AGORA: NEUES BILANZIERUNGSMODELL - Wien, 4. April 2022 AGGM Austrian Gas Grid Management AG

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AGORA: NEUES BILANZIERUNGSMODELL - Wien, 4. April 2022 AGGM Austrian Gas Grid Management AG
AGGM Austrian Gas Grid Management AG

AGORA: NEUES BILANZIERUNGSMODELL
Wien, 4. April 2022

Folie 1 | Ziele 2019 Final - intern
www.aggm.at                                                            AGGM
                                                                       AGGM||4.
                                                                             4. April 2022
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AGGM Austrian Gas Grid Management AG

AGENDA:
   •       BEGRÜßUNG UND THEMENEINFÜHRUNG, VORSTAND, AGGM
   •       GRUNDZÜGE DES NEUEN BILANZIERUNGSMODELLS, E-CONTROL
   •       DIE NEUE AGGM-PLATTFORM, AGGM
   •       DATENBEREITSTELLUNG UND NOMINIERUNGSMANAGEMENT, AGGM
   •       UPDATE VIRTUELLER HANDELSPUNKT UND EEX CEGH GASBÖRSE, CEGH
   •       UPDATE BILANZIERUNGSSTELLE, AGCS

Folie 2 | Ziele 2019 Final - intern
www.aggm.at                                                            AGGM
                                                                       AGGM||4.
                                                                             4. April 2022
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Bilanzierungsstelle
Agora 4.4.2022
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AGCS
    Unternehmen/Struktur

                                                      Aktionäre
                                                      nteiln1 %
                                                      GAS CONNECT AUSTRIA GmbH                                    23,13
                                                      Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft            20,00
                                                      MS Dr. Markus Singer Beteiligungsgesellschaft mbH           20,00
                                                      „smart technologies“ Management-Beratungs- und
                                                      Beteiligungsgesellschaft mbH                                20,00
                                                      Energie AG Oberösterreich                                    5,63
                                                      WIENER NETZE GmbH                                            5,49
                                                      Energienetze Steiermark GmbH                                 2,81
                                                      LINZ STROM GAS Wärme GmbH
                                                      für Energiedienstleistungen und Telekommunikation            1,00
                                                      Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation       0,69
                                                      KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft              0,45
                                                      Energie Burgenland AG                                        0,44
                                                      eww ag                                                       0,17
                                                      Energie Graz GmbH & Co KG                                    0,16
                                                      Energie Klagenfurt GmbH                                      0,03

2                          AGCS Gas Clearing and Settlement AG              balance group coordinator          01.04.2022
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Mengengerüst
    Was ist neu

                   +80
                                                           +n tsd                     neu
                   BGV                                                      AE Mengen
                                                                                                                 ➢ Rd. zusätzliche 80 BGV
                                           Bilanzgruppen                                    AE Preis
      Bilanzierung        Registrierung
                                              einrichten
                                                           Komponenten       ermitteln
                                                                                            Ermittlung
                                                                           Struk. Menge
                                                                                                                 ➢ Mehr Komponenten, neue
                  +80                        neu
                                                                                                                   Komponenten
                                             Risiko-        Zahlungs-
       Clearing          Bonitätsprüfung
                                           management       abwicklung
                                                                           Umlagekonto

                                                                                                                 ➢ Softwareanpassung im Bereich Preise,
                           Liquiditäts-
                                                                                                                   Mengenermittlung
      Börseabrufe         management
                                                                                                                 ➢ Schnittstellen, Datenlauf über EDA
                                                           Solidaritäts-         Betrieben
       Auktionen              MOL           FLEX MOL
                                                           abwicklung           durch CEGH                       ➢ Börseabrufe, eWP, SESO,
                                                                                                                   Biomethanregister unverändert
       Wechsel
       plattform                                                                                                 ➢ MOL Abwicklung, Auktionen werden
                                                                                                                   durch den CEGH betrieben
        SESO
                                            Unser mandantenfähiges System
      Biomethan                             wird angepasst.
       register

3                                                                          AGCS Gas Clearing and Settlement AG          balance group coordinator   01.04.2022
AGORA: NEUES BILANZIERUNGSMODELL - Wien, 4. April 2022 AGGM Austrian Gas Grid Management AG
Registrierungsprozess
AGORA: NEUES BILANZIERUNGSMODELL - Wien, 4. April 2022 AGGM Austrian Gas Grid Management AG
Registrierungsprozess

                                                                                                     Registrierung zentral beim MVGM
    BGV-Registrierung
    Für die Tätigkeit als Bilanzgruppenverantwortlicher registriert sich der Antragsteller in einem ersten Schritt
    beim MVGM. Für den Vertragsabschluss mit der Bilanzierungsstelle sind für die Registrierung als BGV
    umfangreiche Unterlagen beizubringen: Firmenbuchauszug, Firmensitz, Versorgerregistrierung /
    Versorgerzuordnung, Betriebsstättenmeldung, Angabe des prognostizierten Jahresenergieumsatzes,
    Benutzerregistrierung für das Onlineportal der AGCS, Geschäftsberichte der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre
    (PDF an office@agcs.at), SEPA Firmenlastschrift-Mandat - das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat wird nach Eingang
    bei Registrierungsunterlagen bei AGCS zugesandt, Sicherheitenhinterlegung.
    Die beigelegten Geschäftsberichte sowie der Auszug aus dem Firmenbuch werden an die OeKB übermittelt, die die
    Bonitätsprüfung durchführt und das Risiko Management abwickelt.
    Nach dem positiven Bescheid der Energie-Control Austria erfolgt die Freischaltung als
    Bilanzgruppenverantwortlicher zeitgleich mit der Aktivierung beim MVGM.
    Für die Versorgung von Endkunden muss der Bilanzgruppenverantwortliche neben der Registrierung als BGV auch
    die Registrierung bzw. Zuordnung eines Versorgers beantragen.
                                                                                       Derzeit bei AGCS in Zukunft zentral beim MVGM
    Versorger Registrierung
    Die Registrierung des Versorgers erfolgt gemäß §37 (10) beim MVGM. Der MVGM übernimmt hierdurch
    ebenfalls die Verantwortung der Zuordnung von Versorgern zu einer Bilanzgruppe.

5                                                AGCS Gas Clearing and Settlement AG           balance group coordinator     01.04.2022
Registrierungsprozess

    Anbieter physikalische AE                                                                                            bei AGCS
    Als Anbieter für physikalische Ausgleichsenergie kann zwischen folgenden Registrierungsmöglichkeiten gewählt werden:
    ➢ Registrierung als eigenständiger Ausgleichsenergieanbieter
    ➢ Registrierung als Ausgleichsenergieanbieter mit bereits bestehendem BGV Vertragsverhältnis

    Folgende Unterlagen sind notwendig: Formular, SEPA-Firmenlastschrift-Mandat, Firmenbuchauszug

    Netzbetreiber                                                                                                         bei AGCS
    Registrierung als Netzbetreiber ist ebenfalls notwendig, da für die Netzbetreiber Netzbilanzgruppen und Komponenten
    eingerichtet werden.
    ➢ Formular A, Formular N, Formular J
    ➢ Erklärung zur Feststellung des Steuertatbestandes, SEPA-Firmenlastschrift, aktueller Firmenbuchauszug
    ➢ Liste der Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV), die im eigenen Netz aktiv tätig sind
    ➢ Liste der unterlagerten Netze, Information über die Beschaffung der Netzverluste / Eigenverbrauch

    TSO
    Es ist noch mit den TSOs zu klären, wie die TSOs eingerichtet werden sollen. Mit den TSOs wird nicht abgerechnet, da die TSOs
    ihre Netzverluste selbst bewirtschaften.

                                                                                                                          bei AGCS
6                                                      AGCS Gas Clearing and Settlement AG   balance group coordinator     01.04.2022
Allokationen und Bilanzen
Allokationen und Bilanzen
    Kommerzielle Bilanzgruppe

    Bilanzgruppe
                   Soll                                   Haben                                  Integrierte Bilanzgruppe mit Mengen der Fernleitung
              (Ausspeisung)                           (Einspeisung)                               und des Verteilergebiets. Alle Mengenbewegungen im
                                                                                                  Marktgebiet Ost werden in dieser Bilanzgruppe
                                                                                                  erfasst.
                                  Struk                                 Struk
     FP            Saldo VHP                            Saldo VHP                 FP             Es gelten stundenscharfe Zeitreihen für
                                  Struk                                 Struk                     Nominierungen und Messwerte.
    Nom          Exit Grenze                          Entry Grenze               Nom
                                  Struk                                 Struk                    Zählwerte werden bandförmig als Tagesmittelwert
    Nom         Speicher Ein                          Speicher Aus               Nom              allokiert (außer bei Verbrauchern > 300 MWh/h).
                                                                        Struk                                                 v
                                             v      Produktion Erdgas            Nom             Für konventionelle Produktion, Speicher,
                                                                                                  Grenzkopplpunkte und VHP-Nominierungen gilt der
                                                 Prod. Bio- & Synthesegas        Mess             Grundsatz „allokiert wie nominiert“.
                                h-Struktur                              d-Band
    Mess   Verbrauch > 300 MWh/h                                                                 Verrechnung monatlich
                              d-Band                                                             − AE für Tagesunausgeglichenheit
    Mess   Verbrauch < 300 MWh/h
                                                                                                 − Strukt.entgelt für „Verursacher“ nur bei
    Mess       Verbrauch SLP     d-Band                                                             gegenläufigen Abrufen
                                                                                                 − Umlage (wird im 3 Monatstakt festgelegt)
                                                                                                 − Clearingfee (umsatzorientiert)
                               Tagesungleichgewicht
8                                                               AGCS Gas Clearing and Settlement AG           balance group coordinator       01.04.2022
Allokationen und Bilanzen
     Kommerzielle Bilanzgruppe

                      von VNB                                                 von CEGH

                             Speicher                                                VHP

    von VNB und FLN                                                                                von VNB und FLN
         Exit FLN und VN                                                                                  Entry FLN und VN
     (Grenzkopplungspunkt)                                                                             (Grenzkopplungspunkt)

    von VNB                                                                                       von VNB
         Verbrauch                                                                                            Produktion
    Messwerte 1.Clearing
    Messwerte Nachverrechnungen
    Messwerte 2. Clearing

9                                       AGCS Gas Clearing and Settlement AG              balance group coordinator         01.04.2022
Preismodell
Preismodell
     Ausgleichsenergiepreise eines Beispieltages

     Trades mit „rot/grün“ Preisen wurden abgerufen

                                                        Kaufpreis

                                                                                                      AE-Preise sind nach dem Tag bekannt.

                                                                                                      Strukturierungskostenbeiträge sind erst
                                                                                                      im Rahmen des Clearings bekannt.

                                                                                                      Ein eventuell auftretendes
                                                                                                      Korrekturelement / Tag (Erlöse aus
                                                                                                      Strukturierung größer als Kosten der
                                                                                                      gegenläufigen Abrufe) ist erst im
                                                                                                      Rahmen des Clearings bekannt.

                                                     Verkaufspreis

11                                                 AGCS Gas Clearing and Settlement AG   balance group coordinator                01.04.2022
Preismodell
     Untertägige Strukturierung

                                                                         Zusätzlich zur reinen
                                                                          Ausgleichsenergieabrechnung wird mit §23 (2)
                                                                          GMMO-VO 2020 von allen kommerziellen
                                                                          Bilanzgruppen ein Kostenbeitrag für die
                                                                          untertägige Strukturierung gefordert. Dieser
                                                                          Kostenbeitrag ist nur dann zu entrichten, wenn es
                                                                          am selben Gastag gegenläufige Abrufe von
                                                                          physikalischer Ausgleichsenergie gibt. Zusätzlich
                                                                          sind die Einnahmen aus diesem Beitrag auf die
                                                                          Kosten des gegenläufigen Abrufes beschränkt.
                                                                         Für die Bestimmung der für die Berechnung des
                                                                          Toleranzwertes relevanten Mengen werden
                                                                          sämtliche Ausspeisungen an Endverbraucher an
                                                                          einem Gastag summiert. In der Folge wird eine
                                                                          stündliche Toleranz von 4% auf diese Menge
                                                                          gewährt. Die stündlichen Differenzen jeder
                                                                          Bilanzgruppe werden kumuliert. Alle Werte,
                                                                          welche außerhalb des Toleranzwertes liegen,
                                                                          werden wiederrum kumuliert.

                                                                         Die das Toleranzband übersteigenden
                                                                          kumulierten Mengen gelten als Basis für die
                                                                          Bestimmung des Kostenbeitrages zur
                                                                          untertägigen Strukturierung.

12                                AGCS Gas Clearing and Settlement AG           balance group coordinator         01.04.2022
Preismodell
     Untertägige Strukturierung

                                                                         Tagesbilanzierung für alle Bilanzgruppen

                                                                         Für Bilanzgruppen mit Messwerten:

                                                                         ZP >= 300 MW je Versorger/Netz werden
                                                                          aggregiert und als stundengenaues Aggregat an
                                                                          die BS übermittelt.

                                                                         Alle anderen ZP werden von AGCS in ein
                                                                          Tagesband umgewandelt.
                                                                         Die Fahrpläne sind Tagesbänder oder end-of-day
                                                                          Tagesbandfragmente

                                                                         Es gilt eine Toleranz von 4 % auf
                                                                          Tagesverbrauchsmengen. Damit sind die
                                                                          Toleranzgrenzen definiert.

                                                                         Abweichungen in der BG werden auf h-Basis
                                                                          verfolgt und Überschreitungen des
                                                                          Toleranzbandes ermittelt.

                                                                         Toleranzüberschreitungen je h werden kumuliert.

                                                                         Für diese Überschreitungen wird pro Tag ein
                                                                          spez. Kostenbeitrag ermittelt und verrechnet

13                                AGCS Gas Clearing and Settlement AG          balance group coordinator         01.04.2022
Durchführung des Clearings
Für kommerzielle und besondere Bilanzgruppen
Durchführung des Clearings
     Prozessabwicklung 1. und 2. Clearing

Das erste Clearing erfolgt 3 Arbeitstage (AT) nach Clearingschluss
1. Clearingschluss (8 AT bzw. 15 Monate des Folgemonats)
      − Frist für Netzbetreiber für Datenmeldung
      − Überprüfung seitens AGCS ob alle Datenpunkte (Komponenten) beschickt wurden

2. Plausibilitätsprüfung (10 AT bzw. 15 Monate des Folgemonats)
      −   Plausibilisierung der bilanzierten Werte
      −   Vergleich der Ergebnisse mit historischen Werten, besonderen Ereignisse im Monat, usw.
      −   Bei Unsicherheit Kontaktaufnahme mit Marktteilnehmer
                                                                                                                                             1.CL, NV, 2.CL
      −   Ggf. Korrektur der gemeldeten Daten

3. Rechnungsversand (11 AT bzw. 15 Monate des Folgemonats)
      −   Erstellung der Clearingrechnungen (ggf. Differenzen zwischen 1. und 2. Clearing)
      −   Überprüfung der Rechnungsbeträge insbesondere hinsichtlich Steuer
      −   Übermittlung der Clearingergebnisse an OeKB
      −   Versand der Rechnungen durch OeKB
      −   Ermittlung der aktualisierten Sicherheitenanforderung
      −   Ggf. Aussendung Sicherheitennachforderung
Marktteilnehmer disponieren ihre Konten
                                                                                                                      Clearingprozess bleibt unverändert
4. Bankeinzug (14 AT bzw. 15 Monate des Folgemonats)
      − Einzug der Clearingrechnungen mittels SEPA-Mandat
                                                                               Keine Änderung im System erforderlich, aber Beschleunigung Bankeinzug

15                                                                    AGCS Gas Clearing and Settlement AG       balance group coordinator         01.04.2022
Durchführung des Clearings
     Verrechnungselemente

     Gemäß §24 GMMO-VO 2020 gelangen vier Elemente zur Verrechnung:

           (1) Ausgleichsenergie (§24 (2) 1. bzw. §26 (4) GMMO-VO 2020)

           (2) Kostenbeitrag zur untertägigen Strukturierung (§24 (2) 2. GMMO-VO 2020)

           (3) Bilanzierungsumlage (§24 (2) 3. GMMO-VO 2020)

           (4) Clearingentgelt (§24 (2) 4. GMMO-VO 2020)

16                                         AGCS Gas Clearing and Settlement AG   balance group coordinator   01.04.2022
Neutralitätssystematik
     Umlagekonto

                                                                 Der Saldo des Umlagekontos ermittelt
                                                                  sich als Differenz aus Aufwendungen
                                                                  und Erlösen aus der Clearingabrechnung
                                                                  und den anfallenden Kosten/Erlösen
                                                                  während des Monats aus der Abwicklung
                                                                  der physikalischen Ausgleichsenergie.
                                                                  Weiters werden Sonderkosten und -
                                                                  erlöse aus der finanziellen Abwicklung
                                                                  erfasst.
                                                                 Dieses Konto ist von den operativen
                                                                  Konten präzise abgegrenzt.
                                                                 Umlagefestlegung erfolgt weiterhin im 3
                                                                  Monatstakt.
                                                                 Das Umlagekonto wird im neuen Modell
                                                                  auch das Strukturierungsentgelt auf der
                                                                  Erlösseite aufnehmen.
                                                                 Das Umlagekonto der AGCS wird
                                                                  fortgeführt.
17                            AGCS Gas Clearing and Settlement AG         balance group coordinator   01.04.2022
Risikomanagement
Central Counterparty Risiko
Risikomanagement
     Sicherheitenpyramide

           Gemeinsame                       • Solidarhaftung (SH) falls Sicherheiten nicht
          Verantwortung          SH           ausreichen
                                                                                                   Sicherheiten

                                                                                                   1. verpfändete Geldkautionskonten
         Maßnahme             Sperre               • Verhinderung weiteren AE-Anfalls
                                                                                                   2. verpfändete Wertpapierdepots
                                                                                                   3. Bankgarantie
                                                         • Einschätzung AE-Kosten auf Basis        4. kurzfristige Geldkautionen und in
                        Offene Positionen                  aktueller Daten (Prognosewerte des
                                                           BGV, des MVGM bzw. AGCS)                    Zukunft ergänzend
                                                                                                   5. Speichergas
                                                                • Tatsächliche AE-Kosten
                  Historische AE-Abrechnungen                     (historisch)

                         Umsatzorientiert                               • Hinterlegung auf Basis
                  (Basis- und variable Sicherheiten)                      des Jahresumsatzes

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Risikomanagement
     Sicherheitenerfordernis

     Die Sicherheitenanforderung an einen Bilanzgruppenverantwortlichen errechnet sich aus:

     1. Umsatz der Bilanzgruppe – mit Freibeträgen aufgrund der Bonitätseinstufung
         50% Basissicherheit, 50% Variable Sicherheit
         6 Tage für Verbrauchsmengen – bei hohem Freibetrag nur die Hälfte
         Bewertet zu Vormonatswerten

         Aktuell werden mögliche Optionen für die Sicherheitenanforderung für Shipper (Bilanzgruppe ohne Messwerte) analysiert. Kern der
         Überlegungen ist eine Selbstverpflichtung der Shipper zur ausgeglichenen Nominierung. Sollten Nominierungen bei den selbstverpflichteten
         Shippern unausgeglichen erfolgen wird der MVGM EXIT Allokationen einkürzen um eine ausgeglichene Tagesbilanz sicherzustellen. Hierdurch
         soll die umsatzabhängige Anforderung deutlich reduziert werden.

     2. Historischen AE-Abrechnungen der Bilanzgruppe
     3. einer täglichen „Offenen Positionen Rechnung“ (OP)
         ➢   Die OP kann für Transiteure präzise ermittelt werden.
         ➢   Die OP wird für Versorgerbilanzgruppen, entweder durch Prognosewerte des BGV, AGGM Prognosen oder statistisch durch AGCS, ermittelt.

     Zusätzlich gilt: Sind die vom Marktteilnehmer hinterlegten individuellen Sicherheiten nicht ausreichend um dessen
     Zahlungsverpflichtung zu erfüllen, wird die Differenz entweder
     über die Solidarhaftung (aliquot im Ausmaß der Basissicherheiten) aufgebracht oder
          ➢ nach Kündigung des BGV-Vertrages in den folgenden zwölf Monaten über das Ausgleichsenergieverrechnungssystem (Umlage)
              weiterverrechnet.
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Merit Order
Merit Order
     Registrierung

                            Registrierung AE Anbieter bei AGCS
                            Interessensbekundung durch Formular
                            − Vertragsübermittlung                                                   ZP + Virtuelle ZP Liste
                            − Vertragsunterzeichnung als AE-Anbieter
                            − LOGIN für Auktionsplattform                         an AGGM

                                  damit Zulassung für beide Produkte

                        MOL                                          FLEX-MOL Registrierung               Pooling bei FLEX MOL ist möglich
                        Registrierung
             −   Bekanntgabe Speicherpunkte                         −   Bekanntgabe Verbraucher ZP
             −   Präqualifikation durch AGGM                        −   Präqualifikation durch AGGM
             −   Freischaltung im AGCS System                       −   Freischaltung durch AGGM im AGCS System
             −   Angebotslegung möglich                             −   Angebotslegung möglich

                                           Abrufe durch AGGM
                           − Übermittlung abgerufenen Angebote
                           − Bei Flex MOL wird ein FP auf die BG eingestellt
                           − Rechnungslegung im Zuge des Clearings
22                                                     AGCS Gas Clearing and Settlement AG   balance group coordinator           01.04.2022
Merit Order
     Market Maker

     Market Maker
     ➢   Marktschluss und Übermittlung an den MVGM
     ➢   Aufbau und Reihung der MOL
     ➢   Übermittlung der MOL
     ➢   Abrufe von der MOL
     ➢   Berücksichtigung der MOL-Abrufe im Clearing

     Market Maker (MOL)
     Gemäß §29 (15) verfügt AGCS über die Möglichkeit, Market Maker zur Deckung des Ausgleichsenergiebedarfes einzuführen. Die
     Einführung kann erfolgen, wenn die Angebote von Ausgleichsenergie als ungenügend eingestuft werden. Die Höhe der
     vorzuhaltenden Leistung ist vom MVGM zu definieren. Die zugrundeliegenden Analysen sind der Regulierungsbehörde vor
     Kontrahierung anzuzeigen. Die Details sind in den AB-BS der AGCS zu regeln, welche aktuell folgendes vorsehen:

     „Die im Angebot des Marketmakers angeführten Arbeitspreise würden in die täglich erstellte Merit Order List eingereiht werden. Der Arbeitspreis kann zu diesem
     Zweck vom Marketmaker verändert werden, darf jedoch nicht den maximalen Arbeitspreis über - oder den minimalen Arbeitspreis unterschreiten. Durch das
     Einpflegen des Marketmakers in die Merit Order List soll sichergestellt werden , dass die Angebote der Marketmaker zum Zug kommen , wenn sie günstiger sind
     als die Angebote der regulären Bieter. Dadurch werden die Kosten für das Gesamtsystem gering gehalten. Es soll jedoch weder zu einer Bevorzugung noch zu
     einer Benachteiligung der Marketmaker gegenüber den regulären Anbietern auf der Merit Order List kommen.“

23                                                                   AGCS Gas Clearing and Settlement AG           balance group coordinator             01.04.2022
Philip Rodemeyer
Head of Clearing
AGCS Gas Clearing and Settlement AG
Palais Liechtenstein
Alserbachstraße 14-16
AT-1090 Wien
+43 1 907 41 77-67
philip.rodemeyer@agcs.at
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