Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue

Die Seite wird erstellt Leonard Baum
 
WEITER LESEN
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt
                                      der Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“
                                         mit den Gemeinden Fockendorf, Gerstenberg,
                                             Haselbach, Treben und Windischleuba
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“, Treben, Breite Straße 2,      Telefon: 034343 7030, Fax: 034343 70327
Auflage:       2.875 Exemplare                                                   E-Mail: meldeamt@vg-pleissenaue.de
Redaktion:     Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“, Treben, der Gemeinschaftsvorsitzende
Herstellung und Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR, Dorfstraße 10, 04626 Nöbdenitz,
		                      Telefon: 034496 60041, Fax: 034496 64506, E-Mail: pleissenaue@nico-partner.de
Das Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ wird kostenlos an alle Haushalte und Unternehmen im Gebiet der Mitgliedsgemeinden verteilt.
Weitere Exemplare können für 1,00 EURO in der VG „Pleißenaue“ erworben werden.

27. Jahrgang                                           30. April 2019                                           Ausgabe 04

Das nächste Amtsblatt erscheint am 31.05.2019. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 20.05.2019.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 

  Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“: Breite Straße 2 in 04617 Treben
Telefon-Nummern:                                             Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt
Zentrale                                034343 703 - 0       Montag         08:00 – 12:00 Uhr
Vorsitzende/Kämmerei                    034343 703 - 12      Dienstag       10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Bauamtsleiter                           034343 703 - 13      Mittwoch       geschlossen
Hauptamt/Personal                       034343 703 - 16      Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Ordnungsamt/Straßenwesen                034343 703 - 17      Freitag        geschlossen
Grundsteuer (Steueramt)                 034343 703 - 24
                                                             Schiedsstelle der VG „Pleißenaue”
Kassenverwaltung/Friedhofsverwaltung    034343 703 - 14
Kasse                                   034343 703 - 23      Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an
Einwohnermeldeamt                       034343 703 - 15      Frau Treudler     034343 52994 oder
Bauverwaltung/Liegenschaften            034343 703 - 19      Frau Schumann 0173 5617687
Wohnungsverwaltung/Bauverwaltung        034343 703 - 26      Sprechtag des Kobb
Fax                                     034343 703 - 27      jeden 2. und 4. Dienstag, von 15:00 bis 17:00 Uhr,
E-Mail: info@vg-pleissenaue.de                               in 04617 Treben, Breite Straße 2, Tel. 034343 55961
Öffnungszeiten der VG „Pleißenaue”                           Sprechzeit des Revierförsters
Mo, Mi, Do   09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr         Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr, in 04617 Treben,
Dienstag     09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr         Breite Straße 2. In dringenden Fällen erreichen Sie
Freitag      geschlossen                                     Herrn Anders unter 0172 3480425.

                                       Geschäftszeiten der Gemeinden
Gemeinde Fockendorf                                          Gemeinde Treben
Dienstag, von 15:00 bis 18:00 Uhr                            Sprechzeiten des Bürgermeisters
Telefon/Fax: 034343 51917                                    Dienstag, von 15:30 bis 17:00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters                              Öffnungszeiten der Bibliothek
Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr                            Dienstag, von 14:00 bis 16:00 Uhr
Gemeinde Gerstenberg                                         Gemeinde Windischleuba
Sprechzeiten des Bürgermeisters                              Sprechzeiten des Bürgermeisters
Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr                            Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 03447 832190 • Fax: 03447 861969                    Telefon: 03447 836250 • Fax: 03447 899590
oder 0160 4428174
                                                             Bereitschaft Bauhof Windischleuba
Gemeinde Haselbach                                           Montag bis Donnerstag 06:00 – 15:00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters                              Freitag			             06:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, von 16:00 bis 18:00 Uhr                            zu erreichen über      03447 836215-16
Telefon: 034343 51326 • Fax: 034343 52565                    oder			                0172 3623803

    Die Bürgermeister der Gemeinden gratulieren ganz herzlich allen Jubilaren im Monat Mai zum Geburtstag,
                                ganz besonders den nachfolgend genannten:
  in Fockendorf OT Pahna:                                    in Lehma:
  am 28.05. Frau Heidrun Klotz zum 75.                       am 28.05. Herrn Wolfgang Eichner zum 70.
  in Gerstenberg:                                            in Plottendorf:
  am 07.05. Herrn Harald Walther zum 70.                     am 01.05. Frau Ursula Fölser zum 80.
  in Haselbach:                                              in Windischleuba:
  am 04.05. Frau Sigrid Arndt zum 85.                        am 09.05. Frau Rita Mälzer zum 75.
  am 20.05. Herrn Jochen Wunderlich zum 75.                  am 18.05. Herrn Lutz Uhlemann zum 70.
  am 31.05. Herrn Hennry Kulus zum 85.                       am 23.05. Frau Christine Wotruba zum 70.
  in Treben:
  am 09.05. Herrn Horst Hietschold zum 90.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 

                                                            Entsorgungstermine 2019
Gemeinde Fockendorf/Pahna                              Gemeinde Gerstenberg/Pöschwitz                      Gemeinde Haselbach
Hausmüll (11)  10.05. | 24.05.                         Hausmüll (11)              10.05. | 24.05.          Hausmüll (11)      10.05. | 24.05.
Biotonne (13)           10.05. | 24.05.                Biotonne (13)              10.05. | 24.05.          Biotonne (13)      10.05. | 24.05.
Blaue Tonne (20)        04.05. (Sa.)                   Blaue Tonne (7)            14.05.                   Blaue Tonne (20)   04.05. (Sa.)
Gelber Sack (8)         03.05. | 31.05.                Gelber Sack (20)           17.05.                   Gelber Sack (8)    03.05. | 31.05.

Gemeinde Treben
Hausmüll
Tour 11        Alle Ortsteile – Treben, Lehma, Plottendorf, Primmelwitz,                             10.05.2019      24.05.2019
               Serbitz, Trebanz, Trebanz – Am Bahnhof
Blaue Tonne
Tour 2         Treben, Plottendorf, Primmelwitz, Serbitz                                             07.05.2019
Tour 7         Lehma, Trebanz                                                                        14.05.2019
Tour 20        Trebanz – Am Bahnhof                                                                 04.05.19 (Sa.)
Gelber Sack
Tour 8         Treben, Plottendorf, Primmelwitz,                                                     03.05.2019      31.05.2019
               Serbitz, Trebanz – Am Bahnhof
Tour 20        Lehma, Trebanz                                                                        17.05.2019
Biotonne
Tour 10        Lehma, Trebanz                                                                        08.05.2019      22.05.2019
Tour 13        Treben, Plottendorf, Primmelwitz,                                                     10.05.2019      24.05.2019
               Serbitz, Trebanz – Am Bahnhof

Gemeinde Windischleuba
Hausmüll
Tour 7         Bocka, Pöppschen                                                                      03.05.2019      17.05.2019        31.05.2019
Tour 11        Zschaschelwitz                                                                        10.05.2019      24.05.2019
Tour 12        Remsa, Schelchwitz                                                                    13.05.2019      27.05.2019
Tour 14        Windischleuba und Gewerbegebiet, Windischleuba –                                      13.05.2019      22.05.2019
               Siedlung am Schafteich, Borgishain, Pähnitz
Blaue Tonne
Tour 7         Zschaschelwitz                                                                        14.05.2019
Tour 19        Remsa, Schelchwitz                                                                    03.05.2019      31.05.2019
Tour 20        Windischleuba und Gewerbegebiet, Windischleuba – Siedlung                            04.05.19 (Sa.)
               am Schafteich, Bocka, Pähnitz, Borgishain, Pöppschen
Gelber Sack
Tour 8         Zschaschelwitz                                                                        03.05.2019      31.05.2019
Tour 18        Windischleuba und Gewerbegebiet, Windischleuba –                                      16.05.2019
               Siedlung am Schafteich, Bocka, Borgishain, Pöppschen,
               Pähnitz, Remsa, Schelchwitz
Biotonne
Tour 5         Remsa, Schelchwitz                                                                    03.05.2019      17.05.2019        31.05.2019
Tour 13        Windischleuba und Gewerbegebiet, Windischleuba – Sied-                                10.05.2019      24.05.2019
               lung am Schafteich, Bocka, Borgishain, Pähnitz, Pöppschen,
               Zschaschelwitz

                 Bauschlosserei                       Leipziger Str. 5
                                                      04603 Zschaschelwitz
                                                                                           Elektro Reim
             SCHNEIDER                                Tel. 03447/834486
                                                      Fax 03447/830210
                                                                                           Elektromeister Maik Reim
                                                                                           Knausche Str. 7
           • Treppenkonstruktion • Sicherheitsgitter • Geländer • Abdeckungen              04617 Gerstenberg
           • Edelstahlverarbeitung • Brandschutztüren • Tor- und Zaunanlagen
 seit 1853      • Dachstuhlsanierung und -verstärkungen • Balkonanlagen                    Mobil: 0177 8071583 | Fax: 03447 833175
            • Stahlkonstruktionen aller Art • Normstahl: Tore, Türen & Antriebe            e-mail: maik-reim@t-online.de
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 

                                                            Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra-
                – Amtlicher Teil –                          gen ist oder einen Wahlschein hat.
  VG „Pleißenaue“                                           2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-
                                                            ständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor
                Bekanntmachung                              der Wahl, spätestens am 10. Mai bis 12:00 Uhr, in der VG
                                                            „Pleißenaue“, Breite Straße 2, 04617 Treben – Wahlamt –
In der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung am
                                                            Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder
10.04.2019 wurde folgender Beschluss gefasst:
                                                            durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Beschluss-Nr. 52/2019
                                                            3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge-
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsge-
                                                            tragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine
meinschaft „Pleißenaue“ beschließt die Niederschrift
                                                            Wahlbenachrichtigung.
der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung vom
13.03.2019.                                                 Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
                                                            glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen
Abstimmungsergebnis                                         das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder                              laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
der Gemeinschaftsversammlung: 14                            Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerver-
davon anwesend:                     12                      zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl-
Ja-Stimmen:                         11                      schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal-
Nein-Stimmen:                        -                      ten keine Wahlbenachrichtigung.
Stimmenthaltungen:                   1
                                                            4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Kreis
gez. Richter, Gemeinschaftsvorsitzende                      Altenburger Land durch Stimmabgabe in einem belie-
                                                            bigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl
                                                            teilnehmen.
       Öffentliche Bekanntmachung                           5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
           der VG „Pleißenaue“                              5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl-
über das Recht auf Einsicht in die Wählerver-               berechtigter,
zeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen               5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
für die Wahl zum Europäischen Parlament am                  Wahlberechtigter,
                       26. Mai 2019                         a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
1. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl zum Europäischen           Antragsfrist auf Aufnahmen in das Wählerverzeichnis
Parlament für die Gemeinden                                    bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlord-
                                                               nung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Eu-
      Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben               ropawahlordnung bis zum 5. Mai 2019 oder die Ein-
                   und Windischleuba                           spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21
werden in der Zeit vom 6. Mai bis 19. Mai 2019 während         Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019
der allgemeinen Öffnungszeiten (siehe Öffnungszeiten           versäumt hat,
im VG-Teil dieser Zeitung) in der VG „Pleißenaue“, Breite   b) wenn sein Recht auf die Teilnahme an der Wahl erst
Straße 2, 04617 Treben – Wahlamt – für Wahlberech-             nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17
tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.                        Abs. 1 Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollstän-       § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Ein-
digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis ein-         spruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung
getragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberech-            entstanden ist,
tigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von   c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-
anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen            stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss
überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,         des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde-
aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit       behörde gelangt ist.
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf        Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein-
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von        getragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019,
Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr-       bis 18:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft „Plei-
vermerk gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetzgesetzes         ßenaue“, Wahlamt, schriftlich oder mündlich beantragt
eingetragen ist.                                            werden.
Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten           Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Auf-
Verfahren geführt. Für die Einsichtnahme in die Wähler-     suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zu-
verzeichnisse steht der PC im Einwohnermeldeamt sowie       mutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der An-
der im Steueramt/Wahlamt zur Verfügung.                     trag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der     VG-Teil dieser Zeitung) für Wahlberechtigte zur Einsicht-
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm        nahme bereitgehalten.
bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahl-       Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollstän-
schein erteilt werden.                                      digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis ein-
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe-         getragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberech-
rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c)     tigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von
angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines          anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen
Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.      überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt,          aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-      des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf
weisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter   Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von
mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der        Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Aus-
Hilfe einer anderen Person bedienen.                        kunftssperre nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz ein-
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:           getragen ist.
- einen amtlichen Stimmzettel,                              Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,               Verfahren geführt, deswegen ist die Einsicht nur am
- einen amtlichen, roten Wahlbriefumschlag, welcher         PC möglich.
   mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusen-     2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für
   den ist, versehen ist und                                unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom
- ein Merkblatt für die Briefwahl.                          06.05. bis zum 10.05.2019 Einwendungen gegen das
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen         Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können da-
für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti-       rauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen
gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage          oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu
einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und         berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwal-
die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl-        tungsgemeinschaft „Pleißenaue“ – Wahlamt – schriftlich
berechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten       erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vor-
Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen             getragenen Gründe sind glaubhaft zu machen.
schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die be-   Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht
vollmächtigte Person auszuweisen.                           mehr zulässig.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit         3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge-
dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an        tragen ist oder einen Wahlschein hat (hierzu unter 5.).
die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass      Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra-
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. Mai       gen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahl-
2019 bis 18:00 Uhr eingeht.                                 benachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik             erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss
Deutschland ohne besondere Versendungsform aus-             rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis
schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich         erheben, um nicht Gefahr zu laufen, das Wahlrecht nicht
befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief an-       ausüben zu können.
gegeben Stelle abgegeben werden.                            4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunal-
Treben, den 30. April 2019                                  wahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen.
Wahlverantwortliche der VG „Pleißenaue“                     5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
                                                            5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-
                Bekanntmachung                              rechtigter oder
                                                            5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
über das Recht auf Einsicht in das Wählerver-
                                                            Wahlberechtigter
zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für
die Kommunalwahlen am 26.05.2019                            a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
                                                               Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
1. Die Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahlen in
                                                            b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das
den Gemeinden
                                                               Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhe-
     Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben                bung von Einwendungen eingetreten sind oder
                  und Windischleuba                         c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Ein-
werden in der Zeit vom 6. Mai bis 10. Mai 2019 während         wendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde
der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Pleißenaue“ –           erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses be-
Wahlamt (2. OG barrierefrei) (siehe Öffnungszeiten im          kannt wird.                                      >>>>>
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 

6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis                        Wahlbekanntmachung
eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019,         1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik
18:00 Uhr, bei der VG „Pleißenaue“ – Wahlamt – Breite        Deutschland die
Straße 2, 04617 Treben mündlich oder schriftlich bean-
                                                                      Wahl zum Europäischen Parlament
tragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzu-
                                                             statt.
lässig.
                                                             Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Auf-
suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zu-         2. Jede Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Die VG „Plei-
mutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der An-         ßenaue“ ist in folgende 5 allgemeine Wahlbezirke ein-
trag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.       geteilt:
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der       Bezeichnung des Bezeichnung des
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm          Wahlbezirkes    Wahlraumes
bis zum 25. Mai 2019 um 12:00 Uhr, ein erneuter Wahl-
                                                              Fockendorf         Gemeindeamt Fockendorf,
schein erteilt werden.
                                                                                 Schulstraße 7,
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe-                              Versammlungsraum
rechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c
angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines            Gerstenberg        Gemeindeamt Gerstenberg,
Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.                           Luckaer Straße 52,
                                                                                 Begegnungsstätte
7. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass        Haselbach          Gemeindeamt Haselbach,
er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberech-                         Altenburger Straße 17
tigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer                          Versammlungsraum
anderen Person bedienen.
                                                              Treben             Rittergut Treben, Breite Straße 2,
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:                                   Begegnungsstätte
- ein amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er
  wahlberechtigt ist,                                         Windischleuba      Gemeindeamt Windischleuba,
                                                                                 Erich-Mäder-Straße 13
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,                                           Begegnungsstätte
- einen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der
  VG „Pleißenaue“, die Nummer des Stimmbezirkes (Ge-         In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech-
  meinde) und des Wahlscheines angegeben ist sowie           tigten bis spätestens 05.05.2019 zugestellt werden, sind
- ein Merkblatt für die Briefwahl.                           der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem
                                                             der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen
für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti-        Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Wahler-
gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage           gebnisses am Wahltag um 15:00 Uhr zusammen. Das
einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die      Briefwahllokal befindet sich in der Gemeinde Nobitz
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech-       Haus 1, Bachstraße 1, 04603 Nobitz, Zimmer 10 – nicht
tigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde      barrierefrei.
vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi-        3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum
chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per-       des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis
son auszuweisen.                                             er eingetragen ist.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so           Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen
rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle       amtliche Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen
absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahl-        Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubrin-
tag, dem 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr eingeht.                gen.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefum-         Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben
schlag angegebenen Stelle abgegeben werden.                  werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt        Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler
für die Briefwahl zu entnehmen.                              erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel
Treben, den 30. April 2019                                   ausgehändigt.
Wahlverantwortliche der VG „Pleißenaue“                      Jeder Wähler hat eine Stimme.
                                                             Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender
                                                             Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbe-
                                                             zeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen poli-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 

tischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die      VG „Pleißenaue“ Breite Straße 2     Treben, 30.04.2019
ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge          (Stadt/Gemeinde)                          (Ort, Datum)
und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsbe-                       Bekanntmachung
rechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
                                                            Planfeststellung für die Erneuerung der Fern-
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
                                                            gasleitung 32 (FGL 32) Räpitz – Niederhohndorf,
   dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch      Teilabschnitt Thüringen
   ein in einen Kreis gesetztes Kreuz
                                                            Das Thüringer Landesverwaltungsamt führt im Rahmen
   oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,         des Anhörungsverfahrens für das o.g. Bauvorhaben ei-
   welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.                   nen Erörterungstermin durch.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle          Die Erörterungsverhandlung der rechtzeitig gegen den
oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet           Plan erhobenen Einwendungen sowie der hierzu ein-
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmab-       gegangenen Stellungnahmen erfolgt am 14. Mai 2019
gabe nicht erkennbar ist.                                   ab 10:30 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) in der Stadthalle
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die           Goldener Pflug, Kleiner Saal/ Mehrzweckraum (1. OG
Wahlhandlung erfolgte Ermittlung und Feststellung des       Seitenflügel), Beim Goldenen Pflug 2, 04600 Altenburg.
Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder-       Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anhö-
mann hat zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des      rungsbehörde die Erörterungsverhandlung bei Bedarf
Wahlgeschäftes möglich ist.                                 verlängern kann. Entsprechende Änderungen werden
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der        im Termin bekannt gegeben.
Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der     Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen
der Wahlschein ausgestellt ist,                             Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teil-
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk         nahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem
   des Kreises/der kreisfreien Stadt oder                   Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung
b) durch Briefwahl                                          durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat
teilnehmen.                                                 seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht
                                                            nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbe-
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der          hörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass ver-
Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen          spätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass bei
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen         Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt
Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit       werden kann. Die rechtzeitig erhobenen schriftlichen
dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelum-           Einwendungen haben auch im Falle des Ausbleibens
schlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so recht-       weiterhin Bestand.
zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage      Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung
bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der      beendet.
angegebenen Stelle abgegeben werden.                        Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein-       oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können
mal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahl-     nicht erstattet werden.
berechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
der Europäischen Union zum Europäischen Parlament           Der Text dieser Bekanntmachung kann ab dem 29.04.2019
wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlge-           auch unter https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/aktu-
setzes).                                                    elles/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb-        gez. Richter, Vorsitzende der VG „Pleißenaue“
nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geld-       Fockendorf
strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1
und 3 des Strafgesetzbuches).                                   Kommunalwahlen am 26.05.2019
Treben, 30.04.2019                                                Öffentliche Bekanntmachung
Wahlverantwortliche der VG „Pleißenaue“                         der zugelassenen Wahlvorschläge
Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“                        Der Wahlausschuss der Gemeinde Fockendorf hat in
Breite Straße 2, 04617 Treben                               seiner Sitzung am 23.04.2019 folgende Wahlvorschläge
                                                            für die Wahl des Gemeinderates im Wahlbezirk der Ge-
                                                            meinde Fockendorf als gültig zugelassen, die hiermit be-
                                                            kannt gegeben werden.                             >>>>>
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 

Lfd. Nr. Name, Vorname            Geburtsjahr Beruf                        Anschrift
Listennummer 1 – Feuerwehrverein Fockendorf e. V.
   1.     Heyne, Heiko                1973      Berufssoldat               Schulstraße 8 a | 04617 Fockendorf
   2.     Fleischer, Steffen          1963      Dipl.-Informatiker         Neue Welt 6 | 04617 Fockendorf
   3.     Jähnig, Michel              1987      Berater im Außendienst     Platz des Friedens 6 | 04617 Fockendorf
   4.     Koenig, Hans-Peter          1957      Gebietsverkaufsleiter      Am Mühlgraben 7 | 04617 Fockendorf
   5.     Mahn, Andrea               1964       Beamtin                    Schulstraße 14 | 04617 Fockendorf
   6.     Jähnig, Karsten             1965      Zerspanungsfacharbeiter Schulstraße 3 | 04617 Fockendorf
   7.     Pittner, Torsten            1965      IT-Systemkaufmann          Pahna Nr. 26 | 04617 Fockendorf
   8.     Etzold, René                1978      Zahntechnikermeister       Am Wustenberg 4 | 04617 Fockendorf
Listennummer 2 – Freie Wähler Fockendorf / FW Fockendorf
   1.     Peters, Olaf                1966      Heizungsbaumeister         Pahna Nr. 11 | 04617 Fockendorf
Fockendorf, 30.04.2019                                      gez. Krosse, Vorsitzende Gemeindewahlausschuss

 Wahlbekanntmachung – Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Fockendorf gibt bekannt
1. Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen von            einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das        höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben
Wahlergebnis ermittelt.                                     (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die
2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahl-         ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags
raum befindet sich im Gemeindeamt Fockendorf, Ver-          mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
sammlungsraum, Schulstraße 7, 04617 Fockendorf              4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahl-
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech-          zelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie
tigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk        so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung
und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech-          nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln
tigte zu wählen hat.                                        gefaltet werden.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum           Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis        Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass
er eingetragen ist.                                         sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
                                                            Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen
                                                            körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimm-
amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gül-
                                                            zettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahl-
tigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mit-
                                                            urne zu legen, kann eine andere Person bestimmen,
zubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl
                                                            deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will
abgegeben werden.
                                                            und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsper-
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler       son kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des
erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die   Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Er-
er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.      füllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:                 Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahl-
3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder                        zelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gül-     ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse
tigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimm-          verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
zettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat      erlangt hat.
drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis          5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergeb-
zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Be-       nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahl-
werbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler           raum.
können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewer-       6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch
ber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber         Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren
verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können         Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angege-
ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie ei-       bene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahl-
nen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die      brief spätestens am 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr, dort
ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme        eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief-
von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder        umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein-              Kommunalwahl in der Gemeinde
mal und nur persönlich ausüben.                                      Fockendorf am 26. Mai 2019
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb-
nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,     Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld-   Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet
strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1    am 26. Mai 2019, im Anschluss an die Auszählung im
und 3 des Strafgesetzbuches):                                Gemeindeamt Fockendorf, Schulstraße 7, statt.
8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag,         Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses
dem 27. Mai 2019, um 09:00 Uhr, in denselben Wahlräu-
                                                             Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
men fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhand-
lung nicht beendet werden kann.                              Treben, 30.04.2019
Treben, 30.04.2019                                           gez. Krosse
gez. Krosse, Gemeindewahlleiterin                            Vorsitzende Gemeindewahlausschuss

  Gerstenberg
                             Kommunalwahlen am 26.05.2019
              Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss der Gemeinde Gerstenberg hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge für
die Wahl des Gemeinderates im Wahlbezirk der Gemeinde Gerstenberg als gültig zugelassen, die hiermit bekannt
gegeben werden.
Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsjahr Beruf                                  Anschrift
Listennummer 1 – Feuerwehrverein Gerstenberg e. V.
   1.     Ebert, Henry            1963       Klempner                     Pöschwitz Nr. 25 | 04617 Gerstenberg
   2.     Vogel, Frank            1963       Hausmeister                  Pöschwitz Nr. 6 a | 04617 Gerstenberg
   3.     Knauth, Norbert         1965       Rentner                      Am Sportplatz 84 | 04617 Gerstenberg
Listennummer 2 – Fahrzeugkultur Gerstenberg e. V.
   1.     Riedl, Tobias           1979       Technischer Leiter           Mittelstraße 36 | 04617 Gerstenberg
   2.     Krause, Ronny           1978       Zahntechnikermeister         Ringstraße 75 | 04617 Gerstenberg
   3.     Winkler, Andreas        1967       Sebstständig                 Mühlstraße 54 | 04617 Gerstenberg
   4.     Reim, Maik              1980       Elektrotechnikermeister      Knausche Straße 7 | 04617 Gerstenberg
Listennummer 3 – SV Gerstenberg 1954 e. V.
   1.     Patzelt, Uwe            1973       Kaufmann                     Knausche Straße 1 | 04617 Gerstenberg
Gerstenberg, 30.04.2019                                      gez. Schröder, Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

Wahlbekanntmachung – Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Gerstenberg gibt bekannt
1. Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen von             Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ei-
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das         nen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen
Wahlergebnis ermittelt.                                      gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl
2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahl-          mitzubringen.
raum befindet sich im Gemeindeamt Gerstenberg, Be-           Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben
gegnungsstätte, Luckaer Straße 52, 04617 Gerstenberg.        werden.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech-           Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler
tigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk         erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für
und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech-           die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehän-
tigte zu wählen hat.                                         digt.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum            Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er eingetragen ist.                                                                                             >>>>>
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" - VG Pleißenaue
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 10

3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder                          5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergeb-
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gül-       nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahl-
tigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimm-            raum.
zettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat        6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch
drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis            Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren
zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Be-         Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angege-
werbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler             bene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahl-
können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewer-         brief spätestens am 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr, dort
ber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber           eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief-
verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können           umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen       7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein-
Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die er-        mal und nur persönlich ausüben.
sten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme
                                                              Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb-
von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder
                                                              nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig
                                                              wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld-
höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben
                                                              strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1
(dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die
                                                              und 3 des Strafgesetzbuches):
ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags
mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).                     8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag,
                                                              dem 27. Mai 2019, um 09:00 Uhr, in denselben Wahlräu-
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahl-
                                                              men fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhand-
zelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie
                                                              lung nicht beendet werden kann.
so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung
nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln         Treben, 30.04.2019
gefaltet werden.                                              gez. Schröder, Gemeindewahlleiter
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das
Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass
sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.                 Kommunalwahl in der Gemeinde
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer kör-            Gerstenberg am 26. Mai 2019
perlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel
zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu     Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe         Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet
er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies       am 26. Mai 2019 im Anschluss an die Auszählung im
dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch           Gemeindeamt Gerstenberg, Luckaer Straße 52 statt.
ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands          Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses
sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wün-
                                                              Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
sche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf
gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,             Treben, 30.04.2019
wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsper-   gez. Schröder
son ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die    Vorsitzender Wahlausschuss
sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

  Haselbach
                             Kommunalwahlen am 26.05.2019
              Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss der Gemeinde Haselbach hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge für
die Wahl des Gemeinderates im Wahlbezirk der Gemeinde Haselbach als gültig zugelassen, die hiermit bekannt
gegeben werden.
Lfd. Nr. Name, Vorname             Geburtsjahr Beruf                        Anschrift
Listennummer 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands / CDU
    1.    Koska, Werner                1951       Kfz-Elektromechaniker Altenburger Straße 17 a | 04617 Haselbach
    2.    Oeler, Klaus                 1952       Ingenieur                 Altenburger Straße 3 | 04617 Haselbach
    3.    Zech, Ronald                 1961       Maurermeister             Oststraße 13 | 04617 Haselbach
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 11

Listennummer 2 – Freiwillige Feuerwehr Haselbach e. V.
   1.   Koska, Maximilian         1997     Azubi                        Altenburger Straße 17 a | 04617 Haselbach
                                           Kfz-Mechatroniker
   2.   Kirst, Ralph              1972     Lagerist                     Siedlungsplatz 11 | 04617 Haselbach
   3.   Hänselmann, Carsten       1962     Maurer                       Lindenplatz 6 | 04617 Haselbach
Listennummer 3 – Schützenverein
   1.   Schellenberg, Peter       1964     Staplerfahrer                Weststraße 8 | 04617 Haselbach
Haselbach, 30.04.2019                                     gez. Gilge, Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

 Wahlbekanntmachung – Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Haselbach gibt bekannt
1. Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen von          (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das      ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags
Wahlergebnis ermittelt.                                   mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahl-       4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahl-
raum befindet sich im Gemeindeamt Haselbach, Ver-         zelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie
sammlungsraum, Altenburger Straße 17, 04617 Hasel-        so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung
bach.                                                     nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech-        gefaltet werden.
tigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk      Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das
und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech-        Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass
tigte zu wählen hat.                                      sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum         Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis      körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimm-
er eingetragen ist.                                       zettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahl-
                                                          urne zu legen, kann eine andere Person bestimmen,
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ei-
                                                          deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will
nen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen
                                                          und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsper-
gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl
                                                          son kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des
mitzubringen.
                                                          Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Er-
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben      füllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die
werden.                                                   Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahl-
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler     zelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich
erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für     ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse
die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehän-    verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
digt.                                                     erlangt hat.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:               5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergeb-
3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder                      nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahl-
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gül-   raum.
tigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimm-        6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch
zettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat    Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren
drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis        Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angege-
zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Be-     bene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahl-
werbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler         brief spätestens am 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr, dort
können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewer-     eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief-
ber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber       umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können       7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein-
ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen   mal und nur persönlich ausüben.
Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die er-    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb-
sten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme        nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder      wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld-
einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig         strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1
höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben          und 3 des Strafgesetzbuches):                        >>>>>
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 12

8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag,       die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsan-
dem 27. Mai 2019, um 09:00 Uhr, in denselben Wahlräu-      sprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird
men fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhand-   hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die
lung nicht beendet werden kann.                            Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er
Treben, 30.04.2019                                         die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent-
                                                           schädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt.
gez. Gilge, Gemeindewahlleiter
                                                           Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner-
                                                           halb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in
      Kommunalwahl in der Gemeinde                         dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Ver-
        Haselbach am 26. Mai 2019                          mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An-
                                                           spruches herbeigeführt wird.
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses                    Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen,
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet         dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
am 26. Mai 2019, im Anschluss an die Auszählung im         bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
Gemeindeamt Haselbach, Altenburger Straße 17, statt.       Mängel in der Abwägung gemäß § 214 Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses             unbeachtlich sind, wenn die Verletzung der o. g. Verfah-
Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.            rens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung
                                                           nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
Treben, 30.04.2019                                         schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
gez. Gilge, Vorsitzender Wahlausschuss                     worden.
                                                           Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-
  Treben                                                   gründen soll, ist darzulegen.
                                                           Treben, den 30.04.2019
       Öffentliche Bekanntmachung
           der Gemeinde Treben
     Bestätigung der Klarstellungs- und                    Hermann, Bürgermeister
         Ergänzungssatzung Serbitz                         Planauszug:
Das Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Kom-
munalaufsicht, hat die von der Gemeinde Treben am
04.12.2018 mit Beschluss-Nr. 193/24/2018, in öffent-
licher Sitzung, als Satzung beschlossene Klarstellungs-
und Ergänzungssatzung Serbitz gemäß § 21 Abs. 3 der
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) am 14.03.2019
bestätigt.
Maßgebend ist die Planzeichnung einschließlich der
textlichen Festsetzungen.
Mit der Bekanntmachung tritt die Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung Serbitz gemäß § 21 ThürKO i. V. m.
§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Serbitz der
Gemeinde Treben kann entsprechend § 3 Thüringer Be-
kanntmachungsverordnung (ThürBekVO) während der
Öffnungszeiten
Montag         09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag       09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch       09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“,
Breite Straße 2, 04617 Treben, eingesehen und über des-
sen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und
Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendma-
chung etwaiger Entschädigungsansprüche oder seine
Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die
in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 13

                          Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
            Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss der Gemeinde Treben hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge für die
Wahl des Gemeinderates im Wahlbezirk der Gemeinde Treben als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben
werden.
Lfd.   Name, Vorname             Geburts- Beruf                          Anschrift
Nr.                              jahr
Listennummer 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU
  1.   Röder, Jan                  1972    Feuerwehrbeamter              OT Plottendorf | Karl-Marx-Straße 7
                                                                         04617 Treben
  2.   Hillmar, Matthias           1966    Fernmeldemonteur              OT Lehma | Am Wiesengrund 10
                                                                         04617 Treben
  3.   Günther, Karin              1959    Sachbearbeiterin              OT Serbitz Nr. 46 a | 04617 Treben
  4.   Müller, Bärbel              1957    Verwaltungsfachwirtin         OT Trebanz Nr. 1 | 04617 Treben
  5.   Grashoff, Christina         1958    Büroangestellte               OT Primmelwitz Nr. 4 | 04617 Treben
  6.   Staacke, Yvonne             1987    Gärtnermeisterin              Breite Straße 2 c | 04617 Treben
  7.   Bauch, Hilmar               1958    Ingenieur Maschinenbau        OT Serbitz Nr. 25 | 04617 Treben
  8.   Hörtzsch, Frank             1962    Maschinist für Fahrbetriebe Dammweg 2 a | 04617 Treben
  9.   Kluge, Holm                 1974    Brandmeister                  OT Plottendorf | Forststraße 10
                                                                         04617 Treben
 10.   Taubert, Jens               1974    Maurer                        OT Plottendorf | Forststraße 14
                                                                         04617 Treben
 11.   Schindler, Heinz Peter      1955    Lehrer                        OT Primmelwitz Nr. 14 a | 04617 Treben
  12   Franke, Wolfgang            1960    Geschäftsführer               Altenburger Straße 14 | 04617 Treben
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vor-       wählbare Personen vergeben, indem er diese mit Nach-
geschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmen-       namen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig be-
häufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler        zeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler
hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu        kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch ent-
wählen sind, das sind 12 Stimmen.                          sprechende Kennzeichnung annehmen.
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden,       Treben, 30.04.2019
der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird.        gez. Hermann, Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an

   Wahlbekanntmachung – Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Treben gibt bekannt
1. Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen von           gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das       mitzubringen.
Wahlergebnis ermittelt.                                    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben
2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahl-        werden.
raum befindet sich im Gemeindeamt Treben, Begeg-           Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler
nungsstätte, Breite Straße 2, 04617 Treben.                erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech-         er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
tigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk       Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech-         3.1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder
tigte zu wählen hat.
                                                           Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum          vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis       Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.
er eingetragen ist.                                        Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ei-         wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 12
nen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen         Stimmen.                                          >>>>>
Amtsblatt der VG „Pleißenaue“ | 30. April 2019 | Seite 14

Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimm-             Kommunalwahl in der Gemeinde
zettel aufgedruckt. Die Wähler können den Wahlvor-                    Treben am 26. Mai 2019
schlag unverändert durch entsprechende Kennzeichnung
annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen            Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen             Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet
vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen            am 26. Mai 2019, im Anschluss an die Auszählung im
und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise           Gemeindeamt Treben, Breite Straße 2, statt.
eintragen.                                                   Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahl-       Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
zelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie    Treben, 30.04.2019
so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung
                                                             gez. Hermann
nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln
                                                             Vorsitzender Wahlausschuss
gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das
Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass
sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.                        Amtsgericht Altenburg
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer         Az.: K25/17                      Altenburg, 11.02.2019
körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimm-                     Terminbestimmung:
zettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahl-   Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch,
urne zu legen, kann eine andere Person bestimmen,            22.05.2019, im Amtsgericht Altenburg, Raum 105 NG,
deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will        um 09:00 Uhr, Burgstraße 11, 04600 Altenburg, Sit-
und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsper-        zungssaal öffentlich versteigert werden:
son kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des
                                                             Eingetragen im Grundbuch von Lehma, Blatt 161 BV 1,
Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Er-
                                                             Gemarkung Lehma, Flur 1, Flurstück 108, 1, Landwirt-
füllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die
                                                             schaftsfläche, Teichstraße mit 599 m². Unbebautes
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahl-
                                                             Grundstück mit Gartenlaube, verwahrloster Zustand;
zelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich
ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse    Verkehrswert: 6.400,00 Euro
verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl     Der Versteigerungsvermerk ist am 04.09.2017 in das
erlangt hat.                                                 Grundbuch eigetragen worden.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergeb-        Aufforderung:
nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahl-      Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs-
raum.                                                        vermerks aus dem Grundbuch nicht sichtlich waren, sind
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch          spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforde-
Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren           rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn
Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angege-           der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widri-
bene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahl-        genfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes
brief spätestens am 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr, dort        nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei-
eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief-        gerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den
umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.           übrigen Rechten nachgesetzt werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur ein-        Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grund-
mal und nur persönlich ausüben.                              stücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs
                                                             entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb-         Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung
nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,     des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld-   Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei-
strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1    gerten Gegenstandes tritt.
und 3 des Strafgesetzbuches):
                                                             Hinweis:
8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag,
                                                             Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Ter-
dem 27. Mai 2019, um 09:00 Uhr, in denselben Wahlräu-
                                                             min eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,
men fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhand-
                                                             Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedi-
lung nicht beendet werden kann.
                                                             gung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfol-
Treben, 30.04.2019                                           gung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich
gez. Hermann                                                 einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu
Gemeindewahlleiter                                           klären.
Sie können auch lesen