Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt

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Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Amtsblatt
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    der Verwaltungsgemeinschaft

                                    Gramme-Vippach
                                    Jahrgang 02                            Donnerstag, den 4. März 2021                        Nummer 2/2021

                                              (Quelle des Bildes: Bildschirmausdruck von https://www.ardmediathek.de/ard/video/mdr-thueringen-journal/dr-thueringen-
                                              journal/mdr-thueringen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9lZjM1YTAwMS0wZTQzLTQ3YWEtYWFhYy02ODQyZ-
                                              jgxZjU2MTc/, abgerufen am
                                              11. Februar 2021)

                                          Schloßvippach am 10.02.2021
                                                um 19:00 Uhr im
                                                     MDR
                                            THÜRINGEN JOURNAL
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                               -2-                                                        Nr. 2/2021

                            Sprech- und Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner/innen

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach mit Sitz in Schloßvippach
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach

 Standort Schloßvippach:                                                Standort Großrudestedt:
Telefon:                      036371 540-0                             Telefon:                    036204 570-0
Telefax:                      036371 54029                             Telefax:                    036204 57016
E-Mail:                       poststelle@gramme-vippach.de             E-Mail:                     poststelle@gramme-vippach.de
Internet:                     www.gramme-vippach.de                    Internet:                   www.gramme-vippach.de
Sprechzeiten                                                           Sprechzeiten
Montag, Donnerstag und        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                  Montag und Freitag:         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag:
Dienstag:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und              Dienstag:                   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                              14:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                              14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
                                                                                                   (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt)
Mittwoch:                     - geschlossen -                          Mittwoch:                   - geschlossen -
                                                                       Donnerstag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                                                                   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten:

 Name                          Funktion                                              Telefon         E-Mail
Herr Ulrich Georgi            Gemeinschaftsvorsitzender                        036371 540-0          ulrich.georgi@gramme-vippach.de
                                                                        (Standort Schloßvippach (S))
                                                                                    oder
                                                                               036204 570-0
                                                                        (Standort Großrudestedt (G))
 Amt für Hauptverwaltung
Frau Christine Brühheim (G)   Sachbearbeiterin Hauptverwaltung                036204 570-18         christine.brueheim@gramme-vippach.de
Frau Claudia Graupeter (S)    Sachbearbeiterin Hauptverwaltung               036371 540-0, -11      claudia.graupeter@gramme-vippach.de
Frau Martina Scholz (S)       Sachbearbeiterin Hauptverwaltung,               036371 540-12         martina.scholz@gramme-vippach.de
                              Kindertagesstätten, Personal, Leiterin
                              Standesamtsbezirk Gramme-Vippach
Frau Anja Schlöffel (G)       Sachbearbeiterin Hauptverwaltung               036204 570-0, -11      anja.schloeffel@gramme-vippach.de
Frau Anja Tiffert (S)         Sachbearbeiterin Hauptverwaltung                036371 540-10         anja.tiffert@gramme-vippach.de
 Amt für Finanzverwaltung
Frau Margit Döring (G)     stellv. Amtsleiterin                                036204 570-22        margit.doering@gramme-vippach.de
Frau Monika Brümmel (G)    Sachbearbeiterin Steuern,                           036204 570-24        monika.bruemmel@gramme-vippach.de
                           Abgaben, Personal
Frau Anja Dannehl (G)      Sachbearbeiterin Kasse                              036204 570-12        anja.dannehl@gramme-vippach.de
Frau Claudia Graupeter (S) Steuern, Abgaben, Liegenschaften,                   036371 540-15        claudia.graupeter@gramme-vippach.de
                           Wasserbetrieb Schloßvippach
Frau Kristin Richter (G)   Kämmerei                                            036204 570-22        kristin.richter@gramme-vippach.de
Frau Marina Wenkel (G)     Sachbearbeiterin Kämmerei                           036204 570-22        marina.wenkel@gramme-vippach.de
Herr Florian Fritsche (G)  Sachbearbeiter Kämmerei                             036204 570-28        Florian-fritsche@gramme-vippach.de
Frau Melanie Wodarz (G)    Sachbearbeiterin Kassenverwalterin                  036204 570-20        melanie.wodarz@gramme-vippach.de
Frau Nancy Heerwagen (G)   Amtsleiterin                                        036204 570-14        nancy.heerwagen@gramme-vippach.de
Frau Beate Hanke (G)       Sachbearbeiterin                                    036204 570-25        beate.hanke@gramme-vippach.de
                           Einwohnermeldeangelegenheiten
Frau Andrea Schmidt (S)    Sachbearbeiterin                                    036371 540-23        andrea.schmidt@gramme-vippach.de
                           Einwohnermeldeangelegenheiten
Frau Manuela Schmitt (S)   Sachbearbeiterin allgemeine                         036371 540-24        manuela.schmitt@gramme-vippach.de
                           Ordnungsverwaltung
Amt für Bürgerangelegenheiten
Frau Nancy Heerwagen (S)   Amtsleiterin                                        036371 540-33        nancy.heerwagen@gramme-vippach.de
Frau Beate Hanke (G)       Sachbearbeiterin Einwohnermeldean-                  036204 570-25        beate.hanke@gramme-vippach.de
                           gelegenheiten
Frau Andrea Schmidt (S)    Sachbearbeiterin Einwohnermeldean-                  036371 540-23        andrea.schmidt@gramme-vippach.de
                           gelegenheiten
Frau Manuela Schmitt (S)   Sachbearbeiterin allgemeine Ord-                    036371 540-24        manuela.schmitt@gramme-vippach.de
                           nungsverwaltung
 Amt für Bau
Frau Sandra Noldin (G)        Amtsleiterin                                     036204 570-28        sandra.noldin@gramme-vippach.de
Herr Karsten Rudolph (S)      Sachbearbeiter Bauamt, allgemeine                036371 540-32        karsten.rudolph@gramme-vippach.de
                              Ordnungsangelegenheiten
Herr Siegmar Schmidt (S)      Sachbearbeiter Bauamt                            036371 540-13        siegmar.schmidt@gramme-vippach.de
Frau Nicole Schmidt (G)       Sachbearbeiterin Wasser/Abwasser                 036204 570-23        nicole.schmidt@gramme-vippach.de
Frau Petra Stockmann (S)      Sachbearbeiterin Bauamt                          036371 540-25        petra.stockmann@gramme-vippach.de
Frau Christina Börner (S)     Sachbearbeiterin Bauamt                          036371 540-26        christina.boerner@gramme-vippach.de
Herr Mark Weißhuhn (S)        Sachbearbeiter Bauamt                            036371 540-13        mark.weisshuhn@gramme-vippach.de
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                       -3-                                                      Nr. 2/2021
Sprechzeiten der Bürgermeister und Öffnungszeiten                  Gemeinde Kleinmölsen
der Gemeindebibliotheken                                           Kirchplatz 22
                                                                   Frau Bürgermeisterin Monika Poppitz
Gemeinde Alperstedt                                                Dienstag              15:30 bis 18:00 Uhr
                                                                   Sprechzeiten der Bürgermeisterin
Neuer Anger 2
Herr Bürgermeister Peter Hehne                                     Dienstag              16:00 bis 18:00 Uhr
                                                                                         oder nach Vereinbarung
Dienstag              17:00 bis 18:00 Uhr
                                                                   Telefon/Fax:          036203 90840
                      oder nach Vereinbarung
Telefon:              036204 50039
                                                                   Gemeinde Ollendorf
Fax:                  036204 52615
                                                                   Angergasse 105
Gemeinde Eckstedt                                                  Herr Bürgermeister Volker Reifarth
                                                                   Montag               17:00 bis 18:00 Uhr
Ollendorfer Weg 2
Frau Bürgermeisterin Sabine Schnabel                               Telefon/Fax:         036203 90832
                                                                   E-Mail:              ollendorf@gramme-vippach.de
Montag                 19:00 bis 20:00 Uhr
                       oder nach Vereinbarung
                                                                   Gemeinde Schloßvippach
Telefon:               036371 52220
Fax:                   036371 555973                               Erfurter Straße 11
E-Mail:                mail@eckstedt.de                            Herr Bürgermeister Uwe Köhler
Internet:              www.eckstedt.de                             Dienstag               17:00 bis 18:00 Uhr
Gemeindebibliothek Eckstedt                                        Telefon/Fax            036371 558833
Ollendorfer Weg 2, 99195 Eckstedt (Gemeindezentrum)                E-Mail:                mail@schlossvippach.de
Öffnungszeiten:                                                    Internet:              www.schlossvippach.de
Montag                15:00 Uhr bis 17:00 Uhr                      Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek
Donnerstag            17:00 Uhr bis 18:30 Uhr                      Erfurter Straße 17, 99195 Schloßvippach
                                                                   Montag               15:00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gemeinde Großmölsen
Hauptstraße 3                                                      Gemeinde Sprötau
Herr Bürgermeister Tobias Ballin                                   Straße des Friedens 14
Dienstag              16:00 bis 18:00 Uhr                          Frau Bürgermeisterin Sabine Redam
                      oder nach Vereinbarung                       Mittwoch             19:00 bis 20:00 Uhr
Telefon/Fax:          036203 90817                                 Telefon:             036371 52390
E-Mail:               www.gemeindegrossmoelsen@web.de              Fax:                 036371 55066
                                                                   E-Mail:              poststelle@gramme-vippach.de
Gemeinde Großrudestedt                                             Internet:            www.gemeinde-sproetau.de
Karl-Marx-Platz 3 (im „Deutschen Haus“)                            Öffnungszeiten Bücherstube:
Herr Bürgermeister Andreas Müller                                  Straße des Friedens 14 a, 99610 Sprötau
                                                                   Die Bücherstube bleibt vorläufig geschlossen.
Dienstag            16:00 bis 18.00 Uhr
                    oder nach Vereinbarung                         Gemeinde Udestedt
Telefon:            036204 72783
Fax:                036204 72785                                   Wilhelm-Pieck-Straße 28
                                                                   Herr Bürgermeister Dr. Gunnar Dieling
E-Mail:             info@grossrudestedt.com
Internet:           www.grossrudestedt.com                         Dienstag              15:30 bis 18:00 Uhr
Gemeindebibliothek Großrudestedt                                   Sprechzeiten des Bürgermeisters
Öffnungszeiten:                                                    Dienstag              16:00 bis 18:00 Uh
                                                                                         oder nach Vereinbarung
Montag:               14:00 bis 17:00 Uhr
                                                                   Telefon:              036203 50222
Mittwoch:             14:00 bis 17:00 Uhr
                                                                   Fax:                  036203 51222
                                                                   E-Mail:               gemeindeudestedt@gmail.com
Gemeinde Markvippach
Hauptstraße 75                                                     Gemeinde Vogelsberg
Frau Bürgermeisterin Jeannine Zeuner
                                                                   Neue Straße 3
jede ungerade Woche   17:00 bis 18:00 Uhr.                         Herr Bürgermeister Norbert Schmidt
Donnerstag                                                         Sprechzeiten des Bürgermeisters
Telefon/Fax:          036371 50083
                                                                   Montag               17:00 bis 18:30 Uhr
E-Mail:               gemeinde@markvippach.net
                                                                   Telefon:             036372 90340
Internet:             www.markvippach.net
                                                                   Fax:                 036372 97558
                                                                   E-Mail:              post@vogelsberg-thueringen.de
Gemeinde Nöda
                                                                   Internet:            www.vogelsberg-thueringen.de
Krautgasse 91
Herr Bürgermeister Stefan Berth
                                                                   Bankverbindungen      der     Gemeinden                   und
Dienstag              15:30 bis 18:00 Uhr
                                                                   der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Dienstag              16:30 bis 18:00 Uhr                          Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
                      oder nach Vereinbarung                       IBAN:        DE35 8205 1000 0130 0236 39
Telefon:              036204 70265                                 Gemeinde Alperstedt
Fax:                  036204 71764                                 IBAN:        DE63 8205 1000 0130 0236 20
E-Mail:               info@noeda.de                                Gemeinde Eckstedt
Internet:             www.noeda.de                                 IBAN:        DE20 8205 1000 0130 0379 74
Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus) in der Gemeinde Nöda:   Gemeinde Großmölsen
Donnerstag            17:00 bis 18:00 Uhr                          IBAN:        DE09 8205 1000 0130 0968 57
                                                                   Gemeinde Großrudestedt
                                                                   IBAN:        DE66 8205 1000 0130 0492 71
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                                                  -4-                                                            Nr. 2/2021
Gemeinde Kleinmölsen                                                                                          Finanzamt Erfurt
IBAN:        DE47 8205 1000 0130 0400 10                                                                      August-Röbling-Straße 10
Gemeinde Markvippach                                                                                          99091 Erfurt
IBAN:        DE54 8205 1000 0130 0607 39                                                                      Telefon:               0361 3782410
Gemeinde Nöda                                                                                                 Fax:                   0361 3782800
IBAN:        DE63 8205 1000 0130 0951 09                                                                                             poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de
Gemeinde Ollendorf
IBAN:        DE41 8205 1000 0130 1185 91                                                                      Servicestelle des Finanzamtes Erfurt geschlossen
Gemeinde Schloßvippach                                                                                        Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge der Bediensteten und mit Rück-
                                                                                                              sicht auf die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher sind die Ser-
IBAN:        DE88 8205 1000 0130 0492 63                                                                      vicestellen des Finanzamtes Erfurt ab sofort bis auf weiteres geschlos-
Gemeinde Sprötau                                                                                              sen. Sie erreichen Ihr Finanzamt jedoch telefonisch. Ihre Fragen und
IBAN:        DE53 8205 1000 0140 0440 94                                                                      Anliegen werden weiter wie gewohnt bearbeitet.
Gemeinde Udestedt                                                                                             Servicebereich:         0361 - 378 2900
IBAN:        DE74 8205 1000 0130 0742 50                                                                      Telefonzentrale:        0361 - 378 2410
Gemeinde Vogelsberg                                                                                           Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit:
IBAN:        DE66 8205 1000 0140 0442 48                                                                      https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-erfurt/ansprechpart-
                                                                                                             ner/
Kreditinstitut         Sparkasse Mittelthüringen                                                              Wir bitten um Verständnis!
BIC:                   HELADEF1WEM
                                                                                                                Nächster Redaktionsschluss
Wichtige Rufnummern                                                                                             für das Amtsblatt April - Ausgabe 03/2021
                                                                                                                ist der 19. März 2021.
                                                                                                                Erscheinungstag für das Amtsblatt Monat April ist
Polizei, Feuerwehr und Rettungs- und Gefahrendienste                                                            Donnerstag, der 1. April 2021.
Polizei-Notruf ����������������������������������������������������������������������������� Tel.: 110         Die Beiträge sind als Word-Dokumente und Fotos als JPG-Datei,
Polizeiinspektion Sömmerda �����������������������������������������Tel.: 03634 3360                           und nicht eingefasst im Word-Dokument, rechtzeitig bis zu den
Kontaktbereichsbeamte (KoBB)                                                                                    o.g. Redaktionsschluss der jeweiligen Ausgabe an
                                                                                                                amtsblatt@gramme-vippach.de zu mailen.
-    für die Mitgliedsgemeinden Eckstedt, Markvippach, Schloßvippach,
     Sprötau und Vogelsberg
     Herr Daniel ��������������������������������������������������������� Tel.: 036371 52957                Termine des Redaktionsschlusses sowie
     Erfurter Straße 11 (Ratskeller, 1. Etage), Schloßvippach                                                 Erscheinungstermine des Amtsblattes der
     Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                                       Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
     E-Mail: thomas.daniel@polizei.thueringen.de                                                              für das Jahr 2021
-    für die Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Großmölsen, Großrudestedt,
     Kleinmölsen, Nöda, Ollendorf                                                                             Nachstehend werden die Termine des Redaktionsschlusses sowie die
                                                                                                              Erscheinungstermine des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft
     Herr Pergelt��������������������������������������������������������� Tel.: 036204 71207                Gramme-Vippach zur Kenntnisnahme und Beachtung bekannt gegeben.
     Neue Straße 3a, Großrudestedt                                                                            Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Termine des Re-
     Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                                       daktionsschlusses aufgrund technischer Gegebenheiten jeweils für den
Notruf������������������������������������������������������������������������������������������ Tel.: 112   dem Erscheinungstermin vorvorgehenden Freitag, 14:00 Uhr, anberaumt
                                                                                                              werden.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ����������������������������������������������Tel.: 116 117
Gift-Notruf Erfurt ����������������������������������������������������������Tel.: 0361 730730                 Ausgabe      Erscheinungstermin       Termin Redaktionsschluss
                                                                                                                (.../2021)     (xx. yyyy 2021)             (xx. yyyy 2021,
Energie                                                                                                                                                      14:00 Uhr)
                                                                                                                   03               1. April                   19. März
-     Havarienummer der TEN Thüringer Energienetze GmbH:                                                           04                6. Mai                    23. April
      •   Störungsnummer für Strom: 0800 6861166 (24h)                                                             05               3. Juni                     21. Mai
      •   Störungsnummer für Erdgas: 0800 6661177                                                                  06                1. Juli                    18. Juni
-     Service-Hotline der TEAG Thüringer Energie AG:                                                               07              5. August                    23. Juli
      Kundenservice: 03641 817 1111                                                                                08           2. September                  20. August
                                                                                                                   09           30. September               17. September
Wasser und Abwasser                                                                                                10            4. November                22. September
                                                                                                                   11            2. Dezember                19. November
-     Havarienummer Wasser der ThüWa ThüringenWasser GmbH, Er-                                                     12           23. Dezember                10. Dezember
      furt: 0361 564-1818
-     Havarienummer der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser                                              Eine Veröffentlichung nach den angeführten Redaktionsschlussterminen
      mbH Sömmerda                                                                                            ist aus technischen Gründen nicht möglich, so dass empfohlen wird,
                                                                                                              sämtliche zu veröffentlichenden Informationen, Manuskripte, Ankün-
      •       Trinkwasser: 0800 0725 175                                                                      digungen etc. im Word-Format (*.doc/*.docx) und Bilder als *.jpeg zum
      •       Abwasser: 0800 3634 800                                                                         pünktlichen Erscheinen zu den angeführten Redaktionsschlussterminen
-     Abwasserzweckverband Gramme-Vippach                                                                     dem Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-
      Rufnummer im Havariefall                                                                                Vippach unter der E-Mail-Adresse
      Klärsysteme Westberg-System GmbH: 0170 5328215                                                                            amtsblatt@gramme-vippach.de
-     Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue (für die Gemein-                                               zukommen zu lassen.
      den Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt)                                                    Schloßvippach, den 23. November 2020
      Rufnummer im Havariefall                                                                                gez. Georgi
      Rufbereitschaft: Tiefbau- und Umweltservice GmbH „Unstrut-Lossa“,                                       Gemeinschaftsvorsitzender
      Bahnhofstraße 49, 99625 Kölleda
      (Herr Heine) 0162 9951204
      (Herr Stark) 0173 6779422
-     Fäkalschlammentsorgung (für die Gemeinden Großmölsen,
      Kleinmölsen, Ollendorf, Nöda und die Mitgliedsgemeinden des
      AZV Gramme-Vippach: Alperstedt, Großrudestedt mit den Orts-
      teilen Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee, Udestedt)
      Rufbereitschaft: SWE Stadtwirtschaft GmbH, Magdeburger Allee 34,
      99086 Erfurt: 0361 5643456
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                 -5-                                                              Nr. 2/2021
                                                                             1.1
  Wichtiger Hinweis über die Verarbeitung von                                Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im
  Daten im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft                             Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbe-
                                                                             werbern eingereicht werden.
  Gramme-Vippach unter Einhaltung der neuen Da-                              Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
  tenschutzrichtlinien in der Öffentlichkeitsarbeit                          Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur ei-
  Treten Sie zur Veröffentlichung eines Beitrages im Amtsblatt per E-        nen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf
  Mail mit uns in Kontakt, werden die von Ihnen gemachten Angaben            und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürK-
  (Beiträge) zum Zwecke der Bearbeitung gemäß Art. 6 Satz 1 der              WG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag auf-
  DSGVO gespeichert. Wir weisen darauf hin, dass die Einsender von           gestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen,
  Beiträgen zur Veröffentlichung im Amtsblatt sich verpflichten, die         sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist.
  Datenschutz-Grundverordnung zu berücksichtigen und automatisch             Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen
  in die Datenverarbeitung einwilligen, sowie das Recht auf Daten-           und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als
  übertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO vorliegt.                               Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzu-
  Einreichen von Fotos zur Veröffentlichung im Amtsblatt                     gefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvor-
  Auf Grund der datenschutzrechtlichen Vorschriften macht es sich            schläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Na-
  bei der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar           men sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.
  abgebildet sind, erforderlich, dass hierzu bei der Übermittlung vom        Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Un-
  Einreicher versichert wird, dass die abgebildeten Personen mit der         terschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des
  Veröffentlichung im Amtsblatt einverstanden sind.                          Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unter-
  Unsere Verwaltung geht davon aus, dass mit der Einreichung                 zeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die
  der Beiträge das Einverständnis bereits vorliegt.                          Unterzeichnung für ungültig.
                                                                             In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu
                                                                             bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlbe-
                                                                             rechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste
                                                                             Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein
                                                                             Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter
                                                                             bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der
                                                                             Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes
                                                                             bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein
                                                                             Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag
                                                                             abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung
                   Gemeinde Alperstedt                                       des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch
                                                                             schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvor-
                                                                             schlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch
                                                                             andere ersetzt werden.
Öffentliche  Bekanntmachung        zur  Aufforde-                            1.2
rung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für                                 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem
die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters                                   Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten:
der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021                                      a)  das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
                                                                             b)  Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des
1.
                                                                                 Bewerbers,
In der Gemeinde Alperstedt wird
                     am Sonntag, dem 16. Mai 2021                            c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt.                                    d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres
Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne              Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
der §§ 1 und 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) vom              Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage bei-
16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Art. 1 des Ge-        zufügen:
setzes vom 29. März 2019 (GVBl. S. 59), wählbar, der am Wahltag das          a)   die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass
21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Auf-            er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt,
enthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermu-           nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufge-
tet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Woh-              stellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt
nungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend.                   für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zu-
Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der           sammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen
Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahl-               Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Be-
berechtigt und wählbar wie Deutsche.                                              rufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik              geltenden Bestimmungen nicht fehlt,
Deutschland zurzeit:                                                         b)   eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik             über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergrup-
Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Repub-             pe durchzuführende Versammlung,
lik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Re-    c)   Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei
publik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik              weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz
Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen,           2 ThürKWG.
Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik
                                                                             1.3
Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische
                                                                             Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der
Republik, Ungarn sowie Republik Zypern.                                      Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die       Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die An-
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum      schrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens,
Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in   des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens
Sicherungsverwahrung befindet.                                               fünfmal so vielen Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder
Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die          zu wählen sind (insgesamt 40 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige
Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische   Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschrif-
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfas-                ten erforderlich.
sung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer       Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen:
im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamten-         Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er
verhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen             für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist,
nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für         ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale
die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine            Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet
schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher       hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstan-
oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,     den ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamten-
dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtun-        verhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen
gen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der         nicht fehlt.
Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt           2.
für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterla-         Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber
gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden           muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den
ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach      wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten An-
den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24           gehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).                                                      Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsbe-
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                -6-                                                                Nr. 2/2021
rechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der   zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintra-
Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines        gungsscheins vorliegen.
gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller            Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind
beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann           Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberech-
auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberech-        tigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste
tigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der     eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unter-
Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung         zeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenom-
zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt         men werden.
werden.                                                                     3.4
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort        Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderli-
und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der         che Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom
Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der        Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderli-
Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung ge-          chen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüg-
genüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass      lich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführun-
die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtig-     gen unter 3.3 gelten entsprechend.
te Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Be-          4.
werbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versamm-         Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der
lung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme      Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden.
einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als   Sie müssen
zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
3.                                                                                   spätestens am Freitag, dem 2. April 2021 bis 18:00 Uhr
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund
eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununter-       eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim
brochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkrei-
ses Sömmerda oder im Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt vertreten                            Wahlleiter der Gemeinde Alperstedt
sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die                   über Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zu-                               Außenstelle Großrudestedt
sätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie              Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldewesen)
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften).                                   Bahnhofstraße 16
3.1                                                                                                  99195 Großrudestedt
Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines
gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten           einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur
ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags
neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvor-                    bis zum Freitag, dem 2. April 2021 bis 18:00 Uhr
schlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unter-
stützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Ge-      durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvor-
meinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag          schlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags
bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen        oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen
Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Ge-       werden.
meinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvor-          5.
schlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten       Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so
Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag kei-         wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durch-
ner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträ-      geführt.
ger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer         6.
Landtag, im Kreistag des Landkreises Sömmerda, in dem die Gemeinde          Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde
liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist.                                   unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzel-
3.2                                                                         bewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der
Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei      Wahlvorschläge müssen
oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen                       spätestens am Montag, dem 12. April 2021 bis 18:00 Uhr
Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeich-     behoben sein. Am
ner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber                                Dienstag, dem 13. April 2021
oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.                         tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die
3.3                                                                         eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahl-
Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunter-       gesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderun-
schriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine        gen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder
vom Wahlleiter bei der                                                      verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages,
              Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach                        aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.
                       Außenstelle Großrudestedt                            7.
       Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldewesen)                  Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunal-
                            Bahnhofstraße 16                                wahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern
                          99195 Großrudestedt                               sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen
bis zum                                                                     Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschütz-
                 Montag, dem 12. April 2021, 18:00 Uhr,                     ten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist aus-
ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer An-          geschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
schrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige           8.
Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsun-       Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
terschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag
verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags wäh-         Alperstedt, den 19. Februar 2021
rend der üblichen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft                  gez. Hanke
                                                                            Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt
Montag:           09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:         09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:         - geschlossen -
                                                                            Wahl  des    ehrenamtlichen                          Bürgermeisters
Donnerstag:       09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
                                                                            der Gemeinde Alperstedt am                          16. Mai 2021
                                                                            hier:      öffentliche Bekanntmachung                 der      Sitzungen
Freitag:          09:00 bis 12:00 Uhr
                                                                                       des Wahlausschusses
in Zimmer 00.1 ausgelegt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der an-
haltenden Corona-Pandemie die Eintragung nur nach vorheriger Ter-
minvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden kann.
Während des gesamten Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein             Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürK-
Mund-Nasen-Schutz zu tragen.                                                WO) vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65), zuletzt geändert durch Art. 1 der
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder        Verordnung vom 30. April 2010 (GVBl. S. 175), sind Zeit, Ort und Gegen-
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren       stand der Sitzungen des Wahlausschusses in ortsüblicher Weise öffent-
Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Verwal-     lich bekannt zu machen.
tungsgemeinschaft aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungs-       Hierauf Bezug nehmend werden folgende Sitzungen des Wahlausschus-
schein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass     ses der Gemeinde Alperstedt, die nach derzeitiger Sachlage absehbar
die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstüt-        sind, öffentlich bekanntgemacht:
zung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson be-
auftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die        1.   13. April 2021, 18:00 Uhr, Bürgerhaus, Neuer Anger 2 in
wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt              99195 Alperstedt
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                   -7-                                                             Nr. 2/2021
                                    Vorläufige Tagesordnung                    2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.
     TOP 1:        Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses zur        Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), öffentlich bekannt gemacht wird.
                   unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur              Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzel-
                   Verschwiegenheit nach § 1 Abs. 4 des Thüringer Kom-         nen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für
                   munalwahlgesetzes (ThürKWG) vom 16. August 1993             Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am
                   (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Art. 1 des Geset-    Standort Großrudestedt, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt zu
                   zes vom 29. März 2019 (GVBl. S. 59)                         den Amtsstunden erfolgen.
     TOP 2:        Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
                                                                               nicht öffentlicher Teil:
     TOP 3:        Beschlussfassung über die Tagesordnung                      (Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher
     TOP 4:        Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen               Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher
                   öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Ta-           Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für
                   gesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen            die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der
                   Ladung der Beauftragten für die für die Wahl des eh-        Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter
                   renamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt         bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
                   eingereichten Wahlvorschläge
     TOP 5:        Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvor-            Beschluss Nr. 01/18/2020
                   schläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeis-         Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einer Bauvoranfrage
                   ters der Gemeinde Alperstedt eingereichten Wahlvor-
                   schläge nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG                     öffentlicher Teil:
2.   20. April 2021 2021, 18:00 Uhr, Bürgerhaus, Neuer Anger 2 in
     99195 Alperstedt                                                          Beschluss Nr. 02/18/2020
     (Die unter Ziffer 2 angeführte Sitzung erfolgt ausschließlich nur in      Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters
     dem Fall, wenn der Wahlausschuss in der unter der lfd. Nr. 1 be-          für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde
     zeichneten Sitzung einen eingereichten Wahlvorschlag ganz oder            Alperstedt am 16. Mai 2021
     teilweise für ungültig erklärt hat.)                                      Auf Grundlage des § 4 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kommunalwahlge-
                                    Vorläufige Tagesordnung                    setzes (ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geän-
     TOP 1:        Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfä-         dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. März 2019 (GVBl. S. 59), hat
                   higkeit                                                     der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner
                                                                               18. Sitzung am 13. Februar 2021 beschlossen, für die Wahl des ehren-
     TOP 2:        Beschlussfassung über die Tagesordnung
                                                                               amtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021
     TOP 3:        Beratung und Beschlussfassung über die durch die von
                   der ganz oder teilweisen Ungültigkeitserklärung des         1. Frau Beate Hanke zur Wahlleiterin und
                   Wahlvorschlages für die Wahl des ehrenamtlichen Bür-        2. Frau Kerstin Lein zur stellvertretenden Wahlleiterin
                   germeisters der Gemeinde Alperstedt eingereichten           zu berufen.
                   Wahlvorschläge betroffenen Partei oder Wählergruppe
                   ggf. erhobenen Einwendungen                                 Abstimmungsergebnis:
3.   18. Mai 2021, 18:00 Uhr, Bürgerhaus, Neuer Anger 2 in 99195               gesetzliche Anzahl der Mitglieder:                                    9
     Alperstedt                                                                davon anwesend:                                                       9
                                    Vorläufige Tagesordnung                    Ja-Stimmen:                                                           9
     TOP 1:        Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfä-         Nein-Stimmen:                                                         0
                   higkeit                                                     Stimmenthaltungen:                                                    0
     TOP 2:        Beschlussfassung über die Tagesordnung
                                                                               Bemerkung:
     TOP 3:        Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
                                                                               Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Bera-
                   des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Al-
                                                                               tung und Abstimmung ausgeschlossen.
                   perstedt sowie Feststellung des Wahlergebnisses für
                   das Wahlgebiet
                                                                               Beschluss Nr. 03/18/2020
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich.                             Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde
                                                                               Alperstedt
Sofern sich Änderungen an den vorstehenden Terminen ergeben sollten            Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (Thür-
bzw. zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses zu erfolgen haben,              KO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert
werden diese kurzfristig durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüb-           durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277), sowie
licher Weise oder durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der            des § 2 Abs. 1 und des § 11 Abs. 5 des Thüringer Kommunalabgabenge-
Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach bekannt gegeben.                        setzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Septem-
                                                                               ber 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
Alperstedt, den 19. Februar 2021                                               vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), hat der Gemeinderat der Gemein-
gez. Hanke                                                                     de Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sitzung am 13. Februar 2021
Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt                                           das Folgende beschlossen:
                                                                               1.   Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Verwaltungskos-
Formulare für die Wahl des ehrenamtlichen                                           tensatzung der Gemeinde Alperstedt der diesem Beschluss beige-
Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021                              fügten Anlage 1.
                                                                               2.   Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach wird beauftragt, die
In der Ausgabe des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-                  Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Vippach Nr. 02/2021 vom 4. März 2021 wurde die Bekanntmachung zur
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des eh-          Abstimmungsergebnis:
renamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021            gesetzliche Anzahl der Mitglieder:                                    9
öffentlich bekannt gemacht.                                                    davon anwesend:                                                       9
Den Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie wie auch zukünf-           Ja-Stimmen:                                                           9
tige öffentliche Bekanntmachung im Zusammenhang mit der Wahl unter             Nein-Stimmen:                                                         0
den Menüpunkten „Aktuelles“ -> „Wahlen“ -> „Wahl des ehrenamtlichen            Stimmenthaltungen:                                                    0
Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021“. Ebenso fin-
den Sie dort die Formulare für die einzureichenden Wahlvorschläge.             Bemerkung:
                                                                               Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Bera-
Alperstedt, den 19. Februar 2021                                               tung und Abstimmung ausgeschlossen.
gez. Hanke
Wahlleiterin                                                                   Beschluss Nr. 04/18/2020
                                                                               Haushaltssatzung der Gemeinde Alperstedt für das Haushaltsjahr
                                                                               2021 samt ihrer Anlagen
Bekanntmachung der in der 18. Sitzung des                                      Aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Gemeinderates      der     Gemeinde      Alperstedt                            vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
am 13. Februar 2021 gefassten Beschlüsse                                       Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinde-
                                                                               rat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sitzung am
In der 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Alperstedt am 13.            13. Februar 2021 das Folgende beschlossen:
Februar 2021, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in be-
schlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und              1.   Der Gemeinderat erlässt zur Haushaltsführung für das Jahr 2021 die
beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunal-                  vorgelegte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.
ordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar              2.   Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                               -8-                                                             Nr. 2/2021
3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung samt ihrer Anlagen                      Firma Küstermann & Sohn Meisterbetrieb,
     der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen.                            Hintergasse 18, 990195 Großrudestedt OT Schwansee
                                                                                zu einer Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 8.646,66 EUR vergeben.
Abstimmungsergebnis:                                                       2.   Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh-
gesetzliche Anzahl der Mitglieder:                                   9         mer nach vorstehender Ziffer 1 zu beauftragen.
davon anwesend:                                                      9
Ja-Stimmen:                                                          9    Finanzielle Auswirkungen.
Nein-Stimmen:                                                        0    planmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 7500.9401 (Haushaltsausga-
Stimmenthaltungen:                                                   0    berest 2020)
                                                                           Abstimmungsergebnis:
Bemerkung:
                                                                           gesetzliche Anzahl der Mitglieder:                                    9
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Bera-
                                                                           davon anwesend:                                                       9
tung und Abstimmung ausgeschlossen.
                                                                           Ja-Stimmen:                                                           9
Beschluss Nr. 05/18/2020                                                   Nein-Stimmen:                                                         0
                                                                           Stimmenthaltungen:                                                    0
Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Alperstedt für
das Haushaltsjahr 2021                                                     Bemerkung:
Aufgrund des § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom               Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Gemeinderatsmitglied
28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des        von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinde-
rat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sitzung am     Beschluss Nr. 08/18/2020
13. Februar 2021 das Folgende beschlossen:                                 Vergabe von Bauleistungen „Trauerhalle Alperstedt“, Los 11:
                                                                           Malerarbeiten
1.   Die Gemeinde Alperstedt erlässt als gesonderte Pflichtanlage zur      Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalord-
     Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 den vorgelegten           nung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert
     Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr         durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278),
     2021.                                                                 hat der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner
2.   Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und           18. Sitzung am 13. Februar 2021 das Folgende beschlossen:
     Bestandteil dieses Beschlusses.
                                                                           1.   Die Bauleistungen zum Bauvorhaben „Trauerhalle Alperstedt“,
3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Pflichtanlagen zusammen mit         Los 11: Malerarbeiten“ werden an die
     der Haushaltssatzung der Gemeinde Alperstedt für das Haushalts-
                                                                                             Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG,
     jahr 2021 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen.
                                                                                                 Rießnerstraße 8, 99427 Weimar
Abstimmungsergebnis:                                                            zu einer Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 7.073,36 EUR vergeben.
gesetzliche Anzahl der Mitglieder:                                   9    2.   Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh-
davon anwesend:                                                      9         mer nach vorstehender Ziffer 1 zu beauftragen.
Ja-Stimmen:                                                          9
Nein-Stimmen:                                                        0    Finanzielle Auswirkungen.
Stimmenthaltungen:                                                   0    planmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 7500.9401 (Haushaltsausga-
                                                                           berest 2020)
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Bera-       Abstimmungsergebnis:
tung und Abstimmung ausgeschlossen.                                        gesetzliche Anzahl der Mitglieder:                              9
                                                                           davon anwesend:                                                 9
Beschluss Nr. 06/18/2020                                                   Ja-Stimmen:                                                     9
Vergabe von Bauleistungen „Trauerhalle Alperstedt“, Los 7: Elektro         Nein-Stimmen:                                                   0
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung         Stimmenthaltungen:                                              0
(ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Ar-     Bemerkung:
tikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der        Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Gemeinderatsmitglied
Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sit-   von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
zung am 13. Februar 2021 das Folgende beschlossen:                         Alperstedt, den 15. Februar 2021
1.   Die Bauleistungen zum Bauvorhaben „Trauerhalle Alperstedt“,           gez. Hehne
     Los 7: Elektro werden an die                                          Bürgermeister
                         Firma Elektro Doyé GmbH,
                   Heinrich-Creder-Straße 7, 99087 Erfurt                                   Gemeinde Großmölsen
     zu einer Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 19.512,53 EUR verge-
     ben.                                                                  Öffentliche Bekanntmachung
2.   Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh-
     mer nach vorstehender Ziffer 1 zu beauftragen.                        Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen hat in seiner Sitzung am
                                                                           25. August 2020 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung
                                                                           einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubei-
Finanzielle Auswirkungen.                                                  tragssatzung) der Gemeinde Großmölsen in nachstehender Fassung
planmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 7500.9401 (Haushaltsausgabe-         beschlossen. Auf der Grundlage des § 2 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer
rest 2020)                                                                 Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntma-
                                                                           chung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch
Abstimmungsergebnis:                                                       Art. 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2019 (GVBl.S. 396), ist sie der
gesetzliche Anzahl der Mitglieder:                                   9    Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Sömmerda als unterer staat-
davon anwesend:                                                      8    licher Verwaltungsbehörde, vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung
Ja-Stimmen:                                                          8    wurde von dort mit Schreiben vom 15. Januar 2021 (Az. 656.31:68017),
Nein-Stimmen:                                                        0    Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am
Stimmenthaltungen:                                                   0    21. Januar 2021, erteilt.
                                                                           Die vorstehend angeführte Satzung wird nachstehend durch Veröffent-
Bemerkung:                                                                 lichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war das Gemeinderatsmitglied          öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 der Thüringer Kommu-
Herr Hesse von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, da er           nalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Ja-
als Geschäftsführer gesetzlicher Vertreter der zu beschlussgegenständ-     nuar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom
lichen juristischen Person ist.                                            11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), ist die Verletzung von Verfahrens- und
                                                                           Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder
Beschluss Nr. 07/18/2020                                                   aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die
Vergabe von Bauleistungen „Trauerhalle Alperstedt“, Los 10: Putz-          Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn
arbeiten                                                                   sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung         gegenüber der Gemeinde Großmölsen oder der Verwaltungsgemein-
(ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Ar-     schaft Gramme Vippach für die angeführte Gemeinde unter Bezeichnung
tikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der        des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht
Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sit-   werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
zung am 13. Februar 2021 das Folgende beschlossen:
                                                                           Großmölsen, den 25. Januar 2021
1.   Die Bauleistungen zum Bauvorhaben „Trauerhalle Alperstedt“,           gez. Ballin
     Los 10: Putzarbeiten werden an die                                    Bürgermeister
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                    -9-                                                         Nr. 2/2021
                  1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
                                          (Straßenausbaubeitragssatzung) der Gemeinde Großmölsen
Aufgrund § 2 Abs. 1 i. V. m. § 21b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep-
tember 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), hat der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen in
seiner Sitzung am 25 August 2020 die folgende Satzung beschlossen:

                               Artikel 1                                                                      Artikel 2
§ 1 der Satzung wird Absatz 4 angefügt:                                       Diese Änderung tritt am 01. Juli 2020 in Kraft.
„(4) Diese Satzung findet ausschließlich Anwendung auf Straßenaus-
baumaßnahmen, deren sachliche Beitragspflichten bis einschließlich 31.        ausgefertigt: Großmölsen, den 25. Januar 2021
Dezember 2018 entstanden sind.“                                               Gemeinde Großmölsen
                                                                              gez. Ballin
                                                                              Bürgermeister                                        (Siegelabdruck)

                                                       Gemeinde Großrudestedt

                                                              Stellenausschreibung

  Bei der Gemeinde Großrudestedt ist zum frühesten möglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines

                                                  Beschäftigten im Erziehungsdienst (m/w/d)
  mit einem Beschäftigungsrahmen von 30 Wochenstunden, zunächst befristet für ein Beschäftigungsverbot nach § 11 Mutterschutzgesetz mit sich
  anschließender Elternzeit, zu besetzen.

  Aufgabenbereiche:
  -   Betreuung der Kinder in der in Trägerschaft der Gemeinde Groß-          Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Beifügung der
      rudestedt stehenden Kindertageseinrichtung,                             üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise,
                                                                              Zeugniskopien usw.) innerhalb
  -   Sicherstellung, Planung und Weiterentwicklung des pädagogi-
      schen Angebotes der in der Kindertageseinrichtung zu betreu-                            von 4 Wochen nach Veröffentlichung
      enden Gruppe,                                                                              dieser Stellenausschreibung
  -   Anpassung und konzeptionelle Weiterentwicklung der pädago-                                        (Ausschlussfrist)
      gischen Arbeit sowie
  -   Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und der Öffent-              an die
      lichkeit.
                                                                                         Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
  Anforderungen an die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber (m/w/d):                      Kennwort „Bewerbung Kita Großrudestedt“
                                                                                                 Außenstelle Großrudestedt
  -   abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Er-                                         Bahnhofstr. 16
      zieher (m/w/d), staatlich anerkannten Kindheitspädagogen                                     99718 Großrudestedt.
      (m/w/d), staatlich anerkannten Heilpädagogen (m/w/d), staatlich
      anerkannte Heilerziehungspfleger (m/w/d). Die Anforderungen             Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen
      hinsichtlich der geforderten Qualifikation erfüllen, soweit sie je-     Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt. Aus
      weils ihre methodisch-didaktische Befähigung zur Arbeit in Kin-         verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung.
      dertageseinrichtungen nachgewiesen haben, auch staatlich an-            Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen,
      erkannte Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (m/w/d), Absolventen            werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind
      interdisziplinärer Frühförderstudiengänge (m/w/d), Diplompäda-          in Kopie ohne Verwendung zu Bewerbungsmappen o. ä. einzureichen.
      gogen (m/w/d), Diplomerziehungswissenschaftler (m/w/d), Ab-             Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein
      solventen einer sozialwissenschaftlichen Hochschulausbildung            ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen.
      mit dem Schwerpunkt „Frühe Kindheit“ (m/w/d), Grundschulleh-            Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stel-
      rer (m/w/d) sowie Absolventen fachlich entsprechender Bache-            lenbesetzungsverfahrens vernichtet.
      lor-, Master- oder Magisterstudiengänge (m/w/d).
  -   Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit, Selbstständigkeit,            Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer
      Flexibilität sowie Belastbarkeit,                                       personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlver-
  -   Vorbildwirkung für die Kinder/die Eltern,                               fahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für
  -   liebevoller Umgang mit den anvertrauten Kindern,                        das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer dieses Verfahrens
                                                                              gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss
  -   Freude und Engagement an Teamarbeit sowie                               gelöscht. Nähere Informationen zur Erfassung, Verwendung, Spei-
  -   Besitz des Führerscheins (Klasse B).                                    cherung, Löschung personenbezogener Daten im Zusammenhang
                                                                              mit der Bewerbung sowie bestehende Betroffenenrechte sind auf der
  Die Vergütung erfolgt nach TVöD (Sozial- u. Erziehungsdienst).              Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vg-gramme-aue.de un-
                                                                              ter den Rubriken „Datenschutz“ -> „Verfahren zur Stellenbesetzung“
                                                                              oder unter dem Link „https://www.vg-gramme-aue.de/inhalte/vg_gram-
                                                                              me_aue/_inhalt/datenschutz/verfahrenstelle.pdf/stellenbesetzung“
                                                                              einsehbar.

                                                                              Großrudestedt, den 04.02.2021
                                                                              gez. Müller
                                                                              Bürgermeister

Gemeinde Großrudestedt und Ortsteile Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee

Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen
Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen für das Jahr 2021
beauftragt. Die Entsorgung findet in der Zeit von 7:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr statt.
Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen:
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
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