Allgemeine Weisungen zum Wettspielbetrieb - Saison 2021/2022 - Ostschweizer ...

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Allgemeine Weisungen zum Wettspielbetrieb
Saison 2021/2022
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Inhaltsverzeichnis

1.     Allgemeines ............................................................................................................................................ 3
1.1    Verantwortlichkeit..................................................................................................................................... 3
1.2    Website OFV / Clubcorner / Offizielle Mitteilungen ................................................................................. 3
1.3    Korrespondenzen / Bankverbindung ....................................................................................................... 3
1.4    Kontaktaufnahme mit Schiedsrichtern/Spielleitern .................................................................................. 3
2.     Verbandsspiele ...................................................................................................................................... 3
2.1    Verbandsspiele sind (abschliessende Aufzählung): ................................................................................ 3
2.2    Teammeldungen ...................................................................................................................................... 3
2.3    Wettspielansetzungen.............................................................................................................................. 4
2.4    Wettspiel-Neu-Ansetzungen (Klubs suchen einen neuen Spieltermin) ................................................... 5
2.5    Wettspielverschiebungen ......................................................................................................................... 6
2.6    Pikettdienste ............................................................................................................................................ 7
2.7    Spielabbruch ............................................................................................................................................ 7
2.8    Forfait ....................................................................................................................................................... 7
2.9    Regionale Cup-Wettbewerbe ................................................................................................................... 7
3.     Wettspielbetrieb ..................................................................................................................................... 7
3.1    Regelung bei Saisonabbruch ................................................................................................................... 7
3.2    Sicherheit, disziplinarische Verantwortlichkeit (SFV Statuten, Artikel 78) ............................................... 8
3.3    Spielfelder ................................................................................................................................................ 8
3.4    Kunststoffrasenspielfelder und Allwetterplätze ........................................................................................ 8
3.5    Neutrales Spielfeld ................................................................................................................................... 8
3.6    Beleuchtung ............................................................................................................................................. 8
3.7    Technische Zone ..................................................................................................................................... 8
3.8    Kurzfristige Verlegung des Spielortes / Sportplatzes / Anspielzeit / SR-Ausfall ...................................... 8
3.9    Spielball, offizielle Spielerkarte (Spielerliste und Spielerbankliste), Spielereignisformular,
       Multi-Ball-System, Anzahl Auswechslungen 2. Liga Herren.................................................................... 9
3.10   Überprüfung Spielerkarten / Kontrolle Spielberechtigung ....................................................................... 9
3.11   Protest ...................................................................................................................................................... 9
3.12   Tenuewerbung ....................................................................................................................................... 10
3.13   Schiedsrichterkontingentierung / Verhältnisschlüssel ........................................................................... 10
3.14   Spielleitung im Engadin, Puschlav oder Bergell .................................................................................... 10
3.15   Garderobe für Schiedsrichter, Spielleiter und Spiele mit SR-Trio ......................................................... 10
4.     Trainingsspiele / Turniere ................................................................................................................... 10
4.1    Wichtig zu wissen .................................................................................................................................. 10
4.2    Verwarnungen / Suspensionen / Funktionssperren............................................................................... 11
5.     Bussen / Suspensionen / Funktionssperren für Teamoffizielle ...................................................... 11
5.1    Rechtspflegereglement .......................................................................................................................... 11
5.2    Formerfordernisse für Massenverfügungen........................................................................................... 11
5.3    Gebührenreglement / Bussenverzeichnis .............................................................................................. 11
5.4    Verwarnungen, Ausschlüsse, Ordnungsbussen .................................................................................... 11
5.5    Suspensionen für Spieler / Funktionssperren für Teamoffizielle (Trainer, Coach, Physio usw.) .......... 11
5.6    Vergehen nach Spielschluss ................................................................................................................. 12
5.7    Schiedsrichter- und Spielinspizienten .................................................................................................... 12
6.     Schlussbestimmungen ....................................................................................................................... 12

       Anhang 1 ………………………………………………………………………………………………………13

                                                                              -2-
1.      Allgemeines
        Die allgemeinen Weisungen zum Wettspielbetrieb des Ostschweizer Fussballverbandes (OFV) sind
        ergänzende Bestimmungen und Präzisierungen zu den Reglementen und Ausführungsbestimmungen
        des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und der Amateur Liga des SFV (AL), welche an die
        Regionalverbände delegiert werden.

1.1     Verantwortlichkeit
        Diese liegt für die Einhaltung aller Reglemente und Weisungen ausschliesslich bei den Klubs.

1.2     Website OFV / Clubcorner / Offizielle Mitteilungen
        Alle für den Spielbetrieb nötigen Informationen werden auf der Website des OFV (www.ofv.swiss) und
        im Clubcorner bereitgestellt.

        Unstimmigkeiten bei Resultaten sind innert 3 Tagen nach deren Veröffentlichung zu melden.

        Die offiziellen Mitteilungen (OM) des Verbandes sind für den Spielbetrieb verbindlich. Soweit
        Einsprachen gegen Entscheide, welche in den OM zum Spielbetrieb publiziert wurden, möglich sind,
        gelten die Bestimmungen des Rechtspflegereglements der AL des SFV. Die Klubs sind verpflichtet,
        regelmässig die aufgeführten Mitteilungskanäle zu kontrollieren und entsprechende Informationen zur
        Kenntnis zu nehmen.

1.3     Korrespondenzen / Bankverbindung
        Korrespondenzen zum Spielbetrieb kann nur durch ein Vorstandsmitglied eines Klubs an die offizielle
        Adresse des OFV gestellt werden. Die offizielle Verbandsadresse lautet:

        Ostschweizer Fussballverband
        Weinfelderstrasse 84
        8580 Amriswil

        Telefon +41 71 282 41 41
        E-Mail ofv@football.ch

        IBAN     CH84 0900 0000 9000 9888 2

1.4     Kontaktaufnahme mit Schiedsrichtern/Spielleitern
        Die Kontaktaufnahme durch ein Vorstandsmitglied, Trainer, Spieler, usw., via Telefon, SMS, soziale
        Medien (WhatsApp, Facebook, etc.), persönlichen E-Mails oder anderen Kommunikationskanälen mit
        einem Schiedsrichter oder Spielleiter ist im Zusammenhang mit einem Spiel oder dem Spielbetrieb
        nicht erlaubt. Ein Verstoss gegen die Bestimmung hat disziplinarische Massnahmen zu Folge.

        Ausnahme: Die Kontaktaufnahme bei einer kurzfristigen Spielverschiebung oder -absage via Telefon.

2.      Verbandsspiele
2.1     Verbandsspiele sind (abschliessende Aufzählung):
        - Meisterschafts-, Entscheidungs- und Wiederholungsspiele
        - Regionale OFV- und Schweizer-Cupspiele
        - Bündner-Cup

2.2     Teammeldungen

2.2.1   Diese hat für die jeweilige Meisterschaftsphase auf den dafür zugestellten Unterlagen zu erfolgen. Für
        Jahresmeisterschaften mit Hin- und Rückrunde werden diese im Mai zugestellt. Für Meisterschaften
        mit einer Herbst- und Frühjahresrunde im Mai und Oktober. Die Teammeldungen haben schriftlich
        innert der angesetzten Frist zu erfolgen.

                                                    -3-
2.2.2   Die maximale Anzahl Teams, die ein Klub melden kann, ist in den Unterlagen auf dem Meldeblatt
        aufgeführt. Werden zusätzliche Teams angemeldet, ist mit den Teamanmeldungen ein Gesuch (SR-
        Einkauf) einzureichen.

2.2.3   Die von den Klubs gemeldeten Spieltage und Anspielzeiten der Teams werden bewilligt, wenn diese
        den offiziellen Spieltagen und Anspielzeiten entsprechen (siehe Artikel 2.3.4). Die
        Wettspielkommission (WK) kann für einzelne Teams eines Klubs auch andere Spieltage bewilligen.

2.2.4   Die Einteilung der Teams in die Liga/Stärkeklasse erfolgt aufgrund der Schlussrangliste der
        vorangegangenen Meisterschaftsphase und/oder den Modalitäten. Neue bzw. zusätzliche Teams
        eines Klubs werden in der tiefsten Liga/Stärkeklasse eingeteilt.

2.2.5   Teamnachmeldungen sind mit den Teammeldungen auf die Frühjahrsrunde bei den Herren 5. Liga,
        Frauen 4. Liga, Senioren und regionalen Junioren und Juniorinnen möglich.

2.3     Wettspielansetzungen

2.3.1   Verbandsspiele werden durch die WK angesetzt.

2.3.2   Die verbindlichen Spieltermine sind im "Spielkalender Saison 2021/2022" veröffentlicht. Nach den
        letzten Spiel- oder Nachtragsterminen werden keine Spiele mehr angesetzt.

2.3.3   Die WK kann in eigener Kompetenz Verbandsspiele auf jeden Tag und Anspielzeit ansetzen oder
        Neu-Ansetzen. Für die Ansetzung von verschobenen Spielen haben dabei die im «Spielkalender
        Saison 2021/2022» mit einem «N» bezeichneten Daten Priorität. Zur Sicherstellung des Spielbetriebs
        kann die WK sowohl einzelne Meisterschaftsspiele oder auch ganze Spieltermine einer Gruppe auf
        einen anderen Tag ansetzen. Die Frist von 21 Tagen vor dem Spieltermin wird eingehalten.

2.3.4   Als offizielle Spieltage und Anspielzeiten gelten:
        Herren:                       Samstag ab 15:00 Uhr bis max. 19:15 Uhr (ab 30.10.2021 max. 18:15 Uhr);
                                      Sonntag ab 09:30 Uhr bis max. 17:00 Uhr
        Frauen, Junioren A, FF-19: Sonntag ab 09:30 Uhr bis max. 17:00 Uhr
        Junioren B:                   Samstag ab 09:30 Uhr bis max. 17:30 Uhr;
                                      Sonntag ab 09:30 Uhr bis max. 17:00 Uhr
        Junioren C-D, FF-15, FF-12: Samstag ab 09:00 Uhr bis max. 17:30 Uhr
        Senioren 30+ und 40+:         Freitag ab 19:00 bis 20:30 Uhr / Samstag bis max. 16:00 Uhr
        Senioren 50+                  Wochentags ab 19:00 Uhr

2.3.5   Bei der Festlegung der Anspielzeiten ist auf die Reisedistanz des Gegners sowie bei den
        Junioren/Juniorinnen auf die ordentlichen Schulzeiten Rücksicht zu nehmen.

        Spätere Anspielzeiten werden nicht bewilligt, auch wenn beide Klubs einverstanden sind. Frühere
        Anspielzeiten werden bewilligt, wenn das Einverständnis beider Klubs vorliegt.

        Finden am gleichen Tag mehrere Verbandsspiele auf einem Spielfeld/einer Anlage statt, ist bei der
        Anspielzeit, den WR Artikel 28, Prioritätenordnung bei der Benutzung von Spielfeldern, zwingend
        einzuhalten.

2.3.6   Einsprachen gegen veröffentlichte Anspielzeiten sind bis zum Meldetermin gemäss OM oder danach
        innert 3 Tagen nach deren Veröffentlichung einzureichen. Danach gilt die veröffentlichte Anspielzeit.

2.3.7   An Ostern und Pfingsten werden die Sonntagsspiele auf Montag angesetzt. An Feiertagen gelten die
        Anspielzeiten wie an Sonntagen. Am Bettagsamstag gilt für Spiele der Frauen, Junioren A und FF-19
        als früheste Anspielzeit 17:00 Uhr.

2.3.8   Die zwei letzten Spielrunden der 2. und 3. Liga bei den Herren, sowie der 2. Liga bei den Frauen
        werden in der Regel je Liga zeitgleich angesetzt.

                                                    -4-
2.3.9   Bei der BRACK.CH Youth League wird die letzte Runde, jeder Meisterschaftsphase, in der Regel,
        zeitgleich angesetzt.

2.3.10 Spielansetzungen am Freitagabend:
       Dieser Spieltermin ist für die Senioren reserviert. Sind mehrere Spiele am gleichen Spieltermin und
       auf dem gleichen Spielfeld angesetzt, haben die Spiele der Senioren in jedem Fall Vorrang. Betroffene
       Spiele werden auf den Sonntag angesetzt.

2.3.11 Neu-Ansetzungen infolge einer Cuprunde werden auf den nächstmöglichen Mittwoch vorgenommen.

2.4     Wettspiel-Neu-Ansetzungen (Klubs suchen einen neuen Spieltermin)

2.4.1   Die WK entscheidet über alle Gesuche. Eigenmächtige Neuansetzungen, ohne Bewilligung durch die
        WK, haben disziplinarische Massnahmen zur Folge.

2.4.2   Frühzeitige Neuansetzungen auf einen späteren Zeitpunkt:
        Der neue Termin muss früher oder innerhalb der Frist von 21 Tagen nach dem ursprünglichen
        Spieltermin sein. Das Einverständnis des Gastklubs muss vorliegen.

2.4.3   Kurzfristige Neuansetzungen, innerhalb von 21 Tagen vor dem angesetzten Wettspiel:
        Der neue Termin muss früher oder bis spätestens dem auf den Spieltag folgenden Donnerstag sein.
        Das Einverständnis des Gastklubs muss vorliegen. Diese Neuansetzungen sind bis spätestens
        Freitagmittag 12:00 Uhr für Wochenend- und bis 12:00 Uhr des Spielvortages bei Wochentagsspielen
        möglich. Die Schiedsrichterabsage und Schiedsrichterneuzuteilung erfolgt durch den OFV.

2.4.4   Wechsel des Spieltages bei einer Ansetzung von Montag bis Freitag:
        Eine frühzeitige Verlegung, bis 21 Tage vor dem angesetzten Wettspiel ist möglich, wenn beide Klubs
        einverstanden sind. Solche Verschiebungen können über den Clubcorner selbst ständig
        vorgenommen werden, sofern der neue Termin nicht später als der darauffolgende Donnerstag ist
        und/oder eine Schiedsrichterzuteilung vorliegt.

2.4.5   Wechsel des Spieltages bei einer Ansetzung von Samstag/Sonntag:
        Eine frühzeitige Verlegung, bis 21 Tage vor dem angesetzten Wettspiel, vom Samstag auf Sonntag
        oder von Sonntag auf Samstag, kann der Heimklub im Clubcorner selbstständig vornehmen, sofern
        keine Schiedsrichterzuteilung vorliegt. Ist der Gastklub nicht einverstanden, muss er dies dem OFV
        und dem auslösenden Klub innert 5 Tagen mitteilen. Ohne Einigung gilt wieder der ursprüngliche
        Termin.

2.4.6   Ausnahmen:
        Durch die WK auf den Sonntag angesetzte Spiele der Herren 2. und 3. Liga können nicht auf den
        Samstag verlegt werden. Der Heimklub kann für Spiele der Herren, 2. - 5. Liga, bis 30 Tage vor dem
        Spieltermin und ohne Einverständnis des Gegners, eine Verlegung vom Spieltag Samstag auf
        Sonntag beim OFV beantragen.

        Bei den Junioren D, FF-15, FF-12 und Senioren 50+ können die Wettspiel Neu-Ansetzungen in der
        jeweiligen Spielperiode gemäss den Modalitäten im gegenseitigen Einverständnis frei angesetzt
        werden.

2.4.7   Alle Neuansetzungen durch Klubs sind in Abhängigkeit der Vorlaufzeit gebührenpflichtig.

                                                   -5-
2.5     Wettspielverschiebungen

2.5.1   Die Verschiebung eines Wettspiels kann nur in den folgenden Fällen via dem zuständigen
        Pikettdienst beantragt bzw. gemeldet werden:
        - Bei unbenutzbarem Spielfeld (sind nur einzelne Spiele davon betroffen, ist WR Artikel 28
           Prioritätenordnung bei der Benutzung von Spielfeldern zwingend einzuhalten);
        - Bei Krankheit von mindestens 6 Kaderspielern eines Teams (diese hat spätestens 24h vor dem
           Spieltermin beantragt zu werden; entsprechende Zeugnisse, Atteste oder Bestätigungen sind
           unaufgefordert innert 3 Tagen nach dem Spiel einzureichen);
        - In Fällen höherer Gewalt.
        Ergänzende Bestimmungen und das genaue Vorgehen finden Sie im Anhang 1.

        Steht gemäss dem Aufgebot für das Verbandsspiel auch ein Kunststoffrasen oder Allwetterplatz zur
        Verfügung, welcher bespielbar ist, so hat die Durchführung eines Verbandsspiels auf diesem Spielfeld
        in jedem Fall Vorrang gegenüber einem Trainingsspiel oder dem Trainingsbetrieb.

        Ausnahme:
        Wenn das Spielfeld vom Eigentümer an einen Dritten oder anderen Klub reserviert bzw. vermietet ist.
        Wird das Wettspiel trotzdem abgesagt, entscheidet die WK gemäss WR Artikel 61. Finden gleichzeitig
        mehrere Verbandsspiele auf dem gleichen Spielfeld statt, gilt die Prioritätenordnung bei der
        Benutzung von Spielfeldern gemäss dem WR Artikel 28.
        Erfolgt die Verschiebung durch einen Klub wegen einem unbenutzbaren Spielfeld vor dem Spieltag
        und ohne Einverständnis des Verbandes, gilt dies als eigenmächtige Spielverschiebung.

        Hier, sowie in besonderen Fällen, entscheidet der Pikettdienst in Absprache mit der WK. Die WK kann
        einen SR oder Inspizienten zu einer vorzeitigen Spielfeldinspektion aufbieten. Sperrt eine Behörde
        oder der Platzeigentümer ein Spielfeld, so ist ein entsprechendes rechtsgültig unterzeichnetes
        Schriftstück vorzuweisen. In solchen Fällen wird nicht gespielt (siehe auch Artikel 2.5.5 und folgende).

2.5.2   Die Wiederansetzungen verschobener Spiele durch die Klubs sind möglich, wenn beide Klubs mit
        dem neuen Termin einverstanden sind und werden bewilligt, wenn der neue Spieltermin innerhalb der
        nächsten 21 Tage liegt, aber nicht in den letzten zwei Wochen vor Meisterschaftsende. Sofern die
        Klubs keinen neuen gemeinsamen Termin finden oder melden, wird das Spiel durch die WK aufgrund
        der vorliegenden Unterlagen neu angesetzt.

2.5.3   Erhält der Gastklub oder Schiedsrichter die Verschiebungsmeldung nicht, oder zu spät, hat der
        Heimklub allfällige Spesenforderungen zu bezahlen. Die endgültige Höhe wird durch die WK
        festgelegt.

2.5.4   Auf dem Sportplatz/Spielfeld entscheidet der Schiedsrichter respektive der aufgebotene Inspizient in
        Anwendung des WR über die Bespielbarkeit. Er hat auch das Recht, über die Prioritätenordnung bei
        der Benutzung von Spielfeldern gemäss WR Artikel 28 für Spiele auf dem gleichen Terrain zu
        entscheiden.

2.5.5   Wird das betreffende Verbandsspiel entgegen dem Schiedsrichter- respektive Inspizienten-Entscheid
        nicht ausgetragen, treten folgende Vorschriften in Kraft:
        - Der Heimklub wird mit den entsprechenden Spesen für die Inspektion belastet (Reisespesen und
           Taggeld).
        - Die WK behält sich vor, aufgrund des Schiedsrichter- bzw. Inspizienten-Berichtes im Sinne der
           rechtsgleichen Behandlung aller Klubs ein Forfait auszusprechen.

2.5.6   Ein Verbandsspiel wird von der WK neu angesetzt, wenn:
        - Das Spiel wegen Fehlen des Schiedsrichters nicht stattfinden kann.
        - Der Schiedsrichter das Spiel wegen höherer Gewalt verschieben oder abbrechen musste.
        - Das Spiel vom Schiedsrichter ohne ausreichenden Grund abgebrochen wird.

        Allfällige Schiedsrichterspesen übernimmt der OFV, sofern dem Gesuch, welches innert 3 Tagen der
        WK eingereicht werden muss, entsprochen wird. Weitere Vergütungen werden nicht ausbezahlt.

                                                     -6-
2.5.7   Bei zweifelhafter Witterung wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Heimklub zu erkundigen, ob
        das Spiel stattfindet. Hat der Schiedsrichter einen weiten Anfahrtsweg, ist es bei Schlechtwetter von
        Vorteil, wenn der Heimklub schon am Vortag mit ihm Kontakt aufnimmt, um einen letztmöglichen
        Absagezeitpunkt zu vereinbaren.

2.6     Pikettdienste

2.6.1   Manueller Pikettdienst +41 71 282 41 44
        Gilt nur für Meisterschaftsspiele der Herren 2. Liga, 3. Liga, regionaler Cup (Herren) und der
        BRACK.CH Youth League.

        Detailliertes Vorgehen gemäss Anhang 1.

2.6.2   Automatischer Pikettdienst +41 71 282 41 41
        Gilt für alle übrigen regionalen OFV-Verbandsspiele.

        Detailliertes Vorgehen gemäss Anhang 1.

2.6.3   Die WK behält sich vor, alle Verschiebungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Der manuelle
        Pikettdienst kann bei Bedarf für weitere Ligen oder Klubs eingeführt werden.

2.7     Spielabbruch
        Bei Spielabbrüchen von Verbands- und Trainingsspielen aller Ligen ist der Heimklub verpflichtet,
        diesen sofort dem manuellen Pikettdienst zu melden (+41 71 282 41 44).

2.8     Forfait

2.8.1   Gibt der Heimklub Forfait, hat er dies dem OFV, dem Schiedsrichter und dem Gastklub mitzuteilen.
        Das Vorgehen entspricht dem gleichen Ablauf wie bei einer Spielverschiebung und ist im Anhang 1
        geregelt. Gibt er dem Gastklub oder Schiedsrichter zu spät oder gar keinen Bericht, hat er für allfällige
        Unkosten aufzukommen.

2.8.2   Gibt der Gastklub Forfait, hat er dies rechtzeitig dem Heimklub mitzuteilen. Der Heimklub hat die
        Pflicht, das Forfait dem OFV zu melden und den Schiedsrichter zu informieren. Das Vorgehen
        entspricht dem gleichen Ablauf wie bei einer Spielverschiebung und ist im Anhang 1 geregelt.
        Unterlässt der Gastklub die Meldung oder erfolgt sie zu spät, hat er für allfällige Unkosten
        aufzukommen. Finanzielle Forderungen des Heimklubs sind innert 3 Tagen an die WK zu richten.

2.8.3   Erfolgt eine Forfaitmeldung an den OFV während den Bürozeiten, wird diese sofort publiziert.

2.9     Regionale Cup-Wettbewerbe
        Die Modalitäten für die regionalen Cupwettbewerbe sind in einem speziellen Reglement festgelegt.

        Sämtliche Finalspiele werden in der Saison 2021/2022 am Sonntag, 22. Mai 2022, ausgetragen.

3.      Wettspielbetrieb
3.1     Regelung bei Saisonabbruch
        Es gilt WR Artikel 8bis.

                                                     -7-
3.2   Sicherheit, disziplinarische Verantwortlichkeit (SFV Statuten, Artikel 78)
      Die Heimklubs sind für die Sicherheit auf der Anlage verantwortlich. Insbesondere ist sicher zu stellen,
      dass dem Schiedsrichter ein sicherer Zu- und Abgang auf der Anlage vor und nach dem Spiel möglich
      ist (vom Parkplatz bis zur Garderobe und dem Spielfeld). Ferner sind die Weisungen des
      Schiedsrichters und/oder Verbandsinspizienten vor Ort zu befolgen und dafür zu sorgen, dass der
      Sicherheitsabstand zum Spielfeld von 3 Metern von den Zuschauern eingehalten wird. Es darf kein
      Feuerwerk oder Pyrotechnik abgebrannt werden.

3.3   Spielfelder
      Verbandsspiele dürfen nur auf Spielfeldern ausgetragen werden, die von der zuständigen
      Verbandsbehörde freigegeben wurden. Ist dies nicht der Fall, geht ein Spiel für den Heimklub Forfait
      verloren.

      Für Meisterschaftsspiele der Herren 2. und 3. Liga sollte ein Spielfeld zur Verfügung stehen, welches
      einen Sicherheitsraum, ausserhalb der Spielfeldbegrenzung, von 3 Metern aufweist (siehe Wegleitung
      zur Erstellung von Fussballspielfeldern). Ist das Spielfeld nicht oder nur teilweise umzäunt, muss
      während den Spielen mit geeigneten Massnahmen (Bsp. Absperrband, Ordnungsdienst) dafür
      gesorgt werden, dass der Sicherheitsabstand von 3 Metern eingehalten wird. Die Klubs sind
      aufgefordert, diese Massnahmen umzusetzen.

      Hybridrasenspielfelder sind Naturrasenspielfeldern gleichgestellt.

3.4   Kunststoffrasenspielfelder und Allwetterplätze
      Sind Kunststoffrasenspielfelder vorhanden die den Zulassungsbestimmungen der AL entsprechen,
      können sämtliche OFV-Verbandsspiele auf diesen Plätzen ausgetragen werden.

      Steht ein Allwetterplatz als Ausweichplatz für Naturrasenspielfelder zur Verfügung, so muss ein Spiel
      gemäss den „Ausführungsvorschriften für die Spielfeldbenützung“ der AL, auf diesem durchgeführt
      werden, wenn das Naturrasenspielfeld nicht bespielbar ist (Ausnahmen: Herren 2. und
      3. Liga sowie JL).

      Der Vermerk „Kunststoffrasen“ respektive „Allwetterplatz“ sowie geltende Einschränkungen (z.B. es
      sind keine Stollenschuhe erlaubt) muss auf dem Spielaufgebot im Clubcorner ersichtlich sein, damit
      sich der Gastklub und Schiedsrichter entsprechend ausrüsten können. Kann ein Spiel wegen
      fehlendem oder unklarem Vermerk nicht ausgetragen werden, oder weigert sich ein Team auf einem
      Allwetter- oder Kunststoffrasen zu spielen, entscheidet die WK gemäss den Reglementen.

3.5   Neutrales Spielfeld
      Wird das Spielfeld eines Klubs als neutraler Platz für ein Verbandsspiel in Anspruch genommen, so
      erhält der betreffende Klub eine Entschädigung, wenn die Ansetzung durch den Verband
      vorgenommen wurde.

3.6   Beleuchtung
      Sämtliche Verbandsspiele können bei künstlichem Licht ausgetragen werden. Es gelten die
      "Ausführungsbestimmungen für Verbandsspiele mit künstlicher Beleuchtung" der AL.

3.7   Technische Zone
      Diese müssen sich auf der gleichen Spielfeldseite befinden. In der technischen Zone dürfen sich
      aufhalten: Auswechselspieler und Teamoffizielle. Zuschauer sind dazu nicht berechtigt.

3.8   Kurzfristige Verlegung des Spielortes / Sportplatzes / Anspielzeit / SR-Ausfall
      Hat die WK oder der OFV-Pikettdienst eine solche Verlegung bewilligt, gilt das Spiel als offiziell neu
      angesetzt.

                                                   -8-
3.9     Spielball, offizielle Spielerkarte (Spielerliste und Spielerbankliste), Spielereignisformular,
        Multi-Ball-System, Anzahl Auswechslungen 2. Liga Herren

3.9.1   Der Spielball und die über Clubcorner ausgedruckte offizielle Spielerkarte (Spielerliste und
        Spielerbankliste) sind dem Schiedsrichter bei Spielen mit Trio 1 Stunde, in den übrigen Ligen
        45 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. Dabei sind ebenfalls das Torhüter- und ein
        Feldspielerleibchen zu zeigen. Handschriftlich in die Spielerliste eingetragene Spieler, für die kein
        amtliches Ausweispapier vorgelegt werden kann, sind nicht spielberechtigt.

3.9.2   Die Verantwortung für die korrekt erstellte offizielle Spielerkarte (Spielerliste und Spielerbankliste) im
        Clubcorner liegt ausschliesslich beim Klub. Die Möglichkeit einen Spieler auf der Spielerliste zu
        erfassen, bedeutet nicht, dass dieser automatisch qualifiziert und/oder spielberechtigt ist. Dies gilt
        speziell im Zusammenhang mit den Terminen für die Qualifikation respektive Spielberechtigung,
        offenen Suspensionen und Spielern von Gruppierungen.

3.9.3   Nach Spielende muss von jedem Team unaufgefordert das nachgeführte und unterzeichnete
        Spielereignisformular (Ausdruck via Clubcorner) dem Schiedsrichter abgegeben werden. Die
        folgenden Ereignisse müssen mit Angabe der Spielminute und Rückennummer notiert werden: gelbe,
        gelb/rote und rote Karten, sowie für Spiele der 2. und 3. Liga Herren und Kategorien der BRACK.CH
        Youth League, zusätzlich die Torschützen. Grundsätzlich verbindlich sind in jedem Fall der offizielle
        Schiedsrichterbericht und die Notizen des Schiedsrichters.

3.9.4   Die ausgefüllte Spielerbankliste muss bei allen Spielen dem offiziellen Schiedsrichter zusammen mit
        der Spielerliste abgegeben werden. Andere Personen als jene auf der Spieler- und Spielerbankliste
        haben keinen Zutritt zur technischen Zone.

3.9.5   Es steht den Heimklubs frei das Multi-Ball-System einzusetzen. Die Balljungen/-mädchen haben sich
        hinter der Spielfeldabschrankung oder wo diese fehlt, mit einem Abstand von mindestens 3 Meter zum
        Spielfeldrand aufzuhalten. Der Schiedsrichter ist bei der Übergabe der Spielerkarte zu informieren, er
        bestimmt das weitere Vorgehen.

3.9.6   In der 2. Liga Herren können in Meisterschaftsspielen bis zu 5 Auswechslungen vorgenommen
        werden.

3.10    Überprüfung Spielerkarten / Kontrolle Spielberechtigung

3.10.1 Die Spielerkarten werden auf Unregelmässigkeiten überprüft. Die WK wird das entsprechende
       Protokoll auswerten und die notwendigen Sanktionen erlassen

3.10.2 Die Klubs haben gemäss WR Artikel 175 die Möglichkeit, mittels einer Einsprache die Überprüfung
       der Spielberechtigung von Gegenspielern zu verlangen. Es wird nur auf formell korrekt eingereichte
       Einsprachen eingetreten.

3.10.3 Gemäss WR Artikel 177 erlässt der OFV diese zusätzlichen Ausführungsbestimmungen:
       Sämtliche Spielerlisten werden von Amtes wegen wöchentlich gemäss den dafür vorgesehenen
       Möglichkeiten kontrolliert. Bei Bedarf können auch manuelle Kontrollen durchgeführt werden. Beide
       Kontrollen haben spätestens innert 14 Tagen nach der Spielaustragung zu erfolgen.

3.10.4 Wird die fehlende Spielberechtigung festgestellt, erfolgt eine Nachkontrolle der letzten zwei Spiele
       des Teams, wo der Spieler zum Einsatz gelangte, maximal aber bis 14 Tage vor dem Spiel, welches
       die Kontrolle auslöste. Die entsprechenden Sanktionen (Forfaits, Bussen, usw.) werden nach den
       massgebenden Reglementen, Weisungen und Ausführungsbestimmungen ausgesprochen.

3.11    Protest
        Die Verantwortung für einen formell und fristgerecht eingereichten Protest gemäss WR Artikel 50 bis
        57 liegt ausschliesslich beim protestierenden Klub. Der Schiedsrichter ist für die Protestanmeldung
        und die Formalitäten nach dem Spiel zuständig/verantwortlich. Die Einzahlung der Protestkaution hat
        auf das offizielle Konto des OFV zu erfolgen.

                                                      -9-
3.12   Tenuewerbung
       Tenuewerbungen sind bewilligungspflichtig und müssen jährlich durch die Klubs erneuert werden. Es
       gelten die "Ausführungsvorschriften für die Werbung auf der Spielerausrüstung" der AL.

3.13   Schiedsrichterkontingentierung / Verhältnisschlüssel

3.13.1 Dem Schiedsrichterkontingent unterstehen sämtliche Teams eines Klubs, deren Spiele von offiziellen
       Schiedsrichtern geleitet werden. Bei Gruppierungen zählt der federführende Klub. Teams, die ihre
       Meisterschaft bei einem anderen Regionalverband austragen und somit keine Schiedsrichter vom
       OFV zugeteilt erhalten, werden nicht mitgezählt.

3.13.2 Verhältnisschlüssel:
       - 1 Schiedsrichter für 1-2 Teams, 2 Schiedsrichter für 3-4 Teams, 3 Schiedsrichter für 5-6 Teams,
          usw.
       - Klubs im Engadin, Puschlav, Bergell müssen ab 3 Teams 1 Schiedsrichter, ab 5 Teams
          2 Schiedsrichter stellen.

3.14   Spielleitung im Engadin, Puschlav oder Bergell

3.14.1 Für die Fahrtspesen kann der Schiedsrichter nebst der reglementarischen Pauschale eine zusätzliche
       Reiseentschädigung von CHF 50.00 verrechnen; im Trio einmal.

3.14.2 Übernachtungsentschädigung:
       Für Verbandsspiele, die am Abend stattfinden und der Schiedsrichter, respektive das Trio die
       Rückreise nicht mehr am gleichen Tag antreten können, kann zusätzlich eine
       Übernachtungsentschädigung von je CHF 50.00 verrechnet werden.

3.15   Garderobe für Schiedsrichter, Spielleiter und Spiele mit SR-Trio
       Diese hat den Richtlinien für die von Erstellungen von Fussballanlangen zu entsprechen. Der
       Heimklub muss eine genügend grosse, saubere und ruhige Umkleidekabine zur Verfügung stellen.
       Diese ist zweckmässig einzurichten mit Tisch, Stuhl, einem abschliessbaren Wertsachenschrank
       (oder alternative Depotmöglichkeit beim Heimklub) und einer Dusche. Die Garderobe ist am Spieltag
       einzig für die Nutzung durch den oder die Schiedsrichter vorgesehen (keine Trainerkabine,
       Abstellraum oder Materialdepot).
       Kommen SR-Trio zum Einsatz sind die Seitenlinien freizuhalten und der Sicherheitsabstand von
       3 Metern einzuhalten. Dies, damit der Schiedsrichter-Assistent in seiner Funktion nicht behindert wird.
       Ungenügende Einrichtungen werden der Sportplatzkommission OFV gemeldet.

4.     Trainingsspiele / Turniere
4.1    Wichtig zu wissen
       -   Vor jedem Trainingsspiel und Turnier muss, analog der Meisterschaft, dem Schiedsrichter eine
           vollständig ausgefüllte und über Clubcorner erstellte Spielerkarte (Spielerliste und
           Spielerbankliste) abgegeben werden.
       -   Jedes Spiel gegen ein ausländisches Team und jedes Spiel im Ausland muss durch den SFV
           bewilligt werden. Gesuche sind direkt an den SFV einzureichen.
       -   Sämtliche Turniere (auch Kurz-/Blitz- und Hallenturniere) sind bewilligungspflichtig. Es gelten die
           Bestimmungen des SFV Turnierreglements. Turniergesuche sind auf der OFV Homepage /
           Dokumentationen auszufüllen und an die Geschäftsstelle einzureichen. Gesuche sind
           grundsätzlich an diejenige Abteilung einzureichen, welche die Meisterschaft organisiert, an der das
           Team jenes Klubs teilnimmt, der das Turnier durchführt. Nimmt der veranstaltende Klub nicht selbst
           am Turnier teil und immer, wenn Klubs aus anderen Landesverbänden teilnehmen, ist der SFV für
           die Bewilligung zuständig. Klubs, welche ohne Bewilligung ein Turnier durchführen oder an einem
           nicht bewilligten Turnier teilnehmen, werden gebüsst.

                                                   - 10 -
4.2     Verwarnungen / Suspensionen / Funktionssperren

4.2.1   Die Verwarnungen zählen nicht für die Strafpraxis der Meisterschaft und der Cupwettbewerbe.

4.2.2   Alle Spiel- und Turnierabbrüche, Tätlichkeiten an einem Schiedsrichter oder andere schwere Vorfälle
        sind vom Veranstalter sofort dem OFV zu melden (Telefon +41 71 282 41 44).

4.2.3   Suspensionen und Funktionssperren, die aus Trainingsspielen und Turnieren resultieren, sind erst
        nach Inkrafttreten der Strafverfügung in Verbandsspielen zu verbüssen. Bei Turnieren sind Artikel
        13.2 und 13.3 des Reglements für die Durchführung von Fussballturnieren des SFV (Ausgabe 2020)
        in dem Fall zu beachten.

5.      Bussen / Suspensionen / Funktionssperren für Teamoffizielle
5.1     Rechtspflegereglement
        Straf- und Disziplinarverfügungen der Organe des OFV können angefochten werden. Dafür gelten die
        Bestimmungen des "Rechtspflegereglements der AL".

5.2     Formerfordernisse für Massenverfügungen
        Die Verfügungen der WK (z.B. Bussen, Suspensionen) bedürfen für ihre Gültigkeit keiner Unterschrift.

5.3     Gebührenreglement / Bussenverzeichnis
        Die detaillierten Listen sind auf der Website des OFV unter Dokumentationen ersichtlich. Gebühren
        und Bussen werden den Klubs monatlich in Rechnung gestellt.

5.4     Verwarnungen, Ausschlüsse, Ordnungsbussen
        Sämtliche Verwarnungen, Ausschlüsse und Ordnungsbussen werden wöchentlich im Clubcorner
        veröffentlicht und können durch die Klubs eingesehen werden (keine Zustellung per Email).

5.5     Suspensionen für Spieler / Funktionssperren für Teamoffizielle (Trainer, Coach, Physio usw.)

5.5.1   Verfügungen von Suspensionen gegen Spieler und Funktionssperren für Teamoffizielle können an
        Werktagen (Montag bis Freitag) jeweils bis 12:00 Uhr erlassen werden (Publikation im Internet auf
        www.ofv.swiss und im Clubcorner).

        Angaben über Sperrperioden, das Inkrafttreten und die Verbüssung von Suspensionen sowie
        Funktionssperren enthält das Merkblatt «Verbüssung von Suspensionen und Funktionssperren»,
        welches auf der Website des OFV publiziert ist.

        Zu beachten gilt auch Artikel 4.2.3.

5.5.2   Rechtsmittel:
        Sofern gegen eine Suspension oder Funktionssperre ein Rechtsmittel ergriffen wird, hat deren
        formgerechte Einreichung aufschiebende Wirkung (ausgenommen die automatische Suspension für
        Spieler und Funktionssperren). Spieler oder Teamoffizielle können bis zum Erlass eines neuen
        Entscheids eingesetzt werden, sofern die aufschiebende Wirkung nicht entzogen wurde.

                                                   - 11 -
5.5.3   Allgemeines:
        - In folgenden Fällen gilt ein Suspensions- oder Sperrtermin als verbüsst:
            - Wenn ein Verbandsspiel ausgetragen, nachträglich aber Forfait erklärt werden musste.
            - Bei einem Verbandsspiel, das wegen Einsatzes des betreffenden suspendierten Spielers
              nachträglich Forfait erklärt werden musste.
            - Wenn das betroffene Verbandsspiel vor Spielschluss abgebrochen und nicht wiederholt wird.
        - Sind nach Rückzug eines Teams nicht alle Suspensionstage verbüsst, so hat der Spieler, Trainer
            oder Offizielle seine noch ausstehenden Suspensionen mit demjenigen Team zu verbüssen, für
            die er spielberechtigt ist/wird oder eine Funktion ausübt(e).
        - Sind am Ende einer Saison nicht alle Suspensionstage verbüsst, so müssen diese mit in die neue
            Saison genommen werden.

5.6     Vergehen nach Spielschluss
        Gemäss Artikel 5, Ziffer 2 der Rechtspflegeordnung des SFV sind strafbare Handlungen vor und nach
        dem Spiel vom Schiedsrichter zu rapportieren und werden grundsätzlich so bestraft, wie wenn sie
        während dem Spiel begangen wurden. Der Grundsatz der automatischen Suspension gilt jedoch nur
        wenn ein Feldverweis mit der roten Karte noch auf dem Spielfeld angezeigt wurde. Als Beweismittel
        zur Beurteilung des Sachverhaltes werden auch Polizeirapporte zugelassen.

5.7     Schiedsrichter- und Spielinspizienten
        Offiziell durch den OFV aufgebotene Schiedsrichter- oder Spielinspizienten sind verpflichtet grobe
        Unsportlichkeiten und/oder Tätlichkeiten hinter dem Rücken des Schiedsrichters auf oder neben dem
        Spielfeld, vor, während und nach dem Spiel im Schiedsrichterbericht zu rapportieren. Diese
        Vorkommnisse werden bestraft, wie wenn die Meldung vom Schiedsrichter stammen würde. Daraus
        resultierende Suspensionen sind erst nach Inkrafttreten der Strafverfügung zu verbüssen. Es ist kein
        automatischer Suspensionstag zu verbüssen.

6.      Schlussbestimmungen
        In allen nicht geregelten Fällen entscheidet die WK zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstand.

        Gegen diese Weisungen kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.

        Diese Allgemeine Weisungen zum Wettspielbetrieb wurden vom Verbandsvorstand am 6. Mai 2021
        genehmigt und treten ab 1. Juli 2021 in Kraft.

Ostschweizer Fussballverband

Stephan Häuselmann            Stefan Tanner
Verbandspräsident             Präsident Wettspielkommission

                                                     - 12 -
Anhang 1: Pikettorganisation und Vorgehen bei Spielverschiebungen und Fofaits

                  Vor dem Spieltag                                                                                             Am Spieltag

                  Montag - Sonntag                                            Montag - Freitag                                                                           Samstag - Sonntag

                                                    Meisterschaftsspiele                                                                        Meisterschaftsspiele
                                                      Herren 2./3. Liga                                                                           Herren 2./3. Liga
                                                 BRACK.CH Youth League A - C                                                                 BRACK.CH Youth League A - C
           Alle durch den OFV organiserten                                                  Alle durch den OFV organiserten                                                            Alle durch den OFV organiserten
                                                        Regionaler Cup                                                                           Regionaler Cup
                  Spiele und Turniere                                                              Spiele und Turniere                                                                        Spiele und Turniere
                                                Alle Runden bei den Aktive Herren                                                        Alle Runden bei den Aktive Herren

                                                          Krankheit                                                                                   Krankheit
                                                 Spätestens 24h vor dem Spiel                                                                Spätestens 24h vor dem Spiel

                  071 282 41 41
                 Montag bis Freitag                                                                  071 282 41 41                                                                              071 282 41 41
                                                        071 282 41 41                                                                               071 282 41 44
            während den OFV-Bürozeiten                                                         Verschiebungsmeldung an                                                                   Verschiebungsmeldung an
                                                  während den OFV-Bürozeiten                                                                 während den OFV-Pikettzeiten
                                                                                             automatischen Pikettdienst des                                                            automatischen Pikettdienst des
                                                   Verschiebungsanfrage via                                                                    Verschiebungsanfrage via
                   071 282 41 44                                                            OFV via Telefonbeantworter oder                                                            OFV via Telefonbeantworter oder
                                                        Geschäftsstelle                                                                              Pikettdienst
           An Wochenenden und Feiertagen                                                                 E-Mail                                                                                     E-Mail
                via OFV-Pikettdienst

                                                                                                Wettspielbetrieb (Taste 1)                                                                 Wettspielbetrieb (Taste 1)
                                                                                             Meldung nach dem Pfeifsignal:                                                              Meldung nach dem Pfeifsignal:
                                                                                                     - Spielnummer                                                                              - Spielnummer
                  Witterungsbedingt
                                                                                                       - Kategorie                                                                                - Kategorie
              alle Ligen nur in speziellen
                                                                                                         - Gruppe                                                                                   - Gruppe
                      Situationen                     OFV-Geschäftsstelle                                                                      OFV-Pikettverantwortlicher
                                                                                                     - Spielpaarung                                                                             - Spielpaarung
                                                 bestimmt das weitere Vorgehen                                                               bestimmt das weitere Vorgehen
                                                                                             - Verschiebungs- / Forfaitgrund                                                            - Verschiebungs- / Forfaitgrund
               Forfaits und Krankheit
                                                                                                - Name / Funktion im Klub                                                                  - Name / Funktion im Klub
           von mindestens 6 Kaderspielern
                                                                                           Alternativ senden sie ein E-Mail mit                                                       Alternativ senden sie ein E-Mail mit
                                                                                           diesen Angaben an ofv@football.ch                                                          diesen Angaben an ofv@football.ch

                       Forfait                     Bewilligte Spielabsage                                                                    Bewilligte Spielabsage
                                                                                                  Heimklub informiert                                                                        Heimklub informiert
               So frühzeitig als möglich              Heimklub informiert                                                                       Heimklub informiert
                                                                                             telefonisch und persönlich                                                                 telefonisch und persönlich
                                                 telefonisch und persönlich                                                                telefonisch und persönlich
                                                                                           Gegner und Schiedsrichter*in über                                                          Gegner und Schiedsrichter*in über
                     Krankheit                 Gegner und Schiedsrichter*in über                                                         Gegner und Schiedsrichter*in über
                                                                                                   die Spielabsage                                                                            die Spielabsage
            Spätestens 24h vor dem Spiel               die Spielabsage                                                                           die Spielabsage

            Nur telefonisch - keine E-Mails!     Ist die OFV-Geschäftsstelle nicht
                                                                                                                                          Ausserhalb der OFV-Pikettzeiten
                                                   mehr besetzt oder erreichbar,
                                                                                                                                        versuchen Sie den OFV-Pikettdienst
                                               versuchen Sie den OFV-Pikettdienst
                                                                                                                                              trotzdem zu erreichen.
                                                           zu erreichen.
                                                                                                                                                   071 282 41 44
                                                           071 282 41 44
                                                                                                                                               Keine Verschiebung ohne
                                                    Keine Verschiebung ohne
                                                                                                                                                     Bewilligung!
                                                          Bewilligung!

                                                                                                                                         Kann keine Bewillgung eingeholt
                                                Kann keine Bewillgung eingeholt
                                                                                                                                         werden, entscheidet gemäss WR
                                                werden, entscheidet gemäss WR
                                                                                                                                         einzig der Schiedsrichter vor Ort
                                                einzig der Schiedsrichter vor Ort
                                                                                                                                              über die Bespielbarkeit
                                                     über die Bespielbarkeit

                                                                                                              - 13 -
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