Mitteilungsblatt - Markt Rennertshofen
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Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021 Aus dem Bürgerbegehren / Veranstaltungs- Marktgemeinderat Bürgerentscheid kalender 2022 Markt Rennertshofen Parteiverkehr: Marktstraße 18 Tel.: 08434 9407-0 Info@rennertshofen.de Montag – Freitag 7.30–12.00 Uhr 86643 Rennertshofen Fax: 08434 9407-44 www.rennertshofen.de und Mittwoch 13.00–18.00 Uhr
Aus dem Marktgemeinderat: Bürgerbegehren / Errichtung eines Containers mit Notstrom- Bürgerentscheid aggregat an der Staustufe in Bertoldsheim Am 03. September 2021 wurde beim Markt Rennertshofen das Bürgerbegehren „Kein Kauf des Der Marktgemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben Kinos in der Marktstraße“ eingereicht. der Firma Uniper Kraftwerke GmbH zur Errichtung eines Containers mit Notstromaggregat auf dem Grundstück Die Vorgehensweise in der Bearbeitung eines Bür- Fl.Nr. 2676/10 der Gemarkung Bertoldsheim das ge- gerbegehrens richtet sich für den Markt Rennerts- meindliche Einvernehmen zu erteilen. hofen nach Art. 18 a Bayerische Gemeindeordnung (GO). Hierzu wurde eine materielle und formelle Prüfung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vorge- nommen. Diese ergab, dass die Voraussetzungen der Zulässigkeit des Begehrens erfüllt wurden. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. September 2021 der Zulassung dieses Be- gehrens zugestimmt. Herr Andreas Czerny wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 19. Oktober 2021 als Abstimmungsleiter und als dessen Stellvertreterin Frau Petra Birgmeier bestellt. Der Abstimmungstag des Bürgerentscheides wur- de auf Sonntag, 12. Dezember 2021 festgelegt. Die Abstimmungsräume sind von 08.00 Uhr bis Festsetzung des Überschwemmungsgebietes 18.00 Uhr geöffnet. der Kleinen Paar im Markt Burgheim, in der Gemeinde Oberhausen und im Markt Alle Stimmberechtigten im Gemeindegebiet erhalten Rennertshofen rechtzeitig eine Abstimmungsbenachrichtung zum Bürgerentscheid. Dieser Abstimmungsbenachrich- Es wurde beschlossen, folgende Stellungnahme zum Er- tigung entnehmen Sie bitte die weiteren Informa- lass der Verordnung abzugeben: tionen (z. B. Abstimmungsraum, Möglichkeit der Briefabstimmung usw.). Es darf keine negativen Auswirkungen (Benachteiligung) auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Bitte halten Sie sich in den Abstimmungsräumen an Waldflächen geben. die aktuellen Corona-Regeln. terminvorschau Gemeinderat Plakatierung im Gemeindegebiet Zum 01. Januar 2021 wurde die Verordnung über Geplante Gemeinderatssitzungen öffentliche Anschläge beim Markt Rennertshofen erlassen. Jede Plakatierung muss über die Gemeinde- Dienstag, 09. November 2021, 19.00 Uhr verwaltung beantragt und genehmigt werden. Dienstag, 30. November 2021, 19.00 Uhr Die Verordnung ist auf der gemeindlichen Homepage unter Dienstag, 14. Dezember 2021, 19.00 Uhr www.rennertshofen.de/Satzungen-und-Verordnungen. n33.html einsehbar. Änderungen bleiben vorbehalten! Bürgerinfoportal - Markt Rennertshofen Auf der gemeindlichen Homepage des Marktes Rennertshofen (www.rennertshofen.de) ist ein Bürger- infoportal eingerichtet. Sie finden darin Informationen über den Marktgemeinderat und seine Ausschüsse, Sitzungskalender, Bekannt- machungen der Tagesordnung, Sitzungs- niederschriften, usw... Seite 2 Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021
Veranstaltungskalender 2022 / Veranstaltungsmeldung Jetzt sind wieder Veranstaltungen möglich: Aus diesem Grund ermöglicht der Markt Rennertshofen (wie in den vergangenen Jahren) seinen Vereinen, Verbänden und Organisationen, ihre Veranstaltungen über die Homepage des Marktes Rennertshofen sowie im gemeindlichen Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Ab sofort online: Die Digitalisierung hält auch im Rathaus Einzug. Deshalb haben wir für Sie ein „Online-Tool“ zur Meldung Ihres Events auf der gemeindlichen Homepage eingerichtet. Dieses „Tool“ finden Sie unter https://www.rennertshofen.de/veranstaltungsmeldung. Über diese Plattform können Sie ganzjährig schnell und unkompliziert Ihre Versammlungen, Veranstaltungen, Feste und Feiern bequem von zu Hause aus melden. Nach Prüfung durch die Verwaltung wird das Event auf der gemeindlichen Homepage unter der Rubrik „Aktuelles & Termine – Veranstaltungskalender“ veröffentlicht. Je nach Erscheinungsdatum des Mitteilungsblattes werden die Events der kommenden drei Monate bekanntgegeben. Jahreskalender 2022: Im gemeindlichen Mitteilungsblatt würden wir gerne einen Jahres-Veranstaltungs-Kalender zusammenstellen. Haben Sie bereits termine für das Jahr 2022? Melden Sie uns diese bis spätestens 30. November 2021 über unser „Online-Tool“, so erfolgt eine Bekanntgabe bereits in der Weihnachtsausgabe des Mitteilungsblattes. Aktualität ist wichtig: Um den Veranstaltungskalender aktuell zu halten, bitten wir Änderungen per Mail an Sekretariat@rennertshofen.de zu melden. Eine Änderung zu bereits gemeldeten und veröffentlichten Terminen kann nur durch die Verwaltung des Marktes Rennertshofen erfolgen. Für Fragen steht Ihnen Frau Peschke unter Telefon 08434 9407-23 gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Corona-Regeln: Der Markt Rennertshofen weist darauf hin, dass der Veranstalter für die Einhaltung der geltenden Corona- Regelungen selbst verantwortlich ist. Anzeige der Veranstaltung: Außerdem ist zu beachten, dass öffentliche Vergnügungen zusätzlich zu der Meldung für den Veranstaltungs- kalender (z. B. Vereinsfeste, Tanzveranstaltungen) anzeigepflichtig sind. Die öffentliche Vergnügung ist unter Angabe der Art, des Ortes, der Zeit und der Zahl der zugelassenen Teilnehmer spätestens 2 Wochen vorher beim Markt Rennertshofen (Bürgerbüro) schriftlich anzuzeigen (vgl. Art. 19 LStVG). Dies gilt insbesondere auch für Tanzveran- staltungen in Gaststätten, die keine genehmigten Tanzlokale sind. Erlaubnispflichtig nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) ist auch der vorübergehende Betrieb von Speise- und Schankwirtschaften (z. B. Straßenfeste); diese sollen ebenfalls 2 Wochen vorher angemeldet werden. Homepage Auf unserer gemeindlichen Homepage www.rennertshofen.de erhalten Sie laufend aktuelle Informationen. Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021 Seite 3
Lichterzauber am Rathaus Haben Sie einen Nadelbaum in Ihrem Garten? Wäre es nicht schön, wenn er als Weihnachtsbaum am Rathausplatz glänzt? Auch heuer soll in der Adventszeit wieder ein Nadelbaum die Marktstraße bereichern und die Bürgerinnen und Bürger erfreuen. Wie soll der Baum aussehen? - am liebsten eine Tanne, aber auch Douglasie oder Blaufichte - gleichmäßig und nicht allzu breit gewachsen - etwa 6 bis 10 m hoch Wir machen es Ihnen leicht: Der Bauhof fällt den Baum und bringt ihn zum Rathaus. Er sollte mit schwerem Gerät anfahrbar sein und zum Beispiel in einem Vorgarten stehen. Wollen Sie Ihren Nadelbaum spenden? Melden Sie sich beim Markt Rennertshofen, Herrn Andreas Czerny (Tel. 08434 9407-28 oder E-Mail: Andreas.Czerny@rennertshofen.de). Herzlichen Dank. Hausnummernschilder anbringen Die Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung des Marktes Rennertshofen regelt u.a. den Erwerb und das Anbringen der Hausnummernschilder. Wir bitten alle Hauseigentümer, denen eine Hausnummer zugeteilt wurde, das Hausnum- mernschild gut sichtbar anzubringen. Sofern das Hausnummernschild durch Ver- witterung unleserlich geworden ist, wird im Interesse einer einheitlichen Gestaltung um Er- satzbeschaffung gebeten. Bestellungen werden im Rathaus von Frau Mugrauer (Tech. Bauamt), Tel.: 08434 9407-22, entgegengenommen. Wenn in einem Notfall die Rettungskräfte schnell vor Ort sein müssen, kann ein gut lesbares Haus- nummernschild im Einzelfall von lebenswichtiger Bedeutung sein. Fahrradfahren ohne Licht Wer als Radfahrer bei Dunkelheit, Nebel oder Dämmerung ohne Licht fährt, ist in der Regel für andere Verkehrs- teilnehmer äußerst schlecht zu sehen. Das Risiko mit einem Fußgänger zusammenzustoßen oder von einem Au- tofahrer übersehen zu werden, ist daher sehr groß. Deshalb gilt nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Staßenverkehrsordnung (StVO) auch für „Drahtesel“ eine Beleuchtungspflicht bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen. Wer sich nicht daran hält, erhöht das Risiko für einen Zusammenstoß mit Fußgängern, anderen Radfahrern oder Kraftfahrzeu- gen. Wenn man im Dunkeln ohne Licht auf dem Farrad unterwegs ist, muss man daher auch mit einem Bußgeld rechnen. Wir appellieren an alle Erwachsenen, ihr Licht einzuschalten, um damit den Kindern und Jugendlichen ein „leucht- endes Beispiel“ zu sein. Sie als Eltern sollten ihre Kinder auf diese Gefahr und auf die Folgen einer Zuwiderhandlung verstärkt hinweisen und sie zur Nutzung der Beleuchtung anhalten. Seite 4 Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021
Parteiverkehr im Rathaus: Parteiverkehr im Rathaus Das Rathaus ist derzeit für den Parteiverkehr während der Telefonische Erreichbarkeit Rathaus: üblichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 07.30 - Montag bis Freitag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr 12.00 Uhr und Mittwochnachmittag von 13.00 - zusätzlich am Montag: 13.00 Uhr - 16.30 Uhr 18.00 Uhr) geöffnet. am Dienstag und Donnerstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Bürgerinnen und Bürger werden aber weiterhin ge- und am Mittwoch: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr beten, vorab einen Termin mit dem jeweiligen Sach- bearbeiter zu vereinbaren und nach vorheriger Termin- vereinbarung ins Amt zu kommen. Die Telefonnummern Rathaus: Tel.: 08434 9407-0 der jeweiligen Bereiche sind auch auf der Homepage des Fax: 08434 9407-44 Marktes Rennertshofen zu finden. Info@rennertshofen.de Als Vorsichts- und Schutzmaßnahmen sind das Ab- www.rennertshofen.de standsgebot von mindestens 1,5 m einzuhalten und die allgemeinen Hygienemaßnahmen (medizinische Gesichtsmaske, Verwendung des bereitgestellten Des- Maskenpflicht im Rathaus, Kinder- infektionsmittels im Eingangsbereich, Ansammlungen krippe, Kindergarten und Schule vermeiden) zu beachten. Ansprechpartner im im Rathaus Der Markt Rennertshofen weist darauf hin, dass Ansprechpartner Rathaus: aktuell das Betreten des Rathauses, der Kinder- Erster Bürgermeister: Zi.Nr. 9 krippe, der Kindergärten und der Schule mit einer Herr Hirschbeck 08434 9407-0 medizinischen Gesichtsmaske erfolgen darf. Buergermeister@rennertshofen.de Geschäftsleitung: Zi.Nr. 7 08434 9407-28 Herr Czerny Andreas.Czerny@rennertshofen.de Vorzimmer Bürgermeister und Geschäftsstelle: Zi.Nr. 8 08434 9407-23 Frau Peschke Sekretariat@rennertshofen.de Bauamt: Zi.Nr. 1 08434 9407-12 Herr Meyr Franz.Meyr@rennertshofen.de Rathaus geschlossen 08434 9407-11 Herr Schiller Stefan.Schiller@rennertshofen.de Tech. Bauamt: Zi.Nr. 4 Herr Stachel 08434 9407-19 Das Rathauspersonal ist am Joerg.Stachel@rennertshofen.de 08434 9407-22 Donnerstag, 11. November 2021 Frau Mugrauer Melanie.Mugrauer@rennertshofen.de aufgrund einer EDV-Schulung Kasse/Steuern/Pachten: Zi.Nr. 2 nicht erreichbar. 08434 9407-14 Herr Chlapek Andreas.Chlapek@rennertshofen.de Zudem ist das Bürgerbüro am 08434 9407-15 Herr Daferner Kasse@rennertshofen.de Mittwoch, 24. November 2021 Personal/Lohnabrechnung: Zi.Nr. 7 aufgrund einer Schulung 08434 9407-18 nicht erreichbar. Frau Muninger Sandra.Muninger@rennertshofen.de Bürgeramt: Zi.Nr. 3 Vielen Dank für Ihr Verständnis! 08434 9407-16 Frau Mayinger Buergeramt@rennertshofen.de 08434 9407-17 Frau Mittenberger Evi.Mittenberger@rennertshofen.de Sitzungsdienst/Beiträge: Zi.Nr. 3 08434 9407-29 Frau Maillinger Stefanie.Maillinger@rennertshofen.de Rentenwesen/Feuerwehren/Mitteilungsblatt: Zi.Nr. 5 08434 9407-20 Frau Rehm Karina.Rehm@rennertshofen.de Standesamt: Zi.Nr. 5 08434 9407-21 Frau Birgmeier Standesamt@rennertshofen.de Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021 Seite 5
Corona - Informationen Hinweise zu den Corona-test Möglichkeiten Die Tests sind nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos. In den Corona-Testzentren werden nur kostenfreie Tests (für bestimmte Personengruppen) durchgeführt. Kostenpflichtige Coronatests (Schnelltest und PCR-Test) werden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen von verschiedenen Stellen angeboten. Im Bereich des Marktes Rennertshofen bieten die Donau-Apotheke und die beiden Hausärzte Corona-Tests an. Apotheke Rennertshofen Kontaktdaten Information zur Terminvereinbarung Donau-Apotheke Marktstraße 12 https://app.no-q.info/donau-apotheke/checkins (im ehem. Schlecker) Tel. 08434 941242 Ärzte in Rennertshofen Kontaktdaten Information zur Terminvereinbarung Praxis Dr. Lebhaft Marktstraße 25 Telefonische Terminvereinbarung Tel. 08434 248 Praxis Mayer Prauneckgasse 2 Telefonische Terminvereinbarung Tel. 08434 202 Informationen und weitere Angebote für die Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (https://www.neuburg-schrobenhausen.de/). Personen, die sich krank fühlen, werden gebeten, zunächst telefonischen Kontakt mit ihrem Hausarzt oder der Kassenärztlichen Vereinigung (Telefon 116 117) aufzunehmen. Bürgertelefon im Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen ist über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 08431 57-555 erreichbar.Die Bürger können sich mit ihren Fragen auch per E-Mail an das Gesundheitsamt wenden. E-Mail: Buergertelefon@neuburg-schrobenhausen.de Stand: 22.10.2021 Seite 6 Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021
Weitere Informationen zum Corona-Virus erhalten Sie im Internet unter folgenden Links: Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid-19.html Bayerisches Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/ Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): https://www.lgl.bayern.de/ Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen: https://neuburg-schrobenhausen.de/aktuelle-entwicklungen https://www.neuburg-schrobenhausen.de Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz - Eintragungsmöglichkeit Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldege- Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 setzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen ein- i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. zelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an jeweils bis zum Widerruf. Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Diesen Auskunftserteilungen unter den Buchstaben A) Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bis E) kann ohne nähere Begründung widersprochen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden. können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Im Falle unter Buchstabe B) gilt dies jedoch nicht, wenn BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes Daten für die Erhebung der Kirchensteuer weitergegeben widersprechen. werden. Bei einem Widerspruch im Falle unter Buchstabe D) B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an kann dieser für Ehejubiläen nur von beiden Ehegatten eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der abgegeben werden. nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person ange- Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie hören durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Aus- Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 weisdokumentes beim i. V. m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen. Markt Rennertshofen - Bürgeramt (Zi.Nr. 3) - C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstim- mungen Öffnungszeiten: Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. zusätzlich am Mittwoch von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus vornehmen oder aber auch über unsere Internetseite Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, unter www.rennertshofen.de/index.php?id=5914, Presse oder Rundfunk 236&aid=5890&fid=27 Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021 Seite 7
Der Zweckverband zur Landkreisbetriebe ND-SOB Wasserversorgung der Heimberggruppe teilt Wertstoffhof Hatzenhofen mit: Öffnungszeiten April bis November Schutz der Wasserleitungen gegen Frost Freitag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Alle Hauseigentümer und Mieter werden gebeten, im Samstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr eigenen Interesse die Wasserleitungen gegen Frostein- Öffnungszeiten Dezember bis März wirkung zu schützen. Die in den Kellerräumen und Schächten eingebauten Freitag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Wasserzähler sind gegen Frost zu schützen. Samstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Bitte nutzen Sie alle geöffneten Wertstoffhöfe verant- Wasserzählerablesung wortungsbewusst. Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Corona- Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt coronabedingt Regeln. Sicherheitsabstände sind einzuhalten. über die Ablesekarten. 2021 werden keine Mitarbeiter des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heim- Kontakt (Ansprechpartner): berggruppe die Zähler ablesen. Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen, Die Ablesekarten werden zugestellt. Wir ersuchen um Tel.: 08431 612-0, rechtzeitiges Zurücksenden. E-Mail: Info@landkreisbetriebe.de Wenn die Meldekarte nicht fristgemäß bei uns eintrifft, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir den Wasserver- Öffnungszeiten von Wertstoffhöfen, sämtliche brauch schätzen müssen. „Trenn-Mit“-Infobroschüren, Leerungstermine und sonstige Infoblätter, sowie alle verwendeten Ihr Formulare sind über die Internetadresse der Land- Tobias Gensberger kreisbetriebe www.landkreisbetriebe.de abrufbar. Verbandsvorsitzender Aktion „Geschenk mit Herz“ Kindergarten Rennertshofen ist auch dabei! Auch heuer beteiligt sich der Kindergarten wieder an der Aktion „Geschenk mit Herz“! Wir sind offizielle Sammelstation für die „Päckchen“, die bis 15. Novem- ber 2021 bei uns abgegeben werden können. „Geschenk mit Herz“ ist eine Aktion von Humedica mit Unterstützung der „Sternstunden“ und Radio Bayern 2! Ziel ist es, möglichst viele Päckchen zu sammeln, die dann auf Reisen gehen! Heuer zu Kindern in Deutschland, im Kosovo, in Litauen, in die Ukraine, nach Albanien, Rumänien, Serbien, Weißrussland und in die Republik Moldau. Wer gerne ein Päckchen packen möchte, kann sich im Internet informieren, was es enthalten soll, oder kommt bei uns im Kindergarten vorbei, wir haben noch Flyer mit Päckchen-Coupon zum Aufkleben! Es wäre schön, wenn wir dem LKW am Abholtag wieder ganz viele Pakete für die Kinder mitgeben könnten! Vielen Dank an alle, die sich an der Aktion beteiligen! Ihre Andrea Zaunitzer (Leitung, Haus für Kinder Rennertshofen) Grafik/Bild/Text: Kindergarten Rennertshofen Seite 8 Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021
Die Kinderkrippe Kinderoase beteiligt sich an „Geschenk mit Herz“ Päckchenpacker gesucht Zu „Geschenk mit Herz“: Seit 2003 freuen sich zehntausende Kinder in Not auf ihr persönliches Weihnachts- päckchen aus Deutschland. Für viele von ihnen ist es das erste Geschenk ihres Lebens. Die Weihnachtsaktion „Geschenk mit Herz“ der bayerischen Hilfsorganisation humedica e. V. in Zusammenarbeit mit Sternstunden e. V. und Bayern 2, macht es möglich. Dieses Jahr ist auch die Kinderkrippe Kinderoase als Sammelstelle mit dabei. Millionen Kinder dieser Welt leben in großer Armut. Wir beteiligen uns darum an der bayernweiten Aktion „Geschenk mit Herz“ und sammeln Weihnachtspäckchen für Kinder in Not. Die Hilfsorganisation humedica e.V. (Kaufbeuren) bringt diese Päckchen zu Kindern aus acht Ländern in Südost- und Osteuropa. Auch in diesem Jahr sollen wieder zehntausende Päckchen in ganz Bayern gepackt werden. „Die Aktion „Geschenk mit Herz“ ist eine wunderbare Gelegenheit, etwas zurückzugeben“ Wenn auch Sie sich daran beteiligen möchten, finden Sie alle Informationen rund um „Geschenk mit Herz“ auf der Aktionsseite www.geschenk-mit-herz.de oder auf www.facebook.com/GeschenkMitHerz. Hier wird die Aktion nochmal genau beschrieben und es wird erklärt, wie die Päckchen gepackt werden müssen. Dann dürfen Sie die gepackten Päckchen immer in der Zeit von Mo. – Do. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr bei uns in der Einrichtung abgeben, da wir eine der offiziellen Sammelstellen sind. Am 15. November kommt dann ein LKW und holt die Pakete ab. Wir würden uns über eine rege Beteiligung freuen und sagen bereits jetzt vielen herzlichen Dank dafür. Ihr Team der Kinderoase Amelie Majehrke (Leitung, Kinderkrippe) Grafik/Bild/Text: Kinderkrippe Rennertshofen 20.09.2021 Kostenlose Energieberatung im Landkreis Im Gespräch mit einem regionalen Energieberater erhalten Bürgerinnen und Bürger Beratung zu allen Energiethemen rund um ihr bestehendes oder geplantes Haus, beispielsweise zur Erneuerung der Heizungs- anlage, Dämmung, Photovoltaik, Batteriespeicher, Stromverbrauch, Heiztechnik und Förderungen. Durch die Zusammenarbeit zwischen dem VerbraucherService Bayern e.V und dem Landkreis Neuburg- Schrobenhausen ist dies für alle Landkreisbürger kostenlos. Dazu stehen nachweislich qualifizierte Energiebe- rater aus dem Landkreis zur Verfügung. Die Beratung erfolgt neutral und individuell. Die Beratungstermine finden in Neuburg, im Landratsamt, und in Schrobenhausen, im Bauamt, statt. Zu den Terminen können von den Bürgerinnen und Bürgern Pläne, Schnitte und Fotos mitgenommen werden. Das Gespräch dauert eine Dreiviertelstunde und findet alle zwei Wochen nachmittags statt. Eine Terminreservierung erfolgt über den Klimaschutzmanager des Landkreises Christoph Unterburger (Tel. 08431 57-184). Die Anfrage kann auch per E-Mail an Klimaschutz@neuburg-schrobenhausen.de erfolgen. Bürgerinnen und Bürger sollten in der Mail eine Telefonnummer hinterlassen, mit der sie zurückgerufen werden können. Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021 Seite 9
Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen Die gemeindliche Verordnung regelt unter anderem, dass die Anlieger an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen für die Sauberhaltung des Gehweges sowie der Fahrbahn Sorge zu tragen haben. Insbesondere muss der Gehweg, die Fahrbahn und soweit vorhanden der Geh- und Radweg entsprechend der Straßenreinigungsverordnung nach Bedarf regelmäßig jedoch mindestens einmal im Monat, gekehrt und von Kehricht, Schlamm und sonstigem Unrat befreit werden. Bei Bedarf sind zudem die Abflussrinnen und Kanaleinläufe frei zu machen. Ebenso obliegt es den Grundstücksanliegern, Geh- und Radwege von Gras und Unkraut zu befreien. Wird dieser Reinigungspflicht nicht nachgekommen, kann ein Bußgeld festgesetzt werden. Die Reinigungsverpflichtung gilt auch für Eigentümer von unbebauten Grund- stücken (Bauplätzen usw) sowie von Anliegern des Gehweges der Marktmauer in der Kerngemeinde. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall min- destens einmal in der Woche, oder sofern die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, öfters durchzuführen. Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter kann im Internet unter https://www.rennertshofen.de/Satzungen-und-Verordnungen.o603.html abge- rufen werden. Winterdienst auf Straßen und Wegen Unsere Bauhofmitarbeiter sowie die von uns beauftragten externen Personen sind bestrebt, insgesamt rund 60 km Gemeindestraßen zügig zu räumen. Da sie nicht überall gleichzeitig sein können, werden vordringlich Straßen mit starkem Gefälle sowie die Kreuzungsbereiche geräumt und gestreut. So können Sie persönlich den Winterdienst unterstützen: - Nicht auf der Straße, sondern auf dem eigenen Grundstück parken. - Schnee nicht auf den Gehweg oder auf die Fahrbahn räumen. - Abflussrinnen, Hydranten und Abwassereinlaufschächte frei halten. Ihre Aufgabe ist es: - den Gehweg entlang Ihres Grundstückes werktags zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr fortlaufend zu räumen und zu streuen. - bei Grundstücken ohne Gehweg: angrenzende Straße mit einem Streifen von 1,00 m (§ 2 Abs. 2 der gemeind- lichen Verordnung) räumen und streuen - dies gilt auch entlang unbebauter Bauplätze. Parkende Autos behindern den Winterdienst Parkende Autos in Kurvenbereichen, in engen Straßen, Gassen und an Kreuzungen sowie versetztes Parken auf beiden Straßenseiten behindern und verzögern den Winterdienst erheblich. Wir bitten deshalb, an kritischen Stellen in den Wintermonaten keine Fahr- zeuge abzustellen, damit der Winterdienst reibungslos und möglichst schnell durchgeführt werden kann. Bedenken Sie bitte, dass die Räumfahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von 3,80 m benötigen. Andernfalls kann nicht geräumt bzw. gestreut werden. Eingeschränkte Salzstreuung beim Winterdienst Um den Salzverbrauch weiterhin so gering als möglich zu halten, wird der Winterstreudienst im Bereich des Marktes Rennertshofen nur bei Gefällstrecken, gefährlichen Kreuzungen und gefährlichen Straßenabschnitten durchgeführt. Bei allen anderen Straßen wird nur bei extremer Glatteisbildung gestreut. Seite 10 Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021
„Geschenk mit Herz“ der Hilfsorganisation humedica e. V. in Zusammenarbeit mit Sternstunden e. V., und Radio „Bayern 2“ wird auch in Rennertshofen umgesetzt. Die Familien der Kinder, die unsere Päckchen erhalten, wurden besonders hart von den Corona-Lockdowns betroffen. Viele haben ihr Einkommen verloren und stehen vor dem Nichts. Den Kindern besonders in diesen Zeiten eine Freude machen zu können, ist uns ein ganz besonderes Herzensanliegen. Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam tausenden bedürftigen Kindern weltweit pünktlich zu Heiligabend eine riesige Freude bereiten können. Bitte packen auch Sie gemeinsam mit Ihrem Kind ein „Geschenk mit Herz“! Alle wichtigen Informationen gibt es auf www.geschenk-mit-herz.de. Bitte versuchen Sie sich beim Packen an diesen Vorgaben und Tipps zu orientieren, das ist in vielerlei Hinsicht eine große Hilfe. Damit Ihr Päckchen die Kinder rechtzeitig erreicht, geben Sie Ihr Geschenk bitte bis Montag, den 15. November 2021, in einer Sammelstelle ab. Informationen auch auf www.facebook.com/GeschenkMitHerz. Sammelstellen für Ihr „Geschenk mit Herz“ in Rennertshofen: Grundschule Rennertshofen, Weinbergstraße 15, Frau Altenbuchner Gemeinde-Kindergarten, Im Schlosshof 6, Frau Zaunitzer Getränke Graf, Rennertshofen, Am Sprösselbach 2, Frau Ehrnstraßer Kinderkrippe „Kinderoase“ Rennertshofen, Weinbergstr. 17, Frau Majehrke Letzter Abgabetermin für Ihr Geschenk: 15. November 2021 Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Rentensprechtage Seit Oktober 2021 bietet die Deutsche Rentenversicherung wieder Rentensprechtage im Landratsamt Neuburg- Schrobenhausen an. Für Neuburg wurden die folgenden Sprechtagstermine festgesetzt: 24.11.2021 und 08.12.2021 Die Sprechtage finden jeweils im Landratsamt Neuburg a.d. Donau, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d.Donau (in Zimmer 075 im Erdgeschoss) statt. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über das kostenfreies Service-Telefon der Deutschen Rentenver- sicherung unter 0800-1000-480-15 von Mo. - Do. 07.30 Uhr - 16.00 Uhr und Fr. 07.30 Uhr - 12.00 Uhr. Der Anrufer kann zuerst auswählen, ob er • Unterlagen benötigt (Auswahl 2), • allgemeine Fragen zum Rentenrecht oder zum Bearbeitungsstand hat (Auswahl 5) oder • eine individuelle Rentenberatung bzw. einen Beratungstermin benötigt (Auswahl 8). Beratungstermine werden hier sowohl für die Beratungsstellen der Rentenversicherung als auch für die Rentensprechtage ver geben. Wählt der Anrufer die Auswahl 8 aus, wird er mit einem Rentenberater der DRV Bayern Süd verbunden. Der Ren- tenberater versucht dann vorrangig, das Anliegen des Anrufers telefonisch zu erledigen. Aufgrund der durch die Corona-Problematik geänderten Datenschutzregelungen für Telefonberatungen können die Anliegen unserer Kunden in den meisten Fällen vollumfassend am Telefon erledigt werden. Benötigt der Kunde einen Termin am Rentensprechtag, kann er hier auch erfragen, wann und wo Rentensprechtage stattfinden und einen entsprechenden Termin buchen. Bei der Terminvereinbarung werden auch die vereinbarten Hygieneschutzregeln an die Kunden weitergegeben. Text / Logo: Deutsche Rentenversicherung. Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021 Seite 11
Pressemitteilung: Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. Neue Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir freuen uns, Ihnen heute die seit 16. August beim Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. bestehende Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vorzustellen. Der Aufbau dieser Fachstelle wird gefördert mit Mitteln des Bayerischen Staats- ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Das wichtigste Ziel dieser Stelle ist es, Menschen in gefährdeten Mietverhältnissen so zu beraten und zu begleiten, dass der Verlust der eigenen Wohnung in jedem Fall vermieden wird. Die Gründe für einen drohenden Wohnungsverlust sind oft sehr komplex, und dauern meist schon eine Weile an: Arbeitsverlust, Krankheit, Trennung, zu geringes Einkommen, Überschuldung, Sucht oder psychische Überbelastung. Menschen in diesen besonderen Lebenslagen mit womöglich weiteren sozialen Schwierigkeiten erhalten durch die Fachstelle z.B. Unterstützung in Form von: Begleitung zu Ämtern und Behörden, regelmäßige Beratungsgespräche sowie Unterstützung bei der Klärung sozialrechtlicher Ansprüche. Zum Angebot gehören auch Vermittlungsgesprä- che zwischen MieterInnen und VermieterInnen, sowie die Regulierung von Miet- und Stromschulden. Die Fachstelle arbeitet eng vernetzt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes sowie anderen im Landkreis vertretenen sozialen Diensten und Beratungsangeboten. Das Angebot der Fachstelle richtet sich an MieterInnen, VermieterInnen, MitarbeiterInnen von Behörden und Ämtern, Nachbarn, Freunde, Angehörige oder anderen soziale Dienste. Je früher sich Ratsuchende an die Fachstelle wenden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Wohnung erhalten bleibt. Kontaktdaten: Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Spitalplatz C 193, 86633 Neuburg a.d.Donau, Mobil: 0176 56531516, E-Mail: Katrin.Pfeiffer@caritas-neuburg.de, www.caritas-neuburg.de Pressemitteilung : Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. Aussortierte Kleidung zur Caritas bringen Kennen Sie das? Kinderzimmer und Kleiderschrank ist ausgemistet, aber wohin mit den Sachen? Einfach in einen Kleidercontainer werfen? Aber was passiert dann mit den Sachen? Genau hier kommt die Gebrauchtwaren Annahme der Caritas ins Spiel. Wir geben Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen betreute soziale Beschäftigung in der Warenannahme, Warensortierung und im Verkauf der Waren. Sie unterstützen mit Ihrer Sachspende oder Ihrem Einkauf den Gesundungsprozess beeinträchtigter Menschen vor Ort, die eine sinnvolle Beschäftigung in den Gebrauchtwarenläden und der Warensortierung finden. Zudem kann jeder in unseren Läden sozial und umweltschonend einkaufen. Zusätzlich sind wir Partner von FAIRwertung, dem bundesweiten Netzwerk von gemeinnützigen Organisationen, die Altkleider sammeln. Bringen Sie also Ihre aussortierten Waren zum Caritasverband und werfen Sie diese nicht einfach in Container oder in den Müll. Informieren Sie sich gerne unter 08431 9096320 oder stellen Sie Ihre Fragen per E-Mail an christoph.mueller@caritas-neuburg.de. Alles zum Thema Sachspenden abgeben, Verwendung von Sachspenden und weitere Informationen zu den Angeboten des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen e.V. finden Sie auch unter www.caritas-neuburg.de Seite 12 Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021
Hundekot auf öffentlichen Flächen Öffentliche toilette! Immer wieder gehen beim Markt Auf Anregung informieren wir regelmäßig, dass Rennertshofen Beschwerden ein, die öffentliche Toilette im Erdgeschoss des Rat- dass Hundebesitzer die Hinterlas- hauses zu den Öffnungszeiten des Rathauses senschaften ihrer Vierbeiner nicht (Montag bis Freitag von 7.30 Uhr – 12.00 Uhr entfernen. und zusätzlich am Mittwoch von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr) genutzt werden kann. Die meisten Hundehalter verhalten sich vorbildlich; es gibt leider noch zu viele unangenehme Ausnahmen. Es Die Toilettenanlage ist behindertengerecht und ist die Pflicht eines jeden Hundehalters, die Hinterlas- barrierefrei. senschaft seines vierbeinigen Freundes zu entsorgen. Und das nicht nur im Bereich der Straße, auch auf Rad- oder Fußwegen, in Grünanlagen, auf Spiel- und Sport- flächen sowie auch auf Wiesen und Feldern. Leider sind Kinderspielplätze auch mit Hundekot verschmutzt. Wir weisen zum wiederholten Male darauf hin, dass es doch selbstverständlich sein sollte, die Verunreinigungen auch wieder zu beseitigen. Auch alle anderen Nutzer ha- ben das Recht auf saubere öffentliche Flächen. In diesem Sinne appellieren wir nochmals an alle Hun- dehalter, unbedingt die Hinterlassenschaften auch wieder zu entfernen und zu Hause über die Restmüll- tonne zu entsorgen. Marktkapelle Rennertshofen e.V. „Sie wollen es los werden – “Sie wollen es los werden – wir sammeln es!“ Sportverletzungen wir sammeln es!“ Zu den typischen Verletzungen beim Sport zählen Prel- lungen, Zerrungen, Muskelfaserrisse, Muskelrisse, Bänder- dehnungen, Bänderrisse und Blutergüsse. Fast alle genannten Verletzungen sind von Blutungen ins betroffene Gewebe bzw. Gelenk begleitet. Da diese Blutungen sehr negative Auswirkungen haben, besteht Altpapiersammlung die Erste Hilfe darin, diese Blutungen zu unterbinden. am So helfen Sie richtig: Zunächst sollte man jede Aktivität Samstag, 27. Oktober 2018, ab 9.00 Uhr (Bewegung) sofort unterbrechen. Die betroffene Körperregion wird Altpapiersammlung Gesammelt werden: ruhig gestellt und erhöht gelagert. Zeitungen, am Samstag, Zeitschriften, 06. November 2021Bücher ab 9.00 Uhr Kühlen Sie die betroffene Körper- (bitte keine Kartons und Fensterkuverts) stelle, z.B. das Gelenk. Bringen Kartons werden nicht mitgenommen, außer sie dienen zum Gesammelt werden: Transport des Papiers. Sie beispielsweise Kältesofort- Das Bild zeigt die Aktivierung kompressen, Eisbeutel oder eines Sofortkältepacks. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher (bitte keine Kartons kalte Umschläge auf die betroffene Region auf. und Fensterkuverts). Befestigen Sie die Kühlpackung mittels einer Fixier- Bitte stellen Kartons Sie Ihr werden Altpapier nicht bis 9.00 Uhr mitgenommen, bereit. außer sie binde. Die Kühlung unter- Vielen Dank für Ihre dienen zum Transport des Papiers. Spende! bindet das Einbluten ins Ge- webe und lindert die Bitte stellen Sie Ihrheute Altpapier bis 09.00 Uhr bereit. Bitte schon vormerken: Schmerzen. Frühjahr-Sammeltermin der Marktkapelle: Die genaue Diagnose Samstag, 11. Mai 2019 ist Teil der ärztlichen Vielen Dank für Ihre Spende! Behandlung. Bitte heute schon vormerken: Mit freundlicher Unterstützung des DRK Frühjahr-Sammeltermin der Marktkapelle: Grafik/Text: Förderverein First Responder Samstag, 23. April 2022 Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021 Seite 13
neue Vereinsvorsitzende beim tennisclub Rennertshofen Die 32jährige Stefanie Schuster führt den Verein künftig zusammen mit ihrem Vize Günter Andraschko Nikolausdienst und freut sich auf die neuen Herausforderungen. Die Rennertshofener Theaterfreunde bieten auch Unterstützt werden beide von Sarah Schlamp heuer wieder einen Nikolausdienst an. (Schriftführerin) und Barbara Scheurer (Kassier) sowie den Beisitzern Lukas Baumgartner, Jonathan Auch im zweiten Pandemie-Jahr wollen wir Kinder- Berchermeier, Matthias Friedl, Manuel Hell (Sport- augen zum Strahlen bringen. Aufgrund der aktuel- wart), Robert Hell und Sebastian Marx. Nach erfolg- len Corona Situation allerdings unter Einhaltung reicher Vorstandssuche geht der Sportverein nun eines Hygienekonzeptes, welches Sie bei einer gestärkt ins neue Jahr, in dem neben den sport- Buchung vorab von uns gestellt bekommen. lichen Aktivitäten im Kinder- und Erwachsenenbe- reich auch die Nachholung des 40jährigen Vereins- Der Hl. Nikolaus samt Krampus oder jubiläums ansteht. Engel (wie gewünscht) werden Ihre Kinder am 04. / 05. ab 16.00 Uhr oder 06. De- zember 2021 ab 17.00 Uhr zu Hause besuchen. Buchung und weitere Informationen ab dem 18. November 2021 bei Michaela Riedl, Tel. 08434 920011 oder E-Mail: michaela.riedl@online.de. Text/Logo/Grafik: RTF Christbaumverkauf Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung wur- durch die FF Stepperg den 16 langjährige Clubmitglieder geehrt, darunter 13 Gründungsmitglieder, die sich besonders über den Fortbestand des Vereins freuen. Freitag, 10.12. 14 bis 16 Uhr Samstag, 11.12. 9.30 bis 14 Uhr Freitag, 17.12. 14 bis 16 Uhr Samstag, 18.12. 9.30 bis 14 Uhr Wo? Gelände Metallbau Simon Industriestraße 18 in Rennertshofen Grafik/Bilder/Text: TC Rennertshofen Seite 14 Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021
Veranstaltungskalender BITTE BEACHTEN! DAS nÄCHStE Aufgrund der Lockerungen der Corona-Re- MIttEILunGSBLAtt geln hinsichtlich der Abhaltung von Veranstal- ERSCHEInt tungen durch den Gesetzgeber, möchten wir im gemeindlichen Mitteilungsblatt und auf MIttE DEzEMBER der gemeindlichen Homepage wieder einen Veranstaltungskalender bekannt geben. Auf der gemeindlichen Homepage unter www.rennertshofen.de/veranstaltungsmeldung bieten wir unseren Vereinen, Verbänden und Orga- IMPRESSuM nisationen die Möglichkeit, online ihre geplanten Herausgeber: Markt Rennertshofen Veranstaltungen zu melden (vgl. hierzu Artikel Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen auf Seite 3 dieser Ausgabe des Mitteilungs- V.i.S.d.P.: 1. Bürgermeister Georg Hirschbeck blattes). Auflage: 2.200 Fotos: Markt Rennertshofen und Privat Redaktion: Markt Rennertshofen Druck/Layout: HP Mediendesign+Druck Eisengasse C 125 86633 Neuburg a.d.Donau www.mediendesign-druck.de Grafik und Gestaltung Offset- und Digitaldruck Poster- Plakat- Leinwanddrucke Buchbinderische Weiterverarbeitung: Schneiden, Kleben, Spiralisieren, Heften Individuelle Geschenkideen: Tassen, FlipFlops, Puzzle uvm. Lasergravur in Holz, Metall, Glas, Kunststoff Eisengasse C 125 · 86633 Neuburg/Donau · Telefon 0 84 31/4 40 53 · Fax 0 84 31/4 07 03 info@mediendesign-druck.de · www.mediendesign-druck.de WIR VERSTEHEN UNSER HANDWERK Sonderpreis 999,- € Brillanter Sieg! Geschirrspüler G 5210 SCi Active Plus QuickPowerWash. Comfort Korbgestaltung. 3D-MultiFlex-Schublade. EcoPower-Technologie. AutoOpen-Trocknung. ComfortClose. Energieeffizienzklasse C (A - G) ab 999,- €* Brillanter Sieg! Marktstraße 22 • 86643 Rennertshofen • Telefon 0 84 34/2 18 *Unverbindliche Servicepreis-Empfehlung (UVSP) inkl. MwSt., Lieferung frei Verwendungsstelle und Altgerätemitnahme. Geschirrspüler G 5210 SCi Active Plus Miele. Immer Besser. QuickPowerWash. Comfort Korbgestaltung. 3D-MultiFlex-Schublade. EcoPower-Technologie. Mehr Informationen bei uns: AutoOpen-Trocknung. ComfortClose. Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen – Nr. 342 – Ausgabe 8/21 vom 05. November 2021 Energieeffizienzklasse C (A - G) Seite 15 ab 999,- €* *Unverbindliche Servicepreis-Empfehlung (UVSP) inkl. MwSt., Lieferung frei Verwendungsstelle und Altgerätemitnahme. Miele. Immer Besser.
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Über Betriebsart: Elektro gebunden 3,85 %, Laufleistung (km/Jahr): 10.000. Über führungskosten: 850,– € sind separat an Autohaus führungskosten: 850,– € sind separat an Autohaus Böttcher zu entrichten. Böttcher zu entrichten. MONATSRATE Ein Angebot Ein Angebot(Bonität (Bonitätvorausgesetzt) vorausgesetzt)derder Opel 159,– Bank Opel Bank € S.A.S.A. MONATSRATE Niederlassung Deutschland, Mainzer(Bonität Ein Angebot Straße 190, 199,– 65428 Rüsselsheim, vorausgesetzt) für Bank der Opel die S.A. € Autohaus Böttcher als ungebundener Vermittler tätig ist. Alle Preisangaben verstehen sich inkl. 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Sie haben zusätzlich die Der Opel stehen Umweltbonus sich die Möglichkeit, in inkl.staatliche Höhe MwSt. Gesamtbetrag von 3.000,– € brutto ist Summeinaus Förderung (BAFA-Anteil) ist Der Höhe von 6.000,- € beimstehen Opel Bundesamt Umweltbonus sich MwSt. in inkl.Wirtschaft für Höhe von 3.000,– Gesamtbetrag € brutto ist Summe und Ausfuhrkontrolle ausist (BAFA), bereits Referat berücksichtigt.* Leasingsonderzahlung und monatlichen 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Leasingraten. bereits Eschborn, www.BAFA.de, zu beantragen. berücksichtigt.* Leasingsonderzahlung Die Auszahlung des undBAFA-Anteils monatlichenerfolgtLeasingraten. bei Erfüllung der Voraussetzungen Abrechnung und nach Zulassung von Mehr- und Minderkilometern des Fahrzeugs. Der Umweltbonus (Frei Abrechnung endet vonmit Erschöpfung der bereitgestellten (Frei Mehr- und Minderkilometern Fördermittel, grenze 2.500spätestens km) sowieam ggf.31.12.2025. Schäden Ein nach Rechtsanspruch besteht nicht. NäheregrenzeInformationen 2.500 km)erhalten Sie Schäden sowie ggf. bei uns. nach für den Opel Corsa-e Edition, Kilometerleasing-Angebot: Stromverbrauch der auf dieser Vertragsende. Kilometerleasing-Angebot: (gemäß €, 6.000,– 6.000,– VOGesamtbetrag: (EG) Nr. 715/2007, €, Gesamtbetrag: Leasingsonderzahlung: Seite beworbenen Modellen in kWh/100km, kombiniert Leasingsonderzahlung: VO (EU) 11.724,– 11.724,– €, Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151) €, Laufzeit(Monate)/ Laufzeit(Monate)/ Kilometerleasing-Angebot: 18,0 – 16,5; CO2-Emission, Vertragsende. Kilometerleasing-Angebot: . Effizienzklasse 6.000,– 6.000,– €, A+ €, Gesamtbetrag: Gesamtbetrag: 13.164,– €, 13.164,– für den Opel Mokka Leasingsonderzahlung: kombiniert 0g/km Leasingsonderzahlung: €, Laufzeit(Monate)/ Laufzeit(Monate)/ Anzahl der der Raten: Raten: 36,36, Anschaffungspreis: Anschaffungspreis: 22.080,–22.080,– €, €, Anzahl derder Raten: Raten: 36, 36, Anschaffungspreis: Anschaffungspreis: 30.540,–30.540,– €, €, Elektromotor, 100 kW (136 PS), Anzahl Kilometerleasing-Angebot: * Der 6.000,– 3.000,- gebunden gebunden Herstelleranteil effektiver effektiver Jahreszins: Jahreszins: €,brutto € Gesamtbetrag: 2,99 %, ist in am 3,03 3,03 der Leasingsonderzahlung: Umweltbonus %, %, Sollzinssatz Sollzinssatz 11.724,– Kalkulation Laufleistung in Höhe p. p. a., a., €, Laufzeit(Monate)/ berücksichtigt. (km/Jahr): 10.000. von 10.000. Über Sie Anzahl Kilometerleasing-Angebot: * Der 6.000,– 3.000,- gebunden Herstelleranteil effektiver effektiver € Jahreszins: Jahreszins: €,brutto Gesamtbetrag: 3,85 %, ist in am 3,92 3,92 der Umweltbonus %, %, Sollzinssatz Sollzinssatz 13.164,– Kalkulation Laufleistung Elektromotor, 100 Leasingsonderzahlung: in p. Höhe von p. a., a., €, Laufzeit(Monate)/ berücksichtigt. (km/Jahr): 10.000. 10.000. Über Sie der 2,99 %,die Laufleistung (km/Jahr): Über gebunden der 3,85 %,die Laufleistung (km/Jahr): Über Automatik-Elektroantrieb, Automatik-Elektro Anzahl Raten: haben zusätzlich 36, Anschaffungspreis: Möglichkeit, 22.080,– die staatliche €, Anzahl haben zusätzlichRaten: 36, Anschaffungspreis: Möglichkeit, 30.540,– die staatliche €, führungskosten: führungskosten: 850,– € 850,–3,03 € insind sind separat separat an Autohaus an Autohaus führungskosten: führungskosten: 850,– € 850,–3,92 sind € in sind separat separat an Autohaus an Autohaus effektiver Förderung Jahreszins: (BAFA-Anteil) %, Sollzinssatz Höhe von 6.000,- p. a.,€ beim effektiver Förderung Jahreszins: (BAFA-Anteil) %, Sollzinssatz Höhe von 6.000,- p. a.,€ beim Böttcher Böttcher zu zu entrichten. entrichten. Böttcher Böttcher zu zu entrichten. entrichten. gebunden Bundesamt 2,99 für %, Laufleistung Wirtschaft und (km/Jahr): 10.000.(BAFA), Ausfuhrkontrolle Über gebunden Bundesamt 3,85 für %, Laufleistung Wirtschaft und (km/Jahr): 10.000.(BAFA), Ausfuhrkontrolle Über Betriebsart: Elektro führungskosten: Ein Angebot Böttcher Ein Angebot 850,– € Straße Referat 422, Frankfurter (Bonität zu entrichten. www.BAFA.de, zu beantragen. (Bonität sind separat vorausgesetzt) 29–35,an der Die Auszahlung vorausgesetzt) Autohaus 65760 Opel der Opel Bank Eschborn, Bank S.A. des S.A. führungskosten: Referat 422, Frankfurter Ein Angebot Böttcher www.BAFA.de, Ein Angebot 850,– € Straße (Bonität zu entrichten. sind separat vorausgesetzt) zu beantragen. (Bonität 29–35,an der Die Auszahlung vorausgesetzt) Betriebsart: Elektro Autohaus 65760 Opel der Opel Bank Eschborn, Bank des S.A. S.A. Niederlassung Niederlassung Deutschland, BAFA-Anteils erfolgt Deutschland, Mainzer bei Erfüllung Mainzer derStraße 190, 65428 Voraussetzungen Straße 190, 65428 Niederlassung BAFA-Anteils erfolgt Niederlassung Deutschland, Mainzer bei Erfüllung Deutschland, Mainzer derStraße 190, 65428 Voraussetzungen Straße 190, 65428 Rüsselsheim, undAngebot für die nach Zulassung die Autohaus Autohaus des Böttcher Fahrzeugs. Der als unge unge Rüsselsheim, für die die Autohaus Autohaus Böttcher als unge unge Rüsselsheim, Ein für (Bonität Böttcher vorausgesetzt) derUmweltbonus als Opel Bank S.A. undAngebot nach Zulassung Rüsselsheim, Ein für (Bonität des Fahrzeugs. Der Böttcher vorausgesetzt) derUmweltbonus als Opel Bank S.A. bundener Vermittler endet mitVermittler bundener Erschöpfung tätig ist. derist. tätig Alle Preisangaben Preisangaben ver bereitgestellten Alle ver bundener Vermittler endet mitVermittler bundener Erschöpfung tätig ist. derist. tätig Alle Preisangaben Preisangaben ver bereitgestellten Alle ver Niederlassung Deutschland, Mainzer Straße 190, 65428 Niederlassung Deutschland, Mainzer Straße 190, 65428 stehen sich sich inkl. Fördermittel, stehen MwSt. spätestens inkl. MwSt. Gesamtbetrag am 31.12.2025. Gesamtbetrag ist Summe Ein istals Summe aus stehen sich sich inkl. Fördermittel, MwSt. spätestens Gesamtbetrag am 31.12.2025. ist Summe Ein aus Rüsselsheim, für die Autohaus Böttcher ungeaus stehen Rüsselsheim, inkl. für MwSt. Gesamtbetrag die Autohaus Böttcher istals Summe ungeaus Leasingsonderzahlung Rechtsanspruch Leasingsonderzahlung bestehtund und monatlichen nicht. Nähere monatlichen Leasingraten. Informationen Leasingraten. Leasingsonderzahlung Rechtsanspruch Leasingsonderzahlung bestehtund und monatlichen nicht. Nähere monatlichen Leasingraten. Informationen Leasingraten. bundener Vermittler tätig ist. Alle Preisangaben ver bundener Vermittler tätig ist. Alle Preisangaben ver Abrechnung erhaltensich Abrechnung von Sieinkl. bei Mehr- vonuns. und und Minderkilometern Mehr- Gesamtbetrag Minderkilometern (Frei (Frei Abrechnung erhaltensich Abrechnung von Sieinkl. bei Mehr- vonuns. und und Minderkilometern Mehr- Gesamtbetrag Minderkilometern (Frei (Frei stehen MwSt. ist Summe aus stehen MwSt. ist Summe aus grenze grenze 2.500 2.500 km) km) sowie sowie ggf. ggf. Schäden Schäden nach nach grenze grenze 2.500 2.500 km) km) sowie sowie ggf. ggf. Schäden Schäden nach nach MONATSRATE MONATSRATE Leasingsonderzahlung und monatlichen Leasingraten. Leasingsonderzahlung und monatlichen Leasingraten. Mitteilungsblatt Markt Rennertshofen von Mehr- und– Minderkilometern Nr. 342 – Ausgabe 159,– € (Frei 8/21 vom 05. November 2021 Seite 17 Vertragsende. Vertragsende. Vertragsende. Vertragsende. Abrechnung Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern (Frei grenze 2.500 km) sowie ggf. Schäden nach grenze 2.500 km) sowie ggf. Schäden nach Stromverbrauch¹ in kWh/100 km, **Vertragsende. Der Herstelleranteil Der Herstelleranteil am am Umweltbonus Umweltbonus in in Höhe Höhe von von Stromverbrauch¹ in kWh/100 km, **Vertragsende. Der Herstelleranteil Der Herstelleranteil am am Umweltbonus Umweltbonus in in Höhe Höhe von von 3.000,- € brutto ist in der Kalkulation berücksichtigt. Sie 3.000,- € brutto ist in der Kalkulation berücksichtigt. Sie
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