AMTS Nächste Ausgabe - Weimarer Land
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AMTS BLATT Ausgabe KREIS WEIMARER LAND Nächste 2019 23. 03. 25. Jahrgang 2. Februar 2019 Nummer 01/19
Seite 2 2. Februar 2019 – Nummer 01/19 SPLITTER Termine 20.02.2019 Bau- und Vergabeausschuss Hinweis in eigener Sache 04.03.2019 Kreisausschuss 05.03.2019 Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss Alle hier veröffentlichten amtlichen Be- 06.03.2019 Finanzausschuss kanntmachungen erfolgen gemäß § 27a des 07.03.2019 Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes 11.03.2019 Rechnungsprüfungsausschuss gleichlautend auch auf der Internet-Präsenz 12.03.2019 Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft des Kreises Weimarer Land www.weima- 13.03.2019 Ausschuss für Gesundheit und Soziales rerland.de mittels der elektronisch einseh- 14.03.2019 Kreistag baren Version dieses Amtsblattes. 20.03.2019 Bau- und Vergabeausschuss Änderungen vorbehalten Ehrenamtsförderung 2019 Die Thüringer Ehrenamtsstiftung unterstützt Wirtschaft und Tourismus erstmals mit gemeinsamer Präsentation auch im Jahr 2019 ehrenamtsfördernde Maß- des Weimarer Landes nahmen. Vereine, Verbände, Kirchen, Initiativgruppen, auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin 18.01.2019 – 27.01.2019 anerkannte Religionsgemeinschaften und alle, die gemeinnützige Arbeiten unterstützen, kön- Wie gewohnt präsentierte amtes und des Tourismusver- nen bis zum 31.03.2019 Ehrenamtsgelder sich das Weimarer Land auf bandes Weimarer Land die beantragen. der 84. Internationalen Grü- Messebesucher über touristi- nen Woche (IGW) in Berlin sche Angebote der Region. Kontakt: unter der Federführung des Im Zentrum der Präsentation Landratsamt Weimarer Land Thüringer Ministeriums für stand die Vermarktung von Gleichstellungsbeauftragte/Ehrenamt Infrastruktur und Landwirt- Kurzurlaub-Arrangements zu Beate Wiedemann schaft in der Thüringenhalle. den Leistungsversprechen Bahnhofstraße 28 Neben der Vereinsbrauerei des Weimarer Landes: 99510 Apolda Apolda, die erstmals das Ursprung, Geist und Entfal- Tel.-Nr. 03644/540 413 Wandermädel im Gepäck tung. Zu jedem dieser drei E-Mail: beate.wiedemann@wl.thueringen.de hatte, lockte Ablig Feinfrost Gemeinschaftsstand Weimar/Wei- Themenfelder fanden die www.buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de GmbH mit verschiedenen marer Land zur Grünen Woche in Besucher ein passendes An- Eissorten und ganz traditio- Berlin Foto: Franziska Thomas gebotspaket. nell mit Heichelheimer Neben Rad- und Wanderkar- Die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Klößen. Die Präsentation des Landkreises ver- ten hatten die Touristiker auch Material zum Weimarer Land und der Stadt Apolda laden vollständigten Gutena mit den bekannten Filin- Themenjahr „100 Jahre Bauhaus“ im Gepäck, ein zum: chen, Dr. Schär mit seiner großen Palette an darunter den neuen Flyer zum Feininger-Rad- „Burgspektakel“ glutenfreien Produkten und Rosines Backwerk- weg und das Bauhaus-Magazin mit Informatio- am 8. März 2019 statt aus Weimar. Erstmalig wurde auch der nen zu den Bauhausstätten und Veranstaltungs- Tourismusstand in direkter Umgebung zu den tipps. Als besondere Aktion konnten die Mes- in der Ordensburg Liebstedt ausstellenden Firmen platziert, sodass das Wei- sebesucher mit verschiedenen Stempelmotiven - Mittelalter trifft Moderne - marer Land deutlicher als im vergangen Jahr in den Bauhausfarben Postkarten selbst desi- Beginn: 18.00 Uhr als Region erkennbar war. gnen, anschließend mit Grüßen versehen und Eintritt: 20,00 EUR mit Imbiss Gemeinsam mit der weimar GmbH - Gesell- versenden. Viele Gespräche und ein höherer Vergeben werden drei Preise für die besten schaft für Wirtschaftsförderung, Kongress- und Prospektabgriff als im letzten Jahr lässt die Tou- Ideen der Garderobe vom Mittelalter zur Tourismusservice und der Toskana Therme Bad ristiker auf eine erfolgreiche Grüne Woche Moderne Sulza informierten die Touristiker des Landrats- 2019 zurückblicken. Marlen Zimmermann Kartenverkauf: ab 20.02.2019 in den Touristinformationen Apolda und Weimar Regionale LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land-Mittelthüringen e.V. Kontakt: 2. Projektaufruf für LEADER-Vorhaben 2019 Landratsamt Weimarer Land Gleichstellungsbeauftragte Die RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e. V. Verbesserung der touristischen Infrastruktur Beate Wiedemann ruft nochmals private Antragsteller (Privatperso- und der Vermarktung der ländlichen Touris- Bahnhofstraße 28 nen/Vereine/Unternehmen) sowie Kommunen musleistungen sowie die Unterstützung kleiner 99510 Apolda zur Einreichung von Projektanträgen zur Unternehmen in Bezug auf Diversifizierung, Tel.-Nr. 03644/540 413 Umsetzung in 2019 auf. Gründung und Entwicklung und Schaffung von E-Mail: beate.wiedemann@wl.thueringen.de Arbeitsplätzen. www.buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de Es ist zu erwarten, dass mit den bislang vorlie- Wünschenswert wäre es, wenn die Vorhaben genden Anträgen das voraussichtlich verfügba- Kooperationen anstoßen und integrierte Ansät- re Budget nicht ausgeschöpft wird. ze beinhalten. Sprechstunden der Schiedsstelle Apolda von Februar bis Dezember So stehen für private Antragsteller voraussicht- Die Frist zur Einreichung der Projektanträge ist lich noch Fördermittel in Höhe von 67.000 € der 28.02.2019. 2019 immer von 17.00 Uhr bis 18.00 für 2019 zur Verfügung. Zusätzlich werden Die Anträge sind einzureichen bei der: Uhr oder nach Absprache im Büro voraussichtlich weitere Mittel verfügbar sein, RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e. V., Mehrgenerationenhaus, Dornburger die erst in den Folgejahren (2020 und 2021) Geschäftsstelle, Straße 14, 99510 Apolda umgesetzt werden können, aber bereits in Kupferstraße 1, 2019 bewilligt werden müssen. 99441 Mellingen. 05.02.2019 19.02.2019 Für kommunale Antragsteller werden voraus- Im Vorfeld wird eine Abstimmung mit dem 05.03.2019 19.03.2019 sichtlich weitere 111.000 € verfügbar sein. Regionalmanagement empfohlen 02.04.2019 16.04.2019 Hinzu kommen voraussichtlich weitere Mittel, (www.leader-rag-wei.de/kontakt/). 30.04.2019 14.05.2019 die erst in 2020 umgesetzt werden können, 28.05.2019 11.06.2019 Informationen zu Fördermöglichkeiten und die aber bereits in 2019 bewilligt werden müssen. erforderlichen aktuellen Formulare stehen auf 25.06.2019 09.07.2019 23.07.2019 06.08.2019 Entsprechende LEADER-Förderanträge können der Internetseite der Regionalen LEADER- 20.08.2019 03.09.2019 ab sofort bei der Regionalen LEADER-Aktions- Aktionsgruppe Weimarer Land-Mittelthürin- 17.09.2019 01.10.2019 gruppe Weimarer Land-Mittelthüringen e. V. für gen e. V. (www.leader-rag-wei.de) bereit. 15.10.2019 29.10.2019 im Weimarer Land geplante innovative Projek- Die Votierung der Projektanträge erfolgt im 12.11.2019 26.11.2019 te eingereicht werden. Folgende Zielstellungen Rahmen einer Fachbeiratssitzung voraussicht- 10.12.2019 sind dabei von besonderer Bedeutung: Förde- lich im März 2019. rung der regionalen Identität, Steigerung der Änderungen vorbehalten regionalen Wertschöpfung und Lebensqualität, Sylvia Gengelbach, RAG-Vorsitzende
2. Februar 2019 – Nummer 01/19 Seite 3 AMTLICHER TEIL Auf ein Wort ... Seit einem Jahr sammeln wir. ten, nutzen wir ohnehin nötige Fahrten Kunststoffdeckel von Getränkeflaschen, zu den Schulen, um die Deckel mitzu- Milchflaschen, Saftflaschen, Verbund- nehmen; die gesammelten Kunststoff- verpackungen, Zahnpastatuben. Wir, deckel werden zentral auf dem das sind die Mitarbeiter des Landrats- Betriebshof der Entsorgungsgesellschaft amtes Weimarer Land und viele Men- Landkreis Weimar mbH (EGW) in sog. schen über verschiedene Schulen im BigBags zwischengelagert und dann Landkreis. Besonders engagiert sind die mit Hilfe des Rotary Clubs Weimarer Regelschule Pfiffelbach und das Gym- Land zu einer registrierten Abgabestelle nasium Bergschule in Apolda an der transportiert. Der Verein „Deckel drauf Aktion „Deckel gegen Polio – 500 e. V.“ erhält vom Verwertungsunterneh- Deckel für ein Leben ohne Kinderläh- men eine Gutschrift. Diese Gelder wer- mung“ (www.deckel-gegen-polio.de). den ohne Abzug an den Verein Rotary Die Jugendfeuerwehren im Weimarer Gemeindienst Deutschland e.V. über- Land sammeln mit großem Erfolg. Ende wiesen, der die Gelder aus Deutsch- Dezember konnte ich auch eine große land für das weltweite Projekt „End Tüte von gesammelten Deckeln aus Polio Now“ verwaltet. dem Thüringer Innenministerium entge- müssen. Für die Pfand-Rücknahme sind gennehmen. Von diesen Geldern werden dann die die Deckel unerheblich, dort kommt es Schluckimpfungen gegen Kinderläh- auf die Banderole der Flasche an. In den meisten Ländern der Welt ist mung finanziert. Polio mittlerweile ausgerottet. Aber Ich habe daher die herzliche Bitte, sam- solange es noch Länder gibt, in denen Das Ergebnis: meln Sie mit uns, geben Sie Deckel im Kinder nicht geimpft sind, kann sich die Bereits im ersten Jahr wurden stattliche Landratsamt oder den Schulen ab, um Krankheit jederzeit wieder ausbreiten 1,8 Tonnen Kunststoffdeckel von Kin- alles weitere kümmern wir uns. und auch unsere Kinder in Deutschland dern, Eltern und Mitarbeitern gesam- gefährden. Rotary International hat es melt. Das entspricht stolzen 1.800 Dankeschön! sich deshalb zur Aufgabe gesetzt, Polio Schluckimpfungen gegen Kinderläh- auszurotten und dafür Geld zu sam- mung. Dafür danke ich sehr herzlich Ihre Landrätin meln. allen Sammlern! Aber daran sehen Sie auch, dass wir noch mehr Deckel Um die Sammelkosten gering zu hal- benötigen und noch weiter sammeln Beschlüsse Beschlüsse der XXVI. Sitzung Anlage: HH-Satzung und HH-Plan 2019 Beschluss-Nummer: 294-XXVI/2018 Der Kreistag beschließt: des Kreistages vom 29.11.2018 Stand: 29.11.2018 1. Zum Kreiswahlleiter für die Vorbereitung Die Veröffentlichung der nachfolgenden und Durchführung der Wahl der Mitglieder *** des Kreistages im Jahr 2019 wird Herr Thomas Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmi- gung der Niederschriften durch den Kreistag. Beschluss-Nummer: 291-1/XXVI/2018 Haubold berufen. Der Kreistag beschließt Mit Beschluss Nr. 288-XXVI/2018 und 289- den Finanzplan 2019 – Stand 29.11.2018. 2. Zum stellvertretenden Kreiswahlleiter für die XXVI/2018 genehmigte der Kreistag die Nie- Vorbereitung und Durchführung der Wahl der derschriften der öffentlichen und nichtöffentli- Anlage: Mitglieder des Kreistages im Jahr 2019 wird chen Sitzung des Kreistages vom 11.10.2018. Finanzplan 2019 Herr Stefan Hanßke berufen. Stand: 29.11.2018 *** Beschluss-Nummer: 290-XXVI/2018 Der Kreistag beschließt *** Beschluss-Nummer: 295-XXVI/2018 den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Der Kreistag beschließt: Beschluss-Nummer: 292-XXVI/2018 Kreiswerke Weimarer Land, bestehend aus 1. Das Kreistagsmitglied, Herr Max Otto Stro- Der Kreistag beschließt Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan, Inves- bel, wird als Mitglied in den Finanzausschuss die Namensänderung der Staatlichen Grund- titionsplan und Stellenplan. berufen. schule Herressen-Sulzbach in „Grundschule im Moorental“. Anlagen: 2. Das Kreistagsmitglied, Frau Cornelia Rost, 1. Erfolgsplan, Stand 13.11.2018 *** wird als stellvertretendes Mitglied in den 2. Vermögensplan, Stand 13.11.2018 Finanzausschuss berufen. 3. Finanzplan, Stand 13.11.2018 Beschluss-Nummer: 293-XXVI/2018 4. Investitionsplan, Stand 25.09.2018 Der Kreistag beschließt 3. Das Kreistagsmitglied, Herr Max Otto Stro- 5. Stellenplan die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme bel, wird als stellvertretendes Mitglied in den *** des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage). Kreisausschuss berufen. Beschluss-Nummer: 291-XXVI/2018 Anlage: 4. Das Kreistagsmitglied, Herr Dirk Schütze, Der Kreistag beschließt Gebührensatzung für die Inanspruchnahme wird als Mitglied in die Kommunale Arbeitsge- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Rechnungsprüfungsamtes meinschaft – Regionalbeirat berufen. 2019 – Stand: 29.11.2018. *** *** *** Fortsetzung auf Seite 4
Seite 4 2. Februar 2019 – Nummer 01/19 Beschlüsse Fortsetzung von Seite 3 Land in der Gesellschafterversammlung der Beschluss-Nummer: 306-XXVI/2018 Robert-Koch-Krankenhaus Apolda GmbH (RKK Der Kreistag beschließt: Beschluss-Nummer: 296-XXVI/2018 GmbH) folgenden Beschluss zu fassen: Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als Der Kreistag beschließt gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer eine überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungs- Der Wirtschaftsplan 2019 der RKK GmbH i. d. Land, dem Alleingesellschafter, in der Gesell- haushalt in Höhe von max. 127.000,00 € für F. vom 27.09.2018, bestehend aus Erfolgs- schafterversammlung der Robert-Koch-Kran- die Sanierung der Wolfsbachbrücke in Ball- plan, Investitionsplan und Stellenplan wird kenhaus Apolda GmbH (RKK GmbH) einen stedt inkl. Planungsleistungen. beschlossen. Beschluss zu fassen, wonach den Geschäfts- führern der Gesellschaft (RKK) der Auftrag *** Anlagen: erteilt wird, in der Gesellschafterversammlung 1. Erfolgsplan 2019 i. d. F. vom 27.09.2018 der Klinik-Servicegesellschaft Apolda GmbH Beschluss-Nummer: 297-XXVI/2018 2. Investitionsplan 2019 i. d. F. vom (KSG) hinsichtlich der Beschlussvorlage Der Kreistag beschließt 27.09.2018 eine überplanmäßige Ausgabe im Vermögens- 3. Stellenplan 2019 i. d. F. vom 27.09.2018 1. der Jahresabschluss 2017 der KSG wird fest- haushalt in der HH-Stelle 29520.94050 = 6.500 € und in der HH-Stelle 29520.94000 = gestellt, *** 47.500 € (max. 54.000 € ) für zusätzliche Pla- 2. der Jahresüberschuss 2017 i. H. von nungs- und Bauleistungen zur Sanierung des Beschluss-Nummer: 303-XXVI/2018 3.997,48 € wird auf neue Rechnung vorgetra- Bettenhauses im Schullandheim Tonndorf. Der Kreistag beschließt: gen, Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als 3. der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung *** gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer werden für das Jahr 2017 entlastet, Beschluss-Nummer: 298-XXVI/2018 Land, dem Alleingesellschafter, in der Gesell- schafterversammlung der Robert-Koch-Kran- zuzustimmen. Der Kreistag beschließt die Eigenbetriebssatzung des Kreises Weimarer kenhaus Apolda GmbH (RKK GmbH) einen *** Land für den Eigenbetrieb „Kreiswerke Weima- Beschluss zu fassen, wonach den Geschäfts- rer Land“ (Anlage). führern der Gesellschaft (RKK) der Auftrag Beschluss-Nummer: 307-XXVI/2018 erteilt wird, in der Gesellschafterversammlung Der Kreistag beschließt: Anlage: des Medizinischen Versorgungszentrums in Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als Eigenbetriebssatzung des Kreises Weimarer Apolda GmbH (MVZ) hinsichtlich der gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer Land für den Eigenbetrieb „Kreiswerke Weima- Beschlussvorlage Land, dem Alleingesellschafter, in der Gesell- rer Land“ schafterversammlung der Robert-Koch-Kran- 1. der Jahresabschluss 2017 des MVZ wird fest- kenhaus GmbH (RKK GmbH) einen Beschluss *** gestellt, zu fassen, wonach den Geschäftsführern der 2. der Jahresüberschuss 2017 i. H. von Gesellschaft (RKK) der Auftrag erteilt wird, in Beschluss-Nummer: 299-XXVI/2018 28.135,40 € wird auf neue Rechnung vorge- der Gesellschafterversammlung des Medizini- Der Kreistag beschließt tragen, schen Versorgungszentrums in Apolda GmbH eine außerplanmäßige Ausgabe im Vermögens- 3. der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung (MVZ) hinsichtlich der Beschlussvorlage haushalt in der HH-Stelle 88000.94005 in werden für das Jahr 2017 entlastet, Höhe von max. 50.000,00 € für die Beschaf- zuzustimmen. Für die Prüfung des Jahresabschlusses vom fung einer Gastherme für die Sporthalle Les- 01.01.2018 bis 31.12.2018 der MVZ in Apolda singstraße in Apolda. *** GmbH, des Lageberichtes für das Geschäfts- *** Beschluss-Nummer: 304-XXVI/2018 jahr 2018 und zur Prüfung nach § 53 HGrG für Der Kreistag beschließt: das Geschäftsjahr 2018 wird die Falk Slomiany Beschluss-Nummer: 300-XXVI/2018 Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als & Koll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Der Kreistag beschließt: gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer Jahnsdorf, als Abschlussprüfer bestellt. Der Kreis Weimarer Land erwirbt den nachfol- Land in der Gesellschafterversammlung der genden Grundbesitz für den Schulneubau Robert-Koch-Krankenhaus GmbH (RKK zuzustimmen. am Siedlerweg in Bad Berka, Flur 5 GmbH) folgenden Beschluss zu fassen: *** Flst.Nr. 834/3 Für die Prüfung des Jahresabschlusses vom Beschluss-Nummer: 308-XXVI/2018 Teilfläche von ca. 2.221 m² 01.01.2018 bis 31.12.2018 der RKK Apolda Der Kreistag beschließt Flst.Nr. 1954 GmbH, des Lageberichtes für das Geschäfts- 1. dem am 18.10.2018 vor dem OLG Jena Teilfläche von ca. 3.111 m² jahr 2018 und zur Prüfung nach § 53 HGrG für geschlossenen und bis zum 15.12.2018 wider- das Geschäftsjahr 2018 wird die Falk Slomiany ruflichen Vergleich in Höhe von 60.000,00 € unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt des & Koll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, brutto inklusive Zinsen zwischen dem Kreis Kreises Weimarer Land für das Jahr 2019 Jahnsdorf, als Abschlussprüfer bestellt. Weimarer Land und der Firma STRABAG beschlossen und genehmigt wird und dass die *** GmbH wird zugestimmt und Stadt Bad Berka die Kaufpreise für den Ankauf der Flächen finanziert. Beschluss-Nummer: 305-XXVI/2018 2. eine überplanmäßige Ausgabe im Vermö- Der Kreistag beschließt: genshaushalt in Höhe von max. 60.000,00 € Anlage: Flurkarte Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als für den widerruflichen Vergleich zwischen dem *** gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer Kreis Weimarer Land und der Firma STRABAG Land, dem Alleingesellschafter, in der Gesell- GmbH. Beschluss-Nummer: 301-XXVI/2018 schafterversammlung der Robert-Koch-Kran- Der Kreistag beschließt: *** kenhaus GmbH (RKK GmbH) einen Beschluss Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als zu fassen, wonach den Geschäftsführern der gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer Beschluss-Nummer: 309-XXVI/2018 Gesellschaft (RKK) der Auftrag erteilt wird, in Der Kreistag beschließt: Land in der Gesellschafterversammlung der der Gesellschafterversammlung des Medizini- Robert-Koch-Krankenhaus Apolda GmbH (RKK Der Kreis Weimarer Land verzichtet auf das schen Versorgungszentrums in Apolda GmbH noch bis 2021 bestehende Rückerwerbsrecht GmbH) folgenden Beschluss zu fassen: (MVZ) hinsichtlich der Beschlussvorlage für das Flurstück 384/2 in der Flur 2 der 1. Der Jahresabschluss 2017 der RKK GmbH Gemarkung Blankenhain und stimmt dem Wei- Der Wirtschaftsplan 2019 der MVZ in Apolda terverkauf einer Teilfläche aus diesem zu. wird festgestellt, GmbH i. d. F. vom 27.09.2018, bestehend aus 2. Der Jahresüberschuss 2017 i. H. von Wirtschaftsplan und Stellenplan wird beschlos- 10.007,13 € wird auf neue Rechnung vorge- Anlage: sen. Auszug aus dem Liegenschaftskataster tragen. 3. Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zuzustimmen. werden für das Jahr 2017 entlastet. *** Anlagen: Schmidt-Rose KS 1. Wirtschaftsplan 2019 i. d. F. vom Landrätin Beschluss-Nummer: 302-XXVI/2018 27.09.2018 Der Kreistag beschließt: 2. Stellenplan 2019 i. d. F. vom 27.09.2018 Die Anlagen können während der üblichen Der Kreistag ermächtigt die Landrätin als Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag, gesetzliche Vertreterin des Kreises Weimarer *** eingesehen werden.
2. Februar 2019 – Nummer 01/19 Seite 5 Beschlüsse Beschlüsse des Bau- und inkl. Speiseversorgung werden an das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung, Apolda im Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 wird an die Firma Vergabeausschusses vom Dipl. Ing. W. Eckardt RWS Sicherheitsservice GmbH 21.11. und 05.12.2018 Windmühlenstraße 51 Am Alten Flughafen 1 99425 Weimar 04356 Leipzig Beschluss-Nr. 293-57/2018 vergeben. zum monatlichen Angebotspreis inklusive Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: *** Mehrwertsteuer in Höhe von 6.065,53 € ver- Die Ingenieurleistungen zur Erstellung der Pla- Beschluss-Nr. 301-57/2018 geben. nung zum Ausbau des Radweges Apolda B 87 *** – Ortseingang Zottelstedt (Los 1) und des Rad- Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: weges Sachsenhausen – Großobringen (Los 4) Die fachtechnischen Planungsleistungen zu Beschluss-Nr. 306-58/2018 werden an das elektrotechnischen Anlagen am Gymnasium Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Ingenieurbüro Katzung GmbH Mellingen, inkl. Schulsporthalle, werden an Die Sanierung des Flachdaches des Über- Belvederer Allee 12 das Planungsbüro gangswohnheimes für Asylanten, Auf dem 99425 Weimar Steinigeweg, Planungs GmbH & Co. KG Angespanne – Haus 2 – in 99510 Apolda wird vergeben. Weimar an die Firma *** Bodelschwinghstraße 80 Bedachungen + Zimmerei Manfred Sulze 99425 Weimar Dorfstraße 05 Beschluss-Nr. 294-57/2018 vergeben. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: 99518 Eberstedt *** zum geprüften Angebotspreis in Höhe von Die Ingenieurleistungen zur Erstellung der Pla- nung zum Ausbau des Radweges Hammerstedt Beschluss-Nr. 303-58/2018 133.413,40 € vergeben. – Frankendorf (Los 2) und des Ilmtal-Radweges Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: *** Mattstedt – Poche (Los 3) werden an das Der Wege- und Landschaftsbau am Ilmtal-Rad- Ingenieurbüro Helk, Schulz & Dr. Prabel weg Wickerstedt – Eberstedt wird an die Firma Beschluss-Nr. 307-58/2018 Ingenieurgesellschaft mbH TSI GmbH Co. KG Apfelstädt Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Kupferstraße 1 Wanderslebener Straße 15 Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten (Los 99441 Mellingen 99192 Nesse-Apfelstädt 1) am Gymnasium Bergschule Apolda werden vergeben. zum Angebotspreis in Höhe von 399.980,81 € an die Firma *** vergeben. RB Stahl- und Metallbau Bednarek *** Kirschberg 19 Beschluss-Nr. 295-57/2018 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Beschluss-Nr. 304-58/2018 99510 Apolda Die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: zum geprüften Angebotspreis von 165.381,89 für Asylbewerber, Lessingstraße 48 a in 99510 Die Beschaffung von multifunktionalen Kopier-, € vergeben. *** Apolda im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2019 Druck- und Scansystemen für Schulen im Kreis wird an die Firma Weimarer Land wird an die Firma Beschluss-Nr. 308-58/2018 RWS Sicherheitsservice GmbH RICOH DEUTSCHLAND GmbH Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Am Alten Flughafen 1 Business & Service Center Leipzig Die bautechnischen Planungsleistungen an 04356 Leipzig Torgauer Straße 231 den von der Allgemeinen Verwaltung beim zum monatlichen Pauschalpreis inklusive 04347 Leipzig Landratsamt bewirtschafteten Liegenschaften Mehrwertsteuer in Höhe von 17.353,77 € ver- zum geprüften Gesamtpreis in Höhe von werden an das Planungsbüro geben. 276.640,66 € vergeben. SB – Projekt Apolda *** *** Faulborn 12 a Beschluss-Nr. 300-57/2018 99510 Apolda Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Beschluss-Nr. 305-58/2018 vergeben. Die bautechnischen Planungsleistungen an der Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Grundschule Bad Sulza - Tragwerksplanung im Die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Karin Lippold Rahmen der Sanierung und Modernisierung für Asylbewerber, Stobraer Straße 2-4 in 99510 Ausschussvorsitzende Beschlüsse der Verbands- *** *** versammlung des Zweck- Beschluss 05/2018 Beschluss 09/2018 Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von Die Verbandsversammlung stimmt dem am verbandes Musikschule 32.216,77 € wird auf neue Rechnung vorge- 06.12.2018 vorgelegten Finanzplan zu. „Johann Nepomuk Hummel“, tragen. Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig Weimar vom 06.12.2018 Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. zugestimmt. Beschluss 01/2018 *** *** Der Jahresabschluss 2015 wird festgestellt. Beschluss 10/2018 Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig Beschluss 06/2018 Die Verbandsversammlung stimmt der am zugestimmt. Dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertre- 06.12.2018 vorgelegten Haushaltssatzung und *** ter und dem Direktor wird für das Haushalts- dem Wirtschaftsplan 2019 zu. jahr 2016 Entlastung erteilt. Die Umlage beträgt für die Stadt Weimar Beschluss 02/2018 Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig 493.005 Euro, für den Kreis Weimarer Land Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von zugestimmt. 10.842,36 € wird auf neue Rechnung vorge- 265.255 Euro. *** Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig tragen. Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. Beschluss 07/2018 zugestimmt. Das Projekt „Kultur macht stark“ wird in 2019 *** *** und weitere Jahre bis auf Widerruf weiterge- führt. Beschluss 11/2018 Beschluss 03/2018 Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig Die Honorarsätze für Einzelunterricht durch Dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertre- zugestimmt. Lehrkräfte mit Hochschulabschluss betragen ab ter und dem Direktor wird für das Haushalts- 01.01.2019 statt 17,00 € künftig 19,00 € . *** Die Honorarsätze für Ensembleunterricht jahr 2015 Entlastung erteilt. Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig Beschluss 08/2018 durch Lehrkräfte mit Hochschulabschluss zugestimmt. Nach Sichtung mehrerer Angebote durch die betragen ab 01.01.2019 statt 17,50 € künftig Mitarbeiter des Zweckverbandes zum Erwerb 19,50 € . *** eines neuen Flügels stimmt die ZVV dem Kauf Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig Beschluss 04/2018 eines Flügels der Firma „Steinberg“ (Eisenberg) zugestimmt. Der Jahresabschluss 2016 wird festgestellt. für 23.000 € zu. Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig Vorliegendem Beschluss wurde einstimmig Dirk Möller zugestimmt. zugestimmt. Zweckverbandsvorsitzender
Seite 6 2. Februar 2019 – Nummer 01/19 Satzungen Haushaltssatzung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbe- trieb Kreiswerke Weimarer Land wird auf 0 € festgesetzt. des Kreises Weimarer Land für das Haushaltsjahr 2019 §4 Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesoll von 30.124.690 € und Gemäß § 55 in Verbindung mit § 114 ThürKO sowie ThürGemHV § 2 einem Umlagesatz von 39,142 v. H. festgesetzt. erlässt der Kreis Weimarer Land folgende Haushaltssatzung: Der Landkreis erhebt für rückständige Beträge aus Kreisumlage Verzugs- §1 zinsen in Höhe von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus- im Verwaltungshaushalt gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 18.000.000 € festgesetzt. in Einnahmen und Ausgaben mit 109.389.230 € und im Vermögenshaushalt Für den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land können Kassenkredite in Einnahmen und Ausgaben mit 18.567.590 € in Höhe von 1.000.000 € zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach ab. dem Wirtschaftsplan in Anspruch genommen werden. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen §6 werden auf 6.373.560 € festgesetzt. Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für §7 den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. werden auf 0 € festgesetzt. §3 Apolda, 15.01.2019 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens- Schmidt-Rose (KS) haushalt wird auf 18.515.910 € festgesetzt. Landrätin II. Beschluss und Genehmigungsvermerk III. Auslegungshinweis 1. Mit Beschluss vom 29.11.2018 Nr. 291-XXVI/2018 und 291- Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.02.2019 bis 22.02.2019 in 1/XXVI/2018 hat der Kreistag die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Finanzverwaltung des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße und Anlagen beschlossen. 28, 99510 Apolda, Zimmer 162 und 164 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. 2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 14.01.2019 - Az: 240.3-1512-001/19-AP Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses - die in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditaufnahmen für Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO besteht die Möglichkeit Inves titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan, ebenso während der üblichen 6.373.560 € genehmigt, Dienststunden in o. g. Räumen. - den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Ver- pflichtungsermächtigungen in Höhe von 18.515.910 € genehmigt. Der Kreistag Weimarer Land beschloss mit Beschluss-Nummer: 293- Leistungen, die das Rechnungsprüfungsamt erbringt, Gebühren nach XXVI/2018 und 298-XXVI/2018 vom 29.11.2018 die Gebührensatzung Maßgabe dieser Satzung. für die Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes und die Eigenbe- triebssatzung des Kreises Weimarer Land für den Eigenbetrieb „Kreiswer- § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz ke Weimarer Land“, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgele- (1) Für die Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes sowie für gen haben und nachfolgend bekanntgemacht werden. sonstige Prüfungstätigkeiten wird je Prüfer/in und Prüfauftrag eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben. Dabei ist es unerheblich, ob die Kreis Weimarer Land Leistung am Sitz des Landratsamtes oder im Außendienst erbracht wird. Gebührensatzung für die Inanspruchnahme (2) Zum gebührenpflichtigen Zeitaufwand zählen insbesondere die Auf- des Rechnungsprüfungsamtes arbeitung der Jahresrechnung, Einzelfallprüfungen incl. Abfassung von Prüfbemerkungen, Recherchen für Einzelfallprüfungen, Vor-Ort-Termine des Kreises Weimarer Land und die zu deren Wahrnehmung entstandenen Fahrzeiten, Abschlussbe- Aufgrund der §§ 114, 115 i. V. m. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 1 Satz 3 sprechungen und die Ausfertigung des Berichtes. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal- Der Zeitaufwand wird durch die Prüfer/innen im Halbstundentakt doku- ordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar mentiert. Zur Abrechnung kommen nur die voll erbrachten Zeitanteile 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom im Halbstundentakt. 10. April 2018 (GVBl. S. 74), § 21 Abs. 2 i. V. m § 21 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG) vom 19. (3) Für die Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes bis zu dem November 2008, verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetzes über das zu prüfenden Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2017 wird eine Gebühr von Neue Kommunale Finanzwesen (GVBl. S. 381), zuletzt geändert durch 6,25 € pro ½ Stunde erhoben. Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2018 (GVBl. S. 273, 280), §§ 1, 23, 36 Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (4) Für die Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes ab dem zu (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 prüfenden Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2018 wird eine Gebühr von (GVBl. S.290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 31,00 € pro ½ Stunde erhoben. 2013 (GVBl. S. 194, 201) beschließt der Kreistag Weimarer Land die nachfolgende Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rech- § 3 Auslagen nungsprüfungsamtes des Kreises Weimarer Land: (1) Entstandene Fahrtkosten für Außentermine und die Auslagen für 2 Exemplare des Berichtes sind mit der Gebühr abgegolten und werden § 1 Gebührentatbestand nicht separat berechnet. Der Kreis Weimarer Land erhebt für Prüfungsleistungen und sonstige Fortsetzung auf Seite 7
2. Februar 2019 – Nummer 01/19 Seite 7 Satzungen Fortsetzung von Seite 6 sowie Auftraggeber für Prüfungen von wirtschaftlichen Unternehmen, (2) Werden zur Durchführung der Prüfungsaufgaben besondere externe Beteiligungen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Sonstige, für die die Fachkräfte oder Prüfstellen hinzugezogen, sind die dem Kreis Weimarer Prüfungsleistungen und sonstigen Leistungen erbracht werden. Land dafür entstandenen Kosten zu erstatten. Vor Beauftragung der exter- nen Fachkräfte oder Prüfstellen informiert das Rechnungsprüfungsamt § 5 Entstehen und Fälligkeit die zu prüfende Einrichtung über die Beauftragung. Die Notwendigkeit Die Gebühren- und Auslagenschuld entsteht mit der Beendigung der ist hierbei durch das Rechnungsprüfungsamt zu begründen. Prüfungstätigkeit oder der sonstigen Leistung und der Übergabe des ent- sprechenden Berichtes. Die Gebühr und die geltend gemachten Ausla- (3) Für die Erhebung aller sonstigen dem Rechnungsprüfungsamt des gen werden 14 Tage nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Kreises Weimarer Land entstandenen notwendigen Auslagen gilt die Sat- zung des Kreises Weimarer Land über die Erhebung von Verwaltungs- § 6 Inkrafttreten gebühren (Allgemeine Verwaltungskostensatzung) in der jeweils gelten- Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. den Fassung. § 4 Gebühren- und Auslagenschuldner Apolda, den 14.12.2018 Gebühren- und Auslagenschuldner sind die dem Kreis Weimarer Land angehörenden Städte, Gemeinden, Zweckverbände, Eigenbetriebe, sons- Schmidt-Rose KS tigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Landrätin Kreis Weimarer Land (4) Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes sind: - die Werkleitung (§ 3), Eigenbetriebssatzung des Kreises Weimarer - der Werkausschuss (§ 4), Land für den Eigenbetrieb - der Kreistag (§ 5), - der Landrat/die Landrätin (§ 6). „Kreiswerke Weimarer Land“ Auf der Grundlage der §§ 76, 98, 114 der Thüringer Gemeinde- und §3 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) zuletzt geän- Werkleitung dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und (1) Die Werkleitung besteht aus einer Person. Kann diese ihre Aufgaben der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September nicht wahrnehmen, sind die Geschäfte durch eine Stellvertretung zu 2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Kreis Weimarer Land folgende Eigenbe- führen. Laufende Geschäfte sind insbesondere: triebssatzung: - die selbstständige, verantwortliche Leitung des Betriebes, einschließ- lich Organisation und Geschäftsleitung, - wiederkehrende Geschäfte, §1 - Personaleinsatz, Gegenstand des Unternehmens - Personalangelegenheiten, die im Rahmen von Verfügungen des Land- (1) Die Kreiswerke des Kreises Weimarer Land werden wie ein Unterneh- rates/der Landrätin gemäß § 107 ThürKO nicht auf den Werkausschuss men des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des übertragen sind, Haushaltsplanes des Landkreises nach kaufmännischen Grundsätzen als insbesondere Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). a) Einstellung, Eingruppierung, Abordnung, Versetzung, Entlassung, b) dienstrechtliche Maßnahmen, soweit es nicht der Zustimmung des (2) Zweck der Kreiswerke einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbe- Werkausschusses oder des Kreistages bedarf. triebe ist die Organisation der Abfallwirtschaft. Die Aufgaben der unteren - Erarbeitung des Wirtschaftsplanes und Aufstellung des Jahresabschlus- Abfallbehörde sind nicht Gegenstand der Kreiswerke. ses, - verwaltungsmäßige Vorbereitung von Beschlüssen des Werkausschus- (3) Die Kreiswerke haben insbesondere folgende Aufgaben: ses und des Kreistages in Angelegenheiten der KWL, - Organisation der Behandlung, Verwertung und Lagerung von Abfällen - quartalsweise Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung an den sowie die dazugehörige Abfallberatung; gegebenenfalls Sammlung Werkausschuss und den Landrat/die Landrätin über die Entwicklung und Transport von Abfällen; der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Ver- mögensplanes, - Vorbereitung und Durchführung notwendiger Ausschreibungen, mit - Erlass und Stundung von Forderungen bis zu 500,– Euro im Einzelfall Ausnahme der Ausschreibungen an denen sich die Kreiswerke selbst sowie bei befristeten Niederschlagungen bis 2.500,– Euro oder bei beteiligen. Diese sind durch das Landratsamt vorzunehmen; unbefristeter Niederschlagung bis 1.000,– Euro, - Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes soweit sie - Erstellung von Abfall- und Gebührensatzungen (einschließlich Kalku- den Betrag von 25.000,– Euro nicht übersteigen, lation der Abfallgebühr) sowie die Erstellung von Gebührenbeschei- - Verfügungen über Anlagevermögen und Verpflichtungen hierzu, wenn den, deren Mahnungen und Widerspruchsbearbeitung; der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 25.000,– Euro nicht überschreitet, - Erstellen der Abfallbilanz und andere Statistiken; - Aufnahme von Einzelkrediten sowie den Abschluss sonstiger Rechts- geschäfte, die einer Aufnahme von Krediten wirtschaftlich gleich kom- - Zusammenarbeit mit den Dualen Systemen; men, soweit sie den Betrag von 25.000,– Euro nicht überschreiten, - die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Vermö- - Erstellen des Abfallkalenders. gensplanes, die bei Kauf-, Betriebs-, Miet- und Leasinggeschäften im Einzelfall 25.000,– Euro und bei Bauleistungen im Einzelfall 50.000,– (4) Die Kreiswerke können weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge des Euro nicht übersteigen. Landkreises übernehmen. Die Kreiswerke erbringen die Rekultivierung und Nachsorge der Deponien Küchelgrube, Blankenhain und Buttelstedt (2) Die Werkleitung nimmt an den Sitzungen des Werkausschusses teil. als Dienstleister für den Kreis Weimarer Land. §4 §2 Werkausschuss Name des Eigenbetriebes, Stammkapital, Organe (1) Der Werkausschuss wird vom Kreistag bestellt. Er besteht aus 7 Kreis- (1) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Kreiswerke Weimarer Land“. Der tagsmitgliedern. Kreis Weimarer Land tritt in Angelegenheiten des Eigenbetriebes unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. (2) Wer durch seine berufliche Tätigkeit in regelmäßigen Geschäftsbezie- hungen oder im Wettbewerb mit diesem Eigenbetrieb steht oder für (2) Die Firmenbezeichnung lautet „Kreiswerke Weimarer Land“. Die Betriebe tätig ist, auf die die vorstehenden Voraussetzungen zutreffen, Kurzbezeichnung lautet KWL. darf nicht Mitglied des Werkausschusses sein. (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 26.000,00 €. Fortsetzung auf Seite 8
Seite 8 2. Februar 2019 – Nummer 01/19 Satzungen Fortsetzung von Seite 7 - Rückzahlung von Eigenkapital, (3) Der Werkausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden/die Vor- - erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, soweit sie den Betrag von sitzende und deren Stellvertretung. 50.000,– Euro übersteigen, - Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die den (4) Der Werkausschuss wird durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende, im Betrag von 75.000,– Euro übersteigen, Falle einer Verhinderung, durch die Stellvertretung, mindestens quartals- - Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu, weise einberufen. Er muss zu seiner Sitzung einberufen werden, wenn wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 75.000,– dies mindestens 2 Mitglieder, unter Angabe des Tagesordnungspunktes, Euro überschreitet sowie die Veräußerung von Vermögensgegenstän- verlangen. Zu den Sitzungen sind schriftliche Berichte der Werkleitung den unter ihrem Wert, zum laufenden Geschäft und schriftliche Beschlussvorlagen vorzulegen, - Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Vermögens- die mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden können. planes, die im Einzelfall 200.000,– Euro übersteigen, - wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges, insbesondere die (5) Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss in allen Übernahme von neuen Aufgaben, Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit nicht die Werkleitung, der - Angelegenheiten, zu deren Erledigung der Kreis der Genehmigung der Kreistag oder der Landrat/die Landrätin zuständig sind, insbesondere in Rechtsaufsichtsbehörde oder sonstiger staatlicher Zustimmung bedarf, folgenden Fällen: - Änderung der Rechtsform der KWL oder deren Auflösung, - Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Werk- - Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die den ausschusses. Betrag von 25.000,– Euro übersteigen; - erfolgsgefährdende Mehraufwendungen bis zu einem Betrag von §6 50.000,– Euro; Zuständigkeit des Landrates/der Landrätin - Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu, (1) Der Landrat/die Landrätin ist oberste Dienstbehörde der KWL und wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 25.000,– Vorgesetzte/r und Dienstvorgesetzte/r der in den KWL eingesetzten Euro bis zu 75.000,– Euro überschreitet. Bediensteten, soweit diese Befugnisse nicht auf die Werkleitung übertra- Der Werkausschuss ist nicht zuständig, wenn die der Verfügung gen wurden. zugrundeliegenden Rechtsgeschäfte der Genehmigung der Rechtsauf- sicht bedürfen; (2) Der Landrat/die Landrätin entscheidet anstelle des Kreistages und des - Aufnahme von Einzelkrediten sowie über den Abschluss sonstiger Werkausschusses in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Krediten wirtschaftlich Nachteile für die KWL bis zu einer Sitzung des Kreistages oder des Werk- gleichkommen, soweit sie den Betrag von 25.000,– Euro überschrei- ausschusses aufgeschoben werden können. ten; - die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Vermö- §7 gensplanes, die bei Kauf-, Betriebs-, Miet- und Leasinggeschäften im Beauftragung von Ämtern der Kreisverwaltung Einzelfall 25.000,– Euro und bei Bauleistungen im Einzelfall 50.000,– Die Werkleitung kann mit Einverständnis des Landrates/der Landrätin Euro übersteigen; Fachdienststellen des Landratsamtes gegen Kostenerstattung mit der - Erlass und Stundung von Forderungen und Abschluss von außerge- Bearbeitung einschlägiger Geschäftsvorfälle betrauen. richtlichen Vergleichen soweit der Gegenstandswert im Einzelfall mehr als 500,– Euro, bei befristeten Niederschlagungen mehr als §8 Vertretung des Eigenbetriebes 2.500,– Euro und bei unbefristeter Niederschlagung mehr als 1.000,– (1) Die Werkleitung bzw. ihre Stellvertretung vertreten den Eigenbetrieb Euro beträgt; des Kreises in Betriebsangelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich. - die Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess); - die Gewährung von Gehaltsvorschüssen und Darlehen an die Werk- (2) Verpflichtende Erklärungen zu Angelegenheiten der KWL bedürfen leitung und ihre Stellvertretung. der Schriftform, die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen KWL. (6) Der Werkausschuss informiert über alle wesentlichen Angelegenhei- (3) Die Werkleitung kann ihre Vertretungsbefugnis für bestimmte Angele- ten seiner Tätigkeit unverzüglich schriftlich den Landrat/die Landrätin. genheiten mit Ausnahme zu Absatz 1 allgemein oder im Einzelfall auf Bedienstete der KWL übertragen. (7) Der Werkausschuss kann von der Werkleitung jederzeit über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens schriftliche Bericht- (4) Die Werkleitung unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszu- erstattung verlangen. Er soll die Werkleitung zu den Entscheidungsgegen- satzes, die Stellvertretung mit dem Zusatz „in Vertretung“, andere Vertre- ständen hören. Betriebswirtschaftliche Berichterstattungen sind nach ent- tungsberechtigte mit dem Zusatz „im Auftrag“. Der Vertretungsfall liegt sprechenden Grundsätzen aufzuarbeiten. Sie müssen plausibel, prüfbar vor, wenn die Geschäfte durch die Werkleitung übergeben worden sind. und widerspruchsfrei sein. (5) Die Vertretungsberechtigten nach Abs. 1 sind bekanntzugeben. Dies (8) Der Werkausschuss ist als vorberatender Ausschuss in allen Angele- geschieht in Form der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises. genheiten der KWL tätig, die dem Beschluss des Kreistages unterliegen. §9 (9) Der Werkausschuss trifft die Entscheidung über die Zustimmung in Wirtschaftsjahr Personalangelegenheiten nach § 29 Abs. 3 ThürKO, soweit § 26 ThürKO Das Wirtschaftsjahr der KWL ist das Kalenderjahr. nicht entgegensteht. § 10 (10) Der Werkausschuss unterbreitet den Vorschlag an den Kreistag, den Wirtschaftsplan Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses (1) Die Werkleitung hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres bis zum zu entscheiden. Entwurf des jeweiligen Haushaltsplanes des Landkreises für das Folge- jahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. §5 Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Finanzplan, dem Vermögens- Zuständigkeit Kreistag plan und dem Stellenplan. Der Plan ist detailliert schriftlich zu erläutern. Der Kreistag beschließt über: Ändern sich die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, ist eine Sit- - Erlass und Änderung der Eigenbetriebssatzung der KWL, zung des Werkausschusses einzuberufen und ein geänderter Wirtschafts- - die Abfall- und Gebührensatzung, plan vorzulegen. - Bestellung der Mitglieder des Werkausschusses und deren Abberu- fung, (2) Ausgaben für verschiedene Vorhaben des Vermögensplanes, die sach- - Bestellung der Werkleitung und ihrer Stellvertretung und Regelung lich eng zusammenhängen, sind gegenseitig deckungsfähig. ihrer Dienstverhältnisse, soweit die Zuständigkeit des Kreistages gege- ben ist, (3) Sind erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu - Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, erwarten, so hat die Werkleitung den Landrat/die Landrätin unverzüglich - Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss, zu unterrichten und Vorschläge zur Ergebniskompensation vorzulegen. - Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahres- gewinns, Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung und des Werkausschusses, Fortsetzung auf Seite 9
2. Februar 2019 – Nummer 01/19 Seite 9 Satzungen Fortsetzung von Seite 8 vorzulegen. Der Prüfbericht ist durch die Werkleitung zeitgleich dem (4) Überschüsse der gebührenfinanzierten Leistungen sind der Rechnungsprüfungsamt zur Information vorzulegen. Gebührenausgleichsrückstellung zuzuführen. § 12 § 11 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Berichterstattung, Jahresabschluss Die KWL sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Der (1) Die Werkleitung hat den Landrat/die Landrätin und den Werkaus- Eigenbetrieb führt seine Rechnungen nach den Regeln der kaufmänni- schuss mindestens vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und schen Buchführung. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Thüringer der Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes Eigenbetriebsverordnung (EBV) über Wirtschaftsführung und Rechnungs- schriftlich zu unterrichten. wesen, soweit nicht eine Befreiung vorliegt (§ 2 ThürEBV). (2) Die Werkleitung hat innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des § 13 Geschäftsjahres den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- Schlussbestimmungen nung) und Lagebericht in entsprechender Anwendung von Vorschriften des 3. Buches HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und dem Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft und ersetzt die Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen. Eigenbetriebssatzung vom 01.01.2009 sowie die 1. Änderungssatzung vom 01.08.2014, die am 31.12.2017 außer Kraft treten. (3) Der Prüfbericht des Abschlussprüfers ist einschließlich der Prüffest- stellungen gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zur Apolda, den 03.01.2019 Geschäftsführung dem Landrat/der Landrätin und dem Werkausschuss zur Vorprüfung für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresab- Schmidt-Rose KS schlusses (§ 25 Absatz 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung) im Kreistag Landrätin Landratsamt Weimarer Land - Kommunalaufsicht - Die Neufassung der „Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar“ wurde mit Schreiben des Landratsamtes Weimarer Land vom 07.01.2019 rechtsaufsichtlich gemäß § 42 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) eingangs- bestätigt. Nachfolgend wird diese Satzung nach § 42 Abs. 3 ThürKGG amtlich bekannt gemacht. Hinweis: Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes (http://www.weimarer-land.de/landratsamt) unter der Rubrik Amtsblatt (Nummer 01/19) hingewiesen. Apolda, den 10.01.2019 Hausmann Amtsleiter Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar §3 Aufgaben und Befugnisse Verbandssatzung (1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine gesetzeskonforme Abwas- des Abwasserzweckverbandes serbeseitigung im Verbandsgebiet zu gewährleisten. „Nordkreis Weimar“ Dazu gehört insbesondere: 1. Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zu errichten, zu überneh- Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Nordkreis men, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten. Weimar“ (ANW) beschließt gem. §§ 16 ff. des Thüringer Gesetzes über Hiervon ausgenommen ist die Teilaufgabe der Unterhaltung und Rei- die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der nigung der Anlagenteile von zu Straßen gehörenden Regenwasserein- Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Artikel läufen und Sinkkästen. Diese verbleibt bei den Mitgliedsgemeinden. 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBL. S. 194, 201), die folgende 2. Von den Grundstücken Abwasser abzunehmen, Neufassung der Zweckverbandssatzung: 3. Die Entsorgung und Behandlung des Abwassers, die Fäkalienbehand- lung und die Straßenflächenentwässerung, §1 4. Für die ordnungsgemäße Ableitung und Beseitigung des Abwassers Name, Sitz, Rechtsstellung (1) Der Zweckverband führt den Namen „Nordkreis Weimar“. Sorge zu tragen, 5. Alle sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die für die Erfüllung der (2) Der Sitz des ANW ist: OT Buttelstedt vorgenannten Aufgaben notwendig sind. Markt 2 99439 Am Ettersberg. (2) Der Zweckverband begründet seine Entsorgungsverhältnisse mit den einzelnen Anschlussberechtigten und Anschlussverpflichteten, nach (3) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er Maßgabe besonders zu erlassender Satzungen. verfolgt im Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung keine Gewinn- Er ist berechtigt, Abwasser von Nichtmitgliedern abzunehmen und zur erzielungsabsichten. Erfüllung seiner Aufgaben Verträge mit Dritten zu schließen. §2 Verbandsmitglieder, räumlicher Wirkungskreis (3) Der Verband erlässt an Stelle der Verbandsmitglieder Satzungen und (1) Mitglieder des Zweckverbandes sind: Verordnungen für das ihm übertragene Aufgabengebiet. - die Landgemeinde-Stadt „Am Ettersberg“, - die Landgemeinde „Ilmtal-Weinstraße“ (nur mit ihren Ortschaften §4 Leutenthal und Rohrbach), Verbandsorgane - die Gemeinde Ballstedt, Die Organe des Zweckverbandes sind: - die Gemeinde Ettersburg und - die Stadt Neumark. 1. die Verbandsversammlung, (2) Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das 2. der Verbandsvorsitzende. Gebiet der Verbandsmitglieder. Fortsetzung auf Seite 10
Seite 10 2. Februar 2019 – Nummer 01/19 Satzungen Fortsetzung von Seite 9 Form der Vertretung nach außen, gem. § 34 ThürKGG, ist zu beachten. §5 Verbandsversammlung (3) Der Verbandsvorsitzende führt die Dienstaufsicht über die Dienstkräf- (1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden te des Zweckverbandes aus und ist ihr Dienstvorgesetzter. und den übrigen Verbandsräten. Die übrigen Verbandsräte mit den nach Abs. 2 bestimmten Stimmrechten sind die jeweiligen gesetzlichen Vertre- (4) Die Führung des Dienstsiegels ist dem Verbandsvorsitzenden vorbe- ter der Verbandsmitglieder kraft Amtes. Im Falle ihrer rechtlichen oder halten. Er kann den Geschäftsleiter mit der Führung des Dienstsiegels tatsächlichen Verhinderung tritt ihr gesetzlicher Stellvertreter an ihre Stel- beauftragen. le. Verbandsräte können sich nicht untereinander vertreten. §8 (2) Die Verbandsmitglieder haben entsprechend ihrer Einwohnerzahl die Aufwandsentschädigung folgenden Stimmrechte: (1) Der Verbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übrigen Mitglie- bis zu 500 Einwohnern 1 Stimme der der Verbandsversammlung (Verbandsräte) sind ehrenamtlich tätig. mit mehr als 500 bis zu 1.000 Einwohnern 2 Stimmen mit mehr als 1.000 bis zu 1.500 Einwohnern 3 Stimmen (2) Die Verbandsräte erhalten als Entschädigung ein Sitzungsgeld in mit mehr als 1.500 bis zu 2.000 Einwohnern 4 Stimmen Höhe von 15,00 € . Das Sitzungsgeld wird für jede Teilnahme an einer mit mehr als 2.000 bis zu 2.500 Einwohnern 5 Stimmen Sitzung der Verbandsversammlung gezahlt. mit mehr als 2.500 bis zu 3.000 Einwohnern 6 Stimmen mit mehr als 3.000 bis zu 4.000 Einwohnern 7 Stimmen (3) Der Verbandsvorsitzende erhält eine monatliche Entschädigung von mit mehr als 4.000 bis zu 5.000 Einwohnern 8 Stimmen 100,00 € . mit mehr als 5.000 bis zu 6.000 Einwohnern 9 Stimmen mit mehr als 6.000 bis zu 7.000 Einwohnern 10 Stimmen (4) Verbandsräte, die Kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung mit mehr als 7.000 bis zu 8.000 Einwohnern 11 Stimmen angehören, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Verbands- mit mehr als 8.000 bis zu 9.000 Einwohnern 12 Stimmen versammlung auf Antrag die Fahrtkosten, die ihnen durch Fahrten von mit mehr als 9.000 bis zu 10.000 Einwohnern 13 Stimmen. der Wohnung zum Tagungsort und zurück entstehen, erstattet. Bei Benut- zung eines privaten Kraftfahrzeuges wird eine Wegstreckenentschädi- Zur Berechnung der Einwohnerzahlen werden die letzten vom Statis- gung entsprechend Thüringer Reisekostengesetz gewährt. tischen Landesamt Thüringen bis zum 31.12.2018 veröffentlichten amt- lichen Angaben zugrunde gelegt. §9 Geschäftsstelle Für die Landgemeinde „Ilmtal-Weinstraße“ sind dies die summierten Der Zweckverband richtet eine Geschäftsstelle ein und bestellt einen Einwohnerzahlen der ehemaligen Gemeinden Leutenthal und Rohrbach. Geschäftsleiter. Der § 35 ThürKGG findet Anwendung. Für die Landgemeinde-Stadt „Am Ettersberg“ sind dies die summierten § 10 Einwohnerzahlen der ehemaligen Gebietskörperschaften, aus denen sie Betriebsführung, Wirtschaftsführung, Rechnungswesen gebildet wurde. (1) Der ANW richtet einen Regiebetrieb ein. Der Regiebetrieb ist eine juristisch nicht selbstständige Einrichtung des (3) Die Verbandsräte üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Ver- Zweckverbandes. Für ihn gelten die Vorschriften der §§ 6 bis 25 ThürEBV bandsräte weiter aus. über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen. Abweichend vom § 19 ThürEBV erfolgt die schriftliche Berichterstattung zur wirtschaftli- §6 chen Tätigkeit halbjährlich. Zuständigkeit der Verbandsversammlung (2) Die Wirtschaft des Zweckverbandes wird zusammen mit der seines (1) Der Zweckverband wird von der Verbandsversammlung verwaltet, Regiebetriebes geführt. soweit nicht nach dem Gesetz, der Verbandssatzung oder besonderen Beschlüssen der Verbandsversammlung der Verbandsvorsitzende oder (3) Das Wirtschaftsjahr des Zweckverbandes ist das Kalenderjahr. der Geschäftsleiter selbstständig entscheiden. (4) Die Prüfung des Jahresabschlusses wird von einem Wirtschaftsprüfer (2) Die Verbandsversammlung hat im Besonderen folgende Angelegen- oder einer Wirtschaftsprüfgesellschaft durchgeführt. heiten zu beschließen: Die Verbandsversammlung beschließt über die Bestellung des Wirt- 1. Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, schaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfgesellschaft für die Dauer von 5 2. Festsetzung der Verbandsumlage, Jahren. 3. Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung) und des Lageberichtes, (5) Auf der Grundlage des Ergebnisses der Abschlussprüfung stellt die 4. Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und Abwasserent- Verbandsversammlung den Jahresabschluss fest und beschließt über die sorgungsbedingungen, Entlastung des Verbandsvorsitzenden und des Geschäftsleiters sowie 5. Geschäftsordnung des Verbandes, über die Verwendung von Jahresgewinn bzw. Jahresverlust. 6. Aufnahme neuer Mitglieder, 7. Austritt von Verbandsmitgliedern, § 11 8. Auflösung des Verbandes und Aufteilung des Verbandsvermögens, Deckung des Finanzbedarfs 9. Veräußerungen und Erwerb von Grundstücken und sonstigen Vermö- (1) Der Zweckverband erhebt Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben gensteilen, soweit es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und seiner Sat- handelt, zungen. 10. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, 11. Übernahme von Bürgschaften, (2) Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Zweckverband von den 12. Beauftragung eines Geschäftsleiters. Verbandsmitgliedern eine Umlage, soweit seine Einnahmen aus beson- deren Entgelten für die von ihm erbrachten Leistungen und seine sonsti- §7 gen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken. Verbandsvorsitzender (1) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsit- (3) Die Umlagen werden erhoben als laufende oder einmalige Umlagen: zenden und einen Stellvertreter durch geheime Abstimmung. Nr. 1 Umlageschlüssel für die nicht gedeckten Investitionskosten ist für (2) Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Die Fortsetzung auf Seite 11
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