Mitteilungsblatt - Verwaltungsgemeinschaft
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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach Dezember 2019 Ausgabe Nr. 12 ss in te b e a ch ten Sie, daeran- Bit gabe der V dieser Ausalender 2020 für staltungskichelbach liegt Oberm Die Gemeinden Obermichelbach und Tuchenbach wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Rathaus Obermichelbach (Telefon-Nr. 99 755 - 0 ) Rathaus Tuchenbach (Telefon-Nr. 99 755 - 40 ) Montag 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Montag 08.00 – 11.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag 08.00 – 11.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 19.00 Uhr (vormittags geschlossen) Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 11.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Freitag 08.00 – 11.00 Uhr Einwohnerstatistik Verlegung der Abfuhrtermine bei der Biotonne In den zwei Mitgliedsgemeinden waren zum 10.11.2019 folgende Personen gemeldet Wegen des Feiertages verändert sich der Abholtermin bei der In der Klammer finden Sie zum Vergleich den Vorjahreswert. Biotonne in Tuchenbach. Obermichelbach: Freitag, 27.12. (statt Mittwoch, 25.12.) Hauptwohnsitz 3319 (3326) Verlegung der Abfuhrtermine bei der Restmüllabfuhr Nebenwohnsitz 115 (106) insgesamt: 3434 (3432) Wegen des Feiertages verändern sich die Abholtermine bei der Tuchenbach: Restmülltonne in beiden Gemeinden Hauptwohnsitz 1383 (1344) Nebenwohnsitz 26 (32) Obermichelbach insgesamt: 1409 (1376) Donnerstag, 02.01. (statt Dienstag, 31.12.) VG gesamt: Tuchenbach Hauptwohnsitz 4702 (4670) Freitag, 03.01. (statt Mittwoch, 01.01.) Nebenwohnsitz 141 (138) insgesamt: 4843 (4808) Rathäuser geschlossen!! Abfuhrtermine für den Gelben Wertstoffsack Im Dezember finden die Abholung des Gelben Wertstoffsackes An den Brückentagen zwi- in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen schen Weihnachten und Sil- statt: vester, Freitag 27.12.19 und 02.12., 16.12. und 30.12. Montag 30.12.2019 bleiben Bitte stellen Sie die Wertstoffsäcke bereits am Abend vor den die Rathäuser in Obermi- betreffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h. chelbach und Tuchenbach –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– geschlossen. Abfuhrtermine für die Papier-Wertstoff-Sammeltonne Am 02.01.2020 stehen wir Im Dezember finden die Leerung der Papier-Wertstoff-Sam- Ihnen wieder in gewohnter Weise zur Verfügung. meltonne in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen statt: Donnerstag, 19.12. Bitte stellen Sie die Behältnisse bereits am Abend vor den be- treffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h. Für den Inhalt verantwortlich: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– VG-Gemeinschaftsvorsitzender Herbert Jäger Entsorgung von Haushaltsgeräten Dienstgebäude: Vacher Str. 25, 90587 Obermichelbach, Die nächsten Abholungen von Elektrogroßgeräten wie Kühl- Tel. 0911/99 7 55-0 und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Elektroherden, Wasch- Redaktionsschluss für die Ausgabe maschinen, Wäscheschleudern und Wäschetrocknern finden Januar 2020 ist der 10. Dezember 2019 am 03.12. und 17.12. statt. Für Fragen wenden Sie sich an Frau Ernst, Wer entsprechende Geräte abholen lassen möchte, muss diese Tel. 0911/99 7 55-55 jeweils bis 3 Werktage, spätestens aber bis Donnerstag vor den genannten Terminen beim Landratsamt Fürth, Sachgebiet Ab- fallwirtschaft, Tel. 0911/9773-1434, -1435, -1436 anmelden. Heft Nr. 12/2019 • Seite 3
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Die Verwaltungsgemeinschaft (4.800 Einwohner) mit Die Verwaltungsgemeinschaft (4.800 Einwohner) mit den Mitgliedsgemeinden Obermichelbach und Tu- den Mitgliedsgemeinden Obermichelbach und Tuchen- chenbach, Landkreis Fürth, besetzt zum nächstmögli- bach, Landkreis Fürth, besetzt zum nächstmöglichen chen Zeitpunkt die Stelle eines Zeitpunkt die Stelle eines Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) unbefristet mit einer wöchentlichen unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden Arbeitszeit von 30 Stunden Ihre Aufgabenschwerpunkte: Ihre Aufgabenschwerpunkte: – K indbezogene Förderung (BayKiBiG) / Kostenab- – A bwicklung der Anlagenbuchhaltung rechnung mit Trägern von Kindertagesstätten – Mitarbeit bei der Haushaltsplanung und –abwicklung – A bwicklung und Vorbereitung der monatlichen Per- und der Jahresabschlüsse sonallohnabrechnung für die Verwaltungsgemein- – Unterstützung des Kämmerers bei Einzelprojekten schaft und die beiden Mitgliedsgemeinden Obermi- – Mitwirkung bei der Umsetzung des E-Governments chelbach und Tuchenbach sowie des neuen Umsatzsteuerrechts – P rüfung und Anordnung eingehender Rechnungen – M itwirkung bei der Umsetzung des E-Governments Ihr Profil: sowie des neuen Umsatzsteuerrechts Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachan gestellten/-r Fachrichtung Kommunalverwaltung bzw. Ihr Profil: die Fachprüfung I oder mehrjähriger Berufserfahrung Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachan in einer kommunalen Verwaltung, sicherer Umgang mit gestellten/-r Fachrichtung Kommunalverwaltung bzw. den MS-Office-Standardprodukten, selbständige, ver- die Fachprüfung I oder mehrjähriger Berufserfahrung antwortungsbewusste und zielgerichtete Arbeitsweise, in einer kommunalen Verwaltung, sicherer Umgang Eigeninitiative, Teamfähigkeit. mit den MS-Office-Standardprodukten, selbständige, verantwortungsbewusste und zielgerichtete Arbeits- Wir bieten: weise, Eigeninitiative, Teamfähigkeit. – eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe, mit einer leistungsgerechten Bezahlung Wir bieten: nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – e ine interessante, vielseitige und anspruchsvolle (TVöD), regelmäßigen Tariferhöhungen und einer Aufgabe, mit einer leistungsgerechten Bezahlung Jahressonderzahlung. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – einen unbefristeten Arbeitsplatz (TVöD), regelmäßigen Tariferhöhungen und einer – flexible Gleitzeitregelung und gezielte Fortbildungs- Jahressonderzahlung. möglichkeiten – e inen unbefristeten Arbeitsplatz – fl exible Gleitzeitregelung und gezielte Fortbildungs- Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewer- möglichkeiten bung mit vollständigen Unterlagen bis spätestens 06.12.2019 an die Verwaltungsgemeinschaft Ober- Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewer- michelbach-Tuchenbach, Vacher Str. 25, 90587 bung mit vollständigen Unterlagen bis spätestens Obermichelbach oder per E-Mail an morjan@ober- 06.12.2019 an die Verwaltungsgemeinschaft Ober- michelbach.de. michelbach-Tuchenbach, Vacher Str. 25, 90587 Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Morjan unter Obermichelbach oder per E-Mail an morjan@ober- Telefon 0911 – 99755-19 gerne zur Verfügung. michelbach.de. Wir bitten Sie bei Ihrer Bewerbung das Stichwort „Fi- Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Morjan unter nanzverwaltung“ mit anzugeben. Telefon 0911 – 99755-19 gerne zur Verfügung. Heft Nr. 12/2019 • Seite 4
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Melderegisterauskünfte an Mandatsträger Gruppe Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Ge- Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer meinde als Meldebehörde auf Verlangen Mandatsträgern (Mit- Gruppe hat der Regierung von Mittelfranken als Rechtsauf- glieder von Parlamenten und Regierungen, direkt oder indirekt sichtsbehörde die Satzung zur Änderung der Beitrags- und gewählte Mitglieder von Kreis- und Bezirkstagen, Gemeinde- Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vorgelegt. Gemäß und Ortsräte sowie Bürgermeister und Landräte) Auskunft aus Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art 24 Abs. 1 KommZG dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgra- und § 22 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Satzung hiermit de, Anschriften sowie Datum und Art des Jubiläums erteilen, amtlich bekannt gemacht. Die Satzung wird im Mittelfränki- die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet schen Amtsblatt Nr. 12 am 16.12.2019 veröffentlicht. werden (sog. Gruppenauskunft). Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ih- für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweck- rer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schrift- verbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe kann lich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; zu den allgemeinen Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle des er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen Zweckverbandes in 91052 Erlangen, Äußere Brucker Str. 33, abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklä- Tel. 09131/823-4509, Ansprechpartnerin Frau Sommerschuh, rung widerrufen wird. und im Internet unter www.estw.de/zweckverband eingesehen Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, werden. jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversor- folgende Ehejubiläum. gung der Eltersdorfer Gruppe –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe erlässt auf Grund der Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldege- Art. 5, 8, und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgen- setzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegis- de terauskünfte an Parteien und Wählergruppen Satzung vom 23. Oktober 2019 Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die §1 Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweck- Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegis- verbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (BGS ter über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrif- – WAS) vom 16. Oktober 2007 (Mittelfränkisches Amtsblatt ten von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter 23/2007, S. 161), geändert durch bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenaus- - Satzung vom 22. April 2009 (Mittelfränkisches Amtsblatt kunft). 13/2009, S. 81) Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ih- - Satzung vom 22. November 2012 (Mittelfränkisches Amts- rer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schrift- blatt 1/2013, S. 6) lich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; - Satzung vom 21. Oktober 2016 (Mittelfränkisches Amtsblatt er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen 11/2016, S.160) abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklä- wird wie folgt geändert: rung widerrufen wird. Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, 1. In § 10 Grundgebühr falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Da- Absatz 3 werden: ten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehen- „4,019 €“ durch „4,486 €“ den Monaten übermitteln. „7,103 €“ durch „7,944 €“ –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– „14,486 €“ durch „16,262 €“ „24,860 €“ durch „28,037 €“ „59,533 €“ durch „67,290 €“ ersetzt. 2. In § 11 Verbrauchsgebühr Absatz 1 wird „1,84 €“ durch „2,065 €“ ersetzt. 3. In § 15 Berechnung, Fälligkeit und Einhebung der Gebühren Absatz 4 werden in Satz 4 „40,00 €“ durch „50,00 €“ in Satz 6 „67,23 €“ durch „84,03 €“ ersetzt. Heft Nr. 12/2019 • Seite 5
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft §2 Erich Kästner Grundschule Veitsbronn, Retzelfembacher Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Str. 54, 90587 Veitsbronn, Tel. 0911/751176 Erlangen, den 23. Oktober 2019 Schuleinschreibung für das Schuljahr Zweckverband zur Wasserversorgung 2020/2021 der Eltersdorfer Grupp Der Informationsabend für die Ganztagsklasse findet Frank Oneseit, Verbandsvorsitzender am Mittwoch, den 22. Januar 2020 um 19.30 Uhr statt. Hinweise des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der El- Der vorbereitende Elternabend für die Regelklassen tersdorfer Gruppe (ZVE) an seine Kunden: und die Ganztagsklasse in der Grundschule ist für Mitt- woch, den 05. Februar 2020 um 19.30 Uhr vorgesehen. Die Anpassung der Grundgebühr gemäß § 10 der BGS-WAS und der Verbrauchsgebühr gemäß § 11 der BGS-WAS um rd. Die Schuleinschreibung findet am Donnerstag, den 26. 12 % ist durch allgemeine Kostensteigerungen und Kostenstei- März 2020 von 13.00 – 17.00 Uhr statt. gerungen aufgrund außerordentlicher Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wassergewinnung bzw. Wasseraufbereitung Für das neue Schuljahr werden die Kinder mit folgen- bedingt. den Geburtsdaten eingeschult: vom 01.10.2013 bis Wir weisen darauf hin, dass bei Gebühren-, Mehrwertsteuer- 30.9.2014 und die Korridorkinder vom Vorjahr sowie oder sonstigen Änderungen während eines Abrechnungsjahres die zurückgestellten Kinder vom Vorjahr. die zeitanteiligen Mengen rechnerisch ermittelt werden. Die- ses Verfahren hat sich in der Praxis bestens bewährt. Selbstver- Des Weiteren können Kinder auf Antrag angemeldet ständlich können unsere Kunden ihre Zählerstände auch selbst werden mit den Geburtsdaten: ablesen und der Erlanger Stadtwerke AG mitteilen. Diese ist mit 01.10.2014 bis 31.12.2014. Für Kinder ab Geburtsda- der Betriebsführung für den Zweckverband zur Wasserversor- tum 01.01.2015 ist ein schulpsychologisches Gutachten gung der Eltersdorfer Gruppe beauftragt, erforderlich. - telefonisch unter 09131 / 823 - 41 41 | Montag - Donnerstag von 7 - 17 Uhr, Freitag von 7 - 15 Uhr Bei angedachten Zurückstellungen (keine Korridorkin- - p er Fax 09131 / 823 - 47 34 der) bitte ab Januar im Sekretariat melden. - im Internet | www.estw.de Bitte beachten Sie obige Termine bei Ihrer Urlaubspla- - p er E-Mail | kundenservice@estw.de nung. Geben Sie uns bitte im Vorfeld rechtzeitig be- Unsere Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, in der Fol- kannt, falls Sie Ihr Kind nicht an unserer Schule anmel- gezeit aufgrund von Preisänderungen bzw. eines anderen Ver- den werden. brauchsverhaltens die Höhe der Abschläge anzupassen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Eine automatische und indi- gez. K. Lämmermann-Meier, Rektorin viduelle Anpassung der Abschlüge erfolgt außerhalb der End- abrechnung wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht. Änderungen können Sie uns jederzeit schriftlich, telefo- nisch, per Fax oder E-Mail mitteilen. Anzeige Feinstaubbelastung an Silvester Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Feinstaub-Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht (ganz bestimmt auch in Obermichelbach und Tuchenbach). Zwischen 100 und 150 Millionen Euro jagen die Deutschen zum Jahreswechsel in die Luft. Dabei werden rund 4.500 Tonnen Feinstaub (PM10) frei gesetzt, diese Menge entspricht in etwa 15,5 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge und circa 2,25 Prozent aller PM10-Emissionen (2016). Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Ge- sundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beein- trächtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamen- tenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Heft Nr. 12/2019 • Seite 6
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Zudem landen jedes Jahr Menschen mit Verletzungen durch tikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über Feuerwerkskörper in der Notaufnahme – mit Verbrennungen viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren At- oder Augenverletzungen bis hin zu dauerhaften Hörschäden. mosphärenschichten an. In Deutschland erleiden jährlich 8.000 Menschen zu Silves- Wenn Sie zur Verminderung der Feinstaubbelastung in der Sil- ter Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund vesternacht beitragen möchten, können Sie Ihr persönliches ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden, so eine Feuerwerk einschränken oder sogar ganz darauf verzichten. Meldung im Deutschen Ärzteblatt im Jahre 2013. Das hilft nicht nur der Gesundheit, sondern auch der Umwelt, Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuer- verursacht weniger Müll und reduziert den Energieaufwand, werk abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen der bei der Herstellung der Feuerwerkskörper erheblich ist. ab. Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei (Quelle: Umwelt Bundesamt https://www.umweltbundesamt. windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem ver- de/themen/dicke-luft-jahreswechsel) Veranstaltungen und Feste in der DEZEMBER 2019 01.12. Stadtkapelle Langenzenn, Benefizkonzert Stadtkirche Langenzenn, Beginn: 18.00 Uhr 01.12. Adventsmarkt Obermichelbach, Dorfplatz, Beginn: 15.00 Uhr Advents- und Weihnachtslieder mit dem Chor Viel-Harmonie, Heilig-Geist-Kirche, Obermichelbach, 01.12. Beginn: 16.00 Uhr 01.12. Adventssingen, St. Wolfgang Puschendorf, Beginn: 16.30 Uhr 01.12. Adventsmarkt Tuchenbach, Bürgerhaus, Birkenstr. 2, Tuchenbach, Beginn: 11.00 Uhr 07.12. Gaudi-Fußballturnier, SVB-Männerballett – „Die Burggrafen“, Beginn: 14.00 Uhr 07.12. Konzert „Szene“ – HipHop/Rap, Alte Post Langenzenn, Beginn: 19.00 Uhr 07.12. Spass in Brass – Ein musikalisches Märchen, Stadthalle Langenzenn, Beginn: 16.00 Uhr 07.12. Adventsmarkt Puschendorf, Dorfplatz, Beginn: 14.00 Uhr Fränkischer Kulturrausch, „mündlich“ – Egersdörfer & Filsner, Bürgersaal, Hauptstr. 46, Wilhermsdorf, 07.12. Beginn: 20.00 Uhr 08.12. Kultur in der Kirche, „Engele singen“ Kirche, Burgstallstr. 10, Obermichelbach, Beginn: 20.00 Uhr Adventsmarkt Seukendorf, Kirche St. Katharina, Gesangsverein Seukendorf, 08.12. Adventssingen Kinderchor St. Katharina, Beginn: 15.30 Uhr 08.12. Adventsmarkt Veitsbronn, Zenngrundhalle und am Dorfplatz, Beginn: 11.00 Uhr 08.12. Adventskonzert „Choralle“, Marktplatz 6, Wilhermsdorf, Beginn: 17.00 Uhr 13.12. Gesangsverein Seukendorf, Weihnachtskonzert im Konradshof, 15.30 Uhr 14.12. Adventsmarkt in Rothenberg, Sandleite 1b, Obermichelbach-Rothenberg, Beginn: 15.00 Uhr 15.12. Langenzenner Weihnachtsmarkt, Prinzregentenplatz, Beginn: 11.00 Uhr Volkstanzgruppe Puschendorf-Kirchfembach, „Fränkische Weihnacht“ mit der Leyher Stubenmusik, 21.12. Posaunenchor Kirchfembach-Hagenbüchach und der Singgemeinschaft Fembachtal, Kirche St. Veit, Kirchfembach, Beginn: 17.00 Uhr 22.12. Konzert Weihnachts-Oratorium, Stadtkirche Langenzenn, Beginn: 17.00 Uhr 22.12. Weihnachtsmarkt in Wilhermsdorf, Marktplatz 28.12. KulturZiegelei Veitsbronn e.V., Konzert in der Halle 96, „Dreyklang“, Beginn: 20.00 Uhr Heft Nr. 12/2019 • Seite 7
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Nachrichten aus der Nachrichten aus der Evangelischen Kirche Katholischen Kirche Kath. Pfarramt Heilig Geist Veitsbronn Heilig Geist Kirche und Gemeinde Obermichelbach Regelmäßige Gruppen im Pfarrzentrum Ev.-Luth. Pfarramt Veitsbronn-Obermichelbach Mo.: 9:30 Eltern – Kind – Gruppe im ev. Gemeindehaus Obermichelbacher Str. 5, 90587 Veitsbronn Mo.: 19:45 Posaunenchorprobe Öffnungszeiten: Montag und Freitag, 8 bis 11 Uhr, Di.: 20:00 Kirchenchorprobe Donnerstag, 14 bis 18 Uhr Wegen unseres Kirchenumbaus finden alle Gottesdienste im Pfarrsaal statt! Pfarramt Veitsbronn und Pfr. Johannes Meisinger Tel.: 97794030 E-Mail: pfarramt.veitsbronn@elkb.de Gottesdienste und Veranstaltungen Obermichelbach/Tuchenbach: Advent Pfrin. Ulrike Weeger Tel.: 762849, So 08.12.19 2. 10:00 Eucharistiefeier E-Mail: ulrike.weeger@elkb.de 11:00 Eröffnung des Adventsmarktes mit dem Posaunenchor Do 12.12.19 14:00 Senioren: Gottesdienst, an- In der Regel findet jeden Sonntag um 10.15 Uhr schließend vorweihnachtliche ein Gottesdienst statt. Feier. Herzliche Einladung! Heilig Abend Die Veranstaltungen im Dezember 16:00 Kindermette, kindgerecht Di 24.12.19 1.12. ab 14:00 Kuchenverkauf zum Adventsmarkt gestaltet 1.12. 16:00 Chor Vielharmonie Advents- und 22:00 Christmette Weihnachtslieder 2.12. 14:00 Altenkreis im Dorfgemeinschaftshaus Wegen unseres Kirchenumbaus finden die Gottesdienste im 4.12. 17:00 Hortgottesdienst zum Advent Pfarrsaal statt und so entfällt dieses Jahr leider, aus Platzgrün- 8.12. 10:15 Familiengottesdienst zum 2. Advent den, das Krippenspiel. 8.12. 17:00 Kultur in der Kirche 11.12. 19:00 Mitarbeiterdankgottesdienst Mi 25.12.19 15.12. 10:15 Kindergottesdienst Erster Weihnachtsfeiertag 10:30 Eucharistiefeier mit dem 17.12. 17:30 Kindergarten-Weihnachts-Gottesdienst I Posaunenchor Do 26.12.19 19.12. 17:30 Kindergarten-Weihnachts-Gottesdienst II Zweiter Weihnachtsfeiertag 10:30 Eucharistiefeier 22.12. 10:15 Gottesdienst für die Gesamtgemeinde mit Di 31.12.19 17:00 Eucharistiefeier zum Jahres- Chor Vielharmonie und Verteilung des schluss mit Posaunenchor Friedenslichtes 24.12. 13:30 Familiengottesdienst mit Krippenspiel I Die Firmung 2020 ist für das Juniwochenende 19.06. - 24.12. 15:00 Familiengottesdienst mit Krippenspiel II 21.06.2020 vorgesehen (der genaue Termin steht noch nicht 24.12. 16:30 Mini-Gottesdienst fest). Falls Ihr Kind in der 8. Klasse ist, gefirmt werden möchte 24.12. 19:00 Christ-Vesper und noch keine Einladung erhalten hat, bitten wir Sie, sich bei uns im Pfarrbüro bis spätestens 15.12.2019 zu melden. Herzli- chen Dank! Telefon: 0911/75 14 46 Der Gemeindebrief: Alle zwei Monate landet er in Ihrem Brief- Mail: heilig-geist.veitsbronn@erzbistum-bamberg.de kasten, wenn Sie evangelisch und angemeldet sind. Wenn nicht – ein Anruf im Pfarramt genügt. Herzliche Einladung zu einer besinnlichen halben Stunde (die- Facebook https://www.facebook.com/groups/Obermichelbach. ses Jahr im Rahmen des Veitsbronner Adventsfensters) mit ad- Kirchengemeinde/ ventlichen Liedern und Texten an der Kapelle Retzelfembach Kultur in der Kirche http://kultur-in-der-kirche.de/ am Freitag, 13.12. um 19:00 Uhr! https://www.facebook.com/groups/Kultur.in.der.Kirche.Ober- Bitte bringen Sie Laternen und Lichter mit, um diese kurze Zeit michelbach/ des Innehaltens im Adventstrubel zu unterstreichen. Gestal- tung: Familienkreis II Heilig Geist Veitsbronn und Mitglieder Anzeigen des Posaunenchors Heilig Geist Veitsbronn. Auch 2019 können Sie auf dem Veitsbronner Adventsmarkt Olivenholz-, Filzartikel und Diverses erwerben. Alles wurde in Bethlehem und Umgebung gefertigt. Der Verkaufserlös geht zu 100 % an die Menschen im Heiligen Land. Unsere Solidarität mit ihnen ist wichtiger denn je. Wir freuen uns auf Sie! Monika Pechtl und Team Heft Nr. 12/2019 • Seite 8
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Sternsingeraktion 2020 Kaffee, Klatsch und Unterhaltung Als Könige verkleidete Kinder und ihre Begleiter werden am • Sonntag, 15. Dezember um 14:30 Uhr Am 3. Advents- Samstag, den 4.1.2020 (Ober-, Untermichelbach, sonntag laden wir zum gemütlichen Beisammensein ins Haus Rothenberg) der Diakonie. Bei Kaffee, Kuchen und Plätzchen (auch Ihre Sonntag, den 5.1.2020 (Tuchenbach) eigenen Kreationen sind erwünscht) singen wir bekannte Ad- in unserem Pfarrgebiet unterwegs sein. ventslieder mit musikalischer Unterstützung. Sie bringen den Segen in die Häuser und bitten um Spenden für das Kindermissionswerk, Friedensprojekte im Libanon und Brauchen Sie noch eine Idee für ein Weihnachtsgeschenk? weltweit. Die katholischen Familien werden automatisch be- Verschenken Sie doch mal einen Tagesausflug… sucht. Der nächste findet im April 2020 statt, nähere Infos im Büro. Nicht katholische Familien, die den Besuch der Sternsinger Rufen Sie uns einfach an. wünschen und bisher noch nicht besucht wurden, bitten wir bis zum 18.12. im Pfarrbüro Bescheid zu geben. Alle Kinder, Wir bedanken uns für die Arbeit aller ehrenamtlichen Helfer ab der 3. Klasse -egal welcher Konfession- laden wir ein, uns für ihr Engagement im Gemeindediakonieverein, wünschen al- bei der Sternsingeraktion zu unterstützen. Wir freuen uns auch len erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr über Jugendliche und Erwachsene, die sich als Begleiter zur 2020 Verfügung stellen. Am Mittwoch, den 11.12.2019 um 17.30 Uhr findet außerdem Ihr Team des Gemeindediakonievereins ein unverbindliches Vortreffen in den Jugendräumen der Hei- –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– lig Geist Kirche, Friedensstr. 8, Veitsbronn, statt. Anmeldung: Sicherung der Gehwege bei Schnee und Eis per mail an: Sternsinger-Veitsbronn@web.de Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger die in unseren Mit- im Pfarrbüro, Friedrichstr. 8, Veitsbronn gliedsgemeinden bestehenden Gemeindeverordnungen über oder beim Vortreffen am 11.12.2019 die Reinhaltung der öffentlichen Straßen sowie über die Siche- rung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit zu beachten. Bei Fragen und für weitere Informationen: per mail an: Sternsinger-Veitsbronn@web.de Jeder Anlieger von öffentlichen Straßen innerhalb der geschlos- oder telefonisch bei Jörg Seibel 0911/7540051 senen Ortschaften hat den Bürgersteig bei Schnee, Schneeglät- te oder Glatteis in sicherem Zustand zu erhalten. Über Ihr/euer Kommen freut sich das Sternsinger-Vorberei- Ist kein Gehweg vorhanden, sind die von den Fußgängern be- tungsteam. nutzten Teile am Rande der öffentlichen Straßen in erforderli- –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– cher Breite zu räumen. Dazu müssen die Gehbahnen von 7.00 - 20.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr) soweit wie Diakonieverein Veitsbronn- möglich von Eis und Schnee freigemacht werden. Tuchenbach-Obermichelbach e.V. Bei Schnee und Glatteis sind die Gehwege außerdem mit Sand Vorstand: Heidi Matz, oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Diakonin Jutta Sehatschek, Stoffen (Salz), ausreichend zu bestreuen. Büro: Frau Elena Kulik Der geräumte Schnee oder die Eisreste können am Rande der Waldstr. 2 f, 90587 Siegelsdorf Fahrbahn gelagert werden, aber nur so, dass der Verkehr nicht Tel.: 0911/801 99-235 behindert wird. Fax: 0911/801 99-237 Email: dv-veitsbronn@diakonie-fuerth.de Homepage: www.diakonieverein-veitsbronn.de Winterdienst der Gemeinden Montag, Mittwoch, Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr + Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr Für den Fahrverkehr besteht innerhalb geschlossener Ortschaf- ten nur an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Achtung: Unser Büro ist vom 23.12.2019 - 2.01.2020 ge- Stellen eine Streupflicht der Gemeinde; auf Nebenstraßen be- schlossen. Ab 7. Januar sind wir wieder für Sie da! steht keine grundsätzliche Streupflicht. Regelmäßige Termine 2019 Eine Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften besteht grundsätzlich nicht. Die Gemeinden sind aber darüber hinaus Mittagstisch jedoch bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Neben- Termine: 11. Dezember um 12:15 Uhr straßen und auch die Ortsverbindungsstraßen zu räumen und Warmes Essen mit kleiner Nachspeise für 3,50 Euro zu streuen. Anmeldung bis Montagvormittag unter Tel. 801 99-235 oder im Evang. Pfarramt, Tel. 9779-4030 Heft Nr. 12/2019 • Seite 9
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Obermichelbach, Untermichelbach und Rothenberg Wünsche zum Jahreswechsel bekommen schnelles Glasfasernetz Sehr gerne greife ich eine Anregung einer Bürgerin auf, die mich darauf angesprochen hat, ob man denn nicht et- Hier die Pressemeldung der Deutschen Glasfaser vom 30.10.19 was gegen Böller und Raketen an Silvester unternehmen zum Ausbau in der Gemeinde Obermichelbach: kann. Nach meiner Meinung ist es tatsächlich fragwür- dig und überholt, zum Jahreswechsel Unsummen von Gute Nachrichten für Obermichelbach, Untermichelbach und Geld dafür auszugeben, um mit Krachern und Raketen Rothenberg. Das Glasfasernetz wird ausgebaut. Die verlän- Menschen und Tiere zu erschrecken, auch zu gefähr- gerte Nachfragebündelung war somit erfolgreich. den, Häuser in Brand zu setzen, die Luft zu verpesten und Müll zu erzeugen. Die Feinstaubbelastung durch „Es hat sich gelohnt, in die Verlängerung zu gehen“, sagt Pro- Silvesterknallerei entspricht etwa 15,5 % der jährlichen jektleiter Jens Meyering. „Viele Bürgerinnen und Bürger haben Belastung aus dem Straßenverkehr (lt. BR vom29.12.18). diese zweite Chance genutzt – wir freuen uns, dass es jetzt In einer Nacht! Das muss man sich einmal vorstellen. endlich losgehen kann.“ Der Feinstaub wird eingeatmet, setzt sich ab, gelangt als Die Planungsphase der Tiefbauarbeiten ist bereits gestartet. Schadstoff auf Gärten, Felder, ins Abwasser, in Flüsse, „Zunächst werden wir festlegen, wo der PoP aufgestellt wird und nicht zuletzt auch ins Grundwasser. Für Papier- und und wie der Tiefbau ablaufen soll“, erläutert Meyering. Der PoP Plastikteilchen gilt das Gleiche. (Point of Presence) ist die Hauptverteilstation des Netzes und Ich weiß, dass Silvesterfeuerwerk eine gewisse Traditi- eines der ersten sichtbaren Zeichen des Ausbaus. on hat. Ursprünglich wollte man mit Lärm böse Geister vertreiben. Damals hat man jedoch Lärm mit Mitteln er- Anschließend beginnt das Generalunternehmen mit dem Tief- zeugt, die auf jeden Fall umweltfreundlicher waren. Fein- bau und legt vom PoP aus die einzelnen Glasfasern bis in das staub, Mikroplastik, Klimaschutz war noch kein Thema. Haus (Fiber To The Home, FTTH). Alle Bürgerinnen und Bür- ger, die einen Vertrag unterzeichnet haben, werden vorab über Heute sind wir schon etwas weiter: In jeder Beziehung! die einzelnen Schritte informiert und kontaktiert, damit Details Wir glauben nicht mehr an böse Geister und wir wissen, zu ihren Hausanschlüssen geklärt werden können. dass wir selbst etwas tun müssen, um nachkommenden Generationen eine Erde zu überlassen, auf der sie erträg- Informationen über die anstehenden Aktivitäten und Baumaß- liche Lebensbedingungen vorfinden. Der Verzicht auf nahmen erhalten die Bürger über Print- und Online-Medien so- Böller und Raketen leistet hierzu einen kleinen Beitrag. wie auf der entsprechenden Gebietsseite im Internet. Zudem wird ein Bauinformationsabend stattfinden, bei dem sich die Feiern Sie den Jahreswechsel mit Familie, Freunden und Anwohner über das Ausbauprojekt im Detail informieren kön- Bekannten doch einmal ohne diese Umweltverschmut- nen. Der Infoabend findet am 10.12.19 im Bügerhaus Tuchen- zung, wenn Sie es nicht sowieso schon immer so getan bach, Birkenstraße 2, ab 19.00 Uhr statt. haben. Lassen Sie Korken knallen, statt Raketen. Leisten Sie sich mit dem Geld etwas anderes Schönes und kom- Außerdem beantwortet die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau- men Sie gesund und munter, bei guter Laune und guter Hotline Fragen zum Ausbauprojekt unter 0800 404 008 8 mon- Luft, fröhlich über den Jahreswechsel. tags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr. Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online Ich wünsche Ihnen einen schönen Jah- unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar (Ende der Presse- resabschluss und ein gutes, erfolgrei- meldung). ches, glückliches Jahr 2020, bei bester Gesundheit, im Kreise Ihrer Familien Die Gemeinde freut sich, dass die erforderliche Quote doch und in unserer Gemeinde. noch erreicht wurde. Wir hoffen nun auf einen schnellen und reibungslosen Ausbau in allen Ortsteilen und Straßen. Der zeit- Herbert Jäger, 1. Bürgermeister liche Rahmen ist noch nicht klar, jedoch muss wohl mindestens ein ganzes Jahr bis zur Inbetriebnahme gerechnet werden. Wir werden unsere Bürgerinnen und Bürger darüber informieren. Herbert Jäger, 1. Bürgermeister Redaktionsschluss für die Ausgabe Januar 2020 ist der 10. Dezember 2019 Heft Nr. 12/2019 • Seite 10
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Projekt Artenschutz/Artenvielfalt Obermichelbach Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2019 Den Aufrufen im Mitteilungsblatt von Bürgermeister Jäger zur Gründung einer „Bürgerinitiative Artenschutz“ sind bisher 10 Beantwortung von Anfragen Personen gefolgt. Bei einem ersten gemeinsamen Treffen war man sich darüber einig, dass man sich mit dem Projekt weiter Feuerlöscher Bürgerhalle befassen will. Ziel soll es sein, noch weitere Aktive für die Pro- Herr Höcherl hatte vorgeschlagen, die Feuerlöscher im Haus jektgruppe zu gewinnen, das Bewusstsein für mehr Artenschutz unter Glas zu setzen. Laut Auskunft der Bauberufsgenossen- zu wecken und Informationen weiterzugeben, um die ganze schaft ist das aber nicht zulässig. Gemeinde zu mehr Artenschutz zu ermuntern. Auch im privaten Umfeld. Dauerparker Dorfgemeinschaftshaus Bürgermeister Jäger, der zum Treffen eingeladen hatte, konnte Um gegen die Dauerparker am Parkplatz des Dorfgemein- berichten, dass die Gemeinde im kommunalen Bereich schon schaftshauses vorzugehen wurde eine freundliche Aufforde- diverse Maßnahmen ergriffen hat und weitere plant. Nach dem rung angefertigt. Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und dem daran anknüpfen- den „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes Sie lautet wie folgt: zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ müs- sen die Kommunen künftig noch mehr als bisher in der Umset- „Sehr geehrte/r Fahrzeugnutzer*innen, zung tun. Die Gemeinden werden mit Informationen geradezu die Parkplätze des Dorfgemeinschaftshauses sind vorwiegend überschwemmt, allerdings sind manche Maßnahmen und Ände- gebaut worden, um den Nutzern des Dorfgemeinschaftshauses rungen in der täglichen Praxis kurzfristig weder finanziell noch zur Verfügung zu stehen. Bei den Nutzern handelt es sich z. T. personell zu stemmen. um ältere Menschen, z. T. aber auch um Menschen, die für die Das Thema beschränkt sich aber nicht nur auf den kommuna- Nutzung, einschl. der Parkplätze bezahlen. len Bereich und kommunale Flächen. Jeder Einzelne kann etwas Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, nur noch zeitlich tun, sowohl im privaten Umfeld, als auch im öffentlichen Raum. begrenztes Parken zu erlauben. Vielleicht haben Sie unsere Be- Deshalb soll es auch kein kommunes Projekt sein, sondern ein schilderung übersehen. Als Eigentümer haben wir die Parkzeit „Bürgerprojekt“, getragen von Vielen und das Freude macht. Die auf max. 6 Stunden begrenzt. Dies bedeutet, dass längeres Par- Gemeinde wird es unterstützen, wo immer es möglich ist. ken, insbesondere auch Dauerparken über Nacht, oder über Der Arbeitskreis will damit beginnen, kleinere aber sichtbare das Wochenende, künftig nicht mehr möglich ist und nicht Projekte im öffentlichen Raum zu starten und die Maßnahmen mehr geduldet wird. und Ziele sichtbar zu erklären. Mit Schautafeln soll erläutert Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen und bitten Sie, werden, was an dieser Stelle getan wurde und was daraus wer- künftig Ihr Fahrzeug nur max. 6 Stunden zu parken und den den soll. Beginn der Parkzeit mit einer Parkscheibe kenntlich zu ma- • Startprojekte werden voraussichtlich die innerörtlichen Wege- chen. Zur Einhaltung der Regelung werden wir künftig eine ränder an den Geh- und Radwegen sein. Überwachung durch die Polizei veranlassen. • Ein Teilnehmer hat in der Sitzung erklärt, dass er die Paten- Bitte stellen Sie deshalb Ihr Fahrzeug für längeres Parken auf schaft für die Grünfläche an der Einfahrt zur Bürgerstube, einen anderen geeigneten Parkplatz ab. Veitsbronner Str. 2a, übernehmen wird. • Weitere neue Patenschaften wurden im Mitteilungsblatt No- Ihre Gemeinde Obermichelbach vember schon vorgestellt. Herbert Jäger, 1. Bürgermeister“ • Zusätzliche Patenschaften für Baumscheiben oder Grünflä- chen werden erwünscht. Der Gemeinderat ist mit dem Textvorschlag einverstanden. Der AK Artenschutz wird sich am 1712.19, um 19.30 Uhr, wie- Geschwindigkeitsmessgeräte der treffen, um dann erste Entscheidungen über das weitere Herr Rohringer hatte nach den bestellten Geschwindigkeits- Vorgehen zu treffen. Je nach Teilnehmerzahl wird entschieden, messgeräten gefragt. Sie wurden alle angebracht und sind ein- welcher Raum dafür genommen werden soll. Deshalb bitten wir satzbereit. möglichst um Rückmeldungen, aber auch spontane Teilnehmer sind herzlich willkommen. Informationen hierzu wird man auf Nahwärme Lindenweg der Homepage der Gemeinde finden. Wir freuen uns auf Rück- Herr Schuhmann hatte vorgeschlagen die offenen Wärmelei- meldungen, Anmeldungen, Anregungen und Ihr Interesse. tungen im Lindenweg provisorisch zu dämmen, um die Wär- meverluste in den Griff zu bekommen. Herr Jäger hat hierzu Vorläufiger Kontakt: die Meinung des Anwalts eingeholt. Bis auf weiteres sind keine Herbert Jäger Maßnahmen möglich. Rathaus, Vacher Str. 25, Tel. 0911-997550 Mail buergermeister@obermichelbach.de www.obermichelbach.de Heft Nr. 12/2019 • Seite 11
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Bericht des Bürgermeisters Landratsamt Fürth, Regierung von Mittelfranken - Luftamt, Re- gierung von Mittelfranken, Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, Kanaldichtigkeitsprüfung Staatl. Bauamt Nürnberg, Amt für Ernährung, Landwirtschaft Die Auswertung des 1. Bauabschnittes der Dichtigkeitsprüfun- und Forsten Fürth, Amt für ländliche Entwicklung, Main-Do- gen der öffentlichen Abwasserleitungen liegt der Verwaltung nau-Netzgesellschaft, Industrie- und Handelskammer Ge- vor. Die veranschlagte Schadenssumme beträgt ca. 770.000,-- schäftsstelle Fürth, Bayerischer Bauernverband, infra Fürth € brutto, zuzüglich Nebenkosten. Eine Erläuterung wird in der gmbH - Technischer Kundendienst Sitzung am 11.11.2019 durch das Tiefbaubüro Glückert vorge- tragen. Die Regierung von Mittelfranken wird, wie gewünscht, nicht am weiteren Verfahren beteiligt. Glasfaser-Ausbau Beim Glasfaser-Ausbau in Obermichelbach werden weitere Die Abwägungsergebnisse bzw. der Gemeinderatsbeschluss Verträge abgeschlossen. Das Rundschreiben wurde sowohl über die Abwägung wird dem Staatlichen Bauamt übersendet. von Bürgern, als auch von der Deutschen Glasfaser sehr positiv aufgenommen. Zielsetzung ist, die erforderliche Quote noch Aufhebung des Bebauungsplans „Rothenberg 1 (Süd)“ ein- zu erreichen. schließlich seiner Änderungen; Billigung des Bebauungspla- nentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung des Straßenarbeiten Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Be- Die Asphaltarbeiten am Kriegenbrunner Weg beginnen mor- teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- gen. lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Aufhebung des Bebauungsplans „Rothenberg 1 (Süd)“; Abwä- Sachvortrag: gungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen Der vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Kle- be erarbeitete Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Sachvortrag: „Rothenberg 1 (Süd)“ einschließlich seiner Änderungen in der Der Gemeinderat Obermichelbach hat in seiner Sitzung am Fassung vom 08.04.2019 lag in der Zeit vom 03.06.2019 bis 15.04.2019 den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungs- 03.07.2019 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- plans Rothenberg 1 (Süd) in der Fassung vom 08.04.2019 ge- ligung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Mit Schreiben billigt und beschlossen. Auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 27.05.2019 und Frist bis 03.07.2019 wurden die Behör- wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchge- den und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 führt. Die Bekanntmachung erfolgte durch Aushang und Infor- BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt. mation auf der Homepage. Sowohl die Öffentlichkeit / Bürger als auch die Behörden und Vom 03.06.2019 bis 03.07.2019 lag der ausgearbeitete Vor- sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit, Stel- entwurf im Rathaus Obermichelbach zur öffentlichen Einsicht- lungnahmen (Anregungen, Bedenken und Hinweise) zur Pla- nahme aus. Zudem wurden die Träger öffentlicher Belange auf- nung schriftlich vorzubringen. Im Rahmen dieser Beteiligungen gefordert, während dieses Zeitraums, Stellungnahmen hierzu kam es zu Hinweisen, Anregungen und Einwendungen. Diese abzugeben. wurden vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe zusammengefasst und Abwägungsvorschläge formuliert. Es sind Stellungnahmen von den 10 nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange eingegangen: Auf Grundlage dieser Abwägungsvorschläge wurde der Ent- wurf der Aufhebung des Bebauungsplans „Rothenberg 1 (Süd)“ Landratsamt Fürth, Regierung von Mittelfranken - Luftamt, Re- einschließlich seiner Änderungen (Stand 02.10.2019) erar- gierung von Mittelfranken, Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, beitet. In diesem wurden insbesondere die Anregungen und Staatl. Bauamt Nürnberg, Amt für Ernährung, Landwirtschaft Hinweisen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Forsten Fürth, Amt für ländliche Entwicklung, Main-Do- sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nau-Netzgesellschaft, Industrie- und Handelskammer Ge- eingearbeitet. Darüber hinaus wurde nun ebenfalls der Um- schäftsstelle Fürth, Bayerischer Bauernverband, infra Fürth weltbericht erstellt. gmbH - Technischer Kundendienst Aus der Sitzung Die vorstehenden Träger haben in Ihren Stellungnahmen mitge- Der Landschaftsplaner Herr Klebe erklärt, dass auch bei Aufhe- teilt, dass mit den Planunterlagen Einverständnis besteht, keine bung eines Bebauungsplanes eine Umweltprüfung nach dem Einwände bestehen, oder deren Belange nicht berührt werden. Gesetz durchgeführt werden muss. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung. Beschluss: Die Stellungnahmen der folgenden Träger öffentlicher Belange Beschluss: werden zur Kenntnis genommen: a) Der Gemeinderat Obermichelbach erhebt die Abwägungs- Heft Nr. 12/2019 • Seite 12
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach vorschläge (Stand: 02.10.2019) zu den eingegangenen Stel- Aus der Sitzung lungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Frau Vogelsang vom Planungsbüro Vogelsang und der Land- Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öf- schaftsplaner Herr Klebe erklären nun die einzelnen Stellung- fentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ro- nahmen und die dazu verfassten Beschlussvorschläge. thenberg 1 (Süd)“, einschließlich seiner Änderungen, zum Be- schluss. Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Rothen- b) Der Gemeinderat Obermichelbach billigt den Entwurf zur berg 3 – Süd/West“; Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme Aufhebung des Bebauungsplanes „Rothenberg 1 (Süd)“ (Stand: des Landratsamts Fürth 02.10.2019) und beschließt auf dessen Grundlage die Beteili- gung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. Sachvortrag: 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Stellungnahmen des Landratsamtes: Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. c) Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung 1. Abteilung 1 – SG 13 – Abfallwirtschaft: ortsüblich bekannt zu machen, sowie die Beteiligung der Öf- Hinweis: fentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Be- Wenn unmittelbar vor dem Anwesen eine Abholung der je- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 weiligen Müllfraktionen erfolgen soll, müssen die Erschlie- BauGB) durchzuführen. Des Weiteren sind die Behörden und ßungsstraßen bestimmte Anforderungen erfüllen. Es muss sich sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Aus- um öffentliche, mit 3-achsigem Schwerlastverkehr befahrbare legung zu benachrichtigen. Straßen handeln. Straßen im Begegnungsverkehr müssen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen. Wobei sichergestellt sein Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Rothen- muss, dass auch bei parkenden Fahrzeugen eine Durchfahrbrei- berg 3 – Süd/West“; Abwägungsbeschlüsse zu den eingegan- te von mindestens 3,55 m für die Müllsammelfahrzeuge vor- genen Stellungnahmen handen ist. Erforderlichenfalls wäre dies mit entsprechenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu regeln. Im Bedarfsfall sind Sachvortrag: Wendeanlagen ebenfalls entsprechend der RASt 06 auszufüh- Der Gemeinderat Obermichelbach hat in seiner Sitzung am ren. Bevorzugt wird hier der Wendekreis nach Bild 57 mit ei- 15.04.2019 den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünord- nem äußeren Wendekreisradius von 10 m. Ein Rückwärtsfahren nungsplans „Rothenberg 3 Süd/West“ in der Fassung vom von Müllsammelfahrzeugen ist nach den einschlägigen Unfall- 08.04.2019 gebilligt und beschlossen. Auf der Grundlage des verhütungsvorschriften nicht zulässig. Vorentwurfs wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- Private Verkehrsflächen werden aus Haftungsgründen grund- keit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte durch Aus- sätzlich nicht von Müllsammelfahrzeugen befahren, es sei hang und Information auf der Homepage. denn, die Eigentümer stellen den Landkreis Fürth als öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger und die von ihm beauftragen Un- Vom 03.06.2019 bis 03.07.2019 lag der ausgearbeitete Vorent- ternehmen von möglichen Ersatzansprüchen frei. wurf im Rathaus Obermichelbach zur öffentlichen Einsichtnah- Ansonsten müssen die betroffenen Anwohner ihre Müllfrakti- me aus. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen onen am jeweiligen Abfuhrtag an einer öffentlichen, mit Müll- zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht fahrzeugen befahrbaren Verkehrsfläche zur Abholung bereit- werden. Zudem wurden die Träger öffentlicher Belange auf- stellen. Die Abfallwirtschaft behält sich erforderlichenfalls vor, gefordert, während dieses Zeitraums, Stellungnahmen hierzu die Standorte für die Bereitstellung der Müllfraktionen festzu- abzugeben. legen. Es sind Stellungnahmen von den 12 folgend aufgeführten Trä- 2. Abteilung 4 – SG 42 – Untere Naturschutzbehörde: gern öffentlicher Belange eingegangen: Bei Gehölzrodungen und Dachgeschossausbau ist vom Bau- herrn stets der allgemeine und der besondere Artenschutz (§ 39 Landratsamt Fürth, Regierung von Mittelfranken - Luftamt, Re- (Brutschutzzeit) und 44 BNatSchG) zu beachten. gierung von Mittelfranken, Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, Staatl. Bauamt Nürnberg, Amt für Ernährung, Landwirtschaft 3. Abteilung 4 – Bauwesen SG 45 (Kreisbaumeister): und Forsten Fürth, Amt für ländliche Entwicklung, Main-Do- Bei der Festsetzung der Bereiche WA1 und WA2 wird sich nau-Netzgesellschaft, Industrie- und Handelskammer Ge- grundsätzlich an der Aufteilung I VG und II VG im bisher gel- schäftsstelle Fürth, Bayerischer Bauernverband, Deutsche Tele- tenden Bebauungsplan orientiert. Hiervon wird im westlichen kom Technik GmbH, ZV Eltersdorfer Gruppe, infra Fürth gmbH Bereich Ecke Weinbergstraße / Am Vogelherd abgewichen. - Technischer Kundendienst In der Begründung wird ausgeführt, dass sich bei der Einteilung an den bestehenden Gebäuden angelehnt wird. Heißt das, dass Zudem sind 10 Stellungnahmen von Privatpersonen fristge- in diesem Bereich von den Festsetzungen des bisherigen abge- recht eingegangen, über die der Gemeinderat Obermichelbach wichen worden war. zu beschließen hat. Hier wäre eine Erläuterung in der Begründung hilfreich. Heft Nr. 12/2019 • Seite 13
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach Die Definition in 3.3, wie die maximal zulässige Höhe der den / M1:2000 ist nicht zur Maßentnahme gerade hinsichtlich Kniestöcke zu messen ist, sollte konkretisiert werden. Auf der Baugrenzen geeignet. Kniestock-Wand liegt in der Regel ein Betongurt, auf dem Gurt eine Fußpfette und darüber der Dachstuhl mit entsprechendem 5. Kreisbrandinspektion des Landkreises Fürth: Dachaufbau. Alle Bauteile sind in ihrer Höhe variabel. Es wird Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rothenberg 3 Süd/ empfohlen, auch beim Kniestock als oberen Messpunkt den West“ besteht Einverständnis, wenn die in der Anlage beige- Schnittpunkt die verlängerte Außenkante der Wand mit der fügten Hinweise, soweit diese zutreffen, beachtet werden. Dachhaut festzusetzen. Bei 5.1 wird empfohlen, den Passus „außerhalb der überbau- Aus der Sitzung baren Grundstücksflächen“ zu ergänzen. Der Rechtsbezug im Frau Vogelsang schlägt vor nochmals das Gespräch mit dem Textteil ist auf Korrektheit zu überprüfen. Kreisbaumeister zu suchen. Die Definition der Kniestockhöhe Gemäß 7.1 sind versetzte Pultdächer zulässig. Es wird empfoh- wurde geändert und um 30 cm erhöht auf 1,20 m. Die Höhe len, Festsetzungen zum Maß des Versatzes und hier im Spezi- bezieht sich auf die Fußbodenoberkante. ellen zur maximal zulässigen Höhe des Versatzes, zu treffen. 7.3 – es wird um Klarstellung gebeten, welche Dachaufbau- Herr Jäger bittet darum, bei den Dachgauben die Maßangaben ten es abweichend zu Dachgauben noch gibt. Dacheinschnitte zu prüfen und zu vereinheitlichen. In den Festsetzungen sollen oder Querbauten sind nicht als Dachaufbauten zu bezeichnen. 50 cm und nicht 1,00 m stehen. Antwort Herr Klebe: In der Begründung wurde es so ausgeführt. Zudem wird empfohlen, das Maß der maximal zulässigen Brei- te von Dachaufbauten nicht auf die Trauflänge, sondern auf die Beschluss: Wandlänge zu beziehen, da die Trauflänge in Abhängigkeit 1. Abteilung 1 – SG 13 – Abfallwirtschaft: von der Tiefe der Dachvorsprünge variabel ist. Im Übrigen wird Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie empfohlen, die maximal zulässige Höhe der senkrechten Wand folgt berücksichtigt: bei Dachaufbauten vom Austritt aus der Dachhaut des Haupt- daches bis zum Schnittpunkt der verlängerten Außenkante der Durch diese Überplanung werden weder Änderungen an den Wand mit der Dachhaut des Dachaufbaus festzusetzen. bestehenden Erschließungsstraßen, noch die Errichtung neuer Die Wahl der Standorte für die zeichnerisch und in 9.6 be- Erschließungsstraßen hervorgerufen. schriebenen Neupflanzungen von Laubbäumen ist städtebau- lich zu begründen. Zum Entwurf wird in der Begründung ergänzt, dass private Ver- kehrsflächen aus Haftungsgründen nicht von Müllsammelfahr- 4. Abteilung 4 – Arbeitsbereich 453 (Bauwesentechnisch): zeugen befahren werden und Müllsammelbehälter von hin- Zu 3.8.1: terlegenden Grundstücken am jeweiligen Abfuhrtag an einer Die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Einzelhäusern mit 3 WE öffentlichen, mit Müllfahrzeugen befahrbaren Verkehrsfläche wird in Frage gestellt. In der Regel teilt ein mittig angelegtes zur Abholung bereitzustellen sind. Treppenhaus einen Grundriss in 2 Teile. Mit nur einer zulässi- gen WE im DG wird eine Nutzung in einer Baukörperform SD 2. Abteilung 4 – SG 42 – Untere Naturschutzbehörde: 40° nur schwer umsetzbar. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt: Zu 3.8.2: Die Beachtung des besonderen Artenschutzes muss auf der Als Begriff wird das „Vollgeschoss“ gewählt, welches keine An- Ebene der einzelnen Bauvorhaben (Anbau, Aufstockung etc.) wendung mehr in der aktuellen Bauordnung findet. fachgerecht, d.h. in der Regel im Rahmen spezieller arten- Anbei sei angemerkt, dass der VG-Nachweis Bezug zur 2,30 m schutzrechtlicher Prüfungen, erfolgen. In die Begründung wird Linie im DG nimmt (s. Bay-BO Art. 2 (5) 1997). Nicht zur 2.20 ein entsprechender Hinweis aufgenommen. m Linie, wie in der Begründung erwähnt! In der Aktuellen Fassung der BayBO ist der Begriff „Geschossig- 3. Abteilung 4 – Bauwesen SG 45 (Kreisbaumeister): keit“ aufgenommen, und genau definiert (Art. 2 (7)). Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie Eventuell sollte hier über eine Anpassung nachgedacht werden. folgt berücksichtigt: Zu 3.8.3: Nach Überprüfung der Bestandspläne ergibt sich, dass in den Der Versatz der Pultdächer sollte eventuell definiert werden. Bereichen, in denen bislang nur ein Vollgeschoss zulässig war Eventuell wäre es sinnvoll bei der Dachform Pultdächer andere und nun zwei Vollgeschosse zulässig sind, Gebäude bereits Festsetzungen bezüglich Kniestock zu treffen. zwei Vollgeschosse aufweisen. Des Weiteren wirken einige Gebäude aufgrund der aus dem Gelände ragenden Kellerge- Textliche Festsetzungen: schosse wie zweigeschossige Gebäude. Dieser Sachverhalt Schreibfehler bei Punkt 3.1 in der Tabelle: hier muss es heißen wird in der Begründung ergänzt. „Nutzungsschablone“. Als Maßstab des Bebauungsplanes solle M1:1000 gewählt wer- Zum Entwurf wird die textliche Festsetzung zur zulässigen Heft Nr. 12/2019 • Seite 14
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