt 35.2.2 „Gruppentherapien“ ist die tiefen-             mern, die noch vor Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-
          psychologische, die analytische und die verhaltensthera-           Richtlinie (1. April 2017) beantragt wurden und nach der
          peutische Gruppentherapie (Kurz- und Langzeittherapie)             Psychotherapie-Vereinbarung (§ 19 Abs. 6) weitergeführt
          abgebildet. Es sind für die Kurzzeit- und die Langzeit-            werden können. Die Abrechnung ist ab Juli 2017 mit bun-
          therapiesitzungen jeweils drei Katalogleistungen mit               deseinheitlichen Pseudo-GOP möglich.
          jeweils sieben Gebührenordnungspositionen für die durch
          den G-BA definierten Gruppengrößen von drei bis neun          Strukturzuschläge
          Teilnehmern vorgesehen. Sie sind je Teilnehmer berech-             Im Abschnitt 35.2.3 „Zuschläge“ werden die Struktur-
          nungsfähig. Da sich die Therapeuten bei Antragstellung             zuschläge (GOP 35571, 35572, 35573), die von den
          nicht schon auf eine Gruppengröße festlegen müssen,                Kassenärztlichen Vereinigungen zugesetzt werden,
          sollen ab dem 1. Juli 2017 bei der Beantragung im Form-            abgebildet.
          blatt PTV 2 nur die ersten vier Stellen der GOP eingetragen

12   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

                                                                                                                                  Pseudo-GOP für die
            Therapieverfahren

                                                                                                                              Abrechnung einer bis zum
                                                     Einzeltherapie                   Gruppentherapie                         31. März 2017 beantragten
                                                                                                                                 Gruppentherapie mit
                                                                                                                                    2 Teilnehmern
                                                                                                                                                             Abrechenbar von
                                                KZT 1    KZT 2        LZT   KZT 1+2     LZT      Teilnehmerzahl                 KZT            LZT
                                                                                                 (Die letzte Ziffer der GOP
                                                                                                entspricht der Teilnehmer-
                                                                                                    größe der Gruppe)

                                                35401   35402     35405
     Tiefenpsychologisch fundierte

                                                                            35503      35513                3
                                                                            35504      35514                4
            Psychotherapie

                                                                            35505      35515                5
                                                                            35506      35516                6
                                                                            35507      35517                7
                                                                            35508      35518                8
                                                                            35509      35519                9
                                                                                                                              80502         80512         Fachärzten für psycho-
                                                35411   35412     35415                                                                                   somatische Medizin
                                                                                                                                                          (Kapitel 22 EBM), Ärztl.-
            Analytische Psychotherapie

                                                                            35523      35533                3
                                                                                                                                                          und psychologischen
                                                                            35524      35534                4                                             sowie Kinder- und
                                                                            35525      35535                5                                             Jugendlichenpsy-
                                                                            35526      35536                6                                             chotherapeuten und
                                                                            35527      35537                7                                             Fachärzten mit einer
                                                                            35528      35538                8                                             Genehmigung für
                                                                                                                                                          antragsgebundene
                                                                            35529      35539                9
                                                                                                                                                          Psychotherapie bzw.
                                                                                                                              80522         80532         Psychosomatik (Kapitel
                                                35421   35422     35425                                                                                   35 EBM)
                                                                            35543      35553                3
            Verhaltenstherapie

                                                                            35544      35554                4
                                                                            35545      35555                5
                                                                            35546      35556                6
                                                                            35547      35557                7
                                                                            35548      35558                8
                                                                            35549      35559                9
                                                                                                                              80542         80552

Psychodiagnostische Testverfahren (Abschnitt 35.3 EBM)
Die in diesem Abschnitt genannten Leistungen sind je Behandlungsfall für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr nur bis zu einer Gesamtpunktzahl von 1.280 Punkten und für Versicherte ab Beginn des 19. Lebensjahres nur bis zu
einer Gesamtpunktzahl von 854 Punkten berechnungsfähig.

  GOP                                                        Leistung                                                             Abrechenbar von
       Anwendung und Auswertung standardisierter
 35600                                                                                        Fachärzten für psychosomatische Medizin (Kapitel 22 EBM),
       Testverfahren
                                                                                              Ärztl.- und psychologischen sowie Kinder- und Jugendlichen-
                                         Anwendung und Auswertung von psycho-
 35601                                                                                        psychotherapeuten und Fachärzten mit einer Genehmigung für
                                         metrischen Testverfahren
                                                                                              antragsgebundene Psychotherapie bzw. Psychosomatik
                                         Anwendung und Auswertung von projektiven             (Kapitel 35 EBM)
 35602
                                         Testverfahren

                                                                                                                                      Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   13
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

     Übersicht der Zusatzkennzeichen für Leistungen der Psychotherapie
     Die Leistungen müssen gegebenenfalls mit einem Buchstaben (Suffix) gekennzeichnet (z. B. 35543B für Verhaltenstherapie KZT
     mit drei Teilnehmern unter Einbeziehung einer Bezugsperson) werden. Die Kennzeichnung ist vom Therapeuten vorzunehmen. In
     den Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind die GOP mit Suffix entsprechend hinterlegt.

       Suffix                                                     Verwendungstext
          B      Kennzeichnung von Psychotherapie-Leistungen unter Einbeziehung einer Bezugsperson.
                 Kennzeichnung der Verhaltenstherapie (Gruppentherapie) bei Sitzungen von mindestens 50 Minuten Dauer. In diesem
         H
                 Fall halbiert die Kassenärztliche Vereinigung die Punktzahl.
                 Kennzeichnung der probatorischen Sitzung, die vor dem 1. April 2017 begonnen wurde und die die Anzahlbedingung
                 der GOP 35150 aufgrund der Übergangsregelung der Psychotherapie-Vereinbarung überschreiten darf (5., 6., 7.,
                 8. Sitzung)
          L
                 oder
                 Kennzeichnung der 25. Stunde einer Kurzzeittherapie gemäß § 23a Psychotherapie-Richtlinie (alt), die vor dem
                 1. April 2017 beantragt wurde.
                 Kennzeichnung der 25. Stunde einer Kurzzeittherapie (Verhaltenstherapie, Gruppentherapie) gemäß § 23a Psychothe-
         N
                 rapie-Richtlinie (alt) mit einer Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten, die vor dem 1. April 2017 beantragt wurde.
          P      Probatorische Sitzung durch Arztgruppen gemäß § 87b Abs.2 Satz 3 SGB V (Praxisnetz).
                 Probatorische Sitzung durch Arztgruppen gemäß § 87b Abs.2 Satz 3 SGB V (Praxisnetz) unter Einbeziehung einer
         Q
                 Bezugsperson.
          R      Kennzeichnung von Psychotherapie-Leistungen im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe.
                 Kennzeichnung der probatorischen Sitzung, die unter Einbeziehung einer Bezugsperson erfolgt und die die Anzahlbe-
                 dingung der GOP 35150 aufgrund der Übergangsregelung der Psychotherapie-Vereinbarung überschreiten darf (5., 6.,
                 7., 8. Sitzung)
          S
                 oder
                 Kennzeichnung der 25. Stunde einer Kurzzeittherapie gemäß § 23a Psychotherapie-Richtlinie (alt), die vor dem
                 1. April 2017 beantragt wurde und unter Einbeziehung einer Bezugsperson erfolgt.
                 Probatorische Sitzung durch Arztgruppen gemäß § 87b Abs.2 Satz 3 SGB V (Praxisnetz), die die Anzahlbedingung der
          T      GOP 35150 aufgrund der Übergangsregelung der Psychotherapie-Vereinbarung überschreiten darf (5., 6., 7.,
                 8. Sitzung).
                 Kennzeichnung von Psychotherapie-Leistungen im Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe unter Einbezie-
         U
                 hung einer Bezugsperson.
                 Probatorische Sitzung durch Arztgruppen gemäß § 87b Abs.2 Satz 3 SGB V (Praxisnetz) unter Einbeziehung einer
          V      Bezugsperson, die die Anzahlbedingung der GOP 35150 aufgrund der Übergangsregelung der Psychotherapie-Verein-
                 barung überschreiten darf (5., 6., 7., 8. Sitzung).
                 Kennzeichnung der 25. Stunde einer Kurzzeittherapie (Verhaltenstherapie, Gruppentherapie) gemäß § 23a Psychothe-
         W       rapie-Richtlinie (alt) mit einer Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten, die vor dem 1. April 2017 beantragt wurde
                 und unter Einbeziehung einer Bezugsperson erfolgt.
                 Kennzeichnung einer Verhaltenstherapie (Gruppentherapie) mit einer Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten im
          X
                 Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe.
                 Kennzeichnung einer Verhaltenstherapie (Gruppentherapie) mit einer Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten im
          Y
                 Rahmen der Langzeittherapie als Rezidivprophylaxe unter Einbeziehung einer Bezugsperson.
                 Kennzeichnung einer Verhaltenstherapie (Gruppentherapie) mit einer Sitzungsdauer von mindestens 50 Minuten unter
          Z
                 Einbeziehung einer Bezugsperson.

14   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Leistungen gemäß Antragsstellung

                                                  Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie: Details der Änderungen ab 1. April 2017 für Erwachsene
                                                  Versorgungsangebote                                                                                       Bewilligungsschritte für Einzeltherapie/Gruppentherapie
                                                                                                                                                            bei Erwachsenen in Therapieeinheiten

                                                                                                                                                            Schritt 1           Schritt 2                         Erläuterungen
                                                                                            Akutbehandlung                                                  anzeigepflichtig                                      Erbrachte Stunden der
                                                                                            ƒƒ bis zu 24 x à 25 Minuten                                                                                           Akutbehandlung sind
                                                                                            ƒƒ Einheiten von 25 oder 50 Minuten                                                                                   mit einer ggf. anschlie-
                                                                                                                                                                                                                  ßenden Kurz- oder
                                                                                                                                                                                                                  Langzeittherapie zu
                                                                                                                                                                                                                  verrechnen.
                                                  Sprechstunde                                                     Kurzzeittherapie                         bis zu 12           bis zu 24
                                                  ƒƒ bis zu 6 x à 25 Min.                                         (VT, TP oder AP)                         antragspflichtig;   antragspflichtig; grundsätzlich   Umwandlung in Lang-
                                                  ƒƒ Einheiten von 25                                                                                      grundsätzlich       nicht mehr gutachterpflichtig     zeittherapie ist gutach-
                                                      oder 50 Minuten                                                                                       nicht mehr gut-                                       terpflichtig.
                                                                                                                                                            achterpflichtig
                                                                                                                   Langzeit-   Verhaltenstherapie (VT)      bis zu 60           bis zu 80
                                                                                            Probatorik             therapie                                 antrags- und gut-   antragspflichtig; Gutachter-      Rezidivprophylaxe
                                                                                            ƒƒ verpflichtend                                               achterpflichtig     pflicht liegt im Ermessen der     Ein begrenzter Anteil
                                                                                                für Einleitung                                                                  Krankenkassen                     noch nicht in Anspruch
                                                                                                einer Kurz- oder               Tiefenpsychologisch fun-      bis zu 60          bis zu 100/80                     genommener Therapie-
                                                  Hinweis: 50 Minuten                           Langzeitthera-                 dierte Psychotherapie (TP)   antrags- und gut-   antragspflichtig; Gutachter-      einheiten aus dem
                                                  Sprechstunde ab 1. April                      pie                                                         achterpflichtig     pflicht liegt im Ermessen der     Langzeit-Kontingent
                                                  2018 verpflichtend für                    ƒƒ 2 bis 4 x à 50                                                                  Krankenkassen                     kann zwei Jahre zur
                                                  weitere psychothera-                          Minuten                                                                                                           Rezidivprophylaxe
                                                                                                                               Analytische Psychotherapie   bis zu 160/80       bis zu 300/150
                                                  peutische Behandlung.                                                                                                                                           genutzt werden
                                                                                                                               (AP)                         antrags- und gut-   antragspflichtig; Gutachter-
                                                                                                                                                                                                                  (Anzeige des
                                                                                                                                                            achterpflichtig     pflicht liegt im Ermessen der
                                                                                                                                                                                                                  Therapieendes
                                                                                                                                                                                Krankenkassen
                                                                                                                                                                                                                  durch Therapeuten
                                                                                                                                                                                                                  erforderlich).

                                                                                            Andere Beratungs- und Unterstützungsangebote (z. B. Schuldnerberatung, Ehe- und Familienberatungsstelle)

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
                                                                                                                                                                                                                                             ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

                                                 Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (Stand: 21.02.2017)

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                                                 Leistungen gemäß Antragsstellung

                                                  Strukturreform Psychotherapie-Richtlinie: Details der Änderungen ab 1. April 2017 für Kinder und Jugendliche
                                                  Versorgungsangebote                                                                                       Bewilligungsschritte für Einzeltherapie/Gruppentherapie
                                                                                                                                                            bei Kindern (K) und Jugendlichen (J) in Therapieeinheiten

                                                                                                                                                            Schritt 1           Schritt 2                          Erläuterungen
                                                                                            Akutbehandlung                                                  anzeigepflichtig                                       Erbrachte Stunden
                                                                                            ƒƒ bis zu 24 x à 25 Minuten                                                                                            der Akutbehandlung
                                                                                            ƒƒ Einheiten von 25 oder 50 Minuten                                                                                    sind mit einer ggf.
                                                                                                                                                                                                                   anschließenden Kurz-

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
                                                                                                                                                                                                                   oder Langzeittherapie
                                                                                                                                                                                                                   zu verrechnen.
                                                  Sprechstunde                                                     Kurzzeittherapie                         bis zu 12           bis zu 24
                                                  ƒƒ bis zu 10 x à 25 Min.                                        (VT, TP oder AP)                         antragspflichtig;   antragspflichtig; grundsätzlich    Umwandlung in
                                                  ƒƒ Einheiten von 25 und                                                                                  grundsätzlich       nicht mehr gutachterpflichtig      Langzeittherapie ist
                                                                                                                                                                                                                                           ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

                                                      50 Minuten                                                                                            nicht mehr gut-                                        gutachterpflichtig.
                                                                                                                                                            achterpflichtig
                                                                                                                   Langzeit-   Verhaltenstherapie (VT)      bis zu 60           bis zu 80
                                                                                                                   therapie                                 antrags- und gut-   antragspflichtig;                  Rezidiv-
                                                                                            Probatorik                                                      achterpflichtig     Gutachterpflicht liegt im Ermes-   prophylaxe
                                                                                            ƒƒ verpflichtend                                                                   sen der Krankenkassen              Ein begrenzter
                                                                                                für Einleitung                                                                                                     Anteil noch nicht in
                                                                                                einer Kurz- oder               Tiefenpsychologisch fun-     K: bis zu 70/60     K: bis zu 150/90
                                                                                                                                                                                                                   Anspruch genom-
                                                                                                Langzeitthera-                 dierte Psychotherapie (TP)   J: bis zu 90/60     J: bis zu 180/90
                                                  Hinweis: 50 Minuten                                                                                                                                              mener Therapie-
                                                                                                pie                                                         antrags- und gut-   antragspflichtig;
                                                  Sprechstunde ab 1. April                                                                                                                                         einheiten aus dem
                                                                                            ƒƒ 2 bis 6 x à 50                                              achterpflichtig     Gutachterpflicht liegt im Ermes-
                                                  2018 verpflichtend für                                                                                                                                           Langzeit-Kontingent
                                                                                                Minuten                                                                         sen der Krankenkassen
                                                  weitere psychothera-                                                                                                                                             kann zwei Jahre zur
                                                  peutische Behandlung.                                                        Analytische Psychotherapie   K: bis zu 70/60     K: bis zu 150/90                   Rezidivprophylaxe
                                                                                                                               (AP)                         J: bis zu 90/60     J: bis zu 180/90                   genutzt werden
                                                                                                                                                            antrags- und gut-   antragspflichtig;                  (Anzeige des
                                                                                                                                                            achterpflichtig     Gutachterpflicht liegt im Ermes-   Therapieendes
                                                                                                                                                                                sen der Krankenkassen              durch Therapeuten
                                                                                                                                                                                                                   erforderlich).

                                                                                            Andere Beratungs- und Unterstützungsangebote (z. B. schulpsychologische Beratungsstelle, Ergotherapie, Logopädie)

                                                 Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (Stand: 21.02.2017)
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

Honorarabrechnung
Abgabe der Abrechnung                                           Fristverlängerung
(Onlineabrechnung)                                                Eine Verlängerung der Abgabefrist muss schriftlich bis zum
  Die Erstellung der Abrechnungsdatei erfolgt über eine von       15. Kalendertag des ersten Monats nach dem Abrechnungs-
  der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierte      quartal beantragt werden. Gemäß Paragraf 7 der Honorar-
  Praxissoftware und ist über das geschützte Onlineportal         abrechnungsordnung werden Fristverlängerungen nur in
  www.ekvsh.de zu übertragen.                                     Ausnahmefällen gewährt.

  Das Ausfüllen und die Datenübertragung der Sammelerklä-       Säumnisgebühr
  rung erfolgt ebenfalls verpflichtend über das Onlineportal.     Für Abrechnungen, die nicht fristgerecht eingehen oder
  Im Anschluss an die Datenübermittlung ist die ausge-            nach Ablauf der Frist unvollständig vorliegen, werden
  druckte und persönlich unterschriebene Sammelerklärung          Säumnisgebühren gemäß Honorarabrechnungsordnung
  an die KVSH per Fax 04551 883 7600 zu übertragen. Liegt         erhoben.
  ein zugelassener elektronischer Psychotherapeutenausweis
  (ePTA) vor, kann die Datenübermittlung mit einer qualifi-     eAbrechnungsCheck
  zierten Signatur papierlos abgeschlossen werden.                In der Zeit vom 20. Kalendertag des letzten Quartalsmonats
                                                                  bis zum 15. Kalendertag des ersten Monats nach Quartals-
  Auskünfte zur elektronischen Abrechnung, zum Onlineportal       ende bietet die KVSH die Möglichkeit einer Vorabprüfung.
  und den Zugangsmöglichkeiten erteilt die IT-Beratung der
  KVSH unter der Telefonnummer 04551 883 286.                   Weitere Informationen
                                                                  Unter www.ekvsh.de werden im Menüpunkt Informa-
Fristgerechte Abrechnung                                          tionen zu folgenden Themen Schulungsvideos angeboten:
  Die Abrechnung muss bis zum 15. Kalendertag des ersten
  Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals bei der           ƒƒ Ausfüllanleitung zur Sammelerklärung
  KVSH eingegangen sein. Der vollständige Abrechnungs-            ƒƒ Eintragen der Abwesenheitszeiten
  eingang ist erst verzeichnet, wenn die Abrechnungsdatei         ƒƒ eAbrechnungsCheck
  und die unterschriebene Sammelerklärung bei der KVSH            ƒƒ Hochladen der Abrechnungsdaten
  eingegangen sind.

                                                                                      Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   17
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

     Honorarbescheid
     Der Honorarbescheid umfasst Leistungen, die von den Vertragsärzten und
     Psychotherapeuten abgerechnet und nach der sachlich-rechnerischen Prüfung durch
     die KVSH vergütet werden.

     Vergütung                                                        Honorarzahlung
          Die Vergütung umfasst folgende Leistungen:                    Gemäß Paragraf 10 der Honorarabrechnungsordnung (HAO)
                                                                        werden monatliche Vorauszahlungen geleistet, die in
          ƒƒ Leistungen, die innerhalb des zugewiesenen Punktzahl-     der Regel 1/16 des Gesamthonorars der letzten vier
             volumens vergütet werden.                                  Quartalsabrechnungen betragen. Die Restzahlung erfolgt
          ƒƒ Leistungen, die gegebenenfalls außerhalb des zuge-        im vierten Monat nach Ablauf des Abrechnungsvierteljahres
             wiesenen Punktzahlvolumens mit einem Restpunktwert         unverzüglich nach Abschluss der Abrechnungsarbeiten und
             vergütet werden.                                           Eingang der Zahlungen seitens der Kostenträger.
          ƒƒ Freie Leistungen, die zum Orientierungswert vergütet
             werden.                                                    Für neu beginnende Praxen können besondere Regelungen
          ƒƒ Extrabudgetäre Leistungen, die außerhalb der mor-         getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Praxen, bei
             biditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet           denen nicht auf historische Daten eines Vorgängers zurück-
             werden.                                                    gegriffen werden kann. Für die Berechnung der Abschläge
          ƒƒ Leistungen, die nach gesonderten Verträgen außerhalb      wird in der Regel die Anzahl der abgerechneten GOP nach
             der MGV vergütet werden.                                   dem EBM, vorwiegend aus dem Kapitel 35, benötigt. Diese
                                                                        Informationen sollten möglichst am Ende jedes Monats
          Hinweis: Die Leistungsverteilung innerhalb der MGV regelt     schriftlich oder telefonisch der Finanzbuchhaltung der KVSH
          der Honorarverteilungsmaßstab (HVM).                          gemeldet werden. Die aktuelle Bankverbindung muss
                                                                        schriftlich mit Praxisstempel und Unterschrift vorliegen.
          Der vollständige Wortlaut des HVM ist über die Internet-
          seite der KVSH www.kvsh.de unter der Rubrik Praxis            Der vollständige Wortlaut der HAO ist über die Internet-
          Rechtsquellen einzusehen.                                    seite der KVSH www.kvsh.de unter der Rubrik Praxis
                                                                        Rechtsquellen einzusehen.

18   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

Muster zum Honorarbescheid Anlage PZV

                                               Forderungen, die innerhalb     Restliche Forderungen, die
                                               des zur Verfügung gestellten   über dem bereitgestellten
                                               PZV liegen, werden zum         Volumen liegen werden mit
                                               Orientierungswert vergütet.    dem Restpunktwert vergütet.

Anlage PZV informiert über das zur Verfügung gestellte Punkt-
zahlvolumen und die Forderungen des Psychotherpeuten und
deren Vergütung.

Psychotherapeuten erhalten bei der Übernahme unterdurch-
schnittlicher Praxen den Median der Fachgruppe.

                                                                                  Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   19
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

            Muster zum Honorarbescheid Anlage VB

            In dieser Anlage wird die Zusammenstellung der honorarrele-
            vanten Vergütungsbereiche dargestellt.

            Der praxisindividuelle Punktwert ist der durchschnittliche
            Punktwert aller morbiditätsrelevanten Leistungen. Die Abwei-
            chung des praxisindividuellen Punktwertes zum Orientierungs-
            wert lässt eine Aussage über den Anteil der Mehrleistungen
            und die Überschreitung des PZV-relevanten Budgets zu.
            Kommt es zu keiner Überschreitung des Budgets, so entspricht
            der praxisindividuelle Punktwert dem Orientierungswert.

20   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

Muster zum Honorarbescheid Anlage EI-GKV

Die Anlage EI-GKV zeigt als Einzelleistungsnachweis die nach
der Prüfung der Abrechnung vergüteten und anerkannten
Gebührenordnungspositionen, die Anzahl der Leistungen
sowie Einzel- und Gesamtpreise.

                                                                          Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   21
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

                                                      © istock.com/ fotostorm

22   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

Formulare und Muster
                                                                                      Ab 1. April 2017

     PTV 1     Antrag des Versicherten auf Psychotherapie                             geändert

     PTV 2     Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten                    geändert

     PTV 3     Leitfaden zum Erstellen des Berichts an den Gutachter                  geändert

     PTV 4     Auftrag zur Begutachtung                                               geändert

     PTV 5     Stellungnahme des Gutachters                                           geändert

     PTV 6     Feststellung der Leistungspflicht für Psychotherapie                   weggefallen

     PTV 7     Mitteilung der Krankenkasse                                            weggefallen

     PTV 8     Briefumschlag zur Weiterleitung der Unterlagen an den Gutachter        geändert

               Mitteilung der Krankenkasse über die nicht gegebene Leistungs-
     PTV 9                                                                            weggefallen
               pflicht für Psychtherapie

    PTV 10     Allgemeine Patienteninformation                                        neu

               Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychothera-
    PTV 11                                                                            neu
               peutischen Sprechstunde

               Anzeige der Akutbehandlung oder der Beendigung einer Psycho-
    PTV 12                                                                            neu
               therapie

   Muster 7    Überweisung                                                            unverändert

   Muster 22   Konsiliarbericht                                                       unverändert

                                                                                            STAND: 01.10.2018

                                                                               Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein   23
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

     PTV 1 – Antrag des Versicherten auf Psychotherapie

     Erläuterungen zu den einzelnen Feldern                                  PTV 1 – ANTRAG DES VERSICHERTEN AUF PSYCHOTHERAPIE

     1.   Angabe zum Mitglied bzw. zum Stammversicherten bei                                                                                                                         Erlä
          Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
                                                                                                                                                                                     1.
          Der volljährige Versicherte gibt hier Name, Vorname, Geburts-
          datum, Straße, PLZ, Ort sowie seine Versichertennummer                                                                                                                    Der
                                                                                                                                                                                     an.
          an. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind hier                                                                                                                 Stam
          die persönlichen Daten sowie die Versichertennummer des                                                                                                                    ist).
          Stammversicherten anzugeben (z. B. der Mutter oder des                                                                                                                     2.
          Vaters, bei dem das Kind oder der Jugendliche mitversichert
                                                                                                                                                                                     Der
          ist).                                                                                                                                                                      bes
                                                                                                                                                                                    Tief
     2.   Ich beantrage die Feststellung der Leistungspflicht für                                                                                                                    eine
                                                                                                                                                                                     3.
          Der Versicherte beantragt hier die Feststellung der Leistungs-
          pflicht für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren und
                                                                                                                                                                                    Der
          eine bestimmte Anwendungsform. Nach Absprache mit dem                                                                                                                     liger
          Therapeuten gibt er an, ob eine Analytische Psychotherapie,                                                                                                                dan
                                                                                                                                                                                     bei
          Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder eine Ver-                                                                                                               zei
          haltenstherapie beantragt wird. Darüber hinaus gibt er an, ob                                                                                                              anzu
          eine Einzeltherapie, Gruppentherapie oder eine Kombination                                                                                                                4.
          aus Einzel- und Gruppentherapie beantragt wird.
                                                                                                                                                                                     Han
                                                                                                                                                                                     peu
     3.   Ich beantrage die Psychotherapie als                                                                                                                                       ode
          Der Versicherte gibt an, ob es sich um einen Erstantrag han-                                                                                                               ist a
          delt oder um einen Folgeantrag. Ein Erstantrag ist ein erstma-
                                                                                                                                                                                     onä
                                                                                                                                                                                     Rich
          liger Antrag auf Kurzzeittherapie (z. B. bei Kurzeittherapie 1)                                                                                                            zung
          oder ein Erstantrag auf Langzeittherapie. Folgeantrag ist dann anzugeben, wenn es sich um die Umwandlung oder Fortfüh-
                                                                                                                                                                                     Darü
          rung einer laufenden Psychotherapie handelt. Dies kann bei der Kurzzeittherapie 2 der Fall sein, bei einer Umwandlung in                                                   psyc
          Langzeittherapie oder bei einer Fortführung der Langzeittherapie. Wird ein Änderungsantrag gestellt – z. B. von Einzelthera-
          pie in Gruppentherapie – ist ebenfalls Folgeantrag anzugeben.

     4.   Bei Erstanträgen bitte angeben
          Handelt es sich um einen Erstantrag, sind zusätzliche Angaben zu machen. Zunächst ist anzugeben, ob eine Psychothera-
          peutische Sprechstunde durchgeführt wurde. Wenn ja, soll das Datum der letzten Sprechstunde (50 Minuten am Stück) oder
          die Daten der letzten beiden Sprechstunden (zweimal 25 Minuten) angegeben
                                                                        Quelle:          werden.
                                                                                Kassenärztliche     Wird hier „nein“ angekreuzt, ist
                                                                                                Bundesvereinigung
          anzugeben, ob Ausnahmetatbestände gemäß § 11 Abs. 7 der Psychotherapie-Richtlinie vorliegen (z. B. vorherige stationäre
          oder rehabilitative Behandlung, aus welcher der Versicherte mit einer Diagnose gemäß § 26 der Psychotherapie-Richtlinie
          entlassen wurde). Ab dem 1. April 2018 ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde vor probatorischen Sitzungen, Akutbe-
          handlung oder Psychotherapie nach einem Richtlinienverfahren grundsätzlich verpflichtend.
                                                                                                                                         Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

          Darüber hinaus gibt der Versicherte an, ob vor dem jetzigen Antrag in den letzten zwei Jahren bereits eine ambulante psy-
          chotherapeutische Behandlung (Akutbehandlung, KZT1, KZT2 und/oder Langzeittherapie) durchgeführt wurde.

24   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

PTV 1 – Antrag des Versicherten auf Psychotherapie

                                                                                                         Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

                                                        Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein                                               25
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

     PTV 2 – Angaben des Therapeuten zum Antrag desPTVVersicherten
                                                       2 – ANGABEN DES THERAPEUTEN ZUM ANTRAG DES VERS

     Erläuterungen zu den einzelnen Feldern                                                                                                                                        Erläu
                                                                                                                                                                                   1.
     1.   Chiffre des Patienten                                                                                                                                                   Gebe
          Geben Sie hier bitte die Chiffre des Patienten an, welche die ggf.
                                                                                                                                                                                  chen
                                                                                                                                                                                   bzw.
          notwendige pseudonymisierte Weitergabe der entsprechenden
          Durchschrift an den Gutachter gewährleistet. Die Chiffre besteht
                                                                                                                                                                                  2.
          aus dem 1. Anfangsbuchstaben des Familien- bzw. Nachnamens                                                                                                               Hier
          des Patienten sowie dem Geburtsdatum im Format TTMMJJ.                                                                                                                   ben
                                                                                                                                                                                   ben
                                                                                                                                                                                   gebe
     2.   Diagnose(n)
          Hier müssen die für die Begründung des Antrags des Patienten
                                                                                                                                                                                  Antr
                                                                                                                                                                                   3.
          maßgeblichen Diagnose(n) als ICD-10-GM-Codes angegeben                                                                                                                  Spez
          werden. Im ggf. erforderlichen Bericht an den Gutachter sollen                                                                                                           beha
                                                                                                                                                                                   Beha
          trotzdem weiterhin alle gestellten Diagnosen angegeben werden.
                                                                                                                                                                                   durc
          Die Angabe „endstellig“ macht deutlich, dass die ICD-10-GM-Codes
                                                                                                                                                                                   4.
          als terminale Schlüsselnummern anzugeben sind (Codes, die keine
                                                                                                                                                                                   Gebe
          Subcodes mehr enthalten). Darüber hinaus ist die Diagnosesi-                                                                                                             Gesa
          cherheit anzugeben. Für einen Antrag auf Psychotherapie ist in                                                                                                           und
          der Regel mindestens eine gesicherte Diagnose erforderlich (z. B.                                                                                                        soll
                                                                                                                                                                                   der
          „F32.1 G“).                                                                                                                                                              ents
                                                                                                                                                                                   hand
     3.   Antrag des Patienten auf Psychotherapie                                                                                                                                  klein
                                                                                                                                                                                   tragt
          Spezifizieren Sie hier bitte für den Antrag des Patienten, um was für einen Antrag es sich handelt. Wird die Kombinations-                                               pie),
          behandlung durch zwei Therapeuten durchgeführt, sind von beiden Therapeuten die gleichen Angaben zu Antragsart und                                                       den
          Behandlungssetting anzugeben und es ist zusätzlich das Feld „die Kombinationsbehandlung wird durch zwei Therapeuten                                                      Ther

          durchgeführt“ anzukreuzen.                                                                                                                                               5.
                                                                                                                                                                                   Geb
                                                                                                                                                                                   schr
     4.   Für die KZT1, KZT2 oder LZT in diesem Bewilligungsschritt werden beantragt
                                                                                                                                                                                   pie,
          Geben Sie hier bitte die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten für den Patienten im jeweiligen Bewilligungsschritt an. Die                                                  hen.
          Gesamtanzahl kann sich nur auf die Einzeltherapie, nur auf die Gruppentherapie oder auf eine Kombination aus Einzel- und                                                 Zusä
                                                                                Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung                                                          ten b
          Gruppentherapie beziehen. Die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten innerhalb des jeweiligen Bewilligungsschritts soll den
          Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie (§§ 28, 29) entsprechen. Eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten in der Einzel-
          behandlung oder 100 Minuten in der Gruppenbehandlung. Zusätzlich zur Gesamtanzahl geben Sie bitte die entsprechenden
          GOPen des EBM an, auf die sich die beantragten Therapieeinheiten beziehen. Für eine Kombinationsbehandlung aus Einzel-
          und Gruppentherapie können hier z. B. drei unterschiedliche GOPen für Einzeltherapie sowie für die kleine und große Gruppe
          angegeben werden. Wird hingegen die Kombinationsbehandlung durch zwei Therapeuten beantragt, gibt jeder Therapeut
          nur das selbst durchzuführende Kontingent an (GOP entweder für Einzel- oder Gruppentherapie), wobei die Gesamtanzahl
          der Therapieeinheiten beider Therapeuten innerhalb des jeweiligen Bewilligungsschritts den Vorgaben der Psychotherapie-
          Richtlinie (§§ 28, 29) entsprechen soll. Bei einer Kombinationsbehandlung durch zwei Therapeuten ist § 11 Abs. 9 der
          Psychotherapie-Vereinbarung zu beachten.
                                                                                                                                       Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

     5.   Für den Einbezug von Bezugspersonen in diesem Bewilligungsschritt werden beantragt
          Geben Sie hier die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten für Einbezug von Bezugspersonen im jeweiligen Bewilligungsschritt
          an (siehe hierzu § 11 Abs. 10 Psychotherapie-Vereinbarung). Die Gesamtanzahl kann sich nur auf die Einzeltherapie, nur
          auf die Gruppentherapie oder auf eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie der Bezugspersonen beziehen. Eine
          Therapieeinheit entspricht 50 Minuten in der Einzelbehandlung oder 100 Minuten in der Gruppenbehandlung. Zusätzlich zur
          Gesamtanzahl geben Sie bitte die entsprechenden GOPen an, auf die sich die beantragten Therapieeinheiten beziehen.
26   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

PTV 2 – Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten

6.   Bei Erstanträgen angeben                                                                                                                                                               6.   B
     Bei Erstanträgen geben Sie bitte an, ob innerhalb der letzten 2                                                                                                                        Bei E
     Jahre bereits eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie durch-                                                                                                                       durch
                                                                                                                                                                                            pflich
     geführt wurde. Ist dies der Fall, so wird der Antrag von der Kran-
                                                                                                                                                                                            Ein A
     kenkasse einem Gutachter vorgelegt (gutachterpflichtiger Antrag).                                                                                                                      Sitzu
     Darüber hinaus sind die Daten der 1. und 2. probatorischen Sitzun-                                                                                                                     der A
                                                                                                                                                                                            führt
     gen im Format TTMMJJ anzugeben. Ein Antrag ist bereits nach der
                                                                                                                                                                                            7.   B
     ersten durchgeführten probatorischen Sitzung möglich, wenn für
     die zweite probatorische Sitzung bereits ein Termin mit dem Patien-                                                                                                                    Wird
                                                                                                                                                                                            einer
     ten vereinbart ist. Die Angabe des Datums der 2. Sitzung kann zum                                                                                                                      che A
     Zeitpunkt der Antragstellung in der Zukunft liegen. Vor Beginn der                                                                                                                     Anträ
                                                                                                                                                                                            Beric
     beantragten Psychotherapie müssen beide Sitzungen durchgeführt
     worden sein.
                                                                                                                                                                                          8.   B
                                                                                                                                                                                            Gebe
                                                                                                                                                                                            ist zw
7.   Bei Anträgen auf LZT angeben
     Wird ein Erst-, Umwandlungs-, oder Fortführungsantrag auf Lang-
                                                                                                                                                                                           Grup
                                                                                                                                                                                            Kurz-
                                                                                                                                                                                            ben S
     zeittherapie gestellt, sind Angaben zur Durchführung einer Rezidiv-
     prophylaxe zu machen. Soll eine Rezidivprophylaxe durchgeführt                                                                                                                        Einbe
                                                                                                                                                                                            chen
     werden (Angabe „ja“), ist die voraussichtliche Anzahl der Therapie-                                                                                                                   des P
                                                                                                                                                                                            gabe
     einheiten anzugeben (siehe hierzu § 14 Psychotherapie-Richtlinie).
                                                                                                                                                                                            9.   L
     Wird in gutachterpflichtigen Anträgen „noch nicht absehbar“ ange-
                                                                                                                                                                                            Hat v
     geben, ist gemäß § 14 Abs. 5 der Psychotherapie-Richtlinie eine
                                                                                                                                                                                            men,
     Begründung im Bericht an den Gutachter erforderlich.
                                                                                                                                                                                            10. E
                                                                                                                                                                                            Durch
8.   Bisheriger Behandlungsumfang des Patienten                                                                                                                                             vertr
     Geben Sie hier die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits durchgeführten Therapieeinheiten des Patienten an. Hierbei ist                                                             gen d
     zwischen der Anzahl der Therapieeinheiten in der Einzelbehandlung einer Kurz- und/oder Langzeittherapie, in der Gruppen-                                                               erfor
                                                                                                                                                                                            oder
     behandlung einer Kurz- und/oder Langzeittherapie und in der Akutbehandlung zu trennen. Zusätzlich sind bei Kurz- oder                                                                  SGB V
     Langzeittherapie die zugehörigen GOPen der bereits durchgeführten Therapieeinheiten anzugeben. Bitte geben Sie nur die
     mit dem Patienten durchgeführten Therapieeinheiten an. Die Hinzuzählung
                                                                         Quelle:von  zusätzlich
                                                                                 Kassenärztliche   nur für die Einbeziehung von
                                                                                                 Bundesvereinigung

     Bezugspersonen beantragten und durchgeführten Therapieeinheiten (nur bei Kindern und Jugendlichen) ist nicht vorgese-
     hen. Die jeweilige Anzahl soll jedoch dann Bezugspersonenstunden enthalten, wenn diese als Teil des Patientenkontingents
     gelten (siehe hierzu § 11 Abs. 10 Satz 6 der Psychotherapie-Vereinbarung). Die zusätzliche Angabe eines „B“, wenn Bezugs-
     personen einbezogen waren, ist hier nicht erforderlich.

9.   Letzte gutachterliche Stellungnahme
     Hat vor dem Zeitpunkt der jetzigen Antragstellung bereits ein Gutachter zu der laufenden Behandlung Stellung genommen,
     so sind hier der Name des Gutachters und das Datum der letzten Stellungnahme des Gutachters anzugeben.
                                                                                                                                               Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

10. Erklärung des Therapeuten
     Durch das Ankreuzen erklären Sie, dass Sie die beantragte Psychotherapie nach den jeweils geltenden Bestimmungen der
     vertragsärztlichen Versorgung (u.a. Psychotherapie-Richtlinie, Psychotherapie-Vereinbarung sowie weitere Bestimmungen
     des Bundesmantelvertrags-Ärzte) durchführen und von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die hierfür erfor-
     derlichen Genehmigungen zur Durchführung und Abrechnung erhalten haben (hierfür ist bei Teilnehmern einer Aus- oder
     Weiterbildung im Unterschriftenfeld Stempel und eine zusätzliche Unterschrift der Ambulanz gemäß § 117 Abs. 3 SGB V
     erforderlich).

                                                                                              Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein                                               27
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

      PTV 2 – Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten

                                                                    Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

28   Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
ABRECHNUNGSWEGWEISER FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN

PTV 3 – Leitfaden zur Erstellung des Berichts and den Gutachter

Hinweise

Der Leitfaden PTV 3 enthält wichtige Hinweise zum Erstellen des Berichts zum Erst- und Umwandlungsantrag bzw. zum Fortfüh-
rungsantrag. Der Therapeut verfasst auf Grundlage des Leitfadens den Bericht an den Gutachter in freier Form und unterzeichnet
und datiert den Bericht entsprechend. Der Leitfaden verbleibt beim Therapeuten.
       PTV 3 – LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG DES BERICHTS AN DEN GUTACHTER

                                                                       Hinweise
                                                                       Der Leiaden PTV 3 enthält wichge Hinweise zum Erstellen des
                                                                       Forührungsantrag. Der Therapeut verfasst auf Grundlage des L
                                                                       und unterzeichnet und daert den Bericht entsprechend. Der Lei

                                                                                                                                           Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

       Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

                                                                                          Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein                                               29
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