Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4
Amtsblatt
               für die Gemeinde Schönwalde-Glien
               mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,
                                   Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

16. Jahrgang                Schönwalde-Glien, 14. Mai 2020                   Nr. 06

               ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                         Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien                            Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020

AMTLICHER TEIL ...........................................................................................................................................3
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ..................................................................................................3
  Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.04.2020.............................................3
  Bekanntmachung über den Beschluss der DR 258/ 2019 vom 12.12.2019.........................................................................................5
  Satzung über den Bebauungsplan Wohngebiet „Am Schmiedeweg“ 13. Änderung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil
  Paaren im Glien ...................................................................................................................................................................................5
  Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde ..................................................................................................7
NICHTAMTLICHER TEIL ..............................................................................................................................8
  Bericht des Bürgermeisters aus der 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.04.2020 ...............................................................8
  Stellenausschreibung Leiter/in (m/w/d) des Bauamtes .......................................................................................................................9
  Elternbrief 31: 9 Monate: „Märchen und Geschichten“ ....................................................................................................................11
  Heißer Dank für Lebensretter: DRK-Blutspendedienst Nord-Ost läutet im Mai und Juni die Grillsaison ein – Spender erhalten
  Grillzange als Dankeschön ................................................................................................................................................................11
  Blutspendetermine im Havelland ......................................................................................................................................................11
  Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ..............................................................................................................12
  Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ...................................................................................................................12

   Impressum
   Herausgeber:             Gemeinde Schönwalde-Glien                       Telefon: (0 33 22) 24 84-0                                Redaktion:            Annett Häßler
                            Der Bürgermeister                               Telefax: (0 33 22) 24 84-40                                                     Bodo Oehme
                            Berliner Allee 7
                            14621 Schönwalde-Glien                          www.schoenwalde-glien.de

                                                                            rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

   Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

   Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde
   können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen
   werden.

   Bezugsmöglichkeiten:
   Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf
   den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.
   Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
   Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff
   „Verteiler Amtsblatt“ an oeffentlichkeitsarbeit@schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender
   eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4
Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020                Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

                                                            AMTLICHER TEIL

                                   ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                                                                                    - Flur 3: Flurstücke 289 – 291, 292/1 – 292/11, 298 tlw., 300 tlw., 301 – 315,
Bekanntmachung                                                                      317 – 324, 326 – 335/2, 338 – 340, 343 – 381, 383 – 388, 393 – 400, 406 – 408,
über gefasste Beschlüsse der 11. Sitzung                                            422 – 425;
                                                                                    - Flur 6: Flurstücke 1, 3, 5 – 13, 14, 16 – 18, 20 – 26, 28 – 49, 51 – 74, 76 – 79,
der Gemeindevertretung vom 23.04.2020                                               81 – 148, 149 tlw., 168, 169, 172 – 175, 180 – 183, 185, 186;
                                                                                    - Flur 14: Flurstücke 1 – 23, 25 – 75, 77 – 86, 88 – 121, 127 – 132;
                                                                                    - Flur 15: Flurstücke 27 – 54, 56 – 125, 127 – 155, 163, 164, 187, 188.
                                                                                    Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt, der als Anlage
                - ÖFFENTLICHE SITZUNG -                                             Bestandteil der Satzung ist.

                                                                                    (12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 064/2020
Bebauungsplan Nr. 06 "In den Steigen" OT Schönwalde-Siedlung                        Beschluss Nr. DR 061/2020
- Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans                                    Diskussion    und    Beschluss zur      Holzmassivbauweise (gemäß
                                                                                    Baugenehmigung vom 09.10.2019) zum Bauvorhaben "Neubau der
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.            Kindertagesstätte Schloss Fröhlichhausen" im OT Perwenitz
06 „In den Steigen“ im OT Schönwalde-Siedlung. Die Planänderung erfolgt im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der                  Die Gemeindevertretung beschließt die Holzmassivbauweise (gemäß
Planänderung ist die klarstellende bzw. Neudefinition zur Anzahl der maximal        Baugenehmigung vom 09.10.2019) zum Bauvorhaben "Neubau der
zulässigen Vollgeschosse bzw. zur Ausführung der Vollgeschosse in den               Kindertagesstätte Schloss Fröhlichhausen" im OT Perwenitz.
textlichen Festsetzungen Nr. 4. bzw. Nr. 7. Sowie eine Neuregelung zur
Festsetzung von Baugrenzen.                                                         (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
                                                                                    Beschluss Nr. DR 063/2020
                                                                                    Beschluss zur Vergabe der Außenanlagen zum Bauvorhaben "I. BA -
                                                                                    Umgestaltung Außenanlagen" in der Kita "Waldeck", OT Dorf

                                                                                    Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Garten- und
                                                                                    Landschaftsbauarbeiten mit Teilleistungen Spielplatzbau I. BA an die Fa.
                                                                                    ARNDT Garten- & Landschaftsbau GmbH aus 14641 Nauen. Die geprüfte
                                                                                    Bruttoangebotssumme beläuft sich auf 48.778,45 €.

                                                                                    (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

                                                                                    Beschluss Nr. DR 067/2020
                                                                                    Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme Straßenbau Rotkehlchen-
                                                                                    /Waldkauzsteig im OT Schönwalde-Siedlung

                                                                                    Antrag der Fraktion LINKE/FAMILIE/FORUM die Vergabe der
                                                                                    Baumaßnahme Waldkauzsteig / Rotkehlchensteig soll aufgrund der besonderen
                                                                                    Situation (Corona) bis 31.08.2020 ausgesetzt werden.
                                                                                    In namentlicher Abstimmung abgelehnt:
                                                                                    (8 Ja- und 9 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

                                                                                    Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung gemäß §
                                                                                    70 BbgKVerf in Höhe von 25.000 € für die Investitionsmaßnahme 5410017009
                                                                                    Waldkauzsteig/ Rotkehlchensteig OT Siedlung auf dem Produktkonto
                                                                                    54100.7852000 im Haushaltsjahr 2020 und die Vergabe der Bauleistung
                                                                                    Straßenbau Rotkehlchen-/Waldkauzsteig mit einer Bruttosumme in Höhe von
                                                                                    498.842,04 € an die Firma Stradeck GmbH aus Mühlenbeck.

                                                                                    Beschluss in namentlicher Abstimmung:
                                                                                    (9 Ja- und 7 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 065/2020
Bebauungsplan Nr. 06 "In den Steigen" OT Schönwalde-Siedlung
- Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB                            Beschluss Nr. DR 069/2020
                                                                                    Beschluss zur Vergabe              der    Leistung      "Rahmenvertrag         für
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB zur                  Baumpflegearbeiten"
Sicherung der Planung die Satzung über die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06 „In den Steigen“, OT Schönwalde-          Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Bauleistung
Siedlung.                                                                           „Rahmenvertrag für Baumpflegearbeiten an Straßenbäumen und auf
Er besteht aus den folgenden Flurstücken in der Gemarkung Schönwalde                gemeindeeigenen Grundstücken“ an Garten- und Baumservice Schneider mit
(Katasterstand 02.01.2020)                                                          einer Bruttosumme von jährlich 30.480,66 € für 3 Jahre.

                                                                                    (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

                                                                                                                                                                 3
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien             Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020

Beschluss Nr. DR 071/2020                                                           Beschluss Nr. DR 072/2020
Beschluss zur Vergabe Lieferung und Installation interaktiver                       Diskussion und Beschluss zum Antrag auf überplanmäßige
Whiteboards und die Erweiterung der bestehenden WLAN- Verbindung                    Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für
im Gebäudeteil A der Grundschule "Menschenskinder"                                  Straßenausbaubeiträge für gemeindeeigene Grundstücke in der
                                                                                    Turmstraße OT Perwenitz
Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung gemäß
§ 70 BbgKVerf für die geförderte Investitionsmaßnahme 2110117001/11                 Die Gemeindevertretung beschließt
Digitalpakt für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 12.300 € und die Vergabe         außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 70 BbgKVerf in Höhe von
von LOS 1- Erweiterung WLAN an die Firma avado Systems GbR aus 15344                199.532,22 € für das Produktkonto 21102.5494900 für das HHJahr 2018 für
Strausberg mit einer geprüften Bruttoangebotssumme i.H.v. 6.315,44 € und            die Zuführung zu weiteren sonstigen Rückstellungen und
LOS 2- Lieferung und Installation von 12 interaktiven Whiteboards an die            außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf in
Firma Wittler GmbH aus 12349 Berlin mit einer geprüften                             Höhe von 199.532,22 € für das Produktkonto 21102.5221000 für das HHJahr
Bruttoangebotssumme i.H.v. 75.922,00 €.                                             2020 für Bescheide über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche
                                                                                    Maßnahmen nach § 8 Kommunalabgaben-gesetz des Landes Brandenburg für
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)                                    die Turmstraße OT Perwenitz (Schulgrundstück).

                                                                                    (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 073/2020
Bauantrag zum Az. SW 18-20-B, Am Südhang 24, OT Schönwalde-
Siedlung
                                                                                              - NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -
Die Gemeindevertretung erteilt ihr Einvernehmen zum Standort des
Bauvorhabens auf dem Grundstück Am Südhang 24, OT Schönwalde-Siedlung
zum Bauantrag SW 18-20-B.
                                                                                    Beschluss Nr. DR 062/2020
(8 Ja- und 9 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)                                     Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Falkenseer
                                                                                    Str. 45 in 14621 Schönwalde-Glien OT Siedlung
Beschluss Nr. DR 050/2020                                                           Die Gemeindevertretung schließt mit den Antragstellern einen
Diskussion und Beschluss zum BA 09/2020 Einwohnerbeteiligungssatzung                Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre für das Grundstück Falkenseer Str. 45 in
Straßenbau Anliegerstraßen der Fraktion DIE LINKE/FAMILIE/                          Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung
FORUM
                                                                                    (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte „Satzung der
Gemeinde Schönwalde-Glien zur Beteiligung von Einwohnern beim
Straßenbau in Anliegerstraßen“                                                      Beschluss Nr. DR 066/2020
                                                                                    Besetzung der Position Leitung Hort Perwenitz
In namentlicher Abstimmung:
(8 Ja- und 8 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)                                     Nach abgeschlossenem Bewerbungsverfahren konnte ein qualifizierter und
                                                                                    geeigneter Bewerber gefunden werden. Die Stelle wird zum 01.07.2020 durch
                                                                                    eine Person besetzt mit staatlicher Anerkennung als Erzieher. Es liegt eine
Beschluss Nr. DR 070/2020                                                           langjährige Berufserfahrung mit fundierten Kenntnissen im Krippen-,
Diskussion und Beschluss zum Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2020                 Elementar- und Hortbereich vor. Die zusätzlichen Qualifikationen für den
zur Erarbeitung eines Masterplanes und zur Erstellung einer                         Leitungsbereich werden zum Sommer 2020 abgeschlossen sein.
Informationsbroschüre zum Anliegerstraßenbau
                                                                                    (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Die Gemeindevertretung beschließt
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2020 soll mit dem Leitfaden zur
Straßenerhaltung zusammengeführt und bearbeitet werden.

(9 Ja- und 8 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)                                                        - ENDE DER SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 047/2020
Beschlussantrag Nr. 001/2020 des Ausschusses für Bildung, Jugend,
Kultur, Soziales und Sport
Neueinstellung von pädagogischen Fachkräften

Siehe Antrag 001/2020 des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales
und Sport vom 02.03.2020 – unbefristete Einstellung von Erziehern.

(11 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

  4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4
Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020                 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

Bekanntmachung über den Beschluss der DR 258/ 2019 vom 12.12.2019
Beschluss Nr. DR 258/2019
Bebauungsplan "Am Schmiedeweg" 13. Änderung, OT Paaren im Glien
- Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 13. Änderungssatzung über den Bebauungsplan Wohngebiet „Am Schmiedeweg“ im OT Paaren im Glien in der
Satzungsfassung November 2019, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen einschließlich der Begründung und der Ermittlung und Bewertung
der Umweltbelange für den ca. 600m² großen, östlich der Ortslage Paaren im Glien liegenden Änderungsbereich. Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 643 der
Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien.

Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert am 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die 13. Änderungsatzung zum Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“
erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB die 13. Änderungssatzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan
ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereits zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,
wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung über den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ in der Fassung der 13.
Änderung in Kraft.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Satzung über den Bebauungsplan Wohngebiet „Am Schmiedeweg“ 13. Änderung der
Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien
Die von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 12.12.2019 unter der Drucksache DR 258/2019 beschlossene 13. Änderung
der Satzung über den Bebauungsplan Wohngebiet „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Paaren im Glien bestehend aus
der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen einschließlich der Begründung für den ca. 600m² großen, östlich der Ortslage Paaren im Glien
liegenden Änderungsbereich wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Der Planänderungsbereich besteht aus dem Flurstück 643 der Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien.

Wegen einer redaktionellen Überarbeitung bzgl. der Plangrundlage ist die Bekanntmachung in vollem Wortlaut mit Satzungsbeschluss und
Übersichtsplan erneut zu veröffentlichen.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum Tag der ursprünglichen Bekanntmachung m Amtsblatt am 23.01.2020 in
Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.17, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner
Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden
          Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
          Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
          (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung ab diesem Tag im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über
www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft -> Bebauungspläne -> Ortsteil Paaren im Glien) einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs-vorgangs innerhalb von einem Jahr seit
Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese
unbeachtlich.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden
Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, 6. Mai 2020
                                                      Bodo Oehme
                     (Dienstsiegel)                   Bürgermeister

                                                                                                                                                              5
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien   Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4
Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020     Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde
Einladung aller Eigentümer

landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher genutzter Grundflächen sowie aller übrigen Flächen, die zum gemeinschaftlichen
Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Schönwalde gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf

                                          zur Jagdgenossenschaftsversammlung
                             am Montag 8. Juni 2020 um 19:00 Uhr in das Kreativ, Dorfstraße 7
                                               in 14621 Schönwalde-Glien.

Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.

Tagesordnung:

1.      Eröffnung der Versammlung und Begrüßung
2.      Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.      Bestimmung des Verantwortlichen für die Niederschrift
4.      Änderungsanträge zur Tagesordnung; Beschluss der Tagesordnung
5.      Bericht des Jagdvorstehers
6.      Bericht der Kassenführerin
7.      Beschlussfassung zur Rechnungsprüfung
8.      Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und der Kassenführerin
9.      Vorstellung, Diskussion und Beschluss des Haushaltsplanes 2020/21
9.1.    Beschlussfassung zur Aufwandsentschädigung der Kassenführerin HHJ 2020/21
9.2.    Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages
9.3.    Beschlussfassung zur Erhebung von Umlagen
10.     Beschlussfassung zur Verlängerung des Jagdpachtvertrages vom 12.03.2009
11.     Sonstiges
11.1.   Stand zur Abgrenzung der Jagdflächen mit den Berliner Forsten - Katasteramt

Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen beschlussfähig.

Zur Korrektur/ Ergänzung des Jagdkatasters haben Jagdgenossen, die Ihre Flächen der Jagdgenossenschaft noch nicht nachgewiesen
haben/ deren Flächenmeldungen nicht (mehr) korrekt sind, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen (Urkundenabschriften,
Grundbuchauszüge etc.) vorzulegen.

Bodo Oehme
Jagdvorsteher

                                                Ende amtlicher Teil

                                                                                                                                7
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien        Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020

                                               NICHTAMTLICHER TEIL
Bericht des Bürgermeisters aus der 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.04.2020
Herr Oehme berichtet:

Die Leiterin der Kita Sonnenschein ist heute verstorben. Es wird an Monika von Wittkowski in einer Schweigeminute erinnert.

Die Verwaltung ist mit der aktuellen Corona-Situation stark beschäftigt.
       die Notfallbetreuung in Kitas und Hort ist sichergestellt
       die Essenversorgung der Kinder ist ebenfalls gesichert
       die Erzieher sind Arbeiten
       durch die neuen Verordnungen habe man einen starken Zuwachs an Anträgen zur Notfallbetreuung erhalten, wodurch ein großer
        Arbeitsaufwand entstanden ist
       ein Streifendienst ist organisiert, allerdings sind die Bürger einsichtig und halten sich weitestgehend an die Verordnungen
       man ist in enger Abstimmung mit den beiden Rektoren der Grundschulen, da ab dem 4.Mai die 6. Klassen und ab dem 11. Mai die 5.
        Klassen wieder in die Schule gehen werden.
       die Gastronomie ist im Gemeindegebiet sehr gebeutelt und er hoffe, dass diese erhalten werden kann
       die Nation of Gondwana wird voraussichtlich abgesagt, wie bisher alle weiteren Gemeindeveranstaltungen
       in der Verwaltung wird ggfs. ein Schichtdienst organisiert, sodass die Behörde von 7 bis 19 Uhr besetzt ist und auch bei einem eventuellen
        Quarantänefall eine Besetzung gesichert ist. Zudem wurden viele Homeoffice-Arbeitsplätze eingerichtet. Eine Veröffentlichung der
        Besetzung erfolgt auf der Homepage der Gemeinde.
       Die Hygienepläne werden nochmals überarbeitet und neu gestaltet. Da man jedoch in die Schulstandorte, Kindereinrichtungen und die
        Verwaltung in den letzten Jahren viel hinsichtlich Desinfektionsspender, Seifenspender, Papierhandtücher etc. investiert habe, sei man
        dahingehend gut aufgestellt.

Der Zweckverband „Digitale Kommune Brandenburg“ wurde gegründet und Schönwalde-Glien ist, wie beschlossen, Mitglied.

Die Abfrage von Sandstraßen für die Erschließungsbeiträge läuft derzeit über den Städte- und Gemeindebund. Man kläre immer noch, ob eine Straße
wie der Gotenweg als erschlossen gilt, oder nicht.

Das Raumordnungsverfahren für Karls Erlebnishof wurde ausgesetzt. Auch Schönwalde-Glien hatte diesbezüglich eine Stellungnahme über die
Auswirkungen abgegeben.

Dank der Mithilfe der Schüler- und Elternsprecher des Lise-Meitner-Gymnasiums, des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums und dem Radbeauftragten
der Stadt Falkensee ist es gelungen, dass eine Querungshilfe an der L20 in Höhe der Bushaltestelle „Falkenhagener Forst“ errichtet wird.

In Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Frau Schwarz informiert er über die angedachten Kreisverkehre im OT Schönwalde-Dorf in Anbindung
an die L20. Nach Anpassung der durch den Landesbetrieb Straßenwesen befürworteten Version werden die Planungen in der Gemeindevertretung
vorgestellt. Die Kosten trägt die Gemeinde zusammen mit den Investoren der anliegenden Baugebiete – diese jedoch nur teilweise.

Man habe sich mit der Arbeitsgruppe zum Masterplan für die Entwicklung des ländlichen Raumes hinsichtlich der Zusammenarbeit des MAFZ mit
den Gliendörfern auf einer Videokonferenz zusammengefunden und einen Konsens für das weitere Vorgehen getroffen.

Inwiefern der Wettbewerb „unser Dorf hat Zukunft“ stattfinden wird, vermag er nicht zu sagen. Eventuell wird der Wettbewerb auf den Herbst,
vielleicht sogar auf das nächste Frühjahr verschoben.

Man habe eine Änderung der Baugenehmigung für den Fußballplatz am Strandbad hinsichtlich des Emissionsschutzes erhalten. Der Sport im Kinder-
und Jugendbereich dürfe uneingeschränkt stattfinden, im Herrenbereich müssen die Spiele jedoch zu bestimmten Zeiten beantragt werden.

Das Erschließungsgebiet am Schmiedeweg nimmt Konturen an. Bis Mitte Mai sei eine Übertragung der fertiggestellten Straße angedacht. Die
Erschließung im Bereich Abwasser/Trinkwasser und Strom sei bereits abgeschlossen. Es liegen viele Bauanträge für das Gebiet vor.

Der Vertrag mit dem Investor im Erlenbruch wurde seitens der Gemeinde notariell unterschrieben.

Für die Kita Sonnenschein II liegt der Fördermittelbescheid in Höhe von 1.912.839 € bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,55 Mio € vor.
Das Geld wird erst in 2021 gezahlt, allerdings steht der Rohbau bereits.

Heute wird ein Beschluss zur Kita Schloss Fröhlichhausen in Holzbauweise gefasst. Man hoffe auch hier darauf, eine entsprechende Förderung zu
erhalten.

Im letzten Hauptausschuss wurden folgende Beschlüsse gefasst:
         Dienstleistungsvergabe zum Workflowmanagement im Dokumentenmanagement für die Verwaltung.
         Vergabe der Tischlerarbeiten für das Feuerwehrgebäude in Perwenitz

Die Eröffnungsfeier des Feuerwehrgebäudes in Perwenitz wird nachgeholt.

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4
Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020            Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

In der Gemeindevertretersitzung vom 19.03.2020 wurden die Malerarbeiten für die Schulen vergeben, welche jetzt sukzessive in der Coronazeit
vorgezogen werden. Die Horträume werden jedoch erst in der Schließzeit der Sommerferien gemacht.

Es wurde ein Auftrag für die Sicherheitskontrollen auf den Spielplätzen, Straßen, Wegen und Plätzen ausgelöst zum Schutz der öffentlichen Flächen
und der Beachtung der Auflagen in der Pandemiezeit.

Abgesagt wurden die Grundsteinlegung der Kita Sonnenschein II, der Umwelttag, die Gemeinde Schönwalde-Glien wird auch nicht an der Wasser-
und Bodenverbandsschau Ende April teilnehmen. Die BraLa ist abgesagt, die Landpartie ebenfalls. In Muggensturm wird auch das Volksfest nicht
stattfinden, auch die Veranstaltungen zum 3. Oktober sind in Muggensturm abgesagt.

Man hoffe, im Herbst den Schnauf-Lauf durchführen zu können.

Frau Düring hat ihre Arbeit als Ortschronistin in Perwenitz aufgegeben. Es wäre schön, wenn sich hier ein neuer Ortschronist finden würde, ebenso
für Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung, da Herr Link seine Arbeit als Ortschronist ebenfalls niedergelegt hat.

Es werden bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 14.05.2020 keine weiteren Gremiensitzungen stattfinden.

Stellenausschreibung Leiter/in (m/w/d) des Bauamtes
                                  Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                                                 eine/n Leiter/in (m/w/d) des Bauamtes.

Zu besetzen ist eine Vollzeitstelle, unbefristet, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 12
gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet.
Wir erwarten von den Interessenten (m/w/d) ein sicheres, korrektes und freundliches Auftreten gegenüber Einwohnern, Behörden, Unternehmen,
Vorgesetzten und Mitarbeitern sowie Sorgfalt, Selbstständigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung der gestellten
Arbeitsaufgaben.

Der Aufgabenbereich umfasst u.a.:
Amtsleitung
        fachliche und organisatorische Leitung und Weiterentwicklung des Bauamtes mit den Bereichen Bauleitplanung, Hochbau, Tiefbau,
         Gebäudemanagement, Wirtschaftsförderung, Bauhof
        Kostenkontrolle und Berichterstattung über Aufgabenerfüllung aus Aufträgen und Beschlüssen
        Erstellung von Ausschreibungen/Vergaben und von Beschlussvorlagen für Sitzungen der Gemeindegremien
        Führung von regelmäßigen Mitarbeitergesprächen und Formulierung von Zielvereinbarungen

Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
       Koordination/Überwachung von Hochbau-, Tiefbau- und Sanierungsmaßnahmen
       sowie Straßenunterhaltung (inkl. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren)
       Erarbeitung von Verträgen
       Teilnahme an Baustellenbesprechungen und Abnahmen Hochbau

Bauverwaltung
      Erstellung von Bauanträgen kommunaler Objekte bis zur Baugenehmigung und Kontrolle sowie Überwachung der baulichen Umsetzung
      Verfahrensabwicklung
      Prüfung und Erarbeitung von Stellungnahmen im ROV
      Planung der LEP, BBPL, VE-Pläne, Kreisplanung, Planfeststellung
      Klärung bauordnungsrechtlicher Probleme
      Erarbeitung, Prüfung, Umsetzung von Architekten HOAI-Verträgen
      Erarbeitung, Prüfung von städtebaulichen oder Erschließung- und Infrastrukturverträgen

Haushalts-, Kassen- und Rechnungsprüfungsangelegenheiten
       Rechnungsbearbeitung und -prüfung
       Mitwirkung an der Aufstellung und Koordinierung des Haushalts- u. Investitionsplanes, Budgetverantwortung

Beantragung und Bearbeitung finanzieller Zuwendungen
       Beantragung/Mitwirkung und Abrechnung von Fördermitteln, Zuschüssen und Darlehen

Verkehrslenkung, Verkehrssicherung
       Leitung, Planung und Überwachung von Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen am öffentlichen Verkehrsraum
       Betreuung Verkehrskonzepte

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Inhaltsverzeichnis - OPUS 4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien      Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020

Gebäudeunterhaltung
      Kontrolle, Unterstützung und Koordinierung der Instandhaltung/-setzung von Gebäuden der kommunalen Liegenschaften

Stadtplanung
        Führende Mitwirkung bei der Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Konzepten für die Gemeinde - Bauleitplanung

Anforderungen:
       Abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts in Public Management oder
       abgeschlossenes Studium (Diplom, Bachelor, Master) vorzugsweise in der Richtung Bauingenieurwesen oder Architektur oder
        vergleichbare Qualifikation. Fundiertes Rechts- und Fachwissen sowie idealerweise praktische Erfahrungen in den oben genannten
        Aufgabengebieten
       Praktische Erfahrungen und umfassende Kenntnisse in der Kommunalverwaltung sind von Vorteil
       Mindestens erste Führungserfahrungen und Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und deren Leistungen zu bewerten
       Ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und Organisations- und Vertragsverhandlungsgeschick
       Konflikt-, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit
       Zuverlässigkeit, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Engagement
       Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten und Freude an der Führung eines Teams
       Digitale Kompetenz

Informationen zur Gemeinde Schönwalde-Glien finden Sie im Internet unter www.schoenwalde-glien.de.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Unterlagen, vorzugsweise digital als eine PDF-Datei mit einer maximalen Größe von 10 MB,
bis zum 22.05.2020 an:
bewerbung@schoenwalde-glien.de oder
per Post an: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Hauptamt, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien

Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
legen Sie Ihren Unterlagen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Es wird empfohlen, der Bewerbung keine Originalunterlagen
beizufügen (unbeglaubigte Kopien sind ausreichend) sowie auf die Verwendung von Klarsichthüllen und Bewerbungsmappen beziehungsweise -
heftern zu verzichten.

Bodo Oehme
Bürgermeister

 10
Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020          Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

                                                                         Heißer Dank für Lebensretter: DRK-
                                                                         Blutspendedienst Nord-Ost läutet im Mai
                                                                         und Juni die Grillsaison ein – Spender
Elternbrief 31: 9 Monate:
                                                                         erhalten Grillzange als Dankeschön
„Märchen und Geschichten“
                                                                         Alle sieben Sekunden braucht ein Patient in Deutschland eine
Sicher und geborgen auf Mamas oder Papas Schoß bestehen
                                                                         Bluttransfusion. Die lückenlose Blutversorgung wird durch die
kleine Kinder große Abenteuer: Wie das siebente Geißlein
                                                                         DRK-Blutspendedienste sichergestellt – an 365 Tagen im Jahr,
verstecken sie sich im Uhrenkasten, besiegen die böse Hexe
                                                                         rund um die Uhr. BlutspenderInnen helfen beispielsweise
Baba-Jaga wie Iwan Sturmrecke oder finden wie Aladin eine
                                                                         Patienten, die aufgrund von Tumor-, Herz-, oder Magen- und
Wunderlampe. Zusammen mit dem Jäger befreien sie
                                                                         Darmerkrankungen Blutpräparate benötigen, genauso wie
Rotkäppchen und die Großmutter aus dem Bauch des Wolfs –
                                                                         Unfallopfern oder jungen Müttern und Neugeborenen, bei
und am Ende wird alles wieder gut!                                       denen es zu Komplikationen während der Geburt kommt.
Märchen handeln von Gefahren, die schließlich überwunden
                                                                         Das Team vom DRK-Blutspendedienst Nord-Ost will sich für
werden, und von Wünschen, die in Erfüllung gehen. Sie
                                                                         den oftmals lebensrettenden Einsatz bedanken und läutet dafür
vereinfachen die Welt und helfen, Gut und Böse klar zu
                                                                         gemeinsam mit den BlutspenderInnen in seinem Versorgungs-
unterscheiden. Durch ihre Phantasiegestalten erzählen Märchen
                                                                         gebiet im Mai und Juni die Grillsaison ein: Unter dem Motto
von wichtigen Erfahrungen beim Großwerden: vom                           „Jetzt wird’s heiß“ erhält jeder Spendende in dieser Zeit auf
Selbstständigwerden, von Einsamkeit, von Treue und vom
                                                                         allen DRK-Blutspendeterminen in Berlin, Brandenburg und
Verlassenwerden. Die Ängste und Beklemmungen, die jedes
                                                                         Sachsen eine griffige Grillzange. Und das ist erst der Anfang.
Kind aus eigener Erfahrung kennt, nehmen im Märchen Gestalt
                                                                         Im Laufe des zweiten Halbjahres 2020 warten weitere
an: Prinzen und Königstöchter, Hirtenjungen und arme
                                                                         brandheiße Überraschungen für die Zeit draußen mit gegrillten
Stiefkinder stehen ihre Abenteuer erfolgreich durch. Am
                                                                         Spezialitäten auf all diejenigen, die die Versorgung
Schluss siegt immer das Gute – das macht Kindern Mut, gibt
                                                                         schwerkranker Patienten in der eigenen Region unterstützen.
ihnen Zuversicht und stärkt ihr Selbstvertrauen.
                                                                         Alle     DRK-Blutspendetermine     finden      Sie   unter
Wenn Sie absolut keinen Sinn für Märchen haben, finden Sie
                                                                         www.blutspende.de oder über das Servicetelefon 0800 11 949
in Büchereien und Buchhandlungen Geschichten von Pippi
                                                                         11 (kostenlos).
Langstrumpf, Prinzessin Pfiffigunde, Jim Knopf und anderen
Heldinnen und Helden, die mit List und Phantasie spannende
                                                                         Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Abenteuer bestehen.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land                   Blutspendetermine im Havelland
Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für
Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz                  Dienstag, 19.05. in Ketzin, 15.00 - 19.00 Uhr
(MSGIV). Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren            Europaschule Ketzin, Am Mühlenweg 16, 14669 Ketzin
Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises            (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)
Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an
ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per            Dienstag, 19.05. in Schönwalde-Glien, 15.00 - 19.00 Uhr
Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen                 Gemeinderäume (1. OG/ über der Apotheke), Berliner Allee 3,
altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen                 14621 Schönwalde
Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.
                                                                         Freitag, 29.05. in Wustermark, 15.00 - 18.00 Uhr
Sabine Weczera M.A.                                                      Bürgerbegegnungsstätte Wustermark, Mühlenweg 7, 14641
Elternbriefe Brandenburg                                                 Wustermark.

                                                                         Freitag, 29.05. in Dallgow-Döberitz, 13.30 - 18.00 Uhr
                                                                         HavelPark Dallgow (2. Etage/ Fahrstühle bei Adler nutzen),
                                                                         Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow

                                                                                                                                       11
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien     Jahrgang 16 Nr. 06 vom 14.05.2020

Ratsinformationssystem der Gemeinde                                       Interaktiver Haushalt der Gemeinde
Schönwalde-Glien                                                          Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem,                  Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr
um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen               die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien
und Entscheidungen zu informieren.                                        in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das
Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie                    komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich
selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren                    zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und
Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen              visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst
Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt               erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den
oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und               Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument
informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.                      können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf
                                                                          www.schoenwalde-glien.de einsehen.

                            www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

                                               Interaktiver Haushalt
                                                     Gemeinde Schönwalde-Glien

                                   www.haushalt.schoenwalde-glien.de

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