Allgemeine Weisungen zum Wettspielbetrieb - Saison 2021/2022 - Ostschweizer ...
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_______________________________________________________________________ Allgemeine Weisungen zum Wettspielbetrieb Saison 2021/2022 _______________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines ............................................................................................................................................ 3 1.1 Verantwortlichkeit..................................................................................................................................... 3 1.2 Website OFV / Clubcorner / Offizielle Mitteilungen ................................................................................. 3 1.3 Korrespondenzen / Bankverbindung ....................................................................................................... 3 1.4 Kontaktaufnahme mit Schiedsrichtern/Spielleitern .................................................................................. 3 2. Verbandsspiele ...................................................................................................................................... 3 2.1 Verbandsspiele sind (abschliessende Aufzählung): ................................................................................ 3 2.2 Teammeldungen ...................................................................................................................................... 3 2.3 Wettspielansetzungen.............................................................................................................................. 4 2.4 Wettspiel-Neu-Ansetzungen (Klubs suchen einen neuen Spieltermin) ................................................... 5 2.5 Wettspielverschiebungen ......................................................................................................................... 6 2.6 Pikettdienste ............................................................................................................................................ 7 2.7 Spielabbruch ............................................................................................................................................ 7 2.8 Forfait ....................................................................................................................................................... 7 2.9 Regionale Cup-Wettbewerbe ................................................................................................................... 7 3. Wettspielbetrieb ..................................................................................................................................... 7 3.1 Regelung bei Saisonabbruch ................................................................................................................... 7 3.2 Sicherheit, disziplinarische Verantwortlichkeit (SFV Statuten, Artikel 78) ............................................... 8 3.3 Spielfelder ................................................................................................................................................ 8 3.4 Kunststoffrasenspielfelder und Allwetterplätze ........................................................................................ 8 3.5 Neutrales Spielfeld ................................................................................................................................... 8 3.6 Beleuchtung ............................................................................................................................................. 8 3.7 Technische Zone ..................................................................................................................................... 8 3.8 Kurzfristige Verlegung des Spielortes / Sportplatzes / Anspielzeit / SR-Ausfall ...................................... 8 3.9 Spielball, offizielle Spielerkarte (Spielerliste und Spielerbankliste), Spielereignisformular, Multi-Ball-System, Anzahl Auswechslungen 2. Liga Herren.................................................................... 9 3.10 Überprüfung Spielerkarten / Kontrolle Spielberechtigung ....................................................................... 9 3.11 Protest ...................................................................................................................................................... 9 3.12 Tenuewerbung ....................................................................................................................................... 10 3.13 Schiedsrichterkontingentierung / Verhältnisschlüssel ........................................................................... 10 3.14 Spielleitung im Engadin, Puschlav oder Bergell .................................................................................... 10 3.15 Garderobe für Schiedsrichter, Spielleiter und Spiele mit SR-Trio ......................................................... 10 4. Trainingsspiele / Turniere ................................................................................................................... 10 4.1 Wichtig zu wissen .................................................................................................................................. 10 4.2 Verwarnungen / Suspensionen / Funktionssperren............................................................................... 11 5. Bussen / Suspensionen / Funktionssperren für Teamoffizielle ...................................................... 11 5.1 Rechtspflegereglement .......................................................................................................................... 11 5.2 Formerfordernisse für Massenverfügungen........................................................................................... 11 5.3 Gebührenreglement / Bussenverzeichnis .............................................................................................. 11 5.4 Verwarnungen, Ausschlüsse, Ordnungsbussen .................................................................................... 11 5.5 Suspensionen für Spieler / Funktionssperren für Teamoffizielle (Trainer, Coach, Physio usw.) .......... 11 5.6 Vergehen nach Spielschluss ................................................................................................................. 12 5.7 Schiedsrichter- und Spielinspizienten .................................................................................................... 12 6. Schlussbestimmungen ....................................................................................................................... 12 Anhang 1 ………………………………………………………………………………………………………13 -2-
1. Allgemeines Die allgemeinen Weisungen zum Wettspielbetrieb des Ostschweizer Fussballverbandes (OFV) sind ergänzende Bestimmungen und Präzisierungen zu den Reglementen und Ausführungsbestimmungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und der Amateur Liga des SFV (AL), welche an die Regionalverbände delegiert werden. 1.1 Verantwortlichkeit Diese liegt für die Einhaltung aller Reglemente und Weisungen ausschliesslich bei den Klubs. 1.2 Website OFV / Clubcorner / Offizielle Mitteilungen Alle für den Spielbetrieb nötigen Informationen werden auf der Website des OFV (www.ofv.swiss) und im Clubcorner bereitgestellt. Unstimmigkeiten bei Resultaten sind innert 3 Tagen nach deren Veröffentlichung zu melden. Die offiziellen Mitteilungen (OM) des Verbandes sind für den Spielbetrieb verbindlich. Soweit Einsprachen gegen Entscheide, welche in den OM zum Spielbetrieb publiziert wurden, möglich sind, gelten die Bestimmungen des Rechtspflegereglements der AL des SFV. Die Klubs sind verpflichtet, regelmässig die aufgeführten Mitteilungskanäle zu kontrollieren und entsprechende Informationen zur Kenntnis zu nehmen. 1.3 Korrespondenzen / Bankverbindung Korrespondenzen zum Spielbetrieb kann nur durch ein Vorstandsmitglied eines Klubs an die offizielle Adresse des OFV gestellt werden. Die offizielle Verbandsadresse lautet: Ostschweizer Fussballverband Weinfelderstrasse 84 8580 Amriswil Telefon +41 71 282 41 41 E-Mail ofv@football.ch IBAN CH84 0900 0000 9000 9888 2 1.4 Kontaktaufnahme mit Schiedsrichtern/Spielleitern Die Kontaktaufnahme durch ein Vorstandsmitglied, Trainer, Spieler, usw., via Telefon, SMS, soziale Medien (WhatsApp, Facebook, etc.), persönlichen E-Mails oder anderen Kommunikationskanälen mit einem Schiedsrichter oder Spielleiter ist im Zusammenhang mit einem Spiel oder dem Spielbetrieb nicht erlaubt. Ein Verstoss gegen die Bestimmung hat disziplinarische Massnahmen zu Folge. Ausnahme: Die Kontaktaufnahme bei einer kurzfristigen Spielverschiebung oder -absage via Telefon. 2. Verbandsspiele 2.1 Verbandsspiele sind (abschliessende Aufzählung): - Meisterschafts-, Entscheidungs- und Wiederholungsspiele - Regionale OFV- und Schweizer-Cupspiele - Bündner-Cup 2.2 Teammeldungen 2.2.1 Diese hat für die jeweilige Meisterschaftsphase auf den dafür zugestellten Unterlagen zu erfolgen. Für Jahresmeisterschaften mit Hin- und Rückrunde werden diese im Mai zugestellt. Für Meisterschaften mit einer Herbst- und Frühjahresrunde im Mai und Oktober. Die Teammeldungen haben schriftlich innert der angesetzten Frist zu erfolgen. -3-
2.2.2 Die maximale Anzahl Teams, die ein Klub melden kann, ist in den Unterlagen auf dem Meldeblatt aufgeführt. Werden zusätzliche Teams angemeldet, ist mit den Teamanmeldungen ein Gesuch (SR- Einkauf) einzureichen. 2.2.3 Die von den Klubs gemeldeten Spieltage und Anspielzeiten der Teams werden bewilligt, wenn diese den offiziellen Spieltagen und Anspielzeiten entsprechen (siehe Artikel 2.3.4). Die Wettspielkommission (WK) kann für einzelne Teams eines Klubs auch andere Spieltage bewilligen. 2.2.4 Die Einteilung der Teams in die Liga/Stärkeklasse erfolgt aufgrund der Schlussrangliste der vorangegangenen Meisterschaftsphase und/oder den Modalitäten. Neue bzw. zusätzliche Teams eines Klubs werden in der tiefsten Liga/Stärkeklasse eingeteilt. 2.2.5 Teamnachmeldungen sind mit den Teammeldungen auf die Frühjahrsrunde bei den Herren 5. Liga, Frauen 4. Liga, Senioren und regionalen Junioren und Juniorinnen möglich. 2.3 Wettspielansetzungen 2.3.1 Verbandsspiele werden durch die WK angesetzt. 2.3.2 Die verbindlichen Spieltermine sind im "Spielkalender Saison 2021/2022" veröffentlicht. Nach den letzten Spiel- oder Nachtragsterminen werden keine Spiele mehr angesetzt. 2.3.3 Die WK kann in eigener Kompetenz Verbandsspiele auf jeden Tag und Anspielzeit ansetzen oder Neu-Ansetzen. Für die Ansetzung von verschobenen Spielen haben dabei die im «Spielkalender Saison 2021/2022» mit einem «N» bezeichneten Daten Priorität. Zur Sicherstellung des Spielbetriebs kann die WK sowohl einzelne Meisterschaftsspiele oder auch ganze Spieltermine einer Gruppe auf einen anderen Tag ansetzen. Die Frist von 21 Tagen vor dem Spieltermin wird eingehalten. 2.3.4 Als offizielle Spieltage und Anspielzeiten gelten: Herren: Samstag ab 15:00 Uhr bis max. 19:15 Uhr (ab 30.10.2021 max. 18:15 Uhr); Sonntag ab 09:30 Uhr bis max. 17:00 Uhr Frauen, Junioren A, FF-19: Sonntag ab 09:30 Uhr bis max. 17:00 Uhr Junioren B: Samstag ab 09:30 Uhr bis max. 17:30 Uhr; Sonntag ab 09:30 Uhr bis max. 17:00 Uhr Junioren C-D, FF-15, FF-12: Samstag ab 09:00 Uhr bis max. 17:30 Uhr Senioren 30+ und 40+: Freitag ab 19:00 bis 20:30 Uhr / Samstag bis max. 16:00 Uhr Senioren 50+ Wochentags ab 19:00 Uhr 2.3.5 Bei der Festlegung der Anspielzeiten ist auf die Reisedistanz des Gegners sowie bei den Junioren/Juniorinnen auf die ordentlichen Schulzeiten Rücksicht zu nehmen. Spätere Anspielzeiten werden nicht bewilligt, auch wenn beide Klubs einverstanden sind. Frühere Anspielzeiten werden bewilligt, wenn das Einverständnis beider Klubs vorliegt. Finden am gleichen Tag mehrere Verbandsspiele auf einem Spielfeld/einer Anlage statt, ist bei der Anspielzeit, den WR Artikel 28, Prioritätenordnung bei der Benutzung von Spielfeldern, zwingend einzuhalten. 2.3.6 Einsprachen gegen veröffentlichte Anspielzeiten sind bis zum Meldetermin gemäss OM oder danach innert 3 Tagen nach deren Veröffentlichung einzureichen. Danach gilt die veröffentlichte Anspielzeit. 2.3.7 An Ostern und Pfingsten werden die Sonntagsspiele auf Montag angesetzt. An Feiertagen gelten die Anspielzeiten wie an Sonntagen. Am Bettagsamstag gilt für Spiele der Frauen, Junioren A und FF-19 als früheste Anspielzeit 17:00 Uhr. 2.3.8 Die zwei letzten Spielrunden der 2. und 3. Liga bei den Herren, sowie der 2. Liga bei den Frauen werden in der Regel je Liga zeitgleich angesetzt. -4-
2.3.9 Bei der BRACK.CH Youth League wird die letzte Runde, jeder Meisterschaftsphase, in der Regel, zeitgleich angesetzt. 2.3.10 Spielansetzungen am Freitagabend: Dieser Spieltermin ist für die Senioren reserviert. Sind mehrere Spiele am gleichen Spieltermin und auf dem gleichen Spielfeld angesetzt, haben die Spiele der Senioren in jedem Fall Vorrang. Betroffene Spiele werden auf den Sonntag angesetzt. 2.3.11 Neu-Ansetzungen infolge einer Cuprunde werden auf den nächstmöglichen Mittwoch vorgenommen. 2.4 Wettspiel-Neu-Ansetzungen (Klubs suchen einen neuen Spieltermin) 2.4.1 Die WK entscheidet über alle Gesuche. Eigenmächtige Neuansetzungen, ohne Bewilligung durch die WK, haben disziplinarische Massnahmen zur Folge. 2.4.2 Frühzeitige Neuansetzungen auf einen späteren Zeitpunkt: Der neue Termin muss früher oder innerhalb der Frist von 21 Tagen nach dem ursprünglichen Spieltermin sein. Das Einverständnis des Gastklubs muss vorliegen. 2.4.3 Kurzfristige Neuansetzungen, innerhalb von 21 Tagen vor dem angesetzten Wettspiel: Der neue Termin muss früher oder bis spätestens dem auf den Spieltag folgenden Donnerstag sein. Das Einverständnis des Gastklubs muss vorliegen. Diese Neuansetzungen sind bis spätestens Freitagmittag 12:00 Uhr für Wochenend- und bis 12:00 Uhr des Spielvortages bei Wochentagsspielen möglich. Die Schiedsrichterabsage und Schiedsrichterneuzuteilung erfolgt durch den OFV. 2.4.4 Wechsel des Spieltages bei einer Ansetzung von Montag bis Freitag: Eine frühzeitige Verlegung, bis 21 Tage vor dem angesetzten Wettspiel ist möglich, wenn beide Klubs einverstanden sind. Solche Verschiebungen können über den Clubcorner selbst ständig vorgenommen werden, sofern der neue Termin nicht später als der darauffolgende Donnerstag ist und/oder eine Schiedsrichterzuteilung vorliegt. 2.4.5 Wechsel des Spieltages bei einer Ansetzung von Samstag/Sonntag: Eine frühzeitige Verlegung, bis 21 Tage vor dem angesetzten Wettspiel, vom Samstag auf Sonntag oder von Sonntag auf Samstag, kann der Heimklub im Clubcorner selbstständig vornehmen, sofern keine Schiedsrichterzuteilung vorliegt. Ist der Gastklub nicht einverstanden, muss er dies dem OFV und dem auslösenden Klub innert 5 Tagen mitteilen. Ohne Einigung gilt wieder der ursprüngliche Termin. 2.4.6 Ausnahmen: Durch die WK auf den Sonntag angesetzte Spiele der Herren 2. und 3. Liga können nicht auf den Samstag verlegt werden. Der Heimklub kann für Spiele der Herren, 2. - 5. Liga, bis 30 Tage vor dem Spieltermin und ohne Einverständnis des Gegners, eine Verlegung vom Spieltag Samstag auf Sonntag beim OFV beantragen. Bei den Junioren D, FF-15, FF-12 und Senioren 50+ können die Wettspiel Neu-Ansetzungen in der jeweiligen Spielperiode gemäss den Modalitäten im gegenseitigen Einverständnis frei angesetzt werden. 2.4.7 Alle Neuansetzungen durch Klubs sind in Abhängigkeit der Vorlaufzeit gebührenpflichtig. -5-
2.5 Wettspielverschiebungen 2.5.1 Die Verschiebung eines Wettspiels kann nur in den folgenden Fällen via dem zuständigen Pikettdienst beantragt bzw. gemeldet werden: - Bei unbenutzbarem Spielfeld (sind nur einzelne Spiele davon betroffen, ist WR Artikel 28 Prioritätenordnung bei der Benutzung von Spielfeldern zwingend einzuhalten); - Bei Krankheit von mindestens 6 Kaderspielern eines Teams (diese hat spätestens 24h vor dem Spieltermin beantragt zu werden; entsprechende Zeugnisse, Atteste oder Bestätigungen sind unaufgefordert innert 3 Tagen nach dem Spiel einzureichen); - In Fällen höherer Gewalt. Ergänzende Bestimmungen und das genaue Vorgehen finden Sie im Anhang 1. Steht gemäss dem Aufgebot für das Verbandsspiel auch ein Kunststoffrasen oder Allwetterplatz zur Verfügung, welcher bespielbar ist, so hat die Durchführung eines Verbandsspiels auf diesem Spielfeld in jedem Fall Vorrang gegenüber einem Trainingsspiel oder dem Trainingsbetrieb. Ausnahme: Wenn das Spielfeld vom Eigentümer an einen Dritten oder anderen Klub reserviert bzw. vermietet ist. Wird das Wettspiel trotzdem abgesagt, entscheidet die WK gemäss WR Artikel 61. Finden gleichzeitig mehrere Verbandsspiele auf dem gleichen Spielfeld statt, gilt die Prioritätenordnung bei der Benutzung von Spielfeldern gemäss dem WR Artikel 28. Erfolgt die Verschiebung durch einen Klub wegen einem unbenutzbaren Spielfeld vor dem Spieltag und ohne Einverständnis des Verbandes, gilt dies als eigenmächtige Spielverschiebung. Hier, sowie in besonderen Fällen, entscheidet der Pikettdienst in Absprache mit der WK. Die WK kann einen SR oder Inspizienten zu einer vorzeitigen Spielfeldinspektion aufbieten. Sperrt eine Behörde oder der Platzeigentümer ein Spielfeld, so ist ein entsprechendes rechtsgültig unterzeichnetes Schriftstück vorzuweisen. In solchen Fällen wird nicht gespielt (siehe auch Artikel 2.5.5 und folgende). 2.5.2 Die Wiederansetzungen verschobener Spiele durch die Klubs sind möglich, wenn beide Klubs mit dem neuen Termin einverstanden sind und werden bewilligt, wenn der neue Spieltermin innerhalb der nächsten 21 Tage liegt, aber nicht in den letzten zwei Wochen vor Meisterschaftsende. Sofern die Klubs keinen neuen gemeinsamen Termin finden oder melden, wird das Spiel durch die WK aufgrund der vorliegenden Unterlagen neu angesetzt. 2.5.3 Erhält der Gastklub oder Schiedsrichter die Verschiebungsmeldung nicht, oder zu spät, hat der Heimklub allfällige Spesenforderungen zu bezahlen. Die endgültige Höhe wird durch die WK festgelegt. 2.5.4 Auf dem Sportplatz/Spielfeld entscheidet der Schiedsrichter respektive der aufgebotene Inspizient in Anwendung des WR über die Bespielbarkeit. Er hat auch das Recht, über die Prioritätenordnung bei der Benutzung von Spielfeldern gemäss WR Artikel 28 für Spiele auf dem gleichen Terrain zu entscheiden. 2.5.5 Wird das betreffende Verbandsspiel entgegen dem Schiedsrichter- respektive Inspizienten-Entscheid nicht ausgetragen, treten folgende Vorschriften in Kraft: - Der Heimklub wird mit den entsprechenden Spesen für die Inspektion belastet (Reisespesen und Taggeld). - Die WK behält sich vor, aufgrund des Schiedsrichter- bzw. Inspizienten-Berichtes im Sinne der rechtsgleichen Behandlung aller Klubs ein Forfait auszusprechen. 2.5.6 Ein Verbandsspiel wird von der WK neu angesetzt, wenn: - Das Spiel wegen Fehlen des Schiedsrichters nicht stattfinden kann. - Der Schiedsrichter das Spiel wegen höherer Gewalt verschieben oder abbrechen musste. - Das Spiel vom Schiedsrichter ohne ausreichenden Grund abgebrochen wird. Allfällige Schiedsrichterspesen übernimmt der OFV, sofern dem Gesuch, welches innert 3 Tagen der WK eingereicht werden muss, entsprochen wird. Weitere Vergütungen werden nicht ausbezahlt. -6-
2.5.7 Bei zweifelhafter Witterung wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Heimklub zu erkundigen, ob das Spiel stattfindet. Hat der Schiedsrichter einen weiten Anfahrtsweg, ist es bei Schlechtwetter von Vorteil, wenn der Heimklub schon am Vortag mit ihm Kontakt aufnimmt, um einen letztmöglichen Absagezeitpunkt zu vereinbaren. 2.6 Pikettdienste 2.6.1 Manueller Pikettdienst +41 71 282 41 44 Gilt nur für Meisterschaftsspiele der Herren 2. Liga, 3. Liga, regionaler Cup (Herren) und der BRACK.CH Youth League. Detailliertes Vorgehen gemäss Anhang 1. 2.6.2 Automatischer Pikettdienst +41 71 282 41 41 Gilt für alle übrigen regionalen OFV-Verbandsspiele. Detailliertes Vorgehen gemäss Anhang 1. 2.6.3 Die WK behält sich vor, alle Verschiebungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Der manuelle Pikettdienst kann bei Bedarf für weitere Ligen oder Klubs eingeführt werden. 2.7 Spielabbruch Bei Spielabbrüchen von Verbands- und Trainingsspielen aller Ligen ist der Heimklub verpflichtet, diesen sofort dem manuellen Pikettdienst zu melden (+41 71 282 41 44). 2.8 Forfait 2.8.1 Gibt der Heimklub Forfait, hat er dies dem OFV, dem Schiedsrichter und dem Gastklub mitzuteilen. Das Vorgehen entspricht dem gleichen Ablauf wie bei einer Spielverschiebung und ist im Anhang 1 geregelt. Gibt er dem Gastklub oder Schiedsrichter zu spät oder gar keinen Bericht, hat er für allfällige Unkosten aufzukommen. 2.8.2 Gibt der Gastklub Forfait, hat er dies rechtzeitig dem Heimklub mitzuteilen. Der Heimklub hat die Pflicht, das Forfait dem OFV zu melden und den Schiedsrichter zu informieren. Das Vorgehen entspricht dem gleichen Ablauf wie bei einer Spielverschiebung und ist im Anhang 1 geregelt. Unterlässt der Gastklub die Meldung oder erfolgt sie zu spät, hat er für allfällige Unkosten aufzukommen. Finanzielle Forderungen des Heimklubs sind innert 3 Tagen an die WK zu richten. 2.8.3 Erfolgt eine Forfaitmeldung an den OFV während den Bürozeiten, wird diese sofort publiziert. 2.9 Regionale Cup-Wettbewerbe Die Modalitäten für die regionalen Cupwettbewerbe sind in einem speziellen Reglement festgelegt. Sämtliche Finalspiele werden in der Saison 2021/2022 am Sonntag, 22. Mai 2022, ausgetragen. 3. Wettspielbetrieb 3.1 Regelung bei Saisonabbruch Es gilt WR Artikel 8bis. -7-
3.2 Sicherheit, disziplinarische Verantwortlichkeit (SFV Statuten, Artikel 78) Die Heimklubs sind für die Sicherheit auf der Anlage verantwortlich. Insbesondere ist sicher zu stellen, dass dem Schiedsrichter ein sicherer Zu- und Abgang auf der Anlage vor und nach dem Spiel möglich ist (vom Parkplatz bis zur Garderobe und dem Spielfeld). Ferner sind die Weisungen des Schiedsrichters und/oder Verbandsinspizienten vor Ort zu befolgen und dafür zu sorgen, dass der Sicherheitsabstand zum Spielfeld von 3 Metern von den Zuschauern eingehalten wird. Es darf kein Feuerwerk oder Pyrotechnik abgebrannt werden. 3.3 Spielfelder Verbandsspiele dürfen nur auf Spielfeldern ausgetragen werden, die von der zuständigen Verbandsbehörde freigegeben wurden. Ist dies nicht der Fall, geht ein Spiel für den Heimklub Forfait verloren. Für Meisterschaftsspiele der Herren 2. und 3. Liga sollte ein Spielfeld zur Verfügung stehen, welches einen Sicherheitsraum, ausserhalb der Spielfeldbegrenzung, von 3 Metern aufweist (siehe Wegleitung zur Erstellung von Fussballspielfeldern). Ist das Spielfeld nicht oder nur teilweise umzäunt, muss während den Spielen mit geeigneten Massnahmen (Bsp. Absperrband, Ordnungsdienst) dafür gesorgt werden, dass der Sicherheitsabstand von 3 Metern eingehalten wird. Die Klubs sind aufgefordert, diese Massnahmen umzusetzen. Hybridrasenspielfelder sind Naturrasenspielfeldern gleichgestellt. 3.4 Kunststoffrasenspielfelder und Allwetterplätze Sind Kunststoffrasenspielfelder vorhanden die den Zulassungsbestimmungen der AL entsprechen, können sämtliche OFV-Verbandsspiele auf diesen Plätzen ausgetragen werden. Steht ein Allwetterplatz als Ausweichplatz für Naturrasenspielfelder zur Verfügung, so muss ein Spiel gemäss den „Ausführungsvorschriften für die Spielfeldbenützung“ der AL, auf diesem durchgeführt werden, wenn das Naturrasenspielfeld nicht bespielbar ist (Ausnahmen: Herren 2. und 3. Liga sowie JL). Der Vermerk „Kunststoffrasen“ respektive „Allwetterplatz“ sowie geltende Einschränkungen (z.B. es sind keine Stollenschuhe erlaubt) muss auf dem Spielaufgebot im Clubcorner ersichtlich sein, damit sich der Gastklub und Schiedsrichter entsprechend ausrüsten können. Kann ein Spiel wegen fehlendem oder unklarem Vermerk nicht ausgetragen werden, oder weigert sich ein Team auf einem Allwetter- oder Kunststoffrasen zu spielen, entscheidet die WK gemäss den Reglementen. 3.5 Neutrales Spielfeld Wird das Spielfeld eines Klubs als neutraler Platz für ein Verbandsspiel in Anspruch genommen, so erhält der betreffende Klub eine Entschädigung, wenn die Ansetzung durch den Verband vorgenommen wurde. 3.6 Beleuchtung Sämtliche Verbandsspiele können bei künstlichem Licht ausgetragen werden. Es gelten die "Ausführungsbestimmungen für Verbandsspiele mit künstlicher Beleuchtung" der AL. 3.7 Technische Zone Diese müssen sich auf der gleichen Spielfeldseite befinden. In der technischen Zone dürfen sich aufhalten: Auswechselspieler und Teamoffizielle. Zuschauer sind dazu nicht berechtigt. 3.8 Kurzfristige Verlegung des Spielortes / Sportplatzes / Anspielzeit / SR-Ausfall Hat die WK oder der OFV-Pikettdienst eine solche Verlegung bewilligt, gilt das Spiel als offiziell neu angesetzt. -8-
3.9 Spielball, offizielle Spielerkarte (Spielerliste und Spielerbankliste), Spielereignisformular, Multi-Ball-System, Anzahl Auswechslungen 2. Liga Herren 3.9.1 Der Spielball und die über Clubcorner ausgedruckte offizielle Spielerkarte (Spielerliste und Spielerbankliste) sind dem Schiedsrichter bei Spielen mit Trio 1 Stunde, in den übrigen Ligen 45 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. Dabei sind ebenfalls das Torhüter- und ein Feldspielerleibchen zu zeigen. Handschriftlich in die Spielerliste eingetragene Spieler, für die kein amtliches Ausweispapier vorgelegt werden kann, sind nicht spielberechtigt. 3.9.2 Die Verantwortung für die korrekt erstellte offizielle Spielerkarte (Spielerliste und Spielerbankliste) im Clubcorner liegt ausschliesslich beim Klub. Die Möglichkeit einen Spieler auf der Spielerliste zu erfassen, bedeutet nicht, dass dieser automatisch qualifiziert und/oder spielberechtigt ist. Dies gilt speziell im Zusammenhang mit den Terminen für die Qualifikation respektive Spielberechtigung, offenen Suspensionen und Spielern von Gruppierungen. 3.9.3 Nach Spielende muss von jedem Team unaufgefordert das nachgeführte und unterzeichnete Spielereignisformular (Ausdruck via Clubcorner) dem Schiedsrichter abgegeben werden. Die folgenden Ereignisse müssen mit Angabe der Spielminute und Rückennummer notiert werden: gelbe, gelb/rote und rote Karten, sowie für Spiele der 2. und 3. Liga Herren und Kategorien der BRACK.CH Youth League, zusätzlich die Torschützen. Grundsätzlich verbindlich sind in jedem Fall der offizielle Schiedsrichterbericht und die Notizen des Schiedsrichters. 3.9.4 Die ausgefüllte Spielerbankliste muss bei allen Spielen dem offiziellen Schiedsrichter zusammen mit der Spielerliste abgegeben werden. Andere Personen als jene auf der Spieler- und Spielerbankliste haben keinen Zutritt zur technischen Zone. 3.9.5 Es steht den Heimklubs frei das Multi-Ball-System einzusetzen. Die Balljungen/-mädchen haben sich hinter der Spielfeldabschrankung oder wo diese fehlt, mit einem Abstand von mindestens 3 Meter zum Spielfeldrand aufzuhalten. Der Schiedsrichter ist bei der Übergabe der Spielerkarte zu informieren, er bestimmt das weitere Vorgehen. 3.9.6 In der 2. Liga Herren können in Meisterschaftsspielen bis zu 5 Auswechslungen vorgenommen werden. 3.10 Überprüfung Spielerkarten / Kontrolle Spielberechtigung 3.10.1 Die Spielerkarten werden auf Unregelmässigkeiten überprüft. Die WK wird das entsprechende Protokoll auswerten und die notwendigen Sanktionen erlassen 3.10.2 Die Klubs haben gemäss WR Artikel 175 die Möglichkeit, mittels einer Einsprache die Überprüfung der Spielberechtigung von Gegenspielern zu verlangen. Es wird nur auf formell korrekt eingereichte Einsprachen eingetreten. 3.10.3 Gemäss WR Artikel 177 erlässt der OFV diese zusätzlichen Ausführungsbestimmungen: Sämtliche Spielerlisten werden von Amtes wegen wöchentlich gemäss den dafür vorgesehenen Möglichkeiten kontrolliert. Bei Bedarf können auch manuelle Kontrollen durchgeführt werden. Beide Kontrollen haben spätestens innert 14 Tagen nach der Spielaustragung zu erfolgen. 3.10.4 Wird die fehlende Spielberechtigung festgestellt, erfolgt eine Nachkontrolle der letzten zwei Spiele des Teams, wo der Spieler zum Einsatz gelangte, maximal aber bis 14 Tage vor dem Spiel, welches die Kontrolle auslöste. Die entsprechenden Sanktionen (Forfaits, Bussen, usw.) werden nach den massgebenden Reglementen, Weisungen und Ausführungsbestimmungen ausgesprochen. 3.11 Protest Die Verantwortung für einen formell und fristgerecht eingereichten Protest gemäss WR Artikel 50 bis 57 liegt ausschliesslich beim protestierenden Klub. Der Schiedsrichter ist für die Protestanmeldung und die Formalitäten nach dem Spiel zuständig/verantwortlich. Die Einzahlung der Protestkaution hat auf das offizielle Konto des OFV zu erfolgen. -9-
3.12 Tenuewerbung Tenuewerbungen sind bewilligungspflichtig und müssen jährlich durch die Klubs erneuert werden. Es gelten die "Ausführungsvorschriften für die Werbung auf der Spielerausrüstung" der AL. 3.13 Schiedsrichterkontingentierung / Verhältnisschlüssel 3.13.1 Dem Schiedsrichterkontingent unterstehen sämtliche Teams eines Klubs, deren Spiele von offiziellen Schiedsrichtern geleitet werden. Bei Gruppierungen zählt der federführende Klub. Teams, die ihre Meisterschaft bei einem anderen Regionalverband austragen und somit keine Schiedsrichter vom OFV zugeteilt erhalten, werden nicht mitgezählt. 3.13.2 Verhältnisschlüssel: - 1 Schiedsrichter für 1-2 Teams, 2 Schiedsrichter für 3-4 Teams, 3 Schiedsrichter für 5-6 Teams, usw. - Klubs im Engadin, Puschlav, Bergell müssen ab 3 Teams 1 Schiedsrichter, ab 5 Teams 2 Schiedsrichter stellen. 3.14 Spielleitung im Engadin, Puschlav oder Bergell 3.14.1 Für die Fahrtspesen kann der Schiedsrichter nebst der reglementarischen Pauschale eine zusätzliche Reiseentschädigung von CHF 50.00 verrechnen; im Trio einmal. 3.14.2 Übernachtungsentschädigung: Für Verbandsspiele, die am Abend stattfinden und der Schiedsrichter, respektive das Trio die Rückreise nicht mehr am gleichen Tag antreten können, kann zusätzlich eine Übernachtungsentschädigung von je CHF 50.00 verrechnet werden. 3.15 Garderobe für Schiedsrichter, Spielleiter und Spiele mit SR-Trio Diese hat den Richtlinien für die von Erstellungen von Fussballanlangen zu entsprechen. Der Heimklub muss eine genügend grosse, saubere und ruhige Umkleidekabine zur Verfügung stellen. Diese ist zweckmässig einzurichten mit Tisch, Stuhl, einem abschliessbaren Wertsachenschrank (oder alternative Depotmöglichkeit beim Heimklub) und einer Dusche. Die Garderobe ist am Spieltag einzig für die Nutzung durch den oder die Schiedsrichter vorgesehen (keine Trainerkabine, Abstellraum oder Materialdepot). Kommen SR-Trio zum Einsatz sind die Seitenlinien freizuhalten und der Sicherheitsabstand von 3 Metern einzuhalten. Dies, damit der Schiedsrichter-Assistent in seiner Funktion nicht behindert wird. Ungenügende Einrichtungen werden der Sportplatzkommission OFV gemeldet. 4. Trainingsspiele / Turniere 4.1 Wichtig zu wissen - Vor jedem Trainingsspiel und Turnier muss, analog der Meisterschaft, dem Schiedsrichter eine vollständig ausgefüllte und über Clubcorner erstellte Spielerkarte (Spielerliste und Spielerbankliste) abgegeben werden. - Jedes Spiel gegen ein ausländisches Team und jedes Spiel im Ausland muss durch den SFV bewilligt werden. Gesuche sind direkt an den SFV einzureichen. - Sämtliche Turniere (auch Kurz-/Blitz- und Hallenturniere) sind bewilligungspflichtig. Es gelten die Bestimmungen des SFV Turnierreglements. Turniergesuche sind auf der OFV Homepage / Dokumentationen auszufüllen und an die Geschäftsstelle einzureichen. Gesuche sind grundsätzlich an diejenige Abteilung einzureichen, welche die Meisterschaft organisiert, an der das Team jenes Klubs teilnimmt, der das Turnier durchführt. Nimmt der veranstaltende Klub nicht selbst am Turnier teil und immer, wenn Klubs aus anderen Landesverbänden teilnehmen, ist der SFV für die Bewilligung zuständig. Klubs, welche ohne Bewilligung ein Turnier durchführen oder an einem nicht bewilligten Turnier teilnehmen, werden gebüsst. - 10 -
4.2 Verwarnungen / Suspensionen / Funktionssperren 4.2.1 Die Verwarnungen zählen nicht für die Strafpraxis der Meisterschaft und der Cupwettbewerbe. 4.2.2 Alle Spiel- und Turnierabbrüche, Tätlichkeiten an einem Schiedsrichter oder andere schwere Vorfälle sind vom Veranstalter sofort dem OFV zu melden (Telefon +41 71 282 41 44). 4.2.3 Suspensionen und Funktionssperren, die aus Trainingsspielen und Turnieren resultieren, sind erst nach Inkrafttreten der Strafverfügung in Verbandsspielen zu verbüssen. Bei Turnieren sind Artikel 13.2 und 13.3 des Reglements für die Durchführung von Fussballturnieren des SFV (Ausgabe 2020) in dem Fall zu beachten. 5. Bussen / Suspensionen / Funktionssperren für Teamoffizielle 5.1 Rechtspflegereglement Straf- und Disziplinarverfügungen der Organe des OFV können angefochten werden. Dafür gelten die Bestimmungen des "Rechtspflegereglements der AL". 5.2 Formerfordernisse für Massenverfügungen Die Verfügungen der WK (z.B. Bussen, Suspensionen) bedürfen für ihre Gültigkeit keiner Unterschrift. 5.3 Gebührenreglement / Bussenverzeichnis Die detaillierten Listen sind auf der Website des OFV unter Dokumentationen ersichtlich. Gebühren und Bussen werden den Klubs monatlich in Rechnung gestellt. 5.4 Verwarnungen, Ausschlüsse, Ordnungsbussen Sämtliche Verwarnungen, Ausschlüsse und Ordnungsbussen werden wöchentlich im Clubcorner veröffentlicht und können durch die Klubs eingesehen werden (keine Zustellung per Email). 5.5 Suspensionen für Spieler / Funktionssperren für Teamoffizielle (Trainer, Coach, Physio usw.) 5.5.1 Verfügungen von Suspensionen gegen Spieler und Funktionssperren für Teamoffizielle können an Werktagen (Montag bis Freitag) jeweils bis 12:00 Uhr erlassen werden (Publikation im Internet auf www.ofv.swiss und im Clubcorner). Angaben über Sperrperioden, das Inkrafttreten und die Verbüssung von Suspensionen sowie Funktionssperren enthält das Merkblatt «Verbüssung von Suspensionen und Funktionssperren», welches auf der Website des OFV publiziert ist. Zu beachten gilt auch Artikel 4.2.3. 5.5.2 Rechtsmittel: Sofern gegen eine Suspension oder Funktionssperre ein Rechtsmittel ergriffen wird, hat deren formgerechte Einreichung aufschiebende Wirkung (ausgenommen die automatische Suspension für Spieler und Funktionssperren). Spieler oder Teamoffizielle können bis zum Erlass eines neuen Entscheids eingesetzt werden, sofern die aufschiebende Wirkung nicht entzogen wurde. - 11 -
5.5.3 Allgemeines: - In folgenden Fällen gilt ein Suspensions- oder Sperrtermin als verbüsst: - Wenn ein Verbandsspiel ausgetragen, nachträglich aber Forfait erklärt werden musste. - Bei einem Verbandsspiel, das wegen Einsatzes des betreffenden suspendierten Spielers nachträglich Forfait erklärt werden musste. - Wenn das betroffene Verbandsspiel vor Spielschluss abgebrochen und nicht wiederholt wird. - Sind nach Rückzug eines Teams nicht alle Suspensionstage verbüsst, so hat der Spieler, Trainer oder Offizielle seine noch ausstehenden Suspensionen mit demjenigen Team zu verbüssen, für die er spielberechtigt ist/wird oder eine Funktion ausübt(e). - Sind am Ende einer Saison nicht alle Suspensionstage verbüsst, so müssen diese mit in die neue Saison genommen werden. 5.6 Vergehen nach Spielschluss Gemäss Artikel 5, Ziffer 2 der Rechtspflegeordnung des SFV sind strafbare Handlungen vor und nach dem Spiel vom Schiedsrichter zu rapportieren und werden grundsätzlich so bestraft, wie wenn sie während dem Spiel begangen wurden. Der Grundsatz der automatischen Suspension gilt jedoch nur wenn ein Feldverweis mit der roten Karte noch auf dem Spielfeld angezeigt wurde. Als Beweismittel zur Beurteilung des Sachverhaltes werden auch Polizeirapporte zugelassen. 5.7 Schiedsrichter- und Spielinspizienten Offiziell durch den OFV aufgebotene Schiedsrichter- oder Spielinspizienten sind verpflichtet grobe Unsportlichkeiten und/oder Tätlichkeiten hinter dem Rücken des Schiedsrichters auf oder neben dem Spielfeld, vor, während und nach dem Spiel im Schiedsrichterbericht zu rapportieren. Diese Vorkommnisse werden bestraft, wie wenn die Meldung vom Schiedsrichter stammen würde. Daraus resultierende Suspensionen sind erst nach Inkrafttreten der Strafverfügung zu verbüssen. Es ist kein automatischer Suspensionstag zu verbüssen. 6. Schlussbestimmungen In allen nicht geregelten Fällen entscheidet die WK zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstand. Gegen diese Weisungen kann kein Rechtsmittel ergriffen werden. Diese Allgemeine Weisungen zum Wettspielbetrieb wurden vom Verbandsvorstand am 6. Mai 2021 genehmigt und treten ab 1. Juli 2021 in Kraft. Ostschweizer Fussballverband Stephan Häuselmann Stefan Tanner Verbandspräsident Präsident Wettspielkommission - 12 -
Anhang 1: Pikettorganisation und Vorgehen bei Spielverschiebungen und Fofaits Vor dem Spieltag Am Spieltag Montag - Sonntag Montag - Freitag Samstag - Sonntag Meisterschaftsspiele Meisterschaftsspiele Herren 2./3. Liga Herren 2./3. Liga BRACK.CH Youth League A - C BRACK.CH Youth League A - C Alle durch den OFV organiserten Alle durch den OFV organiserten Alle durch den OFV organiserten Regionaler Cup Regionaler Cup Spiele und Turniere Spiele und Turniere Spiele und Turniere Alle Runden bei den Aktive Herren Alle Runden bei den Aktive Herren Krankheit Krankheit Spätestens 24h vor dem Spiel Spätestens 24h vor dem Spiel 071 282 41 41 Montag bis Freitag 071 282 41 41 071 282 41 41 071 282 41 41 071 282 41 44 während den OFV-Bürozeiten Verschiebungsmeldung an Verschiebungsmeldung an während den OFV-Bürozeiten während den OFV-Pikettzeiten automatischen Pikettdienst des automatischen Pikettdienst des Verschiebungsanfrage via Verschiebungsanfrage via 071 282 41 44 OFV via Telefonbeantworter oder OFV via Telefonbeantworter oder Geschäftsstelle Pikettdienst An Wochenenden und Feiertagen E-Mail E-Mail via OFV-Pikettdienst Wettspielbetrieb (Taste 1) Wettspielbetrieb (Taste 1) Meldung nach dem Pfeifsignal: Meldung nach dem Pfeifsignal: - Spielnummer - Spielnummer Witterungsbedingt - Kategorie - Kategorie alle Ligen nur in speziellen - Gruppe - Gruppe Situationen OFV-Geschäftsstelle OFV-Pikettverantwortlicher - Spielpaarung - Spielpaarung bestimmt das weitere Vorgehen bestimmt das weitere Vorgehen - Verschiebungs- / Forfaitgrund - Verschiebungs- / Forfaitgrund Forfaits und Krankheit - Name / Funktion im Klub - Name / Funktion im Klub von mindestens 6 Kaderspielern Alternativ senden sie ein E-Mail mit Alternativ senden sie ein E-Mail mit diesen Angaben an ofv@football.ch diesen Angaben an ofv@football.ch Forfait Bewilligte Spielabsage Bewilligte Spielabsage Heimklub informiert Heimklub informiert So frühzeitig als möglich Heimklub informiert Heimklub informiert telefonisch und persönlich telefonisch und persönlich telefonisch und persönlich telefonisch und persönlich Gegner und Schiedsrichter*in über Gegner und Schiedsrichter*in über Krankheit Gegner und Schiedsrichter*in über Gegner und Schiedsrichter*in über die Spielabsage die Spielabsage Spätestens 24h vor dem Spiel die Spielabsage die Spielabsage Nur telefonisch - keine E-Mails! Ist die OFV-Geschäftsstelle nicht Ausserhalb der OFV-Pikettzeiten mehr besetzt oder erreichbar, versuchen Sie den OFV-Pikettdienst versuchen Sie den OFV-Pikettdienst trotzdem zu erreichen. zu erreichen. 071 282 41 44 071 282 41 44 Keine Verschiebung ohne Keine Verschiebung ohne Bewilligung! Bewilligung! Kann keine Bewillgung eingeholt Kann keine Bewillgung eingeholt werden, entscheidet gemäss WR werden, entscheidet gemäss WR einzig der Schiedsrichter vor Ort einzig der Schiedsrichter vor Ort über die Bespielbarkeit über die Bespielbarkeit - 13 -
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