Amtsblatt der Stadt Leverkusen
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 16. Jahrgang 6. Januar 2022 Nummer 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung Termine Jägerprüfung 2022 ................................. 1 2. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Unterhalts- und Grund- reinigungsarbeiten in Schul-, Kindertagesstätten-, Verwaltungs- gebäuden und sonstigen Einrichtungen (Los 1) sowie Feuerwehr- gerätehäusern (Los 2), Auftraggeber: Stadt Leverkusen, Friedrich- Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen; Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen .................................................................. 2 3. Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" und Vorhaben- bezogener Bebauungsplan V 35/II "Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs, nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" .......................... 3 4. Öffentlich Bekanntmachung 26. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Maurinusstraße" .................................................................................... 8 ____________________________________________________________________ 1. Öffentliche Bekanntmachung Termine Jägerprüfung 2022 ____________________________________________________________________ Der Fachbereich Umwelt der Stadt Leverkusen als Untere Jagdbehörde führt die Jägerprüfung 2022 an folgenden Tagen durch: Schriftliche Prüfung: Mittwoch, 20.04.2022, 15.00 Uhr, Jagdliches Schießen: Dienstag, 26.04.2022, 9.00 Uhr, Mündlich-praktische Prüfung: Mittwoch, 27.04.2022, 9.00 Uhr. Anmeldefrist: Freitag, 18.02.2022. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind beim Fachbereich Umwelt, Untere Jagdbe- hörde, 51381 Leverkusen, Quettinger Str. 220, Zimmer 205, Telefon 0214/406-3241, einzureichen. Den Anträgen sind folgende Nachweise beizufügen: ___________________________________________________________________ Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8883, 0214/406-8879, amtsblatt@stadt.leverkusen.de Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbe- reich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselo- hestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8883.
Seite 2 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 6. Januar 2022 Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsmäßigen Untergliederungen (für Leverkusen ist dies die Leverkusener Jägerschaft e. V.) über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen (Min- destkaliber: 9 mm); Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt aner- kannten Schulung zur kundigen Person (Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 der EG-Verordnung Nr. 853/2004); Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die am 1. Prüfungstag das 15. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Versagungsgründe nach § 17 Absatz 1 Nr. 2 Bundesjagdgesetz vorliegen. Die Bewerber müssen ihren Haupt- wohnsitz in Leverkusen haben. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Wer bei der Schieß- prüfung oder dem mündlich-praktischen Teil nicht erfolgreich sein sollte, kann auf Antrag an einer einmaligen Nachprüfung teilnehmen. Die Nachprüfung kann frühes- tens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchge- führt werden. Der Termin wird von der Unteren Jagdbehörde festgesetzt. Ob die Prü- fung zu diesen Terminen stattfinden kann, hängt von der Zulässigkeit und den Mög- lichkeiten der Einhaltung der Vorgaben nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Coronaschutzverordnung ab. Leverkusen, 14. Dezember 2021 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt Im Auftrag gez. Hedden ____________________________________________________________________ 2. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Unterhalts- und Grundrei- nigungsarbeiten in Schul-, Kindertagesstätten-, Verwaltungsgebäuden und sonstigen Einrichtungen (Los 1) sowie Feuerwehrgerätehäusern (Los 2), Auftraggeber: Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen; Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen ____________________________________________________________________ Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung (offe- nes Verfahren) gem. § 15 Abs. 1 VgV folgende Leistungen zu vergeben: Vergabe-Nr. 193-2021: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten an Gebäuden der Stadt Leverkusen im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.04.2024 mit 2-maliger Verlängerungsoption bis längstens 30.04.2026; Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in Schul-, Kindertagesstätten-, Verwaltungsgebäuden und sonstigen Einrichtungen (Los 1) sowie Feuerwehrgeräte- häusern (Los 2); Stadt Leverkusen - Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen Die Vergabeunterlagen können bis zum 25. Januar 2022 um 10:00 Uhr im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do.
6. Januar 2022 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 Seite 3 Leverkusen, 17. Dezember 2021 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Vergabestelle Im Auftrag gez. Podolski ____________________________________________________________________ 3. Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nörd- lich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" und Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 35/II "Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs, nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat am 13.09.2021 für den Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" die Aufstellung und die öffentliche Auslegung be- schlossen (Vorlage Nr. 2020/0026). Der Beschluss über die Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplans V 35/II "Quettingen – Wellpappenwerk Gierlichs, nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" (Vorlage Nr. 2020/0026 vom 13.09.2021) wird aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Der Beschluss über die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung (Abwägung) wurde gefasst. Beide o. g. Bebauungspläne haben den gleichen Geltungsbereich. Die rechtliche Grundlage bilden § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Mit dieser Bekanntmachung wird die ursprüngliche öffentliche Auslegung wegen einer nicht bereitgestellten Altlastenuntersuchung wiederholt. Inhaltliche Änderungen an den bisher bereitgestellten Unterlagen wurden nicht vorgenommen. Ziele und Zwecke der Planung: Zur dringend benötigten Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten des Wellpappenwerkes sollen die bestehenden Hallenflächen nördlich unmittelbar hieran angrenzend durch ein neues Fertigwarenlager und einen neuen, kompakten Ver- sandbereich um rund 6.500 m² BGF erweitert werden. Für die südliche Bestandsbe- triebsfläche sollen die künftigen Entwicklungen ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden. Öffentliche Auslegung: Der Bebauungsplanentwurf sowie die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht wer- den für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt. Des Weiteren werden die im Rahmen des Planverfahrens ein- gegangenen umweltbezogenen Äußerungen sowie Gutachten ausgelegt. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB im förmlichen Verfahren (Regelverfahren) beschlossen. Die Umweltbelange bilden auch für den Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" die Grundlage der nachfolgend aufgeführten Informationen zu den Schutzgütern.
Seite 4 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 6. Januar 2022 Entwurfsbegründung (inkl. Umweltbericht): Die Entwurfsbegründung (inkl. Umweltbericht) zum Bebauungsplan enthält insbe- sondere folgende Informationen zu den Schutzgütern: - Mensch (Lärmimmissionen, Verkehrslärm, Verkehrsaufkommen, Verschattung), - Tiere und Pflanzen, Artenschutz (Maßnahmen zum Vogelschutz), - Landschaft (Freiraum und Siedlungsstruktur, Grün-/Ausgleichspflanzungen), - Boden (Flächenversiegelung, Überformung, Bodenschutz, Altlasten, Kampfmittel), - Wasser (Hydrogeologische Verhältnisse, Grundwasserneubildung, Entwässerung), - Klima, Luft (Luftschadstoffe, Kaltluftleitbahnen, Begrünung/Versiegelung), - Kultur- und Sachgüter (Hinweis zu Bodendenkmälern). Umweltbezogene Äußerungen: Folgende umweltrelevante Äußerungen zu den Themen bzw. Schutzgütern aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: Mensch: - Verkehrsbelastung und Verkehrszählung, - Verkehrsaufkommen und Verkehrssicherheit, - Verkehrsimmissionen, Maßnahmen zum Schallschutz, - Gewerbelärm, schalltechnische Berechnung und Lärmschutzkonzept, - Parken und verkehrstechnische Erschließung, - Verschattung von Wohnräumen, - Veränderung des Wohnumfeldes, Grünräume, Topografie. Tiere, Pflanzen und Artenschutz: - Beanspruchung von Grünflächen, - Aufwertung von Grünflächen und Pflanzmaßnahmen, - Arten- und Vogelschutz, Schutz von Nistplätzen, - Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden. Wasser: - Niederschlagswasserbehandlung und -ableitung, - Hydrologie und Versickerung, - Entwässerung und Regenwasserrückhaltung. Boden: - Bodenschutz und Bodenfunktionen, - Umgang mit Oberboden (Mutterboden) und Bodenschutzkonzept, - Bodeneingriffe, Änderung der Topografie, - Bodendenkmäler, Altlasten, - Kampfmittel und Militäreinrichtungen. Klima: - Kalt- und Frischluftbewegungen, - Verschattung, - Aufheizung, - Maßnahmen zum Klimaschutz (Begrünung, Solarnutzung).
6. Januar 2022 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 Seite 5 Gutachten: Im o. g. Bebauungsplanverfahren wurden zu den Themen Schallimmissionen, Ver- kehr, Hydrologie, Altlasten, Verschattung und Artenschutz folgende Gutachten er- stellt: - schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 256/II „Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße”, ACCON Köln GmbH von Juni 2021: Immissionsschutzrechtliche Konflikte zwischen Be- triebsgelände und angrenzender Wohnbebauung sowie die vom Plangebiet ausgehenden Verkehrslärmimmissionen, - Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 256/II „Quettin- gen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ in Leverkusen, vom Ingenieurbüro für integrierte Verkehrsplanung Runge IVP, November 2020: Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens im umliegenden Straßennetz und auf benachbarte Knotenpunkte mit Variantenunter- suchung, - Baugrunderkundung und hydrologisches Gutachten zur kf-Wert Bes- timmung (nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße), HYDR.O Geologen und Ingenieure, Juli 2020: Untersuchung der Baugrundbeschaffenheit des Plangebietes hinsichtlich der Sickerfähigkeit des Untergrundes, - Orientierende Altlastenuntersuchung (nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße), HYDR.O Geologen und Ingenieure, März 2020: Erkundung und Bewertung potentieller (alt-)nutzungsbedingter Bodenverunreinigungen im Bereich des Betriebsgeländes, - Verschattungsuntersuchung (Betriebserweiterung Wellpappenwerk Gierlichs), Pässler, Sundermann + Partner ARCHITEKTEN STADTPLANER mbB, Ok- tober 2020: Bewertung der Besonnungs- und Verschattungssituation der bestehenden Wohnbebauung durch die geplante Neubebauung, - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe I + II) zum Bebauungsplan Nr. 256/II „Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße “, Dipl. Ing. Sven Peuker Landschaftsarchitekt BDLA, Juni 2021: Untersuchung der Betrof- fenheit planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet. Die o. g. Informationen können eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss, Dauer: 14.01.2022 bis einschl. 14.02.2022, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Ansprechpartner ist Herr Maas (Tel.: 0214/406-6139). Internet: Während der Auslegungszeit kann der Bebauungsplanentwurf sowie die Entwurfs- begründung mit Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne.
Seite 6 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 6. Januar 2022 Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weist die Stadtverwaltung Leverkusen auf folgendes hin: 3G-Pflicht für Besucherinnen und Besucher der städtischen Verwaltungsgebäude (Pressemitteilung vom 26.11.2021) Ab sofort gilt für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsstandorte der Stadt Leverkusen die 3G-Regel. Das heißt, um die städtischen Verwaltungsgebäude betre- ten zu können, muss entweder der Nachweis über die bereits bestehende Immuni- sierung (Genesung oder vollständige Impfung) oder ein negatives Testergebnis (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorge- legt werden. Folgende besondere Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Coronaschutzverord- nung (CoronaSchVO i. d. F. vom 24.11.2021) sind bis auf Weiteres zu beachten: - Sollte der Zugang innerhalb der oben angegebenen Zeiten zum Elberfelder Haus beschränkt sein, ist der Einlass ins Gebäude durch das Betätigen der Klingel am Haupteingang anzufordern. - Es besteht weiterhin die Maskenpflicht, daher ist das Mitbringen und Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) während des gesamten Aufenthalts im Gebäude verpflichtend. - Es wird empfohlen, die Kontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens/ Verlassens des Gebäudes zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Auf freiwilliger Basis können hierzu Name, Adresse und eine Telefonnummer zur Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit an- gegeben werden. - Weitere Schutzmaßnahmen sind der aktuellen Situation gemäß im Rahmen der Einsichtnahme ggf. zu beachten. Stellungnahmen: Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen ins- besondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge- richtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge- macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 14.02.2022 an nachfolgende Adres- se schicken: Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: 61@stadt.leverkusen.de oder per Fax an: 0214/406-6102. Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an: Bebauungsplan Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Mauri- nusstraße"
6. Januar 2022 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 Seite 7 Geltungsbereich: Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. Leverkusen, 5. Januar 2022 gez. Adomat Beigeordneter i. V. Oberbürgermeister
Seite 8 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 6. Januar 2022 ____________________________________________________________________ 4. Öffentlich Bekanntmachung 26. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Maurinusstraße" ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat am 13.09.2021 für die 26. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich "Maurinus- straße" die Aufstellung und die öffentliche Auslegung beschlossen (Vorlage Nr. 2021/0853). Die rechtliche Grundlage bilden § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Bauge- setzbuch (BauGB). Mit dieser Bekanntmachung wird die ursprüngliche öffentliche Auslegung wegen einer nicht bereitgestellten Altlastenuntersuchung wiederholt. In- haltliche Änderungen an den bisher bereitgestellten Unterlagen wurden nicht vorge- nommen. Ziele und Zwecke der Planung: Der Planbereich der Flächennutzungsplanänderung ist geprägt durch den mitten im Stadtteil Quettingen ansässigen Betrieb zur Herstellung und Verarbeitung von Well- pappe und Kartonagen der Firma Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH & Co. KG. Der Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtteil Quettin- gen Bereich Maurinusstraße ist überwiegend als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE*) und im nördlichen Randbereich als Grünfläche ohne Zweckbestimmung dar- gestellt. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wird dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB mit einer Herleitung der beabsichtigten Festsetzung SO „Well- pappenwerk“ aus der bisherigen GE* Darstellung nicht ausreichend Genüge getan. Daher soll eine Änderung in ein Sondergebiet „Wellpappenwerk“ im Parallelverfahren durchgeführt werden. In diesem Zuge wird auch die Grünflächendarstellung so an- gepasst, dass die optische Trennung zwischen Gewerbebetrieb und unmittelbar an- grenzender Wohnbebauung im Erweiterungsbereich durchgehend weiterhin gegeben ist. Insgesamt zielt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zwar auf eine Ver- änderung der planungsrechtlichen Darstellungen, jedoch nicht auf eine Veränderung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Geltungsberei- ches. Öffentliche Auslegung: Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Entwurfsbe- gründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Äußerun- gen werden für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt. Entwurfsbegründung (inkl. Umweltbericht): Die Entwurfsbegründung (inkl. Umweltbericht) zur Flächennutzungsplanänderung enthält insbesondere folgende Informationen zu den Schutzgütern: - Mensch (Lärmimmissionen, Verkehrslärm, Verkehrsaufkommen, Verschattung), - Tiere und Pflanzen, Artenschutz (Maßnahmen zum Vogelschutz), - Landschaft (Freiraum und Siedlungsstruktur, Grün-/Ausgleichspflanzungen), - Boden (Flächenversiegelung, Überformung, Bodenschutz, Altlasten, Kampfmit- tel), - Wasser (Hydrogeologische Verhältnisse, Grundwasserneubildung, Entwässerung),
6. Januar 2022 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 Seite 9 - Klima, Luft (Luftschadstoffe, Kaltluftleitbahnen, Begrünung/Versiegelung), - Kultur- und Sachgüter (Hinweis zu Bodendenkmälern). Umweltbezogene Äußerungen: Folgende umweltrelevante Äußerungen zu den Themen bzw. Schutzgütern aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 35/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: Mensch: - Verkehrsbelastung und Verkehrszählung, - Verkehrsaufkommen und Verkehrssicherheit, - Verkehrsimmissionen, Maßnahmen zum Schallschutz, - Gewerbelärm, schalltechnische Berechnung und Lärmschutzkonzept, - Parken und verkehrstechnische Erschließung, - Verschattung von Wohnräumen, - Veränderung des Wohnumfeldes, Grünräume, Topografie. Tiere, Pflanzen und Artenschutz: - Beanspruchung von Grünflächen, - Aufwertung von Grünflächen und Pflanzmaßnahmen, - Arten- und Vogelschutz, Schutz von Nistplätzen, - Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden. Wasser: - Niederschlagswasserbehandlung und –ableitung, - Hydrologie und Versickerung, - Entwässerung und Regenwasserrückhaltung. Boden: - Bodenschutz und Bodenfunktionen, - Umgang mit Oberboden (Mutterboden) und Bodenschutzkonzept, - Bodeneingriffe, Änderung der Topografie, - Bodendenkmäler, Altlasten, - Kampfmittel und Militäreinrichtungen. Klima: - Kalt- und Frischluftbewegungen, - Verschattung, - Aufheizung, - Maßnahmen zum Klimaschutz (Begrünung, Solarnutzung). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB kann von der Unterrichtung und Erörte- rung abgesehen werden, wenn diese bereits zuvor auf einer anderen Grundlage er- folgt ist. Eine frühzeitige Beteiligung der Änderung des Flächennutzungsplans wäre inhaltlich lediglich eine formale Wiederholung der für das Bebauungsplanverfahren durchgeführten frühzeitigen Beteiligung. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für das parallel betriebene Bebauungsplanverfahren wird daher als frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans gewertet.
Seite 10 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 6. Januar 2022 Gutachten: Im parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren wurden zu den Themen Schal- limmissionen, Verkehr, Hydrologie, Altlasten, Verschattung und Artenschutz folgen- de Gutachten erstellt: - schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 256/II „Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße”, ACCON Köln GmbH von Juni 2021: Immissionsschutzrechtliche Konflikte zwischen Be- triebsgelände und angrenzender Wohnbebauung sowie die vom Plangebiet ausgehenden Verkehrslärmimmissionen, - Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 256/II „Quettin- gen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ in Leverkusen, vom Ingenieurbüro für integrierte Verkehrsplanung Runge IVP, November 2020: Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens im umliegenden Straßennetz und auf benachbarte Knotenpunkte mit Variantenunter- suchung, - Baugrunderkundung und hydrologisches Gutachten zur kf-Wert Bes- timmung (nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße), HYDR.O Geologen und Ingenieure, Juli 2020: Untersuchung der Baugrundbeschaffenheit des Plangebietes hinsichtlich der Sickerfähigkeit des Untergrundes, - orientierende Altlastenuntersuchung (nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße), HYDR.O Geologen und Ingenieure, März 2020: Erkundung und Bewertung potentieller (alt-)nutzungsbedingter Bodenverunreinigungen im Bereich des Betriebsgeländes, - Verschattungsuntersuchung (Betriebserweiterung Wellpappenwerk Gierlichs), Pässler, Sundermann + Partner ARCHITEKTEN STADTPLANER mbB, Ok- tober 2020: Bewertung der Besonnungs- und Verschattungssituation der bestehenden Wohnbebauung durch die geplante Neubebauung, - artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe I + II) zum Bebauungsplan Nr. 256/II „Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße “, Dipl. Ing. Sven Peuker Landschaftsarchitekt BDLA, Juni 2021: Untersuchung der Betrof- fenheit planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet. Die o. g. Informationen können eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss, Dauer: 14.01.2022 bis einschl. 14.02.2022, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Ansprechpartner ist Herr Kociok (Tel.: 0214/406-6121). Internet: Während der Auslegungszeit kann der Bauleitplanentwurf sowie die Entwurfsbe- gründung mit Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne.
6. Januar 2022 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 Seite 11 Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weist die Stadtverwaltung Le- verkusen auf folgendes hin. Sofern die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen in vielen Be- reichen des öffentlichen Lebens auch im Zeitraum des Aushangs gelten, sind bei einer persönlichen Einsicht der Planunterlagen besondere Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) zu beachten: - Sollte der Zugang innerhalb der oben angegebenen Zeiten zum Elberfelder Haus beschränkt sein, ist der Einlass ins Gebäude durch das Betätigen der Klingel am Haupteingang anzufordern. - Besteht weiterhin die Maskenpflicht, ist das Mitbringen und Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung (MNB) während des gesamten Aufenthalts im Gebäude verpflich- tend. - Es wird empfohlen, die Kontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens/ Verlassens des Gebäudes zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Auf freiwilliger Basis können hierzu Name, Adresse und eine Telefonnummer zur Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit ange- geben werden. - Weitere Schutzmaßnahmen sind der aktuellen Situation gemäß im Rahmen der Einsichtnahme ggf. zu beachten. Es wird empfohlen, eine vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen. Ansprechpartner sind: • Herr Kociok (Planer), Tel.: 0214/406-61 21, E-Mail: Christian.Kociok@stadt.leverkusen.de. • Frau Schür (Vorzimmer), Tel.: 0214/406-61 01, E-Mail: 61@stadt.leverkusen.de; Stellungnahmen: Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge- richtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge- macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 14.02.2022 an nachfolgende Adres- se schicken: Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: 61@stadt.leverkusen.de oder per Fax an: 0214/406-6102. Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an: 26. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Maurinusstraße"
Seite 12 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 1 6. Januar 2022 Geltungsbereich: Die Grenze des Geltungsbereiches der 26. Änderung des Flächennutzungsplans sind im folgenden Lageplan dargestellt. Leverkusen, 5. Januar 2022 gez. Adomat Beigeordneter i. V. Oberbürgermeister ____________________________________________________________________
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