Angebote 2019 Firmen, Vereine, Bus- und Reisegruppen - Spargelhof Kremmen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gutes zum Mitnehmen · Feldfrischer Kremmener Spargel aus eigenem Anbau · Pflückfrische Erdbeeren · Handverlesene Kremmener Heidelbeeren aus eigenem Anbau (auch Selbstpflücke) · Kürbisse in vielen Sorten · Kremmener Freilandgänse und Enten · Hausgemachte und regionale Produkte aus unserem Hofladen u. a. Secco-Spezialitäten · Blumenfelder zum Selbstpflücken Gutes zum Verweilen · Hofgastronomie mit saisonaler Küche · Biergarten · Bauernhof-Eis Gutes und Interessantes · Betriebsführungen „Frisch vom Feld auf den Teller“ · Verkostungen im Hofladen · Themen-Tage und Veranstaltungen · Kutschfahrten mit der historischen Postkutsche Gutes für Groß & Klein · Spielplatz, Buddelkiste und Kletterparcours · Großer Hüpftraktor und Klettermähdrescher · Streichelzoo mit zahmen Ziegen · Strohburg und Matschstrecke
Unsere Spargelzeit Theodor Fontanes Weg führte auf seinen „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“ auch in die Gegend um im Frühling Kremmen. Im Jahr 2019 jährt sich nun Fontanes Geburtstag zum 200. Mal. Grund genug, um auf seinen Spuren die Ackerbürgerstadt mit ihrem historischen Stadtkern, dem größten Scheunenviertel Europas und ihrer reizvollen Umgebung zu besuchen. Hier bauen wir seit 2008 unseren Kremmener Spargel an, denn auf den Feldern des Rhinluchs wächst und gedeiht dieser besonders gut. Neben dem königlichen Gemüse bieten wir Ihnen je nach Saison außerdem handverlesene Heidel- beeren und zur Gänsezeit frische Freilandgänse und Enten aus eigener Aufzucht an. Im Herbst erfreuen wir Sie wieder mit vielen bunten Kürbissorten und neben dem beliebten Entenbuffet mit einem weiteren rustikalen Buffetangebot. In diesem Sinne heben wir ein Gläschen unseres selbstgemachten Birnenbrandes auf Fontane und prosten einander freundlich zu. Ihr Malte Voigts, Ernst-August Winkelmann & Team
April · Mai · Juni Gruppenangebot in der Spargelsaison À la carte Dienstag bis Samstag, Sonntag auf Anfrage, ab 20 Personen Begrüßung mit einem Glas Erdbeer- oder Kürbissecco alle Preise auf Anfrage Kremmener Spargelsuppe Kremmener Spargel (300 g) mit Soße nach Wahl … mit Kräuter-Rührei … mit rohem oder gekochtem Schinken … mit gebratenem Hähnchensteak … mit paniertem Schnitzel Eisbecher mit frischen Erdbeeren (sobald die deutsche Erdbeerernte beginnt) 1 Stück frisch gebackener Kuchen mit Kaffee oder Tee so viel Sie möchten Buffetangebote auf Anfrage Jeden Montag ab 15.4. ganztägig: SPARGEL-SATT-BUFFET (außer 22.4.) Vorspeisen: Spargelcremesuppe, klare Spargelbrühe, Kremmener Hofsalat zum selbst variieren: Blattsalat, Gurke, Paprika, Tomate Hauptgänge: Auswahl von Schinken aus der Landfleischerei Joppe, Kremmener Stangenspargel mit Sauce Hollandaise oder brauner Butter, Schnitzel Wiener Art, Hähnchenschnitzel, Frikassee vom Kremmener Landgockel, Petersilienkartoffeln, Reis, Desserts: Rote Grütze mit Vanillesoße, Kuchen
Unser Hofladen hält während der Spargelzeit unseren erntefrischen Kremmener Spargel für Sie bereit. Neben unseren handverlesenen Heidelbeeren finden Sie bei uns knackiges Obst & Gemüse, leckere Säfte, Marmeladen, legefrische Eier und vieles mehr – direkt von den Erzeugern aus unserer Region. Verkosten Sie z. B. unseren köstlichen und gesunden Heidelbeerdirektsaft und andere Spezialitäten aus eigener Ernte, ob für den eigenen Gaumen oder als Mitbringsel, in unserem Hofladen finden Sie
zahlreiche, mit viel Liebe und Kreativität zusammengestellte Besonderheiten. Daneben bieten wir Ihnen farbenfrohe Keramikprodukte und leckeres Bauernhof-Eis von der Milchtankstelle in Schwante. Im September und Oktober halten die herrlich bunten Kürbisse in ihrer ganzen Vielfalt Einzug in unseren Hofladen. Im November und Dezember bieten wir Ihnen neben saisonalem Obst und Gemüse eine Auswahl individueller Dekorations- und Geschenkartikel rund um die Advents- und Weihnachtszeit.
Juli · August Gruppenangebot in der Heidelbeersaison À la carte Montag bis Sonntag, ab 20 Personen Begrüßung mit einem Glas Heidelbeer-, Erdbeer- oder Kürbissecco alle Preise auf Anfrage Pfifferlingssüppchen verfeinert mit Schmand, Schnittlauch und Mini-Semmel Pasta vegetarisch: Bandnudeln mit Pfifferlingsrahm Kremmener Kohlroulade mit Speckkartoffeln Paniertes Schnitzel mit Pfifferlingen in Sahnesoße und Speckkartoffeln Hausgemachte Heidelbeerschnitte mit frischen Heidelbeeren und Mascarpone-Pudding und Holunderglasur, Kaffee oder Tee so viel Sie möchten Buffetangebote auf Anfrage Jeden Freitag im Juli und August von 17-21 Uhr: GRILLBUFFET MIT BURGER-STATION Frisch vom Grill: verschiedene Nackensteaks, Hähnchensteaks, Fercher Rostbratwurst von der Landfleischerei Joppe grob und fein, Burger klassisch, Cheeseburger, Kremmener Burger Kalte und warme Beilagen: Kremmener Hofsalat zum selbst variieren: Blattsalat, Gurke, Paprika, Tomate, cremiger Kartoffelsalat mit Lauchzwiebeln, Ofenkartoffel, Maiskolben Desserts: Rote Grütze mit Vanillesoße, Kuchen
September · Oktober Gruppenangebot in der Kürbissaison À la carte Mittwoch bis Sonntag, ab 20 Personen (keine Gruppen am 1.9., 20.+21.9., 19.+20.10.) Begrüßung mit einem Glas Heidelbeer-, Erdbeer- oder Kürbissecco alle Preise auf Anfrage Kürbissüppchen verfeinert mit Schmand, Kürbiskernöl und Kürbiskernen Gebackener Kürbis mit würzigem Schmand, Kürbiskernöl und Kürbiskernen Kremmener Kohlroulade mit Speckkartoffeln Paniertes Schnitzel mit frischen Champignons in Sahnesoße und Speckkartoffeln 1 Stück Landfrauen-Blechkuchen mit Kaffee oder Tee so viel Sie möchten Buffetangebote auf Anfrage Jeden Freitag im September von 17-21 Uhr: RUSTIKALES BUFFET (außer am 20.9.) Vorspeise: Kürbissuppe mit Kürbiskernen und Kürbiskernöl Hauptgänge: Geschnetzeltes „Züricher Art“ mit Champignons und Butterreis, Ofenfrischer Hof- braten mit buntem Gemüse und Petersilienkartoffeln, Penne in fruchtiger Tomatensalsa mit Rucola und Parmesan, Hausmacher Sülze und frischer Hackepeter, Schlachtewurstauswahl aus der Landfleischerei Joppe und kleine Buletten vom Brett, Schmalz und Butter, Brotauswahl Desserts: Rote Grütze mit Vanillesoße Jeden Freitag im Oktober von 17-21 Uhr: ENTENBUFFET Vorspeisen: Brühe von der Ente mit Wurzelgemüse, Kremmener Hofsalat zum selbst variieren: Blatt- salat, Gurke, Paprika, Tomate Hauptgänge: knuspriger Entenbraten, Entenleber-Zwiebelpfanne, Rotkohl, Grünkohl, Kartoffelklöße, Petersilienkartoffeln, Schupfnudelpfanne, Schlachtewurstauswahl aus der Landfleischerei Joppe und kleine Buletten vom Brett, Schmalz und Butter, Brotauswahl Desserts: Rote Grütze mit Vanillesoße, Quark mit Fruchtkompott
Unsere Kürbiszeit im Herbst
November · Dezember Gruppenangebot in der Gänsesaison Montag bis Samstag ab 20 Personen Begrüßung mit einem Glas Heidelbeer- alle Preise oder Kürbissecco auf Anfrage 3-Gänge-Menü Ein Gruß aus der Küche: frisch gebackenes Brot mit hausgemachtem Gänseschmalz Consommé von der Gans Gänsekeule mit Rot- oder Grünkohl und Kartoffeln oder Kartoffelklößen Apfelstrudel mit Vanillesoße Jeden Montag ganztägig: ENTENBUFFET (außer 11.11.) Vorspeisen: Brühe von der Ente mit Wurzelgemüse, Kremmener Hofsalat zum selbst variieren: Blattsalat, Gurke, Paprika, Tomate Hauptgänge: knuspriger Entenbraten, Entenleber- Zwiebelpfanne, Rotkohl, Grünkohl, Kartoffelklöße, Petersilienkartoffeln, Schupfnudelpfanne, Schlachte- wurstauswahl aus der Landfleischerei Joppe und kleine Buletten vom Brett, Schmalz und Butter, Brotauswahl Desserts: Rote Grütze mit Vanillesoße, Quark mit Fruchtkompott
Unsere Winterzeit Gans.Schön.Wild
Unsere Angebote sind ab 20 zahlenden Personen (Gesamtrechnung für Speisen) und mind. 1 Stunde Aufenthalt pro Gruppe bis Ende 2019 gültig. Vorteile für Ihren Busfahrer und Ihre Reiseleitung: Der Busfahrer erhält bei jedem Besuch im Hofbüro € 10 in bar. Pro Bus erhalten der Busfahrer und der Reiseleiter ein Freiessen und ein Softgetränk gratis, wenn die Gruppe ein Essen gebucht hat. Jeder Busfahrer erhält einen Wertgutschein in Höhe von € 20. Änderungen vorbehalten. Options- und Stornierungsfristen entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. noch mehr schönes... Kutschfahrten mit der historischen Postkutsche alle Preise auf Anfrage je nach Vereinbarung/auf Anfrage Altstadt-Führungen je nach Vereinbarung/auf Anfrage Betriebsführungen in der Spargelzeit „Frisch vom Feld auf den Teller“ ca. 45 Minuten 1-10 Personen pauschal Jede weitere Person
Um uns und Drumrum Nur wenige Minuten vor Berlin, ist Kremmen als „Tor zum Rhinluch“ ein beliebter Ausgangspunkt für erlebnisreiche Tage. Ob Sie mit der Bahn, dem Auto oder Rad unterwegs sind, unser Spargelhof Kremmen lädt Sie zu einer genussvollen Pause ein. 43,7 km Tierpark Kunsterspring, Gühlen Glienicke 28,9 km Genießen Sie eine Rundfahrt in einer echten Post- Rhin paddeln, Neuruppin kutsche durch die Kremmener Altstadt und durch das 30,1 km Fontane-Therme Neuruppin historische Scheunenviertel. Lernen Sie die Ackerbürger- NEURUPPIN 28,9 km stadt Kremmen auf diese einmalige Art von ihrer Fahrgastschiff- fahrt, Neuruppin 167 schönsten Seite kennen. Bis zu zwölf Personen können gleichzeitig die kleine Reise antreten. A24 Wustrau FEHRBELLIN Abfahrt Fehrbellin 30,8 km Schloss A24 Ribbeck ll t schne K re m men is hbar, o f e ic argelh 10 err men, Der Sp t über die A Krem le ic h m e r, und erkrä en: Ob Abfahrt Fehrbe llin sflugs- r w e it ere Au nen s übe wir Ih Für Info eiten stehen g li c h k u n g . mö rfüg zur Ve gerne
44,2 km Schloss Zehdenick 44,1 km Schiffermuseum, 44,7 km Zehdenick Keramik-Museum, Rheinsberg 37,0 km 43,3 km Schloss Schloss Meseberg Rheinsberg 96 LINDOW 30,2 km Straußenfarm Winkler, Neulöwenberg 16,8 km 23,1 km Schloss & Gut Forellenhof, Liebenberg Nassenheide 21,8 km Herzberg Löwenberg Kamelreiten Fleckschnupphof, Nassenheide 176 167 30,0 km Brandenburg- Preußen Museum, 96 26,4 km Wustrau Robustrinderhof Petelka, Freienhagen 0 km elhof Sparg en m Krem 6,3 km Nähmaschinen- Museum, Beetz 10,2 km Bootsfahrten auf dem Rhin, Linum 0,1 km 18,5 km 16,3 km Mahn- und 14,1 km Museumsscheune Schloss Gedenkstätte, Ziegenkäserei/ Scheunenviertel Oranienburg Sachsenhausen Wiesencafé, Flatow Kremmen 16,3 km 6,1 km Kreismuseum Schloss 10,8 km 6,1 km Oberhavel, Ziethen Tier- und Saurier- Bockwindmühle, Oranienburg 11,5 km park Germendorf Vehlefanz Storchendorf KREMMEN 5,8 km Linum Schaugarten, Schwante 16,7 km Ofen- und Keramik-Museum ORANIEN- km Velten 273 Schwante ,8 BURG 19,9 km r6 Grenzturm, 273 Abfahrt nu Nieder Neuendorf Kremmen Abfahrt Velten Oberkrämer > Berlin Herausgeber: Spargelhof Kremmen © 2018 – Alle Rechte vorbehalten. Fotos: Ivo Suchon, S.2: Igor Yuriewich/fotolia, S. 3: istockphoto/getty, S. 6: juefraphoto/stoc. adobe, S. 8: przemekklos/photocase.de – Gestaltung: zumweissenroessl.de, Schäpe/Beelitz
Unsere AGB für Veranstaltungen I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit den Leistungen des Spargelhofs Kremmen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Spargelhofs Kremmen (im Weiteren einheitlich „Hof“ genannt). 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hofes, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluss 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes des Hofes durch den Kunden zustande; diese sind die Vertragspartner. 2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hof eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Der Hof ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hof zugesagten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hofes zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hofes an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3. Rechnungen des Hofes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Hof kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Hof berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. 4. Der Hof ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu ver- langen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine sollen im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 5. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Hof berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. IV. Rücktritt des Hofes 1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Hof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich ge- buchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hofes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichenlassen nicht geleistet, so ist der Hof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist der Hof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hof nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks des Aufenthaltes oder der Veranstaltung, gebucht werden; • der Hof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hofes zuzurechnen ist; • ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr. 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hofes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. V.1. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hofes 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hof geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hofes. Er- folgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistun- gen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. In diesem Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schrift- liche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden vom Hof unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die nicht in An- spruch genommenen vertraglichen Leistungen Schadensersatz zu leisten hat, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden.
Die vorstehenden Regelungen der Nr. 1 gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hofes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. 2. Sofern zwischen dem Hof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hofes auszulösen. Das kostenfreie Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hof ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß obiger Nummer 1 Satz 6 vorliegt. 3. Tritt der Kunde - berechtigt oder unberechtigt - erst zwischen dem 12. Werktag und dem 5. Werktag vor dem Veranstaltungstermin zurück, kann der Hof zuzüglich zum vereinbarten Leistungsangebot 50 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung stellen, bei jedem späteren Rücktritt oder Nichtantritt den gesamten entgangenen Speisenumsatz. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend Ziffer V.1. Nr. 1. 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü der gebuchten Saison des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern 3. bis 4. berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. V.2. Änderung der Teilnehmerzahl, Stornierung einzelner Teilnehmer, Änderung der Anfangszeiten einer Veranstaltung 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hof mitgeteilt wer- den; sie bedarf der Zustimmung des Hofes. 2. Die Stornierung von einzelnen Teilnehmern bis 12 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vertraglich vereinbarten Leistungen, 50 % des preiswertesten 3-Gänge-Menüs der gebuchten Saison. innerhalb der letzten 5 Werktage und bei Nichtantritt 80 % der vertraglich vereinbarten Leistungen, 80 % des preiswertesten 3-Gänge-Menüs der gebuchten Saison. 3. Sollten es weniger als 20 Teilnehmer sein, hat der Vertragspartner kein Anrecht mehr auf die Gruppenangebote des Hofes. In diesem Fall bedarf es der Neuformulierung eines Angebotes. 4. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Hof diesen Abweichungen zu, so kann der Hof die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, den Hof trifft ein Verschulden. VI. Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hof. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. VII. Haftung des Kunden für Schäden Für Beschädigungen oder Verluste, die während einer Veranstaltung eintreten, haftet der Kunde in vollem Umfang seiner Haftpflicht bzw. Be- triebshaftpflicht gegenüber dem Hof, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hofes liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist. VIII. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hofes. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hofes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hofes. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
vom 1. April – 30. Juni empfangen wir Gruppen täglich, außer an Feiertagen Sonntage auf Anfrage 1. Juli – 23. Dezember empfangen wir Gruppen immer Mittwochs bis samstags Sonntage auf Anfrage Unsere Gruppenpreise gelten ab einer Personenzahl von 20. Buffetangebote gemäß Angebot, darüber hinaus auf Anfrage Für Familienfeiern usw. erstellen wir gern individuelle Angebote Spargelhof Kremmen – gegenüber dem Scheunenviertel – Groß - Ziethener Weg 2 16766 Kremmen Tel: 03 30 55 - 208 2080 (Zentrale) info@spargelhof-kremmen.de barrierefrei
Sie können auch lesen