ADAC Unfallschutz Exklusiv - Inhalt

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ADAC Unfallschutz Exklusiv

            Inhalt		                                               Seite

            Pflichtinformationen		                                    2

            Datenschutzinformation ADAC Versicherung AG               4

            Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen      7
              Besondere Informationen		                               8
              Versicherungsbedingungen		                              8

            Service
              Überblick finanzielle Leistungen		                     16
              Progressionstabelle		                                  16
              Beispielrechnungen		                                   16
              Kontakt		                                              17
06.22/PDF

                                                                           ADAC Versicherung AG

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Pflichtinformationen zum
ADAC Unfallschutz Exklusiv

Aufgrund der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen                       8.                                Widerrufsbelehrung
(VVG-InfoV), sind wir als Versicherer verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zu
übermitteln:                                                                                                                             Abschnitt 1
                                                                                                                   Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                                                                                                                                        Widerrufsrecht
Informationen zum Versicherungsunternehmen                                                          	Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe
                                                                                                      von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
1.	Ihr Versicherer:                                                                                  Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
	ADAC Versicherung AG                                                                                ∙ der Versicherungsschein,
    81362 München                                                                                     ∙ die Vertragsbestimmungen,
    Vorstand: Claudia Tuchscherer (Vorsitzende), Stefan Daehne, James Wallner                       	einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungs-
    Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Claudius Leibfritz                                                 bedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
    Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München                                                ∙ diese Belehrung,
    Eingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842                                                    ∙ das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
                                                                                                      ∙ und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
2.	Ladungsfähige Anschrift des Versicherers:                                                         jeweils in Textform zugegangen sind.
	ADAC Versicherung AG                                                                              	Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-
	Hansastraße 19                                                                                      rufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    80686 München                                                                                   	ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München, oder E-Mail:
    Vorstand: Claudia Tuchscherer (Vorsitzende), Stefan Daehne, James Wallner                         service.vertragsaenderung(at)adac.de
                                                                                                                                     Widerrufsfolgen
3.	Die ADAC Versicherung AG bietet als ihr Hauptgeschäft Schutzbriefleistungen sowie               	Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der
    Reisekranken-, Reiserücktritts-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversiche-            Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden
    rungen an.                                                                                        Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versiche-
                                                                                                      rungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der
                                                                                                      auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in die-
Informationen zur angebotenen Leistung                                                                sem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360
                                                                                                      der Jahresprämie (siehe Versicherungsschein) pro Tag. Der Versicherer hat
4.	Der ADAC Unfallschutz Exklusiv umfasst Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie                  zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des
    finanzielle Leistungen nach einem Unfall. Der Zusatzbaustein Hilfe- und Pflegeleis-               Widerrufs, zu erstatten.
    tungen – sofern abgeschlossen – bietet Hilfeleistungen zur Bewältigung des Alltags              	Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat
    zu Hause nach einem Unfall. Maßgebend für die Leistungserbringung sind die Versi-                 der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzuge-
    cherungsbedingungen zum ADAC Unfallschutz Exklusiv. Bei Serviceleistungen müs-                    währen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
    sen noch die besonderen Voraussetzungen für die Durchführung der Hilfeleistung                                                  Besondere Hinweise
    vorliegen. Die Leistungen werden erbracht, wenn die Feststellungen des Versiche-                	Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
    rungsfalles und des Umfangs der Leistungen beendet sind und alle erforderlichen                   sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
    Nachweise vorliegen. Sobald wir festgestellt haben, dass Sie einen Anspruch auf fi-               Widerrufsrecht ausgeübt haben.
    nanzielle Leistung haben, zahlen wir den Betrag innerhalb von 2 Wochen an Sie aus.
    Die gegenseitigen Rechte und Pflichten, Höchstgrenzen der Leistungen sowie die Ta-                                                      Abschnitt 2
    rifbestimmungen regeln sich nach dem Versicherungsschein, den Besonderen Infor-                         Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
    mationen und den Versicherungsbedingungen des ADAC Unfallschutz Exklusiv.                       	Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die
                                                                                                      Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
5.	Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Personenkreis, der Höhe der ver-                                Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
    einbarten Versicherungssumme und dem Umfang des Versicherungsschutzes. Bei                        Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
    den Tarifen Erwachsener und Kind ist zusätzlich die gewählte Progression maßgeb-                   1.	die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Ver-
    lich. Ihren Beitrag entnehmen Sie bitte dem Angebot/Antrag. Sie finden den Beitrag                    trag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem
    ebenfalls auf Ihrem Versicherungsschein. Ändern sich die für die Beitragsberechnung                   der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
    maßgeblichen Berechnungsmerkmale, kann sich der Beitrag ändern.                                   2.	die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für
                                                                                                          die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei
6.	Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge, sofern keine Ratenzahlung ver-                   juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen
    einbart ist. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn der                     eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
    erste Beitrag oder die erste Rate rechtzeitig gezahlt wird. Die jährlichen Folgebeiträ-               Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun-
    ge müssen jeweils am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt,                       gen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich ge-
    bezahlt werden. Eine Ratenzahlung ist nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschrift-                     stalteten Form;
    verfahren möglich. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die
    noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug              3.	die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
    sind. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.                      4.	die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben
                                                                                                          über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
                                                                                                      5.	den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen
Informationen zum Versicherungsvertrag                                                                    Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versi-
                                                                                                          cherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll,
7.	Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen, wenn der Versicherer Ihren Antrag                         oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den
    durch Übersendung des Versicherungsscheins oder durch Aushändigung über eine                          Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermögli-
    ADAC Vertriebsstelle angenommen hat. Das gilt auch bei Beantragung der Versiche-                      chen;
    rung per Internet oder Telefon. Ist unserem Angebot ein Überweisungsformular bei-                 6.	Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zah-
    gefügt, kommt der Versicherungsvertrag mit Zahlung des Beitrags zustande. Der                         lungsweise der Prämien;
    Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Bei-                  7.	Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Be-
    trag oder die erste Rate rechtzeitig gezahlt haben.                                                   ginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist,
                                                                                                          während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
                                                                                                      8.	das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,
                                                                                                          Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Per-
                                                                                                          son, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Wider-
                                                                                                          rufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
                                                                                                          gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                                                          Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                                                                                                          gen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich ge-
                                                                                                          stalteten Form;
                                                                                                      9.	Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                                                                                                     10.	Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kün-
                                                                                                          digungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mittei-
                                                                                                          lung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemei-
                                                                                                          nen Versicherungsbedingungen erfolgt, b­ edürfen die Informationen einer her-
                                                                                                          vorgehobenen und deutlich gestalteten Form;

                                                                                              –2–
11.	die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der
       Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages
       zugrunde legt;
   12.	das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den
       Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
   13.	die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt ge-
       nannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen
       sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation wäh-
       rend der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
   14.	einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und
       Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zu-
       gang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den
       Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
   15.	Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit
       einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
                               Ende der Widerrufsbelehrung

 9.	Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängert sich jeweils um ein ­weiteres
     Jahr.

10.	Der gesamte Vertrag oder einzelne Vertragsbausteine der mitversicherten Personen
     können spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt werden. Nach
     einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag in Textform kündigen. Es
     besteht auch das Recht, nur den Vertragsbaustein derjenigen mitversicherten Per-
     son zu kündigen, bei der der Versicherungsfall eingetreten ist. Wird bei einer versi-
     cherten Person eine dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne
     der sozialen Pflegeversicherung oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt,
     können Sie den Vertrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung in Textform
     kündigen.

11.	Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.	Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie ent-
     weder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren
     Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versicherungs-
     vertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig
     ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außer-
     halb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufent-
     halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart,
     das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.

13.	Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages werden in
     deutscher Sprache geführt.

Informationen zum Rechtsweg

14.	Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Versiche-
     rungsvermittler kommen, die nicht mehr gemeinsam geklärt werden können,
     können Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden:
     Versicherungsombudsmann e. V.
     Postfach 08 06 32
     10006 Berlin
    Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter
    www.versicherungsombudsmann.de
	Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
	Die ADAC Versicherung AG nimmt nicht an einem Streitbeilegungs­verfahren vor einer
  Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbei­legungsgesetz teil.

15.	Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die wir nicht mehr gemein-
     sam klären können, haben Sie die Möglichkeit, sich an die staatliche Aufsichts­
     behörde für Versicherungen zu wenden:
	Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
	Graurheindorfer Straße 108
  53117 Bonn

                                                                                                     ADAC Versicherung AG

                                                                                               –3–
Datenschutzinformation
ADAC Versicherung AG
Stand: 24.05.2022

Die ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München, adac(at)adac.de (nachfol-                 2.	Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen,
gend „wir“ oder „uns“ oder „ADAC Versicherung AG“) ist ein deutsches Versicherungsun-                     Details gemeinsamer Verantwortlichkeit
ternehmen und ein Unternehmen der ADAC SE.                                                         2.1. Begründung, Durchführung und Beendigung des Versicherungsvertrags
Die ADAC Versicherung AG ist Teil verschiedener Unternehmen, die gemeinsam unter der               Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, verarbeiten wir Ihre Stamm- und
Marke "ADAC" auftreten. Zu den "Gesellschaften unter der Marke "ADAC" " gehören neben              Zahlungsdaten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu
der ADAC Versicherung AG die ADAC SE mit den weiteren mit ihr verbundenen Unterneh-                übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir
men (ADAC Medien und Reise GmbH, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Finanzdienste                      diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech-
GmbH) sowie dem ADAC e.V. und der ADAC Stiftung mit dem mit ihr verbundenen Unter-                 nungsstellung.
nehmen (ADAC Luftrettung gGmbH).                                                                   Leistungsbezogene Daten benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versiche-
Im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft verarbeiten wir personenbezogene                     rungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Rechtsgrundlage für die Verarbei-
Daten von Versicherten, Antragstellern oder weiteren Personen (nachfolgend „betroffene             tungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Person“ oder „Betroffener“). Dies macht uns zum „Verantwortlichen“ für die Verarbeitung            2.2. Rechtliche Verpflichtung
der personenbezogenen Daten der Betroffenen. Teilweise verarbeiten wir Ihre personen-              Wir verarbeiten Ihre Stamm- und Zahlungsdaten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
bezogenen Daten dabei gemeinsam mit anderen Unternehmen. In diesen Fällen sind wir                 wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
für die Verarbeitung Ihrer Daten mit dem oder den jeweils anderen Unternehmen gemein-              pflichten oder unserer Beratungspflicht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die
sam verantwortlich nach Art. 26 der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO"). Soweit                  jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
wir Ihre personenbezogenen Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit verarbeiten,                    2.3. Berechtigte Interessen
weisen wir Sie in dieser Datenschutzinformation darauf hin und erläutern Ihnen die                 Im Zusammenhang mit folgenden Zwecken zur Erfüllung berechtigter Interessen der
Details der Zusammenarbeit.                                                                        ADAC Versicherung AG und Dritter verarbeiten wir Ihre Stammdaten, Zahlungsdaten
Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Diesen können Sie bei Fragen zum                 sowie leistungsbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Datenschutz im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsverhältnis kontaktieren unter:                  • zur Erkennung, Verhinderung und Aufklärung von Betrug, Straftaten und Revisionssi-
ADAC Versicherung AG                                                                                  cherheit zum Schutz vor Leistungsmissbrauch; insbesondere nutzen wir Datenanalysen
Datenschutzbeauftragter                                                                               zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können
Hansastraße 19, 80686 München                                                                      • zur Netz- und Informationssicherheit und Gewährleistung des IT-Betriebs
E-Mail: dsb-mail(at)adac.de                                                                        • zwecks Risikoprüfung oder -beurteilung zur Risikoverminderung und -vermeidung
                                                                                                      sowie Kostensicherheit
1. Arten und Quellen personenbezogener Daten, Bereitstellungspflicht                               • zwecks zentralisierter Bearbeitung zur Arbeitsteilung und Effizienzsteigerung
1.1. Antrag und Abschluss Versicherungsschutz
Soweit Sie bei uns einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen oder diesen abschließen,           • zur Bearbeitung rechtlicher oder anderer Anliegen (einschließlich potentieller Anlie-
erheben wir unmittelbar von Ihnen Ihre Anrede, Vorname, Name, Geburtsdatum, E-Mail-                   gen), die aus Ihrem Versicherungsverhältnis entstehen zur Rechtsverfolgung (gericht-
Adresse und Anschrift (gemeinsam „Stammdaten“).                                                       liche Mahnverfahren und Klageverfahren) oder zur Abwehr von Ansprüchen und Offen-
Wir erheben unmittelbar von Ihnen auch: Ihre Abrechnungs- und Bezahldaten, (gemein-                   legung gegenüber Beratern und Beteiligten;
sam „Zahlungsdaten“).                                                                              • Austausch mit Auskunfteien und Einbeziehung von Inkassounternehmen als Dienstlei-
Ihre Stamm- und Zahlungsdaten sind dabei für den Abschluss der Versicherungspolice                    ster im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung einschließlich dem Austausch von
erforderlich. Wir ordnen Ihnen eine Kundennummer zu, sofern Sie kein ADAC Mitglied                    Zahlungsinformationen;
sind, wenn Sie eine Versicherungspolice abschließen. Ansonsten ist Ihre ADAC Mitglieds-            • Provisionsabrechnung z. B. mit Agenten/Vermittlern zur Abwicklung des Vertragsver-
nummer auch Ihre Kundennummer. Ihre ADAC Mitgliedsnummer erheben wir ebenfalls                        hältnisses mit Partnern, einschließlich Offenlegung ggü. den Provisionsberechtigten;
bei Ihnen.                                                                                            Übermittlung Ihrer Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informatio-
1.2. Freiwillige Angaben                                                                              nen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungsangelegenheiten benötigen;
Sie können uns mit Ihrem Antrag oder während Ihres Versicherungsschutzes auf freiwilli-            • Offenlegung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Unternehmenstransakti-
ger Basis zusätzlich folgende Daten mitteilen:                                                        onen (z. B. Umwandlungs-, Erwerbs- oder Veräußerungsvorgänge oder Joint Ventures)
– Telefonnummer                                                                                       oder Finanzierungen an Interessenten und Finanzinstitute, um Risikoprüfungen, Unter-
– Tarifvoraussetzungen (z. B. Mitarbeiterstatus, Nachweis Schwerbehinderung, Nachweis                nehmensbewertungen und die organisatorische Abwicklung der Transaktion ermögli-
   Ausbildung, Familienverbindungen). Soweit es sich hierbei um besondere personenbe-                 chen zu können;
   zogene Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO handelt, siehe zu den Details unter 2.4.                 • Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten sowie bestehenden Systemen
1.3. Daten Dritter                                                                                    und Prozessen, um Sicherheit, Effizienz, Verbesserungen zu erreichen;
Soweit Sie uns etwa im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses personenbezogene                    • Wettbewerbsanalyse, Markt- und Meinungsforschung (über den Postweg) zur Erfüllung
Daten Dritter (z. B. Angehörige, Geschädigte) mitteilen, verarbeiten wir auch diese Daten.            des wirtschaftlichen Eigeninteresses sowie Weiterentwicklung von Produkten
Wenn Sie uns personenbezogene Daten anderer Privatpersonen übermitteln, haben Sie                     (einschließlich übergreifender Analysen auch anhand von (pseudonymisierten) Daten
diese Personen über unsere Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und insbeson-                   anderer Gesellschaften unter der Marke "ADAC" im Rahmen des Data Warehouse, siehe
dere ihre Rechte zu informieren. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Einwilligung                 unten).
dieser Personen einzuholen (wenn Sie nicht selbst die Einwilligung in deren Namen abge-            • eingeschränkte Speicherung der Daten aus Effizienzgründen, wenn eine Löschung
ben dürfen), soweit wir eine Einwilligung für eine bestimmte Verarbeitung einholen.                   wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig
1.4. Leistungsbezogene Daten                                                                          hohem Aufwand möglich ist;
Soweit Sie uns bei der Geltendmachung von Leistung oder Ansprüchen/Schäden im                      Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir zudem zur Erstellung versicherungs­
Rahmen Ihres Versicherungsschutzes weitere Daten mitteilen bzw. Dienste in Anspruch                spezifischer Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts-
nehmen, verarbeiten wir auch diese Daten (gemeinsam „Leistungsbezogene Daten“) zu                  rechtlicher Vorgaben. Soweit zur Erstellung der Statistiken besondere Kategorien
dem Zweck der Leistungs- bzw. Anspruchsabwicklung.                                                 personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9
Andernfalls kann die Leistung oder der Anspruch/die Schadensabwicklung nicht erbracht              Abs. 2 lit. j DSGVO i.V.m. § 27 BDSG. Die Daten aller mit einer ADAC Gesellschaft bestehen-
werden.                                                                                            den Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispiels-
1.5. Sensible Daten                                                                                weise zur Beratung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzent-
Unter bestimmten Umständen können wir besondere Kategorien personenbezogener                       scheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.
Daten (nachfolgend: „sensible Daten“) über Sie anfordern und/oder erhalten. Besondere              Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Versicherungsunterneh-
personenbezogene Daten sind nach Art. 9 DSGVO solche personenbezogenen Daten, aus                  men (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schaden-
denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltan-           daten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über
schauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie                    das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass
genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen             der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der
Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung                Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unter-
einer natürlichen Person. Beispielsweise könnten wir, falls es relevant ist, Zugriff auf           stützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül-
Informationen über Ihre Gesundheit benötigen, um Ansprüche zu bearbeiten, die Sie                  lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung
erheben.                                                                                           unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang.
1.6. Weitere Datenquellen                                                                          Für die Bekanntmachung von Produkten und Dienstleistungen nutzen wir Ihre Daten in
Die ADAC Versicherung AG verarbeitet Adressdaten sowie Informationen zur Zahlungsfä-               folgendem Maße:
higkeit, die aus Quellen externer Dienstleister (insb. Auskunfteien und Inkassodienstlei-          • Post-Werbung für Produkte und Dienstleistungen der ADAC Versicherung AG sowie Post-
stern) stammen, zur Aktualisierung des Adressbestandes sowie zur Gewährleistung der                   Werbung für Produkte und Dienstleistungen anderer Gesellschaften unter der Marke
Richtigkeit der Stammdaten zu Vertragsabwicklungszwecken und im Zusammenhang mit                      "ADAC" sowie der ADAC Regionalclubs und von Partnerunternehmen, bei denen wir Ihr
der Zahlungsabwicklung und dem Inkasso hinsichtlich Ihres Versicherungsverhältnisses.                 Interesse an den Produkten dieser Unternehmen annehmen (insb. aufgrund von Koope-
1.7 Bereitstellungspflicht                                                                            rationen im Rahmen der ADAC Vorteilswelt). Ihre Daten werden dabei nicht an Gesell-
Einige der von uns angeforderten personenbezogenen Daten benötigen wir, um vertrag-                   schaften unter der Marke "ADAC" sowie ADAC Regionalclubs oder Partnerunternehmen
liche oder rechtliche Pflichten zu erfüllen. Sofern Sie uns solche personenbezogenen                  zu Werbezwecken übermittelt.
Daten nicht zur Verfügung stellen möchten, wird dies unsere Möglichkeiten beeinträchti-            • Auswertung von Interessen und Vorlieben der Mitglieder (sogenanntes "Profiling") in
gen, Ihnen gegenüber unsere Leistungen zu erbringen. Wir weisen Sie in einem solchen                  einer für Analysezwecke optimierten zentralen Datenbank („Data Warehouse“) zum
Fall darauf hin.                                                                                      Zweck der interessengerechten Post-Werbung. Hierbei entfaltet die automatisierte Ent-
                                                                                                      scheidung über die Aussendung von Post-Werbung Ihnen gegenüber keinerlei rechtliche
                                                                                                      Wirkung. Insbesondere haben Sie Möglichkeiten, die beworbenen Produkte auch über
                                                                                                      andere Vertriebswege zu erhalten. Ihre Daten, d. h. Stammdaten, Vertragsdaten sowie
                                                                                                      leistungsbezogene Daten werden dabei in pseudonymisierter Form ausgewertet.

                                                                                             –4–
Diese im Rahmen der berechtigten Interessen durchgeführten Analysen sowie die darauf                c) Widerruf
basierende Post-Werbung unterscheiden sich u. a. im Hinblick auf den Austausch ihrer                Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit formlos widerrufen. Der Widerruf einer
Daten sowie den Werbekanal (Post anstelle von E-Mail und Telefon) grundlegend von den               Einwilligung wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt
umfangreicheren Analysen und Werbemaßnahmen (per E-Mail und Telefon) die auf Basis                  sind, sind davon nicht betroffen und bleiben rechtmäßig. Wenn Sie einen Widerruf einrei-
Ihrer Einwilligung durchgeführt werden dürfen. Letztere sind zu Ihrer Information nach-             chen möchten, können Sie sich an die unten unter „Kontakt“ genannte Adresse wenden.
folgend unter Ziff. 2.4 beschrieben.
                                                                                                    2.5 Zweckänderung
Die berechtigten Interessen der ADAC Versicherung AG oder Dritten zur Verarbeitung                  Sofern neben den bereits bestehenden Zwecken andere Zwecke zur Datenverwendung
Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken umfassen dabei:                                             entstehen, prüfen wir, ob diese weiteren Zwecke noch im Rahmen der ursprünglichen
• Einbeziehung von Spezialisten und arbeitsteilige Übertragung von Funktionen zur                  Erhebungszwecke erfasst und damit vereinbar sind. Ist dies nicht der Fall, werden wir Sie
   Effizienzsteigerung;                                                                             über eine solche Zweckänderung informieren. Liegt keine anderweitige Rechtsgrundlage
• Allgemeine Geschäftsinteressen;                                                                   für die weitere Datenverwendung vor, werden wir die Daten nicht ohne Ihre Einwilligung
• Einhaltung interner Bestimmungen oder Anforderungen;                                              verarbeiten.
• Pflege der Geschäftsbeziehungen zu Ihnen und Neumitgliedern,
                                                                                                    3. Empfänger Ihrer Daten
• Wirtschaftliche Interessen, insb. Absatzsteigerung;                                               Um die unter Ziffer 2 beschriebenen Zwecke zu erfüllen, übermitteln wir Ihre Daten
• Führung interner Aufzeichnungen, Dokumentationsinteressen;                                        neben den bereits in Ziffer 2 genannten Empfängern an die folgenden Empfänger:
• Schutz des ADAC gegen Betrug, Vertrauensbruch, Diebstahl von Unternehmenseigen-                  • Dienstleister (z. B. Callcenter, IT-Unternehmen, Mobilitätspartner, Gesellschaften unter
   tum bzw. gegen sonstige Arten von Finanz- bzw. Wirtschaftskriminalität;                             der Marke "ADAC"). Diese verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten weisungsgebun-
• Gewährleistung der Sicherheit und Integrität der IT-Systeme                                          den im Auftrag des ADAC als unsere Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
                                                                                                    • Behörden (z.B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden), Sozialversicherungs-
2.4 Einwilligung                                                                                       träger, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Gerichte, Gutachter.
a) Sensible Daten
Soweit sensible Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) zur                 4. Dauer der Datenspeicherung
Durchführung der Leistungen oder Ansprüche/Schadensabwicklungen der Versiche-                       Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke
rungen verarbeitet werden müssen, werden wir von der betroffenen Person vorab zusätz-               nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten
lich eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einholen.                                    für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen den ADAC und/oder Gesellschaf-
Falls erforderlich, werden wir mit Ihrer Einwilligung Ihre Gesundheitsdaten bei Ärzten,             ten unter der Marke "ADAC" geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungs-
Pflegepersonen, Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflege-                frist von drei bis zu dreißig Jahren). Zudem werden die personenbezogenen Daten gespei-
heimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften                    chert, soweit und solange der ADAC dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende
und Behörden erheben und entsprechend eine Schweigepflichtentbindung einholen                       Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsge-
müssen (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. § 213 VVG).                                               setzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen
                                                                                                    danach bis zu zehn Jahre.
b) Werbung
Wir verarbeiten Daten, einschließlich solcher, die im Zusammenhang mit Ihrem Versiche-
                                                                                                    5. Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb des EWR
rungsschutz oder auch der Vertragsdurchführung bei uns gespeichert sind, ausschließlich
                                                                                                    Wir planen, Ihre personenbezogenen Daten an Dritte mit Sitz außerhalb der EU und des
auf Basis Ihrer Einwilligung, um Ihnen per E-Mail oder Telefon passgenaue Informationen
                                                                                                    Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu übermitteln, einschließlich den USA. Soweit
über aktuelle Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen. Hierzu tauschen wir
                                                                                                    eine entsprechende Übermittlung in einen Drittstaat durchgeführt wird, erfolgt eine sol-
diese Daten auch mit Gesellschaften unter der Marke "ADAC" aus. Außerdem werten wir
                                                                                                    che nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
und die weiteren in der Einwilligungserklärung genannten Unternehmen diese Informati-
                                                                                                    oder auf Basis von anderen angemessenen Schutzmaßnahmen, wie Standarddatenschutz-
onen im Wege eines Profilings aus, um eine Personalisierung der Werbemaßnahmen zu
                                                                                                    klauseln der Europäischen Kommission, verbindliche interne Datenschutzvorschriften,
ermöglichen. Die Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Einwilligung.
                                                                                                    genehmigte Verhaltenskodizes oder Zertifizierungsverfahren, oder einer Ausnahmerege-
Diese Datenverarbeitungsvorgänge erfolgen dabei in gemeinsamer Verantwortlichkeit                   lung nach Art. 49 DSGVO. Dies gilt jeweils, soweit erforderlich, einschließlich weiterer
zwischen uns und sämtlichen in der jeweiligen Einwilligung genannten Gesellschaften                 Schutzmaßnahmen, wie der Verschlüsselung Ihrer Daten. Für weitere Einzelheiten über
unter der Marke "ADAC". Wir haben eine entsprechende Vereinbarung zur gemeinsamen                   die bestehenden Schutzmaßnahmen oder ggf. eine Kopie davon, setzen Sie sich bitte ein-
Verarbeitung mit sämtlichen in der jeweiligen Einwilligung genannten Gesellschaften                 fach unter den oben genannten Informationen mit uns in Verbindung oder wenden Sie
unter der Marke "ADAC" geschlossen.                                                                 sich an unseren Datenschutzbeauftragten.
Der Austausch Ihrer Daten ist dabei auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erlaubt.
                                                                                                    6. Ihre Rechte
Details der gemeinsamen Verantwortung mit den jeweiligen, in der Einwilligung genann-               Sie können bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzung folgende Rechte
ten Gesellschaften unter der Marke "ADAC":                                                          ausüben:
Prozess / IT System                     Zuständigkeit                                               • Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten gem.
                                                                                                       Art. 15 DSGVO. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die
Erhebung der Einwilligung               Jede in der Einwilligung genannte Gesellschaft
                                                                                                       Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, die
                                        über ihre eigenen Kanäle, z. B. Antrag auf                     geplante Speicherdauer und die Herkunft Ihrer nicht direkt bei Ihnen erhobenen Daten
                                        Mitgliedschaft                                                 verlangen;
Speicherung und Verwaltung der          ADAC e.V.                                                   • Recht auf Berichtigung unrichtiger oder auf Vervollständigung unvollständiger Daten
Einwilligung und Widerrufe                                                                             gem. Art. 16 DSGVO;
Speicherung der Daten                   ADAC e.V., ADAC SE                                          • Recht auf Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten gem. Art. 17 DSGVO, soweit keine
Durchführung von Analysen               ADAC e.V., ADAC SE                                             gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen oder anderen gesetzlichen
Erster Kontakt für Betroffenenrechte    ADAC e.V.                                                      Pflichten oder Rechte zur weiteren Speicherung einzuhalten sind;
Umsetzung von Betroffenenrechten        ADAC e.V. / Jede in der Einwilligung genannte               • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 18 DSGVO;
                                        Gesellschaft                                                • Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO, d. h. das Recht, von Ihnen zur
Durchführung von Werbung                Jede in der Einwilligung genannte Gesellschaft                 Verfügung gestellte und bei uns über Sie gespeicherte Daten in einem gängigen,
                                                                                                       maschinenlesbaren Format übertragen zu bekommen oder die Übermittlung an einen
Was bedeutet das für Sie?                                                                              anderen Verantwortlichen zu verlangen;
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen wir und die jeweilige                • Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung gem. Art. 7 DSGVO;
Gesellschaft unter der Marke "ADAC" jeweils die eigenen datenschutzrechtlichen Pflich-
ten. Wir haben für bestimmte Prozessabschnitte Zuständigkeiten zugewiesen, die in der               • Recht auf Widerspruch hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
voranstehenden Tabelle dargestellt sind.                                                               gem. Art. 21 DSGVO. Für weitere Informationen beachten Sie die weiteren Informatio-
                                                                                                       nen in dem Kasten weiter unten;
Ihre Datenschutzrechte, die in Ziffer 6 ausgeführt sind, können Sie entweder bei uns, oder          • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde insbesondere in dem Mitgliedstaat
bei jedem der in der jeweiligen Einwilligung genannten Gesellschaften unter der Marke                  Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaß-
"ADAC" geltend machen. Die Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Einwilligung. Wir                 lichen Verstoßes zu (Art. 77 DSGVO). Die für den ADAC Versicherung AG zuständige
und die in der jeweiligen Einwilligung genannten Gesellschaften unter der Marke "ADAC"                 Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
informieren uns unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rech-
te. Wir stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwen-               Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach,
digen Informationen zur Verfügung. Um Ihnen und uns den Prozess zu vereinfachen, ha-                Tel.: 0981 18 00 93 0, Fax: 0981 18 00 93 800
ben wir untereinander vereinbart, dass der ADAC e.V. Ihre erste Anlaufstelle sein soll. Wir
bitten Sie daher, sich an den ADAC e.V. zu wenden, soweit Sie Fragen haben oder Ihre
Datenschutzrechte geltend machen wollen.
ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München,
oder E-Mail: service(at)adac.de

                                                                                                                                                            ADAC Versicherung AG

                                                                                              –5–
Der Antrag auf Umsetzung Ihrer Rechte kann formlos gegenüber der ADAC Versicherung
 Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO                                             AG erfolgen.
 1.	Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, die auf-                       Um Ihnen und uns die Umsetzung zu erleichtern, können Sie für die Umsetzung Ihrer
     grund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer                   Rechte unter Angabe Ihrer Kunden- oder Mitgliedsnummer per Post oder E-Mail an den
     Interessenabwägung) oder Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Datenverarbeitung im                         ADAC e.V. als unseren Dienstleister wenden:
     öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen, wenn dafür Gründe
     vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Dies gilt auch für                    ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München, oder
     ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO.                    E-Mail: service(at)adac.de
 2.	Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht
     mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe                          7. Automatisierte Einzelfallentscheidungen
     für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten                       Die von Ihnen im Laufe der Antragstellung erteilten Angaben nehmen wir als Grundlage
     überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder                         für eine automatisierte Entscheidung über das Zustandekommen des Versicherungs­
     Verteidigung von Rechtsansprüchen.                                                                vertrages. Ihnen steht das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des
                                                                                                       Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der
 3.	Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auch, um Direktwerbung zu be-                        Entscheidung zu.
     treiben. Sofern Sie keine Werbung erhalten möchten, haben Sie jederzeit das
     Recht, Widerspruch dagegen einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit
     es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Diesen Widerspruch werden
     wir für die Zukunft beachten, d. h. Ihre Daten nicht mehr für Zwecke der Direkt-
     werbung bzw. des Profiling verarbeiten, wenn Sie der Verarbeitung für diese
     Zwecke widersprechen.
 Der Widerspruch kann formlos an die ADAC Versicherung AG eingereicht werden.

 Um Ihnen und uns die Umsetzung des Widerspruchs zu erleichtern, können Sie
 Ihren Widerspruch, idealerweise unter Angabe Ihrer Kunden- oder Mitgliedsnum-
 mer, per Post oder E-Mail an den ADAC e.V. als unseren Dienstleister richten.
 ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München oder E-Mail: ser-
 vice(at)adac.de:
 • Betreff „Werbewiderspruch“ und/oder
 • Betreff „Profiling/Data Warehouse zu Werbezwecken“ und/oder
 • Betreff „Widerspruch/berechtigte Interessen“

Anhang Datenschutzinformation
Dienstleisterliste

Betroffene Gesellschaften, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmen
ADAC e. V., ADAC Versicherung AG, ARISA S.A., ADAC Autoversicherung AG

Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags
ADAC Regionalclubs / ADAC Vertriebsstellen                                              Entgegennahme von Willenserklärungen, Vertragsabschlüsse,
GKS (Gesellschaft für Kommunikationsservice mbH, 94036 Passau)                          Beratung, Aktualisierung von Stammdaten;
ACS (ADAC Customer Service GmbH, 45147 Essen)                                           GKS zusätzlich Leistungsfallbearbeitung
ADAC IT Service GmbH, 80686 München                                                     IT Dienstleistungen
ADAC RSR GmbH, 80686 München                                                            Schadenregulierung Rechtsschutz
Deutsche Anwaltshotline AG, 90443 Nürnberg                                              Rechtsservices und Rechtsgeneratoren
e.Consulting AG                                                                         IT-Unterstützungsleistungen

Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur gelegentlich stattfindet und Auftragnehmer, die nur gelegentlich tätig werden
Personentransport
    bodengebundener Transport
    Lufttransport                                                                Unternehmen, die den Personentransport durchführen
    medizinisches Begleitpersonal
    Rückführung im Todesfall
Assistance
    ANS (Auslandsnotrufstationen)
    DLC (Dienstleistungs-Center Halle GmbH, 06110 Halle/Saale)                   Fallaufnahme, Deckungsprüfung, Leistungsorganisation, Leistungsbearbeitung
    Externe Ärzte
    Assistance weltweit (Provider)
Krankenhäuser                                                                    Cost Containment, Plausibilitätsprüfung, Abklärung weiterer Leistungsverlauf
ambulante Praxen                                                                 Abklärung weiterer Leistungsverlauf
andere Versicherer                                                               Abklärung Kostenübernahme, Regress, Kostenbeteiligung
Lotse                                                                            Durchführung von Transportleistung
Medikamenten-/Brillenversand
    Apotheken                                                                    Bereitstellung des Medikamentes oder der Brille, Kurierdienst
    Optiker
    Kurierdienste
Inkassounternehmen                                                               Forderungseinzug
Sachverständige/Gutachter                                                        Prüfung eingereichter Schadenunterlagen, Erstellung von medizinischen und technischen Gutachten
Dienstleister für Hilfe- und Pflegeleistungen                                    Durchführung der Hilfe- und Pflegeleistungen

                                                                                                                                                            ADAC Versicherung AG

                                                                                           –6–
ADAC Unfallschutz Exklusiv

Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis                                                             Seite            			                                                                          Seite

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen8                                                          Abschnitt 3: Zusatzbedingungen Tarif Senior12
I. Besondere Informationen8                                                                    I. Besondere Informationen zum Tarif Senior12
1. Worum geht es beim ADAC Unfallschutz Exklusiv?                            8                 Worum geht es beim Tarif Senior?           12
2. Wer kann den ADAC Unfallschutz Exklusiv abschließen?                      8
3. Wer ist nicht versicherbar?                                               8                 II. Besondere Versicherungsbedingungen zum Tarif Senior12
4. Weitere wichtige Informationen, die Sie auf jeden Fall vor Vertragsschluss                   1. Einmalzahlung nach Unfall infolge schweren Herzinfarkts oder schweren
   wissen sollten                                                            8                     Schlaganfalls12
5. Welche Regelungen liegen Ihrem Vertrag zu Grunde?                         8                 § 1 Einmalzahlung nach Unfall infolge schweren Herzinfarkts oder schweren
                                                                                                		Schlaganfalls                                                          12
II. Versicherungsbedingungen (Stand 01.06.2018)8
A. Allgemeiner Teil8                                                                           2. Einmalzahlung bei Oberschenkelhalsbruch oder Oberarmkopffraktur12
§ 1 Was ist versichert?                                                           8            § 2 Erweiterter Unfallbegriff                                       12
§ 2 Was ist nicht versichert?                                                     8            § 3 Einmalzahlung bei Oberschenkelhalsbruch oder Oberarmkopffraktur 12
§ 3 Wer ist versichert?                                                           9            § 4 Invaliditätsleistung                                            12
§ 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und wann müssen Sie den Beitrag zahlen? 9            § 5 Todesfallleistung                                               12
§ 5 Wann kann Ihr Versicherungsvertrag beendet werden?                            9
§ 6 Beitragsumstellung nach Beendigung der ADAC Mitgliedschaft                    9            Abschnitt 4: Zusatzbedingungen Tarif Kind12
                                                                                                I. Besondere Informationen zum Tarif Kind12
B. Service und Leistungen 9                                                                    1. Worum geht es beim Tarif Kind?                   12
§ 7 Informationsservice                                 9                                      2. Für wen gelten die Zusatzbedingungen Tarif Kind? 12
§ 8 Organisation von Erstmaßnahmen                      9
§ 9 Beratungsservice                                    9                                      II. Besondere Versicherungsbedingungen zum Tarif Kind12
§ 10 Vermittlung einer Pflegemöglichkeit               10                                      A. Allgemeiner Teil12
§ 11 Haushaltshilfe und Kinderbetreuung                10                                      § 1 Wann endet der Tarif Kind?                                 12
§ 12 Psychologische Ersthilfe                          10                                      § 2 Beitragsfreie Fortführung des Vertragsbausteins bei Tod des
                                                                                                		Versicherungsnehmers                                         12
§ 13 Fahrtraining                                      10
                                                                                                § 3 Zum Unfallbegriff                                          13
§ 14 Sofortleistung bei schwerer Verletzung            10
                                                                                                § 4 Abweichung zu § 2 des Abschnitts 1.II.A.                   13
§ 15 Personenbergung                                   10
§ 16 Krankentagegeld (ambulant)                        10
                                                                                                B. Service und Leistungen13
§ 17 Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld 10
                                                                                                § 5 Fahrtkosten                                   13
§ 18 Übergangsleistung                                 10
                                                                                                § 6 Nachhilfeunterricht                           13
§ 19 Behandlungskosten bei Tauchunfällen               10
                                                                                                § 7 Rooming-in bei Unfall des versicherten Kindes 13
§ 20 Rooming-in                                        10
                                                                                                § 8 Häusliche Versorgung von Kindern              13
§ 21 Kosmetische Operation                             10
                                                                                                § 9 Helmklausel bei Sportunfällen                 13
§ 22 Medizinische Sporttherapie                        10
                                                                                                § 10 Progressive Invaliditätsstaffel              13
§ 23 Unfallhilfeleistung                                11
§ 24 Invaliditätsleistung                               11
                                                                                                Abschnitt 5: Zusatzbaustein Hilfe- und Pflegeleistungen13
§ 25 Todesfallleistung                                  11
                                                                                                I. Besondere Informationen zum Zusatzbaustein Hilfe- und Pflegeleistungen13
§ 26 Überführung im Todesfall                           11
                                                                                                1. Worum geht es beim Zusatzbaustein Hilfe- und Pflegeleistungen?        13
                                                                                                2. Wer kann den Zusatzbaustein Hilfe- und Pflegeleistungen abschließen?  13
C. Abwicklung des Versicherungsfalles11
§ 27	Wie muss die versicherte Person bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles
      mitwirken (Obliegenheiten)?                                                   11         II. Besondere Versicherungsbedingungen zum Zusatzbaustein Hilfe- und
§ 28 Wann bekommen Sie von uns die Versicherungsleistung ausbezahlt?                11             Pflegeleistungen13
§ 29 Was passiert, wenn sich die Invalidität im Laufe der nächsten Jahre verändert? 12         § 1 In welcher Form und wo erbringen wir die Leistungen?                          13
                                                                                                § 2	Wann beginnt und endet der Zusatzbaustein Hilfe- und Pflegeleistungen
                                                                                                       und wann müssen Sie den Beitrag bezahlen?                                  13
D. Künftige Verbesserungen der Leistungen12
                                                                                                § 3 Was gilt, wenn Dritte ebenfalls zu Leistungen verpflichtet sind?              13
                                                                                                § 4 Organisation Grundpflege                                                      13
E. Was für Sie sonst noch interessant sein könnte12
                                                                                                § 5 Anleitung zur häuslichen Pflege                                               13
                                                                                                § 6 Hausnotruf                                                                    13
Abschnitt 2: Zusatzbedingungen Tarif Erwachsener12
                                                                                                § 7 Menüservice                                                                   14
Besondere Versicherungsbedingungen zum Tarif Erwachsener12
                                                                                                § 8 Haushaltshilfe                                                                14
A. Allgemeiner Teil12
                                                                                                § 9 Fahrdienste                                                                   14
§ 1 Wie ändert sich Ihr Beitrag bei Erreichen der Altersgrenze? 12
                                                                                                § 10 Wie wird im Rahmen des Zusatzbausteins Hilfe- und Pflegeleistungen gehaftet? 14

B. Service und Leistungen12
                                                                                                Anhang15
§ 2 Progressive Invaliditätsstaffel 12
                                                                                                Fristenübersicht15
                                                                                                Berufsgruppenübersicht15
                                                                                                Progressionstabelle für die Invaliditätsleistung16

                                                                                          –7–
I. Besondere Informationen                                                                          II. Versicherungsbedingungen
                                                                                                    (Stand 01.06.2018)
1. Worum geht es beim ADAC Unfallschutz Exklusiv?
Bei einer Unfallverletzung helfen wir mit                                                           A. Allgemeiner Teil
– umfassenden individuellen Beratungs- und Betreuungsleistungen,
                                                                                                    § 1 Was ist versichert?
– umfangreichen finanziellen Leistungen, um die wirtschaftlichen Folgen des Unfalles zu
   mildern.                                                                                         1. Gegenstand der Versicherung
Unsere ADAC Unfallversicherungs-Spezialisten sind rund um die Uhr erreichbar, unab-                    Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Per-
hängig davon, wo der Unfall passiert: im beruflichen und privaten Umfeld oder auch im                  son. Dieser b­ esteht während der Wirksamkeit des Vertrages weltweit und rund um die
(weltweiten) Ausland.                                                                                  Uhr.
In einem ersten klärenden Gespräch analysieren wir die Situation, leiten notwendige                 2. Unfallbegriff
Schritte in die Wege und zeigen mögliche Leistungsträger auf. Wenn finanzielle Ansprü-                 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf
che aus dem ADAC Unfallschutz Exklusiv bestehen, werden wir diese unbürokratisch und                   ihren Körper w ­ irkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
schnell erfüllen.                                                                                   3. Erweiterter Unfallbegriff
Am besten ist es natürlich, ein Unfall passiert erst gar nicht. Wir haben daher auch Infor-            Als Unfall gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen ver-
mationen und Angebote, wie man Unfälle vermeiden kann. Darüber hinaus stehen wir                       ursachte
auch mit medizinischen Informationen rund um das Thema Reisen zur Seite.                               – Schädigungen an Gliedmaßen,
Der ADAC Unfallschutz Exklusiv ist eine Versicherung der ADAC Versicherung AG.                         – Verrenkungen eines Gelenks,
                                                                                                       – Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menis-
                                                                                                          ken.
2. Wer kann den ADAC Unfallschutz Exklusiv abschließen?
                                                                                                       Bandscheiben werden von dieser Regelung nicht erfasst.
a) Sie können den ADAC Unfallschutz Exklusiv abschließen, wenn Sie und die mitversi-
   cherten Personen bei Vertragsschluss noch nicht 76 Jahre sind.                                      Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die nor-
                                                                                                       malen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung
b) Für jede versicherte Person kann bei der ADAC Versicherung AG nur eine Unfallver­                   des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten
   sicherung abgeschlossen werden.                                                                     Person.
                                                                                                    4. Mitversichert sind auch:
3. Wer ist nicht versicherbar?                                                                         a) tauchtypische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit).
a) Personen mit folgenden Berufen sind nicht versicherbar: Akrobaten, Artisten, Ast-                   b) Tod durch Ertrinken und Tod durch Ersticken unter Wasser.
   ronauten, Be­satzungen von Gas- und Ölplattformen, Berufssportler, Berufstaucher,
   Dompteure, Pyrotechniker, Sprengmeister und Stuntmen.                                               c) Gesundheitsschäden durch Erfrierungen.
b) Bei diesen Personen besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz, auch wenn Sie                   d) Gesundheitsschäden durch unfreiwillig erlittenen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel-
   den Beitrag bezahlt haben.                                                                              oder Sauerstoffentzug. Dies gilt jedoch nicht, wenn der erlittene Entzug auf einem
                                                                                                           Krankheitszustand b­eruht. Ebenso ist nicht versichert, wenn trotz ärztlicher
c) Ein bestehender Versicherungsschutz erlischt, sobald die ver­sicherte Person nicht                      Behandlung die Aufnahme von Flüssigkeiten, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff vom
   mehr im Sinne von Buchstabe a) versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung                    Körper verweigert wird.
   dieser Person.
                                                                                                       e) Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase und
   Endet die Versicherung einer mitversicherten Person, können Sie den restlichen Ver-                     Dämpfe. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person den Einwirkungen dieser Gase
   trag kündigen. Sie müssen innerhalb eines Monats ab Zugang unserer Mitteilung über                      und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
   die Beendigung des Vertrages kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung                        Ausgeschlossen bleiben die durch den Beruf an sich bedingten Schädigungen (Be-
   sofort oder später wirksam wird. Diese wird aber spätestens zum Schluss des laufen-                     rufskrankheiten). Insbesondere bleiben auch Schädigungen ausgeschlossen, die
   den Versicherungsjahres wirksam.                                                                        durch die gewöhnliche Einatmung zustande kamen.
   Etwa zuviel gezahlte Prämien zahlen wir zurück.                                                     f) Gesundheitsschäden, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung
                                                                                                           (z. B. Notwehr) erleidet. Dies gilt auch für bei der Bemühung zur Rettung von Men-
4. Weitere wichtige Informationen, die Sie auf jeden Fall vor Vertragsschluss wissen                       schen, Tieren oder Sachen erlittene Schäden.
sollten                                                                                                g) Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unru-
a) Als Vertragsbaustein gibt es den ADAC Unfallschutz Exklusiv in den Tarifvarianten Er-                   hen. Dies gilt nur, wenn die versicherte Person daran nicht aktiv teilgenommen hat.
   wachsener, Senior und Kind. Diese Tarife gibt es mit unterschiedlich hohen Versiche-                h) Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme flüssiger oder fester
   rungssummen (50.000 €, 75.000 €, 100.000 €, 150.000 €). Bei den Tarifen Erwachse-                       Stoffe durch den Schlund (z. B. Vergiftungen durch Nahrungsmittel). Dies gilt nur,
   ner und Kind kann zwischen den Progressionen 225 %, 350 % und 500 % gewählt                             sofern der versicherten Person deren Schädlichkeit nicht bewusst war.
   werden. Die Tarife Erwachsener und Senior k­ önnen noch um den Zusatzbaustein Hilfe-             5. Einschränkungen unserer Leistungspflicht
   und Pflegeleistungen erweitert werden.
                                                                                                       Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur ein-
b) Die einzelnen Vertragsbausteine der mitversicherten Personen können nur zusammen                    geschränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher §§ 2, 24 und 25.
   mit Ihrem Vertrag abgeschlossen werden. Sie können diese für sich allein oder gleich-
   zeitig mit Ihrem Vertrag kündigen bzw. beenden. Eine Kündigung bzw. Beendigung
   Ihres Vertrages bei gleichzeitigem Fortbestehen der einzelnen Vertragsbausteine der              § 2 Was ist nicht versichert?
   mitversicherten Personen ist nicht möglich.                                                      Wir bieten der versicherten Person bei einem Unfall Hilfe, Rat und finanzielle Unterstüt-
c) Der ADAC Unfallschutz Exklusiv ist ein Jahresvertrag. Dieser verlängert sich jeweils um          zung. Es gibt aber bestimmte Umstände, bei denen wir keine Leistung erbringen:
   1 Jahr, sofern er nicht 1 Monat vor Ende des Versicherungsjahres in Textform gekündigt           1. Ausgeschlossene Unfälle
   wird.                                                                                               Kein Versicherungsschutz besteht für:
d) Ist die versicherte Person am Unfalltag 76 Jahre oder älter, entfällt im Tarif Erwachse-            a) Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen, auch aufgrund
   ner bei der Invaliditätsleistung die Progression.                                                      Drogen­einflusses.
e) Es gibt Unfälle und Gesundheitsschäden, bei denen wir keine Leistung erbringen. Lesen            		 Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme-
   Sie bitte hierzu unbedingt § 2 des Abschnitts 1, II. A. der Versicherungsbedingungen.                  und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der kon-
                                                                                                          kreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.
f) Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versicherungsschutz,
   wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlichen Bestimmungen verboten                    			 Ausnahmen:
   ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Versicherungsleistungen zu erbringen. Ins-            			 aa) Versicherungsschutz besteht jedoch bei Unfällen, die durch
   besondere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen                                – epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle.
   bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das                                  – Herzinfarkt oder Schlaganfall
   gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sanktionen             				 ausgelöst wurden.
   und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechts­vorschriften ver-              				Für die krankheitsbedingten Folgen erhält die versicherte Person keine wei-
   einbar sind.                                                                                                   teren Leistungen.
g) Wenn die versicherte Person einen Beruf hat, in dem sie überwiegend körperlich ar-               			 bb)	Versicherungsschutz besteht ferner bei Unfällen der versicherten Person
   beitet, mit ätzenden, giftigen, leichtentzündlichen oder explosiven Stoffen zu tun hat,                        durch Bewusstseinsstörungen, die durch
   im Vollzugsdienst bei der Feuerwehr, Polizei, bei der Bundespolizei arbeitet oder Sol-                         – Trunkenheit verursacht wurden. Bei Bewusstseinsstörungen, die infolge
   dat ist (Berufsgruppe B), wird bei einem berufsbedingten Unfall die errechnete Invali-                            von Trunkenheit beim Lenken von Kraftfahrzeugen vorlagen, jedoch nur
   ditäts- und Todesfallleistung zu 70 % ausbezahlt. (Bitte beachten Sie dazu die Beispie-                           dann, wenn der Alkoholgehalt im Blut unter 1,1 Promille lag.
   le in der Berufsgruppenübersicht auf Seite 14.) Ein Berufsunfall liegt vor, wenn sich                          – Einnahme von Medikamenten verursacht wurden. Voraussetzung für den
   der Unfall während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignet hat. Unfälle auf                               Versicherungsschutz ist, dass die Einnahme gemäß den Anweisungen des
   dem Weg zur oder von der Arbeit sind hiervon nicht betroffen.                                                     Arztes erfolgt ist. Eine entsprechende ärztliche Verordnung muss vorlie-
                                                                                                                     gen.
5. Welche Regelungen liegen Ihrem Vertrag zu Grunde?                                                                 Ebenso versichert ist, wenn Medikamente oder K.o.-Tropfen verabreicht
                                                                                                                      wurden. D­ iese V
                                                                                                                                      ­ erabreichung muss zwangsweise oder unbemerkt erfolgt
a) Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versicherungsschein,                                   sein.
   den Besonderen Informationen und den Versicherungsbedingungen des ADAC Unfall-
   schutz Exklusiv.                                                                                    b) Unfälle, die der versicherten Person bei dem Versuch oder der vorsätzlichen Durch-
                                                                                                          führung einer Straftat zugestoßen sind.
b) In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wenden wir uns an
   alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutrale                c) Unfälle durch Kernenergie und Strahlen.
   Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren Lesbarkeit.               			 Ausnahme:
                                                                                                    			Versicherungsschutz besteht jedoch bei Gesundheitsschäden durch Röntgen-,
                                                                                                             Laser- und M  ­ aserstrahlen (z. B. Mikrowelle). Versichert sind auch Schäden durch
                                                                                                             künstlich erzeugte u­ ltraviolette Strahlen sowie energiereiche Strahlen mit einer
                                                                                                             Härte bis 100 Elektronenvolt.
                                                                                                    				 Diese Ausnahme gilt nicht
                                                                                                    				für Berufskrankheiten und Schäden als Folge regelmäßigen Umgangs mit
                                                                                                                  Strahlen erzeugenden Apparaten.

                                                                                              –8–
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