Ahornblatt Mi eilungsbla der Gemeinde Ahorntal - Hinweis zu FFP2 Masken für Bedürftige und Fahrdienst zur Impfung für Personen Ü80
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Nr. 210
01/21
Ahornblatt
Jan. 2021
Mi�eilungsbla� der Gemeinde Ahorntal
Hinweis zu FFP2 Masken für
Bedürftige und Fahrdienst zur
Impfung für Personen Ü80Kirchahorn 63, 95491 Ahorntal
Geschäftsleitung, Bauamt
Öffnungszeiten: Herr Adelhardt
℡: 09202 / 970 877 18
Mo., Mi., Do., Fr.: 7.30 Uhr - 12.00 Uhr @: rene.adelhardt@ahorntal.bayern.de
Di.: 13.00 Uhr - 16.30 Uhr
Do.: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Bauamt, Feuerwehren, Kasse
Telefon: 09202/200 Frau Bayer
Fax: 09202/1572 ℡: 09202 / 970 877 16
@: nadalie.bayer@ahorntal.bayern.de
E-Mail: poststelle@ahorntal.bayern.de
Internet: www.ahorntal.de
Bürgerservice, Einwohnermeldewesen,
Tourismus, Gewerbeamt
Frau Bauernschmidt
℡: 09202 / 970 877 10
@: birgit.bauernschmidt@ahorntal.bayern.de
Frau Distler
℡: 09202 / 970 877 12
@: marion.distler@ahorntal.bayern.de
Grüngutcontainer vor der Kläranlage
jederzeit zugänglich
Bürgerservice, Liegenschaften, VHS
Alteisencontainer auf der Kläranlage Frau Wittmann
Öffnungszeiten: ℡: 09202 / 970 877 11
Montag - Donnerstag: 8.00 Uhr - 15.00 Uhr @: rita.wittmann@ahorntal.bayern.de
Freitag: 8.00 Uhr - 11.00 Uhr
Rufbereitschaft
gemeindliche Wasserversorgung Ahorntal Kasse, Friedhof, Gebühren u. Beiträge
0175 290 476 2 Frau Knauer
℡: 09202 / 970 877 17
@: beate.knauer@ahorntal.bayern.de
Impressum - Gemeinde Ahorntal
Mitteilungsblatt und Nachrichten Kämmerei, EDV
Herr Schwarz
Die Mitteilungen und Nachrichten der ℡: 09202 / 970 877 15
Gemeinde Ahorntal erscheinen jeden zweiten @: patrick.schwarz@ahorntal.bayern.de
Monat und werden kostenlos an alle
erreichbaren Haushalte des
Verbreitungsgebietes verteilt. Kämmerei, Grund- u. Gewerbesteuer,
Wahlen
Herr Linhardt
Herausgeber: Der Erste Bürgermeister der ℡: 09202 / 970 877 14
Gemeinde Ahorntal, Florian Questel, @: dietmar.linhardt@ahorntal.bayern.de
Kirchahorn 63, 95491 Ahorntal
Druck und Verlag: Novaconcept Schorsch Kläranlage Ahorntal
GmbH, An der Weinbrücke 5, 95326 Kulmbach
℡: 09202 / 1568
-1-Liebe Gemeindebürgerinnen und -bürger, einstellen, dass wir nicht alle Wünsche sofort und
gleichzei�g verwirklichen können. Daher muss es
da ist er endlich, der Winter. Für die einen ist der momentan das Ziel sein, unsere Pflichtaufgaben so gut
Schneefall eine Herausforderung, denn die Straßen und wie möglich umzusetzen und den ein oder anderen
Wege müssen geräumt und gestreut werden, für die Wunsch erstmal auf dem Wunschze�el stehen zu
anderen beginnt jetzt die schönste Zeit des Jahres. Man lassen.
kann Schli�enfahren, Schneemänner und Iglus bauen,
sowie unsere schöne Landscha� bei einem Spaziergang Ähnlich ergeht es uns auf Kreisebene. Auch hier stehen
bewundern. Gerade jetzt kann man den Alltag mal große Inves��onen an, die seit Jahren in der Schwebe
wieder in vollen Zügen genießen und findet vielleicht sind. Darum soll in einer „Sparkommission“
dadurch auch ein bisschen Abstand zum herausgefunden werden, welche Kosten eingespart
„Homeschooling“ und dem „Homeoffice“. Ich weiß sehr werden können. Der Kreistag erho� sich dadurch, dass
genau was es heißt, diese beiden Herausforderungen eine Erhöhung der Kreisumlage verhindert werden und
täglich zu meistern. Trotz der wirklich schwierigen Lage die Pflichtaufgaben trotzdem gut umgesetzt werden
dürfen wir eines nicht vergessen, uns geht es auf dem können. Mein Ziel ist es, trotz der bevorstehenden
Land trotzdem noch verhältnismäßig gut. Die Einsparungen, uns nicht von den anderen Landkreisen
Menschen, die mit ihren Familien, in den Städten auf abhängen zu lassen.
kleinstem Raum ohne Garten und Balkon leben, tri�
die Krise noch viel härter als uns. Seien wir dankbar
dafür, dass wir trotzdem ein rela�v „normales“ Leben
führen können und nehmen die Einschränkungen Euer Bürgermeister
gelassen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das alle
meistern werden.
Durch die Impfungen wird allmählich der gewohnte
Alltag wieder zurückkehren. Daher bin ich meinem
Kreistagskollegen, Manfred Neumeister (Kreis- Florian Questel
Seniorenbeau�ragter), sehr dankbar, dass er mit der
Unterstützung der örtlichen Bürgermeister und des
Landratsamtes ein zusätzliches Angebot geschaffen hat.
Unsere Seniorinnen und Senioren können ab jetzt mit
dem Bürgerbus zu den jeweiligen Impfzentren gefahren
werden. Hierzu werden die Personen direkt an der
Haustür abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Ein
herzliches Dankeschön gilt an der Stelle allen
Fahrerinnen und Fahrern, die sich auch aus unserer
Gemeinde spontan dafür bereit erklärt haben.
In den kommenden Monaten werden uns in der
Gemeinde einige Themen beschä�igen, die uns seit
langem beschä�igt haben und nach Jahren endlich
weiter vorangebracht werden. Die Schaffung eines
Horts für unsere Kinder ist eines dieser Themen, die
hoffentlich bald zu einem guten Abschluss gebracht
werden können. Das Ziel ist, dass ab September 2021
ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sichergestellt
wird.
Ein weiteres Thema ist die Ausschreibung des
Rathausbaus, bei dem wir jetzt in die letzte Phase
gehen. Auch hier werden wir im Jahr 2021 endlich erste
Ergebnisse sehen. Sobald es die Corona-Situa�on
zulässt, ermögliche ich eine öffentliche Ausstellung des
gesamten Verlaufs zu dem ganzen Thema „Rund ums
Rathaus“.
Corona bedingt, aber auch wegen der vielen großen
anstehenden Projekte müssen wir uns leider darauf
-2-Neus Maria,
02.02. 73 Jahre
Adlitz 12
Dannhäußer Franz,
03.02. 78 Jahre
Adlitz 50
Persau Kunigunda,
04.02. 86 Jahre
Reizendorf 21
Böhm Margarete,
21.02. 90 Jahre
Oberailsfeld 40
Neus Franz,
03.03. 73 Jahre
Adlitz 12
Wickles Theresia,
Herzlich willkommen heißen wir unsere neu 03.03. 73 Jahre
Christanz 13
geborenen Mitbürgerinnen und Mitbürger in
der Gemeinde Ahorntal: Hartmann Theresia,
05.03. 71 Jahre
Körzendorf 10
Fiona Greller, Freiahorn Altkofer Rosmarie,
Maximilian Hofmann, Reizendorf 09.03. 74 Jahre
Dentlein 26
Lisa Plank, Freiahorn
Zeilmann Franz,
Elias Kohlmann, Körzendorf 12.03. 72 Jahre
Körzendorf 62
Samuel Lodes, Brünnberg
Jana Sigl, Freiahorn Herzing Johann,
13.03. 89 Jahre
Ella Wiegärtner, Freiahorn Christanz 16
Josef Plank, Freiahorn Adelhardt Anton,
13.03. 77 Jahre
Körzendorf 14 ½
Die kleinen, neuen Ahorntaler bekamen von
Herke Klaus,
unseren Jugendbeauftragten Alexander 13.03. 71 Jahre
Volsbach 13
Brendel und Jennifer Kaiser ein
Willkommensgeschenk, einen Gutschein vom Knauer Josef,
19.03. 70 Jahre
Einkaufsmarkt Ahorntal, sowie eine Packung Körzendorf 31
Windeln und eine Ahorntal-Tasche geschenkt, Eckstein Anna,
um ihnen die ersten Tage und Wochen in 21.03. 90 Jahre
Adlitz 11
unserer Gemeinde so schön wie möglich zu
gestalten. Gerstacker Hannelore,
24.03. 73 Jahre
Christanz 5
Herzlich gratulieren möchten wir natürlich auch
den stolzen Mamas und Papas und wünschen
ihnen alles erdenklich Gute!
Standesamtliche Meldungen:
Aus Datenschutzgründen dürfen die Sterbefälle:
Geburtstage, Goldenen Hochzeiten, 03.12.2020
Diamantenen Hochzeiten, sowie Kunigunda Eckert geb. Back
standesamtliche Mitteilungen nur mit Adlitz 17, 95491 Ahorntal
schriftlicher Genehmigung der Betroffenen 28.12.2020
bekanntgegeben Martin Schrenker, Oberailsfeld 14
werden.
-3-Arzt vor Ort:
Dr. med. Michael Hofmann Kath. Pfarrämter
℡: 09202 833 Oberailsfeld, Poppendorf und Volsbach
Hohbaumweg 22, 95491 Ahorntal Pfarrer Dr. Matthew Anyanwu
Volsbach 25
Allgemeiner ärztlicher Notdienst: 95491 Ahorntal
℡: 116 117 ℡ 09279 272, Fax 8207
_________________
__________
Apotheke
Sophien-Apotheke Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
℡: 09202 1700 Matthias Bedürftig
Kirchahorn 55, 95491 Ahorntal Am Anger 16
_________________ 95488 Eckersdorf
Einkaufsmarkt & Postfiliale ℡: 09279-671
Kirchahorn 55 Mobil: 0151 26615750
℡: 09202 9719249 Fax: 09279-671
Öffnungszeiten: @: kaminkehrer.beduerftig@web.de
Mo. — Fr.: 7.00 — 19.00 Uhr __________
und
Sa.: 7.00 —14.00 Uhr Vorder- und Hintergereuth und Hütten
_________________ Jochen Linhardt
Fischbach 22
Grundschule Ahorntal 95466 Weidenberg
Kirchahorn 44, 95491 Ahorntal
℡: 09202 445 ℡: 09278 985782
_________________ Mobil: 0170 4414641
Fax: 09278 985783
Kindergarten St. Burkard @: j.schlot@t-online.de
Kirchahorn 56, 95491 Ahorntal
℡: 09202 1793 __________
_________________
Hundshof und Volsbach
Stefan Neuner
ASB Kinderkrippe Kirchahorn Gerd-Baumann Str.7
Kirchahorn 66, 95491 Ahorntal 95490 Mistelgau
℡: 09202 439 994 0
@: kinderkrippekirchahorn@asb-jura.de ℡: 09279-5280009
Mobil: 0152 289 78561
_________________ Fax: 09279-8978561
@: stefan-neuner@gmx.de
Evang.-Luth. Pfarramt ____________
Pfarrer Dr. Peter Zeh
Kirchahorn 1
95491 Ahorntal
Tel. 09202 321, Fax 609
-4-Bekanntgaben & Sonstiges: derem, dass bestehende Räumlichkeiten zum ei-
nen komplett umgestaltet werden müssten und
- Der Elternbeirat hat mit einem Brief an den Bür- zum anderen noch benötigt werden.
germeister um einen Vor-Ort-Termin bezüglich des Die Klassenzimmer können ebenfalls nicht genutzt
Neubaus der Kinderkrippe gebeten. Der Termin werden. Faktoren hierfür sind unterschiedliche Un-
fand am 26.11.2020 um 16 Uhr statt. terrichtszeiten, Ausstattung, sowie das Verbleiben
von Unterlagen der Schüler im Klassenzimmer.
- Vortrag des Gewässerschutzbeauftragten Herrn
Neuner zum Thema Entwässerungssystem im Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung eines
Ahorntal und die Auswirkungen auf die Gewässer. Neubaus soll daher folgender 3-Punkte-Plan ver-
folgt werden:
- Es soll geprüft werden, ob in Freiahorn gegen-
über des Bushäuschens auf der anderen Straßen- 1. Der Erste Bürgermeister wird sich zusammen
seite eine Überdachung geschaffen werden kann, mit der Kindergartenleitung bemühen, eine weitere
für die Schüler, die dort einsteigen. Ausnahmegenehmigung für die Betreuung im Kin-
dergarten zu erreichen. Da bauliche Maßnahmen
- Zur Nutzung des Alten Rathauses hat die Jäger- bereits in Planungen sind, werden die Erfolgschan-
vereinigung leider mitgeteilt, dass diese das Ge- cen als realistisch betrachtet.
bäude auf Grund der Schadstoffbelastung nicht als
Ausstellungsort nutzen kann. 2. Sollte eine weitere Genehmigung für die Betreu-
ung im Kindergarten nicht erteilt werden, soll ver-
- Die Gemeinde Ahorntal erhält in 2020 keine För- sucht werden, die Schulkindbetreuung trotzdem in
derung für das Projekt Sanierung Mehrzweckhalle, der Schule stattfinden zu lassen. Hierbei stellt sich
nächstes Jahr ist eine erneute Bewerbung möglich. die Frage nach einem möglichen Träger für die Be-
Ggf. gibt es aber auch eine andere Möglichkeit, treuung.
hierüber will der Bürgermeister in einer der nächs-
ten Sitzungen informieren. 3. Sollten die ersten beiden Alternativen scheitern,
käme eine Betreuung in einer Containerlösung in
- Für Volsbach/Eichig/Langweil liegt ein Antrag auf Frage.
Ortssprecherwahl vor, diese ist derzeit aufgrund
des aktuellen Infektionsgeschehens nicht durch-
führbar (ca. 175 Wahlberechtigte). Der Kindergarten hat mit Schreiben vom
09.12.2020 mitgeteilt, dass die Trägerschaft beste-
- für die Grundschule wurden 7 CO2-Sensor be- hend aus Kirchenverwaltung, Kindergartenleitung
schafft und auch bereits übergeben, hierzu haben und ARGE-Kita Bayreuth gemeinsam beschlossen
wir eine Förderung vom Bayerischen Staatsminis- hat, die Schulkindbetreuung zum Ablauf des Au-
terium für Unterricht und Kultus aus dem Pro- gust 2021 auslaufen zu lassen.
gramm zur Förderung von Investitionskosten für
technische Maßnahmen zum infektionsschutzge- Damit fällt Stufe 1 des beschlossenen 3-Stufen-
rechten Lüften in der Schule erhalten. Planes weg und es muss beraten werden, wie wei-
ter vorgegangen werden soll.
Schulkindbetreuung: Es erfolgte bereits eine Kontaktaufnahme mit Frau
Röthlingshöfer vom Jugendamt. Sie teilt mit, dass
Am 29.10.2020 wurde über die temporäre Unter- in den besichtigten Räumen der Schule eine Be-
bringung der Schulkindbetreuung ab dem Schul- treuung von Schulkindern höchstens in einem Um-
jahr 2021/22 beraten. fang von 10 Kindern möglich wäre. Aufgrund der
Räumlichkeiten sollten dort am besten die Kinder
Die Mittagsbetreuung der Schulkinder findet seit betreut werden, die nur wenig Zeit in der Schul-
2018 im Kindergarten St.Burkard in Kirchahorn kindbetreuung verbringen und zeitig abgeholt wer-
statt. Genutzt wurde hierfür der Container. Es wer- den. Für alle anderen Kinder müsste dann eine an-
den dort 20 Kinder betreut. Die Genehmigung hier- dere Lösung gefunden werden.
für endet mit dem Schuljahr 2020/21. Diese Ge-
nehmigung wurde als Übergangslösung erteilt mit Das Gremium diskutiert, ob nicht für das Über-
der Absicht, dass bis zum Ende des Schuljahres gangsjahr die Nutzung von Klassenzimmern eine
2020/21 eine endgültige Lösung gefunden wird. Möglichkeit wäre, um eine Schulkindbetreuung
Ab dem folgenden Schuljahr kann die Betreuung durchzuführen. Hierzu könnten für die persönlichen
nicht mehr im Kindergarten stattfinden. Sachen der Kinder Spinde angeschafft werden, in
Nach Besichtigung hat sich ergeben, dass die vor- die die Sachen nach Unterrichtsende verstaut wer-
handenen Räumlichkeiten in der Schule hierfür den können.
nicht geeignet sind. Gründe sind unter an-
Laut Bürgermeister besteht hier jedoch das Pro-
blem, dass der Träger mehr Personal einsetzen
muss.
-5-Als weitere Alternativen werden diskutiert, ggf. für Gebäudes (ohne Dach).
ein Jahr keine Schulkindbetreuung anzubieten
oder dann doch Container aufzustellen. Im Anschluss an die Präsentation beantwortete
Herr Detsch noch die Fragen der Gemeinderats-
Weiter wird auch diskutiert, ob es nicht möglich mitglieder. Eine Eröffnung der Einrichtung im Sep-
wäre, dass auch die Eltern bei der Betreuung der tember 2022 wird für realistisch gehalten. Unwäg-
Kinder mit eingebunden werden, wie dies offenbar barkeiten, die den Zeitplan gefährden könnten, wä-
auch in Waischenfeld der Fall ist. Der erste Bürger- ren ggf. die Erfordernis eines Bebauungsplanes
meister bezweifelt, dass es so viele Eltern bzw. oder die Bearbeitungsdauer bei der Regierung von
Großeltern gibt, die sich hieran beteiligen würden, Oberfranken, die derzeit sehr stark ausgelastet ist.
zudem müsste ein gewisser Betreuungsschlüssel
eingehalten werden. Weitere Nachfragen aus dem Gemeinderat erfol-
gen etwa zu den möglichen Baustoffen, zur Er-
Der Gemeinderat bittet die Verwaltung, die bespro- schließung, zur Gestaltung des Gebäudes, zu den
chenen Optionen zu prüfen und bietet an, ggf. eine Kosten oder zur möglichen Förderung.
Arbeitsgruppe hierzu zu gründen, was vom ersten Von den voraussichtlichen Gesamtkosten von
Bürgermeister abgelehnt wird. 3.349.938,45 € wären 2.497.768 € förderfähig.
Nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien ist ein
Der erste Bürgermeister weist noch einmal darauf Fördersatz von 85 % bezogen auf die förderfähi-
hin, wie wichtig es ist, allen Eltern mit Bedarf einen gen Kosten zu erwarten. Das würde eine Förde-
Betreuungsplatz für ihre Kinder anzubieten. rung in Höhe von 2.123.102 € und einen Eigenan-
teil in Höhe von 1.226.836,45 € bedeuten.
Er schlägt zum Ende der Beratungen vor, die Lö-
sung mit der Nutzung eines bzw. mehrerer Klas- Es steht noch Kontaktaufnahme mit der Bauver-
senzimmer und den Spinden mit Frau Ashauer und waltung am Landratsamt aus um abzuklären, ob
dem ASB zu besprechen. Eine Zwischenlösung im das Vorhaben ggf. ohne Bebauungsplan realisier-
Kindergarten hält er für nicht möglich, da der Trä- bar ist. Die Gemeinde selbst kann in der Zwischen-
ger eindeutig schriftlich mitgeteilt hat, dass eine zeit das Gelände vermessen lassen sowie eine
Schulkindbetreuung ab dem Schuljahr 2021/2022 Baugrunduntersuchung für das Gelände beauftra-
nicht mehr angeboten wird. gen.
Um die Bauleitplanung so schnell wie möglich vor-
antreiben zu können, wurde empfohlen, den Auf-
Neues Rathaus: trag für die Erstellung des Bebauungsplanes im
Rahmen dieser Sitzung zu vergeben.
Für die Errichtung des neuen Rathauses findet
eine beschränkt-öffentliche Ausschreibung statt. Angebote wurden von den Planungsbüros Holz-
Ausgeschrieben wurde ein Bauherr auf Zeit für den müller & Detsch, Stiefler & Seiler sowie vom Archi-
Neubau des Rathauses mit vorgeschaltetem Teil- tekturbüro Greim erbeten. Zwei weitere Angebote
nehmerwettbewerb. wurden vorgelegt, und zwar vom Planungsbüro
Es werden hierbei maximal 8 Bewerber angenom- Kellner aus Bad Staffelstein über einen Betrag in
men. Diese haben noch bis 13.02.2021, 14 Uhr Höhe von 27.667,50 € sowie von der Firma HD
Zeit ihre Angebote einzureichen. Der Auftrag soll Bau aus Auerbach über einen Betrag von
bis spätestens 31.03.2021 vergeben sein. Die Fer- 28.560,00 €. Von den im Sachverhalt genannten
tigstellung der Maßnahme wird gegen Ende 2022 Firmen Stiefler & Seiler sowie Greim sind keine An-
erwartet. gebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot
hat die Firma Holzmüller + Detsch mit einer Ange-
botssumme von 24.878,03 € abgegeben.
Entsprechend wurde die Firma Holzmüller +
Neubau einer Kinderkrippe: Detsch einstimmig beauftragt.
Beim Neubau der Kinderkrippe ging es in der Sit- Beschluss über die Aufstellung eines Be-
zung am 29.10.2020 zuerst um den Standort. Hier- baungsplanes für die Ausweisung eines Son-
für wurde der Erste Bürgermeister damit beauftragt dergebietes Schule - Kindergarten - Kinder-
einen Vertrag zur Zielfindung mit einem Architekten krippe
abzuschließen. Als möglicher Standort wird aktuell
der sanierungsbedürftige Hartplatz angesehen. Um in Kirchahorn auf der Fl.Nr. 400/2 die baupla-
Beauftragt wurde das Architekturbüro Holzmüller & nungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau
Detsch. einer Kinderkrippe mit Kinderhort zu schaffen, ist
nach Rücksprache mit der Bauabteilung am Land-
Herr Detsch stellte den Mitgliedern des Gemeinde- ratsamt Bayreuth ein Bebauungsplan nach § 30
rates am 26.11.2020 den aktuellen Sachstand des BauGB aufzustellen, mit dem ein Sondergebiet
Zielfindungsprojektes vor. Dieses beinhaltet bisher Schule – Kindergarten – Kinderkrippe ausgewiesen
einen Lageplan der künftigen Einrichtung mit einer wird.
vorgeschlagenen Erschließung, ein Raumpro-
gramm, eine Flächenberechnung, eine Kosten-
schätzung sowie eine Zeichnung des möglichen
-6-Das Baugebiet soll neben der Flurnummer 400/2 Winterdienst für den Winter 2020/21:
auch die Flurnummern 400/6, 1085 (Teilfläche),
1090 (Teilfläche) und 1091 mit umfassen. Auf die Ausschreibung für den Winterdienst hatte
sich nur ein Bewerber gemeldet. Entsprechend
Das Plangebiet hat eine Größe von circa 23.000 ging der Zuschlag an die Fa. LFD Hofmann.
m², das Planungsziel ist wie bereits beschrieben
die Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für den Neubau einer Kinderkrippe mit Kin- Spielplatz Freiahorn:
derhort.
In der Septembersitzung wurde darüber beraten ob
Der Gemeinderat beschloss gem. § 2 Abs.1 Satz 1 es möglich wäre ein geeignetes Grundstück in
BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Freiahorn zu erwerben um dort einen Spielplatz zu
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Vorausset- errichten.
zung für den Neubau einer Kinderkrippe mit Kin- Von den aktuell verfügbaren Grundstücke scheint
derhort auf der Fl.Nr. 400/2 der Gemarkung Kircha- jedoch keines für dieses Vorhaben geeignet zu
horn. Hierzu soll ein Sondergebiet Schule-Kinder- sein.
garten-Kinderkrippe nach § 11 BauNVO ausgewie-
sen werden. Das zu überplanende Gebiet umfasst
dabei die Flurnummern 400/2, 400/6, 1085 (Teilflä- Klettern am Schneiderloch:
che), 1090 (Teilfläche) sowie 1091, jeweils Gemar-
kung Kirchahorn. Am Schneiderloch wurde durch einen Kletterer
eine Kletterroute mit Hilfe einer Flex entfernt.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebau- Nachdem das Grundstück der Gemeinde Ahorntal
ungsplanes ist im Anschluss gem. § 2 Abs.1 Satz 2 gehört und die angebrachten Haken als Teil des
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Grundstückes gewertet werden, wurde somit Sach-
beschädigung gegen die Gemeinde begangen.
Darauf hin wurde durch die Gemeinde Ahorntal An-
zeige gegen Unbekannt gestellt.
Beratung und Beschlussfassung über die Än-
derung des Bebauungsplanes Hohbaumweg II:
Interkommunale Allianz (ILE) Rund um die
Sobald der Kauf des Grundstückes Fl.Nr. 1339 der Neubürg:
Gemarkung Kirchahorn abgeschlossen ist, soll der
Bauabschnitt 3 des Baugebietes Hohbaumweg II Es fand in der Sitzung am 29.10.2020 eine kurze
erschlossen werden. Aufgrund des Alters des be- Vorstellung der ILE Rund um die Neubürg durch
stehenden Bebauungsplanes sowie der darin ent- ILE-Manager Herrn Philipp Herrmann statt.
haltenen Festsetzungen haben Mitglieder des Ge-
meinderates im Verlauf der vergangenen Sitzun- Ein erneuter Beitritt zur ILE wurde daraufhin in der
gen immer wieder den Wunsch geäußert, den Be- Sitzung am 19.11.2020 beraten. Bei einem Beitritt
bauungsplan im Hinblick auf die Festsetzungen zu wäre von der Gemeinde Ahorntal eine jährliche
ändern, sodass die zukünftigen Bauherren nicht Umlage von 7.672 Euro zu zahlen. Das entspricht
auf die Erteilung von Befreiungen durch das Land- 3,50 Euro pro Einwohner (Stichtag 31.12.2019).
ratsamt angewiesen sind. Die Verwaltung bat hier- Nach reger Diskussion hat sich der Gemeinderat
zu um entsprechende Beschlussfassung. mehrheitlich gegen einen Wiederbeitritt entschie-
den.
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist auch des- Als Grund wurde hier insbesondere genannt, dass
halb notwendig, weil im Laufe der Woche festge- die Gemeinde bereits Mitglied des Wirtschaftsban-
stellt wurde, dass das Bebauungsplanverfahren zur des A9 ist und ein Großteil der möglichen Projekte
Änderung des Bebauungsplanes im Zuge des Rat- hierüber abgewickelt werden können. Die Abstim-
hausneubaus mit der frühzeitigen Beteiligung der mung hierüber entfiel 4 / 9.
Öffentlichkeit ab April 2018 aus nicht bekannten
Gründen nicht mehr fortgeführt wurde. Auf die Pro-
blematik aufmerksam wurde die Verwaltung, weil Industriespülmaschine für den Katholischen
ein Schreiben des Landratsamtes einging, mit dem Kindergarten St. Burkard in Kirchahorn:
um Mitteilung des Sachstandes zur Änderung des
Bebauungsplanes gebeten wurde. Der Kindergarten wurde auf Grund gesetzlicher
Vorgaben dazu verpflichtet eine Art industrieller
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Be- Spülmaschine mit Kurzprogramm zu beschaffen.
bauungsplanes Hohbaumweg II wurde gefasst. Diese kostet 3.589,04 Euro. Das Erzbischöfliche
Das Bauleitplanverfahren wird gem. § 13 BauGB Ordinariat hat einen Zuschuss in Höhe von 900
im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Euro gewährt. Die Katholische Kirchenstiftung
Oberailsfeld bat um einen Zuschuss von 50 %
Der Beschluss über die Änderung des Bebauungs- durch die Gemeinde Ahorntal.
planes Hohbaumweg II ist im Anschluss gem. § 2 Dieser Zuschuss wurde durch den Gemeinderat
Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu ma- einstimmig genehmigt.
chen.
-7-Innenbereichssatzung Freiahorn: Nach Beschluss wird die Gemeinde ab dem Jahr
2021 keinen Teilverzicht auf Konzessionsabgaben
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom für landwirtschaftliche Betriebe mehr aussprechen.
25.02.2019 beschlossen, zur Einbeziehung einer
Teilfläche der Flurnummern 447 und 447/2 der Ge- Die entsprechende Regelung aus dem Konzessi-
markung Freiahorn in den Innenbereich eine Ab- onsvertrag mit dem Netzbetreiber Bayernwerk Netz
grenzungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 GmbH bzw E.ON als vorherigem Netzbetreiber ist
Abs.4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen. Die Be- im beiderseitigen Einvernehmen zu streichen.
kanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie
der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
05.08.2020 bis 11.09.2020 erfolgte am 17.07.2020. Abwasserentsorgung; Ersatzbeschaffungen
Gleichzeitig wurden die Träger der öffentlichen Be- für das Pumphaus Oberailsfeld:
lange angeschrieben, deren Einlassungen in der
Folge zu behandeln sind. Aufgrund eines altersbedingten Defekts beider
Tauchmotorpumpen im Pumpwerk in Oberailsfeld
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Ände- mussten kurzfristig zwei Ersatzpumpen beschafft
rung des Satzungsentwurfes sowie die nochmalige werden. Angebote wurden von der Firma KSB ein-
öffentliche Auslegung und Beteiligung der von den geholt, weil auch die bisherigen Pumpen von der
Änderungen betroffenen Träger öffentlicher Belan- Firma KSB waren, sich bewährt haben und eine
ge. lange Haltbarkeit garantieren.
Aufgrund der Tatsache, dass an beiden Pumpen
Teilverzicht von Konzessionsabgaben für Land- Defekte festgestellt wurden, musste aufgrund der
wirte: Lieferzeiten unverzüglich, ohne dass zuvor ein Be-
schluss durch den Gemeinderat herbeigeführt wer-
Im Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde den konnte, Ersatzpumpen bestellt werden.
Ahorntal und der E.ON Bayern AG (jetzt Bayern-
werk Netz GmbH) über die Bereitstellung des Net- Der Gemeinderat monierte, dass die Beschlussfas-
zes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur sung erst im November auf die Sitzung genommen
Versorgung mit elektrischer Energie ist unter § 4 wurde, die Beschaffung aber bereits im August an-
Nr. 1 c) geregelt, dass abweichend zur Belieferung fiel. Der Erste Bürgermeister versicherte solche
von Tarifkunden die Konzessionsabgabe für Land- Punkte künftig zeitnah zu behandeln.
wirte bei Schwachlaststrom ab einem Sockelver- Die Beschaffung der beiden Tauchpumpen zu je
brauch von 0 kWh/a und bei Strom, der nicht als 5.244,78 Euro wurde jedoch einstimmig geneh-
Schwachlaststrom geliefert wird ab 4000 kWh/a migt.
grundsätzlich 0,11 ct/kWh beträgt. Bei Tarifkunden
beträgt die Konzessionsabgabe bei der Belieferung
von Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Ge-
geliefert wird, 0,61 ct/kWh und bei Strom, der nicht werbesteuer für das Jahr 2021
als Schwachlaststrom geliefert wird, 1,32 ct/kWh.
Der bisherige Hebesatz für Grund- und Gewerbe-
Die Gemeinde Ahorntal verzichtet durch diese Re- steuer liegt bei 350 v. H..
gelung im Durchschnitt der letzten 5 Jahre auf Ein-
nahmen in Höhe von 1.471,00 € pro Jahr bzw. Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für
7.355,00 € insgesamt. das Haushaltsjahr 2021 wurden auch weiter auf
350 v. H. festgesetzt.
Diese sogenannte Landwirteregelung steht zuneh-
mend in der Kritik der Rechtsaufsichtsbehörden.
Laut eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Re- Beratung und Beschlussfassung über die Ge-
gensburg ist ein Teilverzicht auf Konzessionsabga- währung von Zuschüssen für den Erwerb des
ben nur rechtmäßig, wenn sichergestellt ist, dass Führerscheines der Klasse CE für Feuerwehr-
der Kunde davon partizipiert, was im liberalisierten dienstleistende:
Strommarkt aber nicht gewährleistet werden kann.
In der Folge verstößt die Regelung nach Auffas-
sung des Gerichts gegen den Grundsatz des spar- Mit Schreiben vom 07.12.2020 hat der Komman-
samen und wirtschaftlichen Handelns, der in der dant der Freiwilligen Feuerwehr Kirchahorn im Auf-
Gemeindeordnung so festgesetzt ist. trag von 3 aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feu-
erwehr Kirchahorn die Kostenübernahme bzw. ei-
Da das Verfahren zur Ermittlung der betreffenden nen Zuschuss zum Erwerb des Führerscheines der
Landwirte durch die Datenschutzgrundverordnung Klasse CE beantragt. Dieser berechtigt zum Füh-
zusätzlich erschwert wurde und einen deutlichen ren des großen Löschfahrzeuges der Feuerwehr
Mehraufwand für die Verwaltung bedeuten würde Kirchahorn. Von einer der drei Feuerwehrdienst-
wird empfohlen, ab dem Jahr 2021 den Teilverzicht leistenden liegt auch ein eigener Antrag auf
auf Konzessionsabgaben für Landwirte im Wege
eines Beschlusses des Gemeinderates zu widerru-
fen und auf eine Änderung des Konzessionsvertra- Kostenübernahme sowie eine Sammlung der durch
ges mit der Bayernwerk Netz GmbH hinzuwirken. den Erwerb des Führerscheins entstandenen Kos-
ten bei. Diese liegen bei insgesamt 5.560,95 €.
-8-Sollte lediglich ein Zuschuss gewährt werden, so Sollte die Gemeinde Ahorntal der aktuellen Planung
wird um Bezuschussung in Höhe von mindestens zustimmen, wird das Staatliche Bauamt die Planun-
1.000,00 € gebeten. Ein solcher Zuschuss wurde gen fertigstellen und die Grundstücksverhandlungen
bisher bei entsprechender Beantragung gewährt. mit den betroffenen Eigentümern finalisieren.
Es wurde zudem gebeten einen Grundsatz für die
Förderung / Bezuschussung festzulegen. Vorbehaltlich der Klärung der Besitzverhältnisse des
Flurstücks 87/2 der Gemarkung Freiahorn stimmte
Eine Übersicht (von Kommandanten Herrn Wick- der Gemeinderat der geänderten Streckenführung
les), aus der hervorgeht, wie viele aktiv Dienstleis- des Radwegs von Freiahorn entlang der ST2184
tende der Feuerwehr Kirchahorn den Führer- zum bestehenden Radweg entlang der ST2185 zu
schein der Klasse CE besitzen, wurde dem Ge- und bittet das Staatliche Bauamt darum, die Planun-
meinderat vorgelegt. gen fertigzustellen. Es gab eine Gegenstimme.
Nach kurzer Diskussion zur Frage, ob die Anzahl
an LKW-Führerscheinen notwendig sei und ob
nicht auch der Führerschein C1E ausreichen wür- Antrag der Kirchenverwaltung Oberailsfeld auf
de, bestand Einigkeit, dass dem Antrag der Feuer- Bezuschussung der Renovierung des Friedhofs
wehrdienstleistenden auf Gewährung eines Zu- Oberailsfeld:
schusses entsprochen werden sollte. Das Gremi-
um bat jedoch darum, dass entsprechende Anträ- Herr Brendel, Mitglied der Kirchenverwaltung
ge zukünftig vor dem Erwerb des Führerscheines Oberailsfeld, hat mit E-Mail vom 07.12.2020 einen
gestellt werden sollten. Um ein geordnetes Ver- Antrag auf Zuschuss zur Renovierung des Friedho-
fahren gewährleisten zu können, sollte zunächst fes Oberailsfeld gestellt. Geplant ist der Austausch
ein Antrag gestellt werden, dieser sollte dann ge- des Pflasters incl. Randsteine des Kreuzganges, die
nehmigt werden und im Anschluss sollte der Füh- Renovierung des Kreuzes und des doppelflügeligen
rerschein erworben werden. Aus Sicht des Gremi- Tores am Eingang. Die Gesamtkosten werden von
ums wäre ggf. auch ein Grundsatzbeschluss über der Kirchenverwaltung auf ca. 15.000 – 18.000 Euro
die Höhe des Zuschusses zum Erwerb solcher geschätzt. Diese Schätzung basiert auf einem be-
Führerscheine sinnvoll, unter Umständen auch reits vorliegenden Angebot über die Pflasterarbeiten
verbunden mit der Festlegung einer Höchstgrenze (10.495,80 € inkl. 19% MwSt.) sowie einem bereits
an möglichen Zuschüssen pro Jahr. vorliegenden Angebot über die Renovierung des To-
res (1.066,84 € inkl. 19% MwSt.). Diese liegen den
Zum Erwerb des Führerscheins CE beschloss der Unterlagen bei. Es fehlt derzeit noch ein Angebot
Gemeinderat Ahorntal aufgrund des Antrages vom über die Renovierung des Kreuzes.
07.12.2020 für alle drei Feuerwehrdienstleisten-
den jeweils einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Die Kirchenverwaltung bittet die Gemeinde Ahorntal
€ zu gewähren. um Beschlussfassung, ob und in welcher Höhe ein
Zuschuss zu den Renovierungsarbeiten geleistet
werden kann. Von diesem Zuschuss ist abhängig, in
Änderung Streckenführung des Rad- und Geh- welchem Umfang die Renovierungsarbeiten tat-
weges von der ST2184 zur ST2185 bei Freia- sächlich durchgeführt werden können.
horn: Herr Sebastian Knauer stellte fest, dass hier in der
Vergangenheit bei den Beschlüssen keine klare Li-
Im Rahmen der Grundstücksverhandlungen zum nie zu erkennen gewesen sei.
Bau des Geh- und Radweges parallel zur ST2184 Herr Johannes Knauer meint, dass in solchen Fäl-
wurde die Streckenführung von einem Grund- len 5% der Kosten übernommen worden sind.
stückseigentümer moniert. Dieser hat sich des-
halb ohne Beteiligung der Gemeinde an das Herr Neuner entgegnet, dass die Gemeinde Ahorn-
Staatliche Bauamt in Bayreuth gewandt. Um den tal beim Friedhof Poppendorf, den die Gemeinde
Radweg trotz der Einwände des Grundstücksei- selbst unterhält, auch hohe Investitionen tätigen
gentümers realisieren zu können, erfolgte von muss. Er plädiert deshalb dafür, dass die Kirchen-
Seiten des Staatlichen Bauamtes eine nochmalige verwaltung einen Zuschuss in Höhe von 10% erhal-
Umplanung der Streckenführung des Geh- und ten soll.
Radweges im Bereich der Abzweigung von der
ST2184 in die ST2185. Herr Richter schlägt einen Fixbetrag in Höhe von
2.000,00 € vor.
Die bisherige Planung sowie die geänderte Pla- Der erste Bürgermeister spricht sich auch für einen
nung liegen den Unterlagen bei. Fixbetrag aus, später sollte dann für solche Angele-
genheiten ein Grundsatzbeschluss getroffen wer-
Der bereits bestehende Weg auf der Fl.Nr. 92/1, den.
der bisher für den Radweg genutzt werden sollte, Die Kirchenverwaltung Oberailsfeld erhält für die
soll auf Basis der aktuellen Planungen nicht mehr Renovierung des Friedhofes Oberailsfeld einen Zu-
schuss in Höhe von 2.000,00 Euro. Der Beschluss
genutzt und zurückgebaut werden. Stattdessen erging mit einer Gegenstimme.
soll der Radweg etwas weiter nordwestlich durch
die Flurnummer 87/2 der Gemarkung Freiahorn
führen.
-9-Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Gereuth
auf Bezuschussung des Neubaus des Gerä-
teschuppens:
Die Freiwillige Feuerwehr Gereuth, vertreten
durch den ersten Vorstand Herrn Schreiner und FFP2-Masken für pflegende
den ersten Kommandanten Herrn Schmidkunz, Angehörige und bedürftige
haben mit Schreiben vom 30.10.2020 erneut ei- Personen
nen Antrag auf Bezuschussung des Neubaus des
Geräteschuppens gestellt. Dem Angebot beige-
fügt wurde ein Angebot über die Gründung inkl.
Aufkantung über 11.388,57 Euro sowie ein Ange- Ab sofort können im Containerrat-
bot über die Errichtung des Geräteschuppens in haus der Gemeinde Ahorntal pfle-
Holzkonstruktion mit Pultdach und Dacheinde-
ckung über 11.443,61 €. Die Gesamtkosten be- gende Angehörige kostenfreie
laufen sich demnach auf insgesamt 22.832,18 €. Schutzmasken erhalten. Dabei
werden jeder Hauptpflegeperson
Gemeinderat Herr Schoberth teilt dem Gremium drei Schutzmasken zur Verfügung
zu Beginn der Beratungen mit, dass der Geräte-
schuppen in einem sehr schlechten Zustand ist gestellt. Als Nachweis ist ein
und deshalb der Neubau notwendig ist. Herr Schreiben der Pflegekasse vorzu-
Büttner ergänzt, dass die vorliegenden Angebote zeigen, aus dem der Pflegegrad
die wirtschaftlichste Ausführung sei. der zu betreuenden pflegebedürfti-
In der Folge wird diskutiert, zu welchen Anteilen
gen Person hervorgeht.
der Geräteschuppen für Feuerwehrverein und die Darüber hinaus erhalten bedürftige
Feuerwehr selbst genutzt wird. Ebenso wird de-
battiert, welche Eigenleistung der Feuerwehrver- Personen (Sozialhilfe-, Hartz IV-
ein selbst beisteuert. Empfänger) in den nächsten Tagen
durch die Sozialhilfeverwaltungen
Ortssprecher Herr Grüner bittet darum, den Zu- direkt 5 FFP-2-Masken übersandt.
schuss möglichst hoch anzusetzen, da der Platz
im Geräteschuppen benötigt wird. Auch der erste
Bürgermeister teilt die Einschätzung, dass das
Gebäude dringend benötigt wird und ein Zu- Für eventuell entstehende Engpäs-
schuss gewährt werden sollte. Sebastian Knauer se wurden der Gemeinde Ahorntal
bittet darum, dass ein Betrag genannt werden über das Landratsamt Bayreuth
sollte, der als Zuschuss gewünscht wird. Er
selbst ist der Meinung, dass hier grundsätzlich weitere FFP2-Masken mit ausgelie-
ein Zuschuss gewährt werden sollte, der Gürtel fert, eine Spende des BRK. Als
jedoch grundsätzlich enger geschnallt werden Nachweis für die Berechtigung
muss. Er schlägt deshalb 4.000,00 € vor. dient die Vorlage eines Sozialhilfe-
Herr Büttner entgegnet, dass es schon 8.000,00 bescheides oder Hartz IV-Leis-
€ sein sollten. Herr Schoberth schließt sich dem tungsbescheides.
an. Martin Thiem schlägt 5.000,00 € vor. Herr
Grüner spricht sich für die 8.000,00 € aus. Se-
bastian Knauer zieht daraufhin seinen Vorschlag
über 4.000,00 € zurück.
Personen die erst nach dem
19.01.21 Hilfen zur Existenzsiche-
Zunächst wird über den Vorschlag, einen Zu- rung bewilligt bekommen haben,
schuss in Höhe von 8.000,00 € abgestimmt, da können bei Vorlage eines aktuellen
dieser der am weitestgehende ist. Die Abstim- Bewilligungsbescheides einmalig 5
mung hierzu entfiel unentschieden, entsprechend
gilt der Beschluss als abgehlehnt. Masken sowie ein Erläuterungs-
In der zweiten Runde wird über einen Betrag von schreiben des Gesundheitsminis-
5.000,00 € abgestimmt. Auch diese Abstimmung ters ausgehändigt bekommen.
fällt unentschieden aus.
Der Gemeinderat einigt sich letztendlich in dritter
Runde mit 10 / 4 Stimmen auf einen Betrag von Abholer werden gebeten, da das
7.000,00 €. Rathaus derzeit geschlossen ist, ei-
nen Termin unter 09202/200 zu
vereinbaren.
- 10 -Kassel, den 18. Dezember 2020 Vorzeitige Altersrenten bleiben ungekürzt Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) wird vorzeitige Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) weiterhin nicht kürzen. Auf vorzeitige Altersrenten wird ein eventueller Hinzuverdienst auch im Jahr 2021 nicht angerechnet. Diese Regelung, die zunächst bis Ende 2020 gelten sollte, wurde nun vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Grund hierfür ist die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Bezieher von vorzeitigen Altersrenten sollen durch eine Beschäftigung weiterhin keine Einkommenseinbußen haben. Die LAK wird daher auch im Jahr 2021 vorzeitige Altersrenten nicht kürzen müssen und ihre Abfragen zu einem eventuellen Hinzuverdienst einstellen. Auch für Altersrenten aus der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wurden die Lockerungen der Hinzuverdienstgrenzen verlängert. Kassel, den 6. Januar 2021 Arbeitswertnachweis 2020 Daten an LBG bis 11. Februar melden Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bittet alle Unternehmer, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird, ihren Arbeitswertnachweis bis zum 11. Februar 2021 an sie zu übermitteln. Dies ist auch online möglich. Mit dem Formular, das die LBG bereits an alle betroffenen Unternehmer verschickt hat, sind folgende für die Beitragsberechnung erforderlichen Daten aus dem Jahr 2020 zu melden: � Anzahl der vom Unternehmer, Mitunternehmer, Gesellschafter, Ehegatten (bzw. eingetragenen Lebenspartner) geleisteten Arbeitstage, � Anzahl der von Beschäftigten und Aushilfen geleisteten Arbeitsstunden und dem von ihnen erzielten Bruttoarbeitsentgelt, � Anzahl der Arbeitstage von unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen, � Anzahl der Arbeitsstunden von Praktikanten und „1-Euro-Jobbern“ mit dem errechneten Mindestentgelt, � Anzahl der ehrenamtlich Tätigen. Übers Extranet schnell, sicher und portofrei Gartenbau-Unternehmen können ihre Daten auch im Internet über das Extranet der SVLFG melden. Berechtigte finden ihre Zugangsdaten auf dem zugesandten Formular. Wer sich bereits einen Zugang in den Vorjahren eingerichtet hat, kann diesen weiterhin nutzen. Auf der Internetseite www.svlfg.de findet man in der Fußzeile die Rubrik „Extranet“. Nach dem Anklicken erscheint die Anmeldemaske „Extranet Login“. Dort stehen auch alle weiteren Erläuterungen zur Meldung. Sollte der Arbeitswertnachweis nicht bis zum 11. Februar 2021 eingegangen sein, wird die LBG den Beitrag schätzen. - 11 -
- 12 -
Fahrdienst zur Corona-Impfung nach Pegnitz Die Impfungen gegen das Coronavirus haben begonnen. Es ist für uns alle Geduld und Vertrauen notwendig. Deshalb hat die Gemeinde Ahorntal dank ehrenamtlicher Unterstützung unseres Bezirksrats Manfred Neumeister (Hollfeld), einen Fahrdienst für den Personenkreis der über 80jährigen, nicht mobilen Bürgerinnen und Bürger zur Covid19-Impfung aufgebaut. Das Landratsamt Bayreuth unterstützt die Aktion mit der Gestellung des Bürgerbusses. Alle Bürgerinnen und Bürger werden von Zuhause abgeholt und wieder zurückgebracht. Das Mitnehmen von faltbaren Rollatoren ist möglich. Rollstühle können leider nicht mitgenommen werden. Das Tragen von FFP2-Masken ist unbedingt erforderlich. Die Fahrt zum Impfzentrum Pegnitz ist kostenfrei. Die Terminvereinbarung für den Impftermin wird gegebenenfalls mit übernommen. Das Angebot ist freiwillig und als zusätzlich Einrichtung vorgesehen. Interessierte können sich von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 09202/970877 12 in der Gemeindeverwaltung oder 0171/ 2306 193 bei Manfred Neumeister melden. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an Ihre Seniorenbeauftragen wenden. Zum Impftermin ist zwingend der Personalausweis, die Krankenversicherungskarte, Impfausweis und falls vorhanden ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitzubringen. Bürgermeister der Gemeinde Ahorntal Florian Questel Ihr Kreisseniorenbeauftragter Manfred Neumeister (Hollfeld) Ihre örtlichen Seniorenbeauftragten Monika Grüner-Schürer (09246-989094) Manfred Richter - 13 -
Problemmüllentsorgung 2021
aus Haushaltungen im Landkreis Bayreuth; Einsatz des Umweltmobils 2021.
Der Landkreis Bayreuth hat den Termin für den Einsatz des Umweltmobils in der
Gemeinde Ahorntal auf
Samstag, den 13. Februar 2021, von 9.45 Uhr bis 10.45 Uhr in Kirchahorn am Festplatz
und auf
Samstag, den 19. Juni 2021, von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr in Kirchahorn am Festplatz
und danach von 13.15 Uhr bis 14.00 Uhr in Oberailsfeld am Parkplatz beim Buswartehäuschen
festgesetzt.
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayreuth
mit Landwirtschaftsschule
Ernährung und Bewegung für die ganze
Familie
Junge Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren – Gesund und fit im Kita-Alltag
nun auch online Ab sofort können sich Kindergärten und Kitas in
Auch 2021 gibt es wieder Angebote am Amt für Stadt und Landkreis Bayreuth für das
Ernährung, Landwirtscha� und Forsten Kindergartenjahr 2021/22 beim Amt für
Bayreuth. Nachdem dieses Jahr viele Ernährung, Landwirtscha� und Forsten
Präsenzveranstaltungen abgesagt werden Bayreuth anmelden, um bei „Gesund und fit im
mussten, wird in Corona-Zeiten das Angebot Kinder-Alltag“ mitzumachen.
um Online-Seminare erweitert. Dies ist auch Mit den Bausteinen „Frühstückswoche“,
eine gute Möglichkeit, Wissen zu vermi�eln „Eltern-Kind-Kochen“, „Sinn und Unsinn von
und sich auszutauschen. Zudem hat es den Kinderlebensmi�eln“ sowie „einer Wanderung
Vorteil, an einer Veranstaltung teilzunehmen, mit Picknick“ wird der Kindergarten ein Jahr
ohne das Haus verlassen zu müssen. begleitet, um eine ausgewogene Ernährung
Den Anfang macht die Diätassisten�n Melanie und regelmäßige Bewegung in der Familie zu
Steinel am Mi�woch, 10.02.2021, mit dem unterstützen.
Online-Seminar „Auf geht’s zum Machen Sie Ihren Kindergarten vor Ort darauf
Familien�sch“. aufmerksam!
Nähere Informa�onen und Anmeldung ab Informa�onen und Anmeldung bei Silke
Januar 2021 unter Braunmiller, Ansprechpartnerin Ernährung,
www.weiterbildung.bayern.de. Tel. 0921 591 1211 oder E-Mail
silke.braunmiller@aelf-by.bayern.de.
Sie können als geschlossene Gruppe
(Krabbelgruppe, Mini Club, u.a.) eine
Veranstaltung auch direkt bei unseren
Referen�nnen buchen, auch für Online-
Seminare. Voraussetzung ist, dass sich
mindestens sechs Teilnehmer anmelden.
Informa�onen dazu finden Sie auf der
Homepage des Amtes unter www.aelf-
by.bayern.de/ernaehrung/familie/.
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