"Am Mühlberg 2" Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Stadt Markgröningen

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"Am Mühlberg 2" Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Stadt Markgröningen
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Am Mühlberg 2“
Stadt Markgröningen
Landkreis Ludwigsburg

Gefertigt: 23.04.2020

Grünwerk, Ludwigsburg
"Am Mühlberg 2" Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Stadt Markgröningen
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                          vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                        Stadt Markgröningen

AUFTRAGGEBER:               Wohnbau Enzblick GmbH
                            Joachim Buhl, freier Architekt
                            Westendstr. 83
                            74321 Bietigheim-Bissingen
                            Tel. 07142 / 93490
                            Fax 07142 / 934920

AUFTRAGNEHMER:              Grünwerk
                            Umwelt- und Freiraumplanung
                            Architektur der Gärten
                            Osterholzallee 140/7
                            71636 Ludwigsburg
                            Tel. 07141/29 871 52, Fax 29 871 55
                            www.gruenwerk-adg.de
                            info@gruenwerk-adg.de

                            Bearbeiter:
                            Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Marion Angster

Ludwigsburg, 23.04.2020

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"Am Mühlberg 2" Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Stadt Markgröningen
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
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                                                                Stadt Markgröningen

INHALT

1   Anlass und Zielsetzung .......................................................................................................... 4
2   Lage und Naturraum............................................................................................................... 7
3   Bestand/Realnutzung............................................................................................................. 7
4   Schutzgebietsausweisungen und geschützte Teile von Natur und Landschaft .................. 11
5   Hinweise auf Vorkommen europarechtlich geschützter Arten sowie weiterer besonders
    oder streng geschützter Arten nach dem BNatSchG respektive der BArtSchV .................. 12
    5.1     Europäische Brutvogelarten .................................................................................................... 12
    5.2     Säugetiere - hier Fledermäuse ................................................................................................ 14
    5.3     Säugetiere - hier Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ........................................................ 15
    5.4     Reptilien .................................................................................................................................. 15
    5.5     Amphibien ............................................................................................................................... 15
    5.6     Weitere, artenschutzrechtlich relevante Arten bzw. Artengruppen ........................................ 16
6   Maßnahmen ......................................................................................................................... 17
7   Gutachterliches Fazit ........................................................................................................... 21
8   Literatur- und Quellenverzeichnis ....................................................................................... 22

ANLAGEN:
Anlage 1:        Bildnachweise 2020 (M. Angster)
Anlage 2:        Pflanzlisten. Pflanzliste 1, 2 und 3

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"Am Mühlberg 2" Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Stadt Markgröningen
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                                   vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                                 Stadt Markgröningen

1     Anlass und Zielsetzung

Der Vorhabenträger plant im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Umnutzung des Grund-
stückes „Am Mühlberg 2“ in Markgröningen (Flurstücks-Nr. 3244). Auf die projektierte Fläche sollen 5
Reihenhäuser errichtet werden.

1.1   Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung/Voruntersuchung

Aufgabe der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung (Voruntersuchung) ist es nun zu klären, ob in
Zusammenhang mit der Planung Konflikte für den Artenschutz nach § 44 BNatSchG berührt werden.

Mit dieser Relevanzuntersuchung wurde das Büro Grünwerk, Ludwigsburg, beauftragt.

Im Rahmen dieser Voruntersuchung wurde die Vorhabenfläche auf eine potenzielle Habitateignung für Arten
bzw. Artengruppen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. für europäische Brutvogelarten hin überprüft.

Diese Vorprüfung bildet die Beurteilungsgrundlage, um ein etwaiges, vertiefendes Untersuchungserfordernis
für die zuvor genannten, artenschutzrechtlich relevanten Arten- bzw. Artengruppen im Rahmen der überprüf-
ten Biotopstrukturen beurteilen zu können.

Die Geländebegehung erfolgte am 04.04.2020.

1.2   Ablaufschema artenschutzrechtlicher Untersuchungen

In Zusammenhang mit der Genehmigung der Planung sind die Vorschriften für besonders und streng ge-
schützte Tier- und Pflanzenarten gemäß § 44 BNatSchG zu beachten und zu prüfen. Aufgrund des § 44
BNatSchG sind somit Ausführungen zu artenschutzrechtlichen Belangen vorgeschrieben.

Nach dem BNatSchG ist für das Vorhabengebiet zu prüfen, ob lokale Populationen streng geschützter Arten
des Anhangs IV der FFH-RL, europäische Vogelarten und Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs.
1 Nr. 2 aufgeführt sind (BArtSchV), in erster Linie betroffen sind und wenn ja, erheblich gestört bzw. beein-
trächtigt werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch vorhabenbedingte Störwirkungen der
Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 44 BNatSchG).

National besonders geschützte Arten sind gemäß § 44 (5) BNatSchG in der Eingriffsregelung zu berücksichti-
gen. Im Zuge des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB muss die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB nicht beachtet werden.

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"Am Mühlberg 2" Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Stadt Markgröningen
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                                    vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                                  Stadt Markgröningen

Durch eine projektspezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen die Arten einer saP
nicht unterzogen werden, für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit
hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Mit Hilfe der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird bei Erfordernis nachfolgend geklärt, ob
durch das geplante Bauvorhaben eine Betroffenheit für die o. g. streng geschützten und hier planungsrelevan-
ten Arten vorliegt, die einen der Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 1 – 3 BNatSchG erfüllt.

Hierbei legt der § 44 Abs. 1 BNatSchG fest:
„Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu
töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflan-
zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche
Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art ver-
schlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).“

Soweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG einschlägig sind, ist gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG für
die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten zu prüfen, ob die ökologische
Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte der Art im räumlichen Zusam-
menhang weiterhin erfüllt wird.

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"Am Mühlberg 2" Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Stadt Markgröningen
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
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Abb. 1: Ablaufschema artenschutzrechtliche Prüfung. Quelle: Kratsch, D., Matthäus, G., Frosch, M. (Juni 2018)

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"Am Mühlberg 2" Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Stadt Markgröningen
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
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2         Lage und Naturraum

Das Vorhabengebiet befindet sich in einen Wohngebiet, westlich des Markgröninger Altstadtrings. Die Adres-
se lautet „Am Mühlberg 2“. Das Grundstück befindet sich in südexponierter Hanglage.

Die Gemarkung bzw. die Stadt Markgröningen befindet sich im Naturraum „Neckarbecken“ mit der Natur-
raum-Nr. 123. Die Großlandschaft hierzu lautet „Neckar- und Tauber-Gäuplatten“ mit der Großlandschaft-Nr.
12. Quelle: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
(2020).

Abb. 2: Lage der Vorhabenfläche, siehe rote Signatur. Kartengrundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS)
der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (2020), modifiziert

3         Bestand/Realnutzung

Das Wohnquartier rund um das projektierte Grundstück wird durch die Straßenzüge „Graf-Eberhard-Weg“, „Am
Mühlberg“ sowie durch einen kürzeren Abschnitt der „Schillerstraße“ räumlich definiert. Kennzeichen dieses
Quartieres sind Ein-und Mehrfamilienhäuser jüngeren und älteren Entstehungsdatums. Nahezu alle Wohnhäu-
ser des Quartieres verfügen über großzügige Garteneinheiten, die jeweils in Richtung Süden exponiert sind.
Die Wohnlage kann mit dem Attribut „bevorzugt“ umschrieben werden.

Topografisch fällt das projektierte Grundstück von Norden in Richtung Süden nahezu homogen, um ca. 3
Höhenmeter ab. Hierbei liegt die Hangneigung bei gemittelt 10 %.

Das projektierte Grundstück weist eine Größe von gerundet 1.300 m² auf.

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Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
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Lokal ist die Vorhabenfläche der Blattschnitteinteilung Nr. 7020 SW zugeordnet (TK 25).
Quelle: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
(2020).

                                            a)                                                                          b)

Abb.3:
Zu 3a: Ursprünglich stand hier ein großes, bereits älteres Einfamilienhaus. Der Garten bestand zu 80-90 % aus Konife-
renhochstämmen bzw. immergrünen Laubgehölze bzw. immergrünen, mittelgroßen Ziersträuchern und Gebüschen.
Zu 3b: Zum Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme und Beauftragung durch den Vorhabenträger war das Grundstück
bereits frei gemacht.

Vegetationsbestand:

Bei der Habitatbegehung am 04.04.2020 konnte am westlichen Grundstückrand noch eine kleine Gruppe aus
ca. 1.80 - 2 m hohen Kirschlorbeerpflanzen (Prunus laurocerasus) vorgefunden werden. Des Weiteren lagen
sehr vereinzelt Gebüsche aus Zwergmispeln (Cotoneaster spec.) und Efeu (Hedera helix) entlang der Grenzen
vor. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze überragten einzelne Efeuschösslinge (Hedera helix) die dortige
halbhohe Betonstützwand.

Ansonsten beschränkte sich der Vegetationsnachweis auf den punktuellen Nachweis von Löwenzahl (Taraxum
officinalis), einen singulären Nachweis von Wiesenschaumkraut (Cardamine pratensis), auf einzelne Horste
von Rispengras (Poa spec.) und auf eine kleine Gruppe mit Kratzdisteln (Cirsium spec.).

Bauliche Strukturen:

Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze wird das Grundstück, geschuldet der vorliegenden Hangneigung,
durch eine Waschbeton-Stützmauer abgefangen, wie bereits erwähnt. Am nordöstlichen Rand wurde diese
Beton-Stützmauer durch weiteres Verblendmauerwerk ergänzt. Die Fugen sind, bis auf wenige Ausnahmen,
mit Trasszement versiegelt. Im Übergang zur westlichen Grundstücksseite weist die Waschbeton-Stützmauer
(noch auf der Nordseite) eine zusätzliche, betonierte Aussparung auf. Möglicherweise diente diese Ausspa-
rung als Kompostplatz oder anderweitiger Lagerplatz.

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Das frühere und mittlerweile abgerissene Wohnhaus befand sich in der nordöstlichen Grundstücksfläche. Die
Garageneinheit war an der südöstlichen Grundstücksgrenze untergebracht, mit befestigter Zufahrt in die
Wohnstraße „Am Mühlberg“.

Nachbarbefragung zum früheren Vegetationsbestand bzw. zum früheren Arteninventar u.a.:

Zum Zeitpunkt der Habitatbegehung konnte die Nachbarschaft zum unmittelbar im Norden angrenzenden Grund-
stück, Flurstücks-Nr. 3247, bei der Gartenarbeit angetroffen werden. Dieser Umstand konnte für eine längere
Befragung genutzt. Die Eigentümer des Hauses (Senioren-Ehepaar) und insbesondere der erwachsene Sohn
(wohnt nicht mehr im Haus) konnten auf Nachfrage weitreichende Informationen über den Vegetationsbestand
als auch zu faunistischen Fragestellungen geben. In diesem Zusammenhang bleibt zudem zu erwähnen, dass
diese Nachbarn (Senioren) ursprünglich auch Eigentümer des projektierten Grundstückes gewesen sind. Dies
liegt jedoch viele Jahrzehnte zurück, als das Flurstück Nr. 3244 noch unbebaut war. Somit handelte es sich um
die Vorbesitzer, bevor das ehemalige Haus dort gebaut wurde und an diesen Besitzer weiterverkauft wurde.

Der nun erwachsene Sohn des Nachbargrundstückes im Norden, hatte seine Kindheit in dieser Lokalität verbracht
und war auch regelmäßig zu Besuch bei den früheren Bewohnern des Wohnhauses „Am Mühlberg 2“, genauer bei
deren Kindern. Dies liegt jedoch mehrere Jahrzehnte zurück.

Die Gartenanlage war bis zuletzt in einem eher sterilen, den 70iger und 80iger Jahren entsprechenden Gestal-
tungstypus gehalten, mit sehr vielen hohen Koniferen-Bäumen und immergrünen Ziersträuchern. Die nicht von
Gehölzen oder Sitzplätzen bzw. Wegeführungen dominierten Flächen bestanden aus klassischem Zierrasen, der
wiederum geschuldet dem hohen Anteil an Nadelgehölzen, zu großen Teilen verschattet gewesen sein muss und
in der Folge vermutlich einen beträchtlichen Moosanteil aufwies. Gebietsheimische Gehölze fanden sich in die-
sem Gestaltungstypus ausschließlich rudimentär, in Verbindung durch Efeupflanzungen und wohl zwei Birken-
hochstämmen.

Auf die Frage, ob auf dem projektierten Grundstück Reptilien und insbesondere Mauereidechsen oder auch Zau-
neidechsen vorkamen bzw. in jüngerer Zeit gesichtet wurden, verneinte der Befragte (Sohn). Des Weiteren konnte
auch die Mutter befragt werden, ob sie aktuell oder auch zurückliegend von Eidechsenvorkommen auf ihrem
Grundstück oder auf dem südlich benachbarten Grundstück Kenntnis hat. Auch dies wurde verneint. Die Seniorin
erwähnte, dass vor wenigen Jahren jedoch noch westlich ihres Hauses eine Blindschleiche unter einem
(Reisig)Haufen ihre Wohnstätte hatte und nur viele Jahrzehnte bereits zurückliegend, einzelne Eidechsen auf
deren Grundstück (Flurstück Nr. 3247) sporadisch gesichtet wurden.

Im weiteren Gespräch wiederum mit dem Sohn erzählte dieser, dass seine Eltern (Senioren) früher von einer an-
geblichen Quelle gesprochen hatten, die früher auf dem projektierten Grundstück vorhanden war. Diese muss,
sofern sie existiert hat, schon viele Jahrzehnte versiegt sein.

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Bei der Geländebegehung konnten keinerlei Nässeanzeiger oder Hinweise auf ein Quellvorkommen erbracht
werden. Kurz vor Beendigung der Habitatbegehung betrat auch der jetzige Vorhabenträger die Vorhabenflä-
che. Angesprochen auf die Thematik, ob ein Baugrundgutachten für die Projektfläche vorliegt, erhielt ich fol-
gende Auskunft:

„Ein geologisches Gutachten wurde beauftragt. Gutachter: GEOTECHNIK HUNDHAUSEN GMBH & CO. KG,
DITZINGEN. Daraus geht bisher mündlich hervor, dass im Vorhabengebiet kein hoher Grundwasserstand vorliegt
und keine Nässe. Eine Quelle konnte nicht nachgewiesen werden“.

Auf die weitere Frage, ob sich Laubbäume auf dem Grundstück befunden haben mit bspw. natürlichen Baum-
höhlen, bekam ich die Auskunft: „Auf dem Grundstück befanden sich 2 Birken-Hochstämme, jedoch ohne sicht-
bare Baumhöhlen“.

Weiterer Hinweis durch den Vorhabenträger:
Der Vorhabenträger teilte mir des Weiteren mit, dass die projektierte Fläche derzeit von der Polizei-Hundestaffel
zu Übungszwecken aufgesucht wird. Die Fläche wurde vom Vorhabenträger hierfür zur Verfügung gestellt, da die
Polizei-Hundestaffel dringend Übungsflächen für ihre Hunde benötigen.

Ende der Befragung der Nachbarschaft sowie des Vorhabenträgers.

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4    Schutzgebietsausweisungen und geschützte Teile von Natur und Landschaft

Innerhalb der Vorhabenfläche liegen weder Schutzgebietskulissen noch geschützte Teile von Natur und Land-
schaft nach dem BNatSchG/NatSchG vor. Eine Betroffenheit bzw. baubedingte oder anlagenbedingte Pro-
jektwirkungen auf benachbarte Schutzgebietskulissen im näheren und weiteren Umfeld können ausgeschlos-
sen werden, aufgrund der räumlichen Distanz.

Abb. 4: Auszug aus der Schutzgebietskarte. Kartengrundlage: Daten aus dem Umwel-
tinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
(2020), modifiziert

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Abb. 5: Auszug aus der Schutzgebietskarte. Kartengrundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (2020), modifiziert

5     Hinweise auf Vorkommen europarechtlich geschützter Arten sowie weiterer besonders
      oder streng geschützter Arten nach dem BNatSchG respektive der BArtSchV

Aus der Geländebegehung vom 04.04.2020 resultiert, in Verbindung mit der weiteren Befragung der gebiets-
kundigen Nachbarschaft sowie des Vorhabenträgers, die nachfolgende Bewertung bzw. Beurteilung:

5.1   Europäische Brutvogelarten

Ergebnis:
Gilde der Gebäude- und Nischenbrüter
Bei dem abgerissenen Gebäude handelte es sich um ein Einfamilienhaus. Im Hinblick auf einen früheren, zu-
rückliegenden möglichen Brutvogelbestand wird hier erfahrungsgemäß von ausschließlich häufigen und noch
regelmäßig anzutreffenden Vogelarten ausgegangen. Genannt werden hier insbesondere Kulturfolger wie
Haussperling (Passer domesticus), Vorwarnliste B.W. oder der in Baden-Württemberg ungefährdete Hausrot-
schwanz (Phonicurus ochruros).

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Die in Baden-Württemberg noch ungefährdeten Arten wie beispielsweise der Mauersegler (Apus apus) oder die
Mehlschwalbe (Delichum urbicum), beide RL B.W. Vorwarnliste oder die auch in Baden-Württemberg gefährde-
te Rauchschwalbe (Hirundo rustica) können als potenziell mögliche Brutvögel für das abgerissene Wohnhaus
mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, da diese Vogelarten andere Präferenzen aufweisen. Die
Mehlschwalbe bevorzugt wesentlich höhere Baukörper, die Mehl-, als auch die Rauschwalbe sind bevorzugt
an landwirtschaftlichen Hofstätten anzutreffen.

Auch die nachfolgend genannten Gebäude- und Nischenbrüter wie Turmfalke (Falco tinnunculus) oder Schlei-
ereule (Tyto alba), besetzen auch Habitate als Halbhöhlenbrüter, können für den abgerissenen Gebäudebe-
stand erfahrungsgemäß bzw. mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Gilde der Gebüsch-und Freibrüter
Der durch Befragung und Luftbildauswertung in Erfahrung gebrachte, frühere Vegetationsbestand war ge-
kennzeichnet durch einen sehr hohen Anteil an Koniferen, Laubgehölze waren nur in geringer, unterrepräsen-
tierter Zahl vorhanden. Abgeleitet davon, wird auf einen zurückliegenden, in der Tendenz verarmten und eher
ubiquitären Brutvogelbestand geschlossen. Arten, die noch häufig und regelmäßig in Baden-Württemberg
angetroffen werden können und eine hohe Standortamplitude aufweisen, wie Amsel, Blau- und Kohlmeise,
Elster, Ringel- oder Türkentaube.

Gilde der Höhlen- und Halbhöhlenbrüter
Die Auswertung von Luftbildern bzw. die Befragung der Nachbarschaft bzw. des Vorhabenträgers weisen auf
keine zurückliegende, hohe Eignung des Vorhabengebietes für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter hin. An Laub-
bäumen befanden sich nach Aussage des Vorhabenträgers zwei Birken auf dem Grundstück, die jedoch au-
genscheinlich keine natürlichen Baumhöhlen aufwiesen.

Gilde der Boden- und Offenlandbrüter
Die Auswertung von Luftbildern bzw. die Befragung der Nachbarschaft bzw. des Vorhabenträgers weisen auf
keine zurückliegende, hohe Eignung des Vorhabengebietes für Bodenbrüter hin. In einem vom Koniferen und
halbhohen und niedrigen, immergrünen Ziergehölzen dominierten, klassischen 70iger bis 80ziger Ziergarten-
typ kann sich erfahrungsgemäß keine dickere Laubstreu- oder Substratschicht ausbilden. Des Weiteren waren
Altgrasbestände bspw. mit Ausbildung von Grasbulten bei dieser Gestaltungsform nicht zu erwarten.

Offenland- bzw. Feldbrüter können aufgrund des städtischen Grundstückes von vornherein ausgeschlossen
werden.

                                                                                                        13
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                                   vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                                 Stadt Markgröningen

Konfliktbewertung:

Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Artengruppe der Vögel ausgeschlos-
sen werden unter Beachtung der Vogelschutzperiode (kein Eingriff zwischen 1. März - 30. September).

Begründung: Die Einhaltung der Vogelschutzperiode ist zwingend zu beachten, um während der Reprodukti-
onszeit bspw. ein Einwandern von umherirrenden Jungvögeln oder Ästlingen aus der Nachbarschaft in das
Baufeld zu verhindern. Jungtiere könnten getötet oder verletzt werden. Dies gilt, wenn das eigentliche Planum
für die geplanten Häuser erfolgt.

5.2   Säugetiere - hier Fledermäuse

Ergebnis:
Gebäudebewohnende Fledermausarten
Eine grundsätzliche Habitateignung für gebäudeaffine Fledermausarten war durch den Gebäudebestand
vorliegend. Sporadische Tagesquartiere durch gebäudebewohnende Fledermausarten können somit für
singuläre Tiere auch nie ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen jedoch mit Wochenstuben, mit mehre-
ren Weibchen und Jungtieren wäre mit einem größeren Aufkommen an Ausscheidungen verbunden ge-
wesen (Kotkrümel, Urinspuren) und mit größerem Aufkommen an Nahrungsresten. Die Existenz von
Fortpflanzungsstätten wäre daher aufgefallen bzw. bekannt geworden. Die Befragungen der Nachbar-
schaft als auch des Vorhabenträgers ergaben jedoch im Analogschluss keinerlei Hinweise darauf.
Mit hinreichender Sicherheit werden daher zurückliegende Fortpflanzungsstätten ausgeschlossen.

Höhlenbewohnende Fledermausarten
Die Auswertung von Luftbildern bzw. die Befragung der Nachbarschaft bzw. des Vorhabenträgers weisen
im Analogschluss auf keine zurückliegende, hohe Eignung des Vorhabengebietes für höhlenaffine Fle-
dermausarten hin. An Laubbäumen befanden sich nach Aussage des Vorhabenträgers zwei Birken auf
dem Grundstück, die jedoch augenscheinlich keine natürlichen Baumhöhlen aufwiesen.
Eine zurückliegende Habitateignung wird mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen.

Jagdhabitate (Nahrungshabitate)
Die Vorhabenfläche mit ihrem damaligen Koniferenbestand (ca. 80 % des Garteninventars) kann mit einer
geringen Eignung für Jagdflüge bewertet werden. Eine Erheblichkeit wird ausgeschlossen.

Konfliktbewertung:
Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Artengruppe der Fledermäuse mit
hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

                                                                                                          14
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                                    vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                                  Stadt Markgröningen

5.3    Säugetiere - hier Haselmaus (Muscardinus avellanarius)

Ergebnis:
Nach Luftbildauswertung, Geländebegehung und Befragung der Nachbarschaft sowie den Vorhabenträ-
gers wies der alte Hausgarten keine Habitateignung für die Haselmaus auf.
Dichte, insbesondere auch bodennahe, kompakte Strauchschichten aus gebietsheimischen Gehölzen, die
beeren- und früchtereich sind und insbesondere, undurchdringliche größere Brombeerbestände ausbilde-
ten, gab es in dieser Gartenanlage nicht.
Eine Habitateigung kann für den früheren Hausgarten mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wer-
den.

Konfliktbewertung:
Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Haselmaus mit hinreichender Sicher-
heit ausgeschlossen werden.

5.4    Reptilien

Ergebnis:
Auch für die Artengruppe der Reptilien wird nach der Luftbildauswertung, der Geländebegehung und hier
insbesondere der Befragung der Nachbarschaft ein zurückliegendes Vorkommen der Artengruppe der
Reptilien mit insbesondere Vorkommen der Zauneidechse oder der Mauereidechse mit hinreichender
Sicherheit ausgeschlossen.

Konfliktbewertung:
Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Artengruppe der Reptilien mit hinrei-
chender Sicherheit ausgeschlossen werden.

5.5    Amphibien

Ergebnis:
Die durch das Bodenrelief vorgegebene Hanglage (hohe Strahlungsexposition), der frühere, hohe Be-
stand an Koniferen, sowie die Baugrunduntersuchung, die keinen hohen Grundwasserstand oder gar
Nässestellen bestätigte, des Weiteren ein Fehlen dicker, feuchter Laubstreuschichten, wird von keiner
Habitateignung für Amphibien ausgegangen.

Konfliktbewertung:
Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die Artengruppe der Amphibien mit hin-
reichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

                                                                                                        15
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                                  vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                                Stadt Markgröningen

5.6   Weitere, artenschutzrechtlich relevante Arten bzw. Artengruppen

Eine Habitateignung für weitere, artenschutzrechtlich relevante Arten bzw. Artengruppen, wie zum Beispiel
die Artengruppe der Insekten, mit Tag- und Nachtfaltern, Heuschrecken, Libellen, Käfern (insbesondere auch
xylobionten Arten) kann, geschuldet der früher vorliegenden Habitatstrukturen des Hausgartens mit hinlängli-
cher Sicherheit ausgeschlossen werden.

Konfliktbewertung:
Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für weitere, artenschutzrechtlich relevante
Arten bzw. Artengruppen ausgeschlossen werden.

                                                                                                         16
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                                  vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                                Stadt Markgröningen

6    Maßnahmen

Nach Abschluss der Habitatbegehung, der Luftbildauswertung sowie einer Befragung der nördlich angrenzen-
den Nachbarschaft (langjährige Gebietskenner und Kenner der früheren Hausbewohner) sowie des Vorhaben-
trägers, resultiert nachfolgendes Maßnahmenkonzept, das Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
umfasst.

Vermeidungsmaßnahmen V - verbindlich:

Maßnahme          Arten bzw.              Beschreibung
                  Artengruppen-
                  bezug
V1                Vögel                   Strikte Beachtung der Vogelschutzperiode im Zeitraum
                                          von 1. März - 30. September:
                                          Das Herstellen des Planums für die projektierten 5 Reihenhäuser
                                          hat außerhalb der Vogelschutzperiode zu erfolgen.
                                          Begründung:
                                          Mit der Maßnahme wird gewährleistet, dass keine umherirrenden, uner-
                                          fahrenen Jungtiere oder Ästlinge aus benachbarten Gebieten in das
                                          Baufeld einwandern und dort bspw. durch Baumaschinen verletzt oder
                                          getötet werden.
                                          Bezug: § 44 Abs. 1 Nr. 1 Tötungs- und Verletzungsverbot

                                                                                                            17
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                               vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                             Stadt Markgröningen

Verminderungsmaßnahmen: M - verbindlich:

Maßnahme       Arten bzw.              Beschreibung
               Artengruppen-
               bezug
M1             Vögel                   Beschaffung und Anbringung künstlicher Nisthilfen für Gebäude-
                                       und Nischenbrüter als auch für Höhlenbrüter an den geplanten
                                       5 neuen Reihenhäusern. Die Niststeine sollten daher gleich bei
                                       der Entwurfs- und Werkplanung mit eingeplant werden!

                                       Stückzahl und Material:
                                       5 Stück: „Niststein Typ 24“

                                       Bewohner:
                                       Höhlenbrüter: z.B. Kohl-, Blau-, Sumpf-, Tannen- und Haubenmeise,
                                       Gartenrotschwanz, Kleiber, Feldsperling
                                       Gebäude- und Nischenbrüter: z.B. Haussperling

                                       Verwendung nach Angaben des Herstellers:
                                       Der Nist- und Einbaustein kann bündig mit der Fassade abschließen,
                                       übergipst oder verklinkert werden, so dass nur noch der jeweilige Flug-
                                       locheinsatz sichtbar ist. Weitere Hinweise können auch beim Hersteller
                                       erfragt werden.

                                       Bildnachweis: Schwegler Vogel- u. Naturschutzprodukte GmbH
                                       Typ: „Niststein Typ 24“

                                       Hersteller:
                                       SCHWEGLER Vogel- u. Naturschutzprodukte GmbH
                                       Heinkelstr. 35, D - 73614 Schorndorf
                                       Tel. : +49 (0)7181-97745 0

                                       Begründung:
                                       In Verbindung mit der Schaffung von Neubauten fehlen häufig viele
                                       potenzielle Habitatstrukturen insbesondere für Gebäude- und Nischen-
                                       brüter. Dies durch besonders gedämmte Fassaden und Gebäudeabdich-
                                       tungen (energetische Auflagen).

                                       Mit der Verminderungsmaßnahme wird gewährleistet, dass in Verbin-
                                       dung mit der Planungsabsicht weiterhin Gebäude- und Nischenbrüter im
                                       urbanen Raum ein potenzielles Fortpflanzungshabitat finden können,
                                       auch in Zeiten der strengen Auflagen zur Wärme-, und Fassadendäm-
                                       mung.

                                                                                                           18
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                               vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                             Stadt Markgröningen

Verminderungsmaßnahmen: M - dringend empfohlene Maßnahmen, M 2 und M 3:

Maßnahme       Arten bzw.              Beschreibung
               Artengruppen-
               bezug
M2             Vögel, Insekten,        Beschaffung und Anlage einer gebietsheimischen Laub-
               Kleinsäuger             Gehölzhecke, formal geschnitten oder locker im Wuchs
               indirekt auch           Pro Reihenhaus sollten mindestens 3-4 lfm Hecke aus ausschließlich
               Fledermäuse             gebietsheimischen Laubgehölzen angelegt werden bzw. einem Reihen-
               (Schaffung neuer        haus zugeordnet werden können.
               Nahrungshabitate)
                                       Pflanzenverwendung:
                                       Siehe Pflanzliste        1 im Anhang
                                       Begründung:
                                       Viele heutige Gärten weisen im Hinblick auf den Vegetationsbestand ein
                                       stark verarmtes Artenspektrum auf. Vielerorts kommen nur noch im-
                                       mergrüne Ziergehölze wie Thuja, Scheinzypressen, Glanzmispeln
                                       (Photinia fraseri), Kirschlorbeer oder Mittelmeer-Schneeball (Virburnum
                                       tinus) zur Verwendung, da diese in jedem Baumarkt für wenig Geld
                                       schnell zu erwerben sind. Die ökologischen Folgen für unsere Flora und
                                       Fauna sind jedoch dramatisch. Es fehlen wichtige Nahrungshabitate für
                                       Vögel, Insekten und Kleinsäuger. Dies ist nur einer von vielen Aspekten,
                                       weshalb zum einen die Artenvielfalt dramatisch abnimmt, neben dem
                                       weiteren Aspekt, dass auch unser Gartenumfeld immer weniger Inspira-
                                       tionen bietet und an Monotonie und Ödnis erkrankt bzw. stirbt.

                                                                                                            19
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                           vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                         Stadt Markgröningen

Maßnahme   Arten bzw.              Beschreibung
           Artengruppen-
           bezug
M3         Vögel, Insekten,        Beschaffung und Pflanzung von überwiegend gebietsheimischen
           Kleinsäuger             Laubbäumen und/oder von bevorzugten Laubgehölzen für die
           indirekt auch           Bienenweide/Insektenweide aber insbesondere auch trocken-
           Fledermäuse             heitsresistenten Laubbäumen
           (Schaffung neuer        Pro Reihenhaus sollte 1 kleinerer Laubbaum oder 1 kleineres oder mit-
           Nahrungshabitate)       telgroßes Laubgehölz (Solitär) zur Anwendung kommen.

                                   Pflanzenverwendung:
                                   Siehe Pflanzliste   2 im Anhang oder alternative, weitere Pflanzvor-
                                   schläge bzw. GALK-Liste - siehe Pflanzliste 3!

                                   Hinweis zu Pflanzliste 2: Diese Liste beinhaltet kleinere Bäume, die
                                   auch bei höherem Raumdruck/Nutzungsdruck noch Platz für einen
                                   Baum bieten!

                                   Begründung:
                                   Die Erderwärmung (Klimaveränderung) sowie der Artenschwund fordern
                                   einen Paradigmenwechsel. Daher sollten/müssen Gärten wieder ein Ort
                                   der Artenvielfalt und der Inspiration werden. Wir alle benötigen des
                                   Weiteren Frischluftproduzenten für unser urbanes (Klein)Klima. Ange-
                                   legte, auch kleinflächige Steinwüsten mit bspw. Granit- und Basaltschot-
                                   ter-Inseln, die wenige Ziergräser oder wenige Zwergkoniferen oder
                                   Formgehölze beinhalten, beeinflussen das Kleinklima ungünstig bzw.
                                   heizen die Umgebung durch die Steine zusätzlich auf. Auch sollte/muss
                                   auf die monotone Pflanzung von Thuja-, Kirschlorbeer- und Glanzmis-
                                   pelhecken, die überall angelegt werden, verzichtet werden. Diese weisen
                                   keine hohe ökologische Wertigkeit auf. Die heimische Tierwelt findet hier
                                   nur noch ein verarmtes Nahrungsspektrum auf. Auf die Verwendung von
                                   Thuja-, Kirschlorbeer- und Glanzmispel-Pflanzungen sollte unbedingt
                                   verzichtet werden.

                                                                                                         20
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                                   vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                                 Stadt Markgröningen

7    Gutachterliches Fazit

Die Beurteilung einer artenschutzrechtlichen Relevanz für relevante Arten bzw. Artengruppen erfolgte, neben
der Habitatbegehung am 04.04.2020, des Weiteren im Analogschluss, da zum Zeitpunkt der Beauftragung das
projektierte Grundstück bereits gerodet war.

Hierfür fand eine ca. 1h stündige Befragung der nördlich angrenzenden Nachbarn statt. Glücklicher Umstand
war in diesem Zusammenhang, dass diese Nachbarn auch, lange vor dem letzten Hausbau, gleichzeitig Eigen-
tümer des projektierten Grundstückes waren. Der nun erwachsene Sohn der befragten Nachbarschaft war
zudem, in seiner Kindheit ein häufiger Gast im Haus (Abbruchhaus) des nun projektierten Grundstückes (die
damaligen Eigentümer hatten auch Kinder).

Die Angaben bzw. der Informationsgehalt der befragten Nachbarschaft waren/war daher sehr umfassend und
aussagekräftig, da viele Fragen, in Hinblick auf ein zurückliegendes Arteninventar oder ein Fehlen des Selbi-
gen, beantwortet werden konnten.

Aus der Auswertung und Analyse der Geländebegehung, der Befragung der Nachbarschaft und des Vorhaben-
trägers sowie der Auswertung älterer Luftbilder resultierte die abschließende Relevanzprüfung - siehe hierzu
insbesondere Kapitel 5 „Hinweise auf Vorkommen europarechtlich geschützter Arten sowie weiterer beson-
ders oder streng geschützter Arten nach dem BNatSchG respektive der BArtSchV“.

In der Schlussfolgerung wird von einem Hausgarten ausgegangen, der eine geringe artenschutzrechtliche
Bedeutung bzw. Relevanz aufgewiesen haben muss.

Um zukünftig eine höhere Artenvielfalt auf dem projektierten Grundstück gewährleisten zu können, wurden
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen entwickelt. Begründet werden diese damit, dass hier 5
Reihenhäuser entstehen sollen und gleichzeitig die großen Herausforderungen für mehr Klima- und Arten-
schutz angenommen werden müssen.

                                                                                                          21
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                                                 Stadt Markgröningen

8    Literatur- und Quellenverzeichnis

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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -- BNatSchG). Vom 29. Juli 2009,
BGBl. I. S. 2542, (Inkraftgetreten am 1. März 2010) das durch Art. 2 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I
S. 1972) geändert worden ist. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) m.W.v.
02.06.2017

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MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR BADEN--WÜRTTEMBERG (UVM) IN ZUSAM-
MENARBEIT MIT DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-
-WÜRTTEMBERG (HRSG.):
Im Portrait – die Arten der EU--Vogelschutzrichtlinie. Stand Dezember 2006, 2. Auflage, Mai 2014

                                                                                                          22
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zum
                                    vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Mühlberg 2“
                                                  Stadt Markgröningen

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR BADEN--WÜRTTEMBERG (UVM) IN ZUSAM-
MENARBEIT MIT DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-
-WÜRTTEMBERG (HRSG.):
Im Portrait – die Arten und Lebensraumtypen der FFH--Richtlinie. Stand Dezember 2016, 6.
überarbeitete Auflage

SKIBA, R. (2003):
Europäische Fledermäuse – Kennzeichen, Echoortung und Detektoranwendung. Die Neue Brehm--Bücherei
Bd. 648, Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben, 212 S.

STORCH, G. (1978):
Glis glis (Linnaeus, 1766) - Siebenschläfer. In: Handbuch der Säugetiere Europas: Rodentia I (Hrsg.: J.
Niethammer & F. Krapp). 243-258. Akademische Verlagsgesellschaft, Wiesbaden

SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. --SUDFELDT
(Hrsg., 2005):
Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell
_________________

Verwendete Internet-Seiten:
Daten- und Kartendienst der LUBW:
http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml?pid=.Natur%20und%20Landschaft
- Kartenabruf zu den folgendem Thema: Natur und Landschaft - Schutzgebietskulissen

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                                                    Stadt Markgröningen

Anlage 1: Bildnachweise 2020 (Dipl.-Ing. (FH) Landespflege M. Angster)

Bild 1: Blick von Südwesten über das freigemachte Vor-         Bild 2: Blick von Süden auf das freigemachte Vorhaben-
habengrundstück. Ganz links im Bild angeschnitten, das         grundstück. Im Hintergrund wiederum das nördlich be-
Nachbargrundstück im Norden, Schillerstraße 18. Zum            nachbarte Grundstück (Bildmitte - Hintergrund)
Zeitpunkt der Begehung waren diese Nachbarn in ihrem
Garten tätig

Bild 3: Blick von Westen in Richtung Osten auf das projek-     Bild 4: Blick von Südwesten in Richtung Nordwesten auf
tierte Grundstück. An dieser Stelle stand früher die Garage    die westliche Grenze und benachbarten Wohnhäuser

                                                                                                                    24
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                                                     Stadt Markgröningen

Bild 5: Blick von Nordosten in Richtung Südwesten, hier auf     Bild 6: Nordseite der Vorhabenfläche. Rechts im Bild Ver-
die verbliebene, kleine Kirschlorbeergruppe. Im Hintergrund     blendmauerwerk der kleinen Stützmauer. Die Fugen sind
weitere Wohnhäuser                                              an dieser Stelle nahezu vollständig mit Trasszement ver-
                                                                schlossen

Bild 7: Nordostseite der Vorhabenfläche. Die Stützmauer         Bild 8: Nordseite bzw. äußerste nordwestliche Seite der
biegt hier im rechten Winkel ab, auf die Ostseite. Die un-      Vorhabenfläche. Hier ist die Stützmauer aus einfachem
terste Reihe der Verblender ist nicht verfugt                   Beton bzw. Waschbeton gefertigt

Bild 9: Einzelne Stelle mit krautigem Aufwuchs aus Löwen-       Bild 10: Singulärer Fund einer Kratzdistel, einzelner Süß-
zahn, singulärem Wiesenschaumkraut und Süßgräsern im            gräser sowie einzelner Erdbeerpflanzen im südwestlichen
südwestlichen Teil der Untersuchungsfläche, dazwischen          Teil der Untersuchungsfläche
wächst Moos

                                                                                                                          25
Anlage 2:

Pflanzliste 1:

Gebietsheimische Gehölze für die Heckenpflanzung:
Mindestqualität: Sträucher, 2xv, im Container, Höhe 60-100
Verwendung: 2 Pflanzen/lfm

Die Pflanzliste 1 ist ein Teilauszug aus:
„Einheimische Gehölze und ihre Eignung für verschiedene Standorte. Eine Übersicht für Bepflanzungs-
maßnahmen“. Auszug aus: 1.2.1 Gehölze für trockene bis durchschnittliche Standorte. Urheber:
Landratsamt Ludwigsburg. Untere Naturschutzbehörde

Die unter 1.2.1 aufgeführte Hainbuche, gelistet für „kleinere Bäume“ ist des Weiteren sehr gut als
Heckenpflanze geeignet und wird deshalb ergänzend als Heckenpflanze empfohlen:

 Hainbuche                                      Carpinus betulus
Pflanzliste 2:
Selektion aus der GALK-Liste: Die Auswahl zeichnet sich durch überwiegende Trockenheitsresistenz und
Blütenreichtum aus (Insektenweide)

Kleine Bäume, die für kleinere Gartenräume geeignet sind:
Botanischer und            Wuchshöhe           Wuchsbreite        Eigenschaften
Deutscher Name             in m                in m

Amelanchier arborea        6-8                 3-6                Früher Blütenaspekt, trockentolerant,
'Robin Hill',                                                     duftend
Felsenbirne

Cercis siliquastrum,       4-6                 4-6                Insektenweide durch die Vielzahl an
Gemeiner Judasbaum                                                Blüten (Blüten entwickeln sich direkt am
                                                                  Stamm), sehr trockenheitstolerant

Cornus mas                 5 - 6 (8)           3-5                Früher Blütenaspekt,
Kornelkirsche, Gelber                                             trockenheitstolerant
Hartriegel, Herlitze,
Dirlitze

Fraxinus ornus             5-6                 3-5                Schöner Blütenaspekt, Insektenweide,
'Mecsek',                                                         trockenheitstolerant
Kugelförmige
Blumenesche, Manna
- Esche

Prunus padus „Albertii“    6-8                 4-5                Stark duftende Blüten, Insektenweide
Traubenkirsche
GALK-Straßenbaumliste
                                                              Abfrage vom 21.04.2020
                                                              Arbeitskreis Stadtbäume
                                     Hinweis: Die weitere Pflanzliste 3 dient als weitere Information, sollten die Kleinbäume aus
Pflanzliste 3:                       Pflanzliste 3 nicht passen oder nicht gewünscht werden!
  Botanischer und           Höhe          Breite     L1*      L2*       Verwend-                           Bemerkungen
  deutscher Name             (m)           (m)                           barkeit
Acer buergerianum        8-10 (15)         4-6      mittel     2       noch im Test   kompakte, rundliche Krone, locker verzweigte Äste, auf
syn. A. trifidum,                                                                     geschützten Standorten ausreichend frosthart,
Dreizahn-Ahorn,                                                                       gebietsweise frostempfindlich, für enge
Dreispitz-Ahorn                                                                       Straßenbereiche geeignet, im Straßenbaumtest 2 seit
                                                                                      2007/08
Acer campestre,      10-15 (20)           10-15     mittel     2      geeignet mit E. eiförmige, unregelmäßige, im Alter mehr rundliche
Feldahorn, Maßholder                                                                  Krone, verträgt trockene Böden und hohen
                                                                                      Versiegelungsgrad, guter Bodenbefestiger für Ufer bzw.
                                                                                      Hanglagen
Acer campestre           6-12 (15)         4-6      mittel     2         geeignet     wie die Art, jedoch gerader durchgehender Stamm, im
'Elsrijk', Feldahorn                                                                  Wuchs schmaler und gleichmäßiger, gebietsweise
                                                                                      Frostschäden in der Krone, mehltaufrei
Acer campestre           6-10              3-5      mittel     2       noch im Test sehr regelmäßiger, aufrechter Wuchs, gilt als
'Huibers Elegant'                                                                     mehltaufrei, im Straßenbaumtest 2 seit 2007/08
syn. A. campestre
'Elegant', Feldahorn
Acer                     5-8 (11)         4-7 (9)   mittel     2       noch im Test   breit eiförmige, rundlicher Krone, auf geraden,
monspessulanum,                                                                       durchgehenden Stamm achten;
Französischer Ahorn,                                                                   wärmeliebend, für trockene Standorte geeignet
Burgen-Ahorn,                                                                         (Weinbauklima), gebietsweise Frostschäden, langsam
Dreilappiger Ahorn                                                                    wachsend, im Straßenbaumtest 2 seit 2005
Acer opalus,             8-10 (20)         5-8      mittel     1       noch im Test offene, breite, kegelförmige Krone, stadtklimafest, im
Schneeball-Ahorn                                                                      Straßenbaumtest 2 seit 2007/08
Acer platanoides,        20-30            15-22     gering     2      geeignet mit E. rundliche, dicht geschlossene Krone, blüht vor dem
Spitzahorn                                                                            Blattaustrieb, sehr frosthart, empfindlich gegen
                                                                                      Bodenverdichtung und Streusalz,
                                                                                      Honigtauabsonderung
Acer platanoides         15-20             -10      gering     2         geeignet     stark verzweigte, dichte, geschlossene Krone, gut
'Allershausen',                                                                       geeignet für frostgefährdete Lagen,
Spitzahorn                                                                            Honigtauabsonderung, im Straßenbaumtest 2 seit 2005
Acer platanoides         14-18            10-15     gering     2      geeignet mit E. wie die Art, jedoch aufrechter und schneller wachsend,
'Apollo',                                                                             gebietsweise frostempfindlich, Honigtauabsonderung,
Kegelförmiger                                                                         im Straßenbaumtest 2 seit 2005
Spitzahorn
Acer platanoides         10-15             7-9      gering     2         geeignet     ovale, im Alter breit eiförmige, regelmäßige Krone,
'Cleveland',                                                                          Austrieb leuchtend rot, stadtklimafest, frosthart,
Kegelförmiger                                                                         Honigtauabsonderung
Spitzahorn
Acer platanoides         -10 (16)          2-7      gering     2         geeignet     schmaler als die Art, säulenförmig wachsend, sehr
'Columnare',                                                                          frosthart, hitzeverträglich, trockenheitsverträglich,
Säulenförmiger                                                                        windfest und schattenverträglich,
Spitzahorn                                                                            Honigtauabsonderung, guter Kompartimentierer
Acer platanoides         15-20            10-15     gering     2      geeignet mit E. kegel- bis eiförmige Krone, Äste aufrecht wachsend,
'Deborah', Spitzahorn                                                                 gerader durchgehender Stamm, in der Jugend
                                                                                      gebietsweise Trocken- und Frostschäden,
                                                                                      Honigtauabsonderung, Ergebnisse aus
                                                                                      Straßenbaumtest 1 beachten
Acer platanoides         -15               8-10     gering     2      geeignet mit E. ovale Krone, in der Jugend betont aufrecht, hitze- und
'Emerald Queen',                                                                      trockenheitsverträglich, gebietsweise frostgefährdet,
Spitzahorn                                                                            windfest, geeignet für engere Straßenräume,
                                                                                      Honigtauabsonderung
Acer platanoides         13-15             -10      gering     2       noch im Test aufrechte ovale Krone; anspruchslos und
'Fairview', Spitzahorn                                                                anpassungsfähig, hitzeverträglich und frosthart,
                                                                                      Honigtauabsonderung, im Straßenbaumtest 2 seit
                                                                                      2007/08

L1=Lichtdurchlässigkeit, L2=Lichtbedarf             Weitergehende Informationen zur GALK-Straßenbaumliste unter www.galk.de            Seite 1/13
GALK-Straßenbaumliste
                                                             Abfrage vom 21.04.2020
                                                             Arbeitskreis Stadtbäume

Acer platanoides        15-20             10-15    gering     2      geeignet mit E. kegel- bis eiförmige Krone, gleichmäßig aufgebaut,
'Farlake's Green',                                                                   gebietsweise Frost- und Trockenheitsempfindlich,
Spitzahorn                                                                           windfest, wenig mehltauanfällig, empfindlich gegen
                                                                                     Streusalz (Erfahrungen aus NL), Ergebnisse aus
                                                                                     Straßenbaumtest 1 beachten
Acer platanoides        -6                 5-8     gering     2         geeignet     dicht verzweigte, geschlossene Kugelkrone, auf
'Globosum',                                                                          Lichtraumprofil achten, frosthart, hitze- und
Kugelspitzahorn                                                                      trockenheitsverträglich, windfest und
                                                                                     schattenverträglich, Honigtauabsonderung, für Kübel
                                                                                     und Container geeignet
Acer platanoides        10-12 (15)         2-3     gering     2         geeignet     schmal, säulenförmig; geeignet für enge Räume in
'Olmsted', Spitzahorn                                                                exponierter, lufttrockener Stadtlage; entspricht
                                                                                     vermutlich Typ 1 von Acer platanoides 'Columnare',
                                                                                     Honigtauabsonderung
Acer platanoides     -15 (20)             8-10     gering     2      geeignet mit E. Laub im Austrieb rot, danach bis zum Herbst konstant
'Royal Red',                                                                         purpurschwarzrot, glänzend, sehr frosthart,
Rotblättriger                                                                        hitzeverträglich, windfest, Honigtauabsonderung
Spitzahorn
Acer pseudoplatanus, 25-30 (40)      15-20 (25)    gering     2       nicht geeignet kalkverträglich, streusalzempfindlich, nicht geeignet bei
Bergahorn                                                                            Bodenverdichtungen und hohem Versiegelungsgrad,
                                                                                     Honigtauabsonderung
Acer pseudoplatanus     20-25             5-15     gering     2      geeignet mit E. anfangs kompakt, schmal säulenförmig, später
'Bruchem', Bergahorn                                                                 pyramidal bis eiförmig, durchgehender Leittrieb,
                                                                                     dunkelgrüne Belaubung, auffallende Blüte, rötlich
                                                                                     gefärbte Früchte
Acer pseudoplatanus     15-20 (25)    6-8 (10)     gering     2      nicht geeignet wie die Art, jedoch in der Jugend schmalkroniger,
'Erectum', Schmaler                                                                  Honigtauabsonderung
Bergahorn
Acer pseudoplatanus     20-25 (30)        10-15    gering     2       nicht geeignet wie die Art, jedoch mit breit pyramidaler Krone,
'Negenia', Bergahorn                                                                 vergreist früh, Honigtauabsonderung
Acer pseudoplatanus     20-25 (30)   10-12 (15)    gering     2      nicht geeignet wie die Art, in der Jugend säulenförmig, später breit
'Rotterdam',                                                                         kegelförmig, keine Leittriebbildung,
Bergahorn                                                                            Honigtauabsonderung
Acer rubrum,            10-15 (20)    6-10 (14)    gering     2      geeignet mit E. dunkelrote Blüte vor Blattaustrieb, frosthart, etwas
Rotahorn                                                                             hitzeempfindlich, bedingt stadtklimafest, flach wurzelnd,
                                                                                     auf Kalkböden Chlorosegefahr
Acer rubrum             10-12              3-4     gering     1       noch im Test wie die Art, jedoch schmal eiförmige Krone, rote Blüte
'Scanlon',                                                                           vor Blattaustrieb, im Straßenbaumtest 2 seit 2007/08
Schmalkroniger
Rotahorn
Acer saccharinum        25-30             20-25    stark      1       nicht geeignet   windbrüchig, kurzlebig, jedoch schnelle Wirkung, auf
syn. A. dasycarpum,                                                                    Kalkböden Chlorosegefahr, sehr früh blühend
Silberahorn
Acer x freemanii        10-15 (20)        -5 (7)   gering     1      geeignet mit E. schmale Krone, gerader durchgehender Stamm,
'Armstrong'                                                                          rotorange Blüte vor Blattaustrieb; auf Kalkböden
syn. A. rubrum                                                                       Chlorosegefahr
'Armstrong',
Schmalkroniger
Rotahorn
Acer x freemanii        15-20             12-15    gering     2       noch im Test     zunächst stark aufrechter Wuchs, später ovale
'Autumn Blaze', Ahorn                                                                  Kronenform; gilt als frosthart, stadtklimafest, im
                                                                                       Straßenbaumtest 2 seit 2007/08
Acer zoechense          4-6 (8)            4-6     gering     2       noch im Test     schwachwachsender, kleiner Baum, Lichtraumprofil
syn. A. neglectum                                                                      schwer einzuhalten, hitzeverträglich, auffallende
'Annae', Zoeschener                                                                    Herbstfärbung, für Straßenbaumtest 2 vorgesehen
Ahorn

L1=Lichtdurchlässigkeit, L2=Lichtbedarf            Weitergehende Informationen zur GALK-Straßenbaumliste unter www.galk.de              Seite 2/13
GALK-Straßenbaumliste
                                                              Abfrage vom 21.04.2020
                                                              Arbeitskreis Stadtbäume

Aesculus                  -25 (30)     15-20 (25)   gering     1      geeignet mit E. empfindlich gegen Streusalz, Fruchtfall beachten,
hippocastanum,                                                                        starker Kronen- und Wurzeldruck; Risiko einer
Rosskastanie                                                                          Komplexerkrankung, die zum Ausfall der Bäume führen
                                                                                      kann. Besonders betroffen sind Bäume mit
                                                                                      Vorschädigungen und reduzierter Vitalität.
Aesculus                  -25 (30)     15-20 (25)   gering     1      geeignet mit E. wie die Art, jedoch länger und gefüllt blühend, keine
hippocastanum                                                                         Fruchtbildung, Risiko einer Komplexerkrankung, die
'Baumannii',                                                                          zum Ausfall der Bäume führen kann. Besonders
Gefüllt-blühende                                                                      betroffen sind Bäume mit Vorschädigungen und
Rosskastanie                                                                          reduzierter Vitalität.
Aesculus x carnea,        10-15 (20)   8-12 (16)    gering     2      geeignet mit E. schwierig aufzuasten, nicht geeignet bei
Rotblühende                                                                           Bodenverdichtungen und hohem Versiegelungsgrad,
Kastanie,                                                                             geringer Befall durch Miniermotte, geringer Fruchtfall,
Purpurkastanie                                                                        Risiko einer Komplexerkrankung, die zum Ausfall der
                                                                                      Bäume führen kann. Besonders betroffen sind Bäume
                                                                                      mit Vorschädigungen und reduzierter Vitalität.
Aesculus x carnea         10-15           8-12      gering     2      geeignet mit E. wie die Art, jedoch kräftiger gefärbte Blüte, in
'Briotii',                                                                            verschiedenen Typen im Handel. Risiko einer
Scharlachkastanie                                                                     Komplexerkrankung, die zum Ausfall der Bäume führen
                                                                                      kann. Besonders betroffen sind Bäume mit
                                                                                      Vorschädigungen und reduzierter Vitalität.
Ailanthus altissima       20-25        10-15 (20)   mittel     1      nicht geeignet außerordentlich schnellwüchsig, starke
syn. A. glandulosum,                                                                  Ausbreitungstendenz, Windbruchgefahr, sehr
Götterbaum                                                                            trockenheitsverträglich, wärmeliebend, salztolerant,
                                                                                      besonders stadtklimafest
Alnus cordata,            10-15 (20)      8-10      mittel     1      geeignet mit E. treibt früh aus, deshalb gelegentlich spätfrostgefährdet,
Italienische Erle                                                                     industrie- und stadtklimafest, sehr windverträglich,
                                                                                      Schneebruchgefahr durch lang haftendes Laub
Alnus glutinosa,          10-20 (25)   8-12 (14)    mittel     1      nicht geeignet windfest, stickstoffbindend, schnelle Laubverrottung,
Schwarzerle                                                                           sehr tief gehendes Wurzelsystem, nicht geeignet bei
                                                                                      Bodenverdichtungen und hohem Versiegelungsgrad
Alnus incana,             6-10 (20)     4-8 (12)    mittel     1      geeignet mit E. anspruchslos, sehr frosthart, windresistent, salztolerant,
Grauerle, Weißerle                                                                    Stickstoffsammler;
                                                                                      wurzelt flacher als Alnus glutinosa, bildet Ausläufer
Alnus x spaethii, Erle,   12-15           8-10      mittel     1       gut geeignet   kegel- bis eiförmige Krone, Äste aufrecht bis
Purpurerle                                                                            überhängend wachsend, frosthart, windfest, schnell
                                                                                      wachsend, gerader, durchgehender Stamm, teilweise
                                                                                      starker Fruchtbehang, Schneebruchgefahr durch lang
                                                                                      haftendes Laub, Ergebnisse aus Straßenbaumtest 1
                                                                                      beachten
Amelanchier arborea       6-8             3-5       mittel     2         geeignet     breit eiförmige Krone, früh blühend und angenehm
'Robin Hill',                                                                         duftend, für Kübel und Container geeignet, im
Felsenbirne                                                                           Straßenbaumtest 2 seit 2005
Betula papyrifera,        18-25           7-12      stark      1      geeignet mit E. pyramidale Krone, kurzlebig, nicht stadtklimafest, nicht
Papierbirke                                                                           in befestigten Flächen verwenden, Pflanzzeitpunkt
                                                                                      beachten
Betula pendula            18-25 (30)   10-15 (18)   stark      1      geeignet mit E. lockere, hochgewölbte Krone, Seitenbezweigung oft
syn. B. verrucosa,                                                                    lang herunterhängend, frosthart, nicht stadtklimafest,
Sandbirke, Weißbirke                                                                  neigt zur Anhebung von Belägen, nicht in befestigten
                                                                                      Flächen verwenden, Pflanzzeitpunkt beachten
Betula utilis             8-10 (15)       5-7       stark      1      geeignet mit E. aufrecht wachsend, auffallend weiße Rinde, Wurzeln
syn. B. jacquemontii,                                                                 flach ausgebreitet, hoher Anteil an Feinwurzeln in der
Schneebirke                                                                           oberen Bodenzone, Pflanzzeitpunkt beachten
Carpinus betulus,         10-20 (25)   7-12 (15)    gering     3      geeignet mit E. kegelförmig, im Alter hochgewölbt, nicht stadtklimafest,
Hainbuche,                                                                            daher nicht in befestigten Flächen verwenden
Weißbuche

L1=Lichtdurchlässigkeit, L2=Lichtbedarf             Weitergehende Informationen zur GALK-Straßenbaumliste unter www.galk.de              Seite 3/13
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