Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Jahrgang 01 Donnerstag, den 17. Dezember 2020 Nummer 12/2020
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -2- Nr. 12/2020 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner unserer Verwaltungs- gemeinschaft, liebe Leserin, lieber Leser unseres Amtsblattes, es sind keine einfachen Zeiten, die wir in dem nun fast unseren internen Arbei- vergangenen Jahr 2020 erlebt haben und wohl auch noch ten, Umstrukturierungen weiterhin erleben werden. Dinge und Ereignisse sind im und Neuerungen nach Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingetreten, Möglichkeit nichts oder die wir uns im Dezember 2019 noch gar nicht oder, wenn nur wenig zu bemerken überhaupt, nur ein ganz kleines bisschen vorstellen konn- war - es sei denn, es ten. Denke ich an die (Vor)Weihnachtszeit im Dezember haben sich Verwaltungs- 2019 zurück, so freute ich mich zunächst einmal auf das und Verfahrensabläufe Weihnachtsfest und ein paar freie Tage, das wir wie jedes verbessert. Aber nicht Jahr auswärts, an einem schönen Ort, verbringen woll- alles, was ich mir für ten: eine andere Stadt, gutes Essen, Erholung, Entspan- dieses Jahr vorgenom- nung, Sehenswürdigkeiten und natürlich das Verbringen men habe, konnte ich gemeinsamer Zeit. Corona war in China und noch ganz, erreichen. Ich musste ganz weit weg. Dass es zum Weihnachtsfest 2020 nicht manche Gegebenheiten so wie gewohnt sein wird, war noch überhaupt nicht aus- auch mit der Feststellung zudenken. Auch - und hierfür trägt Corona einmal keine hinnehmen, dass diese Verantwortung - war im Dezember 2019 für mich nicht nicht „von jetzt auf gleich“ auszudenken, dass ich im April 2020 meine Arbeitsstelle abzuändern sind und es wechseln und zum Gemeinschaftsvorsitzenden unserer hierfür eines langen - in neu gebildeten Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vip- manchen Dingen sogar sehr langen - Atems bedarf. Auch pach gewählt werden würde. wird das „Zusammenlegen“ zweier vormals selbständiger Sicher ist es dem ein oder anderen von Ihnen ähnlich er- Verwaltungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen und gangen: es kam zu nicht vorhersehbaren Veränderungen auch noch nicht im kommenden Jahr abgeschlossen sein. in der Familie, im Arbeitsumfeld oder bei sonstigen Le- bensumständen. Und für uns alle gab und gibt es immer Danken möchte ich an dieser Stelle vor allem den Bürger- noch weit reichende Veränderungen, tiefe Einschnitte in meisterinnen und Bürgermeistern unserer Mitgliedsge- unser gewohntes Leben sowie teilweise erhebliche zu- meinden sowie meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sätzliche Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie. die mich in meinem Tätigsein unterstützt haben - ich freue Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass die ange- mich auf unsere weitere gemeinsame Zusammenarbeit! ordneten Maßnahmen richtig und wichtig sind, um der Pandemie Herr zu werden und eine unkontrollierte Aus- Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, breitung des Virus zu verhindern - letztlich zu unser al- auch wenn in diesem Jahr Vieles nicht so ist oder sein ler Nutzen, um Leben zu retten! Hoffen wir, dass wir gut wird, wie es die vergangenen Jahre war, so ich wünsche durch diesen Winter kommen und im Jahr 2021 die Pan- Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und besinnliches demie besiegen werden, um wieder unser gewohntes Le- Weihnachtsfest sowie für das neue Jahr Glück und vor ben führen können! allem Gesundheit! Mit meinem Amtsantritt am 1. April 2020 hatte ich mich Enden möchte ich mit einem kleinen Gedicht von Theodor unter anderem auch auf die Begegnungen mit Ihnen, Fontane (1819 bis 1898), das, so finde ich, für diese au- liebe Einwohnerinnen und Einwohner, gefreut, auf den ßergewöhnliche Zeit doch recht gut passt: Besuch der Veranstaltungen und Feste in den Gemein- den, um die örtlichen Gegebenheiten und vor Ort han- Noch einmal ein Weihnachtsfest, delnden Personen besser kennen zu lernen - auch dies Immer kleiner wird der Rest, hat größtenteils coronabedingt ausfallen müssen. Doch Aber nehm‘ ich so die Summe, habe ich insbesondere mithilfe der Bürgermeisterinnen Alles Grade, alles Krumme, und Bürgermeister unserer Mitgliedsgemeinden und der Alles Falsche, alles Rechte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltungs- Alles Gute, alles Schlechte - gemeinschaft versucht, aus den vormalig selbständigen Rechnet sich aus allem Braus Verwaltungsgemeinschaften An der Marke und Gramme- Doch ein richtig Leben raus. Aue eine neue und einheitliche Verwaltung zu formen. Und dies können ist das Beste So ist es insbesondere gelungen, eine neue, aus meiner Wohl bei diesem Weihnachtsfeste. Sicht sinnvolle und effektivere, Verwaltungsstruktur zu for- men und einen Großteil der Verwaltungsabläufe effektiver Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie ge- und rechtssicherer zu gestalten. Im Vordergrund stan- sund! den hierbei für mich immer zuallererst unsere Mitglieds- gemeinden und ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Ihr Nicht zuletzt habe ich deshalb auch versucht, möglichst Ulrich Georgi so „geräuschlos“ zu arbeiten, dass nach außen hin von Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -3- Nr. 12/2020 Sprech- und Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner/innen Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach mit Sitz in Schloßvippach Erfurter Straße 6 99195 Schloßvippach Standort Schloßvippach: Standort Großrudestedt: Telefon: 036371 540-0 Telefon: 036204 570-0 Telefax: 036371 54029 Telefax: 036204 57016 E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de Internet: www.gramme-vippach.de Internet: www.gramme-vippach.de Sprechzeiten Sprechzeiten Montag, Donnerstag und 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag und Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt) Mittwoch: - geschlossen - Mittwoch: - geschlossen - Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten: Name Funktion Telefon E-Mail Herr Ulrich Georgi Gemeinschaftsvorsitzender 036371 540-0 ulrich.georgi@gramme-vippach.de (Standort Schloßvippach (S)) oder 036204 570-0 (Standort Großrudestedt (G)) Amt für Hauptverwaltung Frau Christine Brühheim (G) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung 036204 570-18 christine.brueheim@gramme-vippach.de Frau Claudia Graupeter (S) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung 036371 540-0, -11 claudia.graupeter@vg-andermarke.de Frau Martina Scholz (S) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung, 036371 540-12 martina.scholz@vg-andermarke.de Kindertagesstätten, Personal, Leiterin Standesamtsbezirk Gramme-Vippach Frau Anja Schlöffel (G) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung 036204 570-0, -11 anja.schloeffel@gramme-vippach.de Frau Anja Tiffert (S) Sachbearbeiterin Hauptverwaltung 036371 540-10 anja.tiffert@vg-andermarke.de Amt für Finanzverwaltung Frau Margit Döring (G) stellv. Amtsleiterin 036204 570-22 margit.doering@gramme-vippach.de Frau Monika Brümmel (G) Sachbearbeiterin Steuern, 036204 570-24 monika.bruemmel@gramme-vippach.de Abgaben, Personal Frau Anja Dannehl (G) Sachbearbeiterin Kasse 036204 57012 anja.dannehl@gramme-vippach.de Frau Elke Lange (S) Sachbearbeiterin Kämmerei, Steuern, 036371 54015 elke.lange@vg-andermarke.de Abgaben, Liegenschaften, Wasserbe- trieb Schloßvippach Frau Kristin Richter (S) Sachbearbeiterin Kasse 036371 54017 kristin.richter@vg-andermarke.de Frau Marina Wenkel (S) Sachbearbeiterin Kämmerei 036371 54014 marina.wenkel@vg-andermarke.de Frau Melanie Wodarz (S) Sachbearbeiterin Kasse 036371 54016 melanie.wodarz@vg-andermarke.de Amt für Bürgerangelegenheiten Frau Nancy Heerwagen (G) Amtsleiterin 036204 570-14 nancy.heerwagen@gramme-vippach.de Frau Beate Hanke (G) Sachbearbeiterin Einwohnermeldean- 036204 570-25 beate.hanke@gramme-vippach.de gelegenheiten Frau Andrea Schmidt (S) Sachbearbeiterin Einwohnermeldean- 036371 540-23 andrea.schmidt@vg-andermarke.de gelegenheiten Frau Manuela Schmitt (S) Sachbearbeiterin allgemeine Ord- 036371 540-24 manuela.schmitt@vg-andermarke.de nungsverwaltung Amt für Bau Frau Sandra Noldin (G) Amtsleiterin 036204 570-28 sandra.noldin@gramme-vippach.de Herr Karsten Rudolph (G) Sachbearbeiter Bauamt, allgemeine 036204 570-28 karsten.rudolph@gramme-vippach.de Ordnungsangelegenheiten Herr Siegmar Schmidt (S) Sachbearbeiter Bauamt 036371 540-13 siegmar.schmidt@vg-andermarke.de Frau Nicole Schmidt (G) Sachbearbeiterin Wasser/Abwasser 036204 570-23 nicole.schmidt@gramme-vippach.de Frau Petra Stockmann (S) Sachbearbeiterin Bauamt 036371 540-25 petra.stockmann@vg-andermarke.de Frau Christina Börner (S) Sachbearbeiterin Bauamt 036371 540-26 christina.boerner@vg-andermarke.de
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -4- Nr. 12/2020 Sprechzeiten der Bürgermeister und Öffnungszeiten Gemeinde Kleinmölsen der Gemeindebibliothekent Kirchplatz 22 Frau Bürgermeisterin Monika Poppitz Gemeinde Alperstedt Dienstag 15:30 bis 18:00 Uhr Neuer Anger 2 Sprechzeiten der Bürgermeisterin Herr Bürgermeister Peter Hehne Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung oder nach Vereinbarung Telefon/Fax: 036203 90840 Telefon: 036204 50039 Fax: 036204 52615 Gemeinde Ollendorf Angergasse 105 Gemeinde Eckstedt Herr Bürgermeister Volker Reifarth Montag 17:00 bis 18:00 Uhr Ollendorfer Weg 2 Frau Bürgermeisterin Sabine Schnabel Telefon/Fax: 036203 90832 E-Mail: ollendorf@gramme-vippach.de Montag 19:00 bis 20:00 Uhr oder nach Vereinbarung Gemeinde Schloßvippach Telefon: 036371 52220 Fax: 036371 555973 Erfurter Straße 11 E-Mail: mail@eckstedt.de Herr Bürgermeister Uwe Köhler Internet: www.eckstedt.de Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr Gemeindebibliothek Eckstedt Telefon/Fax 036371 558833 Ollendorfer Weg 2, 99195 Eckstedt (Gemeindezentrum) E-Mail: mail@schlossvippach.de Öffnungszeiten: Internet: www.schlossvippach.de Montag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek Erfurter Straße 17, 99195 Schloßvippach Donnerstag 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr Montag 15:00 Uhr bis 19.00 Uhr Gemeinde Großmölsen Gemeinde Sprötau Hauptstraße 3 Herr Bürgermeister Tobias Ballin Straße des Friedens 14 Frau Bürgermeisterin Sabine Redam Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 19:00 bis 20:00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon: 036371 52390 Telefon/Fax: 036203 90817 Fax: 036371 55066 E-Mail: gemeindegrossmoelsen@web.de E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de Internet: www.gemeinde-sproetau.de Gemeinde Großrudestedt Öffnungszeiten Bücherstube: Karl-Marx-Platz 3 (im „Deutschen Haus“) Straße des Friedens 14 a, 99610 Sprötau Herr Bürgermeister Andreas Müller Die Bücherstube bleibt vorläufig geschlossen. Dienstag 16:00 bis 18.00 Uhr Gemeinde Udestedt oder nach Vereinbarung Telefon: 036204 72783 Wilhelm-Pieck-Straße 28 Herr Bürgermeister Dr. Gunnar Dieling Fax: 036204 72785 E-Mail: info@grossrudestedt.com Dienstag 15:30 bis 18:00 Uhr Internet: grossrudestedt.com Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag 16:00 bis 18:00 Uh Gemeindebibliothek Großrudestedt Öffnungszeiten: oder nach Vereinbarung Telefon: 036203 50222 Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr Fax: 036203 51222 Mittwoch: 14:00 bis 17:00 Uhr E-Mail: gemeindeudestedt@gmail.com Gemeinde Markvippach Gemeinde Vogelsberg Hauptstraße 75 Neue Straße 3 Frau Bürgermeisterin Jeannine Zeuner Herr Bürgermeister Norbert Schmidt jede ungerade Woche 17:00 bis 18:00 Uhr. Sprechzeiten des Bürgermeisters Donnerstag Montag 17:00 bis 18:30 Uhr Telefon/Fax: 036371 50083 Telefon: 036372 90340 E-Mail: gemeinde@markvippach.net Fax: 036372 97558 Internet: www.markvippach.net E-Mail: post@vogelsberg-thueringen.de Internet: www.vogelsberg-thueringen.de Gemeinde Nöda Krautgasse 91 Bankverbindungen der Gemeinden und Herr Bürgermeister Stefan Berth der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Dienstag 15:30 bis 18:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Sprechzeiten des Bürgermeisters IBAN: DE35 8205 1000 0130 0236 39 Dienstag 16:30 bis 18:00 Uhr Gemeinde Alperstedt oder nach Vereinbarung IBAN: DE63 8205 1000 0130 0236 20 Telefon: 036204 70265 Gemeinde Eckstedt Fax: 036204 71764 IBAN: DE20 8205 1000 0130 0379 74 E-Mail: info@noeda.de Gemeinde Großmölsen Internet: www.noeda.de IBAN: DE09 8205 1000 0130 0968 57 Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus) in der Gemeinde Nöda: Gemeinde Großrudestedt Donnerstag 17:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE66 8205 1000 0130 0492 71
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -5- Nr. 12/2020 Gemeinde Kleinmölsen Finanzamt Erfurt IBAN: DE47 8205 1000 0130 0400 10 August-Röbling-Straße 10 Gemeinde Markvippach 99091 Erfurt IBAN: DE54 8205 1000 0130 0607 39 Telefon: 0361 3782410 Gemeinde Nöda Fax: 0361 3782800 IBAN: DE63 8205 1000 0130 0951 09 poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de Gemeinde Ollendorf IBAN: DE41 8205 1000 0130 1185 91 Servicestelle des Finanzamtes Erfurt geschlossen Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge der Bediensteten und mit Rück- Gemeinde Schloßvippach sicht auf die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher sind die Ser- IBAN: DE88 8205 1000 0130 0492 63 vicestellen des Finanzamtes Erfurt ab sofort bis auf weiteres geschlos- Gemeinde Sprötau sen. Sie erreichen Ihr Finanzamt jedoch telefonisch. Ihre Fragen und IBAN: DE53 8205 1000 0140 0440 94 Anliegen werden weiter wie gewohnt bearbeitet. Gemeinde Udestedt Servicebereich: 0361 - 378 2900 IBAN: DE74 8205 1000 0130 0742 50 Telefonzentrale: 0361 - 378 2410 Gemeinde Vogelsberg Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit: IBAN: DE66 8205 1000 0140 0442 48 https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-erfurt/ansprechpart- ner/ Wir bitten um Verständnis! Kreditinstitut Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM Nächster Redaktionsschluss für das Amtsblatt Februar-Ausgabe 01/2021 Wichtige Rufnummern ist der 22. Januar 2021. Erscheinungstag für das Amtsblatt Monat Februar ist Polizei, Feuerwehr und Rettungs- und Gefahrendienste Donnerstag, der 04. Februar 2021. Die Beiträge sind als Word-Dokumente und Fotos als JPG-Datei, Polizei-Notruf ����������������������������������������������������������������������������� Tel.: 110 und nicht eingefasst im Word-Dokument, rechtzeitig bis zu den Polizeiinspektion Sömmerda �����������������������������������������Tel.: 03634 3360 o.g. Redaktionsschluss der jeweiligen Ausgabe an Kontaktbereichsbeamte (KoBB) amtsblatt@gramme-vippach.de zu mailen. - für die Mitgliedsgemeinden Eckstedt, Markvippach, Schloßvippach, Sprötau und Vogelsberg Herr Daniel ��������������������������������������������������������� Tel.: 036371 52957 Erfurter Straße 11 (Ratskeller, 1. Etage), Schloßvippach Termine des Redaktionsschlusses sowie Erschei- Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr nungstermine des Amtsblattes der Verwaltungsge- E-Mail: thomas.daniel@polizei.thueringen.de meinschaft Gramme-Vippach für das Jahr 2021 - für die Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Großmölsen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Nöda, Ollendorf Nachstehend werden die Termine des Redaktionsschlusses sowie die Herr Pergelt��������������������������������������������������������� Tel.: 036204 71207 Erscheinungstermine des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach zur Kenntnisnahme und Beachtung bekannt gegeben. Neue Straße 3a, Großrudestedt Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Termine des Re- Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr daktionsschlusses aufgrund technischer Gegebenheiten jeweils für den Notruf������������������������������������������������������������������������������������������ Tel.: 112 dem Erscheinungstermin vorvorgehenden Freitag, 14:00 Uhr, anberaumt Ärztlicher Bereitschaftsdienst ����������������������������������������������Tel.: 116 117 werden. Rettungsleitstelle ������������������������������������������������������Tel.: 03634 688 114 Gift-Notruf Erfurt ����������������������������������������������������������Tel.: 0361 730730 Ausgabe Erscheinungstermin Termin Redaktionsschluss (.../2021) (xx. yyyy 2021) (xx. yyyy 2021, 14:00 Uhr) Energie 01 4. Februar 22. Januar 02 4. März 19. Februar - Havarienummer der TEN Thüringer Energienetze GmbH: 03 1. April 19. März • Störungsnummer für Strom: 0800 6861166 (24h) 04 6. Mai 23. April • Störungsnummer für Erdgas: 0800 6661177 05 3. Juni 21. Mai - Service-Hotline der TEAG Thüringer Energie AG: 06 1. Juli 18. Juni Kundenservice: 03641 817 1111 07 5. August 23. Juli 08 2. September 20. August 09 30. September 17. September Wasser und Abwasser 10 4. November 22. September 11 2. Dezember 19. November - Havarienummer Wasser der ThüWa ThüringenWasser GmbH, 12 23. Dezember 10. Dezember Erfurt: 0361 564-1818 - Havarienummer der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser Eine Veröffentlichung nach den angeführten Redaktionsschlussterminen mbH Sömmerda ist aus technischen Gründen nicht möglich, so dass empfohlen wird, • Trinkwasser: 0800 0725 175 sämtliche zu veröffentlichenden Informationen, Manuskripte, Ankün- • Abwasser: 0800 3634 800 digungen etc. im Word-Format (*.doc/*.docx) und Bilder als *.jpeg zum - Abwasserzweckverband Gramme-Vippach pünktlichen Erscheinen zu den angeführten Redaktionsschlussterminen Rufnummer im Havariefall dem Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Vippach unter der E-Mail-Adresse Klärsysteme Westberg-System GmbH: 0170 5328215 - Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue (für die Gemein- amtsblatt@gramme-vippach.de den Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt) zukommen zu lassen. Rufnummer im Havariefall Schloßvippach, den 23. November 2020 Rufbereitschaft: Tiefbau- und Umweltservice GmbH „Unstrut-Lossa“, gez. Georgi Bahnhofstraße 49, 99625 Kölleda Gemeinschaftsvorsitzender (Herr Heine) 0162 9951204 (Herr Stark) 0173 6779422 - Fäkalschlammentsorgung (für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf, Nöda und die Mitgliedsgemeinden des AZV Gramme-Vippach: Alperstedt, Großrudestedt mit den Orts- teilen Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee, Udestedt) Rufbereitschaft: SWE Stadtwirtschaft GmbH, Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt: 0361 5643456
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -6- Nr. 12/2020 Wichtiger Hinweis über die Verarbeitung von Daten im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Vippach unter Einhaltung der neuen Datenschutzrichtlinien in der Öffentlichkeitsarbeit Treten Sie zur Veröffentlichung eines Beitrages im Amtsblatt per E-Mail Einreichen von Fotos zur Veröffentlichung im Amtsblatt mit uns in Kontakt, werden die von Ihnen gemachten Angaben (Bei- Auf Grund der datenschutzrechtlichen Vorschriften macht es sich bei träge) zum Zwecke der Bearbeitung gemäß Art. 6 Satz 1 der DSGVO der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar abge- gespeichert. Wir weisen darauf hin, dass die Einsender von Beiträgen bildet sind, erforderlich, dass hierzu bei der Übermittlung vom Einrei- zur Veröffentlichung im Amtsblatt sich verpflichten, die Datenschutz- cher versichert wird, dass die abgebildeten Personen mit der Veröf- Grundverordnung zu berücksichtigen und automatisch in die Daten- fentlichung im Amtsblatt einverstanden sind. verarbeitung einwilligen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit Unsere Verwaltung geht davon aus, dass mit der Einreichung der gem. Art. 20 DSGVO vorliegt. Beiträge das Einverständnis bereits vorliegt. Neue offizielle Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach freigeschaltet Ab sofort ist es soweit: Die neue offizielle Homepage der Verwaltungs- beit von Verbänden, Vereinen sowie durch Sie selbst, verehrte Ein- gemeinschaft Gramme-Vippach ist ab sofort unter wohnerinnen und Einwohner, mit Leben und Inhalt gefüllt werden. Das heißt: Ihre Mitarbeit ist für uns wichtig, wird ernst genommen www.gramme-vippach.de und ist für uns absolut unerlässlich! freigeschaltet. Hier finden Interessenten Wissenswertes über die Mit- Da die Homepage auch nach ihrer Freischaltung sukzessive ausgebaut gliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft und natürlich über die werden wird - so soll beispielsweise auch eine Online-Terminverein- Verwaltungsgemeinschaft selbst. Neben Informationen zu den Sit- barung insbesondere für das Einwohnermelde- und Personenstands- zungsterminen und in den Sitzungen gefassten Beschlüssen sind auch wesen noch eingeführt werden -, möchte ich Sie bitten: Sollten Sie für den Ratsuchenden Informationen zu dem in der jeweiligen Gemein- auf den veröffentlichten Seiten etwas Verbesserungswürdiges finden de geltenden Ortsrecht, zu Formularen sowie zu den Zuständigkeiten oder wollen Sie Ihren Verein oder Ihr Gewerbe auch mit aufgenommen und Ansprechpartnern innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft enthal- haben, zögern Sie nicht, mit mir Kontakt unter ulrich.georgi@gramme- ten. Überdies besteht die Möglichkeit, sich in einen Newsletter einzu- vippach.de aufzunehmen - ich freue mich über Ihre Anregungen! tragen, sodass Sie im Falle von auf der Internetseite vorgenommenen Noch ein Hinweis in eigener Sache: Mit Freischaltung der neuen Änderungen automatisch hiervon informiert werden. Homepage werden die bisherigen Internetseiten der Verwaltungsge- Doch will die neue Homepage der Verwaltungsgemeinschaft nicht nur meinschaft unter www.vg-gramme-aue.de und unter http://www.vg- informieren - sie soll insbesondere interessierten Einwohnerinnen und andermarke.de nicht mehr weiter gepflegt und im Laufe des Jahres Einwohnern sowie sonstigen privaten Dritten die Möglichkeit einer 2021 abgeschaltet. Plattform für eigene Veröffentlichungen geben, die Bevölkerung über Schloßvippach, den 27. November 2020 regionale Ereignisse auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft in- gez. Georgi formieren. Dies bedeutet, dass die Homepage nur durch die Mitar- Gemeinschaftsvorsitzender Amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach bleibt „zwischen den Jahren“ geschlossen! Aus organisatorischen Gründen bleibt die Verwaltungsgemeinschaft Mittwoch, der 16. Dezember 2020 Gramme-Vippach „zwischen den Jahren“ im Zeitraum festgelegt. vom 24. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 Schloßvippach, den 24. November 2020 geschlossen. gez. Georgi Als Termin des Kassenschlusses für das Jahr 2020 wird Gemeinschaftsvorsitzender Schließung Standesamt Standort Großrudestedt Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen und dem Ausschei- Aufgabenbereiche Standesamt und Kindertagesstätten den der am Standort Großrudestedt im Bereich Personenstandswe- Sachbearbeiterin: Frau Scholz sen tätigen Mitarbeiterin, werden die Aufgaben des Standesamtes E-Mail: martina.scholz@vg-andermarke.de oder ab sofort ausschließlich am Standort Schloßvippach wahrgenommen werden. Auch die durch die ausgeschiedene Mitarbeiterin betreuten standesamt@vg-andermarke.de, Aufgabenbereiche „Kindertagesstätten“ und „Friedhofswesen“ werden Tel.: 036371 540-12 zukünftig von den Mitarbeitern am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Aufgabenbereich Friedhofswesen in Schloßvippach bearbeitet. Sachbearbeiterin: Frau Stockmann Unabhängig von Ihrem Wohnsitz innerhalb der Verwaltungsgemein- E-Mail: petra.stockmann@vg-anderMarke.de schaft vereinbaren Sie bitte einen Termin im Rahmen der u. g. Öff- nungszeiten per Telefon oder E-Mail. Tel.: 036371 540-25 Öffnungszeiten Vielen Dank für Ihr Verständnis. am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft in Schloßvippach: Schloßvippach, den 3. Dezember 2020 Mo., Do. und Fr.: 09:00 bis 12:00 Uhr gez. Georgi Die.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Gemeinschaftsvorsitzender Mi.: geschlossen
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -7- Nr. 12/2020 Einvernehmliche Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Scherkonde- tal und der Verwaltungsgemeinschaft An der Marke zur Übertragung der kaufmännischen und verwaltungs- mäßigen Geschäftsbesorgung des Abwasserzweckverbandes Scherkondetal auf die Verwaltungsgemeinschaft An der Marke Die einvernehmliche Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem beit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober Abwasserzweckverband Scherkondetal und der Verwaltungsgemein- 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom schaft An der Marke zur Übertragung der kaufmännischen und ver- 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), auf die vorstehend angeführte Veröffent- waltungsmäßigen Geschäftsbesorgung des Abwasserzweckverbandes lichung hingewiesen. Scherkondetal auf die Verwaltungsgemeinschaft An der Marke vom In der Folge wird die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach ab 18. September 2020 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das dem 01. Januar 2021 keine Dienstleistungen mehr für den Abwasser- Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde, mit zweckverband Scherkondetal erbringen. Schreiben vom 18. November 2020, Az. 030.019:6810/AZV, rechtsauf- sichtlich genehmigt. Die amtliche Bekanntmachung der einvernehmli- Schloßvippach, den 30. November 2020 chen Aufhebung erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes des Landkrei- gez. Georgi ses Sömmerda Nr. 47/2020 vom 25. November 2020. Gemeinschaftsvorsitzender Hierauf Bezug nehmend wird gemäß § 13 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsar- Impressum Amtsblatt der VG „Gramme-Vippach“ Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Langewiesen, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Herausgeber: VG Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil der Verwaltungsgemein- schaft: Der Gemeinschaftsvorsitzende Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinden: Bürgermeister Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Sybille Fricke, erreichbar unter Tel.: 0152 / 59428561, E-Mail: s.fricke@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An- schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge- naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun- gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: 1. Das Amtsblatt einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jeder Nachdruck bedarf der Einwilligung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Vippach. Dies gilt auch für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 2. Sofern in den in den öffentlichen Bekanntmachungen der Beschlüsse der Ge- meinderäte auf Anlagen verwiesen wird, so sind diese für die Dauer von sieben aufeinanderfolgenden Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Auslegung, im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, a) für die Gemeinden Eckstedt, Markvippach, Schloßvippach, Sprötau und Vogels- berg am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach sowie b) für die Gemeinden Alperstedt, Großmölsen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Nöda, Ollendorf, Udestedt am Standort Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt während der jeweiligen allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt; dienstfreie Tage zählen bei der Berechnung der Auslegungsfrist nicht mit. 3. Die Verantwortung für den Inhalt der im nicht amtlichen Teil des Amtsblattes erfolgenden Veröffentlichungen liegt ausschließlich beim jeweiligen Verfasser. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Veröffentlichung kein Rechts- anspruch besteht, diese ausschließlich die Auffassung(en) des Verfassers bzw. der Verfasser wiedergeben und nicht die der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vip- pach und/oder einer ihrer Mitgliedsgemeinden. Sie sind auch nicht als einseitige Parteinahme der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach oder einer ihrer Mit- gliedsgemeinden zugunsten oder zulasten bestimmter Parteien, Gruppierungen, Verbände, Vereine etc. zu verstehen. Die Veröffentlichungen werden in der Regel nach der Reihe ihres Eingangs in der zugegangenen Fassung und in nicht korrigier- ter Weise veröffentlicht. Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach behält sich vor, zugeleitete Manuskripte zu kürzen. 4. Sämtliche Daten, die der Verwaltungsgemeinschaft zur Veröffentlichung im amt- lichen und nicht amtlichen Teil des Amtsblattes übermittelt werden, unterliegen der Verantwortung des jeweiligen Verfassers. Es wird davon ausgegangen, dass den Verfassern für die im nicht amtlichen Teil des Amtsblattes veröffentlichten perso- nenbezogenen Daten eine Einwilligung der Betroffenen zur Verwendung dieser Daten vorliegt. Dies betrifft ebenso das Einverständnis, ggf. auf Fotografien veröf- fentlicht zu werden.
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -8- Nr. 12/2020 Mitteilung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen, in diesem Jahr werden die Wasseruhren nicht durch eine beauftragte Firma abgelesen. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer bzw. -nutzer der Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt ihren Zählerstand der Wasseruhr zum 31. Dezember 2020 abzulesen und in das unten angefügte Formular einzutragen. Bitte senden Sie dieses bis spätestens 13. Januar 2021 an die Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Vippach, Außenstelle Großrudestedt, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt. Sie haben auch die Möglichkeit, den Zählerstand in den Briefkasten Ihrer Gemeinde einzuwerfen oder dienstags (in Ollendorf montags) während der Bürgermeistersprechzeiten in den Gemeinden abzugeben. Gern können Sie uns die geforderten Daten über unsere E-Mail-Adresse nicole.schmidt@gramme-vippach.de melden. Sollten bis zum 14. Januar 2021 keine Ablesedaten vorliegen, werden die Wassergebühren auf Grundlage des Vorjahresverbrauches geschätzt. Bitte beachten Sie die Informationspflichten gemäß den Datenschutzbestimmungen auf der folgenden Seite. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schmidt (036204 570-23). Zählerstand Vielen Dank für Ihre Unterstützung. gez. Poppitz Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue Zählernummer bitte hier abtrennen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ablesung des Wasserzählers Name, Vorname Straße, Hausnummer Ort Zählernummer Zählerstand am 31.12.2020 Datum, Unterschrift
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ -9- Nr. 12/2020 Informationspflichten bei Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit/en Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit: der Abrechnung von Wassergebühren 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist: Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach i.V.m. dem Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue und des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung Gramme-Vippach Erfurter Straße 6 99195 Schloßvippach Tel.: 036371 540-0 Fax: 036371 540-29 E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Frau Nicole Schmidt Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach Email: datenschutz@gramme-vippach.de ; Telefon: 036204/ 570-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben für die Ermittlung, Festsetzung und Anforderungen von Wassergebühren, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Nebenarbeiten (z. B. Vollstreckung). 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i. V. m. § 2 Abs. 1 ThürKAG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürKO sowie der Wasserbenutzungssatzung und Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung erhoben. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: (x) innerhalb der Behörde, nämlich: Sachbereich Wasser, Kämmerei, Kasse (x) Dritte: Landratsamt Sömmerda, Kreiskasse Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland erfolgt nicht. 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es zur Bearbeitung im Rahmen des erhobenen Zweckes erforderlich ist, also bis das Vertragsverhältnis beendet ist und sämtliche gegenseitige Ansprüche erfüllt sind oder keine gesetzliche Rechtfertigungsgründe für eine Speicherung bestehen. Die Aufbewahrungsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre. 7. Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte: a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO). b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO). c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Jede betroffene Person hat darüber hinaus das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, nämlich Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt; Tel. 0361 5731129-00, E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. 8. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO sowie § 2 Abs. 1 ThürKAG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürKO sowie der Wasserbenutzungssatzung und Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung.
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ - 10 - Nr. 12/2020 nicht öffentlicher Teil Gemeinde Eckstedt (Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Bekanntmachung der in der 11. Sitzung des Gemein- Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der derates der Gemeinde Eckstedt am 16. November 2020 Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter gefassten Beschlüsse bzw. anonymisierten Form bekannt gemacht.) In der 11. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eckstedt am Beschluss Nr. 32/11/2020 16. November 2020, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und Stundung von Gewerbesteuerforderungen in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten Eckstedt, den 24. November 2020 und beschlossen, was hiermit gemäß 40 Abs. 2 der Thüringer Kom- gez. Schnabel munalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom Bürgermeisterin 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Geset- zes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), öffentlich bekannt gemacht wird. Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschrift des öffentlichen Teils kann im Haupt- Gemeinde Großmölsen amt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6 in 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen. öffentlicher Teil: Vierte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs- konzeptes der Gemeinde Großmölsen für das Haus- Beschluss Nr. 29/11/2020 Haushaltssatzung der Gemeinde Eckstedt für das Haushaltsjahr haltsjahr 2020 2021 samt ihrer Anlagen Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen hat in seiner Sitzung Aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) am 10. November 2020 unter Beschluss Nr. 06/08/2020 die Vierte vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemein- Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der der Gemein- de Großmölsen für den Konsolidierungszeitraum 2016 bis 2030 be- derat der Gemeinde Eckstedt im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am schlossen. Nachdem die Fortschreibung des in Rede stehenden Haus- 16. November 2020 das Folgende beschlossen: haltskonsolidierungskonzeptes an die Rechtsaufsichtsbehörde, das 1. Der Gemeinderat erlässt zur Haushaltsführung für das Jahr 2021 die Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde, vor- vorgelegte Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen. gelegt wurde, wurden von dort mit Schreiben vom 23. November 2020, 2. Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses. Az. 902.16:68017/2020/10112020, keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung samt ihrer Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen. Die Vierte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Ge- meinde Großmölsen für das Haushaltsjahr 2020 liegt zur Einsichtnahme Abstimmungsergebnis: bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums öffentlich aus. Es kann in der einstimmig angenommen Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Beschluss Nr. 30/11/2020 Amt für Finanzverwaltung Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Eckstedt für Außenstelle Großrudestedt das Haushaltsjahr 2021 Bahnhofstraße 16 Aufgrund des § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 99195 Großrudestedt 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinde- zu den Amtsstunden eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass auf- rat der Gemeinde Eckstedt im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am grund der anhaltenden Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach 16. November 2020 das Folgende beschlossen: vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 statt- 1. Die Gemeinde Eckstedt erlässt als gesonderte Pflichtanlage zur finden kann. Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 den vorgelegten Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021. Großmölsen, den 24. November 2020 2. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und Be- i. V. gez. Freyer standteil dieses Beschlusses. 3. Der Gemeinschaftsvorsitzende wird beauftragt, die Pflichtanlagen Ballin zusammen mit der Haushaltssatzung der Gemeinde Eckstedt für Bürgermeister das Haushaltsjahr 2021 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen. Öffentliche Bekanntmachung Abstimmungsergebnis: Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen hat in seiner Sitzung am mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung 10. November 2020 die Haushaltssatzung der Gemeinde Großmölsen angenommen für das Haushaltsjahr 2020 in nachstehender Fassung beschlossen. Beschluss Nr. 31/11/2020 Auf der Grundlage des § 59 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung Vergabe der Lieferung und Leistung von Spielgeräten für den Spiel- (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 platz am Sportplatz (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni - wird zurückgestellt - 2020 (GVBl. S. 277, 278), ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Sömmerda als unterer staatlicher Verwaltungsbehörde, zur Beschluss Nr. 32/11/2020 Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde von dort mit Antrag der Sportgemeinschaft „TRAKTOR“ Eckstedt e. V. auf Ver- Bescheid vom 24. November 2020 (Az. 902.58:68017/2020/10112020) längerung der Vereinbarung über die Abrechnung der Betriebskos- erteilt. ten für das Sportlerheim Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung Die vorstehend angeführte Satzung wird nachstehend durch Veröffent- (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 lichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 4 ThürKO ist die 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinderat der Gemeinde Eckstedt Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 16. November 2020 das Fol- Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen gende beschlossen: und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekannt- machung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- 1. Dem Antrag der Sportgemeinschaft „Traktor“ Eckstedt e. V. auf Wei- res nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde terführung der Abrechnungsregelung der variablen Betriebskosten Großmölsen oder der Verwaltungsgemeinschaft Gramme Vippach für für das Sportlerheim Eckstedt mit Anteil von 30 v. H. für den Verein die angeführte Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die und Anteil von 70 v. H. für die Gemeinde für das Jahr 2020 wird Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der zugestimmt. Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich. 2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, mit der Sport- gemeinschaft „Traktor“ Eckstedt e.V. eine entsprechende Vereinba- Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß rung zu schließen, mit Auflagen für die Sportgemeinschaft „Traktor“ § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er kann zum Umgang mit dem Sportlerheim, wie die Verpflichtung zur regel- bis zum 4. Januar 2021 mäßigen Reinigung, einem Heizungsmanagement etc. in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Finanzielle Auswirkungen: Amt für Finanzverwaltung Mindereinnahmen Sachkonto 5610.1670 Außenstelle Großrudestedt Abstimmungsergebnis: Bahnhofstraße 16 einstimmig angenommen 99195 Großrudestedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ - 11 - Nr. 12/2020 zu den Amtsstunden eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Haus- 2. Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach wird beauftragt, die haltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech- beschlussgegenständliche Satzung an die Rechtsaufsichtsbehörde nung des Haushaltsjahres 2020 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Ein- vorzulegen. sichtnahme zur Verfügung gehalten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund 3. Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach wird ferner beauf- der anhaltenden Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach vorhe- tragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist riger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden auch anzugeben, wo die Satzung mit ihren Anlagen während der kann. Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund- Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben Nasen-Schutz zu tragen. werden kann. Großmölsen, den 3. Dezember 2020 Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Ollendorf gez. Ballin wird einschließlich der Planzeichnung, der Begründung und des Grün- Bürgermeister ordnungsplanes, zu jedermanns Einsicht gehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Satzung kann einschließlich ihrer Haushaltssatzung der Gemeinde Großmölsen (Land- Bestandteile und Anlagen in der kreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2020 Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Außenstelle Großrudestedt Aufgrund der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 der Neubekannt- Bauamt, Zimmer 106 machung der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 28. Jan. 2003 Bahnhofstraße 16 (GVBl. Nr. 2 S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Gemeinde- 99195 Großrudestedt rat der Gemeinde Großmölsen folgende Haushaltssatzung: während der allgemeinen Dienstzeiten §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr sowie wird hiermit festgesetzt; er schließt Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit eingesehen werden. Die Satzung ist zusätzlich auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.gramme-vippach.de unter den Rubriken 354.610 EUR „Verwaltung“ -> „Ortsrecht“ -> „Satzungen“ zugänglich gemacht. und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie 64.890 EUR eine Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude nur nach vorheriger Ter- ab. minvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden kann. §2 Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund-Nasen- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investiti- Schutz zu tragen. onsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt. Hinweise: §3 1. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens- a) nach § 44 Abs. 3 BauGB der Entschädigungsberechtigte Ent- haushalt wird auf 64.000 EUR festgesetzt. schädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 §4 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern wer- kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass den wie folgt festgesetzt: er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä- digungspflichtigen beantragt. 1. Grundsteuer b) nach § 44 Abs. 4 BauGB ein Entschädigungsanspruch erlischt, a) für die land- und 450 v. H. wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- forstwirtschaftliche Betriebe (A) derjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeich- b) für die Grundstücke (B) 450 v. H. neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des 2. Gewerbesteuer 395 v. H. Anspruchs herbeigeführt wird. 2. Gemäß § 47 Abs. 2 VwGO kann jede Person, die geltend macht, §5 durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus- verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden, sowie gaben nach dem Haushaltsplan 2020 wird auf 59.101 EUR festgesetzt. jede Behörde innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der §6 Rechtsvorschrift Antrag auf Normenkontrolle stellen. Der Antrag Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft. kann nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechts- vorschrift gestellt werden und ist gegen die Körperschaft, Anstalt Großmölsen, den 03. Dezember 2020 oder Stiftung zu richten, welche die Rechtsvorschrift erlassen hat. gez. Ballin (Siegelabdruck) 3. Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine beacht- Bürgermeister liche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3BauGB be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ollendorf geltend gemacht wor- Gemeinde Ollendorf den ist. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ollendorf, den 1. Dezember 2020 Öffentliche Bekanntmachung gez. Reifarth Der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf hat im öffentlichen Teil seiner Bürgermeister 12. Sitzung am 24. September 2020 mit Beschluss 02/12/2020 die Klar- stellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Ollendorf, bestehend aus der Satzung mit Planzeichnung, Begründung und dem Grünord- nungsplan, beschlossen. Der Beschluss wird nachstehend auf Grund- lage des § 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches Gemeinde Vogelsberg (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 G des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), ortsüblich bekannt gemacht: Bekanntmachung der in der 10. Sitzung des Gemein- Beschluss Nr. 02/12/2020 derates der Gemeinde Vogelsberg am 1. Oktober 2020 Satzungsbeschluss zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergän- gefassten Beschlüsse zungssatzung Auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Baugesetzbu- In der 10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vogelsberg am ches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1. Oktober 2020, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), hat der Gemeinderat der Gemeinde beschlossen, was hiermit gemäß 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunal- Ollendorf im öffentlichen Teil seiner 12. Sitzung am 24. September 2020 ordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Janu- ar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom das Folgende beschlossen: 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), öffentlich bekannt gemacht wird. Die 1. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, bestehend aus dem Sat- Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen zungsentwurf mit Planzeichnung, Begründung und Grünordnungs- sowie in die Niederschrift des öffentlichen Teils kann im Hauptamt der plan (GOP) wird nach der diesem Beschluss beigefügten Anlage Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6 in 99195 beschlossen. Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ - 12 - Nr. 12/2020 öffentlicher Teil: Beschluss Nr. 34/10/2020 Andere Behörden, Körperschaften und dgl. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommu- naler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsan- „DIE SÖM“ auf 2022 verschoben geboten der Gemeinde Vogelsberg - zurückgestellt - Geplante Regionalmesse 2021 aufgrund von Beschluss Nr. 35/10/2020 Corona abgesagt Vergabe der Lieferung und Leistung eines gebrauchten Multicars Mit neuem Konzept, neuem Termin und neu- für den Bauhof em Veranstalter wollte die Regionalmesse im Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung nächsten Jahr frisch durchstarten: „DIE SÖM“ (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 sollte erstmals im Frühling, Anfang Mai 2021, (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni stattfinden. Auch die Ausstellungsfläche sollte 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogels- erweitert werden. Zusätzlich zur Unstruthalle hatten die Organisatoren berg im öffentlichen Teil seiner 10. Sitzung am 1. Oktober 2020 das Fol- geplant, das Freigelände des Kurt-Neubert-Sportpark zu nutzen. gende beschlossen: Doch die Dynamik des Covid-19-Infektionsgeschehens macht vor dem 1. Die Lieferung und Leistung eines gebrauchten Multicars „Fumo Landkreis Sömmerda nicht Halt. Auch hier steigen die Infektionszahlen Carrier“, für den Bauhof, wird auf der Grundlage des Angebotes vom seit Oktober rasant. Und es ist nicht abzusehen, wie sich die Corona- 8. September 2020 an die Pandemie bis zum Frühjahr entwickeln wird. Weymann Technik GmbH Nach langen Überlegungen und in Absprache mit dem Bürgermeister Bahnhofstraße 74 a der Stadt Sömmerda und der RAM Regio Ausstellungs GmbH wurde 99955 Bad Tennstedt daher entschieden, die Messe für das Jahr 2021 abzusagen. „Wenn zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 40.800,00 EUR vergeben. wir die Messe erfolgreich und für die Besucher ansprechend und ohne 2. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh- Einschränkungen durchführen wollen, müssen wir die Veranstaltung auf mer nach Ziffer 1 dieses Beschlusses zu beauftragen. 2022 verschieben“, erklärt Landrat Harald Henning. Um den Besuchern und den Ausstellern ein erfolgreiches Erlebnis zu Finanzielle Auswirkungen: verschaffen, bedarf es für „DIE SÖM“ eines verantwortungsvollen und Ausgabe Sachkonto 7710.9350: 40.800,00 EUR genehmigungsfähigen Infektionsschutzkonzepts, das so erstellt sein Abstimmungsergebnis: müsste, dass keinerlei Gefahr für die Besucherinnen und Besucher be- mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung steht. Nach aktueller Einschätzung des Landratsamtes kann ein solches angenommen zuverlässiges Hygienekonzept für den Veranstaltungsort, den gewählten Zeitraum und die erwarteten Besucherzahlen nicht in Aussicht gestellt Beschluss Nr. 36/10/2020 werden. Vergabe der Lieferung und Leistung von Einsatzkleidung für die Die 26. Regionalmesse wird im Jahr 2022 am 14. und 15. Mai stattfinden Freiwillige Feuerwehr - das neue Konzept wird beibehalten. Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 Weitere Informationen finden Sie auf der Website (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni www.ausstellung-soem.de. 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogels- berg im öffentlichen Teil seiner 10. Sitzung am 1. Oktober 2020 das Fol- Wenn Sie Anmerkungen oder Fragen zur Messe haben, können Sie sich gende beschlossen: jederzeit an die verantwortlichen Personen wenden: 1. Die Lieferung und Leistung von Einsatzbekleidung für die Freiwillige RAM Regio Landratsamt Feuerwehr wird auf der Grundlage des Angebotes vom 17. Septem- Ausstellungs GmbH Sömmerda ber 2020 an die Brandschutztechnik Müller GmbH Silvana Kukowka Hannah Liese Gewerbestraße 1 Projektleiterin Amt für Öffentlichkeitsarbeit 99869 Drei Gleichen Tel.: 0361 56 555-16 Tel.: 03634 354-408 zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 4.187,95 EUR vergeben. E-Mail: E-Mail: 2. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh- s.kukowka@ram-messe.de wifoe@lra-soemmerda.de mer nach Ziffer 1 dieses Beschlusses zu beauftragen. Finanzielle Auswirkungen: Ausgabe Sachkonto 1300.9350: 4.187,95 EUR Bekanntmachung der Thüringer Tierseuchenkasse Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen www.thueringertierseuchenkasse.de Beschluss Nr. 37/10/2020 Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, nachträgliche Genehmigung der Erhebung von Widerspruch ge- gen den Bescheid des Staatlichen Schulamtes Südthüringen vom der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2021 28. August 2020, Az. R2/90011/§30a, über den Zuschuss des Frei- Sehr geehrte Tierbesitzer, staats Thüringen zum Ausgleich des Einnahmeverlustes aufgrund die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhe- der Aussetzung der Elternbeitragspflicht nach § 30a ThürKitaG bung 2021 zum Stichtag 03.01.2021 durch. Alle Tierbesitzer, die bis- Aufgrund des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in her nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetz- zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. lichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender S. 277, 278), hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogelsberg im öffentli- Satzung nachzukommen. chen Teil seiner Sitzung am 1. Oktober 2020 beschlossen, die durch den Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Bürgermeister am 4. September 2020 erfolgte Widerspruchserhebung Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hinge- gegen den Bescheid des Staatlichen Schulamtes Südthüringen vom wiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer 28. August 2020, Az. R2/90011/§ 30a, über den Zuschuss des Freistaats Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesam- Thüringen zum Ausgleich des Einnahmeverlustes aufgrund der Aus- tes für Statistik durchgeführt wird. setzung der Elternbeitragspflicht nach § 30a ThürKitaG nachträglich zu genehmigen. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Abstimmungsergebnis: Satzung einstimmig angenommen der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung nicht öffentlicher Teil von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2021 (Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset- Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter zes vom 2. Juli 2019 (GVBI. S. 236), hat der Verwaltungsrat der Tierseu- bzw. anonymisierten Form bekannt gemacht.) chenkasse am 22. Oktober 2020 folgende Satzung beschlossen: Beschluss Nr. 38/10/2020 §1 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2021 wer- Vogelsberg, den 7. Oktober 2020 den die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: gez. Schmidt Bürgermeister 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro
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