Kundeninformation/ Vertragsunterlagen Private Unfallversicherung (PUV) - optimum Tarif T21 (Stand Juni 2021) - degenia Versicherungsdienst AG

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Kundeninformation/
Vertragsunterlagen

Private Unfallversicherung (PUV)

                    Tarif T21 (Stand Juni 2021)
                    optimum

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  degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Private Unfallversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise
zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG

Inhaltsverzeichnis

Produktinformationsblatt zur degenia Unfallversicherung                                                    03-04
Allgemeine Kundeninformationen                                                                             05-06
Mitteilung über die vorvertragliche Anzeigepflicht                                                          07
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB 2021)
Inhaltsverzeichnis                                                                                          08
Teil A                                                                                                     09-20
Teil B                                                                                                     21-25
Teil C                                                                                                     26-28
Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“                                                             29

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            degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Private Unfallversicherung
    Produktinformationsblatt
                                                                             Tarif:
    degenia Versicherungsdienst AG
                                                                             optimum T21 (Stand Juni 2021)

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten
Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen:
     Versicherungsantrag,
     Versicherungsschein,
     Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Unfallversicherung,
     gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen.

Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine private Unfallversicherung an. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen.

           Was ist versichert?                                                         Was ist nicht versichert?
                                                                                  ×     Sachschäden z.B. an einer Brille oder Kleidung
          Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die           ×     Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose,
           versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht              Schlaganfall)
           oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende                    ×     Blutungen     aus      inneren      Organen    und
           Leistungsarten:                                                              Gehirnblutungen.

           Geldleistungen
          Einmalige      Invaliditätsleistung     bei    dauerhafter
           Beeinträchtigung (z.B. Bewegungseinschränkungen).
          Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren
           Beeinträchtigungen.
                                                                                       Gibt es Einschränkungen beim
          Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder
                                                                                       Versicherungsschutz?
           ambulanten Operationen.
          Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungs-einsätze.                    Nicht alle denkbaren Fälle sind mitversichert. Vom
          Einmalige Todesfallleistung bei unfallbedingtem Tod.                        Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum
                                                                                       Beispiel:
          Kosmetische Operationen und Zahnersatz nach einem
           Unfall.                                                                 !   Unfälle durch Drogenkonsum;
          Sofortleistung bei Schwerverletzungen aufgrund eines                    !   Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat;
           Unfalls.
                                                                                   !   Wenn Unfallfolgen mit Krankheiten zusammentreffen,
          Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen.                             kann es zu Leistungskürzungen kommen;
                                                                                   !   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
                                                                                       oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.

           Wo bin ich versichert?
           Sie haben weltweiten Versicherungsschutz.

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Welche Pflichten habe ich?

    Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
   Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
   Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
   Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können.
   Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
   Werden Ärzte von uns beauftragt, müssen Sie sich von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines
    dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
   Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden, auch wenn
    uns der Unfall schon angezeigt war.

    Wann und wie muss ich bezahlen?

    Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
    Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich,
    vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist Voraussetzung.

    Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
    Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.

    Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr),
    außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

    Wie kann ich den Vertrag beenden?

    Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
    Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit und in Textform geschehen).

    Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die
    Versicherung schon vor der vereinbarten Dauer.

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Allgemeine Kundeninformationen

Angaben der Gesellschaften                                                   Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen      E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot
zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot.      Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns
                                                                             bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend.
1. Identität des Versicherers                                                Weitere    Informationen       finden     Sie   im    Internet, unter
ALTE LEIPZIGER Versicherung AG                                               www.versicherungsombudsmann.de.
Rechtsform:                              Aktiengesellschaft                  Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen
Registergericht:                         Amtsgericht Bad Homburg             Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den
Registernummer:                          HRB 1585                            Rechtsweg zu beschreiten.
St. – Nr.                                807/ V90 807 004 611 (VersStG)
                                         811 189 884 (UStG)                  Online-Streitbeilegungs-Plattform
                                                                             Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Vorsitzender des Aufsichtsrates:         Christoph Bohn                      Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden
Vorstand:                                Kai Waldmann                        Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese
                                         Sven Waldschmidt                    Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen:

Hausanschrift:                           Alte Leipziger-Platz 1,             1   Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU).
                                         61440 Oberursel                     2   Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg
                                         (ladungsfähige Anschrift)               (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw.
                                                                                 geschlossen.
2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter
- entfällt –                                                                 7.Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                             Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
3. Hauptgeschäftstätigkeit                                                   Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und
Die Alte Leipziger Versicherungs-AG ist durch Erlaubnis der zuständigen      den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters.
Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-
und Rechtsschutzversicherung berechtigt.                                     8. Gesamtbeitrag
                                                                             Die Höhe des Einzelbeitrags, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag
4. Aufsichtsbehörde                                                          einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)                          den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein
Bereich Versicherungen                                                       ausgewiesen.
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn                                                                   9. Zusätzlich anfallende Kosten
                                                                             Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne      erhoben.
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
                                                                             Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei-
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG             teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz-
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in                 liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:
                                                                             10. Zahlweise
Anschrift:                                                                   Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich,
degenia Versicherungsdienst AG                                               halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise
Brückes 63 – 63 A                                                            können hierbei berechnet werden.
55545 Bad Kreuznach
                                                                             Erstbeitrag
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)                    Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn
Vorstand: Halime Koppius                                                     sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221                                    Versicherungsscheins erfolgt.

6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen                 Folgebeitrag
Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.       Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an    Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
die:                                                                         Zeitraums bewirkt ist.

degenia Versicherungsdienst AG                                               SEPA-Lastschrift-Mandat
Brückes 63 – 63 A                                                            Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
55545 Bad Kreuznach                                                          Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im
Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das              Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch         Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten
nehmen.       Unser     Risikoträger   ist    Mitglied     im   Verein       Einziehung nicht widersprechen.
Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem
Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet:              11. Gültigkeit
                                                                             Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen
Versicherungsombudsmann e. V.                                                (Allgemeine       und        Besondere        Versicherungsbedingungen,
Postfach 080632, D-10006 Berlin                                              Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier

                                                                                                                                     Seite 5 von 29

                 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt                a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab
worden ist.                                                                    Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des
                                                                               Jahresbeitrags;
12. Zustandekommen des Vertrags
Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere             b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage
inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärungen)          ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/180
zustande, wenn Sie die Vertragserklärungen nicht innerhalb von zwei            des Halbjahresbeitrags;
Wochen widerrufen.
                                                                               c) bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage
Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen                 ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/90
Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf          des Vierteljahresbeitrags;
die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein
gesondert aufgeführt.                                                          d) bei vereinbarter monatlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab
                                                                               Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/30 des
13. Beginn des Versicherungsschutzes                                           Monatsbeitrags.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf           Basis für die Berechnung ist der in der Versicherungspolice gemäß der
von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist.          vereinbarten Zahlungsperiode ausgewiesene Beitrag.
Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der        Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich,
Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte                 spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der
Wartezeiten     bestehen,     sind   diese    in    dem      jeweiligen        Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der
Produktinformationsblatt enthalten.                                            wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu
                                                                               gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
14. Bindefristen
Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen        Besondere Hinweise
Monat gebunden.                                                                Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
                                                                               Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor
15. Widerrufsrecht                                                             Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist        Ende der Widerrufsbelehrung
beginnt,      nachdem       Sie     die       Versicherungspolice,     die
Vertragsbestimmungen           einschließlich       der      Allgemeinen       16. Laufzeit des Vertrages
Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1           Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG) in Verbindung mit den             Antrag.
§§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die für
Fernabsatzverträge vorgeschriebenen Informationen und diese                    Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung       verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
unserer Pflichten gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen                 jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform
Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 §3 des Einführungsgesetzes          zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder
zum Bürgerlichen Gesetzbuch.                                                   für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.
Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht,
bevor die degenia auch die speziell für diesen Vertriebsweg geltenden          17. Beendigung eines Vertrages
zusätzlichen Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB (Mittel zur Korrektur von      Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor
Eingabefehlern, Bestätigung des Antrages) erfüllt hat.                         Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des           Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber
Widerrufs.                                                                     der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat.

Der Widerruf ist zu richten an:                                                18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
                                                                               Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
degenia Versicherungsdienst AG
Brückes 63-63a                                                                 Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an
55545 Bad Kreuznach                                                            Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem
Fon: 0671-84003-0                                                              zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend
Fax: 0671-84003-29                                                             machen
Mail: info@degenia.de
                                                                               19. Vertragssprache
                                                                               Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche
Widerrufsfolgen
                                                                               Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und
                                                                               Vertragslaufzeit ist deutsch.
wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen
wir in diesem Fall einbehalten.

Der uns zustehende Betrag errechnet sich je nach Zahlungsperiode des
Beitrags wie folgt:

                                                                                                                                       Seite 6 von 29

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                               3. Vertragsänderung
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen         Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform                 bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir               anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform               Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur              Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
Anzeige verpflichtet.                                                            rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
                                                                                 verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Welche Folgen können eintreten,            wenn    eine    vorvertragliche       Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeigepflicht verletzt wird?
                                                                                 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                               oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag         Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz           Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                              Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein               Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht                Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen              Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend
hätten.                                                                          machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
                                                                                 Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur         wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht            Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
richtig angegebene Umstand                                                       für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

  - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles         Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
  - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
                                                                                 Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                                 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum      für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit                  Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
entspricht.                                                                      arglistig verletzt haben.

2. Kündigung                                                                     Stellvertretung durch eine andere Person
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche          Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,       vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat              Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
kündigen.                                                                        Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als
                                                                                 auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei          darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen                    verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Bedingungen, geschlossen hätten.                                                 Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

                                                                                                                                         Seite 7 von 29

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB 2021/Stand 06.2021)

Teil A                                                                  A8       Wann sind die Leistungen fällig?
Der Versicherungsumfang                                                 A 8.1    Erklärung über die Leistungspflicht
                                                                        A 8.2    Fälligkeit der Leistung
A1        Was ist versichert?                                           A 8.3    Vorschüsse
A 1.1     Grundsatz                                                     A 8.4    Neubemessung des Invaliditätsgrades
A 1.2     Geltungsbereich                                               A 8.5    Allgemeine Hinweise im Leistungsfall
A 1.3     Unfallbegriff
A 1.4     Erweiterter Unfallbegriff                                     Teil B
A 1.5     Einschränkungen der Leistungspflicht
                                                                        B1       Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
A2        Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche        B 1.1    Beginn des Versicherungsschutzes
          Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die          B 1.2    Beitragszahlung, Versicherungsperiode
          einzelnen Leistungsarten?                                     B 1.3    Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
A 2.1     Invaliditätsleistung                                                   Zahlung oder Nichtzahlung
A 2.2     Übergangsleistung                                             B 1.4    Folgebeitrag
A 2.3     Unfall-Tagegeld                                               B 1.5    Bezahlverfahren
A 2.4     Unfall-Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld                B 1.6    Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
A 2.5     Todesfallleistung                                             B 1.7    Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
A 2.6     Such-, Bergungs- und Rückholkosten                            B 1.8    Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
A 2.7     Kosten für kosmetische Operationen                            B 1.9    Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern
A 2.8     Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und Bänderrissen
          (Gipsgeld)                                                    B2       Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
A 2.9     Sofortleistung bei Schwerverletzungen                         B 2.1    Dauer und Ende des Vertrags
A 2.10    Behinderungsbedingte Kosten                                   B 2.2    Kündigung nach Versicherungsfall
A 2.11    Medizinische und berufliche Rehabilitation
A 2.12    Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen                B3       Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
A 2.13    Haushaltshilfekosten                                          B 3.1    Anzeigepflicht von Ihnen oder Ihres Vertreters bis zum
A 2.14    Nachhilfeunterricht                                                    Vertragsschluss
A 2.15    Psychologische Betreuung
A 2.16    Komageld und Pflegetagegeld                                   B4       Weitere Regelungen
A 2.17    Helmbonus                                                     B 4.1    Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
A 2.18    Vorsorgeversicherung für Lebenspartner und Kinder             B 4.2    Vollmacht des Versicherungsvertreters
A 2.19    Rooming-in-Leistung für minderjährige Kinder und              B 4.3    Verjährung
          Mehrkosten im Einzelzimmer                                    B 4.4    Örtlich zuständiges Gericht
A 2.20    Kostenerstattung für Zahnspangen                              B 4.5    Anzuwendendes Recht
A 2.21    Abweichungen gegenüber den GDV Musterbedingungen              B 4.6    Embargobestimmung
A 2.22    Innovationsklausel                                            B 4.7    Versicherung für fremde Rechnung
A 2.23    Besitzstandsgarantie                                          B 4.8    Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
                                                                        B 4.9    Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
A3        Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder
          Gebrechen zusammentreffen?                                    Teil C
A 3.1     Krankheiten und Gebrechen                                     Besondere Bedingungen
A 3.2     Mitwirkung
                                                                        C1       Besondere Bedingungen für die progressiven
A4        Was ist nicht versichert?                                              Invaliditätsstaffeln
A 4.1     Ausgeschlossene Unfälle
A 4.2     Ausgeschlossene Gesundheitsschäden                            C2       Besondere Bedingungen für die monatliche Unfall-Rente ab
                                                                                 50% Invalidität
A5        Was müssen Sie bei Erreichen von Altersstufen und bei
          Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sowie       C3       Besondere Bedingungen für die Mitwirkung von Krankheiten
          bei der Anpassung des Beitrags an die Schaden- und                     100%
          Kostenentwicklung beachten?
A 5.1     Altersanpassung                                               C4       Besondere Bedingungen für Pro Aktiv
A 5.2     Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
A 5.3     Fortfall oder Änderung bestimmter Leistungsarten bei          C5       Corona-Schutzimpfung
          Erreichen von Altersgrenzen
A 5.4     Anpassung des Beitrags an die Schaden- und
          Kostenentwicklung (Beitragsanpassungsklausel)

Der Leistungsfall

A6        Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?

A7        Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?

                                                                                                                              Seite 8 von 29

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Teil A                                                                        Ausgeschlossen bleiben

Der Versicherungsumfang                                                       (1) Schäden durch Kernenergie,
                                                                              (2) Gesundheitsschäden, die als Folge eines regelmäßigen Umgangs mit
A1         Was ist versichert?                                                strahlenerzeugenden Apparaten eintreten,
                                                                              (3) Berufskrankheiten,
A 1.1      Grundsatz                                                          (4) allmählich erlittene Gesundheitsschäden. Das sind solche, bei denen
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der              die versicherte Person den Einwirkungen länger als sieben Tage
versicherten Person.                                                          ausgesetzt war.

A 1.2     Geltungsbereich                                                     A 1.4.2.2 Zudem sind folgende Ursachen für Gesundheitsschädigungen
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrages             mitversichert, solange die versicherte Person diese unfreiwillig erlitten
weltweit und rund um die Uhr, soweit im Folgenden für Einzelfälle keine       hat:
abweichende Regelung getroffen wird.
                                                                              (1) Ertrinken,
A 1.3       Unfallbegriff                                                     (2) Ersticken,
A 1.3.1     Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein       (3) Erfrieren (auch Erfrierungen einzelner Körperteile),
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)      (4) Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und Sauerstoffentzug,
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                             (5) die Nicht- oder Falscheinnahme von Medikamenten infolge einer
                                                                              Entführung oder Geiselnahme oder aufgrund einer Notsituation, aus der
A 1.3.2    Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei            sich die versicherte Person nicht aus eigener Kraft befreien kann. In
rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von                    diesem Fall verzichten wir auch auf eine Anrechnung einer Mitwirkung
Menschen, Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten   von Krankheiten gemäß A 3,
und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen.                            (6) Sonnenbrand und Sonnenstich.

A 1.4     Erweiterter Unfallbegriff                                           A 1.4.3     Bewusstseinsstörungen
A 1.4.1   Kraftanstrengung und Eigenbewegung                                  Wir leisten auch bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen. Eine
A 1.4.1.1 Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch        Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer
eine erhöhte Kraftanstrengung                                                 Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den
                                                                              Anforderungen der konkreten Situation nicht mehr gewachsen ist. Diese
(1) ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.                   sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
(2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der
Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.                                              Wir leisten trotz einer aufgetretenen Bewusstseinsstörung für
(3) einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) zuzieht.           Unfallfolgen durch
(4) einen Knochen bricht.
(5) einen Meniskusschaden zuzieht.                                            (1) einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.
                                                                              Nicht versichert sind aber Gesundheitsschäden, die durch den Herzinfarkt
Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln.                 oder Schlaganfall selbst verursacht wurden.
Deshalb sind sie von dieser Regelung nicht erfasst.                           (2) einen epileptischen Anfall oder Krampfanfall.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz          Kein Versicherungsschutz besteht aber bei Gesundheitsschäden, die
über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.                 unmittelbare Folge des epileptischen Anfalles oder eines anderen
Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen     Krampfanfalles sind.
körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.                            (3) Alkoholkonsum. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur dann,
                                                                              wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,71 ‰ liegt.
A 1.4.1.2 Versichert sind ebenso Gesundheitsschädigungen infolge von          (4) Einnahme von Medikamenten. Versicherungsschutz besteht auch,
Eigenbewegungen. Diese Erweiterung gilt aber nicht für Verletzungen von       wenn eine versehentliche Falscheinnahme oder Nebenwirkungen zu einer
Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und bei Blutungen innerer Organe.             Bewusstseinsstörung führt, in deren Folge ein Unfall passiert.
                                                                              Kein Versicherungsschutz besteht aber bei Medikamentenmissbrauch.
A 1.4.2   Sonstige unfreiwillige Gesundheitsschäden                           (5) ungewollte Einnahme von sogenannten K.o.-Tropfen, soweit dies von
A 1.4.2.1 Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von      der versicherten Person bei der Polizei angezeigt wurde.
folgenden Ereignissen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet:       (6) Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle, auch sofern diese
                                                                              witterungsbedingt eingetreten sind.
(1) Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch        (6) Übermüdung (Schlaftrunkenheit und Sekundenschlaf), Einschlafen,
den Schlund (Eingang der Speiseröhre),                                        Schlafwandeln und Erschrecken.
(2) Alkoholvergiftungen (solange das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet      (7) sonstige Bewusstseinsstörungen.
wurde),
(3) Nahrungsmittelvergiftungen,                                               Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person
(4) Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe, wenn die                 durch den regelmäßigen Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln,
versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten,           die das Bewusstsein beeinträchtigen, einen Unfall erleidet.
Staubwolken oder Säuren durch besondere Umstände bis zu sieben
zusammenhängende Tage ausgesetzt gewesen ist,                                 A 1.4.4   Tauchtypische Gesundheitsschäden
(5) Pflanzenvergiftungen, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen             Für tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit,
und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen            Trommelfellverletzung,     Lungenüberdruckunfall,     Tiefenrausch,
werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst        Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation besteht ebenfalls
war,                                                                          Versicherungsschutz.
(6) Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser- und                   Wir ersetzen zudem die nachgewiesenen Kosten für die Behandlung in
ultravioletten Strahlen,                                                      einer Dekompressionskammer. Dies gilt auch bei unbewusster oder
(7) Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen,                          bewusster Nichtbeachtung der Tauchrichtlinien.
(8) mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder
elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung.
                                                                                                                                     Seite 9 von 29

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
A 1.4.5    Unfälle bei Fahrtveranstaltungen                                    Ergänzend gilt vereinbart, dass für die Folgen psychischer und nervöser
Bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die       Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, dann
Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt (z. B. Oldtimer-,         Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit diese Störungen auf eine
Stern-,    Zuverlässigkeits-    und     Orientierungsfahrten),     besteht     durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems
Versicherungsschutz als Fahrer, Beifahrer oder Insasse.                        oder durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
Zudem sind Unfälle versichert, die der versicherten Person als Fahrer
eines Leih- oder Mietkarts auf einer öffentlichen Kartbahn in Europa           A 1.4.7.6 Ist die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt noch minder-
passieren.                                                                     jährig (unter 18 Jahre) oder entmündigt, bieten wir Versicherungsschutz
Zu den versicherten Fahrtveranstaltungen gehören auch solche, bei              für Unfälle
denen die Verbesserung des Fahrkönnens und die Beherrschung des
Fahrzeuges     im     Alltagsverkehr,    insbesondere     in     extremen      (1) beim Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges ohne Führerschein
Gefahrensituationen, trainiert werden (z. B. Fahrsicherheitstrainings). Für    oder beim unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges (§ 248b StGB).
Fahrsicherheitstrainings     mit      Renncharakter      besteht      kein     Voraussetzung ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt
Versicherungsschutz.                                                           begangen wurde.
Es besteht kein Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Motorsport-           (2) durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper.
veranstaltungen, bei denen es (auch nur teilweise) auf die Erzielung einer     Voraussetzung ist, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sach-
Höchstgeschwindigkeit oder auch einer maximalen Durchschnitts-                 beschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
geschwindigkeit     ankommt.      Ebenso      gewähren      wir     keinen
Versicherungsschutz für die Teilnahme an lizenzpflichtigen Motorsport-         A 1.5      Einschränkungen unserer Leistungspflicht
veranstaltungen.                                                               Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine
Auch bei jeglichen Übungs- und Trainingsfahrten zu Motorsportrennen            oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
oder Motorrennsportarten besteht kein Versicherungsschutz.                     Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten
                                                                               und Gebrechen (A 3) und zu den Ausschlüssen (A 4).
A 1.4.6    Luftfahrt- und Luftsportrisiko
Versicherungsschutz besteht als Passagier in einem Luftfahrzeug                A2        Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche
(Flugzeug). Das gilt auch, wenn Sie oder die versicherte Person als Fluggast   Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen
in einem Luftsportgerät von einem Unfall betroffen sind, wie z. B. bei         Leistungsarten?
einer Mitfahrt in einem Heißluftballon, als Passagier bei einem
Segelrundflug oder als Passagier bei einem Fallschirm -Tandemsprung.           Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und
Versichert ist außerdem der Flugschüler in der Ausbildung zur Führung          deren Voraussetzungen.
eines Luftfahrzeuges, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Lizenz zum
Fliegen erforderlich ist.                                                      Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die
Sobald die versicherte Person eigenständig und eigenverantwortlich ein         Sie mit uns vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und
Luftfahrzeug führt, für das eine Lizenz erforderlich ist, besteht kein         dessen Nachträgen genannt sind.
Versicherungsschutz (Beispiele: Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger).
Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ein sonstiges Besatzungs-          A 2.1      Invaliditätsleistung
mitglied (wie z. B. Funker, Bordmechaniker oder Flugbegleiter) ist.            A 2.1.1    Voraussetzungen für die Leistung
Allerdings besteht Versicherungsschutz für Personen, die nicht zur             A 2.1.1.1 Invalidität
Besatzung zählen, mithilfe des Luftfahrzeuges jedoch ihre berufliche           Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten, wenn unfallbedingt die
Tätigkeit ausüben (z. B. für Luftaufnahmen zur Verkehrsüberwachung             körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
oder als Arzt/medizinisches Personal bei Rettungs- und Sanitätsflügen).        Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als
Das Kitesurfen wird nicht als das Führen von Luftfahrzeugen angesehen,         drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu
sodass hierbei uneingeschränkt Versicherungsschutz besteht.                    erwarten ist.

A 1.4.7   Weitere Versicherungsfälle                                           A 2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
A 1.4.7.1 Ein Oberschenkelhalsbruch oder ein Oberarmbruch fällt unter          Die Invalidität ist
den Versicherungsschutz, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten ist.
                                                                               • innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
A 1.4.7.2 Versichert ist ein Gesundheitsschaden durch ein Höhenlungen-         • innerhalb von 36 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt
ödem (HAPE) oder Höhenhirnödem (HACE) aufgrund akuter Höhen-                   worden.
krankheit (AMS).
                                                                               Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf
A 1.4.7.3 Mitversichert sind unfreiwillige Gesundheitsschädigungen             Invaliditätsleistung.
durch Eingriffe des täglichen Lebens – dies sind das Rasieren, Schneiden
oder Feilen von Haaren, Nägeln, Hühneraugen und Hornhaut.                      A 2.1.1.3 Geltendmachung der Invaliditätsleistung
                                                                               Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall bei
A 1.4.7.4 Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheits-                    uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie
schädigungen durch Heilmaßnahmen oder medizinische Eingriffe (auch             von einer Invalidität ausgehen.
strahlendiagnostische und -therapeutische), die durch einen in diesem          Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung
Vertrag versicherten Unfall veranlasst waren.                                  ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich
Für Gesundheitsschädigungen durch alle weiteren Heilmaßnahmen oder             entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Eingriffe am Körper der versicherten Person besteht aber kein
Versicherungsschutz.                                                           A 2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
                                                                               Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
A 1.4.7.5 Mitversichert gilt eine Beeinträchtigung der körperlichen und        dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) infolge einer psychischen           In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A 2.5), sofern diese
Reaktion auf ein Unfallereignis, wenn und soweit die Reaktion im               vereinbart ist.
unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallereignis und am            Gegebenenfalls gezahlte Vorschüsse nach A 8.3 müssen nicht
Unfallort erfolgt.                                                             zurückerstattet werden.

                                                                                                                                       Seite 10 von 29

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
A 2.1.2   Art und Höhe der Leistung                                            Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist
A 2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung                                  eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.
Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als einmalige Kapitalzahlung.            Die    Bemessung      erfolgt ausschließlich      nach    medizinischen
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind                                Gesichtspunkten.

• die vereinbarte Versicherungssumme und                                       A 2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität
• der unfallbedingte Invaliditätsgrad.                                         Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile, innere Organe
                                                                               oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren.
A 2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die                   Sie wird nach A 2.1.2.2.1 und A 2.1.2.2.2 bemessen.
Bemessung
Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe (A 2.1.2.2.1), sofern   Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.
die betroffenen Körperteile, Sinnesorgane oder inneren Organe dort
genannt sind, ansonsten danach, in welchem Umfang die normale                  A 2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile
körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist      oder Sinnesorgane
(A 2.1.2.2.2).                                                                 Durch einen Unfall können mehrere Körperteile, innere Organe oder
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens           Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die
am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl     nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammen-
für die erste als auch für die spätere Bemessung der Invalidität (A 8.4).      gerechnet.
                                                                               Ist die Funktionsfähigkeit auf beiden Augen oder das Gehör auf beiden
A 2.1.2.2.1 Gliedertaxe                                                        Ohren in gleichem Umfang beeinträchtigt, so erhöht sich der festgestellte
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden              Invaliditätsgrad um die Hälfte. Ist die Funktionsfähigkeit in
Körperteile oder (Sinnes-) Organe gelten ausschließlich die hier               unterschiedlichem Umfang eingeschränkt, so wird stattdessen der
genannten Invaliditätsgrade:                                                   Invaliditätsgrad für das geringer geschädigte Auge bzw. Gehör verdoppelt.
                                                                               Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.
• Arm 80 %
• Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 %                                  A 2.1.2.2.5 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person
• Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 80 %                                 Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir
• Hand im Handgelenk 80 %                                                      eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen:
• Daumen 35 %
• Zeigefinger 20 %                                                             • die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres
• andere Finger 15 %                                                           nach dem Unfall verstorben (A 2.1.1.4), und
• Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 %                                   • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach A 2.1.1
• Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 80 %                                    sind erfüllt.
• Bein bis unterhalb des Knies 80 %
• Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 80 %                                   Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
• Fuß einschl. Fußgelenk 70 %                                                  Befunde zu rechnen gewesen wäre.
• große Zehe 20 %
• andere Zehe 10 %                                                             A 2.2     Übergangsleistung
• Auge 60 %                                                                    A 2.2.1   Voraussetzungen für die Leistung
sofern das andere Auge vor dem Unfall bereits vollständig                      A 2.2.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt
funktionsunfähig war 100 %
• Gehör auf einem Ohr 50 %                                                     • im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
sofern das andere Ohr vor dem Unfall bereits vollständig funktionsunfähig      • ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
war 80 %                                                                       • zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen
• Geruchssinn 20 %                                                             Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
• Geschmackssinn 20 %
• Stimme 100 %                                                                 Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag                 an     gerechnet,
• Niere 25 %                                                                   ununterbrochen mehr als sechs Monate an.
• beide Nieren 100 %
falls eine Niere vor dem Unfall bereits vollständig funktionsunfähig war       A 2.2.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von neun Monaten
100 %                                                                          nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen.
• Milz 10 %                                                                    Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer
• Milz bei Kindern bis 14 Jahre 20 %                                           Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten ausgehen. Nur in
• Gallenblase 10 %                                                             besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die
• Magen 20 %                                                                   Frist versäumt haben.
• Zwölffinger ­, Dünn­, Dick­ oder Enddarm 25 %
• Lungenflügel 50 %                                                            A 2.2.2   Art und Höhe der Leistung
• gänzlicher Verlust der Zeugungs-, Empfängnis- oder Gebärfähigkeit 25 %       Wir zahlen die Übergangsleistung           in   Höhe    der     vereinbarten
                                                                               Versicherungssumme.
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade.                            A 2.2.3     Vorzeitige Zahlung der Übergangsleistung
                                                                               Ist die versicherte Person nach A 2.2.1.1 in den ersten drei Monaten nach
A 2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe                                dem Unfall ununterbrochen zu 100 % in ihrer normalen körperlichen oder
Zu den in der Gliedertaxe genannten Organen Niere, Gallenblase, Milz,          geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, zahlen wir nach Vorlage eines
Magen, Zwölffinger -, Dünn-, Dick- oder Enddarm und Lungenflügel haben         ärztlichen Attestes 50 % der vereinbarten Übergangsleistung. Dieser
Sie das Wahlrecht, ob eine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der           Betrag wird auf einen weiteren Anspruch aus A 2.2.2 angerechnet.
Gliedertaxe oder individuell erfolgen soll.
Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad     A 2.2.4    Sofortige Zahlung der Übergangsleistung
danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige                Besteht ein Anspruch auf die Sofortleistung gemäß A 2.9.1 AUB zahlen wir
                                                                               die Übergangsleistung nach Vorlage eines ärztlichen Attestes sofort in
                                                                                                                                       Seite 11 von 29

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
voller Höhe aus. Ein weiterer Anspruch auf die Übergangsleistung kann        Haben wir für eine ambulante Operation nach A 2.4.1 und A 2.4.2 das
dann nicht mehr geltend gemacht werden.                                      Krankenhaustagegeld geleistet, zahlen wir ebenfalls das Genesungsgeld
                                                                             pauschal für sieben Tage.
A 2.3      Unfall-Tagegeld
A 2.3.1    Voraussetzungen für die Leistung                                  A 2.5      Todesfallleistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt                                     A 2.5.1    Voraussetzungen für die Leistung
                                                                             Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb von zwei Jahren nach
• in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und                               dem Unfall.
• in ärztlicher Behandlung.                                                  Der unfallbedingte Tod gilt auch als nachgewiesen, wenn die versicherte
                                                                             Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7
A 2.3.2  Höhe und Dauer der Leistung                                         (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes (VerschG)
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind                              rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person die
                                                                             Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen
• die vereinbarte Versicherungssumme und                                     zurückzuzahlen.
• der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
                                                                             A 2.5.2     Art und Höhe der Leistung
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich                                   Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten
                                                                             Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb von zwei
• nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall        Jahren nach dem Unfall verstirbt.
ausgeübten Beruf weiter nachzugehen,                                         Stirbt die versicherte Person im zweiten Jahr nach dem Unfall, wird die
• nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu          Todesfallsumme nur fällig, sofern kein Anspruch auf Invaliditätsleistung
leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.           besteht.

Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.              A 2.5.3     Doppelte Todesfallleistung
                                                                             Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung,             Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die
längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.                               vereinbarte Todesfallsumme.
                                                                             Sterben infolge desselben Unfalls beide in diesem Vertrag versicherten
A 2.4      Unfall-Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld                    Elternteile und bleiben ihre erb- oder bezugsberechtigten Kinder zurück,
A 2.4.1    Voraussetzungen für die Leistung                                  von denen mindestens eines das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
Die versicherte Person                                                       verdoppelt sich die Todesfallleistung beider Elternteile.

• ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer               Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag
Heilbehandlung oder
• unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation     immer zugrunde. Bestehen für eine versicherte
und ist deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und                 Person mehrere Verträge mit diesen
vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt – war die
versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es     Leistungsarten bei uns, können diese immer nur
auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten – oder                    aus einem der Verträge geltend gemacht
• unterzieht sich unfallbedingt einer vollstationären Rehabilita-
tionsmaßnahme oder Kur bzw. befindet sich infolge des Unfalls in einem       werden.
Sanatorium oder Erholungsheim.
                                                                             A 2.6     Such-, Bergungs- und Rückholkosten
Ein Leistungsanspruch besteht somit auch, wenn die Heilbehandlung in         A 2.6.1   Voraussetzungen für die Leistung
einem gemischten Institut erfolgt, welches der Heilbehandlung und der        A 2.6.1.1 Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten für
Rehabilitation dient.
                                                                             • Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich - oder
A 2.4.2   Höhe und Dauer der Leistung                                        privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld                               • ihren ärztlich angeordneten oder medizinisch sinnvollen und
                                                                             vertretbaren Transport zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur
• für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für fünf   nächstliegenden Druckkammer
Jahre ab dem Tag des Unfalls,
• pauschal für sieben Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.         entstanden.

Bei einem Unfall im Ausland zahlen wir für jeden Kalendertag, den die        Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach
versicherte Person vollstationär im ausländischen Krankenhaus behandelt      den konkreten Umständen zu vermuten war.
wird, das Krankenhaustagegeld in doppelter Höhe – längstens für fünf
Jahre.                                                                       Voraussetzung ist auch, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haft-
                                                                             pflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine
Ist nach Ablauf des fünften Jahres nach dem Unfalltag eine stationäre        Leistungspflicht bestreitet.
Nachbehandlung erforderlich (z. B. zur Entfernung des Osteosynthese-
materials), zahlen wir das Krankenhaustagegeld, wenn die                     Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungs-
Nachbehandlung nicht früher möglich war.                                     anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen
                                                                             gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
A 2.4.3    Genesungsgeld
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Heilbehandlung            A 2.6.1.2 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der ver-
entlassen und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Dann zahlen wir        letzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf
das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir      ärztliche Anordnung zurückgehen oder medizinisch sinnvoll und
Krankenhaustagegeld geleistet haben, längstens jedoch für 750 Tage.          vertretbar waren.

                                                                                                                                     Seite 12 von 29

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Die Kosten für die Verlegung der versicherten Person in ein dem ständigen     Wir ersetzen auch die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz bei
Wohnsitz nahe gelegenes Krankenhaus erstatten wir ebenfalls bei einem         unfallbedingtem Verlust oder Teilverlust von natürlichen oder bereits mit
Krankenhausaufenthalt, der voraussichtlich mindestens sieben Tage             festem Zahnersatz oder -teilersatz (z. B. Brücken, Implantate, Kronen,
dauert, auch ohne medizinische Notwendigkeit.                                 Inlays) versehenen Zähnen.

A 2.6.1.3 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich ent-        Ausgeschlossen von dem Kostenersatz bleibt herausnehmbarer Zahn-
stehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende                ersatz, wie z. B. Vollprothesen, Klammerprothesen, Geschiebeprothesen
minderjährige Kinder, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemein-           oder Teleskopprothesen.
schaft mit der versicherten Person lebenden Partner einer nicht ehelichen
Lebensgemeinschaft.                                                           Voraussetzung für die Übernahme von Kosten für kosmetische
                                                                              Operationen ist außerdem, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse,
A 2.6.1.4 Ist nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bis zur        Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er
Herstellung der Transportfähigkeit eine Verlängerung des Hotel-               seine Leistungspflicht bestreitet.
aufenthaltes für die verletzte Person erforderlich, übernehmen wir die
dadurch verursachten zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungs-            Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungs-
kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR.                                 anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen
                                                                              gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
A 2.6.1.5 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die
Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem          A 2.7.2    Art und Höhe der Leistung
unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die          Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene
Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen
Wohnsitz.                                                                     • Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
                                                                              • Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
A 2.6.2  Art und Höhe der Leistung                                            • Kosten für medizinisch notwendige Hilfs- und Heilmittel,
Wir erstatten nachgewiesene Kosten und nicht von                   Dritten    • Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Zahnlaborkosten
übernommene Kosten insgesamt bis maximal 1.000.000 EUR.
                                                                              bis insgesamt 1.000.000 EUR.
A 2.6.3    Zusätzliche Service-Kosten
Bei Unfällen auf Urlaubs- oder Geschäftsreisen erstatten wir die zusätzlich   A 2.8      Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und Bänderrissen
entstehenden Kosten für:                                                      (Gipsgeld)
                                                                              Hat die versicherte Person bei einem Unfall einen vollständigen Knochen-
• Die Betreuung minderjähriger Kinder, die mit der versicherten Person in     bruch oder kompletten Bänderriss erlitten, zahlen wir ein Schmerzensgeld
häuslicher Gemeinschaft leben und in deren Haushalt keine Person lebt,        in Höhe von 250 EUR, sofern keine vollstationäre Krankenhaus-
bzw. an der Reise teilgenommen hat, die in der Lage ist, die Betreuung zu     behandlung erfolgte.
übernehmen. Die Erstattung ist auf maximal 500 EUR begrenzt.
• Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, die mit der versicherten       Wurde die Verletzung im Rahmen eines vollstationären Krankenhaus-
Person in häuslicher Gemeinschaft leben, von der versicherten Person in       aufenthalts behandelt, zahlen wir ein Schmerzensgeld nach folgender
der Regel gepflegt werden und denen bereits ein Pflegegrad zuerkannt          Staffelung:
wurde. Die Erstattung ist auf maximal 500 EUR begrenzt.
• Den Besuch einer der verletzten Person nahestehenden Person für             Ununterbrochener Krankenhausaufenthalt von
Verpflegung und Übernachtung bis 250 EUR.
• Den erforderlichen Rücktransport von mitgeführten Haustieren oder für       • bis drei Tage: 250 EUR
die erforderliche Betreuung von Haustieren am Wohnort der versicherten        • vier bis 30 Tage: 500 EUR
Person, sofern keine andere Person im Haushalt die Betreuung                  • über 30 Tage: 1.500 EUR
übernehmen kann. Die Erstattung ist auf maximal 250 EUR begrenzt.
• Den Transport von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln zur Behandlung und        Das Schmerzensgeld wird einmal je Unfall gezahlt.
Linderung der Unfallfolgen, soweit dieser auf ärztliche Anordnung erfolgt.
Die Erstattung ist auf maximal 150 EUR begrenzt.                              A 2.9      Sofortleistung bei Schwerverletzungen
                                                                              A 2.9.1    Voraussetzungen für die Leistung
Voraussetzung für diese Kostenerstattungen sind ein medizinisch               Die versicherte Person hat eine der nachfolgenden schweren Unfall-
notwendiger Krankenhausaufenthalt der versicherten Person von                 verletzungen erlitten:
mindestens sieben Tagen am Unfallort bzw. dem nächstgelegenen
Krankenhaus, sowie eine Mindestentfernung vom Wohnsitz der                    (1) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
versicherten Person von 150 km.                                               (2) Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand
                                                                              (3) Schädel-Hirn-Verletzung/Schädel-Hirn-Trauma mindestens 2. Grades
A 2.7      Kosten für kosmetische Operationen                                 mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder
A 2.7.1    Voraussetzungen für die Leistung                                   Hirnblutung
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation                  (4) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautober-
unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren               fläche
Erscheinungsbildes eines nach diesem Vertrag ersatzpflichtigen Unfall-        (5) Augenverletzungen
ereignisses zu beheben.
                                                                              • dauerhafte Erblindung oder Verlust eines Auges
Die kosmetische Operation erfolgt                                             • Linsenverlust auf mindestens einem Auge
                                                                              • dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils
• durch einen Arzt,                                                           mindestens 60 %
• nach Abschluss der Heilbehandlung und
• spätestens innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall.                       (6) schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma
Bei Unfällen Minderjähriger wird die Frist bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres verlängert.                                                      • Bruch (Fraktur) an zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedenen
                                                                              Gliedmaßen-Abschnitten (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel)
                                                                                                                                    Seite 13 von 29

               degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
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