Aktuelle EU-Justizthemen April/Mai/Juni 2015 Europapolitische Grundsatzthemen

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LV-NRW b.d. EU – OStA Martin Diesterheft                                                   Brüssel, 07.07.2015

Aktuelle EU-Justizthemen
April/Mai/Juni 2015
                                                         über bessere Rechtsetzung, die bis Ende 2015
                                                         abgeschlossen werden soll. Der Entwurf sieht u.a vor:
            Europapolitische                             gemeinsames Engagement für das REFIT-Programm,
                                                         ständige Überwachung der Wirksamkeit der EU-
            Grundsatzthemen                              Vorschriften, koordinierte Jahres- und Mehrjahrespro-
                                                         gramme, einschließlich der Konsultation zum Arbeits-
                                                         programm der Kommission, größere Transparenz im
                                                         Trilog und Folgenabschätzung während des gesam-
      Agenda für eine bessere Rechtsetzung               ten Gesetzgebungsverfahrens. Wird ein Kommissi-
                                                         onsvorschlag substanziell geändert, sollen auch das
Am 19.05.2015 hat die Europäische Kommission die         Parlament und der Rat Folgenabschätzungen vor-
Agenda für eine bessere Rechtsetzung (Better Regu-       nehmen. Auf Antrag des Parlaments, des Rates oder
lation Package) vorgestellt. Erster Vizepräsident        der Kommission kann zudem ad hoc ein unabhängi-
Frans Timmermans setzt damit eine der Prioritäten        ges Fachgremium eingesetzt werden, das eine Fol-
des Arbeitsprogramms 2015 wie vorgesehen um. Die         genabschätzung übernimmt. Darüber hinaus sollen in
Agenda benennt folgende Schwerpunkte:                    Rechtssetzungsakten angemessene Berichterstat-
                                                         tungs- Überwachungs- und Evaluierungsvorschriften
• Interessenträger werden während des gesamten           vorgesehen werden. Die Frist für die Umsetzung von
Lebenszyklus einer politischen Maßnahme ihre An-         Vorschriften soll nicht mehr als zwei Jahre betragen.
sichten äußern können, und zwar schon zu den Fahr-       Die Organe sollen ferner bei der Erhebung von Daten
plänen („roadmaps“) und den Folgenabschätzungen          und Informationen, die nötig sind, um die Umsetzung
(„inception impact assessments“) in der Anfangspha-      des Unionsrechts zu überwachen, kooperieren.
se. Zu neuen Entwürfen und bei der Überprüfung
bestehender Regelungen wird es 12-wöchige öffent-        • Besondere Beachtung will die Kommission den klei-
liche Konsultationen geben. Nach der Annahme des         nen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen
Entwurfs durch die Kommission wird diese Bürger und      der europäischen Rechtsetzung zukommen lassen.
Interessenträger aufrufen, sich innerhalb von acht       Das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ soll noch stärker
Wochen zu äußern, um Reaktionen oder andere Vor-         beherzigt werden.
schläge zu unterbreiten, die in die Debatten im Par-
lament und im Rat einfließen sollen.                     • Zum wiederholten Mal erklärt die Kommission, die
                                                         Verwaltung der EU-Fördermittel zu vereinfachen.
• Zum ersten Mal hat die Öffentlichkeit die Möglich-     Die Vereinfachung sei ein wesentlicher Bestandteil
keit, sich während vier Wochen zu Entwürfen dele-        der aktuellen Bemühungen um einen ergebnisorien-
gierter Rechtsakte zu äußern, die technische oder        tierten EU-Haushalt. Mit Blick auf die Vereinfachung
spezifische Elemente festlegen. Parallel dazu werden     der Administration der europäischen Struktur- und
Sachverständige in den Mitgliedstaaten konsultiert. Im   Investitionsfonds (ESIF) will die Kommission eine
Internet wird eine Liste anstehender Rechtsakte früh-    hochrangige Gruppe einsetzen. Diese soll die Verein-
zeitig veröffentlicht.                                   fachung durch die Mitgliedstaaten in der Praxis be-
                                                         gleiten.
• Die Kommission möchte sich jederzeit über die
Auswirkungen des EU-Rechts auf die Bürger, die           • Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und
Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt infor-        Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wird auf
mieren, und zwar unabhängig von festgelegten Kon-        das geltende EU-Recht ausgeweitet. Die Prüfung soll
trollzeitpunkten. Unter der Rubrik „Lighten the Load -   darauf ausgerichtet werden, die Hauptursachen man-
Have Your Say“ der Internetseite der Kommission          gelnder Effizienz und unnötigen Verwaltungsauf-
besteht die Möglichkeit zum Feedback.                    wands zu ermitteln. REFIT wird somit zu einem wie-
                                                         derkehrenden Bestandteil des jährlichen Arbeits-
• Der im Jahr 2006 eingesetzte Ausschuss für Fol-        programms der Kommission.
genabschätzung wird durch einen Ausschuss für
Regulierungskontrolle mit einem erweiterten Aufga-       • Die Kommission wird eine Dialogplattform im
benbereich ersetzt. Dem Gremium werden drei exter-       Rahmen der REFIT-Prüfungen einrichten. Hier kön-
ne Sachverständige angehören, um unparteiische           nen Sachverständige von Unternehmen und der Zivil-
Stellungnahmen abgeben zu können.                        gesellschaft, der Sozialpartner, etc. aber auch der
                                                         Mitgliedstaaten Vorschläge und konkrete Ideen zur
• Die Kommission unterbreitet einen neuen Vor-           Verringerung des Regelungs- und des Verwaltungs-
schlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung        aufwands einbringen. Die Kommission beabsichtigt,
auf alle Beiträge zu reagieren und systematisch zu         (GOEP) können Fraktionen u.a. alternative Entschlie-
erläutern, ob und wie sie auf die Stellungnahmen           ßungsanträge oder Änderungsanträge einreichen, die
eingeht.                                                   erneute Befassung mit einem Rechtsakt beantragen,
                                                           für jeden Bericht einen Schattenberichterstatter be-
                                                           nennen und Anfragen an den Rat und die Kommissi-
  Neue rechtsextreme Fraktion im Europäischen              on richten.
                   Parlament

Am 16.06.2015 schlossen sich 36 Abgeordnete                 Programm des luxemburgischen Ratsvorsitzes
rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien aus                  Juli bis Dezember 2015
sieben Mitgliedstaaten zu der neuen Fraktion „Europa
der Nationen und Freiheiten“ (ENF) im Europäischen         Zum 01.07.2015 hat Luxemburg von Lettland den
Parlament zusammen. Zwanzig Abgeordnete des                Ratsvorsitz übernommen und das Arbeitsprogramm
Front National (Frankreich), fünf Abgeordnete der          für den Zeitraum Juli bis Dezember 2015 vorgestellt.
Lega Nord (Italien), vier Abgeordnete der FPÖ (Öster-      Der Schwerpunkt des Programms mit dem Titel „Eine
reich), drei Abgeordnete der Partij voor de Vrijheid       Union für die Bürger“ im Bereich der Justizpolitik liegt
(Niederlande), zwei Abgeordnete der KNP (Polen),           einerseits auf der Förderung laufender Vorhaben,
ein Abgeordneter der Vlaams Belang (Belgien) sowie         andererseits auf der Unterstützung der Vorhaben der
eine frühere UKIP-Abgeordnete des Vereinigten Kö-          Europäischen Kommission.
nigreichs erhalten damit Fraktionsstatus, der eine
größere Sichtbarkeit und damit mehr politische Ein-        Rechtsstaatlichkeit
flussnahme ermöglicht.
                                                           Die Werte, auf denen die Europäische Union gründet,
Bislang war der Versuch einer Fraktionsbildung an          sollen entschlossen konsolidiert und gefördert wer-
formalen Voraussetzungen, die mindestens 25 Abge-          den. Unter den Mitgliedstaaten soll daher ein Dialog
ordnete aus sieben Mitgliedstaaten verlangen, ge-          eingerichtet werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu
scheitert. Marine Le Pen hatte bereits unmittelbar         wahren. In diesem Zusammenhang soll der derzeit in
nach der Europawahl im Mai 2014 Partner für die            einer Reflexions- und Analysephase befindliche Bei-
Bildung einer Fraktion gesucht, mit Blick auf ein bes-     trittsprozess der Europäischen Union zur Europäi-
seres Image des Front National ultrarechte Gruppie-        schen Konvention zum Schutze der Menschenrechte
rungen wie z.B. die „Goldene Morgenröte“ aus Grie-         und der Grundfreiheiten weiterverfolgt werden. Um
chenland oder die polnische KNP gemieden. Mit der          den wirksamen Schutz durch die Charta der Grund-
Britin Janice Atkinson, die im März 2015 wegen finan-      rechte auch künftig zu gewährleisten, ist zudem die
zieller Unregelmäßigkeiten ihrer Büroleiterin aus der      Reform des Gerichtshofes der EU durch Erhöhung
UKIP ausgeschlossen wurde, und den polnischen              der Anzahl der Richter prioritär.
Abgeordneten Michael Marusik und Stanislaw Zoltek,
die sich zuvor von dem als extrem geltenden KNP-           Strafrecht
Gründer Janusz Korwin-Mikke distanziert hatten, wur-
den die Anforderungen schließlich erreicht. Deutsche       Die Verhandlungen zur Einrichtung der europäischen
Abgeordnete gehören der ENF nicht an. Das rechts-          Staatsanwaltschaft als Vorzeigeprojekt im europäi-
populistische Lager im Parlament, zu dem insbeson-         schen Rechtsraum werden mit dem Ziel der Arbeits-
dere die von der UKIP dominierte Fraktion Europa der       aufnahme noch im Jahr 2016 vorangetrieben. Gleich-
Freiheit und der direkten Demokratie (EFD) zählt, wird     zeitig sollen die materiellen Rechtsnormen zum
damit deutlich vergrößert. Insgesamt machen die            Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen
europaskeptischen Fraktionen EKR, EFD und ENL              Union (sog. PIF-Richtlinie) modernisiert werden. Die
mit 154 Stimmen nunmehr ein Fünftel der 751 Abge-          Regelungen zu Eurojust werden entsprechend ange-
ordnetensitze aus, wobei auch die 16 fraktionslosen        passt. Im Rahmen der Agenda für innere Sicherheit
Abgeordneten überwiegend als rechtspopulistisch            wird das Europäische Strafregisterinformationssystem
oder jedenfalls europakritisch einzustufen sind.           (ECRIS) auf Drittstaatsangehörige erweitert. Der
                                                           Ratsvorsitz fördert die Annahme der Richtlinienent-
Ein konkretes politisches Programm hat die ENF, bei        würfe zur Stärkung der Verfahrensrechte von Be-
der es sich um die kleinste aller Fraktionen handelt,      schuldigten (Verfahrensrechte für verdächtige oder
bislang nicht vorgelegt. In der Pressekonferenz zur        beschuldigte Kinder, Unschuldsvermutung, Prozess-
Fraktionsgründung am 16.06.2015 machte Marine Le           kostenhilfe), die derzeit im Trilog verhandelt werden.
Pen, die mit Marcel de Graaff die Fraktion führen wird,
deutlich, dass sie die Auflösung der Euro-Zone als         Zivilrecht
oberste Priorität betrachtet. Insgesamt ist zu erwarten,
dass die europakritischen Positionen künftig mehr          Als Bestandteil des freien Personenverkehrs soll eu-
Gewicht als bisher erhalten.                               ropäischen Paaren Rechtssicherheit und juristische
                                                           Vorhersehbarkeit geboten werden. Die Anstrengun-
Die Möglichkeiten hierzu haben sich durch das Errei-       gen richten sich daher auf die Annahme der Instru-
chen der Fraktionsstärke deutlich verbessert. Nach         mente hinsichtlich des ehelichen Güterstandes und
der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments           der Vermögensauswirkungen für eingetragene Le-

                                                                                                                 2
benspartnerschaften. Die Verhandlungen zum Vor-          Fachkommissar Günther Oettinger ihre Strategie für
schlag zur Annahme bestimmter öffentlicher Urkun-        einen digitalen Binnenmarkt vorgestellt (Digital Single
den soll die Ausübung der in den Verträgen veranker-     Market - DSM). Die Strategie enthält drei Säulen
ten Grundfreiheiten zusätzlich vereinfachen. Im Be-      sowie darauf aufgeteilt insgesamt 16 Maßnahmen.
reich des geistigen Eigentums werden die Bemühun-        Ziel der Strategie ist die Beschleunigung der Europäi-
gen um Abschluss der Verhandlungen zum Richtli-          sierung der Digitalpolitik und die Harmonisierung des
nienentwurf über Geschäftsgeheimnisse fortgesetzt.       digitalen Rechtsrahmens, um die Fragmentierung
                                                         zwischen den Mitgliedstaaten zu überwinden. Davon
Digitalisierung des Binnenmarktes                        verspricht sich die Kommission Einsparungen und
                                                         starke Wachstumsimpulse. Insgesamt soll der grenz-
Der Vorsitz beanstandet die Fragmentierung des Bin-      überschreitende digitale Handel erleichtert, die Nut-
nenmarktes in 28 nationale „Mini-Märkte“. Um die         zerrechte im Internet gestärkt und die digitale Wirt-
Verkaufsverweigerung aufgrund geografisch beding-        schaft angekurbelt werden. Die DSM-Strategie zählt
ter Blockaden von Online-Inhalten zu beseitigen,         zu den Arbeitsschwerpunkten der Kommission und ist
müssen Hemmnisse für den grenzüberschreitenden           das zentrale Dossier im digitalen Bereich für die
elektronischen Handel abgebaut werden, damit sich        kommenden Jahre.
die europäischen Unternehmen zu echten digitalen
Top-Anbietern entwickeln können. Die Überlegungen        Besserer Zugang zu digitalen Waren und Dienst-
zur Modernisierung der Urheberrechte, insbesondere       leistungen
durch Anpassung an das digitale Zeitalter, werden
weitergeführt.                                           Hierzu zählen die Themenbereiche E-Commerce,
                                                         Paketzustellung, Geoblocking, Urheberrecht und
Der Ratsvorsitz möchte außerdem die Umsetzung der        Steuern. Ziel dieses Bereichs ist vor allem der Abbau
REFIT-Programms der Kommission unterstützen und          von Hürden für den grenzüberschreitenden digitalen
die Aktualisierung der interinstitutionellen Vereinba-   Handel und die Reduzierung der Verwaltungslasten
rung zur besseren Rechtsetzung vorantreiben.             für Unternehmen, um Erleichterungen für Start-Ups zu
                                                         erreichen. Im Bereich des Vertragsrechts sollen bis
                                                         Ende 2015 für Verbraucher und Unternehmen einfa-
                   Zivilrecht                            che und effektive Regelungen für den grenzüber-
                                                         schreitenden Online-Handel mit Waren und den Han-
                                                         del mit digitalen Inhalten geschaffen werden. Für den
                                                         Bereich des Urheberrechts hat Kommissar Oettinger
             Reform des Markenrechts                     angekündigt, bis November 2015 einen Reformvor-
                                                         schlag vorzulegen.
Am 21.04.2015 ist nach intensiven Verhandlungen im
Rahmen der Trilogverhandlungen unter lettischem          Digitale Netze und innovative Dienste
Vorsitz eine vorläufige Einigung über die Reform des
Markenpakets erzielt worden. Dieses umfasst zwei         Diese Säule konzentriert sich auf die Regelungen für
Legislativvorschläge – die Änderung der Verordnung       den Telekommunikations- und Medienbereich sowie
(EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke und        auf die Themengebiete Online-Plattformen und Daten.
den Richtlinienentwurf zur Angleichung der Rechts-       Mitumfasst ist die Reform der Telekommunikations-
vorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken         Vorschriften und für audiovisuelle Mediendienste
(Neufassung der Richtlinie 2008/95/EG). Mit der Re-      (AVMD). Insgesamt will die Kommission das Vertrau-
form sollen insbesondere kleinen und mittleren Unter-    en und die Sicherheit im Internet erhöhen. Kommissar
nehmen bessere Bedingungen für Innovationen sowie        Oettinger kündigte zudem an, 2016 ein neues Tele-
ein wirksamerer Schutz ihrer Handelsmarken gegen         kom-Paket vorzulegen, das auch den Bereich der
Fälschungen geboten werden. Die Verfahren für die        Frequenz-Koordinierung umfasst. Vizepräsident Ansip
Eintragung von Marken werden unionsweit benutzer-        und Kommissar Oettinger betonten darüber hinaus
freundlicher, effizienter und kostengünstiger ausge-     die Notwendigkeit einer europäischen Kultur der Da-
staltet. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen   tensicherheit insbesondere auch für eine verstärkte
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt               Nutzung von Cloud Computing im Mittelstand.
(HABM), welches für die Eintragung und Verwaltung
von Marken auf EU-Ebene zuständig ist, und den           Nutzung des Wachstumspotenzials der digitalen
entsprechenden nationalen Ämtern verbessert wer-         Wirtschaft
den. Die Einigung muss im Rat und im Parlament
noch formal bestätigt werden.                            Die dritte Säule bezieht sich auf die Themenfelder
                                                         Datenwirtschaft, Standards und Interoperabilität, E-
                                                         Government und digitale Kompetenzen. Dazu zählen
     Strategie für den digitalen europäischen            u. a. Aktivitäten in den Bereichen Normung und Da-
                Binnenmarkt (DSM)                        tenübermittlung sowie elektronische Auftragsvergabe
                                                         und interoperabler elektronischer Signaturen.
Am 06.05.2015 hat die Europäische Kommission
vertreten durch Vizepräsident Andrus Ansip und
                                                                                                              3
Vorschlag für eine Richtlinie über Pauschal- und Bau-
             Aktionärsrechterichtlinie                   steinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
                                                         2006/2004 und der Richtlinie 211/83/EU sowie zur
Am 07.05.2015 ist im Rechtsausschuss (JURI) der          Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates
Bericht zum Richtlinienvorschlag zur Änderung der        gebilligt, nachdem sich bereits am 05.05.2015 Vertre-
Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung      ter des Europäischen Parlaments, der Europäischen
der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie       Kommission und des Rates im Trilog geeinigt hatten.
der Richtlinie 2013/34/EG in Bezug auf bestimmte         Mit dem Entwurfsvorschlag der Kommission vom
Elemente der Erklärung der Unternehmensführung           09.07.2013 wird die Pauschalreiserichtlinie aus dem
(2014/0121/COD) mit 13 zu 10 Stimmen angenom-            Jahr 1990 grundlegend überarbeitet, um der zuneh-
men worden. Das knappe Ergebnis spiegelt die schon       menden Digitalisierung des Reisemarktes durch ver-
im Vorfeld kontrovers geführten Beratungen zur so-       mehrte Online-Buchungen von Reisen Rechnung zu
genannten Aktionärsrechterichtlinie wieder. Dement-      tragen.
sprechend erteilte der Ausschuss noch kein Mandat
für die Aufnahme des Trilogs mit dem Rat und der         Als wesentliche Neuerung ist vorgesehen, den Schutz
Kommission. Auf Antrag von Abgeordneten der EVP,         für herkömmliche Pauschalreisen auf die Kombination
ECR und ALDE wurde die Entscheidung gemäß Arti-          einzelner Reiseleistungen, auch wenn diese online
kel 74 der Geschäftsordnung des Europäischen Par-        verkauft werden, auszudehnen. Dies betrifft insbe-
laments an das Plenum übermittelt. Die Änderungen        sondere „Click-Through“-Verkäufe, bei denen zwei
der Richtlinie zielen auf die Verbesserung der Trans-    oder mehr Leistungen von mehreren Online-Anbietern
parenz und sehen u.a. vor, dass Aktionäre alle drei      im Rahmen separater Verträge erworben werden, der
Jahre das Recht erhalten, über die Vergütungspolitik     Name, die E-Mail-Adresse und die Zahlungsangaben
der Unternehmen abzustimmen. Die Festsetzung             der Reisenden jedoch innerhalb von 24 Stunden zwi-
einer maximalen Vergütungshöhe lehnten die Abge-         schen den Anbietern direkt weitergeleitet werden,
ordneten hingegen ab. Für große Unternehmen und          verbundene Reisearrangements, bei denen mindes-
solche von öffentlichem Interesse werden Pflichten       tens zwei verschiedene Reiseleistungen von einem
zur Länderberichterstattung in Bezug auf Steuern auf     Anbieter verkauft werden, der die Reisearrangements
Gewinn und Verlust und erhaltene Beihilfen einge-        für den Zweck derselben Reise vermittelt, sowie Pau-
führt. Zudem sollen die Mitgliedstaaten Mechanismen      schalreisen, bei denen zwei oder mehr Reiseleistun-
mit Anreizen für langfristige Aktionäre schaffen, etwa   gen entweder durch denselben Anbieter über eine
zusätzliche Stimmrechte oder Treuedividenden.            Webseite oder von einem stationären Reisebüro im
                                                         Rahmen eines einzigen Vertrages erworben werden.
                                                         Transparenz und Verbraucherschutz werden gestärkt
 Reform der Verordnung über Insolvenzverfahren           durch

Das Europäische Parlament hat in der Sitzung am          • verbesserte Informationspflichten, die bereits vor
20.05.2015 in Straßburg die Neufassung der Verord-       Abschluss des Vertrages klar und deutlich Auskunft
nung (EU) Nr. 1346/200 über Insolvenzverfahren in        über die wichtigsten Rechte und Pflichten geben,
zweiter Lesung angenommen (2012/0360/COD). Der
Rechtsausschuss (JURI) hatte zuvor am 07.05.2015         • besser vorhersehbare Preise mit strengeren Kontrol-
das Ergebnis der bereits im November 2014 abge-          len für Preisänderungen, u.a. mit Rücktrittsrechten bei
schossenen Trilog-Verhandlungen zur Reform des           Preiserhöhungen über 8%,
Insolvenzrechts formell gebilligt. Die Änderungen
beinhalten u.a. die Ausdehnung des Anwendungsbe-         • verbesserte Rücktrittsrechte vor Beginn der Reise
reichs im Hinblick auf Eigenverwaltungsverfahren, die    gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsge-
Einführung vernetzter Insolvenzregister, Vorschriften    bühr, kostenloser Rücktritt bei Naturkatastrophen oder
zur Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit und       schwerwiegenden Situationen am Bestimmungsort,
Rahmenbedingungen für Konzerninsolvenzen. In den
Stimmerklärungen betonten die Abgeordneten die           • höheres Schutzniveau bei Unmöglichkeit der Rück-
Notwendigkeit der Reform sowie die Bedeutung für         beförderung aufgrund außergewöhnlicher Umstände,
die Stärkung des Binnenmarktes, da insbesondere für      Anspruch auf Entschädigung für Unterbringung bis zu
grenzüberschreitend tätige Unternehmen ein zügige-       drei Nächten,
rer Abschluss der Insolvenzverfahren ermöglicht wer-
de. Die Verordnung wird 20 Tage nach Veröffentli-        • wirksamere Insolvenzschutzregelungen, Anbieter
chung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft       werden verpflichtet, Insolvenzschutz zu gewähren,
treten.                                                  den Reisepreis zurückzuerstatten und die Rückreise
                                                         sicherzustellen,

             Politische Einigung über                    • strengere Haftung für Anbieter, wenn die Reiseleis-
              Pauschalreiserichtlinie                    tungen nicht vertragsgerecht erfüllt werden.
Am 28.05.2015 hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit
                                                         Nach der politischen Einigung im Rat bedarf es noch
die politische Einigung zur Reform der Pauschalreise-
                                                         der formellen Zustimmung des Europäischen Parla-
richtlinie bestätigt und damit den Kompromisstext zum
                                                                                                              4
ments in zweiter Lesung. Die Zustimmung gilt nach        im Anschluss werden die Verhandlungen im Trilog mit
der Einigung im Trilog als sicher.                       dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Eu-
                                                         ropäischen Kommission erfolgen.

   Europäische Einpersonengesellschaft (SUP)
                                                                     Allgemeine Ausrichtung zur
Ebenfalls am 28.05.2015 hat der Rat für Wettbe-                      sog. Apostillenverordnung
werbsfähigkeit in Brüssel eine allgemeine Ausrichtung
zum Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften    Zum Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung
mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesell-      der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen
schafter (Societas Unius Personae – „SUP“) be-           durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter
schlossen. Gegen den Vorschlag hatten Deutschland,       öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen
Österreich, Belgien, Schweden und Spanien ge-            Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
stimmt. Deren Stimmen reichten jedoch nicht für eine     1024/2012 (2013/ 0119/ COD) wurde am 15.06.2015
sogenannte Sperrminorität gemäß Artikel 16 Absatz 4      im Rat der Justiz- und Innenminister – ohne Gegen-
des Vertrags über die Europäische Union (EUV).           stimmen - eine allgemeine Ausrichtung angenommen.
                                                         Danach soll der Anwendungsbereich auf Personen-
Als zentrale Neuerung des Vorschlags ist die Online-     standsurkunden beschränkt bleiben. Die geplanten
Eintragung der Gesellschaft (Artikel 11, 13, 14, 14b)    einheitlichen europäischen Formulare sollen die nati-
unter Verwendung von in den Mitgliedstaaten bereit-      onalen Dokumente nur begleiten und den Überset-
gestellten Formularen vorgesehen. Im Kontext des         zungsaufwand reduzieren. Die Mitgliedstaaten sollen
digitalen Binnenmarktes der EU wird dies als wesent-     auch weiterhin die von der Internationalen Kommissi-
lich zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit, des         on für das Zivilstandswesen (CIEC) entwickelten Kon-
Wachstums und der Beschäftigung in der EU ange-          ventionen oder völkerrechtliche Verpflichtungen wie
sehen. Die Möglichkeit der Online-Eintragung besteht     z.B. die Apostillen-Konvention von 1961 nutzen kön-
bereits in 16 Mitgliedstaaten, welche die Vorteile für   nen. Der nun folgende Trilog mit dem Europäischen
die Bürger und die öffentlichen Verwaltungen hervor-     Parlament dürfte sich schwierig gestalten, da dieses
gehoben und keine „unüberwindbaren Schwierigkei-         bereits Anfang 2014 – dem ursprünglichen Vorschlag
ten“ angeführt haben. Um auf Bedenken einiger Mit-       der Europäischen Kommission entsprechend - eine
gliedstaaten einzugehen, sind Formulierungen in den      Ausweitung auch auf andere Urkunden und damit
Artikeln 11, 13, 14, 14b und in den jeweiligen Erwä-     einen deutlich größeren Anwendungsbereich der Ver-
gungsgründen angepasst worden, z.B. durch Auf-           ordnung beschlossen hatte.
nahme eines Verweises auf die Verordnung über die
elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste
für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt.                     Verordnung zu „small claims“

Die Festlegung des Mindestkapitals (Artikel 16) auf      Hinsichtlich des Vorschlags zur Änderung der Verord-
einen Euro wird als wesentlich angesehen, um die         nung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europä-
Gründung von Startup-Unternehmen zu erleichtern.         ischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und
Der Kompromisstext gestattet es den Mitgliedstaaten      der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 zur Einführung
jedoch, gesetzliche Rücklagen vorzuschreiben, etwa       eines Europäischen Mahnverfahrens konnte am
in Form eines prozentualen Anteils der Gewinne oder      23.06.2015 im Trilog ein vorläufiger Kompromiss er-
bis zur Höhe des Mindeststammkapitals für andere         zielt werden. Danach ist das Europäische Parlament
Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zum Schutz      bereit, einen einzigen Grenzwert in Höhe von 5.000
von Gläubigern und anderen Beteiligten sollen die        Euro (anstelle 10.000 Euro) zu akzeptieren, allerdings
Mitgliedstaaten im nationalen Recht zudem Mecha-         mit der Möglichkeit der Anhebung im Rahmen einer
nismen vorsehen, die verhindern, dass Schulden           späteren Evaluierung der Vorschrift. Die Erweiterung
nach der Ausschüttung von Gewinnen nicht mehr            des Anwendungsbereichs auf arbeitsrechtliche An-
beglichen werden können (Artikel 18).                    sprüche wird von Seiten des Parlaments nicht weiter-
                                                         verfolgt. Allerdings wird auch hier ein Vorbehalt einer
Die Bestimmungen über den Sitz (Artikel 10) wurden       möglichen späteren Änderung im Rahmen der Evalu-
gestrichen. Somit bleiben nationale Rechtsvorschrif-     ierung der Vorschrift aufgenommen. Auch Daten-
ten unberührt, die Angelegenheiten im Zusammen-          schutzrechte sollen außerhalb des Anwendungsbe-
hang mit dem Arbeitsrecht, der Entsendung von Ar-        reichs bleiben, insbesondere vor dem Hintergrund,
beitnehmern, der Arbeitnehmerbeteiligung an den          dass diese Rechte bereits Gegenstand der laufenden
Leitungs- oder Aufsichtsorganen von Gesellschaften,      Diskussionen zum Datenschutzpaket sind. Im Rah-
dem Recht auf Unterrichtung und Anhörung, der Be-        men eines Gesamtkompromisses wird die Evaluie-
steuerung, der Rechnungslegung oder den Insolvenz-       rungsvorschrift („review clause“) entsprechend erwei-
verfahren betreffen.                                     tert. Schließlich soll in Bezug auf die Gerichtsgebüh-
                                                         ren klargestellt werden, dass diese nicht unverhält-
Im federführenden Rechtsausschuss (JURI) wird der        nismäßig und nicht höher sein dürfen als für verein-
Vorschlag am 13.07.2015 diskutiert. Die abschließen-     fachte Verfahren auf nationaler Ebene.
de Abstimmung ist am 15.09.2015 vorgesehen. Erst

                                                                                                              5
scheidung, dass ein Versicherungsvertrag die Funkti-
 Arbeitsgruppe und Robotertechnik und künstli-              onsweise der Versicherung transparent und nachvoll-
                cher Intelligenz                            ziehbar darstellen muss, damit der Verbraucher die
                                                            wirtschaftlichen Folgen richtig einschätzen kann. Herr
Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Par-            van Hove hatte Darlehensverträge abgeschlossen
laments hat Ende April 2015 eine neue Arbeitsgruppe         und gleichzeitig einen damit verbundenen Versiche-
zu Fragen der Robotertechnik und der künstlichen            rungsvertrag für den Fall der Arbeitsunfähigkeit unter-
Intelligenz („Robotics and Artificial Intelligence“) ein-   zeichnet. Nach Eintritt einer teilweisen Arbeitsunfä-
gerichtet. Unter dem Vorsitz der luxemburgischen            higkeit weigerte sich die Versicherung unter Berufung
Abgeordneten Mady Delvaux (S&D) werden sich                 auf Vertragsklauseln, ihrer Zahlungspflicht nachzu-
sieben Vertreterinnen und Vertreter des JURI unter          kommen. Im Hinblick auf die Vorgaben in der Richtli-
Einbeziehung des Ausschusses für Industrie, For-            nie 93/13/EWG vom 05.04.1993 über missbräuchliche
schung und Energie (ITRE), des Ausschusses für              Klauseln in Verbraucherverträgen führte der Gerichts-
Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) sowie              hof aus, dass von einem Verbraucher bei einem Ver-
des Ausschusses für Beschäftigung und soziale An-           sicherungsvertrag, der mit dem Darlehensvertrag
gelegenheiten (EMPL) mit rechtlichen Fragestellun-          verbunden ist, nicht die gleiche Aufmerksamkeit hin-
gen zur Robotertechnik beschäftigen, um den Weg für         sichtlich des Umfangs der vom Versicherungsvertrag
neue zivilrechtliche Regelungen zu ebnen.                   abgedeckten Risiken erwartet werden kann, als wenn
                                                            er Versicherungsvertrag und Darlehensvertrag ge-
Hintergrund ist die Überlegung, dass die Relevanz           trennt abgeschlossen hätte. Der Versicherungsvertrag
von Robotertechnik im Alltag bereits zunimmt und            müsse daher nicht nur grammatikalisch nachvollzieh-
sich künftig weiter intensivieren wird. So handelt es       bar, sondern auch hinsichtlich des Vertragswerks, zu
sich um eine der bedeutendsten technologischen              dem er gehört, klar und verständlich gefasst sein. Ob
Innovationen dieses Jahrhunderts mit tiefgreifenden         der in Rede stehende Versicherungsvertrag letztlich
Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft.       missbräuchliche Klauseln enthält, ließ der EuGH of-
Während die erste Generation von Robotern in den            fen. Darüber wird das nationale Gericht in Nimes ent-
70er Jahren vornehmlich die industrielle Fertigung          scheiden.
betraf, wird die heutige Robotergeneration auch im
Bereich von Dienstleistungen eingesetzt und ist zu-
nehmend technisch vernetzt. Die Beispiele reichen           EuGH stärkt Rechte der Inhaber urheberrechtlich
von vollautomatischen Staubsaugern, künstlichen                       geschützter Werke (Möbel)
Gliedmaßen, fliegenden Drohnen, selbstfahrenden
Autos bis zu automatisierten medizinischen Operati-         Am 13.05.2015 urteilte der EuGH in einem Vorabent-
onsverfahren. Während industrielle Roboter der ers-         scheidungsverfahren auf Vorlage des Bundesge-
ten Generation noch in einem geschlossenen System           richtshofs, dass Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie
arbeiteten, interagieren die Roboter von heute zu-          2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte
nehmend mit der Umwelt und den Menschen. Im Mit-            des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte
telpunkt stehen daher Überlegungen zum Haftungs-            in der Informationsgesellschaft dahingehend auszule-
recht, zum Versicherungsrecht, zur Standardisierung         gen ist, dass der Inhaber des ausschließlichen Ver-
und zur Verbesserung menschlicher Fähigkeiten               breitungsrechts an einem geschützten Werk Angebo-
(„human enhancement“). Gleichzeitig wird die Ar-            te zum Erwerb oder gezielte Werbung in Bezug auf
beitsgruppe ethisch-moralische Fragen diskutieren,          das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes
die durch einen veränderten Stellenwert von Robotern        auch dann verbieten kann, wenn nicht erwiesen ist,
mit künstlicher Intelligenz entstehen können.               ob es aufgrund dieser Werbung zu einem Erwerb des
                                                            Schutzgegenstands durch einen Käufer aus der Union
Während der ersten Treffen informierten sich die Ab-        gekommen ist (Rechtssache C-516/13). Geklagt hatte
geordneten bei Experten u.a. über die Themen „Ro-           das Unternehmen Knoll International SpA, welches
boter und Jobs“, „Perspektiven der Robotic Educati-         hochwertige Möbel herstellt und weltweit verkauft,
on“ sowie über „Auswirkungen der datengesteuerten           gegen die italienische Gesellschaft Dimensione Direct
Innovationskompetenz und Beschäftigung“. Weitere            Sales SrL, die in den Jahren 2005 und 2006 auf ihrer
Treffen sind am 15.07., 22.09. und 22.10.2015 vorge-        in deutscher Sprache abrufbaren Internetseite und in
sehen. Die Ergebnisse der Sitzungen sollen im               deutschen Tageszeitungen für den Direktvertrieb von
Rechtsausschuss vorgestellt werden und sind als             Möbeln geworben hatte, bei denen es sich um Nach-
Grundlage und Impuls für künftige Rechtsetzungsvor-         ahmungen des geschützten Designs der Unterneh-
haben der Europäischen Kommission gedacht.                  mensgruppe Knoll handelte. Der EuGH bestätigte nun
                                                            die Einschätzung des Bundesgerichtshofs, der sich
                                                            bei Vorlage für eine entsprechend weite Auslegung
           EuGH: Transparente Klauseln                      des Verbreitungsrechts ausgesprochen hatte, und
            in Versicherungsverträgen                       stellte ergänzend klar, dass die Harmonisierung des
                                                            Urheberrechts von einem hohen Schutzniveau aus-
Der EuGH entschied am 23.04.2015 in dem Verfah-             gehen muss.
ren Jean-Claude van Hove gegen CNP Assurances
SA (Rechtssache C-96/14) im Wege der Vorabent-

                                                                                                                 6
derlanden zugrunde, welches im Jahr 2008 einen
       EuGH: Zuständigkeitskonzentration                 Gebrauchtwagen verkauft hatte, der vier Monate nach
              bei Sammelklagen                           dem Verkauf Feuer fing und ausbrannte. Eine techni-
                                                         sche Untersuchung konnte nicht durchgeführt werden,
In einem vom Landgericht Dortmund eingereichten          da das Fahrzeug zwischenzeitlich verschrottet worden
Vorabentscheidungsverfahren         (Rechtssache    C-   war. Der EuGH bestätigte nun die in der Richtlinie
352/13) urteilte der EuGH am 21.05.2015, dass Arti-      vorgesehene Beweislastverteilung, welche den Ver-
kel 6 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die     braucher vom Nachweis befreit, dass die Vertragswid-
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und       rigkeit bereits zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Han-      bestand. Bei Auftreten der Vertragswidrigkeit in dem
delssachen (sog. Brüssel-I-Verordnung) dahin auszu-      kurzen Zeitraum von sechs Monaten besteht die Ver-
legen ist, dass die dort geregelte Zuständigkeitskon-    mutung, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung „zu-
zentration bei einer Mehrzahl von Beklagten, die als     mindest im Ansatz“ vorlag, auch wenn sie sich erst
Gesamtschuldner auf Schadensersatz verklagt wer-         nach Lieferung des Gutes herausgestellt hat. Der
den, auch dann gilt, wenn der Kläger seine Klage         Verkäufer wird von der Haftung nur befreit, wenn er
gegen den einzigen im Mitgliedstaat des angerufenen      rechtlich hinreichend nachweist, dass der Grund oder
Gerichts ansässigen Mitbeklagten zurückgenommen          Ursprung der Vertragswidrigkeit in einem Umstand
hat, es sei denn, es liegt kollusives Zusammenwirken     liegt, der nach der Lieferung des Gutes eingetreten
vor. Eine in Belgien ansässige Firma hatte vor dem       ist.
Landgericht Dortmund sechs Chemieunternehmen
auf Schadensersatz verklagt, von denen eines in Es-
sen ansässig war. Die übrigen Unternehmen hatten           EuGH: Keine irreführende Etikettierung auf Le-
ihre Firmensitze in anderen Mitgliedstaaten. Nach               bensmittelverpackung (Teekanne)
einem Vergleich nahm der belgische Kläger die Klage
gegen das in Deutschland ansässige Chemieunter-          In dem Vorabentscheidungsverfahren C-195/14 ent-
nehmen zurück. Der EuGH stellte nun klar, dass die       schied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
Zuständigkeit des Gerichts für die Klagen gegen die      04.06.2015, dass Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Zif-
anderen Unternehmen durch die Rücknahme unbe-            fer i und Artikel 3 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie
rührt bleibt. Artikel 6 Nr. 1 der Brüssel-I-Verordnung   (EG) 2000/13 zur Angleichung der Rechtsvorschriften
soll Parallelverfahren so weit wie möglich vermeiden     der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufma-
und damit verhindern, dass in getrennten Verfahren       chung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür
möglicherweise widersprechende Entscheidungen            dahin auszulegen sind, dass hiermit unvereinbar ist,
ergehen.                                                 dass die Etikettierung bzw. bildliche Darstellung auf
                                                         einer Lebensmittelverpackung den Eindruck des Vor-
                                                         handenseins einer bestimmten Zutat erweckt, selbst
      EuGH: Vertragswidrigkeiten innerhalb               wenn sich deren Nichtvorhandensein aus dem Ver-
              von sechs Monaten                          zeichnis der Zutaten auf der Verpackung ergibt. Dem
                                                         Vorlageersuchen des Bundesgerichtshofs lag die auf
In dem Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung         Unterlassung gerichtete Klage der Verbraucherzentra-
von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 5 der     le Bundesverband e.V. gegen die Teekanne GmbH &
Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des         Co. KG vor dem Landgericht Düsseldorf zugrunde.
Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien der Ver-          Die Firma Teekanne hatte einen Früchtetee unter der
brauchsgüter entschied der Europäische Gerichtshof       Bezeichnung „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ ver-
(EuGH) am 04.06.2015, dass das mit dem Rechts-           trieben, auf dessen Faltschachtel sich u.a. Abbildun-
streit befasste nationale Gericht, sofern es über die    gen von Himbeeren und Vanilleblüten und die Anga-
nötigen rechtlichen und tatsächlichen Anhaltspunkte      ben „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ sowie ein
verfügt oder darüber durch ein einfaches Aus-            grafisch gestaltetes Siegel mit der Angabe „nur natür-
kunftsersuchen verfügen kann, von Amts wegen die         liche Zutaten“ befanden. Tatsächlich enthielt der
Frage zu prüfen hat, ob der Käufer als Verbraucher       Früchtetee jedoch weder Bestandteile noch Aromen
eingestuft werden kann, selbst wenn er sich nicht        von Vanille und Himbeere, wie es sich auch zutref-
ausdrücklich auf diese Eigenschaft berufen hat. Um       fend aus dem Verzeichnis der Zutaten auf einer Seite
die Beweiserleichterung nach Artikel 5 Absatz 3 der      der Verpackung ergab.
Richtlinie 1999/44/EG, die eine Vermutungsregel
zugunsten des Verbrauchers bei Vertragswidrigkeiten      Der EuGH stellte nun klar, dass selbst richtige und
binnen sechs Monaten enthält, in Anspruch zu neh-        vollständige Angaben im Zutatenverzeichnis nicht
men, muss der Verbraucher lediglich den Beweis           ausreichen, um einen falschen oder missverständli-
erbringen, dass das verkaufte Gut nicht vertragsge-      chen Eindruck beim Verbraucher durch entsprechen-
mäß ist und die fragliche Vertragswidrigkeit binnen      de bildliche Darstellungen oder sonstige Angaben auf
sechs Monaten nach der Lieferung offenbar geworden       der Lebensmittelverpackung zu beseitigen. Vielmehr
ist.                                                     verlangt die Richtlinie 2000/13, dass der Verbraucher
                                                         insgesamt über korrekte, neutrale und objektive In-
Dem Verfahren lag die Schadensersatzklage der            formationen verfügt. Der Bundesgerichtshof muss nun
Froukje Faber gegen das Autohaus Hazet in den Nie-       anhand von Parametern wie Farbe, Syntax und Plat-

                                                                                                             7
zierung der Elemente auf der Verpackung prüfen, ob        Hüterin der Verträge. Grundprinzipien der inneren
die Etikettierung des Früchtetees den Durchschnitts-      Sicherheit sind die uneingeschränkte Einhaltung der
verbraucher irreführen kann.                              Grundrechte, mehr Transparenz, Rechenschafts-
                                                          pflicht und demokratische Kontrolle zur Stärkung des
                                                          Vertrauens der Bürger, bessere Umsetzung und An-
 EuG: Form der Legofiguren als schutzfähige Ge-           wendung der geltenden EU-Rechtsinstrumente sowie
               meinschaftsmarke                           die Berücksichtigung aller internen und externen As-
                                                          pekte der Sicherheit. Der Mehrwert der schon in der
Am 16.06.2015 hat das Gericht der Europäischen            Vergangenheit geführten Sicherheitsdialoge mit Er-
Union (EuG) die Nichtigkeitsklagen der Firma Best-        weiterungs- und Nachbarländern, strategischen Part-
Lock (Europe) Ltd. gegen das Harmonisierungsamt           nern und internationalen und regionalen Organisatio-
für den Binnenmarkt (HABM) abgewiesen und damit           nen soll maximiert werden.
die Eintragungsfähigkeit der Form der Legofiguren als
Gemeinschaftsmarke bestätigt (Rechtssachen T-             Stärkung der Handlungsträger der EU
395/14 und T-396/14). Die Firma Best-Lock, die ähnli-
che Figuren wie die wesentlich bekanntere Firma           Bestehende Instrumente sollten vollständig umgesetzt
Lego Juris (Lego) herstellt, hatte die Eintragung drei-   und angewandt werden, um Informationsaustausch,
dimensionaler Gemeinschaftsmarken für Legospielfi-        operative Zusammenarbeit und sonstige Unterstüt-
guren u.a. mit der Begründung beanstandet, dass die       zung zu maximieren. Das Schengener Informations-
Spielfiguren als Ganzes und auch in ihren Details         system (SIS) wurde bereits Anfang 2015 modernisiert,
dem Zweck der Verbindung mit anderen Bausteinen           um den Informationsaustausch über mutmaßliche
dienen und damit technischen Lösungen entsprechen,        Terroristen zu verbessern und Reisedokumente von
die nach der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die           Verdächtigen ungültig zu machen. Die Kommission
Gemeinschaftsmarke nicht als solche eingetragen           wird noch im ersten Halbjahr 2015 Risikoindikatoren
werden können. Das Gericht folgte dieser Argumenta-       für ausländische terroristische Kämpfer festlegen.
tion nicht und stellte in der Begründung klar, dass mit   Weitere Maßnahmen betreffen das Grenzmanage-
der Form der charakteristischen Bestandteile der          ment und den Warenverkehr. Zur Zerschlagung terro-
Spielfiguren wie Kopf, Körper, Arm und Bein keine         ristischer und krimineller Netze soll „dringend“ die
technische Wirkung verbunden sei. Die Wirkung die-        Einführung des EU-Systems für Fluggastdatensätze
ser Form bestehe vielmehr lediglich darin, der Figur      abgeschlossen werden. Gemeinsame Vorschriften
menschliche Züge zu verleihen. Die Formmerkmale           zum Datenschutz ermöglichen eine erfolgreiche Zu-
der Figuren seien jedoch nicht erforderlich, um eine      sammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehör-
technische Wirkung zu erreichen. Gegen die Ent-           den. Die bereits laufenden Arbeiten zur Verwendung
scheidung kann innerhalb von zwei Monaten be-             des Europäischen Strafregisterinformationssytems
schränktes Rechtsmittel zum Gerichtshof eingelegt         (ECIRS), welches bereits in 26 Mitgliedstaaten ver-
werden.                                                   wendet wird, werden beschleunigt.

                                                          Bei Strafverfahren mit Auslandsbezug sollten „Ge-
                   Strafrecht                             meinsame Ermittlungsteams“ verstärkt genutzt wer-
                                                          den. Bei der justiziellen Zusammenarbeit stellen u.a.
                                                          die gegenseitige Anerkennung von Urteilen und ge-
                                                          richtlichen Entscheidungen, die Europäische Ermitt-
   Europäische Sicherheitsagenda 2015 - 2020              lungsanordnung und die Nutzung des Europäischen
                                                          Justiziellen Netzes (EJN) für Sicherstellungs- und
Am 28.04.2015 stellte die Europäische Kommission          Einziehungsentscheidungen Schlüsselelemente dar.
die neue Europäische Sicherheitsagenda für den            Mit der Errichtung der Europäischen Staatsanwalt-
Zeitraum 2015 bis 2020 vor und betonte die Bedeu-         schaft erhält der Schutz vor aus einer kriminellen
tung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Terro-       Tätigkeit herrührenden Verlusten für die EU-Haushalt
rismus und Radikalisierung, organisierte Kriminalität     „eine neue Dimension“. Als unterstützende Maßnah-
und Computerkriminalität stellen eine Bedrohung für       men sind Schulungen und die Finanzierung und För-
die Sicherheit der europäischen Bürger dar und ver-       derung sicherheitsbezogener Forschung und Innova-
langen europäisches Handeln. Als Hauptaspekte             tion vorgesehen.
werden benannt:
                                                          Terrorismus bekämpfen und Radikalisierung vor-
Verbesserung der Zusammenarbeit auf dem Ge-               beugen
biet der Sicherheit
                                                          Vorgeschlagen werden u.a. die Stärkung der Unter-
Ausgehend vom Vertrag von Lissabon ist die polizeili-     stützungsfunktion von Europol und die Zusammenfüh-
che und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit     rung der Strafverfolgungskapazitäten in einem bei
Wirkung vom 01.12.2014 Bestandteil der Rechtsord-         Europol angesiedelten Europäischen Zentrum zur
nung der Europäischen Union und unterliegt vollstän-      Terrorismusbekämpfung. In einem EU-Forum mit IT-
dig der gerichtlichen Kontrolle des Europäischen Ge-      Unternehmen sollen Maßnahmen zur Bekämpfung
richtshofs sowie der Aufsicht der Kommission als          terroristischer Propaganda im Internet und in sozialen

                                                                                                              8
Medien ermittelt werden. Bei der Verhütung der Radi-      den, dürften sich angesichts der zum Teil weit ausei-
kalisierung spielen Bildung und Teilhabe der Jugend,      nander liegenden Positionen nicht einfach gestalten.
ein interreligiöser und interkultureller Dialog sowie
Beschäftigung und soziale Inklusion eine maßgebli-
che Rolle. Die Kommission wird den Austausch be-                        Jahresbericht OLAF 2014
währter Verfahren mit Unterstützung der Europäi-
schen Organisation der Justizvollzugsanstalten (EU-       Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
ROPRIS) zur Durchführung von Schulungen zur De-           hat in dem am 02.06.2015 vorgestellten Jahresbericht
radikalisierung und Prävention der Radikalisierung in     eine positive Bilanz für das Jahr 2014 gezogen und
Gefängnissen fördern.                                     auf Rekordzahlen verwiesen. So erhielt das Amt
                                                          1.417 Hinweise auf Betrugsverdachtsfälle, verkürzte
Bekämpfung der organisierten Kriminalität                 die durchschnittliche Untersuchungsdauer auf 21
                                                          Monate und empfahl die Wiedereinziehung von 901
Als Maßnahmen werden in der Agenda u.a. die Aus-          Millionen Euro an den EU-Haushalt. Dabei wurden die
weitung der im Rahmen des EU-Politikzyklus durch-         Untersuchungen auf die Fälle konzentriert, in denen
geführten Arbeiten auf die Nachbarländer der EU und       der größte Handlungsbedarf bestand, und zwar in den
die Ausarbeitung von Strategien für die Zusammenar-       Bereichen Strukturfonds, Zoll, Schmuggel, Außen-
beit mit den wichtigsten Drittländern bei der Bekämp-     handel und Außenhilfe. Insgesamt wurden 250 Unter-
fung der Schleusung von Migranten genannt.                suchungen abgeschlossen und 397 Empfehlungen für
                                                          finanzielle, justizielle, verwaltungsrechtliche oder dis-
Bekämpfung der Cyberkriminalität                          ziplinarrechtliche Maßnahmen durch die Behörden
                                                          ausgesprochen. Darüber hinaus war das in Brüssel
Die Kommission betont zunächst die notwendige             ansässige Amt, welches in seiner Untersuchungsar-
Konzentration auf die Umsetzung der bestehenden           beit völlig unabhängig ist, im vergangenen Jahr an
politischen Strategien zur Wahrung der Cypersicher-       den Verhandlungen zur Errichtung der Europäischen
heit als Reaktion auf Angriffe auf Informationssysteme    Staatsanwaltschaft und der Richtlinie zum Schutz der
und zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von           finanziellen Interessen der EU beteiligt.
Kindern. Hindernisse für strafrechtliche Untersuchun-
gen von Cyberstraftaten in Bezug auf die gerichtliche
Zuständigkeit und Vorschriften über den Zugang zu             Errichtung der Europäischen Staatsanwalt-
Beweisen und Informationen sollen abgebaut werden.                            schaft/PIF
Im Jahr 2016 sollen zudem geltende Rechtsvorschrif-
ten zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im            Zum Vorschlag für eine Verordnung über die Errich-
Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln überar-          tung der Europäischen Staatsanwaltschaft (COM
beitet werden.                                            (2013) 534) beschränkten sich die Beratungen im Rat
                                                          der Justiz- und Innenminister am 15.06.2015 wie be-
                                                          reits in den vorgegangenen Sitzungen auf einen
        RL-Entwurf zur Prozesskostenhilfe                 Sachstandsbericht und eine sogenannte Orientie-
                                                          rungsdebatte. Zwar fand der zu den Artikeln 1 bis 16
Mit 51 Stimmen bei drei Gegenstimmen und einer            vorgelegte Text grundsätzliche Zustimmung und wur-
Enthaltung hat der Ausschuss für bürgerliche Freihei-     de als tragfähiger Kompromiss bewertet, allerdings
ten, Justiz und Inneres (LIBE) am 06.05.2015 den          mit dem Vorbehalt der erneuten Überarbeitung, so-
Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Richtlinie über    bald auch zu den restlichen Artikeln 17 bis 33 ein
Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte,     Konsens erreicht wird. Die Beratungen sollen nun auf
denen die Freiheit entzogen ist, sowie über Prozess-      Ebene der Ratsarbeitsgruppe fortgesetzt werden. Die
kostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines Eu-      Kommission hat betont, dass die Europäische Staats-
ropäischen Haftbefehls (2013/0409/COD) angenom-           anwaltschaft möglichst noch im Jahr 2016 ihre Arbeit
men und damit die Möglichkeit zur Aufnahme der            aufnehmen soll.
Trilogs mit dem Rat und der Europäischen Kommissi-
on eröffnet. Die Abgeordneten haben entschieden,          Hinsichtlich der PIF-Richtlinie stagnieren die Trilog-
dass in die Richtlinie nicht nur eine Regelung zur        Verhandlungen derzeit, da die Einbeziehung des
vorläufigen Prozesskostenhilfe, sondern auch ein          Mehrwertsteuerbetrugs vom Europäischen Parlament
Anspruch auf „gewöhnliche“ Prozesskostenhilfe auf-        gefordert, vom Rat aber vehement abgelehnt wird.
genommen werden soll, der den Betroffenen während         Das Thema soll auf dem informellen JI-Rat am
des gesamten Strafverfahrens zusteht. Im Rat war          09./10.07.2015 in Luxemburg erörtert werden, um die
bereits am 13.03.2015 eine allgemeine Ausrichtung         Verhandlungen wieder in Gang zu bringen.
beschlossen worden, in dessen Vorfeld jedoch die
Position einiger Mitgliedstaaten (u.a. Frankreich, Spa-
nien, Belgien und Portugal) zur Ausweitung des An-              EuGH: Deutsch als Verfahrenssprache
wendungsbereichs mit Blick auf die Gespräche im                            (§ 184 GVG)
Trilog zurückgestellt worden war. Die Trilog-
Gespräche, die erst mit Beginn der luxemburgischen        Generalanwalt Yves Bot hat am 07.05.2015 in den
Ratspräsidentschaft im Juli 2015 aufgenommen wer-         Schlussanträgen zur Rechtssache Gavril Covaci (C-
                                                          216/14) ausgeführt, dass § 184 des Gerichtsverfas-
                                                                                                                 9
sungsgesetzes (GVG), der Deutsch als Verfahrens-         chen Maßnahmen, mit denen die Richtlinien in die
sprache festlegt, zwar mit der Richtlinie 2010/64/EU     Praxis umgesetzt worden sind, zu erhalten. Dadurch
über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Über-       soll die Transparenz verbessert und eine Doppelin-
setzungen in Strafverfahren vereinbar ist, die Best-     formation begrenzt werden. Seit 2013 steht bei der
immungen jedoch dahingehend auszulegen sind,             Kommission zudem ein Dienst für die automatische
dass sie einer Person, gegen die ein Strafurteil er-     Übersetzung (MT@EC) zur Verfügung.
gangen und die der Verfahrenssprache nicht mächtig
ist, erlauben, ein Rechtsmittel gegen ein solches Ur-    Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/2013 wird seit
teil in ihrer eigenen Sprache einzulegen. Hierbei ob-    dem 01.07.2013 das Amtsblatt der Europäischen
liege es dem Gericht, in Anwendung von Artikel 2 der     Union in elektronischer Form in den Amtssprachen
Richtlinie die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen,        der Organe der Europäischen Union veröffentlicht.
um die Übersetzung des Rechtsmittels in die Verfah-      Nur die elektronische Form besitzt Echtheit und ent-
renssprache sicherzustellen. Darüber hinaus sei die      faltet Rechtswirkungen. Die elektronische Ausgabe
Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung       trägt eine fortgeschrittene elektronische Signatur und
und Unterrichtung in Strafverfahren dahin auszulegen,    ist auf der EUR-Lex-Webseite dauerhaft und kosten-
dass Mitgliedstaaten Regelungen vorsehen können,         los zugänglich.
nach denen die Zustellung eines Strafbefehls an ei-
nen Bevollmächtigten des Beschuldigten, der nicht in     Um den Zugang zu Informationen über die Rechts-
dem Staat wohnhaft ist, ermöglicht wird, soweit dieser   ordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ermög-
verfahrensrechtliche Mechanismus nicht verhindert,       lichen, verabschiedete der Rat im Jahr 2012 Schluss-
dass dem Beschuldigten die gesetzliche Frist von         folgerungen mit dem Aufruf zur freiwilligen Einführung
zwei Wochen nicht zur Verfügung steht. Hintergrund       des European Legislation Identifier (ELI). Obwohl
der Rechtssache ist das Vorabentscheidungsersu-          über das Internet zunehmend auf digitalisierte
chen des Amtsgerichts Laufen in einem Strafbefehls-      Rechtsinformationen zugegriffen wird und Dokumente
verfahren gegen einen rumänischen Staatsangehöri-        oft schon elektronisch verfügbar sind, fehlt es an einer
gen wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne gültige      Interoperabilität der Informationssysteme nationaler
Versicherungskarte in Deutschland.                       und europäischer Behörden, da sich die technischen
                                                         Voraussetzungen zur Speicherung und Veröffentli-
                                                         chung unterscheiden. Mit Einführung von ELI sollen
            Öffentliches Recht                           eindeutige Kennzeichner und strukturierte Metadaten
                                                         zur Kategorisierung nationaler Rechtsvorschriften in
                                                         Amtsblättern und Gesetzesanzeigern genutzt werden,
                                                         um die Recherche und den Informationsaustausch
        Bericht der Ratsgruppe „E-Recht“                 effizienter, benutzerfreundlicher und schneller zu ge-
                                                         stalten. Dabei berücksichtigt ELI nicht nur die Kom-
Am 13.03.2015 billigte der Rat (Justiz und Inneres)      plexität und die Eigenheiten der bestehenden nationa-
den Bericht der Ratsgruppe „E-Recht“ vom                 len und europäischen Rechtsordnungen, sondern
20.02.2015 (5510/15). Die Ratsgruppe setzt sich aus      erfasst auch Änderungen der Rechtstexte, also kon-
Vertreterinnen und Vertretern der 28 Mitgliedstaaten,    solidierte Fassungen oder aufgehobene Rechtsvor-
des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen        schriften. Das Amt für Veröffentlichungen arbeitet
Union, der Europäischen Kommission und des Gene-         derzeit an der Durchführung des ELI.
ralsekretariats des Rates der Europäischen Union
zusammen und wird auch vom Europäischen Ge-              Das im Jahr 2011 eingeführte System ECLI (Euro-
richtshof unterstützt. Entsprechend ihrem Arbeitsauf-    pean Case Law Identifier) soll den Zugang zur
trag erfolgen technische Beratungen zu einer verbes-     Rechtsprechung der nationalen Gerichte, einschließ-
serten Verbreitung von Rechtsinformationen und zu        lich der Vorabentscheidungsersuchen und der Ent-
einem abgestimmten Einsatz technischer Mittel mit        scheidungen, die das EU-Recht unmittelbar durchset-
dem Ziel eines umfassenden Zugangs zum Recht. In         zen, erleichtern. Durch den einfacheren Zugang zur
dem Bericht werden folgende Punkte hervorgehoben:        Rechtsprechung der anderen Mitgliedstaaten werden
                                                         auch rechtsvergleichende Studien gefördert. Die
Die Webseite www.eur-lex.europa.eu liefert schon         Ratsgruppe „E-Recht“ führt die Ursache für den er-
jetzt detaillierte Informationen zum EU-Recht und hält   schwerten Zugang zur Rechtsprechung insbesondere
Angaben zu Gesetzgebungsverfahren, vorbereiten-          auf das Fehlen einheitlicher Kennzeichner und Meta-
den Rechtsakten und EU-Rechtsprechung bereit.            daten zurück. So gibt es unterschiedliche Identifizie-
Hinzugekommen sind Links zu nationalen Vorschrif-        rungssysteme, die zum Teil von den Gerichten, zum
ten über das N-Lex-Portal und präzise Suchinstru-        Teil von den Systemanbietern vorgegeben werden.
mente, die auf das Bedürfnis der Bürger nach             Diese Systeme sind häufig nicht untereinander kom-
Rechtsinformationen ausgerichtet sind und sich auch      patibel, wodurch die Suche im grenzüberschreitenden
weiterhin an Angehörige der Rechtsberufe richten.        Kontext erschwert wird. Ziel ist daher die Einführung
Die Gruppe „E-Recht“ befasst sich derzeit mit den        eines gemeinsamen Systems und einheitlicher tech-
technischen Aspekten, beide Arten von Informationen      nischer Standards für die Identifizierung und das Zitie-
miteinander zu verknüpfen, um nicht nur Zugang zu        ren von Gerichtsentscheidungen.
den Richtlinien, sondern auch zu den einzelstaatli-
                                                                                                              10
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