WMP Government Relative Value (UCITS) - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen
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WMP Government Relative Value (UCITS) Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW- Sondervermögen Stand: Januar 2015 1
Verkaufsbeschränkung Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten wer- den, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Gesell- schaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum Vertrieb seitens der örtlichen Auf- sichtsbehörden erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Prospekt nicht um ein Angebot zum Er- werb von Investmentanteilen; der Prospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen Angebots angewendet werden. Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der WMP Government Relative Value (UCITS) sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in sei- ner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des WMP Government Relati- ve Value (UCITS) dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. Für die Zwecke dieser Beschränkung trägt der Begriff „ US-Person“ die folgende Bedeutung: 1) Eine natürliche Person, die aufgrund eines US-Gesetzes oder einer US-Vorschrift als Einwohner der Vereinigten Staaten angesehen wird; 2) eine juristische Person, bei der es sich um i) eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ein sonstiges Unternehmen handelt, (a) die gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründet oder organisiert wurde, einschließlich der außerhalb der USA ansässigen Vertretungen und Zweigstellen dieses Unternehmens oder (b) die unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation hauptsächlich zum Zweck passi- ver Anlagen gegründet wurde (wie beispielsweise eine Kapitalanlagegesellschaft oder ein Anlagefonds oder eine vergleichbare juristische Person mit Ausnahme der Programme für betriebliche Sozialleistungen und Altersversorgungssysteme für Mitarbeiter, leitende An- gestellte und Chefs eines ausländischen Unternehmens mit Hauptgeschäftssitz außerhalb der USA) • und die sich im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum einer oder mehrerer USP(s) befindet, wobei diese USP(s) (sofern sie nicht gemäß CFTC Regulation 4.7 (a) als „ qualifizierte berechtigte Personen“ (Qualified Eligible Person)“ definiert werden) unmittelbar oder mittelbar einen materiellen Eigentumsanspruch von insgesamt min- destens 10% halten, oder • bei der eine USP als persönlich haftender Gesellschafter, geschäftsführendes Vor- standsmitglied, Hauptgeschäftsführer oder in einer sonstigen Funktion tätig ist, die ihr die Weisungsbefugnis hinsichtlich der Aktivitäten dieses Unternehmens einräumt, oder • die von einer oder für eine USP hauptsächlich zu dem Zweck der Investition in nicht bei der SEC [Bundesbörsenaufsichtsbehörde der USA] registrierte Wertpapiere ge- gründet wurde, oder • bei der mehr als 50% ihrer Stimmrechtsanteile oder nicht stimmberechtigten Anteile unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von USPs stehen oder (c) bei der es sich um eine in den USA ansässige Vertretung oder Zweigstelle eines ausländi- schen Unternehmens handelt, oder (d) die ihren Hauptgeschäftssitz in den USA hat; oder ii) um einen gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründeten oder organisierten oder, unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation um einen Trust handelt, (a) bei dem einer oder mehreren USP(s) die Kontrollbefugnis über sämtliche wesentlichen Entscheidungen des Trusts zusteht oder 2
(b) die Verwaltung des Trusts oder seiner Gründungsdokumente der Überwachung durch ein oder mehrere US-Gericht(e) unterstehen oder (c) die Funktion des Gründers, Stifters, Treuhänders oder einer sonstigen, für die Entschei- dungen im Hinblick auf den Trust verantwortlichen Person durch eine USP ausgeübt wer- den; oder iii) um den Nachlass einer verstorbenen Person handelt, unabhängig vom Wohnort dieser Person zu ihren Lebzeiten, bei dem eine USP die Funktion eines Testamentsvollstreckers oder Nach- lassverwalters ausübt; 3. ein gemäß US-Recht gegründetes und verwaltetes Programm für betriebliche Sozialleistungen; 4. ein treuhänderisches oder nicht treuhänderisches Anlagekonto [discretionary or non-discretionary investment account] oder ein vergleichbares Konto (mit Ausnahme eines Nachlasses oder Trusts), das von einem ausländischen Händler oder von einem US-Händler oder einem sonstigen Vermö- gensverwalter zu Gunsten oder für Rechnung einer USP (gemäß der oben genannten Definition) gehalten wird. Für die Zwecke dieser Definition bedeuten die Begriffe „ Vereinigte Staaten” und „ US” die Vereinig- ten Staaten von Amerika (einschließlich der Einzelstaaten und dem District of Columbia), ihre Gebiete und Besitzungen in Übersee sowie sonstige Gebiete, die ihrer Rechtsordnung unterstehen. Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Ver- trieb in Kanada bestimmt. Die Anteile dürfen von keiner Gesellschaft keinem in Kanada Ansässigen angeboten oder verkauft werden. Im Sinne dieser Einschränkung ist unter einem in Kanada Ansässi- gen jede natürliche Person, jede Kapitalgesellschaft, jeder Trust, jede Personengesellschaft oder sonstige Einheit, oder jede sonstige juristische Person zu verstehen, die zur fraglichen Zeit ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Kanada hat, dazu zählt auch: • Jede natürliche Person, falls o der Hauptwohnsitz dieser natürlichen Person in Kanada gelegen ist; oder o sich die natürliche Person zum Zeitpunkt des Angebots, Verkaufs oder einer sonstigen einschlägigen Aktivität physisch in Kanada aufhielt. • eine Kapitalgesellschaft, falls o sich der Sitz der Gesellschaft oder die Hauptgeschäftsstelle in Kanada befindet; oder o Wertpapiere der Kapitalgesellschaft, die den Inhaber berechtigen, die Mehrheit der Vor- standsmitglieder zu wählen, von in Kanada ansässigen natürlichen Personen (wie oben beschrieben) oder von juristischen Personen, die in Kanada ansässig sind oder ihren Sitz haben, gehalten werden; oder o die natürlichen Personen, die für die Kapitalgesellschaft Investitionsentscheidungen tref- fen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be- schrieben) sind. • Ein Trust, falls o die Hauptgeschäftsstelle des Trust (falls vorhanden) in Kanada gelegen ist; oder o der Trustee (oder bei mehreren Trustees, die Mehrheit der Trustees) in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) oder juristische Personen sind, die in Kanada ansässig sind oder ihren Sitz haben; oder o die natürlichen Personen, die für den Trust Investitionsentscheidungen treffen oder Wei- sungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind. • eine Personengesellschaft, falls o die Hauptgeschäftsstelle der Personengesellschaft (falls vorhanden) in Kanada gelegen ist; oder o die Inhaber der Mehrheitsbeteiligung an der Personengesellschaft in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind; oder o der unbeschränkt haftende Gesellschafter (falls vorhanden) eine in Kanada ansässige na- türliche Personen (wie oben beschrieben) ist; oder 3
o die natürlichen Personen, die für die Personengesellschaft Investitionsentscheidungen treffen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be- schrieben) sind. Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der Anteile kann auch in anderen Rechtsordnun- gen Beschränkungen unterworfen sein. 4
Kapitalverwaltungsgesellschaft -------------------------------------------- Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf Email: info@inka-kag.de Telefon: 0211/910-2581 Telefax: 0211/329329 Internet: www.inka-kag.de Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: EUR 5.000.000,-- haftend: 21.480.124,00 (Stand: 31.12.2013) Aufsichtsrat --------------------- Carola Gräfin von Schmettow, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Vorsitzende Dr. Rudolf Apenbrink, Vorsitzender der Geschäftsleitung der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Paul Hagen, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Prof. Dr. Alexander Kempf, Direktor des Seminars für Finanzierungslehre der Universität zu Köln und Managing Director des Centre for Financial Research (CFR), Cologne Dr. Christiane Lindenschmidt, Chief Technology and Services Officer des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Ulrich Sommer, Mitglied des Vorstandes der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf Geschäftsführer --------------------------- Markus Hollmann Alexander Poppe Gesellschafter ------------------------ HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf 5
Verwahrstelle ------------------- J.P. Morgan AG Junghofstraße 14, 60311 Frankfurt am Main Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: 160 Mio. EUR haftendes Eigenkapital: 821.562.881 EUR (Stand: 31.12.2013) Wirtschaftsprüfer ------------------------------ KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tersteegenstr. 19-31, 40474 Düsseldorf Fondsmanager -------------------------- Wellington Management International Ltd., 80 Victoria Street, Cardinal Place, SW1E5JL London, Großbritannien Weiterverlagerung an: Wellington Management Company LLP 280 Congress Street, Boston, Massachusetts 02210 USA Sonstige Angaben -------------------------------- Wertpapierkennnummer: A1JE5S ISIN: DE000A1JE5S0 Veröffentlichungen: Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, aktuelle Verkaufsprospekte, Jah- resberichte und Halbjahresberichte im Internet unter http://www.inka- kag.de/hsbcinka/display/fondsinformationen/publikumsfonds einsehbar. 6
INHALTSVERZEICHNIS Grundlagen ...................................................................................................................................... 12 Das Sondervermögen (der Fonds) ................................................................................................. 12 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen............................................................... 12 Anlagebedingungen und deren Änderungen.................................................................................. 12 Verwaltungsgesellschaft .................................................................................................................. 13 Firma, Rechtsform und Sitz........................................................................................................... 13 Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat ................................................................................ 13 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel ....................................................................................... 13 Verwahrstelle ................................................................................................................................... 13 Unterverwahrung.......................................................................................................................... 14 Haftung der Verwahrstelle ............................................................................................................ 14 Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung .................................................................................... 14 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle .............................................................................. 14 Fondsmanager ................................................................................................................................. 15 Risikohinweise ................................................................................................................................. 15 Risiken einer Fondsanlage ............................................................................................................ 16 Schwankung des Fondsanteilwerts ........................................................................................... 16 Beeinflussung der individuellen Performance durch steuerliche Aspekte ................................... 16 Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 16 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen .......................................................... 16 Auflösung des Fonds ................................................................................................................. 16 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums- Investmentvermögen (Verschmelzung) ..................................................................................... 17 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ............................................................. 17 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ................................................... 17 Wertveränderungsrisiken........................................................................................................... 17 Kapitalmarktrisiko ...................................................................................................................... 17 Zinsänderungsrisiko ................................................................................................................... 17 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ............................................................. 18 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften .................................................................... 18 Risiken bei Pensionsgeschäften ................................................................................................ 19 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten ................................................ 19 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ................................................................. 19 Inflationsrisiko ........................................................................................................................... 19 Währungsrisiko ......................................................................................................................... 19 Konzentrationsrisiko .................................................................................................................. 19 Risiken aus dem Anlagespektrum.............................................................................................. 20 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) ....................... 20 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände...................................................................... 20 Risiko durch Finanzierungsliquidität ........................................................................................... 20 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen............................................................. 20 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern ............................................................. 20 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko ............................................................. 21 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) ................................ 21 Risiko durch zentrale Kontrahenten ........................................................................................... 21 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften ......................................................................... 21 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds .............................................................................. 21 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen ................................ 21 Länder- oder Transferrisiko ........................................................................................................ 21 Rechtliche und politische Risiken............................................................................................... 22 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko........................................ 22 Schlüsselpersonenrisiko ............................................................................................................ 22 Verwahrrisiko ............................................................................................................................ 22 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)......................................... 23 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds ........................................................................................... 23 Erhöhte Volatilität ............................................................................................................................. 23 Profil des typischen Anlegers ........................................................................................................... 23 7
Anlageziele, -Strategie, -Grundsätze und -Grenzen ....................................................................... 24 Anlageziel und -strategie ............................................................................................................... 24 Vermögensgegenstände ............................................................................................................... 25 Wertpapiere .............................................................................................................................. 25 Geldmarktinstrumente............................................................................................................... 26 Bankguthaben ........................................................................................................................... 28 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben ................................................................................................................. 28 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen .................................................... 29 Investmentanteile...................................................................................................................... 30 Derivate .................................................................................................................................... 30 Pensionsgeschäfte .................................................................................................................... 32 Sicherheitenstrategie .................................................................................................................... 32 Arten der zulässigen Sicherheiten.............................................................................................. 32 Umfang der Besicherung ........................................................................................................... 33 Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) ........................................................ 33 Anlage von Barsicherheiten ....................................................................................................... 33 Kreditaufnahme ............................................................................................................................ 33 Hebelwirkung (Leverage) .............................................................................................................. 33 Bewertung.................................................................................................................................... 34 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ...................................................................... 34 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände .................................. 34 Anteile ............................................................................................................................................. 35 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ......................................................................................... 35 Ausgabe von Anteilen................................................................................................................ 35 Rücknahme von Anteilen ........................................................................................................... 35 Abrechnung bei Anteilausgabe und – rücknahme........................................................................ 35 Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 35 Liquiditätsmanagement ................................................................................................................ 36 Börsen und Märkte ....................................................................................................................... 37 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen ........................................................................... 37 Ausgabe- und Rücknahmepreis..................................................................................................... 37 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises ..................................................... 38 Ausgabeaufschlag......................................................................................................................... 38 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .................................................................. 38 Kosten ............................................................................................................................................. 38 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile .......................................................................... 38 Verwaltungs- und sonstige Kosten ................................................................................................ 38 Gesamtkostenquote ..................................................................................................................... 39 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr ....................................... 40 Wertentwicklung .......................................................................................................................... 40 Ermittlung der Erträge , Ertragsausgleichsverfahren ...................................................................... 40 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ......................................................................................... 40 Auflösung und Verschmelzung des Fonds ........................................................................................ 41 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds.............................................................................. 41 Verfahren bei Auflösung des Fonds .............................................................................................. 41 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds...................................................................... 41 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds.................................................................. 41 Auslagerung ..................................................................................................................................... 42 Interessenkonflikte ........................................................................................................................... 42 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften ............................................................................... 43 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)................................................................................... 44 Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 44 Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge ................................................................................... 44 Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 45 Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 45 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 45 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) .............................................................................. 46 8
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 46 Zinsen und zinsähnliche Erträge ................................................................................................ 47 In- und ausländische Dividenden ............................................................................................... 47 Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 47 Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 47 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 48 Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen ........................................ 49 Steuerausländer............................................................................................................................ 52 Solidaritätszuschlag ...................................................................................................................... 52 Kirchensteuer ............................................................................................................................... 52 Ausländische Quellensteuer ......................................................................................................... 52 Gesonderte Feststellung, Außenprüfung....................................................................................... 52 Zwischengewinnbesteuerung ....................................................................................................... 53 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen ......................................................................... 53 Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung als Investmentfonds ................ 53 EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung................................................................................ 54 Wirtschaftsprüfer ............................................................................................................................. 54 Dienstleister ..................................................................................................................................... 55 Zahlungen an die Anteilinhaber/ Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen...................... 55 Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen ........................................................ 55 Allgemeine Anlagebedingungen ....................................................................................................... 57 Besondere Anlagebedingungen ........................................................................................................ 67 Anlage Unterverwahrung.................................................................................................................. 71 9
Hinweis zum Verkaufsprospekt Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an dem Sondervermögen WMP Government Rela- tive Value (UCITS) erfolgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerin- formationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen An- lagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abge- druckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem WMP Government Relative Value (UCITS) Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Erwerb und jede Veräußerung von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinforma- tionen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Erwerbers bzw. Veräußerers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenen- falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom WMP Government Relative Value (UCITS) gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Dem Vertragsverhältnis zwischen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver- tragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die „ Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten der „ Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Invest- ment und Asset Management e.V. lauten: Büro der Ombudsstelle BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Unter den Linden 42 10117 Berlin Telefon: (030) 6449046-0 Telefax: (030) 6449046-29 Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de www.ombudsstelle-investmentfonds.de 10
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref- fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten lauten: Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-1919, schlichtung@bundesbank.de. 11
Grundlagen die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Das Sondervermögen (der Fonds) Renditen der wichtigsten Kategorien von Ver- mögensgegenständen sind auf Wunsch des Das Sondervermögen WMP Government Rela- Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesell- tive Value (UCITS) (nachfolgend „ Fonds“ ) ist schaft erhältlich. ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein- Anlagebedingungen und deren Änderungen sammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an investieren. Der Fonds ist ein Investmentver- diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage mögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des abgedruckt. Die Anlagebedingungen können Europäischen Parlaments und des Rates vom von der Gesellschaft geändert werden. Ände- 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- rungen der Anlagebedingungen bedürfen der und Verwaltungsvorschriften betreffend be- Genehmigung durch die BaFin. Änderungen stimmte Organismen für gemeinsame Anlagen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen in Wertpapieren (nachfolgend „ OGAW“ ) im zusätzlich der Zustimmung durch den Auf- Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfol- sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der gend „ KAGB“ ). Er wird von der Internationale Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft „ Gesellschaft“ ) verwaltet. Der Fonds wurde den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder am 27.01.2012 für unbestimmte Dauer aufge- ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der legt. Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentvermögen mit Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli- umzutauschen, sofern derartige Investment- che Rechnung der Anleger nach dem Grund- vermögen von der Gesellschaft oder einem satz der Risikomischung in den nach dem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen verwaltet werden. gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. In welche Vermö- Die vorgesehenen Änderungen werden im gensgegenständen die Gesellschaft die Gelder Bundesanzeiger und darüber hinaus unter der Anleger anlegen darf und welche Bestim- www.inka-kag.de bekannt gemacht. Wenn die mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich Änderungen Vergütungen und Aufwandser- aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord- stattungen, die aus dem Fonds entnommen nungen und den Anlagebedingungen, die das werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betref- der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- fen, werden die Anleger außerdem über ihre gen umfassen einen Allgemeinen und einen depotführenden Stellen in Papierform oder Besonderen Teil („ Allgemeine Anlagebedin- elektronischer Form (sogenannter „ dauerhaf- gungen” und „ Besondere Anlagebedingun- ter Datenträger“ ) informiert. Diese Information gen” ). Anlagebedingungen für ein Publikums- umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan- Investmentvermögen müssen vor deren Ver- ten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte wendung von der Bundesanstalt für Finanz- der Anleger in Zusammenhang mit der Ände- dienstleistungsaufsicht („ BaFin“ ) genehmigt rung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie werden. Der Fonds gehört nicht zur Insol- weitere Informationen erlangt werden können. venzmasse der Gesellschaft. Die Änderungen treten frühestens am Tage Verkaufsunterlagen und Offenlegung von nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderun- Informationen gen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anle- drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in gerinformationen, die Anlagebedingungen Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresbe- ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Ände- richte sind kostenlos bei der Gesellschaft und rungen der bisherigen Anlagegrundsätze des im Internet unter www.inka-kag.de erhältlich. Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate Zusätzliche Informationen über die Anlage- nach Bekanntmachung in Kraft. grenzen des Risikomanagements des Fonds, 12
Verwaltungsgesellschaft und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge- Firma, Rechtsform und Sitz deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigs- tens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios der Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich mbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft überprüft und angepasst wird im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Verwahrstelle Die Gesellschaft darf seit 1969 Wertpapier- Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie und der Verwahrung von Sondervermögen vor. seit Dezember 1994 auch Geldmarkt- und seit Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut und November 2000 Investmentfondsanteil- verwahrt die Vermögensgegenstände in Sondervermögen verwalten. Nach der Anpas- Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und über- sung an das Investmentgesetz darf die Gesell- wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft schaft seit Januar 2004 richtlinienkonforme über die Vermögensgegenstände den Vor- Sondervermögen, Gemischte Sondervermö- schriften des KAGB und den Anlagebedingun- gen (seit Dezember 2004) sowie Sonstige gen entsprechen. Die Anlage von Vermögens- Sondervermögen (seit Mai 2008) verwalten. gegenständen in Bankguthaben bei einem Zudem darf die Gesellschaft Spezial- anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über Sondervermögen sowie Sondervermögen mit solche Bankguthaben sind nur mit Zustim- zusätzlichen Risiken (Hedgefonds, seit De- mung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver- zember 2005) verwalten und als Fremdverwal- wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, tungsgesellschaft einer Investmentaktienge- wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den An- sellschaft tätig werden (seit Mai 2008). Nach lagebedingungen und den Vorschriften des Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches KAGB vereinbar ist. darf die Gesellschaft seit dem 21. Juli 2013 Investmentvermögen gemäß der OGAW- Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine folgende Aufgaben: Erlaubnis als OGAW- und AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft. • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft ist die • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Fondsadministration, das heißt administrative Rücknahme der Anteile sowie die An- Dienstleistungen in den Bereichen Back- und teilwertermittlung den Vorschriften Middle Office. Mit dem Portfoliomanagement des KAGB und den Anlagebedingun- werden in der Regel dritte Gesellschaften gen des Fonds entsprechen, beauftragt. • Sicherzustellen, dass bei den für ge- meinschaftliche Rechnung der Anleger Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichts- getätigten Geschäften der Gegenwert rat innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Nähere Angaben über die Geschäftsführung, • Sicherzustellen, dass die Erträge des die Zusammensetzung des Aufsichtsrates Fonds nach den Vorschriften des finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts. KAGB und nach den Anlagebedingun- gen verwendet werden, Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung Die Gesellschaft hat ein Eigenkapital in Höhe des Fonds sowie gegebenenfalls Zu- von 5.000.000 Euro. Das haftende Eigenkapital stimmung zur Kreditaufnahme, der Gesellschaft beträgt 21.480.124 Euro • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für (Stand 31.12.2013). Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investment- vermögen ergeben, die nicht der OGAW- Richtlinie entsprechen, sogenannte alternati- ven Investmentvermögen (nachfolgend „ AIF“ ), 13
Unterverwahrung gleichwertigen anderen Anbietern bevorzu- gen). Für die Fonds ist das im Abschnitt „ Firma, • Die Verwahrstelle geht nach eigenen Anga- Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle“ aufge- ben mit den Interessenkonflikte wie folgt führte Unternehmen als Verwahrstelle ernannt um: worden. Die Verwahrstelle kann Verwahrauf- gaben nach § 81 KAGB auf ein anderes Unter- Die Verwahrstelle hat angemessene und nehmen („ Unterverwahrer“ ) auslagern. Die wirksame interne Regelwerke eingeführt, um folgenden Informationen hat die Gesellschaft eigene potentielle Interessenkonflikte ent- von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. weder vollständig zu vermeiden bzw. in den Die Gesellschaft hat die Informationen auf Fällen, in denen dies nicht möglich ist, eine Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zuliefe- potentielle Schädigung der Anlegerinteres- rung der Information durch die Verwahrstelle sen auszuschließen. Die Einhaltung dieser angewiesen und kann die Richtigkeit und Voll- Regelwerke wird durch eine unabhängige ständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Compliance Funktion überwacht. Zudem überprüft die Verwahrstelle im Falle der Aus- • Die Verwahrstelle hat folgende Verwahrauf- lagerung der Portfolioverwaltung durch die gaben übertragen: Gesellschaft, dass der mit der Portfoliover- waltung beauftragte Manager nicht auch als Die Verwahrung der Vermögensgegenstände Unterverwahrer der Verwahrstelle tätig ist ist für einige Märkte auf die HSBC Bank plc. oder wird. als Global Custodian übertragen. HSBC Bank plc. wiederum hat ggf. die Verwahrung auf Haftung der Verwahrstelle weitere Unterverwahrer übertragen. Die in der „ Anlage Unterverwahrung“ beigefügte Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Länderliste, stellt sämtliche mögliche Unter- Vermögensgegenstände, die von ihr oder in verwahrer dar, die von der Verwahrstelle di- ihrem Auftrag von einer anderen Stelle ver- rekt oder von HSBC Bank plc. als Global Cus- wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des todian in Anspruch genommen werden kön- Verlustes eines solchen Vermögensgegen- nen. Die „ Anlage Unterverwahrung“ ist dem standes haftet die Verwahrstelle gegenüber Verkaufsprospekt beigefügt. dem Fonds und dessen Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Ein- Die Inanspruchnahme des/der exakten Un- flussbereichs der Verwahrstelle zurückzufüh- terverwahrer/s kann aus der „ Anlage Unter- ren. Für Schäden, die nicht im Verlust eines verwahrung“ in Verbindung mit den zulässi- Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die gen Märkten gemäß der Allgemeinen und Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Besonderen Anlagebedingungen sowie den Verpflichtungen nach den Vorschriften des Ausführungen im Verkaufsprospekt ent- KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. nommen werden. Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung • Folgende Interessenskonflikte könnten sich aus der Unterverwahrung ergeben: Von der grundsätzlichen Möglichkeit, die Haf- tung der Verwahrstelle für einen Unterverwah- Potenzielle Interessenkonflikte können sich rer zu beschränken, wurde derzeit kein Ge- ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne brauch gemacht. Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung an ein weiteres Unternehmen überträgt. Soll- Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahr- te es sich bei diesem weiteren Unternehmen stelle um ein mit der Gesellschaft oder der Ver- wahrstelle verbundenes Unternehmen (z.B. Für den Fonds WMP Government Relative Konzernmutter) handeln, so könnten sich hie- Value (UCITS) hat die J.P. Morgan AG mit Sitz raus im Zusammenspiel zwischen diesem in 60311 Frankfurt, Junghofstraße 14, einge- Unternehmen und der Gesellschaft bzw. der tragen im Handelsregister des Amtsgerichts Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte Frankfurt unter HRB 16861 das Amt der Ver- ergeben (z.B. könnte die Verwahrstelle ein wahrstelle übernommen. Die Verwahrstelle ist mit ihr verbundenes Unternehmen bei der ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der Haupttätigkeit ist das Einlagen- und Depotge- Wahl des Unterverwahrers gegenüber schäft. 14
von der Gesellschaft aus der Verwaltungsver- Fondsmanager gütung vergütet. Die Gesellschaft hat die Wellington Manage- Zusätzliche Kosten entstehen dem Fonds ment International Ltd., mit Sitz 80 Victoria durch die Auslagerung daher nicht. Der Street, Cardinal Place, SW1E5JL London, Fondsmanager haftet der Gesellschaft gegen- Großbritannien als Fondsmanager für den über für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Der Ver- Fonds bestellt. Wellington Management Inter- trag kann von der Gesellschaft jederzeit ge- national Limited ist eine im Jahr 2001 nach kündigt werden. Der Fondsmanager kann den den Gesetzen von England und Wales gegrün- Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen dete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zum Ende eines Kalenderquartals kündigen. die von der Financial Conduct Authority im Der Auslagerungsvertrag kann daneben aus Vereinigten Königreich als Fondsmanager und wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist im Hinblick auf bestimmte Tätigkeiten ihrer unter anderem gekündigt werden, wenn das deutschen Niederlassung von der Bundesan- Verwaltungsrecht der Gesellschaft für den stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelas- Fonds erlischt, die Bundesanstalt für Finanz- sen ist und überwacht wird. Wellington Ma- dienstleistungsaufsicht eine Beendigung des nagement International Limited ist außerdem Vertrages verlangt oder ein Insolvenzverfahren bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC ge- über die Gesellschaft eröffnet wird. mäß dem Investment Advisers Act von 1940 in der jeweils gültigen Fassung als Fondsma- nager (“ Investment Adviser” ) eingetragen. Risikohinweise Wellington Management International Ltd. hat ihrerseits das Fondsmanagement an die Vor der Entscheidung über den Erwerb von Wellington Management Company LLP, mit Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die Sitz 280 Congress Street, Boston, Massachu- nachfolgenden Risikohinweise zusammen setts, 02210 USA ausgelagert. Wellington mit den anderen in diesem Verkaufspros- Management Company LLP ist eine Partner- pekt enthaltenen Informationen sorgfältig schaft mit beschränkter Haftung, die 2014 lesen und diese bei ihrer Anlageentschei- gemäß der Gesetzgebung des US- dung berücksichtigen. Der Eintritt eines Bundesstaates Delaware errichtet wurde und oder mehrerer dieser Risiken kann für sich am 1. Januar 2015 bei der US- genommen oder zusammen mit anderen Börsenaufsichtsbehörde SEC gemäß dem Umständen die Wertentwicklung des Fonds Investment Advisers Act von 1940 in der je- bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- weils gültigen Fassung als Fondsmanager gegenstände nachteilig beeinflussen und (“ Investment Adviser” ) eingetragen wurde. sich damit auch nachteilig auf den Anteil- Der Fondsmanager und seine Vorgängerorga- wert auswirken. nisationen (die „ Wellington Management Group“ ) stellten ihre treuhänderischen Portfo- Gibt der Anleger Anteile an dem Fonds zu lioverwaltungsdienste bereits seit 1928 In- einem Zeitpunkt zurück, in dem die Kurse vestmentgesellschaften und seit 1960 Pensi- der in dem Fonds befindlichen Vermögens- onsplänen, Stiftungsfonds und sonstigen In- gegenstände gegenüber dem Zeitpunkt vestoren bereit. Zum 30 September 2014 be- seines Anteilerwerbs gefallen sind, so er- liefen sich die vom Anlageverwalter treuhän- hält er das von ihm in den Fonds investierte derisch verwalteten Vermögenswerte auf über Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. 892 Milliarden USD. Der Anleger könnte sein in den Fonds in- vestiertes Kapital teilweise oder in Einzel- Gegenstand des Unternehmens ist die Verwal- fällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse tung fremden und eigenen Vermögens, Fi- in der Vergangenheit sind kein verlässlicher nanzportfolioverwaltung, die Anlageberatung Indikator für die zukünftige Wertentwick- sowie die Erstellung von Analysen von Unter- lung und können mithin nicht garantiert nehmen, Branchen, Wirtschaft und Märkten. werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nach- Der Fondsmanager beobachtet die Wertpa- schusspflicht über das vom Anleger inves- piermärkte, analysiert die Zusammensetzung tierte Kapital hinaus besteht nicht. der Wertpapierbestände und sonstige Anlagen des Fondsvermögens unter Beachtung der Neben den nachstehend oder an anderer Grundsätze der beschriebenen Anlagepolitik Stelle des Verkaufsprospekts beschriebe- und Anlagegrenzen. Der Fondsmanager wird nen Risiken und Unsicherheiten kann die 15
Wertentwicklung des Fonds durch ver- lichem Umfang sein sowie die Schließung von schiedene weitere Risiken und Unsicherhei- Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkun- ten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht gen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die des Anteilwerts beeinträchtigen. Der Anleger nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, kann seine Anteile während dieses Zeitraums enthält weder eine Aussage über die Wahr- nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwun- einzelner Risiken. gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver- Risiken einer Fondsanlage kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung die mit einer Anlage in einen OGAW typi- der Rücknahme. scherweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf Änderung der Anlagepolitik oder der Anla- das vom Anleger investierte Kapital sowie auf gebedingungen die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung der BaFin ändern. Durch Schwankung des Fondsanteilwerts eine Änderung der Anlagebedingungen kön- nen auch den Anleger betreffende Regelungen Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in durch eine Änderung der Anlagebedingungen den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie Fonds entspricht dabei der Summe der kann die dem Fonds zu belastenden Kosten Marktwerte aller Vermögensgegenstände im erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepoli- Fondsvermögen abzüglich der Summe der tik zudem innerhalb des gesetzlich und vertrag- Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. lich zulässigen Anlagespektrums und damit Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert ohne Änderung der Anlagebedingungen und der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- deren Genehmigung durch die BaFin ändern. stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Hierdurch kann sich das mit dem Fonds ver- Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermö- bundene Risiko verändern. gensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. Auflösung des Fonds Beeinflussung der individuellen Perfor- Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Ver- mance durch steuerliche Aspekte waltung des Fonds zu kündigen. Die Gesell- schaft kann den Fonds nach Kündigung der Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträ- Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungs- gen hängt von den individuellen Verhältnissen recht über den Fonds geht nach einer Kündi- des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig gungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfra- wahrstelle über. Für den Anleger besteht da- gen – insbesondere unter Berücksichtigung her das Risiko, dass er die von ihm geplante der individuellen steuerlichen Situation – sollte Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem sich der Anleger an seinen persönlichen Steu- Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle erberater wenden. können dem Fonds andere Steuern als deut- sche Ertragssteuern belastet werden. Wenn Aussetzung der Anteilrücknahme die Fondsanteile nach Beendigung des Liqui- dationsverfahrens aus dem Depot des Anle- Die Gesellschaft darf die Rücknahme der An- gers ausgebucht werden, kann der Anleger mit teile zeitweilig aussetzen, sofern außerge- Ertragssteuern belastet werden. wöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus- setzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne können z.B. wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhn- 16
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