Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014

 
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Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
Angestellte Ärzte aufgepasst!
Änderungen bei der
Befreiung von der
Rentenversicherung

                        Mitgliederinformation 2014
Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
Aus dem Versorgungswerk

                          Editorial

                                      Liebe Kolleginnen
                                      und Kollegen,
                                      ein bestimmendes Thema im abgelaufenen Jahr         In einem weiteren Beitrag möchten wir Ihnen
                                      waren für das Versorgungswerk die Urteile des       gerne zeigen, dass in unserem Versorgungs-
                                      Bundesozialgerichtes zur Befreiung von der          werk bestimmte Risiken durch die Solidar-
                                      Versicherung in der Deutschen Rentenversiche-       gemeinschaft aller Versicherten abgedeckt
                                      rung (DRV). In Entscheidungen vom 31.10.2012        werden. Um welche Risiken es sich dabei
                                      wurden die Voraussetzungen und Bedingungen          handelt, können Sie im Beitrag der Kollegin
                                      dafür neu geregelt. Da die schriftlichen Urteils-   Susan Trittmacher nachlesen (S. 6-7).
                                      begründungen erst im Frühjahr 2013 vorlagen,
                                      konnte erst ab diesem Zeitpunkt mit der Aufar-      Manche Ärztinnen und Ärzte werden im Laufe
                                      beitung der Urteile begonnen werden.                ihres Berufslebens verbeamtet. Dann ist zu be-
                                                                                          achten, dass die Rente des Versorgungswerkes
                                      Relativ schnell stand fest, dass nunmehr bei        unter Umständen auf die Leistungen nach dem
                                      jedem Beschäftigungswechsel innerhalb von           Beamtenversorgungsrecht angerechnet wer-
                                      drei Monaten ein neuer Befreiungsantrag bei         den kann. Nur wenige Kolleginnen und Kolle-
                                      der DRV gestellt werden muss, um die Zahlung        gen sind davon betroffen. Trotzdem sollten sich
                                      von zwei Beiträgen (an das Versorgungswerk          diese mit der Problematik frühzeitig auseinan-
                                      und die DRV) zu vermeiden. Darauf haben wir         dersetzen, damit es beim Renteneintritt kein
                                      unsere Mitglieder unmittelbar nach Bekannt-         böses Erwachen gibt (S. 12-13).
                                      werden der Urteile über unsere Internetseite,
                                      Veröffentlichungen im Hessischen Ärzteblatt,        Und damit Sie sich besser vorstellen können,
                                      die Mitgliederinformation sowie durch Merk-         wie das Versorgungswerk Ihre Beiträge nach-
                                      blätter in den Massensendungen aufmerksam           haltig investiert, stellen wir Ihnen in dieser Aus-
                                      gemacht.                                            gabe einige Immobilien als Steckbrief vor, die
                                                                                          zum Portfolio des Versorgungswerkes gehören
                                      Klarheit besteht jetzt auch, was für die Zeit vor   (S. 10-11).
                                      dem oben genannten Datum gilt. Unterschie-
                                      den wird insoweit zwischen klassischen ärzt-        Mit diesen auf die eine oder andere Art uns alle
                                      lichen Tätigkeiten (zum Beispiel als Ärztin im      betreffenden Themen wünsche ich Ihnen eine
                                      Krankenhaus) und nicht-klassischen ärztlichen       aufschlussreiche Lektüre!
                                      Tätigkeiten (zum Beispiel als Pharmareferent).
                                      Da diese Thematik von erheblicher Brisanz ist –
                                      nämlich über Ihre Zugehörigkeit zum Versor-
                                      gungswerk oder zur DRV entscheidet – fragen
                                      Sie bitte im Zweifel im Versorgungswerk nach.       Dr. med. Brigitte Ende
                                      Alle wichtigen Informationen sind in unserem        Vorsitzende des Vorstandes
                                      Leitartikel zusammengefasst (S. 4-5). Weitere
                                      Details finden Sie im Artikel zu den Delegierten-
                                      versammlungen (S. 14-15).

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Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
Inhalt

Editorial                                                                      S. 2

Bei jedem Tätigkeits- und Arbeitgeberwechsel ein neuer DRV-Befreiungsantrag!
Wichtige Neuregelung zur Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung        S. 4-5

Und wenn es brennt: „Alle für einen ...“
Solidarleistungen werden von allen Versorgungswerk-Mitgliedern finanziert      S. 6-7

Relativ sicher, trotzdem attraktiv: Kapitalanlagen in Infrastruktur
Versorgungswerk sucht Investitionen, um Mindestrendite
von vier Prozent zu erwirtschaften                                             S. 8-9

Erfolgsgeschichte Immobilien
Zwei Neuerwerbungen im Steckbrief vorgestellt                                  S. 10-11

Wer beamtet wird, muss aufpassen
Renten des Versorgungswerkes werden auf Pensionen angerechnet                  S. 12-13

Die Webseite: viel Wissen auf einen Blick                                      S. 13

Renten zum 01.01.2014 um ein Prozent erhöht
Generationengerechtigkeit: auch Anwartschaften werden angepasst                S. 14-15

Zahlungen laufen lückenlos weiter
Versorgungswerk stellt IT-System auf SEPA um                                   S. 16

Impressum                                                                      S. 16

Der Fragebogen: Dr. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg S. 17

Das Versorgungswerk stellt sich vor
6. Teil: Rentenabteilung                                   S. 18-19

                                                                                          3
Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
Bei jedem Tätigkeits- und Arbeitgeber-
Versicherungsbetrieb

                                 wechsel ein neuer DRV-Befreiungsantrag!
                                                       Wichtige Neuregelung zur Befreiung von der Deutschen

                                                       Sie sind als Ärztin oder Arzt in einem angestell-   neue auf die jeweilige Tätigkeit bezogene Be-
                                                       ten Beschäftigungsverhältnis tätig? Dann heißt      freiung von der Versicherungspflicht in der ge-
                                                       es aufgepasst, damit Sie nicht doppelt in Ihre      setzlichen Rentenversicherung beantragen. Die
                                                       Altersversorgung einzahlen. Denn: Künftig müs-      DRV prüft dann, ob bei diesem Beschäftigungs-
                                                       sen Sie bei jedem Stellenwechsel zwingend ei-       verhältnis eine spezifische Beschäftigung als
                                                       nen neuen Befreiungsantrag bei der Deutschen        Arzt oder Ärztin ausgeübt wird.
                                                       Rentenversicherung (DRV) stellen. Erhebliche
                                                       Veränderungen bei der Befreiung von Zahlun-         Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungs-
                                                       gen an die DRV ergeben sich aus mehreren            pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
                       Arbeitnehmerähnliche            Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom         müssen Sie drei Monate ab Beginn der neuen
                       Selbständige                    31.10.2012, die einen Arzt, eine Tierärztin und     Beschäftigung stellen, d.h. fristwahrend unter Ein-
                       Bei einer seit dem              einen Steuerberater betrafen. Sie haben unmit-      haltung der 3-Monatsfrist des § 6 Abs. 4 SGB VI.
                       31.10.2012 aufgenommenen        telbare Folgen für alle berufsständischen Ver-      Wird die Frist versäumt, so erfolgt die Befreiung
                       selbständigen oder arbeit-      sorgungswerke.                                      erst zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Ver-
                       nehmerähnlichen selbstän-                                                           sorgungswerk – und zwar unabhängig davon,
                       digen ärztlichen Tätigkeit      Bisher sprach die Deutsche Rentenversicherung       ob zuvor bereits die Voraussetzungen für eine
                       muss zunächst ein Antrag        eine tätigkeitsbezogene Befreiung aus, wenn         Befreiung vorgelegen haben oder nicht. Im Klar-
                       auf Statusfeststellung bei      ein Arzt oder einer Ärztin die Berufsausübung       text: Für die Zeit, in der die Befreiung fehlt,
                       der DRV gestellt werden.        aufnahmen. Diese galt so lange, wie der jeweili-    besteht eine doppelte Beitragspflicht für das
                       Damit wird festgestellt, ob     ge Beruf ausgeübt wurde. Ein Arbeitgeberwech-       berufsständische Versorgungswerk und die
                       eine Versicherungspflicht       sel oder eine Änderung des Tätigkeitsinhaltes       Deutschen Rentenversicherung Bund!
                       besteht. Besteht eine           hatte keine Auswirkung auf die Befreiung. Dies
                       Versicherungspflicht durch      ist seit November 2012 anders.                      Ferner hat das BSG entschieden, dass eine zeit-
                       die DRV, ist ein Antrag auf                                                         lich befristete berufsfremde Tätigkeit nicht zu ei-
                       Befreiung von der Versi-        Sie haben Ihre Tätigkeit nach dem                   ner Befreiung berechtigt (§ 6 Abs. 5 S. 2 SGB VI).
                       cherungspflicht für diese       31.10.2012 gewechselt                               Voraussetzung für die Befreiung ist stets eine
                       Tätigkeit notwendig. Dies                                                           berufsgruppenspezifische Befreiung (aufgrund
                       betrifft jedoch nur Selbstän-   Die wichtigste Neuerung nach den Entschei-          des Wortlautes der Vorschrift „erstreckt sich“;
                       dige, die regelmäßig keinen     dungen des BSG: Die Befreiung von der Versi-        § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), welche unmittel-
                       versicherungspflichtigen        cherungspflicht in der gesetzlichen Rentenver-      bar vor Aufnahme der berufsfremden Tätigkeit
                       Arbeitnehmer beschäftigen       sicherung (§ 6 SGB VI) beschränkt sich lediglich    bestanden haben muss.
                       und die auf Dauer und im        auf das konkrete Beschäftigungsverhältnis oder
                       Wesentlichen nur für einen      die konkrete Selbständigkeit. Angewandt wird        Aus den Urteilen des Bundessozialgerichts er-
                       Auftraggeber tätig sind         eine sehr enge Auslegung des Begriffes der          gibt sich auch die Frage, was unter einer „we-
                       (arbeitnehmerähnliche           „Beschäftigung“ (§ 6 Absatz 5 Satz 1 SGB VI;        sentlichen Änderung der Tätigkeit“ zu verstehen
                       Selbständige, z. B. Honorar­    § 7 SGB IV). Daraus folgt, dass eine einmal         ist. Zum heutigen Zeitpunkt ist dies noch nicht
                       ärzte). Niedergelassene         erteilte Befreiung von der Rentenversiche-          abschließend geklärt. Nach einer Pressemittei-
                       Ärztinnen oder Ärzte sind       rungspflicht keine Wirkung für ein späteres         lung der Deutschen Rentenversicherung vom
                       reine Selbstständige und        Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen          06.05.2013 muss bei einem Aufstieg vom Assis-
                       benötigen keine Befreiung.      Arbeitgeber hat – unabhängig davon, ob dabei        tenz- bis zum Chefarzt oder auch bei einem Ar-
                                                       ebenfalls eine für den Arztberuf spezifische        beitsplatzwechsel (z. B. Stationswechsel) inner-
                                                       Beschäftigung ausgeübt wird oder nicht. Die         halb des Konzerns kein neuer Befreiungsantrag
                                                       jeweilige Befreiung ist auf das konkret ausge-      gestellt werden. Wechselt jedoch zum Beispiel
                                                       übte Beschäftigungsverhältnis beschränkt.           ein Assistenzarzt in den Bereich des Control-
                                                                                                           ling oder des Qualitätsmanagements, kann die
                                                       Folge für die Mitglieder unseres Versorgungs-       ausgesprochene Befreiung auch aufgrund einer
                                                       werkes: Wenn Sie als Angehöriger der freien Be-     Änderung des Aufgabengebietes enden, ohne
                                                       rufe tätig sind, müssen Sie seit dem 01.11.2012     dass der Arbeitgeber wechselt. Dies hat zur Fol-
                                                       bei jedem Arbeitgeberwechsel zwingend eine          ge, dass einem Befreiungsantrag nicht mehr in

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Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
Rentenversicherung

allen Fällen entsprochen werden kann; für die       in den vergangenen Jahren von einer konkre-
Dauer dieser Tätigkeit müssen also Beiträge an      ten Arbeitsplatzbeschreibung abhängig, da nur
die DRV abgeführt werden.                           berufsspezifische Tätigkeiten nach § 6 Abs. 1
                                                    Satz 1 Nr. 1 SGB VI befreiungsfähig sind.
Klassische Beschäftigungsverhältnisse
vor dem 31.10.2012                                  Sollte die Versicherungspflicht in der gesetz­
                                                    lichen Rentenversicherung nachträglich fest­
Wurden Sie in der Vergangenheit aufgrund der        gestellt werden, weil keine berufsspezifische      Andere Tätigkeitsfelder
Ausübung einer berufsspezifischen Beschäfti-        Beschäftigung ausgeübt wird, müssen Betrof-        als Arzt oder Ärztin
gung oder selbständigen Tätigkeit von der Ver-      fene die Beiträge an die Deutsche Rentenver-       Ihr Aufgabengebiet bezieht
sicherungspflicht befreit und haben den Arbeit-     sicherung rückwirkend und für die Zukunft          sich nicht mehr ausschließ-
geber vor dem 31.10.2012 gewechselt und üben        abführen. Wir bitten daher alle betroffenen        lich auf das klassische
weiterhin Ihre berufsbezogene Beschäftigung         Ärztinnen und Ärzte: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre   Berufsbild des Arztes, d.h. die
oder Tätigkeit in einem klassischen Bereich         aktuelle Beschäftigung oder Tätigkeit in einem     Heilbehandlung? Und zwar
aus, d. h. ärztliche Tätigkeit in Krankenhäusern,   nicht berufsspezifischen Bereich über eine Be-     in einem bestehenden Be-
Arztpraxen oder sonstigen medizinischen Ein-        freiung von der Versicherungspflicht verfügen.     schäftigungsverhältnis eben-
richtungen, so ist eine erneute Antragstellung      Liegt keine aktuelle Befreiung vor, sollten Sie    so wie bei Antritt einer neuen
auf Befreiung von der Versicherungspflicht erst     umgehend einen Antrag auf Befreiung stellen.       Stelle. Dann lassen Sie sich
bei einem erneuten Wechsel der Beschäftigung        Dazu gehört als Anlage eine Stellen- und Funk-     unbedingt über den aktuellen
zwingend erforderlich.                              tionsbeschreibung, eine Kopie des Arbeitsver-      Stand der Befreiungspraxis
                                                    trages sowie gegebenenfalls eine Stellenaus-       persönlich beraten!
Bei Betriebsprüfungen bei Ihrem Arbeitgeber         schreibung. Dies alles schicken Sie bitte dem
ist es in dem oben beschriebenen Fall ausrei-       Versorgungswerk der Landesärztekammer
chend, wenn der ursprüngliche Befreiungsbe-         Hessen zu.
scheid vorgelegt wird. Einer erneuten Antrag-
stellung auf Befreiung für diese Beschäftigung      Stellvertretend für einzelne berufsständische
bedarf es hier aufgrund des Vertrauensschut-        Versorgungswerke steht die Arbeitsgemein-
zes nicht.                                          schaft berufsständischer Versorgungseinrich-
                                                    tungen (ABV) im ständigen Austausch mit der
Andere berufsspezifische Beschäftigungs-            Deutschen Rentenversicherung, um offene Fra-
verhältnisse vor dem 31.10.2012                     gen und weitere Details zu klären. Und auch in
                                                    der Bundesärztekammer gibt es derzeit Überle-
Wurden Sie in der Vergangenheit aufgrund            gungen, inwieweit der Begriff der ärztlichen Tä-
der Ausübung einer anderen berufsspezifi-           tigkeit in der Berufsordnung für Ärzte aufgrund
schen Beschäftigung oder selbständigen Tä-          des Wandels im ärztlichen Berufsbild erweitert
tigkeit von der Versicherungspflicht befreit        werden muss.
und haben sich durch einen Arbeitgeberwech-
sel oder Änderung des Arbeitsvertrages vor          In Ihrem Interesse bemühen wir uns, die Neu-
dem 31.10.2012 von dieser Beschäftigung             regelungen des Befreiungsrechtes so effektiv
oder Tätigkeit gelöst, so wird für das aktuel-      wie möglich umzusetzen. Bitte bedenken Sie je-     Den Antrag auf Befreiung
le Beschäftigungsverhältnis bis zur nächsten        doch: Dies bedeutet für Sie ebenso wie für uns     von der Versicherungspflicht
Betriebsprüfung ein Überprüfungsverfahren           erhöhten bürokratischen Aufwand. Im Zweifels-      finden Sie auf der Webseite
hinsichtlich des Vorliegens der materiellen Be-     fall empfehlen wir Ihnen immer: Lassen Sie sich    www.versorgungswerk-laekh.de.
freiungsvoraussetzungen verlangt. Das heißt,        von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der      Persönliche Beratung zu Ihrem
es ist für diese Tätigkeit ein neuer Antrag auf     Mitgliederbetreuung beraten, damit Ihnen kein      Fall geben Ihnen die Mitarbei-
Befreiung von der Versicherungspflicht zu stel-     Nachteil entsteht.                                 terinnen und Mitarbeiter der
len, um die Beschäftigung beurteilen zu lassen.                                                        Mitgliederbetreuung:
Der Vertrauensschutz greift in diesen Fällen        RAin Astrid Strobach und Britta Mengel             Tel. 069/97964-0.
nicht. Die Befreiung für diese Tätigkeiten war      Geschäftsbereich Versicherungsbetrieb

                                                                                                                                     5
Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
Aus dem Versorgungswerk

                          Und wenn es brennt: „Alle für einen …“
                                  Solidarleistungen werden von allen Versorgungswerk-

                                  Bereits bei Gründung im Jahr 1968 haben sich        keit, sondern umfasst jedwede ärztliche Tä-
                                  die Mütter und Väter des Versorgungswer-            tigkeit. Ein Beispiel: Kann eine Fachärztin für
                                  kes der Landesärztekammer Hessen (LÄKH)             Chirurgie durch eine rheumatische Erkrankung
                                  für ein hohes Maß an Solidarabsicherung ent-        nicht mehr operieren, so könnte sie dennoch
                                  schieden. Unser weitgehend kapitalgedecktes         als Gutachterin ärztlich tätig sein. Gemäß Sat-
                                  Finanzierungssystem (die sogenannte modifi-         zung und Versorgungsordnung liegt in diesem
                                  zierte Anwartschaftsdeckung) bedeutet, dass         Fall also keine Berufsunfähigkeit vor. Deshalb
                                  ein Mitglied mit seinen Beiträgen überwiegend       empfehlen wir den Mitgliedern, die einge-
                                  seine eigene spätere Rente finanziert. Lediglich    schränkte Berufsunfähigkeit zusätzlich privat
                                  ein kleiner, aber wichtiger Teil der Beitragszah-   abzusichern.
                                  lungen wird für Solidarleistungen verwendet.
                                  Hierbei handelt es sich etwa um die Berufs­
                                  unfähigkeitsrente (BU-Rente), die Kinder- und
                                  die Reha-Zuschüsse.

                                  Unter den ärztlichen Versorgungswerken nimmt
                                  das Versorgungswerk der LÄKH eine Sonderstel-
                                  lung ein: Mit der Erweiterten Honorarverteilung
                                  (EHV) der KV Hessen gibt es eine zweite Versor-
                                  gungseinrichtung, die im Wesentlichen die nie-
                                  dergelassenen Ärztinnen und Ärzte (Vertragsärz-
                                  te) absichert. Beide Einrichtungen unterscheiden
                                  sich auch durch das gewählte versicherungsma-
                                  thematische Verfahren. Anders als das oben
                                  beschriebene System des Versorgungswerkes
                                  arbeitet die EHV nach dem Umlageverfahren.

                                  Nach der europäischen Rechtsprechung sind
                                  ausreichende Solidarleistungen für betroffe-
                                  ne Mitglieder quasi eine Voraussetzung für die
                                  Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk
                                  und für die berufsständische Versorgung als
                                  Bestandteil der sogenannten ersten Säule der
                                  Altersversorgung in Deutschland. Auch der am-
                                  tierende Vorstand steht zu der bewussten Ent-
                                  scheidung, Solidarleistungen für betroffene Kol-
                                  leginnen und Kollegen in auskömmlicher Höhe         Besonders erwähnenswert ist, dass der An-
                                  zu belassen.                                        spruch auf eine BU-Rente des Versorgungs-
                                                                                      werkes bereits mit der ersten Beitragszahlung
                                  Berufsunfähigkeitsrente sichert                     besteht. Anders als die Deutsche Rentenver-
                                  Mitglieder bei schwerer Krankheit ab                sicherung (DRV) kennt das hessische Versor-
                                                                                      gungswerk keine Wartezeiten. Derzeit erfolgt
                                  Wer als Mitglied infolge einer körperlichen oder    eine Zurechnung auf das 65. Lebensjahr: Aus-
                                  geistigen Beeinträchtigung den Beruf als Arzt       gehend vom Durchschnittsbeitrag der letzten
                                  oder Ärztin nicht mehr ausüben kann und sei-        zwölf Monate vor der Berufsunfähigkeit wird
                                  ne gesamte ärztliche Tätigkeit einstellen muss-     das Mitglied so gestellt, als würde es seine Bei-
                                  te, hat Anspruch auf eine BU-Rente des Versor-      träge bis zu seinem 65. Lebensjahr leisten.
                                  gungswerkes. Die „Einstellung der gesamten          Die Delegiertenversammlung wird im März
                                  ärztlichen Tätigkeit“ bezieht sich jedoch nicht     2014 über eine Veränderung der Zurechnung
                                  ausschließlich auf die zuletzt ausgeübte Tätig-     auf 60 Jahre entscheiden.

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Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
DR. SUSAN TRITTMACHER
                                                                                                              IST VORSTANDSMITGLIED
                                                                                                              DES VERSORGUNGSWERKES
			   Mitgliedern finanziert

      Anders als die Altersrente wird eine BU-Rente
      nicht allein durch die Beiträge des betroffenen
      Mitglieds, sondern auch durch die Solidarge-
      meinschaft finanziert. Im Interesse aller Mitglie-
      der wird deshalb bei einem BU-Antrag streng
      geprüft, dass die Vorgaben der Satzung und
      Versorgungsordnung eingehalten sind. Dazu
      gehört auch, dass Gutachten eingeholt werden.        beitsversuches erhält das Mitglied weiterhin die
      Daneben gibt es Mitwirkungspflichten: Unter          BU-Rente, auf die die Einkünfte aus ärztlicher
      dem Gesichtspunkt „Reha vor Rente“ muss sich         Tätigkeit angerechnet werden. Ist danach die
                                                           Rückkehr in den Beruf möglich, endet die Zah-
                                                           lung der BU-Rente am Ende des Monats, in dem
                                                           der Arbeitsversuch endet.

                                                           Zu den wichtigen Solidarleistungen des hes-
                                                           sischen Versorgungswerkes gehören auch
                                                           die Kinderzuschüsse. Alle Mitglieder, die eine
                                                           Alters- oder eine BU-Rente beziehen, erhal-
                                                           ten für jedes ihrer Kinder einen Zuschuss von
                                                           10 Prozent zu ihrer Rente. Dies sehen Satzung
                                                           und Versorgungsordnung vor. Der Vorstand hat
                                                           sich im letzten Jahr jedoch darauf verständigt,
                                                           der Delegiertenversammlung im März 2014 vor-
                                                           zuschlagen, Kinderzuschüsse nach einer Über-
                                                           gangszeit nur noch BU-Rentnern zu gewähren,
                                                           bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
                                                           Damit folgt das hessische Versorgungswerk
                                                           vielen anderen Versorgungswerken, die diesen
                                                           Schritt bereits vollzogen haben. Ausschlagge-
                                                           bend ist dabei die Tatsache, dass die Ausbildung
                                                           von Kindern eine Aufgabe des Staates ist und
                                                           durch Steuermittel finanziert werden sollte.

                                                           Eine Besonderheit unter den Solidarleistungen
                                                           stellt der Reha-Zuschuss dar. Ein Zuschuss zu
                                                           Reha-Maßnahmen wird erstens nachrangig und
      ein Mitglied während seines Berufsunfähigkeits-      zweitens nur anteilig gewährt. Nachrangigkeit
      verfahrens in zumutbarem Rahmen besonderen           bedeutet, dass ein Mitglied seine Ansprüche
      Maßnahmen wie etwa Heilbehandlungen unter-           zunächst gegenüber anderen Leistungsträgern
      ziehen, um seine Arbeitskraft im besten Fall wie-    wie etwa seiner Krankenkasse oder der Berufs-        Solidarleistungen
      der ganz oder zumindest teilweise herzustellen.      genossenschaft geltend machen muss. Soll-            auf Antrag
                                                           te eine dieser Einrichtungen die Reha-Kosten         Solidarleistungen des Ver-
      Arbeitsversuch bei laufender BU-Rente                übernehmen, entfällt die Beteiligung des Ver-        sorgungswerkes werden auf
      ist möglich für bis zu drei Monate                   sorgungswerkes. Andernfalls übernimmt das            Antrag gewährt. Bei Fragen
                                                           Versorgungswerk bis zu 50 Prozent der Gesamt-        wenden Sie sich bitte an die
      Wenn bei günstigem Verlauf die Arbeitsfä-            kosten für die notwendigen Reha-Maßnahmen.           Mitarbeiterinnen und Mitar-
      higkeit soweit hergestellt und eine ärztliche        In jedem Fall muss das betroffene Mitglied ei-       beiter der Rentenabteilung:
      Berufsausübung wieder möglich ist, kann ein          nen Eigenanteil tragen.                              Tel. 069/97964-222 oder
      Arbeitsversuch von bis zu drei Monaten Dauer                                                              rente@versorgungswerk-
      unternommen werden. Für die Dauer des Ar-            Dr. Susan Trittmacher                                laekh.de

                                                                                                                                               7
Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
Relativ sicher, trotzdem attraktiv:
Kapitalanlagen

                                  Kapitalanlagen in Infrastruktur
                                                 Versorgungswerk sucht Investitionen, um Mindestrendite

                                                 Wie viele andere institutionelle Anleger auch, hat
                                                 sich das Versorgungswerk in jüngster Zeit der
                                                 noch relativ neuen Anlageklasse Infrastruktur zu-
                                                 gewandt: Seit Herbst 2013 werden die Beiträge
                                                 der Mitglieder auch in Wasserkraftwerke, Fernwär-
                                                 meleitungen und Krankenhäuser investiert. Ange-
                                                 sichts der gesunkenen Zinsen für festverzinsliche
                                                 Wertpapiere, die traditionell den Schwerpunkt
                                                 der Kapitalanlage bilden, ist das Versorgungs-
                                                 werk quasi gezwungen, sich nach Alternativen
                                                 umzusehen, um seine Zusagen gegenüber den
                                                 Mitgliedern einhalten zu können. Die Vorgabe für
                                                 den Geschäftsbereich Kapitalanlagen lautet, eine
                                                 jährliche Rendite von mindestens 4 Prozent zu
                                                 erzielen. Infrastrukturinvestitionen sind deshalb
                                                 ins Visier vieler Anleger geraten, weil dort noch
                                                 attraktive Renditen zu einem vertretbaren Risiko
                                                 erzielt werden können. Außerdem korrelieren
                 Korrelation                     sie kaum mit anderen Anlagen und gleichen ein
                 Wenn Kapitalanlagen             Portfolio damit aus. Weil für das Versorgungswerk
                 korrelieren, so ist damit ge-   die Sicherheit der Kapitalanlagen oberste Priorität
                 meint, dass eine Beziehung      hat, sind Infrastrukturanlagen – im Gegensatz zu
                 zwischen ihnen besteht und      anderen Anlagen mit zum Teil höheren Verzinsun-
                 dass sie sich insbesondere      gen – von Interesse.
                 ähnlich verhalten bzw. ent-
                 wickeln. So fallen mit den      Für ein Portfolio wie das des Versorgungswerkes
                 Kursen von Staatsanleihen       ist es hinsichtlich des Risikos und der Stabilität am
                 in der Regel auch die Kurse     besten, wenn Anlagen möglichst wenig korrelie-
                 von Unternehmensanlei-          ren. Im Idealfall werden dadurch mögliche Verlus-
                 hen (wenn vielleicht auch       te bei einer Anlageform mit Gewinnen bei anderen
                 weniger stark oder zeitlich     Anlagen ausgeglichen.
                 verzögert). Deshalb korre-
                 lieren Staats- und Unter-       Was versteht man unter Infrastruktur? Gemeinhin
                 nehmensanleihen. Dagegen        handelt es sich dabei um alle Anlagen oder Ein-
                 ist die Korrelation zwischen    richtungen, die eine Volkswirtschaft oder eine Ge-
                 Staatsanleihen und Aktien       sellschaft zu ihrem Funktionieren benötigt. Dazu
                 weniger ausgeprägt.             gehören technische Einrichtungen wie etwa Stra-
                                                 ßen oder Anlagen zur Versorgung mit Energie und
                                                 Wasser oder eher soziale Einrichtungen wie Schu-
                                                 len und Krankenhäuser.

                                                 Bei der Art der Beteiligung an einer Anlage oder
                                                 Einrichtung der Infrastruktur haben sich folgende
                                                 Möglichkeiten herauskristallisiert

                                                     arlehen an die Entwickler von Infrastruktur­
                                                    D
                                                    anlagen (als Fremdkapital)
                                                    direkte Beteiligungen an Infrastrukturanlagen
                                                     (als Eigenkapital)

            8
Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
von vier Prozent zu erwirtschaften

                                      indirekte Beteiligung an Infrastrukturanlagen
                                       über einen Fonds
                                       indirekte Beteiligung an Infrastrukturanlagen
                                        über einen Dachfonds                            Dachfonds
                                                                                        Ein Dachfonds ist wie ein
                                   Durch Dachfonds wird die Beteiligung an zahlen-      Einzelfonds ein Sonderver-
                                   mäßig mehr Projekten als bei einem Einzelfonds       mögen in unterschiedlichen
                                   möglich. Allerdings erhöhen sich bei einer Dach-     Rechtsformen. Im Unter-
                                   fondskonstruktion für den Investor meistens auch     schied zu einem Einzelfonds
                                   die Kosten. Grund: Sowohl auf der Ebene des          investiert der Dachfonds aus-
                                   Dachfonds als auch auf der Ebene der Einzelfonds     schließlich in Fonds und nicht
                                   fallen Gebühren für die Manager an.                  direkt in Infrastrukturanlagen
                                                                                        oder Unternehmen. Eine
                                   Unterschieden wird bei Infrastrukturanlagen auch     solche Lösung wird meistens
                                   hinsichtlich des Zeitpunktes der Beteiligung.        gewählt, um das Risiko zu
                                   Wenn sich eine Einrichtung noch in der Planungs-     minimieren.
                                   phase befindet, spricht man in Fachkreisen von
                                   Greenfield-Anlagen. Einrichtungen, die bereits
                                   in Betrieb sind, werden Brownfield-Anlagen ge-
                                   nannt. Bei ersteren lässt sich zwar in der Regel     Greenfield heißt:
                                   eine höhere Rendite erzielen, allerdings besteht     in Entwicklung;
                                   hier das Risiko, dass die Anlage nicht reüssiert.    Brownfield: in Betrieb
                                   Außerdem kann der Investor nicht sofort mit Rück-
                                   flüssen rechnen.

                                   Allgemeine Kennzeichen vieler Infrastruktur-
                                   Anlagen sind

                                       ehördliche oder gesetzliche Beschränkungen,
                                      b
                                      Auflagen etc.
                                      monopolistische oder quasi-monopolistische
                                       Märkte
                                       stabile Nachfrage (Nutzer haben meist keine
                                        Alternativen)
                                        lange Nutzungsdauer der Anlagen

                                   Der Vorstand des Versorgungswerkes hat sich für
                                   die Beteiligung an Infrastruktur-Fonds entschie-
                                   den. Bei Abwägung von Risiko und Rendite er-
                                   scheint diese Variante am geeignetsten. Die direk-
                                   te Beteiligung an einzelnen Infrastrukturobjekten
                                   ist für einen Investor von der Größe des Versor-
                                   gungswerkes viel zu aufwendig. Allein die Auswahl
                                   und Prüfung von Projekten erfordert umfassende
                                   Expertise und Kenntnis der verschiedenen „Märk-
                                   te“ und würde einen Stab zusätzlicher Mitarbeiter
                                   erfordern.

                                   Johannes Prien
                                   Referent des Vorstandes

                                                                                                                     9
Angestellte Ärzte aufgepasst! - Mitgliederinformation 2014
Erfolgsgeschichte Immobilien
Kapitalanlagen

                              Zwei Neuerwerbungen im Steckbrief vorgestellt

                                                  Rund sieben Prozent der Kapitalanlagen des
                                                  Versorgungswerkes sind in Grundstücke und
                                                  Bauten angelegt – überwiegend in Wohnim-
                                                  mobilien in der Direktanlage. Dieser Einstieg
                                                  begann schon lange vor der Zinskrise an den
                                                  Märkten und wurde somit zur Grundlage ei-
                                                  ner soliden Erfolgsgeschichte. In den Kern-
                                                  regionen München, Rhein-Main, Köln, Berlin

                                                  Steckbrief: Köln-Butzweiler

                                                  Wann: erworben 2013
                                                  Wo: Fitzmauricestaße, 50829 Köln
                                                  Was: 85 Wohnungen, 64 Tiefgaragenplätze

                                                  Nachhaltigkeit

                                                     Sonnenkollektoranlage für die
                                                     Warmwasseraufbereitung
                                                     Anschluss ans Fernwärmenetz

            10
und Hamburg erwirbt das Versorgungswerk
schlüsselfertige neue oder sanierte Objekte.
Dabei handelt es sich überwiegend um
Wohn- und zu einem geringeren Teil um Ge-
werbeimmobilien. Bei der Kaufentscheidung
liegt besonderes Augenmerk auch auf Ener-
gieeffizienz und Nachhaltigkeit. Zwei Neuer-
werbungen aus dem Jahr 2013 stellen wir vor.

Steckbrief: Frankfurt-Riedberg

Wann: erworben 2013
Wo: Walther-Nernst-Straße und
Robert-Koch-Allee, 60438 Frankfurt/Main
Was: 75 Wohnungen, 75 Tiefgaragenplätze

Nachhaltigkeit

  Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung
   F ernwärmeversorgung aus
   80 % Kraft-Wärme-Kopplung
   n
    achhaltige Wärmedämmung an Fassaden,
   Dach und Fenstern sowie Wohnraumlüftung
   (KFW 70-Standard)

                                                11
Versicherungsbetrieb

                              Wer beamtet wird, muss aufpassen
                                                      Renten des Versorgungswerkes werden auf Pensionen

                                                      Wenn Sie bisher als Ärztin oder Arzt angestellt     werden immer unter dem Vorbehalt gezahlt,
                                                      gearbeitet haben und das Angebot erhalten,          dass zu viel gezahlte Bezüge zurückgefordert
                                                      in den Beamtenstatus zu wechseln oder eine          werden können.
                                                      beamtenähnliche Versorgung zugesichert be-
                                                      kommen, können Sie sich in aller Regel freuen.      Beim Wechsel ins Beamtenverhältnis
                                                      Aber Vorsicht: Dies kann Folgen für die Mit-        das Versorgungswerk informieren
                                                      gliedschaft im Versorgungswerk bzw. für die
                                                      künftigen Rentenleistungen haben. Um eine           Wenn Sie ins Beamtenverhältnis wechseln und
                                                      Überversorgung zu verhindern, sieht das Be-         deshalb aus dem Versorgungswerk ausschei-
                                                      amtenversorgungsgesetz (BeamtVG) nämlich            den wollen, sollten Sie dies innerhalb von sechs
                                                      vor, dass Renten von berufsständischen Ver-         Monaten schriftlich und unter Beifügung der
                                                      sorgungswerken bei der Beamtenversorgung            entsprechenden Unterlagen mitteilen. Dadurch
                                                      angerechnet werden können (§ 55 BeamtVG).           endet die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungs-
                                                      Dies galt ursprünglich nur für Renten der ge-       werk mit dem Wechsel ins Beamtenverhältnis,
                                                      setzlichen Rentenversicherung oder für die Zu-      andernfalls erst zum 1. des Monates, in dem die
                                                      satzversicherung für Angehörige des öffentli-       Anzeige eingeht.
                                                      chen Dienstes. Seit 01.10.1994 werden jedoch
                       Wichtig für Beamte             auch Leistungen angerechnet, die von einer          Wichtig für Mitglieder des Versorgungswerkes:
                       Informieren Sie sich in        berufsständischen      Versorgungseinrichtung       Grundsätzlich werden Rententeile, die auf einer
                       jedem Fall bei Ihren Dienst-   stammen oder aus einer befreienden Lebens-          freiwilligen Weiterversicherung beruhen, nicht
                       herren, ob Leistungen des      versicherung, die mit Beteiligung eines öffent-     berücksichtigt (§ 55 Abs. 4 BeamtVG).
                       Versorgungswerkes auf Ihr      lichen Arbeitgebers erworben wurde.
                       Ruhegeld oder die Höhe                                                             Kann die Anrechnung verhindert
                       Ihrer Versorgungsbezüge        Wenn Renten des Versorgungswerkes zu-               oder ausgeglichen werden?
                       angerechnet werden. Fragen     sammen mit den Versorgungsbezügen und
                       beantwortet auch unsere        sonstigen anzurechnenden Leistungen eine            Anrechnungsfrei bedeutet also: Leistungen aus
                       Rentenabteilung:               Höchstgrenze überschreiten, werden sie auf die      freiwillig gezahlten Beiträgen an das Versor-
                       Tel. 069/97964-222             beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge ange-          gungswerk dürfen auch über die Höchstgrenze
                       rente@versorgungswerk-         rechnet. Die beamtenrechtlichen Bezüge wer-         der beamtenrechtlichen Versorgung hinausge-
                       laekh.de                       den also nur als Aufstockung für die genannten      hen. Sie mindern nicht die Pension. Dies gilt je-
                                                      Renten gezahlt, bis eine bestimmte Höchstgren-      doch nicht, wenn der Arbeitgeber aufgrund des
                                                      ze erreicht ist.                                    Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen
                                                                                                          Dienst mindestens die Hälfte der Beiträge oder
                                                      Was muss der Arbeitgeber über                       Zuschüsse in dieser Höhe übernommen hat.
                                                      Ihre Anwartschaften wissen?
                                                                                                          Zeitanteilig wird für die freiwillige Weiterversi-
                                                      Um später böse Überraschungen zu verhindern,        cherung berechnet, welcher Teil der Rente des
                                                      sollten Sie Ihren Arbeitgeber bzw. die anrech-      Versorgungswerkes beim Wechsel in die Be-
                                                      nende Versorgungsstelle sobald wie möglich, in      amtenversorgung nicht anrechnungspflichtig
                                                      jedem Falle aber vor Renteneintritt über Ihre An-   ist. Diese Berechnungsweise ist aber erst ab
                                                      wartschaften im Versorgungswerk informieren.        mindestens zwölf Monaten freiwilliger Versiche-
                                                      So verhindern Sie, dass Sie zu hohe Zahlungen       rungszeit möglich.
                                                      aus der Beamtenversorgung erhalten, die Ihnen
                                                      nachträglich wieder abgezogen werden. Infor-        Beim Wechsel ins Beamtenverhältnis auf Le-
                                                      mieren Sie die Stelle, die Ihre Versorgungsbe-      benszeit können Mitglieder in einer schriftli-
                                                      züge regelt, auch über den tatsächlichen Bezug      chen Willenserklärung beim Versorgungswerk
                                                      von Renteneinkünften sowie über Veränderun-         beantragen, „Mitglied zu werden“, eigentlich
                                                      gen in deren Höhe. Denn: Versorgungsbezüge          aber: zu bleiben. Danach folgt eine ärztliche

                 12
angerechnet

     Untersuchung, die Anhaltspunkte auf ein             Sie auch Ihren Arbeitgeber über die Mitglied-
     erhöhtes Risiko der Berufsunfähigkeit aus-          schaft im Versorgungswerk. Wollen Sie Ihre
     schließen soll.                                     Versorgung im Alter erhöhen, können Sie weiter
                                                         freiwillig Mitglied im Versorgungwerk bleiben
     Fazit                                               (§ 10 Satzung). Sie kommen in den vollen Ge-
                                                         nuss dieser Zusatzleistungen jedoch nur, wenn
     Wenn Sie in ein Beamtenverhältnis wechseln          Sie die Beiträge auch alleine zahlen.
     oder die Zusicherung einer beamtenähnlichen
     Versorgung erhalten, teilen Sie dies bitte unver-   RAin Astrid Strobach
     züglich dem Versorgungswerk mit. Informieren        Geschäftsführerin Versicherungsbetrieb

        Die Webseite: viel Wissen auf einen Blick

     Berufeinstieg, Stellenwechsel, Verbeamtung,         des Versorgungswerkes. Auf der Startseite er-
     Absicherung der Angehörigen, vorgezogene            halten Sie einen Überblick über aktuelle Neu-
     oder aufgeschobene Altersrente – viele wich-        erungen. Und unter „Formulare“ können Sie
     tige Informationen rund um Ihre berufsständi-       die meisten Antragsformulare direkt herunter-
     sche Absicherung finden Sie auf der Webseite        laden.

                                                                                                          13
Wichtige Mitteilung
für alle Mitglieder
des Versorgungswerkes

Beiträge ab 01. Januar 2014

Gemäß § 13 der Versorgungsordnung richten
sich die monatlichen Pflichtbeiträge zum Ver-
sorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
nach den jeweils geltenden Bestimmungen des
§ 161 Abs. 1 und 2 SGB VI (Sozialgesetzbuch VI).

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenver-
sicherung und zum Versorgungswerk der Lan-
desärztekammer Hessen beträgt 18,9 % des
monatlichen sozialversicherungspflichtigen Ein­-
kommens, soweit dieses die Beitragsbemes-
sungsgrenze von EUR 5.950,00 monatlich (alte
Bundesländer) bzw. EUR 5.000,00 monatlich
(neue Bundesländer) nicht überschreitet.

Ab 01. Januar 2014
betragen daher die monatlichen Pflichtbeiträge
zum Versorgungswerk der Landesärztekammer
Hessen:

1. für angestellte Ärztinnen und Ärzte, die von
   der Versicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1
   S. 1 Nr. 1 SGB VI befreit sind:
  18,9 % der maßgebenden Bruttobezüge,
              höchstens monatlich
        alte Bundesländer EUR 1.124,55
        neue Bundesländer EUR 945,00

2. für angestellte Ärztinnen und Ärzte, die kei-
    nen Befreiungsantrag von der Versicherungs-
    pflicht gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI
    gestellt haben und eine Beitragsermäßigung
    gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung des Versor-
   gungswerkes erhalten haben:
  9,45 % der maßgebenden Bruttobezüge,
              höchstens monatlich
         alte Bundesländer EUR 562,28
         neue Bundesländer EUR 472,50

3. für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in
    Hessen mit rechtskräftiger Zulassung nach
    § 18 der Zulassungsverordnung für Vertrags-
    ärzte (früher RVO-Kassenpraxis):
              monatlich EUR 562,28
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für alle Mitglieder
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Beiträge ab 01. Januar 2014

4. für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in
    Hessen ohne Vertragsarztzulassung nach
    § 18 der Zulassungsverordnung und nieder-
    gelassene Ärzte außerhalb Hessens gilt:
                   monatlich
        alte Bundesländer EUR 1.124,55
        neue Bundesländer EUR 945,00

5. für selbständig Tätige – außer Punkt 3. und 4.:
                     monatlich
         alte Bundesländer EUR 1.124,55
         neue Bundesländer EUR 945,00

6. für alle Ärztinnen und Ärzte, die den Mindest-
    beitrag nach §13 der Versorgungsordnung
    entrichten, gilt:
                      monatlich
          alte Bundesländer EUR 112,46
         neue Bundesländer EUR 94,50

Für die Überweisung des für Sie zutreffen­
den neuen, monatlichen Beitrages laut Punkt
1. – 6. bitten wir, Sorge zu tragen.

Höherversorgung:
Der Höchstbeitrag (Pflichtbeitrag und Höher-
versorgung) zum Versorgungswerk beträgt ab
01. Januar 2014:
                 monatlich
       alte Bundesländer EUR 2.249,10
      neue Bundesländer EUR 1.890,00

Die Vornahme einer Höherversorgung ist bis zu
dieser Grenze auf schriftlichen Antrag – aber
nicht rückwirkend – möglich.

Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
Aus dem Versorgungswerk

                               Renten zum 01.01.2014 um ein Prozent erhöht
                                                           Generationengerechtigkeit: auch Anwartschaften werden

                                                           Eine Erhöhung der Renten und Anwartschaften          bis zum 31.12.2012 entfallenden Anteils sowie
                                                           des Versorgungswerkes sowie die Änderungen           in Höhe von 0,5 % des zeitratierlich auf die
                                                           der Satzung und Versorgungsordnung waren             Versicherungszeiten vom 01.01.2004 bis zum
                          Delegiertenversammlung           die wichtigsten Themen der Delegiertenver-           31.12.2009 entfallenden Teils seiner bis zum
                          Sie ist das oberste Organ        sammlung der Landesärztekammer Hessen am             31.12.2012 erworbenen Rentenanwartschaft.
                          des Versorgungswerkes            30.11.2013. Die Sitzung vom 31.08.2013 diente        Dadurch wird die rechnerische Verzinsung der
                          der Landesärztekammer            der Konstituierung nach der Kammerwahl für           bis zum 31.12.2012 eingezahlten Beiträge rück-
                          Hessen. Sie tritt in der Regel   die 15. Wahlperiode 2013 bis 2018. Im Mai/Juni       wirkend für das Kalenderjahr 2012 auf eine Ge-
                          drei Mal pro Jahr zusammen       2013 hatten die hessischen Ärztinnen und Ärzte       samtverzinsung von 4,0 % angehoben. Das Hes-
                          und beschließt unter ande-       per Briefwahl die 80 Vertreterinnen und Vertre-      sische Sozialministerium hat die Erhöhung der
                          rem Satzungsänderungen,          ter der hessischen Ärzteschaft neu gewählt. In       Renten und erworbenen Anwartschaften bereits
                          stellt den Jahresabschluss       der Delegiertenversammlung vom 26.03.2011            genehmigt.
                          fest, entlastet den Vorstand     standen keine Satzungsänderungen an.
                          und entscheidet über die                                                              Neumitglied auch mit 60 Jahren
                          Erhöhung von Renten und          Erhöhung der Renten und Anwartschaften
                          Anwartschaften.                                                                       Von der Mitgliedschaft des Versorgungswerkes
                                                           Aufgrund der im Geschäftsjahr 2012 erzielten         der Landesärztekammer Hessen waren bisher
                                                           Überschüsse beschloss die Delegiertenver-            unter anderem Personen ausgenommen, die
                                                           sammlung entsprechend dem Vorschlag des              zu Beginn ihrer ärztlichen Tätigkeit das 60. Le-
                                                           Vorstandes erneut eine generationengerechte          bensjahr bereits vollendet hatten (§ 6 Abs. 1
                                                           Erhöhung der Renten und Anwartschaften. So           der Satzung). Diese Regelung wurde von den
                                                           wurden alle am 31.12.2013 laufenden Renten           Delegierten aus der Satzung und Versorgungs-
                                                           mit Wirkung zum 01.01.2014 um 1,0 % angehoben.       ordnung gestrichen. Die Änderung trägt den
                                                                                                                Entscheidungen des Bundesozialgerichtes vom
                                                           Weiter erhält jedes Mitglied des Versorgungswer-     31.10.2012 Rechnung. Als Folge dieser Urteile
                                                           kes, dessen Mitgliedschaft vor dem 01.01.2013        legt die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
                                                           begonnen hat und das zum 31.12.2013 noch kei-        strengere Maßstäbe an die Befreiung von der
                                                           ne Rente bezog, eine einmalige zusätzliche Ren-      Versicherungspflicht an. Befreiungen wurden
                                                           tenanwartschaft in Höhe von 1,0  % des zeitratier-   teilweise deshalb abgelehnt, weil die Betrof-
                                                           lich auf die Versicherungszeit vom 01.01.2010        fenen keine Pflicht-, sondern nur freiwillige

                    14
angepasst

Mitglieder in einer berufsständischen Versor-
gungseinrichtung waren. Da nun die 60-Jahres-
Grenze entfällt, können Ärztinnen und Ärzte –
auch wenn sie erst spät in Hessen eine berufli-
che Tätigkeit aufnehmen – Pflichtmitglieder im
Versorgungswerk werden, statt wie bislang die
Mitgliedschaft in einem anderen Versorgungs-
werk „freiwillig fortzusetzen“. Zudem ermög-
licht die Satzung einem Mitglied künftig, wei-
ter im Versorgungswerk zu bleiben, falls es in
einer anderen berufsständischen Versorgungs-
einrichtung wegen einer Altersgrenze nicht
aufgenommen wird (§ 16 Abs. 6 der Satzung).

Gegen den Wegfall der 60-Jahres-Grenze be-
stehen keine versicherungsmathematischen
Bedenken, da die Beiträge alters- und risikoge-
recht verrentet werden. Auch wird bei Invalidität
eine Rente zeitanteilig gewährt. Missbrauchs-
absichten steht zudem entgegen, dass von der
Mitgliedschaft ausgenommen ist, wer berufsun-
fähig ist.

Die von dem Hessischen Sozialministerium ge-
nehmigten Änderungen der Satzung und Ver-
sorgungsordnung sind am 01.01.2014 in Kraft
getreten.

RAin Sabine Müller-Gebhardt
Justiziarin des Versorgungswerkes

                                                    15
Versorgungswerk intern

                         Zahlungen laufen lückenlos weiter
                                 Versorgungswerk stellt IT-System auf SEPA um

                                 Ab dem 01.02.2014 sollte der einheitliche Euro-     Verfahrens erfüllen zu können, wurde beispiels-
                                 Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Pay-         weise für die Lastschriftmandate eine völlig neue
                                 ments Area) gelten. Beteiligt daran sind alle 28    Mandatsverwaltung implementiert, die für das
                                 EU-Mitgliedsländer sowie Island, Liechtenstein,     bisherige Einzugsverfahren nicht erforderlich
                                 Monaco, Norwegen und die Schweiz (siehe             war. Die Anpassungen und Erweiterungen des
                                 auch Mitgliederinformation 2013, S. 16-17). An-     Systems erfordern umfangreiche Testarbeiten,
                                 fang Januar 2014 teilte die EU-Kommision mit,       auch im Zusammenwirken mit den Hausbanken
                                 dass die Übergangsfrist für die Umstellung auf      des Versorgungswerkes. Schließlich müssen Ar-
                                 SEPA um sechs Monate bis zum 01.08.2014             beitsabläufe und Schreiben überprüft, gegebe-
                                 verlängert werden soll, um einen reibungslosen      nenfalls angepasst und die Mitarbeiterinnen und
                                 Übergang zu ermöglichen. Vertreter des Euro-        Mitarbeiter geschult werden.
                                 paparlamentes und der EU-Mitgliedsstaaten
                                 haben sich darauf geeinigt, diesem Vorschlag        Nach Abschluss der Arbeiten wird das Versor-
                                 zuzustimmen. Somit wird es zwar formal beim         gungswerk auch unter SEPA in der Lage sein,
                                 Umstellungstermin 01.02.2014 bleiben, Zah-          Zahlungseingänge und –ausgänge reibungslos
                                 lungsaufträge können aber noch bis zum              auszuführen und zu verarbeiten. Allen am „Pro-
                                 31.07.2014 im alten Format ausgeführt werden.       jekt Umstellung“ beteiligten Mitarbeiterinnen
                                                                                     und Mitarbeitern möchte ich an dieser Stelle
                                 Für Privatpersonen ist die Umstellung auf SEPA      ausdrücklich für ihre Mitwirkung und ihr Enga-
                                 nicht mit besonders großem Aufwand verbun-          gement danken.
                                 den. Lediglich die bisherige Bankleitzahl und die
                                 Kontonummer werden durch die internationale         Ulrich Hoffmann
                                 Bankkontonummer IBAN und den internatio-            Abteilungsleiter Rechnungswesen
                                 nalen Bank-Code BIC ersetzt. Für das Versor-
                                 gungswerk wie für alle anderen Institutionen
                                 und Unternehmen mit umfangreichen Zah-                IMPRESSUM
                                 lungsflüssen ist die Umstellung auf SEPA jedoch
                                 deutlich aufwendiger.                                 Herausgeber
                                                                                       VERSORGUNGSWERK der Landesärztekammer
                                                                                       Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
                                 Alle in unseren IT-Systemen gespeicherten akti-
                                                                                       Mittlerer Hasenpfad 25
                                 ven Bankverbindungen der Mitglieder und Leis-         60598 Frankfurt
                                 tungsempfänger des Versorgungswerkes, der             Tel. 069/979 64-0, Fax 069/979 64-171
                                 Mieter und Lieferanten müssen auf IBAN und            info@versorgungswerk-laekh.de
                                 BIC umgestellt werden. Dies erfolgt zwar weit-        www.versorgungswerk-laekh.de
                                 gehend maschinell, in einigen Hundert Fällen
                                 war jedoch leider keine maschinelle Umstellung        Verantwortlich im Sinne des Presserechts
                                 möglich. Von diesen Personen oder Firmen wur-         Dr. med. Brigitte Ende, Vorstandsvorsitzende
                                 den IBAN und BIC schriftlich angefordert und in
                                 den Systemen erfasst. Die bestehenden Einzugs-        Redaktion
                                                                                       Johannes Prien, Gabriele Juvan
                                 ermächtigungen müssen maschinell in SEPA-
                                 Basis-Lastschriftmandate umgewidmet werden
                                                                                       Produktion
                                 und alle Zahlungspflichtigen über die Umstellung      Büro Gabriele Juvan, Offenbach
                                 informiert werden. Insgesamt mehrere tausend
                                 Schreiben mit Angabe der individuellen Man-           Fotos
                                 datsreferenz gingen bzw. gehen noch an selbst-        Stefan Wensing (Titel)
                                 zahlende Mitglieder, Arbeitgeber, die für ihre        Heiko Arendt (S. 2, 7)
                                 ärztlichen Mitarbeiter die Beiträge ans Versor-       Mathilde Eang (S. 6-7)
                                 gungswerk zahlen oder an Mieter.                      Johannes Prien (S. 8-9, 11, 14-15, 17)
                                                                                       Natalie Bothur, Sandra Grünewald (S. 10)
                                 Den größten Aufwand verursacht die Anpassung          Gabriele Juvan (S. 18-19)
                                 der IT-Systeme. Um die Anforderungen des SEPA-

          16
Der Fragebogen
Dr. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerkes mittels
eines Fragebogens näher vorstellen. Dieser basiert auf den Fragebögen, die von Anfang des 20ten Jahr-
hunderts in den Pariser Salons zirkulierten und auch von dem Schriftsteller Marcel Proust (1871-1922)
ausgefüllt wurden. Weil einer seiner Fragebögen später veröffentlicht wurde, ist der Name Proust seit-
dem mit diesen Fragebögen verbunden. Den Anfang machen wir mit dem stellvertretenden Vorsitzenden
des Vorstandes des Versorgungswerkes.

Wo möchten Sie leben?                                Ihr Traum vom Glück?
In Schweinsberg - und nirgendwo anders               Vergänglich                                         DR. TITUS FREIHERR SCHENCK
                                                                                                         ZU SCHWEINSBERG
Was ist für Sie das vollkommene irdische             Was wäre für Sie das größte Unglück?                STELLVERTRETENDER VOR­
Glück?                                               Ebenso vergänglich                                  SITZENDER DES VORSTANDES
Vollkommenheit und Glück passen nicht zueinan-
der, entweder – oder                                 Was möchten Sie sein?
                                                     Ein guter Kollege, ein verlässlicher Freund,
Welche Fehler entschuldigen Sie am ehesten?          ein netter Nachbar
Die aus gutem Willen entstehen
                                                     Ihre Lieblingsfarbe?
Ihre Lieblingsgestalt in der Geschichte?             Marineblau
Das ist keine Frage, oder?
                                                     Ihre Lieblingsblume?
Ihre Lieblingshelden oder -heldinnen in der          Brugmansien, Aronstabgewächse
Wirklichkeit?
Alle die, die sich uneigennützig für etwas einset-   Ihre Lieblingsnamen?
zen. Die Eltern behinderter Kinder                   Mir gefallen die römischen Kaiser

Ihre Lieblingsmalerin oder Ihr Lieblingsmaler?       Was verabscheuen Sie am meisten?
De Chirico, Franz Marc, Georges Braque,              Gedankenlosigkeit, Ignoranz
Franz von Stuck
                                                     Welche Reform bewundern Sie am meisten?
Ihr Lieblingsschriftsteller?                         Die Französische. Hatten wir eine größere für
Ich lese wenig bis keine Romane                      die Bildung der modernen Gesellschaft?

Ihre Lieblingstugend?                                Welche natürliche Gabe möchten Sie besitzen?
Mut                                                  Gedanken lesen können

Ihre Lieblingsbeschäftigung?
Haus, Wald, Wiese
(anstelle mein Haus, mein Auto, mein Boot)

Wer oder was hätten Sie sein mögen?
Ein Zeitreisender

                                                                                                                                  17
Versorgungswerk intern

                                Das Versorgungswerk stellt sich vor
                                                         6. Teil: Rentenabteilung

                                                         Wer den Rückhalt des Versorgungswerkes             Die Betreuung erfolgt in der Regel durch einen
                                                         braucht, kommt zwangsläufig mit den Mitarbei-      festen Ansprechpartner - was viele Mitglieder
                                                         terinnen und Mitarbeitern der Rentenabteilung      in Zeiten allgegenwärtiger Call-Center zu schät-
                                                         in Kontakt: Die Abteilung ist zuständig für alle   zen wissen. Die Service-Nummer der Abteilung
                                                         Mitglieder, die Anspruch auf Leistungen haben.     läutet nur dann, wenn die zuständige Mitarbeite-

                         Faustregel
                         Der nahtlose Übergang in
                         die Altersrente ist gewähr-
                         leistet, wenn alle Unterlagen
                         ca. drei Monate vorher vor-
                         liegen. Die Zahlung beginnt,
                         nachdem Sie Ihren Renten-
                         bescheid erhalten haben.
                                                                                                            rin nicht am Platz erreichbar ist. Eine Übersicht
                                                                                                            über die zu erwartende Rente, inklusive der Ent-
                                                         Bei Gründung des Versorgungswerkes im Jahr         wicklung für eine vorgezogene oder aufgescho-
                                                         1968 war eine Rentenabteilung noch unnö-           bene Rente, gibt die jährlich an alle Mitglieder
                                                         tig. Außer einigen Berufsunfähigkeitsrentnern      gehende Anwartschaftsmitteilung. Sie erlaubt
                                                         hatte kein Mitglied Anspruch auf Leistungen        eine Einschätzung der persönlichen Situation –
                                                         seiner berufsständischen Versorgungseinrich-       auch, ob etwa eine freiwillige Höherversorgung
                                                         tung. Dies hat sich seitdem drastisch verändert.   Sinn macht, um im Alter den Lebensstandard zu
                                                         Allein in den rund zehn Jahren zwischen 2003       halten.
                                                         und 2012 verdoppelte sich die Zahl der Alters-
                                                         rentner von 3.873 (Stichtag: 31.12.2003) auf       Ein halbes Jahr vor Erreichen des 65. Geburts-
                                                         7.873 (31.12.2012) – Tendenz steigend.             tages wird jedes Mitglied angeschrieben und
                                                                                                            gebeten, seine Unterlagen einzureichen. Wer
                                                         Zahl der Rentenempfänger steigt                    beispielsweise seine Rente vorziehen will,
                                                                                                            kann theoretisch aber auch noch zum 31. eines
                                                         Grund hierfür ist nicht nur die insgesamt ge-      Monats in einem Brief mitteilen, dass er zum
                                                         wachsene Mitgliederzahl. Diejenigen, die seit      Monatsersten Rente beziehen will. Wichtig:
                                                         der Gründung in jungen und mittleren Lebens-       Maßgebend ist hier das Eingangsdatum beim
                         Bei aufgeschobener Rente        jahren in ihre berufsständische Altersversor-      Versorgungswerk. Die Rente wird dann rück-
                         Teilen Sie dem Versorgungs-     gung eingezahlt haben, kommen nun zuneh-           wirkend ausgezahlt, wenn alle Unterlagen voll-
                         werk kurz mit, wie lange Sie    mend ins Rentenalter.                              ständig sind und der Rentenbescheid erteilt ist.
                         die Rente aufschieben wol-                                                         Diejenigen, die ihre Rente aufschieben wollen,
                         len und ob und in welcher       Alle Anträge auf Altersrente werden in der Ren-    sollten dies dem Versorgungswerk zumindest
                         Höhe Sie weiter freiwillig      tenabteilung des Versorgungswerkes bearbei-        kurz schriftlich mitteilen. Und: Wer bei Errei-
                         Zahlungen leisten wollen        tet. Dies gilt auch für Anträge von Mitgliedern,   chen des 65. Lebensjahres auf die Nachfrage
                         oder nicht.                     die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen-       des Versorgungswerkes nicht antwortet und
                                                         rente oder Kinderzuschüsse beziehen wollen.        auch nach einem weiteren Jahr keine Rückmel-

                   18
dung gibt, dessen Mitgliedschaft läuft ohne Ver-
änderung weiter.

Wer eine Rente bezieht, muss – anders als bei
der Deutschen Rentenversicherung (DRV) -
einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung vor-
legen. Damit weisen die Rentner und Rentne-        Die Leiterin der Rentenabteilung Jutta Deutsch mit ihrem Team.
rinnen ihren fortbestehenden Anspruch auf
Zahlungen nach. Denn im Unterschied zur DRV
erhält das Versorgungswerk vom Einwohner-          mer Sinn - etwa wenn ein Mitglied größere Ge-
meldeamt keine automatische Mitteilung, wenn       sundheitsprobleme hat und absehbar ist, dass        Zahlen und Fakten
ein Mitglied stirbt.                               es im Anschluss an die Krankengeldfortzahlung       Die Rentenabteilung ist für die
                                                   voraussichtlich Leistungen aus der Berufsunfä-      Leistungen des Versorgungs-
Lebensbescheinigung „mit Dienstsiegel“             higkeitsrente benötigt. Sich abzustimmen oder       werkes zuständig: Wenn Sie
                                                   einen persönlichen Beratungstermin zu verein-       Anspruch auf Alters-, Berufs-
Lebensbescheinigungen können nach dem              baren hält Abteilungsleiterin Jutta Deutsch für     unfähigkeits- oder Hinterblie-
Grundsatz „alle Stellen mit einem Dienstsiegel“    sinnvoll, denn: „Manches Mitglied denkt, es         benenrente sowie Kinderzu-
z. B. von Melde-, Polizei- oder Kirchenbehörden,   würde einfacher gehen.“ Besonders Antragstel-       schüsse haben, werden Sie
gesetzlichen Krankenversicherungen oder auch       lerinnen und -steller, die in der Nähe wohnen,      dort ab der Antragstellung
gegen Gebühr von Notaren oder bei Auslandsauf-     kommen nach ihren Erfahrungen gern vorbei,          betreut. Jährlich werden
enthalten von Botschaften und Konsulaten aus-      um Unterlagen durchzusprechen und zu kom-           außerdem mit elektronischer
gestellt werden. Mit der Rentenabteilung in Ver-   plettieren. „Wir versuchen, guten Service zu        Unterstützung die gesetzlich
bindung setzen sollte man sich, wenn eine solche   liefern,“ sagt Jutta Deutsch. Und dies gelingt      vorgeschriebenen Renten-
Stelle nicht aufgesucht werden kann. Ein Lebens-   abgesehen von Spitzenzeiten und Personaleng-        bezugsmitteilungen und die
bescheinigungs-Formular kann von der Website       pässen auch .                                       Krankenkassenmeldungen für
des Versogungswerkes abgerufen werden.                                                                 alle Rentnerinnen und Rent-
                                                   Gabriele Juvan                                      ner erstellt. Zudem bearbeitet
Wenn Mitglieder Fragen haben, stehen die                                                               die von Jutta Deutsch geleite-
Sachbearbeiterinnen oder der Sachbearbei-          Persönliche Beratungs­­termine sind möglich:        te Abteilung pro Jahr ca. 600
ter telefonisch oder persönlich gerne zur Ver-     Mo – Do, 9-15.30 Uhr und Fr, 9-12 Uhr               Neuanträge.
fügung. Die Inhalte dieser Gespräche werden        sowie nach Absprache.
streng vertraulich behandelt. Sie machen im-       Terminvereinbarung: Tel. 069/979 64-222

                                                                                                                                    19
Ärztliche Selbstverwaltung –
                     Verpflichtung und Privileg

                          Das Versorgungswerk der
Unsere Philosophie

                          Landesärztekammer Hessen
                          ist eine Einrichtung der
                          ärztlichen Selbstverwaltung.
                          Es stellt die „Erste Säule“
                          der Alterssicherung seiner
                          ärztlichen Mitglieder dar.
                          Das Versorgungswerk setzt
                          die Tradition innerärztlicher
                          Solidarität rechtssicher und
                          professionell um.

                          aus: Leitbild des Versorgungswerkes
                          der Landesärztekammer Hessen

                                                                Mittlerer Hasenpfad 25, 60598 Frankfurt am Main
                                                                 Telefon 069/9 7964-0, Telefax 0 69/9 79 64–171
                                                                                  info@versorgungswerk-laekh.de
                                                                                  www.versorgungswerk-laekh.de
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