Altersvorsorge 2020 Umwandlungssatz-Senkung und Ausgleichsmassnahmen Kritische Würdigung der Vorschläge und Alternativen Dr. Reto Leibundgut ...

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Altersvorsorge 2020 Umwandlungssatz-Senkung und Ausgleichsmassnahmen Kritische Würdigung der Vorschläge und Alternativen Dr. Reto Leibundgut ...
Altersvorsorge 2020
Umwandlungssatz-Senkung und Ausgleichsmassnahmen

Kritische Würdigung der Vorschläge und Alternativen

Dr. Reto Leibundgut
Pensionskassenexperte SKPE
Aktuar SAV

28. Mai 2015
Altersvorsorge 2020 Umwandlungssatz-Senkung und Ausgleichsmassnahmen Kritische Würdigung der Vorschläge und Alternativen Dr. Reto Leibundgut ...
Agenda

Altersvorsorge 2020

Massnahmen in der 2. Säule

Langfristige Kompensation

Kurzfristige Kompensation

Fazit

                             Seite 2
Altersvorsorge 2020 Umwandlungssatz-Senkung und Ausgleichsmassnahmen Kritische Würdigung der Vorschläge und Alternativen Dr. Reto Leibundgut ...
ALTERSVORSORGE 2020

Treibende Faktoren: Demographie und Kapitalmärkte

                                                                                         2. Säule
 Demographie

                                                                                         Druck auf
                          Quelle: BSV/Szenarien
                                                                                         Umwand-
                                                         10y Eidgenosse
                                                                                         lungssatz
                                8
 Kapitalmärkte

                                6
                 Rendite in %

                                4
                                2
                                 0
                                  1990            1995    2000      2005   2010   2015
                                -2
                          Quelle: SNB

                                                                                                     Seite 3
ALTERSVORSORGE 2020

Eckpunkte

                                                                        Mindestumwandlungssatz in der
  Referenzalter bei Rentenbezug in      Flexible und individuelle
                                                                        beruflichen Vorsorge anpassen
        beiden Säulen bei 65          Gestaltung der Pensionierung
                                                                         und Leistungsniveau erhalten

   Überschussverteilung, Aufsicht      Leistungen und Beiträge an        Selbstständig Erwerbende und
  und Transparenz im Geschäft mit    gesellschaftliche Entwicklungen      Arbeitnehmende in der AHV
      der 2. Säule verbessern                   anpassen                        gleich behandeln

  Verbleibende Finanzierungslücken
                                     Liquidität der AHV in schlechten   Finanziellen Handlungsspielraum
     in der AHV mit MwSt statt
                                              Zeiten schützen                 des Bundes erhalten
    Leistungsabbau überbrücken

   Tieferer Umwandlungssatz von 6.0%                                          Mindestumwandlungssatz

   ohne Koordinationsabzug beim versicherten Lohn
                                                                              Flankierende Massnahmen
   mit angepassten Sparbeiträgen

                                                                                                          Seite 4
Agenda

Altersvorsorge 2020

Massnahmen in der 2. Säule

Langfristige Kompensation

Kurzfristige Kompensation

Fazit

                             Seite 5
MASSNAHMEN IN DER 2. SÄULE

Finanzierungs- und leistungsrelevante Massnahmen

                       •   Anpassung des Umwandlungssatzes

                                                              Minderleistung
  Mindestumwand-l           - Neuer BVG Mindest-UWS bei 6%
    ungssatz in der         - Schrittweise Anpassung über 4
     beruflichen               Jahre von 6.8% auf 6%
       Vorsorge
    anpassen und
   Leistungsniveau         Flankierende Massnahmen
       erhalten        •   Änderung versicherter Lohn
                            - Kein Koordinationsabzug
                                                                                             Mindestens

                                                              Mehrfinanzierung (Ansparen)
                                                                                               gleiche
                       •   Änderung Sparbeiträge                                            Altersleistung
                            - Höhere absolute Beiträge                                         (Rente)
                            - Kein Anstieg für 55-64jährige
    Leistungen und
      Beiträge an      •   Änderung Eintrittsschwelle
   gesellschaftliche        - Teilzeitarbeit und Berück-
    Entwicklungen              sichtigung verschiedener
       anpassen                Einkommen („tiefere
                               Eintrittsschwelle“)

                                                                                                       Seite 6
MASSNAHMEN IN DER 2. SÄULE

Zinsannahme

                                                          Sterblichkeit
          Sterblichkeit
                                                              (BVG
          (Tafelwerke)                                                            Implizit
                               Umwandlungs-             Generationentafel)
                                                                                verwendeter
    Technischer Zins              satz
                                                        Umwandlungssatz       technischer Zins
     (hypothetische
                                                            (6%)
        Rendite)

                                                                        Impliziter TZ 2020
                      8%
                                                                        Impliziter TZ Aktuell
    Umwandlungssatz

                      7%                                                 Langfristiger Kapitalertrag

                      6%

                      5%

                      4%
                        0.5%           2.5%            4.5%
                                   Technischer Zins

  Umwandlungssatz und technischer Zins (Renditeerwartung) sind verknüpft: Ein Umwandlungssatz
                  impliziert immer eine Zins-Garantie für den Rentenbezüger!
                                                                                                       Seite 7
MASSNAHMEN IN DER 2. SÄULE

Umwandlungssatz im Kontext

                          UWS            8.0%
                                                        Gemischt
                                         7.5%           Frauen
                                                        Männer
6.8% (BVG Aktuell)                       7.0%
                                         6.5%
6.0% (AV 2020)                           6.0%
                                         5.5%
5.65% (Publica)
                                         5.0%
                                         4.5%
                              4.0%
                 Technischer Zins 0.5%                      1.5%         2.5%         3.5%   4.5%

                 Renditeerwartung                                           2 1

                                     1       AUGUR-Prognose 2.8% (c-alm AG) 1)
                                     2       BSV Studie 2.6% (Mittel aller Szenarien) 2)

Asset-Allokation:
1)     PK-Studie 2014 von SwC mit Aktienanteil: 30%
2)     Aktienanteil 25%
                                                                                                    Seite 8
Agenda

Altersvorsorge 2020

Massnahmen in der 2. Säule

Langfristige Kompensation

Kurzfristige Kompensation

Fazit

                             Seite 9
LANGFRISTIGE KOMPENSATION

Effekt a priori: Kleinere Rente
                                            Beitragsprimat

                               Altersgut-
                                                             UWS
                                 haben

                                             Altersrente

       500'000
                                                                              48'000
       400'000
                            6.8%                                   AGH
                                                                              43'000
                                                                   UWS 6.8%
       300'000

                                                                                   Rente
 AGH

                                                                   UWS 6%
                                   6.0%                                       38'000
       200'000

       100'000                                                                33'000

            -                                                                 28'000

                 Ohne kompensatorische Massnahmen hat Reduktion UWS eine
                             Minderrente von 11.8% zur Folge
                                                                                           Seite 10
LANGFRISTIGE KOMPENSATION

Langfristige Kompensation durch höheres Altersguthaben (AGH)

       500'000
                                                                         48'000
       400'000
                      6.8%                            AGH Alt
                                                                         43'000
                                                      AGH Neu
       300'000

                                                                              Rente
 AGH

                                                      UWS 6.8%
                             6.0%                                        38'000
       200'000                                        UWS 6%

       100'000                                                           33'000

            -                                                            28'000
                 1       2          3       4           5            6

                                                Höheres Altersguthaben durch
                                                Kompensationsmassnahmen:

                                                1•   Versicherter Lohn

                                                2•   Beitragssätze
                                                                                      Seite 11
LANGFRISTIGE KOMPENSATION

Effekt Versicherter Lohn
                                                                              1

 90'000
 80'000
                   VL Aktuell
 70'000
 60'000            VL 2020
                                                                  Starker Effekt
 50'000                                                           der Reform
 40'000                                                           2020 auf „kleine
                                                                  Löhne“
 30'000
 20'000
 10'000
      -
            -          50'000      100'000     150'000

          Abschaffung Koordinationsabzug & Reduktion Eintrittsschwelle!
                                                                                  Seite 12
LANGFRISTIGE KOMPENSATION

Effekt Sparbeitragssätze
                                                                                         2
     20.0%
     18.0%
     16.0%
     14.0%
     12.0%
     10.0%                                                             Beitrag Aktuell
      8.0%                                                             Beitrag 2020
      6.0%
      4.0%
      2.0%
      0.0%
               25-34         35-44        45-54        55-65
                                  Insgesamt tiefere Sätze
                             (wegen höherem versicherten Lohn)

                           Kein Anstieg der Sätze für über 55jähirge

Summe Lohnprozente aktuell: 500%
Summe Lohnprozente 2020: 400% (535% in vernehmlasster Form; 400% = 0.75 * 535%)

                                                                                             Seite 13
LANGFRISTIGE KOMPENSATION

Kumulierter Effekt Versicherter Lohn und Sparbeiträge                                                                            1 + 2

                                              25-34 Jahre                                        35-44Jahre

                    12'000                                                    12'000
                    10'000                                                    10'000
                     8'000                                                     8'000
                     6'000                                                     6'000
                     4'000                                                     4'000
                     2'000                                                     2'000
Sparbeiträge p.a.

                            -                                                     -
                                    -   20'000 40'000 60'000 80'000 100'000            -   20'000 40'000 60'000 80'000 100'000

                                              45-54Jahre                                         55-65 Jahre

                    12'000                                                    12'000
                    10'000                                                    10'000
                     8'000                                                     8'000
                     6'000                                                     6'000
                     4'000                                                     4'000
                     2'000                                                     2'000
                        -                                                         -
                                -       20'000 40'000 60'000 80'000 100'000            -   20'000 40'000 60'000 80'000 100'000

                                                                   AHV Lohn p.a.
                                                                                                                                     Seite 14
LANGFRISTIGE KOMPENSATION

Kumulierter Effekt Versicherter Lohn und Sparbeiträge: Mehrbeiträge                                     1 + 2

                                        25-34 Jahre                            35-44Jahre

                            600%                                  600%

                            400%                                  400%

                            200%                                  200%
Mehrbeiträge AV 2020 in %

                              0%                                   0%
                                   -   50'000   100'000 150'000          -   50'000   100'000 150'000

                                         45-54Jahre                            55-65 Jahre

                            600%                                  600%

                            400%                                  400%

                            200%                                  200%

                             0%                                    0%
                                   -   50'000   100'000 150'000          -   50'000   100'000 150'000

                                                         AHV Lohn p.a.
                                                                                                            Seite 15
LANGFRISTIGE KOMPENSATION

Ersatzquote vom AHV Lohn (in %)                                                1 + 2

 Aktuelles System                             AV2020

 160%                                     160%          2. Säule (Mehrleistung AV 2020)
 140%                                     140%          2. Säule
                                                        1. Säule
 120%                                     120%
 100%                                     100%
  80%                                      80%
  60%                                      60%
  40%                                      40%
  20%                                      20%
   0%                                       0%

        Vor allem tiefe Einkommen sind besser gestellt durch Verwässerung der
                                    Koordination.
                     Gesamtkosten gemäss BSV: CHF 2.3 Mrd p.a.
                                                                                      Seite 16
LANGFRISTIGE KOMPENSATION

Überblick langfristige Kompensation

 •   Kompensation des tieferen Umwandlungssatzes durch höheres Ziel-
     Altersguthaben der Versicherten.

 •   Wie wird höheres Altersguthaben angespart?
     – Abschaffung des Koordinationsabzuges (= höherer versicherter Lohn)
     – Erhöhung der jährlichen Sparbeiträge (= tiefere Sparsätze auf höherem
       versichertem Lohn).

 •   Massgebliche Rentenverbesserung vor allem für tiefere Einkommen mitunter
     durch Verwässerung der Koordination und Reduktion der Eintrittsschwelle.

 •   Der im UWS „enthaltene“ technische Zins (rund 3.5%) ist näher am
     Renditepotential der Kapitalmärkte und reduziert Umverteilungspotential
     zwischen den Aktiven und Neurentnern.

 •   Jährliche Kosten der langfristigen Kompensation: Ca. Fr. 2.3 Mrd. (nominell)
     basieren massgeblich auf Annahmen bzgl. der Lohnstruktur.

                                                                                    Seite 17
Agenda

Altersvorsorge 2020

Massnahmen in der 2. Säule

Langfristige Kompensation

Kurzfristige Kompensation

Fazit

                             Seite 18
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

„Generation Übergang“

                                                               • Funktionsweise
  Alter bei Einführung                                           der Besitzstand-
                                                                 wahrung?
                    38 39 40 41 42 43      ………………..       64
                                                               • Grad der
                                                                 Besitzstand-
    Übertritt in             Übertritt in Vorsorge 2020
                                                                 wahrung?
    Vorsorge 2020            mit Kompensationsmass-
                             nahmen
                                                               • Massgeblich
                                                                 Betroffene?

                                                               • Dauer der
                                                                 Übergangs-
                                                                 generation?

                   Teilweise Besitzstandwahrung                • Gesamtkosten?
                     für Übergangsgeneration

                                                                                Seite 19
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

Drei Varianten und Vorschläge

                       A   Zentraler Ausgleich (Kassen-übergreifend) über 25 Jahre
        Botschaft
                           auf aktuelles BVG Niveau (BVG Schattenrechnung)
        Bundesrat

                       B   Dezentraler Ausgleich (Kassen-intern) auf aktuelles BVG
      Vorschlag ASIP       Niveau (BVG Schattenrechnung) während 10 Jahren mit
                           rascher UWS Absenkung.

                       C   Dezentraler Ausgleich (Kassen-intern) während 10 Jahren
     Dezentrale BVG
                           mit Kompensationszahlung ohne BVG Schattenrechnung
        Einlage
                           mit rascher UWS Absenkung.

                                                                                     Seite 20
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

Zentrale Fragen kurzfristige Kompensation

   • Finanzierung?
     Wie werden die Ausgleichszahlungen geleistet? Innerhalb einer
     Vorsorgeeinrichtung (dezentral) oder über eine zentrale Einrichtung
     (Sifo, neue Stelle)?

   • Betroffene Generation?
     Welche Versicherte sind von den Übergangsmassnahmen wie betroffen?

   • Niveau der Kompensation?
     Wie hoch ist das Niveau der Besitzstandwahrung? Was ist die
     versprochene Leistungshöhe?

   • Solidaritäten?
     Welche Transferzahlungen finde innerhalb einer
     Kompensationsmassnahme statt?

   • Kosten?
     Mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen? Träger dieser Kosten?

                                                                           Seite 21
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

Botschaft Bundesrat                                                               A

 Eckpunkte
 •   Nach Inkrafttreten: Über 4 Jahre auf 6.0% abnehmender Umwandlungssatz
 •   Gleichbleibendende Besitzstandsgarantie auf BVG-Altersrente während
     Übergangszeit
     Nachteil: Bedingt Schattenrechnung während den nächsten 40 Jahren!
 •   Art der Kompensation:
     Beim Rentenbezug erhalten alle aktiven Versicherten eine Einmaleinlage ins
     BVG-Altersguthaben, welche das vorangehende Niveau garantiert.
 •   Zentrale Finanzierung durch Beiträge an den bzw. Einlagen aus dem SiFo
 •   Umverteilung:
     Alle PKs zahlen SiFo-Beiträge, alle PKs mit Pensionierungen erhalten Einlagen.
     Lies: Junge PKs (ohne Pensionierungen) sind Netto-Zahler.

                                                                                      Seite 22
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

Botschaft Bundesrat: Illustration Ausgleichzahlung                                               A

                                SiFo Zuschuss nach Alter bei Einführung*
                45'000
                40'000                    Je jünger die
                                       Versicherten, desto
                35'000
                                    tiefer die Kompensation
                30'000
     Zuschuss

                25'000
                                                                                      Alter 60
                20'000
                             Je tiefer der AHV                                        Alter 50
                15'000       Lohn desto tiefer                                        Alter 40
                10'000       die Kompensation
                 5'000
                    0
                         0       20'000   40'000    60'000        80'000    100'000
                                              AHV Lohn

     *Annahmen: Männer, volles Curriculum / kein Lohnwachstum / kein Zins
                                                                                                     Seite 23
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

ASIP-Modell                                                                     B

 Die wichtigsten konzeptionellen Eckpunkte:
 •   Rasche UWS-Reduktion (entsprechend Botschaft)
 •   Besitzstandsgarantie auf projizierter BVG-Altersrente (0%-Zins/0%-Lohn) für
     Übergangsgeneration von 10 Jahren
     Administrativer Vorteil: Keine zusätzliche Schattenrechnung während 40 Jahren
     notwendig; aber projizierte BVG-Rente wird als zusätzlicher individueller BVG-
     Wert für die Übergangsgeneration festgeschrieben.
 •   Art der Kompensation:
     Beim Rentenbezug erhalten die aktiven Versicherten im Bedarfsfall eine
     Einmaleinlage ins BVG-Altersguthaben, so dass die tatsächliche BVG-Altersrente
     mindestens der obigen Besitzstandsgarantie entspricht.
 •   Finanzierung:
     Dezentral durch die jeweilige PK bzw. das Versichertenkollektiv(!)
 •   Umverteilung:
     Innerhalb der PK von aktiven Versicherten zu Neurentnern

                                                                                    Seite 24
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

Modell-Dezentrale-BVG-Einlage                                                 C

 Die wichtigsten konzeptionellen Eckpunkte:
 •   Rasche UWS-Reduktion (entsprechend Botschaft)
 •   Keine explizite Besitzstandsgarantie auf BVG-Altersrente; ABER Kompensation
     für Übergangsgeneration von 10 Jahren!
     Vorteil: Kein administrativer Mehraufwand!
 •   Art der Kompensation:
     Einmalige Erhöhung des BVG-Altersguthabens beim Rentenbezug der
     Übergangsgeneration. Die Erhöhung erfolgt in Prozent des BVG-Altersguthabens
     und abgestuft nach dem Rücktrittsjahr, vgl. unten.
 •   Finanzierung:
     Dezentral durch die jeweilige PK bzw. das Versichertenkollektiv. Keine
     Umverteilung zwischen den PKs.
 •   Umverteilung:
     Innerhalb der PK von aktiven Versicherten zu Neurentnern, vgl. unten

                                                                                  Seite 25
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

Modell-Dezentrale-BVG-Einlage                                                               C

 Abstufung der Kompensation (1/2):
 •   Kernidee: Die Reduktion des BVG-UWS über 4 Jahre von 6.8% auf 6.0% führt zu
     einer jährlichen „Leistungsreduktion“ von rund 3% (= -0.8% / 6.8% / 4).
     Um diese Reduktion abzufedern bzw. zu kompensieren, wird das BVG-
     Altersguthaben (im Umfang des tatsächlichen Rentenbezugs) um folgende %-
     Sätze erhöht:
            Jahr     2019   2020   2021   2022   2023   2024   2025   2026   2027   2028   2029

      UWS            6.8%   6.6%   6.4%   6.2%   6.0%   6.0%   6.0%   6.0%   6.0%   6.0%   6.0%

      Kompensation   0.0%   1.8%   3.6%   5.4%   7.2%   6.0%   4.8%   3.6%   2.4%   1.2%   0.0%
      Netto-
      Leistungs-     0.0%   -1.2% -2.4% -3.6% -4.8% -6.0% -7.2% -8.4% -9.6% -10.8% -12.0%
      Reduktion

 •   Effekt: Durch die vorgeschlagene Kompensation erfolgt die Leistungsreduktion
     über einen Zeitraum von 10 Jahren (jährlich -1.2%). In diesem Zeitraum wirken
     aber bereits auch die höheren Sparbeiträge aus dem Reformvorschlag!

                                                                                                Seite 26
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

Modell-Dezentrale-BVG-Einlage                                                                                             C

      Abstufung der Kompensation (2/2):
      •           Graphische Darstellung:
            6.8%                                                    0.0%
            6.7%                                                        2019    2021    2023    2025       2027        2029
                                                                   -2.0%
            6.6%                                                                                  Leistungsreduktion (brutto)
Umwandlungssatz

                                              Leistungsreduktion
                                                                   -4.0%                          Leistungsreduktion (netto)
            6.5%
            6.4%                                                   -6.0%
            6.3%                                                   -8.0%
            6.2%
                                                            -10.0%
            6.1%
            6.0%                                            -12.0%
            5.9%                                            -14.0%
                2019     2021   2023   2025
                                                                               Kompensation auf BVG-Guthaben

      •           Koordinationsabzug und Finanzierungsparameter:
                  Diese Kompensation ist unabhängig von der zukünftigen Finanzierung. Die
                  Beibehaltung des Koordinationsabzuges würde nicht zu einer Erhöhung der
                  Kosten führen! Im Gegenteil, sie würden leicht abnehmen.

                                                                                                                                Seite 27
KURZFRISTIGE KOMPENSATION

Abschätzung Gesamtkosten: Dezentrale Einlage versus Botschaft Bundesrat Nov 2015

                                 450
                                 400
       Erwartete Kosten (MCHF)

                                 350
                                 300
                                 250
                                 200
                                 150                                                         Dezentrale BVG
                                                                                             Einlage C
                                 100
                                                                                             BSV Botschaft Nov
                                 50                                                          2015 3 A
                                   0
                                    2019         2024                  2029                  2034        2039

                                             Dezentrale Einlage ist deutlich günstiger bzgl.
                                       Gesamtkosten1 (1‘271 MCHF vs. >3‘760 MCHF) wie auch bzgl.
                                        maximalen jährlichen Auslage2 (250 MCHF vs. 390 MCHF).
   1 Gesamtkosten sind gerechnet als Summe der jährlichen Kosten ohne Zeitwert des Geldes.
   2 Jährlichen Auslagen des BSV Vorschlags gemäss Botschaft des Bundesrates November 2014
   3 Modellrechnung der c-alm AG ab 2030

                                                                                                                 Seite 28
Agenda

Altersvorsorge 2020

Massnahmen in der 2. Säule

Langfristige Kompensation

Kurzfristige Kompensation

Fazit

                             Seite 29
FAZIT

  - Der Druck auf den Umwandlungssatz nimmt stetig zu: Demographie und
    Finanzmärkte verlangen einen dem Umfeld angepassten Umwandlungssatz; der
    Entscheid vom 15. Januar (Aufhebung Mindestkurs) hat diesen Druck noch
    verstärkt.

  - Die vorgeschlagene „langfristige Kompensation“ stellt eine Mehrleistung dar: Es
    profitieren u.a. neu Versicherte, die bis anhin nicht im BVG versichert waren.
    Gemäss Vorschlag wird diese Mehrleistung wird durch Mehrbeiträge von AN und
    AG finanziert. Durch diesen Vorschlag werden die Lohnnebenkosten ansteigen.

  - Die „kurzfristige Kompensation“ sollte folgende Anforderungen erfüllen:
       - Praktikabilität und einfache Umsetzbarkeit;
       - Abfederung der Leistungseinbusse durch die Reduktion des BVG-
         Umwandlungssatzes;
       - Abschätzbare und annehmbare Kosten für die einzelne PK aber auch die
         gesamte 2. Säule.
    Einschätzung: Die dritte vorgeschlagene Lösung trägt diesen Punkten Rechnung.

                                                                                 Seite 30
«       Unsere Sicherheiten dürfen nichts
                                                                           Starres werden, sonst brechen sie.                               »
                                                                                                                                    Robert Walser

                    Dr. Reto Leibundgut
                    Aktuar SAV / PK-Experte
                    Partner c-alm AG
                    reto.leibundgut@c-alm.ch
                    +41 71 227 35 38

© 2011 c-alm AG | Zwinglistrasse 6 | 9000 St. Gallen | Tel +41 71 227 35 35 | Fax +41 71 227 35 30 | www.c-alm.ch | info@c-alm.ch                   Seite 31
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