Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt Postwurfsendung an sämtliche Haushalte der Gemeinde Wenzenbach Jahrgang 36 | Freitag, den 27. Januar 2017 | Nr 1 Foto: Judith Schott Ein glückliches Jahr 2017
2 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Erreichbarkeit Inhalt Telefon 09407/309-0 Amtliche Bekanntmachungen Seite 3 Telefax 09407/309-160 E-Mail Gemeinde.Wenzenbach@wenzenbach.de Informationen der Gemeindeverwaltung Seite 6 Internet: www.wenzenbach.de Öffnungszeiten Nachrichten anderer Stellen und Behörden Seite 15 Montag 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr Nachrichten aus dem Kindergarten Seite 17 Mittwoch ganztägig geschlossen Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Nachrichten aus der Schule Seite 18 Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Kirchliche Nachrichten Seite 20 Postadresse Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach Vereine und Verbände Seite 21 Öffnungszeiten der Bücherei Montag 09.00 bis 12.00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr (Wochenende/Feiertag) Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 116 117 und 14.00 bis 18.00 Uhr Rettungsdienst Telefon: 112 Freitag 14.00 bis 18.00 Uhr Redaktionsschluss für die Februar-Ausgabe ist Dienstag, 14. Februar 2017, 9.00 Uhr
3 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 (4) Stellplätze dürfen auf dem Baugrundstück oder auf einem Grundstück im Sinne des Absatzes 3 nicht Amtliche Bekanntmachungen errichtet werden, wenn aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan auf dem Baugrundstück keine Stell- plätze oder Garagen angelegt werden dürfen. (5) Der Stellplatznachweis kann durch Abschluss eines SATZUNG Ablösungsvertrages erfüllt werden, der im Ermessen der Gemeinde Wenzenbach der Gemeinde liegt. Der Ablösungsbetrag wird vom Gemeinderat Wenzenbach durch Beschluss festgelegt. über die Herstellung von Stellplätzen (6) Die Stellplätze müssen mit der Bezugsfertigkeit der bau- und deren Ablösung lichen Anlage oder mit der Nutzungsänderung der bau- (Stellplatzsatzung) lichen Anlage zur Verfügung stehen. Aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung § 5 Ausstattung von Stellplätzen (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Wenzenbach folgende Satzung: Es ist eine naturgemäße Ausführung der Zufahrten und Stell- flächen vorzusehen; soweit wie möglich soll ein Pflasterrasen § 1 Geltungsbereich oder ähnliches gewählt werden. Die Entwässerung ist so anzu- legen, dass dadurch weder öffentliche Verkehrsflächen noch Diese Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet Wenzen- Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden. bach. Abweichende Stellplatzfestsetzungen in rechtsverbind- lichen Bebauungsplänen gelten jedoch vorrangig. § 6 Abweichungen § 2 Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen Bei verfahrensfreien Bauvorhaben kann die Gemeinde, im (1) Werden Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- oder Übrigen die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind Stellplätze in aus- Gemeinde von den Vorschriften dieser Satzung Abweichungen reichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaf- nach Art. 63 BayBO zulassen. fenheit herzustellen (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBO). (2) Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anla- § 7 Inkrafttreten gen sind Stellplätze in solcher Zahl und Größe herzustel- Diese Satzung tritt am 06. Februar 2017 in Kraft. len, dass die Stellplätze die durch die Änderung zusätz- lich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen können Wenzenbach, den 18.01.2017 (Art. 47 Abs. 1 Satz 2 BayBO). Gemeinde Wenzenbach § 3 Anzahl der Stellplätze Koch (1) Die Anzahl der notwendigen und nach Art. 47 BayBO Erster Bürgermeister herzustellenden Stellplätze (Stellplatzbedarf) ist anhand der Richtzahlenliste für den Stellplatzbedarf zu ermitteln, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. Anlage zu § 3 zur Satzung über die Herstellung (2) Für Verkehrsquellen, die in der Richtzahlliste nicht aus- von Stellplätzen und deren Ablösung (GaStS) drücklich genannt sind, ist der Stellplatzbedarf nach den )6 )!)*(-"" "),""'",2 )/%$.)*-) besonderen Verhältnissen im Einzelfall in Anlehnung an >6=6 eine oder mehrere vergleichbare Nutzungen, die in der >6> $#"$-*) ?,""'",2 Anlage aufgeführt sind, zu ermitteln. **$$2"74%''"7-$ $-*)#,> (3) Für Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungs- 8%$$,9 verkehr ist auch eine ausreichende Anzahl von Stellplät- >6? $")0%$-$$ zen für Lastkraftwagen nachzuweisen. Auf ausgewie- $#"$-*)$*2-$) >,""'",2 sene Ladezonen für den Anliegerverkehr dürfen keine )&+/%$A=#E%$"4 0$$#) Stellplätze ausgewiesen werden. "*A=#E%$") ?,""'",2 (4) Für Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr durch $")0%$-$ Autobusse zu erwarten ist, ist auch eine ausreichende >6@ )#"$-*)-$*%$*, ?,""'",2')% C%$$,$ 8 6>9 -#,%$-$$ %$-$ Anzahl von Stellplätzen für Busse nachzuweisen. A=#E (5) Für Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr durch >6A -#,$%)$0%$-$$ >,""'",2')% >,""'",2 einspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Radfahrer, Mofafahrer) 8,)-,*%$$9 %$-$ $$$ @%$-$$ zu erwarten ist, ist auch ein ausreichender Platz zum >6B %$$7-$)$-*) >,""'",2 Abstellen von Zweirädern nachzuweisen. %$-$ (6) Werden Anlagen auf dem Baugrundstück verschieden- >6C %$# >,""'",2 >,""'",2 >= 0%$) 0%$) artig genutzt, so ist der Stell-platzbedarf für jede Nut- ? # $ zung (Verkehrsquelle) getrennt zu ermitteln. Eine gegen- seitige Anrechnung ist bei zeitlich ständig getrennter ?6>6 .)%-$)0",-$*)-# >,""'",2 @=#E >,""'",2 Nutzung möglich. ""#$ -,2"4 % $$$>B=#E #$*,$* -,2" ?,""'",2 § 4 Möglichkeiten zu Erfüllung der Stellplatzpflicht ?6?6 -##,)"# >,""'",2 ?=#E >,""'",2 *-)/)!)8",)7-$ -,2"4 % $$$@=#E (1) Stellplätze können als nicht überdachte Stellplätze, als ),-$*7%) #$*,$*A -,2" Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) oder als Einstell- ),-$*)-#4)2,')1$-6 ,""'",2 plätze in Garagen gem. § 1 der „Verordnung über den "69 @ )!-**,,,$ Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der @6>6 $4)$7-$ >,""'",2 >,""'",2 @=#E notwendigen Stellplätze“ (GaStellV) hergestellt werden. *,*-*) >4B*,,$ )!-*$-,2"4 (2) Die notwendigen Stellplätze können auf dem Baugrund- %#$6? ,""'",2 $8$6?9 stück hergestellt werden Art. 47 Abs. 3 Nr. 1 BayBO. @6?6 ))-)#)!,4 >,""'",2 >4B >,""'",2 >=#E (3) Die notwendigen Stellplätze können auf einem geeig- $!-*2$,)$ *,$ )!-*$-,2"8$6@9 neten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks A A6> *,*,,,$ >,""'",2 >4B >,""'",2 >=#E hergestellt werden, wenn dessen Benutzung für diesen *,$ ,,%*,)-#" Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichts- A6?6 %,"*4$*%$$-$$" >,""'",2 >4B >,""'",2 ?,,$4 behörde rechtlich gesichert ist. Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 ))-$*,) *,,$ .)2-&)$ BayBO. *,-),%$*,)4
4 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 -*"$A6> In der Sitzung vom 17.01.2017 wurde der Entwurf des Bebau- ungs- und Grünordnungsplanes „Gonnersdorf-Böhmerwald- A6@6 *!%,!$4$2"%!" >,""'",2 >4B >,""'",2 *,$ ?,2'",2 straße“ in der Fassung vom 17.01.2017 mit den inhaltlichen und A6A6 )$.-$**,,,$66/%$:A >,""'",2 >4B >,""'",2 B#E redaktionellen Änderungen vom Gemeinderat der Gemeinde *6@ )6?- 8266 *,,$ -,2" Wenzenbach gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit '"%,!4'""" B gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. B6> $0)!*7-$ $-*,),) >,""'",2 B=#E >,""'",2 Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt: -,2"%) $$$>==#E >4B*,, -,2" im Nordosten: Flurnummer 1193/1, 1193/0 Gemarkung B6?6 ))-#4 )'",24 8$6A9 >,""'",2 D=#E Grünthal II -**,""-$*7-$)!-*'",2 -,2"%) im Südosten: Flurnummer 1201, Gemarkung Grünthal II >4B*,, 8$6A9 (Jägerweg) B6@6 ),)2-0)!*,,,$ C,""'",2 im Südwesten: Flurnummer 1187, Gemarkung Grünthal II ),-$*7%) '),-)*,$ im Nordwesten: Flurnummer 1256, Gemarkung Grünthal II B6A6 $!*,""$#,"'",2$ D,""'",2 (Kreisstraße R 6) "'",2 B6B6 -,%#,* B,""'",2 und umfasst die Grundstücke mit den folgenden Flurnummern ),)0*$" *$"4 der Gemarkung Grünthal II: 2-*,2" ,-)-#.)#$6 Flurnummern 1188, 1189, 1190, 1191, 1192, 1256 (Teilfläche) >= ),)2- gemäß der beigefügten Skizze B6C6 ),)2-0*'",22-) @,""'",2 "*,$-$ *'",2 An umweltbezogene Informationen werden mit ausgelegt: Verkehrs- und schalltechnische Untersuchungen, geotech- 1. Wenn alle Stellplätze in festen Garagen oder Tiefgaragen nischer Bericht/Gutachten angeordnet sind, ist bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Der Entwurf liegt in der Zeit vom 06.02.2017 Wohneinheiten, je 6 angefangene Wohneinheiten, ein Besu- bis einschließlich 07.03.2017 cherstellplatz auf der Freifläche zu errichten. in der Gemeindeverwaltung Wenzenbach, Hauptstraße 40, 2. Ist die Lagerfläche größer als 10 % der Verkaufsnutzflä- I. Stock, Zimmer 1.05, 93173 Wenzenbach während der Öff- che, so ist für die Mehrfläche ein Zuschlag nach Ziff. 5.2. zu nungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. berechnen. 3. Ist die Lagerfläche größer als 10 % der Verkaufsnutzflä- Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: che, so ist für die Mehrfläche ein Zuschlag nach Ziff. 5.2. zu berechnen. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr 4. Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach Nutzfläche zu berechnen; ergibt sich dabei ein offensichtliches Missver- Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr ständnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl Während dieser öffentlichen Auslegung können Bedenken und der Beschäftigten zugrunde zu legen. Anregungen zu der Planung vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss- fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Ein- hier: Billigung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 4 wendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen 11 107 12 m 1074 Z7 3GO00493 l .7 DN „Gonnersdorf-Böhmerwaldstraße“ 104 7.7 4 Hö % 3 3GO00501 D347.53o 5 250 S 3 28 ST o2 9 TZ3 6c S343.66 1m . D347.57 8 .2% 300 10.4 14 Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber DN %o 250 S344.08 20 3GO00500 27.8 DN ST VP m 1074 TZ Z4 4 .5% S343.73 Der Gemeinderat der Gemeinde Wenzenbach hat in seiner 0S o2 I oF 32 hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge 10 6.5 30 m DN 1074 Sitzung am 21.06.2016 beschlossen, für das Gebiet „Gonners- .2m 14 1 1074 26 im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. 3GO0493A 25 1074 D347.80 10 %o 3GO00499 1048 dorf-Böhmerwaldstraße“ einen Bebauungsplan aufzustellen. S344.22 7.4 D347.33 8 1074 1074 9 m Z1 S344.23 F I 5 1048 5.2 ST 6 10 Wenzenbach, den 18.01.2017 2 3GO00521 74 o 2 300 S344.27 15 30 1256 .0% N Z4 D 3GO00494 D347.86 MI II Gemeinde Wenzenbach ST 3GO0494A S344.66 1074 0 1197 25 D347.93 1074 7 GRZ 0,6 GFZ 1,2 DN S344.76 4 Sebastian Koch SD (E+D) 25°- 42° DN 3GO0494B 3GO0494B SD (E+I) 15°- 30° 25 Bodendenkmal: S344.79 0 D348.23 ST D-3-6938-0566 Erster Bürgermeister Z S345.83 41 1196 .2 % o 1195 1 25 1113 .2 1 m F 29 I Iso 10 31 ph Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) on e5 0d B( 1196 A) m 1193 15 hier: Frühzeitige Unterrichtung einer Änderung des on e 1 1195 otsz erb auv 3.00 Anb Bebauungsplanes „Wenzenbach-Ost Erweiterung“ m P 12 30 8.5 ne 3.0 g szo 0 n 0 nku 5.7 hrä 0 esc Mit 1.5 aub Der Gemeinderat der Gemeinde Wenzenbach hat in seiner 5 tels Anb Pa Pa pa nn 1193 50 rzell Pa 58 rzell un gs 3GO00 0q e 0q e ka 55 rzell Sitzung am 20.12.2016 beschlossen, den Bebauungsplan mit m 13 m 2 be lB D349.2 3.0 0 0q e ay ern S345.9 0 3.0 m 16 we rk Pa 0 Pa 73 rzell 6q e1 Pa 4.0 51 rzell 0q e Grünordnung „Wenzenbach Ost Erweiterung“ in der Fassung 5 50 rzell 5.7 P m 2 0q e m 17 2.0 vom November 2016 zu ändern. 5.7 m 19 11 0 5 91 Pa 0 0 50 rzell 3.0 3.0 Sickerrigole 0 ke 0q e 3.0 3.0 run Pa Pa m 18 0 64 rzell Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB 0 gs Pa 5 rze 3.5 be 3.0 cke 4q e 52 rzell 11 15 q lle 2 0 n m 11 0q e 90 m 0 Le itun m 1 22 Pa öffentlich bekannt gemacht. gss 18 57 rzell chu 9 0q e tzz on Pa Pa m 4 3.0 e Pa 50 rzell 1.0 rzell 0 00 e 1 qm 0 53 rzell 6q e m 23 5q e m 21 1.5 0 Entsprechend des Beschlusses wird die Entwurfsplanung, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die 5 0 5.7 5.7 3.0 11 Pa 5 Pa ) 88 (A 52 rzell 59 rzell 0 3.0 dB 0q e Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines 2q e 2.0 m 24 m 5 0 50 Pa 3.0 1.0 rzell e 0 n ho 00 e 9 Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden, Nachbargemein- op qm Is 11 3.0 87 0 Pa 11 86 Pa 1.0 rzell 79 rzell 4q e m 6 2.0 0 den sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig 00 e 8 qm 11 85 mit der vorgenannten öffentlichen Auslegungsfrist beteiligt. 0 3.0 0 11 3.0 84 12 13 Ziel und Zweck der Planung ist die Verbesserung der Wohn- 11 83 kultur durch das von der KS-Bau Sanierungsgesellschaft mbH Le 12 vorgelegte Konzept zur Bebaubarkeit der Fläche. itu 14 ng ssc h utz 11 Sickerrigole 82 z erk Schnitt Lärmschutzwall on rnw ye e6 Ba schematisch Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt: m 45.0 ng .0 one itu chutzz m Le ngss V- 1,00 Leitu 20 k 351,5 ü. N.N. 1:1 ,5 im Norden: Flurnummer 614/2, Gemarkung Wenzenbach 2,50 6.0 m 349 m ü. NN 8,50 1215 im Süden: Flurnummer 615 (Teilfläche), Gemarkung Wenzenbach
5 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 im Westen Flurnummer 619/8, 564/32 Gemarkung Wenzenbach DECKBLATT ZUM im Osten Flurnummer 615 (Teilfläche) BEBAUUNGSPLAN Gemarkung Wenzenbach "WENZENBACH-OST" und umfasst folgendes Grundstück: - 1. ÄNDERUNG - Flurnummer 615 (Teilfläche) Gemarkung Wenzenbach An umweltbezogene Informationen werden mit ausgelegt: Integrierter Umweltbericht Ausgleichsfläche Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird somit in der Zeit vom 06.02.2017 bis einschließlich 07.03.2017 zur allgemeinen Einsichtnahme während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Wenzenbach, Hauptstraße 40, I. Stock, Zimmer 1.05, 93173 Wenzenbach, durchgeführt. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Wenzen- bach vorgebracht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbe- ziehungssatzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragstel- ler im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Wenzenbach, den 16.01.2017 Gemeinde Wenzenbach Sebastian Koch Erster Bürgermeister Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlus- halb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde ses über die vereinfachte Umlegung „Haselweg“, Wenzenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach, schriftlich Gemeinde Wenzenbach oder zur Niederschrift einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht Gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- entschieden werden, kann der Antrag auf gerichtliche Ent- sung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I scheidung gestellt werden. Der Antrag ist bei der Gemeinde S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, gibt die Gemeinde Wenzenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach schriftlich Wenzenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach, bekannt, oder zur Niederschrift einzureichen. Über den Antrag entschei- dass der Beschluss zur vereinfachten Umlegung „Haselweg“ det das (Fortführungsnachweis 1325 01) für die Flurstücke 1330/11 und Landgericht Regensburg 1330/226 Gemarkung Wenzenbach am 10. Januar 2017 unan- Kammer für Baulandsachen fechtbar geworden ist. Kumpfmühler Straße 4, 93047 Regensburg Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt Eigentümer in die neuen Grenzen ein. Die im Beschluss über werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls die vereinfachte Umlegung festgesetzten Geldleistungen sind eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwal- nunmehr zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Wenzenbach ist tungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln. einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtferti- Die Gemeinde Wenzenbach wird die Berichtigung des Grund- gung des Antrags dienen. buchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftska- tasters durchführen. Wenzenbach, den 11.01.2017 Rechtsbehelfsbelehrung: gez. Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung kann inner- Koch, Erster Bürgermeister
6 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Informationen der Gemeindeverwaltung Impressionen des Neujahrsempfangs 2017 Ein herzliches Dankeschön gilt dem Fotostammtisch, insbesondere Frau Judith Schott und Herrn Matthias Eisenreich, für die tollen Fotoaufnahmen.
7 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Neujahrsempfang 2017 Sportlerehrung Auszeichnung des Ehrenamtes im Rahmen des Neujahrsempfangs Im Rahmen des Neujahrsempfanges wurde der aktive Einsatz Folgende Ehrenamtliche wurden ausgezeichnet: der Ehrenamtlichen für den Krankenhausbesuchsdienst der - Frau Rita Gansbühler Gemeinde Wenzenbach ausgezeichnet. - Frau Sybille Gassner - Frau Magdalena Hecht Jeweils zwei Teammitglieder des Krankenhausbesuchsdiens- - Frau Renate Hummel tes suchen einmal wöchentlich die Regensburger Krankenhäu- - Frau Monika Radeczkkyne Vagasi ser auf - ausgenommen das Bezirksklinikum. - Frau Christine Schlögel - Frau Gerdi Schmidt Hierbei wird jeder Patient - soweit gewünscht - unabhängig der - Frau Brigitte Schwarz Konfession besucht. - Frau Viktoria Sipple - Frau Grete Wagner Die Ehrenamtlichen bieten Gespräche an, kümmern sich im All- gemeinen um die Bedürfnisse der Patienten, nehmen Anteil an - Frau Else Zaharanski-Kirmeier ihren Sorgen und Ängsten und bringen etwas Abwechslung in - Frau Annette Zehender den oft tristen Krankenhausaufenthalt. Hierfür ein herzliches „Vergelt´s Gott“ .
8 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Gemeindebus Wenzenbach GFN Bereich Hauzenstein - Thanhausen - Fußenberg - Wenzenbach Gesamtfahrplan Montag - Freitag (gültig ab 12.12.2016) Zustieg in die Linie 34 an der Haltestelle "Wenzenbach Gemeindezentrum" an der Hauptstraße! RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 108 RVV 115 RVV 115 RVV 115 RVV 34 in Richtung Wenzenbach s s s s Di+Mi/s Do / s Mo-Do/s Mo,Di,Do/s Fr Hauzenstein 06:54 11:30 12:30 13:13 16:41 Thanhausen Gasthaus 06:57 11:33 12:33 13:16 16:44 Sandhof 06:58 11:34 12:34 13:18 16:45 Fußenberg Kürner Straße 06:38 06:58 07:41 | 11:38 | | 15:53 16:11 | 17:55 01:47 Fußenberg Sandhofstraße 06:38 | 07:41 11:34 11:38 12:34 13:18 15:52 16:10 16:45 17:54 01:47 Roith 06:40 | 07:43 11:35 11:40 12:35 13:19 15:51 16:09 16:46 17:53 01:48 Wenzenbach Roither Weg 06:42 07:16 07:44 11:37 11:41 12:37 13:20 15:50 16:08 16:48 17:52 01:49 Wenzenbach Hauptschule | 07:20 | | | | | | | | | | Wenzenbach Unterlindhof | 07:15 | | | | | 16:11 16:19 | 18:03 | Wenzenbach Regensburger Str. 06:43 07:45 11:38 11:41 12:38 13:21 16:12 16:20 16:49 18:04 01:49 Wenzenbach Gemeindezentrum/FFW 06:44 07:46 11:39 11:42 12:39 13:22 16:13 16:21 16:50 18:05 01:50 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 108 RVV 108 RVV 34 P/I/G P/I/G I/G RVV 115 RVV 115 P/I/G RVV 115 aus Richtung Wenzenbach s s sf s s s s s Di+Mi/s Do/s Mo-Do/s Mo,Di,Do/s Wenzenbach Gemeindezentrum/FFW 06:45 06:55 07:08 09:08 11:04 12:04 15:48 16:05 16:10 17:50 Wenzenbach Regensburger Str. 06:46 06:56 07:09 07:26 07:29 09:09 11:14 12:14 15:49 16:07 16:24 17:51 Wenzenbach Roither Weg 06:46 06:57 06:54 07:10 | 07:30 09:10 | | 12:49 15:50 16:08 16:06 17:52 Wenzenbach Unterlindhof | | | | 07:27 | | 11:14 12:14 12:50 | | 16:25 | Wenzenbach Hauptschule | | | | | | | | | 12:48 | | 16:05 | Roith 06:49 06:59 06:56 07:12 | 07:31 09:12 | | | 15:51 16:09 | 17:53 Fußenberg Sandhofstraße 06:49 07:01 06:58 07:14 | 07:32 09:14 | | | 15:52 16:10 | 17:54 Fußenberg Kürner Straße | 07:01 06:58 07:14 07:35 | 09:14 11:25 12:25 13:05 15:53 16:11 16:37 17:55 Sandhof 06:49 07:32 11:25 12:25 13:05 16:37 Thanhausen Gasthaus 06:51 07:34 11:26 12:26 13:06 16:38 Hauzenstein 06:54 07:37 11:29 12:29 13:09 16:41 s = nur an Schultagen, Fahrzeitänderungen entsprechend den Unterrichtszeiten möglich P = über Probstberg I = über Irlbach G = über Grünthal (A) = Bus hält nur zum Aussteigen! sf = nur an schulfreien Tagen Fr = nur freitags, Nachtschwärmer Die Tarife des RVV werden anerkannt. Gemeindebus Wenzenbach GFN Bereich Probstberg - Wenzenbach Gesamtfahrplan Zustieg in die Linie 34 an der Haltestelle "Wenzenbach Gemeindezentrum" an der Hauptstraße! Montag bis Freitag gültig ab 12.12.2016 (Regensburg -) Wenzenbach - Probstberg Regensburg Hauptbahnhof 08:15 12:15 13:15 15:15 16:15 17:15 RVV 34 Wenzenbach Regensburger Str. (an) 08:41 12:40 13:43 15:43 16:43 17:43 Wenzenbach Gemeindezentrum (an) 08:42 12:41 13:44 15:44 16:44 17:44 Mi-Fr RVV 108 RVV 34 Mo-Do s + sf s s s s s s + sf s s + sf s + sf Wenzenbach Gemeindezentrum/FFW (ab) 08:43 11:04 12:04 12:53 13:22 *) | 15:45 16:10 *) 16:45 17:45 *) Wenzenbach Regenburger Str. (ab) | | | | 13:21 | | | | | Gemeindebus Wenzenbach Grundschule 08:44 11:05 12:05 12:54 13:23 13:47 15:46 16:11 16:46 17:46 (A) Wenzenbach Wenzenbach Lilienstraße 08:45 11:06 12:06 12:56 13:24 13:48 15:47 16:13 16:47 17:47 (A) Zeitlhofgarten 08:46 11:07 12:07 12:57 13:25 13:48 14:48 16:14 16:48 17:48 (A) Zeitlhof 08:47 11:08 12:08 12:58 13:26 13:49 15:49 16:15 16:49 17:49 (A) Probstberg Kapelle 08:48 11:09 12:09 12:59 13:27 13:50 15:50 16:16 16:50 17:50 (A) Probstberg Am Osthang 08:49 15:51 16:51 17:51 (A) Probstberg Gh. Waldeslust 08:50 15:52 16:52 17:52 (A) Probstberg - Wenzenbach (- Regensburg) RVV 108 Mi-Fr Mo-Do s s s + sf s s s s + sf s s + sf Probstberg Gh. Waldeslust 08:58 15:56 16:56 Probstberg Am Osthang 08:59 15:57 16:57 Probstberg Kapelle 06:40 07:22 09:00 11:09 12:09 12:59 15:58 16:17 16:58 Gemeindebus Wenzenbach Zeitlhof 06:41 07:25 09:00 11:10 12:10 13:00 15:59 16:18 16:59 Zeitlhofgarten 06:42 07:26 09:01 11:11 12:11 13:01 16:00 16:19 17:00 Wenzenbach Lilienstraße 06:43 07:27 09:02 11:12 12:12 13:02 16:01 16:20 17:01 Wenzenbach Grundschule 06:44 07:28 09:03 11:13 12:13 13:03 16:02 16:21 17:02 Wenzenbach Regensburger Str. (an) | 07:29 | 11:14 12:14 | | | | Wenzenbach Roither Weg | 07:30 | | | | | Wenzenbach Gemeindezentrum/FFW (an) 06:45 *) 09:04 13:04 16:03 16:22 17:03 s s s Wenzenbach Gemeindezentrum (ab) 06:53 06:55 06:55 06:58 09:08 16:08 17:08 RVV 34 Wenzenbach Regensburger Str. (ab) 06:54 06:56 06:56 06:59 09:09 16:09 17:09 Regensburg Hauptbahnhof 07:15 07:22 07:25 07:25 09:42 16:35 17:35 s = nur an Schultagen, Fahrzeitänderungen entsprechend den Unterrichtszeiten möglich sf = nur an schulfreien Tagen *) = Umstieg RVV 115 (Gymnasium Nittenau) (A) = Hält nur zum Aussteigen!
Gemeindebus Wenzenbach GFN Bereich Grünthal / Gonnersdorf - Irlbach - Wenzenbach Gesamtfahrplan Montag - Freitag Schulbus und RVV 34 Zustieg in die Linie 34 an der Haltestelle "Wenzenbach Gemeindezentrum" an der Hauptstraße! gültig ab 12.12.2016 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 aus Richtung Wenzenbach s s/F s sf/F F F s s s Mo-Do/s FR FR Wenzenbach Gemeindezentr./FFW 05:28 06:08 06:36 06:55 06:55 06:58 06:54* 07:08 07:48 08:08 09:08 10:08 11:04 11:08 12:04 12:11 13:28 13:51 14:08 15:08 15:28 16:08 16:10 17:08 17:28 18:28 19:08 21:28 22:53 00:48 Wenzenbach Hauptschule - - - - - - - - - - - - - - - - - 12:48 - - - - - 16:05 - - - - - - - Wenzenbach Roither Weg - - - - 06:57 - - 07:10 - - 09:10 - - - - - - 12:49 - - - - - 16:06 - - - - - - - Wenzenbach Regensburger Str. 05:29 06:09 06:37 06:56 06:56 06:59 - 07:09 07:49 08:09 09:09 10:09 11:14 11:09 12:14 12:12 13:29 - 13:52 14:09 15:09 15:29 16:09 16:08 17:09 17:29 18:29 19:09 21:29 22:54 00:49 Wenzenbach Unterlindhof 05:29 06:09 06:37 06:56 - 06:59 - - 07:49 08:09 - 10:09 11:14 11:09 12:14 12:12 13:29 12:50 13:52 14:09 15:09 15:29 16:09 16:07 17:09 17:29 18:29 19:09 21:29 22:54 00:49 Irlbach Gh. Riederer 05:32 06:12 06:40 06:59 - 07:02 - - 07:52 08:12 - 10:12 11:15 11:12 12:15 12:15 13:32 12:51 13:55 14:12 15:12 15:32 16:12 16:26 17:12 17:32 18:32 19:12 21:32 22:56 00:51 Irlbach Schule 05:33 - 06:41 07:00 - 07:03 07:03 - - 08:13 09:19 - 11:15 - 12:15 - 13:33 12:52 - 14:13 - 15:33 - 16:27 - - - - - - - Grünthal Irlbacher Straße 05:35 - 06:43 07:02 - 07:05 07:05 - - 08:15 09:22 - 11:17 - 12:17 - 13:35 12:56 - 14:15 - 15:35 - 16:28 - - - - - - - Grünthal Feuerwehr - - - - - - - - - - - - - - - - - 12:58 - - - - - 16:30 - - - - - - - Grünthal Brandlbergstraße 05:36 - 06:44 07:03 - 07:06 07:06 - - 08:16 09:23 - 11:20 - 12:20 - 13:36 - - 14:16 - 15:36 - - - - - - - - - Grünthal Tenniscenter 05:37 - 06:45 07:04 - 07:07 07:07 - - 08:17 09:24 - 11:19 - 12:19 - 13:37 - - 14:17 - 15:37 - - - - - - - - - Gonnersdorf Angerstraße 06:14 - 07:01 - 07:54 09:17 10:14 11:23 11:14 12:23 12:17 13:01 13:57 15:14 16:14 16:33 17:14 17:34 18:34 19:14 21:34 22:57 00:52 Gonnersdorf Kapelle 06:15 07:05 07:18 07:55 10:15 11:15 12:18 13:58 15:15 16:15 17:15 17:35 18:35 19:15 21:35 22:58 00:53 Wutzlhofen Bahnhof 06:17 07:07 07:20 07:57 10:17 11:17 12:20 14:00 15:17 16:17 17:17 17:37 18:37 19:17 21:37 22:59 00:54 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 RVV 34 in Richtung Wenzenbach F s F F nfd nfd FR nFR FR F/FR/N Wutzlhofen Bahnhof 06:34 08:19 08:34 09:34 10:34 11:34 13:36 14:36 15:36 16:36 17:06 17:36 19:39 20:39 22:34 00:04 00:29 Gonnersdorf Kapelle 06:35 08:20 08:35 09:35 10:35 11:35 13:37 14:37 15:37 16:37 17:07 17:37 19:40 20:40 22:35 00:05 00:30 Gonnersdorf Angerstraße - 07:38 08:21 08:36 09:36 10:36 - 13:38 14:38 15:38 16:38 17:08 17:38 19:41 20:41 22:35 00:05 00:30 01:45 Grünthal Tenniscenter - 07:33 - - - - - 12:03 12:33 - 13:40 - - - 16:50 - - 18:05 18:35 - - - - - - 9 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Grünthal Brandlbergstraße - 07:34 - - - - - 12:04 12:34 - 13:41 - - - 16:51 - - 18:06 18:36 - - - - - - Grünthal Feuerwehr - 07:08 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 01:41 Grünthal Irlbacher Straße - 07:09 07:35 - - - - - 12:05 12:35 - 13:42 - - - 16:52 - - 18:07 18:37 - - - - - - Irlbach Schule - 07:12 07:36 - - - - - 12:06 12:36 - 13:43 - - - 16:53 - - 18:08 18:38 - - - - - 01:43 Irlbach Spielplatz - 07:05 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Irlbach Gh. Riederer - 07:13 - 08:23 08:38 09:38 10:38 - 12:07 12:37 13:40 13:44 14:40 15:40 16:40 16:54 17:10 17:40 18:09 18:39 19:43 20:43 22:36 00:06 00:31 - Wenzenbach Unterlindhof - 07:15 - 08:26 08:41 09:41 10:41 - 12:10 12:40 13:43 13:47 14:43 15:43 16:43 16:57 17:13 17:43 18:12 18:42 19:46 20:46 22:37 00:07 00:32 - Wenzenbach Roither Weg 06:42 07:16 07:44 - - - - 11:41 - - - - - - - - - - - - - - - - - 01:49 Wenzenbach Hauptschule - 07:20 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Wenzenbach Regensburger Str. 06:43 07:45 08:26 08:41 09:41 10:41 11:41 12:10 12:40 13:43 13:47 14:43 15:43 16:43 16:57 17:13 17:43 18:12 18:42 19:46 20:46 22:37 00:07 00:32 01:49 Wenzenbach Gemeindezentr./FFW 06:44 07:46 08:27 08:42 09:42 10:42 11:42 12:11 12:41 13:44 13:48 14:44 15:44 16:44 16:58 17:14 17:44 18:13 18:43 19:47 20:47 22:38 00:08 00:33 01:50 s = nur an Schultagen, Fahrzeitänderungen entsprechend den Unterrichtszeiten möglich sf = nur an schulfreien Tagen nfd = nicht am Faschingsdienstag *) Haltestelle Wenzenbach Roither Weg F = über Fußenberg FR = nur freitags nFR = nicht freitags N = Nachtschwärmer
10 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Auffüllarbeiten am Zeitlhof Straßenverschmutzung und Geschwindigkeitsmessung am Zeitlhof So soll erreicht werden, dass Lastwägen künftig von der Bau- stellenzufahrt keine größeren Dreckmassen mehr auf die öffent- liche Straße ziehen. Die Aufschotterung der Zufahrtswege wird seither auch in angemessenen Abständen von uns überprüft. Außerdem planen wir aktuell die Befestigung des gemeindeei- genen Straßenbanketts. Damit soll vermieden werden, dass die Autos, die den Lastwägen ausweichen, nicht vom Straßenrand Dreck auf die Fahrbahn schleifen. Das Kernproblem bleibt jedoch bestehen: Als im März 2014 das gemeindliche Einvernehmen durch ausgesprochen wurde, hatte ganz offensichtlich niemand auf dem Schirm, welche enormen Erdmassen zur Niveauangeleichung des Steilhangs am Zeitlhof nötig werden würden. Insgesamt dürfen wohl bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme 50.000 Kubikmeter ver- füllt werden. Etwa 35.000 Kubikmeter an Erdmaterial wurden bereits zum Zeitlhof transportiert. Insgesamt entspricht das je nach Lkw-Größe (3 oder 4 Achsen) zwischen 4.000 und 5.500 Lkw-Fahrten. Da kein Fertigstellungstermin gesetzt ist, könnte die Baustelle noch über Jahre betrieben werden. Bau- herr und Fuhrunternehmer haben aber in der Besprechung vom 23.11.2016 in Aussicht gestellt, dass die Auffüllarbeiten im ersten Halbjahr 2017 konzentriert erledigt werden, so dass Foto: Gemeinde Wenzenbach möglicherweise ab Sommer 2017 die Maßnahme abgeschlos- Im November und Dezember 2016 gingen bzgl. einer Baustelle sen sein wird. am Zeitlhof 19 a viele Beschwerdeanrufe bei der Gemeinde ein. Nachdem mit dieser Baustelle eine regelmäßige Ver- Vorwurf 3: schmutzung der Fahrbahn einhergeht, ist der Ärger über die Warum ordnet der Bürgermeister keine Ersatzvornahme an Baumaßnahme durchaus nachvollziehbar. Die Vorwürfe, die oder erlässt saftige Geldstrafen? dahingehend bzw. mit Blick auf eine Geschwindigkeitsmes- Die Bürgerinnen und Bürger haben gelegentlich eine überzo- sung Mitte Dezember gegen die Gemeinde erhoben werden, gene Vorstellung von den Einfluss- und Durchsetzungsmög- sind allerdings nicht stichhaltig und sollen im Rahmen dieses lichkeiten einer Gemeinde bzw. eines Bürgermeisters. Selbiges Artikels widerlegt werden. trifft auch auf die Polizei zu. Bei Straßenverschmutzungen greift für die Polizei in erster Linie die Bußgeldtabelle zu § 32 StVO. Vorwurf 1: Hier sind lediglich sehr geringe Beträge zwischen 10 und 60 Dem Bau- und Fuhrunternehmen Jobst wurde nur deshalb Euro aufgelistet. eine „Halde“ für Erdaushub am Probstberg genehmigt, weil Eine Ersatzvornahme mit entsprechender Kostenverrechnung dieser Gemeinderat ist. hört sich in der Theorie gut an. In der Praxis gestaltet sich das Für die Genehmigung von Bauanträgen ist nach Bay. Bauord- aber schwierig. Dem gemeindlichen Bauhof mangelt es näm- nung nicht der Bürgermeister bzw. der Gemeinderat zuständig. lich an passenden Gerätschaften und eine Straßenreinigung Vielmehr erfolgt die Genehmigung solcher Baumaßnahmen im im Rahmen eines angeordneten Feuerwehreinsatzes erscheint Außenbereich immer durch das Landratsamt. Hinzu kommt, überdimensioniert. Vor allem wäre dies aber gegenüber den dass das Bauvorhaben keineswegs durch Herrn Jobst bean- ehrenamtlichen Helfern im Feuerwehrdienst unangebracht. Für tragt wurde. Vielmehr handelt es sich bei dem Bauwerber um das Jahr 2017 wurden nun in den letzten Tagen mehrere Ange- den Betreiber einer dort ansässigen Reitanlage. Die Auffüllar- bote von externen Reinigungsfirmen eingeholt. Sollte die Straße beiten sind auch nicht als reine „Halde“ zu verifizieren. Diese 2017 erneut stark verschmutzt sein, wird eine davon von der dienen nämlich der Modellierung eines Reitplatzes. Darüber Gemeinde mit der Straßenreinigung beauftragt. Für entspre- hinaus sei angemerkt, dass im März 2014 und damit noch in chende Kosten muss dann - wie bereits erwähnt - der Verursa- der letzten Wahlperiode der Bauausschuss einstimmig das cher aufkommen. gemeindliche Einvernehmen für die Maßnahme erteilt hat. Damit wurde gegenüber dem Bauwerber und dem Land- Vorwurf 4: ratsamt zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde aus bau- Die Jobst-Laster fahren immer nur bei schlechter Witte- planungsrechtlicher Sicht mit der beantragten Baumaßnahme rung. Dadurch sind die Straßen allerdings besonders ver- einverstanden ist. Ferner wurden im Genehmigungsverfahren schmutzt. etwaigen Auflagen/Bestimmungen hinsichtlich der Schmutzprä- Die Gemeinde kann dem Fuhrunternehmen Jobst keine Vor- vention nicht weiter gewürdigt. Hier wäre im Grundsatz auch gaben hinsichtlich seiner Arbeitszeiten machen. Aus nachvoll- eine Reifenwaschanlage möglich gewesen. ziehbaren Gründen wird die Baustelle am Zeitlhof aber natür- lich immer dann bedient, wenn größere Baustellen aufgrund Vorwurf 2: der schlechten Witterung ruhen müssen. Die Gemeinde lässt das Fuhrunternehmen täglich die Straße verschmutzen und unternimmt nichts gegen die Ver- Vorwurf 5: schmutzung. Statt den Bauunternehmer und Bauherren zu belangen, Die Verschmutzungsprobleme sind uns seit einigen Monaten werden die Bürger mit Repressalien gestraft. Schließlich bekannt. Seit Ende Oktober erhielten wir dahingehend vermehrt wurde die Geschwindigkeit ohne größere Berechtigung Beschwerden. Diesen sind wir stets nachgekommen. So gab es auf 30 km/h beschränkt und am 16.12. im Bereich der mehrere Besichtigungstermine mit der Polizei, die schriftliche Geschwindigkeitsbeschränkung durch den Verkehrsüber- Androhung einer Ersatzvornahme durch die Gemeinde und einen wachsungsdienst der Stadt Regensburg geblitzt. Das sei Besprechungstermin im Rathaus mit dem Reitanlagenbetreiber, ein Skandal erster Güte. Fuhrunternehmer, der Polizei und Gemeindeverwaltung. Bei der Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde nicht ohne Grund Unterredung im Rathaus (23.11.2016) sagte der Fuhrunterneh- angeordnet. Vielmehr erfolgte die entsprechende Beschilde- mer Jobst zu, fortan regelmäßig die Zufahrtswege zwischen der rung am 15.11.2016 nach einer Anhörung der Polizeiinspektion Straße und dem aufzufüllenden Flurstück aufzuschottern. Regenstauf.
11 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Nachdem Verkehrsteilnehmer mehrfach gegenüber der Die Gemeinde meldet dem Verkehrsüberwachungsdienst Gemeinde und Polizei von gefährlichen Situationen am Zeitlhof Regensburg Problemstellen in Wenzenbach. Wir werden von berichtet hatten (beispielsweise kamen einige Fahrzeuge auf der Stadt aber nicht über den genauen Zeitpunkt ihrer Dienst- dem Schmutzfilm ins Rutschen), haben wir uns aus Gründen leistung informiert. Dass die Firma Jobst am besagten Freitag der Verkehrssicherheit dazu entschlossen (§ 32 StVO). (bei Dämmerung) nicht mehr Richtung Zeitlhof fuhr, ist zudem Wiederholt wurde nun von Anwohnern bemängelt, dass sich allein schon der Praktikabilität der Baustelle geschuldet. kaum jemand an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Dies ist uns auch bei mehreren Ortsterminen aufgefallen Darauf- Vorwurf 6: hin haben wir erneut in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Das war alles Abzocke! Regenstauf vereinbart, den Verkehrsüberwachungsdienst mit der Geschwindigkeitsmessung an dieser Stelle zu beauftragen. Die Gemeinde Wenzenbach erhält keine Beteiligung an Buß- geldern von der Stadt Regensburg. Dafür erbringt die Stadt Dieser hat nun am 16.12. (später Nachmittag) geblitzt. Wie es Regensburg im Sinn der Verkehrssicherheit im Gemeinde- der Zufall will, war an diesem Tag die Straße frei von gröberem gebiet kostenlos verschiedene Formen der Verkehrsüberwa- Schmutz. Die Gemeinde kann aber nicht jedes Mal, wenn die chung. Straße einigermaßen sauber erscheint, die Schilder abbauen. Die Firma Jobst ging offiziell erst am 21.12.2016 in Betriebs- urlaub (bis Ende Februar) und solange war nicht ganz aus- Vorwurf 7: zuschließen, dass die Baustelle erneut angefahren bzw. die Der Bürgermeister ist nicht für Fuhrunternehmer, sondern öffentliche Straße verschmutzt wird. Ferner kann sich auch für die Bürger da. Also soll er im politischen Austausch mit nach einer Straßenreinigung noch für einige Tage ein leichter der Stadt sicherstellen, dass keine Strafen verhängt wer- Schmutzfilm über die Straße ziehen. Ganz ähnlich verhält es den. sich beispielsweise bei Ölspuren. Nach der Beseitigung von In der Tat war der Zeitpunkt der Blitzer-Aktion etwas ungewöhn- solchen, bleibt meist noch einige Tage ein Tempolimit beste- lich. Eine Geschwindigkeitsmessung hätte sich insbesondere hen. bei merklich erkennbarer Straßenverschmutzung angeboten. Am 21.12.2016 wurden die Verkehrsschilder vom gemeind- Gleichwohl gilt: Die Geschwindigkeitsbegrenzung galt wegen lichen Bauhof zurückgebaut. Mit erneuter Aufnahme der regelmäßiger Fahrbahnverschmutzungen und nicht nur bei sol- Baumaßnahmen im Frühjahr 2017 wird die Gemeindeverwal- chen. Bürgermeister Koch kann den Ärger gut nachvollziehen, tung die Geschwindigkeitsbegrenzung aber wieder anordnen. möchte dieses Verwaltungshandeln aber nicht zu einem Politi- kum erklären. Sofern sich Bürgerinnen und Bürger ungerecht Vorwurf 6: behandelt fühlen, können Sie sich jederzeit gegenüber dem Als geblitzt wurde, fuhren keine Jobst-Laster den Zeitlhof Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Regensburg erklären an. Dieser wurde bestimmt vom Bürgermeister oder der oder juristische Schritte einleiten. Verwaltung vorgewarnt. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis! Ein Bücherwurm geht in Ruhestand zu gehen und so die Bücherei für die Zukunft fit zu machen. So können beispielsweise interessierte Wenzenbacherinnen und Wenzenbacher seit 2015 auf eine umfassende Online- Datenbank an E-Books zurückgreifen. Während Frau Hallers Beschäftigung hat sich die Anzahl an Medien von 3.000 Stück auf über 27.000 Stück erhöht. Mit etwas Wehmut wünschen wir Anneliese Haller einen angenehmen Ruhestand, der aufgrund ihrer Lesefreude gewiss nie langweilig werden wird. Für ihr Engagement über Jahrzehnte bedanken wir uns recht herzlich. Zum 01. Januar 2017 durften wir die neue Leitung der Gemein- debibliothek, Frau Karin Rangwich, herzlichst begrüßen. Frau Rangwich hob sich mit kreativen und pfiffigen Ideen sowie viel Know-how gegenüber den anderen Bewerberinnen und Bewer- bern ab. Wir heißen Frau Rangwich herzlich Willkommen und wünschen Ihr viel Spaß und Erfolg! Am 23. Dezember 2016 verabschiedete Bürgermeister Seba- stian Koch die langjährige Leiterin der Gemeindebücherei Frau Anneliese Haller in ihren wohlverdienten Ruhestand. Frau Haller hob ab 1988 zunächst auf ehrenamtlicher Basis mit viel Kreativität und Leidenschaft die Bücherei aus der Taufe. Am 01.11.1992 nahm sie dann ihre hauptamtliche Tätigkeit in der Bücherei auf. Aufgrund ihres besonderen Gespürs für ange- sagte Bücher und neuste Trends im Hörbuch- oder Filmbereich gelang es ihr, in den letzten Jahren die Zahl an registrierten Büchereimitgliedern konstant auf einem hohen Niveau zu hal- ten. Derzeit verzeichnen wir über 30.000 Ausleihen im Jahr. Auch zum Abschluss ihrer beruflichen Laufbahn in der Gemein- debücherei gelang es Frau Haller immer wieder neue Wege Fotos: Gemeinde Wenzenbach
12 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach, Landkreis Regensburg, mit ca. 8.700 Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Kassenverwalter/in in Vollzeit Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere: • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs • Erstellen der kassenmäßigen Abschlüsse • Buchführung und alle damit zusammenhängenden Aufgaben nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und Kom- munalhaushaltsverordnung-Kameralistik • Verwaltung aller Kassenmittel • Mitwirkung bei der Erstellung von Gemeindefinanzstatistiken • Mahn- und Vollstreckungswesen Ihr Anforderungsprofil: • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) bzw. Verwaltungsangestellte/r mit Fachprü- fung I (AL I) oder vergleichbare beamtenrechtliche Ausbildung in der 2. Qualifikationsebene • fundierte Kenntnisse im kommunalen Haushalts- und Kassenrecht • engagiertes, selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten • sicherer Umgang mit Microsoft Office Anwendungen • Programmkenntnisse im Verfahren OK-FIS wären wünschenswert Wir bieten: • ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsgebiet • eine leistungsgerechte Bezahlung entsprechend der Qualifikation und der persönlichen Voraussetzung nach den Bestim- mungen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) bzw. dem Bay. Besoldungsgesetz (BayBesG) Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung, gerne auch per E-Mail, richten Sie bitte bis spätestens 03. Februar 2017 an die Gemeinde Wenzenbach, Herrn Leistner, Hauptstr. 40, 93173 Wenzenbach oder Benjamin.Leistner@wenzenbach.de. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Leistner unter der Telefonnummer 09407/309-114 gerne zur Verfügung. Nachruf Die Gemeinde Wenzenbach trauert um ein ehemaliges Gemeinderatsmitglied Herr Josef Dirnberger ist am 27. Dezember 2016 im Alter von 91 Jahren verstorben. Herr Dirnberger war vom 11. März 1972 bis 30. April 1990 Mitglied des Gemeinderats. Dem Bauausschuss gehörte er vom 01. Mai 1978 bis 30. April 1990 an. Wir danken dem Verstorbenen für seinen wertvollen Einsatz in der Gemeinde und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Sebastian Koch Erster Bürgermeister
13 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Öffnungszeiten Grabenbach 2017 - Gemeinde Wenzenbach Samstag, den 07. Januar 2017 von 9°° Uhr bis 12°° Uhr Anlieferung von naturbelassenen Weihnachts- bäumen und Adventskränzen ohne Weihnachts- schmuck jeglicher Art, ohne Farb- und Schnee- spray, ohne Drähte und ohne Lametta, zuzüglich Anlieferung von kompostierbaren Grüngut Samstag, den 04. März 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 11. März 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 18. März 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 25. März 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 01. April 2017 von 9°° Uhr bis 12°° Uhr von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 05. April 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 08. April 2017 von 9°° Uhr bis 12°° Uhr von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 12. April 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 15. April 2017 von 9°° Uhr bis 12°° Uhr von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 19. April 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 22. April 2017 von 9°° Uhr bis 12°° Uhr von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 26. April 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 29. April 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 03. Mai 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 06. Mai 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 10. Mai 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 13. Mai 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 17. Mai 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 20. Mai 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 24. Mai 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 27. Mai 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 31. Mai 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 03. Juni 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 07. Juni 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 10. Juni 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 14. Juni 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 17. Juni 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 21. Juni 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 24. Juni 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 01. Juli 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 08. Juli 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 15. Juli 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 22. Juli 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 29. Juli 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 05. August 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 12. August 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 19. August 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 26. August 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 30. August 2017 von 15°° Uhr bis 18°° Uhr Samstag, den 02. September 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 06. September 2017 von 15°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 09. September 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 13. September 2017 von 15°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 16. September 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 20. September 2017 von 15°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 23. September 2017 von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 27. September 2017 von 15°° Uhr bis 17°° Uhr Samstag, den 30. September 2017 von 9°° Uhr bis 12°° Uhr von 14°° Uhr bis 17°° Uhr Mittwoch, den 04. Oktober 2017 von 14°° Uhr bis 16°° Uhr Samstag, den 07. Oktober 2017 von 9°° Uhr bis 12°° Uhr von 13°° Uhr bis 16°° Uhr Mittwoch, den 11. Oktober 2017 von 14°° Uhr bis 16°° Uhr Samstag, den 14. Oktober 2017 von 9°° Uhr bis 12°° Uhr von 13°° Uhr bis 16°° Uhr Mittwoch, den 18. Oktober 2017 von 14°° Uhr bis 16°° Uhr Samstag, den 21. Oktober 2017 von 13°° Uhr bis 16°° Uhr Samstag, den 28. Oktober 2017 von 13°° Uhr bis 16°° Uhr Samstag, den 04. November 2017 von 13°° Uhr bis 16°° Uhr Samstag, den 11. November 2017 von 13°° Uhr bis 16°° Uhr Samstag, den 13. Januar 2018 von 9°° Uhr bis 12°° Uhr Anlieferung von Weihnachtsbäumen Das gemeindliche Grundstück „Grabenbach“ kann für die kostenlose Anlieferung von kompostierbarem Ast- und Strauch- material aus den Hausgärten verwendet werden. Das angelieferte Schnittgut muss von n i c h t v e r w e r t b a r e n Materialien getrennt werden. Größere, nicht häckselbare Baumstämme und Wurzelstöcke dürfen nicht angeliefert werden.
14 | Amtsblatt der Gemeinde Wenzenbach | Ausgabe 1/17 Einladung zur Bürgerversammlung Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten findet eine Bürgerversammlung statt: • Am Mittwoch, den 15. Februar 2017, 19.00 Uhr in der Gaststätte Waldeslust, Probstberg 42, 93173 Wenzenbach Hierzu sind alle Gemeindeangehörigen, die in der Gemeinde wohnen, herzlich eingeladen. Nach Artikel 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten; Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfeh- lungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichterstattung zur Fahrbahnverschmutzung am Zeitlhof 3. Information zur Planung der Südspange und des dreispurigen Ausbaus der B16 4. Information zum Breitbandausbau in Probstberg 5. Information zur Fahrplanänderung des Gemeindebusses in Probstberg 6. Anfragen und Verschiedenes Wenzenbach, den 16.01.2017 Gemeinde Wenzenbach gez. Koch Erster Bürgermeister Fundsachen von 16.10.2016 bis 15.01.2017 Auf nunmehr 25 Jahre im öffentlichen Dienst kann der Bauin- genieur der Gemeinde Wenzenbach Franz Wartlsteiner zurück- - einzelner Schlüssel blicken. Am 01.01.1992 begann der berufliche Werdegang - 1 Armbanduhr von Franz Wartlsteiner in der Gemeindeverwaltung. Nach- - 1 Einkaufstasche (pink) mit Inhalt dem er 1973 an der FOS Regensburg die Fachhochschulreife - einzelner Schlüssel mit Anhänger erlangte, studierte er mit Unterbrechung des Wehrdienstes an - 1 Jugendfahrrad der FH Regensburg Bauingenieurwesen. Im Anschluss war er zunächst als Bauleiter in der privaten Bauwirtschaft tätig. Am - 1 Damenarmbanduhr 01.01.1992 wechselte er schließlich als technischer Bauingeni- - 1 Kinderfahrrad eur zur Gemeinde Wenzenbach. Wir danken Herrn Wartlsteiner - 1 Wertkarte für Westbad für seinen langjährigen Einsatz für die Gemeinde Wenzenbach - 1 Brille und wünschen weiterhin eine gute Zusammenarbeit sowie viel - 1 Katze Spaß an der Arbeit ! 25-jähriges Dienstjubiläum von Bauingenieur Franz Wartlsteiner Bürgermeister Koch referiert in Bratislava In der Diskussion um die deutsche Asylpolitik wird immer wie- der kritisiert, dass die Flüchtlinge innerhalb Europas nicht fair verteilt werden. Dieser Einwand ist zweifelsfrei zutreffend und lässt sich anhand diverser statistischer Werte problemlos bele- gen. So kamen beispielsweise im zweiten Quartal des Jahres 2016 insgesamt 305.715 Menschen zur erstmaligen Asylan- tragsstellung in ein EU-Land. Entsprechend des Statistischen Bundesamtes übernahm Deutschland davon 186.745 Asylbe- werber und somit mehr als die Hälfte. In der Slowakei scheint die Aufnahmebereitschaft indes sehr gering ausgeprägt zu sein. Hier wurden im 2. Quartal 2016 jedenfalls nur 10 Asylanträge erfasst. Nachdem der Druck auf die Slowakei von der EU-Kommission erhöht wurde, sicherte die Regierung in Bratislava schließlich zu, künftig mehr Flücht- linge aufzunehmen. Dies gelte allerdings nur für Christen und keine Muslime aus Syrien oder dem Irak. So kann die enorme Flüchtlingsbewegung in Richtung Europa aber nicht bewältigt Bürgermeister Koch und Geschäftsleiter Leistner gratulierten werden. Gerade im Hinblick auf eine rasche Integration und gratulierten Franz Wartlsteiner zum 25-jährigen Dienstjubiläum die sichere Registrierung von Flüchtlingen müssen die EU-Mit- Foto: Gemeinde Wenzenbach gliedsstaaten künftig merklich fairer zusammenarbeiten.
Sie können auch lesen