Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Amtsblatt der
  Verwaltungsgemeinschaft
         „Nesseaue“
       Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“

                            Mitgliedsgemeinden
       Bienstädt – Eschenbergen – Friemar – Molschleben – Nottleben
         Pferdingsleben – Tröchtelborn – Tüttleben – Zimmernsupra

30. Jahrgang                   Samstag, den 26. Juni 2021   Nr. 07/2021

Nächster Redaktionsschluss: 18.07.201
Nächster Erscheinungstermin: Samstag, den 31.07.2021
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“             -2-                                                     Nr. 07/2021
Öffnungszeiten der                                               Fundbüro
Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“                               Ordnungsamt, Dr.-Külz-Str. 4, 99869 Friemar
                                                                 Tel.: 036258 / 535-0
Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar                                 E-Mail: info@vg-nesseaue.de
Dienstag                      09:00 bis 12:00 Uhr und
                              13:00 bis 18:00 Uhr                Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
Donnerstag                    09:00 bis 12:00 Uhr und
                                                                 Polizeihauptmeister Rödiger
                              13:00 bis 17:00 Uhr                Aus gegebenem Anlass bleibt das Kontaktbereichsbüro für den
Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr                Publikumsverkehr vorübergehend geschlossen. Die Sprechstun-
                                                                 den finden derzeit nicht statt.
Amt/ Funktion                 Telefonnummer                      Bitte wenden Sie sich an die Landespolizeiinspektion Gotha,
Zentrale                      036258 / 535-0                     Inspektionsdienst.
Leiter Hauptamt               036258 / 535-16                    In dringenden Fällen steht Ihnen der Notruf der Polizei zur
Hauptamt                                                         Verfügung: LPI Gotha, Inspektionsdienst: 03621 78-0
SG Ordnungsamt                036258 / 535-25
Hauptamt                                                         Notruf der Polizei 110
SG Personal                   036258 / 535-14
Hauptamt                                                         Der ärztliche Bereitschaftsdienst
SG Einwohnermeldeamt          036258 / 535-15
Hauptamt                                                         Wann rufen Sie die 116 117 an?
SG Friedhofsverwaltung        036258 / 535-37                    Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise
Hauptamt                                                         einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden,
Redaktion Amtsblatt           036258 / 535-13                    aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum
Leiter Bauamt                 036258 / 535-29                    nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst
Bauamt                        036258 / 535-32                    zuständig.
SG Liegenschaften
Leiterin Finanzen             036258 / 535-24                    Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Ret-
Finanzen                      036258 / 535-23                    tungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei
SG Kasse                                                         Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle,
Kontaktbereichsbeamter        036258 / 535-38                    alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer
Fax                           036258 / 535-30                    112.
E-Mailadresse                 info@vg-nesseaue.de
Internetpräsentation          www.vg-nesseaue.de                 Notruf- und andere wichtige Nummern
                                                                 Feuerwehr                                 112
Sprechzeiten unserer Bürgermeister                               Polizei                                   110
Bienstädt                             Dienstag,                  Giftnotruf                                0361 / 730-730
Holger Günther                        16:30 bis 17:30 Uhr        Geburtshilfe                              03621 / 220-5173
Tel.: 0172 / 3643290                                             Kinderstation                             03621 / 220-289
Eschenbergen                          Mittwoch,                  Kreißsaal                                 03621 / 220-274
Ines Laufer                           17:00 bis 18:00 Uhr        Notaufnahme                               03621 / 220-162
Tel./Fax: 036258 / 50218
                                                                 Zahnarzt                                  116 117
Friemar                               Mittwoch,
Katrin Rothlauf                       16:30 bis 17:30 Uhr        Landratsamt Gotha                         03621 / 214-0
Tel.: 036258 / 53535 oder                                        Kfz- Angelegenheiten                      03621 / 214-593
Tel.: 01514 / 2017814                                            Tierschutz                                03621 / 214-901
Molschleben                           Dienstag,                  Tierheim „Arche Noah“                     03621 / 755 425
Marcel Struppert                      16:00 bis 18:00 Uhr        Gotha-Uelleben
Tel.: 036258 / 50234                                             Boilstädter Str. 26
Fax: 036258 / 55515                                              99869 Gotha-Ülleben
Nottleben                             Donnerstag,                Abfallservice                             036253 / 311-29
Jochem Bachies                        18:00 bis 19:00 Uhr        Stadtwerke Gotha -                        03621 / 433-222
Tel.: 0174 / 9954547                                             Zentrale Service Hotline
Pferdingsleben                        Mittwoch,                  (Gasversorgung außer Tüttleben)
Sandra Kamm                           17:00 bis 18:00 Uhr
                                                                 Ohra Hörselgas -                          03622 / 621-6
Tel.: 01514 / 2038297
                                                                 Störungsmeldestelle
Tröchtelborn                          Mittwoch,                  (Gasversorgung nur Tüttleben)
Hartmut Brand                         16:00 bis 18:00 Uhr
Tel.: 036258 / 51279                                             Wasser- und Abwasserzweckverband          03621 / 387-30
                                                                 (Wasser- und Abwasser)
Tüttleben                             Mittwoch,
Klaus Lewald                          16:00 bis 18:00 Uhr        Stadtwerke Erfurt                         0361 / 564-1818
Tel.: 03621 / 510919                                             (Wasser Bienstädt und Zimmernsupra)
Zimmernsupra                          Dienstag,                  Thüringer Energie AG (Elektroenergie)     03641 / 817-1111
Enrico Hilke                          19:00 bis 20:00 Uhr        Weißer Ring e. V.                         116 006
Tel.: 0173 / 3421511                                             Frauenhaus                                03621 / 403209
                                                                 SOS- Kinderdorf                           089 / 12606-0
Schiedsstelle
Für die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ ist Frau Winkel-
Rögner als Schiedsperson Ihr Ansprechpartner.                      Redaktion
Gesprächstermine finden nur nach vorheriger telefonischer oder
                                                                   Tel. 036258/535-13,
schriftlicher Anmeldung in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesse-
                                                                   E-Mail: amtsblatt@vg-nesseaue.de
aue“ bzw. in der Gemeindeverwaltung Tüttleben statt.
Für Terminvereinbarungen mit der Schiedsperson wen-                Beiträge aus dem Vereins- und Gemeindeleben übersenden
den Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft „Nes-            Sie bitte an die oben genannte E-Mail-Adresse bis zum ange-
seaue“ telefonisch unter 036258/5350 oder schriftlich an           gebenen Redaktionsschluss. Es besteht kein Rechtsanspruch
info@vg-nesseaue.de.                                               auf Aufnahme eines Beitrags.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“                 -3-                                                       Nr. 07/2021

 Wichtige Hinweise für Veröffentlichungen (Artikel/Anzeigen) im Amtsblatt
 Wir bitten bei der Übersendung von Artikeln für eine Veröffentli-      oder 03677/205037 oder per Mail c.mietle@wittich-lange-
 chung unbedingt auf Folgendes zu achten:                               wiesen.de.
                                                                     5. Wir nehmen keine handschriftlich geschriebenen Artikel/
 1. Die Standardbreite der Artikel ist 90 mm oder 183 mm.               Anzeigen auf Papier an. Des Weiteren werden auch keine
 2. Maximalgröße für die kostenfreien Anzeigen oder Veranstal-          Artikel veröffentlicht, aus denen nicht ganz deutlich der Ver-
    tungshinweise sind 183 mm breit und 135 mm hoch (DIN A5             fasser des Artikels hervorgeht.
    quer).                                                           6. In jedem Amtsblatt wird der Redaktionsschluss für das
 3. Bilder werden nur als jpg oder pdf-Datei angenommen, un-            nächste Amtsblatt und der nächste Erscheinungstermin be-
    ter Angabe der Person, die die Rechte an dem Bild besitzt.          kanntgegeben.
 4. Gewerbliche Anzeigen oder Familienanzeigen werden über           7. Nach Redaktionsschluss eingegangene Beiträge werden
    den Verlag Linus Wittich Medien KG direkt vertrieben. An-           nicht berücksichtigt. Direkt an den Verlag gesandte Beiträge
    sprechpartner ist hier Frau Carola Mietle - 0175/5951011            werden nicht bearbeitet.

  In eigener Sache
  Wer dieses Amtsblatt nicht, sehr unregelmäßig, spät nach dem Erscheinungstag erhält, kann sich bitte zeitnah unter
  0 36 77 / 20 50 0 melden.
  Wir nehmen Ihre Daten auf und senden Ihnen gern auch ein Exemplar der reklamierten Ausgabe per Post zu.
  Ihre LINUS WITTICH Medien KG, 98693 Ilmenau / OT Langewiesen

  Service-Telefon-Nr.
                          für den öffentlichen Personennahverkehr (Bus) des NVG Gotha!
                          Bei Problemen mit Busverbindungen bzw. bei Nichtmitnahme durch den Busfahrer wählen Sie bitte fol-
                          gende Service-Rufnummer:

                                                           03621 - 8224170.
                          Die Nummer der Leitstelle ist täglich von 04:00 Uhr bis 23:00 Uhr zu erreichen.

                                                   Müllabfuhrtermine
                             Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“
                                   Müllabfuhrplan Juli 2021
  GEMEINDE                       HAUSMÜLL                   BIOMÜLL                   GELBE TONNE                      PAPIER

 Bienstädt                           12.07.                09. + 23.07.                      19.07.                     08.07.

 Eschenbergen                     05. + 26.07           02. + 16. + 30.07.                   19.07.                     08.07.
 Friemar                          09. + 30.07.          02. + 16. + 30.07.                   15.07.                     08.07..
 Molschleben                      09. + 30.07.          02. + 16. + 30.07.                   19.07.                     08.07.

 Nottleben                           14.07.             02. + 16. + 30.07.                   15.07.                     20.07.

 Pferdingsleben                   09. + 30.07.          02. + 16. + 30.07.                   15.07.                     20.07.

 Tröchtelborn                        14.07.                09. + 23.07.                      15.07.                     08.07.

 Tüttleben                           14.07.                08. + 22.07.                      15.07.                     20.07.

 Zimmernsupra                        14.07.                09. + .23.07.                     15.07.                     08.07.

     Ein eventuell unterstrichener Termin ist ein Verlegetermin aufgrund eines Feiertages.
               Bei Fragen zum Thema Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte
                  an den kommunalen Abfallservice des Landkreises Gotha,
                         An der Hardt 1, 99894 Leinatal OT Wipperoda,
                                Servicetelefon (036253) 31129
                         oder per E-Mail: info@abfallservice-gotha.de
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“     -4-           Nr. 07/2021

                              Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“

                                             Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“               -5-                                                    Nr. 07/2021
                                                                 werden durch den Bauhof des Gewässerunterhaltungsverband
 Neue Regelung                                                   (GUV) Hörsel/Nesse und den von uns beauftragten Dienstleis-
 des allgemeinen Besucherverkehrs                                tungsunternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an
                                                                 den Gewässern 2. Ordnung im gesamten Verbandsgebiet unter
 in der Verwaltungsgemeinschaft                                  Berücksichtigung der entsprechenden
 Die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ ist ab dem               naturschutzrechtlichen Schon- und Sperrzeiten durchgeführt. In
 01.07.2021 für den allgemeinen Besucherverkehr wieder           wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Was-
 geöffnet.                                                       serabflusses oder der Hochwasservorsorge, Verkehrssiche-
 Um unnötige Wartezeiten und hohen Besucherverkehr               rungspflicht) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb
 zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen weiterhin vorab ei-           dieser Zeiten erfolgen.
 nen Termin zu vereinbaren!                                      Auf Grundlage des § 41 WHG in Verbindung mit § 68 ThürWG
 Bürgerinnen und Bürger mit vereinbarten Terminen werden         kündigen wir hiermit die Durchführung der Unterhaltungs-
 bevorzugt berücksichtigt, sodass insbesondere im Einwoh-        maßnahmen und die damit verbundene vorübergehende
 nermeldeamt ohne Terminvereinbarung mit längeren Warte-         Benutzung des jeweiligen Gewässers 2. Ordnung, sowie der
 zeiten gerechnet werden muss.                                   Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an.
                                                                 Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungs-
 Gern können Sie zur Terminvereinbarung die folgenden
                                                                 maßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen
 Rufnummern nutzen:                                              „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der
                                                                 ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung
 Hauptamt                           - 036258/535-0
                                                                 durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Per-
 Einwohnermeldeamt                  - 036258/535-15              sonen oder Dienstleistungsunternehmen. Gemäß den Vorschrif-
 Friedhofsverwaltung                - 036258/535-37              ten des § 41 WHG und § 68 ThürWG haben die Eigentümer
 Ordnungsamt                        - 036258/535-25              und Nutzungsberechtigten der Gewässer 2. Ordnung, sowie
 Finanzen                           - 036258/535-24              die Eigentümer der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke zu
 Bauamt                             - 036258/535-29              dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichteten Personen oder
 Liegenschaften                     - 036258/535-32              ihre beauftragten Personen und Unternehmen die Grundstücke
                                                                 betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile
 Kommen Sie bitte pünktlich (weder zu früh, noch zu spät) zu     für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden,
 Ihrem Termin. Die Termine werden von unseren Mitarbeitern       dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der
 so vergeben, dass sich Besucher möglichst nicht begegnen.       naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt
                                                                 werden. Darüber hinaus haben die Inhaber von Rechten und Be-
 Bitte nehmen Sie Zahlungen möglichst bargeldlos vor.            fugnissen an Gewässern zu dulden, dass die Benutzung vorü-
                                                                 bergehend behindert oder unterbrochen wird. Zudem sind alle
 Zu Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter ist          Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung un-
 es Pflicht in allen Räumlichkeiten der Verwaltungsgemein-       möglich machen oder wesentlich erschweren würden. Entstehen
 schaft eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu          durch die Handlungen der Gewässerunterhaltung Schäden am
 tragen. Im Eingangsbereich stehen Desinfektionsmittel-          Eigentum (s. § 41 Abs. 4 WHG und § 68 Abs. 2 ThürWG), so hat
 spender zu Verfügung. Bitte nutzen Sie diese beim Betre-        der Geschädigte gegen die zur Unterhaltung verpflichtete oder
 ten des Gebäudes. Die jeweils geltenden allgemeinen Ab-         beauftragte Person/ Unternehmen Anspruch auf Schadenersatz.
 standsregeln sind einzuhalten.                                  Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass nach § 38 Abs. 4
                                                                 WHG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten verpflichtet
 Folgende Personen dürfen das Gebäude der Verwaltungs-           sind, die Uferbereiche/ Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre
 gemeinschaft nicht betreten:                                    Funktionen nach § 38 Abs. 1 WHG zu erhalten und diese so zu
 • mit dem Virus SARS-CoV-2 Infizierte,                          bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit
 • Personen mit Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-             verbundenen Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Die Breite der
    CoV-2 infizierten Person in den ersten 14 Tagen nach         Gewässerrandstreifen beträgt nach § 29 ThürWG innerorts fünf
    dem Kontakt,                                                 Meter und außerorts zehn Meter von der Böschungsoberkante
 • Personen mit allgemeinen Erkältungssymptomen, solan-          landeinwärts. Nach § 38 Abs. 4 Satz 4 WHG ist im Gewässer-
    ge die Symptome andauern.                                    randstreifen eine nicht nur
                                                                 zeitweise Ablagerung von Gegenständen (z. B. Gartenabfälle,
 Bitte beachten Sie, diese Maßnahmen dienen auch weiter-         Mähgut, Müll) die den Wasserabfluss behindern oder die fortge-
 hin der Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und       schwemmt werden können verboten.
 der Reduzierung möglicher Infektions-risiken, somit auch zu
                                                                 Für Rückfragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit
 Ihrem Schutz.
                                                                 der angezeigten Gewässerunterhaltung stehen Ihnen die
 Vielen Dank für Ihr Verständnis!                                Mitarbeiter/-innen des Gewässerunterhaltungsverbands Hörsel/
 Birte Kalmring                                                  Nesse gern zur Verfügung.
 Gemeinschaftsvorsitzende                                        Telefon 036253 260790 • E-Mail: info@guv-hoersel-nesse.de
                                                                 Georgenthal, 31.05.2021
                                                                 Oßwald
Öffentliche Bekanntmachung                                       Geschäftsführer
                                                                 Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse
des Gewässerunterhaltungsver-
bandes (GUV) Hörsel/Nesseüber                                    Klimaschutz durch naturnahe Waldwirtschaft
die Durchführung von Gewässe-
runterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung
                                                                 wird gefördert
Im Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhal-       Thüringer Landesregierung
tungsverbänden (GUV) vom 28.05.2019 und auf Grundlage des        unterstützt Waldbesitzer
§ 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in Verbindung
                                                                 Erfurt, 02.06.2021: „Mit einem neuen
mit § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde festge-
                                                                 Landesförderprogramm unterstützt die Thüringer Landesregie-
legt, dass die Unterhaltungspflicht der Gewässer 2. Ordnung im
                                                                 rung Waldeigentümer, die durch eine nachhaltige und naturnahe
Freistaat Thüringen, ab dem 01.01.2020 durch die gegründeten
                                                                 Waldbewirtschaftung einen Beitrag zur Sicherung der langfristi-
Gewässerunterhaltungsverbände erfolgt.
                                                                 gen CO2-Bindung in den Wäldern leisten“, informiert Forstamts-
Die in den Zuständigkeitsbereich des GUV Hörsel/Nesse fallen-
                                                                 leiter Dr. Chris Freise vom Forstamt Erfurt-Willrode.
den Gewässer finden Sie auf unserer Internetseite (www.guv-
                                                                 Gezahlt wird einmalig ein Betrag von maximal 125 Euro pro Hek-
hoersel-nesse.de) in der Rubrik - Downloads - Verbandsgebiet.
                                                                 tar Wald, welcher um jeweils 10 % gekürzt wird, wenn der Laub-
    Im Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis 31. Oktober 2021
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“                  -6-                                                       Nr. 07/2021
holzanteil bei weniger als 50 Prozent liegt oder das Waldgrund-       weniger als 10.000 Einwohnern sowie die südwestlichen, länd-
stück nicht zertifiziert ist.                                         lich geprägten Ortsteile der Stadt Erfurt (Töttelstädt, Ermstedt,
Die Antragsfrist ist der 30.09.2021 (Ausschlussfrist). Das Formu-     Gottstedt, Schmira, Möbisburg-Rhoda, Molsdorf, Waltersleben,
lar zum Förderprogramm kann ab 07.06.2021 über die Home-              Egstedt und Alach).
page von ThüringenForst www.thueringenforst.de abgerufen
                                                                      Dieses Jahr werden Projekte in den folgenden fünf Themenbe-
werden. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt nicht über
                                                                      reichen gesucht:
die Forstämter, sondern direkt bei der Bewilligungsstelle in Frau-
enwald (ThüringenForst, Forstamt Frauenwald, SG Förderung,            A Qualitätssteigerung touristischer Angebote und Infrastruktu-
Allzunah 11 a, 98694 Ilmenau).                                            ren
                                                                      B Daseinsvorsorge
Folgende Voraussetzungen sind bei der Beantragung zu beach-
                                                                      C Regionale Produkte
ten:
                                                                      D Ehrenamt - Kleinprojekte bis zu einer Investitionssumme von
Bagatellgrenze: Aufgrund der Bagatellgrenze von 100 € muss                5.000 €
ihr gesamter Waldbesitz eine Mindestgröße von rund 1 ha errei-        E Natur- und Klimaschutz.
chen.
                                                                      Wenn Sie beabsichtigen, einen Antrag einzureichen, vereinba-
De-minimis-Erklärung: Der Waldbesitzer kann die Beihilfe im           ren Sie bitte im Vorfeld einen Termin mit dem LEADER-Manage-
Rahmen seines Deminimis-Kontingentes erhalten; hierzu ist eine        ment, um die Antragstellung und die einzureichenden Unterla-
entsprechende De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene För-        gen abzustimmen. Alle eingereichten Projektanträge werden in
dermittel abzugeben.                                                  einem transparenten Auswahlverfahren von Oktober bis Dezem-
Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft: Sie müssen als forst-            ber 2021 anhand von Kriterien der Regionalen Entwicklungs-
wirtschaftlicher Betrieb in der Sozialversicherung für Landwirt-      strategie bewertet und ausgewählt. Die Förderanträge werden
schaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG, gemeldet sein und          anschließend an die Bewilligungsbehörde, das Thüringer Lan-
ihre Beiträge regelmäßig entrichtet haben. Die SVLFG ist zustän-      desamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, weitergereicht.
dig für die gesetzliche Unfallversicherung in der Forstwirtschaft.    Nach Erhalt eines Bewilligungsbescheids kann die Idee ab Mitte
Ihre Angaben werden mit der SVLFG überprüft. Die anzugeben-           2022 verwirklicht werden. Dies ist der letzte Projektaufruf in der
de Gesamtfläche ist aus dem SVLFG Bescheid zu entnehmen.              laufenden europäischen Förderperiode.

Zertifizierung: Die nachhaltige Bewirtschaftung Ihres Waldbe-         Das Team des LEADER-Managements mit Sitz bei der Thürin-
sitzes kann u. a. durcheine PEFC-Zertifizierung nachgewiesen          ger Landgesellschaft mbH, steht für weitere Fragen gern zur Ver-
werden, die Sie zur Einhaltung von ökologischen und sozialen          fügung (0361/4413-216 bzw. -213). Weitere Informationen zum
Mindeststandards verpflichtet. ThüringenForst ist ebenfalls nach      Projektaufruf hält die Internetseite https://www.rag-gotha-ilm-
PEFC zertifiziert. Eine Nachreichung von Zertifizierungsnach-         kreis-erfurt.de/projektaufruf bereit.
weisen ist nicht möglich.                                             Ansprechpartner
Ermittlung des Laubholzanteils: Bei Forstbetrieben mit aktuel-        RAG Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt e.V.
ler Forsteinrichtung: summarisch aus den Inventurdaten gemäß          Vorsitzender: Herr Rainer Zobel
der tatsächlichen Verhältnisse (Waldeigentümer), bei Forstbe-         RAG Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt e.V.
trieben ohne aktuelle Forsteinrichtung: Eigenerklärung.               Vorsitzender Rainer Zobel
                                                                      c/o Landratsamt Ilm-Kreis
Für Rückfragen zum Förderprogramm steht Ihnen das Forstamt            Erster Beigeordneter
Erfurt-Willrode unter 036209 43020 jederzeit gern zur Verfügung.      Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt
Mit freundlichen Grüßen                                               LEADER-Management für die RAG
Dr. Freise                                                            Thüringer Landgesellschaft mbH
Forstamtsleiter                                                       Frau Heike Neugebauer
Organisationsportrait                                                 Tel.: 0361-4413111
Die am 1. Januar 2012 gegründete Landesforstanstalt Thürin-           E-Mail: h.neugebauer@thlg.de
genForst - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Sitz in Erfurt be-   Frau Christin Zander
wirtschaftet rund 200.000 Hektar Staatswald, nimmt hoheitliche        Tel.: 0361-4413216
Aufgaben im gesamten Waldgebiet des Freistaats wahr (550.000          E-Mail: c.zander@thlg.de
Hektar) und bietet Dienstleistungen (Beförsterung) für den Pri-
vat- und Kommunalwald an. Mit 24 Forstämtern und 279 Forstre-         Frau Marie-Luise Will
vieren ist ThüringenForst-AöR flächendeckend in Thüringen auf-        Tel.: 0361-4413213
gestellt. Mit knapp 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird      E-Mail: m.will@thlg.de
ein Jahresbudget von circa 100 Millionen Euro bewegt. Das Clus-       Hintergrund
ter Forst & Holz im Freistaat Thüringen sichert über 40.000 Ar-       LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de
beitsplätze, vorwiegend im strukturschwachen ländlichen Raum,         l’économie rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwick-
und generiert einen Branchenumsatz von über zwei Milliarden           lung der ländlichen Wirtschaft) und ist eine Methode zur Förde-
Euro - die damit viertgrößte Wirtschaftsbranche Thüringens.           rung der ländlichen Räume durch die EU.
Weitere Informationen finden Sie unter www.thueringenforst.de.        In Thüringen gibt es 15 LEADER-Regionen, die den gesam-
                                                                      ten ländlichen Raum abdecken. Jede Region hat im Laufe des
Innovative Projekte für die Region gesucht                            Jahres 2015 unter breiter Bürgerbeteiligung eine regionale Ent-
                                                                      wicklungsstrategie (RES) erarbeitet, die Handlungsfelder, Ziele
Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projektvorhaben                     und Projektideen enthält. Diese ist Grundlage für die Arbeit der
in der Region Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt gestartet!                   RAG in der aktuellen Förderperiode 2014-2020. In jeder Region
                                                                      gibt es eine Regionale Aktionsgruppe (RAG), in der verschiede-
15.06.2021, Arnstadt. Ob Dorfladen, Hofcafé oder Wander-              ne Akteure gemeinsam über die Verwendung von Fördermitteln
schutzhütte - zahlreiche Projektideen wurden dank der LEADER-         entscheiden. Für ausgewählte Vorhaben stehen Fördermittel des
Förderung in den letzten Jahren umgesetzt. Vom 15. Juni bis 31.       Landes und des EU-Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
August 2021 können erneut innovative Projektideen in fünf the-        des ländlichen Raumes (ELER) zur Verfügung.
matischen Bereichen bei der Regionalen Aktionsgruppe Gotha-           Seit 2007 werden durch die RAG Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt e.V.
Ilm-Kreis-Erfurt e.V. eingereicht werden, um Ideen Wirklichkeit       Projekte und Prozesse initiiert und durch das LEADER-Manage-
werden zu lassen.                                                     ment begleitet. Dabei versteht sich die RAG nicht nur als Verteiler
Bis Ende August können Kommunen, Privatpersonen, Unterneh-            der LEADER-Fördermittel, sondern hat die Entwicklung der Re-
men und Vereine am Projektaufruf teilnehmen. Die Projektideen         gion insgesamt im Blick. Dies zeigt sich auch in der Vielzahl und
werden beim LEADER-Management der Regionalen Aktions-                 Vielfalt der Projektanfragen und Beratungsgespräche seitens
gruppe (RAG) Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt eingereicht. Gesucht wer-         kommunaler und privater Akteure in der Region.
den Projekte aus der Region für die Region, die in den Jahren         Weitere Informationen beinhaltet die Internetseite der RAG Go-
2022 und/oder 2023 umgesetzt werden sollen. Zur Förderregion          tha-Ilm-Kreis-Erfurt e.V.: https://www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.
gehören die Gemeinden der Landkreise Gotha und Ilm-Kreis mit          de/
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“                 -7-                                                      Nr. 07/2021
PROJEKTAUFRUF                                                        3. Montage:
Weitere Informationen zum Projektaufruf erhalten Sie auf der In-        Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet im Win-
ternetseite: https://www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de/projektauf-      kel von 30 bis 40 Grad zur Südseite ausgerichtet sind. Die
ruf                                                                     Geräte müssen sturmfest montiert sein.
                                                                     4. Anmeldung und Betrieb:
                                                                        Stecker-Solargeräte sind beim örtlichen Stromnetzbetreiber
                                                                        und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) an-
                                                                        zumelden. Leider erschweren einzelne Netzbetreiber den
                                                                        Anschluss von Stecker-Solargeräten oder verlangen unzu-
                                                                        lässige Entgelte für den gegebenenfalls notwendigen Zähler-
                                                                        tausch. Den Betrieb verbieten dürfen sie nicht.
                                                                     Bei Interesse an einem Stecker-Solargerät hilft die Energiebe-
                                                                     ratung der Verbraucherzentrale mit ihrem Beratungsangebot
                                                                     weiter. Termine für eine Energieberatung können unter 0800 809
                                                                     802 400 oder unter 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart
                                                                     werden. Derzeit findet die Beratung telefonisch statt.
                                                                     Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert
                                                                     vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer
                                                                     Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Lan-
                                                                     desenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen
                                                                     kostenfrei.

                                                                     Hitzeschutz bei Bau und Sanierung mitdenken
Verbraucherzentrale Thüringen                                        Wer den Neubau eines Hauses plant oder eine Bestand-
                                                                     simmobilie energetisch modernisieren will, muss einiges
Solar-Module am Haus                                                 beachten. Sinnvoll ist es dann auch, den sommerlichen Hit-
                                                                     zeschutz gleich mit einzuplanen, rät die Verbraucherzentrale
zur Stromgewinnung
                                                                     Thüringen.
Kleines Sonnen-Kraftwerk für den                                     So schön hohe Temperaturen und viel Sonne im Sommer sind:
Balkon                                                               Wenn sich Wohnräume stark aufheizen, wird die Wärme schnell
Nicht jeder kann sich eine große Solaranlage                         zur Belastung.
aufs Dach setzen.                                                    „Überlegen Sie vorab, welche Gebäudeteile und Räume beson-
Stecker-Solargeräte bieten für Mieter und                            ders aufheizen und welche Maßnahmen hier sinnvoll sind“, sagt
Wohnungseigentümer eine Alternative für                              Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thü-
den Balkon oder die Terrasse. Die Verbrau-                           ringen. Beim Neubau schreibt das Gebäudeenergiegesetz den
cherzentrale Thüringen erklärt, worauf bei Stecker-Solarge-          sommerlichen Wärmeschutz bereits vor: Er muss bei Planung
räten zu achten ist.                                                 und Bau eingeplant werden.
Viele Namen, ein Prinzip der Stromerzeugung                          Diese Räume heizen sich schnell auf
Die Bezeichnung von Stecker-Solargeräten ist vielfältig: Bal-        In puncto Hitzeschutz kann die Ausrichtung der Räume zur Son-
konmodule, Mini-Solaranlage, Plug-&-Play-Solaranlage oder            ne entscheidend sein - deshalb spielen Fensterflächen, Fassade
Balkonkraftwerk. Allen gemein ist, dass sie im technischen Sinn      und Dach eine wichtige Rolle. Nicht immer sind es Räume in
keine „Anlage“, sondern Strom erzeugende Haushaltsgeräte für         Richtung Süden, die sich schnell aufheizen. „Steht die Sonne
den Eigenbedarf sind.                                                weit oben, werden diese meist nur gestreift. Auch Zimmer, die
Stecker-Solargeräte können von Privatpersonen selbst ange-           nach Osten und Westen ausgerichtet sind, heizen sich schnell
baut, angeschlossen und genutzt werden. Balkonbrüstungen,            auf. Hier steht die Sonne niedriger und die Sonnenstrahlen fallen
Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen zum Auf-             tief in den Raum“, erklärt Ramona Ballod. Dachräume werden
bau oder Anbringen in Frage. Die Geräte setzen sich aus Stan-        oft besonders heiß. Hier trifft die Sonne über die gesamte Fläche
dard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der             auf. Zusätzlich steigt die Wärme aus dem Haus nach oben.
den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für
Haushaltsgeräte umwandelt. So fließt der selbsterzeugte Strom        Wärmedämmung hilft auch im Sommer
in die Steckdose am Balkon. Von dort werden Fernseher, Kühl-         Generell hilft eine gute Wärmedämmung nicht nur im Winter
schrank oder Waschmaschine mit Strom versorgt, die an ande-          Wärmeverluste zu vermeiden, sondern auch im Sommer die Hit-
ren Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.                    ze draußen zu halten. Auch die Fenster spielen beim Hitzeschutz
                                                                     eine wichtige Rolle. „Je kleiner der sogenannte g-Wert des Fens-
Mieter nutzen Solarstrom gern selbst                                 ters ist, desto weniger Wärmeenergie dringt von außen durch die
Stecker-Solargeräte bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen.         Verglasung nach innen“, so Ballod.
Ein Modul hat die Größe von zwei Fußabtreter-Matten und gene-
riert eine Leistung von bis zu 300 Watt. „300-Watt-Module samt       Sonnenschutz besser außen anbringen
Wechselrichter sind einschließlich Montagevorrichtung ab 500         Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden und Markisen sollten
Euro erhältlich. Sie erzeugen je nach Standort bis zu 300 Kilo-      besser außen statt innen angebracht werden. Die Sonnenstrah-
wattstunden Strom im Jahr“, rechnet Reiner Maschke, Energie-         len werden von vornherein ferngehalten und fallen erst gar nicht
berater der Verbraucherzentrale Thüringen, vor. Gerade aktuell       durch das Fenster in den Raum. Auch Dachüberstände, Vordä-
würden mobiles Arbeiten und Homeoffice immer attraktiver, der        cher und Balkone minimieren den Einfall der Sonnenstrahlen.
Stromverbrauch im Haushalt steigt. Stecker-Solargeräte bieten        Weitere Fragen zum Thema Hitzeschutz beantworten die Ener-
Mietern die Möglichkeit, Solarstrom zu nutzen und den Strombe-       gieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine für eine
zug aus dem Netz zu reduzieren.                                      Energieberatung können unter 0800 809 802 400 oder unter
Checkliste der Verbraucherzentrale:                                  0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden. Derzeit findet
Nutzung von Stecker-Solargeräten                                     die Beratung telefonisch statt.
1. Erlaubnis:                                                        Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert
   Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustim-            vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer
   mung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um           Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Lan-
   Solarmodule an der Brüstung oder Hauswand anbringen zu            desenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen
   können.                                                           kostenfrei.
2. Kauf:
   Kaufen Sie nur steckfertige Geräte und achten Sie auf die
   Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesell-
   schaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10).
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“                -8-                                                      Nr. 07/2021
                                                                    um die Altkleider-, Papier- und Glascontainer, die mitunter arg
                        Bienstädt                                   vermüllt hinterlassen werden.
                                                                    Wenn alle an einem Strang ziehen bleibt unser Dorf das was
                                                                    es auch schon vor Corona war, ein attraktives Gemeinwesen, in
                                                                    dem nicht nur gewohnt werden kann.
                     Gratulationen                                  Holger Günther (Bürgermeister)
                                                                    Gunter Theuerkauf (Gemeinderat)

Wir gratulieren herzlich:                                           Arbeitseinsatz am Wassergraben
Herrn Bernd Müller    am 11.07.2021         zum 75. Geburtstag      Das kühle und regenreiche Frühjahr ließ bekanntlich die Vege-
                                                                    tation besonders üppig sprießen. Das bedeutete natürlich auch
                                                                    einen erheblichen Mehraufwand für unseren Gemeindearbeiter
                                                                    Mario Gräfenstein beim Mähen der vielen Gräben in Bienstädt.
                                                                    Unterstützung war also angesagt!

              Mitteilungen
        Bürgermeister/Gemeinderat

Aktuelles aus Bienstädt
Nachdem nun endlich auch im Landkreis Gotha die Corona-Ein-
schränkungen gelockert wurden normalisiert sich unser Dorfle-
ben allmählich. Zeit also zu sehen, was es Neues im Dorf gibt,
was für die nächste Zukunft geplant ist.
Zunächst zum wichtigsten Bauvorhaben im Ort, dem Ausbau des
Kindergartens: Die Firma Olympic-Bau hat den Rohbau abge-
schlossen, es fehlen nur noch die Fenster. Fliesenleger, Boden-
leger und Maler können loslegen. Bleibt natürlich noch die Au-
ßenanlage als krönender Abschluss. Aus Kostengründen würde
die Gemeinde bei deren Gestaltung gerne auf die Unterstützung
der Bienstädter Bürgerinnen und Bürger zurückgreifen. Es wäre
schön, wenn insbesondere Elternschaft, Heimatverein und die
Dorfjugend das Vorhaben tatkräftig unterstützen würden!

                                                                    Deshalb trafen sich am 12. Juni einige Bürger sowie die mittelal-
                                                                    terliche Dorfjugend, um mit entsprechender Technik den Graben
                                                                    an der Straße „Unter der Mühle“ vom Graswuchs zu befreien und
                                                                    somit den ungehinderten Wasserabfluss bei Gewittern oder Stark-
                                                                    regen zu gewährleisten. Nach den gefühlt ewigen Einschränkun-
                                                                    gen durch Corona brachte das neben dem Nutzen für das Dorf
                                                                    endlich auch wieder mal ein Gemeinschaftserlebnis.
                                                                    Der Bürgermeister Holger Günther bedankt sich ganz herzlich
                                                                    bei den fleißigen Helfern!
Mit der geplanten Fertigstellung der Umbaumaßnahmen im Sep-
                                                                    G. Theuerkauf (Gemeinderat)
tember werden zehn neue Plätze für die Kleinsten in der Kita
geschaffen. Damit kann das Gemeindehaus, für dessen Nutzung
eine Ausnahmegenehmigung bis 2022 vorliegt, perspektivisch
wieder stärker durch die örtlichen Vereine in ihre Planung einbe-                       Eschenbergen
zogen werden.
Auch der Sportplatz kann seit Juni wieder zum Bolzen genutzt
werden, um den Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zur
Bewegung nach der Corona-Zeit zu geben. Der neue Spielplatz                             Gratulationen
im Neubaugebiet wurde inzwischen ebenfalls sehr gut angenom-
men.
Die schweren Unwetter Anfang Juni sind an Bienstädt glückli-        Wir gratulieren herzlich:
cherweise ohne größere Schäden vorbeigezogen. Dass kein
Keller volllief, ist sicher auch der Pflege der Wassergräben zu     Frau Lona Wettstein      am 01.07.2021      zum 70. Geburtstag
verdanken. Schön wäre es, wenn sich unsere Jugend erneut an         Frau Rosemarie Krebs     am 11.07.2021      zum 80. Geburtstag
einer Reinigung des Grabens an der Straße „Unter der Mühle“         Frau Doris Ehmel         am 16.07.2021      zum 70. Geburtstag
beteiligen würde, zu der es demnächst einen Aufruf geben wird.      Frau Gertraud Grüber     am 27.07.2021      zum 85. Geburtstag
In dem Zusammenhang werden alle Bürger gebeten auf Sauber-
keit und Ordnung zu achten, insbesondere was Müll- und Grün-
schnittablagerungen in den Gräben anbelangt, aber auch in der
umliegenden Flur. Dazu gehört selbstverständlich auch der Platz
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“               -9-                                                     Nr. 07/2021

           Vereinsleben/Sonstiges                                                Mitteilungen
                                                                           Bürgermeister/Gemeinderat

                Als Gott sah, dass der Weg zu lang,                  Hinweise
                         der Hügel zu steil,                         zum Ablegen des Grabschmucks
                   das Atmen zu schwer wurde,
             legte er seinen Arm um dich und sprach:                 „Urnengemeinschaftsgrabstätte anonym und
                           „Komm heim.“                              halbanonym“
                                                                     Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
                           Nachruf
                                                                     ich möchte hiermit nochmals auf das Ablegen des Grab-
             Am 05.06.2021 haben wir in unserer Kirche               schmucks hinweisen:
                 die Abschiedsfeier von unserem                      (1) Die Pflege der Urnengemeinschaftsgrabstätten obliegt
                      lieben Gemeindeglied                               der Gemeinde/Friedhofsverwaltung.
                                                                     (2) Ein individuelles Bepflanzen der Urnenrasengrabstätte
                        Birgit Benser                                    (halbanonym) oder das Anbringen sonstiger fester Ge-
                          begleiten dürfen.                              genstände wie Vasen, Blumengestecke, Grabschalen,
                                                                         Pflanzkübel etc. sind nicht gestattet.
         Wir danken der Familie Benser für ihr Vertrauen und             Das Ablegen von Blumen oder Gebinden im geringen
         die immerwährende Unterstützung unserer Gemein-                 Umfang (max. 3 Stück) ist erlaubt. Die abgelegten Blu-
         de. Möge sich Gott schützend der Familie anneh-                 men oder Gebinde sind von den Nutzungsberechtigten
         men, um in der kommenden schweren Zeit Trost und                zu entfernen.
         Hilfe zu finden, wo sie von Nöten ist.                      (3) Zur Wahrung des Beisetzungscharakters und der Inte-
         Wir werden Birgit Benser ein ehrendes Andenken                  ressen der Hinterbliebenen darf die Beisetzungsfläche
         bewahren und danken hier nochmal für ihren uner-                (Rasenfläche) nicht betreten werden.
         müdlichen Einsatz für unsere Kirchgemeinde.                 (4) Das Ablegen von Blumengebinden, Kränzen und sonsti-
               Es grüßt herzlich der Ortsbeirat                          gem Grabschmuck auf dem grünen Rasen (anonym) ist
          im Namen der Kirchgemeinde Eschenbergen                        nur an den dafür ausgewiesenen und angelegten Abla-
                                                                         gemöglichkeiten gestattet.
                            Im Juni 2021                                 Verwelkte Blumen und Kränze sowie anderer Abraum
                                                                         sind vom Überlassungsberechtigten unverzüglich zu ent-
                                                                         fernen.
                                                                     Wir fordern hiermit alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an
                                                                     die vorgenannten Regelungen zu halten.
                                                                     Ihre Bürgermeisterin
                        Friemar                                      Katrin Rothlauf

                   Gratulationen                                                        Molschleben

Wir gratulieren herzlich:
                                                                                       Gratulationen
Herrn Frank Döpping am 26.07.2021          zum 70. Geburtstag
Herrn Gerhard Lorenz am 28.07.2021         zum 85. Geburtstag
                                                                 Wir gratulieren herzlich:
                                                                 Frau Roswitha Schneider am 11.07.2021         zum 70. Geburtstag

                                                                               Vereinsleben/Sonstiges

                                                                 Wer möchte Baumpate werden?
                                                                 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
                                                                 vor einigen Wochen mussten im Pfarrgarten 2 Bäume gefällt wer-
                                                                 den. Wie viele vielleicht wissen, ist man nach der Fällung ver-
                                                                 pflichtet, pro Baum 3 neue Bäume anzupflanzen.
                                                                 Wer möchte uns unterstützen und eine Patenschaft für einen
                                                                 Baum übernehmen oder ein ganz persönliches Geschenk damit
                                                                 machen?
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“                    - 10 -                                                Nr. 07/2021
Erhalten Sie mit der Patenschaft ein gesundes Stück Natur, wel-
ches Sie bei der Wahl eines Obstbaumes auch selber abernten
                                                                                              Pferdingsleben
können.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse!
Ihr Ortsbeirat der Kirchgemeinde Molschleben                                                  Gratulationen

                                                                         Wir gratulieren herzlich:
                                                                         Herrn Peter Grauel    am 12.07.2021      zum 80. Geburtstag
                                                                         Frau Herta Grauel     am 22.07.2021      zum 80. Geburtstag

                                                                                       Mitteilungen
 pixabay                                                                         Bürgermeister/Gemeinderat

                                                                         Hallo aus Pferdingsleben
                        Nottleben                                        Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unserer Gemeinde so-
                                                                         wie allen Kindern, Familien und Senioren wünsche ich auch im
                                                                         Namen des Gemeinderates, erholsame Sommerferien und Ur-
                                                                         laubstage. Nach anstrengenden Wochen und Monaten im Beruf
                                                                         und im Homeschooling haben Sie sich alle eine Pause vom All-
                     Gratulationen                                       tag verdient.
                                                                         Genießen Sie die Sommerzeit und bleiben Sie gesund.

Wir gratulieren herzlich:
Herrn Rainer Taubeneck am 31.07.2021         zum 70. Geburtstag

            Vereinsleben/Sonstiges
 Liebe Bürgerinnen und Bürger
 der Gemeinde Nottleben,
 langsam wird das Wetter schöner, viele Einrichtungen werden
 wieder geöffnet und so freuen wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass
 die Bibliothek
     am 21. Juli 2021 wie gewohnt um 17:00 Uhr öffnet.
                                 Viele neue spannende Bücher
                                 warten auf ihre begeisterten            Außerdem möchte ich nicht vergessen, unserer aktiven Feuer-
                                 Leser!                                  wehr zu DANKEN.
                                                                         Gerade bei den vergangenen und zu erwartenden extremen
                                 Für die Bibliothek wird eine en-        Wettersituationen kann man sich vor Ort oder in anderen Ge-
                                 gagierte Mithilfe gesucht!              meinden immer auf Euch verlassen.
                                 Viele von uns freuen sich auf
                                 ein fröhliches Wiedersehen
                                 mit Freunden, Nachbarn und                                         Info!
                                 Bekannten. Aus diesem Grund                                Neue Telefonnummer
                                 möchten wir, wenn möglich im                 Gemeindevertretung Pferdingsleben: 0151 42038297
                                 August ein „Dorffest“ im Freien
 (soweit erlaubt) mit Ihnen feiern.                                      Sandra Kamm
 Wenn es soweit ist, erfahren Sie es im Amtsblatt und es wird            Bürgermeisterin
 im Schaukasten bekanntgegeben.
 Wir wünschen Ihnen alles Gute.
 Bleiben Sie alle gesund.
 Der Gemeinderat Nottleben
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“               - 11 -                                                    Nr. 07/2021

                        Tüttleben                                                Kirchliche Nachrichten

                                                                    Pfarramt Seebergen
                      Gratulationen                                 Kirchengemeindeverband Seebergen mit Cobstädt, Gün-
                                                                    thersleben, Seebergen, Tüttleben
                                                                    und den Kirchgemeinden Gamstädt und Grabsleben
Wir gratulieren herzlich:
                                                                    Gottesdienste
Herrn Volker Heßler    am 06.07.2021        zum 85. Geburtstag
Herrn Herbert Brandt   am 08.07.2021        zum 80. Geburtstag      04.07. - 5.So.n. Trinitatis
Herrn Paul Minning     am 10.07.2021        zum 85. Geburtstag      09:30 Uhr     Gottesdienst in Günthersleben
                                                                    10:40 Uhr     Gottesdienst in Cobstädt
                                                                    13:00 Uhr     Gottesdienst in Gamstädt
                                                                    07.07. - Mittwoch
                                                                    17:00 Uhr     Familienandacht in Tüttleben
                                                                    11.07. - 6.So.n. Trinitatis
                                                                    10:00 Uhr     Gottesdienst Seebergen
                                                                    Kanzeltausch A. Albrecht
                                                                    14.07. - Mittwoch
              Mitteilungen                                          17:00 Uhr     Familienandacht in Gamstädt
        Bürgermeister/Gemeinderat                                   18.07. - 7.So.n. Trinitatis
                                                                    09:30 Uhr     Gottesdienst in Günthersleben
                                                                    18:00 Uhr     Orgelkonzert Seebergen
                                                                    21.07. - Mittwoch
Friedliches Zusammenleben
                                                                    17:00 Uhr     Familienandacht in Seebergen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                                25.07. - 8.So.n.Trinitatis
                                                                    Gottesdienste und Andachten zur Einweihung der „Mitfahrbänke“
ich möchte hiermit auf ein gemeinsames und friedliches Zusam-       09:30 Uhr     in Grabsleben
menleben in unserer kleinen Gemeinde appellieren und für eine
                                                                    10:00 Uhr     in Günthersleben
friedliche und freundschaftliche Gemeinschaft werben.
Jeder sollte aus meiner Sicht versuchen, mit seinem Nachbar         10:30 Uhr     in Cobstädt
und den anderen Bürgern unserer Gemeinde gut auszukommen.           10:30 Uhr     in Seebergen
Bei anstehenden Problemen, wie zum Beispiel der Zustand des
Nachbargrundstückes oder parkende Fahrzeuge vor Nachbar-            Familienandacht
grundstücken sollte doch zwischen den Betroffenen eine einver-
                                                                    Mitten in der Woche mal anhalten, sich gemein-
nehmliche Lösung gefunden werden können.
                                                                    sam mit den Kindern auf den Weg machen, oder
Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger auch mal auf sei-     auch als einzelne Person in eine Gemeinschaft
nen Nachbarn zuzugehen und eventuell auch Zugeständnisse            dazu kommen können… Vielleicht hat ja die
zu machen, auch wenn man rechtlich nicht dazu verpflichtet ist.     Nachbarin Lust, sich mit auf den Weg zu ma-
Schließlich wollen wir alle weiterhin in unserer Gemeinde leben,    chen? Wir treffen uns, um bei Gott abzugeben,
die Lebensqualität genießen und wenn möglich auch noch er-          was da belastet. Wir kommen zusammen, da-
höhen. Nachbarschaftliche Streitigkeiten fördern dies jedoch in     mit wir auch sehen, dass wir ja nicht allein sind!
keiner Weise.                                                       Hoffnung suchen! Allein ist das oft mühsam! Darum treffen wir
                                                                    uns an den Kirchen, um aus der Quelle des Lebens zu schöpfen.
In diesem Sinne hoffe ich auch auf Verständnis für die Anliegen
                                                                    Auch Sie sind herzlich willkommen jeweils 17:00 Uhr für eine hal-
der Nachbarn und Bürger und wünsche Ihnen einen gesunden
                                                                    be Stunde am Mittwoch:
und schönen Sommer.
                                                                    07.07.               14.07.                21.07.
Klaus Lewald                                                        in Tüttleben         in Gamstädt           in Seebergen
Bürgermeister
                                                                    Für Kinder
                                                                    „Christenlehre anders“
                   Zimmernsupra                                     Wir treffen uns jeweils an den Kirchen,
                                                                    ab 16:30 Uhr.
                                                                    Bitte mit Anmeldung einen Tag vorher!
                                                                    06.07.               13.07.                 20.07.
                      Gratulationen                                 in Seebergen         in Günthersleben       in Cobstädt
                                                                    Exkursion mit Picknick für Kinder
                                                                                     Da es in diesem Jahr für manche Ferientage
Wir gratulieren herzlich:                                                            noch Ideen braucht, gibt es im August zwei be-
                                                                                     sondere Angebote für Kinder von 7-12 Jahren.
Frau Sabine Sachse     am 01.07.2021        zum 85. Geburtstag                       Einmal am Vormittag, einmal am Nachmittag.
Frau Anna Dittmar      am 16.07.2021        zum 85. Geburtstag                       Wir treffen uns jeweils im Pfarrhaus Seebergen,
Herrn Harry Fischer    am 26.07.2021        zum 70. Geburtstag      entscheiden gemeinsam, was unser „Erforschungsziel“ sein wird
                                                                    und erleben dann die gemeinsame Zeit. Getränke und Imbiss für
                                                                    das Picknick bitte im eigenen Rucksack mitbringen. Auf entspre-
                                                                    chende Kleidung und Schuhe ist zu achten und wer hat, auch
                                                                    ein Fernglas könnte sehr nützlich sein. Die Teilnehmerzahl ist auf
                                                                    jeweils 10 Kinder begrenzt.
                                                                    Termine:
                                                                    Dienstag, 03.08.           von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr
                                                                    Dienstag, 10.08.           von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
                                                                    Anmeldung: über das Pfarramt Seebergen!!!
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“                                        - 12 -   Nr. 07/2021
Kreativsommerwoche im Pfarrgarten in Seebergen
mit Heike und Luisa
Vom 23.08 bis 27.08.2021 finden Feri-
enspiele für Grundschulkinder im Pfarr-
garten Seebergen statt. Wir wollen ganz
viele Dinge aus „Abfall“ basteln, z.B.
Lichter, Stiftehalter, Vasen und vieles
mehr. Lass dich überraschen! Eine bibli-
sche Geschichte, kleine Wanderungen und Spiele gibt es natür-
lich auch. Jeden Tag treffen wir uns von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
eine Betreuung ist von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gewährleistet. Der
Teilnehmerbeitrag für die Woche hängt davon ab, ob es möglich
ist, gemeinsam zu kochen. (20 €/Woche) Wenn nicht, dann gibt
es wieder Picknickverpflegung. (10 €/Woche) Nähere Informati-
onen bekommt ihr bei mir, eurer Gemeindepädagogin heikehen-
kelmann@gmx.de und den Anmeldeflyer findet ihr auch auf der
Homepage des Kirchenkreises.
Änderungen sind vorbehalten,
bitte auch die aktuellen Aushänge oder Handzettel beach-
ten!
Pastorin Denner ist zu erreichen unter:
Ev.-Luth. Pfarramt Seebergen,
Tel.: 036256 / 21605 oder unter pfarramt@kgv-seebergen.de

            Impressum
 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“
 Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“,
 Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar,
 Tel. 036258/535-0, Fax 036258/535-30,
 E-Mail: info@vg-nesseaue.de
 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzende der Verwal-
 tungsgemeinschaft „Nesseaue“, Birte Kalmring
 Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau
 Haftung: Die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ übernimmt keine Haftung für
 die Korrektheit und Vollständigkeit von nichtamtlichen Veröffentlichungen. Alle
 veröffentlichten Beiträge von Lesern müssen nicht mit der Meinung der Redaktion
 übereinstimmen.
 Es erfolgt am Ausgabetag eine kostenlose Verteilung an alle Haushalte der Mit-
 gliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. Für nicht gelieferte Amtsblätter
 besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau,
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 77 / 20 50 - 21
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 0175 / 5951011, E-Mail: c.mietle@wittich-langewiesen.de
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 schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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 det werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere all-
 gemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die zurzeit gültige Anzei-
 genpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden
 von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,
 genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für
 eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Bean-
 standungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
 Verlagsleiter: Mirko Reise
 Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/
 oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi-
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