ANALYSE & BERATUNG: TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG - RISIKOVORSORGE FÜR UNTERNEHMER-FAMILIEN - IFW ...
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08 Firmenberatung 15 2020 ANALYSE & BERATUNG: Testamentsvollstreckung – Risikovorsorge für Unternehmer-Familien Nach den Prognosen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn stehen in der Zeit von 2018 bis 2020 etwa 150 000 Unternehmen zur Übergabe an. Die Vermögensnachfolgeregelung im Sinne des Verstorbenen gelingt häufig nicht – die Nachlassregelung führt oft zu heftigem Familienstreit. Karl A. Niggemann, Geschäftsführer Institut für Wirtschaftsberatung, Niggemann & Partner GmbH, Meinerzhagen; Prof. Dr. Burkhard Bamberger, ISM International School of Management GmbH, Dortmund KO M PA KT z Der Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. z Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der La- ge sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten. z Derartige Situationen ergeben sich, weil z. B. Unerfahrene oder Minderjährige Erben sind. z Testamentsvollstrecker können maßgeblich dazu beitragen, dass Streit zwischen den Erben vermieden und die Ziele des Erblassers erreicht werden. Mehr als zwei Drittel der Deutschen hinterlässt kein Tes- 1 GRUNDLAGEN DER7(67$0(176 tament und verlässt sich damit auf die gesetzlichen Rege- VOLLSTRECKUNG lungen. Die Analyse missglückter Erbfolgeregelungen – auch von Unternehmerfamilien – sollte geeignet sein, das Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ermög- Problembewusstsein zu steigern. Gerechte und streitfreie licht dem Erblasser eine Einflussnahme über den Tod hi- Vermögensnachfolgeregelungen – ohne vermeidbare naus. Die Ziele sind häufig eine Vereinfachung der Ab- Vermögensverluste – können dafür sorgen, dass zufriede- wicklung, die gesicherte Erfüllung von Vermächtnissen ne Erben gemeinsam ihrem weitsichtigen Erblasser ge- und die professionelle Umsetzung des Erblasserwillens. denken. Dies kann zum Schutz der Erben erfolgen – insbesondere von minderjährigen oder geschäftsunerfahrenen Perso- Ein Testamentsvollstrecker, der sich um die Nachlassver- nen, zum Schutz des Erbes vor der Nachlässigkeit der Er- teilung und -verwaltung bemüht, kann maßgeblich zur ben oder wenn Konflikte zwischen den Erben, insbeson- Streitvermeidung beitragen. dere bei komplizierten Familienkonstellationen, zu erwarten sind. Insbesondere bei der Dauertestaments- Für Unternehmerfamilien bietet sich die Anordnung ei- vollstreckung im Unternehmensbereich ist die „Perpetu- ner Testamentsvollstreckung immer dann an, wenn im ierung des Erblasserwillens“, d. h. die Einflussnahme auf Unternehmen nicht unmittelbar nach dem Erbfall durch zukünftige Entscheidungen, eine wichtige Motivation für einen hierfür geeigneten Erben oder Vermächtnisneh- die Anordnung der Testamentsvollstreckung. mer ein Nachfolger zur Verfügung steht, z. B. weil • es innerhalb oder außerhalb der Familie keinen geeig- Die Erben sind Inhaber der mit dem Nachlass verbunde- neten Unternehmensnachfolger gibt, nen Rechte. Allerdings werden sie während der Testa- • ein möglicher Unternehmensnachfolger innerhalb der mentsvollstreckung von der Ausübung dieser Rechte aus- Familie noch nicht die erforderliche Reife hat oder noch geschlossen. Damit genießt der Testamentsvollstrecker zu jung ist, auch den Erben gegenüber eine starke rechtliche Stel- • das Unternehmen unmittelbar nach dem Erbfall lung. Der Erblasser überträgt dem Testamentsvollstre- schnellstmöglich verkauft werden soll oder muss, cker ein privates Amt, das die Verwaltungs- und Verfü- • mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer für die Unter- gungsrechte über den Nachlass umfasst. In der Ausübung nehmensnachfolge in Betracht kommen, dieser Rechte ist er ausschließlich dem wohlverstande- • zwischen Erben Streit zu befürchten ist. nen Erblasserwillen verpflichtet und an Weisungen der
08 Firmenberatung 16 2020 Erben nicht gebunden. Aufgrund dieser Machtfülle ist die • Die Anordnung des Erblassers in seinem Testament zu sorgfältige Auswahl einer geeigneten Person oder Institu- erfüllen. Dazu zählen beispielsweise, Vermächtnisse zu tion entscheidend. Wichtige Kriterien sind das Vertrauen erfüllen und den Nachlass auseinanderzusetzen. des Erblassers, Respekt und Durchsetzungsstärke, Kennt- • Im Rahmen einer Erbengemeinschaft den Nachlass nisse wirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge vorrangig nach den Anweisungen des Erblassers und sowie ausreichend Zeit, die vollumfängliche Erledigung in zweiter Linie nach den gesetzlichen Regeln ausein- der Aufgaben während der Dauer der Testamentsvollstre- anderzusetzen. ckung sicherzustellen. • Die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen – also beste- hende Verbindlichkeiten zu begleichen. Als Korrektiv für die rechtlich privilegierte Stellung des • Die Erbschaftsteuer zu erledigen. Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben dienen die Pflichten als Treuhänder und Inhaber eines persönlichen Die Nachlassauseinandersetzung muss der Testaments- Amtes. Das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Erben vollstrecker alsbald nach dem Todesfall durchführen, an- und Testamentsvollstrecker verpflichtet zu sorgfältiger dernfalls macht er sich schadenersatzpflichtig oder kann und gewissenhafter Ausführung der ihm obliegenden entlassen werden. Hat der Testamentsvollstrecker den Aufgaben. Maßstab für die Führung des Amtes ist allein Nachlass abgewickelt, endet die Testamentsvollstreckung der Wille des Erblassers. Der Testamentsvollstrecker steht von selbst. nicht unter der Aufsicht des Nachlassgerichtes; allerdings haftet er persönlich bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Aufgrund der Testamentsvollstreckung steht die Verfü- Pflichtverletzungen gegenüber Erben, Vermächtnisneh- gungsbefugnis über den Nachlass ausschließlich dem mern oder Dritten, da zwischen dem Testamentsvollstre- Testamentsvollstrecker zu – er hat also als Einziger Zugriff cker und den Erben ein gesetzliches Pflichtverhältnis ei- auf den Nachlass. Weil dies auch für Grundstücke im gener Art besteht. Nachlass gilt, wird ein Testamentsvollstreckervermerk im Grundbuch eingetragen, das damit für den Erben gesperrt 2 AUFGABEN BEI DER DURCHFÜHRUNG DES ist. Da allein der Testamentsvollstrecker verfügungsbe- LETZTEN WILLENS fugt ist, kann der Erbe ihm keine Weisungen erteilen. Zu den typischen Aufgaben bei der Durchführung des 4 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG letzten Willens zählen in der Regel • Ermittlung des Nachlasses und Erstellung eines Nach- Dem Testamentsvollstrecker obliegt es, den Nachlass zu lassverzeichnisses für die Erben verwalten. Dazu ist er zunächst berechtigt, den Nachlass • Erfüllung der angeordneten Vermächtnisse in Besitz zu nehmen. Sind die Erben, denen der Besitz mit • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung für die Erben dem Erbfall zufällt, nicht bereit, diesen auf den Testa- • Überwachung der Auflagen (z. B. Versorgung der Haus- mentsvollstrecker zu übertragen, muss er sich den Besitz tiere, Grabpflege etc.) im Klageweg verschaffen. Auf Ansprüche aus Lebensver- • verantwortungsvolle Verwaltung des Nachlasses bis sicherungen, die dem Erben außerhalb des Nachlasses zur Auseinandersetzung anfallen, erstreckt sich die Befugnis des Vollstreckers je- • Schutz des Nachlasses vor unbefugtem Zugriff Dritter doch nicht. • Entlastung der Miterben von Korrespondenz mit dem Nachlassgericht Im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses ist der Testa- • Tilgung etwaiger Nachlassverbindlichkeiten, wie Be- mentsvollstrecker befugt, über Nachlassgegenstände zu stattungskosten, laufende Verpflichtungen etc. verfügen und Verbindlichkeiten einzugehen. Der Testa- • Klärung aller für die Nachlassabwicklung relevanten mentsvollstrecker ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung Steuerfragen mit dem Finanzamt verpflichtet. • Bei der Abwicklungs-Testamentsvollstreckung: Ver- trauensvolle Auseinandersetzung des Nachlasses un- Aufgabe des Testamentsvollstreckers im Rahmen der ter den Miterben und den Bedachten. Nachlassverwaltung ist es insbesondere, den vorhande- nen Nachlass zu erhalten und möglichst zu mehren. Er ist 3 ABWICKLUNGS-TESTAMENTS- in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, das Vermö- VOLLSTRECKUNG gen mündelsicher anzulegen. Der Testamentsvollstrecker muss ertragsgünstige Alternativen prüfen – jedoch insbe- Zur Abwicklung des Nachlasses wird häufig eine Abwick- sondere auch die Risiken beachten. So wird ein Testa- lungs-Testamentsvollstreckung gewählt. Bei dieser Art mentsvollstrecker gehalten sein, nur bei Kreditinstituten der Testamentsvollstreckung geht es im Wesentlichen um Geld anzulegen, die einem Einlagensicherungsverbund diese Aufgaben: angehören. Bei der Anlage in Anleihen wird auf ein gutes
08 Firmenberatung 17 2020 Rating zu achten sein. Beispielsweise werden Unterneh- Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Eltern behin- mensanleihen mit einem BB-Rating (Klassenbeschrei- derter Kinder nicht verpflichtet sind, im Interesse der öf- bung: mäßige Deckung von Zins und Tilgung; auch in ei- fentlichen Hand vorab ihr Vermögen für das Wohl des nem guten wirtschaftlichen Umfeld) kaum als sichere Kindes einzusetzen. In einem Behindertentestament Anlage eingestuft werden können. wird üblicherweise Testamentsvollstreckung angeordnet und bestimmt, dass das behinderte Kind als Vorerbe und Damit der Erblasser seine Anordnungen nach dem Tod eine weitere Person als Nacherbe eingesetzt wird. durch den Testamentsvollstrecker genau umgesetzt be- kommt, sollte er klare und eindeutige Weisungen zur Ver- Mit der Anordnung der Vorerbschaft und der Testaments- waltung des Nachlasses machen. Bloße Wünsche oder vollstreckung werden dem Vorerben zwar Leistungen aus Bitten sollte er im Testament nicht aufnehmen – andern- dem Nachlass gewährt, doch das Erbe darf weder gepfän- falls weiß der Testamentsvollstrecker nicht, ob diese An- det noch bei der Berechnung von Sozialleistungen berück- ordnungen für ihn verbindlich sind oder nicht. Ist die sichtigt werden. Dem Erben wird die Verfügungsmacht Auslegung einer solchen Anordnung zwischen den Erben über den Nachlass entzogen und dem Testamentsvollstre- und dem Testamentsvollstrecker streitig, kann die Frage cker übertragen. nur im Rahmen einer Klage vor dem allgemeinen Pro- zessgericht geklärt werden. Der Umfang der vom Testamentsvollstrecker ausgeübten Verfügungsmacht über den Nachlass wird üblicherweise Hat der Erblasser keine Vorgaben an den Testamentsvoll- durch bindende Verwaltungsanordnungen in dem Testa- strecker über die Art und Weise der Verwaltung des Nach- ment festgelegt. Damit wird geregelt, in welchem Umfang lasses gemacht, entscheidet hierüber der Testamentsvoll- und für welche Zwecke das behinderte Kind Vorteile aus streckerallein. Ermuss dann allerdings eigenverantwortlich dem Nachlass erhalten soll. tätig werden und alle Maßnahmen zur Erhaltung, Siche- rung, Nutzung und Vermehrung des verwalteten Nachlas- 6 VORTEILE DER TESTAMENTS- ses veranlassen. Er ist befugt, Verträge abzuschließen und VOLLSTRECKUNG auch Prozesse zu führen. Neben der Möglichkeit, über die Bestimmung eines Testa- Bei einer Dauertestamentsvollstreckung und dem Vor- mentsvollstreckers noch über den Tod hinaus den Willen handensein eines Unternehmens im Nachlass muss der hinsichtlich des Nachlasses durchzusetzen (Erblasser Testamentsvollstrecker unternehmerische Eigeninitiati- kann 30 Jahre lang die Erbteilung ganz oder teilweise ve ergreifen. Die Rechtsprechung sieht als Leitbild den ausschließen), gibt es einige Vorteile: umsichtigen und soliden, jedoch auch „dynamischen“ • Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung und Geschäftsführer, welcher die Risiken und Chancen einer einer Umschreibung seines Wirkungskreises in einem Vermögensanlage abwägt. Testament, kann der Erblasser die Erfüllung von Ver- mächtnissen und Auflagen sichern. Werden Vermächt- Weil der Testamentsvollstrecker auch spekulative Geld- nisse angeordnet, sind die Begünstigten ansonsten auf anlagen vornehmen darf (z. B. Umschichtung von Aktien- den guten Willen der Erben angewiesen, wenn sie nicht depots), ist er nicht verpflichtet, den Nachlass mündelsi- gegen diese prozessieren wollen. cher wie beispielsweise ein Betreuer anzulegen. • Die Testamentsvollstreckung kann auch eine Vereinfa- chung der Verwaltung des Nachlasses ermöglichen, 5 BEHINDERTENTESTAMENT wenn z. B. mehrere Erben vorhanden sind, einige sogar im Ausland wohnen. Als Behindertentestament wird ein Testament bezeich- • Im Falle einer Erbengemeinschaft, die auseinanderzu- net, bei dem Erben behindert sind. Oftmals erhalten be- setzen ist, stellt die Einschaltung eines objektiven Testa- hinderte Kinder Sozialleistungen, oder die Eltern möch- mentsvollstreckers eine Vereinfachung einer Erbausei- ten sicherstellen, dass das Kind nach ihrem Tod nandersetzung dar, da diese gemäß § 2204 BGB von angemessen versorgt wird. diesem durchgeführt wird – nicht von den Erben. • Je nach den persönlichen Fähigkeiten von Erben kann Sozialleistungen werden immer nachrangig gewährt. Das es Sinn machen, durch Einsetzung des Testamentsvoll- bedeutet, dass zuerst eigene Vermögenswerte verwertet streckers den Nachlass vor den Erben zu schützen, die werden müssen. Erstellen die Eltern kein Testament und z. B. geschäftlich unerfahren oder gar böswillig sind. Bei das behinderte Kind wird gesetzlicher Erbe, greift der So- Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der zialhilfeträger auf den Nachlass zu. Wenn das Kind ent- Nachlass und evtl. auch die Erträge von einem Testa- erbt wird, steht ihm immer noch der Pflichtteil zu, auf den mentsvollstrecker verwaltet – nicht aber von den Erben. der Sozialhilfeträger ebenfalls zugreifen kann. • Werden Unternehmen oder Unternehmensbeteiligun-
08 Firmenberatung 18 2020 gen vererbt, kann ein persönlich insoweit geeigneter Marktwertes erfolgt. Auch wenn Informationsrechte Testamentsvollstrecker eine optimale Übergangslö- der Erben nicht befriedigt werden, können Schadener- sung z. B. in dem Fall darstellen, dass noch ein gewisser satzpflichten entstehen. Unternehmensverkäufe erfor- Zeitraum, z. B. wegen einer noch nicht abgeschlossenen dern viel Expertise. Speziell beim Verkauf von Unterneh- Ausbildung, zu überbrücken ist, bis der insoweit vorge- men werden deshalb Testamentsvollstrecker in der sehene Erbe die Nachfolge im Unternehmen antritt. Regel nicht auf das spezielle Wissen von M&A-Beratern • Durch die Einschaltung eines Testamentsvollstreckers verzichten. kann vermieden werden, dass hinsichtlich erforderli- cher Verfügungen über Nachlassbestandteile und bei 8 AUSWAHL DES TESTAMENTS- minderjährigen Erben ggf. auch die problematische VOLLSTRECKERS und langwierige Einschaltung des Vormundschaftsge- richts vermieden wird. Die Entscheidung, wer mit der Testamentsvollstreckung • Durch einen Testamentsvollstrecker und weitere Rege- beauftragt werden soll, will gut überlegt sein. Häufig wer- lungen kann u. U. vermieden werden, dass Gläubiger ei- den vertraute Persönlichkeiten, die mit den familiären nes Erben Zugriff auf den Nachlass nehmen. Gegebenheiten vertraut sind, gewählt. Der Wunsch, Unternehmen bis zum Tod im Eigentum zu halten, ist bei Familienunternehmen sehr häufig anzutreffen 7 IST DER TESTAMENTSVOLLSTRECKER AUCH Wie ist die Situation, wenn der Testamentsvollstrecker ZUM VERKAUF VON UNTERNEHMEN ODER vor dem Erblasser verstirbt? Gelegentlich wird ein Ersatz- -BETEILIGUNGEN LEGITIMIERT? Testamentsvollstrecker eingesetzt. Sicherer ist es jedoch, wenn nicht eine natürliche Person, sondern eine juristi- Es ist keine Ausnahme, dass Unternehmer sicherstellen sche Person (Institution) bestellt wird. Unternehmen sind wollen, dass unverzüglich nach ihrem Tod Unternehmen in der Regel „unsterblich“. Gibt es einen Wechsel in der verkauft werden. Der Wunsch, Unternehmen bis zum Geschäftsführung der Gesellschaft, die zum Testaments- Tod im Eigentum zu halten, ist bei Familienunternehmen vollstrecker bestellt wurde, hat das keine Auswirkungen. sehr häufig anzutreffen. Unverzüglich nach dem Tod des Das Unternehmen ist verantwortlich und hat die Aufga- Unternehmers soll jedoch gewährleistet werden, dass ben, die Funktionen des Testamentsvollstreckers verant- das Unternehmen in andere Hände übergeführt wird – wortlich wahrzunehmen. häufig verbunden mit der Zielsetzung, dass ein Käufer identifiziert werden soll, der die Unternehmenskontinui- Übrigens: In Gesprächen wird immer wieder die Frage ge- tät wahrt. stellt, ob sich der Testamentsvollstrecker auch um die Grabpflege kümmert. Tatsächlich kann die Grabpflege Die Umsetzung des Unternehmerwillens, dass nach dem durch testamentarische Auflagen genauestens festgelegt Tod Unternehmen verkauft werden, lässt es ratsam er- werden. Ein Testamentsvollstrecker kann auch mit der scheinen, einen Testamentsvollstrecker zu bestellen. Der Organisation der Grabpflege beauftragt werden – in der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich zur Veräuße- Regel sehr langfristig. rung eines im Nachlass befindlichen Unternehmens be- fugt. Mögliche Einschränkungen, z. B. aus dem Gesell- 9 KOSTEN DER TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG schaftsvertrag, müssen dabei beachtet werden. Natürlich verursachen Testamentsvollstrecker Kosten. Häufig verbinden Unternehmer mit ihren Nachlassrege- Erblasser werden sich die Frage stellen, ob es lohnend ist, lungen spezielle Anordnungen hinsichtlich des Unter- diese Kostenübernahme zu akzeptieren. In der Regel wird nehmensverkaufs. Diese müssen natürlich berücksich- die Vergütungsregelung innerhalb des Testaments fest- tigt werden. gelegt. Die Vergütungsregelung ist üblicherweise von der Aufgabenstellung abhängig. Testamentsvollstrecker können sich schadenersatz- pflichtig machen, wenn die Veräußerung von Unterneh- In Einzelfällen gibt es eine Regelung, nach der Testa- men oder Vermögensgegenständen unterhalb des mentsvollstrecker selbst die Vergütung ihrer Tätigkeit
08 Firmenberatung 19 2020 festlegen können. Pauschalvergütungen, speziell für die Dass das zulässig ist, ergibt sich auch aus Entscheidun- Abwicklung, sind ebenso üblich wie Erfolgshonorare. gen des Bundesgerichtshofes. Häufig gibt es neben einer Grundvergütung ein Erfolgs- honorar. Wie im Beratungsbereich üblich, werden auch Eine bei Testamenten häufig anzutreffende Vergütungs- zeitbezogene Vergütungen vereinbart. Überwiegend regelung ist die Anwendung der sogenannten „Rheini- wird jedoch die Angemessenheit der Vergütung des Tes- schen Tabelle“. tamentsvollstreckers aus Vergütungstabellen abgeleitet. V E RT R I E B S I M P U L S z Wegen der äußerst komplexen Fragestellungen bei Vermögensnachfolgeregelungen besteht – wie die Praxis immer wieder bestätigt – die Gefahr von Gestaltungsfehlern. Deshalb ist das Interesse an vertrau- enswürdigen Gesprächspartnern groß. Für Sparkassen ergeben sich über solche Gespräche häufig inter- essante Geschäftsmöglichkeiten.
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