Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
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Amtsblatt POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Jahrgang 02 Donnerstag, den 4. März 2021 Nummer 2/2021 (Quelle des Bildes: Bildschirmausdruck von https://www.ardmediathek.de/ard/video/mdr-thueringen-journal/dr-thueringen- journal/mdr-thueringen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9lZjM1YTAwMS0wZTQzLTQ3YWEtYWFhYy02ODQyZ- jgxZjU2MTc/, abgerufen am 11. Februar 2021) Schloßvippach am 10.02.2021 um 19:00 Uhr im MDR THÜRINGEN JOURNAL
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -2- Nr. 2/2021 Sprech- und Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner/innen Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach mit Sitz in Schloßvippach Erfurter Straße 6 99195 Schloßvippach Standort Schloßvippach: Standort Großrudestedt: Telefon: 036371 540-0 Telefon: 036204 570-0 Telefax: 036371 54029 Telefax: 036204 57016 E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de Internet: www.gramme-vippach.de Internet: www.gramme-vippach.de Sprechzeiten Sprechzeiten Montag, Donnerstag und 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag und Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt) Mittwoch: - geschlossen - Mittwoch: - geschlossen - Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten: Name Funktion Telefon E-Mail Herr Ulrich Georgi Gemeinschaftsvorsitzender 036371 540-0 ulrich.georgi@gramme-vippach.de (Standort Schloßvippach (S)) oder 036204 570-0 (Standort Großrudestedt (G)) Amt für Hauptverwaltung Frau Christine Brühheim (G) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung 036204 570-18 christine.brueheim@gramme-vippach.de Frau Claudia Graupeter (S) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung 036371 540-0, -11 claudia.graupeter@gramme-vippach.de Frau Martina Scholz (S) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung, 036371 540-12 martina.scholz@gramme-vippach.de Kindertagesstätten, Personal, Leiterin Standesamtsbezirk Gramme-Vippach Frau Anja Schlöffel (G) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung 036204 570-0, -11 anja.schloeffel@gramme-vippach.de Frau Anja Tiffert (S) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung 036371 540-10 anja.tiffert@gramme-vippach.de Amt für Finanzverwaltung Frau Margit Döring (G) stellv. Amtsleiterin 036204 570-22 margit.doering@gramme-vippach.de Frau Monika Brümmel (G) Sachbearbeiterin Steuern, 036204 570-24 monika.bruemmel@gramme-vippach.de Abgaben, Personal Frau Anja Dannehl (G) Sachbearbeiterin Kasse 036204 570-12 anja.dannehl@gramme-vippach.de Frau Claudia Graupeter (S) Steuern, Abgaben, Liegenschaften, 036371 540-15 claudia.graupeter@gramme-vippach.de Wasserbetrieb Schloßvippach Frau Kristin Richter (G) Kämmerei 036204 570-22 kristin.richter@gramme-vippach.de Frau Marina Wenkel (G) Sachbearbeiterin Kämmerei 036204 570-22 marina.wenkel@gramme-vippach.de Herr Florian Fritsche (G) Sachbearbeiter Kämmerei 036204 570-28 Florian-fritsche@gramme-vippach.de Frau Melanie Wodarz (G) Sachbearbeiterin Kassenverwalterin 036204 570-20 melanie.wodarz@gramme-vippach.de Frau Nancy Heerwagen (G) Amtsleiterin 036204 570-14 nancy.heerwagen@gramme-vippach.de Frau Beate Hanke (G) Sachbearbeiterin 036204 570-25 beate.hanke@gramme-vippach.de Einwohnermeldeangelegenheiten Frau Andrea Schmidt (S) Sachbearbeiterin 036371 540-23 andrea.schmidt@gramme-vippach.de Einwohnermeldeangelegenheiten Frau Manuela Schmitt (S) Sachbearbeiterin allgemeine 036371 540-24 manuela.schmitt@gramme-vippach.de Ordnungsverwaltung Amt für Bürgerangelegenheiten Frau Nancy Heerwagen (S) Amtsleiterin 036371 540-33 nancy.heerwagen@gramme-vippach.de Frau Beate Hanke (G) Sachbearbeiterin Einwohnermeldean- 036204 570-25 beate.hanke@gramme-vippach.de gelegenheiten Frau Andrea Schmidt (S) Sachbearbeiterin Einwohnermeldean- 036371 540-23 andrea.schmidt@gramme-vippach.de gelegenheiten Frau Manuela Schmitt (S) Sachbearbeiterin allgemeine Ord- 036371 540-24 manuela.schmitt@gramme-vippach.de nungsverwaltung Amt für Bau Frau Sandra Noldin (G) Amtsleiterin 036204 570-28 sandra.noldin@gramme-vippach.de Herr Karsten Rudolph (S) Sachbearbeiter Bauamt, allgemeine 036371 540-32 karsten.rudolph@gramme-vippach.de Ordnungsangelegenheiten Herr Siegmar Schmidt (S) Sachbearbeiter Bauamt 036371 540-13 siegmar.schmidt@gramme-vippach.de Frau Nicole Schmidt (G) Sachbearbeiterin Wasser/Abwasser 036204 570-23 nicole.schmidt@gramme-vippach.de Frau Petra Stockmann (S) Sachbearbeiterin Bauamt 036371 540-25 petra.stockmann@gramme-vippach.de Frau Christina Börner (S) Sachbearbeiterin Bauamt 036371 540-26 christina.boerner@gramme-vippach.de Herr Mark Weißhuhn (S) Sachbearbeiter Bauamt 036371 540-13 mark.weisshuhn@gramme-vippach.de
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -3- Nr. 2/2021 Sprechzeiten der Bürgermeister und Öffnungszeiten Gemeinde Kleinmölsen der Gemeindebibliotheken Kirchplatz 22 Frau Bürgermeisterin Monika Poppitz Gemeinde Alperstedt Dienstag 15:30 bis 18:00 Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Neuer Anger 2 Herr Bürgermeister Peter Hehne Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr Telefon/Fax: 036203 90840 oder nach Vereinbarung Telefon: 036204 50039 Gemeinde Ollendorf Fax: 036204 52615 Angergasse 105 Gemeinde Eckstedt Herr Bürgermeister Volker Reifarth Montag 17:00 bis 18:00 Uhr Ollendorfer Weg 2 Frau Bürgermeisterin Sabine Schnabel Telefon/Fax: 036203 90832 E-Mail: ollendorf@gramme-vippach.de Montag 19:00 bis 20:00 Uhr oder nach Vereinbarung Gemeinde Schloßvippach Telefon: 036371 52220 Fax: 036371 555973 Erfurter Straße 11 E-Mail: mail@eckstedt.de Herr Bürgermeister Uwe Köhler Internet: www.eckstedt.de Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr Gemeindebibliothek Eckstedt Telefon/Fax 036371 558833 Ollendorfer Weg 2, 99195 Eckstedt (Gemeindezentrum) E-Mail: mail@schlossvippach.de Öffnungszeiten: Internet: www.schlossvippach.de Montag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek Donnerstag 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr Erfurter Straße 17, 99195 Schloßvippach Montag 15:00 Uhr bis 19.00 Uhr Gemeinde Großmölsen Hauptstraße 3 Gemeinde Sprötau Herr Bürgermeister Tobias Ballin Straße des Friedens 14 Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr Frau Bürgermeisterin Sabine Redam oder nach Vereinbarung Mittwoch 19:00 bis 20:00 Uhr Telefon/Fax: 036203 90817 Telefon: 036371 52390 E-Mail: www.gemeindegrossmoelsen@web.de Fax: 036371 55066 E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de Gemeinde Großrudestedt Internet: www.gemeinde-sproetau.de Karl-Marx-Platz 3 (im „Deutschen Haus“) Öffnungszeiten Bücherstube: Herr Bürgermeister Andreas Müller Straße des Friedens 14 a, 99610 Sprötau Die Bücherstube bleibt vorläufig geschlossen. Dienstag 16:00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Gemeinde Udestedt Telefon: 036204 72783 Fax: 036204 72785 Wilhelm-Pieck-Straße 28 Herr Bürgermeister Dr. Gunnar Dieling E-Mail: info@grossrudestedt.com Internet: www.grossrudestedt.com Dienstag 15:30 bis 18:00 Uhr Gemeindebibliothek Großrudestedt Sprechzeiten des Bürgermeisters Öffnungszeiten: Dienstag 16:00 bis 18:00 Uh oder nach Vereinbarung Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon: 036203 50222 Mittwoch: 14:00 bis 17:00 Uhr Fax: 036203 51222 E-Mail: gemeindeudestedt@gmail.com Gemeinde Markvippach Hauptstraße 75 Gemeinde Vogelsberg Frau Bürgermeisterin Jeannine Zeuner Neue Straße 3 jede ungerade Woche 17:00 bis 18:00 Uhr. Herr Bürgermeister Norbert Schmidt Donnerstag Sprechzeiten des Bürgermeisters Telefon/Fax: 036371 50083 Montag 17:00 bis 18:30 Uhr E-Mail: gemeinde@markvippach.net Telefon: 036372 90340 Internet: www.markvippach.net Fax: 036372 97558 E-Mail: post@vogelsberg-thueringen.de Gemeinde Nöda Internet: www.vogelsberg-thueringen.de Krautgasse 91 Herr Bürgermeister Stefan Berth Bankverbindungen der Gemeinden und Dienstag 15:30 bis 18:00 Uhr der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag 16:30 bis 18:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach oder nach Vereinbarung IBAN: DE35 8205 1000 0130 0236 39 Telefon: 036204 70265 Gemeinde Alperstedt Fax: 036204 71764 IBAN: DE63 8205 1000 0130 0236 20 E-Mail: info@noeda.de Gemeinde Eckstedt Internet: www.noeda.de IBAN: DE20 8205 1000 0130 0379 74 Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus) in der Gemeinde Nöda: Gemeinde Großmölsen Donnerstag 17:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE09 8205 1000 0130 0968 57 Gemeinde Großrudestedt IBAN: DE66 8205 1000 0130 0492 71
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -4- Nr. 2/2021 Gemeinde Kleinmölsen Finanzamt Erfurt IBAN: DE47 8205 1000 0130 0400 10 August-Röbling-Straße 10 Gemeinde Markvippach 99091 Erfurt IBAN: DE54 8205 1000 0130 0607 39 Telefon: 0361 3782410 Gemeinde Nöda Fax: 0361 3782800 IBAN: DE63 8205 1000 0130 0951 09 poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de Gemeinde Ollendorf IBAN: DE41 8205 1000 0130 1185 91 Servicestelle des Finanzamtes Erfurt geschlossen Gemeinde Schloßvippach Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge der Bediensteten und mit Rück- sicht auf die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher sind die Ser- IBAN: DE88 8205 1000 0130 0492 63 vicestellen des Finanzamtes Erfurt ab sofort bis auf weiteres geschlos- Gemeinde Sprötau sen. Sie erreichen Ihr Finanzamt jedoch telefonisch. Ihre Fragen und IBAN: DE53 8205 1000 0140 0440 94 Anliegen werden weiter wie gewohnt bearbeitet. Gemeinde Udestedt Servicebereich: 0361 - 378 2900 IBAN: DE74 8205 1000 0130 0742 50 Telefonzentrale: 0361 - 378 2410 Gemeinde Vogelsberg Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit: IBAN: DE66 8205 1000 0140 0442 48 https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-erfurt/ansprechpart- ner/ Kreditinstitut Sparkasse Mittelthüringen Wir bitten um Verständnis! BIC: HELADEF1WEM Nächster Redaktionsschluss Wichtige Rufnummern für das Amtsblatt April - Ausgabe 03/2021 ist der 19. März 2021. Erscheinungstag für das Amtsblatt Monat April ist Polizei, Feuerwehr und Rettungs- und Gefahrendienste Donnerstag, der 1. April 2021. Polizei-Notruf ����������������������������������������������������������������������������� Tel.: 110 Die Beiträge sind als Word-Dokumente und Fotos als JPG-Datei, Polizeiinspektion Sömmerda �����������������������������������������Tel.: 03634 3360 und nicht eingefasst im Word-Dokument, rechtzeitig bis zu den Kontaktbereichsbeamte (KoBB) o.g. Redaktionsschluss der jeweiligen Ausgabe an amtsblatt@gramme-vippach.de zu mailen. - für die Mitgliedsgemeinden Eckstedt, Markvippach, Schloßvippach, Sprötau und Vogelsberg Herr Daniel ��������������������������������������������������������� Tel.: 036371 52957 Termine des Redaktionsschlusses sowie Erfurter Straße 11 (Ratskeller, 1. Etage), Schloßvippach Erscheinungstermine des Amtsblattes der Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach E-Mail: thomas.daniel@polizei.thueringen.de für das Jahr 2021 - für die Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Großmölsen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Nöda, Ollendorf Nachstehend werden die Termine des Redaktionsschlusses sowie die Erscheinungstermine des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Herr Pergelt��������������������������������������������������������� Tel.: 036204 71207 Gramme-Vippach zur Kenntnisnahme und Beachtung bekannt gegeben. Neue Straße 3a, Großrudestedt Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Termine des Re- Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr daktionsschlusses aufgrund technischer Gegebenheiten jeweils für den Notruf������������������������������������������������������������������������������������������ Tel.: 112 dem Erscheinungstermin vorvorgehenden Freitag, 14:00 Uhr, anberaumt werden. Ärztlicher Bereitschaftsdienst ����������������������������������������������Tel.: 116 117 Gift-Notruf Erfurt ����������������������������������������������������������Tel.: 0361 730730 Ausgabe Erscheinungstermin Termin Redaktionsschluss (.../2021) (xx. yyyy 2021) (xx. yyyy 2021, Energie 14:00 Uhr) 03 1. April 19. März - Havarienummer der TEN Thüringer Energienetze GmbH: 04 6. Mai 23. April • Störungsnummer für Strom: 0800 6861166 (24h) 05 3. Juni 21. Mai • Störungsnummer für Erdgas: 0800 6661177 06 1. Juli 18. Juni - Service-Hotline der TEAG Thüringer Energie AG: 07 5. August 23. Juli Kundenservice: 03641 817 1111 08 2. September 20. August 09 30. September 17. September Wasser und Abwasser 10 4. November 22. September 11 2. Dezember 19. November - Havarienummer Wasser der ThüWa ThüringenWasser GmbH, Er- 12 23. Dezember 10. Dezember furt: 0361 564-1818 - Havarienummer der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser Eine Veröffentlichung nach den angeführten Redaktionsschlussterminen mbH Sömmerda ist aus technischen Gründen nicht möglich, so dass empfohlen wird, sämtliche zu veröffentlichenden Informationen, Manuskripte, Ankün- • Trinkwasser: 0800 0725 175 digungen etc. im Word-Format (*.doc/*.docx) und Bilder als *.jpeg zum • Abwasser: 0800 3634 800 pünktlichen Erscheinen zu den angeführten Redaktionsschlussterminen - Abwasserzweckverband Gramme-Vippach dem Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Rufnummer im Havariefall Vippach unter der E-Mail-Adresse Klärsysteme Westberg-System GmbH: 0170 5328215 amtsblatt@gramme-vippach.de - Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue (für die Gemein- zukommen zu lassen. den Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt) Schloßvippach, den 23. November 2020 Rufnummer im Havariefall gez. Georgi Rufbereitschaft: Tiefbau- und Umweltservice GmbH „Unstrut-Lossa“, Gemeinschaftsvorsitzender Bahnhofstraße 49, 99625 Kölleda (Herr Heine) 0162 9951204 (Herr Stark) 0173 6779422 - Fäkalschlammentsorgung (für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf, Nöda und die Mitgliedsgemeinden des AZV Gramme-Vippach: Alperstedt, Großrudestedt mit den Orts- teilen Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee, Udestedt) Rufbereitschaft: SWE Stadtwirtschaft GmbH, Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt: 0361 5643456
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -5- Nr. 2/2021 1.1 Wichtiger Hinweis über die Verarbeitung von Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Daten im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbe- werbern eingereicht werden. Gramme-Vippach unter Einhaltung der neuen Da- Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. tenschutzrichtlinien in der Öffentlichkeitsarbeit Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur ei- Treten Sie zur Veröffentlichung eines Beitrages im Amtsblatt per E- nen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf Mail mit uns in Kontakt, werden die von Ihnen gemachten Angaben und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürK- (Beiträge) zum Zwecke der Bearbeitung gemäß Art. 6 Satz 1 der WG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag auf- DSGVO gespeichert. Wir weisen darauf hin, dass die Einsender von gestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, Beiträgen zur Veröffentlichung im Amtsblatt sich verpflichten, die sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Datenschutz-Grundverordnung zu berücksichtigen und automatisch Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen in die Datenverarbeitung einwilligen, sowie das Recht auf Daten- und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als übertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO vorliegt. Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzu- Einreichen von Fotos zur Veröffentlichung im Amtsblatt gefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvor- Auf Grund der datenschutzrechtlichen Vorschriften macht es sich schläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Na- bei der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar men sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. abgebildet sind, erforderlich, dass hierzu bei der Übermittlung vom Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Un- Einreicher versichert wird, dass die abgebildeten Personen mit der terschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Veröffentlichung im Amtsblatt einverstanden sind. Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unter- Unsere Verwaltung geht davon aus, dass mit der Einreichung zeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die der Beiträge das Einverständnis bereits vorliegt. Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlbe- rechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung Gemeinde Alperstedt des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvor- schlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforde- 1.2 rung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021 a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des 1. Bewerbers, In der Gemeinde Alperstedt wird am Sonntag, dem 16. Mai 2021 c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. der §§ 1 und 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) vom Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage bei- 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Art. 1 des Ge- zufügen: setzes vom 29. März 2019 (GVBl. S. 59), wählbar, der am Wahltag das a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Auf- er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, enthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermu- nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufge- tet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Woh- stellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt nungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zu- Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der sammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahl- Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Be- berechtigt und wählbar wie Deutsche. rufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen nicht fehlt, Deutschland zurzeit: b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergrup- Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Repub- pe durchzuführende Versammlung, lik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Re- c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei publik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, 2 ThürKWG. Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik 1.3 Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Republik, Ungarn sowie Republik Zypern. Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die An- Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum schrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens Sicherungsverwahrung befindet. fünfmal so vielen Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die zu wählen sind (insgesamt 40 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschrif- Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfas- ten erforderlich. sung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamten- Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er verhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstan- oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, den ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamten- dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtun- verhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen gen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der nicht fehlt. Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt 2. für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterla- Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten An- den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 gehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsbe-
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -6- Nr. 2/2021 rechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintra- Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gungsscheins vorliegen. gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberech- auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberech- tigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste tigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unter- Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenom- zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt men werden. werden. 3.4 Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderli- und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der che Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderli- Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung ge- chen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüg- genüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass lich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführun- die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtig- gen unter 3.3 gelten entsprechend. te Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Be- 4. werbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versamm- Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der lung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als Sie müssen zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. 3. spätestens am Freitag, dem 2. April 2021 bis 18:00 Uhr Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununter- eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim brochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkrei- ses Sömmerda oder im Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt vertreten Wahlleiter der Gemeinde Alperstedt sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die über Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zu- Außenstelle Großrudestedt sätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldewesen) Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften). Bahnhofstraße 16 3.1 99195 Großrudestedt Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvor- bis zum Freitag, dem 2. April 2021 bis 18:00 Uhr schlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unter- stützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Ge- durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvor- meinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag schlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Ge- werden. meinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvor- 5. schlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag kei- wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durch- ner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträ- geführt. ger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer 6. Landtag, im Kreistag des Landkreises Sömmerda, in dem die Gemeinde Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist. unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzel- 3.2 bewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei Wahlvorschläge müssen oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen spätestens am Montag, dem 12. April 2021 bis 18:00 Uhr Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeich- behoben sein. Am ner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber Dienstag, dem 13. April 2021 oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die 3.3 eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahl- Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunter- gesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderun- schriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine gen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder vom Wahlleiter bei der verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. Außenstelle Großrudestedt 7. Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldewesen) Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunal- Bahnhofstraße 16 wahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern 99195 Großrudestedt sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen bis zum Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschütz- Montag, dem 12. April 2021, 18:00 Uhr, ten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist aus- ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer An- geschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG). schrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige 8. Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsun- Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter. terschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags wäh- Alperstedt, den 19. Februar 2021 rend der üblichen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft gez. Hanke Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: - geschlossen - Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021 hier: öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr des Wahlausschusses in Zimmer 00.1 ausgelegt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der an- haltenden Corona-Pandemie die Eintragung nur nach vorheriger Ter- minvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden kann. Während des gesamten Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürK- Mund-Nasen-Schutz zu tragen. WO) vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65), zuletzt geändert durch Art. 1 der Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder Verordnung vom 30. April 2010 (GVBl. S. 175), sind Zeit, Ort und Gegen- einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren stand der Sitzungen des Wahlausschusses in ortsüblicher Weise öffent- Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Verwal- lich bekannt zu machen. tungsgemeinschaft aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungs- Hierauf Bezug nehmend werden folgende Sitzungen des Wahlausschus- schein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass ses der Gemeinde Alperstedt, die nach derzeitiger Sachlage absehbar die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstüt- sind, öffentlich bekanntgemacht: zung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson be- auftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die 1. 13. April 2021, 18:00 Uhr, Bürgerhaus, Neuer Anger 2 in wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt 99195 Alperstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -7- Nr. 2/2021 Vorläufige Tagesordnung 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. TOP 1: Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses zur Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), öffentlich bekannt gemacht wird. unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzel- Verschwiegenheit nach § 1 Abs. 4 des Thüringer Kom- nen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für munalwahlgesetzes (ThürKWG) vom 16. August 1993 Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Art. 1 des Geset- Standort Großrudestedt, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt zu zes vom 29. März 2019 (GVBl. S. 59) den Amtsstunden erfolgen. TOP 2: Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht öffentlicher Teil: TOP 3: Beschlussfassung über die Tagesordnung (Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher TOP 4: Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Ta- Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für gesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Ladung der Beauftragten für die für die Wahl des eh- Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter renamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.) eingereichten Wahlvorschläge TOP 5: Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvor- Beschluss Nr. 01/18/2020 schläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeis- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einer Bauvoranfrage ters der Gemeinde Alperstedt eingereichten Wahlvor- schläge nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG öffentlicher Teil: 2. 20. April 2021 2021, 18:00 Uhr, Bürgerhaus, Neuer Anger 2 in 99195 Alperstedt Beschluss Nr. 02/18/2020 (Die unter Ziffer 2 angeführte Sitzung erfolgt ausschließlich nur in Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters dem Fall, wenn der Wahlausschuss in der unter der lfd. Nr. 1 be- für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde zeichneten Sitzung einen eingereichten Wahlvorschlag ganz oder Alperstedt am 16. Mai 2021 teilweise für ungültig erklärt hat.) Auf Grundlage des § 4 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kommunalwahlge- Vorläufige Tagesordnung setzes (ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geän- TOP 1: Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfä- dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. März 2019 (GVBl. S. 59), hat higkeit der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sitzung am 13. Februar 2021 beschlossen, für die Wahl des ehren- TOP 2: Beschlussfassung über die Tagesordnung amtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die durch die von der ganz oder teilweisen Ungültigkeitserklärung des 1. Frau Beate Hanke zur Wahlleiterin und Wahlvorschlages für die Wahl des ehrenamtlichen Bür- 2. Frau Kerstin Lein zur stellvertretenden Wahlleiterin germeisters der Gemeinde Alperstedt eingereichten zu berufen. Wahlvorschläge betroffenen Partei oder Wählergruppe ggf. erhobenen Einwendungen Abstimmungsergebnis: 3. 18. Mai 2021, 18:00 Uhr, Bürgerhaus, Neuer Anger 2 in 99195 gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9 Alperstedt davon anwesend: 9 Vorläufige Tagesordnung Ja-Stimmen: 9 TOP 1: Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfä- Nein-Stimmen: 0 higkeit Stimmenthaltungen: 0 TOP 2: Beschlussfassung über die Tagesordnung Bemerkung: TOP 3: Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Bera- des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Al- tung und Abstimmung ausgeschlossen. perstedt sowie Feststellung des Wahlergebnisses für das Wahlgebiet Beschluss Nr. 03/18/2020 Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Alperstedt Sofern sich Änderungen an den vorstehenden Terminen ergeben sollten Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (Thür- bzw. zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses zu erfolgen haben, KO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert werden diese kurzfristig durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüb- durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277), sowie licher Weise oder durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der des § 2 Abs. 1 und des § 11 Abs. 5 des Thüringer Kommunalabgabenge- Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach bekannt gegeben. setzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Septem- ber 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes Alperstedt, den 19. Februar 2021 vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), hat der Gemeinderat der Gemein- gez. Hanke de Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sitzung am 13. Februar 2021 Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt das Folgende beschlossen: 1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Verwaltungskos- Formulare für die Wahl des ehrenamtlichen tensatzung der Gemeinde Alperstedt der diesem Beschluss beige- Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021 fügten Anlage 1. 2. Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach wird beauftragt, die In der Ausgabe des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Vippach Nr. 02/2021 vom 4. März 2021 wurde die Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des eh- Abstimmungsergebnis: renamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021 gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9 öffentlich bekannt gemacht. davon anwesend: 9 Den Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie wie auch zukünf- Ja-Stimmen: 9 tige öffentliche Bekanntmachung im Zusammenhang mit der Wahl unter Nein-Stimmen: 0 den Menüpunkten „Aktuelles“ -> „Wahlen“ -> „Wahl des ehrenamtlichen Stimmenthaltungen: 0 Bürgermeisters der Gemeinde Alperstedt am 16. Mai 2021“. Ebenso fin- den Sie dort die Formulare für die einzureichenden Wahlvorschläge. Bemerkung: Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Bera- Alperstedt, den 19. Februar 2021 tung und Abstimmung ausgeschlossen. gez. Hanke Wahlleiterin Beschluss Nr. 04/18/2020 Haushaltssatzung der Gemeinde Alperstedt für das Haushaltsjahr 2021 samt ihrer Anlagen Bekanntmachung der in der 18. Sitzung des Aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Gemeinderates der Gemeinde Alperstedt vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des am 13. Februar 2021 gefassten Beschlüsse Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sitzung am In der 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Alperstedt am 13. 13. Februar 2021 das Folgende beschlossen: Februar 2021, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in be- schlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und 1. Der Gemeinderat erlässt zur Haushaltsführung für das Jahr 2021 die beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunal- vorgelegte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen. ordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2. Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -8- Nr. 2/2021 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung samt ihrer Anlagen Firma Küstermann & Sohn Meisterbetrieb, der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen. Hintergasse 18, 990195 Großrudestedt OT Schwansee zu einer Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 8.646,66 EUR vergeben. Abstimmungsergebnis: 2. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh- gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9 mer nach vorstehender Ziffer 1 zu beauftragen. davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9 Finanzielle Auswirkungen. Nein-Stimmen: 0 planmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 7500.9401 (Haushaltsausga- Stimmenthaltungen: 0 berest 2020) Abstimmungsergebnis: Bemerkung: gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9 Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Bera- davon anwesend: 9 tung und Abstimmung ausgeschlossen. Ja-Stimmen: 9 Beschluss Nr. 05/18/2020 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Alperstedt für das Haushaltsjahr 2021 Bemerkung: Aufgrund des § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Gemeinderatsmitglied 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sitzung am Beschluss Nr. 08/18/2020 13. Februar 2021 das Folgende beschlossen: Vergabe von Bauleistungen „Trauerhalle Alperstedt“, Los 11: Malerarbeiten 1. Die Gemeinde Alperstedt erlässt als gesonderte Pflichtanlage zur Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalord- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 den vorgelegten nung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), 2021. hat der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 2. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und 18. Sitzung am 13. Februar 2021 das Folgende beschlossen: Bestandteil dieses Beschlusses. 1. Die Bauleistungen zum Bauvorhaben „Trauerhalle Alperstedt“, 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Pflichtanlagen zusammen mit Los 11: Malerarbeiten“ werden an die der Haushaltssatzung der Gemeinde Alperstedt für das Haushalts- Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, jahr 2021 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen. Rießnerstraße 8, 99427 Weimar Abstimmungsergebnis: zu einer Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 7.073,36 EUR vergeben. gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9 2. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh- davon anwesend: 9 mer nach vorstehender Ziffer 1 zu beauftragen. Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Finanzielle Auswirkungen. Stimmenthaltungen: 0 planmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 7500.9401 (Haushaltsausga- berest 2020) Bemerkung: Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Bera- Abstimmungsergebnis: tung und Abstimmung ausgeschlossen. gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9 davon anwesend: 9 Beschluss Nr. 06/18/2020 Ja-Stimmen: 9 Vergabe von Bauleistungen „Trauerhalle Alperstedt“, Los 7: Elektro Nein-Stimmen: 0 Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung Stimmenthaltungen: 0 (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Ar- Bemerkung: tikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Gemeinderatsmitglied Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sit- von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. zung am 13. Februar 2021 das Folgende beschlossen: Alperstedt, den 15. Februar 2021 1. Die Bauleistungen zum Bauvorhaben „Trauerhalle Alperstedt“, gez. Hehne Los 7: Elektro werden an die Bürgermeister Firma Elektro Doyé GmbH, Heinrich-Creder-Straße 7, 99087 Erfurt Gemeinde Großmölsen zu einer Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 19.512,53 EUR verge- ben. Öffentliche Bekanntmachung 2. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh- mer nach vorstehender Ziffer 1 zu beauftragen. Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen hat in seiner Sitzung am 25. August 2020 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubei- Finanzielle Auswirkungen. tragssatzung) der Gemeinde Großmölsen in nachstehender Fassung planmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 7500.9401 (Haushaltsausgabe- beschlossen. Auf der Grundlage des § 2 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer rest 2020) Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Abstimmungsergebnis: Art. 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2019 (GVBl.S. 396), ist sie der gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9 Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Sömmerda als unterer staat- davon anwesend: 8 licher Verwaltungsbehörde, vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung Ja-Stimmen: 8 wurde von dort mit Schreiben vom 15. Januar 2021 (Az. 656.31:68017), Nein-Stimmen: 0 Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Stimmenthaltungen: 0 21. Januar 2021, erteilt. Die vorstehend angeführte Satzung wird nachstehend durch Veröffent- Bemerkung: lichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war das Gemeinderatsmitglied öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 der Thüringer Kommu- Herr Hesse von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, da er nalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Ja- als Geschäftsführer gesetzlicher Vertreter der zu beschlussgegenständ- nuar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom lichen juristischen Person ist. 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder Beschluss Nr. 07/18/2020 aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Vergabe von Bauleistungen „Trauerhalle Alperstedt“, Los 10: Putz- Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn arbeiten sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung gegenüber der Gemeinde Großmölsen oder der Verwaltungsgemein- (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Ar- schaft Gramme Vippach für die angeführte Gemeinde unter Bezeichnung tikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt im öffentlichen Teil seiner 18. Sit- werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich. zung am 13. Februar 2021 das Folgende beschlossen: Großmölsen, den 25. Januar 2021 1. Die Bauleistungen zum Bauvorhaben „Trauerhalle Alperstedt“, gez. Ballin Los 10: Putzarbeiten werden an die Bürgermeister
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -9- Nr. 2/2021 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) der Gemeinde Großmölsen Aufgrund § 2 Abs. 1 i. V. m. § 21b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep- tember 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), hat der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen in seiner Sitzung am 25 August 2020 die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Artikel 2 § 1 der Satzung wird Absatz 4 angefügt: Diese Änderung tritt am 01. Juli 2020 in Kraft. „(4) Diese Satzung findet ausschließlich Anwendung auf Straßenaus- baumaßnahmen, deren sachliche Beitragspflichten bis einschließlich 31. ausgefertigt: Großmölsen, den 25. Januar 2021 Dezember 2018 entstanden sind.“ Gemeinde Großmölsen gez. Ballin Bürgermeister (Siegelabdruck) Gemeinde Großrudestedt Stellenausschreibung Bei der Gemeinde Großrudestedt ist zum frühesten möglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Beschäftigten im Erziehungsdienst (m/w/d) mit einem Beschäftigungsrahmen von 30 Wochenstunden, zunächst befristet für ein Beschäftigungsverbot nach § 11 Mutterschutzgesetz mit sich anschließender Elternzeit, zu besetzen. Aufgabenbereiche: - Betreuung der Kinder in der in Trägerschaft der Gemeinde Groß- Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Beifügung der rudestedt stehenden Kindertageseinrichtung, üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien usw.) innerhalb - Sicherstellung, Planung und Weiterentwicklung des pädagogi- schen Angebotes der in der Kindertageseinrichtung zu betreu- von 4 Wochen nach Veröffentlichung enden Gruppe, dieser Stellenausschreibung - Anpassung und konzeptionelle Weiterentwicklung der pädago- (Ausschlussfrist) gischen Arbeit sowie - Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und der Öffent- an die lichkeit. Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Anforderungen an die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber (m/w/d): Kennwort „Bewerbung Kita Großrudestedt“ Außenstelle Großrudestedt - abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Er- Bahnhofstr. 16 zieher (m/w/d), staatlich anerkannten Kindheitspädagogen 99718 Großrudestedt. (m/w/d), staatlich anerkannten Heilpädagogen (m/w/d), staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger (m/w/d). Die Anforderungen Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen hinsichtlich der geforderten Qualifikation erfüllen, soweit sie je- Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt. Aus weils ihre methodisch-didaktische Befähigung zur Arbeit in Kin- verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung. dertageseinrichtungen nachgewiesen haben, auch staatlich an- Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, erkannte Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (m/w/d), Absolventen werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind interdisziplinärer Frühförderstudiengänge (m/w/d), Diplompäda- in Kopie ohne Verwendung zu Bewerbungsmappen o. ä. einzureichen. gogen (m/w/d), Diplomerziehungswissenschaftler (m/w/d), Ab- Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein solventen einer sozialwissenschaftlichen Hochschulausbildung ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. mit dem Schwerpunkt „Frühe Kindheit“ (m/w/d), Grundschulleh- Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stel- rer (m/w/d) sowie Absolventen fachlich entsprechender Bache- lenbesetzungsverfahrens vernichtet. lor-, Master- oder Magisterstudiengänge (m/w/d). - Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit, Selbstständigkeit, Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer Flexibilität sowie Belastbarkeit, personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlver- - Vorbildwirkung für die Kinder/die Eltern, fahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für - liebevoller Umgang mit den anvertrauten Kindern, das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer dieses Verfahrens gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss - Freude und Engagement an Teamarbeit sowie gelöscht. Nähere Informationen zur Erfassung, Verwendung, Spei- - Besitz des Führerscheins (Klasse B). cherung, Löschung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bewerbung sowie bestehende Betroffenenrechte sind auf der Die Vergütung erfolgt nach TVöD (Sozial- u. Erziehungsdienst). Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vg-gramme-aue.de un- ter den Rubriken „Datenschutz“ -> „Verfahren zur Stellenbesetzung“ oder unter dem Link „https://www.vg-gramme-aue.de/inhalte/vg_gram- me_aue/_inhalt/datenschutz/verfahrenstelle.pdf/stellenbesetzung“ einsehbar. Großrudestedt, den 04.02.2021 gez. Müller Bürgermeister Gemeinde Großrudestedt und Ortsteile Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen für das Jahr 2021 beauftragt. Die Entsorgung findet in der Zeit von 7:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr statt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen:
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