Australien DETAILPROGRAMM 31. OKTOBER-20. NOVEMBER 2020 - NZZ Reisen
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2 31. Oktober–20. NOVEMBER 2020 AUSTRALIEN Das schönste Ende der Welt. Mit Esther Blank & Urs Wälterlin. Schnorcheln am Great Barrier Reef oder ein Apéro am Ayers Rock – die australischen Klassiker haben wir natürlich im Gepäck. In Begleitung von den Auslandkorrespondenten und Landeskennern Esther Blank und Urs Wälterlin gehen Sie noch einen Schritt weiter und tauchen in die unterirdische Opalwelt des Outback ab, geniessen Ihr ´Zmorge` im exklusiv für die Gruppe geöffneten Opernhaus in Sydney und lauschen den Geschichten der Ureinwohner am Lagerfeuer. Wer den Kinohit „Australia“ gesehen hat, hat bereits einen Vorgeschmack auf die unendliche Weite des australischen Outback bekommen. Aber den fünften Kontinent einmal selbst zu erleben, den Staub des Outback zu riechen und die grossartigen Küstenabschnitte zu entdecken, das ist einfach besser. Imposanter. Unvergesslicher. Diese Reise zeigt Ihnen auf eindrückliche Weise die ver- schiedenen Gesichter Australiens: den besiedelten Osten, aber auch die Weiten des Roten Zentrums und den unbe- kannten Westen. Kommen Sie mit ans schönste Ende der Welt!
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Aussergewöhnliche Traumreise durch den facettenreichen fünften Kontinent • Koalas, Kängurus & Co. Nach Jahrmillionen isolierter Evolution entstand eine einzigartige Tierwelt. • Sydney: Traumhaft schöne Hafenstadt mit unzähli- gen Stränden, architektonische Highlights Opera House und Harbour Bridge. • Vom Uluru (Ayers Rock) nach Adelaide durch die unendlichen Weiten des roten Zentrums und zur Opal-Stadt Coober Pedy. • Ureinwohner Australiens erzählen am Lagerfeuer ihre Geschichten, zeigen uns wie gejagt wurde und backen „Damper“ im Boden. IHRE BEGLEITUNG 31. OKTOBER–20. NOVEMBER 2020 Esther Blank Esther Blank ist freie Journalistin, und Auslandskorrespondentin der NZZ und arbeitet seit über 30 Jahren für Rundfunkanstalten, Fernsehsen- Reiseplanung der, Zeitungen und Magazine. Sie lebt in Sydney und hat verschiedene Tage 1 & 2: Zürich – Dubai – Sydney Bücher über Australien veröffentlicht. Flug mit Emirates nach Sydney, wo Sie am Abend des zwei- Sie begleitet die Gruppe an drei Ta- ten Tages landen. Willkommen am anderen Ende der Welt. gen. Urs Wälterlin Tage 3 & 4: Sydney Urs Wälterlin ist als Australien- Korrespondent für das Schweizer Auf einer Stadtrundfahrt zusammen mit Esther Blank erhal- Fernsehen und andere in- und aus- ten Sie einen ersten Eindruck der 4 Millionen Metropole. ländische Medien tätig. Seit 1992 Entstanden als Strafkolonie im 18. Jahrhundert, verzaubert lebt er mit seiner Familie auf einer Sydney heute Touristen aus aller Welt. Die Hochhäuser der kleinen Farm in der Nähe von Syd- Innenstadt, die Buchten der stilvollen Vororte und das Aus- ney. Er begleitet die Gruppe an acht gehviertel Kings Cross durchstreifen Sie auf Ihrer Rund- Tagen. fahrt. Auch vom legendären Strandleben erhalten Sie auf der Halbinsel Manly durch einen Besuch des Life Saving Clubs LEISTUNGEN einen guten Eindruck. Ausserdem geniessen Sie die phäno- menale Aussicht vom zweithöchsten Turm der südlichen • internationale Flüge mit Emirates in der Economy- Klasse (inkl. Taxen) und Inlandflüge Hemisphäre; dem Sydney Tower. Es bleibt aber auch Zeit, auf eigene Faust durch die Stadt zu schlendern. • Transporte, Eintritte, Trinkgelder, Visagebühren • Hotelunterkünfte auf Basis Doppelzimmer, Früh- stück & eine weitere Mahlzeit pro Tag • Reisedokumentation, Fachvorträge und Begleitung durch Esther Blank und Urs Wälterlin, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung TERMIN 31.10.–20.11.2020 PREIS Fr. 13‘250.- p.P. EZ-Zuschlag: Fr. 2‘300.- TEILNEHMER/INNEN Min. 15, max. 25 Personen DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch
4 Tag 5: Sydney – Cairns Abermillionen exotischen Fischen und farbenprächtigen Heute steht ein ganz besonderes Highlight auf dem Pro- Korallen. Das meistens glasklare Wasser lässt auch die gramm: Früh morgens, bevor die Massen das Opernhaus Nicht-Schnorchler vom Glasbodenboot aus daran teilhaben. stürmen, können Sie auf einer Tour durchs Wahrzeichen von Sydney einen Blick hinter die Kulissen werfen. Anschlies- send sind Sie eingeladen, das Frühstück im Green Room, Tag 8: Cairns – Alice Springs dem Zimmer, wo die weltbekannten Artisten sich für die Sie verlassen heute Cairns und fliegen nach Alice Springs Vorstellung fertig machen, zu geniessen. Danach spazieren im Northern Territory. Alice ist eine Wüstenstadt, bis zu Sie ins Quartier The Rocks. Seit mehr als 150 Jahren trägt 1’500km in jede Richtung gibt es nichts ausser rotem Sand. das Viertel zwischen der Oper und dem Darling Harbour Hier mitten im Outback zeigt Ihnen Ihr Guide einige span- diesen Namen. Hier entstand die erste Siedlung, hier schlägt nende Institutionen, ohne die das Leben in diesem einsamen das Herz Sydneys. Fürs Mittagessen haben wir Plätze auf und über weite Strecken verlassenen Teil der Erde kaum einer Lunch-Cruise reserviert, so dass Sie die wunderbare möglich wäre. Urs Wälterlin zeigt Ihnen den wichtigsten Skyline der Stadt vom Wasser aus gemütlich vorbeiziehen Stützpunkt des Royal Flying Doctor Service, der Menschen lassen können. Am späten Nachmittag besteigen Sie den in den verlassensten Winkeln der Region mit medizinischer Flieger nach Cairns – Klimawechsel inklusive. Hilfe versorgt. Geflogen wird übrigens mit Schweizer Flug- zeugen der Pilatuswerke, den PC-12. Auch lernen Sie die School of the Air kennen, eine Schule, die den Lernstoff Tag 6: Cairns – Kuranda – Cairns über Radiosendungen oder Webcams vermittelt und so den Gemütlich tuckern Sie mit dem Zug nach Kuranda. Vorbei Outback-Bewohnern Bildung überhaupt ermöglicht. Später an üppig grünen Landschaften führt Sie die Bahnfahrt von in eindrücklicher Umgebung beim Simpson’s Gap geniessen den Zuckerrohrfeldern rund um Cairns durch tiefe Schluch- Sie beim Sonnenuntergang einen Apéro. ten bis in den Regenwald. In Kuranda angekommen, schlen- dern Sie durch den Künstlerort – mitten im Regenwald gele- gen. Wenn Sie sich mit einem „Crocodile Dundee“-Hut aus Känguru-Leder eindecken wollen, ist hier die beste Gele- genheit dafür. Auch der Rückweg nach Cairns ist ein ganz besonderes Erlebnis: Auf einer Länge von 7.5km verbindet eine Gondelbahn, dicht über den intensiv-grünen Baumkro- nen schwebend, Kuranda mit Cairns. Ein spektakuläres Mittagessen mit australischen Spezialitäten erwartet Sie auf Hartley’s Krokodilfarm, bevor Sie sich auf Erkundungstour durch den Park begeben. Nicht nur grosse Reptilien gibt es zu bestaunen, sondern auch die für die Region typischen Kasuaren. Der Abend steht in Cairns zur freien Verfügung. Tag 9: Alice Springs – Kings Canyon Im Gebiet des Northern Territory sind die Traditionen der Aborigines am ehesten erhalten geblieben, da die Europäer hier erst relativ spät siedelten. Noch heute leben die australi- schen Ureinwohner meist unter sich und sprechen zum gros- sen Teil auch noch ihre indigene Sprache. Aborigines klären Sie am Morgen über ihre Traditionen auf, über ihre Ge- schichte und darüber, wie sie ihr Leben in der Wüste meis- tern. Sie bringen Ihnen bei, wozu und wie man einen Boo- merang nutzt und welche Jagdinstrumente zur Beschaffung von Nahrung eingesetzt werden. Urs Wälterlin spricht aber Tag 7: Cairns – Great Barrier Reef – Cairns auch die Schattenseiten des Lebens der Aborigines an, wo Heute widmen Sie sich ganz dem Meer und fahren hinaus Hoffnungslosigkeit und Alkoholkonsum oft Wegbegleiter zum weltbekannten Great Barrier Reef. Auf der Liste des sind. Später führt Sie die Fahrt über Sanddünen, trockene UNESCO-Weltnaturerbes ist es ganz weit oben aufgeführt. Graslandschaften, durch schier unendliche Weiten zum Sie können sich auf Ihrem kleinen, komfortablen Schiff Kings Canyon, welchen Sie gegen Abend erreichen. Sie entspannen und besuchen die winzige Koralleninsel Micha- sehen immer wieder Farmer und erfahren, wie das elmas Cay, ein weitgehend unberührtes Paradies für 300´000 (Über)leben in dieser so einsamen Gegend möglich ist. Die Seevögel, die hier jährlich nisten und leben können. Auch spektakuläre Schlucht des Kings Canyon ist flankiert von für uns Menschen mutet diese Insel mit ihrem weissen farbenprächtigen, z.T. über 300m hohen Felswänden in Sandstrand und dem türkisblauen Wasser wie ein Garten Gelb-, Grau- und Rottönen, die den Anschein machen, mit Eden an. Wer mag, ist eingeladen, die wunderbare Unter- dem Messer abgeschnitten worden zu sein. wasserwelt des Great Barrier Reefs mit Schnorcheln zu erkunden. Sie tauchen ein in eine Unterwasserwelt mit
5 Tag 10: Kings Canyon – Uluru alles wichtige Ortschaften (oder eher grosse Raststätten) für Eine unvergleichliche Aussicht ins Tal, auf die senkrechten die Post, die berühmten Road Trains und die Bewohner der Felswände und die verwitterten Sandsteinkuppeln auf dem Wüste. Nirgends auf der Welt sind übrigens so lange Last- Plateau entschädigt Sie voll und ganz fürs frühe Aufstehen. wagen-Kompositionen zu sehen wie auf diesem Teilstück Die Wanderung führt über einen steilen Pfad zur Nordflanke des Explorer’s Way. Am späten Nachmittag erreichen Sie der Felsklippen, dann durchqueren Sie den Kings Creek Ihr Tagesziel Coober Pedy. Die Ortschaft nennt sich selbst beim grün bewachsenen Garden of Eden. Den Rückweg Opal-Hauptstadt der Welt und ist tatsächlich die grösste nehmen Sie auf der Südseite durch die Sandsteinkuppeln Quelle dieser Edelsteine. Etwa drei Viertel der weltweiten von Lost City in Angriff. Die mittelschwere Rundwande- Funde von weissen Opalen werden in der Umgebung von rung dauert in etwa 4h und ist natürlich freiwillig. Nach der Coober Pedy gemacht. Und wenn man es nicht gesehen hat, Rückkehr ins Hotel kommen die erfrischende Dusche und kann man es sich nur schwer vorstellen: Die extremen das herzhafte Frühstück wie gerufen. Weiter führt Sie die Sommertemperaturen haben dazu geführt, dass die meisten Reise durch beeindruckende Landschaften des Outbacks, Einwohner unter der Erde in Wohnhöhlen, sogenannten heute mit Ziel Ayers Rock (oder Uluru, wie er in der Spra- Dugouts, leben; ganz freiwillig und ohne Sonnenlicht. Sogar che der Aborigines heisst) – ein Muss auf jeder Australien- die Dorfkirche ist unterirdisch angelegt worden. Anschlies- reise. Sie besichtigen das Kulturzentrum der Ureinwohner send beziehen Sie Ihre Zimmer im Höhlenhotel (es gibt auch und sehen das erste Mal den Uluru ganz aus der Nähe. Ge- normale Zimmer über der Erde). gen Abend, wenn die Sonne langsam untergeht, geniessen Sie das mystische und einzigartige Farbenspiel des Berges, den die Sonne mal in Mauve, dann in glühendes Rot oder in Tag 13: Coober Pedy – Wilpena Pound brillantes Orange taucht – ein fantastisches Naturspektakel. Sie treffen einen Deutschen, der vor Ort seit vielen Jahren Opale sucht und sprechen über die (Miss)Erfolge seiner Arbeit. Wer möchte, ersteht in Coober Pedy den einen oder anderen schönen Opal als Souvenir. Und dann machen Sie sich wieder auf durch die Wüste: Vorbei an ausgetrockneten Salzseen geht es nach Port Augusta bis zum Flinders Ranges National Park. Mit ihrer zerklüfteten Bergwelt und zahlrei- chen Schluchten ist die Gegend ein Paradies für Wanderer, Entdecker und Hobby-Fotografen. Sie dürfen sich auf Kän- gurus freuen, die ganz sicher Ihren Weg kreuzen und sich sogar rund um Ihr Hotel in Wilpena Pound tummeln werden. Tag 11: Uluru & Kata Tjutas Den Kata Tjutas (früher als Olgas bekannt) statten Sie heute Morgen einen Besuch ab. Bestehend aus 36 Felshügeln, die aus dem Nichts plötzlich aus der flachen Ebene auftauchen, sind sie Fotosujet und Wanderparadies zugleich. Umgeben von steilen Wänden spazieren Sie auf einer kurzen Wande- rung zum Ende des Tals, wo dank eines kleinen Bächleins eine grüne Oase entstanden ist. Wer möchte, kann den Nachmittag am Hotelpool geniessen, die Beine hoch lagern und die letzten erlebnisreichen Tage Revue passieren lassen. Oder möchten Sie doch lieber nochmals die Magie des Tag 14: Wilpena Pound Uluru spüren? Dann empfehlen wir Ihnen zu Fuss den gröss- Sie legen einen Tag Fahrpause ein und können sich an die- ten Felsen der Welt zu umlaufen. Mit den gewaltigen Aus- sem einzigartigen Ort ausruhen. Wanderlustige können massen von 3km Länge, 2.5km Breite und 330m Höhe be- einen halben oder ganzen Tag durch die herrliche Umge- eindruckt er jeden Besucher. Die Gruppe trifft sich wieder bung marschieren. Hobbyfotografen können sich, mit der zum gemeinsamen Abendessen unter freiem Himmel mit Kamera gewappnet, auf die Känguru-Pirsch machen. Ein atemberaubendem Blick auf den Uluru und lauscht dem Ranger geht auf die zahlreichen Probleme im Zusammenle- Klang der Stille. ben zwischen Tier und Mensch, so zum Beispiel die über- proportionale Vermehrung der Kängurus, ein. Es besteht optional die Möglichkeit, die Gegend von Oben auf einem Tag 12: Uluru – Coober Pedy Rundflug mit einem Kleinflugzeug zu erkunden – einmalig, Schon früh beginnt die lange, aber auch äusserst eindrückli- denn aus der Vogelperspektive sieht die Region aus wie eine che Fahrt entlang des Stuart Highways – auch Explorers traditionelle Zeichnung der Ureinwohner und erinnert an das Way genannt – der Nord-Süd-Verbindung Australiens. Sie hohe Alter des Landes. Nach dem Abendessen erwartet Sie bekommen heute und morgen ein Gefühl für die enormen am Lagerfeuer ein Gespräch mit Ureinwohnern, die Ihnen Distanzen, welche man auf diesem Kontinent zurücklegen auch zeigen, wie traditionelles Brot gebacken wird. kann/muss. Erldunda, Marla und Cadney Homestead sind
6 reichen Cafés und Bars die warme Meeresbrise übers Ge- Tag 15: Wilpena Pound – Barossa Valley – sicht streichen lassen, die entspannt-charmante Atmosphäre Kangaroo Island des Ortes geniessen und den Musikanten, Gauklern und Nach einem stärkenden Frühstück brechen Sie früh am Kleinkünstlern bei ihrer Arbeit zusehen. Morgen Richtung australische Südküste auf. Sie gelangen ins Barossa Valley, auch Tal der Geniesser genannt – ein Weinanbaugebiet von Weltklasse, in dem seit vielen Gene- rationen Wein erzeugt wird und das noch heute mit dem Charme der Alten Welt besticht. Das Klima ist ideal für den Weinanbau und zusammen mit dem fruchtbaren Boden der Region entstehen hier samtige Rot- und spritzige Weisswei- ne. Sie fahren durch die malerische Hügellandschaft und machen Halt auf einem Weingut. Hier horchen Sie den Er- klärungen zur Weinbauwirtschaft in Australien und degus- tieren die guten Tropfen. Im Anschluss ans köstliche Mit- tagessen geht es weiter Richtung Süden nach Cape Jervis, wo Sie in etwas weniger als einer Stunde per Fähre auf die Känguru-Insel fahren und Ihr Hotel für die nächsten zwei Nächte beziehen. Tag 18: Fremantle – Rottnest Island – Fremantle Mit der Schnellfähre setzen Sie über auf Rottnest Island, das seit 1917 unter Naturschutz steht und ein wahres Wildlife- Paradies ist. Die ca. 50km² grosse Insel ist autofrei, so dass das Eiland auch Australiens Fahrrad-Paradies genannt wird. Fast überall trifft man auf die zutraulichen Quokka- Zwergkängurus – Begegnungen, die nicht nur die Herzen von Tierfans höher schlagen lassen. Nach dem gemeinsamen Mittagessen haben Sie die Möglichkeit, einen ausgedehnten Spaziergang zu unternehmen oder an einem der zahlreichen Strände die Sonne zu geniessen. Zurück in Fremantle ge- niessen Sie am Abend erneut die schöne Promenade der Stadt. Tag 16: Kangaroo Island Sie verbringen den ganzen Tag auf dieser paradiesischen Tage 19 & 20: Fremantle – Perth – Insel und entdecken die verschiedenen Naturpärke. Neben Fremantle den namensgebenden Tieren sehen Sie auch Neuseeländi- Sie fahren mit der S-Bahn nach Perth. Den zweitletzten Tag sche Seebären, Koalas und Seelöwen. Beim Kap Couedic in Australien verbringen Sie in der Stadt, die bekannt ist für bestaunen Sie spektakuläre Küstenlandschaften mit einmali- ihren Sonnenschein und den entspannten Outdoor- gen Felsformationen und in der Hanson Bucht schauen Sie, Lebensstil, dem ihre Bewohner frönen. Auf einer Rundfahrt ob die Gummibäume wirklich aus Gummi bestehen. Als erleben Sie die Stadt der Gegensätze und fahren zwischen Abschluss besichtigen Sie die einzige Eukalyptusöl- den Designer-Hochhäusern, die in den Himmel ragen, im- Distillerie von Südaustralien und kommen in den Genuss mer wieder an alten Kirchen und kleinen Kolonialhäusern dieses aussergewöhnlichen Aromas. aus dem 19. Jahrhundert vorbei. Sie bestaunen unter ande- rem das imposante Parlamentshaus und die moderne Archi- Tag 17: Kangaroo Island – Adelaide – tektur des Bell Towers, der den musikalisch vielfältigsten Perth – Fremantle Glockensatz der Welt beherbergt. Wer hat noch nie ein U- Mit dem Fähre und dem Bus gelangen Sie zurück aufs Fest- Boot von innen gesehen? Im maritimen Museum in land in die Hauptstadt Südaustraliens. Wussten Sie, dass Fremantle erwartet Sie eine spannende Führung. Das ge- eine deutsche Prinzessin der Stadt ihren Namen gab? Oder meinsame Abschiedsessen gibt Gelegenheit, das Erlebte dass der Architekt Colonel William Light Adelaide als die nochmals Revue passieren zu lassen und Abschied vom 5. perfekte Stadt geplant hat? Sie entdecken die schönsten Kontinent zu nehmen. Ecken auf einer Rundfahrt und erfahren noch mehr interes- sante Details. Nach dem Mittagessen in einem charmanten Restaurant ist es bereits an der Zeit, Südaustralien den Rü- Tag 21: Fremantle – Perth – Dubai – Zürich cken zu kehren. Per Flugzeug geht es weiter nach Perth. Im Frühmorgens Rückflug mit Emirates via Dubai nach Zürich, Westen angekommen, steht die Fahrt nach Fremantle auf wo Sie gegen Abend landen. dem Programm. Mit seinem maritimen Flair, den pastellfar- benen spätviktorianischen Häuschen, dutzenden von Stras- sencafés und Märkten, lädt Fremantle zum Verweilen ein. Nach dem Abendessen können Sie sich in einem der zahl-
7 Anforderungsprofil Reisebussen. Die Mahlzeiten erfolgen in guten Restaurants Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und und sind abwechslungsreich. Sie reichen von einem exklusi- richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum. ven BBQ im Outback über Essen in internationalen Restau- Eine Portion Gelassenheit und Toleranz, sowie Interesse und rants bis hin zu Picknicks in schöner Umgebung. Respekt für fremde Gepflogenheiten sind wichtige Voraus- setzungen für diese Art von Reise. Wer Erholung und Ent- spannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensbereiche- Versicherung rung, sollte seine Reisepläne eventuell überdenken. Alle Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat- Wanderungen sind fakultativ. Für die Flüge und die langen sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung Fahrten im Outback ist eine gewisse Reiseverträglichkeit „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance: CHF 124.- pro empfehlenswert. Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemein- schaft lebend (CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Fachreferent und Begegnungen vor Ort Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit- Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt aus dem Ausland). Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde- für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach- formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen referent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird. Kosten einer Annullation/Änderung Klima Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Australien gilt als Land des Sonnenscheins. Frühling und Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt Herbst gelten als beste Reisemonate, obwohl im tropischen muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– Norden die build-up-season vorherrscht, wo die Gewitter- pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent- neigung und die schwüle Hitze zu-, die Touristenströme scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels dafür abnehmen. Das Outback ist zu unserer Reisezeit am eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Tag heiss und nachts kühl. In Süd- und Westaustralien tref- Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro fen wir auf ein gemässigtes Klima, ideal für die Besichti- Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange- gung der Städte Sydney, Adelaide und Perth sowie deren mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge- landschaftlich reizvolle Umgebung. führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% Einreise 44-20 Tage vor Abreise 50% Für die Einreise nach Australien benötigen Schweizer Bür- 19-0 Tage vor Abreise 100% ger einen 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gülti- Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so gen Reisepass. Zudem ist für Australien ein elektronisches entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Visum notwendig, welches im Arrangementpreis einge- Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- schlossen ist. cotravel wird dieses für die Reiseteilnehmer gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi- einholen. viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker- stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal- Impfungen tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Für die Einreise nach Australien sind keine Impfungen vor- geschrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen- Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit unter www.safetravel.ch. für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas- sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der Unterkunft/Transport/Mahlzeiten DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei- Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Sydney und re- severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En- tour ab Perth (jeweils via Dubai) sind bei Emirates gebucht. gagement ausgezeichnet ist. Die Flugdauer beträgt: Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von Zürich – Dubai: 6h15 Perth – Dubai: 11h00 mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Dubai – Sydney: 13h45 Dubai – Zürich: 6h45 Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines Die Inlandsflüge sind bei Qantas gebucht. natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen Mit Ausnahme der Unterkunft beim Uluru, haben wir keine wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Luxushotels, dafür aber gute Mittelklasse-Hotels gewählt, da Verhältnissen in unseren Zielgebieten. wir das Budget lieber in ein attraktives Programm investie- ren. In den Städten übernachten Sie in schönen 4-Sterne- Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten Hotels, im Outback sind die Hotelverfügbarkeiten etwas wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- spärlicher, hier sind typische Resorts im Mittelklassebereich schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den gebucht. Unterwegs sind wir in komfortablen, klimatisierten CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen
8 oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro- jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam- menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Von Zürich via Dubai nach Sydney und retour ab Perth – Economy – Flugdistanz: ca. 30‘600 km Kompensationskosten: CHF 145.- (Stand Oktober 2019, kann bis zur Abreise geringfügig variieren) Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weitergeleitet werden können. Vorbereitungstreffen Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe- ne Fragen stellen zu können. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 2300.-. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen- den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Kosten/Leistungen Die 21-tägige Reise kostet CHF 13‘250.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Eco- nomy-Klasse (inkl. Flug-taxen von CHF 690.-, Stand Okto- ber 2019 ), Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahl- zeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff, Zug), alle Ein- tritte und Gebühren, Trinkgelder, Visagebühren, Fachbeglei- tung durch Esther Blank an 3 Reisetagen und Urs Wälterlin an 8 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch spre- chende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi- cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘300.-. Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN
ANMELDUNG NZZ REISEN AUSTRALIEN MIT ESTHER BLANK UND URS WÄLTERLIN 31. OKTOBER–20. NOVEMBER 2020 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – AUSTRALIEN – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Australien Reise an. Die 21-tägige Reise kostet CHF 13 250.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Economy-Klasse (inkl. Flug-taxen von CHF 690.-, Stand Oktober 2019 ), Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff, Zug), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder, Visage- bühren, Fachbegleitung durch Esther Blank an 3 Reisetagen und Urs Wälterlin an 8 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘300.-. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 2300.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.- Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse. Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 145.- pro Person). Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati- onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech- nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek- ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre- den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu- schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An- spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er- satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech- tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge- sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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