Audit berufundfamilie - Reauditierung zur Weiterentwicklung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik - Landkreis Northeim

 
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Audit berufundfamilie - Reauditierung zur Weiterentwicklung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik - Landkreis Northeim
audit berufundfamilie
Reauditierung zur Weiterentwicklung einer familien- und
lebensphasenbewussten Personalpolitik

 8. Juli 2021
Audit berufundfamilie - Reauditierung zur Weiterentwicklung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik - Landkreis Northeim
Strategisches Managementinstrument

 …um Personalpolitik familien- und
  lebensphasenorientiert auszurichten
 …um gemeinsam passgenaue und
  bedarfsgerechte Maßnahmen zu erarbeiten

 „Mehr Lebensqualität. Mehr Attraktivität. Mehr
               Produktivität.“

 Landkreis Northeim   01.11.2019   Arbeitstitel   2
Audit berufundfamilie - Reauditierung zur Weiterentwicklung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik - Landkreis Northeim
audit berufundfamilie

 umfassende Beratung und Begleitung
 fundierte Analyse familienbezogener
  Arbeitszusammenhänge
 kontinuierliche Prozessoptimierung
 ergänzendes Fach- und Methodenwissen
 das renommierte audit-Zertifikat

 Landkreis Northeim   01.11.2019   Arbeitstitel   3
Gute Gründe…

… für den Landkreis                                  … für Mitarbeitende
 erhöhte Bindung, Motivation und                     eine von Respekt und
  Identifikation der Mitarbeitenden                    Wertschätzung geprägte
                                                       Unternehmenskultur
 gesteigerte Produktivität und
  Innovationskraft                                    lebensphasengerechte
                                                       Möglichkeiten der
 Steigerung der
                                                       Arbeitsorganisation
  Arbeitgeberattraktivität,
  Erleichterung der                                   transparente und verlässliche
  Personalgewinnung                                    Angebote zur besseren
                                                       Vereinbarkeit
 innovative Lösungsansätze zu
  Fachkräftemangel und                                eine zufriedenstellende Balance
  demografischer Entwicklung                           zwischen Beruf und Familie

    Landkreis Northeim   01.11.2019   Arbeitstitel                                       4
Nachhaltige Verankerung der familien- und
lebensphasenbewussten Personalpolitik

                   • Aktualisierung und Überprüfung bestehender
                     Maßnahmen und Kultur
Re-Auditierung     • Einschätzung des Durchdringungsgrads

                   • begleiteter Dialogtag mit den Mitarbeitenden und der
                     Landrätin
Dialogverfahren    • Einschätzung und Handlungsprogramm

                   • Umsetzung des Handlungsprogramms
                   • Überprüfung bestehender Maßnahmen und zukünftige
Projektgruppe        Ausrichtung

    Landkreis Northeim   01.11.2019   Arbeitstitel                          5
Die Projektgruppe

                                                         Landrätin

                          Gleichstellungs-
                                                                                    Personalrat
                            beauftragte

                                   Prozessmanagement                   Mitarbeitende und
                                            u.                           Leitungen aus
                                   Personalentwicklung               relevanten Bereichen

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Handlungsfelder

    Arbeitsbedingungen                Verankerung des Themas      Flankierende Maßnahmen

• Arbeitszeit                        • Information und            • Entgeltbestandteile und
• Arbeitsorganisation                  Kommunikation                geldwerte Leistungen
• Arbeitsort                         • Führung                    • Service für Familien
                                     • Personalentwicklung

• Mobiles Arbeiten                   • Führung in Teilzeit        • Eltern-Kind-Büro
• lebensphasenbewusstes              • Kontakthalteprogramm für   • Unterstützung bei Frage
  Gesundheitsmanagement                alle Beschäftigten in        rund ums Thema Pflege
• flexible Arbeitszeit und             Familienzeit                 (Senioren- und
  Urlaubsregelung                    • Intranet als                 Pflegestützpunkt)
• diverse Teilzeitmodelle              Informationsplattform      • Kitaportal
                                     • Ausbildung und
                                       Fortbildung in Teilzeit
                                     • paritätische Förderung
                                       von Führungskräften

   Landkreis Northeim   01.11.2019   Arbeitstitel                                             7
Zukünftige Maßnahmen

 systematische Abfrage der Arbeitszeitaufstockungs-
  und Reduzierungswünsche
 Fortführung der Vereinbarkeitsinformationen und –
  botschaften in geeigneten internen und externen
  Medien und in unterschiedlichen Formaten
 Ausbau des BGM-Angebotes für unterschiedliche
  Lebensphasen und die mögliche
  Mehrfachbelastung durch Beruf, Familie und Pflege

 Landkreis Northeim   01.11.2019   Arbeitstitel        8
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Landkreis Northeim   01.11.2019   Arbeitstitel      9
2.4 DV-mobile Arb

           Dienstvereinbarung für das Pilotprojekt
                       „mobile Arbeit“

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Inhalt

       Präambel.................................................................................................. 3
       1. Anträge............................................................................................... 3
       2. Stellungnahme der direkten Führungskraft ........................................ 4
       3. Technische Ausstattung ..................................................................... 4
       4. Vereinbarung innerhalb der jeweiligen Organisationseinheit.............. 5
       5. Kommunikation .................................................................................. 5
       6. Büroarbeitsplätze am Dienstort .......................................................... 6
       7. Arbeitszeit .......................................................................................... 6
       8. Kultur .................................................................................................. 6
       9. Haftung und Versicherungsschutz ..................................................... 6
       10. Verhalten beim mobilen Arbeiten ....................................................... 6
       11. Weitere Tipps und Fortbildungsangebote........................................... 7
       12. Beendigung ........................................................................................ 8
       13. Evaluation .......................................................................................... 8
       14. Schlussbestimmung ........................................................................... 8

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                                          Präambel
Mit der Ausweitung des mobilen Arbeitens wird den Mitarbeitenden ermöglicht, die Arbeit
flexibel zu gestalten. Damit leistet der Landkreis Northeim einen weiteren wesentlichen
Beitrag zur Personalgewinnung und –bindung. Die sukzessive Digitalisierung der Dienst-
leistungen des Landkreises ermöglicht es, Aufgaben nicht zwingend im Büro, sondern
auch außerhalb der Dienststelle erledigen zu können. Neben der Förderung der Verein-
barkeit von Familie und Beruf, können die Arbeitszufriedenheit und Motivation der Be-
schäftigten gesteigert (bspw. selbstbestimmteres Arbeiten sowie Zeit- und Wegstre-
ckenersparnis), dem demografischen Wandel begegnet sowie gesundheitlichen Ein-
schränkungen Rechnung getragen werden. Nicht zuletzt gelingt es, knappe Ressourcen
effizienter zu nutzen.

Mit dieser Dienstvereinbarung beschreitet der Landkreis Northeim Wege einer neuen Ar-
beitswelt. Ein gemeinsamer Lernprozess, der den Beschäftigten ein hohes Maß an Eigen-
verantwortung und Selbstständigkeit bietet. Den Führungskräften wird vor dem Hinter-
grund des „Führens auf Distanz“ eine neue Bedeutung beigemessen. Darüber hinaus soll
den Organisationseinheiten eine größtmögliche Flexibilität im Umgang mit dem mobilen
Arbeiten eingeräumt werden. In jedem Fall aber ist das mobile Arbeiten von gegenseiti-
gem Vertrauen und Akzeptanz aller Beschäftigten geprägt. Die Verwaltung des Landkrei-
ses Northeim und Personalrat vertrauen darauf, dass alle Beteiligten verantwortungsvoll
damit umgehen.

Diese Dienstvereinbarung gilt für die Pilotphase von einem Jahr. Gemeinsames Ziel ist es,
anhand einer Evaluationsphase spätestens zum 01.04.2022 eine unbefristete Dienstver-
einbarung zwischen der Dienststelle und dem Personalrat abzuschließen. Näheres regeln
die Schlussbestimmungen. Darüber hinaus wird angestrebt, das mobile Arbeiten auch in
der KAW einzuführen.

      1. Anträge

Anträge werden mit dem zur Verfügung gestellten Vordruck über die direkten Führungs-
kräfte an den FB 11 gestellt.

Ein Antrag setzt voraus:

a. Persönliche Eignung der antragstellenden Person:

      Insbesondere fachliche und selbstorganisatorische Kompetenzen sowie die Bereit-
      schaft, sich mit den techn. Gegebenheiten vertraut zu machen, um die volle Arbeits-
      leistung auch beim mobilen Arbeiten erbringen zu können. Ausgenommen sind Aus-
      zubildende und Praktikanten.

b. Der Arbeitsplatz ist langfristig für mobiles Arbeiten geeignet:

        Der Arbeitsplatz bietet ausreichend Tätigkeiten (entsprechend der beantragten
         Arbeitszeit), die ein ortsunabhängiges Arbeiten ermöglichen und

        die Digitalisierung (bspw. E-Akte) ist ausreichend umgesetzt oder

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        anhand von Zwischenlösungen können unter Berücksichtigung des Datenschut-
         zes Arbeitsabläufe auch beim mobilen Arbeiten sichergestellt werden (bspw.
         neue interne Workflows, Transportboxen für Papiervorgänge).
       Für mobiles Arbeiten eignen sich (derzeit) bspw. nicht die Arbeitsplätze in der Post-
       stelle, an der Information und Telefonzentrale, im Zulassungsbereich, o.ä.

c.    Mobiles Arbeiten ist grds. nicht zu 100 % gestattet. Die beantragte Arbeitszeit muss
      mit den organisatorischen Regelungen in der Organisationseinheit vereinbar sein. Ide-
      alerweise ergeben sich tageweise Wechsel (bspw. zwei Tage mobiles Arbeiten und
      drei Tage im Büro und/oder umgekehrt).

d. Eine ausreichende Internetverbindung am heimischen Arbeitsplatz (16 Mbit/s) ein-
   schließlich Flatrate und ein entsprechend dimensionierter Internet-Router werden von
   den Beschäftigten zur Verfügung gestellt.

e. Für das mobile Arbeiten werden von den Beschäftigten notwendige Rahmenbedin-
   gungen geschaffen, die ein ungestörtes Arbeiten ermöglichen und ausreichend Platz
   für Mobiliar und Informations- und Kommunikationsmittel bieten. Wird festgestellt, dass
   ein mobiles Arbeiten in der häuslichen Arbeitsstätte nur durch zusätzliche Investitionen
   möglich ist, entscheidet die Dienststelle (FB 11) über eine angemessene Kostenbetei-
   ligung.

f.    Es wird gewährleistet, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils
      geltenden Form eingehalten und Vorgänge nicht durch Dritte einsehbar sind.

g. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sind gewährleistet (bspw. ergonomischer Ar-
   beitsplatz s. Ziff. 10 oder im Intranet) und werden in Feedbackgesprächen zwischen
   Beschäftigten und Führungskräften bedarfsweise überprüft (bspw. auch Über- und Un-
   terforderung, nach der Arbeit abschalten und entspannen). Siehe hierzu auch Ziff. 8.
   Nach vorheriger Terminankündigung kann auf Initiative des Arbeitgebers, der Mitarbei-
   tenden oder einer Interessenvertretung eine vom Arbeitgeber beauftragte Person die
   Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Datenschutzes überprü-
   fen.

      2. Stellungnahme der direkten Führungskraft
Die direkten Führungskräfte stellen die persönliche Geeignetheit sowie die Eignung der
Arbeitsplätze im Rahmen einer Stellungnahme zu dem jeweiligen Antrag fest. Beschäftig-
ten mit familiären Gründen soll Vorrang eingeräumt werden (bspw. Kinderbetreuung, Pfle-
ge Angehöriger). Bei Unstimmigkeiten zwischen Beschäftigten und der direkten Führungs-
kraft wird der FB 11 hinzugezogen (Mitbestimmungstatbestände der Interessensvertretun-
gen bleiben hiervon unberührt, bspw. bei Ablehnung von Anträgen ist der PR zu beteili-
gen). Anschließend schließen der FB 11 und die antragstellende Person eine Einzelver-
einbarung (Nebenabrede zum Arbeitsvertrag oder öffentlich-rechtlicher Vertrag) ab.

      3. Technische Ausstattung
a. Folgende techn. Ausstattung (Einweisung im Umgang mit der Technik erfolgt im FB
   13) wird kostenfrei zur Verfügung gestellt:

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            Notebook inkl. Transporttasche (wechselt zwischen Arbeitsplätzen),

            Headset für die Telefonie (wechselt zwischen Arbeitsplätzen),

            jeweils für Büroarbeitsplatz und häusliche Arbeitsstätte: Dockingstation,

              Monitor in Standardgröße sowie Maus und Tastatur.

      Drucker und Scanner werden für das mobile Arbeiten an der häuslichen Arbeitsstätte
      grds. nicht zur Verfügung gestellt. Die dienstlichen Abläufe sind dahingehend zu opti-
      mieren und organisieren. Damit können gleichzeitig effiziente und effektive Arbeitsab-
      läufe erzielt werden.

b. Eine private Nutzung der zur Verfügung gestellten Geräte ist nicht gestattet.

c. Bei techn. Problemen oder Wartungen (u.a.) sind die Beschäftigten verpflichtet, unver-
   züglich Kontakt mit der IT aufzunehmen (IT-Hotline). Es wird die Bereitschaft voraus-
   gesetzt, soweit erforderlich, die techn. Geräte in die Räumlichkeiten des FB 13 zu brin-
   gen.

d. Die Telefonie erfolgt über ein softwaregestützes Telefon (Softphone):

            Sie erhält die Funktionalitäten der bekannten Schreibtisch-Telefone.

            Sämtliche Telefonie erfolgt über die Software. Damit ist eine telefonische Er-
             reichbarkeit sichergestellt und eine externe Rufumleitung der Diensttelefone nicht
             mehr erforderlich.

            Es erfolgt keine Erstattung dienstlich geführter Telefonate über priv. Telefonan-
             schlüsse.

            Schreibtischtelefone sind damit obsolet und werden abgebaut.

      4.     Vereinbarung innerhalb der jeweiligen Organisationseinheit

Die nähere Ausgestaltung des mobilen Arbeitens wird zwischen der direkten Führungs-
kraft und den Beschäftigten innerhalb der Organisationseinheit abgestimmt. Damit wird
das Ziel verfolgt, bestmögliche Synergieeffekte zu erreichen und eine größtmögliche Fle-
xibilität unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zu gewährleisten.
Die Flexibilität des mobilen Arbeitens muss sich an der Verpflichtung der Verwaltung zur
Dienstleistung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern orientieren. Alle Bediensteten sind
diesem Grundsatz verpflichtet. Eine gegenseitige Akzeptanz wird vorausgesetzt.

      5. Kommunikation
Die Führungskräfte sind verantwortlich für die Kommunikationskultur innerhalb der Or-
ganisationseinheit. Eine gegenseitige Vertrauensbasis und Akzeptanz zwischen den Mit-
arbeitenden wird geschaffen und eine gleichmäßige Verteilung der Servicedienstleistun-
gen zwischen den Beschäftigten sichergestellt.

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      6. Büroarbeitsplätze am Dienstort
Der Dienstort wird durch das mobile Arbeiten nicht verändert. Fahrtkosten zwischen der
häuslichen Arbeitsstätte und dem Dienstort werden nicht erstattet. Für mobil Arbeitende
stehen künftig definierte flexible Arbeitsplätze innerhalb der jeweiligen Organisationsein-
heit zur Verfügung. Diese Arbeitsplätze werden in der Kreisverwaltung bspw. mit elektrisch
höhenverstellbaren Schreibtischen ausgestattet und bieten auch die Möglichkeit für priva-
ten Stauraum. So können Synergieeffekte erzielt werden (bspw. Erzielung eines Kontin-
gents an Arbeitsplatz-Sharing mit weiteren mobil arbeitenden Beschäftigten, aber auch
bspw. Teilzeitbeschäftigten, Außendienstbeschäftigten usw.), um der Raumnot entgegen-
zuwirken.

      7. Arbeitszeit
Im Rahmen des mobilen Arbeitens wird die Arbeitszeit über das elektronische Zeiterfas-
sungssystem in Echtzeit erfasst. Pausen sind unbedingt einzuhalten (Gesundheits-
schutz!). Es gilt der jeweilige Arbeitszeitrahmen entsprechend der Dienstvereinbarung
über die Regelung der Arbeitszeit. Ausnahmsweise entstehende Mehrarbeitsstunden sind
grds. im Rahmen des mobilen Arbeitens auszugleichen sowie nach Rücksprache mit der
direkten Führungskraft.

      8. Kultur
Mobiles Arbeiten ist von gegenseitigem Vertrauen und eigenverantwortlichem Arbeiten
geprägt. Das Verantwortungsgefühl der Beschäftigten wird gestärkt, indem insbesondere
inhaltliche und zeitliche Zielvereinbarungen zwischen der direkten Führungskraft und den
Beschäftigten regelmäßig abgestimmt und evaluiert werden (siehe auch Ziff. 1 g.). Mindes-
tens halbjährlich wird festgestellt, ob die abgestimmten Ziele erreicht werden. Im Fall von
Unstimmigkeiten steht der FB 11 jederzeit zur Verfügung.

      9. Haftung und Versicherungsschutz
Im Fall von Beschädigung oder Diebstahl von kreiseigenen Arbeitsmitteln haften die Be-
schäftigten und ihre Familienangehörigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Es besteht Versicherungsschutz bei Arbeits- beziehungsweise Dienstunfällen nach den
gesetzlichen Bestimmungen.

      10. Verhalten beim mobilen Arbeiten
Für das mobile Arbeiten gilt:
 Die Anmeldung am PC erfolgt mit den gleichen Anmeldedaten wie im Büro.

 Nach der Anmeldung am PC muss die VPN-Verbindung zum Landkreis-Netzwerk her-
  gestellt werden, damit Sie Zugriff auf Ihre Anwendungen und Daten erhalten
  (xxx@vpn.landkreis-northeim.de).

 Ihre Anmeldedaten dürfen Dritten auf keinen Fall bekanntgegeben oder weitergegeben
  werden, da damit ein Zugriff auf das Kreisnetz möglich wäre.

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 Es sind sämtliche dienstliche Dokumente und Daten auf den Servern der Kreisverwal-
  tung zu speichern. Nur dort gespeicherte Daten werden gesichert und stehen auch
  nach technischem Defekt oder Verlust des Notebooks noch zur Verfügung.

 Der Versand von E-Mails über das globale Adressbuch innerhalb der Kreisverwaltung
  erfolgt auch beim mobilen Arbeiten sicher! Nachrichten mit personenbezogenen Daten
  zu externen Adressen sind sicher zu verschlüsseln (SPX-Verschlüsselung).

 Sperren Sie den PC grundsätzlich (Windowstaste + L), wenn Sie den Arbeitsplatz ver-
  lassen, damit Familienangehörigen und Dritten keine vertraulichen und personenbezo-
  genen Daten bekannt werden oder diese unbefugten Zugriff auf den PC erhalten.

 Die Nutzung von externen Speichermedien (USB-Stick und -Festplatte, SD-Karten, etc.)
  ist beim mobilen Arbeiten generell unterbunden und untersagt.

 Die Aufbewahrung der dienstlich zur Verfügung gestellten Hardware und evtl. benötigter
  dienstlicher Unterlagen erfolgt ausschließlich in den Diensträumen oder den dafür vor-
  gesehen Behältnissen am heimischen Arbeitsplatz.

 Im Übrigen gelten dieselben organisatorischen und datenschutzrechtlichen Vorschriften
  wie beim Arbeiten am Büroarbeitsplatz am Dienstort.

      11. Weitere Tipps und Fortbildungsangebote

Empfehlungen für einen ergonomischen Arbeitsplatz:

 Die Oberfläche der Arbeitsmittel ist idealerweise matt und hell.

 Die Blickrichtung am Schreibtisch und zum Monitor führt parallel zum Fenster bzw. zu
  Lichtquellen.

 Idealerweise stehen mehrere Lichtquellen, inkl. natürlichen Lichts zur Verfügung.

 Entsprechen Arbeitsbedingungen nicht den ergonomischen Standards (bspw.
  Notebook auf den Knien, unergonomisches Sitzmobiliar, wechselnde Lichtverhältnis-

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      se), kann dies u.a. zu Nacken- und Rückenproblemen und zur Überanstrengung der
      Augen führen. Lärmbelästigungen können die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit
      sowie Sprachverständigung beeinträchtigen.

Darüber hinaus werden im Intranet regelmäßig Tipps und Informationen (bspw. Fragen
und Antworten zum mobilen Arbeiten) rund um das Thema mobiles Arbeiten veröffentlicht.
Zudem können regelmäßig Angebote an Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte und
Führungskräfte genutzt werden.

      12. Beendigung

Eine Beendigung des mobilen Arbeitens wird rechtzeitig (mind. 4 Wochen vorher) gegen-
über der direkten Führungskraft und dem FB 11 angezeigt. Ebenso kann aus betrieblichen
Gründen die Beendigung des mobilen Arbeitens auf Veranlassung der direkten Führungs-
kraft über den FB 11 erfolgen. Mitbestimmungstatbestände des PR gelten entsprechend.
Die techn. Ausstattung ist unverzüglich abzugeben. Ein entsprechender Büroarbeitsplatz
am Dienstort wird zur Verfügung gestellt.

Im Fall eines Arbeitsplatzwechsels ist die Fortführung des mobilen Arbeitens mit der künf-
tigen direkten Führungskraft abzustimmen. Der FB 11 ist unverzüglich schrift-
lich/elektronisch über Veränderungen zu informieren.

      13. Evaluation

Es handelt sich um ein Pilotprojekt für eine langfristige Ausgestaltung einer Dienstverein-
barung zum mobilen Arbeiten. Eine Evaluation erfolgt nach einem Jahr. Unabhängig da-
von tauschen sich der FB 11, Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig
aus, um im Bedarfsfall kurzfristig Anpassungen vornehmen zu können.

      14. Schlussbestimmung

Sollten sich einzelne Regelungen dieser Dienstvereinbarung als unwirksam erweisen oder
nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
Die Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten gilt ab dem 01.11.2020 und setzt die Dienstver-
einbarung Telearbeit außer Kraft. Sie ist bis zum 31.03.2022 befristet. Die Pilotphase en-
det mit Ablauf des 31.12.2021. Im Rahmen der Evaluierungsphase wird eine Dienstver-
einbarung mit Inkrafttreten spätestens zum 01.04.2022 erstellt. Alternativ tritt die ausge-
setzte DV vom 08.03.2016 wieder in Kraft. Nebenabreden und öffentlich-rechtliche Verträ-
ge behalten für den vereinbarten Zeitraum ihre Gültigkeit. Im beiderseitigen Einvernehmen
kann eine sofortige Kündigung vereinbart werden.

Fachbereich 11                     Stand: 21.10.2020                            Seite 8 von 8
- Anlage 3 -

          Chu Olivares, Jakov Julio                      abgesagt
          Langheim, Florian                              15:30 Uhr
          Timm, Nicole                                   16:00 Uhr

   ______________________________________________________________

   Begrüßung und Einstieg (Ausschussvorsitzender, Herr Kelter)

        Begrüßung der Bewerber*innen
        Vorstellung der Anwesenden
        Erläuterungen zum geplanten Prozedere der persönlichen Vorstellungspräche
         - zeitlicher Rahmen von 30 Minuten, der je nach Gesprächsverlauf nicht
            zwingend eingehalten werden muss
         - Hinweis, dass der berufliche Werdegang als bekannt vorausgesetzt wer-
            den kann
         - Hinweis, dass die Fragen zum fachlichen Dialog von Frau Dr. Göbel,
            Fachbereichsleiterin 25 „Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen“,
            gestellt werden

1. Fragen zur Person (Ausschussvorsitzender, Herr Kelter)

   a. Was in Ihrem Lebenslauf hat Sie zu dem gemacht, was Sie heute sind? Was hat
      Sie bewogen, sich auf die ausgeschriebene Stelle beim Landkreis Northeim zu
      bewerben?

   b. Wie ist der Fachbereich „Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen“ organi-
      satorisch in die Kreisverwaltung eingegliedert?
Fachfragen (Frau Dr. Göbel)

2. Transporte von Nutztieren in Mitgliedstaaten oder Drittländer stehen derzeit in
   der öffentlichen Kritik.
   Wo sehen Sie tierschutzrechtliche Probleme, die auf einem solchen Transport
   auftreten können? Was können Sie als Amtstierarzt* bzw. Amtstierärztin* tun,
   um diese Probleme verhindern?
      -   Problemquellen
               o   Platzbedarf
               o   Lüftung
               o   Tränke
               o   Futter
               o   Fahrtzeiten /Pausenzeiten /geeignete Pausenstationen vorhanden?
               o   Sachkunde Fahrer
               o   Umgang Tiere
               o   Kontrollmöglichkeit nach Außengrenze EU nicht mehr gegeben
               o   Grundsätzliches Problem im öffentlichen Diskurs: Lieferung von Tieren in Länder mit niedrigem Tierschutz-
                   standard, z.B. Schächten
      -   Möglichkeiten der Vorbeugung:
               o   Transportplanung, Überprüfung LKW (Tränkesystem, Belüftungssystem, Platz, Zustand), Überprüfung der
                   geplanten Route (Fahrt- und Pausenzeiten, Temperatur, Plausibilität)
      -   Recht:
               o   VO EU 1/2005,
               o   Handbuch Tiertiertransporte

3. Sie überprüfen eine Schweinehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten. Wel-
   ches sind die wesentlichen rechtlichen Grundlagen, in denen die tierschutz-
   rechtlichen Anforderungen an eine Schweinehaltung festgelegt werden? Kön-
   nen Sie drei aktuelle Punkte nennen, in denen die tierschutzrechtlichen Anfor-
   derungen an Schweinehaltungen verändert wurden oder zeitnah verändert
   werden sollen?
      -   Recht:
               o   Tierschutzgesetz,
               o   Tierschutznutztierhaltungsverordnung
      -   Haltungsänderungen:
               o   Verbot Betäubungslose Kastration
               o   Strengere Anforderungen an Beschäftigungsmaterial (organisches und faserreiches Material, Wühlbedürf-
                   nis)
               o   Reduktion der Zeiträume, in denen Sauen in Kastenständen gehalten werden dürfen
               o   Prüfung der Notwendigkeit des Schwänzekürzens wurde verstärkt
               o   Gruppenhaltung Sauen vorgeschrieben
4. Sie erhalten einen Anruf des Untersuchungslabors. Bei der Untersuchung
      einer Probe eines Handkäses wurde Listeria monocytogenes festgestellt, in
      der untersuchten Probe wurde der Grenzwert noch vor Ende des Mindest-
      haltbarkeitsdatums überschritten. Der Hersteller des betroffenen Käses hat
      seinen Betriebssitz in Ihrem Landkreis. Wie gehen Sie vor?
       (Zoonoseerreger, für Gesunde meist harmlos, gefährlich für Schwangere oder Personen mit reduziertem Immunsystem)
       Lebensmittelsicherheitskriterien:
                o     In Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der Haltbarkeitsdauer: Grenzwert 100 KbE/g
                o     Bevor das Lebensmittel die unmittelbare Kontrolle des Lebensmittelunternehmers, der es hergestellt hat,
                      verlassen hat: In 25 g nicht nachweisbar.
       Bei Grenzwertüberschreitung: nicht sicheres Lebensmittel! Die gesamte Charge ist aus dem Verkehr zu nehmen,
       Mögliches Vorgehen:
                o     Sofort Kontakt zum Hersteller aufnehmen, Information über Sachstand, Abgabe des betroffenen Handkäse
                      mündlich untersagen und sofortige Betriebskontrolle ankündigen und um Vorbereitung der Dokumente bit-
                      ten
                o     Unverzüglich Vor-Ort-Kontrolle: Betriebsprüfung inklusive Probenahme (Käseproben und Umgebungstup-
                      fer), Suche nach möglichen Eintragsquellen (Milch bereits infiziert? Bearbeitung? Reiferaum?), Eigenkon-
                      trolluntersuchungen einsehen
                o     Erste Fehlersuche im gemeinsamen Gespräch mit Hersteller, Mitarbeitern….
                o     Rückverfolgung des Produkts:
                                Sind noch Ausgansprodukte da? Probenahme!
                                Ist Endprodukt noch da? Lieferstopp!
                                Ist Endprodukt bereits verkauft? Warenrückruf und ggf. Schnellwarnung einleiten, Lieferlisten ko-
                                 pieren
                o     Langfristig zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle: ggf. Hygienekonzept des Betriebs anpassen, z.B. Eigen-
                      kontrolluntersuchungen intensivieren, Personalhygiene verbessern, Abläufe und Wasserflächen beseiti-
                      gen…

5. Besteht Ihrerseits die Bereitschaft, Tätigkeiten auch außerhalb der üblichen
   Dienstzeiten und Rufbereitschaft an Wochenenden zu übernehmen?

6. Besteht Ihrerseits die Bereitschaft, Kollegen* bzw. Kolleginnen* in anderen
   Fachgebieten zu unterstützen? Kleiner Fachbereich, jeder muss jeden mal vertreten oder in
   Krisenzeiten aushelfen!
7. Haben Sie Erfahrungen mit konfliktbehafteten Gesprächen, da es im Rahmen der
   amtstierärztlichen Tätigkeiten regelmäßig auch zu Konfliktgesprächen kommen
   kann? Nennen Sie gern ein Beispiel

   Abschluss (Verwaltung, Herr Müller)

   Zu welchem Zeitpunkt wäre Ihnen eine Arbeitsaufnahme frühestens möglich (ggf. zu
   beachtende Kündigungsfristen)?

   Es handelt sich um eine (nach Eintritt der Rechtskraft des Nachtrags) unbefristet zu
   besetzende Stelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stun-
   den sowie um eine unbefristet zu besetzende Vollzeitstelle. In welchem Arbeitszeit-
   umfang würden Sie für diese Stellen zur Verfügung stehen (Teilzeit-/ Vollzeit-
   wunsch)?

   Haben Sie noch Fragen an uns?

   Hat noch jemand eine Frage an die Bewerberin?

   Verabschiedung (Ausschussvorsitzender, Herr Kelter)
       Mitteilung, dass der Personalausschuss heute eine Empfehlung zur Stellenbe-
        setzung aussprechen wird, über die in der Sitzung des Kreisausschusses
        am 12.07.2021 beschlossen wird. Eine Mitteilung über die Auswahlentschei-
        dung erfolgt danach zeitnah.
       Dank und Verabschiedung.
- Anlage 4 -

          Dr. med. Utermöhlen, Rita                       16:45 Uhr
          Buschatzky, Andrea                              17:15 Uhr

   ______________________________________________________________

   Begrüßung und Einstieg (Ausschussvorsitzender, Herr Kelter)

        Begrüßung der Bewerberin
        Vorstellung der Anwesenden
        Erläuterungen zum geplanten Prozedere der persönlichen Vorstellungspräche
         - zeitlicher Rahmen von 30 Minuten, der je nach Gesprächsverlauf nicht
            zwingend eingehalten werden muss
         - Hinweis, dass der berufliche Werdegang als bekannt vorausgesetzt wer-
            den kann
         - Hinweis, dass die Fragen zum fachlichen Dialog von Frau Dr. Pabst, Fach-
            bereichsleiterin 16 „Gesundheitsdienste“, gestellt werden

1. Fragen zur Person (Ausschussvorsitzender, Herr Kelter)

   a. Was in Ihrem Lebenslauf hat Sie zu dem gemacht, was Sie heute sind? Was hat
      Sie bewogen, sich auf die ausgeschriebene Stelle beim Landkreis Northeim zu
      bewerben?

   b. Wie sind die Gesundheitsdienste organisatorisch in die Kreisverwaltung einge-
      gliedert?

   Fachfragen (Frau Dr. Pabst)

2. Welche Aufgaben des Gesundheitsamtes kennen Sie?
3. Was wissen Sie über das Infektionsschutzgesetz?

 4. Welche Erfahrungen haben Sie bezüglich „Corona-Management“?

 5. Bitte schildern Sie wichtige Gründe, die für die Durchführung von Schutzimpfungen
    sprechen. Sind Sie bereit, Impfberatungen gemäß der STIKO-Empfehlungen durch-
    zuführen? Wie ist Ihre Meinung zum Thema „Impfverweigerer

 6. Welche Berufserfahrungen haben Sie in der Durchführung medizinischer Begutach-
    tungen?

 7. Wie beurteilen Sie Ihre Fähigkeit, sich schriftlich auszudrücken?

 8. Die Tätigkeit im Gesundheitsamt unterscheidet sich von ärztlichen Tätigkeiten in
    anderen Gebieten, die Berücksichtigung vorgegebener Gesetzesgrundlagen ist dabei
    sehr wichtig. Wie beurteilen Sie Ihre Fähigkeit, Gesetzestexte zu erarbeiten und an-
    zuwenden? Mit welchem Gesetz haben Sie sich schon mal intensiver auseinander
    gesetzt?

 9. Haben Sie Erfahrungen mit der Untersuchung von Kindern? Können Sie sich vorstel-
    len, einen wesentlichen Einsatzschwerpunkt im Bereich Kinderuntersuchungen zu
    haben?

10. Wie beurteilen Sie Ihre Fähigkeit der PC-Nutzung und sich in neue Programme
    einzuarbeiten? Welche Programme können Sie anwenden?
11. Wie beurteilen Sie Ihre Teamfähigkeit?

12. Sie führen ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und haben den Eindruck, dass er
    dabei ist, eine falsche Entscheidung zu treffen. Wie reagieren Sie?

    Gleichstellungsrelevante Frage (Verwaltung, Herr Müller)

    Welche Angebote der Gesundheitsdienste richten sich vor allem/ speziell an Frauen?
    Gesundheitliche Beratung für Prostituierte, Hebammenaufsicht, Hilfe für Schwangere, Schwanger-
    schaftskonfliktberatung

    Abschluss (Verwaltung, Herr Müller)

    Zu welchem Zeitpunkt wäre Ihnen eine Arbeitsaufnahme frühestens möglich (ggf. zu
    beachtende Kündigungsfristen)?

    Es handelt sich um eine befristete auf zwei Jahre zu besetzende Stelle mit einer re-
    gelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden sowie um eine auf ein Jahr
    befristete zu besetzende Vollzeitstelle. In welchem Arbeitszeitumfang würden Sie für
    diese Stellen zur Verfügung stehen (Teilzeit-/ Vollzeitwunsch)?

    Haben Sie noch Fragen an uns?
Hat noch jemand eine Frage an die Bewerberin?

Verabschiedung (Ausschussvorsitzender, Herr Kelter)
    Mitteilung, dass der Personalausschuss heute eine Empfehlung zur Stellenbe-
     setzung aussprechen wird, über die in der Sitzung des Kreisausschusses
     am 12.07.2021 beschlossen wird. Eine Mitteilung über die Auswahlentschei-
     dung erfolgt danach zeitnah.
    Dank und Verabschiedung.
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