ALLEINERZIEHENDE RATGEBER FÜR - Rechtliches - Finanzielles - Förderungen in OÖ - Pensionsrecht - Berufstätigkeit und Kinderbetreuung - Wichtige ...

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RATGEBER FÜR
ALLEINERZIEHENDE
Rechtliches – Finanzielles – Förderungen in OÖ – Pensionsrecht –
Berufstätigkeit und Kinderbetreuung – Wichtige Adressen
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Impressum:

Medieninhaber/-in und Herausgeber/-in:
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Präsidium, Frauenreferat, 4021 Linz, Landhausplatz 1
Text: Dr.in Andrea Jobst-Hausleithner, autonomes Frauenzentrum, 4020 Linz, Starhembergstraße 10
Redaktion: Frauenreferat des Landes OÖ
Grafik & Layout: Conquest Werbeagentur GmbH, 4060 Leonding, Kürnbergblick 3
Fotos: Joachim Haslinger; Volker Weihbold; stock.adobe.com: © Andrey Popov, © gpointstudio,
© Halfpoint, © Iryna, © Mladen, © Photographee.eu, © Pixel-Shot, © SFIO CRACHO
Druck: Druckerei Haider, Schönau

Ausgabe Jänner 2020

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/datenschutz
ALLEINERZIEHENDE RATGEBER FÜR - Rechtliches - Finanzielles - Förderungen in OÖ - Pensionsrecht - Berufstätigkeit und Kinderbetreuung - Wichtige ...
VORWORT

   Liebe Leserinnen und Leser!

   A
           lleine zu erziehen, ist eine    Dieser Ratgeber soll Ihnen dabei
           besonders große Herausfor-      helfen und bietet Informationen zu
           derung und Verantwortung für    zahlreichen Themen. Hier erfahren
   alleinerziehende Mütter und Väter.      Sie beispielsweise mehr zu rechtlichen
   Einige Alleinerziehende haben sich      und finanziellen Aspekten, Förderun-
   für dieses Lebensmodell bewusst ent-    gen und Kinderbetreuungsangeboten.
   schieden, andere sind es unfreiwillig   Weiters finden Sie die wichtigsten
   geworden.                               Ansprechpartner und Links mit weiter-
                                           führenden Informationen.
   Alleinerziehende sind oft vor viel-
   fältige Probleme und Herausforde-       Wir hoffen, dass dieser Ratgeber
   rungen gestellt, die gerade zu Beginn   für Sie wertvolle sowie hilfreiche
   auch Ängste und Unsicherheit aus-       Informationen enthält und für Sie
   lösen können. Besonders in dieser       als Mutter bzw. Vater eine gute
   Phase ist es wichtig, Unterstützungs-   Unterstützung bietet.
   möglichkeiten zu kennen und diese       Auf diesem Wege wünschen wir
   auch zu nutzen.                         Ihnen alles Gute!

   Ihr                                     Ihre

   Mag. Thomas Stelzer                     Mag.a Christine Haberlander
   Landeshauptmann                         Landeshauptmann-Stellvertreterin
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INHALTSVERZEICHNIS
        Einleitung
        In aller Kürze: Die wichtigsten Tipps zusammengefasst!

    1. Wichtige rechtliche Informationen für Alleinerziehende                  Seite 10
        •   Obsorge und hauptsächliche Betreuung
        •   Kontaktrecht
        •   Kindesunterhalt (Alimente)
        •   Erbrecht und Absicherung für den Todesfall
        •   Weiterführende Informationen und Beratungsangebot in OÖ

   2. Finanzielle Situation                                                    Seite 18
        •   Einkommensquellen und Sozialleistungen
        •   Geldförderungen für Alleinerziehende, Familien und Kinder
        •   Steuerrechtliche Hinweise und Tipps
        •   Neu seit 2019: Familienbonus Plus

   3. Familienförderungen u. a. Unterstützungen des Landes OÖ                  Seite 28
        • Oö. Familienförderungen
        • Wohnbeihilfe OÖ
        • Besonderer Tipp: OÖ Sozialratgeber

   4. Pensionsrechtliche Hinweise und Tipps                                    Seite 34
        •   Anrechnung von Kindererziehungszeiten
        •   Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
        •   Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes
        •   Besonderer Tipp: Freiwilliges Pensionssplitting

   5. Berufstätigkeit und Kinderbetreuung                                      Seite 40
        •   Wiedereinstieg
        •   Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit
        •   Kinderbetreuungseinrichtungen in OÖ
        •   Weitere Betreuungs- und Unterstützungsangebote in OÖ
        •   Besonderer Tipp: Geförderter Urlaub für Alleinerziehende

   6. Adressenverzeichnis                                                      Seite 53
        •   Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende in OÖ
        •   Oö. Frauenvereine und Frauenberatungsstellen
        •   Einrichtungen des Landes OÖ
        •   Sonstige Unterstützungsangebote und Behörden
        •   Quellenverzeichnis
EINLEITUNG

    A
            lleinerziehende werden de-                             Vielfalt an Herausforderungen und
            finiert als ein alleinstehender                        Problemstellungen konfrontiert sind:
            Elternteil mit mindestens ei-                          rechtlich, finanziell und nicht zuletzt
    nem betreuungs- bzw. unterhaltsbe-                             im Erziehungs- und Arbeitsalltag.
    rechtigten Kind im eigenen Haushalt                            Dieser Ratgeber soll Alleinerziehen-
    („Ein-Eltern-Familien“). Dabei kommt                           den wichtige rechtliche Informa-
    es nicht darauf an, ob die Alleinerzie-                        tionen und Tipps zur Verbesserung
    henden ledig, verheiratet und ge-                              ihrer finanziellen Situation bieten und
    trennt lebend, geschieden oder ver-                            zahlreiche Hinweise zu möglichen
    witwet sind.                                                   Unterstützungen und Förderungen
    Im Jahr 2018 lebten in Oberösterreich                          des Landes OÖ geben. Da Allein-
    mehr als 44.000 Alleinerziehende                               erziehende in der Pension besonders
    mit durchschnittlich 1,53 Kindern pro                          oft von Altersarmut betroffen sind,
    Haushalt. Das entspricht rund 10 %                             haben wir auch einige Hinweise und
    der oberösterreichischen Familien,                             Empfehlungen zur Verbesserung der
    wobei Oberösterreich hinter dem                                Pensionsleistung aufgenommen.
    gesamtösterreichischen Durchschnitt                            Zusätzlich widmet sich ein eigenes
    von 12,54 % liegt. Der weitaus größte                          Kapitel der Vereinbarkeit von Familie
    Teil der Alleinerziehenden in OÖ sind                          und Beruf, die für Alleinerziehende
    nach wie vor Frauen: Ihr Anteil liegt                          eine ganz spezielle Herausforderung
    bei 86,4 %, und zwar bei Kindern aller                         darstellt. Dieser Themenblock be-
    Altersstufen gerechnet. Dass Allein-                           schäftigt sich im ersten Teil mit dem
    erziehung von Kleinkindern fast aus-                           Wiedereinstieg und den arbeitsrecht-
    schließlich weiblich ist, zeigt der Anteil                     lichen Rahmenbedingungen für die
    der Ein-Eltern-Familien mit Kindern                            Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
    unter 15 Jahren: Hier lag der Anteil der                       Der zweite Teil bietet einen Überblick
    Alleinerzieherinnen in OÖ bei 94 %! 1                          über das Angebot an öffentlichen
    Einige Alleinerziehende haben sich                             Kinderbetreuungseinrichtungen und
    für dieses Lebensmodell bewusst ent-                           informiert über weitere Betreuungs-
    schieden, andere sind es unfreiwillig                          und       Unterstützungsmöglichkeiten
    geworden. Allen Alleinerziehenden ist                          in OÖ, die die Erwerbstätigkeit mit
    jedoch gemeinsam, dass sie mit einer                           Kind erleichtern sollen.
    1
        TATISTIK AUSTRIA, Familien nach Familientyp und Bundesländern – Jahresdurchschnitt 2018; https://www.statistik.at/
        S
        web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/haushalte_familien_lebensformen/familien/index.html;
        Stand: 16.1.2020.

                                                                                                                              7
IN ALLER KÜRZE:
           DIE WICHTIGSTEN

        O
                b von Anfang an allein-            Alleinerziehende ein Problem ge-
                erziehend, getrennt oder           meinsam: zu wenig Zeit. Daher haben
                geschieden – so verschie-          wir gleich zu Beginn fünf wichtige
        den die Gründe und Umstände auch           Tipps für Alleinerziehende zusammen-
        sein mögen, so haben doch sehr viele       gefasst.

        Tipp 1:
        Holen Sie sich Beratung und Unterstützung!

        Obsorge, Kontaktrecht und Kindes-          aber, sich bei Fragen und Problemen
        unterhalt sind Themen, die häufig zu       professionell beraten zu lassen. Der
        Auseinandersetzungen zwischen ge-          Verein Alleinerziehend, die Männer-
        trennt lebenden Eltern führen. Eine        beratung OÖ und die OÖ Frauen­
        Übersicht über Ihre Rechte als allein-     beratungsstellen (siehe Adressen-
        erziehender Elternteil finden Sie im       verzeichnis) bieten ein umfassendes
        ersten Kapitel. Wir empfehlen Ihnen        Beratungs­angebot!

        Tipp 2:
        Alle Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten ausschöpfen!

        Als Alleinerziehende/-r sollten Sie alle   Sie einen Dokumente-Ordner an, in
        Förderungs- und Unterstützungsmög-         dem Sie auch alle Anträge und Be-
        lichkeiten ausschöpfen. Dazu sind          scheide aufbewahren. Das schafft
        Amtswege notwendig, müssen An­             Übersicht und macht die Behörden-
        träge ausgefüllt und Unterlagen vor-       wege und weitere Antragstellungen
        gelegt werden. Unser Tipp ist: Legen       einfacher (siehe auch Tipp 3).

        Tipp 3:
        Gute Organisation ist die halbe Miete!

        Um nicht den Überblick zu verlieren,       mittel: Ein gut strukturierter Familien-
        empfehlen wir Ihnen einfache Hilfs-        kalender kann helfen, die Termine im

8
TIPPS ZUSAMMENGEFASST!
     Blick zu haben. Ein Haushaltsplaner      darf auch im Unterhaltsverfahren
     schafft nicht nur Übersicht, wie viel    helfen. Es gibt im Internet zahlreiche
     Geld am Monatsende übrig ist, son-       Online-Hilfsmittel (Kalender, Time-
     dern auch einen Beleg dafür, wie viel    Logger, Haushaltsplaner); das klassi-
     Geld Sie für die Kinder (und wofür)      sche Haushaltsbuch tut es meist auch.
     ausgeben. Das kann Ihnen bei Be-

     Tipp 4:
     Bauen Sie sich ein gutes soziales Netz auf!

     Alleinerziehend zu sein, muss nicht      Familie, den Nachbarn oder Freun-
     heißen, alleine zu sein! Das afrikani-   den. Knüpfen Sie Kontakte zu ande-
     sche Sprichwort „Man braucht ein         ren Alleinerziehenden! Wo finden
     Dorf, um ein Kind großzuziehen“ gilt     Sie die? Das geht über Online-Platt-
     auch für Alleinerziehende. Unser Tipp    formen, den Verein Alleinerziehend,
     ist: Fragen Sie nach Hilfe und nehmen    diverse Eltern-Kind-Gruppen und an-
     Sie angebotene Unterstützung an,         dere Einrichtungen (siehe Adressen-
     sei es vom anderen Elternteil, Ihrer     verzeichnis).

     Tipp 5:
     Denken Sie regelmäßig (!) auch an sich und gönnen Sie sich was!

     Als Alleinerziehende/-r müssen Sie       Zeit für sich nehmen, um Energie zu
     täglich viele Aufgaben gleichzeitig      tanken. Nur so haben Sie die Kraft,
     schaffen: Arbeit, Haushalt, Erziehung    die Sie für Ihre Kinder brauchen. In-
     – und die Last der (alleinigen) Ver-     formationen zu Auszeiten und Unter-
     antwortung für das Kind. Die Gefahr      stützungen für Alleinerziehende bei
     ist, dass Ihnen dabei irgendwann die     Krankheiten und Krisen, aber auch
     Kraft ausgeht. Daher ist es sehr wich-   einfach zur Erholung, finden Sie im
     tig, dass Sie sich regelmäßig auch       Kapitel 5.

                                                                                       9
WICHTIGE RECHTLICHE
                        1.
  INFORMATIONEN
FÜR ALLEINERZIEHENDE
          • Obsorge und hauptsächliche Betreuung
                       • Kontaktrecht
                 • Kindesunterhalt (Alimente)
         • Erbrecht und Absicherung für den Todesfall
 • Weiterführende Informationen und Beratungsangebot in OÖ
WICHTIGE RECHTLICHE
         INFORMATIONEN

                       A
                               us der täglichen Beratungs-         fordern oder sogar zu exekutieren.
                               praxis wissen wir, dass Allein-     Es ist daher für Alleinerziehende
                               erziehende nicht selten mit         wichtig, ihre Rechte und Pflichten
                       langjährigen gerichtlichen Obsorge-         gegenüber den Kindern und im Ver-
                       und Kontaktrechtsstreitigkeiten kon-        hältnis zum anderen Elternteil zu ken-
                       frontiert sind. In vielen Fällen sind sie   nen und über Durchsetzungsmöglich­
                       gezwungen, zur Sicherung des Unter-         keiten, behördliche Zuständigkeiten
                       halts ihrer Kinder die Alimente vom         und mögliche Hilfestellungen Be-
                       anderen Elternteil gerichtlich einzu-       scheid zu wissen.

     OBSORGE UND
     HAUPTSÄCHLICHE BETREUUNG

                      D    ie Obsorge umfasst die Pflege und Erziehung des Kindes, die Vermögens-
                           verwaltung und die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes.

                       Gemeinsame/alleinige Obsorge

                       Ob die/der Alleinerziehende die ge-         alleinige Obsorge der Mutter. Die
                       meinsame Obsorge oder alleinige             Eltern können aber unmittelbar beim
                       Obsorge für das Kind hat, hängt zu-         Standesamt oder auch beim Fami-
                       meist davon ab, ob sie/er mit dem           liengericht die gemeinsame Obsorge
                       anderen Elternteil verheiratet ist oder     vereinbaren. Voraussetzung ist das
                       war. Denn es gilt: Sind die Eltern eines    Vaterschaftsanerkenntnis. Dieses bil-
                       Kindes verheiratet, haben sie gesetz-       det auch die Grundlage für einen
                       lich die gemeinsame Obsorge und             Unterhaltsanspruch und erbrechtliche
                       das bleibt in der Regel auch nach der       Ansprüche gegen den Vater.
                       Trennung und Scheidung aufrecht.            Grundsätzlich kann jeder Elternteil
                       Für Kinder unverheirateter Eltern be-       auch bei gemeinsamer Obsorge das
                       stimmt hingegen das Gesetz die              Kind alleine vertreten, z. B. bei der An-

12   WICHTIGE RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR ALLEINERZIEHENDE
meldung im Kindergarten oder in der      diesem Fall kann nur die Mutter be-
Schule und der Zustimmung zu üb-         stimmen, wer beispielsweise das Kind
lichen medizinischen Behandlungen        vom Kindergarten abholen darf. Der
wie Impfungen oder Untersuchun-          nicht obsorgeberechtigte Elternteil
gen. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass   braucht für Vertretungshandlungen
sich die Eltern dabei abstimmen und      des Kindes (z. B. ärztliche Behandlun-
möglichst einvernehmlich handeln.        gen oder behördliche Angelegen­
Nur in besonders wichtigen Angele-       heiten) die Vollmacht der Mutter.
genheiten muss der andere Elternteil     Wichtig ist, dass die/der Alleinerzie-
zustimmen: Namensänderung, Eintritt      hende den anderen Elternteil regel-
in eine Religionsgemeinschaft/Aus-       mäßig über wichtige Angelegenhei-
tritt aus einer Religionsgemeinschaft,   ten des Kindes informiert. Dies gilt
Erwerb und Verzicht einer Staatsan-      insbesondere bei alleiniger Obsorge
gehörigkeit und die Auflösung eines      und umfasst Angelegenheiten wie
Lehrverhältnisses.                       Schulerfolge, Unfälle, ernste Erkran-
Anders bei alleiniger Obsorge, z. B.     kungen, Job- und Ausbildungswech-
der alleinerziehenden Mutter: In         sel sowie Auslandsaufenthalte.

 TIPP AUS DER BERATUNGSPRAXIS
 Grundsätzlich soll gemeinsame Obsorge der Eltern der Regelfall sein, al-
 lerdings ist es dabei wichtig, dass sich auch beide Eltern an der Kinderbe-
 treuung beteiligen. Die Erfahrung zeigt, dass gemeinsame Obsorge nur mit
 entsprechender Kooperationsbereitschaft beider Elternteile möglich ist und
 ein Mindestmaß an Kommunikationsfähigkeit zwischen den Eltern erfordert.

Hauptsächliche Betreuung

Leben Eltern mit gemeinsamer Ob­         das alleinige Recht, über den Wohnort
sorge getrennt, so muss einvernehm-      des Kindes zu bestimmen. Allerdings
lich festgelegt oder gerichtlich be-     muss der alleinerziehende Elternteil
stimmt werden, in wessen Haushalt das    den anderen Elternteil vor einem ge-
Kind hauptsächlich lebt und betreut      planten Umzug rechtzeitig informieren,
wird. Der „Domizilelternteil“ (die/der   sodass dieser Zeit hat, zu den Umzugs-
Alleinerziehende) hat grundsätzlich      plänen Stellung zu nehmen.

                     WICHTIGE RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR ALLEINERZIEHENDE       13
KONTAKTRECHT

                       J    ener Elternteil, der nicht mit dem
                            Kind im selben Haushalt lebt, hat
                       ein Recht auf persönlichen Kontakt
                                                                  Kindeswohl zu orientieren. Wichtige
                                                                  Kriterien sind das Alter des Kindes,
                                                                  die bestehende Bindungsqualität zum
                       mit dem Kind. Das Kontaktrecht dient       „Kontakt“-Elternteil, aber auch die
                       dem Aufbau einer stabilen Eltern-          räumliche Distanz zwischen den
                       Kind-Beziehung. Der alleinerziehende       Wohnsitzen der Eltern.
                       Elternteil ist aufgefordert, den regel-
                       mäßigen Kontakt zu ermöglichen und         Als grobe Richtlinie gilt: Je jünger
                       zu fördern.                                das Kind, desto kürzer sollten die
                       Dieses „Wohlverhaltensgebot“ gilt für      Kontaktzeiten und Abstände zwischen
                       beide Elternteile, d. h. beide haben       den Kontakten sein. Wichtig ist auch,
                       die Aufgabe, die Beziehung des Kin-        dass das Kontaktrecht sowohl Zeiten
                       des zum jeweils anderen Elternteil zu      der Freizeit (Wochenende) als auch
                       fördern und nicht negativ zu beein-        die Betreuung im Alltag des Kin-
                       flussen. Dies klingt selbstverständlich,   des umfasst. Zudem muss auch das
                       ist jedoch – nicht zuletzt nach krisen-    Kontaktrecht in den Ferien und für die
                       haften Trennungen – ein häufiges           Feiertage (z. B. Weihnachten) sowie
                       Problem, das oft zu lange dauernden        den Geburtstag festgelegt werden.
                       Gerichtsverfahren führt.                   Das Ferienkontaktrecht sollte ins­
                       Kontaktrechtsregelungen können ent-        gesamt möglichst vier Wochen um-
                       weder außergerichtlich zwischen den        fassen und kann z. B. auf 2+1 Wo-
                       Eltern vereinbart oder beim zuständi-      chen in den Sommerferien und eine
                       gen Bezirksgericht beantragt werden.       weitere Woche in den Weihnachts-,
                       Die konkrete Festlegung des Kontakts       Semester- oder Osterferien aufgeteilt
                       hat sich immer einzelfallbezogen am        werden.

                         TIPP AUS DER BERATUNGSPRAXIS
                         Durch eine Ausweitung des Kontaktrechts auf alltägliche Betreuungs­
                         aufgaben (z. B. Kind zum Kindergarten bringen oder von dort abholen,
                         Erledigung von Hausaufgaben, Arztbesuch u. a.) soll der kontaktberechtigte
                         Elternteil stärker in die elterliche Verantwortung und Erziehung eingebun-
                         den werden. Dazu gehört auch die Aufteilung der Kinderbetreuung in den
                         Ferien und im Krankheitsfall (zur Pflege- und Betreuungsfreistellung siehe
                         Kapitel 5). Dies soll auch zur Entlastung des alleinerziehenden Elternteils
                         im Alltag und in der Berufstätigkeit beitragen!

14   WICHTIGE RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR ALLEINERZIEHENDE
Bei Konflikten und Kommunikations-       Erforder­lichenfalls kann auch ein
        problemen zwischen den Eltern, die       „begleitetes Kontaktrecht“ vereinbart
        das Kontaktrecht erschweren, kann        oder bestimmt werden. In diesem
        das Gericht die Familien- und Ju-        Fall ist während der gesamten
        gendgerichtshilfe als „Besuchsmitt­      Kontaktausübung eine professionelle
        lerin“ einsetzen. Geschulte Besuchs-     Be­gleitung (z. B. Mitarbeiter/-innen
        mittler/-innen überwachen die Über-      von Familienberatungsstellen) anwe-
        und Rückgabe des Kindes.                 send.

KINDESUNTERHALT (ALIMENTE)

        G     rundsätzlich sind beide El-
              ternteile für ihre Kinder unter-
        haltspflichtig, und zwar solange die
                                                 mentationsbevorschussung) beantragt
                                                 werden.
                                                 Die Höhe des Geldunterhalts ist vom
        Kinder minderjährig bzw. aufgrund        Einkommen des unterhaltspflichti-
        einer Ausbildung noch nicht selbst-      gen Elternteils, dem Alter des Kindes
        erhaltungsfähig sind. Die/der Allein-    und eventuell weiterer Sorgepflich-
        erziehende leistet ihre/seine Unter-     ten abhängig. Daraus ergibt sich ein
        haltspflicht durch die Betreuung und     „Prozentunterhalt“, der für Kinder bis
        Versorgung; der nicht mit dem Kind       6 Jahre bei 16 % der Unterhaltsbe-
        im Haushalt lebende Elternteil ist zu    messungsgrundlage liegt. Dieser Pro-
        Geldunterhalt verpflichtet.              zentsatz erhöht sich für Kinder von
        Der alleinerziehende Elternteil kann     6 – 10 Jahren auf 18 %, für Kinder von
        den Kindesunterhalt beim zustän-         10 – 15 Jahren auf 20 % und für Kinder
        digen Familiengericht (Rechtspfle­­-     ab 15 Jahren auf 22 %. Hat der unter-
        ger/-in) beantragen oder die Kinder-     haltspflichtige Elternteil weitere Un-
        und Jugendhilfe (früher: Jugendamt)      terhaltspflichten, reduzieren sich die
        mit der Einforderung und Durch­          genannten Prozentsätze, und zwar für
        setzung der Alimente beauftragen.        Kinder um 1 % bis 2 %, für eheliche
        Leider sind viele Alleinerziehende da-   oder eingetragene Partner/-innen um
        mit konfrontiert, dass der unterhalts-   0 % bis 3 %.
        pflichtige Elternteil seinen Zahlungs-   Zur Berechnung des Kindesunterhalts
        pflichten nicht oder nicht regelmäßig    bietet die österreichische Kinder-
        nachkommt. In diesem Fall kann für       und Jugendhilfe unter www.jugend-
        das minderjährige Kind über den zu-      wohlfahrt.at/werkzeug.php einen
        ständigen Jugendwohlfahrtsträger ein     „Unterhaltsrechner“ an. Dort sind
        staatlicher Unterhaltsvorschuss (Ali-    auch die jährlich angepassten Regel-

                             WICHTIGE RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR ALLEINERZIEHENDE       15
bedarfssätze angeführt, die als Orien-   Wohnung und zur Befriedigung der
                       tierungshilfe den durchschnittlichen     weiteren Bedürfnisse, wie kulturelle/
                       Bedarf eines Kindes einer bestimmten     sportliche Aktivitäten, Freizeitgestal-
                       Altersstufe in Österreich darstellen     tung sowie Urlaub.
                       – und zwar für Nahrung, Kleidung,

                      !      WICHTIGER HINWEIS AUS DER BERATUNGSPRAXIS
                          Im Fall eines „über das übliche Maß hinausgehenden“ Kontakts kann es zur
                          Reduktion des Geldunterhalts kommen, um so die Mehraufwendungen des
                          unterhaltspflichtigen Elternteils auszugleichen. Bei einer nahezu gleichen
                          Aufteilung der Betreuung und der Kosten (60:40) wird regelmäßig nur mehr
                          ein Ergänzungsunterhalt zum Ausgleich der unterschiedlichen Einkünfte der
                          Eltern zugesprochen.
                          Für Fragen zum „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell“ wenden Sie
                          sich entweder an die Kinder- und Jugendhilfe OÖ, an das zuständige Gericht
                          oder an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe (siehe Adressenverzeichnis).

     ERBRECHT UND ABSICHERUNG
     FÜR DEN TODESFALL

                      K    inder von Alleinerziehenden ha-
                           ben einen gesetzlichen Erban-
                       spruch gegen beide Elternteile, also
                                                                Pflichtteil eingeschränkt werden.
                                                                Im Fall des Ablebens eines Elternteils
                                                                (unabhängig von einer Haushalts-
                       auch gegen jenen Elternteil, mit dem     gemeinschaft) haben die Kinder zur
                       sie nicht im selben Haushalt leben.      Absicherung ihrer Unterhaltsansprü-
                       Dies gilt unabhängig von der Rege-       che einen Anspruch auf Waisen-
                       lung der Obsorge – allerdings kann       pension. Nähere Informationen zur
                       der gesetzliche Erbanspruch durch        Waisenpension finden Sie unter
                       eine letztwillige Verfügung auf den      www.pensionsversicherung.at.

                       Was passiert im Todesfall des alleinerziehenden Elternteils?

                       Haben die Eltern die gemeinsame          auf den überlebenden Elternteil über.
                       Obsorge, so geht die hauptsächliche      Andere Personen, wie die Angehö-
                       Betreuung im Todesfall grundsätzlich     rigen des verstorbenen Elternteils,

16   WICHTIGE RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR ALLEINERZIEHENDE
können sich beim Pflegschaftsgericht     den. Das Gesetz sieht für diesen Fall
dagegen äußern, wenn sie der Ansicht     vor, dass von Amts wegen der über-
sind, dass dies nicht dem Kindeswohl     lebende leibliche Elternteil und die
entspricht.                              Großeltern geladen werden. Andere
Hatte der alleinerziehende Elternteil    Personen, wie z. B. Paten, Stiefeltern-
die alleinige Obsorge, so muss das       teile oder nahestehende Freunde,
Pflegschaftsgericht im Todesfall über    können bei Gericht einen Antrag auf
die Obsorge für das Kind entschei-       Obsorgeübertragung einbringen.

 BESONDERER TIPP FÜR ALLEINERZIEHENDE
 Alleinerziehenden, die mit der alleinigen Obsorge betraut sind, empfehlen
 wir – auch wenn das schwerfällt – sich über den Todesfall Gedanken zu
 machen und Vorsorge zu treffen. Sie können in Form einer eigenhändigen
 „Obsorgeverfügung“ festhalten, wer im Fall Ihres Todes mit der Pflege und
 Erziehung Ihres Kindes betraut werden bzw. wer die Obsorge erhalten soll.
 Dies ist vor allem dann wichtig, wenn aus triftigen Gründen der
 andere Elternteil NICHT mit der Obsorge betraut werden soll!

 Weiterführende Informationen und
 Beratungsangebot in OÖ
 „Unser Kind. Ein Leitfaden für Eltern   www.jugendwohlfahrt.at; www.
 bei Trennung oder Scheidung“, Auf-      f ra u e n -fa m i l i e n - j u g e n d . b ka .
 lage 9/2019. Bestelladresse: KiJA       gv.at/familie.html.
 Kinder- & Jugendanwaltschaft OÖ,        Für eine individuelle Beratung wen-
 unter www.kija-ooe.at.                  den Sie sich bitte an den Verein
 „Rechtstipps. Eine Orientierungs-       Alleinerziehend oder an eine der
 hilfe zu Lebensgemeinschaft, Ehe,       im Adressenverzeichnis genann-
 Trennung, Scheidung und Einge-          ten Frauenberatungsstellen in Ihrer
 tragene PartnerInnenschaft“. Ma-        Nähe bzw. an die Männerbera-
 gistrat Linz, Frauenbüro (Hrsg.in),     tung des Landes OÖ. Diese bieten
 Auflage 2016; zum Download unter        persönliche rechtliche und/oder
 www.frauenzentrum.at.                   psychosoziale Beratung an und teil-
 Weitere Informationen zu den ein-       weise auch Onlineberatung, die Sie
 zelnen Rechtsthemen sowie zu            zeitlich ungebunden und bequem
 den Amtswegen finden Sie unter          von zu Hause aus in Anspruch neh-
 bit.ly/familie-partnerschaft;           men können. Die Kontaktdaten
 www.kinder-jugendhilfe-ooe.at;          finden Sie im Adressenverzeichnis.

                     WICHTIGE RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR ALLEINERZIEHENDE                  17
FINANZIELLE SITUATION
                      2.
         • Einkommensquellen und Sozialleistungen
 • Geldförderungen für Alleinerziehende, Familien und Kinder
            • Steuerrechtliche Hinweise und Tipps
             • Neu seit 2019: Familienbonus Plus
FINANZIELLE
      SITUATION

                     D
                              as Familieneinkommen von                               Wohnungskosten, Kosten für die
                              Alleinerziehenden setzt sich                           Schule der Kinder, Krankheitskosten
                              meist aus unterschiedlichen                            oder einmal Urlaub in vielen Jahren
                      Einkommensquellen (z. B. Kinderbe-                             sind für Alleinerziehende häufig nur
                      treuungsgeld,      Erwerbseinkommen,                           schwer zu bewältigende finanzielle
                      Unterhaltszahlungen)       zusammen.                           Belastungen. Aus diesem Grund gibt
                      Trotzdem ist das Haushaltseinkom-                              diese Broschüre einen Überblick
                      men, meist aufgrund der durch die                              über die wichtigsten Sozialleistungen,
                      Kinderbetreuung eingeschränkten Er-                            Geldförderungen und steuerrecht-
                      werbsmöglichkeiten, nicht sehr hoch.                           lichen Begünstigungen für Familien
                      Dass Alleinerziehende einem er-                                und Alleinerziehende.
                      höhten Armutsrisiko ausgesetzt sind,                           Zusätzlich bietet das folgende Kapitel
                      belegt die Statistik: Im Jahr 2018                             eine Übersicht über Familienförde-
                      waren rund 44 % der „Ein-Eltern-                               rungen und Unterstützungsangebote
                      Haus­­halte“ in Österreich armuts-                             des Landes OÖ. Es ist gerade für Al-
                      oder ausgrenzungsgefährdet und                                 leinerziehende wichtig, all diese Hilfs-
                      insgesamt 372.000 Kinder und                                   angebote und Förderungen auszu-
                      Jugend­ liche von Armutsgefährdung                             schöpfen, um den Lebensunterhalt zu
                      und damit sozialer Ausgrenzung be-                             sichern und die Kinder bestmöglich
                      troffen.1                                                      vor Armutsgefährdung zu schützen.
                      1
                          STATISTIK AUSTRIA, Pressemitteilung: 12.007.073/19 zu Armut und sozialer Ausgrenzung 2018; www.statistik.at/web_de/
                          statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/armut_und_soziale_eingliederung/120739.html; Stand: 16.1.2020.

  EINKOMMENSQUELLEN UND
  SOZIALLEISTUNGEN

                      Kinderbetreuungsgeld

                      Für Geburten ab 1.1.2017 wurde das                             gibt jetzt als Pauschalsystem das neue
                      Kinderbetreuungsgeld neu geregelt: Es                          zentrale Kinderbetreuungsgeld-Konto

20 FINANZIELLE SITUATION
sowie weiterhin das einkommens-             den ergänzenden Leistungen, wie
abhängige Kinderbetreuungsgeld.             Mehrlingszuschlag und Beihilfen. Um
Mit jedem dieser Systeme sind unter-        das im Einzelfall bestmögliche System
schiedliche Auswirkungen verbunden,         zu wählen, empfiehlt es sich daher,
z. B. bei den Zuverdienstgrenzen oder       die Unterschiede gut abzuwägen.

!      WICHTIGER HINWEIS!
    Ein Umstieg von einem in das andere System ist ohne Ausnahme nur inner-
    halb von 14 Tagen ab erstmaliger Antragstellung möglich. Lassen Sie sich
    daher vor Antragstellung bei der ÖGK OÖ beraten (Tel. 050 766-14;
    E-Mail: karenzbetreuung@oegk.at)!
    Allgemeine Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien, öster-
    reichweiten „Infoline Kinderbetreuungsgeld“ unter Tel. 0800 240 014.

Kinderbetreuungsgeld-Konto

Die Höhe des pauschalen Kinder-             Betrag. Die Mindestbezugsdauer sind
betreuungsgelds hängt von der Be-           365 Tage, die maximale Bezugsdauer
zugsdauer ab: je länger der Bezug           sind 851 Tage (2 Jahre und 4 Monate)
des Kinderbetreuungsgeldes, desto           ab Geburt des Kindes. Die Gesamt-
niedriger der tägliche/monatliche           summe pro Kind bleibt immer gleich.

    Beispiele Kinderbetreuungsgeld (KiBG):
    • Bezugsdauer 365 Tage (1 Jahr):
       KiBG pro Tag € 33,88 = € 1.050 pro Monat bei 31 Tagen
    • Bezugsdauer 730 Tage (2 Jahre):
       KiBG pro Tag € 16,94 = € 525 pro Monat bei 31 Tagen
    • Bezugsdauer 851 Tage (2 Jahre 4 Monate):
       KiBG pro Tag € 14,53 = € 450 pro Monat bei 31 Tagen

Die Inanspruchnahme von Kinder­             Elternteils gemeldet ist. Daher ist eine
betreuungsgeld setzt voraus, dass das       Verlängerung der Bezugsdauer durch
Kind im Haushalt des beziehenden            einen Wechsel zwischen Mutter und

                                                               FINANZIELLE SITUATION   21
Vater (Antragstellung durch beide El-           Verlängerungsmöglichkeit beträgt je
                      ternteile) bei Alleinerziehenden in der         nach gewählter Bezugsdauer und Be-
                      Regel nicht möglich. Der Verlust der            zugshöhe zwischen 91 bis 212 Tagen!

                           BESONDERER TIPP FÜR ALLEINERZIEHENDE
                           Sonderregelung in Härtefällen: Bei Alleinerziehenden kann die Bezugs-
                           dauer des pauschalen Kinderbetreuungsgeldbezugs um bis zu 91 Tage
                           (3 Monate) verlängert werden,
                           a) wenn Kindesunterhalt gerichtlich beantragt, aber noch nicht geleistet wird oder
                           b) wenn der gerichtlich zugesprochene Unterhalt € 100 nicht übersteigt.

                           Beihilfe: Alleinerziehende können eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
                           beantragen, wenn ihr Zuverdienst im Kalenderjahr den Betrag von € 7.300
                           (2020) nicht übersteigt. Die Beihilfe beträgt € 6,06 pro Tag (rd. € 180 pro
                           Monat) und wird maximal für 1 Jahr ausbezahlt.

                      Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

                      Das einkommensabhängige Kinder-                 beträgt 80 % der Letzteinkünfte,
                      betreuungsgeld eignet sich beson-               mindestens aber € 33,88 pro Tag
                      ders für gut verdienende Eltern, die            (€ 1.050 pro Monat bei 31 Tagen). Der
                      eine kürzere Bezugsdauer wünschen.              Höchstbezug liegt bei € 66 pro Tag
                      Voraussetzung ist eine durchgehende             bzw. € 2.046 pro Monat bei 31 Ta-
                      kranken- und pensionsversicherungs-             gen. Die Bezugsdauer ist bei Inan-
                      pflichtige Erwerbstätigkeit in den letz-        spruchnahme durch einen Elternteil
                      ten 182 Tagen vor dem Mutterschutz.             mit 365 Tagen ab Geburt des Kindes
                      Die Höhe des monatlichen Bezugs                 (1 Jahr) begrenzt.

                      !       WICHTIGER HINWEIS!
                           Das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend bietet auf der Web-
                           site einen Online-Kinderbetreuungsgeld-Rechner. Dieser kann Sie bei der
                           Entscheidung für die optimale Kinderbetreuungsgeld-Variante unterstützen!
                           Den Online-Rechner finden Sie unter bit.ly/bmfj-kbg-rechner.

                      Zum besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz für Mütter bzw.
                      Eltern in Karenz oder Elternteilzeit siehe Kapitel 5.

22 FINANZIELLE SITUATION
Hilfe zur Unterstützung des Lebensunterhalts und
des Wohnbedarfs (Sozialhilfe – früher: Mindestsicherung)

Die Sozialhilfe ist eine finanzielle Un-                         Anspruchs auf Sozialhilfe führt.
terstützung für Menschen, die nicht in                           Entscheidend ist, dass sich die An-
der Lage sind, ihren Lebensunterhalt                             tragsteller/-innen „ausreichend be-
und Wohnbedarf ausreichend aus ei-                               mühen, die soziale Notlage zu be­
genen Mitteln zu decken. Nicht selten                            wältigen“. Dazu gehört beispielsweise
trifft das leider auf Alleinerziehende zu.                       das Bemühen um einen Arbeitsplatz,
In diesem Fall kann Sozialhilfe be-                              die Meldung beim AMS und das
antragt werden, z. B. wenn die/der                               Durchsetzen von Ansprüchen gegen
Alleinerziehende aktuell keinen Job                              Dritte (z. B. Unterhaltsansprüche ge-
hat und kein oder nicht ausreichen-                              gen den anderen Elternteil).
der Anspruch auf Leistung aus der                                Die Höhe der Sozialhilfeleistung be-
Arbeitslosenversicherung besteht. Sie                            trägt im Jahr 2020 monatlich (12x
kann aber auch dann beantragt wer-                               jährlich) für eine alleinerziehende
den, wenn trotz Erwerbstätigkeit kein                            Person € 917,35. Zu diesem Betrag
ausreichendes         Familieneinkommen                          kommt für ein minderjähriges Kind in
vorhanden ist.                                                   Haushaltsgemeinschaft, für das Fami-
Zum Familieneinkommen zählen Lohn                                lienbeihilfenanspruch besteht, ein Be-
und Gehalt, AMS-Leistungen, aber                                 trag von € 229,34 hinzu (für wei­tere
auch Ehegatten- und Kindesunter-                                 Kinder reduziert sich derzeit dieser
halt. Nicht berücksichtigt werden die                            Richtsatz)1. Alleinerziehende erhalten
Familienbeihilfe und das Pflegegeld.                             seit 2020 zusätzlich pro Kind einen
Zusätzlich zum Einkommen wird auch                               Zuschlag: Dieser beträgt € 110,08
das vorhandene Vermögen geprüft,                                 für das erste minderjährige Kind und
wobei ein Vermögen bis zum Frei-                                 reduziert sich für jedes weitere min-
betrag von € 5.504,10 (Wert 2020)                                derjährige Kind; für eine Person mit
grundsätzlich nicht verwertet wer-                               Behinderung im Haushalt wird ein
den muss und nicht zum Verlust des                               Zuschlag von € 165,12 gewährt.
1
    Aufgrund eines aktuellen Verfassungsgerichtshofs-Urteils befindet sich das OÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz derzeit in
    Überarbeitung und es kann zu Anpassungen der Richtsätze und Zuschläge für Kinder kommen.

     Beispiel: Für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von
     5 Jahren im Haushalt ergibt sich eine mögliche Sozialhilfeleistung von monat-
     lich € 1.256,77. Die tatsächliche Leistung ist vom vorhandenen Einkommen und
     Vermögen abhängig.

Anstelle der Geldleistung kann eine                              tigung angeboten werden (Hilfe zur
Qualifizierungsmaßnahme oder Beschäf-                            Arbeit), die natürlich auch entlohnt wird.

                                                                                          FINANZIELLE SITUATION               23
Antragsformulare und nähere In-             rige Kinder, die noch Schüler/-innen
                      formationen zu den Voraussetzungen          bzw. Studierende sind) finden Sie unter
                      und zur Höhe der Sozialhilfe für ande-      www.land-oberoesterreich.gv.at.
                      re Personengruppen (z. B. für volljäh-

  GELDFÖRDERUNGEN FÜR ALLEINERZIEHENDE,
  FAMILIEN UND KINDER

                      Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

                      Eltern mit Wohnsitz in Österreich wird      erhöhte Familienbeihilfe ohne Alters-
                      unabhängig vom Einkommen für je-            begrenzung.
                      des Kind ab Geburt eine Familienbei-        Die Höhe der Familienbeihilfe ist nach
                      hilfe gewährt. Bei getrennt lebenden        Alter und Anzahl der Kinder gestaffelt
                      Eltern wird die Familienbeihilfe an je-     und wird monatlich gemeinsam mit
                      nen Elternteil ausbezahlt, der mit dem      dem Kinderabsetzbetrag in Höhe von
                      Kind im selben Haushalt wohnt.              € 58,40 ausbezahlt.
                      Grundsätzlich wird die Familienbei-         Details zur Höhe der Familienbei­
                      hilfe automatisch bis zur Volljährigkeit    hilfe sind auf www.oesterreich.gv.at
                      des Kindes gewährt; eine Weiterge-          nachzulesen.
                      währung bis zum 24. Lebensjahr ist          Zusätzlich wird jährlich zu Beginn des
                      dann möglich, wenn das volljährige          neuen Schuljahres ein „Schulstart-
                      Kind noch in Ausbildung (Berufs-            geld“ in Höhe von € 100 ausbezahlt,
                      ausbildung, Studium) ist – nicht aber       und zwar für alle Schüler/-innen im
                      für die Zeit eines Präsenz- oder Zivil-     Alter von 6 bis 15 Jahren. Die Aus-
                      dienstes. Wenn das Kind aufgrund            zahlung erfolgt automatisch mit der
                      einer Behinderung dauerhaft außer-          Überweisung der Familienbeihilfe
                      stande sein wird, selbst für den Unter-     im September zu Beginn des neuen
                      halt zu sorgen, hat es Anspruch auf         Schuljahres.

                           Weiterführende Informationen
                           Informationen zu weiteren Beihilfen und Unterstützungen des Bundes
                           für Schüler/-innen (Schülerfreifahrten, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe u. a.)
                           finden Sie unter bit.ly/schul-beihilfen.

24 FINANZIELLE SITUATION
STEUERRECHTLICHE HINWEISE UND TIPPS1

        Absetzbetrag für Alleinerziehende

        Jener Elternteil, der für ein Kind im                           Viele Alleinerziehende haben auf-
        Kalenderjahr für mehr als sechs                                 grund ihrer eingeschränkten Er-
        Monate Familienbeihilfe bezogen hat                             werbsmöglichkeiten ein so niedriges
        und mehr als sechs Monate im Kalen-                             Erwerbseinkommen, dass sie keine
        derjahr in keiner Lebensgemeinschaft                            Lohnsteuer bezahlen. Für diese Perso-
        oder Ehe gelebt hat, kann den Allein-                           nen sowie für Personen, die während
        erzieher/-innenabsetzbetrag geltend                             des gesamten Kalenderjahres eine
        machen. Durch die Geltendmachung                                steuerfreie Leistung wie das Kinder-
        dieses Absetzbetrages verringert sich                           betreuungsgeld beziehen, wird der
        die Lohnsteuer pro Jahr: für ein Kind                           Absetzbetrag für Alleinerziehende
        um € 494, bei zwei Kindern um € 669                             pauschaliert als „Negativsteuer“ aus-
        und für jedes weitere Kind zusätzlich                           bezahlt.
        um € 220.

        !         WICHTIGER HINWEIS!
             Auch wenn der Absetzbetrag für Alleinerziehende bereits während des Jah-
             res durch Ihre/Ihren Arbeitgeber/-in berücksichtigt worden ist, vergessen
             Sie nicht, in der Erklärung zur Arbeitnehmer/-innenveranlagung (ANV) die
             Angaben hinsichtlich des Absetzbetrages für Alleinerziehende auszufüllen.
             Ansonsten kann es zu einer Nachversteuerung kommen!

        Negativsteuer: Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen

        Personen, die ein so geringes Ein-                              der Sozialversicherungsbeiträge in
        kommen haben, dass sie keine                                    Form einer Steuergutschrift zurück­
        Lohnsteuer bezahlen müssen, aber                                bekommen.
        Sozialversicherung   leisten,  kön-                             Durch diese Negativsteuer (auch
        nen mittels Arbeitnehmer/-innen-                                Verkehrsabsetzbetrag) werden bis zu
        veranlagung am Jahresende einen Teil                            50 % der Sozialversicherungsbeiträge,

        1
             chtung: Alle im Folgenden genannten Beträge und Zahlen gelten zum Stichtag 1.1.2020. Spätere gesetzliche Änderungen,
            A
            auch wenn bereits angekündigt (z. B. Anhebung Kindermehrbetrag) sind nicht berücksichtigt.

                                                                                                 FINANZIELLE SITUATION               25
maximal jedoch € 400, rückerstat-           fügig Beschäftigte, die freiwillig in die
                      tet. Bei einem Anspruch auf Pendler­        Sozialversicherung optieren oder
                      pauschale erhöht sich diese Negativ-        nachträglich (aufgrund der Über-
                      steuer auf jährlich max. € 500.             schreitung der Geringfügigkeits-Ober­
                      Dies trifft vor allem auf Teilzeitbe-       grenze) einen Sozialversicherungs­
                      schäftigte und damit auf viele Allein-      beitrag einzahlen müssen, können von
                      erziehende zu. Aber auch gering-            der Negativsteuer profitieren.

                           PRAKTISCHER TIPP
                           Wenn bei Ihnen keine „Pflichtveranlagung“ vorliegt, haben Sie 5 Jahre Zeit
                           für Ihre Arbeitnehmer/-innenveranlagung. Dies gilt auch dann, wenn Sie be-
                           reits einen Steuerbescheid aufgrund der automatischen Veranlagung erhal-
                           ten haben. Das heißt, auch in diesem Fall können Sie innerhalb von 5 Jahren
                           selbst noch eine ANV beantragen.

  NEU SEIT 2019:
  FAMILIENBONUS PLUS

                      D    er Familienbonus Plus (FB+) ist
                           ein Steuerabsetzbetrag, der den
                      Kinderfreibetrag sowie die Absetz-
                                                                  timal zu nützen (z. B. wenn der besser
                                                                  ver­­dienende Elternteil den gesamten
                                                                  FB+ beantragt).
                      barkeit von Kinderbetreuungskosten
                      ersetzt. Die Höhe des Familien­­­           Diese Wahlfreiheit gilt auch für ge-
                      bonus Plus als Steuerersparnis be-          trenntlebende Eltern. In diesem Fall
                      trägt je nach Einkommen für Kinder          kann entweder die/der Alleinerzie-
                      bis 18 Jahre bis zu € 1.500 – und für       hende (Familienbeihilfenbezieher/-in)
                      Kinder ab dem Alter von 18 Jahren,          den gesamten Bonus in Anspruch
                      sofern noch Familienbeihilfe bezogen        nehmen oder beide Elternteile be-
                      wird, bis € 500 pro Jahr.                   antragen je 50 %. Allerdings kann der
                      Der Familienbonus Plus steht im Re-         getrennt lebende Elternteil nur dann
                      gelfall den Eltern jeweils zur Hälfte       und nur für jene Monate den Fami-
                      zu. Die Eltern können sich aber auch        lienbonus Plus erhalten, in denen er
                      auf eine andere Aufteilung einigen.         den gesetzlichen Kindesunterhalt ge-
                      So soll den Eltern die Möglichkeit ge-      leistet hat und ihm daher der Unter-
                      geben werden, den Steuervorteil op-         haltsabsetzbetrag zusteht.

26 FINANZIELLE SITUATION
!       ICHTIGER HINWEIS AUS DER BERATUNGSPRAXIS
       W
       FÜR ALLEINERZIEHENDE!
    Wenn Sie sich mit dem getrennt lebenden Elternteil darauf einigen, dass die-
    ser aufgrund des höheren Steuervorteils den gesamten Familienbonus Plus
    in Anspruch nehmen kann, dann muss dieser Steuervorteil entsprechend
    (zur Hälfte) an Sie weitergegeben oder der Vorteil bei der Berechnung des
    Kindesunterhalts berücksichtigt werden!

Der Familienbonus Plus wird nur auf       keine Aufteilung einigen (z. B. beide
Antrag gewährt, entweder jährlich         beantragen den vollen FB+), geht das
nachträglich über die Arbeitneh­    -     Finanzamt von der Aufteilung im Ver-
mer/-innenveranlagung (ANV) oder          hältnis 1:1 aus und es muss auch mit
monatlich über die Lohnverrech-           einer Steuernachzahlung gerechnet
nung: Dazu muss das Formular E30          werden.
ausgefüllt und mit der Familien-
bei­hilfe-Bestätigung bei der Arbeit-     Kindermehrbetrag
geberin oder beim Arbeitgeber ab-         Alleinerziehende    (mit   Anspruch
gegeben werden. Wichtig: Auch bei         auf     den    Alleinerzieher/-innen-
letzterem Fall müssen Sie bei der         absetzbetrag), die jährlich weniger
ANV den Familienbonus Plus be-            als € 250 Lohnsteuer bezahlen, er-
antragen, da es ansonsten zu einer        halten statt dem Familienbonus Plus
Rückforderung durch das Finanzamt         einen Kindermehrbetrag in Höhe von
kommt!                                    € 250 pro Kind als Negativsteuer
Können sich die Eltern im Antrag auf      ausbezahlt.

    Weiterführende Informationen
    Nähere Auskünfte zum Familienbonus Plus erhalten Sie bei der Personal-
    verrechnung Ihrer Firma oder bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt. Informationen
    zu weiteren steuerrechtlichen Themen, wie dem Mehrkindzuschlag ab
    dem 3. Kind oder dem Unterhaltsabsetzbetrag sowie zur Absetzbarkeit von
    außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben erhalten Sie beim
    Bürgerservice des Finanzministeriums unter Tel. 050 233 765 sowie online
    unter www.finanz.at/steuern/familienbonus-plus.

                                                          FINANZIELLE SITUATION    27
3.
 FAMILIENFÖRDERUNGEN
    UND ANDERE UNTER­
STÜTZUNGEN DES LANDES OÖ
           • Oö. Familienförderungen
                • Wohnbeihilfe
      • Besonderer Tipp: OÖ Sozialratgeber
OÖ. FAMILIENFÖRDERUNGEN

                     OÖ Familienkarte

                     Die OÖ Familienkarte ist eine kos-       chen (z. B. Kinos, Schwimmbäder u. a.)
                     tenlose Vorteilskarte, die allen ober-   bringt. Zusätzlich bietet die Familien­
                     österreichischen Familien mit Kindern    karte eine kostenlose Eltern- und
                     Preisnachlässe von bis zu 50 % bei       Kinderunfallversicherung sowie viele
                     den unterschiedlichsten Partnerbe-       andere Vorteile.
                     trieben in den verschiedensten Bran-

                     Elternbildungsgutscheine

                     Alleinerziehende bzw. Eltern mit der     zu den Themen „Erziehung, Eltern-
                     OÖ Familienkarte erhalten automa-        Kind-Beziehung und Elternbezie-
                     tisch zum 3., 6. und 10. Geburtstag      hung“ in oö. Bildungseinrichtungen,
                     des Kindes Gutscheine im Wert von        Eltern-Kind-Zentren, Familien- und
                     je € 20. Diese Gutscheine können bei     Beratungsorganisationen    eingelöst
                     gekennzeichneten     Veranstaltungen     werden.

                     Oö. Kinderbetreuungsbonus

                     Manche Alleinerziehende möchten          bensjahr des Kindes bis Beginn des
                     ihr Kind möglichst lange zu Hause        verpflichtenden     Kindergartenjahres
                     betreuen. Dazu wird jenen Familien       (max. 2 Jahre) beantragt werden. Der
                     bzw. Alleinerziehenden ein Kinder­       Kinderbetreuungsbonus ist einkom-
                     betreuungsbonus zuerkannt, die für       mensunabhängig und beträgt jähr-
                     ihr Kind den beitragsfreien Kinder-      lich für ab 1.1.2016 geborene Kinder
                     garten (bis 13.00 Uhr) nicht nützen.     € 900. Für ältere Kinder werden jähr-
                     Er kann frühestens ab dem 3. Le-         lich € 700 ausbezahlt.

30 FAMILIENFÖRDERUNGEN UND ANDERE UNTERSTÜTZUNGEN DES LANDES OÖ
Mutter-Kind-Zuschuss

Der Mutter-Kind-Zuschuss beträgt          mingerecht durchgeführt wurden.
€ 375 und wird in drei Raten ausbe-       Zusätzlich muss seit 1.1.2019 für die
zahlt. Er ist eine Geldleistung in Ver-   2. Rate eine zahnärztliche Kontrolle
bindung mit dem Mutter-Kind-Pass.         und für die Auszahlung der 3. Rate
Voraussetzung ist daher, dass alle        eine ärztliche Bestätigung der Zahn-
im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen          gesundheit vorgelegt werden.
Untersuchungen und Impfungen ter-

Oö. Schulveranstaltungshilfe

Diese wurde mit Beginn des Schul-         Der Antrag ist erst nach Durchführung
jahres 2019/2020 erhöht und durch         der Schulveranstaltung zu stellen,
die Erhöhung der Einkommens-              spätestens aber 3 Monate nach Ende
grenzen für mehr Familien zugäng-         des lfd. Schuljahres.
lich gemacht. Voraussetzung ist eine      Darüber hinaus gibt es auch für Schü-
mindestens 4-tägige Schulveranstal-       ler/-innen der BHS, AHS und BMS
tung (Sport- oder Schullandwoche)         eine Unterstützung für die Teilnahme
in einer öffentlichen Pflichtschule       an mindestens 5-tägigen Schulver-
oder einer landwirtschaftlichen Fach-     anstaltungen. Die Beihilfe wird bei
schule. Die Unterstützung beträgt         sozialer Bedürftigkeit ausbezahlt und
zwischen € 50 für 2-tägige und € 125      beträgt abhängig von den Kosten
für 5-tägige Schulveranstaltungen.        bis zu € 180.

Begleitperson im Krankenhaus

Um Eltern finanziell eine Begleitung      Voraussetzung ist der (notwendige)
ihres kranken Kindes ins Kranken-         Aufenthalt in einem öffentlichen
haus zu ermöglichen, übernimmt            Krankenhaus in OÖ. Die Verrechnung
das Land OÖ die Aufenthaltsge-            erfolgt durch das Krankenhaus direkt
bühren für die Begleitperson bis auf      mit dem Land OÖ.
einen Selbstbehalt von € 5,10 pro Tag.

              FAMILIENFÖRDERUNGEN UND ANDERE UNTERSTÜTZUNGEN DES LANDES OÖ        31
Weiterführende Informationen und Antragsformulare
                     Informationen zu den genannten Förderungen, wie auch über weitere
                     Familienförderungen und Sachleistungen des Landes OÖ (z. B. Mehr-
                     lingszuschuss,   kostenlose Skikarten   für oö.     Schulskiwoche/-tage)
                     erhalten Sie beim Familienreferat des Landes OÖ (Tel. 0732/7720-
                     11831 bzw. 11832; E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at) oder online unter
                     www.familienkarte.at sowie www.land-oberoesterreich.gv.at.

  WOHNBEIHILFE OÖ

                     M     it der Wohnbeihilfe soll Men-
                           schen ein leistbares Wohnen
                     ermöglicht werden. Die Zielgruppen
                                                              Die Höhe der Wohnbeihilfe ist von
                                                              der Haushaltsgröße (Anzahl der Per-
                                                              sonen im Haushalt), vom Haushalts-
                     sind Menschen mit niedrigem Ein-         einkommen und von der an­­­ge­­
                     kommen, kinderreiche Familien, Pen-      messenen        Wohnungsnutzfläche
                     sionsbezieher/-innen und nicht zuletzt   ab­­
                                                                 hängig, beträgt aber monatlich
                     Alleinerziehende.                        maximal € 300.

                       Weiterführende Informationen
                       zur Wohnbeihilfe in OÖ erhalten Sie in der Beratungsstelle Wohnbauförde-
                       rung des Landes Oberösterreich (Tel. 0732/7720-14143) sowie online unter
                       www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm.

32 FAMILIENFÖRDERUNGEN UND ANDERE UNTERSTÜTZUNGEN DES LANDES OÖ
BESONDERER TIPP:
OÖ SOZIALRATGEBER

       I m OÖ Sozialratgeber werden alle
         Hilfsangebote und Unterstützungen
       für Menschen in Oberösterreich zu-
                                                Hilfen in Notlagen, Katastrophen-
                                                fällen und besonderen Situationen,
                                                wie den Fonds „Hilfe in besonderen
       sammengefasst – und zwar sowohl          sozialen Lagen“ des Landes OÖ.
       öffentliche Unterstützungen als auch     Auf      www.land-oberoesterreich.
       kirchliche und andere soziale Hilfe-     gv.at/139.htm sowie unter www.
       stellungen. Der Ratgeber wird jährlich   sozialplattform.at kann kostenlos
       neu aufgelegt.                           die laufend aktualisierte Version her­
       Der OÖ Sozialratgeber enthält eine       untergeladen werden. Mehrspra­
       aktuelle Übersicht über sozialrecht-     chige Informationen finden Sie unter
       liche Ansprüche, Beihilfen und Geld-     www.integrationsstelle-ooe.at.
       leistungen, Entschädigungen (z. B. für   Nähere Auskünfte zu den einzelnen
       Opfer), steuerrechtliche Absetzbe­       Unterstützungen erhalten Sie bei den
       träge sowie Hinweise zu einmaligen       jeweils genannten Ansprechstellen!

                     FAMILIENFÖRDERUNGEN UND ANDERE UNTERSTÜTZUNGEN DES LANDES OÖ        33
PENSIONSRECHTLICHE
                      4.
  HINWEISE UND TIPPS
         • Anrechnung von Kindererziehungszeiten
    • Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
 • Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes
       • Besonderer Tipp: Freiwilliges Pensionssplitting
PENSIONSRECHTLICHE
  HINWEISE UND TIPPS

                      A
                              lleinerziehende sind nicht                        geringeres Arbeitsloseneinkommen
                              selten mit der Bewältigung                        und eine niedrigere Alterspension.
                              der Kinderbetreuung im All-                       Dass dies immer noch vorwiegend
                      tag allein – sie müssen daher häufig                      Frauen trifft, zeigt der Gender Pension
                      über viele Jahre ihre Erwerbstätigkeit                    Gap 2018, wonach Frauen in Öster-
                      einschränken. Die Folgen sind ein                         reich um rd. 43% weniger Eigenpen-
                      reduziertes Erwerbseinkommen, ein                         sion erhalten als Männer.1
                      1
                          APA-OTS:    www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190729_OTS0023/equal-pension-day-2019-leichte-verbesserung-
                          gegenueber-vorjahr; Stand: 16.1.2020.

                           TIPP AUS DER BERATUNGSPRAXIS
                           Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Pensionskontostand! Sie können diesen
                           bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt erfragen oder über die SV-Online-
                           Services unter FinanzOnline.at abfragen: finanzonline.bmf.gv.at – Sozial-
                           versicherung – Elektronisches Pensionskonto.
                           Kontrollieren Sie auch, ob alle Kindererziehungszeiten, Ausbildungs- und
                           Erwerbszeiten, aber auch Zeiten mit AMS-Bezug, Krankengeld u. a. korrekt
                           und vollständig eingetragen sind.
                           Der Pensionskontostand sollte bei wichtigen Entscheidungen, wie einer
                           Erwerbseinschränkung, Eltern- und Altersteilzeit, immer auch mitüberlegt
                           werden (siehe Tipp „Pensionssplitting“)!

  ANRECHNUNG VON
  KINDERERZIEHUNGSZEITEN

                      A   ls teilweisen Ausgleich dieser,
                          mit der Kinderbetreuung ver-
                      bundenen, Pensionsnachteile erfolgt
                                                                                Elternteil, der die Kinder überwie-
                                                                                gend betreut hat: Pro Kind werden für
                                                                                maximal 4 Jahre Kindererziehungs-
                      im Pensionsrecht die Anrechnung                           zeiten im Pensionskonto angerechnet
                      von Kindererziehungszeiten für jenen                      (bei Mehrlingsgeburten 5 Jahre). Wird

36 PENSIONSRECHTLICHE HINWEISE UND TIPPS
innerhalb dieser 4 Jahre ein weiteres      für 2020 € 1.922,59 und wirkt im
       Kind geboren, endet die anrechen-          Pensionskonto wie ein monatliches
       bare Kindererziehungszeit des ersten       Bruttoeinkommen in dieser Höhe.
       Kindes mit der Geburt des folgenden        Weitere Pensionsbeiträge aus Er-
       Kindes.                                    werbstätigkeit und/oder Pensions-
       Seit 1.1.2005 werden diese Kinder-         splitting in derselben Zeit reduzieren
       erziehungszeiten als Teilpflichtver-       nicht die Pensionsgutschriften aus der
       sicherungszeiten in der Pension mit        Anrechnung von Kindererziehungs-
       einer jährlich steigenden Beitrags-        zeiten, sondern werden im Pensions-
       grundlage bewertet. Diese beträgt          konto zusätzlich gutgeschrieben.

       !      WICHTIGER HINWEIS!
           Die Kindererziehungszeiten als „Teilpflichtversicherungszeiten“ zählen für die
           Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Alterspension. Neu ist, dass
           ab 2020 bis zu 5 Jahre (60 Monate) Kindererziehungszeiten auch für die
           erforderlichen 30 bzw. 40 Beitragsjahre für den neuen „Ausgleichszulagen-
           bzw. Pensionsbonus“ angerechnet werden.

SELBSTVERSICHERUNG BEI
GERINGFÜGIGER BESCHÄFTIGUNG

       B  ei Beschäftigung bis zur mo-
          natlichen       Geringfügigkeits-
       grenze (2020: € 460,66) besteht
                                                  einen Anspruch auf Kranken- und
                                                  Wochengeld.
                                                  Personen, die mehreren geringfü-
       die Möglichkeit der freiwilligen           gigen Beschäftigungen nachgehen
       Kranken- und Pensionsversiche-             und dabei in Summe die monatliche
       rung. Der monatliche Versiche-             Geringfügigkeitsgrenze überschrei-
       rungsbeitrag beläuft sich aktuell          ten, sind voll pflichtversichert (Kran-
       auf € 65,03 und verschafft neben           ken-, Pensions-, Unfall- und Arbeits-
       der    Pensionsversicherung   auch         losenversicherung).

           TIPP AUS DER BERATUNGSPRAXIS
           Eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung ist eine gute und
           günstige Möglichkeit, vollwertige Beitragsmonate in der Pensionsversiche-
           rung zu sammeln. Diese Zeiten gelten auch für den Ausgleichszulagen-
           bzw. Pensionsbonus.

                                                 PENSIONSRECHTLICHE HINWEISE UND TIPPS      37
SELBSTVERSICHERUNG FÜR DIE PFLEGE
  EINES BEHINDERTEN KINDES

                     P   ersonen, die wegen der Pflege
                         eines behinderten Kindes keiner
                      Erwerbstätigkeit nachgehen können,
                                                              gen wird und das Kind unter gänzli-
                                                              cher Beanspruchung der Arbeitskraft
                                                              im gemeinsamen Haushalt betreut
                      haben die Möglichkeit, sich in der      wird. Die Beitragsgrundlage ist ident
                      Pensionsversicherung selbst zu ver-     mit der Anrechnung der Kinderbe-
                      sichern. Diese Selbstversicherung ist   treuungszeiten und beträgt aktuell
                      längstens bis zum 40. Lebensjahr des    monatlich € 1.922,59 (2020). Die
                      Kindes bzw. bis zum Pensionsantritt     Selbstversicherung für die Pflege
                      der pflegenden Person möglich.          eines behinderten Kindes ist kosten-
                      Voraussetzung ist, dass für das Kind    frei, da die Beiträge vom Bund bezahlt
                      die erhöhte Familienbeihilfe bezo-      werden.

                       TIPP AUS DER BERATUNGSPRAXIS
                       Grundsätzlich gilt die Selbstversicherung für höchstens 1 Jahr vor Antrag-
                       stellung. Allerdings können auf Antrag Personen, die irgendwann seit dem
                       1. Jänner 1988 die Voraussetzungen für diese Selbstversicherung für die
                       Pflege eines behinderten Kindes erfüllt haben, rückwirkend die Selbst­­­­
                       versicherung für höchstens 120 Monate beanspruchen.

  BESONDERER TIPP:
  FREIWILLIGES PENSIONSSPLITTING

                     F   ür Eltern, unabhängig davon, ob
                         sie in einer Lebensgemeinschaft
                      leben oder nicht (damit auch für
                                                              seiner jährlichen Pensionskontogut-
                                                              schriften auf den überwiegend be-
                                                              treuenden Elternteil überträgt. Bei
                      Alleinerziehende), besteht die Mög-     Alleinerziehenden heißt das, dass je-
                      lichkeit, zum pensionsrechtlichen       ner Elternteil, der nicht mit dem Kind
                      Ausgleich für die überwiegende Be-      im selben Haushalt lebt, Pensions­
                      treuung eines Kindes ein Pensions-      beiträge von sich auf den allein­
                      splitting zu vereinbaren.               erziehenden Elternteil abgibt.
                      Pensionssplitting bedeutet, dass der    Derzeit kann das Pensionssplitting
                      erwerbstätige Elternteil einen Teil     freiwillig zwischen den Eltern verein-

38 PENSIONSRECHTLICHE HINWEISE UND TIPPS
bart werden. Dabei können Über-                                      Damit soll der finanzielle Verlust in der
tragungen maximal für die ersten                                     Pension, der durch die Einschränkung
sieben Lebensjahre des Kindes fixiert                                der Erwerbstätigkeit entsteht, zumin-
werden. Das ist meist jene Zeit, in der                              dest teilweise ausgeglichen werden.
viele Mütter bei den Kindern daheim                                  Das Pensionssplitting erfolgt jedoch
sind oder „nur“ Teilzeit arbeiten kön-                               nicht automatisch. Dazu muss bei
nen. Bei zwei oder mehr Kindern kön-                                 der       Pensionsversicherungsanstalt
nen Pensionsbeiträge insgesamt für                                   eine „Vereinbarung betreffend die
maximal 14 Jahre übertragen werden.                                  Übertragung von Gutschriften we-
Wie viel pro Kalenderjahr übertragen                                 gen Erziehung des Kindes (der Kin-
wird, entscheiden die Eltern selbst                                  der)“ vorgelegt werden – und zwar
(max. 50 % der jährlichen Teilgut-                                   spätestens bis zum 10. Lebensjahr
schriften).1 Der Elternteil, der die Teil-                           des jüngsten Kindes. Das Formular
gutschrift erhält, bekommt dadurch                                   zur Vereinbarung kann einfach unter
eine höhere Pension, beim anderen                                    www.pensionsversicherung.at her-
Elternteil vermindert sich die Pension.                              untergeladen werden.
1
     urch die Übertragung darf bei dem Elternteil, der die Pensionsgutschrift erhält, der Jahreshöchstbeitrag von aktuell € 75.180
    D
    (2020) nicht überschritten werden.

!           ICHTIGER HINWEIS –
           W
           AUCH FÜR ALLEINERZIEHENDE!
     Ein vereinbartes Pensionssplitting ist unwiderruflich! Das bedeutet: Wenn Sie
     z. B. in aufrechter Beziehung mit dem anderen Elternteil ein Pensionssplitting
     vereinbaren oder vereinbart haben, kann diese Vereinbarung im Trennungsfall
     nicht mehr widerrufen werden.

     Weiterführende Informationen zur Pension und
     zum Pensionskonto
     Bei Fragen zu Ihrem Pensionskonto, aber auch zu den Möglichkeiten der
     freiwilligen Versicherung und zum Pensionssplitting, erkundigen Sie sich
     bitte bei Ihrer zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (Tel. 050303 oder
     E-Mail: pva-lso@pensionsversicherung.at). Weitere Informationen finden
     Sie unter www.pensionsversicherung.at.

                                                                    PENSIONSRECHTLICHE HINWEISE UND TIPPS                             39
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