Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
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Angestellte Ärzte aufgepasst! Änderungen bei der Befreiung von der Rentenversicherung Mitgliederinformation 2014
Aus dem Versorgungswerk Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bestimmendes Thema im abgelaufenen Jahr In einem weiteren Beitrag möchten wir Ihnen waren für das Versorgungswerk die Urteile des gerne zeigen, dass in unserem Versorgungs- Bundesozialgerichtes zur Befreiung von der werk bestimmte Risiken durch die Solidar- Versicherung in der Deutschen Rentenversiche- gemeinschaft aller Versicherten abgedeckt rung (DRV). In Entscheidungen vom 31.10.2012 werden. Um welche Risiken es sich dabei wurden die Voraussetzungen und Bedingungen handelt, können Sie im Beitrag der Kollegin dafür neu geregelt. Da die schriftlichen Urteils- Susan Trittmacher nachlesen (S. 6-7). begründungen erst im Frühjahr 2013 vorlagen, konnte erst ab diesem Zeitpunkt mit der Aufar- Manche Ärztinnen und Ärzte werden im Laufe beitung der Urteile begonnen werden. ihres Berufslebens verbeamtet. Dann ist zu be- achten, dass die Rente des Versorgungswerkes Relativ schnell stand fest, dass nunmehr bei unter Umständen auf die Leistungen nach dem jedem Beschäftigungswechsel innerhalb von Beamtenversorgungsrecht angerechnet wer- drei Monaten ein neuer Befreiungsantrag bei den kann. Nur wenige Kolleginnen und Kolle- der DRV gestellt werden muss, um die Zahlung gen sind davon betroffen. Trotzdem sollten sich von zwei Beiträgen (an das Versorgungswerk diese mit der Problematik frühzeitig auseinan- und die DRV) zu vermeiden. Darauf haben wir dersetzen, damit es beim Renteneintritt kein unsere Mitglieder unmittelbar nach Bekannt- böses Erwachen gibt (S. 12-13). werden der Urteile über unsere Internetseite, Veröffentlichungen im Hessischen Ärzteblatt, Und damit Sie sich besser vorstellen können, die Mitgliederinformation sowie durch Merk- wie das Versorgungswerk Ihre Beiträge nach- blätter in den Massensendungen aufmerksam haltig investiert, stellen wir Ihnen in dieser Aus- gemacht. gabe einige Immobilien als Steckbrief vor, die zum Portfolio des Versorgungswerkes gehören Klarheit besteht jetzt auch, was für die Zeit vor (S. 10-11). dem oben genannten Datum gilt. Unterschie- den wird insoweit zwischen klassischen ärzt- Mit diesen auf die eine oder andere Art uns alle lichen Tätigkeiten (zum Beispiel als Ärztin im betreffenden Themen wünsche ich Ihnen eine Krankenhaus) und nicht-klassischen ärztlichen aufschlussreiche Lektüre! Tätigkeiten (zum Beispiel als Pharmareferent). Da diese Thematik von erheblicher Brisanz ist – nämlich über Ihre Zugehörigkeit zum Versor- gungswerk oder zur DRV entscheidet – fragen Sie bitte im Zweifel im Versorgungswerk nach. Dr. med. Brigitte Ende Alle wichtigen Informationen sind in unserem Vorsitzende des Vorstandes Leitartikel zusammengefasst (S. 4-5). Weitere Details finden Sie im Artikel zu den Delegierten- versammlungen (S. 14-15). 2
Inhalt Editorial S. 2 Bei jedem Tätigkeits- und Arbeitgeberwechsel ein neuer DRV-Befreiungsantrag! Wichtige Neuregelung zur Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung S. 4-5 Und wenn es brennt: „Alle für einen ...“ Solidarleistungen werden von allen Versorgungswerk-Mitgliedern finanziert S. 6-7 Relativ sicher, trotzdem attraktiv: Kapitalanlagen in Infrastruktur Versorgungswerk sucht Investitionen, um Mindestrendite von vier Prozent zu erwirtschaften S. 8-9 Erfolgsgeschichte Immobilien Zwei Neuerwerbungen im Steckbrief vorgestellt S. 10-11 Wer beamtet wird, muss aufpassen Renten des Versorgungswerkes werden auf Pensionen angerechnet S. 12-13 Die Webseite: viel Wissen auf einen Blick S. 13 Renten zum 01.01.2014 um ein Prozent erhöht Generationengerechtigkeit: auch Anwartschaften werden angepasst S. 14-15 Zahlungen laufen lückenlos weiter Versorgungswerk stellt IT-System auf SEPA um S. 16 Impressum S. 16 Der Fragebogen: Dr. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg S. 17 Das Versorgungswerk stellt sich vor 6. Teil: Rentenabteilung S. 18-19 3
Bei jedem Tätigkeits- und Arbeitgeber- Versicherungsbetrieb wechsel ein neuer DRV-Befreiungsantrag! Wichtige Neuregelung zur Befreiung von der Deutschen Sie sind als Ärztin oder Arzt in einem angestell- neue auf die jeweilige Tätigkeit bezogene Be- ten Beschäftigungsverhältnis tätig? Dann heißt freiung von der Versicherungspflicht in der ge- es aufgepasst, damit Sie nicht doppelt in Ihre setzlichen Rentenversicherung beantragen. Die Altersversorgung einzahlen. Denn: Künftig müs- DRV prüft dann, ob bei diesem Beschäftigungs- sen Sie bei jedem Stellenwechsel zwingend ei- verhältnis eine spezifische Beschäftigung als nen neuen Befreiungsantrag bei der Deutschen Arzt oder Ärztin ausgeübt wird. Rentenversicherung (DRV) stellen. Erhebliche Veränderungen bei der Befreiung von Zahlun- Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungs- gen an die DRV ergeben sich aus mehreren pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Arbeitnehmerähnliche Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom müssen Sie drei Monate ab Beginn der neuen Selbständige 31.10.2012, die einen Arzt, eine Tierärztin und Beschäftigung stellen, d.h. fristwahrend unter Ein- Bei einer seit dem einen Steuerberater betrafen. Sie haben unmit- haltung der 3-Monatsfrist des § 6 Abs. 4 SGB VI. 31.10.2012 aufgenommenen telbare Folgen für alle berufsständischen Ver- Wird die Frist versäumt, so erfolgt die Befreiung selbständigen oder arbeit- sorgungswerke. erst zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Ver- nehmerähnlichen selbstän- sorgungswerk – und zwar unabhängig davon, digen ärztlichen Tätigkeit Bisher sprach die Deutsche Rentenversicherung ob zuvor bereits die Voraussetzungen für eine muss zunächst ein Antrag eine tätigkeitsbezogene Befreiung aus, wenn Befreiung vorgelegen haben oder nicht. Im Klar- auf Statusfeststellung bei ein Arzt oder einer Ärztin die Berufsausübung text: Für die Zeit, in der die Befreiung fehlt, der DRV gestellt werden. aufnahmen. Diese galt so lange, wie der jeweili- besteht eine doppelte Beitragspflicht für das Damit wird festgestellt, ob ge Beruf ausgeübt wurde. Ein Arbeitgeberwech- berufsständische Versorgungswerk und die eine Versicherungspflicht sel oder eine Änderung des Tätigkeitsinhaltes Deutschen Rentenversicherung Bund! besteht. Besteht eine hatte keine Auswirkung auf die Befreiung. Dies Versicherungspflicht durch ist seit November 2012 anders. Ferner hat das BSG entschieden, dass eine zeit- die DRV, ist ein Antrag auf lich befristete berufsfremde Tätigkeit nicht zu ei- Befreiung von der Versi- Sie haben Ihre Tätigkeit nach dem ner Befreiung berechtigt (§ 6 Abs. 5 S. 2 SGB VI). cherungspflicht für diese 31.10.2012 gewechselt Voraussetzung für die Befreiung ist stets eine Tätigkeit notwendig. Dies berufsgruppenspezifische Befreiung (aufgrund betrifft jedoch nur Selbstän- Die wichtigste Neuerung nach den Entschei- des Wortlautes der Vorschrift „erstreckt sich“; dige, die regelmäßig keinen dungen des BSG: Die Befreiung von der Versi- § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), welche unmittel- versicherungspflichtigen cherungspflicht in der gesetzlichen Rentenver- bar vor Aufnahme der berufsfremden Tätigkeit Arbeitnehmer beschäftigen sicherung (§ 6 SGB VI) beschränkt sich lediglich bestanden haben muss. und die auf Dauer und im auf das konkrete Beschäftigungsverhältnis oder Wesentlichen nur für einen die konkrete Selbständigkeit. Angewandt wird Aus den Urteilen des Bundessozialgerichts er- Auftraggeber tätig sind eine sehr enge Auslegung des Begriffes der gibt sich auch die Frage, was unter einer „we- (arbeitnehmerähnliche „Beschäftigung“ (§ 6 Absatz 5 Satz 1 SGB VI; sentlichen Änderung der Tätigkeit“ zu verstehen Selbständige, z. B. Honorar § 7 SGB IV). Daraus folgt, dass eine einmal ist. Zum heutigen Zeitpunkt ist dies noch nicht ärzte). Niedergelassene erteilte Befreiung von der Rentenversiche- abschließend geklärt. Nach einer Pressemittei- Ärztinnen oder Ärzte sind rungspflicht keine Wirkung für ein späteres lung der Deutschen Rentenversicherung vom reine Selbstständige und Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen 06.05.2013 muss bei einem Aufstieg vom Assis- benötigen keine Befreiung. Arbeitgeber hat – unabhängig davon, ob dabei tenz- bis zum Chefarzt oder auch bei einem Ar- ebenfalls eine für den Arztberuf spezifische beitsplatzwechsel (z. B. Stationswechsel) inner- Beschäftigung ausgeübt wird oder nicht. Die halb des Konzerns kein neuer Befreiungsantrag jeweilige Befreiung ist auf das konkret ausge- gestellt werden. Wechselt jedoch zum Beispiel übte Beschäftigungsverhältnis beschränkt. ein Assistenzarzt in den Bereich des Control- ling oder des Qualitätsmanagements, kann die Folge für die Mitglieder unseres Versorgungs- ausgesprochene Befreiung auch aufgrund einer werkes: Wenn Sie als Angehöriger der freien Be- Änderung des Aufgabengebietes enden, ohne rufe tätig sind, müssen Sie seit dem 01.11.2012 dass der Arbeitgeber wechselt. Dies hat zur Fol- bei jedem Arbeitgeberwechsel zwingend eine ge, dass einem Befreiungsantrag nicht mehr in 4
Rentenversicherung allen Fällen entsprochen werden kann; für die in den vergangenen Jahren von einer konkre- Dauer dieser Tätigkeit müssen also Beiträge an ten Arbeitsplatzbeschreibung abhängig, da nur die DRV abgeführt werden. berufsspezifische Tätigkeiten nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI befreiungsfähig sind. Klassische Beschäftigungsverhältnisse vor dem 31.10.2012 Sollte die Versicherungspflicht in der gesetz lichen Rentenversicherung nachträglich fest Wurden Sie in der Vergangenheit aufgrund der gestellt werden, weil keine berufsspezifische Andere Tätigkeitsfelder Ausübung einer berufsspezifischen Beschäfti- Beschäftigung ausgeübt wird, müssen Betrof- als Arzt oder Ärztin gung oder selbständigen Tätigkeit von der Ver- fene die Beiträge an die Deutsche Rentenver- Ihr Aufgabengebiet bezieht sicherungspflicht befreit und haben den Arbeit- sicherung rückwirkend und für die Zukunft sich nicht mehr ausschließ- geber vor dem 31.10.2012 gewechselt und üben abführen. Wir bitten daher alle betroffenen lich auf das klassische weiterhin Ihre berufsbezogene Beschäftigung Ärztinnen und Ärzte: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Berufsbild des Arztes, d.h. die oder Tätigkeit in einem klassischen Bereich aktuelle Beschäftigung oder Tätigkeit in einem Heilbehandlung? Und zwar aus, d. h. ärztliche Tätigkeit in Krankenhäusern, nicht berufsspezifischen Bereich über eine Be- in einem bestehenden Be- Arztpraxen oder sonstigen medizinischen Ein- freiung von der Versicherungspflicht verfügen. schäftigungsverhältnis eben- richtungen, so ist eine erneute Antragstellung Liegt keine aktuelle Befreiung vor, sollten Sie so wie bei Antritt einer neuen auf Befreiung von der Versicherungspflicht erst umgehend einen Antrag auf Befreiung stellen. Stelle. Dann lassen Sie sich bei einem erneuten Wechsel der Beschäftigung Dazu gehört als Anlage eine Stellen- und Funk- unbedingt über den aktuellen zwingend erforderlich. tionsbeschreibung, eine Kopie des Arbeitsver- Stand der Befreiungspraxis trages sowie gegebenenfalls eine Stellenaus- persönlich beraten! Bei Betriebsprüfungen bei Ihrem Arbeitgeber schreibung. Dies alles schicken Sie bitte dem ist es in dem oben beschriebenen Fall ausrei- Versorgungswerk der Landesärztekammer chend, wenn der ursprüngliche Befreiungsbe- Hessen zu. scheid vorgelegt wird. Einer erneuten Antrag- stellung auf Befreiung für diese Beschäftigung Stellvertretend für einzelne berufsständische bedarf es hier aufgrund des Vertrauensschut- Versorgungswerke steht die Arbeitsgemein- zes nicht. schaft berufsständischer Versorgungseinrich- tungen (ABV) im ständigen Austausch mit der Andere berufsspezifische Beschäftigungs- Deutschen Rentenversicherung, um offene Fra- verhältnisse vor dem 31.10.2012 gen und weitere Details zu klären. Und auch in der Bundesärztekammer gibt es derzeit Überle- Wurden Sie in der Vergangenheit aufgrund gungen, inwieweit der Begriff der ärztlichen Tä- der Ausübung einer anderen berufsspezifi- tigkeit in der Berufsordnung für Ärzte aufgrund schen Beschäftigung oder selbständigen Tä- des Wandels im ärztlichen Berufsbild erweitert tigkeit von der Versicherungspflicht befreit werden muss. und haben sich durch einen Arbeitgeberwech- sel oder Änderung des Arbeitsvertrages vor In Ihrem Interesse bemühen wir uns, die Neu- dem 31.10.2012 von dieser Beschäftigung regelungen des Befreiungsrechtes so effektiv oder Tätigkeit gelöst, so wird für das aktuel- wie möglich umzusetzen. Bitte bedenken Sie je- Den Antrag auf Befreiung le Beschäftigungsverhältnis bis zur nächsten doch: Dies bedeutet für Sie ebenso wie für uns von der Versicherungspflicht Betriebsprüfung ein Überprüfungsverfahren erhöhten bürokratischen Aufwand. Im Zweifels- finden Sie auf der Webseite hinsichtlich des Vorliegens der materiellen Be- fall empfehlen wir Ihnen immer: Lassen Sie sich www.versorgungswerk-laekh.de. freiungsvoraussetzungen verlangt. Das heißt, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Persönliche Beratung zu Ihrem es ist für diese Tätigkeit ein neuer Antrag auf Mitgliederbetreuung beraten, damit Ihnen kein Fall geben Ihnen die Mitarbei- Befreiung von der Versicherungspflicht zu stel- Nachteil entsteht. terinnen und Mitarbeiter der len, um die Beschäftigung beurteilen zu lassen. Mitgliederbetreuung: Der Vertrauensschutz greift in diesen Fällen RAin Astrid Strobach und Britta Mengel Tel. 069/97964-0. nicht. Die Befreiung für diese Tätigkeiten war Geschäftsbereich Versicherungsbetrieb 5
Aus dem Versorgungswerk Und wenn es brennt: „Alle für einen …“ Solidarleistungen werden von allen Versorgungswerk- Bereits bei Gründung im Jahr 1968 haben sich keit, sondern umfasst jedwede ärztliche Tä- die Mütter und Väter des Versorgungswer- tigkeit. Ein Beispiel: Kann eine Fachärztin für kes der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) Chirurgie durch eine rheumatische Erkrankung für ein hohes Maß an Solidarabsicherung ent- nicht mehr operieren, so könnte sie dennoch schieden. Unser weitgehend kapitalgedecktes als Gutachterin ärztlich tätig sein. Gemäß Sat- Finanzierungssystem (die sogenannte modifi- zung und Versorgungsordnung liegt in diesem zierte Anwartschaftsdeckung) bedeutet, dass Fall also keine Berufsunfähigkeit vor. Deshalb ein Mitglied mit seinen Beiträgen überwiegend empfehlen wir den Mitgliedern, die einge- seine eigene spätere Rente finanziert. Lediglich schränkte Berufsunfähigkeit zusätzlich privat ein kleiner, aber wichtiger Teil der Beitragszah- abzusichern. lungen wird für Solidarleistungen verwendet. Hierbei handelt es sich etwa um die Berufs unfähigkeitsrente (BU-Rente), die Kinder- und die Reha-Zuschüsse. Unter den ärztlichen Versorgungswerken nimmt das Versorgungswerk der LÄKH eine Sonderstel- lung ein: Mit der Erweiterten Honorarverteilung (EHV) der KV Hessen gibt es eine zweite Versor- gungseinrichtung, die im Wesentlichen die nie- dergelassenen Ärztinnen und Ärzte (Vertragsärz- te) absichert. Beide Einrichtungen unterscheiden sich auch durch das gewählte versicherungsma- thematische Verfahren. Anders als das oben beschriebene System des Versorgungswerkes arbeitet die EHV nach dem Umlageverfahren. Nach der europäischen Rechtsprechung sind ausreichende Solidarleistungen für betroffe- ne Mitglieder quasi eine Voraussetzung für die Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk und für die berufsständische Versorgung als Bestandteil der sogenannten ersten Säule der Altersversorgung in Deutschland. Auch der am- tierende Vorstand steht zu der bewussten Ent- scheidung, Solidarleistungen für betroffene Kol- leginnen und Kollegen in auskömmlicher Höhe Besonders erwähnenswert ist, dass der An- zu belassen. spruch auf eine BU-Rente des Versorgungs- werkes bereits mit der ersten Beitragszahlung Berufsunfähigkeitsrente sichert besteht. Anders als die Deutsche Rentenver- Mitglieder bei schwerer Krankheit ab sicherung (DRV) kennt das hessische Versor- gungswerk keine Wartezeiten. Derzeit erfolgt Wer als Mitglied infolge einer körperlichen oder eine Zurechnung auf das 65. Lebensjahr: Aus- geistigen Beeinträchtigung den Beruf als Arzt gehend vom Durchschnittsbeitrag der letzten oder Ärztin nicht mehr ausüben kann und sei- zwölf Monate vor der Berufsunfähigkeit wird ne gesamte ärztliche Tätigkeit einstellen muss- das Mitglied so gestellt, als würde es seine Bei- te, hat Anspruch auf eine BU-Rente des Versor- träge bis zu seinem 65. Lebensjahr leisten. gungswerkes. Die „Einstellung der gesamten Die Delegiertenversammlung wird im März ärztlichen Tätigkeit“ bezieht sich jedoch nicht 2014 über eine Veränderung der Zurechnung ausschließlich auf die zuletzt ausgeübte Tätig- auf 60 Jahre entscheiden. 6
DR. SUSAN TRITTMACHER IST VORSTANDSMITGLIED DES VERSORGUNGSWERKES Mitgliedern finanziert Anders als die Altersrente wird eine BU-Rente nicht allein durch die Beiträge des betroffenen Mitglieds, sondern auch durch die Solidarge- meinschaft finanziert. Im Interesse aller Mitglie- der wird deshalb bei einem BU-Antrag streng geprüft, dass die Vorgaben der Satzung und Versorgungsordnung eingehalten sind. Dazu gehört auch, dass Gutachten eingeholt werden. beitsversuches erhält das Mitglied weiterhin die Daneben gibt es Mitwirkungspflichten: Unter BU-Rente, auf die die Einkünfte aus ärztlicher dem Gesichtspunkt „Reha vor Rente“ muss sich Tätigkeit angerechnet werden. Ist danach die Rückkehr in den Beruf möglich, endet die Zah- lung der BU-Rente am Ende des Monats, in dem der Arbeitsversuch endet. Zu den wichtigen Solidarleistungen des hes- sischen Versorgungswerkes gehören auch die Kinderzuschüsse. Alle Mitglieder, die eine Alters- oder eine BU-Rente beziehen, erhal- ten für jedes ihrer Kinder einen Zuschuss von 10 Prozent zu ihrer Rente. Dies sehen Satzung und Versorgungsordnung vor. Der Vorstand hat sich im letzten Jahr jedoch darauf verständigt, der Delegiertenversammlung im März 2014 vor- zuschlagen, Kinderzuschüsse nach einer Über- gangszeit nur noch BU-Rentnern zu gewähren, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Damit folgt das hessische Versorgungswerk vielen anderen Versorgungswerken, die diesen Schritt bereits vollzogen haben. Ausschlagge- bend ist dabei die Tatsache, dass die Ausbildung von Kindern eine Aufgabe des Staates ist und durch Steuermittel finanziert werden sollte. Eine Besonderheit unter den Solidarleistungen stellt der Reha-Zuschuss dar. Ein Zuschuss zu Reha-Maßnahmen wird erstens nachrangig und ein Mitglied während seines Berufsunfähigkeits- zweitens nur anteilig gewährt. Nachrangigkeit verfahrens in zumutbarem Rahmen besonderen bedeutet, dass ein Mitglied seine Ansprüche Maßnahmen wie etwa Heilbehandlungen unter- zunächst gegenüber anderen Leistungsträgern ziehen, um seine Arbeitskraft im besten Fall wie- wie etwa seiner Krankenkasse oder der Berufs- Solidarleistungen der ganz oder zumindest teilweise herzustellen. genossenschaft geltend machen muss. Soll- auf Antrag te eine dieser Einrichtungen die Reha-Kosten Solidarleistungen des Ver- Arbeitsversuch bei laufender BU-Rente übernehmen, entfällt die Beteiligung des Ver- sorgungswerkes werden auf ist möglich für bis zu drei Monate sorgungswerkes. Andernfalls übernimmt das Antrag gewährt. Bei Fragen Versorgungswerk bis zu 50 Prozent der Gesamt- wenden Sie sich bitte an die Wenn bei günstigem Verlauf die Arbeitsfä- kosten für die notwendigen Reha-Maßnahmen. Mitarbeiterinnen und Mitar- higkeit soweit hergestellt und eine ärztliche In jedem Fall muss das betroffene Mitglied ei- beiter der Rentenabteilung: Berufsausübung wieder möglich ist, kann ein nen Eigenanteil tragen. Tel. 069/97964-222 oder Arbeitsversuch von bis zu drei Monaten Dauer rente@versorgungswerk- unternommen werden. Für die Dauer des Ar- Dr. Susan Trittmacher laekh.de 7
Relativ sicher, trotzdem attraktiv: Kapitalanlagen Kapitalanlagen in Infrastruktur Versorgungswerk sucht Investitionen, um Mindestrendite Wie viele andere institutionelle Anleger auch, hat sich das Versorgungswerk in jüngster Zeit der noch relativ neuen Anlageklasse Infrastruktur zu- gewandt: Seit Herbst 2013 werden die Beiträge der Mitglieder auch in Wasserkraftwerke, Fernwär- meleitungen und Krankenhäuser investiert. Ange- sichts der gesunkenen Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere, die traditionell den Schwerpunkt der Kapitalanlage bilden, ist das Versorgungs- werk quasi gezwungen, sich nach Alternativen umzusehen, um seine Zusagen gegenüber den Mitgliedern einhalten zu können. Die Vorgabe für den Geschäftsbereich Kapitalanlagen lautet, eine jährliche Rendite von mindestens 4 Prozent zu erzielen. Infrastrukturinvestitionen sind deshalb ins Visier vieler Anleger geraten, weil dort noch attraktive Renditen zu einem vertretbaren Risiko erzielt werden können. Außerdem korrelieren Korrelation sie kaum mit anderen Anlagen und gleichen ein Wenn Kapitalanlagen Portfolio damit aus. Weil für das Versorgungswerk korrelieren, so ist damit ge- die Sicherheit der Kapitalanlagen oberste Priorität meint, dass eine Beziehung hat, sind Infrastrukturanlagen – im Gegensatz zu zwischen ihnen besteht und anderen Anlagen mit zum Teil höheren Verzinsun- dass sie sich insbesondere gen – von Interesse. ähnlich verhalten bzw. ent- wickeln. So fallen mit den Für ein Portfolio wie das des Versorgungswerkes Kursen von Staatsanleihen ist es hinsichtlich des Risikos und der Stabilität am in der Regel auch die Kurse besten, wenn Anlagen möglichst wenig korrelie- von Unternehmensanlei- ren. Im Idealfall werden dadurch mögliche Verlus- hen (wenn vielleicht auch te bei einer Anlageform mit Gewinnen bei anderen weniger stark oder zeitlich Anlagen ausgeglichen. verzögert). Deshalb korre- lieren Staats- und Unter- Was versteht man unter Infrastruktur? Gemeinhin nehmensanleihen. Dagegen handelt es sich dabei um alle Anlagen oder Ein- ist die Korrelation zwischen richtungen, die eine Volkswirtschaft oder eine Ge- Staatsanleihen und Aktien sellschaft zu ihrem Funktionieren benötigt. Dazu weniger ausgeprägt. gehören technische Einrichtungen wie etwa Stra- ßen oder Anlagen zur Versorgung mit Energie und Wasser oder eher soziale Einrichtungen wie Schu- len und Krankenhäuser. Bei der Art der Beteiligung an einer Anlage oder Einrichtung der Infrastruktur haben sich folgende Möglichkeiten herauskristallisiert arlehen an die Entwickler von Infrastruktur D anlagen (als Fremdkapital) direkte Beteiligungen an Infrastrukturanlagen (als Eigenkapital) 8
von vier Prozent zu erwirtschaften indirekte Beteiligung an Infrastrukturanlagen über einen Fonds indirekte Beteiligung an Infrastrukturanlagen über einen Dachfonds Dachfonds Ein Dachfonds ist wie ein Durch Dachfonds wird die Beteiligung an zahlen- Einzelfonds ein Sonderver- mäßig mehr Projekten als bei einem Einzelfonds mögen in unterschiedlichen möglich. Allerdings erhöhen sich bei einer Dach- Rechtsformen. Im Unter- fondskonstruktion für den Investor meistens auch schied zu einem Einzelfonds die Kosten. Grund: Sowohl auf der Ebene des investiert der Dachfonds aus- Dachfonds als auch auf der Ebene der Einzelfonds schließlich in Fonds und nicht fallen Gebühren für die Manager an. direkt in Infrastrukturanlagen oder Unternehmen. Eine Unterschieden wird bei Infrastrukturanlagen auch solche Lösung wird meistens hinsichtlich des Zeitpunktes der Beteiligung. gewählt, um das Risiko zu Wenn sich eine Einrichtung noch in der Planungs- minimieren. phase befindet, spricht man in Fachkreisen von Greenfield-Anlagen. Einrichtungen, die bereits in Betrieb sind, werden Brownfield-Anlagen ge- nannt. Bei ersteren lässt sich zwar in der Regel Greenfield heißt: eine höhere Rendite erzielen, allerdings besteht in Entwicklung; hier das Risiko, dass die Anlage nicht reüssiert. Brownfield: in Betrieb Außerdem kann der Investor nicht sofort mit Rück- flüssen rechnen. Allgemeine Kennzeichen vieler Infrastruktur- Anlagen sind ehördliche oder gesetzliche Beschränkungen, b Auflagen etc. monopolistische oder quasi-monopolistische Märkte stabile Nachfrage (Nutzer haben meist keine Alternativen) lange Nutzungsdauer der Anlagen Der Vorstand des Versorgungswerkes hat sich für die Beteiligung an Infrastruktur-Fonds entschie- den. Bei Abwägung von Risiko und Rendite er- scheint diese Variante am geeignetsten. Die direk- te Beteiligung an einzelnen Infrastrukturobjekten ist für einen Investor von der Größe des Versor- gungswerkes viel zu aufwendig. Allein die Auswahl und Prüfung von Projekten erfordert umfassende Expertise und Kenntnis der verschiedenen „Märk- te“ und würde einen Stab zusätzlicher Mitarbeiter erfordern. Johannes Prien Referent des Vorstandes 9
Erfolgsgeschichte Immobilien Kapitalanlagen Zwei Neuerwerbungen im Steckbrief vorgestellt Rund sieben Prozent der Kapitalanlagen des Versorgungswerkes sind in Grundstücke und Bauten angelegt – überwiegend in Wohnim- mobilien in der Direktanlage. Dieser Einstieg begann schon lange vor der Zinskrise an den Märkten und wurde somit zur Grundlage ei- ner soliden Erfolgsgeschichte. In den Kern- regionen München, Rhein-Main, Köln, Berlin Steckbrief: Köln-Butzweiler Wann: erworben 2013 Wo: Fitzmauricestaße, 50829 Köln Was: 85 Wohnungen, 64 Tiefgaragenplätze Nachhaltigkeit Sonnenkollektoranlage für die Warmwasseraufbereitung Anschluss ans Fernwärmenetz 10
und Hamburg erwirbt das Versorgungswerk schlüsselfertige neue oder sanierte Objekte. Dabei handelt es sich überwiegend um Wohn- und zu einem geringeren Teil um Ge- werbeimmobilien. Bei der Kaufentscheidung liegt besonderes Augenmerk auch auf Ener- gieeffizienz und Nachhaltigkeit. Zwei Neuer- werbungen aus dem Jahr 2013 stellen wir vor. Steckbrief: Frankfurt-Riedberg Wann: erworben 2013 Wo: Walther-Nernst-Straße und Robert-Koch-Allee, 60438 Frankfurt/Main Was: 75 Wohnungen, 75 Tiefgaragenplätze Nachhaltigkeit Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung F ernwärmeversorgung aus 80 % Kraft-Wärme-Kopplung n achhaltige Wärmedämmung an Fassaden, Dach und Fenstern sowie Wohnraumlüftung (KFW 70-Standard) 11
Versicherungsbetrieb Wer beamtet wird, muss aufpassen Renten des Versorgungswerkes werden auf Pensionen Wenn Sie bisher als Ärztin oder Arzt angestellt werden immer unter dem Vorbehalt gezahlt, gearbeitet haben und das Angebot erhalten, dass zu viel gezahlte Bezüge zurückgefordert in den Beamtenstatus zu wechseln oder eine werden können. beamtenähnliche Versorgung zugesichert be- kommen, können Sie sich in aller Regel freuen. Beim Wechsel ins Beamtenverhältnis Aber Vorsicht: Dies kann Folgen für die Mit- das Versorgungswerk informieren gliedschaft im Versorgungswerk bzw. für die künftigen Rentenleistungen haben. Um eine Wenn Sie ins Beamtenverhältnis wechseln und Überversorgung zu verhindern, sieht das Be- deshalb aus dem Versorgungswerk ausschei- amtenversorgungsgesetz (BeamtVG) nämlich den wollen, sollten Sie dies innerhalb von sechs vor, dass Renten von berufsständischen Ver- Monaten schriftlich und unter Beifügung der sorgungswerken bei der Beamtenversorgung entsprechenden Unterlagen mitteilen. Dadurch angerechnet werden können (§ 55 BeamtVG). endet die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungs- Dies galt ursprünglich nur für Renten der ge- werk mit dem Wechsel ins Beamtenverhältnis, setzlichen Rentenversicherung oder für die Zu- andernfalls erst zum 1. des Monates, in dem die satzversicherung für Angehörige des öffentli- Anzeige eingeht. chen Dienstes. Seit 01.10.1994 werden jedoch Wichtig für Beamte auch Leistungen angerechnet, die von einer Wichtig für Mitglieder des Versorgungswerkes: Informieren Sie sich in berufsständischen Versorgungseinrichtung Grundsätzlich werden Rententeile, die auf einer jedem Fall bei Ihren Dienst- stammen oder aus einer befreienden Lebens- freiwilligen Weiterversicherung beruhen, nicht herren, ob Leistungen des versicherung, die mit Beteiligung eines öffent- berücksichtigt (§ 55 Abs. 4 BeamtVG). Versorgungswerkes auf Ihr lichen Arbeitgebers erworben wurde. Ruhegeld oder die Höhe Kann die Anrechnung verhindert Ihrer Versorgungsbezüge Wenn Renten des Versorgungswerkes zu- oder ausgeglichen werden? angerechnet werden. Fragen sammen mit den Versorgungsbezügen und beantwortet auch unsere sonstigen anzurechnenden Leistungen eine Anrechnungsfrei bedeutet also: Leistungen aus Rentenabteilung: Höchstgrenze überschreiten, werden sie auf die freiwillig gezahlten Beiträgen an das Versor- Tel. 069/97964-222 beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge ange- gungswerk dürfen auch über die Höchstgrenze rente@versorgungswerk- rechnet. Die beamtenrechtlichen Bezüge wer- der beamtenrechtlichen Versorgung hinausge- laekh.de den also nur als Aufstockung für die genannten hen. Sie mindern nicht die Pension. Dies gilt je- Renten gezahlt, bis eine bestimmte Höchstgren- doch nicht, wenn der Arbeitgeber aufgrund des ze erreicht ist. Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst mindestens die Hälfte der Beiträge oder Was muss der Arbeitgeber über Zuschüsse in dieser Höhe übernommen hat. Ihre Anwartschaften wissen? Zeitanteilig wird für die freiwillige Weiterversi- Um später böse Überraschungen zu verhindern, cherung berechnet, welcher Teil der Rente des sollten Sie Ihren Arbeitgeber bzw. die anrech- Versorgungswerkes beim Wechsel in die Be- nende Versorgungsstelle sobald wie möglich, in amtenversorgung nicht anrechnungspflichtig jedem Falle aber vor Renteneintritt über Ihre An- ist. Diese Berechnungsweise ist aber erst ab wartschaften im Versorgungswerk informieren. mindestens zwölf Monaten freiwilliger Versiche- So verhindern Sie, dass Sie zu hohe Zahlungen rungszeit möglich. aus der Beamtenversorgung erhalten, die Ihnen nachträglich wieder abgezogen werden. Infor- Beim Wechsel ins Beamtenverhältnis auf Le- mieren Sie die Stelle, die Ihre Versorgungsbe- benszeit können Mitglieder in einer schriftli- züge regelt, auch über den tatsächlichen Bezug chen Willenserklärung beim Versorgungswerk von Renteneinkünften sowie über Veränderun- beantragen, „Mitglied zu werden“, eigentlich gen in deren Höhe. Denn: Versorgungsbezüge aber: zu bleiben. Danach folgt eine ärztliche 12
angerechnet Untersuchung, die Anhaltspunkte auf ein Sie auch Ihren Arbeitgeber über die Mitglied- erhöhtes Risiko der Berufsunfähigkeit aus- schaft im Versorgungswerk. Wollen Sie Ihre schließen soll. Versorgung im Alter erhöhen, können Sie weiter freiwillig Mitglied im Versorgungwerk bleiben Fazit (§ 10 Satzung). Sie kommen in den vollen Ge- nuss dieser Zusatzleistungen jedoch nur, wenn Wenn Sie in ein Beamtenverhältnis wechseln Sie die Beiträge auch alleine zahlen. oder die Zusicherung einer beamtenähnlichen Versorgung erhalten, teilen Sie dies bitte unver- RAin Astrid Strobach züglich dem Versorgungswerk mit. Informieren Geschäftsführerin Versicherungsbetrieb Die Webseite: viel Wissen auf einen Blick Berufeinstieg, Stellenwechsel, Verbeamtung, des Versorgungswerkes. Auf der Startseite er- Absicherung der Angehörigen, vorgezogene halten Sie einen Überblick über aktuelle Neu- oder aufgeschobene Altersrente – viele wich- erungen. Und unter „Formulare“ können Sie tige Informationen rund um Ihre berufsständi- die meisten Antragsformulare direkt herunter- sche Absicherung finden Sie auf der Webseite laden. 13
Wichtige Mitteilung für alle Mitglieder des Versorgungswerkes Beiträge ab 01. Januar 2014 Gemäß § 13 der Versorgungsordnung richten sich die monatlichen Pflichtbeiträge zum Ver- sorgungswerk der Landesärztekammer Hessen nach den jeweils geltenden Bestimmungen des § 161 Abs. 1 und 2 SGB VI (Sozialgesetzbuch VI). Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenver- sicherung und zum Versorgungswerk der Lan- desärztekammer Hessen beträgt 18,9 % des monatlichen sozialversicherungspflichtigen Ein- kommens, soweit dieses die Beitragsbemes- sungsgrenze von EUR 5.950,00 monatlich (alte Bundesländer) bzw. EUR 5.000,00 monatlich (neue Bundesländer) nicht überschreitet. Ab 01. Januar 2014 betragen daher die monatlichen Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen: 1. für angestellte Ärztinnen und Ärzte, die von der Versicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI befreit sind: 18,9 % der maßgebenden Bruttobezüge, höchstens monatlich alte Bundesländer EUR 1.124,55 neue Bundesländer EUR 945,00 2. für angestellte Ärztinnen und Ärzte, die kei- nen Befreiungsantrag von der Versicherungs- pflicht gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI gestellt haben und eine Beitragsermäßigung gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung des Versor- gungswerkes erhalten haben: 9,45 % der maßgebenden Bruttobezüge, höchstens monatlich alte Bundesländer EUR 562,28 neue Bundesländer EUR 472,50 3. für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Hessen mit rechtskräftiger Zulassung nach § 18 der Zulassungsverordnung für Vertrags- ärzte (früher RVO-Kassenpraxis): monatlich EUR 562,28
Wichtige Mitteilung für alle Mitglieder des Versorgungswerkes Beiträge ab 01. Januar 2014 4. für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Hessen ohne Vertragsarztzulassung nach § 18 der Zulassungsverordnung und nieder- gelassene Ärzte außerhalb Hessens gilt: monatlich alte Bundesländer EUR 1.124,55 neue Bundesländer EUR 945,00 5. für selbständig Tätige – außer Punkt 3. und 4.: monatlich alte Bundesländer EUR 1.124,55 neue Bundesländer EUR 945,00 6. für alle Ärztinnen und Ärzte, die den Mindest- beitrag nach §13 der Versorgungsordnung entrichten, gilt: monatlich alte Bundesländer EUR 112,46 neue Bundesländer EUR 94,50 Für die Überweisung des für Sie zutreffen den neuen, monatlichen Beitrages laut Punkt 1. – 6. bitten wir, Sorge zu tragen. Höherversorgung: Der Höchstbeitrag (Pflichtbeitrag und Höher- versorgung) zum Versorgungswerk beträgt ab 01. Januar 2014: monatlich alte Bundesländer EUR 2.249,10 neue Bundesländer EUR 1.890,00 Die Vornahme einer Höherversorgung ist bis zu dieser Grenze auf schriftlichen Antrag – aber nicht rückwirkend – möglich. Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
Aus dem Versorgungswerk Renten zum 01.01.2014 um ein Prozent erhöht Generationengerechtigkeit: auch Anwartschaften werden Eine Erhöhung der Renten und Anwartschaften bis zum 31.12.2012 entfallenden Anteils sowie des Versorgungswerkes sowie die Änderungen in Höhe von 0,5 % des zeitratierlich auf die der Satzung und Versorgungsordnung waren Versicherungszeiten vom 01.01.2004 bis zum Delegiertenversammlung die wichtigsten Themen der Delegiertenver- 31.12.2009 entfallenden Teils seiner bis zum Sie ist das oberste Organ sammlung der Landesärztekammer Hessen am 31.12.2012 erworbenen Rentenanwartschaft. des Versorgungswerkes 30.11.2013. Die Sitzung vom 31.08.2013 diente Dadurch wird die rechnerische Verzinsung der der Landesärztekammer der Konstituierung nach der Kammerwahl für bis zum 31.12.2012 eingezahlten Beiträge rück- Hessen. Sie tritt in der Regel die 15. Wahlperiode 2013 bis 2018. Im Mai/Juni wirkend für das Kalenderjahr 2012 auf eine Ge- drei Mal pro Jahr zusammen 2013 hatten die hessischen Ärztinnen und Ärzte samtverzinsung von 4,0 % angehoben. Das Hes- und beschließt unter ande- per Briefwahl die 80 Vertreterinnen und Vertre- sische Sozialministerium hat die Erhöhung der rem Satzungsänderungen, ter der hessischen Ärzteschaft neu gewählt. In Renten und erworbenen Anwartschaften bereits stellt den Jahresabschluss der Delegiertenversammlung vom 26.03.2011 genehmigt. fest, entlastet den Vorstand standen keine Satzungsänderungen an. und entscheidet über die Neumitglied auch mit 60 Jahren Erhöhung von Renten und Erhöhung der Renten und Anwartschaften Anwartschaften. Von der Mitgliedschaft des Versorgungswerkes Aufgrund der im Geschäftsjahr 2012 erzielten der Landesärztekammer Hessen waren bisher Überschüsse beschloss die Delegiertenver- unter anderem Personen ausgenommen, die sammlung entsprechend dem Vorschlag des zu Beginn ihrer ärztlichen Tätigkeit das 60. Le- Vorstandes erneut eine generationengerechte bensjahr bereits vollendet hatten (§ 6 Abs. 1 Erhöhung der Renten und Anwartschaften. So der Satzung). Diese Regelung wurde von den wurden alle am 31.12.2013 laufenden Renten Delegierten aus der Satzung und Versorgungs- mit Wirkung zum 01.01.2014 um 1,0 % angehoben. ordnung gestrichen. Die Änderung trägt den Entscheidungen des Bundesozialgerichtes vom Weiter erhält jedes Mitglied des Versorgungswer- 31.10.2012 Rechnung. Als Folge dieser Urteile kes, dessen Mitgliedschaft vor dem 01.01.2013 legt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) begonnen hat und das zum 31.12.2013 noch kei- strengere Maßstäbe an die Befreiung von der ne Rente bezog, eine einmalige zusätzliche Ren- Versicherungspflicht an. Befreiungen wurden tenanwartschaft in Höhe von 1,0 % des zeitratier- teilweise deshalb abgelehnt, weil die Betrof- lich auf die Versicherungszeit vom 01.01.2010 fenen keine Pflicht-, sondern nur freiwillige 14
angepasst Mitglieder in einer berufsständischen Versor- gungseinrichtung waren. Da nun die 60-Jahres- Grenze entfällt, können Ärztinnen und Ärzte – auch wenn sie erst spät in Hessen eine berufli- che Tätigkeit aufnehmen – Pflichtmitglieder im Versorgungswerk werden, statt wie bislang die Mitgliedschaft in einem anderen Versorgungs- werk „freiwillig fortzusetzen“. Zudem ermög- licht die Satzung einem Mitglied künftig, wei- ter im Versorgungswerk zu bleiben, falls es in einer anderen berufsständischen Versorgungs- einrichtung wegen einer Altersgrenze nicht aufgenommen wird (§ 16 Abs. 6 der Satzung). Gegen den Wegfall der 60-Jahres-Grenze be- stehen keine versicherungsmathematischen Bedenken, da die Beiträge alters- und risikoge- recht verrentet werden. Auch wird bei Invalidität eine Rente zeitanteilig gewährt. Missbrauchs- absichten steht zudem entgegen, dass von der Mitgliedschaft ausgenommen ist, wer berufsun- fähig ist. Die von dem Hessischen Sozialministerium ge- nehmigten Änderungen der Satzung und Ver- sorgungsordnung sind am 01.01.2014 in Kraft getreten. RAin Sabine Müller-Gebhardt Justiziarin des Versorgungswerkes 15
Versorgungswerk intern Zahlungen laufen lückenlos weiter Versorgungswerk stellt IT-System auf SEPA um Ab dem 01.02.2014 sollte der einheitliche Euro- Verfahrens erfüllen zu können, wurde beispiels- Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Pay- weise für die Lastschriftmandate eine völlig neue ments Area) gelten. Beteiligt daran sind alle 28 Mandatsverwaltung implementiert, die für das EU-Mitgliedsländer sowie Island, Liechtenstein, bisherige Einzugsverfahren nicht erforderlich Monaco, Norwegen und die Schweiz (siehe war. Die Anpassungen und Erweiterungen des auch Mitgliederinformation 2013, S. 16-17). An- Systems erfordern umfangreiche Testarbeiten, fang Januar 2014 teilte die EU-Kommision mit, auch im Zusammenwirken mit den Hausbanken dass die Übergangsfrist für die Umstellung auf des Versorgungswerkes. Schließlich müssen Ar- SEPA um sechs Monate bis zum 01.08.2014 beitsabläufe und Schreiben überprüft, gegebe- verlängert werden soll, um einen reibungslosen nenfalls angepasst und die Mitarbeiterinnen und Übergang zu ermöglichen. Vertreter des Euro- Mitarbeiter geschult werden. paparlamentes und der EU-Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, diesem Vorschlag Nach Abschluss der Arbeiten wird das Versor- zuzustimmen. Somit wird es zwar formal beim gungswerk auch unter SEPA in der Lage sein, Umstellungstermin 01.02.2014 bleiben, Zah- Zahlungseingänge und –ausgänge reibungslos lungsaufträge können aber noch bis zum auszuführen und zu verarbeiten. Allen am „Pro- 31.07.2014 im alten Format ausgeführt werden. jekt Umstellung“ beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich an dieser Stelle Für Privatpersonen ist die Umstellung auf SEPA ausdrücklich für ihre Mitwirkung und ihr Enga- nicht mit besonders großem Aufwand verbun- gement danken. den. Lediglich die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer werden durch die internationale Ulrich Hoffmann Bankkontonummer IBAN und den internatio- Abteilungsleiter Rechnungswesen nalen Bank-Code BIC ersetzt. Für das Versor- gungswerk wie für alle anderen Institutionen und Unternehmen mit umfangreichen Zah- IMPRESSUM lungsflüssen ist die Umstellung auf SEPA jedoch deutlich aufwendiger. Herausgeber VERSORGUNGSWERK der Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts Alle in unseren IT-Systemen gespeicherten akti- Mittlerer Hasenpfad 25 ven Bankverbindungen der Mitglieder und Leis- 60598 Frankfurt tungsempfänger des Versorgungswerkes, der Tel. 069/979 64-0, Fax 069/979 64-171 Mieter und Lieferanten müssen auf IBAN und info@versorgungswerk-laekh.de BIC umgestellt werden. Dies erfolgt zwar weit- www.versorgungswerk-laekh.de gehend maschinell, in einigen Hundert Fällen war jedoch leider keine maschinelle Umstellung Verantwortlich im Sinne des Presserechts möglich. Von diesen Personen oder Firmen wur- Dr. med. Brigitte Ende, Vorstandsvorsitzende den IBAN und BIC schriftlich angefordert und in den Systemen erfasst. Die bestehenden Einzugs- Redaktion Johannes Prien, Gabriele Juvan ermächtigungen müssen maschinell in SEPA- Basis-Lastschriftmandate umgewidmet werden Produktion und alle Zahlungspflichtigen über die Umstellung Büro Gabriele Juvan, Offenbach informiert werden. Insgesamt mehrere tausend Schreiben mit Angabe der individuellen Man- Fotos datsreferenz gingen bzw. gehen noch an selbst- Stefan Wensing (Titel) zahlende Mitglieder, Arbeitgeber, die für ihre Heiko Arendt (S. 2, 7) ärztlichen Mitarbeiter die Beiträge ans Versor- Mathilde Eang (S. 6-7) gungswerk zahlen oder an Mieter. Johannes Prien (S. 8-9, 11, 14-15, 17) Natalie Bothur, Sandra Grünewald (S. 10) Den größten Aufwand verursacht die Anpassung Gabriele Juvan (S. 18-19) der IT-Systeme. Um die Anforderungen des SEPA- 16
Der Fragebogen Dr. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg An dieser Stelle möchten wir Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerkes mittels eines Fragebogens näher vorstellen. Dieser basiert auf den Fragebögen, die von Anfang des 20ten Jahr- hunderts in den Pariser Salons zirkulierten und auch von dem Schriftsteller Marcel Proust (1871-1922) ausgefüllt wurden. Weil einer seiner Fragebögen später veröffentlicht wurde, ist der Name Proust seit- dem mit diesen Fragebögen verbunden. Den Anfang machen wir mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes des Versorgungswerkes. Wo möchten Sie leben? Ihr Traum vom Glück? In Schweinsberg - und nirgendwo anders Vergänglich DR. TITUS FREIHERR SCHENCK ZU SCHWEINSBERG Was ist für Sie das vollkommene irdische Was wäre für Sie das größte Unglück? STELLVERTRETENDER VOR Glück? Ebenso vergänglich SITZENDER DES VORSTANDES Vollkommenheit und Glück passen nicht zueinan- der, entweder – oder Was möchten Sie sein? Ein guter Kollege, ein verlässlicher Freund, Welche Fehler entschuldigen Sie am ehesten? ein netter Nachbar Die aus gutem Willen entstehen Ihre Lieblingsfarbe? Ihre Lieblingsgestalt in der Geschichte? Marineblau Das ist keine Frage, oder? Ihre Lieblingsblume? Ihre Lieblingshelden oder -heldinnen in der Brugmansien, Aronstabgewächse Wirklichkeit? Alle die, die sich uneigennützig für etwas einset- Ihre Lieblingsnamen? zen. Die Eltern behinderter Kinder Mir gefallen die römischen Kaiser Ihre Lieblingsmalerin oder Ihr Lieblingsmaler? Was verabscheuen Sie am meisten? De Chirico, Franz Marc, Georges Braque, Gedankenlosigkeit, Ignoranz Franz von Stuck Welche Reform bewundern Sie am meisten? Ihr Lieblingsschriftsteller? Die Französische. Hatten wir eine größere für Ich lese wenig bis keine Romane die Bildung der modernen Gesellschaft? Ihre Lieblingstugend? Welche natürliche Gabe möchten Sie besitzen? Mut Gedanken lesen können Ihre Lieblingsbeschäftigung? Haus, Wald, Wiese (anstelle mein Haus, mein Auto, mein Boot) Wer oder was hätten Sie sein mögen? Ein Zeitreisender 17
Versorgungswerk intern Das Versorgungswerk stellt sich vor 6. Teil: Rentenabteilung Wer den Rückhalt des Versorgungswerkes Die Betreuung erfolgt in der Regel durch einen braucht, kommt zwangsläufig mit den Mitarbei- festen Ansprechpartner - was viele Mitglieder terinnen und Mitarbeitern der Rentenabteilung in Zeiten allgegenwärtiger Call-Center zu schät- in Kontakt: Die Abteilung ist zuständig für alle zen wissen. Die Service-Nummer der Abteilung Mitglieder, die Anspruch auf Leistungen haben. läutet nur dann, wenn die zuständige Mitarbeite- Faustregel Der nahtlose Übergang in die Altersrente ist gewähr- leistet, wenn alle Unterlagen ca. drei Monate vorher vor- liegen. Die Zahlung beginnt, nachdem Sie Ihren Renten- bescheid erhalten haben. rin nicht am Platz erreichbar ist. Eine Übersicht über die zu erwartende Rente, inklusive der Ent- Bei Gründung des Versorgungswerkes im Jahr wicklung für eine vorgezogene oder aufgescho- 1968 war eine Rentenabteilung noch unnö- bene Rente, gibt die jährlich an alle Mitglieder tig. Außer einigen Berufsunfähigkeitsrentnern gehende Anwartschaftsmitteilung. Sie erlaubt hatte kein Mitglied Anspruch auf Leistungen eine Einschätzung der persönlichen Situation – seiner berufsständischen Versorgungseinrich- auch, ob etwa eine freiwillige Höherversorgung tung. Dies hat sich seitdem drastisch verändert. Sinn macht, um im Alter den Lebensstandard zu Allein in den rund zehn Jahren zwischen 2003 halten. und 2012 verdoppelte sich die Zahl der Alters- rentner von 3.873 (Stichtag: 31.12.2003) auf Ein halbes Jahr vor Erreichen des 65. Geburts- 7.873 (31.12.2012) – Tendenz steigend. tages wird jedes Mitglied angeschrieben und gebeten, seine Unterlagen einzureichen. Wer Zahl der Rentenempfänger steigt beispielsweise seine Rente vorziehen will, kann theoretisch aber auch noch zum 31. eines Grund hierfür ist nicht nur die insgesamt ge- Monats in einem Brief mitteilen, dass er zum wachsene Mitgliederzahl. Diejenigen, die seit Monatsersten Rente beziehen will. Wichtig: der Gründung in jungen und mittleren Lebens- Maßgebend ist hier das Eingangsdatum beim Bei aufgeschobener Rente jahren in ihre berufsständische Altersversor- Versorgungswerk. Die Rente wird dann rück- Teilen Sie dem Versorgungs- gung eingezahlt haben, kommen nun zuneh- wirkend ausgezahlt, wenn alle Unterlagen voll- werk kurz mit, wie lange Sie mend ins Rentenalter. ständig sind und der Rentenbescheid erteilt ist. die Rente aufschieben wol- Diejenigen, die ihre Rente aufschieben wollen, len und ob und in welcher Alle Anträge auf Altersrente werden in der Ren- sollten dies dem Versorgungswerk zumindest Höhe Sie weiter freiwillig tenabteilung des Versorgungswerkes bearbei- kurz schriftlich mitteilen. Und: Wer bei Errei- Zahlungen leisten wollen tet. Dies gilt auch für Anträge von Mitgliedern, chen des 65. Lebensjahres auf die Nachfrage oder nicht. die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen- des Versorgungswerkes nicht antwortet und rente oder Kinderzuschüsse beziehen wollen. auch nach einem weiteren Jahr keine Rückmel- 18
dung gibt, dessen Mitgliedschaft läuft ohne Ver- änderung weiter. Wer eine Rente bezieht, muss – anders als bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) - einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung vor- legen. Damit weisen die Rentner und Rentne- Die Leiterin der Rentenabteilung Jutta Deutsch mit ihrem Team. rinnen ihren fortbestehenden Anspruch auf Zahlungen nach. Denn im Unterschied zur DRV erhält das Versorgungswerk vom Einwohner- mer Sinn - etwa wenn ein Mitglied größere Ge- meldeamt keine automatische Mitteilung, wenn sundheitsprobleme hat und absehbar ist, dass Zahlen und Fakten ein Mitglied stirbt. es im Anschluss an die Krankengeldfortzahlung Die Rentenabteilung ist für die voraussichtlich Leistungen aus der Berufsunfä- Leistungen des Versorgungs- Lebensbescheinigung „mit Dienstsiegel“ higkeitsrente benötigt. Sich abzustimmen oder werkes zuständig: Wenn Sie einen persönlichen Beratungstermin zu verein- Anspruch auf Alters-, Berufs- Lebensbescheinigungen können nach dem baren hält Abteilungsleiterin Jutta Deutsch für unfähigkeits- oder Hinterblie- Grundsatz „alle Stellen mit einem Dienstsiegel“ sinnvoll, denn: „Manches Mitglied denkt, es benenrente sowie Kinderzu- z. B. von Melde-, Polizei- oder Kirchenbehörden, würde einfacher gehen.“ Besonders Antragstel- schüsse haben, werden Sie gesetzlichen Krankenversicherungen oder auch lerinnen und -steller, die in der Nähe wohnen, dort ab der Antragstellung gegen Gebühr von Notaren oder bei Auslandsauf- kommen nach ihren Erfahrungen gern vorbei, betreut. Jährlich werden enthalten von Botschaften und Konsulaten aus- um Unterlagen durchzusprechen und zu kom- außerdem mit elektronischer gestellt werden. Mit der Rentenabteilung in Ver- plettieren. „Wir versuchen, guten Service zu Unterstützung die gesetzlich bindung setzen sollte man sich, wenn eine solche liefern,“ sagt Jutta Deutsch. Und dies gelingt vorgeschriebenen Renten- Stelle nicht aufgesucht werden kann. Ein Lebens- abgesehen von Spitzenzeiten und Personaleng- bezugsmitteilungen und die bescheinigungs-Formular kann von der Website pässen auch . Krankenkassenmeldungen für des Versogungswerkes abgerufen werden. alle Rentnerinnen und Rent- Gabriele Juvan ner erstellt. Zudem bearbeitet Wenn Mitglieder Fragen haben, stehen die die von Jutta Deutsch geleite- Sachbearbeiterinnen oder der Sachbearbei- Persönliche Beratungstermine sind möglich: te Abteilung pro Jahr ca. 600 ter telefonisch oder persönlich gerne zur Ver- Mo – Do, 9-15.30 Uhr und Fr, 9-12 Uhr Neuanträge. fügung. Die Inhalte dieser Gespräche werden sowie nach Absprache. streng vertraulich behandelt. Sie machen im- Terminvereinbarung: Tel. 069/979 64-222 19
Ärztliche Selbstverwaltung – Verpflichtung und Privileg Das Versorgungswerk der Unsere Philosophie Landesärztekammer Hessen ist eine Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung. Es stellt die „Erste Säule“ der Alterssicherung seiner ärztlichen Mitglieder dar. Das Versorgungswerk setzt die Tradition innerärztlicher Solidarität rechtssicher und professionell um. aus: Leitbild des Versorgungswerkes der Landesärztekammer Hessen Mittlerer Hasenpfad 25, 60598 Frankfurt am Main Telefon 069/9 7964-0, Telefax 0 69/9 79 64–171 info@versorgungswerk-laekh.de www.versorgungswerk-laekh.de
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