AMTS Nächste Ausgabe - Weimarer Land

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AMTS Nächste Ausgabe - Weimarer Land
AMTS                                      BLATT
                       Ausgabe   KREIS                     WEIMARER LAND
               Nächste 2019
                 23. 03.
25. Jahrgang                             2. Februar 2019               Nummer 01/19
AMTS Nächste Ausgabe - Weimarer Land
Seite 2                                                                                                                  2. Februar 2019 – Nummer 01/19

 SPLITTER                                           Termine
                                                    20.02.2019                                                       Bau- und Vergabeausschuss
     Hinweis in eigener Sache                       04.03.2019                                                                   Kreisausschuss
                                                    05.03.2019                                            Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss
  Alle hier veröffentlichten amtlichen Be-          06.03.2019                                                                  Finanzausschuss
  kanntmachungen erfolgen gemäß § 27a des           07.03.2019                                               Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
  Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes           11.03.2019                                                     Rechnungsprüfungsausschuss
  gleichlautend auch auf der Internet-Präsenz       12.03.2019                     Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft
  des Kreises Weimarer Land www.weima-              13.03.2019                                           Ausschuss für Gesundheit und Soziales
  rerland.de mittels der elektronisch einseh-       14.03.2019                                                                          Kreistag
  baren Version dieses Amtsblattes.                 20.03.2019                                                       Bau- und Vergabeausschuss

                                                                                                                            Änderungen vorbehalten

Ehrenamtsförderung 2019
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung unterstützt             Wirtschaft und Tourismus erstmals mit gemeinsamer Präsentation
auch im Jahr 2019 ehrenamtsfördernde Maß-                                     des Weimarer Landes
nahmen.
Vereine, Verbände, Kirchen, Initiativgruppen,       auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin 18.01.2019 – 27.01.2019
anerkannte Religionsgemeinschaften und alle,
die gemeinnützige Arbeiten unterstützen, kön-     Wie gewohnt präsentierte                                                amtes und des Tourismusver-
nen bis zum 31.03.2019 Ehrenamtsgelder            sich das Weimarer Land auf                                              bandes Weimarer Land die
beantragen.                                       der 84. Internationalen Grü-                                            Messebesucher über touristi-
                                                  nen Woche (IGW) in Berlin                                               sche Angebote der Region.
Kontakt:                                          unter der Federführung des                                              Im Zentrum der Präsentation
Landratsamt Weimarer Land                         Thüringer Ministeriums für                                              stand die Vermarktung von
Gleichstellungsbeauftragte/Ehrenamt               Infrastruktur und Landwirt-                                             Kurzurlaub-Arrangements zu
Beate Wiedemann                                   schaft in der Thüringenhalle.                                           den Leistungsversprechen
Bahnhofstraße 28                                  Neben der Vereinsbrauerei                                               des Weimarer Landes:
99510 Apolda                                      Apolda, die erstmals das                                                Ursprung, Geist und Entfal-
Tel.-Nr. 03644/540 413                            Wandermädel im Gepäck                                                   tung. Zu jedem dieser drei
E-Mail: beate.wiedemann@wl.thueringen.de          hatte, lockte Ablig Feinfrost     Gemeinschaftsstand Weimar/Wei-       Themenfelder fanden die
www.buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de    GmbH mit verschiedenen            marer Land zur Grünen Woche in       Besucher ein passendes An-
                                                  Eissorten und ganz traditio-      Berlin   Foto: Franziska Thomas      gebotspaket.
                                                  nell mit Heichelheimer                                                 Neben Rad- und Wanderkar-
 Die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises      Klößen. Die Präsentation des Landkreises ver-        ten hatten die Touristiker auch Material zum
 Weimarer Land und der Stadt Apolda laden         vollständigten Gutena mit den bekannten Filin-       Themenjahr „100 Jahre Bauhaus“ im Gepäck,
 ein zum:                                         chen, Dr. Schär mit seiner großen Palette an         darunter den neuen Flyer zum Feininger-Rad-
          „Burgspektakel“                         glutenfreien Produkten und Rosines Backwerk-         weg und das Bauhaus-Magazin mit Informatio-
          am 8. März 2019                         statt aus Weimar. Erstmalig wurde auch der           nen zu den Bauhausstätten und Veranstaltungs-
                                                  Tourismusstand in direkter Umgebung zu den           tipps. Als besondere Aktion konnten die Mes-
    in der Ordensburg Liebstedt                   ausstellenden Firmen platziert, sodass das Wei-      sebesucher mit verschiedenen Stempelmotiven
          - Mittelalter trifft Moderne -          marer Land deutlicher als im vergangen Jahr          in den Bauhausfarben Postkarten selbst desi-
         Beginn: 18.00 Uhr                        als Region erkennbar war.                            gnen, anschließend mit Grüßen versehen und
         Eintritt:   20,00 EUR mit Imbiss         Gemeinsam mit der weimar GmbH - Gesell-              versenden. Viele Gespräche und ein höherer
 Vergeben werden drei Preise für die besten       schaft für Wirtschaftsförderung, Kongress- und       Prospektabgriff als im letzten Jahr lässt die Tou-
 Ideen der Garderobe vom Mittelalter zur          Tourismusservice und der Toskana Therme Bad          ristiker auf eine erfolgreiche Grüne Woche
 Moderne                                          Sulza informierten die Touristiker des Landrats-     2019 zurückblicken.        Marlen Zimmermann
 Kartenverkauf:
 ab 20.02.2019 in den Touristinformationen
 Apolda und Weimar                                 Regionale LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land-Mittelthüringen e.V.
 Kontakt:                                                            2. Projektaufruf für LEADER-Vorhaben 2019
 Landratsamt Weimarer Land
 Gleichstellungsbeauftragte                       Die RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e. V.          Verbesserung der touristischen Infrastruktur
 Beate Wiedemann                                  ruft nochmals private Antragsteller (Privatperso-    und der Vermarktung der ländlichen Touris-
 Bahnhofstraße 28                                 nen/Vereine/Unternehmen) sowie Kommunen              musleistungen sowie die Unterstützung kleiner
 99510 Apolda                                     zur Einreichung von Projektanträgen zur              Unternehmen in Bezug auf Diversifizierung,
 Tel.-Nr. 03644/540 413                           Umsetzung in 2019 auf.                               Gründung und Entwicklung und Schaffung von
 E-Mail: beate.wiedemann@wl.thueringen.de                                                              Arbeitsplätzen.
 www.buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de   Es ist zu erwarten, dass mit den bislang vorlie-     Wünschenswert wäre es, wenn die Vorhaben
                                                  genden Anträgen das voraussichtlich verfügba-        Kooperationen anstoßen und integrierte Ansät-
                                                  re Budget nicht ausgeschöpft wird.                   ze beinhalten.
Sprechstunden der Schiedsstelle
Apolda von Februar bis Dezember                   So stehen für private Antragsteller voraussicht-     Die Frist zur Einreichung der Projektanträge ist
                                                  lich noch Fördermittel in Höhe von 67.000 €          der 28.02.2019.
2019 immer von 17.00 Uhr bis 18.00                für 2019 zur Verfügung. Zusätzlich werden            Die Anträge sind einzureichen bei der:
Uhr oder nach Absprache im Büro                   voraussichtlich weitere Mittel verfügbar sein,       RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e. V.,
Mehrgenerationenhaus, Dornburger                  die erst in den Folgejahren (2020 und 2021)          Geschäftsstelle,
Straße 14, 99510 Apolda                           umgesetzt werden können, aber bereits in             Kupferstraße 1,
                                                  2019 bewilligt werden müssen.                        99441 Mellingen.
05.02.2019           19.02.2019                   Für kommunale Antragsteller werden voraus-           Im Vorfeld wird eine Abstimmung mit dem
05.03.2019           19.03.2019                   sichtlich weitere 111.000 € verfügbar sein.          Regionalmanagement empfohlen
02.04.2019           16.04.2019                   Hinzu kommen voraussichtlich weitere Mittel,         (www.leader-rag-wei.de/kontakt/).
30.04.2019           14.05.2019                   die erst in 2020 umgesetzt werden können,
28.05.2019           11.06.2019                                                                        Informationen zu Fördermöglichkeiten und die
                                                  aber bereits in 2019 bewilligt werden müssen.        erforderlichen aktuellen Formulare stehen auf
25.06.2019           09.07.2019
23.07.2019           06.08.2019                   Entsprechende LEADER-Förderanträge können            der Internetseite der Regionalen LEADER-
20.08.2019           03.09.2019                   ab sofort bei der Regionalen LEADER-Aktions-         Aktionsgruppe Weimarer Land-Mittelthürin-
17.09.2019           01.10.2019                   gruppe Weimarer Land-Mittelthüringen e. V. für       gen e. V. (www.leader-rag-wei.de) bereit.
15.10.2019           29.10.2019                   im Weimarer Land geplante innovative Projek-         Die Votierung der Projektanträge erfolgt im
12.11.2019           26.11.2019                   te eingereicht werden. Folgende Zielstellungen       Rahmen einer Fachbeiratssitzung voraussicht-
10.12.2019                                        sind dabei von besonderer Bedeutung: Förde-          lich im März 2019.
                                                  rung der regionalen Identität, Steigerung der
Änderungen vorbehalten                            regionalen Wertschöpfung und Lebensqualität,                   Sylvia Gengelbach, RAG-Vorsitzende
2. Februar 2019 – Nummer 01/19                                                                                                              Seite 3

                                                   AMTLICHER TEIL
 Auf ein Wort ...
Seit einem Jahr sammeln wir.                       ten, nutzen wir ohnehin nötige Fahrten
Kunststoffdeckel von Getränkeflaschen,             zu den Schulen, um die Deckel mitzu-
Milchflaschen, Saftflaschen, Verbund-              nehmen; die gesammelten Kunststoff-
verpackungen, Zahnpastatuben. Wir,                 deckel werden zentral auf dem
das sind die Mitarbeiter des Landrats-             Betriebshof der Entsorgungsgesellschaft
amtes Weimarer Land und viele Men-                 Landkreis Weimar mbH (EGW) in sog.
schen über verschiedene Schulen im                 BigBags zwischengelagert und dann
Landkreis. Besonders engagiert sind die            mit Hilfe des Rotary Clubs Weimarer
Regelschule Pfiffelbach und das Gym-               Land zu einer registrierten Abgabestelle
nasium Bergschule in Apolda an der                 transportiert. Der Verein „Deckel drauf
Aktion „Deckel gegen Polio – 500                   e. V.“ erhält vom Verwertungsunterneh-
Deckel für ein Leben ohne Kinderläh-               men eine Gutschrift. Diese Gelder wer-
mung“ (www.deckel-gegen-polio.de).                 den ohne Abzug an den Verein Rotary
Die Jugendfeuerwehren im Weimarer                  Gemeindienst Deutschland e.V. über-
Land sammeln mit großem Erfolg. Ende               wiesen, der die Gelder aus Deutsch-
Dezember konnte ich auch eine große                land für das weltweite Projekt „End
Tüte von gesammelten Deckeln aus                   Polio Now“ verwaltet.
dem Thüringer Innenministerium entge-                                                            müssen. Für die Pfand-Rücknahme sind
gennehmen.                                         Von diesen Geldern werden dann die            die Deckel unerheblich, dort kommt es
                                                   Schluckimpfungen gegen Kinderläh-             auf die Banderole der Flasche an.
In den meisten Ländern der Welt ist                mung finanziert.
Polio mittlerweile ausgerottet. Aber                                                             Ich habe daher die herzliche Bitte, sam-
solange es noch Länder gibt, in denen              Das Ergebnis:                                 meln Sie mit uns, geben Sie Deckel im
Kinder nicht geimpft sind, kann sich die           Bereits im ersten Jahr wurden stattliche      Landratsamt oder den Schulen ab, um
Krankheit jederzeit wieder ausbreiten              1,8 Tonnen Kunststoffdeckel von Kin-          alles weitere kümmern wir uns.
und auch unsere Kinder in Deutschland              dern, Eltern und Mitarbeitern gesam-
gefährden. Rotary International hat es             melt. Das entspricht stolzen 1.800            Dankeschön!
sich deshalb zur Aufgabe gesetzt, Polio            Schluckimpfungen gegen Kinderläh-
auszurotten und dafür Geld zu sam-                 mung. Dafür danke ich sehr herzlich           Ihre Landrätin
meln.                                              allen Sammlern! Aber daran sehen Sie
                                                   auch, dass wir noch mehr Deckel
Um die Sammelkosten gering zu hal-                 benötigen und noch weiter sammeln

 Beschlüsse
Beschlüsse der XXVI. Sitzung                       Anlage:
                                                   HH-Satzung und HH-Plan 2019
                                                                                                 Beschluss-Nummer: 294-XXVI/2018
                                                                                                 Der Kreistag beschließt:
des Kreistages vom 29.11.2018                      Stand: 29.11.2018                             1. Zum Kreiswahlleiter für die Vorbereitung
Die Veröffentlichung der nachfolgenden                                                           und Durchführung der Wahl der Mitglieder
                                                                       ***                       des Kreistages im Jahr 2019 wird Herr Thomas
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmi-
gung der Niederschriften durch den Kreistag.       Beschluss-Nummer: 291-1/XXVI/2018             Haubold berufen.
                                                   Der Kreistag beschließt
Mit Beschluss Nr. 288-XXVI/2018 und 289-           den Finanzplan 2019 – Stand 29.11.2018.       2. Zum stellvertretenden Kreiswahlleiter für die
XXVI/2018 genehmigte der Kreistag die Nie-                                                       Vorbereitung und Durchführung der Wahl der
derschriften der öffentlichen und nichtöffentli-   Anlage:                                       Mitglieder des Kreistages im Jahr 2019 wird
chen Sitzung des Kreistages vom 11.10.2018.        Finanzplan 2019                               Herr Stefan Hanßke berufen.
                                                   Stand: 29.11.2018                                                  ***
Beschluss-Nummer: 290-XXVI/2018
Der Kreistag beschließt                                                ***                       Beschluss-Nummer: 295-XXVI/2018
den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes                                                      Der Kreistag beschließt:
                                                   Beschluss-Nummer: 292-XXVI/2018
Kreiswerke Weimarer Land, bestehend aus                                                          1. Das Kreistagsmitglied, Herr Max Otto Stro-
                                                   Der Kreistag beschließt
Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan, Inves-                                                   bel, wird als Mitglied in den Finanzausschuss
                                                   die Namensänderung der Staatlichen Grund-
titionsplan und Stellenplan.                                                                     berufen.
                                                   schule Herressen-Sulzbach in
                                                   „Grundschule im Moorental“.
Anlagen:                                                                                         2. Das Kreistagsmitglied, Frau Cornelia Rost,
1. Erfolgsplan, Stand 13.11.2018                                       ***                       wird als stellvertretendes Mitglied in den
2. Vermögensplan, Stand 13.11.2018                                                               Finanzausschuss berufen.
3. Finanzplan, Stand 13.11.2018                    Beschluss-Nummer: 293-XXVI/2018
4. Investitionsplan, Stand 25.09.2018              Der Kreistag beschließt                       3. Das Kreistagsmitglied, Herr Max Otto Stro-
5. Stellenplan                                     die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme   bel, wird als stellvertretendes Mitglied in den
                     ***                           des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage).          Kreisausschuss berufen.
Beschluss-Nummer: 291-XXVI/2018                    Anlage:                                       4. Das Kreistagsmitglied, Herr Dirk Schütze,
Der Kreistag beschließt                            Gebührensatzung für die Inanspruchnahme       wird als Mitglied in die Kommunale Arbeitsge-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan         des Rechnungsprüfungsamtes                    meinschaft – Regionalbeirat berufen.
2019 – Stand: 29.11.2018.
                                                                       ***                                            ***
                     ***                                                                                                    Fortsetzung auf Seite 4
Seite 4                                                                                                             2. Februar 2019 – Nummer 01/19

 Beschlüsse
Fortsetzung von Seite 3                          Land in der Gesellschafterversammlung der         Beschluss-Nummer: 306-XXVI/2018
                                                 Robert-Koch-Krankenhaus Apolda GmbH (RKK          Der Kreistag beschließt:
Beschluss-Nummer: 296-XXVI/2018                  GmbH) folgenden Beschluss zu fassen:              Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als
Der Kreistag beschließt                                                                            gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer
eine überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungs-      Der Wirtschaftsplan 2019 der RKK GmbH i. d.       Land, dem Alleingesellschafter, in der Gesell-
haushalt in Höhe von max. 127.000,00 € für       F. vom 27.09.2018, bestehend aus Erfolgs-         schafterversammlung der Robert-Koch-Kran-
die Sanierung der Wolfsbachbrücke in Ball-       plan, Investitionsplan und Stellenplan wird       kenhaus Apolda GmbH (RKK GmbH) einen
stedt inkl. Planungsleistungen.                  beschlossen.                                      Beschluss zu fassen, wonach den Geschäfts-
                                                                                                   führern der Gesellschaft (RKK) der Auftrag
                          ***                    Anlagen:                                          erteilt wird, in der Gesellschafterversammlung
                                                 1. Erfolgsplan 2019 i. d. F. vom 27.09.2018       der Klinik-Servicegesellschaft Apolda GmbH
Beschluss-Nummer: 297-XXVI/2018
                                                 2. Investitionsplan 2019 i. d. F. vom             (KSG) hinsichtlich der Beschlussvorlage
Der Kreistag beschließt
                                                 27.09.2018
eine überplanmäßige Ausgabe im Vermögens-
                                                 3. Stellenplan 2019 i. d. F. vom 27.09.2018       1. der Jahresabschluss 2017 der KSG wird fest-
haushalt in der HH-Stelle 29520.94050 =
6.500 € und in der HH-Stelle 29520.94000 =                                                         gestellt,
                                                                      ***
47.500 € (max. 54.000 € ) für zusätzliche Pla-                                                     2. der Jahresüberschuss 2017 i. H. von
nungs- und Bauleistungen zur Sanierung des       Beschluss-Nummer: 303-XXVI/2018                   3.997,48 € wird auf neue Rechnung vorgetra-
Bettenhauses im Schullandheim Tonndorf.          Der Kreistag beschließt:                          gen,
                                                 Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als         3. der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung
                          ***                    gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer      werden für das Jahr 2017 entlastet,
Beschluss-Nummer: 298-XXVI/2018                  Land, dem Alleingesellschafter, in der Gesell-
                                                 schafterversammlung der Robert-Koch-Kran-         zuzustimmen.
Der Kreistag beschließt
die Eigenbetriebssatzung des Kreises Weimarer    kenhaus Apolda GmbH (RKK GmbH) einen                                   ***
Land für den Eigenbetrieb „Kreiswerke Weima-     Beschluss zu fassen, wonach den Geschäfts-
rer Land“ (Anlage).                              führern der Gesellschaft (RKK) der Auftrag        Beschluss-Nummer: 307-XXVI/2018
                                                 erteilt wird, in der Gesellschafterversammlung    Der Kreistag beschließt:
Anlage:                                          des Medizinischen Versorgungszentrums in          Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als
Eigenbetriebssatzung des Kreises Weimarer        Apolda GmbH (MVZ) hinsichtlich der                gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer
Land für den Eigenbetrieb „Kreiswerke Weima-     Beschlussvorlage                                  Land, dem Alleingesellschafter, in der Gesell-
rer Land“                                                                                          schafterversammlung der Robert-Koch-Kran-
                                                 1. der Jahresabschluss 2017 des MVZ wird fest-    kenhaus GmbH (RKK GmbH) einen Beschluss
                          ***                    gestellt,                                         zu fassen, wonach den Geschäftsführern der
                                                 2. der Jahresüberschuss 2017 i. H. von            Gesellschaft (RKK) der Auftrag erteilt wird, in
Beschluss-Nummer: 299-XXVI/2018                  28.135,40 € wird auf neue Rechnung vorge-         der Gesellschafterversammlung des Medizini-
Der Kreistag beschließt                          tragen,                                           schen Versorgungszentrums in Apolda GmbH
eine außerplanmäßige Ausgabe im Vermögens-       3. der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung      (MVZ) hinsichtlich der Beschlussvorlage
haushalt in der HH-Stelle 88000.94005 in         werden für das Jahr 2017 entlastet,
Höhe von max. 50.000,00 € für die Beschaf-       zuzustimmen.                                      Für die Prüfung des Jahresabschlusses vom
fung einer Gastherme für die Sporthalle Les-                                                       01.01.2018 bis 31.12.2018 der MVZ in Apolda
singstraße in Apolda.                                                 ***
                                                                                                   GmbH, des Lageberichtes für das Geschäfts-
                          ***                    Beschluss-Nummer: 304-XXVI/2018                   jahr 2018 und zur Prüfung nach § 53 HGrG für
                                                 Der Kreistag beschließt:                          das Geschäftsjahr 2018 wird die Falk Slomiany
Beschluss-Nummer: 300-XXVI/2018                  Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als         & Koll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Der Kreistag beschließt:                         gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer      Jahnsdorf, als Abschlussprüfer bestellt.
Der Kreis Weimarer Land erwirbt den nachfol-     Land in der Gesellschafterversammlung der
genden Grundbesitz für den Schulneubau           Robert-Koch-Krankenhaus GmbH (RKK                 zuzustimmen.
am Siedlerweg in Bad Berka, Flur 5               GmbH) folgenden Beschluss zu fassen:
                                                                                                                        ***
Flst.Nr. 834/3                                   Für die Prüfung des Jahresabschlusses vom         Beschluss-Nummer: 308-XXVI/2018
Teilfläche von ca. 2.221 m²                      01.01.2018 bis 31.12.2018 der RKK Apolda          Der Kreistag beschließt
Flst.Nr. 1954                                    GmbH, des Lageberichtes für das Geschäfts-        1. dem am 18.10.2018 vor dem OLG Jena
Teilfläche von ca. 3.111 m²                      jahr 2018 und zur Prüfung nach § 53 HGrG für      geschlossenen und bis zum 15.12.2018 wider-
                                                 das Geschäftsjahr 2018 wird die Falk Slomiany     ruflichen Vergleich in Höhe von 60.000,00 €
unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt des       & Koll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,     brutto inklusive Zinsen zwischen dem Kreis
Kreises Weimarer Land für das Jahr 2019          Jahnsdorf, als Abschlussprüfer bestellt.          Weimarer Land und der Firma STRABAG
beschlossen und genehmigt wird und dass die
                                                                      ***
                                                                                                   GmbH wird zugestimmt und
Stadt Bad Berka die Kaufpreise für den Ankauf
der Flächen finanziert.
                                                 Beschluss-Nummer: 305-XXVI/2018                   2. eine überplanmäßige Ausgabe im Vermö-
                                                 Der Kreistag beschließt:                          genshaushalt in Höhe von max. 60.000,00 €
Anlage: Flurkarte
                                                 Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als         für den widerruflichen Vergleich zwischen dem
                          ***                    gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer      Kreis Weimarer Land und der Firma STRABAG
                                                 Land, dem Alleingesellschafter, in der Gesell-    GmbH.
Beschluss-Nummer: 301-XXVI/2018                  schafterversammlung der Robert-Koch-Kran-
Der Kreistag beschließt:                                                                                                ***
                                                 kenhaus GmbH (RKK GmbH) einen Beschluss
Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als        zu fassen, wonach den Geschäftsführern der
gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer                                                       Beschluss-Nummer: 309-XXVI/2018
                                                 Gesellschaft (RKK) der Auftrag erteilt wird, in   Der Kreistag beschließt:
Land in der Gesellschafterversammlung der        der Gesellschafterversammlung des Medizini-
Robert-Koch-Krankenhaus Apolda GmbH (RKK                                                           Der Kreis Weimarer Land verzichtet auf das
                                                 schen Versorgungszentrums in Apolda GmbH          noch bis 2021 bestehende Rückerwerbsrecht
GmbH) folgenden Beschluss zu fassen:             (MVZ) hinsichtlich der Beschlussvorlage           für das Flurstück 384/2 in der Flur 2 der
1. Der Jahresabschluss 2017 der RKK GmbH                                                           Gemarkung Blankenhain und stimmt dem Wei-
                                                 Der Wirtschaftsplan 2019 der MVZ in Apolda        terverkauf einer Teilfläche aus diesem zu.
wird festgestellt,                               GmbH i. d. F. vom 27.09.2018, bestehend aus
2. Der Jahresüberschuss 2017 i. H. von           Wirtschaftsplan und Stellenplan wird beschlos-
10.007,13 € wird auf neue Rechnung vorge-                                                          Anlage:
                                                 sen.                                              Auszug aus dem Liegenschaftskataster
tragen.
3. Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung     zuzustimmen.
werden für das Jahr 2017 entlastet.
                          ***                    Anlagen:                                          Schmidt-Rose                   KS
                                                 1. Wirtschaftsplan 2019 i. d. F. vom              Landrätin
Beschluss-Nummer: 302-XXVI/2018                  27.09.2018
Der Kreistag beschließt:                         2. Stellenplan 2019 i. d. F. vom 27.09.2018       Die Anlagen können während der üblichen
Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als                                                          Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag,
gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer                          ***
                                                                                                   eingesehen werden.
2. Februar 2019 – Nummer 01/19                                                                                                             Seite 5

 Beschlüsse
Beschlüsse des Bau- und                           inkl. Speiseversorgung werden an das
                                                        Ingenieurbüro für Tragwerksplanung,
                                                                                                    Apolda im Zeitraum vom 01.01.2019 –
                                                                                                    31.12.2019 wird an die Firma
Vergabeausschusses vom                                          Dipl. Ing. W. Eckardt                      RWS Sicherheitsservice GmbH
21.11. und 05.12.2018                                          Windmühlenstraße 51                             Am Alten Flughafen 1
                                                                  99425 Weimar                                     04356 Leipzig
Beschluss-Nr. 293-57/2018                         vergeben.                                         zum monatlichen Angebotspreis inklusive
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:                              ***                          Mehrwertsteuer in Höhe von 6.065,53 € ver-
Die Ingenieurleistungen zur Erstellung der Pla-
                                                  Beschluss-Nr. 301-57/2018                         geben.
nung zum Ausbau des Radweges Apolda B 87                                                                                ***
– Ortseingang Zottelstedt (Los 1) und des Rad-    Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
weges Sachsenhausen – Großobringen (Los 4)        Die fachtechnischen Planungsleistungen zu         Beschluss-Nr. 306-58/2018
werden an das                                     elektrotechnischen Anlagen am Gymnasium           Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
        Ingenieurbüro Katzung GmbH                Mellingen, inkl. Schulsporthalle, werden an       Die Sanierung des Flachdaches des Über-
             Belvederer Allee 12                  das Planungsbüro                                  gangswohnheimes für Asylanten, Auf dem
                99425 Weimar                         Steinigeweg, Planungs GmbH & Co. KG            Angespanne – Haus 2 – in 99510 Apolda wird
vergeben.                                                            Weimar                         an die Firma
                     ***                                     Bodelschwinghstraße 80                   Bedachungen + Zimmerei Manfred Sulze
                                                                 99425 Weimar                                       Dorfstraße 05
Beschluss-Nr. 294-57/2018                         vergeben.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:                                                                          99518 Eberstedt
                                                                       ***                          zum geprüften Angebotspreis in Höhe von
Die Ingenieurleistungen zur Erstellung der Pla-
nung zum Ausbau des Radweges Hammerstedt          Beschluss-Nr. 303-58/2018                         133.413,40 € vergeben.
– Frankendorf (Los 2) und des Ilmtal-Radweges     Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:                             ***
Mattstedt – Poche (Los 3) werden an das           Der Wege- und Landschaftsbau am Ilmtal-Rad-
   Ingenieurbüro Helk, Schulz & Dr. Prabel        weg Wickerstedt – Eberstedt wird an die Firma     Beschluss-Nr. 307-58/2018
          Ingenieurgesellschaft mbH                       TSI GmbH Co. KG Apfelstädt                Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
                Kupferstraße 1                              Wanderslebener Straße 15                Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten (Los
               99441 Mellingen                               99192 Nesse-Apfelstädt                 1) am Gymnasium Bergschule Apolda werden
vergeben.                                         zum Angebotspreis in Höhe von 399.980,81 €        an die Firma
                     ***                          vergeben.                                               RB Stahl- und Metallbau Bednarek
                                                                       ***                                          Kirschberg 19
Beschluss-Nr. 295-57/2018
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:         Beschluss-Nr. 304-58/2018                                         99510 Apolda
Die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft         Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:         zum geprüften Angebotspreis von 165.381,89
für Asylbewerber, Lessingstraße 48 a in 99510     Die Beschaffung von multifunktionalen Kopier-,    € vergeben.
                                                                                                                        ***
Apolda im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019        Druck- und Scansystemen für Schulen im Kreis
wird an die Firma                                 Weimarer Land wird an die Firma                   Beschluss-Nr. 308-58/2018
        RWS Sicherheitsservice GmbH                      RICOH DEUTSCHLAND GmbH                     Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
            Am Alten Flughafen 1                        Business & Service Center Leipzig           Die bautechnischen Planungsleistungen an
                04356 Leipzig                                  Torgauer Straße 231                  den von der Allgemeinen Verwaltung beim
zum monatlichen Pauschalpreis inklusive                           04347 Leipzig                     Landratsamt bewirtschafteten Liegenschaften
Mehrwertsteuer in Höhe von 17.353,77 € ver-       zum geprüften Gesamtpreis in Höhe von             werden an das Planungsbüro
geben.                                            276.640,66 € vergeben.                                         SB – Projekt Apolda
                     ***
                                                                       ***                                          Faulborn 12 a
Beschluss-Nr. 300-57/2018                                                                                           99510 Apolda
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:         Beschluss-Nr. 305-58/2018                         vergeben.
Die bautechnischen Planungsleistungen an der      Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Grundschule Bad Sulza - Tragwerksplanung im       Die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft         Karin Lippold
Rahmen der Sanierung und Modernisierung           für Asylbewerber, Stobraer Straße 2-4 in 99510    Ausschussvorsitzende

Beschlüsse der Verbands-                                               ***                                              ***

versammlung des Zweck-                            Beschluss 05/2018                                 Beschluss 09/2018
                                                  Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von             Die Verbandsversammlung stimmt dem am
verbandes Musikschule                             32.216,77 € wird auf neue Rechnung vorge-         06.12.2018 vorgelegten Finanzplan zu.
„Johann Nepomuk Hummel“,                          tragen.                                           Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig
Weimar vom 06.12.2018                             Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig           zugestimmt.
                                                  zugestimmt.
Beschluss 01/2018                                                                                                       ***
                                                                       ***
Der Jahresabschluss 2015 wird festgestellt.                                                         Beschluss 10/2018
Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig           Beschluss 06/2018                                 Die Verbandsversammlung stimmt der am
zugestimmt.                                       Dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertre-     06.12.2018 vorgelegten Haushaltssatzung und
                     ***                          ter und dem Direktor wird für das Haushalts-      dem Wirtschaftsplan 2019 zu.
                                                  jahr 2016 Entlastung erteilt.                     Die Umlage beträgt für die Stadt Weimar
Beschluss 02/2018                                 Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig           493.005 Euro, für den Kreis Weimarer Land
Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von             zugestimmt.
10.842,36 € wird auf neue Rechnung vorge-                                                           265.255 Euro.
                                                                       ***                          Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig
tragen.
Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig                                                             zugestimmt.
                                                  Beschluss 07/2018
zugestimmt.                                       Das Projekt „Kultur macht stark“ wird in 2019                         ***
                     ***                          und weitere Jahre bis auf Widerruf weiterge-
                                                  führt.                                            Beschluss 11/2018
Beschluss 03/2018                                 Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig           Die Honorarsätze für Einzelunterricht durch
Dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertre-     zugestimmt.                                       Lehrkräfte mit Hochschulabschluss betragen ab
ter und dem Direktor wird für das Haushalts-                                                        01.01.2019 statt 17,00 € künftig 19,00 € .
                                                                       ***                          Die Honorarsätze für Ensembleunterricht
jahr 2015 Entlastung erteilt.
Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig           Beschluss 08/2018                                 durch Lehrkräfte mit Hochschulabschluss
zugestimmt.                                       Nach Sichtung mehrerer Angebote durch die         betragen ab 01.01.2019 statt 17,50 € künftig
                                                  Mitarbeiter des Zweckverbandes zum Erwerb         19,50 € .
                     ***
                                                  eines neuen Flügels stimmt die ZVV dem Kauf       Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig
Beschluss 04/2018                                 eines Flügels der Firma „Steinberg“ (Eisenberg)   zugestimmt.
Der Jahresabschluss 2016 wird festgestellt.       für 23.000 € zu.
Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig           Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig           Dirk Möller
zugestimmt.                                       zugestimmt.                                       Zweckverbandsvorsitzender
Seite 6                                                                                                                2. Februar 2019 – Nummer 01/19

 Satzungen
                    Haushaltssatzung                                        Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbe-
                                                                            trieb Kreiswerke Weimarer Land wird auf 0 € festgesetzt.
               des Kreises Weimarer Land
               für das Haushaltsjahr 2019                                                                   §4
                                                                            Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesoll von 30.124.690 € und
Gemäß § 55 in Verbindung mit § 114 ThürKO sowie ThürGemHV § 2               einem Umlagesatz von 39,142 v. H. festgesetzt.
erlässt der Kreis Weimarer Land folgende Haushaltssatzung:
                                                                            Der Landkreis erhebt für rückständige Beträge aus Kreisumlage Verzugs-
                                     §1                                     zinsen in Höhe von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
wird hiermit festgesetzt; er schließt                                                                       §5
                                                                            Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus-
im Verwaltungshaushalt                                                      gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 18.000.000 € festgesetzt.
in Einnahmen und Ausgaben mit             109.389.230 €
und im Vermögenshaushalt                                                    Für den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land können Kassenkredite
in Einnahmen und Ausgaben mit              18.567.590 €                     in Höhe von 1.000.000 € zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
ab.                                                                         dem Wirtschaftsplan in Anspruch genommen werden.
                                 §2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen                                             §6
werden auf 6.373.560 € festgesetzt.                                         Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für                                         §7
den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land                                   Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
werden auf 0 € festgesetzt.
                                  §3                                        Apolda, 15.01.2019
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-             Schmidt-Rose                              (KS)
haushalt wird auf 18.515.910 € festgesetzt.                                 Landrätin

II. Beschluss und Genehmigungsvermerk                                       III. Auslegungshinweis
1. Mit Beschluss vom 29.11.2018 Nr. 291-XXVI/2018 und 291-                  Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.02.2019 bis 22.02.2019 in
1/XXVI/2018 hat der Kreistag die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan         der Finanzverwaltung des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße
und Anlagen beschlossen.                                                    28, 99510 Apolda, Zimmer 162 und 164 öffentlich aus und kann
                                                                            während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom
14.01.2019 - Az: 240.3-1512-001/19-AP
                                                                            Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses
- die in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditaufnahmen für         Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO besteht die Möglichkeit
Inves titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von              zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan, ebenso während der üblichen
6.373.560 € genehmigt,                                                      Dienststunden in o. g. Räumen.

- den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Ver-
pflichtungsermächtigungen in Höhe von 18.515.910 € genehmigt.

Der Kreistag Weimarer Land beschloss mit Beschluss-Nummer: 293-             Leistungen, die das Rechnungsprüfungsamt erbringt, Gebühren nach
XXVI/2018 und 298-XXVI/2018 vom 29.11.2018 die Gebührensatzung              Maßgabe dieser Satzung.
für die Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes und die Eigenbe-
triebssatzung des Kreises Weimarer Land für den Eigenbetrieb „Kreiswer-                    § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
ke Weimarer Land“, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgele-          (1) Für die Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes sowie für
gen haben und nachfolgend bekanntgemacht werden.                            sonstige Prüfungstätigkeiten wird je Prüfer/in und Prüfauftrag eine
                                                                            Gebühr nach Zeitaufwand erhoben. Dabei ist es unerheblich, ob die
Kreis Weimarer Land                                                         Leistung am Sitz des Landratsamtes oder im Außendienst erbracht wird.
      Gebührensatzung für die Inanspruchnahme                               (2) Zum gebührenpflichtigen Zeitaufwand zählen insbesondere die Auf-
           des Rechnungsprüfungsamtes                                       arbeitung der Jahresrechnung, Einzelfallprüfungen incl. Abfassung von
                                                                            Prüfbemerkungen, Recherchen für Einzelfallprüfungen, Vor-Ort-Termine
             des Kreises Weimarer Land                                      und die zu deren Wahrnehmung entstandenen Fahrzeiten, Abschlussbe-
Aufgrund der §§ 114, 115 i. V. m. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 1 Satz 3   sprechungen und die Ausfertigung des Berichtes.
der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal-           Der Zeitaufwand wird durch die Prüfer/innen im Halbstundentakt doku-
ordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar          mentiert. Zur Abrechnung kommen nur die voll erbrachten Zeitanteile
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom       im Halbstundentakt.
10. April 2018 (GVBl. S. 74), § 21 Abs. 2 i. V. m § 21 Abs. 1 Satz 3
Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG) vom 19.                (3) Für die Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes bis zu dem
November 2008, verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetzes über das      zu prüfenden Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2017 wird eine Gebühr von
Neue Kommunale Finanzwesen (GVBl. S. 381), zuletzt geändert durch           6,25 € pro ½ Stunde erhoben.
Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2018 (GVBl. S. 273, 280), §§ 1, 23,
36 Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit                  (4) Für die Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes ab dem zu
(ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001            prüfenden Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2018 wird eine Gebühr von
(GVBl. S.290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli   31,00 € pro ½ Stunde erhoben.
2013 (GVBl. S. 194, 201) beschließt der Kreistag Weimarer Land die
nachfolgende Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rech-                                           § 3 Auslagen
nungsprüfungsamtes des Kreises Weimarer Land:                               (1) Entstandene Fahrtkosten für Außentermine und die Auslagen für 2
                                                                            Exemplare des Berichtes sind mit der Gebühr abgegolten und werden
                     § 1 Gebührentatbestand                                 nicht separat berechnet.
Der Kreis Weimarer Land erhebt für Prüfungsleistungen und sonstige                                                                 Fortsetzung auf Seite 7
2. Februar 2019 – Nummer 01/19                                                                                                                    Seite 7

 Satzungen
Fortsetzung von Seite 6                                                      sowie Auftraggeber für Prüfungen von wirtschaftlichen Unternehmen,
(2) Werden zur Durchführung der Prüfungsaufgaben besondere externe           Beteiligungen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Sonstige, für die die
Fachkräfte oder Prüfstellen hinzugezogen, sind die dem Kreis Weimarer        Prüfungsleistungen und sonstigen Leistungen erbracht werden.
Land dafür entstandenen Kosten zu erstatten. Vor Beauftragung der exter-
nen Fachkräfte oder Prüfstellen informiert das Rechnungsprüfungsamt                                 § 5 Entstehen und Fälligkeit
die zu prüfende Einrichtung über die Beauftragung. Die Notwendigkeit         Die Gebühren- und Auslagenschuld entsteht mit der Beendigung der
ist hierbei durch das Rechnungsprüfungsamt zu begründen.                     Prüfungstätigkeit oder der sonstigen Leistung und der Übergabe des ent-
                                                                             sprechenden Berichtes. Die Gebühr und die geltend gemachten Ausla-
(3) Für die Erhebung aller sonstigen dem Rechnungsprüfungsamt des            gen werden 14 Tage nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.
Kreises Weimarer Land entstandenen notwendigen Auslagen gilt die Sat-
zung des Kreises Weimarer Land über die Erhebung von Verwaltungs-                                        § 6 Inkrafttreten
gebühren (Allgemeine Verwaltungskostensatzung) in der jeweils gelten-        Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
den Fassung.

                § 4 Gebühren- und Auslagenschuldner                          Apolda, den 14.12.2018
Gebühren- und Auslagenschuldner sind die dem Kreis Weimarer Land
angehörenden Städte, Gemeinden, Zweckverbände, Eigenbetriebe, sons-          Schmidt-Rose                              KS
tigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts       Landrätin

Kreis Weimarer Land                                                          (4) Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes sind:
                                                                             - die Werkleitung (§ 3),
    Eigenbetriebssatzung des Kreises Weimarer                                - der Werkausschuss (§ 4),
            Land für den Eigenbetrieb                                        - der Kreistag (§ 5),
                                                                             - der Landrat/die Landrätin (§ 6).
          „Kreiswerke Weimarer Land“
Auf der Grundlage der §§ 76, 98, 114 der Thüringer Gemeinde- und                                                §3
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) zuletzt geän-                                         Werkleitung
dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und       (1) Die Werkleitung besteht aus einer Person. Kann diese ihre Aufgaben
der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September             nicht wahrnehmen, sind die Geschäfte durch eine Stellvertretung zu
2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Kreis Weimarer Land folgende Eigenbe-        führen. Laufende Geschäfte sind insbesondere:
triebssatzung:                                                               - die selbstständige, verantwortliche Leitung des Betriebes, einschließ-
                                                                                lich Organisation und Geschäftsleitung,
                                                                             - wiederkehrende Geschäfte,
                                  §1
                                                                             - Personaleinsatz,
                    Gegenstand des Unternehmens
                                                                             - Personalangelegenheiten, die im Rahmen von Verfügungen des Land-
(1) Die Kreiswerke des Kreises Weimarer Land werden wie ein Unterneh-
                                                                                rates/der Landrätin gemäß § 107 ThürKO nicht auf den Werkausschuss
men des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des
                                                                                übertragen sind,
Haushaltsplanes des Landkreises nach kaufmännischen Grundsätzen als
                                                                                insbesondere
Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).
                                                                                a) Einstellung, Eingruppierung, Abordnung, Versetzung, Entlassung,
                                                                                b) dienstrechtliche Maßnahmen, soweit es nicht der Zustimmung des
(2) Zweck der Kreiswerke einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbe-
                                                                                    Werkausschusses oder des Kreistages bedarf.
triebe ist die Organisation der Abfallwirtschaft. Die Aufgaben der unteren
                                                                             - Erarbeitung des Wirtschaftsplanes und Aufstellung des Jahresabschlus-
Abfallbehörde sind nicht Gegenstand der Kreiswerke.                             ses,
                                                                             - verwaltungsmäßige Vorbereitung von Beschlüssen des Werkausschus-
(3) Die Kreiswerke haben insbesondere folgende Aufgaben:                        ses und des Kreistages in Angelegenheiten der KWL,
- Organisation der Behandlung, Verwertung und Lagerung von Abfällen          - quartalsweise Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung an den
   sowie die dazugehörige Abfallberatung; gegebenenfalls Sammlung               Werkausschuss und den Landrat/die Landrätin über die Entwicklung
   und Transport von Abfällen;                                                  der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Ver-
                                                                                mögensplanes,
- Vorbereitung und Durchführung notwendiger Ausschreibungen, mit             - Erlass und Stundung von Forderungen bis zu 500,– Euro im Einzelfall
  Ausnahme der Ausschreibungen an denen sich die Kreiswerke selbst              sowie bei befristeten Niederschlagungen bis 2.500,– Euro oder bei
  beteiligen. Diese sind durch das Landratsamt vorzunehmen;                     unbefristeter Niederschlagung bis 1.000,– Euro,
                                                                             - Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes soweit sie
- Erstellung von Abfall- und Gebührensatzungen (einschließlich Kalku-           den Betrag von 25.000,– Euro nicht übersteigen,
  lation der Abfallgebühr) sowie die Erstellung von Gebührenbeschei-         - Verfügungen über Anlagevermögen und Verpflichtungen hierzu, wenn
  den, deren Mahnungen und Widerspruchsbearbeitung;                             der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 25.000,– Euro nicht
                                                                                überschreitet,
- Erstellen der Abfallbilanz und andere Statistiken;                         - Aufnahme von Einzelkrediten sowie den Abschluss sonstiger Rechts-
                                                                                geschäfte, die einer Aufnahme von Krediten wirtschaftlich gleich kom-
- Zusammenarbeit mit den Dualen Systemen;                                       men, soweit sie den Betrag von 25.000,– Euro nicht überschreiten,
                                                                             - die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Vermö-
- Erstellen des Abfallkalenders.                                                gensplanes, die bei Kauf-, Betriebs-, Miet- und Leasinggeschäften im
                                                                                Einzelfall 25.000,– Euro und bei Bauleistungen im Einzelfall 50.000,–
(4) Die Kreiswerke können weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge des              Euro nicht übersteigen.
Landkreises übernehmen. Die Kreiswerke erbringen die Rekultivierung
und Nachsorge der Deponien Küchelgrube, Blankenhain und Buttelstedt          (2) Die Werkleitung nimmt an den Sitzungen des Werkausschusses teil.
als Dienstleister für den Kreis Weimarer Land.
                                                                                                             §4
                                  §2                                                                    Werkausschuss
            Name des Eigenbetriebes, Stammkapital, Organe                    (1) Der Werkausschuss wird vom Kreistag bestellt. Er besteht aus 7 Kreis-
(1) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Kreiswerke Weimarer Land“. Der         tagsmitgliedern.
Kreis Weimarer Land tritt in Angelegenheiten des Eigenbetriebes unter
diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf.                   (2) Wer durch seine berufliche Tätigkeit in regelmäßigen Geschäftsbezie-
                                                                             hungen oder im Wettbewerb mit diesem Eigenbetrieb steht oder für
(2) Die Firmenbezeichnung lautet „Kreiswerke Weimarer Land“. Die             Betriebe tätig ist, auf die die vorstehenden Voraussetzungen zutreffen,
Kurzbezeichnung lautet KWL.                                                  darf nicht Mitglied des Werkausschusses sein.

(3) Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 26.000,00 €.                                                                      Fortsetzung auf Seite 8
Seite 8                                                                                                                  2. Februar 2019 – Nummer 01/19

 Satzungen
Fortsetzung von Seite 7                                                     - Rückzahlung von Eigenkapital,
(3) Der Werkausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden/die Vor-      - erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, soweit sie den Betrag von
sitzende und deren Stellvertretung.                                           50.000,– Euro übersteigen,
                                                                            - Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die den
(4) Der Werkausschuss wird durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende, im         Betrag von 75.000,– Euro übersteigen,
Falle einer Verhinderung, durch die Stellvertretung, mindestens quartals-   - Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu,
weise einberufen. Er muss zu seiner Sitzung einberufen werden, wenn           wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 75.000,–
dies mindestens 2 Mitglieder, unter Angabe des Tagesordnungspunktes,          Euro überschreitet sowie die Veräußerung von Vermögensgegenstän-
verlangen. Zu den Sitzungen sind schriftliche Berichte der Werkleitung        den unter ihrem Wert,
zum laufenden Geschäft und schriftliche Beschlussvorlagen vorzulegen,       - Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Vermögens-
die mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden können.                            planes, die im Einzelfall 200.000,– Euro übersteigen,
                                                                            - wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges, insbesondere die
(5) Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss in allen       Übernahme von neuen Aufgaben,
Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit nicht die Werkleitung, der       - Angelegenheiten, zu deren Erledigung der Kreis der Genehmigung der
Kreistag oder der Landrat/die Landrätin zuständig sind, insbesondere in       Rechtsaufsichtsbehörde oder sonstiger staatlicher Zustimmung bedarf,
folgenden Fällen:                                                           - Änderung der Rechtsform der KWL oder deren Auflösung,
                                                                            - Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Werk-
- Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die den             ausschusses.
  Betrag von 25.000,– Euro übersteigen;
- erfolgsgefährdende Mehraufwendungen bis zu einem Betrag von                                                 §6
  50.000,– Euro;                                                                           Zuständigkeit des Landrates/der Landrätin
- Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu,             (1) Der Landrat/die Landrätin ist oberste Dienstbehörde der KWL und
  wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 25.000,–            Vorgesetzte/r und Dienstvorgesetzte/r der in den KWL eingesetzten
  Euro bis zu 75.000,– Euro überschreitet.                                  Bediensteten, soweit diese Befugnisse nicht auf die Werkleitung übertra-
  Der Werkausschuss ist nicht zuständig, wenn die der Verfügung             gen wurden.
  zugrundeliegenden Rechtsgeschäfte der Genehmigung der Rechtsauf-
  sicht bedürfen;                                                           (2) Der Landrat/die Landrätin entscheidet anstelle des Kreistages und des
- Aufnahme von Einzelkrediten sowie über den Abschluss sonstiger            Werkausschusses in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne
  Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Krediten wirtschaftlich           Nachteile für die KWL bis zu einer Sitzung des Kreistages oder des Werk-
  gleichkommen, soweit sie den Betrag von 25.000,– Euro überschrei-         ausschusses aufgeschoben werden können.
  ten;
- die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Vermö-                                            §7
  gensplanes, die bei Kauf-, Betriebs-, Miet- und Leasinggeschäften im                  Beauftragung von Ämtern der Kreisverwaltung
  Einzelfall 25.000,– Euro und bei Bauleistungen im Einzelfall 50.000,–     Die Werkleitung kann mit Einverständnis des Landrates/der Landrätin
  Euro übersteigen;                                                         Fachdienststellen des Landratsamtes gegen Kostenerstattung mit der
- Erlass und Stundung von Forderungen und Abschluss von außerge-            Bearbeitung einschlägiger Geschäftsvorfälle betrauen.
  richtlichen Vergleichen soweit der Gegenstandswert im Einzelfall
  mehr als 500,– Euro, bei befristeten Niederschlagungen mehr als                                              §8
                                                                                                  Vertretung des Eigenbetriebes
  2.500,– Euro und bei unbefristeter Niederschlagung mehr als 1.000,–
                                                                            (1) Die Werkleitung bzw. ihre Stellvertretung vertreten den Eigenbetrieb
  Euro beträgt;
                                                                            des Kreises in Betriebsangelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.
- die Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess);
- die Gewährung von Gehaltsvorschüssen und Darlehen an die Werk-
                                                                            (2) Verpflichtende Erklärungen zu Angelegenheiten der KWL bedürfen
  leitung und ihre Stellvertretung.
                                                                            der Schriftform, die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen KWL.
(6) Der Werkausschuss informiert über alle wesentlichen Angelegenhei-
                                                                            (3) Die Werkleitung kann ihre Vertretungsbefugnis für bestimmte Angele-
ten seiner Tätigkeit unverzüglich schriftlich den Landrat/die Landrätin.
                                                                            genheiten mit Ausnahme zu Absatz 1 allgemein oder im Einzelfall auf
                                                                            Bedienstete der KWL übertragen.
(7) Der Werkausschuss kann von der Werkleitung jederzeit über den
Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens schriftliche Bericht-      (4) Die Werkleitung unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszu-
erstattung verlangen. Er soll die Werkleitung zu den Entscheidungsgegen-    satzes, die Stellvertretung mit dem Zusatz „in Vertretung“, andere Vertre-
ständen hören. Betriebswirtschaftliche Berichterstattungen sind nach ent-   tungsberechtigte mit dem Zusatz „im Auftrag“. Der Vertretungsfall liegt
sprechenden Grundsätzen aufzuarbeiten. Sie müssen plausibel, prüfbar        vor, wenn die Geschäfte durch die Werkleitung übergeben worden sind.
und widerspruchsfrei sein.
                                                                            (5) Die Vertretungsberechtigten nach Abs. 1 sind bekanntzugeben. Dies
(8) Der Werkausschuss ist als vorberatender Ausschuss in allen Angele-      geschieht in Form der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises.
genheiten der KWL tätig, die dem Beschluss des Kreistages unterliegen.
                                                                                                              §9
(9) Der Werkausschuss trifft die Entscheidung über die Zustimmung in                                   Wirtschaftsjahr
Personalangelegenheiten nach § 29 Abs. 3 ThürKO, soweit § 26 ThürKO         Das Wirtschaftsjahr der KWL ist das Kalenderjahr.
nicht entgegensteht.
                                                                                                              § 10
(10) Der Werkausschuss unterbreitet den Vorschlag an den Kreistag, den                                  Wirtschaftsplan
Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses       (1) Die Werkleitung hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres bis zum
zu entscheiden.                                                             Entwurf des jeweiligen Haushaltsplanes des Landkreises für das Folge-
                                                                            jahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
                                   §5                                       Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Finanzplan, dem Vermögens-
                         Zuständigkeit Kreistag                             plan und dem Stellenplan. Der Plan ist detailliert schriftlich zu erläutern.
Der Kreistag beschließt über:                                               Ändern sich die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, ist eine Sit-
- Erlass und Änderung der Eigenbetriebssatzung der KWL,                     zung des Werkausschusses einzuberufen und ein geänderter Wirtschafts-
- die Abfall- und Gebührensatzung,                                          plan vorzulegen.
- Bestellung der Mitglieder des Werkausschusses und deren Abberu-
  fung,                                                                     (2) Ausgaben für verschiedene Vorhaben des Vermögensplanes, die sach-
- Bestellung der Werkleitung und ihrer Stellvertretung und Regelung         lich eng zusammenhängen, sind gegenseitig deckungsfähig.
  ihrer Dienstverhältnisse, soweit die Zuständigkeit des Kreistages gege-
  ben ist,                                                                  (3) Sind erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu
- Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes,                          erwarten, so hat die Werkleitung den Landrat/die Landrätin unverzüglich
- Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss,                           zu unterrichten und Vorschläge zur Ergebniskompensation vorzulegen.
- Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahres-
  gewinns, Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der
  Werkleitung und des Werkausschusses,                                                                                             Fortsetzung auf Seite 9
2. Februar 2019 – Nummer 01/19                                                                                                                 Seite 9

 Satzungen
Fortsetzung von Seite 8                                                     vorzulegen. Der Prüfbericht ist durch die Werkleitung zeitgleich dem
(4) Überschüsse der gebührenfinanzierten Leistungen sind der                Rechnungsprüfungsamt zur Information vorzulegen.
Gebührenausgleichsrückstellung zuzuführen.
                                                                                                             § 12
                                   § 11                                                    Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
                    Berichterstattung, Jahresabschluss                      Die KWL sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Der
(1) Die Werkleitung hat den Landrat/die Landrätin und den Werkaus-          Eigenbetrieb führt seine Rechnungen nach den Regeln der kaufmänni-
schuss mindestens vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und      schen Buchführung. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Thüringer
der Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes              Eigenbetriebsverordnung (EBV) über Wirtschaftsführung und Rechnungs-
schriftlich zu unterrichten.                                                wesen, soweit nicht eine Befreiung vorliegt (§ 2 ThürEBV).
(2) Die Werkleitung hat innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des
                                                                                                             § 13
Geschäftsjahres den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
                                                                                                     Schlussbestimmungen
nung) und Lagebericht in entsprechender Anwendung von Vorschriften
des 3. Buches HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und dem      Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft und ersetzt die
Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen.                                     Eigenbetriebssatzung vom 01.01.2009 sowie die 1. Änderungssatzung
                                                                            vom 01.08.2014, die am 31.12.2017 außer Kraft treten.
(3) Der Prüfbericht des Abschlussprüfers ist einschließlich der Prüffest-
stellungen gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zur                  Apolda, den 03.01.2019
Geschäftsführung dem Landrat/der Landrätin und dem Werkausschuss
zur Vorprüfung für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresab-      Schmidt-Rose                            KS
schlusses (§ 25 Absatz 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung) im Kreistag     Landrätin

 Landratsamt Weimarer Land
  - Kommunalaufsicht -

 Die Neufassung der „Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar“ wurde mit Schreiben des Landratsamtes Weimarer Land
 vom 07.01.2019 rechtsaufsichtlich gemäß § 42 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) eingangs-
 bestätigt. Nachfolgend wird diese Satzung nach § 42 Abs. 3 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.

 Hinweis:
 Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes
 (http://www.weimarer-land.de/landratsamt) unter der Rubrik Amtsblatt (Nummer 01/19) hingewiesen.

 Apolda, den 10.01.2019

 Hausmann
 Amtsleiter

Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar                                                                         §3
                                                                                                   Aufgaben und Befugnisse
                     Verbandssatzung                                        (1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine gesetzeskonforme Abwas-
               des Abwasserzweckverbandes                                   serbeseitigung im Verbandsgebiet zu gewährleisten.
                    „Nordkreis Weimar“                                      Dazu gehört insbesondere:
                                                                            1. Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zu errichten, zu überneh-
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Nordkreis
                                                                               men, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten.
Weimar“ (ANW) beschließt gem. §§ 16 ff. des Thüringer Gesetzes über
                                                                               Hiervon ausgenommen ist die Teilaufgabe der Unterhaltung und Rei-
die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der
                                                                               nigung der Anlagenteile von zu Straßen gehörenden Regenwasserein-
Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Artikel
                                                                               läufen und Sinkkästen. Diese verbleibt bei den Mitgliedsgemeinden.
5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBL. S. 194, 201), die folgende
                                                                            2. Von den Grundstücken Abwasser abzunehmen,
Neufassung der Zweckverbandssatzung:
                                                                            3. Die Entsorgung und Behandlung des Abwassers, die Fäkalienbehand-
                                                                               lung und die Straßenflächenentwässerung,
                                §1
                                                                            4. Für die ordnungsgemäße Ableitung und Beseitigung des Abwassers
                     Name, Sitz, Rechtsstellung
(1) Der Zweckverband führt den Namen „Nordkreis Weimar“.                       Sorge zu tragen,
                                                                            5. Alle sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die für die Erfüllung der
(2) Der Sitz des ANW ist:        OT Buttelstedt                                vorgenannten Aufgaben notwendig sind.
                                 Markt 2
                                 99439 Am Ettersberg.                       (2) Der Zweckverband begründet seine Entsorgungsverhältnisse mit den
                                                                            einzelnen Anschlussberechtigten und Anschlussverpflichteten, nach
(3) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er      Maßgabe besonders zu erlassender Satzungen.
verfolgt im Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung keine Gewinn-            Er ist berechtigt, Abwasser von Nichtmitgliedern abzunehmen und zur
erzielungsabsichten.                                                        Erfüllung seiner Aufgaben Verträge mit Dritten zu schließen.
                                  §2
             Verbandsmitglieder, räumlicher Wirkungskreis                   (3) Der Verband erlässt an Stelle der Verbandsmitglieder Satzungen und
(1) Mitglieder des Zweckverbandes sind:                                     Verordnungen für das ihm übertragene Aufgabengebiet.
- die Landgemeinde-Stadt „Am Ettersberg“,
- die Landgemeinde „Ilmtal-Weinstraße“ (nur mit ihren Ortschaften                                          §4
   Leutenthal und Rohrbach),                                                                         Verbandsorgane
- die Gemeinde Ballstedt,                                                   Die Organe des Zweckverbandes sind:
- die Gemeinde Ettersburg und
- die Stadt Neumark.                                                        1. die Verbandsversammlung,
(2) Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das              2. der Verbandsvorsitzende.
Gebiet der Verbandsmitglieder.                                                                                                Fortsetzung auf Seite 10
Seite 10                                                                                                                    2. Februar 2019 – Nummer 01/19

 Satzungen
Fortsetzung von Seite 9                                                          Form der Vertretung nach außen, gem. § 34 ThürKGG, ist zu beachten.
                                    §5
                        Verbandsversammlung                                      (3) Der Verbandsvorsitzende führt die Dienstaufsicht über die Dienstkräf-
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden                 te des Zweckverbandes aus und ist ihr Dienstvorgesetzter.
und den übrigen Verbandsräten. Die übrigen Verbandsräte mit den nach
Abs. 2 bestimmten Stimmrechten sind die jeweiligen gesetzlichen Vertre-          (4) Die Führung des Dienstsiegels ist dem Verbandsvorsitzenden vorbe-
ter der Verbandsmitglieder kraft Amtes. Im Falle ihrer rechtlichen oder          halten. Er kann den Geschäftsleiter mit der Führung des Dienstsiegels
tatsächlichen Verhinderung tritt ihr gesetzlicher Stellvertreter an ihre Stel-   beauftragen.
le. Verbandsräte können sich nicht untereinander vertreten.
                                                                                                                   §8
(2) Die Verbandsmitglieder haben entsprechend ihrer Einwohnerzahl die                                   Aufwandsentschädigung
folgenden Stimmrechte:                                                           (1) Der Verbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übrigen Mitglie-
                   bis zu 500 Einwohnern        1 Stimme                         der der Verbandsversammlung (Verbandsräte) sind ehrenamtlich tätig.
mit mehr als 500 bis zu 1.000 Einwohnern       2 Stimmen
mit mehr als 1.000 bis zu 1.500 Einwohnern     3 Stimmen                         (2) Die Verbandsräte erhalten als Entschädigung ein Sitzungsgeld in
mit mehr als 1.500 bis zu 2.000 Einwohnern     4 Stimmen                         Höhe von 15,00 € . Das Sitzungsgeld wird für jede Teilnahme an einer
mit mehr als 2.000 bis zu 2.500 Einwohnern     5 Stimmen                         Sitzung der Verbandsversammlung gezahlt.
mit mehr als 2.500 bis zu 3.000 Einwohnern     6 Stimmen
mit mehr als 3.000 bis zu 4.000 Einwohnern     7 Stimmen                         (3) Der Verbandsvorsitzende erhält eine monatliche Entschädigung von
mit mehr als 4.000 bis zu 5.000 Einwohnern     8 Stimmen                         100,00 € .
mit mehr als 5.000 bis zu 6.000 Einwohnern     9 Stimmen
mit mehr als 6.000 bis zu 7.000 Einwohnern 10 Stimmen                            (4) Verbandsräte, die Kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung
mit mehr als 7.000 bis zu 8.000 Einwohnern 11 Stimmen                            angehören, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Verbands-
mit mehr als 8.000 bis zu 9.000 Einwohnern 12 Stimmen                            versammlung auf Antrag die Fahrtkosten, die ihnen durch Fahrten von
mit mehr als 9.000 bis zu 10.000 Einwohnern 13 Stimmen.                          der Wohnung zum Tagungsort und zurück entstehen, erstattet. Bei Benut-
                                                                                 zung eines privaten Kraftfahrzeuges wird eine Wegstreckenentschädi-
Zur Berechnung der Einwohnerzahlen werden die letzten vom Statis-                gung entsprechend Thüringer Reisekostengesetz gewährt.
tischen Landesamt Thüringen bis zum 31.12.2018 veröffentlichten amt-
lichen Angaben zugrunde gelegt.                                                                                    §9
                                                                                                              Geschäftsstelle
Für die Landgemeinde „Ilmtal-Weinstraße“ sind dies die summierten                Der Zweckverband richtet eine Geschäftsstelle ein und bestellt einen
Einwohnerzahlen der ehemaligen Gemeinden Leutenthal und Rohrbach.                Geschäftsleiter. Der § 35 ThürKGG findet Anwendung.

Für die Landgemeinde-Stadt „Am Ettersberg“ sind dies die summierten                                                 § 10
Einwohnerzahlen der ehemaligen Gebietskörperschaften, aus denen sie                       Betriebsführung, Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
gebildet wurde.                                                                  (1) Der ANW richtet einen Regiebetrieb ein.
                                                                                 Der Regiebetrieb ist eine juristisch nicht selbstständige Einrichtung des
(3) Die Verbandsräte üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Ver-             Zweckverbandes. Für ihn gelten die Vorschriften der §§ 6 bis 25 ThürEBV
bandsräte weiter aus.                                                            über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen. Abweichend vom
                                                                                 § 19 ThürEBV erfolgt die schriftliche Berichterstattung zur wirtschaftli-
                                    §6                                           chen Tätigkeit halbjährlich.
                Zuständigkeit der Verbandsversammlung
                                                                                 (2) Die Wirtschaft des Zweckverbandes wird zusammen mit der seines
(1) Der Zweckverband wird von der Verbandsversammlung verwaltet,
                                                                                 Regiebetriebes geführt.
soweit nicht nach dem Gesetz, der Verbandssatzung oder besonderen
Beschlüssen der Verbandsversammlung der Verbandsvorsitzende oder
                                                                                 (3) Das Wirtschaftsjahr des Zweckverbandes ist das Kalenderjahr.
der Geschäftsleiter selbstständig entscheiden.
                                                                                 (4) Die Prüfung des Jahresabschlusses wird von einem Wirtschaftsprüfer
(2) Die Verbandsversammlung hat im Besonderen folgende Angelegen-
                                                                                 oder einer Wirtschaftsprüfgesellschaft durchgeführt.
heiten zu beschließen:
                                                                                 Die Verbandsversammlung beschließt über die Bestellung des Wirt-
1. Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan,
                                                                                 schaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfgesellschaft für die Dauer von 5
2. Festsetzung der Verbandsumlage,
                                                                                 Jahren.
3. Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
    nung) und des Lageberichtes,
                                                                                 (5) Auf der Grundlage des Ergebnisses der Abschlussprüfung stellt die
4. Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und Abwasserent-
                                                                                 Verbandsversammlung den Jahresabschluss fest und beschließt über die
    sorgungsbedingungen,
                                                                                 Entlastung des Verbandsvorsitzenden und des Geschäftsleiters sowie
5. Geschäftsordnung des Verbandes,
                                                                                 über die Verwendung von Jahresgewinn bzw. Jahresverlust.
6. Aufnahme neuer Mitglieder,
7. Austritt von Verbandsmitgliedern,
                                                                                                                § 11
8. Auflösung des Verbandes und Aufteilung des Verbandsvermögens,                                      Deckung des Finanzbedarfs
9. Veräußerungen und Erwerb von Grundstücken und sonstigen Vermö-                (1) Der Zweckverband erhebt Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben
    gensteilen, soweit es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung          nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und seiner Sat-
    handelt,                                                                     zungen.
10. Aufnahme und Gewährung von Darlehen,
11. Übernahme von Bürgschaften,                                                  (2) Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Zweckverband von den
12. Beauftragung eines Geschäftsleiters.                                         Verbandsmitgliedern eine Umlage, soweit seine Einnahmen aus beson-
                                                                                 deren Entgelten für die von ihm erbrachten Leistungen und seine sonsti-
                                  §7                                             gen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken.
                        Verbandsvorsitzender
(1) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsit-            (3) Die Umlagen werden erhoben als laufende oder einmalige Umlagen:
zenden und einen Stellvertreter durch geheime Abstimmung.                        Nr. 1 Umlageschlüssel für die nicht gedeckten Investitionskosten ist für

(2) Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Die                                                                Fortsetzung auf Seite 11
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