Mitteilungsblatt - Verwaltungsgemeinschaft

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Mitteilungsblatt - Verwaltungsgemeinschaft
Mitteilungsblatt

der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach
Dezember 2019                                   Ausgabe Nr. 12
                                                                     ss in
                                             te b e a ch ten Sie, daeran-
                                         Bit            gabe der V
                                         dieser Ausalender 2020 für
                                         staltungskichelbach liegt
                                             Oberm

      Die Gemeinden Obermichelbach und
  Tuchenbach wünschen allen Bürgerinnen und
    Bürgern ein besinnliches Weihnachtsfest
     und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
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Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft
Rathaus Obermichelbach (Telefon-Nr. 99 755 - 0 )                     Rathaus Tuchenbach (Telefon-Nr. 99 755 - 40 )
Montag      7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr                   Montag       08.00 – 11.00 Uhr
Dienstag    8.00 – 12.00 Uhr                                         Dienstag     08.00 – 11.00 Uhr
Mittwoch    8.00 – 12.00 Uhr                                         Mittwoch     15.00 – 19.00 Uhr (vormittags geschlossen)
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr                    Donnerstag 08.00 – 11.00 Uhr
Freitag     8.00 – 12.00 Uhr                                         Freitag      08.00 – 11.00 Uhr

   Einwohnerstatistik
                                                                        Verlegung der Abfuhrtermine bei der Biotonne
In den zwei Mitgliedsgemeinden waren zum 10.11.2019
folgende Personen gemeldet                                          Wegen des Feiertages verändert sich der Abholtermin bei der
In der Klammer finden Sie zum Vergleich den Vorjahreswert.          Biotonne in Tuchenbach.
Obermichelbach:
                                                                               Freitag, 27.12. (statt Mittwoch, 25.12.)

Hauptwohnsitz                                 3319     (3326)           Verlegung der Abfuhrtermine bei der Restmüllabfuhr
Nebenwohnsitz                                  115       (106)
insgesamt:                                    3434    (3432)        Wegen des Feiertages verändern sich die Abholtermine bei der
Tuchenbach:                                                         Restmülltonne in beiden Gemeinden
Hauptwohnsitz                                 1383     (1344)
Nebenwohnsitz                                   26        (32)      Obermichelbach
insgesamt:                                    1409    (1376)        Donnerstag, 02.01. (statt Dienstag, 31.12.)
VG gesamt:                                                          Tuchenbach
Hauptwohnsitz                                 4702     (4670)       Freitag, 03.01. (statt Mittwoch, 01.01.)
Nebenwohnsitz                                  141       (138)
insgesamt:                                    4843    (4808)

                                                                           Rathäuser geschlossen!!
   Abfuhrtermine für den Gelben Wertstoffsack

Im Dezember finden die Abholung des Gelben Wertstoffsackes            An den Brückentagen zwi-
in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden Terminen                schen Weihnachten und Sil-
statt:                                                                vester, Freitag 27.12.19 und
                    02.12., 16.12. und 30.12.                         Montag 30.12.2019 bleiben
Bitte stellen Sie die Wertstoffsäcke bereits am Abend vor den         die Rathäuser in Obermi-
betreffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h.                chelbach und Tuchenbach
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––                  geschlossen.
    Abfuhrtermine für die Papier-Wertstoff-Sammeltonne
                                                                      Am 02.01.2020 stehen wir
Im Dezember finden die Leerung der Papier-Wertstoff-Sam-              Ihnen wieder in gewohnter Weise zur Verfügung.
meltonne in Obermichelbach und Tuchenbach zu folgenden
Terminen statt:
                       Donnerstag, 19.12.
Bitte stellen Sie die Behältnisse bereits am Abend vor den be-
treffenden Tagen bereit! Die Wagen kommen ab 6.30 h.
                                                                                   Für den Inhalt verantwortlich:
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
                                                                            VG-Gemeinschaftsvorsitzender Herbert Jäger
     Entsorgung von Haushaltsgeräten
                                                                                   Dienstgebäude: Vacher Str. 25,
                                                                                     90587 Obermichelbach,
Die nächsten Abholungen von Elektrogroßgeräten wie Kühl-
                                                                                        Tel. 0911/99 7 55-0
und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Elektroherden, Wasch-
                                                                                 Redaktionsschluss für die Ausgabe
maschinen, Wäscheschleudern und Wäschetrocknern finden
                                                                              Januar 2020 ist der 10. Dezember 2019
am 03.12. und 17.12. statt.
                                                                             Für Fragen wenden Sie sich an Frau Ernst,
Wer entsprechende Geräte abholen lassen möchte, muss diese
                                                                                       Tel. 0911/99 7 55-55
jeweils bis 3 Werktage, spätestens aber bis Donnerstag vor den
genannten Terminen beim Landratsamt Fürth, Sachgebiet Ab-
fallwirtschaft, Tel. 0911/9773-1434, -1435, -1436 anmelden.

                                                     Heft Nr. 12/2019 • Seite 3
Mitteilungsblatt - Verwaltungsgemeinschaft
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft (4.800 Einwohner) mit                  Die Verwaltungsgemeinschaft (4.800 Einwohner) mit
den Mitgliedsgemeinden Obermichelbach und Tu-                      den Mitgliedsgemeinden Obermichelbach und Tuchen-
chenbach, Landkreis Fürth, besetzt zum nächstmögli-                bach, Landkreis Fürth, besetzt zum nächstmöglichen
chen Zeitpunkt die Stelle eines                                    Zeitpunkt die Stelle eines

   Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)                                  Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
    unbefristet mit einer wöchentlichen                                  unbefristet mit einer wöchentlichen
        Arbeitszeit von 30 Stunden                                           Arbeitszeit von 30 Stunden

Ihre Aufgabenschwerpunkte:                                         Ihre Aufgabenschwerpunkte:
– K indbezogene Förderung (BayKiBiG) / Kostenab-                  – A
                                                                      bwicklung der Anlagenbuchhaltung
   rechnung mit Trägern von Kindertagesstätten                     – Mitarbeit bei der Haushaltsplanung und –abwicklung
– A bwicklung und Vorbereitung der monatlichen Per-                  und der Jahresabschlüsse
   sonallohnabrechnung für die Verwaltungsgemein-                  – Unterstützung des Kämmerers bei Einzelprojekten
   schaft und die beiden Mitgliedsgemeinden Obermi-                – Mitwirkung bei der Umsetzung des E-Governments
   chelbach und Tuchenbach                                            sowie des neuen Umsatzsteuerrechts
– P rüfung und Anordnung eingehender Rechnungen
– M itwirkung bei der Umsetzung des E-Governments                 Ihr Profil:
   sowie des neuen Umsatzsteuerrechts                              Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachan­
                                                                   gestellten/-r Fachrichtung Kommunalverwaltung bzw.
Ihr Profil:                                                        die Fachprüfung I oder mehrjähriger Berufserfahrung
Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungs­fachan­                  in einer kommunalen Verwaltung, sicherer Umgang mit
gestellten/-r Fachrichtung Kommunalverwaltung bzw.                 den MS-Office-Standardprodukten, selbständige, ver-
die Fachprüfung I oder mehrjähriger Berufserfahrung                antwortungsbewusste und zielgerichtete Arbeitsweise,
in einer kommunalen Verwaltung, sicherer Umgang                    Eigeninitiative, Teamfähigkeit.
mit den MS-Office-Standardprodukten, selbständige,
verantwortungsbewusste und zielgerichtete Arbeits-                 Wir bieten:
weise, Eigeninitiative, Teamfähigkeit.                             – eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle
                                                                      Aufgabe, mit einer leistungsgerechten Bezahlung
Wir bieten:                                                           nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
– e
   ine interessante, vielseitige und anspruchsvolle                  (TVöD), regelmäßigen Tariferhöhungen und einer
  Aufgabe, mit einer leistungsgerechten Bezahlung                     Jahressonderzahlung.
  nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst                – einen unbefristeten Arbeitsplatz
  (TVöD), regelmäßigen Tariferhöhungen und einer                   – flexible Gleitzeitregelung und gezielte Fortbildungs-
  Jahressonderzahlung.                                                möglichkeiten
– e
   inen unbefristeten Arbeitsplatz
– fl
   exible Gleitzeitregelung und gezielte Fortbildungs-            Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewer-
  möglichkeiten                                                    bung mit vollständigen Unterlagen bis spätestens
                                                                   06.12.2019 an die Verwaltungsgemeinschaft Ober-
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewer-                    michelbach-Tuchenbach, Vacher Str. 25, 90587
bung mit vollständigen Unterlagen bis spätestens                   Obermichelbach oder per E-Mail an morjan@ober-
06.12.2019 an die Verwaltungsgemeinschaft Ober-                    michelbach.de.
michelbach-Tuchenbach, Vacher Str. 25, 90587                       Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Morjan unter
Obermichelbach oder per E-Mail an morjan@ober-                     Telefon 0911 – 99755-19 gerne zur Verfügung.
michelbach.de.                                                     Wir bitten Sie bei Ihrer Bewerbung das Stichwort „Fi-
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Morjan unter                 nanzverwaltung“ mit anzugeben.
Telefon 0911 – 99755-19 gerne zur Verfügung.

                                                 Heft Nr. 12/2019 • Seite 4
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Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

   Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen                       Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer
   Melderegisterauskünfte an Mandatsträger                               Gruppe

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Ge-          Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer
meinde als Meldebehörde auf Verlangen Mandatsträgern (Mit-           Gruppe hat der Regierung von Mittelfranken als Rechtsauf-
glieder von Parlamenten und Regierungen, direkt oder indirekt        sichtsbehörde die Satzung zur Änderung der Beitrags- und
gewählte Mitglieder von Kreis- und Bezirkstagen, Gemeinde-           Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vorgelegt. Gemäß
und Ortsräte sowie Bürgermeister und Landräte) Auskunft aus          Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art 24 Abs. 1 KommZG
dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgra-            und § 22 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Satzung hiermit
de, Anschriften sowie Datum und Art des Jubiläums erteilen,          amtlich bekannt gemacht. Die Satzung wird im Mittelfränki-
die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet             schen Amtsblatt Nr. 12 am 16.12.2019 veröffentlicht.
werden (sog. Gruppenauskunft).                                       Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ih-          für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweck-
rer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schrift-         verbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe kann
lich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden;            zu den allgemeinen Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle des
er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen          Zweckverbandes in 91052 Erlangen, Äußere Brucker Str. 33,
abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklä-     Tel. 09131/823-4509, Ansprechpartnerin Frau Sommerschuh,
rung widerrufen wird.                                                und im Internet unter www.estw.de/zweckverband eingesehen
Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag,        werden.
jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag           Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes        Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversor-
folgende Ehejubiläum.                                                gung der Eltersdorfer Gruppe
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––                 Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer
                                                                     Gruppe erlässt auf Grund der
   Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldege-                Art. 5, 8, und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgen-
   setzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegis-               de
   terauskünfte an Parteien und Wählergruppen                                                      Satzung
                                                                                            vom 23. Oktober 2019
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die                                              §1
Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen                 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen             für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweck-
Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegis-             verbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (BGS
ter über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrif-           – WAS) vom 16. Oktober 2007 (Mittelfränkisches Amtsblatt
ten von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter        23/2007, S. 161), geändert durch
bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenaus-               - Satzung vom 22. April 2009 (Mittelfränkisches Amtsblatt
kunft).                                                                 13/2009, S. 81)
Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ih-          - Satzung vom 22. November 2012 (Mittelfränkisches Amts-
rer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schrift-            blatt 1/2013, S. 6)
lich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden;            - Satzung vom 21. Oktober 2016 (Mittelfränkisches Amtsblatt
er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen             11/2016, S.160)
abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklä-     wird wie folgt geändert:
rung widerrufen wird. Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf,                      1. In § 10 Grundgebühr
falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Da-                    Absatz 3 werden:
ten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehen-                       „4,019 €“       durch    „4,486 €“
den Monaten übermitteln.                                                         „7,103 €“       durch    „7,944 €“
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––                           „14,486 €“        durch „16,262 €“
                                                                               „24,860 €“        durch „28,037 €“
                                                                               „59,533 €“        durch „67,290 €“ ersetzt.
                                                                                2. In § 11 Verbrauchsgebühr
                                                                               Absatz 1 wird
                                                                               „1,84 €“ durch „2,065 €“ ersetzt.
                                                                     	3. In § 15 Berechnung, Fälligkeit und Einhebung der
                                                                                Gebühren
                                                                               Absatz 4 werden
                                                                               in Satz 4 „40,00 €“       durch    „50,00 €“
                                                                               in Satz 6 „67,23 €“       durch    „84,03 €“ ersetzt.

                                                      Heft Nr. 12/2019 • Seite 5
Mitteilungsblatt - Verwaltungsgemeinschaft
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

                              §2
                                                                        Erich Kästner Grundschule Veitsbronn, Retzelfembacher
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.                        Str. 54, 90587 Veitsbronn, Tel. 0911/751176

Erlangen, den 23. Oktober 2019
                                                                         Schuleinschreibung für das Schuljahr
Zweckverband zur Wasserversorgung                                                    2020/2021
der Eltersdorfer Grupp
                                                                        Der Informationsabend für die Ganztagsklasse findet
Frank Oneseit, Verbandsvorsitzender                                     am Mittwoch, den 22. Januar 2020 um 19.30 Uhr statt.

Hinweise des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der El-                Der vorbereitende Elternabend für die Regelklassen
tersdorfer Gruppe (ZVE) an seine Kunden:                                und die Ganztagsklasse in der Grundschule ist für Mitt-
                                                                        woch, den 05. Februar 2020 um 19.30 Uhr vorgesehen.
Die Anpassung der Grundgebühr gemäß § 10 der BGS-WAS
und der Verbrauchsgebühr gemäß § 11 der BGS-WAS um rd.                  Die Schuleinschreibung findet am Donnerstag, den 26.
12 % ist durch allgemeine Kostensteigerungen und Kostenstei-            März 2020 von 13.00 – 17.00 Uhr statt.
gerungen aufgrund außerordentlicher Sanierungsmaßnahmen
im Bereich der Wassergewinnung bzw. Wasseraufbereitung                  Für das neue Schuljahr werden die Kinder mit folgen-
bedingt.                                                                den Geburtsdaten eingeschult: vom 01.10.2013 bis
Wir weisen darauf hin, dass bei Gebühren-, Mehrwertsteuer-              30.9.2014 und die Korridorkinder vom Vorjahr sowie
oder sonstigen Änderungen während eines Abrechnungsjahres               die zurückgestellten Kinder vom Vorjahr.
die zeitanteiligen Mengen rechnerisch ermittelt werden. Die-
ses Verfahren hat sich in der Praxis bestens bewährt. Selbstver-        Des Weiteren können Kinder auf Antrag angemeldet
ständlich können unsere Kunden ihre Zählerstände auch selbst            werden mit den Geburtsdaten:
ablesen und der Erlanger Stadtwerke AG mitteilen. Diese ist mit         01.10.2014 bis 31.12.2014. Für Kinder ab Geburtsda-
der Betriebsführung für den Zweckverband zur Wasserversor-              tum 01.01.2015 ist ein schulpsychologisches Gutachten
gung der Eltersdorfer Gruppe beauftragt,                                erforderlich.
- telefonisch unter 09131 / 823 - 41 41 | Montag - Donnerstag
  von 7 - 17 Uhr, Freitag von 7 - 15 Uhr                                Bei angedachten Zurückstellungen (keine Korridorkin-
- p er Fax 09131 / 823 - 47 34                                         der) bitte ab Januar im Sekretariat melden.
- im Internet | www.estw.de                                            Bitte beachten Sie obige Termine bei Ihrer Urlaubspla-
- p er E-Mail | kundenservice@estw.de                                  nung. Geben Sie uns bitte im Vorfeld rechtzeitig be-
Unsere Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, in der Fol-              kannt, falls Sie Ihr Kind nicht an unserer Schule anmel-
gezeit aufgrund von Preisänderungen bzw. eines anderen Ver-             den werden.
brauchsverhaltens die Höhe der Abschläge anzupassen, um
Nachzahlungen zu vermeiden. Eine automatische und indi-                 gez. K. Lämmermann-Meier, Rektorin
viduelle Anpassung der Abschlüge erfolgt außerhalb der End-
abrechnung wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes
nicht. Änderungen können Sie uns jederzeit schriftlich, telefo-
nisch, per Fax oder E-Mail mitteilen.
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                                                                     vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht (ganz bestimmt
                                                                     auch in Obermichelbach und Tuchenbach). Zwischen 100 und
                                                                     150 Millionen Euro jagen die Deutschen zum Jahreswechsel in
                                                                     die Luft. Dabei werden rund 4.500 Tonnen Feinstaub (PM10)
                                                                     frei gesetzt, diese Menge entspricht in etwa 15,5 Prozent der
                                                                     jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge und
                                                                     circa 2,25 Prozent aller PM10-Emissionen (2016).
                                                                     Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Ge-
                                                                     sundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beein-
                                                                     trächtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamen-
                                                                     tenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und
                                                                     Herz-Kreislauf-Problemen.

                                                      Heft Nr. 12/2019 • Seite 6
Mitteilungsblatt - Verwaltungsgemeinschaft
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Zudem landen jedes Jahr Menschen mit Verletzungen durch               tikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über
Feuerwerkskörper in der Notaufnahme – mit Verbrennungen               viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren At-
oder Augenverletzungen bis hin zu dauerhaften Hörschäden.             mosphärenschichten an.
In Deutschland erleiden jährlich 8.000 Menschen zu Silves-            Wenn Sie zur Verminderung der Feinstaubbelastung in der Sil-
ter Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund           vesternacht beitragen möchten, können Sie Ihr persönliches
ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden, so eine         Feuerwerk einschränken oder sogar ganz darauf verzichten.
Meldung im Deutschen Ärzteblatt im Jahre 2013.                        Das hilft nicht nur der Gesundheit, sondern auch der Umwelt,
Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuer-           verursacht weniger Müll und reduziert den Energieaufwand,
werk abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen            der bei der Herstellung der Feuerwerkskörper erheblich ist.
ab. Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei     (Quelle: Umwelt Bundesamt https://www.umweltbundesamt.
windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem ver-              de/themen/dicke-luft-jahreswechsel)

Veranstaltungen und Feste in der

                                                         DEZEMBER 2019
01.12.            Stadtkapelle Langenzenn, Benefizkonzert Stadtkirche Langenzenn, Beginn: 18.00 Uhr
01.12.            Adventsmarkt Obermichelbach, Dorfplatz, Beginn: 15.00 Uhr
                  Advents- und Weihnachtslieder mit dem Chor Viel-Harmonie, Heilig-Geist-Kirche, Obermichelbach,
01.12.
                  Beginn: 16.00 Uhr
01.12.            Adventssingen, St. Wolfgang Puschendorf, Beginn: 16.30 Uhr
01.12.            Adventsmarkt Tuchenbach, Bürgerhaus, Birkenstr. 2, Tuchenbach, Beginn: 11.00 Uhr
07.12.            Gaudi-Fußballturnier, SVB-Männerballett – „Die Burggrafen“, Beginn: 14.00 Uhr
07.12.            Konzert „Szene“ – HipHop/Rap, Alte Post Langenzenn, Beginn: 19.00 Uhr
07.12.            Spass in Brass – Ein musikalisches Märchen, Stadthalle Langenzenn, Beginn: 16.00 Uhr
07.12.            Adventsmarkt Puschendorf, Dorfplatz, Beginn: 14.00 Uhr
                  Fränkischer Kulturrausch, „mündlich“ – Egersdörfer & Filsner, Bürgersaal, Hauptstr. 46, Wilhermsdorf,
07.12.
                  Beginn: 20.00 Uhr
08.12.            Kultur in der Kirche, „Engele singen“ Kirche, Burgstallstr. 10, Obermichelbach, Beginn: 20.00 Uhr
                  Adventsmarkt Seukendorf, Kirche St. Katharina, Gesangsverein Seukendorf,
08.12.
                  Adventssingen Kinderchor St. Katharina, Beginn: 15.30 Uhr
08.12.            Adventsmarkt Veitsbronn, Zenngrundhalle und am Dorfplatz, Beginn: 11.00 Uhr
08.12.            Adventskonzert „Choralle“, Marktplatz 6, Wilhermsdorf, Beginn: 17.00 Uhr
13.12.            Gesangsverein Seukendorf, Weihnachtskonzert im Konradshof, 15.30 Uhr
14.12.            Adventsmarkt in Rothenberg, Sandleite 1b, Obermichelbach-Rothenberg, Beginn: 15.00 Uhr
15.12.            Langenzenner Weihnachtsmarkt, Prinzregentenplatz, Beginn: 11.00 Uhr
                  Volkstanzgruppe Puschendorf-Kirchfembach, „Fränkische Weihnacht“ mit der Leyher Stubenmusik,
21.12.            Posaunenchor Kirchfembach-Hagenbüchach und der Singgemeinschaft Fembachtal, Kirche St. Veit,
                  Kirchfembach, Beginn: 17.00 Uhr
22.12.            Konzert Weihnachts-Oratorium, Stadtkirche Langenzenn, Beginn: 17.00 Uhr
22.12.            Weihnachtsmarkt in Wilhermsdorf, Marktplatz
28.12.            KulturZiegelei Veitsbronn e.V., Konzert in der Halle 96, „Dreyklang“, Beginn: 20.00 Uhr

                                                       Heft Nr. 12/2019 • Seite 7
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Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

   Nachrichten aus der                                                  Nachrichten aus der
   Evangelischen Kirche                                                 Katholischen Kirche
                                                                    Kath. Pfarramt Heilig Geist Veitsbronn
Heilig Geist Kirche und
Gemeinde Obermichelbach                                             Regelmäßige Gruppen im Pfarrzentrum
Ev.-Luth. Pfarramt Veitsbronn-Obermichelbach                        Mo.: 9:30 Eltern – Kind – Gruppe im ev. Gemeindehaus
Obermichelbacher Str. 5, 90587 Veitsbronn                           Mo.: 19:45 Posaunenchorprobe
Öffnungszeiten: Montag und Freitag, 8 bis 11 Uhr,                   Di.: 20:00 Kirchenchorprobe
Donnerstag, 14 bis 18 Uhr                                           Wegen unseres Kirchenumbaus finden alle Gottesdienste im
                                                                    Pfarrsaal statt!
Pfarramt Veitsbronn und Pfr. Johannes Meisinger
Tel.: 97794030 E-Mail: pfarramt.veitsbronn@elkb.de                  Gottesdienste und Veranstaltungen
Obermichelbach/Tuchenbach:                                          Advent
Pfrin. Ulrike Weeger Tel.: 762849,                                  So 08.12.19 2. 10:00        Eucharistiefeier
E-Mail: ulrike.weeger@elkb.de                                       			                         11:00 	Eröffnung des Adventsmarktes
                                                                                                         mit dem Posaunenchor
                                                                    Do 12.12.19 		              14:00 	Senioren: Gottesdienst, an-
In der Regel findet jeden Sonntag um 10.15 Uhr
                                                                                                         schließend vorweihnachtliche
ein Gottesdienst statt.                                                                                  Feier. Herzliche Einladung!
                                                                    Heilig Abend
Die Veranstaltungen im Dezember                                        16:00 	Kindermette, kindgerecht
                                                                    Di 24.12.19
1.12. ab 14:00 Kuchenverkauf zum Adventsmarkt                                   gestaltet
1.12. 16:00 	Chor Vielharmonie Advents- und                        			22:00 Christmette
                Weihnachtslieder
2.12. 14:00     Altenkreis im Dorfgemeinschaftshaus                 Wegen unseres Kirchenumbaus finden die Gottesdienste im
4.12. 17:00     Hortgottesdienst zum Advent                         Pfarrsaal statt und so entfällt dieses Jahr leider, aus Platzgrün-
8.12. 10:15     Familiengottesdienst zum 2. Advent                  den, das Krippenspiel.
8.12. 17:00     Kultur in der Kirche
11.12. 19:00    Mitarbeiterdankgottesdienst                         Mi 25.12.19
15.12. 10:15    Kindergottesdienst                                  Erster Weihnachtsfeiertag    10:30 	Eucharistiefeier mit dem
17.12. 17:30    Kindergarten-Weihnachts-Gottesdienst I                                                   Posaunenchor
                                                                    Do 26.12.19
19.12. 17:30    Kindergarten-Weihnachts-Gottesdienst II
                                                                    Zweiter Weihnachtsfeiertag 10:30 Eucharistiefeier
22.12. 10:15 	Gottesdienst für die Gesamtgemeinde mit              Di 31.12.19 		             17:00 	Eucharistiefeier zum Jahres-
                Chor Vielharmonie und Verteilung des                                                   schluss mit Posaunenchor
                Friedenslichtes
24.12. 13:30    Familiengottesdienst mit Krippenspiel I             Die Firmung 2020 ist für das Juniwochenende 19.06. -
24.12. 15:00    Familiengottesdienst mit Krippenspiel II            21.06.2020 vorgesehen (der genaue Termin steht noch nicht
24.12. 16:30    Mini-Gottesdienst                                   fest). Falls Ihr Kind in der 8. Klasse ist, gefirmt werden möchte
24.12. 19:00    Christ-Vesper                                       und noch keine Einladung erhalten hat, bitten wir Sie, sich bei
                                                                    uns im Pfarrbüro bis spätestens 15.12.2019 zu melden. Herzli-
                                                                    chen Dank! Telefon: 0911/75 14 46
Der Gemeindebrief: Alle zwei Monate landet er in Ihrem Brief-       Mail: heilig-geist.veitsbronn@erzbistum-bamberg.de
kasten, wenn Sie evangelisch und angemeldet sind. Wenn nicht
– ein Anruf im Pfarramt genügt.                                     Herzliche Einladung zu einer besinnlichen halben Stunde (die-
Facebook https://www.facebook.com/groups/Obermichelbach.            ses Jahr im Rahmen des Veitsbronner Adventsfensters) mit ad-
Kirchengemeinde/                                                    ventlichen Liedern und Texten an der Kapelle Retzelfembach
Kultur in der Kirche http://kultur-in-der-kirche.de/                am Freitag, 13.12. um 19:00 Uhr!
https://www.facebook.com/groups/Kultur.in.der.Kirche.Ober-          Bitte bringen Sie Laternen und Lichter mit, um diese kurze Zeit
michelbach/                                                         des Innehaltens im Adventstrubel zu unterstreichen. Gestal-
                                                                    tung: Familienkreis II Heilig Geist Veitsbronn und Mitglieder
  Anzeigen                                                          des Posaunenchors Heilig Geist Veitsbronn.

                                                                    Auch 2019 können Sie auf dem Veitsbronner Adventsmarkt
                                                                    Olivenholz-, Filzartikel und Diverses erwerben. Alles wurde in
                                                                    Bethlehem und Umgebung gefertigt. Der Verkaufserlös geht zu
                                                                    100 % an die Menschen im Heiligen Land. Unsere Solidarität
                                                                    mit ihnen ist wichtiger denn je. Wir freuen uns auf Sie!
                                                                    Monika Pechtl und Team

                                                     Heft Nr. 12/2019 • Seite 8
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Sternsingeraktion 2020                                               Kaffee, Klatsch und Unterhaltung
Als Könige verkleidete Kinder und ihre Begleiter werden am           •        Sonntag, 15. Dezember um 14:30 Uhr Am 3. Advents-
Samstag, den 4.1.2020 (Ober-,                  Untermichelbach,     sonntag laden wir zum gemütlichen Beisammensein ins Haus
                            Rothenberg)                              der Diakonie. Bei Kaffee, Kuchen und Plätzchen (auch Ihre
Sonntag, den 5.1.2020 (Tuchenbach)                                   eigenen Kreationen sind erwünscht) singen wir bekannte Ad-
in unserem Pfarrgebiet unterwegs sein.                               ventslieder mit musikalischer Unterstützung.
Sie bringen den Segen in die Häuser und bitten um Spenden
für das Kindermissionswerk, Friedensprojekte im Libanon und          Brauchen Sie noch eine Idee für ein Weihnachtsgeschenk?
weltweit. Die katholischen Familien werden automatisch be-           Verschenken Sie doch mal einen Tagesausflug…
sucht.                                                               Der nächste findet im April 2020 statt, nähere Infos im Büro.
Nicht katholische Familien, die den Besuch der Sternsinger           Rufen Sie uns einfach an.
wünschen und bisher noch nicht besucht wurden, bitten wir
bis zum 18.12. im Pfarrbüro Bescheid zu geben. Alle Kinder,          Wir bedanken uns für die Arbeit aller ehrenamtlichen Helfer
ab der 3. Klasse -egal welcher Konfession- laden wir ein, uns        für ihr Engagement im Gemeindediakonieverein, wünschen al-
bei der Sternsingeraktion zu unterstützen. Wir freuen uns auch       len erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr
über Jugendliche und Erwachsene, die sich als Begleiter zur          2020
Verfügung stellen.
Am Mittwoch, den 11.12.2019 um 17.30 Uhr findet außerdem             Ihr Team des Gemeindediakonievereins
ein unverbindliches Vortreffen in den Jugendräumen der Hei-          ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
lig Geist Kirche, Friedensstr. 8, Veitsbronn, statt.
Anmeldung:                                                               Sicherung der Gehwege bei Schnee und Eis
per mail an: Sternsinger-Veitsbronn@web.de                           Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger die in unseren Mit-
im Pfarrbüro, Friedrichstr. 8, Veitsbronn                            gliedsgemeinden bestehenden Gemeindeverordnungen über
oder beim Vortreffen am 11.12.2019                                   die Reinhaltung der öffentlichen Straßen sowie über die Siche-
                                                                     rung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit zu beachten.
Bei Fragen und für weitere Informationen:
per mail an: Sternsinger-Veitsbronn@web.de                           Jeder Anlieger von öffentlichen Straßen innerhalb der geschlos-
oder telefonisch bei Jörg Seibel 0911/7540051                        senen Ortschaften hat den Bürgersteig bei Schnee, Schneeglät-
                                                                     te oder Glatteis in sicherem Zustand zu erhalten.
Über Ihr/euer Kommen freut sich das Sternsinger-Vorberei-            Ist kein Gehweg vorhanden, sind die von den Fußgängern be-
tungsteam.                                                           nutzten Teile am Rande der öffentlichen Straßen in erforderli-
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––                 cher Breite zu räumen. Dazu müssen die Gehbahnen von 7.00
                                                                     - 20.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr) soweit wie
   Diakonieverein Veitsbronn-                                        möglich von Eis und Schnee freigemacht werden.
   Tuchenbach-Obermichelbach e.V.
                                                                     Bei Schnee und Glatteis sind die Gehwege außerdem mit Sand
Vorstand: Heidi Matz,                                                oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden
Diakonin Jutta Sehatschek,                                           Stoffen (Salz), ausreichend zu bestreuen.
Büro: Frau Elena Kulik                                               Der geräumte Schnee oder die Eisreste können am Rande der
Waldstr. 2 f, 90587 Siegelsdorf                                      Fahrbahn gelagert werden, aber nur so, dass der Verkehr nicht
Tel.: 0911/801 99-235                                                behindert wird.
Fax: 0911/801 99-237
Email: dv-veitsbronn@diakonie-fuerth.de
Homepage: www.diakonieverein-veitsbronn.de                               Winterdienst der Gemeinden
Montag, Mittwoch, Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr
+ Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr                                        Für den Fahrverkehr besteht innerhalb geschlossener Ortschaf-
                                                                     ten nur an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen
Achtung: Unser Büro ist vom 23.12.2019 - 2.01.2020 ge-               Stellen eine Streupflicht der Gemeinde; auf Nebenstraßen be-
schlossen. Ab 7. Januar sind wir wieder für Sie da!                  steht keine grundsätzliche Streupflicht.

Regelmäßige Termine 2019                                             Eine Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften besteht
                                                                     grundsätzlich nicht. Die Gemeinden sind aber darüber hinaus
Mittagstisch                                                         jedoch bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Neben-
Termine: 11. Dezember um 12:15 Uhr                                   straßen und auch die Ortsverbindungsstraßen zu räumen und
Warmes Essen mit kleiner Nachspeise für 3,50 Euro                    zu streuen.
Anmeldung bis Montagvormittag unter Tel. 801 99-235 oder
im Evang. Pfarramt, Tel. 9779-4030

                                                      Heft Nr. 12/2019 • Seite 9
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

                                                                      Obermichelbach, Untermichelbach und Rothenberg
   Wünsche zum Jahreswechsel                                          bekommen schnelles Glasfasernetz

Sehr gerne greife ich eine Anregung einer Bürgerin auf,
die mich darauf angesprochen hat, ob man denn nicht et-          Hier die Pressemeldung der Deutschen Glasfaser vom 30.10.19
was gegen Böller und Raketen an Silvester unternehmen            zum Ausbau in der Gemeinde Obermichelbach:
kann. Nach meiner Meinung ist es tatsächlich fragwür-
dig und überholt, zum Jahreswechsel Unsummen von                 Gute Nachrichten für Obermichelbach, Untermichelbach und
Geld dafür auszugeben, um mit Krachern und Raketen               Rothenberg. Das Glasfasernetz wird ausgebaut. Die verlän-
Menschen und Tiere zu erschrecken, auch zu gefähr-               gerte Nachfragebündelung war somit erfolgreich.
den, Häuser in Brand zu setzen, die Luft zu verpesten
und Müll zu erzeugen. Die Feinstaubbelastung durch               „Es hat sich gelohnt, in die Verlängerung zu gehen“, sagt Pro-
Silvesterknallerei entspricht etwa 15,5 % der jährlichen         jektleiter Jens Meyering. „Viele Bürgerinnen und Bürger haben
Belastung aus dem Straßenverkehr (lt. BR vom29.12.18).           diese zweite Chance genutzt – wir freuen uns, dass es jetzt
In einer Nacht! Das muss man sich einmal vorstellen.             endlich losgehen kann.“

Der Feinstaub wird eingeatmet, setzt sich ab, gelangt als        Die Planungsphase der Tiefbauarbeiten ist bereits gestartet.
Schadstoff auf Gärten, Felder, ins Abwasser, in Flüsse,          „Zunächst werden wir festlegen, wo der PoP aufgestellt wird
und nicht zuletzt auch ins Grundwasser. Für Papier- und          und wie der Tiefbau ablaufen soll“, erläutert Meyering. Der PoP
Plastikteilchen gilt das Gleiche.                                (Point of Presence) ist die Hauptverteilstation des Netzes und
Ich weiß, dass Silvesterfeuerwerk eine gewisse Traditi-          eines der ersten sichtbaren Zeichen des Ausbaus.
on hat. Ursprünglich wollte man mit Lärm böse Geister
vertreiben. Damals hat man jedoch Lärm mit Mitteln er-           Anschließend beginnt das Generalunternehmen mit dem Tief-
zeugt, die auf jeden Fall umweltfreundlicher waren. Fein-        bau und legt vom PoP aus die einzelnen Glasfasern bis in das
staub, Mikroplastik, Klimaschutz war noch kein Thema.            Haus (Fiber To The Home, FTTH). Alle Bürgerinnen und Bür-
                                                                 ger, die einen Vertrag unterzeichnet haben, werden vorab über
Heute sind wir schon etwas weiter: In jeder Beziehung!           die einzelnen Schritte informiert und kontaktiert, damit Details
Wir glauben nicht mehr an böse Geister und wir wissen,           zu ihren Hausanschlüssen geklärt werden können.
dass wir selbst etwas tun müssen, um nachkommenden
Generationen eine Erde zu überlassen, auf der sie erträg-        Informationen über die anstehenden Aktivitäten und Baumaß-
liche Lebensbedingungen vorfinden. Der Verzicht auf              nahmen erhalten die Bürger über Print- und Online-Medien so-
Böller und Raketen leistet hierzu einen kleinen Beitrag.         wie auf der entsprechenden Gebietsseite im Internet. Zudem
                                                                 wird ein Bauinformationsabend stattfinden, bei dem sich die
Feiern Sie den Jahreswechsel mit Familie, Freunden und           Anwohner über das Ausbauprojekt im Detail informieren kön-
Bekannten doch einmal ohne diese Umweltverschmut-                nen. Der Infoabend findet am 10.12.19 im Bügerhaus Tuchen-
zung, wenn Sie es nicht sowieso schon immer so getan             bach, Birkenstraße 2, ab 19.00 Uhr statt.
haben. Lassen Sie Korken knallen, statt Raketen. Leisten
Sie sich mit dem Geld etwas anderes Schönes und kom-             Außerdem beantwortet die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-
men Sie gesund und munter, bei guter Laune und guter             Hotline Fragen zum Ausbauprojekt unter 0800 404 008 8 mon-
Luft, fröhlich über den Jahreswechsel.                           tags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr. Informationen über
                                                                 Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online
Ich wünsche Ihnen einen schönen Jah-                             unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar (Ende der Presse-
resabschluss und ein gutes, erfolgrei-                           meldung).
ches, glückliches Jahr 2020, bei bester
Gesundheit, im Kreise Ihrer Familien                             Die Gemeinde freut sich, dass die erforderliche Quote doch
und in unserer Gemeinde.                                         noch erreicht wurde. Wir hoffen nun auf einen schnellen und
                                                                 reibungslosen Ausbau in allen Ortsteilen und Straßen. Der zeit-
Herbert Jäger, 1. Bürgermeister                                  liche Rahmen ist noch nicht klar, jedoch muss wohl mindestens
                                                                 ein ganzes Jahr bis zur Inbetriebnahme gerechnet werden. Wir
                                                                 werden unsere Bürgerinnen und Bürger darüber informieren.

                                                                 Herbert Jäger, 1. Bürgermeister

                                                Redaktionsschluss
                                          für die Ausgabe Januar 2020
                                           ist der 10. Dezember 2019
                                                  Heft Nr. 12/2019 • Seite 10
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

   Projekt Artenschutz/Artenvielfalt Obermichelbach                        Bericht aus der Gemeinderatssitzung
                                                                           vom 14.10.2019
Den Aufrufen im Mitteilungsblatt von Bürgermeister Jäger zur
Gründung einer „Bürgerinitiative Artenschutz“ sind bisher 10          Beantwortung von Anfragen
Personen gefolgt. Bei einem ersten gemeinsamen Treffen war
man sich darüber einig, dass man sich mit dem Projekt weiter          Feuerlöscher Bürgerhalle
befassen will. Ziel soll es sein, noch weitere Aktive für die Pro-    Herr Höcherl hatte vorgeschlagen, die Feuerlöscher im Haus
jektgruppe zu gewinnen, das Bewusstsein für mehr Artenschutz          unter Glas zu setzen. Laut Auskunft der Bauberufsgenossen-
zu wecken und Informationen weiterzugeben, um die ganze               schaft ist das aber nicht zulässig.
Gemeinde zu mehr Artenschutz zu ermuntern. Auch im privaten
Umfeld.                                                               Dauerparker Dorfgemeinschaftshaus
Bürgermeister Jäger, der zum Treffen eingeladen hatte, konnte         Um gegen die Dauerparker am Parkplatz des Dorfgemein-
berichten, dass die Gemeinde im kommunalen Bereich schon              schaftshauses vorzugehen wurde eine freundliche Aufforde-
diverse Maßnahmen ergriffen hat und weitere plant. Nach dem           rung angefertigt.
Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und dem daran anknüpfen-
den „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes          Sie lautet wie folgt:
zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ müs-
sen die Kommunen künftig noch mehr als bisher in der Umset-           „Sehr geehrte/r Fahrzeugnutzer*innen,
zung tun. Die Gemeinden werden mit Informationen geradezu             die Parkplätze des Dorfgemeinschaftshauses sind vorwiegend
überschwemmt, allerdings sind manche Maßnahmen und Ände-              gebaut worden, um den Nutzern des Dorfgemeinschaftshauses
rungen in der täglichen Praxis kurzfristig weder finanziell noch      zur Verfügung zu stehen. Bei den Nutzern handelt es sich z. T.
personell zu stemmen.                                                 um ältere Menschen, z. T. aber auch um Menschen, die für die
Das Thema beschränkt sich aber nicht nur auf den kommuna-             Nutzung, einschl. der Parkplätze bezahlen.
len Bereich und kommunale Flächen. Jeder Einzelne kann etwas          Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, nur noch zeitlich
tun, sowohl im privaten Umfeld, als auch im öffentlichen Raum.        begrenztes Parken zu erlauben. Vielleicht haben Sie unsere Be-
Deshalb soll es auch kein kommunes Projekt sein, sondern ein          schilderung übersehen. Als Eigentümer haben wir die Parkzeit
„Bürgerprojekt“, getragen von Vielen und das Freude macht. Die        auf max. 6 Stunden begrenzt. Dies bedeutet, dass längeres Par-
Gemeinde wird es unterstützen, wo immer es möglich ist.               ken, insbesondere auch Dauerparken über Nacht, oder über
Der Arbeitskreis will damit beginnen, kleinere aber sichtbare         das Wochenende, künftig nicht mehr möglich ist und nicht
Projekte im öffentlichen Raum zu starten und die Maßnahmen            mehr geduldet wird.
und Ziele sichtbar zu erklären. Mit Schautafeln soll erläutert        Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen und bitten Sie,
werden, was an dieser Stelle getan wurde und was daraus wer-          künftig Ihr Fahrzeug nur max. 6 Stunden zu parken und den
den soll.                                                             Beginn der Parkzeit mit einer Parkscheibe kenntlich zu ma-
• Startprojekte werden voraussichtlich die innerörtlichen Wege-      chen. Zur Einhaltung der Regelung werden wir künftig eine
   ränder an den Geh- und Radwegen sein.                              Überwachung durch die Polizei veranlassen.
• Ein Teilnehmer hat in der Sitzung erklärt, dass er die Paten-      Bitte stellen Sie deshalb Ihr Fahrzeug für längeres Parken auf
   schaft für die Grünfläche an der Einfahrt zur Bürgerstube,         einen anderen geeigneten Parkplatz ab.
   Veitsbronner Str. 2a, übernehmen wird.
• Weitere neue Patenschaften wurden im Mitteilungsblatt No-          Ihre Gemeinde Obermichelbach
   vember schon vorgestellt.                                          Herbert Jäger, 1. Bürgermeister“
• Zusätzliche Patenschaften für Baumscheiben oder Grünflä-
   chen werden erwünscht.                                             Der Gemeinderat ist mit dem Textvorschlag einverstanden.

Der AK Artenschutz wird sich am 1712.19, um 19.30 Uhr, wie-           Geschwindigkeitsmessgeräte
der treffen, um dann erste Entscheidungen über das weitere            Herr Rohringer hatte nach den bestellten Geschwindigkeits-
Vorgehen zu treffen. Je nach Teilnehmerzahl wird entschieden,         messgeräten gefragt. Sie wurden alle angebracht und sind ein-
welcher Raum dafür genommen werden soll. Deshalb bitten wir           satzbereit.
möglichst um Rückmeldungen, aber auch spontane Teilnehmer
sind herzlich willkommen. Informationen hierzu wird man auf           Nahwärme Lindenweg
der Homepage der Gemeinde finden. Wir freuen uns auf Rück-            Herr Schuhmann hatte vorgeschlagen die offenen Wärmelei-
meldungen, Anmeldungen, Anregungen und Ihr Interesse.                 tungen im Lindenweg provisorisch zu dämmen, um die Wär-
                                                                      meverluste in den Griff zu bekommen. Herr Jäger hat hierzu
Vorläufiger Kontakt:                                                  die Meinung des Anwalts eingeholt. Bis auf weiteres sind keine
Herbert Jäger                                                         Maßnahmen möglich.
Rathaus, Vacher Str. 25, Tel. 0911-997550
Mail buergermeister@obermichelbach.de
www.obermichelbach.de

                                                       Heft Nr. 12/2019 • Seite 11
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Bericht des Bürgermeisters                                           Landratsamt Fürth, Regierung von Mittelfranken - Luftamt, Re-
                                                                     gierung von Mittelfranken, Wasserwirtschaftsamt Nürnberg,
Kanaldichtigkeitsprüfung                                             Staatl. Bauamt Nürnberg, Amt für Ernährung, Landwirtschaft
Die Auswertung des 1. Bauabschnittes der Dichtigkeitsprüfun-         und Forsten Fürth, Amt für ländliche Entwicklung, Main-Do-
gen der öffentlichen Abwasserleitungen liegt der Verwaltung          nau-Netzgesellschaft, Industrie- und Handelskammer Ge-
vor. Die veranschlagte Schadenssumme beträgt ca. 770.000,--          schäftsstelle Fürth, Bayerischer Bauernverband, infra Fürth
€ brutto, zuzüglich Nebenkosten. Eine Erläuterung wird in der        gmbH - Technischer Kundendienst
Sitzung am 11.11.2019 durch das Tiefbaubüro Glückert vorge-
tragen.                                                              Die Regierung von Mittelfranken wird, wie gewünscht, nicht
                                                                     am weiteren Verfahren beteiligt.
Glasfaser-Ausbau
Beim Glasfaser-Ausbau in Obermichelbach werden weitere               Die Abwägungsergebnisse bzw. der Gemeinderatsbeschluss
Verträge abgeschlossen. Das Rundschreiben wurde sowohl               über die Abwägung wird dem Staatlichen Bauamt übersendet.
von Bürgern, als auch von der Deutschen Glasfaser sehr positiv
aufgenommen. Zielsetzung ist, die erforderliche Quote noch           Aufhebung des Bebauungsplans „Rothenberg 1 (Süd)“ ein-
zu erreichen.                                                        schließlich seiner Änderungen; Billigung des Bebauungspla-
                                                                     nentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung des
Straßenarbeiten                                                      Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Be-
Die Asphaltarbeiten am Kriegenbrunner Weg beginnen mor-              teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
gen.                                                                 lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Aufhebung des Bebauungsplans „Rothenberg 1 (Süd)“; Abwä-             Sachvortrag:
gungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen                      Der vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Kle-
                                                                     be erarbeitete Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplans
Sachvortrag:                                                         „Rothenberg 1 (Süd)“ einschließlich seiner Änderungen in der
Der Gemeinderat Obermichelbach hat in seiner Sitzung am              Fassung vom 08.04.2019 lag in der Zeit vom 03.06.2019 bis
15.04.2019 den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungs-               03.07.2019 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
plans Rothenberg 1 (Süd) in der Fassung vom 08.04.2019 ge-           ligung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Mit Schreiben
billigt und beschlossen. Auf der Grundlage des Vorentwurfs           vom 27.05.2019 und Frist bis 03.07.2019 wurden die Behör-
wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchge-        den und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
führt. Die Bekanntmachung erfolgte durch Aushang und Infor-          BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt.
mation auf der Homepage.
                                                                     Sowohl die Öffentlichkeit / Bürger als auch die Behörden und
Vom 03.06.2019 bis 03.07.2019 lag der ausgearbeitete Vor-            sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit, Stel-
entwurf im Rathaus Obermichelbach zur öffentlichen Einsicht-         lungnahmen (Anregungen, Bedenken und Hinweise) zur Pla-
nahme aus. Zudem wurden die Träger öffentlicher Belange auf-         nung schriftlich vorzubringen. Im Rahmen dieser Beteiligungen
gefordert, während dieses Zeitraums, Stellungnahmen hierzu           kam es zu Hinweisen, Anregungen und Einwendungen. Diese
abzugeben.                                                           wurden vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung
                                                                     Klebe zusammengefasst und Abwägungsvorschläge formuliert.
Es sind Stellungnahmen von den 10 nachfolgend aufgeführten
Trägern öffentlicher Belange eingegangen:                            Auf Grundlage dieser Abwägungsvorschläge wurde der Ent-
                                                                     wurf der Aufhebung des Bebauungsplans „Rothenberg 1 (Süd)“
Landratsamt Fürth, Regierung von Mittelfranken - Luftamt, Re-        einschließlich seiner Änderungen (Stand 02.10.2019) erar-
gierung von Mittelfranken, Wasserwirtschaftsamt Nürnberg,            beitet. In diesem wurden insbesondere die Anregungen und
Staatl. Bauamt Nürnberg, Amt für Ernährung, Landwirtschaft           Hinweisen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und Forsten Fürth, Amt für ländliche Entwicklung, Main-Do-           sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nau-Netzgesellschaft, Industrie- und Handelskammer Ge-               eingearbeitet. Darüber hinaus wurde nun ebenfalls der Um-
schäftsstelle Fürth, Bayerischer Bauernverband, infra Fürth          weltbericht erstellt.
gmbH - Technischer Kundendienst
                                                                     Aus der Sitzung
Die vorstehenden Träger haben in Ihren Stellungnahmen mitge-         Der Landschaftsplaner Herr Klebe erklärt, dass auch bei Aufhe-
teilt, dass mit den Planunterlagen Einverständnis besteht, keine     bung eines Bebauungsplanes eine Umweltprüfung nach dem
Einwände bestehen, oder deren Belange nicht berührt werden.          Gesetz durchgeführt werden muss.
                                                                     Der Umweltbericht ist Teil der Begründung.
Beschluss:
Die Stellungnahmen der folgenden Träger öffentlicher Belange         Beschluss:
werden zur Kenntnis genommen:                                        a) Der Gemeinderat Obermichelbach erhebt die Abwägungs-

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

vorschläge (Stand: 02.10.2019) zu den eingegangenen Stel-           Aus der Sitzung
lungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der               Frau Vogelsang vom Planungsbüro Vogelsang und der Land-
Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öf-        schaftsplaner Herr Klebe erklären nun die einzelnen Stellung-
fentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ro-           nahmen und die dazu verfassten Beschlussvorschläge.
thenberg 1 (Süd)“, einschließlich seiner Änderungen, zum Be-
schluss.                                                            Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Rothen-
b) Der Gemeinderat Obermichelbach billigt den Entwurf zur           berg 3 – Süd/West“; Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme
Aufhebung des Bebauungsplanes „Rothenberg 1 (Süd)“ (Stand:          des Landratsamts Fürth
02.10.2019) und beschließt auf dessen Grundlage die Beteili-
gung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.      Sachvortrag:
2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher        Stellungnahmen des Landratsamtes:
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung        1. Abteilung 1 – SG 13 – Abfallwirtschaft:
ortsüblich bekannt zu machen, sowie die Beteiligung der Öf-         Hinweis:
fentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Be-         Wenn unmittelbar vor dem Anwesen eine Abholung der je-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2        weiligen Müllfraktionen erfolgen soll, müssen die Erschlie-
BauGB) durchzuführen. Des Weiteren sind die Behörden und            ßungsstraßen bestimmte Anforderungen erfüllen. Es muss sich
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Aus-     um öffentliche, mit 3-achsigem Schwerlastverkehr befahrbare
legung zu benachrichtigen.                                          Straßen handeln. Straßen im Begegnungsverkehr müssen eine
                                                                    Mindestbreite von 4,75 m aufweisen. Wobei sichergestellt sein
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Rothen-            muss, dass auch bei parkenden Fahrzeugen eine Durchfahrbrei-
berg 3 – Süd/West“; Abwägungsbeschlüsse zu den eingegan-            te von mindestens 3,55 m für die Müllsammelfahrzeuge vor-
genen Stellungnahmen                                                handen ist. Erforderlichenfalls wäre dies mit entsprechenden
                                                                    verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu regeln. Im Bedarfsfall sind
Sachvortrag:                                                        Wendeanlagen ebenfalls entsprechend der RASt 06 auszufüh-
Der Gemeinderat Obermichelbach hat in seiner Sitzung am             ren. Bevorzugt wird hier der Wendekreis nach Bild 57 mit ei-
15.04.2019 den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünord-               nem äußeren Wendekreisradius von 10 m. Ein Rückwärtsfahren
nungsplans „Rothenberg 3 Süd/West“ in der Fassung vom               von Müllsammelfahrzeugen ist nach den einschlägigen Unfall-
08.04.2019 gebilligt und beschlossen. Auf der Grundlage des         verhütungsvorschriften nicht zulässig.
Vorentwurfs wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-       Private Verkehrsflächen werden aus Haftungsgründen grund-
keit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte durch Aus-           sätzlich nicht von Müllsammelfahrzeugen befahren, es sei
hang und Information auf der Homepage.                              denn, die Eigentümer stellen den Landkreis Fürth als öffentlich-
                                                                    rechtlichen Entsorgungsträger und die von ihm beauftragen Un-
Vom 03.06.2019 bis 03.07.2019 lag der ausgearbeitete Vorent-        ternehmen von möglichen Ersatzansprüchen frei.
wurf im Rathaus Obermichelbach zur öffentlichen Einsichtnah-        Ansonsten müssen die betroffenen Anwohner ihre Müllfrakti-
me aus. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen          onen am jeweiligen Abfuhrtag an einer öffentlichen, mit Müll-
zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht       fahrzeugen befahrbaren Verkehrsfläche zur Abholung bereit-
werden. Zudem wurden die Träger öffentlicher Belange auf-           stellen. Die Abfallwirtschaft behält sich erforderlichenfalls vor,
gefordert, während dieses Zeitraums, Stellungnahmen hierzu          die Standorte für die Bereitstellung der Müllfraktionen festzu-
abzugeben.                                                          legen.

Es sind Stellungnahmen von den 12 folgend aufgeführten Trä-         2. Abteilung 4 – SG 42 – Untere Naturschutzbehörde:
gern öffentlicher Belange eingegangen:                              Bei Gehölzrodungen und Dachgeschossausbau ist vom Bau-
                                                                    herrn stets der allgemeine und der besondere Artenschutz (§ 39
Landratsamt Fürth, Regierung von Mittelfranken - Luftamt, Re-       (Brutschutzzeit) und 44 BNatSchG) zu beachten.
gierung von Mittelfranken, Wasserwirtschaftsamt Nürnberg,
Staatl. Bauamt Nürnberg, Amt für Ernährung, Landwirtschaft          3. Abteilung 4 – Bauwesen SG 45 (Kreisbaumeister):
und Forsten Fürth, Amt für ländliche Entwicklung, Main-Do-          Bei der Festsetzung der Bereiche WA1 und WA2 wird sich
nau-Netzgesellschaft, Industrie- und Handelskammer Ge-              grundsätzlich an der Aufteilung I VG und II VG im bisher gel-
schäftsstelle Fürth, Bayerischer Bauernverband, Deutsche Tele-      tenden Bebauungsplan orientiert. Hiervon wird im westlichen
kom Technik GmbH, ZV Eltersdorfer Gruppe, infra Fürth gmbH          Bereich Ecke Weinbergstraße / Am Vogelherd abgewichen.
- Technischer Kundendienst                                          In der Begründung wird ausgeführt, dass sich bei der Einteilung
                                                                    an den bestehenden Gebäuden angelehnt wird. Heißt das, dass
Zudem sind 10 Stellungnahmen von Privatpersonen fristge-            in diesem Bereich von den Festsetzungen des bisherigen abge-
recht eingegangen, über die der Gemeinderat Obermichelbach          wichen worden war.
zu beschließen hat.                                                 Hier wäre eine Erläuterung in der Begründung hilfreich.

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Obermichelbach

Die Definition in 3.3, wie die maximal zulässige Höhe der            den / M1:2000 ist nicht zur Maßentnahme gerade hinsichtlich
Kniestöcke zu messen ist, sollte konkretisiert werden. Auf der       Baugrenzen geeignet.
Kniestock-Wand liegt in der Regel ein Betongurt, auf dem Gurt
eine Fußpfette und darüber der Dachstuhl mit entsprechendem          5. Kreisbrandinspektion des Landkreises Fürth:
Dachaufbau. Alle Bauteile sind in ihrer Höhe variabel. Es wird       Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rothenberg 3 Süd/
empfohlen, auch beim Kniestock als oberen Messpunkt den              West“ besteht Einverständnis, wenn die in der Anlage beige-
Schnittpunkt die verlängerte Außenkante der Wand mit der             fügten Hinweise, soweit diese zutreffen, beachtet werden.
Dachhaut festzusetzen.
Bei 5.1 wird empfohlen, den Passus „außerhalb der überbau-           Aus der Sitzung
baren Grundstücksflächen“ zu ergänzen. Der Rechtsbezug im            Frau Vogelsang schlägt vor nochmals das Gespräch mit dem
Textteil ist auf Korrektheit zu überprüfen.                          Kreisbaumeister zu suchen. Die Definition der Kniestockhöhe
Gemäß 7.1 sind versetzte Pultdächer zulässig. Es wird empfoh-        wurde geändert und um 30 cm erhöht auf 1,20 m. Die Höhe
len, Festsetzungen zum Maß des Versatzes und hier im Spezi-          bezieht sich auf die Fußbodenoberkante.
ellen zur maximal zulässigen Höhe des Versatzes, zu treffen.
7.3 – es wird um Klarstellung gebeten, welche Dachaufbau-            Herr Jäger bittet darum, bei den Dachgauben die Maßangaben
ten es abweichend zu Dachgauben noch gibt. Dacheinschnitte           zu prüfen und zu vereinheitlichen. In den Festsetzungen sollen
oder Querbauten sind nicht als Dachaufbauten zu bezeichnen.          50 cm und nicht 1,00 m stehen. Antwort Herr Klebe: In der
                                                                     Begründung wurde es so ausgeführt.
Zudem wird empfohlen, das Maß der maximal zulässigen Brei-
te von Dachaufbauten nicht auf die Trauflänge, sondern auf die       Beschluss:
Wandlänge zu beziehen, da die Trauflänge in Abhängigkeit             1. Abteilung 1 – SG 13 – Abfallwirtschaft:
von der Tiefe der Dachvorsprünge variabel ist. Im Übrigen wird       Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie
empfohlen, die maximal zulässige Höhe der senkrechten Wand           folgt berücksichtigt:
bei Dachaufbauten vom Austritt aus der Dachhaut des Haupt-
daches bis zum Schnittpunkt der verlängerten Außenkante der          Durch diese Überplanung werden weder Änderungen an den
Wand mit der Dachhaut des Dachaufbaus festzusetzen.                  bestehenden Erschließungsstraßen, noch die Errichtung neuer
Die Wahl der Standorte für die zeichnerisch und in 9.6 be-           Erschließungsstraßen hervorgerufen.
schriebenen Neupflanzungen von Laubbäumen ist städtebau-
lich zu begründen.                                                   Zum Entwurf wird in der Begründung ergänzt, dass private Ver-
                                                                     kehrsflächen aus Haftungsgründen nicht von Müllsammelfahr-
4. Abteilung 4 – Arbeitsbereich 453 (Bauwesentechnisch):             zeugen befahren werden und Müllsammelbehälter von hin-
Zu 3.8.1:                                                            terlegenden Grundstücken am jeweiligen Abfuhrtag an einer
Die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Einzelhäusern mit 3 WE           öffentlichen, mit Müllfahrzeugen befahrbaren Verkehrsfläche
wird in Frage gestellt. In der Regel teilt ein mittig angelegtes     zur Abholung bereitzustellen sind.
Treppenhaus einen Grundriss in 2 Teile. Mit nur einer zulässi-
gen WE im DG wird eine Nutzung in einer Baukörperform SD             2. Abteilung 4 – SG 42 – Untere Naturschutzbehörde:
40° nur schwer umsetzbar.                                            Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie
                                                                     folgt berücksichtigt:
Zu 3.8.2:                                                            Die Beachtung des besonderen Artenschutzes muss auf der
Als Begriff wird das „Vollgeschoss“ gewählt, welches keine An-       Ebene der einzelnen Bauvorhaben (Anbau, Aufstockung etc.)
wendung mehr in der aktuellen Bauordnung findet.                     fachgerecht, d.h. in der Regel im Rahmen spezieller arten-
Anbei sei angemerkt, dass der VG-Nachweis Bezug zur 2,30 m           schutzrechtlicher Prüfungen, erfolgen. In die Begründung wird
Linie im DG nimmt (s. Bay-BO Art. 2 (5) 1997). Nicht zur 2.20        ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
m Linie, wie in der Begründung erwähnt!
In der Aktuellen Fassung der BayBO ist der Begriff „Geschossig-      3. Abteilung 4 – Bauwesen SG 45 (Kreisbaumeister):
keit“ aufgenommen, und genau definiert (Art. 2 (7)).                 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie
Eventuell sollte hier über eine Anpassung nachgedacht werden.        folgt berücksichtigt:

Zu 3.8.3:                                                            Nach Überprüfung der Bestandspläne ergibt sich, dass in den
Der Versatz der Pultdächer sollte eventuell definiert werden.        Bereichen, in denen bislang nur ein Vollgeschoss zulässig war
Eventuell wäre es sinnvoll bei der Dachform Pultdächer andere        und nun zwei Vollgeschosse zulässig sind, Gebäude bereits
Festsetzungen bezüglich Kniestock zu treffen.                        zwei Vollgeschosse aufweisen. Des Weiteren wirken einige
                                                                     Gebäude aufgrund der aus dem Gelände ragenden Kellerge-
Textliche Festsetzungen:                                             schosse wie zweigeschossige Gebäude. Dieser Sachverhalt
Schreibfehler bei Punkt 3.1 in der Tabelle: hier muss es heißen      wird in der Begründung ergänzt.
„Nutzungsschablone“.
Als Maßstab des Bebauungsplanes solle M1:1000 gewählt wer-           Zum Entwurf wird die textliche Festsetzung zur zulässigen

                                                     Heft Nr. 12/2019 • Seite 14
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