Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“ mit den Gemeinden Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben und Windischleuba Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“, Treben, Breite Straße 2, Telefon: 034343 7030, Fax: 034343 70327 Auflage: 2.875 Exemplare E-Mail: meldeamt@vg-pleissenaue.de Redaktion: Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“, Treben, der Gemeinschaftsvorsitzende Herstellung und Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR, Dorfstraße 10, 04626 Nöbdenitz, Telefon: 034496 60041, Fax: 034496 64506, E-Mail: pleissenaue@nico-partner.de Das Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ wird kostenlos an alle Haushalte und Unternehmen im Gebiet der Mitgliedsgemeinden verteilt. Weitere Exemplare können für 1,00 EURO in der VG „Pleißenaue“ erworben werden. 27. Jahrgang 30. April 2019 Ausgabe 04 Das nächste Amtsblatt erscheint am 31.05.2019. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 20.05.2019.
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“: Breite Straße 2 in 04617 Treben Telefon-Nummern: Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt Zentrale 034343 703 - 0 Montag 08:00 – 12:00 Uhr Vorsitzende/Kämmerei 034343 703 - 12 Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr Bauamtsleiter 034343 703 - 13 Mittwoch geschlossen Hauptamt/Personal 034343 703 - 16 Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Ordnungsamt/Straßenwesen 034343 703 - 17 Freitag geschlossen Grundsteuer (Steueramt) 034343 703 - 24 Schiedsstelle der VG „Pleißenaue” Kassenverwaltung/Friedhofsverwaltung 034343 703 - 14 Kasse 034343 703 - 23 Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Einwohnermeldeamt 034343 703 - 15 Frau Treudler 034343 52994 oder Bauverwaltung/Liegenschaften 034343 703 - 19 Frau Schumann 0173 5617687 Wohnungsverwaltung/Bauverwaltung 034343 703 - 26 Sprechtag des Kobb Fax 034343 703 - 27 jeden 2. und 4. Dienstag, von 15:00 bis 17:00 Uhr, E-Mail: info@vg-pleissenaue.de in 04617 Treben, Breite Straße 2, Tel. 034343 55961 Öffnungszeiten der VG „Pleißenaue” Sprechzeit des Revierförsters Mo, Mi, Do 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr, in 04617 Treben, Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Breite Straße 2. In dringenden Fällen erreichen Sie Freitag geschlossen Herrn Anders unter 0172 3480425. Geschäftszeiten der Gemeinden Gemeinde Fockendorf Gemeinde Treben Dienstag, von 15:00 bis 18:00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Telefon/Fax: 034343 51917 Dienstag, von 15:30 bis 17:00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Öffnungszeiten der Bibliothek Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr Dienstag, von 14:00 bis 16:00 Uhr Gemeinde Gerstenberg Gemeinde Windischleuba Sprechzeiten des Bürgermeisters Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr Telefon: 03447 832190 • Fax: 03447 861969 Telefon: 03447 836250 • Fax: 03447 899590 oder 0160 4428174 Bereitschaft Bauhof Windischleuba Gemeinde Haselbach Montag bis Donnerstag 06:00 – 15:00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Freitag 06:00 – 12:00 Uhr Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen über 03447 836215-16 Telefon: 034343 51326 • Fax: 034343 52565 oder 0172 3623803 Die Bürgermeister der Gemeinden gratulieren ganz herzlich allen Jubilaren im Monat Mai zum Geburtstag, ganz besonders den nachfolgend genannten: in Fockendorf OT Pahna: in Lehma: am 28.05. Frau Heidrun Klotz zum 75. am 28.05. Herrn Wolfgang Eichner zum 70. in Gerstenberg: in Plottendorf: am 07.05. Herrn Harald Walther zum 70. am 01.05. Frau Ursula Fölser zum 80. in Haselbach: in Windischleuba: am 04.05. Frau Sigrid Arndt zum 85. am 09.05. Frau Rita Mälzer zum 75. am 20.05. Herrn Jochen Wunderlich zum 75. am 18.05. Herrn Lutz Uhlemann zum 70. am 31.05. Herrn Hennry Kulus zum 85. am 23.05. Frau Christine Wotruba zum 70. in Treben: am 09.05. Herrn Horst Hietschold zum 90.
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite Entsorgungstermine 2019 Gemeinde Fockendorf/Pahna Gemeinde Gerstenberg/Pöschwitz Gemeinde Haselbach Hausmüll (11) 10.05. | 24.05. Hausmüll (11) 10.05. | 24.05. Hausmüll (11) 10.05. | 24.05. Biotonne (13) 10.05. | 24.05. Biotonne (13) 10.05. | 24.05. Biotonne (13) 10.05. | 24.05. Blaue Tonne (20) 04.05. (Sa.) Blaue Tonne (7) 14.05. Blaue Tonne (20) 04.05. (Sa.) Gelber Sack (8) 03.05. | 31.05. Gelber Sack (20) 17.05. Gelber Sack (8) 03.05. | 31.05. Gemeinde Treben Hausmüll Tour 11 Alle Ortsteile – Treben, Lehma, Plottendorf, Primmelwitz, 10.05.2019 24.05.2019 Serbitz, Trebanz, Trebanz – Am Bahnhof Blaue Tonne Tour 2 Treben, Plottendorf, Primmelwitz, Serbitz 07.05.2019 Tour 7 Lehma, Trebanz 14.05.2019 Tour 20 Trebanz – Am Bahnhof 04.05.19 (Sa.) Gelber Sack Tour 8 Treben, Plottendorf, Primmelwitz, 03.05.2019 31.05.2019 Serbitz, Trebanz – Am Bahnhof Tour 20 Lehma, Trebanz 17.05.2019 Biotonne Tour 10 Lehma, Trebanz 08.05.2019 22.05.2019 Tour 13 Treben, Plottendorf, Primmelwitz, 10.05.2019 24.05.2019 Serbitz, Trebanz – Am Bahnhof Gemeinde Windischleuba Hausmüll Tour 7 Bocka, Pöppschen 03.05.2019 17.05.2019 31.05.2019 Tour 11 Zschaschelwitz 10.05.2019 24.05.2019 Tour 12 Remsa, Schelchwitz 13.05.2019 27.05.2019 Tour 14 Windischleuba und Gewerbegebiet, Windischleuba – 13.05.2019 22.05.2019 Siedlung am Schafteich, Borgishain, Pähnitz Blaue Tonne Tour 7 Zschaschelwitz 14.05.2019 Tour 19 Remsa, Schelchwitz 03.05.2019 31.05.2019 Tour 20 Windischleuba und Gewerbegebiet, Windischleuba – Siedlung 04.05.19 (Sa.) am Schafteich, Bocka, Pähnitz, Borgishain, Pöppschen Gelber Sack Tour 8 Zschaschelwitz 03.05.2019 31.05.2019 Tour 18 Windischleuba und Gewerbegebiet, Windischleuba – 16.05.2019 Siedlung am Schafteich, Bocka, Borgishain, Pöppschen, Pähnitz, Remsa, Schelchwitz Biotonne Tour 5 Remsa, Schelchwitz 03.05.2019 17.05.2019 31.05.2019 Tour 13 Windischleuba und Gewerbegebiet, Windischleuba – Sied- 10.05.2019 24.05.2019 lung am Schafteich, Bocka, Borgishain, Pähnitz, Pöppschen, Zschaschelwitz Bauschlosserei Leipziger Str. 5 04603 Zschaschelwitz Elektro Reim SCHNEIDER Tel. 03447/834486 Fax 03447/830210 Elektromeister Maik Reim Knausche Str. 7 • Treppenkonstruktion • Sicherheitsgitter • Geländer • Abdeckungen 04617 Gerstenberg • Edelstahlverarbeitung • Brandschutztüren • Tor- und Zaunanlagen seit 1853 • Dachstuhlsanierung und -verstärkungen • Balkonanlagen Mobil: 0177 8071583 | Fax: 03447 833175 • Stahlkonstruktionen aller Art • Normstahl: Tore, Türen & Antriebe e-mail: maik-reim@t-online.de
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra- – Amtlicher Teil – gen ist oder einen Wahlschein hat. VG „Pleißenaue“ 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor Bekanntmachung der Wahl, spätestens am 10. Mai bis 12:00 Uhr, in der VG „Pleißenaue“, Breite Straße 2, 04617 Treben – Wahlamt – In der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung am Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder 10.04.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Beschluss-Nr. 52/2019 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsge- tragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine meinschaft „Pleißenaue“ beschließt die Niederschrift Wahlbenachrichtigung. der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung vom 13.03.2019. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen Abstimmungsergebnis das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr Gesetzl. Anzahl der Mitglieder laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. der Gemeinschaftsversammlung: 14 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerver- davon anwesend: 12 zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl- Ja-Stimmen: 11 schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal- Nein-Stimmen: - ten keine Wahlbenachrichtigung. Stimmenthaltungen: 1 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Kreis gez. Richter, Gemeinschaftsvorsitzende Altenburger Land durch Stimmabgabe in einem belie- bigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Öffentliche Bekanntmachung 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, der VG „Pleißenaue“ 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- über das Recht auf Einsicht in die Wählerver- berechtigter, zeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener für die Wahl zum Europäischen Parlament am Wahlberechtigter, 26. Mai 2019 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die 1. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl zum Europäischen Antragsfrist auf Aufnahmen in das Wählerverzeichnis Parlament für die Gemeinden bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlord- nung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Eu- Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben ropawahlordnung bis zum 5. Mai 2019 oder die Ein- und Windischleuba spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 werden in der Zeit vom 6. Mai bis 19. Mai 2019 während Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019 der allgemeinen Öffnungszeiten (siehe Öffnungszeiten versäumt hat, im VG-Teil dieser Zeitung) in der VG „Pleißenaue“, Breite b) wenn sein Recht auf die Teilnahme an der Wahl erst Straße 2, 04617 Treben – Wahlamt – für Wahlberech- nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Abs. 1 Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollstän- § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Ein- digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis ein- spruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung getragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberech- entstanden ist, tigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde- aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit behörde gelangt ist. des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein- Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von getragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr- bis 18:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft „Plei- vermerk gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetzgesetzes ßenaue“, Wahlamt, schriftlich oder mündlich beantragt eingetragen ist. werden. Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Auf- Verfahren geführt. Für die Einsichtnahme in die Wähler- suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zu- verzeichnisse steht der PC im Einwohnermeldeamt sowie mutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der An- der im Steueramt/Wahlamt zur Verfügung. trag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der VG-Teil dieser Zeitung) für Wahlberechtigte zur Einsicht- beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm nahme bereitgehalten. bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahl- Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollstän- schein erteilt werden. digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis ein- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- getragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberech- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) tigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach- des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf weisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Aus- Hilfe einer anderen Person bedienen. kunftssperre nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz ein- 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: getragen ist. - einen amtlichen Stimmzettel, Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, Verfahren geführt, deswegen ist die Einsicht nur am - einen amtlichen, roten Wahlbriefumschlag, welcher PC möglich. mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusen- 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für den ist, versehen ist und unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom - ein Merkblatt für die Briefwahl. 06.05. bis zum 10.05.2019 Einwendungen gegen das Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können da- für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- rauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwal- die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl- tungsgemeinschaft „Pleißenaue“ – Wahlamt – schriftlich berechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vor- Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen getragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die be- Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht vollmächtigte Person auszuweisen. mehr zulässig. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge- dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an tragen ist oder einen Wahlschein hat (hierzu unter 5.). die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra- der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. Mai gen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahl- 2019 bis 18:00 Uhr eingeht. benachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich erheben, um nicht Gefahr zu laufen, das Wahlrecht nicht befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief an- ausüben zu können. gegeben Stelle abgegeben werden. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunal- Treben, den 30. April 2019 wahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. Wahlverantwortliche der VG „Pleißenaue“ 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- Bekanntmachung rechtigter oder 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener über das Recht auf Einsicht in das Wählerver- Wahlberechtigter zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26.05.2019 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, 1. Die Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahlen in b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das den Gemeinden Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhe- Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben bung von Einwendungen eingetreten sind oder und Windischleuba c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Ein- werden in der Zeit vom 6. Mai bis 10. Mai 2019 während wendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Pleißenaue“ – erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses be- Wahlamt (2. OG barrierefrei) (siehe Öffnungszeiten im kannt wird. >>>>>
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis Wahlbekanntmachung eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik 18:00 Uhr, bei der VG „Pleißenaue“ – Wahlamt – Breite Deutschland die Straße 2, 04617 Treben mündlich oder schriftlich bean- Wahl zum Europäischen Parlament tragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzu- statt. lässig. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Auf- suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zu- 2. Jede Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Die VG „Plei- mutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der An- ßenaue“ ist in folgende 5 allgemeine Wahlbezirke ein- trag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. geteilt: Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der Bezeichnung des Bezeichnung des beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm Wahlbezirkes Wahlraumes bis zum 25. Mai 2019 um 12:00 Uhr, ein erneuter Wahl- Fockendorf Gemeindeamt Fockendorf, schein erteilt werden. Schulstraße 7, Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- Versammlungsraum rechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Gerstenberg Gemeindeamt Gerstenberg, Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Luckaer Straße 52, Begegnungsstätte 7. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Haselbach Gemeindeamt Haselbach, er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberech- Altenburger Straße 17 tigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Versammlungsraum anderen Person bedienen. Treben Rittergut Treben, Breite Straße 2, Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: Begegnungsstätte - ein amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, Windischleuba Gemeindeamt Windischleuba, Erich-Mäder-Straße 13 - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, Begegnungsstätte - einen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der VG „Pleißenaue“, die Nummer des Stimmbezirkes (Ge- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech- meinde) und des Wahlscheines angegeben ist sowie tigten bis spätestens 05.05.2019 zugestellt werden, sind - ein Merkblatt für die Briefwahl. der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Wahler- gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage gebnisses am Wahltag um 15:00 Uhr zusammen. Das einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die Briefwahllokal befindet sich in der Gemeinde Nobitz bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech- Haus 1, Bachstraße 1, 04603 Nobitz, Zimmer 10 – nicht tigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde barrierefrei. vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi- 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per- des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis son auszuweisen. er eingetragen ist. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle amtliche Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahl- Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubrin- tag, dem 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr eingeht. gen. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefum- Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben schlag angegebenen Stelle abgegeben werden. werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler für die Briefwahl zu entnehmen. erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel Treben, den 30. April 2019 ausgehändigt. Wahlverantwortliche der VG „Pleißenaue“ Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbe- zeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen poli-
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite tischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die VG „Pleißenaue“ Breite Straße 2 Treben, 30.04.2019 ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge (Stadt/Gemeinde) (Ort, Datum) und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsbe- Bekanntmachung rechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Planfeststellung für die Erneuerung der Fern- Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, gasleitung 32 (FGL 32) Räpitz – Niederhohndorf, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch Teilabschnitt Thüringen ein in einen Kreis gesetztes Kreuz Das Thüringer Landesverwaltungsamt führt im Rahmen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, des Anhörungsverfahrens für das o.g. Bauvorhaben ei- welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. nen Erörterungstermin durch. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle Die Erörterungsverhandlung der rechtzeitig gegen den oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet Plan erhobenen Einwendungen sowie der hierzu ein- und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmab- gegangenen Stellungnahmen erfolgt am 14. Mai 2019 gabe nicht erkennbar ist. ab 10:30 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) in der Stadthalle 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Goldener Pflug, Kleiner Saal/ Mehrzweckraum (1. OG Wahlhandlung erfolgte Ermittlung und Feststellung des Seitenflügel), Beim Goldenen Pflug 2, 04600 Altenburg. Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder- Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anhö- mann hat zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des rungsbehörde die Erörterungsverhandlung bei Bedarf Wahlgeschäftes möglich ist. verlängern kann. Entsprechende Änderungen werden 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der im Termin bekannt gegeben. Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen der Wahlschein ausgestellt ist, Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teil- a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk nahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem des Kreises/der kreisfreien Stadt oder Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung b) durch Briefwahl durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat teilnehmen. seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbe- Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der hörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass ver- Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen spätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass bei amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit werden kann. Die rechtzeitig erhobenen schriftlichen dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelum- Einwendungen haben auch im Falle des Ausbleibens schlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so recht- weiterhin Bestand. zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der beendet. angegebenen Stelle abgegeben werden. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein- oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können mal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahl- nicht erstattet werden. berechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. der Europäischen Union zum Europäischen Parlament Der Text dieser Bekanntmachung kann ab dem 29.04.2019 wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlge- auch unter https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/aktu- setzes). elles/bekanntmachungen/ eingesehen werden. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb- gez. Richter, Vorsitzende der VG „Pleißenaue“ nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geld- Fockendorf strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Kommunalwahlen am 26.05.2019 Treben, 30.04.2019 Öffentliche Bekanntmachung Wahlverantwortliche der VG „Pleißenaue“ der zugelassenen Wahlvorschläge Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“ Der Wahlausschuss der Gemeinde Fockendorf hat in Breite Straße 2, 04617 Treben seiner Sitzung am 23.04.2019 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates im Wahlbezirk der Ge- meinde Fockendorf als gültig zugelassen, die hiermit be- kannt gegeben werden. >>>>>
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf Anschrift Listennummer 1 – Feuerwehrverein Fockendorf e. V. 1. Heyne, Heiko 1973 Berufssoldat Schulstraße 8 a | 04617 Fockendorf 2. Fleischer, Steffen 1963 Dipl.-Informatiker Neue Welt 6 | 04617 Fockendorf 3. Jähnig, Michel 1987 Berater im Außendienst Platz des Friedens 6 | 04617 Fockendorf 4. Koenig, Hans-Peter 1957 Gebietsverkaufsleiter Am Mühlgraben 7 | 04617 Fockendorf 5. Mahn, Andrea 1964 Beamtin Schulstraße 14 | 04617 Fockendorf 6. Jähnig, Karsten 1965 Zerspanungsfacharbeiter Schulstraße 3 | 04617 Fockendorf 7. Pittner, Torsten 1965 IT-Systemkaufmann Pahna Nr. 26 | 04617 Fockendorf 8. Etzold, René 1978 Zahntechnikermeister Am Wustenberg 4 | 04617 Fockendorf Listennummer 2 – Freie Wähler Fockendorf / FW Fockendorf 1. Peters, Olaf 1966 Heizungsbaumeister Pahna Nr. 11 | 04617 Fockendorf Fockendorf, 30.04.2019 gez. Krosse, Vorsitzende Gemeindewahlausschuss Wahlbekanntmachung – Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Fockendorf gibt bekannt 1. Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen von einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben Wahlergebnis ermittelt. (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahl- ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags raum befindet sich im Gemeindeamt Fockendorf, Ver- mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). sammlungsraum, Schulstraße 7, 04617 Fockendorf 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahl- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech- zelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie tigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech- nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln tigte zu wählen hat. gefaltet werden. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass er eingetragen ist. sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimm- amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gül- zettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahl- tigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mit- urne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, zubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will abgegeben werden. und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsper- Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler son kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Er- er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. füllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahl- 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder zelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gül- ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse tigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimm- verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl zettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat erlangt hat. drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergeb- zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Be- nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahl- werbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler raum. können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewer- 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch ber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angege- ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie ei- bene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahl- nen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die brief spätestens am 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr, dort ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief- von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein- Kommunalwahl in der Gemeinde mal und nur persönlich ausüben. Fockendorf am 26. Mai 2019 Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb- nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld- Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 am 26. Mai 2019, im Anschluss an die Auszählung im und 3 des Strafgesetzbuches): Gemeindeamt Fockendorf, Schulstraße 7, statt. 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses dem 27. Mai 2019, um 09:00 Uhr, in denselben Wahlräu- Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. men fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhand- lung nicht beendet werden kann. Treben, 30.04.2019 Treben, 30.04.2019 gez. Krosse gez. Krosse, Gemeindewahlleiterin Vorsitzende Gemeindewahlausschuss Gerstenberg Kommunalwahlen am 26.05.2019 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Der Wahlausschuss der Gemeinde Gerstenberg hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates im Wahlbezirk der Gemeinde Gerstenberg als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf Anschrift Listennummer 1 – Feuerwehrverein Gerstenberg e. V. 1. Ebert, Henry 1963 Klempner Pöschwitz Nr. 25 | 04617 Gerstenberg 2. Vogel, Frank 1963 Hausmeister Pöschwitz Nr. 6 a | 04617 Gerstenberg 3. Knauth, Norbert 1965 Rentner Am Sportplatz 84 | 04617 Gerstenberg Listennummer 2 – Fahrzeugkultur Gerstenberg e. V. 1. Riedl, Tobias 1979 Technischer Leiter Mittelstraße 36 | 04617 Gerstenberg 2. Krause, Ronny 1978 Zahntechnikermeister Ringstraße 75 | 04617 Gerstenberg 3. Winkler, Andreas 1967 Sebstständig Mühlstraße 54 | 04617 Gerstenberg 4. Reim, Maik 1980 Elektrotechnikermeister Knausche Straße 7 | 04617 Gerstenberg Listennummer 3 – SV Gerstenberg 1954 e. V. 1. Patzelt, Uwe 1973 Kaufmann Knausche Straße 1 | 04617 Gerstenberg Gerstenberg, 30.04.2019 gez. Schröder, Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Wahlbekanntmachung – Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Gerstenberg gibt bekannt 1. Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen von Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ei- 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das nen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen Wahlergebnis ermittelt. gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahl- mitzubringen. raum befindet sich im Gemeindeamt Gerstenberg, Be- Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben gegnungsstätte, Luckaer Straße 52, 04617 Gerstenberg. werden. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech- Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler tigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech- die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehän- tigte zu wählen hat. digt. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. >>>>>
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 10 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergeb- Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gül- nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahl- tigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimm- raum. zettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Be- Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angege- werbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler bene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahl- können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewer- brief spätestens am 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr, dort ber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief- verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein- Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die er- mal und nur persönlich ausüben. sten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb- von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld- höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die und 3 des Strafgesetzbuches): ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 27. Mai 2019, um 09:00 Uhr, in denselben Wahlräu- 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahl- men fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhand- zelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie lung nicht beendet werden kann. so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln Treben, 30.04.2019 gefaltet werden. gez. Schröder, Gemeindewahlleiter Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Kommunalwahl in der Gemeinde Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer kör- Gerstenberg am 26. Mai 2019 perlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies am 26. Mai 2019 im Anschluss an die Auszählung im dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch Gemeindeamt Gerstenberg, Luckaer Straße 52 statt. ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wün- Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. sche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, Treben, 30.04.2019 wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsper- gez. Schröder son ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die Vorsitzender Wahlausschuss sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Haselbach Kommunalwahlen am 26.05.2019 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Der Wahlausschuss der Gemeinde Haselbach hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates im Wahlbezirk der Gemeinde Haselbach als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf Anschrift Listennummer 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands / CDU 1. Koska, Werner 1951 Kfz-Elektromechaniker Altenburger Straße 17 a | 04617 Haselbach 2. Oeler, Klaus 1952 Ingenieur Altenburger Straße 3 | 04617 Haselbach 3. Zech, Ronald 1961 Maurermeister Oststraße 13 | 04617 Haselbach
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 11 Listennummer 2 – Freiwillige Feuerwehr Haselbach e. V. 1. Koska, Maximilian 1997 Azubi Altenburger Straße 17 a | 04617 Haselbach Kfz-Mechatroniker 2. Kirst, Ralph 1972 Lagerist Siedlungsplatz 11 | 04617 Haselbach 3. Hänselmann, Carsten 1962 Maurer Lindenplatz 6 | 04617 Haselbach Listennummer 3 – Schützenverein 1. Schellenberg, Peter 1964 Staplerfahrer Weststraße 8 | 04617 Haselbach Haselbach, 30.04.2019 gez. Gilge, Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Wahlbekanntmachung – Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Haselbach gibt bekannt 1. Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen von (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags Wahlergebnis ermittelt. mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahl- 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahl- raum befindet sich im Gemeindeamt Haselbach, Ver- zelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie sammlungsraum, Altenburger Straße 17, 04617 Hasel- so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung bach. nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech- gefaltet werden. tigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech- Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass tigte zu wählen hat. sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimm- er eingetragen ist. zettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahl- urne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ei- deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will nen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsper- gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl son kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des mitzubringen. Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Er- Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben füllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die werden. Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahl- Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler zelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehän- verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl digt. erlangt hat. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergeb- 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahl- Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gül- raum. tigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimm- 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch zettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angege- zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Be- bene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahl- werbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler brief spätestens am 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr, dort können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewer- eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief- ber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein- ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen mal und nur persönlich ausüben. Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die er- Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb- sten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld- einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben und 3 des Strafgesetzbuches): >>>>>
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 12 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsan- dem 27. Mai 2019, um 09:00 Uhr, in denselben Wahlräu- sprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird men fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhand- hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die lung nicht beendet werden kann. Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er Treben, 30.04.2019 die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent- schädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. gez. Gilge, Gemeindewahlleiter Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner- halb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in Kommunalwahl in der Gemeinde dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Ver- Haselbach am 26. Mai 2019 mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- spruches herbeigeführt wird. Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB am 26. Mai 2019, im Anschluss an die Auszählung im bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Gemeindeamt Haselbach, Altenburger Straße 17, statt. Mängel in der Abwägung gemäß § 214 Abs. 3 Nr. 2 BauGB Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses unbeachtlich sind, wenn die Verletzung der o. g. Verfah- Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. rens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung Treben, 30.04.2019 schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht gez. Gilge, Vorsitzender Wahlausschuss worden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be- Treben gründen soll, ist darzulegen. Treben, den 30.04.2019 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Treben Bestätigung der Klarstellungs- und Hermann, Bürgermeister Ergänzungssatzung Serbitz Planauszug: Das Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Kom- munalaufsicht, hat die von der Gemeinde Treben am 04.12.2018 mit Beschluss-Nr. 193/24/2018, in öffent- licher Sitzung, als Satzung beschlossene Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Serbitz gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) am 14.03.2019 bestätigt. Maßgebend ist die Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen. Mit der Bekanntmachung tritt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Serbitz gemäß § 21 ThürKO i. V. m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Serbitz der Gemeinde Treben kann entsprechend § 3 Thüringer Be- kanntmachungsverordnung (ThürBekVO) während der Öffnungszeiten Montag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“, Breite Straße 2, 04617 Treben, eingesehen und über des- sen Inhalt Auskunft verlangt werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendma- chung etwaiger Entschädigungsansprüche oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 13 Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Der Wahlausschuss der Gemeinde Treben hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates im Wahlbezirk der Gemeinde Treben als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. Lfd. Name, Vorname Geburts- Beruf Anschrift Nr. jahr Listennummer 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU 1. Röder, Jan 1972 Feuerwehrbeamter OT Plottendorf | Karl-Marx-Straße 7 04617 Treben 2. Hillmar, Matthias 1966 Fernmeldemonteur OT Lehma | Am Wiesengrund 10 04617 Treben 3. Günther, Karin 1959 Sachbearbeiterin OT Serbitz Nr. 46 a | 04617 Treben 4. Müller, Bärbel 1957 Verwaltungsfachwirtin OT Trebanz Nr. 1 | 04617 Treben 5. Grashoff, Christina 1958 Büroangestellte OT Primmelwitz Nr. 4 | 04617 Treben 6. Staacke, Yvonne 1987 Gärtnermeisterin Breite Straße 2 c | 04617 Treben 7. Bauch, Hilmar 1958 Ingenieur Maschinenbau OT Serbitz Nr. 25 | 04617 Treben 8. Hörtzsch, Frank 1962 Maschinist für Fahrbetriebe Dammweg 2 a | 04617 Treben 9. Kluge, Holm 1974 Brandmeister OT Plottendorf | Forststraße 10 04617 Treben 10. Taubert, Jens 1974 Maurer OT Plottendorf | Forststraße 14 04617 Treben 11. Schindler, Heinz Peter 1955 Lehrer OT Primmelwitz Nr. 14 a | 04617 Treben 12 Franke, Wolfgang 1960 Geschäftsführer Altenburger Straße 14 | 04617 Treben Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vor- wählbare Personen vergeben, indem er diese mit Nach- geschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmen- namen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig be- häufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler zeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch ent- wählen sind, das sind 12 Stimmen. sprechende Kennzeichnung annehmen. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, Treben, 30.04.2019 der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. gez. Hermann, Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an Wahlbekanntmachung – Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Treben gibt bekannt 1. Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen von gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das mitzubringen. Wahlergebnis ermittelt. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahl- werden. raum befindet sich im Gemeindeamt Treben, Begeg- Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler nungsstätte, Breite Straße 2, 04617 Treben. erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech- er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. tigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech- 3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder tigte zu wählen hat. Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. er eingetragen ist. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ei- wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 12 nen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen Stimmen. >>>>>
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 14 Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimm- Kommunalwahl in der Gemeinde zettel aufgedruckt. Die Wähler können den Wahlvor- Treben am 26. Mai 2019 schlag unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen am 26. Mai 2019, im Anschluss an die Auszählung im und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise Gemeindeamt Treben, Breite Straße 2, statt. eintragen. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahl- Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. zelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie Treben, 30.04.2019 so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung gez. Hermann nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln Vorsitzender Wahlausschuss gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Amtsgericht Altenburg Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer Az.: K25/17 Altenburg, 11.02.2019 körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimm- Terminbestimmung: zettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahl- Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, urne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, 22.05.2019, im Amtsgericht Altenburg, Raum 105 NG, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will um 09:00 Uhr, Burgstraße 11, 04600 Altenburg, Sit- und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsper- zungssaal öffentlich versteigert werden: son kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Eingetragen im Grundbuch von Lehma, Blatt 161 BV 1, Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Er- Gemarkung Lehma, Flur 1, Flurstück 108, 1, Landwirt- füllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die schaftsfläche, Teichstraße mit 599 m². Unbebautes Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahl- Grundstück mit Gartenlaube, verwahrloster Zustand; zelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse Verkehrswert: 6.400,00 Euro verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl Der Versteigerungsvermerk ist am 04.09.2017 in das erlangt hat. Grundbuch eigetragen worden. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergeb- Aufforderung: nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahl- Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- raum. vermerks aus dem Grundbuch nicht sichtlich waren, sind 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforde- Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angege- der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widri- bene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahl- genfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes brief spätestens am 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr, dort nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei- eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief- gerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. übrigen Rechten nachgesetzt werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein- Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grund- mal und nur persönlich ausüben. stücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb- Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld- Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei- strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 gerten Gegenstandes tritt. und 3 des Strafgesetzbuches): Hinweis: 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Ter- dem 27. Mai 2019, um 09:00 Uhr, in denselben Wahlräu- min eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, men fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhand- Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedi- lung nicht beendet werden kann. gung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfol- Treben, 30.04.2019 gung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich gez. Hermann einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu Gemeindewahlleiter klären.
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