Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats Januar bis Juli 2022 - geschäftsstelle
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geschäftsstelle Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats Januar bis Juli 2022
IMPRESSUM Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats Januar bis Juli 2022 Herausgeber Wissenschaftsrat Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln www.wissenschaftsrat.de post@wissenschaftsrat.de Lizenzhinweis: Diese Publikation wird unter der Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY‐SA 4.0) veröffentlicht. Den vollständigen Lizenztext finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by‐sa/4.0/legalcode.de. Verabschiedet Köln, Januar 2022
inhalt Vorbemerkung 7 Aufgaben des Wissenschaftsrats 9 A. Exzellenzstrategie 10 A.I Ausschuss Exzellenzstrategie 10 B. Tertiäre Bildung 12 B.I Ausschuss Tertiäre Bildung 12 B.II Rahmenbedingungen für Lehr- und Studienqualität 12 B.III Digitalisierung in Lehre und Studium 13 B.IV Begutachtung des Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen 15 B.V Begutachtung eines fachrichtungsgebundenen Promotionsrechts für die HAW Hamburg 16 B.VI Evaluation der Lehramtsausbildung im Fach Mathematik 16 B.VII Evaluation des Hochschulpakts 2020 17 B.VIII Evaluation des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ 19 C. Forschung 20 C.I Forschungsausschuss 20 C.II Forschungsfinanzierung an deutschen Hochschulen 20 C.III Perspektiven der Agrar- und Ernährungsforschung 21 C.IV Empfehlungen zur Weiterentwicklung der deutschen marinen Forschungsflotte 22 C.V Souveränität und Sicherheit der Wissenschaft im Digitalen Raum 23 D. Evaluation 26 D.I Evaluationsausschuss 26 Evaluation der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) 27 Evaluation der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 28 Evaluation des Deutschen Zentrums für Altersfragen e. V. (DZA), Berlin 29 Evaluation von Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) 29 Evaluation von Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) 30
Evaluation des Zentrums für Digitalisierungs- und Technologie- forschung der Bundeswehr (DTEC.Bw) 31 Evaluation des Fritz Bauer Instituts (FBI) in Frankfurt/M. 32 Evaluation des Georg-Speyer-Hauses – Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie (GSH), Frankfurt am Main 33 Evaluation des Frobenius-lnstituts für kulturanthropologische Forschung e.V., Frankfurt/Main 34 Evaluation der Eingliederung des Forschungszentrums caesar in die Max-Planck-Gesellschaft 34 Aufnahmen von Einrichtungen in die gemeinsame Bund-Länder- Förderung gemäß AV WGL und strategische Erweiterungen von Leibniz-Instituten 35 Nachverfolgungen 36 D.II Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gender Studies in Deutschland 37 D.III Quantitative Analysen 37 Prüfungsnoten an deutschen Hochschulen 38 Fachstudiendauer an Universitäten und Fachhochschulen 38 E. Hochschulinvestitionen und Institutionelle Akkreditierung 39 E.I Ausschuss für Forschungsbauten 39 E.II Fakultative Begutachtung von Vorhaben im Hochschulbau sowie Evaluationen von Hochschulen und Hochschuleinrichtungen 40 E.III Akkreditierungsausschuss 40 Bard College Berlin (Reakkreditierung) 41 CODE University of Applied Sciences (Akkreditierung) 41 Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam (Akkreditierung) 41 Internationale Hochschule SDI München (Reakkreditierung) 41 Brand University of Applied Sciences, Hamburg (Reakkreditierung) 41 BSP Business and Law School Berlin – Hochschule für Wirtschaft und Recht (Reakkreditierung) 41 EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden (Reakkreditierung) 41 Frankfurt School of Finance and Management, Frankfurt a.M. (Reakkreditierung) 41 Hochschule für angewandte Pädagogik, Berlin (Reakkreditierung) 41 Hochschule der bildenden Künste Essen (Akkreditierung) 42 Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg (Reakkreditierung) 42 Universidad Paraguayo-Alemana de Ciencias Aplicadas, Asunción (Akkreditierung) 42 Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (Reakkreditierung) 42 SRH Wilhelm Löhe Hochschule, Fürth (Reakkreditierung) 42
E.IV Begutachtung des Hochschulsystems in Schleswig-Holstein 42 E.V Begutachtung des Hochschulsystems in Brandenburg 44 F. Medizin 46 F.I Ausschuss Medizin 46 Begutachtung der Universitätsmedizin Schleswig-Holstein 47 F.II Hochschulische Qualifikationen für das Gesundheitssystem | Nachverfolgung 48 F.III Fachliche Entwicklung der Medizin unter besonderer Berück- sichtigung der nicht klinisch-praktischen Fächer 48 G. Zusammenarbeit und Kontakte 50 G.I Wissenschaftsorganisationen 50 G.II Internationale Beziehungen 50
7 Vorbemerkung Das vorliegende Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats gilt für die erste Hälfte des Jahres 2022. Der Wissenschaftsrat hat es am 21. Januar 2022 ver- abschiedet.
9 Aufgaben des Wissen- schaftsrats Nach dem Abkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung ei- nes Wissenschaftsrats soll der Wissenschaftsrat im Rahmen von Arbeitspro- grammen Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung erarbeiten sowie zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland im na- tionalen und europäischen Wissenschaftssystem beitragen. Seine Empfeh- lungen sollen mit Überlegungen zu den quantitativen und finanziellen Aus- wirkungen ihrer Verwirklichung verbunden sein und den Erfordernissen des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens entsprechen. Der Wissenschaftsrat hat ferner die Aufgabe, auf Anforderung eines Landes, des Bundes, der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) oder der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) gutachterlich zu Fragen der Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der For- schung Stellung zu nehmen. Hinzu treten die durch den Evaluierungsausschuss wahrgenommenen Auf- gaben der Begutachtung von Forschungseinrichtungen sowie die dem Ak- kreditierungsausschuss zugeordnete Aufgabe der Entscheidung über die Ak- kreditierung von nichtstaatlichen Hochschulen. Daneben administriert der Wissenschaftsrat die Förderlinie Exzellenzuniversitäten im Programm Ex- zellenzstrategie, in dem er zusammen mit der Deutschen Forschungsge- meinschaft wirkt.
10 A. Exzellenzstrategie A.I AUSSCHUSS EXZELLENZSTRATEGIE Vorsitz: Frau Professorin Dr. Beate Escher Bund und Länder haben am 16. Juni 2016 auf der Grundlage einer Verwal- tungsvereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes ein wett- bewerbliches Verfahren zur Förderung von Spitzenforschung an Universitä- ten auf unbestimmte Zeit beschlossen. Der Wissenschaftsrat ist für die Verfahrensentwicklung und Durchführung des neuen Programms gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemein- schaft (DFG) zuständig. Für das Programm werden ein wissenschaftliches Ex- pertengremium und eine Exzellenzkommission (Expertengremium zuzüg- lich der für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder) gebildet. Bund und Länder haben den Wissenschaftsrat zur Durchführung des Ver- fahrens für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten und die DFG zur Durch- führung des Verfahrens für die Förderlinie Exzellenzcluster beauftragt. Beide Organisationen wirken für das Programm zusammen. Der Wissenschaftsrat hat 2016 einen Ausschuss „Exzellenzstrategie“ man- datiert, der die Verbindung zwischen Wissenschaftsrat und Expertengre- mium gewährleistet und das Verfahren begleitet. Der Ausschuss reflektiert die Effekte des Programms und nimmt Impulse aus der Wissenschaftlichen Kommission für seine Tätigkeiten auf. Er berichtet regelmäßig über seine Aufgaben in der Wissenschaftlichen Kommission. Für die Organisation der Evaluation der Exzellenzuniversitäten, mit der der Wissenschaftsrat gemäß Verwaltungsvereinbarung beauftragt worden ist und die in einem Rhythmus von sieben Jahren erfolgt, hat der Ausschuss einen Evaluationsleitfaden vorbereitend konzipiert. Der vom Expertengre- mium verabschiedete Leitfaden wurde 2021 veröffentlicht. Derzeit befasst sich der Ausschuss im Rahmen der Programmbegleitung mit verschiedenen die Förderlinie betreffenden Themen, die im Kontext des übergreifenden Er- fahrungsberichts stehen, der vom Expertengremium der GWK 2027
vorgelegt werden soll. Außerdem bereitet der Ausschuss die Neuausschrei- 11 bung von bis zu vier neuen Exzellenzuniversitäten in 2026 vor.
12 B. Tertiäre Bildung B.I AUSSCHUSS TERTIÄRE BILDUNG Vorsitz: Frau Professorin Dr. Dorothea Wagner Der Ausschuss Tertiäre Bildung hat folgende Aufgaben: Er ist zuständig für die Erarbeitung kurzfristiger Positionspapiere zu aktuellen Situationen im Bereich Hochschulbildung und Organisationsentwicklung von Hochschu- len, die dem Wissenschaftsrat zur Verabschiedung vorgelegt werden; er wid- met sich dauerhaft relevanten Themen, zu denen sich der Wissenschaftsrat regelmäßig äußert, und sondiert neue Themen im Hinblick darauf, ob Hand- lungsbedarf besteht und der Wissenschaftsrat hierzu Empfehlungen abge- ben sollte. Sofern er nicht selbst ein Thema in einem Positionspapier bear- beiten kann, schlägt der Ausschuss dem Wissenschaftsrat vor, neue Themen in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Außerdem erarbeitet der Aus- schuss gelegentlich wissenschaftspolitische Stellungnahmen zu statisti- schen Analysen oder Evaluationsberichten. Sein Pendant sind die Aus- schüsse Forschung und Medizin, mit denen er sich eng abstimmt bzw. themenbezogen zusammenarbeitet. Die bzw. der Vorsitzende des Wissen- schaftsrats hat qua Amt den Vorsitz inne. Derzeit wirkt er an der Begutach- tung des Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen mit. Darüber hinaus wird er in einem Positionspapier zur Ausgestaltung der Promotion insgesamt Stellung nehmen. B.II RAHMENBEDINGUNGEN FÜR LEHR- UND STUDIENQUALITÄT Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Dr. Heike Krieger Nach einer Phase des Ausbaus von Studienkapazitäten wird die Nachfrage nach Studienplätzen im nächsten Jahrzehnt in der Summe absehbar auf ho- hem Niveau verbleiben. Die Hochschulen stehen somit am Beginn einer Kon- solidierungsphase, in der sich die Aufmerksamkeit verstärkt auf die Verbes- serung der Lehr- und Studienqualität richtet.
Anschließend an die Positionspapiere zu „Strategien für die Hochschul- 13 lehre“ (2017) und zur „Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschul- pakt 2020“ (2018), mit denen der Wissenschaftsrat Anstöße zur Weiterent- wicklung der Lehre und zur künftigen Finanzierung der Hochschulbildung gegeben hat, soll eine Arbeitsgruppe qualitative und quantitative Aspekte der Hochschulbildung im Zusammenhang betrachten. Damit die Hochschu- len einer großen Zahl studierwilliger junger Menschen ein hochwertiges Stu- dium und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen können, sind mehrere Herausforderungen zu bewältigen. Zum einen spielt die Gestaltung der Hochschulzulassung und der Studieneingangsphase eine entscheidende Rolle. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die zunehmende Heterogenität von Studienanfängerinnen und -anfängern sowie die Ausgestaltung des digi- talen Wandels. Im Studienverlauf sind darüber hinaus gute Betreuungsrela- tionen wesentlich sowohl für die individuelle Beratung und Betreuung wie auch für die Gestaltung des Lehrangebots. Die Verbesserung des Studiener- folgs bei gleichzeitiger Sicherung des Anspruchsniveaus ist auf Seiten der Lehrenden mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Diese müssen geeignete Rahmenbedingungen und Infrastrukturen erhalten, um den vielfältigen Aufgaben im Rahmen von Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung nachzu- kommen. Die Hochschulen haben für die genannten Herausforderungen in den ver- gangenen Jahren unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet, die von der Ar- beitsgruppe des Wissenschaftsrats systematisch analysiert und in Bezug auf ihre Wirksamkeit ausgewertet werden sollen. Dabei sind sowohl die Ergeb- nisse des Qualitätspakts Lehre als auch die rechtlichen und finanziellen Rah- menbedingungen für Lehr- und Studienqualität einzubeziehen. Eine erste Lesung der Empfehlungen hat im Juli 2021 stattgefunden. Nach einer Über- arbeitung soll das Papier im April 2022 erneut im Wissenschaftsrat beraten werden. B.III DIGITALISIERUNG IN LEHRE UND STUDIUM Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Dr. Nina Dethloff Mit Beginn des Sommersemesters 2020 haben Hochschulen auf breiter Basis digitale Lehr- und Lernformate eingesetzt, um den Studienbetrieb aufrecht- zuerhalten. Dadurch hat die Digitalisierung in Lehre und Studium einen enormen Schub erhalten, allerdings geprägt von Zeitdruck und Improvisa- tion. Während Ansätze zur Digitalisierung in den vergangenen Jahren
14 überwiegend projektförmig unterstützt, entwickelt und erprobt wurden, ka- men sie in der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie flächendeckend zum Einsatz. Den Hochschulen gelang es kurzfristig, ihre Präsenzlehre zu großen Teilen auf virtuelle Lehrveranstaltungen umzustellen. Dabei wurden die Potenziale digitaler Lehre, aber auch große Herausforderungen, Hürden und Grenzen der digitalen Formate ebenso wie der besondere Wert der Prä- senzlehre für den direkten Austausch von Lehrenden und Lernenden er- kennbar. So erwiesen sich digitale Infrastrukturen vielerorts als wenig be- lastbar, die technische Ausstattung von Lehrenden und Studierenden als begrenzt und Unterstützungsstrukturen für Lehrende als nicht ausreichend. Auch konnten rechtliche Regelungen, u. a. zum Datenschutz, teilweise nicht in ausreichender Form Beachtung finden. Vor allem fehlt es an didaktischen Konzepten zur Nutzung digitaler Technologien in der Hochschullehre mit dem Ziel, neue Möglichkeiten des Lehrens und Lernens zu erschließen, Lern- prozesse zu intensivieren und Lernergebnisse zu verbessern. Solche Kon- zepte sind bisher nicht durchgängig entwickelt und verfügbar. Eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats soll den erreichten Stand der Di- gitalisierung in Lehre und Studium systematisch analysieren. Leitend ist die Frage, wie die Potenziale orts- und zeitunabhängigen Lehrens und Lernens ergänzend zur Präsenzlehre genutzt werden können, so dass ein Mehrwert für die Lehre insgesamt entsteht. Dabei sind auch die rechtlichen Rahmen- bedingungen, insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte, zu betrachten. Die Arbeitsgruppe soll vordringliche Handlungs-, Kooperations- und Finan- zierungsbedarfe identifizieren und Empfehlungen dazu erarbeiten, wie die qualitative Weiterentwicklung der Hochschullehre durch digitale Technolo- gien unterstützt werden kann. Digitale Lehrangebote stellen Anforderungen auch an die bauliche und tech- nische Infrastruktur der Hochschulen, mit denen sich derzeit die Arbeits- gruppe „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“ befasst. Zu diesem Aspekt ist eine Abstimmung zwischen den Arbeitsgruppen vorgese- hen. Der Wissenschaftsrat wird die Empfehlungen zur „Digitalisierung in Lehre und Studium“ im Laufe des Jahres 2022 beraten.
B.IV BEGUTACHTUNG DES PROMOTIONSKOLLEGS FÜR ANGEWANDTE 15 FORSCHUNG DER FACHHOCHSCHULEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Dr. Claudia Lücking-Michel Mit Schreiben vom 2. Dezember 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen den Wissenschaftsrat gebeten, das auf Grundlage von § 67b in Verbindung mit § 77a Hochschulgesetz zu errichtende „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ (nachfolgend: Promotionskolleg) zu begutachten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Gesetzesnovellierung zum 1. Oktober 2019 die Voraussetzungen dafür geschaffen, das zum 1. Januar 2016 gegründete Graduierteninstitut für angewandte Forschung in Nord- rhein-Westfalen in das Promotionskolleg als eigene Körperschaft zu über- führen und dieser Einrichtung nach Begutachtung ein Promotionsrecht zu verleihen. Die Verleihung kann befristet ausgesprochen und mit Auflagen versehen werden. Das Land bittet den Wissenschaftsrat zu prüfen, ob die Struktur und die Ver- fahren des Promotionskollegs in Verbindung mit den an ihm beteiligten Fachhochschulen geeignet sind, eine Ausbildung und Betreuung des wissen- schaftlichen Nachwuchses mit dem Ziel der Promotion zu schaffen und ob hierbei im Verhältnis zum Maßstab der Universitäten in staatlicher Träger- schaft die wissenschaftliche Gleichwertigkeit entsprechend des § 67 Hoch- schulgesetz Nordrhein-Westfalen gewährleistet ist (vgl. § 67b Absatz 2 Satz 1 Hochschulgesetz). Es sollen dabei die Profilmerkmale der Fachhochschulen Beachtung finden, das Ziel also nicht in einer „Gleichartigkeit“ bestehen. Das Land Nordrhein- Westfalen regt an, bei der Begutachtung die folgenden Aspekte heranzuzie- hen: _ Institutionelle Aufgabe und Entwicklungsziele, _ Leitungs- und Binnenstruktur, _ Fachbereiche/Abteilungen als Forschungsumfeld, _ Promotionskonzept, wissenschaftliche Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden, _ Wissenschaftliche Qualitätssicherung, _ Promotionsverfahren und -ordnungen, _ Erfahrungen mit kooperativen Promotionen.
16 Der gutachterlichen Prüfung soll ein umfassender Selbstbericht des Promo- tionskollegs zugrunde gelegt werden. Der Wissenschaftsrat hat in der ersten Jahreshälfte 2021 eine AG eingesetzt, die die Begutachtung durchführt und beim Verfassen der Stellungnahme mit dem Ausschuss Tertiäre Bildung zu- sammenwirkt. Der Wissenschaftsrat wird die Ergebnisse im Juli 2022 bera- ten. B.V BEGUTACHTUNG EINES FACHRICHTUNGSGEBUNDENEN PROMOTIONSRECHTS FÜR DIE HAW HAMBURG Arbeitsgruppe Vorsitz: Herr Dr.-Ing. Peter Post Als Voraussetzung für die Verleihung eines Promotionsrechts an einzelne forschungsstarke Bereiche der HAW Hamburg hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg in seinem Arbeitsprogramm für die laufende Legisla- turperiode die positive Begutachtung dieser Bereiche benannt. Im Anschluss daran hat die Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstel- lung und Bezirke den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 beauftragt, eine entsprechende Begutachtung vorzunehmen. Im Interesse der HAW Hamburg und ihrer besonders qualifizierten Studie- renden hat sich die zuständige Behörde für den Abbau von Hürden bei den kooperativen Promotionen eingesetzt. Zusätzlich zu dieser fortbestehenden Promotionsmöglichkeit hat sie sich mit der Hochschule auf eine Roadmap zur Verleihung eines eigenen, fachthemengebundenen Promotionsrechts für einzelne forschungsstarke Bereiche der HAW Hamburg verständigt. Da- rin ist die Begutachtung der forschungsstarken Bereiche durch den Wissen- schaftsrat als Meilenstein vorgesehen. Der Wissenschaftsrat wird zur Mitte des Jahres 2022 eine Arbeitsgruppe zur Durchführung der Begutachtung einsetzen. Die Ergebnisse sollen im Juli 2023 im Wissenschaftsrat beraten werden. B.VI EVALUATION DER LEHRAMTSAUSBILDUNG IM FACH MATHEMATIK Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Dr. Dorothea Wagner Die Ergebnisse internationaler und nationaler Vergleichsstudien zu den ma- thematischen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern, die im Durch- schnitt im Fach Mathematik erzielten Abiturergebnisse und hohe Abbre- cherquoten in Studiengängen, für die mathematisches Wissen von hoher
Relevanz sind, haben die Kultusministerkonferenz veranlasst, sich einge- 17 hend mit der Frage nach möglichen Ursachen für die nicht zufriedenstellen- den Befunde zu befassen. Aus diesen Gründen hat sie den Wissenschaftsrat gebeten, die Lehramtsausbildung im Fach Mathematik zu evaluieren. Für alle Lehrämter sind nach den Rahmenvorgaben der Kultusministerkon- ferenz in der ersten Phase der Lehrerbildung Lehrveranstaltungen in den Bereichen Fachwissenschaft und Fachdidaktik in unterschiedlichem Um- fang anzubieten. In der quantitativen und qualitativen Umsetzung unter- scheiden sich die Länder und Standorte teils erheblich. Die Herausforderun- gen für eine ansprechende, professionsorientierte und zeitgemäße Lehrerbildung zeigen sich an fast allen Standorten und in allen Phasen der Lehrerbildung. Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass die fachwissenschaftli- che, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Ausbildung eine Ein- heit bildet und an den aktuellen Erfordernissen der späteren beruflichen Praxis ausgerichtet, d. h. professionsorientiert sein muss. Sie bittet den Wis- senschaftsrat um Prüfung, wie dies in der ersten Phase der Lehrerbildung umgesetzt wird, und um Empfehlungen, wie diesem Anspruch (besser) Rech- nung getragen werden könnte. Sofern die Hochschulen betroffen sind, bittet die Kultusministerkonferenz um eine Erweiterung der Evaluation auf die Schnittstellen zur zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung. Bei den Empfehlungen sollte der Rahmen verfügbarer Ressourcen im Blick behalten werden. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 hat die Kultusministerkonferenz den Wissenschaftsrat gebeten, den Auftrag für die erste Jahreshälfte 2021 in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Der Wissenschaftsrat hat eine Arbeits- gruppe eingesetzt. Die Empfehlungen sollen im Laufe des Jahres 2023 bera- ten werden. B.VII EVALUATION DES HOCHSCHULPAKTS 2020 Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Dr. Sabine Maasen Bund und Länder haben im Jahr 2007 den Hochschulpakt 2020 beschlossen, damit auch in Zeiten hoher Studiennachfrage alle Studierwilligen ein quali- tativ hochwertiges Hochschulstudium aufnehmen können. Mit dem Hoch- schulpakt 2020 sollten der notwendige wissenschaftliche Nachwuchs gesi- chert, ausreichend hochqualifizierte Fachkräfte ausgebildet und die Innovationskraft in Deutschland erhöht werden. Um die notwendigen
18 Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen zu schaffen, haben der Bund und die Länder während der Programmlaufzeit des Hochschulpakts 2020 von 2007 bis 2020 Mittel in Höhe von rund 34 Mrd. Euro aufgebracht, dar- über hinaus werden für die Ausfinanzierung in den Jahren 2021 bis 2023 mindestens 4,5 Mrd. Euro bereitgestellt. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 hat die Gemeinsame Wissenschafts- konferenz (GWK) den Wissenschaftsrat beauftragt, eine Ex-Post-Evaluation des Hochschulpakts 2020 vorzunehmen. Die Evaluation soll eine Bewertung der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit des Förderpro- gramms einschließen. Ziele der Evaluation sind eine Darstellung der Aus- wirkungen des Hochschulpakts 2020 auf das deutsche Hochschulsystem, Empfehlungen für künftige Bund-Länder-Programme und die Generierung von hochschulpolitischem Handlungswissen für Bund und Länder im Rah- men der jeweiligen verfassungsmäßigen Kompetenzen. Dabei soll auch be- trachtet werden, welche Steuerungseffekte von der Zusammenarbeit von Bund und Ländern einerseits, die Zusammenarbeit von Ländern und Hoch- schulen andererseits im Rahmen des Hochschulpakts 2020 erzielt wurden. Die Evaluation soll den gesamten Programmzeitraum des Hochschulpakts 2020 von 2007 bis 2020 in den Blick nehmen, soweit möglich auch die Aus- finanzierungsphase (2021 bis 2023). Eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats wird die Arbeit Mitte 2022 auf- nehmen. Der vom Wissenschaftsrat verabschiedete Evaluationsbericht soll der GWK möglichst Ende 2023 vorgelegt werden.
B.VIII E V A L U A T I O N D E S Z U K U N F T S V E R T R A G S „ S T U D I U M U N D L E H R E 19 STÄRKEN“ Arbeitsgruppe Vorsitz: N. N. Zum 1. Januar 2021 wurde der Hochschulpakt 2020 vom Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ abgelöst, mit dem Bund und Länder eine dau- erhafte Grundlage für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Quali- tät von Studium und Lehre in der Breite der deutschen Hochschullandschaft geschaffen haben. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 5. Juli 2021 beauftragt, die regelmäßige Evaluation des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ durchzuführen. Gemäß § 8 der Bund-Länder-Vereinbarung soll die Evaluation erstmals im Jahr 2025 und danach jeweils zwei Jahre vor Ende der siebenjährigen Laufzeit der Ver- pflichtungserklärungen der Länder erfolgen. Mit der Evaluation sollen der Erfolg des Zukunftsvertrags, der durchgeführten Maßnahmen, seiner Me- chanismen und seiner Auswirkungen auf das deutsche Hochschulsystem aus wissenschaftspolitischer Sicht beurteilt werden. Bund und Länder be- rücksichtigen die Ergebnisse der Evaluation bei ihren Beratungen, die sie erstmals im Jahr 2027 und danach jeweils ein Jahr vor Ende der Laufzeit der Verpflichtungserklärungen der Länder über inhaltliche und finanzielle An- passungsbedarfe des Zukunftsvertrags führen werden. Die Ergebnisse der Evaluation sollen nach Beratung in der GWK veröffentlicht werden. Der Wissenschaftsrat wird die erste Evaluation des Zukunftsvertrags „Stu- dium und Lehre stärken“ ab 2024 durchführen und der GWK im Januar 2026 den verabschiedeten Evaluationsbericht vorlegen.
20 C. Forschung C.I FORSCHUNGSAUSSCHUSS Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff Der Forschungsausschuss ist zuständig für die zeitnahe Erarbeitung von Po- sitionspapieren zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Organisation und Förderung der Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Ein- richtungen, die dem Wissenschaftsrat zur Verabschiedung vorgelegt wer- den. Er befasst sich mit dauerhaft relevanten Themen und sondiert neue Themen mit Blick darauf, ob eine Empfehlung des Wissenschaftsrats sinn- voll ist. Sofern er ein Thema nicht selbst in einem Positionspapier bearbeiten kann, kann er dem Wissenschaftsrat vorschlagen, neue Themen in sein Ar- beitsprogramm aufzunehmen. Sein Pendant sind die Ausschüsse Tertiäre Bildung und Medizin, mit denen er sich eng abstimmt bzw. themenbezogen zusammenarbeitet. Der Vorsitz im Forschungsausschuss wird von einem Mitglied des Vorstands der Wissenschaftlichen Kommission des Wissen- schaftsrats wahrgenommen. C.II FORSCHUNGSFINANZIERUNG AN DEUTSCHEN HOCHSCHULEN Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Dr. Heike Solga und Herr Professor Dr. Jürgen Heinze Die Finanzierung der Hochschulen in Deutschland hat sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte deutlich verändert und diversifiziert. Trotz steigender Grundmittel ist deren Anteil an den Hochschulhaushalten rückläufig, weil ergänzende Mittel auf Basis gesonderter Vereinbarungen (sogenannte Zweit- mittel) sowie öffentliche und private Projektmittel vor allem für die For- schung (sogenannte Drittmittel) im Gesamtvolumen noch stärker angestie- gen sind. Auch die Kosten von Forschung verändern sich; Infrastrukturleistungen, Ko- ordinationsaufgaben, Forschungsdatenmanagement oder Transferaktivitä-
ten müssen komplementär zu den Kernaufgaben in der Forschung erbracht 21 werden. Wo öffentliche Projektmittel für die Forschung eingesetzt werden, sollen diese indirekten Kosten zum Teil durch Programmpauschalen gedeckt werden. Vielfach wird jedoch die Sorge geäußert, dass deren Höhe nicht aus- reicht und dass die Regeln und Nachweispflichten, die mit der Mittelvergabe verbunden sind, die Gegenfinanzierung der indirekten Kosten schwierig ma- chen. Der deshalb notwendige Rückgriff auf Grundmittel kann zu Lasten anderer Leistungsdimensionen und anderer Organisationseinheiten der Hochschulen gehen und schränkt die Hochschulleitungen in ihrer strategi- schen Flexibilität ein. Vor diesem Hintergrund soll die Arbeitsgruppe die Wechselwirkungen un- terschiedlicher Finanzströme mit ihrer jeweiligen Fristigkeit und den an sie geknüpften Bedingungen sowie ihre Auswirkungen auf verschiedene Leis- tungsdimensionen wissenschaftlichen Arbeitens und die Handlungsfähig- keit von Hochschulen analysieren. Ziel ist es, Empfehlungen dazu zu entwi- ckeln, wie die Wettbewerbsfähigkeit, inhaltliche und organisatorische Flexibilität sowie Nachhaltigkeit von Forschung an Hochschulen durch ge- eignete Finanzierungsstrukturen noch besser unterstützt werden kann. Die Arbeitsgruppe wurde im Juli 2020 eingesetzt und soll bis Ende 2022 abge- schlossen werden. C.III PERSPEKTIVEN DER AGRAR- UND ERNÄHRUNGSFORSCHUNG Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Wissenschaftsrat gebeten, eine Strukturbegutachtung der Agrar- und Ernäh- rungsforschung – begleitend zur erneuten Evaluation der Ressortfor- schungseinrichtungen des BMEL – vorzunehmen. Das Vorhaben schließt da- bei einerseits an die Querschnittsbegutachtung der Agrarwissenschaften aus dem Jahr 2006 an und verfolgt andererseits das übergeordnete Ziel, inhaltli- che und strukturelle Perspektiven der Agrar- und Ernährungsforschung für die nächste Dekade zu entwickeln. Das in der Querschnittsbegutachtung von 2006 beschriebene Feld der Agrar- wissenschaften, einschließlich der benachbarten Fächer, ist in einer Trans- formation begriffen. So lässt sich eine Ausdünnung des Feldes an den Uni- versitäten und eine Verlagerung von Forschungskapazitäten in andere Fächer, vor allem stärker grundlagenorientierte Disziplinen wie etwa die
22 Molekulargenetik, beobachten. Daher kann die in der Querschnittsbegut- achtung von 2006 vorgenommene Abgrenzung des Feldes in epistemischer, struktureller und organisatorischer Hinsicht allein ein Ausgangspunkt sein. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zunächst das Feld vor dem Hintergrund der angedeuteten Veränderungen abzugrenzen und es im Kontext benach- barter ökonomischer, lebenswissenschaftlicher, ökologischer und ingeni- eurwissenschaftlicher Forschung zu positionieren. Auf dieser Grundlage erfolgt eine inhaltliche und strukturelle Analyse des nunmehr neu definierten Feldes der Agrar- und Ernährungswissenschaften mit dem Ziel, sowohl Themenschwerpunkte und die Dynamik der zurück- liegenden Dekade im nationalen und internationalen Kontext zu rekonstru- ieren als auch eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der strukturellen und organisationalen Entwicklung des Feldes in diesem Zeitraum vorzunehmen. Dies schließt die Analyse feldspezifischer Strukturen für Transfer, Datenma- nagement und Vernetzung mit ein. Die Arbeitsgruppe soll dabei die Auswir- kungen der Transformation des Agrar- und Ernährungssektors, der sich in einem ökonomischen, ökologischen, technologischen und sozialen Um- bruch befindet, auf die Forschung mit reflektieren. Die Arbeit zielt auf die inhaltliche, strukturelle und organisatorische Wei- terentwicklung des Feldes. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Empfehlungen zu erarbeiten, die auf eine Stärkung des Transfers, auf die Erhöhung der transnationalen Sichtbarkeit sowie auf eine verbesserte Koordinierung der wissenschaftlichen Aktivitäten auf nationaler Ebene zielen, um die Präsenz des Standorts Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene und entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten zu befördern. Die Arbeitsgruppe soll im Oktober 2021 eingesetzt werden. Die Vorlage der Empfehlungen ist für den Sommer 2024 geplant. C.IV EMPFEHLUNGEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER DEUTSCHEN MARINEN FORSCHUNGSFLOTTE Arbeitsgruppe Vorsitz: Herr Professor Dr. Gerard Meijer Große gesellschaftliche Herausforderungen wie der Klimawandel und der Biodiversitätsverlust machen umfassendes Wissen über die globalen Ozeane und ihre Randgebiete politisch und gesellschaftlich unverzichtbar. Die deut- sche Meeres-, Küsten- und Polarforschung hat auch im internationalen Kon- text einen großen Anteil an der Bereitstellung dieses Wissens und kann dazu
auf eine umfassende Infrastruktur zurückgreifen, in deren Mittelpunkt die 23 deutsche Forschungsflotte mit Schiffen verschiedener Größen und Typen steht. Im Jahr 2010 hat der Wissenschaftsrat sich zur zukünftigen Entwicklung der deutschen marinen Forschungsflotte geäußert (Drs. 10330-10). Auf Basis eines Konzepts für die strategische Weiterentwicklung der Forschungsflotte entwickelte er Empfehlungen zu anstehenden Neu- bzw. Ersatzbeschaffun- gen ozeangängiger Forschungsschiffe sowie zur Organisation des Betriebs und der Nutzung der Flotte, einschließlich ozeangängiger Großgeräte. We- sentliche Teile dieser Empfehlungen wurde in der Zwischenzeit umgesetzt, oder ihre Umsetzung befindet sich in Vorbereitung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat vor diesem Hinter- grund den Wissenschaftsrat gebeten, seine Empfehlungen zur Entwicklung und zum Gesamtkonzept der deutschen marinen Forschungsflotte zu aktu- alisieren. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei der Strategie, der Nutzung und dem Erneuerungsbedarf bei den mittelgroßen, vornehmlich für den re- gionalen Einsatz in Rand- und Schelfmeeren gedachten Forschungsschiffen gewidmet werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob Ersatzbeschaffungen durch Neubau mehrerer baugleicher Schiffe gegebenenfalls kosten- und zeitspa- rend umgesetzt werden können. Zudem soll auch die in der Gesamtschiffs- strategie für 2011–2020 unter dem Arbeitstitel „Leitstelle für Unterwasser- technologie“ dargelegte Empfehlung, eine gemeinsame Verwaltung und Einsatzplanung für die von der Forschung benötigten Großgeräte zu etablie- ren, neu bewertet werden. Der Wissenschaftsrat hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt und gebeten, ihm bis zum Frühjahr 2023 einen Entwurf der Empfehlungen vorzulegen. C.V SOUVERÄNITÄT UND SICHERHEIT DER WISSENSCHAFT IM DIGITALEN RAUM Arbeitsgruppe Vorsitz: Professorin Dr. Dorothea Wagner Souveränität und Sicherheit im digitalen Raum sind unabdingbare Voraus- setzungen für die Funktionsfähigkeit des Wissenschaftssystems. Denn wis- senschaftliches Arbeiten ist in Lehre, Forschung und Transfer sowie hin- sichtlich von Verwaltungs- und Managementtätigkeiten auf eine zuverlässige, leistungsfähige digitale Infrastruktur und auf hochwertige
24 digitale Werkzeuge angewiesen. Die Pandemie hat offengelegt, wie abhängig Hochschulen und Forschungsinstitute von wenigen privatwirtschaftlichen Anbietern sind. Zugleich hat die Pandemie einmal mehr den hohen Grad an Vulnerabilität wissenschaftlicher Einrichtungen deutlich werden lassen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen verstehen sich als offene Orga- nisationen. Dadurch bieten sie zahlreiche Angriffsstellen für sogenannte Cy- berattacken, deren Zahl und Komplexität in den letzten Jahren deutlich ge- stiegen ist. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Anforderungen und Kriterien für Souverä- nität und Sicherheit der Wissenschaft im digitalen Raum zu erarbeiten. Da- bei sollten drei Ebenen adressiert werden: 1 − Digitale Infrastruktur: Digitale Arbeitsprozesse, die für die Wissenschaft heute unverzichtbar sind, setzen auf einer vielschichtigen und komplexen Infrastruktur auf. Auf Seiten der einzelnen Einrichtungen reicht dies von der Ausstattung mit Hard- und Software, den bereitgestellten digitalen Werkzeugen und Diensten für wissenschaftliches Arbeiten bis hin zu Gover- nance- und Kostenfragen. Zur digitalen Infrastruktur gehören auch einrich- tungs- und sektorenübergreifende Strukturen wie Repositorien oder Daten- räume, von denen eine Vielzahl bislang projektförmig gefördert werden: Gaia-X, NDFI, European Open Science Cloud (EOSC), International Data Space (IDS). Hier ist nicht immer klar, welche Rolle die unterschiedlichen Daten- räume für das Wissenschaftssystem spielen, wie die gegenseitige Anschluss- fähigkeit und eine langfristige Weiterentwicklung der unterschiedlichen Initiativen sichergestellt werden können. Die Arbeitsgruppe soll diskutie- ren, wie sichergestellt werden kann, dass diese komplexe Infrastruktur auch angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen stets höchsten An- sprüchen genügt und wo Synergiepotentiale durch länderübergreifende Strukturen genutzt werden können. 2 − Digitale Souveränität: Aufgrund der Dominanz weniger Anbieter greifen wettbewerbliche Mechanismen immer weniger, so dass diese Anbieter zu- nehmend die Art und Weise prägen, wie in der Wissenschaft digitale Werk- zeuge genutzt und Daten verarbeitet werden. Kommt es zu Lock in-Effekten, besteht in Zukunft auch das Risiko deutlicher Preissteigerungen. Vor diesem Hintergrund liegt die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin zu klären, was digi- tale Souveränität im Wissenschaftssystem konzeptionell bedeutet und wel- che Voraussetzungen dafür auf Ebene der einzelnen Einrichtungen und des Wissenschaftssystems im Ganzen erfüllt sein müssen. Zur digitalen Souve- ränität zählt es zudem zu klären, ob Open Source-Lösungen im Wissen- schaftssystem eine tragfähige und nachhaltige Alternative darstellen und
wenn ja, wie ihre Entwicklung und Implementierung gefördert werden 25 kann. 3 − Sicherheit im digitalen Raum: Hochschulen und Forschungseinrichtun- gen sind offene und hoch durchlässige Organisationen mit autonom agie- renden Mitgliedern. Daher haben sie eine besonders große Angriffsfläche für Cyberangriffe unterschiedlichster Natur. Gerade in der Pandemie ließen sich beispielsweise vermehrt Angriffe auf Krankenhäuser in den USA beobach- ten, um Zugang zu Daten und zur Forschung im Kontext der COVID-19-Er- krankung zu erlangen. Anforderungen an die Sicherheitsarchitektur und -strategie sind daher in die Struktur- und Governanceentwicklung zu integ- rieren. Dabei stellt sich die Frage, wie die in Deutschland ausgewiesen gute Forschung zu Cybersicherheit stärker in die Anwendung gebracht werden kann. Hier ist auch an einrichtungsübergreifende Lösungen zu denken. Zu- dem müssen Lehr- und Weiterbildungsangebote für das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal entwickelt und implementiert werden. Die Arbeitsgruppe wird sich Anfang 2022 konstituieren und ihre Empfeh- lungen im Jahr 2023 vorlegen.
26 D. Evaluation D.I EVALUATIONSAUSSCHUSS Vorsitz: Frau Professorin Dr. Karin Jacobs Der Evaluationsausschuss fungiert als Steuerungsorgan für Evaluationsauf- gaben, die dem Wissenschaftsrat übertragen wurden. Zur Durchführung der Evaluationsaufgaben setzt der Ausschuss Arbeitsgruppen ein. Der Evaluationsausschuss befasst sich in erster Linie mit institutionellen Evaluationen; daneben führt er im Zusammenhang mit institutionellen Eva- luationen auch Querschnittsbegutachtungen einzelner Forschungsgebiete, Systemevaluationen sowie Strukturuntersuchungen einzelner Fächer durch. Gegenwärtig ist der Evaluationsausschuss vor allem mit der Evaluation ein- zelner Forschungseinrichtungen, zum Teil verbunden mit einer Förderemp- fehlung zur Aufnahme in die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern (LG), befasst. Institutionelle Einzelevaluationen führt er auch in Einrichtun- gen mit FuE-Aufgaben des Bundes durch, zu denen er 2007 und 2010 auf- bauend auf einer systematischen Begutachtung des gesamten Feldes sowie 2017 zum Abschluss der institutionellen Einzelbegutachtungen der Einrich- tungen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft übergreifende Stellungnahmen erarbeitet hat. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Einrichtungen der wissenschaftlichen Infor- mationsinfrastruktur. Außerdem erarbeitet der Evaluationsausschuss Be- richte und Stellungnahmen zur Nachverfolgung der Umsetzung von Emp- fehlungen des Wissenschaftsrats und legt sie diesem zur Beratung und Verabschiedung vor.
Evaluation der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes- 27 ministeriums der Verteidigung (BMVg) Arbeitsgruppen In Umsetzung des „Konzepts für eine moderne Ressortforschung“ der Bun- desregierung bittet das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit Schreiben vom 4. Mai 2015, die Ressortforschungseinrichtungen in seinem Geschäfts- bereich erneut evaluieren zu lassen. Im Einzelnen handelt es sich um: _ Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien, Munster Vorsitz: Herr Professor Dr. Oliver Speck verabschiedet am 20. Oktober 2017 _ Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe, Erding Vorsitz: Herr Professor Dr. Oliver Speck verabschiedet am 27. April 2018 _ Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr, Euskirchen Vorsitz: Herr Professor Dr. Manfred Strecker Verabschiedet am 25. Januar 2019 _ Institut für Radiobiologie der Bundeswehr, München Vorsitz: Herrn Professor Dr. Oliver Speck Verabschiedet am 12. Juli 2019 _ Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr, München Vorsitz: Frau Professorin Dr. Simone Fulda Verabschiedet am 12. Juli 2019 _ Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr, München Vorsitz: Frau Professorin Dr. Simone Fulda Verabschiedet am 10. Juli 2020 _ Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe, Köln Vorsitz: Frau Professorin Dr. Simone Fulda _ Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine, Kronshagen Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff Verabschiedet am 9. Juli 2021 _ Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung – WTD 71, Forschungsbereich für Wasser- schall und Geophysik, Eckernförde Vorsitz: Frau Professorin Dr. Karin Jacobs Verabschiedet am 21. Januar 2022
28 _ Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr (InstPrävMedBw), Andernach Vorsitz: Frau Professorin Dr. Simone Fulda _ Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundes- wehr, Potsdam Vorsitz: Frau Professorin Dr. Margit Szöllösi-Janze Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, entsprechende Arbeitsgruppen einzusetzen und die Evaluationsverfahren im Zeitraum von 2017 bis 2022 durchzuführen. Die Vorlage der Stellungnahmen wird in etwa halbjährlicher Folge bis zur 1. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Evaluation der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Arbeitsgruppen In Umsetzung des „Konzepts für eine moderne Ressortforschung“ der Bun- desregierung bittet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft (BMEL) mit Schreiben vom 15. Oktober 2019, die Ressortforschungs- einrichtungen in seinem Geschäftsbereich bzw. die vom BMEL institutionell geförderten Einrichtungen erneut evaluieren zu lassen. Im Einzelnen han- delt es sich um: _ Deutsches BiomasseForschungsZentrum gGmbH Vorsitz: Herr Professor Dr. Jan C. Aurich _ Verabschiedet am 21. Januar 2022Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesfor- schungsinstitut für Tiergesundheit Vorsitz: Herr Professor Dr. Jürgen Heinze _ Max-Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung Vorsitz: Frau Professorin Dr. Annette Beck-Sickinger _ Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Vorsitz: Herr Professor Dr. Jürgen Heinze _ Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei Vorsitz: N.N. _ Bundesinstitut für Risikobewertung Vorsitz: N.N. Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, entsprechende Arbeitsgruppen einzusetzen und in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit den
Evaluationsverfahren zu beginnen. Die Vorlage der Stellungnahmen wird in 29 etwa halbjährlicher Folge bis zur 1. Jahreshälfte 2025 angestrebt. Evaluation des Deutschen Zentrums für Altersfragen e. V. (DZA), Berlin Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Dr. Ursula Münch Aufgabe des Deutschen Zentrums für Altersfragen e. V. (DZA), Berlin, ist es, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf wissenschaftlicher Grundlage zu Fragen der Lebenslagen, Lebenssituati- onen und Lebensstile älter werdender Menschen zu beraten. Der Wissen- schaftsrat hat das DZA im Rahmen der Evaluierung der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes im Jahr 2008 erstmals begutachtet und im Jahr 2012 zur Umsetzung der 2008 ausgesprochenen Empfehlungen Stellung genommen. Das BMFSFJ bittet nun über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 7. Mai 2020, das DZA erneut zu evaluieren. Dabei sollen insbesondere die folgenden Bereiche in den Fokus genommen werden: _ die surveybasierte Forschung und Forschungsinfrastruktur _ die multithematische längsschnittliche Alternsforschung _ die Sozialberichterstattung in den Bereichen „Ältere Menschen“ und „Freiwilliges Engagement“. Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, eine entspre- chende Arbeitsgruppe einzusetzen und das Evaluationsverfahren 2021/22 durchzuführen. Eine Vorlage der Stellungnahme wird für das zweite Halb- jahr 2022 angestrebt. Evaluation von Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes- ministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Arbeitsgruppen Die Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden zwischen 2005 und 2009 erstmals durch den Wissenschaftsrat evaluiert. In Anlehnung an das „Konzept für eine moderne Ressortforschung“ der Bun- desregierung bat das BMVI nun über das BMBF mit Schreiben vom 5. Okto- ber 2020 folgende Einrichtungen erneut zu evaluieren:
30 _ Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Karlsruhe Vorsitz: Herr Professor Dr. Oliver Speck _ Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Koblenz Vorsitz: N.N. Darüber hinaus bittet das BMVI darum, das neu gegründete, sich noch in der Aufbauphase befindende _ Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF), Dresden, Vorsitz: Herr Professor Dr. Jan C. Aurich erstmalig zu evaluieren und dabei zu prüfen, ob eine Ausgliederung dieser Einrichtung aus dem Eisenbahnbundesamt (EBA) zu einer eigenständigen Forschungsanstalt in Frage kommt. Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, entsprechende Arbeitsgruppen einzusetzen und in der zweiten Jahreshälfte 2021 mit den Evaluationsverfahren für das DZSF zu beginnen. In der ersten Jahreshälfte 2022 soll dann das Evaluierungsverfahren bei der BAW und in der zweiten Jahreshälfte 2022 das Verfahren bei der BfG starten. Die Vorlage der Stel- lungnahmen wird in etwa halbjährlicher Folge bis zur 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Evaluation von Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucher- schutz (BMUV) Arbeitsgruppen Die Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurden zuletzt in den Jahren 2014 und 2015 durch den Wissen- schaftsrat evaluiert. In Anlehnung an das „Konzept für eine moderne Res- sortforschung“ der Bundesregierung bat das BMU nun über das BMBF mit Schreiben vom 24. März 2021, die Qualität der zur Aufgabenwahrnehmung vorzuhaltenden wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit folgender Einrich- tungen erneut zu evaluieren: _ Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Salzgitter Vorsitz: N.N. _ Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau Vorsitz: N.N.
_ Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn 31 Vorsitz: N.N. Im Rahmen dieser Evaluationen soll zudem ein besonderes Augenmerk auch auf die Themen „gute wissenschaftsbasierte Politikberatung“ und „gute Wissenschaftskommunikation“ gerichtet werden. Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, die Kriterien zur Begutachtung von Ein- richtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes (Drs. 3078-13) da- raufhin zu prüfen, wie die Evaluation von Aufgaben der wissenschaftsbasier- ten Politikberatung und der Wissenschaftskommunikation in Ressortforschungseinrichtungen weiter verbessert werden kann, und den entsprechenden Leitfaden dahingehend zu überarbeiten. Dies sollte im Jahr 2022 geschehen. Zudem hat er den Evaluationsausschuss gebeten, Arbeits- gruppen zur Evaluation der genannten Einrichtungen einzusetzen und in der ersten Jahreshälfte 2023 mit den Evaluationsverfahren zu beginnen. Die Vorlage der Stellungnahmen wird in etwa halbjährlicher Folge bis zur 2. Jah- reshälfte 2024 angestrebt. Evaluation des Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr (DTEC.Bw) Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Dr. Karin Jacobs Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat im Sommer 2020 an der Universität der Bundeswehr in München das von beiden Universitäten der Bundeswehr (UniBw) in München und Hamburg getragene wissenschaft- liche Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundes- wehr (DTEC.Bw) eingerichtet, das dem akademischen Selbstverwaltungs- recht unterliegt. In diesem Zentrum soll das wissenschaftliche Personal der beiden UniBw universitäre Forschungsprojekte in Kooperation mit Dritten vor allem aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden durchführen. Ziel ist es, digitale und technologische Innovationen für öffentliche wie private Be- reiche zu generieren, die entweder im Kontext der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung stehen oder einen spezifischen Beitrag zur Stärkung der Digitalen Souveränität Deutschlands leisten wollen. Mit der Gründung des DTEC.Bw sind neben diesem zentralen Anliegen drei weitere wesentliche Ziele verbunden: Erstens soll die Forschung der beiden UniBw in den Bereichen Digitalisierung und damit verbundener Schlüssel- und Zukunftstechnologien strategisch gebündelt und substanziell gestärkt werden, zweitens sollen die beiden UniBw dynamisch gehaltene
32 Forschungskooperationen mit Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft unter Einbeziehung von Ideenträgern und Gründerszenen ein- gehen. Drittens soll das DTEC.Bw zu einem entscheidenden Wegbereiter für die Erhöhung der nationalen Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche werden. Das BMVg hat den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 16. Januar 2021 ge- beten, die mit den genannten Zielvorstellungen verbundenen Wirkungen des neu gegründeten DTEC.Bw unter Berücksichtigung der zugrunde liegen- den Ausgangssituation in formativer Weise zu bewerten und dabei auch auf die Wirksamkeit der zur Zielerreichung gewählten Maßnahmen abzustel- len. Zusätzlich sollen die beabsichtigten bzw. schon erreichten Forschungs- und Transferleistungen evaluiert werden. Darüber hinaus erbittet das BMVg Hinweise in Bezug auf eine mögliche Verstetigung des derzeit auf das Jahr 2024 befristeten DTEC.Bw und ggf. Empfehlungen zur zukünftigen Ausge- staltung der BMVg-seitigen Forschungsförderung des DTEC.Bw. Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, eine entspre- chende Arbeitsgruppe einzusetzen und im Laufe des Jahres 2022 mit dem Evaluationsverfahren für das DTEC.Bw zu beginnen. Die Vorlage der Stel- lungnahme wird für die 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Evaluation des Fritz Bauer Instituts (FBI) in Frankfurt/M. Arbeitsgruppe Vorsitz: Herr Professor Dr. Caspar Hirschi Das 1995 als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründete Fritz Bauer Institut (FBI) in Frankfurt/Main untersucht und dokumentiert die Geschichte der na- tionalsozialistischen Massenverbrechen – insbesondere des Holocaust – und deren Wirkung bis in die Gegenwart. Es versteht sich als unabhängige, zeit- geschichtlich ausgerichtete und interdisziplinär orientierte Forschungs- und Bildungseinrichtung. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Vermittlung der einschlägigen deutschen und internationalen Forschung mittels Publikatio- nen, Vortragsveranstaltungen und Ausstellungen. Im Jahr 2017 wurde die Leitung des Instituts erstmals in gemeinsamer Beru- fung besetzt. Seither ist die Institutsleitung mit der neu eingerichteten Pro- fessur zur Erforschung der Geschichte und Wirkung des Holocaust an der Goethe-Universität Frankfurt/Main verbunden. Diese Professur wird allein durch das Land Hessen finanziert.
Das Land Hessen hat den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 20. Februar 33 2020 gebeten, das FBI zu begutachten und Empfehlungen zur künftigen Ent- wicklung des Instituts abzugeben. Der Wissenschaftsrat hat den Evaluati- onsausschuss gebeten, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzusetzen und das Begutachtungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte 2021 durchzufüh- ren. Eine Vorlage der Stellungnahme in der ersten Jahreshälfte 2022 wird angestrebt. Evaluation des Georg-Speyer-Hauses – Institut für Tumorbiologie und experi- mentelle Therapie (GSH), Frankfurt am Main Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff Das im Jahr 1904 gegründete Georg-Speyer-Haus (GSH) wird paritätisch vom Land Hessen und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert. Die Einrichtung wurde zuletzt im Jahr 2011 durch den Wissenschaftsrat eva- luiert. Im Anschluss daran wurde das GSH auf der Grundlage der damaligen Empfehlungen sowohl inhaltlich als auch strukturell neu ausgerichtet. Das GSH betreibt onkologisch ausgerichtete Forschung mit dem Ziel, die mo- lekularen und zellulären Grundlagen der Tumorentstehung zu verstehen. Ein besonderer Fokus des Instituts liegt auf der Analyse und Interaktion der verschiedenen Zelltypen im Tumorgewebe im sogenannten Tumormikromi- lieu. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist es ein vor- dringliches Anliegen des Instituts, neue therapeutische Konzepte und Stra- tegien für diverse Tumorerkrankungen zu entwickeln und an entsprechenden validen Tumormodellen zu testen. In Kooperation mit dem Universitären Centrum für Tumorerkrankungen (UCT) und dem LOEWE Zentrum für Zell- und Gentherapie (CGT) sowie als Mitglied des Deutschen Konsortiums für Translationale Krebsforschung (DKTK) soll der Transfer in frühe Patientenstudien ermöglicht werden. Zudem ist das GSH Partner im LOEWE Zentrum „Frankfurt Cancer Institut“ (FCI). Das Land Hessen hat den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 28. Januar 2021 gebeten, das GSH erneut zu begutachten und Empfehlungen zur künf- tigen Entwicklung des Instituts abzugeben. Der Wissenschaftsrat hat den Evaluationsausschuss gebeten, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzuset- zen und das Begutachtungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu beginnen. Eine Vorlage der Stellungnahme in der zweiten Jahreshälfte 2023 wird angestrebt.
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