AGORA: NEUES BILANZIERUNGSMODELL - Wien, 4. April 2022 AGGM Austrian Gas Grid Management AG
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AGGM Austrian Gas Grid Management AG AGORA: NEUES BILANZIERUNGSMODELL Wien, 4. April 2022 Folie 1 | Ziele 2019 Final - intern www.aggm.at AGGM AGGM||4. 4. April 2022
AGGM Austrian Gas Grid Management AG AGENDA: • BEGRÜßUNG UND THEMENEINFÜHRUNG, VORSTAND, AGGM • GRUNDZÜGE DES NEUEN BILANZIERUNGSMODELLS, E-CONTROL • DIE NEUE AGGM-PLATTFORM, AGGM • DATENBEREITSTELLUNG UND NOMINIERUNGSMANAGEMENT, AGGM • UPDATE VIRTUELLER HANDELSPUNKT UND EEX CEGH GASBÖRSE, CEGH • UPDATE BILANZIERUNGSSTELLE, AGCS Folie 2 | Ziele 2019 Final - intern www.aggm.at AGGM AGGM||4. 4. April 2022
AGCS Unternehmen/Struktur Aktionäre nteiln1 % GAS CONNECT AUSTRIA GmbH 23,13 Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft 20,00 MS Dr. Markus Singer Beteiligungsgesellschaft mbH 20,00 „smart technologies“ Management-Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH 20,00 Energie AG Oberösterreich 5,63 WIENER NETZE GmbH 5,49 Energienetze Steiermark GmbH 2,81 LINZ STROM GAS Wärme GmbH für Energiedienstleistungen und Telekommunikation 1,00 Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation 0,69 KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft 0,45 Energie Burgenland AG 0,44 eww ag 0,17 Energie Graz GmbH & Co KG 0,16 Energie Klagenfurt GmbH 0,03 2 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Mengengerüst Was ist neu +80 +n tsd neu BGV AE Mengen ➢ Rd. zusätzliche 80 BGV Bilanzgruppen AE Preis Bilanzierung Registrierung einrichten Komponenten ermitteln Ermittlung Struk. Menge ➢ Mehr Komponenten, neue +80 neu Komponenten Risiko- Zahlungs- Clearing Bonitätsprüfung management abwicklung Umlagekonto ➢ Softwareanpassung im Bereich Preise, Liquiditäts- Mengenermittlung Börseabrufe management ➢ Schnittstellen, Datenlauf über EDA Solidaritäts- Betrieben Auktionen MOL FLEX MOL abwicklung durch CEGH ➢ Börseabrufe, eWP, SESO, Biomethanregister unverändert Wechsel plattform ➢ MOL Abwicklung, Auktionen werden durch den CEGH betrieben SESO Unser mandantenfähiges System Biomethan wird angepasst. register 3 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Registrierungsprozess Registrierung zentral beim MVGM BGV-Registrierung Für die Tätigkeit als Bilanzgruppenverantwortlicher registriert sich der Antragsteller in einem ersten Schritt beim MVGM. Für den Vertragsabschluss mit der Bilanzierungsstelle sind für die Registrierung als BGV umfangreiche Unterlagen beizubringen: Firmenbuchauszug, Firmensitz, Versorgerregistrierung / Versorgerzuordnung, Betriebsstättenmeldung, Angabe des prognostizierten Jahresenergieumsatzes, Benutzerregistrierung für das Onlineportal der AGCS, Geschäftsberichte der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre (PDF an office@agcs.at), SEPA Firmenlastschrift-Mandat - das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat wird nach Eingang bei Registrierungsunterlagen bei AGCS zugesandt, Sicherheitenhinterlegung. Die beigelegten Geschäftsberichte sowie der Auszug aus dem Firmenbuch werden an die OeKB übermittelt, die die Bonitätsprüfung durchführt und das Risiko Management abwickelt. Nach dem positiven Bescheid der Energie-Control Austria erfolgt die Freischaltung als Bilanzgruppenverantwortlicher zeitgleich mit der Aktivierung beim MVGM. Für die Versorgung von Endkunden muss der Bilanzgruppenverantwortliche neben der Registrierung als BGV auch die Registrierung bzw. Zuordnung eines Versorgers beantragen. Derzeit bei AGCS in Zukunft zentral beim MVGM Versorger Registrierung Die Registrierung des Versorgers erfolgt gemäß §37 (10) beim MVGM. Der MVGM übernimmt hierdurch ebenfalls die Verantwortung der Zuordnung von Versorgern zu einer Bilanzgruppe. 5 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Registrierungsprozess Anbieter physikalische AE bei AGCS Als Anbieter für physikalische Ausgleichsenergie kann zwischen folgenden Registrierungsmöglichkeiten gewählt werden: ➢ Registrierung als eigenständiger Ausgleichsenergieanbieter ➢ Registrierung als Ausgleichsenergieanbieter mit bereits bestehendem BGV Vertragsverhältnis Folgende Unterlagen sind notwendig: Formular, SEPA-Firmenlastschrift-Mandat, Firmenbuchauszug Netzbetreiber bei AGCS Registrierung als Netzbetreiber ist ebenfalls notwendig, da für die Netzbetreiber Netzbilanzgruppen und Komponenten eingerichtet werden. ➢ Formular A, Formular N, Formular J ➢ Erklärung zur Feststellung des Steuertatbestandes, SEPA-Firmenlastschrift, aktueller Firmenbuchauszug ➢ Liste der Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV), die im eigenen Netz aktiv tätig sind ➢ Liste der unterlagerten Netze, Information über die Beschaffung der Netzverluste / Eigenverbrauch TSO Es ist noch mit den TSOs zu klären, wie die TSOs eingerichtet werden sollen. Mit den TSOs wird nicht abgerechnet, da die TSOs ihre Netzverluste selbst bewirtschaften. bei AGCS 6 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Allokationen und Bilanzen
Allokationen und Bilanzen Kommerzielle Bilanzgruppe Bilanzgruppe Soll Haben Integrierte Bilanzgruppe mit Mengen der Fernleitung (Ausspeisung) (Einspeisung) und des Verteilergebiets. Alle Mengenbewegungen im Marktgebiet Ost werden in dieser Bilanzgruppe erfasst. Struk Struk FP Saldo VHP Saldo VHP FP Es gelten stundenscharfe Zeitreihen für Struk Struk Nominierungen und Messwerte. Nom Exit Grenze Entry Grenze Nom Struk Struk Zählwerte werden bandförmig als Tagesmittelwert Nom Speicher Ein Speicher Aus Nom allokiert (außer bei Verbrauchern > 300 MWh/h). Struk v v Produktion Erdgas Nom Für konventionelle Produktion, Speicher, Grenzkopplpunkte und VHP-Nominierungen gilt der Prod. Bio- & Synthesegas Mess Grundsatz „allokiert wie nominiert“. h-Struktur d-Band Mess Verbrauch > 300 MWh/h Verrechnung monatlich d-Band − AE für Tagesunausgeglichenheit Mess Verbrauch < 300 MWh/h − Strukt.entgelt für „Verursacher“ nur bei Mess Verbrauch SLP d-Band gegenläufigen Abrufen − Umlage (wird im 3 Monatstakt festgelegt) − Clearingfee (umsatzorientiert) Tagesungleichgewicht 8 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Allokationen und Bilanzen Kommerzielle Bilanzgruppe von VNB von CEGH Speicher VHP von VNB und FLN von VNB und FLN Exit FLN und VN Entry FLN und VN (Grenzkopplungspunkt) (Grenzkopplungspunkt) von VNB von VNB Verbrauch Produktion Messwerte 1.Clearing Messwerte Nachverrechnungen Messwerte 2. Clearing 9 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Preismodell
Preismodell Ausgleichsenergiepreise eines Beispieltages Trades mit „rot/grün“ Preisen wurden abgerufen Kaufpreis AE-Preise sind nach dem Tag bekannt. Strukturierungskostenbeiträge sind erst im Rahmen des Clearings bekannt. Ein eventuell auftretendes Korrekturelement / Tag (Erlöse aus Strukturierung größer als Kosten der gegenläufigen Abrufe) ist erst im Rahmen des Clearings bekannt. Verkaufspreis 11 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Preismodell Untertägige Strukturierung Zusätzlich zur reinen Ausgleichsenergieabrechnung wird mit §23 (2) GMMO-VO 2020 von allen kommerziellen Bilanzgruppen ein Kostenbeitrag für die untertägige Strukturierung gefordert. Dieser Kostenbeitrag ist nur dann zu entrichten, wenn es am selben Gastag gegenläufige Abrufe von physikalischer Ausgleichsenergie gibt. Zusätzlich sind die Einnahmen aus diesem Beitrag auf die Kosten des gegenläufigen Abrufes beschränkt. Für die Bestimmung der für die Berechnung des Toleranzwertes relevanten Mengen werden sämtliche Ausspeisungen an Endverbraucher an einem Gastag summiert. In der Folge wird eine stündliche Toleranz von 4% auf diese Menge gewährt. Die stündlichen Differenzen jeder Bilanzgruppe werden kumuliert. Alle Werte, welche außerhalb des Toleranzwertes liegen, werden wiederrum kumuliert. Die das Toleranzband übersteigenden kumulierten Mengen gelten als Basis für die Bestimmung des Kostenbeitrages zur untertägigen Strukturierung. 12 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Preismodell Untertägige Strukturierung Tagesbilanzierung für alle Bilanzgruppen Für Bilanzgruppen mit Messwerten: ZP >= 300 MW je Versorger/Netz werden aggregiert und als stundengenaues Aggregat an die BS übermittelt. Alle anderen ZP werden von AGCS in ein Tagesband umgewandelt. Die Fahrpläne sind Tagesbänder oder end-of-day Tagesbandfragmente Es gilt eine Toleranz von 4 % auf Tagesverbrauchsmengen. Damit sind die Toleranzgrenzen definiert. Abweichungen in der BG werden auf h-Basis verfolgt und Überschreitungen des Toleranzbandes ermittelt. Toleranzüberschreitungen je h werden kumuliert. Für diese Überschreitungen wird pro Tag ein spez. Kostenbeitrag ermittelt und verrechnet 13 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Durchführung des Clearings Für kommerzielle und besondere Bilanzgruppen
Durchführung des Clearings Prozessabwicklung 1. und 2. Clearing Das erste Clearing erfolgt 3 Arbeitstage (AT) nach Clearingschluss 1. Clearingschluss (8 AT bzw. 15 Monate des Folgemonats) − Frist für Netzbetreiber für Datenmeldung − Überprüfung seitens AGCS ob alle Datenpunkte (Komponenten) beschickt wurden 2. Plausibilitätsprüfung (10 AT bzw. 15 Monate des Folgemonats) − Plausibilisierung der bilanzierten Werte − Vergleich der Ergebnisse mit historischen Werten, besonderen Ereignisse im Monat, usw. − Bei Unsicherheit Kontaktaufnahme mit Marktteilnehmer 1.CL, NV, 2.CL − Ggf. Korrektur der gemeldeten Daten 3. Rechnungsversand (11 AT bzw. 15 Monate des Folgemonats) − Erstellung der Clearingrechnungen (ggf. Differenzen zwischen 1. und 2. Clearing) − Überprüfung der Rechnungsbeträge insbesondere hinsichtlich Steuer − Übermittlung der Clearingergebnisse an OeKB − Versand der Rechnungen durch OeKB − Ermittlung der aktualisierten Sicherheitenanforderung − Ggf. Aussendung Sicherheitennachforderung Marktteilnehmer disponieren ihre Konten Clearingprozess bleibt unverändert 4. Bankeinzug (14 AT bzw. 15 Monate des Folgemonats) − Einzug der Clearingrechnungen mittels SEPA-Mandat Keine Änderung im System erforderlich, aber Beschleunigung Bankeinzug 15 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Durchführung des Clearings Verrechnungselemente Gemäß §24 GMMO-VO 2020 gelangen vier Elemente zur Verrechnung: (1) Ausgleichsenergie (§24 (2) 1. bzw. §26 (4) GMMO-VO 2020) (2) Kostenbeitrag zur untertägigen Strukturierung (§24 (2) 2. GMMO-VO 2020) (3) Bilanzierungsumlage (§24 (2) 3. GMMO-VO 2020) (4) Clearingentgelt (§24 (2) 4. GMMO-VO 2020) 16 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Neutralitätssystematik Umlagekonto Der Saldo des Umlagekontos ermittelt sich als Differenz aus Aufwendungen und Erlösen aus der Clearingabrechnung und den anfallenden Kosten/Erlösen während des Monats aus der Abwicklung der physikalischen Ausgleichsenergie. Weiters werden Sonderkosten und - erlöse aus der finanziellen Abwicklung erfasst. Dieses Konto ist von den operativen Konten präzise abgegrenzt. Umlagefestlegung erfolgt weiterhin im 3 Monatstakt. Das Umlagekonto wird im neuen Modell auch das Strukturierungsentgelt auf der Erlösseite aufnehmen. Das Umlagekonto der AGCS wird fortgeführt. 17 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Risikomanagement Central Counterparty Risiko
Risikomanagement Sicherheitenpyramide Gemeinsame • Solidarhaftung (SH) falls Sicherheiten nicht Verantwortung SH ausreichen Sicherheiten 1. verpfändete Geldkautionskonten Maßnahme Sperre • Verhinderung weiteren AE-Anfalls 2. verpfändete Wertpapierdepots 3. Bankgarantie • Einschätzung AE-Kosten auf Basis 4. kurzfristige Geldkautionen und in Offene Positionen aktueller Daten (Prognosewerte des BGV, des MVGM bzw. AGCS) Zukunft ergänzend 5. Speichergas • Tatsächliche AE-Kosten Historische AE-Abrechnungen (historisch) Umsatzorientiert • Hinterlegung auf Basis (Basis- und variable Sicherheiten) des Jahresumsatzes 19 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Risikomanagement Sicherheitenerfordernis Die Sicherheitenanforderung an einen Bilanzgruppenverantwortlichen errechnet sich aus: 1. Umsatz der Bilanzgruppe – mit Freibeträgen aufgrund der Bonitätseinstufung 50% Basissicherheit, 50% Variable Sicherheit 6 Tage für Verbrauchsmengen – bei hohem Freibetrag nur die Hälfte Bewertet zu Vormonatswerten Aktuell werden mögliche Optionen für die Sicherheitenanforderung für Shipper (Bilanzgruppe ohne Messwerte) analysiert. Kern der Überlegungen ist eine Selbstverpflichtung der Shipper zur ausgeglichenen Nominierung. Sollten Nominierungen bei den selbstverpflichteten Shippern unausgeglichen erfolgen wird der MVGM EXIT Allokationen einkürzen um eine ausgeglichene Tagesbilanz sicherzustellen. Hierdurch soll die umsatzabhängige Anforderung deutlich reduziert werden. 2. Historischen AE-Abrechnungen der Bilanzgruppe 3. einer täglichen „Offenen Positionen Rechnung“ (OP) ➢ Die OP kann für Transiteure präzise ermittelt werden. ➢ Die OP wird für Versorgerbilanzgruppen, entweder durch Prognosewerte des BGV, AGGM Prognosen oder statistisch durch AGCS, ermittelt. Zusätzlich gilt: Sind die vom Marktteilnehmer hinterlegten individuellen Sicherheiten nicht ausreichend um dessen Zahlungsverpflichtung zu erfüllen, wird die Differenz entweder über die Solidarhaftung (aliquot im Ausmaß der Basissicherheiten) aufgebracht oder ➢ nach Kündigung des BGV-Vertrages in den folgenden zwölf Monaten über das Ausgleichsenergieverrechnungssystem (Umlage) weiterverrechnet. 20 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Merit Order
Merit Order Registrierung Registrierung AE Anbieter bei AGCS Interessensbekundung durch Formular − Vertragsübermittlung ZP + Virtuelle ZP Liste − Vertragsunterzeichnung als AE-Anbieter − LOGIN für Auktionsplattform an AGGM damit Zulassung für beide Produkte MOL FLEX-MOL Registrierung Pooling bei FLEX MOL ist möglich Registrierung − Bekanntgabe Speicherpunkte − Bekanntgabe Verbraucher ZP − Präqualifikation durch AGGM − Präqualifikation durch AGGM − Freischaltung im AGCS System − Freischaltung durch AGGM im AGCS System − Angebotslegung möglich − Angebotslegung möglich Abrufe durch AGGM − Übermittlung abgerufenen Angebote − Bei Flex MOL wird ein FP auf die BG eingestellt − Rechnungslegung im Zuge des Clearings 22 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Merit Order Market Maker Market Maker ➢ Marktschluss und Übermittlung an den MVGM ➢ Aufbau und Reihung der MOL ➢ Übermittlung der MOL ➢ Abrufe von der MOL ➢ Berücksichtigung der MOL-Abrufe im Clearing Market Maker (MOL) Gemäß §29 (15) verfügt AGCS über die Möglichkeit, Market Maker zur Deckung des Ausgleichsenergiebedarfes einzuführen. Die Einführung kann erfolgen, wenn die Angebote von Ausgleichsenergie als ungenügend eingestuft werden. Die Höhe der vorzuhaltenden Leistung ist vom MVGM zu definieren. Die zugrundeliegenden Analysen sind der Regulierungsbehörde vor Kontrahierung anzuzeigen. Die Details sind in den AB-BS der AGCS zu regeln, welche aktuell folgendes vorsehen: „Die im Angebot des Marketmakers angeführten Arbeitspreise würden in die täglich erstellte Merit Order List eingereiht werden. Der Arbeitspreis kann zu diesem Zweck vom Marketmaker verändert werden, darf jedoch nicht den maximalen Arbeitspreis über - oder den minimalen Arbeitspreis unterschreiten. Durch das Einpflegen des Marketmakers in die Merit Order List soll sichergestellt werden , dass die Angebote der Marketmaker zum Zug kommen , wenn sie günstiger sind als die Angebote der regulären Bieter. Dadurch werden die Kosten für das Gesamtsystem gering gehalten. Es soll jedoch weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung der Marketmaker gegenüber den regulären Anbietern auf der Merit Order List kommen.“ 23 AGCS Gas Clearing and Settlement AG balance group coordinator 01.04.2022
Philip Rodemeyer Head of Clearing AGCS Gas Clearing and Settlement AG Palais Liechtenstein Alserbachstraße 14-16 AT-1090 Wien +43 1 907 41 77-67 philip.rodemeyer@agcs.at
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