ANALYSE & BERATUNG: TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG - RISIKOVORSORGE FÜR UNTERNEHMER-FAMILIEN - IFW ...

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ANALYSE & BERATUNG: Testamentsvollstreckung
– Risikovorsorge für Unternehmer-Familien
Nach den Prognosen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn stehen in der Zeit von 2018 bis
2020 etwa 150 000 Unternehmen zur Übergabe an. Die Vermögensnachfolgeregelung im Sinne des
Verstorbenen gelingt häufig nicht – die Nachlassregelung führt oft zu heftigem Familienstreit.
Karl A. Niggemann, Geschäftsführer Institut für Wirtschaftsberatung, Niggemann & Partner GmbH, Meinerzhagen; Prof.
Dr. Burkhard Bamberger, ISM International School of Management GmbH, Dortmund

            KO M PA KT
         z Der Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des
            Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird.
         z Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der La-
            ge sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten.
         z Derartige Situationen ergeben sich, weil z. B. Unerfahrene oder Minderjährige Erben sind.

         z Testamentsvollstrecker können maßgeblich dazu beitragen, dass Streit zwischen den Erben vermieden
            und die Ziele des Erblassers erreicht werden.

Mehr als zwei Drittel der Deutschen hinterlässt kein Tes-         1 GRUNDLAGEN DER7(67$0(176
tament und verlässt sich damit auf die gesetzlichen Rege-           VOLLSTRECKUNG
lungen. Die Analyse missglückter Erbfolgeregelungen –
auch von Unternehmerfamilien – sollte geeignet sein, das          Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ermög-
Problembewusstsein zu steigern. Gerechte und streitfreie          licht dem Erblasser eine Einflussnahme über den Tod hi-
Vermögensnachfolgeregelungen – ohne vermeidbare                   naus. Die Ziele sind häufig eine Vereinfachung der Ab-
Vermögensverluste – können dafür sorgen, dass zufriede-           wicklung, die gesicherte Erfüllung von Vermächtnissen
ne Erben gemeinsam ihrem weitsichtigen Erblasser ge-              und die professionelle Umsetzung des Erblasserwillens.
denken.                                                           Dies kann zum Schutz der Erben erfolgen – insbesondere
                                                                  von minderjährigen oder geschäftsunerfahrenen Perso-
Ein Testamentsvollstrecker, der sich um die Nachlassver-          nen, zum Schutz des Erbes vor der Nachlässigkeit der Er-
teilung und -verwaltung bemüht, kann maßgeblich zur               ben oder wenn Konflikte zwischen den Erben, insbeson-
Streitvermeidung beitragen.                                       dere bei komplizierten Familienkonstellationen, zu
                                                                  erwarten sind. Insbesondere bei der Dauertestaments-
Für Unternehmerfamilien bietet sich die Anordnung ei-             vollstreckung im Unternehmensbereich ist die „Perpetu-
ner Testamentsvollstreckung immer dann an, wenn im                ierung des Erblasserwillens“, d. h. die Einflussnahme auf
Unternehmen nicht unmittelbar nach dem Erbfall durch              zukünftige Entscheidungen, eine wichtige Motivation für
einen hierfür geeigneten Erben oder Vermächtnisneh-               die Anordnung der Testamentsvollstreckung.
mer ein Nachfolger zur Verfügung steht, z. B. weil
• es innerhalb oder außerhalb der Familie keinen geeig-           Die Erben sind Inhaber der mit dem Nachlass verbunde-
  neten Unternehmensnachfolger gibt,                              nen Rechte. Allerdings werden sie während der Testa-
• ein möglicher Unternehmensnachfolger innerhalb der              mentsvollstreckung von der Ausübung dieser Rechte aus-
  Familie noch nicht die erforderliche Reife hat oder noch        geschlossen. Damit genießt der Testamentsvollstrecker
  zu jung ist,                                                    auch den Erben gegenüber eine starke rechtliche Stel-
• das Unternehmen unmittelbar nach dem Erbfall                    lung. Der Erblasser überträgt dem Testamentsvollstre-
  schnellstmöglich verkauft werden soll oder muss,                cker ein privates Amt, das die Verwaltungs- und Verfü-
• mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer für die Unter-             gungsrechte über den Nachlass umfasst. In der Ausübung
  nehmensnachfolge in Betracht kommen,                            dieser Rechte ist er ausschließlich dem wohlverstande-
• zwischen Erben Streit zu befürchten ist.                        nen Erblasserwillen verpflichtet und an Weisungen der
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Erben nicht gebunden. Aufgrund dieser Machtfülle ist die          • Die Anordnung des Erblassers in seinem Testament zu
sorgfältige Auswahl einer geeigneten Person oder Institu-           erfüllen. Dazu zählen beispielsweise, Vermächtnisse zu
tion entscheidend. Wichtige Kriterien sind das Vertrauen            erfüllen und den Nachlass auseinanderzusetzen.
des Erblassers, Respekt und Durchsetzungsstärke, Kennt-           • Im Rahmen einer Erbengemeinschaft den Nachlass
nisse wirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge                vorrangig nach den Anweisungen des Erblassers und
sowie ausreichend Zeit, die vollumfängliche Erledigung              in zweiter Linie nach den gesetzlichen Regeln ausein-
der Aufgaben während der Dauer der Testamentsvollstre-              anderzusetzen.
ckung sicherzustellen.                                            • Die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen – also beste-
                                                                    hende Verbindlichkeiten zu begleichen.
Als Korrektiv für die rechtlich privilegierte Stellung des        • Die Erbschaftsteuer zu erledigen.
Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben dienen die
Pflichten als Treuhänder und Inhaber eines persönlichen           Die Nachlassauseinandersetzung muss der Testaments-
Amtes. Das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Erben            vollstrecker alsbald nach dem Todesfall durchführen, an-
und Testamentsvollstrecker verpflichtet zu sorgfältiger           dernfalls macht er sich schadenersatzpflichtig oder kann
und gewissenhafter Ausführung der ihm obliegenden                 entlassen werden. Hat der Testamentsvollstrecker den
Aufgaben. Maßstab für die Führung des Amtes ist allein            Nachlass abgewickelt, endet die Testamentsvollstreckung
der Wille des Erblassers. Der Testamentsvollstrecker steht        von selbst.
nicht unter der Aufsicht des Nachlassgerichtes; allerdings
haftet er persönlich bei vorsätzlichen oder fahrlässigen          Aufgrund der Testamentsvollstreckung steht die Verfü-
Pflichtverletzungen gegenüber Erben, Vermächtnisneh-              gungsbefugnis über den Nachlass ausschließlich dem
mern oder Dritten, da zwischen dem Testamentsvollstre-            Testamentsvollstrecker zu – er hat also als Einziger Zugriff
cker und den Erben ein gesetzliches Pflichtverhältnis ei-         auf den Nachlass. Weil dies auch für Grundstücke im
gener Art besteht.                                                Nachlass gilt, wird ein Testamentsvollstreckervermerk im
                                                                  Grundbuch eingetragen, das damit für den Erben gesperrt
2 AUFGABEN BEI DER DURCHFÜHRUNG DES                               ist. Da allein der Testamentsvollstrecker verfügungsbe-
  LETZTEN WILLENS                                                 fugt ist, kann der Erbe ihm keine Weisungen erteilen.

Zu den typischen Aufgaben bei der Durchführung des                4 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG
letzten Willens zählen in der Regel
• Ermittlung des Nachlasses und Erstellung eines Nach-            Dem Testamentsvollstrecker obliegt es, den Nachlass zu
  lassverzeichnisses für die Erben                                verwalten. Dazu ist er zunächst berechtigt, den Nachlass
• Erfüllung der angeordneten Vermächtnisse                        in Besitz zu nehmen. Sind die Erben, denen der Besitz mit
• Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für die Erben           dem Erbfall zufällt, nicht bereit, diesen auf den Testa-
• Überwachung der Auflagen (z. B. Versorgung der Haus-            mentsvollstrecker zu übertragen, muss er sich den Besitz
  tiere, Grabpflege etc.)                                         im Klageweg verschaffen. Auf Ansprüche aus Lebensver-
• verantwortungsvolle Verwaltung des Nachlasses bis               sicherungen, die dem Erben außerhalb des Nachlasses
  zur Auseinandersetzung                                          anfallen, erstreckt sich die Befugnis des Vollstreckers je-
• Schutz des Nachlasses vor unbefugtem Zugriff Dritter            doch nicht.
• Entlastung der Miterben von Korrespondenz mit dem
  Nachlassgericht                                                 Im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses ist der Testa-
• Tilgung etwaiger Nachlassverbindlichkeiten, wie Be-             mentsvollstrecker befugt, über Nachlassgegenstände zu
  stattungskosten, laufende Verpflichtungen etc.                  verfügen und Verbindlichkeiten einzugehen. Der Testa-
• Klärung aller für die Nachlassabwicklung relevanten             mentsvollstrecker ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung
  Steuerfragen mit dem Finanzamt                                  verpflichtet.
• Bei der Abwicklungs-Testamentsvollstreckung: Ver-
  trauensvolle Auseinandersetzung des Nachlasses un-              Aufgabe des Testamentsvollstreckers im Rahmen der
  ter den Miterben und den Bedachten.                             Nachlassverwaltung ist es insbesondere, den vorhande-
                                                                  nen Nachlass zu erhalten und möglichst zu mehren. Er ist
3 ABWICKLUNGS-TESTAMENTS-                                         in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, das Vermö-
  VOLLSTRECKUNG                                                   gen mündelsicher anzulegen. Der Testamentsvollstrecker
                                                                  muss ertragsgünstige Alternativen prüfen – jedoch insbe-
Zur Abwicklung des Nachlasses wird häufig eine Abwick-            sondere auch die Risiken beachten. So wird ein Testa-
lungs-Testamentsvollstreckung gewählt. Bei dieser Art             mentsvollstrecker gehalten sein, nur bei Kreditinstituten
der Testamentsvollstreckung geht es im Wesentlichen um            Geld anzulegen, die einem Einlagensicherungsverbund
diese Aufgaben:                                                   angehören. Bei der Anlage in Anleihen wird auf ein gutes
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Rating zu achten sein. Beispielsweise werden Unterneh-             Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Eltern behin-
mensanleihen mit einem BB-Rating (Klassenbeschrei-                 derter Kinder nicht verpflichtet sind, im Interesse der öf-
bung: mäßige Deckung von Zins und Tilgung; auch in ei-             fentlichen Hand vorab ihr Vermögen für das Wohl des
nem guten wirtschaftlichen Umfeld) kaum als sichere                Kindes einzusetzen. In einem Behindertentestament
Anlage eingestuft werden können.                                   wird üblicherweise Testamentsvollstreckung angeordnet
                                                                   und bestimmt, dass das behinderte Kind als Vorerbe und
Damit der Erblasser seine Anordnungen nach dem Tod                 eine weitere Person als Nacherbe eingesetzt wird.
durch den Testamentsvollstrecker genau umgesetzt be-
kommt, sollte er klare und eindeutige Weisungen zur Ver-           Mit der Anordnung der Vorerbschaft und der Testaments-
waltung des Nachlasses machen. Bloße Wünsche oder                  vollstreckung werden dem Vorerben zwar Leistungen aus
Bitten sollte er im Testament nicht aufnehmen – andern-            dem Nachlass gewährt, doch das Erbe darf weder gepfän-
falls weiß der Testamentsvollstrecker nicht, ob diese An-          det noch bei der Berechnung von Sozialleistungen berück-
ordnungen für ihn verbindlich sind oder nicht. Ist die             sichtigt werden. Dem Erben wird die Verfügungsmacht
Auslegung einer solchen Anordnung zwischen den Erben               über den Nachlass entzogen und dem Testamentsvollstre-
und dem Testamentsvollstrecker streitig, kann die Frage            cker übertragen.
nur im Rahmen einer Klage vor dem allgemeinen Pro-
zessgericht geklärt werden.                                        Der Umfang der vom Testamentsvollstrecker ausgeübten
                                                                   Verfügungsmacht über den Nachlass wird üblicherweise
Hat der Erblasser keine Vorgaben an den Testamentsvoll-            durch bindende Verwaltungsanordnungen in dem Testa-
strecker über die Art und Weise der Verwaltung des Nach-           ment festgelegt. Damit wird geregelt, in welchem Umfang
lasses gemacht, entscheidet hierüber der Testamentsvoll-           und für welche Zwecke das behinderte Kind Vorteile aus
streckerallein. Ermuss dann allerdings eigenverantwortlich         dem Nachlass erhalten soll.
tätig werden und alle Maßnahmen zur Erhaltung, Siche-
rung, Nutzung und Vermehrung des verwalteten Nachlas-              6 VORTEILE DER TESTAMENTS-
ses veranlassen. Er ist befugt, Verträge abzuschließen und           VOLLSTRECKUNG
auch Prozesse zu führen.
                                                                   Neben der Möglichkeit, über die Bestimmung eines Testa-
Bei einer Dauertestamentsvollstreckung und dem Vor-                mentsvollstreckers noch über den Tod hinaus den Willen
handensein eines Unternehmens im Nachlass muss der                 hinsichtlich des Nachlasses durchzusetzen (Erblasser
Testamentsvollstrecker unternehmerische Eigeninitiati-             kann 30 Jahre lang die Erbteilung ganz oder teilweise
ve ergreifen. Die Rechtsprechung sieht als Leitbild den            ausschließen), gibt es einige Vorteile:
umsichtigen und soliden, jedoch auch „dynamischen“                 • Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung und
Geschäftsführer, welcher die Risiken und Chancen einer               einer Umschreibung seines Wirkungskreises in einem
Vermögensanlage abwägt.                                              Testament, kann der Erblasser die Erfüllung von Ver-
                                                                     mächtnissen und Auflagen sichern. Werden Vermächt-
Weil der Testamentsvollstrecker auch spekulative Geld-               nisse angeordnet, sind die Begünstigten ansonsten auf
anlagen vornehmen darf (z. B. Umschichtung von Aktien-               den guten Willen der Erben angewiesen, wenn sie nicht
depots), ist er nicht verpflichtet, den Nachlass mündelsi-           gegen diese prozessieren wollen.
cher wie beispielsweise ein Betreuer anzulegen.                    • Die Testamentsvollstreckung kann auch eine Vereinfa-
                                                                     chung der Verwaltung des Nachlasses ermöglichen,
5 BEHINDERTENTESTAMENT                                               wenn z. B. mehrere Erben vorhanden sind, einige sogar
                                                                     im Ausland wohnen.
Als Behindertentestament wird ein Testament bezeich-               • Im Falle einer Erbengemeinschaft, die auseinanderzu-
net, bei dem Erben behindert sind. Oftmals erhalten be-              setzen ist, stellt die Einschaltung eines objektiven Testa-
hinderte Kinder Sozialleistungen, oder die Eltern möch-              mentsvollstreckers eine Vereinfachung einer Erbausei-
ten sicherstellen, dass das Kind nach ihrem Tod                      nandersetzung dar, da diese gemäß § 2204 BGB von
angemessen versorgt wird.                                            diesem durchgeführt wird – nicht von den Erben.
                                                                   • Je nach den persönlichen Fähigkeiten von Erben kann
Sozialleistungen werden immer nachrangig gewährt. Das                es Sinn machen, durch Einsetzung des Testamentsvoll-
bedeutet, dass zuerst eigene Vermögenswerte verwertet                streckers den Nachlass vor den Erben zu schützen, die
werden müssen. Erstellen die Eltern kein Testament und               z. B. geschäftlich unerfahren oder gar böswillig sind. Bei
das behinderte Kind wird gesetzlicher Erbe, greift der So-           Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der
zialhilfeträger auf den Nachlass zu. Wenn das Kind ent-              Nachlass und evtl. auch die Erträge von einem Testa-
erbt wird, steht ihm immer noch der Pflichtteil zu, auf den          mentsvollstrecker verwaltet – nicht aber von den Erben.
der Sozialhilfeträger ebenfalls zugreifen kann.                    • Werden Unternehmen oder Unternehmensbeteiligun-
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  gen vererbt, kann ein persönlich insoweit geeigneter             Marktwertes erfolgt. Auch wenn Informationsrechte
  Testamentsvollstrecker eine optimale Übergangslö-                der Erben nicht befriedigt werden, können Schadener-
  sung z. B. in dem Fall darstellen, dass noch ein gewisser        satzpflichten entstehen. Unternehmensverkäufe erfor-
  Zeitraum, z. B. wegen einer noch nicht abgeschlossenen           dern viel Expertise. Speziell beim Verkauf von Unterneh-
  Ausbildung, zu überbrücken ist, bis der insoweit vorge-          men werden deshalb Testamentsvollstrecker in der
  sehene Erbe die Nachfolge im Unternehmen antritt.                Regel nicht auf das spezielle Wissen von M&A-Beratern
• Durch die Einschaltung eines Testamentsvollstreckers             verzichten.
  kann vermieden werden, dass hinsichtlich erforderli-
  cher Verfügungen über Nachlassbestandteile und bei               8 AUSWAHL DES TESTAMENTS-
  minderjährigen Erben ggf. auch die problematische                  VOLLSTRECKERS
  und langwierige Einschaltung des Vormundschaftsge-
  richts vermieden wird.                                           Die Entscheidung, wer mit der Testamentsvollstreckung
• Durch einen Testamentsvollstrecker und weitere Rege-             beauftragt werden soll, will gut überlegt sein. Häufig wer-
  lungen kann u. U. vermieden werden, dass Gläubiger ei-           den vertraute Persönlichkeiten, die mit den familiären
  nes Erben Zugriff auf den Nachlass nehmen.                       Gegebenheiten vertraut sind, gewählt.

         Der Wunsch, Unternehmen bis zum Tod im Eigentum zu halten,
              ist bei Familienunternehmen sehr häufig anzutreffen

7 IST DER TESTAMENTSVOLLSTRECKER AUCH                              Wie ist die Situation, wenn der Testamentsvollstrecker
  ZUM VERKAUF VON UNTERNEHMEN ODER                                 vor dem Erblasser verstirbt? Gelegentlich wird ein Ersatz-
  -BETEILIGUNGEN LEGITIMIERT?                                      Testamentsvollstrecker eingesetzt. Sicherer ist es jedoch,
                                                                   wenn nicht eine natürliche Person, sondern eine juristi-
Es ist keine Ausnahme, dass Unternehmer sicherstellen              sche Person (Institution) bestellt wird. Unternehmen sind
wollen, dass unverzüglich nach ihrem Tod Unternehmen               in der Regel „unsterblich“. Gibt es einen Wechsel in der
verkauft werden. Der Wunsch, Unternehmen bis zum                   Geschäftsführung der Gesellschaft, die zum Testaments-
Tod im Eigentum zu halten, ist bei Familienunternehmen             vollstrecker bestellt wurde, hat das keine Auswirkungen.
sehr häufig anzutreffen. Unverzüglich nach dem Tod des             Das Unternehmen ist verantwortlich und hat die Aufga-
Unternehmers soll jedoch gewährleistet werden, dass                ben, die Funktionen des Testamentsvollstreckers verant-
das Unternehmen in andere Hände übergeführt wird –                 wortlich wahrzunehmen.
häufig verbunden mit der Zielsetzung, dass ein Käufer
identifiziert werden soll, der die Unternehmenskontinui-           Übrigens: In Gesprächen wird immer wieder die Frage ge-
tät wahrt.                                                         stellt, ob sich der Testamentsvollstrecker auch um die
                                                                   Grabpflege kümmert. Tatsächlich kann die Grabpflege
Die Umsetzung des Unternehmerwillens, dass nach dem                durch testamentarische Auflagen genauestens festgelegt
Tod Unternehmen verkauft werden, lässt es ratsam er-               werden. Ein Testamentsvollstrecker kann auch mit der
scheinen, einen Testamentsvollstrecker zu bestellen. Der           Organisation der Grabpflege beauftragt werden – in der
Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich zur Veräuße-              Regel sehr langfristig.
rung eines im Nachlass befindlichen Unternehmens be-
fugt. Mögliche Einschränkungen, z. B. aus dem Gesell-              9 KOSTEN DER TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
schaftsvertrag, müssen dabei beachtet werden.
                                                                   Natürlich verursachen Testamentsvollstrecker Kosten.
Häufig verbinden Unternehmer mit ihren Nachlassrege-               Erblasser werden sich die Frage stellen, ob es lohnend ist,
lungen spezielle Anordnungen hinsichtlich des Unter-               diese Kostenübernahme zu akzeptieren. In der Regel wird
nehmensverkaufs. Diese müssen natürlich berücksich-                die Vergütungsregelung innerhalb des Testaments fest-
tigt werden.                                                       gelegt. Die Vergütungsregelung ist üblicherweise von der
                                                                   Aufgabenstellung abhängig.
Testamentsvollstrecker können sich schadenersatz-
pflichtig machen, wenn die Veräußerung von Unterneh-               In Einzelfällen gibt es eine Regelung, nach der Testa-
men oder Vermögensgegenständen unterhalb des                       mentsvollstrecker selbst die Vergütung ihrer Tätigkeit
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     Firmenberatung                                         19                                                         2020

festlegen können. Pauschalvergütungen, speziell für die          Dass das zulässig ist, ergibt sich auch aus Entscheidun-
Abwicklung, sind ebenso üblich wie Erfolgshonorare.              gen des Bundesgerichtshofes.
Häufig gibt es neben einer Grundvergütung ein Erfolgs-
honorar. Wie im Beratungsbereich üblich, werden auch             Eine bei Testamenten häufig anzutreffende Vergütungs-
zeitbezogene Vergütungen vereinbart. Überwiegend                 regelung ist die Anwendung der sogenannten „Rheini-
wird jedoch die Angemessenheit der Vergütung des Tes-            schen Tabelle“.
tamentsvollstreckers aus Vergütungstabellen abgeleitet.

           V E RT R I E B S I M P U L S
         z Wegen der äußerst komplexen Fragestellungen bei Vermögensnachfolgeregelungen besteht – wie die
            Praxis immer wieder bestätigt – die Gefahr von Gestaltungsfehlern. Deshalb ist das Interesse an vertrau-
            enswürdigen Gesprächspartnern groß. Für Sparkassen ergeben sich über solche Gespräche häufig inter-
            essante Geschäftsmöglichkeiten.
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