Angewandte Ethik Trägerübergreifendes Fortbildungsprogramm 2021
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INHALT FORTBILDUNGSANGEBOTE Einführung in die Ethische Fallbesprechung im Gesundheits- und Sozialwesen (Grundkurs). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Schulung zur Moderation Ethischer Fallbesprechungen im Gesundheits- und Sozialwesen (Aufbaukurs). . . . . . . . . . . . . . 14 Qualifizierung von Mitgliedern in Ethikkomitees . . . . . . . . . . 16 Beratung zur Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Refresher Patientenverfügung (Online-Seminar) . . . . . . . . . . 20 Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase – Weiterbildung zur Beratung nach § 132 g Abs. 3 SGB V . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Shared Decision Making – Partizipative Entscheidungsfindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Therapiezieländerung – Therapiebegrenzung . . . . . . . . . . . . . 26 Symposium assistierter Suizid – was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 (StGB) für die Einrich- tungen in der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe?. 28 Entscheidungen im Hospiz und in der palliativen Versor- gung ethisch begründen – ein Seminar für Praktiker*innen. 30 Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit: Ethische und rechtliche Bewertungen – Auswirkungen auf das Behandlungsteam und Angehörige . . . . . . . . . . . . . . . 32 Herausforderndes Verhalten: Wie umgehen mit lautem Rufen und Schreien?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Umgang mit schwierigen Angehörigen (Online-Seminar) . . . 36 Gewalt in der Pflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Rassismus und Interkulturalität im Gesundheitswesen. . . . . 40 Ethische Aspekte der Digitalisierung im Krankenhaus. . . . . . 42 2
ABRUF-ANGEBOTE, INHOUSE-SCHULUNGEN Interkulturelle Fragestellungen und Konflikte im Alltag von Krankenhaus und Altenhilfe. . . . . . . . . . . . . . . . 46 Ethik und Recht – die Bedeutung juristischer Fragen in der Ethikarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Malteser Konzept Informationsservice Patientenverfügung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Entwicklung Ethischer Leitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52 Ethik im Management – Ethisch entscheiden in ökono- mischen und organisatorischen Handlungsfeldern . . . . . . . . 54 Medizinethik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55 Einführung in die Ethische Fallbesprechung im Gesundheits- und Sozialwesen (Grundkurs). . . . . . . . . . . . . . . 56 Schulung zur Moderation Ethischer Fallbesprechungen im Gesundheits- und Sozialwesen (Aufbaukurs) . . . . . . . . . . . .56 Beratung zur Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 3
FOKUS 2021 Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufhebt, bekommt das Thema der Suizidassistenz eine neue gesellschaftliche und ethische Brisanz. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den rechtlichen Rahmen für den begleiteten Suizid zu gestalten. Wir als katholische Trägerorganisationen sind heraus- gefordert, Position zu beziehen. Das haben wir mit der Stellungnahme „An der Seite des Lebens“ vom Juni 2020 getan. Als Christen, so heißt es in der gemeinsamen Erklärung von 13 katholischen Trägern, vertrauen wir darauf, dass jedes menschliche Leben in jeder Phase von Gott gewollt und angenommen ist. Daraus erwächst für uns die Verpflichtung, menschliches Leben in seinem unbedingten Wert zu schützen. Die Suizidassistenz durch Ärzt*innen und Mitarbeitende aus der Pflege, Betreuung oder Begleitung lehnen wir ab. Wir sehen unseren Auftrag darin, vulnerable Personengruppen vor einem gesell- schaftlichen Druck zu schützen, ihr Leben unter belasten- den Lebensumständen zu beenden. Wir setzen weiterhin auf Suizidprävention durch den Ausbau von Palliativ- und Hospizstrukturen sowie die Verbesserung der psycho- sozialen Begleitung von Menschen in schweren Sinn- und Lebenskrisen. Uns ist bewusst, dass sich aus der veränderten Gesetzeslage ganz neue Herausforderungen in unseren Einrichtungen und Diensten ergeben werden. Auch wenn es keine Verpflichtung zur Leistung von Suizidhilfe gibt, werden sich Mitarbeitende mit Anfragen zur Suizidassis- tenz konfrontiert sehen. Daraus ergeben sich vielfältige Fragen: Wie verhalten sie sich in solchen Fällen? Wie können wir unsere Mitarbeitenden vor der psychischen Belastung schützen, die mit einer erfolgten Suizidassis- tenz durch Externe verbunden ist? Wie können wir der Spannung zwischen der autonomen Entscheidung eines Menschen, seinem Leben ein Ende setzen zu wollen, und unserer Verpflichtung zur Fürsorge und Schadens- abwehr gerecht werden? Wie verhalten wir uns gegenüber Mitarbeitenden, die sich als Befürworter*innen der Suizid- assistenz erklären? Welche Maßnahmen der Abwehr 4
organisierter Suizidanbieter*innen stehen den Träger- organisationen zur Verfügung? Zu diesen drängenden Fragen wollen wir mit Ihnen in einem Symposium mit Expert*innen aus den Bereichen Ethik, Recht, Theologie, Pflege und Medizin ins Gespräch kommen. Zur Teilnahme an der Veranstaltung am 26. April 2021 laden wir Sie herzlich ein. DAS KONZEPT In diesem Jahresprogramm bündeln die beteiligten christlichen Trägerorganisationen im Gesundheits- und Sozialwesen ihre Fortbildungs- und Beratungsangebote im Bereich Ethik. Das Angebot richtet sich an Personen, Professionen und Organisationen im ambulanten und stationären Bereich. Die ethische Reflexion greift Fragen und Dilemmata auf, die in medizinischen, pflegerischen und betreuenden Kontexten auftauchen und oft auch die Beziehungen zwischen den Organisationen und Professionen betreffen. Damit diese Reflexion gelingen und in den Einrichtungen praktiziert werden kann, sind die fachliche Expertise einerseits, aber vor allem die praktische Einbettung in die Arbeitsbereiche der Mitarbeitenden in Krankenhaus, Al- tenhilfe- und Pflegeeinrichtung, Hospiz etc. ausschlagge- bend. Dieser Ansatz wird durch ein trägerübergreifendes Qualifizierungsangebot und die Zusammenarbeit ver- schiedener Trägerorganisationen facettenreich gestaltet. Bei aller fachlichen Herangehensweise steht immer der Mensch mit seinen körperlichen, sozialen und seeli- schen Bedürfnissen im Vordergrund. Die Patient*innen, Bewohner*innen und Klienten*innen werden in den Ein- richtungen der beteiligten Trägerorganisationen nach den aktuellen Erkenntnissen in Medizin und Pflege im christ- lichen Geist und mit menschlicher Zuwendung behandelt und begleitet. 5
UNSER ANLIEGEN Bei der Umsetzung des christlichen Selbstverständ- nisses und Menschenbildes in Zeiten eines schwierigen gesundheitspolitischen Wandels ist besonders die Ethik als interdisziplinäre Wissenschaft gefordert. In der an- gewandten Ethik geht es darum, Sensibilität für ethische Problemsituationen zu fördern und diskursive Instrumente bereitzustellen, um diese ethischen Konflikte rational und systematisch zu analysieren und verantwortbare Lösungs- modelle zu finden. Dies gilt nicht nur für die Konflikte auf der Krankenstation oder im Wohnbereich, sondern zunehmend auch für die Bereiche Wirtschaftlichkeit und Personalführung. Die ethische Reflexion kann zu neuen Einsichten und Verbesserungsmöglichkeiten für Einzel- ne, Teams oder eine Einrichtung führen. Damit leistet sie einen Beitrag zu einer lernenden Organisation. WAS UNS KENNZEICHNET Arbeiten in druckfreier Atmosphäre: Der Umgang mit ethischen Fragen setzt voraus, dass sie zum Ausdruck gebracht und gesammelt werden können, ohne unter dem alltäglichen Handlungsdruck oder zugunsten schneller Lösun- gen zugedeckt zu werden. Ausrichtung an den Grundpositionen der Trägerorganisationen: Orientierung für die ethische Arbeit ist das christ- liche Selbstverständnis und Menschenbild: Der Mensch ist ein Ebenbild Gottes, zur Freiheit, Eigenständigkeit und Eigenverantwortung eingela- den – und er ist berufen, nicht für sich alleine, son- dern bezogen auf Gott und auf andere Menschen zu leben, Verantwortung für die Not anderer zu übernehmen und die eigene Abhängigkeit von der Hilfe anderer anzuerkennen. Aus der Praxis für die Praxis: Teilnehmende und Referent*innen reflektieren kritisch erlebte Praxis und die Möglichkeiten, das als richtig Erkannte in die Tat umzusetzen. 6
WAS WIR BIETEN einen Sammelpunkt ethischer Fragestellungen aus dem Alltag der Professionen und Institutionen einen Ort, an dem sich Praxis und Theorie, Alltags- erfahrung und akademische Kompetenz begegnen einen Platz, an dem sich Mitarbeitende, losgelöst vom Druck des Alltags, den Problemen ihrer täg- lichen Arbeit stellen können eine Gelegenheit, bei der sich Mitarbeitende unter- schiedlicher Berufsgruppen, Einrichtungsformen und Trägerschaften in einem fairen Dialog begeg- nen können die Möglichkeit zur ethischen Weiterbildung und Qualifizierung für Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen verschiedene Seminarformate: Präsenzveranstal- tung und/oder Online-Seminare DAS PROGRAMM DES JAHRES 2021 HAT ZWEI TEILE: FORTBILDUNGSANGEBOTE Fortbildungen, die als feststehende Angebote für die ge- nannten Zielgruppen bereits konzipiert und terminiert sind und bewährte Formate sowie neue Themen aufgreifen. ABRUF-ANGEBOTE, INHOUSE-SCHULUNGEN Fortbildungen, die als Abruf- oder Inhouse-Angebote ge- staltet sind: In dieser Rubrik bieten wir den Einrichtungen der Trägerorganisationen an, Fortbildungen zu einer Rei- he von Themen mit ihnen gemeinsam vor Ort zu planen und durchzuführen. Wenn Sie eine solche Veranstaltung mit uns planen, bieten wir zusätzlich an, für diese Veran- staltung auch bei den anderen Einrichtungen der Region dafür zu werben und diese Veranstaltung damit für einen größeren Teilnehmer*innenkreis zu öffnen. Bestehen bleibt unser Angebot, mit Ihnen gemeinsam Veranstaltungen zu Themen durchzuführen, die für Sie in Ihrer Einrichtung wichtig sind und die noch nicht als konkretes Angebot in unser Programm aufgenommen wurden. 7
DIE VERANSTALTER Georg Beule Stabsstelle Ethik und Werte Marienhaus Stiftung sowie cusanus trägergesellschaft trier mbH Tel.: 0160 7412764 E-Mail: georg.beule@marienhaus.de oder g.beule@ctt-zentrale.de Karin Gollan Fachstelle Ehik Malteser Deutschland gGmbH Tel.: 0221 9822-4141 E-Mail: karin.gollan@malteser.org Dr. Waltraud Kraft Stabsstelle Ethik Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH Tel.: 0681 58805-257 E-Mail: w.kraft@cts-mbh.de Andrea Rose Personalmanagement Personalentwicklung, Fort- und Weiterbildung – Kplus Gruppe Tel.: 0212 705-12086 E-Mail: andrea.rose@kplusgruppe.de Dr. Peter-Felix Ruelius Zentralbereich Christliche Unternehmenskultur und Ethik in der BBT-Gruppe Tel.: 0261 496-6312 E-Mail: p.ruelius@bbtgruppe.de 8
PROFILE DER REFERENT*INNEN Jacqueline Anton Dipl.-Theologin, Mitarbeiterin Fachstelle Ethik der Malteser Deutschland gGmbH Friedhelm Berlitz Oberarzt Anästhesie in der St. Lukas Klinik, Solingen, Vorsitzender Ethikkomitee in der Kplus Gruppe Katrin Berwinkel Team- und GruppenCoach (DBCA), MasterCoach (DBCA) Georg Beule Dipl.-Theologe, Supervisor (DGSv), Trainer für Ethik- beratung im Gesundheitswesen (AEM), Leiter der Stabs- stellen Ethik und Werte der Marienhaus Stiftung und der cusanus trägergesellschaft trier mbh Dr. Maria Blatt-Bodewig Palliativmedizinerin, Trainerin für Ethikberatung im Gesundheitswesen (AEM) Prof. Dr. Manfred Borutta Professor für Gerontologie und Organisationsmanagement an der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Aachen, Pflegewissenschaftler (MScN), Dipl.-Pflegewirt Ulrich Fink Dipl.-Theologe und Supervisor, Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen im Erzbistum Köln Prof. Dr. Helen Kohlen Fachgebiet Care Policy und Ethik in der Pflege an der pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch- Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) Dr. Elke Freudenberg Diplom Psychologin, Psychoonkologin im Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach 9
REFERENTENPROFILE Elena Friedl Gesundheitsökonomin (M.Sc.), Mitarbeiterin Fachstelle Ethik der Malteser Deutschland gGmbH Prof. Dr. Friedemann Geiger Leitung Sonderprojekt Shared Decision Making, Universi- tätsklinikum Schleswig-Holstein und Professor für Psycho- logische Diagnostik an der Medical School Hamburg Karin Gollan M.A., Leiterin der Fachstelle Ethik der Malteser Deutschland gGmbH, Organisationsentwicklerin FH Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann Lehrstuhl für Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar, Mitglied des Ethikrats im Bistum Trier, der Ethik-Kommission der Marienhaus Stiftung und Hildegard-Stiftung und des Ethik-Beirats der Malteser Prof. Dr. (TR) Dr. phil. et med. Ilhan Ilkilic Mediziner, Philosoph, Islamwissenschaftler und Philologe, Lehrtätigkeiten an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Professor für Geschichte der Medizin und Ethik an der Universität Istanbul, von 2012 bis 2020 Mitglied des Deutschen Ethikrats, Mitglied der Zentralen Ethikkommis- sion bei der Bundesärztekammer Silke Kirchmann Leiterin des Franziskus Hospizzentrums, Krankenschwes- ter, Trainerin für Palliative Care, systemische Familien- therapeutin und Coach u.a. Dr. Waltraud Kraft Philosophin (M.A.), Gerontologin (FH), Ethikberaterin im Gesundheitswesen (AEM), Leiterin der Stabsstelle Ethik der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken 10
Thomas Löffler Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin, Fachkraft Palliative Care sowie Pflegedienstleiter und stellvertretender Hospizleiter im Hospiz Emmaus Anke Mijatovic M. A., Kursleiterin Palliative Care (DGP), Dipl. Sozialarbeiterin (FH), Pflegepädagogin Prof. Dr. Ingo Proft apl. Professor für Theologische Ethik, Gesellschaft und Sozialwesen i.K., Direktor des Ethik-Instituts Vallendar-Trier Dr. Peter-Felix Ruelius Diplomtheologe, Supervisor und Coach, Leiter des Zentralbereichs Christliche Unternehmenskultur und Ethik der BBT-Gruppe Constanze Tausch Juristin in der Stabsstelle Recht der Marienhaus Stiftung Andrea Tokarski Leitung Qualitätsmanagement der Marienhaus Senioren- einrichtungen GmbH, stellv. Vorsitzende der Zentralen Ethik-Kommission und Mitglied des Ethik-Komitees für die Altenhilfeeinrichtungen und Hospize der Marienhaus Stiftung und Hildegard-Stiftung Prof. Dr. Kai Wehkamp Geschäftsführender Oberarzt der Klinik für Innere Medizin I, Universitätsklinikum Schleswig- Holstein, Campus Kiel und Professor für Public Health an der Medical School Hamburg 11
FORTBILDUNGSANGEBOTE Einführung in die Ethische Fallbesprechung im Gesundheits- und Sozialwesen (Grundkurs) INHALTE Wenn der Nutzen von Maßnahmen in der Behand- lung, Pflege oder Begleitung von Patient*innen oder Bewohner*innen fraglich wird oder wenn vor allem bei nicht einwilligungsfähigen Personen unsicher ist, was diese mutmaßlich selbst wollen, hat sich die Ethische Fallbesprechung als eine hilfreiche Methode der Ethikbe- ratung erwiesen. Die Ethische Fallbesprechung bietet die Möglichkeit, solche schwierigen Entscheidungen in einem organisierten und strukturierten Kommunikationsprozess aller Beteiligten zu begleiten und gut zu reflektieren, um zu begründeten Handlungsempfehlungen zu gelangen. Im Seminar lernen Mitarbeitende aus dem Gesundheits- und Sozialwesen das Instrument der Ethischen Fallbespre- chung kennen, erfahren, wann und wie es eingesetzt wird, und üben die Methode an konkreten Fallbeispielen ein. ZIELE Sensibilisierung für ethische Fragestellungen und Konflikte Vermittlung von Grundlagen der Ethikberatung im Gesundheits- und Sozialwesen Kennenlernen der Methode der Ethischen Fallbesprechung Einüben des Instruments an Fallbeispielen ZIELGRUPPE Ärzt*innen, Therapeut*innen, Pflegende und Seelsor- gende, Mitglieder von Ethikkomitees, Beauftragte für Ethikberatung, Lehrende, Moderator*innen für Ethische Fallbesprechungen 12
REFERENT*INNEN Jacqueline Anton, Georg Beule, Ulrich Fink, Elena Friedl, Karin Gollan, Dr. Waltraud Kraft TERMINE/ORTE/VERANSTALTER 14.04.2021, 09:00–16:00 Uhr Solingen, Kplus Forum Solingen Veranstalter: Kplus Gruppe GmbH – Kplus Forum Tagungsleitung: Ulrich Fink 20.05.2021, 10:00–17:00 Uhr Wittlich, Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich Veranstalter: cusanus trägergesellschaft trier mbH / Marienhaus Stiftung / Ethik-Institut an der PTHV Tagungsleitung: Georg Beule 09.06.2021, 09:30–17:00 Uhr Engelskirchen, Malteser Kommende Ehreshoven Veranstalter: Malteser Deutschland gGmbH Tagungsleitung: Karin Gollan 15.09.2021, 9:30–17:00 Uhr Saarbrücken, Caritas Trägergesellschaft (cts) Veranstalter: Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken Tagungsleitung: Dr. Waltraud Kraft Teilnehmenden, die den Aufbaukurs am folgenden Tag besuchen und eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, sind die jeweiligen Veranstalter*innen bei der Suche gerne behilflich. KOSTEN 140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung 13
FORTBILDUNGSANGEBOTE Schulung zur Moderation Ethischer Fallbesprechungen im Gesundheits- und Sozialwesen (Aufbaukurs) INHALTE Im Verlauf der Behandlung, Pflege oder Begleitung von Patient*innen oder Bewohner*innen können Unsicher- heiten entstehen, welches Handeln dem Wohl oder dem Willen der Pflegebedürftigen entspricht. Auf dem Weg zu einer verantwortlichen Entscheidung kann die mode- rierte Ethische Fallbesprechung ein wichtiges Instrument sein, um die Intuition der beteiligten Personen und die Komplexität der Situation in einen strukturierten Diskurs zu bringen und systematisch Handlungsspielräume zu er- schließen. Die Moderation trägt in besonderem Maße zum Erfolg eines solchen Prozesses bei: Sie sorgt für einen fairen Diskurs der Teilnehmenden, für einen strukturierten Prozess der Reflexion und dafür, dass die moralischen Intuitionen und ethischen Argumentationen der Beteiligten ausreichend Berücksichtigung finden. ZIELE Auffrischung der Kenntnisse zur Methode Ethische Fallbesprechung Kennenlernen von Aufgabe und Bedeutung der Moderation in der Ethischen Fallbesprechung Erlernen von Moderationstechniken Moderationstraining an Fallbeispielen Reflexion der Moderationsaufgabe 14
ZIELGRUPPE Ärzt*innen, Therapeut*innen, Pflegende und Seel- sorgende, Mitglieder von Ethikkomitees, Beauftragte für Ethikberatung, Lehrende, Moderator*innen für Ethische Fallbesprechungen REFERENT*INNEN Jacqueline Anton, Georg Beule, Ulrich Fink, Elena Friedl, Karin Gollan, Dr. Waltraud Kraft TERMINE/ORTE/VERANSTALTER 15.04.2021, 09:00–16:00 Uhr Solingen, Kplus Forum Solingen Veranstalter: Kplus Gruppe GmbH – Kplus Forum Tagungsleitung: Ulrich Fink 21.05.2021, 9:30–16:30 Uhr Wittlich, Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich Veranstalter: cusanus trägergesellschaft trier mbH / Marienhaus Stiftung / Ethik-Institut an der PTHV Tagungsleitung: Georg Beule 10.06.2021, 09:00–17:00 Uhr Engelskirchen, Malteser Kommende Ehreshoven Veranstalter: Malteser Deutschland gGmbH Tagungsleitung: Karin Gollan 16.09.2021, 9:30–17:00 Uhr Saarbrücken, Caritas Trägergesellschaft (cts) Veranstalter: Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken Tagungsleitung: Dr. Waltraud Kraft Teilnehmenden, die den Grundkurs am vorhergehenden Tag besuchen und eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, sind die jeweiligen Veranstalter*innen bei der Suche gerne behilflich. KOSTEN 140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung 15
FORTBILDUNGSANGEBOTE Qualifizierung von Mitgliedern in Ethikkomitees – Basisqualifikation zur Ethikberatung INHALTE Viele Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, verstärkt im kirchlichen Kontext, haben Ethikkomitees gegründet bzw. planen deren Etablierung. Ethikkomitees sind oft ein wichtiger Ausdruck des werteorientierten Profils einer Einrichtung. Wenn die Rahmenbedingungen vorhanden sind, wenn eine Satzung oder Geschäftsordnung steht, wenn die Mitglieder und Vorsitzenden ernannt sind, dann beginnt die eigentliche Arbeit: Welche Rolle und welche Bedeu- tung haben die Ethikkomitees in der Einrichtung überhaupt? Wie kann ihr Auftrag mit Leben gefüllt werden? Welcher Kontakt besteht zur Leitung und zur Basis? Wie werden Anfragen und Themen bearbeitet? Wie kann der Einfluss der Ethikkomitees aussehen? Der Kurs bietet Mitgliedern von Ethikkomitees ein Forum, Ziele und Arbeitsweisen der Komiteearbeit inner- halb des organisationalen Kontextes ihrer Einrichtung kennenzulernen und zu reflektieren, die Chancen des interprofessionellen Zusammenwirkens zu erkennen und sich für eine effektive Mitarbeit im Ethikkomitee zu quali- fizieren. Er basiert auf einem „Curriculum zur Qualifikation von Mitgliedern von Ethik-Komitees in kirchlichen Einrich- tungen“ und erfüllt die Bedingungen, die als Basisqualifi- kation von der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) zur Zertifizierung von Ethikberater*innen im Gesundheits- wesen gefordert werden. 16
ZIELE Information über Geschichte der Ethikkomitees, Aufgaben und Methoden Kenntnis von Bereichsethiken Christliche Ethik Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten zur effektiven Mitarbeit in Ethikkomitees Einüben ethischen Argumentieren Austausch mit Mitgliedern verschiedener Ethikkomitees ZIELGRUPPE Mitglieder von Ethikkomitees bzw. vergleichbaren Gremien sowie Ethikbeauftragte, Hausleitungen, QM-Beauftragte, medizinisches Controlling, alle Interessierten REFERENT*INNEN Georg Beule, Karin Gollan, Dr. Waltraud Kraft, Dr. Peter-Felix Ruelius und Expert*innen zu Bereichsethiken TERMINE/ORT/VERANSTALTER Modul I: 04.–05.10.2021, 9:30–17:00 Uhr Rosa Flesch-Tagungszentrum, Waldbreitbach Modul II: 25.–26.11.2021, 9:30–17:00 Uhr Rosa Flesch-Tagungszentrum, Waldbreitbach Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell- schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV KOSTEN 550,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung für beide Module Für ca. 67,- € pro Kursmodul können Abendessen, Übernachtung und Frühstück zusätzlich gebucht werden. 17
FORTBILDUNGSANGEBOTE Beratung zur Patientenverfügung INHALTE Das Thema „Patientenverfügung“ findet in der Öffent- lichkeit großes Interesse: Vortragsveranstaltungen zum Thema werden gut besucht, zahlreiche Musterformulare sind über das Internet abrufbar, aber für die Fragen von Menschen, die Rat bei der Erstellung einer Patientenver- fügung suchen, finden sich bislang nur wenige Ansprech- partner*innen. Vielen Menschen fällt es schwer, eine Pa- tientenverfügung zu erstellen, die zugleich aussagekräftig ist und ihnen im Ernstfall nicht schadet. Unklar ist den meisten auch, was eine Vorsorgevollmacht oder Betreu- ungsverfügung ist und ob sich diese für sie eignet. Bei der Abfassung des Patientenverfügungsgesetzes hat die Gesetzgebung keine Beratungspflicht gefordert und auch keine flächendeckenden Strukturen geschaf- fen, die Beratung zu ermöglichen. Den Mitarbeitenden im Gesundheitswesen fehlt häufig die Zeit, Patient*innen und Bewohner*innen ausreichend zu dieser Thematik zu bera- ten. Seit Einführung der gesundheitlichen Versorgungspla- nung für die letzte Lebensphase gem. § 132g SGB V sind jüngst zumindest in zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Voraussetzungen für eine sachgerechte Infor- mation und Beratung zur Patientenverfügung geschaffen worden. Dem Aufbau von Informations- und Beratungsan- geboten zu den Vorsorgeinstrumenten kommt daher eine große Bedeutung zu. Modelle in Malteser Einrichtungen belegen, dass bei solchen Angeboten auch Ehrenamtliche in enger Vernetzung mit hauptamtlichen Mitarbeitenden eine wesentliche Unterstützung leisten können. 18
ZIELE Auseinandersetzung mit den ethischen, juris- tischen, medizinischen und weltanschaulichen Fragen der Patientenverfügung Praktisches Üben von Beratungssituationen zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung Klärung von organisatorischen Fragen rund um die Beratung Einordnung der Patientenverfügung als ein zentra- ler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgungs- planung nach § 132g SGB V ZIELGRUPPE Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende und Interes- sierte, die bereit sind, sich theoretisch und praktisch mit dem Thema Patientenverfügung zu beschäftigen, eigene Beratungs- und Informationskompetenz bei der Erstellung von Patientenverfügungen zu entwickeln, in einer Infor- mations- und Beratungssprechstunde (oder im häuslichen Bereich) ratsuchende Menschen zu informieren und bei der Erstellung einer Verfügung zu beraten. Mitarbeitende von (Alten-)Pflegeeinrichtungen und Behindertenein- richtungen, die sich im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen. REFERENT*INNEN Elena Friedl, Karin Gollan und Coreferent*innen TERMINE/ORTE/VERANSTALTER 18.11.2021, 11:00–20:00 Uhr und 19.11.2021, 09:00–16:00 Uhr Engelskirchen, Malteser Kommende Ehreshoven Veranstalter: Malteser Akademie, Malteser Deutschland gGmbH Bitte beachten Sie: Bei dieser Veranstaltung gelten die Stornogebühren der Malteser Akademie. KOSTEN 200,- € Kursgebühr und Arbeitsmaterialien 150,- € Unterkunft und Verpflegung 19
FORTBILDUNGSANGEBOTE Refresher Patientenverfügung (Online-Seminar) INHALTE Seit über 10 Jahren ist die Patientenverfügung als Vorsor- geinstrument im Betreuungsrecht verankert – 10 Jahre, in denen sich dieses Instrument stetig weiterentwickelt hat. Insbesondere die BGH-Beschlüsse der vergangenen Jahre haben die Anforderungen an aussagekräftige Vorsorgedokumente konkretisiert. Für alle, die Menschen bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten unterstützen, ist es wichtig, Neuerungen und aktuelle Entwicklungen zu verfolgen und in der Praxis zu berücksichtigen. Im Seminar werden Sie auf den aktuellen Stand gebracht. Zusätzliche Ideen und Impulse für die Arbeit mit der Patientenverfügung liefert auch der Erfahrungsaustausch untereinander. ZIELE Auffrischung und Vertiefung des Wissens rund um die Instrumente der Patientenvorsorge Vermittlung von Neuerungen und aktuellen Entwicklungen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden zu in- haltlichen und strukturellen Fragen aus der Praxis 20
ZIELGRUPPE Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, die bereits in Form von individuellen Gesprächen oder im Rahmen von Vorträgen zur Patientenverfügung und anderen Vorsorge- instrumenten informieren. REFERENT*INNEN Georg Beule, Elena Friedl, Karin Gollan TERMINE/VERANSTALTER Vierstündige Online-Veranstaltung über Microsoft Teams 17.03.2021, 9:00–13:00 Uhr oder alternativ 14.04.2021, 13:00–17:00 Uhr Veranstalter: Malteser Deutschland gGmbH Tagungsleitung: Karin Gollan 28.10.2021, 9:00–13:00 Uhr Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesellschaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV Tagungsleitung: Georg Beule KOSTEN 45,- € Kursgebühr 21
FORTBILDUNGSANGEBOTE Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase – Weiterbildung zur Beratung nach § 132 g Abs. 3 SGB V INHALTE Die Weiterbildung qualifiziert zur Beratung in der gesund- heitlichen Versorgungsplanung gemäß §132g Abs.3 SGB V. Die Weiterbildung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil (Modul 1 bis 3) werden Grundlagenwissen vermittelt und Gesprächsprozesse intensiv praktisch eingeübt. Die Teilnehmenden erwerben die Kompetenz, alleinverantwortlich geplante, vorbereitete und dokumen- tierte Gesprächsprozesse durchzuführen. Hierbei erfolgt eine enge Begleitung durch die Kursleitung. Im zweiten Teil führen die Teilnehmenden sieben eigenverantwortlich geplante und durchgeführte Gesprächsprozesse durch, die durch das Referent*innenteam begleitet und an einem Praxistag reflektiert werden. Der erfolgreiche Abschluss von Modul 1 erlaubt die Beantragung der Finanzierung der Beratungsleistung durch die Einrichtung. ZIELE Vorstellung der Zielsetzung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung Darstellung medizinisch-pflegerischer Sachverhalte Erörterung der ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Einübung und Reflexion der Kommunikation in Gesprächsprozessen zu Themen Krankheit, Sterben und Tod Dokumentation und Vernetzung Begleitung der Gesprächsprozesse in der Praxis 22
ZIELGRUPPE Personen, die nach §132g SGB V Versorgungsplanung am Lebensende durchführen möchten und den Eingangs- voraussetzungen der Rahmenvereinbarung entsprechen (mind. dreijährige einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre), u.a. Altenpfleger*innen, Gesund- heits- und Krankenpfleger*innen, Heilerziehungs- pfleger*innen, Heilpädagog*innen, Erzieher*innen, Gesundheits-, Pflege-, Sozial-, Geistes- und Erziehungs- wissenschaftler*innen TERMINE/ORT/VERANSTALTER Teil 1: Modul 1: 04.01.–06.01.2021, Modul 2: 02.03.–03.03.2021, Modul 3: 31.05.–02.06.2021, Beginn: 10:00–16:00 Uhr Teil 2: Sieben eigenverantwortlich durchgeführte Gesprächsprozesse, Praxistag: 16.09.2021, 11:00–16:00 Uhr Bonn, Akademie für Palliativmedizin, Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn/Rhein-Sieg Veranstalter: Palliativzentrum des Malteser Krankenhauses Seliger Gerhard Bonn/Rhein-Sieg Tagungsleitung: Anke Mijatovic Anmeldung über die Akademie für Palliativmedizin unter 0228 6481-539. Es gelten die Stornogebühren der Malteser Akademie für Palliativmedizin. KOSTEN Modul 1: 535,- € inkl. Übernachtung/Vollpens., inkl. Umsatzsteuer Modul 2: 370,- € inkl. Übernachtung/Vollpension, inkl. Umsatzsteuer Modul 3: 535,- € inkl. Übernachtung/Vollpension, inkl. Umsatzsteuer Praxistag: 125,- € inkl. Übernachtung am Vorabend, Frühstück, Mittagessen und Konferenzservice, inkl. Umsatzsteuer 23
FORTBILDUNGSANGEBOTE Shared Decision Making – Partizipative Entscheidungsfindung INHALTE In den letzten Jahrzenten ist die Autonomie der Patient*- innen immer mehr in die Sicht der Medizinethik gerückt, sodass das paternalistische Modell der Arzt-Patient- Beziehung in die Kritik gerät. Es wurden neue Wege gesucht, wie die Kommunikation zu den Patient*innen im Gesundheitswesen gestaltet werden kann. Einen solchen neuen Weg stellt das Konzept des „Shared Decision Makings“ dar, welches aus dem angelsächsi- schen Sprachraum mit dem Terminus der „Partizipativen Entscheidungsfindung“ übersetzt wird. Grundlage dieses Modells ist eine partnerschaftlich gedachte Arzt-Patien- ten-Kommunikation auf Augenhöhe, in der Entscheidun- gen gemeinsam mit dem/der Patient*in getroffen werden. Eine solche Form der Entscheidungsfindung trägt sowohl dem durch die Digitalisierung verbesserten Zugang zu medizinischen Informationen der Patient*innen, als auch der Einsicht Rechnung, dass medizinische Therapie- entscheidungen auch schon durch implizite Werturteile geprägt sein können, die zu hinterfragen im gemeinsamen Entscheiden gelingen kann. Im Rahmen einer ganztägigen Fortbildung, werden die konzeptionellen Hintergründe des „Shared Decison Makings“ und die Auswirkungen auf die Patientenver- sorgung erläutert, doch ein besonderer Fokus wird auf der Vermittlung praktischer Kompetenzen zur Anwendung und Implementierung dieses Modells liegen. Teilnehmende können im Vorfeld bei Interesse anony- misierte Videos von Patienten-Arzt-Gesprächen einschi- cken für die im Rahmen des Workshops ein analysieren- des Feedback gegeben wird. 24
ZIELE Die ethischen Hintergründe des Konzeptes „Shared Decision Making“ beleuchten Sensibilisierung für die Relevanz von guter Kommunikation Die Vermittlung praktischer Kompetenzen zur Anwendung von „Shared Decision Making“ im Arbeitsalltag ZIELGRUPPE Ärzt*innen, Pflegende, Abteilungsleitungen, Einrichtungs- leitungen und alle, die sich für das Thema interessieren. CME-Fortbildungspunkte werden bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe beantragt. REFERENTEN Prof. Dr. med. Kai Wehkamp, Prof. Dr. Friedemann Geiger TERMIN/ORT/VERANSTALTER 31.08.2021, 9:30–16:00 Uhr Paderborn, Haus Immaculata Veranstalter: BBT-Gruppe KOSTEN 140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung 25
FORTBILDUNGSANGEBOTE Therapiezieländerung – Therapiebegrenzung INHALTE Kurative oder stabilisierende Therapiekonzepte können im Laufe einer Behandlung an einen Punkt gelangen, an dem sie keinen oder nur noch geringen Nutzen für den Patienten haben oder mit unzumutbaren Belastungen für diesen verbunden sind. An diesem Punkt stellt sich für Patient*in und Behand- lungsteam die Frage, welche Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen; es stellt sich die Frage der Änderung des Therapieziels von kurativ auf palliativ. Welche Rolle spielen dabei die medizinische Indikation und der Patientenwille? Wie kann verhindert werden, dass eine Entscheidung zum Sterbenlassen zu früh oder zu spät getroffen wird? Um in diesen Fällen ein rational nachvollziehbares und ethisch begründetes Vorgehen zu ermöglichen, hat das Ethikkomitee der Kplus Gruppe einen Anordnungsbogen entworfen, der immer dann zum Einsatz kommt, wenn die Therapie begrenzt werden soll. Die Fortbildung stellt das Konzept vor und gibt Hinweise, anhand welcher Kriterien eine Entscheidung getroffen werden kann. 26
ZIELE Vorstellung des Kplus-Konzeptes als Vorlage für die Entwicklung eines eigenen Modells Einblick in die rechtlichen und ethischen Dimensionen Anhand von Fallbeispielen: Sensibilisierung für Situationen, in denen es angezeigt ist, das Therapieziel zu überprüfen Diskussion zu Stärken und Schwächen des Konzepts ZIELGRUPPE Ärzt*innen, Therapeut*innen und Pflegende, Mitglieder von Ethikkomitees und Interessierte REFERENT Friedhelm Berlitz TERMIN/ORT/VERANSTALTER 21.09.2021, 14:00–16:00 Uhr Solingen, Kplus Forum Solingen Veranstalter: Kplus Gruppe GmbH – Kplus Forum Tagungsleitung: Friedhelm Berlitz KOSTEN 80,- € Kursgebühr 27
FORTBILDUNGSANGEBOTE Symposium assistierter Suizid – was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 (StGB) für die Einrichtungen in der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe INHALTE Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufhebt, bekommt das Thema der Suizidassistenz eine neue gesellschaftliche und ethische Brisanz. Während der Gesetzgeber aufgefordert ist, den rechtlichen Rahmen für den begleiteten Suizid zu erarbeiten, stellt sich für uns die Frage, welche Aus- wirkungen sich daraus für die konkrete Praxis in unseren Einrichtungen und Diensten der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe ergeben. Als christliche Träger vertrauen wir darauf, dass wir Menschen in jeder Phase unseres Seins von Gott ge- wollt und angenommen sind. Das verpflichtet uns, jedes menschliche Leben in seinem unbedingten Wert zu schüt- zen. Das bedeutet aber nicht, dass alle Menschen, die wir in unseren Einrichtungen versorgen und betreuen, unsere Haltung teilen. Dies gilt ebenso für divergierende Wertvor- stellungen unserer Mitarbeitenden. Mit dem Symposium wollen wir ein Forum der Infor- mation, des Austauschs und der Orientierung anbieten. Expert*innen aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Einrichtungen berichten von ihren Erfahrungen und den daraus erwachsenen Herausforderungen aus der Praxis. Zudem werden die Implikationen des Urteils aus ethischer und juristischer Perspektive betrachtet. Eine abschlie- ßende Podiumsdiskussion bietet den Teilnehmer*innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und miteinander in die Diskussion zu kommen. 28
ZIELE Informationen zum aktuellen Stand der gesell- schaftlichen Debatte und juristischen Aufarbeitung des Themas „assistierter Suizid“ Herausarbeitung der ethischen Fragestellungen, die sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Aufhebung des Verbots der Suizidassistenz ergeben Darstellung und Diskussion der Herausforderun- gen, die sich daraus für unsere Einrichtungen der Gesundheit- Alten- und Behinderungshilfe ergeben Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Herausforderungen, die sich ergeben, wenn Patient*innen, Bewohner*innen oder Klient*innen Suizidassistenz wünschen Erörterung der Möglichkeiten des Umgangs mit den Spannungen, die sich innerhalb der Mitarbei- tenden aufgrund unterschiedlicher Haltungen zur Suizidassistenz ergeben können Diskussion der Maßnahmen zur Suizidprävention ZIELGRUPPE Mitarbeitende und Leitungskräfte von Einrichtungen und Diensten der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe REFERENT*INNEN Ärzt*innen, Pfleger*innen, Ethiker*innen, Jurist*innen, Theolog*innen und Sozialarbeiter*innen TERMIN/ORT/VERANSTALTER 26.04.2021, 14:00–18:00 Uhr Vallendar / Koblenz, Philosophisch-Theologische Hochschule Veranstalter: alle Trägerorganisationen des trägerüber- greifenden Fortbildungsprogramms KOSTEN 80,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung 29
FORTBILDUNGSANGEBOTE Entscheidungen im Hospiz und in der palliativen Versorgung ethisch begründen - ein Seminar für Praktiker*innen INHALTE Wer im Hospiz und in der palliativen Versorgung arbeitet, kommt mit Menschen zusammen, die nicht mehr über viel Lebenszeit verfügen und in dieser Phase ihres Lebens wichtige Entscheidungen treffen müssen. Von den Helfen- den wird neben der fachlichen Versorgung Rat und Unter- stützung erbeten. Man wird eingebunden in Lebensschick- sale und Entscheidungen, die einen persönlich berühren und herausfordern. Neben der Fähigkeit zur Empathie ist auch die strukturierte und sachliche Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen wichtig: Wie kann man Empfehlungen und Entscheidungen gut begründen und absichern? Nach welchen bewerten Kriterien und Maß- stäben geht man dabei vor? Ausgehend von Fallbeispielen der Teilnehmenden werden in dem Seminar gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet. Kurze theoretische Beiträge und die Vorstellung von erprobten Beratungsmodellen helfen, aus ethischer Sicht eine gut begründete Entscheidung abzusichern. Darüber hinaus werden Themen aufgegriffen, die in der hospizlichen und palliativen Begleitung von beson- derer Bedeutung sind. Dazu gehören aktuelle Fragestel- lungen: Wie gehen wir z.B. damit um, wenn assistierter Suizid gewünscht wird, jemand durch freiwilligen Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung aus dem Leben scheiden möchte, Stellvertreterentscheidungen fraglich erscheinen oder eine palliative Sedierung erwogen wird. 30
ZIELE Die Teilnehmenden stellen Situationen aus ihrer Alltagspraxis vor. Die damit verbundenen ethischen Fragestellungen werden gemeinsam definiert. Ethische Instrumente zur Entscheidungsfindung werden vorgestellt und ausprobiert. Der Austausch mit erfahrenen Kolleg*innen regt zu neuen Sichtweisen an. Informationen zu theoretischen Hintergründen und zur aktuellen Rechtsprechung vermitteln zusätz- liche Informationen. Die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Berufsgruppen bei der Entscheidungsfindung wird thematisiert. Eine Hospizleiterin, der Leiter des Pflegedienstes und ein Ethiker bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen ein. ZIELGRUPPE Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende in Hospizen und palliativen Versorgungsstrukturen und Altenhilfeeinrichtungen REFERENT*INNEN Silke Kirchmann, Thomas Löffler, Georg Beule TERMIN/ORT/VERANSTALTER 08.09.2021, 10:00–17:00 Uhr in Waldbreitbach, Rosa Flesch-Tagungszentrum Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell- schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV KOSTEN 140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung 31
FORTBILDUNGSANGEBOTE Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit Ethische und rechtliche Bewertungen – Auswir- kungen auf das Behandlungsteam und Angehörige INHALTE Zunehmend häufiger berichten Mitarbeitende aus Se- nioreneinrichtungen, Krankenhäusern und Hospizen von Patient*innen, die durch den freiwilligen Verzicht auf Nah- rung und Flüssigkeit sterben möchten. Darunter sind auch Patient*innen, die sich noch nicht in der terminalen Phase einer Erkrankung befinden. Auch die Bitte um Beihilfe zum Suizid wird zunehmend gestellt, seitdem das Bundesver- fassungsgericht im Februar 2020 ausdrücklich erlaubt hat, dass Hilfe zum Sterben in allen Phasen des Lebens als Ausdruck der Selbstbestimmung in Anspruch genommen werden darf. Mitarbeitende in den Einrichtungen und vor allem die Angehörigen geraten in diesen Situationen unter Druck. Sie suchen nach Möglichkeiten, die sterbewillige Person für das Weiterleben zu motivieren und fragen sich gleichzeitig, ob sie selbst etwas falsch gemacht oder über- sehen haben. Für manche ist die Begleitung des verhungernden Menschen und das lange Abschiednehmen qualvoll und mitunter traumatisierend. Gleichzeitig suchen die Beteiligten und Betroffenen nach einer Absicherung: Was ist rechtlich und ethisch verboten und erlaubt? Wann darf man gegen den geäußerten Patientenwillen handeln und wann nicht? In dem Seminar werden mithilfe einer erfahrenen Palliativmedizinerin und eines Ethikers Praxisbeispiele besprochen und Handlungsoptionen diskutiert. ZIELE Ist der freiwillige Verzicht (FVNF) ein natürlicher Prozess oder ist es eine Form des Suizids? Wer sind in diesem Prozess die Handelnden? Immer die Person, die den freiwilligen Verzicht auf Nahrung leistet, oder auch das System, das Menschen darin begleitet? 32
Ist die Nähe des Todes ein Kriterium (und wenn ja, wie wird dieses Kriterium bestimmt)? Ist Lebenssattheit (in hohem Alter) ein hinreichen- der Grund, um einen solchen Weg zu beginnen? Wie belastbar ist der Willensausdruck eines Men- schen (was wird angeboten, um in einer Situation der Krankheit einen anderen Weg aufzuzeigen)? Rechtliche Aspekte: Welche Rechte und Pflichten haben Mitarbeitende und Angehörige? Darf/ soll/ muss hier auch das Schema palliativer Sedierung greifen? Was können Pflegende und Ärzt*innen in der Phase des Hungerns tun? Müssen wir Menschen zu einer „Rest-Erfahrung“ verhelfen (in dem Sinn, dass ihnen noch Lebens- tage ermöglicht – aufgenötigt werden, wenn eine lebenserhaltende Maßnahme eingeleitet wird)? Ist Autonomie hier der entscheidende Lösungs- ansatz (wie auch bei suizidalen Akten), wenn der/ die Patient*in selbst nicht alle Informationen über ihren/seinen Zustand (oder über palliative Maß- nahmen) zugänglich oder verständlich sind. ZIELGRUPPE Mitarbeitende in Altenhilfeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern und betroffene Angehörige REFERENT*INNEN Dr. Maria Blatt-Bodewig, Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann, Georg Beule TERMIN/ORT/VERANSTALTER 18.11.2021, 10:00–17:00 Uhr Trier, ctt-Zentrale (Friedrich-Wilhelm-Str. 32, 54290 Trier) Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell- schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV KOSTEN 140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung 33
FORTBILDUNGSANGEBOTE Herausforderndes Verhalten: Wie umgehen mit lautem Rufen und Schreien? INHALTE Für manche Bewohner*innen in Seniorenheimen und Patient*innen im Krankenhaus ist Schreien und Rufen die einzige verbliebene Form des verbalen Ausdrucks. Per- manentes Schreien und Rufen werden als eine heraus- fordernde Verhaltensweise bezeichnet. Sie ist ein Resultat der Unfähigkeit, sich verständlich zu machen, eine Re- aktion auf eine Welt, die einem nicht mehr vertrauensvoll und verlässlich ist. Für den pflegebedürftigen Menschen hat sein Verhalten jedoch immer einen Sinn. Für das Umfeld stellt es eine große Herausforderung dar, in diesem Verhalten den Sinn zu erkennen. Die Belas- tung für die Mitbewohner*innen oder Mitpatient*innen und die Mitarbeitenden kann extreme Ausmaße erreichen und für zahlreiche Konflikte sorgen. Was kann man in solchen Situationen tun? Gibt es Patentrezepte, die immer funktionieren? Die Erfahrungen zeigen, dass es nicht nur eine Antwort gibt. Es gibt eine Fülle von Interventionsmöglichkeiten, die man ausprobie- ren kann. Dazu ist es wichtig, die Situation von Bewoh- ner*innen und ihr eigenes Verhalten zu analysieren, damit neue Ideen entstehen können und dadurch das Team der Mitarbeitenden zu stärken. In der Schulung werden exemplarisch Lösungsansätze und Arbeitsweisen vorgestellt und ausprobiert, damit Füh- rungskräfte einschätzen können, in welcher Form sie in ihren Einrichtungen die Mitarbeitenden zu dieser Thematik fortbilden können. 34
ZIELE Mögliche Gründe für herausforderndes Verhalten erkennen Lösungsansätze für Bewohner*innen und Patient*innen finden Zufriedenheit und Wohlbefinden für alle Beteiligten steigern Vorstellung der Arbeitshilfe „Umgang mit Rufen und Schreien“ des Ethikkomitees der Marienhaus Senioreneinrichtungen GmbH Schulungsmöglichkeiten für die eigene Einrichtung kennenlernen ZIELGRUPPE Pflegende, Mitarbeitende im Sozialen Dienst, Führungskräfte REFERENT*INNEN Andrea Tokarski, Georg Beule TERMIN/ORT/VERANSTALTER 22.09.2021, 10:00–17:00 Uhr Kaisersesch, Seniorenzentrum St. Josef, Im Bliesblink 9 Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell- schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV KOSTEN 140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung 35
FORTBILDUNGSANGEBOTE Umgang mit schwierigen Angehörigen (Online-Seminar) INHALTE Wer kennt sie nicht - „schwierige Angehörige“? Das sind Angehörige, die von den Mitarbeitenden als fordernd, kon- trollierend und dominant empfunden werden: Sie wissen besser als die Mitarbeitenden, was für die Pflegebedürf- tigen gut ist. Sie reagieren auf kleine Fehler mit großem Unverständnis. Oder sie fordern ein Maß an Betreuung, das innerhalb des vorgegebenen Personalschlüssels nicht leistbar ist. Und es gibt Drohungen: „Damit gehe ich an die Zeitung!“ Viele Mitarbeitende können sich in die Situation kritischer Angehöriger hineinversetzten. Sie wissen, wie schwer es ist, einen vertrauten und geliebten Menschen in fremde Hände zu geben. Wie aber mit aggressiven, unzugänglichen oder psychisch auffälligen Angehörigen umgehen? Was kann man tun, wenn man mit Forderun- gen und Kritik konfrontiert wird, die kaum nachzuvollzie- hen sind und offensichtlich empfundene Überforderungen oder Familiengeschichten auf die Mitarbeitenden projiziert werden? Welche Möglichkeiten gibt es, angemessen auf schwierig empfundenes Verhalten zu reagieren? ZIELE Eigene Erfahrungen und Beispiele im Umgang mit schwierigen Angehörigen reflektieren und erkennen, welche Verhaltensweisen von Angehörigen uns angenehm sind, welche wir ablehnen oder uns wütend machen Alternative Handlungsweisen ausprobieren Suche nach einem passenden Zugang zu dem schwierigen Angehörigen statt Schuldzuweisun- gen oder einer Eskalation des Konflikts 36
Anliegen und Nöte hinter der Beschwerde verstehen und damit auf die „eigentlichen“ Themen reagieren Schwierig empfundene Verhaltensweisen von Angehörigen so ansprechen, dass diese damit konfliktfrei umgehen können Handlungsmöglichkeiten aus psychologischer Perspektive kennenlernen Rechtliche Rahmenbedingungen in Konflikt- situationen mit Angehörigen berücksichtigen ZIELGRUPPE Mitarbeitende in Altenhilfeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern und betroffene Angehörige REFERENT*INNEN Dr. Elke Freundenberg, Constanze Tausch, Georg Beule TERMIN/VERANSTALTER Vierstündige Online-Veranstaltung über Microsoft Teams 02.03.2021, 9:00–13:00 Uhr Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell- schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV KOSTEN 45,- € Kursgebühr und Arbeitsmaterial 37
FORTBILDUNGSANGEBOTE Gewalt in der Pflege INHALTE Gewalt in der Pflege ist nach wie vor ein Tabuthema. Dabei können sowohl Pflegende als auch Pflegebedürfti- ge Gewalt erfahren oder gewalttätig handeln. Der Aus- druck von Gewalt ist vielfältig. Neben der körperlichen Gewalt gibt es psychische und verbale Gewalt, aber auch Vernachlässigung ist eine Form von Gewaltanwendung in der Pflege. Die Vielfältigkeit ist ein Grund, warum Gewalt nicht immer als solche wahrgenommen wird. Betroffene und Täter*innen sind selten klar und deutlich voneinander zu trennen. Gewalt in der Pflege stellt die Einrichtungen vor be- sondere Herausforderungen. Die Aufklärung und das Wissen über Gewalt sind erste Schritte zur Prävention. Um Bedingungen für eine gewaltfreie Pflege zu schaffen und Einrichtungen zu sicheren Orten zu machen, müssen Mitarbeitende achtsam für die verschiedenen Ausprägun- gen von Gewalt sein. Der Umgang mit Erwartungen und Differenzerfahrungen von Zu- und Angehörigen spielt dabei eine herausragende Rolle. Es gilt, ihre Handlungs- kompetenz in vielerlei Hinsicht zu stärken: im Umgang mit eigenen Grenzverletzungen bei Gewalt zwischen Bewoh- ner*innen sowie bei Übergriffen von Pflegenden gegen- über pflegebedürftigen Menschen. 38
ZIELE Kennenlernen der verschiedenen Formen von Gewalt Gewalt als ein mehrdimensionales und inter- dependentes Phänomen verstehen Sensibilisierung für Gewalt im Pflegealltag Auseinandersetzung mit Gewaltsituationen im Pflegealltag Erarbeiten von Handlungsstrategien, präventiven Maßnahmen und Techniken der Deeskalation ZIELGRUPPE Mitarbeitende in Altenhilfeeinrichtungen, Behindertenhilfe und Kliniken REFERENT*INNEN Katrin Berwinkel (11.05.2021) Prof. Dr. Helen Kohlen, Andrea Tokarski (23.06.2021) Prof. Dr. Manfred Borutta (09.09.2021) TERMINE/ORTE/VERANSTALTER 11.05.2021, 9:00–16:30 Uhr Solingen, Kplus Forum Solingen Veranstalter: Kplus Gruppe GmbH – Kplus Forum Tagungsleitung: Katrin Berwinkel 23.06.2021, 10:00–17:00 Uhr Rosa Flesch-Tagungszentrum, Waldbreitbach Veranstalter: Marienhaus Stiftung / cusanus trägergesell- schaft trier mbH / Ethik-Institut an der PTHV Tagungsleitung: Georg Beule 09.09.2021, 09:30–17:00 Uhr Mülheim an der Ruhr, Die Wolfsburg Veranstalter: Malteser Deutschland gGmbH Tagungsleitung: Karin Gollan KOSTEN 140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung 39
FORTBILDUNGSANGEBOTE Rassismus und Interkulturalität im Gesundheitswesen INHALTE Das Thema Rassismus hat im letzten Jahr vor allem im Zusammenhang mit der Polizeigewalt in den USA und den anschließenden Protesten auch in Deutschland eine verstärkte Aufmerksamkeit erfahren. Dem auch im deutschen Gesundheitswesen erfahrenen Rassismus entgegenzuwirken und Verbesserungen für die Betroffe- nen sowohl auf der Seite der Gesundheitsberufe, als auch auf der Seite der ihnen Anvertrauten zu gewährleisten, bleibt weiterhin eine noch anzugehende Aufgabe. Damit zusammenhängend stellt sich immer wieder auch die Frage nach dem richtigen Umgang mit Interkulturalität im Gesundheitsbereich. In dieser Fortbildung wird das Thema Rassismus und Interkulturalität spezifisch für das Gesundheitswesen aufgegriffen, ethisch beleuchtet und über den aktuellen Stand im deutschen Gesundheits- wesen informiert. Es werden sowohl das Erkennen von Formen des Rassismus gestärkt, als auch praktische Kompetenzen zu einem besseren Umgang mit Interkultur- alität und der Vermeidung von vielleicht auch alltäglichem Rassismus vermittelt. ZIELE Die Sensibilisierung für das Phänomen „Rassismus im Gesundheitswesen“ Die Stärkung des Erkennens der verschiedenen Formen von Rassismus Die Vermittlung von praktischen Kompetenzen zum Umgang mit und zur Vermeidung von Rassismus Die Vermittlung von praktischen Kompetenzen zum Umgang mit Interkulturalität 40
Die Stärkung des Bewusstseins für Interkulturalität im Gesundheitswesen Die ethische Reflexion über die Themen Rassismus und Interkulturalität anregen ZIELGRUPPE Ärzt*innen, Pflegende, Mitglieder von Ethikkomitees, Qualitätsmanagement, Personalmanagement, Organi- sationsentwicklung und alle, die sich für das Thema interessieren. REFERENT Prof. Dr. (TR) Dr. phil. et med. Ilhan Ilkilic TERMIN/ORT/VERANSTALTER 28. Oktober 2021, 10:00 – 17:00 Uhr Koblenz, Kardinal-Krementz-Str. 1-5, Haus St. Martin, Raum Bertinus-Titus Veranstalter: BBT-Gruppe KOSTEN 140,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung 41
FORTBILDUNGSANGEBOTE Ethische Aspekte der Digitalisierung im Krankenhaus INHALTE Die zunehmende Digitalisierung im Krankenhaus be- zieht sich auf viele Bereiche, wie etwa die Patient*innen- verwaltung, die Erhebung und Prozessierung digitaler medizinischer Daten von Patient*innen für die Erstellung von Diagnosen, Prognosen und die Durchführung von Therapien sowie die Erhebung von Daten für die medi- zinische Forschung. Die Kombination und Verarbeitung von solchen digitalen Daten, u.a. auch durch Big Data und Künstliche Intelligenz (KI), erweisen sich in allen diesen Bereichen als hilfreich und wünschenswert. Allerdings verbindet sich damit auch die Sorge, dass die Medizin durch eine konsequente Digitalisierung ihrer Arbeitsweisen ein Menschenbild entwickeln und zur Grundlage machen könnte, das unserem bisherigen an- thropologischen Selbstverständnis nicht mehr entspricht und unserem Verständnis von umfassenden ärztlichen und pflegerischen Hilfen nicht mehr Genüge tut. Zugleich werden die etablierten ethischen Normensysteme des Arzt-Patient-Verhältnisses durch eine Digitalisierung in der Medizin in vielen Punkten herausgefordert. Dies be- trifft z.B. die Selbstbestimmung der Patient*innen über persönliche Daten (Datenschutz). Der Einsatz von Big Data und KI lassen erwarten, dass der/die Patient*in zunehmend selbst nicht mehr nachverfolgen und auch nicht mehr nachvollziehen kann, welche persönlichen Daten erhoben, in welcher Weise prozessiert und mit welchen Ergebnissen analysiert werden. Für Patient*innen wird zunehmend unklar, wie Diagnosen und Prognosen zustande kommen, wie sich Therapievorschläge begründen und wer (oder was) die Therapie aufgrund welcher Kriterien anleitet und die Prog- nose erstellt. Und mit dem gleichen Problem könnten auch 42
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