Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats Januar bis Juli 2022 - geschäftsstelle

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geschäftsstelle

Arbeitsprogramm
des Wissenschaftsrats
Januar bis Juli 2022
IMPRESSUM

Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats Januar bis Juli 2022

Herausgeber

Wissenschaftsrat
Scheidtweilerstraße 4
50933 Köln
www.wissenschaftsrat.de
post@wissenschaftsrat.de

Lizenzhinweis: Diese Publikation wird unter der Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen
Bedingungen 4.0 International (CC BY‐SA 4.0) veröffentlicht. Den vollständigen Lizenztext finden Sie unter
https://creativecommons.org/licenses/by‐sa/4.0/legalcode.de.

Verabschiedet
Köln, Januar 2022
inhalt

       Vorbemerkung                                                            7
       Aufgaben des Wissenschaftsrats                                          9

A.     Exzellenzstrategie                                                     10

A.I    Ausschuss Exzellenzstrategie                                           10

B.     Tertiäre Bildung                                                       12

B.I    Ausschuss Tertiäre Bildung                                             12
B.II   Rahmenbedingungen für Lehr- und Studienqualität                        12
B.III Digitalisierung in Lehre und Studium                                    13
B.IV Begutachtung des Promotionskollegs für angewandte Forschung
       der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen                             15
B.V    Begutachtung eines fachrichtungsgebundenen Promotionsrechts
       für die HAW Hamburg                                                    16
B.VI Evaluation der Lehramtsausbildung im Fach Mathematik                     16
B.VII Evaluation des Hochschulpakts 2020                                      17
B.VIII Evaluation des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“            19

C.     Forschung                                                              20

C.I    Forschungsausschuss                                                    20
C.II   Forschungsfinanzierung an deutschen Hochschulen                        20
C.III Perspektiven der Agrar- und Ernährungsforschung                         21
C.IV Empfehlungen zur Weiterentwicklung der deutschen marinen
       Forschungsflotte                                                       22
C.V    Souveränität und Sicherheit der Wissenschaft im Digitalen Raum         23

D.     Evaluation                                                             26

D.I    Evaluationsausschuss                                                   26
            Evaluation der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben
            des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)                    27
            Evaluation der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des
            Bundes ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)       28
            Evaluation des Deutschen Zentrums für Altersfragen e. V. (DZA),
            Berlin                                                            29
            Evaluation von Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des
            Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)               29
            Evaluation von Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des
            Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
            und Verbraucherschutz (BMUV)                                      30
Evaluation des Zentrums für Digitalisierungs- und Technologie-
            forschung der Bundeswehr (DTEC.Bw)                                31
            Evaluation des Fritz Bauer Instituts (FBI) in Frankfurt/M.        32
            Evaluation des Georg-Speyer-Hauses – Institut für Tumorbiologie
            und experimentelle Therapie (GSH), Frankfurt am Main              33
            Evaluation des Frobenius-lnstituts für kulturanthropologische
            Forschung e.V., Frankfurt/Main                                    34
            Evaluation der Eingliederung des Forschungszentrums caesar in
            die Max-Planck-Gesellschaft                                       34
            Aufnahmen von Einrichtungen in die gemeinsame Bund-Länder-
            Förderung gemäß AV WGL und strategische Erweiterungen von
            Leibniz-Instituten                                                35
            Nachverfolgungen                                                  36

D.II   Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gender Studies in
       Deutschland                                                            37
D.III Quantitative Analysen                                                   37
          Prüfungsnoten an deutschen Hochschulen                              38
          Fachstudiendauer an Universitäten und Fachhochschulen               38

E.     Hochschulinvestitionen und Institutionelle Akkreditierung              39

E.I    Ausschuss für Forschungsbauten                                         39
E.II   Fakultative Begutachtung von Vorhaben im Hochschulbau sowie
       Evaluationen von Hochschulen und Hochschuleinrichtungen                40
E.III Akkreditierungsausschuss                                                40
           Bard College Berlin (Reakkreditierung)                             41
           CODE University of Applied Sciences (Akkreditierung)               41
           Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam (Akkreditierung)            41
           Internationale Hochschule SDI München (Reakkreditierung)           41
           Brand University of Applied Sciences, Hamburg (Reakkreditierung)   41
           BSP Business and Law School Berlin – Hochschule für Wirtschaft
           und Recht (Reakkreditierung)                                       41
           EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden
           (Reakkreditierung)                                                 41
           Frankfurt School of Finance and Management, Frankfurt a.M.
           (Reakkreditierung)                                                 41
           Hochschule für angewandte Pädagogik, Berlin (Reakkreditierung)     41
           Hochschule der bildenden Künste Essen (Akkreditierung)             42
           Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg (Reakkreditierung)   42
           Universidad Paraguayo-Alemana de Ciencias Aplicadas, Asunción
           (Akkreditierung)                                                   42
           Fachhochschule für Sport und Management Potsdam
           (Reakkreditierung)                                                 42
           SRH Wilhelm Löhe Hochschule, Fürth (Reakkreditierung)              42
E.IV   Begutachtung des Hochschulsystems in Schleswig-Holstein        42
E.V    Begutachtung des Hochschulsystems in Brandenburg               44

F.     Medizin                                                        46

F.I    Ausschuss Medizin                                              46
            Begutachtung der Universitätsmedizin Schleswig-Holstein   47

F.II   Hochschulische Qualifikationen für das Gesundheitssystem |
       Nachverfolgung                                                 48
F.III Fachliche Entwicklung der Medizin unter besonderer Berück-
       sichtigung der nicht klinisch-praktischen Fächer               48

G.     Zusammenarbeit und Kontakte                                    50

G.I    Wissenschaftsorganisationen                                    50
G.II   Internationale Beziehungen                                     50
7

Vorbemerkung

Das vorliegende Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats gilt für die erste
Hälfte des Jahres 2022. Der Wissenschaftsrat hat es am 21. Januar 2022 ver-
abschiedet.
9

Aufgaben des Wissen-
schaftsrats

Nach dem Abkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung ei-
nes Wissenschaftsrats soll der Wissenschaftsrat im Rahmen von Arbeitspro-
grammen Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung
der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung erarbeiten sowie zur
Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland im na-
tionalen und europäischen Wissenschaftssystem beitragen. Seine Empfeh-
lungen sollen mit Überlegungen zu den quantitativen und finanziellen Aus-
wirkungen ihrer Verwirklichung verbunden sein und den Erfordernissen
des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens entsprechen.

Der Wissenschaftsrat hat ferner die Aufgabe, auf Anforderung eines Landes,
des Bundes, der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) oder der
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) gutachterlich zu
Fragen der Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der For-
schung Stellung zu nehmen.

Hinzu treten die durch den Evaluierungsausschuss wahrgenommenen Auf-
gaben der Begutachtung von Forschungseinrichtungen sowie die dem Ak-
kreditierungsausschuss zugeordnete Aufgabe der Entscheidung über die Ak-
kreditierung von nichtstaatlichen Hochschulen. Daneben administriert der
Wissenschaftsrat die Förderlinie Exzellenzuniversitäten im Programm Ex-
zellenzstrategie, in dem er zusammen mit der Deutschen Forschungsge-
meinschaft wirkt.
10

     A. Exzellenzstrategie

     A.I    AUSSCHUSS EXZELLENZSTRATEGIE

     Vorsitz: Frau Professorin Dr. Beate Escher

     Bund und Länder haben am 16. Juni 2016 auf der Grundlage einer Verwal-
     tungsvereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes ein wett-
     bewerbliches Verfahren zur Förderung von Spitzenforschung an Universitä-
     ten auf unbestimmte Zeit beschlossen.
     Der Wissenschaftsrat ist für die Verfahrensentwicklung und Durchführung
     des neuen Programms gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemein-
     schaft (DFG) zuständig. Für das Programm werden ein wissenschaftliches Ex-
     pertengremium und eine Exzellenzkommission (Expertengremium zuzüg-
     lich der für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Minister des
     Bundes und der Länder) gebildet.
     Bund und Länder haben den Wissenschaftsrat zur Durchführung des Ver-
     fahrens für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten und die DFG zur Durch-
     führung des Verfahrens für die Förderlinie Exzellenzcluster beauftragt.
     Beide Organisationen wirken für das Programm zusammen.
     Der Wissenschaftsrat hat 2016 einen Ausschuss „Exzellenzstrategie“ man-
     datiert, der die Verbindung zwischen Wissenschaftsrat und Expertengre-
     mium gewährleistet und das Verfahren begleitet. Der Ausschuss reflektiert
     die Effekte des Programms und nimmt Impulse aus der Wissenschaftlichen
     Kommission für seine Tätigkeiten auf. Er berichtet regelmäßig über seine
     Aufgaben in der Wissenschaftlichen Kommission.
     Für die Organisation der Evaluation der Exzellenzuniversitäten, mit der der
     Wissenschaftsrat gemäß Verwaltungsvereinbarung beauftragt worden ist
     und die in einem Rhythmus von sieben Jahren erfolgt, hat der Ausschuss
     einen Evaluationsleitfaden vorbereitend konzipiert. Der vom Expertengre-
     mium verabschiedete Leitfaden wurde 2021 veröffentlicht. Derzeit befasst
     sich der Ausschuss im Rahmen der Programmbegleitung mit verschiedenen
     die Förderlinie betreffenden Themen, die im Kontext des übergreifenden Er-
     fahrungsberichts stehen, der vom Expertengremium der GWK 2027
vorgelegt werden soll. Außerdem bereitet der Ausschuss die Neuausschrei-   11
bung von bis zu vier neuen Exzellenzuniversitäten in 2026 vor.
12

     B. Tertiäre Bildung

     B.I    AUSSCHUSS TERTIÄRE BILDUNG

     Vorsitz: Frau Professorin Dr. Dorothea Wagner

     Der Ausschuss Tertiäre Bildung hat folgende Aufgaben: Er ist zuständig für
     die Erarbeitung kurzfristiger Positionspapiere zu aktuellen Situationen im
     Bereich Hochschulbildung und Organisationsentwicklung von Hochschu-
     len, die dem Wissenschaftsrat zur Verabschiedung vorgelegt werden; er wid-
     met sich dauerhaft relevanten Themen, zu denen sich der Wissenschaftsrat
     regelmäßig äußert, und sondiert neue Themen im Hinblick darauf, ob Hand-
     lungsbedarf besteht und der Wissenschaftsrat hierzu Empfehlungen abge-
     ben sollte. Sofern er nicht selbst ein Thema in einem Positionspapier bear-
     beiten kann, schlägt der Ausschuss dem Wissenschaftsrat vor, neue Themen
     in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Außerdem erarbeitet der Aus-
     schuss gelegentlich wissenschaftspolitische Stellungnahmen zu statisti-
     schen Analysen oder Evaluationsberichten. Sein Pendant sind die Aus-
     schüsse Forschung und Medizin, mit denen er sich eng abstimmt bzw.
     themenbezogen zusammenarbeitet. Die bzw. der Vorsitzende des Wissen-
     schaftsrats hat qua Amt den Vorsitz inne. Derzeit wirkt er an der Begutach-
     tung des Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen
     in Nordrhein-Westfalen mit. Darüber hinaus wird er in einem Positionspapier
     zur Ausgestaltung der Promotion insgesamt Stellung nehmen.

     B.II   RAHMENBEDINGUNGEN FÜR LEHR- UND STUDIENQUALITÄT

     Arbeitsgruppe

     Vorsitz: Frau Professorin Dr. Heike Krieger

     Nach einer Phase des Ausbaus von Studienkapazitäten wird die Nachfrage
     nach Studienplätzen im nächsten Jahrzehnt in der Summe absehbar auf ho-
     hem Niveau verbleiben. Die Hochschulen stehen somit am Beginn einer Kon-
     solidierungsphase, in der sich die Aufmerksamkeit verstärkt auf die Verbes-
     serung der Lehr- und Studienqualität richtet.
Anschließend an die Positionspapiere zu „Strategien für die Hochschul-          13
lehre“ (2017) und zur „Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschul-
pakt 2020“ (2018), mit denen der Wissenschaftsrat Anstöße zur Weiterent-
wicklung der Lehre und zur künftigen Finanzierung der Hochschulbildung
gegeben hat, soll eine Arbeitsgruppe qualitative und quantitative Aspekte
der Hochschulbildung im Zusammenhang betrachten. Damit die Hochschu-
len einer großen Zahl studierwilliger junger Menschen ein hochwertiges Stu-
dium und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen können, sind
mehrere Herausforderungen zu bewältigen. Zum einen spielt die Gestaltung
der Hochschulzulassung und der Studieneingangsphase eine entscheidende
Rolle. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die zunehmende Heterogenität
von Studienanfängerinnen und -anfängern sowie die Ausgestaltung des digi-
talen Wandels. Im Studienverlauf sind darüber hinaus gute Betreuungsrela-
tionen wesentlich sowohl für die individuelle Beratung und Betreuung wie
auch für die Gestaltung des Lehrangebots. Die Verbesserung des Studiener-
folgs bei gleichzeitiger Sicherung des Anspruchsniveaus ist auf Seiten der
Lehrenden mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Diese müssen geeignete
Rahmenbedingungen und Infrastrukturen erhalten, um den vielfältigen
Aufgaben im Rahmen von Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung nachzu-
kommen.

Die Hochschulen haben für die genannten Herausforderungen in den ver-
gangenen Jahren unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet, die von der Ar-
beitsgruppe des Wissenschaftsrats systematisch analysiert und in Bezug auf
ihre Wirksamkeit ausgewertet werden sollen. Dabei sind sowohl die Ergeb-
nisse des Qualitätspakts Lehre als auch die rechtlichen und finanziellen Rah-
menbedingungen für Lehr- und Studienqualität einzubeziehen. Eine erste
Lesung der Empfehlungen hat im Juli 2021 stattgefunden. Nach einer Über-
arbeitung soll das Papier im April 2022 erneut im Wissenschaftsrat beraten
werden.

B.III   DIGITALISIERUNG IN LEHRE UND STUDIUM

Arbeitsgruppe

Vorsitz: Frau Professorin Dr. Nina Dethloff

Mit Beginn des Sommersemesters 2020 haben Hochschulen auf breiter Basis
digitale Lehr- und Lernformate eingesetzt, um den Studienbetrieb aufrecht-
zuerhalten. Dadurch hat die Digitalisierung in Lehre und Studium einen
enormen Schub erhalten, allerdings geprägt von Zeitdruck und Improvisa-
tion. Während Ansätze zur Digitalisierung in den vergangenen Jahren
14   überwiegend projektförmig unterstützt, entwickelt und erprobt wurden, ka-
     men sie in der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie flächendeckend
     zum Einsatz. Den Hochschulen gelang es kurzfristig, ihre Präsenzlehre zu
     großen Teilen auf virtuelle Lehrveranstaltungen umzustellen. Dabei wurden
     die Potenziale digitaler Lehre, aber auch große Herausforderungen, Hürden
     und Grenzen der digitalen Formate ebenso wie der besondere Wert der Prä-
     senzlehre für den direkten Austausch von Lehrenden und Lernenden er-
     kennbar. So erwiesen sich digitale Infrastrukturen vielerorts als wenig be-
     lastbar, die technische Ausstattung von Lehrenden und Studierenden als
     begrenzt und Unterstützungsstrukturen für Lehrende als nicht ausreichend.
     Auch konnten rechtliche Regelungen, u. a. zum Datenschutz, teilweise nicht
     in ausreichender Form Beachtung finden. Vor allem fehlt es an didaktischen
     Konzepten zur Nutzung digitaler Technologien in der Hochschullehre mit
     dem Ziel, neue Möglichkeiten des Lehrens und Lernens zu erschließen, Lern-
     prozesse zu intensivieren und Lernergebnisse zu verbessern. Solche Kon-
     zepte sind bisher nicht durchgängig entwickelt und verfügbar.

     Eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats soll den erreichten Stand der Di-
     gitalisierung in Lehre und Studium systematisch analysieren. Leitend ist die
     Frage, wie die Potenziale orts- und zeitunabhängigen Lehrens und Lernens
     ergänzend zur Präsenzlehre genutzt werden können, so dass ein Mehrwert
     für die Lehre insgesamt entsteht. Dabei sind auch die rechtlichen Rahmen-
     bedingungen, insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte, zu betrachten.
     Die Arbeitsgruppe soll vordringliche Handlungs-, Kooperations- und Finan-
     zierungsbedarfe identifizieren und Empfehlungen dazu erarbeiten, wie die
     qualitative Weiterentwicklung der Hochschullehre durch digitale Technolo-
     gien unterstützt werden kann.

     Digitale Lehrangebote stellen Anforderungen auch an die bauliche und tech-
     nische Infrastruktur der Hochschulen, mit denen sich derzeit die Arbeits-
     gruppe „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“ befasst. Zu
     diesem Aspekt ist eine Abstimmung zwischen den Arbeitsgruppen vorgese-
     hen.

     Der Wissenschaftsrat wird die Empfehlungen zur „Digitalisierung in Lehre
     und Studium“ im Laufe des Jahres 2022 beraten.
B.IV   BEGUTACHTUNG DES PROMOTIONSKOLLEGS FÜR ANGEWANDTE                       15
       FORSCHUNG DER FACHHOCHSCHULEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Arbeitsgruppe
Vorsitz: Frau Dr. Claudia Lücking-Michel

Mit Schreiben vom 2. Dezember 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen den
Wissenschaftsrat gebeten, das auf Grundlage von § 67b in Verbindung mit
§ 77a Hochschulgesetz zu errichtende „Promotionskolleg für angewandte
Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ (nachfolgend:
Promotionskolleg) zu begutachten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Gesetzesnovellierung zum
1. Oktober 2019 die Voraussetzungen dafür geschaffen, das zum 1. Januar
2016 gegründete Graduierteninstitut für angewandte Forschung in Nord-
rhein-Westfalen in das Promotionskolleg als eigene Körperschaft zu über-
führen und dieser Einrichtung nach Begutachtung ein Promotionsrecht zu
verleihen. Die Verleihung kann befristet ausgesprochen und mit Auflagen
versehen werden.

Das Land bittet den Wissenschaftsrat zu prüfen, ob die Struktur und die Ver-
fahren des Promotionskollegs in Verbindung mit den an ihm beteiligten
Fachhochschulen geeignet sind, eine Ausbildung und Betreuung des wissen-
schaftlichen Nachwuchses mit dem Ziel der Promotion zu schaffen und ob
hierbei im Verhältnis zum Maßstab der Universitäten in staatlicher Träger-
schaft die wissenschaftliche Gleichwertigkeit entsprechend des § 67 Hoch-
schulgesetz Nordrhein-Westfalen gewährleistet ist (vgl. § 67b Absatz 2 Satz
1 Hochschulgesetz).

Es sollen dabei die Profilmerkmale der Fachhochschulen Beachtung finden,
das Ziel also nicht in einer „Gleichartigkeit“ bestehen. Das Land Nordrhein-
Westfalen regt an, bei der Begutachtung die folgenden Aspekte heranzuzie-
hen:

_ Institutionelle Aufgabe und Entwicklungsziele,
_ Leitungs- und Binnenstruktur,
_ Fachbereiche/Abteilungen als Forschungsumfeld,
_ Promotionskonzept, wissenschaftliche Förderung von Doktorandinnen
  und Doktoranden,
_ Wissenschaftliche Qualitätssicherung,
_ Promotionsverfahren und -ordnungen,
_ Erfahrungen mit kooperativen Promotionen.
16   Der gutachterlichen Prüfung soll ein umfassender Selbstbericht des Promo-
     tionskollegs zugrunde gelegt werden. Der Wissenschaftsrat hat in der ersten
     Jahreshälfte 2021 eine AG eingesetzt, die die Begutachtung durchführt und
     beim Verfassen der Stellungnahme mit dem Ausschuss Tertiäre Bildung zu-
     sammenwirkt. Der Wissenschaftsrat wird die Ergebnisse im Juli 2022 bera-
     ten.

     B.V    BEGUTACHTUNG EINES FACHRICHTUNGSGEBUNDENEN
            PROMOTIONSRECHTS FÜR DIE HAW HAMBURG

     Arbeitsgruppe

     Vorsitz: Herr Dr.-Ing. Peter Post
     Als Voraussetzung für die Verleihung eines Promotionsrechts an einzelne
     forschungsstarke Bereiche der HAW Hamburg hat der Senat der Freien und
     Hansestadt Hamburg in seinem Arbeitsprogramm für die laufende Legisla-
     turperiode die positive Begutachtung dieser Bereiche benannt. Im Anschluss
     daran hat die Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstel-
     lung und Bezirke den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 6. Dezember
     2021 beauftragt, eine entsprechende Begutachtung vorzunehmen.

     Im Interesse der HAW Hamburg und ihrer besonders qualifizierten Studie-
     renden hat sich die zuständige Behörde für den Abbau von Hürden bei den
     kooperativen Promotionen eingesetzt. Zusätzlich zu dieser fortbestehenden
     Promotionsmöglichkeit hat sie sich mit der Hochschule auf eine Roadmap
     zur Verleihung eines eigenen, fachthemengebundenen Promotionsrechts
     für einzelne forschungsstarke Bereiche der HAW Hamburg verständigt. Da-
     rin ist die Begutachtung der forschungsstarken Bereiche durch den Wissen-
     schaftsrat als Meilenstein vorgesehen.

     Der Wissenschaftsrat wird zur Mitte des Jahres 2022 eine Arbeitsgruppe zur
     Durchführung der Begutachtung einsetzen. Die Ergebnisse sollen im Juli
     2023 im Wissenschaftsrat beraten werden.

     B.VI   EVALUATION DER LEHRAMTSAUSBILDUNG IM FACH MATHEMATIK

     Arbeitsgruppe
     Vorsitz: Frau Professorin Dr. Dorothea Wagner

     Die Ergebnisse internationaler und nationaler Vergleichsstudien zu den ma-
     thematischen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern, die im Durch-
     schnitt im Fach Mathematik erzielten Abiturergebnisse und hohe Abbre-
     cherquoten in Studiengängen, für die mathematisches Wissen von hoher
Relevanz sind, haben die Kultusministerkonferenz veranlasst, sich einge-          17
hend mit der Frage nach möglichen Ursachen für die nicht zufriedenstellen-
den Befunde zu befassen. Aus diesen Gründen hat sie den Wissenschaftsrat
gebeten, die Lehramtsausbildung im Fach Mathematik zu evaluieren.
Für alle Lehrämter sind nach den Rahmenvorgaben der Kultusministerkon-
ferenz in der ersten Phase der Lehrerbildung Lehrveranstaltungen in den
Bereichen Fachwissenschaft und Fachdidaktik in unterschiedlichem Um-
fang anzubieten. In der quantitativen und qualitativen Umsetzung unter-
scheiden sich die Länder und Standorte teils erheblich. Die Herausforderun-
gen für eine ansprechende, professionsorientierte und zeitgemäße
Lehrerbildung zeigen sich an fast allen Standorten und in allen Phasen der
Lehrerbildung.
Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass die fachwissenschaftli-
che, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Ausbildung eine Ein-
heit bildet und an den aktuellen Erfordernissen der späteren beruflichen
Praxis ausgerichtet, d. h. professionsorientiert sein muss. Sie bittet den Wis-
senschaftsrat um Prüfung, wie dies in der ersten Phase der Lehrerbildung
umgesetzt wird, und um Empfehlungen, wie diesem Anspruch (besser) Rech-
nung getragen werden könnte. Sofern die Hochschulen betroffen sind, bittet
die Kultusministerkonferenz um eine Erweiterung der Evaluation auf die
Schnittstellen zur zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung. Bei den
Empfehlungen sollte der Rahmen verfügbarer Ressourcen im Blick behalten
werden.
Mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 hat die Kultusministerkonferenz den
Wissenschaftsrat gebeten, den Auftrag für die erste Jahreshälfte 2021 in sein
Arbeitsprogramm aufzunehmen. Der Wissenschaftsrat hat eine Arbeits-
gruppe eingesetzt. Die Empfehlungen sollen im Laufe des Jahres 2023 bera-
ten werden.

B.VII   EVALUATION DES HOCHSCHULPAKTS 2020

Arbeitsgruppe

Vorsitz: Frau Dr. Sabine Maasen

Bund und Länder haben im Jahr 2007 den Hochschulpakt 2020 beschlossen,
damit auch in Zeiten hoher Studiennachfrage alle Studierwilligen ein quali-
tativ hochwertiges Hochschulstudium aufnehmen können. Mit dem Hoch-
schulpakt 2020 sollten der notwendige wissenschaftliche Nachwuchs gesi-
chert, ausreichend hochqualifizierte Fachkräfte ausgebildet und die
Innovationskraft in Deutschland erhöht werden. Um die notwendigen
18   Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen zu schaffen, haben der Bund
     und die Länder während der Programmlaufzeit des Hochschulpakts 2020
     von 2007 bis 2020 Mittel in Höhe von rund 34 Mrd. Euro aufgebracht, dar-
     über hinaus werden für die Ausfinanzierung in den Jahren 2021 bis 2023
     mindestens 4,5 Mrd. Euro bereitgestellt.

     Mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 hat die Gemeinsame Wissenschafts-
     konferenz (GWK) den Wissenschaftsrat beauftragt, eine Ex-Post-Evaluation
     des Hochschulpakts 2020 vorzunehmen. Die Evaluation soll eine Bewertung
     der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit des Förderpro-
     gramms einschließen. Ziele der Evaluation sind eine Darstellung der Aus-
     wirkungen des Hochschulpakts 2020 auf das deutsche Hochschulsystem,
     Empfehlungen für künftige Bund-Länder-Programme und die Generierung
     von hochschulpolitischem Handlungswissen für Bund und Länder im Rah-
     men der jeweiligen verfassungsmäßigen Kompetenzen. Dabei soll auch be-
     trachtet werden, welche Steuerungseffekte von der Zusammenarbeit von
     Bund und Ländern einerseits, die Zusammenarbeit von Ländern und Hoch-
     schulen andererseits im Rahmen des Hochschulpakts 2020 erzielt wurden.
     Die Evaluation soll den gesamten Programmzeitraum des Hochschulpakts
     2020 von 2007 bis 2020 in den Blick nehmen, soweit möglich auch die Aus-
     finanzierungsphase (2021 bis 2023).

     Eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats wird die Arbeit Mitte 2022 auf-
     nehmen. Der vom Wissenschaftsrat verabschiedete Evaluationsbericht soll
     der GWK möglichst Ende 2023 vorgelegt werden.
B.VIII E V A L U A T I O N D E S Z U K U N F T S V E R T R A G S „ S T U D I U M U N D L E H R E   19
        STÄRKEN“

Arbeitsgruppe

Vorsitz: N. N.

Zum 1. Januar 2021 wurde der Hochschulpakt 2020 vom Zukunftsvertrag
„Studium und Lehre stärken“ abgelöst, mit dem Bund und Länder eine dau-
erhafte Grundlage für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Quali-
tät von Studium und Lehre in der Breite der deutschen Hochschullandschaft
geschaffen haben.

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat den Wissenschaftsrat
mit Schreiben vom 5. Juli 2021 beauftragt, die regelmäßige Evaluation des
Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ durchzuführen. Gemäß § 8
der Bund-Länder-Vereinbarung soll die Evaluation erstmals im Jahr 2025
und danach jeweils zwei Jahre vor Ende der siebenjährigen Laufzeit der Ver-
pflichtungserklärungen der Länder erfolgen. Mit der Evaluation sollen der
Erfolg des Zukunftsvertrags, der durchgeführten Maßnahmen, seiner Me-
chanismen und seiner Auswirkungen auf das deutsche Hochschulsystem
aus wissenschaftspolitischer Sicht beurteilt werden. Bund und Länder be-
rücksichtigen die Ergebnisse der Evaluation bei ihren Beratungen, die sie
erstmals im Jahr 2027 und danach jeweils ein Jahr vor Ende der Laufzeit der
Verpflichtungserklärungen der Länder über inhaltliche und finanzielle An-
passungsbedarfe des Zukunftsvertrags führen werden. Die Ergebnisse der
Evaluation sollen nach Beratung in der GWK veröffentlicht werden.

Der Wissenschaftsrat wird die erste Evaluation des Zukunftsvertrags „Stu-
dium und Lehre stärken“ ab 2024 durchführen und der GWK im Januar 2026
den verabschiedeten Evaluationsbericht vorlegen.
20

     C. Forschung

     C.I    FORSCHUNGSAUSSCHUSS

     Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff

     Der Forschungsausschuss ist zuständig für die zeitnahe Erarbeitung von Po-
     sitionspapieren zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Organisation
     und Förderung der Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Ein-
     richtungen, die dem Wissenschaftsrat zur Verabschiedung vorgelegt wer-
     den. Er befasst sich mit dauerhaft relevanten Themen und sondiert neue
     Themen mit Blick darauf, ob eine Empfehlung des Wissenschaftsrats sinn-
     voll ist. Sofern er ein Thema nicht selbst in einem Positionspapier bearbeiten
     kann, kann er dem Wissenschaftsrat vorschlagen, neue Themen in sein Ar-
     beitsprogramm aufzunehmen. Sein Pendant sind die Ausschüsse Tertiäre
     Bildung und Medizin, mit denen er sich eng abstimmt bzw. themenbezogen
     zusammenarbeitet. Der Vorsitz im Forschungsausschuss wird von einem
     Mitglied des Vorstands der Wissenschaftlichen Kommission des Wissen-
     schaftsrats wahrgenommen.

     C.II   FORSCHUNGSFINANZIERUNG AN DEUTSCHEN HOCHSCHULEN

     Arbeitsgruppe

     Vorsitz: Frau Professorin Dr. Heike Solga und Herr Professor Dr. Jürgen Heinze

     Die Finanzierung der Hochschulen in Deutschland hat sich im Verlauf der
     letzten Jahrzehnte deutlich verändert und diversifiziert. Trotz steigender
     Grundmittel ist deren Anteil an den Hochschulhaushalten rückläufig, weil
     ergänzende Mittel auf Basis gesonderter Vereinbarungen (sogenannte Zweit-
     mittel) sowie öffentliche und private Projektmittel vor allem für die For-
     schung (sogenannte Drittmittel) im Gesamtvolumen noch stärker angestie-
     gen sind.

     Auch die Kosten von Forschung verändern sich; Infrastrukturleistungen, Ko-
     ordinationsaufgaben, Forschungsdatenmanagement oder Transferaktivitä-
ten müssen komplementär zu den Kernaufgaben in der Forschung erbracht          21
werden. Wo öffentliche Projektmittel für die Forschung eingesetzt werden,
sollen diese indirekten Kosten zum Teil durch Programmpauschalen gedeckt
werden. Vielfach wird jedoch die Sorge geäußert, dass deren Höhe nicht aus-
reicht und dass die Regeln und Nachweispflichten, die mit der Mittelvergabe
verbunden sind, die Gegenfinanzierung der indirekten Kosten schwierig ma-
chen. Der deshalb notwendige Rückgriff auf Grundmittel kann zu Lasten
anderer Leistungsdimensionen und anderer Organisationseinheiten der
Hochschulen gehen und schränkt die Hochschulleitungen in ihrer strategi-
schen Flexibilität ein.

Vor diesem Hintergrund soll die Arbeitsgruppe die Wechselwirkungen un-
terschiedlicher Finanzströme mit ihrer jeweiligen Fristigkeit und den an sie
geknüpften Bedingungen sowie ihre Auswirkungen auf verschiedene Leis-
tungsdimensionen wissenschaftlichen Arbeitens und die Handlungsfähig-
keit von Hochschulen analysieren. Ziel ist es, Empfehlungen dazu zu entwi-
ckeln, wie die Wettbewerbsfähigkeit, inhaltliche und organisatorische
Flexibilität sowie Nachhaltigkeit von Forschung an Hochschulen durch ge-
eignete Finanzierungsstrukturen noch besser unterstützt werden kann. Die
Arbeitsgruppe wurde im Juli 2020 eingesetzt und soll bis Ende 2022 abge-
schlossen werden.

C.III   PERSPEKTIVEN DER AGRAR- UND ERNÄHRUNGSFORSCHUNG

Arbeitsgruppe

Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den
Wissenschaftsrat gebeten, eine Strukturbegutachtung der Agrar- und Ernäh-
rungsforschung – begleitend zur erneuten Evaluation der Ressortfor-
schungseinrichtungen des BMEL – vorzunehmen. Das Vorhaben schließt da-
bei einerseits an die Querschnittsbegutachtung der Agrarwissenschaften aus
dem Jahr 2006 an und verfolgt andererseits das übergeordnete Ziel, inhaltli-
che und strukturelle Perspektiven der Agrar- und Ernährungsforschung für
die nächste Dekade zu entwickeln.

Das in der Querschnittsbegutachtung von 2006 beschriebene Feld der Agrar-
wissenschaften, einschließlich der benachbarten Fächer, ist in einer Trans-
formation begriffen. So lässt sich eine Ausdünnung des Feldes an den Uni-
versitäten und eine Verlagerung von Forschungskapazitäten in andere
Fächer, vor allem stärker grundlagenorientierte Disziplinen wie etwa die
22   Molekulargenetik, beobachten. Daher kann die in der Querschnittsbegut-
     achtung von 2006 vorgenommene Abgrenzung des Feldes in epistemischer,
     struktureller und organisatorischer Hinsicht allein ein Ausgangspunkt sein.
     Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zunächst das Feld vor dem Hintergrund
     der angedeuteten Veränderungen abzugrenzen und es im Kontext benach-
     barter ökonomischer, lebenswissenschaftlicher, ökologischer und ingeni-
     eurwissenschaftlicher Forschung zu positionieren.

     Auf dieser Grundlage erfolgt eine inhaltliche und strukturelle Analyse des
     nunmehr neu definierten Feldes der Agrar- und Ernährungswissenschaften
     mit dem Ziel, sowohl Themenschwerpunkte und die Dynamik der zurück-
     liegenden Dekade im nationalen und internationalen Kontext zu rekonstru-
     ieren als auch eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der strukturellen und
     organisationalen Entwicklung des Feldes in diesem Zeitraum vorzunehmen.
     Dies schließt die Analyse feldspezifischer Strukturen für Transfer, Datenma-
     nagement und Vernetzung mit ein. Die Arbeitsgruppe soll dabei die Auswir-
     kungen der Transformation des Agrar- und Ernährungssektors, der sich in
     einem ökonomischen, ökologischen, technologischen und sozialen Um-
     bruch befindet, auf die Forschung mit reflektieren.

     Die Arbeit zielt auf die inhaltliche, strukturelle und organisatorische Wei-
     terentwicklung des Feldes. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Empfehlungen
     zu erarbeiten, die auf eine Stärkung des Transfers, auf die Erhöhung der
     transnationalen Sichtbarkeit sowie auf eine verbesserte Koordinierung der
     wissenschaftlichen Aktivitäten auf nationaler Ebene zielen, um die Präsenz
     des Standorts Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene und
     entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten zu befördern.

     Die Arbeitsgruppe soll im Oktober 2021 eingesetzt werden. Die Vorlage der
     Empfehlungen ist für den Sommer 2024 geplant.

     C.IV   EMPFEHLUNGEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER DEUTSCHEN
            MARINEN FORSCHUNGSFLOTTE

     Arbeitsgruppe

     Vorsitz: Herr Professor Dr. Gerard Meijer

     Große gesellschaftliche Herausforderungen wie der Klimawandel und der
     Biodiversitätsverlust machen umfassendes Wissen über die globalen Ozeane
     und ihre Randgebiete politisch und gesellschaftlich unverzichtbar. Die deut-
     sche Meeres-, Küsten- und Polarforschung hat auch im internationalen Kon-
     text einen großen Anteil an der Bereitstellung dieses Wissens und kann dazu
auf eine umfassende Infrastruktur zurückgreifen, in deren Mittelpunkt die       23
deutsche Forschungsflotte mit Schiffen verschiedener Größen und Typen
steht.

Im Jahr 2010 hat der Wissenschaftsrat sich zur zukünftigen Entwicklung
der deutschen marinen Forschungsflotte geäußert (Drs. 10330-10). Auf Basis
eines Konzepts für die strategische Weiterentwicklung der Forschungsflotte
entwickelte er Empfehlungen zu anstehenden Neu- bzw. Ersatzbeschaffun-
gen ozeangängiger Forschungsschiffe sowie zur Organisation des Betriebs
und der Nutzung der Flotte, einschließlich ozeangängiger Großgeräte. We-
sentliche Teile dieser Empfehlungen wurde in der Zwischenzeit umgesetzt,
oder ihre Umsetzung befindet sich in Vorbereitung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat vor diesem Hinter-
grund den Wissenschaftsrat gebeten, seine Empfehlungen zur Entwicklung
und zum Gesamtkonzept der deutschen marinen Forschungsflotte zu aktu-
alisieren. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei der Strategie, der Nutzung
und dem Erneuerungsbedarf bei den mittelgroßen, vornehmlich für den re-
gionalen Einsatz in Rand- und Schelfmeeren gedachten Forschungsschiffen
gewidmet werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob Ersatzbeschaffungen durch
Neubau mehrerer baugleicher Schiffe gegebenenfalls kosten- und zeitspa-
rend umgesetzt werden können. Zudem soll auch die in der Gesamtschiffs-
strategie für 2011–2020 unter dem Arbeitstitel „Leitstelle für Unterwasser-
technologie“ dargelegte Empfehlung, eine gemeinsame Verwaltung und
Einsatzplanung für die von der Forschung benötigten Großgeräte zu etablie-
ren, neu bewertet werden.

Der Wissenschaftsrat hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt
und gebeten, ihm bis zum Frühjahr 2023 einen Entwurf der Empfehlungen
vorzulegen.

C.V      SOUVERÄNITÄT UND SICHERHEIT DER WISSENSCHAFT IM
         DIGITALEN RAUM

Arbeitsgruppe

Vorsitz: Professorin Dr. Dorothea Wagner

Souveränität und Sicherheit im digitalen Raum sind unabdingbare Voraus-
setzungen für die Funktionsfähigkeit des Wissenschaftssystems. Denn wis-
senschaftliches Arbeiten ist in Lehre, Forschung und Transfer sowie hin-
sichtlich   von    Verwaltungs-     und    Managementtätigkeiten   auf   eine
zuverlässige, leistungsfähige digitale Infrastruktur und auf hochwertige
24   digitale Werkzeuge angewiesen. Die Pandemie hat offengelegt, wie abhängig
     Hochschulen und Forschungsinstitute von wenigen privatwirtschaftlichen
     Anbietern sind. Zugleich hat die Pandemie einmal mehr den hohen Grad an
     Vulnerabilität wissenschaftlicher Einrichtungen deutlich werden lassen.
     Hochschulen und Forschungseinrichtungen verstehen sich als offene Orga-
     nisationen. Dadurch bieten sie zahlreiche Angriffsstellen für sogenannte Cy-
     berattacken, deren Zahl und Komplexität in den letzten Jahren deutlich ge-
     stiegen ist.

     Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Anforderungen und Kriterien für Souverä-
     nität und Sicherheit der Wissenschaft im digitalen Raum zu erarbeiten. Da-
     bei sollten drei Ebenen adressiert werden:

     1 − Digitale Infrastruktur: Digitale Arbeitsprozesse, die für die Wissenschaft
     heute unverzichtbar sind, setzen auf einer vielschichtigen und komplexen
     Infrastruktur auf. Auf Seiten der einzelnen Einrichtungen reicht dies von
     der Ausstattung mit Hard- und Software, den bereitgestellten digitalen
     Werkzeugen und Diensten für wissenschaftliches Arbeiten bis hin zu Gover-
     nance- und Kostenfragen. Zur digitalen Infrastruktur gehören auch einrich-
     tungs- und sektorenübergreifende Strukturen wie Repositorien oder Daten-
     räume, von denen eine Vielzahl bislang projektförmig gefördert werden:
     Gaia-X, NDFI, European Open Science Cloud (EOSC), International Data Space
     (IDS). Hier ist nicht immer klar, welche Rolle die unterschiedlichen Daten-
     räume für das Wissenschaftssystem spielen, wie die gegenseitige Anschluss-
     fähigkeit und eine langfristige Weiterentwicklung der unterschiedlichen
     Initiativen sichergestellt werden können. Die Arbeitsgruppe soll diskutie-
     ren, wie sichergestellt werden kann, dass diese komplexe Infrastruktur auch
     angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen stets höchsten An-
     sprüchen genügt und wo Synergiepotentiale durch länderübergreifende
     Strukturen genutzt werden können.

     2 − Digitale Souveränität: Aufgrund der Dominanz weniger Anbieter greifen
     wettbewerbliche Mechanismen immer weniger, so dass diese Anbieter zu-
     nehmend die Art und Weise prägen, wie in der Wissenschaft digitale Werk-
     zeuge genutzt und Daten verarbeitet werden. Kommt es zu Lock in-Effekten,
     besteht in Zukunft auch das Risiko deutlicher Preissteigerungen. Vor diesem
     Hintergrund liegt die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin zu klären, was digi-
     tale Souveränität im Wissenschaftssystem konzeptionell bedeutet und wel-
     che Voraussetzungen dafür auf Ebene der einzelnen Einrichtungen und des
     Wissenschaftssystems im Ganzen erfüllt sein müssen. Zur digitalen Souve-
     ränität zählt es zudem zu klären, ob Open Source-Lösungen im Wissen-
     schaftssystem eine tragfähige und nachhaltige Alternative darstellen und
wenn ja, wie ihre Entwicklung und Implementierung gefördert werden             25
kann.

3 − Sicherheit im digitalen Raum: Hochschulen und Forschungseinrichtun-
gen sind offene und hoch durchlässige Organisationen mit autonom agie-
renden Mitgliedern. Daher haben sie eine besonders große Angriffsfläche für
Cyberangriffe unterschiedlichster Natur. Gerade in der Pandemie ließen sich
beispielsweise vermehrt Angriffe auf Krankenhäuser in den USA beobach-
ten, um Zugang zu Daten und zur Forschung im Kontext der COVID-19-Er-
krankung zu erlangen. Anforderungen an die Sicherheitsarchitektur und
-strategie sind daher in die Struktur- und Governanceentwicklung zu integ-
rieren. Dabei stellt sich die Frage, wie die in Deutschland ausgewiesen gute
Forschung zu Cybersicherheit stärker in die Anwendung gebracht werden
kann. Hier ist auch an einrichtungsübergreifende Lösungen zu denken. Zu-
dem müssen Lehr- und Weiterbildungsangebote für das wissenschaftliche
und nichtwissenschaftliche Personal entwickelt und implementiert werden.

Die Arbeitsgruppe wird sich Anfang 2022 konstituieren und ihre Empfeh-
lungen im Jahr 2023 vorlegen.
26

     D. Evaluation

     D.I    EVALUATIONSAUSSCHUSS

     Vorsitz: Frau Professorin Dr. Karin Jacobs

     Der Evaluationsausschuss fungiert als Steuerungsorgan für Evaluationsauf-
     gaben, die dem Wissenschaftsrat übertragen wurden. Zur Durchführung der
     Evaluationsaufgaben setzt der Ausschuss Arbeitsgruppen ein.

     Der Evaluationsausschuss befasst sich in erster Linie mit institutionellen
     Evaluationen; daneben führt er im Zusammenhang mit institutionellen Eva-
     luationen auch Querschnittsbegutachtungen einzelner Forschungsgebiete,
     Systemevaluationen sowie Strukturuntersuchungen einzelner Fächer
     durch.

     Gegenwärtig ist der Evaluationsausschuss vor allem mit der Evaluation ein-
     zelner Forschungseinrichtungen, zum Teil verbunden mit einer Förderemp-
     fehlung zur Aufnahme in die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern
     (LG), befasst. Institutionelle Einzelevaluationen führt er auch in Einrichtun-
     gen mit FuE-Aufgaben des Bundes durch, zu denen er 2007 und 2010 auf-
     bauend auf einer systematischen Begutachtung des gesamten Feldes sowie
     2017 zum Abschluss der institutionellen Einzelbegutachtungen der Einrich-
     tungen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung
     und Landwirtschaft übergreifende Stellungnahmen erarbeitet hat. Einen
     weiteren Schwerpunkt bilden Einrichtungen der wissenschaftlichen Infor-
     mationsinfrastruktur. Außerdem erarbeitet der Evaluationsausschuss Be-
     richte und Stellungnahmen zur Nachverfolgung der Umsetzung von Emp-
     fehlungen des Wissenschaftsrats und legt sie diesem zur Beratung und
     Verabschiedung vor.
Evaluation der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes-   27
      ministeriums der Verteidigung (BMVg)

Arbeitsgruppen

In Umsetzung des „Konzepts für eine moderne Ressortforschung“ der Bun-
desregierung bittet das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit Schreiben
vom 4. Mai 2015, die Ressortforschungseinrichtungen in seinem Geschäfts-
bereich erneut evaluieren zu lassen. Im Einzelnen handelt es sich um:
_ Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien, Munster
  Vorsitz: Herr Professor Dr. Oliver Speck
  verabschiedet am 20. Oktober 2017
_ Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe, Erding
  Vorsitz: Herr Professor Dr. Oliver Speck
  verabschiedet am 27. April 2018
_ Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr, Euskirchen
  Vorsitz: Herr Professor Dr. Manfred Strecker
  Verabschiedet am 25. Januar 2019
_ Institut für Radiobiologie der Bundeswehr, München
  Vorsitz: Herrn Professor Dr. Oliver Speck
  Verabschiedet am 12. Juli 2019
_ Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr, München
  Vorsitz: Frau Professorin Dr. Simone Fulda
  Verabschiedet am 12. Juli 2019
_ Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr, München
  Vorsitz: Frau Professorin Dr. Simone Fulda
  Verabschiedet am 10. Juli 2020
_ Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe, Köln
  Vorsitz: Frau Professorin Dr. Simone Fulda
_ Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine, Kronshagen
  Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff
  Verabschiedet am 9. Juli 2021
_ Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime
  Technologie und Forschung – WTD 71, Forschungsbereich für Wasser-
  schall und Geophysik, Eckernförde
  Vorsitz: Frau Professorin Dr. Karin Jacobs
  Verabschiedet am 21. Januar 2022
28   _ Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr (InstPrävMedBw),
       Andernach
       Vorsitz: Frau Professorin Dr. Simone Fulda
     _ Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundes-
       wehr, Potsdam
       Vorsitz: Frau Professorin Dr. Margit Szöllösi-Janze

     Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, entsprechende
     Arbeitsgruppen einzusetzen und die Evaluationsverfahren im Zeitraum von
     2017 bis 2022 durchzuführen. Die Vorlage der Stellungnahmen wird in etwa
     halbjährlicher Folge bis zur 1. Jahreshälfte 2023 angestrebt.

           Evaluation der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes
           ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

     Arbeitsgruppen

     In Umsetzung des „Konzepts für eine moderne Ressortforschung“ der Bun-
     desregierung bittet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
     schaft (BMEL) mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, die Ressortforschungs-
     einrichtungen in seinem Geschäftsbereich bzw. die vom BMEL institutionell
     geförderten Einrichtungen erneut evaluieren zu lassen. Im Einzelnen han-
     delt es sich um:

     _ Deutsches BiomasseForschungsZentrum gGmbH
      Vorsitz: Herr Professor Dr. Jan C. Aurich
     _ Verabschiedet am 21. Januar 2022Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesfor-
       schungsinstitut für Tiergesundheit
      Vorsitz: Herr Professor Dr. Jürgen Heinze
     _ Max-Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung
      Vorsitz: Frau Professorin Dr. Annette Beck-Sickinger
     _ Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
      Vorsitz: Herr Professor Dr. Jürgen Heinze
     _ Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für
       Ländliche Räume, Wald und Fischerei
      Vorsitz: N.N.
     _ Bundesinstitut für Risikobewertung
      Vorsitz: N.N.

     Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, entsprechende
     Arbeitsgruppen einzusetzen und in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit den
Evaluationsverfahren zu beginnen. Die Vorlage der Stellungnahmen wird in        29
etwa halbjährlicher Folge bis zur 1. Jahreshälfte 2025 angestrebt.

       Evaluation des Deutschen Zentrums für Altersfragen e. V. (DZA), Berlin

Arbeitsgruppe

Vorsitz: Frau Professorin Dr. Ursula Münch

Aufgabe des Deutschen Zentrums für Altersfragen e. V. (DZA), Berlin, ist es,
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
auf wissenschaftlicher Grundlage zu Fragen der Lebenslagen, Lebenssituati-
onen und Lebensstile älter werdender Menschen zu beraten. Der Wissen-
schaftsrat hat das DZA im Rahmen der Evaluierung der Einrichtungen mit
Ressortforschungsaufgaben des Bundes im Jahr 2008 erstmals begutachtet
und im Jahr 2012 zur Umsetzung der 2008 ausgesprochenen Empfehlungen
Stellung genommen. Das BMFSFJ bittet nun über das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom
7. Mai 2020, das DZA erneut zu evaluieren. Dabei sollen insbesondere die
folgenden Bereiche in den Fokus genommen werden:

_ die surveybasierte Forschung und Forschungsinfrastruktur
_ die multithematische längsschnittliche Alternsforschung
_ die Sozialberichterstattung in den Bereichen „Ältere Menschen“ und
  „Freiwilliges Engagement“.

Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, eine entspre-
chende Arbeitsgruppe einzusetzen und das Evaluationsverfahren 2021/22
durchzuführen. Eine Vorlage der Stellungnahme wird für das zweite Halb-
jahr 2022 angestrebt.

       Evaluation von Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes-
       ministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Arbeitsgruppen

Die Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des damaligen
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden
zwischen 2005 und 2009 erstmals durch den Wissenschaftsrat evaluiert. In
Anlehnung an das „Konzept für eine moderne Ressortforschung“ der Bun-
desregierung bat das BMVI nun über das BMBF mit Schreiben vom 5. Okto-
ber 2020 folgende Einrichtungen erneut zu evaluieren:
30   _ Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Karlsruhe
      Vorsitz: Herr Professor Dr. Oliver Speck
     _ Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Koblenz
      Vorsitz: N.N.

     Darüber hinaus bittet das BMVI darum, das neu gegründete, sich noch in
     der Aufbauphase befindende

     _ Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF), Dresden,
      Vorsitz: Herr Professor Dr. Jan C. Aurich

     erstmalig zu evaluieren und dabei zu prüfen, ob eine Ausgliederung dieser
     Einrichtung aus dem Eisenbahnbundesamt (EBA) zu einer eigenständigen
     Forschungsanstalt in Frage kommt.

     Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, entsprechende
     Arbeitsgruppen einzusetzen und in der zweiten Jahreshälfte 2021 mit den
     Evaluationsverfahren für das DZSF zu beginnen. In der ersten Jahreshälfte
     2022 soll dann das Evaluierungsverfahren bei der BAW und in der zweiten
     Jahreshälfte 2022 das Verfahren bei der BfG starten. Die Vorlage der Stel-
     lungnahmen wird in etwa halbjährlicher Folge bis zur 2. Jahreshälfte 2023
     angestrebt.

           Evaluation von Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes-
           ministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucher-
           schutz (BMUV)

     Arbeitsgruppen

     Die Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des damaligen
     Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
     (BMU) wurden zuletzt in den Jahren 2014 und 2015 durch den Wissen-
     schaftsrat evaluiert. In Anlehnung an das „Konzept für eine moderne Res-
     sortforschung“ der Bundesregierung bat das BMU nun über das BMBF mit
     Schreiben vom 24. März 2021, die Qualität der zur Aufgabenwahrnehmung
     vorzuhaltenden wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit folgender Einrich-
     tungen erneut zu evaluieren:

     _ Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Salzgitter
       Vorsitz: N.N.
     _ Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau
       Vorsitz: N.N.
_ Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn                                                  31
  Vorsitz: N.N.

Im Rahmen dieser Evaluationen soll zudem ein besonderes Augenmerk auch
auf die Themen „gute wissenschaftsbasierte Politikberatung“ und „gute
Wissenschaftskommunikation“ gerichtet werden. Der Wissenschaftsrat hat
den Evaluationsausschuss gebeten, die Kriterien zur Begutachtung von Ein-
richtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes (Drs. 3078-13) da-
raufhin zu prüfen, wie die Evaluation von Aufgaben der wissenschaftsbasier-
ten    Politikberatung        und       der   Wissenschaftskommunikation            in
Ressortforschungseinrichtungen weiter verbessert werden kann, und den
entsprechenden Leitfaden dahingehend zu überarbeiten. Dies sollte im Jahr
2022 geschehen. Zudem hat er den Evaluationsausschuss gebeten, Arbeits-
gruppen zur Evaluation der genannten Einrichtungen einzusetzen und in
der ersten Jahreshälfte 2023 mit den Evaluationsverfahren zu beginnen. Die
Vorlage der Stellungnahmen wird in etwa halbjährlicher Folge bis zur 2. Jah-
reshälfte 2024 angestrebt.

       Evaluation des Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der
       Bundeswehr (DTEC.Bw)

Arbeitsgruppe

Vorsitz: Frau Professorin Dr. Karin Jacobs

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat im Sommer 2020 an
der Universität der Bundeswehr in München das von beiden Universitäten
der Bundeswehr (UniBw) in München und Hamburg getragene wissenschaft-
liche Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundes-
wehr (DTEC.Bw) eingerichtet, das dem akademischen Selbstverwaltungs-
recht unterliegt. In diesem Zentrum soll das wissenschaftliche Personal der
beiden UniBw universitäre Forschungsprojekte in Kooperation mit Dritten
vor allem aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden durchführen. Ziel ist
es, digitale und technologische Innovationen für öffentliche wie private Be-
reiche zu generieren, die entweder im Kontext der Hightech-Strategie 2025
der Bundesregierung stehen oder einen spezifischen Beitrag zur Stärkung
der Digitalen Souveränität Deutschlands leisten wollen.

Mit der Gründung des DTEC.Bw sind neben diesem zentralen Anliegen drei
weitere wesentliche Ziele verbunden: Erstens soll die Forschung der beiden
UniBw in den Bereichen Digitalisierung und damit verbundener Schlüssel-
und Zukunftstechnologien strategisch gebündelt und substanziell gestärkt
werden,     zweitens    sollen    die    beiden   UniBw   dynamisch     gehaltene
32   Forschungskooperationen mit Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und
     Gesellschaft unter Einbeziehung von Ideenträgern und Gründerszenen ein-
     gehen. Drittens soll das DTEC.Bw zu einem entscheidenden Wegbereiter für
     die Erhöhung der nationalen Verfügbarkeit digitaler und technologischer
     Innovationen für öffentliche und private Bereiche werden.

     Das BMVg hat den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 16. Januar 2021 ge-
     beten, die mit den genannten Zielvorstellungen verbundenen Wirkungen
     des neu gegründeten DTEC.Bw unter Berücksichtigung der zugrunde liegen-
     den Ausgangssituation in formativer Weise zu bewerten und dabei auch auf
     die Wirksamkeit der zur Zielerreichung gewählten Maßnahmen abzustel-
     len. Zusätzlich sollen die beabsichtigten bzw. schon erreichten Forschungs-
     und Transferleistungen evaluiert werden. Darüber hinaus erbittet das BMVg
     Hinweise in Bezug auf eine mögliche Verstetigung des derzeit auf das Jahr
     2024 befristeten DTEC.Bw und ggf. Empfehlungen zur zukünftigen Ausge-
     staltung der BMVg-seitigen Forschungsförderung des DTEC.Bw.

     Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, eine entspre-
     chende Arbeitsgruppe einzusetzen und im Laufe des Jahres 2022 mit dem
     Evaluationsverfahren für das DTEC.Bw zu beginnen. Die Vorlage der Stel-
     lungnahme wird für die 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt.

            Evaluation des Fritz Bauer Instituts (FBI) in Frankfurt/M.

     Arbeitsgruppe

     Vorsitz: Herr Professor Dr. Caspar Hirschi

     Das 1995 als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründete Fritz Bauer Institut
     (FBI) in Frankfurt/Main untersucht und dokumentiert die Geschichte der na-
     tionalsozialistischen Massenverbrechen – insbesondere des Holocaust – und
     deren Wirkung bis in die Gegenwart. Es versteht sich als unabhängige, zeit-
     geschichtlich ausgerichtete und interdisziplinär orientierte Forschungs- und
     Bildungseinrichtung. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Vermittlung der
     einschlägigen deutschen und internationalen Forschung mittels Publikatio-
     nen, Vortragsveranstaltungen und Ausstellungen.

     Im Jahr 2017 wurde die Leitung des Instituts erstmals in gemeinsamer Beru-
     fung besetzt. Seither ist die Institutsleitung mit der neu eingerichteten Pro-
     fessur zur Erforschung der Geschichte und Wirkung des Holocaust an der
     Goethe-Universität Frankfurt/Main verbunden. Diese Professur wird allein
     durch das Land Hessen finanziert.
Das Land Hessen hat den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 20. Februar                 33
2020 gebeten, das FBI zu begutachten und Empfehlungen zur künftigen Ent-
wicklung des Instituts abzugeben. Der Wissenschaftsrat hat den Evaluati-
onsausschuss gebeten, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzusetzen und
das Begutachtungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte 2021 durchzufüh-
ren. Eine Vorlage der Stellungnahme in der ersten Jahreshälfte 2022 wird
angestrebt.

         Evaluation des Georg-Speyer-Hauses – Institut für Tumorbiologie und experi-
         mentelle Therapie (GSH), Frankfurt am Main

Arbeitsgruppe

Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff

Das im Jahr 1904 gegründete Georg-Speyer-Haus (GSH) wird paritätisch vom
Land Hessen und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert.
Die Einrichtung wurde zuletzt im Jahr 2011 durch den Wissenschaftsrat eva-
luiert. Im Anschluss daran wurde das GSH auf der Grundlage der damaligen
Empfehlungen sowohl inhaltlich als auch strukturell neu ausgerichtet.

Das GSH betreibt onkologisch ausgerichtete Forschung mit dem Ziel, die mo-
lekularen und zellulären Grundlagen der Tumorentstehung zu verstehen.
Ein besonderer Fokus des Instituts liegt auf der Analyse und Interaktion der
verschiedenen Zelltypen im Tumorgewebe im sogenannten Tumormikromi-
lieu. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist es ein vor-
dringliches Anliegen des Instituts, neue therapeutische Konzepte und Stra-
tegien     für    diverse   Tumorerkrankungen         zu    entwickeln     und    an
entsprechenden validen Tumormodellen zu testen. In Kooperation mit dem
Universitären Centrum für Tumorerkrankungen (UCT) und dem LOEWE
Zentrum für Zell- und Gentherapie (CGT) sowie als Mitglied des Deutschen
Konsortiums für Translationale Krebsforschung (DKTK) soll der Transfer in
frühe Patientenstudien ermöglicht werden. Zudem ist das GSH Partner im
LOEWE Zentrum „Frankfurt Cancer Institut“ (FCI).

Das Land Hessen hat den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 28. Januar
2021 gebeten, das GSH erneut zu begutachten und Empfehlungen zur künf-
tigen Entwicklung des Instituts abzugeben. Der Wissenschaftsrat hat den
Evaluationsausschuss gebeten, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzuset-
zen und das Begutachtungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu
beginnen. Eine Vorlage der Stellungnahme in der zweiten Jahreshälfte 2023
wird angestrebt.
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