Altersvorsorge 2020 Umwandlungssatz-Senkung und Ausgleichsmassnahmen Kritische Würdigung der Vorschläge und Alternativen Dr. Reto Leibundgut ...
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Altersvorsorge 2020 Umwandlungssatz-Senkung und Ausgleichsmassnahmen Kritische Würdigung der Vorschläge und Alternativen Dr. Reto Leibundgut Pensionskassenexperte SKPE Aktuar SAV 28. Mai 2015
Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 2
ALTERSVORSORGE 2020 Treibende Faktoren: Demographie und Kapitalmärkte 2. Säule Demographie Druck auf Quelle: BSV/Szenarien Umwand- 10y Eidgenosse lungssatz 8 Kapitalmärkte 6 Rendite in % 4 2 0 1990 1995 2000 2005 2010 2015 -2 Quelle: SNB Seite 3
ALTERSVORSORGE 2020 Eckpunkte Mindestumwandlungssatz in der Referenzalter bei Rentenbezug in Flexible und individuelle beruflichen Vorsorge anpassen beiden Säulen bei 65 Gestaltung der Pensionierung und Leistungsniveau erhalten Überschussverteilung, Aufsicht Leistungen und Beiträge an Selbstständig Erwerbende und und Transparenz im Geschäft mit gesellschaftliche Entwicklungen Arbeitnehmende in der AHV der 2. Säule verbessern anpassen gleich behandeln Verbleibende Finanzierungslücken Liquidität der AHV in schlechten Finanziellen Handlungsspielraum in der AHV mit MwSt statt Zeiten schützen des Bundes erhalten Leistungsabbau überbrücken Tieferer Umwandlungssatz von 6.0% Mindestumwandlungssatz ohne Koordinationsabzug beim versicherten Lohn Flankierende Massnahmen mit angepassten Sparbeiträgen Seite 4
Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 5
MASSNAHMEN IN DER 2. SÄULE Finanzierungs- und leistungsrelevante Massnahmen • Anpassung des Umwandlungssatzes Minderleistung Mindestumwand-l - Neuer BVG Mindest-UWS bei 6% ungssatz in der - Schrittweise Anpassung über 4 beruflichen Jahre von 6.8% auf 6% Vorsorge anpassen und Leistungsniveau Flankierende Massnahmen erhalten • Änderung versicherter Lohn - Kein Koordinationsabzug Mindestens Mehrfinanzierung (Ansparen) gleiche • Änderung Sparbeiträge Altersleistung - Höhere absolute Beiträge (Rente) - Kein Anstieg für 55-64jährige Leistungen und Beiträge an • Änderung Eintrittsschwelle gesellschaftliche - Teilzeitarbeit und Berück- Entwicklungen sichtigung verschiedener anpassen Einkommen („tiefere Eintrittsschwelle“) Seite 6
MASSNAHMEN IN DER 2. SÄULE Zinsannahme Sterblichkeit Sterblichkeit (BVG (Tafelwerke) Implizit Umwandlungs- Generationentafel) verwendeter Technischer Zins satz Umwandlungssatz technischer Zins (hypothetische (6%) Rendite) Impliziter TZ 2020 8% Impliziter TZ Aktuell Umwandlungssatz 7% Langfristiger Kapitalertrag 6% 5% 4% 0.5% 2.5% 4.5% Technischer Zins Umwandlungssatz und technischer Zins (Renditeerwartung) sind verknüpft: Ein Umwandlungssatz impliziert immer eine Zins-Garantie für den Rentenbezüger! Seite 7
MASSNAHMEN IN DER 2. SÄULE Umwandlungssatz im Kontext UWS 8.0% Gemischt 7.5% Frauen Männer 6.8% (BVG Aktuell) 7.0% 6.5% 6.0% (AV 2020) 6.0% 5.5% 5.65% (Publica) 5.0% 4.5% 4.0% Technischer Zins 0.5% 1.5% 2.5% 3.5% 4.5% Renditeerwartung 2 1 1 AUGUR-Prognose 2.8% (c-alm AG) 1) 2 BSV Studie 2.6% (Mittel aller Szenarien) 2) Asset-Allokation: 1) PK-Studie 2014 von SwC mit Aktienanteil: 30% 2) Aktienanteil 25% Seite 8
Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 9
LANGFRISTIGE KOMPENSATION Effekt a priori: Kleinere Rente Beitragsprimat Altersgut- UWS haben Altersrente 500'000 48'000 400'000 6.8% AGH 43'000 UWS 6.8% 300'000 Rente AGH UWS 6% 6.0% 38'000 200'000 100'000 33'000 - 28'000 Ohne kompensatorische Massnahmen hat Reduktion UWS eine Minderrente von 11.8% zur Folge Seite 10
LANGFRISTIGE KOMPENSATION Langfristige Kompensation durch höheres Altersguthaben (AGH) 500'000 48'000 400'000 6.8% AGH Alt 43'000 AGH Neu 300'000 Rente AGH UWS 6.8% 6.0% 38'000 200'000 UWS 6% 100'000 33'000 - 28'000 1 2 3 4 5 6 Höheres Altersguthaben durch Kompensationsmassnahmen: 1• Versicherter Lohn 2• Beitragssätze Seite 11
LANGFRISTIGE KOMPENSATION Effekt Versicherter Lohn 1 90'000 80'000 VL Aktuell 70'000 60'000 VL 2020 Starker Effekt 50'000 der Reform 40'000 2020 auf „kleine Löhne“ 30'000 20'000 10'000 - - 50'000 100'000 150'000 Abschaffung Koordinationsabzug & Reduktion Eintrittsschwelle! Seite 12
LANGFRISTIGE KOMPENSATION Effekt Sparbeitragssätze 2 20.0% 18.0% 16.0% 14.0% 12.0% 10.0% Beitrag Aktuell 8.0% Beitrag 2020 6.0% 4.0% 2.0% 0.0% 25-34 35-44 45-54 55-65 Insgesamt tiefere Sätze (wegen höherem versicherten Lohn) Kein Anstieg der Sätze für über 55jähirge Summe Lohnprozente aktuell: 500% Summe Lohnprozente 2020: 400% (535% in vernehmlasster Form; 400% = 0.75 * 535%) Seite 13
LANGFRISTIGE KOMPENSATION Kumulierter Effekt Versicherter Lohn und Sparbeiträge 1 + 2 25-34 Jahre 35-44Jahre 12'000 12'000 10'000 10'000 8'000 8'000 6'000 6'000 4'000 4'000 2'000 2'000 Sparbeiträge p.a. - - - 20'000 40'000 60'000 80'000 100'000 - 20'000 40'000 60'000 80'000 100'000 45-54Jahre 55-65 Jahre 12'000 12'000 10'000 10'000 8'000 8'000 6'000 6'000 4'000 4'000 2'000 2'000 - - - 20'000 40'000 60'000 80'000 100'000 - 20'000 40'000 60'000 80'000 100'000 AHV Lohn p.a. Seite 14
LANGFRISTIGE KOMPENSATION Kumulierter Effekt Versicherter Lohn und Sparbeiträge: Mehrbeiträge 1 + 2 25-34 Jahre 35-44Jahre 600% 600% 400% 400% 200% 200% Mehrbeiträge AV 2020 in % 0% 0% - 50'000 100'000 150'000 - 50'000 100'000 150'000 45-54Jahre 55-65 Jahre 600% 600% 400% 400% 200% 200% 0% 0% - 50'000 100'000 150'000 - 50'000 100'000 150'000 AHV Lohn p.a. Seite 15
LANGFRISTIGE KOMPENSATION Ersatzquote vom AHV Lohn (in %) 1 + 2 Aktuelles System AV2020 160% 160% 2. Säule (Mehrleistung AV 2020) 140% 140% 2. Säule 1. Säule 120% 120% 100% 100% 80% 80% 60% 60% 40% 40% 20% 20% 0% 0% Vor allem tiefe Einkommen sind besser gestellt durch Verwässerung der Koordination. Gesamtkosten gemäss BSV: CHF 2.3 Mrd p.a. Seite 16
LANGFRISTIGE KOMPENSATION Überblick langfristige Kompensation • Kompensation des tieferen Umwandlungssatzes durch höheres Ziel- Altersguthaben der Versicherten. • Wie wird höheres Altersguthaben angespart? – Abschaffung des Koordinationsabzuges (= höherer versicherter Lohn) – Erhöhung der jährlichen Sparbeiträge (= tiefere Sparsätze auf höherem versichertem Lohn). • Massgebliche Rentenverbesserung vor allem für tiefere Einkommen mitunter durch Verwässerung der Koordination und Reduktion der Eintrittsschwelle. • Der im UWS „enthaltene“ technische Zins (rund 3.5%) ist näher am Renditepotential der Kapitalmärkte und reduziert Umverteilungspotential zwischen den Aktiven und Neurentnern. • Jährliche Kosten der langfristigen Kompensation: Ca. Fr. 2.3 Mrd. (nominell) basieren massgeblich auf Annahmen bzgl. der Lohnstruktur. Seite 17
Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 18
KURZFRISTIGE KOMPENSATION „Generation Übergang“ • Funktionsweise Alter bei Einführung der Besitzstand- wahrung? 38 39 40 41 42 43 ……………….. 64 • Grad der Besitzstand- Übertritt in Übertritt in Vorsorge 2020 wahrung? Vorsorge 2020 mit Kompensationsmass- nahmen • Massgeblich Betroffene? • Dauer der Übergangs- generation? Teilweise Besitzstandwahrung • Gesamtkosten? für Übergangsgeneration Seite 19
KURZFRISTIGE KOMPENSATION Drei Varianten und Vorschläge A Zentraler Ausgleich (Kassen-übergreifend) über 25 Jahre Botschaft auf aktuelles BVG Niveau (BVG Schattenrechnung) Bundesrat B Dezentraler Ausgleich (Kassen-intern) auf aktuelles BVG Vorschlag ASIP Niveau (BVG Schattenrechnung) während 10 Jahren mit rascher UWS Absenkung. C Dezentraler Ausgleich (Kassen-intern) während 10 Jahren Dezentrale BVG mit Kompensationszahlung ohne BVG Schattenrechnung Einlage mit rascher UWS Absenkung. Seite 20
KURZFRISTIGE KOMPENSATION Zentrale Fragen kurzfristige Kompensation • Finanzierung? Wie werden die Ausgleichszahlungen geleistet? Innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung (dezentral) oder über eine zentrale Einrichtung (Sifo, neue Stelle)? • Betroffene Generation? Welche Versicherte sind von den Übergangsmassnahmen wie betroffen? • Niveau der Kompensation? Wie hoch ist das Niveau der Besitzstandwahrung? Was ist die versprochene Leistungshöhe? • Solidaritäten? Welche Transferzahlungen finde innerhalb einer Kompensationsmassnahme statt? • Kosten? Mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen? Träger dieser Kosten? Seite 21
KURZFRISTIGE KOMPENSATION Botschaft Bundesrat A Eckpunkte • Nach Inkrafttreten: Über 4 Jahre auf 6.0% abnehmender Umwandlungssatz • Gleichbleibendende Besitzstandsgarantie auf BVG-Altersrente während Übergangszeit Nachteil: Bedingt Schattenrechnung während den nächsten 40 Jahren! • Art der Kompensation: Beim Rentenbezug erhalten alle aktiven Versicherten eine Einmaleinlage ins BVG-Altersguthaben, welche das vorangehende Niveau garantiert. • Zentrale Finanzierung durch Beiträge an den bzw. Einlagen aus dem SiFo • Umverteilung: Alle PKs zahlen SiFo-Beiträge, alle PKs mit Pensionierungen erhalten Einlagen. Lies: Junge PKs (ohne Pensionierungen) sind Netto-Zahler. Seite 22
KURZFRISTIGE KOMPENSATION Botschaft Bundesrat: Illustration Ausgleichzahlung A SiFo Zuschuss nach Alter bei Einführung* 45'000 40'000 Je jünger die Versicherten, desto 35'000 tiefer die Kompensation 30'000 Zuschuss 25'000 Alter 60 20'000 Je tiefer der AHV Alter 50 15'000 Lohn desto tiefer Alter 40 10'000 die Kompensation 5'000 0 0 20'000 40'000 60'000 80'000 100'000 AHV Lohn *Annahmen: Männer, volles Curriculum / kein Lohnwachstum / kein Zins Seite 23
KURZFRISTIGE KOMPENSATION ASIP-Modell B Die wichtigsten konzeptionellen Eckpunkte: • Rasche UWS-Reduktion (entsprechend Botschaft) • Besitzstandsgarantie auf projizierter BVG-Altersrente (0%-Zins/0%-Lohn) für Übergangsgeneration von 10 Jahren Administrativer Vorteil: Keine zusätzliche Schattenrechnung während 40 Jahren notwendig; aber projizierte BVG-Rente wird als zusätzlicher individueller BVG- Wert für die Übergangsgeneration festgeschrieben. • Art der Kompensation: Beim Rentenbezug erhalten die aktiven Versicherten im Bedarfsfall eine Einmaleinlage ins BVG-Altersguthaben, so dass die tatsächliche BVG-Altersrente mindestens der obigen Besitzstandsgarantie entspricht. • Finanzierung: Dezentral durch die jeweilige PK bzw. das Versichertenkollektiv(!) • Umverteilung: Innerhalb der PK von aktiven Versicherten zu Neurentnern Seite 24
KURZFRISTIGE KOMPENSATION Modell-Dezentrale-BVG-Einlage C Die wichtigsten konzeptionellen Eckpunkte: • Rasche UWS-Reduktion (entsprechend Botschaft) • Keine explizite Besitzstandsgarantie auf BVG-Altersrente; ABER Kompensation für Übergangsgeneration von 10 Jahren! Vorteil: Kein administrativer Mehraufwand! • Art der Kompensation: Einmalige Erhöhung des BVG-Altersguthabens beim Rentenbezug der Übergangsgeneration. Die Erhöhung erfolgt in Prozent des BVG-Altersguthabens und abgestuft nach dem Rücktrittsjahr, vgl. unten. • Finanzierung: Dezentral durch die jeweilige PK bzw. das Versichertenkollektiv. Keine Umverteilung zwischen den PKs. • Umverteilung: Innerhalb der PK von aktiven Versicherten zu Neurentnern, vgl. unten Seite 25
KURZFRISTIGE KOMPENSATION Modell-Dezentrale-BVG-Einlage C Abstufung der Kompensation (1/2): • Kernidee: Die Reduktion des BVG-UWS über 4 Jahre von 6.8% auf 6.0% führt zu einer jährlichen „Leistungsreduktion“ von rund 3% (= -0.8% / 6.8% / 4). Um diese Reduktion abzufedern bzw. zu kompensieren, wird das BVG- Altersguthaben (im Umfang des tatsächlichen Rentenbezugs) um folgende %- Sätze erhöht: Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 UWS 6.8% 6.6% 6.4% 6.2% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% Kompensation 0.0% 1.8% 3.6% 5.4% 7.2% 6.0% 4.8% 3.6% 2.4% 1.2% 0.0% Netto- Leistungs- 0.0% -1.2% -2.4% -3.6% -4.8% -6.0% -7.2% -8.4% -9.6% -10.8% -12.0% Reduktion • Effekt: Durch die vorgeschlagene Kompensation erfolgt die Leistungsreduktion über einen Zeitraum von 10 Jahren (jährlich -1.2%). In diesem Zeitraum wirken aber bereits auch die höheren Sparbeiträge aus dem Reformvorschlag! Seite 26
KURZFRISTIGE KOMPENSATION Modell-Dezentrale-BVG-Einlage C Abstufung der Kompensation (2/2): • Graphische Darstellung: 6.8% 0.0% 6.7% 2019 2021 2023 2025 2027 2029 -2.0% 6.6% Leistungsreduktion (brutto) Umwandlungssatz Leistungsreduktion -4.0% Leistungsreduktion (netto) 6.5% 6.4% -6.0% 6.3% -8.0% 6.2% -10.0% 6.1% 6.0% -12.0% 5.9% -14.0% 2019 2021 2023 2025 Kompensation auf BVG-Guthaben • Koordinationsabzug und Finanzierungsparameter: Diese Kompensation ist unabhängig von der zukünftigen Finanzierung. Die Beibehaltung des Koordinationsabzuges würde nicht zu einer Erhöhung der Kosten führen! Im Gegenteil, sie würden leicht abnehmen. Seite 27
KURZFRISTIGE KOMPENSATION Abschätzung Gesamtkosten: Dezentrale Einlage versus Botschaft Bundesrat Nov 2015 450 400 Erwartete Kosten (MCHF) 350 300 250 200 150 Dezentrale BVG Einlage C 100 BSV Botschaft Nov 50 2015 3 A 0 2019 2024 2029 2034 2039 Dezentrale Einlage ist deutlich günstiger bzgl. Gesamtkosten1 (1‘271 MCHF vs. >3‘760 MCHF) wie auch bzgl. maximalen jährlichen Auslage2 (250 MCHF vs. 390 MCHF). 1 Gesamtkosten sind gerechnet als Summe der jährlichen Kosten ohne Zeitwert des Geldes. 2 Jährlichen Auslagen des BSV Vorschlags gemäss Botschaft des Bundesrates November 2014 3 Modellrechnung der c-alm AG ab 2030 Seite 28
Agenda Altersvorsorge 2020 Massnahmen in der 2. Säule Langfristige Kompensation Kurzfristige Kompensation Fazit Seite 29
FAZIT - Der Druck auf den Umwandlungssatz nimmt stetig zu: Demographie und Finanzmärkte verlangen einen dem Umfeld angepassten Umwandlungssatz; der Entscheid vom 15. Januar (Aufhebung Mindestkurs) hat diesen Druck noch verstärkt. - Die vorgeschlagene „langfristige Kompensation“ stellt eine Mehrleistung dar: Es profitieren u.a. neu Versicherte, die bis anhin nicht im BVG versichert waren. Gemäss Vorschlag wird diese Mehrleistung wird durch Mehrbeiträge von AN und AG finanziert. Durch diesen Vorschlag werden die Lohnnebenkosten ansteigen. - Die „kurzfristige Kompensation“ sollte folgende Anforderungen erfüllen: - Praktikabilität und einfache Umsetzbarkeit; - Abfederung der Leistungseinbusse durch die Reduktion des BVG- Umwandlungssatzes; - Abschätzbare und annehmbare Kosten für die einzelne PK aber auch die gesamte 2. Säule. Einschätzung: Die dritte vorgeschlagene Lösung trägt diesen Punkten Rechnung. Seite 30
« Unsere Sicherheiten dürfen nichts Starres werden, sonst brechen sie. » Robert Walser Dr. Reto Leibundgut Aktuar SAV / PK-Experte Partner c-alm AG reto.leibundgut@c-alm.ch +41 71 227 35 38 © 2011 c-alm AG | Zwinglistrasse 6 | 9000 St. Gallen | Tel +41 71 227 35 35 | Fax +41 71 227 35 30 | www.c-alm.ch | info@c-alm.ch Seite 31
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