Kundeninformation/ Vertragsunterlagen Private Unfallversicherung (PUV) - optimum Tarif T21 (Stand Juni 2021) - degenia Versicherungsdienst AG
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Kundeninformation/ Vertragsunterlagen Private Unfallversicherung (PUV) Tarif T21 (Stand Juni 2021) optimum Seite 1 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr. Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, die Private Unfallversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre degenia Versicherungsdienst AG Inhaltsverzeichnis Produktinformationsblatt zur degenia Unfallversicherung 03-04 Allgemeine Kundeninformationen 05-06 Mitteilung über die vorvertragliche Anzeigepflicht 07 Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB 2021) Inhaltsverzeichnis 08 Teil A 09-20 Teil B 21-25 Teil C 26-28 Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ 29 Seite 2 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Private Unfallversicherung Produktinformationsblatt Tarif: degenia Versicherungsdienst AG optimum T21 (Stand Juni 2021) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen: Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Unfallversicherung, gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine private Unfallversicherung an. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? × Sachschäden z.B. an einer Brille oder Kleidung Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die × Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose, versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht Schlaganfall) oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende × Blutungen aus inneren Organen und Leistungsarten: Gehirnblutungen. Geldleistungen Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhafter Beeinträchtigung (z.B. Bewegungseinschränkungen). Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. Gibt es Einschränkungen beim Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder Versicherungsschutz? ambulanten Operationen. Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungs-einsätze. Nicht alle denkbaren Fälle sind mitversichert. Vom Einmalige Todesfallleistung bei unfallbedingtem Tod. Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Kosmetische Operationen und Zahnersatz nach einem Unfall. ! Unfälle durch Drogenkonsum; Sofortleistung bei Schwerverletzungen aufgrund eines ! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat; Unfalls. ! Wenn Unfallfolgen mit Krankheiten zusammentreffen, Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. kann es zu Leistungskürzungen kommen; ! Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Wo bin ich versichert? Sie haben weltweiten Versicherungsschutz. Seite 3 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Welche Pflichten habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren. Werden Ärzte von uns beauftragt, müssen Sie sich von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Wann und wie muss ich bezahlen? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist Voraussetzung. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag beenden? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit und in Textform geschehen). Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor der vereinbarten Dauer. Seite 4 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Allgemeine Kundeninformationen Angaben der Gesellschaften Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000 Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. 1. Identität des Versicherers Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter ALTE LEIPZIGER Versicherung AG www.versicherungsombudsmann.de. Rechtsform: Aktiengesellschaft Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den Registernummer: HRB 1585 Rechtsweg zu beschreiten. St. – Nr. 807/ V90 807 004 611 (VersStG) 811 189 884 (UStG) Online-Streitbeilegungs-Plattform Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Vorsitzender des Aufsichtsrates: Christoph Bohn Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden Vorstand: Kai Waldmann Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese Sven Waldschmidt Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen: Hausanschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 1 Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU). 61440 Oberursel 2 Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg (ladungsfähige Anschrift) (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw. geschlossen. 2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter - entfällt – 7.Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der 3. Hauptgeschäftstätigkeit Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und Die Alte Leipziger Versicherungs-AG ist durch Erlaubnis der zuständigen den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters. Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- und Rechtsschutzversicherung berechtigt. 8. Gesamtbeitrag Die Höhe des Einzelbeitrags, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag 4. Aufsichtsbehörde einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein Bereich Versicherungen ausgewiesen. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 9. Zusätzlich anfallende Kosten Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne erhoben. Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei- 5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz- Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können. Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: 10. Zahlweise Anschrift: Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich, degenia Versicherungsdienst AG halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise Brückes 63 – 63 A können hierbei berechnet werden. 55545 Bad Kreuznach Erstbeitrag Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn Vorstand: Halime Koppius sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 Versicherungsscheins erfolgt. 6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen Folgebeitrag Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen die: Zeitraums bewirkt ist. degenia Versicherungsdienst AG SEPA-Lastschrift-Mandat Brückes 63 – 63 A Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt 55545 Bad Kreuznach Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten nehmen. Unser Risikoträger ist Mitglied im Verein Einziehung nicht widersprechen. Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet: 11. Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen Versicherungsombudsmann e. V. (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Postfach 080632, D-10006 Berlin Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Seite 5 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab worden ist. Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des Jahresbeitrags; 12. Zustandekommen des Vertrags Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärungen) ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/180 zustande, wenn Sie die Vertragserklärungen nicht innerhalb von zwei des Halbjahresbeitrags; Wochen widerrufen. c) bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/90 Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf des Vierteljahresbeitrags; die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. d) bei vereinbarter monatlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/30 des 13. Beginn des Versicherungsschutzes Monatsbeitrags. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf Basis für die Berechnung ist der in der Versicherungspolice gemäß der von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. vereinbarten Zahlungsperiode ausgewiesene Beitrag. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der Produktinformationsblatt enthalten. wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. 14. Bindefristen Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen Besondere Hinweise Monat gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor 15. Widerrufsrecht Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist Ende der Widerrufsbelehrung beginnt, nachdem Sie die Versicherungspolice, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen 16. Laufzeit des Vertrages Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG) in Verbindung mit den Antrag. §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die für Fernabsatzverträge vorgeschriebenen Informationen und diese Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem unserer Pflichten gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 §3 des Einführungsgesetzes zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder zum Bürgerlichen Gesetzbuch. für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung. Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor die degenia auch die speziell für diesen Vertriebsweg geltenden 17. Beendigung eines Vertrages zusätzlichen Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB (Mittel zur Korrektur von Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor Eingabefehlern, Bestätigung des Antrages) erfüllt hat. Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber Widerrufs. der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat. Der Widerruf ist zu richten an: 18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. degenia Versicherungsdienst AG Brückes 63-63a Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an 55545 Bad Kreuznach Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Fon: 0671-84003-0 zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend Fax: 0671-84003-29 machen Mail: info@degenia.de 19. Vertragssprache Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche Widerrufsfolgen Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und Vertragslaufzeit ist deutsch. wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Der uns zustehende Betrag errechnet sich je nach Zahlungsperiode des Beitrags wie folgt: Seite 6 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? 3. Vertragsänderung Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen Anzeige verpflichtet. rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Anzeigepflicht verletzt wird? Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Ausübung unserer Rechte Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend hätten. machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn richtig angegebene Umstand für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder entspricht. arglistig verletzt haben. 2. Kündigung Stellvertretung durch eine andere Person Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die kündigen. Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Bedingungen, geschlossen hätten. Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB 2021/Stand 06.2021) Teil A A8 Wann sind die Leistungen fällig? Der Versicherungsumfang A 8.1 Erklärung über die Leistungspflicht A 8.2 Fälligkeit der Leistung A1 Was ist versichert? A 8.3 Vorschüsse A 1.1 Grundsatz A 8.4 Neubemessung des Invaliditätsgrades A 1.2 Geltungsbereich A 8.5 Allgemeine Hinweise im Leistungsfall A 1.3 Unfallbegriff A 1.4 Erweiterter Unfallbegriff Teil B A 1.5 Einschränkungen der Leistungspflicht B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung A2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode einzelnen Leistungsarten? B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter A 2.1 Invaliditätsleistung Zahlung oder Nichtzahlung A 2.2 Übergangsleistung B 1.4 Folgebeitrag A 2.3 Unfall-Tagegeld B 1.5 Bezahlverfahren A 2.4 Unfall-Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung A 2.5 Todesfallleistung B 1.7 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit A 2.6 Such-, Bergungs- und Rückholkosten B 1.8 Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit A 2.7 Kosten für kosmetische Operationen B 1.9 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern A 2.8 Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und Bänderrissen (Gipsgeld) B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung A 2.9 Sofortleistung bei Schwerverletzungen B 2.1 Dauer und Ende des Vertrags A 2.10 Behinderungsbedingte Kosten B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall A 2.11 Medizinische und berufliche Rehabilitation A 2.12 Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten A 2.13 Haushaltshilfekosten B 3.1 Anzeigepflicht von Ihnen oder Ihres Vertreters bis zum A 2.14 Nachhilfeunterricht Vertragsschluss A 2.15 Psychologische Betreuung A 2.16 Komageld und Pflegetagegeld B4 Weitere Regelungen A 2.17 Helmbonus B 4.1 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung A 2.18 Vorsorgeversicherung für Lebenspartner und Kinder B 4.2 Vollmacht des Versicherungsvertreters A 2.19 Rooming-in-Leistung für minderjährige Kinder und B 4.3 Verjährung Mehrkosten im Einzelzimmer B 4.4 Örtlich zuständiges Gericht A 2.20 Kostenerstattung für Zahnspangen B 4.5 Anzuwendendes Recht A 2.21 Abweichungen gegenüber den GDV Musterbedingungen B 4.6 Embargobestimmung A 2.22 Innovationsklausel B 4.7 Versicherung für fremde Rechnung A 2.23 Besitzstandsgarantie B 4.8 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller B 4.9 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen A3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen? Teil C A 3.1 Krankheiten und Gebrechen Besondere Bedingungen A 3.2 Mitwirkung C1 Besondere Bedingungen für die progressiven A4 Was ist nicht versichert? Invaliditätsstaffeln A 4.1 Ausgeschlossene Unfälle A 4.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden C2 Besondere Bedingungen für die monatliche Unfall-Rente ab 50% Invalidität A5 Was müssen Sie bei Erreichen von Altersstufen und bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sowie C3 Besondere Bedingungen für die Mitwirkung von Krankheiten bei der Anpassung des Beitrags an die Schaden- und 100% Kostenentwicklung beachten? A 5.1 Altersanpassung C4 Besondere Bedingungen für Pro Aktiv A 5.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung A 5.3 Fortfall oder Änderung bestimmter Leistungsarten bei C5 Corona-Schutzimpfung Erreichen von Altersgrenzen A 5.4 Anpassung des Beitrags an die Schaden- und Kostenentwicklung (Beitragsanpassungsklausel) Der Leistungsfall A6 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? A7 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Seite 8 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Teil A Ausgeschlossen bleiben Der Versicherungsumfang (1) Schäden durch Kernenergie, (2) Gesundheitsschäden, die als Folge eines regelmäßigen Umgangs mit A1 Was ist versichert? strahlenerzeugenden Apparaten eintreten, (3) Berufskrankheiten, A 1.1 Grundsatz (4) allmählich erlittene Gesundheitsschäden. Das sind solche, bei denen Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der die versicherte Person den Einwirkungen länger als sieben Tage versicherten Person. ausgesetzt war. A 1.2 Geltungsbereich A 1.4.2.2 Zudem sind folgende Ursachen für Gesundheitsschädigungen Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrages mitversichert, solange die versicherte Person diese unfreiwillig erlitten weltweit und rund um die Uhr, soweit im Folgenden für Einzelfälle keine hat: abweichende Regelung getroffen wird. (1) Ertrinken, A 1.3 Unfallbegriff (2) Ersticken, A 1.3.1 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein (3) Erfrieren (auch Erfrierungen einzelner Körperteile), plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) (4) Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und Sauerstoffentzug, unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. (5) die Nicht- oder Falscheinnahme von Medikamenten infolge einer Entführung oder Geiselnahme oder aufgrund einer Notsituation, aus der A 1.3.2 Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei sich die versicherte Person nicht aus eigener Kraft befreien kann. In rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von diesem Fall verzichten wir auch auf eine Anrechnung einer Mitwirkung Menschen, Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten von Krankheiten gemäß A 3, und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen. (6) Sonnenbrand und Sonnenstich. A 1.4 Erweiterter Unfallbegriff A 1.4.3 Bewusstseinsstörungen A 1.4.1 Kraftanstrengung und Eigenbewegung Wir leisten auch bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen. Eine A 1.4.1.1 Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer eine erhöhte Kraftanstrengung Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Situation nicht mehr gewachsen ist. Diese (1) ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Wir leisten trotz einer aufgetretenen Bewusstseinsstörung für (3) einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) zuzieht. Unfallfolgen durch (4) einen Knochen bricht. (5) einen Meniskusschaden zuzieht. (1) einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Nicht versichert sind aber Gesundheitsschäden, die durch den Herzinfarkt Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. oder Schlaganfall selbst verursacht wurden. Deshalb sind sie von dieser Regelung nicht erfasst. (2) einen epileptischen Anfall oder Krampfanfall. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz Kein Versicherungsschutz besteht aber bei Gesundheitsschäden, die über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. unmittelbare Folge des epileptischen Anfalles oder eines anderen Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen Krampfanfalles sind. körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. (3) Alkoholkonsum. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,71 ‰ liegt. A 1.4.1.2 Versichert sind ebenso Gesundheitsschädigungen infolge von (4) Einnahme von Medikamenten. Versicherungsschutz besteht auch, Eigenbewegungen. Diese Erweiterung gilt aber nicht für Verletzungen von wenn eine versehentliche Falscheinnahme oder Nebenwirkungen zu einer Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und bei Blutungen innerer Organe. Bewusstseinsstörung führt, in deren Folge ein Unfall passiert. Kein Versicherungsschutz besteht aber bei Medikamentenmissbrauch. A 1.4.2 Sonstige unfreiwillige Gesundheitsschäden (5) ungewollte Einnahme von sogenannten K.o.-Tropfen, soweit dies von A 1.4.2.1 Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von der versicherten Person bei der Polizei angezeigt wurde. folgenden Ereignissen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet: (6) Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle, auch sofern diese witterungsbedingt eingetreten sind. (1) Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch (6) Übermüdung (Schlaftrunkenheit und Sekundenschlaf), Einschlafen, den Schlund (Eingang der Speiseröhre), Schlafwandeln und Erschrecken. (2) Alkoholvergiftungen (solange das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet (7) sonstige Bewusstseinsstörungen. wurde), (3) Nahrungsmittelvergiftungen, Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person (4) Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe, wenn die durch den regelmäßigen Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, die das Bewusstsein beeinträchtigen, einen Unfall erleidet. Staubwolken oder Säuren durch besondere Umstände bis zu sieben zusammenhängende Tage ausgesetzt gewesen ist, A 1.4.4 Tauchtypische Gesundheitsschäden (5) Pflanzenvergiftungen, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen Für tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit, und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen Trommelfellverletzung, Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation besteht ebenfalls war, Versicherungsschutz. (6) Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser- und Wir ersetzen zudem die nachgewiesenen Kosten für die Behandlung in ultravioletten Strahlen, einer Dekompressionskammer. Dies gilt auch bei unbewusster oder (7) Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen, bewusster Nichtbeachtung der Tauchrichtlinien. (8) mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung. Seite 9 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
A 1.4.5 Unfälle bei Fahrtveranstaltungen Ergänzend gilt vereinbart, dass für die Folgen psychischer und nervöser Bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, dann Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt (z. B. Oldtimer-, Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit diese Störungen auf eine Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten), besteht durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems Versicherungsschutz als Fahrer, Beifahrer oder Insasse. oder durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind. Zudem sind Unfälle versichert, die der versicherten Person als Fahrer eines Leih- oder Mietkarts auf einer öffentlichen Kartbahn in Europa A 1.4.7.6 Ist die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt noch minder- passieren. jährig (unter 18 Jahre) oder entmündigt, bieten wir Versicherungsschutz Zu den versicherten Fahrtveranstaltungen gehören auch solche, bei für Unfälle denen die Verbesserung des Fahrkönnens und die Beherrschung des Fahrzeuges im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen (1) beim Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges ohne Führerschein Gefahrensituationen, trainiert werden (z. B. Fahrsicherheitstrainings). Für oder beim unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges (§ 248b StGB). Fahrsicherheitstrainings mit Renncharakter besteht kein Voraussetzung ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt Versicherungsschutz. begangen wurde. Es besteht kein Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Motorsport- (2) durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper. veranstaltungen, bei denen es (auch nur teilweise) auf die Erzielung einer Voraussetzung ist, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sach- Höchstgeschwindigkeit oder auch einer maximalen Durchschnitts- beschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde. geschwindigkeit ankommt. Ebenso gewähren wir keinen Versicherungsschutz für die Teilnahme an lizenzpflichtigen Motorsport- A 1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht veranstaltungen. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine Auch bei jeglichen Übungs- und Trainingsfahrten zu Motorsportrennen oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. oder Motorrennsportarten besteht kein Versicherungsschutz. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (A 3) und zu den Ausschlüssen (A 4). A 1.4.6 Luftfahrt- und Luftsportrisiko Versicherungsschutz besteht als Passagier in einem Luftfahrzeug A2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche (Flugzeug). Das gilt auch, wenn Sie oder die versicherte Person als Fluggast Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen in einem Luftsportgerät von einem Unfall betroffen sind, wie z. B. bei Leistungsarten? einer Mitfahrt in einem Heißluftballon, als Passagier bei einem Segelrundflug oder als Passagier bei einem Fallschirm -Tandemsprung. Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und Versichert ist außerdem der Flugschüler in der Ausbildung zur Führung deren Voraussetzungen. eines Luftfahrzeuges, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Lizenz zum Fliegen erforderlich ist. Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sobald die versicherte Person eigenständig und eigenverantwortlich ein Sie mit uns vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und Luftfahrzeug führt, für das eine Lizenz erforderlich ist, besteht kein dessen Nachträgen genannt sind. Versicherungsschutz (Beispiele: Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger). Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ein sonstiges Besatzungs- A 2.1 Invaliditätsleistung mitglied (wie z. B. Funker, Bordmechaniker oder Flugbegleiter) ist. A 2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung Allerdings besteht Versicherungsschutz für Personen, die nicht zur A 2.1.1.1 Invalidität Besatzung zählen, mithilfe des Luftfahrzeuges jedoch ihre berufliche Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten, wenn unfallbedingt die Tätigkeit ausüben (z. B. für Luftaufnahmen zur Verkehrsüberwachung körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. oder als Arzt/medizinisches Personal bei Rettungs- und Sanitätsflügen). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als Das Kitesurfen wird nicht als das Führen von Luftfahrzeugen angesehen, drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu sodass hierbei uneingeschränkt Versicherungsschutz besteht. erwarten ist. A 1.4.7 Weitere Versicherungsfälle A 2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität A 1.4.7.1 Ein Oberschenkelhalsbruch oder ein Oberarmbruch fällt unter Die Invalidität ist den Versicherungsschutz, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten ist. • innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten und A 1.4.7.2 Versichert ist ein Gesundheitsschaden durch ein Höhenlungen- • innerhalb von 36 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt ödem (HAPE) oder Höhenhirnödem (HACE) aufgrund akuter Höhen- worden. krankheit (AMS). Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf A 1.4.7.3 Mitversichert sind unfreiwillige Gesundheitsschädigungen Invaliditätsleistung. durch Eingriffe des täglichen Lebens – dies sind das Rasieren, Schneiden oder Feilen von Haaren, Nägeln, Hühneraugen und Hornhaut. A 2.1.1.3 Geltendmachung der Invaliditätsleistung Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall bei A 1.4.7.4 Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheits- uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie schädigungen durch Heilmaßnahmen oder medizinische Eingriffe (auch von einer Invalidität ausgehen. strahlendiagnostische und -therapeutische), die durch einen in diesem Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung Vertrag versicherten Unfall veranlasst waren. ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich Für Gesundheitsschädigungen durch alle weiteren Heilmaßnahmen oder entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Eingriffe am Körper der versicherten Person besteht aber kein Versicherungsschutz. A 2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach A 1.4.7.5 Mitversichert gilt eine Beeinträchtigung der körperlichen und dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) infolge einer psychischen In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A 2.5), sofern diese Reaktion auf ein Unfallereignis, wenn und soweit die Reaktion im vereinbart ist. unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallereignis und am Gegebenenfalls gezahlte Vorschüsse nach A 8.3 müssen nicht Unfallort erfolgt. zurückerstattet werden. Seite 10 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
A 2.1.2 Art und Höhe der Leistung Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist A 2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als einmalige Kapitalzahlung. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind Gesichtspunkten. • die vereinbarte Versicherungssumme und A 2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität • der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile, innere Organe oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. A 2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die Sie wird nach A 2.1.2.2.1 und A 2.1.2.2.2 bemessen. Bemessung Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe (A 2.1.2.2.1), sofern Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. die betroffenen Körperteile, Sinnesorgane oder inneren Organe dort genannt sind, ansonsten danach, in welchem Umfang die normale A 2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist oder Sinnesorgane (A 2.1.2.2.2). Durch einen Unfall können mehrere Körperteile, innere Organe oder Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammen- für die erste als auch für die spätere Bemessung der Invalidität (A 8.4). gerechnet. Ist die Funktionsfähigkeit auf beiden Augen oder das Gehör auf beiden A 2.1.2.2.1 Gliedertaxe Ohren in gleichem Umfang beeinträchtigt, so erhöht sich der festgestellte Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Invaliditätsgrad um die Hälfte. Ist die Funktionsfähigkeit in Körperteile oder (Sinnes-) Organe gelten ausschließlich die hier unterschiedlichem Umfang eingeschränkt, so wird stattdessen der genannten Invaliditätsgrade: Invaliditätsgrad für das geringer geschädigte Auge bzw. Gehör verdoppelt. Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt. • Arm 80 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 % A 2.1.2.2.5 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person • Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 80 % Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir • Hand im Handgelenk 80 % eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: • Daumen 35 % • Zeigefinger 20 % • die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres • andere Finger 15 % nach dem Unfall verstorben (A 2.1.1.4), und • Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 % • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach A 2.1.1 • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 80 % sind erfüllt. • Bein bis unterhalb des Knies 80 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 80 % Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen • Fuß einschl. Fußgelenk 70 % Befunde zu rechnen gewesen wäre. • große Zehe 20 % • andere Zehe 10 % A 2.2 Übergangsleistung • Auge 60 % A 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung sofern das andere Auge vor dem Unfall bereits vollständig A 2.2.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt funktionsunfähig war 100 % • Gehör auf einem Ohr 50 % • im beruflichen oder außerberuflichen Bereich sofern das andere Ohr vor dem Unfall bereits vollständig funktionsunfähig • ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen war 80 % • zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen • Geruchssinn 20 % Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. • Geschmackssinn 20 % • Stimme 100 % Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, • Niere 25 % ununterbrochen mehr als sechs Monate an. • beide Nieren 100 % falls eine Niere vor dem Unfall bereits vollständig funktionsunfähig war A 2.2.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von neun Monaten 100 % nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. • Milz 10 % Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer • Milz bei Kindern bis 14 Jahre 20 % Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten ausgehen. Nur in • Gallenblase 10 % besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die • Magen 20 % Frist versäumt haben. • Zwölffinger , Dünn, Dick oder Enddarm 25 % • Lungenflügel 50 % A 2.2.2 Art und Höhe der Leistung • gänzlicher Verlust der Zeugungs-, Empfängnis- oder Gebärfähigkeit 25 % Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. A 2.2.3 Vorzeitige Zahlung der Übergangsleistung Ist die versicherte Person nach A 2.2.1.1 in den ersten drei Monaten nach A 2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe dem Unfall ununterbrochen zu 100 % in ihrer normalen körperlichen oder Zu den in der Gliedertaxe genannten Organen Niere, Gallenblase, Milz, geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, zahlen wir nach Vorlage eines Magen, Zwölffinger -, Dünn-, Dick- oder Enddarm und Lungenflügel haben ärztlichen Attestes 50 % der vereinbarten Übergangsleistung. Dieser Sie das Wahlrecht, ob eine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Betrag wird auf einen weiteren Anspruch aus A 2.2.2 angerechnet. Gliedertaxe oder individuell erfolgen soll. Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad A 2.2.4 Sofortige Zahlung der Übergangsleistung danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Besteht ein Anspruch auf die Sofortleistung gemäß A 2.9.1 AUB zahlen wir die Übergangsleistung nach Vorlage eines ärztlichen Attestes sofort in Seite 11 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
voller Höhe aus. Ein weiterer Anspruch auf die Übergangsleistung kann Haben wir für eine ambulante Operation nach A 2.4.1 und A 2.4.2 das dann nicht mehr geltend gemacht werden. Krankenhaustagegeld geleistet, zahlen wir ebenfalls das Genesungsgeld pauschal für sieben Tage. A 2.3 Unfall-Tagegeld A 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung A 2.5 Todesfallleistung Die versicherte Person ist unfallbedingt A 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb von zwei Jahren nach • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und dem Unfall. • in ärztlicher Behandlung. Der unfallbedingte Tod gilt auch als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 A 2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen • die vereinbarte Versicherungssumme und zurückzuzahlen. • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. A 2.5.2 Art und Höhe der Leistung Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb von zwei • nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall Jahren nach dem Unfall verstirbt. ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, Stirbt die versicherte Person im zweiten Jahr nach dem Unfall, wird die • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu Todesfallsumme nur fällig, sofern kein Anspruch auf Invaliditätsleistung leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. besteht. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. A 2.5.3 Doppelte Todesfallleistung Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. vereinbarte Todesfallsumme. Sterben infolge desselben Unfalls beide in diesem Vertrag versicherten A 2.4 Unfall-Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld Elternteile und bleiben ihre erb- oder bezugsberechtigten Kinder zurück, A 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung von denen mindestens eines das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Die versicherte Person verdoppelt sich die Todesfallleistung beider Elternteile. • ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag Heilbehandlung oder • unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation immer zugrunde. Bestehen für eine versicherte und ist deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und Person mehrere Verträge mit diesen vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt – war die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es Leistungsarten bei uns, können diese immer nur auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten – oder aus einem der Verträge geltend gemacht • unterzieht sich unfallbedingt einer vollstationären Rehabilita- tionsmaßnahme oder Kur bzw. befindet sich infolge des Unfalls in einem werden. Sanatorium oder Erholungsheim. A 2.6 Such-, Bergungs- und Rückholkosten Ein Leistungsanspruch besteht somit auch, wenn die Heilbehandlung in A 2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung einem gemischten Institut erfolgt, welches der Heilbehandlung und der A 2.6.1.1 Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten für Rehabilitation dient. • Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich - oder A 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld • ihren ärztlich angeordneten oder medizinisch sinnvollen und vertretbaren Transport zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur • für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für fünf nächstliegenden Druckkammer Jahre ab dem Tag des Unfalls, • pauschal für sieben Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen. entstanden. Bei einem Unfall im Ausland zahlen wir für jeden Kalendertag, den die Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach versicherte Person vollstationär im ausländischen Krankenhaus behandelt den konkreten Umständen zu vermuten war. wird, das Krankenhaustagegeld in doppelter Höhe – längstens für fünf Jahre. Voraussetzung ist auch, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haft- pflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine Ist nach Ablauf des fünften Jahres nach dem Unfalltag eine stationäre Leistungspflicht bestreitet. Nachbehandlung erforderlich (z. B. zur Entfernung des Osteosynthese- materials), zahlen wir das Krankenhaustagegeld, wenn die Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungs- Nachbehandlung nicht früher möglich war. anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. A 2.4.3 Genesungsgeld Die versicherte Person ist aus der vollstationären Heilbehandlung A 2.6.1.2 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der ver- entlassen und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Dann zahlen wir letzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir ärztliche Anordnung zurückgehen oder medizinisch sinnvoll und Krankenhaustagegeld geleistet haben, längstens jedoch für 750 Tage. vertretbar waren. Seite 12 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
Die Kosten für die Verlegung der versicherten Person in ein dem ständigen Wir ersetzen auch die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz bei Wohnsitz nahe gelegenes Krankenhaus erstatten wir ebenfalls bei einem unfallbedingtem Verlust oder Teilverlust von natürlichen oder bereits mit Krankenhausaufenthalt, der voraussichtlich mindestens sieben Tage festem Zahnersatz oder -teilersatz (z. B. Brücken, Implantate, Kronen, dauert, auch ohne medizinische Notwendigkeit. Inlays) versehenen Zähnen. A 2.6.1.3 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich ent- Ausgeschlossen von dem Kostenersatz bleibt herausnehmbarer Zahn- stehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende ersatz, wie z. B. Vollprothesen, Klammerprothesen, Geschiebeprothesen minderjährige Kinder, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemein- oder Teleskopprothesen. schaft mit der versicherten Person lebenden Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung für die Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen ist außerdem, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, A 2.6.1.4 Ist nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bis zur Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er Herstellung der Transportfähigkeit eine Verlängerung des Hotel- seine Leistungspflicht bestreitet. aufenthaltes für die verletzte Person erforderlich, übernehmen wir die dadurch verursachten zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungs- Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungs- kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR. anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. A 2.6.1.5 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem A 2.7.2 Art und Höhe der Leistung unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. • Arzthonorare und sonstige Operationskosten, • Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, A 2.6.2 Art und Höhe der Leistung • Kosten für medizinisch notwendige Hilfs- und Heilmittel, Wir erstatten nachgewiesene Kosten und nicht von Dritten • Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Zahnlaborkosten übernommene Kosten insgesamt bis maximal 1.000.000 EUR. bis insgesamt 1.000.000 EUR. A 2.6.3 Zusätzliche Service-Kosten Bei Unfällen auf Urlaubs- oder Geschäftsreisen erstatten wir die zusätzlich A 2.8 Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und Bänderrissen entstehenden Kosten für: (Gipsgeld) Hat die versicherte Person bei einem Unfall einen vollständigen Knochen- • Die Betreuung minderjähriger Kinder, die mit der versicherten Person in bruch oder kompletten Bänderriss erlitten, zahlen wir ein Schmerzensgeld häuslicher Gemeinschaft leben und in deren Haushalt keine Person lebt, in Höhe von 250 EUR, sofern keine vollstationäre Krankenhaus- bzw. an der Reise teilgenommen hat, die in der Lage ist, die Betreuung zu behandlung erfolgte. übernehmen. Die Erstattung ist auf maximal 500 EUR begrenzt. • Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, die mit der versicherten Wurde die Verletzung im Rahmen eines vollstationären Krankenhaus- Person in häuslicher Gemeinschaft leben, von der versicherten Person in aufenthalts behandelt, zahlen wir ein Schmerzensgeld nach folgender der Regel gepflegt werden und denen bereits ein Pflegegrad zuerkannt Staffelung: wurde. Die Erstattung ist auf maximal 500 EUR begrenzt. • Den Besuch einer der verletzten Person nahestehenden Person für Ununterbrochener Krankenhausaufenthalt von Verpflegung und Übernachtung bis 250 EUR. • Den erforderlichen Rücktransport von mitgeführten Haustieren oder für • bis drei Tage: 250 EUR die erforderliche Betreuung von Haustieren am Wohnort der versicherten • vier bis 30 Tage: 500 EUR Person, sofern keine andere Person im Haushalt die Betreuung • über 30 Tage: 1.500 EUR übernehmen kann. Die Erstattung ist auf maximal 250 EUR begrenzt. • Den Transport von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln zur Behandlung und Das Schmerzensgeld wird einmal je Unfall gezahlt. Linderung der Unfallfolgen, soweit dieser auf ärztliche Anordnung erfolgt. Die Erstattung ist auf maximal 150 EUR begrenzt. A 2.9 Sofortleistung bei Schwerverletzungen A 2.9.1 Voraussetzungen für die Leistung Voraussetzung für diese Kostenerstattungen sind ein medizinisch Die versicherte Person hat eine der nachfolgenden schweren Unfall- notwendiger Krankenhausaufenthalt der versicherten Person von verletzungen erlitten: mindestens sieben Tagen am Unfallort bzw. dem nächstgelegenen Krankenhaus, sowie eine Mindestentfernung vom Wohnsitz der (1) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks versicherten Person von 150 km. (2) Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand (3) Schädel-Hirn-Verletzung/Schädel-Hirn-Trauma mindestens 2. Grades A 2.7 Kosten für kosmetische Operationen mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder A 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung Hirnblutung Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation (4) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautober- unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren fläche Erscheinungsbildes eines nach diesem Vertrag ersatzpflichtigen Unfall- (5) Augenverletzungen ereignisses zu beheben. • dauerhafte Erblindung oder Verlust eines Auges Die kosmetische Operation erfolgt • Linsenverlust auf mindestens einem Auge • dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils • durch einen Arzt, mindestens 60 % • nach Abschluss der Heilbehandlung und • spätestens innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall. (6) schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma Bei Unfällen Minderjähriger wird die Frist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert. • Bruch (Fraktur) an zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedenen Gliedmaßen-Abschnitten (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel) Seite 13 von 29 degenia Versicherungsdienst AG I Brückes 63-63a I 55545 Bad Kreuznach I Service-Hotline 0671-84003-0 I www.degenia.de
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