AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN MITTELDEUTSCHLAND - Kirchenrecht EKM Mobil
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Nr. 2 – Erfurt, den 11. Februar 2021 – 13. Jahrgang – Seite 41 – ISSN 2190-9865 12190 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN MITTELDEUTSCHLAND Herr, nun lässt du deinen Diener in Frieden fahren, wie du gesagt hast; denn meine Augen haben deinen Heiland gesehen. (Lukas 2,29.30) In großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Bruder in Christus, Präses der Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und Mitglied der Kirchenleitung von 1994 bis 2004 Dr. Hans Jürgen Runge geb. 16. Oktober 1930 gest. 4. Januar 2021 Wir danken für alles, was Gott ihn in seiner Kirche hat tun und wirken lassen. Bruder Dr. Runge hat mit großer Leidenschaft seinen christlichen Glauben gelebt. Wir befehlen ihn Gottes Güte und Barmherzigkeit an. Unsere Anteilnahme und Fürbitte gilt seiner ganzen Familie und allen, die um ihn trauern. Friedrich Kramer Dieter Lomberg Brigitte Andrae Landesbischof Präses Präsidentin der EKM der Landessynode des Kirchenamtes
Seite 42 Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 Inhalt A. GESETZE, BESCHLÜSSE, VERORDNUNGEN, VERFÜGUNGEN Gesetzesvertretende Verordnung über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden sowie der Auszubildenden für den Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts (ARRG.MK) vom 11. Dezember 2020 43 Rahmenrichtlinie für das Ehrenamt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 11. Dezember 2020 46 Ordnung zur Änderung der Ordnung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen – Landesarbeitskreis Thüringen (eaf Thüringen Ordnung – eafThürO) vom 1. Dezember 2020 47 Berichtigung der Verordnung über die Personalentwicklung von Mitarbeitenden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Personalentwicklungsverordnung – PEV) vom 14. Januar 2020 48 B. PERSONALNACHRICHTEN48 C. STELLENAUSSCHREIBUNGEN48 D. BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN Veränderungen, Aufhebungen und Errichtungen von Stellen für Pfarrerinnen, Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen 55 Bekanntgabe und Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln 56
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 Seite 43 A. GESETZE, BESCHLÜSSE, Abschnitt II Arbeitsrechtliche Kommission VERORDNUNGEN, VERFÜGUNGEN §4 Zusammensetzung Gesetzesvertretende Verordnung über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhält- (1) Der Arbeitsrechtlichen Kommission gehören 18 Mit- nisse der privatrechtlich beschäftigten glieder an. Neun Mitglieder werden als Vertreterinnen und Mitarbeitenden sowie der Auszubildenden Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst entsandt. Neun Mitglieder werden als Vertreterinnen für den Bereich der Evangelischen Kirche und Vertreter der kirchlichen Dienstgeber entsandt. in Mitteldeutschland und der Evangelischen (2) Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stell- Landeskirche Anhalts (ARRG.MK) vertreter zu benennen. (3) Mehr als die Hälfte der von den Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden zu entsendenden Vertreterinnen und Ver- Vom 11. Dezember 2020 treter muss beruflich im kirchlichen oder diakonischen Dienst tätig sein. Der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche in Mit- teldeutschland (EKM) hat gemäß Artikel 82 Absatz 2 in §5 Verbindung mit Artikel 80 Absatz 1 Nummer 7 der Verfassung Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterinnen und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Kirchen- Mitarbeiter im kirchlichen Dienst verfassung EKM – KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. S 183), geändert durch Kirchengesetz vom 24.November 2018 (1) Sechs Mitglieder werden als Vertreterinnen und Vertreter (ABl. S. 206), die folgende gesetzesvertretende Verordnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst beschlossen: von den Gesamtausschüssen der Mitarbeitervertretungen ent- sandt. Drei Mitglieder werden als Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Gewerkschaften Abschnitt I und Mitarbeiterverbänden entsandt. Die Sätze 1 und 2 gelten Allgemeine Bestimmungen entsprechend für die Entsendung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter. §1 (2) Mitarbeiterverbände sind freie, auf Dauer angelegte und Grundsatz vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Zusammenschlüsse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Zweck insbeson- Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag der Verkündigung dere in der Wahrung und Förderung der beruflichen, wirt- des Evangeliums in Wort und Tat bestimmt. Dieser Auftrag schaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder besteht. erfordert in der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts eine (3) Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände sind entsen- vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Lei- dungsberechtigt, wenn in ihnen jeweils mindestens 250 Mitar- tungsorganen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. beiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Ar- beitsrechtlichen Kommission organisiert sind. Beabsichtigen §2 mehrere Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände Mitglieder Bildung, Geltungsbereich und Aufgaben der in die Arbeitsrechtliche Kommission zu entsenden, einigen Arbeitsrechtlichen Kommission sie sich auf die Sitzverteilung im Verhältnis ihrer Mitglieder- zahlen. Erfolgt keine Einigung, entscheidet auf Antrag einer (1) Für die Regelung und Fortentwicklung der Arbeitsbe- Gewerkschaft oder eines Mitarbeiterverbandes die Präsidentin dingungen der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen oder der Präsident des Kirchengerichtshofs der Evangelischen und Mitarbeiter sowie der Auszubildenden wird für den Kirche in Deutschland. Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und (4) Soweit Sitze der Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände der Evangelischen Landeskirche Anhalts die Arbeitsrechtliche unbesetzt bleiben, reduziert sich die Anzahl der Vertreterinnen Kommission Mitteldeutscher Kirchen gebildet. und Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspre- (2) Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die Aufgabe, Re- chend; gleiches gilt für die Anzahl der von den kirchlichen gelungen zu beschließen, die den Inhalt, die Begründung und Dienstgebern zu entsendenden Mitglieder. die Beendigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen (5) Dem Gesamtausschuss der Evangelischen Kirche in betreffen. Mitteldeutschland steht die Entsendung von vier Vertreterin- (3) Die Arbeitsrechtliche Kommission wirkt darüber hinaus nen und Vertretern, dem Gesamtausschuss der Evangelischen bei sonstigen Regelungen von arbeitsrechtlicher Bedeutung Landeskirche Anhalts die Entsendung von zwei Vertreterinnen beratend mit. und Vertretern zu. §3 §6 Verbindlichkeit arbeitsrechtlicher Regelungen Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen Dienstgeber (1) Die von der Arbeitsrechtlichen Kommission nach § 2 Ab- Für die kirchlichen Dienstgeber entsenden die Evangeli- satz 2 und die vom Schlichtungsausschuss nach § 12 Absatz 6 sche Kirche in Mitteldeutschland sechs Vertreterinnen oder beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen sind verbindlich und Vertreter sowie die Evangelische Landeskirche Anhalts drei wirken normativ. Sie treten mit dem darin bestimmten Datum Vertreterinnen und Vertreter. Satz 1 gilt entsprechend für die in Kraft. Entsendung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter. (2) Es dürfen nur Arbeitsverträge abgeschlossen werden, die den Arbeitsrechtsregelungen nach Absatz 1 entsprechen.
Seite 44 Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 §7 geleitet. Sofern die oder der Präses einer der beiden Synoden Amtszeit, Amtsdauer verhindert ist, erfolgt die Einberufung und Leitung der ersten Sitzung durch die oder den Präses der anderen Synode. (1) Die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission und (2) Die Arbeitsrechtliche Kommission wählt aus ihrer ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden für die Mitte für die Dauer eines Jahres eine Vorsitzende oder einen Dauer von vier Jahren entsandt. Sie bleiben bis zur Konsti- Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen tuierung der Arbeitsrechtlichen Kommission für die nächste stellvertretenden Vorsitzenden. Die oder der Vorsitzende ist Amtszeit im Amt. im jährlichen Wechsel aus der Gruppe der Vertreterinnen und (2) Die erneute Entsendung der bisherigen Mitglieder und Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aus der ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter ist zulässig. Gruppe der Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeber zu (3) Das Amt eines ordentlichen Mitgliedes oder eines stellver- wählen. Die oder der stellvertretende Vorsitzende ist aus der tretenden Mitgliedes endet vor Ablauf der Amtszeit, wenn eine jeweils anderen Gruppe zu wählen. der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft entfällt oder wenn (3) Die nicht öffentlichen Sitzungen der Arbeitsrechtlichen es sein Amt niederlegt. In diesem Fall wird von der Stelle, die Kommission werden durch die oder den Vorsitzenden nach das Mitglied oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter Bedarf unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Eine Sit- entsandt hat, für die restliche Amtszeit der Arbeitsrechtlichen zung muss einberufen werden, wenn es von mindestens einem Kommission ein neues Mitglied oder eine neue Stellvertreterin Viertel der Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstands oder ein neuer Stellvertreter entsandt. Für ein ausgeschiedenes beantragt wird. Die erforderlichen Arbeitsunterlagen sind Mitglied tritt bis zur Entsendung eines neuen Mitgliedes die möglichst mit der Einladung zu versenden. Die Einladungsfrist Stellvertreterin oder der Stellvertreter ein. soll mindestens 14 Tage betragen. (4) Jedes Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission hat §8 das Recht, Punkte für die Tagesordnung der Sitzungen bis zur Rechtsstellung der Mitglieder der Feststellung der Tagesordnung vorzuschlagen. Arbeitsrechtlichen Kommission (5) Die Arbeitsrechtliche Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder, darunter der (1) Die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission oder die Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellver- sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. In der treter, anwesend sind. Ausübung ihres Amtes dürfen sie nicht behindert und wegen (6) Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission bedürfen ihrer Tätigkeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission weder der Zustimmung der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglie- benachteiligt noch begünstigt werden. Die Tätigkeit in der der. Die Arbeitsrechtliche Kommission kann Beschlüsse im Arbeitsrechtlichen Kommission darf nicht gesondert vergütet Umlaufverfahren fassen; in diesem Verfahren müssen alle werden. Mitglieder zustimmen, wobei Stellvertretung ausgeschlossen (2) Die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission, die ist. im kirchlichen Dienst stehen, werden für ihre Tätigkeit in der (7) Über die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission Arbeitsrechtlichen Kommission unter Fortzahlung der Bezüge ist eine Niederschrift zu fertigen. freigestellt. Gleiches gilt für die Mitglieder des Schlichtungs- (8) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann zu ihren Sitzun- ausschusses, die im kirchlichen Dienst stehen. gen sachkundige Beraterinnen und Berater hinzuziehen. (3) Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeiterinnen und (9) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann sich eine Ge- Mitarbeiter in der Arbeitsrechtlichen Kommission und im schäftsordnung geben. Schlichtungsausschuss, die im kirchlichen Dienst stehen, darf (10) Der Arbeitsrechtlichen Kommission steht für ihre Tä- nur gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die den tigkeit eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die beim Landes- Dienstgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. kirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland Die außerordentliche Kündigung bedarf der Zustimmung der errichtet wird. Mitarbeitervertretung. (11) Die Kosten, die für die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen (4) Die Mitglieder haben Anspruch auf die Teilnahme von Kommission durch deren Tätigkeit entstehen, werden von den Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit die Veran- jeweiligen Landeskirchen getragen. Die Kosten der Geschäfts- staltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit in der führung der Arbeitsrechtlichen Kommission sowie die Kosten Arbeitsrechtlichen Kommission erforderlich sind. Über die Er- für notwendige Beratungen nach den §§ 8 Absatz 6 und 9 forderlichkeit entscheidet im Streitfall die oder der Vorsitzende Absatz 8 Satz 2 werden von der Evangelischen Landeskirche des Schlichtungsausschusses. Anhalts zu einem Viertel und von der Evangelischen Kirche (5) Die Tätigkeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission gilt in Mitteldeutschland zu drei Vierteln getragen. Die Landeskir- als Dienst im Sinne der Unfallfürsorgebestimmungen. chen können zur Vereinfachung des Verfahrens hierüber eine (6) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann die Beratung gesonderte Vereinbarung treffen. unabhängiger und sachkundiger Dritter in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für beide in der Arbeitsrechtlichen Kommission vertretenen Seiten. Die Verschwiegenheit über interne Vor- Abschnitt III gänge des Dienstes muss gewahrt bleiben. Verfahren der Arbeitsrechtsregelung §9 § 10 Geschäftsführung, Vorsitz Einleitung des Verfahrens (1) Die Präsides der Synode der Evangelischen Kirche in Die Arbeitsrechtliche Kommission wird tätig: Mitteldeutschland und der Synode der Evangelischen Lan- 1. auf Antrag einer der beteiligten Landeskirchen, deskirche Anhalts berufen gemeinsam die Arbeitsrechtliche 2. auf Antrag der beteiligten jeweiligen Gesamtausschüsse Kommission zu ihrer ersten Sitzung ein. Die erste Sitzung der Mitarbeitervertretungen, wird bis zur Wahl der oder des Vorsitzenden der Arbeits- 3. auf Antrag der in der Arbeitsrechtlichen Kommission rechtlichen Kommission nach vorherigem Einvernehmen der vertretenen Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände, Präsides durch die oder den Präses einer der beiden Synoden 4. aus ihrer Mitte heraus.
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 Seite 45 § 11 (5) Ist die Arbeitsrechtliche Kommission trotz zweimaliger Verfahren bei arbeitsrechtlichen Regelungen ordnungsgemäßer Ladung nicht beschlussfähig, kann sie mit Zustimmung mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder die Angele- (1) Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission nach genheit dem Schlichtungsausschuss zur Entscheidung vorlegen. § 2 Absatz 2 werden den Beteiligten gemäß den §§ 5 und 6 Über eine ihm vorgelegte Entscheidung entscheidet der Schlich- zugeleitet. Sofern keine Einwendungen nach Absatz 2 erhoben tungsausschuss in voller Besetzung. Ist der Schlichtungsaus- werden, werden die Beschlüsse im Amtsblatt der Evangeli- schuss trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vollständig besetzt, schen Kirche in Mitteldeutschland veröffentlicht. so kann er nach erneuter Ladung mit der Mehrheit der Stimmen (2) Erhebt ein Beteiligter gemäß §§ 5 und 6 innerhalb von seiner Mitglieder in der Sache beschließen. vier Wochen nach Zugang gegen einen Beschluss schriftlich (6) Die abschließenden Entscheidungen im Schlichtungsver- mit Gründen versehene Einwendungen, so ist die Angelegen- fahren sind verbindlich. Sie haben die Wirkung von Entschei- heit erneut zu beraten. Die Einwendungen haben aufschie- dungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und sind im bende Wirkung. Amtsblatt der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands zu (3) Gegen den neuerlichen Beschluss kann innerhalb von vier veröffentlichen. Wochen nach Zugang schriftlich und mit Gründen versehen (7) Der oder die Vorsitzende des Schlichtungsausschusses und der Schlichtungsausschuss angerufen werden. Absatz 2 Satz 2 seine oder ihre Stellvertretung erhalten eine Entschädigung gilt entsprechend. nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung vom 4. Dezem- (4) Hat sich in einer Angelegenheit nach § 2 Absatz 2 nicht ber 2009 (ABl. 2010 S. 12) in der jeweils geltenden Fas- mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder der Arbeits- sung. Den Beisitzern des Schlichtungsausschusses und ihren rechtlichen Kommission für oder gegen den gestellten Antrag Stellvertretern ist die für ihre Tätigkeit notwendige Zeit ohne ausgesprochen, so ist über diesen Gegenstand auf Verlangen Minderung ihrer Bezüge innerhalb der allgemeinen Arbeitszeit von mindestens drei der gesetzlichen Mitglieder in der nächsten zu gewähren. Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission erneut zu beraten. Hat sich auch in dieser Sitzung nicht mehr als die Hälfte der § 13 gesetzlichen Mitglieder für oder gegen den gestellten Antrag Zuständigkeit des Schlichtungsausschusses ausgesprochen, so gilt § 12 Absatz 1 Satz 2 entsprechend. Der Schlichtungsausschuss entscheidet 1. bei Einwendungen nach erneuter Beratung in der Arbeits- Abschnitt IV rechtlichen Kommission (§ 11 Absatz 3 Satz 1); Schlichtungsausschuss, Dienstgeberpflichten, Rechtsschutz 2. bei Nichteinigung in der Arbeitsrechtlichen Kommission (§ 11 Absatz 4 Satz 2). § 12 Verbindliche Konfliktlösung durch Schlichtung § 14 Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss (1) Für den Fall, dass eine Entscheidung in der Arbeitsrechtli- chen Kommission nicht zustande kommt, ist ein Schlichtungs- (1) Der Schlichtungsausschuss hat die allgemeinen Grund- ausschuss vorzusehen. Der Schlichtungsausschuss kann von sätze des gerichtlichen Verfahrens zu beachten. Er kann mindestens drei Mitgliedern der Arbeitsrechtlichen Kommis- Einzelheiten in einer Geschäftsordnung regeln. sion angerufen werden. (2) Er beschließt nach Anhörung der Beteiligten mit Stim- (2) Der Schlichtungsausschuss wird für die Amtszeit der menmehrheit. Bei der Abstimmung ist Stimmenthaltung Arbeitsrechtlichen Kommission bestellt. Er bleibt im Amt bis unzulässig. Das Verfahren ist nicht öffentlich. ein neuer Schlichtungsausschuss bestellt ist. Der Schlichtungs- (3) Die Kosten des Schlichtungsausschusses werden entspre- ausschuss wird mit vier beisitzenden Mitgliedern besetzt, von chend § 9 Absatz 11 Satz 2 getragen. denen jeweils zwei von der Dienstnehmer- und der Dienstge- berseite benannt werden. Die Arbeitsrechtliche Kommission § 15 bestimmt durch Mehrheitsbeschluss einen gemeinsamen Verletzung von Dienstgeberpflichten Vorsitzenden oder eine gemeinsame Vorsitzende sowie dessen oder deren Stellvertretung. Der oder die Vorsitzende ist neutral Sofern Dienstgeber die aufgrund dieser gesetzesvertretenden und stimmberechtigt. Verordnung zustande gekommenen Arbeitsrechtsregelungen (3) Die Mitglieder im Schlichtungsausschuss sind unabhängig nicht uneingeschränkt als Mindestbedingungen anwenden, gilt und an Weisungen nicht gebunden. Sie müssen einer Kirche unbeschadet der weiteren Rechtsfolgen des kirchlichen Rechts angehören, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher das staatliche Recht der Arbeitsrechtssetzung. Kirchen in Deutschland e. V. ist. Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Schlichtungsausschusses kann nicht sein, wer § 16 Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der Arbeitsrechtlichen Rechtsschutz Kommission ist. Der oder die Vorsitzende sowie dessen oder deren Stellvertretung soll die Befähigung zum Richteramt nach (1) Über Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Anwendung dem Deutschen Richtergesetz besitzen. Er oder sie darf nicht dieser gesetzesvertretenden Verordnung ergeben, entscheidet im Dienst der evangelischen Kirche oder Diakonie stehen. Bei das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland – Nichteinigung in der Arbeitsrechtlichen Kommission über den Kammer für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten. Vorsitz des Schlichtungsausschusses und dessen Stellvertretung (2) § 60 Absatz 8 Satz 1 und die §§ 61 und 62 des Mitarbei- entscheidet der Präsident oder die Präsidentin des Kirchenge- tervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutsch- richtshofes der Evangelischen Kirche in Deutschland. land gelten in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. (4) Der Schlichtungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter der oder die Vorsitzende oder dessen oder deren Stellvertretung, anwesend ist. Der Schlichtungsausschuss beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Seite 46 Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 Abschnitt V Ehrenamtliche bringen sich entsprechend ihrer Gaben, Schlussbestimmungen Fähigkeiten und Lebenserfahrungen sowie ihrer Zeit- und Kraftressourcen ein. Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und § 17 Gesundheit ist dabei zu wahren. Übergangsbestimmungen Die Ausrichtung des Engagements kann sich sehr vielfältig (1) Die bei In-Kraft-Treten dieser gesetzesvertretenden Ver- gestalten: ordnung gültigen, aufgrund des ARRG EKD-Ost getroffenen • vom spontanen und projektorientierten bis zum länger- Arbeitsrechtsregelungen, gelten weiter, bis sie durch Be- fristigen Dienst, schlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission Mitteldeutscher • vom einfachen Mitmachen bis zur anspruchsvollen Lei- Kirchen ersetzt sind. tungstätigkeit, (2) Die erste Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission • von der Eigeninitiative bis zur Wahl oder Beauftragung Mitteldeutscher Kirchen und des Schlichtungsausschusses und beginnt am 1. Januar 2021. • sowohl im eigenen Ort, in der Region oder bezogen auf (3) Bis zur Konstituierung der neuen Arbeitsrechtlichen Themen und Projekte. Kommission werden ihre Aufgaben von der Arbeitsrechtlichen Kommission EKD-Ost in unveränderter Besetzung wahrge- Je nach Grad der Verbindlichkeit, Verantwortung und Anbin- nommen. dung werden freiwillig Engagierte begleitet und qualifiziert. Für die unterschiedlichen Ausrichtungen sind geeignete Rah- § 18 menbedingungen zu gestalten. Über die EKM sind Ehrenamt- Inkrafttreten liche gegen einige Risiken (Unfall, Haftpflicht) abgesichert. Diese gesetzesvertretende Verordnung tritt am 1. Januar 2021 Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden in Kraft, jedoch nicht vor In-Kraft-Treten der gleichlautenden bedarf einer Haltung der Anerkennung und des Vertrauens in Regelungen der Evangelischen Landeskirche Anhalts. die Fähigkeiten der ehrenamtlich Mitarbeitenden. Als Schwer- punkt hauptamtlicher Tätigkeit in dieser Partnerschaft ist daher das gabenorientierte und freiwillige Engagement zu fördern, Erfurt, den 11. Dezember 2020 zu integrieren und zu begleiten. (4701:0001_002) Der Landeskirchenrat will vor diesem Hintergrund mit der Der Landeskirchenrat Rahmenrichtlinie vorhandene Regelungen aufnehmen, an der Evangelischen Kirche Friedrich Kramer bestehende Standards erinnern und für die Praxis in einen in Mitteldeutschland Landesbischof Sachzusammenhang stellen. Er will damit auch eine höhere Verbindlichkeit in der Anwendung erreichen. 1. Alle Gemeindeglieder sind berufen, sich mit ihren Gaben Rahmenrichtlinie für das Ehrenamt und Fähigkeiten in Gemeinden, Werken und Einrichtun- gen der Kirche einzubringen; auch wer nicht zur Kirche in der Evangelischen Kirche gehört, ist zur Beteiligung und zur Mitarbeit eingeladen.2 in Mitteldeutschland 2. Ehrenamtliche nehmen gemeinsam mit haupt- und neben- beruflich Mitarbeitenden gottesdienstliche, missionari- Vom 11. Dezember 2020 sche, seelsorgerliche, pädagogische, kirchenmusikalische, künstlerische, diakonische, verwaltende sowie leitende Der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche in Mittel- Aufgaben wahr.3 deutschland hat aufgrund von Artikel 61 Absatz 1 Nummer 1 3. Ehrenamtliches Engagement in unserer Kirche bietet die der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vielfältige Chance, persönliche Kompetenzen einzubrin- (Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. gen, weiterzuentwickeln und gemeinsam mit anderen S. 183), geändert durch Kirchengesetz vom 24. November 2018 gestaltend und verantwortlich tätig zu werden. (ABl. S. 206), folgende Rahmenrichtlinie beschlossen: 4. Den jeweiligen Leitungsgremien wird empfohlen, ein Konzept für ehrenamtliche Arbeit zu erstellen, auf dessen Freiwilliges Engagement ist eine wesensmäßige Lebensäuße- Grundlage Gaben und Befähigungen entdeckt und ge- rung der christlichen Gemeinde. „Zur Erfüllung des der Kirche fördert sowie die Arbeit mit Ehrenamtlichen geplant und gegebenen Auftrags bedarf es in allen kirchlichen Arbeitsbe- umgesetzt wird. Das Konzept soll unter anderem Ziele reichen ehrenamtlicher Mitarbeit. In ihr kommt die Vielfalt der und Inhalte ehrenamtlicher Tätigkeiten, Kompetenzen, Gaben in der Gemeinschaft der Kirche zur Wirkung.“1 Ort, Umfang, Dauer und Wege der Begleitung der Arbeit enthalten. Bestehende (gemeinde-) übergreifende Konzep- Freiwillig Engagierte in der Evangelischen Kirche in Mit- tionen sollen dabei berücksichtigt werden. Das Konzept teldeutschland gestalten das Leben unserer Kirche, unserer soll für neue Initiativen offen sein.4 Gemeinden, in den Initiativen, Werken und Einrichtungen und 5. Zur Klärung der Rahmenbedingungen für die ehrenamt- wirken gleichberechtigt mit den Neben- und Hauptamtlichen. liche Tätigkeit kann eine Vereinbarung abgeschlossen Ihr Dienst steht in Beziehung zu Gott und den Mitmenschen werden.5 Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, wie und verbindet Menschen in und außerhalb der Kirche. Er ist z. B. bei Lektoren und Prädikanten, ist die formelle Beauf- also ein freiwilliger Dienst, der sich am Gemeinwohl orien- tiert. Freiwilliges Engagement wird unentgeltlich geleistet, 2 Vergleiche Artikel 20 Absatz 1 Kirchenverfassung EKM. wobei die Auslagen zu erstatten sind. 3 Vergleiche Artikel 15 Kirchenverfassung EKM. 4 Vergleiche Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 3 Nummer 3 Kirchenverfassung EKM. 1 Artikel 20 Absatz 1 Kirchenverfassung EKM. 5 Ein Muster ist Teil der Arbeitshilfe Ehrenamt.
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 Seite 47 tragung vorgeschrieben. Vereinbarungen sind zu befristen, 14. Die jeweiligen Leitungsgremien bzw. Verantwortlichen können jedoch vor Fristablauf aufgelöst werden.6 sorgen für eine angemessene Anerkennung und Wertschät- 6. Der Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen Infor- zung des ehrenamtlichen Dienstes. Über Art und Umfang mationen, Räumen, Arbeitsmitteln wird nach Maßgabe der der geleisteten Arbeit können Bescheinigungen ausgestellt Beschlüsse des jeweiligen Leitungsgremiums gewährt.7 werden.15 7. Die Ehrenamtlichen sollen durch dazu beauftragte Perso- 15. Beginn und Ende der ehrenamtlichen Tätigkeit sollen in nen begleitet werden.8 Den Gemeinden, den Kirchenkrei- einem angemessenen Rahmen begangen werden.16 sen sowie den Einrichtungen und Werken wird empfohlen, Ansprechpersonen für Ehrenamtliche zu benennen. 8. Das jeweilige Leitungsgremium sorgt für einen regelmä- Erfurt, den 11. Dezember 2020 ßigen Informationsaustausch der Ehrenamtlichen mit den (5215-01:00.02) haupt- und nebenberuflich Mitarbeitenden. Vor Entscheidun- gen, die den Tätigkeitsbereich von Ehrenamtlichen betreffen, Der Landeskirchenrat Friedrich Kramer sind die Verantwortlichen in die Beratung einzubeziehen.9 der Evangelischen Kirche Landesbischof 9. Ehrenamtliche Mitarbeit in unserer Kirche ist freiwillig in Mitteldeutschland und wird unentgeltlich erbracht. Ehrenamtlichen sollen die ihnen entstandenen besonderen Aufwendungen im Rahmen des jeweiligen Haushalts erstattet werden (Sachauslagen, wie z. B. Fahrtkosten, Materialkosten, Porto und Telefonge- Ordnung zur Änderung der Ordnung bühren). Der Rahmen soll vorab geklärt werden.10 10. Die finanziellen Mittel für die Auslagen der Ehrenamt- der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für lichen sowie für Dank und Anerkennung sind in den Familienfragen – Landesarbeitskreis Thüringen Haushalten der verschiedenen kirchlichen Ebenen und (eaf Thüringen Ordnung – eafThürO) Einrichtungen angemessen einzuplanen. 11. Ehrenamtlichen ist Fort- und Weiterbildung11 sowie bei Vom 1. Dezember 2020 Bedarf Supervision zu ermöglichen. Für einige Tätig- keitsbereiche besteht darüber hinaus die Verpflichtung zu Das Kollegium des Landeskirchenamts der Evangelischen Fort- und Weiterbildung.12 Die Ehrenamtlichen werden Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 63 Absatz über entsprechende Angebote informiert. Die Träger des 2 Nummer 1 und 7 der Verfassung der Evangelischen Kirche ehrenamtlichen Dienstes sind gehalten, diese Kosten im in Mitteldeutschland (Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM) Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu übernehmen. vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183), geändert durch Kirchengesetz 12. Ehrenamtliche sind kraft Gesetzes gegen Unfälle, die sie im vom 24. November 2018 (ABl. S. 206), folgende Änderung Zusammenhang mit der kirchlichen Tätigkeit erleiden, bei der der Ordnung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Berufsgenossenschaft versichert. Darüber hinaus bestehen für Familienfragen – Landesarbeitskreis Thüringen (eaf Thüringen alle landeskirchlichen Einrichtungen und Kirchengemeinden Ordnung – eafThürO) vom 13. Dezember 2011 (ABl. 2012 S. 4) für die verschiedensten Risiken Sammelversicherungsver- beschlossen: träge. Damit sind Schadensereignisse, die im Zusammenhang mit ehrenamtlicher kirchlicher Tätigkeit stehen, soweit sie Artikel 1 nicht aus vorsätzlichem Handeln entstehen, versichert.13 13. Über vertrauliche Angelegenheiten, die ihnen bei ihrem In der Überschrift, im Eingangssatz und in § 1 Absatz 1 Dienst bekannt werden, haben sie Verschwiegenheit zu Satz 2 der Ordnung wird der Namensbestandteil „Aktions- wahren. Dort, wo Ehrenamtliche mit personenbezogenen gemeinschaft für Familienfragen“ ersetzt durch die Bezeich- Daten in Kontakt kommen, sind sie in Datenschutzbe- nung „Arbeitsgemeinschaft Familie“. stimmungen einzuweisen und auf deren Einhaltung mit Unterzeichnung einer Erklärung zu verpflichten. Die Artikel 2 Verschwiegenheitspflicht gilt auch über die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit hinaus. Ehrenamtliche haben Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in über alles zu schweigen, was ihnen in Ausübung der Seel- Kraft. sorge anvertraut worden oder bekannt geworden ist.14 6 Die Möglichkeiten der Auflösung richten sich nach den Bestim- Erfurt, den 1. Dezember 2020 mungen der Vereinbarung oder den für den Arbeitsbereich gelten- (3626-01) den rechtlichen Regelungen. 7 Das Leitungsgremium klärt z. B. Zeiten, Schlüsselfragen und die Das Landeskirchenamt Brigitte Andrae haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. der Evangelischen Kirche Präsidentin 8 Vergleiche Artikel 20 Absatz 2 Kirchenverfassung EKM; zu For- in Mitteldeutschland men und Methoden siehe Arbeitshilfe. 9 Vergleiche z. B. Artikel 28 Absatz 3 Kirchenverfassung EKM. 10 Ein Muster zur Abrechnung befindet sich in der Arbeitshilfe Eh- renamt. 11 Vergleiche Artikel 20 Absatz 2 Kirchenverfassung. 12 z. B. für verschiedene Seelsorge- und Verkündigungsdienste 13 Weitere Informationen zu den Versicherungen gibt die Arbeitshilfe Ehrenamt. 14 In jedem Arbeitsbereich gelten spezifische rechtliche Regelungen. Die verantwortlichen (i. d. R. hauptberuflichen) Mitarbeiter sorgen für die Vermittlung der entsprechenden spezifischen Kenntnisse an 15 Ein Muster befindet sich in der Arbeitshilfe Ehrenamt. die Ehrenamtlichen. Weitere Informationen zum Datenschutz und 16 Beispiele finden sich in der Agende „Berufung-Einführung-Verab- zur Verpflichtungserklärung gibt die Arbeitshilfe. schiedung“, die im Jahr 2012 in der EKM eingeführt wurde.
Seite 48 Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 Berichtigung Inhaberin einer Pfarrstelle sind, haben ihre Berechtigung zur Bewerbung zuvor abzuklären und durch Vorlage einer entspre- der Verordnung über die Personalentwicklung chenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen. von Mitarbeitenden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland Bewerbungsunterlagen: (Personalentwicklungsverordnung – PEV) Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung einer Begrün- dung/Motivation (mit eventueller Ausführung zu bisherigen oder geplanten Schwerpunkten im Dienst) und eines tabellari- Vom 14. Januar 2020 schen Lebenslaufes, ggf. ergänzt mit Zertifikaten von stellen- relevanten Fort- und Weiterbildungen, einzureichen. Die Verordnung über die Personalentwicklung von Mitar- Für Bewerber und Bewerberinnen der Evangelischen Landes- beitenden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland kirche Anhalts ist zugleich mit der Bewerbung das Einver- (Personalentwicklungsverordnung – PEV) vom 11. Dezember ständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskir- 2020 (ABl. 2021 S. 3) wurde fehlerhaft bekanntgemacht, chenamt zu erklären. indem die beschlossene Präambel nicht abgedruckt wurde. Die Präambel hat nachfolgenden Wortlaut: Bewerbungsfrist und Bewerbungsweg: Bewerbungen sind bis zum Ende des Folgemonats nach Er- „Präambel scheinen des Amtsblattes an das Landeskirchenamt der EKM, Personaldezernat, Referat P3, Kirchenrätin Dr. Kerstin Voigt, Personalentwicklung dient dazu, dass die Evangelische Kirche Michaelisstr. 39, 99084 Erfurt, zu richten. in Mitteldeutschland ihren Auftrag gemäß Artikel 2 Kirchen- Für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel im verfassung EKM wahrnehmen kann. Landeskirchenamt entscheidend (nicht der Poststempel)! Dafür stellt die Kirche Instrumente der Personalentwicklung zur Verfügung. Diese verfolgen das Ziel, die Gaben sowie das Pfarrstellen in der Landeskirche Anhalts und andere Stellen: Lern- und Leistungspotential der kirchlichen Mitarbeitenden Pfarrer*innen (m/w/d) der Evangelischen Kirche in Mittel- zu erkennen, zu erhalten und entsprechend den dienstlichen deutschland können sich aufgrund der Vereinbarung zum Bedarfen zu fördern. Personalentwicklung ist stets auf die gemeinsamen Bewerbungsraum auch auf freie Stellen in der jeweilige Berufs- und Lebensphase der oder des Mitarbeiten- Landeskirche Anhalts bewerben. den ausgerichtet. Die Kirche nimmt im Rahmen der Perso- Hinweise auf Stellenausschreibungen finden Sie unter nalentwicklung auch ihre Mitverantwortung im Bereich der https://www.landeskirche-anhalts.de/stellen. Gesundheitsfürsorge wahr.“ Stellen für Mitarbeitende im Verkündigungsdienst werden in EKM-intern und auf der Website der EKM ausgeschrieben Erfurt, den 14. Januar 2021 (https://www.ekmd.de/service/stellenangebote). (4532-02) Das Landeskirchenamt i. A. Thomas Brucksch Ausgeschrieben bzw. nochmals ausgeschrieben werden fol- der Evangelischen Kirche Kirchenrechtsrat gende Pfarrstellen: I. Gemeindepfarrstellen 1. Pfarrstelle Bad Tennstedt B. PERSONALNACHRICHTEN 2. Pfarrstelle Rudolstadt II 3. Pfarrstelle Silkerode II. Kreispfarrstellen 1. Kreispfarrstelle für Entlastungsdienste im Kirchenkreis Meiningen, Pfarrbereiche Römhild und Milz 2. Kreispfarrstelle für Entlastungsdienste im Kirchenkreis C. STELLENAUSSCHREIBUNGEN Merseburg 3. Kreispfarrstelle für Klinikseelsorge im Kirchenkreis Merseburg Bewerbungsberechtigung: 4. Kreisreferentenstelle für die Arbeit mit Kindern, Jugend- Bewerbungsberechtigt sind Pfarrer*innen (m/w/d) sowie lichen und Familien im Kirchenkreis Merseburg ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) im Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evange- III. Superintendentenstellen lischen Landeskirche Anhalts, denen die Anstellungsfähigkeit --- gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde, nach Maßgabe der jeweiligen berufsspezifischen Schwerpunktset- IV. landeskirchliche Stellen zung, der dafür notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und --- der fachlichen Eignung (PfStG § 4 Abs. 1). Näheres ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen. Zu I. 1.: Bewerbungen von Pfarrer*innen bzw. ordinierten Gemeinde- Pfarrstelle Bad Tennstedt pädagog*innen der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber Propstsprengel: Eisenach-Erfurt oder Inhaberin einer Pfarrstelle sind, können in begründeten Kirchenkreis: Mühlhausen Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen werden Stellenumfang: 100 Prozent (PfStG § 4 Abs. 3). Pfarrer*innen der Evangelischen Lan- Predigtstätten: 8 deskirche Anhalts, die noch nicht fünf Jahre Inhaber oder Gemeindeglieder: 1 230
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 Seite 49 Dienstsitz: Bad Tennstedt Zu I. 2.: Dienstwohnung: vorhanden Pfarrstelle Rudolstadt II Dienstbeginn: baldmöglichst Propstsprengel: Meiningen-Suhl bewerbungsberechtigter Personenkreis: Pfarrer*innen (m/w/d) Kirchenkreis: Rudolstadt-Saalfeld Besetzungsrecht: durch das Landeskirchenamt Stellenumfang: 100 Prozent Predigtstätten: 4 Allgemeines und Infrastruktur: Gemeindeglieder: 1 450 Bad Tennstedt ist eine kleine Kurstadt mit Geschichte. Die Lan- Dienstsitz: Rudolstadt deshaupt Erfurt ist in ca. 30 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Dienstwohnung: vorhanden Kindergarten, Grund- und Regelschule, Zahn- und Arztpraxis Dienstbeginn: 1. November 2021 sowie eine Rehabilitationsklinik befinden sich in Bad Tennstedt. bewerbungsberechtigter Personenkreis: Pfarrer*innen (m/w/d) Der Pfarrbereich ist in zwei Kirchspiele zusammengefasst, zu Besetzungsrecht: durch die Kirchengemeinde denen neben Bad Tennstedt die Kirchengemeinden Ballhau- sen, Kutzleben, Lützensömmern, Haussömmern, Hornsöm- Zur Pfarrstelle gehören die Kirchengemeinde Rudolstadt mit mern, Mittelsömmern und Bruchstedt gehören. Alle Orte sind dem Seelsorgebezirk Rudolstadt II, die Kirchengemeinde von ländlichen Traditionen geprägt. Die Gebäude und Kirchen Cumbach und die Kirchengemeinden der Dörfer Teichweiden sind größtenteils in einem guten baulichen Zustand. und Pflanzwirbach mit Ammelstädt. Predigtstätten sind die Stadtkirche Rudolstadt, die Nikolaikirche Cumbach und die Dienstwohnung: Kirchen in Pflanzwirbach und Teichweiden. In der Senio- Die renovierte Pfarrdienstwohnung befindet sich im Oberge- renresidenz in Cumbach werden in regelmäßigen Abständen schoss des grundsanierten Pfarrhauses in Bad Tennstedt. Die Gottesdienste gehalten. Wohnung umfasst ca. 130 m² und hat sechs Zimmer, Küche, Bad und Flur. Wohnort: Die ehemalige Residenzstadt Rudolstadt liegt unweit von Jena Gemeindeleben: und Weimar im Landkreis Saalfeld – Rudolstadt und hat ca. Der Pfarrbereich gehört zur Region Bad Langensalza und 23 000 Einwohner. Das Schloss Heidecksburg, Theater, zum anerkannten Erprobungsraum des Kirchenkreises. Alle Schillerhaus sowie das größte Volksfest Thüringens – das Hauptamtlichen arbeiten in einem Regionalteam mit den Mitar- Vogelschießen haben ihre Wurzeln in der Zeit des ehemali- beitern des Erprobungsraums zusammen. Diese Planungs- und gen Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt. In jüngerer Zeit Leitungsgruppe weiß sich verantwortlich für geistliches Ge- sind ein Erlebnisbad, ein Kino und Europas größtes Weltmu- meindewachstum, für das Vernetzen der einzelnen Kirchenge- sik-Treffen – das Rudolstadt-Festival hinzugekommen. Im meinden und das Zusammenwachsen der Kirchengemeinden in Nachbarort Bad Blankenburg treffen sich Christen aus dem der Region. Die Zusammenarbeit zwischen den Hauptamtlichen In- und Ausland jährlich zur Allianzkonferenz. In einer Ge- (eine Pfarrerin, ein ordinierter Gemeindepädagoge, zwei Ge- meinschaftsunterkunft werden geflüchtete Menschen betreut. meindepädagoginnen in der Arbeit mit Kindern, Familien und Rudolstadt ist Sitz der Superintendentur Rudolstadt-Saalfeld. Jugendlichen und die Mitarbeiter des Erprobungsraums) und In Rudolstadt sind Kindertagesstätten und alle Schularten, Ehrenamtlichen ist ein wichtiger Schwerpunkt des regionalen auch in freier Trägerschaft, vorhanden, einschließlich Gymna- Konzeptes. Engagierte Gemeindeglieder bemühen sich um ein sium, Volkshochschule und Kreismusikschule. lebendiges Gemeindeleben mit einer kleinen Aktionsgruppe für Fairen Handel, mit dem Chor der Monday-Singers und mit einer Wohnung: Zusammenarbeit mit dem Stadtblasorchester Bad Tennstedt. Zu Das historische Pfarrhaus neben der Stadtkirche in Rudolstadt einem festen Bestandteil ist das Regionalprojekt „Bibelteilen“ ist 1995 grundlegend saniert worden. Dort steht eine Dienst- geworden. Sehr verlässlich ist ein ehrenamtlicher Organist im wohnung mit 123 m² Wohnfläche zur Verfügung. Das Haus hat Einsatz in den Gemeinden und ein Hausmeister ist angestellt. einen Garten, zum großen Teil in Hanglage. Im Erdgeschoss des Pfarrhauses gibt es eine vermietete Wohnung mit 60 m² Erwartungen: und einen Gemeinderaum mit 70 m². Wir wünschen uns eine/n Pfarrer*in, die/der an der Weiterent- wicklung des regionalen Konzeptes interessiert ist und sich mit Mitarbeiter: auf den Weg nach neuen Gestaltungsformen gemeindlichen Der derzeitige Pfarrer arbeitet im Verkündigungsdienst mit Lebens im ländlichen Raum macht und dabei Wert legt auf: dem Pfarrer der Pfarrstelle Rudolstadt I und einem Kanto- • Teamarbeit, renehepaar zusammen. Weiter sind die Pfarrerin für fami- • Vernetzung, lienbezogene Arbeit zu 50 Prozent in Rudolstadt und zwei • Seelsorge und Beziehungsarbeit, Gemeindepädagoginnen in Rudolstadt und Cumbach tätig. • Begleitung von Ehrenamtlichen, Alle Gemeinden werden von engagierten Gemeindekirchen- • geistliche Impulse, räten geleitet. • Orientierung an neuen sinnvollen Gemeindeaufbaumodellen. Kirchenmusik: Amtshandlungen: Die Kirchenmusik in Rudolstadt wird durch ein A-Kantoren- 2018 2019 2020 ehepaar geleitet. Es gibt einen Oratorienchor, der regelmäßig Taufen: 8 8 2 Konzerte mit dem örtlichen Orchester, den Thüringer Sympho- Konfirmationen: 10 15 5 nikern, veranstaltet, es gibt Projektchöre, eine Flötengruppe Trauungen: 4 2 0 und einen sehr aktiven Posaunenchor. Der Verein zur Förde- Bestattungen: 12 4 12 rung der kirchenmusikalischen Arbeit in Rudolstadt unterstützt dies. In Cumbach, Pflanzwirbach und Teichweiden wird die Weitere Auskünfte erteilen: Kirchenmusik durch ehrenamtliche Organisten zuverlässig • Superintendent Andreas Piontek, Bei der Marienkirche 9, getragen. 99974 Mühlhausen, Tel.: 03601/812901, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-muehlhausen.de
Seite 50 Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 Verwaltung: bereich Silkerode gehören das Kirchspiel Silkerode (mit den Die Verwaltung der Kirchengemeinde Rudolstadt liegt in den Orten Bockelnhagen, Silkerode, Weißenborn-Lüderode und Händen einer Kirchmeisterin, wobei die Geschäftsführung als Zwinge), Epschenrode, Stöckey und Werningerode. Politisch solche beim Inhaber der ausgeschriebenen Pfarrstelle liegt. In ist der Pfarrbereich Silkerode zum Landkreis Eichsfeld zuge- den übrigen Gemeinden gibt es ehrenamtliche Kassenführer. hörig. Die Buchungs- und Kassenstelle des Kreiskirchenamtes führt alle Buchungen der Gemeinden aus. Das Pfarrhaus befindet sich in Silkerode. Die Dienstwohnung umfasst 111 m2 (Wohn-, Schlaf-, 2 Kinder-, Gästezimmer, Kü- Amtshandlungen 2018 bis 2020: che, Bad) und ist sofort bezugsfähig. Das Pfarrhaus ist von ei- 2018 2019 2020 nem geschützten Garten umgeben. Kindergärten befinden sich Taufen: 12 10 6 in Bockelnhagen (in kommunaler Trägerschaft), in Weißen- Konfirmationen: 15 20 4 born (in katholischer Trägerschaft) und in Werningerode sowie Trauungen: 2 4 0 Stöckey (in Trägerschaft der Diakonie). Die Grundschule kann Bestattungen: 20 19 25 in Weißenborn besucht werden. Die Regelschule befindet sich in Bischofferode, das Gymnasium in Worbis. Veranstaltungen: Der derzeitige Pfarrer führt neben den Gottesdiensten und An- Was erwartet Sie: dachten Veranstaltungen wie Konfirmandenunterricht, Senioren- In allen Orten des Pfarrbereiches gibt es eine Kirche mit nachmittage, Gesprächskreise, Bibelgespräche und Friedensge- regelmäßigen Gottesdiensten. Gemeinderäume gibt es zudem bete durch. Ein engagierter Kreis von Ehrenamtlichen unterstützt in Zwinge, Silkerode, Stöckey und Werningerode. Die meisten ihn als Küster, beim Besuchsdienst, der Verteilung des Gemein- Kirchen sind in einem guten baulichen Zustand mit bespiel- debriefs und der Organisation von Gemeindefesten und sonstigen baren Orgeln und teilweise ehrenamtlichen Organistinnen und Veranstaltungen. Dem „Kirchbauverein Rudolstadt“ gehören auch Organisten. Für das Kirchspiel Silkerode wurde in den letzten Menschen an, die keine Mitglieder der Kirchengemeinde sind. Jahren ein Gebäudekonzept mit Schwerpunkten für die Kir- chen erarbeitet. Die Kirche in Bockelnhagen wird derzeit zu Erwartungen an eine/n Pfarrer*in: einem Gemeindezentrum im Kirchspiel Silkerode umgebaut. • ein klares geistliches Profil, die/der ihren/seinen Beruf als Im Pfarrbereich gibt es einen Kirchenchor sowie einen Kinder- Berufung versteht und Jugendchor. Die Arbeit mit Kindern findet zum einen in • Kontaktfreude, Teamfähigkeit und der Bereitschaft zur der Grundschule in Weißenborn und im kommunalen Kinder- Zusammenarbeit im öffentlichen Raum (u. a. Diakonie, garten und zum anderen in Stöckey in den Gemeinderäumen Kommune, Kultur, Flüchtlingsarbeit) und in der ökume- statt. In allen Orten gibt es regelmäßig Familiengottesdienste. nischen Gemeinschaft vor Ort Bereichert wird die Arbeit durch regionale Aktionen wie Fami- • die/der Bewährtes fortführt und offen ist für neue Wege lienfreizeit, Teenietage, Kinderbibeltage und einen jährlichen in der Gemeindearbeit und möglichst schon über solche Familientag. Ein Gemeindebrief informiert regelmäßig über Erfahrungen verfügt alle Aktivitäten im Pfarrbereich. Im Kirchenkreis Südharz gibt • die/der sich Zeit für Seelsorge nimmt und die Bereitschaft, es eine aktive dezentrale Jugendarbeit mit der Herzschlag-Ju- mit den Menschen vor Ort zusammen zu leben und sich gendkirche in Nordhausen als gemeinsamen Anlauf- und auf sie einzulassen mitbringt Treffpunkt. Weitere Informationen dazu finden sich unter: • grundsätzlich bereit ist die Geschäftsführung der Gemein- www.herzschlag.me. den zu übernehmen Engagierte Ehrenamtliche bringen sich in den unterschiedli- Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen Ihnen zur chen Aufgaben- und Leitungsbereichen ein. Als hauptamtliche Beantwortung Ihrer Fragen gern zur Verfügung. Mitarbeiter wirken mit: eine Gemeindepädagogin und eine Pfarramtssekretärin im Pfarrbüro Silkerode mit einem Umfang Weitere Auskünfte erteilen: von 8 Std./Woche. Darüber hinaus ist eine Zusammenar- • Pfarrer Gisbert Stecher, Tel.: 03672/313576, beit in der Gesamtregion mit zwei weiteren Pfarrbereichen E-Mail: gisbert.stecher@t-online.de erwünscht. Die Kirchengemeinden pflegen gute ökumenische • Superintendent Michael Wegner, Tel.: 03672/489614, Kontakte. E-Mail: suptur@kirchenkreis-ru-slf.de • die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Amtshandlungen: 2017 2018 2019 Taufen: 14 10 5 Zu I. 3.: Konfirmationen: 7 7 7 Pfarrstelle Silkerode Trauungen: 2 3 3 Propstsprengel: Eisenach-Erfurt Bestattungen: 24 23 13 Kirchenkreis: Südharz Stellenumfang: 100 Prozent Wir wünschen/erwarten: Predigtstellen: 7 • Freude für das Leben auf dem Land und das Zugehen auf Gemeindeglieder: 1 327 Menschen, Dienstsitz: Silkerode • eine wertschätzende Zusammenarbeit mit Gemeindekir- Dienstwohnung: vorhanden chenräten, Kollegen und Ehrenamtlichen im Pfarrbereich Dienstbeginn: baldmöglichst und in der Region, bewerbungsberechtigter Personenkreis: Pfarrer*innen (m/w/d) • Integration des gesamten Spektrums der Gemeinde, sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) • ein Herz für traditionelle und Lust auf neue Formen der Besetzungsrecht: durch das Landeskirchenamt Gemeindearbeit, • Offenheit für kirchenferne Menschen und Zusammenar- Der Pfarrbereich Silkerode ist landschaftlich reizvoll im beit mit Vereinen und Kommunen, Südharz an der Grenze zu Niedersachsen gelegen. Zum Pfarr- • Interesse an der ökumenischen Zusammenarbeit.
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021 Seite 51 Der Kirchenkreis Südharz hat in den zurückliegen zwei Jahren mit der Kommune und den Trägern des öffentlichen Lebens ist erste gute Erfahrungen im Bereich der Elektro-Mobilität gut. Verkehrstechnisch ist der Bereich über die 8 km entfernte sammeln können. Bei Interesse kann diese Erfahrung auf den A 71 sowie über ein öffentliches Bus-Nahverkehrssystem Pfarrbereich Silkerode ausgeweitet werden. sowohl an die Stadt Meiningen als auch an die Stadt Hildburg- hausen und das bayrische Bad Königshofen angebunden. Weitere Auskünfte erteilen: • Vorsitzende des Kirchspiels Silkerode, Frau Ute Iser, Mitarbeiter*innen: Tel.: 036072/81715 Zum Mitarbeiterteam gehören (neben der ausgeschriebe- • Pfarrer Thomas Reim, Tel.: 03631/4708283, nen Kreispfarrstelle) die Pfarrerin der Pfarrstelle Milz, eine E-Mail: Thomas-reim@t-online.de Gemeindepädagogin mit einem Dienstauftrag von 30 Prozent • Superintendent Andreas Schwarze, Tel.: 03631/609915, in den Pfarrbereichen Römhild und Milz, Organistinnen im E-Mail: andreas.schwarze@ekmd.de Nebenamt und -geplant- eine Entlastung im Verwaltungs- dienst. Zahlreiche Ehrenamtliche übernehmen Verantwortung und Dienste in den Gemeinden. Zu II. 1.: Kreispfarrstelle für Entlastungsdienste im Kirchenkreis Kirchliches Leben: Meiningen, Pfarrbereiche Römhild und Milz Im Folgenden wird der Pfarrbereich Römhild beschrieben: Propstsprengel: Meiningen-Suhl Die Gottesdienste werden derzeit wöchentlich in Römhild und Kirchenkreis: Meiningen 14-tägig in Mendhausen und Sülzdorf gefeiert. Stellenumfang: 100 Prozent Gruppen und Kreise prägen das Gemeindeleben, so Christen- Befristung: bis 31. Dezember 2025, mit Perspektive der Über- lehre- und Krabbelgruppen (im Aufgabenbereich der Gemein- nahme einer neu zu bildenden Pfarrstelle depädagogin), Kirchenchor, Bibelabende (in Zusammenarbeit Dienstsitz: Römhild mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft). In Römhild werden Dienstwohnung: vorhanden, wird vermutlich 2022 bezugsfertig regelmäßig Konzerte angeboten. Konfirmandentage, Bibelwo- Dienstbeginn: ab 1. November 2021 chen, ein jährliches Seniorentreffen, Kinderbibeltage werden bewerbungsberechtigter Personenkreis: Pfarrer*innen (m/w/d) gemeinsam mit dem Pfarrbereich Milz bzw. mit den Kirchen- sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) gemeinden im Grabfeld gestaltet. Besetzungsrecht: durch den Kreiskirchenrat Derzeit ist ein Kirchengemeindeverband der Kirchengemein- den des Pfarrbereichs Römhild in Gründung. Die Kirchenge- Zum Hintergrund der Kreispfarrstelle: meinde Milz bildet seit vielen Jahren mit den Gemeindeteilen In der Strukturplanungsrunde 2020-2025 ist in der Region Eicha und Hindfeld eine gemeinsame Kirchengemeinde. Grabfeld des Kirchenkreises Meiningen eine Reduzierung um Der Pfarrbereich Römhild verfügt über eine eigene Home- eine 1,0 VbE-Pfarrstelle vorgesehen, die durch das Zusam- page. Die Kontakte zur regionalen Presse sind sehr gut; die mengehen der Pfarrbereiche Römhild und Milz erfolgen soll. Berichterstattung ist wohlwollend, alle kirchlichen Termine Die Kirchengemeinden der Pfarrbereiche Milz und Römhild und Veranstaltungen werden stets veröffentlicht bzw. presse- erachten ein Zusammengehen der Pfarrbereiche als sinnvoll, wirksam begleitet. so wurde es in Beratungen signalisiert. Ein Zusammengehen der Pfarrbereiche Römhild (Römhild gesamt: 923 Gemeinde- Kirchengebäude: glieder, davon Mendhausen 130 Ggl., Römhild 729 Ggl.; Sülz- • die im 15. Jahrhundert im spätgotischen Baustil errich- dorf 64 Ggl.) und Milz (mit den Gemeindeteilen Eicha und tete Stiftskirche „St. Marien und St. Johannis Baptist“ in Hindfeld 672 Ggl.) schafft mit knapp 1 600 Ggl. eine Größe Römhild mit barocker Innengestaltung beherbergt einen eines Pfarrbereiches, der sowohl zu bewältigen ist als auch für reichen Schatz von Kunstgütern, die Außensanierung längere Zeit Bestand haben wird. schreitet in mehreren Bauabschnitten voran Nach dem Ruhestandseintritt des Pfarrers der Pfarrstelle • die St. Urban-Kirche in Mendhausen, deren Erbauungszeit Römhild im Herbst 2021 und in dem Zeitraum vor dem unbekannt ist und die im 19. Jahrhundert grundlegend geplanten Ruhestandseintritt der Pfarrerin der Pfarrstelle Milz erneuert wurde (regulär in 08/2025) soll die zeitlich befristete Kreispfarrstelle • die Kirche zum „Krippelein Jesu“ in Sülzdorf, mit Innen- Entlastungsdienste in den Pfarrbereichen leisten. Es besteht gestaltung im Stil des Klassizismus (1811 neu erbaut und die Perspektive, dann die neu gebildete Pfarrstelle übernehmen 2005 saniert), die Orgelsanierung ist in Angriff genommen zu können. • die Friedhofskirche in Römhild, erbaut 1708-1712, ist in Die Schwerpunkte der Arbeit in der Kreispfarrstelle sind kommunalem Eigentum zum einen die Übernahme der Dienste, die im Pfarrbereich Römhild anfallen und zum anderen die Begleitung des Zusam- Gemeindehaus und Pfarrhaus: mengehens der beiden Pfarrbereiche bei Übernahme einzelner • Das Pfarrhaus steht in Römhild, die Pfarrwohnung mit Aufgaben (u. a. gemeinsamer Konfirmandenunterricht). 162 m² befindet sich im 1. Obergeschoss. • In Mendhausen und Sülzdorf nutzen die Kirchengemein- Zum kommunalen und regionalen Umfeld: den kommunale Räume. Die Kirchengemeinden der Pfarrbereiche Römhild und Milz gehören kommunal zur Stadt Römhild (Landkreis Hildburg- Erwartungen: hausen). Sie liegen an der Grenze zum Freistaat Bayern, zu Die Gemeindekirchenräte und das Mitarbeiterteam freuen sich den benachbarten Kirchengemeinden in Bayern bestehen gute auf eine Pfarrperson Kontakte. Die Stadt Römhild liegt im landschaftlich reizvol- • die Freude am Gottesdienst und am Gemeindeleben hat len Grabfeld und ist das kulturelle Zentrum im thüringischen und es mit den Menschen vor Ort und in deren Kontext Grabfeld. Kindertagesstätten, Grund- und Regelschule befin- weiterentwickeln möchte, den sich in der Stadt Römhild, ebenso Einkaufsmöglichkeiten • der Seelsorge ein wichtiges Anliegen ist, für den täglichen Bedarf sowie Arztpraxen. • die gemeinsam mit den Mitarbeitenden die Gemeinsam- Der Anteil der evangelischen Christen an der Gesamtbevöl- keiten der Pfarrbereiche stärkt und das Zusammenwach- kerung beträgt zwischen 40-60 Prozent, die Zusammenarbeit sen befördert,
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