Aktuelle EU-Justizthemen April/Mai/Juni 2015 Europapolitische Grundsatzthemen
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LV-NRW b.d. EU – OStA Martin Diesterheft Brüssel, 07.07.2015 Aktuelle EU-Justizthemen April/Mai/Juni 2015 über bessere Rechtsetzung, die bis Ende 2015 abgeschlossen werden soll. Der Entwurf sieht u.a vor: Europapolitische gemeinsames Engagement für das REFIT-Programm, ständige Überwachung der Wirksamkeit der EU- Grundsatzthemen Vorschriften, koordinierte Jahres- und Mehrjahrespro- gramme, einschließlich der Konsultation zum Arbeits- programm der Kommission, größere Transparenz im Trilog und Folgenabschätzung während des gesam- Agenda für eine bessere Rechtsetzung ten Gesetzgebungsverfahrens. Wird ein Kommissi- onsvorschlag substanziell geändert, sollen auch das Am 19.05.2015 hat die Europäische Kommission die Parlament und der Rat Folgenabschätzungen vor- Agenda für eine bessere Rechtsetzung (Better Regu- nehmen. Auf Antrag des Parlaments, des Rates oder lation Package) vorgestellt. Erster Vizepräsident der Kommission kann zudem ad hoc ein unabhängi- Frans Timmermans setzt damit eine der Prioritäten ges Fachgremium eingesetzt werden, das eine Fol- des Arbeitsprogramms 2015 wie vorgesehen um. Die genabschätzung übernimmt. Darüber hinaus sollen in Agenda benennt folgende Schwerpunkte: Rechtssetzungsakten angemessene Berichterstat- tungs- Überwachungs- und Evaluierungsvorschriften • Interessenträger werden während des gesamten vorgesehen werden. Die Frist für die Umsetzung von Lebenszyklus einer politischen Maßnahme ihre An- Vorschriften soll nicht mehr als zwei Jahre betragen. sichten äußern können, und zwar schon zu den Fahr- Die Organe sollen ferner bei der Erhebung von Daten plänen („roadmaps“) und den Folgenabschätzungen und Informationen, die nötig sind, um die Umsetzung („inception impact assessments“) in der Anfangspha- des Unionsrechts zu überwachen, kooperieren. se. Zu neuen Entwürfen und bei der Überprüfung bestehender Regelungen wird es 12-wöchige öffent- • Besondere Beachtung will die Kommission den klei- liche Konsultationen geben. Nach der Annahme des nen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen Entwurfs durch die Kommission wird diese Bürger und der europäischen Rechtsetzung zukommen lassen. Interessenträger aufrufen, sich innerhalb von acht Das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ soll noch stärker Wochen zu äußern, um Reaktionen oder andere Vor- beherzigt werden. schläge zu unterbreiten, die in die Debatten im Par- lament und im Rat einfließen sollen. • Zum wiederholten Mal erklärt die Kommission, die Verwaltung der EU-Fördermittel zu vereinfachen. • Zum ersten Mal hat die Öffentlichkeit die Möglich- Die Vereinfachung sei ein wesentlicher Bestandteil keit, sich während vier Wochen zu Entwürfen dele- der aktuellen Bemühungen um einen ergebnisorien- gierter Rechtsakte zu äußern, die technische oder tierten EU-Haushalt. Mit Blick auf die Vereinfachung spezifische Elemente festlegen. Parallel dazu werden der Administration der europäischen Struktur- und Sachverständige in den Mitgliedstaaten konsultiert. Im Investitionsfonds (ESIF) will die Kommission eine Internet wird eine Liste anstehender Rechtsakte früh- hochrangige Gruppe einsetzen. Diese soll die Verein- zeitig veröffentlicht. fachung durch die Mitgliedstaaten in der Praxis be- gleiten. • Die Kommission möchte sich jederzeit über die Auswirkungen des EU-Rechts auf die Bürger, die • Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt infor- Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wird auf mieren, und zwar unabhängig von festgelegten Kon- das geltende EU-Recht ausgeweitet. Die Prüfung soll trollzeitpunkten. Unter der Rubrik „Lighten the Load - darauf ausgerichtet werden, die Hauptursachen man- Have Your Say“ der Internetseite der Kommission gelnder Effizienz und unnötigen Verwaltungsauf- besteht die Möglichkeit zum Feedback. wands zu ermitteln. REFIT wird somit zu einem wie- derkehrenden Bestandteil des jährlichen Arbeits- • Der im Jahr 2006 eingesetzte Ausschuss für Fol- programms der Kommission. genabschätzung wird durch einen Ausschuss für Regulierungskontrolle mit einem erweiterten Aufga- • Die Kommission wird eine Dialogplattform im benbereich ersetzt. Dem Gremium werden drei exter- Rahmen der REFIT-Prüfungen einrichten. Hier kön- ne Sachverständige angehören, um unparteiische nen Sachverständige von Unternehmen und der Zivil- Stellungnahmen abgeben zu können. gesellschaft, der Sozialpartner, etc. aber auch der Mitgliedstaaten Vorschläge und konkrete Ideen zur • Die Kommission unterbreitet einen neuen Vor- Verringerung des Regelungs- und des Verwaltungs- schlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung aufwands einbringen. Die Kommission beabsichtigt,
auf alle Beiträge zu reagieren und systematisch zu (GOEP) können Fraktionen u.a. alternative Entschlie- erläutern, ob und wie sie auf die Stellungnahmen ßungsanträge oder Änderungsanträge einreichen, die eingeht. erneute Befassung mit einem Rechtsakt beantragen, für jeden Bericht einen Schattenberichterstatter be- nennen und Anfragen an den Rat und die Kommissi- Neue rechtsextreme Fraktion im Europäischen on richten. Parlament Am 16.06.2015 schlossen sich 36 Abgeordnete Programm des luxemburgischen Ratsvorsitzes rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien aus Juli bis Dezember 2015 sieben Mitgliedstaaten zu der neuen Fraktion „Europa der Nationen und Freiheiten“ (ENF) im Europäischen Zum 01.07.2015 hat Luxemburg von Lettland den Parlament zusammen. Zwanzig Abgeordnete des Ratsvorsitz übernommen und das Arbeitsprogramm Front National (Frankreich), fünf Abgeordnete der für den Zeitraum Juli bis Dezember 2015 vorgestellt. Lega Nord (Italien), vier Abgeordnete der FPÖ (Öster- Der Schwerpunkt des Programms mit dem Titel „Eine reich), drei Abgeordnete der Partij voor de Vrijheid Union für die Bürger“ im Bereich der Justizpolitik liegt (Niederlande), zwei Abgeordnete der KNP (Polen), einerseits auf der Förderung laufender Vorhaben, ein Abgeordneter der Vlaams Belang (Belgien) sowie andererseits auf der Unterstützung der Vorhaben der eine frühere UKIP-Abgeordnete des Vereinigten Kö- Europäischen Kommission. nigreichs erhalten damit Fraktionsstatus, der eine größere Sichtbarkeit und damit mehr politische Ein- Rechtsstaatlichkeit flussnahme ermöglicht. Die Werte, auf denen die Europäische Union gründet, Bislang war der Versuch einer Fraktionsbildung an sollen entschlossen konsolidiert und gefördert wer- formalen Voraussetzungen, die mindestens 25 Abge- den. Unter den Mitgliedstaaten soll daher ein Dialog ordnete aus sieben Mitgliedstaaten verlangen, ge- eingerichtet werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu scheitert. Marine Le Pen hatte bereits unmittelbar wahren. In diesem Zusammenhang soll der derzeit in nach der Europawahl im Mai 2014 Partner für die einer Reflexions- und Analysephase befindliche Bei- Bildung einer Fraktion gesucht, mit Blick auf ein bes- trittsprozess der Europäischen Union zur Europäi- seres Image des Front National ultrarechte Gruppie- schen Konvention zum Schutze der Menschenrechte rungen wie z.B. die „Goldene Morgenröte“ aus Grie- und der Grundfreiheiten weiterverfolgt werden. Um chenland oder die polnische KNP gemieden. Mit der den wirksamen Schutz durch die Charta der Grund- Britin Janice Atkinson, die im März 2015 wegen finan- rechte auch künftig zu gewährleisten, ist zudem die zieller Unregelmäßigkeiten ihrer Büroleiterin aus der Reform des Gerichtshofes der EU durch Erhöhung UKIP ausgeschlossen wurde, und den polnischen der Anzahl der Richter prioritär. Abgeordneten Michael Marusik und Stanislaw Zoltek, die sich zuvor von dem als extrem geltenden KNP- Strafrecht Gründer Janusz Korwin-Mikke distanziert hatten, wur- den die Anforderungen schließlich erreicht. Deutsche Die Verhandlungen zur Einrichtung der europäischen Abgeordnete gehören der ENF nicht an. Das rechts- Staatsanwaltschaft als Vorzeigeprojekt im europäi- populistische Lager im Parlament, zu dem insbeson- schen Rechtsraum werden mit dem Ziel der Arbeits- dere die von der UKIP dominierte Fraktion Europa der aufnahme noch im Jahr 2016 vorangetrieben. Gleich- Freiheit und der direkten Demokratie (EFD) zählt, wird zeitig sollen die materiellen Rechtsnormen zum damit deutlich vergrößert. Insgesamt machen die Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen europaskeptischen Fraktionen EKR, EFD und ENL Union (sog. PIF-Richtlinie) modernisiert werden. Die mit 154 Stimmen nunmehr ein Fünftel der 751 Abge- Regelungen zu Eurojust werden entsprechend ange- ordnetensitze aus, wobei auch die 16 fraktionslosen passt. Im Rahmen der Agenda für innere Sicherheit Abgeordneten überwiegend als rechtspopulistisch wird das Europäische Strafregisterinformationssystem oder jedenfalls europakritisch einzustufen sind. (ECRIS) auf Drittstaatsangehörige erweitert. Der Ratsvorsitz fördert die Annahme der Richtlinienent- Ein konkretes politisches Programm hat die ENF, bei würfe zur Stärkung der Verfahrensrechte von Be- der es sich um die kleinste aller Fraktionen handelt, schuldigten (Verfahrensrechte für verdächtige oder bislang nicht vorgelegt. In der Pressekonferenz zur beschuldigte Kinder, Unschuldsvermutung, Prozess- Fraktionsgründung am 16.06.2015 machte Marine Le kostenhilfe), die derzeit im Trilog verhandelt werden. Pen, die mit Marcel de Graaff die Fraktion führen wird, deutlich, dass sie die Auflösung der Euro-Zone als Zivilrecht oberste Priorität betrachtet. Insgesamt ist zu erwarten, dass die europakritischen Positionen künftig mehr Als Bestandteil des freien Personenverkehrs soll eu- Gewicht als bisher erhalten. ropäischen Paaren Rechtssicherheit und juristische Vorhersehbarkeit geboten werden. Die Anstrengun- Die Möglichkeiten hierzu haben sich durch das Errei- gen richten sich daher auf die Annahme der Instru- chen der Fraktionsstärke deutlich verbessert. Nach mente hinsichtlich des ehelichen Güterstandes und der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments der Vermögensauswirkungen für eingetragene Le- 2
benspartnerschaften. Die Verhandlungen zum Vor- Fachkommissar Günther Oettinger ihre Strategie für schlag zur Annahme bestimmter öffentlicher Urkun- einen digitalen Binnenmarkt vorgestellt (Digital Single den soll die Ausübung der in den Verträgen veranker- Market - DSM). Die Strategie enthält drei Säulen ten Grundfreiheiten zusätzlich vereinfachen. Im Be- sowie darauf aufgeteilt insgesamt 16 Maßnahmen. reich des geistigen Eigentums werden die Bemühun- Ziel der Strategie ist die Beschleunigung der Europäi- gen um Abschluss der Verhandlungen zum Richtli- sierung der Digitalpolitik und die Harmonisierung des nienentwurf über Geschäftsgeheimnisse fortgesetzt. digitalen Rechtsrahmens, um die Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten zu überwinden. Davon Digitalisierung des Binnenmarktes verspricht sich die Kommission Einsparungen und starke Wachstumsimpulse. Insgesamt soll der grenz- Der Vorsitz beanstandet die Fragmentierung des Bin- überschreitende digitale Handel erleichtert, die Nut- nenmarktes in 28 nationale „Mini-Märkte“. Um die zerrechte im Internet gestärkt und die digitale Wirt- Verkaufsverweigerung aufgrund geografisch beding- schaft angekurbelt werden. Die DSM-Strategie zählt ter Blockaden von Online-Inhalten zu beseitigen, zu den Arbeitsschwerpunkten der Kommission und ist müssen Hemmnisse für den grenzüberschreitenden das zentrale Dossier im digitalen Bereich für die elektronischen Handel abgebaut werden, damit sich kommenden Jahre. die europäischen Unternehmen zu echten digitalen Top-Anbietern entwickeln können. Die Überlegungen Besserer Zugang zu digitalen Waren und Dienst- zur Modernisierung der Urheberrechte, insbesondere leistungen durch Anpassung an das digitale Zeitalter, werden weitergeführt. Hierzu zählen die Themenbereiche E-Commerce, Paketzustellung, Geoblocking, Urheberrecht und Der Ratsvorsitz möchte außerdem die Umsetzung der Steuern. Ziel dieses Bereichs ist vor allem der Abbau REFIT-Programms der Kommission unterstützen und von Hürden für den grenzüberschreitenden digitalen die Aktualisierung der interinstitutionellen Vereinba- Handel und die Reduzierung der Verwaltungslasten rung zur besseren Rechtsetzung vorantreiben. für Unternehmen, um Erleichterungen für Start-Ups zu erreichen. Im Bereich des Vertragsrechts sollen bis Ende 2015 für Verbraucher und Unternehmen einfa- Zivilrecht che und effektive Regelungen für den grenzüber- schreitenden Online-Handel mit Waren und den Han- del mit digitalen Inhalten geschaffen werden. Für den Bereich des Urheberrechts hat Kommissar Oettinger Reform des Markenrechts angekündigt, bis November 2015 einen Reformvor- schlag vorzulegen. Am 21.04.2015 ist nach intensiven Verhandlungen im Rahmen der Trilogverhandlungen unter lettischem Digitale Netze und innovative Dienste Vorsitz eine vorläufige Einigung über die Reform des Markenpakets erzielt worden. Dieses umfasst zwei Diese Säule konzentriert sich auf die Regelungen für Legislativvorschläge – die Änderung der Verordnung den Telekommunikations- und Medienbereich sowie (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke und auf die Themengebiete Online-Plattformen und Daten. den Richtlinienentwurf zur Angleichung der Rechts- Mitumfasst ist die Reform der Telekommunikations- vorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Vorschriften und für audiovisuelle Mediendienste (Neufassung der Richtlinie 2008/95/EG). Mit der Re- (AVMD). Insgesamt will die Kommission das Vertrau- form sollen insbesondere kleinen und mittleren Unter- en und die Sicherheit im Internet erhöhen. Kommissar nehmen bessere Bedingungen für Innovationen sowie Oettinger kündigte zudem an, 2016 ein neues Tele- ein wirksamerer Schutz ihrer Handelsmarken gegen kom-Paket vorzulegen, das auch den Bereich der Fälschungen geboten werden. Die Verfahren für die Frequenz-Koordinierung umfasst. Vizepräsident Ansip Eintragung von Marken werden unionsweit benutzer- und Kommissar Oettinger betonten darüber hinaus freundlicher, effizienter und kostengünstiger ausge- die Notwendigkeit einer europäischen Kultur der Da- staltet. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen tensicherheit insbesondere auch für eine verstärkte dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Nutzung von Cloud Computing im Mittelstand. (HABM), welches für die Eintragung und Verwaltung von Marken auf EU-Ebene zuständig ist, und den Nutzung des Wachstumspotenzials der digitalen entsprechenden nationalen Ämtern verbessert wer- Wirtschaft den. Die Einigung muss im Rat und im Parlament noch formal bestätigt werden. Die dritte Säule bezieht sich auf die Themenfelder Datenwirtschaft, Standards und Interoperabilität, E- Government und digitale Kompetenzen. Dazu zählen Strategie für den digitalen europäischen u. a. Aktivitäten in den Bereichen Normung und Da- Binnenmarkt (DSM) tenübermittlung sowie elektronische Auftragsvergabe und interoperabler elektronischer Signaturen. Am 06.05.2015 hat die Europäische Kommission vertreten durch Vizepräsident Andrus Ansip und 3
Vorschlag für eine Richtlinie über Pauschal- und Bau- Aktionärsrechterichtlinie steinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 211/83/EU sowie zur Am 07.05.2015 ist im Rechtsausschuss (JURI) der Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates Bericht zum Richtlinienvorschlag zur Änderung der gebilligt, nachdem sich bereits am 05.05.2015 Vertre- Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung ter des Europäischen Parlaments, der Europäischen der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie Kommission und des Rates im Trilog geeinigt hatten. der Richtlinie 2013/34/EG in Bezug auf bestimmte Mit dem Entwurfsvorschlag der Kommission vom Elemente der Erklärung der Unternehmensführung 09.07.2013 wird die Pauschalreiserichtlinie aus dem (2014/0121/COD) mit 13 zu 10 Stimmen angenom- Jahr 1990 grundlegend überarbeitet, um der zuneh- men worden. Das knappe Ergebnis spiegelt die schon menden Digitalisierung des Reisemarktes durch ver- im Vorfeld kontrovers geführten Beratungen zur so- mehrte Online-Buchungen von Reisen Rechnung zu genannten Aktionärsrechterichtlinie wieder. Dement- tragen. sprechend erteilte der Ausschuss noch kein Mandat für die Aufnahme des Trilogs mit dem Rat und der Als wesentliche Neuerung ist vorgesehen, den Schutz Kommission. Auf Antrag von Abgeordneten der EVP, für herkömmliche Pauschalreisen auf die Kombination ECR und ALDE wurde die Entscheidung gemäß Arti- einzelner Reiseleistungen, auch wenn diese online kel 74 der Geschäftsordnung des Europäischen Par- verkauft werden, auszudehnen. Dies betrifft insbe- laments an das Plenum übermittelt. Die Änderungen sondere „Click-Through“-Verkäufe, bei denen zwei der Richtlinie zielen auf die Verbesserung der Trans- oder mehr Leistungen von mehreren Online-Anbietern parenz und sehen u.a. vor, dass Aktionäre alle drei im Rahmen separater Verträge erworben werden, der Jahre das Recht erhalten, über die Vergütungspolitik Name, die E-Mail-Adresse und die Zahlungsangaben der Unternehmen abzustimmen. Die Festsetzung der Reisenden jedoch innerhalb von 24 Stunden zwi- einer maximalen Vergütungshöhe lehnten die Abge- schen den Anbietern direkt weitergeleitet werden, ordneten hingegen ab. Für große Unternehmen und verbundene Reisearrangements, bei denen mindes- solche von öffentlichem Interesse werden Pflichten tens zwei verschiedene Reiseleistungen von einem zur Länderberichterstattung in Bezug auf Steuern auf Anbieter verkauft werden, der die Reisearrangements Gewinn und Verlust und erhaltene Beihilfen einge- für den Zweck derselben Reise vermittelt, sowie Pau- führt. Zudem sollen die Mitgliedstaaten Mechanismen schalreisen, bei denen zwei oder mehr Reiseleistun- mit Anreizen für langfristige Aktionäre schaffen, etwa gen entweder durch denselben Anbieter über eine zusätzliche Stimmrechte oder Treuedividenden. Webseite oder von einem stationären Reisebüro im Rahmen eines einzigen Vertrages erworben werden. Transparenz und Verbraucherschutz werden gestärkt Reform der Verordnung über Insolvenzverfahren durch Das Europäische Parlament hat in der Sitzung am • verbesserte Informationspflichten, die bereits vor 20.05.2015 in Straßburg die Neufassung der Verord- Abschluss des Vertrages klar und deutlich Auskunft nung (EU) Nr. 1346/200 über Insolvenzverfahren in über die wichtigsten Rechte und Pflichten geben, zweiter Lesung angenommen (2012/0360/COD). Der Rechtsausschuss (JURI) hatte zuvor am 07.05.2015 • besser vorhersehbare Preise mit strengeren Kontrol- das Ergebnis der bereits im November 2014 abge- len für Preisänderungen, u.a. mit Rücktrittsrechten bei schossenen Trilog-Verhandlungen zur Reform des Preiserhöhungen über 8%, Insolvenzrechts formell gebilligt. Die Änderungen beinhalten u.a. die Ausdehnung des Anwendungsbe- • verbesserte Rücktrittsrechte vor Beginn der Reise reichs im Hinblick auf Eigenverwaltungsverfahren, die gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsge- Einführung vernetzter Insolvenzregister, Vorschriften bühr, kostenloser Rücktritt bei Naturkatastrophen oder zur Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit und schwerwiegenden Situationen am Bestimmungsort, Rahmenbedingungen für Konzerninsolvenzen. In den Stimmerklärungen betonten die Abgeordneten die • höheres Schutzniveau bei Unmöglichkeit der Rück- Notwendigkeit der Reform sowie die Bedeutung für beförderung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die Stärkung des Binnenmarktes, da insbesondere für Anspruch auf Entschädigung für Unterbringung bis zu grenzüberschreitend tätige Unternehmen ein zügige- drei Nächten, rer Abschluss der Insolvenzverfahren ermöglicht wer- de. Die Verordnung wird 20 Tage nach Veröffentli- • wirksamere Insolvenzschutzregelungen, Anbieter chung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft werden verpflichtet, Insolvenzschutz zu gewähren, treten. den Reisepreis zurückzuerstatten und die Rückreise sicherzustellen, Politische Einigung über • strengere Haftung für Anbieter, wenn die Reiseleis- Pauschalreiserichtlinie tungen nicht vertragsgerecht erfüllt werden. Am 28.05.2015 hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit Nach der politischen Einigung im Rat bedarf es noch die politische Einigung zur Reform der Pauschalreise- der formellen Zustimmung des Europäischen Parla- richtlinie bestätigt und damit den Kompromisstext zum 4
ments in zweiter Lesung. Die Zustimmung gilt nach im Anschluss werden die Verhandlungen im Trilog mit der Einigung im Trilog als sicher. dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Eu- ropäischen Kommission erfolgen. Europäische Einpersonengesellschaft (SUP) Allgemeine Ausrichtung zur Ebenfalls am 28.05.2015 hat der Rat für Wettbe- sog. Apostillenverordnung werbsfähigkeit in Brüssel eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften Zum Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesell- der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen schafter (Societas Unius Personae – „SUP“) be- durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter schlossen. Gegen den Vorschlag hatten Deutschland, öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Österreich, Belgien, Schweden und Spanien ge- Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. stimmt. Deren Stimmen reichten jedoch nicht für eine 1024/2012 (2013/ 0119/ COD) wurde am 15.06.2015 sogenannte Sperrminorität gemäß Artikel 16 Absatz 4 im Rat der Justiz- und Innenminister – ohne Gegen- des Vertrags über die Europäische Union (EUV). stimmen - eine allgemeine Ausrichtung angenommen. Danach soll der Anwendungsbereich auf Personen- Als zentrale Neuerung des Vorschlags ist die Online- standsurkunden beschränkt bleiben. Die geplanten Eintragung der Gesellschaft (Artikel 11, 13, 14, 14b) einheitlichen europäischen Formulare sollen die nati- unter Verwendung von in den Mitgliedstaaten bereit- onalen Dokumente nur begleiten und den Überset- gestellten Formularen vorgesehen. Im Kontext des zungsaufwand reduzieren. Die Mitgliedstaaten sollen digitalen Binnenmarktes der EU wird dies als wesent- auch weiterhin die von der Internationalen Kommissi- lich zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit, des on für das Zivilstandswesen (CIEC) entwickelten Kon- Wachstums und der Beschäftigung in der EU ange- ventionen oder völkerrechtliche Verpflichtungen wie sehen. Die Möglichkeit der Online-Eintragung besteht z.B. die Apostillen-Konvention von 1961 nutzen kön- bereits in 16 Mitgliedstaaten, welche die Vorteile für nen. Der nun folgende Trilog mit dem Europäischen die Bürger und die öffentlichen Verwaltungen hervor- Parlament dürfte sich schwierig gestalten, da dieses gehoben und keine „unüberwindbaren Schwierigkei- bereits Anfang 2014 – dem ursprünglichen Vorschlag ten“ angeführt haben. Um auf Bedenken einiger Mit- der Europäischen Kommission entsprechend - eine gliedstaaten einzugehen, sind Formulierungen in den Ausweitung auch auf andere Urkunden und damit Artikeln 11, 13, 14, 14b und in den jeweiligen Erwä- einen deutlich größeren Anwendungsbereich der Ver- gungsgründen angepasst worden, z.B. durch Auf- ordnung beschlossen hatte. nahme eines Verweises auf die Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Verordnung zu „small claims“ Die Festlegung des Mindestkapitals (Artikel 16) auf Hinsichtlich des Vorschlags zur Änderung der Verord- einen Euro wird als wesentlich angesehen, um die nung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europä- Gründung von Startup-Unternehmen zu erleichtern. ischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und Der Kompromisstext gestattet es den Mitgliedstaaten der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 zur Einführung jedoch, gesetzliche Rücklagen vorzuschreiben, etwa eines Europäischen Mahnverfahrens konnte am in Form eines prozentualen Anteils der Gewinne oder 23.06.2015 im Trilog ein vorläufiger Kompromiss er- bis zur Höhe des Mindeststammkapitals für andere zielt werden. Danach ist das Europäische Parlament Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zum Schutz bereit, einen einzigen Grenzwert in Höhe von 5.000 von Gläubigern und anderen Beteiligten sollen die Euro (anstelle 10.000 Euro) zu akzeptieren, allerdings Mitgliedstaaten im nationalen Recht zudem Mecha- mit der Möglichkeit der Anhebung im Rahmen einer nismen vorsehen, die verhindern, dass Schulden späteren Evaluierung der Vorschrift. Die Erweiterung nach der Ausschüttung von Gewinnen nicht mehr des Anwendungsbereichs auf arbeitsrechtliche An- beglichen werden können (Artikel 18). sprüche wird von Seiten des Parlaments nicht weiter- verfolgt. Allerdings wird auch hier ein Vorbehalt einer Die Bestimmungen über den Sitz (Artikel 10) wurden möglichen späteren Änderung im Rahmen der Evalu- gestrichen. Somit bleiben nationale Rechtsvorschrif- ierung der Vorschrift aufgenommen. Auch Daten- ten unberührt, die Angelegenheiten im Zusammen- schutzrechte sollen außerhalb des Anwendungsbe- hang mit dem Arbeitsrecht, der Entsendung von Ar- reichs bleiben, insbesondere vor dem Hintergrund, beitnehmern, der Arbeitnehmerbeteiligung an den dass diese Rechte bereits Gegenstand der laufenden Leitungs- oder Aufsichtsorganen von Gesellschaften, Diskussionen zum Datenschutzpaket sind. Im Rah- dem Recht auf Unterrichtung und Anhörung, der Be- men eines Gesamtkompromisses wird die Evaluie- steuerung, der Rechnungslegung oder den Insolvenz- rungsvorschrift („review clause“) entsprechend erwei- verfahren betreffen. tert. Schließlich soll in Bezug auf die Gerichtsgebüh- ren klargestellt werden, dass diese nicht unverhält- Im federführenden Rechtsausschuss (JURI) wird der nismäßig und nicht höher sein dürfen als für verein- Vorschlag am 13.07.2015 diskutiert. Die abschließen- fachte Verfahren auf nationaler Ebene. de Abstimmung ist am 15.09.2015 vorgesehen. Erst 5
scheidung, dass ein Versicherungsvertrag die Funkti- Arbeitsgruppe und Robotertechnik und künstli- onsweise der Versicherung transparent und nachvoll- cher Intelligenz ziehbar darstellen muss, damit der Verbraucher die wirtschaftlichen Folgen richtig einschätzen kann. Herr Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Par- van Hove hatte Darlehensverträge abgeschlossen laments hat Ende April 2015 eine neue Arbeitsgruppe und gleichzeitig einen damit verbundenen Versiche- zu Fragen der Robotertechnik und der künstlichen rungsvertrag für den Fall der Arbeitsunfähigkeit unter- Intelligenz („Robotics and Artificial Intelligence“) ein- zeichnet. Nach Eintritt einer teilweisen Arbeitsunfä- gerichtet. Unter dem Vorsitz der luxemburgischen higkeit weigerte sich die Versicherung unter Berufung Abgeordneten Mady Delvaux (S&D) werden sich auf Vertragsklauseln, ihrer Zahlungspflicht nachzu- sieben Vertreterinnen und Vertreter des JURI unter kommen. Im Hinblick auf die Vorgaben in der Richtli- Einbeziehung des Ausschusses für Industrie, For- nie 93/13/EWG vom 05.04.1993 über missbräuchliche schung und Energie (ITRE), des Ausschusses für Klauseln in Verbraucherverträgen führte der Gerichts- Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) sowie hof aus, dass von einem Verbraucher bei einem Ver- des Ausschusses für Beschäftigung und soziale An- sicherungsvertrag, der mit dem Darlehensvertrag gelegenheiten (EMPL) mit rechtlichen Fragestellun- verbunden ist, nicht die gleiche Aufmerksamkeit hin- gen zur Robotertechnik beschäftigen, um den Weg für sichtlich des Umfangs der vom Versicherungsvertrag neue zivilrechtliche Regelungen zu ebnen. abgedeckten Risiken erwartet werden kann, als wenn er Versicherungsvertrag und Darlehensvertrag ge- Hintergrund ist die Überlegung, dass die Relevanz trennt abgeschlossen hätte. Der Versicherungsvertrag von Robotertechnik im Alltag bereits zunimmt und müsse daher nicht nur grammatikalisch nachvollzieh- sich künftig weiter intensivieren wird. So handelt es bar, sondern auch hinsichtlich des Vertragswerks, zu sich um eine der bedeutendsten technologischen dem er gehört, klar und verständlich gefasst sein. Ob Innovationen dieses Jahrhunderts mit tiefgreifenden der in Rede stehende Versicherungsvertrag letztlich Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft. missbräuchliche Klauseln enthält, ließ der EuGH of- Während die erste Generation von Robotern in den fen. Darüber wird das nationale Gericht in Nimes ent- 70er Jahren vornehmlich die industrielle Fertigung scheiden. betraf, wird die heutige Robotergeneration auch im Bereich von Dienstleistungen eingesetzt und ist zu- nehmend technisch vernetzt. Die Beispiele reichen EuGH stärkt Rechte der Inhaber urheberrechtlich von vollautomatischen Staubsaugern, künstlichen geschützter Werke (Möbel) Gliedmaßen, fliegenden Drohnen, selbstfahrenden Autos bis zu automatisierten medizinischen Operati- Am 13.05.2015 urteilte der EuGH in einem Vorabent- onsverfahren. Während industrielle Roboter der ers- scheidungsverfahren auf Vorlage des Bundesge- ten Generation noch in einem geschlossenen System richtshofs, dass Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie arbeiteten, interagieren die Roboter von heute zu- 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte nehmend mit der Umwelt und den Menschen. Im Mit- des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte telpunkt stehen daher Überlegungen zum Haftungs- in der Informationsgesellschaft dahingehend auszule- recht, zum Versicherungsrecht, zur Standardisierung gen ist, dass der Inhaber des ausschließlichen Ver- und zur Verbesserung menschlicher Fähigkeiten breitungsrechts an einem geschützten Werk Angebo- („human enhancement“). Gleichzeitig wird die Ar- te zum Erwerb oder gezielte Werbung in Bezug auf beitsgruppe ethisch-moralische Fragen diskutieren, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes die durch einen veränderten Stellenwert von Robotern auch dann verbieten kann, wenn nicht erwiesen ist, mit künstlicher Intelligenz entstehen können. ob es aufgrund dieser Werbung zu einem Erwerb des Schutzgegenstands durch einen Käufer aus der Union Während der ersten Treffen informierten sich die Ab- gekommen ist (Rechtssache C-516/13). Geklagt hatte geordneten bei Experten u.a. über die Themen „Ro- das Unternehmen Knoll International SpA, welches boter und Jobs“, „Perspektiven der Robotic Educati- hochwertige Möbel herstellt und weltweit verkauft, on“ sowie über „Auswirkungen der datengesteuerten gegen die italienische Gesellschaft Dimensione Direct Innovationskompetenz und Beschäftigung“. Weitere Sales SrL, die in den Jahren 2005 und 2006 auf ihrer Treffen sind am 15.07., 22.09. und 22.10.2015 vorge- in deutscher Sprache abrufbaren Internetseite und in sehen. Die Ergebnisse der Sitzungen sollen im deutschen Tageszeitungen für den Direktvertrieb von Rechtsausschuss vorgestellt werden und sind als Möbeln geworben hatte, bei denen es sich um Nach- Grundlage und Impuls für künftige Rechtsetzungsvor- ahmungen des geschützten Designs der Unterneh- haben der Europäischen Kommission gedacht. mensgruppe Knoll handelte. Der EuGH bestätigte nun die Einschätzung des Bundesgerichtshofs, der sich bei Vorlage für eine entsprechend weite Auslegung EuGH: Transparente Klauseln des Verbreitungsrechts ausgesprochen hatte, und in Versicherungsverträgen stellte ergänzend klar, dass die Harmonisierung des Urheberrechts von einem hohen Schutzniveau aus- Der EuGH entschied am 23.04.2015 in dem Verfah- gehen muss. ren Jean-Claude van Hove gegen CNP Assurances SA (Rechtssache C-96/14) im Wege der Vorabent- 6
derlanden zugrunde, welches im Jahr 2008 einen EuGH: Zuständigkeitskonzentration Gebrauchtwagen verkauft hatte, der vier Monate nach bei Sammelklagen dem Verkauf Feuer fing und ausbrannte. Eine techni- sche Untersuchung konnte nicht durchgeführt werden, In einem vom Landgericht Dortmund eingereichten da das Fahrzeug zwischenzeitlich verschrottet worden Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C- war. Der EuGH bestätigte nun die in der Richtlinie 352/13) urteilte der EuGH am 21.05.2015, dass Arti- vorgesehene Beweislastverteilung, welche den Ver- kel 6 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die braucher vom Nachweis befreit, dass die Vertragswid- gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und rigkeit bereits zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Han- bestand. Bei Auftreten der Vertragswidrigkeit in dem delssachen (sog. Brüssel-I-Verordnung) dahin auszu- kurzen Zeitraum von sechs Monaten besteht die Ver- legen ist, dass die dort geregelte Zuständigkeitskon- mutung, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung „zu- zentration bei einer Mehrzahl von Beklagten, die als mindest im Ansatz“ vorlag, auch wenn sie sich erst Gesamtschuldner auf Schadensersatz verklagt wer- nach Lieferung des Gutes herausgestellt hat. Der den, auch dann gilt, wenn der Kläger seine Klage Verkäufer wird von der Haftung nur befreit, wenn er gegen den einzigen im Mitgliedstaat des angerufenen rechtlich hinreichend nachweist, dass der Grund oder Gerichts ansässigen Mitbeklagten zurückgenommen Ursprung der Vertragswidrigkeit in einem Umstand hat, es sei denn, es liegt kollusives Zusammenwirken liegt, der nach der Lieferung des Gutes eingetreten vor. Eine in Belgien ansässige Firma hatte vor dem ist. Landgericht Dortmund sechs Chemieunternehmen auf Schadensersatz verklagt, von denen eines in Es- sen ansässig war. Die übrigen Unternehmen hatten EuGH: Keine irreführende Etikettierung auf Le- ihre Firmensitze in anderen Mitgliedstaaten. Nach bensmittelverpackung (Teekanne) einem Vergleich nahm der belgische Kläger die Klage gegen das in Deutschland ansässige Chemieunter- In dem Vorabentscheidungsverfahren C-195/14 ent- nehmen zurück. Der EuGH stellte nun klar, dass die schied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Zuständigkeit des Gerichts für die Klagen gegen die 04.06.2015, dass Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Zif- anderen Unternehmen durch die Rücknahme unbe- fer i und Artikel 3 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie rührt bleibt. Artikel 6 Nr. 1 der Brüssel-I-Verordnung (EG) 2000/13 zur Angleichung der Rechtsvorschriften soll Parallelverfahren so weit wie möglich vermeiden der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufma- und damit verhindern, dass in getrennten Verfahren chung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür möglicherweise widersprechende Entscheidungen dahin auszulegen sind, dass hiermit unvereinbar ist, ergehen. dass die Etikettierung bzw. bildliche Darstellung auf einer Lebensmittelverpackung den Eindruck des Vor- handenseins einer bestimmten Zutat erweckt, selbst EuGH: Vertragswidrigkeiten innerhalb wenn sich deren Nichtvorhandensein aus dem Ver- von sechs Monaten zeichnis der Zutaten auf der Verpackung ergibt. Dem Vorlageersuchen des Bundesgerichtshofs lag die auf In dem Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung Unterlassung gerichtete Klage der Verbraucherzentra- von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 5 der le Bundesverband e.V. gegen die Teekanne GmbH & Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Co. KG vor dem Landgericht Düsseldorf zugrunde. Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien der Ver- Die Firma Teekanne hatte einen Früchtetee unter der brauchsgüter entschied der Europäische Gerichtshof Bezeichnung „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ ver- (EuGH) am 04.06.2015, dass das mit dem Rechts- trieben, auf dessen Faltschachtel sich u.a. Abbildun- streit befasste nationale Gericht, sofern es über die gen von Himbeeren und Vanilleblüten und die Anga- nötigen rechtlichen und tatsächlichen Anhaltspunkte ben „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ sowie ein verfügt oder darüber durch ein einfaches Aus- grafisch gestaltetes Siegel mit der Angabe „nur natür- kunftsersuchen verfügen kann, von Amts wegen die liche Zutaten“ befanden. Tatsächlich enthielt der Frage zu prüfen hat, ob der Käufer als Verbraucher Früchtetee jedoch weder Bestandteile noch Aromen eingestuft werden kann, selbst wenn er sich nicht von Vanille und Himbeere, wie es sich auch zutref- ausdrücklich auf diese Eigenschaft berufen hat. Um fend aus dem Verzeichnis der Zutaten auf einer Seite die Beweiserleichterung nach Artikel 5 Absatz 3 der der Verpackung ergab. Richtlinie 1999/44/EG, die eine Vermutungsregel zugunsten des Verbrauchers bei Vertragswidrigkeiten Der EuGH stellte nun klar, dass selbst richtige und binnen sechs Monaten enthält, in Anspruch zu neh- vollständige Angaben im Zutatenverzeichnis nicht men, muss der Verbraucher lediglich den Beweis ausreichen, um einen falschen oder missverständli- erbringen, dass das verkaufte Gut nicht vertragsge- chen Eindruck beim Verbraucher durch entsprechen- mäß ist und die fragliche Vertragswidrigkeit binnen de bildliche Darstellungen oder sonstige Angaben auf sechs Monaten nach der Lieferung offenbar geworden der Lebensmittelverpackung zu beseitigen. Vielmehr ist. verlangt die Richtlinie 2000/13, dass der Verbraucher insgesamt über korrekte, neutrale und objektive In- Dem Verfahren lag die Schadensersatzklage der formationen verfügt. Der Bundesgerichtshof muss nun Froukje Faber gegen das Autohaus Hazet in den Nie- anhand von Parametern wie Farbe, Syntax und Plat- 7
zierung der Elemente auf der Verpackung prüfen, ob Hüterin der Verträge. Grundprinzipien der inneren die Etikettierung des Früchtetees den Durchschnitts- Sicherheit sind die uneingeschränkte Einhaltung der verbraucher irreführen kann. Grundrechte, mehr Transparenz, Rechenschafts- pflicht und demokratische Kontrolle zur Stärkung des Vertrauens der Bürger, bessere Umsetzung und An- EuG: Form der Legofiguren als schutzfähige Ge- wendung der geltenden EU-Rechtsinstrumente sowie meinschaftsmarke die Berücksichtigung aller internen und externen As- pekte der Sicherheit. Der Mehrwert der schon in der Am 16.06.2015 hat das Gericht der Europäischen Vergangenheit geführten Sicherheitsdialoge mit Er- Union (EuG) die Nichtigkeitsklagen der Firma Best- weiterungs- und Nachbarländern, strategischen Part- Lock (Europe) Ltd. gegen das Harmonisierungsamt nern und internationalen und regionalen Organisatio- für den Binnenmarkt (HABM) abgewiesen und damit nen soll maximiert werden. die Eintragungsfähigkeit der Form der Legofiguren als Gemeinschaftsmarke bestätigt (Rechtssachen T- Stärkung der Handlungsträger der EU 395/14 und T-396/14). Die Firma Best-Lock, die ähnli- che Figuren wie die wesentlich bekanntere Firma Bestehende Instrumente sollten vollständig umgesetzt Lego Juris (Lego) herstellt, hatte die Eintragung drei- und angewandt werden, um Informationsaustausch, dimensionaler Gemeinschaftsmarken für Legospielfi- operative Zusammenarbeit und sonstige Unterstüt- guren u.a. mit der Begründung beanstandet, dass die zung zu maximieren. Das Schengener Informations- Spielfiguren als Ganzes und auch in ihren Details system (SIS) wurde bereits Anfang 2015 modernisiert, dem Zweck der Verbindung mit anderen Bausteinen um den Informationsaustausch über mutmaßliche dienen und damit technischen Lösungen entsprechen, Terroristen zu verbessern und Reisedokumente von die nach der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Verdächtigen ungültig zu machen. Die Kommission Gemeinschaftsmarke nicht als solche eingetragen wird noch im ersten Halbjahr 2015 Risikoindikatoren werden können. Das Gericht folgte dieser Argumenta- für ausländische terroristische Kämpfer festlegen. tion nicht und stellte in der Begründung klar, dass mit Weitere Maßnahmen betreffen das Grenzmanage- der Form der charakteristischen Bestandteile der ment und den Warenverkehr. Zur Zerschlagung terro- Spielfiguren wie Kopf, Körper, Arm und Bein keine ristischer und krimineller Netze soll „dringend“ die technische Wirkung verbunden sei. Die Wirkung die- Einführung des EU-Systems für Fluggastdatensätze ser Form bestehe vielmehr lediglich darin, der Figur abgeschlossen werden. Gemeinsame Vorschriften menschliche Züge zu verleihen. Die Formmerkmale zum Datenschutz ermöglichen eine erfolgreiche Zu- der Figuren seien jedoch nicht erforderlich, um eine sammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehör- technische Wirkung zu erreichen. Gegen die Ent- den. Die bereits laufenden Arbeiten zur Verwendung scheidung kann innerhalb von zwei Monaten be- des Europäischen Strafregisterinformationssytems schränktes Rechtsmittel zum Gerichtshof eingelegt (ECIRS), welches bereits in 26 Mitgliedstaaten ver- werden. wendet wird, werden beschleunigt. Bei Strafverfahren mit Auslandsbezug sollten „Ge- Strafrecht meinsame Ermittlungsteams“ verstärkt genutzt wer- den. Bei der justiziellen Zusammenarbeit stellen u.a. die gegenseitige Anerkennung von Urteilen und ge- richtlichen Entscheidungen, die Europäische Ermitt- Europäische Sicherheitsagenda 2015 - 2020 lungsanordnung und die Nutzung des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) für Sicherstellungs- und Am 28.04.2015 stellte die Europäische Kommission Einziehungsentscheidungen Schlüsselelemente dar. die neue Europäische Sicherheitsagenda für den Mit der Errichtung der Europäischen Staatsanwalt- Zeitraum 2015 bis 2020 vor und betonte die Bedeu- schaft erhält der Schutz vor aus einer kriminellen tung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Terro- Tätigkeit herrührenden Verlusten für die EU-Haushalt rismus und Radikalisierung, organisierte Kriminalität „eine neue Dimension“. Als unterstützende Maßnah- und Computerkriminalität stellen eine Bedrohung für men sind Schulungen und die Finanzierung und För- die Sicherheit der europäischen Bürger dar und ver- derung sicherheitsbezogener Forschung und Innova- langen europäisches Handeln. Als Hauptaspekte tion vorgesehen. werden benannt: Terrorismus bekämpfen und Radikalisierung vor- Verbesserung der Zusammenarbeit auf dem Ge- beugen biet der Sicherheit Vorgeschlagen werden u.a. die Stärkung der Unter- Ausgehend vom Vertrag von Lissabon ist die polizeili- stützungsfunktion von Europol und die Zusammenfüh- che und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit rung der Strafverfolgungskapazitäten in einem bei Wirkung vom 01.12.2014 Bestandteil der Rechtsord- Europol angesiedelten Europäischen Zentrum zur nung der Europäischen Union und unterliegt vollstän- Terrorismusbekämpfung. In einem EU-Forum mit IT- dig der gerichtlichen Kontrolle des Europäischen Ge- Unternehmen sollen Maßnahmen zur Bekämpfung richtshofs sowie der Aufsicht der Kommission als terroristischer Propaganda im Internet und in sozialen 8
Medien ermittelt werden. Bei der Verhütung der Radi- den, dürften sich angesichts der zum Teil weit ausei- kalisierung spielen Bildung und Teilhabe der Jugend, nander liegenden Positionen nicht einfach gestalten. ein interreligiöser und interkultureller Dialog sowie Beschäftigung und soziale Inklusion eine maßgebli- che Rolle. Die Kommission wird den Austausch be- Jahresbericht OLAF 2014 währter Verfahren mit Unterstützung der Europäi- schen Organisation der Justizvollzugsanstalten (EU- Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ROPRIS) zur Durchführung von Schulungen zur De- hat in dem am 02.06.2015 vorgestellten Jahresbericht radikalisierung und Prävention der Radikalisierung in eine positive Bilanz für das Jahr 2014 gezogen und Gefängnissen fördern. auf Rekordzahlen verwiesen. So erhielt das Amt 1.417 Hinweise auf Betrugsverdachtsfälle, verkürzte Bekämpfung der organisierten Kriminalität die durchschnittliche Untersuchungsdauer auf 21 Monate und empfahl die Wiedereinziehung von 901 Als Maßnahmen werden in der Agenda u.a. die Aus- Millionen Euro an den EU-Haushalt. Dabei wurden die weitung der im Rahmen des EU-Politikzyklus durch- Untersuchungen auf die Fälle konzentriert, in denen geführten Arbeiten auf die Nachbarländer der EU und der größte Handlungsbedarf bestand, und zwar in den die Ausarbeitung von Strategien für die Zusammenar- Bereichen Strukturfonds, Zoll, Schmuggel, Außen- beit mit den wichtigsten Drittländern bei der Bekämp- handel und Außenhilfe. Insgesamt wurden 250 Unter- fung der Schleusung von Migranten genannt. suchungen abgeschlossen und 397 Empfehlungen für finanzielle, justizielle, verwaltungsrechtliche oder dis- Bekämpfung der Cyberkriminalität ziplinarrechtliche Maßnahmen durch die Behörden ausgesprochen. Darüber hinaus war das in Brüssel Die Kommission betont zunächst die notwendige ansässige Amt, welches in seiner Untersuchungsar- Konzentration auf die Umsetzung der bestehenden beit völlig unabhängig ist, im vergangenen Jahr an politischen Strategien zur Wahrung der Cypersicher- den Verhandlungen zur Errichtung der Europäischen heit als Reaktion auf Angriffe auf Informationssysteme Staatsanwaltschaft und der Richtlinie zum Schutz der und zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von finanziellen Interessen der EU beteiligt. Kindern. Hindernisse für strafrechtliche Untersuchun- gen von Cyberstraftaten in Bezug auf die gerichtliche Zuständigkeit und Vorschriften über den Zugang zu Errichtung der Europäischen Staatsanwalt- Beweisen und Informationen sollen abgebaut werden. schaft/PIF Im Jahr 2016 sollen zudem geltende Rechtsvorschrif- ten zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zum Vorschlag für eine Verordnung über die Errich- Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln überar- tung der Europäischen Staatsanwaltschaft (COM beitet werden. (2013) 534) beschränkten sich die Beratungen im Rat der Justiz- und Innenminister am 15.06.2015 wie be- reits in den vorgegangenen Sitzungen auf einen RL-Entwurf zur Prozesskostenhilfe Sachstandsbericht und eine sogenannte Orientie- rungsdebatte. Zwar fand der zu den Artikeln 1 bis 16 Mit 51 Stimmen bei drei Gegenstimmen und einer vorgelegte Text grundsätzliche Zustimmung und wur- Enthaltung hat der Ausschuss für bürgerliche Freihei- de als tragfähiger Kompromiss bewertet, allerdings ten, Justiz und Inneres (LIBE) am 06.05.2015 den mit dem Vorbehalt der erneuten Überarbeitung, so- Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Richtlinie über bald auch zu den restlichen Artikeln 17 bis 33 ein Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte, Konsens erreicht wird. Die Beratungen sollen nun auf denen die Freiheit entzogen ist, sowie über Prozess- Ebene der Ratsarbeitsgruppe fortgesetzt werden. Die kostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines Eu- Kommission hat betont, dass die Europäische Staats- ropäischen Haftbefehls (2013/0409/COD) angenom- anwaltschaft möglichst noch im Jahr 2016 ihre Arbeit men und damit die Möglichkeit zur Aufnahme der aufnehmen soll. Trilogs mit dem Rat und der Europäischen Kommissi- on eröffnet. Die Abgeordneten haben entschieden, Hinsichtlich der PIF-Richtlinie stagnieren die Trilog- dass in die Richtlinie nicht nur eine Regelung zur Verhandlungen derzeit, da die Einbeziehung des vorläufigen Prozesskostenhilfe, sondern auch ein Mehrwertsteuerbetrugs vom Europäischen Parlament Anspruch auf „gewöhnliche“ Prozesskostenhilfe auf- gefordert, vom Rat aber vehement abgelehnt wird. genommen werden soll, der den Betroffenen während Das Thema soll auf dem informellen JI-Rat am des gesamten Strafverfahrens zusteht. Im Rat war 09./10.07.2015 in Luxemburg erörtert werden, um die bereits am 13.03.2015 eine allgemeine Ausrichtung Verhandlungen wieder in Gang zu bringen. beschlossen worden, in dessen Vorfeld jedoch die Position einiger Mitgliedstaaten (u.a. Frankreich, Spa- nien, Belgien und Portugal) zur Ausweitung des An- EuGH: Deutsch als Verfahrenssprache wendungsbereichs mit Blick auf die Gespräche im (§ 184 GVG) Trilog zurückgestellt worden war. Die Trilog- Gespräche, die erst mit Beginn der luxemburgischen Generalanwalt Yves Bot hat am 07.05.2015 in den Ratspräsidentschaft im Juli 2015 aufgenommen wer- Schlussanträgen zur Rechtssache Gavril Covaci (C- 216/14) ausgeführt, dass § 184 des Gerichtsverfas- 9
sungsgesetzes (GVG), der Deutsch als Verfahrens- chen Maßnahmen, mit denen die Richtlinien in die sprache festlegt, zwar mit der Richtlinie 2010/64/EU Praxis umgesetzt worden sind, zu erhalten. Dadurch über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Über- soll die Transparenz verbessert und eine Doppelin- setzungen in Strafverfahren vereinbar ist, die Best- formation begrenzt werden. Seit 2013 steht bei der immungen jedoch dahingehend auszulegen sind, Kommission zudem ein Dienst für die automatische dass sie einer Person, gegen die ein Strafurteil er- Übersetzung (MT@EC) zur Verfügung. gangen und die der Verfahrenssprache nicht mächtig ist, erlauben, ein Rechtsmittel gegen ein solches Ur- Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/2013 wird seit teil in ihrer eigenen Sprache einzulegen. Hierbei ob- dem 01.07.2013 das Amtsblatt der Europäischen liege es dem Gericht, in Anwendung von Artikel 2 der Union in elektronischer Form in den Amtssprachen Richtlinie die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, der Organe der Europäischen Union veröffentlicht. um die Übersetzung des Rechtsmittels in die Verfah- Nur die elektronische Form besitzt Echtheit und ent- renssprache sicherzustellen. Darüber hinaus sei die faltet Rechtswirkungen. Die elektronische Ausgabe Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung trägt eine fortgeschrittene elektronische Signatur und und Unterrichtung in Strafverfahren dahin auszulegen, ist auf der EUR-Lex-Webseite dauerhaft und kosten- dass Mitgliedstaaten Regelungen vorsehen können, los zugänglich. nach denen die Zustellung eines Strafbefehls an ei- nen Bevollmächtigten des Beschuldigten, der nicht in Um den Zugang zu Informationen über die Rechts- dem Staat wohnhaft ist, ermöglicht wird, soweit dieser ordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ermög- verfahrensrechtliche Mechanismus nicht verhindert, lichen, verabschiedete der Rat im Jahr 2012 Schluss- dass dem Beschuldigten die gesetzliche Frist von folgerungen mit dem Aufruf zur freiwilligen Einführung zwei Wochen nicht zur Verfügung steht. Hintergrund des European Legislation Identifier (ELI). Obwohl der Rechtssache ist das Vorabentscheidungsersu- über das Internet zunehmend auf digitalisierte chen des Amtsgerichts Laufen in einem Strafbefehls- Rechtsinformationen zugegriffen wird und Dokumente verfahren gegen einen rumänischen Staatsangehöri- oft schon elektronisch verfügbar sind, fehlt es an einer gen wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Interoperabilität der Informationssysteme nationaler Versicherungskarte in Deutschland. und europäischer Behörden, da sich die technischen Voraussetzungen zur Speicherung und Veröffentli- chung unterscheiden. Mit Einführung von ELI sollen Öffentliches Recht eindeutige Kennzeichner und strukturierte Metadaten zur Kategorisierung nationaler Rechtsvorschriften in Amtsblättern und Gesetzesanzeigern genutzt werden, um die Recherche und den Informationsaustausch Bericht der Ratsgruppe „E-Recht“ effizienter, benutzerfreundlicher und schneller zu ge- stalten. Dabei berücksichtigt ELI nicht nur die Kom- Am 13.03.2015 billigte der Rat (Justiz und Inneres) plexität und die Eigenheiten der bestehenden nationa- den Bericht der Ratsgruppe „E-Recht“ vom len und europäischen Rechtsordnungen, sondern 20.02.2015 (5510/15). Die Ratsgruppe setzt sich aus erfasst auch Änderungen der Rechtstexte, also kon- Vertreterinnen und Vertretern der 28 Mitgliedstaaten, solidierte Fassungen oder aufgehobene Rechtsvor- des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen schriften. Das Amt für Veröffentlichungen arbeitet Union, der Europäischen Kommission und des Gene- derzeit an der Durchführung des ELI. ralsekretariats des Rates der Europäischen Union zusammen und wird auch vom Europäischen Ge- Das im Jahr 2011 eingeführte System ECLI (Euro- richtshof unterstützt. Entsprechend ihrem Arbeitsauf- pean Case Law Identifier) soll den Zugang zur trag erfolgen technische Beratungen zu einer verbes- Rechtsprechung der nationalen Gerichte, einschließ- serten Verbreitung von Rechtsinformationen und zu lich der Vorabentscheidungsersuchen und der Ent- einem abgestimmten Einsatz technischer Mittel mit scheidungen, die das EU-Recht unmittelbar durchset- dem Ziel eines umfassenden Zugangs zum Recht. In zen, erleichtern. Durch den einfacheren Zugang zur dem Bericht werden folgende Punkte hervorgehoben: Rechtsprechung der anderen Mitgliedstaaten werden auch rechtsvergleichende Studien gefördert. Die Die Webseite www.eur-lex.europa.eu liefert schon Ratsgruppe „E-Recht“ führt die Ursache für den er- jetzt detaillierte Informationen zum EU-Recht und hält schwerten Zugang zur Rechtsprechung insbesondere Angaben zu Gesetzgebungsverfahren, vorbereiten- auf das Fehlen einheitlicher Kennzeichner und Meta- den Rechtsakten und EU-Rechtsprechung bereit. daten zurück. So gibt es unterschiedliche Identifizie- Hinzugekommen sind Links zu nationalen Vorschrif- rungssysteme, die zum Teil von den Gerichten, zum ten über das N-Lex-Portal und präzise Suchinstru- Teil von den Systemanbietern vorgegeben werden. mente, die auf das Bedürfnis der Bürger nach Diese Systeme sind häufig nicht untereinander kom- Rechtsinformationen ausgerichtet sind und sich auch patibel, wodurch die Suche im grenzüberschreitenden weiterhin an Angehörige der Rechtsberufe richten. Kontext erschwert wird. Ziel ist daher die Einführung Die Gruppe „E-Recht“ befasst sich derzeit mit den eines gemeinsamen Systems und einheitlicher tech- technischen Aspekten, beide Arten von Informationen nischer Standards für die Identifizierung und das Zitie- miteinander zu verknüpfen, um nicht nur Zugang zu ren von Gerichtsentscheidungen. den Richtlinien, sondern auch zu den einzelstaatli- 10
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