"Am Mühlberg 2" Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Stadt Markgröningen
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Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Landkreis Ludwigsburg Gefertigt: 23.04.2020 Grünwerk, Ludwigsburg
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen AUFTRAGGEBER: Wohnbau Enzblick GmbH Joachim Buhl, freier Architekt Westendstr. 83 74321 Bietigheim-Bissingen Tel. 07142 / 93490 Fax 07142 / 934920 AUFTRAGNEHMER: Grünwerk Umwelt- und Freiraumplanung Architektur der Gärten Osterholzallee 140/7 71636 Ludwigsburg Tel. 07141/29 871 52, Fax 29 871 55 www.gruenwerk-adg.de info@gruenwerk-adg.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Marion Angster Ludwigsburg, 23.04.2020 2
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen INHALT 1 Anlass und Zielsetzung .......................................................................................................... 4 2 Lage und Naturraum............................................................................................................... 7 3 Bestand/Realnutzung............................................................................................................. 7 4 Schutzgebietsausweisungen und geschützte Teile von Natur und Landschaft .................. 11 5 Hinweise auf Vorkommen europarechtlich geschützter Arten sowie weiterer besonders oder streng geschützter Arten nach dem BNatSchG respektive der BArtSchV .................. 12 5.1 Europäische Brutvogelarten .................................................................................................... 12 5.2 Säugetiere - hier Fledermäuse ................................................................................................ 14 5.3 Säugetiere - hier Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ........................................................ 15 5.4 Reptilien .................................................................................................................................. 15 5.5 Amphibien ............................................................................................................................... 15 5.6 Weitere, artenschutzrechtlich relevante Arten bzw. Artengruppen ........................................ 16 6 Maßnahmen ......................................................................................................................... 17 7 Gutachterliches Fazit ........................................................................................................... 21 8 Literatur- und Quellenverzeichnis ....................................................................................... 22 ANLAGEN: Anlage 1: Bildnachweise 2020 (M. Angster) Anlage 2: Pflanzlisten. Pflanzliste 1, 2 und 3 3
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen 1 Anlass und Zielsetzung Der Vorhabenträger plant im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Umnutzung des Grund- stückes „Am Mühlberg 2“ in Markgröningen (Flurstücks-Nr. 3244). Auf die projektierte Fläche sollen 5 Reihenhäuser errichtet werden. 1.1 Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung/Voruntersuchung Aufgabe der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung (Voruntersuchung) ist es nun zu klären, ob in Zusammenhang mit der Planung Konflikte für den Artenschutz nach § 44 BNatSchG berührt werden. Mit dieser Relevanzuntersuchung wurde das Büro Grünwerk, Ludwigsburg, beauftragt. Im Rahmen dieser Voruntersuchung wurde die Vorhabenfläche auf eine potenzielle Habitateignung für Arten bzw. Artengruppen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. für europäische Brutvogelarten hin überprüft. Diese Vorprüfung bildet die Beurteilungsgrundlage, um ein etwaiges, vertiefendes Untersuchungserfordernis für die zuvor genannten, artenschutzrechtlich relevanten Arten- bzw. Artengruppen im Rahmen der überprüf- ten Biotopstrukturen beurteilen zu können. Die Geländebegehung erfolgte am 04.04.2020. 1.2 Ablaufschema artenschutzrechtlicher Untersuchungen In Zusammenhang mit der Genehmigung der Planung sind die Vorschriften für besonders und streng ge- schützte Tier- und Pflanzenarten gemäß § 44 BNatSchG zu beachten und zu prüfen. Aufgrund des § 44 BNatSchG sind somit Ausführungen zu artenschutzrechtlichen Belangen vorgeschrieben. Nach dem BNatSchG ist für das Vorhabengebiet zu prüfen, ob lokale Populationen streng geschützter Arten des Anhangs IV der FFH-RL, europäische Vogelarten und Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind (BArtSchV), in erster Linie betroffen sind und wenn ja, erheblich gestört bzw. beein- trächtigt werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch vorhabenbedingte Störwirkungen der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 44 BNatSchG). National besonders geschützte Arten sind gemäß § 44 (5) BNatSchG in der Eingriffsregelung zu berücksichti- gen. Im Zuge des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB muss die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB nicht beachtet werden. 4
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Durch eine projektspezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen die Arten einer saP nicht unterzogen werden, für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Mit Hilfe der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird bei Erfordernis nachfolgend geklärt, ob durch das geplante Bauvorhaben eine Betroffenheit für die o. g. streng geschützten und hier planungsrelevan- ten Arten vorliegt, die einen der Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 1 – 3 BNatSchG erfüllt. Hierbei legt der § 44 Abs. 1 BNatSchG fest: „Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflan- zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art ver- schlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).“ Soweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG einschlägig sind, ist gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG für die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten zu prüfen, ob die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte der Art im räumlichen Zusam- menhang weiterhin erfüllt wird. 5
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Abb. 1: Ablaufschema artenschutzrechtliche Prüfung. Quelle: Kratsch, D., Matthäus, G., Frosch, M. (Juni 2018) 6
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen 2 Lage und Naturraum Das Vorhabengebiet befindet sich in einen Wohngebiet, westlich des Markgröninger Altstadtrings. Die Adres- se lautet „Am Mühlberg 2“. Das Grundstück befindet sich in südexponierter Hanglage. Die Gemarkung bzw. die Stadt Markgröningen befindet sich im Naturraum „Neckarbecken“ mit der Natur- raum-Nr. 123. Die Großlandschaft hierzu lautet „Neckar- und Tauber-Gäuplatten“ mit der Großlandschaft-Nr. 12. Quelle: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (2020). Abb. 2: Lage der Vorhabenfläche, siehe rote Signatur. Kartengrundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (2020), modifiziert 3 Bestand/Realnutzung Das Wohnquartier rund um das projektierte Grundstück wird durch die Straßenzüge „Graf-Eberhard-Weg“, „Am Mühlberg“ sowie durch einen kürzeren Abschnitt der „Schillerstraße“ räumlich definiert. Kennzeichen dieses Quartieres sind Ein-und Mehrfamilienhäuser jüngeren und älteren Entstehungsdatums. Nahezu alle Wohnhäu- ser des Quartieres verfügen über großzügige Garteneinheiten, die jeweils in Richtung Süden exponiert sind. Die Wohnlage kann mit dem Attribut „bevorzugt“ umschrieben werden. Topografisch fällt das projektierte Grundstück von Norden in Richtung Süden nahezu homogen, um ca. 3 Höhenmeter ab. Hierbei liegt die Hangneigung bei gemittelt 10 %. Das projektierte Grundstück weist eine Größe von gerundet 1.300 m² auf. 7
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Lokal ist die Vorhabenfläche der Blattschnitteinteilung Nr. 7020 SW zugeordnet (TK 25). Quelle: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (2020). a) b) Abb.3: Zu 3a: Ursprünglich stand hier ein großes, bereits älteres Einfamilienhaus. Der Garten bestand zu 80-90 % aus Konife- renhochstämmen bzw. immergrünen Laubgehölze bzw. immergrünen, mittelgroßen Ziersträuchern und Gebüschen. Zu 3b: Zum Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme und Beauftragung durch den Vorhabenträger war das Grundstück bereits frei gemacht. Vegetationsbestand: Bei der Habitatbegehung am 04.04.2020 konnte am westlichen Grundstückrand noch eine kleine Gruppe aus ca. 1.80 - 2 m hohen Kirschlorbeerpflanzen (Prunus laurocerasus) vorgefunden werden. Des Weiteren lagen sehr vereinzelt Gebüsche aus Zwergmispeln (Cotoneaster spec.) und Efeu (Hedera helix) entlang der Grenzen vor. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze überragten einzelne Efeuschösslinge (Hedera helix) die dortige halbhohe Betonstützwand. Ansonsten beschränkte sich der Vegetationsnachweis auf den punktuellen Nachweis von Löwenzahl (Taraxum officinalis), einen singulären Nachweis von Wiesenschaumkraut (Cardamine pratensis), auf einzelne Horste von Rispengras (Poa spec.) und auf eine kleine Gruppe mit Kratzdisteln (Cirsium spec.). Bauliche Strukturen: Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze wird das Grundstück, geschuldet der vorliegenden Hangneigung, durch eine Waschbeton-Stützmauer abgefangen, wie bereits erwähnt. Am nordöstlichen Rand wurde diese Beton-Stützmauer durch weiteres Verblendmauerwerk ergänzt. Die Fugen sind, bis auf wenige Ausnahmen, mit Trasszement versiegelt. Im Übergang zur westlichen Grundstücksseite weist die Waschbeton-Stützmauer (noch auf der Nordseite) eine zusätzliche, betonierte Aussparung auf. Möglicherweise diente diese Ausspa- rung als Kompostplatz oder anderweitiger Lagerplatz. 8
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Das frühere und mittlerweile abgerissene Wohnhaus befand sich in der nordöstlichen Grundstücksfläche. Die Garageneinheit war an der südöstlichen Grundstücksgrenze untergebracht, mit befestigter Zufahrt in die Wohnstraße „Am Mühlberg“. Nachbarbefragung zum früheren Vegetationsbestand bzw. zum früheren Arteninventar u.a.: Zum Zeitpunkt der Habitatbegehung konnte die Nachbarschaft zum unmittelbar im Norden angrenzenden Grund- stück, Flurstücks-Nr. 3247, bei der Gartenarbeit angetroffen werden. Dieser Umstand konnte für eine längere Befragung genutzt. Die Eigentümer des Hauses (Senioren-Ehepaar) und insbesondere der erwachsene Sohn (wohnt nicht mehr im Haus) konnten auf Nachfrage weitreichende Informationen über den Vegetationsbestand als auch zu faunistischen Fragestellungen geben. In diesem Zusammenhang bleibt zudem zu erwähnen, dass diese Nachbarn (Senioren) ursprünglich auch Eigentümer des projektierten Grundstückes gewesen sind. Dies liegt jedoch viele Jahrzehnte zurück, als das Flurstück Nr. 3244 noch unbebaut war. Somit handelte es sich um die Vorbesitzer, bevor das ehemalige Haus dort gebaut wurde und an diesen Besitzer weiterverkauft wurde. Der nun erwachsene Sohn des Nachbargrundstückes im Norden, hatte seine Kindheit in dieser Lokalität verbracht und war auch regelmäßig zu Besuch bei den früheren Bewohnern des Wohnhauses „Am Mühlberg 2“, genauer bei deren Kindern. Dies liegt jedoch mehrere Jahrzehnte zurück. Die Gartenanlage war bis zuletzt in einem eher sterilen, den 70iger und 80iger Jahren entsprechenden Gestal- tungstypus gehalten, mit sehr vielen hohen Koniferen-Bäumen und immergrünen Ziersträuchern. Die nicht von Gehölzen oder Sitzplätzen bzw. Wegeführungen dominierten Flächen bestanden aus klassischem Zierrasen, der wiederum geschuldet dem hohen Anteil an Nadelgehölzen, zu großen Teilen verschattet gewesen sein muss und in der Folge vermutlich einen beträchtlichen Moosanteil aufwies. Gebietsheimische Gehölze fanden sich in die- sem Gestaltungstypus ausschließlich rudimentär, in Verbindung durch Efeupflanzungen und wohl zwei Birken- hochstämmen. Auf die Frage, ob auf dem projektierten Grundstück Reptilien und insbesondere Mauereidechsen oder auch Zau- neidechsen vorkamen bzw. in jüngerer Zeit gesichtet wurden, verneinte der Befragte (Sohn). Des Weiteren konnte auch die Mutter befragt werden, ob sie aktuell oder auch zurückliegend von Eidechsenvorkommen auf ihrem Grundstück oder auf dem südlich benachbarten Grundstück Kenntnis hat. Auch dies wurde verneint. Die Seniorin erwähnte, dass vor wenigen Jahren jedoch noch westlich ihres Hauses eine Blindschleiche unter einem (Reisig)Haufen ihre Wohnstätte hatte und nur viele Jahrzehnte bereits zurückliegend, einzelne Eidechsen auf deren Grundstück (Flurstück Nr. 3247) sporadisch gesichtet wurden. Im weiteren Gespräch wiederum mit dem Sohn erzählte dieser, dass seine Eltern (Senioren) früher von einer an- geblichen Quelle gesprochen hatten, die früher auf dem projektierten Grundstück vorhanden war. Diese muss, sofern sie existiert hat, schon viele Jahrzehnte versiegt sein. 9
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Bei der Geländebegehung konnten keinerlei Nässeanzeiger oder Hinweise auf ein Quellvorkommen erbracht werden. Kurz vor Beendigung der Habitatbegehung betrat auch der jetzige Vorhabenträger die Vorhabenflä- che. Angesprochen auf die Thematik, ob ein Baugrundgutachten für die Projektfläche vorliegt, erhielt ich fol- gende Auskunft: „Ein geologisches Gutachten wurde beauftragt. Gutachter: GEOTECHNIK HUNDHAUSEN GMBH & CO. KG, DITZINGEN. Daraus geht bisher mündlich hervor, dass im Vorhabengebiet kein hoher Grundwasserstand vorliegt und keine Nässe. Eine Quelle konnte nicht nachgewiesen werden“. Auf die weitere Frage, ob sich Laubbäume auf dem Grundstück befunden haben mit bspw. natürlichen Baum- höhlen, bekam ich die Auskunft: „Auf dem Grundstück befanden sich 2 Birken-Hochstämme, jedoch ohne sicht- bare Baumhöhlen“. Weiterer Hinweis durch den Vorhabenträger: Der Vorhabenträger teilte mir des Weiteren mit, dass die projektierte Fläche derzeit von der Polizei-Hundestaffel zu Übungszwecken aufgesucht wird. Die Fläche wurde vom Vorhabenträger hierfür zur Verfügung gestellt, da die Polizei-Hundestaffel dringend Übungsflächen für ihre Hunde benötigen. Ende der Befragung der Nachbarschaft sowie des Vorhabenträgers. 10
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen 4 Schutzgebietsausweisungen und geschützte Teile von Natur und Landschaft Innerhalb der Vorhabenfläche liegen weder Schutzgebietskulissen noch geschützte Teile von Natur und Land- schaft nach dem BNatSchG/NatSchG vor. Eine Betroffenheit bzw. baubedingte oder anlagenbedingte Pro- jektwirkungen auf benachbarte Schutzgebietskulissen im näheren und weiteren Umfeld können ausgeschlos- sen werden, aufgrund der räumlichen Distanz. Abb. 4: Auszug aus der Schutzgebietskarte. Kartengrundlage: Daten aus dem Umwel- tinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (2020), modifiziert 11
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Abb. 5: Auszug aus der Schutzgebietskarte. Kartengrundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (2020), modifiziert 5 Hinweise auf Vorkommen europarechtlich geschützter Arten sowie weiterer besonders oder streng geschützter Arten nach dem BNatSchG respektive der BArtSchV Aus der Geländebegehung vom 04.04.2020 resultiert, in Verbindung mit der weiteren Befragung der gebiets- kundigen Nachbarschaft sowie des Vorhabenträgers, die nachfolgende Bewertung bzw. Beurteilung: 5.1 Europäische Brutvogelarten Ergebnis: Gilde der Gebäude- und Nischenbrüter Bei dem abgerissenen Gebäude handelte es sich um ein Einfamilienhaus. Im Hinblick auf einen früheren, zu- rückliegenden möglichen Brutvogelbestand wird hier erfahrungsgemäß von ausschließlich häufigen und noch regelmäßig anzutreffenden Vogelarten ausgegangen. Genannt werden hier insbesondere Kulturfolger wie Haussperling (Passer domesticus), Vorwarnliste B.W. oder der in Baden-Württemberg ungefährdete Hausrot- schwanz (Phonicurus ochruros). 12
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Die in Baden-Württemberg noch ungefährdeten Arten wie beispielsweise der Mauersegler (Apus apus) oder die Mehlschwalbe (Delichum urbicum), beide RL B.W. Vorwarnliste oder die auch in Baden-Württemberg gefährde- te Rauchschwalbe (Hirundo rustica) können als potenziell mögliche Brutvögel für das abgerissene Wohnhaus mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, da diese Vogelarten andere Präferenzen aufweisen. Die Mehlschwalbe bevorzugt wesentlich höhere Baukörper, die Mehl-, als auch die Rauschwalbe sind bevorzugt an landwirtschaftlichen Hofstätten anzutreffen. Auch die nachfolgend genannten Gebäude- und Nischenbrüter wie Turmfalke (Falco tinnunculus) oder Schlei- ereule (Tyto alba), besetzen auch Habitate als Halbhöhlenbrüter, können für den abgerissenen Gebäudebe- stand erfahrungsgemäß bzw. mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Gilde der Gebüsch-und Freibrüter Der durch Befragung und Luftbildauswertung in Erfahrung gebrachte, frühere Vegetationsbestand war ge- kennzeichnet durch einen sehr hohen Anteil an Koniferen, Laubgehölze waren nur in geringer, unterrepräsen- tierter Zahl vorhanden. Abgeleitet davon, wird auf einen zurückliegenden, in der Tendenz verarmten und eher ubiquitären Brutvogelbestand geschlossen. Arten, die noch häufig und regelmäßig in Baden-Württemberg angetroffen werden können und eine hohe Standortamplitude aufweisen, wie Amsel, Blau- und Kohlmeise, Elster, Ringel- oder Türkentaube. Gilde der Höhlen- und Halbhöhlenbrüter Die Auswertung von Luftbildern bzw. die Befragung der Nachbarschaft bzw. des Vorhabenträgers weisen auf keine zurückliegende, hohe Eignung des Vorhabengebietes für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter hin. An Laub- bäumen befanden sich nach Aussage des Vorhabenträgers zwei Birken auf dem Grundstück, die jedoch au- genscheinlich keine natürlichen Baumhöhlen aufwiesen. Gilde der Boden- und Offenlandbrüter Die Auswertung von Luftbildern bzw. die Befragung der Nachbarschaft bzw. des Vorhabenträgers weisen auf keine zurückliegende, hohe Eignung des Vorhabengebietes für Bodenbrüter hin. In einem vom Koniferen und halbhohen und niedrigen, immergrünen Ziergehölzen dominierten, klassischen 70iger bis 80ziger Ziergarten- typ kann sich erfahrungsgemäß keine dickere Laubstreu- oder Substratschicht ausbilden. Des Weiteren waren Altgrasbestände bspw. mit Ausbildung von Grasbulten bei dieser Gestaltungsform nicht zu erwarten. Offenland- bzw. Feldbrüter können aufgrund des städtischen Grundstückes von vornherein ausgeschlossen werden. 13
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Konfliktbewertung: Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Artengruppe der Vögel ausgeschlos- sen werden unter Beachtung der Vogelschutzperiode (kein Eingriff zwischen 1. März - 30. September). Begründung: Die Einhaltung der Vogelschutzperiode ist zwingend zu beachten, um während der Reprodukti- onszeit bspw. ein Einwandern von umherirrenden Jungvögeln oder Ästlingen aus der Nachbarschaft in das Baufeld zu verhindern. Jungtiere könnten getötet oder verletzt werden. Dies gilt, wenn das eigentliche Planum für die geplanten Häuser erfolgt. 5.2 Säugetiere - hier Fledermäuse Ergebnis: Gebäudebewohnende Fledermausarten Eine grundsätzliche Habitateignung für gebäudeaffine Fledermausarten war durch den Gebäudebestand vorliegend. Sporadische Tagesquartiere durch gebäudebewohnende Fledermausarten können somit für singuläre Tiere auch nie ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen jedoch mit Wochenstuben, mit mehre- ren Weibchen und Jungtieren wäre mit einem größeren Aufkommen an Ausscheidungen verbunden ge- wesen (Kotkrümel, Urinspuren) und mit größerem Aufkommen an Nahrungsresten. Die Existenz von Fortpflanzungsstätten wäre daher aufgefallen bzw. bekannt geworden. Die Befragungen der Nachbar- schaft als auch des Vorhabenträgers ergaben jedoch im Analogschluss keinerlei Hinweise darauf. Mit hinreichender Sicherheit werden daher zurückliegende Fortpflanzungsstätten ausgeschlossen. Höhlenbewohnende Fledermausarten Die Auswertung von Luftbildern bzw. die Befragung der Nachbarschaft bzw. des Vorhabenträgers weisen im Analogschluss auf keine zurückliegende, hohe Eignung des Vorhabengebietes für höhlenaffine Fle- dermausarten hin. An Laubbäumen befanden sich nach Aussage des Vorhabenträgers zwei Birken auf dem Grundstück, die jedoch augenscheinlich keine natürlichen Baumhöhlen aufwiesen. Eine zurückliegende Habitateignung wird mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. Jagdhabitate (Nahrungshabitate) Die Vorhabenfläche mit ihrem damaligen Koniferenbestand (ca. 80 % des Garteninventars) kann mit einer geringen Eignung für Jagdflüge bewertet werden. Eine Erheblichkeit wird ausgeschlossen. Konfliktbewertung: Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Artengruppe der Fledermäuse mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. 14
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen 5.3 Säugetiere - hier Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Ergebnis: Nach Luftbildauswertung, Geländebegehung und Befragung der Nachbarschaft sowie den Vorhabenträ- gers wies der alte Hausgarten keine Habitateignung für die Haselmaus auf. Dichte, insbesondere auch bodennahe, kompakte Strauchschichten aus gebietsheimischen Gehölzen, die beeren- und früchtereich sind und insbesondere, undurchdringliche größere Brombeerbestände ausbilde- ten, gab es in dieser Gartenanlage nicht. Eine Habitateigung kann für den früheren Hausgarten mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wer- den. Konfliktbewertung: Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Haselmaus mit hinreichender Sicher- heit ausgeschlossen werden. 5.4 Reptilien Ergebnis: Auch für die Artengruppe der Reptilien wird nach der Luftbildauswertung, der Geländebegehung und hier insbesondere der Befragung der Nachbarschaft ein zurückliegendes Vorkommen der Artengruppe der Reptilien mit insbesondere Vorkommen der Zauneidechse oder der Mauereidechse mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. Konfliktbewertung: Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Artengruppe der Reptilien mit hinrei- chender Sicherheit ausgeschlossen werden. 5.5 Amphibien Ergebnis: Die durch das Bodenrelief vorgegebene Hanglage (hohe Strahlungsexposition), der frühere, hohe Be- stand an Koniferen, sowie die Baugrunduntersuchung, die keinen hohen Grundwasserstand oder gar Nässestellen bestätigte, des Weiteren ein Fehlen dicker, feuchter Laubstreuschichten, wird von keiner Habitateignung für Amphibien ausgegangen. Konfliktbewertung: Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Artengruppe der Amphibien mit hin- reichender Sicherheit ausgeschlossen werden. 15
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen 5.6 Weitere, artenschutzrechtlich relevante Arten bzw. Artengruppen Eine Habitateignung für weitere, artenschutzrechtlich relevante Arten bzw. Artengruppen, wie zum Beispiel die Artengruppe der Insekten, mit Tag- und Nachtfaltern, Heuschrecken, Libellen, Käfern (insbesondere auch xylobionten Arten) kann, geschuldet der früher vorliegenden Habitatstrukturen des Hausgartens mit hinlängli- cher Sicherheit ausgeschlossen werden. Konfliktbewertung: Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für weitere, artenschutzrechtlich relevante Arten bzw. Artengruppen ausgeschlossen werden. 16
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen 6 Maßnahmen Nach Abschluss der Habitatbegehung, der Luftbildauswertung sowie einer Befragung der nördlich angrenzen- den Nachbarschaft (langjährige Gebietskenner und Kenner der früheren Hausbewohner) sowie des Vorhaben- trägers, resultiert nachfolgendes Maßnahmenkonzept, das Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen umfasst. Vermeidungsmaßnahmen V - verbindlich: Maßnahme Arten bzw. Beschreibung Artengruppen- bezug V1 Vögel Strikte Beachtung der Vogelschutzperiode im Zeitraum von 1. März - 30. September: Das Herstellen des Planums für die projektierten 5 Reihenhäuser hat außerhalb der Vogelschutzperiode zu erfolgen. Begründung: Mit der Maßnahme wird gewährleistet, dass keine umherirrenden, uner- fahrenen Jungtiere oder Ästlinge aus benachbarten Gebieten in das Baufeld einwandern und dort bspw. durch Baumaschinen verletzt oder getötet werden. Bezug: § 44 Abs. 1 Nr. 1 Tötungs- und Verletzungsverbot 17
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Verminderungsmaßnahmen: M - verbindlich: Maßnahme Arten bzw. Beschreibung Artengruppen- bezug M1 Vögel Beschaffung und Anbringung künstlicher Nisthilfen für Gebäude- und Nischenbrüter als auch für Höhlenbrüter an den geplanten 5 neuen Reihenhäusern. Die Niststeine sollten daher gleich bei der Entwurfs- und Werkplanung mit eingeplant werden! Stückzahl und Material: 5 Stück: „Niststein Typ 24“ Bewohner: Höhlenbrüter: z.B. Kohl-, Blau-, Sumpf-, Tannen- und Haubenmeise, Gartenrotschwanz, Kleiber, Feldsperling Gebäude- und Nischenbrüter: z.B. Haussperling Verwendung nach Angaben des Herstellers: Der Nist- und Einbaustein kann bündig mit der Fassade abschließen, übergipst oder verklinkert werden, so dass nur noch der jeweilige Flug- locheinsatz sichtbar ist. Weitere Hinweise können auch beim Hersteller erfragt werden. Bildnachweis: Schwegler Vogel- u. Naturschutzprodukte GmbH Typ: „Niststein Typ 24“ Hersteller: SCHWEGLER Vogel- u. Naturschutzprodukte GmbH Heinkelstr. 35, D - 73614 Schorndorf Tel. : +49 (0)7181-97745 0 Begründung: In Verbindung mit der Schaffung von Neubauten fehlen häufig viele potenzielle Habitatstrukturen insbesondere für Gebäude- und Nischen- brüter. Dies durch besonders gedämmte Fassaden und Gebäudeabdich- tungen (energetische Auflagen). Mit der Verminderungsmaßnahme wird gewährleistet, dass in Verbin- dung mit der Planungsabsicht weiterhin Gebäude- und Nischenbrüter im urbanen Raum ein potenzielles Fortpflanzungshabitat finden können, auch in Zeiten der strengen Auflagen zur Wärme-, und Fassadendäm- mung. 18
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Verminderungsmaßnahmen: M - dringend empfohlene Maßnahmen, M 2 und M 3: Maßnahme Arten bzw. Beschreibung Artengruppen- bezug M2 Vögel, Insekten, Beschaffung und Anlage einer gebietsheimischen Laub- Kleinsäuger Gehölzhecke, formal geschnitten oder locker im Wuchs indirekt auch Pro Reihenhaus sollten mindestens 3-4 lfm Hecke aus ausschließlich Fledermäuse gebietsheimischen Laubgehölzen angelegt werden bzw. einem Reihen- (Schaffung neuer haus zugeordnet werden können. Nahrungshabitate) Pflanzenverwendung: Siehe Pflanzliste 1 im Anhang Begründung: Viele heutige Gärten weisen im Hinblick auf den Vegetationsbestand ein stark verarmtes Artenspektrum auf. Vielerorts kommen nur noch im- mergrüne Ziergehölze wie Thuja, Scheinzypressen, Glanzmispeln (Photinia fraseri), Kirschlorbeer oder Mittelmeer-Schneeball (Virburnum tinus) zur Verwendung, da diese in jedem Baumarkt für wenig Geld schnell zu erwerben sind. Die ökologischen Folgen für unsere Flora und Fauna sind jedoch dramatisch. Es fehlen wichtige Nahrungshabitate für Vögel, Insekten und Kleinsäuger. Dies ist nur einer von vielen Aspekten, weshalb zum einen die Artenvielfalt dramatisch abnimmt, neben dem weiteren Aspekt, dass auch unser Gartenumfeld immer weniger Inspira- tionen bietet und an Monotonie und Ödnis erkrankt bzw. stirbt. 19
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Maßnahme Arten bzw. Beschreibung Artengruppen- bezug M3 Vögel, Insekten, Beschaffung und Pflanzung von überwiegend gebietsheimischen Kleinsäuger Laubbäumen und/oder von bevorzugten Laubgehölzen für die indirekt auch Bienenweide/Insektenweide aber insbesondere auch trocken- Fledermäuse heitsresistenten Laubbäumen (Schaffung neuer Pro Reihenhaus sollte 1 kleinerer Laubbaum oder 1 kleineres oder mit- Nahrungshabitate) telgroßes Laubgehölz (Solitär) zur Anwendung kommen. Pflanzenverwendung: Siehe Pflanzliste 2 im Anhang oder alternative, weitere Pflanzvor- schläge bzw. GALK-Liste - siehe Pflanzliste 3! Hinweis zu Pflanzliste 2: Diese Liste beinhaltet kleinere Bäume, die auch bei höherem Raumdruck/Nutzungsdruck noch Platz für einen Baum bieten! Begründung: Die Erderwärmung (Klimaveränderung) sowie der Artenschwund fordern einen Paradigmenwechsel. Daher sollten/müssen Gärten wieder ein Ort der Artenvielfalt und der Inspiration werden. Wir alle benötigen des Weiteren Frischluftproduzenten für unser urbanes (Klein)Klima. Ange- legte, auch kleinflächige Steinwüsten mit bspw. Granit- und Basaltschot- ter-Inseln, die wenige Ziergräser oder wenige Zwergkoniferen oder Formgehölze beinhalten, beeinflussen das Kleinklima ungünstig bzw. heizen die Umgebung durch die Steine zusätzlich auf. Auch sollte/muss auf die monotone Pflanzung von Thuja-, Kirschlorbeer- und Glanzmis- pelhecken, die überall angelegt werden, verzichtet werden. Diese weisen keine hohe ökologische Wertigkeit auf. Die heimische Tierwelt findet hier nur noch ein verarmtes Nahrungsspektrum auf. Auf die Verwendung von Thuja-, Kirschlorbeer- und Glanzmispel-Pflanzungen sollte unbedingt verzichtet werden. 20
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen 7 Gutachterliches Fazit Die Beurteilung einer artenschutzrechtlichen Relevanz für relevante Arten bzw. Artengruppen erfolgte, neben der Habitatbegehung am 04.04.2020, des Weiteren im Analogschluss, da zum Zeitpunkt der Beauftragung das projektierte Grundstück bereits gerodet war. Hierfür fand eine ca. 1h stündige Befragung der nördlich angrenzenden Nachbarn statt. Glücklicher Umstand war in diesem Zusammenhang, dass diese Nachbarn auch, lange vor dem letzten Hausbau, gleichzeitig Eigen- tümer des projektierten Grundstückes waren. Der nun erwachsene Sohn der befragten Nachbarschaft war zudem, in seiner Kindheit ein häufiger Gast im Haus (Abbruchhaus) des nun projektierten Grundstückes (die damaligen Eigentümer hatten auch Kinder). Die Angaben bzw. der Informationsgehalt der befragten Nachbarschaft waren/war daher sehr umfassend und aussagekräftig, da viele Fragen, in Hinblick auf ein zurückliegendes Arteninventar oder ein Fehlen des Selbi- gen, beantwortet werden konnten. Aus der Auswertung und Analyse der Geländebegehung, der Befragung der Nachbarschaft und des Vorhaben- trägers sowie der Auswertung älterer Luftbilder resultierte die abschließende Relevanzprüfung - siehe hierzu insbesondere Kapitel 5 „Hinweise auf Vorkommen europarechtlich geschützter Arten sowie weiterer beson- ders oder streng geschützter Arten nach dem BNatSchG respektive der BArtSchV“. In der Schlussfolgerung wird von einem Hausgarten ausgegangen, der eine geringe artenschutzrechtliche Bedeutung bzw. Relevanz aufgewiesen haben muss. Um zukünftig eine höhere Artenvielfalt auf dem projektierten Grundstück gewährleisten zu können, wurden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen entwickelt. Begründet werden diese damit, dass hier 5 Reihenhäuser entstehen sollen und gleichzeitig die großen Herausforderungen für mehr Klima- und Arten- schutz angenommen werden müssen. 21
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen 8 Literatur- und Quellenverzeichnis BAUER, H.--G., M. BOSCHERT, M. I. FÖRSCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden--Württembergs. 6. Fassung. Stand 31. 12. 2013. – Naturschutz--Praxis Artenschutz 11 BRAUN, M. & F. DIETERLEN [HRSG.] (2003): Die Säugetiere Baden--Württembergs, Bd. 1, Verlag Eugen--Ulmer Stuttgart, 687 S. BRAUN M, DIETERLEN F, HÄUSSLER U, KRETZSCHMAR F, MÜLLER E, NAGEL A, PEGEL M, SCHLUND W & TURNI H (2003): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Baden--Württemberg. – In: Braun, M. & F. Dieterlen [Hrsg.] (2003): Die Säugetiere Baden--Württembergs, Bd. 1, p. 263--272. – Verlag Eugen Ulmer Stuttgart BUNDESNATURSCHUTZGESETZ -- BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -- BNatSchG). Vom 29. Juli 2009, BGBl. I. S. 2542, (Inkraftgetreten am 1. März 2010) das durch Art. 2 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) m.W.v. 02.06.2017 DIETZ, C., HELVERSEN VON, O. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh--Kosmos Verlags GmbH Stuttgart, 399 S. DOERPINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNERMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PETERMANN, J. & SCHRÖDER, E. (BEARB.) (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna--Flora--Habitat--Richtlinie. Naturschutz und Biologische Vielfalt H. 20. Bonn--Bad Godesberg GRÜNEBERG, C., BAUER, H. G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T., & SÜDBECK, P., (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015 MEINIG, H., BOYE, P. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands, Stand Oktober 2008. Bundesamt f. Naturschutz (Hrsg.), Naturschutz u. Biologische Vielfalt 70 (1): 115--153 NATURSCHUTZGESETZ -- NatSchG: Gesetz des Landes Baden--Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutz- gesetz -- NatSchG). Vom 23. Juni 2015 MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR BADEN--WÜRTTEMBERG (UVM) IN ZUSAM- MENARBEIT MIT DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- -WÜRTTEMBERG (HRSG.): Im Portrait – die Arten der EU--Vogelschutzrichtlinie. Stand Dezember 2006, 2. Auflage, Mai 2014 22
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR BADEN--WÜRTTEMBERG (UVM) IN ZUSAM- MENARBEIT MIT DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- -WÜRTTEMBERG (HRSG.): Im Portrait – die Arten und Lebensraumtypen der FFH--Richtlinie. Stand Dezember 2016, 6. überarbeitete Auflage SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse – Kennzeichen, Echoortung und Detektoranwendung. Die Neue Brehm--Bücherei Bd. 648, Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben, 212 S. STORCH, G. (1978): Glis glis (Linnaeus, 1766) - Siebenschläfer. In: Handbuch der Säugetiere Europas: Rodentia I (Hrsg.: J. Niethammer & F. Krapp). 243-258. Akademische Verlagsgesellschaft, Wiesbaden SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. --SUDFELDT (Hrsg., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell _________________ Verwendete Internet-Seiten: Daten- und Kartendienst der LUBW: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml?pid=.Natur%20und%20Landschaft - Kartenabruf zu den folgendem Thema: Natur und Landschaft - Schutzgebietskulissen 23
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Anlage 1: Bildnachweise 2020 (Dipl.-Ing. (FH) Landespflege M. Angster) Bild 1: Blick von Südwesten über das freigemachte Vor- Bild 2: Blick von Süden auf das freigemachte Vorhaben- habengrundstück. Ganz links im Bild angeschnitten, das grundstück. Im Hintergrund wiederum das nördlich be- Nachbargrundstück im Norden, Schillerstraße 18. Zum nachbarte Grundstück (Bildmitte - Hintergrund) Zeitpunkt der Begehung waren diese Nachbarn in ihrem Garten tätig Bild 3: Blick von Westen in Richtung Osten auf das projek- Bild 4: Blick von Südwesten in Richtung Nordwesten auf tierte Grundstück. An dieser Stelle stand früher die Garage die westliche Grenze und benachbarten Wohnhäuser 24
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“ Stadt Markgröningen Bild 5: Blick von Nordosten in Richtung Südwesten, hier auf Bild 6: Nordseite der Vorhabenfläche. Rechts im Bild Ver- die verbliebene, kleine Kirschlorbeergruppe. Im Hintergrund blendmauerwerk der kleinen Stützmauer. Die Fugen sind weitere Wohnhäuser an dieser Stelle nahezu vollständig mit Trasszement ver- schlossen Bild 7: Nordostseite der Vorhabenfläche. Die Stützmauer Bild 8: Nordseite bzw. äußerste nordwestliche Seite der biegt hier im rechten Winkel ab, auf die Ostseite. Die un- Vorhabenfläche. Hier ist die Stützmauer aus einfachem terste Reihe der Verblender ist nicht verfugt Beton bzw. Waschbeton gefertigt Bild 9: Einzelne Stelle mit krautigem Aufwuchs aus Löwen- Bild 10: Singulärer Fund einer Kratzdistel, einzelner Süß- zahn, singulärem Wiesenschaumkraut und Süßgräsern im gräser sowie einzelner Erdbeerpflanzen im südwestlichen südwestlichen Teil der Untersuchungsfläche, dazwischen Teil der Untersuchungsfläche wächst Moos 25
Anlage 2: Pflanzliste 1: Gebietsheimische Gehölze für die Heckenpflanzung: Mindestqualität: Sträucher, 2xv, im Container, Höhe 60-100 Verwendung: 2 Pflanzen/lfm Die Pflanzliste 1 ist ein Teilauszug aus: „Einheimische Gehölze und ihre Eignung für verschiedene Standorte. Eine Übersicht für Bepflanzungs- maßnahmen“. Auszug aus: 1.2.1 Gehölze für trockene bis durchschnittliche Standorte. Urheber: Landratsamt Ludwigsburg. Untere Naturschutzbehörde Die unter 1.2.1 aufgeführte Hainbuche, gelistet für „kleinere Bäume“ ist des Weiteren sehr gut als Heckenpflanze geeignet und wird deshalb ergänzend als Heckenpflanze empfohlen: Hainbuche Carpinus betulus
Pflanzliste 2: Selektion aus der GALK-Liste: Die Auswahl zeichnet sich durch überwiegende Trockenheitsresistenz und Blütenreichtum aus (Insektenweide) Kleine Bäume, die für kleinere Gartenräume geeignet sind: Botanischer und Wuchshöhe Wuchsbreite Eigenschaften Deutscher Name in m in m Amelanchier arborea 6-8 3-6 Früher Blütenaspekt, trockentolerant, 'Robin Hill', duftend Felsenbirne Cercis siliquastrum, 4-6 4-6 Insektenweide durch die Vielzahl an Gemeiner Judasbaum Blüten (Blüten entwickeln sich direkt am Stamm), sehr trockenheitstolerant Cornus mas 5 - 6 (8) 3-5 Früher Blütenaspekt, Kornelkirsche, Gelber trockenheitstolerant Hartriegel, Herlitze, Dirlitze Fraxinus ornus 5-6 3-5 Schöner Blütenaspekt, Insektenweide, 'Mecsek', trockenheitstolerant Kugelförmige Blumenesche, Manna - Esche Prunus padus „Albertii“ 6-8 4-5 Stark duftende Blüten, Insektenweide Traubenkirsche
GALK-Straßenbaumliste Abfrage vom 21.04.2020 Arbeitskreis Stadtbäume Hinweis: Die weitere Pflanzliste 3 dient als weitere Information, sollten die Kleinbäume aus Pflanzliste 3: Pflanzliste 3 nicht passen oder nicht gewünscht werden! Botanischer und Höhe Breite L1* L2* Verwend- Bemerkungen deutscher Name (m) (m) barkeit Acer buergerianum 8-10 (15) 4-6 mittel 2 noch im Test kompakte, rundliche Krone, locker verzweigte Äste, auf syn. A. trifidum, geschützten Standorten ausreichend frosthart, Dreizahn-Ahorn, gebietsweise frostempfindlich, für enge Dreispitz-Ahorn Straßenbereiche geeignet, im Straßenbaumtest 2 seit 2007/08 Acer campestre, 10-15 (20) 10-15 mittel 2 geeignet mit E. eiförmige, unregelmäßige, im Alter mehr rundliche Feldahorn, Maßholder Krone, verträgt trockene Böden und hohen Versiegelungsgrad, guter Bodenbefestiger für Ufer bzw. Hanglagen Acer campestre 6-12 (15) 4-6 mittel 2 geeignet wie die Art, jedoch gerader durchgehender Stamm, im 'Elsrijk', Feldahorn Wuchs schmaler und gleichmäßiger, gebietsweise Frostschäden in der Krone, mehltaufrei Acer campestre 6-10 3-5 mittel 2 noch im Test sehr regelmäßiger, aufrechter Wuchs, gilt als 'Huibers Elegant' mehltaufrei, im Straßenbaumtest 2 seit 2007/08 syn. A. campestre 'Elegant', Feldahorn Acer 5-8 (11) 4-7 (9) mittel 2 noch im Test breit eiförmige, rundlicher Krone, auf geraden, monspessulanum, durchgehenden Stamm achten; Französischer Ahorn, wärmeliebend, für trockene Standorte geeignet Burgen-Ahorn, (Weinbauklima), gebietsweise Frostschäden, langsam Dreilappiger Ahorn wachsend, im Straßenbaumtest 2 seit 2005 Acer opalus, 8-10 (20) 5-8 mittel 1 noch im Test offene, breite, kegelförmige Krone, stadtklimafest, im Schneeball-Ahorn Straßenbaumtest 2 seit 2007/08 Acer platanoides, 20-30 15-22 gering 2 geeignet mit E. rundliche, dicht geschlossene Krone, blüht vor dem Spitzahorn Blattaustrieb, sehr frosthart, empfindlich gegen Bodenverdichtung und Streusalz, Honigtauabsonderung Acer platanoides 15-20 -10 gering 2 geeignet stark verzweigte, dichte, geschlossene Krone, gut 'Allershausen', geeignet für frostgefährdete Lagen, Spitzahorn Honigtauabsonderung, im Straßenbaumtest 2 seit 2005 Acer platanoides 14-18 10-15 gering 2 geeignet mit E. wie die Art, jedoch aufrechter und schneller wachsend, 'Apollo', gebietsweise frostempfindlich, Honigtauabsonderung, Kegelförmiger im Straßenbaumtest 2 seit 2005 Spitzahorn Acer platanoides 10-15 7-9 gering 2 geeignet ovale, im Alter breit eiförmige, regelmäßige Krone, 'Cleveland', Austrieb leuchtend rot, stadtklimafest, frosthart, Kegelförmiger Honigtauabsonderung Spitzahorn Acer platanoides -10 (16) 2-7 gering 2 geeignet schmaler als die Art, säulenförmig wachsend, sehr 'Columnare', frosthart, hitzeverträglich, trockenheitsverträglich, Säulenförmiger windfest und schattenverträglich, Spitzahorn Honigtauabsonderung, guter Kompartimentierer Acer platanoides 15-20 10-15 gering 2 geeignet mit E. kegel- bis eiförmige Krone, Äste aufrecht wachsend, 'Deborah', Spitzahorn gerader durchgehender Stamm, in der Jugend gebietsweise Trocken- und Frostschäden, Honigtauabsonderung, Ergebnisse aus Straßenbaumtest 1 beachten Acer platanoides -15 8-10 gering 2 geeignet mit E. ovale Krone, in der Jugend betont aufrecht, hitze- und 'Emerald Queen', trockenheitsverträglich, gebietsweise frostgefährdet, Spitzahorn windfest, geeignet für engere Straßenräume, Honigtauabsonderung Acer platanoides 13-15 -10 gering 2 noch im Test aufrechte ovale Krone; anspruchslos und 'Fairview', Spitzahorn anpassungsfähig, hitzeverträglich und frosthart, Honigtauabsonderung, im Straßenbaumtest 2 seit 2007/08 L1=Lichtdurchlässigkeit, L2=Lichtbedarf Weitergehende Informationen zur GALK-Straßenbaumliste unter www.galk.de Seite 1/13
GALK-Straßenbaumliste Abfrage vom 21.04.2020 Arbeitskreis Stadtbäume Acer platanoides 15-20 10-15 gering 2 geeignet mit E. kegel- bis eiförmige Krone, gleichmäßig aufgebaut, 'Farlake's Green', gebietsweise Frost- und Trockenheitsempfindlich, Spitzahorn windfest, wenig mehltauanfällig, empfindlich gegen Streusalz (Erfahrungen aus NL), Ergebnisse aus Straßenbaumtest 1 beachten Acer platanoides -6 5-8 gering 2 geeignet dicht verzweigte, geschlossene Kugelkrone, auf 'Globosum', Lichtraumprofil achten, frosthart, hitze- und Kugelspitzahorn trockenheitsverträglich, windfest und schattenverträglich, Honigtauabsonderung, für Kübel und Container geeignet Acer platanoides 10-12 (15) 2-3 gering 2 geeignet schmal, säulenförmig; geeignet für enge Räume in 'Olmsted', Spitzahorn exponierter, lufttrockener Stadtlage; entspricht vermutlich Typ 1 von Acer platanoides 'Columnare', Honigtauabsonderung Acer platanoides -15 (20) 8-10 gering 2 geeignet mit E. Laub im Austrieb rot, danach bis zum Herbst konstant 'Royal Red', purpurschwarzrot, glänzend, sehr frosthart, Rotblättriger hitzeverträglich, windfest, Honigtauabsonderung Spitzahorn Acer pseudoplatanus, 25-30 (40) 15-20 (25) gering 2 nicht geeignet kalkverträglich, streusalzempfindlich, nicht geeignet bei Bergahorn Bodenverdichtungen und hohem Versiegelungsgrad, Honigtauabsonderung Acer pseudoplatanus 20-25 5-15 gering 2 geeignet mit E. anfangs kompakt, schmal säulenförmig, später 'Bruchem', Bergahorn pyramidal bis eiförmig, durchgehender Leittrieb, dunkelgrüne Belaubung, auffallende Blüte, rötlich gefärbte Früchte Acer pseudoplatanus 15-20 (25) 6-8 (10) gering 2 nicht geeignet wie die Art, jedoch in der Jugend schmalkroniger, 'Erectum', Schmaler Honigtauabsonderung Bergahorn Acer pseudoplatanus 20-25 (30) 10-15 gering 2 nicht geeignet wie die Art, jedoch mit breit pyramidaler Krone, 'Negenia', Bergahorn vergreist früh, Honigtauabsonderung Acer pseudoplatanus 20-25 (30) 10-12 (15) gering 2 nicht geeignet wie die Art, in der Jugend säulenförmig, später breit 'Rotterdam', kegelförmig, keine Leittriebbildung, Bergahorn Honigtauabsonderung Acer rubrum, 10-15 (20) 6-10 (14) gering 2 geeignet mit E. dunkelrote Blüte vor Blattaustrieb, frosthart, etwas Rotahorn hitzeempfindlich, bedingt stadtklimafest, flach wurzelnd, auf Kalkböden Chlorosegefahr Acer rubrum 10-12 3-4 gering 1 noch im Test wie die Art, jedoch schmal eiförmige Krone, rote Blüte 'Scanlon', vor Blattaustrieb, im Straßenbaumtest 2 seit 2007/08 Schmalkroniger Rotahorn Acer saccharinum 25-30 20-25 stark 1 nicht geeignet windbrüchig, kurzlebig, jedoch schnelle Wirkung, auf syn. A. dasycarpum, Kalkböden Chlorosegefahr, sehr früh blühend Silberahorn Acer x freemanii 10-15 (20) -5 (7) gering 1 geeignet mit E. schmale Krone, gerader durchgehender Stamm, 'Armstrong' rotorange Blüte vor Blattaustrieb; auf Kalkböden syn. A. rubrum Chlorosegefahr 'Armstrong', Schmalkroniger Rotahorn Acer x freemanii 15-20 12-15 gering 2 noch im Test zunächst stark aufrechter Wuchs, später ovale 'Autumn Blaze', Ahorn Kronenform; gilt als frosthart, stadtklimafest, im Straßenbaumtest 2 seit 2007/08 Acer zoechense 4-6 (8) 4-6 gering 2 noch im Test schwachwachsender, kleiner Baum, Lichtraumprofil syn. A. neglectum schwer einzuhalten, hitzeverträglich, auffallende 'Annae', Zoeschener Herbstfärbung, für Straßenbaumtest 2 vorgesehen Ahorn L1=Lichtdurchlässigkeit, L2=Lichtbedarf Weitergehende Informationen zur GALK-Straßenbaumliste unter www.galk.de Seite 2/13
GALK-Straßenbaumliste Abfrage vom 21.04.2020 Arbeitskreis Stadtbäume Aesculus -25 (30) 15-20 (25) gering 1 geeignet mit E. empfindlich gegen Streusalz, Fruchtfall beachten, hippocastanum, starker Kronen- und Wurzeldruck; Risiko einer Rosskastanie Komplexerkrankung, die zum Ausfall der Bäume führen kann. Besonders betroffen sind Bäume mit Vorschädigungen und reduzierter Vitalität. Aesculus -25 (30) 15-20 (25) gering 1 geeignet mit E. wie die Art, jedoch länger und gefüllt blühend, keine hippocastanum Fruchtbildung, Risiko einer Komplexerkrankung, die 'Baumannii', zum Ausfall der Bäume führen kann. Besonders Gefüllt-blühende betroffen sind Bäume mit Vorschädigungen und Rosskastanie reduzierter Vitalität. Aesculus x carnea, 10-15 (20) 8-12 (16) gering 2 geeignet mit E. schwierig aufzuasten, nicht geeignet bei Rotblühende Bodenverdichtungen und hohem Versiegelungsgrad, Kastanie, geringer Befall durch Miniermotte, geringer Fruchtfall, Purpurkastanie Risiko einer Komplexerkrankung, die zum Ausfall der Bäume führen kann. Besonders betroffen sind Bäume mit Vorschädigungen und reduzierter Vitalität. Aesculus x carnea 10-15 8-12 gering 2 geeignet mit E. wie die Art, jedoch kräftiger gefärbte Blüte, in 'Briotii', verschiedenen Typen im Handel. Risiko einer Scharlachkastanie Komplexerkrankung, die zum Ausfall der Bäume führen kann. Besonders betroffen sind Bäume mit Vorschädigungen und reduzierter Vitalität. Ailanthus altissima 20-25 10-15 (20) mittel 1 nicht geeignet außerordentlich schnellwüchsig, starke syn. A. glandulosum, Ausbreitungstendenz, Windbruchgefahr, sehr Götterbaum trockenheitsverträglich, wärmeliebend, salztolerant, besonders stadtklimafest Alnus cordata, 10-15 (20) 8-10 mittel 1 geeignet mit E. treibt früh aus, deshalb gelegentlich spätfrostgefährdet, Italienische Erle industrie- und stadtklimafest, sehr windverträglich, Schneebruchgefahr durch lang haftendes Laub Alnus glutinosa, 10-20 (25) 8-12 (14) mittel 1 nicht geeignet windfest, stickstoffbindend, schnelle Laubverrottung, Schwarzerle sehr tief gehendes Wurzelsystem, nicht geeignet bei Bodenverdichtungen und hohem Versiegelungsgrad Alnus incana, 6-10 (20) 4-8 (12) mittel 1 geeignet mit E. anspruchslos, sehr frosthart, windresistent, salztolerant, Grauerle, Weißerle Stickstoffsammler; wurzelt flacher als Alnus glutinosa, bildet Ausläufer Alnus x spaethii, Erle, 12-15 8-10 mittel 1 gut geeignet kegel- bis eiförmige Krone, Äste aufrecht bis Purpurerle überhängend wachsend, frosthart, windfest, schnell wachsend, gerader, durchgehender Stamm, teilweise starker Fruchtbehang, Schneebruchgefahr durch lang haftendes Laub, Ergebnisse aus Straßenbaumtest 1 beachten Amelanchier arborea 6-8 3-5 mittel 2 geeignet breit eiförmige Krone, früh blühend und angenehm 'Robin Hill', duftend, für Kübel und Container geeignet, im Felsenbirne Straßenbaumtest 2 seit 2005 Betula papyrifera, 18-25 7-12 stark 1 geeignet mit E. pyramidale Krone, kurzlebig, nicht stadtklimafest, nicht Papierbirke in befestigten Flächen verwenden, Pflanzzeitpunkt beachten Betula pendula 18-25 (30) 10-15 (18) stark 1 geeignet mit E. lockere, hochgewölbte Krone, Seitenbezweigung oft syn. B. verrucosa, lang herunterhängend, frosthart, nicht stadtklimafest, Sandbirke, Weißbirke neigt zur Anhebung von Belägen, nicht in befestigten Flächen verwenden, Pflanzzeitpunkt beachten Betula utilis 8-10 (15) 5-7 stark 1 geeignet mit E. aufrecht wachsend, auffallend weiße Rinde, Wurzeln syn. B. jacquemontii, flach ausgebreitet, hoher Anteil an Feinwurzeln in der Schneebirke oberen Bodenzone, Pflanzzeitpunkt beachten Carpinus betulus, 10-20 (25) 7-12 (15) gering 3 geeignet mit E. kegelförmig, im Alter hochgewölbt, nicht stadtklimafest, Hainbuche, daher nicht in befestigten Flächen verwenden Weißbuche L1=Lichtdurchlässigkeit, L2=Lichtbedarf Weitergehende Informationen zur GALK-Straßenbaumliste unter www.galk.de Seite 3/13
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