WMP Government Relative Value (UCITS) - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen

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WMP Government
Relative Value (UCITS)
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-
Sondervermögen

Stand: Januar 2015

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Verkaufsbeschränkung

Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten wer-
den, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Gesell-
schaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum Vertrieb seitens der örtlichen Auf-
sichtsbehörden erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Prospekt nicht um ein Angebot zum Er-
werb von Investmentanteilen; der Prospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen Angebots
angewendet werden.

Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der WMP Government Relative Value
(UCITS) sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in sei-
ner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United
States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines
Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des WMP Government Relati-
ve Value (UCITS) dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren
Rechnung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie
keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen
weiterveräußern.

Für die Zwecke dieser Beschränkung trägt der Begriff „ US-Person“ die folgende Bedeutung:

1) Eine natürliche Person, die aufgrund eines US-Gesetzes oder einer US-Vorschrift als Einwohner der
   Vereinigten Staaten angesehen wird;

2) eine juristische Person, bei der es sich um
     i) eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder
        ein sonstiges Unternehmen handelt,
        (a) die gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründet oder
            organisiert wurde, einschließlich der außerhalb der USA ansässigen Vertretungen und
            Zweigstellen dieses Unternehmens oder
        (b) die unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation hauptsächlich zum Zweck passi-
            ver Anlagen gegründet wurde (wie beispielsweise eine Kapitalanlagegesellschaft oder ein
            Anlagefonds oder eine vergleichbare juristische Person mit Ausnahme der Programme für
            betriebliche Sozialleistungen und Altersversorgungssysteme für Mitarbeiter, leitende An-
            gestellte und Chefs eines ausländischen Unternehmens mit Hauptgeschäftssitz außerhalb
            der USA)
              • und die sich im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum einer oder mehrerer USP(s)
                 befindet, wobei diese USP(s) (sofern sie nicht gemäß CFTC Regulation 4.7 (a) als
                 „ qualifizierte berechtigte Personen“ (Qualified Eligible Person)“ definiert werden)
                  unmittelbar oder mittelbar einen materiellen Eigentumsanspruch von insgesamt min-
                  destens 10% halten, oder
              • bei der eine USP als persönlich haftender Gesellschafter, geschäftsführendes Vor-
                  standsmitglied, Hauptgeschäftsführer oder in einer sonstigen Funktion tätig ist, die ihr
                  die Weisungsbefugnis hinsichtlich der Aktivitäten dieses Unternehmens einräumt,
                  oder
              • die von einer oder für eine USP hauptsächlich zu dem Zweck der Investition in nicht
                  bei der SEC [Bundesbörsenaufsichtsbehörde der USA] registrierte Wertpapiere ge-
                  gründet wurde, oder
              • bei der mehr als 50% ihrer Stimmrechtsanteile oder nicht stimmberechtigten Anteile
                  unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von USPs stehen oder
        (c) bei der es sich um eine in den USA ansässige Vertretung oder Zweigstelle eines ausländi-
            schen Unternehmens handelt, oder
        (d) die ihren Hauptgeschäftssitz in den USA hat; oder

     ii) um einen gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründeten
         oder organisierten oder, unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation um einen Trust
         handelt,
         (a) bei dem einer oder mehreren USP(s) die Kontrollbefugnis über sämtliche wesentlichen
             Entscheidungen des Trusts zusteht oder

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(b) die Verwaltung des Trusts oder seiner Gründungsdokumente der Überwachung durch ein
             oder mehrere US-Gericht(e) unterstehen oder
         (c) die Funktion des Gründers, Stifters, Treuhänders oder einer sonstigen, für die Entschei-
             dungen im Hinblick auf den Trust verantwortlichen Person durch eine USP ausgeübt wer-
             den; oder
    iii) um den Nachlass einer verstorbenen Person handelt, unabhängig vom Wohnort dieser Person
         zu ihren Lebzeiten, bei dem eine USP die Funktion eines Testamentsvollstreckers oder Nach-
         lassverwalters ausübt;

3. ein gemäß US-Recht gegründetes und verwaltetes Programm für betriebliche Sozialleistungen;

4. ein treuhänderisches oder nicht treuhänderisches Anlagekonto [discretionary or non-discretionary
   investment account] oder ein vergleichbares Konto (mit Ausnahme eines Nachlasses oder Trusts),
   das von einem ausländischen Händler oder von einem US-Händler oder einem sonstigen Vermö-
   gensverwalter zu Gunsten oder für Rechnung einer USP (gemäß der oben genannten Definition)
   gehalten wird.

Für die Zwecke dieser Definition bedeuten die Begriffe „ Vereinigte Staaten” und „ US” die Vereinig-
ten Staaten von Amerika (einschließlich der Einzelstaaten und dem District of Columbia), ihre Gebiete
und Besitzungen in Übersee sowie sonstige Gebiete, die ihrer Rechtsordnung unterstehen.

Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Ver-
trieb in Kanada bestimmt. Die Anteile dürfen von keiner Gesellschaft keinem in Kanada Ansässigen
angeboten oder verkauft werden. Im Sinne dieser Einschränkung ist unter einem in Kanada Ansässi-
gen jede natürliche Person, jede Kapitalgesellschaft, jeder Trust, jede Personengesellschaft oder
sonstige Einheit, oder jede sonstige juristische Person zu verstehen, die zur fraglichen Zeit ihren
Wohn- oder Geschäftssitz in Kanada hat, dazu zählt auch:

   • Jede natürliche Person, falls
        o der Hauptwohnsitz dieser natürlichen Person in Kanada gelegen ist; oder
        o sich die natürliche Person zum Zeitpunkt des Angebots, Verkaufs oder einer sonstigen
           einschlägigen Aktivität physisch in Kanada aufhielt.

   • eine Kapitalgesellschaft, falls
        o sich der Sitz der Gesellschaft oder die Hauptgeschäftsstelle in Kanada befindet; oder
        o Wertpapiere der Kapitalgesellschaft, die den Inhaber berechtigen, die Mehrheit der Vor-
           standsmitglieder zu wählen, von in Kanada ansässigen natürlichen Personen (wie oben
           beschrieben) oder von juristischen Personen, die in Kanada ansässig sind oder ihren Sitz
           haben, gehalten werden; oder
        o die natürlichen Personen, die für die Kapitalgesellschaft Investitionsentscheidungen tref-
           fen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be-
           schrieben) sind.

   • Ein Trust, falls
        o die Hauptgeschäftsstelle des Trust (falls vorhanden) in Kanada gelegen ist; oder
        o der Trustee (oder bei mehreren Trustees, die Mehrheit der Trustees) in Kanada ansässige
           natürliche Personen (wie oben beschrieben) oder juristische Personen sind, die in Kanada
           ansässig sind oder ihren Sitz haben; oder
        o die natürlichen Personen, die für den Trust Investitionsentscheidungen treffen oder Wei-
           sungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind.

   • eine Personengesellschaft, falls
        o die Hauptgeschäftsstelle der Personengesellschaft (falls vorhanden) in Kanada gelegen
           ist; oder
        o die Inhaber der Mehrheitsbeteiligung an der Personengesellschaft in Kanada ansässige
           natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind; oder
        o der unbeschränkt haftende Gesellschafter (falls vorhanden) eine in Kanada ansässige na-
           türliche Personen (wie oben beschrieben) ist; oder

                                                 3
o die natürlichen Personen, die für die Personengesellschaft Investitionsentscheidungen
          treffen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be-
          schrieben) sind.

Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der Anteile kann auch in anderen Rechtsordnun-
gen Beschränkungen unterworfen sein.

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Kapitalverwaltungsgesellschaft
--------------------------------------------
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf
Email: info@inka-kag.de
Telefon: 0211/910-2581
Telefax: 0211/329329
Internet: www.inka-kag.de
Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: EUR 5.000.000,--
haftend: 21.480.124,00 (Stand: 31.12.2013)

Aufsichtsrat
---------------------
Carola Gräfin von Schmettow,
Mitglied des Vorstandes des Bankhauses
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
Vorsitzende

Dr. Rudolf Apenbrink,
Vorsitzender der Geschäftsleitung der
HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf

Paul Hagen,
Mitglied des Vorstandes des Bankhauses
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf

Prof. Dr. Alexander Kempf,
Direktor des Seminars für Finanzierungslehre der Universität zu Köln
und Managing Director des Centre for Financial Research (CFR), Cologne

Dr. Christiane Lindenschmidt,
Chief Technology and Services Officer des Bankhauses
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf

Ulrich Sommer,
Mitglied des Vorstandes der
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf

Geschäftsführer
---------------------------
Markus Hollmann
Alexander Poppe

Gesellschafter
------------------------
HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf

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Verwahrstelle
-------------------
J.P. Morgan AG
Junghofstraße 14, 60311 Frankfurt am Main
Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: 160 Mio. EUR
haftendes Eigenkapital: 821.562.881 EUR (Stand: 31.12.2013)

Wirtschaftsprüfer
------------------------------
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tersteegenstr. 19-31, 40474 Düsseldorf

Fondsmanager
--------------------------
Wellington Management International Ltd.,
80 Victoria Street, Cardinal Place, SW1E5JL London, Großbritannien

Weiterverlagerung an:

Wellington Management Company LLP
280 Congress Street, Boston, Massachusetts
02210 USA

Sonstige Angaben
--------------------------------
Wertpapierkennnummer: A1JE5S
ISIN: DE000A1JE5S0

Veröffentlichungen:

Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, aktuelle Verkaufsprospekte, Jah-
resberichte     und        Halbjahresberichte     im     Internet    unter      http://www.inka-
kag.de/hsbcinka/display/fondsinformationen/publikumsfonds einsehbar.

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INHALTSVERZEICHNIS

Grundlagen ...................................................................................................................................... 12
  Das Sondervermögen (der Fonds) ................................................................................................. 12
  Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen............................................................... 12
  Anlagebedingungen und deren Änderungen.................................................................................. 12
Verwaltungsgesellschaft .................................................................................................................. 13
  Firma, Rechtsform und Sitz........................................................................................................... 13
  Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat ................................................................................ 13
  Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel ....................................................................................... 13
Verwahrstelle ................................................................................................................................... 13
  Unterverwahrung.......................................................................................................................... 14
  Haftung der Verwahrstelle ............................................................................................................ 14
  Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung .................................................................................... 14
  Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle .............................................................................. 14
Fondsmanager ................................................................................................................................. 15
Risikohinweise ................................................................................................................................. 15
  Risiken einer Fondsanlage ............................................................................................................ 16
     Schwankung des Fondsanteilwerts ........................................................................................... 16
     Beeinflussung der individuellen Performance durch steuerliche Aspekte ................................... 16
     Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 16
     Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen .......................................................... 16
     Auflösung des Fonds ................................................................................................................. 16
     Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-
     Investmentvermögen (Verschmelzung) ..................................................................................... 17
     Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ............................................................. 17
  Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ................................................... 17
     Wertveränderungsrisiken........................................................................................................... 17
     Kapitalmarktrisiko ...................................................................................................................... 17
     Zinsänderungsrisiko ................................................................................................................... 17
     Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ............................................................. 18
     Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften .................................................................... 18
     Risiken bei Pensionsgeschäften ................................................................................................ 19
     Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten ................................................ 19
     Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ................................................................. 19
     Inflationsrisiko ........................................................................................................................... 19
     Währungsrisiko ......................................................................................................................... 19
     Konzentrationsrisiko .................................................................................................................. 19
     Risiken aus dem Anlagespektrum.............................................................................................. 20
  Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) ....................... 20
     Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände...................................................................... 20
     Risiko durch Finanzierungsliquidität ........................................................................................... 20
     Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen............................................................. 20
     Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern ............................................................. 20
  Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko ............................................................. 21
     Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) ................................ 21
     Risiko durch zentrale Kontrahenten ........................................................................................... 21
     Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften ......................................................................... 21
  Operationelle und sonstige Risiken des Fonds .............................................................................. 21
     Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen ................................ 21
     Länder- oder Transferrisiko ........................................................................................................ 21
     Rechtliche und politische Risiken............................................................................................... 22
     Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko........................................ 22
     Schlüsselpersonenrisiko ............................................................................................................ 22
     Verwahrrisiko ............................................................................................................................ 22
     Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)......................................... 23
Erläuterung des Risikoprofils des Fonds ........................................................................................... 23
Erhöhte Volatilität ............................................................................................................................. 23
Profil des typischen Anlegers ........................................................................................................... 23

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Anlageziele, -Strategie, -Grundsätze und                        -Grenzen ....................................................................... 24
   Anlageziel und -strategie ............................................................................................................... 24
   Vermögensgegenstände ............................................................................................................... 25
     Wertpapiere .............................................................................................................................. 25
     Geldmarktinstrumente............................................................................................................... 26
     Bankguthaben ........................................................................................................................... 28
     Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten
     sowie Bankguthaben ................................................................................................................. 28
     Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen .................................................... 29
     Investmentanteile...................................................................................................................... 30
     Derivate .................................................................................................................................... 30
     Pensionsgeschäfte .................................................................................................................... 32
   Sicherheitenstrategie .................................................................................................................... 32
     Arten der zulässigen Sicherheiten.............................................................................................. 32
     Umfang der Besicherung ........................................................................................................... 33
     Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) ........................................................ 33
     Anlage von Barsicherheiten ....................................................................................................... 33
   Kreditaufnahme ............................................................................................................................ 33
   Hebelwirkung (Leverage) .............................................................................................................. 33
   Bewertung.................................................................................................................................... 34
     Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ...................................................................... 34
     Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände .................................. 34
Anteile ............................................................................................................................................. 35
   Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ......................................................................................... 35
     Ausgabe von Anteilen................................................................................................................ 35
     Rücknahme von Anteilen ........................................................................................................... 35
     Abrechnung bei Anteilausgabe und – rücknahme........................................................................ 35
     Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 35
   Liquiditätsmanagement ................................................................................................................ 36
   Börsen und Märkte ....................................................................................................................... 37
   Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen ........................................................................... 37
   Ausgabe- und Rücknahmepreis..................................................................................................... 37
   Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises ..................................................... 38
   Ausgabeaufschlag......................................................................................................................... 38
   Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .................................................................. 38
Kosten ............................................................................................................................................. 38
   Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile .......................................................................... 38
   Verwaltungs- und sonstige Kosten ................................................................................................ 38
   Gesamtkostenquote ..................................................................................................................... 39
Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr ....................................... 40
   Wertentwicklung .......................................................................................................................... 40
   Ermittlung der Erträge , Ertragsausgleichsverfahren ...................................................................... 40
   Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ......................................................................................... 40
Auflösung und Verschmelzung des Fonds ........................................................................................ 41
   Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds.............................................................................. 41
   Verfahren bei Auflösung des Fonds .............................................................................................. 41
   Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds...................................................................... 41
   Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds.................................................................. 41
Auslagerung ..................................................................................................................................... 42
Interessenkonflikte ........................................................................................................................... 42
Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften ............................................................................... 43
   Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)................................................................................... 44
     Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge
     aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 44
     Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge ................................................................................... 44
     Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 45
     Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 45
     Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 45
   Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) .............................................................................. 46

                                                                           8
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge
     aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 46
     Zinsen und zinsähnliche Erträge ................................................................................................ 47
     In- und ausländische Dividenden ............................................................................................... 47
     Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 47
     Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 47
     Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 48
   Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen ........................................ 49
   Steuerausländer............................................................................................................................ 52
   Solidaritätszuschlag ...................................................................................................................... 52
   Kirchensteuer ............................................................................................................................... 52
   Ausländische Quellensteuer ......................................................................................................... 52
   Gesonderte Feststellung, Außenprüfung....................................................................................... 52
   Zwischengewinnbesteuerung ....................................................................................................... 53
   Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen ......................................................................... 53
   Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung als Investmentfonds ................ 53
   EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung................................................................................ 54
Wirtschaftsprüfer ............................................................................................................................. 54
Dienstleister ..................................................................................................................................... 55
Zahlungen an die Anteilinhaber/ Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen...................... 55
Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen ........................................................ 55
Allgemeine Anlagebedingungen ....................................................................................................... 57
Besondere Anlagebedingungen ........................................................................................................ 67
Anlage Unterverwahrung.................................................................................................................. 71

                                                                          9
Hinweis zum Verkaufsprospekt

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an dem Sondervermögen WMP Government Rela-
tive Value (UCITS) erfolgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerin-
formationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen An-
lagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und
die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abge-
druckt.

Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem WMP Government Relative
Value (UCITS) Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie
dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen
kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen
rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben
werden. Jeder Erwerb und jede Veräußerung von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder
Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinforma-
tionen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Erwerbers bzw. Veräußerers. Der
Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenen-
falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.

Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung

Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom WMP Government
Relative Value (UCITS) gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die
Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.

Dem Vertragsverhältnis zwischen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und Anleger
sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver-
tragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche
Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer
deutschen Übersetzung zu versehen. Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH wird
ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können
Verbraucher die „ Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und
Asset Management e.V. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Kontaktdaten der „ Ombudsstelle für Investmentfonds“     des BVI Bundesverband Invest-
ment und Asset Management e.V. lauten:

        Büro der Ombudsstelle
        BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
        Unter den Linden 42
        10117 Berlin
        Telefon: (030) 6449046-0
        Telefax: (030) 6449046-29
        Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
        www.ombudsstelle-investmentfonds.de

                                             10
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref-
fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen,
bleibt hiervon unberührt.

Die Kontaktdaten lauten:

        Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank,
        Postfach 11 12 32
        60047 Frankfurt,
        Tel.: 069/2388-1907 oder -1906,
        Fax: 069/2388-1919,
        schlichtung@bundesbank.de.

                                            11
Grundlagen                                            die Risikomanagementmethoden und die
                                                      jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und
Das Sondervermögen (der Fonds)                        Renditen der wichtigsten Kategorien von Ver-
                                                      mögensgegenständen sind auf Wunsch des
Das Sondervermögen WMP Government Rela-               Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesell-
tive Value (UCITS) (nachfolgend „ Fonds“ ) ist        schaft erhältlich.
ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der
von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein-            Anlagebedingungen und deren Änderungen
sammelt, um es gemäß einer festgelegten
Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu          Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an
investieren. Der Fonds ist ein Investmentver-         diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage
mögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des             abgedruckt. Die Anlagebedingungen können
Europäischen Parlaments und des Rates vom             von der Gesellschaft geändert werden. Ände-
13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts-           rungen der Anlagebedingungen bedürfen der
und Verwaltungsvorschriften betreffend be-            Genehmigung durch die BaFin. Änderungen
stimmte Organismen für gemeinsame Anlagen             der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen
in Wertpapieren (nachfolgend „ OGAW“ ) im             zusätzlich der Zustimmung durch den Auf-
Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfol-          sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der
gend „ KAGB“ ). Er wird von der Internationale        Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter
Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend            der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft
„ Gesellschaft“ ) verwaltet. Der Fonds wurde          den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder
 am 27.01.2012 für unbestimmte Dauer aufge-           ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der
 legt.                                                Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile
                                                      gegen Anteile an Investmentvermögen mit
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte          vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos
Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-          umzutauschen, sofern derartige Investment-
che Rechnung der Anleger nach dem Grund-              vermögen von der Gesellschaft oder einem
satz der Risikomischung in den nach dem               anderen Unternehmen aus ihrem Konzern
KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen               verwaltet werden.
gesondert vom eigenen Vermögen in Form
von Sondervermögen an. In welche Vermö-               Die vorgesehenen Änderungen werden im
gensgegenständen die Gesellschaft die Gelder          Bundesanzeiger und darüber hinaus unter
der Anleger anlegen darf und welche Bestim-           www.inka-kag.de bekannt gemacht. Wenn die
mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich         Änderungen Vergütungen und Aufwandser-
aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord-               stattungen, die aus dem Fonds entnommen
nungen und den Anlagebedingungen, die das             werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des
Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und            Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betref-
der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun-          fen, werden die Anleger außerdem über ihre
gen umfassen einen Allgemeinen und einen              depotführenden Stellen in Papierform oder
Besonderen Teil („ Allgemeine Anlagebedin-            elektronischer Form (sogenannter „ dauerhaf-
gungen” und „ Besondere Anlagebedingun-               ter Datenträger“ ) informiert. Diese Information
gen” ). Anlagebedingungen für ein Publikums-          umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan-
Investmentvermögen müssen vor deren Ver-              ten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte
wendung von der Bundesanstalt für Finanz-             der Anleger in Zusammenhang mit der Ände-
dienstleistungsaufsicht („ BaFin“ ) genehmigt         rung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
werden. Der Fonds gehört nicht zur Insol-             weitere Informationen erlangt werden können.
venzmasse der Gesellschaft.
                                                      Die Änderungen treten frühestens am Tage
Verkaufsunterlagen und Offenlegung von                nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderun-
Informationen                                         gen von Regelungen zu den Vergütungen und
                                                      Aufwendungserstattungen treten frühestens
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anle-          drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in
gerinformationen, die Anlagebedingungen               Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin
sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresbe-         ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Ände-
richte sind kostenlos bei der Gesellschaft und        rungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
im Internet unter www.inka-kag.de erhältlich.         Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate
Zusätzliche Informationen über die Anlage-            nach Bekanntmachung in Kraft.
grenzen des Risikomanagements des Fonds,

                                                 12
Verwaltungsgesellschaft                                und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe
                                                       oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge-
Firma, Rechtsform und Sitz                             deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigs-
                                                       tens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios der
Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft           verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich
mbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft            überprüft und angepasst wird
im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer
Gesellschaft  mit  beschränkter    Haftung
(GmbH).                                                Verwahrstelle

Die Gesellschaft darf seit 1969 Wertpapier-            Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung
Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie            und der Verwahrung von Sondervermögen vor.
seit Dezember 1994 auch Geldmarkt- und seit            Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut und
November        2000    Investmentfondsanteil-         verwahrt die Vermögensgegenstände in
Sondervermögen verwalten. Nach der Anpas-              Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und über-
sung an das Investmentgesetz darf die Gesell-          wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft
schaft seit Januar 2004 richtlinienkonforme            über die Vermögensgegenstände den Vor-
Sondervermögen, Gemischte Sondervermö-                 schriften des KAGB und den Anlagebedingun-
gen (seit Dezember 2004) sowie Sonstige                gen entsprechen. Die Anlage von Vermögens-
Sondervermögen (seit Mai 2008) verwalten.              gegenständen in Bankguthaben bei einem
Zudem darf die Gesellschaft Spezial-                   anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
Sondervermögen sowie Sondervermögen mit                solche Bankguthaben sind nur mit Zustim-
zusätzlichen Risiken (Hedgefonds, seit De-             mung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-
zember 2005) verwalten und als Fremdverwal-            wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen,
tungsgesellschaft einer Investmentaktienge-            wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den An-
sellschaft tätig werden (seit Mai 2008). Nach          lagebedingungen und den Vorschriften des
Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches            KAGB vereinbar ist.
darf die Gesellschaft seit dem 21. Juli 2013
Investmentvermögen gemäß der OGAW-                     Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine        folgende Aufgaben:
Erlaubnis      als    OGAW-       und      AIF-
Kapitalverwaltungsgesellschaft.                           •   Ausgabe und Rücknahme der Anteile
                                                              des Fonds,
Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft ist die                •   Sicherzustellen, dass die Ausgabe und
Fondsadministration, das heißt administrative                 Rücknahme der Anteile sowie die An-
Dienstleistungen in den Bereichen Back- und                   teilwertermittlung den Vorschriften
Middle Office. Mit dem Portfoliomanagement                    des KAGB und den Anlagebedingun-
werden in der Regel dritte Gesellschaften                     gen des Fonds entsprechen,
beauftragt.                                               •   Sicherzustellen, dass bei den für ge-
                                                              meinschaftliche Rechnung der Anleger
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichts-                      getätigten Geschäften der Gegenwert
rat                                                           innerhalb der üblichen Fristen in ihre
                                                              Verwahrung gelangt,
Nähere Angaben über die Geschäftsführung,                 •   Sicherzustellen, dass die Erträge des
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates                        Fonds nach den Vorschriften des
finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts.                   KAGB und nach den Anlagebedingun-
                                                              gen verwendet werden,
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                  •   Überwachung von Kreditaufnahmen
                                                              durch die Gesellschaft für Rechnung
Die Gesellschaft hat ein Eigenkapital in Höhe                 des Fonds sowie gegebenenfalls Zu-
von 5.000.000 Euro. Das haftende Eigenkapital                 stimmung zur Kreditaufnahme,
der Gesellschaft beträgt 21.480.124 Euro                  •   Sicherzustellen, dass Sicherheiten für
(Stand 31.12.2013).                                           Wertpapierdarlehen       rechtswirksam
                                                              bestellt und jederzeit vorhanden sind.
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken,
die sich durch die Verwaltung von Investment-
vermögen ergeben, die nicht der OGAW-
Richtlinie entsprechen, sogenannte alternati-
ven Investmentvermögen (nachfolgend „ AIF“ ),

                                                  13
Unterverwahrung                                             gleichwertigen anderen Anbietern bevorzu-
                                                            gen).
Für die Fonds ist das im Abschnitt „ Firma,               • Die Verwahrstelle geht nach eigenen Anga-
Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle“ aufge-               ben mit den Interessenkonflikte wie folgt
führte Unternehmen als Verwahrstelle ernannt                um:
worden. Die Verwahrstelle kann Verwahrauf-
gaben nach § 81 KAGB auf ein anderes Unter-                Die Verwahrstelle hat angemessene und
nehmen („ Unterverwahrer“ ) auslagern. Die                 wirksame interne Regelwerke eingeführt, um
folgenden Informationen hat die Gesellschaft               eigene potentielle Interessenkonflikte ent-
von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.                 weder vollständig zu vermeiden bzw. in den
Die Gesellschaft hat die Informationen auf                 Fällen, in denen dies nicht möglich ist, eine
Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zuliefe-         potentielle Schädigung der Anlegerinteres-
rung der Information durch die Verwahrstelle               sen auszuschließen. Die Einhaltung dieser
angewiesen und kann die Richtigkeit und Voll-              Regelwerke wird durch eine unabhängige
ständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen.                 Compliance Funktion überwacht. Zudem
                                                           überprüft die Verwahrstelle im Falle der Aus-
• Die Verwahrstelle hat folgende Verwahrauf-               lagerung der Portfolioverwaltung durch die
  gaben übertragen:                                        Gesellschaft, dass der mit der Portfoliover-
                                                           waltung beauftragte Manager nicht auch als
 Die Verwahrung der Vermögensgegenstände                   Unterverwahrer der Verwahrstelle tätig ist
 ist für einige Märkte auf die HSBC Bank plc.              oder wird.
 als Global Custodian übertragen. HSBC Bank
 plc. wiederum hat ggf. die Verwahrung auf                Haftung der Verwahrstelle
 weitere Unterverwahrer übertragen. Die in
 der „ Anlage Unterverwahrung“ beigefügte                 Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle
 Länderliste, stellt sämtliche mögliche Unter-            Vermögensgegenstände, die von ihr oder in
 verwahrer dar, die von der Verwahrstelle di-             ihrem Auftrag von einer anderen Stelle ver-
 rekt oder von HSBC Bank plc. als Global Cus-             wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des
 todian in Anspruch genommen werden kön-                  Verlustes eines solchen Vermögensgegen-
 nen. Die „ Anlage Unterverwahrung“ ist dem               standes haftet die Verwahrstelle gegenüber
 Verkaufsprospekt beigefügt.                              dem Fonds und dessen Anlegern, außer der
                                                          Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Ein-
 Die Inanspruchnahme des/der exakten Un-                  flussbereichs der Verwahrstelle zurückzufüh-
 terverwahrer/s kann aus der „ Anlage Unter-              ren. Für Schäden, die nicht im Verlust eines
 verwahrung“ in Verbindung mit den zulässi-               Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die
 gen Märkten gemäß der Allgemeinen und                    Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre
 Besonderen Anlagebedingungen sowie den                   Verpflichtungen nach den Vorschriften des
 Ausführungen im Verkaufsprospekt ent-                    KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.
 nommen werden.
                                                          Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung
• Folgende Interessenskonflikte könnten sich
  aus der Unterverwahrung ergeben:                        Von der grundsätzlichen Möglichkeit, die Haf-
                                                          tung der Verwahrstelle für einen Unterverwah-
 Potenzielle Interessenkonflikte können sich              rer zu beschränken, wurde derzeit kein Ge-
 ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne                 brauch gemacht.
 Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung
 an ein weiteres Unternehmen überträgt. Soll-             Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahr-
 te es sich bei diesem weiteren Unternehmen               stelle
 um ein mit der Gesellschaft oder der Ver-
 wahrstelle verbundenes Unternehmen (z.B.                 Für den Fonds WMP Government Relative
 Konzernmutter) handeln, so könnten sich hie-             Value (UCITS) hat die J.P. Morgan AG mit Sitz
 raus im Zusammenspiel zwischen diesem                    in 60311 Frankfurt, Junghofstraße 14, einge-
 Unternehmen und der Gesellschaft bzw. der                tragen im Handelsregister des Amtsgerichts
 Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte            Frankfurt unter HRB 16861 das Amt der Ver-
 ergeben (z.B. könnte die Verwahrstelle ein               wahrstelle übernommen. Die Verwahrstelle ist
 mit ihr verbundenes Unternehmen bei der                  ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre
 Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der                 Haupttätigkeit ist das Einlagen- und Depotge-
 Wahl des Unterverwahrers gegenüber                       schäft.

                                                     14
von der Gesellschaft aus der Verwaltungsver-
Fondsmanager                                            gütung vergütet.

Die Gesellschaft hat die Wellington Manage-             Zusätzliche Kosten entstehen dem Fonds
ment International Ltd., mit Sitz 80 Victoria           durch die Auslagerung daher nicht. Der
Street, Cardinal Place, SW1E5JL London,                 Fondsmanager haftet der Gesellschaft gegen-
Großbritannien als Fondsmanager für den                 über für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Der Ver-
Fonds bestellt. Wellington Management Inter-            trag kann von der Gesellschaft jederzeit ge-
national Limited ist eine im Jahr 2001 nach             kündigt werden. Der Fondsmanager kann den
den Gesetzen von England und Wales gegrün-              Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen
dete Gesellschaft mit beschränkter Haftung,             zum Ende eines Kalenderquartals kündigen.
die von der Financial Conduct Authority im              Der Auslagerungsvertrag kann daneben aus
Vereinigten Königreich als Fondsmanager und             wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist
im Hinblick auf bestimmte Tätigkeiten ihrer             unter anderem gekündigt werden, wenn das
deutschen Niederlassung von der Bundesan-               Verwaltungsrecht der Gesellschaft für den
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelas-        Fonds erlischt, die Bundesanstalt für Finanz-
sen ist und überwacht wird. Wellington Ma-              dienstleistungsaufsicht eine Beendigung des
nagement International Limited ist außerdem             Vertrages verlangt oder ein Insolvenzverfahren
bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC ge-               über die Gesellschaft eröffnet wird.
mäß dem Investment Advisers Act von 1940
in der jeweils gültigen Fassung als Fondsma-
nager (“ Investment Adviser” ) eingetragen.             Risikohinweise
Wellington Management International Ltd. hat
ihrerseits das Fondsmanagement an die                   Vor der Entscheidung über den Erwerb von
Wellington Management Company LLP, mit                  Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die
Sitz 280 Congress Street, Boston, Massachu-             nachfolgenden Risikohinweise zusammen
setts, 02210 USA ausgelagert. Wellington                mit den anderen in diesem Verkaufspros-
Management Company LLP ist eine Partner-                pekt enthaltenen Informationen sorgfältig
schaft mit beschränkter Haftung, die 2014               lesen und diese bei ihrer Anlageentschei-
gemäß       der    Gesetzgebung      des    US-         dung berücksichtigen. Der Eintritt eines
Bundesstaates Delaware errichtet wurde und              oder mehrerer dieser Risiken kann für sich
am      1.   Januar    2015    bei   der    US-         genommen oder zusammen mit anderen
Börsenaufsichtsbehörde SEC gemäß dem                    Umständen die Wertentwicklung des Fonds
Investment Advisers Act von 1940 in der je-             bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens-
weils gültigen Fassung als Fondsmanager                 gegenstände nachteilig beeinflussen und
(“ Investment Adviser” ) eingetragen wurde.             sich damit auch nachteilig auf den Anteil-
Der Fondsmanager und seine Vorgängerorga-               wert auswirken.
nisationen (die „ Wellington Management
Group“ ) stellten ihre treuhänderischen Portfo-         Gibt der Anleger Anteile an dem Fonds zu
lioverwaltungsdienste bereits seit 1928 In-             einem Zeitpunkt zurück, in dem die Kurse
vestmentgesellschaften und seit 1960 Pensi-             der in dem Fonds befindlichen Vermögens-
onsplänen, Stiftungsfonds und sonstigen In-             gegenstände gegenüber dem Zeitpunkt
vestoren bereit. Zum 30 September 2014 be-              seines Anteilerwerbs gefallen sind, so er-
liefen sich die vom Anlageverwalter treuhän-            hält er das von ihm in den Fonds investierte
derisch verwalteten Vermögenswerte auf über             Kapital nicht oder nicht vollständig zurück.
892 Milliarden USD.                                     Der Anleger könnte sein in den Fonds in-
                                                        vestiertes Kapital teilweise oder in Einzel-
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwal-             fällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse
tung fremden und eigenen Vermögens, Fi-                 in der Vergangenheit sind kein verlässlicher
nanzportfolioverwaltung, die Anlageberatung             Indikator für die zukünftige Wertentwick-
sowie die Erstellung von Analysen von Unter-            lung und können mithin nicht garantiert
nehmen, Branchen, Wirtschaft und Märkten.               werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die
                                                        angelegte Summe beschränkt. Eine Nach-
Der Fondsmanager beobachtet die Wertpa-                 schusspflicht über das vom Anleger inves-
piermärkte, analysiert die Zusammensetzung              tierte Kapital hinaus besteht nicht.
der Wertpapierbestände und sonstige Anlagen
des Fondsvermögens unter Beachtung der                  Neben den nachstehend oder an anderer
Grundsätze der beschriebenen Anlagepolitik              Stelle des Verkaufsprospekts beschriebe-
und Anlagegrenzen. Der Fondsmanager wird                nen Risiken und Unsicherheiten kann die

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Wertentwicklung des Fonds durch ver-                     lichem Umfang sein sowie die Schließung von
schiedene weitere Risiken und Unsicherhei-               Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkun-
ten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht             gen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung
bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die                des Anteilwerts beeinträchtigen. Der Anleger
nachfolgenden Risiken aufgeführt werden,                 kann seine Anteile während dieses Zeitraums
enthält weder eine Aussage über die Wahr-                nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset-
scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das             zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert
Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt                   sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwun-
einzelner Risiken.                                       gen ist, Vermögensgegenstände während der
                                                         Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver-
Risiken einer Fondsanlage                                kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach
                                                         Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt,             niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung
die mit einer Anlage in einen OGAW typi-                 der Rücknahme.
scherweise verbunden sind. Diese Risiken
können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf           Änderung der Anlagepolitik oder der Anla-
das vom Anleger investierte Kapital sowie auf            gebedingungen
die vom Anleger geplante Haltedauer der
Fondsanlage auswirken.                                   Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen
                                                         mit Genehmigung der BaFin ändern. Durch
Schwankung des Fondsanteilwerts                          eine Änderung der Anlagebedingungen kön-
                                                         nen auch den Anleger betreffende Regelungen
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem               geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa
Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in          durch eine Änderung der Anlagebedingungen
den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des              die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie
Fonds entspricht dabei der Summe der                     kann die dem Fonds zu belastenden Kosten
Marktwerte aller Vermögensgegenstände im                 erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepoli-
Fondsvermögen abzüglich der Summe der                    tik zudem innerhalb des gesetzlich und vertrag-
Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds.            lich zulässigen Anlagespektrums und damit
Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert               ohne Änderung der Anlagebedingungen und
der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen-                  deren Genehmigung durch die BaFin ändern.
stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des            Hierdurch kann sich das mit dem Fonds ver-
Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermö-             bundene Risiko verändern.
gensgegenstände oder steigt der Wert der
Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert.         Auflösung des Fonds

Beeinflussung der individuellen Perfor-                  Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Ver-
mance durch steuerliche Aspekte                          waltung des Fonds zu kündigen. Die Gesell-
                                                         schaft kann den Fonds nach Kündigung der
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträ-             Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungs-
gen hängt von den individuellen Verhältnissen            recht über den Fonds geht nach einer Kündi-
des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig              gungsfrist von sechs Monaten auf die Ver-
Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfra-              wahrstelle über. Für den Anleger besteht da-
gen – insbesondere unter Berücksichtigung                her das Risiko, dass er die von ihm geplante
der individuellen steuerlichen Situation – sollte        Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem
sich der Anleger an seinen persönlichen Steu-            Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle
erberater wenden.                                        können dem Fonds andere Steuern als deut-
                                                         sche Ertragssteuern belastet werden. Wenn
Aussetzung der Anteilrücknahme                           die Fondsanteile nach Beendigung des Liqui-
                                                         dationsverfahrens aus dem Depot des Anle-
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der An-              gers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
teile zeitweilig aussetzen, sofern außerge-              Ertragssteuern belastet werden.
wöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus-
setzung unter Berücksichtigung der Interessen
der Anleger erforderlich erscheinen lassen.
Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne
können z.B. wirtschaftliche oder politische
Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhn-

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