Außenwirtschaftsnews - Juni 2021 - Die Themen dieser Ausgabe: Landesvertretung der ...

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Außenwirtschaftsnews - Juni 2021 - Die Themen dieser Ausgabe: Landesvertretung der ...
Außenwirtschaftsnews – Juni 2021

Die Themen dieser Ausgabe:

Außenwirtschaftsnews
▪   Corona-Regelungen – Melde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Niedersachsen
▪   Dänemark – Pflicht zur Mitführung eines Testplans
▪   Deutschland – Zoll warnt vor Betrug mit gefälschten E-Mails
▪   EU – Einführung eines europaweiten Impfzertifikats
▪   EU – EUROPE DIRECT-Zentren in Niedersachsen
▪   EU – EU – Änderungen beim innergemeinschaftlichen Versandhandel
▪   Schweiz – Rahmenabkommen gescheitert

Veranstaltungen
▪   Webinar „Forum UK – Schulterschluss nach dem Brexit“
▪   Online-Veranstaltung „Expertentalk Japan“

Kooperationsgesuche ausländischer Unternehmen
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Außenwirtschaftsnews
Corona-Regelungen – Melde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Niedersachsen
Die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung         ▪ Personen, die nicht auf dem Luftweg aus ei-
wurde aufgehoben. Seit 22. Mai 2021 gilt nun aus-      nem Risikogebiet einreisen, welches nicht als
schließlich die Coronavirus-Einreiseverordnung         Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ein-
des Bundes. Sie regelt bundeseinheitlich die An-       gestuft ist, müssen spätestens 48 Stunden
melde-, Test- und Quarantänepflichten sowie das        nach Einreise über einen Test-, Genesenen-
Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.        oder Impfnachweis verfügen.

Die Regeln unterscheiden danach, ob die Einreise     Ausnahmen von Quarantäne- und Nachweispflicht
aus einem Risikogebiet, einem Hochinzidenzge-        bestehen z.B. bei
biet oder einem Virusvariantengebiet erfolgt. Die    ▪ Durchreisen durch ein Risikogebiet ohne Zwi-
aktuelle Einstufung der jeweiligen Länder finden         schenaufenthalt,
Sie auf der Internetseite des RKI. Unterschieden     ▪ Einreisen als Transportpersonal. Das gilt nicht
wird auch danach, ob eine Einreise per Flugzeug          bei Einreisen aus Virusvariantengebieten,
oder anderweitig erfolgt.                            ▪ Aufenthalt im Rahmen des Grenzverkehrs von
                                                         weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet
Im Wesentlichen gelten folgende Regelungen:              oder bei Einreisen nach Deutschland bis zu 24
▪ Personen, die nach Deutschland einreisen und           Stunden,
   sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letz-   ▪ Grenzpendlern oder Grenzgängern.
   ten zehn Tagen vor Einreise in einem Risiko-
   gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet,      Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen
   sich unverzüglich nach Einreise abzusondern.      außerdem u.a. für
▪ Die Absonderung hat für eine Dauer von zehn        ▪ Personen, die über einen Testnachweis verfü-
   Tagen zu erfolgen. Sie endet vorzeitig, wenn         gen und sich für bis zu fünf Tage zwingend not-
   der zuständigen Behörde ein Genesenen-               wendig und unaufschiebbar beruflich veran-
   nachweis, der Impfnachweis oder ein Test-            lasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben
   nachweis übermittelt wird.                           oder nach Deutschland einreisen,
▪ Nach Aufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann       ▪ Personen, die über einen Testnachweis verfü-
   die Absonderung frühestens nach fünf Tagen           gen und zum Zwecke einer mindestens drei-
   durch Testung beendet werden.                        wöchigen Arbeitsaufnahme einreisen, wenn u.
▪ Bei Einreise aus Virusvariantengebieten be-           a. das Verlassen der Unterbringung nur zur
   trägt die Dauer der Absonderung in jedem Fall        Ausübung ihrer Tätigkeit erfolgt,
   14 Tage.                                          ▪ Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, wenn
▪ Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und              sie unmittelbar vor Rückreise ein Test mit ne-
   aus Virusvariantengebieten sowie Personen,           gativem Ergebnis durchgeführt haben und am
   die auf dem Luftweg einreisen (letztere unab-        Urlaubsort u.a. besondere epidemiologische
   hängig von der Situation im Abflugland) müs-         Vorkehrungen getroffen wurden.
   sen (alternativ) über einen Test-, Genesenen-
   oder Impfnachweis verfügen. Bei Einreisen
   aus Virusvariantengebieten müssen Gene-
   sene und Geimpfte in jedem Fall auch über ei-
   nen Testnachweis verfügen.
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Dänemark – Pflicht zur Mitführung eines Testplans
Wer als Arbeitgeber Mitarbeiter nach Dänemark                 Weitere Informationen und einen Muster-Testplan
entsendet oder als Selbständiger in Dänemark tä-              in deutscher Sprache finden Sie hier.
tig wird, muss im Rahmen der Corona-Prävention
eventuell einen PCR-Test für seine Mitarbeiter                Quelle: Handwerkskammer Schleswig-Holstein
bzw. für sich selbst organisieren. Unabhängig da-
von, ob der Test verpflichtend ist, muss am Arbeits-
ort in jedem Fall ein Testplan mitgeführt werden.

Deutschland – Zoll warnt vor Betrug mit gefälschten E-Mails
Beim Zoll melden sich vermehrt Personen, die          Die Zollbehörden           bitten daher bei Verdacht, dass
Zahlungsaufforderungen erhal-                                                    mit einem Bescheid einer Zoll-
ten haben, die angeblich von                                                     behörde etwas nicht stimmen
Zollbehörden stammen sollen.                                                     könnte, unbedingt Kontakt mit
                                                                                 dem Zoll aufzunehmen.
Zuweilen wird in diesen Schrei-
ben mit Strafverfahren, Inhaftie-                                                 Weitere Informationen finden
rung oder Beschlagnahme von                                                       Sie hier.
Paketsendungen gedroht. Oft-                    © stock.adobe.com

mals werden hohe Steuerzahlungen gefordert                            Quelle: www.zoll.de
und bei umgehender Begleichung eines geringe-
ren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht
gestellt. Bei solchen Bescheiden handelt es sich
immer um Fälschungen!

EU – Einführung eines europaweiten COVID-Zertifikats
EU-Kommission, Rat und Europaparlament haben                     Für die Ausstellung sind die nationalen Behörden
sich auf die Einführung eines europaweiten Impf-                 zuständig. Das können Krankenhäuser, Testzen-
zertifikats geeinigt. Dadurch soll das Reisen inner-             tren oder Gesundheitsbehörden sein. Die digitale
halb der EU erleichtert werden. Für                                              Version kann auf einem mobilen
Covid-19-Geimpfte,       -Genesene                                               Gerät gespeichert werden. Man
oder -negativ Getestete sollen zu-                                               kann auch eine Papierfassung an-
sätzliche Beschränkungen wie                                                     fordern. Beide Versionen weisen ei-
etwa Quarantäne entfallen.                                                       nen QR-Code mit zentralen Infor-
                                                                                 mationen sowie ein digitales
Für den Fall, dass neue Corona-                                                  Echtheitssiegel auf.
Mutationen auftauchen, haben sich
die Mitgliedstaaten das Recht vor-                                               Geplant ist die Bereitstellung des
                                                  © stock.adobe.com
behalten, wieder verschärfte Maßnahmen                                 elektronischen Covid-Zertifikats bis spätes-
einzuführen. Das soll allerdings nur im Aus-                           tens zum 30. Juni 2021.
nahmefall gelten, zudem müssen diese mindes-
tens 48 Stunden zuvor angekündigt werden.                        Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks
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EU – EUROPE DIRECT-Zentren in Niedersachsen
Die Europäische Kommission fördert in der nächs-              Weitere Informationen über die Angebote der ein-
ten Förderperiode (2021-2025), beginnend ab dem               zelnen EUROPE DIRECT-Zentren in Niedersach-
01. Mai 2021, fünf EUROPE DIRECT-Zentren in                   sen finden Sie hier:
Niedersachsen.                                                ▪ EUROPE DIRECT Hannover:
                                                                  https://www.eiz-niedersachsen.de/
Die Zentren fungieren als Kontaktstellen vor Ort              ▪ EUROPE DIRECT Leer:
und bieten den Bürger*innen Informationen über                    https://www.vhs-leer.de/ed/
Aufgaben und Organe der EU sowie zu allen euro-               ▪ EUROPE DIRECT Lüneburg:
papolitischen Themen. Sie organisieren Informati-                 https://www.europedirect-lueneburg.eu
onsveranstaltungen, Vorträge und Diskussionen                 ▪ EUROPE DIRECT Kreis Oldenburg:
und vertreten Europa auf Messen und Ausstellun-                   https://www.europedirect-oldenburg.de/
gen. In den EUROPE DIRECT-Zentren erhalten                    ▪ EUROPE DIRECT Osnabrück:
die Bürger*innen Informationsmaterial zu verschie-                https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthe-
denen Themen. Alle Angebote sind kostenlos.                       men/europabuero

                                                              Quelle: EIZ Niedersachsen

EU – Änderungen beim innergemeinschaftlichen Versandhandel
Ab dem 1. Juli 2021 wird es Änderungen beim in-                  Ab dem 1. Juli 2021 wird zudem das One-Stop-
nergemeinschaftlichen Versandhandel, der dann                    Shop-Verfahren (OSS) erweitert. Mit dem OSS
innergemeinschaftlicher Fernverkauf heißen wird,                 kann der Unternehmer die Umsatzsteuer für
geben.                                                                              ▪    Warenlieferungen
                                                                                    ▪    sonstige Leistungen und
Um die Abwicklung der Umsatz-                                                       ▪    bestimmte elektronische
steuer zu vereinfachen, wird                                                        Dienstleistungen
eine europaweit einheitliche Lie-                                                   an Nicht-Unternehmer in ande-
ferschwelle      (Umsatzgrenze)                                                     ren EU-Mitgliedstaaten über ein
von 10.000 Euro eingeführt.                                                         zentrales Online-Portal beim
Das bedeutet nicht, dass die                                                        Bundeszentralamt für Steuern
Lieferschwelle in jedem Land                                                        (BZSt) anmelden und bezahlen.
gleich ist, sondern es gibt einen                    © stock.adobe.com              Einzelne Umsatzsteuermeldun-
europaweiten Grenzwert nach dessen Errei-                                gen in den jeweiligen Ländern würden da-
chung es notwendig wird, sich in allen Ländern zu                mit weitgehend entfallen.
registrieren, in die verkauft wird. Diese Grenze ist
auf die Summe aller Umsätze des Unternehmers                     Nähere Informationen zum Verfahren werden auf
aus innergemeinschaftlichen Fernverkäufen anzu-                  der Internet-Seite des BZSt zur Verfügung gestellt.
wenden. Darüber hinaus sind auch elektronische
Leistungen, die für nichtunternehmerische Zwecke                 Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks
in einem anderen EU-Staat erbracht werden, bei
der Ermittlung dieser Umsatzgrenze einzubezie-
hen.
Schweiz – Rahmenabkommen gescheitert
Die Schweiz hat die Gespräche über ein Rahmen-       Nichteinhaltung ihrer sozialen Mindestverpflichtun-
abkommen mit der EU einseitig für beendet erklärt.   gen verurteilt wurden.

Das Rahmenabkommen sollte die Beziehungen            Durch das Scheitern des Rahmenabkommens
zwischen der EU und der                                                können diese in Aussicht ge-
Schweiz neu regeln und den ge-                                         stellten Erleichterungen nun
genseitigen Marktzugang ein-                                           nicht umgesetzt werden.
heitlicher gestalten. Die sog.
flankierenden Maßnahmen, die                                            Der Status Quo bleibt also
dem Schutz des Schweizer                                                zunächst bestehen. Für die
Lohnniveaus dienen, sollten teil-                                       Dienstleistungserbringung in
weise erleichtert werden. So                                            der Schweiz ändert sich vor-
sollte die Verpflichtung, sich                                          erst nichts. Die Zusammen-
mindestens acht Tage vor einer                                          arbeit zwischen der EU und
Dienstleistungserbringung in der Schweiz anzu-       der Schweiz dürfte jedoch langfristig erschwert
melden, auf vier Tage verkürzt werden. Ebenso        werden.
war angedacht, dass die Kautionspflicht nur noch
für Unternehmen gelten sollte, die bereits wegen     Quelle: Germany Trade & Invest (GTAI)
Veranstaltungshinweise
Webinar „Forum UK – Schulterschluss nach dem Brexit“
Termin:                9. Juni 2021               ▪       Wie steht das Vereinigte Königreich nach dem
                       14:00 – 16:00 Uhr                  Brexit und der Pandemie da?
                                                  ▪       Welche Standortvorteile und Vergünstigungen
Beschreibung: Das „Forum UK“, das der Export-             bietet das UK?
Manager gemeinsam mit der Santander Consumer      ▪       Was ist im Handel und in der Logistik zu be-
Bank AG digital ausrichtet, widmet sich den wirt-         achten?
schaftlichen Aussichten und rechtlichen Rahmen-   ▪       Wie nutzen deutsche Unternehmer Geschäfts-
bedingungen in Großbritannien, den Marktchancen           möglichkeiten im UK nach dem Brexit?
für deutsche Unternehmen sowie den Finanzie-      ▪       Welche Möglichkeiten der Finanzierung bieten
rungsmöglichkeiten nach dem Brexit.                       sich vor Ort?

Folgende Themen werden behandelt:                     Die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Weitere Infor-
                                                      mationen und die Anmeldeseite finden Sie hier.

Online-Veranstaltung „Expertentalk Japan“
Termin:              07. Juli 2021                    ▪   Aktuelle Entwicklungen in Japan – Chancen
                     10:00 – 11:00 Uhr                    und Herausforderungen für niedersächsische
                                                          Unternehmen in Japan, Marcus Schürmann,
Beschreibung: Die Corona-Pandemie beeinträch-             Geschäftsführer AHK Japan, Delegierter der
tigt weiterhin spürbar Japans Wirtschaftsaktivitä-        Deutschen Wirtschaft in Japan
ten. Der Wachstumsoptimismus in Japans Wirt-          ▪   Unterstützungen für niedersächsische Unter-
schaft nimmt derzeit aber wieder leicht zu und bie-       nehmen von Seiten Japans, Chihiro Tamura,
tet nicht zuletzt deshalb neue Möglichkeiten für          stellvertretende Direktorin der „Invest Japan“-
deutsche Unternehmen, auch wenn die Auswirkun-            Abteilung in Tokyo bei JETRO
gen der Corona-Pandemie noch längere Zeit zu          ▪   Diskussion
sehen sein werden.
                                                      Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Zu einem Austausch über aktuelle Entwicklungen        Anmeldungen sind bis zum 30. Juni 2021 möglich
und Geschäftschancen von niedersächsischen Un-
ternehmen auf dem japanischen Markt lädt das          Die Einladung mit dem Anmeldebogen finden Sie
Niedersächsische Wirtschaftsministerium zu einer      hier.
Webveranstaltung ein.
                                                      Infos:
Programm                                              Kathrin Wolf, 0511 / 120 5575,
▪ Begrüßung: Makoto Sekikawa, Repräsentant            kathrin.wolf@mw.niedersachsen.de
   des Landes Niedersachsen in Japan
Kooperationsgesuche
Zulieferer von Industrieofenzellen für die Le-           alle diese Kooperationsformen werden langfristige
bensmittelindustrie gesucht                              Vereinbarungen angestrebt. Es sind exklusive oder
(CP BRFR20210407001)                                     nicht-exklusive Vereinbarungen möglich.
Ein französisches Unternehmen ist auf die Kon-
zeption von automatischen Fertigungslinien für in-       Tschechischer Hersteller von modularen Re-
dustrielle Bäckereien spezialisiert. Es sucht einen      galsystemen für Transporter sucht Vertreter
Fertigungspartner, um Backofenzellen nach fran-          (CP BOCZ20210415001)
zösischen Spezifikationen zu produzieren. Der            Das tschechische Unternehmen hat eigene Alumi-
Partner sollte auf Schweiß- und Bearbeitungsver-         nium-Regalsysteme und -Regale für verschiedene
fahren spezialisiert sein. Es wird ein Zuliefervertrag   Transporter entwickelt und produziert, die sich an
für eine langfristige Partnerschaft gesucht.             die Bedürfnisse der Kunden anpassen lassen. Das
                                                         Unternehmen sucht nach Vertretern in Europa mit
Seewasser-Wärmetauscher für Marineanwen-                 Montage- und Servicekapazitäten. Die Partner er-
dungen an Bord von Schiffen gesucht                      halten einen eigenen Online-Konfigurator für eine
(CP BRFR20210406001)                                     reibungslose Erstellung der maßgeschneiderten
Ein französisches Unternehmen hat sich auf den           Lösungen. Das Unternehmen sucht Vertreter, die
Vertrieb von gebürsteten Plattenwärmetauschern           in der Lage sind, einen Kundenstamm für die Pro-
spezialisiert und plant aktuell sein Angebot zu er-      dukte zu entwickeln und die einzelnen Projekte auf
weitern. Es sucht einen Hersteller von zuverlässi-       einem Online-Konfigurator zu konfigurieren, Instal-
gen, kompakten und leichten Wärmetauschern für           lationen vorzunehmen und Service zu leisten.
den maritimen Bereich an Bord zur direkten Nut-
zung von Seewasser zur Kühlung. Die Wärmetau-            Workflow-Software für kleine Bauunternehmen
scher sollten CE-gekennzeichnet und für den ma-          – Handelsvertretung gesucht
ritimen Einsatz zugelassen sein. Es wird eine Ver-       (CP BOCZ20210215002)
triebsdienstleistungsvereinbarung mit einem Her-         Ein tschechisches Unternehmen hat ein Software-
steller solcher Produkte, vorzugsweise mit Sitz in       Tool für die Digitalisierung von Prozessen in klei-
Europa, gesucht.                                         nen Bauunternehmen und verwandten Gewerken
                                                         wie Elektriker, Heizungsbauer, Dachdecker usw.
Innovatives Werkzeug für die Entfernung von              entwickelt. Das Workflow-System ermöglicht die
Baumstümpfen – Vertrieb und Joint Venture                Verwaltung und Inventarisierung der Projekte, die
gesucht (CP BOCZ20210401001)                             von den Arbeitern ausgeführt werden, unabhängig
Eine tschechische Universität hat ein innovatives        vom Ort der Projektausführung. Das Unternehmen
Anbaugerät für die Entfernung von Baumstümpfen           sucht nach Agenten für die Förderung und den Ver-
entwickelt. Das Forschungsteam der Universität           trieb im Rahmen von Handelsvertreterverträgen.
entwickelte einen Prototyp um Baumstümpfe scho-
nend zu ernten, während die Humusoberfläche des          Dienstleistungen für Zivil- und Industriebau an-
Bodens nur minimal gestört wird. Nach dem Trock-         geboten (CP BOAL20210316001)
nungs- und Zerkleinerungsprozess kann das Hack-          Ein albanisches Bauunternehmen bietet speziali-
gut als erneuerbare Energiequelle genutzt werden.        sierte Dienstleistungen wie Projektmanagement,
Die Universität bietet den Vertrieb des Gerätes an.      Planung und Umsetzung von Arbeiten für Zivil- und
Darüber hinaus sucht sie einen Partner zur Grün-         Industriebau an. Es sucht nach Partnern im Rah-
dung eines Joint Ventures für eine gemeinsame            men von Outsourcing-Vereinbarungen.
Produktion dieses innovativen Anbaugerätes. Inte-
ressierte Lizenznehmer können den Rodungskopf
in ihrem Gebiet produzieren und vertreiben. Für
Kippaufbauten, Anhänger und Sattelauflieger
für LKW zum Vertrieb angeboten
(CP BOSK20210419001)
Ein slowakisches Unternehmen, gegründet 1993,
stellt Kippaufbauten, Anhänger und Sattelauflieger
für LKW her. Es sucht Partner für eine Zusammen-
arbeit über einen Vertriebsdienstleistungsvertrag.

Kühlraum-Installateure für Hersteller von Pa-
neelen, Kühlräumen und Kühltüren gesucht
(CP BOHR20210305001)
Ein kroatischer Hersteller mit über 35 Jahren Er-
fahrung in der Produktion von Paneelen, Kühlräu-
men und Kühltüren sucht Kühlraum-Installateure,
die als Vertriebspartner für die Kühlräume in ihren
Ländern fungieren.

Kontakt:
Enterprise Europe Network (EEN) Niedersachsen
Nils Benne
Tel.: 0511 30031-367
nils.benne@nbank.de
Impressum
Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen
Dr. Eva Schmoly
- Referentin für Innovation und Außenwirtschaft -
Ferdinandstr. 3, 30175 Hannover
Tel.: 0511/3 80 87-19
Fax: 0511/3 80 87-22
E-Mail: schmoly@handwerk-LHN.de

- Wir weisen darauf hin, dass alle vorliegenden Informationen nach bestem Wissen aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen und In-
formationen zusammengestellt wurden. Dennoch besteht kein Haftungsanspruch für etwaige Fehler oder kurzfristige Änderungen.-

Ansprechpartner/innen in den niedersächsischen Handwerkskammern:

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Kilian Böse
Tel.: 04131/712-174
E-Mail: boese@hwk-bls.de

Handwerkskammer Hannover
Dr. Matthias Lankau
Tel.: 0511/34859-64
E-Mail: lankau@hwk-hannover.de

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Patrick Blum
Tel.: 05121/162-172
E-Mail: patrick.blum@hwk-hildesheim.de

Handwerkskammer Oldenburg
Joachim Hagedorn
Tel.: 0441/232-236
E-Mail: hagedorn@hwk-oldenburg.de

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Heike Leyer
Tel.: 0541/6929-940
E-Mail: h.leyer@hwk-osnabrueck.de

Handwerkskammer für Ostfriesland
Helge Valentien
Tel.: 04941/1797-54
E-Mail: h.valentien@hwk-aurich.de
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