AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN MITTELDEUTSCHLAND - Kirchenrecht EKM Mobil

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AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN MITTELDEUTSCHLAND - Kirchenrecht EKM Mobil
Nr. 2 – Erfurt, den 11. Februar 2021 – 13. Jahrgang – Seite 41 – ISSN 2190-9865                                  12190

AMTSBLATT
DER EVANGELISCHEN KIRCHE
IN MITTELDEUTSCHLAND

                                                          Herr, nun lässt du deinen Diener in Frieden fahren,
                                                                       wie du gesagt hast; denn meine Augen
                                                                              haben deinen Heiland gesehen.
                                                                                                (Lukas 2,29.30)

                                   In großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Bruder in Christus,
                                   Präses der Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
                                   und Mitglied der Kirchenleitung von 1994 bis 2004

                                               Dr. Hans Jürgen Runge
                                                  geb. 16. Oktober 1930    gest. 4. Januar 2021

                                   Wir danken für alles, was Gott ihn in seiner Kirche hat tun und wirken
                                   lassen. Bruder Dr. Runge hat mit großer Leidenschaft seinen
                                   christlichen Glauben gelebt.
                                   Wir befehlen ihn Gottes Güte und Barmherzigkeit an.

                Unsere Anteilnahme und Fürbitte gilt seiner ganzen Familie und allen, die um ihn trauern.

                Friedrich Kramer                    Dieter Lomberg                      Brigitte Andrae
                Landesbischof                       Präses                              Präsidentin
                der EKM                             der Landessynode                    des Kirchenamtes
Seite 42                                                                          Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021

Inhalt

A. GESETZE, BESCHLÜSSE, VERORDNUNGEN, VERFÜGUNGEN
   Gesetzesvertretende Verordnung über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der privatrechtlich
     beschäftigten Mitarbeitenden sowie der Auszubildenden für den Bereich der Evangelischen Kirche in
     Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts (ARRG.MK) vom 11. Dezember 2020                 43
   Rahmenrichtlinie für das Ehrenamt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 11. Dezember 2020       46
   Ordnung zur Änderung der Ordnung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen –
     Landesarbeitskreis Thüringen (eaf Thüringen Ordnung – eafThürO) vom 1. Dezember 2020                         47
   Berichtigung der Verordnung über die Personalentwicklung von Mitarbeitenden in der Evangelischen Kirche
     in Mitteldeutschland (Personalentwicklungsverordnung – PEV) vom 14. Januar 2020                              48

B. PERSONALNACHRICHTEN48

C. STELLENAUSSCHREIBUNGEN48

D. BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN
   Veränderungen, Aufhebungen und Errichtungen von Stellen für Pfarrerinnen, Pfarrer und ordinierte
      Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen                     55
   Bekanntgabe und Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln                                                         56
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021                                                                                    Seite 43

A. GESETZE, BESCHLÜSSE,                                                                 Abschnitt II
                                                                                Arbeitsrechtliche Kommission
    VERORDNUNGEN, VERFÜGUNGEN
                                                                                             §4
                                                                                       Zusammensetzung
    Gesetzesvertretende Verordnung über das
   Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhält-                    (1) Der Arbeitsrechtlichen Kommission gehören 18 Mit-
     nisse der privatrechtlich beschäftigten                     glieder an. Neun Mitglieder werden als Vertreterinnen und
   Mitarbeitenden sowie der Auszubildenden                       Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen
                                                                 Dienst entsandt. Neun Mitglieder werden als Vertreterinnen
   für den Bereich der Evangelischen Kirche                      und Vertreter der kirchlichen Dienstgeber entsandt.
  in Mitteldeutschland und der Evangelischen                     (2) Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stell-
      Landeskirche Anhalts (ARRG.MK)                             vertreter zu benennen.
                                                                 (3) Mehr als die Hälfte der von den Gewerkschaften und
                                                                 Mitarbeiterverbänden zu entsendenden Vertreterinnen und Ver-
               Vom 11. Dezember 2020                             treter muss beruflich im kirchlichen oder diakonischen Dienst
                                                                 tätig sein.
Der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche in Mit-
teldeutschland (EKM) hat gemäß Artikel 82 Absatz 2 in                                         §5
Verbindung mit Artikel 80 Absatz 1 Nummer 7 der Verfassung           Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterinnen und
der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Kirchen-                        Mitarbeiter im kirchlichen Dienst
verfassung EKM – KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. S
183), geändert durch Kirchengesetz vom 24.November 2018          (1) Sechs Mitglieder werden als Vertreterinnen und Vertreter
(ABl. S. 206), die folgende gesetzesvertretende Verordnung       der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst
beschlossen:                                                     von den Gesamtausschüssen der Mitarbeitervertretungen ent-
                                                                 sandt. Drei Mitglieder werden als Vertreterinnen und Vertreter
                                                                 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Gewerkschaften
                        Abschnitt I                              und Mitarbeiterverbänden entsandt. Die Sätze 1 und 2 gelten
                 Allgemeine Bestimmungen                         entsprechend für die Entsendung der Stellvertreterinnen und
                                                                 Stellvertreter.
                             §1                                  (2) Mitarbeiterverbände sind freie, auf Dauer angelegte und
                          Grundsatz                              vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Zusammenschlüsse
                                                                 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Zweck insbeson-
Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag der Verkündigung        dere in der Wahrung und Förderung der beruflichen, wirt-
des Evangeliums in Wort und Tat bestimmt. Dieser Auftrag         schaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder besteht.
erfordert in der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts eine   (3) Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände sind entsen-
vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Lei-      dungsberechtigt, wenn in ihnen jeweils mindestens 250 Mitar-
tungsorganen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.            beiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Ar-
                                                                 beitsrechtlichen Kommission organisiert sind. Beabsichtigen
                              §2                                 mehrere Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände Mitglieder
         Bildung, Geltungsbereich und Aufgaben der               in die Arbeitsrechtliche Kommission zu entsenden, einigen
               Arbeitsrechtlichen Kommission                     sie sich auf die Sitzverteilung im Verhältnis ihrer Mitglieder-
                                                                 zahlen. Erfolgt keine Einigung, entscheidet auf Antrag einer
(1) Für die Regelung und Fortentwicklung der Arbeitsbe-          Gewerkschaft oder eines Mitarbeiterverbandes die Präsidentin
dingungen der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen     oder der Präsident des Kirchengerichtshofs der Evangelischen
und Mitarbeiter sowie der Auszubildenden wird für den            Kirche in Deutschland.
Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und        (4) Soweit Sitze der Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände
der Evangelischen Landeskirche Anhalts die Arbeitsrechtliche     unbesetzt bleiben, reduziert sich die Anzahl der Vertreterinnen
Kommission Mitteldeutscher Kirchen gebildet.                     und Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspre-
(2) Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die Aufgabe, Re-        chend; gleiches gilt für die Anzahl der von den kirchlichen
gelungen zu beschließen, die den Inhalt, die Begründung und      Dienstgebern zu entsendenden Mitglieder.
die Beendigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen         (5) Dem Gesamtausschuss der Evangelischen Kirche in
betreffen.                                                       Mitteldeutschland steht die Entsendung von vier Vertreterin-
(3) Die Arbeitsrechtliche Kommission wirkt darüber hinaus        nen und Vertretern, dem Gesamtausschuss der Evangelischen
bei sonstigen Regelungen von arbeitsrechtlicher Bedeutung        Landeskirche Anhalts die Entsendung von zwei Vertreterinnen
beratend mit.                                                    und Vertretern zu.
                              §3                                                               §6
        Verbindlichkeit arbeitsrechtlicher Regelungen               Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen Dienstgeber
(1) Die von der Arbeitsrechtlichen Kommission nach § 2 Ab-       Für die kirchlichen Dienstgeber entsenden die Evangeli-
satz 2 und die vom Schlichtungsausschuss nach § 12 Absatz 6      sche Kirche in Mitteldeutschland sechs Vertreterinnen oder
beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen sind verbindlich und       Vertreter sowie die Evangelische Landeskirche Anhalts drei
wirken normativ. Sie treten mit dem darin bestimmten Datum       Vertreterinnen und Vertreter. Satz 1 gilt entsprechend für die
in Kraft.                                                        Entsendung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
(2) Es dürfen nur Arbeitsverträge abgeschlossen werden, die
den Arbeitsrechtsregelungen nach Absatz 1 entsprechen.
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                             §7                                     geleitet. Sofern die oder der Präses einer der beiden Synoden
                     Amtszeit, Amtsdauer                            verhindert ist, erfolgt die Einberufung und Leitung der ersten
                                                                    Sitzung durch die oder den Präses der anderen Synode.
(1) Die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission und            (2) Die Arbeitsrechtliche Kommission wählt aus ihrer
ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden für die         Mitte für die Dauer eines Jahres eine Vorsitzende oder einen
Dauer von vier Jahren entsandt. Sie bleiben bis zur Konsti-         Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen
tuierung der Arbeitsrechtlichen Kommission für die nächste          stellvertretenden Vorsitzenden. Die oder der Vorsitzende ist
Amtszeit im Amt.                                                    im jährlichen Wechsel aus der Gruppe der Vertreterinnen und
(2) Die erneute Entsendung der bisherigen Mitglieder und            Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aus der
ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter ist zulässig.         Gruppe der Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeber zu
(3) Das Amt eines ordentlichen Mitgliedes oder eines stellver-      wählen. Die oder der stellvertretende Vorsitzende ist aus der
tretenden Mitgliedes endet vor Ablauf der Amtszeit, wenn eine       jeweils anderen Gruppe zu wählen.
der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft entfällt oder wenn       (3) Die nicht öffentlichen Sitzungen der Arbeitsrechtlichen
es sein Amt niederlegt. In diesem Fall wird von der Stelle, die     Kommission werden durch die oder den Vorsitzenden nach
das Mitglied oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter      Bedarf unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Eine Sit-
entsandt hat, für die restliche Amtszeit der Arbeitsrechtlichen     zung muss einberufen werden, wenn es von mindestens einem
Kommission ein neues Mitglied oder eine neue Stellvertreterin       Viertel der Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstands
oder ein neuer Stellvertreter entsandt. Für ein ausgeschiedenes     beantragt wird. Die erforderlichen Arbeitsunterlagen sind
Mitglied tritt bis zur Entsendung eines neuen Mitgliedes die        möglichst mit der Einladung zu versenden. Die Einladungsfrist
Stellvertreterin oder der Stellvertreter ein.                       soll mindestens 14 Tage betragen.
                                                                    (4) Jedes Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission hat
                               §8                                   das Recht, Punkte für die Tagesordnung der Sitzungen bis zur
               Rechtsstellung der Mitglieder der                    Feststellung der Tagesordnung vorzuschlagen.
                Arbeitsrechtlichen Kommission                       (5) Die Arbeitsrechtliche Kommission ist beschlussfähig,
                                                                    wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder, darunter der
(1) Die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission                oder die Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellver-
sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. In der             treter, anwesend sind.
Ausübung ihres Amtes dürfen sie nicht behindert und wegen           (6) Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission bedürfen
ihrer Tätigkeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission weder          der Zustimmung der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglie-
benachteiligt noch begünstigt werden. Die Tätigkeit in der          der. Die Arbeitsrechtliche Kommission kann Beschlüsse im
Arbeitsrechtlichen Kommission darf nicht gesondert vergütet         Umlaufverfahren fassen; in diesem Verfahren müssen alle
werden.                                                             Mitglieder zustimmen, wobei Stellvertretung ausgeschlossen
(2) Die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission, die           ist.
im kirchlichen Dienst stehen, werden für ihre Tätigkeit in der      (7) Über die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
Arbeitsrechtlichen Kommission unter Fortzahlung der Bezüge          ist eine Niederschrift zu fertigen.
freigestellt. Gleiches gilt für die Mitglieder des Schlichtungs-    (8) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann zu ihren Sitzun-
ausschusses, die im kirchlichen Dienst stehen.                      gen sachkundige Beraterinnen und Berater hinzuziehen.
(3) Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeiterinnen und          (9) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann sich eine Ge-
Mitarbeiter in der Arbeitsrechtlichen Kommission und im             schäftsordnung geben.
Schlichtungsausschuss, die im kirchlichen Dienst stehen, darf       (10) Der Arbeitsrechtlichen Kommission steht für ihre Tä-
nur gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die den             tigkeit eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die beim Landes-
Dienstgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.            kirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Die außerordentliche Kündigung bedarf der Zustimmung der            errichtet wird.
Mitarbeitervertretung.                                              (11) Die Kosten, die für die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen
(4) Die Mitglieder haben Anspruch auf die Teilnahme von             Kommission durch deren Tätigkeit entstehen, werden von den
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit die Veran-           jeweiligen Landeskirchen getragen. Die Kosten der Geschäfts-
staltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit in der         führung der Arbeitsrechtlichen Kommission sowie die Kosten
Arbeitsrechtlichen Kommission erforderlich sind. Über die Er-       für notwendige Beratungen nach den §§ 8 Absatz 6 und 9
forderlichkeit entscheidet im Streitfall die oder der Vorsitzende   Absatz 8 Satz 2 werden von der Evangelischen Landeskirche
des Schlichtungsausschusses.                                        Anhalts zu einem Viertel und von der Evangelischen Kirche
(5) Die Tätigkeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission gilt         in Mitteldeutschland zu drei Vierteln getragen. Die Landeskir-
als Dienst im Sinne der Unfallfürsorgebestimmungen.                 chen können zur Vereinfachung des Verfahrens hierüber eine
(6) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann die Beratung              gesonderte Vereinbarung treffen.
unabhängiger und sachkundiger Dritter in Anspruch nehmen.
Gleiches gilt für beide in der Arbeitsrechtlichen Kommission
vertretenen Seiten. Die Verschwiegenheit über interne Vor-                                 Abschnitt III
gänge des Dienstes muss gewahrt bleiben.                                        Verfahren der Arbeitsrechtsregelung

                              §9                                                                 § 10
                   Geschäftsführung, Vorsitz                                           Einleitung des Verfahrens

(1) Die Präsides der Synode der Evangelischen Kirche in             Die Arbeitsrechtliche Kommission wird tätig:
Mitteldeutschland und der Synode der Evangelischen Lan-             1. auf Antrag einer der beteiligten Landeskirchen,
deskirche Anhalts berufen gemeinsam die Arbeitsrechtliche           2. auf Antrag der beteiligten jeweiligen Gesamtausschüsse
Kommission zu ihrer ersten Sitzung ein. Die erste Sitzung               der Mitarbeitervertretungen,
wird bis zur Wahl der oder des Vorsitzenden der Arbeits-            3. auf Antrag der in der Arbeitsrechtlichen Kommission
rechtlichen Kommission nach vorherigem Einvernehmen der                 vertretenen Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände,
Präsides durch die oder den Präses einer der beiden Synoden         4. aus ihrer Mitte heraus.
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021                                                                                     Seite 45

                             § 11                                   (5) Ist die Arbeitsrechtliche Kommission trotz zweimaliger
         Verfahren bei arbeitsrechtlichen Regelungen                ordnungsgemäßer Ladung nicht beschlussfähig, kann sie mit
                                                                    Zustimmung mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder die Angele-
(1) Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission nach           genheit dem Schlichtungsausschuss zur Entscheidung vorlegen.
§ 2 Absatz 2 werden den Beteiligten gemäß den §§ 5 und 6            Über eine ihm vorgelegte Entscheidung entscheidet der Schlich-
zugeleitet. Sofern keine Einwendungen nach Absatz 2 erhoben         tungsausschuss in voller Besetzung. Ist der Schlichtungsaus-
werden, werden die Beschlüsse im Amtsblatt der Evangeli-            schuss trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vollständig besetzt,
schen Kirche in Mitteldeutschland veröffentlicht.                   so kann er nach erneuter Ladung mit der Mehrheit der Stimmen
(2) Erhebt ein Beteiligter gemäß §§ 5 und 6 innerhalb von           seiner Mitglieder in der Sache beschließen.
vier Wochen nach Zugang gegen einen Beschluss schriftlich           (6) Die abschließenden Entscheidungen im Schlichtungsver-
mit Gründen versehene Einwendungen, so ist die Angelegen-           fahren sind verbindlich. Sie haben die Wirkung von Entschei-
heit erneut zu beraten. Die Einwendungen haben aufschie-            dungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und sind im
bende Wirkung.                                                      Amtsblatt der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands zu
(3) Gegen den neuerlichen Beschluss kann innerhalb von vier         veröffentlichen.
Wochen nach Zugang schriftlich und mit Gründen versehen             (7) Der oder die Vorsitzende des Schlichtungsausschusses und
der Schlichtungsausschuss angerufen werden. Absatz 2 Satz 2         seine oder ihre Stellvertretung erhalten eine Entschädigung
gilt entsprechend.                                                  nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung vom 4. Dezem-
(4) Hat sich in einer Angelegenheit nach § 2 Absatz 2 nicht         ber 2009 (ABl. 2010 S. 12) in der jeweils geltenden Fas-
mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder der Arbeits-        sung. Den Beisitzern des Schlichtungsausschusses und ihren
rechtlichen Kommission für oder gegen den gestellten Antrag         Stellvertretern ist die für ihre Tätigkeit notwendige Zeit ohne
ausgesprochen, so ist über diesen Gegenstand auf Verlangen          Minderung ihrer Bezüge innerhalb der allgemeinen Arbeitszeit
von mindestens drei der gesetzlichen Mitglieder in der nächsten     zu gewähren.
Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission erneut zu beraten.
Hat sich auch in dieser Sitzung nicht mehr als die Hälfte der                                   § 13
gesetzlichen Mitglieder für oder gegen den gestellten Antrag                 Zuständigkeit des Schlichtungsausschusses
ausgesprochen, so gilt § 12 Absatz 1 Satz 2 entsprechend.
                                                                    Der Schlichtungsausschuss entscheidet
                                                                    1. bei Einwendungen nach erneuter Beratung in der Arbeits-
                      Abschnitt IV                                      rechtlichen Kommission (§ 11 Absatz 3 Satz 1);
Schlichtungsausschuss, Dienstgeberpflichten, Rechtsschutz           2. bei Nichteinigung in der Arbeitsrechtlichen Kommission
                                                                        (§ 11 Absatz 4 Satz 2).
                             § 12
        Verbindliche Konfliktlösung durch Schlichtung                                          § 14
                                                                              Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss
(1) Für den Fall, dass eine Entscheidung in der Arbeitsrechtli-
chen Kommission nicht zustande kommt, ist ein Schlichtungs-         (1) Der Schlichtungsausschuss hat die allgemeinen Grund-
ausschuss vorzusehen. Der Schlichtungsausschuss kann von            sätze des gerichtlichen Verfahrens zu beachten. Er kann
mindestens drei Mitgliedern der Arbeitsrechtlichen Kommis-          Einzelheiten in einer Geschäftsordnung regeln.
sion angerufen werden.                                              (2) Er beschließt nach Anhörung der Beteiligten mit Stim-
(2) Der Schlichtungsausschuss wird für die Amtszeit der             menmehrheit. Bei der Abstimmung ist Stimmenthaltung
Arbeitsrechtlichen Kommission bestellt. Er bleibt im Amt bis        unzulässig. Das Verfahren ist nicht öffentlich.
ein neuer Schlichtungsausschuss bestellt ist. Der Schlichtungs-     (3) Die Kosten des Schlichtungsausschusses werden entspre-
ausschuss wird mit vier beisitzenden Mitgliedern besetzt, von       chend § 9 Absatz 11 Satz 2 getragen.
denen jeweils zwei von der Dienstnehmer- und der Dienstge-
berseite benannt werden. Die Arbeitsrechtliche Kommission                                       § 15
bestimmt durch Mehrheitsbeschluss einen gemeinsamen                              Verletzung von Dienstgeberpflichten
Vorsitzenden oder eine gemeinsame Vorsitzende sowie dessen
oder deren Stellvertretung. Der oder die Vorsitzende ist neutral    Sofern Dienstgeber die aufgrund dieser gesetzesvertretenden
und stimmberechtigt.                                                Verordnung zustande gekommenen Arbeitsrechtsregelungen
(3) Die Mitglieder im Schlichtungsausschuss sind unabhängig         nicht uneingeschränkt als Mindestbedingungen anwenden, gilt
und an Weisungen nicht gebunden. Sie müssen einer Kirche            unbeschadet der weiteren Rechtsfolgen des kirchlichen Rechts
angehören, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher        das staatliche Recht der Arbeitsrechtssetzung.
Kirchen in Deutschland e. V. ist. Mitglied oder stellvertretendes
Mitglied des Schlichtungsausschusses kann nicht sein, wer                                      § 16
Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der Arbeitsrechtlichen                             Rechtsschutz
Kommission ist. Der oder die Vorsitzende sowie dessen oder
deren Stellvertretung soll die Befähigung zum Richteramt nach       (1) Über Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Anwendung
dem Deutschen Richtergesetz besitzen. Er oder sie darf nicht        dieser gesetzesvertretenden Verordnung ergeben, entscheidet
im Dienst der evangelischen Kirche oder Diakonie stehen. Bei        das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland –
Nichteinigung in der Arbeitsrechtlichen Kommission über den         Kammer für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten.
Vorsitz des Schlichtungsausschusses und dessen Stellvertretung      (2) § 60 Absatz 8 Satz 1 und die §§ 61 und 62 des Mitarbei-
entscheidet der Präsident oder die Präsidentin des Kirchenge-       tervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutsch-
richtshofes der Evangelischen Kirche in Deutschland.                land gelten in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.
(4) Der Schlichtungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die
Mehrheit seiner Mitglieder, darunter der oder die Vorsitzende
oder dessen oder deren Stellvertretung, anwesend ist. Der
Schlichtungsausschuss beschließt mit der Mehrheit seiner
Mitglieder.
Seite 46                                                                            Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021

                          Abschnitt V                             Ehrenamtliche bringen sich entsprechend ihrer Gaben,
                     Schlussbestimmungen                          Fähigkeiten und Lebenserfahrungen sowie ihrer Zeit- und
                                                                  Kraftressourcen ein. Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und
                             § 17                                 Gesundheit ist dabei zu wahren.
                    Übergangsbestimmungen
                                                                  Die Ausrichtung des Engagements kann sich sehr vielfältig
(1) Die bei In-Kraft-Treten dieser gesetzesvertretenden Ver-      gestalten:
ordnung gültigen, aufgrund des ARRG EKD-Ost getroffenen           • vom spontanen und projektorientierten bis zum länger-
Arbeitsrechtsregelungen, gelten weiter, bis sie durch Be-             fristigen Dienst,
schlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission Mitteldeutscher        • vom einfachen Mitmachen bis zur anspruchsvollen Lei-
Kirchen ersetzt sind.                                                 tungstätigkeit,
(2) Die erste Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission          • von der Eigeninitiative bis zur Wahl oder Beauftragung
Mitteldeutscher Kirchen und des Schlichtungsausschusses               und
beginnt am 1. Januar 2021.                                        • sowohl im eigenen Ort, in der Region oder bezogen auf
(3) Bis zur Konstituierung der neuen Arbeitsrechtlichen               Themen und Projekte.
Kommission werden ihre Aufgaben von der Arbeitsrechtlichen
Kommission EKD-Ost in unveränderter Besetzung wahrge-             Je nach Grad der Verbindlichkeit, Verantwortung und Anbin-
nommen.                                                           dung werden freiwillig Engagierte begleitet und qualifiziert.
                                                                  Für die unterschiedlichen Ausrichtungen sind geeignete Rah-
                              § 18                                menbedingungen zu gestalten. Über die EKM sind Ehrenamt-
                          Inkrafttreten                           liche gegen einige Risiken (Unfall, Haftpflicht) abgesichert.

Diese gesetzesvertretende Verordnung tritt am 1. Januar 2021      Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden
in Kraft, jedoch nicht vor In-Kraft-Treten der gleichlautenden    bedarf einer Haltung der Anerkennung und des Vertrauens in
Regelungen der Evangelischen Landeskirche Anhalts.                die Fähigkeiten der ehrenamtlich Mitarbeitenden. Als Schwer-
                                                                  punkt hauptamtlicher Tätigkeit in dieser Partnerschaft ist daher
                                                                  das gabenorientierte und freiwillige Engagement zu fördern,
Erfurt, den 11. Dezember 2020                                     zu integrieren und zu begleiten.
(4701:0001_002)
                                                                  Der Landeskirchenrat will vor diesem Hintergrund mit der
Der Landeskirchenrat                                              Rahmenrichtlinie vorhandene Regelungen aufnehmen, an
der Evangelischen Kirche		                Friedrich Kramer        bestehende Standards erinnern und für die Praxis in einen
in Mitteldeutschland		                    Landesbischof           Sachzusammenhang stellen. Er will damit auch eine höhere
                                                                  Verbindlichkeit in der Anwendung erreichen.

                                                                  1. Alle Gemeindeglieder sind berufen, sich mit ihren Gaben
         Rahmenrichtlinie für das Ehrenamt                           und Fähigkeiten in Gemeinden, Werken und Einrichtun-
                                                                     gen der Kirche einzubringen; auch wer nicht zur Kirche
            in der Evangelischen Kirche                              gehört, ist zur Beteiligung und zur Mitarbeit eingeladen.2
                in Mitteldeutschland                              2. Ehrenamtliche nehmen gemeinsam mit haupt- und neben-
                                                                     beruflich Mitarbeitenden gottesdienstliche, missionari-
                Vom 11. Dezember 2020                                sche, seelsorgerliche, pädagogische, kirchenmusikalische,
                                                                     künstlerische, diakonische, verwaltende sowie leitende
Der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche in Mittel-             Aufgaben wahr.3
deutschland hat aufgrund von Artikel 61 Absatz 1 Nummer 1         3. Ehrenamtliches Engagement in unserer Kirche bietet die
der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland         vielfältige Chance, persönliche Kompetenzen einzubrin-
(Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl.            gen, weiterzuentwickeln und gemeinsam mit anderen
S. 183), geändert durch Kirchengesetz vom 24. November 2018          gestaltend und verantwortlich tätig zu werden.
(ABl. S. 206), folgende Rahmenrichtlinie beschlossen:             4. Den jeweiligen Leitungsgremien wird empfohlen, ein
                                                                     Konzept für ehrenamtliche Arbeit zu erstellen, auf dessen
Freiwilliges Engagement ist eine wesensmäßige Lebensäuße-            Grundlage Gaben und Befähigungen entdeckt und ge-
rung der christlichen Gemeinde. „Zur Erfüllung des der Kirche        fördert sowie die Arbeit mit Ehrenamtlichen geplant und
gegebenen Auftrags bedarf es in allen kirchlichen Arbeitsbe-         umgesetzt wird. Das Konzept soll unter anderem Ziele
reichen ehrenamtlicher Mitarbeit. In ihr kommt die Vielfalt der      und Inhalte ehrenamtlicher Tätigkeiten, Kompetenzen,
Gaben in der Gemeinschaft der Kirche zur Wirkung.“1                  Ort, Umfang, Dauer und Wege der Begleitung der Arbeit
                                                                     enthalten. Bestehende (gemeinde-) übergreifende Konzep-
Freiwillig Engagierte in der Evangelischen Kirche in Mit-            tionen sollen dabei berücksichtigt werden. Das Konzept
teldeutschland gestalten das Leben unserer Kirche, unserer           soll für neue Initiativen offen sein.4
Gemeinden, in den Initiativen, Werken und Einrichtungen und       5. Zur Klärung der Rahmenbedingungen für die ehrenamt-
wirken gleichberechtigt mit den Neben- und Hauptamtlichen.           liche Tätigkeit kann eine Vereinbarung abgeschlossen
Ihr Dienst steht in Beziehung zu Gott und den Mitmenschen            werden.5 Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, wie
und verbindet Menschen in und außerhalb der Kirche. Er ist           z. B. bei Lektoren und Prädikanten, ist die formelle Beauf-
also ein freiwilliger Dienst, der sich am Gemeinwohl orien-
tiert. Freiwilliges Engagement wird unentgeltlich geleistet,      2
                                                                      Vergleiche Artikel 20 Absatz 1 Kirchenverfassung EKM.
wobei die Auslagen zu erstatten sind.                             3
                                                                      Vergleiche Artikel 15 Kirchenverfassung EKM.
                                                                  4
                                                                      Vergleiche Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 3 Nummer 3
                                                                      Kirchenverfassung EKM.
1
    Artikel 20 Absatz 1 Kirchenverfassung EKM.                    5
                                                                      Ein Muster ist Teil der Arbeitshilfe Ehrenamt.
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021                                                                                                  Seite 47

       tragung vorgeschrieben. Vereinbarungen sind zu befristen,            14. Die jeweiligen Leitungsgremien bzw. Verantwortlichen
       können jedoch vor Fristablauf aufgelöst werden.6                         sorgen für eine angemessene Anerkennung und Wertschät-
6.     Der Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen Infor-                   zung des ehrenamtlichen Dienstes. Über Art und Umfang
       mationen, Räumen, Arbeitsmitteln wird nach Maßgabe der                   der geleisteten Arbeit können Bescheinigungen ausgestellt
       Beschlüsse des jeweiligen Leitungsgremiums gewährt.7                     werden.15
7.     Die Ehrenamtlichen sollen durch dazu beauftragte Perso-              15. Beginn und Ende der ehrenamtlichen Tätigkeit sollen in
       nen begleitet werden.8 Den Gemeinden, den Kirchenkrei-                   einem angemessenen Rahmen begangen werden.16
       sen sowie den Einrichtungen und Werken wird empfohlen,
       Ansprechpersonen für Ehrenamtliche zu benennen.
8.     Das jeweilige Leitungsgremium sorgt für einen regelmä-               Erfurt, den 11. Dezember 2020
       ßigen Informationsaustausch der Ehrenamtlichen mit den               (5215-01:00.02)
       haupt- und nebenberuflich Mitarbeitenden. Vor Entscheidun-
       gen, die den Tätigkeitsbereich von Ehrenamtlichen betreffen,         Der Landeskirchenrat		                      Friedrich Kramer
       sind die Verantwortlichen in die Beratung einzubeziehen.9            der Evangelischen Kirche		                  Landesbischof
9.     Ehrenamtliche Mitarbeit in unserer Kirche ist freiwillig             in Mitteldeutschland
       und wird unentgeltlich erbracht. Ehrenamtlichen sollen die
       ihnen entstandenen besonderen Aufwendungen im Rahmen
       des jeweiligen Haushalts erstattet werden (Sachauslagen,
       wie z. B. Fahrtkosten, Materialkosten, Porto und Telefonge-               Ordnung zur Änderung der Ordnung
       bühren). Der Rahmen soll vorab geklärt werden.10
10.    Die finanziellen Mittel für die Auslagen der Ehrenamt-
                                                                              der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für
       lichen sowie für Dank und Anerkennung sind in den                    Familienfragen – Landesarbeitskreis Thüringen
       Haushalten der verschiedenen kirchlichen Ebenen und                       (eaf Thüringen Ordnung – eafThürO)
       Einrichtungen angemessen einzuplanen.
11.    Ehrenamtlichen ist Fort- und Weiterbildung11 sowie bei                                 Vom 1. Dezember 2020
       Bedarf Supervision zu ermöglichen. Für einige Tätig-
       keitsbereiche besteht darüber hinaus die Verpflichtung zu            Das Kollegium des Landeskirchenamts der Evangelischen
       Fort- und Weiterbildung.12 Die Ehrenamtlichen werden                 Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 63 Absatz
       über entsprechende Angebote informiert. Die Träger des
                                                                            2 Nummer 1 und 7 der Verfassung der Evangelischen Kirche
       ehrenamtlichen Dienstes sind gehalten, diese Kosten im
                                                                            in Mitteldeutschland (Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM)
       Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu übernehmen.
                                                                            vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183), geändert durch Kirchengesetz
12.    Ehrenamtliche sind kraft Gesetzes gegen Unfälle, die sie im
                                                                            vom 24. November 2018 (ABl. S. 206), folgende Änderung
       Zusammenhang mit der kirchlichen Tätigkeit erleiden, bei der
                                                                            der Ordnung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für
       Berufsgenossenschaft versichert. Darüber hinaus bestehen für
                                                                            Familienfragen – Landesarbeitskreis Thüringen (eaf Thüringen
       alle landeskirchlichen Einrichtungen und Kirchengemeinden
                                                                            Ordnung – eafThürO) vom 13. Dezember 2011 (ABl. 2012 S. 4)
       für die verschiedensten Risiken Sammelversicherungsver-
                                                                            beschlossen:
       träge. Damit sind Schadensereignisse, die im Zusammenhang
       mit ehrenamtlicher kirchlicher Tätigkeit stehen, soweit sie                                        Artikel 1
       nicht aus vorsätzlichem Handeln entstehen, versichert.13
13.    Über vertrauliche Angelegenheiten, die ihnen bei ihrem               In der Überschrift, im Eingangssatz und in § 1 Absatz 1
       Dienst bekannt werden, haben sie Verschwiegenheit zu                 Satz 2 der Ordnung wird der Namensbestandteil „Aktions-
       wahren. Dort, wo Ehrenamtliche mit personenbezogenen                 gemeinschaft für Familienfragen“ ersetzt durch die Bezeich-
       Daten in Kontakt kommen, sind sie in Datenschutzbe-                  nung „Arbeitsgemeinschaft Familie“.
       stimmungen einzuweisen und auf deren Einhaltung mit
       Unterzeichnung einer Erklärung zu verpflichten. Die                                                Artikel 2
       Verschwiegenheitspflicht gilt auch über die Beendigung
       der ehrenamtlichen Tätigkeit hinaus. Ehrenamtliche haben             Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in
       über alles zu schweigen, was ihnen in Ausübung der Seel-             Kraft.
       sorge anvertraut worden oder bekannt geworden ist.14

6
      Die Möglichkeiten der Auflösung richten sich nach den Bestim-         Erfurt, den 1. Dezember 2020
      mungen der Vereinbarung oder den für den Arbeitsbereich gelten-       (3626-01)
      den rechtlichen Regelungen.
7
      Das Leitungsgremium klärt z. B. Zeiten, Schlüsselfragen und die       Das Landeskirchenamt		                      Brigitte Andrae
      haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen.                               der Evangelischen Kirche		                  Präsidentin
8
      Vergleiche Artikel 20 Absatz 2 Kirchenverfassung EKM; zu For-         in Mitteldeutschland
      men und Methoden siehe Arbeitshilfe.
9
      Vergleiche z. B. Artikel 28 Absatz 3 Kirchenverfassung EKM.
10
      Ein Muster zur Abrechnung befindet sich in der Arbeitshilfe Eh-
      renamt.
11
      Vergleiche Artikel 20 Absatz 2 Kirchenverfassung.
12
      z. B. für verschiedene Seelsorge- und Verkündigungsdienste
13
      Weitere Informationen zu den Versicherungen gibt die Arbeitshilfe
      Ehrenamt.
14
      In jedem Arbeitsbereich gelten spezifische rechtliche Regelungen.
      Die verantwortlichen (i. d. R. hauptberuflichen) Mitarbeiter sorgen
      für die Vermittlung der entsprechenden spezifischen Kenntnisse an     15
                                                                                 Ein Muster befindet sich in der Arbeitshilfe Ehrenamt.
      die Ehrenamtlichen. Weitere Informationen zum Datenschutz und         16
                                                                                 Beispiele finden sich in der Agende „Berufung-Einführung-Verab-
      zur Verpflichtungserklärung gibt die Arbeitshilfe.                         schiedung“, die im Jahr 2012 in der EKM eingeführt wurde.
Seite 48                                                                       Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021

                Berichtigung                                   Inhaberin einer Pfarrstelle sind, haben ihre Berechtigung zur
                                                               Bewerbung zuvor abzuklären und durch Vorlage einer entspre-
der Verordnung über die Personalentwicklung                    chenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen.
  von Mitarbeitenden in der Evangelischen
         Kirche in Mitteldeutschland                           Bewerbungsunterlagen:
 (Personalentwicklungsverordnung – PEV)                        Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung einer Begrün-
                                                               dung/Motivation (mit eventueller Ausführung zu bisherigen
                                                               oder geplanten Schwerpunkten im Dienst) und eines tabellari-
                 Vom 14. Januar 2020                           schen Lebenslaufes, ggf. ergänzt mit Zertifikaten von stellen-
                                                               relevanten Fort- und Weiterbildungen, einzureichen.
Die Verordnung über die Personalentwicklung von Mitar-         Für Bewerber und Bewerberinnen der Evangelischen Landes-
beitenden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland     kirche Anhalts ist zugleich mit der Bewerbung das Einver-
(Personalentwicklungsverordnung – PEV) vom 11. Dezember        ständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskir-
2020 (ABl. 2021 S. 3) wurde fehlerhaft bekanntgemacht,         chenamt zu erklären.
indem die beschlossene Präambel nicht abgedruckt wurde. Die
Präambel hat nachfolgenden Wortlaut:                           Bewerbungsfrist und Bewerbungsweg:
                                                               Bewerbungen sind bis zum Ende des Folgemonats nach Er-
                         „Präambel                             scheinen des Amtsblattes an das Landeskirchenamt der EKM,
                                                               Personaldezernat, Referat P3, Kirchenrätin Dr. Kerstin Voigt,
Personalentwicklung dient dazu, dass die Evangelische Kirche   Michaelisstr. 39, 99084 Erfurt, zu richten.
in Mitteldeutschland ihren Auftrag gemäß Artikel 2 Kirchen-    Für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel im
verfassung EKM wahrnehmen kann.                                Landeskirchenamt entscheidend (nicht der Poststempel)!
Dafür stellt die Kirche Instrumente der Personalentwicklung
zur Verfügung. Diese verfolgen das Ziel, die Gaben sowie das   Pfarrstellen in der Landeskirche Anhalts und andere Stellen:
Lern- und Leistungspotential der kirchlichen Mitarbeitenden    Pfarrer*innen (m/w/d) der Evangelischen Kirche in Mittel-
zu erkennen, zu erhalten und entsprechend den dienstlichen     deutschland können sich aufgrund der Vereinbarung zum
Bedarfen zu fördern. Personalentwicklung ist stets auf die     gemeinsamen Bewerbungsraum auch auf freie Stellen in der
jeweilige Berufs- und Lebensphase der oder des Mitarbeiten-    Landeskirche Anhalts bewerben.
den ausgerichtet. Die Kirche nimmt im Rahmen der Perso-        Hinweise auf Stellenausschreibungen finden Sie unter
nalentwicklung auch ihre Mitverantwortung im Bereich der       https://www.landeskirche-anhalts.de/stellen.
Gesundheitsfürsorge wahr.“
                                                               Stellen für Mitarbeitende im Verkündigungsdienst werden in
                                                               EKM-intern und auf der Website der EKM ausgeschrieben
Erfurt, den 14. Januar 2021                                    (https://www.ekmd.de/service/stellenangebote).
(4532-02)

Das Landeskirchenamt		                 i. A. Thomas Brucksch   Ausgeschrieben bzw. nochmals ausgeschrieben werden fol-
der Evangelischen Kirche		             Kirchenrechtsrat        gende Pfarrstellen:

                                                               I. Gemeindepfarrstellen
                                                               1. Pfarrstelle Bad Tennstedt
B.       PERSONALNACHRICHTEN                                   2. Pfarrstelle Rudolstadt II
                                                               3. Pfarrstelle Silkerode

                                                               II. Kreispfarrstellen
                                                               1. Kreispfarrstelle für Entlastungsdienste im Kirchenkreis
                                                                    Meiningen, Pfarrbereiche Römhild und Milz
                                                               2. Kreispfarrstelle für Entlastungsdienste im Kirchenkreis
C. STELLENAUSSCHREIBUNGEN                                          Merseburg
                                                               3. Kreispfarrstelle für Klinikseelsorge im Kirchenkreis
                                                                    Merseburg
Bewerbungsberechtigung:                                        4. Kreisreferentenstelle für die Arbeit mit Kindern, Jugend-
Bewerbungsberechtigt sind Pfarrer*innen (m/w/d) sowie               lichen und Familien im Kirchenkreis Merseburg
ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) im Dienst der
Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evange-     III. Superintendentenstellen
lischen Landeskirche Anhalts, denen die Anstellungsfähigkeit   ---
gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde, nach
Maßgabe der jeweiligen berufsspezifischen Schwerpunktset-      IV. landeskirchliche Stellen
zung, der dafür notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und     ---
der fachlichen Eignung (PfStG § 4 Abs. 1). Näheres ist der
jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.
                                                               Zu I. 1.:
Bewerbungen von Pfarrer*innen bzw. ordinierten Gemeinde-       Pfarrstelle Bad Tennstedt
pädagog*innen der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber       Propstsprengel: Eisenach-Erfurt
oder Inhaberin einer Pfarrstelle sind, können in begründeten   Kirchenkreis: Mühlhausen
Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen werden       Stellenumfang: 100 Prozent
(PfStG § 4 Abs. 3). Pfarrer*innen der Evangelischen Lan-       Predigtstätten: 8
deskirche Anhalts, die noch nicht fünf Jahre Inhaber oder      Gemeindeglieder: 1 230
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021                                                                                   Seite 49

Dienstsitz: Bad Tennstedt                                          Zu I. 2.:
Dienstwohnung: vorhanden                                           Pfarrstelle Rudolstadt II
Dienstbeginn: baldmöglichst                                        Propstsprengel: Meiningen-Suhl
bewerbungsberechtigter Personenkreis: Pfarrer*innen (m/w/d)        Kirchenkreis: Rudolstadt-Saalfeld
Besetzungsrecht: durch das Landeskirchenamt                        Stellenumfang: 100 Prozent
                                                                   Predigtstätten: 4
Allgemeines und Infrastruktur:                                     Gemeindeglieder: 1 450
Bad Tennstedt ist eine kleine Kurstadt mit Geschichte. Die Lan-    Dienstsitz: Rudolstadt
deshaupt Erfurt ist in ca. 30 Minuten mit dem Auto zu erreichen.   Dienstwohnung: vorhanden
Kindergarten, Grund- und Regelschule, Zahn- und Arztpraxis         Dienstbeginn: 1. November 2021
sowie eine Rehabilitationsklinik befinden sich in Bad Tennstedt.   bewerbungsberechtigter Personenkreis: Pfarrer*innen (m/w/d)
Der Pfarrbereich ist in zwei Kirchspiele zusammengefasst, zu       Besetzungsrecht: durch die Kirchengemeinde
denen neben Bad Tennstedt die Kirchengemeinden Ballhau-
sen, Kutzleben, Lützensömmern, Haussömmern, Hornsöm-               Zur Pfarrstelle gehören die Kirchengemeinde Rudolstadt mit
mern, Mittelsömmern und Bruchstedt gehören. Alle Orte sind         dem Seelsorgebezirk Rudolstadt II, die Kirchengemeinde
von ländlichen Traditionen geprägt. Die Gebäude und Kirchen        Cumbach und die Kirchengemeinden der Dörfer Teichweiden
sind größtenteils in einem guten baulichen Zustand.                und Pflanzwirbach mit Ammelstädt. Predigtstätten sind die
                                                                   Stadtkirche Rudolstadt, die Nikolaikirche Cumbach und die
Dienstwohnung:                                                     Kirchen in Pflanzwirbach und Teichweiden. In der Senio-
Die renovierte Pfarrdienstwohnung befindet sich im Oberge-         renresidenz in Cumbach werden in regelmäßigen Abständen
schoss des grundsanierten Pfarrhauses in Bad Tennstedt. Die        Gottesdienste gehalten.
Wohnung umfasst ca. 130 m² und hat sechs Zimmer, Küche,
Bad und Flur.                                                      Wohnort:
                                                                   Die ehemalige Residenzstadt Rudolstadt liegt unweit von Jena
Gemeindeleben:                                                     und Weimar im Landkreis Saalfeld – Rudolstadt und hat ca.
Der Pfarrbereich gehört zur Region Bad Langensalza und             23 000 Einwohner. Das Schloss Heidecksburg, Theater,
zum anerkannten Erprobungsraum des Kirchenkreises. Alle            Schillerhaus sowie das größte Volksfest Thüringens – das
Hauptamtlichen arbeiten in einem Regionalteam mit den Mitar-       Vogelschießen haben ihre Wurzeln in der Zeit des ehemali-
beitern des Erprobungsraums zusammen. Diese Planungs- und          gen Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt. In jüngerer Zeit
Leitungsgruppe weiß sich verantwortlich für geistliches Ge-        sind ein Erlebnisbad, ein Kino und Europas größtes Weltmu-
meindewachstum, für das Vernetzen der einzelnen Kirchenge-         sik-Treffen – das Rudolstadt-Festival hinzugekommen. Im
meinden und das Zusammenwachsen der Kirchengemeinden in            Nachbarort Bad Blankenburg treffen sich Christen aus dem
der Region. Die Zusammenarbeit zwischen den Hauptamtlichen         In- und Ausland jährlich zur Allianzkonferenz. In einer Ge-
(eine Pfarrerin, ein ordinierter Gemeindepädagoge, zwei Ge-        meinschaftsunterkunft werden geflüchtete Menschen betreut.
meindepädagoginnen in der Arbeit mit Kindern, Familien und         Rudolstadt ist Sitz der Superintendentur Rudolstadt-Saalfeld.
Jugendlichen und die Mitarbeiter des Erprobungsraums) und          In Rudolstadt sind Kindertagesstätten und alle Schularten,
Ehrenamtlichen ist ein wichtiger Schwerpunkt des regionalen        auch in freier Trägerschaft, vorhanden, einschließlich Gymna-
Konzeptes. Engagierte Gemeindeglieder bemühen sich um ein          sium, Volkshochschule und Kreismusikschule.
lebendiges Gemeindeleben mit einer kleinen Aktionsgruppe für
Fairen Handel, mit dem Chor der Monday-Singers und mit einer       Wohnung:
Zusammenarbeit mit dem Stadtblasorchester Bad Tennstedt. Zu        Das historische Pfarrhaus neben der Stadtkirche in Rudolstadt
einem festen Bestandteil ist das Regionalprojekt „Bibelteilen“     ist 1995 grundlegend saniert worden. Dort steht eine Dienst-
geworden. Sehr verlässlich ist ein ehrenamtlicher Organist im      wohnung mit 123 m² Wohnfläche zur Verfügung. Das Haus hat
Einsatz in den Gemeinden und ein Hausmeister ist angestellt.       einen Garten, zum großen Teil in Hanglage. Im Erdgeschoss
                                                                   des Pfarrhauses gibt es eine vermietete Wohnung mit 60 m²
Erwartungen:                                                       und einen Gemeinderaum mit 70 m².
Wir wünschen uns eine/n Pfarrer*in, die/der an der Weiterent-
wicklung des regionalen Konzeptes interessiert ist und sich mit    Mitarbeiter:
auf den Weg nach neuen Gestaltungsformen gemeindlichen             Der derzeitige Pfarrer arbeitet im Verkündigungsdienst mit
Lebens im ländlichen Raum macht und dabei Wert legt auf:           dem Pfarrer der Pfarrstelle Rudolstadt I und einem Kanto-
• Teamarbeit,                                                      renehepaar zusammen. Weiter sind die Pfarrerin für fami-
• Vernetzung,                                                      lienbezogene Arbeit zu 50 Prozent in Rudolstadt und zwei
• Seelsorge und Beziehungsarbeit,                                  Gemeindepädagoginnen in Rudolstadt und Cumbach tätig.
• Begleitung von Ehrenamtlichen,                                   Alle Gemeinden werden von engagierten Gemeindekirchen-
• geistliche Impulse,                                              räten geleitet.
• Orientierung an neuen sinnvollen Gemeindeaufbaumodellen.
                                                                   Kirchenmusik:
Amtshandlungen:                                                    Die Kirchenmusik in Rudolstadt wird durch ein A-Kantoren-
                       2018     2019    2020                       ehepaar geleitet. Es gibt einen Oratorienchor, der regelmäßig
Taufen:                   8        8       2                       Konzerte mit dem örtlichen Orchester, den Thüringer Sympho-
Konfirmationen:          10       15       5                       nikern, veranstaltet, es gibt Projektchöre, eine Flötengruppe
Trauungen:                4        2       0                       und einen sehr aktiven Posaunenchor. Der Verein zur Förde-
Bestattungen:            12        4      12                       rung der kirchenmusikalischen Arbeit in Rudolstadt unterstützt
                                                                   dies. In Cumbach, Pflanzwirbach und Teichweiden wird die
Weitere Auskünfte erteilen:                                        Kirchenmusik durch ehrenamtliche Organisten zuverlässig
• Superintendent Andreas Piontek, Bei der Marienkirche 9,          getragen.
    99974 Mühlhausen, Tel.: 03601/812901,
    E-Mail: superintendent@kirchenkreis-muehlhausen.de
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Verwaltung:                                                        bereich Silkerode gehören das Kirchspiel Silkerode (mit den
Die Verwaltung der Kirchengemeinde Rudolstadt liegt in den         Orten Bockelnhagen, Silkerode, Weißenborn-Lüderode und
Händen einer Kirchmeisterin, wobei die Geschäftsführung als        Zwinge), Epschenrode, Stöckey und Werningerode. Politisch
solche beim Inhaber der ausgeschriebenen Pfarrstelle liegt. In     ist der Pfarrbereich Silkerode zum Landkreis Eichsfeld zuge-
den übrigen Gemeinden gibt es ehrenamtliche Kassenführer.          hörig.
Die Buchungs- und Kassenstelle des Kreiskirchenamtes führt
alle Buchungen der Gemeinden aus.                                  Das Pfarrhaus befindet sich in Silkerode. Die Dienstwohnung
                                                                   umfasst 111 m2 (Wohn-, Schlaf-, 2 Kinder-, Gästezimmer, Kü-
Amtshandlungen 2018 bis 2020:                                      che, Bad) und ist sofort bezugsfähig. Das Pfarrhaus ist von ei-
                   2018 2019            2020                       nem geschützten Garten umgeben. Kindergärten befinden sich
Taufen:               12      10           6                       in Bockelnhagen (in kommunaler Trägerschaft), in Weißen-
Konfirmationen:       15      20           4                       born (in katholischer Trägerschaft) und in Werningerode sowie
Trauungen:              2      4           0                       Stöckey (in Trägerschaft der Diakonie). Die Grundschule kann
Bestattungen:         20      19          25                       in Weißenborn besucht werden. Die Regelschule befindet sich
                                                                   in Bischofferode, das Gymnasium in Worbis.
Veranstaltungen:
Der derzeitige Pfarrer führt neben den Gottesdiensten und An-      Was erwartet Sie:
dachten Veranstaltungen wie Konfirmandenunterricht, Senioren-      In allen Orten des Pfarrbereiches gibt es eine Kirche mit
nachmittage, Gesprächskreise, Bibelgespräche und Friedensge-       regelmäßigen Gottesdiensten. Gemeinderäume gibt es zudem
bete durch. Ein engagierter Kreis von Ehrenamtlichen unterstützt   in Zwinge, Silkerode, Stöckey und Werningerode. Die meisten
ihn als Küster, beim Besuchsdienst, der Verteilung des Gemein-     Kirchen sind in einem guten baulichen Zustand mit bespiel-
debriefs und der Organisation von Gemeindefesten und sonstigen     baren Orgeln und teilweise ehrenamtlichen Organistinnen und
Veranstaltungen. Dem „Kirchbauverein Rudolstadt“ gehören auch      Organisten. Für das Kirchspiel Silkerode wurde in den letzten
Menschen an, die keine Mitglieder der Kirchengemeinde sind.        Jahren ein Gebäudekonzept mit Schwerpunkten für die Kir-
                                                                   chen erarbeitet. Die Kirche in Bockelnhagen wird derzeit zu
Erwartungen an eine/n Pfarrer*in:                                  einem Gemeindezentrum im Kirchspiel Silkerode umgebaut.
• ein klares geistliches Profil, die/der ihren/seinen Beruf als    Im Pfarrbereich gibt es einen Kirchenchor sowie einen Kinder-
   Berufung versteht                                               und Jugendchor. Die Arbeit mit Kindern findet zum einen in
• Kontaktfreude, Teamfähigkeit und der Bereitschaft zur            der Grundschule in Weißenborn und im kommunalen Kinder-
   Zusammenarbeit im öffentlichen Raum (u. a. Diakonie,            garten und zum anderen in Stöckey in den Gemeinderäumen
   Kommune, Kultur, Flüchtlingsarbeit) und in der ökume-           statt. In allen Orten gibt es regelmäßig Familiengottesdienste.
   nischen Gemeinschaft vor Ort                                    Bereichert wird die Arbeit durch regionale Aktionen wie Fami-
• die/der Bewährtes fortführt und offen ist für neue Wege          lienfreizeit, Teenietage, Kinderbibeltage und einen jährlichen
   in der Gemeindearbeit und möglichst schon über solche           Familientag. Ein Gemeindebrief informiert regelmäßig über
   Erfahrungen verfügt                                             alle Aktivitäten im Pfarrbereich. Im Kirchenkreis Südharz gibt
• die/der sich Zeit für Seelsorge nimmt und die Bereitschaft,      es eine aktive dezentrale Jugendarbeit mit der Herzschlag-Ju-
   mit den Menschen vor Ort zusammen zu leben und sich             gendkirche in Nordhausen als gemeinsamen Anlauf- und
   auf sie einzulassen mitbringt                                   Treffpunkt. Weitere Informationen dazu finden sich unter:
• grundsätzlich bereit ist die Geschäftsführung der Gemein-        www.herzschlag.me.
   den zu übernehmen
                                                                   Engagierte Ehrenamtliche bringen sich in den unterschiedli-
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen Ihnen zur             chen Aufgaben- und Leitungsbereichen ein. Als hauptamtliche
Beantwortung Ihrer Fragen gern zur Verfügung.                      Mitarbeiter wirken mit: eine Gemeindepädagogin und eine
                                                                   Pfarramtssekretärin im Pfarrbüro Silkerode mit einem Umfang
Weitere Auskünfte erteilen:                                        von 8 Std./Woche. Darüber hinaus ist eine Zusammenar-
• Pfarrer Gisbert Stecher, Tel.: 03672/313576,                     beit in der Gesamtregion mit zwei weiteren Pfarrbereichen
    E-Mail: gisbert.stecher@t-online.de                            erwünscht. Die Kirchengemeinden pflegen gute ökumenische
• Superintendent Michael Wegner, Tel.: 03672/489614,               Kontakte.
    E-Mail: suptur@kirchenkreis-ru-slf.de
• die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte                         Amtshandlungen:
                                                                                         2017     2018     2019
                                                                   Taufen:                 14       10        5
Zu I. 3.:                                                          Konfirmationen:          7        7        7
Pfarrstelle Silkerode                                              Trauungen:               2        3        3
Propstsprengel: Eisenach-Erfurt                                    Bestattungen:           24       23       13
Kirchenkreis: Südharz
Stellenumfang: 100 Prozent                                         Wir wünschen/erwarten:
Predigtstellen: 7                                                  • Freude für das Leben auf dem Land und das Zugehen auf
Gemeindeglieder: 1 327                                                 Menschen,
Dienstsitz: Silkerode                                              • eine wertschätzende Zusammenarbeit mit Gemeindekir-
Dienstwohnung: vorhanden                                               chenräten, Kollegen und Ehrenamtlichen im Pfarrbereich
Dienstbeginn: baldmöglichst                                            und in der Region,
bewerbungsberechtigter Personenkreis: Pfarrer*innen (m/w/d)        • Integration des gesamten Spektrums der Gemeinde,
sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d)                     • ein Herz für traditionelle und Lust auf neue Formen der
Besetzungsrecht: durch das Landeskirchenamt                            Gemeindearbeit,
                                                                   • Offenheit für kirchenferne Menschen und Zusammenar-
Der Pfarrbereich Silkerode ist landschaftlich reizvoll im              beit mit Vereinen und Kommunen,
Südharz an der Grenze zu Niedersachsen gelegen. Zum Pfarr-         • Interesse an der ökumenischen Zusammenarbeit.
Amtsblatt Nr. 2 – 11. Februar 2021                                                                                       Seite 51

Der Kirchenkreis Südharz hat in den zurückliegen zwei Jahren         mit der Kommune und den Trägern des öffentlichen Lebens ist
erste gute Erfahrungen im Bereich der Elektro-Mobilität              gut. Verkehrstechnisch ist der Bereich über die 8 km entfernte
sammeln können. Bei Interesse kann diese Erfahrung auf den           A 71 sowie über ein öffentliches Bus-Nahverkehrssystem
Pfarrbereich Silkerode ausgeweitet werden.                           sowohl an die Stadt Meiningen als auch an die Stadt Hildburg-
                                                                     hausen und das bayrische Bad Königshofen angebunden.
Weitere Auskünfte erteilen:
• Vorsitzende des Kirchspiels Silkerode, Frau Ute Iser,              Mitarbeiter*innen:
    Tel.: 036072/81715                                               Zum Mitarbeiterteam gehören (neben der ausgeschriebe-
• Pfarrer Thomas Reim, Tel.: 03631/4708283,                          nen Kreispfarrstelle) die Pfarrerin der Pfarrstelle Milz, eine
    E-Mail: Thomas-reim@t-online.de                                  Gemeindepädagogin mit einem Dienstauftrag von 30 Prozent
• Superintendent Andreas Schwarze, Tel.: 03631/609915,               in den Pfarrbereichen Römhild und Milz, Organistinnen im
    E-Mail: andreas.schwarze@ekmd.de                                 Nebenamt und -geplant- eine Entlastung im Verwaltungs-
                                                                     dienst. Zahlreiche Ehrenamtliche übernehmen Verantwortung
                                                                     und Dienste in den Gemeinden.
Zu II. 1.:
Kreispfarrstelle für Entlastungsdienste im Kirchenkreis              Kirchliches Leben:
Meiningen, Pfarrbereiche Römhild und Milz                            Im Folgenden wird der Pfarrbereich Römhild beschrieben:
Propstsprengel: Meiningen-Suhl                                       Die Gottesdienste werden derzeit wöchentlich in Römhild und
Kirchenkreis: Meiningen                                              14-tägig in Mendhausen und Sülzdorf gefeiert.
Stellenumfang: 100 Prozent                                           Gruppen und Kreise prägen das Gemeindeleben, so Christen-
Befristung: bis 31. Dezember 2025, mit Perspektive der Über-         lehre- und Krabbelgruppen (im Aufgabenbereich der Gemein-
nahme einer neu zu bildenden Pfarrstelle                             depädagogin), Kirchenchor, Bibelabende (in Zusammenarbeit
Dienstsitz: Römhild                                                  mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft). In Römhild werden
Dienstwohnung: vorhanden, wird vermutlich 2022 bezugsfertig          regelmäßig Konzerte angeboten. Konfirmandentage, Bibelwo-
Dienstbeginn: ab 1. November 2021                                    chen, ein jährliches Seniorentreffen, Kinderbibeltage werden
bewerbungsberechtigter Personenkreis: Pfarrer*innen (m/w/d)          gemeinsam mit dem Pfarrbereich Milz bzw. mit den Kirchen-
sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d)                       gemeinden im Grabfeld gestaltet.
Besetzungsrecht: durch den Kreiskirchenrat                           Derzeit ist ein Kirchengemeindeverband der Kirchengemein-
                                                                     den des Pfarrbereichs Römhild in Gründung. Die Kirchenge-
Zum Hintergrund der Kreispfarrstelle:                                meinde Milz bildet seit vielen Jahren mit den Gemeindeteilen
In der Strukturplanungsrunde 2020-2025 ist in der Region             Eicha und Hindfeld eine gemeinsame Kirchengemeinde.
Grabfeld des Kirchenkreises Meiningen eine Reduzierung um            Der Pfarrbereich Römhild verfügt über eine eigene Home-
eine 1,0 VbE-Pfarrstelle vorgesehen, die durch das Zusam-            page. Die Kontakte zur regionalen Presse sind sehr gut; die
mengehen der Pfarrbereiche Römhild und Milz erfolgen soll.           Berichterstattung ist wohlwollend, alle kirchlichen Termine
Die Kirchengemeinden der Pfarrbereiche Milz und Römhild              und Veranstaltungen werden stets veröffentlicht bzw. presse-
erachten ein Zusammengehen der Pfarrbereiche als sinnvoll,           wirksam begleitet.
so wurde es in Beratungen signalisiert. Ein Zusammengehen
der Pfarrbereiche Römhild (Römhild gesamt: 923 Gemeinde-             Kirchengebäude:
glieder, davon Mendhausen 130 Ggl., Römhild 729 Ggl.; Sülz-          • die im 15. Jahrhundert im spätgotischen Baustil errich-
dorf 64 Ggl.) und Milz (mit den Gemeindeteilen Eicha und                 tete Stiftskirche „St. Marien und St. Johannis Baptist“ in
Hindfeld 672 Ggl.) schafft mit knapp 1 600 Ggl. eine Größe               Römhild mit barocker Innengestaltung beherbergt einen
eines Pfarrbereiches, der sowohl zu bewältigen ist als auch für          reichen Schatz von Kunstgütern, die Außensanierung
längere Zeit Bestand haben wird.                                         schreitet in mehreren Bauabschnitten voran
Nach dem Ruhestandseintritt des Pfarrers der Pfarrstelle             • die St. Urban-Kirche in Mendhausen, deren Erbauungszeit
Römhild im Herbst 2021 und in dem Zeitraum vor dem                       unbekannt ist und die im 19. Jahrhundert grundlegend
geplanten Ruhestandseintritt der Pfarrerin der Pfarrstelle Milz          erneuert wurde
(regulär in 08/2025) soll die zeitlich befristete Kreispfarrstelle   • die Kirche zum „Krippelein Jesu“ in Sülzdorf, mit Innen-
Entlastungsdienste in den Pfarrbereichen leisten. Es besteht             gestaltung im Stil des Klassizismus (1811 neu erbaut und
die Perspektive, dann die neu gebildete Pfarrstelle übernehmen           2005 saniert), die Orgelsanierung ist in Angriff genommen
zu können.                                                           • die Friedhofskirche in Römhild, erbaut 1708-1712, ist in
Die Schwerpunkte der Arbeit in der Kreispfarrstelle sind                 kommunalem Eigentum
zum einen die Übernahme der Dienste, die im Pfarrbereich
Römhild anfallen und zum anderen die Begleitung des Zusam-           Gemeindehaus und Pfarrhaus:
mengehens der beiden Pfarrbereiche bei Übernahme einzelner           • Das Pfarrhaus steht in Römhild, die Pfarrwohnung mit
Aufgaben (u. a. gemeinsamer Konfirmandenunterricht).                    162 m² befindet sich im 1. Obergeschoss.
                                                                     • In Mendhausen und Sülzdorf nutzen die Kirchengemein-
Zum kommunalen und regionalen Umfeld:                                   den kommunale Räume.
Die Kirchengemeinden der Pfarrbereiche Römhild und Milz
gehören kommunal zur Stadt Römhild (Landkreis Hildburg-              Erwartungen:
hausen). Sie liegen an der Grenze zum Freistaat Bayern, zu           Die Gemeindekirchenräte und das Mitarbeiterteam freuen sich
den benachbarten Kirchengemeinden in Bayern bestehen gute            auf eine Pfarrperson
Kontakte. Die Stadt Römhild liegt im landschaftlich reizvol-         • die Freude am Gottesdienst und am Gemeindeleben hat
len Grabfeld und ist das kulturelle Zentrum im thüringischen             und es mit den Menschen vor Ort und in deren Kontext
Grabfeld. Kindertagesstätten, Grund- und Regelschule befin-              weiterentwickeln möchte,
den sich in der Stadt Römhild, ebenso Einkaufsmöglichkeiten          • der Seelsorge ein wichtiges Anliegen ist,
für den täglichen Bedarf sowie Arztpraxen.                           • die gemeinsam mit den Mitarbeitenden die Gemeinsam-
Der Anteil der evangelischen Christen an der Gesamtbevöl-                keiten der Pfarrbereiche stärkt und das Zusammenwach-
kerung beträgt zwischen 40-60 Prozent, die Zusammenarbeit                sen befördert,
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